Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 166. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Mai 2001
Franz Thönnes
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Adler, Brigitte SPD 09.05.2001
Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/ 09.05.2001
Marieluise DIE GRÜNEN
Behrendt, Wolfgang SPD 09.05.2001*
Bettin, Grietje BÜNDNIS 90/ 09.05.2001
DIE GRÜNEN
Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 09.05.2001**
Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 09.05.2001
Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 09.05.2001
DIE GRÜNEN
Friedrich (Altenburg), SPD 09.05.2001
Peter
Fuhrmann, Arne SPD 09.05.2001
Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 09.05.2001
Hartnagel, Anke SPD 09.05.2001
Holetschek, Klaus CDU/CSU 09.05.2001
Ibrügger, Lothar SPD 09.05.2001**
Kelber, Ulrich SPD 09.05.2001
Klappert, Marianne SPD 09.05.2001
Kopp, Gudrun F.D.P. 09.05.2001
Leidinger, Robert SPD 09.05.2001
Lenke, Ina F.D.P. 09.05.2001
Lennartz, Klaus SPD 09.05.2001
Müller (Berlin), PDS 09.05.2001
Manfred
Müller (Düsseldorf), SPD 09.05.2001
Michael
Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 09.05.2001
Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 09.05.2001
Schily, Otto SPD 09.05.2001
von Schmude, Michael CDU/CSU 09.05.2001
Schröder, Gerhard SPD 09.05.2001
Schulz, Gerhard CDU/CSU 09.05.2001
Dr. Schuster, R. Werner SPD 09.05.2001
Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 09.05.2001
Christian
Dr. Spielmann, Margrit SPD 09.05.2001
Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 09.05.2001
Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ 09.05.2001
DIE GRÜNEN
Welt, Jochen SPD 09.05.2001
Wiesehügel, Klaus SPD 09.05.2001
Wimmer (Karlsruhe), SPD 09.05.2001
Brigitte
Wistuba, Engelbert SPD 09.05.2001
Wohlleben, Verena SPD 09.05.2001
Zierer, Benno CDU/CSU 09.05.2001*
Dr. Zöpel, Christoph SPD 09.05.2001
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung
des Europarates
** für die Teilnahme an der Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der Nato
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra-
gen des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5942, Fragen 2 und 3):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage, dass „die groß
angekündigte Agrarwende von Frau Künast nicht einmal unter
dem Mikroskop“ zu erkennen sei („Süddeutsche Zeitung“ vom
2. April 2001), und wann gedenkt die Bundesregierung dem Deut-
schen Bundestag entsprechende Konzepte und Beschlussvorlagen
zur „neuen Agrarpolitik“ vorzulegen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach der
Ankündigung eines amerikanischen Supermarkt-Giganten, wei-
tere 1 000 Lebensmittel-Produkte dauerhaft im Verkaufspreis zu
senken, ergriffen vor dem Hintergrund ihrer Handlungsmaxime
des „magischen Sechsecks“ in ihrer so genannten neuen Agrarpo-
litik und wie wird sie verhindern, dass dieser Preisdruck auf das
Lebensmittel produzierende Gewerbe sowie die Landwirtschaft
durchschlägt und dort entweder das Einkommen reduziert oder ei-
nen Zwang zu höheren Produktionsmengen und größeren Wirt-
schaftseinheiten auslöst, zumal Deutschland bereits heute die
niedrigsten Verbraucherpreise für Lebensmittel in Europa hat?
Zu Frage 2:
Seit der Regierungserklärung am 8. Februar „Neu-
orientierung der Verbraucher und Ernährungspolitik“
entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
wurde die angekündigte Agrarwende auf nationaler und
europäischer Ebene auf den Weg gebracht, zum Beispiel
durch die Änderungen in der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten-
schutzes“ und die Anwendung der Modulation in
Deutschland:
Förderung in der GAK; der PLANAK-Beschluss vom
28. März 2001 bestätigt Ziele und Vorüberlegungen des
BMVEL, Schwerpunkte: stärkere Bindung der Investi-
tionsförderung an eine besonders artgerechte und flächen-
gebundene Tierhaltung, verbesserte Förderung der Um-
stellung auf Öko-Landbau, verstärkte Förderung von
Verarbeitung und Vermarktung ökologisch und regional
erzeugter landwirtschaftlicher Produkte, stärkere Aus-
richtung der Ausgleichszulage an einer nachhaltigen und
standortangepassten Flächenbewirtschaftung, Ausbau der
Agrarumweltförderung.
Modulation; die Prüfung von Umsetzungsalternativen
läuft. In Kürze wird den Ländern ein Vorschlag unterbrei-
tet, durch den in den Jahren 2002 bis 2006 insgesamt rund
drei Milliarden DM für die zweite Säule der Agrarpolitik
verfügbar gemacht werden können. Der vorbeugende
Verbraucherschutz wurde in den Vordergrund der Politik
gerückt, unter anderem hat sich die Haltung der Bundes-
regierung in den Schlussfolgerungen des Agrarrates am
24. April 2001 niedergeschlagen. Der Rat spricht sich für
eine Verlängerung der geltenden Verbotsregelung für
Tiermehl über den 30. Juni 2001 hinaus aus. Kommissar
Byrne bestätigte, dass er – wie von Deutschland ge-
wünscht – den wissenschaftlichen Lenkungsausschuss
beauftragt hat, die Einbeziehung von tierischen Fetten in
die Verbotsregelung zu prüfen. Die Stellungnahme dazu
wird im Mai erwartet. Der Tierschutz wurde mit der Ab-
kehr von Legehennenbatterien gestärkt. In enger Abstim-
mung mit den Ländern und der EU-Kommission werden
die notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der Krisen
BSE und MKS ergriffen, zum Beispiel die BSE-Vorsor-
geverordnung, mit der sich der Bundesrat voraussichtlich
in seiner Sitzung am 1. Juni befassen wird.
Die Bundesministerin hat auch unter Ihrer Beteiligung,
Herr Abgeordneter Heiderich, mehrfach im Verbraucher-
ausschuss des Deutschen Bundestages zum Stand der
Agrarwende berichtet. Die Agrarwende ist selbst mit
bloßem Auge deutlich erkennbar und wird konsequent
weiterverfolgt.
Zu Frage 3:
Die Ankündigung eines großen Einzelhandelsunter-
nehmens, die Verkaufspreise für bestimmte Lebensmittel-
produkte dauerhaft zu senken, ist von der Bundesregie-
rung mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen
worden. Die Beschaffungs- und Absatzmärkte des Ein-
zelhandels sind in Deutschland durch einen intensiven
Preiswettbewerb gekennzeichnet. Die Bundesregierung
hat nicht die Absicht, in diesen Preiswettbewerb, der
Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft und ihrer Wett-
bewerbsordnung ist, einzugreifen. Allerdings sind be-
stimmte Niedrigpreisstrategien marktmächtiger Unter-
nehmen, die kleine und mittlere Unternehmen unbillig
behindern, nicht erlaubt. Insbesondere sind Verkäufe un-
ter Einstandspreis, die nicht nur gelegentlich und ohne
sachlichen Grund erfolgen, aufgrund einer Anfang 1999
in das Kartellgesetz aufgenommenen Bestimmung aus-
drücklich verboten. Das Bundeskartellamt hat auf der
Grundlage dieser Vorschrift gegen mehrere große Einzel-
handelsunternehmen Verfahren eingeleitet und zum Teil
auch mit bestandskräftigen Untersagungsverfügungen ab-
geschlossen. Die Bundesregierung ist der Auffassung,
dass das neu geschaffene Verbot des Verkaufs unter Ein-
standspreis ein wirksames kartellrechtliches Instrument
ist, mit dem die Kartellbehörden auch in Zukunft Ver-
drängungsstrategien im Handel begegnen können. Nied-
rigpreisstrategien im Handel, insbesondere im Lebens-
mittelhandel, stellen ein wichtiges Thema für die
Wettbewerbspolitik dar. Sie dürfen nicht dazu führen,
dass die Qualität der angebotenen Produkte oder etwa das
Sortiment im Wettbewerb des Lebensmitteleinzelhandels
eine untergeordnete Rolle spielen. Dies wird auch seinen
Niederschlag in den Gesprächen der Bundesregierung mit
dem „magischen Sechseck“ finden.
Anlage 3
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis auf die
Fragen der Abgeordneten Ina Lenke (F.D.P.) (Druck-
sache 14/5942, Fragen 4 und 5):
Sind die Zweifel an gesetzlichen Maßnahmen zur Durchset-
zung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privat-
wirtschaft, die Bundeskanzler Gerhard Schröder am 3. April 2001
vor dem Siemens-Forum geäußert hat und die sowohl den Plänen
der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Dr. Christine Bergmann, als auch dem Koalitionsvertrag wider-
sprechen, so zu verstehen, dass innerhalb der laufenden Legisla-
turperiode nicht mehr, sondern frühestens in drei Jahren mit einem
Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft zu rechnen ist?
Gibt es bereits neue konkrete Planungen für Regelungen un-
terhalb der Ebene des geplanten Gleichstellungsgesetzes für die
Privatwirtschaft, und wenn ja, welcher Gestalt sollen diese Rege-
lungen sein?
Zu Frage 4:
Die Bundesregierung hat in ihrem 1999 beschlossenen
Programm „Frau und Beruf“ vorgesehen, den Dialog mit
der Wirtschaft und den Gewerkschaften zu suchen und
Unternehmen und Betriebe, die sich schon heute erfolg-
reich um die Gleichstellung der Frauen bemühen, zu un-
terstützen. Dem entsprechend hat auch der Bundeskanz-
ler auf dem Siemens-Forum am 3. April 2001 in seiner
Rede als einen möglichen und geeigneten Bereich für Ver-
handlungs- und Konsensdemokratie – von der Wissen-
schaft gerne als „Verhandeln im Schatten des Gesetzes“
bezeichnet – die Gleichstellung von Frauen und Männern
in der Wirtschaft genannt. Gesetzliche Regelungen sind
nur dann erforderlich, wenn hinreichend konkrete Verein-
barungen mit der Wirtschaft bzw. den Sozialpartnern
nicht zustande kommen.
Zu Frage 5:
Zur Fortsetzung des im Programm „Frau und Beruf“
vorgesehenen Dialogs der Bundesregierung mit Wirtschaft
und Gewerkschaften zur Gleichstellung von Frauen und
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Männern in Gesellschaft und Beruf ist am 25. April 2001
unter meiner Leitung die Arbeitsgruppe „Gleichstellung
von Frauen und Männern in der Wirtschaft“ zusammen-
gekommen. Eröffnet wurde dieser Dialog bereits im Jahre
1999 mit der von Bundesfrauenministerin Dr. Christine
Bergmann einberufenen Expertinnen- und Expertengrup-
pe „Frauenförderung in der Privatwirtschaft“, die durch
vier Dialogforen, die zwischen März und Juni 2000 statt-
fanden, und mit dem am 8. September 2000 in Berlin ver-
anstalteten Kongress „Chancengleichheit in der Wirt-
schaft“ ergänzt wurde. Weitere Treffen der Arbeitsgruppe
werden folgen. Die Arbeitsgruppe soll entsprechende Ver-
einbarungen vorbereiten.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des
Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache
14/5942, Frage 14):
Wie viele finanzielle Mittel des Bundes wurden bisher insge-
samt für das JUMP-Programm (JUMP: Sofortprogramm der Bun-
desregierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit) bis zum letz-
ten Stichtag bereitgestellt und wie viele Jugendliche haben davon
Gebrauch gemacht?
Das Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeits-
losigkeit (JUMP) wird nach § 421c des Dritten Buchs
Sozialgesetzbuch aus dem Haushalt der Bundesanstalt für
Arbeit finanziert. Die Ausgaben betrugen im Jahre 1999
insgesamt 1,902 Milliarden DM und 2000 insgesamt
1,865 Milliarden DM. In diesem Jahr stehen wiederum
2 Milliarden DM zur Verfügung, von denen bis zum 3. Mai
2001 593 Millionen DM ausgegeben wurden.
Nach den Ergebnissen der Begleitforschung des Insti-
tuts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundes-
anstalt für Arbeit wurden in den Jahren 1999 und 2000 mit
dem Sofortprogramm rund 268 000 Jugendliche geför-
dert. Von Januar bis März 2001 sind rund 21 000 Jugend-
liche in Maßnahmen des Sofortprogramms eingetreten.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
(CDU/CSU) (Drucksache 14/5942, Fragen 19 und 20):
Hat die Bundesregierung auch die Möglichkeit geprüft, in der
Markgrafenkaserne in Bayreuth zu deren Auslastungsoptimierung
das Kreiswehrersatzamt Bayreuth und die Außenstelle der Stand-
ortverwaltung aufzunehmen, nachdem seitens des Amtsgerichts
Bayreuth und der Autobahnmeisterei Interesse am Erwerb der
dann frei werdenden Liegenschaften bekundet wurde, und wie
beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, das Areal des außer-
halb der Markgrafenkaserne gelegenen Großparkplatzes zu ver-
äußern, um damit einen Teil der notwendigen Sanierungsmaßnah-
men zu erwirtschaften?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, den Erhalt
des Bundeswehrstandortes Bayreuth durch die Verlegung von
Ausbildungskompanien der Luftwaffe von Budel/Niederlande
nach Bayreuth zu sichern, nachdem in Budel ab August 2001 die
CIMIC Group North (CIMIC: Civil-Military Cooperation) als
multinationaler Verband aufgestellt wird, sowie vor dem Hinter-
grund eines klaren Übergewichts von im Norden Deutschlands
stationierten Luftwaffen-Ausbildungskompanien im Vergleich
zum Süden (Norden: 22 Kompanien, Süden: 14 Kompanien)?
Zu Frage 19:
Die angesprochene Verlegung des Kreiswehrersatzam-
tes Bayreuth in die Markgrafenkaserne wird derzeit un-
tersucht. Die Verlegung der Außenstelle der Standortver-
waltung erübrigt sich, da die reduzierte Präsenz der
Bundeswehr eine Außenstelle nicht länger rechtfertigt. Da
das dort verbleibende Verteidigungsbezirkskommando
und das Kreiswehrersatzamt die Kaserne nicht auslasten
können, wird auch geprüft, das Kreiswehrersatzamt in
seiner jetzigen Liegenschaft zu belassen und das Verteidi-
gungsbezirkskommando in das Gebäude der ehemaligen
Standortverwaltung Bayreuth, das derzeit noch von der
Außenstelle genutzt wird, zu verlegen. Die Kaserne
könnte dann komplett geräumt und verwertet werden. Der
außerhalb der Markgrafenkaserne gelegene Großpark-
platz würde bei beiden Varianten zumindest größtenteils
einer Verwertung zugeführt werden können. Verwertungs-
erlöse daraus können eventuell eingesetzt werden für
bauliche Veränderungen, die bei Umzügen von Kreis-
wehrersatzamt oder Verteidigungsbezirkskommando er-
forderlich werden, nicht aber, um die gesamte Kaserne zu
erhalten.
Zu Frage 20:
Die am Standort Budel (NL) aufzustellende CIMIC-
Gruppe Nord ist ein mit Angehörigen von sechs Nationen
international besetzter Stab mit einem Umfang von insge-
samt etwa 65 Dienstposten. Der deutsche Anteil an die-
sem Stab wird nicht mehr als 30 Dienstposten betragen.
Eine Verlegung von Ausbildungskompanien des I. Batail-
lons des Luftwaffenausbildungsregimentes 1, dessen Sta-
tionierung in den Niederlanden in unmittelbarem Zusam-
menhang mit der Stationierung niederländischer Truppen
auf deutschem Gebiet steht, ist mit der Aufstellung dieses
Stabes nicht verbunden. Die Stationierung der Luftwaf-
fenausbildungskompanien orientiert sich im Übrigen an
der Verteilung des zu erwartenden Rekrutenaufkommens
in den einzelnen Regionen. Für mich ist nicht erkennbar,
wie Sie den Norden und Süden Deutschlands definieren.
Anlage 6
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage
des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5942, Frage 21):
Mit welchem Ergebnis wurde im Zuge der Standortüberprü-
fungen die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Standortverwal-
tung Düren abgeschlossen?
In Bezug auf den Liegenschaftsbetrieb der Standort-
verwaltung Düren wurde ein Interessenbekundungsver-
fahren durchgeführt. Danach wurde im Rahmen einer
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung festgestellt, dass keines
der sieben interessierten Unternehmen im Verhältnis zur
Standortverwaltung Düren die Leistungen wirtschaftli-
cher angeboten hat.
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Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5942, Fragen 22 und 23):
Beabsichtigt der Bundesminister der Verteidigung, Rudolf
Scharping, anlässlich der Luftfahrtausstellung in le Bourget ein
Memorandum of Understanding zur Beschaffung des taktischen
Militärtransporters Airbus A 400M zu unterzeichnen, und wie soll
das Projekt finanziert werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass Großbri-
tannien aus diesem großen europäischen Beschaffungsvorhaben
aussteigt, wenn der Programmstart nicht in diesem Jahr erfolgt?
Zu Frage 22:
Die Verteidigungsminister der Partnerstaaten Belgien,
Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien, Lu-
xemburg, Spanien und der Türkei haben anlässlich der
Luftfahrtausstellung Farnborough 2000 am 27. Juli 2000
erklärt, dass sie gemeinsam das Flugzeug Airbus A 400M
als zukünftiges Transportflugzeug ausgewählt haben und
beabsichtigen, dieses in einer für die Produktion wirt-
schaftlichen Menge zu beschaffen.
Der Vorschlag des französischen Verteidigungsminis-
ters Richard, das Memorandum of Understanding zwi-
schen den Regierungen während der Luftfahrtausstellung
in Le Bourget im Juni 2001 zu unterzeichnen, wurde von
Bundesminister Scharping grundsätzlich mit der Maß-
gabe unterstützt, dass zwischen den Nationen und der In-
dustrie wirtschaftlich annehmbare Vertragsbedingungen
erreicht werden. Diese Voraussetzungen sind bisher nicht
gegeben. Die Bundesregierung beabsichtigt, das Vorha-
ben im so genannten „Commercial Approach“ zu be-
schaffen. Das schließt Zahlungen erst bei Lieferung ab
dem Jahr 2008 ein. Das Finanzierungsmodell wird zur-
zeit zwischen Bundesregierung und Industrie verhandelt.
Zu Frage 23:
Alle am Programm des zukünftigen europäischen
Transportflugzeuges beteiligten Staaten gehen davon aus,
dass das Memorandum of Understanding zwischen den
beteiligten Regierungen und anschließend der Beschaf-
fungsvertrag mit der Industrie noch im Jahr 2001 unter-
zeichnet werden. Damit soll die Auslieferung der ersten
Flugzeuge an Frankreich, Großbritannien und die Türkei
ab 2007 sichergestellt werden. Konsequenzen bzw. Reak-
tionen der Partnerstaaten bei einer Verschiebung des Pro-
grammstarts wären zum jetzigen Zeitpunkt spekulativ.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Frage
des Abgeordneten Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/
CSU) (Drucksache 14/5942, Frage 26):
Warum wird trotz offenkundiger Dringlichkeit und vorliegen-
der umfangreicher Planungen der Ausbau der Bundesautobahn
A66 zwischen Wiesbaden und Frankfurt erneut geprüft und damit
die Aufnahme in das Anti-Stau-Programm verzögert?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Projektbe-
wertung im Rahmen der Überarbeitung des Bundesver-
kehrswegeplans 1992 auf aktuellen Grundlagen zu tref-
fen. Um eine Beurteilung nach möglichst einheitlichen
Kriterien zu gewährleisten, sollen alle nicht in laufenden
Programmen enthaltenen Projekte und solche, für die am
31. Dezember 1999 kein Planfeststellungsbeschluss vor-
lag, neu bewertet werden. Dies schließt auch den noch
nicht planfestgestellten, zum 6-streifigen Ausbau vorge-
sehenen Abschnitt „Kreuz Wiesbaden-Kriftel“ der A 66
zwischen Wiesbaden und Frankfurt ein.
Eine verzögerte Aufnahme des Projektes in das Anti-
Stau-Programm ist damit nicht verbunden, weil dieses
im Februar 2000 veröffentlichte Programm für den Zeit-
raum 2003 bis 2007 einen festen Finanzrahmen von rund
7,4 Milliarden DM umfasst, inhaltlich durch definierte
Maßnahmen festgelegt ist und Ergänzungen hierzu nicht
vorgesehen sind.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
gen des Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn) (CDU/
CSU) (Drucksache 14/5942, Fragen 29 und 30):
Trifft eine Meldung im „Bonner Express“ vom 27. April 2001
zu, nach der die Bundesregierung plant, die Mitarbeiter für die
„Projektgruppe WM 2006“ anlässlich der Fußballweltmeister-
schaft in Deutschland in den Büroräumen des Bundesministeri-
ums des Innern in Bonn unterzubringen und dass aufgrund der be-
reits dafür erfolgten Freihaltung einer Etage im „Haus 6“ die
Arbeitsbedingungen im Bundesministerium des Innern deutlich
schlechter geworden seien?
Stimmt die Behauptung des „Bonner Express“ im gleichen Ar-
tikel, dass vom Bundesministerium des Innern angemietete
Räume („Haus 6“) im Jahr 2004 an das Statistische Bundesamt
übergeben werden müssen, und sollte dies der Fall sein, wie be-
absichtigt die Bundesregierung ab 2004 die Arbeitsfähigkeit in
den in Bonn verbleibenden Arbeitseinheiten des Bundesministeri-
ums des Innern sicherzustellen?
Zu Frage 29:
Nein, diese Meldung trifft so nicht zu. Eine Projekt-
gruppe WM 2006 des BMI soll eingerichtet werden, die
Unterbringung erfolgt in Räumen des BMI. Alle von der
Ulrich-von-Hassel-Straße umgezogenen Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter sind im Haus 6 angemessen in Ein-
zelzimmern untergebracht.
Zu Frage 30:
Diese Behauptung stimmt nicht. Das BMI hat in Bonn
keine angemieteten Räume. Das Haus 6 befindet sich im
Eigentum des BMI und dient unbefristet der Unterbrin-
gung von BMI-Beschäftigten.
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