Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Aktions-
programm der Bundesregierung „Wis-
sen schafft Märkte“ . . . . . . . . . . . . . . . . . 15317 A
Edelgard Bulmahn, Bundesministerim BMBF 15317 B
Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen) CDU/CSU 15318 C
Edelgard Bulmahn, Bundesministerim BMBF 15318 C
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU 15318 D
Edelgard Bulmahn, Bundesministerim BMBF 15319 A
Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . . . . . . . 15319 C
Edelgard Bulmahn, Bundesministerim BMBF 15319 D
Ulrike Flach F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15320 B
Edelgard Bulmahn, Bundesministerim BMBF 15320 C
Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU . . . . . . . . . . . 15321 B
Edelgard Bulmahn, Bundesministerim BMBF 15321 C
Dr. Ernst Dieter Rossmann SPD . . . . . . . . . . . 15322 A
Edelgard Bulmahn, Bundesministerim BMBF 15322 B
Maritta Böttcher PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15322 D
Edelgard Bulmahn, Bundesministerim BMBF 15323 A
Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15323 B
Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . . 15323 C
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksache 14/5500) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15324 A
Einführung einer flächendeckenden Flat Rate
MdlAnfr 28, 29
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU
Antw PStSekr’in Margareta Wolf
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15324 A, 15325 C
ZusFr Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15324 C, 15325 D
ZusFr Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15325 A
Übertragung der Gesellschafteranteile der
GMD – Forschungszentrum Informationstech-
nik auf die Fraunhofer-Gesellschaft e. V.
MdlAnfr 1, 2
Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU
Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15326 C, 15327 A
ZusFr Norbert Hauser (Bonn)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15326 C, 15327 B
Benennung der in einem Bericht der Bundes-
regierung erwähnten Schweinemastbetriebe
mit 3 000er- bzw. 30er-Stall
MdlAnfr 6
Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 15327 D
ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15328 A
Mögliche Klagen auf Staatshaftung im Rah-
men der BSE-Krise
MdlAnfr 7
Gudrun Kopp F.D.P.
Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVBL 15328 C
Plenarprotokoll 14/157
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
157. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 14. März 2001
I n h a l t :
ZusFr Gudrun Kopp F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 15328 D
ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15329 B
Erteilung einer einjährigen Arbeits- und Auf-
enthaltserlaubnis für Facharbeiter zum Bei-
spiel aus Tschechien
MdlAnfr 8, 9
Wolfgang Dehnel CDU/CSU
Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA 15329 C, 15330 A
ZusFr Wolfgang Dehnel CDU/CSU 15329 D, 15330 A
Zusatzkosten für die Aufstockung des Anteils
an freiwillig Längerdienenden
MdlAnfr 14
Werner Siemann CDU/CSU
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 15330 C
ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . . 15330 C
Deckungslücke bei der Materialerhaltung von
Heer, Luftwaffe und Marine
MdlAnfr 15
Werner Siemann CDU/CSU
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 15331 A
ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . 15331 B
ZusFr Helmut Rauber CDU/CSU . . . . . . . . . 15331 D
Bundesbeteiligung an der Ausbaggerung der
Bundeswasserstraße „Amrumer Fahrwasser“
MdlAnfr 20
Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU
Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 15332 C
ZusFr Peter H. Carstensen (Nordstrand)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15332 C
Neustrukturierung des Zolls beim Grenzauf-
sichtsdienst mittels Mobiler Kontrollgruppen
zur Verbrechensbekämpfung an den Grenzen,
zum Beispiel in der Region Waldsassen
MdlAnfr 33, 34
Georg Girisch CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15333 B, 15334 B
ZusFr Georg Girisch CDU/CSU . . . 15333 C, 15334 B
Erhalt und Ausbau des Zollamtes Wetzlar
MdlAnfr 35, 36
Erika Lotz SPD
Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15334 C, 15335 A
ZusFr Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . 15334 D, 15335 B
Entschuldigung von Bundesminister Joseph
Fischer bei dem in den 70er-Jahren verletzten
Polizeibeamten
MdlAnfr 23, 24
Johannes Singhammer CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . 15335 C, D
ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . 15335 D
Erklärung des Bundesministers Joseph Fischer
zum Weltfrauentag sowie weitere Initiativen
des Auswärtigen Amtes zur Verbesserung der
Situation der Frauen
MdlAnfr 25
Ina Lenke F.D.P.
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 15336 C
ZusFr Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15336 D
ZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 15337 B
Thematisierung der Frauenrechte anlässlich
der Indienreise des Bundesministers Joseph
Fischer im September 2000
MdlAnfr 26
Ina Lenke F.D.P.
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 15337 C
ZusFr Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15337 D
ZusFr Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 15338 C
Zahl der Todesopfer durch rechtsextreme Gewalt
in Deutschland seit 1990
MdlAnfr 30, 31
Albrecht Feibel CDU/CSU
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15338 D, 15340 A
ZusFr Albrecht Feibel CDU/CSU 15339 A, 15340 B
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde betr. Zukunft des Unter-
nehmens Bahn angesichts der gegensätz-
lichen Auffassungen von Bahnvorstand
und Bundesregierung . . . . . . . . . . . . . . . 15341 A
Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . . . . 15341 A
Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 15342 A
Horst Friedrich (Bayreuth) F.D.P. . . . . . . . . . . 15343 D
Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15344 D
Dr: Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15346 A
Dr. Wolgang Bötsch CDU/CSU . . . . . . . . . . . 15347 A
Karin Rehbock-Zureich SPD . . . . . . . . . . . . . 15348 A
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. März 2001II
Georg Brunnhuber CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 15348 D
Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15350 A
Klaus Hasenfratz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15351 A
Eduard Lintner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 15352 B
Reinhard Weis (Stendal) SPD . . . . . . . . . . . . . 15353 C
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 15354 C
Konrad Kunick SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15355 C
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15356 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 15357 A
Anlage 2
Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur
Beratung:
– Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes
– Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes und des Aus-
ländergesetzes
– Antrag: „Schlussoffensive“ für erleichterte
Einbürgerung von Kindern
(Tagesordnungspunkt 14 a bis c; 155. Sitzung
am 8. März 2001) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15357 C
Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15357 D
Anlage 3
Evaluierung der „Konzeption zur Erforschung
und Präsentation deutscher Kultur und Ge-
schichte im östlichen Europa“ durch unabhän-
gige Wissenschaftler
MdlAnfr 3
Hartmut Koschyk CDU/CSU
Antw StMin Dr. Julian Nida-Rümelin BK . . . 15358 B
Anlage 4
Auswirkungen des § 11 EEG und des § 3 Kraft-
Wärme-Koppelungsgesetz auf den Strompreis
MdlAnfr 4, 5
Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P.
Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMWi . . . . 15358 B
Anlage 5
Rechtsanspruch Schwerbehinderter auf Ar-
beitsassistenz; Ausführungsbestimmungen
MdlAnfr 10, 11
Dr. Ilja Seifert PDS
Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . 15358 D
Anlage 6
Entlassung von Berufsoffizieren und -unterof-
fizieren auf eigenen Antrag; Öffnung der Uni-
versitäten der Bundeswehr für nicht militäri-
sche Bewerber
MdlAnfr 12, 13
Günther Friedrich Nolting F.D.P.
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 15359 B
Anlage 7
Auswirkungen der Bundeswehrreform auf die
Reservistenkonzeption der Bundeswehr
MdlAnfr 16
Klaus Hofbauer CDU/CSU
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 15360 A
Anlage 8
Ausgleichsregelungen nach § 42 Wohngeldge-
setz für Wohngeldempfänger in den neuen
Bundesländern; Zahl der bei der KfW auf zu-
sätzliche Altschuldenentlastung gemäß § 6 a
des Altschuldenhilfe-Gesetzes von Wohnungs-
unternehmen in den neuen Bundesländern ge-
stellten Anträge
MdlAnfr 17, 18
Christine Ostrowski PDS
Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 15360 B
Anlage 9
EU-Mittel für den Weiterbau der A 6 zwischen
Amberg-Ost und Waidhaus
MdlAnfr 19
Klaus Hofbauer CDU/CSU
Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 15360 C
Anlage 10
Ausbau der Donau in Ostbayern
MdlAnfr 21, 22
Ernst Hinsken CDU/CSU
Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 15360 D
Anlage 11
Resolution des amerikanischen Repräsentan-
tenhauses vom 13. Oktober 1998 über die
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. März 2001 III
Rückgabe und Entschädigung von durch tota-
litäre Regimes enteignetem Eigentum und deren
Bedeutung für die neue amerikanischen Admi-
nistration
MdlAnfr 27
Hartmut Koschyk CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 15361 A
Anlage 12
Treffen von vier Bundesministern beim Bundes-
kanzler zu Fragen der Grundlinien deutscher
Außenpolitik
MdlAnfr 28, 29
Wolfgang Gehrcke PDS
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 15361 A
Anlage 13
Bedeutung des Urteils des Bundesverfas-
sungsgerichtes zu Durchsuchungen von Woh-
nungen vor dem Hintergrund des im Dezem-
ber 2000 beschlossenen Gesetzes zur Be-
kämpfung gefährlicher Hunde
MdlAnfr 32
Gudrun Kopp F.D.P.
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 15361 C
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. März 2001IV
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. März 2001
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. März 2001
Konrad Kunick
15356
(C)
(D)
(A)
(B)
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. März 2001 15357
(C)
(D)
(A)
(B)
Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 14.03.2001
Behrendt, Wolfgang SPD 14.03.2001*
Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 14.03.2001**
Binding (Heidelberg), SPD 14.03.2001
Lothar
Dr. Blank, CDU/CSU 14.03.2001**
Joseph-Theodor
Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 14.03.2001
Friedrich (Altenburg), SPD 14.03.2001
Peter
Hempelmann, Rolf SPD 14.03.2001
Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 14.03.2001
DIE GRÜNEN
Hirche, Walter F.D.P. 14.03.2001
Irber, Brunhilde SPD 14.03.2001
Jäger, Renate SPD 14.03.2001
Klappert, Marianne SPD 14.03.2001
Lamp, Helmut CDU/CSU 14.03.2001
Laumann, Karl-Josef CDU/CSU 14.03.2001
Lehn, Waltraud SPD 14.03.2001
Lietz, Ursula CDU/CSU 14.03.2001
Nolte, Claudia CDU/CSU 14.03.2001
Ohl, Eckhard SPD 14.03.2001
Otto (Frankfurt), F.D.P. 14.03.2001
Hans-Joachim
Pieper, Cornelia F.D.P. 14.03.2001
Reichard (Dresden), CDU/CSU 14.03.2001
Christa
Röspel, René SPD 14.03.2001
Schröter, Gisela SPD 14.03.2001
Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 14.03.2001
Dr. Seifert, Ilja PDS 14.03.2001
Dr. Stadler, Max F.D.P. 14.03.2001
Steinbach, Erika CDU/CSU 14.03.2001
Dr. Freiherr von CDU/CSU 14.03.2001
Stetten, Wolfgang
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ 14.03.2001
DIE GRÜNEN
Vogt (Pforzheim), Ute SPD 14.03.2001
Welt, Jochen SPD 14.03.2001
Wieczorek (Duisburg), SPD 14.03.2001
Helmut
Wiesehügel, Klaus SPD 14.03.2001
Wohlleben, Verena SPD 14.03.2001
Zierer, Benno CDU/CSU 14.03.2001*
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung
des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Anlage 2
Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung
– Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes,
– Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes und des Auslän-
dergesetzes,
– Antrag „Schlussoffensive“ für erleichterte
Einbürgerung von Kindern
(Tagesordnungspunkt 14a bis c; 155. Sitzung am
8. März 2001)
Marieluise Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der
entscheidende historische Punkt bei der Reform des
Staatsangehörigkeitsrechtes war und ist die Einführung
des Ius soli. Seit dem 1. Januar 2001 werden auch in
Deutschland geborene Kinder von Ausländern, die enge
Bindungen an unser Land haben, automatisch deutsche
Staatsangehörige. Diese Regelung ist ein Katalysator für
Integration; denn diese Kinder gehören von Anfang an
gleichberechtigt zu unserer Gesellschaft. Deshalb ist es
bedeutsam, dass mit dieser Regelung gleichzeitig die
Möglichkeit gegeben wurde, dass Kinder, die vor dem
1. Januar 2000 geboren wurden, durch eine vereinfachte
Einbürgerungsregelung – untechnisch gesprochen – in
das Ius soli einbezogen werden. In jedem einzelnen Fall,
in dem von dieser Regelung Gebrauch gemacht wird, ha-
ben wir ein Stück mehr Rechtsgleichheit und Integration.
Diese Regelung war dabei durchaus kein Misserfolg.
So gehen Schätzungen dahin, dass immerhin 10 Prozent
der betroffenen Kinder bisher von der Regelung profitie-
ren konnten. Wenn man bedenkt, dass den Betroffenen
nur ein Jahr für eine Entscheidung zur Verfügung stand,
die Einbürgerung der Eltern oft nicht so unbürokratisch ist
entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
wie für diese Kinder und deshalb manchen eine singuläre
Entscheidung, nur ein Kind einzubürgern, schwer fallen
mag und die Länder trotz Bemühungen des Bundes nicht
immer und nicht flächendeckend eine – aus meiner Sicht
auch rechtlich erforderliche – Reduzierung der hohen Ge-
bühr vorgenommen haben, ist dies keine schlechte Quote.
Freilich könnte der Erfolg noch größer sein, wenn wir
einen Teil der genannten Hemmnisse beseitigen. Deshalb
schlägt die vorliegende Initiative zu Recht vor, die Ge-
bühr auf einen angemessenen Betrag zu reduzieren und
die Frist für diese Einbürgerung angemessen zu verlän-
gern. Ich kann nur eindringlich an alle in diesem Hause,
die Integration wirklich wollen, appellieren, dieses Vor-
haben zu unterstützen.
Ganz besonders eindringlich möchte ich dabei die Kol-
legen der F.D.P.-Fraktion bitten, alles dafür zu tun, dass
dieses Vorhaben Gesetz wird. Ich weiss, dass Sie inhalt-
lich unsere Position teilen; denn Sie haben bereits Ende
letzten Jahres eine Initiative gestartet, die das gleiche Ziel
hatte. Gerade diese Initiative erhöht Ihre politische Ver-
antwortung; denn manche ausländische Eltern haben zum
Ende letzten Jahres eine Antragstellung unterlassen, weil
sie davon ausgingen, dass in diesem Jahr die Möglichkeit
weiter bestehen werde, und zwar mit einer angemessene-
ren Gebühr. Ich gehe deshalb davon aus, dass Sie ent-
sprechend Ihrer politschen Verantwortung sicherstellen
werden, dass auch die F.D.P-mitregierten Bundesländer
morgen im Bundesrat der Initiative zustimmen werden.
Anlage 3
Antwort
des Staatsministers Dr. Julian Nida-Rümelin auf die Frage
des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5500, Frage 3):
Wird die Umsetzung der „Konzeption zur Erforschung undPräsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Eu-ropa“ der Bundesregierung, die in dieser Konzeption besondersden Grundsatz der Professionalisierung der Arbeit betont, durchunabhängige Wissenschaftler evaluiert, um gegebenenfalls Ab-weichungen vom gesetzlichen Auftrag aus § 96 des Bundesver-triebenengesetzes entgegensteuern zu können, und falls nein, wiebegründet die Bundesregierung ihren Standpunkt?
Die Bundesregierung wird ihre Arbeit für die deutsche
Kultur und Geschichte im östlichen Europa an den in der
„Konzeption zur Erforschung und Präsentation deutscher
Kultur und Geschichte im östlichen Europa“ niedergeleg-
ten Leitlinien ausrichten. Diese stehen voll im Einklang
mit dem gesetzlichen Auftrag des § 96 Bundesvertriebe-
nengesetz. Sie wird in Umsetzung der Konzeption Exper-
ten hinzuziehen, soweit die inhaltliche und organisatori-
sche Ausgestaltung ihrer Fördererarbeit deren Mitarbeit
und Rat bedarf.
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (F.D.P.) (Druck-
sache 14/5500, Fragen 4 und 5):
Welcher Aufschlag auf den Arbeitspreis für Stromlieferung (inCent pro kWh) wird durch § 11 Abs. 4 des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes erforderlich bzw. welchen Aufschlag hält die Bundesre-gierung für angemessen?
Welcher Aufschlag auf den Arbeitspreis für Stromlieferung (inCent pro kWh) wird durch § 3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz derStromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung erforderlich bzw.welchen Aufschlag hält die Bundesregierung für angemessen?
Zu Frage 4:
Mit der Regelung des § 11 EEG ist ein Mechanismus
geschaffen worden, um die aus den Mindestvergütungen
für Strom aus Erneuerbaren Energien resultierenden Be-
lastungen der Netzbetreiber bundesweit auszugleichen.
Im Ergebnis werden die Belastungen aus dem EEG
gleichmäßig auf alle Energieversorgungsunternehmen,
die Strom an Letztverbraucher liefern, und damit auf den
Strompreis verteilt. Die Mehrbelastungen für nach dem
EEG zu zahlende Vergütungen können derzeit – unter
Berücksichtigung der vermiedenen Kosten für konventio-
nell erzeugten Strom – mit rund 1,3 Milliarden DM im
letzten Jahr angegeben werden. Dies bedeutet eine Be-
lastung von durchschnittlich 0,2 Pfennig (entspricht
0,102 Cent) pro Kilowattstunde.
Zu Frage 5:
§ 3 Abs. 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes regelt
die Abnahme- und Vergütungspflicht für Strom aus Anlagen
der Kraft-Wärme-Kopplung. Danach sind Netzbetreiber
verpflichtet, in den Geltungsbereich des Gesetzes fallende
KWK-Anlag en an ihr Netz anzuschließen und den aus die-
sen Anlagen eingespeisten Strom nach § 4 zu vergüten.
Das Gesetz sieht für die Vergütung von eingespeistem
Strom in § 4 Abs. 1 einen Mindestpreis vor. Zurzeit beträgt
er 8,5 Pfennig/kWh. Zugleich ist im Gesetz die Höhe des
so genannten Belastungsausgleichs festgelegt. Er beläuft
sich zurzeit auf 2,5 Pfennig/kWh. Die Umsetzung des Ge-
setzes erfolgt ausschließlich auf privatwirtschaftlicher Ba-
sis durch die betroffenen Unternehmen. Dem BMWi lie-
gen deshalb auch keine originären Daten zur Abwicklung
des Gesetzes vor. Dies gilt sowohl für die Strommengen
als auch für die resultierenden preislichen Belastungen.
Die Deutsche Verbundgesellschaft (DVG) schätzt mit
Blick auf den Belastungsausgleich, dass sich rechnerisch
unter Berücksichtigung des Refinanzierungsbedarfs für
die Zeit zwischen In-Kraft-Treten des Kraft-Wärme-
Kopplungsgesetzes am 18. Mai 2000 und der Erhöhung
der Netznutzungsentgelte zum 1. Juli 2000 ein Aufschlag
auf die Netznutzungsentgelte auf Übertragungsnetzebene
in Höhe von 0,27 Cent/kWh für das Jahr 2000 ergibt. Für
das Gesamtjahr 2001 kommt die DVG in ihrer Einschät-
zung für den Bezug aus dem Übertragungsnetz zu einer
Größenordnung von circa 0,2 Cent/kWh. Im ersten Quar-
tal 2001 liegt der Wert noch etwas höher, da es auch hier
einen Refinanzierungsbedarf für das Jahr 2000 gibt. Auf
Basis der uns von der DVG übermittelten Mengen-
angaben sind diese Berechnungen nachvollziehbar.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (PDS) (Drucksache
14/5500, Fragen 10 und 11):
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. März 200115358
(C)
(D)
(A)
(B)
Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass für denmit dem Gesetz über die Bekämpfung der ArbeitslosigkeitSchwerbehinderter zum 1. Oktober 2000 eingeführten Rechtsan-spruch auf „notwendige Arbeitsassistenz“ bis Ende Februar kei-nerlei Ausführungsbestimmungen seitens der Bundesanstalt fürArbeit bzw. des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialord-nung vorlagen (wie zum Beispiel im Landesarbeitsamt Sachsen)?
Mit welcher zeitlichen und mit welcher inhaltlichen Orientie-rung beabsichtigt die Bundesregierung zu gewährleisten, dass derRechtsanspruch auf „notwendige Arbeitsassistenz“ von Schwer-behinderten ohne Verzögerungen und auf einer gesichertenRechtsgrundlage wahrgenommen werden kann?
Zu Frage 10:
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Schwerbehinderter (SchwbBAG) ist in § 31 Abs. 3 a
SchwbG ein Rechtsanspruch Schwerbehinderter auf
Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassis-
tenz im Rahmen der Zuständigkeit der Hauptfürsorgestel-
len für die begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben
begründet worden. Gleichzeitig wurde in § 264 Abs. 5
SGB III eine Verpflichtung der Bundesanstalt für Arbeit
(BA) geschaffen, bei der Beschäftigung eines Schwerbe-
hinderten in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme auch
die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz zu über-
nehmen. Beide Rechtsansprüche bestehen unabhängig
vom Erlass weiterer Ausführungsbestimmungen. Die
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Hauptfürsorgestellen
hat rechtzeitig zum In-Kraft-Treten des SchwbBAG
„Vorläufige Empfehlungen“ erarbeitet. Hierzu hat die
Bundesregierung in Beantwortung einer Kleinen Anfrage
(Bundestagsdrucksache: 14/4311) ausführlich Stellung
genommen. Auch der Rechtsanspruch Schwerbehinderter
nach § 264 Abs. 5 SGB III besteht unabhängig vom Erlass
von Verwaltungsvorschriften zur Anwendung dieser Vor-
schrift. Zuständig für den Erlass von Ausführungsbestim-
mungen zu § 264 Abs. 5 SGB III ist die Bundesanstalt für
Arbeit. Sie hat solche Ausführungsbestimmungen (in
ihrem Sprachgebrauch: Durchführungsanweisungen) im
Entwurf erarbeitet und dem Bundesministerium für Ar-
beit- und Sozialordnung zur Abstimmung vorgelegt. Die
BAwird die Durchführungsanweisungen in Kürze erlassen.
Zu Frage 11:
Mit dem am 1. Oktober 2000 in Kraft getretenen Ge-
setz ist bereits gewährleistet, dass der Rechtsanspruch von
Schwerbehinderten auf Übernahme der Kosten einer
notwendigen Arbeitsassistenz auf einer gesicherten
Rechtsgrundlage wahrgenommen werden kann. Dieser
Anspruch besteht unabhängig vom Erlass einer Rechts-
verordnung nach § 31 Abs. 3a Satz 2 Schwerbehinderten-
gesetz. Eine solche Rechtsverordnung soll erst erlassen
werden, wenn hinreichende Praxiserfahrungen der Haupt-
fürsorgestellen zur Anwendung des § 31 Abs. 3a SchwbG
vorliegen. Auf diese Zusammenhänge hat die Bundes-
regierung wiederholt hingewiesen.
Anlage 6
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.)
(Drucksache 14/5500, Fragen 12 und 13):
Wie viele Berufsoffiziere und -unteroffiziere haben seit Ende1999 bis heute monatlich ihre Entlassung auf eigenen Antrag, un-terteilt nach Teilstreitkräften, beantragt?
Unternimmt die Bundesregierung Maßnahmen zur Öffnungder Universitäten der Bundeswehr für nichtmilitärische Bewerber,und wie kann die Attraktivität dieser Bildungseinrichtungen ins-gesamt noch weiter erhöht werden?
Zu Frage 12:
Seit 1. Januar 2000 bis heute haben 31 Berufsoffiziere
und 11 Berufsunteroffiziere einen Antrag auf Entlassung
(vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses nach § 46
Abs. 3 Soldatengesetz) gestellt. Bis auf einen Berufsoffi-
zier und zwei Berufsunteroffiziere sind alle Antragsteller
bereits entlassen. Da deren Personaldaten damit aus dem
Datenbestand gelöscht sind, ist eine monatliche Zuord-
nung leider nicht mehr möglich.
Die Anträge auf Entlassung unterteilen sich auf die
Teilstreitkräfte wie folgt:
Darüber hinaus wurde in diesem Zeitraum gem. § 45 a
des Soldatengesetzes auf eigenen Antrag bei 74 Berufs-
soldaten das Dienstverhältnis in das eines Soldaten auf
Zeit umgewandelt.
Zu Frage 13:
Im letzten Jahr wurden die Partner der „Rahmenver-
einbarung über die Förderung der Zusammenarbeit im
Bereich beruflicher Qualifizierung und Beschäftigung“
und die Partner des „Rahmenvertrages über Innovation,
Investition und Wirtschaftlichkeit in der Bundeswehr“
nach ihrem Interesse an einer Öffnung der Universtitäten
der Bundeswehr für Industriestudenten befragt.
Beabsichtigt ist, freie Studienplätze für Mitarbeiter/
Stipendiaten dieser Unternehmen gegen Kostenerstattung
bereitzustellen. Am 8. Februar 2001 hat an der Universität
der Bundeswehr in München eine Informationsveranstal-
tung für die Unternehmen, die ihr Interesse hieran bekun-
det haben, stattgefunden. Die Antworten der beteiligten
Unternehmen stehen noch aus. Eine generelle Öffnung
der Universitäten der Bundeswehr für zivile Studenten ist
nicht beabsichtigt. Die Universitäten der Bundeswehr
sind bereits jetzt äußerst attraktiv. Dies liegt unter ande-
rem an der Trimester- statt Semestereinteilung der Studi-
enzeit und der damit verbundenen Mindeststudienzeit von
drei Jahren und drei Monaten für alle Studiengänge.
Hinzu kommt ein äußerst günstiges Verhältnis Studie-
rende zu Lehrenden. So bestand 1999 das Verhältnis an
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. März 2001 15359
(C)
(D)
(A)
(B)
Teilstreitkraft Berufs-offiziere
Berufsunter-
offiziere Gesamt
Heer 8 7 15
Luftwaffe 16 4 20
Marine 2 0 2
SAN (nur Offz) 5 –* 5
Gesamt 31 11 42
* Die Unteroffiziere SAN werden noch in den Stammdienststellen
Heer, Luftwaffe und Marine geführt.
der Universität Hamburg 16 zu 1 und an der Universität
München 11 zu 1.
Die Einführung neuer Studiengänge, wie beispiels-
weise „Wirtschaftsinformatik“ seit Oktober letzten Jahres
an der Universität München trägt ebenfalls einer moder-
nen Entwicklung Rechnung. Insoweit bedarf es keiner
weiteren Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/5500, Frage 16):
Welche konkreten Auswirkungen hat die Bundeswehrreformauf die Reservistenkonzeption der Bundeswehr und die künftigeAufgabenbeschreibung, Struktur und Arbeitsweise des Verbandesder Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V.?
Aufgrund der Erneuerung der Bundeswehr ist eine
neue Konzeption für die Reservisten der Bundeswehr not-
wendig. Der Entwurf wird zurzeit im Bundesministerium
der Verteidigung erarbeitet. Hauptaufgabe der Reservis-
ten bleibt die Sicherstellung der Aufwuchsfähigkeit der
Streitkräfte für die Landes- und Bündnisverteidigung.
Eine Reduzierung der Anzahl der territorialen Kommando-
behörden hat auch Folgen für die freiwillige Reservisten-
arbeit der Bundeswehr.
Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundes-
wehr e. V. sollte sich daher in seiner Struktur an die neue
Territoriale Wehrorganisation anpassen, ohne seine Flä-
chenpräsenz wesentlich einzuschränken. Dort, wo sich
die Bundeswehr in der Fläche zurückzieht, kommt der
Mittlerfunktion des Reservistenverbandes eine stärkere
Bedeutung zu. Die Arbeitsweise des Reservistenverban-
des mit Verbandsarbeit aus Eigenmitteln einerseits und
auftragsbezogener freiwilliger Reservistenarbeit auf der
Grundlage von Zuwendungsmitteln andererseits, hat sich
bewährt.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
gen der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS)
(Drucksache 14/5500, Fragen 17 und 18):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Summe ein, diedurch die Ausgleichregelungen nach § 42 Wohngeldgesetz in die-sem Jahr nötig ist, um zu gewährleisten, dass die Wohngeldmin-derung für Wohngeldempfänger in den neuen Bundesländernnicht mehr als 10 DM pro Monat beträgt?
Wie viele Anträge auf zusätzliche Altschuldenentlastunggemäß § 6 a Altschuldenhilfe-Gesetz und der entsprechenden Alt-schuldenhilfeverordnung wurden von Wohnungsunternehmen derneuen Bundesländer bereits bei der Kreditanstalt für Wiederauf-bau gestellt?
Zu Frage 17:
Die Mehrkosten für die Härtefallregelung in den neuen
Ländern wurden im Zusammenhang mit der Wohngeld-
novelle geschätzt und bei der Aufstellung des Haushaltes
2001 berücksichtigt. Danach belaufen sich die Mehraus-
gaben in diesem Jahr auf eine Größenordnung von rund
20 Millionen DM für Bund und Länder insgesamt (davon
Bund: rund 10 Millionen DM).
Zu Frage 18:
Bisher wurden noch keine Anträge auf zusätzliche Alt-
schuldenentlastung gemäß § 6 a Altschuldenhilfe-Gesetz
gestellt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereitet zur-
zeit das Antragsverfahren für die am 1. Januar 2001 in
Kraft getretene Altschuldenhilfeverordnung vor.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/5500, Frage 19):
Trifft es zu, dass für den Weiterbau bzw. Lückenschluss der A6
zwischen Amberg-Ost und Waidhaus – durchgängige Verbindung
der europäischen Magistrale Paris–Nürnberg–Prag – von der Eu-
ropäischen Union zusätzlich 75 Millionen DM gewährt wurden,
und wenn ja, welche Auswirkungen hat das auf den geplanten Fer-
tigstellungstermin?
Es trifft nicht zu, dass von der Europäischen Union zu-
sätzliche Mittel in Höhe von 75 Millionen DM für die A 6
im noch fehlenden Abschnitt zwischen Amberg-Ost und
Waidhaus gewährt wurden. Dementsprechend bleiben die
geltenden Dispositionen und der angestrebte Fertigstel-
lungstermin unverändert.
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
gen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5500, Fragen 21 und 22):
Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass über den Do-
nauausbau entschieden werden kann?
Ist die Bundesregierung bereit, alles für eine baldige Ent-
scheidungsmöglichkeit beim Donauausbau zu tun, damit nicht in
wenigen Jahren der Verkehr in Ostbayern, insbesondere auch
durch die Osterweiterung der EU, auf der Straße und Schiene er-
stickt?
Zu Frage 21:
Die Bundesregierung geht davon aus, dass noch dieses
Jahr gemeinsam mit Bayern über den weiteren Donau-
ausbau entschieden werden kann.
Zu Frage 22:
Die Bundesregierung bemüht sich intensiv um die
Schaffung der Voraussetzungen für eine baldige, gemein-
sam mit Bayern zu treffende Entscheidung über den wei-
teren Donauausbau. Die Vorbereitung dieser Entscheidung
beruht auf der Basis einer intermodalen Verkehrsprognose
für das Jahr 2015, die die Auswirkungen der Osterweite-
rung der EU in vollem Maße berücksichtigt.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. März 200115360
(C)
(D)
(A)
(B)
Anlage 11
Antwort
des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Frage des
Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/5500, Frage 27):
Sind der Bundesregierung gegebenenfalls auch vor dessenAmtsantritt getätigte Äußerungen des jetzigen amerikanischenPräsidenten George W. Bush zur Vertreibungsproblematik undinsbesondere zur Vertreibung der Deutschen am Ende des Zwei-ten Weltkrieges und danach bekannt, und welche Bedeutung hatvor diesem Hintergrund nach Erkenntnissen der Bundesregierungdie Resolution des amerikanischen Repräsentantenhauses vom13. Oktober 1998 (Nr. 562) über die Rückgabe und Entschädigungvon durch totalitäre Regimes enteignetes Eigentum für die neueamerikanische Administration?
Der Bundesregierung sind keine Äußerungen des ame-
rikanischen Präsidenten Bush, weder vor noch nach sei-
nem Amtsantritt, zur Vertreibungsproblematik oder zur
Vertreibung der Deutschen am Ende des Zweiten Welt-
kriegs bekannt. Die Resolution Nr. 562 des Repräsentan-
tenhauses vom 13. Oktober 1998 hat im Übrigen lediglich
Aufforderungscharakter, entfaltet aber keinerlei politi-
sche oder rechtliche Bindungswirkung. Im Übrigen ver-
weist die Bundesregierung auf die Antwort auf Ihre
schriftliche Frage Nr. 8/20 vom August 2000.
Anlage 12
Antwort
des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Fragen des
Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (PDS) (Drucksache
14/5500, Fragen 28 und 29):
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass am ersten März-wochenende ein von der „Frankfurter Rundschau“ (Ausgabe vom5. März 2001) als geheim bezeichnetes Treffen von vier Bundes-ministern beim Bundeskanzler zu Fragen der Grundlinien deut-scher Außenpolitik stattgefunden hat?
Welche zentralen Fragen der Außenpolitik wurden dabei erör-tert, und mit welchem Ergebnis?
Zu Frage 28:
Ich kann Ihnen bestätigen, dass es am Freitag, den
2. März 2001, ein (informelles) Treffen des Bundeskanz-
lers mit mehreren Bundesministern gegeben hat. Dies hat
im Übrigen bereits der stellvertretende Regierungsspre-
cher in der Bundespressekonferenz am 5. März 2001 mit-
geteilt.
Zu Frage 29:
Da es sich – wie Sie richtig unterstellen – um ein ver-
trauliches Treffen handelte, werden Sie Verständnis dafür
haben, dass ich über den Inhalt der dort behandelten The-
men keine Auskunft geben kann.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage
der Abgeordneten Gudrun Kopp (F.D.P.) (Drucksache
14/5500, Frage 32):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung vor dem Hinter-
grund des im Dezember 2000 beschlossenen Gesetzes zur
Bekämpfung gefährlicher Hunde, in dessen Zusammenhang die in
Artikel 13 des Grundgesetzes festgeschriebene Unverletzlichkeit
der Wohnung klar eingeschränkt wurde, aus dem neuesten Urteil
des Bundesverfassungsgerichts, das künftig Durchsuchungen bei
„Gefahr im Verzug“ ohne richterliche Anordnung erschwert?
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Fe-
bruar 2001 – 2 BvR 1444/00 – betrifft die strafprozessuale
Durchsuchung einer Wohnung und behandelt in diesem
Zusammenhang die Grenzen der Eilanordnungskompe-
tenz der Staatsanwaltschaft bei Gefahr im Verzug (Art. 13
Abs. 2, 2. Halbsatz GG; § 105 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz
StPO) im Verhältnis zur Regelzuständigkeit des Richters.
Hiervon zu trennen ist das auf Art. 13 Abs. 7 GG gestützte
Recht von Beauftragten von Verwaltungsbehörden zum
Betreten von Wohnraum zur Verhütung dringender Ge-
fahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gemäß
§ 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Beschränkung des Verbrin-
gens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland.
Zu dem genannten Zweck genügt für die Zulässigkeit ei-
nes Eingriffs und einer Beschränkung des Wohnungs-
grundrechts eine gesetzliche Grundlage und die Beach-
tung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 157. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. März 2001 15361
(C)
(D)
(A)
(B)
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