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  • tocInhaltsverzeichnis
    Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag den Abgeordneten Gustav-Adolf Schur und Rudolf Kraus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15115 A Wahl der Abgeordneten Gudrun Roos und Winfried Mante als Schriftführer . . . . . . . . . 15115 A Bestimmung der Abgeordneten Hildegard Wester als ordentliches Mitglied im Gemein- samen Ausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15115 B Bestimmung der Abgeordneten Christel Humme, Franz Thönnes und Klaus Brander als stellvertretende Mitglieder im Gemeinsa- men Ausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15115 B Wahl des Abgeordneten Harald Friese als stellvertretendes Mitglied in den Wahlprü- fungsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15115 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 15115 C Absetzung der Tagesordnungspunkte 15 und 18 15116 C Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . 15116 C Begrüßung des Präsidenten der Staatsver- sammlung der Republik Slowenien, Borut Pahor, und seiner Delegation . . . . . . . . . . . . . 15157 A Tagesordnungspunkt 3: a) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Jahreswirtschaftsbericht 2001 der Bundesregierung: Reformkurs fortsetzen – Wachstumsdynamik stär- ken (Drucksache 14/5201) . . . . . . . . . . . . . 15116 D b) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Jahresgutachten 2000/01 des Sachverständigenrates zur Begut- achtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache 14/4792) . . . . . . . . . . . . . 15116 D c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Tech- nologie zu dem Antrag der Abgeordne- ten Gunnar Uldall, Birgit Schnieber- Jastram, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Beschäftigung als Ziel der Wirtschaftspolitik he- rausstellen (Drucksachen 14/2988, 14/3845) . . . . . 15117 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 15117 A Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 15121 D Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15126 B Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15128 B Dr. Christa Luft PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15132 B Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15134 A Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 15136 A Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15137 D Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15139 C Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15141 A Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 15141 C Gunnar Uldall CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 15143 B Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 15144 B Dr. Bernd Protzner CDU/CSU . . . . . . . . . . . 15145 D Klaus Lennartz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15148 A Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15149 D Gudrun Kopp F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 15150 B Dr. Mathias Schubert SPD . . . . . . . . . . . . . . 15151 D Plenarprotokoll 14/155 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 155. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 8. März 2001 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 4: a) Große Anfrage der Abgeordneten Peter Hintze, Michael Stübgen, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion CDU/CSU: Erweiterung der Europäischen Union (Drucksachen 14/3872, 14/5232) . . . . 15153 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union – zu dem Antrag der Abgeordneten Günter Gloser, Hans-Werner Bertl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordne- ten Christian Sterzing, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Flankierung der Er- weiterung der Europäischen Union als innenpolitische Aufgabe – zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Hofbauer, Peter Hintze, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Die deutschen Grenz- regionen auf die EU-Erweiterung durch einen Grenzgürtel-Akti- onsplan vorbereiten (Drucksachen 14/4886, 14/4643, 14/5475) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15153 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Die Weichen für die Erweiterung der Europäischen Union richtig stellen (Drucksache 14/5447) . . . . . . . . . . . . . . . 15153 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Hildebrecht Braun (Augs- burg), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion F.D.P.: Die Bürger für die Osterwei- terung der EU gewinnen (Drucksache 14/5454) . . . . . . . . . . . . . . . 15153 D Volker Rühe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 15154 A Dr. Harald Ringstorff, Ministerpräsident (Mecklenburg-Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . 15157 B Dr. Helmut Haussmann F.D.P. . . . . . . . . . . . . 15158 D Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 15160 C Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15163 A Dr. Christoph Zöpel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 15164 C Michael Stübgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 15167 A Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15168 D Gudrun Roos SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15170 B Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 15171 C Winfried Mante SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15172 D Tagesordnungspunkt 19: Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren a) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zurÄnderung des Kranken- hausfinanzierungsgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung (DRG- Systemzuschlags-Gesetz) (Drucksache 14/5396) . . . . . . . . . . . . . 15174 B b) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrens- gesetzes (Drucksache 14/4925) . . . . . . . . . . . . . 15174 C c) Antrag der Fraktionen SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS: Gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitis- mus und Gewalt (Drucksache 14/5456) . . . . . . . . . . . . . 15174 C d) Antrag der Fraktionen SPD, CDU/ CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Die Vereinten Nationen an der Schwelle zum neuen Jahrtausend (Drucksache 14/5243) . . . . . . . . . . . . . 15174 D e) Antrag der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Dr.-Ing. Dietmar Kansy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Neuer Schwung für das System Schiene (Drucksache 14/5316) . . . . . . . . . . . . . 15174 D f) Antrag der Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Jörg van Essen, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Einsatzdauer von Soldaten bei Friedensmissionen verkürzen –Rah- menbedingungen verbessern (Drucksache 14/4536) . . . . . . . . . . . . . 15175 A g) Antrag der Abgeordneten Reinhold Hemker, Adelheid Tröscher, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-Loßack, Hans-Christian Ströbele, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2001II weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frei- willige Agrar-Umwelt/Sozial-Zertifi- zierung für Entwicklungsländer (Drucksache 14/4802) . . . . . . . . . . . . . 15175 A Tagesordnungspunkt 20: Abschließende Beratungen ohne Aus- sprache a) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR-Überein- kommen) (Drucksachen 14/3949, 14/5217) . . . . 15175 B b) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Februar 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Kambodscha über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 14/4706, 14/5260) . . . . 15175 C c) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Sep- tember 1998 zwischen der Bundesre- publik Deutschland und der Gabuni- schen Republik über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 14/4708, 14/5261) . . . . 15175 D d) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Heidemarie Ehlert, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion PDS: Übergangs- regelungen bei der Einführung des Kapitalgesellschaften- und Co-Richt- linie-Gesetzes (Drucksachen 14/3078, 14/5144) . . . . 15175 D e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unter- richtung durch die Bundesregierung: Grünbuch zur Umweltproblematik von PVC, KOM (00) 469 end.; Rats- dok.-Nr. 10861/00 (Drucksachen 14/4570 Nr. 3.1, 14/5156) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15176 A f) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Für eine vertiefte Partner- schaft zwischen Russland und der EU (Drucksachen 14/811, 14/5186) . . . . . 15176 B g) – k) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses Sammelübersichten 243, 244, 245, 246, 247 zu Petitionen (Drucksachen 14/5338, 14/5339, 14/5340, 14/5341, 14/5342) . . . . . . . . 15176 C Zusatztagesordnungspunkt 4: – Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Überein- kommen von 1989 über Bergung (Drucksache 14/4673, 14/5459) . . . . . 15176 D – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Bergungsrechts in der See- und Binnenschifffahrt (Drittes Seerechts- änderungsgesetz) (Drucksachen 14/4672, 14/5459) . . . . 15176 D Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun- desregierung zur aktuellen Haushalts- situation und offensichtlichen Unter- finanzierung der Bundeswehr . . . . . . . . 15177 B Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . . . . . . . 15177 B Peter Zumkley SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15178 C Thomas Kossendey CDU/CSU . . . . . . . . . . . 15179 C Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15180 C Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . . . . . . . . . . . . 15181 D Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär BMVg 15183 A Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 15185 B Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15186 C Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 15188 B Hans Georg Wagner SPD . . . . . . . . . . . . . . . 15189 D Paul Breuer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 15191 A Kurt Palis SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15192 A Hans Raidel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 15193 A Gerd Höfer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15194 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2001 III Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des zivil- gerichtlichen Schutzes bei Gewalt- taten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung (Drucksache 14/5429) . . . . . . . . . . . . . 15195 B b) Antrag der Abgeordnten Dr. Maria Böhmer, Maria Eichhorn, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion CDU/ CSU: Ankündigungen zur Bekämp- fung von Gewalt gegen Frauen um- setzen (Drucksache 14/5093) . . . . . . . . . . . . . 15195 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Petra Bläss, Monika Balt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Frauenrechte sind Menschenrechte – Gewalt gegen Frauen effektiver bekämpfen (Drucksache 14/5455) . . . . . . . . . . . . . . . 15195 C Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15195 D Ronald Pofalla CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 15197 B Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . 15198 D Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15199 A Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15201 D Dr. Edith Niehuis SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 15203 D Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 15204 B Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15204 C Petra Bläss PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15204 D Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15206 B Ingrid Fischbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 15208 B Karin Schubert, Ministerin (Sachsen-Anhalt) 15209 D Ilse Falk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15211 A Renate Gradistanac SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 15212 D Ingrid Fischbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 15213 D Renate Gradistanac SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 15214 A Anni Brandt-Elsweier SPD . . . . . . . . . . . . . . 15214 B Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Heinz Seiffert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Wiederherstel- lung des umfassenden Rechts auf Vor- steuerabzug (Drucksache 14/5223) . . . . . . . . . . . . . . . 15215 C Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 15215 C Simone Violka SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15217 D Gerhard Schüßler F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 15220 A Heidemarie Ehlert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 15220 D Simone Violka SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 15221 B Tagesordnungspunkt 7: a) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung im gewerblichen Güter- kraftverkehr (GüKBillBG) (Drucksache 14/5446) . . . . . . . . . . . . . 15221 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Mertens, Angelika Graf (Rosenheim), weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Kerstin Müller (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Bekämpfung der illegalen Ka- botage und des Sozialdumpings im Transportgewerbe (Drucksachen 14/3702, 14/4669) . . . . 15221 D Angelika Graf (Rosenheim) SPD . . . . . . . . . 15222 A Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 15223 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15224 B Horst Friedrich (Bayreuth) F.D.P. . . . . . . . . . 15225 C Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 15226 C Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15227 B Wilhelm Josef Sebastian CDU/CSU . . . . . . . 15228 C Tagesordnungspunkt 8: a) Bericht des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Jörg van Essen, Rainer Funke, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion F.D.P. ein- gebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Pressefreiheit (Drucksachen 14/1602, 14/5458) . . . . 15229 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2001IV b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Straf- prozessordnung (Drucksache 14/5166) . . . . . . . . . . . . 15229 C c) Große Anfrage der Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/ CSU: Zur Frage der Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechtes für Journalisten (Drucksachen 14/2083, 14/3864) . . . . 15229 D Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15229 D Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15230 C Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . . . . . . . . 15231 A Norbert Geis CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 15233 B Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15235 B Norbert Geis CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 15236 A Angela Marquardt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 15236 D Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 15237 D Tagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Menschenrechte und huma- nitäre Hilfe zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Flüchtlingsschutz ist Menschenrechts- schutz (Drucksachen 14/4884, 14/5462) . . . . . . . 15239 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Helmut Haussmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Stärkeres deutsches Engagement auf der 57. Sitzung der Menschenrechtskommission der Verein- ten Nationen (Drucksache 14/5452) . . . . . . . . . . . . . . . 15239 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Deutsche Initia- tive zum Schutz der Binnenvertriebenen (Drucksache 14/5453) . . . . . . . . . . . . . . . 15239 B Lilo Friedrich (Mettmann) SPD . . . . . . . . . . 15239 B Hermann Gröhe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 15241 B Claudia Roth (Augsburg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15243 B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 15244 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . . 15246 A Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15246 A Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Gunnar Uldall, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion CDU/CSU: Her- stellung fairer Wettbewerbsbedingungen für die deutsche und europäische Werf- tenindustrie (Drucksache 14/5137) . . . . . . . . . . . . . . . 15247 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Zukunftschancen des deutschen und europäischen Schiff- baus nachhaltig verbessern (Drucksache 14/5457) . . . . . . . . . . . . . . . 15247 B Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 15247 B Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi 15249 B Hans-Michael Goldmann F.D.P. . . . . . . . . . . 15250 D Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15251 D Rolf Kutzmutz PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15253 A Dr. Margrit Wetzel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 15254 A Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Ar- beitsplatzabbau bei Förderung von Pro- duktionsverlagerungen ausschließen (Drucksache 14/5248) . . . . . . . . . . . . . . . 15255 C Gerhard Jüttemann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 15255 C Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD . . . . . . . . 15256 C Gerhard Jüttemann PDS . . . . . . . . . . . . . 15257 B Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 15258 B Hans-Michael Goldmann F.D.P. . . . . . . . . . . 15259 A René Röspel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15260 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2001 V Tagesordnungspunkt 12: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versor- gungsbezügen in Bund und Län- dern 2000 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungs- gesetz 2000 – BBVAnpG 2000) (Drucksachen 14/5198, 14/5476, 14/5477, 14/5478) . . . . . . . . . . . . . 15261 A – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski (Recklinghausen), weiteren Abge- ordneten und der Fraktion CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2000/2001 (BBVAnpG 2000) (Drucksachen 14/4247, 14/5476, 14/5477, 14/5478) . . . . . . . . . . . . . 15261 A – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Max Stadler, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2000 (Bundes- besoldungs- und -versorgungsan- passungsgesetz 2000 – BBVAnpG 2000) (Drucksachen 14/4134, 14/5476, 14/5477, 14/5478) . . . . . . . . . . . . . 15261 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski (Recklingshau- sen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Gleichbehand- lung im öffentlichen Dienst – Tarif- ergebnis auf Beamte übertragen (Drucksachen 14/3772, 14/5476) . . . . 15261 B c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski (Recklinghausen), weiteren Abgeordneten und der Frak- tion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung der beamtenrechtlichen Altersteilzeit (Drucksachen 14/3777, 14/4594) . . . . 15261 C Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Klaus Riegert, Ilse Aigner, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion CDU/CSU ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten in Vereinen und Organisationen (Drucksache 14/5224) . . . . . . . . . . . . . . . 15262 B Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörig- keitsgesetzes (Drucksache 14/5335) . . . . . . . . . . . . . 15262 C b) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Dr. Guido Westerwelle, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, weiteren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes und des Ausländergesetzes (Drucksache 14/4537) . . . . . . . . . . . . . 15262 D c) Antrag der Abgeordneten Dr. Guido Westerwelle, Dr. Edzard Schmidt- Jortzig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: „Schlussoffensive“ für erleichterte Einbürgerung von Kindern (Drucksache 14/4416) . . . . . . . . . . . . . 15262 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15263 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 15265 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Wiederherstellung des umfassenden Rechts auf Vorsteuerabzug (Tagesordnungs- punkt 6) Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15265 D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Arbeitsplatzabbau bei Förderung von Produktionsverlagerungen ausschließen (Ta- gesordnungspunkt 11) Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15266 B Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2001VI Bund und Ländern 2000 (Bundesbesol- dungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2000 – BBVAnpG 2000) – Bericht: Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst – Tarifergebnis auf Beamte über- tragen – Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwick- lung der beamtenrechtlichen Altersteilzeit (Tagesordnungspunkt 12 a bis c) . . . . . . . . . . 15266 D Hans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . 15266 D Meinrad Belle CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 15268 A Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15268 D Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 15269 C Petra Pau PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15269 D Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI 15270 C Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung eh- renamtlicher Tätigkeiten in Vereinen und Or- ganisationen (Tagesordnungspunkt 13) . . . . . 15271 C Dieter Grasedieck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 15271 D Klaus Riegert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 15272 B Christian Simmert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15274 A Gerhard Schüßler F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 15274 C Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15275 A Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes und des Aus- ländergesetzes – Antrag: „Schlussoffensive“ für erleichterte Einbürgerung von Kindern (Tagesordnungspunkt 14 a bis c) . . . . . . . . . . 15275 D Dr. Michael Bürsch SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 15275 D Thomas Strobl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 15277 A Dr. Max Stadler F.D.P . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15279 A Ulla Jelpke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15279 C Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Parl. Staatsse- kretärin BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15280 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2001 VII Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2001 Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters 15263 (C)(A) 1) Anlage 6 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2001 15265 (C) (D) (A) (B) Behrendt, Wolfgang SPD 08.03.2001* Dr. Bergmann-Pohl, CDU/CSU 08.03.2001 Sabine Berninger, Matthias BÜNDNIS 90/ 08.03.2001 DIE GRÜNEN Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 08.03.2001 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 08.03.2001* Klaus Bulmahn, Edelgard SPD 08.03.2001 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 90/ 08.03.2001 Franziska DIE GRÜNEN Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 08.03.2001 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 08.03.2001 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 08.03.2001 DIE GRÜNEN Hirche, Walter F.D.P. 08.03.2001 Irber, Brunhilde SPD 08.03.2001 Janovsky, Georg CDU/CSU 08.03.2001 Jünger, Sabine PDS 08.03.2001 Dr. Kenzler, Evelyn PDS 08.03.2001 Klappert, Marianne SPD 08.03.2001 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 08.03.2001 Lehn, Waltraud SPD 08.03.2001 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 08.03.2001 Neumann (Gotha), SPD 08.03.2001 Gerhard Nolte, Claudia CDU/CSU 08.03.2001 Otto (Frankfurt), F.D.P. 08.03.2001 Hans-Joachim Probst, Simone BÜNDNIS 90/ 08.03.2001 DIE GRÜNEN Reinhardt, Erika CDU/CSU 08.03.2001 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 08.03.2001 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 08.03.2001 Schily, Otto SPD 08.03.2001 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/ 08.03.2001 DIE GRÜNEN Schloten, Dieter SPD 08.03.2001 Freiherr von CDU/CSU 08.03.2001 Schorlemer, Reinhard Schröter, Gisela SPD 08.03.2001 Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 08.03.2001 Schuhmann (Delitzsch), SPD 08.03.2001 Richard Dr. Freiherr von CDU/CSU 08.03.2001 Stetten, Wolfgang Dr. Struck, Peter SPD 08.03.2001 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 08.03.2001 Dr. Thomae, Dieter F.D.P. 08.03.2001 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ 08.03.2001 DIE GRÜNEN Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 08.03.2001 Westrich, Lydia SPD 08.03.2001 Wohlleben, Verena SPD 08.03.2001 Zierer, Benno CDU/CSU 08.03.2001* * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Wiederherstellung des umfassenden Rechts auf Vorsteuerabzug (Tagesordnungspunkt 6) Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):An der ganzen Diskussion sieht man wieder einmal, wie schwierig es ist, Privates von Betrieblichem zu trennen. Gerade deshalb muss die Debatte sehr sachlich geführt werden. Ab dem 1. April 1999 können Unternehmer die Vor- steuer für ihre Reisekosten und die Reisekosten ihrer Mit- arbeiter nicht mehr abziehen. Die dafür anfallenden Kosten für Übernachtung, Verpflegung u.s.w. dienen nicht nur dem Unternehmen, sondern sind teilweise auch in privatem Interesse. Wie viel Sterne jemand bei seiner Hotelbuchung be- vorzugt, ist sein Privatsache. Er sollte deshalb umsatz- steuerlich auch nicht anders behandelt werden als der- jenige, der rein privat verreist und sich in einem Hotel einmietet. Das war unser Motiv bei der Einschränkung des Vorsteuerabzuges. Allerdings war diese Einschränkung des Vorsteuerabzuges bei den Reisekosten schon in der Anhörung zum Steuerentlastungsgesetz von vielen Ver- bänden als ausgesprochen problematisch eingeschätzt worden. Insbesondere thematisiert wurden die Wider- sprüche zum geltenden EU-Recht. Auch der Bundesfinanzhof hat im letzten Jahr ent- schieden, dass die Neuregelung gegen geltendes entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht EU-Recht verstößt und insoweit nicht anwendbar ist. Das bezieht sich allerdings nur auf die Übernachtungskosten. Natürlich werden wir dieses Urteil berücksichtigen. Das ist ganz klar. Derzeit sind wir in der Abstimmungsphase mit den Ländern. Hier ist also alles auf einem guten Weg. Etwas anders sieht es bei der von der CDU/CSU vorgeschlagenen Wiederherstellung des 100-prozentigen Vorsteuerabzuges für sowohl betrieblich als auch privat genutzte Fahrzeuge aus. Nach der Sechsten Umsatzsteuer- Richtlinie der EU muss der Vorsteuerabzug gekürzt wer- den, wenn ein Personenkraftwagen auch nicht unter- nehmerisch genutzt wird. Die Kürzung an sich muss also sein. Die Frage ist nur, um wie viel Prozent muss gekürzt werden? Theoretisch haben wir hier einen Spielraum von Null bis Hundert. Für den von uns gewählten Mittelweg mit 50 Prozent Vorsteuerabzug hat uns die EU-Kommision eine Ausnahmeermächtigung erteilt. Insoweit sind wir hier vom Grundsatz her auf der sicheren Seite. Natürlich gibt es zu einzelnen Punkten Bedenken. Die Union weist ja in ihrem Antrag selbst darauf hin, dass der Bundesfinanzhof einen Fragenkatalog ausgearbeitet hat. Diese Fragen sind erst Ende letzten Jahres an den Eu- ropäischen Gerichtshof gegangen. Jetzt müssen wir erst einmal abwarten, wie der Euro- päische Gerichtshof entscheidet. Es macht überhaupt keinen Sinn, jetzt irgendwelche Veränderungen ins Blaue hinein vorzunehmen. Der Antrag der CDU/CSU kommt in diesem Punkt nicht zur richtigen Zeit. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Arbeitsplatzabbau bei Förderung von Produktionsverlagerungen ausschließen (Tagesordnungspunkt 11) Werner Schulz (Leipzig) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Auf den ersten Blick scheinen die Fakten klar zu sein: Missbrauch von Fördermitteln, Arbeitsplatzabbau, Produktionsverlagerungen von West nach Ost, Lohndum- ping und die Aushöhlung der Mitbestimmung – und das alles gefördert aus Steuermitteln. Es nur moralische Empörung hervorrufen, wenn – wie im Antrag erwähnt – die Firma Brandt von Hagen nach Ohrdruf in Thüringen umzieht und dabei unterm Strich über 300 Arbeitsplätze abbaut. Auf den zweiten Blick allerdings stellen sich die Sach- verhalte etwas anders dar. Zunächst einmal ist die Durch- führung der Förderung im Rahmen der Gemeinschafts- aufgabe Angelegenheit des jeweiligen Landes. Dies gilt selbstverständlich auch für die Entscheidung über die Förderung einer konkreten Betriebsansiedlung im Zu- sammenhang mit einer Betriebsverlagerung. Der Einfluss des Bundes beschränkt sich auf die Mitwirkung im Bund- Länder-Planungsausschuss der GA, der die Fördergebiete sowie die Förderkonditionen festlegt. Der aktuelle 29. Rah- menplan enthält die Möglichkeit der Förderung von In- vestitionen in strukturschwachen Gebieten auch im Zu- sammenhang mit Betriebsverlagerungen. Dies war schon in den Vorjahren nicht anders. Der Rahmenplan wurde am 20. März 2000 im Übrigen einstimmig – das heißt wohl auch mit der Stimme des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern – beschlossen. Dort ist die PDS doch an der Regie- rung beteiligt, wenn ich richtig informiert bin. Darüber hinaus muss davon ausgegangen werden, dass Betriebe, die an ihren bisherigen Standorten rentabel pro- duzieren, über Betriebsverlagerungen wohl kaum nach- denken. Angesichts der Tatsache, dass die öffentlichen Fördermittel immer mit einem erheblichen Eigenanteil der Unternehmen gekoppelt sind, dürfte der Anreiz, Be- triebsverlagerungen nur wegen der Fördermittel vor- zunehmen, eher gering sein. Die Förderung von entspre- chenden Betriebsverlagerungen macht allerdings durch- aus einen Sinn, nämlich dann, wenn ein neuer Standort in Ostdeutschland mit einem ausländischen Standort kon- kurriert. Es ist doch allemal besser, einige hundert Arbeitsplätze in den neuen Bundesländern zu schaffen, als zuzusehen, wie ganze Betriebe ins Ausland verlagert werden. Es mag nicht sonderlich moralisch erscheinen, es mag in vielen Fällen für die Betroffenen eine große Härte sein; wirtschaftspolitisch jedoch ist es in solchen Fällen allemal besser, den berühmten Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach zu haben. Bereits heute stehen den Betriebsräten weitgehende Be- teiligungsrechte bei gravierenden Betriebsänderungen bzw. -schließungen zu. Das Betriebsverfassungsgesetz verfügt in solchen Fällen über ein abgestimmtes System von An- hörungs-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechten. Im Zuge der Beratungen über die Novelle des Betriebsverfas- sungsgesetzes kann man möglicherweise über Feinabstim- mungen nachdenken und entsprechende Vorschläge prüfen. Die vorliegenden Forderungen der PDS jedenfalls mö- gen moralisch hoch integer sein; praktikabel und sinnvoll sind sie jedenfalls nicht. Mit Polemik und Populismus al- leine werden wir die Probleme unseres Landes nicht lösen können, schon gar nicht die in den neuen Bundesländern. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Län- dern 2000 (Bundesbesoldungs- und -versorgungs- anpassungsgesetz 2000 – BBVAnpG 2000) – Bericht: Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst – Tarifergebnis auf Beamte übertragen – Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der beamtenrechtlichen Alterteilszeit (Tagesordnungspunkt 12 a bis c) Hans-Peter Kemper (SPD): Wir erleben heute die 3. Auflage der Diskussion zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in Bund und Ländern und mit allem, was so dazu gehört. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 200115266 (C) (D) (A) (B) Wir haben zum Antrag der FDPgeredet, wir haben zum Antrag der CDU/CSU geredet. Heute findet nun die De- batte um den Gesetzentwurf der Bundesregierung statt. Also sprechen wir über die wichtigste und richtige Vor- lage. Der Gesetzentwurf macht deutlich, dass es der Bun- desregierung und den Koalitionsfraktionen darauf an- kommt, den öffentlichen Dienst, und hier ganz speziell auch die Beamten, an der allgemeinen Einkommensent- wicklung teilhaben zu lassen. Ich will kurz zu den wich- tigsten Eckpunkten dieses doch alles in allem begrüßens- werten Gesetzentwurfes Stellung nehmen. Die SPD-Fraktion hat immer, auch in der Vergangen- heit, die inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten gefordert. Mit der Verabschiedung des uns jetzt vorliegenden Entwurfes wird exakt diese Forde- rung umgesetzt. Die Beamten erhalten in einem ersten Schritt eine Be- soldungserhöhung von 2 Prozent und in einem zweiten Schritt eine Erhöhung von 2,4 Prozent, vermindert um die von der damaligen Regierung noch auf den Weg ge- brachte Versorgungsrücklage. Damit ist eine zunächst drohende Absenkung des Basiseffekts verhindert worden, die den Beamten langfristig Besoldungseinbußen ge- bracht hätten. Mit dem heutigen Abschluss ist dagegen auf Dauer ein Gleichklang zwischen Tarifabschlüssen und Besoldungserhöhungen sichergestellt. Im Übrigen sei darauf hingewiesen – nimmt man die Besoldungserhöhung für die Beamten seit Übernahme der Regierung durch Rot-Grün –, dass es hier deutliche Einkommensverbesserungen auch im Nettobereich gege- ben hat. Das war in der Vergangenheit nicht immer so. Es hat eine Reihe von Jahren gegeben, in denen die Beam- ten nach den Besoldungsbeschlüssen der Vorgängerre- gierung netto weniger im Portemonnaie hatten als vorher, also echte Gehaltseinbußen hinzunehmen hatten, weil die Besoldungserhöhungen unter dem Inflationsaus- gleich lagen. Seit 1999 haben auch die Beamten wieder deutliche Einkommenszuwächse zu verzeichnen. Nimmt man die Zeit von 1999 bis 2002, sind es 7,5 Prozent. Das hat natür- lich an dem guten Innenminister, aber mehr noch an dem guten Berichterstatter der SPD gelegen. Auch uns wäre natürlich eine zeitgleiche Übernahme der Tarifergebnisse lieber gewesen. Daraus will ich gar keinen Hehl machen. Aber die zeitliche Verschiebung ist zumutbar, und sie ist vor allen Dingen nicht neu. Denn auch hier hat die Vorgängerregierung in vielen Jahren ge- nau das praktiziert, was Sie heute kritisieren, nämlich eine zeitversetzte Anpassung gerade bei den Beamten. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass diese zeitliche Verschiebung für die Besoldungsgruppen des einfachen, des mittleren und großer Teile des geho- benen Dienstes, also bis einschließlich A 11, durch eine Einmalzahlung von 400 DM abgefedert worden ist. Die Besoldungsgruppen A 12 bis B 11 werden zwar diesen 400 DM nachtrauern, allein in Not geraten werden sie des- halb nicht. Nun werden Sie ja gleich in Ihren Stellungnahmen trä- nenreich darauf hinweisen, dass für die Ruhestandsbeam- ten diese Einmalzahlungen unterblieben sind. Da bitte ich Sie allerdings, einmal daran zu denken, dass ein anderer Teil unserer Bevölkerung, der nicht am Arbeitsleben teil- nimmt, nämlich die Rentner, lediglich den Inflationsaus- gleich erhalten hat. Und daher sage ich hier ausdrücklich: die Übernahme des Tarifergebnisses lässt die aktiven und die Ruhestandsbeamten trotz schwieriger Haushaltsbe- dingungen an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. Es wird auch hier nicht zu einer Absenkung des Einkommensniveaus kommen. Der Gleichklang zwi- schen den aktiven und den Ruhestandsbeamten ist erhal- ten geblieben, was uns sehr wichtig war. Ich möchte zu einem weiteren Punkt Stellung nehmen, der in der Tat nicht so ganz einfach ist, nämlich zur An- hebung des Bemessungsgrundsatzes in den ostdeutschen Ländern. Es ist nach mehr als zehn Jahren deutscher Ein- heit immer noch nicht gelungen, eine Gleichstellung bei den Einkommen herzustellen. Eine, wie ich gerne zuge- ben will, für die Menschen in Ostdeutschland nur schwer erträgliche Schlechterstellung. Sie müssen teilweise deut- lich länger arbeiten für erheblich weniger Geld. Wir ha- ben dieses Problem in Angriff genommen und werden es schrittweise mildern und abbauen. Mit Wirkung vom 1. August 2000 ist der Bemessungs- grundsatz auf 87 Prozent, mit Wirkung vom 1. Januar 2001 auf 88,5 Prozent und mit Wirkung vom 1. Januar 2002 auf 90 Prozent angehoben worden. Eine sofortige Anhebung auf 100 Prozent hätte insbesondere für die Länder mit fast einer halben Million Beschäftigten eine Kostenbelastung von 4,7 Milliarden DM, für die Kom- munen eine Kostenbelastung von 3,6 Milliarden DM und für den Bund, bei dem lediglich 80 000 Beschäftigte be- troffen gewesen wären, rund 700 Millionen DM. Für den Bund wäre das also am leichtesten zu verkraften, für Län- der und Kommungen im Augenblick aber kaum zu schul- tern gewesen. Insofern ist es in erster Linie ein Anliegen der Länder und Kommunen in Ostdeutschland, hier schrittweise vorzugehen. Diesem Anliegen ist der Bund gefolgt. Das wissen Sie natürlich alle sehr genau, meine Damen und Herren von der CDU/CSU. Daher sind die Forderun- gen, die Sie in der Öffentlichkeit immer wieder erheben, mehr als scheinheilig. Denn diese Ungleichbehandlung haben wir von Ihnen geerbt. Aber wir werden uns nicht dahinter verstecken. Wir wissen, dass 90 Prozent nicht das Ende der Fah- nenstange sein kann, und daher werden wir alles daran- setzen, für die Zukunft schrittweise eine völlige Anglei- chung zwischen Ost und West zu erreichen. Die ursprünglich in diesem Gesetz verankerte Besser- stellung für die Beamtenfamilien mit drei und mehr Kin- dern ist inzwischen im Gesetz über die Neuordnung der Versorgungsabschläge bereits geregelt. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass mit diesem Gesetzentwurf, den wir heute hier verabschieden werden, den Besoldungs- und Versorgungsempfängern nicht nur ein Stück sozialer Ge- rechtigkeit widerfährt, sondern auch die Anerkennung für engagierte Leistungen im öffentlichen Dienst zum Wohle Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2001 15267 (C) (D) (A) (B) der Bevölkerung. Gleichzeitig bringt hier auch der öffent- liche Dienst solidarisch seinen Beitrag zur Haushaltskon- solidierung. Wir wissen, dass der größte Teil des öffentlichen Diens- tes leistungsfähig und leistungsbereit ist. Und mit diesem alles in allem zu begrüßenden Gesetzentwurf der Bundes- regierung wird dieser Erkenntnis Rechnung getragen. Es ist ein wichtiges Signal in den öffentlichen Dienst hinein und ein Stück gerechter Besoldung. Meinrad Belle (CDU/CSU): „Was lange währt, wird endlich gut!“ So lautet das alte Sprichwort. Leider trifft es für die Pläne der Bundesregierung und Koalitionsparteien zur Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen für das Jahr 2000/2001 in keiner Weise zu. Die rot-grüne Bundesregierung brauchte acht Monate, um dem Deutschen Bundestag ihren Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf Beamte und Pensionäre zur ersten Lesung zuzuleiten. Glücklich einen Tag vor der Plenardebatte zu unserem „Antrag auf Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst – Tarifergebnisse auf Beamte übertragen“ hat das Bundes- kabinett am 27. September 2000 beschlossen, ob und wie das Tarifergebnis auf Beamte übertragen werden soll. Danach wird nun das Tarifergebnis zwar der Höhe nach – abzüglich 0,2 Prozent Versorgungsrücklage – übertra- gen. Diese Übertragung wird aber um fünf Monate ver- zögert und nur den aktiven Beamten bis A 11 ein teil- weiser Ausgleich gewährt. Die Versorgungsempfänger – auch die aus den niedrigen Besoldungsgruppen – gehen völlig leer aus. Für viele Beamte und alle Pensionäre und Versorgungsempfänger haben wir also eine tatsächliche Nullrunde 2000. Das haben die Koalitionsparteien zu vertreten. Dieses Vorhaben ist von den Betroffenen und allen Ver- bänden massiv kritisiert worden. Und in der Tat: Es gibt keine Gründe für eine verzögerte Anpassung der Bezüge: Erstens. Am Ende der vergangenen Legislaturperiode waren sich alle Fraktionen einig, dass es nach den erheb- lichen Einsparmaßnahmen durch Dienstrecht- und Ver- sorgungsrechtsreform, insbesondere nach der tatsächli- chen Rückführung der Aktiven- und Versorgungsbezüge um 3 Prozent infolge der Versorgungsrücklage, keinen Grund mehr für verzögerte oder geschmälerte Anpassung der Bezüge gibt. In den Vorjahren wurde die Besoldung verspätet angehoben, um so zum Beispiel den Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge für den Bereich der Beamten nachzuvollziehen. Zweitens. Bruttoinlandsprodukt und Steuereinnahmen wachsen derzeit schneller, als es die Personalausgaben selbst bei voller Übernahme der Tarifergebnisse tun wür- den. So wird nach dem Jahreswirtschaftsbericht der Bun- desregierung für das Jahr 2000 ein Wirtschaftswachstum zwischen 2,7 und 3,1 Prozent angenommen. Im Handel sowie dem Kredit- und Versicherungsgewerbe belief sich die tarifliche jährliche Gehaltserhöhung auf 2,6 Prozent, im produzierenden Gewerbe auf 2,3 Prozent und bei den Tarifkräften des öffentlichen Dienstes auf rund 1,4 Pro- zent. Drittens. Nach § 14 BBesG heißt es: „Die Besoldung wird entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirt- schaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbunde- nen Verantwortung durch Bundesgesetz regelmäßig ange- passt.“ Nachdem sich die Prognosen zum Wirtschafts- wachstum für das Jahr 2001 zwischen 2,7 und 3,3 Prozent bei einem voraussichtlichen Preisanstieg zwischen 1,3 und 1,75 Prozent bewegen, kommt die Bundesregierung der Verpflichtung nach § 14 BBesG in keiner Weise nach. Viertens. Begründung für das „Sonderopfer“ der Be- amten ist nicht schlüssig und trägt nicht. Sie begründen es mit dem Beitrag der Beamten zur Haushaltskonsoli- dierung. Mit den erheblichen Einsparmaßnahmen des Dienstrechts- und Versorgungsrechtsreformgesetzes ha- ben aktive Beamte und Pensionäre ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erbracht. Dies wird auch be- stätigt durch den tatsächlichen Rückgang der prozentua- len Personalkostenanteile der öffentlichen Haushalte in den letzten Jahren. So sind die Personalkosten beim Bund von 14,1 Prozent auf 10,9 Prozent, bei den Ländern von 42,7 auf 37,9 Prozent und bei den Kommunen von 30,7 auf 27 Prozent zurückgegangen. Dass die Bezüge von Beamten und Versorgungsempfängern aus den glei- chen öffentlichen Kassen finanziert werden wie die Löhne und Gehälter der Angestellten und Arbeiter im öffentli- chen Dienst, sei nur am Rande erwähnt. Fünftens. Die von Ihnen vorgesehene Bezügeanpas- sung ist auch in eklatanter Weise sozial unausgewogen. Sie benachteiligt Beamte und Versorgungsempfänger nicht nur allein untereinander, sondern erst recht gegen- über den Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes. Dort erhalten selbst Tarifangehörige der höchsten Vergütungs- gruppe eine Einmalzahlung; aktive Beamte lediglich bis zur Besoldungsgruppe A 11. Versorgungsempfänger – selbst mit ganz niedrigem Einkommen – sollen in die Gewährung von Einmalzahlungen nicht einbezogen wer- den. Selbst die in den vergangenen Jahren um teilweise bis zu 40 Prozent gekürzten Anwärterbezüge werden ge- genüber den Ausbildungsvergütungen im öffentlichen Dienst noch neun bzw. vier Monate später angehoben. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag tritt daher für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf Beamte und Versorgungsempfänger ein. Im Interesse der Betroffenen bedauern wir ausdrück- lich, dass Sie unseren besseren und durchgreifenden Ar- gumenten nicht folgen wollen. Wir werden daher Ihrem Gesetzentwurf nicht zustim- men. Um die aus unserer Sicht außerordentlich bedauer- liche verspätete Erhöhung der Bezüge der Versorgungs- empfänger und Beamten nicht zu gefährden, werden wir uns bei der abschließenden Abstimmung der Stimme ent- halten. Helmut Wilhelm (Amberg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Mit dem Bundesbesoldungs- und Versorgungsan- passungsgesetz werden die Bezüge der Beamten und Pen- sionäre auf der Grundlage des Tarifergebnisses für den Arbeitnehmerbereich des öffentlichen Dienstes angeho- ben, und zwar prozentual wie im Tarifbereich und in zwei Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 200115268 (C) (D) (A) (B) Schritten. Damit werden die Bezüge an die Entwicklun- gen der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst. Ein kleiner Wermutstropfen für Beamte ist damit frei- lich verbunden. Die Anpassung erfolgt mit einer geringen zeitlichen Verschiebung von fünf Monaten vom Anfang dieses Jahres und einer Verschiebung von vier Monaten im zweiten Schritt zum Anfang des nächsten Jahres. Ich meine aber, dass diese kleine Verschiebung für die Be- troffenen auch verträglich und verständlich ist. Der Bun- desregierung bleibt mit Blick auf die dringend notwen- dige Haushaltskonsolidierung leider nichts anderes übrig. Immerhin werden den öffentlichen Kassen gegenüber ei- ner etwaigen zeitgleichen Übernahme des Tarifergebnis- ses 3,3 Milliarden DM erspart. Dies ist bei der problema- tischen Haushaltslage leider auch dringend notwendig. Denn immerhin sieht der Gesetzentwurf trotz dieser zeit- lichen Verschiebung ein gar nicht so kleines Zuckerl vor: nämlich die Einmalzahlung von viermal 100 DM für die letzten vier Monate des Jahres 2000. Dies kommt allen Beamten bis hin zur Vergütungsgruppe A 11 zugute, und damit dem Löwenanteil aller Beamten. Ich meine schon, dass man mit diesem Kompromiss wirklich zufrieden sein kann. Die Regelung ist ein fairer und auch sozial gerechter Interessenausgleich zwischen dem Recht der Beamten an der allgemeinen Einkom- mensentwicklung und den Konsolidierungsvorgaben des Zukunftsprogramms. Auch der Bundesrat hat diesem Konzept seine Zustimmung erteilt. Immerhin gab es in den 90er-Jahren schon Zeiten, wo die Anpassungen sogar unterhalb der Inflationsrate ver- blieben. Dies wäre für uns untragbar gewesen. Da ver- wundert es dann schon, dass die CDU/CSU jetzt plötzlich sogar die zeitgleiche Anpassung gefordert hat. Bitte erin- nern Sie sich daran, dass auch die von Ihnen geführten Länder hierdurch mit 2,4 Milliarden DM zusätzlich be- lastet worden wären. Ich bin mir ganz sicher, dass diese Länder klammheimlich überglücklich sind, wenn ihnen dies nicht angetan wird. Was die Altersteilzeitregelung betrifft, ist es seit lan- gem erklärtes Ziel der rot-grünen Koalition, Teilzeitbe- schäftigung und Altersteilzeit attraktiv zu machen. Daher war es auch völlig klar, die Tarifergebnisse zur Altersteil- zeit gleichermaßen für den Beamtenbereich zu überneh- men. Dies ist im vorliegenden Gesetzentwurf der Bun- desregierung geschehen, sodass es der Anträge der CDU/CSU nicht mehr bedarf. Ich freue mich aber, dass hier fraktionsübergreifend Konsens besteht. Gerade in dieser Frage war das Reformtempo der Union in der Ver- gangenheit doch recht schneckenhaft und so beglückt sie uns heute mit einem Dokument ihrer eigenen Versäum- nisse. Die Regelungen für Teilzeit und Altersteilzeit sind – angesichts der immer noch überwiegenden Rollenver- teilung – insbesondere für Frauen wichtig. Sie haben ei- nen Anspruch darauf, neben ihrer Familienarbeit auch weiter ihr Amt im öffentlichen Dienst ausüben zu können. Und so wünsche ich mir – nicht nur am heutigen Welt- frauentag –, dass auch die männlichen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes stärker von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen. Familienarbeit ist auch Sache der Männer. Wer einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, darf bei der Altersteilzeit nicht benachteiligt werden. Dr. Max Stadler (F.D.P.): Innerhalb kurzer Zeit befasst sich das Plenum des Deutschen Bundetages zum wieder- holten Male mit der Frage, ob und wie der Tarifabschluss für die Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Diens- tes aus dem Jahre 2000 auf die aktiven Beamten und die Versorgungsempfänger übertragen wird. Die gegensätzlichen Positionen und die dafür vorzu- tragenden Argumente sind hinlänglich ausgetauscht. Neue Tatsachen sind nicht hinzugekommen. Somit bleibt festzuhalten: Die Zielsetzung der F.D.P.-Bundestagsfraktion besteht darin, den Tarifab- schluss zeit- und inhaltsgleich für die aktiven Beamten und Versorgungsempfänger zu übernehmen. Richtig ist, dass diese Zielsetzung auch in der Vergan- genheit nicht immer erreicht worden ist. Dies ändert nichts daran, dass unser Ansatzpunkt richtig ist: Wir wol- len keine Bevorzugung, aber auch keine Benachteiligung der Beamten! Da die Tarifvertragsparteien beim Tarifabschluss 2000 Augenmaß bewiesen haben, wäre es auch finanziell machbar, diesen maßvollen Tarifabschluss zu übertragen. Demgegenüber verfehlt die Bundesregierung und ver- fehlen die sie tragenden Fraktionen von SPD und Bünd- nis 90/Die Grünen diese Zielsetzung. Für das Jahr 2000 sehen sie faktisch eine Nullrunde vor. Der Tarifabschluss wird nicht zeitgleich, sondern nur mit Verzögerung über- tragen. Er wird auch nicht inhaltsgleich übertragen, da die Versorgungsempfänger und die höheren Beamten von der Einmalzahlung ausgeschlossen werden. Bei dieser Sachlage ist es für die Betroffenen ein schwacher Trost, wenn seitens der Kollegen von SPD und Grünen argumentiert wird, es hätte alles noch schlimmer kommen können. Dies stimmt zwar, denn das Bundesin- nenministerium wollte zunächst nur den Inflationsaus- gleich. Aber die gegenüber dieser Ausgangsposition von den Beamtenpolitikern der Koalition erzielten Verbesse- rungen reichen eben nicht aus. Daher lehnen wir die unzureichenden Vorschläge von Rot-Grün ab und stimmen selbstverständlich dem von der F.D.P.-Bundestagsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf zu. Petra Pau (PDS): Es ist richtig, dass CDU/CSU und F.D.P. in der Vergangenheit ihre Probleme auch auf dem Rücken der Beamten ausgetragen haben. Das stimmt mich dem Koalitionsentwurf gegenüber nicht milder: Den Gesetzentwurf der Bundesregierung lehnen wir ab. Zwar übernimmt er die tariflich prozentualen Erhöhungen für die Anpassung der Bezüge der Beamten, Richter, Solda- ten und Versorgungsempfänger, aber erst mit beträchtli- cher Verzögerung, was auch entsprechende finanzielle Beeinträchtigungen bedeutet, vor allem für den einfachen und mittleren Dienst. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2001 15269 (C) (D) (A) (B) Der DGB weist darauf hin, dass die Bundesregierung die Beamtenbesoldung in 2000 um fünf Monate und in 2001 um weitere vier Monate abkoppelt. Die Bezügean- hebung der Anwärter und Referendare soll in 2000 gar um neun Monte verschoben werden. Schließlich soll die für die Monate April bis Juli 2000 tariflich vereinbarte Ein- malzahlung von 100 DM nur den aktiven Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 11, und zwar für die Monate September bis Dezember, gewährt wer- den. Der DGB weist weiter darauf hin, dass hiermit zum sechsten Mal in den letzten Jahren die Anpassung der Be- soldungs- und Versorgungsbezüge verschoben wird, also auch von der CDU. Wir teilen auch die weiter gehende Kritik der Gewerk- schaften, wie sie in dem Gesetzentwurf in der Begrün- dung dargelegt ist: Wir teilen die Forderung, die Einmal- zahlung von 400 DM sowohl allen Bezugsempfängern wie auch den Versorgungsempfängern zu zahlen. Wir leh- nen es ab, den Familienzuschlag der Stufe 1, Verheirate- tenzuschlag, bei der linearen Bezugserhöhung für die Jahre 2001 und 2002 nicht mehr zu berücksichtigen. Wir fordern, endlich den Mitarbeitern in den neuen Ländern eine Perspektive aufzuzeigen und einen verbindlichen Zeitplan für eine weitere Angleichung zu entwickeln. Siehe hierzu vor allem die Stellungnahmen des DGB und DBB. Grundsätzlich begründet die Bundesregierung diese Benachteiligung der Beamten mit der schlechten Haus- haltslage. In der ersten Lesung des Gesetzes führte Hans- Peter Kemper, SPD, aus, dass Bund und Länder durch diese Praxis der Bundesregierung 305 Milliarden DM einsparen würden, der Bund 660 Millionen DM und die Länder 2,5 Milliarden DM, Deutscher Bundestag, Proto- koll vom 7. Dezember 2000, Seite 13 747. Staatssekretär Körper führte aus, dass die Angleichung der Ost-West-Ta- rife in einem Schritt 9 Milliarden DM pro Jahr kosten würde, Protokoll, Seite 13 749. Nun kann man die Beamten und Beamtinnen nicht für die schlechte Haushaltslage verantwortlich machen und sie dafür bestrafen, dass beispielsweise die alte Regierung schlecht gewirtschaftet hat. Das müsste eigentlich auch die neue Regierung begreifen. Dabei schmeißt der Bund an anderer Stelle das Geld leichtfertig zum Fenster raus: Man schaue sich beispielsweise nur die Berichte des Bun- des der Steuerzahler an. Laut Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler werden jährlich 60 Milliarden DM in Bund, Ländern und Gemeinden unnütz ausgegeben. Der Bundesrechnungshof hat dem Bund am 24. Okto- ber 2000 vorgeworfen, dass durch sparsame Haushalts- führung der Bundeshaushalt in 1999 um 10 Milliar- den DM hätte entlastet werden können. Man kann auch nicht nachvollziehen, weshalb die Be- amten darunter leiden sollen, wenn zum Beispiel die neue Bundesregierung gigantische Summen für ein Großraum- flugzeug der Bundeswehr ausgibt. Während der Bund durch Verlegung zum Beispiel der Dienstsitze der Ämter oder zeitweiliger Versetzung der Beamten in die alten Länder seinen Beamten fast schon 100 Prozent zahlt, können die Länder eine solche Mani- pulation leider nicht vornehmen. Mit Datum vom 28. Februar 2001 haben die Regie- rungsparteien einen Änderungsantrag vorgelegt, der so- wohl Verbesserungen bei der Einmalzahlung als auch eine lineare Erhöhung des Verheiratetenanteils beim Familien- zuschlag vorsieht. Diesem Änderungsantrag stimmen wir zu. Dem Gesetzentwurf der F.D.P. wird meine Fraktion auch zustimmen. Dies ist eine kritische Zustimmung, weil auch hier kein Weg der Ost-West Angleichung aufgezeigt wird. Fritz Rudolf Körper, Parlamentarischer Staatsse- kretär beim Bundesminister des Innern: Die Tagesord- nung vermittelt den Eindruck, dass es sich bei den drei vorliegenden Entwürfen zur linearen Anpassung der Be- züge der Beamten und Pensionäre auch um drei verschie- dene Konzepte handele. Dieser Eindruck täuscht. Alle drei Regelungsvorschläge – sowohl der Regie- rungsentwurf wie auch die Entwürfe von CDU/CSU und F.D.P. – stimmen im Kernpunkt, der bei jeder Lohn- und Gehaltsrunde im Mittelpunkt des Interesses steht, über- ein, nämlich der Höhe des Prozentsatzes. Nach allen drei Entwürfen sollen die prozentualen Erhöhungen, wie sie die Tarifvertragsparteien am 13. Juni 2000 für die Arbeit- nehmer des öffentlichen Dienstes vereinbart haben, auch für die Beamtinnen und Beamten wie auch für die Pen- sionäre inhaltsgleich übernommen werden. Die Entwürfe stimmen auch darin überein, dass die prozentualen Er- höhungssätze zum Aufbau der Versorgungsrücklagen je- weils um 0,2 Prozentpunkte zu vermindern sind. Auch der Bemessungssatz für die Ost-Bezüge wird in allen drei Entwürfen übereinstimmend angehoben. Im Regierungs- entwurf wie auch in den Oppositionsentwürfen wird das Tarifergebnis inhalts- und zeitgleich übernommen. Da- nach wird der Bemessungssatz für die Ost-Bezüge in drei Schritten auf 90 Prozent angehoben. Es bleibt es auch weiterhin ein vorrangiges politisches Ziel, die Bezahlung zwischen Ost und West anzugleichen. Ich sage aber genauso deutlich: Die Ausgestaltung der weiteren Schritte muss Sache der Tarifvertragsparteien bleiben. Für die Beamten wird auch künftig die tarifliche Entwicklung nachvollzogen werden. In einem wichtigen Punkt unterscheiden sich die vor- liegenden Entwürfe allerdings: nämlich dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der prozentualen Erhöhungen. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werden die prozentualen Erhöhungen im Jahre 2000 um 5 Monate und im nächsten Schritt um 4 Monate jeweils auf den 1. Januar 2001 bzw. 2002 festgelegt. Die Oppositionsvor- schläge können nicht als ernsthafte Alternativen diskutiert werden. Wer von anderen etwas einfordert, was er über Jahre hinweg selbst nicht leisten konnte oder auch nicht leisten wollte, kann nicht erwarten, dass seine Vorschläge nunmehr ernst genommen werden. Zur Erinnerung: 1989 lag die Besoldungserhöhung bei 1,4 Prozent bei einer Inflationsrate von 2,9 Prozent; 1993 gab es eine Besoldungserhöhung von 3 Prozent bei einer Inflationsrate von 3,7 Prozent; 1994 lag die Besoldungs- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 200115270 (C) (D) (A) (B) erhöhung bei 2 Prozent und Inflationsrate bei 2,8 Prozent; 1996 erfolgte lediglich eine Einmalzahlung von 300 DM bei einer Inflationsrate von 1,3 Prozent; 1997 Besol- dungserhöhung 1,3 Prozent – Inflationsrate 1,9 Prozent. Auch wurde mehrfach die Anpassung der Beamtenbesol- dung gegenüber dem Tarifergebnis verschoben. Solche Initiativen werden als vordergründige und durchsichtige, allein auf politische Außenwirkung und Ef- fekthascherei angelegte Manöver auch von den betrof- fenen Beamtinnen und Beamten durchschaut. Es ist bezeichnend, dass die von den Personalkosten im öffentlichen Dienst hauptbetroffenen Länder deshalb sol- che Initiativen auch nicht aufgegriffen haben und eine solche Politik nicht unterstützen. Der Bundesrat hat mit eindeutigem Votum alle Anträge auf Vorziehen der An- passung gegenüber dem Regierungsentwurf zurückge- wiesen. Die vom Bundesrat in Einzelpunkten vorgeschlagenen Veränderungen bei der Einmalzahlung und zur Einbezie- hung des Verheiratetenzuschlags sind aufgegriffen wor- den. Über den Verheiratetenzuschlag werden wir in weni- gen Wochen bei der parlamentarischen Beratung des Regierungsentwurfs zur Modernisierung der Besoldungs- struktur zu entscheiden haben. Die Länder sind den Vorschlägen der Bundesregierung vor allem deshalb gefolgt, weil der Regierungsentwurf ei- nen fairen und sozial gerechten Interessenausgleich zwi- schen den berechtigten Ansprüchen der Beamten und Pensionäre auf Teilhabe an der allgemeinen Einkom- mensentwicklung und den Konsolidierungsvorgaben des Zukunftsprogramms darstellt. Die Bezüge für Beamte und Pensionäre werden prozentual wie für Tarifange- stellte angehoben und verbessert. In der Gesamtschau der Jahre 1999 bis2002 werden mit den aktuellen Erhöhungen die Dienst- und Versorgungs- bezüge um insgesamt 7,5 Prozent linear angehoben und damit an die Entwicklung der allgemeinen und wirt- schaftlichen Verhältnisse angepasst. Mit diesen Erhöhungen sind die Nettoeinkommen der Beamtinnen und Beamten in den Jahren unserer Regie- rungsverantwortung real deutlich gestiegen und werden auch weiter steigen. Zusammen mit der Steuerentlastung und der Erhöhung des Kindergeldes steigen die Nettoeinkommen bis 2002 gegenüber 1998 um rund 10 Prozent; das heißt, die Be- amtinnen und Beamten können sich pro Jahr über eine Steigerung von rund 2,5 Prozent freuen. Wer mit den Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung spricht, weiß und erhält es in fast jedem Gespräch bestätigt, dass es für die Beamtinnen und Beamten darauf ankommt, was tatsächlich im Portemonnaie ankommt. Letztlich zählt für die Menschen nur das, was im Monat als Nettoplus bleibt. Die zeitlichen Verschiebungen der Erhöhungen von fünf bzw. vier Monaten sind notwendig, um die Beamten als Teil der Solidargemeinschaft in das wirtschafts- und fi- nanzpolitische Gesamtkonzept einzubinden. Darauf neh- men die Entwürfe von CDU/CSU und F.D.P. offenbar keine Rücksicht. Dies würde gegenüber der Regierungs- vorlage zu insgesamt 3,3 Milliarden DM Mehrkosten füh- ren; allein für die hauptbetroffenen Länder fast 2,5 Milli- arden DM, für den Bund rund 550 Millionen DM. Verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Besol- dungspolitik hat nämlich auf die Situation der öffentli- chen Haushalte zu achten. Solide Staatsfinanzen sind un- verzichtbare Grundlage für neue Arbeitsplätze, für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und für soziale Stabilität. Dies sind unabdingbare Voraussetzungen zur Sicherung und Schaffung von Arbeit und Wohlstand. Durch die geringen zeitlichen Verschiebungen wird si- chergestellt, dass die mit dem Zukunftsprogramm ange- strebte soziale Symmetrie bei der Anpassung der Alterssi- cherungssysteme erreicht wird. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält im Übrigen – ent- sprechend der tariflichen Regelungen – auch die Ausdeh- nung der Altersteilzeit auf teilzeitbeschäftigte Beamte und eine Verlängerung der Geltungsdauer der Altersteil- zeitregelungen für den Bund. Der Gesetzesantrag der CDU/CSU hierzu ist daher völlig überflüssig. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung ehrenamtlicherTätigkeiten in Vereinen und Organisationen (Tagesordnungspunkt 13) Dieter Grasedieck (SPD): Wir machen eine Politik für die Zukunft und nicht für den Augenblick. Deshalb ha- ben wir in den letzten zwei Jahren die Versäumnisse der ehemaligen CDU/CSU-F.D.P.-Regierung aufgearbeitet. Was ist nicht alles verändert worden? Unsere Koalition hat erstens die Übungsleiterpau- schale von 2 400 DM auf 3 600 DM erhöht und den be- troffenen Personenkreis ausgeweitet. Während Ihrer Re- gierungszeit haben Sie die Übungsleiterpauschale nicht einmal erhöht. Wissen Sie eigentlich, wer die Übungslei- terpauschale eingeführt und wer die Pauschale erhöht hat? Sie werden überrascht sein! Es war die erst SPD/F.D.P.- Regierung, die die Übungsleiterpauschale eingeführt hat. Und es waren Sozialdemokraten, die die Pauschale 1981 erhöht haben. 16 Jahre CDU/CSU-F.D.P.-Regierung ha- ben nichts verändert. In den zwei Jahren unserer neuen Regierung hat sich viel bewegt. Der Vorsitzende eines kleinen Fußballvereins sagte mir: Durch eure Erhöhung können wir bessere Trainer für unsere Jugendmannschaf- ten einsetzen. Zweitens. Das Stiftungsrecht wurde verbessert. Unser neues Stiftungsrecht fördert die Hilfsbereitschaft durch erweiterte Steuerabschreibungen. Die Nachbarschaft, der Sportverein, die Kirchengemeinde, die Selbsthilfegrup- pen und die Sozialverbände können kleine Stiftungen gründen. Durch unser Gesetz wollen wir die kleinen, aber auch die großen Einheiten fördern und sichern. Drittens. Auf Antrag der Grünen und der SPD wurde eine Enquete-Kommission zur Zukunft des bürgerschaft- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2001 15271 (C) (D) (A) (B) lichen Engagements eingerichtet. Aufgabe der Enquete Ehrenamt ist es, Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Anhand dieser Empfehlungen sollte das Parlament Ge- setze beschließen. Diese Kommission erstellt ein Ge- samtkonzept. Alle Probleme, alle Schwierigkeiten werden systematisch aufgearbeitet. Eine systematische Bestands- aufnahme sollte die Basis für unsere zukünftige Politik sein. Der Enquete-Bericht liegt im Herbst vor. Alle Pro- bleme können dann gewichtet werden, neue Lösungs- ansätze gefunden werden. Warum haben Sie es mit Ihrem Gesetzentwurf jetzt so eilig? Warten Sie doch lieber das Ergebnis der Enquete- Kommission ab. Legen Sie dann ein Gesamtkonzept vor. Oder geht es Ihnen nicht um die Sache? Könnte es Ihnen vielleicht doch nur um Wahlkampfmunition für Baden- Württemberg oder Rheinland-Pfalz gehen? Ihre Taktik ist klar durchschaubar. Sie wollen stören und der Regierung die Erfolge aus der Hand schlagen. „Ohne Ziel, aber mit viel Krach“ ist Ihr Motto. Sie finden in Ihren Anträgen Plenarwoche für Plenarwoche immer nur einen Ur-Grund – die Ökosteuer. Kreativ ist das ge- rade nicht – neue Ideen sind gefordert. Das fällt bei die- ser Regierung natürlich schwer. Neue Ideen zum Ehren- amt werden in ihrer Vielfalt in der Enquete diskutiert. Nutzen Sie doch dieses Forum! Zurzeit wird in der Enquete ein Gutachten diskutiert. Die Wissenschaftler sprechen unter anderem folgende Vorschläge an: Spenden von Geschäftsbetrieben eines gemeinnützigen Vereins an ihre Jugendabteilung sollen steuerlich absetzbar sein. Die Spenden und die Mit- gliedsbeiträge sollen nicht mehr steuerlich unterschieden werden. Ein weitreichender Vorschlag – soziale Arbeit – soll mit Geldspenden gleichgestellt werden. Aber auch die von Ihnen vorgeschlagene Erhöhung des Pauschalbe- trages wird diskutiert. Es ist nur ein Vorschlag unter vie- len, über die man nur im Gesamtkonzept entscheiden kann. Deshalb gebe ich Ihnen gerne den Rat: Bringen Sie Ihren Vorschlag in die Enquete-Kommission ein. Politik für die Zukunft beruht auf Fakten. Diese Fakten werden im Sommer 2001 gewichtet und dann entschieden. Es wäre falsch und kurzsichtig und auch nicht im Sinne der Kommission, Teile des Gesamtbudgets herauszubre- chen, bevor ein Gesamtergebnis vorliegt. Wir wollen das Gesamtkonzept Ehrenamt diskutieren. Ihr Antrag berück- sichtigt nur Einzelgesichtspunkte. Wir Sozialdemokraten machen eine Politik für die Zukunft und nicht für den Au- genblick. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Klaus Riegert (CDU/CSU): Der von der CDU/CSU- Bundestagsfraktion eingebrachte Gesetzentwurf „Zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten in Vereinen und Or- ganisationen“, Drucksache 14/5224, dient einer spürbaren bürokratischen Entlastung ehrenamtlich Tätiger, hebt die unterschiedliche Behandlung ehrenamtlicher Tätigkeiten bei der steuerlichen Begünstigung auf, hebt die so ge- nannte Übungsleiterpauschale auf jährlich 4 800 DM an und stärkt somit ehrenamtliches Engagement auf breiter Basis. Ehrenamtlich tätige Vereinsvorsitzende, Funktions- träger und Helfer sollen ehrenamtlich tätigen Erziehern, Übungsleitern, Ausbildern und Betreuern steuerlich gleichgestellt werden. Sie sollen wie diese eine pauscha- lierte Aufwandsentschädigung steuerlich absetzen kön- nen. Gerade Vereinsvorsitzende, Funktionsträger und Helfer bringen große zeitliche und teilweise auch finanzi- elle Opfer. Ohne ihren Einsatz wären die vielfältigen und stets wachsenden Aufgaben in Vereinen und Verbänden überhaupt nicht mehr zu bewältigen. Wir wissen, dass es immer schwieriger wird, Bürgerin- nen und Bürger zu finden, die im Ehrenamt Verantwor- tung übernehmen und oftmals ein für sie nicht überschau- bares Haftungsrisiko eingehen. Vereinsvorsitzende und Funktionsträger sind verantwortlich für den Einsatz von Übungsleitern oder Ausbildern. Sie entscheiden darüber, wer wo mit welchen Aufgaben eingesetzt wird. Ohne eh- renamtliche Helfer wären zum Beispiel Auftritte von Ju- gendorchestern und Laienspielgruppen nicht möglich. Warum kommt der Orchesterleiter in den Genuss einer steuerlich begünstigten Aufwandspauschale, aber derje- nige, der die organisatorischen Vorarbeiten ehrenamtlich geleitet hat, nicht? Dies ist den Ehrenamtlichen vor Ort nicht zu vermitteln. Durch die geplante Neuregelung ent- lasten wir Vereine und die dort ehrenamtlich Tätigen von Bürokratie. Aufwendungen wie Fahrkosten, Reisekosten, Verpflegungsaufwendungen, Telefon- und Portogebühren sollen bis zu einem Betrag von 4 800 DM, auch für den erweiterten Personenkreis, pauschaliert steuerfrei wer- den. Wir fordern bei den verschiedensten Anlässen eine nachhaltige und spürbare Anerkennung des Ehrenamtes im Bereich des Sports, im Feuerschutzbereich, im Hilfs- und Rettungswesen, in den kulturellen und karitativen, kirchlichen Bereichen, dem Umweltbereich oder sonsti- gen steuerbegünstigten Bereichen. Wir sollten diese For- derung unterstreichen und das ehrenamtliche Engagement von Vereinsvorsitzenden, Funktionsträgern und Helfern gleichstellen mit dem von Übungsleitern, Erziehern, Aus- bildern und Betreuern. Diese kämen ohne das Engage- ment von Vorsitzenden oft gar nicht zum Einsatz. Ohne ehrenamtlich tätige Vorsitzende, Funktionsträger und Helfer läuft in unseren Vereinen nichts! Die Wertschätzung ehrenamtlicher Tätigkeiten ist in allen gesellschaftlichen und politischen Kreisen unstrit- tig. Ihr Finanzminister Eichel unterstützt uns in unserem Vorhaben – zumindest als früherer hessischer Minister- präsident. Lesen Sie einmal die Bundesratsdrucksache 950/98. Er plädiert dort sachorientiert für eine Erweite- rung des Bezugskreises. Auch der Bundeskanzler ist der Erweiterung des Bezugskreises nicht abgeneigt – zumin- dest in der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegebenen Glanzbroschüre. Das Werben mit Glanzbroschüren alleine beschert dem Ehrenamt noch keinen Glanz. Der Bundeskanzler will weitere ehrenamtliche Tätigkeiten, die bisher nicht geför- dert wurden, steuer- und sozialversicherungsfrei stellen. Welche, sagt er nicht. Ich stelle fest: Eichel hat gefordert und zurückgezogen, als er Verantwortung übernommen hat. Schröder kündigt an und belässt es dabei. Wir legen einen Gesetzentwurf mit konkreten Zielsetzungen vor. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 200115272 (C) (D) (A) (B) Was hat Rot-Grün in den letzten zweieinhalb Jahren positiv für das Ehrenamt bewirkt? Zugegeben, Sie haben die so genannte Übungsleiterpauschale von 2 400 DM auf 3 600 DM heraufgesetzt und den Bezugskreis um Betreuer erweitert. Weiße Salbe für das vermurkste 630-DM-Ge- setz! Sie haben einen halbherzigen Entwurf zum Stiftungs- recht beschlossen, der vom Bundesrat erst einmal gesell- schaftsfähig gemacht worden ist. Der zivilrechtliche Teil steht noch aus. Das war´s! Die größten Taten dieser Bun- desregierung sind Plakatserien, Glanzbroschüren und Ankündigungen. Anrechnung ehrenamtlicher Tätigkeit auf die Lebensarbeitszeit, so verheißt der Bundeskanzler. Ob das Sinn macht? Was das kosten soll, wer die Beitragszah- lungen leisten soll, darauf weiß die Bundesregierung keine Antwort. 300 DM steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung für alle. Einen konkreten Vor- schlag sucht man vergebens. Sie haben es noch nicht ein- mal geschafft, Aufwandsentschädigungen für Feuerwehr- leute sozialversicherungsfrei zu stellen. Dabei hat der Bundeskanzler dies im Oktober den Feuerwehrleuten zu- gesagt! Sie haben durch die Einführung der Ökosteuer, die Er- höhung der Energiesteuern und die Neuregelungen zu den 630-DM-Jobs und zur Scheinselbstständigkeit von den Vereinen, den dort nebenberuflich und ehrenamtlich Täti- gen Hunderte von Millionen kassiert. Sie haben Vereine und ehrenamtlich Tätige mit Bürokratie belastet, ohne Vereinen und ehrenamtlich Tätigen in irgendeiner Form einen Ausgleich zu geben. Es ist ein Gebot des Anstandes, den Vereinen und den dort ehrenamtlich Tätigen wenigs- tens einen kleinen Teil dessen zurückzugeben, was Sie ih- nen genommen und aufgebürdet haben. Was glauben Sie eigentlich, wie viel Spaß es einem Eh- renamtlichen macht, sich über den Beschäftigungsstatus von Mitarbeitern zu erkundigen, deren Lohnsteuerkarte und Sozialversicherungsnummer zu prüfen? Dies führt zu Frustration und Demotivation. Der will sich lieber mit Ju- gendlichen befassen, mit Training, Wettkampf und Frei- zeit, mit Chor und Orchester. Der wollte sich nicht enga- gieren, um für den Staat als Geldeintreiber missbraucht zu werden. Hören Sie einmal beim Freiburger Kreis nach, wie viele ihren Job aufgegeben haben. Jeder vierte! Macht dieses Gesetz Sinn, wenn unsere gemeinnützigen Vereine ihre Mitgliedsbeiträge erhöhen müssen? Lesen Sie die „DSB Presse“ vom 13. Februar 2001, Nr. 7, Seite 10: Er- höhung der Mitgliedsbeiträge in einem Verein, um die durch die Neuregelungen entstandenen Mehrkosten in Höhe von 125 000 DM pro Jahr auszugleichen. Halten Sie das für richtig? Nein, diese Regierung hat definitiv für die Vereine und ehrenamtlich Tätige nicht getan, sie hat sie belastet und mit Bürokratie überfrachtet. Wo man hinschaut: Kassie- ren, kassieren, kassieren. Deshalb ist es wichtig, Entlas- tungen für ehrenamtliche Tätige auf breiterer Basis her- beizuführen. Der Deutsche Sportbund und der Deutsche Kulturrat fordern die Heraufsetzung der so genannten Übungsleiterpauschale auf 4 800 DM jährlich und die Ausdehnung auf diejenigen, die administrativ ehrenamt- lich Verantwortung tragen. Sie haben das Ohr an der Ba- sis der Ehrenamtlichen. Sie setzen sich dafür ein, weil da- durch „eine eindeutige Grenze zwischen geringfügiger Beschäftigung und ehrenamtlicher Tätigkeit gezogen wird“ – so der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und sachverständiges Mitglied in der Enquete-Kommis- sion „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ Olaf Zimmermann. Recht hat er. Die Steuermindereinnahmen, die durch den CDU/ CSU-Gesetzentwurf entstehen würde, halten sich in über- schaubarem Maße. Der jetzige Finanzminister Eichel hat in seiner Eigenschaft als hessischer Ministerpräsident die Erweiterung des Bezugskreises um Vorstandsmitglieder und Funktionsträger mit nicht messbaren Steuerausfällen bezeichnet. Er geht wie wir davon aus, dass die Funkti- onsträger ihre Auslagen bereits steuerfrei ersetzt bekom- men können. Sie müssen dies aber bürokratisch umständ- lich gegen Einzelnachweis tun; das heißt, jedes Telefongespräch, jede Briefmarke, jeder Kilometer muss notiert und beim Finanzamt geltend gemacht werden. Nach unserem Gesetzentwurf könnten sie dies dann bis zu einer Grenze von 4 800 DM pauschaliert – ohne Einzel- nachweis – tun. Das entbindet von Bürokratie und macht Kräfte frei für das Engagement. Hier würden wir auch die Finanzämter entlasten! Was damals bei Eichel richtig war, kann heute nicht falsch sein. Geben Sie den Vereinen und ehrenamtlich Tätigen einen Teil des von ihnen verursach- ten Aufwandes durch Entbürokratisierung zurück. Auch dies ist Anerkennung. Das einfachste wäre, sie unterstützten unseren Gesetz- entwurf. Sie würdigen und anerkennen dadurch das eh- renamtliche Engagement von Millionen Bürgerinnen und Bürger. Dies ist zweifellos das Wichtigste. Aber Sie ver- helfen auch dem Finanzminister, dem Bundeskanzler und der Politik zu mehr Glaubwürdigkeit. Sie können deren Versprechungen durch Ihre Zustimmung schon heute um- setzen. Ich weiß, Sie dürfen unseren Gesetzentwurf nicht unterstützen. Dann legen Sie doch endlich etwas Eigenes vor. Ich habe ja Verständnis, dass Sie dann bei uns abkup- fern müssen. Unsere bisherigen Vorschläge werden von den Verei- nen, Verbänden, vor allem aber den Ehrenamtlichen un- terstützt: erstens, Vereinsförderungsgesetz mit Heraufset- zung der Zweckbetriebs- und Besteuerungsgrenzen sowie Bildung von Rücklagen für eine zukunftssichere Planung; zweitens, Entlastung unserer gemeinnützigen Vereine von Energiekosten; drittens, Entbürokratisierung durch Weg- fall der Neuregelungen zu den 630-DM-Jobs und Schein- selbstständigkeit für gemeinnützige Vereine; viertens, Sozialversicherungsfreiheit auf pauschale Aufwandsent- schädigungen. Sie haben bisher immer nur abgelehnt. Nehmen Sie sich die Worte des Präsidenten des Deutschen Sportbun- des, Manfred von Richthofen, zu Herzen. Nach der er- neuten Ablehnung einer Gesetzesinitiative der CDU/ CSU-regierten Länder im Bundesrat zur Verbesserung eh- renamtlicher Tätigkeiten durch Rot-Grün schreibt er: Nachdem der Bundesrat bereits in seiner 755. Sit- zung mehrheitlich abgelehnt hatte, etwas gegen die Beeinträchtigung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügi- gen Beschäftigungsverhältnisse, das so genannte Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2001 15273 (C) (D) (A) (B) 630-DM-Gesetz, zu tun, zeigt dieser Beschluss er- neut, wieweit heute leider oft politische Erklärungen in Grußworten und Sonntagsreden und konkretes po- litisches Handeln auseinander klaffen. Der Glaub- würdigkeit der Politik wird damit kein guter Dienst geleistet. Dem ist nichts hinzuzufügen! Sie dürfen unsere Initiativen als Material für eigene Vorschläge verwenden. Wir werden konstruktiv mit Ihnen zum Wohle der Vereine und der Ehrenamtlichen zusam- menarbeiten. Deshalb: Stimmen Sie unserem Gesetzent- wurf zu! Er hilft den Ehrenamtlichen und den Vereinen. Christian Simmert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich freue mich, dass die Opposition nun derart an der Si- tuation der bürgerschaftlich Engagierten interessiert ist. Leider ist bei Ihnen immer noch der Begriff der ehren- amtlich Tätigen etwas schief verankert. In der Enquete- Kommission sprechen Sie ja auch von bürgerlich Enga- gierten. Diese Denke bringt auch Ihr Antrag zum Ausdruck. Die Enquete-Kommission hat mit Ihren Stimmen, da- ran werden Sie sich sicherlich erinnern, ein finanzschwe- res Gutachten zur steuerrechtlichen Situation der bürger- schaftlich engagierten Menschen in Auftrag gegeben. Sie können nicht auf der einen Seite Rechtsgutachten in Auf- trag geben, deren Ergebnis aber nicht abwarten und gleichzeitig uns hier mit Anträgen beglücken: mal zur freiwilligen Feuerwehr; mal zum Steuerrecht und immer gerne, um eigentlich die politisch sinnvolle und hart er- rungene 630-DM-Regelung anzugreifen. Sie verhindern damit das, wozu eine Enquete-Kommission eingesetzt wird: zur Erörterung gesellschaftlich relevanter Fragen. Diese Fragen sind: Was ist Anerkennung? Was dient dem Gemeinwohl? Was erwarten die Engagierten und wie wollen wir aber auch die staatliche Rolle definieren? Wenn wir uns die Debatten gerade in der Enquete ge- nauer betrachten, dann stellen wir fest, dass es eben sehr schwer ist, die Grenzen zwischen Erwerbstätigkeit und freiwilligem oder bürgerschaftlichem Engagement klar zu ziehen. Sie haben diese Schwierigkeiten ja auch offen- sichtlich in Ihrem Antrag. Denn wer sollen die „Helfer im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Per- son des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrich- tung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke“ sein? Sicherlich ist es wünschenswert, dass eine Gleichbe- handlung aller dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten verankert wird. Aber vielleicht sollten wir uns dann doch lieber über die Ausweitung eben der Tätigkeitsfelder ver- ständigen und nicht eine Definition finden, die keine ist. Die Statusbeschreibung eines bürgerschaftlich enga- gierten Menschen liegt eben noch nicht vor und sie wird auch noch eines guten Stückes Arbeit bedürfen. Nur mit ihr könnten wir das erreichen, was sie und wir wollen: Die Gleichbehandlung und eben nicht „Privilegierung ehren- amtlichen Engagements einzelner Gruppen“. Die Formen des so genannten „neuen Ehrenamts“ die- nen immer mehr der Motivation, das eigene Umfeld, die Gesellschaft zu gestalten, Projekte selbst zu initiieren. Besonders jungen Menschen ist es wichtig, hierbei ernst- haft mitmischen zu können. Sie wollen oftmals keine klassische Ehrenamtskarriere bei einem der Wohlfahrts- mercedesse mehr, sie wollen ihre eigenen Projekte ver- folgen, selbstbestimmt und selbstverwirklichend. Wir erwarten von den Menschen heute eine immer größere Flexibilität, wenn es um eine neue Ausbildungs- oder Arbeitsstelle geht. Da kann man keine jahrzehnte- lange Ehrenamtskarriere mehr planen, da ist das Engage- ment vielleicht sogar irgendwann der Kitt im Sozialleben des oder der Engagierten; und nicht nur ist das Engage- ment der soziale Kitt der Gesellschaft. All diese Verände- rungen werfen große Fragen auf. Da ist das Letzte, was mir heute einfällt, eine Priorität, die eine weitere Er- höhung der steuerfreien Einnahmen heißt. Liebe Kollegen von der Opposition, kommen Sie in diesem Jahrhundert an und nehmen Sie ernst, was die Menschen grundsätzlich bewegt in ihrer Leidenschaft, sich zu engagieren. Hierzu arbeiten wir und ich bin sicher, dass wir, möglichst mit Ihrem Engagement, in dieser Le- gislatur noch ein gutes Stück auch im Bereich der staat- lichen Handlungsoptionen für die Stärkung des bürger- schaftlichen Engagements ein gutes und entscheidendes Stück vorwärts kommen können. Gerhard Schüßler (F.D.P.): Um es gleich vorweg zu nehmen: Die F.D.P.-Bundestagsfraktion kann sich dem Gesetzentwurf der Union nicht anschließen. Die Union macht es sich aus unserer Sicht zu einfach mit der plakativen Äußerung, sie wolle ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen und Organisationen stärken. Al- lein mit einer Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 3 600 auf 4 800 DM ist es nicht getan, denn das eigentli- che Problem wird damit nicht gelöst. Sieht man sich den Gesetzentwurf an, so hatte die Union offensichtlich be- reits mit der Skizzierung dieses Problems Schwierigkei- ten. Denn das, was sich unter der Überschrift „Problem“ im Gesetzentwurf findet, ist nicht die Aufzeigung dessen, sondern der vorgeschlagene Lösungsweg. Und wenn die Union in der Begründung des Gesetzent- wurfs ausführt, in einer aktiven Bürgergesellschaft dürfe es keine Privilegierung ehrenamtlichen Engagements ein- zelner Gruppen geben, so schafft die vorgeschlagene Neu- fassung des § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz durch die Ausweitung seines Anwendungsbereiches auf weitere Gruppen doch lediglich eine Ausweitung dieses Privile- gierungstatbestandes. Sinnvoller wäre es gewesen, eine Generalklausel zu schaffen, die alle potenziell ehrenamt- lich Tätigen umfasst und nicht – wie hier geschehen – den bisher privilegierten Gruppen weitere hinzufügt. Der richtige Weg aus Sicht der F.D.P. wäre die Ein- führung einer Ehrenamtspauschale in den Katalog des § 3 EstG. Darüber sollten wir uns hier unterhalten. Ich vermag auch nicht zu erkennen, vor welchem Er- kenntnishorizont die Union darauf kommt, dass sich die von ihr vorgeschlagene personelle Erweiterung in der Pra- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 200115274 (C) (D) (A) (B) xis verwaltungsvereinfachend auswirken dürfte. Ich weiß nicht, ob die Wahl des Wortes „dürfte“ beabsichtigt war, in jedem Fall ist sie zu Recht gewählt. Denn mit der Er- weiterung des Kreises der Personengruppen wird sich für die Verwaltung zwangsläufig die Verpflichtung ergeben, noch genauer zu prüfen, ob ein Steuerpflichtiger, der die Pauschale geltend macht, tatsächlich unter eine der dort aufgeführten Gruppen fällt. Wenn die Politik ehrenamtlich tätigen Menschen in un- serer Gesellschaft wirklich helfen will, so setzt dies vor al- len Dingen mehr Gesetzesklarheit und -stringenz voraus. Dann kommt die Verwaltungsvereinfachung ganz von selbst. Und die Entbürokratisierung der Verwaltung ge- rade auf kommunaler Ebene wäre allein ein Gewinn für das Ehrenamt. Dr. Klaus Grehn (PDS): Heute behandeln wir zum vierten Mal innerhalb eines Jahres einen Gesetzesantrag, der sich dem anerkannt wichtigen Problem der ehren- amtlichen Tätigkeit zuwendet. In allen vier Anträgen ging oder geht es um die Verbesserung der Bedingungen für die ehrenamtlich Tätigen bzw. um die Anerkennung ihrer gesellschaftlich unverzichtbaren Arbeit im Ehren- amt. Dies und die Tatsache, dass die Qualität der Anträge von Mal zu Mal gewachsen ist, sind hervorhebenswerte Sachverhalte. Unbestritten ist, dass die Bedingungen für die ehrenamtliche Tätigkeit und ihre gesellschaftliche Anerkennung nachhaltig verbessert werden müssen und damit auf die Veränderungen in den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen reagiert werden muss. Vom Grund- satz haben alle Fraktionen diese Notwendigkeit wieder- holt anerkannt und ihr mit der Einsetzung der Enquete- Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engage- ments“ auch Ausdruck verliehen. Zum vorliegenden Antrag stellen wir fest, dass er sich im Gegensatz zu den Vorherigen nicht nur auf die freiwil- lige Feuerwehr und den Sport bezieht und auch nicht vor- dergründig als Speer gegen die 630-DM-Regelung und die ökologische Steuerreform ausgerichtet ist. Wir begrüßen, dass der Antrag mehrfach vorgetragene Forderungen der PDS-Fraktion berücksichtigt, indem ehrenamtliche Tätig- keit im Sozial-, Kultur- und Gesundheitsbereich, ehren- amtliche Senioren- und Jugendarbeit oder im Bereich der Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Antrag aufgenommen wurden. Aber damit haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU Fraktion, eben nur einen Teil der aufge- zeigten Probleme aufgenommen. Bei aller Zustimmung: Nachbesserungen halten wir für unverzichtbar. So haben Sie den wichtigen Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit und ihrer Stärkung durch jene Bürger, die keine Einnah- men daraus erzielen, genauso ausgeklammert wie die Regelung von Aufwandsentschädigungen für Lohnersatz- leistungsempfängerinnen und -empfänger, Rentnerinnen und Rentner oder Hausfrauen bzw. Hausmänner und Maßnahmen zur Stärkung der ehrenamtlichen Tätigkeit dieser Gruppen. Neben der überwiegend prekären finan- ziellen und materiellen Situation dieser Bürger werden deren Bedingungen zur Ausübung ehrenamtlicher Tätig- keit durch weitere Maßnahmen restriktiv eingeschränkt. Erinnert sei an die unsägliche 15-Stunden-Regelung im SGB III, die ja außerdem noch mit existenzbedrohenden Sanktionen ausgestaltet wurde. Damit wird die untragbare Verletzung des Prinzips der sozialen Gerechtigkeit, für das die PDS nachdrücklich eintritt, aufrechterhalten und die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bleibt in die- sem Bereich bestehen. Das halten wir für nicht hinnehm- bar und kritisieren deshalb den Entwurf, der auf eine Teillösung statt auf eine Gesamtlösung ausgerichtet ist. Denkbar wäre zu Beispiel, diesen Makel durch fol- gende Varianten zu beheben: Erstens. Alle Ehrenamtliche, die Einnahmen aus Erwerbsarbeit erzielen, unabhängig davon, ob sie zusätzliche Einnahmen aus ihrer ehrenamt- lichen Tätigkeit erzielen, können den gleichen Steuerfrei- betrag geltend machen. Zweitens: sollte eine Variante für die Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeiten von Lohnersatzleistungsempfängerinnen und -empfänger, Renterinnen und Rentnern und anderen Nichteinkom- mensbeziehern entwickelt werden. Es könnte sowohl eine finanzielle Lösung sein, zum Beispiel durch Aufstockung um einen Betrag, der der Steuerersparnis eines ein Ein- kommen erzielenden Ehrenamtlichen entspricht, oder eine Anerkennung durch zusätzliche Rentenpunkte. Mit diesen Vorschlägen weisen wir auf die Notwen- digkeit von Nachbesserungen hin, die überfraktionell be- raten werden oder in den vorgelegten Gesetzentwurf ein- gearbeitet werden könnten. Die Einbeziehung der Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ in den Prozess der Neugestaltung des Antrages wird die Chancen auf eine angemessene Gesamtlösung erhöhen. Lassen Sie uns im Interesse aller Beteiligten die vor- gelegte Teillösung in eine Gesamtlösung überführen und lassen Sie uns das nicht lange hinausschieben. Das wäre dem Internationalen Jahr der Freiwilligen und des Ehren- amtes angemessen. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staats- angehörigkeitsgesetzes – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staats- angehörigkeitsgesetzes und des Ausländergesetzes – Antrag: „Schlussoffensive“ für erleichterte Einbür- gerung von Kindern (Tagesordnungspunkt 14 a bis c) Dr. Michael Bürsch (SPD): Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zum 1. Januar 2000 haben wir das Ziel verfolgt, den lange in Deutschland lebenden Aus- ländern und ihren Kindern durch rechtliche Gleichstel- lung und politische Teilhabe die Eingliederung in unsere Gesellschaft zu erleichtern. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2001 15275 (C) (D) (A) (B) Staatsangehörigkeit kann Integration nicht ersetzen, aber sie kann und muss sie ergänzen. Die Bedeutung der Staatsangehörigkeit für die Integration darf nicht über- schätzt, sie darf aber auch nicht unterschätzt werden. Erst die Staatsangehörigkeit gewährleistet einen verlässlichen Status, der ein wirklich gleichberechtigtes Zusammenle- ben erst ermöglicht. Wenn dies schon für die Elterngene- ration richtig ist, dann gilt dies erst recht bei den Kindern. Es besteht nach meiner Überzeugung im Bundestag kein Dissens darüber, dass der frühzeitigen Integration der in Deutschland aufwachsenden Kinder ausländischer Fami- lien eine überragende Bedeutung zukommt, wenn wir das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft si- chern und ein Miteinander von Menschen unterschiedli- cher nationaler, ethnischer und kultureller Herkunft errei- chen wollen. Der Kernpunkt der Reform des Staatsangehörigkeits- rechts, die Ergänzung des Abstammungsprinzips durch das Geburtsrecht, das Jus soli, soll es den hier geborenen Jugendlichen endlich ermöglichen, sich mit ihrem Hei- matland Deutschland zu identifizieren. Rund 50 000 der im vergangenen Jahr in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern besitzen aufgrund der neuen Rege- lung bereits von Geburt an die deutsche Staatsangehörig- keit. Diese Möglichkeit soll auch weiterhin ihren nur we- nige Jahre älteren Geschwistern offen stehen. Für Kinder, die in den 90er-Jahren in Deutschland geboren sind, also bei In-Kraft-Treten des reformierten Staatsangehörig- keitsrechts am 1. Januar 2000 nicht älter als zehn Jahre alt waren, konnte nach der bisherigen Fassung des § 40 b des Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsan- gehörigkeit für das Kind beantragt werden, ohne dass das Kind vor der Einbürgerung die alte Staatsangehörigkeit aufgeben musste. Die unter Zehnjährigen wurden inso- fern den Neugeborenen gleichgestellt. Diese Regelung war allerdings bis zum 31. Dezember 2000 befristet und ist mit Beginn des neuen Jahres ausgelaufen. Leider blieb die Zahl der Einbürgerungsanträge hinter den Erwartungen zurück. Bis zum Ablauf der Antragsfrist wurden nur für höchstens 30 000 der 280 000 einbürge- rungsberechtigten Kinder ein Antrag gestellt. Nach den Erfahrungen der Einbürgerungsbehörden haben vor allem die Gebühren von 500 DM dazu beigetragen, dass die vielfach einkommensschwachen Familien vor einem An- trag zurückschreckten. Wir müssen uns auch darüber im Klaren sein, dass es für die Eltern der Kinder, die nach § 40 b des Staats- angehörigkeitsgesetzes einen Einbürgerungsanspruch ha- ben, eine schwierige Entscheidung ist, die Staatsan- gehörigkeit ihres Herkunftslandes aufzugeben, um Deutsche oder Deutscher werden zu können. Dies ist eine Lebensentscheidung, die wohl überlegt sein muss. Bei den Betroffenen sind im Übrigen Unsicherheit und Zurückhaltung darauf zurückzuführen, dass ein politi- scher Konsens über eine regelmäßige doppelte Staatsan- gehörigkeit nicht zu erzielen war. Sie alle wissen, dass die Regierungskoalition ursprünglich einen anderen, konse- quenteren und auch praktikableren Gesetzentwurf vorge- legt hatte. Viele ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ha- ben offensichtlich bis zur Verabschiedung des Reformge- setzes auf den Doppelpass gehofft. Wenn Sie sich nun bisher noch nicht entscheiden konnten, die Staatsan- gehörigkeit ihres Herkunftslandes aufzugeben, tun sie sich natürlich oft ebenso schwer, für ihre Kinder die Ein- bürgerung zu beantragen. Am Sinn der Regelung zur Kindereinbürgerung be- steht kein Zweifel. Wir wollen diesen Kindern im Klein- kind-, Kindergarten- und Grundschulalter die bestmögli- chen Integrationsbedingungen bieten. Denn in den Kindergärten und Schulen entscheidet sich, ob die Inte- gration in unserem Land gelingt. Dies sind die Lernorte des Zusammenlebens. Es wäre außerdem wenig nachvollziehbar für die Betroffenen, wenn in einer Familie die beiden älteren Ge- schwister, sagen wir zwei und vier Jahre alt, nicht das Op- tionsrecht auf die deutsche Staatsangehörigkeit haben, während ihre neugeborene Schwester den deutschen Pass in die Wiege gelegt bekommt. Einen solchen Riss durch die Familien wollen wir vermeiden. Deshalb wollen wir die Antragsfrist um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2002 verlängern. Und wir wollen da- rum werben, den Rechtsanspruch auch zügig einzulösen, deshalb bleibt es bei einer Befristung. Wir senken aber gleichzeitig die Einbürgerungsgebühr von 500 DM auf 100 DM. Die Höhe der Gebühr hat sich, zumal bei kin- derreichen Familien, als erhebliches Hemmnis für die Einbürgerungsbereitschaft erwiesen. Diese Absenkung um 400 DM pro Kind bedeutet verkraftbare Einnahmeausfälle heute, aber eine erhebli- che Ersparnis an Anstrengungen und Kosten in der Zu- kunft, wenn die Integration im Erwachsenenalter durch spezielle Fördermaßnahmen nachgeholt werden muss. Ei- nen kleinkarierten Streit über die angemessene Höhe der Verwaltungsgebühren sollten wir uns ersparen und statt- dessen klarstellen, wie wichtig – und wie viel wert – uns die frühzeitige Integration der in Deutschland aufwach- senden Kinder ausländischer Familien ist. Mit der F.D.P. sind sich die Koalitionsfraktionen hier erfreulicherweise wohl einig. Die Befristung bis zum 31. Dezember 2001, die im Antrag der F.D.P.-Fraktion vorgesehen ist, ist allerdings wenig praktikabel, da allein das Gesetzgebungsverfahren sich im Hinblick auf die er- forderliche Zustimmung des Bundesrates bis weit ins lau- fende Jahr erstrecken kann. Es ergibt wenig Sinn, die Frist schon wieder auslaufen zu lassen, kaum dass die Verlän- gerung im Bundesgesetzblatt verkündet ist. Ich bitte aber alle Mitglieder des Hauses, dem Gesetz- entwurf zur Förderung der Kindereinbürgerung zuzustim- men. Die Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU- Bundestagsfraktion haben die Möglichkeit, heute unter Beweis zu stellen, dass sie seit ihrer Unterschrif- tenkampagne etwas dazugelernt haben. Anders als vom Kollegen Zeitlmann und seinem Parteivorsitzenden als Horrorszenario beschrieben, hat es seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts keine Masseneinbürgerung von Kriminellen gegeben – und auch keinen Islamterro- rismus mit deutschem Pass. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 200115276 (C) (D) (A) (B) Herr Kollege Zeitlmann hat uns bei der Debatte vor zwei Jahren vorgerechnet – ich zitiere –: „Sie wollen künftig jedem ausländischen Jugendlichen die doppelte Staatsangehörigkeit geben. ... Wenn Sie das jetzt rückwir- kend auf die letzten zehn Geburtsjahre beziehen, dann heißt das, dass mit einem Federstrich 600 000 auslän- dische Jugendliche eingebürgert werden.“ Und weiter: „Ich will wissen, ob Sie sich Gedanken darüber gemacht haben, dass Sie künftig alle kleinen Mehmets hierbehal- ten müssen.“ Herr Kollege, Sie haben sich damals nicht nur im Ton, sondern auch in der Größenordnung vergriffen. Ich appel- liere an die früheren Gegner des neuen Staatsan- gehörigkeitsrechts: Revidieren Sie Ihre negative Einstel- lung zur Zuwanderung und Integration von Ausländern! Sehen Sie ein, dass es beim heutigen Antrag um Kinder geht, deren Eltern seit langem rechtmäßig in Deutschland leben, bei denen es keinen Sinn macht, sie erst von ihren Altersgenossen abzugrenzen, um sie anschließend mit großem Aufwand und ungewissen Erfolgsaussichten wie- der integrieren zu müssen. Eine bloße Zusicherung, ir- gendwann einmal Deutsche oder Deutscher werden zu können, reicht deshalb nicht aus. Was wir heute nicht anpacken, werden wir in wenigen Jahren mit Zins und Zinseszins leisten müssen. Deshalb: Lassen Sie uns mit der heutigen Beschlussfassung ge- meinsam die Einbürgerung von ausländischen Kindern erleichtern! Thomas Strobl (CDU/CSU):Nicht zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode beschäftigt sich das Hohe Haus mit einer Initiative zur Änderung unseres Staatsan- gehörigkeitsrechts. Seit dem 1. Januar 2000 hat Rot-Grün gegen den entschiedenen Widerstand von CDU und CSU ein neues Staatsbürgerschaftsrecht in Kraft gesetzt. Mit der Einbürgerung nach § 29 StAG, dem so genannten Op- tionsmodell für in Deutschland geborene Kinder auslän- discher Mitbürgerinnen und Mitbürger, wird zunächst der das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht maßgeblich prä- gende Grundsatz der Vermeidung der Mehrstaatlichkeit infrage gestellt. Die mit der Einbürgerung verbundene Optionspflicht, welche diesem Prinzip letztlich zum Durchbruch verhelfen soll, wird, wenn überhaupt, erst nach langer Zeit greifen. Die Regelungen zur Options- pflicht in § 29 StAG sind im Übrigen so gestaltet, ins- besondere über die Vorschriften zur Beibehaltungsgeneh- migung, dass der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit im Ergebnis in sein Gegenteil verkehrt wird. Die Vorschrift wirft zahlreiche rechtliche und auch ver- fassungsrechtliche Probleme auf. Die mit der rot-grünen Mehrheit verabschiedeten Regelungen insgesamt bringen zahlreiche schwierige Vollzugsprobleme mit sich, für die in der Verwaltungspraxis erst noch praktikable Lösungen gefunden werden müssen. Es erscheint aus heutiger Sicht nicht ganz abwegig, anzunehmen, dass mit dem Näherrücken des Zeitpunktes, zu dem § 29 StAG erstmals vollzogen werden müsste, auch die Bestrebungen wachsen werden, diese Vorschrift zu streichen und damit die Mehr- staatlichkeit auf Dauer flächendeckend hinzunehmen. CDU und CSU waren damals entschieden gegen diese De-facto-Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft, weil wir generell Mehrstaatlichkeit nicht wollen und sie deshalb weitgehend vermeiden wollen. Wir haben immer gesagt – das sagen wir auch heute noch –: Die deutsche Staatsbürgerschaft wird nicht dadurch attraktiver, dass wir die Hürde für ihren Erwerb immer niedriger hängen. Deutscher Staatsangehöriger zu werden darf nicht zu ei- ner Frage der Beliebigkeit werden. Geben wir den Erwerb unserer Staatsangehörigkeit der Beliebigkeit preis, dann rüttelt dies an den Grundfesten unserer staatlichen Iden- tität. Denn es ist sehr wohl eine für den einzelnen Men- schen grundlegende Frage, zu welcher staatlichen Ge- meinschaft er gehören möchte. Damit sind ja nicht nur Rechte und Pflichten verbunden, sondern auch die Frage: Zu welchem Staat, zu welcher Nation, zu welcher Ge- meinschaft willst Du gehören? Zugleich stellt sich die Frage nach der eigenen nationalen, aber auch kulturellen Identität. Deshalb muss für uns übrigens die Integration vor der Einbürgerung stehen, während Sie – fälschlicher- weise – in der Gesetzesbegründung die Verleihung der Staatsbürgerschaft als Mittel zur Interpretation sehen. Deshalb haben wir als CDU/CSU immer gesagt: Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben will, der muss sich auch mit allen Konsequenzen zu diesem Staat und nur zu diesem Staat Bundesrepublik Deutschland beken- nen. Jeder findet hier die Voraussetzungen, nach seiner Fasson glücklich zu werden. Aber er soll sich entscheiden, ob er dies als Deutscher oder als Ausländer tun möchte. Die wie auch immer geartete Gewährung einer doppelten Staatsangehörigkeit bewirkt hingegen das genaue Gegen- teil. Deshalb waren und sind wir gegen eine generelle Möglichkeit von Doppelstaatlichkeit. Im Übrigen scheinen uns die Ergebnisse in einem Teil- bereich des so genannten Optionmodells Recht zu geben. Von der Regelung der Einbürgerung nach § 40 b StAG sind 280 000 Kinder betroffen, und zwar Kinder bis zum 10. Lebensjahr, die nach der neuen Regelung des Staats- bürgerschaftsrechts vom 1. Januar 2000 kraft Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten hätten. Diese von Rot-Grün so viel gepriesene Regelung wird gerade einmal von etwas mehr als 10 Prozent der Betroffenen wahrge- nommen: 280 000 nach § 40 b StAG einbürgerungsbe- rechtigten Kindern stehen lediglich 30 000 durch die El- tern gestellte Einbürgerungsanträge gegenüber. Nun sollen die Verwaltungsgebühren von durch- schnittlich 500 DM für die Zurückhaltung der Eltern der Antragsberechtigten verantwortlich sein. 500 DM sollen zu viel sein für den Erwerb der deutschen Staatsbürger- schaft? Was für eine absurde Begründung für einen Sach- verhalt von solcher Tragweite, wie die Entscheidung für eine bestimmte Staatsangehörigkeit! Deshalb beschäftigen wir uns heute mit diesem Antrag von Rot-Grün und F.D.P., die Gebühren per Gesetz auf 100 DM zu beschränken. Das ist vollkommen unstreitig ein Betrag, mit dem die Kosten für die Verfahren nicht ge- deckt werden können. Im Übrigen: Was für eine Einstel- lung haben Sie eigentlich zu unserer Staatsbürgerschaft, wenn sie nun als Anreiz dafür, dass ausländische Mitbür- gerinnen und Mitbürger Deutsche werden sollen, auch Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2001 15277 (C) (D) (A) (B) noch die Kosten für das Verwaltungsverfahren überneh- men wollen? Was wäre eigentlich die Konsequenz, wenn bei 100 DM Gebühren immer noch viele Eltern nicht be- reit sein sollten, die deutsche Staatsangehörigkeit für ihre Kinder zu beantragen? Zahlen wir den dann noch Ver- bleibenden womöglich eine Prämie, damit sie Deutsche werden, vielleicht gestaffelt nach Einkommensgrenzen und Anzahl der Kinder? Der deutsche Staat zahlt denjenigen eine Prämie, die bereit sind, sich die deutsche Staatsbürgerschaft aufnöti- gen zu lassen – das ist polemisch, entspräche aber durch- aus der Logik dieses Antrages. Es geht mir hier nicht um einen Streit über die Höhe einer Verwaltungsgebühr,son- dern um ihre hinter diesem Antrag stehende falsche Ein- stellung zu unserem Staatsangehörigkeitsrecht. Es ist falsch, die Staatsangehörigkeit sozusagen immer billiger zu machen, denn sie wird dadurch für Ausländer nicht at- traktiver. Sie nähmen sie vielleicht an, wenn es keine Um- stände mehr macht, Deutscher zu werden. Aber die Zu- gehörigkeit zu einer Gesellschaft, das Bewusstsein, in einem Staat als Staatsbürger zu leben, mit allen Rechten und Pflichten, wird nicht gestärkt, wenn es einem mög- lichst einfach gemacht wird, dazuzugehören. Nur wenn uns unsere Staatsbürgerschaft etwas wert ist, stellt sie auch für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ei- nen Wert dar, der für sie erstrebenswert ist. Ihr Antrag be- wirkt das genaue Gegenteil und deshalb lehnen wir ihn ab. Nur ein kurzer Schwenk zu den Kosten dieser Geset- zesänderung: Wenn ich den von Ihnen angenommenen Schätzwert für die tatsächlichen Kosten des Verwaltungs- verfahrens von 200 DM bis 250 DM voraussetze, dann blei- ben bei einer gesetzlich festgelegten Gebühr von 100 DM noch Kosten von 100 bis 150 DM, die von den Kommu- nen und Landkreisen getragen werden müssten. Rot-Grün beschließt, Länder und Kommunen bezahlen. Aber diese „länder- und kommunalfreundliche“ Politik kennen wir von Rot-Grün ja auch in vielen anderen Bereichen. Haben Sie eigentlich schon einmal etwas vom Verursacherprin- zip gehört? Ihr Ziel vorausgesetzt, dass alle verbliebenen 250 000 potenziellen Antragsteller nach der Gebührensenkung ihren Antrag stellen würden, wären es bis zu 37,5 Milli- onen DM Mehrkosten, die von den Gemeinden und Land- kreisen aufgebracht werden müssten. Wieder einmal ver- ursacht damit der Bund mit einer Entscheidung Kosten auf den ohnehin immer höher belasteten Ebenen der Län- der und Kommunen. Diese Mehrkosten würden aber nicht gleichmäßig auf alle Kommunen in Deutschland verteilt sein, sondern fielen in Wahrheit vor allem in den Städten und Landkreisen an, die über einen hohen Ausländeranteil verfügen, also in den Ballungszentren. Ich sage das, weil Sie in ihren Anträgen so tun, als seien das Kosten, die zu vernachlässigen wären. Außerdem sol- len den Kommunen Kosten aufgedrückt werden, die voll- kommen unnötig sind. In der Vergangenheit sind Verwal- tungsgebühren immer wieder angehoben worden mit dem Argument, dass eine Verwaltung, die mehr Dienstleistun- gen für die Bürgerinnen und Bürger erbringt, auch höhere Kosten verursacht. Wir sagen zu Recht, dass die Bürge- rinnen und Bürger auch die Kosten tragen sollen, die sie verursachen. Wenn das aber richtig ist, dann gilt dies für alle Menschen in diesem Land. Es gilt für den deutschen Staatsbürger, der seinen Pass verlängern möchte, genauso wie für den ausländischen Mitbürger, der den deutschen Pass erwerben möchte. Ich finde dies unter dem Aspekt der Leistungs- und Kostengerechtigkeit für alle in diesem Land nur recht und billig. Ein anderer Aspekt kommt für mich an dieser Stelle noch hinzu. Was sagen Sie eigentlich den 30 000 Eltern, für die die Gebühr von durchschnittlich 500 DM offen- sichtlich nicht zu hoch war? Erstatten wir ihnen den über- schießenden Betrag der von ihnen bezahlten, offensicht- lich überhöhten Gebühr zurück? Es ist doch eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, wenn hier nach dem Motto verfahren wird: Wer sich an die gesetzliche Frist gehalten hat, ist der Dumme. Und was sagen wir, wenn in zwei Jahren immer noch nicht das gewünschte Ergebnis, dass alle 280 000 Anträge gestellt sind, eingetreten ist? Sie sehen, wie absurd und falsch Ihre Politik auch in die- ser Frage ist. Wir sind übrigens auch gegen die nun vorgesehene Verlängerung der Antragsfrist seitens der F.D.P. bis zum 31. Dezember 2001 bzw. seitens Rot-Grün sogar bis zum 31. Dezember 2002. Hier begegnet § 40 b StAG auch un- ter integrationspolitischen Gesichtspunkten durchgreifen- den Bedenken. Diese Vorschrift eröffnet einen Einbürge- rungsanspruch nämlich auch in solchen Fällen, die mit den gesetzgeberischen Intentionen offensichtlich nicht zu vereinbaren sind. Das gilt zum Beispiel dann, wenn das betreffende Kind nach dem 1. Januar 2000 – etwa zum Zwecke eines Schulbesuches – aus dem Bundesgebiet ausgereist ist und sich bis auf Weiteres oder endgültig im Ausland aufhält. In diesen in der Praxis keineswegs selte- nen Fällen kann sich die mit der Einbürgerung verbun- dene, aus unserer Sicht falsche Erwartung einer erleich- terten Integration in die deutschen Lebensverhältnisse von vornherein nicht erfüllen. Im Falle einer Verlänge- rung der Antragsfrist nach § 40 b StAG bestünde die Ge- fahr, dass die insoweit möglichen integrationspolitisch bedenklichen Fälle in der Zukunft noch zunehmen wer- den. Insgesamt wird wieder einmal rot-grünes Stückwerk beim Staatsbürgerschaftsrecht produziert. Das Staatsbür- gerschaftsrecht ist seiner Natur nach in besonderem Maße auf Kontinuität und Berechenbarkeit angelegt. Die mit diesem Gesetzentwurf intendierte Verlängerung der – aus guten Gründen auf ein Jahr befristeten – Übergangsrege- lung des § 40 b StAG widerspricht diesem Grundsatz aber. Es ist zudem eine Illusion, anzunehmen, dieses einmal in Gang gebrachte Gesetzgebungsverfahren könne auf die- ses eine Thema beschränkt bleiben. Es dürfte vielmehr in naher Zukunft wiederum eine Novelle zu erwarten sein, die punktuell und unter Inkaufnahme neuer Ungereimt- heiten bestimmte Einzelregelungen bringt. Eine umfas- sende, von der CDU/CSU geforderte Reform des Staats- angehörigkeitsrechtes wird in dieser Legislaturperiode, entgegen den Ankündigungen von Rot-Grün, offensicht- lich nicht mehr kommen. Parallel dazu arbeitet auch noch eine Kommission der Bundesregierung, deren Ergebnisse offensichtlich schon jetzt keine Rolle mehr spielen, wenn hier Einzelfälle in Einzelgesetzen geregelt werden. Das ist Stückwerk und dieses lehnt die CDU/ CSU-Fraktion ab. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 200115278 (C) (D) (A) (B) Dr. Max Stadler (F.D.P.): Die Reform des Staatsan- gehörigkeitsrechts, die vor gut einem Jahr in Kraft getre- ten ist, war ein bedeutender Schritt zur Integration der hier lebenden Ausländer, vor allem der in Deutschland gebo- renen Kinder ausländischer Eltern. Erstmals wurde im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht das so genannte Ge- burtsortsprinzip verankert, mit dem das Abstammungs- prinzip in sinnvoller Weise ergänzt worden ist. So erhal- ten die hier geborenen Kinder, von denen angenommen werden kann, dass sie in Deutschland ihre Heimat haben werden, von Anfang an den gleichen Rechtsstatus wie die Kinder deutscher Eltern. Wir haben uns von der Überzeu- gung leiten lassen, dass ein möglichst frühzeitiger Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit den hier aufwachsen- den Kindern ausländischer Eltern die Integration in Deutschland wesentlich erleichtert. Damit es zu nennenswerten Integrationsfortschritten kommt, haben wir darüber hinaus eine Art Altfallregelung geschaffen, mit der dieses Integrationsangebot auch von den bereits vor In-Kraft-Treten der Reform geborenen Kindern in Anspruch genommen werden kann, wenn sie das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Kinder haben einen Einbürgerungsanspruch, wenn sie un- ter Geltung der neuen Regelung kraft Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hätten und diese Vorausset- zungen auch aktuell noch vorliegen. Die Frist für die Inanspruchnahme dieser Regelung in § 40 b des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist Ende letzten Jahres abgelaufen. Wir wollen sie nun verlängern, weil von der Regelung nicht in dem Umfang Gebrauch ge- macht wurde, wie es der Gesetzgeber seinerzeit erhofft hatte. Die Bundesregierung hat ermittelt, dass nur etwa 10 Prozent der etwa 280 000 Einbürgerungsberechtigten einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Sicherlich gibt es dafür mehrere Gründe. Als ein Hauptgrund wird von den betroffenen Kreisen selbst aber die Höhe der zu entrichtenden Einbürgerungsgebühr von 500 DM pro Kind genannt. Das Gesetz sieht zwar die Möglichkeit der Gebührenermäßigung oder -befreiung vor. Die Bundesre- gierung hat über die Anwendung dieser Möglichkeit mit den Ländern im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungs- vorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht jedoch keine Einigung erzielen können. Die Länder machen von dieser Möglichkeit zu wenig und nicht einheitlich Gebrauch. Deshalb ist das zweite Ziel unseres Gesetzentwurfs, die Einbürgerungsgebühr für minderjährige Kinder gene- rell auf 100 DM herabzusetzen. Die Verlängerung der An- tragsfrist ist nämlich nur dann wirklich sinnvoll, wenn zu- gleich das Haupthindernis für die Inanspruchnahme der Regelung beseitigt wird. Die Bundesregierung hat einen fast gleich lautenden Gesetzentwurf vorgelegt. Der einzige Unterschied zu un- serem Entwurf besteht darin, dass die F.D.P, eine Frist- verlängerung bis Ende 2001 vorschlägt, während die Bun- desregierung die Frist bis zum Ende des nächsten Jahres verlängern will. Dies ist angesichts des um drei Monate späteren Vorlagedatums und mit Blick auf die voraus- sichtliche Dauer des Gesetzgebungsverfahrens auch kon- sequent. Auch wenn es sich die Koalition natürlich hätte einfacher machen können, indem sie einen entsprechen- den Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf vorlegt: Wir begrüßen, dass sie sich das Anliegen der F.D.P. zu ei- gen gemacht hat. Ich würde mich freuen, wenn auch die CDU/CSU-Fraktion trotz ihrer Ablehnung der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts dieser Änderung zustim- men würde. Sie sollte einsehen, dass sich die Neuregelung insgesamt bewährt hat und dass es hier um eine Verbesse- rung der Integrationschancen für die Kinder ausländischer Eltern zum Nutzen unserer gesamten Gesellschaft geht. Die wichtigen Integrationsfortschritte, die mit einer Ein- bürgerung hier geborener Kinder ausländischer Eltern er- reicht werden können, dürfen nicht an zu engen formalen Voraussetzungen scheitern. Vielleicht ist es in diesem Zu- sammenhang hilfreich, daran zu erinnern, dass sich die Kinderkommission des Bundestages einstimmig für eine Fristverlängerung und eine Senkung der Einbürgerungs- gebühr ausgesprochen hat. Lassen Sie uns die Tür, die § 40 b StAG bietet, also noch ein wenig weiter öffnen und etwas länger offen halten. Ulla Jelpke (PDS): Mit den Gesetzentwürfen, über die wir hier diskutieren, soll für Kinder die Einbürge- rungsgebühr verringert und die Frist für den Einbürge- rungsantrag verlängert werden. Außerdem soll der Bun- destag die Bundesregierung auffordern, die Betroffenen über den Einbürgerungsanspruch für Kinder nach § 40 b des Staatsangehörigkeitsgesetzes zu informieren, und an die Landesregierungen appellieren, die gesetzliche Mög- lichkeit der Gebührenbefreiung oder -ermäßigung ernst- haft in Betracht zu ziehen. Alles richtige und ehrenwerte Vorschläge, die keiner ablehnen kann. Aber sie gehen am Kern des Problems vorbei, nämlich an den eigentlichen Schwachstellen des „reformierten“ Staatsangehörigkeits- rechts. Die Zahlen der tatsächlichen Einbürgerungen entspre- chen bei weitem nicht den hoch gesteckten Erwartungen, die mit dem In-Kraft-Treten des neuen Staatsangehörig- keitsgesetzes verbunden waren. Vielleicht zwei Drittel derjenigen, an die das Angebot der Einbürgerung gerich- tet war, haben dies – so Schätzungen – auch angenommen beziehungsweise annehmen können. Genaue Zahlen sind bislang nicht bekannt gemacht worden. Wir werden des- halb hierzu in den nächsten Tagen eine Kleine Anfrage einbringen. Die Gründe dafür, dass das neue Recht zu keiner Bes- serung der Lage geführt hat, sind vielfältig und haben mit den gravierenden Schwachstellen des geltenden Rechts zu tun. Wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit kann ich hier nur einige stichwortartig auflisten. Das Staatsangehörigkeitsgesetz zwingt die in Deutsch- land geborenen Kinder ausländischer Eltern, die eine „Schnupperstaatsangehörigkeit“ unter Beibehaltung ihrer bisherigen Nationalität erworben haben, sich bis zum 23. Lebensjahr für eine der beiden Staatsangehörigkeiten zu entscheiden. DasAusländergesetz verlangt in den übri- gen Fällen, dass der Einbürgerungsbewerber vor Antrag- stellung die bisherige Staatsangehörigkeit verloren hat oderaufgibt.KönnenSiesichvorstellen,welcheseelischen Konflikte Sie damit ausgelöst haben? Viele Menschen haben noch enge – emotionale, kulturelle, rechtliche – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2001 15279 (C) (D) (A) (B) Beziehungen zu dem Land, aus dem sie gekommen sind. Diese Bindungen drohen zu zerreißen, wenn sie die bis- herige Staatsangehörigkeit aufgeben. Viele Eltern haben Angst vor„Loyalitätskonflikten“ zwischen ihnen und der alten Heimat einerseits und den Kindern andererseits. Für sie ist es undenkbar, dass ihre Kinder die alte Staatsan- gehörigkeit aufgeben, weil sie noch enge emotionale und auch bürgerlich-rechtliche Bindungen an das Herkunfts- land haben, die sie nicht aufgeben, sondern im Gegenteil pflegen und erhalten wollen. Andererseits leben alle diese Menschen seit Jahren, wenn nicht seit Generationen in Deutschland, haben sich hier integriert, haben zur Entwicklung dieses Landes ei- nen großen Beitrag geleistet. Sie zahlen Steuern, Versi- cherungsbeiträge; sie engagieren sich in Vereinen und Or- ganisationen; sie bereichern auf vielfältige Weise das alltägliche Leben in unserem gemeinsamen Land. Sie als deutsche Staatsangehörige anzuerkennen mit allen Rech- ten und Pflichten ist somit eigentlich nicht mehr als eine Selbstverständlichkeit. Weil man aber auf Teufel komm raus an der Fiktion festhalten wollte, es dürfe keine – oder zumindest nur in äußerst geringem Umfang – Mehrstaat- lichkeit geben, zwingt man die Menschen zu den be- schriebenen Konflikten. Die Lösung des Problems wäre eigentlich sehr einfach. Der Europarat hat am 6. November 1997 in Straßburg das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörig- keit zur Unterzeichnung aufgelegt. Das Abkommen ist am 1.März 2000 in Kraft getreten. Deutschland gehört zu den wenigen Mitgliedstaaten des Europarates – und zu der kleinen Minderheit innerhalb der Europäischen Union –, die dieses Abkommen bisher weder unterzeichnet noch ratifiziert haben. Das Abkommen sieht zum Beispiel in seinem Art. 14 vor, dass ein Vertragsstaat Kindern, die bei der Geburt ohne weiteres verschiedene Staatsangehörigkeiten erwor- ben haben, die Beibehaltung dieser Staatsangehörigkeiten gestattet, also Mehrstaatlichkeit ausdrücklich und ohne jedes „Optionsmodell“ ermöglicht. Nach Art. 17 Abs. 1 des Abkommens haben die Staatsangehörigen eines Ver- tragsstaates, die eine weitere Staatsangehörigkeit besit- zen, im Hoheitsgebiet des Vertragsstaates dieselben Rechte und Pflichten wie jeder andere Staatsangehörige des Vertragsstaates auch. Mehrstaatlichkeit ist danach kein Problem mehr. Der Vertrag gibt uns somit die Möglichkeit an die Hand, un- sere eigenen hausgemachten Probleme zumindest zum Teil zu lösen. Wir appellieren deshalb zum wiederholten Male an die Bundesregierung: Unterzeichnen Sie endlich das Europäische Übereinkommen über die Staatsan- gehörigkeit und legen Sie es dem Parlament zur Ratifika- tion vor! Ein zusätzliches Problem sind die in § 85 des Auslän- dergesetzes normierten weiteren Anforderungen an den Einbürgerungsbewerber. Er muss zum Beispiel erklären, dass er sich immer brav und verfassungstreu verhalten wird. Zweifel an der „Ernsthaftigkeit“ der Erklärung führen zur Verweigerung der Einbürgerung. Was soll das? Bestrebungen, ernsthaft die Werte des Grundgesetzes an- zugreifen, bekämpft man mit dem Strafrecht. Welcher Skinhead hat jemals seine deutsche Staatsangehörigkeit verloren, weil er Mitglied einer Nazibande war? Aber bei Ausländern soll die Staatsangehörigkeit an eine Gesin- nungsprüfung geknüpft sein. Viele gerade politisch enga- gierte Menschen, die für unser demokratisches Ge- meinwesen eine Bereicherung darstellen, weigern sich, diese entwürdigende Prozedur über sich ergehen zu las- sen. Die in § 86 des Ausländergesetzes verlangten „ausrei- chenden Kenntnisse der deutschen Sprache“ haben zu zahlreichen Problemen geführt, an denen auch die inzwi- schen erlassenen Verwaltungsvorschriften kaum etwas geändert haben. Ein Beispiel: Ein junger Mann hat sich an mich gewandt mit der Bitte um Hilfe, weil die Behörde sei- nen Antrag auf Einbürgerung ablehnen will. Er erfüllt alle sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen, ist aber an der Sprachprüfung gescheitert. Auf der Arbeitsstelle, im tägli- chen Leben hat er überhaupt keine Probleme mit der Ver- ständigung auf Deutsch. Nur den Text, den er bei der Behörde lesen und erklären sollte, konnte er nicht verste- hen. Grund: Er ist partieller Analphabet und hat deshalb mit schriftlichen Texten, egal in welcher Sprache sie ge- schrieben sind, enorme Schwierigkeiten. Seine Behinde- rung schließt ihn somit von der deutschen Staatsan- gehörigkeit aus. Ich habe Zweifel daran, dass dies mit dem Benachteiligungsverbot von Behinderten vereinbar ist. Das Staatsangehörigkeitsrecht muss dringend weiter überarbeitet werden. Deutschland muss endlich dem Eu- ropäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit beitreten. Das Thema wird den Deutschen Bundestag wei- ter beschäftigen. Die PDS-Fraktion wird hierzu Vor- schläge vorlegen. Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast: Parl. Staatssekretä- rin beim Bundesminister des Innern: in einigen Wochen werden wir aus allen Regionen der Bundesrepublik verläss- liche Angaben dazu haben, wie das neue Staatsangehörig- keitsgesetz im ersten Jahr nach seinem In-Kraft-Treten an- genommen worden ist. Und dann wird sich zeigen, dass es sich insgesamt zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt, kei- ner überschwänglichen, aber einer mit einem verlässlichen, positiven Trend. Und der zeigt sich auch und gerade bei der größten Gruppe von Migranten in unserem Land, nämlich den Menschen türkischer Herkunft. Das lässt sich aus den schon vorliegenden Zahlen ableiten und das hat auch das Zentrum für Türkeistudien schon vor ein paar Wochen in einer Untersuchung herausgefunden. Dank der Einführung des ius soli, dem wohl wichtigs- ten Teil der Reform, haben schon rund 50 000 der Kinder ausländischer Eltern, die im vergangenen Jahr zur Welt kamen, einen deutschen Pass. Aber das Gesetz hat auch einen, salopp gesagt, „Durchhänger“. Anspruchsberechtigt für die Einbürgerung sind weitere 280000 Kinder, die zwischen 1990 und 1999 geboren wurden. Von dieser Möglichkeit haben die Eltern jedoch spärlich Gebrauch gemacht: Nur für 30 000 Kinder sind bis zum Ablauf der vorgesehenen Frist – das war das Jahresende 2000 – Anträge gestellt worden. Vielen Familien leuchtet es of- fenbar nicht ein, warum sie für die bis zu zehnjährigen, vor dem 1. Januar 2000 geborenen Söhne und Töchter Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 200115280 (C) (D) (A) (B) nicht nur einen Antrag einreichen, sondern im Normalfall auch 500 DM zahlen müssten, während die im Jahr 2000 geborenen Kinder automatisch die deutsche Staatsange- hörigkeit erhalten. Wir haben im Bundesinnenministerium frühzeitig dieses Manko erkannt und seit dem vergangenen Sommer gezielt und nachdrücklich bei den Ländern für eine generelle Gebührenermäßigung auf 100 DM geworben. Einige Länder folgten dieser Aufforderung, andere nicht. Wir wollen aber eine einheitliche Regelung und wir wollen, dass das Gesetz als Chance gesehen und in allen seinen Angeboten intensiv genutzt wird. Deshalb hat der Bun- desinnenminister einen Regierungsentwurf eingebracht, der am 24. Januar vom Bundeskabinett beschlossen worden ist. Er sieht vor, die Antragsfrist für Einbürgerungen nach § 40 b des Staatsangehörigkeitsrechts um zwei Jahre, also bis zum 31. Dezember 2002 zu verlängern und die Gebühr allgemein auf 100 DM herabzusetzen. Das gibt den Mi- grantenfamilien ausreichend Zeit und strapaziert das Porte- monnaie nicht. Wir hoffen, dass viele, die bisher zögerten, nun das neue Gesetz eifrig nutzen. Ich appelliere auch an die Länder, sich zu einem positiven Votum zu entschließen. Morgen schon steht der Entwurf auf der Tagesordnung des Bundesrates und das Rennen zuguns- ten der nun vorgeschlagenen Regelung ist noch nicht gelaufen. Natürlich ist mir bewusst, dass die Länder für die Einbürgerungen insgesamt einen Verwaltungsaufwand zu bewältigen haben. Der dürfte sich aber bei der Einbürgerung der bis zu Zehnjährigen in Grenzen halten. Frühzeitige Einbürgerung ist auch ein deutliches Si- gnal an die Integrationsbereitschaft der Zuwanderer. Inte- gration frühzeitig zu fördern spart letztendlich Geld und Mühen, die später aufgewandt werden müssen, wenn sich die Jugendlichen von der deutschen Gesellschaft ab- gewendet und die Chance zur gleichberechtigten Teilhabe in allen Bereichen des Lebens nicht wahrgenommen haben. Mich interessiert auch sehr, ob und wie die F.D.P.- Bundestagsfraktion, die ja mit ihren Anträgen die gleiche Zielrichtung verfolgt wie wir, ihren Einfluss auf die Län- der geltend macht, in denen sie an der Regelung beteiligt ist, zum Beispiel in Baden-Württemberg. Die Kindereinbürgerung ist das Herzstück der Staats- angehörigkeitsreform. Helfen Sie alle gemeinsam mit, um diesem Herzstück die Beachtung zu geben, die es verdient! Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 8. März 2001 15281 (C)(A) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Bitte
    schön.



Rede von Renate Gradistanac
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Fischbach, nach
meiner Meinung ging es bei dem Gesetz in erster Linie da-
rum, den Wert einer gewaltfreien Erziehung zu dokumen-
tieren. Ich wiederhole: Das Gesetz sollte den Eltern, die
Hilfe brauchen, einen Rechtsanspruch auf Hilfe gewähren
und sie in ihrer Erziehungskompetenz unterstützen. Ich
denke, in diesem Punkt hätten wir gut gemeinsam etwas
tun können.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort
    hat jetzt die Kollegin Anni Brandt-Elsweier von der SPD-
    Fraktion.