Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag
            der Abgeordneten Konrad Gilges und Walter
            Hirche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14809 A
            Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 14809 A
            Änderung in der Reihenfolge der Tagesord-
            nungspunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14809 C
            Absetzung der Tagesordnungspunkte 10 und 21 f 14809 D
            Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . 14809 D
            Tagesordnungspunkt 3:
            a) Antrag der Abgeordneten Hubertus Heil,
            Dr. Ditmar Staffelt, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion SPD sowie der
            Abgeordneten Margareta Wolf (Frank-
            furt), Grietje Bettin, weiterer Abgeordne-
            ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Deutschlands Wirtschaft in
            der Informationsgesellschaft
            (Drucksache 14/5246) . . . . . . . . . . . . . 14810 A
            b) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes über Rahmenbedingun-
            gen für elektronische Signaturen und
            zur Änderung weitererVorschriften
            (Drucksachen 14/4662, 14/5324) . . . . 14810 B
            c) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Wirtschaft und Tech-
            nologie zu dem Antrag der Abgeordne-
            ten Ursula Lötzer, Rolf Kutzmutz, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion
            PDS: E-Europe: die europäische In-
            formationsgesellschaft sozial und de-
            mokratisch gestalten
            (Drucksachen 14/3623, 14/4486) . . . . 14810 B
            Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 14810 C
            Dr. Heinz Riesenhuber CDU/CSU . . . . . . . . 14812 A
            Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14815 B
            Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14816 C
            Ursula Lötzer PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14819 A
            Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14820 B
            Dr. Martina Krogmann CDU/CSU . . . . . . . . 14823 C
            Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14825 A
            Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14826 C
            Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU 14828 B
            Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14829 C
            Christian Lange (Backnang) SPD . . . . . . . . . 14830 B
            Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU 14831 D
            Christian Lange (Backnang) SPD . . . . . . . . . 14832 B
            Tagesordnungspunkt 4:
            a) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Gesundheit zu dem
            Antrag der Abgeordneten Dr. Dieter
            Thomae, Detlef Parr, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion F.D.P.: Ab-
            schaffung der Arznei- und Heil-
            mittelbudgets
            (Drucksachen 14/3299, 14/5319) . . . . 14833 A
            b) Erste Beratung des von der Fraktion
            CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Abschaffung der Budgets in
            der gesetzlichen Krankenversicherung
            (GKV-Budgetaufhebungsgesetz)
            (Drucksache 14/5225) . . . . . . . . . . . . . 14833 A
            Plenarprotokoll 14/152
            Deutscher Bundestag
            Stenographischer Bericht
            152. Sitzung
            Berlin, Donnerstag, den 15. Februar 2001
            I n h a l t :
            Dr. Dieter Thomae F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 14833 B
            Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . 14834 D
            Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 14839 A
            Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14843 B
            Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14845 C
            Regina Schmidt-Zadel SPD . . . . . . . . . . . . . 14847 B
            Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU 14849 B
            Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 14851 B
            Detlef Parr F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14851 D
            Klaus Kirschner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14853 A
            Wolfgang Zöller CDU/CSU . . . . . . . . . . 14854 D
            Tagesordnungspunkt 20:
            Überweisungen im vereinfachten Verfahren
            a) Erste Beratung des von der Bundes-
            regierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes über die Anpassung von
            Dienst- und Versorgungsbezügen in
            Bund und Ländern 2000 (Bundesbesol-
            dungs- und -versorgungsanpassungs-
            gesetz 2000)
            (Drucksache 14/5198) . . . . . . . . . . . . . 14855 C
            b) Erste Beratung des vom Bundesrat ein-
            gebrachten Entwurfs eines Gesetzes
            zur Sicherstellung der Nachsorge-
            pflichten bei Abfalllagern
            (Drucksache 14/4926) . . . . . . . . . . . . . 14855 D
            c) Erste Beratung des von der Bundesre-
            gierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Umsetzung der UVP-
            Änderungsrichtlinie, der IVU-Richt-
            linie und weiterer EG-Richtlinien
            zum Umweltschutz
            (Drucksache 14/5204) . . . . . . . . . . . . . 14855 D
            d) Antrag der Abgeordneten Dagmar
            Schmidt (Meschede), Brigitte Adler,
            weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion SPD sowie der Abgeordneten
            Dr. Angelika Köster-Loßack, Hans-
            Christian Ströbele, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN: Förderung von Ent-
            wicklungspartnerschaft mit derWirt-
            schaft/Vergabe eines Preises für Un-
            ternehmerinnen und Unternehmer
            Drucksache 14/3810) . . . . . . . . . . . . . 14855 D
            e) Antrag der Abgeordneten Katherina
            Reiche, Volker Rühe, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion CDU/CSU:
            Für eine zukunftsgerichtete deutsch-
            polnische Freundschaft
            (Drucksache 14/4162) . . . . . . . . . . . . . 14856 A
            f) Antrag der Abgeordneten Karl Lamers,
            Christian Schmidt (Fürth), weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion CDU/
            CSU: Chancen des deutsch-polni-
            schen Nachbarschaftsvertrages für
            Versöhnung stärker nutzen
            (Drucksache 14/5138) . . . . . . . . . . . . . 14856 A
            g) Antrag der Fraktionen SPD und
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für
            eine gemeinsame Zukunft: Deutsche
            und Polen in Europa
            (Drucksache 14/5244) . . . . . . . . . . . . . 14856 B
            h) Antrag der Abgeordneten Eduard
            Lintner, Dirk Fischer (Hamburg), wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion
            CDU/CSU: Erlaubnis zum Führen
            von Schienenfahrzeugen
            (Drucksache 14/4933) . . . . . . . . . . . . 14856 B
            i) Antrag der Abgeordneten Hartmut
            Koschyk, Arnold Vaatz, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion CDU/CSU:
            Frieden, Stabilität und Einheit auf
            der koreanischen Halbinsel
            (Drucksache 14/4936) . . . . . . . . . . . . . 14856 C
            j) Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut
            Haussmann, Ulrich Irmer, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.:
            Die russische Exklave Kaliningrad/
            Königsberg unterstützen
            (Drucksache 14/5141) . . . . . . . . . . . . . 14856 C
            k) Antrag der Abgeordneten Heidi
            Lippmann, Eva Bulling-Schröter, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion
            PDS: Aktuelle Menschenrechtssitua-
            tion in der Türkei
            (Drucksache 14/5165) . . . . . . . . . . . . . 14856 C
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 2:
            Weitere Überweisung im vereinfachten Ver-
            fahren
            Antrag der Abgeordneten Werner Lensing,
            Ilse Aigner, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion CDU/CSU: Zukunftsorientierte
            Weiterbildung durch Eigenverantwor-
            tung und Selbstorganisation – Ein Para-
            digmenwechsel
            (Drucksache 14/5312) . . . . . . . . . . . . . . . 14856 D
            Tagesordnungspunkt 21:
            Abschließende Beratungen ohne Aussprache
            a) Zweite Beratung und Schlussabstim-
            mung des von der Bundesregierung ein-
            gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu
            dem Europäischen Übereinkommen
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Februar 2001II
            vom 5. März 1996 über die an Ver-
            fahren vor dem Europäischen Ge-
            richtshof für Menschenrechte teil-
            nehmenden Personen
            (Drucksachen 14/4298, 14/5330) . . . . 14857 A
            b) Zweite Beratung und Schlussabstim-
            mung des von der Bundesregierung
            eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
            zu den Änderungen vom 1. Oktober
            1999 der Satzung der Internationa-
            len Atomenergie-Organisation
            (Drucksachen 14/4454, 14/5183) . . . . 14857 A
            c) Zweite Beratung und Schlussabstim-
            mung des von der Bundesregierung ein-
            gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu
            dem Zusatzabkommen vom 19. Mai
            1999 zum Europipe-Abkommen vom
            20.April 1993 zwischen derBundesre-
            publik Deutschland und dem König-
            reich Norwegen über den Transport
            von Gas durch eine neue Rohrleitung
            (Europipe II) vom Königreich Norwe-
            gen in die Bundesrepublik Deutsch-
            land
            (Drucksachen 14/4300, 14/5184) . . . . 14857 B
            d) Zweite Beratung und Schlussabstim-
            mung des von der Bundesregierung
            eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
            zu dem Vertrag vom 3. Juni 1999 zwi-
            schen der Bundesrepublik Deutsch-
            land und der Tschechischen Repu-
            blik über das Grenzurkundenwerk
            der gemeinsamen Staatsgrenze
            (Drucksachen 14/4707, 14/5187) . . . . 14857 C
            e) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Wirtschaft und Technolo-
            gie zu der Verordnung der Bundesregie-
            rung: Zweiundfünfzigste Verordnung
            zur Änderung der Außenwirtschafts-
            verordnung
            (Drucksachen 14/4389, 14/4571 Nr. 2.1,
            14/5182) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14857 D
            g) – i)
            Beschlussempfehlungen des Petitions-
            ausschusses
            Sammelübersichten 240, 241, 242 zu
            Petitionen
            (Drucksachen 14/5257, 14/5258, 14/5259) 14858 A
            Zusatztagesordnungspunkt 3:
            Weitere abschließende Beratungen ohne
            Aussprache
            a) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Ent-
            wurfs eines Gesetzes zur Änderung
            der Europäischen Sozialcharta
            (Drucksachen 14/4671, 14/5327) . . . . 14858 B
            b) Antrag der Bundesregierung: Zulas-
            sung einerAusnahme vom Verbot der
            Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat
            für Mitglieder der Bundesregierung
            (Drucksache 14/5271) . . . . . . . . . . . . 14858 C
            Zusatztagesordnungspunkt 4:
            Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundes-
            regierung zu den von grünen Kern-
            kraftgegnern angekündigten Protesten bei
            Wiederaufnahme der Castortransporte 14858 C
            Dr. Paul Laufs CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 14858 C
            Arne Fuhrmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14859 C
            Walter Hirche F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14860 D
            Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 14862 A
            Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14863 D
            Ulrich Kelber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14864 D
            Vera Lengsfeld CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 14865 D
            Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14867 C
            Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 14868 C
            Monika Ganseforth SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 14869 C
            Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 14870 D
            Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14871 D
            Gunnar Uldall CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 14873 A
            Horst Kubatschka SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 14874 A
            Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 14875 A
            Gunnar Uldall CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 14875 D
            Horst Kubatschka SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 14876 D
            Walter Hirche F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14877 C
            Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14878 D
            Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . 14879 C
            Tagesordnungspunkt 5:
            Zweite und dritte Beratung des von den
            Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Änderung futtermittelrecht-
            licher, tierkörperbeseitigungsrechtlicher und
            tierseuchenrechtlicher Vorschriften im Zu-
            sammenhang mit der BSE-Bekämpfung
            (BSE-Maßnahmengesetz)
            (Drucksache 14/5219, 14/5332) . . . . . . . . 14880 C
            Matthias Weisheit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 14880 D
            Helmut Lamp CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 14881 D
            Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14883 B
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Februar 2001 III
            Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU . . . . . 14884 D
            Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14885 B
            Ulrich Heinrich F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14885 D
            Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14886 C
            Kersten Naumann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 14887 A
            Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär
            BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14887 D
            Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . . . . . . . 14888 A
            Peter H. Carstensen (Nordstrand)
            CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14888 B
            Ulrich Heinrich F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 14889 A
            Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU
            (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . . . 14890 B
            Tagesordnungspunkt 6:
            a) Zweite und dritte Beratung des von den
            Abgeordneten Peter Rauen, Gerda
            Hasselfeldt, weiteren Abgeordneten
            und der Fraktion CDU/CSU einge-
            brachten Entwurfs eines Gesetzes zur
            Senkung der Mineralölsteuer und zur
            Abschaffung der Stromsteuer (Öko-
            steuer-Abschaffungsgesetz)
            (Drucksachen 14/4097, 14/5272, 14/5273 14890 D
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Finanzausschusses zu dem Antrag der
            Abgeordneten Horst Friedrich (Bay-
            reuth), Hildebrecht Braun (Augsburg),
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            F.D.P.: Kraftfahrzeugsteuer für schwere
            LKW auf EU-Niveau senken – Bedin-
            gungen am Güterkraftverkehrsmarkt
            harmonisieren
            (Drucksachen 14/4254, 14/5300) . . . . 14891 A
            c) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Finanzausschusses zu der Unterrich-
            tung durch die Bundesregierung: Mittei-
            lung der Kommission an den Rat, das
            Europäische Parlament, den Wirt-
            schafts- und Sozialausschuss und den
            Ausschuss derRegionen: Besteuerung
            von Flugkraftstoff – KOM (00)
            110 endg.; Ratsdok. 06743/00
            (Drucksachen 14/3576 Nr. 2.11,
            14/4443) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14891 A
            Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker SPD . . . . . . 14891 B
            Heinz Seiffert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 14893 A
            Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14895 A
            Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . . . . . . . . . . 14896 D
            Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14897 B
            Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14898 C
            Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . 14899 D
            Dr. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . . . . . 14901 B
            Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14903 B
            Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . . . . . . . 14903 D
            Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU (zur GO) . . . 14904 D
            Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
            (zur GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14905 A
            Dr. Uwe Küster SPD (zur GO) . . . . . . . . . . . 14905 C
            Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . 14905 D
            Reinhold Strobl (Amberg) SPD . . . . . . . . . . 14906 B
            Tagesordnungspunkt 7:
            a) Antrag der Abgeordneten Brunhilde Irber, Dr. Eberhard Brecht, weiterer Ab-geordneter und der Fraktion SPD sowieder Abgeordneten Sylvia Voß, Dr. TheaDückert, weiterer Abgeordneter und derFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN: Programm zur Stärkung desTourismus in Deutschland (Touris-musförderungsprogramm)(Drucksache 14/5315) . . . . . . . . . . . . . 14907 D
            b) Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig,Ernst Hinsken, weiterer Abgeordneterund der Fraktion CDU/CSU: Wettbe-werbsfähigkeit der deutschen Touris-muswirtschaft stärken(Drucksache 14/5313) . . . . . . . . . . . . . 14908 A
            c) Antrag der Abgeordneten ErnstBurgbacher, Cornelia Pieper, weitererAbgeordneter und der Fraktion F.D.P.:Neue Kampagne „Deutschland be-sucht Deutschland“ starten(Drucksache 14/4153) . . . . . . . . . . . . . 14908 B
            d) Antrag der Abgeordneten ErnstBurgbacher, Birgit Homburger, weite-rer Abgeordneter und der FraktionF.D.P.: Beschilderungsmöglichkeitenfür touristische Hinweise entlang vonAutobahnen flexibler gestalten
            (Drucksache 14/4635) . . . . . . . . . . . . . 14908 B
            Brunhilde Irber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14908 C
            Klaus Brähmig CDU/CSU . . . . . . . . . . . 14909 A
            Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 14911 A
            Brunhilde Irber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 14911 C
            Annette Faße SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14912 A
            Klaus Brähmig CDU/CSU . . . . . . . . . . . 14912 A
            Brunhilde Irber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 14914 A
            Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14914 C
            Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14915 D
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Februar 2001IV
            Ernst Burgbacher F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 14918 C
            Annette Faße SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14919 D
            Klaus Brähmig CDU/CSU . . . . . . . . . . . 14920 B
            Rosel Neuhäuser PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14921 A
            Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi 14922 B
            Albrecht Feibel CDU/CSU . . . . . . . . . . . 14922 D
            Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 14923 D
            Edeltraut Töpfer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 14924 D
            Birgit Roth (Speyer) SPD . . . . . . . . . . . . . . . 14926 C
            Albrecht Feibel CDU/CSU . . . . . . . . . . . 14927 C
            Tagesordnungspunkt 8:
            Antrag der Abgeordneten Birgit Schnieber-
            Jastram, Karl-Josef Laumann, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion CDU/CSU:
            Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
            durch Qualifizierung sichern – drohen-
            dem Arbeitskräftemangel vorbeugen
            (Drucksache 14/5139) . . . . . . . . . . . . . . . 14929 A
            Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU . . . . . . 14929 A
            Adolf Ostertag SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14931 B
            Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . 14932 B
            Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14934 D
            Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14935 D
            Pia Maier PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14937 A
            Tagesordnungspunkt 9:
            Unterrichtung durch die Bundesregierung:
            Dritter Bericht zur Lage der älteren Ge-
            neration in derBundesrepublik Deutsch-
            land: Alter und Gesellschaft und Stel-
            lungnahme der Bundesregierung
            (Drucksache 14/5130) . . . . . . . . . . . . . . . 14937 D
            Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14938 A
            Maria Eichhorn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 14940 A
            Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14941 C
            Klaus Haupt F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14942 D
            Monika Balt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14944 A
            Christa Lörcher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14944 D
            Klaus Haupt F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14946 C
            Christa Lörcher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14946 D
            Walter Link (Diepholz) CDU/CSU . . . . . . . . 14947 A
            Tagesordnungspunkt 13:
            Große Anfrage der Abgeordneten Dr.-Ing.
            Rainer Jork, Ilse Aigner, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion CDU/CSU: Nut-
            zung von Geoinformationen in der Bun-
            desrepublik Deutschland
            (Drucksachen 14/3214, 14/4139) . . . . . . . 14948 B
            Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU . . . . . . . . . . 14948 C
            Dr. Margrit Wetzel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 14950 C
            Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU . . . . . . . 14951 C
            Ulrike Flach F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14952 C
            Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14953 C
            Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 14954 D
            Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI 14955 C
            Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU . . . . . . . 14956 B
            Tagesordnungspunkt 11:
            Zweite und dritte Beratung des von den
            Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Angela
            Marquardt, weiteren Abgeordneten und der
            Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs ei-
            nes Gesetzes zur Änderung des Post-
            gesetzes
            (Drucksachen 14/1108, 14/2109) . . . . . . . 14957 B
            Gerhard Jüttemann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 14957 C
            Tagesordnungspunkt 12:
            Erste Beratung des von den Abgeord-
            neten Dr. Guido Westerwelle, Dr. Edzard
            Schmidt-Jortzig, weiteren Abgeordneten
            und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Ent-
            wurfs eines Gesetzes zur Änderung des
            Ausländergesetzes
            (Drucksache 14/4893) . . . . . . . . . . . . . . . 14958 D
            Tagesordnungspunkt 19:
            Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
            brachten Entwurfs eines Gesetzes zur wei-
            teren Verbesserung von Kinderrechten
            (Kinderrechteverbesserungsgesetz)
            (Drucksache 14/2096) . . . . . . . . . . . . . . . 14959 A
            Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, Senatorin
            (Hamburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14959 A
            Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
            Klaus Haupt F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14960 B
            Christina Schenk PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14962 A
            Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . 14962 D
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Februar 2001 V
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14963 D
            Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14963 D
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 14965 A
            Anlage 2
            Erklärung der Abgeordneten Susanne Jaffke
            (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung
            über den Entwurf eines Gesetzes zur Ände-
            rung futtermittelrechtlicher, tierkörperbeseiti-
            gungsrechtlicher und tierseuchenrechtlicher
            Vorschriften im Zusammenhang mit der BSE-
            Bekämpfung (BSE-Maßnahmengesetz) (Ta-
            gesordnungspunkt 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14965 C
            Anlage 3
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des
            Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des
            Postgesetzes (Tagesordnungspunkt 11) . . . . . . 14965 D
            Klaus Barthel (Starnberg) SPD . . . . . . . . . . . 14965 D
            Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU . . . . . . 14967 A
            Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14967 D
            Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14968 B
            Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14968 C
            Anlage 4
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des
            Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des
            Ausländergesetzes (Tagesordnungspunkt 12) 14969 B
            Rüdiger Veit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14969 B
            Beatrix Philipp CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 14970 A
            Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14971 C
            Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14972 A
            Ulla Jelpke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14973 A
            Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Parl.
            Staatssekretärin BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14973 B
            Anlage 5
            Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des
            Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Verbes-
            serung von Kinderrechten (Kinderrechtever-
            besserungsgesetz – KindRVerbG) (Tagesord-
            nungspunkt 19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14974 A
            Ronald Pofalla CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 14974 A
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Februar 2001VI
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Februar 2001
        
        
        
        
          
          
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Februar 2001
        Margot von Renesse
        14963
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Berichtigung
        151. Sitzung, Seite 14773 (C), vierter Absatz, der vierte Satz ist wie folgt zu lesen: „Es ist ver-
        ständlich, dass sich der Oberbürgermeister von München, Herr Ude, am Montag in einem Inter-
        view im Deutschlandfunk glücklich gepriesen und gesagt hat: Ich freue mich, dass bei uns dieser
        Standort geschlossen wird, weil ich dann entsprechend investieren kann.–“
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Februar 202001 14965
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Andres, Gerd SPD 15.02.2001
        Dr. Bartsch, Dietmar PDS 15.02.2001
        Dr. Blens, Heribert CDU/CSU 15.02.2001
        Dr. Bürsch, Michael SPD 15.02.2001
        Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 15.02.2001
        Gleicke, Iris SPD 15.02.2001
        Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ 15.02.2001
        DIE GRÜNEN
        Götz, Peter CDU/CSU 15.02.2001
        Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 15.02.2001
        DIE GRÜNEN
        Hilsberg, Stephan SPD 15.02.2001
        Dr. Hornhues, CDU/CSU 15.02.2001
        Karl-Heinz
        Klappert, Marianne SPD 15.02.2001
        Lippmann, Heidi PDS 15.02.2001
        Müller (Berlin), PDS 15.02.2001*
        Manfred
        Dr. Niese, Rolf SPD 15.02.2001
        Nolte, Claudia CDU/CSU 15.02.2001
        Otto (Frankfurt), F.D.P. 15.02.2001
        Hans-Joachim
        Dr. Pfaff, Martin SPD 15.02.2001
        Schemken, Heinz CDU/CSU 15.02.2001
        Schily, Otto SPD 15.02.2001
        Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 15.02.2001
        Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 15.02.2001
        Hans Peter
        Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 15.02.2001
        Sebastian, CDU/CSU 15.02.2001
        Wilhelm Josef
        Seidenthal, Bodo SPD 15.02.2001
        Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 15.02.2001
        Wohlleben, Verena SPD 15.02.2001
        * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung
        des Europarates.
        entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlagen zum Stenographischen Bericht
        Anlage 2
        Erklärung
        der Abgeordneten Susanne Jaffke (CDU/CSU)
        zur namentlichen Abstimmung über den Ent-
        wurf eines Gesetzes zur Änderung futtermittel-
        rechtlicher, tierkörperbeseitigungsrechtlicher und
        tierseuchenrechtlicher Vorschriften im Zusam-
        menhang mit der BSE-Bekämpfung (BSE-Maß-
        nahmengesetz) (Tagesordnungspunkt 5)
        Susanne Jaffke (CDU/CSU): Es ist richtig, dass im
        Zusammenhang von Missbrauch sowohl bei Futtermitteln
        als auch bei Tierarzneimitteln Verschärfungen im Kon-
        troll- und Sanktionsverfahren dringend notwendig sind.
        Dennoch halte ich die in diesem Artikelgesetz vorge-
        schlagenen Maßnahmen aus veterinärmedizinischer Sicht
        für wenig zielführend. Auch aus ethischen Gründen sind
        für mich persönlich die angestrebten Zwangskeulungen
        auf der Grundlage von Verwaltungsakten zweifelhaft.
        Ich kann daher diesem Gesetz meine Zustimmung
        nicht geben.
        Anlage 3
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
        Änderung des Postgesetzes (Tagesordnungs-
        punkt 11)
        Klaus Barthel (Starnberg)(SPD): Das Anliegen des
        Gesetzesänderungsvorschlages der PDS zum Postgesetz
        ist nicht abwegig, sondern durchaus unterstützenswert. Es
        geht darum, eine Schattenseite des Marktöffnungsprozes-
        ses im Postsektor anzugehen und für die Zukunft be-
        stimmten Gefahren bei der zu erwartenden weiteren Li-
        beralisierung vorzubeugen. Die Schattenseite besteht in
        der Tendenz, dass bei der politisch gewollten Liberalisie-
        rung der Postmärkte die Arbeitsbedingungen nach unten
        gedrückt werden. Die bisherigen Erfahrungen lehren uns:
        Erstens. Bei den Wettbewerbern sind ausweislich der Zah-
        len der RegTP rund 30 000 Arbeitsplätze entstanden, da-
        von aber mehr als zwei Drittel – etwa 21 700 – im Bereich
        der geringfügigen Beschäftigung. Dank der Neuregelung
        der 630-DM-Jobs durch die rot-grüne Koalition sind diese
        Arbeitsverhältnisse nicht mehr so ungeschützt, wie zu
        Zeiten der Verabschiedung des Postgesetzes zu befürch-
        ten war. Es ist ein blanker Zynismus, dass ausgerechnet
        Union und F.D.P. diese Tatsache heute anführen, um Pro-
        bleme in diesem Bereich zu leugnen oder herunterzuspie-
        len. Wäre es nach Union und F.D.P. gegangen, würden un-
        geschützte Beschäftigungsverhältnisse und illegale
        Beschäftigung weiterwuchern. Der Postbereich wäre ein
        trauriges Modell solcher Flexibilität und niedrigerer
        Lohnnebenkosten auf dem grauen Arbeitsmarkt. Dem
        sind wir konsequent entgegengetreten und werden das
        weiterhin tun. Wahrscheinlich werden uns Union und
        F.D.P. ab nächstem Jahr auch erzählen, wie toll sich die
        Zahl der Betriebsräte bei den Postwettbewerbern ent-
        wickelt hat. Sollten Sie dies 2001 begrüßen wollen, so for-
        dere ich Sie auf: Stimmen Sie jetzt der Reform des Be-
        triebsverfassungsgesetzes zu, anstatt sich wie bei der
        geringfügigen Beschäftigung wieder mit fremden Federn
        zu schmücken.
        Zweitens. Liberalisierung und Internationalisierung
        des Arbeits- und Dienstleistungsmarktes wirken auch auf
        bisher sichere Arbeitsplätze zurück. Um das vom Post-
        AG-Vorstand angedrohte Outsourcing von Teilen der
        Leistungskette oder Zustellungsregionen zu verhindern,
        müssen die Beschäftigten, die neu eingestellt werden,
        nach dem geltenden neuen Tarifvertrag massive Einkom-
        mensverluste hinnehmen. Arbeitgeberargument für die
        Absenkung der Stundenlöhne von 18 DM auf 13 DM: An-
        passung an die branchenüblichen Tarife.
        Vor drei Tagen haben tausend Zusteller und Zustelle-
        rinnen in München gegen diese Arbeitsbedingungen
        protestiert. Sie leiden nicht nur unter dem Lohn- und
        Arbeitsdruck, sondern auch darunter, dass mittlerweile
        140 Stellen allein in der Zustellung in dieser Stadt nicht
        mehr besetzt werden können, weil von diesem Geld in
        München und Umgebung niemand mehr leben kann. Der
        Lohn- und Arbeitsdruck trifft nicht nur die Beschäftigten,
        sondern auch die Kunden: Es häufen sich die Klagen über
        verloren gegangene oder beschädigte Sendungen. Beim
        Ausbau des E-Commerce erweist sich nicht das Internet
        als das Hauptproblem, sondern die Zustelllogistik: Mehr
        als die Hälfte der bestellten Waren kommen nicht beim
        Kunden an.
        Was folgt daraus? Wer Wachstum und Qualität im Post-
        und Logistiksektor will, wird das nicht auf der Grundlage
        zweitklassiger Arbeitsbedingungen schaffen. Wer – wie
        manche New-Economy-Ideologen – den E-Commerce
        auf den Ruinen gesicherter Arbeitsbedingungen und an-
        gemessener Bezahlung errichten will, wird, auch be-
        triebswirtschaftlich gesehen, Schiffbruch erleiden.
        Im Ziel sind wir uns also einig: Marktöffnung und
        grenzüberschreitende Konkurrenz im Postbereich benöti-
        gen eine soziale und arbeitsmarktpolitische Flankierung,
        um Zustände wie im privaten Speditionsgewerbe oder auf
        den Baustellen zu verhindern. Bei den Instrumenten soll-
        ten wir aber genau überlegen, was uns dem Ziel effektiv
        näherbringt.
        Da sind beim PDS-Antrag Zweifel angebracht. Ich
        weise auf folgende Probleme und Fehler hin:
        Es ist schlicht falsch, dass – wie im Antrag behauptet –
        das Postgesetz eine Unterschreitung der branchenübli-
        chen Arbeitsbedingungen nicht zulässt. Vielmehr hebt das
        Gesetz auf die Erheblichkeit einer Unterschreitung ab.
        Wir lösen also das Problem nicht unbedingt, wenn wir die
        Arbeitsbedingungen auflisten. Wenn es dann um die
        Frage der Erheblichkeit geht, fangen wir wieder von
        vorne an. Der Wettlauf nach unten kann so kaum unter-
        bunden werden. Wir müssen vielmehr die Regulierungs-
        behörde dazu bringen, die gesetzlichen Vorgaben – die
        eigentlich völlig klar und eindeutig sind – wirksamer um-
        zusetzen und zu kontrollieren. Hier sind seit einigen Mo-
        naten wesentliche Fortschritte zu verzeichnen. Mittler-
        weile werden mehr Daten zur Beschäftigungssituation
        erhoben und regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen durchge-
        führt. Ich gehe davon aus, dass die RegTP ihr Instrumen-
        tarium weiter verbessert. Damit erreichen wir mehr als
        durch Ausformulierungen im Gesetz. Wir können, dürfen
        und wollen die notwenigen besseren tarifvertraglichen
        Regelungen nicht ersetzen. Wir müssen nach anderen We-
        gen suchen, die Spirale nach unten zu stoppen. Die Ge-
        werkschaften der Branche sind gerade dabei, ihren Bei-
        trag zu leisten: Künftig wird es statt der derzeit mehreren
        für die Post- und Logistikbranche zuständigen Gewerk-
        schaften nur noch einen relevanten Tarifpartner auf Ar-
        beitnehmerseite geben. Damit wird dem Auseinanderdi-
        vidieren mit unterschiedlichen oder gar fehlenden
        Tarifverträgen ein Ende gemacht. Und: Mit der Novellie-
        rung des Betriebsverfassungsgesetzes werden die Arbeit-
        nehmerrechte auch in den bisher betriebsratlosen Einhei-
        ten gerade im Transport-, Post- und Logistikbereich
        erheblich gestärkt.
        Wie vorhin am Beispiel der Lohnniveausenkung bei
        der Post AG aufgezeigt, sind die Arbeitsbedingungen bei
        der Post AG mittlerweile nicht mehr unbedingt vorbild-
        lich. Auf sie als branchenüblich abzuheben und deren „er-
        hebliche“ Unterschreitung zu unterbinden dürfte eher bit-
        tere Enttäuschung bei den Betroffenen auslösen.
        Ähnlich wie bei anderen grenzüberschreitenden
        Dienstleistungen, zum Beispiel bei den Speditionen,
        können die Arbeitsbedingungen und sozialen Standards
        dauerhaft nur auf internationaler Ebene, bei uns also
        zunächst nur EU-weit, gesichert werden. Die Europäisie-
        rung des Postmarktes – siehe jüngste Unternehmensfu-
        sionen – zwingt zu europäischen Regeln, ohne die auch
        die perfektesten deutschen Gesetze ins Leere laufen. Da-
        mit ist das Hauptproblem gegenüber dem PDS-Antrag ge-
        nannt: Es ist einmal mehr ein Versatzstück ohne Gesamt-
        zusammenhang. Was der F.D.P. das Porto ist, sind der
        PDS die sozialen Standards. Alles für sich genommen
        eine schöne Sache: niedriges Porto und große Freiheit auf
        den Märkten für die einen, gute Bezahlung und Arbeits-
        bedingungen für die anderen. Wir als Regierungskoalition
        können solches Stückwerk nicht machen. Irgendwo muss
        das zusammenpassen. Wir müssen in Europa und in unse-
        rer Gesetzgebung alles zusammenbringen.
        Deshalb arbeiten wir daran, die Liberalisierung in Eu-
        ropa in harmonisierten und sozialverträglichen gestalt-
        baren Schritten voranzutreiben, die Rahmenbedingun-
        gen für die Unternehmen berechenbar zu gestalten,
        Verbraucher und Verbraucherinnen vor Rosinenpickerei
        und Qualitätsabbau zu schützen und das flächen-
        deckende erschwingliche Angebot sicherzustellen, Li-
        zensierung und fairen Wettbewerb wirksam durch die
        Regulierungsbehörde zu kontrollieren, Arbeitsplätze
        und Arbeitsbedingungen zu sichern und auszubauen –
        und das nicht nur im Postbereich und nicht nur in
        Deutschland.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Februar 200114966
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Diese Aspekte bringen wir in die Verhandlungen auf
        EU-Ebene um die Postdiensterichtlinie ebenso ein wie in
        die daraus abzuleitenden Veränderungen im deutschen
        Postgesetz. Der Bundeswirtschaftsminister hat entspre-
        chende Ankündigungen gemacht.
        Alle, die jetzt irgendwelche liebgewonnenen Einzelas-
        pekte diskutieren wollen, müssen wir enttäuschen. Wir
        können es nicht zulassen, dass die Post die Kuh ist, die
        von Union und F.D.P. getreten und gefesselt und von der
        PDS gemolken wird. Wir machen eine nachhaltige und
        ganzheitliche Postpolitik und lehnen deshalb Einzelan-
        träge wie den heutigen ab.
        Elmar Müller (Kirchheim) (CDU/CSU): Die Post ist
        derzeit in vielfältiger Weise in den Schlagzeilen, was
        ihrem Image als dynamischem „global player“ erhebliche
        Kratzer zufügt. Da sind einmal die Verfahren in Brüssel
        gegen die Post AG und die Bundesregierung wegen un-
        erlaubter staatlicher Beihilfe. Da ist immer noch die un-
        befriedigende Situation um die allgemeine Weisung des
        Wirtschaftsministers, der im vergangenen Jahr verhindert
        hat, dass das Briefporto gesenkt wird. Zu Recht hat da-
        mals ein Verfassungsrechtler formuliert: „Die Regierung
        nimmt die Postkunden in Geiselhaft“. Da sind die Milli-
        ardengewinne aus dem Monopol, mit denen großzügige,
        unzulässige Umsatzrabatte an Großkunden finanziert
        wurden, die vom privaten Verbraucher bezahlt werden
        mussten. Da sind rund 500 von circa 900 Lizenznehmern
        (überwiegend kleine und kleinste Firmen), die von der
        Post AG mit Klagen überzogen werden, um sie schon zu
        Beginn ihrer Selbstständigkeit einzuschüchtern. Und da
        ist eine Bundesregierung, die jetzt erneut das von der Re-
        gierung Kohl per Gesetz festgeschriebene Ende des Post-
        monopols auf unbestimmte Zeit hinaus zu verlängern
        droht. Schließlich gibt es immer wieder Diskussionen um
        Arbeitsplätze und um die sozialen Standards im Kurier-
        und Frachtbereich.
        Dazu hat die Regulierungsbehörde mit den Jahreszah-
        len 2000 vor zwei Tagen Folgendes festgestellt: Die Deut-
        sche Post AG hat nach eigenen Angaben die Personalan-
        passung der Vorjahre fortgesetzt; die durchschnittliche
        Zahl der Mitarbeiter lag dabei um circa 4 450 unter der des
        vergleichbaren Vorjahreszeitraums.
        Die DPAG beschäftigt damit derzeit rund 240 000 Mit-
        arbeiter; 1995 waren es 315 000. Dieser Abbau von Ar-
        beitsplätzen ist weder auf Umsatz- noch auf Absatzrück-
        gänge im Briefbereich zurückzuführen noch mit solchen
        zu begründen. Denn die Deutsche Post AG hat hier – wie
        in den Vorjahren – weiter zugelegt, und zwar sowohl beim
        Umsatz als auch beim Absatz.
        Bei allen anderen Lizenznehmern im Briefbereich
        (Alt- und Neulizenzen) gibt es derzeit rund 30 000 Ar-
        beitsplätze, davon knapp 4 000 Voll- und über 4 300 Teil-
        zeit-Arbeitsplätze. Diese 30 000 Arbeitsplätze würde es
        ohne diese Lizenznehmer nicht geben. Der Hauptanteil
        liegt nicht in den so genannten Ballungsgebieten, sondern
        überwiegend in strukturschwachen Gebieten.
        Bei den geringfügig Beschäftigten hat der Anteil der
        sozialversicherungspflichtigen Kräfte nach In-Kraft-Tre-
        ten des „630-DM-Gesetzes“ stark zugenommen; ihr An-
        teil bei den bislang überprüften Lizenznehmern lag bei
        über 95 Prozent.
        Zum konkreten Antrag der PDS ist zu sagen, dass die
        Regulierungsbehörde ihre Überprüfungspraxis der Ar-
        beitsbedingungen seit dem Frühjahr 2000 routinemäßig
        und regelmäßig auf alle Lizenznehmer ausgeweitet hat
        und – wie ich hoffe – auch auf den Marktführer Post AG.
        Denn wie ich der Zeitschrift „Transparent“, dem Organ
        der Deutschen Postgewerkschaft, entnehme, gibt es da
        auch Überprüfungswertes. Unter der Überschrift „Be-
        schäftigungspolitik bei der Post“, Unterzeile „Heuern und
        feuern bei der Post“, darf ich Folgendes zitieren: „Die
        rechtlichen Rahmenbedingungen durch das Beschäfti-
        gungsförderungsgesetz (das dreimalige Verlängerungen
        eines befristeten Arbeitsverhältnisses bis zu 24 Monate
        zulässt) sind ohnehin schon sehr arbeitgeberfreundlich.
        Allerdings setzt die Post noch einiges oben drauf. So er-
        fahren befristet Beschäftigte kurz vor Ablauf der 24 Mo-
        nate, sie müssten sich jetzt einige Monate arbeitslos mel-
        den und könnten dann wieder bei der Post befristet
        anfangen. Dann allerdings beginnen die Fristen nach Be-
        schäftigungsförderungsgesetz wieder von vorne.“
        Vermutlich werden wir noch in diesem Jahr eine
        Änderung des Postgesetzes haben. Dann wird auf dem
        Prüfstand stehen, ob die Bundesregierung das Wort Wett-
        bewerb ernst nimmt oder nur als Propagandawort miss-
        braucht. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag der
        PDS ab.
        Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Die PDS möchte mit ihrem Antrag den Wirtschaftssektor,
        in dem Postdienstleistungen erbracht werden, zu einem
        besonderen Bereich machen: Hier soll ein anderes Ar-
        beits- und Sozialrecht gelten als in anderen Branchen.
        Eine Begründung für die besondere Schutzwürdigkeit des
        Sektors der Postdienstleistungen wird in dem Antrag nicht
        gegeben.
        Wir sind nicht der Auffassung, das ehemalige Mono-
        polbereiche Sektoren eines besonderen Sozialrechtes wer-
        den sollten. Für die Arbeitsbedingungen sollte das allge-
        meine Arbeitsrecht sowie die zwischen den Tarifver-
        tragsparteien getroffenen Regelungen gelten. Im Gegen-
        teil: Wir treten für die Einführung von fairen Wettbe-
        werbsbedingungen im Post- ebenso wie im Telekommuni-
        kationsbereich ein.
        Deutschland hat im Unterschied zu anderen Ländern
        der EU in der Öffnung des Postmarktes schon gute Er-
        gebnisse erzielt. Dass diese Marktöffnung noch nicht weit
        genug geht, darin sind wir uns sicherlich einig. Bei einem
        gegenwärtigen Marktanteil der privaten Unternehmen
        von unter 2 Prozent im lizensierten Bereich müssen wir
        noch große Schritte gehen. Wir sind zu diesen Schritten
        bereit – besonders wenn man sich Bereiche ansieht, in de-
        nen der Wettbewerb für die Kunden erhebliche Fort-
        schritte gebracht hat.
        Ein gutes Beispiel für die positiven Folgen des Wett-
        bewerbs im Postwesen ist der Kurierbereich. In nur weni-
        gen Jahren haben flexible Wettbewerber eine Vielzahl von
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Februar 2001 14967
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        innovativen Dienstleistungen hervorgebracht. Das hat
        auch das Unternehmen Post beflügelt und geholfen, Ver-
        krustungen aufzubrechen. Wer von Ihnen vor einigen Jah-
        ren versucht hat, eine Sendung innerhalb eines Tages an
        einem beliebigen Ort Deutschlands zu befördern, weiß
        um den Fortschritt. Diese breite Auswahl an Dienstleis-
        tungen und Wettbewerbern brauchen wir auch in anderen
        Bereichen des Postmarktes.
        Wir stoßen aber dort auf Probleme, wo wir den anderen
        Mitgliedstaaten der Europäischen Union weit voraus sind.
        Frankreich, Großbritannien, Spanien, Italien, alle diese
        Länder wollen den Postmarkt nicht in dem Maße liberali-
        sieren, wie wir das vorhaben. Dort wird versucht, an der
        alten Staatspost festzuhalten und Wettbewerber möglichst
        vom Markt fernzuhalten. Wir sind aber darauf angewiesen,
        in gleichen Schritten wie unsere europäischen Nachbarn
        vorzugehen. Ein Ungleichgewicht in der Marktöffnung
        der Staaten birgt auch ein Ungleichgewicht auf dem deut-
        schen Markt. Unternehmen aus Ländern, die ihren Markt
        noch nicht liberalisiert haben, können mit ihren üppigen
        Monopolgewinnen auf den Märkten konkurrieren, auf de-
        nen bereits ein funktionierender Markt entsteht. Wir sehen
        dieses Beispiel heute auf dem Energiemarkt, auf dem die
        französische EDF ihre Monopolgewinne dazu nutzt, sich
        auf dem liberalisierten deutschen Energiemarkt zu positio-
        nieren. Deutschen Unternehmen haben diese Gewinne
        nicht und können in Frankreich auch nicht in den Wettbe-
        werb um den Endkunden eingreifen.
        Es ist daher wichtig, die Öffnung des Postmarktes im
        Einklang mit der europäischen Entwicklung fortzuführen.
        Wir müssen aber der Motor der weiteren Liberalisie-
        rung der Postmärkte in Europa sein. Daher ist es unsere
        Aufgabe, auf einen europaweit verbindlichen Termin zum
        Auslaufen des Postmonopols hinzuarbeiten. Dadurch
        werden auch die Länder in Zugzwang gebracht, die sich
        auf ihren bisherigen Liberalisierungsschritten ausruhen
        wollen. Wir bedauern, dass es nicht gelungen ist, diese
        Festlegung in Europa hinzubekommen.
        Rainer Funke (F.D.P.): Der Antrag der PDS auf Än-
        derung des Postgesetzes wird von uns abgelehnt. Wir wol-
        len im Postbereich Wettbewerb. Dazu gehört natürlich
        auch, dass Wettbewerber sich bei der Gestaltung ihrer
        Arbeitsverträge nicht ausschließlich nach den Arbeits-
        verhältnissen bei der Deutschen Post AG zu richten ha-
        ben. Wir wollen gerade, dass durch flexible, leistungsbe-
        zogene Arbeitsverträge dem Monopolisten Post AG
        leistungsfähige Konkurrenz entgegengesetzt wird. Wir
        bedauern, dass nach wie vor 98 Prozent der Postdienst-
        leistungen durch die Post AG erbracht werden. Wir wol-
        len im Interesse unserer deutschen Volkswirtschaft, im
        Interesse der Verbraucher und der Kunden von Post-
        dienstleistungen, dass mehr Wettbewerb besteht. Dies
        dient im Ergebnis auch der Leistungsfähigkeit der Post
        AG; schließlich gilt der Grundsatz: Monopolgewinne
        machen fett, Wettbewerb macht fit.
        Dies gilt natürlich auch für die Arbeitsverhältnisse. Es
        mag sein, dass die Deutsche Postgewerkschaft dann we-
        niger Einfluss auf die Arbeitsverträge bei den Wettbewer-
        bern der Post AG hat. Dies muss aber kein Nachteil sein,
        und zwar weder für die Unternehmen noch für die Be-
        schäftigten.
        Wir Liberalen haben uns stets für die Liberalisierung
        der Telekommunikations- und Postmärkte eingesetzt. Bei
        der Telekommunikation haben wir für die Wirtschaft und
        den Verbraucher Hervorragendes geleistet. Dies wollen
        wir auch für die Öffnung der Postmärkte tun. Wir werden
        nicht nachlassen in unserem Bemühen, die Postmärkte für
        den Wettbewerb zu öffnen. Hiervon lassen wir uns auch
        nicht durch den rückwärts orientierten Bundeswirtschafts-
        minister beeindrucken. Vielmehr fordern wir den Bun-
        deswirtschaftsminister auf, Vorreiter in Europa zu sein,
        für mehr Wettbewerb und für die Öffnung der Postmärkte.
        Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär beim Bundes-
        minister für Wirtschaft und Technologie:Die heutige Aus-
        sprache über den vorliegenden PDS-Gesetzentwurf möchte
        ich vor allem dazu nutzen, auf die weiteren Perspektiven
        der Postpolitik einzugehen. Vergangenen Freitag hat der
        Bundeswirtschaftsminister hierzu Position bezogen, womit
        diese Debatte einen aktuellen Bezug bekommen hat.
        Dreh- und Angelpunkt für die Position, die die Bun-
        desregierung in der Postpolitik einnimmt, sind die sich be-
        reits seit einiger Zeit abzeichnenden Entwicklungen auf
        europäischer Ebene.
        Am 30. Mai letzten Jahres hat die Europäische Kom-
        mission nach langen Geburtswehen einen Vorschlag für
        eine Neufassung der Postdiensterichtlinie vorgelegt. In-
        nerhalb der Kommission hatte sich damals schon ein Bild
        über die Kräfteverhältnisse geboten, wie es sich dann so-
        wohl im Ministerrat als auch im Europäischen Parlament
        bot: Es gibt in etwa ein Patt zwischen Befürwortern einer
        weiteren Marktöffnung und denjenigen, die am gegen-
        wärtigen Stand der Marktöffnung im Postbereich nur we-
        nig ändern wollen.
        Die Bundesregierung hat bereits vor dem Kommis-
        sionsbeschluss klargemacht, wo sie steht. In Gesprächen
        und im Briefwechsel mit einzelnen Kommissaren haben
        sowohl der Wirtschaftsminister wie übrigens auch der Fi-
        nanzminister deutlich gemacht, dass sie für weitere Markt-
        öffnungsschritte im europäischen Rahmen eintreten.
        Die Diskussionen im Rat waren unter französischer
        Präsidentschaft mitunter sehr kontrovers. Nachdem beim
        Ministerrat am 22. Dezember 2000 keine politische Eini-
        gung zustande kam, betrachtet die derzeitige Präsident-
        schaft die Postpolitik als nicht prioritär. Sie beabsichtigt
        deshalb, die Postdiensterichtlinie erst im Sommer wieder
        auf die Tagesordnung des Ministerrates zu setzen.
        Wir bemühen uns dagegen, das Thema auf der politi-
        schen Tagesordnung zu halten, um weiter voranzukom-
        men und keine Zeit zu verlieren. Ein Blick in die Verfah-
        rensregeln des EG-Vertrags zeigt nämlich, dass nach einer
        Einigung im Ministerrat noch 14 Monate vergehen kön-
        nen, um eine Einigung mit dem Europäischen Parlament
        herbeizuführen.
        Deshalb könnte der Fall eintreten, dass unser nationa-
        les Restmonopol Ende 2002 ausläuft, ohne dass eine neue
        Regelung über Umfang und Dauer von Postmonopolen in
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Februar 200114968
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        Europa beschlossen wäre. Einen vorbehaltlosen Sprung
        ins kalte Wasser wird es in Deutschland nicht geben, wenn
        unsere wichtigsten Partner in Europa sozusagen am
        Beckenrand stehen bleiben. Die Bundesregierung befür-
        wortet gleiche Wettbewerbschancen für die Postunterneh-
        men in Europa.
        Aufgrund dieser Zusammenhänge beabsichtigt die Bun-
        desregierung eine Änderung des Postgesetzes, mit der ein
        Auslaufen der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG um
        möglicherweise fünf Jahre, das heißt auf 2007, verschoben
        wird. Wir vermeiden dadurch, dass wir in Deutschland im
        Jahr 2002 unter Zeitdruck geraten. Zugleich verschenken
        wir auf europäischer Ebene nichts, da eine Marktöffnung
        für den Postbereich vor 2009 sowieso unrealistisch ist.
        Die Bundesregierung tritt nach wie vor für weitere
        Marktöffnungsschritte innerhalb der Europäischen Union
        ein. Wir fordern auch weiterhin einen konkreten Zeitplan
        für die vollständige Marktöffnung im Postsektor, um für
        die Verbraucher und die Unternehmen Planungs- und
        Rechtssicherheit über die weitere Entwicklung zu schaf-
        fen. An unserer Grundsatzposition hat sich nichts geändert.
        Nach einer europäischen Entscheidung ist es dann
        sinnvoll, das Postgesetz anzupassen. Der Gesetzentwurf
        der PDS ist deshalb nicht nur sachlich zurückzuweisen,
        der Entwurf kommt auch zur unpassenden Zeit.
        Mit der jetzt beabsichtigten geringfügigen Änderung
        des Postgesetzes soll keinesfalls eine weitere Fortschrei-
        bung des gegenwärtigen Briefportos verbunden werden.
        Hier tritt das ein, was nach dem Postgesetz vorgesehen ist:
        Rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2002 wird die Regu-
        lierungsbehörde eine Entscheidung darüber treffen, wie
        die Briefentgelte ab 2003 zu gestalten sind.
        Für eine Senkung des Briefportos vor Ende 2002 – dies
        stand vor wenigen Wochen nach einem entsprechenden
        Antrag auf der Tagesordnung des Bundestages – besteht
        keine postgesetzliche Grundlage.
        Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren Erheb-
        liches für die Verbraucher geleistet. Für das Jahr 2003
        wird dazu aller Wahrscheinlichkeit nach auch noch eine
        Portosenkung kommen können. Ich denke, dass dies eine
        gute Perspektive ist.
        Anlage 4
        Zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung des Entwurfs eines ... Gesetzes zur
        Änderung des Ausländergesetzes (Tagesord-
        nungspunkt 12)
        Rüdiger Veit (SPD): Die im Antrag der F.D.P. ihren
        Niederschlag gefundene Idee ist zwar nicht neu, aber des-
        wegen noch lange nicht schlecht. Sie strebt an, generell
        Ausländern, die seit mehr als drei Monaten in einem Ar-
        beitsverhältnis stehen und die weiter beschäftigt werden
        dürfen und sollen – mit einer Aufenthaltsgenehmigung –,
        einen verstärkten aufenthaltsrechtlichen Status, nämlich
        eine Aufenthaltsgenehmigung statt beispielsweise eine
        Duldung oder Befugnis, einräumen zu können, ohne dass
        die Betreffenden zuvor aus- und dann gegebenenfalls mit
        einem Aufenthaltstitel wieder einreisen müssen.
        Nicht neu und nicht schlecht ist diese Idee insofern, als
        tatsächlich das zerklüftete und unübersichtliche System
        unseres Ausländerrechtes – zurückhaltend ausgedrückt –
        unzureichend ist und etwas mehr Flexibilität sowohl im
        Interesse der betroffenen ausländischen Menschen als
        auch im Interesse von Verwaltungsbehörden und Gerich-
        ten dringend angesagt ist. Denn für viele, die sich als ehe-
        malige Asylbewerber oder Flüchtlinge nur geduldet oder
        mit jeweils kurzfristigen Aufenthaltsbefugnissen zum Teil
        aber schon viele Jahre in der Bundesrepublik Deutschland
        aufhalten, ist es ein schwer erträglicher Zustand, die Le-
        bensplanung für sich und meistens auch für ihre Familien
        beispielsweise nur vierteljahresweise vornehmen zu kön-
        nen und damit sozusagen unter dem Damoklesschwert der
        immer wieder sich stellenden Frage nach der endgültigen
        Ausreise oder der ansonsten drohenden Abschiebung le-
        ben zu müssen.
        Für die SPD-Fraktion kann es in diesem Zusammen-
        hang aber nicht infrage kommen, einen solchen verfestig-
        ten Aufenthalt ausländischer Arbeitnehmer ausschließ-
        lich, wie dies die F.D.P. in ihrem Antrag im Gesetzestext
        wie in seiner Begründung will, an einem dringenden be-
        trieblichen Bedürfnis an der Weiterbeschäftigung auszu-
        richten.
        Natürlich ist das Vorhandensein einer Arbeitsstelle und
        entsprechender Einkünfte für die Integration bei uns le-
        bender ausländischer Menschen sowohl für sie selbst als
        auch für die Akzeptanz in der deutschen Bevölkerung ein
        ganz wichtiges Element der Integration. Aber das kann
        und darf niemals der einzige Maßstab sein, um ihnen ein
        gesichertes Aufenthaltsrecht zu geben.
        Wir brauchen auch Lösungen für langjährig sich in
        Deutschland aufhaltende Familien, deren Kinder zum Teil
        hier geboren und zur Schule gegangen sind. In diesem Zu-
        sammenhang sind die wieder ganz aktuellen Bemühun-
        gen des Bundesministers Otto Schily zu würdigen, auf
        dessen Betreiben sich die Länderinnenminister heute Mit-
        tag auf eine Bleiberechtsregelung für Personen aus Bos-
        nien-Herzegowina und dem Kosovo, die schon seit Jahren
        in Deutschland faktisch, wirtschaftlich und sozial inte-
        griert sind, geeinigt haben. Diese Regelung hätte man sich
        in einigen Punkten zwar durchaus noch etwas großzügi-
        ger vorstellen und wünschen können, aber dem Verneh-
        men nach waren es ausgerechnet die Innenminister aus
        Bayern und Baden-Württemberg, die ihr Zustandekom-
        men schon auf der Innenministerkonferenz im Dezember
        2000 verhindert haben.
        Es fällt schon auf, wenn ausgerechnet die F.D.P., die in
        Stuttgart an der Regierung beteiligt ist, sich dort offenbar
        gegenüber dem CDU-Innenminister nicht durchgesetzt
        hat, um dann hier im Bundestag mit einem sehr viel wei-
        ter gehenden Antrag auf Änderung des Ausländergesetzes
        aktiv zu werden – eine F.D.P. übrigens, die immer wieder
        ein in sich geschlossenes Konzept und Regelwerk für die
        Zuwanderung insgesamt gefordert hat und nicht nur, wie
        im Fall ihrer heutigen Gesetzesinitiative, ganz isoliert in
        einem Punkt. Wäre es etwa möglich, dass sich die F.D.P.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Februar 2001 14969
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        damit mit Rücksicht auf den Landtagswahltermin gerade
        denjenigen vielen Handwerkern in Baden-Württemberg
        anbiedern will, die in besonders vorbildlicher Weise –
        natürlich auch zu ihrem eigenen wirtschaftlichen Nutzen
        – mehr Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina und dem
        Kosovo Brot und Arbeit gegeben haben, mehr als dies
        sonst in der Republik der Fall war?
        Dies ist also, wie dargelegt, eine gar nicht so schlechte
        Idee, aber erfolgt wohl, isoliert betrachtet und vor die
        Klammer einer umfassenden Zuwanderungsregelung ge-
        zogen, eher aus rein wahltaktischen Gründen. Sie sollten
        – das richte ich an die Adresse der F.D.P. – die Beratung
        dieses Antrages wenigstens zurückstellen oder den Antrag
        jetzt zurückziehen. Denn es ist doch völlig klar: Wenn wir
        uns mit möglichst breiten Mehrheiten hier und im Bun-
        desrat bemühen werden, zusätzliche Zuwanderung aus
        demographischen, ökonomischen, aber auch humanitären
        Gründen zu organisieren, macht es wirklich keinen Sinn,
        Menschen, die sich bei uns schon langjährig aufhalten, die
        eine Arbeitsstelle haben und weiterhin als Arbeitskräfte
        gebraucht werden, mit allem Nachdruck aus dem Land zu
        jagen, um sie dann vielleicht später wieder zuwandern zu
        lassen. Insoweit wäre die F.D.P. gut beraten, sich in den
        Landesregierungen, in denen sie politisch Einfluss hat, für
        eine liberalere Ausländer- und Abschiebepolitik stark zu
        machen.
        Beatrix Philipp (CDU/CSU): Heute Nachmittag ha-
        ben die Innenminister bei einem Sondertreffen eine
        Teillösung der hier anstehenden Problematik gefunden.
        Bosnien-Flüchtlinge, die mindestens sechs Jahre bei uns
        leben und seit mindestens zwei Jahren ein festes Arbeits-
        verhältnis haben, können eine Aufenthaltserlaubnis bean-
        tragen, die zunächst für zwei Jahre befristet wird und da-
        nach verlängert werden kann, wenn der Arbeitgeber
        dringend auf den Arbeitnehmer angewiesen ist und keinen
        Ersatz findet. Die neue Regelung betrifft schätzungsweise
        10 000 bis 20 000 Bosnier. Über Regelungen für Flücht-
        linge aus dem Kosovo wollen die Innenminister bei ihrer
        nächsten regulären Konferenz im Mai beraten.
        Die Problematik, die dem uns vorliegenden Gesetzent-
        wurf zugrunde liegt, ist jedem hier bekannt. Es geht um
        die Abschiebung von qualifizierten Arbeitskräften, die
        hier integriert sind und seit Jahren einer sozialversiche-
        rungspflichtigen Arbeit nachgehen.
        Gerade Unternehmer kleiner und mittelständischer Be-
        triebe sind es, die immer wieder klagen. Sie wenden sich
        häufig mit der Bitte um Hilfe in Einzelfällen an uns Ab-
        geordnete. Sie wollen, dass ein bei ihnen arbeitender Ex-
        Jugoslawe hier bleiben kann, weil der Betrieb auf dem Ar-
        beitsmarkt keinen entsprechenden Ersatz findet.
        So weit, so gut – oder besser: so weit, so ungut.
        Andererseits zeigt schon die Überschrift des Antrages,
        in dem sich die F.D.P. wieder ihrer drei Pünktchen zu er-
        innern scheint, dass es die x-te Änderung des Ausländer-
        gesetzes ist und sie das Zählen aufgegeben hat.
        In der Tat gleicht das deutsche Ausländerrecht eher ei-
        nem Flickenteppich als einem durchschaubaren und dem
        Gerechtigkeitsempfinden entsprechendem Gesetzeswerk,
        wenn ich nur an die Asylfrage bzw. Frage der Bürger-
        kriegsflüchtlinge denke.
        Die Bevölkerung, die – aus unterschiedlichen Gründen –
        bei diesem Thema sehr sensibel reagiert, kennt sich im-
        mer weniger aus. Sie ist kaum noch in der Lage, zwischen
        Asylanten und Spätaussiedlern, zwischen illegaler Ein-
        wanderung, Zuwanderungsbedarf und Zuwanderungs-
        steuerung, zwischen Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaub-
        nis, Duldung und Familiennachzug, zwischen Green Card
        und Blue Card, zwischen Integration und sozialer Siche-
        rung usw. zu unterscheiden.
        Kurz: Die Bevölkerung, auf deren Verstehen und Ak-
        zeptanz wir alle angewiesen sind, schaut kaum noch durch
        und auch mancher Profi hat seine Probleme. Und dennoch
        kennen wir den Druck, unter dem gerade die mittelständi-
        sche Wirtschaft steht, wenn es um ihre Arbeitskräfte und
        um deren Aufenthaltsregelung geht.
        Weil diese Problematik bekannt ist, gibt es – wie ja alle
        wissen – drei Zuwanderungskommissionen, die den Auf-
        trag haben, eine bundeseinheitliche Regelung zu erarbei-
        ten.
        Aber es geht nicht nur um wirtschaftliche Interessen!
        Es geht auch um das Schicksal vieler Menschen, denen
        wir in den letzten Jahren als Flüchtlingen die Einreise ge-
        währt haben, um sie vor Krieg, Bürgerkrieg und der damit
        verbundenen Not zu schützen.
        Es gab und gibt immer noch Stimmen, wie zum
        Beispiel die des ehemaligen Jugoslawienbeauftragten
        Koschnick, die uns immer wieder daran erinnern, dass es
        auch notwendig ist, Menschen in ihre Heimat zurückzu-
        führen, die dort beim Aufbau des zerstörten Landes hel-
        fen müssen.
        Auch das macht deutlich, dass wir eine sehr sensible,
        vernünftige, viele verschiedene Aspekte berücksichti-
        gende, bundeseinheitliche Regelung brauchen. Optimis-
        tisch, wie wir immer sind, erwarten wir Mitte des Jahres
        die Ergebnisse der Partei- bzw. Regierungskommissionen.
        Nun werden Sie einwenden, dass dieser Optimismus
        den kleinen und mittleren Unternehmen bei der Lösung
        ihrer Probleme überhaupt nicht hilft – und da haben Sie
        Recht. Es muss also eine kurzfristige Regelung gefunden
        werden, die allerdings auch berücksichtigt, dass für die
        Beschäftigten aus dem ehemaligen Jugoslawien, die sozi-
        alversicherungspflichtig tätig sind, die bisherige Rege-
        lung erst zum 31. Juli 2001 ausläuft. Insofern besteht für
        diese Personengruppe kein unbedingter Zeitdruck – und
        wie gesagt, für die Bosnier, die mindestens sechs Jahre
        hier sind, ist heute eine Lösung gefunden worden.
        Aber der hier eingebrachte F.D.P.-Gesetzentwurf geht
        weit über die bisher diskutierten Personenkreise hinaus,
        da er für alle Ausländer gelten soll, die, – ich zitiere – „seit
        mehr als drei Monaten im Bundesgebiet einer unselbst-
        ständigen Erwerbstätigkeit nachgehen und die dafür er-
        forderliche Arbeitsgenehmigung besitzen“.
        Als Bedingung sieht die F.D.P. ausschließlich „das
        dringende betriebliche Bedürfnis“ und die für die Weiter-
        beschäftigung erforderliche oder in Aussicht gestellte Ar-
        beitsgenehmigung.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Februar 200114970
        (C)
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        (B)
        Das erscheint meiner Fraktion zu kurz – oder zu weit –
        gesprungen zu sein, je nachdem, von welchem Blickpunkt
        man dies betrachtet. Damit werden wir uns aber in den
        kommenden Ausschussberatungen befassen.
        Auch die Länder suchen nach Lösungsmöglichkeiten!
        In den Bundesländern, in denen eine besonders erfolgrei-
        che Mittelstandspolitik betrieben wird, ist der Handlungs-
        bedarf besonders groß.
        Es dürfte ja wohl kaum unterschiedliche Auffassungen
        darüber geben, dass dies für Baden-Württemberg in hohem
        Maße zutrifft. Die Wähler werden dies auch am 25. März
        dieses Jahres honorieren, weil die nämlich clever sind!
        Baden-Württemberg hat einen Weg gefunden, der klei-
        nen und mittleren Unternehmen hilft. Seit dem 8. Januar
        dieses Jahres gibt es eine Verwaltungsvorschrift des In-
        nenministeriums unter Thomas Schäuble, in der es unter
        anderem heißt: „Die berechtigten arbeitsmarktpolitischen
        Interessen des Mittelstandes müssen stärker als bisher
        über § 8 AAV (Arbeitsaufenthalteverordnung) berück-
        sichtigt werden.“
        Im Folgenden wird ein „besonderes öffentliches Inte-
        resse“ im Sinne des § 8 präzisiert bzw. formuliert.
        Danach ist es in Baden-Württemberg schon jetzt mög-
        lich, Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem ehemaligen Jugo-
        slawien unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthalts-
        erlaubnis zu erteilen, um weiter in einem bestehenden
        Arbeitsverhältnis zu bleiben. Die Bedingungen sind ers-
        tens, der Bürgerkriegsflüchtling aus dem ehemaligen
        Jugoslawien ist seit mehr als zwei Jahren bei einem ba-
        den-württembergischen mittelständischen Unternehmen
        beschäftigt – also weiter in Bezug auf den Personenkreis
        und auf die „Vorbeschäftigungszeit“ als der heutige In-
        nenminister-Beschluss, zweitens, der Betrieb ist dringend
        auf den Mitarbeiter angewiesen und drittens, der Betrieb
        hat sich nachhaltig, aber erfolglos bei der Arbeitsverwal-
        tung um eine Ersatzkraft bemüht. Die Regierungspräsi-
        dien sind angewiesen, in diesem Sinne zu verfahren.
        Was im „Ländle“ möglich ist, sollte auch in anderen
        Bundesländern möglich sein, wenn man es denn wirklich
        ernst meint mit der Sorge um den Mittelstand.
        Ich fasse zusammen: Erstens. Wir kennen und erken-
        nen die großen Probleme des Mittelstandes in Bezug auf
        die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis der bei ihnen seit
        Jahren beschäftigten Bürgerkriegsflüchtlinge.
        Zweitens. Um kurzfristig hier Abhilfe zu schaffen, bie-
        tet sich die Lösung von Baden-Württemberg an, durch
        möglichst unbürokratische Regelungen auf der Basis gel-
        tenden Rechts zu helfen.
        Drittens. Zugunsten einer bundeseinheitlichen Rege-
        lung, die sehr viel mehr Aspekte als die zweifellos be-
        rechtigten wirtschaftlichen Interessen des Mittelstandes
        wird berücksichtigen müssen, sollten wir einen breiten
        parlamentarischen Konsens anstreben.
        Viertens. Der Überweisung des F.D.P.-Antrages in die
        Ausschüsse stimmen wir selbstverständlich zu und hoffen
        dort auf gute Beratungen, um wichtige Fragen zu klären,
        zum Beispiel in Bezug auf den berechtigten Personen-
        kreis, die betroffenen Betriebe und die notwendige Vor-
        beschäftigungszeit, um nur ein paar Aspekte zu nennen.
        Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Durch eine Änderung des § 10 AuslG – Aufent-
        haltsgenehmigung zur Arbeitsaufnahme – soll ausländi-
        schen Staatsangehörigen eine Aufenthaltsgenehmigung
        erteilt werden können, wenn sie bereits mehr als drei Mo-
        nate im Bundesgebiet erlaubt arbeiten und ein dringendes
        betriebliches Interesse an einer Weiterbeschäftigung be-
        steht. Bisher, so die F.D.P., würde es für legal beschäftigte
        Ausländer regelmäßig zu einem Ende der Arbeitsgeneh-
        migung kommen, wenn der Aufenthalt abgelaufen ist;
        Beispiel: Bürgerkriegsflüchtlinge. Dies sei weder im In-
        teresse des Arbeitsnehmers noch des Arbeitgebers oder
        der Allgemeinheit.
        Hintergrund dieses Antrags, der aus der Feder des ba-
        den-württembergischen Justizministeriums stammt, ist
        die Ausreisepflicht bosnischer und kosovarischer Bürger-
        kriegsflüchtlinge, die vor allem in den Bundesländern
        Bayern und Baden-Württemberg überdurchschnittlich
        häufig ein Arbeitsverhältnis eingehen konnten. Nun lau-
        fen insbesondere die mittelständischen und kleinen Un-
        ternehmer Sturm und möchten gerne „ihre“ Arbeitskräfte
        weiterbeschäftigen.
        Dieser – zunächst vernünftig erscheinende – Ansatz
        der F.D.P.-Fraktion greift jedoch vor dem Hintergrund der
        allgemeinen Debatte über eine moderne Einwanderungs-
        gesetzgebung zu kurz. Die F.D.P. konterkariert hier ihre
        bisher vorgelegten Entwürfe – Zuwanderungsbegren-
        zungsgesetz –, in denen eine umfassende Zuwanderungs-
        regelung konzipiert wird. Zudem ist der jetzt vorliegende
        Gesetzesentwurf ein rein auf dem Ermessen der Auslän-
        derbehörden basierender Vorschlag, der vorrangig Arbeit-
        geberinteressen berücksichtigt. Ich glaube kaum, dass mit
        solchen Entscheidungen nach Ermessen die Probleme der
        F.D.P. in Baden-Württemberg, mit dem Innenministerium
        eine vernünftige Regelung zu erreichen, gelöst würden.
        Die Mittel, dieses Ziel zu erreichen, haben wir auch jetzt
        schon.
        Was wir brauchen, sind klare Übergangsmöglichkeiten
        für Menschen, die sich als Bürgerkriegsflüchtlinge oder
        Geduldete seit vielen Jahren in Deutschland aufhalten, um
        aus dem Status der Duldung in eine Aufenthaltsgenehmi-
        gung zu kommen. Die Verwertbarkeit von Arbeitskraft
        darf nicht das einzige Kriterium sein. Wir brauchen er-
        gänzend eine Härtefallregelung: Andere, gut integrierte
        Gruppen – zum Beispiel Alleinerziehende und ältere
        Menschen, Jugendliche in der Ausbildung und Kranke –
        sind nicht faul, sondern konnten aus unverschuldeten
        Gründen nicht arbeiten. Sie sollten ebenfalls nach jahre-
        langem ungewissen Aufenthalt eine Lebensperspektive in
        Deutschland erhalten. Dies ist ein Gebot der Fairness.
        Für die Gruppen der Flüchtlinge aus Bosnien und aus
        der Bundesrepublik Jugoslawien hätte es schon bei der
        IMK im November 2000 zu einer Bleiberechtsregelung
        kommen können – wenn die B-Länder dem zugestimmt
        hätten. Auch die F.D.P.-mitregierten Länder Baden-Würt-
        temberg und Hessen haben dagegen gestimmt. Baden-
        Württemberg hat dann eine Woche nach der IMK einen ei-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Februar 2001 14971
        (C)
        (D)
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        (B)
        genen Ministerratsbeschluss gefasst, der Kosovaren, die
        seit zwei Jahren sozialversicherungspflichtig tätig sind,
        eine Aufenthaltsgenehmigung zuerkennt. Grundlage ist
        hier § 8 der Anwerbestoppausnahmeverordnung. Diese
        Regelung läuft jedoch ins Leere, da das besondere öffent-
        liche Interesse an der Beschäftigung einzelner Personen
        nicht durch einen allgemeinen Kabinettsbeschluss, son-
        dern im Einzelfall festgestellt werden muss. Auch die
        Staatsangehörigkeit begründet kein besonderes arbeits-
        marktpolitisches Interesse.
        Heute beschäftigt sich die IMK erneut mit einem Vor-
        schlag des BMI für eine Abschlussregelung für Bosnier
        und Kosovaren, die in Arbeitsverhältnissen stehen. Im
        Gegensatz zum Land Baden-Württemberg – und zur
        F.D.P. – bezieht der BMI-Vorschlag nicht nur wirtschaft-
        liche Ziele, sondern auch schutzwürdige Belange der be-
        troffenen Personen – zum Beispiel Familieneinheit – ein.
        Es bleibt zu hoffen, dass die B-Länder heute ihre ableh-
        nende Haltung aufgeben und eine flexible Regelung er-
        möglichen, die hilft, unnötige Härten durch eine erzwun-
        gene Rückkehr in das Heimatland trotz Integration im
        Bundesgebiet zu vermeiden.
        Dirk Niebel (F.D.P.): Großbetriebe in der Computer-
        industrie dürfen über eine Saisonarbeiterregelung, die so
        genannte Green Card, ausländische Facharbeiter zu hohen
        Gehältern anwerben. Kleinere und mittlere Unternehmen
        in den Branchen, die über Arbeitskräftemangel klagen,
        gehen leer aus. Unternehmen, die geduldete Bürger-
        kriegsflüchtlinge eingestellt haben, müssen fürchten, dass
        ihre Arbeitskräfte über Nacht abgeschoben werden und
        sie dann ohne Ersatz dastehen. Dies sind oft Personen, die
        nach langem Suchen für einen nicht besetzten Arbeits-
        platz gefunden wurden und nun für den betrieblichen Ab-
        lauf unverzichtbar geworden sind.
        Die baden-württembergische Landesregierung hat im
        letzten Dezember zum Aufenthaltsrecht für Bürgerkriegs-
        flüchtlinge einen akzeptablen Kompromiss gefunden. In
        Baden-Württemberg dürfen kleine und mittlere Unter-
        nehmen in Handwerk, Handel, Gartenbau und Gastrono-
        mie Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugo-
        slawien nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis weiter
        beschäftigen, wenn diese seit mehr als zwei Jahren bei ei-
        nem baden-württembergischen Unternehmen beschäftigt
        sind. Voraussetzung bleibt allerdings, dass der Betrieb auf
        den Mitarbeiter angewiesen ist und er sich nachhaltig und
        erfolglos bei der Arbeitsverwaltung um eine Ersatzkraft
        bemüht hat.
        Ihre Integrationswilligkeit zeigen Bürgerkriegsflücht-
        linge durch ihr Engagement und Ihre Bereitschaft, für
        Ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen, statt sich an den
        Tropf der Sozialkassen zu hängen. Sie beteiligen sich am
        Bruttosozialprodukt und erwirtschaften Einnahmen für
        die Sozialkassen. Wer sich so einsetzt, muss eine Per-
        spektive auf einen dauerhaften Aufenthalt und ein gleich-
        berechtigtes Leben in Deutschland bekommen.
        Die Innenministerkonferenz plant derzeit, dass Bür-
        gerkriegsflüchtlinge ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten
        sollen, solange sie einen Arbeitsplatz nachweisen können
        und nicht straffällig werden. Dies soll aber nur für Bür-
        gerkriegsflüchtlinge aus dem Kosovo und Bosnien gelten.
        Dieser Vorschlag ist ein Schritt in die richtige Richtung,
        reicht aber längst nicht aus. Seit Januar haben Kriegs- und
        Bürgerkriegsflüchtlinge mit Aufenthaltsbefugnis durch
        die Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung einen
        nachrangigen Arbeitsmarktzugang ohne Wartefrist. Die
        Sozialversicherungen rechnen mit jährlichen Zusatzein-
        nahmen von 1,3 Milliarden DM und die Sozialhilfeträger
        mit Einsparungen von 900 Millionen DM jährlich. Bei
        den Altfällen sollte eine Regelung für alle Flüchtlinge ge-
        funden werden.
        Eine Vereinfachung und Erleichterung bei der Ertei-
        lung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen ist des-
        halb notwendig. Es kommt nur in Ausnahmefällen zu ei-
        ner Konkurrenz zwischen Deutschen und Ausländern um
        denselben Arbeitsplatz. Wie Sie wissen, sind ungeachtet
        der hohen Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren viele
        Arbeitsplätze unbesetzt geblieben. Wer sich selbst um ei-
        nen Arbeitsplatz bemüht und gefunden hat, soll ihn auch
        haben dürfen. Dieses Engagement muss belohnt werden.
        Und natürlich muss auch die Familie bleiben dürfen. Wir
        gehen davon aus – solide Studien unterstützen diese An-
        nahme –, dass sich die Teilnahme von Ausländern am
        Wirtschaftsleben positiv auswirkt.
        Der von der F.D.P. hier vorgelegte Gesetzentwurf zur
        Änderung des Ausländergesetzes ist eine Erste-Hilfe-Lö-
        sung, bis das antiquierte Arbeitsgenehmigungsrecht abge-
        schafft wird und qualifizierte Arbeitskräfte unbürokra-
        tisch nach Deutschland kommen können.
        Die F.D.P. hat zur Zuwanderung bereits zwei Gesetz-
        entwürfe vorgelegt, die Zuwanderung auch nach ökono-
        mischen Kriterien durch Quoten und Kontingente kon-
        trollierbar und berechenbar machen. Wir brauchen eine
        für jedermann durchschaubare Regelung und eindeutige
        Spielregeln für die gesellschaftliche Eingliederung der
        Zuwanderungswilligen.
        Der Bundeskanzler hat angekündigt, dass die Zuwan-
        derung noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich gere-
        gelt wird. Vorher hatte er die Ausweitung der Green Card
        auf andere Branchen versprochen, die dringend Arbeits-
        kräfte suchen. In diesem Vorhaben ist er von der Bundes-
        anstalt für Arbeit, aber auch in den eigenen Reihen abge-
        schmettert worden. Die Regierung flickt eben hier ein
        bisschen, dort ein bisschen. Ihr fehlt ein konkretes Ziel
        und das passende Konzept.
        Ich fordere die Koalitionsfraktionen dringend auf, die-
        sem Gesetzentwurf zuzustimmen. Es handelt sich hier um
        eine Art „Altfallregelung“ mit genau der positiven Wir-
        kung, die Sie der so genannten Green Card zuordnen. Wir
        wollen für Unternehmen und Betroffene unangemessene
        Härten vermeiden.
        Dieser Gesetzentwurf ist ein richtiger und wichtiger
        Schritt, bis im Rahmen eines Zuwanderungsregelungsge-
        setzes ein ganzheitliches Konzept zum Tragen kommt.
        Hoffentlich dient er der Regierung als Denkanstoß, damit
        sie bei der Diskussion um die Zuwanderung endlich in die
        Gänge kommt. Die Bundesregierung darf sich einem Ge-
        samtkonzept in dieser Legislaturperiode nicht ver-
        schließen. Bis dahin brauchen wir mehr Sicherheit für die
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Februar 200114972
        (C)
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        (B)
        integrierten Beschäftigen, mehr Sicherheit für die Arbeit-
        geber, die sonst ihre Arbeitsplätze nicht besetzen können,
        einfach mehr F.D.P., damit wirklich wichtige Dinge end-
        lich angegangen werden.
        Ulla Jelpke (PDS): Die F.D.P. will § 10 des Auslän-
        dergesetzes dahin gehend erweitern, dass Ausländern, die
        seit mehr als drei Monaten im Bundesgebiet unselbst-
        ständig beschäftigt sind, hierfür eine Arbeitsgenehmigung
        besitzen und auch weiterhin bekommen werden und für
        deren Beschäftigung es ein dringendes betriebliches Be-
        dürfnis gibt, eine Aufenthaltsgenehmigung zur Ausübung
        der Beschäftigung erteilt werden kann. Einen Rechtsan-
        spruch hierauf soll es nicht geben.
        Positiv zu bemerken ist, dass die F.D.P. sich immerhin
        Gedanken darüber macht, dass die rigorose Abschie-
        bungspolitik immer mehr auf Widerstand auch in konser-
        vativ-bürgerlichen Kreisen stößt. Insbesondere aus mit-
        telständischen Betrieben und in kleineren Kommunen
        werden Proteste laut, wenn Menschen, die seit Jahren dort
        leben, arbeiten und sich „anständig“ aufführen, auf einmal
        abgeschoben werden sollen.
        Dennoch lehnen wird den Gesetzentwurf ab, weil er
        einseitig auf die Interessen der Wirtschaft abstellt. Nur
        dann, wenn für seine Beschäftigung ein „dringendes be-
        triebliches Bedürfnis“ besteht, soll jemand bleiben dür-
        fen. Mit anderen Worten: Ein Mensch ist der F.D.P. nur so
        lange etwas wert, wie er den Interessen der Wirtschaft
        nützlich ist. Dies wird schon daran deutlich, dass die Er-
        teilung einer Aufenthaltsgenehmigung in das Ermessen
        der Ausländerbehörde gestellt sein soll, ohne dass es ei-
        nen Rechtsanspruch gäbe. Dies ist mit unserem Men-
        schenbild nicht vereinbar. Die PDS hält an ihrer Auffas-
        sung fest, dass Zuwanderung so gestaltet sein muss, dass
        vorrangig die Interessen der Betroffenen zum Tragen
        kommen und nicht willkürlich festgelegte Gesichtspunkte
        der Wirtschaft oder des Arbeitsmarktes.
        Die Situation der „Illegalisierten“, der Menschen
        ohne Papiere und Aufenthaltsgenehmigungen, wird ver-
        stärkt diskutiert. Das ist gut. Die PDS tritt für eine Poli-
        tik ein, die sagt: Wer hier lebt und inzwischen seinen Le-
        bensmittelpunkt in Deutschland begründet hat, soll
        bleiben können, ob er nun erwerbstätig ist oder nicht.
        Von einer solchen Regelung wären auch die von der
        F.D.P. gemeinten Menschen erfasst. Sie würde aber da-
        rüber hinaus gehen.
        Wir laden die F.D.P. ein: Springen Sie über Ihren wirt-
        schaftsliberalen Schatten! Treten Sie mit uns für einen
        Ausbau der Rechte auch für bisher Rechtlose in Deutsch-
        land ein.
        Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Parl. Staatssekretä-
        rin beim Bundesminister des Innern: Durch das Angebot
        der F.D.P.-Entwürfe zu ausländerrechtlichen Fragen zieht
        sich wie ein blaugelber Faden folgendes Prinzip: flink
        sein, die Interessen der eigenen Klientel bedienen, auf
        Sorgfalt, Logik und Gerechtigkeit kommt es nicht so sehr
        an. So haben Sie es in Ihren Vorschlägen für ein „Zuwan-
        derungsbegrenzungsgesetz“ dargeboten, so war es mit Ih-
        rer Forderung nach einer völligen Liberalisierung des Ar-
        beitsmarktzugangs für Asylbewerber, und so ist es mit
        dem Gesetzentwurf, den wir heute Abend in erster Lesung
        beraten. Es ist ja nicht zu leugnen, dass es ein wachsendes
        Interesse von Unternehmern gibt, ausländische Arbeits-
        kräfte hierzubehalten. Als die Debatte um die Rückkehr
        der bosnischen Kriegsflüchtlinge auf vollen Touren lief,
        stapelten sich bei uns die Briefe von Unternehmern – vor-
        nehmlich, aber nicht nur aus dem Schwäbischen –, die
        dringend darum baten, ihnen ihre lieb gewordenen Mitar-
        beiter nicht wegzunehmen. Das ist alles verständlich und
        sollte uns nachdenklich machen. Aber es bedarf eben auch
        einer Konzeption, die diese Personengruppen nicht ande-
        ren gegenüber bevorzugt, die keine Neidgefühle erzeugt
        und auf einem sozialpolitisch, aufenthalts- und arbeits-
        rechtlich solide gemauerten Fundament steht. Das aber
        vermisse ich beim Vorschlag der F.D.P.
        Natürlich gehört die Gesetzesinitiative hinein in das
        Tableau der Überlegungen um eine so genannte Ab-
        schlussregelung für Flüchtlinge aus dem Kosovo, aus
        Bosnien und Herzegowina. Eben mit diesen Fragen hat
        sich heute eine Sonderkonferenz der Innenminister aus
        Bund und Ländern befasst.
        Ich freue mich, Ihnen mitzuteilen, dass es eine Eini-
        gung gibt – und zwar auf der Basis der Lösung, die der
        Bundesinnenminister aus eigener Initiative schon im No-
        vember vorgeschlagen und zwischenzeitlich erneut unter-
        breitet hat. Das sieht jetzt so aus: Bosnische Flüchtlinge
        erhalten eine Aufenthaltsbefugnis, wenn sie seit sechs
        Jahren in Deutschland leben, ihr Arbeitsverhältnis schon
        seit mehr als zwei Jahren besteht und der Arbeitgeber auf
        ihre weitere Tätigkeit angewiesen ist. Nachweisen muss
        er, dass er sich ohne Erfolg um eine Ersatzkraft bemüht
        hat. Das ist für die Bosnier eine echte Abschlussregelung!
        Auf diese Weise erreichen wir nicht nur verlässliche Per-
        spektiven für die Betroffenen, ihre Familien und die Un-
        ternehmer. Wir erreichen auch die Akzeptanz und soziale
        Balance, die wir für eine flexiblere Handhabe und eine be-
        hutsame Öffnung des Arbeitsmarktes auch für Menschen
        außerhalb der EU und mit einem Aufenthaltsstatus brau-
        chen, der eigentlich nicht auf dauerhaftes Bleiben ange-
        legt war, deren Lebenswirklichkeit sich aber anders ent-
        wickelt hat.
        Auch für die Kosovaren gibt es eine Neuerung: Sowohl
        für Arbeitnehmer als auch für ihre Familienangehörigen
        gilt noch bis zum 31. Juli dieses Jahres eine Duldung. Die
        Innenminister werden sich auf ihrer Konferenz im Mai
        mit einer Lösung für diesen Personenkreis befassen. Auch
        das ist also ein deutlicher Fortschritt – insgesamt sehr viel
        überzeugender als das viel zu pauschale Dreimonatsange-
        bot für alle Ausländer mit Job, wie es der F.D.P.-Antrag
        vorschlägt.
        Ich wiederhole: Wir hätten eine solche Bleiberechts-
        regelung zum Beispiel für die Bosnier schon sehr viel
        eher haben können, wenn sich nicht die unionsgeführten
        Länder, und eben auch diejenigen, in denen die F.D.P.
        mitregiert, lange dagegen gesträubt hätten, um dann, wie
        zum Beispiel Baden-Württemberg, eigene Regelungen
        für erwerbstätige Bürgerkriegsflüchtlinge in Kraft zu set-
        zen.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Februar 2001 14973
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Nun endlich sind wir ein ordentliches Stück weiter; die
        Länder können einheitlich verfahren. Damit ist allen ge-
        holfen.
        Anlage 5
        Zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
        weiteren Verbesserung von Kinderrechten (Kin-
        derrechteverbesserungsgesetz – KindRVerbG)
        (Tagesordnungspunkt 19)
        Ronald Pofalla (CDU/CSU): Bereits der Titel des Ge-
        setzes verbietet es einem eigentlich schon, Kritik an dem
        Inhalt zu üben: Gesetz zur weiteren Verbesserung von
        Kinderechten. Wem läge dies nicht am Herzen und wer
        hätte die Stirn, sich gegen ein solches, humanistisches An-
        sinnen zu stellen? – Natürlich niemand. Gleichwohl be-
        darf ein noch so ansprechend etikettiertes Ansinnen auch
        der inhaltlichen Überprüfung.
        Hier muss doch gleich mit aller Deutlichkeit gesagt
        werden: Es ist nicht alles Gold, was glänzt. So kann man
        zwar im Großen und Ganzen mit den geplanten Regelun-
        gen zufrieden sein, doch gibt es eben auch einige Punkte,
        die von uns abgelehnt werden müssen.
        Zunächst zu den Punkten, die unsere ungeteilte Zu-
        stimmung finden: Die Einführung eines Absatzes 2 in
        § 1600 BGB, wie in Art. 1 Nr. 1 des Gesetzentwurfes vor-
        gesehen, ist zu begrüßen. Hiernach wird die Vaterschafts-
        anfechtung ausgeschlossen, wenn Ehegatten vorher in die
        künstliche Befruchtung durch Samenspende eines Dritten
        eingewilligt haben. Es wird insoweit eine Rechtssicher-
        heit für diese Kinder geschaffen. Grundsätzlich ist diese
        Art der künstlichen Befruchtung durch eine Samenspende
        eines Dritten zwar in unserem Land verboten, doch gilt es
        hier, alle Eventualfälle, insbesondere künstliche Befruch-
        tungen, die ursprünglich im Ausland vorgenommen wur-
        den, zu regeln.
        Auch die beabsichtigte Änderung des § 1618Satz 1BGB,
        gemäß Art. 1 Nr. 2 des Gesetzentwurfes, findet die Zu-
        stimmung unserer Fraktion. Der zurzeit geltende Wortlaut
        der hier in Rede stehenden Regelung ist irreführend. Nach
        bisheriger Regelung scheint der Wortlaut der Vorschrift zu
        bestimmen, dass bei Wiederverheiratung einer geschiede-
        nen Ehefrau, die in der neuen Ehe den Namen des neuen
        Ehegatten annimmt, dieser neue Name nur für den Fall auf
        das Kind übertragen werden kann, dass ihr das alleinige
        Sorgerecht zusteht. Selbstverständlich muss es diese
        Möglichkeit auch für den Fall des gemeinsamen Sorge-
        rechts geben. Die neue Regelung stellt dies nun eindeutig
        klar.
        Ebenfalls sinnvoll erscheint die beabsichtigte Rege-
        lung des § 3 Abs. 2 Kindesunterhaltsgesetz. Diese, in
        Art. 4 des Gesetzentwurfes vorgesehene Änderung zielt
        auf eine vereinfachte Dynamisierung von unterhalts-
        rechtlichen Alttiteln ab. In der Rechtspraxis wurde und
        wird die bestehende Regelung, eine Übergangsvorschrift
        aus dem Kindesunterhaltsgesetz, vielfach fehlinterpre-
        tiert. Die hier angestrebte Korrektur ist daher zu be-
        grüßen.
        Andere beabsichtigte Regelungen des Gesetzentwur-
        fes des Bundestages erscheinen dagegen überflüssig. So
        ist der Art. 1 Nr. 3 des Gesetzentwurfes – die Verankerung
        der gewaltfreien Erziehung im Zivilrecht – durch das Ge-
        setz gegen Gewalt in der Erziehung bereits obsolet ge-
        worden. Auch Nr. 4 des Artikels 1, das so genannte kleine
        Sorgerecht des Ehegatten eines allein sorgeberechtigten
        wiederverheirateten Elternteils – hier geregelt in einem
        neuen § 1687 b BGB – ist überholt. Hier ist die zumindest
        vorläufige Erledigung dieses Problemkomplexes durch
        das Lebenspartnerschaftsgesetz eingetreten.
        Weiterhin enthält der Gesetzentwurf des Bundesrates
        jedoch auch eine Regelung, die gänzlich abzulehnen ist.
        Gemeint ist hiermit Art. 2 des Gesetzentwurfes. Vorgese-
        hen ist hier eine Änderung des Gesetzes über die rechtli-
        che Stellung der nichtehelichen Kinder. Das Ziel dieser
        Änderung ist die Beseitigung der alten Stichtagsregelung,
        aufgrund derer bei Einführung des Erbrechts für nicht-
        eheliche Kinder in den 60er-Jahren diejenigen Kinder von
        der erbrechtlichen Regelung ausgenommen worden sind,
        die zum Stichtag, – eben dem In-Kraft-Treten des Geset-
        zes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder
        am 1. Juli 1970 – bereits volljährig waren. Folge dieser
        Stichtagsregelung ist es, dass nichtehelich vor 1949 gebo-
        rene Kinder keinen erbrechtlichen Ausgleichsanspruch
        haben.
        Der Grund für diese Stichtagsregelung ist im Vertrau-
        ensschutz zu sehen, was auch durch das Bundesverfas-
        sungsgericht bestätigt wurde. Diese bis heute beibehal-
        tene Regelung stieß bereits während der Verabschiedung
        des Erbrechtgleichstellungsgesetzes in der vergangenen
        Wahlperiode auf den hartnäckigen Widerstand des Bun-
        desrates. Der Bundesrat legte Einspruch ein, der Vermitt-
        lungsausschuss wurde angerufen, mit dem erklärten Ziel
        des Bundesrates, die Stichtagsregelung zu beseitigen und
        damit jeglichen Vertrauensschutz außer Acht zu lassen.
        Ein zweiter Einspruch, nach Bestätigung der Ausgangs-
        fassung des Gesetzes im Vermittlungsverfahren, wurde
        durch den Bundestag zurückgewiesen.
        Es liegt somit auf der Hand, dass nunmehr mittels des
        vorliegenden Gesetzentwurfs erneut die Stichtagsrege-
        lung beseitigt werden soll. Dieses Gesetzesziel ist abzu-
        lehnen. Der Vertrauensschutz ist nach Ablauf vieler Jahre
        seit In-Kraft-Treten des Gesetzes über die rechtliche Stel-
        lung nichtehelicher Kinder nun umso schützenswerter
        geworden. Die positive Entscheidung des Bundesverfas-
        sungsgerichtes hinsichtlich der Stichtagsregelung unter-
        stützt diese Argumentation noch zusätzlich. Schließlich
        wurde die Stichtagsregelung noch einmal durch die Bei-
        behaltung dieser Regelung im Erbrechtsgleichstellungs-
        gesetz gestärkt.
        Alles in allem bleibt also festzustellen: Das Gesetz ent-
        hält einige überflüssig gewordene Regelungen. Diese
        müssen aus dem Gesetzentwurf herausgenommen wer-
        den. Dem Versuch, die Stichtagsregelung quasi durch die
        Hintertüre doch noch kippen zu wollen, muss mit Ent-
        schiedenheit im Sinne des Vertrauensschutzes entgegen-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Februar 200114974
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        getreten werden. Die übrigen, durchaus vernünftigen Re-
        gelungsentwürfe sind dagegen zu unterstützen. Wie be-
        reits erläutert, dienen diese Regelungen, denen wir ohne
        weiteres zustimmen können, der Klarheit und Einheit-
        lichkeit des Zivil- und Unterhaltsrechts. Diesem hehren
        Ziel kann man sich natürlich nicht verschließen.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Februar 2001 14975
        (C)(A)
        Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin