Tagesordnungspunkt 1:
            Befragung der Bundesregierung: Entwurf
            eines Gesetzes zur Reform des Betriebs-
            verfassungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . 14751 A
            Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14751 B
            Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . 14751 D
            Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14752 A
            Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14752 B
            Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14752 C
            Ute Kumpf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14752 C
            Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14752 D
            Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 14752 D
            Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14753 A
            Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14753 B
            Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14753 B
            Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14753 C
            Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14753 C
            Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 14753 D
            Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 14754 A
            Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14754 C
            Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14754 C
            Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14754 D
            Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 14755 A
            Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . . . . . 14755 C
            Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14755 C
            Dr. Ditmar Staffelt SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 14755 D
            Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 14756 A
            Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14756 B
            Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14756 B
            Brigitte Baumeister CDU/CSU . . . . . . . . . . . 14756 C
            Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 14756 C
            Detlev von Larcher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 14756 D
            Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14757 A
            Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14757 A
            Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14757 B
            Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14757 B
            Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14757 C
            Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 14757 C
            Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14757 D
            Olaf Scholz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14758 B
            Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 14758 B
            Tagesordnungspunkt 2:
            Fragestunde
            (Drucksachen 14/5269, 14/5308) . . . . . . . 14758 C
            Finanzierung der Reise von Bundesminister
            Joseph Fischer nach Algerien im Jahre 1969
            DringlAnfr 1
            Eckhard von Klaeden CDU/CSU
            Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . 14758 D
            ZusFr Eckhard von Klaeden CDU/CSU . . . . 14758 D
            ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14759 C
            ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . 14759 D
            Plenarprotokoll 14/151
            Deutscher Bundestag
            Stenographischer Bericht
            151. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001
            I n h a l t :
            ZusFr Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU 14760 B
            ZusFr Gert Weissskirchen (Wiesloch) SPD 14760 D
            ZusFr Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . 14761 A
            ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 14761 C
            Eventuelle Unterstützung der PFLP durch
            Bundesminister Joseph Fischer
            DringlAnfr 2
            Eckhart von Klaeden CDU/CSU
            Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 14761 D
            ZusFr Eckhart von Klaeden CDU/CSU . . . . . 14762 A
            ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . 14762 C
            ZusFr Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU 14763 A
            ZusFr Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 14763 B
            ZusFr Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU . . . . . . 14763 C
            Ermöglichung von Gentests im Rahmen der
            Präimplantationsdiagnostik (PDI); Berücksich-
            tigung von Einwänden unter anderem des Deut-
            schen Behindertenrats
            MdlAnfr 1, 2
            Dr. Ilja Seiffert PDS
            Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG 14764 A
            ZusFr Dr. Ilja Seiffert PDS . . . . . . . . . . . . . . . 14764 B
            ZusFr Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 14765 B
            Zusammenhang zwischen dem neuen Klima-
            schutzprogramm der Bundesregierung und der
            Broschüre „Damit weniger in die Luft geht“
            des BMU
            MdlAnfr 4
            Annette Widmann-Mauz CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Simone Probst BMU . . . . . . 14765 C
            ZusFr Annette Widmann-Mauz CDU/CSU 14765 D
            ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 14766 C
            ZusFr Norbert Barthle CDU/CSU . . . . . . . . . 14767 A
            ZusFr Gudrun Kopp F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 14767 B
            ZusFr Martin Hohmann CDU/CSU . . . . . . . . 14767 B
            Änderung der Regelung des § 57 c Abs. 2 Hoch-
            schulrahmengesetz
            MdlAnfr 5
            Angelika Volquartz CDU/CSU
            Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14767 D
            ZusFr Angelika Volquartz CDU/CSU . . . . . . 14768 A
            Aufforderung der Europäischen Kommission
            zur Vorlage von Beweismaterial für die Recht-
            fertigung eines Einfuhrverbots für Kampf-
            hunde sowie zur Erwägung milderer Maßnah-
            men
            MdlAnfr 6, 7
            Gudrun Kopp F.D.P.
            Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . 14769 A, C
            ZusFr Gudrun Kopp F.D.P. . . . . . . . . . . . . . 14769 A, C
            Ergebnis der Nachbereitung des Entwurfs über
            die Feinausplanung und Stationierung der
            Bundeswehr in Bayern, insbesondere im Re-
            gierungsbezirk Schwaben; Verbleib des Jagd-
            bombergeschwaders 34 „Allgäu“ in Memmin-
            gerberg
            MdlAnfr 10, 11
            Kurt J. Rossmanith CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14770 B, 14772 B
            ZusFr Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 14770 C, 14772 B
            ZusFr Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14771 B
            ZusFr Ulrich Adam CDU/CSU . . . . . . . . . . . 14771 C
            ZusFr Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 14771 D
            Erhalt des Bundeswehrstandortes Schneeberg
            in Sachsen; eventuelle Stationierung von Sol-
            daten aus dem Standort Leipzig
            MdlAnfr 12, 13
            Wolfgang Dehnel CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14772 D, 14773 A
            ZusFr Wolfgang Dehnel CDU/CSU . . . . . . . . 14773 A
            ZusFr Ulrich Adam CDU/CSU . . . . . . . . . . . 14774 D
            ZusFr Georg Janovsky CDU/CSU . . . . . . . . . 14775 A
            ZusFr Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . . . . 14775 B
            Verteilungskriterien für die Ausgabe der Mehr-
            erlöse im Haushalt 2000 des BMVg
            MdlAnfr 16
            Irmgard Karwatzki CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14775 D
            ZusFr Irmgard Karwatzki CDU/CSU . . . . . . 14775 D
            Fehlende Mittel im Haushalt des BMVg zur
            Modernisierung der Bundeswehr
            MdlAnfr 17
            Irmgard Karwatzki CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14776 B
            ZusFr Irmgard Karwatzki CDU/CSU . . . . . . 14776 C
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001II
            Vorbelastungen des Haushalts des BMVg aus
            dem Haushaltsjahr 2000 und Auswirkungen
            auf das Haushaltsjahr 2001
            MdlAnfr 18, 19
            Werner Siemann CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14776 D, 14777 C
            ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . 14777 A, C
            Mehrausgabenmöglichkeit im Haushalt 1999
            des BMVg
            MdlAnfr 20, 21
            Paul Breuer CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14777 D, 14779 C
            ZusFr Paul Breuer CDU/CSU . . . . . 14778 A, 14779 D
            Zukünftige Nutzung der Bundeswehrliegen-
            schaft in Sonthofen; Revidierung der Ent-
            scheidung zur Verlegung der Schule für Feld-
            jäger und Stabsdienste von Sonthofen nach
            Hannover
            MdlAnfr 22, 23
            Dr. Gerd Müller CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . 14780 A, B
            ZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . 14780 B
            ZusFr Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . . . . 14781 D
            Zusatztagesordnungspunkt 1:
            Aktuelle Stunde betr. Bundespolitische
            Auswirkungen neu bekannt gewordener
            Verstöße gegen das Parteiengesetz . . . . 14782 B
            Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 14782 C
            Dr. Rupert Scholz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 14783 C
            Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14784 D
            Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14786 A
            Petra Pau PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14787 A
            Siegrun Klemmer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 14788 A
            Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU . . . 14789 B
            Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14791 B
            Dr. Peter Danckert SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 14792 B
            Detlef Dzembritzki SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 14793 B
            Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . . . 14794 C
            Dr. Rainer Wend SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14796 A
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14797 C
            Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14797 C
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 14799 A
            Anlage 2
            Teilnahme von Gila Altmann an einer mit dem
            Aufruf zur Demontage von Bahnanlagen ver-
            bundenen Demonstration am Atomkraftwerk
            Gundremmingen im April 1996
            MdlAnfr 3
            Vera Lengsfeld CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Simone Probst BMU . . . . . . 14799 C
            Anlage 3
            Zweifel des Bundesfinanzhofs hinsichtlich der
            Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßig-
            keit beim 50-prozentigen Vorsteuerabzugsver-
            bot für einen betrieblich und privat genutzten
            PKW; Bewertung der Berechnungen des BDJ
            im Rahmen der Änderungen der AfA-Tabellen
            MdlAnfr 8, 9
            Hans Michelbach CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14799 C
            Anlage 4
            Zahl der nicht besetzten Mannschafts- und Un-
            teroffiziersdienstposten sowie Entwicklung bei
            den Weiterverpflichtungen; Einberufung von
            Grundwehrdienstleistenden 1998 bis 2001 so-
            wie Planungszahlen für die kommenden Jahre
            MdlAnfr 14, 15
            Günther Friedrich Nolting F.D.P.
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14800 A
            Anlage 5
            Verschiebung der Vorlage des Material- und
            Ausrüstungskonzepts der Bundeswehr auf vo-
            raussichtlich Ende März 2001; zusätzliche
            Ausgaben des Verteidigungshaushalts für Be-
            soldungs- und Strukturverbesserungen des ge-
            planten Gesetzes
            MdlAnfr 24, 25
            Anita Schäfer CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14800 C
            Anlage 6
            Berücksichtigung der Arbeitslosigkeit und der
            wirtschaftlichen Entwicklung bei der Schlie-
            ßung von Bundeswehrstandorten in Mecklen-
            burg-Vorpommern, insbesondere der interna-
            tionalen Einbindung bei der Schließung in
            Eggesin
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001 III
            MdlAnfr 26, 27
            Ulrich Adam CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14800 D
            Anlage 7
            Auswirkungen der Vorbelastungen aus dem
            Haushaltsjahr 2000 auf den Betrieb bei den
            Teilstreitkräften und auf die Investitionen im
            Jahr 2001
            MdlAnfr 28, 29
            Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14801 A
            Anlage 8
            Aufstellung der Mehrausgabemöglichkeiten
            im Haushalt 1999 des BMVg sowie der Mehr-
            einnahmen und Minderausgaben aus Effizienz-
            steigerungen und Veräußerungserlösen für das
            Jahr 2001
            MdlAnfr 30, 31
            Ursula Lietz CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14801 B
            Anlage 9
            Nicht fristgerechte Beantwortung der Frage zur
            beabsichtigten Schließung des Bundeswehr-
            standortes Stadtoldendorf im Landkreis Holz-
            minden sowie unterschiedliche Aussagen des
            Bundesministers Rudolf Scharping und der Par-
            lamentarischen Staatssekretärin beim BMVg,
            Brigitte Schulte, zur Schließung dieses Stand-
            ortes
            MdlAnfr 32, 33
            Sylvia Bonitz CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14801 C
            Anlage 10
            Finanzierung der Kosten für vorzeitige Zurru-
            hesetzungen von Arbeitern und Angestellten
            der Bundeswehr sowie Höhe der Ausgaben für
            bereits beschlossene Besoldungs- und Tarif-
            erhöhungen in 2001
            MdlAnfr 34, 35
            Hans Raidel CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14802 A
            Anlage 11
            Schließung der Bundeswehrfachschule in Kiel
            MdlAnfr 36
            Angelika Volquartz CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14802 C
            Anlage 12
            Finanzierung neuer Kinderbetreuungsplätze
            und Erhöhung des Kindergeldes im Jahre 2002
            MdlAnfr 37, 38
            Ina Lenke F.D.P.
            Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ 14802 D
            Anlage 13
            Einbeziehung des deutschen kulturellen Erbes
            in den Jugendaustausch mit den östlichen Nach-
            barstaaten, insbesondere Polen und Tschechien
            MdlAnfr 39
            Hartmut Koschyk CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ 14803 B
            Anlage 14
            Gesetzesinitiative zum Schutz nationaler Min-
            derheiten in Jugoslawien; Förderung des Deut-
            schen Volksverbandes
            MdlAnfr 40
            Hartmut Koschyk CDU/CSU
            Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 14803 D
            Anlage 15
            Bekanntschaft des Bundesministers Joseph
            Fischer mit dem Mitarbeiter des Auswärtigen
            Amtes H.-G. S.
            MdlAnfr 41, 42
            Jürgen Koppelin F.D.P.
            Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 14804 A
            Anlage 16
            Zeitpunkt der Aussagebereitschaft von Alfred
            Sirven; Fristen bei der Auslieferung von in
            Auslieferungshaft sitzenden ausländischen
            Staatsbürgern
            MdlAnfr 43, 44
            Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU
            Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 14804 B
            Anlage 17
            Gespräch mit französischen Behörden bezüg-
            lich der Auslieferung von Alfred Sirven; Ver-
            halten von französischen Justizbehörden ge-
            genüber dem 1. Untersuchungsausschuss
            MdlAnfr 45, 46
            Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU
            Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 14805 A
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001IV
            Anlage 18
            Kenntnisse der Bundesregierung über den Fall
            Alfred Sirven sowie über sein Eintreffen auf
            dem Frankfurter Flughafen
            MdlAnfr 47, 48Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU
            Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 14805 B
            Anlage 19
            Informationen hessischer Behörden über die Fest-
            nahme Alfred Sirvens an die Bundesregierung
            MdlAnfr 49, 50Andreas Schmidt (Mühlheim) CDU/CSU
            Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 14805 C
            Anlage 20
            Aktivitäten der Bundesregierung und Behör-
            den des Bundes im Zusammenhang mit der
            Festnahme Alfred Sirvens
            MdlAnfr 51, 52Dietmar Schlee CDU/CSU
            Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 14806 A
            Anlage 21
            Kontrollen beim Import von BSE-verseuch-
            tem Tiermehl sowie Konsequenzen aus festge-
            stellten Versäumnissen
            MdlAnfr 53, 54Ulrich Heinrich F.D.P.
            Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 14806 C
            Anlage 22
            Schutzmaßnahmen der EU-Kommission und
            der EU-Mitgliedstaaten gegen den Import
            BSE-verseuchten Tiermehls; Verantwortlich-
            keiten für das Invehrkehrbringen von BSE-
            verseuchtem Tiermehl
            MdlAnfr 55, 56
            Dr. Hermann Otto Solms F.D.P.
            Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 14806 D
            Anlage 23
            Schutzmaßnahmen der Länder gegen den Im-
            port BSE-verseuchten Tiermehls
            MdlAnfr 57
            Hans-Michael Goldmann F.D.P.
            Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 14807 C
            Anlage 24
            Anzahl und Ergebnis der BSE-Schnelltests in
            Deutschland; mögliche Importwege für BSE-
            verseuchtes Tiermehl
            MdlAnfr 58, 59
            Marita Sehn F.D.P.
            Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 14807 D
            Anlage 25
            Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14808 C
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001 V
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001
        
        
        
        
          
          
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001
        Custode
        14797
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Berichtigung
        146. Sitzung, Seite 14289 (C), zweiter Absatz, der letzte
        Satz ist wie folgt zu lesen: „Das DIW und das Wupper-
        tal-Institut sagen: Wir bekommen die Einsparung von
        23 Millionen Tonnen CO2, die zusätzlich zur Selbstver-pflichtung der deutschen Wirtschaft zu erbringen ist, mit
        dem Instrument der Quote hin.“
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001 14799
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Dr. Bartsch, Dietmar PDS 14.02.2001
        Behrendt, Wolfgang SPD 14.02.2001*
        Bindig, Rudolf SPD 14.02.2001*
        Bohl, Friedrich CDU/CSU 14.02.2001
        Dr. Bürsch, Michael SPD 14.02.2001
        Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 14.02.2001
        Gleicke, Iris SPD 14.02.2001
        Göllner, Uwe SPD 14.02.2001
        Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ 14.02.2001
        DIE GRÜNEN
        Götz, Peter CDU/CSU 14.02.2001
        Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 14.02.2001
        DIE GRÜNEN
        Hilsberg, Stephan SPD 14.02.2001
        Dr. Hornhues, CDU/CSU 14.02.2001
        Karl-Heinz
        Klappert, Marianne SPD 14.02.2001
        Lippmann, Heidi PDS 14.02.2001
        Dr. Niese, Rolf SPD 14.02.2001
        Nolte, Claudia CDU/CSU 14.02.2001
        Dr. Pfaff, Martin SPD 14.02.2001
        Rühe, Volker CDU/CSU 14.02.2001
        Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 14.02.2001
        Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 14.02.2001
        Hans Peter
        Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 14.02.2001
        Sebastian, CDU/CSU 14.02.2001
        Wilhelm Josef
        Seidenthal, Bodo SPD 14.02.2001
        Tröscher, Adelheid SPD 14.02.2001
        Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 14.02.2001
        Welt, Jochen SPD 14.02.2001
        Wohlleben, Verena SPD 14.02.2001
        * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung
        des Europarates
        entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlagen zum Stenographischen Bericht
        Anlage 2
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die
        Frage der Abgeordneten Vera Lengsfeld (CDU/
        CSU) (Drucksache 14/5269, Frage 3):
        Hat nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die heutigeParlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Um-welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Gila Altmann, am26. April 1996 an einer Demonstration am Atomkraftwerk Gund-remmingen teilgenommen, bei der zur Demontage von Bahnanla-gen aufgerufen wurde, und wenn ja, hält es die Bundesregierungfür opportun, dass die Staatssekretärin für die nächsten Castor-Transporte mitverantwortlich ist?
        Den ersten Teil der Frage beantworte ich mit nein, da-
        mit entfällt der zweite Teil Ihrer Frage.
        Anlage 3
        Antwort
        der Parl. Staatsekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
        Fragen des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/5269, Fragen 8 und 9):
        Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Aus-
        führungen des Bundesfinanzhofes im Urteil vom 30. November
        2000 (Az. V R 30/00), in dem das höchste deutsche Finanzgericht
        Zweifel äußert, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu
        den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört,
        beim pauschalen 50-prozentigen Vorsteuerabzugsverbot bei ei-
        nem betrieblich genutzten PKW, der auch privat mitgenutzt wird,
        gewahrt wird?
        Stimmt die Bundesregierung den Berechnungen im Schreiben
        des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) an das Bun-
        desministerium der Finanzen vom 25. Januar 2001 im Rahmen der
        Änderungen der AfA-Tabellen (AfA: Absetzung für Abnutzun-
        gen) zu?
        Zu Frage 8:
        Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass der EuGH
        die Wirksamkeit des Ratsbeschlusses vom 28. Februar
        2000 und damit die Rechtmäßigkeit der deutschen Rege-
        lung bestätigen wird. Der BFH selbst hat den Vorlagebe-
        schluss lediglich mit Zweifeln an der Vereinbarkeit der
        Ratsentscheidung mit dem Gemeinschaftsrecht begrün-
        det. Er hat hingegen nicht vorgetragen, dass er die Ent-
        scheidung für gemeinschaftsrechtswidrig hält. Was den
        Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anbelangt, bezieht
        sich der BFH hinsichtlich seiner Zweifel in erster Linie
        auf ein Urteil des EuGH, das eine Ermächtigung für eine
        Regelung zum vollständigen Ausschluss des Rechts auf
        Vorsteuerabzug für bestimmte Aufwendungen für ungül-
        tig erklärte, weil sie als unverhältnismäßig gewertet
        wurde (Ampafrance, Sanofi Synthelabo, verbundene
        Rechtssachen C-177/99 und C-181/99).
        Im Gegensatz hierzu geht es bei der fraglichen Rege-
        lung des deutschen Rechts jedoch um den 50-prozentigen
        Ausschluss des Vorsteuerabzugs. Der Grundsatz der Ver-
        hältnismäßigkeit dürfte damit nicht verletzt sein. Insbe-
        sondere entspricht diese Regelung einem Richtlinienvor-
        schlag der Europäischen Kommission zu Artikel 17Abs. 6
        der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung des Vorsteuerab-
        zugs (vom 17. Juni 1998).
        Zu Frage 9:
        Mittlerweile haben weitere Gespräche mit dem Bun-
        desverband der Deutschen Industrie und anderen Wirt-
        schaftsverbänden stattgefunden. Dabei haben sich die
        Standpunkte über das Steuermehraufkommen der AfA-
        Tabellen deutlich angenähert. Die wenigen noch beste-
        henden Differenzen erscheinen überbrückbar.
        Anlage 4
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
        des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.)
        (Drucksache 14/5269, Fragen 14 und 15):
        Wie viele Mannschafts- und Unteroffizierdienstposten sind
        zurzeit nicht besetzt, jeweils quantitativ unterteilt nach den Teil-
        streitkräften, und wie stellt sich die Entwicklung bei den Weiter-
        verpflichtungen – unterteilt nach denselben Kriterien – dar?
        Wie verläuft die aktuelle, zahlenmäßige Entwicklung bei der
        Einberufung von Grundwehrdienstleistenden ab dem Jahr 1998
        bis zum Jahr 2001, und wie sind die Planungszahlen für die kom-
        menden Jahre?
        Zu Frage 14:
        Mit Stichtag vom 7. Januar 2001 dienten in der Bun-
        deswehr 186 082 Berufssoldaten/Soldaten auf Zeit. Zur
        Verfügung stehen 200 743 Planstellen gemäß Haushalts-
        plan 2001. Danach waren 14 661 Planstellen nicht besetzt,
        die sich wie folgt aufteilen: Von 38 440 Offizierstellen
        sind 1 388 frei. Von 115 037 Unteroffizierstellen sind 834
        frei. Von 40 000 Mannschaftsstellen auf Zeit sind 12 113
        frei, weil unter anderem 7 985 Mannschaften auf Unterof-
        fizierstellen geführt werden.
        Dies bedeutet, bezogen auf die Dienstpostenbesetzung:
        Wir haben ein Soll von Unteroffizierdienstposten beim
        Heer von 61 240, wovon 54740 von Unteroffizieren und
        6500 von Mannschaften besetzt werden. Das Heer verfügt
        über 128280 Mannschaftsdienstposten, von denen zurzeit
        117280 besetzt sind. Die Luftwaffe hat ein Soll an Unter-
        offizierdienstposten von 32 800, wovon 28800 besetzt
        sind. Bei den Mannschaftsdienstposten verfügt sie über ein
        Soll von 8 000, von denen sie 5 900 besetzt hat. Die Ma-
        rine verfügt über ein Soll von 8 200 Unteroffizierdienstpos-
        ten, von denen 7 620 besetzt sind. Bei einem Mann-
        schaftsdienstposten-Soll von 8 800 hat sie 7 400 besetzt.
        Zu Frage 15:
        Die zahlenmäßige Entwicklung bei der Einberufung
        von Grundwehrdienstleistenden ab dem Jahr 1998 bis
        heute verlief wie folgt: 1998 rund 160 000 Grundwehr-
        dienstleistende, 1999 rund 155 000 Grundwehrdienstleis-
        tende, 2000 rund 147 000 Grundwehrdienstleistende.
        Für das Jahr 2001 sind Einberufungen in Höhe von
        rund 137 000 Grundwehrdienstleistenden und für das Jahr
        2002 Einberufungen in Höhe von rund 133 000 Grund-
        wehrdienstleistenden vorgesehen.
        Anlage 5
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
        der Abgeordneten Anita Schäfer (CDU/CSU) (Drucksa-
        che 14/5269, Fragen 24 und 25):
        Aus welchen Gründen musste der Bundesminister der Vertei-digung, Rudolf Scharping, die noch am 19. Januar 2001 für EndeJanuar/Anfang Februar zugesagte Vorlage eines Material- undAusrüstungskonzepts bis voraussichtlich Ende März 2001 ver-schieben?
        Mit welchen zusätzlichen und im Haushalt des Bundesminis-teriums der Verteidigung 2001 noch nicht etatisierten Ausgabenrechnet der Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping,für den für Ende März 2001 angekündigten Gesetzentwurf für vonihm versprochene Besoldungs- und Strukturverbesserungen vorallem für die Soldaten der Bundeswehr, und ist es zutreffend, dassdie Besoldungs- und Strukturverbesserungen erst mit Wirkungvom 1. Januar 2002 in Kraft treten sollen?
        Zu Frage 24:
        Das neue Material- und Ausrüstungskonzept muss sich
        an der Feinausplanung und Stationierung der Bundeswehr
        orientieren, die der Bundesminister der Verteidigung am
        29. Januar vorgestellt hat. Nach Prüfung durch den Gene-
        ralinspekteur der Bundeswehr wird das Konzept dem
        Bundesminister der Verteidigung vorgelegt werden.
        Zu Frage 25:
        Der Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung
        besoldungsrechtlicher Vorschriften sowie der Entwurf des
        Gesetzes zur Neuausrichtung der Bundeswehr sehen ver-
        schiedene Besoldungs- und Strukturverbesserungen vor.
        Beide Gesetzesvorhaben befinden sich in der Ressortab-
        stimmung, sodass derzeit noch keine verlässlichen An-
        gaben über die finanziellen Auswirkungen sowie den
        Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens gemacht werden können.
        Anlage 6
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
        des Abgeordneten Ulrich Adam (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/5269, Fragen 26 und 27):
        Inwieweit haben bei der Entscheidung der Schließung vonBundeswehrstandorten in Mecklenburg-Vorpommern die vomBundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, zuvor ge-nannten Kriterien wie Stand der Arbeitslosigkeit und wirtschaftli-che Entwicklung in der Region eine Rolle gespielt?
        Inwieweit wurde auch das Kriterium der internationalen Ein-bindung und damit die Rolle des Trinationalen Korps zwischen Dä-nemark, Deutschland und Polen bei der Entscheidung zur beinahekompletten Schließung des Standortes Eggesin berücksichtigt?
        Zu Frage 26:
        Die künftige Stationierung der Bundeswehr wurde an-
        hand des auch den Mitgliedern des Deutschen Bundesta-
        ges bekannten Kriterienkataloges entwickelt. Neben
        Aspekten der militärischen Funktionalität, der sozialen
        Belange des eigenen Personals, der Möglichkeiten der
        Nachwuchsgewinnung, der betriebswirtschaftlichen Op-
        timierung und anderer Einflussfaktoren wurde auch die
        regionale Wirtschaft berücksichtigt.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 200114800
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Zu Frage 27:
        Ziel der Stationierungsplanung war eine verschiedenen
        Kriterien Rechnung tragende, ausgewogene Verteilung von
        Streitkräften und Einrichtungen der Wehrverwaltung in der
        Fläche der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Dislozie-
        rung der künftigen Kräfte der 14. Panzergrenadierdivision
        Neubrandenburg wird die Bundesrepublik Deutschland
        auch den mit Dänemark und Polen zum Trinationalen
        Korps eingegangenen Verpflichtungen gerecht.
        Anlage 7
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
        des Abgeordneten Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg)
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/5269, Fragen 28 und 29):
        Welche Auswirkungen haben die Vorbelastungen aus demHaushaltsjahr 2000 im laufenden Haushalt des BMVg auf die Ma-terialerhaltung und den Betrieb bei den Teilstreitkräften Heer,Luftwaffe, Marine und Streitkräftebasis?
        Welche Auswirkungen haben die Vorbelastungen aus demHaushaltsjahr 2000 auf die Investitionen im laufenden Haushaltdes BMVg?
        Zu Frage 28:
        „Vorbelastungen“ sind ein nicht veranschlagter Haus-
        haltsmittelbedarf zu Beginn eines Haushaltsjahres, der
        zur Deckung bei anderen Haushaltsstellen eingespart
        werden muss, zum Beispiel aufgrund von nicht veran-
        schlagten Lohn- und Gehaltsverbesserungen. Die Erwirt-
        schaftung derartiger Vorbelastungen ist Aufgabe des
        Haushaltsvollzuges des gesamten Haushaltsjahres 2001.
        Inwieweit sich Auswirkungen auf Materialerhaltung und
        Betrieb ergeben könnten, lässt sich im Verlauf des Haus-
        haltsjahres 2001 feststellen. Dies gilt auch für die vertei-
        digungsinvestiven Ausgaben, die eine größere Flexibilität
        ermöglichen als zum Beispiel die Betriebsausgaben.
        Zu Frage 29:
        Siehe Antwort zu Frage 28.
        Anlage 8
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
        der Abgeordneten Ursula Lietz (CDU/CSU) (Drucksa-
        che 14/5269), Fragen 30 und 31):
        Aus welchen Gründen legt der Bundesminister der Verteidi-gung, Rudolf Scharping, die von ihm selbst im Verteidigungsaus-schuss des Deutschen Bundestages zugesagte Aufstellung über dievon ihm für das Haushaltsjahr 1999 behauptete mehr zur Verfügunggestandene 1 Milliarde DM für den Verteidigungsetat nicht vor?
        Aus welchen Gründen legt der Bundesminister der Verteidi-gung, Rudolf Scharping, entgegen seiner Zusage vom 25. Okto-ber 2000 und zuletzt wiederholt in einer Antwort des Parlamenta-rischen Staatssekretärs beim Bundesministerium der Verteidi-gung, Walter Kolbow, auf die Fragen 19 und 20 des Abgeordne-ten Kurt J. Rossmanith in der Fragestunde am 15. November 2000(Plenarprotokoll 14/132, S. 12746 D) den Bericht über die Erwar-tungen der Mehreinnahmen und Minderausgaben aus Effizienz-steigerungen sowie aus Veräußerungserlösen für das Jahr 2001dem Deutschen Bundestag nicht vor, und warum hat er die selbstgesetzte Vorlagefrist des 15. Januar 2001 verstreichen lassen?
        Zu Frage 30:
        Am 24. November 2000 habe ich auf die Frage des Ab-
        geordneten Kurt J. Rossmanith mitgeteilt, dass der Ver-
        teidigungshaushalt 1999 mit Mehrausgaben in Höhe von
        1 022 Millionen DM abschloss, und diese wie folgt ge-
        deckt wurden: Einnahmen aus der Veräußerung, Vermie-
        tung und Verpachtung rund 250 Millionen DM, Verstär-
        kung im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen
        rund 666 Millionen DM, sonstige Einnahmen und Ver-
        stärkungen rund 106 Millionen DM.
        Zu Frage 31:
        Bundesminister Rudolf Scharping wird den Haushalts-
        ausschuss des Deutschen Bundestages heute über den
        Stand und die Erwartungen von Mehreinnahmen und
        Minderausgaben für das Jahr 2001 mündlich unterrichten.
        Anlage 9
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
        der Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) (Drucksa-
        che 14/5269, Fragen 32 und 33):
        Warum sah sich die Bundesregierung nicht in der Lage, meineschriftlichen Fragen vom 30. Januar 2001 zu den Gründen für diebeabsichtigte Schließung des Bundeswehrstandortes Stadtolden-dorf im Landkreis Holzminden und zu etwaigen Kompensations-maßnahmen fristgerecht bis zum 6. Februar 2001, sondern erst amTage einer angesetzten Großdemonstration vor Ort zu beantwor-ten, obgleich die Parlamentarische Staatssekretärin im BMVg,Brigitte Schulte, zu diesem Vorgang in einer Pressekonferenz inStadtoldendorf am 31. Januar 2001 (bei der andere Abgeordnete,die sich für den Erhalt des Standortes einsetzen wollten, ausge-sperrt wurden [„Täglicher Anzeiger Holzminden“, 2. Februar2001]) bereits inhaltlich Stellung genommen hat?
        Wie erklärt die Bundesregierung, dass einerseits die Parla-mentarische Staatssekretärin im BMVg, Brigitte Schulte, als Wahl-kreisabgeordnete hinsichtlich der beabsichtigten Schließung desBundeswehrstandortes Stadtoldendorf im Gespräch mit den Be-troffenen vor Ort den Eindruck erweckt hat, dass für eine Änderungdes Konzeptentwurfes noch Spielraum bestehe („Täglicher Anzei-ger Holzminden“, 1. Februar 2001), während der Bundesministerder Verteidigung, Rudolf Scharping, in einem Gespräch mit demNiedersächsischen Ministerpräsidenten Sigmar Gabriel und demNiedersächsischen Innenminister Heiner Bartling am 5. Februar2001 jede Hoffnung auf Verhinderung der Schließung eines einzi-gen Standortes nahm („Rundblick/Nordreport“, 7. Februar 2001)?
        Zu Frage 32:
        Das Bundesministerium der Verteidigung hat Ihre
        schriftlichen Fragen nach den Gesprächen mit betreffenden
        Ministerpräsidenten beantwortet. Da die CDU/CSU-Frak-
        tion keine glaubwürdigen Alternativen zur Feinausplanung
        und Stationierung des Bundesverteidigungsministeriums
        vorlegen konnte, das vorgestellte Ressortkonzept aber so-
        fort ablehnte, gab es keinen Grund für ein gemeinsames
        Pressegespräch.
        Zu Frage 33:
        Der Bundesminister Rudolf Scharping hatte den Mi-
        nisterpräsidenten der Länder Ende Januar 2001 einige Al-
        ternativen aufgezeigt. Für Niedersachsen bedeutete dies:
        Der Standort Achim konkurriert mit Lütjenburg, der
        Standort Osterrode mit dem Standort Wesendorf, der
        Standort Stadtoldendorf mit dem Standort Augustdorf,
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001 14801
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        und der Standort Wangerland mit dem Standort Stadem.
        In Nordrhein-Westfalen steht zum Beispiel der Standort
        Hoerstel in Konkurrenz zu Wittmund, in Rheinland-Pfalz
        der Standort Montabaur zum Standort Unna. Diese Liste
        lässt sich fortsetzen.
        Der Bundesminister der Verteidigung musste in den Ge-
        sprächen mit den Ländern zur Kenntnis nehmen, dass diese
        Alternativen nur über Ländergrenzen hinweg zu ihren ei-
        genen Gunsten akzeptierten, Kompensationen im eigenen
        Land aber ablehnten. Dies erschwert alternative Planungen.
        Anlage 10
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
        des Abgeordneten Hans Raidel (CDU/CSU) (Drucksa-
        che 14/5269, Fragen 34 und 35):
        Ist es zutreffend, dass die Ausgaben für die vorzeitigen Zurru-hesetzungen von Arbeitern und Angestellten der Bundeswehr aufder Basis von noch auszuhandelnden Tarifverträgen allein ausdem Haushalt des BMVg gezahlt werden müssen, und falls ja, wiehoch werden die Kosten dafür veranschlagt?
        Wie hoch belaufen sich die Ausgaben für die bereits beschlos-senen Besoldungs- und Tariferhöhungen für das Jahr 2001 imHaushalt des BMVg, und aus welchen Kapiteln im Haushalt desBMVg sollen diese finanziert werden?
        Zu Frage 34:
        Mit den Gewerkschaften sind Verhandlungen über ei-
        nen Tarifvertrag aufgenommen worden, der Regelungen
        über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusam-
        menhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr zum In-
        halt haben soll. Eine vorzeitige Zurruhesetzung von Ar-
        beitnehmern der Bundeswehr war bisher nicht Thema
        vertiefender Verhandlungen. Da es noch keine ausge-
        handelten Tarifverträge gibt, gibt es auch keine daraus
        resultierenden Kosten. Sollte es zu einer Vorruhestands-
        regelung kommen, so tritt eine Ersparnis für den Bun-
        deshaushalt in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen
        den vollen Bezügen im aktiven Dienst und den Ruhe-
        standszahlungen ein. Der aus einem vergleichbaren Anlass
        geschlossene Tarifvertrag vom 30. November 1991 führte
        zu Einsparungen von 30 000 DM pro Person und Jahr.
        Ferner konnten die Kosten für die Infrastruktur der weg-
        fallenden Arbeitsplätze eingespart werden.
        Zu Frage 35:
        Die Kosten für das Zivilpersonal werden auf 196 Milli-
        onen DM geschätzt. Sie werden finanziert bei den Perso-
        naltiteln im
        – Kapitel 14 01 – Bundesministerium
        – Kapitel 14 04 – Bundeswehrverwaltung etc.
        – Kapitel 14 05 – Universitäten der Bundeswehr
        – Kapitel 14 06 – Militärseelsorge
        – Kapitel 14 08 – Globalbudgets der Bundeswehrkran-
        kenhäuser Berlin und Leipzig.
        Die Kosten für die Soldaten werden auf 259 Millio-
        nenDM geschätzt. Sie werden finanziert durch Erwirt-
        schaftung aus dem Einzelplan 14.
        Es ist davon auszugehen, dass bei einem etwaigen neuen
        Tarifvertrag Einsparungen in einer ähnlichen Größenord-
        nung zu erzielen wären. Eine entsprechende Berücksichti-
        gung bei der Veranschlagung im Haushalt ist jedoch erst
        nach Vorliegen eines Ergebnisses der Tarifvertragsver-
        handlungen möglich. Für eine Prognose über die finanziel-
        len Auswirkungen im Haushalt ist außerdem die Kenntnis
        des Umfangs der vorzeitig Ausscheidenden erforderlich.
        Anlage 11
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage
        der Abgeordneten Angelika Volquartz (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/5269, Frage 36)
        Trifft es zu, dass die Bundeswehrfachschule Kiel seit Jahrenkonstant über circa 180 bis 200 Lehrgangsteilnehmer verfügt, undwie ist die Entscheidung, diese Schule zu schließen mit dem vonder Bundesregierung im Rahmen der Umstrukturierung der Bun-deswehr angestrebten Ziel vereinbar, die berufliche Qualifikationder Soldaten zu verbessern?
        Die Zahl der Lehrgangsteilnehmer an der Bundeswehr-
        fachschule Kiel, die über längere Zeit bei rund 200 lag, ist
        rückläufig. Derzeit besuchen 165 Lehrgangsteilnehmer
        diese Schule. Aber auch mit rund 200 Lehrgangsteilneh-
        mern wäre die Schule nur knapp zur Hälfte ausgelastet, weil
        sie für 425 Lehrgangsteilnehmer konzipiert ist. Die Bun-
        deswehrfachschule Kiel führt allgemeinbildende Lehr-
        gänge durch, die auch von anderen, künftig verbleibenden
        Bundeswehrfachschulen angeboten werden oder durch die
        Kooperation mit regionalen Bildungsträgern realisiert wer-
        den können.
        Anlage 12
        Antwort
        der Parl. Staatssektretärin Dr. Edith Niehuis auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Ina Lenke (F.D.P) (Drucksache
        14/5269, Fragen 37 und 38):
        Plant die Bundesregierung, wie in der „Berliner Zeitung“ vom20. Januar 2001 zu lesen war, jährlich einen Milliardenbetrag andie Bundesländer auszuzahlen, um mehr Betreuungsplätze fürKinder zu schaffen?
        Hält die Bundesregierung das vom Bundesminister der Finan-zen, Hans Eichel, gesetzte Limit von 5,7 Milliarden DM für dieVerbesserung der Familienförderung noch für ausreichend, umdas Kindergeld 2002 um 30 DM zu erhöhen, wenn aus diesem An-satz auch ein Milliardenbetrag für die Errichtung neuer Betreu-ungsplätze für Kinder finanziert werden soll?
        Zu Fragen 37 und 38:
        Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs
        zusammenfassend beantwortet. Das derzeitige Angebot im
        Bereich der Tagesbetreuung für Kinder ist ein zentrales Hin-
        dernis für die bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und
        Familie, es entspricht auch nicht dem Bildungs- und Erzie-
        hungsanspruch der Kinder. So stehen für Kinder unter drei
        Jahren gegenwärtig nur Betreuungsangebote für 4,8 Prozent
        der Kinder dieser Altersgruppe zur Verfügung. Für Kinder im
        Schulalter beträgt die Versorgungsquote nur etwa 4 Pro-
        zent. Von den vorhandenen Kindergartenplätzen sind nur
        16,3 Prozent als Ganztagsplätze ausgestaltet. Demgegenüber
        sichert § 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder-
        und Jugendhilfe – (SGB VIII) nicht nur jedem Kind ab dem
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 200114802
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        vollendeten dritten Lebensjahr einen Kindergartenplatz zu.
        Vielmehr sind nach dieser Vorschrift auch für Kinder unter
        drei Jahren und für Kinder im schulpflichtigen Alter nach Be-
        darf Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Außerdem
        haben nach dieser Vorschrift die Träger der öffentlichen Ju-
        gendhilfe darauf hinzuwirken, dass ein bedarfsgerechtes An-
        gebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht.
        Der notwendige Ausbau der Tageseinrichtungen für
        Kinder erfordert große Anstrengungen von den Ländern
        und Kommunen, die dafür die Finanzierungslast tragen.
        Um die geschilderten Versorgungslücken möglichst rasch
        zu schließen, wird immer wieder eine Unterstützung sei-
        tens des Bundes ins Gespräch gebracht. Dabei sind aller-
        dings auch die engen verfassungsrechtlichen Grenzen einer
        finanziellen Beteiligung des Bundes zu berücksichtigen.
        Wegen der gesellschaftspolitischen Bedeutung des Aus-
        baus der Tagesbetreuung für Kinder sind wir im Gespräch
        mit den Ländern, um auszuloten, wie wir dieses Ziel ge-
        meinsam verfolgen können.
        Was die von Ihnen angesprochene zweite Reformstufe
        des Familienleistungsausgleichs im Jahre 2002 anbetrifft,
        so geht es in dieser Diskussion um die vom Bundesver-
        fassungsgericht geforderte Anerkennung des Betreuungs-
        und Erziehungsbedarfs im Rahmen des Familienleis-
        tungsausgleichs. Die konkrete Ausgestaltung wird maß-
        geblich von den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2002
        und des Finanzplans 2005 abhängen.
        Anlage 13
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis auf die Frage
        des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/5269, Frage 39):
        Wie gedenkt die Bundesregierung ihre Ankündigung in der„Konzeption zur Erforschung und Präsentation deutscher Kulturund Geschichte im östlichen Europa“ (Bundestagsdrucksache14/4586), das Wissen um das deutsche kulturelle Erbe auch in denjeweiligen Jugendaustausch mit den östlichen NachbarstaatenDeutschlands einzubeziehen, vor allem mit Blick auf das deutsch-polnische Jugendwerk, aber auch im deutsch-tschechischen Ju-gendaustausch umzusetzen, und welche diesbezüglichen Erörte-rungen hat es hierzu mit den zuständigen Bundesressorts,Jugendverbänden und Experten gegeben bzw. wird es in absehba-rer Zeit geben?
        Die Bundesregierung wird die kulturelle Jugendarbeit,
        wie in der vom Beauftragten der Bundesregierung für An-
        gelegenheiten der Kultur und der Medien erarbeiteten
        Konzeption zur Erforschung und Präsentation deutscher
        Kultur und Geschichte im östlichen Europa (Bundestags-
        drucksache 14/4586) angekündigt, stärker als bisher in die
        Kulturarbeit nach § 96 BVFG (Bundesvertriebenenge-
        setz) einbringen. Sie sieht in der grenzüberschreitenden
        Zusammenarbeit ein wesentliches Element zur Erfor-
        schung unserer gemeinsamen europäischen Kultur und
        Geschichte. Es bedarf hierzu noch einer substanziellen
        Abstimmung mit den zuständigen Bundesressorts, Ju-
        gendverbänden und Experten.
        Erste Sondierungen haben bereits stattgefunden, aber
        auch unabhängig von den noch zu führenden Gesprächen
        mit den Trägern ist das deutsche kulturelle Erbe bereits
        jetzt Gegenstand zahlreicher Maßnahmen der Jugend-
        zusammenarbeit mit Polen und Tschechien. Bestimmte
        Zentralstellen (in der Regel nationale Dachverbände), die
        vom Deutsch-Polnischen Jugendwerk (DPJW) gefördert
        werden, haben sich in besonderer Weise mit diesem Thema
        befasst. Dies sind in Deutschland die DJO (Deutsche Ju-
        gend in Europa) und in Polen die Kulturvereinigung
        Borussia (Olsztyn/Allenstein) sowie der Bund der Jugend
        der deutschen Minderheit. Auch einige Träger in Deutsch-
        land sind in dieser Thematik schwerpunktmäßig aktiv; wie
        die Aktion Ost-West des BDKJ (Bund der Deutschen Ka-
        tholischen Jugend) und mehrere Gruppen der Vertriebenen-
        organisationen (zum Beispiel die Schlesische Jugend). In
        Jugendbegegnungen ist die gemeinsame Geschichte
        Deutschlands und Polens oft Thema, zum Beispiel in der
        Jugendbegegnungsstätte in Kreisau. Im deutsch-polni-
        schen Jugendaustausch ist die Entwicklung inzwischen so
        weit fortgeschritten, dass deutsch-polnische Graswurzel-
        projekte sich gemeinsam mit der regionalen Geschichte
        beschäftigen – zum Beispiel mit der Stadtgeschichte von
        Wroclaw/Breslau. Gemeinsame Projekte sind ferner zum
        Beispiel die Pflege von Friedhöfen wie auch der gemein-
        same Ausbau von ehemaligen Schlössern/Landgütern zu
        Stätten der (Jugend)-Begegnung. Oft sind Jugendprojekte
        aus Städtepartnerschaften entstanden, die von polnischer
        Seite häufig bewusst mit deutschen Städten geschlossen
        werden, die eine engere Verbindung nach Polen haben
        (zum Beispiel weil sich dort viele Vertriebene aus Polen
        angesiedelt haben). Im deutsch-tschechischen Jugendaus-
        tausch nimmt der DJO-Mitgliedsverband Sudetendeut-
        sche Jugend für den Deutschen Bundesjugendring den Sitz
        im deutsch-tschechischen Jugendrat wahr. Dieses Gre-
        mium legt unter anderem die Schwerpunkte der Jugend-
        zusammenarbeit, die aus den Mitteln des Kinder- und
        Jugendplans des Bundes gefördert werden, fest.
        Das deutsche kulturelle Erbe wird direkt und indirekt
        in vielen Jugendbegegnungen thematisiert. Allein für das
        Jahr 2001 haben mehr als ein Dutzend Träger eine Förde-
        rung für Programme beantragt, in denen auf Spurensuche
        gegangen, kulturelle Traditionen gepflegt und die ge-
        meinsame Geschichte aufgearbeitet wird.
        Anlage 14
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Frage des
        Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/5269, Frage 40):
        Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Erörterun-gen innerhalb der Regierung und des Parlaments der Bundesrepu-blik Jugoslawien hinsichtlich eines neuen Gesetzes zum Schutznationaler Minderheiten, und in welcher Weise will die Bundesre-gierung die Förderung des Deutschen Volksverbandes in Jugosla-wien vor dem Hintergrund der dortigen politischen Veränderun-gen entwickeln?
        Die Regierung der BRJ bereitet zurzeit gesetzliche Re-
        gelungen zum Schutze nationaler Minderheiten vor. Sie
        wird dabei beraten durch Vertreter der OSZE und des Eu-
        roparates. Der Abstimmungsprozess mit OSZE- und Eu-
        roparatsvertretern erfolgt in der Absicht, die zu treffenden
        Regelungen den in der Europäischen Union bestehenden
        Standards zum Schutze nationaler Minderheiten anzupas-
        sen. Die Förderung des Deutschen Volksverbandes in
        Jugoslawien wird die Bundesregierung im Lichte der
        künftigen Regelungen prüfen.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001 14803
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Anlage 15
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Fragen des
        Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache
        14/5269, Fragen 41 und 42):
        Seit wann kennt der jetzige Bundesminister des Auswärtigen,Joseph Fischer, den jetzigen Mitarbeiter des Auswärtigen Amts,Hans-Gerhart Schmierer, und bei welcher Gelegenheit lerntensich beide kennen?
        Trifft es zu, dass der Mitarbeiter im Auswärtigen Amt, Hans-Gerhart Schmierer, gegenüber dem Massenmörder Pol Pot inKambodscha positiv eingestellt gewesen ist (vgl. „FrankfurterAllgemeine Zeitung“ vom 31. Januar 2001, „Der Spiegel“ vom29. Januar 2001)?
        Zu Frage 41:
        Bundesminister Fischer und Herr Schmierer kennen
        sich bereits aus der Zeit vor der Einstellung von Herrn
        Schmierer im Auswärtigen Amt.
        Zu Frage 42:
        Bei der Einstellung von Herrn Schmierer in das Aus-
        wärtige Amt ist eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt
        worden. Dabei wurden die für eine Sicherheitsüberprü-
        fung relevanten Informationen einbezogen. Darüber hi-
        naus ist es nicht Sache der Bundesregierung, Äußerungen
        oder Meinungen von Bediensteten, die vor der Einstel-
        lung in den Bundesdienst liegen, zu recherchieren oder zu
        kommentieren.
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen
        des Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn) (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/5269, Fragen 43 und 44):
        Wann ist der Bundesregierung bekannt geworden, dass sichAlfred Sirven bereit erklärt hatte, nach ausreichender Vorberei-tungszeit vor dem 1. Untersuchungsausschuss der 14. Wahlperi-ode des Deutschen Bundestages auszusagen?
        Welche zeitlichen Übergabefristen gibt es aufgrund vonRechtsvorschriften für die Auslieferung eines Ausländers, und in-wieweit hat die Bundesregierung den von den Rechtsvorschriftenvorgegebenen zeitlichen Rahmen bei der Auslieferung von AlfredSirven genutzt?
        Zu Frage 43:
        Dem Bundesministerium der Justiz ist dies zunächst
        am Nachmittag des 6. Februar 2001 über die aktuellen
        Nachrichtensendungen bekannt geworden. Sodann hat
        der Vorsitzende des 1. Untersuchungsausschusses dies
        zunächst telefonisch und später auch mit einem Schreiben
        vom selben Tag dem Bundesministerium der Justiz mit-
        geteilt, verbunden mit der Bitte um Prüfung, ob der Voll-
        zug der Auslieferung aus diesem Grunde für etwa zwei
        Wochen zurückgestellt werden könne.
        Zu Frage 44:
        Der Antwort auf Ihre Frage möchte ich zum besseren
        Verständnis folgenden rechtlichen Hintergrund voraus-
        schicken: Alfred Sirven war von den französischen Behör-
        den nach Artikel 95 des Schengener Durchführungsüber-
        einkommens zur Festnahme zum Zwecke der Auslie- fe-
        rung ausgeschrieben. Eine derartige Ausschreibung ist
        gemäß Artikel 64 dieses Übereinkommens einem Ersu-
        chen um vorläufige Festnahme gleichgestellt. Ein geson-
        dertes Ersuchen um vorläufige Festnahme zum Zwecke
        der Auslieferung ist bei derartigen Ausschreibungen im
        Schengener Informationssystem somit entbehrlich.
        Nach einer Festnahme des Verfolgten sind bei der Vor-
        führung beim Richter des nächsten Amtsgerichts nach
        § 22 des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in
        Strafsachen (IRG) die so genannten Begleitpapiere nach
        Artikel 95 Absatz 2 des Schengener Durchführungsüber-
        einkommens vorzulegen. Aus diesen ergibt sich die um
        Festnahme ersuchende Behörde, das Bestehen eines Haft-
        befehls, die Art und die rechtliche Würdigung der straf-
        baren Handlung, die Beschreibung der Umstände, unter
        denen die Straftat begangen wurde einschließlich der Zeit,
        des Orts und der Art der Täterschaft. Erhebt der Verfolgte
        bei seiner Anhörung gegen die Auslieferung keine Ein-
        wände und erklärt er sich mit der vereinfachten Ausliefe-
        rung nach Belehrung zu richterlichem Protokoll einver-
        standen, so kann die Auslieferung im vereinfachten
        Verfahren bewilligt und vollzogen werden, sobald ein
        Auslieferungshaftbefehl durch das Oberlandesgericht er-
        lassen worden ist. Der Eingang eines förmlichen Auslie-
        ferungsersuchens nebst Auslieferungsunterlagen ist in
        diesen Fällen nicht abzuwarten.
        Weder das Gesetz über die internationale Rechtshilfe
        in Strafsachen noch das im vorliegenden Fall einschlägige
        Europäische Auslieferungsübereinkommen in Verbin-
        dung mit dem Schengener Durchführungsübereinkom-
        men schreiben ausdrücklich Fristen vor, innerhalb derer
        die Übergabe zu erfolgen hat. Das Schengener Durch-
        führungsübereinkommen ist allerdings getragen von dem
        Grundsatz, Auslieferungsverfahren innerhalb Europas zu
        erleichtern und zu beschleunigen. Nach dem verfassungs-
        rechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf die
        Auslieferungshaft – ebenso wie jede andere freiheitsent-
        ziehende Maßnahme – nicht länger als unbedingt erfor-
        derlich andauern. Auslieferungshaft wird ausschließlich
        zum Zweck der Sicherstellung der Durchführung der Aus-
        lieferung verhängt.
        Nachdem die Voraussetzungen der vereinfachten Aus-
        lieferung des Alfred Sirven nach § 41 des Gesetzes über
        die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen vorlagen und
        das zuständige Oberlandesgericht Frankfurt den Auslie-
        ferungshaftbefehl erlassen hatte sowie die Übergabe an
        die französischen Abholbeamten unverzüglich erfolgen
        konnte, war eine weiter gehende Haft in Deutschland für
        das ausländische Ermittlungsverfahren unter keinem recht-
        lichen Gesichtspunkt gerechtfertigt. Dies umso mehr, als
        gegen Alfred Sirven in Deutschland keine freiheitsentzie-
        henden Maßnahmen für ein deutsches Verfahren angeord-
        net worden waren. Die für die Bewilligung der Auslie-
        ferung zuständige Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt
        – nicht die Bundesregierung – hatte mithin aus Rechts-
        gründen keinen „vorgegebenen zeitlichen Rahmen“, den
        sie hätte ausschöpfen können.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 200114804
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen
        des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/5269, Fragen 45 und 46):
        Was ist zwischen der Bundesregierung und französischen Be-hörden im Zusammenhang mit der Auslieferung von Alfred Sirvenbesprochen worden?
        War der Bundesregierung bei ihrem Handeln hinsichtlich derAuslieferung von Alfred Sirven bewusst, dass französische Jus-tizbehörden sich bisher geweigert haben, die Arbeit des 1. Unter-suchungsausschusses der 14. Wahlperiode durch Gewährung vonRechtshilfe zu unterstützen?
        Zu Frage 45:
        Im Zusammenhang mit der Auslieferung von Alfred
        Sirven haben verschiedene hochrangige Gespräche zwi-
        schen der Bundesregierung und der französischen Regierung
        stattgefunden. Diese haben dazu geführt, dass der französi-
        sche Ministerpräsident nach Rücksprache mit der französi-
        schen Justizministerin die Zusicherung gegeben hat, dass die
        französische Regierung alles in ihrer Macht stehende tun
        wird, um eine Vernehmung von Alfred Sirven als Zeuge
        durch den Untersuchungsausschuss zu ermöglichen.
        Zu Frage 46:
        Der Bundesregierung ist bekannt, dass die französische
        Justiz in den vorangegangenen Rechtshilfeersuchen des
        Untersuchungsausschusses um Zeugenvernehmungen in
        Frankreich die Rechtsauffassung vertreten hat, Rechtshilfe
        für parlamentarische Untersuchungsausschüsse könne auf
        der Grundlage des Europäischen Rechtshilfeübereinkom-
        mens nicht geleistet werden, weil diese keine Justizbehör-
        den im Sinne des Übereinkommens seien. Gerade deswegen
        misst die Bundesregierung der auf ihre Bitte hin abgegebe-
        nen Zusagen der französischen Regierung, sie werde alles in
        ihrer Macht stehende tun, um eine Vernehmung von Alfred
        Sirven als Zeuge durch den Untersuchungsausschuss zu er-
        möglichen, besondere Bedeutung bei.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen
        des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/5269, Fragen 47 und 48):
        Ist die Bundesregierung über das Eintreffen von Alfred Sirvenauf dem Flughafen Frankfurt informiert worden, und was hat siedaraufhin unternommen?
        Seit wann lagen deutschen Behörden gegen Alfred Sirven eininternationaler Haftbefehl sowie ein Auslieferungsersuchen fran-zösischer Behörden vor?
        Zu Frage 47:
        Ja. Das Bundesministerium des Innern ist am 2. Fe-
        bruar 2001 über die Festnahme des Alfred Sirven in Ma-
        nila und seinen Flug mit der Lufthansa zum Flughafen
        Frankfurt/Main informiert worden. Das zuständige Bun-
        desgrenzschutzamt Flughafen Frankfurt/Main hat darauf-
        hin angesichts der Ausschreibung zur Festnahme im
        Schengener Informationssystem die Festnahme von
        Alfred Sirven vorbereitet und durchgeführt.
        Zu Frage 48:
        Die französischen Behörden hatten Alfred Sirven erstmals
        am 23. Juli 1997 im Schengener Informationssystem zur
        Festnahme zwecks Auslieferung ausgeschrieben. Am
        3. September 1999 wurde aufgrund eines neuen französischen
        Haftbefehls die Ausschreibung im Schengener Informations-
        system durch die französischen Behörden aktualisiert.
        Ich habe bereits in meiner Antwort auf die Frage Nr. 44
        des Kollegen Hauser auf die Rechtslage nach dem
        Schengener Durchführungsübereinkommen hingewiesen,
        nämlich: dass ein gesondertes Ersuchen um vorläufige
        Festnahme zum Zwecke der Auslieferung bei Ausschrei-
        bungen im Schengener Informationssystem entbehrlich
        ist; und dass in Fällen der vereinfachten Auslieferung die
        bewilligte Auslieferung vollzogen werden kann, ohne dass
        der Eingang des förmlichen Auslieferungsersuchens nebst
        Auslieferungsunterlagen abzuwarten ist.
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen
        des Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim) (CDU/
        CSU) (Drucksache 14/5269, Fragen 49 und 50):
        Welche Informationen sind der Bundesregierung im Zusam-menhang mit der Festnahme von Alfred Sirven von hessischenBehörden übermittelt worden?
        Was hat die Bundesregierung nach dem etwaigen Eingang vonInformationen durch hessische Behörden unternommen?
        Zu Frage 49:
        Lassen Sie mich zur Beantwortung Ihrer Frage zunächst
        auf die Zuständigkeitsverteilung zwischen der Bundesre-
        gierung und den Ländern in Auslieferungsfällen wie dem
        vorliegenden eingehen: Mit der so genannten Zuständig-
        keitsvereinbarung, zuletzt geändert am 1. Juli 1993, hat die
        Bundesregierung die Ausübung der Bewilligungsbefugnis
        über ein- und ausgehende Rechtshilfeersuchen einschließ-
        lich Auslieferungsersuchen auf die Landesregierungen
        übertragen. Diese haben ihrerseits nach § 74 Abs. 2 des Ge-
        setzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen das
        Recht zur weiteren Übertragung. Davon haben sie auch Ge-
        brauch gemacht. Bewilligungsbehörde im vorliegenden Fall
        war demzufolge die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt.
        Nach Nummer 7 der Zuständigkeitsvereinbarung ha-
        ben sich die Landesregierungen in Fällen, denen besonde-
        re Bedeutung in politischer, tatsächlicher oder rechtlicher
        Beziehung zukommt, mit der Bundesregierung rechtzei-
        tig ins Benehmen zu setzen und haben Bedenken der Bun-
        desregierung Rechnung zu tragen. Die von den hessischen
        Behörden übermittelten Informationen über den Verlauf
        des Auslieferungsverfahrens gaben der Bundesregierung
        keinen Anlass, Bedenken zu erheben.
        Zu Frage 50:
        Auf der Grundlage der von den zuständigen hessischen
        Behörden übermittelten Informationen über den Verlauf
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001 14805
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        des Auslieferungsverfahrens hat es für die Bundesregie-
        rung keinen Anlass gegeben, tätig zu werden.
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen
        des Abgeordneten Dietmar Schlee (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/5269, Fragen 51 und 52):
        Welche Behörden des Bundes haben während der Ausliefe-
        rungshaft Alfred Sirven vernommen und mit welchem Ergebnis?
        Was hat die Bundesregierung aufgrund der vom Vorsitzenden
        des 1. Untersuchungsausschusses der 14. Legislaturperiode,
        Volker Neumann, am 7. Februar 2001 übermittelten Bitte be-
        züglich des weiteren Verbleibs von Alfred Sirven in Deutschland
        unternommen?
        Zu Frage 51:
        Alfred Servin ist durch Beamte des Bundeskriminal-
        amtes zu den Komplexen „Zielfahndung Pfahls“ und
        „Leuna-Verkauf“ befragt worden, nachdem er sich frei-
        willig zu einem Gespräch bereit erklärt hatte. Er hat er-
        klärt, zu beiden Komplexen keine Angaben machen zu
        können. Ferner haben Mitglieder einer vom Bundesminis-
        terium der Finanzen eingesetzten Ermittlungsgruppe, der
        es obliegt zu untersuchen, ob dem Bund im Zusammen-
        hang mit der Privatisierung von Leuna/Minol ein Schaden
        entstanden ist, mit Alfred Sirven gesprochen. Dieser
        wollte jedoch zur Sache keine Angaben machen.
        Zu Frage 52:
        Unbeschadet der Zuständigkeit der hessischen Behörden
        hat die Bundesregierung geprüft, ob für die vom Vorsitzen-
        den des 1. Untersuchungsausschusses erbetene Zurückstel-
        lung des Vollzuges der Auslieferung zum Zwecke einer zeu-
        genschaftlichen Vernehmung des Alfred Sirven eine
        Rechtsgrundlage besteht. Gegen Alfred Sirven lag und liegt
        kein deutscher Haftbefehl vor. Seine Inhaftnahme und die
        Anordnung der Auslieferungshaft nach § 16 IRG diente
        ausschließlich dem Zweck, seine Auslieferung nach Frank-
        reich sicherzustellen. Die Dauer der Inhaftierung ist dabei
        auf die Zeit zu beschränken, die für die Prüfung der Zuläs-
        sigkeit der Auslieferung, deren Bewilligung und deren Voll-
        zug unerlässlich ist. Sie darf nicht für sonstige Zwecke, die
        mit der Auslieferung nicht in unmittelbarem Zusammen-
        hang stehen, verlängert werden. Vor diesem Hintergrund
        konnte sie auch nicht in Anwendung von Artikel 44 GG im
        Hinblick auf den Wunsch des Untersuchungsausschusses,
        Sirven als Zeugen zu vernehmen, verlängert werden, da die-
        ser Wunsch keinen Haftgrund darstellt. Artikel 104 GG
        erlaubt eine Freiheitsentziehung nur aufgrund eines förmli-
        chen Gesetzes. In Ermangelung einer entsprechenden
        Rechtsgrundlage sah die Bundesregierung daher keinen
        Anlass, die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt von der
        Bitte des Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses um
        Zurückstellung des Vollzuges der Auslieferung zu unter-
        richten, zumal der Vorsitzende des 1. Untersuchungsaus-
        schusses diesen Wunsch auch schon gegenüber dem zu-
        ständigen Oberlandesgericht in Frankfurt geäußert hatte.
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Ulrich Heinrich (F.D.P.) (Druck-
        sache 14/5269, Fragen 53 und 54):
        Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Kontrollen beim Im-
        port von BSE-verseuchtem Tiermehl nach Deutschland oder in
        andere Staaten versagt haben?
        Welche Konsequenzen haben festgestellte Fehler und Lücken
        bei der Kontrolle von BSE-verseuchtem Tiermehl nach sich ge-
        zogen?
        Zu Frage 53:
        Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor,
        die auf ein Versagen der bei der Einfuhr von Tiermehlen
        aus Drittländern vorgeschriebenen Einfuhrkontrollen
        (Dokumenten- und Nämlichkeitsprüfung sowie stichpro-
        benhafte Warenuntersuchung) in Deutschland hindeuten.
        Im Übrigen ist bisher nur in einem Drittland, der Schweiz,
        ein größeres BSE-Geschehen bekannt. Die schweizeri-
        schen Behörden nehmen an, dass wahrscheinlich Tier-
        mehle aus dem Vereinigten Königreich, die vermutlich
        auf dem europäischen Kontinent mit neuen Herkunfts-
        und Qualitätsangaben versehen und in die Schweiz im-
        portiert wurden, Auslöser des dortigen Geschehens sind.
        Zu Frage 54:
        Der Inhaber einer Tierkörperbeseitigungsanstalt hat über
        betriebliche Eigenkontrollen sicherzustellen, dass erstens
        die im Betriebsablauf im Hinblick auf eine mögliche Tier-
        seuchenverbreitung kritischen Stellen bestimmt und kon-
        trolliert werden, zweitens aus den erzeugten Produkten in
        regelmäßigen Abständen repräsentative Proben entnom-
        men und diese auf die Einhaltung der geltenden Vorschrif-
        ten untersucht werden, drittens im Falle, dass eine Probe
        den Anforderungen nicht entspricht, die Ursachen hierfür
        ermittelt und die festgestellten Mängel unverzüglich abge-
        stellt werden, viertens die Ergebnisse der Kontrollen auf-
        gezeichnet und zur Einsicht der zuständigen Behörde min-
        destens zwei Jahre aufbewahrt werden.
        Neben den betrieblichen Eigenkontrollen unterliegen
        die Tierkörperbeseitigungsanstalten auch behördlichen
        Kontrollmaßnahmen. Sofern im Rahmen der behördli-
        chen Kontrolle ein Zuwiderhandeln festgestellt wird,
        kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis
        zu 30 000 DM geahndet werden.
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatsekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms (F.D.P.)
        (Drucksache 14/5269, Fragen 55 und 56):
        Ist der Bundesregierung bekannt, welche Vorkehrungen dieEU-Kommission und die Mitgliedstaaten gegen den Import vonTiermehl, das mit BSE-Erregern verseucht ist, unternommen ha-ben und zukünftig vorsehen?
        Ist der Bundesregierung bekannt, wer für das Inverkehrbrin-gen von BSE-verseuchtem Tiermehl verantwortlich ist?
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 200114806
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Zu Frage 55:
        Die EU-Kommission, Deutschland und, soweit bekannt,
        auch andere Mitgliedstaaten lassen sich vom Grundsatz lei-
        ten, dass aus Drittländern eingeführte Tiermehle unter An-
        wendung gleichwertiger Herstellungsverfahren, wie sie im
        Einfuhrland gelten, hergestellt und den in der EU geltenden
        Qualitätsstandards entsprechen müssen.
        Die Harmonisierung der tierseuchenrechtlichen Anfor-
        derungen an die Einfuhr von zur Verfütterung bestimm-
        tem verarbeitetem tierischen Eiweiß (Tiermehle) aus
        Drittländern wurde durch die am 1. Januar 1994 in Kraft
        getretene Richtlinie 92/118/EWG eingeleitet. Sie schreibt
        die Einhaltung der in der Tierkörperbeseitigungsrichtlinie
        (90/667/EWG) für die Mietgliedstaaten geltenden und je
        nach Ausgangsmaterial (gefährliche oder weniger gefähr-
        liche Stoffe) unterschiedlichen mikrobiologischen Nor-
        men auch für importierte Tiermehle vor. Spezifische Be-
        handlungsverfahren für das Ausgangsmaterial wurden
        jedoch nicht festgelegt. Die vorgeschriebenen mikrobio-
        logischen Normwerte können sowohl durch das Druck-
        verfahren als auch durch alternative Verfahren zur Hitze-
        behandlung erfüllt werden.
        Diesen Bestimmungen wurde in Deutschland im Rah-
        men von Einfuhrgenehmigungen dadurch Rechnung getra-
        gen, dass die Länder die Einfuhr unter anderem von der
        Einhaltung der in Deutschland vorgeschriebenen Behand-
        lungsverfahren abhängig machten (bei gefährlichem Aus-
        gangsmaterial periodisches Druckverfahren – 133°C,
        20 Minuten, 3 bar). Eine vollständige mit dem Wegfall des
        Genehmigungsverfahrens verbundene Harmonisierung der
        Einfuhrvorschriften erfolgte in Deutschland durch die ab
        1. Januar 1995 geltende Entscheidung 93/344/EG. Danach
        durften aus gefährlichen Stoffen hergestelltes und zur Ver-
        fütterung bestimmtes verarbeitetes tierisches Eiweiß nur
        eingeführt werden, wenn es mit dem periodischen Druck-
        verfahren behandelt worden war. Die gemeinschaftsrecht-
        lich erlaubten weniger stringenten alternativen Hitze-
        behandlungsverfahren durften bei Einfuhren nach Deutsch-
        land nicht angewendet werden. Für aus wenig gefährlichen
        Stoffen hergestellte Tiermehle waren die Behandlungsver-
        fahren nicht vorgeschrieben, es mussten lediglich die mi-
        krobiologischen Normen eingehalten werden. In anderen
        Mitgliedstaaten brauchten diese Regelungen nicht ange-
        wendet werden, da das In- Kraft-Treten der Entscheidung
        93/344/EG mehrfach und zuletzt auf den 1.April 1997 ver-
        schoben wurde. Ab diesem Zeitpunkt dürfen aus Säugetier-
        eiweiß hergestellte Tiermehle und diese enthaltende Er-
        zeugnisse (einschließlich Mischungen) gemeinschaftsweit
        aus Drittländern nur eingeführt werden, wenn das ab glei-
        chem Zeitpunkt für die Mitgliedstaaten durch Entscheidung
        96/449/EG vorgeschriebene Drucksterilisationsverfahren
        bei der Herstellung zur Anwendung kommt.
        Bei der vorgesehenen Neuordnung des Tierkörperbesei-
        tigungsrechts auf europäischer Ebene ist derzeit vorgese-
        hen, dass aus Drittländern importiertes behandeltes tieri-
        sches Eiweiß nach Maßgabe der innergemeinschaftlich
        geltenden Regeln hergestellt und aus gelisteten Drittlandbe-
        trieben stammen muss, die die Gemeinschaftsanforderung
        erfüllen. Es ist demnach vorgesehen, dass importierte Tier-
        mehle die gleichen Bedingungen erfüllen müssen wie sie für
        in der EU hergestellte gelten. Infolge der seit 1. Januar 2000
        geltenden EU-rechtlichen und nationalen Schutzmaßnah-
        men hinsichtlich der Verfütterung von tierischen Eiweißen
        an lebensmittelliefernde Tiere wird davon ausgegangen,
        dass genannter Vorschlag entsprechend angepasst wird.
        Zu Frage 56:
        Tiermehl darf in Deutschland seit Jahrzehnten nur mit
        dem Drucksterilisationsverfahren bei mindestens 133°C,
        einem Druck von 3 bar über eine Heißhaltezeit von mindes-
        tens 20 Minuten hergestellt werden. Dieses Verfahren bietet
        auch nach Auffassung der wissenschaftlichen Gremien der
        Gemeinschaft derzeit die höchstmögliche Sicherheit zur
        Inaktivierung von BSE-Erregern. Dennoch kann nicht aus-
        geschlossen werden, dass in der Zeit, als gemeinschaftsweit
        alternative Erhitzungsbedingungen zulässig waren, auch
        Tiermehle, die nicht mit dem Drucksterilisationsverfahren
        hergestellt wurden, auf den deutschen Markt kamen. Für
        Futtermittelkontrollen sind die Länder zuständig.
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die
        Frage des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann
        (F.D.P.) (Drucksache 14/5269, Frage 57):
        Ist der Bundesregierung bekannt, welche Vorkehrungen dieLänder gegen den Import von Tiermehl, das mit BSE-Erregernverseucht ist, unternommen haben und zukünftig vorsehen?
        Vor der Anwendung der gemeinschaftsrechtlich har-
        monisierten Einfuhranforderungen für zur Verfütterung
        bestimmtes verarbeitetes tierisches Eiweiß Anfang 1995
        in Deutschland bedurften Tiermehleinfuhren der Geneh-
        migung der Länder. Die Länder haben Einfuhren nur ge-
        nehmigt, wenn durch die Drittländer amtlich bescheinigt
        wird, dass die für die Tiermehlherstellung in Deutschland
        vorgeschriebenen Anforderungen eingehalten worden
        sind. Im Übrigen geht die Bundesregierung davon aus,
        dass Tiermehleinfuhren auch zukünftig dem Bundes- so-
        wie dem Gemeinschaftsrecht unterliegen.
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Marita Sehn (F.D.P.) (Drucksache
        14/5269, Fragen 58 und 59):
        Wie viele Rinder wurden bisher in Deutschland mithilfe vonBSE-Schnelltests untersucht und mit welchem Ergebnis?
        Ist der Bundesregierung bekannt, ob und auf welchen Wegenin der Vergangenheit Tiermehl, das mit den BSE-Erregern ver-seucht war, nach Deutschland gelangt ist?
        Zu Frage 58:
        Die Daten der durchgeführten BSE-Schnelltests bei
        Schlachtrindern werden von den Ländern je Kalenderwo-
        che erfasst und sind jeweils bis zum folgenden Mittwoch
        zu melden. Da die heutigen Meldungen noch nicht voll-
        ständig vorliegen, muss auf die Daten zum Meldetag 7. Fe-
        bruar 2001 zurückgegriffen werden: Danach sind in
        Deutschland vom 6. Dezember 2000 bis einschließlich
        2. Februar 2001 insgesamt 185361 geschlachtete Rinder
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001 14807
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        mit einem BSE-Schnelltest untersucht worden. In diesem
        Zeitraum sind 12 dieser Schlachtrinder positiv getestet
        worden. Nach dem Stichtag 2. Februar 2001 wurde ein
        weiteres Schlachtrind positiv getestet. Die Daten der
        durchgeführten BSE-Schnelltests gefallener bzw. notge-
        schlachteter Rinder werden monatlich erfasst. Bis zum
        Stichtag 31. Dezember 2000 wurden demnach 7 069 ge-
        fallene bzw. notgeschlachtete Rinder über 24 Monate un-
        tersucht, wobei zwei Rinder positiv getestet wurden. Im
        Jahr 2001 wurden weitere 14 gefallene bzw. auffällig ge-
        wordene notgeschlachtete Rinder positiv getestet.
        Zu Frage 59:
        Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und auf wel-
        chen Wegen in der Vergangenheit Tiermehl, das mögli-
        cherweise mit BSE-Agenzien verseucht war, nach
        Deutschland gelangt ist. Die Möglichkeit einer derartigen
        Einschleppung kann jedoch aufgrund möglicherweise un-
        zureichender nationaler und gemeinschaftsrechtlicher
        Schutzmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Be-
        kannt ist, dass im Zeitraum 1987 bis 1989 1131,5 Tonnen
        Fleischmehl und Grieben aus dem Vereinigten Königreich
        (VK) nach Deutschland verbracht worden sind. Wegen
        der Zunahme der BSE-Fälle im Vereinigten Königreich
        haben sich dann Bund und Länder darauf verständigt, ab
        Mai 1989 keine Genehmigung für das Verbringen von
        Tier- und Knochenmehlen aus dem VK zu erteilen. Durch
        Verordnung vom 22. August 1990 wurde diese Absprache
        auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Dadurch durften
        Futtermittel, die aus Tierkörpern, Tierkörperteilen oder
        Erzeugnissen von Rindern aus dem VK stammen oder
        solches Material enthalten, nicht mehr auf direktem oder
        indirektem Wege ins Inland gelangen. Die deutsche Han-
        delstatistik weist auch ab 1990 kein Verbringen von Tier-
        mehl und Grieben von Säugetieren aus dem VK aus.
        Eine neue Rechtslage ergab sich ab 1. Januar 1994. Seit-
        dem unterliegt generell das Verbringen von verarbeitetem
        tierischen Eiweiß aus anderen Mitgliedstaaten nach
        Deutschland den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen
        (Richtlinien 90/667/EWG und 92/118/EWG). Danach
        konnte verarbeitetes tierisches Eiweiß nach Deutschland
        genehmigungsfrei verbracht werden, wenn es aus zugelas-
        senen Einrichtungen stammt und bei seiner Herstellung mi-
        krobiologische Mindeststandards eingehalten wurden. Im
        Hinblick auf die Inaktivierung des BSE-Agens wurden erst
        durch Entscheidung 94/382/EG Prozessparameter festge-
        legt. Die neben dem Druckverfahren zugelassenen alterna-
        tiven Verfahren zur Hitzebehandlung, die sich bei späteren
        Forschungen als ungeeignet erwiesen hatten, den Erreger
        der Traberkrankheit (Scrapie) zu inaktivieren, wurden erst
        mit Wirkung vom 1. April 1997 verboten. Die insbesondere
        zwischen 1994 und 1997 nach Deutschland verbrachten
        Tiermehle können möglicherweise mit Verfahren herge-
        stellt worden sein, die sich später als unwirksam erwiesen
        haben. Innergemeinschaftliche Verbote beim Handel mit
        Tiermehlen bestehen für das Vereinigte Königreich seit
        März 1996 und für Portugal seit November 1998.
        Anlage 25
        Amtliche Mitteilungen
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
        der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
        nachstehenden Vorlagen absieht:
        Haushaltsausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2000Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 60 04 Titel 682 01 –Finanzierung der Post-Unterstützungskassen
        – Drucksachen 14/4869, 14/4992 Nr. 3 –
        Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Gutachten des wissenschaftlichen Beirats Bodenschutzbeim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit
        Wege zum vorsorgenden Bodenschutz
        Fachliche Grundlagen und konzeptionelle Schritte füreine erweiterte Boden-Vorsorge
        – Drucksache 14/2834 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Umweltgutachten 2000des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen
        Schritte ins nächste Jahrtausend
        – Drucksache 14/3363 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit-
        geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla-
        gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla-
        ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung
        abgesehen hat.
        Auswärtiger Ausschuss
        Drucksache 14/4309 Nr. 1.17Drucksache 14/4309 Nr. 1.21Drucksache 14/4309 Nr. 1.24Drucksache 14/4570 Nr. 2.1
        Innenausschuss
        Drucksache 14/4665 Nr. 2.28
        Drucksache 14/4665 Nr. 2.29
        Drucksache 14/4945 Nr. 2.25
        Ausschuss für Umwelt, Naturschutzund Rektorsicherheit
        Drucksache 14/1441 Nr. 1.9
        Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
        Drucksache 14/4865 Nr. 1.3
        Ausschuss für wirtschaftlicheZusammenarbeit und Entwicklung
        Drucksache 14/3341 Nr. 2.21Drucksache 14/3409 Nr. 1.42Drucksache 14/3428 Nr. 2.11Drucksache 14/4441 Nr. 1.13
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 200114808
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin