Rede:
ID1415101000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 4
    1. Eine: 1
    2. Fragedes: 1
    3. Kollegen: 1
    4. Kolb.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Betriebs- verfassungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . 14751 A Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14751 B Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . 14751 D Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14752 A Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14752 B Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14752 C Ute Kumpf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14752 C Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14752 D Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 14752 D Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14753 A Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14753 B Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14753 B Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14753 C Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14753 C Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 14753 D Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 14754 A Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14754 C Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14754 C Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14754 D Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 14755 A Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . . . . . 14755 C Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14755 C Dr. Ditmar Staffelt SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 14755 D Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 14756 A Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14756 B Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14756 B Brigitte Baumeister CDU/CSU . . . . . . . . . . . 14756 C Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 14756 C Detlev von Larcher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 14756 D Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14757 A Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14757 A Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14757 B Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14757 B Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14757 C Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 14757 C Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14757 D Olaf Scholz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14758 B Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 14758 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 14/5269, 14/5308) . . . . . . . 14758 C Finanzierung der Reise von Bundesminister Joseph Fischer nach Algerien im Jahre 1969 DringlAnfr 1 Eckhard von Klaeden CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . 14758 D ZusFr Eckhard von Klaeden CDU/CSU . . . . 14758 D ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14759 C ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . 14759 D Plenarprotokoll 14/151 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 151. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001 I n h a l t : ZusFr Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU 14760 B ZusFr Gert Weissskirchen (Wiesloch) SPD 14760 D ZusFr Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . 14761 A ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 14761 C Eventuelle Unterstützung der PFLP durch Bundesminister Joseph Fischer DringlAnfr 2 Eckhart von Klaeden CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 14761 D ZusFr Eckhart von Klaeden CDU/CSU . . . . . 14762 A ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . 14762 C ZusFr Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU 14763 A ZusFr Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 14763 B ZusFr Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU . . . . . . 14763 C Ermöglichung von Gentests im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik (PDI); Berücksich- tigung von Einwänden unter anderem des Deut- schen Behindertenrats MdlAnfr 1, 2 Dr. Ilja Seiffert PDS Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG 14764 A ZusFr Dr. Ilja Seiffert PDS . . . . . . . . . . . . . . . 14764 B ZusFr Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 14765 B Zusammenhang zwischen dem neuen Klima- schutzprogramm der Bundesregierung und der Broschüre „Damit weniger in die Luft geht“ des BMU MdlAnfr 4 Annette Widmann-Mauz CDU/CSU Antw PStSekr’in Simone Probst BMU . . . . . . 14765 C ZusFr Annette Widmann-Mauz CDU/CSU 14765 D ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 14766 C ZusFr Norbert Barthle CDU/CSU . . . . . . . . . 14767 A ZusFr Gudrun Kopp F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 14767 B ZusFr Martin Hohmann CDU/CSU . . . . . . . . 14767 B Änderung der Regelung des § 57 c Abs. 2 Hoch- schulrahmengesetz MdlAnfr 5 Angelika Volquartz CDU/CSU Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14767 D ZusFr Angelika Volquartz CDU/CSU . . . . . . 14768 A Aufforderung der Europäischen Kommission zur Vorlage von Beweismaterial für die Recht- fertigung eines Einfuhrverbots für Kampf- hunde sowie zur Erwägung milderer Maßnah- men MdlAnfr 6, 7 Gudrun Kopp F.D.P. Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . 14769 A, C ZusFr Gudrun Kopp F.D.P. . . . . . . . . . . . . . 14769 A, C Ergebnis der Nachbereitung des Entwurfs über die Feinausplanung und Stationierung der Bundeswehr in Bayern, insbesondere im Re- gierungsbezirk Schwaben; Verbleib des Jagd- bombergeschwaders 34 „Allgäu“ in Memmin- gerberg MdlAnfr 10, 11 Kurt J. Rossmanith CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14770 B, 14772 B ZusFr Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 14770 C, 14772 B ZusFr Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14771 B ZusFr Ulrich Adam CDU/CSU . . . . . . . . . . . 14771 C ZusFr Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 14771 D Erhalt des Bundeswehrstandortes Schneeberg in Sachsen; eventuelle Stationierung von Sol- daten aus dem Standort Leipzig MdlAnfr 12, 13 Wolfgang Dehnel CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14772 D, 14773 A ZusFr Wolfgang Dehnel CDU/CSU . . . . . . . . 14773 A ZusFr Ulrich Adam CDU/CSU . . . . . . . . . . . 14774 D ZusFr Georg Janovsky CDU/CSU . . . . . . . . . 14775 A ZusFr Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . . . . 14775 B Verteilungskriterien für die Ausgabe der Mehr- erlöse im Haushalt 2000 des BMVg MdlAnfr 16 Irmgard Karwatzki CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14775 D ZusFr Irmgard Karwatzki CDU/CSU . . . . . . 14775 D Fehlende Mittel im Haushalt des BMVg zur Modernisierung der Bundeswehr MdlAnfr 17 Irmgard Karwatzki CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14776 B ZusFr Irmgard Karwatzki CDU/CSU . . . . . . 14776 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001II Vorbelastungen des Haushalts des BMVg aus dem Haushaltsjahr 2000 und Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2001 MdlAnfr 18, 19 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14776 D, 14777 C ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . 14777 A, C Mehrausgabenmöglichkeit im Haushalt 1999 des BMVg MdlAnfr 20, 21 Paul Breuer CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14777 D, 14779 C ZusFr Paul Breuer CDU/CSU . . . . . 14778 A, 14779 D Zukünftige Nutzung der Bundeswehrliegen- schaft in Sonthofen; Revidierung der Ent- scheidung zur Verlegung der Schule für Feld- jäger und Stabsdienste von Sonthofen nach Hannover MdlAnfr 22, 23 Dr. Gerd Müller CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . 14780 A, B ZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . 14780 B ZusFr Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . . . . 14781 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Bundespolitische Auswirkungen neu bekannt gewordener Verstöße gegen das Parteiengesetz . . . . 14782 B Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 14782 C Dr. Rupert Scholz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 14783 C Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14784 D Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14786 A Petra Pau PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14787 A Siegrun Klemmer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 14788 A Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU . . . 14789 B Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14791 B Dr. Peter Danckert SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 14792 B Detlef Dzembritzki SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 14793 B Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . . . 14794 C Dr. Rainer Wend SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14796 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14797 C Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14797 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 14799 A Anlage 2 Teilnahme von Gila Altmann an einer mit dem Aufruf zur Demontage von Bahnanlagen ver- bundenen Demonstration am Atomkraftwerk Gundremmingen im April 1996 MdlAnfr 3 Vera Lengsfeld CDU/CSU Antw PStSekr’in Simone Probst BMU . . . . . . 14799 C Anlage 3 Zweifel des Bundesfinanzhofs hinsichtlich der Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßig- keit beim 50-prozentigen Vorsteuerabzugsver- bot für einen betrieblich und privat genutzten PKW; Bewertung der Berechnungen des BDJ im Rahmen der Änderungen der AfA-Tabellen MdlAnfr 8, 9 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14799 C Anlage 4 Zahl der nicht besetzten Mannschafts- und Un- teroffiziersdienstposten sowie Entwicklung bei den Weiterverpflichtungen; Einberufung von Grundwehrdienstleistenden 1998 bis 2001 so- wie Planungszahlen für die kommenden Jahre MdlAnfr 14, 15 Günther Friedrich Nolting F.D.P. Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14800 A Anlage 5 Verschiebung der Vorlage des Material- und Ausrüstungskonzepts der Bundeswehr auf vo- raussichtlich Ende März 2001; zusätzliche Ausgaben des Verteidigungshaushalts für Be- soldungs- und Strukturverbesserungen des ge- planten Gesetzes MdlAnfr 24, 25 Anita Schäfer CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14800 C Anlage 6 Berücksichtigung der Arbeitslosigkeit und der wirtschaftlichen Entwicklung bei der Schlie- ßung von Bundeswehrstandorten in Mecklen- burg-Vorpommern, insbesondere der interna- tionalen Einbindung bei der Schließung in Eggesin Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001 III MdlAnfr 26, 27 Ulrich Adam CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14800 D Anlage 7 Auswirkungen der Vorbelastungen aus dem Haushaltsjahr 2000 auf den Betrieb bei den Teilstreitkräften und auf die Investitionen im Jahr 2001 MdlAnfr 28, 29 Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14801 A Anlage 8 Aufstellung der Mehrausgabemöglichkeiten im Haushalt 1999 des BMVg sowie der Mehr- einnahmen und Minderausgaben aus Effizienz- steigerungen und Veräußerungserlösen für das Jahr 2001 MdlAnfr 30, 31 Ursula Lietz CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14801 B Anlage 9 Nicht fristgerechte Beantwortung der Frage zur beabsichtigten Schließung des Bundeswehr- standortes Stadtoldendorf im Landkreis Holz- minden sowie unterschiedliche Aussagen des Bundesministers Rudolf Scharping und der Par- lamentarischen Staatssekretärin beim BMVg, Brigitte Schulte, zur Schließung dieses Stand- ortes MdlAnfr 32, 33 Sylvia Bonitz CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14801 C Anlage 10 Finanzierung der Kosten für vorzeitige Zurru- hesetzungen von Arbeitern und Angestellten der Bundeswehr sowie Höhe der Ausgaben für bereits beschlossene Besoldungs- und Tarif- erhöhungen in 2001 MdlAnfr 34, 35 Hans Raidel CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14802 A Anlage 11 Schließung der Bundeswehrfachschule in Kiel MdlAnfr 36 Angelika Volquartz CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14802 C Anlage 12 Finanzierung neuer Kinderbetreuungsplätze und Erhöhung des Kindergeldes im Jahre 2002 MdlAnfr 37, 38 Ina Lenke F.D.P. Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ 14802 D Anlage 13 Einbeziehung des deutschen kulturellen Erbes in den Jugendaustausch mit den östlichen Nach- barstaaten, insbesondere Polen und Tschechien MdlAnfr 39 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ 14803 B Anlage 14 Gesetzesinitiative zum Schutz nationaler Min- derheiten in Jugoslawien; Förderung des Deut- schen Volksverbandes MdlAnfr 40 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 14803 D Anlage 15 Bekanntschaft des Bundesministers Joseph Fischer mit dem Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes H.-G. S. MdlAnfr 41, 42 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 14804 A Anlage 16 Zeitpunkt der Aussagebereitschaft von Alfred Sirven; Fristen bei der Auslieferung von in Auslieferungshaft sitzenden ausländischen Staatsbürgern MdlAnfr 43, 44 Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 14804 B Anlage 17 Gespräch mit französischen Behörden bezüg- lich der Auslieferung von Alfred Sirven; Ver- halten von französischen Justizbehörden ge- genüber dem 1. Untersuchungsausschuss MdlAnfr 45, 46 Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 14805 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001IV Anlage 18 Kenntnisse der Bundesregierung über den Fall Alfred Sirven sowie über sein Eintreffen auf dem Frankfurter Flughafen MdlAnfr 47, 48Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 14805 B Anlage 19 Informationen hessischer Behörden über die Fest- nahme Alfred Sirvens an die Bundesregierung MdlAnfr 49, 50Andreas Schmidt (Mühlheim) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 14805 C Anlage 20 Aktivitäten der Bundesregierung und Behör- den des Bundes im Zusammenhang mit der Festnahme Alfred Sirvens MdlAnfr 51, 52Dietmar Schlee CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 14806 A Anlage 21 Kontrollen beim Import von BSE-verseuch- tem Tiermehl sowie Konsequenzen aus festge- stellten Versäumnissen MdlAnfr 53, 54Ulrich Heinrich F.D.P. Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 14806 C Anlage 22 Schutzmaßnahmen der EU-Kommission und der EU-Mitgliedstaaten gegen den Import BSE-verseuchten Tiermehls; Verantwortlich- keiten für das Invehrkehrbringen von BSE- verseuchtem Tiermehl MdlAnfr 55, 56 Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 14806 D Anlage 23 Schutzmaßnahmen der Länder gegen den Im- port BSE-verseuchten Tiermehls MdlAnfr 57 Hans-Michael Goldmann F.D.P. Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 14807 C Anlage 24 Anzahl und Ergebnis der BSE-Schnelltests in Deutschland; mögliche Importwege für BSE- verseuchtes Tiermehl MdlAnfr 58, 59 Marita Sehn F.D.P. Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 14807 D Anlage 25 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14808 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001 V Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001 Custode 14797 (C) (D) (A) (B) Berichtigung 146. Sitzung, Seite 14289 (C), zweiter Absatz, der letzte Satz ist wie folgt zu lesen: „Das DIW und das Wupper- tal-Institut sagen: Wir bekommen die Einsparung von 23 Millionen Tonnen CO2, die zusätzlich zur Selbstver-pflichtung der deutschen Wirtschaft zu erbringen ist, mit dem Instrument der Quote hin.“ Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001 14799 (C) (D) (A) (B) Dr. Bartsch, Dietmar PDS 14.02.2001 Behrendt, Wolfgang SPD 14.02.2001* Bindig, Rudolf SPD 14.02.2001* Bohl, Friedrich CDU/CSU 14.02.2001 Dr. Bürsch, Michael SPD 14.02.2001 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 14.02.2001 Gleicke, Iris SPD 14.02.2001 Göllner, Uwe SPD 14.02.2001 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ 14.02.2001 DIE GRÜNEN Götz, Peter CDU/CSU 14.02.2001 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 14.02.2001 DIE GRÜNEN Hilsberg, Stephan SPD 14.02.2001 Dr. Hornhues, CDU/CSU 14.02.2001 Karl-Heinz Klappert, Marianne SPD 14.02.2001 Lippmann, Heidi PDS 14.02.2001 Dr. Niese, Rolf SPD 14.02.2001 Nolte, Claudia CDU/CSU 14.02.2001 Dr. Pfaff, Martin SPD 14.02.2001 Rühe, Volker CDU/CSU 14.02.2001 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 14.02.2001 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 14.02.2001 Hans Peter Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 14.02.2001 Sebastian, CDU/CSU 14.02.2001 Wilhelm Josef Seidenthal, Bodo SPD 14.02.2001 Tröscher, Adelheid SPD 14.02.2001 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 14.02.2001 Welt, Jochen SPD 14.02.2001 Wohlleben, Verena SPD 14.02.2001 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Frage der Abgeordneten Vera Lengsfeld (CDU/ CSU) (Drucksache 14/5269, Frage 3): Hat nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die heutigeParlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Um-welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Gila Altmann, am26. April 1996 an einer Demonstration am Atomkraftwerk Gund-remmingen teilgenommen, bei der zur Demontage von Bahnanla-gen aufgerufen wurde, und wenn ja, hält es die Bundesregierungfür opportun, dass die Staatssekretärin für die nächsten Castor-Transporte mitverantwortlich ist? Den ersten Teil der Frage beantworte ich mit nein, da- mit entfällt der zweite Teil Ihrer Frage. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatsekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Drucksache 14/5269, Fragen 8 und 9): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Aus- führungen des Bundesfinanzhofes im Urteil vom 30. November 2000 (Az. V R 30/00), in dem das höchste deutsche Finanzgericht Zweifel äußert, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, beim pauschalen 50-prozentigen Vorsteuerabzugsverbot bei ei- nem betrieblich genutzten PKW, der auch privat mitgenutzt wird, gewahrt wird? Stimmt die Bundesregierung den Berechnungen im Schreiben des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) an das Bun- desministerium der Finanzen vom 25. Januar 2001 im Rahmen der Änderungen der AfA-Tabellen (AfA: Absetzung für Abnutzun- gen) zu? Zu Frage 8: Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass der EuGH die Wirksamkeit des Ratsbeschlusses vom 28. Februar 2000 und damit die Rechtmäßigkeit der deutschen Rege- lung bestätigen wird. Der BFH selbst hat den Vorlagebe- schluss lediglich mit Zweifeln an der Vereinbarkeit der Ratsentscheidung mit dem Gemeinschaftsrecht begrün- det. Er hat hingegen nicht vorgetragen, dass er die Ent- scheidung für gemeinschaftsrechtswidrig hält. Was den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anbelangt, bezieht sich der BFH hinsichtlich seiner Zweifel in erster Linie auf ein Urteil des EuGH, das eine Ermächtigung für eine Regelung zum vollständigen Ausschluss des Rechts auf Vorsteuerabzug für bestimmte Aufwendungen für ungül- tig erklärte, weil sie als unverhältnismäßig gewertet wurde (Ampafrance, Sanofi Synthelabo, verbundene Rechtssachen C-177/99 und C-181/99). Im Gegensatz hierzu geht es bei der fraglichen Rege- lung des deutschen Rechts jedoch um den 50-prozentigen Ausschluss des Vorsteuerabzugs. Der Grundsatz der Ver- hältnismäßigkeit dürfte damit nicht verletzt sein. Insbe- sondere entspricht diese Regelung einem Richtlinienvor- schlag der Europäischen Kommission zu Artikel 17Abs. 6 der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung des Vorsteuerab- zugs (vom 17. Juni 1998). Zu Frage 9: Mittlerweile haben weitere Gespräche mit dem Bun- desverband der Deutschen Industrie und anderen Wirt- schaftsverbänden stattgefunden. Dabei haben sich die Standpunkte über das Steuermehraufkommen der AfA- Tabellen deutlich angenähert. Die wenigen noch beste- henden Differenzen erscheinen überbrückbar. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.) (Drucksache 14/5269, Fragen 14 und 15): Wie viele Mannschafts- und Unteroffizierdienstposten sind zurzeit nicht besetzt, jeweils quantitativ unterteilt nach den Teil- streitkräften, und wie stellt sich die Entwicklung bei den Weiter- verpflichtungen – unterteilt nach denselben Kriterien – dar? Wie verläuft die aktuelle, zahlenmäßige Entwicklung bei der Einberufung von Grundwehrdienstleistenden ab dem Jahr 1998 bis zum Jahr 2001, und wie sind die Planungszahlen für die kom- menden Jahre? Zu Frage 14: Mit Stichtag vom 7. Januar 2001 dienten in der Bun- deswehr 186 082 Berufssoldaten/Soldaten auf Zeit. Zur Verfügung stehen 200 743 Planstellen gemäß Haushalts- plan 2001. Danach waren 14 661 Planstellen nicht besetzt, die sich wie folgt aufteilen: Von 38 440 Offizierstellen sind 1 388 frei. Von 115 037 Unteroffizierstellen sind 834 frei. Von 40 000 Mannschaftsstellen auf Zeit sind 12 113 frei, weil unter anderem 7 985 Mannschaften auf Unterof- fizierstellen geführt werden. Dies bedeutet, bezogen auf die Dienstpostenbesetzung: Wir haben ein Soll von Unteroffizierdienstposten beim Heer von 61 240, wovon 54740 von Unteroffizieren und 6500 von Mannschaften besetzt werden. Das Heer verfügt über 128280 Mannschaftsdienstposten, von denen zurzeit 117280 besetzt sind. Die Luftwaffe hat ein Soll an Unter- offizierdienstposten von 32 800, wovon 28800 besetzt sind. Bei den Mannschaftsdienstposten verfügt sie über ein Soll von 8 000, von denen sie 5 900 besetzt hat. Die Ma- rine verfügt über ein Soll von 8 200 Unteroffizierdienstpos- ten, von denen 7 620 besetzt sind. Bei einem Mann- schaftsdienstposten-Soll von 8 800 hat sie 7 400 besetzt. Zu Frage 15: Die zahlenmäßige Entwicklung bei der Einberufung von Grundwehrdienstleistenden ab dem Jahr 1998 bis heute verlief wie folgt: 1998 rund 160 000 Grundwehr- dienstleistende, 1999 rund 155 000 Grundwehrdienstleis- tende, 2000 rund 147 000 Grundwehrdienstleistende. Für das Jahr 2001 sind Einberufungen in Höhe von rund 137 000 Grundwehrdienstleistenden und für das Jahr 2002 Einberufungen in Höhe von rund 133 000 Grund- wehrdienstleistenden vorgesehen. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Anita Schäfer (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/5269, Fragen 24 und 25): Aus welchen Gründen musste der Bundesminister der Vertei-digung, Rudolf Scharping, die noch am 19. Januar 2001 für EndeJanuar/Anfang Februar zugesagte Vorlage eines Material- undAusrüstungskonzepts bis voraussichtlich Ende März 2001 ver-schieben? Mit welchen zusätzlichen und im Haushalt des Bundesminis-teriums der Verteidigung 2001 noch nicht etatisierten Ausgabenrechnet der Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping,für den für Ende März 2001 angekündigten Gesetzentwurf für vonihm versprochene Besoldungs- und Strukturverbesserungen vorallem für die Soldaten der Bundeswehr, und ist es zutreffend, dassdie Besoldungs- und Strukturverbesserungen erst mit Wirkungvom 1. Januar 2002 in Kraft treten sollen? Zu Frage 24: Das neue Material- und Ausrüstungskonzept muss sich an der Feinausplanung und Stationierung der Bundeswehr orientieren, die der Bundesminister der Verteidigung am 29. Januar vorgestellt hat. Nach Prüfung durch den Gene- ralinspekteur der Bundeswehr wird das Konzept dem Bundesminister der Verteidigung vorgelegt werden. Zu Frage 25: Der Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften sowie der Entwurf des Gesetzes zur Neuausrichtung der Bundeswehr sehen ver- schiedene Besoldungs- und Strukturverbesserungen vor. Beide Gesetzesvorhaben befinden sich in der Ressortab- stimmung, sodass derzeit noch keine verlässlichen An- gaben über die finanziellen Auswirkungen sowie den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens gemacht werden können. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Ulrich Adam (CDU/CSU) (Druck- sache 14/5269, Fragen 26 und 27): Inwieweit haben bei der Entscheidung der Schließung vonBundeswehrstandorten in Mecklenburg-Vorpommern die vomBundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, zuvor ge-nannten Kriterien wie Stand der Arbeitslosigkeit und wirtschaftli-che Entwicklung in der Region eine Rolle gespielt? Inwieweit wurde auch das Kriterium der internationalen Ein-bindung und damit die Rolle des Trinationalen Korps zwischen Dä-nemark, Deutschland und Polen bei der Entscheidung zur beinahekompletten Schließung des Standortes Eggesin berücksichtigt? Zu Frage 26: Die künftige Stationierung der Bundeswehr wurde an- hand des auch den Mitgliedern des Deutschen Bundesta- ges bekannten Kriterienkataloges entwickelt. Neben Aspekten der militärischen Funktionalität, der sozialen Belange des eigenen Personals, der Möglichkeiten der Nachwuchsgewinnung, der betriebswirtschaftlichen Op- timierung und anderer Einflussfaktoren wurde auch die regionale Wirtschaft berücksichtigt. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 200114800 (C) (D) (A) (B) Zu Frage 27: Ziel der Stationierungsplanung war eine verschiedenen Kriterien Rechnung tragende, ausgewogene Verteilung von Streitkräften und Einrichtungen der Wehrverwaltung in der Fläche der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Dislozie- rung der künftigen Kräfte der 14. Panzergrenadierdivision Neubrandenburg wird die Bundesrepublik Deutschland auch den mit Dänemark und Polen zum Trinationalen Korps eingegangenen Verpflichtungen gerecht. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) (CDU/CSU) (Drucksache 14/5269, Fragen 28 und 29): Welche Auswirkungen haben die Vorbelastungen aus demHaushaltsjahr 2000 im laufenden Haushalt des BMVg auf die Ma-terialerhaltung und den Betrieb bei den Teilstreitkräften Heer,Luftwaffe, Marine und Streitkräftebasis? Welche Auswirkungen haben die Vorbelastungen aus demHaushaltsjahr 2000 auf die Investitionen im laufenden Haushaltdes BMVg? Zu Frage 28: „Vorbelastungen“ sind ein nicht veranschlagter Haus- haltsmittelbedarf zu Beginn eines Haushaltsjahres, der zur Deckung bei anderen Haushaltsstellen eingespart werden muss, zum Beispiel aufgrund von nicht veran- schlagten Lohn- und Gehaltsverbesserungen. Die Erwirt- schaftung derartiger Vorbelastungen ist Aufgabe des Haushaltsvollzuges des gesamten Haushaltsjahres 2001. Inwieweit sich Auswirkungen auf Materialerhaltung und Betrieb ergeben könnten, lässt sich im Verlauf des Haus- haltsjahres 2001 feststellen. Dies gilt auch für die vertei- digungsinvestiven Ausgaben, die eine größere Flexibilität ermöglichen als zum Beispiel die Betriebsausgaben. Zu Frage 29: Siehe Antwort zu Frage 28. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Ursula Lietz (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/5269), Fragen 30 und 31): Aus welchen Gründen legt der Bundesminister der Verteidi-gung, Rudolf Scharping, die von ihm selbst im Verteidigungsaus-schuss des Deutschen Bundestages zugesagte Aufstellung über dievon ihm für das Haushaltsjahr 1999 behauptete mehr zur Verfügunggestandene 1 Milliarde DM für den Verteidigungsetat nicht vor? Aus welchen Gründen legt der Bundesminister der Verteidi-gung, Rudolf Scharping, entgegen seiner Zusage vom 25. Okto-ber 2000 und zuletzt wiederholt in einer Antwort des Parlamenta-rischen Staatssekretärs beim Bundesministerium der Verteidi-gung, Walter Kolbow, auf die Fragen 19 und 20 des Abgeordne-ten Kurt J. Rossmanith in der Fragestunde am 15. November 2000(Plenarprotokoll 14/132, S. 12746 D) den Bericht über die Erwar-tungen der Mehreinnahmen und Minderausgaben aus Effizienz-steigerungen sowie aus Veräußerungserlösen für das Jahr 2001dem Deutschen Bundestag nicht vor, und warum hat er die selbstgesetzte Vorlagefrist des 15. Januar 2001 verstreichen lassen? Zu Frage 30: Am 24. November 2000 habe ich auf die Frage des Ab- geordneten Kurt J. Rossmanith mitgeteilt, dass der Ver- teidigungshaushalt 1999 mit Mehrausgaben in Höhe von 1 022 Millionen DM abschloss, und diese wie folgt ge- deckt wurden: Einnahmen aus der Veräußerung, Vermie- tung und Verpachtung rund 250 Millionen DM, Verstär- kung im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen rund 666 Millionen DM, sonstige Einnahmen und Ver- stärkungen rund 106 Millionen DM. Zu Frage 31: Bundesminister Rudolf Scharping wird den Haushalts- ausschuss des Deutschen Bundestages heute über den Stand und die Erwartungen von Mehreinnahmen und Minderausgaben für das Jahr 2001 mündlich unterrichten. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/5269, Fragen 32 und 33): Warum sah sich die Bundesregierung nicht in der Lage, meineschriftlichen Fragen vom 30. Januar 2001 zu den Gründen für diebeabsichtigte Schließung des Bundeswehrstandortes Stadtolden-dorf im Landkreis Holzminden und zu etwaigen Kompensations-maßnahmen fristgerecht bis zum 6. Februar 2001, sondern erst amTage einer angesetzten Großdemonstration vor Ort zu beantwor-ten, obgleich die Parlamentarische Staatssekretärin im BMVg,Brigitte Schulte, zu diesem Vorgang in einer Pressekonferenz inStadtoldendorf am 31. Januar 2001 (bei der andere Abgeordnete,die sich für den Erhalt des Standortes einsetzen wollten, ausge-sperrt wurden [„Täglicher Anzeiger Holzminden“, 2. Februar2001]) bereits inhaltlich Stellung genommen hat? Wie erklärt die Bundesregierung, dass einerseits die Parla-mentarische Staatssekretärin im BMVg, Brigitte Schulte, als Wahl-kreisabgeordnete hinsichtlich der beabsichtigten Schließung desBundeswehrstandortes Stadtoldendorf im Gespräch mit den Be-troffenen vor Ort den Eindruck erweckt hat, dass für eine Änderungdes Konzeptentwurfes noch Spielraum bestehe („Täglicher Anzei-ger Holzminden“, 1. Februar 2001), während der Bundesministerder Verteidigung, Rudolf Scharping, in einem Gespräch mit demNiedersächsischen Ministerpräsidenten Sigmar Gabriel und demNiedersächsischen Innenminister Heiner Bartling am 5. Februar2001 jede Hoffnung auf Verhinderung der Schließung eines einzi-gen Standortes nahm („Rundblick/Nordreport“, 7. Februar 2001)? Zu Frage 32: Das Bundesministerium der Verteidigung hat Ihre schriftlichen Fragen nach den Gesprächen mit betreffenden Ministerpräsidenten beantwortet. Da die CDU/CSU-Frak- tion keine glaubwürdigen Alternativen zur Feinausplanung und Stationierung des Bundesverteidigungsministeriums vorlegen konnte, das vorgestellte Ressortkonzept aber so- fort ablehnte, gab es keinen Grund für ein gemeinsames Pressegespräch. Zu Frage 33: Der Bundesminister Rudolf Scharping hatte den Mi- nisterpräsidenten der Länder Ende Januar 2001 einige Al- ternativen aufgezeigt. Für Niedersachsen bedeutete dies: Der Standort Achim konkurriert mit Lütjenburg, der Standort Osterrode mit dem Standort Wesendorf, der Standort Stadtoldendorf mit dem Standort Augustdorf, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001 14801 (C) (D) (A) (B) und der Standort Wangerland mit dem Standort Stadem. In Nordrhein-Westfalen steht zum Beispiel der Standort Hoerstel in Konkurrenz zu Wittmund, in Rheinland-Pfalz der Standort Montabaur zum Standort Unna. Diese Liste lässt sich fortsetzen. Der Bundesminister der Verteidigung musste in den Ge- sprächen mit den Ländern zur Kenntnis nehmen, dass diese Alternativen nur über Ländergrenzen hinweg zu ihren ei- genen Gunsten akzeptierten, Kompensationen im eigenen Land aber ablehnten. Dies erschwert alternative Planungen. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Hans Raidel (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/5269, Fragen 34 und 35): Ist es zutreffend, dass die Ausgaben für die vorzeitigen Zurru-hesetzungen von Arbeitern und Angestellten der Bundeswehr aufder Basis von noch auszuhandelnden Tarifverträgen allein ausdem Haushalt des BMVg gezahlt werden müssen, und falls ja, wiehoch werden die Kosten dafür veranschlagt? Wie hoch belaufen sich die Ausgaben für die bereits beschlos-senen Besoldungs- und Tariferhöhungen für das Jahr 2001 imHaushalt des BMVg, und aus welchen Kapiteln im Haushalt desBMVg sollen diese finanziert werden? Zu Frage 34: Mit den Gewerkschaften sind Verhandlungen über ei- nen Tarifvertrag aufgenommen worden, der Regelungen über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusam- menhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr zum In- halt haben soll. Eine vorzeitige Zurruhesetzung von Ar- beitnehmern der Bundeswehr war bisher nicht Thema vertiefender Verhandlungen. Da es noch keine ausge- handelten Tarifverträge gibt, gibt es auch keine daraus resultierenden Kosten. Sollte es zu einer Vorruhestands- regelung kommen, so tritt eine Ersparnis für den Bun- deshaushalt in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den vollen Bezügen im aktiven Dienst und den Ruhe- standszahlungen ein. Der aus einem vergleichbaren Anlass geschlossene Tarifvertrag vom 30. November 1991 führte zu Einsparungen von 30 000 DM pro Person und Jahr. Ferner konnten die Kosten für die Infrastruktur der weg- fallenden Arbeitsplätze eingespart werden. Zu Frage 35: Die Kosten für das Zivilpersonal werden auf 196 Milli- onen DM geschätzt. Sie werden finanziert bei den Perso- naltiteln im – Kapitel 14 01 – Bundesministerium – Kapitel 14 04 – Bundeswehrverwaltung etc. – Kapitel 14 05 – Universitäten der Bundeswehr – Kapitel 14 06 – Militärseelsorge – Kapitel 14 08 – Globalbudgets der Bundeswehrkran- kenhäuser Berlin und Leipzig. Die Kosten für die Soldaten werden auf 259 Millio- nenDM geschätzt. Sie werden finanziert durch Erwirt- schaftung aus dem Einzelplan 14. Es ist davon auszugehen, dass bei einem etwaigen neuen Tarifvertrag Einsparungen in einer ähnlichen Größenord- nung zu erzielen wären. Eine entsprechende Berücksichti- gung bei der Veranschlagung im Haushalt ist jedoch erst nach Vorliegen eines Ergebnisses der Tarifvertragsver- handlungen möglich. Für eine Prognose über die finanziel- len Auswirkungen im Haushalt ist außerdem die Kenntnis des Umfangs der vorzeitig Ausscheidenden erforderlich. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage der Abgeordneten Angelika Volquartz (CDU/CSU) (Drucksache 14/5269, Frage 36) Trifft es zu, dass die Bundeswehrfachschule Kiel seit Jahrenkonstant über circa 180 bis 200 Lehrgangsteilnehmer verfügt, undwie ist die Entscheidung, diese Schule zu schließen mit dem vonder Bundesregierung im Rahmen der Umstrukturierung der Bun-deswehr angestrebten Ziel vereinbar, die berufliche Qualifikationder Soldaten zu verbessern? Die Zahl der Lehrgangsteilnehmer an der Bundeswehr- fachschule Kiel, die über längere Zeit bei rund 200 lag, ist rückläufig. Derzeit besuchen 165 Lehrgangsteilnehmer diese Schule. Aber auch mit rund 200 Lehrgangsteilneh- mern wäre die Schule nur knapp zur Hälfte ausgelastet, weil sie für 425 Lehrgangsteilnehmer konzipiert ist. Die Bun- deswehrfachschule Kiel führt allgemeinbildende Lehr- gänge durch, die auch von anderen, künftig verbleibenden Bundeswehrfachschulen angeboten werden oder durch die Kooperation mit regionalen Bildungsträgern realisiert wer- den können. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssektretärin Dr. Edith Niehuis auf die Fra- gen der Abgeordneten Ina Lenke (F.D.P) (Drucksache 14/5269, Fragen 37 und 38): Plant die Bundesregierung, wie in der „Berliner Zeitung“ vom20. Januar 2001 zu lesen war, jährlich einen Milliardenbetrag andie Bundesländer auszuzahlen, um mehr Betreuungsplätze fürKinder zu schaffen? Hält die Bundesregierung das vom Bundesminister der Finan-zen, Hans Eichel, gesetzte Limit von 5,7 Milliarden DM für dieVerbesserung der Familienförderung noch für ausreichend, umdas Kindergeld 2002 um 30 DM zu erhöhen, wenn aus diesem An-satz auch ein Milliardenbetrag für die Errichtung neuer Betreu-ungsplätze für Kinder finanziert werden soll? Zu Fragen 37 und 38: Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammenfassend beantwortet. Das derzeitige Angebot im Bereich der Tagesbetreuung für Kinder ist ein zentrales Hin- dernis für die bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie, es entspricht auch nicht dem Bildungs- und Erzie- hungsanspruch der Kinder. So stehen für Kinder unter drei Jahren gegenwärtig nur Betreuungsangebote für 4,8 Prozent der Kinder dieser Altersgruppe zur Verfügung. Für Kinder im Schulalter beträgt die Versorgungsquote nur etwa 4 Pro- zent. Von den vorhandenen Kindergartenplätzen sind nur 16,3 Prozent als Ganztagsplätze ausgestaltet. Demgegenüber sichert § 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) nicht nur jedem Kind ab dem Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 200114802 (C) (D) (A) (B) vollendeten dritten Lebensjahr einen Kindergartenplatz zu. Vielmehr sind nach dieser Vorschrift auch für Kinder unter drei Jahren und für Kinder im schulpflichtigen Alter nach Be- darf Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Außerdem haben nach dieser Vorschrift die Träger der öffentlichen Ju- gendhilfe darauf hinzuwirken, dass ein bedarfsgerechtes An- gebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Der notwendige Ausbau der Tageseinrichtungen für Kinder erfordert große Anstrengungen von den Ländern und Kommunen, die dafür die Finanzierungslast tragen. Um die geschilderten Versorgungslücken möglichst rasch zu schließen, wird immer wieder eine Unterstützung sei- tens des Bundes ins Gespräch gebracht. Dabei sind aller- dings auch die engen verfassungsrechtlichen Grenzen einer finanziellen Beteiligung des Bundes zu berücksichtigen. Wegen der gesellschaftspolitischen Bedeutung des Aus- baus der Tagesbetreuung für Kinder sind wir im Gespräch mit den Ländern, um auszuloten, wie wir dieses Ziel ge- meinsam verfolgen können. Was die von Ihnen angesprochene zweite Reformstufe des Familienleistungsausgleichs im Jahre 2002 anbetrifft, so geht es in dieser Diskussion um die vom Bundesver- fassungsgericht geforderte Anerkennung des Betreuungs- und Erziehungsbedarfs im Rahmen des Familienleis- tungsausgleichs. Die konkrete Ausgestaltung wird maß- geblich von den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2002 und des Finanzplans 2005 abhängen. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck- sache 14/5269, Frage 39): Wie gedenkt die Bundesregierung ihre Ankündigung in der„Konzeption zur Erforschung und Präsentation deutscher Kulturund Geschichte im östlichen Europa“ (Bundestagsdrucksache14/4586), das Wissen um das deutsche kulturelle Erbe auch in denjeweiligen Jugendaustausch mit den östlichen NachbarstaatenDeutschlands einzubeziehen, vor allem mit Blick auf das deutsch-polnische Jugendwerk, aber auch im deutsch-tschechischen Ju-gendaustausch umzusetzen, und welche diesbezüglichen Erörte-rungen hat es hierzu mit den zuständigen Bundesressorts,Jugendverbänden und Experten gegeben bzw. wird es in absehba-rer Zeit geben? Die Bundesregierung wird die kulturelle Jugendarbeit, wie in der vom Beauftragten der Bundesregierung für An- gelegenheiten der Kultur und der Medien erarbeiteten Konzeption zur Erforschung und Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa (Bundestags- drucksache 14/4586) angekündigt, stärker als bisher in die Kulturarbeit nach § 96 BVFG (Bundesvertriebenenge- setz) einbringen. Sie sieht in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ein wesentliches Element zur Erfor- schung unserer gemeinsamen europäischen Kultur und Geschichte. Es bedarf hierzu noch einer substanziellen Abstimmung mit den zuständigen Bundesressorts, Ju- gendverbänden und Experten. Erste Sondierungen haben bereits stattgefunden, aber auch unabhängig von den noch zu führenden Gesprächen mit den Trägern ist das deutsche kulturelle Erbe bereits jetzt Gegenstand zahlreicher Maßnahmen der Jugend- zusammenarbeit mit Polen und Tschechien. Bestimmte Zentralstellen (in der Regel nationale Dachverbände), die vom Deutsch-Polnischen Jugendwerk (DPJW) gefördert werden, haben sich in besonderer Weise mit diesem Thema befasst. Dies sind in Deutschland die DJO (Deutsche Ju- gend in Europa) und in Polen die Kulturvereinigung Borussia (Olsztyn/Allenstein) sowie der Bund der Jugend der deutschen Minderheit. Auch einige Träger in Deutsch- land sind in dieser Thematik schwerpunktmäßig aktiv; wie die Aktion Ost-West des BDKJ (Bund der Deutschen Ka- tholischen Jugend) und mehrere Gruppen der Vertriebenen- organisationen (zum Beispiel die Schlesische Jugend). In Jugendbegegnungen ist die gemeinsame Geschichte Deutschlands und Polens oft Thema, zum Beispiel in der Jugendbegegnungsstätte in Kreisau. Im deutsch-polni- schen Jugendaustausch ist die Entwicklung inzwischen so weit fortgeschritten, dass deutsch-polnische Graswurzel- projekte sich gemeinsam mit der regionalen Geschichte beschäftigen – zum Beispiel mit der Stadtgeschichte von Wroclaw/Breslau. Gemeinsame Projekte sind ferner zum Beispiel die Pflege von Friedhöfen wie auch der gemein- same Ausbau von ehemaligen Schlössern/Landgütern zu Stätten der (Jugend)-Begegnung. Oft sind Jugendprojekte aus Städtepartnerschaften entstanden, die von polnischer Seite häufig bewusst mit deutschen Städten geschlossen werden, die eine engere Verbindung nach Polen haben (zum Beispiel weil sich dort viele Vertriebene aus Polen angesiedelt haben). Im deutsch-tschechischen Jugendaus- tausch nimmt der DJO-Mitgliedsverband Sudetendeut- sche Jugend für den Deutschen Bundesjugendring den Sitz im deutsch-tschechischen Jugendrat wahr. Dieses Gre- mium legt unter anderem die Schwerpunkte der Jugend- zusammenarbeit, die aus den Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes gefördert werden, fest. Das deutsche kulturelle Erbe wird direkt und indirekt in vielen Jugendbegegnungen thematisiert. Allein für das Jahr 2001 haben mehr als ein Dutzend Träger eine Förde- rung für Programme beantragt, in denen auf Spurensuche gegangen, kulturelle Traditionen gepflegt und die ge- meinsame Geschichte aufgearbeitet wird. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck- sache 14/5269, Frage 40): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Erörterun-gen innerhalb der Regierung und des Parlaments der Bundesrepu-blik Jugoslawien hinsichtlich eines neuen Gesetzes zum Schutznationaler Minderheiten, und in welcher Weise will die Bundesre-gierung die Förderung des Deutschen Volksverbandes in Jugosla-wien vor dem Hintergrund der dortigen politischen Veränderun-gen entwickeln? Die Regierung der BRJ bereitet zurzeit gesetzliche Re- gelungen zum Schutze nationaler Minderheiten vor. Sie wird dabei beraten durch Vertreter der OSZE und des Eu- roparates. Der Abstimmungsprozess mit OSZE- und Eu- roparatsvertretern erfolgt in der Absicht, die zu treffenden Regelungen den in der Europäischen Union bestehenden Standards zum Schutze nationaler Minderheiten anzupas- sen. Die Förderung des Deutschen Volksverbandes in Jugoslawien wird die Bundesregierung im Lichte der künftigen Regelungen prüfen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001 14803 (C) (D) (A) (B) Anlage 15 Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache 14/5269, Fragen 41 und 42): Seit wann kennt der jetzige Bundesminister des Auswärtigen,Joseph Fischer, den jetzigen Mitarbeiter des Auswärtigen Amts,Hans-Gerhart Schmierer, und bei welcher Gelegenheit lerntensich beide kennen? Trifft es zu, dass der Mitarbeiter im Auswärtigen Amt, Hans-Gerhart Schmierer, gegenüber dem Massenmörder Pol Pot inKambodscha positiv eingestellt gewesen ist (vgl. „FrankfurterAllgemeine Zeitung“ vom 31. Januar 2001, „Der Spiegel“ vom29. Januar 2001)? Zu Frage 41: Bundesminister Fischer und Herr Schmierer kennen sich bereits aus der Zeit vor der Einstellung von Herrn Schmierer im Auswärtigen Amt. Zu Frage 42: Bei der Einstellung von Herrn Schmierer in das Aus- wärtige Amt ist eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt worden. Dabei wurden die für eine Sicherheitsüberprü- fung relevanten Informationen einbezogen. Darüber hi- naus ist es nicht Sache der Bundesregierung, Äußerungen oder Meinungen von Bediensteten, die vor der Einstel- lung in den Bundesdienst liegen, zu recherchieren oder zu kommentieren. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn) (CDU/CSU) (Drucksache 14/5269, Fragen 43 und 44): Wann ist der Bundesregierung bekannt geworden, dass sichAlfred Sirven bereit erklärt hatte, nach ausreichender Vorberei-tungszeit vor dem 1. Untersuchungsausschuss der 14. Wahlperi-ode des Deutschen Bundestages auszusagen? Welche zeitlichen Übergabefristen gibt es aufgrund vonRechtsvorschriften für die Auslieferung eines Ausländers, und in-wieweit hat die Bundesregierung den von den Rechtsvorschriftenvorgegebenen zeitlichen Rahmen bei der Auslieferung von AlfredSirven genutzt? Zu Frage 43: Dem Bundesministerium der Justiz ist dies zunächst am Nachmittag des 6. Februar 2001 über die aktuellen Nachrichtensendungen bekannt geworden. Sodann hat der Vorsitzende des 1. Untersuchungsausschusses dies zunächst telefonisch und später auch mit einem Schreiben vom selben Tag dem Bundesministerium der Justiz mit- geteilt, verbunden mit der Bitte um Prüfung, ob der Voll- zug der Auslieferung aus diesem Grunde für etwa zwei Wochen zurückgestellt werden könne. Zu Frage 44: Der Antwort auf Ihre Frage möchte ich zum besseren Verständnis folgenden rechtlichen Hintergrund voraus- schicken: Alfred Sirven war von den französischen Behör- den nach Artikel 95 des Schengener Durchführungsüber- einkommens zur Festnahme zum Zwecke der Auslie- fe- rung ausgeschrieben. Eine derartige Ausschreibung ist gemäß Artikel 64 dieses Übereinkommens einem Ersu- chen um vorläufige Festnahme gleichgestellt. Ein geson- dertes Ersuchen um vorläufige Festnahme zum Zwecke der Auslieferung ist bei derartigen Ausschreibungen im Schengener Informationssystem somit entbehrlich. Nach einer Festnahme des Verfolgten sind bei der Vor- führung beim Richter des nächsten Amtsgerichts nach § 22 des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) die so genannten Begleitpapiere nach Artikel 95 Absatz 2 des Schengener Durchführungsüber- einkommens vorzulegen. Aus diesen ergibt sich die um Festnahme ersuchende Behörde, das Bestehen eines Haft- befehls, die Art und die rechtliche Würdigung der straf- baren Handlung, die Beschreibung der Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde einschließlich der Zeit, des Orts und der Art der Täterschaft. Erhebt der Verfolgte bei seiner Anhörung gegen die Auslieferung keine Ein- wände und erklärt er sich mit der vereinfachten Ausliefe- rung nach Belehrung zu richterlichem Protokoll einver- standen, so kann die Auslieferung im vereinfachten Verfahren bewilligt und vollzogen werden, sobald ein Auslieferungshaftbefehl durch das Oberlandesgericht er- lassen worden ist. Der Eingang eines förmlichen Auslie- ferungsersuchens nebst Auslieferungsunterlagen ist in diesen Fällen nicht abzuwarten. Weder das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen noch das im vorliegenden Fall einschlägige Europäische Auslieferungsübereinkommen in Verbin- dung mit dem Schengener Durchführungsübereinkom- men schreiben ausdrücklich Fristen vor, innerhalb derer die Übergabe zu erfolgen hat. Das Schengener Durch- führungsübereinkommen ist allerdings getragen von dem Grundsatz, Auslieferungsverfahren innerhalb Europas zu erleichtern und zu beschleunigen. Nach dem verfassungs- rechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf die Auslieferungshaft – ebenso wie jede andere freiheitsent- ziehende Maßnahme – nicht länger als unbedingt erfor- derlich andauern. Auslieferungshaft wird ausschließlich zum Zweck der Sicherstellung der Durchführung der Aus- lieferung verhängt. Nachdem die Voraussetzungen der vereinfachten Aus- lieferung des Alfred Sirven nach § 41 des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen vorlagen und das zuständige Oberlandesgericht Frankfurt den Auslie- ferungshaftbefehl erlassen hatte sowie die Übergabe an die französischen Abholbeamten unverzüglich erfolgen konnte, war eine weiter gehende Haft in Deutschland für das ausländische Ermittlungsverfahren unter keinem recht- lichen Gesichtspunkt gerechtfertigt. Dies umso mehr, als gegen Alfred Sirven in Deutschland keine freiheitsentzie- henden Maßnahmen für ein deutsches Verfahren angeord- net worden waren. Die für die Bewilligung der Auslie- ferung zuständige Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt – nicht die Bundesregierung – hatte mithin aus Rechts- gründen keinen „vorgegebenen zeitlichen Rahmen“, den sie hätte ausschöpfen können. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 200114804 (C) (D) (A) (B) Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) (Drucksache 14/5269, Fragen 45 und 46): Was ist zwischen der Bundesregierung und französischen Be-hörden im Zusammenhang mit der Auslieferung von Alfred Sirvenbesprochen worden? War der Bundesregierung bei ihrem Handeln hinsichtlich derAuslieferung von Alfred Sirven bewusst, dass französische Jus-tizbehörden sich bisher geweigert haben, die Arbeit des 1. Unter-suchungsausschusses der 14. Wahlperiode durch Gewährung vonRechtshilfe zu unterstützen? Zu Frage 45: Im Zusammenhang mit der Auslieferung von Alfred Sirven haben verschiedene hochrangige Gespräche zwi- schen der Bundesregierung und der französischen Regierung stattgefunden. Diese haben dazu geführt, dass der französi- sche Ministerpräsident nach Rücksprache mit der französi- schen Justizministerin die Zusicherung gegeben hat, dass die französische Regierung alles in ihrer Macht stehende tun wird, um eine Vernehmung von Alfred Sirven als Zeuge durch den Untersuchungsausschuss zu ermöglichen. Zu Frage 46: Der Bundesregierung ist bekannt, dass die französische Justiz in den vorangegangenen Rechtshilfeersuchen des Untersuchungsausschusses um Zeugenvernehmungen in Frankreich die Rechtsauffassung vertreten hat, Rechtshilfe für parlamentarische Untersuchungsausschüsse könne auf der Grundlage des Europäischen Rechtshilfeübereinkom- mens nicht geleistet werden, weil diese keine Justizbehör- den im Sinne des Übereinkommens seien. Gerade deswegen misst die Bundesregierung der auf ihre Bitte hin abgegebe- nen Zusagen der französischen Regierung, sie werde alles in ihrer Macht stehende tun, um eine Vernehmung von Alfred Sirven als Zeuge durch den Untersuchungsausschuss zu er- möglichen, besondere Bedeutung bei. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) (Drucksache 14/5269, Fragen 47 und 48): Ist die Bundesregierung über das Eintreffen von Alfred Sirvenauf dem Flughafen Frankfurt informiert worden, und was hat siedaraufhin unternommen? Seit wann lagen deutschen Behörden gegen Alfred Sirven eininternationaler Haftbefehl sowie ein Auslieferungsersuchen fran-zösischer Behörden vor? Zu Frage 47: Ja. Das Bundesministerium des Innern ist am 2. Fe- bruar 2001 über die Festnahme des Alfred Sirven in Ma- nila und seinen Flug mit der Lufthansa zum Flughafen Frankfurt/Main informiert worden. Das zuständige Bun- desgrenzschutzamt Flughafen Frankfurt/Main hat darauf- hin angesichts der Ausschreibung zur Festnahme im Schengener Informationssystem die Festnahme von Alfred Sirven vorbereitet und durchgeführt. Zu Frage 48: Die französischen Behörden hatten Alfred Sirven erstmals am 23. Juli 1997 im Schengener Informationssystem zur Festnahme zwecks Auslieferung ausgeschrieben. Am 3. September 1999 wurde aufgrund eines neuen französischen Haftbefehls die Ausschreibung im Schengener Informations- system durch die französischen Behörden aktualisiert. Ich habe bereits in meiner Antwort auf die Frage Nr. 44 des Kollegen Hauser auf die Rechtslage nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen hingewiesen, nämlich: dass ein gesondertes Ersuchen um vorläufige Festnahme zum Zwecke der Auslieferung bei Ausschrei- bungen im Schengener Informationssystem entbehrlich ist; und dass in Fällen der vereinfachten Auslieferung die bewilligte Auslieferung vollzogen werden kann, ohne dass der Eingang des förmlichen Auslieferungsersuchens nebst Auslieferungsunterlagen abzuwarten ist. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen des Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim) (CDU/ CSU) (Drucksache 14/5269, Fragen 49 und 50): Welche Informationen sind der Bundesregierung im Zusam-menhang mit der Festnahme von Alfred Sirven von hessischenBehörden übermittelt worden? Was hat die Bundesregierung nach dem etwaigen Eingang vonInformationen durch hessische Behörden unternommen? Zu Frage 49: Lassen Sie mich zur Beantwortung Ihrer Frage zunächst auf die Zuständigkeitsverteilung zwischen der Bundesre- gierung und den Ländern in Auslieferungsfällen wie dem vorliegenden eingehen: Mit der so genannten Zuständig- keitsvereinbarung, zuletzt geändert am 1. Juli 1993, hat die Bundesregierung die Ausübung der Bewilligungsbefugnis über ein- und ausgehende Rechtshilfeersuchen einschließ- lich Auslieferungsersuchen auf die Landesregierungen übertragen. Diese haben ihrerseits nach § 74 Abs. 2 des Ge- setzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen das Recht zur weiteren Übertragung. Davon haben sie auch Ge- brauch gemacht. Bewilligungsbehörde im vorliegenden Fall war demzufolge die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. Nach Nummer 7 der Zuständigkeitsvereinbarung ha- ben sich die Landesregierungen in Fällen, denen besonde- re Bedeutung in politischer, tatsächlicher oder rechtlicher Beziehung zukommt, mit der Bundesregierung rechtzei- tig ins Benehmen zu setzen und haben Bedenken der Bun- desregierung Rechnung zu tragen. Die von den hessischen Behörden übermittelten Informationen über den Verlauf des Auslieferungsverfahrens gaben der Bundesregierung keinen Anlass, Bedenken zu erheben. Zu Frage 50: Auf der Grundlage der von den zuständigen hessischen Behörden übermittelten Informationen über den Verlauf Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001 14805 (C) (D) (A) (B) des Auslieferungsverfahrens hat es für die Bundesregie- rung keinen Anlass gegeben, tätig zu werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Fragen des Abgeordneten Dietmar Schlee (CDU/CSU) (Druck- sache 14/5269, Fragen 51 und 52): Welche Behörden des Bundes haben während der Ausliefe- rungshaft Alfred Sirven vernommen und mit welchem Ergebnis? Was hat die Bundesregierung aufgrund der vom Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses der 14. Legislaturperiode, Volker Neumann, am 7. Februar 2001 übermittelten Bitte be- züglich des weiteren Verbleibs von Alfred Sirven in Deutschland unternommen? Zu Frage 51: Alfred Servin ist durch Beamte des Bundeskriminal- amtes zu den Komplexen „Zielfahndung Pfahls“ und „Leuna-Verkauf“ befragt worden, nachdem er sich frei- willig zu einem Gespräch bereit erklärt hatte. Er hat er- klärt, zu beiden Komplexen keine Angaben machen zu können. Ferner haben Mitglieder einer vom Bundesminis- terium der Finanzen eingesetzten Ermittlungsgruppe, der es obliegt zu untersuchen, ob dem Bund im Zusammen- hang mit der Privatisierung von Leuna/Minol ein Schaden entstanden ist, mit Alfred Sirven gesprochen. Dieser wollte jedoch zur Sache keine Angaben machen. Zu Frage 52: Unbeschadet der Zuständigkeit der hessischen Behörden hat die Bundesregierung geprüft, ob für die vom Vorsitzen- den des 1. Untersuchungsausschusses erbetene Zurückstel- lung des Vollzuges der Auslieferung zum Zwecke einer zeu- genschaftlichen Vernehmung des Alfred Sirven eine Rechtsgrundlage besteht. Gegen Alfred Sirven lag und liegt kein deutscher Haftbefehl vor. Seine Inhaftnahme und die Anordnung der Auslieferungshaft nach § 16 IRG diente ausschließlich dem Zweck, seine Auslieferung nach Frank- reich sicherzustellen. Die Dauer der Inhaftierung ist dabei auf die Zeit zu beschränken, die für die Prüfung der Zuläs- sigkeit der Auslieferung, deren Bewilligung und deren Voll- zug unerlässlich ist. Sie darf nicht für sonstige Zwecke, die mit der Auslieferung nicht in unmittelbarem Zusammen- hang stehen, verlängert werden. Vor diesem Hintergrund konnte sie auch nicht in Anwendung von Artikel 44 GG im Hinblick auf den Wunsch des Untersuchungsausschusses, Sirven als Zeugen zu vernehmen, verlängert werden, da die- ser Wunsch keinen Haftgrund darstellt. Artikel 104 GG erlaubt eine Freiheitsentziehung nur aufgrund eines förmli- chen Gesetzes. In Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage sah die Bundesregierung daher keinen Anlass, die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt von der Bitte des Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses um Zurückstellung des Vollzuges der Auslieferung zu unter- richten, zumal der Vorsitzende des 1. Untersuchungsaus- schusses diesen Wunsch auch schon gegenüber dem zu- ständigen Oberlandesgericht in Frankfurt geäußert hatte. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Fra- gen des Abgeordneten Ulrich Heinrich (F.D.P.) (Druck- sache 14/5269, Fragen 53 und 54): Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Kontrollen beim Im- port von BSE-verseuchtem Tiermehl nach Deutschland oder in andere Staaten versagt haben? Welche Konsequenzen haben festgestellte Fehler und Lücken bei der Kontrolle von BSE-verseuchtem Tiermehl nach sich ge- zogen? Zu Frage 53: Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, die auf ein Versagen der bei der Einfuhr von Tiermehlen aus Drittländern vorgeschriebenen Einfuhrkontrollen (Dokumenten- und Nämlichkeitsprüfung sowie stichpro- benhafte Warenuntersuchung) in Deutschland hindeuten. Im Übrigen ist bisher nur in einem Drittland, der Schweiz, ein größeres BSE-Geschehen bekannt. Die schweizeri- schen Behörden nehmen an, dass wahrscheinlich Tier- mehle aus dem Vereinigten Königreich, die vermutlich auf dem europäischen Kontinent mit neuen Herkunfts- und Qualitätsangaben versehen und in die Schweiz im- portiert wurden, Auslöser des dortigen Geschehens sind. Zu Frage 54: Der Inhaber einer Tierkörperbeseitigungsanstalt hat über betriebliche Eigenkontrollen sicherzustellen, dass erstens die im Betriebsablauf im Hinblick auf eine mögliche Tier- seuchenverbreitung kritischen Stellen bestimmt und kon- trolliert werden, zweitens aus den erzeugten Produkten in regelmäßigen Abständen repräsentative Proben entnom- men und diese auf die Einhaltung der geltenden Vorschrif- ten untersucht werden, drittens im Falle, dass eine Probe den Anforderungen nicht entspricht, die Ursachen hierfür ermittelt und die festgestellten Mängel unverzüglich abge- stellt werden, viertens die Ergebnisse der Kontrollen auf- gezeichnet und zur Einsicht der zuständigen Behörde min- destens zwei Jahre aufbewahrt werden. Neben den betrieblichen Eigenkontrollen unterliegen die Tierkörperbeseitigungsanstalten auch behördlichen Kontrollmaßnahmen. Sofern im Rahmen der behördli- chen Kontrolle ein Zuwiderhandeln festgestellt wird, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 30 000 DM geahndet werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatsekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms (F.D.P.) (Drucksache 14/5269, Fragen 55 und 56): Ist der Bundesregierung bekannt, welche Vorkehrungen dieEU-Kommission und die Mitgliedstaaten gegen den Import vonTiermehl, das mit BSE-Erregern verseucht ist, unternommen ha-ben und zukünftig vorsehen? Ist der Bundesregierung bekannt, wer für das Inverkehrbrin-gen von BSE-verseuchtem Tiermehl verantwortlich ist? Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 200114806 (C) (D) (A) (B) Zu Frage 55: Die EU-Kommission, Deutschland und, soweit bekannt, auch andere Mitgliedstaaten lassen sich vom Grundsatz lei- ten, dass aus Drittländern eingeführte Tiermehle unter An- wendung gleichwertiger Herstellungsverfahren, wie sie im Einfuhrland gelten, hergestellt und den in der EU geltenden Qualitätsstandards entsprechen müssen. Die Harmonisierung der tierseuchenrechtlichen Anfor- derungen an die Einfuhr von zur Verfütterung bestimm- tem verarbeitetem tierischen Eiweiß (Tiermehle) aus Drittländern wurde durch die am 1. Januar 1994 in Kraft getretene Richtlinie 92/118/EWG eingeleitet. Sie schreibt die Einhaltung der in der Tierkörperbeseitigungsrichtlinie (90/667/EWG) für die Mietgliedstaaten geltenden und je nach Ausgangsmaterial (gefährliche oder weniger gefähr- liche Stoffe) unterschiedlichen mikrobiologischen Nor- men auch für importierte Tiermehle vor. Spezifische Be- handlungsverfahren für das Ausgangsmaterial wurden jedoch nicht festgelegt. Die vorgeschriebenen mikrobio- logischen Normwerte können sowohl durch das Druck- verfahren als auch durch alternative Verfahren zur Hitze- behandlung erfüllt werden. Diesen Bestimmungen wurde in Deutschland im Rah- men von Einfuhrgenehmigungen dadurch Rechnung getra- gen, dass die Länder die Einfuhr unter anderem von der Einhaltung der in Deutschland vorgeschriebenen Behand- lungsverfahren abhängig machten (bei gefährlichem Aus- gangsmaterial periodisches Druckverfahren – 133°C, 20 Minuten, 3 bar). Eine vollständige mit dem Wegfall des Genehmigungsverfahrens verbundene Harmonisierung der Einfuhrvorschriften erfolgte in Deutschland durch die ab 1. Januar 1995 geltende Entscheidung 93/344/EG. Danach durften aus gefährlichen Stoffen hergestelltes und zur Ver- fütterung bestimmtes verarbeitetes tierisches Eiweiß nur eingeführt werden, wenn es mit dem periodischen Druck- verfahren behandelt worden war. Die gemeinschaftsrecht- lich erlaubten weniger stringenten alternativen Hitze- behandlungsverfahren durften bei Einfuhren nach Deutsch- land nicht angewendet werden. Für aus wenig gefährlichen Stoffen hergestellte Tiermehle waren die Behandlungsver- fahren nicht vorgeschrieben, es mussten lediglich die mi- krobiologischen Normen eingehalten werden. In anderen Mitgliedstaaten brauchten diese Regelungen nicht ange- wendet werden, da das In- Kraft-Treten der Entscheidung 93/344/EG mehrfach und zuletzt auf den 1.April 1997 ver- schoben wurde. Ab diesem Zeitpunkt dürfen aus Säugetier- eiweiß hergestellte Tiermehle und diese enthaltende Er- zeugnisse (einschließlich Mischungen) gemeinschaftsweit aus Drittländern nur eingeführt werden, wenn das ab glei- chem Zeitpunkt für die Mitgliedstaaten durch Entscheidung 96/449/EG vorgeschriebene Drucksterilisationsverfahren bei der Herstellung zur Anwendung kommt. Bei der vorgesehenen Neuordnung des Tierkörperbesei- tigungsrechts auf europäischer Ebene ist derzeit vorgese- hen, dass aus Drittländern importiertes behandeltes tieri- sches Eiweiß nach Maßgabe der innergemeinschaftlich geltenden Regeln hergestellt und aus gelisteten Drittlandbe- trieben stammen muss, die die Gemeinschaftsanforderung erfüllen. Es ist demnach vorgesehen, dass importierte Tier- mehle die gleichen Bedingungen erfüllen müssen wie sie für in der EU hergestellte gelten. Infolge der seit 1. Januar 2000 geltenden EU-rechtlichen und nationalen Schutzmaßnah- men hinsichtlich der Verfütterung von tierischen Eiweißen an lebensmittelliefernde Tiere wird davon ausgegangen, dass genannter Vorschlag entsprechend angepasst wird. Zu Frage 56: Tiermehl darf in Deutschland seit Jahrzehnten nur mit dem Drucksterilisationsverfahren bei mindestens 133°C, einem Druck von 3 bar über eine Heißhaltezeit von mindes- tens 20 Minuten hergestellt werden. Dieses Verfahren bietet auch nach Auffassung der wissenschaftlichen Gremien der Gemeinschaft derzeit die höchstmögliche Sicherheit zur Inaktivierung von BSE-Erregern. Dennoch kann nicht aus- geschlossen werden, dass in der Zeit, als gemeinschaftsweit alternative Erhitzungsbedingungen zulässig waren, auch Tiermehle, die nicht mit dem Drucksterilisationsverfahren hergestellt wurden, auf den deutschen Markt kamen. Für Futtermittelkontrollen sind die Länder zuständig. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Frage des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (F.D.P.) (Drucksache 14/5269, Frage 57): Ist der Bundesregierung bekannt, welche Vorkehrungen dieLänder gegen den Import von Tiermehl, das mit BSE-Erregernverseucht ist, unternommen haben und zukünftig vorsehen? Vor der Anwendung der gemeinschaftsrechtlich har- monisierten Einfuhranforderungen für zur Verfütterung bestimmtes verarbeitetes tierisches Eiweiß Anfang 1995 in Deutschland bedurften Tiermehleinfuhren der Geneh- migung der Länder. Die Länder haben Einfuhren nur ge- nehmigt, wenn durch die Drittländer amtlich bescheinigt wird, dass die für die Tiermehlherstellung in Deutschland vorgeschriebenen Anforderungen eingehalten worden sind. Im Übrigen geht die Bundesregierung davon aus, dass Tiermehleinfuhren auch zukünftig dem Bundes- so- wie dem Gemeinschaftsrecht unterliegen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Fra- gen der Abgeordneten Marita Sehn (F.D.P.) (Drucksache 14/5269, Fragen 58 und 59): Wie viele Rinder wurden bisher in Deutschland mithilfe vonBSE-Schnelltests untersucht und mit welchem Ergebnis? Ist der Bundesregierung bekannt, ob und auf welchen Wegenin der Vergangenheit Tiermehl, das mit den BSE-Erregern ver-seucht war, nach Deutschland gelangt ist? Zu Frage 58: Die Daten der durchgeführten BSE-Schnelltests bei Schlachtrindern werden von den Ländern je Kalenderwo- che erfasst und sind jeweils bis zum folgenden Mittwoch zu melden. Da die heutigen Meldungen noch nicht voll- ständig vorliegen, muss auf die Daten zum Meldetag 7. Fe- bruar 2001 zurückgegriffen werden: Danach sind in Deutschland vom 6. Dezember 2000 bis einschließlich 2. Februar 2001 insgesamt 185361 geschlachtete Rinder Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 2001 14807 (C) (D) (A) (B) mit einem BSE-Schnelltest untersucht worden. In diesem Zeitraum sind 12 dieser Schlachtrinder positiv getestet worden. Nach dem Stichtag 2. Februar 2001 wurde ein weiteres Schlachtrind positiv getestet. Die Daten der durchgeführten BSE-Schnelltests gefallener bzw. notge- schlachteter Rinder werden monatlich erfasst. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2000 wurden demnach 7 069 ge- fallene bzw. notgeschlachtete Rinder über 24 Monate un- tersucht, wobei zwei Rinder positiv getestet wurden. Im Jahr 2001 wurden weitere 14 gefallene bzw. auffällig ge- wordene notgeschlachtete Rinder positiv getestet. Zu Frage 59: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und auf wel- chen Wegen in der Vergangenheit Tiermehl, das mögli- cherweise mit BSE-Agenzien verseucht war, nach Deutschland gelangt ist. Die Möglichkeit einer derartigen Einschleppung kann jedoch aufgrund möglicherweise un- zureichender nationaler und gemeinschaftsrechtlicher Schutzmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Be- kannt ist, dass im Zeitraum 1987 bis 1989 1131,5 Tonnen Fleischmehl und Grieben aus dem Vereinigten Königreich (VK) nach Deutschland verbracht worden sind. Wegen der Zunahme der BSE-Fälle im Vereinigten Königreich haben sich dann Bund und Länder darauf verständigt, ab Mai 1989 keine Genehmigung für das Verbringen von Tier- und Knochenmehlen aus dem VK zu erteilen. Durch Verordnung vom 22. August 1990 wurde diese Absprache auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Dadurch durften Futtermittel, die aus Tierkörpern, Tierkörperteilen oder Erzeugnissen von Rindern aus dem VK stammen oder solches Material enthalten, nicht mehr auf direktem oder indirektem Wege ins Inland gelangen. Die deutsche Han- delstatistik weist auch ab 1990 kein Verbringen von Tier- mehl und Grieben von Säugetieren aus dem VK aus. Eine neue Rechtslage ergab sich ab 1. Januar 1994. Seit- dem unterliegt generell das Verbringen von verarbeitetem tierischen Eiweiß aus anderen Mitgliedstaaten nach Deutschland den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen (Richtlinien 90/667/EWG und 92/118/EWG). Danach konnte verarbeitetes tierisches Eiweiß nach Deutschland genehmigungsfrei verbracht werden, wenn es aus zugelas- senen Einrichtungen stammt und bei seiner Herstellung mi- krobiologische Mindeststandards eingehalten wurden. Im Hinblick auf die Inaktivierung des BSE-Agens wurden erst durch Entscheidung 94/382/EG Prozessparameter festge- legt. Die neben dem Druckverfahren zugelassenen alterna- tiven Verfahren zur Hitzebehandlung, die sich bei späteren Forschungen als ungeeignet erwiesen hatten, den Erreger der Traberkrankheit (Scrapie) zu inaktivieren, wurden erst mit Wirkung vom 1. April 1997 verboten. Die insbesondere zwischen 1994 und 1997 nach Deutschland verbrachten Tiermehle können möglicherweise mit Verfahren herge- stellt worden sein, die sich später als unwirksam erwiesen haben. Innergemeinschaftliche Verbote beim Handel mit Tiermehlen bestehen für das Vereinigte Königreich seit März 1996 und für Portugal seit November 1998. Anlage 25 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2000Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 60 04 Titel 682 01 –Finanzierung der Post-Unterstützungskassen – Drucksachen 14/4869, 14/4992 Nr. 3 – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Gutachten des wissenschaftlichen Beirats Bodenschutzbeim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit Wege zum vorsorgenden Bodenschutz Fachliche Grundlagen und konzeptionelle Schritte füreine erweiterte Boden-Vorsorge – Drucksache 14/2834 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltgutachten 2000des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen Schritte ins nächste Jahrtausend – Drucksache 14/3363 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/4309 Nr. 1.17Drucksache 14/4309 Nr. 1.21Drucksache 14/4309 Nr. 1.24Drucksache 14/4570 Nr. 2.1 Innenausschuss Drucksache 14/4665 Nr. 2.28 Drucksache 14/4665 Nr. 2.29 Drucksache 14/4945 Nr. 2.25 Ausschuss für Umwelt, Naturschutzund Rektorsicherheit Drucksache 14/1441 Nr. 1.9 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/4865 Nr. 1.3 Ausschuss für wirtschaftlicheZusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/3341 Nr. 2.21Drucksache 14/3409 Nr. 1.42Drucksache 14/3428 Nr. 2.11Drucksache 14/4441 Nr. 1.13 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 151. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Februar 200114808 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ute Kumpf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Minister, im Vorfeld der Aus-
    einandersetzung um die Neufassung des Betriebsverfas-
    sungsgesetzes wurden im Hinblick auf die Frauenförde-
    rung durch die Betriebsverfassung sehr kritische Stimmen
    laut. Wie sehen Ihre konkreten Überlegungen und Pläne
    aus, Gleichstellungspolitik auch in der Betriebsverfas-
    sung zu verankern, um den Frauen damit eine Chance zu
    geben, ihren Platz in der Gesellschaft und im Beruf zu fin-
    den?

    Walter Riester, Bundesminister für Arbeit und So-
    zialordnung: Wir sehen in dem Gesetzentwurf erstmals
    vor, dass nicht nur eine Soll-, sondern eine Mussbestim-
    mung sicherstellt, dass die beiden Geschlechter entspre-
    chend ihrer Stärke in den Belegschaften in den Betriebs-
    räten vertreten sind. Ich meine persönlich, dass der
    Schritt, den wir in dieser Frage gehen, ein sehr mutiger ist.

    Wir sehen darüber hinaus durch Sollvorschriften vor,
    dass beide Geschlechter bei der Besetzung von Gesamt-
    betriebsrat und Konzernbetriebsrat entsprechend ver-
    treten werden. Ich denke, dadurch werden wir eine we-
    sentlich stärkere Vertretung von Frauen, die bisher unter-
    repräsentiert sind, im Betriebsrat haben.



Rede von Dr. Rudolf Seiters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Eine Frage
des Kollegen Kolb.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich L. Kolb


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Minister Riester,
    es gab in den letzten Tagen nicht wenige Stimmen, die
    äußerten, der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf sei mit-
    telstandsfeindlich. Der Wirtschaftsminister Ihrer Regie-




    Karl-Josef Laumann
    14752


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    rung hat sich diese Meinung zu Eigen gemacht und in
    26 Punkten nachhaltig auf Änderung gedrungen. Können
    Sie kurz darstellen, in welchen Punkten Sie auf den Wirt-
    schaftsminister zugegangen sind und weshalb Sie glau-
    ben, dass der Vorwurf der Mittelstandsfeindlichkeit jetzt
    entkräftet ist?

    Walter Riester, Bundesminister für Arbeit und Sozial-
    ordnung: Zuerst einmal muss man sich kritisch damit aus-
    einander setzen, ob der generelle Vorwurf der Mittel-
    standsfeindlichkeit berechtigt ist. Ich weiß natürlich, dass
    die Kostenfrage differenziert betrachtet werden muss. Des-
    wegen möchte ich Ihnen an einigen Punkten aufzeigen, in-
    wiefern wir den Einwänden entgegengekommen sind.

    Erster Punkt. Wir sind der Meinung, dass Sachverstän-
    dige bei Änderungen im Betrieb – es geht insbesondere
    um Betriebsschließungen, Teilbetriebsschließungen und
    Verlagerungen – nur in Betrieben mit über 300 Beschäf-
    tigten hinzugezogen werden sollen, weil dies Kosten ver-
    ursacht. Das ist ein wichtiger Punkt.

    Zweiter Punkt. Die ursprünglich im Referentenentwurf
    vorgesehene Bildung von Ausschüssen, unabhängig von
    der Größe der Betriebe, haben wir auf Betriebe mit über
    100 Beschäftigten begrenzt. Auch dies wird sich kosten-
    mäßig sofort auswirken.

    Dritter Punkt. Wir haben die Freistellungsansprüche
    neu geregelt. Wir haben zwar die im Referentenentwurf
    vorgesehene Regelung, Mitglieder von Betriebsräten in
    Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten freizustellen,
    beibehalten. Aber wir haben die Freistellungsgrenze auf
    Betriebe mit bis zu 2 000 Beschäftigten gestreckt. Auch
    dadurch werden die Betriebe geringer belastet werden.

    Das waren beispielhaft drei Punkte, in denen wir auf
    die Einwände eingegangen sind.