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    Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Jahr der Lebenswissenschaften . . . . . . . . . . . . . . . 14461 A Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 14461 B Detlef Parr F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14462 B Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 14462 C Detlef Parr F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14462 D Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 14462 D Heinz Wiese (Ehingen) CDU/CSU . . . . . . . . 14462 D Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 14463 A Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14463 B Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 14463 B Maritta Böttcher PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14463 C Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 14463 D René Röspel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14464 A Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 14464 B Dr. Ernst Dieter Rossmann SPD . . . . . . . . . . 14464 C Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 14464 D Angelika Volquartz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 14465 A Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 14465 B Angelika Volquartz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 14465 C Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 14465 C Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . . . . . . 14465 D Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 14466 A Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . . . . . . 14466 A Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 14466 B Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14466 C Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 14466 C Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . . . . 14466 D Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 14467 A Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . . . . . . 14467 A Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 14467 B Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . . . . . . 14467 B Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 14467 B Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 14467 C Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 14467 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 14/5203) . . . . . . . . . . . . . . . 14467 D Entschädigung von vom Herstellungsverbot betroffenen Catgut-Herstellern MdlAnfr 1, 2 Wolfgang Dehnel CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14468 A, C ZusFr Wolfgang Dehnel CDU/CSU . . . . . . . . 14468 A Aufruf der Parlamentarischen Staatssekretärin beim BMU, Gila Altmann, 1996/97 zur Ver- hinderung von Castor-Transporten und ihre heutige Mitverantwortung für deren Durch- führung MdlAnfr 3, 4 Vera Lengsfeld CDU/CSU Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU 14468 D, 14469 A ZusFr Vera Lengsfeld CDU/CSU 14468 D, 14469A Plenarprotokoll 14/148 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 148. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 7. Februar 2001 I n h a l t : ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 14469 B ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 14469 D ZusFr Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14470 A Finanzielle Unterstützung insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung des Rechts auf Weiterbildung MdlAnfr 5 Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14470 B ZusFr Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . 14470 C Unterschiedliches Mindeststrafmaß für sexu- elle Übergriffe auf widerstandsunfähige und widerstandsfähige Personen MdlAnfr 6, 7 Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ 14471 A, 14472 C ZusFr Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. 14471 C, 14472 C ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . 14472 A, 14473 A Finanzielle und ideelle Unterstützung des durch die BSE-Krise und den Schweinemast- skandal stark in Mitleidenschaft gezogenen Metzgerhandwerkes und der Fleischindustrie durch den Bund MdlAnfr 10 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Matthias Berninger BMVEL 14473 C ZusFr Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . 14473 D ZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 14474 D ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 14474 D ZusFr Georg Girisch CDU/CSU . . . . . . . . . . 14475 A Zusammenarbeit der Bundesanstalt für Arbeit mit den wissenschaftlichen Forschungsinstitu- ten bei der Evaluation arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen MdlAnfr 11 Dirk Niebel F.D.P. Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . . 14475 B ZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 14475 C Beibehaltung des IR 25 im bayerischen Eisen- bahnverkehrsnetz MdlAnfr 14 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 14476 C ZusFr Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . 14476 C ZusFr Georg Girisch CDU/CSU . . . . . . . . . . 14477 B Auswirkungen der Änderung des bestehenden Systems der staatlichen Eigenheimzulage im Sinne einer Reduzierung der Zulage im ländli- chen Raum MdlAnfr 15, 16 Ina Lenke F.D.P. Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14477 D, 14478 A ZusFr Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14478 A ZusFr Hans-Michael Goldmann F.D.P. . . . . . . 14478 B Kontakte des Bundesministers Joseph Fischer zur Ex-Terroristin Margrit Schiller in den 70er- Jahren MdlAnfr 22 Sylvia Bonitz CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 14478 C ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 14478 D Aussagen des Bundesministers Joseph Fischer im Januar 2001 zu seiner Haltung zur Gewalt nach 1977 MdlAnfr 23 Sylvia Bonitz CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 14479 B ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 14479 C Entscheidungen des Bundesverwaltungsge- richts vom 19. Oktober 2000 zu Sprachkennt- nissen von Aussiedlern; eventuelle Initiative zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes MdlAnfr 24 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 14480 B ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 14480 C Beteiligung der Bundesländer an den UMTS- Lizenz-Einnahmen MdlAnfr 29 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 14481 A ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . 14481 A Zulassung des vollen oder anteiligen Vorsteu- erabzugs für privat mitgenutzte Firmenwagen MdlAnfr 30 Hans Michelbach CDU/CSU Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Februar 2001II Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 14481 D ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . 14482 A Verkleinerung des Bundeswehrstandortes Bay- reuth bzw. Auflösung der Luftwaffenausbil- dungsbataillone in Germersheim (Rheinland- Pfalz) oder Mengen (Baden-Württemberg) MdlAnfr 31 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14482 D ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 14483 A ZusFr Horst Friedrich (Bayreuth) F.D.P. . . . . 14483 D ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 14484 A ZusFr Peter Zumkley SPD . . . . . . . . . . . . . . . 14484 D Nutzung des Schießplatzes Kyritz-Ruppiner Heide trotz Urteil des Bundesverwaltungs- gerichts vom Dezember 2000 MdlAnfr 32, 33 Wolfgang Gehrcke PDS Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14485 A ZusFr Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . 14485 B ZusFr Hans-Michael Goldmann F.D.P. . . . . . 14487 A Verlegung des Sitzes der Wehrbereichsverwal- tung I von Kiel nach Hannover; Zukunft des Arsenals in Kiel MdlAnfr 34, 35 Angelika Volquartz CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14487 C, 14488 D ZusFr Angelika Volquartz CDU/CSU 14487 D, 14488 B Verlegung der Schule für Feldjäger und Stabs- dienste Sonthofen nach Hannover MdlAnfr 36, 37 Dr. Gerd Müller CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14489 B ZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . 14489 C Vereinbarkeit der Veröffentlichung von weite- ren Auflösungen und Verringerungen von Truppenteilen, zum Beispiel der Auflösung der 5. Kompanie des Nachschubbataillons 4 in Weiden, im nicht öffentlichen Bundeswehrin- tranet mit dem vorgelegten Ressortkonzept; Berücksichtigung von Alternativvorschlägen der Länder MdlAnfr 39, 40 Georg Girisch CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14490 D, 14491 D ZusFr Georg Girisch CDU/CSU . . . . 14491 A, 14492 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr.: Haltung der Bun- desregierung zu den Äußerungen von Bundesminister Müller zur vorgesehe- nen Änderung des Betriebsverfassungs- gesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14492 B Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14492 B Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14493 C Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . . . . . 14495 A Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14496 A Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14497 B Dr. Werner Müller, Bundesminister BMWi 14498 C Gunnar Uldall CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 14499 D Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14501 A Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 14502 A Dr. Ditmar Staffelt SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 14503 C Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 14504 C Franz Thönnes SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14505 C Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . 14507 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14508 C Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14508 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 14509 A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Heino Wiese (Hannover) (SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Re- form der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Alters- vorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AvmG) in der Ausschussfassung – hier Alters- vermögensgesetz (147. Sitzung, am 26. Januar 2001; Tagesordnungspunkt 16 – Plenarproto- koll 14/147, Seite 14451 ff) . . . . . . . . . . . . . . 14509 C Anlage 3 Rechtliche Grundsätze bei der Änderung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Februar 2001 III MdlAnfr 8, 9 Dr. Elke Leonhard SPD Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMWi . . . . 14509 C Anlage 4 Dienstleistungen im Nah- und Regionalver- kehr nach der für 2002 geplanten Tarifreform der Deutschen Bahn MdlAnfr 12, 13 Wolfgang Weiermann SPD Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 14510 A Anlage 5 Behinderungen von Hilfs- und Menschen- rechtsorganisationen bei ihrem humanitären Einsatz in Tschetschenien durch russische Behörden MdlAnfr 17, 18 Monika Brudlewsky CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 14510 D Anlage 6 Wiederaufnahme der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Indien vor dem Hinter- grund des im Januar 2001 durchgeführten Test- flugs der atomwaffenfähigen Mittelstreckenra- kete Agni II MdlAnfr 19 Dirk Niebel F.D.P. Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 14511 B Anlage 7 Auswirkungen des Agni-II-Tests auf die in- disch-pakistanischen Beziehungen und die Entwicklungszusammenarbeit MdlAnfr 20, 21 Jörg van Essen F.D.P. Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 14511 D Anlage 8 Gespräch des Bundesministers Schily mit dem EU-Kommissar Antonio Vitorino über die Ausgestaltung des Familiennachzuges inner- halb der EU MdlAnfr 25, 26 Erwin Marschewski (Recklinghausen) CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 14512 A Anlage 9 Verfahrensstand der Vertragsabschlüsse mit den Partnerorganisationen gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinne- rung, Verantwortung und Zukunft“; Zweck- bindung der durch die „Holocaust-Restituti- onskampagne“ gegen Deutschland eingegan- genen und vom Word Jewish Congress verwal- teten Gelder MdlAnfr 27, 28 Martin Hohmann CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 14512 C Anlage 10 Schließung von 49 Standortverwaltungen; so- zialverträgliche Regelung insbesondere in strukturschwachen Gebieten, zum Beispiel Oberviechtach MdlAnfr 38 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14513 A Anlage 11 Gespräche des Bundesministers Rudolf Scharping zur Zukunft des Bundeswehrstand- ortes Rotenburg/Fulda MdlAnfr 41, 42 Helmut Heiderich CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14513 B Anlage 12 Einrichtung einer neuen Garnison in der Re- gion Wittstock; Unterlassung der Weitergabe von Hinweisen über den Umgang mit uranhal- tiger Munition an das erste deutsche KFOR- Kontingent MdlAnfr 43, 44 Maritta Böttcher PDS Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14513 D Anlage 13 Fehlende Warnhinweise bezüglich des NATO- Einsatzes von DU-Munition an die Bevölke- rung in Bosnien-Herzegowina 1995/96 MdlAnfr 45, 46 Heidi Lippmann PDS Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14514 A Anlage 14 Unterweisung der Soldaten des ersten KFOR- Kontingents im Kosovo über die toxischen Ri- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Februar 2001IV siken der Uranmunition sowie Beachtung der Vorschriften zum Schutz vor Gefährdungen durch DU-Munition MdlAnfr 47, 48 Eva Bulling-Schröter PDS Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14514 B Anlage 15 Vereinbarkeit der Einrichtung einer neu zu schaffenden Ausbildungs- und Verwendungs- reihe „Betreuungssoldat“ für die Eigenbewirt- schaftung von Betreuungseinrichtungen mit dem Einsparkonzept der Bundeswehr; Anhe- bung der Besoldung der Kompaniechefdienst- posten von A 11 auf A 12 MdlAnfr 49, 50 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14514 C Anlage 16 Fehlende Beantwortung der Anfrage zur Verle- gung des Sitzes der Bundesakademie für Si- cherheitspolitik von Bonn nach Berlin MdlAnfr 51 Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14514 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Februar 2001 V Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Februar 2001
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    Karl-Josef Laumann Berichtigung 147. Sitzung, Seite 14446 (A) und Seite 14452 (A), ist bei den endgültigen Ergebnissen der namentlichen Abstimmun- gen nach den Ja-Stimmen jeweils einzufügen Nein SPD Detlev von Larcher. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Februar 2001 14509 (C) (D) (A) (B) Balt, Monika PDS 07.02.2001 Dr. Bartsch, Dietmar PDS 07.02.2001 Behrendt, Wolfgang SPD 07.02.2001* Dr. Berg, Axel SPD 07.02.2001 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 07.02.2001 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 07.02.2001* Klaus Friedrich (Altenburg), SPD 07.02.2001 Peter Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ 07.02.2001 DIE GRÜNEN Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 07.02.2001 DIE GRÜNEN Hiller (Lübeck), SPD 07.02.2001 Reinhold Imhof, Barbara SPD 07.02.2001 Klappert, Marianne SPD 07.02.2001 Leidinger, Robert SPD 07.02.2001 Otto (Frankfurt), F.D.P. 07.02.2001 Hans-Joachim Schröder, Gerhard SPD 07.02.2001 Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 07.02.2001 Sebastian, CDU/CSU 07.02.2001 Wilhelm-Josef Dr. Spielmann, Margrit SPD 07.02.2001 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 07.02.2001 Türk, Jürgen F.D.P. 07.02.2001 Voßhoff, Andrea CDU/CSU 07.02.2001 Welt, Jochen SPD 07.02.2001 Wohlleben, Verena SPD 07.02.2001 * Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Heino Wiese (Hannover) (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzli- chen Rentenversicherung und zur Förderung ei- nes kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AvmG) in der Aus- schussfassung – hier Altersvermögensgesetz) (147. Sitzung, am 26. Januar 2001; Tagesord- nungspunkt 16 – Plenarprotokoll 14/147, Seite 14451 ff.) In der Abstimmungsliste bin ich nicht aufgeführt. Mein Votum lautet: „Ja“. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksa- che 14/5203, Fragen 8 und 9): Inwieweit (Instrumente – Gremien – wissenschaftliche und kartellrechtliche Gutachten) hat die Bundesregierung Einfluss auf die gegenwärtige Änderung der Richtlinie des Europäischen Par- laments und des Rates über den Zugang zu elektronischen Kom- munikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung genommen? Sieht die Bundesregierung alle rechtlichen Grundsätze im Hinblick auf Zugang und Normierung des Entwurfs der oben genannten Richtlinie umfassend berücksichtigt? Zu Frage 8: Die Bundesregierung hat ihre Position zur künftigen Telekommunikations- bzw. Regulierungspolitik im Som- mer 2000 als Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und zum Bericht der Monopolkommission nach § 81 TKG formuliert. In diese Stellungnahme sind Kommentare der Fachöffentlichkeit eingeflossen, und sie entstand in Kenntnis des Telekommunikationsberichtes 1999 der EU- Kommission (Review 1999), in dem die Kommission ihre Änderungsabsichten des Rechtsrahmens für die Telekom- munikationswirtschaft beschrieben hat. In der Ratsarbeits- gruppe wird die Zusammenschaltungsrichtlinie zusam- men mit den anderen Richtlinienvorschlägen des Review- Paketes beraten. Hier wirkt die Bundesregierung auf Ar- beitsebene mit und vertritt die deutsche Position; der Rat hat am 22. Dezember 2000 erstmals (ohne Ergebnis) die Rahmenrichtlinie erörtert. Die Bundesregierung hält wäh- rend des Beratungsprozesses fachlichen Kontakt zu den Experten der Regulierungsbehörde, des Bundeskartell- amtes und des Länderarbeitskreises Telekommunikation. Im Frühsommer 2000 hat sie auf einer Expertenkonferenz entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht zum Review 1999 externen Sachverstand einbezogen; eine weitere Konferenz über den erreichten Diskussions- stand wird im Mai dieses Jahres stattfinden. Zu Frage 9: Bei der Zugangs- und Zusammenschaltungsrichtlinie handelt es sich um die Grundlage zur Infrastrukturregu- lierung mit dem Ziel der Schaffung bzw. Erhaltung von Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten. Dies wird durch die vorgeschlagenen und in deutsches Recht umzusetzenden Vorschriften umfassend abgebildet. Der Bundesregierung kommt es darauf an, dass die Netzzu- gangs- und Zusammenschaltungsregeln als Grundlage für wettbewerbliche Entwicklungen in Europa weitgehend harmonisiert werden, um auch in der Telekommunikation das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Weiermann (SPD) (Druck- sache 14/5203, Fragen 12 und 13): Wie beurteilt die Bundesregierung die für den 1. Januar 2002 geplante Tarifreform der Deutschen Bahn AG, die über eine dem Flugverkehr ähnliche Tarifstruktur zu einer Benachteiligung des Regionalverkehrs gegenüber dem Fernverkehr führt und die gleichzeitig geplante Schließung von bis zu 300 Fahrkartenschal- tern, die ebenfalls eine deutliche Verschlechterung im Nah- und Regionalverkehr bedeutet, unter anderem weil es an fachlicher Beratung der Kunden fehlt, da weder Kioskbesitzer oder Ähn- liche noch Automaten in der Lage sind, die Kunden adäquat über Tarife etc. zu beraten? Welche Prioritäten setzt die Bundesregierung in der Ver- kehrspolitik im Bereich des Personenverkehrs auf der Schiene hinsichtlich der Aufgaben Nah-, Regional- und Fernverkehr, und welche Schritte hält sie für unabdingbar, um sicherzustellen, dass der Nah- und Regionalverkehr in Zukunft flächendeckend die er- forderlichen Dienstleistungen garantiert? Zu Frage 12: Die Arbeiten der Deutschen Bahn AG (DB AG) an dem angekündigten neuen Tarifsystem für den Personenfern- verkehr sind noch nicht abgeschlossen, sodass zu Einzel- fragen der neuen Tarifstruktur und -höhe sowie zu den Auswirkungen derzeit noch nicht Stellung genommen werden kann. Die DB AG hat angekündigt, dass sie das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswe- sen demnächst über ihre Vorstellungen für ein neues Tarif- system unterrichten wird. Die Schließung von Fahrkar- tenschaltern und der verstärkte Verkauf von Fahrkarten über Automaten oder andere Verkaufseinrichtungen sind rein unternehmerische Entscheidungen der DB AG, auf die die Bundesregierung keinen Einfluss nehmen kann. Die Bundesregierung geht im Übrigen davon aus, dass die DB AG Entscheidungen mit Auswirkungen auf den Nah- und Regionalverkehr mit den Ländern oder den Aufgaben- trägern für den Schienenpersonennahverkehr abstimmt. Zu Frage 13: Die Verantwortung des Bundes nach Artikel 87 e Ab- satz 4 GG erstreckt sich auf die Infrastruktur und ein dem Wohl der Allgemeinheit dienendes Verkehrsangebot (aus- genommen Schienenpersonennahverkehr) der Eisenbah- nen des Bundes. Der Bund nimmt diese Verantwortung für beide Bereiche wahr, indem er – entsprechend dem Verkehrsbedarf und im Rahmen der zur Verfügung stehen- den Haushaltsmittel – Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes finanziert. Mit dem Zu- kunftsinvestitionsprogramm für Schieneninvestitionen 2001–2003 erhöht die Bundesregierung die Investitionen um jährlich 2 Milliarden DM auf rund 8,7 Milliarden DM jährlich. Damit steigt das Investitionsvolumen in das Be- standsnetz in den Jahren 2001–2003 auf insgesamt rund 15 Milliarden DM. Mit diesen Maßnahmen werden Lang- samfahrstellen abgebaut, Leit- und Sicherungstechnik modernisiert sowie Brücken- und Tunnelbauten saniert. Damit wird die Qualität des Netzes deutlich verbessert mit der Folge, dass sich die Pünktlichkeit zum Nutzen der Bahnkunden klar erhöht und der Verkehr auf der Schiene beschleunigt wird. Das Zugangebot im Fernverkehr gehört seit der Bahnreform zum unternehmerischen Be- reich der DB AG. Die Verantwortung für den SPNV (Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr) ist auf die Länder übergegangen, die nach dem Regionalisierungsgesetz vom Bund umfangreiche finanzielle Mittel für den Nah- verkehr erhalten (2000: 13,4 Milliarden DM). An den Schnittstellen zwischen Nah- und Fernverkehr kommt es darauf an, dass Bahn und Länder Einvernehmen über ein optimiertes Gesamtangebot im Personenverkehr erzielen. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Fragen der Abgeordneten Monika Brudlewsky (CDU/CSU) (Drucksache 14/5203, Fragen 17 und 18): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung un- ternommen, um gegen die fortgesetzten Behinderungen von Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen bei ihrem Einsatz für die Menschen in Tschetschenien durch russische Behörden zu protes- tieren? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den per- manenten Behinderungen durch russische Behörden von Men- schenrechtsorganisationen in Tschetschenien? Zu Frage 17: Die humanitäre und menschenrechtliche Lage ist seit Beginn des Dagestan-/Tschetschenienkonflikts ständig Thema der Gespräche mit Russland sowohl im bilateralen wie auch im multilateralen Rahmen (EU; Europarat; OSZE; VN-Menschenrechtskommission). Zu den Kern- forderungen der Bundesregierung gehörte dabei auch die Verbesserung der humanitären und menschenrechtlichen Lage und der freie und ungehinderte Zugang für Men- schenrechts- und Hilfsorganisationen zur Region. Bun- desminister Fischer hat dies immer wieder seinen russi- schen Gesprächspartnern verdeutlicht. Bundespräsident Rau hat sich in einem Brief vom 11. Januar 2001 an Prä- sident Putin konkret für eine Verbesserung der adminis- trativen Abwicklung von Hilfslieferungen eingesetzt. Trotz der fortbestehenden erheblichen Defizite – auch die Sicherheitslage ist aufgrund des von beiden Seiten grau- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Februar 200114510 (C) (D) (A) (B) sam geführten Guerillakriegs noch immer schlecht – konnten für die Menschen in Tschetschenien und den an- grenzenden Regionen erste Fortschritte erreicht werden: Das Auswärtige Amt hat zur Verbesserung der huma- nitären Lage im Nordkaukasus bisher allein 8,3 Millio- nen DM für Hilfslieferungen verschiedener deutscher und internationaler Hilfsorganisationen zur Verfügung ge- stellt. Hinzu kommen 17,5 Millionen Euro im Rahmen der EU (ECHO). Nach anfänglichem Widerstand der russischen Seite ist es gelungen, zahlreiche internationale Beobachter- und Evaluierungsmissionen nach Tschetschenien zu entsen- den. Seit Juni 2000 arbeiten drei Mitarbeiter des Euro- parates im Büro des Sonderbeauftragten des russischen Präsidenten für Menschenrechte in Tschetschenien, Kalamanow. Die Parlamentarische Versammlung des Eu- roparates hat nach einer Evaluierungsmission (Lord Judd, MdB Bindig, 13. bis 18. Januar) Fortschritte festgestellt (beginnender Aufbau von Verwaltung, Gerichten und Po- lizei, angekündigter Abzug von Truppen) und der russi- schen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung am 25. Januar das Stimmrecht wieder eingeräumt. Das UNO-Flüchtlingskommissariat und das Interna- tionale Komitee des Roten Kreuzes können seit Sommer 2000 in Tschetschenien tätig werden. Zu Frage 18: Die Bundesregierung drängt fortlaufend auf eine Ver- besserung der Arbeitsbedingungen von Menschenrechts- organisationen in Tschetschenien. Auch in diesem Be- reich konnten konkrete Fortschritte erreicht werden: Das IKRK konnte seit Sommer 2000 bereits eine Viel- zahl von Hafteinrichtungen besuchen. Die Europaratsvertreter im Büro-Kalamanow können sich seit Juni 2000 in Tschetschenien relativ frei bewegen, recherchieren und berichten. Die renommierte russische Nichtregierungsorganisa- tion „Memorial“ (S. Kowaljow) unterhält in Tschetsche- nien mittlerweile mehrere Büros (auch in Grosny). Nach eigener Auskunft erhält sie bei ihrer Arbeit Unterstützung vom Büro des Menschenrechtsbeauftragten für Tschet- schenien Kalamanow. Nach Einschätzung von „Memorial“ haben sich die Arbeitsbedingungen vor Ort für die Orga- nisation verbessert. Auch die Arbeit des Kalamanow- Büros wird zunehmend positiver bewertet. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Frage des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Drucksache 14/5203, Frage 19) In welcher Weise hat die Bundesregierung gegenüber der in- dischen Regierung auf den von Indien am 17. Januar 2001 durch- geführten Testflug der atomwaffenfähigen Mittelstreckenrakete Agni II reagiert, und inwieweit ist nach Auffassung der Bundes- regierung dieser Raketentest mit der von ihr für die Wiederauf- nahme der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Indien gegebenen Begründung vereinbar, Indien nehme mittlerweile eine grundsätzlich positive Einstellung zum CTBT (Comprehensive Test Ban Treaty/Vertrag über das umfassende Verbot von Nu- klearversuchen) ein und betreibe eine generell stabilitätsorien- tierte Außenpolitik? Die Bundesregierung hat den indischen Raketentest vom 17. Januar dieses Jahres – ebenso wie einen ähnli- chen Test im April 1999 – bedauert. Sie teilt die Sorge vieler Staaten über die Entwicklung ballistischer Rake- ten mit immer größeren Reichweiten in verschiedenen Regionen der Welt und unterstützt die internationalen Bemühungen, dieser Entwicklung mit geeigneten Mit- teln entgegenzutreten. Die Bundesregierung hat ihre Besorgnis gegenüber der indischen Regierung wiederholt zum Ausdruck gebracht, zuletzt unmittelbar nach dem Test anlässlich des jüngsten Besuchs von Außenminister Jaswant Singh in Berlin (17. bis 18. Januar 2001). In Reaktion auf den Raketentest erfolgte im Übrigen auch eine gemeinsame diplomatische Initiative der EU. Die Bundesregierung hat keinen Hin- weis darauf, dass sich die grundsätzliche Bereitschaft der indischen Regierung zur Zeichnung des CTBT geändert hat. Ungeachtet ihrer wiederholt zum Ausdruck gebrach- ten Besorgnis über Indiens Nuklearpolitik, in deren Kon- text auch der jüngste Raketentest gehört, ist die Bundes- regierung nach wie vor der Auffassung, dass Indien eine generell stabilitätsorientierte Außenpolitik verfolgt. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Fragen des Abgeordneten Jörg van Essen (F.D.P.) (Druck- sache 14/5203, Fragen 20 und 21): Welche Auswirkungen hat der Agni II-Test nach Auffassung der Bundesregierung auf die indisch-pakistanischen Beziehungen? Wie schätzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Agni II-Tests die Erfolgsaussichten zur Erreichung des von Bun- desministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul anlässlich der Wie- deraufnahme der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Indien angekündigten Ziels ein, alles tun zu wollen, „um dieje- nigen in Indien und Pakistan zu unterstützen, die ein Interesse an Deeskalation und friedlicher Lösung der regionalen Konflikte haben“? Zu Frage 20: Es gibt bislang keine Hinweise darauf, dass der indi- sche Raketentest Auswirkungen auf die Gesamtentwick- lung der indisch-pakistanischen Beziehungen hatte. Die jeweiligen Rüstungsprogramme sind nicht so sehr Ursa- che, als vielmehr Symptom der politischen Spannungen in der Region. Zwischen Indien und Pakistan gab es in den vergange- nen Monaten verschiedene Anzeichen erneuter Dialog- bereitschaft. Die Lage um Kaschmir hat sich etwas ent- spannt. Positiv zu vermerken sind auch die raschen pakistanischen Hilfsmaßnahmen nach dem verheerenden Erdbeben vom 26. Januar. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Februar 2001 14511 (C) (D) (A) (B) Zu Frage 21: Der indische Raketentest vom 17. Januar 2001 bestä- tigt erneut die Notwendigkeit von Dialog und Koopera- tion mit den Ländern der Region, mit Regierungen ebenso wie mit den Trägern der Zivilgesellschaft. Sonst wäre es in der Tat nicht möglich, diejenigen zu unterstützen, die ein Interesse an Deeskalation und friedlicher Lösung re- gionaler Konflikte haben. Folglich war auch dies eine maßgebliche Überlegung bei der Entscheidung vom ver- gangenen September für die Wiederaufnahme des ent- wicklungspolitischen Dialogs mit Indien und Pakistan. Was die Erfolgsaussichten aller Bemühungen um friedli- che Beilegung der regionalen Konflikte angeht, so sind sich die Bundesregierung und ihre Partner bewusst, dass hier nur in der längerfristigen Perspektive durchgreifende Veränderungen erwartet werden können. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Erwin Marschewski (Reckling- hausen) (CDU/CSU) (Drucksache 14/5203, Fragen 25 und 26): Hat der Bundesminister des Innern, Otto Schily, in seinem von der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, anlässlich der Plenarde- batte über die Familienrichtlinie der EU am 18. Januar 2001 an- gekündigten Gespräch mit EU-Kommissar Antonio Vitorino ge- fordert, von der Ausgestaltung des Familiennachzuges in Form von Rechtsansprüchen abzusehen, den Kreis der Nachzugsbe- rechtigten auf die Kernfamilie, den zur Zusammenführung be- rechtigten Personenkreis auf solche mit Daueraufenthaltsrecht zu beschränken, Familienzusammenführung nur gegen Nachweis von Wohnraum, Krankenversicherung, ausreichenden Einkünften zuzulassen und das Nachzugsalter der Kinder auf das 10. Lebens- jahr zu beschränken? Geht die Bundesregierung nach dem Ergebnis dieses Ge- sprächs davon aus, dass sie sich mit diesen Positionen durchset- zen wird? Zu Frage 25: Das von der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, in der Plenardebatte des Deutschen Bundestages am 18. Ja- nuar 2001 angekündigte Gespräch von Bundesinnenmi- nister Otto Schily mit EU-Kommissar Antonio Vitorino hat inzwischen stattgefunden. In diesem Gespräch hat der Bundesinnenminister die Bedenken vorgetragen, die aus seiner Sicht gegen den derzeit vorliegenden Entwurf einer EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung bestehen. Er hat damit an seine Ausführungen in der Plenarde- batte des Bundesrates am 10. November 2000 (Plenar- protokoll 756, S. 470 f.) angeknüpft. Zu Frage 26: Eine abschließende Einigung über den endgültigen Wortlaut der EU-Richtlinie wird nicht bilateral zwischen dem Innenminister der Bundesrepublik Deutschland und dem zuständigen EU-Kommissar erzielt. Eine Prognose in dem vom Fragesteller gewünschten Sinn kann schon deshalb nicht abgegeben werden, weil das Ergebnis der Beratungen in den zuständigen Gremien abzuwarten ist, in die außer der Kommission auch die übrigen Mitglied- staaten der Europäischen Union einbezogen sind. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Martin Hohmann (CDU/ CSU) (Drucksache 14/5203, Fragen 27 und 28): Welchen Stand haben die Verfahren zum Abschluss der Ver- träge mit den Partnerorganisationen sowie die Verfahren der Be- reitstellung von Informationsmaterialien und Antragsformularen durch die jeweiligen Partnerorganisationen gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwor- tung und Zukunft“ sowie durch die Stiftung selbst bezüglich der Opfer medizinischer Experimente und für den Ausgleich von Ver- mögensschäden, besonders im Hinblick auf die Mitte April 2001 ablaufenden Fristen? Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüg- lich der 5 Milliarden US-Dollar, die die „Holocaust-Restitutions- kampagne“ gegen Deutschland laut dem New Yorker Finanzchef H. durch Sanktionsdrohungen eingebracht hat und die angeblich vom World Jewish Congress verwaltet werden, und welche Zweckbindung gibt es für diese Gelder (vgl. „Neue Zürcher Zei- tung“ vom 20./21. Januar 2001)? Zu Frage 27: Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ hat mit der Stiftung „Deutsch-weißrussische Verständi- gung“ sowie mit dem „Deutsch-tschechischen Zukunfts- fonds“ bereits Partnerschaftsverträge abgeschlossen. Die übrigen Partnerschaftsverträge sind teils paraphiert – Ukraine, Polen, Russland – teils soweit vorbereitet, dass sie spätestens zu Beginn der nächsten Woche paraphiert werden können. Bereits vor Abschluss der Partnerschaftsverträge ha- ben die deutschen Botschaften in aller Welt, die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ sowie die in Aussicht genommenen Partnerorganisationen über die Leistungsmöglichkeiten und ihre Voraussetzungen unterrichtet. Formlose Anträge wurden und werden seit- her entgegengenommen und als fristwahrend einge- reicht anerkannt. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Antrag fast aller Partnerorganisationen die Antragsfrist auf 1 Jahr verlängert worden ist und da- her erst am 11. August 2001 ablaufen wird. Hinsichtlich der Opfer medizinischer Experimente und für den Aus- gleich von Vermögensschäden wird nicht die Stiftung, sondern die Partnerorganisationen, beziehungsweise die bei der IOM zu bildende Vermögenskommission die Entscheidungen entsprechend den gesetzlichen Rege- lungen treffen. Zu Frage 28: Mit Ihrer Frage greifen Sie offenbar missverständliche Hinweise zur Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ auf. Die Stiftung sieht bekanntlich Leistungen von 10 Milliarden DM, rund 5 Milliarden US-Dollar vor. Der New Yorker Finanzchef Herr Hevesi hatte sich an Boykottdrohungen gegen deutsche Unternehmen in den USA beteiligt, die seinerzeit mit zur Stiftungsinitiative Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Februar 200114512 (C) (D) (A) (B) der deutschen Wirtschaft und zur Aufnahme der interna- tionalen Gespräche über die Errichtung der Stiftung „Er- innerung, Verantwortung und Zukunft“ führten. Die Zweckbestimmung dieser Mittel ist im Gesetz zur Errichtung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ vom 2. August 2000 festgelegt. Ein Teil der Mittel wird von der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ unter Mithilfe der Jewish Claims Confe- rence und der ICHEIC, der Internationalen Kommission zum Ausgleich von NS-bedingten Versicherungsschäden, – nicht vom World Jewish Congress – verwaltet werden. (2,072Milliarden DM sind für NS-bedingte Personen- schäden bestimmt; 950 Millionen DM sind zum Aus- gleich NS-bedingter Vermögensschäden vorgesehen.) Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Druck- sache 14/5203, Frage 38): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Zuge der Bun- deswehrreform bundesweit 49 Standortverwaltungen geschlossen werden sollen, und wenn ja, welche Maßnahmen sind zur sozial- verträglichen Abfederung dieser einschneidenden Organisations- änderungen vor allem in strukturschwachen Gebieten, zum Bei- spiel bei der Standortverwaltung in Oberviechtach in der ostbayerischen Grenzregion, geplant? Am 29. Januar 2001 hat Bundesminister Scharping die Feinausplanung und Stationierung zur grundlegenden Neustrukturierung der Bundeswehr entschieden und den Entwurf des Ressortkonzeptes dem Vereidigungsaus- schuss des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit vorgestellt und den Landesregierungen zugleitet. Aufgrund der Stationierungsplanungen der Streitkräfte und aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sind Standort- verwaltungen aufzulösen. Die geplante Auflösung von Standortverwaltungen bedeutet nicht, dass zwangsläufig alle Dienstposten entfallen. In den von der Neuorganisa- tion betroffenen Standortverwaltungsbereichen verblei- ben meist – wenn auch in Anzahl und Größe reduziert – militärische und zivile Einrichtungen. Deren Betreuung muss sichergestellt sein. Folglich wird ein Teil der Mitar- beiter, abhängig von der zu erwartenden Betreuungs- stärke, auch künftig auf ihren Dienstposten weiterbe- schäftigt, allerdings als Angehöriger der dann für diesen Bereich zuständigen neuen Standortverwaltung. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU) (Drucksache 14/5203, Fragen 41 und 42): Hat die Bundesregierung öffentliche Äußerungen örtlicher Abgeordneter am 13. Dezember 2000 beim Besuch des Bundes- wehrstandortes Rotenburg/Fulda: „Unser Standort ist in keinster Weise gefährdet.“ (HNA vom 14. Dezember 2000) durch Unter- lagen, Zusicherungen oder Gespräche unterstützt? Hat die Bundesregierung im 2. Halbjahr 2000 bzw. im Januar 2001 Gespräche durch den Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, persönlich mit dem Bürgermeister der Stadt Rotenburg und dem Landrat des Landkreises Hersfeld Rotenburg geführt und wann haben diese stattgefunden? Zu Frage 41: Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, Äußerungen von namentlich nicht genannten Abgeordneten zu bewer- ten. Zu Frage 42: Bundesminister Rudolf Scharping hat mit einer großen Zahl von Abgeordneten, von Bürgermeistern, von Land- räten, mit den Ministerpräsidenten, mit Mitgliedern von Landesregierungen und mit Abgeordneten aus Landtagen und vielen anderen eine Fülle von Gesprächen geführt, um zu einer sachgerechten, also wirtschaftliche, soziale und regionale Kriterien soweit als möglich berücksichti- genden Entscheidung über die Stationierung der Bundes- wehr zu kommen. Einzelne dieser Gespräche wird die Bundesregierung oder der Bundesminister der Verteidi- gung nicht kommentieren. Allerdings prüft das Bundes- ministerium der Verteidigung entsprechend den Aussagen über Festlegungen der Feinausplanung, über die der Ver- teidigungsausschuss des Deutschen Bundestages und die Mitglieder des Bundestages informiert wurden, auf der Grundlage solcher Gespräche, ob der Stab der Division für luftbewegliche Operationen auch in Hessen stationiert werden kann. Darüber soll in Übereinstimmung mit den öffentlich bekannten Zeitplänen möglichst bis zum Ende der nächsten Woche, also bis 16. Februar 2001 entschie- den werden. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Maritta Böttcher (PDS) (Drucksache 14/5203, Fragen 43 und 44): Wie will die Bundesregierung gegenüber der von Standort- schließungen betroffenen Bevölkerung begründen, dass in der Re- gion Wittstock eine neue Garnison für 1 000 Dienstposten mit ei- nem Finanzaufwand von ca. 214 Mio. DM (für Garnison und Truppenübungsplatz) eingerichtet werden soll? Warum wurden die durch den Sanitätsdienst der Bundeswehr Anfang Mai 1999 erstellten Hinweise über den Umgang mit uranhaltiger Munition nicht an das erste deutsche KFOR-Kontin- gent weitergegeben? Zu Frage 43: Eine Entscheidung über die weitere militärische Nut- zung des Truppenübungsplatzes Wittstock ist noch nicht getroffen worden. Zu Frage 44: Durch ein Fachreferat der Inspektion des Sanitäts- dienstes im Ministerium wurde dem Inspekteur des Sa- nitätsdienstes im Frühjahr 1999 eine Zusammenstellung von Informationen über abgereichertes Uran vorgelegt. Darin waren auch „Hinweise für den Einsatz eigener Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Februar 2001 14513 (C) (D) (A) (B) Kräfte“ enthalten. Die in der Zusammenstellung enthalte- nen Informationen wurden bei der Befehlsgebung für das erste deutsche Kontingent KFOR berücksichtigt. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Heidi Lippmann (PDS) (Drucksache 14/5203, Fragen 45 und 46): Trifft es zu, dass über den Einsatz von DU-Munition vor, während und unmittelbar nach den Luftangriffen der NATO-Ver- bündeten auf bosnisch-serbische Stellungen 1995/1996 offiziell keine Informationen innerhalb der NATO ausgetauscht wurden? Trifft es zu, dass es nach diesen Luftangriffen keine Warnun- gen an die Zivilbevölkerung in Bosnien-Herzegowina gegeben hat? Zu Frage 45: Nach Angaben der NATO haben die Luftangriffe mit DU-Munition in den Jahren 1994/1995 stattgefunden; ein detaillierter Austausch von Daten dazu erfolgte erst in jüngster Zeit. Zu Frage 46: Darüber liegen der Bundesregierung keine Erkennt- nisse vor. Die Stationierung deutscher Kräfte in Bosnien- Herzegowina begann erst mit dem Jahreswechsel 1996/1997. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter (PDS) (Druck- sache 14/5203, Fragen 47 und 48): Hat es eine ausdrückliche Unterweisung der Soldaten des ers- ten KFOR-Kontingents über die toxischen Risiken der Uranmu- nition gegeben? War nach Erkenntnissen der Bundesregierung in allen Fällen sichergestellt, dass bei Maßnahmen der Räumung zerstörten mi- litärischen Geräts der jugoslawischen Streitkräfte, die mit Befehl des Bundesministers der Verteidigung, Rudolf Scharping, an das Heeresführungskommando vom 2. Juli 1999 erlassenen Vor- schriften bezüglich der Maßnahmen zur Vorsorge und zum Schutz vor Gefährdungen durch DU-Munition beachtet wurden? Zu Frage 47: In den Weisungen des Bundesministeriums der Vertei- digung war auf die toxischen Risiken der Uranmunition hingewiesen worden. Die konkrete Umsetzung dieser In- formation in Unterweisungen oder Belehrungen ist Ver- antwortung der Vorgesetzten vor Ort. Zu Frage 48: Sofort nach Eingang der ersten Information der NATO über den Einsatz von DU-Munition im Kosovo am 2. Juli 1999 hat die multinationale Brigade Süd einen Befehl über die erforderlichen Schutzmaßnahmen erlassen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die gegebenen Be- fehle und Weisungen umgesetzt sind. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU) (Drucksache 14/5203, Fragen 49 und 50): Ist es zutreffend, dass das Bundesministerium der Verteidi- gung (BMVg) beabsichtigt, für die Eigenbewirtschaftung von Be- treuungseinrichtungen zukünftig eine neu zu schaffende Ausbil- dungs- und Verwendungsreihe „Betreuungssoldat“ einzurichten, und falls ja, wie würde dies mit den Zielen der politischen Leitung des BMVg zusammenpassen, im Zuge der Erneuerung der Bun- deswehr von Grund auf, alle Einsparpotenziale auszuschöpfen und wo immer möglich, nach Wegen der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft zu suchen? Sind Presseberichte zutreffend (vgl. „Der Spiegel“ 4/2001), wonach bei der Anhebung der Besoldung von Kompaniechef- dienstposten von A 11 auf A 12 noch keine Einigung zwischen dem Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, und dem Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, erzielt wurde, und wie ist der diesbezügliche aktuelle Stand der Verhandlungen zwischen den beiden Ressorts? Zu Frage 49: Es trifft nicht zu, dass das Bundesministerium der Ver- teidigung beabsichtigt, für die Eigenbewirtschaftung von Betreuungseinrichtungen zukünftig eine neu zu schaf- fende Ausbildungs- und Verwendungsreihe „Betreuungs- soldat“ einzurichten. Zu Frage 50: Bundesregierung und Bundestag haben beschlossen, die Kompanieschefs im Dienstgrad eines Hauptmanns künftig nach A 12 zu besolden. Dies erfordert eine Ände- rung des Bundesbesoldungsgesetzes, weil die zulässige Obergrenze von A 12-Stellen ausgeschöpft ist. Das Bun- desverteidigungsministerium verhandelt mit den zustän- digen Ressorts über die Änderung der Obergrenzen. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage des Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn) (CDU/CSU) (Drucksache 14/5203, Frage 51): Welche Gründe kann die Bundesregierung dafür vorbringen, dass sie die schriftliche Frage Nr. 1/14 aus 2001 (Eingang beim Bundeskanzleramt am 4. Januar 2001) mit dem Inhalt, ob es Über- legungen innerhalb der Bundesregierung gebe, den Sitz der Bun- desakademie für Sicherheitspolitik von Bonn nach Berlin zu ver- legen, bis zum 1. Februar 2001 immer noch nicht beantwortet hat und ist die Bundesregierung wenigstens in der Lage, eine Antwort darüber zu geben, wie der bisherige Sachstand in dieser Angele- genheit ist? Es gibt keine konkreten Planungen innerhalb des Bun- desministeriums der Verteidigung, den Sitz der Bundesaka- demie für Sicherheitspolitik von Bonn nach Berlin zu verlegen. Der Beirat der Bundesakademie für Sicher- heitspolitik hat sich in seiner Sitzung am 17. Januar 2001 unter anderem auch mit der Frage des Standortes der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Februar 200114514 (C) (D) (A) (B) Akademie befasst. Der Beirat berät das Kuratorium der Bundesakademie in allen Fragen der ressortübergreifen- den sicherheitspolitischen Fortbildung an der Bundes- akademie für Sicherheitspolitik. Er gibt Empfehlungen zu Inhalt und Gestaltung der Lehre sowie zu ihrer Fortent- wicklung ab. Die Empfehlungen des Beirates aus der Sit- zung vom 17. Januar 2001 liegen dem Bundesministerium der Verteidigung bisher nicht vor. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 148. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Februar 2001 14515 (C)(A) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Eine Zu-
    satzfrage des Kollegen Dr. Seifert.



Rede von Dr. Ilja Seifert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)
Herr Staatssekretär, Sie haben
sehr ausführlich geschildert, dass die Regelung aus Sicht
des Justizministeriums relativ problemlos ist. Dennoch
muss man das, was Herr Kolb geschildert hat, dass zum
Beispiel die Behindertenbeauftragten der Fraktionen ver-
stärkt über diesbezügliche Ängste informiert werden,
ernst nehmen. Ich nehme an, das tun Sie auch. Kann es
nicht sein, dass die Vorschrift, die eine verminderte Straf-
androhung vorsieht, ein Fehler war und es daher sinnvoll
wäre, das Strafmaß diesbezüglich anzugleichen? Muss
man nicht, wann immer es sich um sexuelle Betätigungen
handelt, die nicht in beiderseitigem Einverständnis statt-
finden, klipp und klar sagen: gleiche Strafe für gleiche
Tatbestände?

D
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Eckhart Pick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Seifert, ich will wiederholen:
    Wir haben, was Vergewaltigungen und andere Straftaten
    gegen die sexuelle Selbstbestimmung betrifft, den glei-
    chen Strafrahmen unabhängig davon, ob Menschen mit
    oder ohne Behinderung betroffen sind. Es gibt auch kei-
    nen Grund, hier zu differenzieren. Es war der Wille des
    gesamten Parlaments, einen Auffangtatbestand für solche
    Fälle zu schaffen, in denen der Wille des Opfers nicht ge-
    brochen wird. Wir haben damals eine Regelung formu-
    liert, die nicht nur Menschen mit Behinderungen betrifft,
    sondern auch Menschen, die durch Alkohol- oder Dro-
    genkonsum oder durch andere Umstände nicht fähig sind,
    ihren entgegenstehenden Willen zu äußern.

    Dass dieser Tatbestand durchaus auch praktische Be-
    deutung hat, wird einerseits dadurch deutlich, dass der
    Bundesgerichtshof diese Auffassung des Gesetzgebers in
    einem Urteil bestätigt hat, und andererseits dadurch, dass
    wir innerhalb eines überschaubaren Zeitraums 15 Fälle
    hatten, in denen sich die Gerichte dieses Tatbestands be-
    dient haben.

    Anderenfalls gäbe es eine schmerzhafte Strafbarkeits-
    lücke. In solchen Fällen nur mit dem Beleidigungstatbe-

    stand zu arbeiten und dafür Sanktionen vorzusehen wäre
    zu wenig.