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    Tagesordnungspunkt 16: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersver- mögensgesetz) (Drucksachen 14/4595, 14/5146, 14/5150, 14/5148) . . . . . . . . . . . . . 14403 A – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversiche- rung und zur Förderung eines kapi- talgedeckten Altersvorsorgevermö- gens (Altersvermögensgesetz) (Drucksache 14/5068, 14/5146, 14/5150, 14/5147) . . . . . . . . . . . . . 14403 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozial- ordnung – zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram, Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Verbesse- rung der Nachhaltigkeit in derAl- terssicherung durch eine gerechte und sozialverträgliche Renten- politik – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Bericht der Bundes- regierung über die gesetzliche Ren- tenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwankungsreserve sowie des jeweils erforderlichen Bei- tragssatzes in den künftigen 15 Kalen- derjahren gemäß § 154 SGB VI (Ren- tenversicherungsbericht 1999) – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Bericht der Bundesre- gierung über die gesetzliche Renten- versicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwankungsreserve sowie des jeweils erforderlichen Bei- tragssatzes in den künftigen 15 Kalen- derjahren gemäß § 154 SGBVI (Ren- tenversicherungsbericht 2000) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2000 (Drucksachen 14/1310, 14/2116, 14/4730, 14/5146, 14/5150) . . . . . . . . . . . . . . . . 14403 C Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14404 A Dr. Angela Merkel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 14406 C Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14410 D Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 14412 D Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P . . . . . . . . . . . . 14413 C Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14416 B Lydia Westrich SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14417 C Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . 14419 C Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14423 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P . . . . . . . . . . . 14425 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS . . . . . . . . . . . . 14427 A Plenarprotokoll 14/147 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 147. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001 I n h a l t : Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14428 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . 14430 B Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14431 C Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14432 A Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . 14432 B Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14434 A Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14435 B Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . 14435 C Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . 14436 B Dr. Norbert Blüm CDU/CSU . . . . . . . . . 14437 A Franz Thönnes SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14437 D Dr. Norbert Blüm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 14440 B Franz Thönnes SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14441 A Namentliche Abstimmungen . . . . . . 14441 D, 14444 B 14447 B, 14450 A Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14441 D, 14444 D 14447 D, 14450 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14453 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 14455 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Karin Kortmann (SPD) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Al- tersvermögensgesetz – AVmG) in der Aus- schussfassung (Tagesordnungspunkt 16 a) . . . . 14456 A Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Detlev von Larcher (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvor- sorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) in der Ausschussfassung (Tagesord- nungspunkt 16 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14456 C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Monika Knoche und Irmingard Schewe-Gerigk (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenver- sicherung und zur Förderung eines kapitalge- deckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermö- gensgesetz – AVmG) in der Ausschussfassung (Tagesordnungspunkt 16 a) . . . . . . . . . . . . . . . 14457 C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Schösser, Brigitte Adler, Ingrid Arndt- Brauer, Klaus Barthel (Starnberg), Ingrid Becker-Inglau, Willi Brase, Hans Büttner (In- golstadt), Christel Deichmann, Harald Friese, Angelika Graf (Rosenheim), Christel Hanewinckel, Reinhold Hemker, Walter Hoffmann (Darmstadt), Klaus Kirschner, Anette Kramme, Horst Kubatschka, Christine Lambrecht, Christine Lehder, Waltraud Lehn, Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Lothar Mark, Christoph Moosbauer, Andrea Nahles, Günter Oesinghaus, Albrecht Papenroth, Dr. Martin Pfaff, Renate Rennebach, Dr. Edelbert Richter, René Röspel, Gudrun Roos, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Thomas Sauer, Regina Schmidt- Zadel, Ottmar Schreiner, Gisela Schröter, Ewald Schurer, Dr. R. Werner Schuster, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Jella Teuchner, Rüdiger Veit, Dr. Wolfgang Wodarg und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfeh- lung des Ausschusses für Arbeit und Sozial- ordnung zum Gesetzes zur Reform der gesetz- lichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermö- gens (Altersvermögensgesetz – AVmG) zur über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvor- sorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) in der Ausschussfassung (Tagesord- nungspunkt 16 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14458 B Anlage 6 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14459 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001 14455 (C) (D) (A) (B) Dr. Bartsch, Dietmar PDS 26.01.2001* Behrendt, Wolfgang SPD 26.01.2001* Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 26.01.2001 Dr. Blank, CDU/CSU 26.01.2001 Joseph-Theodor Bohl, Friedrich CDU/CSU 26.01.2001 Breuer, Paul CDU/CSU 26.01.2001 Brüderle, Rainer F.D.P. 26.01.2001 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 26.01.2001* Klaus Caesar, Cajus CDU/CSU 26.01.2001 Carstens (Emstek), CDU/CSU 26.01.2001 Manfred Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ 26.01.2001 DIE GRÜNEN Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/ 26.01.2001 DIE GRÜNEN Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 26.01.2001 Dr. Friedrich CDU/CSU 26.01.2001 (Erlangen), Gerhard Dr. Fuchs, Ruth PDS 26.01.2001 Gröhe, Hermann CDU/CSU 26.01.2001 Günther (Plauen), F.D.P. 26.01.2001 Joachim Haschke (Großhenners- CDU/CSU 26.01.2001 dorf ), Gottfried Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 26.01.2001 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 26.01.2001 Dr. Hendricks, Barbara SPD 26.01.2001 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 26.01.2001 DIE GRÜNEN Hoffmann (Chemnitz), SPD 26.01.2001* Jelena Homburger, Birgit F.D.P. 26.01.2001 Dr. Hornhues, CDU/CSU 26.01.2001* Karl-Heinz Hornung, Siegfried CDU/CSU 26.01.2001* Imhof, Barbara SPD 26.01.2001 Jelpke, Ulla PDS 26.01.2001 Klappert, Marianne SPD 26.01.2001 Dr. Kues, Hermann CDU/CSU 26.01.2001 Lamers, Karl CDU/CSU 26.01.2001 Lintner, Eduard CDU/CSU 26.01.2001* Dr. Lippelt, Helmut BÜNDNIS 90/ 26.01.2001* DIE GRÜNEN Lörcher, Christa SPD 26.01.2001* Lötzer, Ursula PDS 26.01.2001 Dr. Lucyga, Christine SPD 26.01.2001* Dr. Luft, Christa PDS 26.01.2001 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 26.01.2001* Erich Mehl, Ulrike SPD 26.01.2001 Müller (Berlin), PDS 26.01.2001* Manfred Oesinghaus, Günter SPD 26.01.2001 Ostrowski, Christine PDS 26.01.2001 Otto (Frankfurt), F.D.P. 26.01.2001 Hans-Joachim Pau, Petra PDS 26.01.2001 Dr. Pfaff, Martin SPD 26.01.2001 Poß, Joachim SPD 26.01.2001 von Renesse, Margot SPD 26.01.2001 Rübenkönig, Gerhard SPD 26.01.2001 Schenk, Christina PDS 26.01.2001 Schloten, Dieter SPD 26.01.2001* Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 26.01.2001 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 26.01.2001* Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 26.01.2001* Siebert, Bernd CDU/CSU 26.01.2001* entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 26.01.2001 Steiger, Wolfgang CDU/CSU 26.01.2001 Steinbach, Erika CDU/CSU 26.01.2001 Stübgen, Michael CDU/CSU 26.01.2001 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 26.01.2001 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 26.01.2001 Wiesehügel, Klaus SPD 26.01.2001 Wohlleben, Verena SPD 26.01.2001 Wolf, Aribert CDU/CSU 26.01.2001 Dr. Wolf, Winfried PDS 26.01.2001 Zierer, Benno CDU/CSU 26.01.2001* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO derAbgeordneten Karin Kortmann (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zurReform dergesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsor- gevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) in derAusschussfassung (Tagesordnungspunkt 16 a) Ich stimme dem Altersvermögensgesetz zu, mache aber folgende weiterführende Anmerkungen: Eine Ablehnung des Altersvermögensgesetzes hätte zur Folge, dass das Rentenreformgesetz 1999 der Regie- rung Kohl und insbesondere der demographische Faktor, der zu einer Absenkung des Rentenniveaus auf 64 Prozent führt, wieder in Kraft treten würde. Zu einer parteiüber- greifenden Verbesserung der Altersversorgung im Kon- sens sind CDU/CSU und die F.D.P. nicht bereit. Der An- trag der CDU/CSU stellt selbst gegenüber dem RRG 1999 eine Leistungsverschlechterung dar, ist unakzeptabel und ist keine Alternative zum Gesetzentwurf der Bundes- regierung. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde im Verlauf der parlamentarischen Beratung an entscheiden- den Punkten weiterentwickelt. Auf den Ausgleichsfaktor wird verzichtet. Die neue Anpassungsformel ab 2011 dämpft die ursprünglich geplante Absenkung des Renten- niveaus vor allem für die junge Generation. Bei der privaten Vorsorge konnte die ursprüngliche Be- nachteiligung bei der staatlichen Förderung für betriebli- che und tarifliche Renten durch lange Übergangsfristen einvernehmlich mit den Gewerkschaften gelöst werden. Der Tarifvorrang bei der Entgeltumwandlung wurde ge- setzlich geregelt. Die private Vorsorge wird vor allem für die unteren und mittleren Einkommen durch Zulagen – Grund- und Kinderzulage – sowie generell durch die Anhebung des Sonderausgabenabzugs staatlich gefördert. Die bedarfsorientierte Grundsicherung will die Bundes- regierung mit einem Leistungsgesetz des Bundes regeln. Dennoch: Gemessen am bisherigen Rentenniveau fin- det ein Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung statt. Versicherte und Staat werden zum Erhalt einer gleich hohen Lebensstan- dardabsicherung stärker belastet, Arbeitgeber und Unter- nehmen werden tendenziell entlastet. Damit kommt es bei der Rentenversicherung zu einer Lastenverschiebung von den Arbeitgebern zu den Arbeitnehmern und zum Staat. Die Regelungen zur Alterssicherung der Frauen und die Regelungen zur Hinterbliebenenrente bleiben hinter meinen Erwartungen einer eigenständigen Alterssiche- rung für Frauen zurück. Das Ziel einer Weiterentwicklung der Rentenversiche- rung zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen muss weiter verfolgt werden. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Detlev von Larcher (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Renten- versicherung und zur Förderung eines kapital- gedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersver- mögensgesetz – AVmG) in der Ausschussfassung (Tagesordnungspunkt 16 a) Ich stimme gegen das Gesetz. Zwar ist das ursprüng- liche Rentenkonzept durch die intensive Diskussion in der SPD-Fraktion und durch Gespräche mit den Ge- werkschaften verbessert worden. Das Rentenniveau sinkt nicht wie ursprünglich geplant auf 64 Prozent ab, sondern nicht unter 67 Prozent; der Beitragssatz bleibt dennoch stabil – nicht über 22 Prozent –; die Rente für Frauen, insbesondere für Frauen mit Kindern, wird ver- bessert. Sie haben damit die Möglichkeit, einen eigen- ständigen Rentenanspruch aufzubauen. Und ganz wich- tig: Es gibt den Einstieg in die soziale Grundsicherung. Betriebsrenten erhalten unter tarifvertraglicher Absiche- rung Vorrang. Dennoch bleibt meine grundsätzliche Kritik am einge- schlagenen Weg zur Rentenreform: Die demographische Entwicklung mag uns zu Veränderungen in der Finanzie- rungsformel der Renten zwingen, aber sie zwingt uns nicht zu dieser Umverteilung. Die demographische Ent- wicklung wirkt sich überall aus, auch in Lebensversiche- rungen und kapitalgedeckten Versorgungssystemen, übri- gens auch in allen anderen sozialen Sicherungssystemen. Immer muss die aktive Generation die nicht mehr aktive und die noch nicht aktive versorgen, wie die nicht mehr aktive Generation die Generationen vor und nach ihr ver- sorgt hat. Oder anders. Die Altersversorgung muss immer aus der wachsenden Produktivität einer Volkswirtschaft finanziert werden. Wie die Früchte der wachsenden Pro- duktivität und die Kosten der Altersversorgung verteilt werden, bleibt eine politische Entscheidung. Auch hier Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 200114456 (C) (D) (A) (B) sollte der Grundsatz gelten, dass stärkere Schultern mehr zu tragen bekommen als schwache. Das Hauptproblem besteht nicht darin, dass die Rent- ner immer älter werden, sondern darin, dass die Rente aus Lohnanteilen der Erwerbstätigen finanziert wird, der An- teil der Löhne und Gehälter aber am Bruttoinlandsprodukt seit langem rückläufig ist. Anders ausgedrückt: Immer mehr Geld wird bei uns verdient, ohne dass davon etwas in die Sozialversicherungen fließt. Der Sozialsektor und damit die Rentenversicherung werden so allmählich von der Entwicklung des gesellschaftlichen Reichtums abge- koppelt. Die richtige Konsequenz ist also nicht, die gesetzliche Rente zu kürzen und damit und mit staatlicher Unterstüt- zung die Beschäftigten auf ihre Kosten zu einer kapital- gedeckten Zusatzvorsorge zu nötigen. Vielmehr muss jeg- liche Art von Einkommen „sozialversicherungspflichtig“ gemacht werden, nicht nur Löhne und Gehälter, sondern zum Beispiel auch die Besoldung der Beamten, Unter- nehmergewinne, Abgeordnetendiäten, Ministerbezüge, Erbschaften, Dividenden, Mieteinnahmen, Spekulations- gewinne usw. So wäre es möglich, die Altersversorgung bei mäßigen Beiträgen und ausreichendem Rentenniveau wirklich sicher zu machen. Daneben bliebe genügend fi- nanzieller Spielraum für sozialen Ausgleich wie Kinder- erziehungszeiten, Rehabilitation und Hinterbliebenenver- sorgung. Die „Teilprivatisierung“ der Altersrente und damit der beginnende Ausstieg aus der Solidarität droht zudem zum Einstieg zu werden in weitere Privatisierungen der Kos- ten für die finanzielle Absicherung der großen Lebensri- siken Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit, wofür die sozialen Sicherungs- systeme geschaffen wurden. Schon gibt es entsprechende Forderungen der Arbeitgeberverbände und auch der Bun- deskanzler sprach schon von mittelfristig möglicher größerer „Eigenverantwortung“ für die Krankheitskosten. „Experten“ äußerten am 22. Januar 2001 vor der En- quente-Kommission „Demographischer Wandel“, der Ar- beitgeberbeitrag sei einzufrieren und nur der Arbeitneh- merbeitrag sei zu erhöhen, weil Beiträge bis zu 30 Prozent erwartet werden. Vom Stimmverhalten der Fraktion abzuweichen fällt sehr schwer. Ich verstehe diejenigen in meiner Fraktion gut, die nach anfänglicher massiver Kritik am Entwurf dem Gesetz heute zustimmen werden. Wir haben gemein- sam für Verbesserungen des Konzepts gekämpft und wir haben, wie beschrieben, auch wichtige Veränderungen er- reicht. Ihrem Stimmverhalten nicht folgen zu können schmerzt. Doch für mich bleibt der eingeschlagene Weg zur Bewältigung der nicht zu leugnenden Probleme in den sozialen Sicherungssystemen ein Irrweg. Eine wirklich mutige Reform würde das Finanzie- rungsproblem, wie angedeutet, anpacken. Es darf doch nicht sein, dass der gesellschaftliche Reichtum immer größer wird, die sozialen Sicherungssysteme aber immer mehr abmagern müssen. Dass es so ist, ist kein Naturge- setz, sondern zeigt, dass die Solidarität in unserer Ge- sellschaft zu wünschen übrig lässt. Ich kann diesem Ge- setz nicht zustimmen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Monika Knoche und Irmingard Schewe-Gerigk (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Al- tersvermögensgesetz – AVmG) in derAusschuss- fassung (Tagesordnungspunkt 16 a) Wir können der Rentenreform in der vorliegenden Form nicht zustimmen, weil wir die ihr zugrunde liegende Entscheidung, für einen Teil der Alterssicherung auf Pri- vatvorsorge statt auf die Ausweitung der solidarischen, paritätisch verfassten Pflichtversicherungssysteme zu set- zen, für falsch halten. Die paritätische Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme ist eine prägende Grundlage der sozialen Marktwirtschaft. Auf diesem Fundament sind große gesellschaftliche Fortschritte in Richtung Ge- rechtigkeit, Teilhabe und Antidiskriminierung erzielt wor- den. Das Abrücken von diesem gestaltenden Prinzip ist begründungspflichtig. Dem partiellen Zugewinn an sozialer Gerechtigkeit durch die Reform, zum Beispiel bei der Bekämpfung verschämter Altersarmut und der Auf- stockung der Beiträge für Kindererziehung, stehen eine Reihe von negativen Auswirkungen der Systemverän- derung entgegen, die wir nicht akzeptieren können. Die Entscheidung für Privatvorsorge geht zulasten sozial Schwächerer, die trotz staatlicher Zuschüsse bzw. Steuererleichterungen immer freiwillig einen Teil – min- destens 1 Prozent – selbst aufbringen müssen. Wenn die Entscheidung für die Zahlung zur Altersvorsorge oder der Winterjacke für das Kind fallen muss, wird sie oft genug für die Winterjacke fallen, mit den entsprechenden Folgen im Alter. Wenn nicht privat vorgesorgt wird, braucht man in Zukunft um Jahre längere Beitragszeiten, um über die Rentenversicherung bei der späteren Rentenauszahlung das Niveau der Sozialhilfe zu erreichen. Bei einem durch- schnittlichen Frauenverdienst bedeutet dies, dass erst bei mehr als 35 Beitragsjahren eine Rente auf Sozialhil- feniveau erreicht würde. Wenn jemand wegen Erwerbs- losigkeit nicht mehr in die private Altersvorsorge ein- zahlen kann, wird künftig zwar der Vertrag ruhen, aber es gelten für diesen Teil nicht die Regeln der solidarischen Sozialversicherung, nach der die Bundesanstalt für Arbeit für die Rentenbeiträge geradesteht, zumindest während der Zahlung von Arbeitslosengeld. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind dadurch Milliardenausfälle zu erwarten, für die innerhalb der bisherigen Systematik der GKV keine Kompensation durch Steuerzufinanzierung möglich ist. Der Systembruch eines Ausstiegs aus der Pa- rität – die Senkung der Lohnnebenkosten in der Renten- versicherung kommt ausschließlich den Arbeitgebern zugute, die private Vorsorge ist aber gleichzeitig für ein angemessenes Absicherungsniveau unabdingbar – kann nicht aufgewogen werden durch staatliche Förderung im Bereich privater Vorsorge. Wir halten es für sehr pro- blematisch, dass einerseits die Etablierung einer kapi- talgedeckten privaten Altersvorsorge mit einer Steuerzu- finanzierung von 20 Milliarden DM jährlich aufgebaut Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001 14457 (C) (D) (A) (B) wird und andererseits eine Zunahme von Sozialhil- febedürftigkeit zu erwarten ist. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Geschlech- tergerechtigkeit können wir dem Gesetz nicht zustimmen. Die schon angesprochenen Belastungen sozial Schwä- cherer treffen in besonderem Maße Frauen, die im Durch- schnitt bekanntlich immer noch circa ein Drittel weniger verdienen als Männer. Gleichzeitig werden Frauen mehr für ihre private Vorsorge zahlen müssen, um später die glei- che monatliche Leibrente zu erzielen wie Männer. Nach jetzigem Stand muss eine dreißigjährige Frau, um ab dem 65. Lebensjahr 100 DM Leibrente zu erhalten, 28,71 DM bezahlen, während ein gleichaltriger Mann monatlich nur 23,70 DM zu entrichten hat. Frauen leben nämlich laut Statistik durchschnittlich fünf Jahre länger. Dass die Pri- vatwirtschaft so rechnet, ist eine Sache; dass die staatliche Förderung sich nicht gleiche Bedingungen für Männer und Frauen zur unabdingbaren Voraussetzung macht, ist für uns nicht nachzuvollziehen. Schließlich ist auch in der Pflegeversicherung ermöglicht worden, gleiche Tarife für Frauen und Männer vorzusehen! Ebenfalls unter frauen- politischen Gesichtspunkten völlig kontraproduktiv ist das Faktum, dass bei Eheleuten, wenn die Frau nicht erwerbs- tätig ist, also auch nicht privat vorsorgt, trotzdem private Altersvorsorge der Frau staatlich gefördert wird. Dies gilt aber nicht, wenn sie erwerbstätig ist und zum Beispiel we- gen ihres niedrigen Einkommens keine eigenständige Pri- vatvorsorge trifft. Dies ist ein weiteres Erwerbshindernis für Frauen und eine völlig überflüssige Besserstellung der Hausfrauenehe. Wie stark sich die absehbaren Umverteilungswirkun- gen in der Realität geltend machen, hängt nicht zuletzt von der Entwicklung des Rentenniveaus aus der gesetz- lichen Rentenversicherung ab; das haben die Gewerk- schaften immer wieder thematisiert. Den Wegfall des Ausgleichsfaktors begrüßen wir, ebenso wie die Festle- gung der Bundesregierung auf ein Rentenniveau von 67 Prozent als Minimum für die Zukunft. Allerdings soll- ten sich diese 67 Prozent von einer Nettogrundlage her berechnen, die nicht durch den Abzug der Privatprämie vom Nettoentgelt gegenüber dem jetzigen Stand reduziert wird. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Schösser, Brigitte Adler, Ingrid Arndt-Brauer, Klaus Barthel (Starnberg), Ingrid Becker-Inglau, Willi Brase, Hans Büttner (Ingolstadt), Christel Deichmann, Harald Friese, Angelika Graf (Rosenheim), Christel Hanewinckel, Reinhold Hemker, Walter Hoffmann (Darm- stadt), Klaus Kirschner, Anette Kramme, Horst Kubatschka, Christine Lambrecht, Christine Lehder, Waltraud Lehn, Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Lothar Mark, Christoph Moosbauer, Andrea Nahles, GünterOesinghaus, Albrecht Papenroth, Dr. Martin Pfaff, Renate Rennebach, Dr. Edelbert Richter, René Röspel, Gudrun Roos, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Thomas Sauer, Regina Schmidt-Zadel, Ottmar Schreiner, Gisela Schröter, Ewald Schurer, Dr. R. Werner Schuster, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Jella Teuchner, Rüdiger Veit, Dr. Wolfgang Wodarg und Waltraud Wolff (Wol- mirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetz- lichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) in derAusschuss- fassung Wir stimmen dem Altersvermögensgesetz trotz grund- sätzlicher sozialpolitischer Bedenken zu, die wir nachfol- gend noch einmal deutlich benennen möchte Eine Ablehnung des Altersvermögensgesetzes hätte zur Folge, dass das Rentenreformgesetz 1999 der Regie- rung Kohl und insbesondere der demographische Faktor, der zu einer Absenkung des Renteniveaus auf 64 Prozent führt, wieder in Kraft treten würde. Zu einer parteiüber- greifenden Verbesserung der Altersversorgung im Kon- sens sind CDU/CSU und die F.D.P. nicht bereit. Der An- trag der CDU/CSU stellt selbst gegenüber dem RRG 1999 eine Leistungsverschlechterung dar, ist unakzeptabel und ist keine Alternative zum Gesetzentwurf der Bundes- regierung. Dagegen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregie- rung im Verlauf der parlamentarischen Beratung an ent- scheidenden Punkten weiterentwickelt. Auf den Ausgleichsfaktor wird verzichtet. Die neue Anpassungsformel ab 2011 dämpft die ursprünglich ge- plante Absenkung des Renteniveaus vor allem für die junge Generation. Bei der privaten Vorsorge konnte die ursprüngliche Be- nachteiligung bei der staatlichen Förderung für betriebli- che und tarifliche Renten durch lange Übergangsfristen einvernehmlich mit den Gewerkschaften beseitigt werden. Der Tarifvorrang bei der Entgeltumwandlung wurde ge- setzlich geregelt. Die private Vorsorge wird vor allem für die unteren und mittleren Einkommen durch Zulagen – Grund- und Kinderzulagen – sowie generell durch die Anhebung des Sonderausgabenabzugs staatlich gefördert. Die bedarfsorientierte Grundsicherung will die Bun- desregierung mit einem Leistungsgesetz des Bundes re- geln. In zentralen Punkte halten wir jedoch an unserer Kritik fest: Gemessen am bisherigen Rentenniveau findet ein Aus- stieg aus der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung statt. Versicherte und Staat werden zum Erhalt einer gleich hohen Lebensstandardabsiche- rung stärker belastet, Arbeitgeber und Unternehmen wer- den tendenziell entlastet. Wir schon bei der Pflegeversicherung kommt es jetzt auch bei der Rentenversicherung zu einer Lastenver- schiebung von den Arbeitgebern zu den Arbeitnehmern und zum Staat. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 200114458 (C) (D) (A) (B) Einer weiteren Abkehr von der paritätischen Finanzie- rung der Sozialversicherung muss dringend Einhalt gebo- ten werden. Die Ausweitung der privaten Vorsorge auf die Krankenversicherung hätte unabsehbare soziale Folgen. Die Regelungen zur Alterssicherung der Frauen und die Regelungen zur Hinterbliebenenrente bleiben hinter den Erwartungen einer eigenständigen Alterssicherung für Frauen zurück. Auch werden die Kommunen als Sozialhilfeträger nicht in dem notwendigen Umfang entlastet. Auf die überfällige Weiterentwicklung der Rentenver- sicherung zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen wird bei der Rentenreform verzichtet. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Grundlagen für eine Reform der Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung zu schaffen. Anlage 6 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2000Überplanmäßige Ausgabe im Einzelplan 23, Kapitel 23 02Titel 896 02 – Beitrag der Bundesrepublik Deutschlandzu den „Europäischen Entwicklungsfonds“ der Europä-ischen Union (Abkommen von Lomé) – – Drucksachen 14/4539, 14/4670 Nr. 1 – Ausschuss fürWirtschaft und Technologie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Aktivi-täten des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und dereinzelnen Rohstoffabkommen – Drucksachen 14/3647, 14/4093 Nr. 1.3 – Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre gesamten Bemü- hungen und über die politische Entwicklung in Nigeria – Drucksachen 14/3232, 14/3419 Nr. 1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss fürWirtschaft und Technologie Drucksache 14/4665 Nr. 1.1 Drucksache 14/4665 Nr. 2.8 Drucksache 14/4665 Nr. 2.9 Drucksache 14/4665 Nr. 2.10 Drucksache 14/4665 Nr. 2.11 Drucksache 14/4665 Nr. 2.12 Drucksache 14/4665 Nr. 2.13 Drucksache 14/4665 Nr. 2.16 Drucksache 14/4665 Nr. 2.17 Drucksache 14/4665 Nr. 2.18 Drucksache 14/4665 Nr. 2.21 Drucksache 14/4665 Nr. 2.22 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/4309 Nr. 1.5 Drucksache 14/4665 Nr. 2.7 Drucksache 14/4665 Nr. 2.24 Drucksache 14/4945 Nr. 2.28 Drucksache 14/4945 Nr. 2.42 Drucksache 14/4945 Nr. 2.44 Drucksache 14/4945 Nr. 2.48 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 14/4665 Nr. 2.5 Drucksache 14/4665 Nr. 2.30 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/4665 Nr. 2.19 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001 14459 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Als letztem Red-
    ner in der Debatte gebe ich dem Abgeordneten Franz
    Thönnes das Wort.

    Franz Thönnes (SPD) (von Abgeordneten der SPD
    mit Beifall begrüßt): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen
    und Kollegen! Wir kommen an das Ende einer zentralen
    Debatte Deutschlands,


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zurufe von der CDU/CSU: Jawohl! – Und tschüs!)


    an deren Ende wir Verlässlichkeit und Zuverlässigkeit in
    das soziale Sicherungssystem wieder herstellen und ei-
    nen neuen Stützpfeiler in die Brücke der Generationenge-
    rechtigkeit zwischen Alt und Jung einziehen.


    (Beifall bei der SPD)

    Am Anfang der Debatte hatten wir einen Offenba-

    rungseid. Wir hörten, dass 48 Stunden lang nachgedacht
    worden sei. Wir mussten jetzt aufgrund der Qualität der






    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Diskussion von der rechten Seite erfahren, dass noch nicht
    einmal 48 Minuten lang nachgedacht worden ist.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der CDU/CSU: Oh!)


    Sie haben deutlich gemacht, dass Sie nicht bereit sind,
    Verantwortung zu übernehmen, und sich heute aus rein
    wahltaktischen Gründen einem Konsens in diesem Hause
    verweigern. Sie sind zu nichts anderem fähig gewesen, als
    einen Entschließungsantrag einzubringen, in dem Sie un-
    terstellen, dass hinsichtlich der Beitragsverlässlichkeit
    und des Rentenniveaus zu wenig erreicht worden sei und
    nichts gehen würde. Wenn man weiterliest, stellt man fest,
    dass Ihnen das gesamte Leistungsgefüge zu wenig ist, ob
    es sich um die Anerkennung von Erziehungsleistungen,
    um die Grundsicherung oder um die zusätzliche Alters-
    versorgung handelt.

    Was wollen Sie eigentlich? Merken Sie eigentlich
    nicht, dass die Menschen spüren, dass Sie nicht rechnen
    können?


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Dann kommt Ihr Fraktionsvorsitzender daher und sagt:
    Wir müssen die Lebensarbeitszeit verlängern, das heißt,
    wir müssen den Anteil der Zeit erhöhen, in der die Men-
    schen im Arbeitsleben – von der Schule bis zur Rente –
    stehen. Dann nehmen Sie doch einmal zur Kenntnis, dass
    sich dieses Rentenreformkonzept in die Finanz-, Steuer-
    und Arbeitsmarktpolitik dieser Regierung einordnet.
    1,4 Millionen Erwerbstätige mehr seit unserem Regie-
    rungsantritt sind die Bilanz unserer Politik, mehr Men-
    schen in Beschäftigung zu bringen.


    (Beifall bei der SPD – Friedrich Merz [CDU/CSU]: 630 Mark!)


    Frau Merkel, ich hätte von Ihnen eigentlich erwartet,
    dass Sie, wenn Sie hier zum Ausdruck bringen, Sie glaub-
    ten, dass Sie die Empfindungen der Menschen verletzt
    hätten und dass in der Wahrnehmung eines Betrachters
    der Eindruck der Kriminalisierung hätte entstehen kön-
    nen, dann auch so viel Anstand und Mut gehabt hätten,
    sich bei demjenigen, der auf dem Plakat abgebildet war,
    zu entschuldigen. Das wäre angebracht gewesen.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Sagen Sie uns doch bitte einmal: Welche Qualität sol-
    len wir der Aussage des „Wall Street Journal“ beimessen,
    einer Zeitung, die in einem Land erscheint, in dem es er-
    hebliche Schwierigkeiten gibt, bei Wahlentscheidungen
    das richtige Ergebnis auszuzählen, und in dem man in ei-
    nem Landesteil, Kalifornien, nicht in der Lage ist, die
    Stromversorgung zu gewährleisten? Sie brauchen solche
    Argumente hier nicht heranzuziehen, weil uns das bei die-
    sem Problem nicht hilft. Sie wollten reinen Wein ein-
    schenken, haben hier aber nur Essig ausgegossen.

    Wenn wir uns heute darüber unterhalten, mehr Verläss-
    lichkeit in der Rentenversicherung zu gewährleisten,
    dann sind alle Ihre Ansätze vor dem folgenden Hinter-
    grund zu bewerten – das muss man den Menschen draußen
    im Lande sagen –: Im Jahre 1991, in Ihrer Regierungszeit,

    lag der Beitragssatz für die Rente bei 17,7 Prozent. Die
    Rentenkasse verfügte über 26 Monatsausgaben als Sicher-
    heit. Im Jahre 1997 lag der Beitragssatz bei 20,3 Prozent
    und es waren nur noch 0,6 Monatsausgaben als Sicherheit
    da. Glauben Sie denn, angesichts dieser Zahlen glaubt
    heute irgendein Mensch noch Ihren Rechnungen?


    (Beifall bei der SPD)

    Ich will noch einmal deutlich, da der demographische

    Faktor gerade eine Rolle gespielt hat, die Entwicklung
    skizzieren, die die Beitragssätze gemäß den Regelungen
    der alten Regierung genommen hätten: Bis 2010 wären
    sie auf circa 21 Prozent angestiegen, bis 2020 auf 21,5 und
    bis 2030 auf über 24 Prozent.


    (Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Da werden auch Sie hinkommen!)


    Dabei hätte es keine der Sicherheitskomponenten gege-
    ben, die die sozialdemokratisch geführte Regierung in
    Form der Altersversorgung, der Grundsicherung und den
    extrem guten Förderkonditionen bei der Anrechnung der
    Kindererziehungszeiten für Frauen eingebracht hat.

    Frau Schmidt nimmt, weil sie einen neuen Fachbereich
    vertritt, nicht an dieser Debatte teil. Aber ich denke, wahre
    Beispiele können wiederholt werden. Ich zitiere deshalb
    aus der Debatte vom 16. November, in der meine Vorgän-
    gerin, Frau Schmidt, formulierte:

    Eine allein erziehende Mutter mit zwei Kindern und
    einem Bruttoeinkommen von 20 000 DM bekommt,
    auch wenn sie ein Leben lang erwerbstätig war, nur
    eine geringe Rente. Angesichts ihrer Situation
    – 20 000 DM Bruttoeinkommen, zwei Kinder – raten
    wir ihr, sich eine zweite Säule aufzubauen: 4 Pro-
    zent, das wären 800 DM im Jahr. Und wir fördern
    sie: Für die beiden Kinder bekommt sie 720 DM im
    Jahr, für sich selbst 300 DM. Insgesamt bekommt sie
    also 1 020 DM. Wir verlangen nur, dass sie 10 DM
    im Monat selber dazu gibt, das kann jeder und jede.
    Wenn diese Frau so angespart hat und in Rente geht,
    dann bekommt sie neben ihrer normalen Rente eine
    zusätzliche Rente, die man heute auf fast 800 DM an-
    setzen kann. Das ist gelebte Sozialpolitik! Das ist
    eine Rentenpolitik, die Altersarmut verhindert!

    Das kann ich nur bestätigen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

    Dann ist in Ihrem Entschließungsantrag die Rede da-

    von, unsere Rentenformel sei manipulativ. Ich möchte an
    das erinnern, was der Bundesarbeitsminister in die Ren-
    tenformel, die er vorgestellt hat, von seinem Vorgänger
    nicht übernommen hat. In Ihrer Formel wurde ein Lebens-
    erwartungsfaktor mit eingebracht, bei dem ganz manipu-
    lativ die Lebenserwartung um acht bis neun Jahre zurück-
    gerechnet wurde. Das sollte nur zur Hälfte angewendet
    werden. Am Ende wären dadurch Generationen benach-
    teiligt worden. Sie müssen den Menschen auch dieses sa-
    gen. Das war Manipulation, nicht das, was jetzt hier vor-
    gelegt wird und worauf man sich verlassen kann.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Franz Thönnes 14438 Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Das war gerechter!)





    (C)


    (D)


    (A)


    (B)


    Die Formel, die nun vorliegt, ermöglicht eine sehr ein-
    fache Ermittlung des aktuellen Rentenwertes. Man ermit-
    telt ihn durch die Division der durchschnittlichen Brutto-
    lohn- bzw. -gehaltssumme je Beschäftigten im Vorjahr
    durch die des Vorvorjahres. Dieser Wert wird als 100 ge-
    nommen, wovon der Altersvorsorgebeitrag und der Ren-
    tenversicherungsbeitrag abgezogen werden. Dieses wird
    immer wieder ins Verhältnis zu den Vorjahren gesetzt.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Das klingt auch nicht einfach!)


    – Das ist ganz einfach; das werden die Menschen schnell
    merken.

    Gerade wurde gesagt, dass unsere Rentenreform zu ei-
    nem viel niedrigeren Niveau führe. Über den Ausgleichs-
    faktor haben wir ja auch im Vorfeld intensiv diskutiert.
    Bei der Anhörung hat der Vertreter des Sozialbeirates
    dazu Stellung genommen. Ich zitiere aus der Ausschuss-
    drucksache 14/1081 und gebe damit gleichzeitig auch
    noch einmal eine Antwort auf die Bemerkungen des Kol-
    legen Blüm:

    Wenn daher in der Diskussion um den vorliegenden
    Regierungsentwurf von verschiedenen Seiten betont
    wird, das Rentenniveau werde durch diese Reform
    bis zum Jahre 2030 nicht auf die prognostizierten 64
    von Hundert abgesenkt, sondern in Wirklichkeit auf
    61 von Hundert, ist dies unzutreffend, es sei denn,
    man unterstellt, dass kein Arbeitnehmer den mit die-
    ser Reform gesetzten Anreizen zum Vorsorgesparen
    folgen würde. Und man muss hinzufügen: Wenn Sie
    hergehen und dieses so unterstellen, dann heißt das
    auch, Sie wollen europäische Vorschriften zur ge-
    samtwirtschaftlichen Berechnung und auch zur Ren-
    tenberechnung völlig außer Kraft setzen.

    Was bleibt? Sie sind nicht in der Lage gewesen, Bei-
    tragssatzstabilität zu garantieren. Diese Regierung hat den
    Rentenversicherungsbeitrag von 20,3 auf 19,3 Prozent
    gesenkt; die Entlastung hat dabei ein Volumen von
    16 Milliarden DM.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Kollege,
gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten
Norbert Blüm?


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franz Thönnes


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nein, es sind jetzt genug Zwi-
    schenfragen gestellt worden. Das ist auch gut so, wenn ich
    sie jetzt nicht zulasse, weil man Ihren Berechnungen so-
    wieso nicht glaubt.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Ich füge des Weiteren hinzu, dass auch durch die Aus-

    setzung des Demographiefaktors die Rentner in den Jah-
    ren 1999, 2000 und 2001 4,09 Prozent mehr Rente beka-
    men. Bei Ihnen hätten sie gerade einmal 3,28 Prozent
    erhalten. Auch das ist mehr Gerechtigkeit für diejenigen,
    die Rentenbeiträge eingezahlt haben.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Dann unterstellen Sie uns, unsere Berechnung bis zum
    Jahr 2030 sei nicht redlich und falsch. Ich zitiere aus ei-
    nem Schreiben des VDR vom 25. Januar dieses Jahres,
    damit Sie es endlich verstehen:

    Mit der im Rentenreformkonzept vorgesehenen An-
    passungsformel wird ein Rentenniveau von über
    67 Prozent erreicht. Die Anpassungsformel entschei-
    det über den jährlichen Zuwachs der Renten. Sie ist
    damit im System die entscheidende Größe, weil sie
    die reale Wohlstandsentwicklung der Rentner be-
    stimmt.

    So weit der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger.
    Um die Meinungen breit zu streuen und damit Sie nicht

    glauben, nur der VDR sei auf unserer Seite: Die Verbände
    haben in der Anhörung und auch in den letzten Tagen in
    der Presse deutlich gemacht, dass sie keine Blockade wol-
    len. Der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen
    Versicherungswirtschaft, Dr. Bernd Michaels, betont, die
    Opposition dürfe die zukunftsweisende Richtung der Re-
    form im Interesse der Rentner nicht zum Gegenstand ei-
    nes schmutzigen Wahlkampfes machen. – Recht hat der
    Mann, kann ich dazu nur sagen.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Die beiden großen Gewerkschaften, DGB und DAG,
    stimmen uns zu. Selbst die Bundesvereinigung der Deut-
    schen Arbeitgeberverbände sagt aus der Anhörung heraus,
    sie schließe sich der Argumentation des VDR an:

    Auch wir halten den vom VDR vorgeschlagenen
    Korrekturfaktor für richtiger, für sachgerechter und
    dem Äquivalenzprinzip entsprechender.

    Ich kann Ihnen dazu nur sagen: Sie entfernen sich zuneh-
    mend von Ihren eigenen Vorstellungen.

    Ich finde es schade, dass der Kollege Seehofer heute
    nicht anwesend ist. Der Kollege Seehofer hat am 16. No-
    vember des letzten Jahres hier erklärt – das will ich Ihnen
    einmal vorlesen –:

    Wir sind bereit, bei einem Demographiefaktor mit-
    zumachen, wie ihn die Gewerkschaften und die Ar-
    beitgeber im Zusammenhang mit den Gesprächen
    beim VDR vorgeschlagen haben. Dieser Demogra-
    phiefaktor soll ab dem Jahre 2011 für alle, für dieje-
    nigen im Rentenbestand und für diejenigen im Ren-
    tenzugang, gelten. Die Anpassung der Renten soll
    sich nach den Lohnsteigerungen richten.

    Was liegt uns jetzt hier vor? Das ist genau das Modell, das
    wir vorgeschlagen haben und von dem selbst der Kollege
    Storm in der Anhörung gesagt hat, dies sei ein Modell, das
    man annehmen könne. Sie entfernen sich von Ihren eige-
    nen Positionen. Die Menschen im Lande merken das.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Wir werden die Debatte natürlich draußen und im Bun-
    desrat weiterführen. Wir werden die guten Beispiele, die




    Franz Thönnes

    14439


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    aus den vorliegenden Berechnungen erkennbar sind, den
    Menschen präsentieren. Wir werden informieren.

    Ich will am Schluss dieser Debatte zwei Frauen und
    zwei Männern Dank sagen, die mitgeholfen haben, dies
    zu entwickeln. Ich bedanke mich bei Ulla Schmidt, Ulrike
    Mascher, Walter Riester und Hans Eichel, die alle dazu
    beigetragen haben, dass die beiden Häuser gut zusam-
    mengearbeitet haben, sodass die private Altersvorsorge
    mit einem Finanzvolumen von 19 Milliarden DM gut ge-
    fördert wird.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Ich will zum Schluss deutlich machen: Diese Reform
    ist in die gesamte Finanz-, Wirtschafts- und Arbeits-
    marktpolitik integriert. Das heißt, dass auch in Zukunft
    die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert wird,
    Frauen über Teilzeit eher in Beschäftigungsverhältnisse
    kommen und so andere Erwerbsbiografien entstehen. Die
    Horrorszenarien, die Sie für weitere 35 Jahre aufzeigen,
    werden gar nicht erst entstehen.


    (Beifall bei der SPD)

    Die Union bleibt unglaubwürdig. Sie betreibt Wahl-

    kampftaktik. Zu dem Plakat, das Sie mit der Aufschrift
    „Vorsicht, Falle!“ haben drucken lassen, sage ich Ihnen,
    Herr Merz: „Vorsicht, Falle!“ gilt für Sie selbst. Sie sind
    in die Steuerreformfalle gelaufen und werden in die Ren-
    tenreformfalle laufen. Die CDU entwickelt sich zur Le-
    derstrumpfpartei. Es wäre besser gewesen, Sie hätten dies
    zurückgezogen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)