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ID1414703000

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    Tagesordnungspunkt 16: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersver- mögensgesetz) (Drucksachen 14/4595, 14/5146, 14/5150, 14/5148) . . . . . . . . . . . . . 14403 A – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversiche- rung und zur Förderung eines kapi- talgedeckten Altersvorsorgevermö- gens (Altersvermögensgesetz) (Drucksache 14/5068, 14/5146, 14/5150, 14/5147) . . . . . . . . . . . . . 14403 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozial- ordnung – zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram, Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Verbesse- rung der Nachhaltigkeit in derAl- terssicherung durch eine gerechte und sozialverträgliche Renten- politik – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Bericht der Bundes- regierung über die gesetzliche Ren- tenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwankungsreserve sowie des jeweils erforderlichen Bei- tragssatzes in den künftigen 15 Kalen- derjahren gemäß § 154 SGB VI (Ren- tenversicherungsbericht 1999) – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Bericht der Bundesre- gierung über die gesetzliche Renten- versicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwankungsreserve sowie des jeweils erforderlichen Bei- tragssatzes in den künftigen 15 Kalen- derjahren gemäß § 154 SGBVI (Ren- tenversicherungsbericht 2000) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2000 (Drucksachen 14/1310, 14/2116, 14/4730, 14/5146, 14/5150) . . . . . . . . . . . . . . . . 14403 C Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14404 A Dr. Angela Merkel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 14406 C Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14410 D Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 14412 D Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P . . . . . . . . . . . . 14413 C Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14416 B Lydia Westrich SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14417 C Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . 14419 C Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14423 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P . . . . . . . . . . . 14425 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS . . . . . . . . . . . . 14427 A Plenarprotokoll 14/147 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 147. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001 I n h a l t : Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14428 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . 14430 B Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14431 C Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14432 A Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . 14432 B Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14434 A Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14435 B Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . 14435 C Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . 14436 B Dr. Norbert Blüm CDU/CSU . . . . . . . . . 14437 A Franz Thönnes SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14437 D Dr. Norbert Blüm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 14440 B Franz Thönnes SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14441 A Namentliche Abstimmungen . . . . . . 14441 D, 14444 B 14447 B, 14450 A Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14441 D, 14444 D 14447 D, 14450 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14453 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 14455 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Karin Kortmann (SPD) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Al- tersvermögensgesetz – AVmG) in der Aus- schussfassung (Tagesordnungspunkt 16 a) . . . . 14456 A Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Detlev von Larcher (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvor- sorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) in der Ausschussfassung (Tagesord- nungspunkt 16 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14456 C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Monika Knoche und Irmingard Schewe-Gerigk (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenver- sicherung und zur Förderung eines kapitalge- deckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermö- gensgesetz – AVmG) in der Ausschussfassung (Tagesordnungspunkt 16 a) . . . . . . . . . . . . . . . 14457 C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Schösser, Brigitte Adler, Ingrid Arndt- Brauer, Klaus Barthel (Starnberg), Ingrid Becker-Inglau, Willi Brase, Hans Büttner (In- golstadt), Christel Deichmann, Harald Friese, Angelika Graf (Rosenheim), Christel Hanewinckel, Reinhold Hemker, Walter Hoffmann (Darmstadt), Klaus Kirschner, Anette Kramme, Horst Kubatschka, Christine Lambrecht, Christine Lehder, Waltraud Lehn, Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Lothar Mark, Christoph Moosbauer, Andrea Nahles, Günter Oesinghaus, Albrecht Papenroth, Dr. Martin Pfaff, Renate Rennebach, Dr. Edelbert Richter, René Röspel, Gudrun Roos, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Thomas Sauer, Regina Schmidt- Zadel, Ottmar Schreiner, Gisela Schröter, Ewald Schurer, Dr. R. Werner Schuster, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Jella Teuchner, Rüdiger Veit, Dr. Wolfgang Wodarg und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfeh- lung des Ausschusses für Arbeit und Sozial- ordnung zum Gesetzes zur Reform der gesetz- lichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermö- gens (Altersvermögensgesetz – AVmG) zur über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvor- sorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) in der Ausschussfassung (Tagesord- nungspunkt 16 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14458 B Anlage 6 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14459 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001 14455 (C) (D) (A) (B) Dr. Bartsch, Dietmar PDS 26.01.2001* Behrendt, Wolfgang SPD 26.01.2001* Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 26.01.2001 Dr. Blank, CDU/CSU 26.01.2001 Joseph-Theodor Bohl, Friedrich CDU/CSU 26.01.2001 Breuer, Paul CDU/CSU 26.01.2001 Brüderle, Rainer F.D.P. 26.01.2001 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 26.01.2001* Klaus Caesar, Cajus CDU/CSU 26.01.2001 Carstens (Emstek), CDU/CSU 26.01.2001 Manfred Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ 26.01.2001 DIE GRÜNEN Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/ 26.01.2001 DIE GRÜNEN Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 26.01.2001 Dr. Friedrich CDU/CSU 26.01.2001 (Erlangen), Gerhard Dr. Fuchs, Ruth PDS 26.01.2001 Gröhe, Hermann CDU/CSU 26.01.2001 Günther (Plauen), F.D.P. 26.01.2001 Joachim Haschke (Großhenners- CDU/CSU 26.01.2001 dorf ), Gottfried Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 26.01.2001 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 26.01.2001 Dr. Hendricks, Barbara SPD 26.01.2001 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 26.01.2001 DIE GRÜNEN Hoffmann (Chemnitz), SPD 26.01.2001* Jelena Homburger, Birgit F.D.P. 26.01.2001 Dr. Hornhues, CDU/CSU 26.01.2001* Karl-Heinz Hornung, Siegfried CDU/CSU 26.01.2001* Imhof, Barbara SPD 26.01.2001 Jelpke, Ulla PDS 26.01.2001 Klappert, Marianne SPD 26.01.2001 Dr. Kues, Hermann CDU/CSU 26.01.2001 Lamers, Karl CDU/CSU 26.01.2001 Lintner, Eduard CDU/CSU 26.01.2001* Dr. Lippelt, Helmut BÜNDNIS 90/ 26.01.2001* DIE GRÜNEN Lörcher, Christa SPD 26.01.2001* Lötzer, Ursula PDS 26.01.2001 Dr. Lucyga, Christine SPD 26.01.2001* Dr. Luft, Christa PDS 26.01.2001 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 26.01.2001* Erich Mehl, Ulrike SPD 26.01.2001 Müller (Berlin), PDS 26.01.2001* Manfred Oesinghaus, Günter SPD 26.01.2001 Ostrowski, Christine PDS 26.01.2001 Otto (Frankfurt), F.D.P. 26.01.2001 Hans-Joachim Pau, Petra PDS 26.01.2001 Dr. Pfaff, Martin SPD 26.01.2001 Poß, Joachim SPD 26.01.2001 von Renesse, Margot SPD 26.01.2001 Rübenkönig, Gerhard SPD 26.01.2001 Schenk, Christina PDS 26.01.2001 Schloten, Dieter SPD 26.01.2001* Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 26.01.2001 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 26.01.2001* Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 26.01.2001* Siebert, Bernd CDU/CSU 26.01.2001* entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 26.01.2001 Steiger, Wolfgang CDU/CSU 26.01.2001 Steinbach, Erika CDU/CSU 26.01.2001 Stübgen, Michael CDU/CSU 26.01.2001 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 26.01.2001 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 26.01.2001 Wiesehügel, Klaus SPD 26.01.2001 Wohlleben, Verena SPD 26.01.2001 Wolf, Aribert CDU/CSU 26.01.2001 Dr. Wolf, Winfried PDS 26.01.2001 Zierer, Benno CDU/CSU 26.01.2001* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO derAbgeordneten Karin Kortmann (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zurReform dergesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsor- gevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) in derAusschussfassung (Tagesordnungspunkt 16 a) Ich stimme dem Altersvermögensgesetz zu, mache aber folgende weiterführende Anmerkungen: Eine Ablehnung des Altersvermögensgesetzes hätte zur Folge, dass das Rentenreformgesetz 1999 der Regie- rung Kohl und insbesondere der demographische Faktor, der zu einer Absenkung des Rentenniveaus auf 64 Prozent führt, wieder in Kraft treten würde. Zu einer parteiüber- greifenden Verbesserung der Altersversorgung im Kon- sens sind CDU/CSU und die F.D.P. nicht bereit. Der An- trag der CDU/CSU stellt selbst gegenüber dem RRG 1999 eine Leistungsverschlechterung dar, ist unakzeptabel und ist keine Alternative zum Gesetzentwurf der Bundes- regierung. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde im Verlauf der parlamentarischen Beratung an entscheiden- den Punkten weiterentwickelt. Auf den Ausgleichsfaktor wird verzichtet. Die neue Anpassungsformel ab 2011 dämpft die ursprünglich geplante Absenkung des Renten- niveaus vor allem für die junge Generation. Bei der privaten Vorsorge konnte die ursprüngliche Be- nachteiligung bei der staatlichen Förderung für betriebli- che und tarifliche Renten durch lange Übergangsfristen einvernehmlich mit den Gewerkschaften gelöst werden. Der Tarifvorrang bei der Entgeltumwandlung wurde ge- setzlich geregelt. Die private Vorsorge wird vor allem für die unteren und mittleren Einkommen durch Zulagen – Grund- und Kinderzulage – sowie generell durch die Anhebung des Sonderausgabenabzugs staatlich gefördert. Die bedarfsorientierte Grundsicherung will die Bundes- regierung mit einem Leistungsgesetz des Bundes regeln. Dennoch: Gemessen am bisherigen Rentenniveau fin- det ein Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung statt. Versicherte und Staat werden zum Erhalt einer gleich hohen Lebensstan- dardabsicherung stärker belastet, Arbeitgeber und Unter- nehmen werden tendenziell entlastet. Damit kommt es bei der Rentenversicherung zu einer Lastenverschiebung von den Arbeitgebern zu den Arbeitnehmern und zum Staat. Die Regelungen zur Alterssicherung der Frauen und die Regelungen zur Hinterbliebenenrente bleiben hinter meinen Erwartungen einer eigenständigen Alterssiche- rung für Frauen zurück. Das Ziel einer Weiterentwicklung der Rentenversiche- rung zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen muss weiter verfolgt werden. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Detlev von Larcher (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Renten- versicherung und zur Förderung eines kapital- gedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersver- mögensgesetz – AVmG) in der Ausschussfassung (Tagesordnungspunkt 16 a) Ich stimme gegen das Gesetz. Zwar ist das ursprüng- liche Rentenkonzept durch die intensive Diskussion in der SPD-Fraktion und durch Gespräche mit den Ge- werkschaften verbessert worden. Das Rentenniveau sinkt nicht wie ursprünglich geplant auf 64 Prozent ab, sondern nicht unter 67 Prozent; der Beitragssatz bleibt dennoch stabil – nicht über 22 Prozent –; die Rente für Frauen, insbesondere für Frauen mit Kindern, wird ver- bessert. Sie haben damit die Möglichkeit, einen eigen- ständigen Rentenanspruch aufzubauen. Und ganz wich- tig: Es gibt den Einstieg in die soziale Grundsicherung. Betriebsrenten erhalten unter tarifvertraglicher Absiche- rung Vorrang. Dennoch bleibt meine grundsätzliche Kritik am einge- schlagenen Weg zur Rentenreform: Die demographische Entwicklung mag uns zu Veränderungen in der Finanzie- rungsformel der Renten zwingen, aber sie zwingt uns nicht zu dieser Umverteilung. Die demographische Ent- wicklung wirkt sich überall aus, auch in Lebensversiche- rungen und kapitalgedeckten Versorgungssystemen, übri- gens auch in allen anderen sozialen Sicherungssystemen. Immer muss die aktive Generation die nicht mehr aktive und die noch nicht aktive versorgen, wie die nicht mehr aktive Generation die Generationen vor und nach ihr ver- sorgt hat. Oder anders. Die Altersversorgung muss immer aus der wachsenden Produktivität einer Volkswirtschaft finanziert werden. Wie die Früchte der wachsenden Pro- duktivität und die Kosten der Altersversorgung verteilt werden, bleibt eine politische Entscheidung. Auch hier Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 200114456 (C) (D) (A) (B) sollte der Grundsatz gelten, dass stärkere Schultern mehr zu tragen bekommen als schwache. Das Hauptproblem besteht nicht darin, dass die Rent- ner immer älter werden, sondern darin, dass die Rente aus Lohnanteilen der Erwerbstätigen finanziert wird, der An- teil der Löhne und Gehälter aber am Bruttoinlandsprodukt seit langem rückläufig ist. Anders ausgedrückt: Immer mehr Geld wird bei uns verdient, ohne dass davon etwas in die Sozialversicherungen fließt. Der Sozialsektor und damit die Rentenversicherung werden so allmählich von der Entwicklung des gesellschaftlichen Reichtums abge- koppelt. Die richtige Konsequenz ist also nicht, die gesetzliche Rente zu kürzen und damit und mit staatlicher Unterstüt- zung die Beschäftigten auf ihre Kosten zu einer kapital- gedeckten Zusatzvorsorge zu nötigen. Vielmehr muss jeg- liche Art von Einkommen „sozialversicherungspflichtig“ gemacht werden, nicht nur Löhne und Gehälter, sondern zum Beispiel auch die Besoldung der Beamten, Unter- nehmergewinne, Abgeordnetendiäten, Ministerbezüge, Erbschaften, Dividenden, Mieteinnahmen, Spekulations- gewinne usw. So wäre es möglich, die Altersversorgung bei mäßigen Beiträgen und ausreichendem Rentenniveau wirklich sicher zu machen. Daneben bliebe genügend fi- nanzieller Spielraum für sozialen Ausgleich wie Kinder- erziehungszeiten, Rehabilitation und Hinterbliebenenver- sorgung. Die „Teilprivatisierung“ der Altersrente und damit der beginnende Ausstieg aus der Solidarität droht zudem zum Einstieg zu werden in weitere Privatisierungen der Kos- ten für die finanzielle Absicherung der großen Lebensri- siken Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit, wofür die sozialen Sicherungs- systeme geschaffen wurden. Schon gibt es entsprechende Forderungen der Arbeitgeberverbände und auch der Bun- deskanzler sprach schon von mittelfristig möglicher größerer „Eigenverantwortung“ für die Krankheitskosten. „Experten“ äußerten am 22. Januar 2001 vor der En- quente-Kommission „Demographischer Wandel“, der Ar- beitgeberbeitrag sei einzufrieren und nur der Arbeitneh- merbeitrag sei zu erhöhen, weil Beiträge bis zu 30 Prozent erwartet werden. Vom Stimmverhalten der Fraktion abzuweichen fällt sehr schwer. Ich verstehe diejenigen in meiner Fraktion gut, die nach anfänglicher massiver Kritik am Entwurf dem Gesetz heute zustimmen werden. Wir haben gemein- sam für Verbesserungen des Konzepts gekämpft und wir haben, wie beschrieben, auch wichtige Veränderungen er- reicht. Ihrem Stimmverhalten nicht folgen zu können schmerzt. Doch für mich bleibt der eingeschlagene Weg zur Bewältigung der nicht zu leugnenden Probleme in den sozialen Sicherungssystemen ein Irrweg. Eine wirklich mutige Reform würde das Finanzie- rungsproblem, wie angedeutet, anpacken. Es darf doch nicht sein, dass der gesellschaftliche Reichtum immer größer wird, die sozialen Sicherungssysteme aber immer mehr abmagern müssen. Dass es so ist, ist kein Naturge- setz, sondern zeigt, dass die Solidarität in unserer Ge- sellschaft zu wünschen übrig lässt. Ich kann diesem Ge- setz nicht zustimmen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Monika Knoche und Irmingard Schewe-Gerigk (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Al- tersvermögensgesetz – AVmG) in derAusschuss- fassung (Tagesordnungspunkt 16 a) Wir können der Rentenreform in der vorliegenden Form nicht zustimmen, weil wir die ihr zugrunde liegende Entscheidung, für einen Teil der Alterssicherung auf Pri- vatvorsorge statt auf die Ausweitung der solidarischen, paritätisch verfassten Pflichtversicherungssysteme zu set- zen, für falsch halten. Die paritätische Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme ist eine prägende Grundlage der sozialen Marktwirtschaft. Auf diesem Fundament sind große gesellschaftliche Fortschritte in Richtung Ge- rechtigkeit, Teilhabe und Antidiskriminierung erzielt wor- den. Das Abrücken von diesem gestaltenden Prinzip ist begründungspflichtig. Dem partiellen Zugewinn an sozialer Gerechtigkeit durch die Reform, zum Beispiel bei der Bekämpfung verschämter Altersarmut und der Auf- stockung der Beiträge für Kindererziehung, stehen eine Reihe von negativen Auswirkungen der Systemverän- derung entgegen, die wir nicht akzeptieren können. Die Entscheidung für Privatvorsorge geht zulasten sozial Schwächerer, die trotz staatlicher Zuschüsse bzw. Steuererleichterungen immer freiwillig einen Teil – min- destens 1 Prozent – selbst aufbringen müssen. Wenn die Entscheidung für die Zahlung zur Altersvorsorge oder der Winterjacke für das Kind fallen muss, wird sie oft genug für die Winterjacke fallen, mit den entsprechenden Folgen im Alter. Wenn nicht privat vorgesorgt wird, braucht man in Zukunft um Jahre längere Beitragszeiten, um über die Rentenversicherung bei der späteren Rentenauszahlung das Niveau der Sozialhilfe zu erreichen. Bei einem durch- schnittlichen Frauenverdienst bedeutet dies, dass erst bei mehr als 35 Beitragsjahren eine Rente auf Sozialhil- feniveau erreicht würde. Wenn jemand wegen Erwerbs- losigkeit nicht mehr in die private Altersvorsorge ein- zahlen kann, wird künftig zwar der Vertrag ruhen, aber es gelten für diesen Teil nicht die Regeln der solidarischen Sozialversicherung, nach der die Bundesanstalt für Arbeit für die Rentenbeiträge geradesteht, zumindest während der Zahlung von Arbeitslosengeld. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind dadurch Milliardenausfälle zu erwarten, für die innerhalb der bisherigen Systematik der GKV keine Kompensation durch Steuerzufinanzierung möglich ist. Der Systembruch eines Ausstiegs aus der Pa- rität – die Senkung der Lohnnebenkosten in der Renten- versicherung kommt ausschließlich den Arbeitgebern zugute, die private Vorsorge ist aber gleichzeitig für ein angemessenes Absicherungsniveau unabdingbar – kann nicht aufgewogen werden durch staatliche Förderung im Bereich privater Vorsorge. Wir halten es für sehr pro- blematisch, dass einerseits die Etablierung einer kapi- talgedeckten privaten Altersvorsorge mit einer Steuerzu- finanzierung von 20 Milliarden DM jährlich aufgebaut Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001 14457 (C) (D) (A) (B) wird und andererseits eine Zunahme von Sozialhil- febedürftigkeit zu erwarten ist. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Geschlech- tergerechtigkeit können wir dem Gesetz nicht zustimmen. Die schon angesprochenen Belastungen sozial Schwä- cherer treffen in besonderem Maße Frauen, die im Durch- schnitt bekanntlich immer noch circa ein Drittel weniger verdienen als Männer. Gleichzeitig werden Frauen mehr für ihre private Vorsorge zahlen müssen, um später die glei- che monatliche Leibrente zu erzielen wie Männer. Nach jetzigem Stand muss eine dreißigjährige Frau, um ab dem 65. Lebensjahr 100 DM Leibrente zu erhalten, 28,71 DM bezahlen, während ein gleichaltriger Mann monatlich nur 23,70 DM zu entrichten hat. Frauen leben nämlich laut Statistik durchschnittlich fünf Jahre länger. Dass die Pri- vatwirtschaft so rechnet, ist eine Sache; dass die staatliche Förderung sich nicht gleiche Bedingungen für Männer und Frauen zur unabdingbaren Voraussetzung macht, ist für uns nicht nachzuvollziehen. Schließlich ist auch in der Pflegeversicherung ermöglicht worden, gleiche Tarife für Frauen und Männer vorzusehen! Ebenfalls unter frauen- politischen Gesichtspunkten völlig kontraproduktiv ist das Faktum, dass bei Eheleuten, wenn die Frau nicht erwerbs- tätig ist, also auch nicht privat vorsorgt, trotzdem private Altersvorsorge der Frau staatlich gefördert wird. Dies gilt aber nicht, wenn sie erwerbstätig ist und zum Beispiel we- gen ihres niedrigen Einkommens keine eigenständige Pri- vatvorsorge trifft. Dies ist ein weiteres Erwerbshindernis für Frauen und eine völlig überflüssige Besserstellung der Hausfrauenehe. Wie stark sich die absehbaren Umverteilungswirkun- gen in der Realität geltend machen, hängt nicht zuletzt von der Entwicklung des Rentenniveaus aus der gesetz- lichen Rentenversicherung ab; das haben die Gewerk- schaften immer wieder thematisiert. Den Wegfall des Ausgleichsfaktors begrüßen wir, ebenso wie die Festle- gung der Bundesregierung auf ein Rentenniveau von 67 Prozent als Minimum für die Zukunft. Allerdings soll- ten sich diese 67 Prozent von einer Nettogrundlage her berechnen, die nicht durch den Abzug der Privatprämie vom Nettoentgelt gegenüber dem jetzigen Stand reduziert wird. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Schösser, Brigitte Adler, Ingrid Arndt-Brauer, Klaus Barthel (Starnberg), Ingrid Becker-Inglau, Willi Brase, Hans Büttner (Ingolstadt), Christel Deichmann, Harald Friese, Angelika Graf (Rosenheim), Christel Hanewinckel, Reinhold Hemker, Walter Hoffmann (Darm- stadt), Klaus Kirschner, Anette Kramme, Horst Kubatschka, Christine Lambrecht, Christine Lehder, Waltraud Lehn, Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Lothar Mark, Christoph Moosbauer, Andrea Nahles, GünterOesinghaus, Albrecht Papenroth, Dr. Martin Pfaff, Renate Rennebach, Dr. Edelbert Richter, René Röspel, Gudrun Roos, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Thomas Sauer, Regina Schmidt-Zadel, Ottmar Schreiner, Gisela Schröter, Ewald Schurer, Dr. R. Werner Schuster, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Jella Teuchner, Rüdiger Veit, Dr. Wolfgang Wodarg und Waltraud Wolff (Wol- mirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetz- lichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) in derAusschuss- fassung Wir stimmen dem Altersvermögensgesetz trotz grund- sätzlicher sozialpolitischer Bedenken zu, die wir nachfol- gend noch einmal deutlich benennen möchte Eine Ablehnung des Altersvermögensgesetzes hätte zur Folge, dass das Rentenreformgesetz 1999 der Regie- rung Kohl und insbesondere der demographische Faktor, der zu einer Absenkung des Renteniveaus auf 64 Prozent führt, wieder in Kraft treten würde. Zu einer parteiüber- greifenden Verbesserung der Altersversorgung im Kon- sens sind CDU/CSU und die F.D.P. nicht bereit. Der An- trag der CDU/CSU stellt selbst gegenüber dem RRG 1999 eine Leistungsverschlechterung dar, ist unakzeptabel und ist keine Alternative zum Gesetzentwurf der Bundes- regierung. Dagegen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregie- rung im Verlauf der parlamentarischen Beratung an ent- scheidenden Punkten weiterentwickelt. Auf den Ausgleichsfaktor wird verzichtet. Die neue Anpassungsformel ab 2011 dämpft die ursprünglich ge- plante Absenkung des Renteniveaus vor allem für die junge Generation. Bei der privaten Vorsorge konnte die ursprüngliche Be- nachteiligung bei der staatlichen Förderung für betriebli- che und tarifliche Renten durch lange Übergangsfristen einvernehmlich mit den Gewerkschaften beseitigt werden. Der Tarifvorrang bei der Entgeltumwandlung wurde ge- setzlich geregelt. Die private Vorsorge wird vor allem für die unteren und mittleren Einkommen durch Zulagen – Grund- und Kinderzulagen – sowie generell durch die Anhebung des Sonderausgabenabzugs staatlich gefördert. Die bedarfsorientierte Grundsicherung will die Bun- desregierung mit einem Leistungsgesetz des Bundes re- geln. In zentralen Punkte halten wir jedoch an unserer Kritik fest: Gemessen am bisherigen Rentenniveau findet ein Aus- stieg aus der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung statt. Versicherte und Staat werden zum Erhalt einer gleich hohen Lebensstandardabsiche- rung stärker belastet, Arbeitgeber und Unternehmen wer- den tendenziell entlastet. Wir schon bei der Pflegeversicherung kommt es jetzt auch bei der Rentenversicherung zu einer Lastenver- schiebung von den Arbeitgebern zu den Arbeitnehmern und zum Staat. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 200114458 (C) (D) (A) (B) Einer weiteren Abkehr von der paritätischen Finanzie- rung der Sozialversicherung muss dringend Einhalt gebo- ten werden. Die Ausweitung der privaten Vorsorge auf die Krankenversicherung hätte unabsehbare soziale Folgen. Die Regelungen zur Alterssicherung der Frauen und die Regelungen zur Hinterbliebenenrente bleiben hinter den Erwartungen einer eigenständigen Alterssicherung für Frauen zurück. Auch werden die Kommunen als Sozialhilfeträger nicht in dem notwendigen Umfang entlastet. Auf die überfällige Weiterentwicklung der Rentenver- sicherung zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen wird bei der Rentenreform verzichtet. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Grundlagen für eine Reform der Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung zu schaffen. Anlage 6 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2000Überplanmäßige Ausgabe im Einzelplan 23, Kapitel 23 02Titel 896 02 – Beitrag der Bundesrepublik Deutschlandzu den „Europäischen Entwicklungsfonds“ der Europä-ischen Union (Abkommen von Lomé) – – Drucksachen 14/4539, 14/4670 Nr. 1 – Ausschuss fürWirtschaft und Technologie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Aktivi-täten des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und dereinzelnen Rohstoffabkommen – Drucksachen 14/3647, 14/4093 Nr. 1.3 – Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre gesamten Bemü- hungen und über die politische Entwicklung in Nigeria – Drucksachen 14/3232, 14/3419 Nr. 1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss fürWirtschaft und Technologie Drucksache 14/4665 Nr. 1.1 Drucksache 14/4665 Nr. 2.8 Drucksache 14/4665 Nr. 2.9 Drucksache 14/4665 Nr. 2.10 Drucksache 14/4665 Nr. 2.11 Drucksache 14/4665 Nr. 2.12 Drucksache 14/4665 Nr. 2.13 Drucksache 14/4665 Nr. 2.16 Drucksache 14/4665 Nr. 2.17 Drucksache 14/4665 Nr. 2.18 Drucksache 14/4665 Nr. 2.21 Drucksache 14/4665 Nr. 2.22 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/4309 Nr. 1.5 Drucksache 14/4665 Nr. 2.7 Drucksache 14/4665 Nr. 2.24 Drucksache 14/4945 Nr. 2.28 Drucksache 14/4945 Nr. 2.42 Drucksache 14/4945 Nr. 2.44 Drucksache 14/4945 Nr. 2.48 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 14/4665 Nr. 2.5 Drucksache 14/4665 Nr. 2.30 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/4665 Nr. 2.19 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001 14459 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Johannes Singhammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsi-
    dentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!
    Herr Riester, wenn Sie und der Bundeskanzler die letzten
    zwei Jahre in der Toskana verbracht hätten, ginge es den
    Menschen in Deutschland besser, und das Vertrauen in die
    Rentenversicherung wäre größer.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Uwe Küster: Das ist doch der größte Schwachsinn, den Sie verbreiten! Bleiben Sie doch bei der Sache!)


    Nach zwei Jahren rot-grüner Reformversuche bei der
    Rente und nach Vorlage von fünf unterschiedlichen
    Konzeptionen und unzähligen Varianten sieht das Ergeb-
    nis wie folgt aus: 19 Millionen Rentnerinnen und Rentner
    erhalten weniger, als ihnen ursprünglich versprochen
    wurde. Über 30 Millionen Angestellten und Arbeitern
    wird tiefer in die Tasche gelangt, ohne dass sie mehr
    Sicherheit für die Zukunft gewonnen haben.


    (Zuruf von der SPD: Augen zu und durch!)

    Wenn wir schon beim Entschuldigen sind, dann muss

    sich zu aller erst der Bundeskanzler – er ist gerade hi-
    nausgegangen – entschuldigen. Ich darf Ihnen eine Kette
    von unterschiedlichen und gegensätzlichen Äußerungen
    von ihm ins Gedächtnis rufen.

    Zum politischen Aschermittwoch am 17. Februar 1999
    hat er gesagt:

    Ich stehe dafür, dass die Renten auch in Zukunft so
    steigen wie das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer.
    Das ist ein Prinzip, das wir nicht antasten werden.

    Schön gesprochen.
    126 Tage später erklärte der Bundeskanzler Gerhard

    Schröder in einem Interview mit der „Bild“-Zeitung:
    Wir haben die Nettolohnformel für die nächsten zwei
    Jahre nur ausgesetzt, um wieder dauerhaft Sicherheit
    in die Renten zu bringen.

    Dann im Herbst die kleinlaute Entschuldigung des
    Bundeskanzlers in der Sendung von Frau Christiansen:

    Gar keine Frage, ich habe das seinerzeit vor dem
    Hintergrund von Berechnungen gesagt, die ich für
    zutreffend hielt. Das war ein Irrtum; das habe ich ein-
    zugestehen. Lassen Sie mich es einmal so sagen:
    Wenn ich könnte, würde ich zu jedem hingehen und
    sagen, dieser Irrtum tut mir Leid.

    Herr Bundeskanzler, wie viele Rentnerinnen und Rent-
    ner, glauben Sie, würden bei Ihnen noch einen Ge-
    brauchtwagen kaufen?


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das Vertrauen in die Rente zu schmälern und zu zerstören
    ist ähnlich schlimm, wie bei den Renten Kürzungen vor-
    zunehmen.

    Sie machen in Ihrem Zickzackkurs weiter. Wenn es da-
    rum geht, Gründe zu nennen, warum wir den gemeinsam
    begonnenen Weg, miteinander eine Rentenreform zu ver-
    abschieden, nicht zu Ende schreiten können: Ein Grund
    ist, dass die Verlässlichkeit bei Ihnen nicht gegeben ist.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das abschreckendste und peinlichste Beispiel dafür ist

    Ihr Entschließungsantrag. Darin steht, dass Sie in Zu-
    kunft ein Rentenniveau von 67 Prozent erreichen wollen.
    Jetzt, heute, an diesem Tag aber wird mit der Renten-
    reform ein Niveau von nur 64 Prozent beschlossen. Das
    ist die Wahrheit.


    (Beifall bei der CDU/CSU)





    Dr. Ilja Seifert
    14432


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Ein Entschließungsantrag hat nicht den Wert eines Ge-
    setzes. Wenn Sie wollen, dass wirklich ein Niveau von
    67 Prozent festgeschrieben wird, dann schreiben Sie das
    heute und hier in das Gesetz. Dann gilt es, aber sonst
    nicht.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Weil wir – und nicht nur wir – Ihnen bei diesem Zick-

    zackkurs misstrauen, können wir nicht die Verantwortung
    für etwas übernehmen, was von Grund auf falsch gelau-
    fen ist. Es gibt eigentlich nur Verlierer, zum Beispiel bei
    den Rentnern. Wenn Sie uns schon nicht glauben, dann
    glauben Sie wenigstens den vielen Verbänden, die das ge-
    nauso sehen. Der Präsident des Sozialverbandes VdK,
    Herr Hirrlinger, hat erst gestern erklärt:

    Wenn es keinen einheitlichen Abschlag für Rentner
    vor und nach dem Jahr 2011 gibt, werden die heuti-
    gen Rentner die großen Verlierer bei der Renten-
    anpassung sein.

    (Peter Dreßen [SPD]: Das ist unwahr! Es muss doch nicht alles wahr sein, was Herr Hirrlinger sagt!)


    Die Hauptverlierer bei den Rentnern wiederum sind
    die Frauen. Jetzt hören Sie einmal ganz genau zu; ich er-
    kläre es Ihnen mit einem einfachen Beispiel, damit Sie es
    auch verstehen.


    (Erika Lotz [SPD]: Wieder Lügen verbreiten!)

    Eine Frau, die 2 000 DM im Monat verdient hat, be-

    kommt nach dem, was Sie heute beschließen, wenn sie
    45 Jahre – also sehr lang – in die Rentenversicherung ein-
    gezahlt hat, nicht 68 Prozent, sondern nur 64 Prozent. Bei
    diesem tatsächlichen Rentenniveau bekäme sie dann viel-
    leicht gerade eben 1 280 DM. Im richtigen Leben ist aber
    das Problem gerade bei den Frauen, dass sie nicht 45 Jahre
    eingezahlt haben, sondern im Schnitt deutlich weniger.
    Nehmen wir einmal den Fall, dass eine Frau 30 Jahre
    Beiträge gezahlt hat. Dann kommt sie auf ein individuel-
    les Rentenniveau von 55 Prozent. Das heißt im Klartext:
    Statt mit 2 000 DM, die sie vorher hatte, muss sie nun mit
    einem monatlichen Finanzrahmen von 1 100 DM aus-
    kommen. Damit ist sie ganz nah an der Sozialhilfe und
    den Zusatzleistungen. Das ist es, was wir Ihnen vorwerfen
    und warum wir dieses System nicht unterstützen können.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Verlierer sind auch die heutigen Beitragszahler. Dass

    der Beitragssatz von 22 Prozent gehalten werden kann,
    glaubt mittlerweile außer dem Bundesarbeitsminister nie-
    mand mehr.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Er glaubt es selber nicht!)


    Professor Rürup, der Chefberater dieser Regierung, er-
    klärte zum Beitragssatz vor kurzem im „Handelsblatt“:

    Es erscheint mir nicht möglich, dieses Ziel zu errei-
    chen, ohne mittel- und langfristig das Renteneintritts-
    alter zu erhöhen oder den Altersvorsorgebeitrag he-
    raufzusetzen.

    Viele Beitragszahler fragen sich: Was bekomme ich
    denn letztlich für eine Gegenleistung, wenn ich jahrelang
    Beiträge zahle? Was ist mit der Sicherheit der Renten?
    Wie viel muss ich denn noch einbringen? – Viele rechnen
    auch alles zusammen – 22 Prozent Beitragssatz, 4 Prozent
    für die private Vorsorge und darüber hinaus noch die
    „Rentensteuer“ an der Zapfsäule an der Tankstelle – und
    sagen: Diesen Beitragsanstieg können wir nicht mehr ver-
    kraften.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Darüber, dass die Problematik nicht einfach zu lösen

    ist, sind wir uns einig. Die Mega-Herausforderung in der
    Rentenproblematik liegt darin, dass sich die Balance zwi-
    schen den Generationen, zwischen Jung und Alt immer
    mehr verschiebt; die nachfolgende Generation wird um
    ein Drittel geringer ausfallen als die Generation derjeni-
    gen, die jetzt in Rente sind. Das Ungleichgewicht wird
    also immer größer. Deshalb ist es natürlich wichtig, vor
    allem denjenigen zu helfen, die den Generationenvertrag
    am Leben erhalten, den Familien mit Kindern. Was Sie da
    bei der privaten Vorsorge in Form einer Kinderkompo-
    nente vorsehen, ist mehr als armselig. 6,88 DM pro Kind
    und Monat beträgt die Förderzusage; das reicht gerade für
    eine Tafel Schokolade und eine Currywurst, aber das
    reicht nicht für eine ordentliche Altersvorsorge, eine pri-
    vate Zusatzvorsorge von Familien mit Kindern.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Lassen Sie mich noch etwas sagen. Es ist schlichtweg

    ungerecht, wenn Sie einerseits eine Grundsicherung an-
    bieten und andererseits jemandem, der 45 Jahre hindurch
    seine Beiträge gezahlt hat, der sich 45 Jahre lang krumm
    gelegt hat, immer fleißig eingezahlt hat, Abzüge auferle-
    gen, wenn er vor dem 65. Lebensjahr in die Rente geht.
    Gerecht ist es dann – und damit kommt dann die Rente
    wieder ins Lot –, wenn Sie denjenigen, die sich 45 Jahre
    lang krumm gelegt haben, nach dem 60. Lebensjahr einen
    Renteneinstieg auch ohne Abzüge erlauben.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Rentenpolitik ist schwierig. Es bedarf politischer

    Kunstfertigkeit, um ihre Probleme zu lösen. Das, was Sie,
    Herr Arbeitsminister, hier abgeliefert haben, war allenfalls
    ein „bemühtes Wollen“. „Kunst“ kommt von „können“;
    Wollen genügt nicht. Das, was Sie abgeliefert haben, war
    nicht Regierungskunst, sondern Regierungswunst“. Das
    genügt nicht.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)

    Deshalb können wir dem nicht zustimmen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich sage Ihnen eines voraus: Wenn dieses Gesetz so

    verabschiedet wird, wie Sie es heute vorgelegt haben, sind
    Sie ein halbes Jahr, nachdem es wirksam geworden ist
    – da wette ich mit Ihnen –, nicht mehr im Amt.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Michael Glos [CDU/CSU]: Bravo!)


    Weil heute auch so viel von Heuchelei und Entschuldi-
    gungen die Rede war, möchte ich daran erinnern: Es gibt




    Johannes Singhammer

    14433


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Plakate, die jegliche Diskussion überflüssig machen; sie
    sprechen für sich. Ich habe ein solches Plakat mitge-
    bracht. Hier sitzen ja auch maßgebliche Vertreter der SPD.
    Schauen Sie sich dieses Plakat ruhig einmal an!


    (Der Redner hält ein Plakat in die Höhe)

    Wenn Sie sich so erregen, um von der Rentendiskussion
    abzulenken, dann sage ich Ihnen: „Kehr’ jeder vor der
    eignen Tür, gleich sauber ist das Staatsquartier“.


    (Beifall bei der CDU/CSU)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat
jetzt die Abgeordnete Thea Dückert.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thea Dückert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einen wah-
    ren Satz hat Frau Merkel heute gesagt: Die Menschen
    werden älter. Das ist richtig. Wir alle wissen, dass die jet-
    zigen Generationen weniger Kinder haben als die davor.
    Frau Merkel hat aber – obwohl sie in den letzten 48 Stun-
    den über die Rentenreform nachgedacht hat – nicht be-
    merkt, wie absurd es gerade vor diesem Hintergrund ist,
    dass sich die CDU/CSU immer mehr auf ihre Blockade
    zurückzieht und der Rentenreform nicht zustimmen will.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Während dieser Debatte haben wir von Herrn
    Laumann und zum Teil auch von Frau Merkel gehört – die
    CDU/CSU hat bisher kein Konzept vorgelegt –, dass sie
    die private Vorsorge gut finden und sie für nötig halten.


    (Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Aber nicht so! Bürokratische Monster werden geschaffen!)


    – Frau Schwaetzer, haben Sie während des gesamten Dis-
    kussionsprozesses ein einziges Mal von der CDU/CSU
    gehört, wie man sonst vorgehen soll?


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Ja, natürlich! Sie haben nicht zugehört!)


    Meine Damen und Herren, das Einzige, was wir im
    Rahmen der Diskussion über die Rentenreform gehört
    und gesehen haben, ist Mäkelei seitens der CDU/CSU
    bzw. ein Änderungsantrag, der sich auf einen einzigen
    Sachverhalt bezieht, nämlich auf diese Mäkelei, die an
    keiner Stelle mit einem Konzept unterlegt wird.


    (Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Da hat Herr Riester etwas anderes gesagt! Das war besser!)


    Die CDU/CSU will die private Vorsorge und die Ein-
    führung einer Kinderkomponente. Wir haben in unserem
    Konzept eine doppelte Kinderkomponente vorgesehen.
    Allein vor diesem Hintergrund machen Sie von der
    CDU/CSU sich lächerlich und dokumentieren, dass Sie
    zwar fordern, aber keine Konzeption haben.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Nach den letzten Tagen bzw. nach den letzten 48 Stunden
    bleibt nur festzustellen: Abgesehen von Beleidigungen
    wollen Sie keine inhaltliche Debatte mehr führen.

    Wir haben das in Angriff genommen, was Wissen-
    schaftler, beispielsweise der Sachverständigenrat, immer
    wieder eingeklagt haben. Wir haben den ersten Schritt
    – dies ist ein ganz zentraler – in die private und in die be-
    triebliche Vorsorge gemacht. Wir haben mit beachtlicher
    staatlicher Unterstützung die kapitalgedeckte private
    Vorsorge eingeführt.

    Das hat Herr Seehofer noch im letzten Jahr in schöner
    Ehrlichkeit als Quantensprung bezeichnet. Das hat bei-
    spielsweise der Sachverständigenrat vor kurzer Zeit in
    den Anhörungen zur Rentenreform als doppelten Paradig-
    menwechsel bezeichnet, den er positiv begrüßt hat. Denn
    wir tun nun endlich das Notwendige: Wir bauen die kapi-
    talgedeckte Vorsorge auf und verbinden sie gleichzeitig
    – auch das ist neu – mit Beitragssatzstabilität.
    Im blümschen Konzept, das hier immer wieder in die

    Debatte eingebracht worden ist, ist dies noch nicht einmal
    angedacht worden. Nicht nur im blümschen Konzept
    wurde der Einstieg in die private Vorsorge verschlafen,
    sondern auch heute wird er von Ihrer Seite blockiert.

    Der Aufbau einer privaten Vorsorge ist notwendig und
    im Rahmen dessen, was der Minister gerade dargelegt hat,
    möglich. Menschen mit niedrigen Einkommen werden
    dabei unterstützt. Herr Laumann hat in diesem Zusam-
    menhang wieder einmal sein Lieblingsbeispiel genannt:
    Er sprach von einer Verkäuferin mit einem Einkommen
    von 1 600 DM. Herr Laumann, Sie wissen doch, dass bei-
    spielsweise eine allein erziehende Frau, die zwei Kinder
    hat, für den Aufbau ihrer privaten Vorsorge eine Förde-
    rung von über 1 000 DM erhält und dass sie pro Monat ei-
    nen Eigenbeitrag von etwa 10 bis 15 DM leisten muss.
    Das ist ein Beitrag, der auch Menschen, die über ein klei-
    nes Einkommen verfügen, zugemutet werden kann. Wir
    müssen deutlich machen und das ist das Wichtige und
    auch Mutige an dieser Reform –, dass wir aufgrund der
    von Frau Merkel richtig dargestellten demographischen
    Veränderungen das zweite Standbein, den Aufbau der pri-
    vaten Vorsorge, brauchen.

    Wir Grüne haben uns sehr viel Mühe gegeben, die Vo-
    raussetzungen dafür zu schaffen, dass die Anlagepalette
    bei in der privaten Vorsorge möglichst breit ist und die Art
    der privaten Vorsorge von den Menschen frei gewählt
    werden kann. Wir sind einen Schritt vorangekommen,
    weil sich die private Vorsorge nicht, wie ursprünglich an-
    gedacht, nur auf Lebensversicherungen bezieht. Wir sind
    einen weiteren Schritt vorangekommen, weil wir nun-
    mehr unter den Produktanbietern einen breiten Wettbe-
    werb für die unterschiedlichsten Produkte haben. Im Be-
    reich Wohneigentum aber – das sage ich hier frank und
    frei – hätten wir uns mehr gewünscht. Ich denke, die De-
    batte darüber ist noch nicht abgeschlossen.

    Wichtig war für uns auch, dass der Verbraucherschutz
    bei der Vielfältigkeit der neuen Anlagemöglichkeiten
    groß geschrieben wird, und wir sind froh darüber, dass es
    uns noch in den letzten Wochen gelungen ist, die ökolo-
    gischen, sozialen und ethischen Kriterien zu einem Be-




    Johannes Singhammer
    14434


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    standteil der Berichtspflicht für private Anlageformen zu
    machen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Genau dieser Aspekt hat viele Vorsorgeprodukte zum Bei-
    spiel in den USA oder in Großbritannien zu wahren Ren-
    nern gemacht und war für diejenigen, die sich in diesem
    Bereich engagieren wollen, ein weiterer Grund, hier An-
    lagen zu tätigen.

    Wir haben in diesem „Konzept der zusätzlichen Stand-
    beine“ auch die betriebliche Altersvorsorge noch attrak-
    tiver gestaltet. Ich denke, es ist ein sehr guter und voraus-
    weisender Schritt, dass jetzt auch die Pensionsfonds als
    eine zusätzliche Anlageform hineingekommen sind.

    Alles zusammengenommen, auch das, was wir in den
    letzten Wochen noch diskutiert haben, ist es eine Reform,
    mit der wir gut in die Zukunft gehen können: Das Neue ist
    der Quantensprung, der Aufbau einer kapitalgedeckten
    Vorsorge. Das Neue ist auch die Verpflichtung einer stabi-
    len Beitragsentwicklung. Das Mutige ist, dass wir die
    Wahrheit sagen, dass die Menschen in diesem Land auch
    privat vorsorgen müssen. Und das Soziale ist, dass wir ge-
    rade die Bezieher niedriger Einkommen beim Aufbau der
    privaten Vorsorge unterstützen, dass wir die Menschen
    mit Kindern sowohl beim Aufbau der privaten Vorsorge
    als auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung
    unterstützen und dass wir endlich etwas gegen die ver-
    schämte Altersarmut tun.

    Meine Damen und Herren, wenn Sie wirklich etwas für
    die Rente tun wollen, dann hören Sie auf zu blockieren
    und stimmen Sie mit.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)