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    Tagesordnungspunkt 16: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersver- mögensgesetz) (Drucksachen 14/4595, 14/5146, 14/5150, 14/5148) . . . . . . . . . . . . . 14403 A – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversiche- rung und zur Förderung eines kapi- talgedeckten Altersvorsorgevermö- gens (Altersvermögensgesetz) (Drucksache 14/5068, 14/5146, 14/5150, 14/5147) . . . . . . . . . . . . . 14403 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozial- ordnung – zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram, Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Verbesse- rung der Nachhaltigkeit in derAl- terssicherung durch eine gerechte und sozialverträgliche Renten- politik – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Bericht der Bundes- regierung über die gesetzliche Ren- tenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwankungsreserve sowie des jeweils erforderlichen Bei- tragssatzes in den künftigen 15 Kalen- derjahren gemäß § 154 SGB VI (Ren- tenversicherungsbericht 1999) – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Bericht der Bundesre- gierung über die gesetzliche Renten- versicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwankungsreserve sowie des jeweils erforderlichen Bei- tragssatzes in den künftigen 15 Kalen- derjahren gemäß § 154 SGBVI (Ren- tenversicherungsbericht 2000) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2000 (Drucksachen 14/1310, 14/2116, 14/4730, 14/5146, 14/5150) . . . . . . . . . . . . . . . . 14403 C Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14404 A Dr. Angela Merkel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 14406 C Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14410 D Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 14412 D Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P . . . . . . . . . . . . 14413 C Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14416 B Lydia Westrich SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14417 C Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . 14419 C Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14423 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P . . . . . . . . . . . 14425 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS . . . . . . . . . . . . 14427 A Plenarprotokoll 14/147 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 147. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001 I n h a l t : Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14428 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . 14430 B Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14431 C Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14432 A Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . 14432 B Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14434 A Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14435 B Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . 14435 C Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . 14436 B Dr. Norbert Blüm CDU/CSU . . . . . . . . . 14437 A Franz Thönnes SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14437 D Dr. Norbert Blüm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 14440 B Franz Thönnes SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14441 A Namentliche Abstimmungen . . . . . . 14441 D, 14444 B 14447 B, 14450 A Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14441 D, 14444 D 14447 D, 14450 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14453 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 14455 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Karin Kortmann (SPD) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Al- tersvermögensgesetz – AVmG) in der Aus- schussfassung (Tagesordnungspunkt 16 a) . . . . 14456 A Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Detlev von Larcher (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvor- sorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) in der Ausschussfassung (Tagesord- nungspunkt 16 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14456 C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Monika Knoche und Irmingard Schewe-Gerigk (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenver- sicherung und zur Förderung eines kapitalge- deckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermö- gensgesetz – AVmG) in der Ausschussfassung (Tagesordnungspunkt 16 a) . . . . . . . . . . . . . . . 14457 C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Schösser, Brigitte Adler, Ingrid Arndt- Brauer, Klaus Barthel (Starnberg), Ingrid Becker-Inglau, Willi Brase, Hans Büttner (In- golstadt), Christel Deichmann, Harald Friese, Angelika Graf (Rosenheim), Christel Hanewinckel, Reinhold Hemker, Walter Hoffmann (Darmstadt), Klaus Kirschner, Anette Kramme, Horst Kubatschka, Christine Lambrecht, Christine Lehder, Waltraud Lehn, Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Lothar Mark, Christoph Moosbauer, Andrea Nahles, Günter Oesinghaus, Albrecht Papenroth, Dr. Martin Pfaff, Renate Rennebach, Dr. Edelbert Richter, René Röspel, Gudrun Roos, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Thomas Sauer, Regina Schmidt- Zadel, Ottmar Schreiner, Gisela Schröter, Ewald Schurer, Dr. R. Werner Schuster, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Jella Teuchner, Rüdiger Veit, Dr. Wolfgang Wodarg und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfeh- lung des Ausschusses für Arbeit und Sozial- ordnung zum Gesetzes zur Reform der gesetz- lichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermö- gens (Altersvermögensgesetz – AVmG) zur über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvor- sorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) in der Ausschussfassung (Tagesord- nungspunkt 16 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14458 B Anlage 6 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14459 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001 14455 (C) (D) (A) (B) Dr. Bartsch, Dietmar PDS 26.01.2001* Behrendt, Wolfgang SPD 26.01.2001* Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 26.01.2001 Dr. Blank, CDU/CSU 26.01.2001 Joseph-Theodor Bohl, Friedrich CDU/CSU 26.01.2001 Breuer, Paul CDU/CSU 26.01.2001 Brüderle, Rainer F.D.P. 26.01.2001 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 26.01.2001* Klaus Caesar, Cajus CDU/CSU 26.01.2001 Carstens (Emstek), CDU/CSU 26.01.2001 Manfred Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ 26.01.2001 DIE GRÜNEN Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/ 26.01.2001 DIE GRÜNEN Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 26.01.2001 Dr. Friedrich CDU/CSU 26.01.2001 (Erlangen), Gerhard Dr. Fuchs, Ruth PDS 26.01.2001 Gröhe, Hermann CDU/CSU 26.01.2001 Günther (Plauen), F.D.P. 26.01.2001 Joachim Haschke (Großhenners- CDU/CSU 26.01.2001 dorf ), Gottfried Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 26.01.2001 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 26.01.2001 Dr. Hendricks, Barbara SPD 26.01.2001 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 26.01.2001 DIE GRÜNEN Hoffmann (Chemnitz), SPD 26.01.2001* Jelena Homburger, Birgit F.D.P. 26.01.2001 Dr. Hornhues, CDU/CSU 26.01.2001* Karl-Heinz Hornung, Siegfried CDU/CSU 26.01.2001* Imhof, Barbara SPD 26.01.2001 Jelpke, Ulla PDS 26.01.2001 Klappert, Marianne SPD 26.01.2001 Dr. Kues, Hermann CDU/CSU 26.01.2001 Lamers, Karl CDU/CSU 26.01.2001 Lintner, Eduard CDU/CSU 26.01.2001* Dr. Lippelt, Helmut BÜNDNIS 90/ 26.01.2001* DIE GRÜNEN Lörcher, Christa SPD 26.01.2001* Lötzer, Ursula PDS 26.01.2001 Dr. Lucyga, Christine SPD 26.01.2001* Dr. Luft, Christa PDS 26.01.2001 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 26.01.2001* Erich Mehl, Ulrike SPD 26.01.2001 Müller (Berlin), PDS 26.01.2001* Manfred Oesinghaus, Günter SPD 26.01.2001 Ostrowski, Christine PDS 26.01.2001 Otto (Frankfurt), F.D.P. 26.01.2001 Hans-Joachim Pau, Petra PDS 26.01.2001 Dr. Pfaff, Martin SPD 26.01.2001 Poß, Joachim SPD 26.01.2001 von Renesse, Margot SPD 26.01.2001 Rübenkönig, Gerhard SPD 26.01.2001 Schenk, Christina PDS 26.01.2001 Schloten, Dieter SPD 26.01.2001* Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 26.01.2001 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 26.01.2001* Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 26.01.2001* Siebert, Bernd CDU/CSU 26.01.2001* entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 26.01.2001 Steiger, Wolfgang CDU/CSU 26.01.2001 Steinbach, Erika CDU/CSU 26.01.2001 Stübgen, Michael CDU/CSU 26.01.2001 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 26.01.2001 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 26.01.2001 Wiesehügel, Klaus SPD 26.01.2001 Wohlleben, Verena SPD 26.01.2001 Wolf, Aribert CDU/CSU 26.01.2001 Dr. Wolf, Winfried PDS 26.01.2001 Zierer, Benno CDU/CSU 26.01.2001* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO derAbgeordneten Karin Kortmann (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zurReform dergesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsor- gevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) in derAusschussfassung (Tagesordnungspunkt 16 a) Ich stimme dem Altersvermögensgesetz zu, mache aber folgende weiterführende Anmerkungen: Eine Ablehnung des Altersvermögensgesetzes hätte zur Folge, dass das Rentenreformgesetz 1999 der Regie- rung Kohl und insbesondere der demographische Faktor, der zu einer Absenkung des Rentenniveaus auf 64 Prozent führt, wieder in Kraft treten würde. Zu einer parteiüber- greifenden Verbesserung der Altersversorgung im Kon- sens sind CDU/CSU und die F.D.P. nicht bereit. Der An- trag der CDU/CSU stellt selbst gegenüber dem RRG 1999 eine Leistungsverschlechterung dar, ist unakzeptabel und ist keine Alternative zum Gesetzentwurf der Bundes- regierung. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde im Verlauf der parlamentarischen Beratung an entscheiden- den Punkten weiterentwickelt. Auf den Ausgleichsfaktor wird verzichtet. Die neue Anpassungsformel ab 2011 dämpft die ursprünglich geplante Absenkung des Renten- niveaus vor allem für die junge Generation. Bei der privaten Vorsorge konnte die ursprüngliche Be- nachteiligung bei der staatlichen Förderung für betriebli- che und tarifliche Renten durch lange Übergangsfristen einvernehmlich mit den Gewerkschaften gelöst werden. Der Tarifvorrang bei der Entgeltumwandlung wurde ge- setzlich geregelt. Die private Vorsorge wird vor allem für die unteren und mittleren Einkommen durch Zulagen – Grund- und Kinderzulage – sowie generell durch die Anhebung des Sonderausgabenabzugs staatlich gefördert. Die bedarfsorientierte Grundsicherung will die Bundes- regierung mit einem Leistungsgesetz des Bundes regeln. Dennoch: Gemessen am bisherigen Rentenniveau fin- det ein Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung statt. Versicherte und Staat werden zum Erhalt einer gleich hohen Lebensstan- dardabsicherung stärker belastet, Arbeitgeber und Unter- nehmen werden tendenziell entlastet. Damit kommt es bei der Rentenversicherung zu einer Lastenverschiebung von den Arbeitgebern zu den Arbeitnehmern und zum Staat. Die Regelungen zur Alterssicherung der Frauen und die Regelungen zur Hinterbliebenenrente bleiben hinter meinen Erwartungen einer eigenständigen Alterssiche- rung für Frauen zurück. Das Ziel einer Weiterentwicklung der Rentenversiche- rung zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen muss weiter verfolgt werden. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Detlev von Larcher (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Renten- versicherung und zur Förderung eines kapital- gedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersver- mögensgesetz – AVmG) in der Ausschussfassung (Tagesordnungspunkt 16 a) Ich stimme gegen das Gesetz. Zwar ist das ursprüng- liche Rentenkonzept durch die intensive Diskussion in der SPD-Fraktion und durch Gespräche mit den Ge- werkschaften verbessert worden. Das Rentenniveau sinkt nicht wie ursprünglich geplant auf 64 Prozent ab, sondern nicht unter 67 Prozent; der Beitragssatz bleibt dennoch stabil – nicht über 22 Prozent –; die Rente für Frauen, insbesondere für Frauen mit Kindern, wird ver- bessert. Sie haben damit die Möglichkeit, einen eigen- ständigen Rentenanspruch aufzubauen. Und ganz wich- tig: Es gibt den Einstieg in die soziale Grundsicherung. Betriebsrenten erhalten unter tarifvertraglicher Absiche- rung Vorrang. Dennoch bleibt meine grundsätzliche Kritik am einge- schlagenen Weg zur Rentenreform: Die demographische Entwicklung mag uns zu Veränderungen in der Finanzie- rungsformel der Renten zwingen, aber sie zwingt uns nicht zu dieser Umverteilung. Die demographische Ent- wicklung wirkt sich überall aus, auch in Lebensversiche- rungen und kapitalgedeckten Versorgungssystemen, übri- gens auch in allen anderen sozialen Sicherungssystemen. Immer muss die aktive Generation die nicht mehr aktive und die noch nicht aktive versorgen, wie die nicht mehr aktive Generation die Generationen vor und nach ihr ver- sorgt hat. Oder anders. Die Altersversorgung muss immer aus der wachsenden Produktivität einer Volkswirtschaft finanziert werden. Wie die Früchte der wachsenden Pro- duktivität und die Kosten der Altersversorgung verteilt werden, bleibt eine politische Entscheidung. Auch hier Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 200114456 (C) (D) (A) (B) sollte der Grundsatz gelten, dass stärkere Schultern mehr zu tragen bekommen als schwache. Das Hauptproblem besteht nicht darin, dass die Rent- ner immer älter werden, sondern darin, dass die Rente aus Lohnanteilen der Erwerbstätigen finanziert wird, der An- teil der Löhne und Gehälter aber am Bruttoinlandsprodukt seit langem rückläufig ist. Anders ausgedrückt: Immer mehr Geld wird bei uns verdient, ohne dass davon etwas in die Sozialversicherungen fließt. Der Sozialsektor und damit die Rentenversicherung werden so allmählich von der Entwicklung des gesellschaftlichen Reichtums abge- koppelt. Die richtige Konsequenz ist also nicht, die gesetzliche Rente zu kürzen und damit und mit staatlicher Unterstüt- zung die Beschäftigten auf ihre Kosten zu einer kapital- gedeckten Zusatzvorsorge zu nötigen. Vielmehr muss jeg- liche Art von Einkommen „sozialversicherungspflichtig“ gemacht werden, nicht nur Löhne und Gehälter, sondern zum Beispiel auch die Besoldung der Beamten, Unter- nehmergewinne, Abgeordnetendiäten, Ministerbezüge, Erbschaften, Dividenden, Mieteinnahmen, Spekulations- gewinne usw. So wäre es möglich, die Altersversorgung bei mäßigen Beiträgen und ausreichendem Rentenniveau wirklich sicher zu machen. Daneben bliebe genügend fi- nanzieller Spielraum für sozialen Ausgleich wie Kinder- erziehungszeiten, Rehabilitation und Hinterbliebenenver- sorgung. Die „Teilprivatisierung“ der Altersrente und damit der beginnende Ausstieg aus der Solidarität droht zudem zum Einstieg zu werden in weitere Privatisierungen der Kos- ten für die finanzielle Absicherung der großen Lebensri- siken Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit, wofür die sozialen Sicherungs- systeme geschaffen wurden. Schon gibt es entsprechende Forderungen der Arbeitgeberverbände und auch der Bun- deskanzler sprach schon von mittelfristig möglicher größerer „Eigenverantwortung“ für die Krankheitskosten. „Experten“ äußerten am 22. Januar 2001 vor der En- quente-Kommission „Demographischer Wandel“, der Ar- beitgeberbeitrag sei einzufrieren und nur der Arbeitneh- merbeitrag sei zu erhöhen, weil Beiträge bis zu 30 Prozent erwartet werden. Vom Stimmverhalten der Fraktion abzuweichen fällt sehr schwer. Ich verstehe diejenigen in meiner Fraktion gut, die nach anfänglicher massiver Kritik am Entwurf dem Gesetz heute zustimmen werden. Wir haben gemein- sam für Verbesserungen des Konzepts gekämpft und wir haben, wie beschrieben, auch wichtige Veränderungen er- reicht. Ihrem Stimmverhalten nicht folgen zu können schmerzt. Doch für mich bleibt der eingeschlagene Weg zur Bewältigung der nicht zu leugnenden Probleme in den sozialen Sicherungssystemen ein Irrweg. Eine wirklich mutige Reform würde das Finanzie- rungsproblem, wie angedeutet, anpacken. Es darf doch nicht sein, dass der gesellschaftliche Reichtum immer größer wird, die sozialen Sicherungssysteme aber immer mehr abmagern müssen. Dass es so ist, ist kein Naturge- setz, sondern zeigt, dass die Solidarität in unserer Ge- sellschaft zu wünschen übrig lässt. Ich kann diesem Ge- setz nicht zustimmen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Monika Knoche und Irmingard Schewe-Gerigk (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Al- tersvermögensgesetz – AVmG) in derAusschuss- fassung (Tagesordnungspunkt 16 a) Wir können der Rentenreform in der vorliegenden Form nicht zustimmen, weil wir die ihr zugrunde liegende Entscheidung, für einen Teil der Alterssicherung auf Pri- vatvorsorge statt auf die Ausweitung der solidarischen, paritätisch verfassten Pflichtversicherungssysteme zu set- zen, für falsch halten. Die paritätische Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme ist eine prägende Grundlage der sozialen Marktwirtschaft. Auf diesem Fundament sind große gesellschaftliche Fortschritte in Richtung Ge- rechtigkeit, Teilhabe und Antidiskriminierung erzielt wor- den. Das Abrücken von diesem gestaltenden Prinzip ist begründungspflichtig. Dem partiellen Zugewinn an sozialer Gerechtigkeit durch die Reform, zum Beispiel bei der Bekämpfung verschämter Altersarmut und der Auf- stockung der Beiträge für Kindererziehung, stehen eine Reihe von negativen Auswirkungen der Systemverän- derung entgegen, die wir nicht akzeptieren können. Die Entscheidung für Privatvorsorge geht zulasten sozial Schwächerer, die trotz staatlicher Zuschüsse bzw. Steuererleichterungen immer freiwillig einen Teil – min- destens 1 Prozent – selbst aufbringen müssen. Wenn die Entscheidung für die Zahlung zur Altersvorsorge oder der Winterjacke für das Kind fallen muss, wird sie oft genug für die Winterjacke fallen, mit den entsprechenden Folgen im Alter. Wenn nicht privat vorgesorgt wird, braucht man in Zukunft um Jahre längere Beitragszeiten, um über die Rentenversicherung bei der späteren Rentenauszahlung das Niveau der Sozialhilfe zu erreichen. Bei einem durch- schnittlichen Frauenverdienst bedeutet dies, dass erst bei mehr als 35 Beitragsjahren eine Rente auf Sozialhil- feniveau erreicht würde. Wenn jemand wegen Erwerbs- losigkeit nicht mehr in die private Altersvorsorge ein- zahlen kann, wird künftig zwar der Vertrag ruhen, aber es gelten für diesen Teil nicht die Regeln der solidarischen Sozialversicherung, nach der die Bundesanstalt für Arbeit für die Rentenbeiträge geradesteht, zumindest während der Zahlung von Arbeitslosengeld. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind dadurch Milliardenausfälle zu erwarten, für die innerhalb der bisherigen Systematik der GKV keine Kompensation durch Steuerzufinanzierung möglich ist. Der Systembruch eines Ausstiegs aus der Pa- rität – die Senkung der Lohnnebenkosten in der Renten- versicherung kommt ausschließlich den Arbeitgebern zugute, die private Vorsorge ist aber gleichzeitig für ein angemessenes Absicherungsniveau unabdingbar – kann nicht aufgewogen werden durch staatliche Förderung im Bereich privater Vorsorge. Wir halten es für sehr pro- blematisch, dass einerseits die Etablierung einer kapi- talgedeckten privaten Altersvorsorge mit einer Steuerzu- finanzierung von 20 Milliarden DM jährlich aufgebaut Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001 14457 (C) (D) (A) (B) wird und andererseits eine Zunahme von Sozialhil- febedürftigkeit zu erwarten ist. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Geschlech- tergerechtigkeit können wir dem Gesetz nicht zustimmen. Die schon angesprochenen Belastungen sozial Schwä- cherer treffen in besonderem Maße Frauen, die im Durch- schnitt bekanntlich immer noch circa ein Drittel weniger verdienen als Männer. Gleichzeitig werden Frauen mehr für ihre private Vorsorge zahlen müssen, um später die glei- che monatliche Leibrente zu erzielen wie Männer. Nach jetzigem Stand muss eine dreißigjährige Frau, um ab dem 65. Lebensjahr 100 DM Leibrente zu erhalten, 28,71 DM bezahlen, während ein gleichaltriger Mann monatlich nur 23,70 DM zu entrichten hat. Frauen leben nämlich laut Statistik durchschnittlich fünf Jahre länger. Dass die Pri- vatwirtschaft so rechnet, ist eine Sache; dass die staatliche Förderung sich nicht gleiche Bedingungen für Männer und Frauen zur unabdingbaren Voraussetzung macht, ist für uns nicht nachzuvollziehen. Schließlich ist auch in der Pflegeversicherung ermöglicht worden, gleiche Tarife für Frauen und Männer vorzusehen! Ebenfalls unter frauen- politischen Gesichtspunkten völlig kontraproduktiv ist das Faktum, dass bei Eheleuten, wenn die Frau nicht erwerbs- tätig ist, also auch nicht privat vorsorgt, trotzdem private Altersvorsorge der Frau staatlich gefördert wird. Dies gilt aber nicht, wenn sie erwerbstätig ist und zum Beispiel we- gen ihres niedrigen Einkommens keine eigenständige Pri- vatvorsorge trifft. Dies ist ein weiteres Erwerbshindernis für Frauen und eine völlig überflüssige Besserstellung der Hausfrauenehe. Wie stark sich die absehbaren Umverteilungswirkun- gen in der Realität geltend machen, hängt nicht zuletzt von der Entwicklung des Rentenniveaus aus der gesetz- lichen Rentenversicherung ab; das haben die Gewerk- schaften immer wieder thematisiert. Den Wegfall des Ausgleichsfaktors begrüßen wir, ebenso wie die Festle- gung der Bundesregierung auf ein Rentenniveau von 67 Prozent als Minimum für die Zukunft. Allerdings soll- ten sich diese 67 Prozent von einer Nettogrundlage her berechnen, die nicht durch den Abzug der Privatprämie vom Nettoentgelt gegenüber dem jetzigen Stand reduziert wird. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Schösser, Brigitte Adler, Ingrid Arndt-Brauer, Klaus Barthel (Starnberg), Ingrid Becker-Inglau, Willi Brase, Hans Büttner (Ingolstadt), Christel Deichmann, Harald Friese, Angelika Graf (Rosenheim), Christel Hanewinckel, Reinhold Hemker, Walter Hoffmann (Darm- stadt), Klaus Kirschner, Anette Kramme, Horst Kubatschka, Christine Lambrecht, Christine Lehder, Waltraud Lehn, Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Lothar Mark, Christoph Moosbauer, Andrea Nahles, GünterOesinghaus, Albrecht Papenroth, Dr. Martin Pfaff, Renate Rennebach, Dr. Edelbert Richter, René Röspel, Gudrun Roos, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Thomas Sauer, Regina Schmidt-Zadel, Ottmar Schreiner, Gisela Schröter, Ewald Schurer, Dr. R. Werner Schuster, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Jella Teuchner, Rüdiger Veit, Dr. Wolfgang Wodarg und Waltraud Wolff (Wol- mirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetz- lichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) in derAusschuss- fassung Wir stimmen dem Altersvermögensgesetz trotz grund- sätzlicher sozialpolitischer Bedenken zu, die wir nachfol- gend noch einmal deutlich benennen möchte Eine Ablehnung des Altersvermögensgesetzes hätte zur Folge, dass das Rentenreformgesetz 1999 der Regie- rung Kohl und insbesondere der demographische Faktor, der zu einer Absenkung des Renteniveaus auf 64 Prozent führt, wieder in Kraft treten würde. Zu einer parteiüber- greifenden Verbesserung der Altersversorgung im Kon- sens sind CDU/CSU und die F.D.P. nicht bereit. Der An- trag der CDU/CSU stellt selbst gegenüber dem RRG 1999 eine Leistungsverschlechterung dar, ist unakzeptabel und ist keine Alternative zum Gesetzentwurf der Bundes- regierung. Dagegen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregie- rung im Verlauf der parlamentarischen Beratung an ent- scheidenden Punkten weiterentwickelt. Auf den Ausgleichsfaktor wird verzichtet. Die neue Anpassungsformel ab 2011 dämpft die ursprünglich ge- plante Absenkung des Renteniveaus vor allem für die junge Generation. Bei der privaten Vorsorge konnte die ursprüngliche Be- nachteiligung bei der staatlichen Förderung für betriebli- che und tarifliche Renten durch lange Übergangsfristen einvernehmlich mit den Gewerkschaften beseitigt werden. Der Tarifvorrang bei der Entgeltumwandlung wurde ge- setzlich geregelt. Die private Vorsorge wird vor allem für die unteren und mittleren Einkommen durch Zulagen – Grund- und Kinderzulagen – sowie generell durch die Anhebung des Sonderausgabenabzugs staatlich gefördert. Die bedarfsorientierte Grundsicherung will die Bun- desregierung mit einem Leistungsgesetz des Bundes re- geln. In zentralen Punkte halten wir jedoch an unserer Kritik fest: Gemessen am bisherigen Rentenniveau findet ein Aus- stieg aus der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung statt. Versicherte und Staat werden zum Erhalt einer gleich hohen Lebensstandardabsiche- rung stärker belastet, Arbeitgeber und Unternehmen wer- den tendenziell entlastet. Wir schon bei der Pflegeversicherung kommt es jetzt auch bei der Rentenversicherung zu einer Lastenver- schiebung von den Arbeitgebern zu den Arbeitnehmern und zum Staat. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 200114458 (C) (D) (A) (B) Einer weiteren Abkehr von der paritätischen Finanzie- rung der Sozialversicherung muss dringend Einhalt gebo- ten werden. Die Ausweitung der privaten Vorsorge auf die Krankenversicherung hätte unabsehbare soziale Folgen. Die Regelungen zur Alterssicherung der Frauen und die Regelungen zur Hinterbliebenenrente bleiben hinter den Erwartungen einer eigenständigen Alterssicherung für Frauen zurück. Auch werden die Kommunen als Sozialhilfeträger nicht in dem notwendigen Umfang entlastet. Auf die überfällige Weiterentwicklung der Rentenver- sicherung zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen wird bei der Rentenreform verzichtet. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Grundlagen für eine Reform der Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung zu schaffen. Anlage 6 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2000Überplanmäßige Ausgabe im Einzelplan 23, Kapitel 23 02Titel 896 02 – Beitrag der Bundesrepublik Deutschlandzu den „Europäischen Entwicklungsfonds“ der Europä-ischen Union (Abkommen von Lomé) – – Drucksachen 14/4539, 14/4670 Nr. 1 – Ausschuss fürWirtschaft und Technologie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Aktivi-täten des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und dereinzelnen Rohstoffabkommen – Drucksachen 14/3647, 14/4093 Nr. 1.3 – Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre gesamten Bemü- hungen und über die politische Entwicklung in Nigeria – Drucksachen 14/3232, 14/3419 Nr. 1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss fürWirtschaft und Technologie Drucksache 14/4665 Nr. 1.1 Drucksache 14/4665 Nr. 2.8 Drucksache 14/4665 Nr. 2.9 Drucksache 14/4665 Nr. 2.10 Drucksache 14/4665 Nr. 2.11 Drucksache 14/4665 Nr. 2.12 Drucksache 14/4665 Nr. 2.13 Drucksache 14/4665 Nr. 2.16 Drucksache 14/4665 Nr. 2.17 Drucksache 14/4665 Nr. 2.18 Drucksache 14/4665 Nr. 2.21 Drucksache 14/4665 Nr. 2.22 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/4309 Nr. 1.5 Drucksache 14/4665 Nr. 2.7 Drucksache 14/4665 Nr. 2.24 Drucksache 14/4945 Nr. 2.28 Drucksache 14/4945 Nr. 2.42 Drucksache 14/4945 Nr. 2.44 Drucksache 14/4945 Nr. 2.48 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 14/4665 Nr. 2.5 Drucksache 14/4665 Nr. 2.30 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/4665 Nr. 2.19 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001 14459 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heidi Knake-Werner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    – der PDS fehlt das
    Verständnis für diese Rentenreform. Deshalb bleiben wir
    bei unserem Nein.


    (Beifall bei der PDS)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat
jetzt der Herr Bundesminister Walter Riester.

Walter Riester, Bundesminister für Arbeit und

(von der SPD und dem Bündnis 90/Die Grünen mit Beifall begrüßt)

Damen und Herren! Wir stehen heute vor der Entschei-
dung zu einer großen Reform.


(Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Mit gleichzeitiger Novellierung!)


Dafür ist es wichtig, noch einmal klarzumachen, mit
welchen Zielen wir angetreten sind und wie wir diese
Ziele realisiert haben.

Wir haben als erstes Ziel festgelegt: Es ist notwendig,
für die Altersvorsorge ein Mehr einzubringen,


(Zuruf von der CDU/CSU: Eine Mär!)

um mehr Rentenleistungen zu bekommen. In einem ers-
ten Schritt haben wir dafür gesorgt, dass die Sozial-
versicherungsrente endlich dadurch stabilisiert wird, dass
die versicherungsfremden Leistungen steuerfinanziert
werden und nicht mehr zulasten der Beitragszahler gehen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Zweitens haben wir sichergestellt, dass bei der Sozial-
versicherungsrente endlich wieder die notwendigen
Rücklagen vorhanden sind. Seit 1994 haben wir erstmals
wieder die im Gesetz vorgeschriebene Rücklagenhöhe
sichergestellt.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Sehr solide!)


Wir wissen aber, dass Vorsorge für das Alter eine brei-
te Vorsorge bedeuten muss, die auf mehreren Säulen ste-
hen muss.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Bun-
    desminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abge-
    ordneten Norbert Blüm?

    Walter Riester, Bundesminister für Arbeit und
    Sozialordnung: Frau Präsidentin, nicht jetzt. Ich möchte
    meine Ausführungen im Gesamtzusammenhang dar-
    stellen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Lachen bei der CDU/ CSU)


    Deswegen haben wir sichergestellt, dass eine starke
    zweite Säule einer ergänzenden Vorsorge aufgebaut wird,
    und zwar eine Säule, bei der der Bürger nachhaltig unter-
    stützt wird.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wir stellen neben die Sozialversicherungsrente eine kapi-
    talgedeckte Vorsorge und ergänzen damit das eine Sys-
    tem durch ein anderes. Wir verbessern die Stärken und
    bauen die Schwächen ab.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    So notwendig und schmerzlich es in der Vergangenheit
    war, darauf hinweisen zu müssen, dass die Sozialver-
    sicherungsrente allein den Lebensstandard nicht
    sichert – es ist dazu häufig sehr viel Unsinniges gesagt
    worden –, können wir heute sagen: Wer sich beteiligt und
    mitmacht, wird im Alter hinsichtlich seiner Gesamtver-
    sorgung deutlich besser stehen. Das wollten und das wer-
    den wir erreichen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Zweites Ziel: Wir haben gesagt, es sei notwendig, dem
    ständigen Aufstieg der Beitragssätze entgegenzuwirken.
    In fünf Jahren ist der Rentenversicherungsbeitrag, den die
    Bürgerinnen und Bürger sowie die Betriebe einbezahlen
    müssen, von 17,5 Prozent auf 20,3 Prozent gestiegen. Das
    bedeutet eine Mehrleistung an Beitragszahlungen von
    41 Milliarden DM. Die Steigerung wäre noch stärker aus-
    gefallen, wenn nicht infolge der Entscheidung der alten
    Regierung die Einnahmen aus der Erhöhung der Mehr-
    wertsteuer um einen Prozentpunkt in die Rentenkasse
    geflossen wären. Ich will das nicht kritisieren, man muss
    es aber aufzeigen. Damit musste Schluss sein.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wir haben deshalb innerhalb von zwei Jahren den
    Rentenversicherungsbeitrag dreimal gesenkt – wir sind
    jetzt auf 19,1 Prozent – und werden ihn weiter senken.
    Was noch schwieriger und wichtiger ist: Wir werden ihn
    langfristig stabil halten.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)





    Dr. Heidi Knake-Werner
    14428


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Wir werden sicherstellen, dass in einem Zeitraum von
    zehn Jahren der Rentenversicherungsbeitrag nicht über
    19 Prozent und in einem Zeitraum von 20 Jahren nicht
    über 20 Prozent steigen wird.


    (Dr. Heinrich L. Kolb [F.D.P.]: Daran werden wir Sie erinnern!)


    – Daran können Sie mich erinnern und daran können Sie
    uns messen! Wir stehen zu dem, was wir sagen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Lachen bei der F.D.P.)


    Drittes Ziel: Wir haben gesagt, wir wollen sicher-
    stellen, dass Kinderreichtum nicht Rentenarmut bedeutet.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Daran können Sie nicht im Ernst glauben!)


    Deshalb besteht der zentrale Schwerpunkt der Renten-
    reform aus einem Mehr für Kinderleistungen. Ich bin da-
    rauf stolz, dass uns gerade dies gelungen ist.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Das ist nicht wahr!)


    Ich bin darauf stolz, dass zukünftig die Verbindung von
    Arbeit und Kindererziehung rentenrechtlich höher be-
    wertet wird. Zehn Jahre lang bekommen alle – es werden
    im Regelfall die Frauen sein –, die Teilzeit arbeiten oder
    geringer verdienen, rentenrechtlich höhere Bewertungen.

    Sie haben die Frage gestellt, wie zu begründen sei, dass
    jemand mit zwei Kindern anders als jemand mit einem
    Kind behandelt wird. Frau Merkel, ich will es Ihnen be-
    gründen: Wir haben sichergestellt, dass jedem, der in Er-
    werbsarbeit ist, diese Zeiten bis zum 10. Lebensjahr des
    Kindes bis zum Durchschnittsverdienst in der Rente
    höher bewertet werden. Wenn aber jemand zwei oder
    mehr Kinder zu erziehen hat, Frau Merkel, dann wissen
    wir, dass es vielen nicht möglich ist, erwerbstätig zu sein.
    Dass man diesen Frauen ebenfalls eine rentenrechtliche
    Höherbewertung gibt, entspricht aller Lebenserfahrung
    von Solidarität. Deswegen brauchen wir diese Behand-
    lung.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wir haben als Drittes in diesem Bereich sichergestellt,
    dass diejenigen, die behinderte Kinder erziehen – sie
    haben die größten Lasten zu tragen –, bis zum 18. Lebens-
    jahr des behinderten Kindes eine höhere rentenrechtliche
    Bewertung bekommen.


    (Dr. Ilja Seifert [PDS]: Danach ist das Kind immer noch behindert!)


    Was wir konzentrieren konnten, haben wir auf eine Besser-
    stellung von Frauen und auf mehr Kinderleistungen kon-
    zentriert.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Vor allem auf die Witwen!)


    Viertes Ziel: Wir wollen sicherstellen, dass eine Klein-
    rente im Alter nicht Erniedrigung und Bedürftigkeit be-
    deutet. Wir wollen sicherstellen, dass verschämte Alters-
    armut in diesem reichen und demokratischen Land nicht
    mehr vorkommt.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Aber erst ab 65!)


    Meine Damen und Herren, diese Frage werden wir mit der
    Länderkammer diskutieren. Dieses Thema werden wir in
    diesem Land auch sehr deutlich machen.


    (Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Das werden wir im Vermittlungsausschuss noch ändern!)


    Wer darauf setzt, dass Menschen auch zukünftig – wie in
    der Vergangenheit – aus sozialer Scham das Existenzmi-
    nimum nicht einfordern, der setzt auf eine Politik, die ich
    nicht vertreten möchte.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Was macht ihr mit den 55-Jährigen? Die schickt ihr zum Sozialamt!)


    Diese vier Ziele, meine Damen und Herren, haben wir
    mit unserer Reform verwirklicht. Deswegen ist diese Re-
    form die größte Sozialreform, die in der Nachkriegszeit
    gemacht worden ist.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Jetzt wird es aber peinlich!)


    Nun möchte ich auf einige Diskussionsbeiträge ein-
    gehen und beginne mit dem Beitrag von Karl-Josef
    Laumann,


    (Zuruf von der CDU/CSU: Der war gut!)

    43 Jahre alt, CDU. Er sagte: Wenn ich in das Gesetz
    schaue, steht mir der Verstand still.


    (Karl-Josef Laumann [CDU/CSU]: Das ist wahr! – Zuruf von der SPD: Nicht nur dann!)


    Er führte weiter aus: Die Vertrauensformel in der Renten-
    versicherung ist die Rentenformel. Die muss unanfecht-
    bar sein.


    (Karl-Josef Laumann [CDU/CSU]: So ist es!)

    Die muss für das Volk verständlich und klar sein. Darauf
    muss es bauen können. So ist es bisher.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Herr Laumann, ich lese Ihnen einmal die Rentenformel

    vor, die Sie in das Gesetz hineingeschrieben haben. Die
    Rentenformel lautete damals:

    ARt = ARt-1 x (BEt-1/Bet-2 ) x (NQt-1/NQt-2) x (RQt-2/RQt-1) x [(LEBt-9/LEBt-8 –1)/2 + 1]
    Viel Spaß bei diesem Vertrauen!


    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)





    Bundesminister Walter Riester

    14429


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Nun dürfen Sie das gerne der Bevölkerung erläutern.

    (Dirk Niebel [F.D.P.]: Wir möchten gerne Ihre Formel hören!)

    Dann sagte Karl-Josef Laumann, die Mütter bekämen

    Kürzungen.

    (Karl-Josef Laumann [CDU/CSU]: So ist es!)


    Herr Laumann, ich weiß nicht, wie alt Ihre Mutter ist. Sie
    sind 43 Jahre alt. Normalerweise darf man davon ausge-
    hen, dass Ihre Mutter älter ist.


    (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Das können Sie selbst mit Ihrer Arroganz nicht ändern!)


    Deswegen gilt auch für Ihre Mutter Folgendes: Alle Ehe-
    paare, die heute 40 Jahre und älter sind, werden die jetzt
    gültige Hinterbliebenenrente erhalten. Aber das weiß Herr
    Laumann eigentlich.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Warum er als Katholik den Menschen hier trotzdem so et-
    was erzählt, das muss er uns erklären. Die Hinterbliebe-
    nenrente bleibt für alle, die 40 Jahre und älter sind, gleich.