Tagesordnungspunkt 16:
a) – Zweite und dritte Beratung des von den
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Reform der
gesetzlichen Rentenversicherung und
zur Förderung eines kapitalgedeckten
Altersvorsorgevermögens (Altersver-
mögensgesetz)
(Drucksachen 14/4595, 14/5146,
14/5150, 14/5148) . . . . . . . . . . . . . 14403 A
– Zweite und dritte Beratung des von
der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Reform
der gesetzlichen Rentenversiche-
rung und zur Förderung eines kapi-
talgedeckten Altersvorsorgevermö-
gens (Altersvermögensgesetz)
(Drucksache 14/5068, 14/5146,
14/5150, 14/5147) . . . . . . . . . . . . . 14403 B
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Sozial-
ordnung
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Birgit Schnieber-Jastram, Dr. Maria
Böhmer, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion CDU/CSU: Verbesse-
rung der Nachhaltigkeit in derAl-
terssicherung durch eine gerechte
und sozialverträgliche Renten-
politik
– zu der Unterrichtung durch die Bun-
desregierung: Bericht der Bundes-
regierung über die gesetzliche Ren-
tenversicherung, insbesondere über
die Entwicklung der Einnahmen und
Ausgaben, der Schwankungsreserve
sowie des jeweils erforderlichen Bei-
tragssatzes in den künftigen 15 Kalen-
derjahren gemäß § 154 SGB VI (Ren-
tenversicherungsbericht 1999)
– zu der Unterrichtung durch die Bun-
desregierung: Bericht der Bundesre-
gierung über die gesetzliche Renten-
versicherung, insbesondere über die
Entwicklung der Einnahmen und
Ausgaben, der Schwankungsreserve
sowie des jeweils erforderlichen Bei-
tragssatzes in den künftigen 15 Kalen-
derjahren gemäß § 154 SGBVI (Ren-
tenversicherungsbericht 2000) und
Gutachten des Sozialbeirats zum
Rentenversicherungsbericht 2000
(Drucksachen 14/1310, 14/2116, 14/4730,
14/5146, 14/5150) . . . . . . . . . . . . . . . . 14403 C
Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14404 A
Dr. Angela Merkel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 14406 C
Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14410 D
Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 14412 D
Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P . . . . . . . . . . . . 14413 C
Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14416 B
Lydia Westrich SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14417 C
Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . 14419 C
Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14423 C
Dr. Hermann Otto Solms F.D.P . . . . . . . . . . . 14425 C
Dr. Heidi Knake-Werner PDS . . . . . . . . . . . . 14427 A
Plenarprotokoll 14/147
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
147. Sitzung
Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001
I n h a l t :
Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14428 A
Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . 14430 B
Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14431 C
Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14432 A
Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . 14432 B
Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14434 A
Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14435 B
Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . 14435 C
Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . 14436 B
Dr. Norbert Blüm CDU/CSU . . . . . . . . . 14437 A
Franz Thönnes SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14437 D
Dr. Norbert Blüm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 14440 B
Franz Thönnes SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14441 A
Namentliche Abstimmungen . . . . . . 14441 D, 14444 B
14447 B, 14450 A
Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14441 D, 14444 D
14447 D, 14450 D
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14453 A
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 14455 A
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Karin
Kortmann (SPD) zur Abstimmung über den Ent-
wurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen
Rentenversicherung und zur Förderung eines
kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Al-
tersvermögensgesetz – AVmG) in der Aus-
schussfassung (Tagesordnungspunkt 16 a) . . . . 14456 A
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Detlev von Larcher (SPD) zur Abstimmung
über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform
der gesetzlichen Rentenversicherung und zur
Förderung eines kapitalgedeckten Altersvor-
sorgevermögens (Altersvermögensgesetz –
AVmG) in der Ausschussfassung (Tagesord-
nungspunkt 16 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14456 C
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Annelie Buntenbach, Monika Knoche und
Irmingard Schewe-Gerigk (alle BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) zur über den Entwurf eines
Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenver-
sicherung und zur Förderung eines kapitalge-
deckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermö-
gensgesetz – AVmG) in der Ausschussfassung
(Tagesordnungspunkt 16 a) . . . . . . . . . . . . . . . 14457 C
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Fritz Schösser, Brigitte Adler, Ingrid Arndt-
Brauer, Klaus Barthel (Starnberg), Ingrid
Becker-Inglau, Willi Brase, Hans Büttner (In-
golstadt), Christel Deichmann, Harald Friese,
Angelika Graf (Rosenheim), Christel
Hanewinckel, Reinhold Hemker, Walter
Hoffmann (Darmstadt), Klaus Kirschner,
Anette Kramme, Horst Kubatschka, Christine
Lambrecht, Christine Lehder, Waltraud Lehn,
Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg),
Dr. Christine Lucyga, Lothar Mark, Christoph
Moosbauer, Andrea Nahles, Günter
Oesinghaus, Albrecht Papenroth, Dr. Martin
Pfaff, Renate Rennebach, Dr. Edelbert Richter,
René Röspel, Gudrun Roos, Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Thomas Sauer, Regina Schmidt-
Zadel, Ottmar Schreiner, Gisela Schröter,
Ewald Schurer, Dr. R. Werner Schuster, Erika
Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Jella
Teuchner, Rüdiger Veit, Dr. Wolfgang Wodarg
und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD)
zur Abstimmung über die Beschlussempfeh-
lung des Ausschusses für Arbeit und Sozial-
ordnung zum Gesetzes zur Reform der gesetz-
lichen Rentenversicherung und zur Förderung
eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermö-
gens (Altersvermögensgesetz – AVmG) zur
über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform
der gesetzlichen Rentenversicherung und zur
Förderung eines kapitalgedeckten Altersvor-
sorgevermögens (Altersvermögensgesetz –
AVmG) in der Ausschussfassung (Tagesord-
nungspunkt 16 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14458 B
Anlage 6
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14459 A
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001II
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001 14455
(C)
(D)
(A)
(B)
Dr. Bartsch, Dietmar PDS 26.01.2001*
Behrendt, Wolfgang SPD 26.01.2001*
Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 26.01.2001
Dr. Blank, CDU/CSU 26.01.2001
Joseph-Theodor
Bohl, Friedrich CDU/CSU 26.01.2001
Breuer, Paul CDU/CSU 26.01.2001
Brüderle, Rainer F.D.P. 26.01.2001
Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 26.01.2001*
Klaus
Caesar, Cajus CDU/CSU 26.01.2001
Carstens (Emstek), CDU/CSU 26.01.2001
Manfred
Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ 26.01.2001
DIE GRÜNEN
Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/ 26.01.2001
DIE GRÜNEN
Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 26.01.2001
Dr. Friedrich CDU/CSU 26.01.2001
(Erlangen), Gerhard
Dr. Fuchs, Ruth PDS 26.01.2001
Gröhe, Hermann CDU/CSU 26.01.2001
Günther (Plauen), F.D.P. 26.01.2001
Joachim
Haschke (Großhenners- CDU/CSU 26.01.2001
dorf ), Gottfried
Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 26.01.2001
Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 26.01.2001
Dr. Hendricks, Barbara SPD 26.01.2001
Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 26.01.2001
DIE GRÜNEN
Hoffmann (Chemnitz), SPD 26.01.2001*
Jelena
Homburger, Birgit F.D.P. 26.01.2001
Dr. Hornhues, CDU/CSU 26.01.2001*
Karl-Heinz
Hornung, Siegfried CDU/CSU 26.01.2001*
Imhof, Barbara SPD 26.01.2001
Jelpke, Ulla PDS 26.01.2001
Klappert, Marianne SPD 26.01.2001
Dr. Kues, Hermann CDU/CSU 26.01.2001
Lamers, Karl CDU/CSU 26.01.2001
Lintner, Eduard CDU/CSU 26.01.2001*
Dr. Lippelt, Helmut BÜNDNIS 90/ 26.01.2001*
DIE GRÜNEN
Lörcher, Christa SPD 26.01.2001*
Lötzer, Ursula PDS 26.01.2001
Dr. Lucyga, Christine SPD 26.01.2001*
Dr. Luft, Christa PDS 26.01.2001
Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 26.01.2001*
Erich
Mehl, Ulrike SPD 26.01.2001
Müller (Berlin), PDS 26.01.2001*
Manfred
Oesinghaus, Günter SPD 26.01.2001
Ostrowski, Christine PDS 26.01.2001
Otto (Frankfurt), F.D.P. 26.01.2001
Hans-Joachim
Pau, Petra PDS 26.01.2001
Dr. Pfaff, Martin SPD 26.01.2001
Poß, Joachim SPD 26.01.2001
von Renesse, Margot SPD 26.01.2001
Rübenkönig, Gerhard SPD 26.01.2001
Schenk, Christina PDS 26.01.2001
Schloten, Dieter SPD 26.01.2001*
Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 26.01.2001
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 26.01.2001*
Hans Peter
von Schmude, Michael CDU/CSU 26.01.2001*
Siebert, Bernd CDU/CSU 26.01.2001*
entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 26.01.2001
Steiger, Wolfgang CDU/CSU 26.01.2001
Steinbach, Erika CDU/CSU 26.01.2001
Stübgen, Michael CDU/CSU 26.01.2001
Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 26.01.2001
Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 26.01.2001
Wiesehügel, Klaus SPD 26.01.2001
Wohlleben, Verena SPD 26.01.2001
Wolf, Aribert CDU/CSU 26.01.2001
Dr. Wolf, Winfried PDS 26.01.2001
Zierer, Benno CDU/CSU 26.01.2001*
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung
des Europarates
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO derAbgeordneten
Karin Kortmann (SPD)
zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes
zurReform dergesetzlichen Rentenversicherung und
zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsor-
gevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) in
derAusschussfassung (Tagesordnungspunkt 16 a)
Ich stimme dem Altersvermögensgesetz zu, mache
aber folgende weiterführende Anmerkungen:
Eine Ablehnung des Altersvermögensgesetzes hätte
zur Folge, dass das Rentenreformgesetz 1999 der Regie-
rung Kohl und insbesondere der demographische Faktor,
der zu einer Absenkung des Rentenniveaus auf 64 Prozent
führt, wieder in Kraft treten würde. Zu einer parteiüber-
greifenden Verbesserung der Altersversorgung im Kon-
sens sind CDU/CSU und die F.D.P. nicht bereit. Der An-
trag der CDU/CSU stellt selbst gegenüber dem RRG 1999
eine Leistungsverschlechterung dar, ist unakzeptabel und
ist keine Alternative zum Gesetzentwurf der Bundes-
regierung.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde im
Verlauf der parlamentarischen Beratung an entscheiden-
den Punkten weiterentwickelt. Auf den Ausgleichsfaktor
wird verzichtet. Die neue Anpassungsformel ab 2011
dämpft die ursprünglich geplante Absenkung des Renten-
niveaus vor allem für die junge Generation.
Bei der privaten Vorsorge konnte die ursprüngliche Be-
nachteiligung bei der staatlichen Förderung für betriebli-
che und tarifliche Renten durch lange Übergangsfristen
einvernehmlich mit den Gewerkschaften gelöst werden.
Der Tarifvorrang bei der Entgeltumwandlung wurde ge-
setzlich geregelt. Die private Vorsorge wird vor allem für
die unteren und mittleren Einkommen durch Zulagen
– Grund- und Kinderzulage – sowie generell durch die
Anhebung des Sonderausgabenabzugs staatlich gefördert.
Die bedarfsorientierte Grundsicherung will die Bundes-
regierung mit einem Leistungsgesetz des Bundes regeln.
Dennoch: Gemessen am bisherigen Rentenniveau fin-
det ein Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung der
gesetzlichen Rentenversicherung statt. Versicherte und
Staat werden zum Erhalt einer gleich hohen Lebensstan-
dardabsicherung stärker belastet, Arbeitgeber und Unter-
nehmen werden tendenziell entlastet. Damit kommt es bei
der Rentenversicherung zu einer Lastenverschiebung von
den Arbeitgebern zu den Arbeitnehmern und zum Staat.
Die Regelungen zur Alterssicherung der Frauen und
die Regelungen zur Hinterbliebenenrente bleiben hinter
meinen Erwartungen einer eigenständigen Alterssiche-
rung für Frauen zurück.
Das Ziel einer Weiterentwicklung der Rentenversiche-
rung zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen muss
weiter verfolgt werden.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Detlev von Larcher (SPD)
zur Abstimmung über den Entwurf eines
Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Renten-
versicherung und zur Förderung eines kapital-
gedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersver-
mögensgesetz – AVmG) in der Ausschussfassung
(Tagesordnungspunkt 16 a)
Ich stimme gegen das Gesetz. Zwar ist das ursprüng-
liche Rentenkonzept durch die intensive Diskussion in
der SPD-Fraktion und durch Gespräche mit den Ge-
werkschaften verbessert worden. Das Rentenniveau
sinkt nicht wie ursprünglich geplant auf 64 Prozent ab,
sondern nicht unter 67 Prozent; der Beitragssatz bleibt
dennoch stabil – nicht über 22 Prozent –; die Rente für
Frauen, insbesondere für Frauen mit Kindern, wird ver-
bessert. Sie haben damit die Möglichkeit, einen eigen-
ständigen Rentenanspruch aufzubauen. Und ganz wich-
tig: Es gibt den Einstieg in die soziale Grundsicherung.
Betriebsrenten erhalten unter tarifvertraglicher Absiche-
rung Vorrang.
Dennoch bleibt meine grundsätzliche Kritik am einge-
schlagenen Weg zur Rentenreform: Die demographische
Entwicklung mag uns zu Veränderungen in der Finanzie-
rungsformel der Renten zwingen, aber sie zwingt uns
nicht zu dieser Umverteilung. Die demographische Ent-
wicklung wirkt sich überall aus, auch in Lebensversiche-
rungen und kapitalgedeckten Versorgungssystemen, übri-
gens auch in allen anderen sozialen Sicherungssystemen.
Immer muss die aktive Generation die nicht mehr aktive
und die noch nicht aktive versorgen, wie die nicht mehr
aktive Generation die Generationen vor und nach ihr ver-
sorgt hat. Oder anders. Die Altersversorgung muss immer
aus der wachsenden Produktivität einer Volkswirtschaft
finanziert werden. Wie die Früchte der wachsenden Pro-
duktivität und die Kosten der Altersversorgung verteilt
werden, bleibt eine politische Entscheidung. Auch hier
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 200114456
(C)
(D)
(A)
(B)
sollte der Grundsatz gelten, dass stärkere Schultern mehr
zu tragen bekommen als schwache.
Das Hauptproblem besteht nicht darin, dass die Rent-
ner immer älter werden, sondern darin, dass die Rente aus
Lohnanteilen der Erwerbstätigen finanziert wird, der An-
teil der Löhne und Gehälter aber am Bruttoinlandsprodukt
seit langem rückläufig ist. Anders ausgedrückt: Immer
mehr Geld wird bei uns verdient, ohne dass davon etwas
in die Sozialversicherungen fließt. Der Sozialsektor und
damit die Rentenversicherung werden so allmählich von
der Entwicklung des gesellschaftlichen Reichtums abge-
koppelt.
Die richtige Konsequenz ist also nicht, die gesetzliche
Rente zu kürzen und damit und mit staatlicher Unterstüt-
zung die Beschäftigten auf ihre Kosten zu einer kapital-
gedeckten Zusatzvorsorge zu nötigen. Vielmehr muss jeg-
liche Art von Einkommen „sozialversicherungspflichtig“
gemacht werden, nicht nur Löhne und Gehälter, sondern
zum Beispiel auch die Besoldung der Beamten, Unter-
nehmergewinne, Abgeordnetendiäten, Ministerbezüge,
Erbschaften, Dividenden, Mieteinnahmen, Spekulations-
gewinne usw. So wäre es möglich, die Altersversorgung
bei mäßigen Beiträgen und ausreichendem Rentenniveau
wirklich sicher zu machen. Daneben bliebe genügend fi-
nanzieller Spielraum für sozialen Ausgleich wie Kinder-
erziehungszeiten, Rehabilitation und Hinterbliebenenver-
sorgung.
Die „Teilprivatisierung“ der Altersrente und damit der
beginnende Ausstieg aus der Solidarität droht zudem zum
Einstieg zu werden in weitere Privatisierungen der Kos-
ten für die finanzielle Absicherung der großen Lebensri-
siken Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit
und Pflegebedürftigkeit, wofür die sozialen Sicherungs-
systeme geschaffen wurden. Schon gibt es entsprechende
Forderungen der Arbeitgeberverbände und auch der Bun-
deskanzler sprach schon von mittelfristig möglicher
größerer „Eigenverantwortung“ für die Krankheitskosten.
„Experten“ äußerten am 22. Januar 2001 vor der En-
quente-Kommission „Demographischer Wandel“, der Ar-
beitgeberbeitrag sei einzufrieren und nur der Arbeitneh-
merbeitrag sei zu erhöhen, weil Beiträge bis zu 30 Prozent
erwartet werden.
Vom Stimmverhalten der Fraktion abzuweichen fällt
sehr schwer. Ich verstehe diejenigen in meiner Fraktion
gut, die nach anfänglicher massiver Kritik am Entwurf
dem Gesetz heute zustimmen werden. Wir haben gemein-
sam für Verbesserungen des Konzepts gekämpft und wir
haben, wie beschrieben, auch wichtige Veränderungen er-
reicht. Ihrem Stimmverhalten nicht folgen zu können
schmerzt. Doch für mich bleibt der eingeschlagene Weg
zur Bewältigung der nicht zu leugnenden Probleme in den
sozialen Sicherungssystemen ein Irrweg.
Eine wirklich mutige Reform würde das Finanzie-
rungsproblem, wie angedeutet, anpacken. Es darf doch
nicht sein, dass der gesellschaftliche Reichtum immer
größer wird, die sozialen Sicherungssysteme aber immer
mehr abmagern müssen. Dass es so ist, ist kein Naturge-
setz, sondern zeigt, dass die Solidarität in unserer Ge-
sellschaft zu wünschen übrig lässt. Ich kann diesem Ge-
setz nicht zustimmen.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Annelie Buntenbach, Monika Knoche und
Irmingard Schewe-Gerigk (alle BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Ent-
wurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen
Rentenversicherung und zur Förderung eines
kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Al-
tersvermögensgesetz – AVmG) in derAusschuss-
fassung (Tagesordnungspunkt 16 a)
Wir können der Rentenreform in der vorliegenden
Form nicht zustimmen, weil wir die ihr zugrunde liegende
Entscheidung, für einen Teil der Alterssicherung auf Pri-
vatvorsorge statt auf die Ausweitung der solidarischen,
paritätisch verfassten Pflichtversicherungssysteme zu set-
zen, für falsch halten. Die paritätische Finanzierung der
sozialen Sicherungssysteme ist eine prägende Grundlage
der sozialen Marktwirtschaft. Auf diesem Fundament sind
große gesellschaftliche Fortschritte in Richtung Ge-
rechtigkeit, Teilhabe und Antidiskriminierung erzielt wor-
den. Das Abrücken von diesem gestaltenden Prinzip ist
begründungspflichtig. Dem partiellen Zugewinn an
sozialer Gerechtigkeit durch die Reform, zum Beispiel bei
der Bekämpfung verschämter Altersarmut und der Auf-
stockung der Beiträge für Kindererziehung, stehen eine
Reihe von negativen Auswirkungen der Systemverän-
derung entgegen, die wir nicht akzeptieren können.
Die Entscheidung für Privatvorsorge geht zulasten
sozial Schwächerer, die trotz staatlicher Zuschüsse bzw.
Steuererleichterungen immer freiwillig einen Teil – min-
destens 1 Prozent – selbst aufbringen müssen. Wenn die
Entscheidung für die Zahlung zur Altersvorsorge oder der
Winterjacke für das Kind fallen muss, wird sie oft genug
für die Winterjacke fallen, mit den entsprechenden Folgen
im Alter. Wenn nicht privat vorgesorgt wird, braucht man
in Zukunft um Jahre längere Beitragszeiten, um über die
Rentenversicherung bei der späteren Rentenauszahlung
das Niveau der Sozialhilfe zu erreichen. Bei einem durch-
schnittlichen Frauenverdienst bedeutet dies, dass erst bei
mehr als 35 Beitragsjahren eine Rente auf Sozialhil-
feniveau erreicht würde. Wenn jemand wegen Erwerbs-
losigkeit nicht mehr in die private Altersvorsorge ein-
zahlen kann, wird künftig zwar der Vertrag ruhen, aber es
gelten für diesen Teil nicht die Regeln der solidarischen
Sozialversicherung, nach der die Bundesanstalt für Arbeit
für die Rentenbeiträge geradesteht, zumindest während
der Zahlung von Arbeitslosengeld. In der gesetzlichen
Krankenversicherung sind dadurch Milliardenausfälle zu
erwarten, für die innerhalb der bisherigen Systematik der
GKV keine Kompensation durch Steuerzufinanzierung
möglich ist. Der Systembruch eines Ausstiegs aus der Pa-
rität – die Senkung der Lohnnebenkosten in der Renten-
versicherung kommt ausschließlich den Arbeitgebern
zugute, die private Vorsorge ist aber gleichzeitig für ein
angemessenes Absicherungsniveau unabdingbar – kann
nicht aufgewogen werden durch staatliche Förderung im
Bereich privater Vorsorge. Wir halten es für sehr pro-
blematisch, dass einerseits die Etablierung einer kapi-
talgedeckten privaten Altersvorsorge mit einer Steuerzu-
finanzierung von 20 Milliarden DM jährlich aufgebaut
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001 14457
(C)
(D)
(A)
(B)
wird und andererseits eine Zunahme von Sozialhil-
febedürftigkeit zu erwarten ist.
Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Geschlech-
tergerechtigkeit können wir dem Gesetz nicht zustimmen.
Die schon angesprochenen Belastungen sozial Schwä-
cherer treffen in besonderem Maße Frauen, die im Durch-
schnitt bekanntlich immer noch circa ein Drittel weniger
verdienen als Männer. Gleichzeitig werden Frauen mehr
für ihre private Vorsorge zahlen müssen, um später die glei-
che monatliche Leibrente zu erzielen wie Männer. Nach
jetzigem Stand muss eine dreißigjährige Frau, um ab dem
65. Lebensjahr 100 DM Leibrente zu erhalten, 28,71 DM
bezahlen, während ein gleichaltriger Mann monatlich nur
23,70 DM zu entrichten hat. Frauen leben nämlich laut
Statistik durchschnittlich fünf Jahre länger. Dass die Pri-
vatwirtschaft so rechnet, ist eine Sache; dass die staatliche
Förderung sich nicht gleiche Bedingungen für Männer und
Frauen zur unabdingbaren Voraussetzung macht, ist für
uns nicht nachzuvollziehen. Schließlich ist auch in der
Pflegeversicherung ermöglicht worden, gleiche Tarife für
Frauen und Männer vorzusehen! Ebenfalls unter frauen-
politischen Gesichtspunkten völlig kontraproduktiv ist das
Faktum, dass bei Eheleuten, wenn die Frau nicht erwerbs-
tätig ist, also auch nicht privat vorsorgt, trotzdem private
Altersvorsorge der Frau staatlich gefördert wird. Dies gilt
aber nicht, wenn sie erwerbstätig ist und zum Beispiel we-
gen ihres niedrigen Einkommens keine eigenständige Pri-
vatvorsorge trifft. Dies ist ein weiteres Erwerbshindernis
für Frauen und eine völlig überflüssige Besserstellung der
Hausfrauenehe.
Wie stark sich die absehbaren Umverteilungswirkun-
gen in der Realität geltend machen, hängt nicht zuletzt
von der Entwicklung des Rentenniveaus aus der gesetz-
lichen Rentenversicherung ab; das haben die Gewerk-
schaften immer wieder thematisiert. Den Wegfall des
Ausgleichsfaktors begrüßen wir, ebenso wie die Festle-
gung der Bundesregierung auf ein Rentenniveau von
67 Prozent als Minimum für die Zukunft. Allerdings soll-
ten sich diese 67 Prozent von einer Nettogrundlage her
berechnen, die nicht durch den Abzug der Privatprämie
vom Nettoentgelt gegenüber dem jetzigen Stand reduziert
wird.
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Fritz Schösser, Brigitte Adler,
Ingrid Arndt-Brauer, Klaus Barthel (Starnberg),
Ingrid Becker-Inglau, Willi Brase, Hans Büttner
(Ingolstadt), Christel Deichmann, Harald Friese,
Angelika Graf (Rosenheim), Christel Hanewinckel,
Reinhold Hemker, Walter Hoffmann (Darm-
stadt), Klaus Kirschner, Anette Kramme, Horst
Kubatschka, Christine Lambrecht, Christine
Lehder, Waltraud Lehn, Götz-Peter Lohmann
(Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Lothar
Mark, Christoph Moosbauer, Andrea Nahles,
GünterOesinghaus, Albrecht Papenroth, Dr. Martin
Pfaff, Renate Rennebach, Dr. Edelbert Richter,
René Röspel, Gudrun Roos, Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Thomas Sauer, Regina Schmidt-Zadel,
Ottmar Schreiner, Gisela Schröter, Ewald Schurer,
Dr. R. Werner Schuster, Erika Simm, Dr. Sigrid
Skarpelis-Sperk, Jella Teuchner, Rüdiger Veit,
Dr. Wolfgang Wodarg und Waltraud Wolff (Wol-
mirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetz-
lichen Rentenversicherung und zur Förderung
eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens
(Altersvermögensgesetz – AVmG) in derAusschuss-
fassung
Wir stimmen dem Altersvermögensgesetz trotz grund-
sätzlicher sozialpolitischer Bedenken zu, die wir nachfol-
gend noch einmal deutlich benennen möchte
Eine Ablehnung des Altersvermögensgesetzes hätte
zur Folge, dass das Rentenreformgesetz 1999 der Regie-
rung Kohl und insbesondere der demographische Faktor,
der zu einer Absenkung des Renteniveaus auf 64 Prozent
führt, wieder in Kraft treten würde. Zu einer parteiüber-
greifenden Verbesserung der Altersversorgung im Kon-
sens sind CDU/CSU und die F.D.P. nicht bereit. Der An-
trag der CDU/CSU stellt selbst gegenüber dem RRG 1999
eine Leistungsverschlechterung dar, ist unakzeptabel und
ist keine Alternative zum Gesetzentwurf der Bundes-
regierung.
Dagegen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregie-
rung im Verlauf der parlamentarischen Beratung an ent-
scheidenden Punkten weiterentwickelt.
Auf den Ausgleichsfaktor wird verzichtet. Die neue
Anpassungsformel ab 2011 dämpft die ursprünglich ge-
plante Absenkung des Renteniveaus vor allem für die
junge Generation.
Bei der privaten Vorsorge konnte die ursprüngliche Be-
nachteiligung bei der staatlichen Förderung für betriebli-
che und tarifliche Renten durch lange Übergangsfristen
einvernehmlich mit den Gewerkschaften beseitigt werden.
Der Tarifvorrang bei der Entgeltumwandlung wurde ge-
setzlich geregelt. Die private Vorsorge wird vor allem für
die unteren und mittleren Einkommen durch Zulagen
– Grund- und Kinderzulagen – sowie generell durch die
Anhebung des Sonderausgabenabzugs staatlich gefördert.
Die bedarfsorientierte Grundsicherung will die Bun-
desregierung mit einem Leistungsgesetz des Bundes re-
geln.
In zentralen Punkte halten wir jedoch an unserer Kritik
fest:
Gemessen am bisherigen Rentenniveau findet ein Aus-
stieg aus der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen
Rentenversicherung statt. Versicherte und Staat werden
zum Erhalt einer gleich hohen Lebensstandardabsiche-
rung stärker belastet, Arbeitgeber und Unternehmen wer-
den tendenziell entlastet.
Wir schon bei der Pflegeversicherung kommt es jetzt
auch bei der Rentenversicherung zu einer Lastenver-
schiebung von den Arbeitgebern zu den Arbeitnehmern
und zum Staat.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 200114458
(C)
(D)
(A)
(B)
Einer weiteren Abkehr von der paritätischen Finanzie-
rung der Sozialversicherung muss dringend Einhalt gebo-
ten werden. Die Ausweitung der privaten Vorsorge auf die
Krankenversicherung hätte unabsehbare soziale Folgen.
Die Regelungen zur Alterssicherung der Frauen und
die Regelungen zur Hinterbliebenenrente bleiben hinter
den Erwartungen einer eigenständigen Alterssicherung
für Frauen zurück.
Auch werden die Kommunen als Sozialhilfeträger
nicht in dem notwendigen Umfang entlastet.
Auf die überfällige Weiterentwicklung der Rentenver-
sicherung zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen
wird bei der Rentenreform verzichtet. Wir fordern die
Bundesregierung auf, die Grundlagen für eine Reform der
Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung
zu schaffen.
Anlage 6
Amtliche Mitteilungen
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit-
geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der
Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der
nachstehenden Vorlage absieht:
Haushaltsausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2000Überplanmäßige Ausgabe im Einzelplan 23, Kapitel 23 02Titel 896 02 – Beitrag der Bundesrepublik Deutschlandzu den „Europäischen Entwicklungsfonds“ der Europä-ischen Union (Abkommen von Lomé) –
– Drucksachen 14/4539, 14/4670 Nr. 1 –
Ausschuss fürWirtschaft und Technologie
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Aktivi-täten des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und dereinzelnen Rohstoffabkommen
– Drucksachen 14/3647, 14/4093 Nr. 1.3 –
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über ihre gesamten Bemü-
hungen und über die politische Entwicklung in Nigeria
– Drucksachen 14/3232, 14/3419 Nr. 1 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit-
geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla-
gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla-
ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung
abgesehen hat.
Ausschuss fürWirtschaft und Technologie
Drucksache 14/4665 Nr. 1.1
Drucksache 14/4665 Nr. 2.8
Drucksache 14/4665 Nr. 2.9
Drucksache 14/4665 Nr. 2.10
Drucksache 14/4665 Nr. 2.11
Drucksache 14/4665 Nr. 2.12
Drucksache 14/4665 Nr. 2.13
Drucksache 14/4665 Nr. 2.16
Drucksache 14/4665 Nr. 2.17
Drucksache 14/4665 Nr. 2.18
Drucksache 14/4665 Nr. 2.21
Drucksache 14/4665 Nr. 2.22
Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
Drucksache 14/4309 Nr. 1.5
Drucksache 14/4665 Nr. 2.7
Drucksache 14/4665 Nr. 2.24
Drucksache 14/4945 Nr. 2.28
Drucksache 14/4945 Nr. 2.42
Drucksache 14/4945 Nr. 2.44
Drucksache 14/4945 Nr. 2.48
Ausschuss für Gesundheit
Drucksache 14/4665 Nr. 2.5
Drucksache 14/4665 Nr. 2.30
Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
Drucksache 14/4665 Nr. 2.19
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001 14459
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Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin