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  • tocInhaltsverzeichnis
    Tagesordnungspunkt 16: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersver- mögensgesetz) (Drucksachen 14/4595, 14/5146, 14/5150, 14/5148) . . . . . . . . . . . . . 14403 A – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversiche- rung und zur Förderung eines kapi- talgedeckten Altersvorsorgevermö- gens (Altersvermögensgesetz) (Drucksache 14/5068, 14/5146, 14/5150, 14/5147) . . . . . . . . . . . . . 14403 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozial- ordnung – zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram, Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Verbesse- rung der Nachhaltigkeit in derAl- terssicherung durch eine gerechte und sozialverträgliche Renten- politik – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Bericht der Bundes- regierung über die gesetzliche Ren- tenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwankungsreserve sowie des jeweils erforderlichen Bei- tragssatzes in den künftigen 15 Kalen- derjahren gemäß § 154 SGB VI (Ren- tenversicherungsbericht 1999) – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Bericht der Bundesre- gierung über die gesetzliche Renten- versicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwankungsreserve sowie des jeweils erforderlichen Bei- tragssatzes in den künftigen 15 Kalen- derjahren gemäß § 154 SGBVI (Ren- tenversicherungsbericht 2000) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2000 (Drucksachen 14/1310, 14/2116, 14/4730, 14/5146, 14/5150) . . . . . . . . . . . . . . . . 14403 C Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14404 A Dr. Angela Merkel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 14406 C Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14410 D Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 14412 D Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P . . . . . . . . . . . . 14413 C Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14416 B Lydia Westrich SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14417 C Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . 14419 C Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14423 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P . . . . . . . . . . . 14425 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS . . . . . . . . . . . . 14427 A Plenarprotokoll 14/147 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 147. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001 I n h a l t : Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14428 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . 14430 B Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14431 C Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14432 A Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . 14432 B Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14434 A Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14435 B Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . 14435 C Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . 14436 B Dr. Norbert Blüm CDU/CSU . . . . . . . . . 14437 A Franz Thönnes SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14437 D Dr. Norbert Blüm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 14440 B Franz Thönnes SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14441 A Namentliche Abstimmungen . . . . . . 14441 D, 14444 B 14447 B, 14450 A Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14441 D, 14444 D 14447 D, 14450 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14453 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 14455 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Karin Kortmann (SPD) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Al- tersvermögensgesetz – AVmG) in der Aus- schussfassung (Tagesordnungspunkt 16 a) . . . . 14456 A Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Detlev von Larcher (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvor- sorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) in der Ausschussfassung (Tagesord- nungspunkt 16 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14456 C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Monika Knoche und Irmingard Schewe-Gerigk (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenver- sicherung und zur Förderung eines kapitalge- deckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermö- gensgesetz – AVmG) in der Ausschussfassung (Tagesordnungspunkt 16 a) . . . . . . . . . . . . . . . 14457 C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Schösser, Brigitte Adler, Ingrid Arndt- Brauer, Klaus Barthel (Starnberg), Ingrid Becker-Inglau, Willi Brase, Hans Büttner (In- golstadt), Christel Deichmann, Harald Friese, Angelika Graf (Rosenheim), Christel Hanewinckel, Reinhold Hemker, Walter Hoffmann (Darmstadt), Klaus Kirschner, Anette Kramme, Horst Kubatschka, Christine Lambrecht, Christine Lehder, Waltraud Lehn, Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Lothar Mark, Christoph Moosbauer, Andrea Nahles, Günter Oesinghaus, Albrecht Papenroth, Dr. Martin Pfaff, Renate Rennebach, Dr. Edelbert Richter, René Röspel, Gudrun Roos, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Thomas Sauer, Regina Schmidt- Zadel, Ottmar Schreiner, Gisela Schröter, Ewald Schurer, Dr. R. Werner Schuster, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Jella Teuchner, Rüdiger Veit, Dr. Wolfgang Wodarg und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfeh- lung des Ausschusses für Arbeit und Sozial- ordnung zum Gesetzes zur Reform der gesetz- lichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermö- gens (Altersvermögensgesetz – AVmG) zur über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvor- sorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) in der Ausschussfassung (Tagesord- nungspunkt 16 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14458 B Anlage 6 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14459 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001 14455 (C) (D) (A) (B) Dr. Bartsch, Dietmar PDS 26.01.2001* Behrendt, Wolfgang SPD 26.01.2001* Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 26.01.2001 Dr. Blank, CDU/CSU 26.01.2001 Joseph-Theodor Bohl, Friedrich CDU/CSU 26.01.2001 Breuer, Paul CDU/CSU 26.01.2001 Brüderle, Rainer F.D.P. 26.01.2001 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 26.01.2001* Klaus Caesar, Cajus CDU/CSU 26.01.2001 Carstens (Emstek), CDU/CSU 26.01.2001 Manfred Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ 26.01.2001 DIE GRÜNEN Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/ 26.01.2001 DIE GRÜNEN Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 26.01.2001 Dr. Friedrich CDU/CSU 26.01.2001 (Erlangen), Gerhard Dr. Fuchs, Ruth PDS 26.01.2001 Gröhe, Hermann CDU/CSU 26.01.2001 Günther (Plauen), F.D.P. 26.01.2001 Joachim Haschke (Großhenners- CDU/CSU 26.01.2001 dorf ), Gottfried Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 26.01.2001 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 26.01.2001 Dr. Hendricks, Barbara SPD 26.01.2001 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 26.01.2001 DIE GRÜNEN Hoffmann (Chemnitz), SPD 26.01.2001* Jelena Homburger, Birgit F.D.P. 26.01.2001 Dr. Hornhues, CDU/CSU 26.01.2001* Karl-Heinz Hornung, Siegfried CDU/CSU 26.01.2001* Imhof, Barbara SPD 26.01.2001 Jelpke, Ulla PDS 26.01.2001 Klappert, Marianne SPD 26.01.2001 Dr. Kues, Hermann CDU/CSU 26.01.2001 Lamers, Karl CDU/CSU 26.01.2001 Lintner, Eduard CDU/CSU 26.01.2001* Dr. Lippelt, Helmut BÜNDNIS 90/ 26.01.2001* DIE GRÜNEN Lörcher, Christa SPD 26.01.2001* Lötzer, Ursula PDS 26.01.2001 Dr. Lucyga, Christine SPD 26.01.2001* Dr. Luft, Christa PDS 26.01.2001 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 26.01.2001* Erich Mehl, Ulrike SPD 26.01.2001 Müller (Berlin), PDS 26.01.2001* Manfred Oesinghaus, Günter SPD 26.01.2001 Ostrowski, Christine PDS 26.01.2001 Otto (Frankfurt), F.D.P. 26.01.2001 Hans-Joachim Pau, Petra PDS 26.01.2001 Dr. Pfaff, Martin SPD 26.01.2001 Poß, Joachim SPD 26.01.2001 von Renesse, Margot SPD 26.01.2001 Rübenkönig, Gerhard SPD 26.01.2001 Schenk, Christina PDS 26.01.2001 Schloten, Dieter SPD 26.01.2001* Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 26.01.2001 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 26.01.2001* Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 26.01.2001* Siebert, Bernd CDU/CSU 26.01.2001* entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 26.01.2001 Steiger, Wolfgang CDU/CSU 26.01.2001 Steinbach, Erika CDU/CSU 26.01.2001 Stübgen, Michael CDU/CSU 26.01.2001 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 26.01.2001 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 26.01.2001 Wiesehügel, Klaus SPD 26.01.2001 Wohlleben, Verena SPD 26.01.2001 Wolf, Aribert CDU/CSU 26.01.2001 Dr. Wolf, Winfried PDS 26.01.2001 Zierer, Benno CDU/CSU 26.01.2001* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO derAbgeordneten Karin Kortmann (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zurReform dergesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsor- gevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) in derAusschussfassung (Tagesordnungspunkt 16 a) Ich stimme dem Altersvermögensgesetz zu, mache aber folgende weiterführende Anmerkungen: Eine Ablehnung des Altersvermögensgesetzes hätte zur Folge, dass das Rentenreformgesetz 1999 der Regie- rung Kohl und insbesondere der demographische Faktor, der zu einer Absenkung des Rentenniveaus auf 64 Prozent führt, wieder in Kraft treten würde. Zu einer parteiüber- greifenden Verbesserung der Altersversorgung im Kon- sens sind CDU/CSU und die F.D.P. nicht bereit. Der An- trag der CDU/CSU stellt selbst gegenüber dem RRG 1999 eine Leistungsverschlechterung dar, ist unakzeptabel und ist keine Alternative zum Gesetzentwurf der Bundes- regierung. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde im Verlauf der parlamentarischen Beratung an entscheiden- den Punkten weiterentwickelt. Auf den Ausgleichsfaktor wird verzichtet. Die neue Anpassungsformel ab 2011 dämpft die ursprünglich geplante Absenkung des Renten- niveaus vor allem für die junge Generation. Bei der privaten Vorsorge konnte die ursprüngliche Be- nachteiligung bei der staatlichen Förderung für betriebli- che und tarifliche Renten durch lange Übergangsfristen einvernehmlich mit den Gewerkschaften gelöst werden. Der Tarifvorrang bei der Entgeltumwandlung wurde ge- setzlich geregelt. Die private Vorsorge wird vor allem für die unteren und mittleren Einkommen durch Zulagen – Grund- und Kinderzulage – sowie generell durch die Anhebung des Sonderausgabenabzugs staatlich gefördert. Die bedarfsorientierte Grundsicherung will die Bundes- regierung mit einem Leistungsgesetz des Bundes regeln. Dennoch: Gemessen am bisherigen Rentenniveau fin- det ein Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung statt. Versicherte und Staat werden zum Erhalt einer gleich hohen Lebensstan- dardabsicherung stärker belastet, Arbeitgeber und Unter- nehmen werden tendenziell entlastet. Damit kommt es bei der Rentenversicherung zu einer Lastenverschiebung von den Arbeitgebern zu den Arbeitnehmern und zum Staat. Die Regelungen zur Alterssicherung der Frauen und die Regelungen zur Hinterbliebenenrente bleiben hinter meinen Erwartungen einer eigenständigen Alterssiche- rung für Frauen zurück. Das Ziel einer Weiterentwicklung der Rentenversiche- rung zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen muss weiter verfolgt werden. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Detlev von Larcher (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Renten- versicherung und zur Förderung eines kapital- gedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersver- mögensgesetz – AVmG) in der Ausschussfassung (Tagesordnungspunkt 16 a) Ich stimme gegen das Gesetz. Zwar ist das ursprüng- liche Rentenkonzept durch die intensive Diskussion in der SPD-Fraktion und durch Gespräche mit den Ge- werkschaften verbessert worden. Das Rentenniveau sinkt nicht wie ursprünglich geplant auf 64 Prozent ab, sondern nicht unter 67 Prozent; der Beitragssatz bleibt dennoch stabil – nicht über 22 Prozent –; die Rente für Frauen, insbesondere für Frauen mit Kindern, wird ver- bessert. Sie haben damit die Möglichkeit, einen eigen- ständigen Rentenanspruch aufzubauen. Und ganz wich- tig: Es gibt den Einstieg in die soziale Grundsicherung. Betriebsrenten erhalten unter tarifvertraglicher Absiche- rung Vorrang. Dennoch bleibt meine grundsätzliche Kritik am einge- schlagenen Weg zur Rentenreform: Die demographische Entwicklung mag uns zu Veränderungen in der Finanzie- rungsformel der Renten zwingen, aber sie zwingt uns nicht zu dieser Umverteilung. Die demographische Ent- wicklung wirkt sich überall aus, auch in Lebensversiche- rungen und kapitalgedeckten Versorgungssystemen, übri- gens auch in allen anderen sozialen Sicherungssystemen. Immer muss die aktive Generation die nicht mehr aktive und die noch nicht aktive versorgen, wie die nicht mehr aktive Generation die Generationen vor und nach ihr ver- sorgt hat. Oder anders. Die Altersversorgung muss immer aus der wachsenden Produktivität einer Volkswirtschaft finanziert werden. Wie die Früchte der wachsenden Pro- duktivität und die Kosten der Altersversorgung verteilt werden, bleibt eine politische Entscheidung. Auch hier Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 200114456 (C) (D) (A) (B) sollte der Grundsatz gelten, dass stärkere Schultern mehr zu tragen bekommen als schwache. Das Hauptproblem besteht nicht darin, dass die Rent- ner immer älter werden, sondern darin, dass die Rente aus Lohnanteilen der Erwerbstätigen finanziert wird, der An- teil der Löhne und Gehälter aber am Bruttoinlandsprodukt seit langem rückläufig ist. Anders ausgedrückt: Immer mehr Geld wird bei uns verdient, ohne dass davon etwas in die Sozialversicherungen fließt. Der Sozialsektor und damit die Rentenversicherung werden so allmählich von der Entwicklung des gesellschaftlichen Reichtums abge- koppelt. Die richtige Konsequenz ist also nicht, die gesetzliche Rente zu kürzen und damit und mit staatlicher Unterstüt- zung die Beschäftigten auf ihre Kosten zu einer kapital- gedeckten Zusatzvorsorge zu nötigen. Vielmehr muss jeg- liche Art von Einkommen „sozialversicherungspflichtig“ gemacht werden, nicht nur Löhne und Gehälter, sondern zum Beispiel auch die Besoldung der Beamten, Unter- nehmergewinne, Abgeordnetendiäten, Ministerbezüge, Erbschaften, Dividenden, Mieteinnahmen, Spekulations- gewinne usw. So wäre es möglich, die Altersversorgung bei mäßigen Beiträgen und ausreichendem Rentenniveau wirklich sicher zu machen. Daneben bliebe genügend fi- nanzieller Spielraum für sozialen Ausgleich wie Kinder- erziehungszeiten, Rehabilitation und Hinterbliebenenver- sorgung. Die „Teilprivatisierung“ der Altersrente und damit der beginnende Ausstieg aus der Solidarität droht zudem zum Einstieg zu werden in weitere Privatisierungen der Kos- ten für die finanzielle Absicherung der großen Lebensri- siken Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit, wofür die sozialen Sicherungs- systeme geschaffen wurden. Schon gibt es entsprechende Forderungen der Arbeitgeberverbände und auch der Bun- deskanzler sprach schon von mittelfristig möglicher größerer „Eigenverantwortung“ für die Krankheitskosten. „Experten“ äußerten am 22. Januar 2001 vor der En- quente-Kommission „Demographischer Wandel“, der Ar- beitgeberbeitrag sei einzufrieren und nur der Arbeitneh- merbeitrag sei zu erhöhen, weil Beiträge bis zu 30 Prozent erwartet werden. Vom Stimmverhalten der Fraktion abzuweichen fällt sehr schwer. Ich verstehe diejenigen in meiner Fraktion gut, die nach anfänglicher massiver Kritik am Entwurf dem Gesetz heute zustimmen werden. Wir haben gemein- sam für Verbesserungen des Konzepts gekämpft und wir haben, wie beschrieben, auch wichtige Veränderungen er- reicht. Ihrem Stimmverhalten nicht folgen zu können schmerzt. Doch für mich bleibt der eingeschlagene Weg zur Bewältigung der nicht zu leugnenden Probleme in den sozialen Sicherungssystemen ein Irrweg. Eine wirklich mutige Reform würde das Finanzie- rungsproblem, wie angedeutet, anpacken. Es darf doch nicht sein, dass der gesellschaftliche Reichtum immer größer wird, die sozialen Sicherungssysteme aber immer mehr abmagern müssen. Dass es so ist, ist kein Naturge- setz, sondern zeigt, dass die Solidarität in unserer Ge- sellschaft zu wünschen übrig lässt. Ich kann diesem Ge- setz nicht zustimmen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Monika Knoche und Irmingard Schewe-Gerigk (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Al- tersvermögensgesetz – AVmG) in derAusschuss- fassung (Tagesordnungspunkt 16 a) Wir können der Rentenreform in der vorliegenden Form nicht zustimmen, weil wir die ihr zugrunde liegende Entscheidung, für einen Teil der Alterssicherung auf Pri- vatvorsorge statt auf die Ausweitung der solidarischen, paritätisch verfassten Pflichtversicherungssysteme zu set- zen, für falsch halten. Die paritätische Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme ist eine prägende Grundlage der sozialen Marktwirtschaft. Auf diesem Fundament sind große gesellschaftliche Fortschritte in Richtung Ge- rechtigkeit, Teilhabe und Antidiskriminierung erzielt wor- den. Das Abrücken von diesem gestaltenden Prinzip ist begründungspflichtig. Dem partiellen Zugewinn an sozialer Gerechtigkeit durch die Reform, zum Beispiel bei der Bekämpfung verschämter Altersarmut und der Auf- stockung der Beiträge für Kindererziehung, stehen eine Reihe von negativen Auswirkungen der Systemverän- derung entgegen, die wir nicht akzeptieren können. Die Entscheidung für Privatvorsorge geht zulasten sozial Schwächerer, die trotz staatlicher Zuschüsse bzw. Steuererleichterungen immer freiwillig einen Teil – min- destens 1 Prozent – selbst aufbringen müssen. Wenn die Entscheidung für die Zahlung zur Altersvorsorge oder der Winterjacke für das Kind fallen muss, wird sie oft genug für die Winterjacke fallen, mit den entsprechenden Folgen im Alter. Wenn nicht privat vorgesorgt wird, braucht man in Zukunft um Jahre längere Beitragszeiten, um über die Rentenversicherung bei der späteren Rentenauszahlung das Niveau der Sozialhilfe zu erreichen. Bei einem durch- schnittlichen Frauenverdienst bedeutet dies, dass erst bei mehr als 35 Beitragsjahren eine Rente auf Sozialhil- feniveau erreicht würde. Wenn jemand wegen Erwerbs- losigkeit nicht mehr in die private Altersvorsorge ein- zahlen kann, wird künftig zwar der Vertrag ruhen, aber es gelten für diesen Teil nicht die Regeln der solidarischen Sozialversicherung, nach der die Bundesanstalt für Arbeit für die Rentenbeiträge geradesteht, zumindest während der Zahlung von Arbeitslosengeld. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind dadurch Milliardenausfälle zu erwarten, für die innerhalb der bisherigen Systematik der GKV keine Kompensation durch Steuerzufinanzierung möglich ist. Der Systembruch eines Ausstiegs aus der Pa- rität – die Senkung der Lohnnebenkosten in der Renten- versicherung kommt ausschließlich den Arbeitgebern zugute, die private Vorsorge ist aber gleichzeitig für ein angemessenes Absicherungsniveau unabdingbar – kann nicht aufgewogen werden durch staatliche Förderung im Bereich privater Vorsorge. Wir halten es für sehr pro- blematisch, dass einerseits die Etablierung einer kapi- talgedeckten privaten Altersvorsorge mit einer Steuerzu- finanzierung von 20 Milliarden DM jährlich aufgebaut Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001 14457 (C) (D) (A) (B) wird und andererseits eine Zunahme von Sozialhil- febedürftigkeit zu erwarten ist. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Geschlech- tergerechtigkeit können wir dem Gesetz nicht zustimmen. Die schon angesprochenen Belastungen sozial Schwä- cherer treffen in besonderem Maße Frauen, die im Durch- schnitt bekanntlich immer noch circa ein Drittel weniger verdienen als Männer. Gleichzeitig werden Frauen mehr für ihre private Vorsorge zahlen müssen, um später die glei- che monatliche Leibrente zu erzielen wie Männer. Nach jetzigem Stand muss eine dreißigjährige Frau, um ab dem 65. Lebensjahr 100 DM Leibrente zu erhalten, 28,71 DM bezahlen, während ein gleichaltriger Mann monatlich nur 23,70 DM zu entrichten hat. Frauen leben nämlich laut Statistik durchschnittlich fünf Jahre länger. Dass die Pri- vatwirtschaft so rechnet, ist eine Sache; dass die staatliche Förderung sich nicht gleiche Bedingungen für Männer und Frauen zur unabdingbaren Voraussetzung macht, ist für uns nicht nachzuvollziehen. Schließlich ist auch in der Pflegeversicherung ermöglicht worden, gleiche Tarife für Frauen und Männer vorzusehen! Ebenfalls unter frauen- politischen Gesichtspunkten völlig kontraproduktiv ist das Faktum, dass bei Eheleuten, wenn die Frau nicht erwerbs- tätig ist, also auch nicht privat vorsorgt, trotzdem private Altersvorsorge der Frau staatlich gefördert wird. Dies gilt aber nicht, wenn sie erwerbstätig ist und zum Beispiel we- gen ihres niedrigen Einkommens keine eigenständige Pri- vatvorsorge trifft. Dies ist ein weiteres Erwerbshindernis für Frauen und eine völlig überflüssige Besserstellung der Hausfrauenehe. Wie stark sich die absehbaren Umverteilungswirkun- gen in der Realität geltend machen, hängt nicht zuletzt von der Entwicklung des Rentenniveaus aus der gesetz- lichen Rentenversicherung ab; das haben die Gewerk- schaften immer wieder thematisiert. Den Wegfall des Ausgleichsfaktors begrüßen wir, ebenso wie die Festle- gung der Bundesregierung auf ein Rentenniveau von 67 Prozent als Minimum für die Zukunft. Allerdings soll- ten sich diese 67 Prozent von einer Nettogrundlage her berechnen, die nicht durch den Abzug der Privatprämie vom Nettoentgelt gegenüber dem jetzigen Stand reduziert wird. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Schösser, Brigitte Adler, Ingrid Arndt-Brauer, Klaus Barthel (Starnberg), Ingrid Becker-Inglau, Willi Brase, Hans Büttner (Ingolstadt), Christel Deichmann, Harald Friese, Angelika Graf (Rosenheim), Christel Hanewinckel, Reinhold Hemker, Walter Hoffmann (Darm- stadt), Klaus Kirschner, Anette Kramme, Horst Kubatschka, Christine Lambrecht, Christine Lehder, Waltraud Lehn, Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Lothar Mark, Christoph Moosbauer, Andrea Nahles, GünterOesinghaus, Albrecht Papenroth, Dr. Martin Pfaff, Renate Rennebach, Dr. Edelbert Richter, René Röspel, Gudrun Roos, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Thomas Sauer, Regina Schmidt-Zadel, Ottmar Schreiner, Gisela Schröter, Ewald Schurer, Dr. R. Werner Schuster, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Jella Teuchner, Rüdiger Veit, Dr. Wolfgang Wodarg und Waltraud Wolff (Wol- mirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetz- lichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) in derAusschuss- fassung Wir stimmen dem Altersvermögensgesetz trotz grund- sätzlicher sozialpolitischer Bedenken zu, die wir nachfol- gend noch einmal deutlich benennen möchte Eine Ablehnung des Altersvermögensgesetzes hätte zur Folge, dass das Rentenreformgesetz 1999 der Regie- rung Kohl und insbesondere der demographische Faktor, der zu einer Absenkung des Renteniveaus auf 64 Prozent führt, wieder in Kraft treten würde. Zu einer parteiüber- greifenden Verbesserung der Altersversorgung im Kon- sens sind CDU/CSU und die F.D.P. nicht bereit. Der An- trag der CDU/CSU stellt selbst gegenüber dem RRG 1999 eine Leistungsverschlechterung dar, ist unakzeptabel und ist keine Alternative zum Gesetzentwurf der Bundes- regierung. Dagegen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregie- rung im Verlauf der parlamentarischen Beratung an ent- scheidenden Punkten weiterentwickelt. Auf den Ausgleichsfaktor wird verzichtet. Die neue Anpassungsformel ab 2011 dämpft die ursprünglich ge- plante Absenkung des Renteniveaus vor allem für die junge Generation. Bei der privaten Vorsorge konnte die ursprüngliche Be- nachteiligung bei der staatlichen Förderung für betriebli- che und tarifliche Renten durch lange Übergangsfristen einvernehmlich mit den Gewerkschaften beseitigt werden. Der Tarifvorrang bei der Entgeltumwandlung wurde ge- setzlich geregelt. Die private Vorsorge wird vor allem für die unteren und mittleren Einkommen durch Zulagen – Grund- und Kinderzulagen – sowie generell durch die Anhebung des Sonderausgabenabzugs staatlich gefördert. Die bedarfsorientierte Grundsicherung will die Bun- desregierung mit einem Leistungsgesetz des Bundes re- geln. In zentralen Punkte halten wir jedoch an unserer Kritik fest: Gemessen am bisherigen Rentenniveau findet ein Aus- stieg aus der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung statt. Versicherte und Staat werden zum Erhalt einer gleich hohen Lebensstandardabsiche- rung stärker belastet, Arbeitgeber und Unternehmen wer- den tendenziell entlastet. Wir schon bei der Pflegeversicherung kommt es jetzt auch bei der Rentenversicherung zu einer Lastenver- schiebung von den Arbeitgebern zu den Arbeitnehmern und zum Staat. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 200114458 (C) (D) (A) (B) Einer weiteren Abkehr von der paritätischen Finanzie- rung der Sozialversicherung muss dringend Einhalt gebo- ten werden. Die Ausweitung der privaten Vorsorge auf die Krankenversicherung hätte unabsehbare soziale Folgen. Die Regelungen zur Alterssicherung der Frauen und die Regelungen zur Hinterbliebenenrente bleiben hinter den Erwartungen einer eigenständigen Alterssicherung für Frauen zurück. Auch werden die Kommunen als Sozialhilfeträger nicht in dem notwendigen Umfang entlastet. Auf die überfällige Weiterentwicklung der Rentenver- sicherung zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen wird bei der Rentenreform verzichtet. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Grundlagen für eine Reform der Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung zu schaffen. Anlage 6 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2000Überplanmäßige Ausgabe im Einzelplan 23, Kapitel 23 02Titel 896 02 – Beitrag der Bundesrepublik Deutschlandzu den „Europäischen Entwicklungsfonds“ der Europä-ischen Union (Abkommen von Lomé) – – Drucksachen 14/4539, 14/4670 Nr. 1 – Ausschuss fürWirtschaft und Technologie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Aktivi-täten des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und dereinzelnen Rohstoffabkommen – Drucksachen 14/3647, 14/4093 Nr. 1.3 – Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre gesamten Bemü- hungen und über die politische Entwicklung in Nigeria – Drucksachen 14/3232, 14/3419 Nr. 1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss fürWirtschaft und Technologie Drucksache 14/4665 Nr. 1.1 Drucksache 14/4665 Nr. 2.8 Drucksache 14/4665 Nr. 2.9 Drucksache 14/4665 Nr. 2.10 Drucksache 14/4665 Nr. 2.11 Drucksache 14/4665 Nr. 2.12 Drucksache 14/4665 Nr. 2.13 Drucksache 14/4665 Nr. 2.16 Drucksache 14/4665 Nr. 2.17 Drucksache 14/4665 Nr. 2.18 Drucksache 14/4665 Nr. 2.21 Drucksache 14/4665 Nr. 2.22 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/4309 Nr. 1.5 Drucksache 14/4665 Nr. 2.7 Drucksache 14/4665 Nr. 2.24 Drucksache 14/4945 Nr. 2.28 Drucksache 14/4945 Nr. 2.42 Drucksache 14/4945 Nr. 2.44 Drucksache 14/4945 Nr. 2.48 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 14/4665 Nr. 2.5 Drucksache 14/4665 Nr. 2.30 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/4665 Nr. 2.19 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001 14459 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
Rede von Dr. Rudolf Seiters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Einen schö-
nen frühen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kolle-
gen! Die Sitzung ist eröffnet.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 16 a und 16 b auf:
a) – Zweite und dritte Beratung des von den Frak-

tionen der SPD und des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzli-
chen Rentenversicherung und zur Förderung
eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermö-
gens (Altersvermögensgesetz – AVmG)

– Drucksache 14/4595 –

(Erste Beratung 133. Sitzung)


– Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Renten-
versicherung und zur Förderung eines kapital-

(Altersvermögensgesetz – AVmG)

– Drucksache 14/5068 –

(Erste Beratung 143. Sitzung)

aa) Beschlussempfehlung und Bericht des

Ausschusses für Arbeit und Sozialord-
nung (11. Ausschuss)

– Drucksachen 14/5146, 14/5150 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Erika Lotz
Andreas Storm
Dr. Thea Dückert
Dr. Irmgard Schwaetzer
Pia Maier

bb) Berichte des Haushaltsausschusses

(8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäft-

sordnung
– Drucksachen 14/5147, 14/5148 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Hans-Joachim Fuchtel

Dr. Günter Rexrodt
Dr. Uwe-Jens Rössel
Dr. Konstanze Wegner
Antje Hermenau

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts des Ausschusses für Arbeit und So-
zialordnung (11. Ausschuss)

– zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit

Schnieber-Jastram, Dr. Maria Böhmer,
Rainer Eppelmann, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der CDU/CSU
Verbesserung der Nachhaltigkeit in der
Alterssicherung durch eine gerechte
und sozialverträgliche Rentenpolitik

– zu der Unterrichtung durch die Bundesre-
gierung
Bericht der Bundesregierung über die ge-
setzliche Rentenversicherung, insbeson-
dere über die Entwicklung der Einnahmen
und Ausgaben, der Schwankungsreserve
sowie des jeweils erforderlichen Beitrags-
satzes in den künftigen 15 Kalenderjahren
gemäß § 154 SGB VI

(Rentenversicherungsbericht 1999)


– zu der Unterrichtung durch die Bundesre-
gierung
Bericht der Bundesregierung über die ge-
setzliche Rentenversicherung, insbeson-
dere über die Entwicklung der Einnahmen
und Ausgaben, der Schwankungsreserve
sowie des jeweils erforderlichen Beitrags-
satzes in den künftigen 15 Kalenderjahren
gemäß § 154 SGB VI

(Rentenversicherungsbericht 2000)

und
Gutachten des Sozialbeirats zum
Rentenversicherungsbericht 2000

– Drucksachen 14/1310, 14/2116, 14/4730,
14/5146, 14/5150 –

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147. Sitzung

Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001

Beginn: 8.00 Uhr

Berichterstattung:
Abgeordnete Erika Lotz
Andreas Storm
Dr. Thea Dückert
Dr. Irmgard Schwaetzer
Pia Maier

Zum Altersvermögensgesetz und Altersvermögens-
ergänzungsgesetz liegen vier Änderungsanträge der Frak-
tion der PDS und je ein Entschließungsantrag der Frak-
tionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen sowie
der Fraktion der CDU/CSU, der Fraktion der F.D.P. und
der Fraktion der PDS vor.

Über die beiden Gesetzentwürfe und zwei Änderungs-
anträge werden wir nach der Debatte namentlich abstim-
men. Ich bitte Sie, sich darauf einzurichten, dass die na-
mentlichen Abstimmungen, insgesamt vier, ab circa
11 Uhr beginnen werden.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die
Aussprache zweieinhalb Stunden vorgesehen. – Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und gebe als erster Redne-
rin der Kollegin Erika Lotz für die Fraktion der SPD das
Wort.

Erika Lotz (SPD) (von der SPD sowie von Abgeord-
neten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN mit Beifall
begrüßt): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolle-
gen! Wir verabschieden heute das Altersvermögensgesetz
und damit das größte und wichtigste Reformprojekt der
Koalition und der Bundesregierung. Das Gesetz ist unsere
Antwort auf den veränderten und sich weiter verändern-
den Altersaufbau der Bevölkerung. Eine Rentenreform ist
unbestritten notwendig, wenn wir nicht ständig steigende
Beiträge, Leistungskürzungen oder die Anhebung von Al-
tersgrenzen akzeptieren wollen. Das waren aber auch die
Antworten von CDU/CSU und F.D.P. in der Vergangen-
heit.

Wie war denn die Situation? Zwischen 1990 und 1998
fiel die Anpassung der Rente fünfmal niedriger aus als die
Inflationsrate.


(Dr. Norbert Blüm [CDU/CSU]: Aber doch lohnbezogen! Da waren die Löhne niedriger!)


Die Beiträge der Aktiven stiegen zwischen 1991 und 1998
von 17,7 auf 20,3 Prozent. Diese Entwicklung mit immer
nur steigenden Beiträgen haben wir beendet.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wir haben die Beiträge zur Rentenversicherung seit der
Regierungsübernahme zum dritten Mal gesenkt – von
20,3 Prozent auf 19,5, 19,3 und 19,1 Prozent – und sie
werden weiter sinken.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Eine zweite Fehlentwicklung haben wir beendet: Zei-
ten der Kindererziehung und Aufwendungen für eini-

gungsbedingte Leistungen werden der Rentenversiche-
rung jetzt erstattet. Diese landläufig als „versicherungs-
fremd“ bezeichneten Leistungen werden sachgerecht
durch den Bund, also den Steuerzahler, finanziert. Das
Thema versicherungsfremde Leistungen hat sich somit
auch aus Sicht der Rentenversicherungsträger erledigt.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Welche Ziele hat unsere Reform?
Das erste Ziel ist eine ausgewogene Verteilung der

durch die demographische Entwicklung entstehenden Be-
lastungen. Das wurde in den zurückliegenden Diskussio-
nen von Gewerkschaften, Sozialverbänden und der Op-
position gefordert. Wie Sie wissen, hatten wir einen
Ausgleichsfaktor vorgesehen. Dieser wurde nach der An-
hörung im Dezember fallen gelassen. Das Ziel
Beitragsstabilität wird nun mit einer modifizierten An-
passungsformel erreicht. Wie vom Sozialbeirat und auch
vom Verband der Rentenversicherungsträger vorge-
schlagen, werden neben dem Bruttoeinkommen nur noch
der Rentenversicherungsbeitrag und der Vorsorgebeitrag
zur eigenen, zusätzlichen Altersvorsorge berücksichtigt.
Der Anstieg der Renten wird etwas flacher ausfallen; doch
das Nettorentenniveau wird bis zum Jahre 2030 nicht un-
ter 67 Prozent sinken.


(Beifall bei der SPD)

Das zweite Ziel ist die Beitragsstabilität. Zum ersten

Mal in der Geschichte der Rentenversicherung wird ein
Beitragsziel im Vorhinein definiert. Bis 2020 sollen
20 Prozent, bis 2030 22 Prozent nicht überschritten wer-
den.

Mit einer breiten steuerlichen Förderung stärken wir
die zusätzliche eigene private Altersvorsorge. Die Op-
position hat dies immer gefordert; doch wir tun es und för-
dern die Arbeitnehmer dabei finanziell. Dazu wird meine
Kollegin Lydia Westrich noch Ausführungen machen.

Wir erkennen die Leistung, Kinder zu erziehen, in der
Rentenversicherung besser an als bisher und vermeiden
verschämte Altersarmut.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Für diese Ziele haben wir einen breiten Konsens ge-
sucht, hier im Parlament und in der Gesellschaft. Wir ha-
ben auch eine Reihe von Anregungen aus den Anhörun-
gen und Diskussionen – zum Beispiel mit den
Gewerkschaften – aufgegriffen und Änderungen an dem
ursprünglichen Entwurf vorgenommen.

Die Gewerkschaften tragen unser Konzept, die Oppo-
sition tut es nicht. Die CDU/CSU ist offensichtlich aus
wahlkampftaktischen Gründen zu fast allem bereit.


(Julius Louven [CDU/CSU]: Das müsst ihr gerade sagen!)


Das Plakat, das den Bundeskanzler der Bundesrepublik
Deutschland als einen Kriminellen darstellt, ist eine Stil-
losigkeit ohnegleichen.




Vizepräsident Dr. h. c. Rudolf Seiters
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(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS und des Abg. Hans-Michael Goldmann [F.D.P.])


Das war kein Missgriff; hier wurde eine Grenze über-
schritten und das lässt sich auch mit der Rücknahme der
Plakate nicht einfach aus der Welt schaffen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


Das hat, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU,
nichts mit harter Auseinandersetzung in der Sache zu tun.
Es geht Ihnen nicht darum, ernsthaft um bessere Konzepte
zu ringen, sondern vielmehr darum, unseren Bundeskanz-
ler persönlich zu verunglimpfen.


(Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Unverschämt so was! – Zuruf von der CDU/CSU: Es klatscht ja gar keiner!)


Darüber hinaus nehmen Sie billigend in Kauf, dass das
Amt des Bundeskanzlers Schaden nimmt – und damit die
ganze parlamentarische Demokratie.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS – Widerspruch bei der CDU/CSU – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: So sind sie eben!)


In der Beratung des Gesetzentwurfs und in ihrem Ent-
schließungsantrag ebenfalls forderte die CDU/CSU eine
gerechte Verteilung der demographischen Lasten. Dies re-
gelt der neue Anpassungsfaktor; Sie könnten also zustim-
men.


(Dr. Norbert Blüm [CDU/CSU]: Der ist doch willkürlich!)


Die CDU/CSU verlangt den Ausbau der Alterssiche-
rung derFrauen. Wir lösen diese Forderung mit unserem
Gesetz ein. Sie könnten also zustimmen.


(Hans-Peter Repnik [CDU/CSU]: Die Witwen werden beschissen!)


Wo – so frage ich – hat diese Forderung in der Renten-
reform der CDU/CSU ihren Niederschlag gefunden? –
Nirgends.

Die beste Altersversorgung ist die sozialversicherte Er-
werbsarbeit. Die niedrigen Rentenanwartschaften von
Frauen haben in der Regel zwei Gründe. Frauen verdie-
nen häufig weniger als Männer und bei Frauen entstehen
rentenrechtliche Lücken durch die Kindererziehung.
Durch unseren Vorschlag werden Frauen, die in den ers-
ten zehn Lebensjahren ihres Kindes ihre Arbeitszeit redu-
ziert haben und deshalb weniger verdienen, in Zukunft
trotzdem mehr Rente erhalten.


(Beifall bei der SPD)

Die niedrigen Verdienste während der Kindererzie-

hung sollen für die spätere Rente um die Hälfte aufge-
wertet werden. Eine Grenze bildet allerdings das Durch-
schnittseinkommen.

Nun wissen wir aber auch aus der Realität des Lebens,
dass viele Frauen – oft auch deshalb, weil die Betreu-
ungsangebote nicht ausreichen – bei zwei oder mehr Kin-
dern oder wegen eines pflegebedürftigen Kindes nicht ar-
beiten können. Auch in diesen Fällen sehen wir
Ausgleichsmaßnahmen vor, um Lücken bei der Rente zu
schließen. Wir lehnen uns hier an die Grundsätze der
Rente nach Mindesteinkommen an und Frauen erhalten
– auch ohne Erwerbstätigkeit – eine Förderung in Höhe
von 33,3 Prozent des Durchschnittseinkommens.

Die Rente nach Mindesteinkommen galt ja bis 1991.
Die bessere Anerkennung der Kindererziehung wird da-
rum für ab 1992 geborene Kinder Gültigkeit haben. Ne-
ben anderen beklagen nun Frauenverbände, dass dies
nicht schon für früher geborene Kinder gilt. Auch die
CDU/CSU fordert dies in ihrem Entschließungsantrag.
Wir haben diesen Stichtag nicht aus Boshaftigkeit ge-
wählt. Wir mussten aber akzeptieren, dass die Belastung
für die Rentenversicherung zu hoch geworden wäre, wenn
wir dem nachgekommen wären. Liebe Kolleginnen und
Kollegen der CDU/CSU, dies ist auch Ihnen bekannt. Sie
hätten dies ja schon bei der von Ihnen für 1999 vorgese-
henen Reform regeln können.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wir müssen uns aber auch darüber im Klaren sein, dass
die Rentenversicherung nicht alle gesellschaftlichen Un-
gerechtigkeiten ausgleichen kann. Es macht mehr Sinn,
eine bessere Stellung der Frau im Erwerbstätigenbereich
durchzusetzen. Denn im Alter kann man über die Renten-
versicherung nur bedingt nachbessern.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wer in der Vergangenheit die Verbesserung der Situation
der geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen nicht
angepackt hat, der sollte hier heute keine Krokodilstränen
über die im Vergleich zur Rente der Männer niedrigere
Frauenrente vergießen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Unser Gesetzentwurf beinhaltet auch das Angebot ei-
ner partnerschaftlichen Teilung der in der Ehe erworbe-
nen Rentenanwartschaften. Die Ehepartner müssen dies
beide wollen. Der Gesetzentwurf gilt für Ehen, die ab
2002 geschlossen werden, oder für bestehende Ehen,
wenn beide Ehegatten jünger als 40 Jahre alt sind. Dies
sind ein Einstieg und ein Angebot, gemeinsam erworbene
Ansprüche auch bei der Rente zu teilen.

Wir wollen aber auch bei der Hinterbliebenenversor-
gung die Kindererziehung stärker berücksichtigen. Bei
Ehepaaren, bei denen beide Partner jünger als 40 Jahre alt
sind, wollen wir im Hinterbliebenenfall den allgemeinen
Versorgungssatz moderat von 60 auf 55 Prozent senken.
Für jedes erzogene Kind wird er um einen dynamisierten
Zuschlag von einem Entgeltpunkt erhöht.

Es ändert sich nichts für alle diejenigen, die jetzt eine
Witwenrente beziehen, oder für Paare, die älter als
40 Jahre sind. Diese Änderung kommt also erst langfris-
tig zum Tragen. Sie wirkt erst in etwa 30 Jahren, dann,




Erika Lotz

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wenn die Erwerbstätigkeit von Frauen angestiegen ist und
deren eigenständige Alterssicherung von größerer Bedeu-
tung ist. Zur Sicherheit haben wir aber in zehn Jahren eine
Überprüfung dieser Regelung vorgesehen.

Nun noch ein Wort zur bedarfsabhängigen sozialen
Grundsicherung: Ich halte sie im Hinblick auf die Alters-
sicherung von Frauen als Maßnahme gegen die ver-
schämte Altersarmut für sehr wichtig.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Gerade bei den jetzigen Rentnerinnen gibt es nicht we-
nige, denen neben ihrer Rente Sozialhilfe zusteht. Sie be-
antragen die Sozialhilfe aber nicht, weil sie befürchten,
dass ihre Kinder zum Unterhalt herangezogen werden und
dadurch das Verhältnis zu ihren Kindern belastet wird.
Die Situation der Menschen im Alter über 65 Jahre bzw.
der Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,
ändert sich jedoch in Zukunft nicht. Deshalb verzichten
wir auf den Unterhaltsrückgriff. Die den Kommunen
dadurch entstehenden Kosten werden vom Bund ge-
tragen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Die Kommunen werden also nicht belastet, wie es die
CDU/CSU fälschlicherweise in ihrem Entschließungs-
antrag behauptet.

Nun noch ein Wort zum Rentenniveau – denn es wird
ja immer wieder gesagt, ein Rentenniveau von 67 Prozent
sei nicht gewährleistet –: Professor Ruland hat am 25. Ja-
nuar 2001 – das ist noch nicht lange her – zur Diskussion
über die Rentenniveausicherungsklausel in einer Mittei-
lung des VDR Stellung genommen. Daraus möchte ich
Folgendes zitieren:

Mit der im Rentenreformkonzept vorgesehenen
Anpassungsformel wird ein Nettorentenniveau von
über 67 Prozent erreicht. Die Anpassungsformel ent-
scheidet über den jährlichen Zuwachs der Renten.
Sie ist damit im System die entscheidende Größe,
weil sie die reale Wohlstandsentwicklung der Rent-
ner bestimmt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Generationenge-
rechtigkeit, Stärkung der Eigenvorsorge, stabile Beiträge,
Vermeidung verschämter Altersarmut, Besserung der ei-
genständigen Alterssicherung der Frauen, das sind unsere
Ziele und wir werden sie erreichen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wir setzen unsere Reformen – anders als die letzte Re-
gierung – vor der Bundestagswahl in Kraft.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: So ist es!)


Unsere Reform weist in die Zukunft, weil sie das System
sichert.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich erteile
    das Wort der Kollegin Dr. Angela Merkel für die Fraktion
    der CDU/CSU.


    (Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Plakatmalerin!)


    Dr. Angela Merkel (CDU/CSU) (von der CDU/CSU
    mit Beifall begrüßt): Herr Präsident! Meine Damen und
    Herren! Wir debattieren heute Vormittag über eine der
    zentralen Fragen für Millionen von Menschen in unserem
    Lande.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Plakate!)


    Die Frage: „Wie geht es weiter im Alter, welche Alterssi-
    cherung kommt mir zu?“ ist eine der Fragen, die die heu-
    tigen Rentner genauso betrifft wie die jungen Familien
    und wie die jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
    mer.

    Wir debattieren dies in einer Stimmung, in der 71 Pro-
    zent der Menschen in Deutschland sagen: Das, was die
    Bundesregierung hier vorgelegt hat, ist unzureichend und
    auf Dauer nicht tragfähig.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Und darum die Plakate!)


    Wir debattieren es vor allen Dingen in einer Situation, in
    der wir über einen Zeitraum von 30 Jahren sprechen, aber
    andererseits 80 Prozent der unter 45-Jährigen sagen: Dies
    wird für unser Alter nicht mehr gültig sein.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Wer hat denn die Verunsicherung betrieben? Das waren doch Sie!)


    Deshalb handelt es sich hier um eine strittige, außer-
    ordentlich strittige, wichtige politische Auseinanderset-
    zung.

    Ich habe in den letzten 48 Stunden sehr viel darüber
    nachgedacht,


    (Lachen bei der SPD – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Immerhin schon das! Wir machen das seit zwei Jahren und nicht erst seit 48 Stunden!)


    was an demokratischem Streit – –

    (Lebhafte Zurufe von der SPD – Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin ja auch nicht
    zum ersten Mal in einer solchen Debatte. Ich habe an uns
    alle die Bitte, dass wir mal versuchen, einander zu-
    zuhören.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Lachen bei der SPD – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das sagt die Richtige, ausgerechnet Sie!)


    Ich mache das ganz ruhig und, Herr Präsident, ich bitte
    auch darum, dass das möglich ist.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)





    Erika Lotz
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    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Ich habe in den letzten 48 Stunden sehr viel darüber
    nachgedacht, was an demokratischem Streit möglich ist
    und was nicht, was die Menschen von den Politikern er-
    warten und was nicht.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sehr richtig!)


    Ich stelle mir ganz persönlich als Vorsitzende der CDU
    Deutschlands diese Frage in zweierlei Hinsicht: in Bezug
    auf die Wahl der Mittel unserer politischen Ausein-
    andersetzung, also des Politikstils, und im Hinblick auf
    den Inhalt der Debatte, also der Debatte um die Sachfra-
    gen.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sehr gut!)


    Zum Stil und zum Inhalt – zu beidem – in der Politik
    gehört, dass wir die Menschen ernst nehmen in ihren
    Empfindungen und Erwartungen. Das gilt für Sie und das
    gilt genauso für uns.


    (Peter Dreßen [SPD]: Deswegen muss man aber doch informieren!)


    Der Stil unseres Plakates zur Rente hat ganz offenkun-
    dig die Empfindungen vieler Menschen verletzt.


    (Dr. Peter Struck [SPD]: Dann entschuldigen Sie sich doch mal dafür!)


    Wir wollten niemanden, auch nicht den Bundeskanzler,
    kriminalisieren;


    (Zuruf von der SPD: Heuchler!)

    aber in der Wirkung ist es dennoch passiert. Deshalb,
    meine Damen und Herren, sage ich an dieser Stelle
    ausdrücklich und ohne jeden Schnörkel: Dass es so ver-
    standen werden konnte, bedaure ich. –


    (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann entschuldigen Sie sich mal dafür!)


    So viel zum Stil.

    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Ziemlich halbseiden, was Sie sagen! – Dr. Peter Struck [SPD]: Und das soll es gewesen sein?)


    Aber ich sage ein Zweites genauso ausdrücklich. Ich
    habe die Erwartung an Sie, Herr Bundeskanzler, dass Sie
    ein klares Wort dazu zu sagen, dass es falsch war, wie Sie
    und Ihre Bundesregierung mit dem Inhalt, mit der Ren-
    tenreform, seit 1998 umgegangen sind.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Nun machen Sie doch die Opfer nicht zu Tätern! Das ist wieder die alte Masche!)


    Dabei geht es mir nicht darum, dass Sie uns als CDU im
    Jahre 1998 als „unanständig“ diffamiert haben. Mir geht
    es um die Menschen in diesem Lande, die mit einer Än-
    derung nach der anderen, mit einem Wortbruch nach dem
    anderen seit 1998 leben mussten.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das stimmt doch überhaupt nicht! Sie wissen genau, dass wir Ihnen schrittweise entgegengekommen sind!)


    Deshalb kann und will ich es Ihnen nicht ersparen: Sie
    wollen heute nach zweijährigem Hickhack Ihre Renten-
    reform durchpeitschen, eine Reform, die diesen Namen
    nicht verdient. Deshalb werden CDU und CSU diesem
    Gesetz nicht zustimmen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich sage Ihnen das in dem Bewusstsein, dass wir

    – Wolfgang Schäuble als CDU-Vorsitzender und Edmund
    Stoiber als CSU-Vorsitzender – Ihnen damals die Hand
    zum Rentenkonsens gereicht haben. Wir haben Ihnen die
    Hand gereicht, obwohl Sie nach der Wahl Ihr Wort nicht
    gehalten haben. Sie haben das Prinzip verletzt, dass die
    Renten wie die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer stei-
    gen. – Das war Ihr erster Rentenbetrug – im Jahre 1999.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Völliger Unsinn! Sie wissen genau, dass das der Einstieg in die Reform war!)


    Sie haben die Renten dann noch nicht einmal, wie ver-
    sprochen, analog der Inflationsrate um 1,6 Prozent erhöht,
    sondern nur um 0,6 Prozent. – Das war der Rentenbetrug
    Nummer zwei – im Jahre 2000.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Auch das stimmt nicht! Das ist eine Rentenlüge, was Sie da gerade machen!)


    Jetzt gaukeln Sie den Menschen vor, das Rentenniveau
    werde im Jahre 2030 bei 67 oder 68 Prozent des letzten
    Nettoeinkommens gehalten werden können.


    (Erika Lotz [SPD]: Das glaubt der Herr Ruland auch!)


    Herr Schröder, Sie wissen, dass dieses Niveau nicht zu
    halten ist. –


    (Dr. Peter Struck [SPD]: Quatsch! – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das ist eine Lüge!)


    Das ist Rentenbetrug Nummer drei – im Jahre 2001.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Auch das ist Unsinn! Auch das ist eine Lüge!)


    Meine Damen und Herren, wir alle wissen, die Men-
    schen werden älter und die Arbeitswelt in diesem Lande
    wird sich verändern. 1992 war noch etwa jeder fünfte Bür-
    ger älter als 59 Jahre; im Jahre 2040 wird es schon jeder
    dritte sein. Allein dieses dramatische Zahlenverhältnis
    zeigt doch, dass wir handeln müssen.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Darum handeln wir doch auch! – Dr. Peter Struck [SPD]: Das machen wir!)





    Dr. Angela Merkel

    14407


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Ich nehme für die Union in Anspruch, dass wir die Zei-
    chen der Zeit 1998 mit dem Vorschlag eines demogra-
    phischen Faktors erkannt hatten.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Der war falsch!)


    Sie haben damals diesen Kurs diffamiert; Sie haben ihn
    als unsozial, als unanständig, als eine Verwüstung der
    Rentenreform und der Rentenversicherung und – obwohl
    Sie es besser wussten – als Rentenkürzung diffamiert. Da-
    mit müssen Sie leben.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Unanständig war nicht – wie Sie es gesagt haben, Herr
    Bundeskanzler – der demographische Faktor, sondern


    (Dr. Peter Struck [SPD]: Ihr Plakat!)

    dass Sie im Jahre 1998 den Menschen aus wahltaktischen
    Gründen wider besseres Wissen nicht die Wahrheit gesagt
    haben.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Nein! Das ist völliger Quatsch!)


    Weil wir Anwalt für die Älteren und die Jüngeren in
    diesem Lande sein wollen,


    (Lachen bei der SPD – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Ausgerechnet Sie! Ausgerechnet!)


    haben wir Ihnen trotz dieser bitteren Erfahrung des Wahl-
    kampfes 1998 die Hand zum Rentenkonsens gereicht.


    (Erika Lotz [SPD]: Quadratur des Kreises!)

    Wir haben das im Sinne der Millionen Jungen und Alten
    gemacht, weil wir Generationengerechtigkeit wollen,
    weil wir Altersarmut verhindern wollen und weil wir ei-
    nen Beitrag dazu leisten wollen, wie es im 21. Jahrhundert
    weitergeht.

    Wir sind immer im Sinne unserer eigenen Vorschläge
    in die Debatte hineingegangen und haben dabei klar ge-
    macht, dass wir bereit sind, auch neue Wege zu gehen.
    Deshalb haben wir vorgeschlagen, dass zusätzlich zu der
    gesetzlichen Rentenversicherung eine private, kapitalge-
    deckte, freiwillige Vorsorge eingeführt wird, und zwar so,
    dass die Lohnnebenkosten nicht steigen und dass sich die
    Menschen in diesem Land nicht alleine fühlen, sondern
    dass der Staat sie durch steuerliche Förderung unterstützt.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das machen wir doch nun alles und Sie kündigen an, dass Sie das ablehnen werden! Wie passt das denn zusammen?)


    Sie sind dann auf diesen Kurs eingeschwenkt.

    (Lachen bei der SPD)


    Wir haben dann aber etwas durchgesetzt, was ich für
    außerordentlich wichtig halte: Wir haben nämlich einen
    systematischen Fehler im Rentensystem beseitigt, indem
    wir eingefordert haben, dass es eine spezielle Förderung
    für die Erziehung von Kindern in dieser neuen, zusätzli-
    chen Säule der Rentenversicherung gibt.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Machen wir doch!)


    Auf diesen Kurs sind Sie eingeschwenkt.

    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Dann setzen Sie sich hin und stimmen Sie zu!)


    Wir sind außerordentlich dankbar, dass Sie sich dieser
    Wahrheit nicht verschlossen haben.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Frau Merkel, keine Ahnung und dann solche Reden!)


    Wir sind in der gemeinsamen Erwartung in diese Ren-
    tengespräche gegangen, dass dies eine tragfähige Grund-
    lage für die nächsten 30 Jahre sein wird. Jeder, der in die-
    sem Saal einmal kurz überlegt, weiß, dass die Ren-
    tenreform, die wir heute beschließen, diese Legislaturpe-
    riode wahrscheinlich nicht überdauert,


    (Lachen bei der SPD – Michael Glos [CDU/ CSU]: Herr Präsident, greifen Sie mal in die Debatte ein!)


    weil sich das Bundesverfassungsgericht bereits in weni-
    gen Monaten zur Besteuerung der Renten äußern wird


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Warten wir mal ab!)


    und weil Sie Herrn Eichel nicht haben durchsetzen lassen,
    dass dieser Faktor heute schon in die Rentenreform ein-
    gearbeitet wird. Das ist die Wahrheit.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. – Erika Lotz [SPD]: Das mit dem Bundesverfassungsgericht erzählen Sie schon seit drei Jahren!)


    Jetzt schauen wir uns doch einmal anhand von drei zen-
    tralen Punkten an, ob die Rentenreform für die nächsten
    30 Jahre tragfähig ist. Zunächst zu den Anpassungsfor-
    meln für die Rentenerhöhungen. Sie sind den gewagten
    Schritt gegangen – der systematisch durch nichts, aber
    auch gar nichts zu begründen ist –, zwischen 2001 und
    2009 ein anderes Vorgehen zu wählen als zwischen 2011
    und 2030. Das Ganze dient nur einem einzigen Zweck,
    nämlich dem Zweck nicht zugeben zu müssen, dass der
    demographische Faktor die denkbar beste Form ist, um
    auf die Veränderung der Altersstruktur zu reagieren. Was
    Sie machen, ist ein einziges Umgehungsmanöver zulasten
    der Rentnerinnen und Rentner.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


    Bis zum Jahr 2009 soll, wenn es nach Ihnen geht, eine
    Anpassungsformel gelten, die die zusätzliche, neue Säule
    der privaten Altersvorsorge mit der gesetzlichen Ren-
    tenversicherung in unzulässiger Weise verbindet. Denn
    mit ihr verändern Sie die Lohnsumme jedes Jahr um den
    Betrag, der fiktiv in die freiwillige Vorsorge eingezahlt
    werden sollte, aber niemals zu 100 Prozent eingezahlt
    werden wird, weil von der Möglichkeit der freiwilligen
    Vorsorge natürlich nicht alle in gleicher Weise Gebrauch
    machen werden. Deshalb ist das bis zum Jahre 2009 keine
    Lohnanpassung in der bisherigen Form.




    Dr. Angela Merkel
    14408


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Es ist zudem aus unserer Sicht nicht richtig, mit dieser
    Vorsorge erst im Jahre 2002 zu beginnen. Denn auch das
    ist ein wahltaktischer Trick: Im Jahre 2002 würde die
    Rentenerhöhung, wenn sie bereits um den Teil, der in die
    private Vorsorge fließt, verringert würde, nur 1,23 Prozent
    betragen. Das aber wollen Sie den Menschen ersparen.
    Deshalb fangen Sie erst später damit an und landen im
    Jahre 2002 bei einer Rentenerhöhung von 1,85 Prozent –
    das letzte gute Wahlgeschenk, das Sie den Menschen ma-
    chen wollen, auf Kosten der Wahrhaftigkeit. Das ist die
    Wahrheit!


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    In den Konsensgesprächen haben Sie unserem Ansin-

    nen, die heutige Rentnergeneration nicht aus der Konse-
    quenz der Veränderung der Altersstruktur zu entlassen,
    nicht nachgegeben. Sie wollten lediglich die Arbeitneh-
    merinnen und Arbeitnehmer mit der veränderten demo-
    graphischen Entwicklung belasten. Sie haben es uns nicht
    glauben wollen, dass das nicht geht. Erst im Zuge der An-
    hörung im Dezember haben Sie, auf massiven Druck aller
    Gruppen der Bevölkerung, nicht verwehren können, we-
    nigstens ab 2011 eine Anpassung zu wählen, die die Las-
    ten der Veränderung der Altersstruktur für alle Generatio-
    nen gerecht zu berücksichtigen versucht.


    (Peter Dreßen [SPD]: Das machen wir doch! – Dr. Thea Dückert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum stimmen Sie dagegen? Das müssen Sie einmal erklären!)


    Aber auch diese Anpassung haben Sie so ausgestaltet,
    dass Sie bloß keinen demographischen Faktor einführen.
    Sie haben alle Versuche unternommen, um mit einer hoch
    manipulationsfähigen Formel, die abhängt von einem ge-
    wissen Prozentsatz des Bruttolohns und von vielen ande-
    ren Größen, zum Schluss ein Resultat zu erzielen wie
    seinerzeit Norbert Blüm.


    (Peter Dreßen [SPD]: Nein, wir haben doch 3 Prozent mehr!)


    Allerdings sagen Sie den Menschen nicht ehrlich – da-
    mit komme ich zu meinem zweiten Punkt –, dass das Ren-
    tenniveau, das sich im Jahre 2030 ergibt, bezogen auf die
    heutige Lohnsumme 64 Prozent beträgt. Vielmehr gau-
    keln Sie den Menschen vor, 67 oder 68 Prozent zu errei-
    chen, sagen ihnen aber nicht, dass sich dieser Satz auf ein
    ganz anderes Lohnniveau bezieht.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das war doch immer so!)


    Das ist, so sagen wir, Trickserei, Fälschung und Täu-
    schung.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Zuruf von der SPD: Eine boshafte Unterstellung!)


    Angesichts der veränderten Lage hat das natürlich Fol-
    gen. Wir wollen den Menschen in diesem Lande sagen:
    Ihr braucht die private Vorsorge als eine zusätzliche Säule.
    Wenn Sie aber suggerieren, dass im Jahre 2030 ein Ren-
    tenniveau von – statt heute 70 Prozent – vielleicht 68 Pro-
    zent möglich ist, dann werden sich viele Menschen sagen:
    Wenn das so ist, brauche ich keine private Vorsorge. Sie
    täuschen die Menschen damit über die eigentliche He-
    rausforderung hinweg und halten sie davon ab, private

    Vorsorge zu betreiben, weil Sie ihnen etwas vorgaukeln,
    was nicht der Wahrheit entspricht.

    Ihre gestrige Fraktionssondersitzung

    (Friedrich Merz [CDU/CSU]: Ja, das war beachtlich!)

    auf Druck der IG Metall hat doch noch einmal deutlich
    gemacht, was eigentlich Sache ist. Warum sehen Sie denn
    in Ihrem Gesetzentwurf zunächst vor, dass die Bundes-
    regierung nach § 154 Abs. 3 Nr. 2 SGB VI dann eingrei-
    fen muss, falls ein Rentenniveau von 64 Prozent unter-
    schritten wird – de facto, so sagen Sie, wird das Renten-
    niveau aber bei 67 Prozent liegen –, wenn Sie jetzt einen
    Entschließungsantrag einbringen, mit dem Sie das Ganze
    kaschieren wollen?


    (Erika Lotz [SPD]: Wir kaschieren nicht! Wir stellen klar, was gemeint ist!)


    Dann hätten Sie in Ihren Gesetzentwurf doch gleich
    hineinschreiben können: Eingeschritten wird dann, wenn
    das Rentenniveau unter 67 Prozent sinkt. – Das ist inkon-
    sistent. Wie so vieles andere haben Sie auch das wieder
    nur auf gewerkschaftlichen Druck verändert, damit Sie
    Frieden mit einem Teil der Bevölkerung haben. Das aber
    ist kein langfristig sinnvolles Vorgehen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, die freiwillige private Vor-

    sorge soll aus unserem Verständnis heraus von den Men-
    schen möglichst vielfältig in Anspruch genommen wer-
    den.

    Wir werden durch Ihre Reform ein bürokratisches
    Monstrum erleben mit einem zusätzlichen Zertifizie-
    rungsgesetz, mit Kriterien, von denen heute noch nie-
    mand weiß, wie sie erfüllt werden sollen, mit Fondsstruk-
    turen, über die das „Wall Street Journal“ gestern nur einen
    einzigen Satz schreibt:


    (Dr. Peter Struck [SPD]: Was lesen Sie für Zeitungen! Donnerwetter!)


    „Die Ausgestaltung dieser Fonds geht in die total falsche
    Richtung.“ Das ist die Bewertung der internationalen Fi-
    nanzwelt über das, was Sie hier vorgelegt haben.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sollen sich die Amerikaner doch erst einmal mit ihrer Sozialversicherung auseinander setzen!)


    Ich sage Ihnen: Wenn wir ein solches Projekt von
    30-jähriger Geltungsdauer in Angriff nehmen, dann wäre
    es wirklich sinnvoll, ein Votum in Bezug auf den interna-
    tionalen Vergleich zu bekommen, bei dem wir mindestens
    – auf den Sie sich, Herr Bundeskanzler, sonst immer so
    gern berufen – mit „befriedigend“ abschneiden, und nicht
    noch in die total falsche Richtung gehen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, die eigentlichen Verlierer

    der Rentenreform sind die Frauen in diesem Lande.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Lachen bei der SPD)





    Dr. Angela Merkel

    14409


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Sie haben die schlechteren Erwerbsbiografien. Sie haben
    mit Ihren Vorschlägen zur Witwenrente deutlich ge-
    macht, dass Sie weder über ein Prinzip verfügen, nach
    dem Sie Witwenrenten in Zukunft gestalten wollen, noch
    dass Sie Witwenrenten in gerechter Weise verändern. Ja,
    Sie werden die Witwenrente sozusagen auf kaltem Wege
    ins Aus stellen: Das ist Ihr Ziel.


    (Erika Lotz [SPD]: Das ist völliger Unsinn! Es ist ungeheuerlich, was Sie behaupten!)


    Wir werden – das möchte ich betonen – den Menschen
    in diesem Lande deutlich machen, was dies für die ein-
    zelnen Fälle bedeutet.


    (Peter Dreßen [SPD]: Das werden wir aber auch! – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Mit Plakaten!)


    Die Witwenrente für Frauen sinkt – in bestimmten Kon-
    stellationen: mit einem oder mehreren Kindern, geschie-
    den oder nicht geschieden; eventuell sind es Witwen, die
    noch minderjährige Kinder erziehen – zum Teil nicht nur
    um 25 und 30 Prozent, sondern um 40, 50 und 60 Prozent.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das passt doch alles nicht!)


    – Wir können Ihnen das alles an einzelnen Beispielen dar-
    legen. – Deshalb: Sagen Sie den Menschen deutlich, dass
    Sie die Witwenrente nicht mehr haben wollen. Verunsi-
    chern Sie die Menschen nicht dadurch, dass Sie ihnen
    nicht reinen Wein einschenken. Das ist das Schlimmste,
    was Sie in der Politik machen können, meine Damen und
    Herren.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Was die Verbesserung der Anrechnung von Erzie-

    hungsleistungen anbelangt, so gibt es da einige Vor-
    schläge, das ist überhaupt nicht abzustreiten. Aber auch
    hier fehlt Ihnen jeder ordnungspolitisch vernünftige An-
    satz. Es gibt nicht einen einzigen Grund, Mütter mit einem
    Kind anders zu behandeln als Mütter mit zwei Kindern.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sie reden doch die ganze Zeit über die Erziehungsleistungen! Nun machen wir das und da sind Sie auch dagegen! Offensichtlich haben Sie alles falsch verstanden!)


    Es gibt auch keinen Grund, darüber zu entscheiden, ob je-
    mand lieber Teilzeitarbeit oder Vollerwerbstätigkeit leis-
    ten will. Nach unserem Verständnis hat der Staat nicht da-
    rüber zu befinden, ob jemand ganz zu Hause bleibt,
    teilzeit- oder vollerwerbstätig ist. Die Erziehungsleistung
    der Eltern ist in der Rente vielmehr vernünftig zu berück-
    sichtigen – das muss die Aufgabe sein –, und zwar syste-
    matisch ordentlich.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, aus diesen Gründen sage

    ich Ihnen, dass wir unseren Kurs weitergehen werden.

    (Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welchen Kurs?)


    – Den Kurs – das kann ich Ihnen ganz ruhig sagen, Frau
    Müller –, mit sachgerechten Vorschlägen


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Davon haben wir eben nichts gehört!)


    das zu verbessern, was zu verbessern ist. Sie werden zu-
    geben, dass die Kinderkomponente, die private Vorsorge,
    die steuerliche Förderung und viele andere Dinge ver-
    nünftige Elemente für eine Rentenreform sind.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das steht alles darin! Setzen, zustimmen!)


    Wir haben im Bundesrat nicht die Mehrheit. Wir haben
    nicht einmal die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss
    aus eigener Kraft anzurufen.


    (Zuruf von der SPD: Gott sei Dank!)

    Sollten die Länder dies in der Frage der privaten Vorsorge
    mehrheitlich tun, dann wird die Union auch weiterhin ver-
    suchen, den Aufbau der privaten Vorsorge in eine ver-
    nünftige Richtung zu lenken.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Inhaltlich haben wir aber nichts dazu gehört!)


    Wir werden uns weiter unserer Verantwortung stellen.
    Wir werden, wie der Verband der Rentenversicherer, da-
    rauf hinweisen, dass sowohl die Grundsicherung als auch
    die Ausgestaltung der Witwenrente sozial ungerecht und
    systematisch nicht korrekt sind. Wir werden auch an die-
    ser Stelle versuchen, Verbesserungen durchzusetzen. Wir
    werden über unser Abstimmungsverhalten im Bundesrat
    genauso verantwortungsvoll, wie wir unser Entschei-
    dungsverhalten hier im Bundestag festgelegt haben, ent-
    scheiden. Nach dem, was bis heute vorliegt, werden die
    unionsgeführten Landesregierungen im Bundesrat dieser
    Rentenreform nicht zustimmen können, genauso wenig,
    wie wir das hier können, weil die Ansprüche, die man an
    sie stellte, als sie in Angriff genommen wurde, in keiner
    Weise erfüllt werden.

    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Alles sehr merkwürdig! Ein richtiges Durcheinander!)