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    Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung zum Ent- wurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14195 A Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 14195 B Horst Friedrich (Bayreuth) F.D.P. . . . . . . . . . . 14196 C Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 14196 D Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14197 A Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 14197 B Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14197 C Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 14197 C Wilhelm Josef Sebastian CDU/CSU . . . . . . . . 14197 D Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 14198 A Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14198 B Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 14198 B Angelika Graf (Rosenheim) SPD . . . . . . . . . . 14198 C Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 14198 D Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14199 A Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 14199 A Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14199 B Kurt Bodewig, Bundesminister BMVBW . . . 14199 C Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 14200 A Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . . 14200 B Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14200 B Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . . 14200 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 14/5113, 14/5133) . . . . . . . 14201 A Rolle des Bundesministers Trittin im Kommu- nistischen Bund in Göttingen während der 70er-Jahre; Ansicht des Kommunistischen Bundes in Göttingen zur Gewaltfrage DringlAnfr 1, 2 Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14201 A, 14202 B ZusFr Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14201 B, 14202 C ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . 14201 C, 14203 B ZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 14201 D ZusFr Walter Hirche F.D.P. . . . . . . . . 14201 D, 14203 C ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 14202 A ZusFr Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . 14203 A Verhalten des Bundesministers Trittin gegen- über dem Sohn des ermordeten Generalbun- desanwalts Buback im Januar 2001 und auf der Pressekonferenz am 22. Januar 2001 DringlAnfr 3, 4 Dr. Max Stadler F.D.P. Antw StMin Hans Martin Bury BK 14203 D, 14205 A ZusFr Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . 14204 A, 14205 A ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU 14204 B, 14205 D ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . 14204 C ZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . 14204 C, 14205 C ZusFr Dr. Axel Berg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 14204 D ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 14206 A Plenarprotokoll 14/145 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 145. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 24. Januar 2001 I n h a l t : Aussage des Bundesministers Trittin zum „Mescalero“-Nachruf am 6. Januar 1994; Hal- tung der Bundesregierung DringlAnfr 5, 6 Walter Hirche F.D.P. Antw BMin Jürgen Trittin BMU . . . . 14206 B, 14208 C ZusFr Walter Hirche F.D.P. . . . . . . . . 14206 C, 14208 D ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU 14207 A, 14210 C ZusFr Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14207 C ZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . 14207 D, 14209 B ZusFr Sebastian Edathy SPD . . . . . . . . . . . . . 14208 A ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . 14208 B, 14209 A ZusFr Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14209 D ZusFr Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . 14210 A ZusFr Martin Hohmann CDU/CSU . . . . . . . . 14210 D ZusFr Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . 14211 A Aussagen von Bundesminister Trittin 1993 zum „Mescalero“-Nachruf DringlAnfr 7, 8 Eckart von Klaeden CDU/CSU Antw BMin Jürgen Trittin BMU . . . . . . . . . 14211 B, C ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU 14211 C, 14212 A ZusFr Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . 14212 A ZusFr Norbert Barthle CDU/CSU . . . . . . . . . . 14212 D Vergabe von Krediten durch Banken und Spar- kassen an kleine und mittlere Unternehmen MdlAnfr 4, 5 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMWi . . . . 14213 B ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . 14213 C Haftungsrechtliche Konsequenzen und Haf- tungsansprüche gegenüber der Bundesregie- rung aus der BSE-Krise MdlAnfr 6 Gudrun Kopp F.D.P. Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 14214 B ZusFr Gudrun Kopp F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 14214 C ZusFr Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . . . 14215 A ZusFr Karl-Heinz Scherhag CDU/CSU . . . . . 14215 B ZusFr Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . 14215 C Verstärkung des Verbraucherschutzes durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft MdlAnfr 7Gudrun Kopp F.D.P. Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL 14215 D ZusFr Gudrun Kopp F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 14216 A ZusFr Karl-Heinz Scherhag CDU/CSU . . . . . 14216 D ZusFr Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . 14216 D Modernisierung des Rangierbahnhofs Bebra; Reduzierung der Anzahl überregionaler Zug- bildungsanlagen MdlAnfr 10, 11 Helmut Heiderich CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14217 B, 14218 B ZusFr Helmut Heiderich CDU/CSU 14217 C, 14218 C Stufenplan für die Verknüpfung der deutschen und der französischen Hochgeschwindigkeits- netze der Bahn sowohl über Saarbrücken als auch über Straßburg MdlAnfr 12, 13 PeterWeiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14218 D, 14219 C ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14219 A, D Erledigung privater Angelegenheiten durch Bundesminister Joseph Fischer während einer NATO-Ministerratstagung MdlAnfr 14 Martin Hohmann CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 14220 B ZusFr Martin Hohmann CDU/CSU . . . . . . . . 14220 C Tätigkeit von R. K. als persönlicher Mitarbei- ter des heutigen Bundesaußenministers MdlAnfr 15 Martin Hohmann CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 14220 D ZusFr Martin Hohmann CDU/CSU . . . . . . . . 14220 D Stärkung der Stellung der deutschen Sprache insbesondere in den mittel- und osteuropä- ischen Staaten sowie der Regional- und Min- derheitensprachen innerhalb der EU MdlAnfr 17 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 14221 A ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 14221 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Januar 2001II Inhalt des vom polnischen Parlament verab- schiedeten Gesetzes zur Reprivatisierung des zwischen 1944 und 1962 enteigneten Vermö- gens hinlichtlich der polnischen Staatsan- gehörigen deutscher Nationalität; Berücksich- tigung der betroffenen deutschen Vertriebenen MdlAnfr 18 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 14222 B ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 14222 C Aussage von Verteidigungsminister Scharping über den Grund der Untersuchung zu den Folgen des Einsatzes von DU-Munition im Kosovo; Weitergabe einer entsprechenden Warnung der NATO an den Verteidigungsausschuss MdlAnfr 26, 27 Günther Friedrich Nolting F.D.P. Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14223 A, 14224 C ZusFr Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14223 B, 14225 A ZusFr Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 14224 A ZusFr Heidi Lippmann PDS . . . . . . . 14224 B, 14225 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Bundespolitische Auswirkungen des aktuellen Schweine- mastskandals in Bayern . . . . . . . . . . . . . 14226 A Heidemarie Wright SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 14226 A Reinhold Bocklet, Staatsminister (Bayern) 14227 A Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14229 B Ulrich Heinrich F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14230 B Kersten Naumann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14231 A Dr. Wolfgang Wodarg SPD . . . . . . . . . . . . . . . 14232 C Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 14233 C Renate Künast, Bundesministerin BMVEL 14234 C Jella Teuchner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14236 D Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 14237 C Karsten Schönfeld SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 14238 C Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14239 C Heino Wiese (Hannover) SPD . . . . . . . . . . . . 14240 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14242 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14243 A Anlage 2 Castor-Transporte 2001; Sicherheitsvorkeh- rungen MdlAnfr 1 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU . . . . . . 14244 A Anlage 3 Folgekosten der Ablösung von Ministern und Staatssekretären seit Amtsantritt von Bundes- kanzler Schröder MdlAnfr 2 Georg Girisch CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 14244 B Anlage 4 Inhalt des Weißbuchs des Lenkungsausschus- ses für Bioethik des Europarates zu den Men- schenrechten in psychiatrischen Einrichtungen MdlAnfr 3 Benno Zierer CDU/CSU Antw PStSekr Eckart Pick BMJ . . . . . . . . . . . 14244 D Anlage 5 Zuständigkeit der Arbeitsämter für die Ver- mittlung Schwerbehinderter mit Arbeitsassis- tenzbedarf MdlAnfr 8, 9 Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 14245 A Anlage 6 Aussage von Außenminister Fischer über seine Gewaltbereitschaft MdlAnfr 16 Sylvia Bonitz CDU/CSU Antw StMin Christoph Zöpel AA . . . . . . . . . . 14245 B Anlage 7 Schließung des Konsulats auf Teneriffa MdlAnfr 19 Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU Antw StMin Christoph Zöpel AA . . . . . . . . . . 14245 C Anlage 8 Korrektur der AfA-Tabelle MdlAnfr 20 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . 14245 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Januar 2001 III Anlage 9 Kosten für die Umstellung von D-Mark auf Euro; Verwendung der voraussichtlichen Er- träge aus der Fusion der Kreditanstalt für Wie- deraufbau mit der Deutschen Ausgleichsbank MdlAnfr 21, 22 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . 14245 D Anlage 10 Übertragung so genannter Überkipper aus dem Haushaltsjahr 2000 in das laufende Haushalts- jahr MdlAnfr 23 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . 14246 A Anlage 11 Information der im Kosovo eingesetzten Bun- deswehrsoldaten und der auf dem Balkan ope- rierenden Nichtregierungsorganisationen über den Einsatz von Uran-Munition MdlAnfr 24, 25 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14246 B Anlage 12 Kooperationsunternehmen der Bundeswehr, insbesondere in den neuen Bundesländern MdlAnfr 28, 29 Wolfgang Dehnel CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14246 C Anlage 13 Übertragung finanzieller Vorbelastungen bei den Teilstreitkräften aus dem Haushaltsjahr 2000 in das laufende Haushaltsjahr MdlAnfr 30 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 14246 D Anlage 14 Novellierung des Krankenpflegegesetzes unter Einbeziehung insbesondere des Deutschen Pflegerates und der Wohlfahrtsverbände MdlAnfr 31, 32 Dr. Ilja Seifert PDS Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14247 B Anlage 15 Rechtslage bei der Präimplantationsdiagnostik in Deutschland MdlAnfr 33 Detlef Parr F.D.P. Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14247 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Januar 2001IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Januar 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Januar 2001 14243 (C) (D) (A) (B) Adam, Ulrich CDU/CSU 24.01.2001* Dr. Bartsch, Dietmar PDS 24.01.2001* Behrendt, Wolfgang SPD 24.01.2001* Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 24.01.2001 Bindig, Rudolf SPD 24.01.2001* Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 24.01.2001 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 24.01.2001* Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/ 24.01.2001 DIE GRÜNEN Friedrich (Altenburg), SPD 24.01.2001 Peter Fuchs (Köln), Anke SPD 24.01.2001 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 24.01.2001 Haschke (Großhenners- CDU/CSU 24.01.2001 dorf ), Gottfried Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 24.01.2001 Dr. Hendricks, Barbara SPD 24.01.2001 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 24.01.2001 DIE GRÜNEN Hintze, Peter CDU/CSU 24.01.2001 Hoffmann (Chemnitz), SPD 24.01.2001* Jelena Homburger, Birgit F.D.P. 24.01.2001 Dr. Hornhues, CDU/CSU 24.01.2001* Karl-Heinz Hornung, Siegfried CDU/CSU 24.01.2001* Imhof, Barbara SPD 24.01.2001 Klappert, Marianne SPD 24.01.2001 Lamers, Karl CDU/CSU 24.01.2001 Lennartz, Klaus SPD 24.01.2001 Lintner, Eduard CDU/CSU 24.01.2001* Dr. Lippelt, Helmut BÜNDNIS 90/ 24.01.2001* DIE GRÜNEN Lörcher, Christa SPD 24.01. 2001* Lötzer, Ursula PDS 24.01. 2001 Dr. Lucyga, Christine SPD 24.01. 2001* Dr. Luft, Christa PDS 24.01. 2001 Maaß (Wilhelmshaven) CDU/CSU 24.01. 2001* Erich Michels, Meinolf CDU/CSU 24.01. 2001* Müller (Berlin), PDS 24.01. 2001* Manfred Oesinghaus, Günter SPD 24.01. 2001 Pau, Petra PDS 24.01. 2001 Dr. Pfaff, Martin SPD 24.01. 2001 Pflug, Johannes SPD 24.01. 2001 Poß, Joachim SPD 24.01. 2001 Rübenkönig, Gerhard SPD 24.01. 2001 Rupprecht, Marlene SPD 24.01. 2001* Sauer, Thomas SPD 24.01. 2001 Schloten, Dieter SPD 24.01. 2001* Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 24.01. 2001* Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 24.01. 2001* Schröder, Gerhard SPD 24.01. 2001 Siebert, Bernd CDU/CSU 24.01. 2001* Simm, Erika SPD 24.01. 2001 Steiger, Wolfgang CDU/CSU 24.01. 2001 Stübgen, Michael CDU/CSU 24.01. 2001 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 24.01. 2001* Welt, Jochen SPD 24.01. 2001 Wiesehügel, Klaus SPD 24.01. 2001 Wohlleben, Verena SPD 24.01. 2001 Zierer, Benno CDU/CSU 24.01. 2001* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Januar 2001 Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gila Altmann auf die Frage des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU)(Drucksache 14/5113, Frage 1): Wann sind die in diesem Jahr fälligen Castor-Transporte ge-plant, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um einen rei-bungslosen Transport sicherzustellen? Vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wurden mit Stand 19. Januar 2001 die nachfolgenden Transporte von bestrahlten Brennelementen in das Zwischenlager Ahaus und von hochradioaktiven Abfällen (Glaskokillen) aus der Wiederaufarbeitung in das Zwischenlager Gorleben genehmigt. Bei diesen Transporten werden ausschließlich Castorbehälter benutzt. Transporte von bestrahlten Brennelementen: Beförde- rungsgenehmigungen vom 25. Januar und 26. Juli 2000 zum Transport von jeweils sechs Castorbehältern aus den Kraftwerken Neckarwestheim, Philippsburg und Biblis zum Zwischenlager Ahaus. Transporte von hochradioaktiven Abfällen (Glaskokil- len) aus der Wiederaufarbeitung: Beförderungsgenehmi- gung vom 10. November 2000 zum Transport von sechs Behältern mit hochradioaktiven Abfällen (Glaskokillen) aus der Wiederaufarbeitung von der COGEMA, Cap de la Hague, zum Zwischenlager Gorleben. Die Behälter mit verglasten radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbei- tung bestrahlter Brennelemente aus deutschen Anlagen in Frankreich müssen – entsprechend den privatwirtschaftli- chen Verträgen aber auch entsprechend der Vereinbarung zwischen den Regierungen Frankreichs und Deutsch- lands – zurückgenommen werden. Die Polizeien der Län- der und des Bundes (Bundesgrenzschutz, BGS) bereiten den Transport mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Ha- gue nach Gorleben für Ende März/Anfang April 2001 vor. Darüber hinaus besteht zwischen den Polizeien der (von diesem Transport betroffenen) Länder und dem BGS Übereinstimmung, dass der (noch nicht durch das BfS ge- nehmigte) Transport von dem bereits stillgelegten Kraft- werk Rheinsberg zum Zwischenlager Nord nach Greifs- wald noch in der ersten Jahreshälfte stattfinden soll. Es besteht zwischen Bund und den betroffenen Ländern Übereinstimmung, dass ein einmaliger Transport mit vier Castorbehältern von Rheinsberg nach Greifswald statt- finden muss, um den Rückbau der Anlage in Rheinsberg zügig fortsetzen zu können. Mit seiner bundesaufsichtli- chen Weisung vom 23. Januar 2001 an die baden-würt- tembergische Landesregierung hat Bundesumweltminis- ter Trittin dafür gesorgt, dass die Notwendigkeit für einen Transport von sechs Castorbehältern von Neckarwest- heim ins zentrale Zwischenlager Ahaus vorerst entfällt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Georg Girisch (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/5113, Frage 2): Welche Folgekosten kommen auf den Bundeshaushalt durchdie bisherige Ablösung von nunmehr sieben Ministern, vier Par-lamentarischen Staatssekretären und fünf beamteten Staatsse-kretären seit der Regierungsübernahme durch den BundeskanzlerGerhard Schröder in Zukunft, aufgeschlüsselt nach Haushaltsjah-ren, voraussichtlich zu? Seit dem Amtsantritt von Bundeskanzler Gerhard Schröder sind sechs – und nicht sieben – Bundesminister und fünf Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsmi- nister aus ihren Ämtern ausgeschieden. Ein weiterer Par- lamentarischer Staatssekretär ist in das Amt eines Bun- desministers gewechselt. Mit dem Ausscheiden aus dem Amt eines Bundesministers oder Parlamentarischen Staatssekretärs entsteht ein Anspruch auf Übergangsgeld. Auf dieses werden andere Einkünfte weitgehend ange- rechnet. Von der Höhe dieser Einkünfte hängt es somit ab, ob überhaupt Zahlungen in nennenswertem Umfang an- fallen. Das kann naturgemäß für die Zukunft nicht vor- herbestimmt werden. Ruhegehaltsansprüche aus der Tätigkeit als Bundesminister bzw. Parlamentarischer Staatssekretär oder Staatsminister sind nur in fünf Fällen entstanden, aber noch in keinem Fall fällig geworden. Ob und in welchem Umfang der Bundeshaushalt aber tatsächlich durch sie künftig belastet werden wird, hängt auch hier von dem weiteren Berufsweg und den im Zeit- punkt der Fälligkeit einschlägigen Anrechnungsregeln ab. Auf Ebene der beamteten Staatssekretäre sind sechs Staatssekretäre ausgeschieden. Während einer auf eige- nen Antrag und damit ohne Versorgungsanspruch ausge- schieden ist, sind die anderen fünf Staatssekretäre in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Da diese fünf Staatssekretäre bereits vor dem 1. Januar 1999 ihr Amt be- kleideten, gelten für sie noch die früheren Versorgungsre- gelungen für politische Beamte. Hinzuverdienste sind entsprechend den gesetzlichen Regelungen anzurechnen. Aussagen über die entstehenden Kosten sind daher für die Zukunft nicht möglich. Zum Vergleich: In der Regierung Kohl sind von 1982 bis zum 30. Juni 1998 insgesamt 52 Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsminister ausgeschieden. (Ge- zählt wurden nur die endgültig Ausgeschiedenen. Nicht erfasst sind dabei diejenigen, die bei einem Minister- wechsel für einen kurzen Moment ausgeschieden waren, um sodann wieder ernannt zu werden oder die das Ressort gewechselt haben.) Dies sind – auch relativ betrachtet – deutlich mehr Parlamentarische Staatssekretäre als in un- serer bisherigen Regierungszeit. In der Regierung Kohl sind seit dem Jahre 1982 bis zum Regierungswechsel im Jahre 1998 insgesamt 24 be- amtete Staatssekretäre (beachte: die im Angestelltenver- hältnis ausgeschiedenen Staatssekretäre wurden seiner- zeit nicht mitgezählt!) in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Erhebungen über ausgeschiedene Bun- desminister sind – auch im BK – nicht bekannt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Eckhart Pick auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 14/5113, Frage 3): Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Januar 200114244 (C) (D) (A) (B) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das vom Len-kungsausschuss für Bioethik des Europarates herausgegebene„Weißbuch über den Schutz der Menschenrechte und -würde vonPersonen, die an einer Geistesstörung leiden, insbesondere jener,welche als unfreiwillige Patienten in einer psychiatrischen Ein-richtung untergebracht sind“ Vorschläge enthält, die der Men-schenwürde und den Menschenrechten entgegengesetzt sind, undwie gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls auf die Vor-schläge im Einzelnen zu reagieren? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das an- gesprochene Weißbuch des Lenkungsausschusses für Bioethik des Europarates eine wichtige Diskussions- grundlage darstellt. Gleichwohl hält sie das Weißbuch in weiten Teilen für überarbeitungs- und ergänzungsbedürf- tig. Die Bundesregierung hat das Weißbuch auch den in- teressierten Kreisen zur Stellungnahme übersandt. An- hand der eingegangenen Stellungnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, sobald die Ressortabstimmung abge- schlossen ist, gegenüber dem Europarat schriftlich Stel- lung zu nehmen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (F.D.P.) (Drucksa- che 14/5113, Fragen 8 und 9): Ist der Bundesregierung bekannt, dass in einigen Arbeitsäm-tern, zum Beispiel im Arbeitsamt München, die Rechtsauffassungherrscht, dass ein schwerbehinderter Arbeitssuchender, der so ein-geschränkt ist, dass er einen Assistenzbedarf am Arbeitsplatz hat,nicht dem Arbeitsmarkt zu den üblichen Bedingungen zur Verfü-gung steht und somit nicht anspruchsberechtigt für eine Betreuungdurch das Arbeitsamt bzw. durch einen Integrationsfachdienst ist,und wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Auffassung? Was gedenkt die Bundesregierung gegen eine solche Interpre-tation der Zuständigkeit von Integrationsfachdiensten gemäߧ 37a des Schwerbehindertengesetzes, geändert durch das Gesetzzur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter, zu tun? Zu Frage 8: Eine Rückfrage beim Arbeitsamt München hat erge- ben, dass dort nicht die Rechtsauffassung vertreten wird, ein Assistenzbedarf am Arbeitsplatz führe dazu, dass ein Schwerbehinderter für die Betreuung durch das Arbeits- amt bzw. durch einen Integrationsfachdienst nicht an- spruchsberechtigt sei. Der Bundesregierung liegen auch keine Erkenntnisse darüber vor, dass eine solche Rechts- auffassung von anderen Arbeitsämtern vertreten wird. Zu Frage 9: Da eine solche Rechtsauffassung nach unserem Kennt- nisstand nicht vertreten wird, besteht kein Handlungsbe- darf. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) (Drucksache 14/5113, Frage 16): Ist es zutreffend, wie in der „Welt am Sonntag“ vom 14. Januar2001 zu lesen war, dass der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, am 4. März 1998 im Gespräch mit der JournalistinB. R. Folgendes gesagt hat: „Ich war nie gewaltfrei. Ich bin esheute noch nicht in meinen Überzeugungen. Ich war nie gewalt-frei und in dieser Zeit schon gar nicht.“? Der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, hat in der Fragestunde am 17. Januar 2001 umfassend über seine Haltung zur Gewalt Auskunft gegeben. Dem ist nichts hinzuzufügen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Frage des Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn) (CDU/CSU) (Drucksache 14/5113, Frage 19): Trifft es zu, dass das Auswärtige Amt das von einem Diplo-maten auf Teneriffa geleitete Konsulat schließen und die konsu-larischen Aufgaben einem Honorarkonsul übertragen will, undwenn ja, welche Gründe führt das Auswärtige Amt für dieseSchließung an? Die Schließung der Außenstelle der Botschaft Madrid in Santa Cruz de Tenerife ist für den 31. August 2001 vor- gesehen. Wegen der erforderlichen Haushaltskonsolidie- rung ist die Schließung einiger Auslandsvertretungen un- umgänglich. Zurzeit verfügt der Auswärtige Dienst über weniger Stellen als 1989. Nach Abschluss des Konsolidie- rungsprozesses wird er 16 Prozent seines Stellenbestandes abgegeben haben. Die Schließung des Konsulats in Santa Cruz de Tenerife ist wegen der räumlichen Nähe zu der Außenstelle Las Palmas de Gran Canaria vertretbar, zumal diese Außenstelle aufgrund des zu erwartenden höheren Arbeitsaufkommens personell verstärkt werden wird. Ferner wird auf Teneriffa ein Honorarkonsul ernannt wer- den, der konsularische Aufgaben übernehmen wird. Des Weiteren sind regelmäßige Sprechzeiten der Außenstelle Las Palmas auf der Nachbarinsel Teneriffa vorgesehen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des Ab- geordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 14/5113, Frage 20): Ist die Bundesregierung bereit, nach der Sachverständigenan-hörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages vom15. Januar 2001 zu den Abschreibungen die AfA-Tabelle (AfA –Absetzung für Abnutzungen) – wie auch von der Wirtschaft nach-haltig gefordert – zu korrigieren, und wenn ja, bis zu welchemZeitpunkt beabsichtigt sie dies gegebenenfalls zu tun, um den Fir-men Planungsmöglichkeit zu geben? Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die mit BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2000 im Bundessteu- erblatt veröffentlichte AfA-Tabelle für die allgemein ver- wendbaren Anlagegüter zu ändern. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatsekretärs Karl Diller auf die Fragen des Ab- geordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Drucksache 14/5113, Fragen 21 und 22): Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Januar 2001 14245 (C) (D) (A) (B) Wie hoch werden sich voraussichtlich die Kosten belaufen, die sich aus der Umstellung der DM auf den Euro insgesamt ergeben? Wie sollen die Erträge verwendet werden, die sich voraus- sichtlich aus der Zusammenlegung der Kreditanstalt für Wieder- aufbau und der Deutschen Ausgleichsbank ergeben? Zu Frage 21: Die Gesamtkosten der Euro-Umstellung können nicht genau beziffert werden. Der Bundesregierung liegen auch keine belastbaren Schätzungen für den öffentlichen oder privaten Sektor vor. Zu Frage 22: Über die Verwendung des Erlöses aus der Veräußerung der Deutschen Ausgleichsbank an die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat die Bundesregierung noch nicht ent- schieden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU) (Druck- sache 14/5113, Frage 23): In welcher Höhe sind finanzielle Vorbelastungen, zum Bei- spiel auch so genannte Überkipper, aus dem Haushaltsjahr 2000 in das laufende Haushaltsjahr übertragen worden, und wie setzen sich diese Vorbelastungen zusammen? Der Haushalt 2001 ist grundsätzlich nicht durch finan- zielle Vorbelastungen aus dem vergangenen Haushaltsjahr vorbelastet. Es gilt der Haushaltsgrundsatz der zeitlichen Bindung nach § 45 Absatz 1 Satz l Bundeshaushaltsord- nung, wonach die durch den Haushaltsplan erteilten Er- mächtigungen der Verwaltung nur bis zum Ende des lau- fenden Haushaltsjahres zur Verfügung stehen. Ausnahmen von diesem Grundsatz bestehen für so genannte übertrag- bare Ausgaben, zum Beispiel für Investitionen. Bei diesen Ausgaben können Ausgabereste gebildet werden. Die In- anspruchnahme dieser Ausgabereste bedarf der Einwilli- gung des BMF. Sie darf nur erteilt werden, wenn die Aus- gabe durch Einsparung an anderer Stelle gedeckt wird. Eine finanzielle Vorbelastung entsteht dadurch nicht. So- weit Sie die so genannten „Überkipper“ aus dem Verteidi- gungsressort ansprechen, verweise ich auf die noch fol- gende Antwort meiner Kollegin Frau Schulte. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksa- che 14/5113, Fragen 24 und 25): Welche Maßnahmen zur Informationsgewinnung hat die Bun- desregierung unternommen, nachdem am 24. März und 15. April 1999 erste Meldungen über den Einsatz von DU-Munition (Uran- Munition) im Kosovo erschienen? Wann wurden die im Kosovo eingesetzten Bundeswehrsolda- ten über die Inhalte der Warnung der NATO vom 30. Juni 1999 be- lehrt, und wurde die Warnung ebenfalls an die auf dem Balkan operierenden Nichtregierungsorganisationen weitergegeben? Zu Frage 24: Offizielle Meldungen vom 24. März 1999 und 15. April 1999 über den Einsatz von DU-Munition sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die der Bundesre- gierung bekannten Erkenntnisse hinsichtlich des Ein- satzes von DU-Munition sowie Beschaffenheit dieser Munition wurden dem Verteidigungsausschuss und auf Anfrage einzelnen Abgeordneten verfügbar gemacht. Zu Frage 25: Die Warnung der NATO vom 1. Juli 1999 – nicht 30. Juni 1999 – wurde durch die Multinationale Brigade Süd für ihren Verantwortungsbereich am 2. Juli 1999 in einem eigenen Befehl umgesetzt. Im Bereich der Multi- nationalen Brigade Süd wurden an die Regierungsorgani- sationen und Nichtregierungsorganisationen, die ihre Aktivitäten mit der Brigade abstimmten, regelmäßig In- formationen der Brigade auch zu Schutzmaßnahmen wei- tergegeben. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatsekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Dehnel (CDU/CSU) (Drucksache 14/5113, Fragen 28 und 29): Mit wie vielen Unternehmen kooperiert die Bundeswehr ins- gesamt, und wie viele davon befinden sich in den neuen Bundes- ländern? Welche Bestrebungen gibt es, den Anteil der Kooperationsun- ternehmen aus den neuen Bundesländern zu erhöhen? Zu Frage 28: Dem Rahmenvertrag „Innovation, Investition und Wirtschaftlichkeit in der Bundeswehr“ sind bislang 466 Firmen beigetreten. Davon haben 22 ihren Firmensitz in den neuen Bundesländern und 23 ihren Firmensitz in Ber- lin. Zu Frage 29: Der Rahmenvertrag „Innovation, Investition und Wirt- schaftlichkeit in der Bundeswehr“ vom 15. Dezember 1999 enthält ein offenes Angebot an alle Firmen zum Bei- tritt. Die Initiative dazu muss also vom Unternehmen selbst ausgehen. Aktive Maßnahmen seitens der Bundes- wehr, weitere Unternehmen zum Beitritt zu veranlassen, sind nicht beabsichtigt. Der Beitritt zum Vertrag führt nicht zu einer bevorzugten Berücksichtigung bei Aus- schreibungen bzw. wettbewerblichen Vergaben. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU) (Drucksache 14/5113, Frage 30): Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Januar 200114246 (C) (D) (A) (B) In welcher Höhe sind finanzielle Vorbelastungen, vor allem im Bereich der Materialerhaltung und des Betriebs, bei den Teil- streitkräften aus dem Haushaltsjahr 2000 in das laufende Haus- haltsjahr übertragen worden? Falls sich Ihre Frage auf die so genannten „Rech- nungskipper“ bezieht, dann sind es Rechnungen, die für Leistungen des abgelaufenen Haushaltsjahres erst im neuen Haushaltsjahr bezahlt werden. Dieses Phä- nomen stellt sich in jedem Jahr und begründet sich im Wesentlichen darin, dass Rechnungen zu einem so späten Zeitpunkt im Haushaltsjahr fällig gestellt wer- den, dass unter Berücksichtigung des Verwaltungsauf- wands zur Rechnungsprüfung und Zahlungsanweisung durch Ablauf des Haushaltsjahres ein rechtzeitiger Ausgleich nicht mehr möglich ist. So beliefen sich die Rechnungsüberkipper aus dem Jahre 1999 im Jahre 2000 auf insgesamt rund 550 Millionen DM. Konkrete Aussagen können erst bei Vorliegen des Jahresabschlusses 2000 getroffen werden. Dieser liegt zu diesem frühen Zeitpunkt des neuen Jahres, wie übri- gens in den Vorjahren auch, noch nicht vor. Zwar haben die Bundeswehrkassen und die Bundeskassen ihre Bu- chungen für das Jahr 2000 abgeschlossen. Für den Ver- teidigungshaushalt wird ein vorläufiger Abschluss je- doch erst in den letzten Januartagen vorgelegt werden können. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (PDS) (Druck- sache 14/5113, Fragen 31 und 32): Wann und mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten soll nach Vorstellung der Bundesregierung die Novellierung des Kranken- pflegegesetzes erfolgen? Welche konkreten zeitlichen Etappen sieht die Bundesregie- rung für den gesetzgeberischen Prozess vor, und wie sollen die entsprechenden Verbände (insbesondere Vertreter und Vertreterin- nen des Deutschen Pflegerates und der Wohlfahrtsverbände) in diesen Prozess zur Novellierung des Krankenpflegegesetzes ein- bezogen werden? Zu Frage 31: Das Krankenpflegegesetz ist seit 1985 unverändert. Das Bundesministerium für Gesundheit sieht in Überein- stimmung mit den Ländern und Berufsverbänden die Not- wendigkeit, eine Neuordnung der im Krankenpflegegesetz geregelten Ausbildungen in Angriff zu nehmen. Im No- vember 2000 wurde daher ein Diskussionspapier veröf- fentlicht (abrufbar unter der Homepage des BMG: www.bmgesundheit.de), in dem als Grundlage für den weiteren Diskussionsprozess Vorschläge und Überlegun- gen zur Novellierung des Krankenpflegegesetzes darge- stellt wurden. Diese betreffen im Wesentlichen den Zu- schnitt der im Krankenpflegegesetz geregelten Berufe, die Konkretisierung des Ausbildungsziels, Maßnahmen zur Verbesserung der Durchführung der Ausbildung sowie eventuell die Modernisierung der Berufsbezeichnung. Zu Frage 32: Das Diskussionspapier ist den Ländern, Berufsver- bänden und Bundesressorts zur Stellungnahme zugelei- tet worden. Es ist als Anstoß für sachbezogene Anre- gungen zu verstehen, die in den weiteren Meinungs- bildungsprozess einfließen werden. Nach derzeitigem Sachstand ist mit dem Eingang der genannten Stellung- nahmen frühestens im Verlauf des Frühjahres zu rech- nen. Inhaltliche Festlegungen sowie die Frage der konkreten zeitlichen Gestaltung des Gesetzgebungsver- fahrens können erst im Lichte der Auswertung der Stel- lungnahmen erfolgen. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch auf die Frage des Abgeordneten Detlef Parr (F.D.P.) (Drucksa- che 14/5113, Frage 33): Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Rechts- lage zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik in Deutschland? Die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik in Deutschland bemisst sich nach den Vorschriften des Embryonenschutzgesetzes vom 13. Dezember 1990. In- nerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministe- rium für Gesundheit für das Embryonenschutzgesetz das zuständige Ressort. Das Bundesministerium für Ge- sundheit wird demnächst dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages anlässlich der Beratung ei- nes Antrages der F.D.P. „Präimplantationsdiagnostik rechtlich absichern“ vom 15. September 2000 (Bundes- tagsdrucksache 14/4098) einen Sachstandsbericht zur Präimplantationsdiagnostik zukommen lassen. Dieser Sachstandsbericht wird ausführliche Ausführungen zur Rechtslage in Bezug auf die Präimplantationsdiagnos- tik enthalten. In Deutschland gibt es unterschiedliche Rechtsan- sichten zur Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnos- tik, soweit sie an nicht mehr totipotenten Zellen erfolgt. Nach Auffassung der Bundesregierung ist jedenfalls die Präimplantationsdiagnostik an totipotenten Zellen nach dem Embryonenschutzgesetz nicht zulässig. Die Zulas- sung einer Präimplantationsdiagnostik an nicht mehr to- tipotenten Zellen bedarf nach eingehender Diskussion einer sorgfältigen gesetzlichen Regelung (ich verweise auch auf entsprechende Forderungen der Bundesärzte- kammer in ihrem Diskussionsentwurf für eine Richtli- nie zur Präimplantationsdiagnostik vom Februar 2000 oder die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland- Pfalz in ihren Thesen zur Präimplantationsdiagnostik vom 20. Juni 1999). Dabei wird das Interesse der Eltern an der Erfüllung ihres Kinderwunsches mit den mögli- chen gesellschaftlichen Folgen einer Auswahl von Em- bryonen durch die Präimplantationsdiagnostik abzuwä- gen sein. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Januar 2001 14247 (C) (D) (A) (B) Wie Sie in der Ersten Lesung des oben genannten An- trages im Deutschen Bundestag am 26. Oktober 2000 aus- geführt haben, sollte über die Einzelheiten zur Frage der Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik im Gesund- heitsausschuss diskutiert werden. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 145. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Januar 200114248 (C)(A) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Guten
    Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist
    eröffnet.

    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:
    Befragung der Bundesregierung

    Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-
    binettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes zur Be-
    kämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen
    Güterkraftverkehr.

    Das Wort für den einleitenden, etwa fünfminütigen Be-
    richt hat der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Woh-
    nungswesen, Kurt Bodewig.

    Kurt Bodewig, Bundesminister für Verkehr, Bau- und
    Wohnungswesen: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen
    und Herren! Die Bundesregierung hat heute den vom
    Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswe-
    sen vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung
    der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraft-
    verkehr gebilligt.

    Das deutsche Transportgewerbe ist mittelständig ge-
    prägt. 87 Prozent der Unternehmen verfügen über einen
    bis zehn LKW. Bei dieser Struktur wirkt sich der Druck
    ausländischer Konkurrenz existenzbedrohend aus. Die
    Gründe sind vor allem: erstens die seit der Öffnung des
    Binnenmarktes im Sommer 1998 im Verkehrsbereich noch
    nicht abgeschlossene Harmonisierung und zweitens der
    zunehmende Einsatz von Fahrern aus Billiglohnländern
    durch Unternehmen, die ihren Sitz in der EU haben.

    Lassen Sie mich hierzu zwei Zahlen nennen: Ein deut-
    scher Fahrer kostet den Unternehmer nach Angaben des
    Gewerbes zwischen 8 000 und 9 000 DM im Monat, ein
    Fahrer aus einem Billiglohnland nur circa 1 500 DM, also
    rund ein Sechstel.

    Die schrittweise Verwirklichung des europäischen Bin-
    nenmarktes hat zum Wegfall der mengenmäßigen Be-
    grenzung der Genehmigungen im grenzüberschreitenden
    Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten geführt.
    Jeder ausländische Transportunternehmer mit Sitz in ei-
    nem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem

    Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, der
    über eine Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschrei-
    tenden Güterkraftverkehr in der Europäischen Union ver-
    fügt, kann seit Mitte des Jahres 1998 auch innerhalb eines
    Staates, in dem er weder Sitz noch Niederlassung hat, un-
    begrenzt Beförderungen durchführen.

    Der harte Wettbewerb im europäischen Güterkraft-
    verkehrsgewerbe veranlasst viele Unternehmen, zur Kos-
    tendeckung Fahrer aus Nicht-EU-Staaten einzusetzen.
    Gerade in Deutschland haben die illegale oder miss-
    bräuchliche Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-
    EU-Staaten und die damit verbundenen Probleme eklatant
    zugenommen. In- und ausländische Transportunterneh-
    men erlangen so Kosten- und damit auch Wettbewerbs-
    vorteile. Fahrer vornehmlich aus Osteuropa werden zu ex-
    trem niedrigen Löhnen für Transporte zwischen den und
    innerhalb der Mitgliedstaaten der EU und des Europä-
    ischen Wirtschaftsraums mit der Folge eines ruinösen
    Wettbewerbs für das gesamte Transportgewerbe einge-
    setzt.

    Dies ist auch Gegenstand vieler Gespräche, die wir mit
    den Verbänden des Gewerbes führen. Ziel des vorliegen-
    den Gesetzentwurfs ist es daher, zum Abbau von Wett-
    bewerbsverzerrungen beizutragen. Er sieht im Kern fol-
    gende Regelungen vor:

    Jeder Unternehmer mit Sitz in einem Staat der EU oder
    des EWR darf nur Fahrer einsetzen, die im Staat des
    Unternehmenssitzes eine Arbeitsgenehmigung besitzen.
    Jeder Fahrer, der ein Fahrzeug eines Unternehmens mit
    Gemeinschaftslizenz führt, wird verpflichtet, die Arbeits-
    genehmigung mitzuführen. Der Unternehmer ist verpflich-
    tet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Fahrpersonal eine Ar-
    beitsgenehmigung mitführt.

    Auch den Auftraggeber, den Verlader, trifft eine Ver-
    pflichtung dahin gehend, dass der von ihm beauftragte
    Unternehmer nur Fahrpersonal mit Arbeitsgenehmigung
    einsetzt.

    Um Kontrollen zu erleichtern, muss die Arbeitsgeneh-
    migung nicht nur im Original, sondern auch in einer amt-
    lich beglaubigten Übersetzung mitgeführt werden.

    14195


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    145. Sitzung

    Berlin, Mittwoch, den 24. Januar 2001

    Beginn: 13.00 Uhr

    Für Verstöße gegen diese Bestimmungen sieht der Ge-
    setzentwurf einen Bußgeldrahmen von bis zu 500 000 DM
    vor. Er lehnt sich damit an den Bußgeldrahmen an, den
    das Sozialgesetzbuch für die illegale Beschäftigung von
    Arbeitnehmern vorsieht.

    Neben den Vorschriften zur Bekämpfung der illegalen
    Beschäftigung sieht der Gesetzentwurf auch Regelungen
    vor, nach denen der Spediteur und jeder andere Verlader
    nur Beförderungsunternehmen einsetzen darf, die im Be-
    sitz einer Gemeinschaftslizenz oder einer nationalen Er-
    laubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz sind. Der
    Bußgeldrahmen wird für Verstöße gegen diese Bestim-
    mung auf 50 000 DM angehoben.

    Schließlich sieht der Gesetzentwurf vor, dass neben der
    allgemeinen Zuständigkeit der Länder für Kontrollen im
    Bereich der illegalen Beschäftigung auch das Bundesamt
    für Güterverkehr zuständig ist, das bereits auf anderen
    Gebieten erfolgreich Kontrollen auf der Straße durch-
    führt, zum Beispiel im Bereich der Verkehrssicherheit
    oder des Umweltschutzes.

    Die Bundesregierung hat mit den Vorarbeiten zu die-
    sem Gesetzentwurf entsprechenden Überlegungen der
    Europäischen Kommission vorgegriffen. Die Europä-
    ische Kommission hat inzwischen einen Verordnungsent-
    wurf vorbereitet, der eine so genannte Fahrerbescheini-
    gung für Fahrer von Fahrzeugen vorsieht, die mit
    Gemeinschaftslizenz verkehren, um der illegalen Be-
    schäftigung von Fahrern Einhalt zu gebieten. Das Vorha-
    ben der EU wird von der Bundesregierung nachhaltig un-
    terstützt. Die Bundesregierung kann jedoch im Interesse
    des nationalen Transportgewerbes nicht so lange warten,
    bis der Kommissionsvorschlag in Kraft tritt. Die nationa-
    len Vorschriften werden unmittelbar nach In-Kraft-Treten
    einer EU-Regelung aufgehoben und entsprechend ange-
    passt.

    Lassen Sie mich zu dem Fazit kommen: Mit diesem
    Gesetzentwurf werden wirksame Maßnahmen gegen
    Lohndumping vorgenommen: verschärfte Kontrollen,
    auch durch das Bundesamt für Güterverkehr, ein hoher
    Bußgeldrahmen sowohl für die Spediteure, die illegale
    Fahrer einsetzen, als auch für die Verlader, die mit in die
    Verantwortung einbezogen werden, und eine einheitliche
    Regelung mit klaren Vorgaben. Die Vorwegnahme einer
    europäischen Regelung beflügelt den europäischen Pro-
    zess. Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetzentwurf den
    entscheidenden Beitrag gegen den ruinösen Wettbewerb
    im Frachtbereich leisten. Damit wird deutlich, dass das
    Speditionsgewerbe die Bundesregierung an ihrer Seite
    hat.



Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Vielen
Dank, Herr Bundesminister. – Wir kommen zunächst zu
den Fragen, die sich mit diesem Themenbereich beschäf-
tigen. Ich darf Sie bitten, Ihre Fragen zu stellen. Der Kol-
lege Horst Friedrich von der F.D.P.-Fraktion meldet sich
zu Wort.

Bitte schön, Herr Friedrich.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Friedrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Minister,
    Sie gehen mit diesem Gesetzentwurf einen Schritt in die
    richtige Richtung. Das Ziel ist die Herstellung gleicher
    Beschäftigungsbedingungen. Ob und vor allen Dingen
    wann diese Gesetzesvorlage Wirkung zeigt, insbesondere
    unter Berücksichtigung der europäischen Dimension, ist
    fraglich.

    Sie lassen allerdings eine andere Flanke offen. Darauf
    bezieht sich meine Frage: Ist es zur Verbesserung der
    Wettbewerbssituation in Deutschland nicht möglich, das,
    was bereits elf EU-Länder insbesondere im Hinblick auf
    die enorm gestiegenen Kraftstoffpreise für ihr Gewerbe
    machen, nämlich Kfz-Steuerermäßigungen, Mineralöl-
    steuerermäßigungen oder Lohnkostenzuschüsse – wie in
    Frankreich – zu gewähren, auch dem deutschen Gewerbe
    zuzugestehen? Die Betankung eines LKW kostet in
    Deutschland durch die Ökosteuer und andere Kom-
    ponenten mittlerweile bis zu 200 DM mehr als bei den
    Konkurrenten in Europa. Dieses Problem haben Sie bis-
    her nicht berücksichtigt.

    Herr Eichel ging mit stark aufgeblähten Backen nach
    Brüssel. Er wollte dort die ganzen Ausnahmegenehmi-
    gungen aufheben lassen, die mit Zustimmung der deut-
    schen Bundesregierung erteilt worden sind. Der Presse ist
    zu entnehmen – mein Stand ist vom 19. Januar dieses Jah-
    res –, dass er mit weniger stark aufgeblasenen Backen
    zurückgekommen ist. Offensichtlich war die EU der Mei-
    nung: Wenn sich Deutschland hier durchsetzen will, dann
    können auch die Sonder- und Ausnahmegenehmigungen
    bei der Ökosteuer, die Deutschland eingeführt hat, nicht
    mehr gewährleistet werden.

    Wann kommt flankierend zu den jetzt von Ihnen ange-
    sprochenen Maßnahmen eine Entscheidung, die dem
    deutschen Gewerbe aus unserer Sicht über die von Ihnen
    geplanten gesetzlichen Maßnahmen hinaus hilft?

    Kurt Bodewig, Bundesminister für Verkehr, Bau- und
    Wohnungswesen: In meinen einführenden Bemerkungen
    habe ich darauf hingewiesen, dass sich die Harmoni-
    sierung im Sommer 1998 auf die Freigabe der Kabotage
    beschränkte und in anderen Bereichen, unter anderem im
    Steuerbereich, nicht erfolgte. Wie Sie wissen, sind im
    Ecofin-Rat, also im Europäischen Rat der Finanzminister,
    die unterschiedlichen Steuervergünstigungen im Kraft-
    verkehrsgewerbe angesprochen worden. Die schwedische
    Ratspräsidentschaft hat einen umfassenden Vorschlag
    vorgelegt, der berücksichtigt, dass wir zurzeit 100 unter-
    schiedliche Ausnahmeregelungen haben; darüber haben
    wir im Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
    schon sprechen können. Es geht also darum, eine Lösung
    zu finden, wie diese 100 Ausnahmeregelungen auf ein
    Mindestmaß reduziert werden können.

    Lassen Sie mich Ihnen kurz einige Zahlen nennen: Die
    aktuellen Preise in der Bundesrepublik Deutschland sind
    im Vergleich zu anderen Ländern wie Frankreich und
    Großbritannien relativ niedrig. Auch können Sie erken-
    nen, dass die Preise aufgrund der Veränderung der Rohöl-
    preise abgesenkt worden sind. Berücksichtigen wir die
    Steuervergünstigungen, die in den Niederlanden, in
    Frankreich und in Italien gewährt werden, beim Vergleich




    Bundesminister Kurt Bodewig
    14196


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    der Tankstellenpreise und ziehen die steuerliche Belas-
    tung ab, so hatten wir in Deutschland im Jahr 2000 eine
    Realbelastung – Preis ohne Mehrwertsteuer und Mine-
    ralölsteuerbegünstigung – von 1,43 DM, in den Nieder-
    landen von 1,33 DM, in Frankreich von 1,38 DM und in
    Italien von 1,44 DM. Sie erkennen, dass sich die Preis-
    entwicklungen in Europa nicht sehr unterscheiden.
    Rechne ich diese Zahlen auf das Jahr 2001 mit den jetzt
    gültigen Regelungen hoch, dann nähern sie sich noch wei-
    ter an. Die realen Marktpreise sind wie folgt: in Deutsch-
    land 1,38 DM, in den Niederlanden 1,33 DM, in Frank-
    reich 1,36 DM und in Italien 1,41 DM.

    Angesichts der Mineralölpreisschwankungen ist das
    von Ihnen beschriebene Problem also nicht das zentrale
    Problem des Gewerbes. Zentrales Problem ist ein Lohn-
    dumping aufgrund des illegalen oder zumindest deutlich
    missbräuchlichen Einsatzes von „Billigfahrern“. Dem
    helfen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ab. Ich
    freue mich auch über die signalisierte Unterstützung. Für
    das deutsche Speditionsgewerbe ist dies der entschei-
    dende Schritt, der ja auch schon zu Zeiten der alten Re-
    gierung in der Diskussion war. Wir legen den Gesetzent-
    wurf jetzt auf den Tisch und ich bitte hierfür im Parlament
    um breite Unterstützung.