Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2001
        Dr. Uwe-Jens Rössel
        14179
        (C)(A)
        1) Anlage 5
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2001 14181
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Albowitz, Ina F.D.P. 19.01.2001
        Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 19.01.2001
        Dr. Blank, CDU/CSU 19.01.2001
        Joseph-Theodor
        Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 19.01.2001
        Bodewig, Kurt SPD 19.01.2001
        Brähmig, Klaus CDU/CSU 19.01.2001
        Brunnhuber, Georg CDU/CSU 19.01.2001
        Bulmahn, Edelgard SPD 19.01.2001
        Catenhusen, SPD 19.01.2001
        Wolf-Michael
        Deß, Albert CDU/CSU 19.01.2001
        Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/ 19.01.2001
        DIE GRÜNEN
        Friedhoff, Paul K. F.D.P. 19.01.2001
        Friedrich (Altenburg), SPD 19.01.2001
        Peter
        Friedrich (Bayreuth), F.D.P. 19.01.2001
        Horst
        Friedrich (Mettmann), SPD 19.01.2001
        Lilo
        Fuchs (Köln), Anke SPD 19.01.2001
        Gehrcke, Wolfgang PDS 19.01.2001
        Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 19.01.2001
        Dr. Gysi, Gregor PDS 19.01.2001
        Hanewinckel, Christel SPD 19.01.2001
        Haschke (Großhenners- CDU/CSU 19.01.2001
        dorf), Gottfried
        Heise, Manfred CDU/CSU 19.01.2001
        Dr. Hendricks, Barbara SPD 19.01.2001
        Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 19.01.2001
        DIE GRÜNEN
        Homburger, Birgit F.D.P. 19.01.2001
        Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 19.01.2001
        Irber, Brunhilde SPD 19.01.2001
        Jünger, Sabine PDS 19.01.2001
        Klappert, Marianne SPD 19.01.2001
        Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 19.01.2001
        Lamp, Helmut CDU/CSU 19.01.2001
        Lehn, Waltraud SPD 19.01.2001
        Dr. Leonhard, Elke SPD 19.01.2001
        Dr. Lippold (Offen- CDU/CSU 19.01.2001
        bach), Klaus W.
        Dr. Luft, Christa PDS 19.01.2001
        Matschie, Christoph SPD 19.01.2001
        Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 19.01.2001
        DIE GRÜNEN
        Nahles, Andrea SPD 19.01.2001
        Nickels, Christa BÜNDNIS 90/ 19.01.2001
        DIE GRÜNEN
        Otto (Erfurt), Norbert CDU/CSU 19.01.2001
        Otto (Frankfurt), F.D.P. 19.01.2001
        Hans-Joachim
        Dr. Pfaff, Martin SPD 19.01.2001
        Pflug, Johannes SPD 19.01.2001
        Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 19.01.2001
        Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 19.01.2001
        Reiche, Katherina CDU/CSU 19.01.2001
        Rübenkönig, Gerhard SPD 19.01.2001
        Rühe, Volker CDU/CSU 19.01.2001
        Schmidt (Aachen), Ulla SPD 19.01.2001
        Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 19.01.2001
        Hans Peter
        Dr. Stadler, Max F.D.P. 19.01.2001
        Steiger, Wolfgang CDU/CSU 19.01.2001
        Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 19.01.2001
        Vogt (Pforzheim), Ute SPD 19.01.2001
        Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ 19.01.2001
        DIE GRÜNEN
        Welt, Jochen SPD 19.01.2001
        Wohlleben, Verena SPD 19.01.2001
        Dr. Wolf, Winfried PDS 19.01.2001
        Zapf, Uta SPD 19.01.2001
        Zierer, Benno CDU/CSU 19.01.2001
        Anlage 2
        Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung
        der Unterrichtung: 4. Bericht der Bundesregie-
        rung zur Auswärtigen Kulturpolitik 1999 (Ta-
        gesordungspunkt 12, 143. Sitzung)
        Prof. Dr. Rita Süssmuth (CDU/CSU): Auswärtige
        Kulturpolitik gewinnt im Rahmen der Globalisierung ei-
        nen steigenden Stellenwert und eine wachsende Bedeu-
        tung.
        entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlagen zum Stenographischen Bericht
        Alte Erwartungen und Interessen an den bilateralen
        kulturellen Austausch, an den kulturellen Eigenarten des
        jeweils anderen Landes oder anderen Kulturwerten blei-
        ben erhalten: an Sprache, Literatur, Theater, Film, bil-
        dende Kunst, Musik. Das Wissen um die Kultur des an-
        deren ist ein Schlüssel zur Identität und Wertschätzung
        der anderen Nation oder der grenzüberschreitenden Kul-
        turräume.
        Dabei vermitteln sich Bilder und Beurteilungen von ei-
        nem Land mit seinen Besonderheiten, Stärken und
        Schwächen. Sosehr die Kultur weltweit im Fluss ist, Kul-
        turen durch immer stärkere Internationalisierung Eigen-
        prägung zu verlieren scheinen, sind sie weltweit ein
        Kernbereich des Selbstverständnisses wie auch des Selbst-
        wertes, aber auch notwendig zum Verständnis anderer
        Länder und ihrer Menschen.
        Kultur sagt Entscheidendes aus über die Gestaltungs-
        kraft der Menschen in den verschiedenen Lebensberei-
        chen, über kreative Entwürfe, die sich in ihren Siedlungs-
        und Bauformen, in Sprache und Schrift, in bildender
        Kunst und Musik, in Mode und Design, in der Gestaltung
        der öffentlichen Räume, in den alltäglichen Gebrauchsge-
        genständen, vor allem im individuellen und im Gruppen-
        verhalten niederschlagen. Zur Kultur gehören entschei-
        dend die privaten und öffentlichen Lebensformen.
        Menschen identifizieren sich über ihre jeweiligen Kul-
        turen, über das je Eigene und das von außen Hinzukom-
        mende. Der Anteil der „Wiedererkennbarkeit“ im moder-
        nen Großstadtbild – ob New York, Jakarta, Singapur,
        Frankfurt, Berlin oder Paris – wächst, ebenso der des in-
        ternationalen englischsprachigen Unterhaltungssektors,
        aber gleichzeitig bleibt in der Unverwechselbarkeit die
        Vielfalt mit dem je Unterschiedlichen, der individuellen
        und kollektiven Andersartigkeit.
        In dieser europäischen, afrikanischen, asiatischen,
        amerikanischen und lateinamerikanischen Vielfalt gibt es
        wiederum ein verbindendes gesellschaftliches und kultu-
        relles Thema: die Zivilgesellschaft mit ihren Freiheits-
        rechten, ihrer freiheitlichen und sozial verpflichtenden
        Lebensgestaltung, mit Beteiligung und Selbstbestim-
        mung, mit den Prinzipien der Gewaltlosigkeit, der Tole-
        ranz, des friedlichen Zusammenlebens mit Menschen an-
        derer Religionen und Kulturen, anderer Hautfarbe,
        anderer politischer Überzeugungen. Die Zivilgesellschaft
        oder auch Bürgergesellschaft ist ein kulturelles Gesamt-
        konzept für Politik, Wirtschaft, Kunst und Wissenschaft,
        für den Umgang zwischen Menschen und Völkern. Na-
        tionen weisen sich über ihre Kultur bzw. ihre Kulturen
        aus. Dazu gehören weltweit immer stärker die Werte und
        Normen von Zivilgesellschaften, von der Achtung und
        dem Schutz des anderen als unverletzbar in seiner Men-
        schenwürde, in der Bindung an das Recht und die Abkehr
        von Willkür, des Miteinanders anstelle von Diskriminie-
        rung bzw. gesellschaftlicher und individueller Ausgren-
        zung, an nachhaltigen Entwicklungschancen, Wohlfahrt,
        Freiheit und Frieden.
        Dabei geht es um eine Kultur der Partnerschaft und
        Kooperation. Im Gegensatz zu Herrschaft und Konfronta-
        tion wird das Prinzip der Kooperation und des kooperati-
        ven Wettbewerbs gesetzt.
        Diese zentralen Veränderungen werden auch im 4. Be-
        richt der Bundesregierung zur Auswärtigen Kulturpolitik
        deutlich angesprochen. Aber wie das erweiterte, auf die
        Globalisierung und die Sparzwänge antwortende Konzept
        umgesetzt werden soll, bleibt in zentralen Punkten offen.
        Wenn die Kultur – von der politischen bis zur Unter-
        haltungskultur – die Grundlage aller Entwicklung und
        Beziehungen ist, dann muss ihre Priorität in den zentralen
        ereichen auch sichtbar werden. Stattdessen wird an den
        Kultureinrichtungen und ihrer Förderung sichtbar ge-
        spart. Es gibt eine Reihe von sinnvollen und innovativen
        Ansätzen, zum Beispiel die Zusammenführung von
        Goethe-Instituten und Inter Nationes. Aber dort, wo
        Goethe-Institute geschlossen werden, tritt nichts Ver-
        gleichbares an ihre Stelle. Wo Kulturarbeit und -austausch
        abnehmen oder ganz entfallen, hat das mittel- und lang-
        fristig Auswirkungen auf Politik und Wirtschaft.
        Während Frankreich oder auch Großbritannien ihre
        kulturelle Attraktivität im Ausland massiv ins Spiel brin-
        gen, ausländische Studenten in großer Zahl anwerben, wie
        zum Beispiel in England, um im Wettbewerb um Zuwan-
        derung erforderliche Hochqualifizierte für den Arbeits-
        markt zu gewinnen und zugleich die Exportchancen zu er-
        höhen, bleibt bei uns eine solche Werbung bislang aus.
        Das große Interesse an Deutschland, an deutscher Sprache
        in Mittel- und Ost- wie Südosteuropa vermögen wir aus
        finanziellen Engpässen heraus nicht abzudecken.
        Die Diskrepanzen zwischen gewollter Neuorientie-
        rung Auswärtiger Kulturpolitik und faktischer Umsetzung
        sind zu groß. Bei Einsparungen von 3,2 Prozent von 1999
        auf 2000 bei den Bundesaufgaben insgesamt entfällt ein
        Minus von 4,7 Prozent auf den Kulturhaushalt beim Aus-
        wärtigen Amt. Besonders einschneidend sind die Kürzun-
        gen im Bereich der Sprachförderung im Ausland, einer
        der vordringlichen Aufgaben deutscher Auswärtiger Kul-
        turpolitik. Die Förderung der deutschen Sprache in Mit-
        tel- und Osteuropa ist nicht nur für die dort lebenden Men-
        schen und deutschen Minderheiten von Bedeutung.
        Sprache ist auch ein Element einer Brücke, ein tragendes
        Element, das in seiner Funktion nicht unterschätzt werden
        sollte. Wer beim Sprachunterricht Stellen abbaut, nimmt
        wissentlich die Verschlechterung von Kommunikations-
        möglichkeiten in Gegenwart und Zukunft in Kauf.
        Nicht hinzunehmen ist der Umfang der Kürzungen der
        Mittel für die deutschen Minderheiten in Mittel- und Ost-
        europa. Ich will einmal an Zahlen deutlich machen, was
        hier vorgesehen oder bereits auf den Weg gebracht wor-
        den ist. Die Zahl der nach Polen entsandten Programm-
        lehrer soll im Schuljahr 2000/2001 auf 80 reduziert wer-
        den, im Schuljahr 1998/1999 waren dort noch 132 Pro-
        grammlehrer tätig. Und schon diese Zahl war, wie wir
        wissen, nicht ausreichend! Die Zahlen für Ungarn: 65 statt
        bisher 87; für Russland: 58 statt bisher 65; für Tschechien:
        44 statt bisher 61; für Rumänien; 53 statt bisher 55 Pro-
        grammlehrer. Gerade im deutsch-polnischen und
        deutsch-tschechischen Verhältnis werden solche Kürzun-
        gen nicht zur Intensivierung unserer bilateralen Bezie-
        hungen – über die Kulturbeziehungen hinaus – beitragen.
        Von immer größerer Dringlichkeit ist die Art der
        Medien im Ausland. Deutschlandbilder – Bilder unserer
        Kultur, das heißt zugleich Bilder des Miteinanders von
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 200114182
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Menschen unterschiedlicher Kulturen und Hautfarben,
        die bei uns leben, mit uns leben – vermitteln sich so stark
        wie nie zuvor über das Medium Fernsehen. Der Hörfunk
        behält seine Rolle, ist schnell einsetzbar in Krisensitua-
        tionen und Konfliktzeiten. Wenn es um die Präsenz von
        Bildern aus unserem Land weltweit geht, dann müssen
        wir feststellen, dass hier Defizite vorhanden sind, wenn
        wir über die Grenzen Europas hinweg in andere Erdteile
        schauen. Dort erfährt man wenig über uns – es sei denn,
        andere berichten über Deutschland.
        Anlage 3
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zurBeratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes
        zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetz-
        buch (Erstes SGB IV – Änderungsgesetz –
        1. SGB IV-ÄndG) (Tagesordungspunkt 18)
        Renate Jäger (SPD): Mit dem heute zu diskutieren-
        den Gesetzentwurf wollen wir das Haushaltsrecht der So-
        zialversicherung an die 1998 flexibilisierten Grundsätze
        des öffentlichen Haushaltswesens anpassen. Die Neure-
        gelungen sollen insgesamt zu einer wirtschaftlicheren und
        sparsameren Haushaltsführung der Sozialversicherungs-
        träger beitragen.
        Im Wesentlichen werden drei Änderungen in den haus-
        haltsrechtlichen Vorschriften des SGB IV vorgenommen:
        Erstens. In Zukunft werden die Sozialversicherungs-
        träger bei allen finanzwirksamen Maßnahmen zur Durch-
        führung von angemessenen Wirtschaftlichkeitsunter-
        suchungen verpflichtet. Bislang sieht das SGB IV nur bei
        Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung sol-
        che Untersuchungen vor. Das reicht angesichts des großen
        Finanzvolumens in der Sozialversicherung nicht aus.
        Mir ist bewusst, dass die Sozialversicherungsträger
        schon heute in hohem Maße ihrer Verantwortung für eine
        wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Mittel ih-
        rer Beitragszahler gerecht werden. Ich möchte dies an die-
        ser Stelle ausdrücklich betonen und auch all denen Dank
        und Anerkennung aussprechen, die sich in Verwaltung,
        Geschäftsführung und Selbstverwaltung diese Aufgabe zu
        Eigen gemacht haben. Dennoch wollen wir mit der neuen
        Vorschrift erreichen, dass auf allen Verantwortungsebe-
        nen ein noch stärkeres Kostenbewusstsein entsteht.
        Der Umfang der durchzuführenden Wirtschaftlich-
        keitsuntersuchung richtet sich nach der Bedeutung der
        Maßnahme. Damit entsteht kein unnötiger Verwal-
        tungsaufwand und die Regelung ist in der Praxis gut um-
        setzbar.
        Zweitens. Die Sozialversicherungsträger werden
        außerdem verpflichtet, in geeigneten Bereichen eine Kos-
        ten- und Leistungsrechnung einzuführen. Mit der Kosten-
        und Leistungsrechnung wird ein betriebswirtschaftliches
        Instrument eingeführt, das als Informations-, Steuerungs-
        und Kontrollinstrument das öffentliche Haushaltsrecht er-
        gänzen soll. Sie schafft eine in dieser Form bisher nicht
        vorhandene Transparenz von Kosten und Leistungen.
        Da die Sozialversicherungsträger bereits über Erfah-
        rungen damit verfügen, bieten sie sich für eine Einführung
        der Kosten- und Leistungsrechnung geradezu an. Außer-
        dem sind sie in ihrer Kunden- und Produktorientiertheit
        mehr und mehr vergleichbar mit privaten Unternehmen.
        Außerdem können Träger die Kosten vergleichbarer
        Produkte gegenüberstellen, sodass auch ein Behörden-
        vergleich möglich ist. Ich gehe davon aus, dass dies auch
        für uns als Gesetzgeber zu zusätzlichen, wertvollen Er-
        kenntnissen führt und für die Versicherten eine verbes-
        serte Beratung bringt sowie eine schnellere Antragsbear-
        beitung ermöglicht.
        Auch in diesem Bereich haben wir besonderes Au-
        genmerk auf die Praxistauglichkeit gelegt. Wie in der Ge-
        setzesbegründung festgehalten, muss die Einführung der
        Kosten- und Leistungsrechnung selbst wirtschaftlich sein.
        Deshalb wird es Bereiche (einzelne Sozialversicherungs-
        träger oder Teile von ihnen) geben, die zum Beispiel we-
        gen ihrer geringen Größe oder atypischen Struktur für die
        Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung nicht
        geeignet sind und dabei dann auch nicht einbezogen wer-
        den.
        Die Spitzenverbände haben die Aufgabe, die fachli-
        chen und technischen Vorgaben der Kosten- und Leis-
        tungsrechnung innerhalb von zwei Jahren zu erstellen.
        Damit haben die Träger auch ausreichend Zeit, Erfahrun-
        gen mit diesem Instrument zu sammeln.
        Drittens. Die Rentenversicherungsträger werden unter
        Berücksichtigung der Besonderheiten der Träger an die
        Bewertungs- und Bewirtschaftungsmaßstäbe des Bundes
        bzw. der aufsichtsführenden Länder gebunden. Der Bund
        hat angesichts der finanziellen Größenordnung der Mittel,
        die an die Rentenversicherungsträger gezahlt werden, ein
        hohes Interesse daran, stärkere Einflussmöglichkeiten in
        Bezug auf die Haushalte der Träger zu erhalten und so
        eine wirtschaftliche Verwendung der gezahlten Bundes-
        mittel sicherzustellen. Die Vorschrift sieht vor, dass die
        landesunmittelbaren Träger daher an die Bewertungs- und
        Bewirtschaftungsmaßstäbe der aufsichtsführenden Län-
        der und die bundesunmittelbaren Träger an die des Bun-
        des gebunden werden.
        Unter dem Begriff „Bewertungs- und Bewirtschaf-
        tungsmaßstäbe“ werden Grundsätze und Richtlinien zu-
        sammengefasst, die für eine Vielzahl von Fällen gelten.
        Dies sind zum Beispiel haushaltsgesetzliche Vorgaben,
        Richtlinien über die Haltung und Beschaffung von Dienst-
        fahrzeugen und Richtlinien über die Personalbedarfser-
        mittlung.
        Alle Stellen der öffentlichen Hand stehen zu Recht in
        der kritischen Beobachtung der Bürger und der Medien.
        Deshalb ist es wichtig, besonders für die Entscheidungs-
        träger vor Ort, über vergleichbare Standards für die Ver-
        waltungskosten zu verfügen und damit besser für eine
        wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung sorgen zu
        können.
        Auch hier zeigt sich, dass es uns auf eine handhabbare
        Rechtsvorschrift ankommt. Insoweit ist auch den Bedenken
        von Rentenversicherungsträgern, die im Rahmen einer
        Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
        geäußert wurden, Rechnung getragen worden.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2001 14183
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        So ist über einen entsprechenden Änderungsantrag
        noch mal verdeutlicht worden, dass bei der Anwendung
        dieser Maßstäbe die Besonderheiten der einzelnen Versi-
        cherungsträger zu berücksichtigen sind. So bleibt den Trä-
        gern ein weiter Spielraum und Flexibilität für eigene
        Entscheidungen und zur Ausübung ihres Selbstverwal-
        tungsrechts.
        Des Weiteren soll mit dem vorliegenden Gesetzent-
        wurf das Problem der selbstständigen Lehrer, Pflegeper-
        sonen und auch Hebammen gelöst werden, die eigentlich
        seit 1922 rentenversicherungspflichtig waren bzw. sind
        und ihrer Versicherungspflicht nicht nachgekommen sind.
        Durch die Neuregelungen zur Bekämpfung der Schein-
        selbstständigkeit und die Einführung der Renten-
        versicherungspflicht für so genannte arbeitnehmerähnli-
        che Selbstständige sah sich die BfA genötigt, im Rahmen
        der Verjährung erhebliche Beitragsnachforderungen zu
        stellen.
        Zu Recht warfen die Lehrer ihren Auftraggebern und
        den Sozialversicherungsträgern mangelnde Aufklärung
        vor. Die Mehrzahl der Lehrer sei gutgläubig davon aus-
        gegangen, nicht der Rentenversicherungspflicht zu unter-
        liegen, und hatte zum Teil anderweitige Altersvorsorge
        getroffen.
        Nun schaffen wir für selbstständige Lehrer, aber auch
        für selbstständige Pflegepersonen und Hebammen eine
        befristete Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversi-
        cherungspflicht unter denselben Voraussetzungen, unter
        denen auch arbeitnehmerähnliche Selbstständige ein Be-
        freiungsrecht haben. Dazu müssen sie in einem Antrag
        glaubhaft machen, dass sie von der Versicherungspflicht
        keine Kenntnis hatten, und sie mussten am 1. Januar 1999
        das 50. Lebensjahr vollendet haben oder vor dem 10. De-
        zember 1998 eine anderweitige Vorsorge getroffen haben.
        Ich will nicht verhehlen, dass es auch weitere Forde-
        rungen vonseiten der Betroffenen gab. Aus Gerech-
        tigkeitsgründen ist es aber nicht möglich, die Gruppen,
        die schon lange der Versicherungspflicht unterliegen, wie
        das bei den selbstständigen Lehrern der Fall ist, besser
        zu stellen als diejenigen, die bis zum In-Kraft-treten der
        neuen Regelungen tatsächlich nicht rentenversicherungs-
        pflichtig gewesen sind.
        Durch eine weitere Ergänzung sollen alle Bürger der
        Europäischen Union, die für eine begrenzte Zeit im Aus-
        land beschäftigt sind, die Möglichkeit der Pflichtversi-
        cherung erhalten unter der Voraussetzung, dass sie zuvor
        in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung die all-
        gemeine Wartezeit von fünf Versicherungsjahren zurück-
        gelegt haben und nicht in einem anderen Mitgliedstaat
        versichert sind. Bisher stand diese Möglichkeit nur
        Entwicklungshelfern und deutschen Staatsangehörigen
        zu, die für eine begrenzte Zeit im Ausland beschäftigt
        sind. Die darin liegende Diskriminierung von Unionsbür-
        gern soll mit der vorgeschlagenen Änderung beseitigt
        werden.
        Alle drei Regelungssachverhalte sind zustimmungs-
        würdig, weil sie zu mehr Transparenz und Sparsamkeit
        führen – der erstgenannte –, weil sie aus einem Dilemma
        heraushelfen, nämlich den versicherungspflichtigen Selbst-
        ständigen enorme Nachzahlungen ersparen – der zweite –,
        und weil sie mehr Gerechtigkeit in die EU-Landschaft
        bringen.
        Heinz Schemken (CDU/CSU): Das Gesetz zur Än-
        derung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch geht von
        mehr Kontrolle über die Sozialversicherungsträger aus.
        Es sieht vor, dass von den Aufsichtsbehörden die Haus-
        haltspläne der Rentenversicherungsträger beanstandet
        werden können, wenn diese die Bewertungs- und Bewirt-
        schaftungsmaßstäbe des Bundes bzw. der Länder nicht
        beachten. Aus der Gesetzesbegründung zum 1. SGB IV-
        Änderungsgesetz ergibt sich mittelbar, dass die Renten-
        versicherungen ihre Mittel unwirtschaftlich verwenden.
        Die Notwendigkeit einer strengeren aufsichtlichen
        Kontrolle der Rentenversicherungsträger wird unter ande-
        rem mit der Erhöhung des Bundeszuschusses an die Ren-
        tenversicherung begründet. Damit liegen bei den Bewer-
        tungs- und Bewirtschaftungsmaßstäben teilweise reine
        Zweckmäßigkeitserwägungen zugrunde. Für die selbst-
        verwalteten Sozialversicherungsträger ist allerdings nur
        eine Rechtmäßigkeitskontrolle zulässig. Die Versiche-
        rungsträger sind bereits nach jetziger Rechtslage an die
        Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit streng
        gebunden. Sie stehen unter der Aufsicht des Prüfungs-
        rechtes des Bundes und der Länder durch die jeweiligen
        Rechnungshöfe. Dieses Recht wird auch nachdrücklich,
        wie die die Vergangenheit zeigt, wahrgenommen.
        Viel gewichtiger ist die Frage zu stellen, wie es die
        Bundesregierung und die Koalition SPD-Bündnis 90/Die
        Grünen mit der Selbstverwaltung hält. Diese Einschrän-
        kung der Selbstverwaltungskompetenzen geht im Grunde
        genommen in eine völlig falsche Richtung. Mehr Mitwir-
        kung und Teilhabe an Verantwortung ist in einer Zeit ge-
        fordert, in der die Fragen der Zukunft unserer Sozialsys-
        teme immer mehr auch eine Herausforderung für die
        Gesellschaft insgesamt werden. Deshalb wäre ein größe-
        res Vertrauen gegenüber den Selbstverwaltungsträgern
        die richtige Antwort. Stattdessen soll hier mehr staatliche
        Kontrolle eingeführt werden. Die geplante Bindung an
        Bewertungsmaßstäbe von außen bedeutet einen Eingriff
        in die Finanzorganisation und Personalhoheit der Selbst-
        verwaltung. Ein Kernbereich unseres sozialen Rechts-
        staates wird hier empfindlich getroffen. Hier wird der
        Kontrolle mehr Gewicht beigemessen als dem Grundsatz
        der Selbstverwaltung, wo die Arbeitnehmer und Arbeit-
        geber in Partnerschaft mit großem Verantwortungsbe-
        wusstsein am Konsens in der schwierigen Lage unserer
        sozialen Sicherungssysteme mitwirken.
        Die ungleiche Behandlung der Träger der Rentenversi-
        cherung, zu denen die Unfall- und Krankenversicherun-
        gen gehören, bringt im Übrigen eine weitere Spaltung des
        Selbstverwaltungsrechtes. Die CDU/CSU steht ohne Ab-
        striche zur Selbstverwaltung und deren Kompetenzen, die
        bisher mit viel Engagement und großer Verantwortlich-
        keit wahrgenommen werden. Dies ist für uns ein Herz-
        stück im Sozialstaat, der in seiner Verpflichtung auch die
        uneingeschränkte Mitwirkung der Menschen in der
        Selbstverwaltung respektieren sollte.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 200114184
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Es geht bei dieser Gesetzesänderung letztlich nur um
        eine stärkere Einflussmöglichkeit des Bundes. Auch das
        Argument, dass die Größenordnung des Bundeszuschus-
        ses eine stärkere Einflussmöglichkeit erforderlich macht,
        zieht nicht. Denn immerhin wird die eigentliche Gewich-
        tung der Verantwortung und Aufgaben, die bei den Bei-
        tragszahlern liegen, über die Selbstverwaltung auch wirt-
        schaftlich und sparsam organisiert und verwaltet. Im
        Übrigen werden die Mittel des Bundes im Wesentlichen
        durch die Vorgaben des Bundes reguliert, da sie sich aus
        nicht beitragsgedeckten Leistungen der gesetzlichen Ren-
        tenversicherung rekrutieren. Hinzu kommt das Argument,
        dass durch diesen Gesetzeseingriff mindestens mittelfris-
        tig mehr Verwaltungsaufwand und damit Kosten entste-
        hen, die zu Beitragserhöhungen und weiterer Belastung
        der Löhne führen.
        All das sollte uns mehr Zurückhaltung auferlegen,
        wenn es um immer mehr staatlichen Einfluss geht, denn
        im Spannungsverhältnis zwischen Selbstverwaltung und
        staatlichem Einfluss liegt der Anreiz, die Möglichkeit und
        das Recht der Mitwirkung der Versicherten. Dies zu si-
        chern wäre das Gebot der Stunde.
        Gerne hätten wir noch eine bessere Regelung zum
        Thema der Freiberufler gehabt, dies insbesondere bei der
        Stichtagsregelung. Wir vertrauen aber auf eine der Ren-
        tenversicherungsträger, dies insbesondere, wenn es um die
        Nachzahlungspflicht zur Rentenversicherung geht. Der
        betroffene Personenkreis, der über eine zusätzliche Alters-
        versorgung verfügt, sollte von Rentenversicherungsbeiträ-
        gen befreit werden. Dies gilt auch für die Betroffenen aus
        den EU-Ländern.
        Die CDU/CSU lehnt diesen Gesetzentwurf ab, insbe-
        sondere weil die Selbstverwaltung durch weitere staatliche
        Eingriffe in ihrer ureigensten Aufgabe eingeschränkt wird.
        Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der
        heute zur Debatte stehende Entwurf hat eigentlich die
        Einführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowie
        die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung für
        die Sozialversicherungsträger zum Gegenstand. Dazu
        fand am 25. Oktober 2000 eine Anhörung statt.
        Hierzu liegt ein Änderungsantrag der CDU/CSU,
        Drucksache 14/1058, vor. Danach sollen entgegen dem
        Entwurf die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Län-
        der die Haushaltspläne der Rentenversicherungsträger bei
        fehlender Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeits- und
        Bewertungsmaßstäbe gar nicht beanstanden. Das läuft
        dem Anliegen des Gesetzes völlig zuwider und ist daher
        abzulehnen.
        Im Änderungsantrag der Regierungskoalition, Druck-
        sache 14/1119, wird dagegen den Bedenken der Renten-
        versicherungsträger Rechnung getragen, indem bei der
        Aufsicht ausdrücklich „die Besonderheiten der Versiche-
        rungsträger zu berücksichtigen sind“. Dieser Antrag sieht
        also eine Interessenabwägung vor!
        Ein weiteres wichtiges Thema ist das Befreiungsrecht
        in der Rentenversicherung. Mit einem bisherigen Ände-
        rungsantrag, Drucksache 14/863, wollten die Regierungs-
        fraktionen bestimmten Gruppen von Selbstständigen, die
        in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert
        sind, eine zeitliche begrenzte Befreiungsmöglichkeit in
        § 231 Abs. 3 SGB VI (neu) auf Antrag einräumen. Vo-
        raussetzung ist, dass die Betroffenen glaubhaft machen
        können, von der Versicherungspflicht nichts gewusst zu
        haben, und 50 Jahre und älter sind oder vor der dritten Le-
        sung des Scheinselbstständigengesetzes eine ausrei-
        chende anderweitige Altersvorsorge getroffen haben.
        Die vorgesehene Regelung ist vor allem durch Proteste
        von selbstständigen Lehrern ausgelöst worden, die zum
        Beispiel an Volkshochschulen unterrichten. Die bisherige
        Änderung war zwar formal auf alle Selbstständigen in
        § 2 SGB VI anwendbar, wegen der Beschränkung auf sol-
        che Selbstständige, die selbst keinen versicherungspflich-
        tigen Arbeitnehmer beschäftigen, und der erforderlichen
        Glaubhaftmachung faktisch auf eine „Lex Privatlehrer“
        beschränkt.
        Dies ist auch aus den Reihen des Koalitionspartners in
        der Koordinierungsrunde kritisiert worden, da zum Bei-
        spiel nicht auch alle Hebammen von der Möglichkeit
        Gebrauch machen könnten.
        Im Dezember sind wir seitens eines Berufsverbandes
        auf eine weitere Fallgruppe aufmerksam gemacht wor-
        den: In § 229 a SGB VI wird die Versicherungspflicht ge-
        regelt, die aufgrund eines DDR-Überleitungsgesetzes
        (SWG) als Selbstständige und mitarbeitende Familienan-
        gehörige rentenversicherungspflichtig geworden sind.
        Diese Gruppe hatte von Mitte 1991 bis 31. Dezem-
        ber 1994 die Möglichkeit, aus der Versicherungspflicht zu
        kommen. Einigen der Betroffenen scheint aber weder die
        Versicherungspflicht noch die Befreiung davon bis 1994
        bekannt gewesen zu sein. Offenbar liegen zur Zeit circa
        50 bis 60 Fälle im Streit mit der BfA wegen Beitrags-
        nachforderungen. Die Streitfälle haben sogar gute Chan-
        cen auf Glaubhaftmachung, da die BfA in Sozialgerichts-
        verfahren schon eingeräumt hat, nicht hinreichend infor-
        miert zu haben.
        Diese Erfahrungen und Erkenntnisse haben wir in ei-
        nen neuen Änderungsantrag eingearbeitet. Dieser modi-
        fizierte Änderungsantrag, der Drucksache 14/863 ersetzt,
        sieht nun noch vor, auch den Selbstständigen nach
        § 229 a SGB VI die Möglichkeit einer Befreiung einzu-
        räumen, wenn diese die Unkenntnis über die Versicherungs-
        pflicht glaubhaft machen können und eine adäquate Alters-
        vorsorge selbst getroffen haben. Weiterhin sind explizit
        genannt: Lehrer und Erzieher (§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI),
        Pflegepersonen (§ 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI), Hebammen
        und Entbindungspfleger (§ 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI).
        Ausgeschlossen sind richtigerweise Handwerker,
        Künstler und Publizisten – die ja die Künstlersozialversi-
        cherung haben – sowie hausgewerbetreibende und außer-
        dem die Küstenschiffer und Küstenfischer.
        Somit sind nun alle Gruppen, die sich mehr oder min-
        der berechtigt darauf berufen können, von der Versiche-
        rungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
        nichts gewusst zu haben, von der bis zum 30. Septem-
        ber 2001 geltenden „Amnestieregelung“ begünstigt. Da-
        mit dürften nun aber wirklich alle Streitfälle bereinigt
        sein!
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2001 14185
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Im gleichen Zusammenhang hat die FDP einen Ände-
        rungsantrag, Drucksache 14/1033, eingebracht, der nun
        entweder obsolet – durch die Gesetzesbegründung klar-
        gestellt – ist oder aber inhaltlich abzulehnen ist: Die Aus-
        legung der „andersweitigen Vorsorge“ ist zu weitgehend,
        und die Ausdehnung des „Handwerkerprivilegs“ auf an-
        dere Selbständige ist unsinnig. Prinzipiell bedenkenswert
        ist dagegen der Vorschlag, anstelle des bisherigen Stich-
        tags – dem 10. Dezember 1998, der Lesung des „Schein-
        selbstständigengesetzes“ – einen Stichtag erst nach dem
        In-Kraft-Treten des Gesetzes zu nehmen.
        Insgesamt ist es der Koalition gelungen, in dieser kom-
        plizierten Materie in allen strittigen Einzelpunkten Lö-
        sungen zu finden, die vernünftig, sachgerecht und trans-
        parent sind. Wir danken dabei insbesondere auch den
        beteiligten Sachverständigen für ihre konstruktive Mitar-
        beit.
        Dr. Irmgard Schwaetzer (F.D.P.): Der vorliegende
        Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zur Versi-
        cherungspflicht von freiberuflichen Lehrern und selbst-
        ständigen Dozenten ist geradezu ein Paradebeispiel dafür,
        wie SPD, aber auch die Grünen mit den Selbstständigen
        und freien Berufen in Deutschland umgehen. Die vielen
        Bedingungen, unter denen diese sich nach dem rot-grünen
        Antrag von der Versicherungspflicht sollen befreien kön-
        nen, führen im Ergebnis dazu, dass sich an der
        Sozialversicherungspflicht von selbstständigen Lehrern
        grundsätzlich nichts ändert. Während die SPD dies mit ei-
        nem vermeintlichen Schutzbedürfnis begründet, empfin-
        den die Betroffenen dies zu Recht als Bevormundung. Ich
        kann dazu nur schlicht feststellen: Der rot-grüne Gesetz-
        entwurf ist einer modernen Gesellschaft nicht würdig.
        Worum geht es im Kern? Aufgrund einer Norm aus den
        20er-Jahren des letzten Jahrhunderts, im Jahre des Heils
        1922, möchte die Bundesversicherungsanstalt für Ange-
        stellte selbstständige Lehrer und Dozenten in die gesetz-
        liche Rentenversicherung zwingen. Das eigentlich Inte-
        ressante daran ist: Nicht nur die Betroffenen, sondern auch
        offenbar die Bundesversicherungsanstalt selber wussten
        bislang nichts von der Existenz dieser Norm und damit
        von einer etwaigen Versicherungspflicht. Daher ist diese
        bislang auch nie angewandt worden. Aber es kommt noch
        besser: Jetzt fordert die Bundesversicherungsanstalt sogar
        Beitragsnachzahlungen von den Betroffenen ein, die exis-
        tenzbedrohende Ausmaße annehmen können. All dies soll
        nun durch den rot-grünen Antrag sanktioniert werden.
        Für die F.D.P. gilt demgegenüber: Entscheidend muss
        für Selbstständige die freie Wahl ihrer Vorsorgeform sein,
        wie auch eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzli-
        chen Rentenversicherung davon unbenommen bleibt. Da-
        her hat die F.D.P. einen eigenen Antrag vorgelegt.
        Erstens. Nach dem rot-grünen Antrag können sich all
        diejenigen nicht befreien lassen, die erst nach dem 2. Ja-
        nuar 1949 geboren sind und erst nach dem 10. Dezember
        1998 eine private Rentenversicherung abgeschlossen ha-
        ben. Dies bedeutet: Sie müssen alle monatlichen Beiträge
        seit dem 1. Januar 1999 rückwirkend entrichten. Bei ei-
        nem Regelbeitrag von rund 865 DM pro Monat sind dies
        für die Jahre 1999 und 2000 allein 20 760 DM!
        Die F.D.P. fordert hiergegen: Da viele Versicherungs-
        pflichtige hiervon nichts wussten oder wissen konnten,
        sollte hier ein Stichtag nach In-Kraft-Treten dieses Geset-
        zes gewählt werden. Denn das Erfordernis, wonach
        bereits eine eigene Altersvorsorge aufgebaut worden
        sein müsse, kann – insbesondere in den neuen Bundes-
        ländern – nicht zum Tragen kommen. Dann werden auch
        die Nachforderungen obsolet.
        Zweitens. Die F.D.P. fordert, dass zur anerkannten Vor-
        sorge auch und gerade kapitalgedeckte Vorsorgeformen
        gehören müssen. So sollten zum Beispiel Kapitalversi-
        cherungen, die seinerzeit unter steuerrechtlichen Ge-
        sichtspunkten empfohlen worden sind, Berücksichtigung
        finden. Denn für die meisten Betroffenen sind etwa pri-
        vate kapitalgedeckte Lebensversicherungen deutlich
        günstiger. Auch kann es nicht angehen, dass zum Beispiel
        manche ihr Haus verkaufen müssten, um in die gesetzli-
        che Rentenversicherung einzuzahlen.
        Drittens fordert die F.D.P. darüber hinaus noch fol-
        gende Erweiterung: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass
        alle Freiberufler, die einen versicherungspflichtigen Ar-
        beitnehmer beschäftigen, versicherungsfrei sind; denn
        sonst würde es keinen Sinn machen, diese Gruppe von der
        Befreiungsmöglichkeit auszunehmen. Allerdings vermag
        nicht einzuleuchten, dass freiberuflich tätige Pflegeperso-
        nen, die in der Wochenpflege oder in der Säuglingspflege
        tätig sind und einen versicherungspflichtigen Arbeitneh-
        mer beschäftigen, selbst versicherungsfrei sein sollen (§ 2
        Nr. 2 SGB VI), während freiberuflich tätige Hebammen,
        die dieselbe Tätigkeit verrichten und einen versicherungs-
        pflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, gleichwohl ver-
        sicherungspflichtig bleiben sollen.
        Diese Ungleichbehandlung hat keine sachliche Recht-
        fertigung. Nicht nur Pflegepersonen beschäftigen häufig
        andere Pflegepersonen und überschreiten damit den Be-
        reich der höchstpersönlichen freiberuflichen Tätigkeit.
        Auch Hebammen betreiben Geburtshäuser und Entbin-
        dungsheime und beschäftigen dabei andere angestellte
        Hebammen. Insoweit besteht zwischen Pflegepersonen
        und Hebammen kein Unterschied, der eine unterschiedli-
        che gesetzliche Regelung der Versicherungspflicht recht-
        fertigen würde.
        Daher sollten Hebammen in die Reihe derer aufge-
        nommen werden, die bei Beschäftigung eines versiche-
        rungspflichtigen Arbeitnehmers versicherungsfrei sind.
        Denn was für Lehrer und Erzieher, was für Pflegeperso-
        nen gilt, kann Hebammen und Entbindungspflegern,
        schlechterdings nicht verwehrt werden.
        Ich bedaure, dass im Ausschuss für Arbeit und Sozial-
        ordnung unser Änderungsantrag von beiden Volksparteien,
        also nicht nur von SPD und Grünen, sondern auch von der
        Union abgelehnt worden ist. Offensichtlich bedeuten Ihnen
        der Fleiß, das Engagement und die Kreativität der freien
        Berufe nicht viel. Ich sichere den betroffenen Selbstständi-
        gen zu: Ab Herbst 2002 werden wir dies ändern.
        Pia Maier (PDS): Im Zusammenhang mit dieser SGB
        IV-Änderung hat die Regierungskoalition auch eine
        Änderung der Rentengesetzgebung beschlossen. Diese
        Änderung bewahrt wenigstens einige freiberufliche Leh-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 200114186
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        rerinnen und Lehrer vor horrenden Nachzahlungen in die
        Rentenkasse, die vorher nicht absehbar waren. Ein Schritt
        in die richtige Richtung, aber ein viel zu kurzer Schritt.
        Zum Hintergrund: Freiberufliche Lehrkräfte sind
        Selbstständige und wurden schon in der Weimarer Repu-
        blik in die gesetzliche Rentenkasse aufgenommen. Aller-
        dings hatte die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
        diese Tatsache jahrzehntelang nicht zur Kenntnis ge-
        nommen und folglich auch keine Rentenbescheide ver-
        schickt. Die Honorarkräfte kann man für ihre Unwissen-
        heit hier sicher nicht in Haftung nehmen. Durch das Gesetz
        gegen die Scheinselbstständigkeit fiel die Versicherungs-
        pflicht wieder auf und die freiberuflich tätigen Lehrerin-
        nen und Lehrer, die nicht in der gesetzlichen Rentenversi-
        cherung waren, sollten massive Nachzahlungen leisten –
        es geht hier um mehrere Zehntausend DM. Für Menschen,
        die an Volkshochschulen lehren und zumeist in prekären
        Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, ist das verdammt
        viel Geld.
        Die Koalition hat nun den Vorschlag gemacht, ältere
        Honorarlehrkräfte, die eine andere Alterssicherung nach-
        weisen, von der gesetzlichen Rente auf Antrag auszuneh-
        men. Damit helfen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen
        von der Koalition, nur einigen Härtefällen. Aber als Stich-
        tag haben Sie den 10. Dezember 1998 bestimmt, den Tag
        der Verabschiedung des Scheinselbstständigengesetzes.
        Und das bedeutet, dass nur diejenigen, die schon zu die-
        sem Zeitpunkt für sich eine anderweitige Altersvorsorge
        geschaffen hatten, befreit werden können. Das hilft all je-
        nen, die erst beim Erhalt ihres ersten Rentenbescheides
        aus allen Wolken fielen, überhaupt nicht und es stürzt
        viele Dozentinnen und Dozenten in finanzielle Notlagen.
        Besonders hart trifft es die freiberuflichen Lehrerinnen
        und Lehrer, die in der Annahme eine Alterssicherung ein-
        gegangen sind, dass ihnen eine gesetzliche Rentenversi-
        cherung nicht zustünde. Oftmals haben sie kaum eine
        Möglichkeit, aus dieser privaten Altersversorgung wieder
        heraus zu kommen.
        Im Gegensatz zu vielen Lehrerinnen und Lehrern, die
        Ihnen sicher auch in den vergangenen Wochen geschrieben
        haben, gehe ich davon aus, dass diese Honorarkräfte in die
        gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden soll-
        ten – und das selbstverständlich zu zumutbaren Bedingun-
        gen. Und darum müssen auch hier die Rahmenbedingun-
        gen für eine paritätische Finanzierung geschaffen werden.
        Sicher, eine Volkshochschule kann die Honorare nicht an-
        heben – jedenfalls nicht ohne eine direkte Umlage auf die
        Kosten für die Kursteilnehmer und -teilnehmerinnen.
        Dasselbe gilt auch für die Anbieter von Deutschkursen und
        andere Träger. Wenn das kostengünstige Bildungsangebot
        der Volkshochschulen weiter bestehen soll – wofür ich
        mich hier ausdrücklich ausspreche –, dann muss der Bund
        für den Arbeitgeberanteil seinen Beitrag leisten.
        In diesem Sinne hat die PDS-Fraktion einen Entschlie-
        ßungsantrag gestellt. Wir treten dafür ein, die Stichtagsre-
        gelung so zu verändern, dass die Dozentinnen und Dozen-
        ten keinerlei Nachzahlungen leisten müssen! Das ist der
        wichtigste Punkt, weil Nachzahlungsforderungen in bis zu
        fünfstelliger Höhe für die überwiegende Mehrheit der Be-
        troffenen existenzbedrohend sind. Außerdem fordern wir
        die Bundesregierung auf, eine Regelung zu schaffen, die
        vorsieht, dass der Bund – analog dem System der Künst-
        lersozialkasse – einen Zuschuss übernimmt, denn die jetzt
        geplante Regelung gefährdet nicht nur die Existenz der
        Dozentinnen und Dozenten, sondern auch das Kursangebot
        der Bildungsträger. Wenn Bildung von allen Fraktionen in
        .diesem Hause immer wieder eingefordert wird, dann dür-
        fen wir den Abbau der Bildungsangebote der Volkshoch-
        schulen nicht auch noch befördern. Gerade an den Volks-
        hochschulen hat schon immer das berühmte lebenslange
        Lernen stattgefunden und darum müssen wir dafür sorgen,
        dass sich auch weiterhin Menschen das VHS-Angebot leis-
        ten können, die zwar nur über einen schmalen Geldbeutel
        verfügen, die sich aber dennoch weiterbilden möchten.
        Aus all diesen Gründen fordere ich Sie auf: Stimmen
        Sie unserem Entschließungsantrag zu und tragen Sie da-
        mit zum Zustandekommen einer für alle Betroffenen so-
        zialverträglichen Lösung bei.
        Lassen Sie mich zum Schluss noch einige wenige
        Worte zum eigentlichen Gegenstand des Gesetzes verlie-
        ren: Die Versicherungsträger arbeiten schon lange nach
        den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
        Sie werden auch mit der Einführung von Kosten- und Leis-
        tungsrechnungen ihre Arbeit weiter gut leisten. Dass sie
        sich gegen eine Umstellung wehren, ist verständlich. Es
        gibt allerdings einen guten Grund, diese Umstellung zu
        fordern: Für die Aufsichtsbehörde ist die Arbeit einfacher,
        wenn überall nach denselben Grundsätzen geprüft werden
        kann. Und für die wenigen Bürgerinnen und Bürger, die
        es wagen, sich näher mit dem öffentlichen Haushaltswe-
        sen einzulassen, zum Beispiel um eine Kontrollfunktion
        in Aufsichtsgremien auch tatsächlich und nicht nur formal
        auszuüben, wird es auch einfacher: Hat man das System
        dann einmal verstanden, kann man es immer anwenden.
        Im Sinne des Abbaus und der Vereinfachung von Büro-
        kratie, im Sinne von Transparenz und Einflussmöglich-
        keiten der Bürgerinnen und Bürger sind gleiche Haus-
        haltsführungsgrundsätze ein Fortschritt. Und darum wird
        die PDS-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen.
        Anlage 4
        Zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung des Entschließungsantrags: Wett-
        bewerbsbedingungen für die deutsche Tourismus-
        wirtschaft in Euro-Land (Tagesordnungspunkt 21)
        Rosel Neuhäuser (PDS): Seit dem Einbringen des
        Entschließungsantrags der F.D.P. zu Wettbewerbsbedin-
        gungen für die deutsche Tourismuswirtschaft im Euro-
        Land ist geraume Zeit vergangen. Seit dieser Zeit hat sich
        in der Entwicklung der Tourismusbranche einiges getan.
        Es gibt in den neuen Ländern eine positive Entwicklung.
        Nicht nur die Angebote, sondern auch der Umweltschutz
        haben im Ausbau und der Weiterentwicklung des Touris-
        mus in Deutschland einen wichtigen Platz eingenommen.
        Dieser Aufwärtstrend ist erfreulich, weil er unter an-
        derem für viele Menschen, besonders in strukturschwa-
        chen Regionen, einen wichtigen Faktor für Beschäftigung
        und wirtschaftlichen Aufschwung signalisiert. Aber we-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2001 14187
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        der Euphorie noch eindeutige Rückschlüsse sind in die-
        sem Zusammenhang berechtigt. Die Tourismuswirtschaft
        muss sich in den nächsten Jahren noch auf enorme Verän-
        derungen einstellen. Nicht nur die Einführung des Euro,
        sondern die Fragen des Strukturwandels und die Frage der
        Qualität der Angebote sind in der Entwicklung des Tou-
        rismus in Deutschland von ausschlaggebender Bedeu-
        tung.
        Zu allen Fragen kann ich keine Ausführungen machen.
        Daher stelle ich zwei Fragen in den Mittelpunkt, die aus
        meiner Sicht weiterzuentwickeln sind, die ich allerdings
        nicht ausführen kann.
        Erstens: die Frage der Arbeitsmarktsituation. Eine
        weite Anerkennung der beruflichen Abschlüsse aus mei-
        ner Sicht genauso notwendig wie die Schaffung von Dau-
        erarbeitsplätzen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Befristete
        oder auf dem zweiten Arbeitsmarkt funktionierende
        Strukturen sind auf Dauer keine Lösung. Deshalb fordere
        ich die Verantwortung auf, Lösungswege zur Lösung die-
        ser Frage zu suchen.
        Zweitens: die Fragen der Harmonisierung bzw. er-
        mäßigter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Arbei-
        ten. Über dieses Anliegen wurde bereits in der 13. Wahl-
        periode diskutiert. Es wurde von der F.D.P. abgelehnt.
        Inzwischen wurde der Inhalt von der Geschichte einge-
        holt. Entsprechend einer Initiative des Europaparlamentes
        ist es möglich, unter anderem arbeitsintensive Leistungen
        mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu belegen.
        Tatsächlich entschieden sich nur neun europäische Länder
        – ohne Deutschland –, diese Möglichkeit mit eventuellen
        positiven Auswirkungen für den Arbeitsmarkt wenigstens
        auszuprobieren.
        Wir sind uns in diesem Haus sicher darüber einig, dass
        Deutschland ein preiswertes, aber kein billiges Reiseland
        ist. Das deutsche Gastgewerbe sei insbesondere im Ver-
        gleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten durch die Anwen-
        dung des vollen Umsatzsteuersatzes gravierend benach-
        teiligt. Es gibt Reiseländer in der EU, in denen die Preise
        kaum unter den Preisen in Deutschland liegen. Im Ge-
        genteil: Sie liegen höher.
        Die Umsatzsteuer ist ein Faktor, der preisbestimmend
        wirkt, aber in den seltensten Fällen ausschlaggebend ist
        für die Entscheidung, wo jemand Urlaub macht. Daher ist
        aus meiner Sicht eine Insellösung für Deutschland nicht
        sinnvoll. Meine Fraktion ist vielmehr der Überzeugung,
        dass die Harmonisierung aller Finanz- und steuerpoliti-
        schen Fragen im Rahmen der EU gelingen muss, um die
        Wettbewerbschancen zu gewährleisten.
        Anlage 5
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zurBeratung des Antrags: UMTS-Milliarden für
        die Einführung einer kommunalen Investitions-
        pauschale des Bundes (Tagesordungspunkt 23)
        Hans Georg Wagner (SPD): Es ist wohl zu beklagen,
        dass die Verfahrensabläufe im Bundestag so sind, wie sie
        sind. Ende November 2000 hat der Bundestag mit den
        Stimmen der Koalition beschlossen, die Zinsersparnisse
        aus den UMTS-Verkäufen in einer Größenordnung von
        15 Milliarden DM beginnend mit dem 1. Januar 2001 für
        ein dreijähriges Investitionsförderungsgesetz, das Zu-
        kunftsinvestitionsprogramm, zu verwenden.
        Im Wesentlichen geht es um Investitionen im Baube-
        reich: Straßenbau, Schienenausbau, Altbau-Energiesanie-
        rung, die soziale Stadt sowie um die Bildungs- und For-
        schungspolitik als Zukunftsprogramm für unsere Kinder.
        Dies war der politische Wille der Koalition.
        Dabei waren wir natürlich offen für Vorschläge der an-
        deren Fraktionen. Daher bedauere ich, dass der Antrag der
        PDS erst heute, zwei Monate nach dem Beschluss des
        Bundestages, diskutiert wird. Das haben eigentlich alle
        Fraktionen so nicht verdient. Der Antrag muss im Zusam-
        menhang mit anstehenden Entscheidungen diskutiert
        werden; deshalb will ich auch heute auf diese Überlegung
        noch eingehen.
        Die PDS fordert eine kommunale Investitionspau-
        schale von 3 Milliarden DM. Bei der zu Recht angespro-
        chenen Haushaltslage der Kommunen muss jedoch das
        Gesamttableau öffentlicher Haushalte betrachtet werden.
        Bei der Klage des Saarlandes und Bremens 1991/1992
        wegen des bundesstaatlichen Finazausgleichs und ihre
        Haushaltsnotlage war ein Wesentliches Kriterium die
        Zinssteuerlastquote.
        Diese Quote muss man genau betrachten: Bund 21 Pro-
        zent, Länder 11 Prozent, Gemeinden 7 Prozent. Das heißt:
        Der Bund hat die schlechteste Haushaltslage aller deut-
        schen Gebietskörperschaften.
        Die kommunalen Haushalte unterliegen der Genehmi-
        gung der Länderinnenminister. Nur diese haben die Mög-
        lichkeit, die Haushaltszügel der Kommunen zu lockern,
        um damit Investitionen anzuregen. Die vom Zukunftsin-
        vestitionsprogramm ausgelösten Investitionen erfolgen
        ausschließlich in den Kommunen. Denn der Bau von
        125 Ortsumgehungen dient eindeutig den Kommunen.
        Zudem erfolgt eine regionale Unterstützung der Bauwirt-
        schaft: Die Erhöhung der Städtebauförderungsmittel für
        die alten Bundesländer bei Beibehaltung der Förderung in
        den neuen Ländern und die Erhöhung der Mittel „Soziale
        Stadt“ sind eindeutig auf der Haben-Seite der Kommunen
        zu verbuchen. Ich erinnere an das Altschuldenhilfegesetz,
        das auch finanzielle Entlastungen für die Kommunen be-
        deutet.
        Deshalb konnten wir Ihre Forderungen, meine Damen
        und Herren Kollegen von der PDS-Fraktion, nicht in un-
        sere Überlegungen mit einbeziehen. Mir kommt es jedoch
        darauf an, Ihre Argumente aufzunehmen und mit Ihnen zu
        diskutieren, obwohl die Entscheidungen, wie Sie selbst
        wissen, längst getroffen sind.
        Peter Götz (CDU/CSU): Wir haben gut die Hälfte der
        Legislaturperiode hinter uns. Mit Fug und Recht können
        wir feststellen: Diese rot-grüne Regierung macht eine
        kommunalfeindliche Politik.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 200114188
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Der Umgang mit den UMTS-Erlösen ist nur ein gutes
        Negativbeispiel für rot-grüne Politik. Diese Regierung
        will die kommunale Selbstverwaltung immer weiter aus-
        höhlen und lebt alte sozialistische Staatsreflexe unge-
        hemmt aus: möglichst alles von der Zentrale her kontrol-
        lieren und steuern, kein Vertrauen in die Kreativität und
        das Verantwortungsbewusstsein der örtlichen demokrati-
        schen Gemeinschaften.
        Ich will Ihnen anhand einiger Zahlen die kommunal-
        feindliche rot-grüne Politik verdeutlichen. Die Daten
        kommen übrigens aus dem Hause von Finanzminister
        Eichel, der unverdächtig ist, Zahlen für die Argumenta-
        tion der Union liefern zu wollen.
        Zunächst zur Steuerschätzung vom November 2000.
        Danach verlieren die Kommunen von 2000 auf 2001
        – von 112,2 Milliarden DM auf 110,2 Milliarden DM –
        2 Milliarden DM. Das scheint auf den ersten Blick nicht
        dramatisch zu sein. Aber wenn wir die Auswirkungen
        aller Bundesgesetze, die seit 1998 verabschiedet wurden,
        auf die kommunalen Haushalte betrachten, dann ergeben
        sich für 2001 unmittelbare Einnahmeausfälle von knapp
        6,5 Milliarden DM. Dazu kommen mittelbare Einnahme-
        ausfälle in Höhe von knapp 5 Milliarden DM, die sich au-
        tomatisch über den Mechanismus des kommunalen Fi-
        nanzausgleichs ergeben. Dies ergibt sich aus der DStGB-
        Dokumentation Nr. 16, 4. Januar 2001, auf der Grundlage
        von Zahlen des BMF.
        Die Bundesregierung hat den Kommunen seit 1998
        fast 11,5 Milliarden DM aus den kommunalen Steuer-
        haushalten herausregiert. Das ist eine riesige Summe. Das
        Geld fehlt in den Städten und Gemeinden bei der Förde-
        rung von Vereinsarbeit, bei Investitionen in Schulen, Kin-
        dergärten und vielem mehr.
        Ein Weiteres kommt hinzu: Wenn wir uns über die Zu-
        kunft der Städte und Gemeinden unterhalten, dürfen den
        Kommunen nicht laufend neue Aufgaben übertragen und
        gleichzeitig die Gelder weggenommen werden. Es kann
        und darf nur nach dem Motto gehen: Wer bestellt, bezahlt.
        Ich möchte Sie an Ihre eigene Koalitionsvereinbarung
        erinnern. Dort steht:
        Wir wollen die Finanzkraft der Gemeinden stärken
        und das Gemeindefinanzsystem einer umfassenden
        Prüfung unterziehen. Aber genau das Gegenteil tun
        Sie hier im Deutschen Bundestag: Sie schaffen im-
        mer neue Gesetze zulasten der Kommunen und eine
        umfassende Prüfung des Gemeindefinanzsystems
        haben Sie bis heute nicht in Angriff genommen.
        Stattdessen handeln Sie regelmäßig gegen Ihre eige-
        nen Ankündigungen. Sie missbrauchen die kommu-
        nalen Haushalte als Verschiebebahnhof für originäre
        Aufgaben des Bundes.
        Lassen Sie ich nur einige Beispiele nennen – Basis ist
        die Steuerschätzung von Mai 1998 –: Das Steuerände-
        rungsgesetz 1998 kostet die Gemeinden im Jahre 2001
        DM 1,66 Milliarden DM. Mit dem Steuerentlastungs-
        gesetz 1999 belasten Sie die Kommunen im Jahr 2000 und
        2001 jeweils um weitere 1,06 Milliarden DM.
        Es geht noch weiter: Die Familienförderung, mit der
        Sie sich immer loben, finanzieren die Kommunen mit
        über 700 Millionen DM, das Steuerbereinigungsgesetz
        mit 305 Millionen DM. Die Einführung der Entfernungs-
        pauschale kostet die kommunalen Haushalte 135 Milli-
        onen DM. Aber die Ökosteuer streicht der Finanzminister
        ohne eine Miene zu verziehen ein. Und letztlich belastet
        die rot-grüne Bundesregierung mit dem so genannten
        Steuersenkungsgesetz die Kommunen mit 4,46 Milliar-
        den DM.
        Fast 100 Milliarden DM hat der Bund im letzten Jahr
        durch die Versteigerung der UMTS-Lizenzen eingenom-
        men, zum Teil zulasten der Kommunen. Es war nicht ver-
        wunderlich, dass daraufhin hier in Berlin viele gute Ideen
        zur Finanzierung wichtiger Aufgaben genannt worden
        sind. Letztendlich hat die Bundesregierung die gesamte
        Summe selbst in ihrem Haushalt belassen. Es wird ver-
        fahren nach dem Motto: Erst alles selbst kassieren, dann
        Weihnachtsmann spielen und an die braven Kinder ver-
        teilen. Die Haushaltsbalance zwischen Bund, Ländern
        und Gemeinden wird weiter verzerrt.
        Gewerbesteuerausfälle und Effekte aus dem Finanz-
        ausgleich treffen die Kommunen insgesamt, vor allem in
        einzelnen Gemeinden, auf dramatische Weise. Dies wird
        zunehmend konkret. Ich will Ihnen das am Beispiel des
        Amts Stahnsdorf, einer Gemeinde mit 12 000 Einwohnern
        in Brandenburg, einmal vor Augen führen: In dieser Ge-
        meinde sind Unternehmen angesiedelt, die UMTS-Lizen-
        zen ersteigert haben. Gewerbesteuereinnahmen der Ge-
        meinde von bisher jährlich über 4 Millionen DM fallen
        weg. Im Dezember 2000 ist die Gemeinde über ihre Ge-
        werbesteuervorauszahlung für 2001 informiert worden:
        Sie bekommt nichts, null. Der Grund ist das negative Be-
        triebsergebnis wegen der hohen an den Bund zu zahlen-
        den UMTS-Lizenzen. Ebenso wird es 2002 sein und wir
        wissen, dass diese Situation noch viele Jahre anhalten
        wird. Finden Sie das gerecht?
        Von den Steuermindereinnahmen für die Kommunen
        bei der Einkommensteuer habe ich noch gar nicht gespro-
        chen. Dies ist ein Beispiel aus den neuen Ländern, die
        dringend auf eigene kommunale Einnahmen angewiesen
        sind.
        Die Menschen in den neuen Ländern wollen keine Al-
        mosen. Aber sie haben einen Anspruch darauf, dass die
        Früchte einer erfolgreichen Kommunalpolitik nicht von
        Gerhard Schröder abkassiert werden.
        Die CDU/CSU-geführte Bundesregierung hat den Auf-
        bau Ost massiv betrieben. Dabei ging es vor allem um die
        Stärkung der Kommunen. Und es ist sicher kein Zufall,
        dass die wirtschaftlich besonders erfolgreichen Wachs-
        tumszentren in den neuen Ländern genau dort sind, wo die
        Christdemokraten in Ländern und Kommunen die politi-
        sche Verantwortung tragen.
        Und wie sieht es seit dem Regierungswechsel aus? In
        der rot-grünen Bundesregierung hat der Kanzler, im Ne-
        benberuf SPD-Parteivorsitzender, die Förderung der neu-
        en Länder zur Chefsache erklärt. Der Bundestagspräsi-
        dent, im Nebenberuf stellvertretender SPD-Vorsitzender,
        sagt nach gut zwei Jahren rot-grüner Regierungsverant-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2001 14189
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        wortung, die Neuen Länder stünden auf der Kippe. Was
        heißt das? Weder PDS noch Rot-Grün tun den neuen Län-
        dern gut.
        Zum Schluss will ich noch auf eine tagesaktuell anste-
        hende Parlamentsentscheidung und ihre Wirkung auf die
        Gemeinden, Städte, Kreise zu sprechen kommen: die
        Rentenreform. Ein klares Bild fehlt bis heute. Nur eines
        wird zunehmend deutlich: Sie planen einen erneuten An-
        griff auf die kommunalen Haushalte. Die so genannte
        Rentenreform wird die Kommunen nach Schätzung des
        Deutschen Städtetages weitere 3,2 Milliarden DM kosten.
        Völlig unakzeptabel ist für uns ihr Konzept für eine
        leistungs- und beitragsfreie Grundrente. Wenn sie so
        kommt, wie sie es sich vorstellen, bestrafen Sie alle, die
        für ihr Alter vorsorgen; denn wer vorsorgt, wird versorgt
        und wer nicht vorsorgt, wird auch versorgt. Dieses Gesetz
        hat katastrophale Folgen auf die Selbstverantwortung der
        Menschen für Ihre Altersvorsorge. Sozialistisches Gedan-
        kengut führt zum unmündigen Bürger. Wir haben ein an-
        deres Gesellschaftsbild.
        Die vorgeschlagene Grundversorgung hat auch kata-
        strophale Folgen für die Kommunen, die Sie für die
        Grundsicherung verantwortlich machen wollen. Erneut
        werden die Städte und Gemeinden zum Zahlmeister für
        großzügige Sozialleistungen des Bundes. Diesen Ver-
        schiebebahnhof machen wir nicht mit.
        Ein Weiteres kommt hinzu: Sie wollen bei den Kom-
        munen neue Grundsicherungsämter schaffen – zusätzlich
        zu den Sozialämter – das heißt neue Bürokratie. Und da-
        mit greifen Sie in die kommunale Organisationshoheit
        ein.
        Skandalös ist Ihre Arroganz gegenüber den kommuna-
        len Spitzenverbänden. Sie verweigern den Kommunen
        jede Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren in der
        Sache dieser Grundsicherungsämter. Die kommunalen
        Spitzenverbände müssen zumindest angehört werden.
        Sie hätten sogar schon bei der Erarbeitung des Referen-
        tenentwurfs beteiligt werden müssen. Aber das alles
        interessiert Rot-Grün nicht. Die Schaffung von Grund-
        sicherungsämtern greift empfindlich in die Sphäre der
        kommunalen Selbstverwaltung ein.
        Sie haben mit Ihrer rot-grünen Mehrheit im Bundes-
        ausschuss für Arbeit und Sozialordnung eine Einladung
        der kommunalen Spitzenverbände zu der heutigen An-
        hörung verweigert, weil Ihnen die Kommunen lästig sind.
        In Sonntagsreden das Hohe Lied der kommunalen Selbst-
        verwaltung singen und hier, wo die Entscheidungen zu
        treffen sind, genau entgegengesetzt handeln – dieses Spiel
        lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
        Die finanzielle Sicherung der Menschen im Alter ist
        keine kommunale Aufgabe. Sie darf auch keine kommu-
        nale Aufgabe werden.
        Lassen Sie mich zusammenfassend sagen: Im Jahr
        2000 gaben die Kommunen über 47 Prozent ihrer Steuer-
        einnahmen – 55 Milliarden DM – für soziale Leistungen
        aus. Im Jahr 2001 werden es über 50 % sein. Steigerungen
        sind vorprogrammiert. – Diese Leistungen sind übertra-
        gene Staatsaufgaben, die nach Bundesgesetzen von den
        Kommunen erledigt werden müssen. Für eigene Selbst-
        verwaltungsaufgaben bleibt immer weniger übrig. Die
        Bürgerinnen und Bürger werden bei der Gestaltung des
        örtlichen kommunalen Lebensraums zunehmend entmün-
        digt. Die im Grundgesetz garantierte kommunale Selbst-
        verwaltung bleibt auf der Strecke.
        Der Umgang mit den Erlösen aus den UMTS-Lizenzen
        ist also nur eines von vielen Beispielen für die sozialisti-
        sche Politik dieser rot-grünen Bundesregierung. Die
        100 Milliarden DM haben Sie teilweise zulasten der
        Kommunen kassiert. Das ist unanständig. Geben Sie den
        Gemeinden das ihnen zustehende Geld zurück! Wir brau-
        chen in unserem Land lebensfähige Städte und Gemein-
        den, die eigenverantwortlich entscheiden können.
        Antje Hermenau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Ge-
        rade auf dem Feld der Finanzpolitik macht es mir jedes
        Mal Freude, feststellen zu können, dass wir mit unserer
        Politik Erfolge haben und einfach besser als die Opposi-
        tion sind. Immer mehr hat sich die Finanzpolitik für uns
        als ein Heimspiel entwickelt.
        Der Erfolg unserer nachhaltigen und soliden Finanz-
        politik ist für jedermann greifbar: Wir haben wieder Ver-
        trauen in der Bevölkerung und in der Wirtschaft geschaf-
        fen. Die Konjunktur gewinnt an Fahrt, der Euro erholt
        sich, die Arbeitslosenzahlen sinken und die Beschäfti-
        gung steigt. Dies sind Fakten, die nicht kleingeredet wer-
        den können.
        Mit dem Haushalt 2001 halten wir an unserem Konso-
        lidierungskurs fest. Die Neuverschuldung wird weiter ge-
        senkt. Unser Zukunftsprogramm 2000 war im letzten Jahr
        keine einmalige Kraftanstrengung. Die Konsolidierung
        des Bundeshaushalts ist für uns vielmehr eine konsequent
        zu verfolgende langfristige Daueraufgabe.
        Ziel bleibt, in 2006 einen ausgeglichenen Haushalt
        vorzulegen und danach mit dem Schuldenabbau zu be-
        ginnen. Wir können nicht immer mehr Lasten auf zukünf-
        tige Generationen verschieben. Wir wollen den Schulden-
        berg überwinden und ihn nicht einfach hinnehmen – wie
        die alte Regierungskoalition es jahrelang getan hat. Er-
        folgloses Durchwursteln ohne echten Reformwillen und
        ohne Durchsetzungsfähigkeit wäre für die Zukunft
        Deutschlands tödlich.
        Gesunde Bundesfinanzen sind erforderlich. Bei unse-
        rer Regierungsübernahme vor zwei Jahren haben wir ein
        katastrophales Finanzchaos vorgefunden. Die Bundes-
        finanzen befanden sich nach 16 Jahren Kohl-Regierung in
        einer jämmerlichen Verfassung.
        In den letzten Jahren der Regierungskoalition hatte der
        Bundeshaushalt eine chronische Unterdeckung von 80 bis
        90 Milliarden Mark. Waigel konnte die Haushaltslücken
        nur mit enormen Neuverschuldungen und Privatisierungs-
        einnahmen schließen.
        Mit einem Schuldenberg von 1,5 Billionen sitzen wir
        daher nun in der schwarz-gelben Schuldenfalle. Mehr als
        jede fünfte Steuermark müssen wir jährlich für Zinsen
        ausgeben. Das sind jährliche Steuerzahlungen der Bürger
        und Bürgerinnen in Höhe von 80 Milliarden DM. Diese
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 200114190
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Steuerzahlungen hat die alte Regierungskoalition zu ver-
        antworten. Ihre Rolle als Steuersenkungsparteien ist da-
        her völlig unglaubwürdig.
        Durch unseren Kurswechsel in der Finanzpolitik haben
        wir den Sinkflug bei der Neuverschuldung eingeleitet und
        die Handlungsfähigkeit des Staates wieder hergestellt.
        Schritt für Schritt bringen wir den Bundeshaushalt wieder
        in ein gesundes Gleichgewicht.
        Nun zu den Zukunftsinvestitionen mit Zinserspar-
        nissen aus UMTS-Einnahmen: Die UMTS-Einnahmen
        von 99,4 Milliarden DM haben wir, wie von Anfang an
        von uns gefordert, vollständig zur Tilgung von Bundes-
        schulden verwendet. Der Bund hat damit zum ersten Mal
        seit 1970 eine echte Nettotilgung geleistet. Die Bundesre-
        publik wird deshalb in diesem Jahr beim Schuldenstand
        mit 58 Prozent wieder unter der „Maastricht-Grenze“ von
        60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes liegen.
        Wir stellen damit erneut eindringlich die Solidität un-
        serer Finanzpolitik unter Beweis. Dies wird von unserer
        Bevölkerung auch anerkannt, was uns freut und die
        CDU-Opposition zunehmend ärgert. Sie kann nur noch
        durch haltlose persönliche Angriffe gegenüber unserem
        Bundesfinanzminister in Erscheinung treten, wie wir ge-
        rade diese Woche im Haushaltsausschuss feststellen
        konnten.
        Bei einem Schuldenberg von 1,5 Billionen ist Ihre Be-
        hauptung widersinnig, der Bundesfinanzminister würde
        in Geld schwimmen und könnte daher riesige Steuersen-
        kungen umsetzen. Mit der Tilgung bereinigen wir von den
        16 Jahren Kohl-Regierung lediglich 18 Monate Schulden-
        aufwuchs. Weitere 170 Monate müssen noch aufgeholt
        werden.
        Immer steigende Zinsausgaben haben die Ausgaben
        für Zukunftsinvestitionen zunehmend beschnitten. Daher
        müssen wir die Investitionen verstärken, aber auch durch
        Sparen die Ursache der Investitionsbeschränkungen
        bekämpfen. Nur so können wir die Gestaltungsspielräume
        langfristig absichern.
        Nach dieser Leitlinie haben wir uns bei der Frage der
        Verwendung der UMTS-Einnahmen ausgerichtet. Die
        durch die Tilgung entstehenden Zinsersparnisse von rund
        5 Milliarden DM wollen wir vorrangig für Zukunftsin-
        vestitionen einsetzen, die auch den neuen Ländern zugute
        kommen. Für die Umweltpolitik ist es ein großer Erfolg,
        dass neben Bildung und Forschung ein Löwenanteil für
        ökologische Investitionen zur Verfügung gestellt wird.
        Die Grünen haben sich schon immer für die Bahn stark
        gemacht. Daher freuen wir uns, dass die Mittel für die
        Schiene um 2 Milliarden DM aufgestockt wurden. Mit
        diesen Mitteln können wir sofort mit der Beseitigung von
        Langsamfahrstellen im Bestandsnetz beginnen. Die ehe-
        mals 200 Langsamfahrstellen sind auf über 1000 ange-
        wachsen. Dies hat verheerende Auswirkungen auf den
        Fahrplan und die Attraktivität der Bahn. Um die Zukunft
        der Bahn sicherzustellen, besteht hier ein dringender
        Handlungsbedarf.
        Ein ebenso dringender ökologischer Handlungsbedarf
        besteht bei der Energieeinsparung in Altbauten. Wie die
        Eisflächen am Nordpol zeigen, ist derzeit der Klimawan-
        del die größte umweltpolitische Herausforderung der
        Menschheit.Um unser Klimaziel zu erreichen, die
        C02-Emissionen bis 2005 gegenüber 1990 um 25 Prozentzu reduzieren, muss insbesondere der Trend zu steigenden
        C02-Emissionen im Bereich der privaten Haushalte ge-brochen und umgekehrt werden. Auch hier gilt, Durch-
        wursteln wie bei der alten Regierungskoalition geht nicht
        mehr.Daher legen wir in den nächsten Wochen mit einem
        Teil der Zinsersparnisse ein Altbausanierungsprogramm
        auf, mit dem wir die Trendumkehr erreichen. Wie beim
        Schuldenberg wollen wir auch hier einen Kurswechsel
        und nicht einfach die derzeitige Situation hinnehmen.
        Die Modernisierung Deutschlands im Sinne nachhalti-
        ger Politik ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die nur von
        allen staatlichen Ebenen gemeinsam bewältigt werden
        kann. Gerade für die neuen Länder sind Konzepte zu ent-
        wickeln, die gesamtstaatlich auch umsetzbar sind. Im
        Rahmen der nun anstehenden Diskussion zur Neuord-
        nung des Länderfinanzausgleichs und zur Fortsetzung des
        Solidarpakts wollen wir uns daher dafür einsetzen, dass
        die Rahmenbedingungen für die kommunalen Investitio-
        nen in den neuen Ländern nachhaltig verbessert werden.
        Mit der einmaligen Bereitstellung von 3 Milliarden DM
        ist den neuen Ländern nicht gedient. Hier benötigen wir
        vielmehr einen langen Atem.
        Gerhard Schüßler (F.D.P.): Das Anliegen, das dem
        Antrag der PDS zu Grunde liegt, ist nachvollziehbar und
        verdient im Grundsatz Unterstützung. Die ausreichende
        finanzielle Ausstattung der Gemeinden muss sichergestellt
        werden. Wir erleben viel zu oft, dass auf Bundes- oder
        Landesebene Gesetze beschlossen oder sonstige Maßnah-
        men getroffen werden, die zum Teil gravierende Auswir-
        kungen auf die kommunalen Finanzen haben.
        Trotzdem wird die F.D.P. dem vorliegenden Antrag
        nicht zustimmen. Ich will das begründen: Grundsätzlich ist
        die finanzielle Ausstattung der Gemeinden Länderangele-
        genheit. Eine kommunale Investitionspauschale, die ich
        grundsätzlich begrüße, muss von den Ländern beschlossen
        werden. Die Belange der ostdeutschen Gemeinden, die die
        PDS insbesondere anspricht, sollten eine wichtige Rolle
        im Rahmen des Solidarpaktes II spielen. Adressat dieser
        Forderung sind Bund und Länder.
        So weit zu diesem Antrag.
        Die Finanzverfassung und damit auch die finanzielle
        Ausstattung der Kommunen sind viel grundsätzlicher an-
        zugehen. Es wird immer weniger akzeptiert, dass zum Bei-
        spiel der Bund Gesetze beschließt, deren finanzielle Aus-
        wirkungen die Gemeinden zwar tragen müssen, dafür aber
        nicht genug Finanzzuweisungen von den Ländern erhal-
        ten. Auch ist das Geflecht von öffentlichen Aufgaben und
        Ausgaben mittlerweile undurchdringlich und unverständ-
        lich geworden. Im Rahmen des neu zu regelnden Länder-
        finanzausgleichs sollte daher nach Auffassung der F.D.P.
        auch die Finanzverfassung reformiert werden. Ziel dabei
        muss sein, die Aufgaben, die Ausgaben, aber auch die Ein-
        nahmen der verschiedenen Gebietskörperschaften zu ent-
        zerren. Bund, Länder und Gemeinden müssen wissen, mit
        welchen Ausgaben und mit welchen Einnahmen sie zu
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2001 14191
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        rechnen haben. Damit verträgt sich nicht das hochkompli-
        zierte Gefüge aus Gemeinschaftsaufgaben. Wir haben jetzt
        die einmalige Gelegenheit, unser Finanzsystem grundle-
        gend zu reformieren. Wir sollten diese Chance nutzen.
        Anlage 6
        Amtliche Mitteilungen
        Der Bundesrat hat in seiner 757. Sitzung am 1. De-
        zember 2000 beschlossen, gemäß Artikel 76 Absatz 2
        Grundgesetz gegen den folgenden Gesetzentwurf keine
        Einwendungen zu erheben:
        – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vor-
        schriften auf dem Gebiet der Anerkennung und
        Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zi-
        vil- und Handelssachen
        Der Bundesrat hat in seiner 758. Sitzung am 21. De-
        zember 2000 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
        zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab-
        satz 2 Grundgesetz nicht zu stellen:
        – Gesetz zurEinführung einerEntfernungspauschale
        – Fünftes Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsge-
        setzes
        – Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
        für das Haushaltsjahr 2001 (Haushaltsgesetz 2001)
        – Gesetz zur Neuregelung der sozialversicherungsrecht-
        lichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeits-
        entgelt (Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz)
        – Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Ar-
        beitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschrif-
        ten (4. Euro-Einführungsgesetz)
        – Gesetz zur Einführung einer Vergütung der Mineralöl-
        steuer für die Land- und Forstwirtschaft (Agrardiesel-
        gesetz – AgrdG)
        – Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsge-
        setzes, insbesondere zur Durchführung der EG-
        Richtlinie 98/78/EG vom 27. Oktober 1998 über die
        zusätzliche Beaufsichtigung der einerVersicherungs-
        gruppe angehörenden Versicherungsunternehmen
        sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro
        – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errich-
        tung eines Fonds „Deutsche Einheit“ und des Geset-
        zes über den Finanzausgleich zwischen Bund und
        Ländern
        – Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ver-
        besserung der betrieblichen Altersversorgung
        – Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimm-
        rechtsausübung (Namensaktiengesetz – NaStraG)
        – Gesetz zu dem Gemeinsamen Protokoll vom 21. Sep-
        tember 1988 über die Anwendung des Wiener Über-
        einkommens und des Pariser Übereinkommens (Ge-
        setz zu dem Gemeinsamen Protokoll über die
        Anwendung des Wiener Übereinkommens und des
        Pariser Übereinkommens)
        – Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes ((Neuntes)
        Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes)
        – Gesetz über die Zusammenlegung des Bundesamtes
        fürWirtschaft mit dem Bundesausfuhramt
        – Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikati-
        onseinrichtungen (FTEG)
        – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des
        ERP-Sondervermögens für das Jahr 2001 (ERP-Wirt-
        schaftsplangesetz 2001)
        – Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeits-
        verträge und zur Änderung und Aufhebung ar-
        beitsrechtlicher Bestimmungen
        Der Bundesrat hat in seiner 758. Sitzung am 21. De-
        zember 2000 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bun-
        destag am 16. November verabschiedeten Gesetz einen
        Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht
        zu stellen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Ent-
        schließung gefasst:
        Da das Gesetz in vielen Unternehmen die Betriebsor-
        ganisation, die betrieblichen Abläufe und die Kostensitua-
        tion beeinflussen kann, wird die Bundesregierung gebeten,
        dessen Wirkungen zu überprüfen und zwei Jahre nach In-
        Kraft-Treten des Gesetzes einen entsprechenden Bericht
        vorzulegen. In die Überprüfung sollte neben der Beschäf-
        tigungswirkung insbesondere einbezogen werden, ob
        – durch die Festlegung des Schwellenwertes auf 15 Ar-
        beitnehmer in § 8 Abs. 7 Kleinbetriebe mit bis zu
        50 Arbeitnehmern übermäßig belastet werden,
        – aus Gründen der Rechtsklarheit eine Bezugnahme
        auf Vollzeitarbeitnehmer (statt Arbeitnehmer) in § 8
        Abs. 7 erfolgen sollte,
        – die in § 8 Abs. 4 genannten betrieblichen Gründe ge-
        eignet sind, eine flexible und effektive Betriebsorga-
        nisation zu entwickeln bzw. beizubehalten und
        – die Regelung des § 7 Kleinbetriebe unzumutbar be-
        lastet.
        Der Bundesrat hat in seiner 758. Sitzung am 21. De-
        zember 2000 beschlossen, der Bundesregierung wegen der
        Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes
        für das Haushaltsjahr 1999 (Jahresrechnung 1999) auf-
        grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes Ent-
        lastung gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes und § 114
        der Bundeshaltsordnung zu erteilen.
        Die Fraktion der F.D.P. hat mit Schreiben vom 16. Ja-
        nuar 2001 den Antrag „Wehrpflicht aussetzen“ – Druck-
        sache 14/4968 – zurückgezogen.
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
        der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
        nachstehenden Vorlagen absieht:
        Haushaltsausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2000
        Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 22 – Eisenbahnen
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 200114192
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        des Bundes – Titel 639 01 – Erstattungen von Verwal-
        tungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens –
        – Drucksachen 14/4295, 14/4440 Nr. 1.2 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2000
        Überplanmäßige Ausgaben im Einzelplan 23
        a) Kapitel 23 02 Titel 836 02 – Beteiligung der Bundes-
        republik Deutschland an Einrichtungen der Welt-
        bankgruppe –
        b) Kapitel 23 02 Titel 896 09 – Entwicklungswichtige,
        multilaterale Hilfen im Rahmen internationaler Ver-
        einbarungen zum weltweiten Umweltschutz –
        – Drucksachen 14/4296, 14/4440 Nr. 1.3 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2000
        Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 02 Titel 686 05
        – Beiträge an nationale und internationale Organisatio-
        nen – bis zur Höhe von 14 200 TDM
        – Drucksachen 14/4297, 14/4440 Nr. 1.4 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2000
        Weitere überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 05 02 Ti-
        tel 686 30 – Beitrag an die Vereinten Nationen
        – Drucksachen 14/4476, 14/4571 Nr. 1.4 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2000
        Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 13 Titel 646 21
        – Erstattung von Aufwendungen der BfA aufgrund der
        Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die
        Rentenversicherung in den neuen Ländern (einschließ-
        lich ehemaliges Ost-Berlin)
        – Drucksachen 14/4477, 14/4571 Nr. 1.5 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2000
        Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapi-
        tel 11 13 Titel 656 26 – Beteiligung des Bundes in der
        knappschaftlichen Rentenversicherung
        – Drucksachen 14/4663, 14/4864 Nr. 1 –
        Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Berichte für die Europäische Kommission zur Umset-
        zung des Europäischen Sozialfonds in der Bundesrepu-
        blik Deutschland
        – Zeitraum 1997 bis 1999 –
        hier: Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen
        und Männern auf dem Arbeitsmarkt
        – Drucksachen 14/4091, 14/4308 Nr. 1.1 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit-geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla-gen bzw. Unterrichtungen durch das europäische Parla-ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratungabgesehen hat.
        Auswärtiger Ausschuss
        Drucksache 14/4092 Nr. 2.1
        Drucksache 14/4092 Nr. 2.2
        Drucksache 14/4170 Nr. 1.4
        Drucksache 14/4170 Nr. 1.10
        Drucksache 14/4170 Nr. 1.11
        Drucksache 14/4170 Nr. 1.12
        Drucksache 14/4170 Nr. 2.16
        Drucksache 14/4170 Nr. 2.19
        Rechtsausschuss
        Drucksache 14/272 Nr. 17
        Drucksache 14/2009 Nr. 2.7
        Drucksache 14/3341 Nr. 2.37
        Drucksache 14/3723 Nr. 2.1
        Drucksache 14/4092 Nr. 1.3
        Drucksache 14/4170 Nr. 1.5
        Drucksache 14/4170 Nr. 2.45
        Drucksache 14/4170 Nr. 2.81
        Drucksache 14/4309 Nr. 1.18
        Finanzausschuss
        Drucksache 14/4170 Nr. 2.34
        Drucksache 14/4309 Nr. 1.20
        Drucksache 14/4441 Nr. 1.15
        Drucksache 14/4570 Nr. 2.7
        Ausschuss fürWirtschaft und
        Technologie
        Drucksache 14/3859 Nr. 2.28
        Drucksache 14/4170 Nr. 2.28
        Drucksache 14/4170 Nr. 2.35
        Drucksache 14/4170 Nr. 2.42
        Drucksache 14/4170 Nr. 2.74
        Drucksache 14/4441 Nr. 1.10
        Drucksache 14/4441 Nr. 1.14
        Drucksache 14/4441 Nr. 1.25
        Drucksache 14/4441 Nr. 1.27
        Drucksache 14/4441 Nr. 1.29
        Drucksache 14/4570 Nr. 1.3
        Drucksache 14/4570 Nr. 2.4
        Drucksache 14/4570 Nr. 2.5
        Drucksache 14/4570 Nr. 2.6
        Drucksache 14/4570 Nr. 2.18
        Drucksache 14/4570 Nr. 2.19
        Drucksache 14/4570 Nr. 2.21
        Ausschuss für Ernährung,
        Landwirtschaft und Forsten
        Drucksache 14/4570 Nr. 2.17
        Ausschuss für Familie, Senioren,
        Frauen und Jugend
        Drucksache 14/1188 Nr. 1.1
        Drucksache 14/1188 Nr. 2.6
        Drucksache 14/1579 Nr. 1.6
        Drucksache 14/1579 Nr. 2.2
        Drucksache 14/3428 Nr. 2.24
        Ausschuss für Gesundheit
        Drucksache 14/4309 Nr. 1.32
        Ausschuss für Verkehr,
        Bau- und Wohnungswesen
        Drucksache 14/3859 Nr. 2.3
        Drucksache 14/4092 Nr. 1.2
        Drucksache 14/4092 Nr. 2.4
        Drucksache 14/4092 Nr. 2.5
        Drucksache 14/4092 Nr. 2.6
        Drucksache 14/4170 Nr. 2.30
        Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
        und Reaktorsicherheit
        Drucksache 14/4309 Nr. 1.9
        Drucksache 14/4309 Nr. 1.25
        Drucksache 14/4570 Nr. 2.8
        Drucksache 14/4570 Nr. 2.9
        Drucksache 14/4570 Nr. 2.10
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2001 14193
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
        Drucksache 14/4570 Nr. 2.11
        Drucksache 14/4570 Nr. 2.15
        Drucksache 14/4570 Nr. 2.16
        Ausschuss für Bildung, Forschung und
        Technikfolgenabschätzung
        Drucksache 14/4309 Nr. 1.6
        Drucksache 14/4570 Nr. 1.6
        Ausschuss für wirtschaftliche
        Zusammenarbeit und Entwicklung
        Drucksache 14/3341 Nr. 2.11
        Drucksache 14/3341 Nr. 2.19
        Drucksache 14/3859 Nr. 2.20
        Drucksache 14/4309 Nr. 1.41
        Drucksache 14/4309 Nr. 1.45
        Drucksache 14/4309 Nr. 1.49
        Ausschuss für die Angelegenheiten
        der Europäischen Union
        Drucksache 14/3341 Nr. 1.1
        Drucksache 14/4092 Nr. 2.10
        Drucksache 14/4170 Nr. 2.29
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 200114194
        (C)(A)