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  • tocInhaltsverzeichnis
    Tagesordnungspunkt 15: Abgabe einer Regierungserklärung zu den Ergebnissen des Europäischen Rates Nizza . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14111 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für die Angelegenheiten der Euro- päischen Union zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung des Europäischen Parlaments mit seinen Vorschlägen für die Regierungskonferenz (14094/1999 – C5-0341/1999 – 1999/0825 (CNS)) (Drucksachen 14/3723 Nr. 1.1, 14/4980) 14111 A Gerhard Schröder, Bundeskanzler . . . . . . . . . 14111 B Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 14114 D Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14117 C Dr. Helmut Haussmann F.D.P. . . . . . . . . . . . . 14119 D Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 14121 B Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14125 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 14126 A Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 14126 B Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 14126 D Günter Gloser SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14128 C Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 14130 B Markus Meckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14131 B Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Sozialge- setzbuchs – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Drucksache 14/5074) . . . . . . . . . . . . . . . 14133 B Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14133 C Claudia Nolte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 14134 C Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14136 C Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 14138 C Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14140 B Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . . 14141 A Matthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 14142 C Karl-Hermann Haack, Beauftragter der Bun- desregierung für die Belange der Behinderten 14144 A Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . . . . . . 14145 A Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 14145 D Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . 14147 C Tagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlungen und Berichte des Verteidigungsausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Paul Breuer, Ulrich Adam, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion CDU/CSU: Zukunft der Bundeswehr Plenarprotokoll 14/144 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 144. Sitzung Berlin, Freitag, den 19. Januar 2001 I n h a l t : – zu dem Antrag der Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion F.D.P.: Zukunfts- fähigkeit der Bundeswehr sichern – Wehrpflicht aussetzen – zu dem Antrag der Abgeordneten Heidi Lippmann, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Zukunft durch Abrüstung – Für eine grundlegende Reform der Bundes- wehr (Drucksachen 14/3775, 14/4256, 14/4174, 14/5087, 14/5088, 14/5089) . . . . . . . . . . . 14149 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Dirk Niebel, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion F.D.P.: Wehrpflicht aussetzen (Drucksache 14/5078) . . . . . . . . . . . . . . . 14149 C Reinhold Robbe SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14149 C Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 14151 A Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14152 C Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . . . . . . . . 14154 B Heidi Lippmann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14156 B Manfred Opel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14157 C Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . . . . . . . 14158 C Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . . . . . 14159 B Heidi Lippmann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 14159 C Thomas Kossendey CDU/CSU . . . . . . . . . . . 14160 C Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14162 C Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . . . . . . . . 14163 D Paul Breuer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 14164 B Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg 14166 A Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . . . . 14167 C Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (Erstes SGB IV-Änderungsgesetz) (Drucksachen 14/4053, 14/5095) . . . . . . . 14169 C Tagesordnungspunkt 21: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Tourismus zu dem Entschlie- ßungsantrag der Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst Burgbacher, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Klaus Haupt, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion F.D.P.: Wett- bewerbsbedingungen für die deutsche Tourismuswirtschaft im Euro-Land (Drucksachen 14/591, 14/1079, 14/1159, 14/4704) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14170 A Ernst Burgbacher F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 14170 A Birgit Roth (Speyer) SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 14171 B Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 14173 A Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14175 B Birgit Roth (Speyer) SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 14176 B Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 14176 D Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion PDS: UMTS-Milli- arden für die Einführung einer kommu- nalen Investitionspauschale des Bundes (Drucksache 14/4557) . . . . . . . . . . . . . . . 14177 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . . . . . . . . . . . . 14177 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14179 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 14181 A Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Unterrichtung: 4. Bericht der Bun- desregierung zur Auswärtigen Kulturpolitik 1999 (143. Sitzung, Tagesordnungspunkt 12) Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 14181 D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (Erstes SGB IV– Änderungsgesetz – 1. SGB IV-ÄNdG) (Tagesordnungspunkt 18) Renate Jäger SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14183 A Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 14184 C Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . 14185 B Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . . . . . . . . . 14186 A Pia Maier PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14186 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2001II Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entschließungsantrags: Wettbewerbsbedingun- gen für die deutsche Tourismuswirtschaft in Euro-Land (Tagesordnungspunkt 21) Rosel Neuhäuser PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14187 D Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: UMTS-Milliarden für die Ein- führung einer kommunalen Investitionspau- schale des Bundes (Tagesordnungspunkt 23) Hans Georg Wagner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 14188 B Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14188 D Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14190 C Gerhard Schüßler F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 14191 C Anlage 6 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14192 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2001 III Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2001
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2001 Dr. Uwe-Jens Rössel 14179 (C)(A) 1) Anlage 5 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2001 14181 (C) (D) (A) (B) Albowitz, Ina F.D.P. 19.01.2001 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 19.01.2001 Dr. Blank, CDU/CSU 19.01.2001 Joseph-Theodor Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 19.01.2001 Bodewig, Kurt SPD 19.01.2001 Brähmig, Klaus CDU/CSU 19.01.2001 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 19.01.2001 Bulmahn, Edelgard SPD 19.01.2001 Catenhusen, SPD 19.01.2001 Wolf-Michael Deß, Albert CDU/CSU 19.01.2001 Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/ 19.01.2001 DIE GRÜNEN Friedhoff, Paul K. F.D.P. 19.01.2001 Friedrich (Altenburg), SPD 19.01.2001 Peter Friedrich (Bayreuth), F.D.P. 19.01.2001 Horst Friedrich (Mettmann), SPD 19.01.2001 Lilo Fuchs (Köln), Anke SPD 19.01.2001 Gehrcke, Wolfgang PDS 19.01.2001 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 19.01.2001 Dr. Gysi, Gregor PDS 19.01.2001 Hanewinckel, Christel SPD 19.01.2001 Haschke (Großhenners- CDU/CSU 19.01.2001 dorf), Gottfried Heise, Manfred CDU/CSU 19.01.2001 Dr. Hendricks, Barbara SPD 19.01.2001 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 19.01.2001 DIE GRÜNEN Homburger, Birgit F.D.P. 19.01.2001 Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 19.01.2001 Irber, Brunhilde SPD 19.01.2001 Jünger, Sabine PDS 19.01.2001 Klappert, Marianne SPD 19.01.2001 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 19.01.2001 Lamp, Helmut CDU/CSU 19.01.2001 Lehn, Waltraud SPD 19.01.2001 Dr. Leonhard, Elke SPD 19.01.2001 Dr. Lippold (Offen- CDU/CSU 19.01.2001 bach), Klaus W. Dr. Luft, Christa PDS 19.01.2001 Matschie, Christoph SPD 19.01.2001 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 19.01.2001 DIE GRÜNEN Nahles, Andrea SPD 19.01.2001 Nickels, Christa BÜNDNIS 90/ 19.01.2001 DIE GRÜNEN Otto (Erfurt), Norbert CDU/CSU 19.01.2001 Otto (Frankfurt), F.D.P. 19.01.2001 Hans-Joachim Dr. Pfaff, Martin SPD 19.01.2001 Pflug, Johannes SPD 19.01.2001 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 19.01.2001 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 19.01.2001 Reiche, Katherina CDU/CSU 19.01.2001 Rübenkönig, Gerhard SPD 19.01.2001 Rühe, Volker CDU/CSU 19.01.2001 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 19.01.2001 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 19.01.2001 Hans Peter Dr. Stadler, Max F.D.P. 19.01.2001 Steiger, Wolfgang CDU/CSU 19.01.2001 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 19.01.2001 Vogt (Pforzheim), Ute SPD 19.01.2001 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ 19.01.2001 DIE GRÜNEN Welt, Jochen SPD 19.01.2001 Wohlleben, Verena SPD 19.01.2001 Dr. Wolf, Winfried PDS 19.01.2001 Zapf, Uta SPD 19.01.2001 Zierer, Benno CDU/CSU 19.01.2001 Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Unterrichtung: 4. Bericht der Bundesregie- rung zur Auswärtigen Kulturpolitik 1999 (Ta- gesordungspunkt 12, 143. Sitzung) Prof. Dr. Rita Süssmuth (CDU/CSU): Auswärtige Kulturpolitik gewinnt im Rahmen der Globalisierung ei- nen steigenden Stellenwert und eine wachsende Bedeu- tung. entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Alte Erwartungen und Interessen an den bilateralen kulturellen Austausch, an den kulturellen Eigenarten des jeweils anderen Landes oder anderen Kulturwerten blei- ben erhalten: an Sprache, Literatur, Theater, Film, bil- dende Kunst, Musik. Das Wissen um die Kultur des an- deren ist ein Schlüssel zur Identität und Wertschätzung der anderen Nation oder der grenzüberschreitenden Kul- turräume. Dabei vermitteln sich Bilder und Beurteilungen von ei- nem Land mit seinen Besonderheiten, Stärken und Schwächen. Sosehr die Kultur weltweit im Fluss ist, Kul- turen durch immer stärkere Internationalisierung Eigen- prägung zu verlieren scheinen, sind sie weltweit ein Kernbereich des Selbstverständnisses wie auch des Selbst- wertes, aber auch notwendig zum Verständnis anderer Länder und ihrer Menschen. Kultur sagt Entscheidendes aus über die Gestaltungs- kraft der Menschen in den verschiedenen Lebensberei- chen, über kreative Entwürfe, die sich in ihren Siedlungs- und Bauformen, in Sprache und Schrift, in bildender Kunst und Musik, in Mode und Design, in der Gestaltung der öffentlichen Räume, in den alltäglichen Gebrauchsge- genständen, vor allem im individuellen und im Gruppen- verhalten niederschlagen. Zur Kultur gehören entschei- dend die privaten und öffentlichen Lebensformen. Menschen identifizieren sich über ihre jeweiligen Kul- turen, über das je Eigene und das von außen Hinzukom- mende. Der Anteil der „Wiedererkennbarkeit“ im moder- nen Großstadtbild – ob New York, Jakarta, Singapur, Frankfurt, Berlin oder Paris – wächst, ebenso der des in- ternationalen englischsprachigen Unterhaltungssektors, aber gleichzeitig bleibt in der Unverwechselbarkeit die Vielfalt mit dem je Unterschiedlichen, der individuellen und kollektiven Andersartigkeit. In dieser europäischen, afrikanischen, asiatischen, amerikanischen und lateinamerikanischen Vielfalt gibt es wiederum ein verbindendes gesellschaftliches und kultu- relles Thema: die Zivilgesellschaft mit ihren Freiheits- rechten, ihrer freiheitlichen und sozial verpflichtenden Lebensgestaltung, mit Beteiligung und Selbstbestim- mung, mit den Prinzipien der Gewaltlosigkeit, der Tole- ranz, des friedlichen Zusammenlebens mit Menschen an- derer Religionen und Kulturen, anderer Hautfarbe, anderer politischer Überzeugungen. Die Zivilgesellschaft oder auch Bürgergesellschaft ist ein kulturelles Gesamt- konzept für Politik, Wirtschaft, Kunst und Wissenschaft, für den Umgang zwischen Menschen und Völkern. Na- tionen weisen sich über ihre Kultur bzw. ihre Kulturen aus. Dazu gehören weltweit immer stärker die Werte und Normen von Zivilgesellschaften, von der Achtung und dem Schutz des anderen als unverletzbar in seiner Men- schenwürde, in der Bindung an das Recht und die Abkehr von Willkür, des Miteinanders anstelle von Diskriminie- rung bzw. gesellschaftlicher und individueller Ausgren- zung, an nachhaltigen Entwicklungschancen, Wohlfahrt, Freiheit und Frieden. Dabei geht es um eine Kultur der Partnerschaft und Kooperation. Im Gegensatz zu Herrschaft und Konfronta- tion wird das Prinzip der Kooperation und des kooperati- ven Wettbewerbs gesetzt. Diese zentralen Veränderungen werden auch im 4. Be- richt der Bundesregierung zur Auswärtigen Kulturpolitik deutlich angesprochen. Aber wie das erweiterte, auf die Globalisierung und die Sparzwänge antwortende Konzept umgesetzt werden soll, bleibt in zentralen Punkten offen. Wenn die Kultur – von der politischen bis zur Unter- haltungskultur – die Grundlage aller Entwicklung und Beziehungen ist, dann muss ihre Priorität in den zentralen ereichen auch sichtbar werden. Stattdessen wird an den Kultureinrichtungen und ihrer Förderung sichtbar ge- spart. Es gibt eine Reihe von sinnvollen und innovativen Ansätzen, zum Beispiel die Zusammenführung von Goethe-Instituten und Inter Nationes. Aber dort, wo Goethe-Institute geschlossen werden, tritt nichts Ver- gleichbares an ihre Stelle. Wo Kulturarbeit und -austausch abnehmen oder ganz entfallen, hat das mittel- und lang- fristig Auswirkungen auf Politik und Wirtschaft. Während Frankreich oder auch Großbritannien ihre kulturelle Attraktivität im Ausland massiv ins Spiel brin- gen, ausländische Studenten in großer Zahl anwerben, wie zum Beispiel in England, um im Wettbewerb um Zuwan- derung erforderliche Hochqualifizierte für den Arbeits- markt zu gewinnen und zugleich die Exportchancen zu er- höhen, bleibt bei uns eine solche Werbung bislang aus. Das große Interesse an Deutschland, an deutscher Sprache in Mittel- und Ost- wie Südosteuropa vermögen wir aus finanziellen Engpässen heraus nicht abzudecken. Die Diskrepanzen zwischen gewollter Neuorientie- rung Auswärtiger Kulturpolitik und faktischer Umsetzung sind zu groß. Bei Einsparungen von 3,2 Prozent von 1999 auf 2000 bei den Bundesaufgaben insgesamt entfällt ein Minus von 4,7 Prozent auf den Kulturhaushalt beim Aus- wärtigen Amt. Besonders einschneidend sind die Kürzun- gen im Bereich der Sprachförderung im Ausland, einer der vordringlichen Aufgaben deutscher Auswärtiger Kul- turpolitik. Die Förderung der deutschen Sprache in Mit- tel- und Osteuropa ist nicht nur für die dort lebenden Men- schen und deutschen Minderheiten von Bedeutung. Sprache ist auch ein Element einer Brücke, ein tragendes Element, das in seiner Funktion nicht unterschätzt werden sollte. Wer beim Sprachunterricht Stellen abbaut, nimmt wissentlich die Verschlechterung von Kommunikations- möglichkeiten in Gegenwart und Zukunft in Kauf. Nicht hinzunehmen ist der Umfang der Kürzungen der Mittel für die deutschen Minderheiten in Mittel- und Ost- europa. Ich will einmal an Zahlen deutlich machen, was hier vorgesehen oder bereits auf den Weg gebracht wor- den ist. Die Zahl der nach Polen entsandten Programm- lehrer soll im Schuljahr 2000/2001 auf 80 reduziert wer- den, im Schuljahr 1998/1999 waren dort noch 132 Pro- grammlehrer tätig. Und schon diese Zahl war, wie wir wissen, nicht ausreichend! Die Zahlen für Ungarn: 65 statt bisher 87; für Russland: 58 statt bisher 65; für Tschechien: 44 statt bisher 61; für Rumänien; 53 statt bisher 55 Pro- grammlehrer. Gerade im deutsch-polnischen und deutsch-tschechischen Verhältnis werden solche Kürzun- gen nicht zur Intensivierung unserer bilateralen Bezie- hungen – über die Kulturbeziehungen hinaus – beitragen. Von immer größerer Dringlichkeit ist die Art der Medien im Ausland. Deutschlandbilder – Bilder unserer Kultur, das heißt zugleich Bilder des Miteinanders von Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 200114182 (C) (D) (A) (B) Menschen unterschiedlicher Kulturen und Hautfarben, die bei uns leben, mit uns leben – vermitteln sich so stark wie nie zuvor über das Medium Fernsehen. Der Hörfunk behält seine Rolle, ist schnell einsetzbar in Krisensitua- tionen und Konfliktzeiten. Wenn es um die Präsenz von Bildern aus unserem Land weltweit geht, dann müssen wir feststellen, dass hier Defizite vorhanden sind, wenn wir über die Grenzen Europas hinweg in andere Erdteile schauen. Dort erfährt man wenig über uns – es sei denn, andere berichten über Deutschland. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zurBeratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetz- buch (Erstes SGB IV – Änderungsgesetz – 1. SGB IV-ÄndG) (Tagesordungspunkt 18) Renate Jäger (SPD): Mit dem heute zu diskutieren- den Gesetzentwurf wollen wir das Haushaltsrecht der So- zialversicherung an die 1998 flexibilisierten Grundsätze des öffentlichen Haushaltswesens anpassen. Die Neure- gelungen sollen insgesamt zu einer wirtschaftlicheren und sparsameren Haushaltsführung der Sozialversicherungs- träger beitragen. Im Wesentlichen werden drei Änderungen in den haus- haltsrechtlichen Vorschriften des SGB IV vorgenommen: Erstens. In Zukunft werden die Sozialversicherungs- träger bei allen finanzwirksamen Maßnahmen zur Durch- führung von angemessenen Wirtschaftlichkeitsunter- suchungen verpflichtet. Bislang sieht das SGB IV nur bei Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung sol- che Untersuchungen vor. Das reicht angesichts des großen Finanzvolumens in der Sozialversicherung nicht aus. Mir ist bewusst, dass die Sozialversicherungsträger schon heute in hohem Maße ihrer Verantwortung für eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Mittel ih- rer Beitragszahler gerecht werden. Ich möchte dies an die- ser Stelle ausdrücklich betonen und auch all denen Dank und Anerkennung aussprechen, die sich in Verwaltung, Geschäftsführung und Selbstverwaltung diese Aufgabe zu Eigen gemacht haben. Dennoch wollen wir mit der neuen Vorschrift erreichen, dass auf allen Verantwortungsebe- nen ein noch stärkeres Kostenbewusstsein entsteht. Der Umfang der durchzuführenden Wirtschaftlich- keitsuntersuchung richtet sich nach der Bedeutung der Maßnahme. Damit entsteht kein unnötiger Verwal- tungsaufwand und die Regelung ist in der Praxis gut um- setzbar. Zweitens. Die Sozialversicherungsträger werden außerdem verpflichtet, in geeigneten Bereichen eine Kos- ten- und Leistungsrechnung einzuführen. Mit der Kosten- und Leistungsrechnung wird ein betriebswirtschaftliches Instrument eingeführt, das als Informations-, Steuerungs- und Kontrollinstrument das öffentliche Haushaltsrecht er- gänzen soll. Sie schafft eine in dieser Form bisher nicht vorhandene Transparenz von Kosten und Leistungen. Da die Sozialversicherungsträger bereits über Erfah- rungen damit verfügen, bieten sie sich für eine Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung geradezu an. Außer- dem sind sie in ihrer Kunden- und Produktorientiertheit mehr und mehr vergleichbar mit privaten Unternehmen. Außerdem können Träger die Kosten vergleichbarer Produkte gegenüberstellen, sodass auch ein Behörden- vergleich möglich ist. Ich gehe davon aus, dass dies auch für uns als Gesetzgeber zu zusätzlichen, wertvollen Er- kenntnissen führt und für die Versicherten eine verbes- serte Beratung bringt sowie eine schnellere Antragsbear- beitung ermöglicht. Auch in diesem Bereich haben wir besonderes Au- genmerk auf die Praxistauglichkeit gelegt. Wie in der Ge- setzesbegründung festgehalten, muss die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung selbst wirtschaftlich sein. Deshalb wird es Bereiche (einzelne Sozialversicherungs- träger oder Teile von ihnen) geben, die zum Beispiel we- gen ihrer geringen Größe oder atypischen Struktur für die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung nicht geeignet sind und dabei dann auch nicht einbezogen wer- den. Die Spitzenverbände haben die Aufgabe, die fachli- chen und technischen Vorgaben der Kosten- und Leis- tungsrechnung innerhalb von zwei Jahren zu erstellen. Damit haben die Träger auch ausreichend Zeit, Erfahrun- gen mit diesem Instrument zu sammeln. Drittens. Die Rentenversicherungsträger werden unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Träger an die Bewertungs- und Bewirtschaftungsmaßstäbe des Bundes bzw. der aufsichtsführenden Länder gebunden. Der Bund hat angesichts der finanziellen Größenordnung der Mittel, die an die Rentenversicherungsträger gezahlt werden, ein hohes Interesse daran, stärkere Einflussmöglichkeiten in Bezug auf die Haushalte der Träger zu erhalten und so eine wirtschaftliche Verwendung der gezahlten Bundes- mittel sicherzustellen. Die Vorschrift sieht vor, dass die landesunmittelbaren Träger daher an die Bewertungs- und Bewirtschaftungsmaßstäbe der aufsichtsführenden Län- der und die bundesunmittelbaren Träger an die des Bun- des gebunden werden. Unter dem Begriff „Bewertungs- und Bewirtschaf- tungsmaßstäbe“ werden Grundsätze und Richtlinien zu- sammengefasst, die für eine Vielzahl von Fällen gelten. Dies sind zum Beispiel haushaltsgesetzliche Vorgaben, Richtlinien über die Haltung und Beschaffung von Dienst- fahrzeugen und Richtlinien über die Personalbedarfser- mittlung. Alle Stellen der öffentlichen Hand stehen zu Recht in der kritischen Beobachtung der Bürger und der Medien. Deshalb ist es wichtig, besonders für die Entscheidungs- träger vor Ort, über vergleichbare Standards für die Ver- waltungskosten zu verfügen und damit besser für eine wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung sorgen zu können. Auch hier zeigt sich, dass es uns auf eine handhabbare Rechtsvorschrift ankommt. Insoweit ist auch den Bedenken von Rentenversicherungsträgern, die im Rahmen einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung geäußert wurden, Rechnung getragen worden. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2001 14183 (C) (D) (A) (B) So ist über einen entsprechenden Änderungsantrag noch mal verdeutlicht worden, dass bei der Anwendung dieser Maßstäbe die Besonderheiten der einzelnen Versi- cherungsträger zu berücksichtigen sind. So bleibt den Trä- gern ein weiter Spielraum und Flexibilität für eigene Entscheidungen und zur Ausübung ihres Selbstverwal- tungsrechts. Des Weiteren soll mit dem vorliegenden Gesetzent- wurf das Problem der selbstständigen Lehrer, Pflegeper- sonen und auch Hebammen gelöst werden, die eigentlich seit 1922 rentenversicherungspflichtig waren bzw. sind und ihrer Versicherungspflicht nicht nachgekommen sind. Durch die Neuregelungen zur Bekämpfung der Schein- selbstständigkeit und die Einführung der Renten- versicherungspflicht für so genannte arbeitnehmerähnli- che Selbstständige sah sich die BfA genötigt, im Rahmen der Verjährung erhebliche Beitragsnachforderungen zu stellen. Zu Recht warfen die Lehrer ihren Auftraggebern und den Sozialversicherungsträgern mangelnde Aufklärung vor. Die Mehrzahl der Lehrer sei gutgläubig davon aus- gegangen, nicht der Rentenversicherungspflicht zu unter- liegen, und hatte zum Teil anderweitige Altersvorsorge getroffen. Nun schaffen wir für selbstständige Lehrer, aber auch für selbstständige Pflegepersonen und Hebammen eine befristete Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversi- cherungspflicht unter denselben Voraussetzungen, unter denen auch arbeitnehmerähnliche Selbstständige ein Be- freiungsrecht haben. Dazu müssen sie in einem Antrag glaubhaft machen, dass sie von der Versicherungspflicht keine Kenntnis hatten, und sie mussten am 1. Januar 1999 das 50. Lebensjahr vollendet haben oder vor dem 10. De- zember 1998 eine anderweitige Vorsorge getroffen haben. Ich will nicht verhehlen, dass es auch weitere Forde- rungen vonseiten der Betroffenen gab. Aus Gerech- tigkeitsgründen ist es aber nicht möglich, die Gruppen, die schon lange der Versicherungspflicht unterliegen, wie das bei den selbstständigen Lehrern der Fall ist, besser zu stellen als diejenigen, die bis zum In-Kraft-treten der neuen Regelungen tatsächlich nicht rentenversicherungs- pflichtig gewesen sind. Durch eine weitere Ergänzung sollen alle Bürger der Europäischen Union, die für eine begrenzte Zeit im Aus- land beschäftigt sind, die Möglichkeit der Pflichtversi- cherung erhalten unter der Voraussetzung, dass sie zuvor in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung die all- gemeine Wartezeit von fünf Versicherungsjahren zurück- gelegt haben und nicht in einem anderen Mitgliedstaat versichert sind. Bisher stand diese Möglichkeit nur Entwicklungshelfern und deutschen Staatsangehörigen zu, die für eine begrenzte Zeit im Ausland beschäftigt sind. Die darin liegende Diskriminierung von Unionsbür- gern soll mit der vorgeschlagenen Änderung beseitigt werden. Alle drei Regelungssachverhalte sind zustimmungs- würdig, weil sie zu mehr Transparenz und Sparsamkeit führen – der erstgenannte –, weil sie aus einem Dilemma heraushelfen, nämlich den versicherungspflichtigen Selbst- ständigen enorme Nachzahlungen ersparen – der zweite –, und weil sie mehr Gerechtigkeit in die EU-Landschaft bringen. Heinz Schemken (CDU/CSU): Das Gesetz zur Än- derung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch geht von mehr Kontrolle über die Sozialversicherungsträger aus. Es sieht vor, dass von den Aufsichtsbehörden die Haus- haltspläne der Rentenversicherungsträger beanstandet werden können, wenn diese die Bewertungs- und Bewirt- schaftungsmaßstäbe des Bundes bzw. der Länder nicht beachten. Aus der Gesetzesbegründung zum 1. SGB IV- Änderungsgesetz ergibt sich mittelbar, dass die Renten- versicherungen ihre Mittel unwirtschaftlich verwenden. Die Notwendigkeit einer strengeren aufsichtlichen Kontrolle der Rentenversicherungsträger wird unter ande- rem mit der Erhöhung des Bundeszuschusses an die Ren- tenversicherung begründet. Damit liegen bei den Bewer- tungs- und Bewirtschaftungsmaßstäben teilweise reine Zweckmäßigkeitserwägungen zugrunde. Für die selbst- verwalteten Sozialversicherungsträger ist allerdings nur eine Rechtmäßigkeitskontrolle zulässig. Die Versiche- rungsträger sind bereits nach jetziger Rechtslage an die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit streng gebunden. Sie stehen unter der Aufsicht des Prüfungs- rechtes des Bundes und der Länder durch die jeweiligen Rechnungshöfe. Dieses Recht wird auch nachdrücklich, wie die die Vergangenheit zeigt, wahrgenommen. Viel gewichtiger ist die Frage zu stellen, wie es die Bundesregierung und die Koalition SPD-Bündnis 90/Die Grünen mit der Selbstverwaltung hält. Diese Einschrän- kung der Selbstverwaltungskompetenzen geht im Grunde genommen in eine völlig falsche Richtung. Mehr Mitwir- kung und Teilhabe an Verantwortung ist in einer Zeit ge- fordert, in der die Fragen der Zukunft unserer Sozialsys- teme immer mehr auch eine Herausforderung für die Gesellschaft insgesamt werden. Deshalb wäre ein größe- res Vertrauen gegenüber den Selbstverwaltungsträgern die richtige Antwort. Stattdessen soll hier mehr staatliche Kontrolle eingeführt werden. Die geplante Bindung an Bewertungsmaßstäbe von außen bedeutet einen Eingriff in die Finanzorganisation und Personalhoheit der Selbst- verwaltung. Ein Kernbereich unseres sozialen Rechts- staates wird hier empfindlich getroffen. Hier wird der Kontrolle mehr Gewicht beigemessen als dem Grundsatz der Selbstverwaltung, wo die Arbeitnehmer und Arbeit- geber in Partnerschaft mit großem Verantwortungsbe- wusstsein am Konsens in der schwierigen Lage unserer sozialen Sicherungssysteme mitwirken. Die ungleiche Behandlung der Träger der Rentenversi- cherung, zu denen die Unfall- und Krankenversicherun- gen gehören, bringt im Übrigen eine weitere Spaltung des Selbstverwaltungsrechtes. Die CDU/CSU steht ohne Ab- striche zur Selbstverwaltung und deren Kompetenzen, die bisher mit viel Engagement und großer Verantwortlich- keit wahrgenommen werden. Dies ist für uns ein Herz- stück im Sozialstaat, der in seiner Verpflichtung auch die uneingeschränkte Mitwirkung der Menschen in der Selbstverwaltung respektieren sollte. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 200114184 (C) (D) (A) (B) Es geht bei dieser Gesetzesänderung letztlich nur um eine stärkere Einflussmöglichkeit des Bundes. Auch das Argument, dass die Größenordnung des Bundeszuschus- ses eine stärkere Einflussmöglichkeit erforderlich macht, zieht nicht. Denn immerhin wird die eigentliche Gewich- tung der Verantwortung und Aufgaben, die bei den Bei- tragszahlern liegen, über die Selbstverwaltung auch wirt- schaftlich und sparsam organisiert und verwaltet. Im Übrigen werden die Mittel des Bundes im Wesentlichen durch die Vorgaben des Bundes reguliert, da sie sich aus nicht beitragsgedeckten Leistungen der gesetzlichen Ren- tenversicherung rekrutieren. Hinzu kommt das Argument, dass durch diesen Gesetzeseingriff mindestens mittelfris- tig mehr Verwaltungsaufwand und damit Kosten entste- hen, die zu Beitragserhöhungen und weiterer Belastung der Löhne führen. All das sollte uns mehr Zurückhaltung auferlegen, wenn es um immer mehr staatlichen Einfluss geht, denn im Spannungsverhältnis zwischen Selbstverwaltung und staatlichem Einfluss liegt der Anreiz, die Möglichkeit und das Recht der Mitwirkung der Versicherten. Dies zu si- chern wäre das Gebot der Stunde. Gerne hätten wir noch eine bessere Regelung zum Thema der Freiberufler gehabt, dies insbesondere bei der Stichtagsregelung. Wir vertrauen aber auf eine der Ren- tenversicherungsträger, dies insbesondere, wenn es um die Nachzahlungspflicht zur Rentenversicherung geht. Der betroffene Personenkreis, der über eine zusätzliche Alters- versorgung verfügt, sollte von Rentenversicherungsbeiträ- gen befreit werden. Dies gilt auch für die Betroffenen aus den EU-Ländern. Die CDU/CSU lehnt diesen Gesetzentwurf ab, insbe- sondere weil die Selbstverwaltung durch weitere staatliche Eingriffe in ihrer ureigensten Aufgabe eingeschränkt wird. Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der heute zur Debatte stehende Entwurf hat eigentlich die Einführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowie die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung für die Sozialversicherungsträger zum Gegenstand. Dazu fand am 25. Oktober 2000 eine Anhörung statt. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der CDU/CSU, Drucksache 14/1058, vor. Danach sollen entgegen dem Entwurf die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Län- der die Haushaltspläne der Rentenversicherungsträger bei fehlender Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeits- und Bewertungsmaßstäbe gar nicht beanstanden. Das läuft dem Anliegen des Gesetzes völlig zuwider und ist daher abzulehnen. Im Änderungsantrag der Regierungskoalition, Druck- sache 14/1119, wird dagegen den Bedenken der Renten- versicherungsträger Rechnung getragen, indem bei der Aufsicht ausdrücklich „die Besonderheiten der Versiche- rungsträger zu berücksichtigen sind“. Dieser Antrag sieht also eine Interessenabwägung vor! Ein weiteres wichtiges Thema ist das Befreiungsrecht in der Rentenversicherung. Mit einem bisherigen Ände- rungsantrag, Drucksache 14/863, wollten die Regierungs- fraktionen bestimmten Gruppen von Selbstständigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, eine zeitliche begrenzte Befreiungsmöglichkeit in § 231 Abs. 3 SGB VI (neu) auf Antrag einräumen. Vo- raussetzung ist, dass die Betroffenen glaubhaft machen können, von der Versicherungspflicht nichts gewusst zu haben, und 50 Jahre und älter sind oder vor der dritten Le- sung des Scheinselbstständigengesetzes eine ausrei- chende anderweitige Altersvorsorge getroffen haben. Die vorgesehene Regelung ist vor allem durch Proteste von selbstständigen Lehrern ausgelöst worden, die zum Beispiel an Volkshochschulen unterrichten. Die bisherige Änderung war zwar formal auf alle Selbstständigen in § 2 SGB VI anwendbar, wegen der Beschränkung auf sol- che Selbstständige, die selbst keinen versicherungspflich- tigen Arbeitnehmer beschäftigen, und der erforderlichen Glaubhaftmachung faktisch auf eine „Lex Privatlehrer“ beschränkt. Dies ist auch aus den Reihen des Koalitionspartners in der Koordinierungsrunde kritisiert worden, da zum Bei- spiel nicht auch alle Hebammen von der Möglichkeit Gebrauch machen könnten. Im Dezember sind wir seitens eines Berufsverbandes auf eine weitere Fallgruppe aufmerksam gemacht wor- den: In § 229 a SGB VI wird die Versicherungspflicht ge- regelt, die aufgrund eines DDR-Überleitungsgesetzes (SWG) als Selbstständige und mitarbeitende Familienan- gehörige rentenversicherungspflichtig geworden sind. Diese Gruppe hatte von Mitte 1991 bis 31. Dezem- ber 1994 die Möglichkeit, aus der Versicherungspflicht zu kommen. Einigen der Betroffenen scheint aber weder die Versicherungspflicht noch die Befreiung davon bis 1994 bekannt gewesen zu sein. Offenbar liegen zur Zeit circa 50 bis 60 Fälle im Streit mit der BfA wegen Beitrags- nachforderungen. Die Streitfälle haben sogar gute Chan- cen auf Glaubhaftmachung, da die BfA in Sozialgerichts- verfahren schon eingeräumt hat, nicht hinreichend infor- miert zu haben. Diese Erfahrungen und Erkenntnisse haben wir in ei- nen neuen Änderungsantrag eingearbeitet. Dieser modi- fizierte Änderungsantrag, der Drucksache 14/863 ersetzt, sieht nun noch vor, auch den Selbstständigen nach § 229 a SGB VI die Möglichkeit einer Befreiung einzu- räumen, wenn diese die Unkenntnis über die Versicherungs- pflicht glaubhaft machen können und eine adäquate Alters- vorsorge selbst getroffen haben. Weiterhin sind explizit genannt: Lehrer und Erzieher (§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI), Pflegepersonen (§ 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI), Hebammen und Entbindungspfleger (§ 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI). Ausgeschlossen sind richtigerweise Handwerker, Künstler und Publizisten – die ja die Künstlersozialversi- cherung haben – sowie hausgewerbetreibende und außer- dem die Küstenschiffer und Küstenfischer. Somit sind nun alle Gruppen, die sich mehr oder min- der berechtigt darauf berufen können, von der Versiche- rungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nichts gewusst zu haben, von der bis zum 30. Septem- ber 2001 geltenden „Amnestieregelung“ begünstigt. Da- mit dürften nun aber wirklich alle Streitfälle bereinigt sein! Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2001 14185 (C) (D) (A) (B) Im gleichen Zusammenhang hat die FDP einen Ände- rungsantrag, Drucksache 14/1033, eingebracht, der nun entweder obsolet – durch die Gesetzesbegründung klar- gestellt – ist oder aber inhaltlich abzulehnen ist: Die Aus- legung der „andersweitigen Vorsorge“ ist zu weitgehend, und die Ausdehnung des „Handwerkerprivilegs“ auf an- dere Selbständige ist unsinnig. Prinzipiell bedenkenswert ist dagegen der Vorschlag, anstelle des bisherigen Stich- tags – dem 10. Dezember 1998, der Lesung des „Schein- selbstständigengesetzes“ – einen Stichtag erst nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zu nehmen. Insgesamt ist es der Koalition gelungen, in dieser kom- plizierten Materie in allen strittigen Einzelpunkten Lö- sungen zu finden, die vernünftig, sachgerecht und trans- parent sind. Wir danken dabei insbesondere auch den beteiligten Sachverständigen für ihre konstruktive Mitar- beit. Dr. Irmgard Schwaetzer (F.D.P.): Der vorliegende Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zur Versi- cherungspflicht von freiberuflichen Lehrern und selbst- ständigen Dozenten ist geradezu ein Paradebeispiel dafür, wie SPD, aber auch die Grünen mit den Selbstständigen und freien Berufen in Deutschland umgehen. Die vielen Bedingungen, unter denen diese sich nach dem rot-grünen Antrag von der Versicherungspflicht sollen befreien kön- nen, führen im Ergebnis dazu, dass sich an der Sozialversicherungspflicht von selbstständigen Lehrern grundsätzlich nichts ändert. Während die SPD dies mit ei- nem vermeintlichen Schutzbedürfnis begründet, empfin- den die Betroffenen dies zu Recht als Bevormundung. Ich kann dazu nur schlicht feststellen: Der rot-grüne Gesetz- entwurf ist einer modernen Gesellschaft nicht würdig. Worum geht es im Kern? Aufgrund einer Norm aus den 20er-Jahren des letzten Jahrhunderts, im Jahre des Heils 1922, möchte die Bundesversicherungsanstalt für Ange- stellte selbstständige Lehrer und Dozenten in die gesetz- liche Rentenversicherung zwingen. Das eigentlich Inte- ressante daran ist: Nicht nur die Betroffenen, sondern auch offenbar die Bundesversicherungsanstalt selber wussten bislang nichts von der Existenz dieser Norm und damit von einer etwaigen Versicherungspflicht. Daher ist diese bislang auch nie angewandt worden. Aber es kommt noch besser: Jetzt fordert die Bundesversicherungsanstalt sogar Beitragsnachzahlungen von den Betroffenen ein, die exis- tenzbedrohende Ausmaße annehmen können. All dies soll nun durch den rot-grünen Antrag sanktioniert werden. Für die F.D.P. gilt demgegenüber: Entscheidend muss für Selbstständige die freie Wahl ihrer Vorsorgeform sein, wie auch eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzli- chen Rentenversicherung davon unbenommen bleibt. Da- her hat die F.D.P. einen eigenen Antrag vorgelegt. Erstens. Nach dem rot-grünen Antrag können sich all diejenigen nicht befreien lassen, die erst nach dem 2. Ja- nuar 1949 geboren sind und erst nach dem 10. Dezember 1998 eine private Rentenversicherung abgeschlossen ha- ben. Dies bedeutet: Sie müssen alle monatlichen Beiträge seit dem 1. Januar 1999 rückwirkend entrichten. Bei ei- nem Regelbeitrag von rund 865 DM pro Monat sind dies für die Jahre 1999 und 2000 allein 20 760 DM! Die F.D.P. fordert hiergegen: Da viele Versicherungs- pflichtige hiervon nichts wussten oder wissen konnten, sollte hier ein Stichtag nach In-Kraft-Treten dieses Geset- zes gewählt werden. Denn das Erfordernis, wonach bereits eine eigene Altersvorsorge aufgebaut worden sein müsse, kann – insbesondere in den neuen Bundes- ländern – nicht zum Tragen kommen. Dann werden auch die Nachforderungen obsolet. Zweitens. Die F.D.P. fordert, dass zur anerkannten Vor- sorge auch und gerade kapitalgedeckte Vorsorgeformen gehören müssen. So sollten zum Beispiel Kapitalversi- cherungen, die seinerzeit unter steuerrechtlichen Ge- sichtspunkten empfohlen worden sind, Berücksichtigung finden. Denn für die meisten Betroffenen sind etwa pri- vate kapitalgedeckte Lebensversicherungen deutlich günstiger. Auch kann es nicht angehen, dass zum Beispiel manche ihr Haus verkaufen müssten, um in die gesetzli- che Rentenversicherung einzuzahlen. Drittens fordert die F.D.P. darüber hinaus noch fol- gende Erweiterung: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass alle Freiberufler, die einen versicherungspflichtigen Ar- beitnehmer beschäftigen, versicherungsfrei sind; denn sonst würde es keinen Sinn machen, diese Gruppe von der Befreiungsmöglichkeit auszunehmen. Allerdings vermag nicht einzuleuchten, dass freiberuflich tätige Pflegeperso- nen, die in der Wochenpflege oder in der Säuglingspflege tätig sind und einen versicherungspflichtigen Arbeitneh- mer beschäftigen, selbst versicherungsfrei sein sollen (§ 2 Nr. 2 SGB VI), während freiberuflich tätige Hebammen, die dieselbe Tätigkeit verrichten und einen versicherungs- pflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, gleichwohl ver- sicherungspflichtig bleiben sollen. Diese Ungleichbehandlung hat keine sachliche Recht- fertigung. Nicht nur Pflegepersonen beschäftigen häufig andere Pflegepersonen und überschreiten damit den Be- reich der höchstpersönlichen freiberuflichen Tätigkeit. Auch Hebammen betreiben Geburtshäuser und Entbin- dungsheime und beschäftigen dabei andere angestellte Hebammen. Insoweit besteht zwischen Pflegepersonen und Hebammen kein Unterschied, der eine unterschiedli- che gesetzliche Regelung der Versicherungspflicht recht- fertigen würde. Daher sollten Hebammen in die Reihe derer aufge- nommen werden, die bei Beschäftigung eines versiche- rungspflichtigen Arbeitnehmers versicherungsfrei sind. Denn was für Lehrer und Erzieher, was für Pflegeperso- nen gilt, kann Hebammen und Entbindungspflegern, schlechterdings nicht verwehrt werden. Ich bedaure, dass im Ausschuss für Arbeit und Sozial- ordnung unser Änderungsantrag von beiden Volksparteien, also nicht nur von SPD und Grünen, sondern auch von der Union abgelehnt worden ist. Offensichtlich bedeuten Ihnen der Fleiß, das Engagement und die Kreativität der freien Berufe nicht viel. Ich sichere den betroffenen Selbstständi- gen zu: Ab Herbst 2002 werden wir dies ändern. Pia Maier (PDS): Im Zusammenhang mit dieser SGB IV-Änderung hat die Regierungskoalition auch eine Änderung der Rentengesetzgebung beschlossen. Diese Änderung bewahrt wenigstens einige freiberufliche Leh- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 200114186 (C) (D) (A) (B) rerinnen und Lehrer vor horrenden Nachzahlungen in die Rentenkasse, die vorher nicht absehbar waren. Ein Schritt in die richtige Richtung, aber ein viel zu kurzer Schritt. Zum Hintergrund: Freiberufliche Lehrkräfte sind Selbstständige und wurden schon in der Weimarer Repu- blik in die gesetzliche Rentenkasse aufgenommen. Aller- dings hatte die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte diese Tatsache jahrzehntelang nicht zur Kenntnis ge- nommen und folglich auch keine Rentenbescheide ver- schickt. Die Honorarkräfte kann man für ihre Unwissen- heit hier sicher nicht in Haftung nehmen. Durch das Gesetz gegen die Scheinselbstständigkeit fiel die Versicherungs- pflicht wieder auf und die freiberuflich tätigen Lehrerin- nen und Lehrer, die nicht in der gesetzlichen Rentenversi- cherung waren, sollten massive Nachzahlungen leisten – es geht hier um mehrere Zehntausend DM. Für Menschen, die an Volkshochschulen lehren und zumeist in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, ist das verdammt viel Geld. Die Koalition hat nun den Vorschlag gemacht, ältere Honorarlehrkräfte, die eine andere Alterssicherung nach- weisen, von der gesetzlichen Rente auf Antrag auszuneh- men. Damit helfen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, nur einigen Härtefällen. Aber als Stich- tag haben Sie den 10. Dezember 1998 bestimmt, den Tag der Verabschiedung des Scheinselbstständigengesetzes. Und das bedeutet, dass nur diejenigen, die schon zu die- sem Zeitpunkt für sich eine anderweitige Altersvorsorge geschaffen hatten, befreit werden können. Das hilft all je- nen, die erst beim Erhalt ihres ersten Rentenbescheides aus allen Wolken fielen, überhaupt nicht und es stürzt viele Dozentinnen und Dozenten in finanzielle Notlagen. Besonders hart trifft es die freiberuflichen Lehrerinnen und Lehrer, die in der Annahme eine Alterssicherung ein- gegangen sind, dass ihnen eine gesetzliche Rentenversi- cherung nicht zustünde. Oftmals haben sie kaum eine Möglichkeit, aus dieser privaten Altersversorgung wieder heraus zu kommen. Im Gegensatz zu vielen Lehrerinnen und Lehrern, die Ihnen sicher auch in den vergangenen Wochen geschrieben haben, gehe ich davon aus, dass diese Honorarkräfte in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden soll- ten – und das selbstverständlich zu zumutbaren Bedingun- gen. Und darum müssen auch hier die Rahmenbedingun- gen für eine paritätische Finanzierung geschaffen werden. Sicher, eine Volkshochschule kann die Honorare nicht an- heben – jedenfalls nicht ohne eine direkte Umlage auf die Kosten für die Kursteilnehmer und -teilnehmerinnen. Dasselbe gilt auch für die Anbieter von Deutschkursen und andere Träger. Wenn das kostengünstige Bildungsangebot der Volkshochschulen weiter bestehen soll – wofür ich mich hier ausdrücklich ausspreche –, dann muss der Bund für den Arbeitgeberanteil seinen Beitrag leisten. In diesem Sinne hat die PDS-Fraktion einen Entschlie- ßungsantrag gestellt. Wir treten dafür ein, die Stichtagsre- gelung so zu verändern, dass die Dozentinnen und Dozen- ten keinerlei Nachzahlungen leisten müssen! Das ist der wichtigste Punkt, weil Nachzahlungsforderungen in bis zu fünfstelliger Höhe für die überwiegende Mehrheit der Be- troffenen existenzbedrohend sind. Außerdem fordern wir die Bundesregierung auf, eine Regelung zu schaffen, die vorsieht, dass der Bund – analog dem System der Künst- lersozialkasse – einen Zuschuss übernimmt, denn die jetzt geplante Regelung gefährdet nicht nur die Existenz der Dozentinnen und Dozenten, sondern auch das Kursangebot der Bildungsträger. Wenn Bildung von allen Fraktionen in .diesem Hause immer wieder eingefordert wird, dann dür- fen wir den Abbau der Bildungsangebote der Volkshoch- schulen nicht auch noch befördern. Gerade an den Volks- hochschulen hat schon immer das berühmte lebenslange Lernen stattgefunden und darum müssen wir dafür sorgen, dass sich auch weiterhin Menschen das VHS-Angebot leis- ten können, die zwar nur über einen schmalen Geldbeutel verfügen, die sich aber dennoch weiterbilden möchten. Aus all diesen Gründen fordere ich Sie auf: Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu und tragen Sie da- mit zum Zustandekommen einer für alle Betroffenen so- zialverträglichen Lösung bei. Lassen Sie mich zum Schluss noch einige wenige Worte zum eigentlichen Gegenstand des Gesetzes verlie- ren: Die Versicherungsträger arbeiten schon lange nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sie werden auch mit der Einführung von Kosten- und Leis- tungsrechnungen ihre Arbeit weiter gut leisten. Dass sie sich gegen eine Umstellung wehren, ist verständlich. Es gibt allerdings einen guten Grund, diese Umstellung zu fordern: Für die Aufsichtsbehörde ist die Arbeit einfacher, wenn überall nach denselben Grundsätzen geprüft werden kann. Und für die wenigen Bürgerinnen und Bürger, die es wagen, sich näher mit dem öffentlichen Haushaltswe- sen einzulassen, zum Beispiel um eine Kontrollfunktion in Aufsichtsgremien auch tatsächlich und nicht nur formal auszuüben, wird es auch einfacher: Hat man das System dann einmal verstanden, kann man es immer anwenden. Im Sinne des Abbaus und der Vereinfachung von Büro- kratie, im Sinne von Transparenz und Einflussmöglich- keiten der Bürgerinnen und Bürger sind gleiche Haus- haltsführungsgrundsätze ein Fortschritt. Und darum wird die PDS-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entschließungsantrags: Wett- bewerbsbedingungen für die deutsche Tourismus- wirtschaft in Euro-Land (Tagesordnungspunkt 21) Rosel Neuhäuser (PDS): Seit dem Einbringen des Entschließungsantrags der F.D.P. zu Wettbewerbsbedin- gungen für die deutsche Tourismuswirtschaft im Euro- Land ist geraume Zeit vergangen. Seit dieser Zeit hat sich in der Entwicklung der Tourismusbranche einiges getan. Es gibt in den neuen Ländern eine positive Entwicklung. Nicht nur die Angebote, sondern auch der Umweltschutz haben im Ausbau und der Weiterentwicklung des Touris- mus in Deutschland einen wichtigen Platz eingenommen. Dieser Aufwärtstrend ist erfreulich, weil er unter an- derem für viele Menschen, besonders in strukturschwa- chen Regionen, einen wichtigen Faktor für Beschäftigung und wirtschaftlichen Aufschwung signalisiert. Aber we- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2001 14187 (C) (D) (A) (B) der Euphorie noch eindeutige Rückschlüsse sind in die- sem Zusammenhang berechtigt. Die Tourismuswirtschaft muss sich in den nächsten Jahren noch auf enorme Verän- derungen einstellen. Nicht nur die Einführung des Euro, sondern die Fragen des Strukturwandels und die Frage der Qualität der Angebote sind in der Entwicklung des Tou- rismus in Deutschland von ausschlaggebender Bedeu- tung. Zu allen Fragen kann ich keine Ausführungen machen. Daher stelle ich zwei Fragen in den Mittelpunkt, die aus meiner Sicht weiterzuentwickeln sind, die ich allerdings nicht ausführen kann. Erstens: die Frage der Arbeitsmarktsituation. Eine weite Anerkennung der beruflichen Abschlüsse aus mei- ner Sicht genauso notwendig wie die Schaffung von Dau- erarbeitsplätzen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Befristete oder auf dem zweiten Arbeitsmarkt funktionierende Strukturen sind auf Dauer keine Lösung. Deshalb fordere ich die Verantwortung auf, Lösungswege zur Lösung die- ser Frage zu suchen. Zweitens: die Fragen der Harmonisierung bzw. er- mäßigter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Arbei- ten. Über dieses Anliegen wurde bereits in der 13. Wahl- periode diskutiert. Es wurde von der F.D.P. abgelehnt. Inzwischen wurde der Inhalt von der Geschichte einge- holt. Entsprechend einer Initiative des Europaparlamentes ist es möglich, unter anderem arbeitsintensive Leistungen mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu belegen. Tatsächlich entschieden sich nur neun europäische Länder – ohne Deutschland –, diese Möglichkeit mit eventuellen positiven Auswirkungen für den Arbeitsmarkt wenigstens auszuprobieren. Wir sind uns in diesem Haus sicher darüber einig, dass Deutschland ein preiswertes, aber kein billiges Reiseland ist. Das deutsche Gastgewerbe sei insbesondere im Ver- gleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten durch die Anwen- dung des vollen Umsatzsteuersatzes gravierend benach- teiligt. Es gibt Reiseländer in der EU, in denen die Preise kaum unter den Preisen in Deutschland liegen. Im Ge- genteil: Sie liegen höher. Die Umsatzsteuer ist ein Faktor, der preisbestimmend wirkt, aber in den seltensten Fällen ausschlaggebend ist für die Entscheidung, wo jemand Urlaub macht. Daher ist aus meiner Sicht eine Insellösung für Deutschland nicht sinnvoll. Meine Fraktion ist vielmehr der Überzeugung, dass die Harmonisierung aller Finanz- und steuerpoliti- schen Fragen im Rahmen der EU gelingen muss, um die Wettbewerbschancen zu gewährleisten. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zurBeratung des Antrags: UMTS-Milliarden für die Einführung einer kommunalen Investitions- pauschale des Bundes (Tagesordungspunkt 23) Hans Georg Wagner (SPD): Es ist wohl zu beklagen, dass die Verfahrensabläufe im Bundestag so sind, wie sie sind. Ende November 2000 hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalition beschlossen, die Zinsersparnisse aus den UMTS-Verkäufen in einer Größenordnung von 15 Milliarden DM beginnend mit dem 1. Januar 2001 für ein dreijähriges Investitionsförderungsgesetz, das Zu- kunftsinvestitionsprogramm, zu verwenden. Im Wesentlichen geht es um Investitionen im Baube- reich: Straßenbau, Schienenausbau, Altbau-Energiesanie- rung, die soziale Stadt sowie um die Bildungs- und For- schungspolitik als Zukunftsprogramm für unsere Kinder. Dies war der politische Wille der Koalition. Dabei waren wir natürlich offen für Vorschläge der an- deren Fraktionen. Daher bedauere ich, dass der Antrag der PDS erst heute, zwei Monate nach dem Beschluss des Bundestages, diskutiert wird. Das haben eigentlich alle Fraktionen so nicht verdient. Der Antrag muss im Zusam- menhang mit anstehenden Entscheidungen diskutiert werden; deshalb will ich auch heute auf diese Überlegung noch eingehen. Die PDS fordert eine kommunale Investitionspau- schale von 3 Milliarden DM. Bei der zu Recht angespro- chenen Haushaltslage der Kommunen muss jedoch das Gesamttableau öffentlicher Haushalte betrachtet werden. Bei der Klage des Saarlandes und Bremens 1991/1992 wegen des bundesstaatlichen Finazausgleichs und ihre Haushaltsnotlage war ein Wesentliches Kriterium die Zinssteuerlastquote. Diese Quote muss man genau betrachten: Bund 21 Pro- zent, Länder 11 Prozent, Gemeinden 7 Prozent. Das heißt: Der Bund hat die schlechteste Haushaltslage aller deut- schen Gebietskörperschaften. Die kommunalen Haushalte unterliegen der Genehmi- gung der Länderinnenminister. Nur diese haben die Mög- lichkeit, die Haushaltszügel der Kommunen zu lockern, um damit Investitionen anzuregen. Die vom Zukunftsin- vestitionsprogramm ausgelösten Investitionen erfolgen ausschließlich in den Kommunen. Denn der Bau von 125 Ortsumgehungen dient eindeutig den Kommunen. Zudem erfolgt eine regionale Unterstützung der Bauwirt- schaft: Die Erhöhung der Städtebauförderungsmittel für die alten Bundesländer bei Beibehaltung der Förderung in den neuen Ländern und die Erhöhung der Mittel „Soziale Stadt“ sind eindeutig auf der Haben-Seite der Kommunen zu verbuchen. Ich erinnere an das Altschuldenhilfegesetz, das auch finanzielle Entlastungen für die Kommunen be- deutet. Deshalb konnten wir Ihre Forderungen, meine Damen und Herren Kollegen von der PDS-Fraktion, nicht in un- sere Überlegungen mit einbeziehen. Mir kommt es jedoch darauf an, Ihre Argumente aufzunehmen und mit Ihnen zu diskutieren, obwohl die Entscheidungen, wie Sie selbst wissen, längst getroffen sind. Peter Götz (CDU/CSU): Wir haben gut die Hälfte der Legislaturperiode hinter uns. Mit Fug und Recht können wir feststellen: Diese rot-grüne Regierung macht eine kommunalfeindliche Politik. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 200114188 (C) (D) (A) (B) Der Umgang mit den UMTS-Erlösen ist nur ein gutes Negativbeispiel für rot-grüne Politik. Diese Regierung will die kommunale Selbstverwaltung immer weiter aus- höhlen und lebt alte sozialistische Staatsreflexe unge- hemmt aus: möglichst alles von der Zentrale her kontrol- lieren und steuern, kein Vertrauen in die Kreativität und das Verantwortungsbewusstsein der örtlichen demokrati- schen Gemeinschaften. Ich will Ihnen anhand einiger Zahlen die kommunal- feindliche rot-grüne Politik verdeutlichen. Die Daten kommen übrigens aus dem Hause von Finanzminister Eichel, der unverdächtig ist, Zahlen für die Argumenta- tion der Union liefern zu wollen. Zunächst zur Steuerschätzung vom November 2000. Danach verlieren die Kommunen von 2000 auf 2001 – von 112,2 Milliarden DM auf 110,2 Milliarden DM – 2 Milliarden DM. Das scheint auf den ersten Blick nicht dramatisch zu sein. Aber wenn wir die Auswirkungen aller Bundesgesetze, die seit 1998 verabschiedet wurden, auf die kommunalen Haushalte betrachten, dann ergeben sich für 2001 unmittelbare Einnahmeausfälle von knapp 6,5 Milliarden DM. Dazu kommen mittelbare Einnahme- ausfälle in Höhe von knapp 5 Milliarden DM, die sich au- tomatisch über den Mechanismus des kommunalen Fi- nanzausgleichs ergeben. Dies ergibt sich aus der DStGB- Dokumentation Nr. 16, 4. Januar 2001, auf der Grundlage von Zahlen des BMF. Die Bundesregierung hat den Kommunen seit 1998 fast 11,5 Milliarden DM aus den kommunalen Steuer- haushalten herausregiert. Das ist eine riesige Summe. Das Geld fehlt in den Städten und Gemeinden bei der Förde- rung von Vereinsarbeit, bei Investitionen in Schulen, Kin- dergärten und vielem mehr. Ein Weiteres kommt hinzu: Wenn wir uns über die Zu- kunft der Städte und Gemeinden unterhalten, dürfen den Kommunen nicht laufend neue Aufgaben übertragen und gleichzeitig die Gelder weggenommen werden. Es kann und darf nur nach dem Motto gehen: Wer bestellt, bezahlt. Ich möchte Sie an Ihre eigene Koalitionsvereinbarung erinnern. Dort steht: Wir wollen die Finanzkraft der Gemeinden stärken und das Gemeindefinanzsystem einer umfassenden Prüfung unterziehen. Aber genau das Gegenteil tun Sie hier im Deutschen Bundestag: Sie schaffen im- mer neue Gesetze zulasten der Kommunen und eine umfassende Prüfung des Gemeindefinanzsystems haben Sie bis heute nicht in Angriff genommen. Stattdessen handeln Sie regelmäßig gegen Ihre eige- nen Ankündigungen. Sie missbrauchen die kommu- nalen Haushalte als Verschiebebahnhof für originäre Aufgaben des Bundes. Lassen Sie ich nur einige Beispiele nennen – Basis ist die Steuerschätzung von Mai 1998 –: Das Steuerände- rungsgesetz 1998 kostet die Gemeinden im Jahre 2001 DM 1,66 Milliarden DM. Mit dem Steuerentlastungs- gesetz 1999 belasten Sie die Kommunen im Jahr 2000 und 2001 jeweils um weitere 1,06 Milliarden DM. Es geht noch weiter: Die Familienförderung, mit der Sie sich immer loben, finanzieren die Kommunen mit über 700 Millionen DM, das Steuerbereinigungsgesetz mit 305 Millionen DM. Die Einführung der Entfernungs- pauschale kostet die kommunalen Haushalte 135 Milli- onen DM. Aber die Ökosteuer streicht der Finanzminister ohne eine Miene zu verziehen ein. Und letztlich belastet die rot-grüne Bundesregierung mit dem so genannten Steuersenkungsgesetz die Kommunen mit 4,46 Milliar- den DM. Fast 100 Milliarden DM hat der Bund im letzten Jahr durch die Versteigerung der UMTS-Lizenzen eingenom- men, zum Teil zulasten der Kommunen. Es war nicht ver- wunderlich, dass daraufhin hier in Berlin viele gute Ideen zur Finanzierung wichtiger Aufgaben genannt worden sind. Letztendlich hat die Bundesregierung die gesamte Summe selbst in ihrem Haushalt belassen. Es wird ver- fahren nach dem Motto: Erst alles selbst kassieren, dann Weihnachtsmann spielen und an die braven Kinder ver- teilen. Die Haushaltsbalance zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wird weiter verzerrt. Gewerbesteuerausfälle und Effekte aus dem Finanz- ausgleich treffen die Kommunen insgesamt, vor allem in einzelnen Gemeinden, auf dramatische Weise. Dies wird zunehmend konkret. Ich will Ihnen das am Beispiel des Amts Stahnsdorf, einer Gemeinde mit 12 000 Einwohnern in Brandenburg, einmal vor Augen führen: In dieser Ge- meinde sind Unternehmen angesiedelt, die UMTS-Lizen- zen ersteigert haben. Gewerbesteuereinnahmen der Ge- meinde von bisher jährlich über 4 Millionen DM fallen weg. Im Dezember 2000 ist die Gemeinde über ihre Ge- werbesteuervorauszahlung für 2001 informiert worden: Sie bekommt nichts, null. Der Grund ist das negative Be- triebsergebnis wegen der hohen an den Bund zu zahlen- den UMTS-Lizenzen. Ebenso wird es 2002 sein und wir wissen, dass diese Situation noch viele Jahre anhalten wird. Finden Sie das gerecht? Von den Steuermindereinnahmen für die Kommunen bei der Einkommensteuer habe ich noch gar nicht gespro- chen. Dies ist ein Beispiel aus den neuen Ländern, die dringend auf eigene kommunale Einnahmen angewiesen sind. Die Menschen in den neuen Ländern wollen keine Al- mosen. Aber sie haben einen Anspruch darauf, dass die Früchte einer erfolgreichen Kommunalpolitik nicht von Gerhard Schröder abkassiert werden. Die CDU/CSU-geführte Bundesregierung hat den Auf- bau Ost massiv betrieben. Dabei ging es vor allem um die Stärkung der Kommunen. Und es ist sicher kein Zufall, dass die wirtschaftlich besonders erfolgreichen Wachs- tumszentren in den neuen Ländern genau dort sind, wo die Christdemokraten in Ländern und Kommunen die politi- sche Verantwortung tragen. Und wie sieht es seit dem Regierungswechsel aus? In der rot-grünen Bundesregierung hat der Kanzler, im Ne- benberuf SPD-Parteivorsitzender, die Förderung der neu- en Länder zur Chefsache erklärt. Der Bundestagspräsi- dent, im Nebenberuf stellvertretender SPD-Vorsitzender, sagt nach gut zwei Jahren rot-grüner Regierungsverant- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2001 14189 (C) (D) (A) (B) wortung, die Neuen Länder stünden auf der Kippe. Was heißt das? Weder PDS noch Rot-Grün tun den neuen Län- dern gut. Zum Schluss will ich noch auf eine tagesaktuell anste- hende Parlamentsentscheidung und ihre Wirkung auf die Gemeinden, Städte, Kreise zu sprechen kommen: die Rentenreform. Ein klares Bild fehlt bis heute. Nur eines wird zunehmend deutlich: Sie planen einen erneuten An- griff auf die kommunalen Haushalte. Die so genannte Rentenreform wird die Kommunen nach Schätzung des Deutschen Städtetages weitere 3,2 Milliarden DM kosten. Völlig unakzeptabel ist für uns ihr Konzept für eine leistungs- und beitragsfreie Grundrente. Wenn sie so kommt, wie sie es sich vorstellen, bestrafen Sie alle, die für ihr Alter vorsorgen; denn wer vorsorgt, wird versorgt und wer nicht vorsorgt, wird auch versorgt. Dieses Gesetz hat katastrophale Folgen auf die Selbstverantwortung der Menschen für Ihre Altersvorsorge. Sozialistisches Gedan- kengut führt zum unmündigen Bürger. Wir haben ein an- deres Gesellschaftsbild. Die vorgeschlagene Grundversorgung hat auch kata- strophale Folgen für die Kommunen, die Sie für die Grundsicherung verantwortlich machen wollen. Erneut werden die Städte und Gemeinden zum Zahlmeister für großzügige Sozialleistungen des Bundes. Diesen Ver- schiebebahnhof machen wir nicht mit. Ein Weiteres kommt hinzu: Sie wollen bei den Kom- munen neue Grundsicherungsämter schaffen – zusätzlich zu den Sozialämter – das heißt neue Bürokratie. Und da- mit greifen Sie in die kommunale Organisationshoheit ein. Skandalös ist Ihre Arroganz gegenüber den kommuna- len Spitzenverbänden. Sie verweigern den Kommunen jede Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren in der Sache dieser Grundsicherungsämter. Die kommunalen Spitzenverbände müssen zumindest angehört werden. Sie hätten sogar schon bei der Erarbeitung des Referen- tenentwurfs beteiligt werden müssen. Aber das alles interessiert Rot-Grün nicht. Die Schaffung von Grund- sicherungsämtern greift empfindlich in die Sphäre der kommunalen Selbstverwaltung ein. Sie haben mit Ihrer rot-grünen Mehrheit im Bundes- ausschuss für Arbeit und Sozialordnung eine Einladung der kommunalen Spitzenverbände zu der heutigen An- hörung verweigert, weil Ihnen die Kommunen lästig sind. In Sonntagsreden das Hohe Lied der kommunalen Selbst- verwaltung singen und hier, wo die Entscheidungen zu treffen sind, genau entgegengesetzt handeln – dieses Spiel lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Die finanzielle Sicherung der Menschen im Alter ist keine kommunale Aufgabe. Sie darf auch keine kommu- nale Aufgabe werden. Lassen Sie mich zusammenfassend sagen: Im Jahr 2000 gaben die Kommunen über 47 Prozent ihrer Steuer- einnahmen – 55 Milliarden DM – für soziale Leistungen aus. Im Jahr 2001 werden es über 50 % sein. Steigerungen sind vorprogrammiert. – Diese Leistungen sind übertra- gene Staatsaufgaben, die nach Bundesgesetzen von den Kommunen erledigt werden müssen. Für eigene Selbst- verwaltungsaufgaben bleibt immer weniger übrig. Die Bürgerinnen und Bürger werden bei der Gestaltung des örtlichen kommunalen Lebensraums zunehmend entmün- digt. Die im Grundgesetz garantierte kommunale Selbst- verwaltung bleibt auf der Strecke. Der Umgang mit den Erlösen aus den UMTS-Lizenzen ist also nur eines von vielen Beispielen für die sozialisti- sche Politik dieser rot-grünen Bundesregierung. Die 100 Milliarden DM haben Sie teilweise zulasten der Kommunen kassiert. Das ist unanständig. Geben Sie den Gemeinden das ihnen zustehende Geld zurück! Wir brau- chen in unserem Land lebensfähige Städte und Gemein- den, die eigenverantwortlich entscheiden können. Antje Hermenau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Ge- rade auf dem Feld der Finanzpolitik macht es mir jedes Mal Freude, feststellen zu können, dass wir mit unserer Politik Erfolge haben und einfach besser als die Opposi- tion sind. Immer mehr hat sich die Finanzpolitik für uns als ein Heimspiel entwickelt. Der Erfolg unserer nachhaltigen und soliden Finanz- politik ist für jedermann greifbar: Wir haben wieder Ver- trauen in der Bevölkerung und in der Wirtschaft geschaf- fen. Die Konjunktur gewinnt an Fahrt, der Euro erholt sich, die Arbeitslosenzahlen sinken und die Beschäfti- gung steigt. Dies sind Fakten, die nicht kleingeredet wer- den können. Mit dem Haushalt 2001 halten wir an unserem Konso- lidierungskurs fest. Die Neuverschuldung wird weiter ge- senkt. Unser Zukunftsprogramm 2000 war im letzten Jahr keine einmalige Kraftanstrengung. Die Konsolidierung des Bundeshaushalts ist für uns vielmehr eine konsequent zu verfolgende langfristige Daueraufgabe. Ziel bleibt, in 2006 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen und danach mit dem Schuldenabbau zu be- ginnen. Wir können nicht immer mehr Lasten auf zukünf- tige Generationen verschieben. Wir wollen den Schulden- berg überwinden und ihn nicht einfach hinnehmen – wie die alte Regierungskoalition es jahrelang getan hat. Er- folgloses Durchwursteln ohne echten Reformwillen und ohne Durchsetzungsfähigkeit wäre für die Zukunft Deutschlands tödlich. Gesunde Bundesfinanzen sind erforderlich. Bei unse- rer Regierungsübernahme vor zwei Jahren haben wir ein katastrophales Finanzchaos vorgefunden. Die Bundes- finanzen befanden sich nach 16 Jahren Kohl-Regierung in einer jämmerlichen Verfassung. In den letzten Jahren der Regierungskoalition hatte der Bundeshaushalt eine chronische Unterdeckung von 80 bis 90 Milliarden Mark. Waigel konnte die Haushaltslücken nur mit enormen Neuverschuldungen und Privatisierungs- einnahmen schließen. Mit einem Schuldenberg von 1,5 Billionen sitzen wir daher nun in der schwarz-gelben Schuldenfalle. Mehr als jede fünfte Steuermark müssen wir jährlich für Zinsen ausgeben. Das sind jährliche Steuerzahlungen der Bürger und Bürgerinnen in Höhe von 80 Milliarden DM. Diese Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 200114190 (C) (D) (A) (B) Steuerzahlungen hat die alte Regierungskoalition zu ver- antworten. Ihre Rolle als Steuersenkungsparteien ist da- her völlig unglaubwürdig. Durch unseren Kurswechsel in der Finanzpolitik haben wir den Sinkflug bei der Neuverschuldung eingeleitet und die Handlungsfähigkeit des Staates wieder hergestellt. Schritt für Schritt bringen wir den Bundeshaushalt wieder in ein gesundes Gleichgewicht. Nun zu den Zukunftsinvestitionen mit Zinserspar- nissen aus UMTS-Einnahmen: Die UMTS-Einnahmen von 99,4 Milliarden DM haben wir, wie von Anfang an von uns gefordert, vollständig zur Tilgung von Bundes- schulden verwendet. Der Bund hat damit zum ersten Mal seit 1970 eine echte Nettotilgung geleistet. Die Bundesre- publik wird deshalb in diesem Jahr beim Schuldenstand mit 58 Prozent wieder unter der „Maastricht-Grenze“ von 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes liegen. Wir stellen damit erneut eindringlich die Solidität un- serer Finanzpolitik unter Beweis. Dies wird von unserer Bevölkerung auch anerkannt, was uns freut und die CDU-Opposition zunehmend ärgert. Sie kann nur noch durch haltlose persönliche Angriffe gegenüber unserem Bundesfinanzminister in Erscheinung treten, wie wir ge- rade diese Woche im Haushaltsausschuss feststellen konnten. Bei einem Schuldenberg von 1,5 Billionen ist Ihre Be- hauptung widersinnig, der Bundesfinanzminister würde in Geld schwimmen und könnte daher riesige Steuersen- kungen umsetzen. Mit der Tilgung bereinigen wir von den 16 Jahren Kohl-Regierung lediglich 18 Monate Schulden- aufwuchs. Weitere 170 Monate müssen noch aufgeholt werden. Immer steigende Zinsausgaben haben die Ausgaben für Zukunftsinvestitionen zunehmend beschnitten. Daher müssen wir die Investitionen verstärken, aber auch durch Sparen die Ursache der Investitionsbeschränkungen bekämpfen. Nur so können wir die Gestaltungsspielräume langfristig absichern. Nach dieser Leitlinie haben wir uns bei der Frage der Verwendung der UMTS-Einnahmen ausgerichtet. Die durch die Tilgung entstehenden Zinsersparnisse von rund 5 Milliarden DM wollen wir vorrangig für Zukunftsin- vestitionen einsetzen, die auch den neuen Ländern zugute kommen. Für die Umweltpolitik ist es ein großer Erfolg, dass neben Bildung und Forschung ein Löwenanteil für ökologische Investitionen zur Verfügung gestellt wird. Die Grünen haben sich schon immer für die Bahn stark gemacht. Daher freuen wir uns, dass die Mittel für die Schiene um 2 Milliarden DM aufgestockt wurden. Mit diesen Mitteln können wir sofort mit der Beseitigung von Langsamfahrstellen im Bestandsnetz beginnen. Die ehe- mals 200 Langsamfahrstellen sind auf über 1000 ange- wachsen. Dies hat verheerende Auswirkungen auf den Fahrplan und die Attraktivität der Bahn. Um die Zukunft der Bahn sicherzustellen, besteht hier ein dringender Handlungsbedarf. Ein ebenso dringender ökologischer Handlungsbedarf besteht bei der Energieeinsparung in Altbauten. Wie die Eisflächen am Nordpol zeigen, ist derzeit der Klimawan- del die größte umweltpolitische Herausforderung der Menschheit.Um unser Klimaziel zu erreichen, die C02-Emissionen bis 2005 gegenüber 1990 um 25 Prozentzu reduzieren, muss insbesondere der Trend zu steigenden C02-Emissionen im Bereich der privaten Haushalte ge-brochen und umgekehrt werden. Auch hier gilt, Durch- wursteln wie bei der alten Regierungskoalition geht nicht mehr.Daher legen wir in den nächsten Wochen mit einem Teil der Zinsersparnisse ein Altbausanierungsprogramm auf, mit dem wir die Trendumkehr erreichen. Wie beim Schuldenberg wollen wir auch hier einen Kurswechsel und nicht einfach die derzeitige Situation hinnehmen. Die Modernisierung Deutschlands im Sinne nachhalti- ger Politik ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die nur von allen staatlichen Ebenen gemeinsam bewältigt werden kann. Gerade für die neuen Länder sind Konzepte zu ent- wickeln, die gesamtstaatlich auch umsetzbar sind. Im Rahmen der nun anstehenden Diskussion zur Neuord- nung des Länderfinanzausgleichs und zur Fortsetzung des Solidarpakts wollen wir uns daher dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die kommunalen Investitio- nen in den neuen Ländern nachhaltig verbessert werden. Mit der einmaligen Bereitstellung von 3 Milliarden DM ist den neuen Ländern nicht gedient. Hier benötigen wir vielmehr einen langen Atem. Gerhard Schüßler (F.D.P.): Das Anliegen, das dem Antrag der PDS zu Grunde liegt, ist nachvollziehbar und verdient im Grundsatz Unterstützung. Die ausreichende finanzielle Ausstattung der Gemeinden muss sichergestellt werden. Wir erleben viel zu oft, dass auf Bundes- oder Landesebene Gesetze beschlossen oder sonstige Maßnah- men getroffen werden, die zum Teil gravierende Auswir- kungen auf die kommunalen Finanzen haben. Trotzdem wird die F.D.P. dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen. Ich will das begründen: Grundsätzlich ist die finanzielle Ausstattung der Gemeinden Länderangele- genheit. Eine kommunale Investitionspauschale, die ich grundsätzlich begrüße, muss von den Ländern beschlossen werden. Die Belange der ostdeutschen Gemeinden, die die PDS insbesondere anspricht, sollten eine wichtige Rolle im Rahmen des Solidarpaktes II spielen. Adressat dieser Forderung sind Bund und Länder. So weit zu diesem Antrag. Die Finanzverfassung und damit auch die finanzielle Ausstattung der Kommunen sind viel grundsätzlicher an- zugehen. Es wird immer weniger akzeptiert, dass zum Bei- spiel der Bund Gesetze beschließt, deren finanzielle Aus- wirkungen die Gemeinden zwar tragen müssen, dafür aber nicht genug Finanzzuweisungen von den Ländern erhal- ten. Auch ist das Geflecht von öffentlichen Aufgaben und Ausgaben mittlerweile undurchdringlich und unverständ- lich geworden. Im Rahmen des neu zu regelnden Länder- finanzausgleichs sollte daher nach Auffassung der F.D.P. auch die Finanzverfassung reformiert werden. Ziel dabei muss sein, die Aufgaben, die Ausgaben, aber auch die Ein- nahmen der verschiedenen Gebietskörperschaften zu ent- zerren. Bund, Länder und Gemeinden müssen wissen, mit welchen Ausgaben und mit welchen Einnahmen sie zu Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2001 14191 (C) (D) (A) (B) rechnen haben. Damit verträgt sich nicht das hochkompli- zierte Gefüge aus Gemeinschaftsaufgaben. Wir haben jetzt die einmalige Gelegenheit, unser Finanzsystem grundle- gend zu reformieren. Wir sollten diese Chance nutzen. Anlage 6 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 757. Sitzung am 1. De- zember 2000 beschlossen, gemäß Artikel 76 Absatz 2 Grundgesetz gegen den folgenden Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vor- schriften auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zi- vil- und Handelssachen Der Bundesrat hat in seiner 758. Sitzung am 21. De- zember 2000 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Gesetz zurEinführung einerEntfernungspauschale – Fünftes Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsge- setzes – Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001 (Haushaltsgesetz 2001) – Gesetz zur Neuregelung der sozialversicherungsrecht- lichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeits- entgelt (Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz) – Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Ar- beitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschrif- ten (4. Euro-Einführungsgesetz) – Gesetz zur Einführung einer Vergütung der Mineralöl- steuer für die Land- und Forstwirtschaft (Agrardiesel- gesetz – AgrdG) – Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsge- setzes, insbesondere zur Durchführung der EG- Richtlinie 98/78/EG vom 27. Oktober 1998 über die zusätzliche Beaufsichtigung der einerVersicherungs- gruppe angehörenden Versicherungsunternehmen sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errich- tung eines Fonds „Deutsche Einheit“ und des Geset- zes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern – Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ver- besserung der betrieblichen Altersversorgung – Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimm- rechtsausübung (Namensaktiengesetz – NaStraG) – Gesetz zu dem Gemeinsamen Protokoll vom 21. Sep- tember 1988 über die Anwendung des Wiener Über- einkommens und des Pariser Übereinkommens (Ge- setz zu dem Gemeinsamen Protokoll über die Anwendung des Wiener Übereinkommens und des Pariser Übereinkommens) – Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes ((Neuntes) Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes) – Gesetz über die Zusammenlegung des Bundesamtes fürWirtschaft mit dem Bundesausfuhramt – Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikati- onseinrichtungen (FTEG) – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2001 (ERP-Wirt- schaftsplangesetz 2001) – Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeits- verträge und zur Änderung und Aufhebung ar- beitsrechtlicher Bestimmungen Der Bundesrat hat in seiner 758. Sitzung am 21. De- zember 2000 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bun- destag am 16. November verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Ent- schließung gefasst: Da das Gesetz in vielen Unternehmen die Betriebsor- ganisation, die betrieblichen Abläufe und die Kostensitua- tion beeinflussen kann, wird die Bundesregierung gebeten, dessen Wirkungen zu überprüfen und zwei Jahre nach In- Kraft-Treten des Gesetzes einen entsprechenden Bericht vorzulegen. In die Überprüfung sollte neben der Beschäf- tigungswirkung insbesondere einbezogen werden, ob – durch die Festlegung des Schwellenwertes auf 15 Ar- beitnehmer in § 8 Abs. 7 Kleinbetriebe mit bis zu 50 Arbeitnehmern übermäßig belastet werden, – aus Gründen der Rechtsklarheit eine Bezugnahme auf Vollzeitarbeitnehmer (statt Arbeitnehmer) in § 8 Abs. 7 erfolgen sollte, – die in § 8 Abs. 4 genannten betrieblichen Gründe ge- eignet sind, eine flexible und effektive Betriebsorga- nisation zu entwickeln bzw. beizubehalten und – die Regelung des § 7 Kleinbetriebe unzumutbar be- lastet. Der Bundesrat hat in seiner 758. Sitzung am 21. De- zember 2000 beschlossen, der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1999 (Jahresrechnung 1999) auf- grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes Ent- lastung gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes und § 114 der Bundeshaltsordnung zu erteilen. Die Fraktion der F.D.P. hat mit Schreiben vom 16. Ja- nuar 2001 den Antrag „Wehrpflicht aussetzen“ – Druck- sache 14/4968 – zurückgezogen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2000 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 22 – Eisenbahnen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 200114192 (C) (D) (A) (B) des Bundes – Titel 639 01 – Erstattungen von Verwal- tungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens – – Drucksachen 14/4295, 14/4440 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2000 Überplanmäßige Ausgaben im Einzelplan 23 a) Kapitel 23 02 Titel 836 02 – Beteiligung der Bundes- republik Deutschland an Einrichtungen der Welt- bankgruppe – b) Kapitel 23 02 Titel 896 09 – Entwicklungswichtige, multilaterale Hilfen im Rahmen internationaler Ver- einbarungen zum weltweiten Umweltschutz – – Drucksachen 14/4296, 14/4440 Nr. 1.3 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2000 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 02 Titel 686 05 – Beiträge an nationale und internationale Organisatio- nen – bis zur Höhe von 14 200 TDM – Drucksachen 14/4297, 14/4440 Nr. 1.4 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2000 Weitere überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 05 02 Ti- tel 686 30 – Beitrag an die Vereinten Nationen – Drucksachen 14/4476, 14/4571 Nr. 1.4 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2000 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 13 Titel 646 21 – Erstattung von Aufwendungen der BfA aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung in den neuen Ländern (einschließ- lich ehemaliges Ost-Berlin) – Drucksachen 14/4477, 14/4571 Nr. 1.5 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2000 Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapi- tel 11 13 Titel 656 26 – Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung – Drucksachen 14/4663, 14/4864 Nr. 1 – Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Unterrichtung durch die Bundesregierung Berichte für die Europäische Kommission zur Umset- zung des Europäischen Sozialfonds in der Bundesrepu- blik Deutschland – Zeitraum 1997 bis 1999 – hier: Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt – Drucksachen 14/4091, 14/4308 Nr. 1.1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit-geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla-gen bzw. Unterrichtungen durch das europäische Parla-ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratungabgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/4092 Nr. 2.1 Drucksache 14/4092 Nr. 2.2 Drucksache 14/4170 Nr. 1.4 Drucksache 14/4170 Nr. 1.10 Drucksache 14/4170 Nr. 1.11 Drucksache 14/4170 Nr. 1.12 Drucksache 14/4170 Nr. 2.16 Drucksache 14/4170 Nr. 2.19 Rechtsausschuss Drucksache 14/272 Nr. 17 Drucksache 14/2009 Nr. 2.7 Drucksache 14/3341 Nr. 2.37 Drucksache 14/3723 Nr. 2.1 Drucksache 14/4092 Nr. 1.3 Drucksache 14/4170 Nr. 1.5 Drucksache 14/4170 Nr. 2.45 Drucksache 14/4170 Nr. 2.81 Drucksache 14/4309 Nr. 1.18 Finanzausschuss Drucksache 14/4170 Nr. 2.34 Drucksache 14/4309 Nr. 1.20 Drucksache 14/4441 Nr. 1.15 Drucksache 14/4570 Nr. 2.7 Ausschuss fürWirtschaft und Technologie Drucksache 14/3859 Nr. 2.28 Drucksache 14/4170 Nr. 2.28 Drucksache 14/4170 Nr. 2.35 Drucksache 14/4170 Nr. 2.42 Drucksache 14/4170 Nr. 2.74 Drucksache 14/4441 Nr. 1.10 Drucksache 14/4441 Nr. 1.14 Drucksache 14/4441 Nr. 1.25 Drucksache 14/4441 Nr. 1.27 Drucksache 14/4441 Nr. 1.29 Drucksache 14/4570 Nr. 1.3 Drucksache 14/4570 Nr. 2.4 Drucksache 14/4570 Nr. 2.5 Drucksache 14/4570 Nr. 2.6 Drucksache 14/4570 Nr. 2.18 Drucksache 14/4570 Nr. 2.19 Drucksache 14/4570 Nr. 2.21 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/4570 Nr. 2.17 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 14/1188 Nr. 1.1 Drucksache 14/1188 Nr. 2.6 Drucksache 14/1579 Nr. 1.6 Drucksache 14/1579 Nr. 2.2 Drucksache 14/3428 Nr. 2.24 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 14/4309 Nr. 1.32 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/3859 Nr. 2.3 Drucksache 14/4092 Nr. 1.2 Drucksache 14/4092 Nr. 2.4 Drucksache 14/4092 Nr. 2.5 Drucksache 14/4092 Nr. 2.6 Drucksache 14/4170 Nr. 2.30 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/4309 Nr. 1.9 Drucksache 14/4309 Nr. 1.25 Drucksache 14/4570 Nr. 2.8 Drucksache 14/4570 Nr. 2.9 Drucksache 14/4570 Nr. 2.10 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 2001 14193 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin Drucksache 14/4570 Nr. 2.11 Drucksache 14/4570 Nr. 2.15 Drucksache 14/4570 Nr. 2.16 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/4309 Nr. 1.6 Drucksache 14/4570 Nr. 1.6 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/3341 Nr. 2.11 Drucksache 14/3341 Nr. 2.19 Drucksache 14/3859 Nr. 2.20 Drucksache 14/4309 Nr. 1.41 Drucksache 14/4309 Nr. 1.45 Drucksache 14/4309 Nr. 1.49 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/3341 Nr. 1.1 Drucksache 14/4092 Nr. 2.10 Drucksache 14/4170 Nr. 2.29 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 144. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Januar 200114194 (C)(A)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Guten Morgen, liebe
    Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet.

    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 sowie Zusatz-
    punkt 9 auf:
    15. Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung

    zu den Ergebnissen des Europäischen Rates
    Nizza

    ZP 9 Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
    richts des Ausschusses für die Angelegenheiten
    der Europäischen Union (22. Ausschuss) zu der
    Unterrichtung durch das Europäische Parlament
    Entschließung des Europäischen Parlaments
    mit seinen Vorschlägen für die Regierungskon-

    (14094/1999 – C5-0341/1999 – 1999/0825 – Drucksachen 14/3723 Nr. 1.1, 14/4980 – Berichterstattung: Abgeordnete Michael Roth Peter Altmaier Christian Sterzing Dr. Helmut Haussmann Manfred Müller Zur Regierungserklärung liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der F.D.P. vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache im Anschluss an die Regierungserklärung eineinviertel Stunden vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung hat der Bundeskanzler Gerhard Schröder. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Europäische Rat von Nizza hatte ein überragendes Ziel, nämlich die Europäische Union fähig zur Aufnahme von neuen Mitgliedstaaten zu machen. Wir Deutschen sind mit der festen Absicht nach Nizza gegangen, genau dies zu leisten. Ich stelle heute fest: Wir haben erreicht, was wir wollten. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    (CNS))


Rede von Gerhard Schröder
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Die Europäische Union wird zum Jahresbeginn 2003 in
der Lage sein, erste Neumitglieder aufzunehmen.

Nach der Schaffung des finanziellen Rahmens durch
die Agenda 2000 unter deutscher Präsidentschaft hat die
Europäische Union die zweite und damit letzte noch aus-
stehende Vorbedingung für die Beitritte neuer Mitglieder
erfüllt. Damit tritt der Erweiterungsprozess in ein neues
Stadium. Wir verlassen die Ebene, die bislang aus abs-
trakten Deklarationen und dem technischen Abgleich von
Verhandlungspositionen bestand. Von nun an geht es da-
rum, konkrete und für beide Seiten tragfähige Lösungen
in teilweise sehr schwierigen Sachfragen zu finden.

Ich bin am Tag vor dem Beginn des Gipfels in Nizza
sehr bewusst zu unseren polnischen Nachbarn und Freun-
den nach Warschau gefahren. Gemeinsam haben wir da an
das Lebenswerk von Willy Brandt erinnert. So wie
Adenauer der Architekt der Aussöhnung mit unseren
westlichen Nachbarn war, so ist die Öffnung der Europä-
ischen Union nach Mittel- und Südosteuropa ohne die
Friedenspolitik Willy Brandts nicht denkbar.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)


Er hat den Grundstein dafür gelegt, dass heute in Eu-
ropa, wie er es in einem anderen Zusammenhang einmal
formuliert hat, zusammenwachsen kann, was zusammen-
gehört. Unsere Nachbarn in Mittel- und Osteuropa haben
die deutsche Einigung von Beginn an mit Sympathie be-
gleitet. Ohne ihre Mithilfe wäre sie wohl erst viel später
und unter sehr viel schwierigeren Bedingungen Wirklich-
keit geworden. Niemand in Mittel- und Osteuropa hat da-
für von uns Deutschen jemals Dankbarkeit oder eine Ge-
genleistung eingefordert. Trotzdem haben wir Deutsche
nicht vergessen, was unsere Nachbarn und Freunde zur
staatlichen Einheit unseres Landes beigetragen haben.

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144. Sitzung

Berlin, Freitag, den 19. Januar 2001

Beginn: 9.00 Uhr


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)


Nicht zuletzt deshalb weiß Deutschland um seine beson-
dere Verantwortung für das Gelingen des Erweiterungs-
prozesses. Die Freunde und Partner in Mittel- und Osteu-
ropa können also auf uns zählen.

Im Bewusstsein dieser Verantwortung bin ich im De-
zember von Warschau nach Nizza gefahren und habe
mich dort mit aller Kraft für eine faire Behandlung ge-
rade auch jener Länder eingesetzt, die nicht mit am
Verhandlungstisch saßen. Glaubwürdig und wirkungs-
voll konnte ich das nur tun, weil wir Deutsche in Nizza
eben nicht die nationale Karte gespielt, sondern ein für
alle Beteiligten akzeptables und gutes Ergebnis für Eu-
ropa gewollt haben.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Dass wir mit dieser Haltung auch im Hinblick auf deut-
sche Anliegen gleichwohl ein sehr befriedigendes Ergeb-
nis erzielt haben, unterstreicht nur, dass dieser Ansatz
richtig war.

Meine Damen und Herren, nicht alle Hoffnungen, mit
denen wir nach Nizza gegangen sind, haben sich am Ende
erfüllt. Wir hätten uns durchaus ein weiter reichendes Er-
gebnis etwa beim Übergang zu Mehrheitsentscheidun-
gen im Rat vorstellen können. Dass das nicht gelungen ist,
ist bedauerlich. Gleichwohl muss man anmerken, dass
auch wir in einigen Punkten politischen Grund hatten, zu
sagen, dass Mehrheitsentscheidungen noch nicht möglich
seien. Insofern haben wir nicht mit dem Finger auf andere
zu zeigen, sondern auch uns selbst zu sehen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Helmut Haussmann [F.D.P.]: So ist es!)


– Sie können ja gleich von dieser Stelle aus erklären, dass
Sie etwa in der Asylfrage sofort zu Mehrheitsentschei-
dungen übergehen wollen. Ich bin sehr gespannt darauf,
Herr Haussmann, ob Sie das wirklich wollen.


(Michael Glos [CDU/CSU]: Sie müssen sagen, wenn es originell gemeint ist, damit Ihre Kameraden auch lachen!)


– Es reicht mir ja, wenn Sie lachen.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)


Trotzdem fällt meine Bewertung des Gesamtergebnis-
ses von Nizza positiv aus. Ich wiederhole, dass das ent-
scheidende und zentrale Ziel erreicht wurde: Die Europä-
ische Union ist ab 2003 erweiterungsfähig. Nun liegt es an
den Kandidatenländern selbst, das Ziel, beitrittsfähig zu
werden, durch eigene Anstrengungen zu erreichen. Diese
Anstrengungen können und werden wir unterstützen; wir
können sie aber nicht ersetzen.

Auf deutsch-italienische Initiative hin hat die Regie-
rungskonferenz außerdem den Rahmen für die Zeit nach
Nizza abgesteckt. Damit ist klargestellt, dass die Diskus-
sion über Europa weitergehen wird. Viele Fragen stellen

sich in diesem Zusammenhang. Ich nenne nur die Kom-
petenzabgrenzung zwischen nationaler und europäischer
Ebene, die Gewaltenteilung zwischen den Brüsseler Insti-
tutionen, den künftigen Status der Grundrechte-Charta,
die Vereinfachung der Verträge oder auch die Rolle der
nationalen Parlamente.

Niemand muss uns darüber belehren, wie wichtig die
Beantwortung dieser Fragen ist. Gerade deshalb haben
wir uns in Nizza und auch davor so hartnäckig und
schließlich erfolgreich für eine umfassende Regierungs-
konferenz 2004 eingesetzt. Wenn wir diesen Fragen – es
handelt sich um europäische Verfassungsfragen – schon in
Nizza hätten noch näher treten wollen oder sie gar hätten
lösen wollen, dann säßen wir wohl heute noch dort und
dann würden die Beitrittskandidaten mit Fug und Recht
an unserer Bereitschaft zweifeln, die Türen der Europä-
ischen Union für neue Mitglieder tatsächlich aufzustoßen.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Es ist nur fair und red-
lich, die Kandidaten an der Diskussion über diese und an-
dere Zukunftsfragen und an der Regierungskonferenz
2004 zu beteiligen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Zur Debatte steht nämlich die Ausgestaltung der Europä-
ischen Union, der auch diese Länder in wenigen Jahren
angehören werden.

Aber nicht nur die Kandidatenländer müssen wir ein-
beziehen. Die Brücke zur Regierungskonferenz 2004
kann nur eine breite öffentliche Diskussion im Vorfeld
dieser Konferenz schlagen. Es ist schlicht wahr, dass die
Menschen immer weniger etwas mit einem Europa auf
Rezept, verordnet von der Weltgeschichte, anfangen kön-
nen. Sie wünschen sich stattdessen ein Europa der besse-
ren Argumente, die man ihnen auch nahe bringt. Wir brau-
chen also eine europäische Öffentlichkeit. Dafür müssen
wir neue Formen der Beteiligung und der politischen De-
batte finden. Erste Vorarbeiten hierfür werden schon un-
ter schwedischem Vorsitz beginnen, der hierfür – und
natürlich für seine Arbeit überhaupt – unsere volle Unter-
stützung hat. Dies habe ich dem amtierenden Ratspräsi-
denten Persson zugesagt, als ich ihn über meine Reise
nach Moskau und das Treffen mit Präsident Putin unter-
richtet habe.

Die Europäische Union ist ein realer und wichtiger Fak-
tor bei der Ausgestaltung der internationalen Ordnung. In
diesem Sinne werden wir auch das transatlantische Ver-
hältnis mit dem neuen amerikanischen Präsidenten George
W. Bush gut und fruchtbar weiterentwickeln. Das steht für
uns fest und daran ist auch nicht zu rütteln.

Die europäische Einigung ist kein abstraktes Großpro-
jekt mehr, das sich hinter verschlossenen Türen im fernen
Brüssel oder in den Köpfen einiger Technokraten abspielt.
Spätestens mit dem Übergang zum Euro im nächsten Ja-
nuar wird Europa für die Menschen im wahrsten Sinne
des Wortes greifbar werden. Der Euro in Gestalt von
Münzen und Scheinen wird das Bewusstsein der Bürge-
rinnen und Bürger, zu einem Europa zu gehören, viel-
leicht stärker prägen als jeder Integrationsschritt vorher.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)





Bundeskanzler Gerhard Schröder
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(C)



(D)



(A)



(B)


Das wird natürlich – das ist auch verständlich – dazu
führen, dass die Menschen noch mehr Rechenschaft da-
rüber verlangen werden, wer in Europa was auf welcher
Grundlage und mit welchem Recht entscheidet. Die
Verantwortlichkeiten im Geflecht zwischen den Brüsseler
Institutionen, den nationalen Regierungen und Parlamen-
ten und den Regionen müssen klar und zurechenbar sein.
Die jüngsten Erfahrungen im Umgang mit BSE unter-
streichen diesen Ansatz ausdrücklich.


(Dr. Peter Struck [SPD]: Das stimmt!)

Unser Drängen auf eine klare Abgrenzung der Kompe-

tenzen zwischen der europäischen Ebene und den Mit-
gliedstaaten ist deshalb alles andere als eine vertragstech-
nische Fleißarbeit. Es geht im Kern darum, das Fundament
der Legitimität europäischer Entscheidungen freizulegen
und, wo nötig, neu zu bestimmen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Übrigens freue ich mich, dass in dieser Frage sehr weit-
gehend Übereinstimmung zwischen der Bundesregierung
und den Ländern besteht, und zwar unabhängig von der
Frage, wie sie, parteipolitisch gesehen, regiert werden.
Wir werden die Zusammenarbeit in dieser Frage weiter
vertiefen und werden im Vorfeld der Regierungskonfe-
renz 2004 und sicherlich auch während dieser Konferenz
in engem Kontakt mit den deutschen Ländern operieren.
Wir wissen, es muss nicht alles und jedes in Brüssel ent-
schieden werden. Wo es Sinn macht, Entscheidungen auf
die nationale oder auch regionale Ebene zurückzuholen,
darf es kein Tabu sein, auch darüber nachzudenken und
entsprechend zu verfahren.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Umgekehrt muss aber auch klar sein: Kompetenz-
abgrenzung ist keine Einbahnstraße. Wo die europäischen
Lösungen bessere sind, müssen die europäischen Lösun-
gen auch verwirklicht werden. Das BSE-Problem zum
Beispiel hat eine europäische Dimension. Aber wir stehen
zugleich in nationaler Verantwortung. Dies gilt für den
Bund; aber das gilt auch für die Länder.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Die Bundesregierung hat erste notwendige Konse-
quenzen gezogen. Diesen klaren Kurs einer verbraucher-
orientierten Ausrichtung der Landwirtschaft werden wir
auch auf europäischer Ebene weiter vertreten.

Die Politik muss Befürchtungen und Sorgen der Bür-
gerinnen und Bürger ernst nehmen. Zwar ist es so, dass
eine breite Mehrheit in unserem Land die Erweiterung der
Europäischen Union unterstützt. Sie wissen, dass die
Erweiterung uns politisch wie wirtschaftlich immense
Chancen bietet.


(Dr. Helmut Haussmann [F.D.P.]: Das ist richtig, wenn man sie richtig macht!)


Alle in Europa werden von der Erweiterung profitieren,
ich füge hinzu: erst recht wir Deutschen.

Auf der anderen Seite wird die Erweiterung aber, zeit-
lich begrenzt und bezogen auf bestimmte Regionen, auch
Verwerfungen mit sich bringen – auch das muss man aus-
sprechen –, Verwerfungen, die wir nicht mit dem Verweis
auf die Großartigkeit des Projektes wegdrücken, verdrän-
gen oder auch nur verharmlosen dürfen; vielmehr müssen
diese Verwerfungen und die daraus resultierenden Belas-
tungen klar bezeichnet werden und dafür müssen
Handlungsoptionen entwickelt werden. Wir müssen kon-
sequent und frühzeitig gegensteuern und Verwerfungen
abfedern. Gerade auf die Grenzregionen kommen Anpas-
sungsprozesse zu. Wir wollen dabei helfen, diese zu be-
wältigen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Aber nicht nur die Bundesregierung will helfen, sie zu
bewältigen; in Nizza ist es auf deutsche und österreichi-
sche Initiative hin gelungen, die Möglichkeiten zur För-
derung der Grenzregionen festzuschreiben. Ich denke, das
ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Von ausschlaggebender Bedeutung für den Arbeits-
markt und für den Strukturwandel wird aber sein, dass wir
das Problem der Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern richtig lösen. Käme es im Zuge der
Erweiterung zu sofortiger umfassender Arbeitnehmer-
freizügigkeit, wären wir mit verstärktem Zuzug nach
Deutschland konfrontiert. Angesichts der noch immer viel
zu hohen Arbeitslosigkeit wird die Aufnahmefähigkeit
des deutschen Arbeitsmarktes bis auf weiteres erheblich
eingeschränkt sein.

Wir wissen aber auch, dass in den nächsten Jahren im-
mer mehr Arbeitnehmer aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden
werden. Im nächsten Jahrzehnt wird diese demographisch
bedingte Verringerung des Erwerbspersonenpotenzials bei
uns zunehmend spürbar werden. Spätestens dann werden
wir Zuwanderung dringend benötigen, um unseren Le-
bensstandard zu halten, aber auch um unsere sozialen Si-
cherungssysteme zu finanzieren.

Die richtige Lösung für das aktuelle Problem der Frei-
zügigkeit kann also nur eine befristete Übergangsrege-
lung sein. Vernünftige Übergangsregelungen liegen aber
genauso im Interesse der Beitrittskandidaten. Sie verhin-
dern soziale Spannungen und gewährleisten, dass Kandi-
datenländer ihre dringend benötigten qualifiziertesten
Fachkräfte nicht verlieren.

Eine derartige Übergangsregelung ist übrigens nichts
Neues in Europa. Auch bei der Erweiterung der Union um
Spanien und Portugal 1985 gab es die Sorge um eine zu
hohe Einwanderung billiger Arbeitskräfte. Damals wurde,
ebenso wie im Fall Griechenlands, eine siebenjährige
Übergangsfrist bis zur Gewährung der vollen Arbeitneh-
merfreizügigkeit beschlossen.

Der Investitions- und Wachstumsschub, den Spanien
und Portugal durch den Beitritt erhielten, führte dann
dazu, dass die spanischen und portugiesischen Arbeits-
kräfte zu Hause dringender gebraucht wurden als im Aus-
land. Ich bin überzeugt: Eine ähnliche wirtschaftliche Dy-
namik kann es in Mittel- und Osteuropa nach dem Beitritt
wieder geben.




Bundeskanzler Gerhard Schröder

14113


(C)



(D)



(A)



(B)


Die Erfahrungen aus den damaligen Beitritten sind ein-
deutig: Wir brauchen Übergangsregelungen mit nicht we-
niger, sondern mit mehr Flexibilität, und zwar einer Fle-
xibilität zugunsten der alten und zugunsten der neuen
Mitgliedstaaten. Dabei gilt der Grundsatz: Kein Kandida-
tenland darf diskriminiert werden, aber Differenzierungen
müssen möglich sein.

Ich habe deshalb am 18. Dezember 2000 für die Er-
weiterungsverhandlungen ein Fünf-Punkte-Konzept zur
Freizügigkeit vorgeschlagen:

Erstens. Eine angemessene Übergangsfrist mit einer
Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für sieben
Jahre.

Zweitens. Ein flexibles Modell, das die Verkürzung der
Übergangsfrist für einzelne Beitrittsländer zulässt. Hierzu
sind Pflichtüberprüfungen, also eine Art von Besichti-
gungsterminen, nach fünf Jahren erforderlich.

Drittens. Auf Antrag könnte bei geeigneten Kandida-
ten, wenn die Voraussetzungen vorliegen, bereits vorher
eine Aufhebung der Beschränkungen erfolgen.

Viertens. Bei allgemeinem und fachlichem Arbeits-
kräftemangel in den alten Mitgliedstaaten können diese
gemäß jeweiligem nationalen Recht bereits während der
Übergangszeit kontrollierte Zugangsmöglichkeiten schaf-
fen; das heißt: Flexibilität auch für unsere EU-Partner.

Fünftens. Parallel dazu brauchen wir schließlich für die
Dauer der Übergangsfrist eine Einschränkung der Dienst-
leistungsfreiheit in einigen Teilbereichen, insbesondere in
der Bauwirtschaft und im Handwerk.

Die Reaktion der Bürgerinnen und Bürger auf diese
Vorschläge bestärkt mich in der Überzeugung, dass wir
sehr wohl Unterstützung für den Erweiterungsprozess fin-
den, wenn wir die Anliegen und Sorgen der Menschen in
der eben gekennzeichneten Weise auch wirklich ernst
nehmen. Genau das tut die Bundesregierung.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Denjenigen, die dieses Konzept kritisiert haben oder
weiterhin kritisieren, sage ich: Wir brauchen eine Legiti-
mation für den Erweiterungsprozess. Das gilt vor allen
Dingen für die Grenzregionen. Ohne diese Legitimation
und ohne Übergangsfristen wird es wirklich sehr schwie-
rig werden, die notwendige Zustimmung zu finden. Wir
alle miteinander haben nichts davon, wenn wir die Er-
weiterung nicht mit den Bürgerinnen und Bürgern, son-
dern gegen die vor allen Dingen Betroffenen durchsetzen
würden.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Übrigens sind auch die ersten Reaktionen der Partner
in der Europäischen Union, einiger Beitrittskandidaten
und der Kommission durchaus ermutigend. Das ist wahr-
scheinlich auch deshalb so, weil die Beitrittskandidaten
selbst für Bereiche, die ihnen besondere Sorgen machen,
Übergangsfristen einfordern werden, vielleicht sogar wei-
ter reichende als diejenigen, die ich genannt habe. In die-
sem Punkt zueinander zu kommen ist Aufgabe des Ver-

handlungsprozesses, den der deutsche Kommissar Günter
Verheugen für die Kommission und damit für den Rat zu
führen hat. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf der Basis
dieses Konzeptes eine Lösung finden können und werden.

Meine Damen und Herren, Beitrittsverhandlungen und
Verfassungsdiskussion, Erweiterung und Vertiefung – das
sind die großen Themen, die die Europa-Diskussion in
den kommenden Jahren prägen werden. Am Ende dieses
Jahrzehnts werden wir in einem anderen Europa leben. In
Nizza hat das alte Europa die Tür aufgestoßen zum neuen
Europa. Dieses Europa wird in der Welt mit einer Stimme
sprechen und auf dem Fundament einer gemeinsamen und
stabilen Währung ruhen. Es wird größer sein, muss aber
zugleich auch politisch enger verflochten sein und nach
meiner Überzeugung über eine verfassungsmäßige Grund-
lage verfügen. Der Weg dorthin ergibt sich keineswegs
zwangsläufig. Wir werden um dieses neue Europa wirk-
lich weiter kämpfen müssen. Unser entscheidender Part-
ner dabei war und ist Frankreich. Wir werden uns also
auch in den kommenden Wochen und Monaten eng mit
Paris abstimmen.

Warum geht es im Kern? Ich will es zuspitzen: Erwei-
terung und Vertiefung sind kein Gegensatz. Im Gegenteil,
die Erweiterung ist ohne weitere Integrationsschritte auf
Dauer nicht machbar. Ich bin fest davon überzeugt.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Nur die weitere konsequente Vertiefung wird den zentri-
fugalen Kräften in einer größeren Union entgegenwirken
können. Deutschland ist dazu bereit, Frankreich auch.
Präsident Chirac hat dies in seiner großen Rede hier im
vergangenen Jahr sehr deutlich gemacht. Wir brauchen
also weitere mutige Integrationsschritte. Zugleich müssen
wir die Kommission stärken. Diese Aufgabe ist nur im
deutsch-französischen Schulterschluss zu lösen.


(Dr. Helmut Haussmann [F.D.P.]: Schön wär’s!)


Mit diesem Ziel werden Außenminister Fischer und ich
am 31. Januar nach Straßburg zum Treffen mit unseren
französischen Freunden fahren. Europa, denke ich, zählt
auf Deutschland und zählt auf Frankreich. Diese Erwar-
tungen werden wir nicht enttäuschen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich erteile das Wort
    dem Kollegen Friedrich Merz, CDU/CSU-Fraktion.

    Friedrich Merz (CDU/CSU) (von der CDU/CSU mit
    Beifall begrüßt): Herr Präsident! Meine sehr geehrten
    Damen und Herren! Erwartungsgemäß haben Sie, Herr
    Bundeskanzler, das Ergebnis des Europäischen Rates von
    Nizza positiv bewertet.


    (Dr. Helmut Haussmann [F.D.P.]: Schöngeredet!)





    Bundeskanzler Gerhard Schröder
    14114


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Wir schließen uns demgegenüber dem Urteil an, das fast
    alle europapolitisch erfahrenen und sachkundigen Be-
    obachter abgegeben haben und das auch in den Medien
    – nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa – ganz
    überwiegend abgegeben worden ist.

    Die Vorbereitungen dieses Treffens der europäischen
    Staats- und Regierungschefs waren so schlecht wie selten
    zuvor. Die Verhandlungen waren geprägt von egoistischen,
    nationalen Interessen, und das Ergebnis ist ernüchternd;
    fast könnte man sagen: Es ist geradezu deprimierend.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Susanne Kastner [SPD]: Oje!)


    Noch nie hat ein Gipfel der europäischen Staats- und
    Regierungschefs so lange gedauert und noch nie ist so we-
    nig dabei herausgekommen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Peter Hintze [CDU/CSU]: So ist es!)


    Herr Bundeskanzler, Sie haben gerade von dieser Stelle
    aus mit treuherzigem Gesicht all die Aufgaben beschrie-
    ben, die Sie in Nizza eigentlich erledigen wollten.


    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


    Sie haben uns zu dem, was alles gemacht werden muss,
    heute Morgen genau dasselbe gesagt, was Sie uns vor
    Nizza gesagt haben. Im Abstand von einigen Wochen
    könnte man es so zusammenfassen: Der kleinste gemein-
    same Nenner der Einzelinteressen bestimmt Inhalt, Um-
    fang und Grenzen dessen, was in Europa zurzeit möglich
    ist. Europa ist gegenwärtig erkennbar ohne politische
    Führung.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Nun sind die Ursachen dafür sicherlich sehr vielfältig.

    Fortschritt in Europa zu erreichen, Erweiterung und
    Vertiefung gleichzeitig zu begründen fällt offenkundig
    schwer; vielleicht fällt es sogar schwerer als in früheren
    Zeiten. Aber wäre es angesichts dieses Befundes nicht not-
    wendig gewesen, die Gründe für die Probleme, die wir in
    der Europäischen Union gegenwärtig haben, etwas sorg-
    fältiger zu untersuchen, als dies heute Morgen in Ihrer
    Regierungserklärung geschehen ist? Wäre es nicht gerade
    nach den Erfahrungen von Nizza angezeigt gewesen, auch
    über die Methode des Fortschritts für Europa nachzuden-
    ken und konkrete Vorschläge für die Zukunft zu machen?

    Herr Bundeskanzler, Sie sind, so meine ich jedenfalls,
    über mindestens zwei Ursachen der Probleme, die die Eu-
    ropäische Union gegenwärtig hat, einfach hinweggegan-
    gen. Fortschritt in Europa – das wissen wir aus jahrzehn-
    telanger Erfahrung – ist immer nur dann möglich, wenn
    Deutschland und Frankreich gemeinsame Schritte gehen
    und dabei auch Initiativen ergreifen. Jedenfalls müssen
    sich diese beiden Gründungsländer der Europäischen
    Union einig sein. Aber seit Ihrem Regierungsantritt vor
    zwei Jahren ist das deutsch-französische Verhältnis so
    schlecht, wie es seit Abschluss des Elysée-Vertrages vor
    38 Jahren nicht gewesen ist.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


    Zu allem Überfluss haben Sie, Herr Bundeskanzler,
    zehn Tage vor Nizza hier im Deutschen Bundestag in ei-
    ner Regierungserklärung ein größeres Stimmengewicht
    im Rat gegenüber Frankreich zur entscheidenden Frage
    – nicht zu einer von vielen, sondern zur entscheidenden
    Frage – des institutionellen Gleichgewichts und der insti-
    tutionellen Reformen gemacht. Sie mussten damit schei-
    tern und Sie sind damit gescheitert und haben damit den
    Gipfel in Nizza ohne Not belastet und überfrachtet.

    Die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, sind doch
    klar: Es gibt überall enttäuschte Erwartungen, der Ver-
    druss über Europa weicht nicht etwa einer neuen Zuver-
    sicht, sondern europäisches Handeln findet offenkundig
    immer mehr gegen den erklärten Willen eines größeren
    Teils der Bevölkerung statt. Müssen wir uns nicht darüber
    im Klaren sein, dass gerade in offenen und demokrati-
    schen Gesellschaften solche fundamentalen Veränderun-
    gen nicht gegen die, sondern nur mit den Menschen zu er-
    zielen sind?

    Nun sprechen Sie in Ihrer Regierungserklärung – si-
    cherlich mit guten Gründen – von der Notwendigkeit, eine
    europäische Öffentlichkeit herzustellen. Ich stimme Ih-
    nen ausdrücklich zu, dass dies notwendig ist. Aber, Herr
    Bundeskanzler, wie wollen Sie denn Öffentlichkeit her-
    stellen, die doch ein Mindestmaß an Verstehen wenigstens
    der interessierten Öffentlichkeit voraussetzt, wenn die
    handelnden Akteure in Nizza zum Schluss selbst gar nicht
    mehr wussten und auch nicht mehr verstanden, was sie da
    eigentlich beschlossen haben?


    (Beifall bei der CDU/CSU – Hans-Peter Repnik [CDU/CSU]: Bis heute nicht!)


    Bis zum heutigen Tage, fast sechs Wochen nach Ab-
    schluss des Vertrages, streiten die Beteiligten um Einzel-
    heiten, die sie doch in Nizza so einvernehmlich beschlos-
    sen haben wollen.

    Unser Fazit lautet daher: Die Fragen bezüglich der in-
    stitutionellen Reform, die in Nizza auf der Tagesord-
    nung standen und deren Beantwortung von der Bundesre-
    gierung als Voraussetzung für das Funktionieren einer
    Union mit 25 oder 27 Mitgliedern bezeichnet worden ist,
    sind nicht wirklich beantwortet worden. Wir haben es
    auch nach Nizza leider mit so genannten „leftovers“, mit
    nicht gelösten großen Problemen, zu tun.

    Lassen Sie mich konkrete Beispiele nennen, Herr
    Außenminister. Das Abstimmungsverfahren im Rat ist
    komplizierter denn je zuvor,


    (Hans-Peter Repnik [CDU/CSU]: Das kann man nicht bestreiten!)


    sodass es der interessierten europäischen Öffentlichkeit
    nicht einleuchtend erklärt werden kann. Rund 70 Gegen-
    stände müssen im Rat nach wie vor einstimmig entschie-
    den werden. Dabei waren wir uns doch einig, dass gerade
    bei der Abkehr vom Erfordernis der Einstimmigkeit ein
    Durchbruch notwendig gewesen wäre. 20, möglicher-
    weise bis zu 27 Kommissare werden in Zukunft in der Eu-
    ropäischen Kommission Verantwortung tragen.


    (Joachim Poß [SPD]: Das hätten Sie alles bestimmt verhindert, wenn Sie verhandelt hätten!)





    Friedrich Merz

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    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Was aber aus meiner Sicht noch schwerwiegender ist:
    Das Europäische Parlament wird möglicherweise bis zu
    900 Mitglieder haben. Es wird der Fall auftreten, dass
    größere Staaten, die neu hinzukommen, weniger Mandate
    erhalten als kleinere Staaten, die heute schon Mitglied der
    Europäischen Union sind. Sie können doch nicht im Ernst
    behaupten, dass dies nun der große Erfolg war, den wir
    uns alle von Nizza erhofft hatten und der auch nötig ge-
    wesen wäre.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Bei aller notwendigen und berechtigten Kritik will ich

    die wenigen positiven Ergebnisse des Europäischen Rates
    von Nizza nicht verschweigen.


    (Gernot Erler [SPD]: Aha! Jetzt wird es realistischer!)


    Wenn es diese Ergebnisse nicht gäbe und wenn wir die
    Tragweite von Nizza für die Erweiterung der Europä-
    ischen Union nicht zu bedenken hätten, dann wäre die
    Entscheidung über Zustimmung oder Ablehnung der Ra-
    tifikation des Vertrages längst gefallen. Es ist in diesem
    Zusammenhang natürlich positiv festzustellen, dass die
    Proklamation einer Europäischen Grundrechte-
    Charta gelungen ist. Wir bewerten es auch durchaus po-
    sitiv, dass die verstärkte Zusammenarbeit vereinfacht
    worden ist. Ich bin auch mit Ihnen, Herr Bundeskanzler,
    der Auffassung, dass es richtig war, den Zeitplan und den
    Inhalt eines Post-Nizza-Prozesses festzulegen.

    Ich will Ihnen zu dem Zeitplan aber ausdrücklich sa-
    gen: Wir halten es für einen großen politischen Fehler,
    dass die Staats- und Regierungschefs in Nizza beschlos-
    sen haben, diesen Prozess erst im Jahre 2004 zu beginnen.


    (Gernot Erler [SPD]: Wann denn sonst?)

    Die weitere Diskussion in der Europäischen Union und

    die Vorbereitungen für einen nächsten Schritt lassen uns
    aber keine Zeit bis zum Jahre 2004. Diese Arbeiten müs-
    sen heute, im Jahre 2001, beginnen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. – Joachim Poß [SPD]: Sie beginnen ja auch!)


    Das Minimalergebnis von Nizza bedeutet zunächst,
    dass die Europäische Union ihr Versprechen, bis zum
    1. Januar 2003 die notwendigen institutionellen Reformen
    für die Aufnahme neuer Mitglieder anzupacken, nicht
    vollständig eingelöst hat. Wir dürfen aber die Versäum-
    nisse von Nizza nicht auf dem Rücken der neuen Bei-
    trittsländer austragen. Wenn also der Erweiterungsfahr-
    plan eingehalten werden soll – wir von der CDU/
    CSU-Bundestagsfraktion wollen ihn einhalten, weil wir
    nicht nur um die ökonomische, sondern auch um die poli-
    tische Dimension der Osterweiterung der Europäischen
    Union wissen –, dann sind Nachbesserungen unverzicht-
    bar.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Es geht dabei nicht nur um die ungelösten institutionellen
    Fragen. Es geht eben auch um die seit dem Berliner EU-
    Gipfel vom März 1999 bis heute nicht wirklich umge-
    setzten Reformentscheidungen in der gemeinsamen

    Agrarpolitik. Es geht auch um die finanzielle Absicherung
    der Osterweiterung.

    Lassen Sie mich aber noch einmal auf den so genann-
    ten Post-Nizza-Prozess zurückkommen, also auf das, was
    nach dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs von
    Nizza nun zu geschehen hat. Nach der Reform ist vor der
    Reform. Dies ist eine der wenigen positiven Botschaften
    von Nizza. Wir begrüßen daher die Erklärung zur Zukunft
    der Union. Wir begrüßen insbesondere den Beschluss,
    eine weitere Konferenz durchzuführen, um die Zustän-
    digkeitsverteilung zwischen der Europäischen Union und
    den Mitgliedstaaten, die Neugestaltung der Verträge, die
    Rolle auch der nationalen Parlamente in der Architektur
    Europas und den Status der Charta der Grundrechte fest-
    zulegen.

    Europa braucht, wie wir es seit langem fordern, einen
    Verfassungsvertrag. Aber welche Inhalte soll denn ein
    solcher Verfassungsvertrag haben? Die Antwort auf die
    Frage nach den Inhalten eines solchen europäischen
    Verfassungsvertrages sind die Staats- und Regierungs-
    chefs in Nizza ebenfalls schuldig geblieben.

    Die wichtigste Frage lautet: Wozu brauchen wir Eu-
    ropa und wie viel Europa wollen wir? Es geht um das ge-
    netische Programm der Europäischen Union. Welches
    Selbstverständnis, welches Ziel soll die Europäische
    Union haben und wie sollen ihre Grenzen definiert wer-
    den? Ist eine Union mit möglicherweise 27 oder gar mehr
    Mitgliedern als ein homogener Staatenverbund mit glei-
    chen Rechten und gleichen Pflichten für alle überhaupt
    noch zusammenzuhalten?


    (Gernot Erler [SPD]: Deine Leute schlafen ja ein!)


    Der Hinweis auf Kerneuropa, den Wolfgang Schäuble
    und Karl Lamers schon 1994 gegeben haben, ist damals
    bei vielen auf große Vorbehalte gestoßen.


    (Zuruf von der PDS: Zu Recht!)

    Heute ist uns allen klar, dass das Europa der sechs

    Gründungsmitglieder nicht nur institutionell und poli-
    tisch, sondern auch in seiner Werteorientierung ein ande-
    res Europa war als das heutige oder das künftige. Unsere
    Frage lautet: Muss der Kerneuropagedanke nicht zwin-
    gend zum unverzichtbaren Strukturmerkmal einer Euro-
    päischen Union der Zukunft werden?

    Ein weiterer Baustein wird die Kompetenzabgrenzung
    sein. Europa ist dort stark, wo es sich auf die Aufgaben
    konzentriert, die im gemeinsamen Handeln der Europäer
    besser gelöst werden können als im nationalen Allein-
    gang. Maßstab für uns bleibt dabei das Subsidiaritäts-
    prinzip. Zu den wesentlichen Aufgaben der Europäischen
    Union gehören zum Beispiel die Sicherung des Binnen-
    marktes, aber ganz gewiss auch die Außenpolitik, die Si-
    cherheitspolitik und die Verteidigungspolitik, außerdem,
    Herr Bundeskanzler, die Asyl- und Flüchtlingspolitik und
    grenzüberschreitender Umweltschutz. Demgegenüber
    gehören – das müsste uns doch eigentlich klar sein – Be-
    reiche wie zum Beispiel Beschäftigung, Bildung, Ge-
    sundheit, Sport, Fremdenverkehr, Raumordnung – alles




    Friedrich Merz
    14116


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Bereiche, um die sich die Europäische Kommission zum
    Teil sehr intensiv kümmert – eindeutig in die nationale
    Verantwortung.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. – Gernot Erler [SPD]: Du musst Antworten geben und nicht immer Fragen stellen!)


    Nach den Erfahrungen mit Regierungskonferenzen
    – Nizza steht da nicht allein – mehren sich die Stimmen,
    die fordern, das Projekt des europäischen Verfassungs-
    vertrages nicht erneut den Regierungen zu übertragen.


    (Dr. Helmut Haussmann [F.D.P.]: Konvent!)

    Aus dem Europäischen Parlament hören wir sogar die
    Forderung, den Regierungen die Verantwortung für alle
    künftigen europäischen Reformprojekte zu entziehen.
    Herr Bundeskanzler, auch das ist ein Hinweis auf das Er-
    gebnis von Nizza und darauf, welchen Eindruck Sie dort
    bei den Parlamentariern hinterlassen haben.


    (Zuruf von der SPD: Und was sagen Sie?)

    Ich sage jedenfalls: Für die Ausarbeitung eines euro-

    päischen Verfassungsvertrages macht es Sinn, darüber
    nachzudenken, ob denn nicht etwa nach dem Vorbild des
    Grundrechtekonvents erneut ein Projekt auf die Tages-
    ordnung gesetzt wird, das für eine umfassende Beteili-
    gung der Parlamente, natürlich der Regierungen, aber
    auch der Nichtregierungsorganisationen und vor allem
    der Bürger der Europäischen Union genügend Raum
    schafft.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


    Wenn wir uns einem solchen Verfassungsvertrag nähern,
    dann will ich doch daran erinnern, wie die ersten Worte
    der amerikanischen Verfassung lauten. Dort steht: „We,
    the people“ – wir, das Volk – und nicht: „We, the govern-
    ment“, wir, die Regierung.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oje!)


    Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal darauf hin-
    weisen: Diese Aufgaben der Europäischen Union dulden
    keinen Aufschub bis in das Jahr 2004. Wir wollen ein star-
    kes, ein handlungsfähiges Europa dort, wo die europä-
    ische Handlungsfähigkeit unseren gemeinsamen europä-
    ischen Interessen entspricht. Je besser und je früher dies
    gelingt, umso mehr wird Europa die Zustimmung der
    Menschen gewinnen, sie auch dort zurückgewinnen, wo
    sie verloren gegangen ist, und umso besser wird es in Zu-
    kunft um Demokratie, Freiheit, Frieden, Wohlstand und
    Gerechtigkeit in Europa bestellt sein.

    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Gernot Erler [SPD]: Nur eine Schlaftablette wirkt besser! Das hätte mein kleiner Bruder besser gemacht!)