Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Januar 2001
Dr. Hans-Peter Uhl
13917
(C)
(D)
(A)
(B)
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Januar 2001 13919
(C)
(D)
(A)
(B)
Behrendt, Wolfgang SPD 17.01.01**
Bindig, Rudolf SPD 17.01.01*
Dr. Blank, CDU/CSU 17.01.01
Joseph-Theodor
Friedrich (Altenburg), SPD 17.01.01
Peter
Dr. Fuchs, Ruth PDS 17.01.01
Gehrcke, Wolfgang PDS 17.01.01
Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 17.01.01
Gradistanac, Renate SPD 17.01.01
Dr. Gysi, Gregor PDS 17.01.01
Hanewinckel, Christel SPD 17.01.01
Haschke (Großhenners- CDU/CSU 17.01.01
dorf), Gottfried
Helias, Siegfried CDU/CSU 17.01.01
Dr. Hendricks, Barbara SPD 17.01.01
Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 17.01.01
DIE GRÜNEN
Irber, Brunhilde SPD 17.01.01
Klappert, Marianne SPD 17.01.01
Dr. Luft, Christa PDS 17.01.01
Nahles, Andrea SPD 17.01.01
Nickels, Christa BÜNDNIS 90/ 17.01.01
DIE GRÜNEN
Opel, Manfred SPD 17.01.01
Ost, Friedhelm CDU/CSU 17.01.01
Dr. Pfaff, Martin SPD 17.01.01
Pflug, Johannes SPD 17.01.01
Rübenkönig, Gerhard SPD 17.01.01
Steiger, Wolfgang CDU/CSU 17.01.01
Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ 17.01.01
DIE GRÜNEN
Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 17.01.01
Welt, Jochen SPD 17.01.01
Wohlleben, Verena SPD 17.01.01
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Erklärung
des Abgeordneten Eckhart Lewering (SPD) zur
namentlichen Abstimmung über den Ände-
rungsantrag der Fraktion F.D.P. zu der zweiten
Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes
2001 – Drucksache 14/4806 – (Tagesordnungs-
punkt III; Einzelplan 11 – Bundesministerium
fürArbeit und Sozialordnung)
Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge-
führt. Ich erkläre, dass ich an der Abstimmung teilge-
nommen habe. Mein Votum lautet „Nein“.
Anlage 3
Neuabdruck, aus technischen Gründen, der Er-
klärung der Abgeordneten Konrad Gilges und
Dr. Axel Berg (beide SPD) zurAbstimmung über
die Beschlussempfehlung des Innenausschusses:
Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden
von Bund und Ländern zur Verfassungswidrig-
keit der „Nationaldemokratischen Partei
Deutschlands“.
Hier: Entscheidung des Deutschen Bundestages
über die Einleitung eines Verfahrens zur Fest-
stellung der Verfassungswidrigkeit der „Natio-
naldemokratischen Partei Deutschlands“ (NPD)
gemäß Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz i.V.m.
§ 13 Nr. 2, §§ 43 ff Bundesverfassungsgerichtsge-
setz – Drucksache 14/4923 (141. Sitzung, Tages-
ordnungspunkt 20 a am 8. Dezember 2000)
Wir stimmen – trotz erheblicher Bedenken – dem An-
trag auf Verbot der Nationaldemokratischen Partei
Deutschlands (NPD) zu.
Unsere Bedenken beruhen auf unserem Verfassungs-
verständnis, nach dem es kein Parteienverbot in einem
demokratischen Rechtsstaat geben sollte. Entsprechend
entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
sind wir grundsätzlich gegen das Verbot der NPD heute
und gegen das Verbot anderer Parteien in der Vergangen-
heit.
Unserem Demokratieverständnis nach muss eine poli-
tische Auseinandersetzung politisch geführt werden. Par-
teienverbote sind ein Zeichen der Schwäche, besonders in
der Demokratie. Dort, wo Politik in kriminelle Bereiche
übergeht, ist das Strafrecht zuständig. Seine Möglichkei-
ten müssen allerdings von den für die Strafverfolgung zu-
ständigen Behörden ausgeschöpft werden.
Würden wir jedoch mit Nein stimmen, führte dies zu
Missverständnissen bei der extremen Rechten, besonders
bei den Nationaldemokraten, der Deutschen Volksunion
und den „Republikanern“. Demokratinnen und Demokra-
ten dürfen der extremen Rechten keinen Anlass zu Miss-
verständnissen geben. Wir möchten jedoch ausdrücklich
betonen, dass es in der NPD Kräfte gibt, die kriminell im
strafrechtlichen Sinne sind.
Aufgabe der Bürgerinnen und Bürger unserer Republik
ist es, eine politische Auseinandersetzung mit der extre-
men Rechten auch mit dem Wahlzettel zu führen.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fragen
des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/5065, Fragen 1 und 2):
Ist die Trennung der Zuständigkeiten für die Aufstiegsfortbil-
dungsförderung innerhalb der Bundesregierung der primäre
Grund dafür, dass die notwendige und seit einem Jahr überfällige
Reform des so genannten „Meister-BAföG“ ausbleibt?
Stimmt es, dass die Bundesregierung beabsichtigt, eine Re-
form des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) erst
im November 2001 in Kraft treten zu lassen (Handelsblatt vom
27. November 2000)?
Zu Frage 1:
Wie bereits in meiner Antwort am 6. Dezember 2000
auf eine ähnliche Frage von Ihnen dargelegt, setzt die
Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt verstärkt auf neue
Existenzgründungen im Mittelstand, um zusätzliche Aus-
bildungs- und Arbeitsplätze schaffen zu können. Deshalb
plant sie als Konsequenz aus dem Erfahrungsbericht der
Bundesregierung von 1999 mit dem Aufstiegsfortbil-
dungsförderungsgesetz die dort genannten Defizite und
handwerklichen Mängel des Gesetzes der alten Bundes-
regierung mit einer Novelle zu beseitigen. Über die Eck-
punkte der Novelle hat eine Abstimmung zwischen den
beiden betroffenen Häusern, dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium
für Bildung und Forschung am 6. Dezember 2000 stattge-
funden. Zurzeit laufen noch Gespräche hinsichtlich der
Finanzierung in den Folgejahren ab 2002. Die finanz-
technische Bereinigung der Einzelpläne im Bundeshaus-
halt 1999, die zu einer Zusammenlegung der bis dahin
beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
und beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
veranschlagten Haushaltsmittel im Einzelplan 09 geführt
haben, ist für die Frage der Finanzierung unerheblich.
Zu Frage 2:
Das In-Kraft-Treten der Novelle ist vom Fortgang der
Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und des sich
anschließenden parlamentarischen Verfahrens abhängig.
Insofern bitte ich um Verständnis, dass zum gegenwär-
tigen Zeitpunkt dazu keine Aussagen gemacht werden
können. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass die Re-
form in 2001 in Kraft treten wird. Ich bitte dabei aber auch
zu bedenken, dass dies ein zustimmungsbedürftiges Ge-
setz ist, sodass die Beteiligung der Länder allein zeitlich
noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Frage
des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
(CDU/CSU) (Drucksache 14/5065, Frage 3):
Mit welcher Zielsetzung untersucht die Bundesregierung der-
zeit die drei Trassenvariationen einer gegenüber der Hansestadt
Hamburg westlichen Elbquerung der A 20 und welchen Zeithori-
zont für die Fertigstellung hat die Bundesregierung geplant?
Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist die Bun-
desautobahn A 20, Nordwestumfahrung Hamburg, vor-
dringlich eingestuft. Der Bundesverkehrswegeplan wird
überarbeitet. Die Länder Niedersachsen und Schleswig-
Holstein haben insgesamt fünf Varianten der Nordwest-
umfahrung Hamburg zur Bewertung angemeldet. Die von
dieser Bewertung ausgehende Entscheidung der Bundes-
regierung für den neuen Bundesverkehrswegeplan sowie
die Entscheidung des Deutschen Bundestages hinsichtlich
der Dringlichkeit von Einzelprojekten in einem neuen
Bedarfsplan im Rahmen der Novellierung des Fern-
straßenausbaugesetzes bleiben abzuwarten, bevor eine
Aussage über den Zeithorizont der Fertigstellung dieser
Maßnahme möglich ist.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stephan Hilsberg auf die Fragen
des Abgeordneten Georg Girisch (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/5065, Fragen 4 und 5):
Wie beabsichtigt die Bundesregierung im Bereich Ostbayern
ihren Verpflichtungen für die Schieneninfrastruktur und den
Schienenpersonenfernverkehr nach Artikel 87 e Grundgesetz nach-
zukommen, sodass eine Abkoppelung einer Region mit über
3 Millionen Bundesbürgern vom Schienenfernverkehr ausge-
schlossen werden kann?
Wie sehen die konkreten Planungen der Bundesregierung
(nach Haushaltsjahren und Teilstücken aufgeschlüsselt) für die
Fertigstellung der Bundesautobahn A6 zwischen Amberg/Ost und
Waidhaus aus, damit die Finanzierung des von Bundeskanzler
Gerhard Schröder am 18. Dezember 2000 in Weiden zugesagten
Lückenschlusses bis zu den Jahren 2008/2009 gewährleistet wer-
den kann?
Zu Frage 4:
Der Gewährleistungsauftrag des Bundes nach Arti-
kel 87 e Absatz 4 GG erstreckt sich auf die Infrastruktur
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Januar 200113920
(C)
(D)
(A)
(B)
und ein dem Wohl der Allgemeinheit dienendes Verkehrs-
angebot (ausgenommen Schienenpersonennahverkehr)
der Eisenbahnen des Bundes. Der Bund nimmt diese Ver-
antwortung grundsätzlich für beide Bereiche wahr, indem
er – entsprechend dem Verkehrsbedarf und im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – Investitio-
nen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes
finanziert. Im Jahr 2000 wurden hierfür zinslose Darlehen
und Baukostenzuschüsse in Höhe von rund 6,8 Milliar-
den DM bereitgestellt. In den kommenden Jahren wird der
Bund sein finanzielles Engagement für den Erhalt und
Ausbau des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes
noch weiter verstärken (6 Milliarden DM zusätzlich im
Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundes-
regierung). Es ist grundsätzlich sinnvoller, mittels Inves-
titionen in die Infrastruktur zur Verkürzung der Fahrzei-
ten den Eisenbahnverkehrsunternehmen die Möglichkeit
zur Aktivierung von Nachfragepotenzialen zu bieten, als
auf dem Verkehrsmarkt nicht konkurrenzfähige Angebote
zu subventionieren.
Ob das Fernverkehrsangebot dem Wohl der Allge-
meinheit – insbesondere den Verkehrsbedürfnissen – ent-
spricht oder nicht, kann nur im konkreten Einzelfall nach
gründlicher Analyse und Prüfung bewertet werden. Dabei
kommt es nicht darauf an, möglichst viele Zugkilometer
zu fahren, sondern möglichst viele Fahrgäste dann zu be-
fördern, wenn diese das Angebot nachfragen. Dies bedeu-
tet für das Angebot im Schienenpersonennahverkehr, dass
das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die Verkehrs-
bedürfnisse nicht tangiert werden, wenn die Nachfrage
nach dem Verkehrsmittel Schiene so gering ist, dass das
Verkehrsbedürfnis vertretbar und besser anderweitig be-
friedigt werden kann. In die Beurteilung der Vertretbar-
keit ist auch der Umfang der zur Verfügung stehenden
Steuermittel und das Ziel, mit diesen Mitteln wirtschaft-
lich umzugehen, einzubeziehen.
Zu Frage 5:
Die rund 55 km lange, ab 2001 noch mit rund 640 Mil-
lionen DM zu finanzierende Gesamtstrecke der A 6
Amberg/Ost–Waidhaus gliedert sich in die Teilstrecken
„West“ Amberg/Ost–Pfreimd (A 93) mit einer Länge von
rund 20 km und mit Kosten von rund 300 Millionen DM
und „Ost“ Pfreimd (A93) – Waidhaus mit einer Länge von
rund 35 km und mit Kosten von 340 Millionen DM. Auf-
grund der Zusagen, die tschechische, von Prag kommende
Autobahn D 8 baldmöglichst mit dem deutschen Auto-
bahnnetz zu verknüpfen, hat die aus vier Abschnitten be-
stehende Teilstrecke „Ost“ Priorität.
Hierfür gilt folgende Disposition: Der westliche Ab-
schnitt „Pfreimd–Woppenhof“ ist in Bau und soll bis
2004 fertig gestellt werden, der östliche Abschnitt
„Lohma–Waidhaus“ ist bereits seit 1992 in Verkehr. Die
beiden Zwischenabschnitte „Kaltenbaum–Lohma“ und
„Woppenhof–Kaltenbaum“ sollen – der Baureife entspre-
chend – in diesem und im kommenden Jahr in Bau gehen.
Die Teilstrecke Ost soll 2005 durchgängig fertig gestellt
sein. Möglichst noch 2005 soll mit dem Bau der derzeit
noch beklagten Teilstrecke „West“, das heißt mit dem
Lückenschluss Amberg/Ost–Pfreimd begonnen werden
und die A 6 dann 2008, spätestens 2009 durchgängig fer-
tig gestellt sein. Dieses Ziel hat Bundeskanzler Schröder
bei seinem Besuch am 18. Dezember 2000 in Weiden ge-
nannt. Dies wird bei der Fortschreibung aller Baupro-
gramme berücksichtigt.
Anlage 7
Antwort
des Staatssekretärs Uwe-Karsten Heye auf die Fragen des
Abgeordneten Klaus-Peter Willisch (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/5065, Fragen 7 und 8)
Welche Beträge hat die Bundesregierung seit Amtsantritt im
Oktober 1998 für Anzeigenwerbung in Zeitungen und Zeitschrif-
ten, aufgeschlüsselt nach Ressorts, aufgewendet?
Wie hoch war dabei der Anteil der Aufwendungen, der für An-
zeigen in Medien, an denen die Deutsche Druck- und Verlagsge-
sellschaft mbH (DDVG) mindestens 10¼ % Eigentumsanteil hält
oder eine sonstige wirtschaftliche Beteiligung der SPD mittelbar
oder unmittelbar besteht?
Zu Frage 7:
Von Oktober 1998 bis zum Jahresende 2000 hat die Bun-
desregierung für Anzeigenwerbung im Rahmen der Öffent-
lichkeitsarbeit, für Fachinformationen und für Nachwuchs-
werbung der Bundeswehr folgende Beträge, aufgeschlüsselt
nach Ressorts, aufgewendet:
Ressort Summe (DM)
Auswärtiges Amt –
BM des Innern 2 693 846,20
BM der Justiz 30 217,00
BM der Finanzen 11 519 910,69
BM für Wirtschaft und Technologie 3 418 308,40
BM für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten 360 000,00
BM für Arbeit und Sozialordnung 22 664 500,28
BM für Verteidigung – Anzeigen
für Nachwuchswerbung – 3 363 599,38
BM für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend 2 666 915,40
BM für Gesundheit 293 200,00
BM für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen 324 000,00
BM für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit 2 087 564,49
BM für Bildung und Forschung 243 537,10
BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung –
Bundeskanzleramt –
Beauftragte der BR für Angelegenheiten
der Kultur und der Medien –
BPA (siehe gesonderte Anlage) 35 008 213,00
Summe 84 673 811,94
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Januar 2001 13921
(C)
(D)
(A)
(B)
Zu Frage 8:
Die Bundesregierung setzt das Kommunikationsin-
strument der Anzeige zielgruppenspezifisch ein. Folglich
orientieren sich Mediapläne, also die Streupläne für An-
zeigen, streng daran, mit welchen Printmedien aufgrund
des zur Verfügung stehenden Budgets ein höchstmögli-
cher Abdeckungsgrad der Zielgruppe(n) am wirkungs-
vollsten und wirtschaftlichsten erreichbar ist. Mediapläne
werden von den mit der Anzeigenschaltung und -gestal-
tung beauftragten fachkompetenten Agenturen erarbeitet.
Diese buchen dann ihrerseits die Anzeigenplätze bei den
Zeitungen und Zeitschriften. Maßgeblich für die Zusam-
menstellung des Medienmixes ist allein sein Wirkungs-
grad. Andere Kriterien, wie z. B. Verlage und deren Ei-
gentumsverhältnisse, spielen keine Rolle. Insofern knüpft
die Bundesregierung an die Maßstäbe der Vorgängerre-
gierung an.
Lassen sie mich dies am Beispiel der laufenden
IT-Kampagne des BPA zur Stützung des IT-Aktionspro-
gramms der Bundesregierung verdeutlichen: Die Ziel-
gruppe Meinungsbildner, junge Menschen, Frauen, Semi-
User und User wird mit einem Budget von rund
2,8 Millionen Mark (im Jahr 2000) am wirkungsvollsten
durch Anzeigenschaltung in Focus, Spiegel, Stern, Super-
illu, TV-Movie, TV-Spielfilm, Hörzu und Brigitte er-
reicht.
Anlage 8
Antwort
des Staatssekretärs Uwe-Karsten Heye auf die Fragen des
Abgeordneten Uwe Hiksch (PDS) (Drucksache 14/5065,
Fragen 9 und 10):
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass der
Leiter ihres Presse- und Informationsamtes, Staatssekretär Uwe-
Karsten Heye, in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am
17. Mai 2000, Plenarprotokoll 14/104, Seite 9743 D, auf meine
Nachfrage, ob zwischen dem Theaterstück „Glatzer oder der hek-
tische Stillstand“ bzw. den damit verbundenen Veröffentlichungen
und der Versetzung des Verfassers, sowie ehemaligen Mitarbeiters
und früheren Abgeordneten ein Zusammenhang bestehe, Folgen-
des ausführte: „Das kann ich mitnichten bestätigen, weil hier kein
innerer und sachlicher Zusammenhang besteht.“, obwohl die An-
wälte des Presse- und Informationsamtes vor dem Verwaltungs-
gericht keine anderen Argumente vorgetragen haben?
Mit welcher Begründung hat die Chefredaktion des „Stern“
sich geweigert, den Leserbrief von Staatssekretär Uwe-Karsten
Heye abzudrucken, der sich auf den Artikel vom 25. Mai 2000
(Überschrift „Schwindelanfall“) bezog, in dem der „Stern“ be-
hauptete, dass der Staatssekretär zum Fall des Theaterstückes
„Glatzer oder der hektische Stillstand“ vor dem Parlament auf
meine Fragen „forsch gelogen“ hätte?
Zu Frage 9:
Ihre Frage suggeriert, es bestünde ein Widerspruch
zwischen meiner Beantwortung Ihrer Frage am 17. Mai
2000 und dem Vortrag meines Amtes in dem Verwal-
tungsprozess. Allerdings lässt Ihre Frage nicht erkennen,
worin dieser Widerspruch bestehen sollte – und in der Tat
gibt es einen solchen Widerspruch auch nicht. Die Bun-
desregierung kann hierzu folglich auch nichts erklären.
Zu Frage 10:
Der „stern“ hat mir auf mein Schreiben vom 24. Mai
2000 durch Telefax vom 26. Mai 2000 geantwortet. Dabei
ging es nicht um die Frage des Abdrucks meines Briefes,
sodass ich auch eine entsprechende Weigerung des
„stern“ nicht bestätigen kann. Schließlich habe ich selbst
keine Veröffentlichung erbeten.
Anlage 9
Antwort
des Staatsministers Hans Martin Bury auf die Frage der
Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) (Drucksache
14/5065, Frage 11):
Ist es zutreffend, dass sich der heutige Bundeskanzler Gerhard
Schröder (SPD), wie der „Focus“ in seiner Ausgabe Nr. 50/2000
vom 11. Dezember 2000 berichtet, in den 80er-Jahren mit dem
Führungsoffizier des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen
DDR F. K. getroffen haben soll, und falls ja, welcher Art waren
diese Kontakte?
Der Bundeskanzler hat keine Erinnerung an ein von Ih-
nen beschriebenes Gespräch. Im Übrigen gab es seit der
Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden
deutschen Staaten in den 70er-Jahren Kontakte von Ab-
geordneten aller Parteien zu Mitarbeitern der Ständigen
Vertretung der DDR in Bonn. Daraus für einen Politiker
die Schlussfolgerung zu ziehen, er habe Stasi-Kontakte
unterhalten, ist schlichtweg unverantwortlich.
Anlage 10
Antwort
des Bundesministers Joseph Fischer auf die Fragen des
Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/5065, Fragen 26 und 27):
Für welche europäische Regelung der Übergangsfristen wird
sich die Bundesregierung im Rahmen der EU-Osterweiterung ein-
setzen, um einerseits das Wohlstandsgefälle zwischen den EU-Län-
dern und den Beitrittsländern (Polen, Tschechien) für die Arbeit-
nehmer, das Handwerk, kleine Service-Betriebe, die Landwirtschaft
sowie für mittelständische Baubetriebe abzufedern und andererseits
dem Konkurrenzdruck aus den benachbarten Billiglohnländern
standhalten zu können?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bereits vor der
Osterweiterung regional unterschiedliche Kontingente von Ar-
beitnehmern zuzulassen, die in Abstimmung zwischen Arbeits-
verwaltung und den Kammern festgelegt werden?
Zu Frage 26:
Der Bundeskanzler hat in seiner Rede in Weiden am
18. Dezember letzten Jahres die Grundzüge der von uns
angestrebten Regelung vorgestellt. Danach streben wir
an: eine angemessene Übergansfrist mit einer Beschrän-
kung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für sieben Jahre. Ein
flexibles Modell, das die Verkürzung der Übergangsfrist
für einzelne Beitrittsländer zulässt. Hierzu sind Pflicht-
überprüfungen nach fünf Jahren erforderlich. Auf Antrag
könnte bei geeigneten Kandidaten, wenn die Vorausset-
zungen vorliegen, bereits vorher eine Aufhebung der Be-
schränkungen erfolgen. Bei allgemeinem und fachlichem
Arbeitskräftemangel in den alten Mitgliedstaaten können
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Januar 200113922
(C)
(D)
(A)
(B)
diese gemäß nationalem Recht bereits während der Über-
gangszeit kontrollierte Zugangsmöglichkeiten schaffen.
Parallel brauchen wir schließlich für die Dauer der Über-
gangsfrist in Teilbereichen eine Einschränkung der Dienst-
leistungsfreiheit, insbesondere in der Bauwirtschaft und
im Handwerk. Dies ist sinnvoll, um zu verhindern, dass
oben genannte Übergansregelungen bei der Arbeitnehmer-
freizügigkeit umgangen werden.
Zu Frage 27:
Ein gewisser Zugang zum Arbeitsmarkt besteht schon
heute durch Werkvertragsarbeitnehmer und Saisonarbei-
ter. Die neue Regelung für IT-Kräfte kommt auch Arbeit-
nehmern aus MOE zugute. Darüber hinaus ist derzeit
keine Regelung vorgesehen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage
des Abgeordneten Martin Hohmann (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/5065, Frage 28):
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Frankfurter Staats-
schutzabteilung heute Unterlagen, Akten über die militante Ver-
gangenheit des Bundesministers des Auswärtigen, Joseph Fischer,
vermisst, die 1985 von der damaligen rot-grünen hessischen Lan-
desregierung angefordert und der Staatskanzlei ausgehändigt wur-
den und seitdem verschollen sind (vgl. „Frankfurter Allgemeine
Zeitung“ vom 9. Januar 2001)?
Fragen, die den Zuständigkeitsbereich des Landes Hes-
sen betreffen, kann Ihnen die Bundesregierung nicht be-
antworten.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage
des Abgeordneten Norbert Geis (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/5065, Frage 29):
Liegen Bundesverfassungsschutzbehörden Erkenntnisse über
den Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, und seine
militante Vergangenheit vor, und wenn ja, welche?
Die Übermittlungsvorschriften nach dem Bundesver-
fassungsschutzgesetz (BVerfSchG) stehen einer Beant-
wortung ihrer Frage entgegen.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
gen der Abgeordneten Elke Wülfing (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/5065, Fragen 30 und 31):
Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass
(frühere) Minister/Ministerinnen der von Bundeskanzler Gerhard
Schröder geführten Bundesregierung eine linksextremistische
oder militante Vergangenheit haben, und um welche Mitglieder
handelt es sich?
Seit wann hat die Bundesregierung diese Erkenntnisse, und
was hat sie jeweils veranlasst?
Zu Frage 30:
Über personenbezogene Erkenntnisse, die das Bundes-
amt für Verfassungsschutz gewonnen hat, darf Ihnen die
Bundesregierung keine Auskünfte geben, da die Über-
mittlungsvorschriften des Bundesverfassungsschutzge-
setzes dies nicht zulassen.
Zu Frage 31:
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage
des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Drucksache
14/5065, Frage 32):
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ihr Engagement zum
Abbau von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus auch von expo-
nierten Personen der bundesunmittelbaren Verwaltungen öffent-
lich deutlich gemacht werden sollte?
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass zum
Abbau von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus die ge-
samte Gesellschaft beitragen muss. Dies schließt auch ein
entsprechendes Engagement exponierter Personen der
Bundesveraltung ein.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
gen des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5065, Fragen 34 und 35):
Welche Um- und Ausbaumaßnahmen wird die Bundesregie-
rung am Fort- und Ausbildungszentrum des Bundesgrenzschutzes
in Eschwege im Haushaltsjahr 2001 und in den Folgejahren der
Finanzplanung in quantitativer und qualitativer Sicht vornehmen?
Welche Absicht verfolgt die Bundesregierung mit ihrer Er-
klärung, am Standort Eschwege „nur begonnene Baumaßnahmen
abzuschließen oder zwingend notwendige Baumaßnahmen durch-
zuführen“ vor dem Hintergrund der Forderung des Bundesrech-
nungshofs, den Standort Eschwege aufzugeben, und folgt die
Bundesregierung damit dessen Aufforderung, am Standort Esch-
wege vorläufig keine weiteren Baumaßnahmen durchzuführen?
Zu Frage 34:
In der Liegenschaft war bis zum Eintritt der Neuorgani-
sation des Bundesgrenzschutzes am 1. Januar 1998 eine
Einsatzabteilung untergebracht. Die Nutzung als Aus- und
Fortbildungszentrum (AFZ) erfordert schwerpunktmäßig
den Rückbau der übergroßen Mehrbettzimmer in Ein- und
Zweibettzimmer mit einer Nasszelle nach neuem BGS-
Standard für 371 Unterzubringende, die Herrichtung des
Lehrsaalbereiches und der Dienstzimmer für die Fach-
lehrer sowie die Anpassung der vorhandenen Raum-
schießanlage an die aktuellen Bedürfnisse des BGS. Bei
Bestätigung des Standortes durch den Rechnungsprü-
fungsausschuss des Deutschen Bundestages, die ab-
schließende Erörterung soll am 26. Januar 2001 stattfinden,
kann noch im Haushaltsjahr 2001 mit der Herrichtung des
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Januar 2001 13923
(C)
(D)
(A)
(B)
Unterkunftswohngebäudes Nr. 7, für das eine baufachlich
genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Haushaltsun-
terlage-Bau vorliegt (Baukosten rund 5,5 Millionen DM),
begonnen werden.
Zu Frage 35:
Der mehrfach erhobenen Forderung des Bundesrech-
nungshofes, das AFZ Eschwege aufzulösen, hat das Bun-
desministerium des Innern in verschiedenen Stellungnah-
men widersprochen. Um gleichwohl kein Präjudiz zu
schaffen und Fehlplanungen zu vermeiden, wurden alle
Baumaßnahmen, mit Ausnahme der für den Erhalt der
Liegenschaft erforderlichen substanzerhaltenden Maßnah-
men, zurückgestellt, zumal auch der Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages in den Beratungen zum Haus-
halt 2000 gebeten hatte, Baumaßnahmen in der Liegen-
schaft erst nach seiner ausdrücklichen Zustimmung vor-
zunehmen. Vor weiteren Investitionen muss daher das
Ergebnis der Beratung zu der hierzu einschlägigen Prüf-
bemerkung des Bundesrechnungshofs im Rechnungsprü-
fungsausschuss am 26. Januar diesen Jahres abgewartet
werden.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
(F.D.P.) (Drucksache 14/5065, Frage 38):
Welcher Zeitplan besteht hinsichtlich des weiteren Gesetzge-
bungsverfahrens in Bezug auf die Reform des Urheberver-
tragsrechts, also wann ist mit ihrer ersten parlamentarischen Be-
ratung zu rechnen?
Nach der Vorstellung des so genannten „Professoren-
Entwurfs“ vom Frühjahr 2000 haben die Bundesministe-
rin der Justiz Prof. Dr. Däubler-Gmelin und ihre Mitarbei-
ter zahlreiche Gespräche mit den beteiligten Kreisen über
die Inhalte einer Novellierung des Urhebervertragsrechts
geführt. Diese Gespräche mit Vertretern der Verwerter
werden voraussichtlich noch eine Weile andauern. Ihre Er-
gebnisse werden alsdann in die Fassung des Referenten-
entwurfs einfließen, den das Bundesministerium der Justiz
nach Abschluss der Gespräche vorlegen wird. Eine Festle-
gung hinsichtlich des Zeitpunkts der ersten parlamentari-
schen Beratung ist daher derzeit noch nicht möglich.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des Ab-
geordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache
14/5065, Frage 39):
Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen,
dass die heimische Gartenbaubranche durch die immens gestiegenen
Heizölpreise – unter anderem infolge der Ökosteuer – derart in Be-
drängnis gerät, dass sie gegen die staatlich subventionierte holländi-
sche Konkurrenz, die etwa nur ein Drittel der deutschen Heizölpreise
zahlen muss, auf Dauer nicht bestehen kann und deshalb schon jetzt
viele mittelständische Gartenbaubetriebe ihr Sortiment verkleinern
und mittelfristig womöglich ihren Betrieb sogar ganz einstellen müs-
sen?
Der Anstieg des Heizölpreises Ende letzten Jahres war
nicht auf die Ökosteuer zurückzuführen, sondern wurde
ausschließlich von der Entwicklung auf den internationa-
len Rohölmärkten und dem Dollarkurs bestimmt. Die
Bundesregierung hat die Mineralölsteuer für Heizöl bis-
her lediglich einmal – nämlich zum 1. April 1999 – mit
dem „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerre-
form“ maßvoll um 4 Pfennig je Liter angehoben. Das Auf-
kommen aus dieser und den nachfolgenden Stufen der
Ökosteuer wird in vollem Umfang für die Senkung der
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung verwendet.
Inzwischen ist der Rohöl-Weltmarktpreis von seinem
Höchststand von 35 Dollar/barrel (Preismittel North sea
brent/Arabian light) im September 2000 auf das Niveau
gesunken, das er zu Beginn des Jahres 2000 hatte und liegt
gegenwärtig bei etwa 25 Dollar/barrel. Noch stärker ist
der Preis für Heizöl zurückgegangen: von über
90 Pfennig/Liter – ohne Mehrwertsteuer – im September
2000 auf nunmehr 65 Pfennig/Liter. Diese Angaben stam-
men übrigens aus einer gewerblichen Website im Internet
und beruhen auf den aktuellen Rohölpreisen auf dem Rot-
terdamer Markt sowie aktuellen Lieferpreisen von ver-
schiedenen Brennstoffhändlern in ganz Deutschland. Es
ist auch nicht richtig, dass niederländische Gartenbauun-
ternehmen für Heizöl nur ein Drittel des deutschen Heiz-
ölpreises zahlen. Niederländische Gartenbauunterneh-
men profitieren jedoch von einem stark ermäßigten
Gasbezugspreis, der auf eine Vereinbarung zwischen dem
niederländischen Gartenbauverband und dem niederlän-
dischen Gaslieferanten GASUNI zurückgeht.
Die Bundesregierung hat bereits verschiedene Maß-
nahmen eingeleitet, um die bestehenden Belastungen für
den Unterglasanbau abzufedern. Dies reicht von der Öff-
nung des Sonderkreditprogramms der Landwirtschaftli-
chen Rentenbank hin zur Innovationsförderung aus dem
Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftli-
chen Rentenbank. Ferner werden in den Jahren 2001 und
2002 die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ um jeweils
15 Millionen DM aufgestockt und im Rahmen der Agrar-
investitionsförderung gezielt dazu verwendet, energiespa-
rende Investitionen der Landwirtschaft – insbesondere im
Unterglasanbau – zu fördern. Für ein Programm zur Si-
cherung der Liquidität werden im Bundeshaushalt für
die Jahre 2001 und 2002 jeweils 10 Millionen DM zur
Verfügung gestellt. Das Programm soll von den Ländern
durchgeführt werden und hälftig von Bund und Ländern
finanziert werden. Entsprechend der problematischen
Liquiditätslage der Unternehmen setzt die angebotene
Hilfe bei der Beschaffung von Betriebsmittelkrediten an.
Der Zinssatz für diese Kredite wird um 5 Prozentpunkte
verbilligt. Mit beiden Maßnahmen – die allerdings noch
der Genehmigung durch die Europäische Kommission
bedürfen – stehen dem Gartenbau in diesem und dem
kommenden Jahr insgesamt 50 Millionen DM an Bundes-
mitteln zur Verfügung.
Schließlich hat die Bundesregierung die Unterschiede
der Energiepreise für Landwirtschaft und Gartenbau beim
Agrarrat am 23. Oktober 2000 angesprochen und an die
EU-Kommission appelliert, sich auch im Hinblick auf die
EU-Osterweiterung für gleiche Wettbewerbsbedingungen
einzusetzen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Januar 200113924
(C)
(D)
(A)
(B)
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/5065, Fragen 40 und 41)
Warum wurde in den amtlichen AfA-Tabellen (AfA: Abset-
zung für Abnutzung) die durchschnittliche Nutzungsdauer der
Wirtschaftsgüter nicht um 10 von Hundert, sondern um circa
28 von Hundert erhöht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die prognos-
tizierten rund 3,5 Milliarden DM Mehrbelastung für die
Wirtschaft auch bei einer Erhöhung der Nutzungsdauern in den
amtlichen AfA-Tabellen um 28 von Hundert nicht überschritten
wird?
Zu Frage 40:
Zurzeit gibt es 101 Abschreibungstabellen. Davon
wurde zum 1. Januar 2001 eine, nämlich die für die allge-
mein verwendbaren Anlagegüter, in Kraft gesetzt und ver-
öffentlicht. Bei dieser Tabelle verlängern sich die Nut-
zungsdauern um durchschnittlich 20 von Hundert. Dieses
Ergebnis beruht darauf, dass sich die Neugestaltung an
festgestellten tatsächlichen Nutzungsdauern orientiert.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich jetzt bei der Überar-
beitung der Branchentabellen die gleiche Verlängerungs-
relation ergibt.
Zu Frage 41:
Die Bundesregierung beabsichtigt, das Steuermehrauf-
kommen durch die Anpassung aller Abschreibungstabel-
len auf eine Größenordnung von 3,5 Milliarden DM im
Entstehungsjahr zu begrenzen. Diese Mehreinnahmen
sind als Teil der Finanzierung der im Steuersenkungsge-
setz beschlossenen Reform der Unternehmensbesteuerung
unverzichtbar.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Frage
des Abgeordneten Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/
CSU) (Drucksache 14/5065, Frage 42):
Was hat die Bundesregierung unternommen, um die existenz-
gefährdende Wettbewerbsbenachteiligung des deutschen Unter-
glasgartenbaus auf dem europäischen Binnenmarkt – aufgrund der
Preisverzerrungen zahlen deutsche Gartenbaubetriebe das
Dreifache für die gleiche Energiemenge – zu beseitigen?
Der Unterglasgartenbau befindet sich aufgrund des er-
heblichen Energiepreisanstiegs in einer wirtschaftlich
sehr schwierigen Situation. Die Preisverzerrungen beste-
hen aber bereits seit längerer Zeit. Die Wettbewerbssitua-
tion zu den wesentlichen europäischen Konkurrenten
lässt es nicht zu, die gestiegenen Kosten auf die Produkt-
preise zu überwälzen. Die Hauptmitbewerber in den Nie-
derlanden zahlen für Energie aufgrund einer besonderen
privatrechtlichen langfristigen Vereinbarung mit einem
niederländischen Gasversorger derzeit nur die Hälfte des
Preises, die der deutsche Gartenbau zahlen muss. Gärtner
in den anderen Nachbarländern stehen vor einer ähnlichen
Situation. Die Bundesregierung hat verschiedene Maß-
nahmen eingeleitet, um die hervorgerufenen Belastungen
abzufedern. Dies reicht von der Öffnung des Sonderkre-
ditprogramms der Landwirtschaftlichen Rentenbank bis
hin zur Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen
des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
Ferner werden in den Jahren 2001 und 2002 die Mittel der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ (GAK) um jeweils 15 Millionen
DM aufgestockt. Diese Mittel werden im Rahmen des
Agrarinvestitionsförderungsprogramms gezielt dazu ver-
wendet, energiesparende Investitionen in der Landwirt-
schaft, insbesondere im Unterglasgartenbau, zu fördern.
Damit kann die Abhängigkeit von hohen Energiepreisen
mittelfristig verringert werden.
Für ein Programm zur Sicherung der Liquidität wurden
im Bundeshaushalt jeweils 10 Millionen DM für die Jahre
2001 und 2002 zur Verfügung gestellt. Das Programm soll
von den Ländern durchgeführt und hälftig von Bund und
Ländern finanziert werden. Entsprechend der problemati-
schen Liquiditätslage der Unternehmen setzt die angebo-
tene Hilfe bei der Beschaffung von Betriebsmittelkrediten
an. Der Zinssatz für diese Kredite wird um 5 Prozent ver-
billigt. Sowohl die Investitionsförderung als auch das Li-
quiditätssicherungsprogramm bedürfen noch der Geneh-
migung durch die Dienststellen der Europäischen
Kommission.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die
Fragen des Abgeordneten Reinhard Freiherr von
Schorlemer (CDU/CSU) (Drucksache 14/5065, Fragen
43 und 44):
Wie definiert die Bundesregierung einen landwirtschaftlichen
Betrieb in Deutschland, der industriell geführt wird?
Wie viele dieser Betriebe gibt es davon, nach Bundesländern
aufgeteilt, in Deutschland?
Zu Frage 43:
In der durch die BSE-Fälle ausgelösten Diskussion
über eine Neuausrichtung der Landwirtschaftspolitik sind
auch Begriffe wie industriell geführte Landwirtschaft,
Agrarfabriken oder Massentierhaltung verwendet worden.
Die Bundesregierung hält es nicht für erforderlich, diese
Begriffe offiziell zu definieren. Auch der bäuerliche Fa-
milienbetrieb hat nie eine offizielle Definition erfahren,
obwohl er immer wieder als Zielgröße der Politik verwen-
det worden ist. Die Bundesregierung wird im Zuge der an-
gekündigten Neuausrichtung der Agrar- und Verbraucher-
politik in Kürze ihre Vorstellungen konkretisieren.
Zu Frage 44:
Die Beantwortung dieser Frage erübrigt sich. Da eine
Definition industriell geführter, landwirtschaftlicher Be-
triebe nicht existiert, können hierzu auch keine Daten er-
hoben werden.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Januar 2001 13925
(C)
(D)
(A)
(B)
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die
Frage des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/
CSU) (Drucksache 14/5065, Frage 45)
Ist der Bundeskanzler Gerhard Schröder bereit, sich persön-
lich für die Verlängerung der Zuckermarktordnung auf fünf Jahre
im Sinne unserer betroffenen Landwirte einzusetzen, nachdem
laut Presse-Berichten (vgl. „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom
30. Dezember 2000) bekannt ist, dass der Bundesminister der Fi-
nanzen sowie auch der Bundesminister für Wirtschaft und Tech-
nologie nur für eine zweijährige Verlängerung eintreten wollen?
Die Frage zur Zuckermarktordnung wurde Ihnen bereits
mit meiner Antwort auf Ihre schriftlichen Fragen 1/7 und
1/8 für den Monat Januar beantwortet. Ich hatte Ihnen darin
mitgeteilt, dass innerhalb der Bundesregierung die Bera-
tungen über den Vorschlag der Europäischen Kommission
zur Verlängerung der Zuckermarktverordnung – auch un-
ter Berücksichtigung der eingetretenen Veränderungen in-
nerhalb der Bundesregierung – noch nicht abgeschlossen
sind. An dieser Situation hat sich nichts geändert. Ent-
scheidungen über die künftige Zuckermarktverordnung
sind erst im Frühjahr 2001 möglich, wenn das Europäische
Parlament Stellung genommen hat.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Frage des
Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Drucksache
14/5065, Frage 46)
Wie viel Geld wurde bzw. wird für die Sanierung der Stabsge-
bäude in Prizren investiert, und welche Investitionskosten müssten
für feste Unterkünfte für kranke Soldaten aufgebracht werden?
Die Investitionskosten (reinen Baukosten) für die
Funktionsertüchtigung der vorhandenen und durch den
Krieg zerstörten Gebäude 2 und 3 im Feldlager VJ-Ka-
serne in Prizren zur Unterbringung des Stabes Multina-
tionale Brigade Süd (MNB (S)) werden voraussichtlich
circa 5,1 Millionen DM betragen. Die geplanten Investi-
tionskosten (reinen Baukosten) für die Unterbringung der
Bettenstation des Feldlazaretts und des zentralen Sa-
nitätsbereiches in einem Neubau werden auf circa
1,5 Millionen DM geschätzt.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen
des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.)
(Drucksache 14/5065, Fragen 47 und 48)
Welche über das allgemeine Maß hinausgehenden Gesundheits-
risiken (zum Beispiel durch Munition, Infektionen, Stäube etc. her-
vorgerufen) bestehen für Bundeswehrangehörige im Auslandsein-
satz, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung
zu deren Vermeidung getroffen?
Wann kann die Öffentlichkeit mit einem Entscheidungsstand
hinsichtlich der Bundeswehr-Standorte rechnen, und wodurch
stellt die Bundesregierung eine vorherige Beteiligung des Parla-
mentes sicher?
Zu Frage 47:
Zusätzliche gesundheitliche Risiken im Auslandsein-
satz durch Munition, zum Beispiel Minen, durch Infek-
tionen, zum Beispiel Hepatitis A und B und durch ge-
sundheitsgefährdende Stäube werden durch militärische
Ausbildung, zum Beispiel in Hammelburg, durch
präventivmedizinische Maßnahmen, zum Beispiel Imp-
fungen, und durch gezielte Schutzmaßnahmen, zum Bei-
spiel Staubmasken minimiert oder sogar ausgeschlossen.
Im Einsatz gelten Vorschriften, Richtlinien und rechtliche
Vorgaben, die der Unfallverhütung und der Sicherheit un-
serer Soldaten dienen, unverändert fort. Dies gilt natürlich
auch für den Gesundheitsschutz. Die im Einsatz verfüg-
baren Fachkräfte aus dem Bereich des ABC-Schutzes,
des Arbeitsschutzes, der Betriebsmedizin, der Umwelt-
medizin und -hygiene, der Präventivmedizin, der
Lebensmittelüberwachung, der Trinkwasseraufbereitung
und -kontrolle stellen sicher, dass mögliche zusätzliche
Risiken erkannt und vermieden werden können. Die um-
fassende Sanitätsdienstliche Versorgung im Einsatz steht
für die Maxime der sanitätsdienstlichen Auftragserfül-
lung, den Soldaten im Falle einer Erkrankung, eines Un-
falls oder einer Verwundung eine medizinische Versor-
gung zuteil werden zu lassen, die im Ergebnis dem
fachlichen Standard in Deutschland entspricht.
Zu Frage 48:
Am 11. Oktober 2000 hat Bundesminister Scharping
die Ergebnisse und Entscheidungen zur Grobplanung dem
Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit vorgestellt
und in der Sitzung des Bundestages am 12. Oktober
hierzu eingehend Stellung genommen. Der darin veröf-
fentlichte Zeitplan für die Neuausrichtung der Bundes-
wehr sieht unter anderem vor, dass die Feinausplanung
der Personalumfänge und Strukturen bis zum Ende des
Jahres 2000 vorliegt und darauf aufbauend im 1. Quartal
des Jahres 2001 die Erarbeitung des Stationierungskon-
zeptes sowie die Abstimmung mit den Abgeordneten des
Deutschen Bundestages und den Länderregierungen er-
folgt. Im Anschluss daran ist die Verabschiedung des Sta-
tionierungskonzeptes im 2. Quartal 2001 vorgesehen. An
diesem Zeitplan wird festgehalten. Die mit der Bearbei-
tung befassten Abteilungen und Stäbe im Hause werden
die Entscheidungsvorschläge zur Stationierung zeitge-
recht vorlegen.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Frage des
Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/ CSU)
(Drucksache 14/5065, Frage 49):
Was hat die Bundesregierung zum Schutz ihrer bisher 60 000 Sol-
daten im Kosovo und in Bosnien und für die eingesetzten zivilen
Kräfte, von denen auch viele aus dem Bundeswehrstandort
Schleswig stammen, sowie für die Zivilbevölkerung im Hinblick
darauf unternommen, dass die USA während des Bosnienkrieges
mit uranabgereicherter Munition die Zerstörung von Panzern
praktiziert und damit alle Betroffenen einem erhöhten Krebsrisiko
durch Strahlen ausgesetzt haben, was nach Angaben aus spa-
nischen Regierungskreisen zu zwei Todesfällen und insgesamt
sieben Krebserkrankungen nach dem Bosnieneinsatz geführt hat
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Januar 200113926
(C)
(D)
(A)
(B)
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Januar 2001 13927
(C)(A) und nach Hinweis der italienischen Regierung dort zu sechs krebs-toten Soldaten, deren Ursache nach Auffassung einer Exper-
tenkommission uranabgereicherte Munition sein soll, vor dem
Hintergrund, dass vor dem Einsatz dieser Munition Bundeskanzler
Gerhard Schröder jetzt erst eindringlich warnt, die Bündnisgrünen
jetzt ein Verbot von Uran-Munition fordern und die Vorsitzende
der Ethikkommission, die Abgeordnete Margot von Renesse,
sogar die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses für not-
wendig hält, und was konnte die Bundesregierung nicht un-
ternehmen, bedingt durch die Eigenständigkeit der US-Streit-
kräfte?
Die Bundeswehr hat für den Umgang mit von DU-Mu-
nition getroffenen Fahrzeugen bzw. DU-Munitionsfunden
bereits 1996 grundsätzliche Regelungen zum Schutz der
Soldaten in den Balkanoperationen getroffen. Direkt nach-
dem konkrete Informationen über den Einsatz von DU-Mu-
nition im Kosovo im BMVg vorlagen, wurde das deutsche
Kontingent darüber unterrichtet und angewiesen, die ent-
sprechenden Schutzmaßnahmen zu treffen. Parallel hat
auch das KFOR-Hauptquartier allen Brigaden der multi-
nationalen KFOR-Truppe den Einsatz von DU-Munition
während des vorangegangenen Luftkriegs angezeigt. Im
deutschen Verantwortungsbereich bei KFOR wurden zu
Beginn des Einsatzes 15 Verdachtsorte gefunden und
überprüft. Dabei wurden zwei Flächen als kontaminierte
Flächen identifiziert und bei drei Panzerwracks eine
Strahlenspur festgestellt. Die betreffenden Gebiete wur-
den abgesperrt und durch Warnschilder markiert. Darüber
hinaus wurden die zivilen Organisationen und Nichtre-
gierungsorganisationen, die ihre Einsätze im deutschen
Verantwortungsbereich mit der multinationalen Brigade
Süd abstimmten, im Rahmen der regelmäßigen, von der
Brigade abgehaltenen „Runden Tische“ informiert. Zu-
sätzlich zu den bestehenden Schutzmaßnahmen für den
Umgang mit Munitionsresten wurde, seit Juli 1999 einge-
leitet, eine gesundheitliche Überwachung von eingesetz-
ten Soldaten einschließlich eines Biomonitoring durchge-
führt. Zusätzliche Informationen sind der Internet-Seite
der Bundeswehr (www.bundeswehr.de) zu entnehmen.
Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin