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    Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 13789 A Tagesordnungspunkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Frak- tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Erkenntnisse der Verfassungs- schutzbehörden von Bund und Ländern zur Verfassungswidrigkeit der „Natio- naldemokratischen Partei Deutsch- lands“ hier: Entscheidung des Deutschen Bun- destages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfas- sungswidrigkeit der „Nationaldemokra- tischen Partei Deutschlands“ (NPD) ge- mäß Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz i. V. m. § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. Bundesverfassungs- gerichtsgesetz (Drucksachen 14/4500, 14/4923) . . . . . . . 13789 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Verfas- sungswidrigkeit der „Nationaldemokra- tischen Partei Deutschlands“ (Drucksache 14/4883) . . . . . . . . . . . . . . . . 13789 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktion F.D.P.: Für eine wirk- same und nachhaltige Bekämpfung des Rechtsextremismus – deshalb gegen ein NPD-Verbot (Drucksache 14/4888) . . . . . . . . . . . . . . . . 13789 D in Verbindung mit Antrag der Fraktion PDS: Bestrebungen zur Wiederbelebung nationalsozialisti- schen Gedankenguts sind verfassungs- widrig (Drucksache 14/4897) . . . . . . . . . . . . . . . . 13789 D Dr. Michael Bürsch SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 13789 D Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 13791 C Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13794 B Dr. Guido Westerwelle F.D.P . . . . . . . . . . . . . 13796 A Dr. Gregor Gysi PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13798 B Erika Simm SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13800 B Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . . . . . . . . 13801 D Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13803 D Ludwig Stiegler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13805 A Zusatztagesordnungspunkt 12: Vereinbarte Debatte zur Steuerpolitik . . . 13807 B Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . . . . . . 13807 C Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 13808 B Clemens Schwalbe CDU/CSU . . . . . . . . . 13809 A Dr. Barbara Hendricks SPD . . . . . . . . . . . 13810 A Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13811 C Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 13814 A Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13814 B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . . . . . . . . . . 13814 C Plenarprotokoll 14/141 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 141. Sitzung Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000 I n h a l t : Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13815 D Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13817 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . . . . . . . . . 13817 D Gerda Hasselfeldt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 13820 A Ulrike Mehl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13821 D Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13823 A Ulrike Mehl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13823 B Zusatztagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Einführung einer Entfer- nungspauschale (Drucksachen 14/4242, 14/4435, 14/4631, 14/4899, 14/4942) . . . . 13823 B Zusatztagesordnungspunkt 15: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Fünften Gesetz zur Änderung des Straf- vollzugsgesetzes (Drucksachen 14/3763, 14/4452, 14/4622, 14/4943) . . . . . . . . . . . 13823 C Ludwig Stiegler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13823 D Tagesordnungspunkt 18: a) Antrag der Abgeordneten Johannes Singhammer, Karl-Josef Laumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Die Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die sozialen Sicherungssysteme öf- fentlich machen (Drucksache 14/4645) . . . . . . . . . . . . . 13824 A b) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversiche- rung, insbesondere über die Entwick- lung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwankungsreserve sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 SGB VI (Rentenversi- cherungsbericht 2000) und Gutach- ten des Sozialbeirats zum Rentenver- sicherungsbericht 2000 (Drucksache 14/4730) . . . . . . . . . . . . . 13824 A c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialord- nung zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Jährliche Vorlage einer Generatio- nenbilanz und Aufnahme der Daten in die Haushaltsstatistik des Bundes (Drucksachen 14/1758, 14/4910) . . . . . 13824 B Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13824 B Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 13827 A Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13828 C Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 13829 C Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13830 A Pia Maier PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13831 B Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 13832 A Zusatztagesordnungspunkt 13: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Anrufung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Ergänzung des Lebenspartner- schaftsgesetzes und anderer Gesetze (Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungs- gesetz) (Drucksachen 14/3751, 14/4545, 14/4550, 14/4875, 14/4878) . . . . 13833 C Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 13833 D Norbert Geis CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 13835 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13836 C Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13837 C Christina Schenk PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13838 B Tagesordnungspunkt 29: c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes, insbesondere zur Durchführung der EG-Richtlinie 98/78/EG vom 27. Ok- tober 1998 über die zusätzliche Beaufsichtigung der einer Versiche- rungsgruppe angehörenden Versi- cherungsunternehmen sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro (Drucksachen 14/4453, 14/4921) . . . . . 13839 A Tagesordnungspunkt 20: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über die Feststel- lung des Wirtschaftsplans des ERP- Sondervermögens für das Jahr 2001 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2001) (Drucksachen 14/4299, 14/4930) . . . . . 13839 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Tech- nologie zu dem Antrag der Abgeordne- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000II ten Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: ERP-Sondervermögen für Mit- telstandsförderung erhöhen (Drucksachen 14/4556, 14/4931) . . . . . 13839 C Tagesordnungspunkt 21: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung – zu dem Antrag der Abgeordneten Doris Barnett, Silvia Schmidt (Eisleben), weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Teil- habe von Gehörlosen und Ertaubten an der Infomationsgesellschaft – Gleichberechtigten Zugang zum Fernsehen sichern – zu dem Antrag der Abgeordneten Renate Diemers, Karl-Josef Laumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Verbesserung des Pro- grammangebots für Schwerhörige, Gehörlose, Sehbehinderte und Blinde im Fernsehen und den neuen Medien (Drucksachen 14/3382, 14/4385, 14/4917) 13839 D Doris Barnett SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13840 A Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13841 B Renate Diemers CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 13842 A Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13844 A Angela Marquardt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 13844 D Tagesordnungspunkt 22: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zurVerbesserung der betriebli- chen Altersversorgung (Drucksachen 14/4363, 14/4918) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13845 D Tagesordnungspunkt 23: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zurBekämpfung gefährlicher Hunde (Drucksachen 14/4451, 14/4920) . . . . . . . . . . . . . . . . 13846 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Guido Westerwelle, Ulrich Heinrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Bevölkerung wirksam vor „Kampfhunden“ schüt- zen (Drucksachen 14/3785, 14/4919) 13846 B c) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Alfred Hartenbach, Margot von Renesse, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Hans-Christian Ströbele, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Obligatori- sche Haftpflichtversicherung für Hunde (Drucksachen 14/3825, 14/4916) 13846 C Tagesordnungspunkt 24: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Ent- schließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch, Petra Bläss, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion PDS zu der vereinbarten Debatte zur aktuellen Situation in Nahost (Druck- sachen 14/4398, 14/4847) . . . . . . . . . . 13847 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Günther Friedrich Nolting, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Fürdie Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit im Nahen Osten (KSZNO) (Drucksachen 14/4392, 14/4848) . . . . . . . . . . . . . . . . 13847 A Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 13847 B Ulrich Irmer F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13848 B Joachim Hörster CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 13849 A Dr. Ludger Volmer, Staatsminister AA . . . . . . 13850 C Tagesordnungspunkt 25: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Gerichtsvollzieherkostenrechts – GvKostRNeuOG – (Drucksachen 14/3432, 14/4913) . . . . . . . . . . . . . . . . 13851 D b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Umstellung des Kostenrechts und der Steuer- beratergebührenverordnung auf Euro – KostREuroUG – (Drucksa- chen 14/4222, 14/4908) . . . . . . . . . . . 13851 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000 III Tagesordnungspunkt 27: Antrag der Abgeordneten Rainer Funke, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Jörg van Essen, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.: Ende der doppelten Benachteiligung für die Rechtsanwälte in den neuen Ländern (Drucksachen 14/3485) . . . . . . . . . . . . . . 13852 B Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13852 C Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13853 C Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 13854 B Andrea Voßhoff CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 13854 D Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 13856 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13856 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 13857 A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Hans Peter Bartels (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion PDS zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001 – Drucksache 14/4719 (136. Sitzung, Tagesordnungspunkt III; Einzel- plan 14 – Bundesministerium der Verteidi- gung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13858 A Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Detlef Dzembritzki (SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Änderungsantrag der Fraktion PDS zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001 – Drucksache 14/4719 (136. Sitzung, Tagesordnungspunkt III; Einzel- plan 14 – Bundesministerium der Verteidi- gung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13858 B Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Konrad Gilges (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion PDS zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushalts- gesetzes 2001 – Drucksache 14/4719 (136. Sit- zung, Tagesordnungspunkt III; Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung) . . . . . . 13858 C Anlage 5 Erklärung der Abgeordneten Anke Hartnagel (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion PDS zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushalts- gesetzes 2001 – Drucksache 14/4719 (136. Sit- zung, Tagesordnungspunkt III; Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung) . . . . . . 13858 C Anlage 6 Erklärung desAbgeordnetenGertWeisskirchen (Wiesloch) (SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Änderungsantrag der Fraktion PDS zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001 – Drucksache 14/4719 (136. Sitzung, Tagesordnungspunkt III; Einzel- plan 14 – Bundesministerium der Verteidi- gung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13858 D Anlage 7 Erklärung des Abgeordneten Jochen Welt (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion PDS zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushalts- gesetzes 2001 – Drucksache 14/4719 (136. Sit- zung, Tagesordnungspunkt III; Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung) . . . . . . 13858 D Anlage 8 Erklärung der Abgeordneten Anni Brandt- Elsweier (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion PDS zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001 – Drucksache 14/4765 (135. Sitzung, Tagesordnungspunkt III; Einzel- plan 06 – Bundesministerium des Innern) . . . 13859 A Anlage 9 Erklärung des Abgeordneten Matthias Weisheit (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion PDS zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001 – Drucksache 14/4765 (135. Sitzung, Tagesordnungspunkt III; Einzel- plan 06 – Bundesministerium des Innern) . . . 13859 A Anlage 10 Erklärung des Abgeordneten Hans-Eberhard Urbaniak (SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Entschließungsantrag der Frak- tion F.D.P. zu der dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001 – Druck- sache 14/4823 (138. Sitzung, Tagesordnungs- punkt IV; Einzelplan 30 – Bundesminis- terium für Bildung und Forschung) . . . . . . . . . 13859 B Anlage 11 Erklärung des Abgeordneten Uwe Göllner (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000IV Entschließungsantrag der Fraktion F.D.P. zu der dritten Beratung des Entwurfs des Haus- haltsgesetzes 2001 – Drucksache 14/4779 (138. Sitzung, Tagesordnungspunkt IV; Ein- zelplan 12 – Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) . . . . . . . . . . . . . . 13859 B Anlage 12 Erklärung des Abgeordneten Helmut Wieczorek (Duisburg) (SPD) zur namentli- chen Abstimmung über den Entschließungsan- trag der Fraktion F.D.P. zu der dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001 – Drucksache 14/4779 (138. Sitzung, Tagesord- nungspunkt IV; Einzelplan 12 – Bundesminis- terium für Verkehr, Bau- und Wohnungswe- sen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13859 C Anlage 13 Erklärung des Abgeordneten Helmut Wieczorek (Duisburg) (SPD) zur namentli- chen Abstimmung über den Entschließungsan- trag der Fraktion F.D.P. zu der dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001 – Drucksache 14/4823 (138. Sitzung, Tagesord- nungspunkt IV; Einzelplan 30 – Bundesminis- terium für Bildung und Forschung) . . . . . . . . 13859 C Anlage 14 Erklärung des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses: Erkenntnisse der Ver- fassungsschutzbehörden von Bund und Län- dern zur Verfassungswidrigkeit der „National- demokratischen Partei Deutschlands“. Hier: Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Fest- stellung der Verfassungswidrigkeit der „Natio- naldemokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) gemäß Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz i. V. m. § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. Bundesverfas- sungsgerichtsgesetz – Drucksache 14/4923 (Tagesordnungspunkt 19) . . . . . . . . . . . . . . . . 13859 C Anlage 15 Erklärung der Abgeordneten Angelika Beer und Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur Abstimmung über die Beschlussemp- fehlung des Innenausschusses: Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zur Verfassungswidrigkeit der „Na- tionaldemokratischen Partei Deutschlands“. Hier: Entscheidung des Deutschen Bundesta- ges über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Nationaldemokratischen Partei Deutsch- lands“ (NPD) gemäß Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz i. V. m. § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. Bun- desverfassungsgerichtsgesetz – Drucksache 14/4923 (Tagesordnungspunkt 19) . . . . . . . . . 13860 B Anlage 16 Erklärung des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) zur Abstim- mung über die Beschlussempfehlung des In- nenausschusses: Erkenntnisse der Verfas- sungsschutzbehörden von Bund und Ländern zur Verfassungswidrigkeit der „Nationaldemo- kratischen Partei Deutschlands“. Hier: Ent- scheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststel- lung der Verfassungswidrigkeit der „National- demokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) gemäßArtikel 21Absatz 2 Grundgesetz i. V.m. § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. Bundesverfassungsge- richtsgesetz – Drucksache 14/4923 (Tagesord- nungspunkt 19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13861 A Anlage 17 Erklärung der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim- mung über die Beschlussempfehlung des In- nenausschusses: Erkenntnisse der Verfas- sungsschutzbehörden von Bund und Ländern zur Verfassungswidrigkeit der „Nationaldemo- kratischen Partei Deutschlands“. Hier: Ent- scheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststel- lung der Verfassungswidrigkeit der „National- demokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) gemäßArtikel 21Absatz 2Grundgesetz i.V.m. § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. Bundesverfassungsge- richtsgesetz – Drucksache 14/4923 (Tagesord- nungspunkt 19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13861 D Anlage 18 Erklärung der Abgeordneten Konrad Gilges und Dr. Axel Berg (beide SPD) zur Abstim- mung über die Beschlussempfehlung des In- nenausschusses: Erkenntnisse der Verfas- sungsschutzbehörden von Bund und Ländern zur Verfassungswidrigkeit der „Nationaldemo- kratischen Partei Deutschlands“. Hier: Ent- scheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststel- lung der Verfassungswidrigkeit der „National- demokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) gemäßArtikel 21Absatz 2Grundgesetz i.V.m. § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. Bundesverfassungsge- richtsgesetz – Drucksache 14/4923 (Tagesord- nungspunkt 19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13862 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000 V Anlage 19 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschafts- plans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2001 (ERP-Wirtschaftsplange- setz 2001) und – Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: ERP- Sondervermögen für Mittelstandsför- derung erhöhen (Tagesordnungspunkt 20 a und b) Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . . . . . . . . . . 13862 D Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 13864 C Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13865 B Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13866 A Rolf Kutzmutz PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13866 C Anlage 20 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen – Teilhabe von Gehörlosen und Ertaubten an der Informationsgesellschaft – Gleichberechtigten Zugang zum Fern- sehen sichern und – Verbesserung des Programmangebots für Schwerhörige, Gehörlose, Sehbe- hinderte und Blinde im Fernsehen und den neuen Medien (Tagesordnungspunkt 21) Grietje Bettin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13867 B Anlage 21 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Ände- rung des Gesetzes zur Verbesserung der be- trieblichen Altersversorgung (Tagesordnungs- punkt 22) Peter Enders SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13868 B Meinrad Belle CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 13869 D Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13870 A Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 13870 B Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI 13870 C Anlage 22 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde, – des Berichts: Bevölkerung wirksam vor „Kampfhunden“ schützen und – des Berichts: Obligatorische Haft- pflichtversicherung für Hunde (Tagesordnungspunkt 23 a bis c) Ernst Bahr SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13871 B Günter Baumann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 13872 A Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13873 D Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. . . . . . . . 13874 B Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . . 13875 A Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI 13875 C Anlage 23 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: – zu dem Entschließungsantrag der Frak- tion PDS zu der vereinbarten Debatte zur aktuellen Situation in Nahost und – für eine Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit im Nahen Osten (KSZNO) (Tagesordnungspunkt 24 a und b) Christoph Moosbauer SPD . . . . . . . . . . . . . . . 13876 D Anlage 24 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Gesetzentwürfe: – Neuordnung des Gerichtsvollzieherkos- tenrechts – GVKostRNeuOG und – Umstellung des Kostenrechts und der Steuerberatergebührenverordnung auf Euro – KostREuroUG (Tagesordnungspunkt 25 a und b) Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 13878 A Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 13878 D Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13879 B Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13879 D Dr. Evelyn Kenzler PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 13880 B Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 13880 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000VI Anlage 25 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Ende der doppelten Benachteili- gung für die Rechtsanwälte in den neuen Län- dern (Tagesordnungspunkt 27) Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 13881 C Dr. Evelyn Kenzler PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 13882 A Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 13882 C Anlage 26 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13883 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000 VII Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000 Andrea Voßhoff 13856 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000 13857 (C) (D) (A) (B) Aigner, Ilse CDU/CSU 08.12.2000 Balt, Monika PDS 08.12.2000 Barthle, Norbert CDU/CSU 08.12.2000 Dr. Bartsch, Dietmar PDS 08.12.2000 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 08.12.2000 Beucher, Friedhelm SPD 08.12.2000 Julius Bindig, Rudolf SPD 08.12.2000* Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 08.12.2000 Bonitz, Sylvia CDU/CSU 08.12.2000 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 08.12.2000** Klaus Burchardt, Ursula SPD 08.12.2000 Caesar, Cajus CDU/CSU 08.12.2000 Dautzenberg, Leo CDU/CSU 08.12.2000 Diemers, Renate CDU/CSU 08.12.2000 Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 08.12.2000 Joseph DIE GRÜNEN Freitag, Dagmar SPD 08.12.2000 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 08.12.2000 Gloser, Günter SPD 08.12.2000 Göring-Eckardt, BÜNDNIS 90/ 08.12.2000 Katrin DIE GRÜNEN Grasedieck, Dieter SPD 08.12.2000 Gröhe, Hermann CDU/CSU 08.12.2000 Großmann, Achim SPD 08.12.2000 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 08.12.2000 Heiderich, Helmut CDU/CSU 08.12.2000 Hermann, Winfried BÜNDNIS 90/ 08.12.2000 DIE GRÜNEN Hermenau, Antje BÜNDNIS 90/ 08.12.2000 DIE GRÜNEN Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 08.12.2000 DIE GRÜNEN Hornung, Siegfried CDU/CSU 08.12.2000** Ibrügger, Lothar SPD 08.12.2000 Imhof, Barbara SPD 08.12.2000 Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 08.12.2000 Klose, Hans-Ulrich SPD 08.12.2000 Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 08.12.2000** Kopp, Gudrun F.D.P. 08.12.2000 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 08.12.2000 Lennartz, Klaus SPD 08.12.2000 Lietz, Ursula CDU/CSU 08.12.2000 Lörcher, Christa SPD 08.12.2000* Dr. Lucyga, Christine SPD 08.12.2000** Maaß, (Wilhelmshaven) CDU/CSU 08.12.2000** Erich, Michelbach, Hans CDU/CSU 08.12.2000 Michels, Meinolf CDU/CSU 08.12.2000 Müller (Berlin), PDS 08.12.2000 Manfred Nahles, Andrea SPD 08.12.2000 Nickels, Christa BÜNDNIS 90/ 08.12.2000 DIE GRÜNEN Ostrowski, Christine PDS 08.12.2000 Rauber, Helmut CDU/CSU 08.12.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 08.12.2000 Schaich-Walch, Gudrun SPD 08.12.2000 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 08.12.2000 Schily, Otto SPD 08.12.2000 Schloten, Dieter SPD 08.12.2000** Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 08.12.2000** Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 08.12.2000 Schröder, Gerhard SPD 08.12.2000 Schultz, (Everswinkel) SPD 08.12.2000 Reinhard Schur, Gustav-Adolf PDS 08.12.2000 entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 08.12.2000 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 08.12.2000 Türk, Jürgen F.D.P. 08.12.2000 Uldall, Gunnar CDU/CSU 08.12.2000 Wieczorek, (Duisburg) SPD 08.12.2000 Helmut Wimmer (Karlsruhe), SPD 08.12.2000 Brigitte Wolf, Aribert CDU/CSU 08.12.2000 Wolf (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 08.12.2000 Margareta DIE GRÜNEN Wülfing, Elke CDU/CSU 08.12.2000 Dr. Zöpel, Christoph SPD 08.12.2000 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Hans Peter Bartels (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Ände- rungsantrag der Fraktion PDS zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001 – Drucksache 14/4719 (Tagesordnungs- punkt III; Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge- führt. Ich erkläre, dass ich an der Abstimmung teilge- nommen habe und mein Votum „Nein“ lautet. Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Detlef Dzembritzki (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungs- antrag der Fraktion PDS zu der zweiten Be- ratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001 – Drucksache 14/4719 (Tagesordnungspunkt III; Einzelplan 14 – Bundesministerium derVerteidi- gung) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge- führt. Ich erkläre, dass ich an der Abstimmung teilgenommen habe und mein Votum „Nein“ lautet. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 200013858 (C) (D) (A) (B) entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Konrad Gilges (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Ände- rungsantrag der Fraktion PDS zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001 – Drucksache 14/4719 (Tagesordnungs- punkt III; Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge- führt. Ich erkläre, dass ich an der Abstimmung teilge- nommen habe und mein Votum „Nein“ lautet. Anlage 5 Erklärung der Abgeordneten Anke Hartnagel (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Ände- rungsantrag der Fraktion PDS zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001 – Drucksache 14/4719 (Tagesordnungs- punkt III; Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge- führt. Ich erkläre, dass ich an der Abstimmung teilge- nommen habe und mein Votum „Nein“ lautet. Anlage 6 Erklärung des Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion PDS zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushalts- gesetzes 2001 – Drucksache 14/4719 (Tagesord- nungspunkt III; Einzelplan 14 – Bundesministe- rium der Verteidigung) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge- führt. Ich erkläre, dass ich an der Abstimmung teilge- nommen habe und mein Votum „Nein“ lautet. Anlage 7 Erklärung des Abgeordneten Jochen Welt (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Änderungs- antrag der Fraktion PDS zu der zweiten Bera- tung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001 – Drucksache 14/4719 (Tagesordnungspunkt III; Einzelplan 14 – Bundesministerium derVerteidi- gung) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge- führt. Ich erkläre, dass ich an der Abstimmung teilge- nommen habe und mein Votum „Nein“ lautet. Anlage 8 Erklärung der Abgeordneten Anni Brandt-Elsweier (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Ände- rungsantrag der Fraktion PDS zu der zweiten Be- ratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001 – Drucksache 14/4765 (Tagesordnungspunkt III; Einzelplan 06 – Bundesministerium des Innern) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge- führt. Ich erkläre, dass ich an der Abstimmung teilge- nommen habe und mein Votum „Nein“ lautet. Anlage 9 Erklärung des Abgeordneten Matthias Weisheit (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Ände- rungsantrag der Fraktion PDS zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001 – Drucksache 14/4765 (Tagesordnungs- punkt III; Einzelplan 06 – Bundesministerium des Innern) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge- führt. Ich erkläre, dass ich an der Abstimmung teilge- nommen habe und mein Votum „Nein“ lautet. Anlage 10 Erklärung des Abgeordneten Hans-Eberhard Urbaniak (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion F.D.P. zu der dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsge- setzes 2001 – Drucksache 14/4823 (Tagesord- nungspunkt IV; Einzelplan 30 – Bundesministe- rium für Bildung und Forschung) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge- führt. Mein Votum lautet „Nein“. Anlage 11 Erklärung des Abgeordneten Uwe Göllner (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Entschlies- sungsantrag der Fraktion F.D.P. zu der dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001 – Drucksache 14/4779 (Tagesordnungs- punkt IV; Einzelplan 12 – Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) Ich erkläre, dass ich meine Stimme abgegeben und mit „Nein“ gestimmt habe. Anlage 12 Erklärung des Abgeordneten Helmut Wieczorek (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entschlie- ßungsantrag der Fraktion F.D.P. zu der dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001 – Drucksache 14/4779 (Tagesordnungs- punkt IV; Einzelplan 12 – Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge- führt. Mein Votum lautet „Nein“. Anlage 13 Erklärung des Abgeordneten Helmut Wieczorek (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entschlie- ßungsantrag der Fraktion F.D.P. zu der dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001 – Drucksache 14/4823 (Tagesordnungs- punkt IV; Einzelplan 30 – Bundesministerium für Bildung und Forschung) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge- führt. Mein Votum lautet „Nein“. Anlage 14 Erklärung des Abgeordneten Volker Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Innenausschusses: Er- kenntnisse der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zur Verfassungswidrigkeit der „Nationaldemokratischen Partei Deutsch- lands“. Hier: Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Fest- stellung der Verfassungswidrigkeit der „Na- tiondemokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) gemäß Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz i. V. m. § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. Bundesverfassungsge- richtsgesetz – Drucksache 14/4923 (Tagesord- nungspunkt 19) Trotz erheblicher Skepsis werde ich mich einem An- trag auf Verbot der NPD nicht entgegenstellen. Es kann als gesichert angesehen werden, dass die NPD und ihre Mitglieder darauf aus sind, „die freiheitliche demokrati- sche Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu ge- fährden“. Hierfür bieten die Materialunterlagen des Bun- desministeriums des Inneren und andere Erkenntnisse hinreichend Belege. Knüpft das Bundesverfassungsgericht an seine Recht- sprechung zum Verbot von SRPund der KPD an, dürfen da- mit auch die Voraussetzungen für ein Verbot der NPD Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000 13859 (C) (D) (A) (B) erfüllt sein. Prüft das Bundesverfassungsgericht eigenstän- dig die Verhältnismäßigkeit eines Verbots, muss der Nach- weis geführt werden, dass ein Zusammenhang zwischen der Zunahme rechtsextremistischer Straftaten und der NPD oder eine andere erhebliche konkrete Gefährdung des de- mokratischen und sozialen Rechtsstaates durch die NPD nachweisbar ist. Ein Verbot zumindest der „Jungen Natio- naldemokraten“, JN, der revolutionären Plattform und an- der Teilorganisationen, dürfte auch unter diesen Gesichts- punkten durchsetzbar sein. Es ist aber nicht nur nach den Erfolgsaussichten einer Maßnahme zu fragen, sondern auch danach, ob sie poli- tisch sinnvoll ist. Hier bestehen Zweifel. Der Rechtsex- tremismus wird nur durch gesellschaftliche Auseinander- setzung, durch klare Abgrenzung und durch Isolation minderheitenfeindlicher Haltungen wirksam bekämpft werden können. Das Verbot der NPD wird keinen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung des Rechtsextremismus leisten. Die 6 000 bis 7 000 Mitglieder der NPD werden sich voraus- sichtlich neue Organsiationsformen für ihre Aktivitäten suchen. Es entsteht zudem die Gefahr, dass sich durch ein Verbot sogar ein militanter Teil weiter radikalisiert und in den Terrorismus abdriftet. Es ist zu befürchten, dass der NPD durch das Verbots- verfahren neue Aufmerksamkeit zuteil wird. Durch die Antragstellung der drei Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung kommt der breite Kon- sens zum Ausdruck, der sich gegen die NPD und ihre Ideologie wendet. Da der Verbotsantrag durch Bundesregierung und Bun- desrat gestellt wird, kommt diesem Signal erhöhte Be- deutung zu. Parteienverbote sind für eine Demokratie im Prinzip ein systemfremdes Mittel. Es kann nur mit großer Behut- samkeit zur Anwendung kommen. Gewalttaten, Volksver- hetzung und andere Straftaten sind selbstverständlich mit allem Nachdruck zu verfolgen. Für die geistige Ausei- nandersetzung sollten und können Demokraten aber in al- lererster Linie der Kraft des Arguments vertrauen. Entscheidender als der Verbotsantrag sind daher an- dere Maßnahmen im Kampf gegen den Rechtsextremis- mus, wie sie die Koalition in ihrem Antrag und im Haus- haltsgesetz 2001 niedergelegt hat. Auf die Bedeutung dieser Maßnahmen verweist auch der Antrag in seiner Be- gründung. Die geistige Auseinandersetzung muss nach dem heutigen Tage erst recht gesucht werden. Zu einer glaubwürdigen Strategie der Eindämmung und Isolierung rechtsextremer Haltungen gehört auch, dass demokratischer Politiker nicht Argumentationsmus- ter verwenden und Begriffe prägen, die den Rechtsextre- misten Argumentationsmöglichkeiten an die Hand geben. Anlage 15 Erklärung der Abgeordneten Angelika Beer und Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses: Erkenntnisse der Verfas- sungsschutzbehörden von Bund und Ländern zur Verfassungswidrigkeit der „Nationaldemo- kratischen Partei Deutschlands“. Hier: Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Fest- stellung der Verfassungswidrigkeit der „Natio- naldemokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) gemäß Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz i. V. m. § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichts- gesetz – Drucksache 14/4923 (Tagesordnungspunkt 19) Wir enthalten uns zur Abstimmung des Antrags von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und lehnen die Anträge der Opposition ab. Unser Abstimmungsverhalten begründen wir wie folgt: Rechtsextremismus, Antisemitismus und Fremdenfeind- lichkeit entstehen in der Mitte der Gesellschaft. Dort müs- sen sie auch bekämpft werden. Der Stellenwert, den die Debatte um ein NPD-Verbot bzw. ein entsprechendes Verbotsverfahren seit Monaten einnimmt, läuft Gefahr, zu suggerieren, dass Verbote die wichtigste Handhabe gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Fremdenfeind- lichkeit darstellen. Die Diskussion läuft Gefahr, sich al- lein auf die Verbotsdebatte der Partei zu konzentrieren und die Entwicklung weiterreichender Instrumente zu be- hindern. Die Gefahr, die von der NPD ausgeht, ist insbesondere aufgrund der verstärkten Zusammenarbeit mit radikalen Kräften und so genannten „Freien Kameradschaften“ of- fensichtlich geworden. Ein Verbotsverfahren der Partei wird allerdings nicht verhindern können, dass sich führende Neonazis und Rechtsradikale eine andere Platt- form suchen und sich entsprechend neu organisieren. Es gibt kein Patentrezept gegen Rechts. Rechtsextreme Tendenzen müssen auf allen gesellschaftlichen und politi- schen Ebenen dauerhaft und konsequent bekämpft wer- den. Die Tatsache, dass jahrelang versäumt worden ist, effektiv und nachhaltig gegen Rechtsextremismus, Anti- semitismus und Fremdenfeindlichkeit vorzugehen, darf nicht dazu führen, dass im Ad-hoc-Verfahren demokrati- sche Grundwerte und -rechte, wie zum Beispiel die Ver- sammlungsfreiheit und Justizverfahrensregelungen, be- schnitten werden. Die Demokratie hat ausreichende Möglichkeiten, ge- gen Rechtsextremismus vorzugehen. Dazu bedarf es mündiger Bürgerinnen und Bürger. Grundlegend hierfür ist eine entsprechende Jugendpolitik, die insbesondere am Aufbau einer Zivilgesellschaft ausgerichtet ist. Zudem muss die Politik beispielgebend sein, indem sie eine weltoffene, ausländerfreundliche Politik als präven- tive Querschnittsaufgabe gegen aufkommende rechtsex- tremistische Tendenzen begreift. Dazu zählt insbesondere auch eine verantungsvolle Flüchtlingspolitik. Die Bundesregierung hat mit einem breiten Maßnah- menkatalog deutlich gemacht, dass sie die Aufgabe, Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemi- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 200013860 (C) (D) (A) (B) tismus effektiv und nachhaltig zu bekämpfen, ernst nimmt. Entsprechende Schritte sind in der Jugend- und Schulpolitik eingeleitet worden. Die Aufhebung des Ar- beitsverbots für Flüchtlinge ist ebenfalls als ein Beitrag zu verstehen, Vorurteile abzubauen und rechtsextremer Ideo- logie dauerhaft den Boden zu entziehen. Anlage 16 Erklärung des Abgeordneten Wolfgang Börsen (Bönstrup) (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Innenausschusses: Er- kenntnisse der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zur Verfassungswidrigkeit der „Nationaldemokratischen Partei Deutsch- lands“. Hier: Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Fest- stellung der Verfassungswidrigkeit der „Natio- naldemokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) gemäß Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz i. V. m. § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichts- gesetz – Drucksache 14/4923 – (Tagesordnungs- punkt 19) Unsere Demokratie in Deutschland ist jetzt 51 Jahre alt. Sie ist den Wechselströmungen der Gefährdungen ih- rer Stabilität, ob durch Links- oder Rechtsextremisten, er- folgreich begegnet. Abgesehen von den Anfangsjahren, als es galt, einen breiten demokratischen Grundkonsens herzustellen, galt in allen Jahrzehnten stets der gemein- same Wille, Verblendeten, Irregeleiteten, Verbohrten in ihrer extremistischen Auffassung nicht durch Verbote ju- ristisch, sondern politisch zu begegnen. Diese gemeinsame Auffassung verlassen wir heute. 44 Jahre nach der letzten großen Debatte um das Verbot der KPD reagieren wir nicht kommunikativ, dialogbereit auf die unvertretbaren Auswüchse schlimmen rechtsradi- kalen Handelns, sondern demonstrieren durch ein Verbot den starken Staat. Das ist kein Beweis demokratischen Selbstbewusstseins, sondern eher ein Zeichen von man- gelndem Mut zu einer offensiven Auseinandersetzung mit einer radikalen Minderheit. Gleichzeitig beschneiden wir das Recht auf freie Mei- nungsäußerung, ein elementares Grundrecht in einem demokratischen Staat. Vor einer vermeintlichen Droh- und Druckkulisse eines innen- und außenpolitischen An- sehensverlustes unseres Landes weichen wir in der Frage der Meinungsfreiheit zurück, opfern sie ein Stück. Da- mit schaffen wir einen Ansehensverlust unserer Demo- kratie, zeigen als Parlament wenig Vertrauen in unsere gewachsene und gefestigte demokratische Gesellschaft, stellen eine verantwortungsbewusst-kritisch hinterfra- gende Presse infrage. Verbote werden unter diesen Gesichtspunkten symbo- lische Akte. Extremistisches Denken wird damit nicht ab- geschaltet. Die offene Auseinandersetzung mit denen wird schwieriger, die aus der Öffentlichkeit in den Unter- grund abtauchen müssen. Gleichzeitig geht der Hand- lungsdruck, gegen Extremisten aktiv zu werden, für viele zurück. Wir haben ja sichtbar was getan, das Verbot macht unschuldige Hände. Hinzu kommt: Jetzt erst wird die NPD für Anfällige interessant, jetzt erhält sie einen Mär- tyrer-Mantel, jetzt lässt sich viel weniger zwischen den wenigen Fanatikern und den vielen Mitläufern differen- zieren, jetzt erhalten DVU und Republikaner Aufwind. Ich verstehe auch nicht das jetzt aktive Regierungs- handeln. Vor einem halben Jahr noch, bevor Bayern ein NPD-Verbot wollte, war die Mehrheit von Rot-Grün ge- gen eine solche Maßnahme. Dabei haben sich die Fakten, die heute vorgetragen werden, nicht geändert, denn sie umfassen in der Hauptsache Ereignisse und Druck- erzeugnisse aus den Jahren 1995 bis 1998. Was jedoch ge- wechselt hat, ist offensichtlich die öffentliche Meinung. Das kann doch für ein selbstbewusstes Parlament, das un- serem Grundgesetz verpflichtet ist, kein Maßstab sein. Die wirklich entscheidende Frage hat das Bundesver- fassungsgericht beim KPD-Verbot vor 44 Jahren gestellt: Handelt es sich um eine aktiv kämpferische, aggressive Partei, will sie unsere demokratische Ordnung beseitigen? Sollte diese Partei tatsächlich fähig für einen Umsturz un- serer Republik sein? Das kann doch nicht ernsthaft von ei- ner Anzahl Leuten behauptet werden, die 0,003 Prozent unserer Bevölkerung ausmachen. Dieser Maßstab lässt grundsätzliche Zweifel am Verbotsantrag aufkommen. Nach dem letzten Bericht des Bundesverfassungs- schutzes von 1999 leben in der Bundesrepublik 9 000 ge- waltbereite Rechts- und 7 000 gewaltbereite Linksradi- kale. Sie sollten mit konsequenter Anwendung unserer Gesetze und knallharten Strafen gekontert werden. Aber eine Krankheit wie Kopfschmerzen heilt ein Arzt nicht, wenn er sie dem Patienten verbietet. Sie muss gezielt be- handelt werden. Auch im politischen Alltag gilt diese Er- fahrung. Ein Verbot wäre bei tatsächlicher Gefährdung gerecht- fertigt, aber nicht bei vermeintlicher. Anlage 17 Erklärung der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses: Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zur Verfassungswid- rigkeit der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“. Hier: Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Fest- stellung der Verfassungswidrigkeit der „Natio- naldemokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) gemäß Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz i.V.m. § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz – Drucksache 14/4923 (Tagesordnungspunkt 19) Ich unterstütze alle Maßnahmen der Regierung und der Gesellschaft, Rechtsextremismus, Rassismus und Frem- denfeindlichkeit zu bekämpfen. Alle Mittel des Rechts- und Sozialstaates müssen ausgeschöpft werden, um den Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000 13861 (C) (D) (A) (B) Rechtsextremismus in Deutschland wirkungsvoll zu bekämpfen. Ich halte aber das Instrument des Parteien- verbotes für ein unzureichendes Mittel, dieses Ziel zu er- reichen. Deshalb enthalte ich mich der Stimme. Die Verfassungsfeindlichkeit häufig dezentral agieren- der Gruppen, die mit der NPD in Verbindung stehen oder von ihr gesteuert werden, werden auch nach einem Verbot der NPD schwer kontrollierbar bleiben. Es ist zu vermu- ten, dass andere rechtsextreme Parteien eher einen Zulauf erhalten, gerade auch in der Zeit des zu erwartenden lan- gen Prozessverlaufs im Zusammenhang mit dem Verbot. Es ist zwar nachzuvollziehen, dass dem Rechtsextremis- mus durch das Verbot eine organisatorische Grundlage entzogen würde, die auch die Finanzierung dieser Partei und die Demonstrationen der Partei verhinderte. Dem ist aber entgegenzuhalten, dass die NPD dadurch zu Unrecht „mythologisiert“ würde und eine Verlagerung der rechtsextremistischen Handlungen in andere Parteien stattfinden könnte. Es bleibt das Argument der Verfas- sungswidrigkeit der Partei, die ein Verbot erforderlich macht. Nach der Verfassungsrechtsprechung ist das Par- teienverbot die größte Waffe unseres Staates gegen eine Partei. Dieses Verbot muss allerdings vom Bundesverfas- sungsgericht bestätigt werden. Ich sehe daher den Verbotsantrag als ein Mittel an, das der Bundestag erst dann einsetzen sollte, wenn die demo- kratische Gesellschaft keine andere Wahl mehr hat. Ich sehe mehr Chancen für ein Bekämpfen der NPD, wenn die Parteistrukturen offen erkennbar bleiben und der Rechts- staat mit allen seinen Mitteln gegen sie vorgeht. Diese Mittel können sofort greifen; denn schon jetzt ist das Strafrecht bei jeder Form von körperlichen Attacken, bei dem Tragen neonazistischer Symbole, bei Diskri- minierungen oder Volksverhetzungen anzuwenden. Die Bekämpfung des Rechtsextremismus ist vorrangig eine zivilgesellschaftliche Aufgabe. Gerade deswegen soll der Staat nicht signalisieren, dass doch dieses Problem al- lein mit einem Vorgehen regeln könnte, das er mehr sym- bolische als praktische Wirkungen zeitigen wird. Anlage 18 Erklärung der Abgeordneten Konrad Gilges und Dr. Axel Berg (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Innenausschusses: Er- kenntnisse der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zurVerfassungswidrigkeit der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“. Hier: Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststel- lung der Verfassungswidrigkeit der „Nationalde- mokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) ge- mäß Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz i. V. m. § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz – Drucksache 14/4923 – (Tagesordnungspunkt 19) Wir stimmen – trotz erheblicher Bedenken – dem Antrag auf Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) zu. Unsere Bedenken beruhen auf unserem Verfassungs- verständnis, nach dem es kein Parteienverbot in einem de- mokratischen Rechtsstaat geben sollte. Entsprechend sind wir grundsätzlich gegen das Verbot der NPD heute und gegen das Verbot anderer Parteien in der Vergangenheit. Unserem Demokratieverständnis nach muss eine poli- tische Auseinandersetzung politisch geführt werden. Par- teienverbote sind ein Zeichen der Schwäche, besonders in der Demokratie. Dort, wo Politik in kriminelle Bereiche übergeht, ist das Strafrecht zuständig. Seine Möglichkei- ten müssen allerdings von den für die Strafverfolgung zu- ständigen Behörden ausgeschöpft werden. Würden wir jedoch mit Nein stimmen, führte dies zu Missverständnissen bei der extremen Rechten, besonders bei den Nationaldemokraten, der Deutschen Volksunion und den „Republikanern“. Demokratinnen und Demokra- ten dürfen der extremen Rechten keinen Anlass zu Miss- verständnissen geben. Wir möchten jedoch ausdrücklich betonen, dass es in der NPD Kräfte gibt, die kriminell im strafrechtlichen Sinne sind. Aufgabe der Bürgerinnen und Bürger unserer Republik ist es, eine politische Auseinandersetzung mit der extre- men Rechten auch mit dem Wahlzettel zu führen. Anlage 19 Zu Protokoll gegebene Reden – zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2001 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2001) und – zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: ERP-Sonderver- mögen für Mittelstandsförderung erhöhen (Tagesordnungspunkt 20 a und b) Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD): Als Berichter- statterin des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie habe ich heute die angenehme Pflicht, Ihnen über unsere Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan des ERP-Sonder- vermögens für das Jahr 2001 zu berichten. Der Wirt- schaftsausschuss und seine mitberatenden Ausschüsse schlagen Ihnen mehrheitlich die Annahme des Gesetzes vor. Leider ist es in diesem Jahr nicht gelungen, jene Ein- stimmigkeit zu erreichen, die seit mehr als einem Jahr- zehnt bei diesem wichtigsten Mittelstandsinstrument des Bundes innerhalb des Unterausschusses ERP-Rahmen- pläne und des Wirtschaftsausschusses gute Übung war. Gleichwohl darf ich mich bei allen Mitgliedern dieses arbeitsintensiven Unterausschusses sehr herzlich für stets offene und angenehme Zusammenarbeit bedanken, bei meiner Stellvertreterin Frau Wöhrl und den Obleuten Herrn Fell, Frau Kopp und Herrn Kutzmutz. Uns war und ist in unserer gemeinsamen Arbeit stets bewusst, dass wir mit den Programmen aus dem ERP-Sondervermögen das Kreditprogramm für den Mittelstand in Deutschland ent- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 200013862 (C) (D) (A) (B) scheiden und fortentwickeln können, in Zusammenarbeit mit den beiden Förderbanken des Bundes: der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) und der Kreditanstalt für Wieder- aufbau (KfW). Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser beiden wichtigen Institutionen sehr herzlich bedanken. Durch ihr Engage- ment und ihre Kreativität gelingt es, die Förderinstrumente immer wieder den neuen Bedingungen auf den nationalen und internationalen Kapitalmärkten anzupassen und auf die vielen hoffnungsvollen Gründer, die vielen innovativen kleinen und mittleren Unternehmen, die Handwerker und kleinen Selbstständigen zuzugehen und ihnen mit Krediten, aber auch mit Rat beiseite zu stehen. Was in den letzten zehn Jahren da neu entstanden ist – im Osten wie im Westen unseres Landes –, was sich in der Gründerszene und bei risikoreichen innovativen Un- ternehmen getan hat, kann sich international sehen lassen und gibt Hoffnung, dass sich von dort aus nicht nur der Stamm der deutschen Unternehmen fortlaufend verjüngt, sondern dass mit der Unterstützung aus diesen Program- men auch eine neue, immer notwendige Dynamik für un- sere Volkswirtschaft zum Tragen kommt und unterneh- merische Talente eine Chance bekommen, die ansonsten in traditionellen Hierarchien versauern und in Arbeitslo- sigkeit resignieren würden. Die neuen Entwicklungen und Regulierungen auf den internationalen Kapitalmärkten wie zum Beispiel die nun in Überarbeitung befindlichen Empfehlungen des Baseler Konsultationsausschusses werden uns ohne Zweifel ver- anlassen, über die Angemessenheit der Förderinstrumente weiter nachzudenken und ihre Fortentwicklung zu unter- stützen. Ich bin mir sicher, dass wir dieses in bewährter harmonischer Zusammenarbeit erreichen werden. Die alte Einstimmigkeit fehlt uns leider in diesem Jahr, obwohl das ERP Wirtschaftsplangesetz 2001 sich weder vom Volumen noch von seiner Programmzusammenset- zung wesentlich vom letzten Jahr unterscheidet Das Volumen 13,5 Milliarden DM scheint auch ausrei- chend bemessen, den Finanzierungsbedarf für Existenz- gründer und die mittelständischen Unternehmen abzu- decken. Auch die Aufteilung auf die verschiedenen bewährten Programme wie das Aufbauprogramm und die Regionale Wirtschaftsförderung, die Eigenkapitalhilfe, Existenz- gründungsdarlehen, Kapitalbeteiligungen und Bürg- schaftsbanken, Ausbildungsplatzprogramm und Innova- tionsprogramm sowie die Programme für Umweltschutz- maßnahmen und Energieverwendung, aber auch die Lie- ferungen in Entwicklungsländer sind weitgehend gleich- geblieben. Diese Aufteilung ist auch wegen der gegensei- tigen Deckungsfähigkeit unproblematisch; denn höhere Beanspruchungen in einem Darlehensprogramm können bei geringerer Nachfrage in anderen Programmen ausge- glichen werden. Darüber hinaus werden etwaige Über- schreitungen dem Parlament unverzüglich mitgeteilt. Warum also der Dissens? Die Gründe sind – und wir haben sie im ERP-Unterausschuss umfassend diskutiert – der Verkauf der Anteile des Bundes an der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) an die KfW und die Übernahme von Haftungsrisiken für Beteiligungen aus dem BTU-Be- teiligungsprogramm für kleine Technologieunternehmen. Beide Vorgänge haben lange Diskussionen und erhebliche Bedenken, und zwar parteiübergreifend in den Reihen des Unterausschusses „ERP-Rahmenpläne“ und im Wirt- schaftsausschuss ausgelöst. Der Verkauf der DtA an die KfW löste Befürchtungen aus, ob die Fortführung der DtA als selbstständige Grün- der- und Mittelstandsbank auch wirklich garantiert ist und ob die Änderungen in der Eigentümerposition nicht Pro- grammverlagerungen zulasten der Ausgleichsbank bewir- ken werden. Nach den Zusagen des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie wird die Selbstständigkeit der DtA voll gewahrt bleiben. Darüber hinaus wird ihr durch die Kon- zentration aller Mittelstandsprogramme aus dem ERP- Sondervermögen ein bedeutendes Programmvolumen zu- sätzlich zufließen. Konstruktive Gespräche über die Sicherung der Synergie zwischen beiden Häusern bei der Organisation, im Informations- und Kommunikationsbe- reich sowie bei der Refinanzierung laufen und sind auch notwendig. Es wäre eine offensichtliche Verschleuderung öffentli- cher Mittel und eine Nichtwahrnehmung von Chancen bei der Refinanzierung, wenn die beiden Institute nicht ge- meinsam auftreten würden, erstens um Kosten zum Bei- spiel bei den sehr aufwendigen Datenverarbeitungssyste- men, beim Internet-Auftritt etc. einzusparen, zweitens um eine örtlich und fachlich weit gespannte Beratung der Un- ternehmen sicherzustellen und schließlich drittens um durch ein gemeinsames Suchen nach einer möglichst günstigen Refinanzierung eine kostengünstige, umfas- sende und innovative Finanzierung und Betreuung hun- derttausender Gründer sowie kleiner und mittlerer Unter- nehmer sicherzustellen – eine Aufgabe, die durch den Rückzug der privaten Großbanken aus der Finanzierung des Mittelstandes immer wichtiger, ja existenziell ent- scheidend für die deutsche Wirtschaft und Millionen Arbeitsplätze wird. Ich meine, es hätte Ihres protestierenden Nein zum ERP-Sondervermögen-Haushalt 2001 nicht bedurft, um Ihre Sorgen um den Erhalt der Selbstständigkeit der DtA sichtbar zu machen. Sind wir doch als Parlamentarier hier – im Gegensatz zu anderen Neuorganisationen von Insti- tutionen des Bundes – Herrinnen und Herr des Verfahrens, weil die Änderung des DtA-Gesetzes nicht unbemerkt und gegen unseren Willen laufen kann. Den zweiten Punkt Ihrer Besorgnis, nämlich die Über- nahme der Haftungsrisiken aus dem BTU-Programm, kann ich viel eher nachvollziehen. Nach dem Sündenfall der Übernahme der Risiken des Eigenkapitalhilfepro- grammms in das ERP-Programm muss sich ja in der Tat jeder Wirtschaftspolitiker überlegen, was das Wort eines Bundesfinanzministers wert ist. Wie man beim EKH-Pro- gramm gesehen hat, sehr wenig: Der damalige Bundesfi- nanzminister Dr. Theo Waigel hatte dem damaligen Bun- deswirtschaftsminister Dr. Rexroth versprochen, die Aus- fälle dem ERP-Sondervermögen zu erstatten. Ein Jahr Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000 13863 (C) (D) (A) (B) später waren Wort und Brief Makulatur und nun müssen in der Tat andere Programme künftig heruntergefahren werden, um die EKH-Ausfälle zu finanzieren. Deswegen bin ich froh, dass Bundesfinanzminister Hans Eichel es von Anfang an nicht mit den bekannten Tricks versucht hat, sondern dem ERP-Sondervermögen eine Gegenfinanzierung angeboten hat, die es ermögli- chen soll, ohne Kürzungen zentraler ERP-Programme diese Aufgabe zu schultern. Dies ist die Übertragung des Verkaufserlöses der DtA in das ERP-Sondervermögen und die Übertragung der ERP-Rückläufe bei der KfW. An dieser Stelle möchte ich als Vorsitzende des ERP- Unterausschusses Rahmenpläne deutlich machen, dass wir Wirtschaftspolitiker mit Sorge die zunehmende Über- tragung von Haftungsrisiken auf das ERP-Sondervermö- gen sehen und uns alle energisch gegen jede weitere Über- tragung wie zum Beispiel des FUTOUR-Prorammes wehren. Auch wenn das Sondervermögen auf den ersten Blick Achtung gebietend aussieht, so war sein bisheriger realer Substanzerhalt nur der Tatsache zu verdanken, dass er als revolvierender Fonds nahezu keine Risiken trug – diese lagen und liegen bei den Hausbanken –, sondern ERP die für kleine und mittlere Unternehmen höheren Marktzinsen „heruntersubventionierte“. Eine Ausnahme bildeten nur die speziellen Programme in den neuen Bundesländern, wo nach der deutschen Ein- heit wegen fehlenden Eigenkapitals und sonstiger Sicher- heiten eine teilweise Übernahme des Risikos unver- meidlich war, wollte man die Banken überhaupt zum Engagement für den Aufbau kleiner Unternehmen bewe- gen. Allmählich – und das ist unser aller parteiübergrei- fende Sorge – werden die zunehmenden Risiken in der traditionellen kameralistischen Haushaltsführung für Par- lament und Öffentlichkeit nicht mehr überschaubar. Ge- legentlich kann man sich auch des Eindrucks nicht er- wehren, es werden nach dem Motto „Kommt Zeit, kommt Rat“ auch mal schöne Beschlüsse gefasst und die Risiken in die nächste Legislaturperiode verschoben. Wir Abgeordnete des Deutschen Bundestages haben deswegen im Wirtschaftsausschuss deutlich gemacht, dass wir von der Bundesregierung – Bundeswirtschafts- minister und Bundesfinanzminister – eine Vorlage erwar- ten, die sicherstellt, dass das Parlament und seine zustän- digen Gremien über die künftigen Risiken und die erfolgten Haftungseintritte mit der Vorlage des ERP-Son- dervermögen-Wirtschaftsplangesetzes aber auch während des Haushaltsvollzuges informiert werden. Darüber hi- naus müssen ausreichend Rücklagen gebildet werden, da- mit plötzliche Ausfälle nicht die Handlungsfähigkeit des wichtigen ERP-Instrumentariums beeinträchtigen. Bloße Mitteilungen wie bisher reichen jedenfalls nicht. Nach unserer bisherigen Diskussion im Unteraus- schuss und im Wirtschaftsausschuss mit Bundesfinanzmi- nister Eichel glaube ich persönlich, dass unsere Botschaft angekommen ist und insbesondere der Wunsch nach mehr Information und Transparenz konstruktiv aufgenommen und im nächsten Jahr zügig erfüllt wird. Deswegen plädiere ich für eine Annahme des Gesetzes in der Ihnen vorliegenden Ausschussfassung. Eine Ableh- nung und damit eine Blockade der Mittel für die mittel- ständischen Unternehmen und Gründer ist für unsere so- zialdemokratische Fraktion nicht vertretbar. Otto Bernhardt (CDU/CSU): Der ERP-Wirtschafts- plan führt uns zurück an das Ende des Zweiten Weltkrieges im Jahre 1945. Damals gab es in den Verei- nigten Staaten von Amerika zwei unterschiedliche Konzepte über die zukünftige Entwicklung Deutschlands: Das eine Konzept, das im Wesentlichen der amerikani- sche Finanzminister Morgenthau erarbeitet hatte, sah die Umwandlung Deutschlands in ein Agrarland vor. Die zweite Überlegung kam von dem amerikanischen General und Politiker Marshall und lief darauf hinaus, Deutsch- land in ein umfassendes Wiederaufbauprogramm für Eu- ropa einzubeziehen. Wir können froh sein, dass General Marshall sich durchgesetzt hat. Von 1948 bis 1951 wurden Waren im Wert von circa 6 Milliarden DM nach Westdeutschland ge- liefert. Damit wurde die Grundlage für das ERP-Sonder- vermögen gelegt. Heute umfasst dieses Vermögen circa 24 Milliarden DM und inzwischen wurden im Wesentli- chen zinsverbilligte Kredite in einer Größenordnung von fast 200 Milliarden DM schwerpunktmäßig an die mittel- ständische Wirtschaft in der Bundesrepublik gewährt. Die Grundlage für das ERP-Sondervermögen wurde im ERP-Verwaltungsgesetz 1953 vom Deutschen Bun- destag gelegt. Eine der wichtigsten Bestimmungen dieses Gesetze ist das so genannte Substanzerhaltungsgebot. Außerdem legt das Gesetz fest, dass der Bundestag jähr- lich einen Wirtschaftsplan für die Verwendung des ERP- Sondervermögens zu beschließen hat. Extra für dieses Thema wurde ein Unterausschuss des Wirtschaftsaus- schusses gebildet, der sich am 9. November ausführlich mit dem vorgelegten Wirtschaftsplan für das Jahr 2001 beschäftigt hat. Am 16. November fand die erste Lesung im Bundestag statt. Heute geht es um die zweite und dritte Lesung und damit um die Verabschiedung. Normalerweise ist die Feststellung des Wirtschaftsplanes ein Selbstgänger. Diesmal wird es zu einer strittigen Abstimmung kommen, insbesondere aus zwei Gründen: Erstens wegen der im Wirtschaftsplan vorgesehenen Auswirkungen des geplan- ten Verkaufs der Deutschen Ausgleichsbank an die Kre- ditanstalt für Wiederaufbau und zweitens durch die vor- gesehene Übernahme des Programms Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen (BTU) vom Bundes- finanzministerium durch das ERP-Sondervermögen. Im Folgenden will ich mich kurz mit diesen beiden Themen beschäftigen. Erstens zum geplante Verkauf der Deutschen Aus- gleichsbank. Dazu muss man wissen, dass seit den 50er- Jahren auf Bundesebene zwei Spezialinstitute für die Wirtschaftsförderung bestehen – beide verwalten einen Teil des ERP-Sondervermögen –, und zwar die Kreditan- stalt für Wiederaufbau (KfW) mit einer Bilanzsumme von fast 400 Milliarden DM, die zu 80 Prozent dem Bund und zu 20 Prozent den Ländern gehört und die Deutsche Aus- gleichsbank (DtA) mit einer Bilanzsumme von knapp 100 Milliarden DM, die vollständig dem Bund bzw. dem Sondervermögen des Bundes gehört. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 200013864 (C) (D) (A) (B) Aus eigener Zusammenarbeit als ehemaliger Leiter ei- nes Landesförderinstituts, und zwar der Schleswig-Hol- steinischen Investitionsbank, kenne ich die segensreiche Arbeit beider Institute für die Wirtschaftsförderung und das eigene Profil beider Häuser. Dabei hat sich die Deut- sche Ausgleichsbank zu der Mittelstandsbank im Rahmen der Wirtschaftsförderung entwickelt und zur Bank für Existenzgründer. Im Sommer dieses Jahres hat die Bundesregierung be- schlossen, die Anteile der DtA an die KfW im Laufe des kommenden Jahres zu veräußern. Begründet wird dies mit einer weiteren Verbesserung der Mittelstandsförderung. Der Verkauf ist in der Fachwelt umstritten, auch wenn un- ter Synergiegesichtspunkten sicher vieles für den Verkauf spricht. Ich vermute zwar nicht, dass die Befürchtungen der FDP-Kollegin Gudrun Kopp, die DtAwerde lediglich eine Hauptabteilung der KfW, eintreten; ich meine aller- dings, dass wir die Entwicklung genau im Auge behalten müssen. Unsere Hauptkritik setzt bei der Verwendung des Kaufpreises und der Synergieeffekte ein. Von dem zur Diskussion stehenden Kaufpreis in Höhe von 2,7 Milliar- den DM sollen 1,5 Milliarden DM an den Finanzminister als allgemeine Haushaltsdeckung gezahlt werden. Diese Mittel stehen somit nicht der Wirtschaftsförderung zur Verfügung. Die Synergieeffekte, die mit Sicherheit ein- treten werden, stehen ebenfalls nicht der Wirtschaftsför- derung zur Verfügung, weil diese im Wesentlichen für die Finanzierungskosten benötigt werden, die der KfW für die Finanzierung des Kaufpreises entstehen. Und die 1,2 Milliarden DM des Kaufpreises, die an das ERP-Ver- mögen gehen sollen, sind auch nur bedingt für eine Ver- stärkung der Wirtschaftsförderung einzusetzen. Damit komme ich zum zweiten Kritikpunkt, die Über- nahme des BTU-Programms durch das ERP-Sonderver- mögen. Das BTU-Programm hat sich bewährt. Die Erfah- rung zeigt allerdings, dass es sehr risikoreich ist. In der zehnjährigen Laufzeit rechnet man mit Ausfällen in einer Größenordnung von circa 30 Prozent. Ob die Einnahmen aus dem Verkaufserlös, die das ERP-Vermögen durch den Verkauf der DtA-Anteile erhalten soll, und die Erträge aus einer entsprechenden Rücklage wirklich ausreichen, um diese Risiken zu tragen, bleibt offen. Wir befürchten, dass das Substanzerhaltungsgebot des ERP-Verwaltungsgeset- zes durch diese Übernahme gefährdet werden könnte. Ungeachtet unserer dadurch bedingten Ablehnung las- sen Sie mich abschließend Folgendes sagen: erstens einen Dank für die konstruktive Arbeit im Unterausschuss Wirt- schaftsförderungspläne, insbesondere auch an die Vorsit- zende Frau Dr. Skarpelis-Sperk, zweitens einen Dank an die Vorstände von KfW und DtA für die konstruktive Zu- sammenarbeit und drittens die klare Aussage, dass die CDU/CSU weiterhin ihren Beitrag leisten wird, damit so- wohl die KfW als auch die DtA wichtige Instrumente der Wirtschaftsförderung mit jeweils einem eigenständigen Profil bleiben. Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bündnis 90/Die Grünen begrüßt, dass mit dem Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplanes ERP-Sonder- vermögen die deutsche Wirtschaft gefördert wird. 13,5 Milliarden DM stehen der Wirtschaft als Hilfen zur Verfügung. Aus unserer Sicht ist der vorliegende Wirtschaftsplan ein wichtiger Einzelhaushalt, hat er doch bedeutenden Einfluss auf Mittelstandsförderung, Existenzgründungen und – aus bündnisgrüner Sicht besonders wichtig – auch auf Darlehen im Bereich des Umweltschutzes. Gerade in diesem Bereich hat die ERP-Förderung vor allem auch im Osten in den letzten Jahren Hervorragendes geleistet. Diese erfolgreiche Arbeit gilt es fortzusetzen. Hinsichtlich des Gesamtfördervolumens sieht der Ent- wurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2001 das gleiche Volumen wie das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2000 vor. Innerhalb der einzelnen Ansätze erfolgten leichte Ände- rungen, mit einer geringfügigen Anhebung zugunsten des ERP-Umweltprogramms auf 2 150 Milliarden DM. Diese Anhebung darf aber nicht darüber hinweg täu- schen, dass Bündnis 90/Die Grünen gerne eine Mittelaus- stattung von 2,3 DM gesehen hätte. Die Etatisierung von 2,15 Milliarden DM darf nicht als Präjudiz für Prioritäten im Rahmen künftiger Wirtschaftspläne verstanden wer- den. Im Gegenteil: Bündnis 90/Die Grünen wird den Mit- telabfluss genau beobachten und in den kommenden Jah- ren gegebenenfalls eine Mittelaufstockung einfordern. Mit dem BMWi besteht Einvernehmen darüber, dass das ERP-Sondervermögen in der Bewirtschaftungspraxis Mittel und Wege finden wird, um einem eventuell höhe- ren Finanzbedarf für ERP-Umweltdarlehen Rechnung zu tragen. Insoweit ergeben sich aus den Ansätzen für 2001 keine Präjudizien für die Folgejahre. Das Wirtschaftsplangesetz 2001 steht somit auf soli- dem Fundament und findet damit die Zustimmung meiner Fraktion. Zu dem Antrag der PDS: Es wurde durchaus Wün- schenswertes zusammengeschrieben. Verschiedene Miet- erhöhungen wurden verlangt, aber keine Deckungsvor- schläge gemacht. Die PDS weiß doch auch, wie hoch die Staatsverschuldung ist, da sie dies öfter kritisiert hat. Um einen weiteren Schuldenanstieg zu verhindern, können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Nun zur Veräußerung der Anteile der Deutschen Aus- gleichsbank an die Kreditanstalt für Wiederaufbau: Die bündnisgrüne Fraktion trägt diese Veräußerung mit, da sie zur Straffung und Effizienzsteigerung der ERP-Darlehen beiträgt. Aus Sicht meiner Fraktion ist es daher wichtig, im Be- reich der erfolgreichen Umweltdarlehen, die von der DtA bearbeitet wurden, eine vernünftige Übergangslösung ohne Brüche zu schaffen. Daher soll wie im Kabinettsbe- schluss vom 21. Juni 2000 vorgesehen, bei der Geschäfts- feldabgrenzung zwischen KfW und DtA die Abwicklung der Umweltförderung im Wege der Geschäftsbesorgung durch die DtA für die KfW erfolgen. Auf wichtige Eckpunkte möchte ich nochmals hinwei- sen: Die bestehenden Umweltprogramme der DtA, das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und das DtA- Umweltprogramm sowie das Umweltbürgschaftspro- gramm werden im Zuge der Geschäftsbesorgung von der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000 13865 (C) (D) (A) (B) DtA im Auftrag der KfW wahrgenommen, wobei die bis- herige Finanz- und Personalausstattung sowie Verfah- rensgestaltung unberührt bleiben und die vertragliche Regelung der Zustimmung des BMU bedarf. Die DtA reicht die Förderung im eigenen Namen für Rechnung der KfW aus. Eine Umstellung der Umweltförderung erfolgt erst auf der Grundlage eines detaillierten „Überleitungskonzep- tes“ der KfW zu den finanziellen, personellen, organisa- torischen und verfahrensmäßigen Auswirkungen mit der Zustimmung des BMU. Wir sind uns sicher, dass mit der Umsetzung dieser und anderer vereinbarten Eckpunkte die erfolgreiche Arbeit der DtA im Bereich der Umweltprogramme problemlos und ohne Umstellungsbrüche erfolgen wird und zusätz- lich mit dem Know-how der KfW gestärkt wird. Einer er- folgreichen Finanzierung der ERP-Darlehen im Bereich des Umweltschutzes steht auch aus unserer Sicht mit der Übernahme der DtA-Anteile durch die KfW nichts mehr im Wege. Damit kann das für die Wirtschaft so wichtige ERP- Sondervermögen weiterhin seine Unterstützung für den Mittelstand entfalten. Für Bündnis 90/Die Grünen ist dies eine unverzichtbare Stütze für eine funktionierende Wirt- schaft. Rainer Funke (F.D.P.):Die F.D.P.-Bundestagsfraktion wird dem Gesetzentwurf über die Feststellung des Wirt- schaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2001 nicht zustimmen. Entscheidend für diese Haltung ist, dass Bundesfinanzminister Eichel im Ergebnis den Bundes- haushalt an dieser Stelle zulasten der Mittelstandsförde- rung saniert. Er saniert ihn zulasten von Förderaktivitäten, die sich über viele Jahre bewährt haben. Bundeswirtschaftsminister Müller schweigt dazu. Das Missverhältnis im Haushalt des Wirtschaftsministers zwi- schen Steinkohlesubventionen auf der einen und Mittel- standsaktivitäten auf der anderen Seite verschärft sich weiter. Die Steinkohlesubventionen machen inzwischen das Fünffache aller Mittelstandsaktivitäten aus. Dieses Missverhältnis ist symptomatisch für die Politik dieser Regierung. Die Passivität des Wirtschaftsministers ist bezeichnend für die Machtverhältnisse in dieser Regie- rung. Die Bundesregierung belastet das ERP-Sondervermö- gen darüber hinaus zusätzlich, indem sie das Programm „Beteiligungskapital für kleine Technologieunterneh- men“ – BTU-Programm –, mit zusätzlichen Risiken ver- bunden, dorthin verlagert. Vage Versprechungen, in Zu- kunft keine weiteren risikoträchtigen Programme in das ERP-Sondervermögen zu führen oder irgendwann einmal das ERP-Wirtschaftsplangesetz zu ändern, helfen hier nicht weiter. Gegen eine Neuordnung im Gefüge der Förderbanken des Bundes ist nichts einzuwenden, wenn Synergieeffekte entstehen. Aber diese Neuordnung darf nicht auf Kosten der dem Mittelstand effektiv zur Verfügung stehenden Mittel gehen. Wenn die KfW die Ausgleichsbank kauft und zwecks Finanzierung Mittel am Kapitalmarkt auf- nimmt, so werden diese Mittel der Mittelstandsförderung unter dem Strich entzogen, da der Erlös Herrn Eichel zu- fließt. Bei den Förderbanken hat ohnehin in Zukunft die KfW das Sagen, egal, was für Lippenbekenntnisse zugunsten der geschäftspolitische Selbstständigkeit der Deutschen Ausgleichsbank abgelegt werden. Wenn die KfW dem- nächst dazu übergehen sollte, etwa ihre Förderaktivitäten für Umweltschutz oder Großindustrie zulasten von Mit- telstandsprogrammen auszudehnen, passt das in die wirt- schaftspolitische Linie dieser Bundesregierung. Die F.D.P. wird sich dagegen für die Beibehaltung und Fort- entwicklung der bewährten Mittelstandsprogramme mit allem Nachdruck einsetzen. Rolf Kutzmutz (PDS): BTU, EKH, DtA KfW, ERP – manchem Zuhörer wird schwindelig werden, der eine oder andere wird nach Übersetzungen suchen. Ich kann sie – wegen der Redezeit – nicht alle erläutern. Fest steht aber: Das ERP-Sondervermögen hat für die Förderung von Existenzgründern und kleineren Unternehmen große Bedeutung. Deshalb können zumindest wir auch nicht ge- gen dessen Haushalt 2001 stimmen. Nicht zuletzt auf unseren Druck hin sind in den Aus- schussberatungen durch die Bundesregierung zwei wich- tige Zugeständnisse gemacht worden: Erstens. Staatssekretär Overhaus sagte für das Finanz- ministerium zu, dass dessen Anteil am Verkaufserlös der Deutschen Ausgleichsbank dem Einzelplan 32 zufließen wird. Damit werden alle Ausfälle des seit 1997 laufenden Eigenkapitalhilfeprogrammes und der überwiegende Teil an Verlusten der älteren Zusagen bezahlt. Die Kosten- deckung der bisherigen BTU-Zusagen in künftigen Bun- deshaushalten wird garantiert. Das ist ein wichtiger Schritt zur Substanzsicherung von ERP sowie von DtA und KfW. Zweitens soll bis Ostern kommenden Jahres durch Wirtschafts- und Finanzministerium unter Einbeziehung des Bundesrechnungshofes gegenüber dem Parlament Klarheit über die Entwicklung der Risiken für die Sub- stanz des ERP-Sondervermögens und die dafür zu tref- fenden Vorsorgemaßnahmen hergestellt werden. Solche Transparenz ist auch bitter nötig. Denn trotz in- tensiver Ausschussberatungen und Schriftwechsel kann davon noch nicht gesprochen werden, weshalb wir diesem ERP-Haushalt eben auch nicht zustimmen können. Bei al- lem Engagement für die Programme – uns für die un- durchsichtige Entwicklung mit in Haftung nehmen zu wollen, das wäre von einer konstruktiver Opposition zu viel verlangt. Nur zwei Aspekte: Völlig unklar bleibt, ab wann die weitergehende Finanzierung der Förderung von Beteili- gungskapital tatsächlich dem ERP zur Verfügung steht. Alle Berechnungen der Regierung basieren auf dem 1. Januar 2001. Je später jedoch die Mittel aus DtA-Ver- kauf und KfW-Rücklage verfügbar werden, desto gerin- ger ist deren Zinserlös und desto wackeliger die ganze Fi- nanzierung. Und offensichtlich gibt es ja gerade auf diesem wichtigen Feld noch Probleme mit den Ländern als Miteigentümern der KfW. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 200013866 (C) (D) (A) (B) Und zum anderen: Ihre optimistischen Prognosen zu den Risiken des BTU-Programms begründet die Regie- rung „aus heutiger Sicht“. Die gab es 1996 vor Über- führung der Eigenkapitalhilfe auch. Dort räumt man vier Jahre später „in der Vergangenheit Schwierigkeiten durch geringe Mittelausstattung“ ein. Die daraus resultierenden Zweifel werden hoch verstärkt, wenn – wie geschehen – das Bundeswirtschaftsministerium trotz ausdrücklicher Aufforderung weder konkrete Zahlen zur Gesamtent- wicklung der Beteiligungsförderung noch zu den tatsäch- lichen Kosten der Eigenkapitalhilfe der letzten Jahre he- rausgibt. Insofern muss ich auch der verehrten Kollegin Skarpelis-Sperk widersprechen: Wenn die Koalition un- seren Antrag ablehnt, weil für sie eine Verlagerung der Beteiligungsförderung des FUTOUR-Programms nicht infrage kommt, so räumt sie damit – sicher unbewusst – ein, dass es bei den ganzen laufenden Operationen nicht nur um Förderpolitik, sondern auch ganz stark um Haushalteinsparungen geht. Denn sonst wäre es – auch im Sinne besserer Transparenz für Interessenten – nur lo- gisch, die gesamte Beteiligungsförderung an einem Platz – dem ERP – zu konzentrieren, diesen aber auch mit den entsprechenden Mitteln auszustatten. Nicht mehr, aber auch nicht weniger verlangt die PDS in ihrem Antrag, den Sie auf den anderen Seiten des Hauses nachher in trauter Eintracht ablehnen werden. Zum Schluss noch ein Wort unabhängig von diesem ERP-Haushalt: In den intensiven Beratungen der letzten Wochen blieben die Ursachen für teilweise drastisch sin- kende Zusagen in den ERP-Programmen weiterhin unklar – ob es an fehlendem Geld und damit rigider Bewilli- gungspraxis oder an fehlender Nachfrage liegt. Im ersten Fall wäre eine ERP-Kapitalerhöhung vonnöten, im zwei- ten müsste endlich ernsthaft die bisherige Förderkulisse diskutiert werden. Ganz unabhängig von unseren Debat- ten des ERP-Haushaltes und der Übernahme der DtA durch die KfW sehe ich hier ein wichtiges Arbeitsfeld des zuständigen Unterausschusses im nächsten Jahr. Viel- leicht könnten wir danach ja wieder einen Wirtschaftsplan im Konsens beschließen. Anlage 20 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen: – Teilhabe von Gehörlosen und Ertaubten an der Informationsgesellschaft – Gleichberech- tigten Zugang zum Fernsehen sichern und – Verbesserung des Programmangebots für Schwerhörige, Gehörlose, Sehbehinderte und Blinde im Fernsehen und den neuen Medien. (Tagesordnungspunkt 21) Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es freut mich, dass wir hier heute diesen Antrag lesen. Ich, muss nicht mehr betonen, wie sehr wir Grüne uns darum bemüht haben, auf die täglichen Schwierigkeiten, mit de- nen insbesondere gehörlose und ertaubte Menschen in un- serer Gesellschaft zu kämpfen haben, aufmerksam zu machen. Was in der letzten Legislaturperiode noch auf Un- kenntnis, Unverständnis und Ablehnung – vor allem der damaligen Regierungsfraktionen von CDU/CSU und F.D.P. – gestoßen ist, wird heute im Grunde von allen Fraktionen getragen. Gerade weil das so ist, bin ich wirk- lich sehr verwundert darüber, warum die CDU sich einem gemeinsamen Antrag verweigert hat. Dabei haben Sie doch Ihren Antrag nahezu gleichlautend von unserem übernommen. Ihr Antrag hatte allerdings eine entschei- dende Schwäche: Auf das Sanktionsinstrument, nämlich eine Quotierung von Sendeminuten, wollten Sie verzich- ten. Wir sind im Gegensatz zu Ihnen der Meinung: Soll- ten die gemeinsamen Gespräche zwischen Bund, Ländern und den Rundfunkanstalten scheitern, dann müssen wir sehr ernsthaft prüfen, ob wir nicht eine Quote festlegen. Wie es in Zukunft gehen kann und sollte, das beweist uns gerade der Sender Phoenix, der seit langer Zeit schon Nachrichtensendungen in Gebärdensprache dolmetschen lässt. Auch heute überträgt Phoenix unsere Debatte live mit Gebärdensprachdolmetscher/in. Dafür möchte ich mich bedanken! Denn Sie geben uns und geben Ihren Kol- leginnen und Kollegen in den anderen Sendeanstalten ein Vorbild für die zukünftige Ausgestaltung von Fernsehen. Aber nicht nur die öffentlich-rechtlichen Rundfunkan- stalten, auch die privaten Sender dürfen sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Uns erreichen in letzter Zeit häu- fig Briefe von gehörlosen Fernsehnutzern, die sich an die private Fernsehsender – zum Beispiel Sat1 und RTL – ge- wandt haben mit der Bitte, doch auch dort die Sendungen, zu untertiteln. Mit dem Argument, man sehe keinen Re- gelungsbedarf oder keine Regelungsmöglichkeiten, wer- den diese Anfragen immer wieder abgewiesen. Dafür fehlt mir, gelinde gesagt, das Verständnis! Ich möchte deswegen hier etwas Grundsätzliches beto- nen: Wir haben in Art. 3 Abs. 3 unseres Grundgesetzes hi- neingeschrieben, dass behinderte Menschen nicht benach- teiligt werden dürfen. Das gilt nicht nur für Menschen mit einem sichtbaren Handicap. Wenn eine Rollstuhlfahrerin die Treppen zur U-Bahn nicht hinunterkommt, ist das für jeden von uns eine nachvollziehbare Benachteiligung. Mit welchen Handicaps sinnes- und kommunikationsbe- einträchtigte Menschen täglich umgehen müssen, das müssen wir hörenden und sehenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern uns bewusst machen. Manche von uns werden ja schon unruhig, wenn sie am Morgen nicht ihre Tages- zeitung gelesen haben. Hörbehinderte wie auch sehbehinderte Menschen ha- ben ein Recht darauf, die gleichen Informationen zu er- halten, wie nichtsinnesbehinderte Menschen sie jederzeit und selbstverständlich abrufen können. Die technischen Möglichkeiten dazu sind längst vorhanden. Die öffent- lich-rechtlicher Fernsehsender untertiteln ja bereits seit Jahren viele ihrer Filme. Das reicht aber nach unserer Meinung nicht aus. Hörbehinderte Menschen möchten genauso Live-Sendungen und Nachrichten verfolgen kön- nen, wie sie selbstverständlich ein Interesse und ein Bedürfnis nach kulturellen und Unterhaltungssendungen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000 13867 (C) (D) (A) (B) haben. Da können die Sender viel mehr tun, als sie es momentan anbieten. Das Audiodeskriptionsverfahren zum Beispiel, das heißt die Herstellung von Hörfilmen für sehbehinderte Menschen, ist längst etabliert. Aber nach Angaben des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes wer- den derzeit nur etwa zwei Spielfilme pro Woche in diesem Verfahren ausgestrahlt. Die tatsächlichen Mehrkosten be- tragen nur einen Bruchteil der Produktionskosten eines Spielfilms. Und wenn ich mir anschaue, in welchen fi- nanziellen Regionen sich die Verhandlungen der Sender bei dem Erwerb der Fußballübertragungsrechte abspielen, dann überzeugen mich finanzielle Vorbehalte der Sender überhaupt nicht! Was wir alle immer wieder zu vergessen scheinen, ist der im Ausland so viel besser verankerte Gedanke von Dienst-Leistung. Behinderte Menschen sind Kundinnen und Kunden, Verbraucherinnen und Verbraucher, Kritike- rinnen und Kritiker. Wir befinden uns im 21. Jahrhundert. Im Zeitalter der Medientechnologie geht es darum, kultu- relle Teilhabe auch via Internet, Fernsehen, Rundfunk si- cherzustellen. Dabei kann das Fernsehen eine Informati- onsbrücke bauen. Ich würde mich freuen, wenn auch die Opposition dem Antrag zustimmen würde! Anlage 21 Zu Protokoll gegebene Reden zurBeratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zurÄnderung des Gesetzes zurVerbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Tagesordnungspunkt 22) Peter Enders (SPD): Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) vom 19. Dezember 1974, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 1997, regelt den Fortbe- stand, das heißt die Unverfallbarkeit und die Höhe von Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung (auch bei Invalididtäts- und Hinterbliebenenversorgung) bei Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsver- hältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles. Hintergrund der Gesetzgebung in der damaligen Hochkonjunkturphase war, dass Arbeitnehmer durch den Verfall von erworbenen Betriebsrentenansprüchen in ih- rer Mobilität zu sehr eingeschränkt waren. Für die Arbeit- nehmer der Wirtschaft ist es zu einer weiterhin akzeptier- ten Lösung gekommen unter Beachtung von Mindestanforderungen bezüglich des Lebensalters und der Dauer der Versorgungszusage bzw. der Betriebszu- gehörigkeit. Allerdings sieht § 18 BetrAVG für den öf- fentlichen Dienst eine – gegenüber den für Arbeitnehmer der Privatwirtschaft geltenden Regelungen – negativ ab- weichende Methode vor. 1974 ging man hauptsächlich davon aus, dass Arbeitnehmer, wenn sie denn ausschei- den, von einem öffentlichen Arbeitgeber zum anderen öf- fentlichen Arbeitgeber gehen. Insoweit sah man die Pro- blematik, die es im privatwirtschaftlichen Bereich gab, als nicht so gravierend an. Während sich nach derzeitiger Rechtslage für Arbeit- nehmer der Privatwirtschaft die Höhe der Versorgungsan- wartschaft nach § 2 BetrAVG zeitanteilig, an der Höhe der zugesagten Versorgungsrente orientiert, stellt der für den öffentlichen Dienst spezielle § 18 BetrAVG auf die Höhe des beim Ausscheiden maßgeblichen monatlichen Ar- beitsentgeltes und auf die Zeit der Pflichtversicherung ab. Was steckt hinter diesen harmlos aussehenden Formulie- rungen? Erreicht ein in der VBL zusatzversicherter Be- schäftigter das Rentenalter nach langjähriger Tätigkeit im öffentlichen Dienst, so hat er im Idealfall einen Renten- anspruch von 91,75 Prozent des maßgeblichen Nettoloh- nes. Die VBL übernimmt die Differenz zum gesetzlichen Rentenanspruch. Ginge es nach den Spielregeln der Pri- vatwirtschaft, so müsste zum Beispiel der Bund, der Mit- glied bei der VBL ist, anteilig für die Beschäftigungszeit (natürlich unter Wahrung der Mindestbeschäftigungszeit und des Mindestalters) für einen ausgeschiedenen Ange- stellten für den entsprechenden anteiligen Rentenan- spruch aufkommen. Tatsächlich billigt aber das Gesetz bisher nur 0,4 Prozent per annum des Bruttolohnes zu. Dies ist wesentlich weniger als der entsprechende An- spruch in der Privatwirtschaft. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht diese alte Regelung als einen Verstoß unter anderem gegen Art. 12 GG angesehen, weil es die Mobilität erschwert. Dieser Kritik schließe ich mich ausdrücklich an, weil es den Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und privater Wirtschaft erschwert. Ich bedaure, dass der Gesetzgeber dies nicht schon früher ohne gerichtlichen Druck geändert hat. Es gibt noch einen weiteren Nachteil für aus dem öf- fentlichen Dienst ausgeschiedene Mitarbeiter. Während für Arbeitnehmer der Privatwirtschaft in § 16 BetrAVG eine Dynamisierung ab Beginn der Rentenzahlung vorge- sehen ist, gilt dies bis heute nicht für den von uns be- trachteten Personenkreis. Dies verstößt gegen den Gleich- behandlungsgrundsatz der Verfassung. Karlsruhe beanstandete auch, dass beim Ausscheiden alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dank der alten 0,4-Prozent-Regel über einen Kamm geschoren wurden. Dies ist deshalb nicht korrekt, weil es auch innerhalb des öffentlichen Dienstes Versorgungssysteme mit unter- schiedlich hohen Zusagen gab. Dies war der Hintergrund der Klage eines ehemaligen Beschäftigten des WDR. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2000 eine Neurege- lung zu schaffen. Diesem Antrag der vorliegende Ge- setzentwurf nach. Er sieht vor, dass sich zukünftig auch der Anspruch der vorzeitig aus dem öffentlichen Dienst ausscheidenden Arbeitnehmer an der zugesagten Versor- gungsleistung orientiert, wie vorhin beschrieben. Die in- dividuelle Versorgungszusage ist abhängig von der je- weiligen Zusatzversorgungseinrichtung. Ausgangspunkt der Berechung ist die VBL. Die Vollversorgung beträgt 91,75 Prozent. Nimmt man als Basis 45 Arbeitsjahre, kommt man angenähert auf 2,25 Prozent für jedes Jahr der Beschäftigung und nicht mehr 0,4 Prozent. Mit dem Prozentsatz von 2,25 ist auch das Problem gelöst, das bei einem Wechsel zwischen verschiedenen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 200013868 (C) (D) (A) (B) Systemen und seinen Anrechnungen entstehen kann, zum Beispiel beim Wechsel zwischen zwei verschiedenen kommunalen Arbeitgebern. Während der Beratungen hat sich gezeigt, dass der im ursprünglichen Gesetzentwurf zu § 18 Abs. 2 Ziffer 2 vor- gesehene Rentenabschlag höher ist als der in der VBL- Satzung vorgesehene Satz. Im Änderungsantrag der Ko- alitionsfraktion ist jetzt eine Flexibilität hergestellt worden und eine Gleichstellung mit den Arbeitnehmern, die bis zum Eintritt des Versorgungsfalles im öffentlichen Dienst verbleiben. Die bisher fehlende Dynamisierung ab Versorgungs- beginn wird durch § 18 Abs. 4 neue Fassung hergestellt. Jährlich zum 1. Juli steigen die Leistungen um 1 Prozent, soweit eine allgemeine Erhöhung der Versorgungsrenten erfolgt. Diese Pauschalierung ist im Zuge der Verwal- tungsvereinfachung akzeptabel. An den Vertrauensschutz ist in doppelter Weise ge- dacht worden: Erstens. § 18 Abs. 2 Ziffer 1 c verweist auf § 2 Abs. 5 Satz 1: Künftige Entwicklungen des Versor- gungssystems, soweit sie nach dem Ausscheiden des Ar- beitnehmers eintreten werden nicht beachtet. Dies ist be- sonders im Zuge eventueller Verschlechterungen wichtig. Zweitens. Übergangsregelung (§ 30 d): Insbesondere ist auf Abs. 1 Satz 3 hinzuweisen. Da nicht auszuschließen ist, dass trotz der generellen Verbesserung aufgrund der neuen Berechungsmethode im Einzelfall eine Verschlech- terung eintreten kann, ist geregelt, dass bestehende Ver- sorgungsfälle, die vor dem 1. Januar 2001 eintreten, den Anspruch auf Zusatzrente in der bisherigen Höhe behal- ten. In den Beratungen ist durch die Gewerkschaft der So- zialversicherung auf das Problem der so genannten Dienstordnungsangestellten hingewiesen worden. Es handelt sich um Beschäftigte von Krankenkassen und Be- rufsgenossenschaften, die einen privatrechtlichen Ar- beitsvertrag mit Bezug auf die Beamtenversorgung über eine Dienstordnung haben, also nicht in der Rentenversi- cherung versicherungspflichtig sind. Die Rechtslage vor dem 1. September 1999 kannte eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rente, die eine Dynamik des Renten- anspruchs sicherte und eine Nachversicherung in der VBL, die aber sowohl vor als auch nach dem Versor- gungsfall statisch war. Damit entfielen weitergehende An- sprüche nach § 2. Die Rechtslage nach dem 31. Dezember 1998 sicherte zwar einen zeitanteiligen Anspruch auf der Basis von 75 Prozent, der dem Beamtenrecht entlehnt war, aber er war bis zum Versorgungsfall statisch und erst ab Versor- gung dynamisch. Durch die Dynamik der gesetzlichen Rentenansprüche in der früheren Rechtslage kann die gut gemeinte 75-Prozent-Regelung im Einzelfall, wenn die Dienstordnungs-Beschäftigungszeit bei der Kranken- kasse im frühen Teil der Berufstätigkeit lag, im Falle höherer Inflationsraten durchaus schlechter sein. Hierauf nimmt der letzte Satz des Änderungsantrages Bezug, weil hier eine Vergleichsrechnung vorgeschrieben wird. Ich gebe zu, es war selbst für Fachleute nicht einfach, die Problematik zu durchschauen. Ich bin deshalb umso zufriedener, dass wir auch in diesem Fall Gerechtigkeit üben konnten. Insoweit war es gut, dass wir in der vor- letzten Sitzungswoche diese Novellierung von der Tages- ordnung genommen haben. So sorgfältig wir jetzt die absehbaren Problemfälle be- handelt haben, so ist doch nicht auszuschließen, dass uns das Betriebsrentengesetz für den öffentlichen Dienst nochmals im Bundestag beschäftigen wird. So ist zum Beispiel mit dem heutigen Beschluss nicht das Problem der so genannten Halbanrechnung (Berücksichtigung der Zeiten vor dem öffentlichen Dienst) gemeint, obwohl dies in erster Linie Sache der Tarifpartner ist. Sieht man sich das Protokoll zur Gesetzesberatung von 1974 an, so enthält dies zum öffentlichen Dienst (§ 18 BetrAVG) den Vermerk, dass der niedrige Satz von 0,4 Prozent im Zusammenhang steht mit den Spielregeln der Beamtenversorgung. Diese sieht zwar eine relativ gute Versorgung nach einem langen Berufsleben im Rah- men der Alimentation vor, aber bei ausscheidenden Be- amten nur eine Nachversicherung in der Rentenversiche- rung, obwohl Angestellte schon allein aufgrund der Rentenversicherungspflicht höhere Bruttobezüge haben. Da nun die 0,4-Prozent-Regel verfassungsrechtlich nicht standgehalten hat, wird auch über die vorgenannte Rege- lung für ausscheidende Beamte nachzudenken sein. Dies würde der Mobilität in dem Sinne gut tun, dass Beamte auch in die private Wirtschaft wechseln können, ohne Nachteile zu erleiden. Für die Lösung dieser Probleme bedarf es noch vieler Diskussionsrunden. Heute gilt es, die Vorgaben des Bun- desverfassungsgerichts mit seiner Terminierung 31. De- zember 2000 umzusetzen. Ich bitte um Zustimmung zur Gesetzesvorlage und dem Änderungsantrag der Koaliti- onsfraktionen. Meinrad Belle (CDU/CSU): Das Bundesverfassungs- gericht hat 1998 entschieden, dass § 18 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974, das den Fortbestand und die Höhe von Anwartschaften aus der Zusatzversorgung des öffent- lichen Dienstes bei vorzeitigem Ausscheiden abwei- chend von den für die Privatwirtschaft geltenden Vor- schriften regelt, mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und mit der Berufsfreiheit unvereinbar ist. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2000 eine verfas- sungsgemäße Neuregelung zu treffen. Dieser Verpflich- tung wird mit dem heute in zweiter und dritter Lesung zu verabschiedenden Gesetz entsprochen. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Alters- versorgung sieht vor, dass Anwartschaften auf eine be- triebliche Altersversorgung, soweit sie unverfallbar geworden sind, auch dann erhalten bleiben, wenn Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer vor Eintritt des Versor- gungsfalles aus dem Betrieb ausscheiden. Dabei wird für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer außerhalb des öf- fentlichen Dienstes die auf die Dauer der Betriebszuge- hörigkeit entfallende Teilanwartschaft nach § 2 des Ge- setzes berechnet. Sie orientiert sich anteilig an der Höhe der für den Fall eines Verbleibens im Betrieb zugesagten Betriebsrente. Bisher war für Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer innerhalb des öffentlichen Dienstes für die Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000 13869 (C) (D) (A) (B) Berechnung die Höhe des beim Ausscheiden maßgebli- chen monatlichen Arbeitsentgelts ausschlaggebend. Die- se unterschiedliche Art der Berechnung konnte bei durch- aus vergleichbaren Fällen beim späteren Eintritt des Versicherungsfalles zu unterschiedlich hohen Versor- gungsansprüchen führen. Mit der Änderung des §18 des Gesetzes werden die bei den Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes Versicherten und vergleichbare Personen den Arbeitnehmern mit einer Altersversorgungszusage der ge- werblichen Wirtschaft weitgehend gleichgestellt. Es wird eine Voll-Leistung auf der Grundlage der Versorgungsre- gelungen berechnet. Ausscheidende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes erhalten eine Anwartschaft auf einen ihrer Betriebszugehörigkeit ent- sprechenden Anteil der zugesagten Zusatzversorgung. Damit erfüllt der Gesetzgeber die Auflagen des Bun- desverfassungsgerichtes. Die CDU/CSU-Fraktion stimmt daher dem Gesetz in zweiter und dritter Lesung zu. Helmut Wilhelm (Amberg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung re- gelt den Fortbestand und die Höhe von Zusatzversor- gungsanwartschaften bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst. Nach bisherigem Recht waren bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes bei der Auszahlung der anteiligen Altersversorgung benachteiligt gegenüber solchen der gewerblichen Wirtschaft. Das Bundesverfas- sungsgericht hat dieses alte Recht wegen Verstoßes gegen das Gleichheitsprinzip beanstandet. Die Bundesregierung hebt mit der Neuregelung diese Ungleichbehandlung auf und stellt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes gleich. Die Schlechterstellung beruhte auf einer unterschiedli- chen Berechnung der Versorgungsanwartschaften: Für Arbeitnehmer der gewerblichen Wirtschaft orientierte sie sich anteilig an der Höhe der für den Fall des Verbleibs zu- gesagten Betriebsrente. Für Arbeitnehmer des öffentli- chen Dienstes war die Höhe des bei Ausscheiden maß- geblichen Monatsentgelts ausschlaggebend. Nunmehr gilt in beiden Fällen eine Anwartschaft – wie bisher schon in der gewerblichen Wirtschaft –, die sich nach einem der Betriebszugehörigkeit entsprechenden Anteil der Zusatz- versorgung errechnet. Damit sind endlich die Rechtssysteme im gewerbli- chen und im öffentlichen Dienst weitgehend angeglichen. Nur noch aus den Besonderheiten der Zusatzversorgungs- systeme im öffentlichen Dienst ergeben sich geringfügig abweichende Regelungen. Damit trägt die Regierungs- koalition dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1998 Rechnung und beseitigt somit eine wei- tere Altlast der früheren Regierung. Dr. Max Stadler (F.D.P): Das, was heute dem Bun- destag zur Abstimmung in zweiter und dritter Lesung vor- liegt, ist nicht das, was als ursprünglicher Entwurf zur Än- derung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung in erster Lesung hier eingebracht wor- den ist. Zwar hat die rot-grüne Bundesregierung in Erfül- lung einer ihr seitens des Bundesverfassungsgerichts auf- erlegten Verpflichtung zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung der Dienstordnungsangestellten ver- sucht, einen konsensfähigen Gesetzentwurf vorzulegen. Bei dem Versuch wäre es aber geblieben, hätte nicht die F.D.P.-Bundestagsfraktion mit ihrem Änderungsantrag im Innenausschuss dafür gesorgt, dass insbesondere die Frage der Dynamisierung der Versorgung ehemaliger DO-Angestellter neu diskutiert wurde. Was jetzt dabei herausgekommen ist, entspricht zwar nicht unseren Vor- stellungen. Der überarbeitete Gesetzentwurf, so wie er in der Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Geltung kommt, geht aber in die richtige Richtung und wird des- halb von der F.DP. unterstützt. Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister des Innern: Der vorliegende Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbes- serung der betrieblichen Altersversorgung, des so ge- nannten Betriebsrentengesetzes, hat die Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen des Betriebs- rentengesetzes für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes beim vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeits- verhältnis zum Gegenstand. Der Gesetzentwurf trägt damit einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, eine verfassungskonforme Regelung bis zum 31. Dezember 2000 zu schaffen. Das Betriebsrentengesetz regelt den Fortbestand und die Höhe der Anwartschaften aus einer betrieblichen Al- tersversorgung beim Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis vor dem Eintritt des Versorgungs- falles. Zur Bestimmung dieser unverfallbaren Versor- gungsanwartschaften sieht bislang § 18 dieses Gesetzes für den öffentlichen Dienst eine von der für Arbeitnehmer der Privatwirtschaft geltenden Regelung abweichende Methode vor. Während der Anspruch der Arbeitnehmer der gewerblichen Wirtschaft nach der allgemeinen Rege- lung des § 2 des Betriebsrentengesetzes sich anteilig an der Höhe der zugesagten Versorgungsrente orientiert, stellt die bisherige Fassung des § 18 für den öffentlichen Dienst auf die Höhe des beim Ausscheiden maßgeblichen Arbeitsentgelts und die Zeit der Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung ab. Zudem werden diese Versorgungs- leistungen für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes – anders als die Leistungen für Beschäftigte in der Privat- wirtschaft – nach Eintritt des Versorgungsfalls nicht dy- namisiert. Diese Sonderregelungen hat das Bundesverfassungs- gericht mit Beschluss vom 15. Juli 1998 für verfassungs- widrig erklärt und festgestellt, dass sie gegen den allge- meinen Gleichheitssatz des Art. 3 des Grundgesetzes und gegen die Berufsfreiheit verstoßen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Ar- beitnehmer des öffentlichen Dienstes den Arbeitnehmern der gewerblichen Wirtschaft weitgehend gleichgestellt. Lediglich solche Fragen werden gesondert geregelt, die sich zwingend aus den Besonderheiten der Zusatzversor- gungssysteme des öffentlichen Dienstes ergeben. Nach der vorgesehenen Neuregelung soll sich in Zu- kunft auch der Anspruch eines vorzeitig aus dem öffent- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 200013870 (C) (D) (A) (B) lichen Dienst ausgeschiedenen Arbeitnehmers an der zugesagten Versorgungsleistung orientieren. Hierbei ist Ausgangspunkt der individuelle Anspruch, der sich aus dem höchstmöglichen Versorgungssatz ergibt. Von die- sem erhält der Arbeitnehmer für jedes Jahr der Pflichtver- sicherung einen Anteil von 2,25 Prozent. Zudem werden die Versorgungsleistungen von Beginn der Rentenzahlun- gen an wie in der Privatwirtschaft dynamisiert. Im Rahmen der Ausschussberatungen wurde Ände- rungsanträgen Rechnung getragen. Zum einen wird nunmehr sichergestellt, dass die vor- zeitig aus dem öffentlichen Dienst ausgeschiedenen Ar- beitnehmer in Bezug auf die Abschlagsregelungen bei ei- nem vorzeitigen Renteneintritt nicht schlechter gestellt werden als die Arbeitnehmer, die bis zum Eintritt des Ver- sorgungsfalles in der Zusatzversorgung versichert waren. Zum anderen wurde für die so genannten Dienstord- nungs-Angestellten, die insbesondere im Bereich der So- zialversicherung tätig sind, in einer Übergangsregelung der Besitzstand nach dem alten Recht gewährleistet. Diese Lösung wurde im Einvernehmen mit der Gewerk- schaft der Sozialversicherung und dem AOK-Bundesver- band gefunden. Der Gesetzentwurf trägt den Vorgaben des Bundesver- fassungsgerichts Rechnung und trifft zugleich eine prak- tikable und ausgewogene Regelung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Anlage 22 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde, – des Berichts: Bevölkerung wirksam vor „Kampfhunden“ schützen und – des Berichts: Obligatorische Haftpflichtver- sicherung für Hunde (Tagesordnungspunkt 23 a bis c) Ernst Bahr (SPD): „Kampfhund tötet Sechsjährigen“ – diese Schlagzeile ruft wohl bei uns allen noch schlechte Erinnerungen hervor. Freitag letzter Woche begann der Prozess gegen die Halter der beiden Kampfhunde. Seit- dem in Hamburg der Schuljunge Volkan von einem Pit- bull und einem Staffordshire-Bullterrier tödlich verletzt wurde, entwickelte sich das Thema Kampfhunde in der Öffentlichkeit zum Reizthema. Viele Bundesländer reagierten auf diesen und weitere tragische Zwischenfälle mit Eilverordnungen – zum Schutz des Menschen vor gefährlichen Tieren bzw. dem verantwortungslosen Handeln bestimmter Hundehalter. In diesen Eilverordnungen werden den Haltern von Hun- den mit gesteigerter Aggressivität bundeslandabhängig verschiedenste Pflichten auferlegt. Denn die Abwehr von Gefahren, die durch gefährliche Hunde verursacht wer- den, ist in erster Linie Aufgabe der Länder. Der Bund wird diese länderrechtlichen Regelungen mit dem vorliegenden, Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde unterstützen. Um den Forderungen, die sich aus der intensiven öffentlichen Debatte ergeben haben, ge- recht zu werden, haben wir das Gesetz bewusst in drei Schwerpunkte gegliedert: Erstens wird die Einfuhr bzw. das Verbringen von Hun- den der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire- Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie de- ren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden in das Inland beschränkt. Das sind sehr agile Rassen, die hinsichtlich ihrer Aggressivität auf niedrige Hemm- schwellen gezüchtet wurden. Wir alle wissen, dass Hunde auch durch Erziehung und Ausbildung in ihrem Verhalten bestimmt werden. Auch diese Rassen können in vielen Lebensbereichen nicht nur gute Gefährten, sondern auch zuverlässige Helfer sein. Eine kleine Gruppe von Men- schen missbrauchen aber gerade vorrangig diese Hun- derassen als Statussymbole oder drohen gar, ihre Hunde gezielt als „Waffe“ einzusetzen. Auch wenn zahlenmäßig nur eine kleine Gruppe von Hundehaltern für diese tragi- schen Zwischenfälle verantwortlich ist, sind wir gezwun- gen, die bestehenden Gesetze zu verschärfen – wohl wis- send, damit auch Halter zu treffen, die verantwortungsvoll und sachkundig mit ihren Hunden auftreten. Zweitens greifen wir umfassender als bisher die Be- lange des Tierschutzes auf. Danach ist es durch Änderung des Tierschutzgesetzes in Zukunft möglich, das Züchten von Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen oder Linien zu verbieten oder zu beschränken, bei denen erblich be- dingt Verhaltensstörungen bzw. Aggressionssteigerungen auftreten. Wir wollen damit auch verhindern, dass bisher als „ungefährlich“ eingestufte Rassen „scharf“ gemacht werden. Und drittens sieht das Gesetz durch Änderung des Strafgesetzbuches eine schärfere Ahndung von Verstößen gegen landesrechtliche Vorschriften vor. Dabei werden Zuwiderhandlungen gegen landesrechtliche Zucht- und Handelsverbote – gewerbliche Tätigkeiten – mit einer höheren Strafe belegt als die Missachtung landesrechtli- cher Haltungsverbote, welche Ordnungswidrigkeitstatbe- stände bleiben sollen. Aus diesem Grund lehnen wir den Änderungsantrag der CDU/CSU ab. Die von der F.D.P.-Fraktion geforderte Aufnahme präventiver Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung so- wie die Aufnahme eines Im- und Exportverbotes in das Tierschutzgesetz lehnen wir ebenfalls ab, denn das Tier- schutzgesetz soll weiterhin in erster Linie das Leben und das Wohlbefinden der Tiere schützen. Die Bundesländer sind jetzt gefordert – wie in den Beschlüssen der IMK vom 24. November 2000 anvisiert – sich schnellstens um eine Harmonisierung ihrer Regelungen zu bemühen. Ei- nerseits muss das Reisen mit Hund von einem Bundesland ins nächste erleichtert werden und andererseits müssen Haltungserlaubnisse nach gleichen Maßstäben erteilt und auch untereinander anerkannt werden. Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass wir gezwungen sind, aufgrund des Fehlverhaltens einiger we- niger solch radikale Verbote auszusprechen. Denn wir nehmen die zunehmende Angst in der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden sehr ernst. Hysterie, wie sie in Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000 13871 (C) (D) (A) (B) öffentlichen Diskussionen leider häufig zu hören war, ist genauso fehl am Platz wie das Beschimpfen von Hunde- haltern und – wie leider auch vorgekommen – das Treten oder Schlagen von Hunden. Günter Baumann (CDU/CSU): Entscheidend für das Lebensgefühl unserer Mitbürger ist nicht zuletzt ein mög- lichst hohes Maß an Sicherheit. Alle gesellschaftlichen Gruppierungen, die Kommunen, die Bundesländer und auch der Staat sind jeder in seiner hoheitlichen Kompe- tenz gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass sich jeder Bür- ger in unserem Land, an jedem Ort und zu jeder Zeit si- cher fühlen kann. Leider ist es gerade in der letzten Zeit immer wieder vorgekommen, dass Menschen und oft auch Kinder von Hunden angegriffen, schwer und ver- einzelt sogar tödlich verletzt wurden. Besonders schreckt uns der Tod eines 6-jährigen Jungen aus Hamburg auf, der am 26. Juni dieses Jahres auf dem Schulgelände von ei- nem Pitbull-Terrier und einem Staffordshire-Terrier ange- griffen wurde. Die Gesellschaft kann Angriffe auf das Leben und die Gesundheit ihrer Bürger nicht hinnehmen. Gefährliche Tiere und das verantwortungslose Verhalten bestimmter Hundehalter haben uns alle in Gefahr gebracht. Restrik- tive Maßnahmen zum Schutze der Menschen sind drin- gend geboten. Der Deutsche Bundestag hat sich am 30. Juni 2000 unverzüglich nach den Vorkommnissen von Hamburg in einer Aktuellen Stunde mit diesem Thema be- schäftigt. Es wurde von der Öffentlichkeit in unserem Lande positiv aufgenommen, dass sich die Parteien in der Grundtendenz einig waren, neue und härtere Vorschriften gegen Kampfhunde zu erlassen. Die Abwehr von Gefahren, die von Kampfhunden aus- gehen, ist in erster Linie Aufgabe der Bundesländer. Die Bundesländer haben sich der Aufgabe gestellt und Rege- lungen erlassen, die jedoch von Land zu Land sehr unter- schiedlich ausfallen. Bereits in der Vergangenheit, im Jahr 1991, hatte es eine bemerkenswerte Bundesratsinitiative der Länder Nord- rhein-Westfalen, Bremen und Niedersachsen gegeben, die Aggressionsdressur und -züchtung auf Bundesebene zu verbieten. Das Gesetz sah vor, das Tierschutzgesetz, das Strafgesetzbuch und das Ordnungswidrigkeitengesetz zu ändern. Im Hinblick auf die Bedenken gegen die Zustän- digkeiten des Bundes und angesichts der Zuordnung der zu regelnden Materie zum Polizei- und Ordnungsrecht, das in die Zuständigkeit der Länder fällt – Art. 70 Abs. 1 Grund- gesetz –, scheiterte das Gesetzesvorhaben. Im Freistaat Sachsen zum Beispiel trat Anfang No- vember eine Verordnung in Kraft, wonach drei Kampf- hunderassen und deren Kreuzungen als gefährliche Hun- derasse eingestuft wurden. Diese Verordnung ist Teil des im September verabschiedeten Gesetzes zum „Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden“. Wer einen sol- chen Hund halten will, benötigt seitdem einen so genann- ten Hundeführerschein. Dabei wird nach Angabe des So- zialministeriums von Dresden geprüft, welche Kenntnisse der Halter über die Bedürfnisse, das Verhalten und die Er- ziehung des Hundes hat. Gefährliche Hunde müssen dem Gesetz zufolge in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Auf Kinderspiel- plätze, Liegewiesen oder in Badeanstalten dürfen sie nicht mitgenommen werden. Für den Erfolg strenger Regelungen spricht die Ver- ordnung des Freistaates Bayern, die auf ein faktisches Kampfhundeverbot hinausläuft und bereits seit 1992 in Kraft ist. Die Haltung von Kampfhunden unterliegt hier der Genehmigung der Gemeinde und bedarf eines „be- rechtigten Interesses“, das praktisch in den seltensten Fäl- len nachzuweisen ist. Der letzte schwerwiegende Unfall in Bayern wurde vor drei Jahren gemeldet. Da die einzelnen Regelungen in den Ländern sich zum Teil erheblich unterscheiden, hat sich die ständige Konfe- renz der Innenminister und -senatoren der Länder in die- sem Jahr am 5. Mai, 28. Juni und zuletzt am 24. Novem- ber mit der Harmonisierung der Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden beschäftigt. Soweit die Länderregelungen Auswirkungen auf an- dere Länder der Bundesrepublik haben können, empfiehlt die Innenministerkonferenz in zentralen Punkten eine An- gleichung, um in allen Ländern möglichst einheitliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu erreichen. Einer möglichst bundeseinheitlichen Regelung bedürfen: die Bestimmung gefährlicher Hunderassen, das Verbot der Aggressionszucht, die Knüpfung der Haltungserlaubnis an den Nachweis der Sachkenntnis und einer Haftpflicht- versicherung sowie die Ahndung von Verstößen mit emp- findlichen Geldbußen. Der Bund kann und muss – angesichts der allseits emp- fundenen Dringlichkeit dieser Frage der inneren Sicher- heit – die landesrechtlichen Regelungen durch Bundesre- gelungen ergänzen. Uns liegt in zweiter und dritter Lesung der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde“ vor. Dieser Gesetz- entwurf sieht ein Einfuhr- und Zuchtverbot sowie straf- rechtliche Regelungen vor. Im Wesentlichen sind dies die folgenden Maßnahmen: Erstens. Ein absolutes Einfuhrverbot für vier Hun- derassen, nämlich Pitbull-Terrier, American Staffords- hire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier, so- wie deren Kreuzungen. Außerdem erstreckt sich das Verbot auf alle Hunde, die nach den Verordnungen des je- weiligen Landes, in das sie verbracht werden sollen, als gefährlich gelten. Zweitens. Verstöße gegen diese Importverbote werden unter Strafe gestellt. Drittens. Das Verbot der Aggressionszucht im Tier- schutzgesetz wird dahin gehend erweitert, dass nicht al- lein das unmittelbare Leiden des betreffenden Tieres, son- dern auch die von ihm ausgehende Gefahr für andere Tiere als tierschutzrelevant gilt. Bei Verstößen können die Tiere eingezogen werden. Viertens. In das Strafgesetzbuch wird ein Tatbestand eingeführt, der es unter Strafe stellt, gegen landesrechtli- che Verbote gefährliche Hunde zu züchten oder mit ihnen zu handeln. Auch hier ist die Einziehung dieser Hunde vorgesehen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 200013872 (C) (D) (A) (B) Während im Hinblick auf das Einfuhr- und Zuchtver- bot weitgehender Konsens herrscht, ist der letzte Punkt umstritten. So fordert der Antrag der CDU/CSU, den Art. 3 zur Änderung des Strafgesetzbuches zu ergänzen: § 143 Strafgesetzbuch darf sich unserer Meinung nicht nur auf die Zucht und den Handel, sondern muss sich auch auf das Halten gefährlicher Hunde erstrecken, wenn die- ses landesrechtlich untersagt ist. Die Angriffe von „Kampfhunden“ auf Menschen ha- ben ihre unmittelbare Ursache in vielen Fällen weniger in der Züchtung von Hunden mit nicht beherrschbarem Ag- gressionspotenzial als vielmehr in dem verantwortungslo- sen Umgang der Halter mit solchen Tieren. Die Strafbe- wehrung sollte deshalb auch im Hinblick auf die landesrechtlichen Haltungsverbote Anwendung finden. Überdies ist nicht einzusehen, weshalb der Halter eines verbotenen Hundes straffrei ausgehen, der Züchter des- selben Tieres aber verurteilt werden sollte. Diese straf- rechtliche Privilegierung der Halter ist nicht nachzuvoll- ziehen. Die Nachbesserung des § 143 ist daher für uns die Voraussetzung, dem Gesetzentwurf zustimmen zu kön- nen. Zwei wesentliche Erweiterungen zum Entwurf der Re- gierungskoalition enthält der vorliegende Gesetzentwurf der F.D.P.: Erstens. Bei der angehenden Novellierung des Waffen- gesetzes sei der Waffenbegriff auf Kampfhunde zu erwei- tern, damit die waffenrechtlichen Verbote und sonstige Schutzvorschriften auch auf Kampfhunde und ihre Halter angewandt werden können. Zweitens. Es soll analog zur Kfz-Haftpflicht eine ge- setzlich obligatorische Haftpflichtversicherung für die Halter gefährlicher Hunde eingeführt werden. Die ver- tragliche Versicherungsleistung für Personenschäden dürfe dabei nicht unter 1 Million DM liegen. Dieser Entwurf wurde von der CDU/CSU aus zwei Gründen abgelehnt: Eine Erweiterung des Waffengeset- zes auf Kampfhunde würde bedeuten, dass alle Kampf- hundverordnungen der Länder hinfällig wären. Eine Pflicht-Haftpflichtversicherung für alle Hunde- halter wird von uns zwar generell begrüßt. Eine solche Regelung würde für die Geschädigten, die bei Beißzwi- schenfällen erheblich verletzt und zum Teil mit bleiben- den Schäden rechnen müssen, das Risiko der Zahlungs- unfähigkeit des Schädigers abwenden und sicherstellen, dass der Halter und nicht der Geschädigte die finanziellen Folgen trägt. Eine Beschränkung der Versicherungs- pflicht nur auf „gefährliche Hunde“ ist nicht zweckmäßig, da bereits bei einem Beißzwischenfall mit einem bis da- hin als „nicht gefährlich“ eingestuften Hund schwerwie- gende Schäden entstehen können. Hierbei könnte auf die Regelungen des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter vorbildhaft zurückgegriffen werden, um so Direktansprüche gegen den Versicherer zu ermög- lichen und auch das Handeln des Hundeführers mit ein- zubeziehen. Für die Einführung einer obligatorischen Haftpflicht für Hundehalter fehlt dem Bund aber leider die gesetzgeberische Kompetenz. Dieses Gebiet ist dem Ordnungsrecht zugeordnet, das den Ländern obliegt. Die Forderung des Koalitionsantrages an die Bundesregie- rung, gemeinsam mit den Ländern für die Einführung ei- ner obligatorischen Haftpflichtversicherung zu sorgen, ist daher der einzig gangbare Weg. Die Union hat aktuell wieder gefordert, die Zucht und auch den Import von Kampfhunden konsequent zu unter- binden. Zuwiderhandlungen müssen streng bestraft wer- den. Nicht jeder kann Kampfhunde halten. Wir brauchen eine Art Hundeführerschein. Das Recht, gefährliche Hunde halten zu können, ist an strenge Voraussetzungen zu knüpfen. Straftäter dürfen keine Kampfhunde halten. Viele Menschen fühlen sich von Hunden bedroht, auch wenn es keine Kampfhunde sind. Hier kann ein Leinen- zwang in bestimmten Gebieten oder die Pflicht, in der Öf- fentlichkeit einen Maulkorb anzulegen, abhelfen. Insgesamt sehen wir eine weitreichende Übereinstim- mung zwischen unseren Forderungen, den Initiativen des Bundesrates und dem vorliegenden Gesetzentwurf der Regierungskoalition. Mit Nachdruck empfehlen wir aller- dings die Annahme unseres Änderungsantrages. Aufgrund der allzu vielen, nicht länger hinnehmbaren Vorfälle musste die Politik reagieren und dies ist ein Schritt dazu. Wir dürfen aber auch nicht überzogen rea- gieren. Die geführte Debatte über Kampfhunde darf nicht zulasten des ehrenamtlichen Tierschutzes gehen, nicht gegen Millionen verantwortungsbewusster Halter und schon gar nicht gegen den Hund als solchen. Der Hund gehört in unser Leben, in unsere Familien. Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, sagt: „Die auffälligen Hunde sind das Endergebnis falscher Zucht und Haltung. Daran muss sich das politische Han- deln orientieren, damit die Ursachen und nicht nur Symp- tome beseitigt werden.“ Die Problemfälle sind nicht die unten an der Leine, sondern die am anderen Ende. Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die schrecklichen Vorfälle mit gefährlichen Hunden sind eine ernstes Problem. Wir haben uns im Deutschen Bundestag mehrfach mit diesem Thema auseinander gesetzt. Es ist für mich dabei aber mehr als eine Chronisten- pflicht, darauf zu verweisen, dass die damalige Fraktion der Grünen vor über zehn Jahren erstmals dazu einen Ge- setzentwurf vorgelegt hat. Hätte der damalige Gesetzge- ber das Problem erkannt, wäre uns vieles erspart geblie- ben. Die immer größer werdende Zahl unverantwortlicher Hundehalter in den letzten Jahren hätte sich durch mehr gesetzgeberische Voraussicht verhindern lassen können, ebenso wie die Zucht solcher Tiere und damit auch viele Tierschutzprobleme. Von daher bin ich froh, wenn wir heute endlich das tun, was auf Bundesebene getan werden kann und deshalb auch getan werden muss. Die Bürgerinnen und Bürger müssen aber zugleich wissen, dass der Bund nur eine begrenzte Zuständigkeit hat. Das Polizei- und Ordnungsrecht ist Sache der Länder. Es wäre fatal, wenn der Appell der Innenministerkonfe- renz zur Rechtsvereinheitlichung ungehört verhallen wür- de. Wir brauchen keine 16 total unterschiedlichen Ge- setze, sondern klare und transparente bundeseinheitliche Normen und eine darauf gegründete Praxis. Das jetzige Durcheinander führt in der Öffentlichkeit, bei Polizei, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000 13873 (C) (D) (A) (B) Ordnungsämtern und Hundehaltern zu Irritationen. Bei der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung stoßen diese länderbezogenen Regelungen an ihre Grenzen. Ohne die Vereinheitlichung haben wir nicht nur gesetzliches Chaos, sondern auch Unverständnis und Ärger bei den Bürgern und Hundehaltern. Wir alle bekommen in diesen Tagen viele Zuschriften gegen die Gesetze der Länder und das jetzt anstehende Bundesgesetz. Wir dürfen dabei nicht aus den Augen ver- lieren, was beispielsweise Kinder und Eltern von der Po- litik erwarten. Der Vertreter des Kinderschutzbundes for- derte in einer Anhörung meiner Fraktion von der Politik ein klares Bekenntnis zum Vorrang der Kinder bei der Nutzung öffentlicher Grünflächen gegenüber den Hun- den. Gerade hier in Berlin findet gegenwärtig dazu eine lebhafte öffentliche Debatte statt, da in vielen Bezirken nur wenige und kleine Grünflächen vorhanden sind, die traditionell von Hund und Halter für sich beansprucht werden. Elternverbände wehren sich zunehmend gegen diese Praxis. Das gilt auch für die Durchsetzung dese Lei- nen- und Maulkorbzwangs. Das Parlament muss hier ein Zeichen setzen und Re- gelungen schaffen. Mit dem heute zur Beschlussfassung anstehenden Gesetz kommen wir dieser Verantwortung nach. In dem Gesetz wird der Import gefährlicher Hunde ver- boten und der Erlass eines Zuchtverbotes für „Kampf- hunde“ – American Pitbull Terrier, American Stafford- shire-Terrier und Staffordshire-Bullterrier sowie deren Kreuzungen – verankert. Die Schaffung solcher Rasselis- ten wird von vielen Tierschützern abgelehnt, weil sie dem Problem nur unzureichend gerecht werden können. Die Entwicklung der Sachkundenachweise und der Heimtier- zuchtregeln müssen daher die nächsten Schritte sein. Auch die Anliegen des Tierschutzes sollen damit unter- stützt werden. Wichtig ist uns ganz besonders die Einführung einer obligatorischen Pflichtversicherung. Das ist mehr als eine flankierende Maßnahme. Der Antrag gibt diese Einschät- zung wieder. Allerdings liegt auch hier die Zuständigkeit bei den Ländern. Es bleibt uns hier vonseiten des Bun- destages nichts anderes übrig, als energisch zu mahnen. Es kann doch nicht angehen, dass die Betroffenen leer ausgehen, nur weil sich einzelne Hundehalter nicht um die Folgen kümmern und keine Vorsorge getroffen haben. Wir sollten die Verabschiedung des vorliegenden Koaliti- onsantrags gemeinsam nutzen, um hier die Bundesländer an ihre Verantwortung zu erinnern. Hildebrecht Braun (Augsburg) (F.D.P.): Vor zehn Jahren habe ich als Münchner Stadtrat die Problematik des Zusammenlebens von Mensch und Hund in der Stadt thematisiert. Ich habe damals auch ein Verbot von Kampf- hunden gefordert. Meine damalige Initiative führte nicht nur zur Kritik vom Tierschutzverein, sondern auch zu wü- tenden Kommentaren zum Beispiel in der „Süddeutschen Zeitung“. Sie werden deshalb verstehen, dass ich mich be- sonders darüber freue, wenn heute der Bundestag ein Ge- setz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde und unseren Antrag, die Bevölkerung wirksam vor Kampfhunden zu schützen, beschließt. Lassen Sie mich Folgendes klarstellen: Gerade wir Li- beralen respektieren natürlich den Wunsch vieler Men- schen, insbesondere älterer Menschen, einen Hund als Ge- fährten, ja auch als Freund zu halten. Hunde gehören zu unseren Städten und Dörfern, sie gehören zu uns. Aber müssen es denn Kampfhunde, müssen es Hunde besonders gefährlicher Rassen und Mischzüchtungen sein? Auf diese Frage kann nur mit einem klaren Nein geantwortet werden. Es ist überhaupt nicht einzusehen, weswegen viele Menschen in Angst vor gefährlichen Hunden leben müs- sen. Vernünftige Politik wird immer abwägen zwischen der Freiheit des Hundehalters und dem Anspruch auf Freiheit aller anderen Menschen. Und lassen Sie mich dies mit der nötigen Deutlichkeit sagen: Freiheit bedeu- tet zunächst Freiheit von Angst. Wer Angst haben muss, ist nicht frei. Die Angst von Menschen vor großen und gefährlichen Hunden haben diejenigen zu respektieren, die zu ihrem eigenen erhöhten Lebensglück gefährliche Hunde halten. Ich will noch deutlicher werden: Selbst wenn der Hal- ter eines Hundes davon überzeugt ist, dass sein Hund „nichts tut“, so ist es dennoch seine Aufgabe, auch dem anderen Menschen, dem Spaziergänger, dem Jogger, dem radelnden Kind die Angst zu nehmen. Nicht derjenige, der Angst vor Hunden hat, muss zum Psychotherapeuten, sondern der Hundehalter, der die Tatsache der Angst vor Hunden nicht respektieren will. Nicht Hunde sind böse, sondern Züchter und Halter von Hunden sind dann böse, wenn sie nicht dafür sorgen, dass sich Hunde menschen- verträglich verhalten. Es ist eine der besonders betrüblichen Erfahrungen, dass Menschen aus einem besonders problematischen Umfeld, zum Beispiel Zuhälter und Menschen, die mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt geraten sind, eine be- sondere Vorliebe für die Hunde haben, die pauschal als Kampfhunde oder als gefährliche Hunde bezeichnet wer- den. Die psychologische Erklärung für derartiges Denken und Verhalten ist einfach. Viele Menschen wollen ihr feh- lendes Selbstwertgefühl durch die Zurschaustellung von Macht kompensieren. Sie genießen es, anderen Furcht einflößen zu können. Oft üben sie auch tatsächlich Macht über andere aus, weil diese aus Angst vor diesen Hunden lieber bereit sind, alles Mögliche zu erleiden, was dem Hundehalter frommt. Derartiges wird nicht mehr hingenommen. Der Ge- setzentwurf und unser Antrag sprechen eine deutliche Sprache. Die Liberalen unterstützen daher den Gesetzent- wurf der Bundesregierung, der die bundesgesetzlichen Möglichkeiten nutzt, den Schutz der Bevölkerung vor- wärts zu bringen. Es wird zu prüfen sein, ob die vorgeschlagenen Rege- lungen ausreichen, um die Sicherheit der Bevölkerung, speziell – ich betone dies nochmals – von Kindern und al- ten Menschen, zu gewährleisten. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird sicherlich mit den Bundesländern über eine Ausweitung der betroffenen Hunderassen und über an- dere Maßnahmen nachzudenken sein. Die Fragen der Pflichthaftpflichtversicherung und des „Hundeführer- scheins“ sind noch offen. Es ist zu beklagen, dass erst wieder ein Kind totgebis- sen werden musste, damit der Bundestag tätig wurde. Die Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 200013874 (C) (D) (A) (B) heute zu beschließenden Maßnahmen werden aber dazu beitragen, dass das Miteinander von Mensch und Hund besser wird, da die wichtigsten Angstauslöser endlich ent- schieden bekämpft werden. Eva Bulling-Schröter (PDS): Wir beenden heute vorläufig ein Drama, dessen Ausgang noch ungewiss ist. Seit Jahren sah die Politik den drohenden Problemen zu, und erst als es zu tragischen Todesfällen kam, sie also nicht mehr zu leugnen waren, wurde gehandelt. Mehrere Menschen mußten durch Hundebisse sterben, und die Massenmedien hatten ihren Anteil an einer Hysterie, die zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zu überbieten war. Um nicht falsch verstanden zu werden: Jedes totge- bissene Kind, jeder verletzte Mensch ist einer zu viel. Aber können diese Probleme wirklich durch gesetzliche Schnellschüsse gelöst werden ? Ist es nicht notwendig, präventiv Maßnahmen zu ergreifen, damit in Zukunft ma- ximaler Schutz vor Angriffen von Hunden gewährt wer- den kann? Wer sind die Schuldigen? Es sind doch die Menschen, die Hunde aggressiv züchten, und nicht die Produkte die- ser Zucht, die zum Teil dazu benutzt werden, das eigene Ego aufzuwerten. Und es sind diejenigen, die sich nicht an Zuchtordnungen halten und aus finanziellen Gründen Hunde züchten, die unter den Qualzuchtparagraphen fal- len. Es sind diejenigen, die ganz bewußt Hunde importie- ren, von denen sie wissen, dass eine ganz bestimmte Käu- ferschicht sie abnimmt. An dieser Stelle vor allem müsste das Problem bekämpft werden. Wichtig ist doch, dass hier der Gesetzgeber ansetzt. Deshalb halte ich besonders einen Führungsnachweis, ei- nen so genannten Hundeführerschein, für notwendig. Weiter ist eine Kennzeichnung und zentrale Erfassung von Hunden unbedingt notwendig. Auch eine Haftpflicht für Hunde sehe ich als dringend notwendig an. In Anbe- tracht der vielen Beißunfälle, die eben zum größten Teil nicht durch so genannte Kampfhunde verursacht wurden, stellt sich für mich schon die Frage nach dem Sinn von „Rasselisten“, die im Übrigen von Land zu Land ver- schieden sind. Eine Harmonisierung der Kampfhundver- ordnungen der Länder liegt bis dato nicht vor. Die Länder fühlen sich nicht in der Lage dazu, wie die letzte Innen- ministerkonferenz bewies. Die Spezifizierungen der Qualzuchten im Tierschutzgesetz kann ich nur begrüßen. Sie ist schon lange überfällig. Insgesamt kann ich nur hoffen, dass mit der Verabschie- dung der Regelungen und Verordnungen auch die Mittel bereitgestellt werden, um auch diese vernünftig zu über- prüfen und zu gewährleisten, dass Kontrollen und dement- sprechende Sanktionen dann auch stattfinden. Denn Ver- ordnungen haben nur dann einen Wert, wenn sie auch durchgesetzt werden. Ich hoffe, dass unverantwortliche Züchter in Zukunft in ihre Schranken gewiesen werden und wir wieder zu einem friedlichen Zusammenleben von Hun- debesitzern und Nichthundebesitzern kommen – ohne Angst und gegenseitige Denunziationen und vor allem, ohne noch einmal einen Todesfall beklagen zu müssen. Den betroffenen Hundebesitzern muß jetzt allerdings auch Hilfe gewährt werden, denn auch das finde ich un- verantwortlich, wenn sie jetzt alleine im Regen stehen ge- lassen werden. Es kann nicht sein, dass Menschen ihre Hunde ins Tier- heim abschieben müssen, weil sie mit der jetzigen Situa- tion nicht mehr zurechtkommen. Und es müssen Gelder zur Verfügung gestellt werden, um die Tierheime, die in- zwischen überfüllt sind, weil sich Menschen ihren Hund nicht mehr zu halten trauen, zu unterstützen. Alles in allem meine ich, dass der Hysterie, die in den Medien undifferenziert vor allem gegen große Hunde ge- schürt wurde, einem Klima weichen muss, dass es wieder möglich macht, unvoreingenommen mit Haustieren zu- sammenzuleben. Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister des Innern: Uns allen sind die vermehr- ten Angriffe von gefährlichen Hunden – so genannten Kampfhunden – auf Menschen in Erinnerung. Dabei gab es sogar schon Tote. Wie am 6. Juni in Hamburg, wo ein 6-jähriger Junge von zwei Hunden zu Tode gebissen wurde. Solche Vorfalle können und dürfen nicht hinge- nommen werden. Leben und Gesundheit von Menschen dürfen nicht durch gefährliche Tiere bzw. durch das ver- antwortungslose Handeln bestimmter Hundehalter in Ge- fahr gebracht werden. Inzwischen sorgt auch der laufende Strafprozess in dieser Sache für öffentliche Aufmerksam- keit. Die Abwehr von Gefahren,, die durch gefährliche Hunde verursacht werden, ist in Deutschland in erster Linie Aufgabe der Bundesländer. Im Rahmen des Poli- zeirechts haben sie die entscheidenden Regelungen zu treffen. Die Länder haben deshalb unter Berücksichti- gung der bisherigen Beschlüsse der IMK entsprechende Regelungen erlassen bzw. bestehende Regelungen er- gänzt. Diese Regelungen weichen jedoch teilweise erheb- lich voneinander ab; am 24. November hat die IMK des- halb Grundsätze zur Harmonisierung der landesrecht- lichen Regelungen festgelegt. Die Bundesregierung kann und muss angesichts der Dringlichkeit der Situation die länderrechtlichen Rege- lungen durch Inanspruchnahme ihrer Kompetenzen schnell und sinnvoll ergänzen. Das Bundeskabinett hat deshalb ein Bundesgesetz, das „Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde“, beschlossen. Dieses Gesetz unter- stützt die länderrechtlichen Regelungen im Rahmen der Kompetenzen des Bundes durch folgende Maßnahmen: ein Importverbot für gefährliche Hunde, ein Zuchtverbot im Rahmen des Tierschutzgesetzes, eine Strafnorm, die Verstöße gegen landesrechtliche Verbote ahndet. Im Einzelnen: Das Gesetz regelt ein absolutes Ein- fuhrverbot für drei Hunderassen, die bereits im IMK- Beschluss vom 5. Mai 2000 als besonders gefährlich bezeichnet worden sind, nämlich Pitbull-Terrier, Ameri- can Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier (Art. 1 § 1 Abs. 1). Auf Anregung des Bundesrates soll auch die Einfuhr des Bullterrier verboten werden. Verstöße gegen diese Importverbote werden unter Strafe gestellt. Zudem wird die Möglichkeit eröffnet, bei Verstößen gegen die genannten Bestimmungen die Hunde einzuziehen. Im Tierschutzgesetz wird ein Zuchtverbot für Hunde ausge- sprochen, bei denen durch die Zucht erblich bedingte Ag- gressionssteigerungen verstärkt werden. In das Strafge- setzbuch wird ein Tatbestand eingeführt, der es unter Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000 13875 (C) (D) (A) (B) Strafe stellt, entgegen landesrechtlicher Verbote gefährli- che Hunde zu züchten oder mit ihnen zu handeln. Auch hier ist die Einziehung dieser Hunde vorgesehen. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 29. Septem- ber 2000 eine auf das Tierschutzgesetz gestützte Hunde- verordnung dem Bundesrat zugeleitet, in der die Haltung und Zucht von Hunden geregelt wird. Dadurch soll ein Rückgang der insbesondere auf Haltungsfehlern beruhen- den Aggressivität von Hunden erreicht werden. Das dem Gesetzentwurf zugrunde liegende Problem wurde auch am 28. September 2000 in Brüssel auf der Sit- zung dis Rates der Justiz- und Innenminister erörtert. Die EU-Kommission hat daraufhin mitgeteilt, gegenwärtig die Frage zu prüfen, ob das angestrebte Ziel durch einen Rechtsakt auf der Grundlage des EU-Vertrages geregelt werden kann. Am 6. Dezember 2000 ist der Gesetzentwurf im In- nenausschuss des Bundestages beraten worden. Den genannten Hunderassen wird in dem Gesetzent- wurf der Bundesregierung eine besonders niedrige Reiz- schwelle, große Kampfkraft und damit eine besondere Gefährlichkeit zugesprochen. Wegen ihrer ursprüng- lichen Zweckbestimmung zur Verwendung als Kampf- hund verfügen diese Rassen über ein besonderes genoty- pisches Potenzial (insbesondere Beißkraft und Art des Beißens), das es rechtfertigt, die Einstufung im Vergleich zu Hunden anderer großer Rassen vorzunehmen. In dem vom Bundesministerium für Ernährung, Land- wirtschaft und Forsten in Auftrag gegebenen Gutachten zur Auslegung von § 11 b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen) wird als Verhaltensstörung die „Hy- pertrophie des Aggressionsverhaltens“ wie folgt definiert: „Übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten, das leicht auslösbar und biologisch weder bezüglich Zweck noch Ziel sinnvoll ist.“ Es wird darauf hingewiesen, dass die- ses Verhalten grundsätzlich in vielen Rassen oder Zucht- linien auftreten kann, es sich jedoch besonders ausgeprägt in bestimmten Zuchtlinien der Bullterrier, American-Staf- fordshire-Terrier und Pitbull-Terrier zeigt. Zu den Rassen im Einzelnen liegen folgende Erkennt- nisse vor. Ich beziehe mich auf die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 12. Oktober 1994: Zum Bullterrier. Bei dieser Rasse stellt die Fachlitera- tur im Wesentlichen übereinstimmend zumindest bei ei- nem nicht unbeträchtlichem Teil der Züchtungen eine ge- netische Hypertrophie des Aggressionsverhaltens fest. Es handele sich um wehrhafte, angriffslustige Tiere, durch eine einseitige Zuchtauswahl sei vielfach eine Senkung der Aggressionsschwelle angestrebt worden; dadurch habe sich das Aggressionsverhalten zunehmend verstärkt; der Hund kenne keine Beißhemmung, er spüre in Rage keinen Schmerz mehr und kämpfe bis zum Tod. Zum American Staffordshire-Terrier. Dieser Hund wird zwar einerseits als ein gegenüber Menschen nicht überaggressiver Hund – bei entsprechender Erziehung – und als ruhig und gutmütig beschrieben. Andererseits wird hervorgehoben, dass er bis in die jüngste Zeit als Kampfhund für Hundekämpfe gezüchtet wurde, da sein Sozialverhalten gegenüber Artgenossen unterentwickelt und sein Gefahrenpotenzial groß sei, wenn er in falsche Hände gerate; es handelt sich außerdem um einen absolut furchtlosen, sehr kräftigen Hund. Zum Pittbull-Terrier. Dieser gemäß kynologischer Fachliteratur auch „American Pitbull-Terrier“ genannte Hund wird durch den VDH als eindeutige Gruppe von Kampfhunden bezeichnet; einziges Ziel der Züchtung sei eine möglichst niedrige Aggressionsschwelle. Zum Staffordshire-Bullterrier. Dieser Hund wird zwar als freundlich und gutmütig gegenüber Menschen ge- schildert, aber aufgrund seiner Zuchtgeschichte als Rat- tenbeißer und Kampfhund sei er äußerst aggressiv gegen- über anderen Hunden und Tieren; es handele sich darüber hinaus um einen zwar nicht sehr großen (Schulterhöhe 36 bis 41 Zentimeter), aber sehr kräftigen, wendigen Hund mit „mächtigen Kiefern und unersättlichem Kampf- trieb“. Bei der Begegnung mit anderen Hunden – gleich welcher Größe oder äußeren Gestalt – verwandelt sich der Stafford häufig vom „Gentleman mit vorzüglichen Ma- nieren“ zur „Kampfhundemaschine, er ist dann tatsäch- lich zu allem fähig“. Zur Frage der Einführung einer obligatorischen Haft- pflichtversicherung für Hunde – die Gegenstand der An- träge der Fraktionen von FDP sowie von SPD und Bünd- nis 90/Die Grünen ist – muss ich allerdings darauf hinweisen, dass hierfür eine Kompetenz des Bundes nicht gegeben ist. Im Übrigen hat die IMK im Beschluss vom 24. November 2000 zur Harmonisierung der landesrecht- lichen Regelungen eine obligatorische Haftpflichtversi- cherung für Hundehalter ausdrücklich vorgesehen. Damit das Gesetz möglichst bald seine Schutzwirkung entfalten kann, wäre ich Ihnen im Interesse der Bevölke- rung für die Billigung des Gesetzentwurfs sehr dankbar. Anlage 23 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: – zu dem Entschließungsantrag der Fraktion PDS zu der vereinbarten Debatte zur aktuel- len Situation in Nahost und – für eine Konferenz für Sicherheit und Zusam- menarbeit im Nahen Osten (KSZNO). (Tagesordnungspunkt 24 a und b) Christoph Moosbauer (SPD): Die derzeitige Kri- sensituation im Nahen Osten sollte eigentlich zu einer ge- meinsamen Anstrengung der Staatengemeinschaft, somit auch Deutschlands und aller im Bundestag vertretenen Parteien führen. Denn wie schon die Debatte vor vier Wo- chen gezeigt hat, haben wir alle einen gemeinsamen Ap- pell: Stoppt die Gewalt und kehrt – so schwer das mo- mentan erscheinen mag – an den Verhandlungstisch zurück! Dieser Appell liegt ja auch den beiden Anträgen zugrunde, die uns heute vorliegen. Doch einer guten Grundlage folgen nicht immer die richtigen Schlüsse. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 200013876 (C) (D) (A) (B) Die Idee, im Nahen Osten einen Prozess nach dem Vor- bild der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu schaffen, ist ja nicht gerade neu. Leider ist sie auch nicht besonders originell. Denn wenn wir uns den KSZE-Prozess wirklich als Vorbild nehmen, dann sollten wir uns vor Augen führen, was die Grundbedingungen für den Prozess waren. Das waren zunächst drei Bedingun- gen: die Abwesenheit von Gewalt, gegenseitig anerkannte Grenzen und die grundsätzliche Bereitschaft, die Interes- sen der Verhandlungspartner als legitim zu betrachten. Diese Grundbedingungen sind nicht gegeben! Sie können es drehen und wenden, wie sie wollen: Ein solcher Pro- zess hat keinen Sinn, solange die Menschen dort aufei- nander schießen. Das möchte ich zum Grundsätzlichen sagen. Natürlich unterstütze ich die Idee, über eine insti- tutionelle Zusammenarbeit Vertrauen zwischen den Geg- nern aufzubauen. Deshalb unterstützt die Bundesregie- rung mit Nachdruck den Barcelona-Prozess. Wir haben im April 1999 mit der Organisation der Konferenz von Stuttgart die deutsche Verantwortung für den Barcelona- Prozess unterstrichen. Mit dieser europäischen Initiative haben wir doch ge- nau das, was sie in Ihrem Antrag wollen: vertrauensbil- dende Maßnahmen durch gegenseitige Kooperation im Sicherheitsbereich. Wir legen den Sicherheitsbegriff heute umfassend aus, das heißt auch so genannte weiche Faktoren wie Schutz der Umwelt, Gewährung von Grund- rechten und dergleichen gehören zu einem umfassenden Konzept von Sicherheit. Mit dem Barcelona-Prozess wird genau dies verfolgt. Nur zeigt sich eben auch hier die Schwäche: Einige Partner aus den Mittelmeerländern, die für eine belastbare Friedenslösung unabdingbar sind, neh- men an den Verhandlungen nicht teil. Hier muss unser Ap- pell an Syrien und den Libanon sein: Kommt mit an den Tisch! Da können wir noch so viele Konferenzen und Pro- zesse starten: Der Frieden im Nahen Osten muss zwischen den Völkern und den Regierungen in der Region gemacht werden. Der KSZE-Prozess in Europa hätte eben auch nicht funktioniert, wenn sich beispielsweise die Sowjet- union nicht daran beteiligt hätte. Deshalb ist es alles an- dere als zielführend, den vielen Versuchen, vertrauensbil- dende Maßnahmen in der Region einzuleiten, noch einen weiteren, institutionalisierten Prozess beizufügen. An Strukturen mangelt es nicht, sondern am Willen in diesen Strukturen mitzuarbeiten. Diesen Willen können sie eben nicht im deutschen Bundestag beschließen. Zum Antrag der PDS. Bei allem was hier Richtiges und Wichtiges im Antrag gesagt wird, eines fällt doch auf: die unausgewogene Verurteilung Israels. Bei allem Verständ- nis für das große sozialistische Herz für die Befreiungs- bewegungen dieser Welt: Ihre Behauptung, der Verhand- lungsprozess sei von Israel einseitig ausgesetzt worden, ist schlicht nicht zutreffend. Es ist keine Frage, dass wir hier einen Konflikt zwischen Stark und Schwach und zwi- schen Besatzungsmacht und besetztem Volk haben. Aber wir reden eben auch von zwei Völkern, deren Schicksal auch in Zukunft auf das Engste miteinander verknüpft sein wird: politisch, ökonomisch und sozial. Im schwierigen Verhandlungsprozess und bei der Hilflosigkeit auf beiden Seiten – die Spirale der Gewalt wirkungsvoll zu stoppen –, in dieser Situation den schwar- zen Peter zu verteilen, das kann doch wirklich nicht un- sere Aufgabe sein. So einfach lässt sich das Bild eben nicht zeichnen. Da können sie Herrn Dr. Gysi fragen, der auch den Kanzler auf seiner Nahost-Reise begleitet hat. Ich glaube, wir alle haben auf dieser Reise in vielen Ge- sprächen den Eindruck gewonnen, dass die Sackgasse, in die der Friedensprozess offensichtlich gelaufen ist, mehr Ursachen hat, als das zugegebenermaßen unglückliche Agieren von Barak in Camp David. So zu tun, als könnte in einem Verhandlungsprozess nur die starke Seite Fehler machen, mag zwar Ihrem Weltbild entsprechen, aber nicht der Realität. Bundeskanzler Schröder hat es bei seiner schwierigen Reise geschafft in der Region die deutsche Haltung deutlich zu machen. Wir sind neutral, aber nicht im den Sinne, dass uns die ganze Angelegenheit wurst ist, sondern in dem Sinne, dass wir uns nicht auf eine Seite stellen. Das hilft dem ganzen Prozess nämlich gar nichts. Wir wollen vielmehr helfen, wo wir können und wo dies auch gewünscht ist, und zwar von beiden Seiten. Aber der wesentliche Punkt, warum wir dem Antrag nicht zustimmen werden, ist, das wissen Sie, ihre Forde- rung Nummer fünf, einen palästinensischen Staat anzuer- kennen, auch wenn das nicht Ergebnis von Verhandlungen ist. Wir haben uns zusammen mit den europäischen Part- nern auf die Haltung verständigt, dass wir einen palästi- nensischen Staat wollen und unterstützen, aber das wir ihn nur anerkennen, wenn er Ergebnis von Verhandlungen ist. Diese Linie zu verlassen, halte ich nicht nur für unklug, sondern auch für gefährlich. Es bringt den Palästinensern im Übrigen auch nichts. Denn für die dauerhafte Etablie- rung eines palästinensischen Staates ist vor allem aus- schlaggebend, dass er von einem bestimmten Staat aner- kannt wird, nämlich von Israel. Das heisst gleichzeitig, dass eine dauerhafte Lösung nur Ergebnis von Verhand- lungen sein kann. Sie werden gleich natürlich sagen, dass Ihnen das be- wusst war und das das eigentlich Ziel Ihres Antrages ist, die Koalitionsparteien zu einem eigenen Antrag zu bewe- gen, damit das Thema endlich einmal angemessen berücksichtigt wird. Darin finden sie keinen größeren Be- fürworter als mich. Aber Anträge, die dazu führen, dass ein außenpolitisch so bedeutsames Thema am Freitag Nachmittag in einer halben Stunde behandelt wird, kön- nen doch auch nicht das Wahre sein. Außerdem denke ich, dass es wenig zielführend ist, nun auf eine weitere Eskalation der Gewalt so zu reagie- ren, dass wir einen Antrag präsentieren, der sich im We- sentlichen auf die jüngsten Vorkommnisse bezieht. Wir sollten hier einmal ausführlicher über die Grundlagen deutscher Nahostpolitik diskutieren und auch klarma- chen, welche Prioritäten deutsche Nahostpolitik setzt. Die Priorität für Deutschland wird zunächst heißen: Die Sicherheit des Staates Israel! Nichts hat die Sicherheit Israels so gefährdet wie der Versuch, über ein anderes Volk zu bestimmen. Deshalb heißt Sicherheit des Staates Israel auch, dass es einen palästinensischen Staat geben muss. Wir wollen helfen, auf diesem Weg politische und ökonomische Schwierigkeiten zu überwinden. Die vorlie- genden Anträge helfen dabei nicht. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000 13877 (C) (D) (A) (B) Anlage 24 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Gesetzentwürfe: – Neuordnung des Gerichtsvollzieherkosten- rechts – GvKostRNeuOG und – Umstellung des Kostenrechts und der Steu- erberatergebührenverordnung auf Euro – KostREuroUG (Tagesordnungspunkt 25 a und b) Alfred Hartenbach (SPD): Heute verteilen wir vor- gezogene Weihnachtsgeschenke. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gerichtsvollzieherkosten- rechts dokumentieren wir ein weiteres Mal den Reform- willen der Bundesregierung im Justizbereich. Wir verab- schieden uns von dem bisherigen Gesetz über die Kosten der Gerichtsvollzieher, weil es zu kompliziert wird, ins- besondere bei mehreren Aufträgen eines oder mehrerer Auftraggeber zu Komplikationen führte. Das neue Kostenrecht ist übersichtlich und klar ge- staltet. An dieser Stelle darf ich mich bei der Bundesmi- nisterin der Justiz und ihren Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern, die dieses umfassende Werk geschaffen haben, sehr herzlich bedanken. Bedanken möchte ich mich auch bei dem Ministerium für die gute Zusammenarbeit bei den Vorberatungen und insbesondere gilt mein Dank den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, mit denen wir in einem umfassenden und sehr sachlichen Be- richterstattergespräch gemeinsam mit Vertretern der Bundesländer zu der nun vorliegenden Fassung gekom- men sind. Ich sagte es bereits: Wir verteilen heute Weihnachts- geschenke. Dieses Gesetz gehört in die Kategorie länder- freundlich. Durch die nunmehr gefundene Fassung wer- den die Länder ein Mehraufkommen aus den Gebühren haben, das sich pro Jahr bei etwa 120 Millionen DM ein- pendeln wird. Demgegenüber werden die Kosten des seit Jahren nicht mehr angehobenen Gebührenspiegels für die Wirtschaft und für die privaten Haushalte um etwa 10 bis 15 Prozent steigen. Dies ist eine maßvolle Anhebung, die insbesondere die besonders schwierige Situation derjeni- gen Menschen berücksichtigt, die von den Maßnahmen der Gerichtsvollzieher betroffen sind. Aber auch diejeni- gen Gläubiger, die in Vorleistung treten müssen, werden nicht über Gebühr belastet. Den Gerichtsvollziehern ver- bleibt in aller Regel die Erstattung der baren Kosten. Hier haben wir nach intensiven Gesprächen mit den Gerichts- vollziehern ebenfalls eine gute und vernünftige Regelung gefunden. Insgesamt möchte ich einige ganz wenige Punkte he- rausnehmen, die letztlich von Bedeutung sein werden. So soll künftig die Beglaubigung eines Schriftstückes, die dem Gerichtsvollzieher Zeit und Mühe kostet, gebühren- pflichtig sein und erstattungsfähig. Bei den Wegekosten für die Gerichtsvollzieher haben wir das System verein- facht und gehen von der bisherigen Wegekostenpauschale ab auf neue Pauschalen, die sich dann allerdings nach der Luftlinie vom Dienstort aus berechnen. Hierbei haben wir durchaus berücksichtigt, dass Energiekosten und Kfz- Haltung für die Gerichtsvollzieher teurer geworden sind. Die Gebühr für eine Pfändung wird maßvoll angeho- ben, ebenso die Gebühr für die Abnahme der eidesstattli- chen Versicherung. Wir haben dabei darauf geachtet, dass es den Gläubigern weiterhin möglich sein soll, den so ge- nannten Kombi-Auftrag zu stellen. Das bedeutet, dass es für den Gläubiger – und damit letztlich auch für den Schuldner – immer günstiger ist, wenn er mit dem Antrag auf Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen auch zugleich für den Fall, dass Vermögen nicht vorhan- den ist, die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung beantragen kann. Wir erreichen hiermit, dass den Ländern in ihren Jus- tizhaushalten zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen. Nun erwarten wir allerdings von den Ländern, dass diese zusätzlichen Mittel nicht in den allgemeinen Finanztopf geworfen werden, sondern tatsächlich zur Stärkung der Justiz dienen: für mehr Richter, für mehr Rechtspfleger, aber auch – darüber reden wir ja heute – für die Einstel- lung von mehr Gerichtsvollziehern und für eine Neuord- nung der Ausbildung der Gerichtsvollzieher. Wir alle wissen, dass das schönste Urteil nichts nützt, wenn man nicht durch staatliche Hilfe, durch staatliche Zwangsmaßnahmen, den Anspruch aus dem Urteil ver- wirklichen kann. Dies geschieht durch die Inanspruch- nahme von Gerichtsvollziehern. Hier brauchen wir in ei- ner Zeit; die durch Globalisierung und Modernisierung an alle staatlichen Organe immer neue Herausforderungen stellt, eben bestens motivierte und bestens ausgebildete Gerichtsvollzieher. Wir sind überzeugt, wir haben mit diesem Gesetz einen ersten in die richtige Richtung wei- senden Schritt getan. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Ge- richtsvollzieherkostenrechts, der durch die Umstellung auf Euro notwendig wurde, ist zum Anlass genommen worden, eine Reihe von anderen Bestimmungen zu än- dern, die der Vereinfachung bei der Abwicklung dienen sollen. Die Einführung von Pauschalen, die nicht unbedingt vonseiten der Gerichtsvollzieher gewünscht war, gibt ih- nen auf Dauer mehr Zeit, um ihre eigentlichen Aufgaben durchführen zu können. Dabei sei daran gedacht, dass die Aufgabe der Gerichtsvollzieher ein außerordentlich wich- tiger Dienst im Auftrag der Justiz ist, weil ohne sie der Vollzug vieler gerichtlicher Beschlüsse und Urteile nicht möglich wäre. Nachdem einige Änderungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung durch die Berichterstatter vorge- nommen wurden – nicht zuletzt auch auf Anregungen der Vertreter der Gerichtsvollzieher –, konnte die CDU/CSU- Fraktion diesem Gesetz zustimmen, auch wenn noch die eine oder andere Forderung der Gerichtsvollzieher ge- rechtfertig gewesen wäre und von der CDU/CSU gerne erfüllt worden wäre. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 200013878 (C) (D) (A) (B) Alles in allem zeigt aber das Gesetz die Anerkennung des wichtigen Berufes des Gerichtsvollziehers, der auch in seiner Selbstständigkeit gestärkt wurde. Mit den Veränderungen einzelner Gebühren konnte im Wesentlichen auch die Sorge der Gerichtsvollzieher ge- nommen werden, durch das neue Gesetz Einbußen zu er- leiden. Unter anderem wurde die Beglaubigung eines Schriftstückes gebührenpflichtig, der Grundbetrag für die Pfändung wurde erhöht, ebenso die Abnahme der Eides- stattlichen Versicherung, und zwar um rund 10 DM. Dies gleicht den Nachteil aus, für eine vergebliche Abnahme keine Gebühr zu erhalten. Die Verdoppelung der Gebühr bei der Entgegennahme einer Zahlung ist ebenso wie die Erhöhung der Gebühren für nicht erledigte Amtshandlun- gen sachgerecht. Auch die Anhebung der Pauschale für sonstige bare Auslagen ist sachgerecht. Die ungern gesehene Entfer- nungspauschale nach Luftlinie stellt sich im Nachhinein sicher als eine gute Lösung für den Gerichtsvollzieher dar, weil er nicht mehr pro Auftrag die gefahrenen Kilometer nachweisen und abrechnen muss, sondern unabhängig von der Zahl der Aufträge, die er auf einer Wegstrecke er- ledigt, die Pauschale jeweils berechnen kann. Der Wunsch der CDU/CSU-Fraktion, dabei ein höheres Kilometergeld anzuwenden, ließ sich nicht durchsetzen. Alles in allem hat sich aber die Regierungskoalition in den Gesprächen kom- promissbereit gezeigt, sodass die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag der jetzt vorliegenden Fassung zustimmt. Die CDU/CSU-Fraktion stimmt auch dem Gesetz zur Umstellung des Kostenrechts und der Steuerberaterge- bührenverordnung auf Euro zu, weil hier vom Grundsatz her nur eine Umstellung von DM auf Euro durchgeführt wird. Dabei mag die eine oder andere Gebühr etwas ge- ringer ausfallen; der Bundesregierung ist jedoch zuzu- stimmen, dass dies bei anderen Gebühren ausgeglichen wurde. So ist nicht von geringeren Einnahmen der Steuerbera- ter auszugehen. Richtigerweise wurden runde Euro-Be- träge eingesetzt, um nicht in den Centbereich zu kommen. Die CDU/CSU-Fraktion stimmt daher diesem Gesetz zu. Helmut Wilhelm (Amberg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das Gesetz zur Neuordnung des Gerichtsvollzie- herkostenrechts ist ein wesentlicher Schritt zur Moderni- sierung und Vereinfachung des Kostenrechts. Der wichtigste Punkt ist die Umstellung vom Wertge- bührensystem auf ein Festgebührensystem. Dies bedeutet eine völlige Neustrukturierung der Gerichtsvollzieher- kosten. Bisher hing die Höhe der Gebühren davon ab, wie hoch der Wert der zu pfändenden Forderung war. In Zu- kunft wird die Art der vorgenommenen Maßnahmen die Gebührenhöhe bestimmen. Hierdurch wird die Gebüh- renberechnung wesentlich vereinfacht. Des Weiteren werden Auslagentatbestände durch Pau- schalen ersetzt. Auch dies führt zu einer wesentlichen Ver- einfachung. Gebührentatbestände, die in der Praxis keine Rolle spielen oder nur zu sehr geringfügigen Einnahmen führen, werden aufgehoben. Diese Neuregelungen werden die wichtige Arbeit der Gerichtsvollzieher von überflüssigem „Papierkram“ ent- lasten. Sie bringen darüber hinaus eine wesentliche Ent- lastung der Gerichte von der umfangreichen Kostenrecht- sprechung mit sich. Es ist ökonomischer Unsinn, wenn die Gerichte sich mit Fällen befassen müssen, die erst durch die Inanspruchnahme der Gerichte entstanden sind. Diese Form der „Selbstbefassung“ wird mit dem neuen Gerichtsvollzieherkostenrecht künftig seltener werden. So werden die Kosten der Justiz vermindert, ohne dass der Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger verkürzt wird. Im Gesetzgebungsverfahren ist es gelungen, mehrere Gebührentatbestände anzupassen, die von den Gerichts- vollziehern – zu Recht! – als ungerecht empfunden wur- den. So wurde unter anderem die Hebegebühr für die Ent- gegennahme einer Zahlung von zunächst nur 2,93 DM auf 5,87 DM erhöht und nun auch für Beglaubigungen eine Gebühr vorgesehen. Die neuen Festgebühren wurden so bestimmt, dass für die Länder Mehreinnahmen von circa 10 bis 15 Prozent zu erwarten sind. Diese Erhöhung ist wichtig, da die Ge- richtsvollzieherkosten seit 1994 gleich geblieben sind. Daneben soll heute das Gesetz zur Umstellung des Kos- tenrechts und der Steuerberatergebührenverordnung auf Euro beschlossen werden. Mit dieser rechtzeitigen Um- stellung des Kostenrechts auf Euro sorgen wir dafür, dass der Justiz durch die Euro-Umstellung kein zusätzlicher Aufwand durch umständliche Berechnungen entsteht. Wenn diese beiden Gesetze heute beschlossen werden, ist dies ein wesentlicher Schritt im Rahmen der umfas- senden Kostenstrukturreform, die von der Koalition in Angriff genommen wurde. Rainer Funke (F.D.P.): Ich möchte auf das Gesetz zur Umstellung des Kostenrechts und der Steuerberaterge- bührenordnung auf Euro nur kurz eingehen. Grundsätz- lich können wir diesem Gesetz zustimmen. Zwar bewirkt die Umstellung, dass einzelne Gebühren niedriger sind als zuvor. Dafür wird aber in der Regel an anderer Stelle nach oben ausgeglichen. So ist eine Angleichung im Zuge der Euro-Umstellung weitgehend gewährleistet. Für das zweite Gesetz, das Gesetz zur Neuordnung des Gerichtsvollzieherkostenrechts, kann ich das leider nicht sagen. Die Verantwortung der Gerichtsvollzieher in unse- rer Rechtsordnung ist in den letzten Jahren stetig gestie- gen. Viele Aufgaben wurden den Gerichtsvollziehern übertragen. Dieser Verantwortung haben sie sich auch erfolgreich gestellt. Man denke zum Beispiel an die Ab- nahme eidesstattlicher Versicherungen. Dass hier eine ge- bührenrechtliche Anpassung versucht werden muss, ist wohl unbestreitbar und wird von uns außerordentlich be- grüßt. Insoweit ist der Neuregelung des Kostenrechts auch zuzustimmen. Jedoch sehen wir die Angleichung beim Wegegeld nur unzureichend gelöst. Die Bundesregierung billigt den Ge- richtsvollziehern bis 10 Kilometern lediglich 4,89 DM als Wegegeld zu. Die tatsächlichen Kosten pro gefahrenem Kilometer liegen aber weitaus höher. Im Zuge von Öko- steuer und dergleichen sollten doch einzelne Berufsgrup- pen wie die Gerichtsvollzieher nicht noch mehr belastet Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000 13879 (C) (D) (A) (B) werden. Die Benzinpreiskosten werden stetig höher. Laut Bericht des ADAC vom November diesen Jahres ist der durchschnittliche Tankstellenpreis für Superbenzin vom Januar bis zum September um ein Drittel gestiegen. Der maßgebliche Grund ist die Ökosteuer, die gar keine ist. Daneben sind natürlich auch die Betriebskosten höher ge- worden. Insgesamt ist bei Fahrten bis zu 10 Kilometern die doppelte Höhe der Kosten zu veranschlagen, als es die Bundesregierung getan hat. Daneben kann auch nicht einleuchten, warum bei der Berechnung der Entfernung innerhalb der Gemeinde des Amtssitzes des Gerichtsvollziehers nach der Luftlinie kal- kuliert wird. Man sollte doch auch hier eine Berechnung anstellen, die auf der Grundlage nach dem kürzesten be- fahrbaren Weg zur jeweiligen Ortsmitte basiert, wie die- ses bisher auch der Fall war. Es muss doch allen klar sein, dass maßgebliches Krite- rium nur die tatsächlichen Auslagen eines Gerichtsvoll- ziehers sein können. Nicht nur aus Gründen der Transpa- renz sollte das selbstverständlich sein. Dem Bürger sollte es ersichtlich sein, welche Gebühr für welche Tätigkeit gezahlt wird. Lediglich Pauschalzahlungen stellen diese Transparenz nicht her. Sie dienen zwar einer schnelleren Abwicklung, nicht aber der gerechten Rückzahlung der tatsächlichen Reisekosten. Daneben möchte ich noch auf einen Effekt hinweisen, der die Notwendigkeit der Transparenz noch verdeutlicht. Es müssen doch Anreize gesetzt werden, damit der Beruf des Gerichtsvollziehers attraktiv bleibt. Welchen Anreiz hätte ein Jugendlicher denn sonst, diesen Beruf zu ergrei- fen, wenn nicht einmal die tatsächlichen Auslagen zu- rückgezahlt werden? Aus diesen Gründen werden wir dem Gesetz nicht zu- stimmen. Dr. Evelyn Kenzler (PDS ): In der ersten Lesung hatte ich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuord- nung des Gerichtsvollzieherkostenrechts begrüßt, da ich in ihm einen gelungenen Beitrag zur Rechtsvereinfa- chung und zur Verbesserung der Kostendeckungsquote sah. Bei allem Verständnis für das Anliegen der Länder, die angespannte Lage ihrer Haushalte zu entlasten, konnte ich dem Gesetzentwurf des Bundesrates nicht folgen, da er er- heblich höhere Gebühren vorsieht, die mir nicht mehr als verhältnismäßig erscheinen. Gebührenerhöhungen führen zu einer nicht unerheblichen Mehrbelastung kleiner Un- ternehmen wie natürlich auch der Bürgerinnen und Bür- ger. Nach einem sehr vernünftigen Berichterstatterge- spräch, in dem in Ruhe und Ausführlichkeit mit den Gerichtsvollziehern und dem Vertreter des BMJ noch ein- mal gesprochen werden konnte, haben wir jetzt allerdings im Ergebnis eine neue Situation. Die Vereinfachung des Gerichtsvollzieherkostenrechts ist geblieben, aber die Ge- bühren werden gemäß der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses kräftig erhöht. Nicht, dass ich in unser Gespräch mit dem unbeding- ten Vorsatz hineingegangen wäre, es darf an keiner Posi- tion – wie zum Beispiel der Hebegebühr oder der Ausla- genpauschale – etwas geändert werden. Werden gute Gründe vorgetragen und in der Folge adäquate Änderun- gen an einem an sich schon akzeptierten Gesetzesvor- schlag vorgenommen, dann verschließe ich mich nicht. Aber die jetzige Beschlussvorlage bedeutet im Gesamt- umfang eine Gebührenerhöhung von 20 bis 30 Prozent und nähert sich damit dem Bundesratsvorschlag an. Ich hatte einen solchen Gebührensprung bereits als un- verhältnismäßig abgelehnt. Fast an allen umstrittenen Po- sitionen wurde zugunsten der Gerichtsvollzieher nachge- bessert. Nur die vehement gewünschte Luftlinienregelung blieb auf der Strecke. Ich erinnere die Regierung an ihre Gegenäußerung zum Bundesratsvorschlag, in der es heißt, dass nicht zu- letzt „im Hinblick auf die Situation in den neuen Ländern besonderes Augenmaß bei den Gerichts- und Gerichts- vollzieherkosten zu wahren ist, insbesondere mit Rück- sicht auf die dortigen Einkommensverhältnisse und die Akzeptanz der rechtsstaatlichen Justiz“. Das hier ange- mahnte Augenmaß ist schlichtweg abhanden gekommen und die Schmerzgrenze überschritten. Ich darf noch ein- mal an die erste Lesung erinnern, in der sich nachlesbar fast alle einig waren, dass eine Erhöhung in der Größen- ordung des Bundesratsvorschlages nicht mit bürger- freundlicher Justizpolitik vereinbar sei – so ausgedrückt zum Beispiel vom Kollegen Beck. Aber auch Kollege Pick sagte wörtlich: „Ich sehe aber nicht, wie wir dem Bürger die ... Verteuerung des Rechtsschutzes um rund 25 Prozent vermitteln wollen.“ Vor dem Problem stehen Sie nun aber. Die Gebührenerhöhungen werden die klei- nen Unternehmen sowie die sozial schwächeren Bürge- rinnen und Bürger sowohl als Schuldner wie auch als Gläubiger bei erfolgloser Zwangsvollstreckung am här- testen treffen. Ich bitte abschließend, meine Ablehnung zu den vor- gesehenen Gebührenerhöhungen nicht als eine Missach- tung der Arbeit der Gerichtsvollzieher zu verstehen. Aus meiner eigenen anwaltlichen Tätigkeit weiß ich durchaus um die Mühen und Tücken dieses Berufes. Haben Sie bitte aber auch Verständnis dafür, dass meine Abwägung im Interesse der von der Arbeit Betroffenen nur so ausfal- len konnte wie vorgetragen. Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister der Justiz: Heute stehen zwei kostenrechtliche Gesetze zur abschließenden Beratung an. Ich darf zu- nächst den Mitgliedern des Rechtsausschusses, insbeson- dere den Berichterstattern, danken, dass beide Entwürfe so zügig beraten worden sind und bereits knapp zwei Mo- nate nach der ersten Lesung zur abschließenden Beratung anstehen. Lassen Sie mich mit dem Regierungsentwurf eines Ge- setzes zur Umstellung des Kostenrechts und der Steuer- beratergebührenverordnung auf Euro beginnen. Mit die- sem Entwurf soll der Euro zum 1. Januar 2002 in allen Kostengesetzen und in der Steuerberatergebührenverord- nung eingeführt werden. Die in Euro ausgedrückten Ge- bühren sollen auch nach Glättung der Beträge nicht mehr als unbedingt nötig vom DM-Wert abweichen. Der Bun- desrat hat keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben. Der Rechtsausschuss empfiehlt einstimmig den Entwurf mit wenigen Änderungen zu beschließen. Einer Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 200013880 (C) (D) (A) (B) Verabschiedung des Gesetzentwurfs dürfte damit nichts im Wege stehen. Der zweite Entwurf, der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gerichtsvollzieherkostenrechts, liegt so- wohl im Interesse der Länder als auch der Gerichtsvoll- zieher. Wesentlicher Zweck des Entwurfs ist es, das geltende Recht zu vereinfachen. Daneben sollen die Ein- nahmen der Landesjustizverwaltungen erhöht werden, um den Kostendeckungsgrad in diesem Bereich zu ver- bessern. Der Regierungsentwurf hatte ein Erhöhungsvolumen von 10 bis 15 Prozent vorgesehen. Der Rechtsausschuss schlägt an einigen Stellen eine Erhöhung der von der Bun- desregierung vorgeschlagenen Gebühren und des Min- destbetrages der Auslagenpauschale vor. Das Erhöhungs- volumen steigt dadurch auf 20 bis 30 Prozent. Damit kommt der Rechtsausschuss der Forderung des Bundes- rates nach einer weiteren Verbesserung des Kostende- ckungsgrades weit entgegen. Die Länder können mit Mehreinnahmen von mehr als 100 Millionen DM rech- nen. Mit der heute zu beratenden strukturellen Neuordnung des Gerichtsvollzieherkostenrechts werden zu einem großen Teil die von einer von der Justizministerkonferenz eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge umgesetzt. Die Justiz soll von unnötiger Arbeit entlastet werden. Dies war schon immer ein besonderes Anliegen der Bun- desregierung. Es ist ja allgemein bekannt, dass gerade die Gerichtsvollzieher, insbesondere die Gerichtsvollzieher in den neuen Ländern, erheblich überlastet sind. Ein leich- ter anwendbares Kostenrecht soll ihnen ihre wahrlich nicht einfache Arbeit spürbar erleichtern. Auch die Gläu- biger und die Schuldner werden davon profitieren, denn auch sie werden die Abrechnungen besser verstehen. Eine sowohl für Gläubiger als auch für Schuldner be- deutsame Neuerung ist die Kostenregelung bei der Ein- ziehung von Raten durch den Gerichtsvollzieher. Der Schuldner, der sich ernsthaft um die Begleichung seiner Schulden bemüht und Raten an den Gerichtsvollzieher zahlt, soll hierfür nicht mit hohen Kosten belastet werden. Anders der bequeme Schuldner, der Raten vom Gerichts- vollzieher persönlich einziehen lässt: Er soll für die von ihm verursachten, nicht unerheblichen Kosten geradeste- hen. Die für die Einziehung einer Rate anfallende Hebege- bühr soll nach der Beschlussempfehlung des Rechtsaus- schusses doppelt so hoch sein, wie noch im Regierungs- entwurf vorgesehen. Der nunmehr vorgesehene Betrag von knapp 6 DM je Rate kommt einer Kostendeckung bei den Gerichtsvollziehern zweifellos näher. Im Hinblick auf die Belastung des Schuldners ist die Höhe der Gebühr ins- besondere deshalb noch vertretbar, weil es ihm unbe- nommen bleibt, unmittelbar an seinen Gläubiger zu zah- len. Die Kosten für die Abnahme der eidesstattlichen Ver- sicherung sollen eindeutig und einfach geregelt werden. Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses sieht eine Festgebühr von knapp 60 DM vor, durch die auch die Schreibauslagen für die Abschrift des Vermögensver- zeichnisses abgegolten sein sollen. Lediglich die Ausla- gen für die Zustellung der Ladung kommen gegebenen- falls noch hinzu. Gleichzeitig sollen die Gebühren für die Erteilung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses durch das Vollstreckungsgericht und für die Einsicht in das Vermögensverzeichnis von 40 DM auf 20 DM er- mäßigt werden. Im Ergebnis führt der Entwurf, so wie ihn der Rechts- ausschuss nunmehr vorschlägt, zu einer für alle Beteilig- ten ausgewogenen Regelung. Anlage 25 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrages: Ende der doppelten Benachteiligung für die Rechtsanwälte in den neuen Ländern (Tagesordnungspunkt 27) Alfred Hartenbach (SPD): Für den Antrag der Frak- tion der F.D.P. würde ich große Sympathie aufbringen können, wenn die Überschrift lauten würde: „Ende der Benachteiligung für die arbeitende Bevölkerung in den neuen Ländern!“ Dazu kann sich aber die F.D.P. nicht aufraffen. Sie macht hier erneut einen Kotau vor einer kleinen Klientel, die ihrer Partei eher zugeneigt ist als anderen Parteien. Sie macht diesen Kotau nun schon zum zweiten Mal binnen kürzester Zeit, nachdem wir vor ziemlich genau einem Jahr im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Le- sung den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Pa- tentanwälte beschlossen haben. Dabei verkennt die F.D.P. offensichtlich ganz bewusst, dass sie hier nur einigen we- nigen „gleiche Rechte“ mit Kolleginnen und Kollegen in den alten Bundesländern verschaffen will. Es war doch gerade die Koalition aus CDU/CSU und F.D.P., die nach Schaffung der deutschen Einheit ganz bewusst wirtschaftliche Ungleichheiten gewollt hat und eine Annäherung der Löhne und Gehälter in den neuen Ländern auf das so genannte Westniveau mit einer lang- fristig wirkenden Gesetzgebung gar nicht gewollt hat. Es wird daher das Geheimnis – oder ist es gar keines – der F.D.P. bleiben, warum nun von allen ausgerechnet die Rechtsanwälte hinsichtlich der Gebührenordnung an das sogenannte Westniveau angeglichen werden sollen. Weder im öffentlichen Dienst noch in der freien Wirtschaft und auch nicht bei Freiberuflern ist dies bisher der Fall. Wir würden daher eine einzige Berufsgruppe bevorteilen. Natürlich ist auch uns bewusst, dass es auf Dauer nicht geht, diese unterschiedlichen Margen beizubehalten. Wir meinen aber: Wenn angeglichen wird, dann muss dies insgesamt und für alle Berufsgruppen gleichermaßen ge- schehen. Wenn wir über die Gebührensätze der Rechtsan- wälte reden, dann müssen wir auch wissen, dass ja dieje- nigen, die die Gebührensätze zu bezahlen haben, nämlich die Mandanten, in aller Regel ebenfalls mit weniger Geld Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000 13881 (C) (D) (A) (B) leben müssen als die Menschen in den alten Bundeslän- dern. Es ist nicht zu vergleichen mit den Honoraren der Architekten. Besonders pikant ist natürlich die Begründung des Antrages der F.D.P. in einigen Punkten. Ich greife nur einen einzigen heraus und zitiere: „Die Gebührener- mäßigung war von Anfang an verfassungsrechtlich be- denklich.“ Dieser Satz sagt alles über den Inhalt des An- trags und seine Verfasser. Die F.D.P. tut hier gerade so, als ob es sie in voroppositioneller Zeit überhaupt nicht ge- geben habe.Dassmag ja stimmen, denn gerade in der Jus- tizpolitik haben F.D.P.-Minister und F.D.P.-Staatsse- kretäre eigentlich keine Spuren hinterlassen, sieht man einmal davon ab, dass FrauLeutheusser-Schnarrenberger wegen eines parteiinternen Disputes zurückgetreten ist. Dies zeigt aber auch die Verlogenheit dieses Antrages. Die F.D.P. war es doch gerade, die in der Justizpolitik eine solche verfassungsrechtlich bedenkliche Gebühre- nordnung hätte verhindern können und verhindern müs- sen. Nein, so kann man Justizpolitik nicht machen: indem man die eigenen Versäumnisse, Fehler und Unzuläng- lichkeiten schlicht ausblendet und nun so tun will, als sei man der Hüter und Retter des Verfassungsstaates. Wir werden diesen Antrag der Diskontinuität zuführen. Dr. Evelyn Kenzler (PDS): Sie werden sich gewiss nicht wundern, wenn eine Rechtsanwältin aus Ost- deutschland einen Antrag begrüßt, der die Aufhebung der gebührenrechtlichen Benachteiligung für ihre Berufs- gruppe in diesen Ländern fordert. Wie die Kollegen von der F.D.P. völlig zutreffend feststellen, haben die Anwälte in den neuen Bundesländern auch ohne Gebührenab- schlag im Durchschnitt deutlich geringere Einkommen als ihre Westkollegen. Nach zehn Jahren deutscher Einheit ist es für die Ab- schaffung des 10-prozentigen Gebührenabschlags bei Rechtsanwälten der neuen Bundesländer höchste Zeit. Nach zehn Jahren sollte es überhaupt keine „Ostab- schläge“ mehr geben wie sie im öffentlichen Dienst oder aber auch bei bestimmten Berufsgruppen wie den Notaren, den Ärzten und Zahnärzten – bei Privatversicherten –, den Steuerberatern und Gerichtsvollziehern weiterhin beste- hen. Die Verhältnisse haben sich in unserem Lande so weit angeglichen, dass diese Ungleichheiten nicht mehr ernst- haft zu vermitteln sind. In Kenntnis des F.D.P.-Antrages hat die PDS auf einen eigenen Antrag zur Abschaffung des Gebührenabschlags verzichtet. Wir hätten ihn nicht besser – allenfalls breiter hinsichtlich des Kreises der von Abschlägen und sonsti- gen Kürzungen Betroffenen – formulieren können. In die- ser Richtung werden wir weitere parlamentarische Initia- tiven prüfen. Ich habe bei verschiedenen Gelegenheiten – auch im Plenum – die Beseitigung dieser nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung angemahnt. Nach wie vor ist mir un- verständlich, warum nicht spätestens bei der „Neuord- nung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patent- anwälte“ dieser Gebührenabschlag abgeschafft wurde. Gleiche Gebühren bedeuten für die Recht suchenden Mandanten in den neuen Bundesländern höhere Kosten. Daran führt kein Weg vorbei, wenn man die Angleichung will. Dieser Weg ist jedoch vertretbar, weil die Prozess- kostenhilfe auch weiterhin die sozial schwachen Bürge- rinnen und Bürger vor zu starken Belastungen durch Ver- fahrenskosten schützt. Und ich bitte die Skeptiker auch zu bedenken, dass die Einkommenssituation der Rechtsan- wälte – vor allem in den neuen Bundesländern – nicht be- sonders privilegiert ist. Rechtsanwalt zu sein heißt für die meisten nicht auch zugleich Großverdiener zu sein und gerade auch für ostdeutsche Anwälte schon gar nicht Lizenz zum Gelddrucken zu haben. Die Frage, über die wir hier letztlich zu entscheiden ha- ben, ist die, wie lange wir es zehn Jahre nach der deut- schen Wiedervereinigung noch vertreten können, Ange- hörige einer bestimmten Berufsgruppe bei gleicher Arbeit, Qualifikation und Kostenbelastung beim Einkom- men weiterhin nur deshalb ungleich zu behandeln, weil sie sich in Ostdeutschland niedergelassen haben. Dr. Eckhard Pick, Parl. Staatsektretär beim Bun- desminister der Justiz: Der Antrag der F.D.P. greift eine Forderung auf, die insbesondere von den Anwaltsver- bänden schon seit einiger Zeit und mit immer größerem Nachdruck erhoben wird. Ich habe für die Forderung nach einer Aufhebung des 10-prozentigen Abschlags auf Anwaltsgebühren großes Verständnis. Zehn Jahre nach der Herstellung der Einheit wird es immer schwieriger, den Betroffenen die Notwendigkeit des Abschlags zu erklären. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, die in dem Antrag der F.D.P.-Fraktion zum Ausdruck gebracht wird, dass Trennendes zwischen den alten und neuen Bundesländern aufgehoben wer- den sollte. Eine möglichst baldige vollständige Rechts- angleichung ist ein wichtiges rechtpolitisches Ziel der Bundesregierung. Gleichwohl ist eine Aufhebung des Abschlags durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz derzeit noch nicht möglich. Die Verordnungsermächti- gung setzt die Anpassung der wirtschaftlichen Verhält- nisse voraus. Diese Voraussetzung liegt auch zehn Jahre nach der Wiedervereinigung nicht vor. Das Einkommensniveau im Beitrittsgebiet – ein we- sentlicher Parameter für die Beurteilung der wirtschaftli- chen Verhältnisse – liegt noch deutlich unter dem im alten Bundesgebiet. So erhielten die Arbeiter im produzieren- den Gewerbe in den neuen Ländern und Berlin-Ost 1999 75,6 Prozent des Entgelts ihrer Kolleginnen und Kollegen im früheren Bundesgebiet und die Angestellten 74,4 Pro- zent. Aber auch eine etwaige Gesetzesinitiative der Bundes- regierung scheidet im Moment aus. Eine solche kommt nur mit der Zustimmung der neuen Länder in Betracht. Diese Zustimmung will die Mehrheit der neuen Länder derzeit noch nicht geben. Hierfür gibt es gute Gründe: Die Kosten für den Zugang zum Recht sind gerade in den neuen Ländern ein sensibles Thema. Die Bürger würden es nur schwer verstehen, dass sie trotz ihres geringeren Einkommens um 10 Prozent erhöhte Gerichts- und An- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 200013882 (C) (D) (A) (B) waltskosten bezahlen müssten. Noch weniger würden sie es verstehen, wenn das Einkommen der Rechtsanwälte auf Westniveau gebracht würde, während ihr eigenes Ein- kommen weiter deutlich hinterherhinkt. Ich meine aber, man sollte mit den neuen Ländern darüber diskutieren, ob eine stufenweise Aufhebung des Abschlags ein möglicher Weg wäre. Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Bemerkung zu den Kosten der Anwaltsbüros: Es wird zwar immer wie- der behauptet, die Kosten der Anwaltsbüros in den neuen Ländern seien genau so hoch wie in den alten Ländern. Mit dieser Behauptung habe ich allerdings meine Pro- bleme. Bisher hat mir noch niemand belegt, dass die Gehälter der Rechtsanwalts- und Notargehilfen in den neuen Ländern auch nur annähernd mit denen in den alten Ländern gleichgezogen haben. Immerhin entfallen auf die Personalkosten mehr als ein Drittel der Gesamtkosten ei- nes Anwaltsbüros. Rein rechnerisch muss sich der Auf- wand deshalb niedriger darstellen. Anlage 26 Der Bundesrat hat in seiner 757. Sitzung am 1. De- zember 2000 beschlossen, dem vom Deutschen Bundes- tag am 10. November 2000 verabschiedeten Gesetz ge- mäß Art. 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die nachfolgende Entschlie- ßung angenommen: Der Bundesrat anerkennt das Bemühen der Bundes- regierung, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung einer Dienstleistungsstatistik durch Verringe- rung der Stichprobe um ein Viertel die Kosten für die Län- der zu reduzieren. Er stellt gleichwohl fest, dass diese in seinem Be- schluss vom 14. Juli 2000 geforderte Kostenneutralität für die Länder bei Einführung einer Dienstleistungsstatistik nicht erreicht wird. Nicht Zuletzt mit Rücksicht auf ent- sprechende EU-Vorgaben sieht der Bundesrat davon ab, diesen Gesichtspunkt im Rahmen des laufenden Gesetz- gebungsverfahrens weiter zu verfolgen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die Prüfung von Entlastungsmaßnahmen im Statistik- bereich zügig voranzutreiben. Dabei ist auch der Bund in der Pflicht, selbst Entlastungsmaßnahmen zugunsten der Länder vorzulegen. Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 757. Sitzung am 1. Dezem- ber 2000 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – GesetzzurÄnderungdesGrundgesetzes(Art.12a) – Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes und anderer Vorschriften (SGÄndG) – Gesetz zur Reform der Renten wegen verminder- ter Erwerbsfähigkeit – Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsab- schläge – Gesetz zur Ergänzung des Steuersenkungsgesetzes (Steuersenkungsergänzungsgesetz – StSenErgG) – Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkos- tenzuschusses – Gesetz zur Änderung des Eigenheimzulagenge- setzes und anderer Gesetze – Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Gold- münze und die Errichtung der Stifung“ Geld und Währung“ – Gesetz zur Änderung der Grenze des Freihafens Bremen – Gesetz zur Änderung der Grenze des Freihafens Emden – Gesetz zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern – Gesetz zur Änderung des Investitionszulagen- gesetzes 1999 – Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Gesetz zur Verlängerung der Besetzungsreduk- tion bei Strafkammern – Zweites Gesetz zurÄnderung der Finanzgerichts- ordnung und anderer Gesetze (2.FKOÄndG) – Gesetz zur Beendigung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften – Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüfer- ordnungs-Änderungsgesetz – WPOÄ(G) – Gesetz zu dem Abkommen vom 7. September 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steu- ern und Einkommen und vom Vermögen. – Gesetz zur Einführung einer Dienstleistungssta- tistik und zur Änderung statistischer Rechtsvor- schriften Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat fol- gende Entschließung gefasst: – Gesetz über das Verbot des Verfütterns, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel Ferner hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtli- che Entschließung gefasst. Der Bundesrat stellt mit großem Bedauern fest, dass die Bundesregierung in dem Gesetz keine Regelungen zur Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen vorgesehen hat. Er fordert daher nachdrücklich, dass sich der Bund und die EU maßgeblich an den Kosten, die durch das Füt- terungsverbot von Tiermehl entstehen, beteiligt. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000 13883 (C) (D) (A) (B) Der Bundesrat teilt die in der Begründung zum Ge- setzentwurf dargelegte Auffassung, dass infolge des Ver- bots der Tiermehlverfütterung für die öffentlichen Haus- halte dauerhaft ganz erhebliche Kosten anfallen werden. Überdies werden auf die Landwirtschaft insgesamt und die sonstigen betroffenen Branchen hohe Kostenbe- lastungen und Ertragsausfälle -zukommen, die zu vielfa- chen Existenzgefährdungen führen dürften. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, sehr kurzfristig und in Zusammenarbeit mit den Ländern eine belastbare und regional differenzierte Abschätzung der insbesondere auf Landwirte, die Futtermittelindustrie, die Tierkörperbeseitigungsbetriebe, die Länder und Kommu- nen zukommenden finanziellen Auswirkungen des Ver- bots der Tiermehlverfütterung vorzunehmen. Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich an den Kosten aller Testverfahren sowie der durch das Ver- fütterungsverbot von Tiefmehlen entstehenden Kosten in wesentlichem Umfang zu beteiligen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert sicherzustellen, dass die EU maßgeblich an der Finanzie- rung aller durch die erforderlichen BSE-Tests entste- henden Kosten beteiligt wird. Ebenso erwartet der Bundesrat, dass die Bundesregie- rung und die EU-Kommission dringend die erforderli- chen Finanzmittel zur Abwehr der Existenzbedrohung betroffener landwirtschaftlicher Betriebe, für Investiti- onshilfen zugunsten der Vermarktungseinrichtungen so- wie für ein nationales Programm vertrauensbildender Marketingmaßnahmen bereitstellen. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregie- rung auf, alle Möglichkeiten der Inanspruchnahme von EU-Mitteln voll auszuschöpfen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, daß der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/2817 Nr. 2.10 Drucksache 14/2817 Nr. 2.11 Drucksache 14/3341 Nr. 2.7 Drucksache 14/3341 Nr. 2.9 Drucksache 14/3341 Nr. 2.24 Drucksache 14/3428 Nr. 2.2 Drucksache 14/3428 Nr. 2.6 Drucksache 14/3428 Nr. 2.7 Drucksache 14/4170 Nr. 2.78 Drucksache 14/4170 Nr. 2.93 Drucksache 14/4441 Nr. 1.19 Drucksache 14/4441 Nr. 1.20 Drucksache 14/4441 Nr. 1.21 Drucksuche 14/4441 Nr. 1.22 Drucksache 14/4441 Nr. 1.23 Drucksache 14/4570 Nr. 1.2 Drucksache 14/4570 Nr. 1.7 Drucksache 14/4570 Nr. 2.12 Drucksache 14/4570 Nr. 2.13 Drucksache 14/4570 Nr. 2.14 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 14/3428 Nr. 1.1 Drucksache 14/3428 Nr. 2.13 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 200013884 (C)(A) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erika Simm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sehr verehrter Herr Präsident!
    Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich kann es
    mir ersparen, hier noch rechtliche Ausführungen zu den
    Kriterien zu machen, die das Bundesverfassungsgericht
    bei der Prüfung der Frage, ob eine Partei verfassungswid-
    rig ist oder nicht, anlegt. Herr Gysi hat zum Schluss
    manch Kluges dazu gesagt. Vor allem aber Herr Bosbach
    hat diese Aspekte schon breit und zutreffend dargelegt.
    Was mich etwas wundert, ist die Volte, die er dann bei der
    Frage geschlagen hat, welche Konsequenzen aus der Er-
    kenntnis, dass die NPD eine verfassungswidrige Partei ist,
    zu ziehen sind.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Die Begründung, die er uns geliefert hat, warum sich

    die CDU/CSU trotzdem nicht dem Antrag von SPD und
    Bündnis 90/Die Grünen anschließen möchte, erschöpfte
    sich ja eigentlich darin, dass es eine klassische Aufgabe
    der Exekutive sei, einen solchen Verbotsantrag zu stel-

    len, weil Bund und Länder über ihre Verfassungsschutz-
    behörden originäre Erkenntnisse gewinnen könnten.

    Ich halte dieses Argument – verzeihen Sie – für ausge-
    sprochen schwach. Ich meine, dass damit eigentlich nicht
    mehr gesagt wird als: Das haben wir noch nie gemacht;
    deswegen machen wir es auch jetzt nicht.


    (Dr. Peter Struck [SPD]: Genau! Das alte Beamtenargument!)


    Substanziell steht nichts anderes dahinter.
    Ich bin der Meinung, dass der Deutsche Bundestag

    einen eigenen Antrag stellen sollte. Die einschlägige
    Vorschrift des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes be-
    sagt, dass antragsberechtigt der Deutsche Bundestag, der
    Bundesrat und die Bundesregierung sind. Sie sind dort in
    dieser Reihenfolge genannt. Einen Vorrang der Exekutive
    vermag ich in dieser Frage nirgendwo zu erkennen. Er
    scheint mir auch objektiv nicht gegeben.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Wir haben Materialien bekommen, und zwar in so ausrei-
    chendem Umfange, dass wir uns ein Urteil bilden können.
    Wir schauen fern, wir lesen Zeitungen und wir erleben die
    Auftritte dieser Partei. Ich denke, das, was wir wissen und
    was uns zugänglich ist, reicht dafür aus, dass wir uns ein
    eigenes Urteil bilden.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Ich hielte es für sehr gefährlich, wenn nicht auch der

    Deutsche Bundestag diesen Antrag stellte, weil eine sol-
    che Enthaltsamkeit Anlass zu Missdeutungen geben
    könnte. Wir erweckten den Eindruck, wir stünden nicht
    wirklich hinter diesem Antrag, wir seien uns unserer Sa-
    che nicht sicher und wir seien uns nicht sicher, dass wir
    ausreichende Argumente haben; mehr noch: wir würden
    uns möglicherweise von den Anträgen der Bundesregie-
    rung und des Bundesrates distanzieren. Einen solchen
    Eindruck hielte ich für äußerst schädlich. Ich bin der Mei-
    nung, die Sache gebietet es, dass alle drei Verfassungsor-
    gane gleich lautend und geschlossen diesen Antrag stel-
    len. Das halte ich für eine Notwendigkeit, um nach außen
    hin überzeugend auftreten zu können.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Nun ein Wort zu der Argumentation, die Herr
    Westerwelle für die F.D.P. vertreten hat und die wir aus
    dem Antrag der F.D.P. kennen. Die F.D.P. möchte aus an-
    geblich grundsätzlichen Erwägungen keinen Antrag
    stellen.


    (Lachen bei Abgeordneten der SPD)

    Schaut man sich die grundsätzlichen Erwägungen an, so
    handelt es sich tatsächlich um Zweckmäßigkeitsüberle-
    gungen.


    (Zuruf von der SPD: Richtig!)

    Solche Überlegungen sind zulässig und durchaus legitim.


    (Ludwig Stiegler [SPD]: Aber nicht begründet!)


    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000
    Dr. Gregor Gysi
    13800


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Auch wenn
    die Verfassungswidrigkeit einer Partei feststeht, muss we-
    der Bundestag noch Bundesrat noch Bundesregierung ei-
    nen Verbotsantrag stellen. Ob dies geschehe oder nicht,
    liege vielmehr in ihrem pflichtgemäßen politischen Er-
    messen. Dabei können auch Zweckmäßigkeitsüberlegun-
    gen angestellt werden. Aber, Herr Westerwelle, ich beant-
    worte die von Ihnen aufgeworfenen Fragen anders: Wenn
    es sich um die Frage dreht, ob ein Parteiverbot das geeig-
    nete Mittel sei, dann stellen Sie diese Frage in einer Art
    und Weise, die unterstellt, wir wollten darüber hinaus
    nichts tun. Wenn Sie dies behaupten, behaupten Sie es wi-
    der besseres Wissen. Denn wir haben – das wissen Sie
    ganz genau; ich glaube sogar, noch vor Ihnen – einen um-
    fassenden Antrag zur Bekämpfung des Rechtsextremis-
    mus eingebracht.


    (Dr. Peter Struck [SPD]: Richtig!)

    Inzwischen haben dies alle Parteien dieses Hauses getan.
    Wir haben uns vorgenommen, über diese Anträge zu dis-
    kutieren, sie zu beraten, zu versuchen, eine gemeinsame
    Entschließung zu finden und ein gemeinsames
    Maßnahmepaket zu schnüren. Ich halte es für erstrebens-
    wert, dies zu tun, um deutlich zu machen, dass alle Par-
    teien dieses Hauses den Rechtsextremismus an der Wur-
    zel bekämpfen und nicht nur die NPD verbieten wollen.
    So viel dazu.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Dann befürchten Sie, dass im Falle eines Verbotes der
    NPD deren Mitglieder zu anderen rechtsextremen Grup-
    pierungen abwandern würden und dies zu einer Vereini-
    gung der rechten Gruppierungen und Parteien führen
    würde. – Herr Westerwelle, umgekehrt wird ein Schuh da-
    raus! Es ist doch zurzeit die NPD, der es gelungen ist, eine
    Vielzahl von rechtsextremen Strömungen und Gruppie-
    rungen in sich zu vereinigen und ihnen ein ideologisches
    Dach und eine politische Heimat zu bieten. Deshalb denke
    ich, dass wir, wenn wir die NPD verbieten, wenn wir ihre
    Strukturen durch das Verbot und die nachfolgende Auflö-
    sung zerschlagen, das rechte Lager schwächen, statt es zu
    stärken.


    (Beifall bei der SPD)

    Auch aus diesem Grunde halte ich das Verbot der NPD für
    geboten. Denn es macht – es ist schon gesagt worden – ge-
    rade den Unterschied zwischen der NPD und anderen
    rechtsextremen Parteien aus, dass sie eine relativ or-
    ganisationsstarke Partei ist, die über eine stabile Mitglie-
    derschaft und auch ausreichende Finanzen verfügt, um
    Aktionen tatsächlich durchziehen zu können.

    Dann argumentieren Sie, die Wahlergebnisse der
    NPD seien schlecht und zeigten ihre politische Bedeu-
    tungslosigkeit, sodass sie keine Gefahr für die Demokra-
    tie bedeute. – Dazu sage ich: Gott sei Dank ist es so! Gott
    sei Dank sind wir eine wehrhafte, stabile Demokratie und
    brauchen wegen der NPD keine unmittelbaren Befürch-
    tungen zu haben. Aber die Wahlergebnisse bei den Land-
    tagswahlen 1998 in Mecklenburg-Vorpommern, 1999 in
    Sachsen und heuer in Schleswig-Holstein haben immer-
    hin ausgereicht, die NPD wieder in den Genuss staat-

    licher Parteienfinanzierung kommen zu lassen, zuletzt
    – es ist schon gesagt worden – 1,16 Millionen DM für
    1999.

    Was bedeutet das? Wir alimentieren aus staatlichen
    Mitteln eine als verfassungswidrig erkannte und von uns
    so eingeschätzte Partei. Wir finanzieren deren ekelhafte,
    widerliche, aggressive Auftritte aus Steuergeldern mit.
    Ich bin der Meinung, wir können der großen Mehrzahl un-
    serer Bürger, die mit dieser Partei nichts am Hut haben,
    aber brav ihre Steuern zahlen, nicht zumuten, dass wir als
    demokratisch strukturierter Staat die Aktionen der NPD
    weiterhin mit finanzieren.


    (Beifall bei der SPD und der PDS sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Was mir zudem große Sorge macht, ist die Tatsache,
    dass die NPD es versteht, zumindest in einem bestimmten
    Spektrum der Jugend – diese Jugendlichen sind Leute aus
    der Skinheadszene, junge Neonazis – für sich zu werben
    und diese Jugendlichen zu gewinnen. Sie rühmt sich, dass
    das durchschnittliche Beitrittsalter der Neumitglieder
    mittlerweile auf etwa 25 Jahre gesunken sei. Sie bietet
    diesen Jugendlichen, die in unserer Gesellschaft sonst
    eher eine Außenseiterrolle einnehmen, eine politische
    Heimat, Anerkennung und die ideologische Rechtferti-
    gung ihres menschenverachtenden, gemeinschaftsfeindli-
    chen Verhaltens. Das können wir doch nicht weiterhin zu-
    lassen!


    (Beifall bei der SPD)

    Natürlich bedarf es, um diese Jugendlichen aus ihrer
    Szene herauszuholen und Verhaltensweisen zu ändern, ei-
    ner Vielzahl von Maßnahmen im sozialen Bereich und im
    Bildungsbereich, internationaler Begegnungsmöglichkei-
    ten und natürlich auch konsequenter Strafverfolgungs-
    maßnahmen.

    Das alles enthalten unsere Anträge, die wir bereits ein-
    gebracht haben, enthält auch Ihr Antrag.

    Aber daneben bedarf es in meinen Augen des Verbotes
    der NPD, die diese Jugendlichen gezielt für sich und ihre
    politischen Zwecke instrumentalisiert und in ihren Ver-
    haltensweisen bestärkt. Ich bin der Meinung, wir müssen
    beides tun: die NPD verbieten bzw. einen Antrag auf ein
    Verbot stellen, auch als Deutscher Bundestag, und ein Pa-
    ket vielfältiger Maßnahmen schnüren, um Rechtsextre-
    mismus und rechtsextremistisch motivierte Gewalt an der
    Wurzel zu bekämpfen.

    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nun hat der Kollege
Wolfgang Zeitlmann, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Zeitlmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident!
    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die Union
    hat sich die Frage eines Verbotsverfahrens und eines ei-
    genen Antrags in dieser Richtung bzw. der Zustimmung

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 141. Sitzung. Berlin, Freitag, den 8. Dezember 2000
    Erika Simm

    13801


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    zu einem solchen Antrag mit Sicherheit nicht leicht ge-
    macht. In dieser Debatte ist, glaube ich, deutlich gewor-
    den: Niemand in diesem Saal hält die NPD in ihrer
    derzeitigen Verfassung für eine mit dem Grundgesetz
    übereinstimmende Partei. Jeder hier erklärt, die NPD
    wolle die Werteordnung des Grundgesetzes beseitigen,
    und zwar in aggressiv-kämpferischer Haltung.

    Es ist allerdings eine ganz andere Frage, ob man des-
    halb gleich einen Verbotsantrag stellen muss. Jeder der
    Vorredner hat klar zwischen der Prüfung der Situation die-
    ser Partei und der Prüfung der Frage, ob ein Verbotsver-
    fahren verhältnismäßig und im Sinne der politischen Aus-
    einandersetzung sinnvoll wäre, unterschieden. Aber eines
    wird man nicht bestreiten können: Die Zahl der Antrag-
    steller beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
    macht die NPD mit Sicherheit nicht verfassungsfeindli-
    cher. Ob zwei oder drei Verfassungsorgane einen Ver-
    botsantrag stellen, hat – mit Sicherheit wird hier niemand
    das Gegenteil behaupten – keinen Einfluss auf den Aus-
    gang des Verfahrens. Ein eigener Antrag des Bundestages
    ist in vorangegangenen Verfahren nie gestellt worden.

    Jetzt kann man natürlich sagen, das Grundgesetz teile
    allen dreien die Kompetenz zu, einen Verbotsantrag zu
    stellen.


    (Zuruf von der SPD: Zuallererst dem Parlament!)


    Ihr Bundeskanzler hat im Sommer zunächst erklärt, er
    gehe nur nach Karlsruhe, wenn das alle Verfassungs-
    organe tun. Ich fühle mich aber vorbelastet, wenn mir ge-
    genüber öffentlich Erwartungen geäußert werden, bevor
    wir diskutieren und Unterlagen einsehen können.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Ich finde, das ist kein guter Umgang mit einem Parlament;
    und es gab ja in den Parteien, die jetzt zur Koalition
    gehören, ähnliche Bedenken. Herr Westerwelle und Herr
    Bosbach haben mit deutlichen Zitaten darauf hingewie-
    sen.

    Von Mallorca aus hat der Kanzler dann angerufen und
    gesagt, die NPD werde bekämpft. Damit hieß es für die
    Truppe: Kehrt, marsch, marsch!


    (Dr. Peter Struck [SPD]: Ach Quatsch! Was für ein Stuss!)


    Vier Wochen später gab es die Erklärung, man prüfe die
    Verbotsfrage durch einen Arbeitsstab. Weitere vier Wo-
    chen später war klar: Die, die Bedenken hatten, mussten
    widerrufen. So kam es zu diesem Verfahren.

    Ich wiederhole: Ich halte einen Verbotsantrag bei Ge-
    richt für richtig, und deswegen haben wir uns zu einer Zu-
    stimmung zu dem laufenden Verbotsverfahren durchge-
    rungen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Aber ich stelle oder unterstütze – da bitte ich wirklich um
    Verständnis – einen eigenen Verbotsantrag des Parlaments
    nur, wenn ich im Vollbesitz aller Unterlagen bin. Solange
    mir die Exekutive in zig Erklärungen sagt, es gebe fünf-

    zig Seiten zusätzliches Material, und wenn ich das kennen
    würde, hätte ich eine klarere Sicht,


    (Dr. Peter Struck [SPD]: Warum schauen Sie es sich dann nicht an?)


    und zusätzlich gebe es Abhörprotokolle, die ich nicht
    kenne, deren Kenntnis zu einer noch deutlicheren Mei-
    nung führen würde, sage ich Ihnen:


    (Dr. Peter Struck [SPD]: Das konnten Sie sich doch alles anschauen! Das gibt es doch gar nicht, was Sie hier erzählen!)


    So kann man mit dem Verfassungsorgan Parlament nicht
    umgehen.

    Dennoch halte ich in diesem Fall die Zustimmung zu
    einem Antrag durchaus für vertretbar.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der SPD: Es reicht doch, was Sie haben!)


    Aber natürlich ist es eigentlich Sache der Exekutive, ei-
    nen Antrag zu stellen und diesen bei Gericht zu vertreten,
    wenn sie mehr Unterlagen hat, als sie uns zur Verfügung
    stellt.


    (Zuruf von der SPD: Sprechen Sie mit Beckstein! Der löst das Problem!)


    Ich muss an dieser Stelle aber ganz klar sagen: Wenn
    man einen Antrag bei Gericht stellt – auch wenn das Par-
    lament das macht –, ist damit nicht automatisch als Er-
    gebnis das Verbot der Partei verbunden. Sie tun manchmal
    so, als sei ein Verbot schon klar und deutlich abzusehen.
    Ich halte das für ein Stück Missachtung des Verfassungs-
    gerichts. Wer die Prozesslage kennt, muss öffentlich da-
    rauf hinweisen, dass theoretisch durchaus die Gefahr oder
    die Chance – je nachdem, wie Sie es nehmen – besteht,
    dass diese Partei, die auch ich derzeit für verfassungswid-
    rig halte, bis zur letzten Verhandlung durch Klärungs-
    oder Reinigungsprozesse – etwa, indem sie die großen
    Idioten rausschmeißt oder sich von ihnen distanziert – ei-
    nem Verbot „entkommt“. Es gibt also „Zwischentöne“
    und ich warne davor, die Entscheidung vorzubelasten.
    Sonst heißt es eventuell hinterher – wenn es zur Feststel-
    lung der Verfassungswidrigkeit, aber nicht zu einem
    Verbot der Partei käme –, dass alle, die einen Antrag ge-
    stellt haben, eine Niederlage erlitten hätten. Dazu sage ich
    ganz deutlich: Wir wollen eine Klärung der Frage. Ge-
    richte sind aber souverän und unabhängig und werden alle
    Unterlagen prüfen. Wenn die Exekutive sagt, sie habe
    noch einiges in der Hinterhand, dann bitte schön!


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)