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ID1414020000

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    Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Heinz Riesenhuber 13599 A Wahl der Abgeordneten Reinhard Weis (Sten- dal) und Jörg Tauss als stellvertretende Mit- glieder in den Gemeinsamen Ausschuss nach Art. 53 a . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13599 B Wahl des Abgeordneten Ulrich Kelber als stellvertretendes Mitglied in den Beirat der Re- gulierungsbehörde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13599 B Wahl des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker in den Beirat gemäß § 39 Abs. 1 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes . . . . . . . . . . . . . . . 13599 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 13599 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 17 a bis h und des Tagesordnungspunktes 26 . . . . . . . . . 13600 B Tagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Regierungserklärung zur 6. Weltklimakonferenz – Chancen für mehr Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13600 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Marita Sehn, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion F.D.P.: Agenda für eine Initiative zum internationalen Klimaschutz (Drucksache 14/4890) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13600 C Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 13600 D Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 13602 D Monika Ganseforth SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 13605 A Birgit Homburger F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 13607 B Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13609 A Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . . 13610 D Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . . . . . . 13611 D Dr. Christian Ruck CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 13613 D Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . 13615 D Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), Horst Seehofer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Abschaffung der sektoralen Budgets in der gesetz- lichen Krankenversicherung (Druck sache 14/4604) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13617 B b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Detlef Parr, weiteren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Sicherung ei- ner angemessenen Vergütung psy- chotherapeutischer Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Kranken- versicherung (Drucksachen 14/3086, 14/4889) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13617 B c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ruth Fuchs, Dr. Ilja Seifert, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion PDS: Existenzsichernde Vergütung der psychotherapeutischen Versorgung Plenarprotokoll 14/140 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 140. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000 I n h a l t : gewährleisten (Drucksachen 14/2929, 14/4889) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13617 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Größere Vertei- lungsgerechtigkeit bei kassenärztlichen Honoraren (Drucksache 14/4891) . . . . . . 13617 C Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU . . . . . 13617 D Klaus Kirschner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13620 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU 13621 B Dr. Dieter Thomae F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 13623 B Andrea Fischer, Bundesministerin BMG . . . . 13625 A Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13628 A Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13629 D Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . . . . . . 13631 B Ulf Fink CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 13633 C Wolfgang Zöller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 13634 B Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . . . 13634 D Klaus Kirschner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 13635 B Helga Kühn-Mengel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 13637 C Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 13638 B Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 13638 D Dr. Hans Georg Faust CDU/CSU . . . . . . . . . 13640 A Tagesordnungspunkt 28: Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Bun- desdisziplinarrechts (BDiszNOG) (Drucksache 14/4659) . . . . . . . . . . . . . 13642 B b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung anderer Vorschriften (2. WehrDiszNOG) (Drucksache 14/4660) 13642 C c) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 12. April 1999 zum Schutz des Rheins (Drucksache 14/4674) . . . . . . 13642 C d) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Februar 1999 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und dem Königreich Kambodscha über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 14/4706) . . . . . . . . . . . . . 13642 C e) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. Juni 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über das Grenzurkunden- werk der gemeinsamen Staatsgrenze (Drucksache 14/4707) . . . . . . . . . . . . . 13642 D f) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. September 1998 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und der Gabunischen Republik über die ge- genseitige Förderung und den gegen- seitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 14/4708) . . . . . . . . . . . . . 13642 D g) Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Satellitenge- stütztes Umwelt-Monitoring als In- strument einer nachhaltigen Politik (Drucksache 14/3696) . . . . . . . . . . . . . 13642 D Tagesordnungspunkt 29: Abschließende Beratungen ohne Aus- sprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über Funkanla- gen und Telekommunikationsein- richtungen (FTEG) (Drucksachen 14/4815, 14/4892) . . . . . . . . . . . . . . . . 13643 A b) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Anpassungsprotokollen zu den Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits, der Republik Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Repu- blik, der Republik Polen, der Repu- blik Bulgarien und Rumänien ande- rerseits (Drucksachen 14/3464, 14/4837) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13643 B d) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes ... Gesetzes zur Änderung des Ge- setzes über die Errichtung eines Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000II Fonds „Deutsche Einheit“ und des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Druck- sachen 14/4436, 14/4922) . . . . . . . . . . 13643 C e) – l) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses Sammelübersichten 218, 219, 220, 221, 222, 223, 224, 225 zu Petitionen (Drucksachen14/4839, 14/4840, 14/4841, 14/4842, 14/4843, 14/4844, 14/4845, 14/4846) . . . . . . . . 13643 D m) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu den Streitsa- chen vor dem Bundesverfassungs- gericht 2 BvE 1/00 und 2 BvE 2/00 (Drucksache 14/4866) . . . . . . . . . . . . . 13644 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache (Ergänzung zu TOP 29) a) Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und F.D.P.: Wiederherstellung und archivarische Ordnung vorver- nichteter Stasi-Unterlagen (Druck- sache 14/4885) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13644 D b) Antrag der Bundesregierung: Aus- nahme von dem Verbot der Zu- gehörigkeit zu einem Aufsichtsrat für Mitglieder der Bundesregierung (Drucksache 14/4912) . . . . . . . . . . . . . 13645 A c – j) Beschlussempfehlungen des Petitions- auschusses Sammelübersichten 226, 227, 228, 229, 230, 231, 232, 233 zu Petitionen (Drucksachen 14/4900, 14/4901, 14/4902, 14/4903, 14/4904, 14/4905, 14/4906, 14/4907) . . . . . . . . 13645 A Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Heidemarie Ehlert und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 14/2386, 14/4046) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13645 D Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Umgang der Bundesregierung mit der BSE-Krise 13646 A Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU . . . . . . 13646 A Regina Schmidt-Zadel SPD . . . . . . . . . . . . . . 13647 B Ulrich Heinrich F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13648 B Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13649 B Kersten Naumann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 13650 C Karl-Heinz Funke, Bundesminister BML . . . 13651 D Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13653 D Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13654 D Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . . 13656 A Heidemarie Wright SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 13657 A Andrea Fischer, Bundesministerin BMG . . . . 13658 C Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 13660 B Jella Teuchner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13661 B Peter Bleser CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 13662 B Matthias Weisheit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13663 B Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform und Verbesse- rung der Ausbildungsförderung – Ausbildungsförderungsreformgesetz (Drucksache 14/4731) . . . . . . . . . . . . . 13664 C b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink, Angela Marquardt und der Fraktion PDS eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur Sicherung derGebührenfreiheit des Hochschul- studiums (Drucksachen 14/3005, 14/4455) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13664 C Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 13665 A Angelika Volquartz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 13667 C Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13668 C Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13669 D Cornelia Pieper F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13672 B Maritta Böttcher PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13674 B Dr. Ernst Dieter Rossmann SPD . . . . . . . . . . 13675 C Thomas Rachel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 13678 A Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13678 C Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Dr. Peter Paziorek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000 III CDU/CSU: Zukunft der nuklearen Entsorgung – Entsorgungskonzept jetzt vorlegen (Drucksache 14/4644) . . . . . . . . . . . . . 13680 D Dr. Paul Laufs CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 13681 A Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . 13682 D Horst Kubatschka SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 13683 B Birgit Homburger F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 13685 C Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 13687 A Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU (zur GO) . . . 13689 B Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . 13689 C Arne Fuhrmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13690 D Franz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 13692 C Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 13694 D Franz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 13695 A Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 13695 B Tagesordnungspunkt 7: a) Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und F.D.P.: Einrichtung eines Deutschen Instituts für Menschen- rechte (Drucksache 14/4801) . . . . . . . 13695 C b) Antrag der Abgeordneten Rudolf Bindig, Heide Mattischeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD so- wie der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ab- schaffung der Todesstrafe in den USA (Drucksache 14/4800) . . . . . . . . 13695 C c) Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Flücht- lingsschutz ist Menschenschutz (Drucksache 14/4884) . . . . . . . . . . . . . 13695 C d) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: 5. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen (Drucksache 14/3739) . . . . . . . . . . . . . 13695 D e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Abgeordneten Carsten Hübner, Fred Gebhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Gegen die Todes- strafe in den USA – Keine Hinrich- tung von Mumia Abu-Jamal (Druck- sachen 14/3196, 14/4642) . . . . . . . . . . 13695 D Rudolf Bindig SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13696 A Hermann Gröhe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 13697 B Claudia Roth (Augsburg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13698 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 13700 D Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13702 D Lilo Friedrich (Mettmann) SPD . . . . . . . . . . . 13704 A Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU 13705 C Heide Mattischeck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 13707 B Dr. Ludger Volmer, Staatsminister AA . . . . . . 13708 C Ruprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 13710 B Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13712 A Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Ulla Burchardt, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Winfried Hermann, Franziska Eichstädt- Bohlig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nationale Nachhaltigkeitsstrategie (Drucksache 14/4606) . . . . . . . . . . . . . . . . 13714 C Ursula Burchardt SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13714 D Franz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 13716 D Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13718 D Birgit Homburger F.D.P . . . . . . . . . . . . . . . . . 13720 D Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . . 13722 B Franz Müntefering SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 13723 A Helmut Lamp CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 13724 C Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Heinrich L. Kolb , weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Reform des Tarifvertragsrechts (Drucksache 14/2612) . . . . . . . . . . . . . . . . 13725 B Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 13725 C Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 13727 A Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13727 C Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . 13728 B Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU . . . . . . . 13728 D Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . 13730 C Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 13731 D Konrad Gilges SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 13732 D Hans-Eberhard Urbaniak SPD . . . . . . . . . 13733 A Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13734 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000IV Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU . . . . . . . . . . 13735 D Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 13736 D Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13737 B Dr. Heidi Knake-Werner PDS . . . . . . . . . . . . 13737 C Tagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtssauschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Alfred Hartenbach, Margot von Renesse, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeord- neten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rehabilitation der im Na- tionalsozialismus verfolgten Homos- exuellen – zu dem Antrag der Abgeordneten Christina Schenk, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Unrechtserklärung der nationalsozi- alistischen §§ 175 und 175 a Nr. 4 Reichsstrafgesetzbuch sowie Rehabi- littierung und Entschädigung für die schwulen und lesbischen Opfer des NS-Regimes – (Drucksachen14/2984(neu), 14/2619, 14/4894) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13738 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Christina Schenk, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Rehabilitierung und Entschädi- gung für die strafrechtliche Verfolgung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen zwischen Er- wachsenen in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demo- kratischen Republik (Drucksachen 14/2620, 14/4914) . . . . . . . 13738 D Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . 13739 B Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 13740 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13742 D Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13743 D Christina Schenk PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13744 C Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von den Abgeord- neten Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski (Recklinghausen), weite- ren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2000/2001 (BB VAnpG 2000) (Drucksache 14/4247) . . . . . . . . . . . . . 13745 B Meinrad Belle CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 13745 C Hans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 13746 C Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13748 A Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13748 D Heidemarie Ehlert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 13749 A Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13749 C Tagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Adelheid Tröscher, Friedhelm-Julius Beucher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeord- neten Dr. Angelika Köster-Loßack, Hans-Christian Ströbele, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Entwick- lungszusammenarbeit mit Kuba – zu dem Antrag der Abgeordneten Carsten Hübner, Dr. Barbara Höll, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Aufnahme der Entwicklungs- zusammenarbeit mit Kuba im Jahr 2000 (Drucksachen 14/3128, 14/2263, 14/4580) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13750 C Adelheid Tröscher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 13750 D Erika Reinhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 13751 D Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13753 C Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13754 B Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13755 A Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Klaus Hofbauer, Peter Hintze, weiterer Abgeordneter und Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000 V der Fraktion CDU/CSU: Die deutschen Grenzregionen auf die EU-Erweiterung durch einen Grenzgürtel-Aktionsplan vorbereiten (Drucksache 14/4643) ........... .13756 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag des Abgeordneten Günter Gloser, Hans-Werner Bertl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeord- neten Christian Sterzing, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Flankie- rung der Erweiterung der Europäischen Union als innenpolitische Aufgabe (Drucksache 14/4886) . . . . . . . . . . . . . . . 13756 C Rainer Fornahl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13757 A Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 13758 D Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13759 D Ernst Burgbacher F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 13761 A Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13762 A Arnold Vaatz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 13762 D Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Tourismus – zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Hannelore Rönsch (Wiesba- den), weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Sicherung der Volksfeste und des Schausteller- gewerbes in der Bundesrepublik Deutschland – zu dem Antrag der Abgeordneten Brunhilde Irber, Dr. Eberhard Brecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD, der Abgeordneten Sylvia Voß, Matthias Berninger, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. sowie der Abgeord- neten Rosel Neuhäuser, Dr. Heinrich Fink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Sicherung der Volks- feste, des Markthandels und des Schaustellergewerbes (Drucksachen 14/1312, 14/3786, 14/4836) . . . . . . . . . 13764 A Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13764 B Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 13766 A Thomas Dörflinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 13766 B Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13767 B Ernst Burgbacher F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 13768 B Rosel Neuhäuser PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13769 B Marianne Klappert SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 13770 B Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 13771 B Klaus Brähmig CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 13772 A Zusatztagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus Grehn, Ursula Lötzer, weiterer Abgeordne- ter und Fraktion PDS: Die Weichen für eine neue Vollbeschäftigung in Europa stellen (Drucksachen 14/3030, 14/3789) 13773 C Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über Rahmenbedingungen für elek- tronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 14/4662) . . . . . . . . . . . . . . . 13773 D Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU 13774 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13775 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 13777 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13777 D – Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba; – Aufnahme der Entwicklungszusam- menarbeit mit Kuba im Jahr 2000 (Ta- gesordnungspunkt 12) Joachim Günther (Plauen) F.D.P. . . . . . . . . . 13777 D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Die Weichen für eine Vollbeschäfti- gung in Europa stellen (Zusatztagesord- nungspunkt 8) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13778 B Doris Barnett SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13778 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000VI Dorothea Störr-Ritter CDU/CSU . . . . . . . . . 13780 A Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13781 A Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13781 D Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13782 C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rahmen- bedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften (Tages- ordnungspunkt 16) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13784 A Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13784 A Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13785 A Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13785 D Ursula Lötzer PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13786 A Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13786 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000 VII Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000 Vizepräsidentin Petra Bläss 13776 (C)(A) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000 13777 (C) (D) (A) (B) Balt, Monika PDS 07.12.2000 Dr. Bartsch, Dietmar PDS 07.12.2000 Behrendt, Wolfgang SPD 07.12.2000* Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 07.12.2000 Bonitz, Sylvia CDU/CSU 07.12.2000 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 07.12.2000* Klaus Burchardt, Ursula SPD 07.12.2000 Caesar, Cajus CDU/CSU 07.12.2000 Diemers, Renate CDU/CSU 07.12.2000 Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 07.12.2000 Joseph DIE GRÜNEN Freitag, Dagmar SPD 07.12.2000 Großmann, Achim SPD 07.12.2000 Heiderich, Helmut CDU/CSU 07.12.2000 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 07.12.2000 DIE GRÜNEN Dr. Hornhues, CDU/CSU 07.12.2000* Karl-Heinz Hornung, Siegfried CDU/CSU 07.12.2000* Hörster, Joachim CDU/CSU 07.12.2000* Ibrügger, Lothar SPD 07.12.2000 Imhof, Barbara SPD 07.12.2000 Jäger, Renate SPD 07.12.2000* Kopp, Gudrun F.D.P. 07.12.2000 Lintner, Eduard CDU/CSU 07.12.2000* Dr. Lucyga, Christine SPD 07.12.2000* Maaß CDU/CSU 07.12.2000* (Wilhelmshaven), Erich Müller (Berlin), PDS 07.12.2000 Manfred Nahles, Andrea SPD 07.12.2000 Neumann (Gotha), SPD 07.12.2000* Gerhard Nickels, Christa BÜNDNIS 90/ 07.12.2000 DIE GRÜNEN Ostrowski, Christine PDS 07.12.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 07.12.2000 Schaich-Walch, Gudrun SPD 07.12.2000 Schily, Otto SPD 07.12.2000 Schloten, Dieter SPD 07.12.2000* Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 07.12.2000* Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 07.12.2000 Schösser, Fritz SPD 07.12.2000 Schröder, Gerhard SPD 07.12.2000 Schultz (Everswinkel), SPD 07.12.2000 Reinhard Türk, Jürgen F.D.P. 07.12.2000 Wimmer (Karlsruhe), SPD 07.12.2000 Brigitte Wolf (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 07.12.2000 Margareta DIE GRÜNEN Wülfing, Elke CDU/CSU 07.12.2000 Dr. Zöpel, Christoph SPD 07.12.2000 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts zu den Anträgen: – Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba; – Aufnahme der Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba im Jahr 2000. (Tagesordnungspunkt 12) Joachim Günther (Plauen) (F.D.P): Wir beraten heute zum wiederholten Mal! über die Entwicklungszu- sammenarbeit mit Kuba. Die zwei vorliegenden Anträge haben vom Datum her eine lange Wegstrecke hinter sich und werden von uns wie folgt bewertet: Den PDS-Antrag haben wir bereits am 24. Februar vorliegen gehabt und schon damals war er überholt. Auch durch eine erneute Be- handlung wird er nicht aktueller. Er ist damit überflüssig und wir lehnen ihn ab. Der SPD-Antrag, um es gleich vor- wegzunehmen, ist aus unserer Sicht mehr oder weniger eine Ist-Zustandsbeschreibung und deshalb können wir ihm, wenn er auch keine kreativen Neuheiten enthält, zu- stimmen. Als F.D.P. haben wir uns bereits am 24. Februar die- ses Jahres dafür ausgesprochen, die Entwicklungszu- sammenarbeit mit Kuba auch auf staatlicher Ebene entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht durchzuführen. Uns geht es dabei vor allem darum, dort Hilfe zu leisten, wo sie unmittelbar der Bevölkerung zu- gute kommt oder unwiederbringbare Verluste in Natur und Umwelt drohen. Ein Ausschluss Kubas aus der Entwicklungszusam- menarbeit ist auch aufgrund der Entwicklung in den USA nicht mehr zu rechtfertigen. Die Lockerung des amerika- nischen Boykotts und die Entwicklungshilfe vieler EU-Staaten sind Realität. All diese Aktivitäten dürfen nicht darüber hinwegtäu- schen, dass es auch in meiner Fraktion noch erhebliche Bedenken auf der Menschenrechtsebene und bei den po- litischen Rahmenbedingungen in Kuba gibt. Deshalb finde ich es gut, dass die Entwicklungszusam- menarbeit auch als Chance für mehr Demokratie, Rechts- staatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte betrachtet wird. Besonderer Wert muss weiter auf die Arbeitsfähig- keit der politischen Stiftungen und der Nichtregierungs- organisationen gelegt werden. Sie zu begleiten und zu för- dern, so sieht es der Koalitionsantrag vor, darf nicht als pauschale Forderung im Raum stehen, sondern sollte in direktem Zusammenhang mit der Entwicklungshilfe und deren Höhe stehen. Als politisch wichtiges Zeichen wäre auch eine volle Mitgliedschaft Kubas im Lomé-Folgeabkommen zu se- hen. Damit würden die Chancen zur Verbesserung der Menschenrechte auf eine neue Stufe gestellt und die Wah- rung könnte international noch stärker angemahnt wer- den. Die F. D. P. sieht in der Aufhebung aller Embargos und in der Einbindung Kubas in internationale Abkommen so- wie in der Fortführung der Entwicklungszusammenarbeit den sichersten Weg, damit auch in Kuba die Uhren nicht stehen bleiben und Demokratie und soziale Marktwirt- schaft bald Realität werden. Wir sind davon überzeugt, dass der Gedanke der Frei- heit das Castro-Regime überlebt und die Bevölkerung da- nach aufatmen wird. Die Zusammenarbeit auf dieser Wegstrecke ist ein Baustein dazu. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts zu dem Antrag: Die Weichen für eine Vollbe- schäftigung in Europa stellen (Zusatztagesord- nungspunkt 8) Doris Barnett (SPD): Die Europäische Union hat sich auf dem Europäischen Rat in Lissabon ehrgeizige Ziele gesetzt: Die Union soll zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt werden, zu einem Wirtschaftsraum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zu- sammenhalt. Und vor allem: Wir wollen die Union in die Lage versetzen, wieder die Voraussetzungen für Vollbe- schäftigung zu schaffen. Das ist ein ehrgeiziges Ziel. Aber es ist kein utopisches Ziel, wenn die Wirtschafts-, die Be- schäftigungs- und die Sozialpolitik zusammenwirken. Die Notwendigkeit der Verzahnung der verschiedenen In- strumente hat der Europäische Rat besonders betont. Nur durch die Verzahnung der verschiedenen Politikbereiche wird es gelingen, wie in Lissabon vereinbart, die Be- schäftigungsquote von im EU-Durchschnitt heute 61 Pro- zent auf 70 Prozent im Jahr 2010 für alle Beschäftigten so- wie die Frauen von heute 51 Prozent auf über 60 Prozent zu steigern. Lissabon war ein wichtiger Schritt zur Fort- führung der europäischen Beschäftigungsstrategie, die mit dem Amsterdamer Vertrag und dem Luxemburger Be- schäftigungsgipfel begonnen wurde. Die europäische Beschäftigungspolitik befindet sich auf einem guten Weg. Die von der PDS unterstellte schleppende Entwicklung der Wirtschaft und der Arbeits- märkte in Europa ist durch die neuesten, positiven Zahlen in der Zwischenzeit widerlegt. Nach den Angaben von Eurostat vom 5. Dezember ist die saisonbereinigte Ar- beitslosenquote der Eurozone binnen Jahresfrist von 9,7 Prozent , Oktober 1999, auf 8,9 Prozent im Oktober 2000 gesunken. Die Quote ist damit erstmals seit Mai 1992 auf unter 9 Prozent gefallen. Das ist ein Ergebnis, auf das wir stolz sein können, auch wenn wir weiter an der Senkung der Arbeitslosenquote arbeiten müssen. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist das wichtigste politische Ziel der Regierungskoalition. Auch die jüngs- ten Zahlen der Bundesanstalt für Arbeit für Deutschland bestätigen uns, dass wir auf einem guten Weg sind. Im Vergleich zum letzten Jahr ist die Zahl der Arbeitslosen im November um 255 000 gefallen. Das sind die niedrigsten Novemberzahlen seit fünf Jahren. Die Beschäftigungspolitik als wichtiger Arbeitsauf- trag der Europäischen Union ist heute nicht mehr weg- zudenken. Es ist einfach nicht wahr, wenn die PDS un- terstellt, die EU-Politik sei nicht im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder schuld an be- stimmten regional auftretenden Problemen. Das Gegen- teil ist richtig: Wir müssen die europäischen Instrumente nutzen, wenn wir die Interessen der Arbeitnehmer und Lohnempfänger in einer globalisierten Weltwirtschaft schützen wollen. Nachdem mit dem Vertrag von Amsterdam und dem Beschäftigungsgipfel in Luxemburg1997 die formalen Grundlagen für eine europäische Beschäftigungspolitik gelegt worden waren, haben wir das Beschäftigungskapi- tal in der Zwischenzeit mit Leben erfüllt und weiter ent- wickelt. Mit dem Abschluss des europäischen Beschäftigungs- paktes auf dem Europäischen Rat in Köln hat die deutsche Ratspräsidentschaft unter maßgeblichem Einfluss von Bundeskanzler Schröder 1999 einen zentralen Baustein zu einer umfassenden europäischen Beschäftigungsstrate- gie hinzugefügt. Auf Vorschlag der Bundesregierung wurde damals vereinbart, neben den Finanzministern und der Europäischen Zentralbank auch die Sozialpartner am Dialog zu beteiligen. Deswegen kann ich hier im Ge- gensatz zur PDS keine Unterordnung der Lohn – unter die Geldpolitik sehen, sondern ein verantwortungsvolles Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 200013778 (C) (D) (A) (B) Zusammenwirken dieser Akteure im Rahmen des Köln- Prozesses zwischen Geld-, Finanz- und Lohnpolitik. Wir brauchen dieses Zusammenwirken der verschiede- nen Elemente. Wir werden in Deutschland und in Europa nur Erfolg haben, wenn wir die Wirtschafts-, Struktur- und Arbeitsmarktpolitiken miteinander verzahnen. Des- wegen ist es auch unsinnig, in die alten Grabenkämpfe zwischen nachfrage- und angebotsorientierten Patentlö- sungen zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit zu verfallen. Die einseitig nachfrageorientierten Vorschläge der PDS zur Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik unterstellen, dass die EU eine einseitig angebotsorientierte Wirt- schaftspolitik betreibe, die Lohndumping, wirtschaftliche Erfolglosigkeit und zunehmende soziale Ungleichheit zur Folge habe. Wir brauchen aber keine Patentrezepte aus Wolkenkuckucksheim. Was wir brauchen, ist ein Zusam- menspiel der Wirtschafts-, Sozial- und Beschäftigungspo- litik. Wir brauchen Strukturreformen ebenso wie die Ko- ordinierung der beschäftigungspolitischen Ziele und den Austausch über die Erfahrungen der Mitgliedstaaten bei deren Umsetzung. Im Rahmen des Luxemburg-Prozesses werden auf eu- ropäischer Ebene beschäftigungspolitische Leitlinien ent- wickelt, die von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Diese Leitlinien enthalten zum Teil quantifizierte Ziele, wie zum Beispiel die Forderung, dass jedem Jugendlichen innerhalb von sechs Monaten ein Ausbildungs- oder Ar- beitsplatz angeboten wird. Die Leitlinien werden jedes Jahr aktualisiert und ihre Umsetzung wird gemeinschaft- lich überwacht. Der Rat kann auch Empfehlungen an die Mitgliedstaaten richten und damit deren Beschäftigungs- politik unterstützen. Die diesjährigen Leitlinien, Empfehlungen und der ge- meinsame Beschäftigungsbericht wurden in der vergan- genen Wochen von den Arbeits- und Sozialministern ver- abschiedet und den Staats- und Regierungschefs für ihre heute beginnende Tagung in Nizza vorgelegt. Freuen Sie sich doch mit uns, dass dieses so genannte Herbstpaket die Politik der Bundesregierung bestätigt und uns ermu- tigt, sie fortzusetzen. Das gilt insbesondere für die aktive Arbeitsmarktpolitik auf hohem Niveau und für die Struk- turreformen zur Verbesserung der wirtschafts- und be- schäftigungspolitischen Rahmenbedingungen, also vor allem die Konsolidierung der Haushalte, die Steuerreform und die Rentenreform. Die europäische Beschäftigungsstrategie hat sich be- währt. Deshalb wird die seit Beginn des Luxemburg-Pro- zesses bestehende Struktur der Leitlinien mit ihren vier Säulen – der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, der Förderung des Unternehmergeistes, der Anpassungs- fähigkeit von Unternehmen und Arbeitnehmern sowie der Chancengleichheit – auch 2001 weitestgehend beibehal- ten. Von dieser Art der Koordinierung einen kurzfristigen Umschwung auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten, wie die PDS es zu tun schein, ist naiv. Aber ebenso naiv ist es, zu unterstellen, dass solche Leitlinien und vor allem auch der Erfahrungsaustausch der Mitgliedstaaten im Rahmen ih- rer Formulierung und Umsetzung politisch wirkungslos seien. Die diesjährige Anpassung konzentriert sich vor allem auf eine stärkere Betonung der Rolle der Sozialpartner im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie und des Schwerpunktes „lebenslanges Lernen“. Lassen Sie mich auf den letzten Punkt noch einmal be- sonders hinweisen. Unsere Gesellschaften befinden sich durch die Globalisierung und die Verbreitung der Informa- tions- und Kommunikationstechnologien in einem rapiden Wandel. Die Begriffe „Wissensgesellschaft“ und „Dienst- leistungsgesellschaft“ prägen diesen Wandelpunkt. Im Dienstleistungssektor haben die Europäische Union und die meisten ihrer Mitgliedstaaten einen großen Nachholbe- darf, zum Beispiel gegenüber den Vereinigten Staaten – aber auch gegenüber Dänemark oder Schweden. Begreifen wir das doch als Chance für einen Aufholprozess bei der Beschäftigungsentwicklung; denn der Zuwachs an Arbeits- plätzen wird in allen entwickelten Industrieländern schon seit einer Reihe von Jahren ausschließlich im Dienstleis- tungsbereich erzielt. Eine ganz entscheidende Aufgabe liegt allerdings noch vor uns – und wenn wir uns ihr nicht stellen, sind alle Bemühungen um Stärkung der Wirtschaftskraft und mehr Beschäftigung nutzlos –: Dringend nötig ist eine wesent- liche Verbesserung unseres gesamten Bildungssystems. Die Allgemeinbildung vor allem aber auch die kontinu- ierliche berufliche Bildung müssen verbreitet und viel stärker auf die neuen Entwicklungen der Informations- und Kommunikationstechniken sowie auf den Übergang in die Wissensgesellschaft ausgerichtet werden. Die Kommission hat in ihren neuen Leitlinien zur Beschäfti- gungspolitik zu Recht auf die große Bedeutung des le- benslangen Lernens hingewiesen. Auch wir in Deutsch- land unternehmen im Rahmen des Aktionsprogramms „Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesell- schaft des 21. Jahrhundert“ und im Bündnis für Arbeit alle Anstrengungen, um den Nachholbedarf zu überwinden. Dabei kommt insbesondere den Unternehmen eine be- sondere Verantwortung zu, die diese verstärkt wahrneh- men. Im Rahmen der französischen Präsidentschaft ist es ge- lungen, mit der sozialpolitischen Agenda ein sozialpoliti- sches Arbeitsprogramm für die nächsten Jahre zu verab- reden. Auch hier steht die Beschäftigung an vorderster Stelle. Diese Sozialagenda liegt dem Europäischen Rat in Nizza jetzt aktuell zur Verabschiedung vor; die Regie- rungschefs kümmern sich also um das Thema. Auf dem nächsten Beschäftigungsgipfel im Frühjahr in Stockholm soll und muss dann Bilanz gezogen werden. Dann können wir feststellen, welche Fortschritte auf dem Weg zur Wissensgesellschaft gemacht wurden und ob es uns gelungen ist, die Voraussetzungen für ein nachhalti- ges wirtschaftliches Wachstum in Europa zu schaffen. Ich kann feststellen, dass wir sowohl in Europa als auch in Deutschland auf einem sehr guten Weg sind, wenn auch zur Vollbeschäftigung noch viel Arbeit vor uns liegt. Dabei dürfen wir nicht alles sofort und auf einmal erwar- ten. Denn wir müssen unsere Politik der Zusammenarbeit und Koordinierung auf europäischer Ebene fortsetzen, um gemeinsam Erfolg zu haben. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000 13779 (C) (D) (A) (B) Dorothea Störr-Ritter (CDU/CSU): Es ist richtig, dass die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu den drin- gendsten Herausforderungen gehört, vor denen die Euro- päische Union steht. Es wäre jedoch völlig falsch, daraus abzuleiten, dass es nicht zuallererst die Nationalstaaten sein müssten, die zuvorderst zur Bekämpfung der Ar- beitslosigkeit in ihren Ländern aufgerufen sind. Unterschiedlich strukturierte Nationalstaaten erfordern grundsätzlich unterschiedliche Betrachtung und unter- schiedliche Lösungen. Innerhalb der letzten Jahre hat es sich sogar gezeigt, dass einzelne Staaten, gerade weil sie unterschiedliche Konzepte verfolgten, auch unterschied- liche Erfolge zu verbuchen hatten. Unser eigenes Land erstrahlt dabei nicht in besonders hellem Glanz: Für das Jahr 2000 ist in Deutschland von einem Wachstum von knapp 2,5 Prozent auszugehen. Da- mit wird Deutschland erneut hinter der Wachstumsrate der Europäischen Union von circa 3 Prozent zurückblei- ben. Und wenn die Regierung einen Rückgang der Ar- beitslosigkeit in diesem Jahr um etwa 320 000 Personen feiert, so ist das nur die halbe Wahrheit: Der wesentliche Teil des Rückgangs der Arbeitslosigkeit ist auf die demo- graphische Entwicklung zurückzuführen und nicht auf die Politik der derzeitigen Bundesregierung. Arbeitslose sind zu Rentnern geworden. Aufgrund des Eintritts geburten- schwacher Jahrgänge in das Erwerbsleben verringert sich automatisch auch die Zahl der arbeitslosen jungen Men- schen. Glück für die Regierung – aber keine Entlastung von der Verpflichtung, für einen Ausbau der Beschäftigung in unserem Land zu sorgen. Und diese Last kann und darf nicht auf die europäische Ebene abgewälzt werden. Dies wäre zu einfach. Dies wäre so naiv und verantwortungs- los, wie die jüngst getätigte Äußerung des Bundeskanz- lers, dass wir uns über einen schwachen Euro doch freuen sollten, da dies ja schließlich den Export in Deutschland ankurbeln würde. So leicht kann man es sich wirklich nicht machen – und schon gar nicht als Bundeskanzler des bevölkerungsreichsten und ehemals wirtschaftlich erfolg- reichsten Landes Europas. Vielleicht ist es auf gerade diese Einstellung zurückzuführen, dass wir uns diesbe- züglich nur noch im letzten Drittel der europäischen Län- der befinden. Diesem Problem Herr zu werden und damit auch Voll- beschäftigung zu erreichen muss natürlich das Ziel aller europäischen Mitgliedstaaten, aber insbesondere aller Fraktionen hier im Bundestag und der Bundesregierung sein. Wenn ich die Vorschläge des PDS-Antrages – der sich in nicht wenigen Punkten kaum von Vorschlägen der Regierungskoalition unterscheidet – unter dem Mot- to betrachte : „Der Weg ist das Ziel“, so kann ich mit großer Sicherheit sagen: Dieser Weg kann niemals zum Ziel führen – also darf er schon gar nicht eingeschlagen werden. Einige Punkte möchte ich besonders aufgreifen: Erstens. Die Vorschläge zur Wirtschaftspolitik zielen ausnahmslos darauf ab, den Einfluss des Staates bzw. der Staaten in die soziale Marktwirtschaft zu vergrößern. Eine „gezielte Innovationspolitik“ – die im Kontext des Antra- ges nichts anderes heißen kann als „staatliche Inter- vention“ – solle sich für den sozial-ökologischen Umbau einsetzen. Einer weiteren Privatisierung als Deregulie- rung der öffentlichen Infrastruktur – die sich bislang aus- nahmslos als Vorteil für die Bürger erwiesen hat – soll ent- gegengetreten werden. Das heißt im Klartext: Der Staat allein bestimmt, was für die Wirtschaft gut ist und was auch die Menschen für gut zu befinden haben. Das ken- nen wir. Die Menschen aus den neuen Bundesländern können ein Lied vom spürbaren Erfolg einer solchen Po- litik singen. Dieses Lied will niemand in Deutschland ein zweites Mal singen. Zweitens. Über die Europäische Union sollen die Mit- bestimmungsrechte ausgebaut werden. Ein Vetorecht für Betriebsräte und Gewerkschaften gegenüber Übernah- men, Fusionen, Verlagerungen und Betriebsschließungen soll vermutlich Arbeitsplätze sichern. Oder soll damit be- wusst die Abwanderung großer Unternehmen in den außereuropäischen Raum gefördert werden? Ist dies eine Strategie, um unser Land bzw. Europa von ungeliebten Konzernen zu säubern, weil Gewinn erzielende Unter- nehmen nicht in das linke Weltbild passen? Nur frage ich: Was werden wohl unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer dazu sagen, wenn sie ihre Arbeitsplätze an nicht- europäische Arbeitnehmer verlieren? Die Lösung wären dann wohl wieder Staatsbetriebe. Der Kreis hätte sich ge- schlossen und der Wohlstand der Menschen europaweit würde sich nicht einen halben Schritt nach vorne, sondern fünf Schritte zurück bewegen. Drittens. „Zurück ins Mittelalter“ scheint die Devise auch zu heißen bei der Forderung, verbindliche Beiträge der Wirtschaft und der Unternehmen zur Verbesserung der Beschäftigungslage für mindestens existenzsichernde Ar- beit festzuschreiben. Damit werden der Wirtschaft nicht nur Fußfesseln angelegt. Solche Festschreibungen sind Folterinstrumente, die die Wirtschaft in letzter Konse- quenz ganz sicher nicht zum Handeln bringen werden, sondern zum Schweigen. Zum Schweigen, weil auch der letzte Hauch unternehmerischer Freiheit ausgelöscht wer- den würde. Wie dann die nach dem Antrag festzuschrei- benden hohen sozialen Standards gewährleistet werden sollen – das entzieht sich meiner Vorstellungskraft. Damit befinde ich mich in guter Gesellschaft aller besonnen den- kenden Menschen in unserem Land. Zur Arbeitszeitver- kürzung in großen Schritten bei vollem Lohnausgleich kann ich nur sagen: siehe oben. Viertens. Mit ähnlich unsinnigen Zwangsmaßnahmen soll auch die Chancengleichheit für Frauen gefördert werden. Gestatten Sie mir, um mich nicht zu wiederholen, die einfache Frage: Was glauben Sie, wie viele Frauenar- beitsplätze Unternehmen bieten können, wenn sie von der Bildfläche verschwunden sind? Wenn wir in Europa und zuallererst in eigenem Land Vollbeschäftigung erreichen wollen, dann sollten wir uns auf die positiven Errungenschaften der sozialen Markt- wirtschaft berufen: Nach einer Studie des Institutes für Mittelstandsforschung fühlen nach einer Selbsteinschät- zung mittelständischer Unternehmer 72 Prozent dem Ziel verpflichtet, Arbeitsplätze zu erhalten, für 86 Prozent steht ganz vorne auf der Rangliste das Ziel „Wachstum Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 200013780 (C) (D) (A) (B) des Unternehmens stärken“. Die Bevölkerung verbindet mit Unternehmern, ebenfalls laut repräsentativer Um- frage, vor allem die Eigenschaft, willensstark zu sein, viel zu leisten und hart zu arbeiten. Ich meine, wir sollten das Ziel, Vollbeschäftigung zu erreichen, in Europa und in Deutschland, jenen ermögli- chen, die auch Vollbeschäftigung verwirklichen können. Das sind europaweit und deutschlandweit eben diese Un- ternehmerinnen und Unternehmer, die aber Freiheiten zur Selbstbestimmung brauchen. Sie brauchen ausreichend Freiheit, ihre unternehmerischen Ziele verwirklichen zu können. Denn nur dann können sie das von der Bevölke- rung bescheinigte Durchhaltevermögen, ihre Tüchtigkeit und ihr Verantwortungsbewusstsein zum Ausbau und Aufbau von Arbeitsplätzen auch einsetzen. Das wollen und dürfen wir nicht verhindern. Deshalb lehnen wir ei- nen solchen Verhinderungsantrag mit Entschiedenheit ab. Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir müssen hier nicht über unsere Ziele streiten, denn selbstverständlich würden auch wir gerne die Arbeitslo- sigkeit in Europa reduzieren. Diskutieren müssen wir je- doch über den Weg hin zu diesem Ziel. Dabei müssen wir natürlich auch bedenken, dass wir in Europa nicht alleine sind. Es gilt, die Interessen von 15 Mitgliedstaaten zu koordinieren. Populistische Forderungen helfen uns nicht weiter. Konkretes Handeln ist gefragt und da sind wir seit zwei Jahren auf einem guten Weg. Allerdings gilt gerade im Bereich Beschäftigungspo- litik, dass dezentrale Ansätze notwendig sind, um die re- gionalen und strukturellen Besonderheiten durch gezielte Maßnahmen zu berücksichtigen. Die gilt europaweit und national. Den Kollegen von der PDS will ich in aller Deutlich- keit eines sagen: Zur Bekämpfung der Massenarbeitslo- sigkeit reicht es eben nicht aus, einfach Geld in europä- ische Beschäftigungsprogramme zu stecken, in der Annahme, dies ermögliche langfristig eine positive Ent- wicklung auf dem Arbeitsmarkt. Dies ist ein Trugschluss. Wir brauchen einen gesunden Mix aus angebots- und nachfrageorientierter Beschäfti- gungspolitik. Dazu gehört auch eine nachhaltige Finanz- politik in Deutschland und in Europa. Begriffe wie Spa- ren und Haushaltsdisziplin scheinen für Sie nach wie vor Fremdwörter zu sein. Wir hingegen wollen nicht nur Beschäftigungspolitik, sondern auch Schuldensenkung betreiben. Wir lehnen ein Leben auf Pump ab, denn dies ist eine Zumutung für zukünftige Generationen. Die Steuerreform, die Senkung von Steuern und Abga- ben, hat aber gerade kleine Einkommen entlastet und zu- sätzlich Nachfrage geschaffen. Das hat die Erfolge der Ar- beitsmarktsentwicklung befördert. Dies ist der richtige Weg, denn unser Ziel sind Arbeitsplätze im ersten Ar- beitsmarkt. Der Weg zur hohen Beschäftigung liegt im ersten Arbeitsmarkt. Der zweite Arbeitsmarkt ergänzt und stützt, er ist aber nicht die Lösung des Problems. Seit zwei Jahren unternehmen wir nun heftige An- strengungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. In al- len Politikbereichen ist dies eine zentrale Aufgabe. Wir verzahnen Steuerpolitik, Finanzpolitik, Haushaltskonso- lidierung mit der Arbeitsmarktpolitik. Und die Erfolge dieser Politik geben uns Recht. Die Ar- beitslosigkeit ist zurückgegangen. Die Zahl der Beschäf- tigten wird in diesem Jahr und auch im nächsten Jahr um 500 000 steigen. Damit ist die Beschäftigung stärker ge- wachsen als jemals zuvor in den vergangenen zehn Jahren. Wir werden im nächsten Jahr diese erfolgreiche Politik weiterführen. Im nächsten Haushalt werden wir gerade in den Bereichen Arbeitsmarktpolitik und Bildung und Qua- lifizierung weitere Prioritäten setzen. Wir haben zum Bei- spiel die Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitar- beitslose verlängert. Auch der deutliche Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit ist ein Erfolg des JUMP-Program- mes. Wir werden dieses Programm fortführen. Zum ers- ten Mal gibt es mehr Ausbildungsplätze als Bewerber. Leider ist das nicht in allen Teilen Deutschlands der Fall. Bestimmte Regionen – insbesondere der Osten – sind ein Problem. Die Schwierigkeiten im Osten betreffen Förderprogramme auf nationaler Ebene. Hier sind wir auf dem richtigen Weg. Wir verstetigen die aktive Arbeits- marktpolitik auf hohem Niveau. Wir werden im Zuge des JUMP-Programmes höhere Fördermengen in die neuen Bundesländer fließen lassen. Im nächsten Jahr werden wir die Instrumente der Ar- beitsförderung – SGB III – verbessern. Es ist dringend nötig, die Arbeitsförderung neu zu gestalten. Zum Bei- spiel bekommen die Arbeitsämter vor Ort eine größere Flexibilität bei der Verwendung der finanziellen Mittel eingeräumt. Die PDS fordert für die Gewerkschaften eine produk- tivitätsorientierte Lohnpolitik. Sie wissen so gut wie ich, dass die Lohnpolitik den Tarifparteien vorbehalten ist. Das ist auch gut so. Es gibt keinen Grund, hier in die Ta- rifautonomie einzugreifen. Allerdings hat das Bündnis für Arbeit längst Verabredungen für eine beschäftigungsori- entierte Lohnpolitik getroffen. Dies ist ein guter Erfolg. Ich finde, wir sind auf einem sehr guten Weg, mit unse- rer Politik des Sparens und Gestaltens die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Uns muss man nicht zum Jagen tragen. Dirk Niebel (F.D.P): Die Bekämpfung der Arbeits- losigkeit ist ein Schlüsselthema in vielen europäischen Ländern. Die Hauptproblemgruppen sind durchgängig Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose und die jugend- lichen Arbeitslosen. Es klingt sinnvoll, Arbeitsmarktpro- bleme durch eine gemeinsame aktive Arbeitsmarktpolitik und gemeinsame Ziele zur Bekämpfung der Arbeitslosig- keit zu formulieren. Unterschiedliche Entwicklungen und Ausprägungen in den einzelnen Ländern fordern aller- dings unterschiedliche Ansätze zur Beseitigung der über- wiegend strukturell bedingten Arbeitslosigkeit. Dabei wird immer auch eine Flexibilisierung der Ar- beitsmärkte angemahnt, um eine Anpassung an den wirt- schaftlichen Wandel zu ermöglichen. Die beschäftigungs- politischen Leitlinien des Europäischen Rats von Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000 13781 (C) (D) (A) (B) Luxemburg 1997 haben keine rechtlich verbindliche Wir- kung in den Mitgliedstaaten. Sie werden eher mit einer de- fizitär ausgerichteten Beurteilung genutzt, zum Beispiel zur Bloßstellung nationaler Fehlleistungen. Es stehen auch keine Mittel zur Verfügung, die Verbindlichkeit der beschäftigungspolitischen Leitlinien zu erhöhen. Es gibt allerdings auch Stimmen, die eine europäische Beschäftigungspolitik sehr kritisch sehen und bedenklich finden. Möglicherweise wird den unterschiedlichen Be- dürfnissen der Regionen in gemeinsamen Leitlinien nicht genügend Rechnung getragen. Eine klare Zuordnung der Verantwortung wird ebenfalls erschwert. Ohne entspre- chende Arbeitsmarktreformen werden alle Ansätze wir- kungslos bleiben. Der Abbau der Arbeitslosigkeit kann deshalb nicht wirklich auf europäischer Ebene geleistet werden. Der Gipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs kann wirtschaftspolitische Impulse geben und gemein- schaftliche Initiativen zur beschäftigungswirksamen Aus- schöpfung des Wirtschaftswachstums unterstützen. Auch eine bessere Abstimmung von Arbeitsnachfrage und Ar- beitsangebot ist sicher sinnvoll. Aber die entsprechenden Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit müssen auf natio- naler Ebene ergriffen werden. Ein internationaler Vergleich von Arbeitslosen- und Beschäftigungsquoten kann den Weg für das dringend notwendige Umdenken in Deutschland frei machen. Im Vergleich mit den USA fällt die höhere Beschäftigung dort gleich ins Auge. In der EU steht ein hohes ungenutz- tes Arbeitskräftepotenzial zur Verfügung. Eine höhere Be- schäftigungsquote entlastet die Sozialsysteme und ist des- halb mehr als nur wünschenswert. Durch den Europäischen Sozialfonds, den Europä- ischen Fonds für regionale Entwicklung und andere Aktionsprogramme werden erhebliche Mittel für die nationalen Arbeitsmärkte zur Verfügung gestellt. In Ein- zelfällen wirken sie sich zur Flexibilisierung und Er- schließung neuer Arbeitsmärkte in wachstumsintensiven Sektoren aus. Hier ist eine sorgfältige Kontrolle erforder- lich, wie diese Mittel verwendet werden und wie nach- haltig sie sich auswirken. Die rot-grüne Regierung beteiligt sich kräftig an Ab- sichtserklärungen zur Senkung der Arbeitslosigkeit. Die demographische Entwicklung führt in Deutschland zu ei- ner Verringerung der Arbeitslosenzahl. Es verlassen jähr- lich etwa 200 000 bis 250 000 mehr Arbeitnehmer den Arbeitsmarkt, als neue kommen. Zu der besseren Arbeits- losenstatistik hat Rot-Grün bisher keinen Handschlag bei- getragen. Viele arbeitsmarktpolitische Erfolge der Regierung Kinkel/Kohl sind durch so genannte Reformgesetze zurückgenommen worden. Der hohe bürokratische Auf- wand bei den Neuregelungen zur so genannten Schein- selbstständigkeit und zu den geringfügigen Beschäftigun- gen hat zahlreiche Arbeitsplätze gekostet oder in die Schattenwirtschaft verdrängt. Rot-Grün blockiert Innovation und Unternehmergeist durch zusätzliche Regulierung wie zuletzt beim Gesetz zur Teilzeitarbeit und zu befristeten Arbeitsverhältnissen. Das Gegenteil wäre notwendig gewesen, um neue Ar- beitsplätze zu schaffen. Wie die F.D.P. fordern Gutachter und Experten, dass die verkrusteten Strukturen auf dem Arbeitsmarkt aufge- brochen werden müssen. Das Tarifvertragsrecht muss weiterentwickelt und mehr Entscheidungskompetenz in die Verantwortung der Betriebe gegeben werden. Arbeits- marktpolitische Mittel wie Arbeitsbeschaffungs und Strukturanpassungsmaßnahmen müssen auf ihre Effizi- enz überprüft werden. Wenn sie nicht die erwünschten Er- folge zeigen, müssen die Konsequenzen gezogen werden. All dies kann nur auf nationaler Ebene geleistet wer- den. Dr. Klaus Grehn (PDS):Man kann leider nicht sagen, dass das Thema der existenzsichernden Erwerbsarbeit von mehreren Hundert Millionen Menschen, die in Eu- ropa leben, unaktuell geworden und von der Tagesord- nung verschwunden ist. Der Antrag unserer Fraktion be- zog sich zwar auf die Vorbereitungen des EU-Gipfels in Lissabon, wir könnten ihn aber auch für den jetzigen Gip- fel in Nizza gestellt haben; denn nach wie vor bleibt allein die statistisch erfasste Arbeitslosigkeit von 17 Millionen Bürgerinnen und Bürgern der Union ein nicht hinnehm- bares Übel unserer Zeit. Angesichts der Zunahme von nicht existenzsichernden und damit nicht armutsfesten prekären und Unterbeschäf- tigungsarbeitsverhältnissen hat dieses Thema an Aktua- lität gewonnen. Während für die Arbeitslosen das „Glas leer ist“, ist es für die prekär Beschäftigten bereits „halb leer“. Wir wollen den Gremien der Europäischen Union als Ganzes und der deutschen Bundesregierung im Einzelnen nicht vorwerfen, sie verfolge gänzlich falsche Wege in ih- rer Beschäftigungspolitik oder sie hätten keinerlei Erfolge errungen. Wir sehen sehr wohl, dass in Irland mit massi- ver Hilfe der europäischen Fonds und bei kluger Nutzung der dargebotenen Möglichkeiten der Förderstrukturen die Beschäftigungsquote nach oben geschnellt ist, die Ar- beitslosigkeit von einst über 17 Prozent auf unter 6 Pro- zent gesunken ist. Deutsche und irische Arbeitslosenorga- nisationen stehen in engem Kontakt, sodass wir wissen, dass dieser Umschwung tatsächlich eingetreten ist. Aus Spanien werden Teilerfolge berichtet und sicher ließen sich weitere positive Beispiele hinzufügen. Nicht zuletzt nutzt auch Deutschland die Möglichkeiten der EU-Fonds. Wir erinnern daran, dass mit Mitteln etwa des Europä- schen Sozialfonds die Bundesländer und die Bundesan- stalt für Arbeit mehr Zielgruppen erreichen und intensiver helfen konnten. Unsere Fraktion hat auch ausdrücklich und wiederholt den Wechsel begrüßt, den die rot-grüne Koalition in der europäischen Beschäftigungspolitik vollzogen hat; denn die Weichen für Konstruktivität und Aufgabe der Blocka- dehaltung in Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsfragen wurden nicht zuletzt während der deutschen EU-Ratsprä- sidentschaft und auf dem Kölner Gipfel gestellt. Wir an- erkennen die Tatsache, dass mit den beschäftigungspoliti- schen Leitlinien und den nationalen Aktionsplänen in Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 200013782 (C) (D) (A) (B) Europa und in jedem einzelnen Mitgliedsland der Union der Abbau der Arbeitslosigkeit und die Schaffung neuer Arbeitsplätze angegangen wird. Dennoch: Fonds können immer nur ausgleichen, er- gänzen, korrigierend eingreifen. Die Grundlage muss eine richtige Politik sein, auch eine richtige Wirtschaftspolitik. Dabei jedoch hat sich ein Wechsel nicht vollzogen. Das stellt die erreichten Fortschritte wieder infrage und ge- fährdet einen dauerhaften oder nachhaltigen, wie man neu-deutsch in der Brüssler Terminologie sagt – Um- schwung. Auch die rot-grüne Koalition und die heutige Bundes- regierung verfolgen den gleichen neoliberalen Wirt- schaftskurs wie ihre Vorgänger. Im Kern und für die Be- schäftigungslage bedeutet das, dass unter dem Motto des Standortewettbewerbs der Wirtschaft bedeutende Zuge- ständnisse gemacht werden, die auf Kosten der Arbeit- nehmer, der Sozialhilfeempfänger, der Rentner und der Arbeitslosen gehen. Dafür stehen viele Einzelmaßnah- men von der Deckelung der Sozialhilfe bis zur Absenkung der Bemessungsgrundlage für die Arbeitslosenhilfe oder die Kürzungen in der geplanten Rentenreform. Die vorgebliche Notwendigkeit, „den Faktor Arbeit zu entlasten“ führt zu der Auffassung auch bei dieser Bun- desregierung, dass deftige Eingriffe und Kürzungen im sozialen Bereich die Unternehmen in die Lage versetzen, effektiver und mit gesteigerter Produktivität zu wirtschaf- ten. Das führt letztendlich zu nachhaltigem Wirtschafts- wachstum und mehr und neuen Arbeitsplätzen. Zur Be- stätigung ihrer. Politik ist die Bundesregierung sogar be- reit; die tatsächliche Lage auf dem Arbeitsmarkt schönzureden und den leichten Rückgang der statistisch erfassten Arbeitslosigkeit eben dieser ihrer Politik zuzu- schreiben. Dabei ist weithin bekannt, dass Frühverren- tung, prekäre Beschäftigung, die demographische Ent- wicklung und der starke Zuwachs der nun sozial- versicherungspflichtigen 630-DM-Jobs als alleinige Ein- kommensart auf 3,7 Millionen die tatsächlich anhaltend hohe Massenarbeitslosigkeit verdecken helfen. Es muss auch diese Bundesregierung nachdenklich stimmen, dass parallel zu den viel zitierten Erfolgen auf dem Arbeits- markt die Armut in allen europäischen Ländern wächst und nun laut Statistik bei rund 55 Millionen liegt. Diese gegenläufige Entwicklung weist darauf hin, dass die Eta- blierung eines nicht existenzsichernden Niedriglohnsek- tors in Europa und auch in Deutschland zumindest billi- gend in Kauf genommen, wenn nicht gar angestrebt wird. Das ist die Kehrseite bzw. integraler Bestandteil des Neo-Liberalismus in der Wirtschaftspolitik. Diese Politik hat zur Folge, das es die Bundesregierung als ihre Aufgabe ansieht, alle sozialen Sicherungssysteme zu „reformieren“, das heißt, abzubauen. Fiskalische Be- gründungen müssen dazu herhalten, den Sozialstaat in- frage zu stellen. Dabei ist längst klar erwiesen, dass die Unternehmen und vor allem die Konzerne den Abbau der Sozialleistungen und weitere Maßnahmen bei der Sen- kung der Lohnnebenkosten fast ausschließlich zur maßlo- sen Steigerung ihrer Profite und zum forcierten Abbau von Arbeitsplätzen genutzt haben; neue haben sie nur in geringem Umfang geschaffen. Arbeitslosigkeit und Armut gehören also weiterhin zu den Begleiterscheinungen des europäischen Einigungs- prozesses. Das darf nicht einfach übergangen werden. Wie moralisch niederschmetternd ist die Tatsache, dass die Sterblichkeitsrate bei Arbeitslosen dreifach höher ist als im Durchschnitt der Arbeitnehmer, die Morbidität bei Arbeitslosen fast doppelt so hoch wie bei Nicht-Arbeits- losen und die Häufigkeit psychatrischer Krankheiten bei Arbeitslosen um das 7,5-fache höher sind. Nicht vergessen werden darf auch die Tatsache, dass selbst die Vorzeigeländer der beschäftigungspolitischen Erfolge der Europäischen Union, – erst Recht Deutsch- land – einen hohen und anwachsenden Sockel von Lang- zeitarbeitslosen haben, die von diesen Erfolgen nicht pro- fitieren. Alle scheinbar wissenschaftlichen Maßnahmen zur „Früherkennung“ von Langzeitarbeitslosigkeit, die in den Beschäftigungsplänen der Unionsmitglieder durch- aus enthalten sind, ändern nichts Bestand bzw. Anstieg der bestehenden Langzeitarbeitslosigkeit. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt Ost wird seit kurzem verstärkt schöngeredet. Sie ist trotzdem mit einer doppelt so hohen Rate wie im Westen auch 10 Jahre nach der Wirt- schafts- und Währungsunion nicht bewältigt. Das ver- heißt nichts Gutes für die anstehende Erweiterung der EU; denn die politischen Defizite werden besonders in der Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme und auf dem Arbeitsmarkt sichtbar werden. Niemand verrät ein Konzept, wie die Umwandlung bisheriger beschäftigungsintensiver Wirtschaftszweige in den mittel- und osteuropäischen Ländern sich vollziehen soll. Schon in den neuen Bundesländern erwies sich die Seligsprechung der Privatisierung als untaugliches Mittel. Der abzusehende riesige „Überhang“ an billigen Arbeits- kräften hat auch Auswirkungen auf die Beschäfti- gungslage in ganz Europa. Die zu erwartenden sozialen Probleme in den Beitrittsländern kann man ihnen nicht selbst überlassen unter dem Motto, dass sie erst aufge- nommen werden, wenn sie „reif“ dafür sind. Ob der Gipfel in Nizza daran etwas ändern wird, ist of- fen. Die bisherige Europapolitik erweist sich immer deut- licher als unvollständig und nicht bis zu Ende gedacht, als allzu lineares Weiterrechnen des Bestehenden. Das jedoch reicht schon längst nicht mehr aus. Der vorliegende An- trag der PDS schlägt konkrete Veränderungen in wichti- gen Bereichen der Wirtschafts- und Beschäftigungspoli- tik vor. Es muss die versammelten Regierungschefs der Mitgliedstaaten auch nachdenklich stimmen, dass Zehn- tausende Menschen der Union, Gewerkschafter, Umwelt- schützer, Arbeitslose und ganz normale Bürgerinnen und Bürger mit ihren Forderungen auf die Straße gehen. Sie fordern ein Europa der Bürger, sie fordern den Erhalt und den Ausbau hoher und der europäischen Kultur und Leis- tung angemessener sozialer Standards, sie fordern – wie in Lissabon versprochen und zu wenig sichtbar – eine Po- litik der Vollbeschäftigung, des Schutzes der Umwelt, der Menschlichkeit, der Friedenserhaltung und der Toleranz Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000 13783 (C) (D) (A) (B) und eine entsprechend weiter entwickelte Grundrechte- Charta. Mit ihnen fordert die PDS die Weiterführung dieses Prozesses, um die neuen Herausforderungen zu bewälti- gen und eine Wende zum Besseren auch in der Wirt- schafts-, Sozial- und Beschäftigungspolitik herbeizu- führen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signatu- ren und zurÄnderung weitererVorschriften (Ta- gesordnungspunkt 16) Hubertus Heil (SPD): „Bezahlen Sie einfach nur mit Ihrem guten Namen“ verheißt uns seit Jahren ein bekann- ter Kreditkartenanbieter in seiner Werbung. Nun, das war bisher gar nicht so einfach, wie es uns diese Reklame glauben machen wollte. Rechts- und Geschäftsverkehr über neue Medien, also per digitaler Signatur, ist bis heute mit einer Reihe von juristischen Unwägbarkeiten belastet. Insbesondere im grenzüberschreitenden Geschäfts- und Rechtsverkehr haben sich unsere bislang geltenden natio- nalen rechtlichen Bestimmungen bei der Beseitigung die- ser Unsicherheiten als unzureichend erwiesen. Mit dem neuen Signaturgesetz setzt Deutschland als ei- nes der ersten Länder Europas die Richtlinie über die ge- meinsamen Rahmenbedingungen für elektronische Si- gnaturen um. Damit wird das deutsche Signaturrecht auf eine europäische Basis gestellt. Das Gesetz schafft die Sicherheitsinfrastruktur für elektronische Signaturen mit Rechtswirkung. Dazu gehört zum einen die „qualifizierte elektronische Signa- tur“. Damit wird es in Zukunft möglich sein, im elektro- nischen Rechts- und Geschäftsverkehr den Urheber und die Integrität von Daten zuverlässig festzustellen. Es wer- den die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die elek- tronische Signatur als Ersatz für die handschriftliche Un- terschrift mit entsprechender Rechtswirkung gelten kann. Da bisher viele Kunden wegen mangelnder Sicherheit keine Geschäfte über das Internet getätigt haben, wird mit der EU-weit einheitlichen „qualifizierten elektronischen Signatur“ der elektronische Handel weiteren Auftrieb er- halten. Das neue Signaturgesetz soll Anfang 2001 in Kraft treten und ersetzt die rechtlichen Bestimmungen aus dem Jahre 1997. Zum anderen greift das neue Signaturgesetz die Ergebnisse der Evaluierung des geltenden Rechts durch Klarstellungen auf, hier zum Beispiel hinsichtlich der Befugnisse der Berufskammern oder der Funktionen der Zertifizierungsdiensteanbieter. Lassen sie mich an dieser Stelle die wesentlichen Be- stimmungen des Gesetzes noch einmal rekapitulieren. Das Signaturgesetz sieht folgende wesentliche Anpassungen an die EU-Signaturrichtlinie vor: erstens die Festlegung von EU-weit einheitlichen rechtlichen Rahmenbedingun- gen für elektronische Signaturen mit Rechtswirkung; zweitens die Angleichung der allgemeinen Sicherheitsan- forderungen an Zertifizierungsstellen und technische Si- gnaturkomponenten entsprechend den gemeinsamen euro- päischen Standards der Signaturrichtlinie; drittens den Wegfall der Genehmigungspflicht für Zertifizierungsstel- len nach geltendem Signaturgesetz; stattdessen Ein- führung eines allgemeinen Aufsichtssystems entsprechend der Signaturrichtlinie; viertens die Beibehaltung des Si- cherheitsniveaus nach geltendem Signaturgesetz bei der Prüfung von Zertifizierungsstellen und technischen Si- gnaturkomponenten über die Einführung einer freiwilli- gen Akkreditierung für Zertifizierungsdiensteanbieter. Damit erhalten akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbie- ter die Berechtigung, im Geschäftsverkehr mit der umfas- send geprüften Sicherheit für ihre Zertifikate zu werben; fünftens die Bestandsschutzregelung für Zertifizierungs- diensteanbieter, die bereits nach geltendem Signaturge- setz geprüfte Leistungen oder Produkte anbieten; sechs- tens die Aufnahme einer Regelung zur Haftung von Zertifizierungsdiensteanbietern verbunden mit der Ver- pflichtung zur ausreichenden Deckungsvorsorge. Für die SPD-Bundestagsfraktion möchte ich an dieser Stelle der Bundesregierung und insbesondere den Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern des Bundeswirtschaftsminis- teriums recht herzlich danken. Mit diesem Gesetz setzt Deutschland nicht nur eine EU-Richtlinie als einer der ers- ten Mitgliedstaaten der Union um. Dieses Gesetz schafft zudem Rechtssicherheit und damit Vertrauen. Es ist dieses Vertrauen, das wir brauchen, damit sich der elektronische Handels- und Rechtsverkehr in Deutschland umfassend entfalten kann. Im Jahre 1998 hatten nach einer Studie des Verbands der Elektronik- und Informationstechnik lediglich 45 Pro- zent der Deutschen den Eindruck, dass der Weg in die In- formationsgesellschaft mehr Vorteile als Nachteile bringt. Es war und ist an uns als Gesetzgeber, dem aus dieser Umfrage sprechenden Misstrauen durch aktives Handeln zu begegnen. Dafür haben wir Sozialdemokraten zwei Prioritäten: Erstens setzen wir auf eine Informationsgesellschaft für alle. Unser Programm „Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts“ und die vom Bundeskanzler erklärten „Zehn-Punkte“ be- schreiben dazu die entsprechenden konkreten Maßnah- men. Wir wirken damit einer drohenden digitalen Spal- tung der Gesellschaft in User und Loser entgegen. Zweitens begegnen wir tatsächlichen materiellen Be- fürchtungen und Rechtsunsicherheiten durch entspre- chendes gesetzgeberisches Handeln. Dieses Gesetz zur elektronischen Signatur ist ein zen- traler Baustein zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für diesen dynamischen und zukunftsträchtigen Prozess. Wir tragen dabei dem Erfordernis Rechnung, dass die Wirtschaft in der Informationsgesellschaft einen klaren – aber weit gefassten und flexiblen – Rechtsrahmen braucht. Wir verfahren daher nach dem Motto „So viel Freiraum wie möglich, so viel Regulierung wie nötig“ und setzten auf den engen Dialog mit Wirtschaft und Wissen- schaft. Aus diesem Dialog wissen wir auch, dass hin- sichtlich der organisatorischen und technischen Voraus- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 200013784 (C) (D) (A) (B) setzungen deutsche Zertifizierungsdiensteanbieter hier quasi in den Startlöchern stehen. Die SPD-geführte Bundesregierung leistet mit diesem Gesetz einen wichtigen Beitrag für die Modernisierung unserer Volkswirtschaft. Wir sorgen also auch hier für mehr Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäfti- gung in Deutschland. Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Internet bietet großartige neue Chancen für eine bürgerfreundlichere Verwaltung, für mehr Demo- kratie, für neue Dienstleistungen, für neue Jobs. Verträge können im Netz geschlossen, Meldungen beim Einwoh- nermeldeamt digital vorgenommen werden, Bankge- schäfte können vom heimischen PC aus erledigt werden. Die digitale Modernisierung der öffentlichen Verwaltung ist ein wichtige Voraussetzung für ihre Effizienz und Bür- gerfreundlichkeit. Der Einsatz von E-Commerce wird zur Frage der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Auch Wahlen könnten über das Internet abgewickelt werden. Hier entstehen neue Chancen für mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung. Der Landesverband Baden-Würtem- berg meiner Partei hat kürzlich den weltweit ersten digi- talen Parteitag durchgeführt. Transaktionen im Netz müssen die gleiche Rechtsver- bindlichkeit entfalten wie die persönliche Unterschrift. Der Gesetzentwurf über die Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen definiert Voraussetzungen für die sichere Ausstellung digitaler Signatursysteme. Darü- ber hinaus schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen für die Gültigkeit digital abgeschlossener Verträge mit ei- nem Gesetzentwurf zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäftsver- kehr, den wir zusammen mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-E-Commerce-Richtlinie im nächsten Jahr hier diskutieren werden. Digitale Signaturen müssen fälschungssicher sein, da- mit Vertrauen in das digitale Bezahlen oder die Abgabe der Stimme am PC entsteht. Die Anerkennung durch mög- lichst viele Staaten ist Voraussetzung, dem internationalen Charakter des Netzes gerecht zu werden. In der Bundesrepublik ist mit dem im Rahmen des IukDG verabschiedeten Signaturgesetz relativ früh ein Rechtsrahmen für die digitale Signatur geschaffen wor- den. Allerdings hat er bisher keine breite Verbreitung ge- funden Mit dem Gesetz, das wir heute zum ersten Mal im Deutschen Bundestag diskutieren, passen wir die deut- sche Gesetzgebung an die in der Europäischen Union in der Signaturrichtlinie vereinbarten Standards an und schaffen damit ein mehrstufiges System der digitalen Si- gnatur und damit die Voraussetzung für eine schnellere Verbreitung digitaler Signaturen. Die Richtlinie schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Europa. Das Gesetz definiert drei Stufen von elektronischen Signaturen: Es gibt die Möglichkeit, einfache Signaturen zu verwenden, an die keine besonderen qualitativen An- sprüche gestellt werden. Als zweite Möglichkeit regelt das Gesetz qualitative Ansprüche an Unternehmen, die qualifizierte Signaturen ausstellen. Sie unterliegen einem allgemeinen Aufsichtssystem: Ein noch höheres Sicher- heitsniveau kann durch die Verwendung von Signaturen eines Unternehmens erreicht werden, das sich zuvor bei der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunika- tion hat akkreditieren lassen. Für Transaktionen mit Behörden können Signaturen von akkreditierten Signa- turschlüssel-Unternehmen durch Rechtsvorschrift ver- langt werden. Damit können unterschiedliche Sicherheitslevels für unterschiedliche Transaktionen gewählt werden. Unter- nehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher, Bund und Länder werden jeweils darüber entscheiden, welches das jeweils für eine Transaktion notwendige Sicherheits- niveau ist. Dies entspricht der Situation offline, Sicherheitsni- veaus werden dem jeweiligen Gefährdungspotenzial an- gepasst. Auch die Kosten des jeweiligen Systems können damit angepasst werden – Kaugummis werden auch nicht im Geldtransporter ausgeliefert. Eine Voraussetzung für die schnelle Verbreitung digitaler Signaturen wird damit geschaffen. Notwendig ist darüber hinaus die umfassende Infor- mation der Verbraucher und Verbraucherinnen über die digitale Signatur. Hier sind die Unternehmen gefordert. Auch die Bundesregierung wird hier im Rahmen ihrer Ak- tivitäten zur Gestaltung des Weges in die Informationsge- sellschaft ihren Beitrag leisten. Die Menschen müssen in die Lage versetzt werden, die Qualität der jeweils ver- wendeten Signaturschlüssel zu unterscheiden. Nur so kann das notwendige Vertrauen geschaffen werden. Rainer Funke (F.D.P.): In seinem Grundanliegen wird der Gesetzentwurf über Rahmenbedingungen für elek- tronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vor- schriften von der F.D.P.-Bundestagsfraktion begrüßt. Der moderne Dienstleistungsstaat des 21. Jahrhunderts benö- tigt klare, sichere und praktikable Regelungen im Bereich der qualifizierten elektronischen Signatur. Dabei darf es keine deutsche Insellösung geben, die zwar möglicherweise den höchsten technischen An- forderungen genügt, aber in der Praktikabilität hinter den europäischen Standards hinterherhinkt. Unsere Wirtschaft wird im globalen Wettbewerb dann einen Vorteil haben, wenn der elektronische Rechts- und Geschäftsverkehr sich schnell und sicher entwickelt und ihn – dieses ist nach meiner Ansicht bei neuen Technologien der wesentlichste Punkt – schnell das Vertrauen der Nutzer in Wirtschaft und Privatleben erlangt. Insofern ist es auch richtig, dass der Gesetzentwurf die Auswertung der Erfahrungen des noch geltenden Sig- naturgesetzes berücksichtigt. Allerdings sollten wir hier und heute nicht vergessen, dass mit dem Gesetzentwurf über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen nur das Fundament für die eigentlich wichtige Frage der Rechtswirkung qualifizierter elektronischer Signaturen gelegt wird. Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Formvorschrif- ten des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäfts- verkehr hätte eigentlich mit diesem Gesetzentwurf ver- bunden werden müssen. Wir sollten als Bundestag bei Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000 13785 (C) (D) (A) (B) neuen Technologien darauf achten, dass sie in unser Gesamtsystem umfassend eingebunden werden. Im Rah- men der Beratungen des Gesetzentwurfes in den Aus- schüssen sollten wir allerdings noch prüfen, ob nicht auch das neue Signaturgesetz eine unnötige Überregulierung zur Folge hat. Denn wir dürfen die zarte Pflanze des Wirtschaftszweiges Datensicherheit nicht durch über- bordende Bürokratie eingehen lassen. Lassen Sie uns dafür Sorge tragen, dass die Vorreiter- rolle Deutschlands im Bereich der digitalen Signaturen – auch durch Vermeidung parteipolitischen Geplänkels – erhalten bleibt. Ursula Lötzer (PDS): Die digitale Signatur ist ein Schlüsselelement sicherer Datenübertragung im Internet und für elektronische Kommunikation unentbehrlich. Wie weit und in welchen Zeiträumen sie sich durchsetzt, hängt allerdings in hohem Maße von der Sicherheit der elektro- nischen Unterschrift ab. Doch erst wenn die Menschen der Signatur per Computer genauso vertrauen wie der eigenhändigen Unterschrift, wird sich das Internet als Kommunikationsmedium auch für den Austausch von sensiblen Daten durchsetzen, erklärte ein Team von Wis- senschaftlern der Europäischen Akademie kürzlich. Das aber setzt Vertrauenswürdigkeit der digitalen Signatur vo- raus. Mit dem jetzt vorliegenden Antrag ist in Anpassung an die Europäische Richtlinie leider keine Verbesserung, son- dern eine Verschlechterung in Bezug auf Vertrauens- würdigkeit und Sicherheit erreicht worden. Nach der EU- Richtlinie und jetzt auch im Gesetz werden bis auf Ausnahmen alle Arten von Signaturen zugelassen, auch solche ohne Sicherheitsüberprüfung. Im Rahmen der Ver- einheitlichung wird die derzeitige Genehmigungspflicht für Zertifizierungsstellen der Einführung eines Auf- sichtssystems weichen. Zwar wird zumindest der For- derung der Verbraucherverbände insoweit nachgekom- men, dass der Sicherheitsstandard von geprüften Signaturen als qualifiziert gekennzeichnet ist, doch die Transparenz und das Vertrauen der Verbraucher darin wird damit nicht gestärkt. Ergänzend sind dazu Haftungsbes- timmungen für die Anbieter aufgenommen worden. Doch vorbeugen wäre besser als nachträgliche Streiterei. Die Bundesregierung versucht über verschiedene Pro- jekte die gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen. Im „Media@Komm-Projekt“ wird der Einsatz digitaler Sig- naturen in Kommunen getestet. Eines der Bestandteile des Projektes ist die Untersuchung in welchen Spielarten sich die Anwendung der digitalen Signatur durchsetzt. Durch die jetzt vorliegende Regelung wird die Durchsetzung eines Standards in der digitalen Signatur weitgehend den Marktkräften überlassen. Qualifizierte Signaturen sind teurer. In diesem Projekt wird davon ausgegangen, dass große Anbieter nicht qualitätsgeschützter Signaturen auf den Markt kommen werden. Im Wettbewerb über Preise, mögliche Anwendungen und Zusatznutzen oder Zwangs- nutzen für bestimmte Bereiche werde sich der Standard für digitale Signaturen entscheiden und damit leider auch die Vertrauenswürdigkeit der Signaturen für die Verbraucher. Insofern haben die Verbraucherverbände sicherlich Recht, wenn sie fordern, dass dafür gesorgt werden muss, dass auch künftig allen Verbrauchern die Möglichkeit offen ste- hen muss, rechtlich relevante Geschäfte auf herkömmlicher Art tätigen zu können. Kein Verbraucher darf zum Nutzen der elektronischen Signaturen gezwungen werden. Das mindert aber sicherlich nicht die Notwendigkeit zur verstärkten Auseinandersetzung mit E–Commerce. Die Ergebnisse einer repräsentativen Betriebsbefragung ergaben, dass inbesondere KMU vielfach keinen Nutzen darin sehen und in der Nutzung weit hinter anderen Län- dern zurückliegen. Insbesondere gilt das für Betriebe in ländlichen Strukturen und in den neuen Ländern. Digitale Signaturen sind das eine. Der Aufbau von Kompetenz- zentren zur Beratung über E-Commerce und digitale Sig- naturanwendung durch die Bundesregierung sind sicher auch ein begrüßenswerter Schritt. Doch die Studie zeigt auch, dass neben den Chancen und der Notwendigkeit für KMU sich der Wettbewerb sind bisher geschützten Märkten massiv verhärten wird. Eine wettbewerbsrechtliche Regelung, Studien über die sozialen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen und Maßnahmen zum Schutz der KMU und der Beschäftigten sind besonders dringend. Dafür fehlen aber die Initiativen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission noch immer. Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister für Wirtschaft und Technologie: Das neue Signa- turgesetz leistet einen wichtigen Beitrag für einen euro- päischen Binnenmarkt des sicheren E-Commerce. Der E-Commerce ist das Epizentrum der Entwicklung im IuK-Bereich. Daher müssen die Voraussetzungen hierfür stimmen: Sicherheit schafft Vertrauen und Vertrauen schafft einen stabilen Markt. Hier sind wir gut aufgestellt: Mit dem geltenden Signaturgesetz verfügen wir über ei- nen mehr als dreijährigen Erfahrungsvorsprung in Europa und auch im globalen Umfeld. Es gilt, diesen Vorsprung jetzt zu nutzen und weiter auszubauen. Mit dem heute zur Beratung anstehenden Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen soll das geltende Signaturgesetz abgelöst werden. Wir verfol- gen mit dem Gesetz zwei Ziele: Erstens wollen wir die EG-Signaturichtlinie zügig in Deutschland umsetzen und zweitens die Ergebnisse der Evaluierung des geltenden Signaturgesetzes aufgreifen. Das Gesetz regelt die erforderliche Sicherheitsin- frastruktur für elektronische Signaturen mit Rechtswir- kung – denen wir die Bezeichnung „qualifizierte elektro- nische Signaturen“ geben. Die Rechtswirkung dieser Signaturen wird nicht im Signaturgesetz geregelt. Sie ist Gegenstand eines Gesetzentwurfes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr. Dieser Gesetzentwurf wird zeit- nah zu dem Signaturgesetz in den Bundestag eingebracht; er hat das Kabinett am 6. September und den Bundes- rat am 20. Oktober passiert. Eine Anpassung der Form- vorschriften im öffentlichen Bereich wird von der Bun- desregierung ebenfalls vorbereitet. Es gibt hier noch Klärungsbedarf mit den Ländern. Der zuständige Bun- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 200013786 (C) (D) (A) (B) desinnenminister wird danach das Gesetz so schnell wie möglich vorlegen. Damit hat die Bundesregierung die Grundlagen für die Gleichstellung der handschriftlichen Unterschrift mit der elektronischen Unterschrift für weite Bereiche des Rechtsgeschäftsverkehrs gelegt. Das neue Signaturgesetz sieht gegenüber dem gelten- den Gesetz im Wesentlichen Strukturänderungen insbe- sondere nach der EG-Signaturrichtlinie vor: Es wird der administrative Aufwand vermindert und es werden Er- leichterungen und Anreize für die Wirtschaft in diesem Bereich geschaffen. Hier sind insbesondere zu nennen: die Festlegung von EU-weit einheitlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen mit Rechtswirkung – ein- schließlich der Angleichung der allgemeinen Sicherheits- anforderungen an den europäischen Standard –, der Weg- fall der bisher geltenden Genehmigungspflicht für Zertifizierungsstellen und – stattdessen – Einführung ei- nes allgemeinen Aufsichtssystems entsprechend der Richtlinie, die Beibehaltung des hohen Sicherheitsni- veaus nach geltendem Signaturgesetz durch Einführung einer freiwilligen Akkreditierung für Zertifizierungs- diensteanbieter als Option für den Markt – die Zertifizie- rungsdiensteanbieter erhalten in diesem Falle die Berech- tigung, mit dem Gütezeichen der Akkreditierung zu werben –, die Bestandsschutzregelung für diejenigen Zer- tifizierungsdiensteanbieter, die bereits nach geltendem Signaturgesetz geprüfte Leistungen oder Produkte anbie- ten, die Aufnahme einer Regelung zur Haftung von Zer- tifizierungsdiensteanbietern, verbunden mit der Ver- pflichtung zur ausreichenden Deckungsvorsorge. Darüber hinaus greifen wir die Ergebnisse der Eva- luierung des geltenden Signaturgesetzes auf. Es war aus- drücklicher Wunsch des Deutschen Bundestages bei Ver- abschiedung des geltenden Signaturgesetzes im Jahre 1997, das Gesetz in der Praxis nach Ablauf von zwei Jah- ren zu überprüfen. Die Bundesregierung hat den Eva- luierungsbericht im Jahre 1999 dem Deutschen Bundes- tag vorgelegt. Hierbei haben wir unter anderem festge- stellt, dass die Befugnisse der Berufskammern gestärkt werden sollten. Durch entsprechende Klarstellungen in den Regelungen zur Vergabe und Sperrung von berufsbe- zogenen Angaben im qualifizierten Zertifikat tragen wir der zunehmenden Bedeutung der elektronischen Zertifi- kate im Kammerwesen Rechnung. Die Ersetzung der handschriftlichen Unterschrift durch eine elektronische Unterschrift bedeutet einen Paradig- menwechsel für den Rechtsgeschäftsverkehr. Hier sind viele Hemmschwellen zu überwinden. Wir wollen, dass die elektronische Unterschrift auch im Alltag zur Norma- lität wird. Hierzu brauchen wir Anwendungen. Mit dem Projekt Media@Komm fördert das Bundeswirtschaftsmi- nisterium im bisher größten Pilotversuch des Bundes ei- nen ganzheitlichen Innovationsansatz, der Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Verwaltung und Unternehmen zu Multimedia-Anwendungen zusammenführt. Wir brau- chen effiziente Verwaltungen im Sinne eines „onestop- government“. Mit einem gerade gestarteten weiteren Pi- lotvorhaben führen wir die öffentliche Auftragsvergabe über das Netz. Wir kommen damit unserem Ziel, bis 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen online zu ermögli- chen, einen großen Schritt weiter. Das neue Signaturgesetz schafft die Vertrauensbasis für die neuen Anwendungen. Darüber hinaus bereiten wir die Novelle der Signaturverordnung vor. Die neue Signa- turverordnung soll zeitnah mit dem Signaturgesetz verab- schiedet werden. Wir werden in der Verordnung insbe- sondere die näheren Einzelheiten der europäischen Vorgaben zu den Sicherheitsanforderungen ausgestalten. Deutschland ist auf einem guten Weg: Die Weichen für den E-Commerce im europäischen Binnenmarkt sind ge- stellt. Deshalb werbe ich hier für eine Annahme des heute vorgelegten Gesetzentwurfs. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000 13787 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Lilo Friedrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin!
    Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kolle-
    gen! Wenn wir heute über Menschenrechte sprechen,
    dann dürfen nicht nur rechtliche Aspekte, sondern dann
    muss auch die ganz konkrete Situation der Menschen un-
    ser Thema sein. Denn das 20. Jahrhundert war ein Jahr-
    hundert der Flüchtlinge. Aber auch in Zukunft wird für
    Millionen von Menschen Flucht die einzige Chance sein,
    ihr Überleben zu sichern.

    Die systematische Vertreibung der albanischen Bevöl-
    kerung im Kosovo, die zahlreichen Bürgerkriege in
    Afrika, die Kämpfe in Tschetschenien und in Timor, die
    Grenzkonflikte zwischen Äthiopien und Eritrea sowie
    zwischen Indien und Pakistan sind nur einige der aktuel-
    len Beispiele weltweiter Flucht und Vertreibung. Sie alle
    gingen und gehen mit massiven Menschenrechtsverlet-
    zungen einher. Auf etwa 50 Millionen weltweit schätzt
    man die Zahl der Opfer von Flucht und Vertreibung. Ins-
    besondere für Kinder sind die Erlebnisse oft prägend für
    ihr ganzes weiteres Leben.

    Im 50. Jahr ihres Bestehens setzt sich die Flüchtlings-
    organisation der Vereinten Nationen, der UNHCR, unter
    zum Teil äußerst schwierigen Rahmenbedingungen für
    über 21 Millionen Flüchtlinge auf der ganzen Welt ein.
    Für diese kontinuierliche und bedeutsame Leistung ver-
    dient der UNHCR unseren höchsten Respekt.


    (Beifall bei der SPD)

    Um diesen wichtigen Aufgaben aber auch gerecht werden
    zu können, muss er mit ausreichenden finanziellen Mit-
    teln ausgestattet werden.

    Viel zu häufig ist die Medienwirksamkeit einer Flücht-
    lingskatastrophe ausschlaggebend für das Ausmaß der
    Hilfe. Wichtiger sollte aber ein einfaches humanitäres Ge-
    bot sein: die Not entwurzelter und oftmals traumatisierter
    Menschen zu lindern. Hierfür müssen multilaterale, re-
    gionale und bilaterale Programme ebenso wie die Maß-
    nahmen humanitärer Nichtregierungsorganisationen auf
    finanziell gesicherter Basis rasch, unbürokratisch und gut
    koordiniert greifen.

    Die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft
    darf jedoch nicht erst im Krisenfall einsetzen. Die erfolg-
    reichste Flüchtlingspolitik ist jene, die potenzielle Flucht-
    ursachen frühzeitig erkennt und entschärft. Krisenpräven-
    tion und eine kohärente, menschenrechtsorientierte
    internationale Politik sind daher wesentliche Voraussetzun-

    gen dafür, dass Gewalt und Menschenrechtsverletzungen
    keine Chance erhalten. Die Bundesregierung hat auf die-
    sem Gebiet bereits zahlreiche Initiativen ergriffen, die sehr
    hilfreich waren.

    Die Rechte und der Schutz der Flüchtlinge stehen im
    Mittelpunkt der Arbeit des UNHCR. Das wichtigste In-
    strument hierfür ist die Genfer Flüchtlingskonvention.
    Ihr Kernstück ist, dass kein Flüchtling in ein Land zurück-
    geschickt werden darf, in dem sein Leben oder seine Frei-
    heit bedroht ist. Die Bundesrepublik Deutschland zählte
    zu den ersten sechs von mittlerweile über 130 Staaten, die
    die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet haben.
    Bei der Definition des Flüchtlingsbegriffes hat sich in
    Deutschland eine Rechtsprechung entwickelt, nach der
    laut Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes die
    Verfolgung vom Staat ausgehen oder ihm zurechenbar
    sein muss.

    Aber immer mehr Menschen auf der Welt flüchten vor
    nicht staatlicher Verfolgung. In einigen Ländern haben sich
    zentralstaatliche Strukturen aufgelöst. An ihre Stelle sind
    völkerrechtlich nicht anerkannte, quasistaatliche Struktu-
    ren getreten. Eines der Beispiele hierfür ist Afghanistan.
    Menschen, die vom Taliban-Regime als politisch und reli-
    giös Andersdenkende eingeordnet werden, werden verfolgt
    und müssen um Leib und Leben fürchten.


    (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Absolut!)


    Auch Frauen fliehen häufig vor Verfolgung, die nicht un-
    mittelbar vom Staat ausgeht, zum Beispiel im Falle von
    gesellschaftlich bedingter geschlechtsspezifischer Verfol-
    gung. Um Menschen wie sie geht es, wenn wir von nicht
    staatlicher Verfolgung sprechen.

    Nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist der Schutz
    eines Flüchtlings oberstes Ziel. Nach dieser Schutztheo-
    rie ist es unerheblich, ob der Urheber der Verfolgung
    staatlich oder nicht staatlich ist. Es kommt allein auf den
    fehlenden Schutz an.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    In Deutschland erhalten nicht staatlich Verfolgte bis-
    lang allenfalls den Status der Duldung. Das heißt, sie wer-
    den nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt. Das
    heißt aber auch: Ein solcher Status bietet keine planbare
    Zukunftsperspektive. Aus menschenrechtlicher Sicht hal-
    ten wir es deshalb für notwendig, dass auch diesen Flücht-
    lingen Schutz vor Abschiebung gewährt wird und dass ge-
    duldete Flüchtlinge, für die eine Rückkehr in ihr
    Herkunftsland eine besondere Härte darstellen würde,
    leichter eine Aufenthaltsbefugnis erhalten.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Durch die Änderung der Verwaltungsvorschriften
    zu geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverletzungen
    haben wir bereits einen entscheidenden Schritt hin zu ei-
    ner verbesserten Situation der Flüchtlinge in unserem
    Land erreicht.

    Meine Damen und Herren, seit Amtsbeginn der rot-
    grünen Regierung hat sich in der Ausländerpolitik schon

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000
    Carsten Hübner
    13704


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    vieles positiv bewegt. Das zeigt sich nicht nur auf politi-
    scher Ebene. Auch der aktuelle Beschluss des Bundes-
    verfassungsgerichts zur politischen Verfolgung hat eine
    wichtige Fortentwicklung der deutschen Rechtsprechung
    eingeleitet. Es wird nun darauf ankommen, die Möglich-
    keiten zu prüfen, die hierdurch eröffnet wurden. Ermuti-
    gend ist, dass sich insbesondere durch die neue Leitung
    des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer
    Flüchtlinge eine positive Entwicklung abzeichnet.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Die Tendenz zu mehr Offenheit gegenüber nicht staatlich
    und geschlechtsspezifisch verfolgten Flüchtlingen be-
    grüßen wir ausdrücklich.

    Wir dürfen nicht vergessen, dass auch für Kriegs- und
    Bürgerkriegsflüchtlinge ein dringender Schutzbedarf
    besteht. Ich möchte Sie noch einmal an den interfraktio-
    nellen Antrag zu den humanitären Grundsätzen der
    Flüchtlingspolitik erinnern. Den haben wir im Juli ein-
    stimmig verabschiedet und damit eine in der Öffentlich-
    keit stark beachtete Initiative angestoßen. Die Innenmi-
    nisterkonferenz hat diese Initiative im November insofern
    positiv aufgegriffen, als jetzt schwer traumatisierte Bos-
    nier und Bosnierinnen weiterhin in Deutschland bleiben
    dürfen. Wir begrüßen diese Entscheidung als richtungs-
    weisend.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Christian Schwarz-Schilling [CDU/CSU])


    Lassen Sie mich abschließend den Blick noch einmal
    konkret auf die Situation in unserem eigenen Land lenken.
    Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Rechtsradikalis-
    mus in der Bundesrepublik Deutschland treffen jene Men-
    schen besonders schmerzlich, die als Flüchtlinge auf der
    Suche nach Schutz hierher gekommen sind. Ein Leben in
    Angst vor Diskriminierung und gewalttätigen Attacken ist
    unwürdig. Ob Deutschland seinem Anspruch als ein
    menschliches und weltoffenes Land dauerhaft gerecht
    wird, hängt wesentlich auch davon ab, ob es gelingt,
    Flüchtlinge und Einwanderer sozial zu integrieren. Dies
    ist eine der großen gesellschaftspolitischen Aufgaben der
    Zukunft. Bei der Großdemonstration und Kundgebung
    am 9. November 2000 haben alle gesellschaftlichen
    Kräfte dafür ein eindrucksvolles Zeichen gesetzt.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allen genannten
    Punkten dürfen wir aber eines nicht vergessen – dies kön-
    nen wir nicht häufig genug betonen –: Das im Grundgesetz
    verankerte Recht auf Asyl muss weiterhin gewährleistet
    werden; denn Flüchtlingsschutz ist Menschrechtsschutz.

    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat
jetzt Herr Kollege Dr. Schwarz-Schilling.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Christian Schwarz-Schilling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau
    Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen!
    Der UNHCR nahm seine Tätigkeit am 1. Januar 1951 auf,
    mit 33 Mitarbeitern und einer Leitung, die für drei Jahre
    gewählt war, sowie mit einem Budget von 300 000 Dollar.
    Dies hat eine erstaunliche Entwicklung genommen, die
    allerdings nicht zur Freude Anlass gibt. Was ist heute aus
    dem UNHCR geworden?

    Heute sind es 5 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    in 120 Ländern. 22,3 Millionen Flüchtlinge sind statis-
    tisch erfasst. Im Grunde genommen sprengt schon die
    Zahl von 22,3 Millionen hilfsbedürftigen Menschen die
    Vorstellungskraft.

    Man kann sich eigentlich nur die Frage stellen: Wie
    kam man damals, nach den Entsetzlichkeiten des Zweiten
    Weltkriegs, zu der optimistischen Auffassung, man brau-
    che nur noch die letzten Hinterlassenschaften des Zweiten
    Weltkriegs in Ordnung zu bringen – was Flüchtlinge an-
    geht, 1 Million oder 1,5 Millionen – und dann sei die Auf-
    gabe wunderbar erledigt? Meinte man in Anbetracht des-
    sen, dass damals so viele Dinge geschaffen wurden, die
    sich vom Bisherigen grundsätzlich unterschieden – wie
    die Vereinten Nationen vom Völkerbund oder das Grund-
    gesetz von der Weimarer Verfassung –, es gehe auch in
    dieser Frage so positiv zu Ende?

    Ich komme zu dem Schluss, dass man sich damals ab-
    solut auf das Böse in Deutschland konzentriert hat und gar
    nicht einsehen wollte, dass in diese Frage viele Dinge hi-
    neinspielen, die die menschliche Natur schlechthin aus-
    machen und die Diktaturen und totalitäre Regime in allen
    Gegenden dieser Welt zu jeder Zeit und immer wieder er-
    möglichen, selbst wenn schon ein höherer Entwicklungs-
    stand erreicht war.

    Das müssen wir besonders in Europa beklagen. Die Ja-
    panerin Ogata, mit der ein persönliches Gespräch zu
    führen ich bei ihrem Abschied Gelegenheit hatte, sagte
    mir: Ich habe mir nicht vorstellen können, dass gerade Eu-
    ropa nach dem Zweiten Weltkrieg wieder eines der Haupt-
    flüchtlingsgebiete werden könnte; ich hatte geglaubt, das
    würden eher Afrika und Asien sein. – Dann steht man ei-
    gentlich etwas beschämt da.

    Frau Ogata mit ihrer Klugheit und ihrer sehr nachdenk-
    lichen ostasiatischen Gelassenheit wurde ganz vehement,
    als sie die Frage stellte: Wie kann Europa in diesen Fra-
    gen wieder so versagt haben? – Sie hat die Frage dann
    natürlich wieder abgemildert, weil sie – auch das ist ein
    Punkt der damaligen Illusion – auf freiwillige Beiträge
    angewiesen ist. 98 Prozent der Beiträge für den UNHCR
    sind freiwillig. Man dachte, für die restlichen Flüchtlinge
    des Zweiten Weltkriegs lasse sich das alles leicht arran-
    gieren. Dass das ein Hauptproblem unserer Weltordnung
    geworden ist, hat die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts
    deutlich gemacht.

    In den 90er-Jahren des 20. Jahrhunderts kam ein neuer
    Schub grundsätzlicher Überlegungen. Ich denke an die
    europäischen Grundrechte und an das Welttribunal für
    Völkerrechtsverletzungen. Man hatte versäumt, das wirk-
    lich als notwendig anzusehen, weil man glaubte, wenn
    man das eine Übel, das in Deutschland, vollständig besei-
    tige, dann sei es gar nicht mehr notwendig, die Welt für

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000
    Lilo Friedrich (Mettmann)


    13705


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    diese Sachen zu wappnen. Das ist schon eine sehr inte-
    ressante Entwicklung.

    Meine Damen und Herren, nachdem wir in Deutsch-
    land sicherlich nicht mehr Veranlasser solcher fürchterli-
    chen Dinge sind, könnte man sagen – ich höre das oft –:
    Das ist schlimm; aber wir können nicht die Leiden der
    ganzen Welt schultern. – Das wissen wir; das weiß jeder.
    Aber hier, nur einige Meter von diesem Ort, sind vor eini-
    gen Jahren noch Flüchtlinge erschossen worden, weil sie
    über eine Grenze gingen. Das sollten wir nie vergessen,


    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)


    auch dann nicht, wenn es um die Not anderer Flüchtlinge
    geht, insbesondere wenn sie deutschen Boden betreten.
    Wir haben die Möglichkeit, aus unserer eigenen Ge-
    schichte sehr viele Lehren zu ziehen. Da brauchen wir
    nicht tief zu graben. Ich hoffe, dass wir uns an diesem
    Punkt immer wieder unserer eigenen Geschichte bewusst
    werden.

    Was die Finanzierung angeht, so muss ich Folgendes
    feststellen – denn ich kenne ja die Schwierigkeiten, die
    wir in diesem Bereich haben –: 1990 haben wir 34 Milli-
    onen US-Dollar an den UNHCR gezahlt. Im Jahre 2000
    sind es 15,3Millionen US-Dollar. Langsam fallen wir ins-
    gesamt von Rang neun auf Rang zehn zurück. Dies ist im
    Übrigen nicht etwa bei den absoluten Zahlen der Fall; da
    sind die Vereinigten Staaten, die wir in diesem Zusam-
    menhang sehr oft beschimpfen, etwa fünfmal so gut wie
    wir. Das ist vielmehr proportional zur Bevölkerungszahl
    zu sehen. Da liegen die Vereinigten Staaten bei 97 Cent
    pro Person und wir bei ganzen 23 Cent und sind damit
    weit abgeschlagen und kommen erst nach solchen Län-
    dern wie der Schweiz mit 2,5 Dollar oder Schweden mit
    5,8 Dollar pro Person.


    (Karl Lamers [CDU/CSU]: Das ist im gesamten außenpolitischen Bereich so!)


    Man muss einmal deutlich feststellen, dass wir hier eine
    wirkliche Bringschuld haben. Ich hoffe, dass in den
    nächsten ein, zwei Jahren die Richtung dargestellt wird, in
    die wir zu gehen beabsichtigen.

    Wir müssen uns nun auch folgende Frage stellen: Wie
    gehen wir in Deutschland mit Menschenrechtsfragen
    um und wie handeln wir in der Flüchtlingspolitik? Dazu
    kann ich nur sagen: Der Antrag, den wir hier am 7. Juni
    dieses Jahres verabschiedet haben, war ein Meilenstein.


    (Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [F.D.P.]: Ja!)


    Mit ihm wird wieder bewusst gemacht, dass Menschen-
    rechts- und Flüchtlingsfragen Abwehrrechte des Einzel-
    nen gegen den Staat sind.


    (Beifall im ganzen Hause)

    Wer sollte diese Abwehrrechte formulieren, wenn nicht
    die Parlamentarier – trotz aller Nähe zum Staat, die wir al-
    lesamt haben? Unsere eigentliche Aufgabe ist es doch,
    Abwehrrechte zu formulieren.

    Aus diesem Grunde danken wir der Innenministerkon-
    ferenz. Auch danke ich dem Bundesinnenminister, den ich
    hier sehr oft kritisiert habe, dafür, dass er sich in dieser Sa-
    che wirklich bemüht hat. Das weiß ich; das möchte ich
    hier betonen. Auch das sollte man bei dieser Gelegenheit
    tun.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)


    Aber wir werden natürlich sehr genau beobachten, was
    die Länder jetzt aus diesen Beschlüssen machen, wie die
    einzelnen Vereinbarungen umgesetzt werden und wer die
    Dinge wie handhabt. Da entstehen schon ganz merkwür-
    dige Unterschiede, die ich noch nicht ganz verifizieren
    konnte. Wir müssen sehr achtsam sein. Denn sonst müs-
    sen wir in drei, vier Monaten nachsteuern. Und das wer-
    den wir tun; das möchte ich hier schon einmal deutlich
    ankündigen.


    (Beifall im ganzen Hause)

    Ich darf mich auch dafür bedanken, dass es aus Nie-

    dersachsen immerhin die Nachricht gibt, dass gemäß den
    Empfehlungen des UNHCR Abschiebungen in den Ko-
    sovo in diesem Winter nicht mehr erfolgen sollen. Das ist
    wirklich nachahmenswert. Es ist ja ein Wahnsinn: Spre-
    chen Sie einmal mit den Menschen vor Ort, die gar nicht
    wissen, wie sie im Moment das Bestehende in Ordnung
    halten sollen. Ich habe mich gerade heute wieder mit ko-
    sovo-albanischen und serbischen Bürgermeistern und
    Kommunalpolitikern unterhalten. Sie haben gesagt: Bitte
    seien Sie bei solchen Aktionen um Gottes willen vorsich-
    tig. – Ich habe ihnen gesagt: Wir werden vorsichtig sein.


    (Beifall im ganzen Hause)

    Lassen Sie mich aber auch feststellen, dass wir dafür

    sorgen müssen, dass ganz generell Gesetze nicht so auf-
    gefasst werden, dass mit ihnen nur Missbrauch bekämpft
    wird. Ich glaube, ein demokratischer Staat muss seine all-
    gemeinen Gesetze danach ausrichten, dass die Mehrheit
    der rechtmäßig Handelnden nicht durch ein Gesetz be-
    schädigt wird. In dem Moment, da Sie die allgemeine
    Rechtsetzung auf den reinen Missbrauchstatbestand
    ausrichten, erreichen Sie, dass Sie viele Unschuldige tref-
    fen und dass die wirklich Schuldigen durch dieses Gesetz
    eher weniger getroffen werden, als man es beabsichtigt
    hat.


    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P. – Rudolf Bindig [SPD]: Sie haben ja Recht! Weiß das auch Herr Beckstein?)


    – Ich spreche hier von ganz allgemeinen Grundsätzen und
    lasse mich gerne belehren, wenn es anders sein sollte. Lie-
    ber Herr Bindig, ich könnte in diesem Zusammenhang
    natürlich auch sozialdemokratische Ministerpräsidenten
    und Innenminister nennen. Das tue ich jetzt nicht. Wir
    wollen jetzt nicht gegeneinander aufrechnen. Die Flücht-
    linge werden davon nichts haben.

    Lassen Sie mich eines betonen: Dass der Asyl Su-
    chende nach einem Jahr Aufenthalt in Deutschland wie-

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000
    Dr. Christian Schwarz-Schilling
    13706


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    der arbeiten darf, ist ein Menschenrecht, dem wieder zur
    Geltung verholfen wurde.


    (Beifall im ganzen Hause)

    Auch dafür bin ich dankbar, zumal es uns nützt: Wir spa-
    ren Geld, und zwar mindestens 1 Million DM. Denn wir
    müssen keine Sozialhilfe und Ähnliches mehr bezahlen.
    Diese Menschen wollen ja arbeiten und sie sollten nicht
    der Situation ausgesetzt werden, dass Deutsche an ihnen
    vorbeigehen und sagen: Nun schaut euch einmal diese
    Leute an, die sitzen schon morgens im Café und tun
    nichts. – Wir haben sie doch dazu gezwungen. Machen
    Sie das den Leuten einmal klar! Das wäre dann wenigs-
    tens ein Anfang.

    Lassen Sie mich zum Abschluss eines festhalten. Die
    Hohe Kommissarin für Flüchtlinge Ogata hat gesagt: Um
    Antworten für die Zukunft zu haben, müssen wir aus der
    Vergangenheit lernen. – Ich glaube, wir haben unglaub-
    lich viel Material, um aus der Vergangenheit – auch aus
    unserer deutschen, und da nicht nur bis 1945, sondern
    auch aus den letzten Jahrzehnten – zu lernen, welche Kon-
    sequenzen es hatte, wenn wir etwas in einer bestimmten
    Weise gehandhabt haben. Dieser Frau, bei der ich sehr be-
    wundert habe, wie sie in entscheidenden, dramatischen
    Situationen einen kühlen Kopf behalten und wirklich an-
    gepackt hat, ist, glaube ich, unser aller Dank dafür aus-
    zusprechen, dass sie als Japanerin uns Europäern in die-
    sen zehn Jahren sehr deutlich gesagt hat, wie die Dinge
    liegen. Sie hat in dieser Situation die Globalisierung für
    sich ernst genommen. Sie war Weltbürgerin in einem
    Sinne, in dem Menschenrechte und Flüchtlingsrechte un-
    teilbar sind. Damit war sie Vorbild für uns alle.


    (Beifall im ganzen Hause)