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ID1414019400

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    Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Heinz Riesenhuber 13599 A Wahl der Abgeordneten Reinhard Weis (Sten- dal) und Jörg Tauss als stellvertretende Mit- glieder in den Gemeinsamen Ausschuss nach Art. 53 a . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13599 B Wahl des Abgeordneten Ulrich Kelber als stellvertretendes Mitglied in den Beirat der Re- gulierungsbehörde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13599 B Wahl des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker in den Beirat gemäß § 39 Abs. 1 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes . . . . . . . . . . . . . . . 13599 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 13599 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 17 a bis h und des Tagesordnungspunktes 26 . . . . . . . . . 13600 B Tagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Regierungserklärung zur 6. Weltklimakonferenz – Chancen für mehr Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13600 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Marita Sehn, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion F.D.P.: Agenda für eine Initiative zum internationalen Klimaschutz (Drucksache 14/4890) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13600 C Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 13600 D Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 13602 D Monika Ganseforth SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 13605 A Birgit Homburger F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 13607 B Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13609 A Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . . 13610 D Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . . . . . . 13611 D Dr. Christian Ruck CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 13613 D Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . 13615 D Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), Horst Seehofer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Abschaffung der sektoralen Budgets in der gesetz- lichen Krankenversicherung (Druck sache 14/4604) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13617 B b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Detlef Parr, weiteren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Sicherung ei- ner angemessenen Vergütung psy- chotherapeutischer Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Kranken- versicherung (Drucksachen 14/3086, 14/4889) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13617 B c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ruth Fuchs, Dr. Ilja Seifert, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion PDS: Existenzsichernde Vergütung der psychotherapeutischen Versorgung Plenarprotokoll 14/140 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 140. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000 I n h a l t : gewährleisten (Drucksachen 14/2929, 14/4889) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13617 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Größere Vertei- lungsgerechtigkeit bei kassenärztlichen Honoraren (Drucksache 14/4891) . . . . . . 13617 C Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU . . . . . 13617 D Klaus Kirschner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13620 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU 13621 B Dr. Dieter Thomae F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 13623 B Andrea Fischer, Bundesministerin BMG . . . . 13625 A Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13628 A Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13629 D Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . . . . . . 13631 B Ulf Fink CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 13633 C Wolfgang Zöller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 13634 B Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . . . 13634 D Klaus Kirschner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 13635 B Helga Kühn-Mengel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 13637 C Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 13638 B Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 13638 D Dr. Hans Georg Faust CDU/CSU . . . . . . . . . 13640 A Tagesordnungspunkt 28: Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Bun- desdisziplinarrechts (BDiszNOG) (Drucksache 14/4659) . . . . . . . . . . . . . 13642 B b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung anderer Vorschriften (2. WehrDiszNOG) (Drucksache 14/4660) 13642 C c) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 12. April 1999 zum Schutz des Rheins (Drucksache 14/4674) . . . . . . 13642 C d) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Februar 1999 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und dem Königreich Kambodscha über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 14/4706) . . . . . . . . . . . . . 13642 C e) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. Juni 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über das Grenzurkunden- werk der gemeinsamen Staatsgrenze (Drucksache 14/4707) . . . . . . . . . . . . . 13642 D f) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. September 1998 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und der Gabunischen Republik über die ge- genseitige Förderung und den gegen- seitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 14/4708) . . . . . . . . . . . . . 13642 D g) Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Satellitenge- stütztes Umwelt-Monitoring als In- strument einer nachhaltigen Politik (Drucksache 14/3696) . . . . . . . . . . . . . 13642 D Tagesordnungspunkt 29: Abschließende Beratungen ohne Aus- sprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über Funkanla- gen und Telekommunikationsein- richtungen (FTEG) (Drucksachen 14/4815, 14/4892) . . . . . . . . . . . . . . . . 13643 A b) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Anpassungsprotokollen zu den Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits, der Republik Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Repu- blik, der Republik Polen, der Repu- blik Bulgarien und Rumänien ande- rerseits (Drucksachen 14/3464, 14/4837) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13643 B d) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes ... Gesetzes zur Änderung des Ge- setzes über die Errichtung eines Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000II Fonds „Deutsche Einheit“ und des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Druck- sachen 14/4436, 14/4922) . . . . . . . . . . 13643 C e) – l) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses Sammelübersichten 218, 219, 220, 221, 222, 223, 224, 225 zu Petitionen (Drucksachen14/4839, 14/4840, 14/4841, 14/4842, 14/4843, 14/4844, 14/4845, 14/4846) . . . . . . . . 13643 D m) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu den Streitsa- chen vor dem Bundesverfassungs- gericht 2 BvE 1/00 und 2 BvE 2/00 (Drucksache 14/4866) . . . . . . . . . . . . . 13644 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache (Ergänzung zu TOP 29) a) Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und F.D.P.: Wiederherstellung und archivarische Ordnung vorver- nichteter Stasi-Unterlagen (Druck- sache 14/4885) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13644 D b) Antrag der Bundesregierung: Aus- nahme von dem Verbot der Zu- gehörigkeit zu einem Aufsichtsrat für Mitglieder der Bundesregierung (Drucksache 14/4912) . . . . . . . . . . . . . 13645 A c – j) Beschlussempfehlungen des Petitions- auschusses Sammelübersichten 226, 227, 228, 229, 230, 231, 232, 233 zu Petitionen (Drucksachen 14/4900, 14/4901, 14/4902, 14/4903, 14/4904, 14/4905, 14/4906, 14/4907) . . . . . . . . 13645 A Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Heidemarie Ehlert und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 14/2386, 14/4046) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13645 D Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Umgang der Bundesregierung mit der BSE-Krise 13646 A Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU . . . . . . 13646 A Regina Schmidt-Zadel SPD . . . . . . . . . . . . . . 13647 B Ulrich Heinrich F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13648 B Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13649 B Kersten Naumann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 13650 C Karl-Heinz Funke, Bundesminister BML . . . 13651 D Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13653 D Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13654 D Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . . 13656 A Heidemarie Wright SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 13657 A Andrea Fischer, Bundesministerin BMG . . . . 13658 C Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 13660 B Jella Teuchner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13661 B Peter Bleser CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 13662 B Matthias Weisheit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13663 B Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform und Verbesse- rung der Ausbildungsförderung – Ausbildungsförderungsreformgesetz (Drucksache 14/4731) . . . . . . . . . . . . . 13664 C b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink, Angela Marquardt und der Fraktion PDS eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur Sicherung derGebührenfreiheit des Hochschul- studiums (Drucksachen 14/3005, 14/4455) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13664 C Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 13665 A Angelika Volquartz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 13667 C Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13668 C Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13669 D Cornelia Pieper F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13672 B Maritta Böttcher PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13674 B Dr. Ernst Dieter Rossmann SPD . . . . . . . . . . 13675 C Thomas Rachel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 13678 A Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13678 C Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Dr. Peter Paziorek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000 III CDU/CSU: Zukunft der nuklearen Entsorgung – Entsorgungskonzept jetzt vorlegen (Drucksache 14/4644) . . . . . . . . . . . . . 13680 D Dr. Paul Laufs CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 13681 A Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . 13682 D Horst Kubatschka SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 13683 B Birgit Homburger F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 13685 C Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 13687 A Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU (zur GO) . . . 13689 B Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . 13689 C Arne Fuhrmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13690 D Franz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 13692 C Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 13694 D Franz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 13695 A Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 13695 B Tagesordnungspunkt 7: a) Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und F.D.P.: Einrichtung eines Deutschen Instituts für Menschen- rechte (Drucksache 14/4801) . . . . . . . 13695 C b) Antrag der Abgeordneten Rudolf Bindig, Heide Mattischeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD so- wie der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ab- schaffung der Todesstrafe in den USA (Drucksache 14/4800) . . . . . . . . 13695 C c) Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Flücht- lingsschutz ist Menschenschutz (Drucksache 14/4884) . . . . . . . . . . . . . 13695 C d) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: 5. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen (Drucksache 14/3739) . . . . . . . . . . . . . 13695 D e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Abgeordneten Carsten Hübner, Fred Gebhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Gegen die Todes- strafe in den USA – Keine Hinrich- tung von Mumia Abu-Jamal (Druck- sachen 14/3196, 14/4642) . . . . . . . . . . 13695 D Rudolf Bindig SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13696 A Hermann Gröhe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 13697 B Claudia Roth (Augsburg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13698 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 13700 D Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13702 D Lilo Friedrich (Mettmann) SPD . . . . . . . . . . . 13704 A Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU 13705 C Heide Mattischeck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 13707 B Dr. Ludger Volmer, Staatsminister AA . . . . . . 13708 C Ruprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 13710 B Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13712 A Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Ulla Burchardt, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Winfried Hermann, Franziska Eichstädt- Bohlig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nationale Nachhaltigkeitsstrategie (Drucksache 14/4606) . . . . . . . . . . . . . . . . 13714 C Ursula Burchardt SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13714 D Franz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 13716 D Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13718 D Birgit Homburger F.D.P . . . . . . . . . . . . . . . . . 13720 D Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . . 13722 B Franz Müntefering SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 13723 A Helmut Lamp CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 13724 C Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Heinrich L. Kolb , weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Reform des Tarifvertragsrechts (Drucksache 14/2612) . . . . . . . . . . . . . . . . 13725 B Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 13725 C Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 13727 A Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13727 C Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . 13728 B Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU . . . . . . . 13728 D Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . 13730 C Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 13731 D Konrad Gilges SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 13732 D Hans-Eberhard Urbaniak SPD . . . . . . . . . 13733 A Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13734 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000IV Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU . . . . . . . . . . 13735 D Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 13736 D Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13737 B Dr. Heidi Knake-Werner PDS . . . . . . . . . . . . 13737 C Tagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtssauschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Alfred Hartenbach, Margot von Renesse, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeord- neten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rehabilitation der im Na- tionalsozialismus verfolgten Homos- exuellen – zu dem Antrag der Abgeordneten Christina Schenk, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Unrechtserklärung der nationalsozi- alistischen §§ 175 und 175 a Nr. 4 Reichsstrafgesetzbuch sowie Rehabi- littierung und Entschädigung für die schwulen und lesbischen Opfer des NS-Regimes – (Drucksachen14/2984(neu), 14/2619, 14/4894) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13738 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Christina Schenk, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Rehabilitierung und Entschädi- gung für die strafrechtliche Verfolgung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen zwischen Er- wachsenen in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demo- kratischen Republik (Drucksachen 14/2620, 14/4914) . . . . . . . 13738 D Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . 13739 B Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 13740 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13742 D Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13743 D Christina Schenk PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13744 C Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von den Abgeord- neten Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski (Recklinghausen), weite- ren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2000/2001 (BB VAnpG 2000) (Drucksache 14/4247) . . . . . . . . . . . . . 13745 B Meinrad Belle CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 13745 C Hans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 13746 C Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13748 A Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13748 D Heidemarie Ehlert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 13749 A Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13749 C Tagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Adelheid Tröscher, Friedhelm-Julius Beucher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeord- neten Dr. Angelika Köster-Loßack, Hans-Christian Ströbele, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Entwick- lungszusammenarbeit mit Kuba – zu dem Antrag der Abgeordneten Carsten Hübner, Dr. Barbara Höll, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Aufnahme der Entwicklungs- zusammenarbeit mit Kuba im Jahr 2000 (Drucksachen 14/3128, 14/2263, 14/4580) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13750 C Adelheid Tröscher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 13750 D Erika Reinhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 13751 D Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13753 C Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13754 B Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13755 A Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Klaus Hofbauer, Peter Hintze, weiterer Abgeordneter und Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000 V der Fraktion CDU/CSU: Die deutschen Grenzregionen auf die EU-Erweiterung durch einen Grenzgürtel-Aktionsplan vorbereiten (Drucksache 14/4643) ........... .13756 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag des Abgeordneten Günter Gloser, Hans-Werner Bertl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeord- neten Christian Sterzing, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Flankie- rung der Erweiterung der Europäischen Union als innenpolitische Aufgabe (Drucksache 14/4886) . . . . . . . . . . . . . . . 13756 C Rainer Fornahl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13757 A Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 13758 D Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13759 D Ernst Burgbacher F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 13761 A Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13762 A Arnold Vaatz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 13762 D Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Tourismus – zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Hannelore Rönsch (Wiesba- den), weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Sicherung der Volksfeste und des Schausteller- gewerbes in der Bundesrepublik Deutschland – zu dem Antrag der Abgeordneten Brunhilde Irber, Dr. Eberhard Brecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD, der Abgeordneten Sylvia Voß, Matthias Berninger, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. sowie der Abgeord- neten Rosel Neuhäuser, Dr. Heinrich Fink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Sicherung der Volks- feste, des Markthandels und des Schaustellergewerbes (Drucksachen 14/1312, 14/3786, 14/4836) . . . . . . . . . 13764 A Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13764 B Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 13766 A Thomas Dörflinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 13766 B Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13767 B Ernst Burgbacher F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 13768 B Rosel Neuhäuser PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13769 B Marianne Klappert SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 13770 B Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 13771 B Klaus Brähmig CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 13772 A Zusatztagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus Grehn, Ursula Lötzer, weiterer Abgeordne- ter und Fraktion PDS: Die Weichen für eine neue Vollbeschäftigung in Europa stellen (Drucksachen 14/3030, 14/3789) 13773 C Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über Rahmenbedingungen für elek- tronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 14/4662) . . . . . . . . . . . . . . . 13773 D Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU 13774 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13775 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 13777 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13777 D – Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba; – Aufnahme der Entwicklungszusam- menarbeit mit Kuba im Jahr 2000 (Ta- gesordnungspunkt 12) Joachim Günther (Plauen) F.D.P. . . . . . . . . . 13777 D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Die Weichen für eine Vollbeschäfti- gung in Europa stellen (Zusatztagesord- nungspunkt 8) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13778 B Doris Barnett SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13778 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000VI Dorothea Störr-Ritter CDU/CSU . . . . . . . . . 13780 A Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13781 A Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13781 D Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13782 C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rahmen- bedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften (Tages- ordnungspunkt 16) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13784 A Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13784 A Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13785 A Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13785 D Ursula Lötzer PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13786 A Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13786 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000 VII Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000 Vizepräsidentin Petra Bläss 13776 (C)(A) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000 13777 (C) (D) (A) (B) Balt, Monika PDS 07.12.2000 Dr. Bartsch, Dietmar PDS 07.12.2000 Behrendt, Wolfgang SPD 07.12.2000* Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 07.12.2000 Bonitz, Sylvia CDU/CSU 07.12.2000 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 07.12.2000* Klaus Burchardt, Ursula SPD 07.12.2000 Caesar, Cajus CDU/CSU 07.12.2000 Diemers, Renate CDU/CSU 07.12.2000 Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 07.12.2000 Joseph DIE GRÜNEN Freitag, Dagmar SPD 07.12.2000 Großmann, Achim SPD 07.12.2000 Heiderich, Helmut CDU/CSU 07.12.2000 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 07.12.2000 DIE GRÜNEN Dr. Hornhues, CDU/CSU 07.12.2000* Karl-Heinz Hornung, Siegfried CDU/CSU 07.12.2000* Hörster, Joachim CDU/CSU 07.12.2000* Ibrügger, Lothar SPD 07.12.2000 Imhof, Barbara SPD 07.12.2000 Jäger, Renate SPD 07.12.2000* Kopp, Gudrun F.D.P. 07.12.2000 Lintner, Eduard CDU/CSU 07.12.2000* Dr. Lucyga, Christine SPD 07.12.2000* Maaß CDU/CSU 07.12.2000* (Wilhelmshaven), Erich Müller (Berlin), PDS 07.12.2000 Manfred Nahles, Andrea SPD 07.12.2000 Neumann (Gotha), SPD 07.12.2000* Gerhard Nickels, Christa BÜNDNIS 90/ 07.12.2000 DIE GRÜNEN Ostrowski, Christine PDS 07.12.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 07.12.2000 Schaich-Walch, Gudrun SPD 07.12.2000 Schily, Otto SPD 07.12.2000 Schloten, Dieter SPD 07.12.2000* Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 07.12.2000* Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 07.12.2000 Schösser, Fritz SPD 07.12.2000 Schröder, Gerhard SPD 07.12.2000 Schultz (Everswinkel), SPD 07.12.2000 Reinhard Türk, Jürgen F.D.P. 07.12.2000 Wimmer (Karlsruhe), SPD 07.12.2000 Brigitte Wolf (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 07.12.2000 Margareta DIE GRÜNEN Wülfing, Elke CDU/CSU 07.12.2000 Dr. Zöpel, Christoph SPD 07.12.2000 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts zu den Anträgen: – Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba; – Aufnahme der Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba im Jahr 2000. (Tagesordnungspunkt 12) Joachim Günther (Plauen) (F.D.P): Wir beraten heute zum wiederholten Mal! über die Entwicklungszu- sammenarbeit mit Kuba. Die zwei vorliegenden Anträge haben vom Datum her eine lange Wegstrecke hinter sich und werden von uns wie folgt bewertet: Den PDS-Antrag haben wir bereits am 24. Februar vorliegen gehabt und schon damals war er überholt. Auch durch eine erneute Be- handlung wird er nicht aktueller. Er ist damit überflüssig und wir lehnen ihn ab. Der SPD-Antrag, um es gleich vor- wegzunehmen, ist aus unserer Sicht mehr oder weniger eine Ist-Zustandsbeschreibung und deshalb können wir ihm, wenn er auch keine kreativen Neuheiten enthält, zu- stimmen. Als F.D.P. haben wir uns bereits am 24. Februar die- ses Jahres dafür ausgesprochen, die Entwicklungszu- sammenarbeit mit Kuba auch auf staatlicher Ebene entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht durchzuführen. Uns geht es dabei vor allem darum, dort Hilfe zu leisten, wo sie unmittelbar der Bevölkerung zu- gute kommt oder unwiederbringbare Verluste in Natur und Umwelt drohen. Ein Ausschluss Kubas aus der Entwicklungszusam- menarbeit ist auch aufgrund der Entwicklung in den USA nicht mehr zu rechtfertigen. Die Lockerung des amerika- nischen Boykotts und die Entwicklungshilfe vieler EU-Staaten sind Realität. All diese Aktivitäten dürfen nicht darüber hinwegtäu- schen, dass es auch in meiner Fraktion noch erhebliche Bedenken auf der Menschenrechtsebene und bei den po- litischen Rahmenbedingungen in Kuba gibt. Deshalb finde ich es gut, dass die Entwicklungszusam- menarbeit auch als Chance für mehr Demokratie, Rechts- staatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte betrachtet wird. Besonderer Wert muss weiter auf die Arbeitsfähig- keit der politischen Stiftungen und der Nichtregierungs- organisationen gelegt werden. Sie zu begleiten und zu för- dern, so sieht es der Koalitionsantrag vor, darf nicht als pauschale Forderung im Raum stehen, sondern sollte in direktem Zusammenhang mit der Entwicklungshilfe und deren Höhe stehen. Als politisch wichtiges Zeichen wäre auch eine volle Mitgliedschaft Kubas im Lomé-Folgeabkommen zu se- hen. Damit würden die Chancen zur Verbesserung der Menschenrechte auf eine neue Stufe gestellt und die Wah- rung könnte international noch stärker angemahnt wer- den. Die F. D. P. sieht in der Aufhebung aller Embargos und in der Einbindung Kubas in internationale Abkommen so- wie in der Fortführung der Entwicklungszusammenarbeit den sichersten Weg, damit auch in Kuba die Uhren nicht stehen bleiben und Demokratie und soziale Marktwirt- schaft bald Realität werden. Wir sind davon überzeugt, dass der Gedanke der Frei- heit das Castro-Regime überlebt und die Bevölkerung da- nach aufatmen wird. Die Zusammenarbeit auf dieser Wegstrecke ist ein Baustein dazu. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Be- richts zu dem Antrag: Die Weichen für eine Vollbe- schäftigung in Europa stellen (Zusatztagesord- nungspunkt 8) Doris Barnett (SPD): Die Europäische Union hat sich auf dem Europäischen Rat in Lissabon ehrgeizige Ziele gesetzt: Die Union soll zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt werden, zu einem Wirtschaftsraum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zu- sammenhalt. Und vor allem: Wir wollen die Union in die Lage versetzen, wieder die Voraussetzungen für Vollbe- schäftigung zu schaffen. Das ist ein ehrgeiziges Ziel. Aber es ist kein utopisches Ziel, wenn die Wirtschafts-, die Be- schäftigungs- und die Sozialpolitik zusammenwirken. Die Notwendigkeit der Verzahnung der verschiedenen In- strumente hat der Europäische Rat besonders betont. Nur durch die Verzahnung der verschiedenen Politikbereiche wird es gelingen, wie in Lissabon vereinbart, die Be- schäftigungsquote von im EU-Durchschnitt heute 61 Pro- zent auf 70 Prozent im Jahr 2010 für alle Beschäftigten so- wie die Frauen von heute 51 Prozent auf über 60 Prozent zu steigern. Lissabon war ein wichtiger Schritt zur Fort- führung der europäischen Beschäftigungsstrategie, die mit dem Amsterdamer Vertrag und dem Luxemburger Be- schäftigungsgipfel begonnen wurde. Die europäische Beschäftigungspolitik befindet sich auf einem guten Weg. Die von der PDS unterstellte schleppende Entwicklung der Wirtschaft und der Arbeits- märkte in Europa ist durch die neuesten, positiven Zahlen in der Zwischenzeit widerlegt. Nach den Angaben von Eurostat vom 5. Dezember ist die saisonbereinigte Ar- beitslosenquote der Eurozone binnen Jahresfrist von 9,7 Prozent , Oktober 1999, auf 8,9 Prozent im Oktober 2000 gesunken. Die Quote ist damit erstmals seit Mai 1992 auf unter 9 Prozent gefallen. Das ist ein Ergebnis, auf das wir stolz sein können, auch wenn wir weiter an der Senkung der Arbeitslosenquote arbeiten müssen. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist das wichtigste politische Ziel der Regierungskoalition. Auch die jüngs- ten Zahlen der Bundesanstalt für Arbeit für Deutschland bestätigen uns, dass wir auf einem guten Weg sind. Im Vergleich zum letzten Jahr ist die Zahl der Arbeitslosen im November um 255 000 gefallen. Das sind die niedrigsten Novemberzahlen seit fünf Jahren. Die Beschäftigungspolitik als wichtiger Arbeitsauf- trag der Europäischen Union ist heute nicht mehr weg- zudenken. Es ist einfach nicht wahr, wenn die PDS un- terstellt, die EU-Politik sei nicht im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder schuld an be- stimmten regional auftretenden Problemen. Das Gegen- teil ist richtig: Wir müssen die europäischen Instrumente nutzen, wenn wir die Interessen der Arbeitnehmer und Lohnempfänger in einer globalisierten Weltwirtschaft schützen wollen. Nachdem mit dem Vertrag von Amsterdam und dem Beschäftigungsgipfel in Luxemburg1997 die formalen Grundlagen für eine europäische Beschäftigungspolitik gelegt worden waren, haben wir das Beschäftigungskapi- tal in der Zwischenzeit mit Leben erfüllt und weiter ent- wickelt. Mit dem Abschluss des europäischen Beschäftigungs- paktes auf dem Europäischen Rat in Köln hat die deutsche Ratspräsidentschaft unter maßgeblichem Einfluss von Bundeskanzler Schröder 1999 einen zentralen Baustein zu einer umfassenden europäischen Beschäftigungsstrate- gie hinzugefügt. Auf Vorschlag der Bundesregierung wurde damals vereinbart, neben den Finanzministern und der Europäischen Zentralbank auch die Sozialpartner am Dialog zu beteiligen. Deswegen kann ich hier im Ge- gensatz zur PDS keine Unterordnung der Lohn – unter die Geldpolitik sehen, sondern ein verantwortungsvolles Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 200013778 (C) (D) (A) (B) Zusammenwirken dieser Akteure im Rahmen des Köln- Prozesses zwischen Geld-, Finanz- und Lohnpolitik. Wir brauchen dieses Zusammenwirken der verschiede- nen Elemente. Wir werden in Deutschland und in Europa nur Erfolg haben, wenn wir die Wirtschafts-, Struktur- und Arbeitsmarktpolitiken miteinander verzahnen. Des- wegen ist es auch unsinnig, in die alten Grabenkämpfe zwischen nachfrage- und angebotsorientierten Patentlö- sungen zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit zu verfallen. Die einseitig nachfrageorientierten Vorschläge der PDS zur Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik unterstellen, dass die EU eine einseitig angebotsorientierte Wirt- schaftspolitik betreibe, die Lohndumping, wirtschaftliche Erfolglosigkeit und zunehmende soziale Ungleichheit zur Folge habe. Wir brauchen aber keine Patentrezepte aus Wolkenkuckucksheim. Was wir brauchen, ist ein Zusam- menspiel der Wirtschafts-, Sozial- und Beschäftigungspo- litik. Wir brauchen Strukturreformen ebenso wie die Ko- ordinierung der beschäftigungspolitischen Ziele und den Austausch über die Erfahrungen der Mitgliedstaaten bei deren Umsetzung. Im Rahmen des Luxemburg-Prozesses werden auf eu- ropäischer Ebene beschäftigungspolitische Leitlinien ent- wickelt, die von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Diese Leitlinien enthalten zum Teil quantifizierte Ziele, wie zum Beispiel die Forderung, dass jedem Jugendlichen innerhalb von sechs Monaten ein Ausbildungs- oder Ar- beitsplatz angeboten wird. Die Leitlinien werden jedes Jahr aktualisiert und ihre Umsetzung wird gemeinschaft- lich überwacht. Der Rat kann auch Empfehlungen an die Mitgliedstaaten richten und damit deren Beschäftigungs- politik unterstützen. Die diesjährigen Leitlinien, Empfehlungen und der ge- meinsame Beschäftigungsbericht wurden in der vergan- genen Wochen von den Arbeits- und Sozialministern ver- abschiedet und den Staats- und Regierungschefs für ihre heute beginnende Tagung in Nizza vorgelegt. Freuen Sie sich doch mit uns, dass dieses so genannte Herbstpaket die Politik der Bundesregierung bestätigt und uns ermu- tigt, sie fortzusetzen. Das gilt insbesondere für die aktive Arbeitsmarktpolitik auf hohem Niveau und für die Struk- turreformen zur Verbesserung der wirtschafts- und be- schäftigungspolitischen Rahmenbedingungen, also vor allem die Konsolidierung der Haushalte, die Steuerreform und die Rentenreform. Die europäische Beschäftigungsstrategie hat sich be- währt. Deshalb wird die seit Beginn des Luxemburg-Pro- zesses bestehende Struktur der Leitlinien mit ihren vier Säulen – der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, der Förderung des Unternehmergeistes, der Anpassungs- fähigkeit von Unternehmen und Arbeitnehmern sowie der Chancengleichheit – auch 2001 weitestgehend beibehal- ten. Von dieser Art der Koordinierung einen kurzfristigen Umschwung auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten, wie die PDS es zu tun schein, ist naiv. Aber ebenso naiv ist es, zu unterstellen, dass solche Leitlinien und vor allem auch der Erfahrungsaustausch der Mitgliedstaaten im Rahmen ih- rer Formulierung und Umsetzung politisch wirkungslos seien. Die diesjährige Anpassung konzentriert sich vor allem auf eine stärkere Betonung der Rolle der Sozialpartner im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie und des Schwerpunktes „lebenslanges Lernen“. Lassen Sie mich auf den letzten Punkt noch einmal be- sonders hinweisen. Unsere Gesellschaften befinden sich durch die Globalisierung und die Verbreitung der Informa- tions- und Kommunikationstechnologien in einem rapiden Wandel. Die Begriffe „Wissensgesellschaft“ und „Dienst- leistungsgesellschaft“ prägen diesen Wandelpunkt. Im Dienstleistungssektor haben die Europäische Union und die meisten ihrer Mitgliedstaaten einen großen Nachholbe- darf, zum Beispiel gegenüber den Vereinigten Staaten – aber auch gegenüber Dänemark oder Schweden. Begreifen wir das doch als Chance für einen Aufholprozess bei der Beschäftigungsentwicklung; denn der Zuwachs an Arbeits- plätzen wird in allen entwickelten Industrieländern schon seit einer Reihe von Jahren ausschließlich im Dienstleis- tungsbereich erzielt. Eine ganz entscheidende Aufgabe liegt allerdings noch vor uns – und wenn wir uns ihr nicht stellen, sind alle Bemühungen um Stärkung der Wirtschaftskraft und mehr Beschäftigung nutzlos –: Dringend nötig ist eine wesent- liche Verbesserung unseres gesamten Bildungssystems. Die Allgemeinbildung vor allem aber auch die kontinu- ierliche berufliche Bildung müssen verbreitet und viel stärker auf die neuen Entwicklungen der Informations- und Kommunikationstechniken sowie auf den Übergang in die Wissensgesellschaft ausgerichtet werden. Die Kommission hat in ihren neuen Leitlinien zur Beschäfti- gungspolitik zu Recht auf die große Bedeutung des le- benslangen Lernens hingewiesen. Auch wir in Deutsch- land unternehmen im Rahmen des Aktionsprogramms „Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesell- schaft des 21. Jahrhundert“ und im Bündnis für Arbeit alle Anstrengungen, um den Nachholbedarf zu überwinden. Dabei kommt insbesondere den Unternehmen eine be- sondere Verantwortung zu, die diese verstärkt wahrneh- men. Im Rahmen der französischen Präsidentschaft ist es ge- lungen, mit der sozialpolitischen Agenda ein sozialpoliti- sches Arbeitsprogramm für die nächsten Jahre zu verab- reden. Auch hier steht die Beschäftigung an vorderster Stelle. Diese Sozialagenda liegt dem Europäischen Rat in Nizza jetzt aktuell zur Verabschiedung vor; die Regie- rungschefs kümmern sich also um das Thema. Auf dem nächsten Beschäftigungsgipfel im Frühjahr in Stockholm soll und muss dann Bilanz gezogen werden. Dann können wir feststellen, welche Fortschritte auf dem Weg zur Wissensgesellschaft gemacht wurden und ob es uns gelungen ist, die Voraussetzungen für ein nachhalti- ges wirtschaftliches Wachstum in Europa zu schaffen. Ich kann feststellen, dass wir sowohl in Europa als auch in Deutschland auf einem sehr guten Weg sind, wenn auch zur Vollbeschäftigung noch viel Arbeit vor uns liegt. Dabei dürfen wir nicht alles sofort und auf einmal erwar- ten. Denn wir müssen unsere Politik der Zusammenarbeit und Koordinierung auf europäischer Ebene fortsetzen, um gemeinsam Erfolg zu haben. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000 13779 (C) (D) (A) (B) Dorothea Störr-Ritter (CDU/CSU): Es ist richtig, dass die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu den drin- gendsten Herausforderungen gehört, vor denen die Euro- päische Union steht. Es wäre jedoch völlig falsch, daraus abzuleiten, dass es nicht zuallererst die Nationalstaaten sein müssten, die zuvorderst zur Bekämpfung der Ar- beitslosigkeit in ihren Ländern aufgerufen sind. Unterschiedlich strukturierte Nationalstaaten erfordern grundsätzlich unterschiedliche Betrachtung und unter- schiedliche Lösungen. Innerhalb der letzten Jahre hat es sich sogar gezeigt, dass einzelne Staaten, gerade weil sie unterschiedliche Konzepte verfolgten, auch unterschied- liche Erfolge zu verbuchen hatten. Unser eigenes Land erstrahlt dabei nicht in besonders hellem Glanz: Für das Jahr 2000 ist in Deutschland von einem Wachstum von knapp 2,5 Prozent auszugehen. Da- mit wird Deutschland erneut hinter der Wachstumsrate der Europäischen Union von circa 3 Prozent zurückblei- ben. Und wenn die Regierung einen Rückgang der Ar- beitslosigkeit in diesem Jahr um etwa 320 000 Personen feiert, so ist das nur die halbe Wahrheit: Der wesentliche Teil des Rückgangs der Arbeitslosigkeit ist auf die demo- graphische Entwicklung zurückzuführen und nicht auf die Politik der derzeitigen Bundesregierung. Arbeitslose sind zu Rentnern geworden. Aufgrund des Eintritts geburten- schwacher Jahrgänge in das Erwerbsleben verringert sich automatisch auch die Zahl der arbeitslosen jungen Men- schen. Glück für die Regierung – aber keine Entlastung von der Verpflichtung, für einen Ausbau der Beschäftigung in unserem Land zu sorgen. Und diese Last kann und darf nicht auf die europäische Ebene abgewälzt werden. Dies wäre zu einfach. Dies wäre so naiv und verantwortungs- los, wie die jüngst getätigte Äußerung des Bundeskanz- lers, dass wir uns über einen schwachen Euro doch freuen sollten, da dies ja schließlich den Export in Deutschland ankurbeln würde. So leicht kann man es sich wirklich nicht machen – und schon gar nicht als Bundeskanzler des bevölkerungsreichsten und ehemals wirtschaftlich erfolg- reichsten Landes Europas. Vielleicht ist es auf gerade diese Einstellung zurückzuführen, dass wir uns diesbe- züglich nur noch im letzten Drittel der europäischen Län- der befinden. Diesem Problem Herr zu werden und damit auch Voll- beschäftigung zu erreichen muss natürlich das Ziel aller europäischen Mitgliedstaaten, aber insbesondere aller Fraktionen hier im Bundestag und der Bundesregierung sein. Wenn ich die Vorschläge des PDS-Antrages – der sich in nicht wenigen Punkten kaum von Vorschlägen der Regierungskoalition unterscheidet – unter dem Mot- to betrachte : „Der Weg ist das Ziel“, so kann ich mit großer Sicherheit sagen: Dieser Weg kann niemals zum Ziel führen – also darf er schon gar nicht eingeschlagen werden. Einige Punkte möchte ich besonders aufgreifen: Erstens. Die Vorschläge zur Wirtschaftspolitik zielen ausnahmslos darauf ab, den Einfluss des Staates bzw. der Staaten in die soziale Marktwirtschaft zu vergrößern. Eine „gezielte Innovationspolitik“ – die im Kontext des Antra- ges nichts anderes heißen kann als „staatliche Inter- vention“ – solle sich für den sozial-ökologischen Umbau einsetzen. Einer weiteren Privatisierung als Deregulie- rung der öffentlichen Infrastruktur – die sich bislang aus- nahmslos als Vorteil für die Bürger erwiesen hat – soll ent- gegengetreten werden. Das heißt im Klartext: Der Staat allein bestimmt, was für die Wirtschaft gut ist und was auch die Menschen für gut zu befinden haben. Das ken- nen wir. Die Menschen aus den neuen Bundesländern können ein Lied vom spürbaren Erfolg einer solchen Po- litik singen. Dieses Lied will niemand in Deutschland ein zweites Mal singen. Zweitens. Über die Europäische Union sollen die Mit- bestimmungsrechte ausgebaut werden. Ein Vetorecht für Betriebsräte und Gewerkschaften gegenüber Übernah- men, Fusionen, Verlagerungen und Betriebsschließungen soll vermutlich Arbeitsplätze sichern. Oder soll damit be- wusst die Abwanderung großer Unternehmen in den außereuropäischen Raum gefördert werden? Ist dies eine Strategie, um unser Land bzw. Europa von ungeliebten Konzernen zu säubern, weil Gewinn erzielende Unter- nehmen nicht in das linke Weltbild passen? Nur frage ich: Was werden wohl unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer dazu sagen, wenn sie ihre Arbeitsplätze an nicht- europäische Arbeitnehmer verlieren? Die Lösung wären dann wohl wieder Staatsbetriebe. Der Kreis hätte sich ge- schlossen und der Wohlstand der Menschen europaweit würde sich nicht einen halben Schritt nach vorne, sondern fünf Schritte zurück bewegen. Drittens. „Zurück ins Mittelalter“ scheint die Devise auch zu heißen bei der Forderung, verbindliche Beiträge der Wirtschaft und der Unternehmen zur Verbesserung der Beschäftigungslage für mindestens existenzsichernde Ar- beit festzuschreiben. Damit werden der Wirtschaft nicht nur Fußfesseln angelegt. Solche Festschreibungen sind Folterinstrumente, die die Wirtschaft in letzter Konse- quenz ganz sicher nicht zum Handeln bringen werden, sondern zum Schweigen. Zum Schweigen, weil auch der letzte Hauch unternehmerischer Freiheit ausgelöscht wer- den würde. Wie dann die nach dem Antrag festzuschrei- benden hohen sozialen Standards gewährleistet werden sollen – das entzieht sich meiner Vorstellungskraft. Damit befinde ich mich in guter Gesellschaft aller besonnen den- kenden Menschen in unserem Land. Zur Arbeitszeitver- kürzung in großen Schritten bei vollem Lohnausgleich kann ich nur sagen: siehe oben. Viertens. Mit ähnlich unsinnigen Zwangsmaßnahmen soll auch die Chancengleichheit für Frauen gefördert werden. Gestatten Sie mir, um mich nicht zu wiederholen, die einfache Frage: Was glauben Sie, wie viele Frauenar- beitsplätze Unternehmen bieten können, wenn sie von der Bildfläche verschwunden sind? Wenn wir in Europa und zuallererst in eigenem Land Vollbeschäftigung erreichen wollen, dann sollten wir uns auf die positiven Errungenschaften der sozialen Markt- wirtschaft berufen: Nach einer Studie des Institutes für Mittelstandsforschung fühlen nach einer Selbsteinschät- zung mittelständischer Unternehmer 72 Prozent dem Ziel verpflichtet, Arbeitsplätze zu erhalten, für 86 Prozent steht ganz vorne auf der Rangliste das Ziel „Wachstum Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 200013780 (C) (D) (A) (B) des Unternehmens stärken“. Die Bevölkerung verbindet mit Unternehmern, ebenfalls laut repräsentativer Um- frage, vor allem die Eigenschaft, willensstark zu sein, viel zu leisten und hart zu arbeiten. Ich meine, wir sollten das Ziel, Vollbeschäftigung zu erreichen, in Europa und in Deutschland, jenen ermögli- chen, die auch Vollbeschäftigung verwirklichen können. Das sind europaweit und deutschlandweit eben diese Un- ternehmerinnen und Unternehmer, die aber Freiheiten zur Selbstbestimmung brauchen. Sie brauchen ausreichend Freiheit, ihre unternehmerischen Ziele verwirklichen zu können. Denn nur dann können sie das von der Bevölke- rung bescheinigte Durchhaltevermögen, ihre Tüchtigkeit und ihr Verantwortungsbewusstsein zum Ausbau und Aufbau von Arbeitsplätzen auch einsetzen. Das wollen und dürfen wir nicht verhindern. Deshalb lehnen wir ei- nen solchen Verhinderungsantrag mit Entschiedenheit ab. Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir müssen hier nicht über unsere Ziele streiten, denn selbstverständlich würden auch wir gerne die Arbeitslo- sigkeit in Europa reduzieren. Diskutieren müssen wir je- doch über den Weg hin zu diesem Ziel. Dabei müssen wir natürlich auch bedenken, dass wir in Europa nicht alleine sind. Es gilt, die Interessen von 15 Mitgliedstaaten zu koordinieren. Populistische Forderungen helfen uns nicht weiter. Konkretes Handeln ist gefragt und da sind wir seit zwei Jahren auf einem guten Weg. Allerdings gilt gerade im Bereich Beschäftigungspo- litik, dass dezentrale Ansätze notwendig sind, um die re- gionalen und strukturellen Besonderheiten durch gezielte Maßnahmen zu berücksichtigen. Die gilt europaweit und national. Den Kollegen von der PDS will ich in aller Deutlich- keit eines sagen: Zur Bekämpfung der Massenarbeitslo- sigkeit reicht es eben nicht aus, einfach Geld in europä- ische Beschäftigungsprogramme zu stecken, in der Annahme, dies ermögliche langfristig eine positive Ent- wicklung auf dem Arbeitsmarkt. Dies ist ein Trugschluss. Wir brauchen einen gesunden Mix aus angebots- und nachfrageorientierter Beschäfti- gungspolitik. Dazu gehört auch eine nachhaltige Finanz- politik in Deutschland und in Europa. Begriffe wie Spa- ren und Haushaltsdisziplin scheinen für Sie nach wie vor Fremdwörter zu sein. Wir hingegen wollen nicht nur Beschäftigungspolitik, sondern auch Schuldensenkung betreiben. Wir lehnen ein Leben auf Pump ab, denn dies ist eine Zumutung für zukünftige Generationen. Die Steuerreform, die Senkung von Steuern und Abga- ben, hat aber gerade kleine Einkommen entlastet und zu- sätzlich Nachfrage geschaffen. Das hat die Erfolge der Ar- beitsmarktsentwicklung befördert. Dies ist der richtige Weg, denn unser Ziel sind Arbeitsplätze im ersten Ar- beitsmarkt. Der Weg zur hohen Beschäftigung liegt im ersten Arbeitsmarkt. Der zweite Arbeitsmarkt ergänzt und stützt, er ist aber nicht die Lösung des Problems. Seit zwei Jahren unternehmen wir nun heftige An- strengungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. In al- len Politikbereichen ist dies eine zentrale Aufgabe. Wir verzahnen Steuerpolitik, Finanzpolitik, Haushaltskonso- lidierung mit der Arbeitsmarktpolitik. Und die Erfolge dieser Politik geben uns Recht. Die Ar- beitslosigkeit ist zurückgegangen. Die Zahl der Beschäf- tigten wird in diesem Jahr und auch im nächsten Jahr um 500 000 steigen. Damit ist die Beschäftigung stärker ge- wachsen als jemals zuvor in den vergangenen zehn Jahren. Wir werden im nächsten Jahr diese erfolgreiche Politik weiterführen. Im nächsten Haushalt werden wir gerade in den Bereichen Arbeitsmarktpolitik und Bildung und Qua- lifizierung weitere Prioritäten setzen. Wir haben zum Bei- spiel die Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitar- beitslose verlängert. Auch der deutliche Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit ist ein Erfolg des JUMP-Program- mes. Wir werden dieses Programm fortführen. Zum ers- ten Mal gibt es mehr Ausbildungsplätze als Bewerber. Leider ist das nicht in allen Teilen Deutschlands der Fall. Bestimmte Regionen – insbesondere der Osten – sind ein Problem. Die Schwierigkeiten im Osten betreffen Förderprogramme auf nationaler Ebene. Hier sind wir auf dem richtigen Weg. Wir verstetigen die aktive Arbeits- marktpolitik auf hohem Niveau. Wir werden im Zuge des JUMP-Programmes höhere Fördermengen in die neuen Bundesländer fließen lassen. Im nächsten Jahr werden wir die Instrumente der Ar- beitsförderung – SGB III – verbessern. Es ist dringend nötig, die Arbeitsförderung neu zu gestalten. Zum Bei- spiel bekommen die Arbeitsämter vor Ort eine größere Flexibilität bei der Verwendung der finanziellen Mittel eingeräumt. Die PDS fordert für die Gewerkschaften eine produk- tivitätsorientierte Lohnpolitik. Sie wissen so gut wie ich, dass die Lohnpolitik den Tarifparteien vorbehalten ist. Das ist auch gut so. Es gibt keinen Grund, hier in die Ta- rifautonomie einzugreifen. Allerdings hat das Bündnis für Arbeit längst Verabredungen für eine beschäftigungsori- entierte Lohnpolitik getroffen. Dies ist ein guter Erfolg. Ich finde, wir sind auf einem sehr guten Weg, mit unse- rer Politik des Sparens und Gestaltens die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Uns muss man nicht zum Jagen tragen. Dirk Niebel (F.D.P): Die Bekämpfung der Arbeits- losigkeit ist ein Schlüsselthema in vielen europäischen Ländern. Die Hauptproblemgruppen sind durchgängig Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose und die jugend- lichen Arbeitslosen. Es klingt sinnvoll, Arbeitsmarktpro- bleme durch eine gemeinsame aktive Arbeitsmarktpolitik und gemeinsame Ziele zur Bekämpfung der Arbeitslosig- keit zu formulieren. Unterschiedliche Entwicklungen und Ausprägungen in den einzelnen Ländern fordern aller- dings unterschiedliche Ansätze zur Beseitigung der über- wiegend strukturell bedingten Arbeitslosigkeit. Dabei wird immer auch eine Flexibilisierung der Ar- beitsmärkte angemahnt, um eine Anpassung an den wirt- schaftlichen Wandel zu ermöglichen. Die beschäftigungs- politischen Leitlinien des Europäischen Rats von Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000 13781 (C) (D) (A) (B) Luxemburg 1997 haben keine rechtlich verbindliche Wir- kung in den Mitgliedstaaten. Sie werden eher mit einer de- fizitär ausgerichteten Beurteilung genutzt, zum Beispiel zur Bloßstellung nationaler Fehlleistungen. Es stehen auch keine Mittel zur Verfügung, die Verbindlichkeit der beschäftigungspolitischen Leitlinien zu erhöhen. Es gibt allerdings auch Stimmen, die eine europäische Beschäftigungspolitik sehr kritisch sehen und bedenklich finden. Möglicherweise wird den unterschiedlichen Be- dürfnissen der Regionen in gemeinsamen Leitlinien nicht genügend Rechnung getragen. Eine klare Zuordnung der Verantwortung wird ebenfalls erschwert. Ohne entspre- chende Arbeitsmarktreformen werden alle Ansätze wir- kungslos bleiben. Der Abbau der Arbeitslosigkeit kann deshalb nicht wirklich auf europäischer Ebene geleistet werden. Der Gipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs kann wirtschaftspolitische Impulse geben und gemein- schaftliche Initiativen zur beschäftigungswirksamen Aus- schöpfung des Wirtschaftswachstums unterstützen. Auch eine bessere Abstimmung von Arbeitsnachfrage und Ar- beitsangebot ist sicher sinnvoll. Aber die entsprechenden Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit müssen auf natio- naler Ebene ergriffen werden. Ein internationaler Vergleich von Arbeitslosen- und Beschäftigungsquoten kann den Weg für das dringend notwendige Umdenken in Deutschland frei machen. Im Vergleich mit den USA fällt die höhere Beschäftigung dort gleich ins Auge. In der EU steht ein hohes ungenutz- tes Arbeitskräftepotenzial zur Verfügung. Eine höhere Be- schäftigungsquote entlastet die Sozialsysteme und ist des- halb mehr als nur wünschenswert. Durch den Europäischen Sozialfonds, den Europä- ischen Fonds für regionale Entwicklung und andere Aktionsprogramme werden erhebliche Mittel für die nationalen Arbeitsmärkte zur Verfügung gestellt. In Ein- zelfällen wirken sie sich zur Flexibilisierung und Er- schließung neuer Arbeitsmärkte in wachstumsintensiven Sektoren aus. Hier ist eine sorgfältige Kontrolle erforder- lich, wie diese Mittel verwendet werden und wie nach- haltig sie sich auswirken. Die rot-grüne Regierung beteiligt sich kräftig an Ab- sichtserklärungen zur Senkung der Arbeitslosigkeit. Die demographische Entwicklung führt in Deutschland zu ei- ner Verringerung der Arbeitslosenzahl. Es verlassen jähr- lich etwa 200 000 bis 250 000 mehr Arbeitnehmer den Arbeitsmarkt, als neue kommen. Zu der besseren Arbeits- losenstatistik hat Rot-Grün bisher keinen Handschlag bei- getragen. Viele arbeitsmarktpolitische Erfolge der Regierung Kinkel/Kohl sind durch so genannte Reformgesetze zurückgenommen worden. Der hohe bürokratische Auf- wand bei den Neuregelungen zur so genannten Schein- selbstständigkeit und zu den geringfügigen Beschäftigun- gen hat zahlreiche Arbeitsplätze gekostet oder in die Schattenwirtschaft verdrängt. Rot-Grün blockiert Innovation und Unternehmergeist durch zusätzliche Regulierung wie zuletzt beim Gesetz zur Teilzeitarbeit und zu befristeten Arbeitsverhältnissen. Das Gegenteil wäre notwendig gewesen, um neue Ar- beitsplätze zu schaffen. Wie die F.D.P. fordern Gutachter und Experten, dass die verkrusteten Strukturen auf dem Arbeitsmarkt aufge- brochen werden müssen. Das Tarifvertragsrecht muss weiterentwickelt und mehr Entscheidungskompetenz in die Verantwortung der Betriebe gegeben werden. Arbeits- marktpolitische Mittel wie Arbeitsbeschaffungs und Strukturanpassungsmaßnahmen müssen auf ihre Effizi- enz überprüft werden. Wenn sie nicht die erwünschten Er- folge zeigen, müssen die Konsequenzen gezogen werden. All dies kann nur auf nationaler Ebene geleistet wer- den. Dr. Klaus Grehn (PDS):Man kann leider nicht sagen, dass das Thema der existenzsichernden Erwerbsarbeit von mehreren Hundert Millionen Menschen, die in Eu- ropa leben, unaktuell geworden und von der Tagesord- nung verschwunden ist. Der Antrag unserer Fraktion be- zog sich zwar auf die Vorbereitungen des EU-Gipfels in Lissabon, wir könnten ihn aber auch für den jetzigen Gip- fel in Nizza gestellt haben; denn nach wie vor bleibt allein die statistisch erfasste Arbeitslosigkeit von 17 Millionen Bürgerinnen und Bürgern der Union ein nicht hinnehm- bares Übel unserer Zeit. Angesichts der Zunahme von nicht existenzsichernden und damit nicht armutsfesten prekären und Unterbeschäf- tigungsarbeitsverhältnissen hat dieses Thema an Aktua- lität gewonnen. Während für die Arbeitslosen das „Glas leer ist“, ist es für die prekär Beschäftigten bereits „halb leer“. Wir wollen den Gremien der Europäischen Union als Ganzes und der deutschen Bundesregierung im Einzelnen nicht vorwerfen, sie verfolge gänzlich falsche Wege in ih- rer Beschäftigungspolitik oder sie hätten keinerlei Erfolge errungen. Wir sehen sehr wohl, dass in Irland mit massi- ver Hilfe der europäischen Fonds und bei kluger Nutzung der dargebotenen Möglichkeiten der Förderstrukturen die Beschäftigungsquote nach oben geschnellt ist, die Ar- beitslosigkeit von einst über 17 Prozent auf unter 6 Pro- zent gesunken ist. Deutsche und irische Arbeitslosenorga- nisationen stehen in engem Kontakt, sodass wir wissen, dass dieser Umschwung tatsächlich eingetreten ist. Aus Spanien werden Teilerfolge berichtet und sicher ließen sich weitere positive Beispiele hinzufügen. Nicht zuletzt nutzt auch Deutschland die Möglichkeiten der EU-Fonds. Wir erinnern daran, dass mit Mitteln etwa des Europä- schen Sozialfonds die Bundesländer und die Bundesan- stalt für Arbeit mehr Zielgruppen erreichen und intensiver helfen konnten. Unsere Fraktion hat auch ausdrücklich und wiederholt den Wechsel begrüßt, den die rot-grüne Koalition in der europäischen Beschäftigungspolitik vollzogen hat; denn die Weichen für Konstruktivität und Aufgabe der Blocka- dehaltung in Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsfragen wurden nicht zuletzt während der deutschen EU-Ratsprä- sidentschaft und auf dem Kölner Gipfel gestellt. Wir an- erkennen die Tatsache, dass mit den beschäftigungspoliti- schen Leitlinien und den nationalen Aktionsplänen in Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 200013782 (C) (D) (A) (B) Europa und in jedem einzelnen Mitgliedsland der Union der Abbau der Arbeitslosigkeit und die Schaffung neuer Arbeitsplätze angegangen wird. Dennoch: Fonds können immer nur ausgleichen, er- gänzen, korrigierend eingreifen. Die Grundlage muss eine richtige Politik sein, auch eine richtige Wirtschaftspolitik. Dabei jedoch hat sich ein Wechsel nicht vollzogen. Das stellt die erreichten Fortschritte wieder infrage und ge- fährdet einen dauerhaften oder nachhaltigen, wie man neu-deutsch in der Brüssler Terminologie sagt – Um- schwung. Auch die rot-grüne Koalition und die heutige Bundes- regierung verfolgen den gleichen neoliberalen Wirt- schaftskurs wie ihre Vorgänger. Im Kern und für die Be- schäftigungslage bedeutet das, dass unter dem Motto des Standortewettbewerbs der Wirtschaft bedeutende Zuge- ständnisse gemacht werden, die auf Kosten der Arbeit- nehmer, der Sozialhilfeempfänger, der Rentner und der Arbeitslosen gehen. Dafür stehen viele Einzelmaßnah- men von der Deckelung der Sozialhilfe bis zur Absenkung der Bemessungsgrundlage für die Arbeitslosenhilfe oder die Kürzungen in der geplanten Rentenreform. Die vorgebliche Notwendigkeit, „den Faktor Arbeit zu entlasten“ führt zu der Auffassung auch bei dieser Bun- desregierung, dass deftige Eingriffe und Kürzungen im sozialen Bereich die Unternehmen in die Lage versetzen, effektiver und mit gesteigerter Produktivität zu wirtschaf- ten. Das führt letztendlich zu nachhaltigem Wirtschafts- wachstum und mehr und neuen Arbeitsplätzen. Zur Be- stätigung ihrer. Politik ist die Bundesregierung sogar be- reit; die tatsächliche Lage auf dem Arbeitsmarkt schönzureden und den leichten Rückgang der statistisch erfassten Arbeitslosigkeit eben dieser ihrer Politik zuzu- schreiben. Dabei ist weithin bekannt, dass Frühverren- tung, prekäre Beschäftigung, die demographische Ent- wicklung und der starke Zuwachs der nun sozial- versicherungspflichtigen 630-DM-Jobs als alleinige Ein- kommensart auf 3,7 Millionen die tatsächlich anhaltend hohe Massenarbeitslosigkeit verdecken helfen. Es muss auch diese Bundesregierung nachdenklich stimmen, dass parallel zu den viel zitierten Erfolgen auf dem Arbeits- markt die Armut in allen europäischen Ländern wächst und nun laut Statistik bei rund 55 Millionen liegt. Diese gegenläufige Entwicklung weist darauf hin, dass die Eta- blierung eines nicht existenzsichernden Niedriglohnsek- tors in Europa und auch in Deutschland zumindest billi- gend in Kauf genommen, wenn nicht gar angestrebt wird. Das ist die Kehrseite bzw. integraler Bestandteil des Neo-Liberalismus in der Wirtschaftspolitik. Diese Politik hat zur Folge, das es die Bundesregierung als ihre Aufgabe ansieht, alle sozialen Sicherungssysteme zu „reformieren“, das heißt, abzubauen. Fiskalische Be- gründungen müssen dazu herhalten, den Sozialstaat in- frage zu stellen. Dabei ist längst klar erwiesen, dass die Unternehmen und vor allem die Konzerne den Abbau der Sozialleistungen und weitere Maßnahmen bei der Sen- kung der Lohnnebenkosten fast ausschließlich zur maßlo- sen Steigerung ihrer Profite und zum forcierten Abbau von Arbeitsplätzen genutzt haben; neue haben sie nur in geringem Umfang geschaffen. Arbeitslosigkeit und Armut gehören also weiterhin zu den Begleiterscheinungen des europäischen Einigungs- prozesses. Das darf nicht einfach übergangen werden. Wie moralisch niederschmetternd ist die Tatsache, dass die Sterblichkeitsrate bei Arbeitslosen dreifach höher ist als im Durchschnitt der Arbeitnehmer, die Morbidität bei Arbeitslosen fast doppelt so hoch wie bei Nicht-Arbeits- losen und die Häufigkeit psychatrischer Krankheiten bei Arbeitslosen um das 7,5-fache höher sind. Nicht vergessen werden darf auch die Tatsache, dass selbst die Vorzeigeländer der beschäftigungspolitischen Erfolge der Europäischen Union, – erst Recht Deutsch- land – einen hohen und anwachsenden Sockel von Lang- zeitarbeitslosen haben, die von diesen Erfolgen nicht pro- fitieren. Alle scheinbar wissenschaftlichen Maßnahmen zur „Früherkennung“ von Langzeitarbeitslosigkeit, die in den Beschäftigungsplänen der Unionsmitglieder durch- aus enthalten sind, ändern nichts Bestand bzw. Anstieg der bestehenden Langzeitarbeitslosigkeit. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt Ost wird seit kurzem verstärkt schöngeredet. Sie ist trotzdem mit einer doppelt so hohen Rate wie im Westen auch 10 Jahre nach der Wirt- schafts- und Währungsunion nicht bewältigt. Das ver- heißt nichts Gutes für die anstehende Erweiterung der EU; denn die politischen Defizite werden besonders in der Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme und auf dem Arbeitsmarkt sichtbar werden. Niemand verrät ein Konzept, wie die Umwandlung bisheriger beschäftigungsintensiver Wirtschaftszweige in den mittel- und osteuropäischen Ländern sich vollziehen soll. Schon in den neuen Bundesländern erwies sich die Seligsprechung der Privatisierung als untaugliches Mittel. Der abzusehende riesige „Überhang“ an billigen Arbeits- kräften hat auch Auswirkungen auf die Beschäfti- gungslage in ganz Europa. Die zu erwartenden sozialen Probleme in den Beitrittsländern kann man ihnen nicht selbst überlassen unter dem Motto, dass sie erst aufge- nommen werden, wenn sie „reif“ dafür sind. Ob der Gipfel in Nizza daran etwas ändern wird, ist of- fen. Die bisherige Europapolitik erweist sich immer deut- licher als unvollständig und nicht bis zu Ende gedacht, als allzu lineares Weiterrechnen des Bestehenden. Das jedoch reicht schon längst nicht mehr aus. Der vorliegende An- trag der PDS schlägt konkrete Veränderungen in wichti- gen Bereichen der Wirtschafts- und Beschäftigungspoli- tik vor. Es muss die versammelten Regierungschefs der Mitgliedstaaten auch nachdenklich stimmen, dass Zehn- tausende Menschen der Union, Gewerkschafter, Umwelt- schützer, Arbeitslose und ganz normale Bürgerinnen und Bürger mit ihren Forderungen auf die Straße gehen. Sie fordern ein Europa der Bürger, sie fordern den Erhalt und den Ausbau hoher und der europäischen Kultur und Leis- tung angemessener sozialer Standards, sie fordern – wie in Lissabon versprochen und zu wenig sichtbar – eine Po- litik der Vollbeschäftigung, des Schutzes der Umwelt, der Menschlichkeit, der Friedenserhaltung und der Toleranz Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000 13783 (C) (D) (A) (B) und eine entsprechend weiter entwickelte Grundrechte- Charta. Mit ihnen fordert die PDS die Weiterführung dieses Prozesses, um die neuen Herausforderungen zu bewälti- gen und eine Wende zum Besseren auch in der Wirt- schafts-, Sozial- und Beschäftigungspolitik herbeizu- führen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signatu- ren und zurÄnderung weitererVorschriften (Ta- gesordnungspunkt 16) Hubertus Heil (SPD): „Bezahlen Sie einfach nur mit Ihrem guten Namen“ verheißt uns seit Jahren ein bekann- ter Kreditkartenanbieter in seiner Werbung. Nun, das war bisher gar nicht so einfach, wie es uns diese Reklame glauben machen wollte. Rechts- und Geschäftsverkehr über neue Medien, also per digitaler Signatur, ist bis heute mit einer Reihe von juristischen Unwägbarkeiten belastet. Insbesondere im grenzüberschreitenden Geschäfts- und Rechtsverkehr haben sich unsere bislang geltenden natio- nalen rechtlichen Bestimmungen bei der Beseitigung die- ser Unsicherheiten als unzureichend erwiesen. Mit dem neuen Signaturgesetz setzt Deutschland als ei- nes der ersten Länder Europas die Richtlinie über die ge- meinsamen Rahmenbedingungen für elektronische Si- gnaturen um. Damit wird das deutsche Signaturrecht auf eine europäische Basis gestellt. Das Gesetz schafft die Sicherheitsinfrastruktur für elektronische Signaturen mit Rechtswirkung. Dazu gehört zum einen die „qualifizierte elektronische Signa- tur“. Damit wird es in Zukunft möglich sein, im elektro- nischen Rechts- und Geschäftsverkehr den Urheber und die Integrität von Daten zuverlässig festzustellen. Es wer- den die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die elek- tronische Signatur als Ersatz für die handschriftliche Un- terschrift mit entsprechender Rechtswirkung gelten kann. Da bisher viele Kunden wegen mangelnder Sicherheit keine Geschäfte über das Internet getätigt haben, wird mit der EU-weit einheitlichen „qualifizierten elektronischen Signatur“ der elektronische Handel weiteren Auftrieb er- halten. Das neue Signaturgesetz soll Anfang 2001 in Kraft treten und ersetzt die rechtlichen Bestimmungen aus dem Jahre 1997. Zum anderen greift das neue Signaturgesetz die Ergebnisse der Evaluierung des geltenden Rechts durch Klarstellungen auf, hier zum Beispiel hinsichtlich der Befugnisse der Berufskammern oder der Funktionen der Zertifizierungsdiensteanbieter. Lassen sie mich an dieser Stelle die wesentlichen Be- stimmungen des Gesetzes noch einmal rekapitulieren. Das Signaturgesetz sieht folgende wesentliche Anpassungen an die EU-Signaturrichtlinie vor: erstens die Festlegung von EU-weit einheitlichen rechtlichen Rahmenbedingun- gen für elektronische Signaturen mit Rechtswirkung; zweitens die Angleichung der allgemeinen Sicherheitsan- forderungen an Zertifizierungsstellen und technische Si- gnaturkomponenten entsprechend den gemeinsamen euro- päischen Standards der Signaturrichtlinie; drittens den Wegfall der Genehmigungspflicht für Zertifizierungsstel- len nach geltendem Signaturgesetz; stattdessen Ein- führung eines allgemeinen Aufsichtssystems entsprechend der Signaturrichtlinie; viertens die Beibehaltung des Si- cherheitsniveaus nach geltendem Signaturgesetz bei der Prüfung von Zertifizierungsstellen und technischen Si- gnaturkomponenten über die Einführung einer freiwilli- gen Akkreditierung für Zertifizierungsdiensteanbieter. Damit erhalten akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbie- ter die Berechtigung, im Geschäftsverkehr mit der umfas- send geprüften Sicherheit für ihre Zertifikate zu werben; fünftens die Bestandsschutzregelung für Zertifizierungs- diensteanbieter, die bereits nach geltendem Signaturge- setz geprüfte Leistungen oder Produkte anbieten; sechs- tens die Aufnahme einer Regelung zur Haftung von Zertifizierungsdiensteanbietern verbunden mit der Ver- pflichtung zur ausreichenden Deckungsvorsorge. Für die SPD-Bundestagsfraktion möchte ich an dieser Stelle der Bundesregierung und insbesondere den Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern des Bundeswirtschaftsminis- teriums recht herzlich danken. Mit diesem Gesetz setzt Deutschland nicht nur eine EU-Richtlinie als einer der ers- ten Mitgliedstaaten der Union um. Dieses Gesetz schafft zudem Rechtssicherheit und damit Vertrauen. Es ist dieses Vertrauen, das wir brauchen, damit sich der elektronische Handels- und Rechtsverkehr in Deutschland umfassend entfalten kann. Im Jahre 1998 hatten nach einer Studie des Verbands der Elektronik- und Informationstechnik lediglich 45 Pro- zent der Deutschen den Eindruck, dass der Weg in die In- formationsgesellschaft mehr Vorteile als Nachteile bringt. Es war und ist an uns als Gesetzgeber, dem aus dieser Umfrage sprechenden Misstrauen durch aktives Handeln zu begegnen. Dafür haben wir Sozialdemokraten zwei Prioritäten: Erstens setzen wir auf eine Informationsgesellschaft für alle. Unser Programm „Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts“ und die vom Bundeskanzler erklärten „Zehn-Punkte“ be- schreiben dazu die entsprechenden konkreten Maßnah- men. Wir wirken damit einer drohenden digitalen Spal- tung der Gesellschaft in User und Loser entgegen. Zweitens begegnen wir tatsächlichen materiellen Be- fürchtungen und Rechtsunsicherheiten durch entspre- chendes gesetzgeberisches Handeln. Dieses Gesetz zur elektronischen Signatur ist ein zen- traler Baustein zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für diesen dynamischen und zukunftsträchtigen Prozess. Wir tragen dabei dem Erfordernis Rechnung, dass die Wirtschaft in der Informationsgesellschaft einen klaren – aber weit gefassten und flexiblen – Rechtsrahmen braucht. Wir verfahren daher nach dem Motto „So viel Freiraum wie möglich, so viel Regulierung wie nötig“ und setzten auf den engen Dialog mit Wirtschaft und Wissen- schaft. Aus diesem Dialog wissen wir auch, dass hin- sichtlich der organisatorischen und technischen Voraus- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 200013784 (C) (D) (A) (B) setzungen deutsche Zertifizierungsdiensteanbieter hier quasi in den Startlöchern stehen. Die SPD-geführte Bundesregierung leistet mit diesem Gesetz einen wichtigen Beitrag für die Modernisierung unserer Volkswirtschaft. Wir sorgen also auch hier für mehr Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäfti- gung in Deutschland. Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Internet bietet großartige neue Chancen für eine bürgerfreundlichere Verwaltung, für mehr Demo- kratie, für neue Dienstleistungen, für neue Jobs. Verträge können im Netz geschlossen, Meldungen beim Einwoh- nermeldeamt digital vorgenommen werden, Bankge- schäfte können vom heimischen PC aus erledigt werden. Die digitale Modernisierung der öffentlichen Verwaltung ist ein wichtige Voraussetzung für ihre Effizienz und Bür- gerfreundlichkeit. Der Einsatz von E-Commerce wird zur Frage der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Auch Wahlen könnten über das Internet abgewickelt werden. Hier entstehen neue Chancen für mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung. Der Landesverband Baden-Würtem- berg meiner Partei hat kürzlich den weltweit ersten digi- talen Parteitag durchgeführt. Transaktionen im Netz müssen die gleiche Rechtsver- bindlichkeit entfalten wie die persönliche Unterschrift. Der Gesetzentwurf über die Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen definiert Voraussetzungen für die sichere Ausstellung digitaler Signatursysteme. Darü- ber hinaus schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen für die Gültigkeit digital abgeschlossener Verträge mit ei- nem Gesetzentwurf zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäftsver- kehr, den wir zusammen mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-E-Commerce-Richtlinie im nächsten Jahr hier diskutieren werden. Digitale Signaturen müssen fälschungssicher sein, da- mit Vertrauen in das digitale Bezahlen oder die Abgabe der Stimme am PC entsteht. Die Anerkennung durch mög- lichst viele Staaten ist Voraussetzung, dem internationalen Charakter des Netzes gerecht zu werden. In der Bundesrepublik ist mit dem im Rahmen des IukDG verabschiedeten Signaturgesetz relativ früh ein Rechtsrahmen für die digitale Signatur geschaffen wor- den. Allerdings hat er bisher keine breite Verbreitung ge- funden Mit dem Gesetz, das wir heute zum ersten Mal im Deutschen Bundestag diskutieren, passen wir die deut- sche Gesetzgebung an die in der Europäischen Union in der Signaturrichtlinie vereinbarten Standards an und schaffen damit ein mehrstufiges System der digitalen Si- gnatur und damit die Voraussetzung für eine schnellere Verbreitung digitaler Signaturen. Die Richtlinie schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Europa. Das Gesetz definiert drei Stufen von elektronischen Signaturen: Es gibt die Möglichkeit, einfache Signaturen zu verwenden, an die keine besonderen qualitativen An- sprüche gestellt werden. Als zweite Möglichkeit regelt das Gesetz qualitative Ansprüche an Unternehmen, die qualifizierte Signaturen ausstellen. Sie unterliegen einem allgemeinen Aufsichtssystem: Ein noch höheres Sicher- heitsniveau kann durch die Verwendung von Signaturen eines Unternehmens erreicht werden, das sich zuvor bei der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunika- tion hat akkreditieren lassen. Für Transaktionen mit Behörden können Signaturen von akkreditierten Signa- turschlüssel-Unternehmen durch Rechtsvorschrift ver- langt werden. Damit können unterschiedliche Sicherheitslevels für unterschiedliche Transaktionen gewählt werden. Unter- nehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher, Bund und Länder werden jeweils darüber entscheiden, welches das jeweils für eine Transaktion notwendige Sicherheits- niveau ist. Dies entspricht der Situation offline, Sicherheitsni- veaus werden dem jeweiligen Gefährdungspotenzial an- gepasst. Auch die Kosten des jeweiligen Systems können damit angepasst werden – Kaugummis werden auch nicht im Geldtransporter ausgeliefert. Eine Voraussetzung für die schnelle Verbreitung digitaler Signaturen wird damit geschaffen. Notwendig ist darüber hinaus die umfassende Infor- mation der Verbraucher und Verbraucherinnen über die digitale Signatur. Hier sind die Unternehmen gefordert. Auch die Bundesregierung wird hier im Rahmen ihrer Ak- tivitäten zur Gestaltung des Weges in die Informationsge- sellschaft ihren Beitrag leisten. Die Menschen müssen in die Lage versetzt werden, die Qualität der jeweils ver- wendeten Signaturschlüssel zu unterscheiden. Nur so kann das notwendige Vertrauen geschaffen werden. Rainer Funke (F.D.P.): In seinem Grundanliegen wird der Gesetzentwurf über Rahmenbedingungen für elek- tronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vor- schriften von der F.D.P.-Bundestagsfraktion begrüßt. Der moderne Dienstleistungsstaat des 21. Jahrhunderts benö- tigt klare, sichere und praktikable Regelungen im Bereich der qualifizierten elektronischen Signatur. Dabei darf es keine deutsche Insellösung geben, die zwar möglicherweise den höchsten technischen An- forderungen genügt, aber in der Praktikabilität hinter den europäischen Standards hinterherhinkt. Unsere Wirtschaft wird im globalen Wettbewerb dann einen Vorteil haben, wenn der elektronische Rechts- und Geschäftsverkehr sich schnell und sicher entwickelt und ihn – dieses ist nach meiner Ansicht bei neuen Technologien der wesentlichste Punkt – schnell das Vertrauen der Nutzer in Wirtschaft und Privatleben erlangt. Insofern ist es auch richtig, dass der Gesetzentwurf die Auswertung der Erfahrungen des noch geltenden Sig- naturgesetzes berücksichtigt. Allerdings sollten wir hier und heute nicht vergessen, dass mit dem Gesetzentwurf über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen nur das Fundament für die eigentlich wichtige Frage der Rechtswirkung qualifizierter elektronischer Signaturen gelegt wird. Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Formvorschrif- ten des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäfts- verkehr hätte eigentlich mit diesem Gesetzentwurf ver- bunden werden müssen. Wir sollten als Bundestag bei Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000 13785 (C) (D) (A) (B) neuen Technologien darauf achten, dass sie in unser Gesamtsystem umfassend eingebunden werden. Im Rah- men der Beratungen des Gesetzentwurfes in den Aus- schüssen sollten wir allerdings noch prüfen, ob nicht auch das neue Signaturgesetz eine unnötige Überregulierung zur Folge hat. Denn wir dürfen die zarte Pflanze des Wirtschaftszweiges Datensicherheit nicht durch über- bordende Bürokratie eingehen lassen. Lassen Sie uns dafür Sorge tragen, dass die Vorreiter- rolle Deutschlands im Bereich der digitalen Signaturen – auch durch Vermeidung parteipolitischen Geplänkels – erhalten bleibt. Ursula Lötzer (PDS): Die digitale Signatur ist ein Schlüsselelement sicherer Datenübertragung im Internet und für elektronische Kommunikation unentbehrlich. Wie weit und in welchen Zeiträumen sie sich durchsetzt, hängt allerdings in hohem Maße von der Sicherheit der elektro- nischen Unterschrift ab. Doch erst wenn die Menschen der Signatur per Computer genauso vertrauen wie der eigenhändigen Unterschrift, wird sich das Internet als Kommunikationsmedium auch für den Austausch von sensiblen Daten durchsetzen, erklärte ein Team von Wis- senschaftlern der Europäischen Akademie kürzlich. Das aber setzt Vertrauenswürdigkeit der digitalen Signatur vo- raus. Mit dem jetzt vorliegenden Antrag ist in Anpassung an die Europäische Richtlinie leider keine Verbesserung, son- dern eine Verschlechterung in Bezug auf Vertrauens- würdigkeit und Sicherheit erreicht worden. Nach der EU- Richtlinie und jetzt auch im Gesetz werden bis auf Ausnahmen alle Arten von Signaturen zugelassen, auch solche ohne Sicherheitsüberprüfung. Im Rahmen der Ver- einheitlichung wird die derzeitige Genehmigungspflicht für Zertifizierungsstellen der Einführung eines Auf- sichtssystems weichen. Zwar wird zumindest der For- derung der Verbraucherverbände insoweit nachgekom- men, dass der Sicherheitsstandard von geprüften Signaturen als qualifiziert gekennzeichnet ist, doch die Transparenz und das Vertrauen der Verbraucher darin wird damit nicht gestärkt. Ergänzend sind dazu Haftungsbes- timmungen für die Anbieter aufgenommen worden. Doch vorbeugen wäre besser als nachträgliche Streiterei. Die Bundesregierung versucht über verschiedene Pro- jekte die gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen. Im „Media@Komm-Projekt“ wird der Einsatz digitaler Sig- naturen in Kommunen getestet. Eines der Bestandteile des Projektes ist die Untersuchung in welchen Spielarten sich die Anwendung der digitalen Signatur durchsetzt. Durch die jetzt vorliegende Regelung wird die Durchsetzung eines Standards in der digitalen Signatur weitgehend den Marktkräften überlassen. Qualifizierte Signaturen sind teurer. In diesem Projekt wird davon ausgegangen, dass große Anbieter nicht qualitätsgeschützter Signaturen auf den Markt kommen werden. Im Wettbewerb über Preise, mögliche Anwendungen und Zusatznutzen oder Zwangs- nutzen für bestimmte Bereiche werde sich der Standard für digitale Signaturen entscheiden und damit leider auch die Vertrauenswürdigkeit der Signaturen für die Verbraucher. Insofern haben die Verbraucherverbände sicherlich Recht, wenn sie fordern, dass dafür gesorgt werden muss, dass auch künftig allen Verbrauchern die Möglichkeit offen ste- hen muss, rechtlich relevante Geschäfte auf herkömmlicher Art tätigen zu können. Kein Verbraucher darf zum Nutzen der elektronischen Signaturen gezwungen werden. Das mindert aber sicherlich nicht die Notwendigkeit zur verstärkten Auseinandersetzung mit E–Commerce. Die Ergebnisse einer repräsentativen Betriebsbefragung ergaben, dass inbesondere KMU vielfach keinen Nutzen darin sehen und in der Nutzung weit hinter anderen Län- dern zurückliegen. Insbesondere gilt das für Betriebe in ländlichen Strukturen und in den neuen Ländern. Digitale Signaturen sind das eine. Der Aufbau von Kompetenz- zentren zur Beratung über E-Commerce und digitale Sig- naturanwendung durch die Bundesregierung sind sicher auch ein begrüßenswerter Schritt. Doch die Studie zeigt auch, dass neben den Chancen und der Notwendigkeit für KMU sich der Wettbewerb sind bisher geschützten Märkten massiv verhärten wird. Eine wettbewerbsrechtliche Regelung, Studien über die sozialen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen und Maßnahmen zum Schutz der KMU und der Beschäftigten sind besonders dringend. Dafür fehlen aber die Initiativen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission noch immer. Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister für Wirtschaft und Technologie: Das neue Signa- turgesetz leistet einen wichtigen Beitrag für einen euro- päischen Binnenmarkt des sicheren E-Commerce. Der E-Commerce ist das Epizentrum der Entwicklung im IuK-Bereich. Daher müssen die Voraussetzungen hierfür stimmen: Sicherheit schafft Vertrauen und Vertrauen schafft einen stabilen Markt. Hier sind wir gut aufgestellt: Mit dem geltenden Signaturgesetz verfügen wir über ei- nen mehr als dreijährigen Erfahrungsvorsprung in Europa und auch im globalen Umfeld. Es gilt, diesen Vorsprung jetzt zu nutzen und weiter auszubauen. Mit dem heute zur Beratung anstehenden Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen soll das geltende Signaturgesetz abgelöst werden. Wir verfol- gen mit dem Gesetz zwei Ziele: Erstens wollen wir die EG-Signaturichtlinie zügig in Deutschland umsetzen und zweitens die Ergebnisse der Evaluierung des geltenden Signaturgesetzes aufgreifen. Das Gesetz regelt die erforderliche Sicherheitsin- frastruktur für elektronische Signaturen mit Rechtswir- kung – denen wir die Bezeichnung „qualifizierte elektro- nische Signaturen“ geben. Die Rechtswirkung dieser Signaturen wird nicht im Signaturgesetz geregelt. Sie ist Gegenstand eines Gesetzentwurfes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr. Dieser Gesetzentwurf wird zeit- nah zu dem Signaturgesetz in den Bundestag eingebracht; er hat das Kabinett am 6. September und den Bundes- rat am 20. Oktober passiert. Eine Anpassung der Form- vorschriften im öffentlichen Bereich wird von der Bun- desregierung ebenfalls vorbereitet. Es gibt hier noch Klärungsbedarf mit den Ländern. Der zuständige Bun- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 200013786 (C) (D) (A) (B) desinnenminister wird danach das Gesetz so schnell wie möglich vorlegen. Damit hat die Bundesregierung die Grundlagen für die Gleichstellung der handschriftlichen Unterschrift mit der elektronischen Unterschrift für weite Bereiche des Rechtsgeschäftsverkehrs gelegt. Das neue Signaturgesetz sieht gegenüber dem gelten- den Gesetz im Wesentlichen Strukturänderungen insbe- sondere nach der EG-Signaturrichtlinie vor: Es wird der administrative Aufwand vermindert und es werden Er- leichterungen und Anreize für die Wirtschaft in diesem Bereich geschaffen. Hier sind insbesondere zu nennen: die Festlegung von EU-weit einheitlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen mit Rechtswirkung – ein- schließlich der Angleichung der allgemeinen Sicherheits- anforderungen an den europäischen Standard –, der Weg- fall der bisher geltenden Genehmigungspflicht für Zertifizierungsstellen und – stattdessen – Einführung ei- nes allgemeinen Aufsichtssystems entsprechend der Richtlinie, die Beibehaltung des hohen Sicherheitsni- veaus nach geltendem Signaturgesetz durch Einführung einer freiwilligen Akkreditierung für Zertifizierungs- diensteanbieter als Option für den Markt – die Zertifizie- rungsdiensteanbieter erhalten in diesem Falle die Berech- tigung, mit dem Gütezeichen der Akkreditierung zu werben –, die Bestandsschutzregelung für diejenigen Zer- tifizierungsdiensteanbieter, die bereits nach geltendem Signaturgesetz geprüfte Leistungen oder Produkte anbie- ten, die Aufnahme einer Regelung zur Haftung von Zer- tifizierungsdiensteanbietern, verbunden mit der Ver- pflichtung zur ausreichenden Deckungsvorsorge. Darüber hinaus greifen wir die Ergebnisse der Eva- luierung des geltenden Signaturgesetzes auf. Es war aus- drücklicher Wunsch des Deutschen Bundestages bei Ver- abschiedung des geltenden Signaturgesetzes im Jahre 1997, das Gesetz in der Praxis nach Ablauf von zwei Jah- ren zu überprüfen. Die Bundesregierung hat den Eva- luierungsbericht im Jahre 1999 dem Deutschen Bundes- tag vorgelegt. Hierbei haben wir unter anderem festge- stellt, dass die Befugnisse der Berufskammern gestärkt werden sollten. Durch entsprechende Klarstellungen in den Regelungen zur Vergabe und Sperrung von berufsbe- zogenen Angaben im qualifizierten Zertifikat tragen wir der zunehmenden Bedeutung der elektronischen Zertifi- kate im Kammerwesen Rechnung. Die Ersetzung der handschriftlichen Unterschrift durch eine elektronische Unterschrift bedeutet einen Paradig- menwechsel für den Rechtsgeschäftsverkehr. Hier sind viele Hemmschwellen zu überwinden. Wir wollen, dass die elektronische Unterschrift auch im Alltag zur Norma- lität wird. Hierzu brauchen wir Anwendungen. Mit dem Projekt Media@Komm fördert das Bundeswirtschaftsmi- nisterium im bisher größten Pilotversuch des Bundes ei- nen ganzheitlichen Innovationsansatz, der Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Verwaltung und Unternehmen zu Multimedia-Anwendungen zusammenführt. Wir brau- chen effiziente Verwaltungen im Sinne eines „onestop- government“. Mit einem gerade gestarteten weiteren Pi- lotvorhaben führen wir die öffentliche Auftragsvergabe über das Netz. Wir kommen damit unserem Ziel, bis 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen online zu ermögli- chen, einen großen Schritt weiter. Das neue Signaturgesetz schafft die Vertrauensbasis für die neuen Anwendungen. Darüber hinaus bereiten wir die Novelle der Signaturverordnung vor. Die neue Signa- turverordnung soll zeitnah mit dem Signaturgesetz verab- schiedet werden. Wir werden in der Verordnung insbe- sondere die näheren Einzelheiten der europäischen Vorgaben zu den Sicherheitsanforderungen ausgestalten. Deutschland ist auf einem guten Weg: Die Weichen für den E-Commerce im europäischen Binnenmarkt sind ge- stellt. Deshalb werbe ich hier für eine Annahme des heute vorgelegten Gesetzentwurfs. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000 13787 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Das Wort hat
    jetzt die Kollegin Claudia Roth.

    Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
    NEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle-
    gen! Ja, Hermann Gröhe, ich finde auch, dass heute ein
    guter Tag für die Menschenrechte ist. Er ist gut, weil wir
    nicht, so wie jedes Jahr, eine Routinesitzung zum Tag der

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000
    Hermann Gröhe
    13698


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Menschenrechte abhalten, die niemanden so richtig inter-
    essiert, die keine realen Bezüge herstellt und von der
    außer schönen Worten relativ wenig übrig bleibt. Er ist
    gut, weil wir heute eine richtige Arbeitsdebatte haben, die
    auf Anträgen basiert. Er ist gut, weil wir heute mit einem
    Ergebnis abschließen werden, bei dem wir sicher über die
    richtigen Mittel und Instrumente zur Stärkung der Uni-
    versalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte kontro-
    vers diskutieren und streiten.

    Heute ist ein guter Tag für die Menschenrechte, weil
    wir nicht in einer Feierstunde zum 50. Geburtstag des
    UNHCR förmlich erstarren, bei der es auch überhaupt
    nicht nach Einbalsamierung oder Mottenkugeln riecht,
    sondern weil wir heute aktiv und sehr zukunftsorientiert
    den 14. Dezember 1950 erinnern, vergegenwärtigen


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    und auf heute übertragen, was die Bedeutung des UNHCR
    war und ist, welchen Wert die Genfer Flüchtlingskonven-
    tion, die Magna Charta des internationalen Flüchtlings-
    schutzes, hat und worauf sie beruht, nämlich auf der Über-
    zeugung, dass Flüchtlingsschutz Menschenrechtsschutz
    ist.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


    Heute ist ein guter Tag, weil wir uns nicht auf das Lu-
    kas-Evangelium, Kap. 18 Vers 1 beziehen – Sie sehen, wir
    in Bayern sind bibelfest –, in dem der Pharisäer sagt:
    „Gott, ich danke dir, dass ich nicht bin wie jene“, dass wir
    nicht sind wie jene. Vielmehr stellen wir uns heute in die-
    ser Debatte der menschenrechtlichen Realität im Umgang
    mit Flüchtlingen in unserem Land und hinterfragen die In-
    terpretation internationaler Verpflichtungen bei uns in
    Deutschland kritisch. Heute ist ein guter Tag, weil wir
    Fortschritte loben, weil wir Defizite benennen und
    Schutzlücken als das beschreiben, was sie sind und was
    damit passieren muss; sie müssen nämlich geschlossen
    werden.

    Menschenrechtspolitik lebt von der Glaubwürdigkeit
    und glaubwürdige Menschenrechtspolitik fängt immer zu
    Hause an. Die heutige Debatte ist ein Beitrag dazu.

    Menschenrechtspolitik ist immer auch eine Kultur des
    Einmischens; denn Menschenrechte kennen keine Gren-
    zen und keine inneren Angelegenheiten. Es ist also nicht
    die Frage des Ob, sondern ausschließlich des Wie: wie
    man sich einmischt, und zwar auch im Verhältnis zu be-
    freundeten Ländern. Wenn wir uns heute gegen die To-
    desstrafe in den USA aussprechen, dann ist das alles an-
    dere als ein antiamerikanischer Angriff, sondern ein
    wirklicher Freundschaftsdienst an Demokratie und Men-
    schenrechten weltweit.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)


    Heute ist ein guter Tag für die Menschenrechte, weil
    wir nicht mit einer langen Wunschliste dastehen, sondern
    weil diese Debatte mit sehr konkreten Ergebnissen enden
    wird. Damit weisen wir Menschenrechtspolitiker und

    -politikerinnen nach, dass wir nicht Romantiker und Träu-
    mer, sondern die eigentlichen Realpolitiker sind, weil wir
    Demokratiepolitik erfolgreich gestalten. Ein Beispiel
    dafür ist die Einrichtung des Deutschen Instituts für
    Menschenrechte. Dies ist ein richtig gutes Ergebnis jah-
    relangen gemeinsamen Nachdenkens, Drängens sowie
    beharrlicher Ausdauer – auch das ist eine Primärtugend
    im Menschenrechtsbereich – innerhalb und außerhalb des
    Parlaments. Mit dem Menschenrechtsinstitut wird übri-
    gens die Empfehlung der Wiener Weltmenschenrechts-
    konferenz von 1993 umgesetzt, nationale Menschen-
    rechtsinstitutionen aufzubauen. Ich danke auch im Namen
    meiner Fraktion allen, die daran so leidenschaftlich mit-
    gewirkt haben. Auf den Abgeordnetenbänken, auf der Re-
    gierungsbank und auf der Tribüne sitzen ganz besonders
    leidenschaftliche Verfechter.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Wir haben jetzt die Chance, zu einer qualitativen Ver-
    besserung der Menschenrechtsarbeit beizutragen, die
    Chance, staatliche Institutionen und NGOs zu vernetzen,
    Impulse zu geben, Brücken zu bauen und in die Gesell-
    schaft hinein zu sensibilisieren – praxisorientiert und mit
    hohem Gebrauchswert.

    Wer jetzt fragt, ob das demokratische und rechtsstaat-
    liche Deutschland denn überhaupt ein Menschenrechtsin-
    stitut braucht, dem sage ich: Ja, und wie! Die Welle des
    Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus
    macht den Bedarf offenkundig. Demonstrationen sind
    sehr wichtig, aber sie reichen allein nicht aus. Zum „Auf-
    stand des Anstands“ gehören auch Signale und Symbole,
    die deutlich machen, welchen Wert Art. 1 des Grundge-
    setzes hat, in dem es heißt: „Die Würde des Menschen ist
    unantastbar.“ Ein Menschenrechtsinstitut kann dazu bei-
    tragen, diese Fundamentalnorm unseres Gemeinwesens
    endlich wieder in den Köpfen und Herzen der Menschen
    zu verankern.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Carsten Hübner [PDS])


    Die ganze Bedeutung des Satzes „Die Würde des Men-
    schen ist unantastbar“ habe ich in den Todeszellen von
    Arizona bei einem Gespräch mit Karl LaGrand gespürt,
    der im letzten Jahr hingerichtet worden ist. Ich habe dort
    – weit weg von Deutschland und Europa – Stolz auf un-
    sere Verfassung und auf die Werte empfunden, die ihr zu-
    grunde liegen, Stolz darauf, dass wir auch aus historischer
    Erfahrung die Todesstrafe abgeschafft haben und dass
    Europa zu einem Kontinent ohne Todesstrafe geworden
    ist. Ich habe im Erleben des Grauens einer Hinrichtung
    begriffen, dass sich die Stärke eines Staates, einer Demo-
    kratie auch darin zeigt, dass sie Gnade erweisen kann und
    der Staat nie das grundlegendste Menschenrecht, das
    Recht auf Leben, verletzen darf.


    (Beifall im ganzen Hause)

    Mit unserem Antrag gegen die Todesstrafe wollen wir

    den Widerspruch zwischen US-amerikanischem An-
    spruch, den Menschenrechten weltweit zum Durchbruch
    zu verhelfen, und der exzessiven Praxis der Todesstrafe,

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000
    Claudia Roth (Augsburg)


    13699


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    der finalsten Menschenrechtsverletzung überhaupt, auf-
    zeigen. Wir kritisieren den enormen Anstieg der Zahl an
    Hinrichtungen in den USA, Fehlurteile und tödliche Jus-
    tizirrtümer, die Fortführung sozialer und rassistischer Dis-
    kriminierung mit der Todesstrafe, die Hinrichtung von
    Minderjährigen, wie sie sonst nur noch in Pakistan, Nige-
    ria, dem Iran, in Saudi-Arabien und dem Jemen existiert,
    sowie die Verhängung und Vollstreckung von Todesurtei-
    len an Menschen mit geistigen Behinderungen.

    Mit diesem Antrag richten wir auch einen Appell an
    den neuen US-Präsidenten – sei es nun Bush oder Gore –,
    auf die Todesstrafe zu verzichten oder zumindest ein Mo-
    ratorium zu verhängen, die Straftatbestände deutlich zu
    reduzieren und Personengruppen wie Minderjährige oder
    geistig Kranke von Hinrichtungen auszunehmen. Wir ap-
    pellieren, Todesurteile, an denen es erhebliche Zweifel
    gibt, zu revidieren und im Fall Mumia Abu-Jamal rasch
    die Wiederaufnahme des Verfahrens zu ermöglichen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)


    Ich unterstütze nachdrücklich das Verfahren, das die
    Bundesregierung am Internationalen Gerichtshof gegen
    die USA betreibt, weil es deutlich macht, dass internatio-
    nale Konventionen nicht nur auf dem Papier gelten, son-
    dern national umgesetzt werden müssen. Das Verfahren
    der Bundesregierung wird Wirkung haben; denn allen Eu-
    ropäern, die in US-amerikanischen Todeszellen sitzen,
    wurden ihre konsularischen Rechte und somit ein faires
    Verfahren vorenthalten.

    Menschen fliehen, weil ihr Leib und Leben in Gefahr
    ist. Sie fliehen, weil sie politisch verfolgt werden oder
    weil sie Opfer geschlechtsspezifischer Menschenrechts-
    verletzungen sind. Sie fliehen vor nicht staatlichen Ak-
    teuren und aus zerfallenen Staaten. Flucht ist die einzige
    Chance, ihr Überleben zu sichern. Sie alle sind Flücht-
    linge und Schutzgewährung ist unsere Aufgabe. Bei der
    Definition des Flüchtlingsbegriffes hat sich in Deutsch-
    land eine Rechtsprechung entwickelt, nach der Verfol-
    gung vom Staat ausgehen oder ihm zuzurechnen sein
    muss. Ich sehe darin einen Widerspruch zur Schutztheo-
    rie, wie sie von der großen Mehrheit der Vertragsstaaten
    der Genfer Flüchtlingskonvention sowie vom UNHCR
    vertreten wird, wonach oberstes Ziel der Schutz von
    Flüchtlingen ist, und zwar unabhängig von der Urheber-
    schaft der Verfolgung.


    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der PDS)


    Die deutsche Praxis führt dazu, dass nicht staatlich Ver-
    folgte allenfalls den Status einer Duldung bekommen, der
    jedoch keine planbare Zukunftsperspektive und keine Si-
    cherheit bietet. Wichtigster Punkt für uns ist daher, dass
    Flüchtlinge, die vor einer Bedrohung aus Gründen des
    Geschlechts sowie bei Bedrohung durch nicht staatliche
    Akteure und bei Schutzunfähigkeit bzw. Schutzunwillig-
    keit des Staates fliehen, das gleiche Recht auf Schutzge-
    währung erhalten sollen, wie es die Genfer Flüchtlings-
    konvention vorsieht.

    Wir begrüßen in jüngster Zeit eingetretene Entwick-
    lungen ausdrücklich als Schritte in die richtige Richtung.

    Als Beispiel nenne ich den aktuellen Beschluss des Bun-
    desverfassungsgerichts zu Afghanistan und Initiativen des
    neuen Präsidenten des Bundesamts für die Anerkennung
    ausländischer Flüchtlinge, Dr. Schmidt, geschlechtsspezi-
    fische Menschenrechtsverletzungen stärker zu berück-
    sichtigen.

    Mit unserem Antrag formulieren wir Schlussfolgerun-
    gen aus der Anhörung des Menschenrechtsausschusses zu
    nicht staatlicher Verfolgung und stellen darüber hinaus
    unzweideutig fest, dass die Genfer Flüchtlingskonvention
    die Basis des Asylrechts in Europa ist und die Einhaltung
    des Non-Refoulement-Gebotes der Genfer Flüchtlings-
    konvention es erforderlich macht, dass ein Schutzbegeh-
    ren in einem effektiven, fairen und rechtsstaatlichen Ver-
    fahren überprüft wird.

    Ich bin mir sicher, dass aus Sicht der GFK und aus
    Sicht Europas der Verfolgungsschutz, wie er im Asyl-
    grundrecht in Verbindung mit der Rechtsschutzgarantie
    des Grundgesetzes verankert ist, auch weiter zu gewähr-
    leisten ist. Forderungen aus der CDU/CSU nach einer In-
    stitutsgarantie sind weder völkerrechtlich machbar noch
    europäisch nötig und mit uns politisch auch nicht umsetz-
    bar.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Ich bin mir sicher – ich sehe Herrn Wetterwald auf der
    Tribüne –: Das schönste Geburtstagsgeschenk für den
    UNHCR ist seine Stärkung in finanzieller und politischer
    Hinsicht sowie die Anerkennung seiner Autorität für die
    Überwachung und Interpretation der GFK. Auch dafür
    macht sich unser Antrag stark. Nicht zuletzt ermahnt er
    die Bundesregierung, die Vorbehalte zur Kinderrechts-
    konvention endlich zurückzunehmen, so wie es der Bun-
    destag bereits vor einem Jahr beschlossen hat. Das wäre
    ein echtes Weihnachtsgeschenk für viele Flüchtlingskin-
    der, deren Los sich dadurch deutlich verbessern würde
    und deren Los sich verbessern muss. In diesem Sinne
    wünsche ich Ihnen schöne, friedliche und besinnliche
    Weihnachten.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank. –
Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist,
    wie gesagt, guter Brauch, anlässlich des Jahrestages der
    Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Men-
    schenrechte und des Geburtstages des UNHCR im Bun-
    destag eine menschenrechtspolitische Debatte zu führen.
    Heute ist es aber keine übliche, ritualisierte Debatte. Wir
    befassen uns zwar – wie auch sonst in Debatten – mit vie-
    len verschiedenen Anträgen, die unterschiedliche Aspekte
    der Menschenrechtspolitik zum Gegenstand haben. Aber
    der entscheidende Antrag ist der gemeinsam von vier
    Fraktionen eingebrachte Antrag auf „Einrichtung eines
    Deutschen Instituts für Menschenrechte“.

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000
    Claudia Roth (Augsburg)

    13700


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Es war nicht leicht und auch etwas langwierig, bis der
    Antrag vorlag, obwohl Europarat und UN-Menschen-
    rechtskommission schon lange die Gründung nationaler
    Menschenrechtsinstitutionen empfohlen haben. Es ist gut,
    dass wir trotz früherer unterschiedlicher Auffassungen die
    Gründung des Deutschen Instituts für Menschenrechte als
    Verein gemeinsam tragen. Damit wird dieses Institut die
    Rückendeckung bekommen, die es für die Erfüllung sei-
    ner Aufgaben benötigt.


    (Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Die Debatten und die Beratungen im Ausschuss, die
    zwar von der Grundüberzeugung, dass es eines solchen In-
    stitutes bedarf, aber sehr wohl auch durch unterschiedliche
    Auffassungen in Einzelpunkten geprägt waren, haben ge-
    zeigt, dass es entscheidend darauf ankommen wird, dass
    das deutsche Menschenrechtsinstitut unabhängig, eigen-
    initiativ sowie frei von jeglichen Weisungen und Vorgaben
    arbeiten kann. Ich bin froh, dass es mir im Rahmen der
    konstruktiven Debatte im Ausschuss gerade auch mit Un-
    terstützung des Forums Menschenrechte, durch die ich
    mich bestärkt fühlte, gelungen ist, diese Punkte immer
    wieder anzusprechen, sodass jetzt ein Antrag vorliegt, der
    deutlich macht, dass dies – Herr Bindig, Sie haben das
    schon angesprochen – jetzt die Grundlage für die Arbeits-
    weise dieses Menschenrechtsinstituts sein soll. Die Bera-
    tungen im Ausschuss über die Etatisierung, die immer wie-
    der thematisiert wurde – ich bekenne mich dazu: Ich habe
    es immer wieder thematisiert –, dienten einzig und allein
    einem Zweck, nämlich festzustellen, wie regierungs-
    unabhängig dieses Institut in Zukunft seine Aufgaben
    wahrnehmen kann.

    Es gibt viel zu tun. Wir haben in der heutigen generel-
    len Debatte über Menschenrechte festgestellt, dass es
    auch in der Bundesrepublik Deutschland wichtige Aufga-
    ben gibt, die von der Menschenrechtspolitik aufgegriffen
    werden müssen. Wir haben uns im Ausschuss, der jetzt ein
    eigenständiger Vollausschuss des Bundestages ist, neben
    der Menschenrechtslage in vielen Ländern auch mit der
    Menschenrechtssituation im Inland befasst. Ich glaube,
    aufgrund der Befassung im Ausschuss war es möglich, ei-
    nen Antrag, der sich mit humanitären Aspekten der
    Flüchtlingspolitik in Deutschland befasst, zu initiieren
    und ihn hier in den Abendstunden vorzulegen. Es war not-
    wendig, das zu tun, weil wir uns leider nach wie vor mit
    einer teilweise sehr restriktiven Handhabung der Bestim-
    mungen für Flüchtlinge, insbesondere im Hinblick auf die
    Beendigung ihres Aufenthaltsstatus, und mit der rigiden
    Abschiebepolitik gerade des Freistaates Bayern auseinan-
    der setzen müssen.


    (Beifall des Abg. Carsten Hübner [PDS])

    Ich hoffe, dass dann, wenn das Menschenrechtsinstitut

    seine Arbeit aufgenommen und seine Gründungsphase
    hinter sich gebracht hat, ein besonderes Augenmerk auf
    folgende Fragen der Menschenrechtspolitik gerichtet
    wird: Reicht das allgemeine Bekenntnis aus, dass auch
    nicht staatliche Verfolgung und geschlechtsspezifische
    Verfolgung einen Schutz vor Abschiebung zur Folge ha-
    ben, oder muss es gesetzliche Änderungen in diesem Be-
    reich geben?

    Vor nicht allzu langer Zeit gab es eine Debatte über die
    Europäische Menschenrechtskonvention. Wir haben
    anlässlich ihres 50-jährigen Bestehens ihre Bedeutung
    und ihre Verdienste gewürdigt. Im Rahmen der damaligen
    Debatte habe ich den Vorschlag formuliert, dass § 53 des
    Ausländergesetzes dahin gehend geändert werden soll,
    dass beim Abschiebeschutz nicht nur auf die EMRK, son-
    dern auch auf die Rechtsprechung des Europäischen Ge-
    richtshofs für Menschenrechte Bezug genommen werden
    soll. Es ist gut, dass in dem vorliegenden Antrag genau
    dieser Punkt angesprochen wird. Das geschieht zwar nicht
    in der Form der Forderung nach einer Gesetzesänderung,
    aber es wird das Anliegen zum Ausdruck gebracht, die
    Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Men-
    schenrechte in einen Zusammenhang mit der Frage des
    Schutzes von Flüchtlingen vor Abschiebung und vor
    Rückkehrverpflichtungen bzw. deren Vollzug zu bringen.

    Nach den Beratungen über die Ergebnisse der An-
    hörung zu Fragen der nicht staatlichen Verfolgung, die
    wir im Menschenrechtsausschuss durchgeführt haben,
    hätte ich mir angesichts der breiten Übereinstimmung un-
    ter den Ausschussmitgliedern gewünscht – das sage ich
    ganz ehrlich –, dass wir uns dort mit der Einbringung ei-
    nes gemeinsamen Antrags „Flüchtlingsschutz als Men-
    schenrechtsschutz“ befasst hätten.


    (Rudolf Bindig [SPD]: Das ist doch illusorisch! Da machen doch nicht alle mit!)


    – Das ist überhaupt nicht illusorisch, Herr Bindig. Durch
    die Bewertung der Anhörung zur nicht staatlichen Verfol-
    gung und durch unsere Gespräche mit Bundesinnenminis-
    ter Schily sowie mit Staatssekretären und Staatssekretä-
    rinnen des Innenministeriums ist uns, den Mitgliedern des
    Menschenrechtsausschusses, doch die Handlungsnot-
    wendigkeit deutlich geworden.


    (Rudolf Bindig [SPD]: Holen Sie doch einmal die CSU ins Boot!)


    Angesichts der konstruktiven Zusammenarbeit im
    Menschenrechtsausschuss wäre es doch besser gewesen,
    wenn auch Sie – vielleicht mit mehr Rückendeckung aus
    dem Haus – den Versuch unternommen hätten, Änderun-
    gen zu erreichen. Wenn die Vorlage an den Menschen-
    rechtsausschuss und federführend an den Innenausschuss
    überwiesen wird, dann werden wir entscheidend mitar-
    beiten. Vielleicht schaffen wir es, mit dem zu gründenden
    Menschenrechtsinstitut im Rücken, Änderungen im Ge-
    setz durchzusetzen, die wir im Moment nicht für möglich
    halten.

    Dasselbe gilt für andere Bereiche der Menschen-
    rechtspolitik. Der Menschenrechtsbericht der Bun-
    desregierung, dessen Beratung heute ebenfalls auf der
    Tagesordnung steht, befasst sich mit der Menschen-
    rechtslage in anderen Ländern: zum Beispiel Indone-
    sien, China, Tschetschenien und Osttimor. Wir sollten
    jetzt verstärkt gerade die Menschenrechtssituationen in
    einigen asiatischen Ländern auf die Tagesordnung der
    Sitzungen des Menschenrechtsausschusses setzen. Wir
    sollten kritisch nachfragen, was sich durch die Men-
    schenrechtspolitik der Bundesregierung, im Kontext der
    EU und bilateral betrachtet, in diesen Regionen wirklich
    verändert hat. Wir müssen sehen, dass die Menschen-

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2000
    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

    13701


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    rechtslage gerade im asiatischen Bereich, zum Beispiel in
    Indonesien, zum Teil nach wie vor so schlecht ist wie vor
    einem oder vor anderthalb Jahren.


    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der PDS)


    Ich erhoffe mir vom Menschenrechtsinstitut nicht nur
    Beratung der Politik, sondern auch eine kritische Beglei-
    tung und Unterstützung im Hinblick auf die Menschen-
    rechtsarbeit des Bundestages. Man sollte dort sehr kritisch
    das formulieren, was trotz eines gut gemeinten Anliegens,
    aber aufgrund anderer Interessen der Außen- und Wirt-
    schaftspolitik bisher nicht durchgesetzt werden konnte.

    Natürlich unterstützt die F.D.P.-Bundestagsfraktion
    den Antrag zur Abschaffung der Todesstrafe. Er liegt in
    der bewährten Kontinuität der Beratungen des Ausschus-
    ses. In der 13. Legislaturperiode lag ein in dieser Richtung
    formulierter Antrag zur Beratung vor. Herr Hübner, wir
    werden hier den Antrag der PDS unterstützen, auch wenn
    es systematische oder andere Bedenken gibt.


    (Beifall des Abg. Carsten Hübner [PDS])

    Aber am heutigen Tag, an dem wir uns mit Menschen-
    rechten und auch mit Hinrichtungen, denen vom ganzen
    Verfahren her – nicht nur, weil es um die Todesstrafe
    geht – erhebliche Bedenken entgegenstehen, befassen,
    muss man sich hier über Fraktionsgrenzen hinweg beken-
    nen. An diesem Tag, an dem wir die Menschenrechte rüh-
    men und an dem wir uns sehr wohl über Fortschritte
    freuen, stimmen wir einem solchen Antrag zu.


    (Beifall des Abg. Wolfgang Gehrcke [PDS])

    Daran können Sie erkennen, dass es uns nicht nur darum
    geht, Eigeninteressen durchzusetzen; vielmehr orientie-
    ren wir uns an unserem Auftrag und damit an der Sache
    selbst.

    Ich sage ganz klar: Ich wünsche mir im Hinblick auf
    das Menschenrechtsinstitut auch, dass das, was im Antrag
    von SPD und Bündnis 90/Die Grünen formuliert ist,
    durchgesetzt wird; denn sie bekräftigen noch einmal, dass
    die Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechts-
    konvention aufgehoben werden sollten. Dazu gibt es ei-
    nen einstimmig angenommenen Antrag des Bundestages.
    Wir wissen, wie schwierig diese Thema ist; denn wir ha-
    ben uns im Ausschuss in kritischen Beratungen – auch in
    Fragen an die Bundesregierung – damit befasst. Hier gibt
    es unterschiedliche Auffassungen zwischen Regierung
    und Parlament. Mit einem unabhängigen Institut, getra-
    gen von der Zivilgesellschaft, kann es vielleicht gelingen,
    die Bedenken gegenüber einer Aufhebung der Vorbehalte,
    die es überwiegend im Innenministerium gibt, doch noch
    zu überwinden.

    Es ist also ein guter Tag für die Menschenrechte. Auch
    der Bundestag braucht bei seiner Menschenrechtspolitik
    die Unterstützung unabhängiger Institutionen. Zur Er-
    richtung eines solchen Instituts tragen wir heute bei. Die
    F.D.P.-Bundestagsfraktion wird diesen Antrag aus voller
    Überzeugung mittragen.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der PDS)