Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 2000
Peter Letzgus
13585
(C)
(D)
(A)
(B)
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 220000 13587
(C)
(D)
(A)
(B)
Adam, Ulrich CDU/CSU 06.12.2000*
Balt, Monika PDS 06.12.2000
Behrendt, Wolfgang SPD 06.12.2000*
Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 06.12.2000
Bonitz, Sylvia CDU/CSU 06.12.2000
Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 06.12.2000*
Klaus
Burchardt, Ursula SPD 06.12.2000
Diemers, Renate CDU/CSU 06.12.2000
Friedhoff, Paul K. F.D.P. 06.12.2000
Gehrcke, Wolfgang PDS 06.12.2000
Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 06.12.2000
DIE GRÜNEN
Hintze, Peter CDU/CSU 06.12.2000
Dr. Hornhues, CDU/CSU 06.12.2000*
Karl-Heinz
Hornung, Siegfried CDU/CSU 06.12.2000*
Hörster, Joachim CDU/CSU 06.12.2000*
Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 06.12.2000
Hustedt, Michaele BÜNDNIS 90/ 06.12.2000
DIE GRÜNEN
Imhof, Barbara SPD 06.12.2000
Jäger, Renate SPD 06.12.2000*
Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 06.12.2000*
Kopp, Gudrun F.D.P. 06.12.2000
Lamp, Helmut CDU/CSU 06.12.2000
Lintner, Eduard CDU/CSU 06.12.2000*
Dr. Lucyga, Christine SPD 06.12.2000*
Maaß, Erich CDU/CSU 06.12.2000*
(Wilhelmshaven),
Meckel, Markus SPD 06.12.2000
Müller (Berlin), PDS 06.12.2000
Manfred
Nahles, Andrea SPD 06.12.2000
Neumann (Gotha), SPD 06.12.2000*
Gerhard
Ostrowski, Christine PDS 06.12.2000
Rupprecht, Marlene SPD 06.12.2000
Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 06.12.2000
Schaich-Walch, SPD 06.12.2000
Gudrun
Schloten, Dieter SPD 06.12.2000*
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 06.12.2000
Hans Peter
von Schmude, Michael CDU/CSU 06.12.2000
Schröder, Gerhard SPD 06.12.2000
Schultz, Reinhard SPD 06.12.2000
(Everswinkel),
Schulz (Leipzig), BÜNDNIS 90/ 06.12.2000
Werner DIE GRÜNEN
Türk, Jürgen F.D.P. 06.12.2000
Uldall, Gunnar CDU/CSU 06.12.2000
Wülfing, Elke CDU/CSU 06.12.2000
Zierer, Benno CDU/CSU 06.12.2000*
Dr. Zöpel, Christoph SPD 06.12.2000
* für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
gen des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
(Drucksache 14/4860, Fragen 1 und 2):
Über welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse ver-fügt die Bundesregierung hinsichtlich der KommunistischenPlattform (KPF) der PDS, und wie bewertet die Bundesregierungin diesem Zusammenhang die Haltung des auf dem 7. Parteitag imOktober 2000 neu gewählten Bundesvorstandes der PDS gegen-über der KPF?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung (verglei-che FAZ vom 14. November 2000, Süddeutsche Zeitung vom15. November 2000), die Kommunistische Plattform (KPF) derPDS sei eine Gruppe, die am Rande der freiheitlichen demokrati-schen Grundordnung stehe und in deren Veröffentlichungennichts Verfassungsfeindliches entdeckt werden könne, vor demHintergrund der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihremVer-fassungsschutzbericht für 1999 die KPF als extremistische Struk-tur in der PDS einstuft, und hält die Bundesregierung angesichts
entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
ihrer Erkenntnisse über die KPF an einer Beobachtung dieser
Gruppierung fest?
Zu Frage 1:
Die Bundesregierung hält an der Einschätzung zur
„Partei des Demokratischen Sozialismus“ (PDS) fest, wie
sie im Verfassungsschutzbericht 1999 zum Ausdruck
kommt. Auch nach dem 7. Parteitag am 14./15. Oktober
2000 in Cottbus gab es keinen Anlass, diese Bewertung zu
ändern. So macht die Wahl der Vertreterin der „Kommu-
nistischen Plattform“ (KPF) Sahra Wagenknecht in den
neuen Parteivorstand mit rund 60 Prozent der Delegier-
tenstimmen unter anderem deutlich, dass kommunistische
Positionen in der Partei weiterhin vertreten werden.
Zu Frage 2:
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung ist die
„Kommunistische Plattform“ (KPF) weiterhin – unab-
hängig von Größe und Einfluss in der Partei – als extre-
mistisch zu bewerten. Die Bundesregierung sieht insofern
keine Veranlassung, von ihrer bisherigen Bewertung und
Praxis der politischen Beobachtung auf Bundesebene ab-
zurücken.
Anlage 3
Antwort
des Staatsministers Hans Martin Bury auf die Frage der
Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) (Drucksache
14/4860, Frage 5)
Hat Bundeskanzler Gerhard Schröder, zum Beispiel in seiner
Eigenschaft als Vorsitzender der Sozialdemokratischen Partei
Deutschlands, veranlasst, dass eine falsch ausgewiesene Spende
des Caritas-Managers Hans-Joachim Doerfert in Höhe von
6 700 DM, die im Mai 1998 aus vermeintlichen Wetteinsätzen un-
ter anderem des zurückgetretenen Bundesministers für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen, Reinhard Klimmt, anlässlich des Auf-
trittes von Schlagersänger Guildo Horn beim „Grand Prix d’Eu-
rovision“ resultierte, zurückgezahlt wird, und wenn ja, wann?
Der Bundeskanzler war mit der Angelegenheit nicht
befasst. Hierzu bestand auch keine Veranlassung. Die Zu-
ständigkeit für die Annahme und Verbuchung von Spen-
den an politische Parteien liegt bei der jeweiligen Partei
und dort bei der vereinnahmenden Gliederung, in diesem
Fall der SPD Saar. Von der in der Frage bezeichneten
Spende war in verschiedenen Presseorganen behauptet
worden, es handele sich um eine Schein-Spende zum
Zweck der Steuerhinterziehung, eine Angelegenheit, in
die angeblich auch Bundesminister a. D. Klimmt ver-
wickelt gewesen sei. Auf diese Berichte hin hatte die
Staatsanwaltschaft Saarbrücken Ermittlungen aufgenom-
men. Die Ermittlungen wurden mangels Tatverdachts ein-
gestellt.
Anlage 4
Antwort
des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Fragen der
AbgeordnetenMonikaBrudlewsky (CDU/CSU),Druck-
sache 14/4860, Fragen 8 und 9)
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die regierungsamtli-chen Äußerungen (siehe türkisches Boulevardblatt „Takvim“ vom27. November 2000; Tagesspiegel vom 28. November 2000) vontürkischen Regierungsmitgliedern über die auf einer Pressekonfe-renz in Ankara dargelegten Eindrücke der Türkeireise (vom 18. bis 26. November 2000) der Vertreter des Menschenrechts-ausschusses des Deutschen Bundestages hinsichtlich der Men-schenrechtssituation im Lande, und wenn ja, welche Folgerungenzieht sie hieraus?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesemVerhalten hinsichtlich des EU-Beitrittswunsches der Türkei?
Zu Frage 8:
Der Bundesregierung sind kritische Äußerungen von
Mitgliedern der Regierung Ecevit über den Besuch der
Delegation des Menschenrechtsausschusses des Deut-
schen Bundestages bekannt. Dies zeigt, dass Fragen der
Menschenrechtslage in der Türkei kontrovers diskutiert
werden, wie es beispielsweise auch der Fortschrittsbericht
der Europäischen Kommission von 8. November 2000
konstatiert.
Zu Frage 9:
Der Europäische Rat von Helsinki am 11./12. Dezem-
ber 1999 hat die Türkei als Kandidat in den Beitrittspro-
zess einbezogen. Über einen Beitritt der Türkei zur Euro-
päischen Union wird gemäß dem für alle Kandidaten
gültigen Verfahren und anhand verbindlicher Bedingun-
gen entschieden. Richtschnur für die Beitrittsfähigkeit der
Türkei sind dabei die durch den Europäischen Rat Ko-
penhagen formulierten politischen und wirtschaftlichen
Kriterien. Zu Demokratie und Menschenrechtsfragen in
der Türkei führt die Europäischen Union mit der türki-
schen Regierung auf der Grundlage des Assoziationsab-
kommens in den dafür vorgesehenen Gremien einen Poli-
tischen Dialog.
Äußerungen einzelner Mitglieder der türkischen Re-
gierung im Zusammenhang mit der Reise des Menschen-
rechtsausschusses des Deutschen Bundestages sind situa-
tionsbezogen und stellen den türkischen Beitrittswunsch
nach Auffassung der Bundesregierung nicht infrage. Mi-
nisterpräsident Ecevit hat im Übrigen zuletzt am 22. No-
vember erneut bekräftigt, dass die Türkei am Ziel des EU-
Beitritts festhalten werde.
Anlage 5
Antwort
des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Frage der
Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) (Drucksache
14/4860, Frage 12):
Ist es zutreffend, dass der Bundesminister des Auswärtigen,Joseph Fischer, am 6. Dezember 2000 vor dem Frankfurter Land-gericht in dem Strafverfahren gegen seinen des dreifachen Mor-des angeklagten Bekannten, den Ex-Terroristen Hans-JoachimKlein, als Zeuge aussagen soll (vergleiche FAZ-Bericht vom25. November 2000), und welche konkreten Umstände begründenseine Ladung zur Zeugenvernahme?
Im Strafverfahren gegen Klein und Schindler wegen
des Überfalls auf die OPEC-Konferenz in Wien am
21. Dezember 1975 vor dem Landgericht Frankfurt am
Main möchte der Vorsitzende Richter Gehrke Bundesmi-
nister Fischer als Zeugen hören. Wesentlicher Gegenstand
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 200013588
(C)
(D)
(A)
(B)
der Vernehmung soll nach einer schriftlichen Mitteilung
des Vorsitzenden Richters die Persönlichkeit des Hans-
Joachim Klein in der Zeit vor der Tat sein.
Anlage 6
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Fragen des Abgeordneten Hubert Deittert (CDU/CSU)
(Drucksache 14/4860, Fragen 23 und 24):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass allein in denersten beiden Stufen der Ökosteuer durch die deutliche Erhöhungder Kraftstoffpreise um rund 14 Pfennig je Liter (inklusive Mehr-wertsteuer) der Bund Mehreinnahmen von über 10Milliarden DMerzielt hat, ohne dass eine Mark zusätzlich in den Ausbau der Ver-kehrsinfrastruktur zurückgeflossen ist, und dass der Bund mit dennächsten drei Stufen der Ökosteuer weitere Mehreinnahmen ausden Mineralölsteuererhöhungen von in der Summe über 35 Milli-arden DM und in den Folgejahren von weiteren rund 16 Milliar-den DM pro Jahr erhalten wird, ohne dass für den Autofahrer eineGegenleistung vorgesehen ist?
Ist die Bundesregierung bereit, angesichts des Ausbaubedarfsin der Verkehrsinfrastruktur, wo allein im Bereich der Bundes-fernstraßen der Umfang rechtskräftig planfestgestellter, also bau-reifer Projekte bundesweit über 5 Milliarden DM beträgt, für diekeine Finanzierung besteht, einen Anteil aus den Mehreinnahmender Mineralölsteuer zweckzubinden?
Zu Frage 23:
Die Bundesregierung teilt die in Ihrer Frage darge-
stellte Einschätzung nicht. Die Mehreinnahmen aus der
ökologischen Steuerreform dienen – mit Ausnahme eines
Betrages von 200 Millionen DM jährlich für das Pro-
gramm zur Förderung regenerativer Energien – einzig und
allein der Senkung der Lohnnebenkosten und beleben da-
mit den Arbeitsmarkt. Insoweit ist auch für die Masse der
Autofahrer eine Gegenleistung gegeben.
Zu Frage 24:
Die Bundesregierung ist nicht bereit, Teile der Mehr-
einnahmen aus den Mineralölsteuererhöhungen für Be-
lange des Straßenbaus zweckzubinden. Die Gründe dafür
ergeben sich aus der Antwort zu der vorhergehenden
Frage.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage desAbgeordnetenAlbertDeß (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/4860, Frage 25):
Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich durch die Ökosteuerin anderen Wirtschaftsbereichen ein ähnlich ungleiches Verhältniszwischen Be- und Entlastung ergibt wie in der Landwirtschaft?
Nach Erkenntnissen des Rheinisch-Westfälischen In-
stituts für Wirtschaftsforschung und anhand von Be-
rechnungen der Bundesregierung zeigt sich, dass die
Landwirtschaft durch die ökologische Steuerreform
überproportional belastet wird. Belastet, wenn auch nicht
in vergleichbarem Maße, wird daneben der Handels- und
Verkehrssektor. Alle privaten Dienstleistungsunterneh-
men profitieren dagegen per Saldo.
Über die Auswirkungen der ökologischen Steuerre-
form auf bestimmte Wirtschaftszweige wird derzeit ein
umfangreiches Gutachten erstellt, das kurz vor dem Ab-
schluss steht. Die Ergebnisse dieses Gutachtens müssen
abgewartet werden.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Fragen des Abgeordneten Hartmut Schauerte (CDU/
CSU) (Drucksache 14/4860, Fragen 26 und 27):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Belastung mittelständi-scher Unternehmen durch die so genannte Ökosteuer im Vergleichzu ihren europäischen Wettbewerbern, und wie schätzt sie das Ri-siko eines Verbots der abgesenkten Steuerlast für das Produzie-rende Gewerbe ein?
Mit welcher Steuerlast wird der Ausstoß einer Tonne an CO2-Emmissionen durch das Gesetz zum Einstieg in die ökologischeSteuerreform sowie das Gesetz zur Fortführung der ökologischenSteuerreform im Zeitraum von 1999 bis 2003 bei Benzin, Diesel,Heizöl, Erdgas, Strom, Kohle und Kernenergie belegt, und wer-den die zusätzlichen Kostenbelastungen für Klein- und Mittelbe-triebe des Mittelstands, insbesondere des Handwerks, in der Ge-winngrößenklasse zwischen 50 000 und 100 000 DM, die mit denSockelbelastungen der Ökosteuer konfrontiert sind, durch die Un-ternehmenssteuerreform kompensiert?
Zu Frage 26:
Vor dem Hintergrund einer noch fehlenden umfassen-
den Harmonisierung der Energiebesteuerung in der Euro-
päischen Union hat die Bundesregierung im Rahmen der
ökologischen Steuerreform für Unternehmen des Produ-
zierenden Gewerbes und für Unternehmen der Land- und
Forstwirtschaft steuerliche Begünstigungen geschaffen,
um negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort
Deutschland und den Arbeitsmarkt zu vermeiden.
Die Bundesregierung wird sich darüber hinaus weiter-
hin für eine Harmonisierung der Energiebesteuerung ein-
setzen. Der Bundesregierung ist es zurzeit nicht möglich,
eine Aussage über die konkrete inhaltliche Ausgestaltung
einer Nachfolgeregelung zur jetzigen Begünstigung des
Produzierenden Gewerbes zu treffen, weil die derzeit auf
europäischer Ebene diskutierte Neufassung des für die
beihilferechtliche Genehmigung maßgeblichen Umwelt-
rahmens der EU-Kommission noch nicht vorliegt. Die
Bundesregierung wird jedoch – wie beim jetzigen System
der Ökosteuer auch – ihr besonderes Augenmerk auf den
Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deut-
schen Wirtschaft richten.
Zu Frage 27:
Durch die ökologische Steuerreform wird der Ausstoß
einer Tonne CO2 – bezogen auf die vollen Steuersätze – inder letzten Stufe der Ökosteuererhöhung, also im Jahr
2003, bei Benzin mit 124 DM, bei Diesel mit 114 DM, bei
leichtem Heizöl mit 15 DM, bei Erdgas zum Verheizen
mit 16 DM und bei Strom mit 71 DM zusätzlich belastet.
Kohle und Kernenergie unterliegen nicht der Ökosteuer.
Grundsätzlich stehen den Belastungen der Unterneh-
men durch die ökologische Steuerreform die Entlastungen
durch die Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur Renten-
versicherung gegenüber. Hinzu treten die Entlastungen
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 2000 13589
(C)
(D)
(A)
(B)
aus der Reform der Unternehmensbesteuerung, die für
die genannte Gewinngruppe in 2001 gegenüber 2000 im
Falle eines verheirateten Einzelunternehmens zwischen
700 und 2 000 DM betragen können.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fragen
des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/4860, Fragen 32 und 33):
Reichen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bei der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
struktur“ aus, um allen Förderanträgen aus der Wirtschaft bzw. aus
den Kommunen gerecht zu werden?
Werden bei Förderanträgen die möglichen Förderhöchstsätze
bei der Gemeinschaftsaufgabe (GA) erreicht, und wenn nicht,
welche durchschnittlichen Fördersätze können aufgrund der
Haushaltsansätze gewährt werden?
Zu Frage 32:
Die Gemeinschaftsaufgabe leistete auch in diesem Jahr
einen wichtigen Beitrag zur Investitionsförderung in
strukturschwachen Regionen, insbesondere in den neuen
Ländern zum Aufbau einer wettbewerbsfähigen Wirt-
schaftsstruktur. Die im Bundeshaushalt 2000 zur Verfü-
gung gestellten Barmittel sind bereits zu 99 Prozent ab-
geflossen. Die Aufteilung der den einzelnen Ländern
zustehenden Quote wurde im Planungsausschuss einver-
nehmlich zwischen Bund und Ländern vereinbart. Die
Bewilligung der einzelnen Vorhaben liegt in der Durch-
führungszuständigkeit der Länder. Daneben besteht kein
Rechtsanspruch auf GA-Mittel. Aussagen über die Bewil-
ligung der eingereichten Förderanträge können wegen der
regional unterschiedlichen Nachfrage sowie der differen-
zierten Förderpraxis in den einzelnen Bundesländern nur
länderspezifisch beurteilt werden. Die Länder verfügen
über einen großen Gestaltungsspielraum hinsichtlich ei-
nes effizienten Einsatzes der Fördermittel, unter anderem:
Sie können regionale Schwerpunkte setzen, die vom Rah-
menplan vorgegebenen Förderhöchstsätze müssen nicht
voll ausgeschöpft werden und regionalpolitisch nicht för-
derwürdige Vorhaben können abgelehnt werden.
Mit den im Bundeshaushalt 2001 zur Verfügung ge-
stellten Barmitteln und Verpflichtungsermächtigungen
beteiligt sich der Bund weiterhin auf angemessenem Ni-
veau an der Regionalförderung in den strukturschwachen
Gebieten, die in erster Linie Aufgabe der Länder ist.
Zu Frage 33:
Der GA-Rahmenplan enthält die Höchstfördersätze,
die für Investitionszuschüsse der gewerblichen Wirtschaft
und für Maßnahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur
gelten. Die aufgeführten Obergrenzen sind auch bei Ku-
mulierung mit anderen öffentlichen Finanzierungshilfen
einzuhalten. Darüber hinaus dürfen die Höchstsätze nur
ausgeschöpft werden, wenn die geförderten Investitionen
mit besonderen Struktureffekten verbunden sind. Das
heißt, das Vorhaben ist in besonderer Weise geeignet,
quantitativen und qualitativen Defiziten der Wirtschafts-
struktur und des Arbeitsplatzangebotes in dem Förderge-
biet entgegenzuwirken. Die Festsetzung der Förderquote
bei dem jeweiligen Vorhaben liegt in der Durchführungs-
kompetenz der Länder. Die ergänzenden landesspezifi-
schen Förderregeln sehen bereits weitere Konkretisierung
vor. Die Ausschöpfung der zulässigen Förderhöchstsätze
ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Die
Länder sind im Rahmen der Durchführung der Gemein-
schaftsaufgabe bestrebt, einen effektiven Mitteleinsatz zu
erreichen. Daneben ist zu berücksichtigen, dass insbeson-
dere in den neuen Bundesländern andere Finanzierungs-
hilfen, zum Beispiel Investitionszulagen, in Anspruch ge-
nommen werden, sodass die Förderhöchstsätze in der
Regel mit GA-Mitteln nicht voll ausgeschöpft werden
können. Die Förderpraxis der letzten Jahre zeigt, dass die
GA-Förderung – bei Vorhaben der gewerblichen und der
wirtschaftsnahen Infrastruktur – deutlich unterhalb der
Förderhöchstgrenzen liegt.
Anlage 10
Antwort
des Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fragen des
Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/4860, Fragen 34 und 35):
Aus welchen Gründen liegt die finanzielle Zuständigkeit fürdie Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) im Bereich des Bun-desministeriums für Wirtschaft und Technologie?
Ist es aufgrund der Tatsache, dass das „Meister-BAföG“(BAföG: Bundesausbildungsförderungsgesetz) als Bildungsge-setz in der materiellen Zuständigkeit des Bundesministeriums fürBildung und Forschung liegt, nicht sinnvoller, auch die finanzielleZuständigkeit wegen der zu Recht immer wieder betonten Gleich-wertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung und der da-durch gegebenen Parallelität des „Meister-BAföG“ zum „Studen-ten-BAföG“ ausschließlich im Bereich des Bundesministeriumsfür Bildung und Forschung anzusiedeln?
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz verfolgt
zwei Zielsetzungen: Zum einen sollen durch dieses Ge-
setz Fortbildungen gefördert werden, die durch die Ver-
mittlung eines anspruchsvollen Spektrums zusätzlicher
Qualifikationen einen beruflichen Aufstieg ermöglichen.
Zum anderen ist das Erreichen eines bestimmten Qualifi-
katonsniveaus insbesondere im Handwerk die Vorausset-
zung für eine selbstständige berufliche Tätigkeit und das
Führen eines Unternehmens. Insoweit verfolgt das AFBG
zugleich bildungspolitische und mittelstandspolitische
Ziele.
Die Bundesregierung setzt seit ihrem Amtsantritt ver-
stärkt auf neue Existenzgründungen im Mittelstand, um
zusätzliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze schaffen zu
können. Daher wurde im Rahmen der finanztechnischen
Bereinigung der Einzelpläne im Bundeshaushalt 1999
eine Zusammlegung der bis dahin beim Bundesministe-
rium für Wirtschaft und Technologie und beim Bundes-
ministerium für Bildung und Forschung veranschlagten
Haushaltsmittel für das AFBG im Einzelplan 09 durchge-
führt.
Die Bundesregierung ist – wie vom Fragesteller ange-
prochen – der Überzeugung, dass allgemeine und berufli-
che Bildung gleichwertig sind. Dies bedeutet aber keines-
wegs, dass die Instrumentarien zur Förderung von
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 200013590
(C)
(D)
(A)
(B)
allgemeiner und beruflicher Bildung gleich sein müssen.
Hier bestehen Unterschiede zwischen dem BAföG und
der Förderung nach dem AFBG, die den unterschiedlichen
Lebenssituationen der Geförderten Rechnung tragen.
BMWi und BMBF wirken entsprechend ihren jeweiligen
Aufgabengebieten konstruktiv zusammen, um für die
Bundesregierung nicht nur die sachgemäße Durchführung
des Gesetzes im Rahmen der Rechtsaufsicht zu sichern,
sondern auch um basierend auf dem Bericht über die Er-
fahrungen und Inanspruchnahme des AFBG (BT-Druck-
sache 14/1137) die Novellierung des Gesetzes mit Leis-
tungsverbesserungen voranzutreiben.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Fra-
gen des Abgeordneten Klaus Lennartz (SPD) (Drucksa-
che 14/4860, Fragen 36 und 37):
Warum ist es in Deutschland – anders als in Frankreich – er-
laubt, Tiermehl als Futtermittel für andere Tiere außer Rindern
und Wiederkäuern einzusetzen, und wie viele Tonnen Tiermehl
sind jährlich seit 1994 nach Deutschland importiert worden?
Ist auszuschließen, dass importiertes Tiermehl von BSE-be-
fallenen Tieren in Deutschland an andere Tiere verfüttert wird,
und welche Kontrollen werden hierfür durchgeführt?
Zu Frage 36:
Frankreich hat die Verfütterung von Tiermehl verbo-
ten, da es keine ausreichende Überwachung der Herstel-
lung von Tiermehl, welches gemäß dem gemeinschafts-
rechtlich vorgeschriebenen Drucksterilisationsverfahren,
gegenüber Tiermehl, das in nicht sicheren Anlagen herge-
stellt wurde, sicherstellen kann.
Im Lichte des jüngsten BSE-Falles bei einem in
Deutschland geborenen Rind ist das Gesetz über das Ver-
bot des Verfütterns, des innergemeinschaftlichen Verbrin-
gens und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel vom 1. De-
zember 2000 (BGBl. I S. 1635) erlassen worden. Nach
§ 1 Satz 1 dieses Gesetzes ist das Verfüttern proteinhalti-
ger Erzeugnisse und von Fetten aus Gewebe warmblüti-
ger Landtiere und von Fischen sowie von Mischfuttermit-
teln, die diese Einzelfuttermittel enthalten, an Nutztiere
im Sinne des § 2b Abs. 1 Nr. 7 des Futtermittelgesetzes
verboten. Eine Ausnahme davon gilt nur für Nutztiere, die
nicht zur Gewinnung von Lebensmitteln bestimmt sind.
Zu Frage 37:
Ja.
Gemeinschaftsrechtlich ist festgelegt, dass Tiere, bei
denen eine BSE-Infektion nicht ausgeschlossen werden
kann, getötet und durch Verbrennern unschädlich besei-
tigt werden müssen. Es ist Aufgabe der zuständigen
Behörden der Mitgliedstaaten, die Einhaltung dieser Vor-
schrift zu überwachen.
Im Hinblick auf das in der Antwort auf die erste Frage
genannte Gesetz gehe ich davon aus, dass zukünftig kein
Tiermehl nach Deutschland verbracht oder eingeführt
wird.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretär Gerald Thalheim auf die Fragen
des Abgeordneten PeterBleser (CDU/CSU) (Drucksache
14/4860, Fragen 38 und 39):
In welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, die Kos-ten der BSE-Schnelltests, der Beseitigung von nicht mehr zuge-lassenem Tiermehl und der Entsorgung von Tierkadavern zu über-nehmen?
In welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, den An-bau von proteinhaltigen Pflanzen, wie beispielsweise Erbsen,Bohnen und Kleegras, zur Deckung des Proteinbedarfs landwirt-schaftlicher Nutztiere zu fördern, bzw. sich für eine solche Förde-rung bei der Europäischen Union einzusetzen?
Zu Frage 38:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Aussage zu ei-
ner Beteiligung des Bundes an den in der Frage aufge-
führten Maßnahmen nicht möglich.
Der Bundeskanzler hat das Bundesministerium für
Ernähung, Landwirtschaft und Forsten beauftragt, eine
Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzuberufen und zur Um-
setzung des Gesetzes über das Verbot des Verfütterns, des
innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr
bestimmter Futtermittel, das am 2. Dezember 2000 in
Kraft getreten ist, folgende Fragen abzuklären: techni-
sche, logistische und umweltrelevante Aspekte sowie
Präzisierung der Kosten. Im Anschluss daran sollen die
Finanzierungsfragen mit dem Ziel strukturiert werden,
eine politische Entscheidung treffen zu können. Diese
Arbeitsgruppe tagt zurzeit. Die Bundesregierung wird das
Parlament über die Entscheidungen informieren.
Zu Frage 39:
Der Anbau von Eiweißpflanzen (Erbsen, Acker- und
Puffbohnen sowie Süßlupinen) wird in der Europäischen
Union durch Flächenzahlungen gefördert. Diese wurden
im Rahmen der Agenda 2000 im Durchschnitt des
Bundesgebietes von 857 DM/ha zur Ernte 1999 auf
794 DM/ha ab der Ernte 2000 gekürzt. Die Prämienkür-
zung und die niedrigen Preise der konkurrierenden Ei-
weißfuttermittel, vor allem Sojaschrot, haben zur Ernte
2000 zu einem deutlichen Rückgang des Anbaus von Ei-
weißpflanzen in Deutschland geführt, um etwa 14 Prozent
oder rund 29 000 ha auf rund 183 000 ha. In den kom-
menden Jahren dürfte sich die Wettbewerbsfähigkeit der
Eiweißpflanzen wieder verbessern und damit der Anbau
zunehmen: Zum einen sind die Sojaschrotimporte wegen
des starken Dollar und des zusätzlichen Bedarfs an
pflanzlichem Eiweiß aufgrund des jüngsten Verfütte-
rungsverbots von Tier- und Fischmehl erheblich teurer ge-
worden (etwa 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Zum
anderen werden die Eiweißpflanzen ab der Ernte 2002 ge-
genüber Getreide, Flächenstilllegung, Ölsaaten und Öl-
lein einen Prämienvorsprung von durchschnittlich etwa
100 DM/ha haben (794 DM/ha statt nur 690 DM/ha für
die Alternativen). Vor dem Hintergrund des generellen
Verbotes der Verfütterung von Tier- und Fischmehl wird
zu prüfen sein, ob weitere Maßnahmen zur Förderung des
Eiweißpflanzenanbaus in der EU erforderlich sind. So
wird sich die Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen,
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 2000 13591
(C)
(D)
(A)
(B)
dass in diesem Jahr ausnahmsweise der Anbau von Erb-
sen, Bohnen, Kleegras und anderen eiweißhaltigen Fut-
termitteln auf Stilllegungsflächen erlaubt wird. Die Bun-
desregierung ist im Übrigen der Auffassung, dass die neue
Situation bei der Festsetzung des Stilllegungssatzes für
die Ernte 2002 berücksichtigt werden muss.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerald Thalheim auf die Frage
des Abgeordneten Albert Deß (CDU/CSU) (Drucksache
14/4860, Frage 40):
Wer hat seitens der Bundesregierung an der Krisensitzung am
25. November 2000 in Bonn zum Thema BSE teilgenommen?
Gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Zentralen Kri-
senstabes sind die Mitglieder des Krisenstabes die Amts-
chefs der für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen
Ressorts des Bundes und der Länder. Seitens der Bundes-
regierung nahm an der Sitzung des Zentralen Krisensta-
bes am 25. November 2000, die von den Herren Staatsse-
kretär Dr. Wille, BML, und Staatssekretär Jordan, BMG,
geleitet wurde, eine Reihe von Mitarbeitern des BML und
des BMG teil.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des
Abgeordneten Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU)
(Drucksache 14/4860, Fragen 41 und 42):
Wird die Bundesregierung den im Entwurf für die Sozialpoli-
tische Agenda 2000 bis 2005 enthaltenen Vorschlag der Europä-
ischen Kommission unterstützen, das Jahr 2003 zu einem Euro-
päischen Jahr der Behinderten zu machen?
Wird die Bundesregierung den im Entwurf für die Sozialpoli-
tische Agenda 2000 bis 2005 enthaltenen Vorschlag der Europä-
ischen Kommission unterstützen, jährlich einen Europäischen Tag
der Menschen mit Behinderungen zu organisieren?
Zu Frage 41:
Die Bundesregierung beurteilt das Vorhaben der Euro-
päischen Kommission – das nun auch im Rat angenom-
men worden ist –, das Jahr 2003 zu einem Europäischen
Jahr der Behinderten zu machen, grundsätzlich positiv.
Allerdings hat die Europäische Kommission noch keinen
detaillierten Vorschlag unterbreitet, wie sie das Jahr zu be-
gehen gedenkt. Erörterungen dazu sollen in der für Januar
2001 geplanten Sitzung der High-Level-Group bei der
Kommission vorgesehen sein. Es wird angestrebt, in der
zweiten Jahreshälfte 2001 unter belgischer Präsident-
schaft eine Ratsenschließung über das Europäische Jahr
der Behinderten herbeizuführen.
Zu Frage 42:
Der von der Europäischen Kommission in ihrer Mit-
teilung vom 28. Juni 2000 vorgeschlagene jährliche Tag
der Menschen mit Behinderungen wird von der Kommis-
sion bereits seit 1993 begangen. Die Bundesregierung hat
regelmäßig an den Veranstaltungen teilgenommen. In der
vom Rat gebilligten Fassung der Sozialpolitischen
Agenda 2000 bis 2005 wird der Tag der Menschen mit Be-
hinderungen nicht mehr explizit aufgeführt. Die Bundes-
regierung geht davon aus, dass die Kommission den Tag
alljährlich wie bisher begehen und an ihm teilnehmen
wird. Die Bundesregierung wird daran weiter, wie bisher,
teilnehmen.
Die Verwendung mehrerer Bezeichnungen für den
gleichen, 1992 von den Vereinten Nationen ausgerufenen
„International Day of Disabled Persons“ hat häufig zu
Missverständnissen geführt, sodass es wünschenswert
wäre, wenn der 3. Dezember anstelle von Welttag und Eu-
ropatag einheitlich Internationaler Tag der Behinderten
genannt würde.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretär Gerd Andres auf die Fragen des
Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (F.D.P.)
(Drucksache 14/4860, Fragen 43 und 44):
Wann ist im Anschluss an die Erklärung des Bundeskanzlersvom 23. November 2000, das ehrenamtliche soziale Engagementstärker fördern zu wollen, indem es bei der Berechnung der Le-bensarbeitszeit für die Sozialversicherung berücksichtigt wird,mit einer parlamentarischen Initiative der Bundesregierung zurStärkung des Ehrenamtes unter Berücksichtigung der vom Bun-deskanzler angekündigten Punkte Einbeziehung des sozialen En-gagements bei der Berechnung der Lebensarbeitszeit für die So-zialversicherung und Einführung eines Steuerfreibetrages von300 DM für Aufwandsentschädigungen im gemeinnützigen Be-reich zu rechnen?
Versteht der Bundeskanzler unter „sozialem Engagement“auch das ehrenamtliche Engagement in Sportvereinen? Fallsnicht: Wieso beschränkt der Bundeskanzler seinen Vorstoß auf dassoziale Engagement?
Zu Antwort 43:
Bundeskanzler Gerhard Schröder hat am 23. Novem-
ber 2000 in seiner Rede auf dem Kongress „Unternehmen
und Bürgerschaftliches Engagement – Aufbruch zu neuer
Verantwortung” der SPD-Bundestagsfraktion betont, die
Bundesregierung habe sich die Förderung des bürger-
schaftlichen Engagements zur gesellschaftspolitischen
Aufgabe gemacht und bereits wichtige Impulse gegeben.
Er hat darauf hingewiesen, dass sich derzeit eine vom
Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission mit der ge-
samten Bandbreite des bürgerschaftlichen Engagements
befasst.
Eine Teilfrage, mit der sich die Enquete-Kommission
und die Bundesregierung zu befassen haben, ist, ob und
wie Zeiten sozialen Engagements in die Berechnung der
Lebensarbeitszeit für die Sozialversicherung einfließen
können. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.
Sie werden vorhandene Grundsätze in der Gesetzlichen
Rentenversicherung, zum Beispiel die Beitragsbezogen-
heit der Leistungsansprüche, zu beachten haben. Im
Übrigen wird darauf hingewiesen, dass, soweit für eh-
renamtliche Tätigkeit Beiträge zur gesetzlichen Renten-
versicherung gezahlt werden, diese auch in der Rente
berücksichtigt werden. Die Bundesregierung prüft zurzeit
zudem, mit welchen Regelungen das ehrenamtliche En-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 200013592
(C)
(D)
(A)
(B)
gagement der Bürger – noch stärker als bisher – steuerlich
gefördert werden kann. Der Bundeskanzler hat dazu zwei
Schritte angekündigt, auch die von Ihnen erwähnte Auf-
wandsentschädigung aus öffentlichen Kassen. Die Bun-
desregierung wird nach Abschluss der Prüfung ihren Vor-
schlag vorlegen und mit den Ländern abstimmen.
Zu Frage 44:
Die Begriffe „soziales Engagement“ und „ehrenamtli-
ches Engagement“ sind im Sinnzusammenhang der Rede
bedeutungsgleich. Auch das Engagement beispielsweise
als Übungsleiter in einem Sportverein erfüllt einen sozia-
len Zweck.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (F.D.P.)
(Drucksache 14/4860, Frage 45):
Aus welchem Grunde soll ein Forschungauftrag des Bundes-
ministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) zur Ermittlung
des für die Höhe des Bundeszuschusses zum KSV-Gutachten
(KSV: Künstlersozialversicherung) in Auftrag gegeben werden,
wenn doch der Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse (KSK)
bis 2005 stabil gehalten werden soll, wie aus der Antwort der Par-
lamentarischen Staatssekretärin, Ulrike Mascher, auf die Kleine
Anfrage „Zukunft der Künstlersozialversicherung“, Bundestags-
drucksache 14/3728, und aus einer Stellungnahme der stellvertre-
tenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Ulla Schmidt vom 14. No-
vember 2000 gegenüber dem deutschen Kulturrat hervorgeht, was
jedoch ein Schreiben des BMA vom 16. November 2000 (For-
schungsauftrag zur Ermittlung des für die Höhe des Bundeszu-
schusses zur KSK maßgeblichen Selbstvermarktungsanteils) wie-
derum infrage stellt?
Das von Ihnen angesprochene Forschungsvorhaben
geht auf einen Auftrag des Rechnungsprüfungsausschus-
ses des Deutschen Bundestages zurück, nach dem die
gegenwärtige Verteilung der Arbeitseinkommen der
Künstler und Publizisten auf Fremdvermarktung und
Selbstvermarktung neu ermittelt, die Notwendigkeit ei-
ner weiteren Änderung des Vomhundertsatzes für den
Bundeszuschuss geprüft und demAusschuss über das Er-
gebnis berichtet werden soll. Der vom Bundesministe-
rium für Arbeit und Sozialordnung vorgelegte und vom
Bundeskabinett am 8. November 2000 beschlossene Re-
gierungsentwurf der KSVG-Novelle sieht keine Ände-
rung des gesetzlich festgelegten Bundeszuschusses zur
Künstlersozialversicherung vor.
Anlage 17
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU)
(Drucksache 14/4860, Fragen 46 und 47)
Welche Maßnahmen hat der Bundesminister der Verteidigung
getroffen, dass die durch fehlende Haushaltsmittel bedingte Er-
satzteilversorgung beim Marder zukünftig wieder sichergestellt
wird?
Welche Planungen bestehen, die Entwicklung des Kampf-
wertanpassungsprogramms der Drohne CL-289 auf das Haus-
haltsjahr 2001 vorzuziehen?
Zu Frage 46:
Die Ersatzteilvorsorgung des Schützenpanzer Marder
hat sich in den vergangenen Monaten nicht grundsätzlich
von der anderer gepanzerter Waffensysteme des Heeres
unterschieden und weist keine bedeutenden Lücken auf.
Nach einer Phase hoher Engpasszahlen, die ihren
Höhepunkt im November 1996 mit 5 095 Engpassartikeln
im Heer hatte, geht deren Zahl seit Ende 1999 kontinuier-
lich zurück und liegt derzeit bei unter 1 700 Artikeln. Der-
zeit bewirkt lediglich ein für den Schießbetrieb unabding-
barer Lüfter im Turm mit hoher Ausfallrate einen
Engpass. Das Problem wird im Zuge des Ersatzteilfolge-
bedarfs ab 2001 durch ein Nachfolgemodell behoben.
Weitere Ersatzteilengpässe für Schützenpanzer Marder
sind im Heer nicht bekannt.
Zu Frage 47:
Die Entwicklung der Kampfwertsteigerung der
Drohne IL-CL 289 ist im Teil II der „Geheimen Erläute-
rungen“ zum Haushalt 2001 veranschlagt. Eine Veran-
schlagung des Vorhabens im Teil I der „Geheimen Erläu-
terungen“ zum Haushalt 2001 ist nicht möglich, da das
bedarfsbegründende Phasendokument noch nicht vor-
liegt.
Anlage 18
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Drucksache
14/4860, Fragen 50 und 51):
Was waren bzw. sind die Gründe der Bundesregierung, zurFestnahme von mit Haftbefehl gesuchten Verbrechern im Auslandan Stelle der Spezialeinheit des Bundesgrenzschutzes GSG 9 oderBeamter des Bundeskriminalamtes Bundeswehrsoldaten desKommandos Spezialkräfte (KSK) einzusetzen, und soll eine der-artige Verfahrensweise zukünftig auch auf das Inland ausgedehntwerden?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die zur Festnahmevon mit Haftbefehl gesuchten Verbrechern im Ausland eingesetz-ten Bundeswehrsoldaten im Kosovo durch den möglichen Verlustihres Kombattantenstatus nicht mehr die Schutzfunktion desKriegsvölkerrechts genießen, und wurde diese Gefahr und die sichdaraus ergebenden Folgen den betroffenen Soldaten urkundlicheröffnet?
Zu Frage 50:
Die Festnahme mutmaßlicher Kriegsverbrecher und
ihre Überstellung an die zuständigen Strafverfolgungs-
behörden in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo durch
SFOR- und KFOR-Kräfte ist notwendig, weil die zustän-
digen Strafverfolgungsbehörden vor Ort nach wie vor
nicht bereit sind, gegen die Staatsangehörigen des eige-
nen Staates wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen ein-
zuschreiten. Kriegsverbrecher, die sich auf freiem Fuß be-
finden und sich ungestört in der Öffentlichkeit zeigen,
obwohl die Öffentlichkeit ihre Beteiligung an Kriegsver-
brechen vermutet oder sogar positiv kennt, zerstören das
Vertrauen in die Rechtsordnung und in die Kompetenz der
internationalen Gemeinschaft. Sie wecken mit ihrer
– scheinbar ungestörten – Präsenz unter den Opfern der
betroffenen Ethnien den Ruf nach Rache und verhindern
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 2000 13593
(C)
(D)
(A)
(B)
– solange sie für die begangenen Verbrechen nicht bestraft
werden – eine Gesellschaftsordnung, die von der Allge-
meinheit als gerecht empfunden werden kann. Ohne Ver-
folgung der begangenen Kriegsverbrechen besteht ferner
die Gefahr, dass die Opfer zur Selbstjustiz greifen und so
auf Dauer friedliche Lebensbedingungen in den Einsatz-
gebieten nicht geschaffen werden können. Aus rechtlicher
Sicht ist in diesen Fällen der Einsatz von Soldaten im Rah-
men der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen man-
datierten Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der Charta
der Vereinten Nationen notwendig, weil das Mandat sich
jeweils an eine Streitmacht richtet. Die Soldaten der Kom-
mandos Spezialkräfte werden in das SFOR- oder KFOR-
Kontingent eingegliedert und genießen als SFOR- oder
KFOR-Kräfte während ihrer Operationen auch den Im-
munitätsstatus, der diesen Kräften insgesamt zukommt,
wie ich gerade ausgeführt habe. Vergleichbare Einsätze
des Kommandos Spezialkräfte sind im Inland der Bun-
desrepublik Deutschland aus verfassungsrechtlichen
Gründen ausgeschlossen. Das Grundgesetz sieht eine
strikte funktionale Trennung zwischen Polizei- und Streit-
kräfteaufgaben auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland vor. Diese verfassungsrechtliche Vorgabe
wird von der Bundesregierung selbstverständlich beach-
tet.
Zu Frage 51:
Die zur Festnahme von mit Haftbefehl gesuchten Ver-
brechern in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo einge-
setzten Soldaten der Bundeswehr haben völkerrechtlich
nie einen Kombattantenstatus besessen. Sowohl die
SFOR-Kräfte als auch die KFOR-Kräfte halten sich auf
vertraglicher Basis in den jeweiligen Einsatzgebieten auf.
Sie genießen Immunität vor Strafverfolgung durch die
Behörden des jeweiligen Aufnahmestaates.
Für die Angehörigen von SFOR ergibt sich dieser Sta-
tus der Immunität vor Strafverfolgung durch die Strafver-
folgungsbehörden von Bosnien-Herzegowina aus den Re-
gelungen des Dayton-Friedensvertrages in Verbindung
mit dem „status of forces agreement – dem so genannten
SOFA“ zwischen der NATO und Bosnien-Herzegowina.
SFOR-Kräfte bleiben nach Ziffer 7 des SOFA unter allen
Umständen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der je-
weiligen Entsendestaaten unterstellt.
Diese Regelung ist sogar vorteilhafter als die des Art.
VII NATO-Truppenstatut. Sofern SFOR-Kräfte von den
Strafverfolgungsbehörden Bosnien-Herzegowinas ergrif-
fen werden sollten, müssen sie gemäß Ziffer 8 des SOFA
unverzüglich den zuständigen Dienststellen der NATO
übergeben werden. Für die Angehörigen von KFOR ergibt
sich mittlerweile derselbe Status der Immunität vor Straf-
verfolgung durch die Strafverfolgungsbehörden im Ko-
sovo aus den Regelungen der „joint declaration“ von
UNMIK und KFOR vom 17. August 2000. Dieser Schutz
bestand nach Auffassung der Bundesregierung nach dem
Völkergewohnheitsrecht von Anfang an. Denn die inter-
nationale Sicherheitspräsenz KFOR ist im Kosovo mit
ausdrücklicher Zustimmung von Parlament und Regie-
rung der Bundesrepublik Jugoslawien vom 3. Juni 1999
zum so genannten „Athissaari-Tschernomyrdin-Doku-
ment“ eingerichtet worden.
KFOR hält sich somit mit ausdrücklicher Zustimmung
der Bundesrepublik Jugoslawien im Kosovo auf. Dem-
entsprechend ist sogar von einer völkergewohnheitsrecht-
lichen Immunität der KFOR-Truppen im Kosovo gegen-
über allen Strafverfolgungsbehörden vor Ort auszugehen.
Anlage 19
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
gen des Abgeordneten Rudolf Kraus (CDU/CSU)
(Drucksache 14/4860, Fragen 52 und 53):
Trifft es zu, dass die Finanzierung für das Teilstück der A 6
Amberg-Ost–Pfreimd als Lückenschluss zwischen dem Auto-
bahnkreuz Nürnberg und Prag durch Beschluss der Bundesregie-
rung gesichert ist?
Wann ist damit zu rechnen, dass die Vorarbeiten für die Bau-
arbeiten konkret beginnen, und welcher Zeitraum bis zur Fertig-
stellung dieses Teilstücks ist ins Auge gefasst?
Zu Frage 52:
Da das Projekt in keinem der von der Bundesregierung
beschlossenen Programme (Investitionsprogramm 1999
bis 2002, Ortsumgehungsprogramm innerhalb des Zu-
kunftsinvestitionsprogramms 2001 bis 2003, Anti-Stau-
Programm 2003 bis 2007) enthalten ist, ist die Finanzie-
rung derzeit nicht gesichert.
Zu Frage 53:
Angesichts der vorliegenden Klagen gegen den Plan-
feststellungsbeschluss vom 14. Juli 2000 und der noch of-
fenen Finanzierung ist eine konkrete Aussage zum Beginn
der Vorarbeiten und zum Zeitraum der Baudurchführung
derzeit nicht möglich.
Anlage 20
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Frage
des Abgeordneten Wilhelm Josef Sebastian (CDU/
CSU) (Drucksache 14/4860, Frage 54):
Welche Planungen verfolgt die Bundesregierung gemeinsam
mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz hinsichtlich des Weiter-
baus der Eifelautobahn A 1 und ihres endgültigen Lückenschlus-
ses, und welche Finanzmittel will die Bundesregierung hierfür
verwenden?
Aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm 2001 bis
2003 (ZIP) können in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2001
bis 2003 insgesamt 165 Millionen DM eingeplant werden.
Damit kann neben anderen Maßnahmen in Rheinland-
Pfalz ein erster Bauabschnitt der A 1 im Abschnitt Kel-
berg-Daun mit Gesamtkosten von rund 70 Millionen DM
(hiervon 55 Millionen ZIP-Mitte) begonnen und eine Um-
fahrungsmöglichkeit für die Ortsdurchfahrt von Daun im
Zuge der B 421 realisiert werden. Ab dem Jahr 2003 wird
ein Anschlussprogramm des Investitionsprogramms 1999
bis 2002 für Investitionskontinuität sorgen. Ob im Rah-
men dieses Programms weitere Bauabschnitte der A 1
zwischen Kelberg und Daun realisiert werden können,
kann erst bei Aufstellung des entsprechenden Finanzie-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 200013594
(C)
(D)
(A)
(B)
rungsprogramms entschieden werden. Im Teilabschnitt
Adenau–Kelberg werden derzeit die Planfeststellungsun-
terlagen vorbereitet. Im Teilabschnitt Blankenheim–Ade-
nau ist das laufende Planfeststellungsverfahren noch zu
Ende zu führen. Da der Zeitpunkt der Bestandskraft der
noch zu erlassenden Planfeststellungsbeschlüsse derzeit
nicht vorhersehbar ist, sind Aussagen zum Bau dieser Ab-
schnitte nicht möglich.
Anlage 21
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
gen des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/
CSU) (Drucksache 14/4860, Fragen 55 und 56):
Stimmen Zeitungsberichte, dass beim erfolgten Verkauf der sogenannten Eisenbahnerwohnungen vertragliche Regelungen ge-troffen wurden, die vorsehen, dass der neue Eigentümer die Mietejährlich um drei Prozent plus Inflationszuschlag anheben darf, inden nächsten zehn Jahren also um circa 60 Prozent?
Stehen solche vertraglichen Vereinbarungen mit dem gelten-den bzw. dem von der Bundesregierung derzeit vorgesehenenneuen Mietrecht in Einklang?
Zu Frage 55:
Die Vertragsentwürfe, nach deren Prüfung das Bun-
desverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom
28. Juni 2000 eine Privatisierung der Eisenbahner-Woh-
nungsgesellschaften für zulässig erklärt hat, wurden vom
Bundeseisenbahnvermögen in unveränderter Form der
vorgesehenen Veräußerung der Gesellschaftsanteile an
den Eisenbahner-Wohnungsgesellschaften zugrunde ge-
legt. Diese Verträge sehen eine Begrenzung der Miet-
erhöhungsspielräume auf höchstens 3 Prozent pro Jahr
zuzüglich Inflation für die nächsten zehn Jahre vor.
Obergrenze für die Miete bleibt immer die ortsübliche
Vergleichsmiete. Mit dieser Regelung bleibt der Miet-
erhöhungsspielraum der neuen Eigentümer der Eisen-
bahner-Wohnungsgesellschaften weit hinter den Mögli-
chenkeiten des Miethöhe-gesetzes zurück.
Zu Frage 56:
Bei nicht preisgebundenen Wohnungen stellt die
ortsübliche Vergleichsmiete im Sinne von Paragraph 2 des
Miethöhegesetzes die Obergrenze für Mieterhöhungsver-
langen des Vermieters dar. Vertragliche Regelungen, die
den Vermieter in der Geltendmachung von Mieterhöhun-
gen unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete beschrän-
ken, werden davon nicht berührt.
Auch Mieterhöhungen unterhalb der Vergleichsmiete
müssen jedoch Fristen und Kappungsgrenzen nach dem
Miethöhegesetz beachten. So muss der Mietzins seit einem
Jahr unverändert sein und der Mietzins darf sich in einem
Zeitraum von drei Jahren nicht um mehr als 30 vom Hun-
dert erhöhen.
Mit der Mietrechtsreform soll die Kappungsgrenze von
derzeit 30 auf künftig 20 vom Hundert abgesenkt werden.
Die Mieterhöhungen für Eisenbahnerwohnungen von bis
zu 3 Prozent jährlich zuzüglich Inflationsausgleich wür-
den damit zusätzlich auf höchstens 20 Prozent innerhalb
von drei Jahren begrenzt.
Anlage 22
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
gen des Abgeordneten Hansjürgen Doss (CDU/CSU)
(Drucksache 14/4860, Fragen 57 und 58):
Was unternimmt die Bundesregierung im Rahmen ihrer ho-heitlichen Aufsicht dagegen, dass die Deutsche Bahn AG (DB AG) und ihre verbundenen Unternehmen weiterhin nach dem4. Abschnitt der VOB/A ausschreiben und damit eine eindeutigeEntscheidung des Vergabeüberwachungsausschusses des Bundesvom Dezember 1998 missachten und die DB AG sowie ihre ver-bundenen Unternehmen darüber hinaus mit der schleppenden Be-arbeitung und Zahlung von Nachträgen und Rechnungen die Bau-unternehmen in Liquiditätsprobleme bringen können?
Was unternimmt die Bundesregierung im Rahmen ihrer ho-heitlichen Aufsicht dagegen, dass die DB AG und ihre verbunde-nen Unternehmen in großem Umfang für die Auftragnehmernachteilige – oftmals den Regelungen über allgemeine Geschäfts-bedingungen widersprechende – Vertrags- und Vergabebedingun-gen verwenden und die DB AG und ihre verbundenen Unterneh-men zudem bei der Vergabe Fragebögen (so genannteQuestionnaires) verwenden, mit denen Auftraggeberrisiken in un-zulässiger Weise auf den Anbieter übertragen werden?
Die DB AG unterliegt als private Aktiengesellschaft
dem Aktienrecht. Eine hoheitliche Aufsicht über die
unternehmerischen Entscheidungen der AG steht der
Bundesregierung daher nicht zu. Die DB AG führt als
privates Unternehmen ihre Geschäfte in eigener Verant-
wortung, sodass bei Streitigkeiten über die Anwendung
des Vergaberechts als auch über die Bezahlung von Rech-
nungen ausschließlich der Rechtsweg zu den Gerichten
gegeben ist.
Anlage 23
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
gen des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU)
(Drucksache 14/4860, Fragen 59 und 60):
Welche Risiken ergeben sich in der Sicherheitsfrage durch dievielfachen Tunnelkonstruktionen auf der ICE-NeubaustreckeHannover–Würzburg?
Ist es nicht sinnvoll, die Tunnelanlage Heigenbrücken auf derBahnstrecke Würzburg–Aschaffenburg vorrangig zu sanieren, be-vor mit der so genannten Mottgers Spange eine weitere Neu-baustrecke mit großen Tunnellösungen in Angriff genommenwird?
Zu Frage 59:
Für die Tunnel der Neubaustrecken Hannover–Würz-
burg und Mannheim–Stuttgart wurde bereits im Jahre
1983 im Auftrag der Deutschen Bundesbahn von einer
Züricher Ingenieurgemeinschaft ein Sicherheitskonzept
entwickelt. Hierbei wurden sowohl die Erfahrungen beim
Betrieb vorhandener langer Eisenbahntunnel berücksich-
tigt wie auch eine systematische Risikoanalyse auf der
Basis von denkbaren Ereignisabläufen durchgeführt. Als
Ergebnis wurde festgestellt, dass die Erhöhung des
tatsächlichen Risikos durch die Lage der Strecke im Tun-
nel verschwindend klein ist. Die Diskussion in der Öf-
fentlichkeit zeigt jedoch, dass Schadensfälle in einem
Tunnel wegen der eingeschränkten Flucht- und Zu-
gangsmöglichkeiten schwerer bewertet werden. Das so
genannte „empfundene kollektive Risiko“ ist nach der
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 2000 13595
(C)
(D)
(A)
(B)
Studie etwa dreimal so hoch. Durch entsprechende Maß-
nahmen beim Bau und Betrieb der Tunnels wurde dieses
„Tunnelrisiko“ auf weniger als 2 Prozent des im Gesamt-
netz vorhandenen Risikos reduziert.
Zu Frage 60:
Bereits heute bestehen im Tunnelabschnitt Heigen-
brücken (Schwarzkopftunnel) der ABS Hanau–Nanten-
bach/Würzburg–Iphofen Profileinschränkungen, die zur
Umleitung von Güterzügen zwingen und ein Voranschrei-
ten der Planungen für diese ABS erforderlich machen.
Anlage 24
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
gendesAbgeordnetenBennoZierer (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/4860, Fragen 61 und 62):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des fort-gesetzten Rückzugs der DB AG aus der Fläche unter verkehrspo-litischen und ökologischen Gesichtspunkten?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dazu bei-zutragen, dass die DB AG auf dem Gütersektor leistungsfähigergemacht und das Wettbewerbsverhältnis Schiene-Straße dadurchzugunsten der Schiene verändert wird?
Zu Frage 61:
Die Bundesregierung ist mit dem Vorstand der DB AG
einig, dass ein Rückzug aus der Fläche im Personen- oder
im Güterverkehr weder verkehrspolitisches noch unter-
nehmerisches Ziel sein kann. Ziel ist vielmehr eine deut-
liche Steigerung des Verkehrsaufkommens auf der
Schiene. Dabei kann nur ein Zusammenwirken aller Ver-
kehrsträger zu einer sinnvollen Transportkette dazu
führen, dass die Straßen spürbar entlastet und die Schiene
stärker als bisher genutzt wird. Dies entspricht der Ziel-
setzung der Bundesregierung, den Anteil der Schiene am
Gesamtverkehr zu erhöhen.
Das Zugangebot der DB AG gehört seit der Bahnre-
form zum ausschließlich eigenverantwortlichen unterneh-
merischen Bereich der nach dem Aktiengesetz arbeiten-
den Gesellschaft. Es ist Aufgabe des Unternehmens
selbst, das Angebot daraufhin zu beobachten, wie es vom
Markt angenommen wird, und entsprechend Anpassun-
gen an die Nachfrage vorzunehmen. Dabei sind auch
Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte zu beachten.
Zu Frage 62:
Zunächst ist es Aufgabe des Unternehmens selbst, auf
dem Gütersektor leistungsfähiger zu werden und ent-
sprechende Maßnahmen zur Kostensenkung und Er-
tragssteigerung zu ergreifen. Dies entspricht der mit der
Bahnreform realisierten strikten Trennung von unterneh-
merischem und staatlichem Verantwortungsbereich. Die
Bundesregierung wird im Rahmen ihres Verantwortungs-
bereichs sowohl investitions- als auch ordnungspolitisch
den Konsolidierungsprozess des Unternehmens stützen.
Beispiele sind die deutliche Erhöhung der Investitions-
mittel für die Schiene und die beabsichtigte Einführung
einer streckenbezogenen Autobahngebühr für schwere
LKW.
Anlage 25
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU/
CSU) (Drucksache 14/4860, Fragen 63 und 64):
Welche Rolle spielt nach Meinung der Bundesregierung die
geplante Mega-Hub-Anlage in Lehrte (Landkreis Hannover) bei
der vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,
Kurt Bodewig, angekündigten stärkeren Förderung des Kombi-
nierten Verkehrs, um Fracht von der Straße auf die Schiene um-
zulenken?
Könnte sich die Bundesregierung bereit erklären, falls die An-
lage in Lehrte nicht von der DB AG federführend betrieben wird,
sondern von einer privaten Betreibergesellschaft, dass der Bund
bei den Investitionskosten Hilfestellung gibt, damit diese Anlage
in naher Zukunft zustande kommt?
Zu Frage 63:
Mit der Mega-Hub-Anlage in Lehrte können Einzel-
wagen und Gruppenzüge im Kombinierten Verkehr (KV)
ohne aufwendiges Rangieren zeit- und kostengünstig be-
handelt und damit die Attraktivität des KVwesentlich ge-
steigert werden. Die Umschlaganlage ermöglicht insbe-
sondere die Erschließung der Fläche durch den KV
(künftige Einbeziehung von Mittel- und Oberzentren),
wodurch neue Verlagerungspotenziale von der Straße für
die Schiene gewonnen werden können.
Zu Frage 64:
Die Bundesregierung ist bereit, den Bau der Mega-
Hub-Anlage in Lehrte auf Antrag der Deutschen Bahn AG
nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz zu finanzie-
ren. Grundvoraussetzung hierfür ist die Bildung einer Be-
treibergesellschaft unter Beteiligung der DB Netz AG, die
das wirtschaftliche Risiko des Umschlagbetriebes trägt.
Eine Entscheidung des Vorstandes der Deutschen Bahn
AG über die Beteiligung der DB Netz AG ist noch nicht
getroffen.
Anlage 26
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Michael Meister (CDU/CSU)
(Drucksache 14/4860, Fragen 65 und 66):
Hat die Bundesregierung Kenntnis über den volkswirtschaftli-
chen Schaden der Fahrzeitverluste bei der DB AG durch
Langsamfahrstellen und durch bereits im Fahrplan vorgenom-
mene Verlangsamungen, und wie groß sind diese Fahrzeitverlus-
te?
Ist der Bundesregierung im Rahmen ihrer hoheitlichen Auf-
sicht bekannt, in welchem Umfang die DB AG bei mit Strecken-
bau beauftragten Drittunternehmen Zahlungsfristen in Anspruch
nimmt und ob es hierdurch in der Vergangenheit zu Liquiditäts-
problemen bei den beauftragten Firmen gekommen ist?
Zu Frage 65:
Nein. In den vergangenen Jahren – insbesondere bis
zum Herbst 1998 – haben sich Vorhaben des Bedarfsplans
Schiene verzögert und/oder sind teurer geworden. Das be-
stehende Netz ist gleichzeitig in seinem Zustand perma-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 200013596
(C)
(D)
(A)
(B)
nent schlechter geworden, da bahnseitig sowohl die In-
standhaltung deutlich reduziert worden ist als auch die Er-
satzinvestitionen vernachlässigt worden sind. In Abstim-
mung mit der Bundesregierung hat daher der neue
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG Mitte 2000
erstmalig eine umfassende Bestandsaufnahme sowohl für
laufende Vorhaben des Bedarfsplans Schiene als auch für
das bestehende Netz im Hinblick auf Qualität, nachzuho-
lende Instandhaltung, erforderliche Investitionen und ver-
kehrliche Bedeutung veranlasst. Ergebnisse dieser Be-
standsaufnahme werden dem Bund voraussichtlich im
Frühjahr 2001 vorgelegt.
Zu Frage 66:
Die DB AG unterliegt als privatrechtlich organisierte
Aktiengesellschaft dem Aktienrecht. Eine hoheitliche
Aufsicht über die unternehmerischen Entscheidungen der
AG steht der Bundesregierung daher nicht zu. Die DB AG
führt ihre Geschäfte in eigener Verantwortung, sodass bei
Streitigkeiten sowohl über die Anwendung des Vergabe-
rechts als auch über die Bezahlung von Rechnungen aus-
schließlich der Rechtsweg gegeben ist.
Anlage 27
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
gen der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS)
(Drucksache 14/4860, Fragen 67 und 68):
Inwieweit wurden die betroffenen 18 Eisenbahner-Wohnungs-
gesellschaften, deren Immobilienvermögen, das bis jetzt im Be-
sitz des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) ist, in die Verkaufs-
verhandlungen mit privaten Bietern einbezogen?
Sind die Eisenbahner-Wohnungsgesellschaften vor Aufstel-
lung und Verhandlung der Konditionen der Kaufverträge gehört
worden, und auf welche Weise sind ihre Ansprüche und Vorstel-
lungen, was die Weiterführung der betrieblichen Wohnungsfür-
sorge für Angestellte der Bahn betrifft, in die Kaufverträge einge-
gangen?
Zu Frage 67:
An den Verhandlungen über den Verkauf der Eisen-
bahner-Wohnungsgesellschaften war das Bundeseisen-
bahnvermögen als Rechtsträger der Wohnungsgesell-
schaften beteiligt, nicht die einzelnen Gesellschaften.
Zu Frage 68:
Die Fortführung der Wohnungsfürsorge ist in Para-
graph 15 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neu-
gliederung der Bundeseisenbahnen geregelt. Verantwort-
lich für die betriebliche Sozialeinrichtung ist danach
allein das Bundeseisenbahnvermögen. Es bedient sich der
Eisenbahner-Wohnungsgesellschaften zur Verwaltung
des Wohnungsbestandes und zur Umsetzung der Woh-
nungsfürsorge. Die Interessen der Mitarbeiter der Deut-
schen Bahn AG sind in dem der Privatisierung zu Grunde
gelegten Vertragswerk umfassend berücksichtigt. Dies
hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung
vom 28. Juni 2000 ausdrücklich bestätigt.
Anlage 28
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Frage
des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/
CSU) (Drucksache 14/4860, Frage 69):
Mit welchen Maßnahmen, Methoden und Resultaten wird der-zeit das Fahren unter Drogeneinfluss in der BundesrepublikDeutschland kontrolliert und aufgearbeitet, das nach Angaben vonVerkehrsexperten ein zunehmendes Problem wird, und von wel-cher Dunkelziffer geht man vonseiten der Bundesanstalt fürStraßenwesen dabei aus?
Ein Verstoß gegen die straf- und bußgeldrechtlichen
Bestimmungen über das Fahren im Straßenverkehr unter
Drogeneinfluss wird festgestellt durch den Nachweis des
berauschenden Mittels im Blut. Die Anordnung einer
Blutentnahme setzt das Vorliegen von Verdachtsmomen-
ten voraus. Für eine wirksame Anwendung der Vorschrif-
ten ist es daher wichtig, dass die Polizei durch gezielte
Schulung in der Lage versetzt wird, Verdachtsmomente,
die auf Drogeneinnahme hinweisen, erkennen zu können.
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung im Rahmen
eines Forschungsauftrages von der Bundesanstalt für
Straßenwesen ein Schulungsprogramm für Polizeibeamte
„Drogenerkennung im Straßenverkehr“ entwickeln las-
sen, das den Polizeischulen für Aus- und Fortbildungsse-
minare zur Verfügung gestellt wurde. Darüber hinaus
werden von der Polizei vor Durchführung der Blutprobe
zur Erhärtung des Verdachtes auch Schnelltestverfahren
(Urin-, Schweiß- oder Speicheltest) angewandt, die sich
zurzeit noch in der Erprobungsphase befinden.
Außerdem hat die Bundesregierung die Bundesanstalt
für Straßenwesen beauftragt, eine Untersuchung mit dem
Titel „Fahrt unter Drogen – Auswirkungen neuerer
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ durchzuführen.
Wissenschaftliche Untersuchungen und Erkenntnisse zur
Dunkelziffer liegen der Bundesregierung nicht vor. Nach
Angabe des Statistischen Bundesamtes muss die Dunkel-
ziffer bei Drogenfahrten als hoch eingeschätzt werden. Es
ist zu erwarten, dass durch die intensive Schulung der Po-
lizei die Wahrscheinlichkeit, solche Fahrten zu entdecken,
erhöht wird. Weitere Einzelheiten zu dieser Thematik er-
geben sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der
Fraktion der PDS „Konsum illegaler Drogen und
Straßenverkehr“ (Drucksache 14/4447).
Anlage 29
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Frage
des Abgeordneten Wilhelm Josef Sebastian (CDU/CSU)
(Drucksache 14/4860, Frage 70):
Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, dass an-gesichts des Verhältnisses zwischen Mehrbelastung und verspro-chener Entlastung die Gesamtkosten im Güterkraftverkehrsge-werbe so steigen, dass bei vielen Betrieben die Umsatzrenditeaufgezehrt wird, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, umangesichts dieser Wettbewerbssituation für den deutschen Güter-kraftverkehr im Vergleich mit seinen europäischen Konkurrenten,denen im Gegensatz die Mineralölsteuer zum Teil rückerstattetwird, Chancengleichheit herzustellen und das Versprechen aus derKoalitionsvereinbarung, die Harmonisierungsdefizite im Bereichder Steuer- und Sozialvorschriften zu beseitigen, auch zu erfüllen?
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 2000 13597
(C)
(D)
(A)
(B)
Die zur Vollendung des Binnenmarktes notwendige
Aufhebung von marktbeschränkenden nationalen Regu-
lierungen hat erstmals zu einem weitgehend freien Wett-
bewerb im Straßengüterverkehr geführt. Die Bundes-
regierung verfolgt das Ziel einer Harmonisierung der
Wettbewerbsbedingungen und bekämpft unfaire Wettbe-
werbspraktiken. Wie alle anderen Unternehmen werden
Güterkraftverkehrsunternehmen in Deutschland ab 2001
von der Unternehmenssteuerreform profitieren. Selbst
wenn sie von den veränderten Abschreibungsbedingun-
gen betroffen sein sollten, so überwiegen dennoch die re-
formbedingten Vorteile der weitreichenden und fort-
währenden Entlastungen. Eine weitere Verbesserung der
Wettbewerbssituation ergibt sich aus der Einführung der
ab 2003 geplanten streckenbezogenen Autobahnbenut-
zungsgebühr für LKW, die insbesondere zu einer gerech-
teren Anlastung der Wegekosten der ausländischen Nut-
zer beitragen wird als dies die jetzige zeitbezogene
Gebührenerhebung vermag.
Die Bundesregierung setzt ihre Bemühungen fort, in
der Frage gleicher gemeinschaftlicher Rahmenbedingun-
gen für das Güterkraftverkehrsgewerbe Fortschritte zu
erzielen. Einigungen setzen aber jeweils einen Konsens
unter den Mitgliedstaaten der EU voraus. Die Bundesre-
gierung hält deshalb direkte Kontakte zu einzelnen EU-
Staaten. Ein wesentliches Ziel der Bundesregierung ist die
Erreichung adäquater Übergangsregelungen für die voll-
ständige Liberalisierung des Marktzuganges im Güter-
kraftverkehrssektor für die osteuropäischen EU-Beitritts-
kandidaten. Außerdem wird sie sich intensiv für die
Bekämpfung illegaler und damit wettbewerbsverzerren-
der Kabotagepraktiken einsetzen. So drängt die Bundes-
regierung zum einen auf europäischer Ebene auf die Ein-
führung einer EU-Fahrerlizenz zum Nachweis einer
legalen Beschäftigung. Zum anderen strebt sie auf natio-
naler Ebene eine Ergänzung des Güterkraftverkehrsgeset-
zes (GüKG) durch spezielle Regelungen gegen die graue
und illegale Kabotage an. So sollen die Unternehmer und
Verlader verpflichtet werden, nur Fahrer mit einer mitzu-
führenden Arbeitsgenehmigung einzusetzen und damit
die graue und illegale Kabotage vermieden werden. Zu-
gleich ist eine angemessene Sanktion für Verstöße gegen
diese Pflichten vorgesehen.
Die Marktsituation ist zwar bei kleinen und mittleren
Unternehmen teilweise angespannt. Größere Unterneh-
men bzw. solche mit einem breiten Dienstleistungsan-
gebot verzeichnen hingegen eine überwiegend positive
Entwicklung. Diesen Unternehmen ist es aufgrund an-
derer Kostenstrukturen und einer Integration der reinen
Beförderungsleistung in Dienstleistungspakete möglich,
ausreichende Erträge zu erwirtschaften. Auf dem Ver-
kehrsmarkt ist daher von zunehmender Unternehmens-
konzentrationen auszugehen. Allerdings zeigt die Betriebs-
größenstruktur nach Fahrzeugen noch eine Dominanz der
kleineren und mittleren Unternehmen im gewerblichen
Güterkraftverkehr. Diese Betriebe werden unter Umstän-
den strukturelle Veränderungen vornehmen müssen, um
im europäischen Wettbewerb bestehen zu können. Die
Bundesregierung hat mit den angeführten Maßnahmen
die notwendigen Rahmenbedingungen hierfür geschaf-
fen. Daneben wirken sich vor allem die seit Anfang des
Jahres 2000 erhöhten Kraftstoffkosten auf die wirtschaft-
liche Situation des Güterkraftverkehrsgewerbes aus. Die
Kraftstoffpreise werden hauptsächlich durch die Ent-
wicklung des Rohölpreises und des Dollarkurses sowie
die Preispolitik der Mineralölkonzerne beeinflusst. Ein
Aussetzen oder sogar Abschaffen der Ökosteuern bzw.
Rückerstattungsregelungen, wie in einigen anderen EU-
Ländern, würde dem Ziel, zum Schutz der Umwelt An-
reize für den sparsamen Umgang mit knapper werdenden
Energieressourcen zu schaffen, zuwiderlaufen. Die
gleichzeitig damit verbundene Absicht, die hohen Neben-
kosten zu senken, das heißt den Faktor Arbeit billiger zu
machen, um dadurch Arbeitsplätze zu schaffen, liefe
ebenfalls ins Leere.
Anlage 30
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
gen des Abgeordneten Peter Götz (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/4860, Fragen 71 und 72):
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, damit nicht an-
gesichts der gestiegenen Heizöl-/Gaskosten, die in der Heizperi-
ode 2000/2001 durch den einmaligen Heizkostenzuschuss nicht
einmal zur Hälfte ausgeglichen werden, die Wohngeld-Anhebun-
gen zum 1. Januar 2001 für Tabellenwohngeld-Empfänger, die un-
terdurchschnittlich von den Anhebungen begünstigt werden, im
Saldo wieder zurückgenommen werden?
Hält die Bundesregierung die Feststellung für gerechtfertigt,
dass für Wohngeld-Empfänger in den neuen Ländern, die zum
1. Januar 2001 weit unterdurchschnittliche Tabellenwohngeld-
Anhebungen zu erwarten haben, im Saldo mit den zwischenzeit-
lich gestiegenen Heizöl-/Gaspreisen sich sogar geringere Entlas-
tungswirkungen im Vergleich zum Jahr 1998 ergeben werden?
Wohngeld ist ein wohnungspolitisches Instrument der
sozialen Flankierung, das einkommensschwachen Bür-
gern hilft, die aus Anspannung der örtlichen Wohnungs-
märkte resultierenden Belastungen zu tragen. Es knüpft
deshalb an die Kaltmiete an. Der Heizkostenzuschuss ge-
währt dagegen einkommensschwachen Bürgern einen
teilweisen Ausgleich der Mehrbelastungen aufgrund der
gestiegenen Heizkosten. Beide Instrumente wirken unab-
hängig voneinander und führen insgesamt zu einer erheb-
lichen Entlastung einkommensschwacher Haushalte. Im
Übrigen dürfte der Heizkostenzuschuss die tatsächlichen
Belastungen der gestiegenen Energiepreise im Durch-
schnitt zu mehr als der Hälfte abfedern, weil seine Entlas-
tungswirkungen nicht an temporären Preissteigerungen
für Heizöl in einzelnen Monaten gemessen werden kön-
nen, sondern im konkreten Einzelfall von der Art des
Energieträgers, dem Zeitpunkt des Bezugs und den Mög-
lichkeiten zur Energieeinsparung abhängen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 200013598
(C)
(D)
(A)
(B)
Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin