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ID1413911500

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 14139

  • date_rangeDatum: 6. Dezember 2000

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    Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Bericht zur Steuerpolitik der Bundesregierung 13537 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 13537 A Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 13539 B Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 13539 D Jörg-Otto Spiller SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13540 C Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 13540 D Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 13541 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 13541 A Gerda Hasselfeldt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 13541 C Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 13541 D Klaus Lennartz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13542 D Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 13542 D Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. . . . . . . . . . . . 13543 B Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 13543 C Heinz Seiffert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 13544 B Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 13544 C Detlev von Larcher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 13544 D Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 13545 A Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 13545 B Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . . 13545 B Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13545 C Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 13545 D Peter Bleser CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 13546 B Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BML 13546 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 14/4860) . . . . . . . . . . . . . . . 13546 C Flächendeckende Versorgung mit Sprachthe- rapie durch Spezialärzte MdlAnfr 3, 4 Max Straubinger CDU/CSU Antw PStSekr’in Christa Nickels BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13546 D, 13548 A ZusFr Max Straubinger CDU/CSU . . 13547 A, 13548 B ZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 13547 D ZusFr Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 13548 D Neuordnung der Zuständigkeiten des AA und des BMZ für die Bereiche Kindersoldaten, Landminen, Stabilitätspakt für Südosteuropa und Krisenprävention, insbesondere ziviler Friedensdienst MdlAnfr 6, 7 PeterWeiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA 13549 C, 13551 A ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13549 D, 13551 A ZusFr Siegfried Helias CDU/CSU . . . . . . . . . 13550 B ZusFr Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . 13550 C Gewaltverbrechen im Kosovo nach dem Ein- marsch der KFOR-Truppen MdlAnf 10, 11 Heidi Lippmann PDS Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . 13552 B, C Plenarprotokoll 14/139 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 139. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 2000 I n h a l t : ZusFr Heidi Lippmann PDS . . . . . . . . . . . . . 13552 B, D Ausgaben der Landwirtschaft für die Öko- steuer von 1999 bis 2003; Höhe der Rückflüsse zur Senkung der Sozialversicherungsbeiträge MdlAnfr 13, 14 Meinolf Michels CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13553 A, 13554 A ZusFr Meinolf Michels CDU/CSU . . . . . . . . . 13553 B Harmonisierung der Energiesteuern innerhalb der EU und Beseitigung der Wettbewerbsnach- teile für deutsche Unternehmen durch die Öko- steuer; Belastung der Familien im ländlichen Raum MdlAnfr 15, 16 Gerda Hasselfeldt CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13554 B, 13560 A ZusFr Gerda Hasselfeldt CDU/CSU 13554 C, 13560 B ZusFr Heinrich-Wilhelm Ronsöhr . . 13555 C, 13560 C ZusFr Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 13556 A ZusFr Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . 13556 C ZusFr Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 13556 D ZusFr Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13557 B, 13561 C ZusFr Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . . 13558 A ZusFr Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . 13558 C ZusFr Wilhelm Josef Sebastian CDU/CSU . . . 13559 A ZusFr Dr. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . 13559 B ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 13561 C ZusFr Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . 13561 D Anzahl der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen die Ökosteuer MdlAnfr 17, 18 Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13562 A, D ZusFr Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13562 A, 13563 A Befreiung der Landwirte von der Ökosteuer ab 2001 MdlAnfr 19 Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 13563 A ZusFr Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU 13563 B Reduzierung des Ökosteuersatzes für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe MdlAnfr 20 Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 13563 D ZusFr Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU 13563 D ZusFr Walter Hirche F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 13564 B Ermäßigungsregeln bei der Ökosteuer für das produzierende Gewerbe MdlAnfr 21, 22 DagmarWöhrl CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13564 D, 13565 C ZusFr Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . 13565 A, D Verbesserung der Situation an den Grenzüber- gängen nach Polen im Zusammenhang mit Fahrzeug- und Güterarten, zum Beispiel am Grenzübergang Ludwigsdorf MdlAnfr 28, 29 Georg Janovsky CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13566 B, D ZusFr Georg Janovsky CDU/CSU . . . . . . . . . 13566 C Verweigerung der finanziellen Unterstützung (Hermes-Bürgschaften, Euratom-Mittel) zum Bau der Atomkraftwerke in der Ukraine MdlAnfr 30, 31 Eva Bulling-Schröter PDS Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13567 A, D ZusFr Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . 13567 A ZusFr Walter Hirche F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 13567 C Rechtsgrundlage für den Verzicht auf die Zu- stimmung des Deutschen Bundestages bei Auslandseinsätzen des Kommandos Spezial- kräfte (KSK) MdlAnfr 48 Günther Friedrich Nolting F.D.P. Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 13568 A ZusFr Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . 13568 C, D Einsatz des Kommandos Spezialkräfte (KSK) zur Festnahme von per Haftbefehl gesuchten Verbrechern auf dem Balkan Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 2000II MdlAnfr 49 Günther Friedrich Nolting F.D.P. Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 13569 A ZusFr Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . . . 13569 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun- desregierung zur jüngsten Privatisie- rung von über 100 000 Eisenbahnerwoh- nungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13569 D Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13569 D Wolfgang Spanier SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13571 A Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 13572 A Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13573 A Dr. Günter Rexrodt F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 13574 B Iris Gleicke SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13575 B Norbert Königshofen CDU/CSU . . . . . . . . . . 13576 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13577 B Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13578 C Hans Georg Wagner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 13579 C Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 13581 A Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13582 A Peter Letzgus CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 13584 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13585 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 13587 A Anlage 2 Verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über die Kommunistische Plattform der PDS MdlAnfr 1, 2 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . 13587 D Anlage 3 Rückzahlung einer bei der SPD falsch ausge- wiesenen Spende des Caritas-Managers H.-J. Doerfert MdlAnfr 5 Sylvia Bonitz CDU/CSU Antw StMin Hans Martin Bury BK . . . . . . . . 13588 A Anlage 4 Türkische Reaktion auf die Türkeireise von Vertretern des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages; Konsequenzen hinsichtlich des EU-Beitritts MdlAnfr 8, 9 Monika Brudlewky CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 13588 B Anlage 5 Zeugenvernehmung von Bundesaußenminis- ter J. Fischer im Strafverfahren gegen H.-J. Klein MdlAnfr 12 Sylvia Bonitz CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 13588 D Anlage 6 Verwendung von Mehreinnahmen aus der Mi- neralölsteuer für den Ausbau der Verkehrsin- frastruktur MdlAnfr 23, 24 Hubert Deittert CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 13589 A Anlage 7 Missverhältnis zwischen Be- und Entlastung durch die Ökosteuer in Wirtschaftsbereichen MdlAnfr 25 Albert Deß CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 13589 B Anlage 8 Belastung mittelständischer Unternehmen ge- genüber europäischen Wettbewerbern durch die Ökosteuer MdlAnfr 26, 27 Hartmut Schauerte CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 13589 C Anlage 9 Bewilligung aller im Rahmen der Gemein- schaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ von der Wirtschaft bzw. den Kommunen gestellten Förderanträge Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 2000 III MdlAnfr 32, 33 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi . . . . . 13590 A Anlage 10 Finanzielle Zuständigkeit des BMWi für die Aufstiegsfortbildungsförderung; Zusammen- führung der finanziellen mit der materiellen Zuständigkeit für das Meister-BAföG beim BMBF MdlAnfr34, 35 Werner Lensing CDU/CSU Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi . . . . . 13590 C Anlage 11 Gründe für die Verwendung von Tiermehl als Futtermittel für andere Tiere außer für Wieder- käuer sowie Menge des importierten Tiermehls seit 1994; Nichtverwendung importierten Tier- mehls von BSE-befallenen Tieren; Kontrollen in Deutschland MdlAnfr 36, 37 Klaus Lennartz SPD Antw PStSekr Gerald Thalheim BML . . . . . . 13591 A Anlage 12 Finanzierung der BSE-Schnelltests, der Besei- tigung von nicht mehr zugelassenem Tiermehl und der Entsorgung von Tierkadavern aus Bun- desmitteln; Förderung des Anbaus von protein- haltigen Pflanzen zur Verwendung bei land- wirtschaftlichen Nutztieren MdlAnfr 38, 39 Peter Bleser CDU/CSU Antw PStSekr Gerald Thalheim BML . . . . . . 13591 C Anlage 13 Teilnehmer seitens der Bundesregierung an der Krisensitzung am 25. November 2000 in Bonn zum Thema BSE MdlAnfr 40 Albert Deß CDU/CSU Antw PStSekr Gerald Thalheim BML . . . . . . 13592 A Anlage 14 Deklarierung des Jahres 2003 als Europäisches Jahr der Behinderten sowie Einführung eines jährlichen Europäischen Tages der Behinder- ten MdlAnfr 41, 42 Gerald Weiß CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . . 13592 A Anlage 15 Berücksichtigung des ehrenamtlichen sozialen Engagements in der Sozialversicherung und Einführung eines Steuerfreibetrages für Auf- wandsentschädigungen MdlAnfr 43, 44 Hans-Michael Goldmann F.D.P. Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . . 13592 C Anlage 16 Forschungsauftrag des BMA zur Ermittlung des für die Höhe des Bundeszuschusses zur Künstlersozialversicherung maßgeblichen Selbstvermarktungsanteils MdlAnfr 45 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . . 13593 A Anlage 17 Ersatzteilversorgung beim Schützenpanzer Marder; Vorverlegung der Entwicklung des Kampfwertanpassungsprogramms der Drohne CL-289 auf das Haushaltsjahr 2001 MdlAnfr 46, 47 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 13593 B Anlage 18 Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Kosovo zur Festnahme von per Haftbefehl gesuchten Verbrechern anstelle der Bundesgrenz- schutzeinheit GSG 9 MdlAnfr 50, 51 Dirk Niebel F.D.P. Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 13593 C Anlage 19 Finanzierung des Teilstückes der A 6 Amberg- Ost–Pfreimd als Lückenschluss zwischen dem Autobahnkreuz Nürnberg und Prag; Beginn und Dauer der Bauarbeiten MdlAnfr 52, 53 Rudolf Kraus CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 13594 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 2000IV Anlage 20 Weiterbau der Eifelautobahn A 1; Finanzie- rung MdlAnfr 54 Wilhelm Josef Sebastian CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 13594 D Anlage 21 Vertragliche Regelungen zur jährlichen Miet- erhöhung beim erfolgten Verkauf der Eisen- bahnerwohnungen MdlAnfr 55, 56 Johannes Singhammer CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 13595A Anlage 22 Vertrags- und Vergabebedingungen der Deut- schen Bahn und ihrer verbundenen Unterneh- men MdlAnfr 57, 58 Hansjürgen Doss CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 13595 C Anlage 23 Sicherheit von Tunnelkonstruktionen auf der ICE-Neubaustrecke Hannover–Würzburg; Tun- nelanlage Heigenbrücken auf der Bahnstrecke Würzburg–Aschaffenburg MdlAnfr 59, 60 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 13595 D Anlage 24 Auswirkungen des Rückzugs der Deutschen Bahn AG aus der Fläche unter verkehrspoliti- schen und ökologischen Gesichtspunkten; Leistungsfähigkeit der Deutschen Bahn auf dem Gütersektor MdlAnfr 61, 62 Benno Zierer CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 13596 A Anlage 25 Bedeutung der geplanten Mega-Hub-Anlage in Lehrte für die stärkere Förderung des kom- binierten Verkehrs; finanzielle Hilfestellung durch den Bund MdlAnfr 63, 64 Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 13596 C Anlage 26 Volkswirtschaftlicher Schaden bei der Deut- schen Bahn AG durch Langsamfahrstellen; Li- quiditätsprobleme bei mit dem Streckenbau beauftragten Drittunternehmen durch Inan- spruchnahme von Zahlungsfristen seitens der DB AG MdlAnfr 65, 66 Dr. Michael Meister CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 13596 D Anlage 27 Einbeziehung der Eisenbahnwohnungs-Ge- sellschaften in die Verkaufsverhandlungen mit privaten Bietern MdlAnfr 67, 68 Christine Ostrowski PDS Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 13597 A Anlage 28 Kontrollmaßnahmen hinsichtlich des Fahrens unter Drogeneinfluss MdlAnfr 69 Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 13597 C Anlage 29 Anstieg der Gesamtkosten im Güerkraftver- kehrsgewerbe; Chancengleichheit mit den eu- ropäischen Konkurrenten MdlAnfr 70 Wilhelm Josef Sebastian CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 13597 D Anlage 30 Auswirkungen der Wohngeldanhebungen zum 1. Januar 2000 auf die Entlastungswirkungen des Heizkostenzuschusses für Tabellenwohn- geld-Empfänger MdlAnfr 71, 72 Peter Götz CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 13598 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 2000 V Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 2000
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 2000 Peter Letzgus 13585 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 220000 13587 (C) (D) (A) (B) Adam, Ulrich CDU/CSU 06.12.2000* Balt, Monika PDS 06.12.2000 Behrendt, Wolfgang SPD 06.12.2000* Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 06.12.2000 Bonitz, Sylvia CDU/CSU 06.12.2000 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 06.12.2000* Klaus Burchardt, Ursula SPD 06.12.2000 Diemers, Renate CDU/CSU 06.12.2000 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 06.12.2000 Gehrcke, Wolfgang PDS 06.12.2000 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 06.12.2000 DIE GRÜNEN Hintze, Peter CDU/CSU 06.12.2000 Dr. Hornhues, CDU/CSU 06.12.2000* Karl-Heinz Hornung, Siegfried CDU/CSU 06.12.2000* Hörster, Joachim CDU/CSU 06.12.2000* Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 06.12.2000 Hustedt, Michaele BÜNDNIS 90/ 06.12.2000 DIE GRÜNEN Imhof, Barbara SPD 06.12.2000 Jäger, Renate SPD 06.12.2000* Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 06.12.2000* Kopp, Gudrun F.D.P. 06.12.2000 Lamp, Helmut CDU/CSU 06.12.2000 Lintner, Eduard CDU/CSU 06.12.2000* Dr. Lucyga, Christine SPD 06.12.2000* Maaß, Erich CDU/CSU 06.12.2000* (Wilhelmshaven), Meckel, Markus SPD 06.12.2000 Müller (Berlin), PDS 06.12.2000 Manfred Nahles, Andrea SPD 06.12.2000 Neumann (Gotha), SPD 06.12.2000* Gerhard Ostrowski, Christine PDS 06.12.2000 Rupprecht, Marlene SPD 06.12.2000 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 06.12.2000 Schaich-Walch, SPD 06.12.2000 Gudrun Schloten, Dieter SPD 06.12.2000* Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 06.12.2000 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 06.12.2000 Schröder, Gerhard SPD 06.12.2000 Schultz, Reinhard SPD 06.12.2000 (Everswinkel), Schulz (Leipzig), BÜNDNIS 90/ 06.12.2000 Werner DIE GRÜNEN Türk, Jürgen F.D.P. 06.12.2000 Uldall, Gunnar CDU/CSU 06.12.2000 Wülfing, Elke CDU/CSU 06.12.2000 Zierer, Benno CDU/CSU 06.12.2000* Dr. Zöpel, Christoph SPD 06.12.2000 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 14/4860, Fragen 1 und 2): Über welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse ver-fügt die Bundesregierung hinsichtlich der KommunistischenPlattform (KPF) der PDS, und wie bewertet die Bundesregierungin diesem Zusammenhang die Haltung des auf dem 7. Parteitag imOktober 2000 neu gewählten Bundesvorstandes der PDS gegen-über der KPF? Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung (verglei-che FAZ vom 14. November 2000, Süddeutsche Zeitung vom15. November 2000), die Kommunistische Plattform (KPF) derPDS sei eine Gruppe, die am Rande der freiheitlichen demokrati-schen Grundordnung stehe und in deren Veröffentlichungennichts Verfassungsfeindliches entdeckt werden könne, vor demHintergrund der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihremVer-fassungsschutzbericht für 1999 die KPF als extremistische Struk-tur in der PDS einstuft, und hält die Bundesregierung angesichts entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht ihrer Erkenntnisse über die KPF an einer Beobachtung dieser Gruppierung fest? Zu Frage 1: Die Bundesregierung hält an der Einschätzung zur „Partei des Demokratischen Sozialismus“ (PDS) fest, wie sie im Verfassungsschutzbericht 1999 zum Ausdruck kommt. Auch nach dem 7. Parteitag am 14./15. Oktober 2000 in Cottbus gab es keinen Anlass, diese Bewertung zu ändern. So macht die Wahl der Vertreterin der „Kommu- nistischen Plattform“ (KPF) Sahra Wagenknecht in den neuen Parteivorstand mit rund 60 Prozent der Delegier- tenstimmen unter anderem deutlich, dass kommunistische Positionen in der Partei weiterhin vertreten werden. Zu Frage 2: Nach Erkenntnissen der Bundesregierung ist die „Kommunistische Plattform“ (KPF) weiterhin – unab- hängig von Größe und Einfluss in der Partei – als extre- mistisch zu bewerten. Die Bundesregierung sieht insofern keine Veranlassung, von ihrer bisherigen Bewertung und Praxis der politischen Beobachtung auf Bundesebene ab- zurücken. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Hans Martin Bury auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) (Drucksache 14/4860, Frage 5) Hat Bundeskanzler Gerhard Schröder, zum Beispiel in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, veranlasst, dass eine falsch ausgewiesene Spende des Caritas-Managers Hans-Joachim Doerfert in Höhe von 6 700 DM, die im Mai 1998 aus vermeintlichen Wetteinsätzen un- ter anderem des zurückgetretenen Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Reinhard Klimmt, anlässlich des Auf- trittes von Schlagersänger Guildo Horn beim „Grand Prix d’Eu- rovision“ resultierte, zurückgezahlt wird, und wenn ja, wann? Der Bundeskanzler war mit der Angelegenheit nicht befasst. Hierzu bestand auch keine Veranlassung. Die Zu- ständigkeit für die Annahme und Verbuchung von Spen- den an politische Parteien liegt bei der jeweiligen Partei und dort bei der vereinnahmenden Gliederung, in diesem Fall der SPD Saar. Von der in der Frage bezeichneten Spende war in verschiedenen Presseorganen behauptet worden, es handele sich um eine Schein-Spende zum Zweck der Steuerhinterziehung, eine Angelegenheit, in die angeblich auch Bundesminister a. D. Klimmt ver- wickelt gewesen sei. Auf diese Berichte hin hatte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Ermittlungen aufgenom- men. Die Ermittlungen wurden mangels Tatverdachts ein- gestellt. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Fragen der AbgeordnetenMonikaBrudlewsky (CDU/CSU),Druck- sache 14/4860, Fragen 8 und 9) Hat die Bundesregierung Kenntnis über die regierungsamtli-chen Äußerungen (siehe türkisches Boulevardblatt „Takvim“ vom27. November 2000; Tagesspiegel vom 28. November 2000) vontürkischen Regierungsmitgliedern über die auf einer Pressekonfe-renz in Ankara dargelegten Eindrücke der Türkeireise (vom 18. bis 26. November 2000) der Vertreter des Menschenrechts-ausschusses des Deutschen Bundestages hinsichtlich der Men-schenrechtssituation im Lande, und wenn ja, welche Folgerungenzieht sie hieraus? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesemVerhalten hinsichtlich des EU-Beitrittswunsches der Türkei? Zu Frage 8: Der Bundesregierung sind kritische Äußerungen von Mitgliedern der Regierung Ecevit über den Besuch der Delegation des Menschenrechtsausschusses des Deut- schen Bundestages bekannt. Dies zeigt, dass Fragen der Menschenrechtslage in der Türkei kontrovers diskutiert werden, wie es beispielsweise auch der Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission von 8. November 2000 konstatiert. Zu Frage 9: Der Europäische Rat von Helsinki am 11./12. Dezem- ber 1999 hat die Türkei als Kandidat in den Beitrittspro- zess einbezogen. Über einen Beitritt der Türkei zur Euro- päischen Union wird gemäß dem für alle Kandidaten gültigen Verfahren und anhand verbindlicher Bedingun- gen entschieden. Richtschnur für die Beitrittsfähigkeit der Türkei sind dabei die durch den Europäischen Rat Ko- penhagen formulierten politischen und wirtschaftlichen Kriterien. Zu Demokratie und Menschenrechtsfragen in der Türkei führt die Europäischen Union mit der türki- schen Regierung auf der Grundlage des Assoziationsab- kommens in den dafür vorgesehenen Gremien einen Poli- tischen Dialog. Äußerungen einzelner Mitglieder der türkischen Re- gierung im Zusammenhang mit der Reise des Menschen- rechtsausschusses des Deutschen Bundestages sind situa- tionsbezogen und stellen den türkischen Beitrittswunsch nach Auffassung der Bundesregierung nicht infrage. Mi- nisterpräsident Ecevit hat im Übrigen zuletzt am 22. No- vember erneut bekräftigt, dass die Türkei am Ziel des EU- Beitritts festhalten werde. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) (Drucksache 14/4860, Frage 12): Ist es zutreffend, dass der Bundesminister des Auswärtigen,Joseph Fischer, am 6. Dezember 2000 vor dem Frankfurter Land-gericht in dem Strafverfahren gegen seinen des dreifachen Mor-des angeklagten Bekannten, den Ex-Terroristen Hans-JoachimKlein, als Zeuge aussagen soll (vergleiche FAZ-Bericht vom25. November 2000), und welche konkreten Umstände begründenseine Ladung zur Zeugenvernahme? Im Strafverfahren gegen Klein und Schindler wegen des Überfalls auf die OPEC-Konferenz in Wien am 21. Dezember 1975 vor dem Landgericht Frankfurt am Main möchte der Vorsitzende Richter Gehrke Bundesmi- nister Fischer als Zeugen hören. Wesentlicher Gegenstand Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 200013588 (C) (D) (A) (B) der Vernehmung soll nach einer schriftlichen Mitteilung des Vorsitzenden Richters die Persönlichkeit des Hans- Joachim Klein in der Zeit vor der Tat sein. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Hubert Deittert (CDU/CSU) (Drucksache 14/4860, Fragen 23 und 24): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass allein in denersten beiden Stufen der Ökosteuer durch die deutliche Erhöhungder Kraftstoffpreise um rund 14 Pfennig je Liter (inklusive Mehr-wertsteuer) der Bund Mehreinnahmen von über 10Milliarden DMerzielt hat, ohne dass eine Mark zusätzlich in den Ausbau der Ver-kehrsinfrastruktur zurückgeflossen ist, und dass der Bund mit dennächsten drei Stufen der Ökosteuer weitere Mehreinnahmen ausden Mineralölsteuererhöhungen von in der Summe über 35 Milli-arden DM und in den Folgejahren von weiteren rund 16 Milliar-den DM pro Jahr erhalten wird, ohne dass für den Autofahrer eineGegenleistung vorgesehen ist? Ist die Bundesregierung bereit, angesichts des Ausbaubedarfsin der Verkehrsinfrastruktur, wo allein im Bereich der Bundes-fernstraßen der Umfang rechtskräftig planfestgestellter, also bau-reifer Projekte bundesweit über 5 Milliarden DM beträgt, für diekeine Finanzierung besteht, einen Anteil aus den Mehreinnahmender Mineralölsteuer zweckzubinden? Zu Frage 23: Die Bundesregierung teilt die in Ihrer Frage darge- stellte Einschätzung nicht. Die Mehreinnahmen aus der ökologischen Steuerreform dienen – mit Ausnahme eines Betrages von 200 Millionen DM jährlich für das Pro- gramm zur Förderung regenerativer Energien – einzig und allein der Senkung der Lohnnebenkosten und beleben da- mit den Arbeitsmarkt. Insoweit ist auch für die Masse der Autofahrer eine Gegenleistung gegeben. Zu Frage 24: Die Bundesregierung ist nicht bereit, Teile der Mehr- einnahmen aus den Mineralölsteuererhöhungen für Be- lange des Straßenbaus zweckzubinden. Die Gründe dafür ergeben sich aus der Antwort zu der vorhergehenden Frage. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage desAbgeordnetenAlbertDeß (CDU/CSU) (Druck- sache 14/4860, Frage 25): Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich durch die Ökosteuerin anderen Wirtschaftsbereichen ein ähnlich ungleiches Verhältniszwischen Be- und Entlastung ergibt wie in der Landwirtschaft? Nach Erkenntnissen des Rheinisch-Westfälischen In- stituts für Wirtschaftsforschung und anhand von Be- rechnungen der Bundesregierung zeigt sich, dass die Landwirtschaft durch die ökologische Steuerreform überproportional belastet wird. Belastet, wenn auch nicht in vergleichbarem Maße, wird daneben der Handels- und Verkehrssektor. Alle privaten Dienstleistungsunterneh- men profitieren dagegen per Saldo. Über die Auswirkungen der ökologischen Steuerre- form auf bestimmte Wirtschaftszweige wird derzeit ein umfangreiches Gutachten erstellt, das kurz vor dem Ab- schluss steht. Die Ergebnisse dieses Gutachtens müssen abgewartet werden. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Hartmut Schauerte (CDU/ CSU) (Drucksache 14/4860, Fragen 26 und 27): Wie beurteilt die Bundesregierung die Belastung mittelständi-scher Unternehmen durch die so genannte Ökosteuer im Vergleichzu ihren europäischen Wettbewerbern, und wie schätzt sie das Ri-siko eines Verbots der abgesenkten Steuerlast für das Produzie-rende Gewerbe ein? Mit welcher Steuerlast wird der Ausstoß einer Tonne an CO2-Emmissionen durch das Gesetz zum Einstieg in die ökologischeSteuerreform sowie das Gesetz zur Fortführung der ökologischenSteuerreform im Zeitraum von 1999 bis 2003 bei Benzin, Diesel,Heizöl, Erdgas, Strom, Kohle und Kernenergie belegt, und wer-den die zusätzlichen Kostenbelastungen für Klein- und Mittelbe-triebe des Mittelstands, insbesondere des Handwerks, in der Ge-winngrößenklasse zwischen 50 000 und 100 000 DM, die mit denSockelbelastungen der Ökosteuer konfrontiert sind, durch die Un-ternehmenssteuerreform kompensiert? Zu Frage 26: Vor dem Hintergrund einer noch fehlenden umfassen- den Harmonisierung der Energiebesteuerung in der Euro- päischen Union hat die Bundesregierung im Rahmen der ökologischen Steuerreform für Unternehmen des Produ- zierenden Gewerbes und für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft steuerliche Begünstigungen geschaffen, um negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland und den Arbeitsmarkt zu vermeiden. Die Bundesregierung wird sich darüber hinaus weiter- hin für eine Harmonisierung der Energiebesteuerung ein- setzen. Der Bundesregierung ist es zurzeit nicht möglich, eine Aussage über die konkrete inhaltliche Ausgestaltung einer Nachfolgeregelung zur jetzigen Begünstigung des Produzierenden Gewerbes zu treffen, weil die derzeit auf europäischer Ebene diskutierte Neufassung des für die beihilferechtliche Genehmigung maßgeblichen Umwelt- rahmens der EU-Kommission noch nicht vorliegt. Die Bundesregierung wird jedoch – wie beim jetzigen System der Ökosteuer auch – ihr besonderes Augenmerk auf den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deut- schen Wirtschaft richten. Zu Frage 27: Durch die ökologische Steuerreform wird der Ausstoß einer Tonne CO2 – bezogen auf die vollen Steuersätze – inder letzten Stufe der Ökosteuererhöhung, also im Jahr 2003, bei Benzin mit 124 DM, bei Diesel mit 114 DM, bei leichtem Heizöl mit 15 DM, bei Erdgas zum Verheizen mit 16 DM und bei Strom mit 71 DM zusätzlich belastet. Kohle und Kernenergie unterliegen nicht der Ökosteuer. Grundsätzlich stehen den Belastungen der Unterneh- men durch die ökologische Steuerreform die Entlastungen durch die Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur Renten- versicherung gegenüber. Hinzu treten die Entlastungen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 2000 13589 (C) (D) (A) (B) aus der Reform der Unternehmensbesteuerung, die für die genannte Gewinngruppe in 2001 gegenüber 2000 im Falle eines verheirateten Einzelunternehmens zwischen 700 und 2 000 DM betragen können. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Druck- sache 14/4860, Fragen 32 und 33): Reichen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur“ aus, um allen Förderanträgen aus der Wirtschaft bzw. aus den Kommunen gerecht zu werden? Werden bei Förderanträgen die möglichen Förderhöchstsätze bei der Gemeinschaftsaufgabe (GA) erreicht, und wenn nicht, welche durchschnittlichen Fördersätze können aufgrund der Haushaltsansätze gewährt werden? Zu Frage 32: Die Gemeinschaftsaufgabe leistete auch in diesem Jahr einen wichtigen Beitrag zur Investitionsförderung in strukturschwachen Regionen, insbesondere in den neuen Ländern zum Aufbau einer wettbewerbsfähigen Wirt- schaftsstruktur. Die im Bundeshaushalt 2000 zur Verfü- gung gestellten Barmittel sind bereits zu 99 Prozent ab- geflossen. Die Aufteilung der den einzelnen Ländern zustehenden Quote wurde im Planungsausschuss einver- nehmlich zwischen Bund und Ländern vereinbart. Die Bewilligung der einzelnen Vorhaben liegt in der Durch- führungszuständigkeit der Länder. Daneben besteht kein Rechtsanspruch auf GA-Mittel. Aussagen über die Bewil- ligung der eingereichten Förderanträge können wegen der regional unterschiedlichen Nachfrage sowie der differen- zierten Förderpraxis in den einzelnen Bundesländern nur länderspezifisch beurteilt werden. Die Länder verfügen über einen großen Gestaltungsspielraum hinsichtlich ei- nes effizienten Einsatzes der Fördermittel, unter anderem: Sie können regionale Schwerpunkte setzen, die vom Rah- menplan vorgegebenen Förderhöchstsätze müssen nicht voll ausgeschöpft werden und regionalpolitisch nicht för- derwürdige Vorhaben können abgelehnt werden. Mit den im Bundeshaushalt 2001 zur Verfügung ge- stellten Barmitteln und Verpflichtungsermächtigungen beteiligt sich der Bund weiterhin auf angemessenem Ni- veau an der Regionalförderung in den strukturschwachen Gebieten, die in erster Linie Aufgabe der Länder ist. Zu Frage 33: Der GA-Rahmenplan enthält die Höchstfördersätze, die für Investitionszuschüsse der gewerblichen Wirtschaft und für Maßnahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur gelten. Die aufgeführten Obergrenzen sind auch bei Ku- mulierung mit anderen öffentlichen Finanzierungshilfen einzuhalten. Darüber hinaus dürfen die Höchstsätze nur ausgeschöpft werden, wenn die geförderten Investitionen mit besonderen Struktureffekten verbunden sind. Das heißt, das Vorhaben ist in besonderer Weise geeignet, quantitativen und qualitativen Defiziten der Wirtschafts- struktur und des Arbeitsplatzangebotes in dem Förderge- biet entgegenzuwirken. Die Festsetzung der Förderquote bei dem jeweiligen Vorhaben liegt in der Durchführungs- kompetenz der Länder. Die ergänzenden landesspezifi- schen Förderregeln sehen bereits weitere Konkretisierung vor. Die Ausschöpfung der zulässigen Förderhöchstsätze ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Die Länder sind im Rahmen der Durchführung der Gemein- schaftsaufgabe bestrebt, einen effektiven Mitteleinsatz zu erreichen. Daneben ist zu berücksichtigen, dass insbeson- dere in den neuen Bundesländern andere Finanzierungs- hilfen, zum Beispiel Investitionszulagen, in Anspruch ge- nommen werden, sodass die Förderhöchstsätze in der Regel mit GA-Mitteln nicht voll ausgeschöpft werden können. Die Förderpraxis der letzten Jahre zeigt, dass die GA-Förderung – bei Vorhaben der gewerblichen und der wirtschaftsnahen Infrastruktur – deutlich unterhalb der Förderhöchstgrenzen liegt. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fragen des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/4860, Fragen 34 und 35): Aus welchen Gründen liegt die finanzielle Zuständigkeit fürdie Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) im Bereich des Bun-desministeriums für Wirtschaft und Technologie? Ist es aufgrund der Tatsache, dass das „Meister-BAföG“(BAföG: Bundesausbildungsförderungsgesetz) als Bildungsge-setz in der materiellen Zuständigkeit des Bundesministeriums fürBildung und Forschung liegt, nicht sinnvoller, auch die finanzielleZuständigkeit wegen der zu Recht immer wieder betonten Gleich-wertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung und der da-durch gegebenen Parallelität des „Meister-BAföG“ zum „Studen-ten-BAföG“ ausschließlich im Bereich des Bundesministeriumsfür Bildung und Forschung anzusiedeln? Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz verfolgt zwei Zielsetzungen: Zum einen sollen durch dieses Ge- setz Fortbildungen gefördert werden, die durch die Ver- mittlung eines anspruchsvollen Spektrums zusätzlicher Qualifikationen einen beruflichen Aufstieg ermöglichen. Zum anderen ist das Erreichen eines bestimmten Qualifi- katonsniveaus insbesondere im Handwerk die Vorausset- zung für eine selbstständige berufliche Tätigkeit und das Führen eines Unternehmens. Insoweit verfolgt das AFBG zugleich bildungspolitische und mittelstandspolitische Ziele. Die Bundesregierung setzt seit ihrem Amtsantritt ver- stärkt auf neue Existenzgründungen im Mittelstand, um zusätzliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze schaffen zu können. Daher wurde im Rahmen der finanztechnischen Bereinigung der Einzelpläne im Bundeshaushalt 1999 eine Zusammlegung der bis dahin beim Bundesministe- rium für Wirtschaft und Technologie und beim Bundes- ministerium für Bildung und Forschung veranschlagten Haushaltsmittel für das AFBG im Einzelplan 09 durchge- führt. Die Bundesregierung ist – wie vom Fragesteller ange- prochen – der Überzeugung, dass allgemeine und berufli- che Bildung gleichwertig sind. Dies bedeutet aber keines- wegs, dass die Instrumentarien zur Förderung von Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 200013590 (C) (D) (A) (B) allgemeiner und beruflicher Bildung gleich sein müssen. Hier bestehen Unterschiede zwischen dem BAföG und der Förderung nach dem AFBG, die den unterschiedlichen Lebenssituationen der Geförderten Rechnung tragen. BMWi und BMBF wirken entsprechend ihren jeweiligen Aufgabengebieten konstruktiv zusammen, um für die Bundesregierung nicht nur die sachgemäße Durchführung des Gesetzes im Rahmen der Rechtsaufsicht zu sichern, sondern auch um basierend auf dem Bericht über die Er- fahrungen und Inanspruchnahme des AFBG (BT-Druck- sache 14/1137) die Novellierung des Gesetzes mit Leis- tungsverbesserungen voranzutreiben. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die Fra- gen des Abgeordneten Klaus Lennartz (SPD) (Drucksa- che 14/4860, Fragen 36 und 37): Warum ist es in Deutschland – anders als in Frankreich – er- laubt, Tiermehl als Futtermittel für andere Tiere außer Rindern und Wiederkäuern einzusetzen, und wie viele Tonnen Tiermehl sind jährlich seit 1994 nach Deutschland importiert worden? Ist auszuschließen, dass importiertes Tiermehl von BSE-be- fallenen Tieren in Deutschland an andere Tiere verfüttert wird, und welche Kontrollen werden hierfür durchgeführt? Zu Frage 36: Frankreich hat die Verfütterung von Tiermehl verbo- ten, da es keine ausreichende Überwachung der Herstel- lung von Tiermehl, welches gemäß dem gemeinschafts- rechtlich vorgeschriebenen Drucksterilisationsverfahren, gegenüber Tiermehl, das in nicht sicheren Anlagen herge- stellt wurde, sicherstellen kann. Im Lichte des jüngsten BSE-Falles bei einem in Deutschland geborenen Rind ist das Gesetz über das Ver- bot des Verfütterns, des innergemeinschaftlichen Verbrin- gens und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel vom 1. De- zember 2000 (BGBl. I S. 1635) erlassen worden. Nach § 1 Satz 1 dieses Gesetzes ist das Verfüttern proteinhalti- ger Erzeugnisse und von Fetten aus Gewebe warmblüti- ger Landtiere und von Fischen sowie von Mischfuttermit- teln, die diese Einzelfuttermittel enthalten, an Nutztiere im Sinne des § 2b Abs. 1 Nr. 7 des Futtermittelgesetzes verboten. Eine Ausnahme davon gilt nur für Nutztiere, die nicht zur Gewinnung von Lebensmitteln bestimmt sind. Zu Frage 37: Ja. Gemeinschaftsrechtlich ist festgelegt, dass Tiere, bei denen eine BSE-Infektion nicht ausgeschlossen werden kann, getötet und durch Verbrennern unschädlich besei- tigt werden müssen. Es ist Aufgabe der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die Einhaltung dieser Vor- schrift zu überwachen. Im Hinblick auf das in der Antwort auf die erste Frage genannte Gesetz gehe ich davon aus, dass zukünftig kein Tiermehl nach Deutschland verbracht oder eingeführt wird. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretär Gerald Thalheim auf die Fragen des Abgeordneten PeterBleser (CDU/CSU) (Drucksache 14/4860, Fragen 38 und 39): In welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, die Kos-ten der BSE-Schnelltests, der Beseitigung von nicht mehr zuge-lassenem Tiermehl und der Entsorgung von Tierkadavern zu über-nehmen? In welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, den An-bau von proteinhaltigen Pflanzen, wie beispielsweise Erbsen,Bohnen und Kleegras, zur Deckung des Proteinbedarfs landwirt-schaftlicher Nutztiere zu fördern, bzw. sich für eine solche Förde-rung bei der Europäischen Union einzusetzen? Zu Frage 38: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Aussage zu ei- ner Beteiligung des Bundes an den in der Frage aufge- führten Maßnahmen nicht möglich. Der Bundeskanzler hat das Bundesministerium für Ernähung, Landwirtschaft und Forsten beauftragt, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzuberufen und zur Um- setzung des Gesetzes über das Verbot des Verfütterns, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel, das am 2. Dezember 2000 in Kraft getreten ist, folgende Fragen abzuklären: techni- sche, logistische und umweltrelevante Aspekte sowie Präzisierung der Kosten. Im Anschluss daran sollen die Finanzierungsfragen mit dem Ziel strukturiert werden, eine politische Entscheidung treffen zu können. Diese Arbeitsgruppe tagt zurzeit. Die Bundesregierung wird das Parlament über die Entscheidungen informieren. Zu Frage 39: Der Anbau von Eiweißpflanzen (Erbsen, Acker- und Puffbohnen sowie Süßlupinen) wird in der Europäischen Union durch Flächenzahlungen gefördert. Diese wurden im Rahmen der Agenda 2000 im Durchschnitt des Bundesgebietes von 857 DM/ha zur Ernte 1999 auf 794 DM/ha ab der Ernte 2000 gekürzt. Die Prämienkür- zung und die niedrigen Preise der konkurrierenden Ei- weißfuttermittel, vor allem Sojaschrot, haben zur Ernte 2000 zu einem deutlichen Rückgang des Anbaus von Ei- weißpflanzen in Deutschland geführt, um etwa 14 Prozent oder rund 29 000 ha auf rund 183 000 ha. In den kom- menden Jahren dürfte sich die Wettbewerbsfähigkeit der Eiweißpflanzen wieder verbessern und damit der Anbau zunehmen: Zum einen sind die Sojaschrotimporte wegen des starken Dollar und des zusätzlichen Bedarfs an pflanzlichem Eiweiß aufgrund des jüngsten Verfütte- rungsverbots von Tier- und Fischmehl erheblich teurer ge- worden (etwa 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Zum anderen werden die Eiweißpflanzen ab der Ernte 2002 ge- genüber Getreide, Flächenstilllegung, Ölsaaten und Öl- lein einen Prämienvorsprung von durchschnittlich etwa 100 DM/ha haben (794 DM/ha statt nur 690 DM/ha für die Alternativen). Vor dem Hintergrund des generellen Verbotes der Verfütterung von Tier- und Fischmehl wird zu prüfen sein, ob weitere Maßnahmen zur Förderung des Eiweißpflanzenanbaus in der EU erforderlich sind. So wird sich die Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 2000 13591 (C) (D) (A) (B) dass in diesem Jahr ausnahmsweise der Anbau von Erb- sen, Bohnen, Kleegras und anderen eiweißhaltigen Fut- termitteln auf Stilllegungsflächen erlaubt wird. Die Bun- desregierung ist im Übrigen der Auffassung, dass die neue Situation bei der Festsetzung des Stilllegungssatzes für die Ernte 2002 berücksichtigt werden muss. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerald Thalheim auf die Frage des Abgeordneten Albert Deß (CDU/CSU) (Drucksache 14/4860, Frage 40): Wer hat seitens der Bundesregierung an der Krisensitzung am 25. November 2000 in Bonn zum Thema BSE teilgenommen? Gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Zentralen Kri- senstabes sind die Mitglieder des Krisenstabes die Amts- chefs der für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Ressorts des Bundes und der Länder. Seitens der Bundes- regierung nahm an der Sitzung des Zentralen Krisensta- bes am 25. November 2000, die von den Herren Staatsse- kretär Dr. Wille, BML, und Staatssekretär Jordan, BMG, geleitet wurde, eine Reihe von Mitarbeitern des BML und des BMG teil. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des Abgeordneten Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) (Drucksache 14/4860, Fragen 41 und 42): Wird die Bundesregierung den im Entwurf für die Sozialpoli- tische Agenda 2000 bis 2005 enthaltenen Vorschlag der Europä- ischen Kommission unterstützen, das Jahr 2003 zu einem Euro- päischen Jahr der Behinderten zu machen? Wird die Bundesregierung den im Entwurf für die Sozialpoli- tische Agenda 2000 bis 2005 enthaltenen Vorschlag der Europä- ischen Kommission unterstützen, jährlich einen Europäischen Tag der Menschen mit Behinderungen zu organisieren? Zu Frage 41: Die Bundesregierung beurteilt das Vorhaben der Euro- päischen Kommission – das nun auch im Rat angenom- men worden ist –, das Jahr 2003 zu einem Europäischen Jahr der Behinderten zu machen, grundsätzlich positiv. Allerdings hat die Europäische Kommission noch keinen detaillierten Vorschlag unterbreitet, wie sie das Jahr zu be- gehen gedenkt. Erörterungen dazu sollen in der für Januar 2001 geplanten Sitzung der High-Level-Group bei der Kommission vorgesehen sein. Es wird angestrebt, in der zweiten Jahreshälfte 2001 unter belgischer Präsident- schaft eine Ratsenschließung über das Europäische Jahr der Behinderten herbeizuführen. Zu Frage 42: Der von der Europäischen Kommission in ihrer Mit- teilung vom 28. Juni 2000 vorgeschlagene jährliche Tag der Menschen mit Behinderungen wird von der Kommis- sion bereits seit 1993 begangen. Die Bundesregierung hat regelmäßig an den Veranstaltungen teilgenommen. In der vom Rat gebilligten Fassung der Sozialpolitischen Agenda 2000 bis 2005 wird der Tag der Menschen mit Be- hinderungen nicht mehr explizit aufgeführt. Die Bundes- regierung geht davon aus, dass die Kommission den Tag alljährlich wie bisher begehen und an ihm teilnehmen wird. Die Bundesregierung wird daran weiter, wie bisher, teilnehmen. Die Verwendung mehrerer Bezeichnungen für den gleichen, 1992 von den Vereinten Nationen ausgerufenen „International Day of Disabled Persons“ hat häufig zu Missverständnissen geführt, sodass es wünschenswert wäre, wenn der 3. Dezember anstelle von Welttag und Eu- ropatag einheitlich Internationaler Tag der Behinderten genannt würde. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretär Gerd Andres auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (F.D.P.) (Drucksache 14/4860, Fragen 43 und 44): Wann ist im Anschluss an die Erklärung des Bundeskanzlersvom 23. November 2000, das ehrenamtliche soziale Engagementstärker fördern zu wollen, indem es bei der Berechnung der Le-bensarbeitszeit für die Sozialversicherung berücksichtigt wird,mit einer parlamentarischen Initiative der Bundesregierung zurStärkung des Ehrenamtes unter Berücksichtigung der vom Bun-deskanzler angekündigten Punkte Einbeziehung des sozialen En-gagements bei der Berechnung der Lebensarbeitszeit für die So-zialversicherung und Einführung eines Steuerfreibetrages von300 DM für Aufwandsentschädigungen im gemeinnützigen Be-reich zu rechnen? Versteht der Bundeskanzler unter „sozialem Engagement“auch das ehrenamtliche Engagement in Sportvereinen? Fallsnicht: Wieso beschränkt der Bundeskanzler seinen Vorstoß auf dassoziale Engagement? Zu Antwort 43: Bundeskanzler Gerhard Schröder hat am 23. Novem- ber 2000 in seiner Rede auf dem Kongress „Unternehmen und Bürgerschaftliches Engagement – Aufbruch zu neuer Verantwortung” der SPD-Bundestagsfraktion betont, die Bundesregierung habe sich die Förderung des bürger- schaftlichen Engagements zur gesellschaftspolitischen Aufgabe gemacht und bereits wichtige Impulse gegeben. Er hat darauf hingewiesen, dass sich derzeit eine vom Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission mit der ge- samten Bandbreite des bürgerschaftlichen Engagements befasst. Eine Teilfrage, mit der sich die Enquete-Kommission und die Bundesregierung zu befassen haben, ist, ob und wie Zeiten sozialen Engagements in die Berechnung der Lebensarbeitszeit für die Sozialversicherung einfließen können. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Sie werden vorhandene Grundsätze in der Gesetzlichen Rentenversicherung, zum Beispiel die Beitragsbezogen- heit der Leistungsansprüche, zu beachten haben. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass, soweit für eh- renamtliche Tätigkeit Beiträge zur gesetzlichen Renten- versicherung gezahlt werden, diese auch in der Rente berücksichtigt werden. Die Bundesregierung prüft zurzeit zudem, mit welchen Regelungen das ehrenamtliche En- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 200013592 (C) (D) (A) (B) gagement der Bürger – noch stärker als bisher – steuerlich gefördert werden kann. Der Bundeskanzler hat dazu zwei Schritte angekündigt, auch die von Ihnen erwähnte Auf- wandsentschädigung aus öffentlichen Kassen. Die Bun- desregierung wird nach Abschluss der Prüfung ihren Vor- schlag vorlegen und mit den Ländern abstimmen. Zu Frage 44: Die Begriffe „soziales Engagement“ und „ehrenamtli- ches Engagement“ sind im Sinnzusammenhang der Rede bedeutungsgleich. Auch das Engagement beispielsweise als Übungsleiter in einem Sportverein erfüllt einen sozia- len Zweck. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (F.D.P.) (Drucksache 14/4860, Frage 45): Aus welchem Grunde soll ein Forschungauftrag des Bundes- ministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) zur Ermittlung des für die Höhe des Bundeszuschusses zum KSV-Gutachten (KSV: Künstlersozialversicherung) in Auftrag gegeben werden, wenn doch der Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse (KSK) bis 2005 stabil gehalten werden soll, wie aus der Antwort der Par- lamentarischen Staatssekretärin, Ulrike Mascher, auf die Kleine Anfrage „Zukunft der Künstlersozialversicherung“, Bundestags- drucksache 14/3728, und aus einer Stellungnahme der stellvertre- tenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Ulla Schmidt vom 14. No- vember 2000 gegenüber dem deutschen Kulturrat hervorgeht, was jedoch ein Schreiben des BMA vom 16. November 2000 (For- schungsauftrag zur Ermittlung des für die Höhe des Bundeszu- schusses zur KSK maßgeblichen Selbstvermarktungsanteils) wie- derum infrage stellt? Das von Ihnen angesprochene Forschungsvorhaben geht auf einen Auftrag des Rechnungsprüfungsausschus- ses des Deutschen Bundestages zurück, nach dem die gegenwärtige Verteilung der Arbeitseinkommen der Künstler und Publizisten auf Fremdvermarktung und Selbstvermarktung neu ermittelt, die Notwendigkeit ei- ner weiteren Änderung des Vomhundertsatzes für den Bundeszuschuss geprüft und demAusschuss über das Er- gebnis berichtet werden soll. Der vom Bundesministe- rium für Arbeit und Sozialordnung vorgelegte und vom Bundeskabinett am 8. November 2000 beschlossene Re- gierungsentwurf der KSVG-Novelle sieht keine Ände- rung des gesetzlich festgelegten Bundeszuschusses zur Künstlersozialversicherung vor. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU) (Drucksache 14/4860, Fragen 46 und 47) Welche Maßnahmen hat der Bundesminister der Verteidigung getroffen, dass die durch fehlende Haushaltsmittel bedingte Er- satzteilversorgung beim Marder zukünftig wieder sichergestellt wird? Welche Planungen bestehen, die Entwicklung des Kampf- wertanpassungsprogramms der Drohne CL-289 auf das Haus- haltsjahr 2001 vorzuziehen? Zu Frage 46: Die Ersatzteilvorsorgung des Schützenpanzer Marder hat sich in den vergangenen Monaten nicht grundsätzlich von der anderer gepanzerter Waffensysteme des Heeres unterschieden und weist keine bedeutenden Lücken auf. Nach einer Phase hoher Engpasszahlen, die ihren Höhepunkt im November 1996 mit 5 095 Engpassartikeln im Heer hatte, geht deren Zahl seit Ende 1999 kontinuier- lich zurück und liegt derzeit bei unter 1 700 Artikeln. Der- zeit bewirkt lediglich ein für den Schießbetrieb unabding- barer Lüfter im Turm mit hoher Ausfallrate einen Engpass. Das Problem wird im Zuge des Ersatzteilfolge- bedarfs ab 2001 durch ein Nachfolgemodell behoben. Weitere Ersatzteilengpässe für Schützenpanzer Marder sind im Heer nicht bekannt. Zu Frage 47: Die Entwicklung der Kampfwertsteigerung der Drohne IL-CL 289 ist im Teil II der „Geheimen Erläute- rungen“ zum Haushalt 2001 veranschlagt. Eine Veran- schlagung des Vorhabens im Teil I der „Geheimen Erläu- terungen“ zum Haushalt 2001 ist nicht möglich, da das bedarfsbegründende Phasendokument noch nicht vor- liegt. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Drucksache 14/4860, Fragen 50 und 51): Was waren bzw. sind die Gründe der Bundesregierung, zurFestnahme von mit Haftbefehl gesuchten Verbrechern im Auslandan Stelle der Spezialeinheit des Bundesgrenzschutzes GSG 9 oderBeamter des Bundeskriminalamtes Bundeswehrsoldaten desKommandos Spezialkräfte (KSK) einzusetzen, und soll eine der-artige Verfahrensweise zukünftig auch auf das Inland ausgedehntwerden? Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die zur Festnahmevon mit Haftbefehl gesuchten Verbrechern im Ausland eingesetz-ten Bundeswehrsoldaten im Kosovo durch den möglichen Verlustihres Kombattantenstatus nicht mehr die Schutzfunktion desKriegsvölkerrechts genießen, und wurde diese Gefahr und die sichdaraus ergebenden Folgen den betroffenen Soldaten urkundlicheröffnet? Zu Frage 50: Die Festnahme mutmaßlicher Kriegsverbrecher und ihre Überstellung an die zuständigen Strafverfolgungs- behörden in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo durch SFOR- und KFOR-Kräfte ist notwendig, weil die zustän- digen Strafverfolgungsbehörden vor Ort nach wie vor nicht bereit sind, gegen die Staatsangehörigen des eige- nen Staates wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen ein- zuschreiten. Kriegsverbrecher, die sich auf freiem Fuß be- finden und sich ungestört in der Öffentlichkeit zeigen, obwohl die Öffentlichkeit ihre Beteiligung an Kriegsver- brechen vermutet oder sogar positiv kennt, zerstören das Vertrauen in die Rechtsordnung und in die Kompetenz der internationalen Gemeinschaft. Sie wecken mit ihrer – scheinbar ungestörten – Präsenz unter den Opfern der betroffenen Ethnien den Ruf nach Rache und verhindern Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 2000 13593 (C) (D) (A) (B) – solange sie für die begangenen Verbrechen nicht bestraft werden – eine Gesellschaftsordnung, die von der Allge- meinheit als gerecht empfunden werden kann. Ohne Ver- folgung der begangenen Kriegsverbrechen besteht ferner die Gefahr, dass die Opfer zur Selbstjustiz greifen und so auf Dauer friedliche Lebensbedingungen in den Einsatz- gebieten nicht geschaffen werden können. Aus rechtlicher Sicht ist in diesen Fällen der Einsatz von Soldaten im Rah- men der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen man- datierten Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen notwendig, weil das Mandat sich jeweils an eine Streitmacht richtet. Die Soldaten der Kom- mandos Spezialkräfte werden in das SFOR- oder KFOR- Kontingent eingegliedert und genießen als SFOR- oder KFOR-Kräfte während ihrer Operationen auch den Im- munitätsstatus, der diesen Kräften insgesamt zukommt, wie ich gerade ausgeführt habe. Vergleichbare Einsätze des Kommandos Spezialkräfte sind im Inland der Bun- desrepublik Deutschland aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Das Grundgesetz sieht eine strikte funktionale Trennung zwischen Polizei- und Streit- kräfteaufgaben auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland vor. Diese verfassungsrechtliche Vorgabe wird von der Bundesregierung selbstverständlich beach- tet. Zu Frage 51: Die zur Festnahme von mit Haftbefehl gesuchten Ver- brechern in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo einge- setzten Soldaten der Bundeswehr haben völkerrechtlich nie einen Kombattantenstatus besessen. Sowohl die SFOR-Kräfte als auch die KFOR-Kräfte halten sich auf vertraglicher Basis in den jeweiligen Einsatzgebieten auf. Sie genießen Immunität vor Strafverfolgung durch die Behörden des jeweiligen Aufnahmestaates. Für die Angehörigen von SFOR ergibt sich dieser Sta- tus der Immunität vor Strafverfolgung durch die Strafver- folgungsbehörden von Bosnien-Herzegowina aus den Re- gelungen des Dayton-Friedensvertrages in Verbindung mit dem „status of forces agreement – dem so genannten SOFA“ zwischen der NATO und Bosnien-Herzegowina. SFOR-Kräfte bleiben nach Ziffer 7 des SOFA unter allen Umständen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der je- weiligen Entsendestaaten unterstellt. Diese Regelung ist sogar vorteilhafter als die des Art. VII NATO-Truppenstatut. Sofern SFOR-Kräfte von den Strafverfolgungsbehörden Bosnien-Herzegowinas ergrif- fen werden sollten, müssen sie gemäß Ziffer 8 des SOFA unverzüglich den zuständigen Dienststellen der NATO übergeben werden. Für die Angehörigen von KFOR ergibt sich mittlerweile derselbe Status der Immunität vor Straf- verfolgung durch die Strafverfolgungsbehörden im Ko- sovo aus den Regelungen der „joint declaration“ von UNMIK und KFOR vom 17. August 2000. Dieser Schutz bestand nach Auffassung der Bundesregierung nach dem Völkergewohnheitsrecht von Anfang an. Denn die inter- nationale Sicherheitspräsenz KFOR ist im Kosovo mit ausdrücklicher Zustimmung von Parlament und Regie- rung der Bundesrepublik Jugoslawien vom 3. Juni 1999 zum so genannten „Athissaari-Tschernomyrdin-Doku- ment“ eingerichtet worden. KFOR hält sich somit mit ausdrücklicher Zustimmung der Bundesrepublik Jugoslawien im Kosovo auf. Dem- entsprechend ist sogar von einer völkergewohnheitsrecht- lichen Immunität der KFOR-Truppen im Kosovo gegen- über allen Strafverfolgungsbehörden vor Ort auszugehen. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- gen des Abgeordneten Rudolf Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 14/4860, Fragen 52 und 53): Trifft es zu, dass die Finanzierung für das Teilstück der A 6 Amberg-Ost–Pfreimd als Lückenschluss zwischen dem Auto- bahnkreuz Nürnberg und Prag durch Beschluss der Bundesregie- rung gesichert ist? Wann ist damit zu rechnen, dass die Vorarbeiten für die Bau- arbeiten konkret beginnen, und welcher Zeitraum bis zur Fertig- stellung dieses Teilstücks ist ins Auge gefasst? Zu Frage 52: Da das Projekt in keinem der von der Bundesregierung beschlossenen Programme (Investitionsprogramm 1999 bis 2002, Ortsumgehungsprogramm innerhalb des Zu- kunftsinvestitionsprogramms 2001 bis 2003, Anti-Stau- Programm 2003 bis 2007) enthalten ist, ist die Finanzie- rung derzeit nicht gesichert. Zu Frage 53: Angesichts der vorliegenden Klagen gegen den Plan- feststellungsbeschluss vom 14. Juli 2000 und der noch of- fenen Finanzierung ist eine konkrete Aussage zum Beginn der Vorarbeiten und zum Zeitraum der Baudurchführung derzeit nicht möglich. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Frage des Abgeordneten Wilhelm Josef Sebastian (CDU/ CSU) (Drucksache 14/4860, Frage 54): Welche Planungen verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz hinsichtlich des Weiter- baus der Eifelautobahn A 1 und ihres endgültigen Lückenschlus- ses, und welche Finanzmittel will die Bundesregierung hierfür verwenden? Aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm 2001 bis 2003 (ZIP) können in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2001 bis 2003 insgesamt 165 Millionen DM eingeplant werden. Damit kann neben anderen Maßnahmen in Rheinland- Pfalz ein erster Bauabschnitt der A 1 im Abschnitt Kel- berg-Daun mit Gesamtkosten von rund 70 Millionen DM (hiervon 55 Millionen ZIP-Mitte) begonnen und eine Um- fahrungsmöglichkeit für die Ortsdurchfahrt von Daun im Zuge der B 421 realisiert werden. Ab dem Jahr 2003 wird ein Anschlussprogramm des Investitionsprogramms 1999 bis 2002 für Investitionskontinuität sorgen. Ob im Rah- men dieses Programms weitere Bauabschnitte der A 1 zwischen Kelberg und Daun realisiert werden können, kann erst bei Aufstellung des entsprechenden Finanzie- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 200013594 (C) (D) (A) (B) rungsprogramms entschieden werden. Im Teilabschnitt Adenau–Kelberg werden derzeit die Planfeststellungsun- terlagen vorbereitet. Im Teilabschnitt Blankenheim–Ade- nau ist das laufende Planfeststellungsverfahren noch zu Ende zu führen. Da der Zeitpunkt der Bestandskraft der noch zu erlassenden Planfeststellungsbeschlüsse derzeit nicht vorhersehbar ist, sind Aussagen zum Bau dieser Ab- schnitte nicht möglich. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- gen des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/ CSU) (Drucksache 14/4860, Fragen 55 und 56): Stimmen Zeitungsberichte, dass beim erfolgten Verkauf der sogenannten Eisenbahnerwohnungen vertragliche Regelungen ge-troffen wurden, die vorsehen, dass der neue Eigentümer die Mietejährlich um drei Prozent plus Inflationszuschlag anheben darf, inden nächsten zehn Jahren also um circa 60 Prozent? Stehen solche vertraglichen Vereinbarungen mit dem gelten-den bzw. dem von der Bundesregierung derzeit vorgesehenenneuen Mietrecht in Einklang? Zu Frage 55: Die Vertragsentwürfe, nach deren Prüfung das Bun- desverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. Juni 2000 eine Privatisierung der Eisenbahner-Woh- nungsgesellschaften für zulässig erklärt hat, wurden vom Bundeseisenbahnvermögen in unveränderter Form der vorgesehenen Veräußerung der Gesellschaftsanteile an den Eisenbahner-Wohnungsgesellschaften zugrunde ge- legt. Diese Verträge sehen eine Begrenzung der Miet- erhöhungsspielräume auf höchstens 3 Prozent pro Jahr zuzüglich Inflation für die nächsten zehn Jahre vor. Obergrenze für die Miete bleibt immer die ortsübliche Vergleichsmiete. Mit dieser Regelung bleibt der Miet- erhöhungsspielraum der neuen Eigentümer der Eisen- bahner-Wohnungsgesellschaften weit hinter den Mögli- chenkeiten des Miethöhe-gesetzes zurück. Zu Frage 56: Bei nicht preisgebundenen Wohnungen stellt die ortsübliche Vergleichsmiete im Sinne von Paragraph 2 des Miethöhegesetzes die Obergrenze für Mieterhöhungsver- langen des Vermieters dar. Vertragliche Regelungen, die den Vermieter in der Geltendmachung von Mieterhöhun- gen unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete beschrän- ken, werden davon nicht berührt. Auch Mieterhöhungen unterhalb der Vergleichsmiete müssen jedoch Fristen und Kappungsgrenzen nach dem Miethöhegesetz beachten. So muss der Mietzins seit einem Jahr unverändert sein und der Mietzins darf sich in einem Zeitraum von drei Jahren nicht um mehr als 30 vom Hun- dert erhöhen. Mit der Mietrechtsreform soll die Kappungsgrenze von derzeit 30 auf künftig 20 vom Hundert abgesenkt werden. Die Mieterhöhungen für Eisenbahnerwohnungen von bis zu 3 Prozent jährlich zuzüglich Inflationsausgleich wür- den damit zusätzlich auf höchstens 20 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzt. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- gen des Abgeordneten Hansjürgen Doss (CDU/CSU) (Drucksache 14/4860, Fragen 57 und 58): Was unternimmt die Bundesregierung im Rahmen ihrer ho-heitlichen Aufsicht dagegen, dass die Deutsche Bahn AG (DB AG) und ihre verbundenen Unternehmen weiterhin nach dem4. Abschnitt der VOB/A ausschreiben und damit eine eindeutigeEntscheidung des Vergabeüberwachungsausschusses des Bundesvom Dezember 1998 missachten und die DB AG sowie ihre ver-bundenen Unternehmen darüber hinaus mit der schleppenden Be-arbeitung und Zahlung von Nachträgen und Rechnungen die Bau-unternehmen in Liquiditätsprobleme bringen können? Was unternimmt die Bundesregierung im Rahmen ihrer ho-heitlichen Aufsicht dagegen, dass die DB AG und ihre verbunde-nen Unternehmen in großem Umfang für die Auftragnehmernachteilige – oftmals den Regelungen über allgemeine Geschäfts-bedingungen widersprechende – Vertrags- und Vergabebedingun-gen verwenden und die DB AG und ihre verbundenen Unterneh-men zudem bei der Vergabe Fragebögen (so genannteQuestionnaires) verwenden, mit denen Auftraggeberrisiken in un-zulässiger Weise auf den Anbieter übertragen werden? Die DB AG unterliegt als private Aktiengesellschaft dem Aktienrecht. Eine hoheitliche Aufsicht über die unternehmerischen Entscheidungen der AG steht der Bundesregierung daher nicht zu. Die DB AG führt als privates Unternehmen ihre Geschäfte in eigener Verant- wortung, sodass bei Streitigkeiten über die Anwendung des Vergaberechts als auch über die Bezahlung von Rech- nungen ausschließlich der Rechtsweg zu den Gerichten gegeben ist. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- gen des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Drucksache 14/4860, Fragen 59 und 60): Welche Risiken ergeben sich in der Sicherheitsfrage durch dievielfachen Tunnelkonstruktionen auf der ICE-NeubaustreckeHannover–Würzburg? Ist es nicht sinnvoll, die Tunnelanlage Heigenbrücken auf derBahnstrecke Würzburg–Aschaffenburg vorrangig zu sanieren, be-vor mit der so genannten Mottgers Spange eine weitere Neu-baustrecke mit großen Tunnellösungen in Angriff genommenwird? Zu Frage 59: Für die Tunnel der Neubaustrecken Hannover–Würz- burg und Mannheim–Stuttgart wurde bereits im Jahre 1983 im Auftrag der Deutschen Bundesbahn von einer Züricher Ingenieurgemeinschaft ein Sicherheitskonzept entwickelt. Hierbei wurden sowohl die Erfahrungen beim Betrieb vorhandener langer Eisenbahntunnel berücksich- tigt wie auch eine systematische Risikoanalyse auf der Basis von denkbaren Ereignisabläufen durchgeführt. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Erhöhung des tatsächlichen Risikos durch die Lage der Strecke im Tun- nel verschwindend klein ist. Die Diskussion in der Öf- fentlichkeit zeigt jedoch, dass Schadensfälle in einem Tunnel wegen der eingeschränkten Flucht- und Zu- gangsmöglichkeiten schwerer bewertet werden. Das so genannte „empfundene kollektive Risiko“ ist nach der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 2000 13595 (C) (D) (A) (B) Studie etwa dreimal so hoch. Durch entsprechende Maß- nahmen beim Bau und Betrieb der Tunnels wurde dieses „Tunnelrisiko“ auf weniger als 2 Prozent des im Gesamt- netz vorhandenen Risikos reduziert. Zu Frage 60: Bereits heute bestehen im Tunnelabschnitt Heigen- brücken (Schwarzkopftunnel) der ABS Hanau–Nanten- bach/Würzburg–Iphofen Profileinschränkungen, die zur Umleitung von Güterzügen zwingen und ein Voranschrei- ten der Planungen für diese ABS erforderlich machen. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- gendesAbgeordnetenBennoZierer (CDU/CSU) (Druck- sache 14/4860, Fragen 61 und 62): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des fort-gesetzten Rückzugs der DB AG aus der Fläche unter verkehrspo-litischen und ökologischen Gesichtspunkten? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dazu bei-zutragen, dass die DB AG auf dem Gütersektor leistungsfähigergemacht und das Wettbewerbsverhältnis Schiene-Straße dadurchzugunsten der Schiene verändert wird? Zu Frage 61: Die Bundesregierung ist mit dem Vorstand der DB AG einig, dass ein Rückzug aus der Fläche im Personen- oder im Güterverkehr weder verkehrspolitisches noch unter- nehmerisches Ziel sein kann. Ziel ist vielmehr eine deut- liche Steigerung des Verkehrsaufkommens auf der Schiene. Dabei kann nur ein Zusammenwirken aller Ver- kehrsträger zu einer sinnvollen Transportkette dazu führen, dass die Straßen spürbar entlastet und die Schiene stärker als bisher genutzt wird. Dies entspricht der Ziel- setzung der Bundesregierung, den Anteil der Schiene am Gesamtverkehr zu erhöhen. Das Zugangebot der DB AG gehört seit der Bahnre- form zum ausschließlich eigenverantwortlichen unterneh- merischen Bereich der nach dem Aktiengesetz arbeiten- den Gesellschaft. Es ist Aufgabe des Unternehmens selbst, das Angebot daraufhin zu beobachten, wie es vom Markt angenommen wird, und entsprechend Anpassun- gen an die Nachfrage vorzunehmen. Dabei sind auch Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte zu beachten. Zu Frage 62: Zunächst ist es Aufgabe des Unternehmens selbst, auf dem Gütersektor leistungsfähiger zu werden und ent- sprechende Maßnahmen zur Kostensenkung und Er- tragssteigerung zu ergreifen. Dies entspricht der mit der Bahnreform realisierten strikten Trennung von unterneh- merischem und staatlichem Verantwortungsbereich. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihres Verantwortungs- bereichs sowohl investitions- als auch ordnungspolitisch den Konsolidierungsprozess des Unternehmens stützen. Beispiele sind die deutliche Erhöhung der Investitions- mittel für die Schiene und die beabsichtigte Einführung einer streckenbezogenen Autobahngebühr für schwere LKW. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU/ CSU) (Drucksache 14/4860, Fragen 63 und 64): Welche Rolle spielt nach Meinung der Bundesregierung die geplante Mega-Hub-Anlage in Lehrte (Landkreis Hannover) bei der vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Kurt Bodewig, angekündigten stärkeren Förderung des Kombi- nierten Verkehrs, um Fracht von der Straße auf die Schiene um- zulenken? Könnte sich die Bundesregierung bereit erklären, falls die An- lage in Lehrte nicht von der DB AG federführend betrieben wird, sondern von einer privaten Betreibergesellschaft, dass der Bund bei den Investitionskosten Hilfestellung gibt, damit diese Anlage in naher Zukunft zustande kommt? Zu Frage 63: Mit der Mega-Hub-Anlage in Lehrte können Einzel- wagen und Gruppenzüge im Kombinierten Verkehr (KV) ohne aufwendiges Rangieren zeit- und kostengünstig be- handelt und damit die Attraktivität des KVwesentlich ge- steigert werden. Die Umschlaganlage ermöglicht insbe- sondere die Erschließung der Fläche durch den KV (künftige Einbeziehung von Mittel- und Oberzentren), wodurch neue Verlagerungspotenziale von der Straße für die Schiene gewonnen werden können. Zu Frage 64: Die Bundesregierung ist bereit, den Bau der Mega- Hub-Anlage in Lehrte auf Antrag der Deutschen Bahn AG nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz zu finanzie- ren. Grundvoraussetzung hierfür ist die Bildung einer Be- treibergesellschaft unter Beteiligung der DB Netz AG, die das wirtschaftliche Risiko des Umschlagbetriebes trägt. Eine Entscheidung des Vorstandes der Deutschen Bahn AG über die Beteiligung der DB Netz AG ist noch nicht getroffen. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Michael Meister (CDU/CSU) (Drucksache 14/4860, Fragen 65 und 66): Hat die Bundesregierung Kenntnis über den volkswirtschaftli- chen Schaden der Fahrzeitverluste bei der DB AG durch Langsamfahrstellen und durch bereits im Fahrplan vorgenom- mene Verlangsamungen, und wie groß sind diese Fahrzeitverlus- te? Ist der Bundesregierung im Rahmen ihrer hoheitlichen Auf- sicht bekannt, in welchem Umfang die DB AG bei mit Strecken- bau beauftragten Drittunternehmen Zahlungsfristen in Anspruch nimmt und ob es hierdurch in der Vergangenheit zu Liquiditäts- problemen bei den beauftragten Firmen gekommen ist? Zu Frage 65: Nein. In den vergangenen Jahren – insbesondere bis zum Herbst 1998 – haben sich Vorhaben des Bedarfsplans Schiene verzögert und/oder sind teurer geworden. Das be- stehende Netz ist gleichzeitig in seinem Zustand perma- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 200013596 (C) (D) (A) (B) nent schlechter geworden, da bahnseitig sowohl die In- standhaltung deutlich reduziert worden ist als auch die Er- satzinvestitionen vernachlässigt worden sind. In Abstim- mung mit der Bundesregierung hat daher der neue Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG Mitte 2000 erstmalig eine umfassende Bestandsaufnahme sowohl für laufende Vorhaben des Bedarfsplans Schiene als auch für das bestehende Netz im Hinblick auf Qualität, nachzuho- lende Instandhaltung, erforderliche Investitionen und ver- kehrliche Bedeutung veranlasst. Ergebnisse dieser Be- standsaufnahme werden dem Bund voraussichtlich im Frühjahr 2001 vorgelegt. Zu Frage 66: Die DB AG unterliegt als privatrechtlich organisierte Aktiengesellschaft dem Aktienrecht. Eine hoheitliche Aufsicht über die unternehmerischen Entscheidungen der AG steht der Bundesregierung daher nicht zu. Die DB AG führt ihre Geschäfte in eigener Verantwortung, sodass bei Streitigkeiten sowohl über die Anwendung des Vergabe- rechts als auch über die Bezahlung von Rechnungen aus- schließlich der Rechtsweg gegeben ist. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- gen der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Drucksache 14/4860, Fragen 67 und 68): Inwieweit wurden die betroffenen 18 Eisenbahner-Wohnungs- gesellschaften, deren Immobilienvermögen, das bis jetzt im Be- sitz des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) ist, in die Verkaufs- verhandlungen mit privaten Bietern einbezogen? Sind die Eisenbahner-Wohnungsgesellschaften vor Aufstel- lung und Verhandlung der Konditionen der Kaufverträge gehört worden, und auf welche Weise sind ihre Ansprüche und Vorstel- lungen, was die Weiterführung der betrieblichen Wohnungsfür- sorge für Angestellte der Bahn betrifft, in die Kaufverträge einge- gangen? Zu Frage 67: An den Verhandlungen über den Verkauf der Eisen- bahner-Wohnungsgesellschaften war das Bundeseisen- bahnvermögen als Rechtsträger der Wohnungsgesell- schaften beteiligt, nicht die einzelnen Gesellschaften. Zu Frage 68: Die Fortführung der Wohnungsfürsorge ist in Para- graph 15 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neu- gliederung der Bundeseisenbahnen geregelt. Verantwort- lich für die betriebliche Sozialeinrichtung ist danach allein das Bundeseisenbahnvermögen. Es bedient sich der Eisenbahner-Wohnungsgesellschaften zur Verwaltung des Wohnungsbestandes und zur Umsetzung der Woh- nungsfürsorge. Die Interessen der Mitarbeiter der Deut- schen Bahn AG sind in dem der Privatisierung zu Grunde gelegten Vertragswerk umfassend berücksichtigt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. Juni 2000 ausdrücklich bestätigt. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/ CSU) (Drucksache 14/4860, Frage 69): Mit welchen Maßnahmen, Methoden und Resultaten wird der-zeit das Fahren unter Drogeneinfluss in der BundesrepublikDeutschland kontrolliert und aufgearbeitet, das nach Angaben vonVerkehrsexperten ein zunehmendes Problem wird, und von wel-cher Dunkelziffer geht man vonseiten der Bundesanstalt fürStraßenwesen dabei aus? Ein Verstoß gegen die straf- und bußgeldrechtlichen Bestimmungen über das Fahren im Straßenverkehr unter Drogeneinfluss wird festgestellt durch den Nachweis des berauschenden Mittels im Blut. Die Anordnung einer Blutentnahme setzt das Vorliegen von Verdachtsmomen- ten voraus. Für eine wirksame Anwendung der Vorschrif- ten ist es daher wichtig, dass die Polizei durch gezielte Schulung in der Lage versetzt wird, Verdachtsmomente, die auf Drogeneinnahme hinweisen, erkennen zu können. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung im Rahmen eines Forschungsauftrages von der Bundesanstalt für Straßenwesen ein Schulungsprogramm für Polizeibeamte „Drogenerkennung im Straßenverkehr“ entwickeln las- sen, das den Polizeischulen für Aus- und Fortbildungsse- minare zur Verfügung gestellt wurde. Darüber hinaus werden von der Polizei vor Durchführung der Blutprobe zur Erhärtung des Verdachtes auch Schnelltestverfahren (Urin-, Schweiß- oder Speicheltest) angewandt, die sich zurzeit noch in der Erprobungsphase befinden. Außerdem hat die Bundesregierung die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt, eine Untersuchung mit dem Titel „Fahrt unter Drogen – Auswirkungen neuerer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ durchzuführen. Wissenschaftliche Untersuchungen und Erkenntnisse zur Dunkelziffer liegen der Bundesregierung nicht vor. Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes muss die Dunkel- ziffer bei Drogenfahrten als hoch eingeschätzt werden. Es ist zu erwarten, dass durch die intensive Schulung der Po- lizei die Wahrscheinlichkeit, solche Fahrten zu entdecken, erhöht wird. Weitere Einzelheiten zu dieser Thematik er- geben sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS „Konsum illegaler Drogen und Straßenverkehr“ (Drucksache 14/4447). Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Frage des Abgeordneten Wilhelm Josef Sebastian (CDU/CSU) (Drucksache 14/4860, Frage 70): Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, dass an-gesichts des Verhältnisses zwischen Mehrbelastung und verspro-chener Entlastung die Gesamtkosten im Güterkraftverkehrsge-werbe so steigen, dass bei vielen Betrieben die Umsatzrenditeaufgezehrt wird, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, umangesichts dieser Wettbewerbssituation für den deutschen Güter-kraftverkehr im Vergleich mit seinen europäischen Konkurrenten,denen im Gegensatz die Mineralölsteuer zum Teil rückerstattetwird, Chancengleichheit herzustellen und das Versprechen aus derKoalitionsvereinbarung, die Harmonisierungsdefizite im Bereichder Steuer- und Sozialvorschriften zu beseitigen, auch zu erfüllen? Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 2000 13597 (C) (D) (A) (B) Die zur Vollendung des Binnenmarktes notwendige Aufhebung von marktbeschränkenden nationalen Regu- lierungen hat erstmals zu einem weitgehend freien Wett- bewerb im Straßengüterverkehr geführt. Die Bundes- regierung verfolgt das Ziel einer Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen und bekämpft unfaire Wettbe- werbspraktiken. Wie alle anderen Unternehmen werden Güterkraftverkehrsunternehmen in Deutschland ab 2001 von der Unternehmenssteuerreform profitieren. Selbst wenn sie von den veränderten Abschreibungsbedingun- gen betroffen sein sollten, so überwiegen dennoch die re- formbedingten Vorteile der weitreichenden und fort- währenden Entlastungen. Eine weitere Verbesserung der Wettbewerbssituation ergibt sich aus der Einführung der ab 2003 geplanten streckenbezogenen Autobahnbenut- zungsgebühr für LKW, die insbesondere zu einer gerech- teren Anlastung der Wegekosten der ausländischen Nut- zer beitragen wird als dies die jetzige zeitbezogene Gebührenerhebung vermag. Die Bundesregierung setzt ihre Bemühungen fort, in der Frage gleicher gemeinschaftlicher Rahmenbedingun- gen für das Güterkraftverkehrsgewerbe Fortschritte zu erzielen. Einigungen setzen aber jeweils einen Konsens unter den Mitgliedstaaten der EU voraus. Die Bundesre- gierung hält deshalb direkte Kontakte zu einzelnen EU- Staaten. Ein wesentliches Ziel der Bundesregierung ist die Erreichung adäquater Übergangsregelungen für die voll- ständige Liberalisierung des Marktzuganges im Güter- kraftverkehrssektor für die osteuropäischen EU-Beitritts- kandidaten. Außerdem wird sie sich intensiv für die Bekämpfung illegaler und damit wettbewerbsverzerren- der Kabotagepraktiken einsetzen. So drängt die Bundes- regierung zum einen auf europäischer Ebene auf die Ein- führung einer EU-Fahrerlizenz zum Nachweis einer legalen Beschäftigung. Zum anderen strebt sie auf natio- naler Ebene eine Ergänzung des Güterkraftverkehrsgeset- zes (GüKG) durch spezielle Regelungen gegen die graue und illegale Kabotage an. So sollen die Unternehmer und Verlader verpflichtet werden, nur Fahrer mit einer mitzu- führenden Arbeitsgenehmigung einzusetzen und damit die graue und illegale Kabotage vermieden werden. Zu- gleich ist eine angemessene Sanktion für Verstöße gegen diese Pflichten vorgesehen. Die Marktsituation ist zwar bei kleinen und mittleren Unternehmen teilweise angespannt. Größere Unterneh- men bzw. solche mit einem breiten Dienstleistungsan- gebot verzeichnen hingegen eine überwiegend positive Entwicklung. Diesen Unternehmen ist es aufgrund an- derer Kostenstrukturen und einer Integration der reinen Beförderungsleistung in Dienstleistungspakete möglich, ausreichende Erträge zu erwirtschaften. Auf dem Ver- kehrsmarkt ist daher von zunehmender Unternehmens- konzentrationen auszugehen. Allerdings zeigt die Betriebs- größenstruktur nach Fahrzeugen noch eine Dominanz der kleineren und mittleren Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr. Diese Betriebe werden unter Umstän- den strukturelle Veränderungen vornehmen müssen, um im europäischen Wettbewerb bestehen zu können. Die Bundesregierung hat mit den angeführten Maßnahmen die notwendigen Rahmenbedingungen hierfür geschaf- fen. Daneben wirken sich vor allem die seit Anfang des Jahres 2000 erhöhten Kraftstoffkosten auf die wirtschaft- liche Situation des Güterkraftverkehrsgewerbes aus. Die Kraftstoffpreise werden hauptsächlich durch die Ent- wicklung des Rohölpreises und des Dollarkurses sowie die Preispolitik der Mineralölkonzerne beeinflusst. Ein Aussetzen oder sogar Abschaffen der Ökosteuern bzw. Rückerstattungsregelungen, wie in einigen anderen EU- Ländern, würde dem Ziel, zum Schutz der Umwelt An- reize für den sparsamen Umgang mit knapper werdenden Energieressourcen zu schaffen, zuwiderlaufen. Die gleichzeitig damit verbundene Absicht, die hohen Neben- kosten zu senken, das heißt den Faktor Arbeit billiger zu machen, um dadurch Arbeitsplätze zu schaffen, liefe ebenfalls ins Leere. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- gen des Abgeordneten Peter Götz (CDU/CSU) (Druck- sache 14/4860, Fragen 71 und 72): Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, damit nicht an- gesichts der gestiegenen Heizöl-/Gaskosten, die in der Heizperi- ode 2000/2001 durch den einmaligen Heizkostenzuschuss nicht einmal zur Hälfte ausgeglichen werden, die Wohngeld-Anhebun- gen zum 1. Januar 2001 für Tabellenwohngeld-Empfänger, die un- terdurchschnittlich von den Anhebungen begünstigt werden, im Saldo wieder zurückgenommen werden? Hält die Bundesregierung die Feststellung für gerechtfertigt, dass für Wohngeld-Empfänger in den neuen Ländern, die zum 1. Januar 2001 weit unterdurchschnittliche Tabellenwohngeld- Anhebungen zu erwarten haben, im Saldo mit den zwischenzeit- lich gestiegenen Heizöl-/Gaspreisen sich sogar geringere Entlas- tungswirkungen im Vergleich zum Jahr 1998 ergeben werden? Wohngeld ist ein wohnungspolitisches Instrument der sozialen Flankierung, das einkommensschwachen Bür- gern hilft, die aus Anspannung der örtlichen Wohnungs- märkte resultierenden Belastungen zu tragen. Es knüpft deshalb an die Kaltmiete an. Der Heizkostenzuschuss ge- währt dagegen einkommensschwachen Bürgern einen teilweisen Ausgleich der Mehrbelastungen aufgrund der gestiegenen Heizkosten. Beide Instrumente wirken unab- hängig voneinander und führen insgesamt zu einer erheb- lichen Entlastung einkommensschwacher Haushalte. Im Übrigen dürfte der Heizkostenzuschuss die tatsächlichen Belastungen der gestiegenen Energiepreise im Durch- schnitt zu mehr als der Hälfte abfedern, weil seine Entlas- tungswirkungen nicht an temporären Preissteigerungen für Heizöl in einzelnen Monaten gemessen werden kön- nen, sondern im konkreten Einzelfall von der Art des Energieträgers, dem Zeitpunkt des Bezugs und den Mög- lichkeiten zur Energieeinsparung abhängen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 139. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Dezember 200013598 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich rufe
    Frage 14 des Kollegen Meinolf Michels auf:

    Welche Anteile der von der Landwirtschaft entrichteten Öko-
    steuer sind in den Jahren 1999 und 2000 in die Landwirtschaft zur
    Senkung der Sozialversicherungsbeiträge wieder zurückgeflossen
    und wie schätzt die Bundesregierung diese Beträge für die Jahre
    2001, 2002 und 2003 ein?

    D

Rede von Dr. Barbara Hendricks
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Landwirtschaft wird
durch die Senkung der Lohnnebenkosten bzw. der
Beiträge zur Alterskasse im Jahr 1999 um 35 Milli-
onen DM, im Jahr 2000 um 44 Millionen DM, im Jahr
2001 um 53 Millionen DM, im Jahr 2002 um 62 Milli-
onen DM und im Jahr 2003 um 70 Millionen DM entlas-
tet. Das ergibt in diesem Bereich eine Gesamtentlastung
von 264 Millionen DM.

Dazu ist zu bemerken, dass hinsichtlich der Beiträge
zur landwirtschaftlichen Alterskasse nur mittelbar eine
Entlastungswirkung eintritt; denn der Beitrag in der Al-
terssicherung der Landwirte ist mit dem Beitragssatz in
der gesetzlichen Rentenversicherung verknüpft. Die Sen-
kung und Stabilisierung des Beitragssatzes in der gesetz-
lichen Rentenversicherung hat deshalb in den Jahren 1999
und 2000 dämpfend auf den Beitragsanstieg in der Al-
terssicherung der Landwirte gewirkt. Diese Wirkung wird
auch in den kommenden Jahren eintreten.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich rufe die
    Frage 15 der Kollegin Gerda Hasselfeldt auf:

    Welche Aktivitäten wurden bisher vonseiten der Bundesregie-rung auf europäischer Ebene unternommen, um innerhalb der EUdie Energiesteuern zu harmonisieren und die Wettbewerbsnach-teile für deutsche Unternehmen durch die im europäischen Al-leingang eingeführte Ökosteuer zu beseitigen?

    D