Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 2000
Anita Schäfer
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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 2000 13015
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Aigner, Ilse CDU/CSU 17.11.2000
Balt, Monika PDS 17.11.2000
Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 17.11.2000
Behrendt, Wolfgang SPD 17.11.2000*
Belle, Meinrad CDU/CSU 17.11.2000
Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 17.11.2000
Burchardt, Ursula SPD 17.11.2000
Ehlert, Heidemarie PDS 17.11.2000
Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 17.11.2000
Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 17.11.2000
Haupt, Klaus F.D.P. 17.11.2000
Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 17.11.2000
Hempelmann, Rolf SPD 17.11.2000
Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 17.11.2000
DIE GRÜNEN
Hohmann, Martin CDU/CSU 17.11.2000
Hornung, Siegfried CDU/CSU 17.11.2000
Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 17.11.2000
Kramme, Anette SPD 17.11.2000
Lambrecht, Christine SPD 17.11.2000
Lamers, Karl CDU/CSU 17.11.2000
Lennartz, Klaus SPD 17.11.2000
Lörcher, Christa SPD 17.11.2000*
Nachtwei, Winfried BÜNDNIS 90/ 17.11.2000
DIE GRÜNEN
Naumann, Kersten PDS 17.11.2000
Nooke, Günter CDU/CSU 17.11.2000
Ostertag, Adolf SPD 17.11.2000
Dr. Pick, Eckhart SPD 17.11.2000
Poß, Joachim SPD 17.11.2000
Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 17.11.2000
Rachel, Thomas CDU/CSU 17.11.2000
Schenk, Christina PDS 17.11.2000
Schily, Otto SPD 17.11.2000
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 17.11.2000
Hans Peter
von Schmude, Michael CDU/CSU 17.11.2000
Schösser, Fritz SPD 17.11.2000
Schröder, Gerhard SPD 17.11.2000
Schüßler, Gerhard F.D.P. 17.11.2000
Schuhmann (Delitzsch), SPD 17.11.2000
Richard
Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 17.11.2000
Schultz (Everswinkel), SPD 17.11.2000
Reinhard
Seehofer, Horst CDU/CSU 17.11.2000
Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 17.11.2000
Dr. Thomae, Dieter F.D.P. 17.11.2000
Vogt (Pforzheim), Ute SPD 17.11.2000
Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 17.11.2000
Weiermann, Wolfgang SPD 17.11.2000
Wissmann, Matthias CDU/CSU 17.11.2000
Wülfing, Elke CDU/CSU 17.11.2000
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung
des Europarates
Anlage 2
Technisch bedingter Neudruck eines Rede-
beitrages
(133. Sitzung, Seite 12906 ff.)
Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) (CDU/CSU): Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Markus
Meckel hat Recht, wenn er sagt, dass die NATO als Licht-
gestalt sicherlich auch das Licht einer Tagesdiskussion
verdient hätte, insbesondere im Hinblick auf die Parla-
mentarische Versammlung, die morgen hier in Berlin
stattfindet. Aber ich glaube, die NATO überstrahlt auch so
das Dunkel dieser Nacht.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)
entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Die Parlamentarische Versammlung der NATO, das
NATO-Parlament, wird am kommenden Wochenende
hier in der deutschen Hauptstadt Berlin ihre 46. Plenarta-
gung abhalten. Dies geschieht zehn Jahre nach der Wie-
dervereinigung Deutschlands.
Zehn Jahre sind auch vergangen, seit die NATO-Part-
ner auf dem Londoner Gipfel im Juli 1990 den ehemali-
gen Gegnern des Warschauer Paktes die ausgestreckte
Hand der Freundschaft anboten. Zehn Jahre ist es auch
her, dass dem vereinigten Deutschland in den so genann-
ten Zwei-plus-vier-Verhandlungen das Recht zugestan-
den wurde, seine Bündniszugehörigkeit frei zu bestim-
men. Neun Jahre sind vergangen, seit die NATO 1991 den
Nordatlantischen Kooperationsrat gründete und die ehe-
maligen Warschauer-Pakt-Staaten sowie die Nachfolge-
staaten der Sowjetunion als Kooperationspartner auf-
nahm.
Die Kooperation der NATO im Nordatlantischen Ko-
operationsrat, im Programm „Partnership for Peace“, im
NATO-Russland-Rat und in der NATO-Ukraine-Kom-
mission ist seither zentraler Punkt der Außenpolitik der
Bündnispartner. Heute, zehn Jahre nach dem Beginn die-
ser Politik, können wir sagen, dass die Gräben der Kon-
frontation, die in 40 Jahren Kalten Krieges entstanden wa-
ren, eingeebnet wurden. Europa ist heute – zum Glück –
weitgehend frei von den alten Klischees des Freund-
Feind-Denkens.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Die 1990 und 1991 oft gehörte Meinung, nicht nur der
Warschauer Pakt, sondern auch die NATO müsse aufge-
löst werden,
(Beifall bei der PDS)
wird heute nurmehr noch von den Unbelehrbaren der PDS
vertreten und artikuliert.
(Heiterkeit bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)
– Ich freue mich, wie lebendig Sie noch zu dieser späten
Stunde sind. Großartig! – Die Geschichte ist zum Glück
darüber hinweg gegangen. Denn die NATO hat gezeigt,
dass sie mit ihrer Stabilitätspolitik und dem von ihr gesi-
cherten Stabilitätsraum unverzichtbar für den Weltfrieden
ist.
(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)
Ja, viele Länder möchten nach wie vor möglichst schnell
unter den Schutzschirm der NATO kommen und ich
meine, sie alle haben einen guten Grund. Sie haben auch
nichts gegen den Stabilitätsexport. Denn das ist es, was
viele Länder seit 1990 wollen: innere und äußere Stabi-
lität, um in Frieden und Freiheit leben zu können.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Auf zwei weitere Entwicklungen seit 1990/91 möchte
ich hinweisen:
Erstens. Die NATO nahm auf ihrem Jubiläumsgipfel in
Washington im Jahre 1999 die am weitesten fortgeschrit-
tenen Reformstaaten des ehemaligen Ostblocks als
gleichberechtigte Mitglieder auf: Polen, die Tschechische
Republik und Ungarn. Gleichzeitig beschloss sie, dass die
Tür für weitere Mitglieder offen bleiben soll und muss.
Zweitens. Die NATO griff im Auftrag der Verein-
ten Nationen zweimal auf dem Balkan ein: zum einen
in die laufenden Bürgerkriegsauseinandersetzungen in
Bosnien-Herzegowina und zum anderen im Kosovo, um
die ethnischen Auseinandersetzungen zwischen den
Volksgruppen zu beenden sowie Frieden und Wiederauf-
bau voranzubringen. Dies sind die ersten Out-of-area-
Einsätze des Bündnisses gewesen.
Die SED-Nachfolgepartei PDS behauptet in ihrem An-
trag,
(Rolf Kutzmutz [PDS]: Jetzt kommt es!)
dies sei „militärisch gestützte Machtpolitik“ gewesen.
(Beifall bei der PDS)
Meine Kolleginnen Renate Diemers und Ursula Lietz hat-
ten durchaus Recht, als sie vorhin in der Diskussion sag-
ten, sie seien über eine solche Äußerung empört.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich muss sagen: Das, was hier betrieben wird, ist geradezu
Geschichtsfälschung; denn die NATO musste handeln,
nachdem sich die UNO im Weltsicherheitsrat trotz
massivster Menschenrechtsverletzungen selbst blockier-
te. Wäre man der Linie der PDS-Altkommunisten gefolgt,
(Lachen bei der PDS)
dann hätte man dem Völkermord der Serben tatenlos zu-
sehen und auf ein Eingreifen der OSZE warten müssen.
Wir alle wissen, das wäre das Todesurteil für weitere Hun-
derttausende Menschen auf dem Balkan gewesen; denn
die serbische Diktatur war weder durch Gebete – mit de-
nen haben Sie es sowieso nicht so – noch durch gute
Worte zu beschwichtigen.
(Zuruf von der PDS)
– Ich weiß gar nicht, warum Sie sich so aufregen, wenn
ich hier die Fakten aufzähle. –
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die OSZE ihrerseits war der konkreten Herausforderung
in diesem Moment in keiner Weise gewachsen.
Die OSZE ist zwar ein wichtiger Teil der europäischen
Sicherheitsarchitektur. Aber zu der Absicht, den Grund-
satz „OSZE first“ baldmöglichst durchzusetzen, vielleicht
auch noch auf Kosten der NATO – das ist eine Forderung,
die auch in diesem Hause immer wieder erhoben wird –,
möchte ich klar sagen: Für uns gilt ohne jede Einschrän-
kung, dass die NATO zentrales Instrument der Sicher-
heitsarchitektur in Europa ist und bleibt. Sie allein ist Ga-
rant des Friedens.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Sie sorgt nicht nur mit Worten, sondern vor allem auch mit
Taten für die Einhaltung der Menschenrechte.
(Gernot Erler [SPD]: Das nenne ich NATO-
Leitkultur!)
– Das ist ein guter Begriff.
(Lachen bei der SPD und der PDS)
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Die Parlamentarische Versammlung der NATO, früher
NAV genannt, hat bei all diesen Epoche machenden Ent-
wicklungen und Ereignissen, die ich angesprochen habe,
wesentliche Schrittmacherdienste geleistet, ja, sogar eine
Vorreiterrolle gespielt. Ich denke an die parlamentarische
Einbindung der ehemaligen Ostblockländer. Wichtig ist
nicht nur, dass Beschlüsse auf Gipfelkonferenzen von Re-
gierungen gefasst werden, sondern auch, dass wir uns auf
parlamentarischer Ebene mit den Dingen befassen und
über sie diskutieren. Das NATO-Parlament ist so zu einem
wichtigen Faktor für die Meinungsbildung im Bündnis
geworden und stellt das parlamentarische Gleichgewicht
zu den Beschlüssen der Bündnisregierungen und Minis-
terräte her. Trotzdem bleibt noch viel zu tun.
Eine zentrale Herausforderung für das Bündnis und
auch für die Parlamentarische Versammlung der NATO ist
das Verhältnis zu Russland.
(Zuruf von der PDS)
– Sehr richtig, das haben auch Sie begriffen. – Ohne eine
funktionierende Zusammenarbeit mit Russland kann we-
der die neue europäische Sicherheitsarchitektur noch die
Friedenssicherung in der Welt funktionieren. Das erfolg-
reiche Eingreifen der NATO im Kosovo hat das Verhält-
nis zu Russland belastet. Aber nachdem es einen Macht-
wechsel in Russland gegeben hat und Vladimir Putin
Präsident wurde, gibt es glücklicherweise Anzeichen für
einen Neustart in der Zusammenarbeit.
Ein weiteres Feld ist das Verhältnis zwischen NATO
und Europäischer Union. Die Entscheidungen für eine
gemeinsame europäische Außen- und Sicherheitspolitik,
für eine gemeinsame europäische Sicherheits- und
Verteidigungspolitik, für eine Integration der WEU in die
EU und für die Errichtung einer neuen Krisenreaktions-
streitmacht in Europa sind Meilensteine auf dem Weg, an
dessen Ende die Europäer einen größeren Beitrag zur Si-
cherung des Friedens in der Welt als bisher übernehmen
werden.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Sowohl der NATO als auch der Europäischen Union ist
klar: NATO und europäische Sicherheits- und Verteidi-
gungspolitik sind kein Widerspruch. Sie sind zwei Seiten
einer Medaille. Die EU wird künftig mehr Verantwortung
für die Sicherheit in Europa übernehmen müssen. Wir er-
warten insbesondere vom bevorstehenden Gipfeltreffen
in Nizza weit reichende Entscheidungen zur gemeinsa-
men Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Das Thema „National Missile Defense“ – Markus
Meckel hat es angesprochen – hat in der Parlamentari-
schen Versammlung der NATO zu einer intensiven Dis-
kussion geführt. Wir werden auch am Wochenende da-
rüber sprechen, um hier zu einem gemeinsamen Vorgehen
zwischen unseren amerikanischen Freunden und den Eu-
ropäern zu gelangen.
Meine Damen und Herren, am Herzen liegt uns auch
die Fortführung des Stabilitätsexports der NATO, das
heißt die Fortsetzung der Politik der offenen Tür.
(Gernot Erler [SPD]: Die Stabilität bleibt
hier!)
Über unser Verhältnis zu Russland habe ich bereits ge-
sprochen. Zugleich geht es uns aber auch darum, nukleare
Abrüstung zu forcieren und den Anti-Ballistic-Missile-
Vertrag, obwohl dieser teilweise als überholt gelten muss,
(Zuruf von der SPD: Na, na!)
auch für die Zukunft als rüstungskontrollpolitisches Ele-
ment zu erhalten. Deswegen erscheint es uns notwendig,
dass wir insbesondere mit den Russen ins Gespräch kom-
men, um eventuell im Wege einer Modifizierung zum Er-
halt des ABM-Vertrages beizutragen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren, schließlich fordern wir eine
gemeinsame Strategie der Allianz zur Eindämmung der
Proliferation von Massenvernichtungswaffen und der ent-
sprechenden Trägertechnologie. Die Parlamentarische
Versammlung der NATO fordern wir auf, ihre vorandrän-
gende Rolle bei der Öffnung des Bündnisses für weitere
Mitglieder auch weiterhin wahrzunehmen.
Wir laden die russische Staatsduma ausdrücklich ein,
an der Plenartagung der Parlamentarischen Versammlung
der NATO teilzunehmen und die parlamentarische Dis-
kussion über die Sicherheit und Zusammenarbeit in Eu-
ropa und in der Welt aufzunehmen, sich in diese Diskus-
sion hineinzubegeben und so den Versuch zu machen, das
von uns als richtig Erkannte mit zu verwirklichen, näm-
lich einen gemeinsamen Weg zu finden. Frieden und Si-
cherheit durch Kooperation sowie demokratische Stabi-
lität in ganz Europa zu fördern, ist und bleibt unser großes
Ziel.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Meine Fraktion ist bereit, die geeigneten Maßnahmen
mitzutragen, die uns diesem Ziel gemeinsam näher brin-
gen.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P so-
wie bei Abgeordneten der SPD)
Anlage 3
Technisch bedingter Neudruck einer zu Protokoll ge-
gebenen Rede
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Namensaktie und zur Erleichterung der Stimm-
rechtsübung (Namensaktiengesetz – NaStraG)
(Tagesordungspunkt 12, 133. Sitzung)
Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär bei der Bun-
desministerin der Justiz:Das Internet und die neuen Tele-
kommunikationsmedien werden sich auf alle Rechtsge-
biete auswirken. Die Gesetzgebung muss hier rasch
gestaltend eingreifen und die Modernisierung unseres
Rechts vorantreiben. Mit dem heute zur Verabschiedung
anstehenden Entwurf eines Namensaktiengesetzes wollen
wir dies für das Aktienrecht tun. Hier erscheint eine Mo-
dernisierung dringlich. Die Verwendung neuer Tech-
nologien ist in den Kapitalmärkten besonders fortge-
schritten.
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Um ein Beispiel vor Augen zu führen: Ein Anleger, der
von seinem Laptop aus seine Kauf- und Verkaufentschei-
dungen online trifft, versteht es nicht mehr, dass er be-
stimmte Unternehmensmitteilungen nicht auch online er-
halten oder seine Stimmrechtvollmachten auf diesem
Wege erteilen kann. Das Namensaktiengesetz wird dies
möglich machen.
Erstens wird das völlig veraltete Recht zur Namensak-
tie grundlegend aktualisiert und auf den Stand moderner
Datenübertragung und elektronischer Aktienregister ge-
bracht. Dabei haben wir besonderen Wert auf die daten-
schutzrechtliche Absicherung und Verbesserung gelegt.
Der einzige streitige Punkt war die Frage, wer die Kosten
für die Datenübermittlung tragen sollte. Es wäre schön,
wenn sich die Streitpunkte auch bei anderen Vorhaben auf
solche Details reduzieren ließen. Ich danke den Bericht-
erstattern dafür, dass sie eine sehr ausgewogene Lösung
hierzu gefunden haben.
Zweitens – dieser Punkt ist vielleicht noch wichtiger –:
In dem Entwurf werden viele Formerfordernisse aus alter
Zeit rund um die aktienrechtliche Hauptversammlung so-
weit wie möglich heruntergefahren. Teilnehmerverzeich-
nisse auf den Hauptversammlungen werden in Zukunft
auf Bildschirmen dargestellt, Aufsichtsratssitzungen kön-
nen im Bedarfsfall rasch als Videokonferenz einberufen
werden, Stimmrechtsvollmachten können auch in elektro-
nischer Form erteilt werden und Ähnliches mehr. Dies
sind mutige Modernisierungen unseres Aktienrechts.
Das Namensaktiengesetz wird dem nicht mit dem Ge-
sellschaftsrecht befassten Betrachter als eine eher techni-
sche Novelle erscheinen. Der Entwurf hat aber das Poten-
zial, eine beachtliche Modernisierung und Veränderung
anzuschieben. Es wird zum Beispiel interessant zu be-
obachten sein, wie in der Zukunft die Stimmrechtsaus-
übung auf den Hauptversammlungen unserer Aktienge-
sellschaften neu organisiert werden wird. Das alte
Depotstimmrecht der Banken wird Konkurrenz bekom-
men, so viel können wir heute schon vorhersagen.
Das Gesetz enthält weiter eine Einschränkung des sehr
bürokratischen und aus heutiger Sicht unverständlich
komplizierten Nachgründungsverfahrens für neu gegrün-
dete Aktiengesellschaften. Dies betrifft besonders die
Start-Up-Unternehmen und die Neuemissionen am Neuen
Markt. Die beteiligten Kreise haben diesen Gesetzge-
bungsvorschlag mit großer Erleichterung aufgenommen.
Sie können sich vorstellen – oder sie werden es schon wis-
sen –, dass dieser Entwurf hohe Zustimmung bei allen be-
teiligten Kreisen gefunden hat und dringlichst erwartet
wird. Ich möchte deshalb an dieser Stelle den Berichter-
stattern und den Kollegen im Rechtsausschuss, aber auch
im Wirtschaftsausschuss für die sehr zügige und kon-
struktive Beratung des Entwurfs danken. Das gilt über die
Fraktionsgrenzen hinweg. Ich freue mich, sagen zu kön-
nen, dass wir damit auch im internationalen Vergleich auf
diesem Rechtsgebiet eine innovative Rolle übernehmen.
Zum Schluss möchte ich noch kurz auf die zwei Ihnen
vorliegenden Änderungsanträge der F.D.P.-Fraktion ein-
gehen. Sie betreffen den Entwurf nicht unmittelbar. Beim
VW-Gesetz ist immerhin ein Zusammenhang nicht zu
leugnen. Es ist auch nicht so, dass wir kein Verständnis für
den Antrag haben. Aber nachdem Sie, meine Damen und
Herren Kollegen von der CDU/CSU und der F.D.P.-Frak-
tion, in der 12. und 13. Wahlperiode zweimal vergeblich
versucht haben, das VW-Gesetz abzuschaffen oder zu än-
dern, sollte Ihnen einsichtig geworden sein: Es wäre rich-
tiger und besser, wenn der Anstoß zur Reform in diesem
Fall von den Betroffenen selbst ausginge.
Auch Ihren Vorschlag zur Reform des Anfechtungs-
rechts nehmen wir durchaus ernst. Ich bin aber nicht da-
mit einverstanden, einen so wichtigen, im Einzelnen in
der Wissenschaft und Praxis umstrittenen Vorschlag von
erheblicher Tragweite handstreichartig und ohne Diskus-
sion mit den beteiligten Kreisen im Rahmen eines völlig
anderen Gesetzgebungsverfahrens mitzuregeln. Es ist Ihr
gutes Recht, auf das Thema hinzuweisen und Änderungen
anzumahnen. Wir lassen uns aber eine sorgfältige Geset-
zesarbeit dadurch nicht nehmen. Das Anfechtungsrecht ist
zudem zentraler Punkt in der von der Bundesregierung
eingesetzten Corporate Governance Kommission, wo wir
Gelegenheit haben, den gesamten Sachverstand einzu-
sammeln.
Anlage 4
Technisch bedingter Neudruck einer zu Protokoll ge-
gebenen Rede
zur Beratung des Antrags: Sachgerechter Schutz
der Rechte für Software
(Tagesordnungspunkt 19, 133. Sitzung)
Dr. Eckardt Pick, Parl. Staatssekretär bei der Bun-
desministerin der Justiz: Das Patentrecht erfreut sich der-
zeit sowohl national als auch auf europäischer und inter-
nationaler Ebene wieder einmal großer Aufmerksamkeit.
Der vorliegende Antrag der CDU/CSU-Fraktion lenkt das
Augenmerk insbesondere auf die Patentierbarkeit von
Software. Das ist im Grunde richtig, denn es handelt sich
um ein wichtiges Thema, das uns noch länger beschäfti-
gen wird.
Aber warum diese Eile; warum der Antrag, heute da-
rüber abzustimmen? Es handelt sich um Fragen, die eine
eingehende Erörterung erfordern. Und dem wird sich die
Bundesregierung nicht verschließen. Im Gegenteil: Sie
beschäftigt sich fortlaufend mit dem Schutz von Compu-
terprogrammen, nicht nur durch Patente, und führt derzeit
einen intensiven Dialog mit allen betroffenen und interes-
sierten Kreisen.
Dies gilt insbesondere – aber nicht nur – im Hinblick
auf die derzeit diskutierte Änderung von Art. 52 Abs. 2
des Europäischen Patentübereinkommens – kurz EPÜ.
Hier muss die Bundesregierung nicht, wie man so schön
sagt, „zum Jagen getragen werden“! Und die Haltung der
Bundesregierung ist bekannt, nicht erst seit ihrer Antwort
auf die Kleine Anfrage der F.D.P. vom 24. Oktober 2000,
nachzulesen in Drucksache 14/4397.
Worum geht es? – Softwarepatente sind Patente und
Patente werden für Erfindungen erteilt. Grundlage ist,
dass grundsätzlich in allen Bereichen der Technik rechtli-
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(C)
(D)
(A)
(B)
cher Schutz durch das Patentrecht zur Verfügung gestellt
werden muss. Es ist nicht zulässig, einen Bereich der
Technik zu diskriminieren. Dieser Gedanke ist internatio-
nal vor allem in Art. 27 des WTO-Übereinkommens über
handelsbezogene Aspekte der Rechte geistigen Eigen-
tums, dem so genannten WTO-TRIPS-Übereinkommen,
verankert. Dies ist die Grundlage, an die wir uns halten
müssen. Für jede Erfindung, die die allgemeinen Paten-
tierungsvoraussetzungen erfüllt, muss Patentschutz ge-
währt werden. Das gilt auch für softwarebezogene Erfin-
dungen.
Die im Patentgesetz und im Europäischen Patentüber-
einkommens verankerten – im Wesentlichen wortglei-
chen – Vorschriften über die Patentierungsvoraussetzungen
legen aber auch die Grenzen für das fest, was nicht pat-
entfähig ist. Ein Patent darf nicht erteilt werden, wenn
keine Erfindung vorliegt. Und nicht jede Software ist eine
Erfindung. Beispielhaft erläutert Art. 52 Abs. 2 und 3 EPÜ,
dass „Programme für Datenverarbeitungsanlagen als
solche“ nicht als Erfindungen angesehen werden.
Auf der Diplomatischen Konferenz in diesem Novem-
ber in München ist nun über einen Vorschlag des Europä-
ischen Patentamtes zu entscheiden, der beabsichtigt, die
Worte „Programme für Datenverarbeitungsanlagen“ aus
Art. 52 Abs. 2 Buchst. c des Übereinkommens zu strei-
chen. Dieser Vorschlag hat eine rechtliche und eine poli-
tische Seite.
Rechtlich betrachtet, würde sich an der Patentierbar-
keit von Softwareerfindungen überhaupt nichts ändern,
wenn in München beschlossen wird, diese Worte aus dem
Europäischen Patentübereinkommen zu streichen. Vor al-
lem würde das keine Ausweitung der Patentierbarkeit von
Software bedeuten. Das sollte man im Hinterkopf behal-
ten.
Wenn Sie die Bestimmung des Art. 52 des Europä-
ischen Patentübereinkommens lesen, so werden Sie erken-
nen, dass dort im Abs. 2 lediglich Beispiele für das genannt
sind, was in der Regel nicht als Erfindung angesehen wird.
Diese Vorschrift befreit das Patentamt nicht von der Prü-
fung, ob im Einzelfall nicht doch eine Erfindung vorliegt.
Wenn eine Erfindung gemacht ist und alle Voraussetzun-
gen für ein Patent vorliegen, muss ein Patent erteilt wer-
den.
Wesentlich wichtiger als diese rechtliche Überlegung
ist der politische Gesichtspunkt, dass eine Entscheidung,
wie die rechtliche Regelung des Patentrechts für Software
in Zukunft aussehen sollte, nicht in der Europäischen Pa-
tentorganisation, sondern in der Europäischen Union ge-
troffen werden muss; und dies nach eingehenden Konsul-
tationen. Hier geht es nicht um ein „Moratorium“, wie es
der vorliegende Antrag fordert, sondern um eine Bestands-
aufnahme des geltenden Patentrechts und dann eventuell
eine harmonisierte Weiterentwicklung auf europäischer
Ebene.
Die Diskussionen in der Europäischen Union werden
bereits sehr intensiv geführt. Die Generaldirektion Bin-
nenmarkt hat im Internet ein Konsultationsdokument ver-
öffentlicht und wird das Ergebnis dieser Sondierung bis
zum Ende des Jahres auswerten. Es wird bei der weiteren
Diskussion darauf ankommen, sicherzustellen, dass die
Anforderungen an die Patentvergabe nicht herunterge-
schraubt werden und dass ein Patent auch in Zukunft nur
dann vergeben werden kann, wenn eine technische Erfin-
dung zum Patent angemeldet wird. Es wird auch darauf
ankommen, dass kein Signal gesetzt wird, das im Sinne
einer Behinderung der Softwareentwicklung missverstan-
den werden kann. Die Bundesregierung beteiligt sich in-
tensiv an dieser Diskussion.
Eines ist aber ganz wichtig. Das Patentrecht hat im Be-
reich der Softwareerfindungen gerade für kleinere und
mittlere Unternehmen und auch für freie Softwareent-
wickler eine ganz erhebliche Bedeutung. Denn sie kennen
die bereits heute bestehenden Möglichkeiten, Patente für
Softwareerfindungen zu erlangen, häufig nicht. Sie haben
auch nicht, wie große Unternehmen, die Marktmacht, um
sich gegen unberechtigte Nachahmungen ihrer Erfindun-
gen zu verteidigen. Deswegen haben gewerbliche Schutz-
rechte gerade für kleinere und mittlere Unternehmen und
für freie Softwareentwickler ganz erhebliche Bedeutung.
Man darf ihnen diese Schutzrechte nicht nehmen. Aber
sie dürfen im Interesse der Innovationsfähigkeit vernetz-
ter Entwicklungsbereiche auch keine überschießende
Tendenz haben.
Insofern enthält der vorliegende Antrag teilweise zwar
bedenkenswerte, aber keine neuen und teilweise auch ir-
reführende Gesichtspunkte. Ein Beschluss, der darauf ab-
zielt, ein Moratorium für Softwarepatente zu erreichen,
verkennt einerseits die rechtliche, auch durch die Welt-
handelsorganisation begründete Verpflichtung, Patent-
schutz für Erfindungen zur Verfügung zu stellen. Ande-
rerseits fügt er im Ergebnis kleinen und mittleren Un-
ternehmen und freien Softwareentwicklern Schaden zu.
Schließlich ist noch hervorzuheben, dass eine Aus-
flucht nicht in einem besonderen Schutzrecht, das nur für
neu entwickelte Software geschaffen werden würde, ge-
sucht werden darf. Damit ist niemandem geholfen. Wir
können eine Zersplitterung des Rechtsschutzsystems, die
durch die Schaffung von verschiedenen besonderen
Schutzrechten erreicht würde, nicht befürworten. Die Er-
fahrung hat gezeigt, dass solche Sui-generis-Schutzrechte
mit der Entwicklung der Technik nicht Schritt halten. Sie
veralten und werden dann schlicht nicht mehr benutzt.
Die Bundesregierung hat sich im Hinblick auf die lau-
fende Diskussion auf europäischer Ebene – und insbeson-
dere um kein missverständliches Signal zu setzen – wie
die Delegationen der anderen großen Vertragsstaaten bei
der Europäischen Patentorganisation gegen die Strei-
chung der Worte „Programme für Datenverarbeitungsan-
lagen“ aus dem EPÜ stark gemacht. Die Streichung hat
zwar auf der Verwaltungsratssitzung der Europäischen
Patentorganisation Anfang September zunächst eine
knappe Mehrheit erhalten. Deutschland bemüht sich aber
derzeit – zusammen mit den gleichgesinnten Staaten Dä-
nemark, Frankreich, Schweden, Spanien, Portugal, dem
Vereinigten Königreich und Luxemburg – intensiv darum,
dass die endgültige Entscheidung auf der in Kürze statt-
findenden Diplomatischen Konferenz anders ausfällt.
Wir werden uns bis zuletzt dafür einsetzen, die ange-
sprochene Änderung des Art. 52 Abs. 2 des Europäischen
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 2000 13019
(C)
(D)
(A)
(B)
Patentübereinkommens zu verhindern. Wir befürworten
eine breite Debatte über Wettbewerb und Innovation auf
den Softwaremärkten. Wir werden uns auch aktiv an den
Beratungen zur Entwicklung einer europäischen Richtli-
nie beteiligen. Deswegen sind wir zwar dankbar für Un-
terstützung auch des Bundestages für unsere Haltung bei
den Verhandlungen, halten den vorliegenden Antrag aber
für überflüssig.
Im Hinblick auf die übrigen im Antrag der Opposition
angesprochenen sachlichen Fragen des Softwareschutzes,
die einer intensiveren Erörterung durch die Fachleute be-
dürfen, besteht keinerlei Notwendigkeit, darüber heute zu
beschließen; dies kann zunächst in den Ausschüssen be-
handelt werden. Insofern spreche ich mich nachdrücklich
dafür aus, den vorliegenden Antrag an die zuständigen
Ausschüsse zu verweisen.
Anlage 5
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 756. Sitzung am 10. No-
vember 2000 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab-
satz 2 Grundgesetz nicht zu stellen:
– Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Arti-
kel 16)
– Gesetz zu dem Übereinkommen vom 6. März 1997
zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages
über den Geheimschutz
– Gesetz über die assoziierte Mitgliedschaft der Re-
publik Polen, der Tschechischen Republik und der
Republik Ungarn in derWesteuropäischen Union
– Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher
Euro-Beträge (Steuer-Euroglättungsgesetz – StEuglG)
– Gesetz zur Änderung des Begriffs „Erziehungs-
urlaub“
– Gesetz zur Änderung des Opferentschädigungs-
gesetzes und anderer Gesetze
– Gesetz zu dem Protokoll vom 22. März 2000 zur
Änderung des Übereinkommens vom 9. Fe-
bruar 1994 über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren
Nutzfahrzeugen
Ferner hat der Bundesrat folgende Entschließung ge-
fasst:
Der Bundesrat bekräftigt seinen Beschluss vom
14. Juli 2000 – BR-Drucksache 320/00 (Beschluss) –
mit der Bitte an die Bundesregierung, das aus den
Straßennutzungsgebühren für Lastkraftwagen re-
sultierende Aufkommen zweckgebunden für die
Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in der Bun-
desrepublik Deutschland zur Verfügung zu stellen.
Er verweist ferner auf die Ergebnisse der Pällmann-
Kommission, die eine Finanzlücke für Bau und In-
standhaltung bei allen Verkehrsträgern festgestellt
hat, und zwar jährlich mindestens bei
– Bundesfernstraßen 4 Milliarden DM,
– Bundesschienenwegen 3 Milliarden DM,
– Bundeswasserstraßen 0,5 Milliarden DM.
– Gesetz zum Römischen Statut des Internationalen
Strafgerichtshofs vom17. Juli 1998 (IStGH-Statut-
gesetz)
Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung
gefasst:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zu Arti-
kel 87 Abs. 2 des Übereinkommens eine Er-
klärung abzugeben, wonach dem Ersuchen um Zu-
sammenarbeit und allen zu ihrer Begründung
beigefügten Unterlagen Übersetzungen des Ersu-
chens und der Unterlagen in deutscher Sprache
beizufügen sind, sofern das Ersuchen und die bei-
gefügten Unterlagen nicht in deutscher Sprache ab-
gefasst sind. Die Praxis des Rechtshilfeverkehrs
zeigt, dass ein Übersetzungsverzicht nicht zu der
gewünschten beschleunigten Erledigung von Ersu-
chen beiträgt. Darüber hinaus begibt sich die
ersuchende Behörde der Möglichkeit, Rechtshil-
feersuchen durch rasche Übersetzung zu be-
schleunigen. In der Praxis des Rechtshilfeverkehrs
in Strafsachen hat dies dazugeführt, dass bei wich-
tigen und eiligen Ersuchen trotz vertraglich verein-
barten Übersetzungsverzichts Übersetzungen bei-
gefügt werden. Daher ist schon in dem Bericht vom
6. April 1990 der von der 60. Konferenz der Justiz-
minister und -senatoren beauftragten Arbeits-
gruppe zur Vereinfachung des internationalen
Rechtshilfeverkehrs in Strafsachen, insbesondere
im Hinblick auf den geplanten Wegfall der Perso-
nenkontrollen an den Binnengrenzen der EG, emp-
fohlen worden, es solle grundsätzlich kein Über-
setzungsverzicht vereinbart, bestehende Regeln
sollten aufgehoben werden.
Im Übrigen hat der Bundesrat bereits in seiner
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesre-
gierung zu dem Vertrag vom 29. Oktober 1985
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
dem Königreich Marokko über die Rechtshilfe und
Rechtsauskunft in Zivil- und Handelssachen die in
dem Vertrag vorgesehene Sprachenregelung als
unbefriedigend bezeichnet, weil danach einseitig
der deutschen Seite Übersetzungspflichten oblie-
gen und weil hierdurch Bund und Ländern Kosten-
und Haftungsrisiken entstehen. Die Bundesregie-
rung hat in ihrer Gegenäußerung erklärt, sie werde
bei künftigen Verhandlungen mit anderen Staaten
anstreben, hinsichtlich der Verwendung einer ver-
mittelnden Sprache nach Möglichkeit keine ver-
traglichen, sondern flexiblere Absprachen zu tref-
fen (s. BT-Drs. 11/2026).
Die Fraktion der PDS hat mit Schreiben vom 9. No-
vember 2000 den Antrag „Sanktionen gegen Kuba auf-
heben“ – Drucksache 14/4499 – zurückgezogen.
Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mitge-
teilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Ge-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 200013020
(C)
(D)
(A)
(B)
schäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nach-
stehenden Vorlage absieht:
Haushaltsausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2000
Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 02 Titel 683 06 –
Zuweisungen nach dem Gesetz über die Verwendung von
Gasöl durch Betriebe der Landwirtschaft (LwGVG)
– Drucksachen 14/3655 (neu), 14/3720 Nr. 2 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2000
Weitere überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 04
Titel 682 04 – Von der EU nicht übernommene Markt-
ordnungsausgaben – bis zur Höhe von 34 007 TDM
– Drucksachen 14/4123, 14/4169 Nr. 2 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2000
Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 17 Titel 831 12
– Beteiligung an Flughafengesellschaften und Erhöhung
von Kapitalrücklagen
– Drucksachen 14/3942, 14/4093 Nr. 1.9 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2000
Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 25 Titel 642 01
– Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
– Drucksachen 14/3876, 14/4093 Nr. 1.8 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit-
geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla-
gen bzw. Unterrichtungen durch das europäische Parla-
ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung
abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 14/3576 Nr. 1.15
Drucksache 14/3859 Nr. 1.10
Drucksache 14/4170 Nr. 2.25
Finanzausschuss
Drucksache 14/4170 Nr. 2.17
Drucksache 14/4170 Nr. 2.18
Drucksache 14/4170 Nr. 2.21
Drucksache 14/4170 Nr. 2.26
Drucksache 14/4170 Nr. 2.36
Drucksache 14/4170 Nr. 2.41
Drucksache 14/4170 Nr. 2.51
Drucksache 14/4170 Nr. 2.53
Drucksache 14/4170 Nr. 2.86
Haushaltsausschuss
Drucksache 14/4170 Nr. 2.39
Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
Drucksache 14/4170 Nr. 2.1
Drucksache 14/4170 Nr. 2.22
Drucksache 14/4170 Nr. 2.23
Drucksache 14/4170 Nr. 2.33
Drucksache 14/4170 Nr. 2.37
Drucksache 14/4170 Nr. 2.38
Drucksache 14/4170 Nr. 2.48
Drucksache 14/4170 Nr. 2.54
Drucksache 14/4170 Nr. 2.58
Drucksache 14/4170 Nr. 2.60
Drucksache 14/4170 Nr. 2.90
Drucksache 14/4309 Nr. 1.16
Drucksache 14/4309 Nr. 1.40
Drucksache 14/4309 Nr. 1.44
Ausschuss für Gesundheit
Drucksache 14/4170 Nr. 2.50
Drucksache 14/4170 Nr. 2.55
Drucksache 14/4309 Nr. 1.29
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
Drucksache 14/3050 Nr. 2.15
Drucksache 14/3576 Nr. 2.20
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Drucksache 14/1617 Nr. 1.1
Drucksache 14/2609 Nr. 1.16
Drucksache 14/3050 Nr. 1.4
Drucksache 14/3428 Nr. 1.4
Drucksache 14/3428 Nr. 1.6
Drucksache 14/3576 Nr. 1.3
Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
Drucksache 14/4170 Nr. 2.83
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 2000 13021
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Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin