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    Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Gunnar Uldall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12949 A Wahl der Abgeordneten Leyla Onur als stell- vertretendes Mitglied in die Parlamentarische Versammlung des Europarates . . . . . . . . . . . . 12949 A Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreform- gesetz) (Drucksache 14/4553) . . . . . . . . . . . . . . . 12949 B Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12949 B Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . . . . . . . 12952 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12954 B Hans-Michael Goldmann F.D.P. . . . . . . . . . . . 12955 D Dr. Evelyn Kenzler PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 12956 D Dirk Manzewski SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12958 B Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 12959 D Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12963 B Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12964 C Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 12965 C Wolfgang Spanier SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12966 C Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Der deut- schen Außenpolitik wiederEinfluss geben (Drucksache 14/4383) . . . . . . . . . . . . . . . 12968 B Volker Rühe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 12968 C Ulrich Irmer F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12971 C Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12971 D Monika Heubaum SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 12974 B Ulrich Irmer F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12976 A Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12978 A Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 12980 A Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 12981 D Volker Rühe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 12984 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . . . . . 12986 D Gernot Erler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12988 D Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 12991 C Gernot Erler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12992 A Tagesordnungspunkt 23: Zweite und dritte Beratung des von den Ab- geordneten Dr. Evelyn Kenzler, Maritta Böttcher, weiteren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Demokratisierung des Wahlrechts (Drucksachen 14/1126, 14/2150) . . . . . . . 12992 C Dr. Evelyn Kenzler PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 12992 D Harald Friese SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12994 B Erwin Marschewski (Recklinghausen) CDU/CSU 12995 C Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12996 B Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12997 C Plenarprotokoll 14/134 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 134. Sitzung Berlin, Freitag, den 17. November 2000 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 24: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investi- tionszulagengesetzes 1999 (Drucksachen 14/3273, 14/4624; 14/4626, 14/4627) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12998 D Lothar Binding (Heidelberg) SPD . . . . . . . . . 12999 A Gerhard Schulz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 13000 A Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . 13001 B Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13001 D Gerhard Schulz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 13002 B Cornelia Pieper F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13003 A Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13003 D Dr. Barbara Hendricks SPD . . . . . . . . . . . . . . 13004 C Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . . 13004 D Tagesordnungspunkt 25: Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Brähmig, Ernst Hinsken, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion CDU/CSU: Aus- wirkungen derÖkosteuer und der hohen Kraftstoffpreise auf den Deutschland- tourismus (Drucksachen 14/3867, 14/4334) . . . . . . . 13005 D Klaus Brähmig CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 13006 A Brunhilde Irber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13007 B Ernst Burgbacher F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 13010 B Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 13011 C Rosel Neuhäuser PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13012 D Anita Schäfer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 13013 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13014 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 13015 A Anlage 2 Technisch bedingter Neudruck eines Redebei- trages (133. Sitzung, 12906 ff) Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) CDU/CSU 13015 D Anlage 3 Technisch bedingter Neudruck einer zu Proto- koll gegebenen Rede zur Beratung des Ent- wurfs eines Gesetzes zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung (Na- mensaktiengesetz – NaStraG) (Tagesordnungs- punkt 12, 133. Sitzung) Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 13017 D Anlage 4 Technisch bedingter Neudruck einer zu Proto- koll gegebenen Rede zur Beratung des Antrags: Sachgerechter Schutz der Rechte für Software (Tagesordnungspunkt 19, 133 Sitzung) Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 13018 C Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13020 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 2000II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 2000
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 2000 Anita Schäfer 13014 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 2000 13015 (C) (D) (A) (B) Aigner, Ilse CDU/CSU 17.11.2000 Balt, Monika PDS 17.11.2000 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 17.11.2000 Behrendt, Wolfgang SPD 17.11.2000* Belle, Meinrad CDU/CSU 17.11.2000 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 17.11.2000 Burchardt, Ursula SPD 17.11.2000 Ehlert, Heidemarie PDS 17.11.2000 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 17.11.2000 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 17.11.2000 Haupt, Klaus F.D.P. 17.11.2000 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 17.11.2000 Hempelmann, Rolf SPD 17.11.2000 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 17.11.2000 DIE GRÜNEN Hohmann, Martin CDU/CSU 17.11.2000 Hornung, Siegfried CDU/CSU 17.11.2000 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 17.11.2000 Kramme, Anette SPD 17.11.2000 Lambrecht, Christine SPD 17.11.2000 Lamers, Karl CDU/CSU 17.11.2000 Lennartz, Klaus SPD 17.11.2000 Lörcher, Christa SPD 17.11.2000* Nachtwei, Winfried BÜNDNIS 90/ 17.11.2000 DIE GRÜNEN Naumann, Kersten PDS 17.11.2000 Nooke, Günter CDU/CSU 17.11.2000 Ostertag, Adolf SPD 17.11.2000 Dr. Pick, Eckhart SPD 17.11.2000 Poß, Joachim SPD 17.11.2000 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 17.11.2000 Rachel, Thomas CDU/CSU 17.11.2000 Schenk, Christina PDS 17.11.2000 Schily, Otto SPD 17.11.2000 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 17.11.2000 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 17.11.2000 Schösser, Fritz SPD 17.11.2000 Schröder, Gerhard SPD 17.11.2000 Schüßler, Gerhard F.D.P. 17.11.2000 Schuhmann (Delitzsch), SPD 17.11.2000 Richard Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 17.11.2000 Schultz (Everswinkel), SPD 17.11.2000 Reinhard Seehofer, Horst CDU/CSU 17.11.2000 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 17.11.2000 Dr. Thomae, Dieter F.D.P. 17.11.2000 Vogt (Pforzheim), Ute SPD 17.11.2000 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 17.11.2000 Weiermann, Wolfgang SPD 17.11.2000 Wissmann, Matthias CDU/CSU 17.11.2000 Wülfing, Elke CDU/CSU 17.11.2000 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Technisch bedingter Neudruck eines Rede- beitrages (133. Sitzung, Seite 12906 ff.) Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Markus Meckel hat Recht, wenn er sagt, dass die NATO als Licht- gestalt sicherlich auch das Licht einer Tagesdiskussion verdient hätte, insbesondere im Hinblick auf die Parla- mentarische Versammlung, die morgen hier in Berlin stattfindet. Aber ich glaube, die NATO überstrahlt auch so das Dunkel dieser Nacht. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU) entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Parlamentarische Versammlung der NATO, das NATO-Parlament, wird am kommenden Wochenende hier in der deutschen Hauptstadt Berlin ihre 46. Plenarta- gung abhalten. Dies geschieht zehn Jahre nach der Wie- dervereinigung Deutschlands. Zehn Jahre sind auch vergangen, seit die NATO-Part- ner auf dem Londoner Gipfel im Juli 1990 den ehemali- gen Gegnern des Warschauer Paktes die ausgestreckte Hand der Freundschaft anboten. Zehn Jahre ist es auch her, dass dem vereinigten Deutschland in den so genann- ten Zwei-plus-vier-Verhandlungen das Recht zugestan- den wurde, seine Bündniszugehörigkeit frei zu bestim- men. Neun Jahre sind vergangen, seit die NATO 1991 den Nordatlantischen Kooperationsrat gründete und die ehe- maligen Warschauer-Pakt-Staaten sowie die Nachfolge- staaten der Sowjetunion als Kooperationspartner auf- nahm. Die Kooperation der NATO im Nordatlantischen Ko- operationsrat, im Programm „Partnership for Peace“, im NATO-Russland-Rat und in der NATO-Ukraine-Kom- mission ist seither zentraler Punkt der Außenpolitik der Bündnispartner. Heute, zehn Jahre nach dem Beginn die- ser Politik, können wir sagen, dass die Gräben der Kon- frontation, die in 40 Jahren Kalten Krieges entstanden wa- ren, eingeebnet wurden. Europa ist heute – zum Glück – weitgehend frei von den alten Klischees des Freund- Feind-Denkens. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Die 1990 und 1991 oft gehörte Meinung, nicht nur der Warschauer Pakt, sondern auch die NATO müsse aufge- löst werden, (Beifall bei der PDS) wird heute nurmehr noch von den Unbelehrbaren der PDS vertreten und artikuliert. (Heiterkeit bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.) – Ich freue mich, wie lebendig Sie noch zu dieser späten Stunde sind. Großartig! – Die Geschichte ist zum Glück darüber hinweg gegangen. Denn die NATO hat gezeigt, dass sie mit ihrer Stabilitätspolitik und dem von ihr gesi- cherten Stabilitätsraum unverzichtbar für den Weltfrieden ist. (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!) Ja, viele Länder möchten nach wie vor möglichst schnell unter den Schutzschirm der NATO kommen und ich meine, sie alle haben einen guten Grund. Sie haben auch nichts gegen den Stabilitätsexport. Denn das ist es, was viele Länder seit 1990 wollen: innere und äußere Stabi- lität, um in Frieden und Freiheit leben zu können. (Beifall bei der CDU/CSU) Auf zwei weitere Entwicklungen seit 1990/91 möchte ich hinweisen: Erstens. Die NATO nahm auf ihrem Jubiläumsgipfel in Washington im Jahre 1999 die am weitesten fortgeschrit- tenen Reformstaaten des ehemaligen Ostblocks als gleichberechtigte Mitglieder auf: Polen, die Tschechische Republik und Ungarn. Gleichzeitig beschloss sie, dass die Tür für weitere Mitglieder offen bleiben soll und muss. Zweitens. Die NATO griff im Auftrag der Verein- ten Nationen zweimal auf dem Balkan ein: zum einen in die laufenden Bürgerkriegsauseinandersetzungen in Bosnien-Herzegowina und zum anderen im Kosovo, um die ethnischen Auseinandersetzungen zwischen den Volksgruppen zu beenden sowie Frieden und Wiederauf- bau voranzubringen. Dies sind die ersten Out-of-area- Einsätze des Bündnisses gewesen. Die SED-Nachfolgepartei PDS behauptet in ihrem An- trag, (Rolf Kutzmutz [PDS]: Jetzt kommt es!) dies sei „militärisch gestützte Machtpolitik“ gewesen. (Beifall bei der PDS) Meine Kolleginnen Renate Diemers und Ursula Lietz hat- ten durchaus Recht, als sie vorhin in der Diskussion sag- ten, sie seien über eine solche Äußerung empört. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich muss sagen: Das, was hier betrieben wird, ist geradezu Geschichtsfälschung; denn die NATO musste handeln, nachdem sich die UNO im Weltsicherheitsrat trotz massivster Menschenrechtsverletzungen selbst blockier- te. Wäre man der Linie der PDS-Altkommunisten gefolgt, (Lachen bei der PDS) dann hätte man dem Völkermord der Serben tatenlos zu- sehen und auf ein Eingreifen der OSZE warten müssen. Wir alle wissen, das wäre das Todesurteil für weitere Hun- derttausende Menschen auf dem Balkan gewesen; denn die serbische Diktatur war weder durch Gebete – mit de- nen haben Sie es sowieso nicht so – noch durch gute Worte zu beschwichtigen. (Zuruf von der PDS) – Ich weiß gar nicht, warum Sie sich so aufregen, wenn ich hier die Fakten aufzähle. – (Beifall bei der CDU/CSU) Die OSZE ihrerseits war der konkreten Herausforderung in diesem Moment in keiner Weise gewachsen. Die OSZE ist zwar ein wichtiger Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur. Aber zu der Absicht, den Grund- satz „OSZE first“ baldmöglichst durchzusetzen, vielleicht auch noch auf Kosten der NATO – das ist eine Forderung, die auch in diesem Hause immer wieder erhoben wird –, möchte ich klar sagen: Für uns gilt ohne jede Einschrän- kung, dass die NATO zentrales Instrument der Sicher- heitsarchitektur in Europa ist und bleibt. Sie allein ist Ga- rant des Friedens. (Beifall bei der CDU/CSU) Sie sorgt nicht nur mit Worten, sondern vor allem auch mit Taten für die Einhaltung der Menschenrechte. (Gernot Erler [SPD]: Das nenne ich NATO- Leitkultur!) – Das ist ein guter Begriff. (Lachen bei der SPD und der PDS) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 200013016 (C) (D) (A) (B) Die Parlamentarische Versammlung der NATO, früher NAV genannt, hat bei all diesen Epoche machenden Ent- wicklungen und Ereignissen, die ich angesprochen habe, wesentliche Schrittmacherdienste geleistet, ja, sogar eine Vorreiterrolle gespielt. Ich denke an die parlamentarische Einbindung der ehemaligen Ostblockländer. Wichtig ist nicht nur, dass Beschlüsse auf Gipfelkonferenzen von Re- gierungen gefasst werden, sondern auch, dass wir uns auf parlamentarischer Ebene mit den Dingen befassen und über sie diskutieren. Das NATO-Parlament ist so zu einem wichtigen Faktor für die Meinungsbildung im Bündnis geworden und stellt das parlamentarische Gleichgewicht zu den Beschlüssen der Bündnisregierungen und Minis- terräte her. Trotzdem bleibt noch viel zu tun. Eine zentrale Herausforderung für das Bündnis und auch für die Parlamentarische Versammlung der NATO ist das Verhältnis zu Russland. (Zuruf von der PDS) – Sehr richtig, das haben auch Sie begriffen. – Ohne eine funktionierende Zusammenarbeit mit Russland kann we- der die neue europäische Sicherheitsarchitektur noch die Friedenssicherung in der Welt funktionieren. Das erfolg- reiche Eingreifen der NATO im Kosovo hat das Verhält- nis zu Russland belastet. Aber nachdem es einen Macht- wechsel in Russland gegeben hat und Vladimir Putin Präsident wurde, gibt es glücklicherweise Anzeichen für einen Neustart in der Zusammenarbeit. Ein weiteres Feld ist das Verhältnis zwischen NATO und Europäischer Union. Die Entscheidungen für eine gemeinsame europäische Außen- und Sicherheitspolitik, für eine gemeinsame europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, für eine Integration der WEU in die EU und für die Errichtung einer neuen Krisenreaktions- streitmacht in Europa sind Meilensteine auf dem Weg, an dessen Ende die Europäer einen größeren Beitrag zur Si- cherung des Friedens in der Welt als bisher übernehmen werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Sowohl der NATO als auch der Europäischen Union ist klar: NATO und europäische Sicherheits- und Verteidi- gungspolitik sind kein Widerspruch. Sie sind zwei Seiten einer Medaille. Die EU wird künftig mehr Verantwortung für die Sicherheit in Europa übernehmen müssen. Wir er- warten insbesondere vom bevorstehenden Gipfeltreffen in Nizza weit reichende Entscheidungen zur gemeinsa- men Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Das Thema „National Missile Defense“ – Markus Meckel hat es angesprochen – hat in der Parlamentari- schen Versammlung der NATO zu einer intensiven Dis- kussion geführt. Wir werden auch am Wochenende da- rüber sprechen, um hier zu einem gemeinsamen Vorgehen zwischen unseren amerikanischen Freunden und den Eu- ropäern zu gelangen. Meine Damen und Herren, am Herzen liegt uns auch die Fortführung des Stabilitätsexports der NATO, das heißt die Fortsetzung der Politik der offenen Tür. (Gernot Erler [SPD]: Die Stabilität bleibt hier!) Über unser Verhältnis zu Russland habe ich bereits ge- sprochen. Zugleich geht es uns aber auch darum, nukleare Abrüstung zu forcieren und den Anti-Ballistic-Missile- Vertrag, obwohl dieser teilweise als überholt gelten muss, (Zuruf von der SPD: Na, na!) auch für die Zukunft als rüstungskontrollpolitisches Ele- ment zu erhalten. Deswegen erscheint es uns notwendig, dass wir insbesondere mit den Russen ins Gespräch kom- men, um eventuell im Wege einer Modifizierung zum Er- halt des ABM-Vertrages beizutragen. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, schließlich fordern wir eine gemeinsame Strategie der Allianz zur Eindämmung der Proliferation von Massenvernichtungswaffen und der ent- sprechenden Trägertechnologie. Die Parlamentarische Versammlung der NATO fordern wir auf, ihre vorandrän- gende Rolle bei der Öffnung des Bündnisses für weitere Mitglieder auch weiterhin wahrzunehmen. Wir laden die russische Staatsduma ausdrücklich ein, an der Plenartagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO teilzunehmen und die parlamentarische Dis- kussion über die Sicherheit und Zusammenarbeit in Eu- ropa und in der Welt aufzunehmen, sich in diese Diskus- sion hineinzubegeben und so den Versuch zu machen, das von uns als richtig Erkannte mit zu verwirklichen, näm- lich einen gemeinsamen Weg zu finden. Frieden und Si- cherheit durch Kooperation sowie demokratische Stabi- lität in ganz Europa zu fördern, ist und bleibt unser großes Ziel. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Fraktion ist bereit, die geeigneten Maßnahmen mitzutragen, die uns diesem Ziel gemeinsam näher brin- gen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P so- wie bei Abgeordneten der SPD) Anlage 3 Technisch bedingter Neudruck einer zu Protokoll ge- gebenen Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimm- rechtsübung (Namensaktiengesetz – NaStraG) (Tagesordungspunkt 12, 133. Sitzung) Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin der Justiz:Das Internet und die neuen Tele- kommunikationsmedien werden sich auf alle Rechtsge- biete auswirken. Die Gesetzgebung muss hier rasch gestaltend eingreifen und die Modernisierung unseres Rechts vorantreiben. Mit dem heute zur Verabschiedung anstehenden Entwurf eines Namensaktiengesetzes wollen wir dies für das Aktienrecht tun. Hier erscheint eine Mo- dernisierung dringlich. Die Verwendung neuer Tech- nologien ist in den Kapitalmärkten besonders fortge- schritten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 2000 13017 (C) (D) (A) (B) Um ein Beispiel vor Augen zu führen: Ein Anleger, der von seinem Laptop aus seine Kauf- und Verkaufentschei- dungen online trifft, versteht es nicht mehr, dass er be- stimmte Unternehmensmitteilungen nicht auch online er- halten oder seine Stimmrechtvollmachten auf diesem Wege erteilen kann. Das Namensaktiengesetz wird dies möglich machen. Erstens wird das völlig veraltete Recht zur Namensak- tie grundlegend aktualisiert und auf den Stand moderner Datenübertragung und elektronischer Aktienregister ge- bracht. Dabei haben wir besonderen Wert auf die daten- schutzrechtliche Absicherung und Verbesserung gelegt. Der einzige streitige Punkt war die Frage, wer die Kosten für die Datenübermittlung tragen sollte. Es wäre schön, wenn sich die Streitpunkte auch bei anderen Vorhaben auf solche Details reduzieren ließen. Ich danke den Bericht- erstattern dafür, dass sie eine sehr ausgewogene Lösung hierzu gefunden haben. Zweitens – dieser Punkt ist vielleicht noch wichtiger –: In dem Entwurf werden viele Formerfordernisse aus alter Zeit rund um die aktienrechtliche Hauptversammlung so- weit wie möglich heruntergefahren. Teilnehmerverzeich- nisse auf den Hauptversammlungen werden in Zukunft auf Bildschirmen dargestellt, Aufsichtsratssitzungen kön- nen im Bedarfsfall rasch als Videokonferenz einberufen werden, Stimmrechtsvollmachten können auch in elektro- nischer Form erteilt werden und Ähnliches mehr. Dies sind mutige Modernisierungen unseres Aktienrechts. Das Namensaktiengesetz wird dem nicht mit dem Ge- sellschaftsrecht befassten Betrachter als eine eher techni- sche Novelle erscheinen. Der Entwurf hat aber das Poten- zial, eine beachtliche Modernisierung und Veränderung anzuschieben. Es wird zum Beispiel interessant zu be- obachten sein, wie in der Zukunft die Stimmrechtsaus- übung auf den Hauptversammlungen unserer Aktienge- sellschaften neu organisiert werden wird. Das alte Depotstimmrecht der Banken wird Konkurrenz bekom- men, so viel können wir heute schon vorhersagen. Das Gesetz enthält weiter eine Einschränkung des sehr bürokratischen und aus heutiger Sicht unverständlich komplizierten Nachgründungsverfahrens für neu gegrün- dete Aktiengesellschaften. Dies betrifft besonders die Start-Up-Unternehmen und die Neuemissionen am Neuen Markt. Die beteiligten Kreise haben diesen Gesetzge- bungsvorschlag mit großer Erleichterung aufgenommen. Sie können sich vorstellen – oder sie werden es schon wis- sen –, dass dieser Entwurf hohe Zustimmung bei allen be- teiligten Kreisen gefunden hat und dringlichst erwartet wird. Ich möchte deshalb an dieser Stelle den Berichter- stattern und den Kollegen im Rechtsausschuss, aber auch im Wirtschaftsausschuss für die sehr zügige und kon- struktive Beratung des Entwurfs danken. Das gilt über die Fraktionsgrenzen hinweg. Ich freue mich, sagen zu kön- nen, dass wir damit auch im internationalen Vergleich auf diesem Rechtsgebiet eine innovative Rolle übernehmen. Zum Schluss möchte ich noch kurz auf die zwei Ihnen vorliegenden Änderungsanträge der F.D.P.-Fraktion ein- gehen. Sie betreffen den Entwurf nicht unmittelbar. Beim VW-Gesetz ist immerhin ein Zusammenhang nicht zu leugnen. Es ist auch nicht so, dass wir kein Verständnis für den Antrag haben. Aber nachdem Sie, meine Damen und Herren Kollegen von der CDU/CSU und der F.D.P.-Frak- tion, in der 12. und 13. Wahlperiode zweimal vergeblich versucht haben, das VW-Gesetz abzuschaffen oder zu än- dern, sollte Ihnen einsichtig geworden sein: Es wäre rich- tiger und besser, wenn der Anstoß zur Reform in diesem Fall von den Betroffenen selbst ausginge. Auch Ihren Vorschlag zur Reform des Anfechtungs- rechts nehmen wir durchaus ernst. Ich bin aber nicht da- mit einverstanden, einen so wichtigen, im Einzelnen in der Wissenschaft und Praxis umstrittenen Vorschlag von erheblicher Tragweite handstreichartig und ohne Diskus- sion mit den beteiligten Kreisen im Rahmen eines völlig anderen Gesetzgebungsverfahrens mitzuregeln. Es ist Ihr gutes Recht, auf das Thema hinzuweisen und Änderungen anzumahnen. Wir lassen uns aber eine sorgfältige Geset- zesarbeit dadurch nicht nehmen. Das Anfechtungsrecht ist zudem zentraler Punkt in der von der Bundesregierung eingesetzten Corporate Governance Kommission, wo wir Gelegenheit haben, den gesamten Sachverstand einzu- sammeln. Anlage 4 Technisch bedingter Neudruck einer zu Protokoll ge- gebenen Rede zur Beratung des Antrags: Sachgerechter Schutz der Rechte für Software (Tagesordnungspunkt 19, 133. Sitzung) Dr. Eckardt Pick, Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin der Justiz: Das Patentrecht erfreut sich der- zeit sowohl national als auch auf europäischer und inter- nationaler Ebene wieder einmal großer Aufmerksamkeit. Der vorliegende Antrag der CDU/CSU-Fraktion lenkt das Augenmerk insbesondere auf die Patentierbarkeit von Software. Das ist im Grunde richtig, denn es handelt sich um ein wichtiges Thema, das uns noch länger beschäfti- gen wird. Aber warum diese Eile; warum der Antrag, heute da- rüber abzustimmen? Es handelt sich um Fragen, die eine eingehende Erörterung erfordern. Und dem wird sich die Bundesregierung nicht verschließen. Im Gegenteil: Sie beschäftigt sich fortlaufend mit dem Schutz von Compu- terprogrammen, nicht nur durch Patente, und führt derzeit einen intensiven Dialog mit allen betroffenen und interes- sierten Kreisen. Dies gilt insbesondere – aber nicht nur – im Hinblick auf die derzeit diskutierte Änderung von Art. 52 Abs. 2 des Europäischen Patentübereinkommens – kurz EPÜ. Hier muss die Bundesregierung nicht, wie man so schön sagt, „zum Jagen getragen werden“! Und die Haltung der Bundesregierung ist bekannt, nicht erst seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der F.D.P. vom 24. Oktober 2000, nachzulesen in Drucksache 14/4397. Worum geht es? – Softwarepatente sind Patente und Patente werden für Erfindungen erteilt. Grundlage ist, dass grundsätzlich in allen Bereichen der Technik rechtli- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 200013018 (C) (D) (A) (B) cher Schutz durch das Patentrecht zur Verfügung gestellt werden muss. Es ist nicht zulässig, einen Bereich der Technik zu diskriminieren. Dieser Gedanke ist internatio- nal vor allem in Art. 27 des WTO-Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte geistigen Eigen- tums, dem so genannten WTO-TRIPS-Übereinkommen, verankert. Dies ist die Grundlage, an die wir uns halten müssen. Für jede Erfindung, die die allgemeinen Paten- tierungsvoraussetzungen erfüllt, muss Patentschutz ge- währt werden. Das gilt auch für softwarebezogene Erfin- dungen. Die im Patentgesetz und im Europäischen Patentüber- einkommens verankerten – im Wesentlichen wortglei- chen – Vorschriften über die Patentierungsvoraussetzungen legen aber auch die Grenzen für das fest, was nicht pat- entfähig ist. Ein Patent darf nicht erteilt werden, wenn keine Erfindung vorliegt. Und nicht jede Software ist eine Erfindung. Beispielhaft erläutert Art. 52 Abs. 2 und 3 EPÜ, dass „Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche“ nicht als Erfindungen angesehen werden. Auf der Diplomatischen Konferenz in diesem Novem- ber in München ist nun über einen Vorschlag des Europä- ischen Patentamtes zu entscheiden, der beabsichtigt, die Worte „Programme für Datenverarbeitungsanlagen“ aus Art. 52 Abs. 2 Buchst. c des Übereinkommens zu strei- chen. Dieser Vorschlag hat eine rechtliche und eine poli- tische Seite. Rechtlich betrachtet, würde sich an der Patentierbar- keit von Softwareerfindungen überhaupt nichts ändern, wenn in München beschlossen wird, diese Worte aus dem Europäischen Patentübereinkommen zu streichen. Vor al- lem würde das keine Ausweitung der Patentierbarkeit von Software bedeuten. Das sollte man im Hinterkopf behal- ten. Wenn Sie die Bestimmung des Art. 52 des Europä- ischen Patentübereinkommens lesen, so werden Sie erken- nen, dass dort im Abs. 2 lediglich Beispiele für das genannt sind, was in der Regel nicht als Erfindung angesehen wird. Diese Vorschrift befreit das Patentamt nicht von der Prü- fung, ob im Einzelfall nicht doch eine Erfindung vorliegt. Wenn eine Erfindung gemacht ist und alle Voraussetzun- gen für ein Patent vorliegen, muss ein Patent erteilt wer- den. Wesentlich wichtiger als diese rechtliche Überlegung ist der politische Gesichtspunkt, dass eine Entscheidung, wie die rechtliche Regelung des Patentrechts für Software in Zukunft aussehen sollte, nicht in der Europäischen Pa- tentorganisation, sondern in der Europäischen Union ge- troffen werden muss; und dies nach eingehenden Konsul- tationen. Hier geht es nicht um ein „Moratorium“, wie es der vorliegende Antrag fordert, sondern um eine Bestands- aufnahme des geltenden Patentrechts und dann eventuell eine harmonisierte Weiterentwicklung auf europäischer Ebene. Die Diskussionen in der Europäischen Union werden bereits sehr intensiv geführt. Die Generaldirektion Bin- nenmarkt hat im Internet ein Konsultationsdokument ver- öffentlicht und wird das Ergebnis dieser Sondierung bis zum Ende des Jahres auswerten. Es wird bei der weiteren Diskussion darauf ankommen, sicherzustellen, dass die Anforderungen an die Patentvergabe nicht herunterge- schraubt werden und dass ein Patent auch in Zukunft nur dann vergeben werden kann, wenn eine technische Erfin- dung zum Patent angemeldet wird. Es wird auch darauf ankommen, dass kein Signal gesetzt wird, das im Sinne einer Behinderung der Softwareentwicklung missverstan- den werden kann. Die Bundesregierung beteiligt sich in- tensiv an dieser Diskussion. Eines ist aber ganz wichtig. Das Patentrecht hat im Be- reich der Softwareerfindungen gerade für kleinere und mittlere Unternehmen und auch für freie Softwareent- wickler eine ganz erhebliche Bedeutung. Denn sie kennen die bereits heute bestehenden Möglichkeiten, Patente für Softwareerfindungen zu erlangen, häufig nicht. Sie haben auch nicht, wie große Unternehmen, die Marktmacht, um sich gegen unberechtigte Nachahmungen ihrer Erfindun- gen zu verteidigen. Deswegen haben gewerbliche Schutz- rechte gerade für kleinere und mittlere Unternehmen und für freie Softwareentwickler ganz erhebliche Bedeutung. Man darf ihnen diese Schutzrechte nicht nehmen. Aber sie dürfen im Interesse der Innovationsfähigkeit vernetz- ter Entwicklungsbereiche auch keine überschießende Tendenz haben. Insofern enthält der vorliegende Antrag teilweise zwar bedenkenswerte, aber keine neuen und teilweise auch ir- reführende Gesichtspunkte. Ein Beschluss, der darauf ab- zielt, ein Moratorium für Softwarepatente zu erreichen, verkennt einerseits die rechtliche, auch durch die Welt- handelsorganisation begründete Verpflichtung, Patent- schutz für Erfindungen zur Verfügung zu stellen. Ande- rerseits fügt er im Ergebnis kleinen und mittleren Un- ternehmen und freien Softwareentwicklern Schaden zu. Schließlich ist noch hervorzuheben, dass eine Aus- flucht nicht in einem besonderen Schutzrecht, das nur für neu entwickelte Software geschaffen werden würde, ge- sucht werden darf. Damit ist niemandem geholfen. Wir können eine Zersplitterung des Rechtsschutzsystems, die durch die Schaffung von verschiedenen besonderen Schutzrechten erreicht würde, nicht befürworten. Die Er- fahrung hat gezeigt, dass solche Sui-generis-Schutzrechte mit der Entwicklung der Technik nicht Schritt halten. Sie veralten und werden dann schlicht nicht mehr benutzt. Die Bundesregierung hat sich im Hinblick auf die lau- fende Diskussion auf europäischer Ebene – und insbeson- dere um kein missverständliches Signal zu setzen – wie die Delegationen der anderen großen Vertragsstaaten bei der Europäischen Patentorganisation gegen die Strei- chung der Worte „Programme für Datenverarbeitungsan- lagen“ aus dem EPÜ stark gemacht. Die Streichung hat zwar auf der Verwaltungsratssitzung der Europäischen Patentorganisation Anfang September zunächst eine knappe Mehrheit erhalten. Deutschland bemüht sich aber derzeit – zusammen mit den gleichgesinnten Staaten Dä- nemark, Frankreich, Schweden, Spanien, Portugal, dem Vereinigten Königreich und Luxemburg – intensiv darum, dass die endgültige Entscheidung auf der in Kürze statt- findenden Diplomatischen Konferenz anders ausfällt. Wir werden uns bis zuletzt dafür einsetzen, die ange- sprochene Änderung des Art. 52 Abs. 2 des Europäischen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 2000 13019 (C) (D) (A) (B) Patentübereinkommens zu verhindern. Wir befürworten eine breite Debatte über Wettbewerb und Innovation auf den Softwaremärkten. Wir werden uns auch aktiv an den Beratungen zur Entwicklung einer europäischen Richtli- nie beteiligen. Deswegen sind wir zwar dankbar für Un- terstützung auch des Bundestages für unsere Haltung bei den Verhandlungen, halten den vorliegenden Antrag aber für überflüssig. Im Hinblick auf die übrigen im Antrag der Opposition angesprochenen sachlichen Fragen des Softwareschutzes, die einer intensiveren Erörterung durch die Fachleute be- dürfen, besteht keinerlei Notwendigkeit, darüber heute zu beschließen; dies kann zunächst in den Ausschüssen be- handelt werden. Insofern spreche ich mich nachdrücklich dafür aus, den vorliegenden Antrag an die zuständigen Ausschüsse zu verweisen. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 756. Sitzung am 10. No- vember 2000 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Arti- kel 16) – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 6. März 1997 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über den Geheimschutz – Gesetz über die assoziierte Mitgliedschaft der Re- publik Polen, der Tschechischen Republik und der Republik Ungarn in derWesteuropäischen Union – Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge (Steuer-Euroglättungsgesetz – StEuglG) – Gesetz zur Änderung des Begriffs „Erziehungs- urlaub“ – Gesetz zur Änderung des Opferentschädigungs- gesetzes und anderer Gesetze – Gesetz zu dem Protokoll vom 22. März 2000 zur Änderung des Übereinkommens vom 9. Fe- bruar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen Ferner hat der Bundesrat folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat bekräftigt seinen Beschluss vom 14. Juli 2000 – BR-Drucksache 320/00 (Beschluss) – mit der Bitte an die Bundesregierung, das aus den Straßennutzungsgebühren für Lastkraftwagen re- sultierende Aufkommen zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in der Bun- desrepublik Deutschland zur Verfügung zu stellen. Er verweist ferner auf die Ergebnisse der Pällmann- Kommission, die eine Finanzlücke für Bau und In- standhaltung bei allen Verkehrsträgern festgestellt hat, und zwar jährlich mindestens bei – Bundesfernstraßen 4 Milliarden DM, – Bundesschienenwegen 3 Milliarden DM, – Bundeswasserstraßen 0,5 Milliarden DM. – Gesetz zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom17. Juli 1998 (IStGH-Statut- gesetz) Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zu Arti- kel 87 Abs. 2 des Übereinkommens eine Er- klärung abzugeben, wonach dem Ersuchen um Zu- sammenarbeit und allen zu ihrer Begründung beigefügten Unterlagen Übersetzungen des Ersu- chens und der Unterlagen in deutscher Sprache beizufügen sind, sofern das Ersuchen und die bei- gefügten Unterlagen nicht in deutscher Sprache ab- gefasst sind. Die Praxis des Rechtshilfeverkehrs zeigt, dass ein Übersetzungsverzicht nicht zu der gewünschten beschleunigten Erledigung von Ersu- chen beiträgt. Darüber hinaus begibt sich die ersuchende Behörde der Möglichkeit, Rechtshil- feersuchen durch rasche Übersetzung zu be- schleunigen. In der Praxis des Rechtshilfeverkehrs in Strafsachen hat dies dazugeführt, dass bei wich- tigen und eiligen Ersuchen trotz vertraglich verein- barten Übersetzungsverzichts Übersetzungen bei- gefügt werden. Daher ist schon in dem Bericht vom 6. April 1990 der von der 60. Konferenz der Justiz- minister und -senatoren beauftragten Arbeits- gruppe zur Vereinfachung des internationalen Rechtshilfeverkehrs in Strafsachen, insbesondere im Hinblick auf den geplanten Wegfall der Perso- nenkontrollen an den Binnengrenzen der EG, emp- fohlen worden, es solle grundsätzlich kein Über- setzungsverzicht vereinbart, bestehende Regeln sollten aufgehoben werden. Im Übrigen hat der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesre- gierung zu dem Vertrag vom 29. Oktober 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über die Rechtshilfe und Rechtsauskunft in Zivil- und Handelssachen die in dem Vertrag vorgesehene Sprachenregelung als unbefriedigend bezeichnet, weil danach einseitig der deutschen Seite Übersetzungspflichten oblie- gen und weil hierdurch Bund und Ländern Kosten- und Haftungsrisiken entstehen. Die Bundesregie- rung hat in ihrer Gegenäußerung erklärt, sie werde bei künftigen Verhandlungen mit anderen Staaten anstreben, hinsichtlich der Verwendung einer ver- mittelnden Sprache nach Möglichkeit keine ver- traglichen, sondern flexiblere Absprachen zu tref- fen (s. BT-Drs. 11/2026). Die Fraktion der PDS hat mit Schreiben vom 9. No- vember 2000 den Antrag „Sanktionen gegen Kuba auf- heben“ – Drucksache 14/4499 – zurückgezogen. Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mitge- teilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Ge- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 200013020 (C) (D) (A) (B) schäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nach- stehenden Vorlage absieht: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2000 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 02 Titel 683 06 – Zuweisungen nach dem Gesetz über die Verwendung von Gasöl durch Betriebe der Landwirtschaft (LwGVG) – Drucksachen 14/3655 (neu), 14/3720 Nr. 2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2000 Weitere überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 04 Titel 682 04 – Von der EU nicht übernommene Markt- ordnungsausgaben – bis zur Höhe von 34 007 TDM – Drucksachen 14/4123, 14/4169 Nr. 2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2000 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 17 Titel 831 12 – Beteiligung an Flughafengesellschaften und Erhöhung von Kapitalrücklagen – Drucksachen 14/3942, 14/4093 Nr. 1.9 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2000 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 25 Titel 642 01 – Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz – Drucksachen 14/3876, 14/4093 Nr. 1.8 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/3576 Nr. 1.15 Drucksache 14/3859 Nr. 1.10 Drucksache 14/4170 Nr. 2.25 Finanzausschuss Drucksache 14/4170 Nr. 2.17 Drucksache 14/4170 Nr. 2.18 Drucksache 14/4170 Nr. 2.21 Drucksache 14/4170 Nr. 2.26 Drucksache 14/4170 Nr. 2.36 Drucksache 14/4170 Nr. 2.41 Drucksache 14/4170 Nr. 2.51 Drucksache 14/4170 Nr. 2.53 Drucksache 14/4170 Nr. 2.86 Haushaltsausschuss Drucksache 14/4170 Nr. 2.39 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/4170 Nr. 2.1 Drucksache 14/4170 Nr. 2.22 Drucksache 14/4170 Nr. 2.23 Drucksache 14/4170 Nr. 2.33 Drucksache 14/4170 Nr. 2.37 Drucksache 14/4170 Nr. 2.38 Drucksache 14/4170 Nr. 2.48 Drucksache 14/4170 Nr. 2.54 Drucksache 14/4170 Nr. 2.58 Drucksache 14/4170 Nr. 2.60 Drucksache 14/4170 Nr. 2.90 Drucksache 14/4309 Nr. 1.16 Drucksache 14/4309 Nr. 1.40 Drucksache 14/4309 Nr. 1.44 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 14/4170 Nr. 2.50 Drucksache 14/4170 Nr. 2.55 Drucksache 14/4309 Nr. 1.29 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/3050 Nr. 2.15 Drucksache 14/3576 Nr. 2.20 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 14/1617 Nr. 1.1 Drucksache 14/2609 Nr. 1.16 Drucksache 14/3050 Nr. 1.4 Drucksache 14/3428 Nr. 1.4 Drucksache 14/3428 Nr. 1.6 Drucksache 14/3576 Nr. 1.3 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/4170 Nr. 2.83 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 2000 13021 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich erteile dem Kolle-
    gen Helmut Wilhelm, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

    Helmut Wilhelm (Amberg) (BÜNDNIS 90/DIE
    GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kol-
    legen! Herr Kollege von Stetten, für das Mietrecht ist die
    Justizministerin und nicht der Bauminister zuständig. Ihr
    Seitenhieb ist daher gründlich daneben gegangen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Ein bisschen hat er aber schon mit dem Bauen zu tun! Warum heißt er denn Bauminister?)


    – Aber im nächsten Punkt sind wir uns ja schon wieder ei-
    nig.

    Das Mietrecht bedarf der Novellierung und Vereinfa-
    chung. Diese Reform war einfach überfällig. Kein ande-
    res Rechtsgebiet ist für weite Teile der Bevölkerung von
    so großer Bedeutung für das tatsächliche Leben wie das
    Mietrecht.

    Trotz dieser hohen Bedeutung des sozialen Wohn-
    raummietrechts mangelte es bisher an der entsprechenden
    Überschaubarkeit, Transparenz und Verständlichkeit der
    Regelungsmaterie.


    (Beifall des Abg. Alfred Hartenbach [SPD])

    Das Mietrecht war unübersichtlich gegliedert und auf ver-
    schiedene Gesetze verteilt. Diese gegenwärtige Zersplit-
    terung des Mietrechts ist das Ergebnis jahrzehntelanger
    unsystematischer Gesetzesänderungen auch der Vorgän-
    gerregierungen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Rainer Funke [F.D.P.]: Aller Regierungen!)


    Mit dem vorliegenden Entwurf soll diesem Missstand
    endlich abgeholfen werden.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Die Reform des Mietrechts ist damit bürgerfreundlich,
    denn sie führt die Dinge verständlich zusammen, die bis-
    her für die Betroffenen unauffindbar verstreut und un-
    übersichtlich gegliedert sind. Das bedeutet mehr Rechts-
    sicherheit und wird hoffentlich auch die Zahl der heute
    immerhin rund 300 000 Mietprozesse im Jahr verringern.

    Gerade bei einer Rechtsproblematik, die im täglichen
    Leben weitreichend in die Interessen- und Betroffenheits-
    sphäre vieler Bürger eingreift, ist es zwingend geboten,
    die beiderseitigen Interessen abzuwägen und, wo erfor-
    derlich, die schwächere Vertragspartei zu schützen. Das
    ist ein Hauptanliegen meiner Fraktion und dieses Entwur-
    fes, ebenso wie die Anpassung der Normen an die verän-
    derten gesellschaftlichen Bedingungen. Der Entwurf der
    Bundesregierung leistet dies.

    Die Kündigungsfristen für Mieter werden verkürzt.
    Dies trägt den gestiegenen Anforderungen an die Mobi-
    lität von Arbeitnehmern Rechnung, die häufig einen Ar-
    beitsplatzwechsel in Kauf nehmen müssen. Aber auch ein
    notwendiger Umzug ins Alters- oder Pflegeheim wird da-
    durch erleichtert. Auf der anderen Seite wird der echte
    Zeitmietvertrag eingeführt, der im mobilen Zeitalter
    Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter schafft. Das
    definitive Vertragsende steht dann fest, wenn dies von bei-
    den Seiten – das muss gewährleistet sein – so gewünscht
    wird. Dabei ist auf eine mieterfreundliche Ausgestaltung
    der Vertragsform geachtet worden.

    Der Gesetzentwurf dämpft Mietsteigerungen da, wo es
    notwendig ist. Die Kappungsgrenze wird von 30 auf
    20 Prozent gesenkt und das schützt insbesondere Familien
    mit kleinen Einkommen vor sprunghaften Mietpreisstei-
    gerungen.


    (Rainer Funke [F.D.P.]: Wie häufig kommen die noch vor?)





    Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten

    12963


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    – Selbstverständlich ist durch die örtliche Vergleichsmiete
    eine Deckelung gegeben; aber es gibt sehr wohl Fälle der-
    artiger sprunghafter Steigerungen. An diesem Punkt müs-
    sen wir durchaus eingreifen.

    Die Regelung der Zerrüttungskündigung ist gerade bei
    den Mieterverbänden noch sehr umstritten, obwohl dies
    – ich kann das als Jurist bestätigen – bereits der heutigen
    Rechtsprechung entspricht. Vielleicht gelingt es noch,
    dies ausdrücklich festzuschreiben.

    Endlich erfolgt auch die Gleichbehandlung homose-
    xueller Lebensgemeinschaften bei Eintritt in den Miet-
    vertrag nach dem Tod eines Partners. Bisher gilt: Lebt ein
    unverheiratetes Paar in einer Wohnung zusammen, darf
    nach dem Tod eines Partners der oder die andere den Miet-
    vertrag selbstverständlich übernehmen, es sei denn – das
    ist die Ausnahme –, es handelt sich um ein schwules oder
    lesbisches Paar. Dies ist eine eindeutige Diskriminierung
    solcher Lebensbeziehungen im Mietrecht. Wir wollen das
    ändern: Es soll gleiches Recht für alle Lebensgemein-
    schaften gelten.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der F.D.P.)


    Das neue Mietrecht möchte auch umweltfreundliches
    Verhalten belohnt wissen. Die zukünftig vorgesehene ver-
    brauchsbezogene Art der Abrechnung fördert den sparsa-
    men Gebrauch von Wasser, Energie und Ressourcen und
    nützt – neben dem Geldbeutel der Mietparteien – auch der
    Umwelt. Zusätzlich soll es weiterhin Anreize für Moder-
    nisierungen und Energieeinsparinvestitionen für die um-
    weltbewussten Vermieter geben. Darum bleibt die Mo-
    dernisierungsumlage bei 11 Prozent bestehen. Das ist
    sozial verantwortliches und modernes Handeln, meine
    Damen und Herren insbesondere von der F.D.P.

    Interessanterweise kommt Ihr Gesetzentwurf, der be-
    reits an die Ausschüsse überwiesen worden ist, in einigen
    Punkten durchaus zu ähnlichen Regelungen wie der Ge-
    setzentwurf der Bundesregierung.


    (Rainer Funke [F.D.P.]: Das ist kein Zufall!)

    Dort, wo soziale Gesichtspunkte höherrangig zu werten
    sind, stehen bei der F.D.P. aber regelmäßig rein wirt-
    schaftliche Interessen im Vordergrund. Das ist mit uns
    natürlich nicht zu machen. Das konnten Sie ja noch nicht
    einmal mit Ihrem früheren Koalitionspartner machen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist sozial aus-
    gewogen und wir können mit ihm überzeugt in die Aus-
    schussberatungen gehen.

    Ich möchte mich bei der Frau Ministerin und bei ihren
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich bedan-
    ken.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich erteile dem Kolle-
gen Rainer Funke, F.D.P.-Fraktion, das Wort.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rainer Funke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen
    und Herren! Mehrere Monate nachdem die F.D.P.-Frak-
    tion einen eigenständigen Gesetzentwurf zur Neufassung
    des Mietrechts vorgelegt hat, bringt nunmehr auch die
    Bundesregierung ihren Gesetzentwurf in den Deutschen
    Bundestag ein. Genau wie die F.D.P. in ihrem Entwurf
    bemüht sich die Bundesregierung, das bislang zersplit-
    terte und unübersichtliche Mietrecht in einem Gesetz, und
    zwar im BGB, zu konzentrieren. Ich glaube, darin sind
    und waren wir uns auch schon in der letzten Legislatur-
    periode einig, dass dieses zu geschehen hat.

    Den Anforderungen an Übersichtlichkeit und klare
    Sprache wird der Gesetzentwurf zwar nicht überall ge-
    recht, aber das Bemühen erkennt man. Das sollte man
    auch anerkennen. Wir werden sicherlich im Ausschuss
    noch das eine oder andere nachzubessern haben. Das
    dürfte aber überhaupt kein Problem sein, zusammen mit
    den Kollegen Verbesserungen durchzusetzen.

    Zu kritisieren ist jedoch, dass die Bundesregierung ein-
    seitig Mieterinteressen in den Vordergrund rückt. Die
    Bundesjustizministerin hat ja mehrfach, zum Beispiel bei
    dem schon erwähnten Kolloquium, erklärt, dass sie ein-
    seitig für die Mieter Partei ergreifen will und dass das
    auch in diesem Gesetz zum Ausdruck kommen soll. Ein
    gutes Vertragsrecht – und dazu gehört ja nun einmal das
    Mietrecht – muss von der Gleichwertigkeit beider Ver-
    tragsparteien ausgehen.


    (Beifall bei der F.D.P.)

    Recht und Gesetz dürfen nicht von einseitiger Partei-
    nahme geprägt sein, sondern müssen ausgewogen die In-
    teressen beider Vertragsparteien berücksichtigen.

    Dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregie-
    rung fehlt es an sozialer Ausgewogenheit. Insbesondere
    wurde – das war ja auch das Ziel der Ministerin – den Be-
    langen der Vermieter und Grundeigentümer unter dem
    Gesichtspunkt der Eigentumsgarantie in Art. 14 des
    Grundgesetzes nicht ausreichend Rechnung getragen.


    (Hans-Michael Goldmann [F.D.P.]: Sehr richtig! – Franziska Eichstädt-Bohlig [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau umgekehrt! – Wir haben die Sozialpflichtigkeit im Gesetzentwurf ernst genommen!)


    Das gilt vor allem für das vorgesehene asymmetrische Kün-
    digungsrecht. Die einseitige Verkürzung der Kündigungs-
    fristen zugunsten der Mieter birgt für den Vermieter die
    Gefahr des Leerstandes, wenn eine sofortige Anschluss-
    vermietung nicht möglich ist, Frau Kollegin. Damit droht
    natürlich auch dem Vermieter ein entsprechender Mietaus-
    fall. Warum die finanziellen Lasten einseitig nur beim Ver-
    mieter liegen sollen und nicht ausgewogen auf Mieter und
    Vermieter verteilt werden, kann ich ehrlich gesagt nicht
    verstehen.


    (Beifall bei der F.D.P.)

    Es handelt sich bei den Vermietern nicht immer nur um
    Großgrundbesitzer, sondern es gibt ja auch viele kleine
    Vermieter. Sie können doch nicht einseitig auf diese die
    Risiken verlagern.


    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)





    Helmut Wilhelm (Amberg)

    12964


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Es wird in den Beratungen auch intensiv zu diskutieren
    sein, ob der absolute Vorrang des Mietspiegels bei der
    Berechnung der Vergleichsmiete der richtige Ansatz ist.
    Mehr Vertragsfreiheit und insbesondere die Berechnung
    von örtlichen Vergleichsmieten auf der Basis gemeinsa-
    mer Datenbanken von Mietern und Vermietern wären
    meines Erachtens der richtige Weg. Darüber können wir
    sicherlich im Ausschuss noch miteinander reden. Ich
    glaube, dass wir da noch zu einem guten Ergebnis kom-
    men werden.

    Die Absenkung der Kappungsgrenze von 30 auf
    20 Prozent steht ebenfalls beispielhaft für die Asymmetrie
    des Mietvertragsrechts. Man kann zwar sagen: Die Kap-
    pungsgrenze spielt eigentlich gar keine Rolle mehr. – Wer
    den Markt ein wenig kennt – Sie müssten ihn eigentlich
    von Ihrer beruflichen Vergangenheit her kennen –, weiß,
    dass die Kappungsgrenze in der Praxis überhaupt keine
    Rolle mehr spielt.


    (Beifall bei der F.D.P. – Franziska EichstädtBohlig [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Trifft nur einen ganz kleinen Teil! Da haben Sie völlig Recht!)


    Dass Sie die Kappungsgrenze von 30 auf 20 Prozent he-
    rabsetzen, ist dennoch ein Signal in die falsche Richtung.


    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Darum werden wir uns hier für die Beibehaltung einer
    Grenze von 30 Prozent einsetzen.

    Die Regelungen zu Zeitmietverträgen müssen sicher-
    lich noch so ausgestaltet werden, dass echte Zeitmietver-
    träge geschlossen werden können. Da müssen wir noch
    nachbessern. Es ist doch, Frau Fuchs, dem Mieter und
    Vermieter, wenn sie nur für gewisse Zeit ein Vertragsver-
    hältnis eingehen wollen, durchaus zumutbar, dass das
    Mietverhältnis zum Beispiel nach fünf Jahren tatsächlich
    von beiden Seiten, der Mieter- und der Vermieterseite, be-
    endet werden kann.

    Auch der Vorschlag der Bundesregierung zu § 5 Wirt-
    schaftsstrafgesetz geht an der Rechtswirklichkeit vorbei.
    Mietwucher ist nach wie vor strafbar und soll auch straf-
    bar bleiben. § 5 Wirtschaftsstrafgesetz brauchen wir nicht;
    er spielt übrigens auch in der Praxis keine Rolle.


    (Beifall bei der F.D.P.)

    Insgesamt muss daher festgestellt werden, dass das

    neue Mietvertragsrecht nach den Vorstellungen der Bun-
    desregierung weniger Vertragsfreiheit, weniger Markt für
    die Vertragsparteien mit sich bringt. Stattdessen sind Re-
    gulierung und Bevormundung für das Mietvertragsver-
    hältnis die Regel geworden. Die Erfahrung lehrt, dass Re-
    gulierung und Bevormundung zu mehr Streitigkeiten
    zwischen Mieter und Vermieter und damit zu mehr Ge-
    richtsprozessen führen. Gerade das wollen Sie ja vermei-
    den.

    Ich glaube, es wäre gut gewesen, wenn sich die Minis-
    terin mehr an der Praxis, mehr an den Marktverhältnissen
    orientiert hätte, vielleicht auch mehr in den Markt hinein-

    gehört hätte; dann wären viele Fehlentscheidungen un-
    terblieben.


    (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Insgesamt ist daher festzuhalten, dass in den Beratun-

    gen des Rechtsausschusses noch kräftig nachgebessert
    werden muss, wenn wir das Ziel erreichen wollen, ein ein-
    faches, in sich geschlossenes und stimmiges Mietrecht zu
    bekommen.

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)