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    1078. Mietrechtsreform.\n: 1
    1079. Bausparkassenverband: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Gunnar Uldall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12949 A Wahl der Abgeordneten Leyla Onur als stell- vertretendes Mitglied in die Parlamentarische Versammlung des Europarates . . . . . . . . . . . . 12949 A Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreform- gesetz) (Drucksache 14/4553) . . . . . . . . . . . . . . . 12949 B Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12949 B Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . . . . . . . 12952 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12954 B Hans-Michael Goldmann F.D.P. . . . . . . . . . . . 12955 D Dr. Evelyn Kenzler PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 12956 D Dirk Manzewski SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12958 B Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 12959 D Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12963 B Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12964 C Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 12965 C Wolfgang Spanier SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12966 C Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Der deut- schen Außenpolitik wiederEinfluss geben (Drucksache 14/4383) . . . . . . . . . . . . . . . 12968 B Volker Rühe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 12968 C Ulrich Irmer F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12971 C Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12971 D Monika Heubaum SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 12974 B Ulrich Irmer F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12976 A Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12978 A Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 12980 A Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 12981 D Volker Rühe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 12984 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . . . . . 12986 D Gernot Erler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12988 D Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 12991 C Gernot Erler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12992 A Tagesordnungspunkt 23: Zweite und dritte Beratung des von den Ab- geordneten Dr. Evelyn Kenzler, Maritta Böttcher, weiteren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Demokratisierung des Wahlrechts (Drucksachen 14/1126, 14/2150) . . . . . . . 12992 C Dr. Evelyn Kenzler PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 12992 D Harald Friese SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12994 B Erwin Marschewski (Recklinghausen) CDU/CSU 12995 C Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12996 B Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12997 C Plenarprotokoll 14/134 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 134. Sitzung Berlin, Freitag, den 17. November 2000 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 24: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investi- tionszulagengesetzes 1999 (Drucksachen 14/3273, 14/4624; 14/4626, 14/4627) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12998 D Lothar Binding (Heidelberg) SPD . . . . . . . . . 12999 A Gerhard Schulz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 13000 A Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . 13001 B Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13001 D Gerhard Schulz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 13002 B Cornelia Pieper F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13003 A Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13003 D Dr. Barbara Hendricks SPD . . . . . . . . . . . . . . 13004 C Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . . 13004 D Tagesordnungspunkt 25: Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Brähmig, Ernst Hinsken, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion CDU/CSU: Aus- wirkungen derÖkosteuer und der hohen Kraftstoffpreise auf den Deutschland- tourismus (Drucksachen 14/3867, 14/4334) . . . . . . . 13005 D Klaus Brähmig CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 13006 A Brunhilde Irber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13007 B Ernst Burgbacher F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 13010 B Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 13011 C Rosel Neuhäuser PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13012 D Anita Schäfer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 13013 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13014 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 13015 A Anlage 2 Technisch bedingter Neudruck eines Redebei- trages (133. Sitzung, 12906 ff) Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) CDU/CSU 13015 D Anlage 3 Technisch bedingter Neudruck einer zu Proto- koll gegebenen Rede zur Beratung des Ent- wurfs eines Gesetzes zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung (Na- mensaktiengesetz – NaStraG) (Tagesordnungs- punkt 12, 133. Sitzung) Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 13017 D Anlage 4 Technisch bedingter Neudruck einer zu Proto- koll gegebenen Rede zur Beratung des Antrags: Sachgerechter Schutz der Rechte für Software (Tagesordnungspunkt 19, 133 Sitzung) Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 13018 C Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13020 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 2000II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 2000
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 2000 Anita Schäfer 13014 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 2000 13015 (C) (D) (A) (B) Aigner, Ilse CDU/CSU 17.11.2000 Balt, Monika PDS 17.11.2000 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 17.11.2000 Behrendt, Wolfgang SPD 17.11.2000* Belle, Meinrad CDU/CSU 17.11.2000 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 17.11.2000 Burchardt, Ursula SPD 17.11.2000 Ehlert, Heidemarie PDS 17.11.2000 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 17.11.2000 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 17.11.2000 Haupt, Klaus F.D.P. 17.11.2000 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 17.11.2000 Hempelmann, Rolf SPD 17.11.2000 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 17.11.2000 DIE GRÜNEN Hohmann, Martin CDU/CSU 17.11.2000 Hornung, Siegfried CDU/CSU 17.11.2000 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 17.11.2000 Kramme, Anette SPD 17.11.2000 Lambrecht, Christine SPD 17.11.2000 Lamers, Karl CDU/CSU 17.11.2000 Lennartz, Klaus SPD 17.11.2000 Lörcher, Christa SPD 17.11.2000* Nachtwei, Winfried BÜNDNIS 90/ 17.11.2000 DIE GRÜNEN Naumann, Kersten PDS 17.11.2000 Nooke, Günter CDU/CSU 17.11.2000 Ostertag, Adolf SPD 17.11.2000 Dr. Pick, Eckhart SPD 17.11.2000 Poß, Joachim SPD 17.11.2000 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 17.11.2000 Rachel, Thomas CDU/CSU 17.11.2000 Schenk, Christina PDS 17.11.2000 Schily, Otto SPD 17.11.2000 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 17.11.2000 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 17.11.2000 Schösser, Fritz SPD 17.11.2000 Schröder, Gerhard SPD 17.11.2000 Schüßler, Gerhard F.D.P. 17.11.2000 Schuhmann (Delitzsch), SPD 17.11.2000 Richard Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 17.11.2000 Schultz (Everswinkel), SPD 17.11.2000 Reinhard Seehofer, Horst CDU/CSU 17.11.2000 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 17.11.2000 Dr. Thomae, Dieter F.D.P. 17.11.2000 Vogt (Pforzheim), Ute SPD 17.11.2000 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 17.11.2000 Weiermann, Wolfgang SPD 17.11.2000 Wissmann, Matthias CDU/CSU 17.11.2000 Wülfing, Elke CDU/CSU 17.11.2000 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Technisch bedingter Neudruck eines Rede- beitrages (133. Sitzung, Seite 12906 ff.) Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Markus Meckel hat Recht, wenn er sagt, dass die NATO als Licht- gestalt sicherlich auch das Licht einer Tagesdiskussion verdient hätte, insbesondere im Hinblick auf die Parla- mentarische Versammlung, die morgen hier in Berlin stattfindet. Aber ich glaube, die NATO überstrahlt auch so das Dunkel dieser Nacht. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU) entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Parlamentarische Versammlung der NATO, das NATO-Parlament, wird am kommenden Wochenende hier in der deutschen Hauptstadt Berlin ihre 46. Plenarta- gung abhalten. Dies geschieht zehn Jahre nach der Wie- dervereinigung Deutschlands. Zehn Jahre sind auch vergangen, seit die NATO-Part- ner auf dem Londoner Gipfel im Juli 1990 den ehemali- gen Gegnern des Warschauer Paktes die ausgestreckte Hand der Freundschaft anboten. Zehn Jahre ist es auch her, dass dem vereinigten Deutschland in den so genann- ten Zwei-plus-vier-Verhandlungen das Recht zugestan- den wurde, seine Bündniszugehörigkeit frei zu bestim- men. Neun Jahre sind vergangen, seit die NATO 1991 den Nordatlantischen Kooperationsrat gründete und die ehe- maligen Warschauer-Pakt-Staaten sowie die Nachfolge- staaten der Sowjetunion als Kooperationspartner auf- nahm. Die Kooperation der NATO im Nordatlantischen Ko- operationsrat, im Programm „Partnership for Peace“, im NATO-Russland-Rat und in der NATO-Ukraine-Kom- mission ist seither zentraler Punkt der Außenpolitik der Bündnispartner. Heute, zehn Jahre nach dem Beginn die- ser Politik, können wir sagen, dass die Gräben der Kon- frontation, die in 40 Jahren Kalten Krieges entstanden wa- ren, eingeebnet wurden. Europa ist heute – zum Glück – weitgehend frei von den alten Klischees des Freund- Feind-Denkens. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Die 1990 und 1991 oft gehörte Meinung, nicht nur der Warschauer Pakt, sondern auch die NATO müsse aufge- löst werden, (Beifall bei der PDS) wird heute nurmehr noch von den Unbelehrbaren der PDS vertreten und artikuliert. (Heiterkeit bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.) – Ich freue mich, wie lebendig Sie noch zu dieser späten Stunde sind. Großartig! – Die Geschichte ist zum Glück darüber hinweg gegangen. Denn die NATO hat gezeigt, dass sie mit ihrer Stabilitätspolitik und dem von ihr gesi- cherten Stabilitätsraum unverzichtbar für den Weltfrieden ist. (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!) Ja, viele Länder möchten nach wie vor möglichst schnell unter den Schutzschirm der NATO kommen und ich meine, sie alle haben einen guten Grund. Sie haben auch nichts gegen den Stabilitätsexport. Denn das ist es, was viele Länder seit 1990 wollen: innere und äußere Stabi- lität, um in Frieden und Freiheit leben zu können. (Beifall bei der CDU/CSU) Auf zwei weitere Entwicklungen seit 1990/91 möchte ich hinweisen: Erstens. Die NATO nahm auf ihrem Jubiläumsgipfel in Washington im Jahre 1999 die am weitesten fortgeschrit- tenen Reformstaaten des ehemaligen Ostblocks als gleichberechtigte Mitglieder auf: Polen, die Tschechische Republik und Ungarn. Gleichzeitig beschloss sie, dass die Tür für weitere Mitglieder offen bleiben soll und muss. Zweitens. Die NATO griff im Auftrag der Verein- ten Nationen zweimal auf dem Balkan ein: zum einen in die laufenden Bürgerkriegsauseinandersetzungen in Bosnien-Herzegowina und zum anderen im Kosovo, um die ethnischen Auseinandersetzungen zwischen den Volksgruppen zu beenden sowie Frieden und Wiederauf- bau voranzubringen. Dies sind die ersten Out-of-area- Einsätze des Bündnisses gewesen. Die SED-Nachfolgepartei PDS behauptet in ihrem An- trag, (Rolf Kutzmutz [PDS]: Jetzt kommt es!) dies sei „militärisch gestützte Machtpolitik“ gewesen. (Beifall bei der PDS) Meine Kolleginnen Renate Diemers und Ursula Lietz hat- ten durchaus Recht, als sie vorhin in der Diskussion sag- ten, sie seien über eine solche Äußerung empört. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich muss sagen: Das, was hier betrieben wird, ist geradezu Geschichtsfälschung; denn die NATO musste handeln, nachdem sich die UNO im Weltsicherheitsrat trotz massivster Menschenrechtsverletzungen selbst blockier- te. Wäre man der Linie der PDS-Altkommunisten gefolgt, (Lachen bei der PDS) dann hätte man dem Völkermord der Serben tatenlos zu- sehen und auf ein Eingreifen der OSZE warten müssen. Wir alle wissen, das wäre das Todesurteil für weitere Hun- derttausende Menschen auf dem Balkan gewesen; denn die serbische Diktatur war weder durch Gebete – mit de- nen haben Sie es sowieso nicht so – noch durch gute Worte zu beschwichtigen. (Zuruf von der PDS) – Ich weiß gar nicht, warum Sie sich so aufregen, wenn ich hier die Fakten aufzähle. – (Beifall bei der CDU/CSU) Die OSZE ihrerseits war der konkreten Herausforderung in diesem Moment in keiner Weise gewachsen. Die OSZE ist zwar ein wichtiger Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur. Aber zu der Absicht, den Grund- satz „OSZE first“ baldmöglichst durchzusetzen, vielleicht auch noch auf Kosten der NATO – das ist eine Forderung, die auch in diesem Hause immer wieder erhoben wird –, möchte ich klar sagen: Für uns gilt ohne jede Einschrän- kung, dass die NATO zentrales Instrument der Sicher- heitsarchitektur in Europa ist und bleibt. Sie allein ist Ga- rant des Friedens. (Beifall bei der CDU/CSU) Sie sorgt nicht nur mit Worten, sondern vor allem auch mit Taten für die Einhaltung der Menschenrechte. (Gernot Erler [SPD]: Das nenne ich NATO- Leitkultur!) – Das ist ein guter Begriff. (Lachen bei der SPD und der PDS) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 200013016 (C) (D) (A) (B) Die Parlamentarische Versammlung der NATO, früher NAV genannt, hat bei all diesen Epoche machenden Ent- wicklungen und Ereignissen, die ich angesprochen habe, wesentliche Schrittmacherdienste geleistet, ja, sogar eine Vorreiterrolle gespielt. Ich denke an die parlamentarische Einbindung der ehemaligen Ostblockländer. Wichtig ist nicht nur, dass Beschlüsse auf Gipfelkonferenzen von Re- gierungen gefasst werden, sondern auch, dass wir uns auf parlamentarischer Ebene mit den Dingen befassen und über sie diskutieren. Das NATO-Parlament ist so zu einem wichtigen Faktor für die Meinungsbildung im Bündnis geworden und stellt das parlamentarische Gleichgewicht zu den Beschlüssen der Bündnisregierungen und Minis- terräte her. Trotzdem bleibt noch viel zu tun. Eine zentrale Herausforderung für das Bündnis und auch für die Parlamentarische Versammlung der NATO ist das Verhältnis zu Russland. (Zuruf von der PDS) – Sehr richtig, das haben auch Sie begriffen. – Ohne eine funktionierende Zusammenarbeit mit Russland kann we- der die neue europäische Sicherheitsarchitektur noch die Friedenssicherung in der Welt funktionieren. Das erfolg- reiche Eingreifen der NATO im Kosovo hat das Verhält- nis zu Russland belastet. Aber nachdem es einen Macht- wechsel in Russland gegeben hat und Vladimir Putin Präsident wurde, gibt es glücklicherweise Anzeichen für einen Neustart in der Zusammenarbeit. Ein weiteres Feld ist das Verhältnis zwischen NATO und Europäischer Union. Die Entscheidungen für eine gemeinsame europäische Außen- und Sicherheitspolitik, für eine gemeinsame europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, für eine Integration der WEU in die EU und für die Errichtung einer neuen Krisenreaktions- streitmacht in Europa sind Meilensteine auf dem Weg, an dessen Ende die Europäer einen größeren Beitrag zur Si- cherung des Friedens in der Welt als bisher übernehmen werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Sowohl der NATO als auch der Europäischen Union ist klar: NATO und europäische Sicherheits- und Verteidi- gungspolitik sind kein Widerspruch. Sie sind zwei Seiten einer Medaille. Die EU wird künftig mehr Verantwortung für die Sicherheit in Europa übernehmen müssen. Wir er- warten insbesondere vom bevorstehenden Gipfeltreffen in Nizza weit reichende Entscheidungen zur gemeinsa- men Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Das Thema „National Missile Defense“ – Markus Meckel hat es angesprochen – hat in der Parlamentari- schen Versammlung der NATO zu einer intensiven Dis- kussion geführt. Wir werden auch am Wochenende da- rüber sprechen, um hier zu einem gemeinsamen Vorgehen zwischen unseren amerikanischen Freunden und den Eu- ropäern zu gelangen. Meine Damen und Herren, am Herzen liegt uns auch die Fortführung des Stabilitätsexports der NATO, das heißt die Fortsetzung der Politik der offenen Tür. (Gernot Erler [SPD]: Die Stabilität bleibt hier!) Über unser Verhältnis zu Russland habe ich bereits ge- sprochen. Zugleich geht es uns aber auch darum, nukleare Abrüstung zu forcieren und den Anti-Ballistic-Missile- Vertrag, obwohl dieser teilweise als überholt gelten muss, (Zuruf von der SPD: Na, na!) auch für die Zukunft als rüstungskontrollpolitisches Ele- ment zu erhalten. Deswegen erscheint es uns notwendig, dass wir insbesondere mit den Russen ins Gespräch kom- men, um eventuell im Wege einer Modifizierung zum Er- halt des ABM-Vertrages beizutragen. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, schließlich fordern wir eine gemeinsame Strategie der Allianz zur Eindämmung der Proliferation von Massenvernichtungswaffen und der ent- sprechenden Trägertechnologie. Die Parlamentarische Versammlung der NATO fordern wir auf, ihre vorandrän- gende Rolle bei der Öffnung des Bündnisses für weitere Mitglieder auch weiterhin wahrzunehmen. Wir laden die russische Staatsduma ausdrücklich ein, an der Plenartagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO teilzunehmen und die parlamentarische Dis- kussion über die Sicherheit und Zusammenarbeit in Eu- ropa und in der Welt aufzunehmen, sich in diese Diskus- sion hineinzubegeben und so den Versuch zu machen, das von uns als richtig Erkannte mit zu verwirklichen, näm- lich einen gemeinsamen Weg zu finden. Frieden und Si- cherheit durch Kooperation sowie demokratische Stabi- lität in ganz Europa zu fördern, ist und bleibt unser großes Ziel. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Fraktion ist bereit, die geeigneten Maßnahmen mitzutragen, die uns diesem Ziel gemeinsam näher brin- gen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P so- wie bei Abgeordneten der SPD) Anlage 3 Technisch bedingter Neudruck einer zu Protokoll ge- gebenen Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimm- rechtsübung (Namensaktiengesetz – NaStraG) (Tagesordungspunkt 12, 133. Sitzung) Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin der Justiz:Das Internet und die neuen Tele- kommunikationsmedien werden sich auf alle Rechtsge- biete auswirken. Die Gesetzgebung muss hier rasch gestaltend eingreifen und die Modernisierung unseres Rechts vorantreiben. Mit dem heute zur Verabschiedung anstehenden Entwurf eines Namensaktiengesetzes wollen wir dies für das Aktienrecht tun. Hier erscheint eine Mo- dernisierung dringlich. Die Verwendung neuer Tech- nologien ist in den Kapitalmärkten besonders fortge- schritten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 2000 13017 (C) (D) (A) (B) Um ein Beispiel vor Augen zu führen: Ein Anleger, der von seinem Laptop aus seine Kauf- und Verkaufentschei- dungen online trifft, versteht es nicht mehr, dass er be- stimmte Unternehmensmitteilungen nicht auch online er- halten oder seine Stimmrechtvollmachten auf diesem Wege erteilen kann. Das Namensaktiengesetz wird dies möglich machen. Erstens wird das völlig veraltete Recht zur Namensak- tie grundlegend aktualisiert und auf den Stand moderner Datenübertragung und elektronischer Aktienregister ge- bracht. Dabei haben wir besonderen Wert auf die daten- schutzrechtliche Absicherung und Verbesserung gelegt. Der einzige streitige Punkt war die Frage, wer die Kosten für die Datenübermittlung tragen sollte. Es wäre schön, wenn sich die Streitpunkte auch bei anderen Vorhaben auf solche Details reduzieren ließen. Ich danke den Bericht- erstattern dafür, dass sie eine sehr ausgewogene Lösung hierzu gefunden haben. Zweitens – dieser Punkt ist vielleicht noch wichtiger –: In dem Entwurf werden viele Formerfordernisse aus alter Zeit rund um die aktienrechtliche Hauptversammlung so- weit wie möglich heruntergefahren. Teilnehmerverzeich- nisse auf den Hauptversammlungen werden in Zukunft auf Bildschirmen dargestellt, Aufsichtsratssitzungen kön- nen im Bedarfsfall rasch als Videokonferenz einberufen werden, Stimmrechtsvollmachten können auch in elektro- nischer Form erteilt werden und Ähnliches mehr. Dies sind mutige Modernisierungen unseres Aktienrechts. Das Namensaktiengesetz wird dem nicht mit dem Ge- sellschaftsrecht befassten Betrachter als eine eher techni- sche Novelle erscheinen. Der Entwurf hat aber das Poten- zial, eine beachtliche Modernisierung und Veränderung anzuschieben. Es wird zum Beispiel interessant zu be- obachten sein, wie in der Zukunft die Stimmrechtsaus- übung auf den Hauptversammlungen unserer Aktienge- sellschaften neu organisiert werden wird. Das alte Depotstimmrecht der Banken wird Konkurrenz bekom- men, so viel können wir heute schon vorhersagen. Das Gesetz enthält weiter eine Einschränkung des sehr bürokratischen und aus heutiger Sicht unverständlich komplizierten Nachgründungsverfahrens für neu gegrün- dete Aktiengesellschaften. Dies betrifft besonders die Start-Up-Unternehmen und die Neuemissionen am Neuen Markt. Die beteiligten Kreise haben diesen Gesetzge- bungsvorschlag mit großer Erleichterung aufgenommen. Sie können sich vorstellen – oder sie werden es schon wis- sen –, dass dieser Entwurf hohe Zustimmung bei allen be- teiligten Kreisen gefunden hat und dringlichst erwartet wird. Ich möchte deshalb an dieser Stelle den Berichter- stattern und den Kollegen im Rechtsausschuss, aber auch im Wirtschaftsausschuss für die sehr zügige und kon- struktive Beratung des Entwurfs danken. Das gilt über die Fraktionsgrenzen hinweg. Ich freue mich, sagen zu kön- nen, dass wir damit auch im internationalen Vergleich auf diesem Rechtsgebiet eine innovative Rolle übernehmen. Zum Schluss möchte ich noch kurz auf die zwei Ihnen vorliegenden Änderungsanträge der F.D.P.-Fraktion ein- gehen. Sie betreffen den Entwurf nicht unmittelbar. Beim VW-Gesetz ist immerhin ein Zusammenhang nicht zu leugnen. Es ist auch nicht so, dass wir kein Verständnis für den Antrag haben. Aber nachdem Sie, meine Damen und Herren Kollegen von der CDU/CSU und der F.D.P.-Frak- tion, in der 12. und 13. Wahlperiode zweimal vergeblich versucht haben, das VW-Gesetz abzuschaffen oder zu än- dern, sollte Ihnen einsichtig geworden sein: Es wäre rich- tiger und besser, wenn der Anstoß zur Reform in diesem Fall von den Betroffenen selbst ausginge. Auch Ihren Vorschlag zur Reform des Anfechtungs- rechts nehmen wir durchaus ernst. Ich bin aber nicht da- mit einverstanden, einen so wichtigen, im Einzelnen in der Wissenschaft und Praxis umstrittenen Vorschlag von erheblicher Tragweite handstreichartig und ohne Diskus- sion mit den beteiligten Kreisen im Rahmen eines völlig anderen Gesetzgebungsverfahrens mitzuregeln. Es ist Ihr gutes Recht, auf das Thema hinzuweisen und Änderungen anzumahnen. Wir lassen uns aber eine sorgfältige Geset- zesarbeit dadurch nicht nehmen. Das Anfechtungsrecht ist zudem zentraler Punkt in der von der Bundesregierung eingesetzten Corporate Governance Kommission, wo wir Gelegenheit haben, den gesamten Sachverstand einzu- sammeln. Anlage 4 Technisch bedingter Neudruck einer zu Protokoll ge- gebenen Rede zur Beratung des Antrags: Sachgerechter Schutz der Rechte für Software (Tagesordnungspunkt 19, 133. Sitzung) Dr. Eckardt Pick, Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin der Justiz: Das Patentrecht erfreut sich der- zeit sowohl national als auch auf europäischer und inter- nationaler Ebene wieder einmal großer Aufmerksamkeit. Der vorliegende Antrag der CDU/CSU-Fraktion lenkt das Augenmerk insbesondere auf die Patentierbarkeit von Software. Das ist im Grunde richtig, denn es handelt sich um ein wichtiges Thema, das uns noch länger beschäfti- gen wird. Aber warum diese Eile; warum der Antrag, heute da- rüber abzustimmen? Es handelt sich um Fragen, die eine eingehende Erörterung erfordern. Und dem wird sich die Bundesregierung nicht verschließen. Im Gegenteil: Sie beschäftigt sich fortlaufend mit dem Schutz von Compu- terprogrammen, nicht nur durch Patente, und führt derzeit einen intensiven Dialog mit allen betroffenen und interes- sierten Kreisen. Dies gilt insbesondere – aber nicht nur – im Hinblick auf die derzeit diskutierte Änderung von Art. 52 Abs. 2 des Europäischen Patentübereinkommens – kurz EPÜ. Hier muss die Bundesregierung nicht, wie man so schön sagt, „zum Jagen getragen werden“! Und die Haltung der Bundesregierung ist bekannt, nicht erst seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der F.D.P. vom 24. Oktober 2000, nachzulesen in Drucksache 14/4397. Worum geht es? – Softwarepatente sind Patente und Patente werden für Erfindungen erteilt. Grundlage ist, dass grundsätzlich in allen Bereichen der Technik rechtli- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 200013018 (C) (D) (A) (B) cher Schutz durch das Patentrecht zur Verfügung gestellt werden muss. Es ist nicht zulässig, einen Bereich der Technik zu diskriminieren. Dieser Gedanke ist internatio- nal vor allem in Art. 27 des WTO-Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte geistigen Eigen- tums, dem so genannten WTO-TRIPS-Übereinkommen, verankert. Dies ist die Grundlage, an die wir uns halten müssen. Für jede Erfindung, die die allgemeinen Paten- tierungsvoraussetzungen erfüllt, muss Patentschutz ge- währt werden. Das gilt auch für softwarebezogene Erfin- dungen. Die im Patentgesetz und im Europäischen Patentüber- einkommens verankerten – im Wesentlichen wortglei- chen – Vorschriften über die Patentierungsvoraussetzungen legen aber auch die Grenzen für das fest, was nicht pat- entfähig ist. Ein Patent darf nicht erteilt werden, wenn keine Erfindung vorliegt. Und nicht jede Software ist eine Erfindung. Beispielhaft erläutert Art. 52 Abs. 2 und 3 EPÜ, dass „Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche“ nicht als Erfindungen angesehen werden. Auf der Diplomatischen Konferenz in diesem Novem- ber in München ist nun über einen Vorschlag des Europä- ischen Patentamtes zu entscheiden, der beabsichtigt, die Worte „Programme für Datenverarbeitungsanlagen“ aus Art. 52 Abs. 2 Buchst. c des Übereinkommens zu strei- chen. Dieser Vorschlag hat eine rechtliche und eine poli- tische Seite. Rechtlich betrachtet, würde sich an der Patentierbar- keit von Softwareerfindungen überhaupt nichts ändern, wenn in München beschlossen wird, diese Worte aus dem Europäischen Patentübereinkommen zu streichen. Vor al- lem würde das keine Ausweitung der Patentierbarkeit von Software bedeuten. Das sollte man im Hinterkopf behal- ten. Wenn Sie die Bestimmung des Art. 52 des Europä- ischen Patentübereinkommens lesen, so werden Sie erken- nen, dass dort im Abs. 2 lediglich Beispiele für das genannt sind, was in der Regel nicht als Erfindung angesehen wird. Diese Vorschrift befreit das Patentamt nicht von der Prü- fung, ob im Einzelfall nicht doch eine Erfindung vorliegt. Wenn eine Erfindung gemacht ist und alle Voraussetzun- gen für ein Patent vorliegen, muss ein Patent erteilt wer- den. Wesentlich wichtiger als diese rechtliche Überlegung ist der politische Gesichtspunkt, dass eine Entscheidung, wie die rechtliche Regelung des Patentrechts für Software in Zukunft aussehen sollte, nicht in der Europäischen Pa- tentorganisation, sondern in der Europäischen Union ge- troffen werden muss; und dies nach eingehenden Konsul- tationen. Hier geht es nicht um ein „Moratorium“, wie es der vorliegende Antrag fordert, sondern um eine Bestands- aufnahme des geltenden Patentrechts und dann eventuell eine harmonisierte Weiterentwicklung auf europäischer Ebene. Die Diskussionen in der Europäischen Union werden bereits sehr intensiv geführt. Die Generaldirektion Bin- nenmarkt hat im Internet ein Konsultationsdokument ver- öffentlicht und wird das Ergebnis dieser Sondierung bis zum Ende des Jahres auswerten. Es wird bei der weiteren Diskussion darauf ankommen, sicherzustellen, dass die Anforderungen an die Patentvergabe nicht herunterge- schraubt werden und dass ein Patent auch in Zukunft nur dann vergeben werden kann, wenn eine technische Erfin- dung zum Patent angemeldet wird. Es wird auch darauf ankommen, dass kein Signal gesetzt wird, das im Sinne einer Behinderung der Softwareentwicklung missverstan- den werden kann. Die Bundesregierung beteiligt sich in- tensiv an dieser Diskussion. Eines ist aber ganz wichtig. Das Patentrecht hat im Be- reich der Softwareerfindungen gerade für kleinere und mittlere Unternehmen und auch für freie Softwareent- wickler eine ganz erhebliche Bedeutung. Denn sie kennen die bereits heute bestehenden Möglichkeiten, Patente für Softwareerfindungen zu erlangen, häufig nicht. Sie haben auch nicht, wie große Unternehmen, die Marktmacht, um sich gegen unberechtigte Nachahmungen ihrer Erfindun- gen zu verteidigen. Deswegen haben gewerbliche Schutz- rechte gerade für kleinere und mittlere Unternehmen und für freie Softwareentwickler ganz erhebliche Bedeutung. Man darf ihnen diese Schutzrechte nicht nehmen. Aber sie dürfen im Interesse der Innovationsfähigkeit vernetz- ter Entwicklungsbereiche auch keine überschießende Tendenz haben. Insofern enthält der vorliegende Antrag teilweise zwar bedenkenswerte, aber keine neuen und teilweise auch ir- reführende Gesichtspunkte. Ein Beschluss, der darauf ab- zielt, ein Moratorium für Softwarepatente zu erreichen, verkennt einerseits die rechtliche, auch durch die Welt- handelsorganisation begründete Verpflichtung, Patent- schutz für Erfindungen zur Verfügung zu stellen. Ande- rerseits fügt er im Ergebnis kleinen und mittleren Un- ternehmen und freien Softwareentwicklern Schaden zu. Schließlich ist noch hervorzuheben, dass eine Aus- flucht nicht in einem besonderen Schutzrecht, das nur für neu entwickelte Software geschaffen werden würde, ge- sucht werden darf. Damit ist niemandem geholfen. Wir können eine Zersplitterung des Rechtsschutzsystems, die durch die Schaffung von verschiedenen besonderen Schutzrechten erreicht würde, nicht befürworten. Die Er- fahrung hat gezeigt, dass solche Sui-generis-Schutzrechte mit der Entwicklung der Technik nicht Schritt halten. Sie veralten und werden dann schlicht nicht mehr benutzt. Die Bundesregierung hat sich im Hinblick auf die lau- fende Diskussion auf europäischer Ebene – und insbeson- dere um kein missverständliches Signal zu setzen – wie die Delegationen der anderen großen Vertragsstaaten bei der Europäischen Patentorganisation gegen die Strei- chung der Worte „Programme für Datenverarbeitungsan- lagen“ aus dem EPÜ stark gemacht. Die Streichung hat zwar auf der Verwaltungsratssitzung der Europäischen Patentorganisation Anfang September zunächst eine knappe Mehrheit erhalten. Deutschland bemüht sich aber derzeit – zusammen mit den gleichgesinnten Staaten Dä- nemark, Frankreich, Schweden, Spanien, Portugal, dem Vereinigten Königreich und Luxemburg – intensiv darum, dass die endgültige Entscheidung auf der in Kürze statt- findenden Diplomatischen Konferenz anders ausfällt. Wir werden uns bis zuletzt dafür einsetzen, die ange- sprochene Änderung des Art. 52 Abs. 2 des Europäischen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 2000 13019 (C) (D) (A) (B) Patentübereinkommens zu verhindern. Wir befürworten eine breite Debatte über Wettbewerb und Innovation auf den Softwaremärkten. Wir werden uns auch aktiv an den Beratungen zur Entwicklung einer europäischen Richtli- nie beteiligen. Deswegen sind wir zwar dankbar für Un- terstützung auch des Bundestages für unsere Haltung bei den Verhandlungen, halten den vorliegenden Antrag aber für überflüssig. Im Hinblick auf die übrigen im Antrag der Opposition angesprochenen sachlichen Fragen des Softwareschutzes, die einer intensiveren Erörterung durch die Fachleute be- dürfen, besteht keinerlei Notwendigkeit, darüber heute zu beschließen; dies kann zunächst in den Ausschüssen be- handelt werden. Insofern spreche ich mich nachdrücklich dafür aus, den vorliegenden Antrag an die zuständigen Ausschüsse zu verweisen. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 756. Sitzung am 10. No- vember 2000 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Arti- kel 16) – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 6. März 1997 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über den Geheimschutz – Gesetz über die assoziierte Mitgliedschaft der Re- publik Polen, der Tschechischen Republik und der Republik Ungarn in derWesteuropäischen Union – Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge (Steuer-Euroglättungsgesetz – StEuglG) – Gesetz zur Änderung des Begriffs „Erziehungs- urlaub“ – Gesetz zur Änderung des Opferentschädigungs- gesetzes und anderer Gesetze – Gesetz zu dem Protokoll vom 22. März 2000 zur Änderung des Übereinkommens vom 9. Fe- bruar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen Ferner hat der Bundesrat folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat bekräftigt seinen Beschluss vom 14. Juli 2000 – BR-Drucksache 320/00 (Beschluss) – mit der Bitte an die Bundesregierung, das aus den Straßennutzungsgebühren für Lastkraftwagen re- sultierende Aufkommen zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in der Bun- desrepublik Deutschland zur Verfügung zu stellen. Er verweist ferner auf die Ergebnisse der Pällmann- Kommission, die eine Finanzlücke für Bau und In- standhaltung bei allen Verkehrsträgern festgestellt hat, und zwar jährlich mindestens bei – Bundesfernstraßen 4 Milliarden DM, – Bundesschienenwegen 3 Milliarden DM, – Bundeswasserstraßen 0,5 Milliarden DM. – Gesetz zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom17. Juli 1998 (IStGH-Statut- gesetz) Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zu Arti- kel 87 Abs. 2 des Übereinkommens eine Er- klärung abzugeben, wonach dem Ersuchen um Zu- sammenarbeit und allen zu ihrer Begründung beigefügten Unterlagen Übersetzungen des Ersu- chens und der Unterlagen in deutscher Sprache beizufügen sind, sofern das Ersuchen und die bei- gefügten Unterlagen nicht in deutscher Sprache ab- gefasst sind. Die Praxis des Rechtshilfeverkehrs zeigt, dass ein Übersetzungsverzicht nicht zu der gewünschten beschleunigten Erledigung von Ersu- chen beiträgt. Darüber hinaus begibt sich die ersuchende Behörde der Möglichkeit, Rechtshil- feersuchen durch rasche Übersetzung zu be- schleunigen. In der Praxis des Rechtshilfeverkehrs in Strafsachen hat dies dazugeführt, dass bei wich- tigen und eiligen Ersuchen trotz vertraglich verein- barten Übersetzungsverzichts Übersetzungen bei- gefügt werden. Daher ist schon in dem Bericht vom 6. April 1990 der von der 60. Konferenz der Justiz- minister und -senatoren beauftragten Arbeits- gruppe zur Vereinfachung des internationalen Rechtshilfeverkehrs in Strafsachen, insbesondere im Hinblick auf den geplanten Wegfall der Perso- nenkontrollen an den Binnengrenzen der EG, emp- fohlen worden, es solle grundsätzlich kein Über- setzungsverzicht vereinbart, bestehende Regeln sollten aufgehoben werden. Im Übrigen hat der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesre- gierung zu dem Vertrag vom 29. Oktober 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über die Rechtshilfe und Rechtsauskunft in Zivil- und Handelssachen die in dem Vertrag vorgesehene Sprachenregelung als unbefriedigend bezeichnet, weil danach einseitig der deutschen Seite Übersetzungspflichten oblie- gen und weil hierdurch Bund und Ländern Kosten- und Haftungsrisiken entstehen. Die Bundesregie- rung hat in ihrer Gegenäußerung erklärt, sie werde bei künftigen Verhandlungen mit anderen Staaten anstreben, hinsichtlich der Verwendung einer ver- mittelnden Sprache nach Möglichkeit keine ver- traglichen, sondern flexiblere Absprachen zu tref- fen (s. BT-Drs. 11/2026). Die Fraktion der PDS hat mit Schreiben vom 9. No- vember 2000 den Antrag „Sanktionen gegen Kuba auf- heben“ – Drucksache 14/4499 – zurückgezogen. Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mitge- teilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Ge- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 200013020 (C) (D) (A) (B) schäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nach- stehenden Vorlage absieht: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2000 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 02 Titel 683 06 – Zuweisungen nach dem Gesetz über die Verwendung von Gasöl durch Betriebe der Landwirtschaft (LwGVG) – Drucksachen 14/3655 (neu), 14/3720 Nr. 2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2000 Weitere überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 04 Titel 682 04 – Von der EU nicht übernommene Markt- ordnungsausgaben – bis zur Höhe von 34 007 TDM – Drucksachen 14/4123, 14/4169 Nr. 2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2000 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 17 Titel 831 12 – Beteiligung an Flughafengesellschaften und Erhöhung von Kapitalrücklagen – Drucksachen 14/3942, 14/4093 Nr. 1.9 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2000 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 25 Titel 642 01 – Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz – Drucksachen 14/3876, 14/4093 Nr. 1.8 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/3576 Nr. 1.15 Drucksache 14/3859 Nr. 1.10 Drucksache 14/4170 Nr. 2.25 Finanzausschuss Drucksache 14/4170 Nr. 2.17 Drucksache 14/4170 Nr. 2.18 Drucksache 14/4170 Nr. 2.21 Drucksache 14/4170 Nr. 2.26 Drucksache 14/4170 Nr. 2.36 Drucksache 14/4170 Nr. 2.41 Drucksache 14/4170 Nr. 2.51 Drucksache 14/4170 Nr. 2.53 Drucksache 14/4170 Nr. 2.86 Haushaltsausschuss Drucksache 14/4170 Nr. 2.39 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/4170 Nr. 2.1 Drucksache 14/4170 Nr. 2.22 Drucksache 14/4170 Nr. 2.23 Drucksache 14/4170 Nr. 2.33 Drucksache 14/4170 Nr. 2.37 Drucksache 14/4170 Nr. 2.38 Drucksache 14/4170 Nr. 2.48 Drucksache 14/4170 Nr. 2.54 Drucksache 14/4170 Nr. 2.58 Drucksache 14/4170 Nr. 2.60 Drucksache 14/4170 Nr. 2.90 Drucksache 14/4309 Nr. 1.16 Drucksache 14/4309 Nr. 1.40 Drucksache 14/4309 Nr. 1.44 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 14/4170 Nr. 2.50 Drucksache 14/4170 Nr. 2.55 Drucksache 14/4309 Nr. 1.29 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/3050 Nr. 2.15 Drucksache 14/3576 Nr. 2.20 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 14/1617 Nr. 1.1 Drucksache 14/2609 Nr. 1.16 Drucksache 14/3050 Nr. 1.4 Drucksache 14/3428 Nr. 1.4 Drucksache 14/3428 Nr. 1.6 Drucksache 14/3576 Nr. 1.3 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/4170 Nr. 2.83 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. November 2000 13021 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich erteile das Wort
    dem Kollegen Wolfgang von Stetten, CDU/CSU-Frak-
    tion.



Rede von Dr. Freiherr Wolfgang von Stetten
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Aktueller könnte diese Diskussion über das Mietrecht nicht
sein, denn nur durch den Rücktritt von Herrn Klimmt
haben die Deutschen erfahren, dass er auch Bundesbau-
minister war. Er war eben für viele ein Bauminister ohne
Resonanz. Denn von Baupolitik und Infrastruktur haben
wir von ihm nichts gehört.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das ist eine billige Nachkarterei! Es ist schlecht, dass Sie Ihre Ohren immer zu haben! Lassen Sie sich einmal die Ohren spülen! – Margot von Renesse [SPD]: Ab nächstes Jahr steigt das Wohngeld!)


Bundeskanzler Schröder hatte dieses Mal Pech. Da er für
einen zurückgetretenen Minister keinen abgewählten oder




Dirk Manzewski

12959


(C)



(D)



(A)



(B)


abgehalfterten Ministerpräsidenten als Ersatz stellen
konnte,

Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Ich finde
das unanständig! Wer hat Ihnen denn diesen
Unsinn aufgeschrieben?)

musste er auf einen neuen, relativ jungen Kollegen
zurückgreifen. Wir werden sehen, was diese Nummer drei
in diesem Amt innerhalb von zwei Jahren bringt.

Der Kanzler dieser Regierung, Gerhard Schröder, ist
einmal angetreten nach dem Motto: Wir machen nicht al-
les anders, aber wenn anders, dann besser. Das Gegenteil
ist eingetreten.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Wir machen das nämlich auch besser! – Alfred Hartenbach [SPD]: Sie sollten jetzt auf den Teppich kommen und zum Mietrecht reden!)


Nach zwei Jahren Bilanz ist vieles anders, aber fast nichts
besser geworden.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Die jahrelange Preisstabilität ist verloren und wir sind auf
dem Wege zur Inflation, weil diese Regierung, gejagt von
den Grünen, in unverantwortlicher Art und Weise Benzin-
und Dieselpreis, Heizöl- und Strompreis in die Höhe treibt
und Steuern draufknallt,


(Franziska Eichstädt-Bohlig [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Freiheit oder Sozialismus!)


anstatt antizyklisch zu handeln und die Steuererhöhung
zurückzunehmen, mindestens aber auszusetzen.

Diese Benzin- und Dieselpreiserhöhung ist übrigens
ein ganz übler Betrug.


(Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wer hat Ihnen das denn aufgeschrieben?)


Denn vor den Wahlen hat der damalige Kanzlerkandidat
Gerhard Schröder versichert, mit ihm werde es eine Preis-
erhöhung um höchstens 6 Pfennig geben.


(Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Steht es da wirklich, was Sie vorlesen? – Alfred Hartenbach [SPD]: Herr von Stetten, beim Heizöl sind es noch nicht einmal 6 Pfennig! Das sollten Sie wissen! Sie müssen einmal lesen, was da steht!)


Dabei hat er – das ist wohl üblich bei den höheren Char-
gen der SPD – schon damals netto und brutto verwechselt,
weil 6 Pfennig mit Mehrwertsteuer bereits 7 Pfennig sind.
Als er an der Regierung war, zeigte er seinen Taschen-
spielertrick und sagte: Ich habe gemeint: 6 Pfennig pro
Jahr. Die Bürger, die ihn gewählt haben, wurden schlicht-
weg übers Ohr gehauen und die Regierung erhöht lustig
die Preise um 7 Pfennig jährlich, bis sie 35 Pfennig er-
reicht haben.

Damit bin ich schon beim Mietrecht.

(Lachen und Beifall bei der SPD – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Ach! Endlich! – Margot von Renesse [SPD]: Schon?)


– Man muss nur die richtige Einführung bringen. Dann
hören Sie zu. Das ist doch ganz wichtig. – Die Folge ist
nämlich, dass das Wohngeld jetzt massiv erhöht werden
muss,


(Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Lassen Sie uns über Latifundien reden! Über Schlösser! Über Folterkeller!)


und zwar aus Steuermitteln, und dass ebenso aus Steuer-
mitteln Heizkostenzuschüsse gezahlt werden müssen. Im-
mer wieder müssen das diejenigen zahlen, die das Geld
verdienen und für das verdiente Geld Steuern zahlen.

Sie versuchen es als Erfolg zu verkaufen, dass für die
Ärmeren ein Heizkostenzuschuss von 2 Milliarden bis
3Milliarden DM bewilligt und das Wohngeld um 1,4Mil-
liarden DM erhöht wird.


(Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Jetzt müssen Sie etwas zur Ökosteuer sagen!)


Sie nennen das sozial? Ich nenne es unsozial.

(Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Aha! Der Sozialadel!)


Sie hätten sich das alles sparen können, wenn Sie die Steu-
ererhöhung nicht durchgeführt hätten.


(Beifall bei der CDU/CSU –Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stetten zum Wetten!)


Ihr Argument, dass Sie die Lohnnebenkosten senken,
stimmt deswegen nicht, weil Sie gerade mit dem gestern
eingebrachten Entwurf zur Rentenreform die Lohnneben-
kosten deutlich erhöhen wollen.


(Margot von Renesse [SPD]: Auch das noch! Die Außenpolitik fehlt noch!)


Zudem nützen weder einem Rentner noch einem Beamten
noch einem Landwirt oder Selbstständigen die Zuschüsse
zur Rentenversicherung. Diese Bevölkerungsgruppen
werden schlichtweg abgezockt.

Eines passt in Ihr Mietrechtsreformgesetz ganz gut:
dass die Nettomiete stärker hervorgehoben wird. Denn
dann wird der Mieter und Bewohner merken, was er durch
die gestiegenen Heizölpreise mehr für Heizöl und Warm-
wasser zu zahlen hat und dass auch die Erhöhung der Ne-
benkosten überall mit den erhöhten Preisen für Energie
begründet wird. 95 Prozent der Bevölkerung oder mehr
erhalten keinen Ausgleich.

Nun ist es in der Tat richtig, dass das geltende Miet-
recht zersplittert ist und in vielen Gesetzen unübersicht-
lich geregelt ist. Insofern ist eine Reform durchaus rich-
tig. Aber Sie von der rot-grünen Koalition nutzen die
Notwendigkeit einer Reform aus, um es teilweise auf den
Kopf zu stellen. Sie sind auch noch auf halbem Wege ste-
hen geblieben und haben ein halbes Dutzend Gesetze un-
verändert gelassen.


(Margot von Renesse [SPD]: Wie kann man sich auf den Kopf stellen und gleichzeitig auf halbem Wege stehen bleiben?)





Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
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(C)



(D)



(A)



(B)


Während unserer Regierungszeit war an der Mieter-
und Vermieterfront dank ausgewogener Gesetze Ruhe.
Darauf hat schon eben der Kollege von der F.D.P. hinge-
wiesen. Sowohl die Mieter als auch die Vermieter konn-
ten mit unseren Gesetzen leben. Es hätte daher nur einer
Gesetzeszusammenfassung bedurft. Der Anstieg der Mie-
ten war gebremst. In manchen Städten geht er in-
zwischen – bedingt durch einen Überhang an freien Woh-
nungen – sogar leicht zurück. Die Investitionstätigkeit auf
dem Mietwohnungssektor in den neuen Ländern, aus-
gelöst durch die hohen Abschreibungsmöglichkeiten, war
in den Vorjahren dramatisch gesunken. Aber in der letzten
Zeit gab es Anzeichen für eine langsame Erholung. Durch
Ihr Mietrechtsreformgesetz machen Sie dieses zarte
Pflänzchen wieder kaputt, weil Sie Investoren neue Er-
schwernisse in den Weg legen, sie mindestens verunsi-
chern und dadurch von Investitionen abhalten oder sie
zwingen, eine abwartende Haltung einzunehmen. Dieser
ordnungspolitische Unsinn gefährdet zukünftige Investi-
tionen.

In diesen Zusammenhang passt im Übrigen auch die
Entfernungspauschale. Das Gesetz, das das regelt, ist
auch durchgepeitscht worden. Die Entfernungspauschale
hat auch etwas mit dem Miet- und Wohnungsrecht zu tun;
denn die hohen Benzin- und Dieselpreise treffen insbe-
sondere diejenigen, die – oft aus Kostengründen – außer-
halb wohnen und die mit dem Auto zur Arbeit und zum
Einkaufen fahren müssen. Nun zäumen Sie auch hier das
Pferd von hinten auf; denn der geschundene Autofahrer
wird mit der geringen Erhöhung von 10 Pfennig pro Ki-
lometer abgespeist


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Wir sind hier nicht bei der Jahresversammlung der Firma Sixt!)


und denjenigen, die nicht Auto fahren, wird ein Geschenk
gemacht, das letztlich der Autofahrer über erhöhte Steuern
finanzieren muss. Hier zeigt sich, dass sich die Ideologie
der Grünen – das Auto ist der Feind Nummer eins – inner-
halb dieser Regierung durchgesetzt hat. Das Autofahren
wird direkt oder indirekt über die Entfernungspauschale
verteufelt. Wir lehnen das ab.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Der im Gesetz vorgesehene qualifizierte Mietspiegel,

der wissenschaftlichen Ansprüchen genügen muss, ist
völlig überflüssig, weil der derzeitige Mietspiegel durch-
aus genügt und lediglich ein unnötiger und teurer Büro-
kratismus angeblichen wissenschaftlichen Ansprüchen
genügen soll. Im Gegensatz zu Ihrer Behauptung ist dies
nicht im Interesse der Mieter und Vermieter, Frau Minis-
terin, weil die Verfahren vermutlich verzögert und verteu-
ert werden.

Völlig unnötig – weil es, wie Sie anhand der Statisti-
ken sehen können, keine großen Verteuerungen gab – ist
die Senkung der Kappungsgrenze von 30 auf 20 Pro-
zent; denn die bisherigen Regelungen waren ausgewogen
und standen im Einklang mit den Gegebenheiten auf dem
Wohnungsmarkt. Die Senkung der Kappungsgrenze ist
ein weiteres Stoppsignal für Investitionen.

Das neu geregelte Eintrittsrecht von Familienan-
gehörigen oder Personen, die mit dem Mieter einen auf
Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen, ist eine

unzuträgliche Verschlechterung für den Vermieter, weil er
erst neue höchstrichterliche Urteile abwarten muss, damit
geklärt wird, was „auf Dauer angelegt“ und „gemeinsam“
heißt und wie viele Personen einen solchen Haushalt
führen dürfen. Zu dieser Verschlechterung passt das ge-
rade am letzten Freitag durchgepeitschte Gesetz über die
Lebenspartnerschaft, mit dem das Eintrittsrecht des Le-
benspartners bei Tod des Mieters erweitert wird, und zwar
mit dem lapidaren Satz: Dasselbe gilt für Lebenspartner. –
Hier hat man bewusst die Zahl der Lebenspartner wegge-
lassen;


(Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Unglaublich! Sodom und Gomorrha in der deutschen Küche!)


denn nach diesem Gesetz können zwei Männer, die eine
Lebenspartnerschaft eingegangen sind, jeweils noch eine
Ehe mit einer Frau eingehen. Dann würden sie zu viert als
kombinierte Ehe- und Lebenspartnergemeinschaft – fröh-
lich oder weniger fröhlich; aber alle mit dem gleichen
Nachnamen – in einer Wohnung leben. Bei Tod eines Le-
benspartners oder Ehegatten wäre dann die Frage, mit
wem der Vermieter den Mietvertrag fortsetzen muss. Das
lässt sich zwar einfach lösen, wenn man diese Viererge-
meinschaft als Gesamtlebenspartnerschaft ansieht. Aber
das ist sicherlich nicht im Sinne des Vermieters.


(Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Kein Wunder, dass wir hier endlich eine Leitkultur brauchen! Bei diesen Zuständen!)


– Das, was Sie verabschiedet haben, gehört sicherlich
nicht zur deutschen Leitkultur.


(Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Gott sei Dank!)


Das möchte ich hier festhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Endlich ein frei gesprochener Satz! Aber daran kann man sehen, was Sie aufregt!)


– Ich kann Ihnen noch einen sagen: Vielleicht haben Sie
§ 172 StGB, Bigamie, bewusst nicht geändert, damit Sie
vor dem Bundesverfassungsgericht sagen können: Es gibt
doch einen Unterschied zwischen der Ehe und der einge-
tragenen Lebenspartnerschaft.

Die geplante Verkürzung der Kündigungsfristen für
langfristige Mietverträge ist nur dann gerechtfertigt, wenn
sie für beide Seiten gilt. Bei einer Kündigungsfrist von
drei Monaten bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren
und von sechs Monaten bei mehr als fünf Jahren muss
weiterhin Gleichheit gelten.


(Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wie ist das übrigens bei Mietern mit roten Socken?)


– Herr Fischer, die roten Socken haben Sie lange genug
getragen.


(Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Im Gegensatz zu Ihrer schwarzen Nachtkappe!)





Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten

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(C)



(D)



(A)



(B)


Denn ein asymmetrisches Kündigungssystem wider-
spricht auch dem Grundgesetz. Zudem gelten nach wie
vor für den Mieter die Widerspruchsmöglichkeiten des
neuen § 574 BGB bei besonderer Härte, sodass der Mie-
ter auch zusätzlich geschützt ist.

Es war sicher richtig, dass eine Mieterhöhung wegen
gestiegener Kapitalkosten nicht einfach in der Handha-
bung war. Ich halte es dennoch für falsch, sie ersatzlos zu
streichen, weil das Investoren abschreckt.

Die vielen anderen Einzelheiten und Änderungen, die
oft als redaktionelle Änderungen angekündigt werden,
müssen im Laufe des Beratungsverfahrens genau geprüft
werden, weil vernünftige Änderungen von uns nicht tor-
pediert werden. Der Teufel steckt aber bekanntlich oft im
Detail. Wir wollen nicht, dass uns der Teufel nachher holt.

Lassen Sie mich noch ein paar Worte zum Wohnungs-
eigentum und zu den Aussichten dafür sagen. Nur wer Ei-
gentum hat, geht auch mit Eigentum anderer sorgfältig
um. Das ist eine Binsenwahrheit. Deswegen ist Eigen-
tumsförderung immer ein großes Ziel der CDU/CSU ge-
wesen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Margot von Renesse [SPD]: Nur ein Hauseigentümer kann Mieter sein! Alle Mieter sind Zerstörer!)


– Ich habe große Freude daran, dass ich Sie zu Wider-
spruch anrege.

Die Idee des geförderten Bausparens entstammt der
Zeit des Beginns der sozialen Marktwirtschaft unter
Ludwig Erhard und hat ihre Grundwurzeln in
Art. 14 Grundgesetz, in dem vom Recht auf Eigentum,
aber auch von der Sozialpflichtigkeit des Eigentums die
Rede ist.

Vor einigen Jahren haben wir von der CDU/CSU und
der F.D.P. die Eigenheimzulage von 5 000 DM bzw. zu-
sätzlich 1 500 DM pro Kind jährlich, die für mehrere
Jahre gewährt wird, eingeführt. Das war der richtige
Schritt, denn insbesondere Geringverdienende oder jün-
gere Bauwillige hatten keinen Vorteil von Abschreibun-
gen, um Steuern zu sparen, weil die Einkommen der Fa-
milien teilweise gar nicht zur Steuerpflicht führten. Diese
Zulage hat wesentlich zum Eigentumserwerb oder zum
Hausbau beigetragen. Dies ist eine große Leistung der
CDU/CSU-F.D.P.-Koalition. Sie wollen – ich kann mich
nur wundern, dass Sie das als sozial empfinden – diese
Zulage halbieren. Dies ist wiederum ein Schlag gegen die
Geringverdiener und gegen das Eigentum.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Dabei sehe ich die Finanzierung von Wohnungsbau in

den fünf neuen Bundesländern eher skeptisch. Die hohen
Abschreibungssätze haben zwar Investoren angelockt,


(Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDINIS 90/ DIE GRÜNEN]: Herr Präsident, eine Portion „Hallo-wach“ brauchen wir jetzt!)


aber Eigentümer der Wohnungen sind jetzt die falschen,
nämlich in der Regel sehr gut verdienende Bürger aus
dem Westen, die zum Teil 10, 20 und mehr Wohnungen

gekauft haben und die ihre Lage nicht einmal kennen, son-
dern nur ihr Steuerberater. Der Staat musste hier steuerli-
che Mindereinnahmen von 40 bis 50 Milliarden DM fi-
nanzieren.


(Christine Ostrowski [PDS]: Aber das war doch in Ihrer Zeit!)


– Lassen Sie mich das doch kritisch sagen. Es war falsch.
Ich habe damals den Vorschlag gemacht, der von vie-

len belächelt wurde, jedem Bewohner einer Wohnung in
der ehemaligen DDR diese Wohnung zu schenken und
ihm zusätzlich 50 000 DM Renovierungskosten zu geben.


(Joseph Fischer [Frankfurt] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Der Freiherr von Stetten ist nicht mehr zu retten!)


Dies wäre richtig gewesen. Damit hätten wir 1 Million
Familien die Möglichkeit gegeben, vergünstigt Eigentum
zu erwerben. Dann hätten wir heute nicht das Dilemma
von Hunderttausenden vergammelter Platten- und Alt-
bauten.

Meine Damen und Herren, gestern haben Sie Ihr Ren-
tenkonzept eingebracht. Sie wollen es in den nächsten
Wochen durchpeitschen. Da mag manches richtig sein,
aber eines ist vom Grundsatz falsch, nämlich dass Sie in
die staatlich geförderte Eigenvorsorge für das Alter das
Wohnungseigentum nicht einbauen. Das mag sicher
schwierig sein, aber es ist machbar, auch Wohnungsei-
gentum für das Alter zu sichern, zum Beispiel indem der
Förderbetrag als Resthypothek auf Haus- und Wohnungs-
eigentum grundbuchlich eingetragen wird und aus-
schließlich für die Altersvorsorge abgesichert wird.


(Alfred Hartenbach [SPD]: Jetzt müssen wir über den Drogentest von Christoph Daum reden, Herr von Stetten!)


Es mag sein, dass das der Ideologie mancher linken
Gruppen Ihrer beiden Parteien nicht entspricht, weil viele
fürchten, dass Eigentum die Wähler gegebenenfalls auf
den Gedanken bringt, bürgerlich zu wählen. Aber nehmen
Sie schlichtweg zur Kenntnis, dass sich die jüngeren
Rentner zwischen 60 und 70 Jahren zu 60 Prozent über ei-
gene Wohnungen oder eigene Häuser – oft unter schwie-
rigsten Umständen – eine Altersversorgung zusätzlich zu
Renten, Pensionen oder auch Betriebsrenten aufgebaut
haben. Nahezu 100 Prozent dieser 60 Prozent Rentner ha-
ben mit Bausparverträgen begonnen – eine geniale Idee
der sozialen Marktwirtschaft, die im Übrigen aller Anfang
für Eigentumserwerb war. Wohnungseigentum ist daher
ein unverzichtbarer Baustein der privaten Altersvorsorge
und es wäre verhängnisvoll, wenn diese rot-grüne Regie-
rung das nunmehr geplante Alterssicherungssparen gegen
das selbst genutzte Wohnungseigentum ausspielte und
damit das Wohnungsbausparen im Ansatz zerstörte.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Die Bausparkassen Deutschlands haben Unterlagen

zur Verfügung gestellt, in denen deutlich wird, dass sich
60 bis 70 Prozent der Bausparer aufgrund ihres Einkom-
mens eine doppelte Belastung, nämlich die „freiwillige“
Zwangsabgabe für die selbst finanzierte Altersvorsorge




Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
12962


(C)



(D)



(A)



(B)


und die Beiträge zur Bausparkasse, nicht leisten können.
Selten einmütig sind die wohnungsbaupolitischen Spit-
zenverbände an die Öffentlichkeit getreten: das Evangeli-
sche Siedlungswerk in Deutschland, der Katholische
Siedlungsdienst, der Bundesverband deutscher Woh-
nungsunternehmen, der Bundesverband Freier Woh-
nungsunternehmen, Haus & Grund Deutschland, Deut-
sches Volksheimstättenwerk und andere. Sie fordern von
der Regierung unisono, dass selbst genutztes Wohnungs-
eigentum in die Förderung der privaten Altersvorsorge im
Gesetz zur Rentenreform einbezogen wird. Dies ist eine
ganz wesentliche Forderung bei der Mietrechtsreform.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Bausparkassenverband hat übrigens bereits für den

Fall, dass das Wohnungseigentum nicht in die Förderung
aufgenommen wird, die Forderung erhoben, die Förde-
rung des Bausparens um mehrere Milliarden zu erhöhen,
damit die segensreiche Einrichtung des Bausparens nach
50 Jahren nicht zu Grabe getragen werden muss.

Das Mietrechtsreformgesetz ist eine Aufgabe und Ver-
pflichtung für uns alle. Ich appelliere an Sie, mit uns in
Gespräche zu treten, das sozialistische Gedankengut – ich
sage es so deutlich – herauszunehmen und für Mieter und
Vermieter wieder eine vernünftige Basis zu schaffen, aber
auch den Eigentumsgedanken zu fördern. Eines ist ganz
sicher: Selbst bewohntes Eigentum ist nicht nur eine ma-
terielle Alterssicherung, sondern auch eine Genugtuung
im Alter, dass man im Leben mit diszipliniertem Sparen
etwas erschaffen hat. Dies trägt auch zur Zufriedenheit am
Lebensabend bei.

Lassen Sie uns für eine vernünftige Lösung, für einen
Ausgleich sorgen, damit die Ruhe, die wir an der Front
zwischen Mietern und Vermietern haben, beibehalten
wird, anstatt unnötigerweise alle aufzuschrecken und da-
mit den Eigentumserwerb zu verhindern und die Investi-
tionen zu stoppen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Beifall der Abg. Christine Ostrowski [PDS] – Christine Ostrowski [PDS]: Das war eine begeisternde Rede! – Alfred Hartenbach [SPD]: Wolfgang, hat die Rede Norbert Geis für dich geschrieben?)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich erteile dem Kolle-
    gen Helmut Wilhelm, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

    Helmut Wilhelm (Amberg) (BÜNDNIS 90/DIE
    GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kol-
    legen! Herr Kollege von Stetten, für das Mietrecht ist die
    Justizministerin und nicht der Bauminister zuständig. Ihr
    Seitenhieb ist daher gründlich daneben gegangen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Ein bisschen hat er aber schon mit dem Bauen zu tun! Warum heißt er denn Bauminister?)


    – Aber im nächsten Punkt sind wir uns ja schon wieder ei-
    nig.

    Das Mietrecht bedarf der Novellierung und Vereinfa-
    chung. Diese Reform war einfach überfällig. Kein ande-
    res Rechtsgebiet ist für weite Teile der Bevölkerung von
    so großer Bedeutung für das tatsächliche Leben wie das
    Mietrecht.

    Trotz dieser hohen Bedeutung des sozialen Wohn-
    raummietrechts mangelte es bisher an der entsprechenden
    Überschaubarkeit, Transparenz und Verständlichkeit der
    Regelungsmaterie.


    (Beifall des Abg. Alfred Hartenbach [SPD])

    Das Mietrecht war unübersichtlich gegliedert und auf ver-
    schiedene Gesetze verteilt. Diese gegenwärtige Zersplit-
    terung des Mietrechts ist das Ergebnis jahrzehntelanger
    unsystematischer Gesetzesänderungen auch der Vorgän-
    gerregierungen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Rainer Funke [F.D.P.]: Aller Regierungen!)


    Mit dem vorliegenden Entwurf soll diesem Missstand
    endlich abgeholfen werden.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Die Reform des Mietrechts ist damit bürgerfreundlich,
    denn sie führt die Dinge verständlich zusammen, die bis-
    her für die Betroffenen unauffindbar verstreut und un-
    übersichtlich gegliedert sind. Das bedeutet mehr Rechts-
    sicherheit und wird hoffentlich auch die Zahl der heute
    immerhin rund 300 000 Mietprozesse im Jahr verringern.

    Gerade bei einer Rechtsproblematik, die im täglichen
    Leben weitreichend in die Interessen- und Betroffenheits-
    sphäre vieler Bürger eingreift, ist es zwingend geboten,
    die beiderseitigen Interessen abzuwägen und, wo erfor-
    derlich, die schwächere Vertragspartei zu schützen. Das
    ist ein Hauptanliegen meiner Fraktion und dieses Entwur-
    fes, ebenso wie die Anpassung der Normen an die verän-
    derten gesellschaftlichen Bedingungen. Der Entwurf der
    Bundesregierung leistet dies.

    Die Kündigungsfristen für Mieter werden verkürzt.
    Dies trägt den gestiegenen Anforderungen an die Mobi-
    lität von Arbeitnehmern Rechnung, die häufig einen Ar-
    beitsplatzwechsel in Kauf nehmen müssen. Aber auch ein
    notwendiger Umzug ins Alters- oder Pflegeheim wird da-
    durch erleichtert. Auf der anderen Seite wird der echte
    Zeitmietvertrag eingeführt, der im mobilen Zeitalter
    Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter schafft. Das
    definitive Vertragsende steht dann fest, wenn dies von bei-
    den Seiten – das muss gewährleistet sein – so gewünscht
    wird. Dabei ist auf eine mieterfreundliche Ausgestaltung
    der Vertragsform geachtet worden.

    Der Gesetzentwurf dämpft Mietsteigerungen da, wo es
    notwendig ist. Die Kappungsgrenze wird von 30 auf
    20 Prozent gesenkt und das schützt insbesondere Familien
    mit kleinen Einkommen vor sprunghaften Mietpreisstei-
    gerungen.


    (Rainer Funke [F.D.P.]: Wie häufig kommen die noch vor?)





    Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten

    12963


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    – Selbstverständlich ist durch die örtliche Vergleichsmiete
    eine Deckelung gegeben; aber es gibt sehr wohl Fälle der-
    artiger sprunghafter Steigerungen. An diesem Punkt müs-
    sen wir durchaus eingreifen.

    Die Regelung der Zerrüttungskündigung ist gerade bei
    den Mieterverbänden noch sehr umstritten, obwohl dies
    – ich kann das als Jurist bestätigen – bereits der heutigen
    Rechtsprechung entspricht. Vielleicht gelingt es noch,
    dies ausdrücklich festzuschreiben.

    Endlich erfolgt auch die Gleichbehandlung homose-
    xueller Lebensgemeinschaften bei Eintritt in den Miet-
    vertrag nach dem Tod eines Partners. Bisher gilt: Lebt ein
    unverheiratetes Paar in einer Wohnung zusammen, darf
    nach dem Tod eines Partners der oder die andere den Miet-
    vertrag selbstverständlich übernehmen, es sei denn – das
    ist die Ausnahme –, es handelt sich um ein schwules oder
    lesbisches Paar. Dies ist eine eindeutige Diskriminierung
    solcher Lebensbeziehungen im Mietrecht. Wir wollen das
    ändern: Es soll gleiches Recht für alle Lebensgemein-
    schaften gelten.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der F.D.P.)


    Das neue Mietrecht möchte auch umweltfreundliches
    Verhalten belohnt wissen. Die zukünftig vorgesehene ver-
    brauchsbezogene Art der Abrechnung fördert den sparsa-
    men Gebrauch von Wasser, Energie und Ressourcen und
    nützt – neben dem Geldbeutel der Mietparteien – auch der
    Umwelt. Zusätzlich soll es weiterhin Anreize für Moder-
    nisierungen und Energieeinsparinvestitionen für die um-
    weltbewussten Vermieter geben. Darum bleibt die Mo-
    dernisierungsumlage bei 11 Prozent bestehen. Das ist
    sozial verantwortliches und modernes Handeln, meine
    Damen und Herren insbesondere von der F.D.P.

    Interessanterweise kommt Ihr Gesetzentwurf, der be-
    reits an die Ausschüsse überwiesen worden ist, in einigen
    Punkten durchaus zu ähnlichen Regelungen wie der Ge-
    setzentwurf der Bundesregierung.


    (Rainer Funke [F.D.P.]: Das ist kein Zufall!)

    Dort, wo soziale Gesichtspunkte höherrangig zu werten
    sind, stehen bei der F.D.P. aber regelmäßig rein wirt-
    schaftliche Interessen im Vordergrund. Das ist mit uns
    natürlich nicht zu machen. Das konnten Sie ja noch nicht
    einmal mit Ihrem früheren Koalitionspartner machen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist sozial aus-
    gewogen und wir können mit ihm überzeugt in die Aus-
    schussberatungen gehen.

    Ich möchte mich bei der Frau Ministerin und bei ihren
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich bedan-
    ken.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)