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    Tagesordnungspunkt 17: a) Abgabe einer Regierungserklärung zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland und Europa b) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Jahreswirtschafts- bericht 2000 der Bundesregie- rung „Arbeitsplätze schaffen – Zukunftsfähigkeit gewinnen“ – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Lötzer, Rolf Kutzmutz, Heidi Knake-Werner, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion PDS zum Jahreswirtschaftsbericht 2000 derBundesregierung „Arbeits- plätze schaffen – Zukunftsfähig- keit gewinnen“ (Drucksachen 14/2611, 14/2721, 14/4076) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12311 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel, Gunnar Uldall, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion CDU/CSU: Ar- beitslosenversicherungsbeitrag senken (Drucksache 14/4377) . . . . . . . . . . . . . . . 12311 B Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 12311 C Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 12317 D Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12320 C Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12323 A Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12325 B Dr. Christa Luft PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12328 B Dr. Norbert Wieczorek SPD . . . . . . . . . . . . . . 12330 A Gunnar Uldall CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 12331 D Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi 12333 D Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 12335 B Jörg-Otto Spiller SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12337 A Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Guido Westerwelle, Günther Friedrich Nolting, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion F.D.P. einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 12 a) (Drucksachen 14/1728 [neu], 14/4420) . . 12338 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 12 a) (Drucksachen 14/4380, 14/4420) . . . . . . . 12338 C Anni Brandt-Elsweier SPD . . . . . . . . . . . . . . 12339 A Dr. Rupert Scholz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 12340 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12341 B Plenarprotokoll 14/128 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 128. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2000 I n h a l t : Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12342 C Petra Bläss PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12343 B Dr. Hans Peter Bartels SPD . . . . . . . . . . . . . . . 12344 A Irmgard Karwatzki CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 12345 A Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 12346 A Christina Schenk PDS (zur GO) . . . . . . . . . . 12347 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 12348 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12351 C Tagesordnungspunkt 19: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 16) (Drucksachen 14/2668, 14/4419) . . . . 12348 B b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zum Römischen Statut des Internationalen Strafge- richtshofs vom 17. Juli 1998 (IStGH- Statutgesetz) (Drucksachen 14/2682, 14/4421) . . . . 12348 B Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12348 C Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 12353 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12355 A Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12356 A Dr. Eberhard Brecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 12356 D Dr. Evelyn Kenzler PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 12357 D Dr. Ludger Volmer, Staatsminister AA . . . . . . 12358 C Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 12359 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12359 D Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Günter Baumann, Hans-Dirk Bierling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Für mehr Sicherheit an der deutsch-tschechischen Grenze (Drucksache 14/3672) . . . . . . . . . . . . . . . 12362 A Günter Baumann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 12362 B Günter Graf (Friesoythe) SPD . . . . . . . . . . . . 12364 A Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12366 B Günter Graf (Friesoythe) SPD . . . . . . . . . 12367 A Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12367 B Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . 12368 C Zusatztagesordnungspunkt 16: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ei- genheimzulagengesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 14/4130) . . . . . . . . . . . . . 12369 C – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dietmar Kansy, Dirk Fischer (Hamburg), weiteren Abgeord- neten und der Fraktion CDU/CSU ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Eigenheimzulagenge- setzes (Drucksachen 14/4131, 14/4422) . . . . 12369 C Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Bundesdaten- schutzgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 14/4329) . . . . . . . . . . . . . . . 12370 A Tagesordnungspunkt 22: a) Antrag der Abgeordneten Christine Ostrowski, Heidemarie Ehlert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Herabsetzung der Grundsteuer bei strukturellem Mietwohnungsleerstand (Drucksache 14/4010) . . . . . . . . . . . . . 12370 B b) Antrag der Abgeordneten Christine Ostrowski, Gerhard Jüttemann, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Existenz vonWohnungsgenossenschaf- ten aus Treuhandliegenschaftsbestän- den in den neuen Bundesländern (Drucksache 14/4011) . . . . . . . . . . . . . 12370 B c) Antrag der Fraktion PDS: UMTS-Mil- liarden für Entlastung von Altschul- den auf dauerhaft leerstehenden Wohn- raum (Drucksache 14/4350) . . . . . . . . . . . . . 12370 C d) Erste Beratung des von der Fraktion PDS eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung des Eigenheim- zulagengesetzes (Drucksache 14/4351) . . . . . . . . . . . . . 12370 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Christine Ostrowski, Heidemarie Ehlert, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2000II Vorlage einer Verordnung zur Umset- zung des § 6 a des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Drucksache 14/4399) . . . . . . . . . . . . . . . 12370 C Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 12370 D Zusatztagesordnungspunkt 18: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun- desregierung zu den arbeitsmarkt- politischen Auswirkungen der angekün- digten Schließung von Bahnwerken durch die Deutsche Bahn AG . . . . . . . . 12372 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . . . . . . . . . . . . 12372 A Karin Rehbock-Zureich SPD . . . . . . . . . . . . . 12373 B Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . . . . . . . . 12374 A Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12375 A Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12376 B Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD . . . . . . . . . 12376 D Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU . . 12377 C Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12378 C Dr. Christa Luft PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12379 B Siegfried Scheffler, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12380 B Wieland Sorge SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12381 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12382 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 12383 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Martin Hohmann (CDU/CSU) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes – Art. 12 a – (Drucksachen 14/4380 und 14/4420) . . . . . . . 12384 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten René Röspel (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes – Art. 12 a – (Drucksachen 14/4380 und 14/4420) . . . . . . . 12384 B Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sabine Jünger, Rolf Kutzmutz, Dr. Gregor Gysi, Dr. Klaus Grehn, Dr. Christa Luft, Dr. Dietmar Bartsch, Pia Maier (alle PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes – Art. 12 a – (Drucksachen 14/4380 und 14/4420) . . . . . . . 12384 D Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Steffi Lemke und Franziska Eichstädt-Bohlig (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgeset- zes – Art. 12 a – (Drucksachen 14/4380 und 14/4420) . . . . . . . 12385 A Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Für mehr Sicherheit an der deutsch-tschechischen Grenze (Tagesordnungs- punkt 20) Ulla Jelpke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12385 B Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes und an- derer Gesetze; – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 16) . . . . . . . . . . . 12386 A Wolfgang Spanier SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12386 A Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12386 D Dr. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . . . . . . 12387 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12388 C Hans-Michael Goldmann F.D.P. . . . . . . . . . . 12389 A Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 12389 C Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Ge- setze (Tagesordnungspunkt 21) . . . . . . . . . . . 12390 A Gisela Schröter SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12390 A Beatrix Philipp CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 12391 B Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12392 C Jörg van Essen (F.D.P.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12393 B Petra Pau PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12394 A Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI 12395 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2000 III Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Herabsetzung der Grundsteuer bei strukturellem Mietwohnungsleerstand; – Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Existenz von Wohnungsgenossenschaf- ten aus Treuhandliegenschaften in den neuen Bundesländern; – UMTS-Milliarden für Entlastung von Altschulden auf dauerhaft leerstehen- den Wohnraum; – Vorlage einer Verordnung zur Umset- zung des § 6 a des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes zum Entwurf eines Gesetzes: – Änderung des Eigenheimzulagengeset- zes (Tagesordnungspunkt 22 a bis d und Zusatzta- gesordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12395 D Dr. Peter Danckert SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 12395 D Dr. Christine Lucyga SPD . . . . . . . . . . . . . . . 12397 A Heinz Seiffert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 12397 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12399 A Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. . . . . . . . . . . 12399 C Anlage 10 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12400 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2000IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2000
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2000 Wieland Sorge 12382 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2000 12383 (C) (D) (A) (B) Austermann, Dietrich CDU/CSU 27.10.2000 Balt, Monika PDS 27.10.2000 Barthel (Berlin), SPD 27.10.2000 Eckhardt Behrendt, Wolfgang SPD 27.10.2000* Berninger, Matthias BÜNDNIS 90/ 27.10.2000 DIE GRÜNEN Bohl, Friedrich CDU/CSU 27.10.2000 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 27.10.2000 Deß, Albert CDU/CSU 27.10.2000 Ehlert, Heidemarie PDS 27.10.2000 Eichhorn, Maria CDU/CSU 27.10.2000 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 27.10.2000 DIE GRÜNEN Elser, Marga SPD 27.10.2000 Flach, Ulrike F.D.P. 27.10.2000 Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 27.10.2000 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 27.10.2000 Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 27.10.2000 Glos, Michael CDU/CSU 27.10.2000 Götz, Peter CDU/CSU 27.10.2000 Günther (Duisburg), CDU/CSU 27.10.2000 Horst Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 27.10.2000 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 27.10.2000 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 27.10.2000 Hermenau, Antje BÜNDNIS 90/ 27.10.2000 DIE GRÜNEN Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 27.10.2000 DIE GRÜNEN Hirche, Walter F.D.P. 27.10.2000 Hollerith, Josef CDU/CSU 27.10.2000 Dr. Hornhues, CDU/CSU 27.10.2000* Karl-Heinz Hornung, Siegfried CDU/CSU 27.10.2000* Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 27.10.2000 Kalb, Bartholomäus CDU/CSU 27.10.2000 Klemmer, Siegrun SPD 27.10.2000 Klose, Hans-Ulrich SPD 27.10.2000 Dr. Knake-Werner, PDS 27.10.2000 Heidi Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 27.10.2000 Kolbow, Walter SPD 27.10.2000 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 27.10.2000 Laumann, Karl-Josef CDU/CSU 27.10.2000 Leutheusser- F.D.P. 27.10.2000 Schnarrenberger, Sabine Lintner, Eduard CDU/CSU 27.10.2000 Lippmann, Heidi PDS 27.10.2000 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 27.10.2000 Klaus W. Marhold, Tobias SPD 27.10.2000 Matschie, Christoph SPD 27.10.2000 Michels, Meinolf CDU/CSU 27.10.2000 Müller (Jena), Bernward CDU/CSU 27.10.2000 Müller (Berlin), PDS 27.10.2000 Manfred Neuhäuser, Rosel PDS 27.10.2000 Neumann (Bremen), CDU/CSU 27.10.2000 Bernd Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 27.10.2000 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 27.10.2000 Dr. Rexrodt, Günter F.D.P. 27.10.2000 Dr. Rössel, Uwe-Jens PDS 27.10.2000 Roth (Augsburg), BÜNDNIS 90/ 27.10.2000 Claudia DIE GRÜNEN Rübenkönig, Gerhard SPD 27.10.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 27.10.2000 Schmidt (Eisleben), SPD 27.10.2000 Silvia Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 27.10.2000 Hans Peter Schröder, Gerhard SPD 27.10.2000 Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 27.10.2000 entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Schütz (Oldenburg), SPD 27.10.2000 Dietmar Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 27.10.2000 Schultz (Everswinkel), SPD 27.10.2000 Reinhard Seiters, Rudolf CDU/CSU 27.10.2000 Dr. Skarpelis-Sperk, SPD 27.10.2000 Sigrid Dr. Solms, Hermann F.D.P. 27.10.2000 Otto Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 27.10.2000 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 27.10.2000 Dr. Thomae, Dieter F.D.P. 27.10.2000 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 27.10.2000 Dr. von Weizsäcker, SPD 27.10.2000 Ernst Ulrich Wiesehügel, Klaus SPD 27.10.2000 Wissmann, Matthias CDU/CSU 27.10.2000 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 27.10.2000* Dr. Wolf, Winfried PDS 27.10.2000 Zierer, Benno CDU/CSU 27.10.2000* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Martin Hohmann (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Änderung des Grundgesetzes – Arti- kel 12 a – (Drucksachen 14/4380 und 14/4220) Im Grundsatz begrüße ich die Gleichberechtigung von Frauen in der Gesellschaft. Beim Einsatz mit der Waffe, der zwangsläufig auch zum Einsatz in Kampf- und Kampf- unterstützungstruppen führen wird, kann ich dem jedoch ausnahmsweise nicht zustimmen. Frauen sind in der Kampfzone und in Gefangenschaft ungleich größeren Ge- fährdungen und Verletzbarkeiten ausgesetzt. Es sollte da- her hier nicht schematisch der Gleichheitsgrundsatz zur Anwendung kommen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten René Röspel (SPD) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes – Artikel 12 a – (Drucksachen 14/4380 und 14/4420) Ich habe bei der heutigen Abstimmung gegen die Neu- fassung des Art. 12 a Abs. 4 Satz 2 des Grundgesetzes in der Formulierung „Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden“ gestimmt, weil ich die sich daraus ergebende Konsequenz und die Begründung für die Änderung nicht mittragen kann. In der Begrün- dung der Änderung wird angeführt, „der Ausschluss von Frauen“ vom Dienst mit der Waffe werde „zunehmend als Verstoß gegen die Gleichberechtigung von Männern und Frauen empfunden“. Art. 12 a Abs. 1 Satz 1 sieht vor, dass „Männer … zum Dienst in den Streitkräften ... verpflichtet werden“ kön- nen. Sie sind – in der Regel – verpflichtet, Wehrdienst zu leisten. Die jetzige Regelung manifestiert die Möglichkeit für Frauen, freiwilligen Dienst in den Streitkräften leisten zu können. Wenn mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau argumentiert wird und dies wirklich Zielsetzung gesetz- geberischen Handelns sein soll, so gibt es nur zwei kon- sequente und logische Handlungsoptionen im Bereich der Bundeswehr: Erstens. Die Rechte und Pflichten der Frauen werden denen der Männer angepasst. Das bedeu- tet, dass die Wehrpflicht auch für Frauen eingeführt wird und Frauen mit allen Konsequenzen in allen Waffengat- tungen und Verwendungen verpflichtet werden können. Zweitens. Die Rechte und Pflichten der Männer werden denen der Frauen angepasst. Das bedeutet, dass die Wehr- pflicht für Männer abgeschafft wird und künftig Frauen und Männer auf freiwilliger Basis der Bundeswehr bei- treten können. Die jetzige Regelung bedeutet, dass es für Männer eine Wehrpflicht gibt, während Frauen freiwillig Dienst in der Bundeswehr leisten dürfen. Diese Regelung hat nach mei- nem Verständnis nichts mit Gleichberechtigung zu tun und verschärft nur die bereits existierende Wehrunge- rechtigkeit zwischen den Geschlechtern einer Generation. Deshalb habe ich mit Nein gestimmt. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sabine Jünger, Rolf Kutzmutz, Gregor Gysi, Dr. Klaus Grehn, Dr. Christa Luft, Dr. Dietmar Bartsch, Pia Maier (alle PDS) zurAbstimmung über den Entwurf ei- nes Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes – Artikel 12a – (Drucksachen 14/4380 und 14/4420) Wir begrüßen – ungeachtet unserer Forderung nach deutlicher Reduzierung der Streitkräfte, unserer Ableh- nung von Zwangsdiensten und der Zunahme militä- rischen Denkens und Handelns – eine Klarstellung des Art. 12 a GG. Solange es Armeen gibt, muss es für jeden Menschen – egal welchen Geschlechts, welcher Haut- farbe oder sexuellen Orientierung – die gleichen Zu- gangsmöglichkeiten geben. Es muss auch weiterhin ausgeschlossen sein, dass Frauen – für Männer wäre es genauso wünschenswert – im Verteidigungsfall dienstverpflichtet werden können. Dies wird durch die Änderung von Art. 12 a erneut klar- gestellt. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 200012384 (C) (D) (A) (B) Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Steffi Lemke und Franziska Eichstädt-Bohlig (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes – Artikel 12 a – (Drucksachen 14/4380 und 14/4420) Die geänderte Fassung des Art. 12 a GG legt eindeutig fest, dass Frauen nicht „zum Dienst mit der Waffe ver- pflichtet werden“ können, weshalb ich dieser Änderung des Grundgesetzes zugestimmt habe. Ich teile jedoch nicht die Begründung und unterstütze nicht die Öffnung der Bundeswehr beim freiwilligen Dienst mit der Waffe für Frauen. Der Ausschluss von Frauen beim Dienst mit der Waffe ist nach meiner Auf- fassung kein Verstoß gegen die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, da Gleichberechtigung nicht Gleichsetzung in allen gesellschaftlichen Bereichen be- deuten kann. Verstöße gegen die Gleichberechtigung finden sich in fast allen Bereichen unserer Gesellschaft. Frauen sind ins- besondere auf den Leitungs- und Entscheidungsebenen von Wirtschaft, Politik, Kultur und Wissenschaft unterre- präsentiert. Dieses Ungleichgewicht zu beseitigen ist wichtiger als der Zugang zum Waffendienst für Frauen und hätte positive Auswirkungen auf unsere Gesellschaft. Die Distanz von Frauen zur militärischen Übung und zu Kriegshandlungen ist kein Nachteil, sondern ein Vor- teil, der in der Vergangenheit positiv in unserer Gesell- schaft gewirkt hat. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Für mehr Sicherheit an der deutsch-tschechischen Grenze (Tagesord- nungspunkt 20) Ulla Jelpke (PDS): In der Begründung zu dem hier vorliegenden Antrag der CDU/CSU heißt es: „Illegale Einreisen und Schleusungen von Ausländern haben an der Grenze zwischen Tschechien und der Bundesrepublik Deutschland, besonders zum Freistaat Sachsen, ein be- drohliches Ausmaß angenommen.“ Und weiter: „Die von Ausländern im Grenzbereich begangenen Straftaten ha- ben stark zugenommen.“ Ich weiß nicht, woher Sie Ihre Fakten nehmen. Aber mit den mir vorliegenden Jahresberichten des Bundes- grenzschutzes stimmen diese Zahlen auf jeden Fall nicht überein. Der Jahresbericht des Bundesgrenzschutzes für 1998 spricht von 15 486 Zurückweisungen und 6 591 Zu- rückschiebungen wegen unerlaubter Einreise. Im folgen- den Jahresbericht für 1999 ist dann von 12 846 Aufgriffen im deutsch-tschechischen Grenzbereich die Rede. Wörtlich heißt es dort – ich zitiere aus Seite 10 des BGS-Berichts –, dass „an der EU-Außengrenze zur Tschechischen Republik die absolute Zahl der unerlaub- ten Einreisen gegenüber 1998 um ein Drittel zurückge- gangen ist.“ Von einem „bedrohlichen Ausmaß“ oder ei- ner „starken Zunahme“, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben, kann also keine Rede sein. Sowieso lehne ich eine Politik, die auf Flucht und Mi- gration mit immer neuen Grenzsperren und Grenzbefesti- gungen reagieren will, prinzipiell ab. Ich will nicht immer mehr Grenzsperren und Grenzbefestigungen, ich will nicht immer mehr Grenzschützer, Infrarotkameras und Polizei an den Grenzen dieses Landes, ich will endlich eine humane und demokratische Flüchtlings- und Migra- tionspolitik. Auf der einen Seite diskutieren wir und andere in der Öffentlichkeit über einen ständig steigenden Bedarf die- ses Landes an Zuwanderung. Auf der anderen Seite kom- men Sie daher und verlangen noch mehr Grenzsperren ge- gen diese Zuwanderung. Das machen wir nicht mit. Das ist falsch, hinterwäldlerisch und inhuman. Bevölkerungsexperten zum Beispiel der UNO spre- chen von einer halben Million Menschen, die in Zukunft jedes Jahr in die Bundesrepublik einwandern sollten, de- ren Zuwanderung und Arbeitsaufnahme also notfalls mit staatlicher Unterstützung wie bei der Green Card geför- dert werden sollte. Ich will jetzt gar nicht über diese Zahlen im Einzelnen und die Green Card reden. Aber dass es viele gute Gründe für eine wachsende Zuwanderung gibt, wird inzwischen von fast niemandem mehr bestritten. Die einzigen Men- schen, die das noch bestreiten, sind offenbar einige Hin- terwäldler in der CDU/CSU. Ich will Ihnen ruhig noch ein paar Zahlen nennen. Die tschechische Fremden- und Grenzpolizei hat 1997 nach eigenen Angaben etwa 32 000 Menschen an der Einreise in die Bundesrepublik gehindert. Wie viele davon Flücht- linge waren, denen damit das Asylrecht genommen wurde, ist unklar. Ich vermute, es waren nicht wenige po- litische Flüchtlinge darunter. 1998 stieg die Zahl der Festnahmen wegen versuchter unerlaubter Einreise in die Bundesrepublik auf der tsche- chischen Seite sogar auf 44 000 Menschen an. Mit ande- ren Worten: Die Grenzbefestigungen und Grenzkontrol- len auf der tschechischen Seite sind in den letzten Jahren bereits erheblich verschärft worden. Auf deutscher Seite hat der BGS seit 1998 zusätzlich zu den ohnehin bestehenden direkten Grenzkontrollen – ich zitiere aus dem Schengen-Erfahrungsbericht – „hin- ter der Grenze eine zweite Linie mit insgesamt 480 mobi- len Kräften aufgebaut“. In dieser Situation einen weiteren Ausbau der Grenzsperren und Grenzkontrollen zu verlan- gen ist für mich nicht nur prinzipiell, sondern auch kon- kret vollständig unbegründet und inakzeptabel. Wir brau- chen nicht mehr Grenzsperren und Grenzpolizei, wir brauchen endlich offene Grenzen für Menschen in Not. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2000 12385 (C) (D) (A) (B) Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ei- genheimzulagengesetzes und anderer Gesetze; – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ei- genheimzulagengesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 16) Wolfgang Spanier (SPD): Die Zusatzförderung für den Einbau bestimmter energiesparender Anlagen und die Zusatzförderung von Niedrigenergiehäusern laufen, nachdem sie bereits 1998 um zwei Jahre verlängert wor- den sind, zum 31. Dezember 2001 aus. Allein vom Zeit- ablauf ist es deshalb geboten, dass wir rechtzeitig ent- scheiden, ob diese Zusatzförderung fortgesetzt wird. Die Verlängerung der Zusatzförderung um weitere zwei Jahre ist energiepolitisch sinnvoll. Wir wollen die Zusatzförderung für Niedrigenergiehäuser fortsetzen. Wir wollen weiterhin den Einbau zum Beispiel von Wärme- pumpen, Solar- oder Wärmerückgewinnungsanlagen för- dern. Hier schlagen wir eine Veränderung vor. Bisher war für Elektrowärmepumpen eine Leistungszahl von min- destens 3,5 vorgesehen. Zukünftig sollen Elektrowärme- pumpen mit einer Leistungszahl von mindestens 4,0, elektrische Sole-Wasser-Wärmepumpen mit einer Leis- tungszahl von mindestens 3,8 gefördert werden. Die Leis- tungszahlen für die Förderung von Wärmepumpen wer- den damit an den Stand der Technik angepasst. Damit werden auch technische und ökologische Innovationen gestärkt. Diese Ökokomponente im Eigenheimzulagengesetz ist ein Beitrag zu einer nachhaltigen Klimaschutzpolitik. Bis 2005 wollen wir die CO2-Emmissionen um 25 Prozentvermindern. Wir wissen, dass wir gerade im Gebäudebe- reich noch große Möglichkeiten haben, um die CO2-Min-derung wirksam nach vorne zu bringen. In der Sache folgt der Antrag der CDU/CSU unserem Antrag. Beide wollen wir die Ökozulage fortsetzen und auf zwei Jahre befristen. Die Ablehnung der Verlängerung der Ökozulage durch die F.D.P. in der Ausschussberatung ist völlig unverständ- lich. Bisher hat die F.D.P. die Ökozulage immer unter- stützt. Warum sie jetzt solche Kapriolen schlägt, ist nicht mehr nachzuvollziehen. Natürlich gibt es auch einen Zusammenhang zwischen der Verlängerung der Ökozulage und der geplanten Ener- gieeinsparverordnung. Um es gleich deutlich zu sagen: Die Verlängerung der Zusatzförderung im Eigenheim- zulagengesetz bedeutet nicht, dass die Energieeinsparver- ordnung auf die lange Bank geschoben wird. Die Vorbe- reitungen laufen seit längerem, die Abstimmung zwischen den zuständigen Ministerien ist erfolgt. Notwendig ist auch eine sorgfältige Abstimmung mit den Ländern und natürlich muss diese Verordnung an die EU-Kommission weitergeleitet werden. Wir wissen alle, dass wir uns da auf mindestens sechs Monate Wartezeit einstellen müssen. Das heißt, von der Schlussfassung bis zur Realisierung vergeht mindestens ein Jahr. Ich hoffe, dass es möglichst noch in diesem Jahr einen Kabinettsbeschluss zur Ener- gieeinsparverordnung gibt und dann selbstverständlich auch der Bundestag informativ damit befasst wird. In einem Punkt unterscheiden wir uns allerdings vom Antrag der CDU/CSU-Fraktion: Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU will die Verlängerung der Öko- zulage um weitere zwei Jahre lediglich durch einen Aus- tausch des Datums erreichen. Damit kann jedoch nicht verhindert werden, dass Wohnungen gefördert werden, die bei einem früheren In-Kraft-Treten der Energieein- sparverordnung bereits dem ordnungsrechtlichen Stan- dard genügen. Die in unserem Entwurf vorgesehene Be- schränkung der Zusatzförderung auf Wohnungen, für deren Errichtung die Wärmeschutzverordnung von 1994 gilt, verhindert, dass Bauherren und Erwerber die Zusatz- förderung erhalten, die bereits die Standards der ge- planten Energieeinsparverordnung erfüllen müssen. Ein reiner Austausch des Datums, wie im Entwurf von CDU/CSU vorgesehen, hätte genau dies zur Folge. Wir sehen die Ökozulage aber auch im Zusammenhang mit der Energiepolitik dieser Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen. Wir verstärken dies noch durch das Modernisierungsprogramm für den Wohnungsbestand, das die Koalitionsfraktionen im Rahmen des Zukunftin- vestitionsprogramms beschlossen haben. 2001, 2002 und 2003 werden jeweils 400 Millionen Mark dafür bereitge- stellt. Wir sehen die Ökozulage aber auch im Zusam- menhang mit der Energiepolitik. Die Verdreifachung des Ölpreises hat uns allen noch einmal deutlich gemacht, dass wir uns stärker vom Öl unabhängig machen müssen. Energieeinsparung und die verstärkte Nutzung regenerativer Energien sind die wich- tigsten Instrumente, um Ressourcen zu schonen und den Energieverbrauch zu senken. Dazu haben wir eine Fülle von Initiativen zur Förde- rung der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme- Kopplung, zur Förderung nachwachsender Rohstoffe für Biodiesel, zur Förderung von Bioenergie insgesamt auf den Weg gebracht. Mit dem 100 000-Dächer-Programm machen wir den Weg frei für eine deutlich stärkere Nut- zung der Solarenergie. In der Klimaschutzpolitik und nachhaltigen Energiepolitik haben wir große Fortschritte erreicht. Die Ökozulage im Eigenheimzulagengesetz ist ein Baustein dieser Politik. Deshalb bitte ich Sie alle um Unterstützung. Horst Schild (SPD): Mit dem Gesetzentwurf der Ko- alitionsfraktionen wollen wir die Ökokomponente der Ei- genheimzulage zwei Jahre länger gewähren, als es bisher vorgesehen war. Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs wurde bereits gesagt, wie erfreulich sich diese Ökokom- ponente ausgewirkt hat. Inzwischen können wir auch mit Zahlen belegen, dass die ökologische Zusatzförderung wirksame Anreize für Investitionen zur Reduzierung des Energiebedarfs ge- schaffen hat. Allein vom Jahr 1997 auf das Jahr 1998 hat sich die Zahl der gewährten Ökozulagen etwa verdoppelt. Für die Zeit ab 1999 zeichnet sich ein weiterer Anstieg ab. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 200012386 (C) (D) (A) (B) Da die neue Energieeinsparverordnung nicht mehr in diesem Jahr kommt, entfällt der Grund für die bisherige Befristung der Ökozulage zum 31. Dezember 2000. Durch die Verlängerung um zwei Jahre erreichen wir für Bauherren und Hauskäufer Planungssicherheit bis En- de 2002. In der Zwischenzeit wird sicherlich die neue Energieeinsparverordnung vorliegen und der Einbau von energiesparenden Anlagen oder der Bau von Niedrig- Energiehäusern bei Bauvorhaben immer mehr zum Stan- dard gehören. Bis zu diesem Zeitpunkt werden weiterhin acht Jahre lang 2 Prozent der Kosten für die Herstellung einer ener- gieeinsparenden Anlage, jedoch maximal 500 DM im Jahr, erstattet. Zusätzlich werden Wohnungen in so genann- ten Niedrigenergiehäusern mit jährlich 400 DM acht Jahre lang gefördert. Der Einbau von Solaranlagen und Wär- mepumpen wird ebenso erleichtert wie die Entscheidung für den Bau eines Niedrigenergiehauses. Bei dieser För- derung bleibt es also nach wie vor, abgesehen von einer geringfügigen Änderung der Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen, deren Leistungszahlen an den Stand der Technik angepasst werden sollen. Wir wollen nicht nur Bauherren entlasten, sondern auch die umweltfreundlichen und energieeinsparenden Techniken voranbringen. Denn uns allen müssen gesunde Umweltbedingungen und die langfristige Nutzbarkeit der Rohstoffressourcen am Herzen liegen. Diesem Ziel soll auch die neue Energieeinsparverordnung dienen. Ob mit der Ökozulage oder mit der neuen Verordnung: In jedem Fall wollen wir Investitionen im Interesse höherer Ener- gieeffizienz voranbringen. Die Zulagenförderung muss künftig an die Rahmenbe- dingungen der geplanten Energieeinsparverordnung an- gepasst werden. Hier zeigt sich übrigens ein Unterschied zwischen dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und dem der CDU/CSU. Wir stellen eine Verknüpfung her zwischen der Ökozulage und der neuen Energieeinspar- verordnung: Bei der Herstellung oder Anschaffung eines Neubaus soll die Förderung auf Wohnungen beschränkt werden, für die noch die alte Wärmeschutzverordnung von 1994 gilt. Diese Beschränkung verhindert, dass auch Bau- herren und Erwerber eines Neubaus die Zusatzförderung für Maßnahmen erhalten, die bereits nach der geplanten Ener- gieeinsparverordnung erforderlich sind. Mitnahmeeffekte wären ansonsten vorprogrammiert. Diese Regelung im Koalitionsentwurf ist konsequent, denn wir wollen mit der Zulage zu einer freiwilligen Investition anreizen, die über das gesetzlich ohnehin erforderliche Energieeinspar- niveau hinausgeht. Ein Anreiz ist überflüssig, soweit der Einbau der entsprechenden Technik bei Neubauten bereits zwingend vorgeschrieben ist. Dieses Gesetz ist Teil unserer Politik, deren erklärtes Ziel es ist, über ein Bündel verschiedener Maßnahmen Energieverbrauch einzusparen. Der gesunkene Ener- giebedarf ist im Interesse der Allgemeinheit wie auch im Interesse des einzelnen Bauherrn. Denn während der lan- gen Lebensdauer ihrer Immobilie werden sich die Ener- giekosten verteuern. Damit wird sich der Nutzen von Energiesparinvestitionen früher oder später rechnen. Da- her gibt es zu der Verlängerung der Ökozulagen aus unse- rer Sicht auch keine vernünftige Alternative. Dr. Michael Meister (CDU/CSU): Es ist sicher eine gute Nachricht aus dem Deutschen Bundestag, dass die Mehr- heit dieses Hauses nun den bereits im Frühjahr von der Unionsfraktion angeregten Vorschlag aufgreift und die Ökozulagen im Eigenheimzulagengesetz über den 31. Dezember diesen Jahres hinaus verlängert. Anderer- seits darf aber nicht verschwiegen werden, dass diese er- neute Verlängerung – wir beschließen heute bereits die zweite Verlängerung – nur deshalb notwendig ist, weil es die Bundesregierung immer noch nicht geschafft hat, die seit Jahren in Rede stehende Energieeinsparverordnung auf den Weg zu bringen. Über Jahre hinweg hat die Politik darauf geachtet, den ordnungspolitischen Rahmen der Be- stimmungen zum Wärmeschutz mit dem fortschreitenden Stand der Technik weiterzuentwickeln. Mit diesen eindeu- tigen Rahmenbedingungen war vor allem Planungssicher- heit für Hausbesitzer, Planer und Bauwirtschaft gegeben. Ausgerechnet unter der Verantwortung der rot-grünen Bundesregierung ist der Verordnungsgeber ordnungspoli- tisch weit hinter den Stand der Technik zurückgefallen, von Planungssicherheit kann keine Rede sein. Das ist Gift für die ohnehin labile Bauwirtschaft und auf keinen Fall eine positive Werbung für die Verbesserung des Wärme- schutzstandards im Wohnungsbau. Jedenfalls ist es sehr zu begrüßen, dass die deutsche Bauwirtschaft sich nicht vom Schneckentempo der Bundesregierung bestimmen lässt und im Hinblick auf wärmetechnische Verbesserungen über alle Gewerke hinweg an einem Strang zieht. Auf diese Initiative der Bauwirtschaft sind wir angewiesen, deshalb begrüßen wir diese sehr. Auf die Planungssicherheit stellt auch der Änderungs- antrag der Unionsfraktion zum vorliegenden Gesetzent- wurf ab. Denn dort ist nicht klar zu erkennen, bis zu wel- chem Zeitpunkt die Verlängerung der Ökozulagen für den Neubau gelten soll. Es darf eben nicht sein, dass ein Häus- lebauer erst ein verwaltungsjuristisches Fachseminar be- suchen muss, um zu erfahren, wann und warum er noch eine Förderung des Staates für seine besonderen Be- mühungen um weniger Energieeinsatz erhält. Dem An- trag der Koalition ist zu entnehmen, dass die Förderung wegfällt, wenn zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens die Baugenehmigung noch nicht erteilt ist. Ist die Genehmi- gung zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens bereits erteilt, wird gefördert, wenn die Durchführung der Maßnahme bis Ende 2002 erfolgt. Dies kann zu dem absurden Ergeb- nis führen, dass Maßnahmen, die im Juni durchgeführt werden, nicht mehr gefördert werden, Maßnahmen, die rechtzeitig beantragt, aber erst im Dezember durchgeführt werden, aber noch unter die Förderung fallen. Deshalb sprechen wir uns im Zeichen einer notwendigen Pla- nungssicherheit dafür aus, eine eindeutige zeitliche Befri- stung festzusetzen und damit Klarheit für alle Beteiligten statt Verunsicherung in allen Teilen zu schaffen. Wie gesagt, es ist in der Sache richtig und be- grüßenswert, dass auch noch über das Jahr 2000 hinaus Bauherren, die Wohneigentum erwerben, für den Einbau von Wärmepumpenanlagen, Solaranlagen oder Anlagen zur Wärmerückgewinnung zusätzlich DM 500/anno und für die Bauausführung im Niedrigenergiehausstandard DM 400/anno Zusatzförderung erhalten werden. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2000 12387 (C) (D) (A) (B) Die Tatsache, dass diese erneute Verlängerung auf- grund der immer noch ausstehenden Energieeinsparver- ordnung notwendig ist, bedeutet ein Armutszeugnis für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung, die außer vollmundiger Ankündigungen noch nichts wegweisend Neues auf den Weg gebracht hat. Mit heißer Luft kann man aber die Probleme der Erwärmung des Weltklimas keinesfalls in den Griff bekommen. Die Bundesregierung lebt von den Vorgaben und Ideen der unionsgeführten Vorgängerregierung, die sie doch so vehement als völlig unzureichend kritisierte. Erinnern Sie sich nur daran, wie abschätzig sie das Instrument der Selbstverpflichtung der Wirtschaft an dieser Stelle beurteilt haben. Tatsache ist, dass die deutsche Selbstverpflichtung in Rio bis zu Jahr 2005 die CO2-Emissionen in Deutschland um 25 Prozentzu reduzieren, unter der früheren Bundesregierung zu über 60 Prozent realisiert wurde. Tatsache ist auch, dass seit der rot-grünen Regierungsübernahme in diesem Be- reich Stagnation herrscht, Deutschland hat seine einstige Vorreiterrolle längst verloren, wie die letzten Klima- schutzkonferenzen in aller Klarheit gezeigt haben. Notwendig ist aus unserer Sicht ein durchdachtes Maß- nahmenbündel, um die vorhandenen Einsparpotenziale zu mobilisieren. Neben den ordnungspolitischen Rahmen in der Energieeinsparverordnung müssen wir steuerliche An- reizprogramme, Direktzuschüsse und Zinsverbilligungen stellen, die ein nachhaltiges Programm zur Wärmesanie- rung vor allem im Gebäudebestand anstoßen. Während wir innerhalb der Unionsfraktion über die konkrete Ausgestal- tung von Förderungsinstrumenten diskutieren, mit denen vor allem die CO2-Einsparpotenziale im Gebäudebestandaktiviert werden können, sorgt der Bundesumweltminister weiter für grundsätzliche Verunsicherung. Seine Ankündi- gung im Rahmen der Vorstellung des jüngsten nationalen Klimaschutzbündnisses, er wolle das Energieeinsparungs- gesetz ändern, lässt daran zweifeln, ob die Novelle der Energieeinsparverordnung noch in dieser Wahlperiode in Kraft gesetzt werden kann. Denn offensichtlich gibt es in- nerhalb der Koalition noch Diskussionen über die gesetz- liche Grundlage einer Energieeinsparverordnung. Die Bundesregierung hat diese Woche angekündigt, sie wolle die Energieeinsparverordnung nun noch im Dezember 2000 in die Ausschüsse einbringen. Die Verordnung könne dann im Frühjahr 2002 in Kraft treten. Bei diesem engen Zeitplan darf nichts schief gehen, sonst könnte das In- Kraft-Treten allein aufgrund der Tatsache scheitern, dass im Vorfeld der Bundestagswahl 2002 keine Sitzungen der Gremien mehr stattfinden. Bei der Änderung des Wohngeldgesetzes geht es inhalt- lich um die Frage, bestimmte steuerfreie Einkünfte in die für die Wohngeldermittlung maßgebliche Einkommenser- mittlung einzubeziehen. Im Sinne einer gesetzlichen Ver- einfachung durch Konsistenz mit dem Zweiten Wohnungs- baugesetz unterstützen wir diese Initiativen. Dass dieser Regelungsbedarf bei der Wohngeldreform 1999 übersehen wurde, wirft ein, bezeichnendes Licht auf die handwerkli- che Qualität der Gesetzgebung der rot-grünen Koalition. Die Einsicht an dieser Stelle ist zu begrüßen, wenngleich Sie, wie bei den Ökokomponenten vorher dargestellt, Nachbesserungen mit Ansage beschließen. Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir beraten heute die Verlängerung des Öko- bonus in der Eigenheimzulage bis zum In-Kraft-Tre- ten der Energieeinsparverordnung. Diese Entscheidung ist ein weiterer wichtiger Baustein für mehr Energieeffi- zienz und Klimaschutz am Bau. Bauherren, die in mo- derne Energiespartechnik und/oder Niedrigenergiebau- weise investieren, erhalten acht Jahre lang bis zu 900 DM jährlich zusätzlich vom Staat. Um technische Innovation zu fördern, haben wir die Fördervoraussetzungen für elek- trische Wärmepumpen angehoben. Es werden nur noch moderne, effiziente Wärmepumpen mit einer Leistungs- zahl von mindestens 4,0, bei Sole-Wasser-Wärmepumpen mindestens 3,8, gefördert. Ich bin froh, dass wir das im Ausschuss – und ich hoffe auch hier – einvernehmlich beschließen können. Die CDU/CSU hat völlig recht: Es waren nicht wir, sondern es war der ehemalige Bauminister Töpfer, der diese För- derung eingeführt hat – allerdings auf sanften Druck von Grünen und SPD. Aber wenn ich mir das heutige um- weltpolitische Profil der CDU/CSU ansehe, dann muss ich sagen: Nach Töpfer sind Sie wieder in die ökologische Steinzeit zurückgefallenen: Statt ernsthaftem umweltpoli- tischen Engagement findet man bei Ihnen fast nur noch Polemik und Gedächtnisverlust. Die hohen Ölpreise und weltweite Umweltkatastrophen machen eines doch ganz klar: Wir brauchen einen massi- ven Innovationsschub für mehr Energieeffizienz und mehr Klimaschutz am Bau. Wir können mit moderner Energie- effizienztechnik einem Bruchteil des heutigen Energiever- brauchs erreichen. Nur ein Beispiel: Ein Passivhaus, das heute zu nur geringen Mehrkosten am Markt erhältlich ist, verbraucht für Heizung nur noch circa 180 Liter Öl im Jahr, ein Durchschnittshaus dagegen circa 2 000 Liter. – Rot-Grün hat deshalb in den vergangen zwei Jahren wich- tige Weichen für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz am Bau gestellt: Mit der neuen Energieeinsparverordnung, die in den nächsten Wochen verabschiedet wird, wird erstmals die Primärenergieeffizienz zum Maßstab der Anforderungen für Neubauten. Das begünstigt die umweltfreundliche So- lartechnik oder die sehr effiziente Gasbrennwerttechnik gegenüber der stromfressenden Nachtspeicherheizung. Anlagentechnische und bauliche Anforderungen werden zusammengefasst. Nachrüstverpflichtungen für veraltete und teure Heizungen und sehr schlecht gedämmte Ge- bäude sind vorgesehen. Unsere Fraktion hat durchgesetzt, dass aus den Zinser- sparnissen durch die UMTS-Erlöse 400 Millionen DM jährlich für ein Altbausanierungsprogramm eingesetzt werden. Damit können in den nächsten Jahren 6 Milliar- den DM an zinsgünstigen Krediten für Heizungsmoderni- sierung, Wärmedämmung, moderne Energieeffizienz- techniken und regenerative Energien an Hauseigentümer vergeben werden. Ebenfalls aus den UMTS-Zinserlösen werden die Forschungsmittel für Energieforschung um jährlich 100 Millionen DM aufgestockt; davon fließen mindestens 20 Millionen DM in die Forschung für Ener- gieeffizenz am Bau. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 200012388 (C) (D) (A) (B) Die neue Bundesenergieagentur wird den Schwerpunkt ihrer Arbeit auf Energieeffizienz unter anderem im Ge- bäudebereich legen. Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Koordination in diesem Bereich werden entscheidend verbessert. Diese Weichenstellungen nützen nicht nur der Umwelt und dem Geldbeutel von Bauherren und Eigentümer. Sie schaffen und sichern auch zahlreiche Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft, im Handwerk und in modernen Industrie- zweigen. Und nicht zuletzt: Damit verbunden sind auch neue Akzente in der Wohnungsbauförderung: Weg von der einseitigen Orientierung auf Neubau, hin zu einer Er- neuerung, Wertverbesserung und Modernisierung des Wohnungsbestandes. Das nützt den Städten und wirkt der Zersiedelung entgegen. Hans-Michael Goldmann (F.D.P.): Mit der schein- bar guten Nachricht, dass der Ökobonus im Eigenheim- zulagengesetz verlängert werden soll, soll die erfolglose Bau- und Umweltpolitik der Bundesregierung überdeckt werden. Rot-Grün ist nicht in der Lage, den mit der Öko- zulage geförderten Niedrigenergiehausstandard zum Stand der Technik im Neubaubereich zu machen. Die im- mer wieder angekündigte Energieeinsparverordnung, die neuerdings wieder in das Klimaschutzprogramm der Re- gierung aufgenommen wurde, kommt vorerst nicht. Dafür wäre es notwendig, dass sich die Bundesminis- ter Jürgen Trittin, Reinhard Klimmt und Werner Müller auf den Entwurf einer Energieeinsparverordnung einigen und diesen durch den Bundesrat bringen. Wie zu hören ist, besteht zwischen BMU einerseits und BMVBW und BMWi andererseits Dissens. Wir wissen aus Erfahrung, dass Umweltminister Trittin den Streit verlieren wird. Aber noch wehrt er sich tapfer und blockiert die Energie- einsparverordnung. Mit der Verlängerung des Ökobonus ist das Eingeständnis von Rot-Grün verbunden, dass die angekündigte Energieeinsparverordnung in dieser Wahl- periode nicht mehr in Kraft treten wird. Dieses bau- und umweltpolitische Versagen wird – auf den ersten Blick folgerichtig – durch eine Verlängerung des Ökobonus im Eigenheimzulagegesetz kompensiert. Die F.D.P. hat grundsätzlich nichts gegen ökologische Anreize auch im Bereich der Eigenheimneubauförderung. Wir haben bei der Einführung der Eigenheimzulage die nun auslaufende Regelung mitgestaltet. Die schlampige rot-grüne Politik kann die F.D.P. aller- dings nicht unterstützen: Die vorgesehene Verlängerung wird in erster Linie zu Mitnahmeeffekten führen, weil der geförderte Niedrigenergiestandard im Eigenheimneubau in den meisten Fällen auch ohne öffentliche Förderung realisiert wird. Gleichzeitig fehlt im rot-grünen Gesetz- entwurf eine klare Abgrenzung und ein klares Datum, wann die Förderung wirklich ausläuft. Das begünstigt Unsicherheit bei den Bauherren, die so nicht gewollt sein kann. Dreh- und Angelpunkt für eine konsistente Politik zur CO2-Einsparung im Gebäudebereich ist und bleibt derTermin des In-Kraft-Tretens der geplanten Energieein- sparverordnung. Ohne Klarheit über dieses Datum und die Inhalte der Verordnung sind die Förderinstrumente nicht einmal die Hälfte wert. Das gilt übrigens auch für die UMTS-Mittel, die zur Altbausanierung verwendet werden sollen. Dieser rot-grüne Ökomurks muss beendet werden. Le- gen Sie endlich die Energieeinsparverordnung vor! Christine Ostrowski (PDS): Änderung des Eigen- heimzulagengesetzes – oh, dachte ich. Endlich senkt man die Zulage für Neubau und erhöht dafür die Zulage für den Erwerb eines Hauses aus dem Bestand. Gut für die Ent- wicklung der Innenstädte, noch besser für die Vermeidung von Flächenversiegelung, am besten für die Senkung des Ressourcenverbrauchs. Doch ich irrte. Es geht um die so genannte Ökozulage, die Zusatzför- derung für den Einbau von energiesparenden Anlagen, die zwei Jahre verlängert wird. Wir können uns feiern. Was sind wir ökologisch! Wer dagegen ist, muss mit kollekti- ver Ächtung rechnen. Man hat öko zu sein oder ist nicht. Ich traue mich trotzdem: Erstens. Die Verlängerung der Ökozulage ist Ersatz, Ersatz für die neue Energiesparver- ordnung, die 2000 in Kraft treten sollte, mit der Sie nicht aus dem Knick kommen. Deshalb die Verlängerung. Zweitens. Die Ökozulage ist teuer, sie kostet zusätzli- che 46 Millionen. Eine Verordnung kostet nichts. Drittens. Die Ökozulage betrifft vorwiegend den Neu- bau eines Eigenheims. 98 Prozent aller Ökozulagen der letzten Jahre wurden für Neubauten gezahlt, Häuser im Bestand sind vernachlässigbar. Für das einzelne neue Haus mag dadurch die Energiebilanz verbessert sein, die ökologische Gesamtbilanz ist mehr als fraglich. Die Mehrzahl neuer Eigenheime entsteht auf dem Land, das heißt gesamtwirtschaftlich: enormer zusätzli- cher Ressourcenverbrauch, für die Baustoffe, für Straßen, für Verkehr zwischen Arbeit und Wohnung, für Infra- struktur, etc. Bedauerlich, dass Sie sich als ökologisch fei- ern, aber nicht einmal den Versuch einer Gegenrechnung, einer Gesamtbilanz aufmachen. Viertens. Das größte Einsparpotenzial liegt im vorhan- denen Gebäudebestand, der mit der Ökozulage nicht er- fasst wird. 95 Prozent der Heizenergie wird in Altbauten verbraucht, die bis `92 errichtet wurden. Hier müsste die Verschwendung zuerst gestoppt werden. Dieses Feld liegt brach. Fünftens. Vor Zusatzgeld hat der liebe Gott die Analyse gestellt. Sie sind schnell bereit, viel Geld zu geben und zu fördern, so auch über 1Milliarde DM– neu – für das CO2-Minderungsprogramm. Sie sind aber nicht bereit, die Ge- samtwirkung bisheriger Maßnahmen zu analysieren. Ich zitiere aus einem Gutachten der DIW: „Schon in den Neunzigerjahren ist ... ein umfangreiches ... Programm auf den Weg gebracht worden. Dahinter stand das ... Ziel, den CO2-Austoß ... um 25 Prozent zu senken ... die ehr-geizige Vorlage (wird) bei weitem nicht erreicht. Es sind vor allem die Sektoren Verkehr und Haushalte, ... deren Anteil am Energieverbrauch ... gestiegen (ist) ... bei den privaten Haushalten von 25 auf reichlich 28 Prozent ... Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2000 12389 (C) (D) (A) (B) Verstehen Sie: Die Wirkung der neuen, verschärften Wärmeschutz- und der Heizungsanlagenverordnung aus Mitte `90 ist gleich Null. Eine deprimierende Bilanz, de- ren Ursache ergründet werden muss, will man nicht Ge- fahr laufen, Fördergelder zum Fenster rauszuschmeißen. Sechstens. Ein Letztes. Ganz nebenbei – im Titel nicht zu finden – wird auch das Wohngeldgesetz geändert. Zum wohngeldrechtlichen Einkommen zählen künftig noch der steuerfreie Betrag von Abfindungen, die steuerfreie Rente wegen Minderung der Erwerbstätigkeit, der Unter- haltsvorschuss und freiwillige Unterhaltszahlungen. Das heißt: Für die Betroffenen wird mehr Einkommen ange- rechnet, ihr Wohngeld vermindert sich. Dass wir das nicht befürworten, dürfte klar sein. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 21) Gisela Schröter (SPD): Seit fünf Jahren gibt es die europäische Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. Die Frist für die Umsetzung in na- tionales Recht ist im Oktober 1998 abgelaufen. Das, was die alte Bundesregierung bis dahin ausgearbeitet hatte, war nicht mehr als eine Minimallösung. Es war fraglich, ob sie überhaupt den Anforderungen der EU gerecht ge- worden wäre. Die neue Bundesregierung musste die Umsetzung der Richtlinie ganz neu angehen. Dabei hat sie sinnvol- lerweise über die Umsetzung hinaus erste wichtige Ände- rungen am geltenden Datenschutzrecht vorgenommen. Dazu waren umfangreiche Abstimmungen mit den Län- dern nötig. Außerdem mussten die besonderen Anliegen der Medien berücksichtigt werden. Ich bin froh, dass wir heute endlich im Parlament die Beratung der Anpassung an die EU-Richtlinie beginnen. Die im Entwurf angestrebte Modernisierung des Da- tenschutzrechts ist der Beginn zur einer grundlegenderen Reform. Es ist ein erster Schritt, die zunehmende Zer- splitterung des deutschen Datenschutzrechts aufzuhalten. Den Ländern bietet er eine gemeinsame Orientierung für die Anpassung ihrer Landesgesetze. Wir alle wissen, die Umsetzung der Richtlinie ist eil- bedürftig. Ich bin mir sicher, dass es in diesem Sinne im Ausschuss zu konstruktiven Beratungen kommen wird. Das ist vor allem auch möglich aufgrund der guten Vor- bereitung in den Abstimmungen mit den Ländern und durch die Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten. Die Vorgaben der Richtlinie sind: die Informations- rechte der Bürger zu stärken, die Mitgliedstaaten zur Ein- richtung staatlicher Kontrollstellen auch für den nicht öf- fentlichen Bereich zu verpflichten, ein einheitliches Datenschutzniveau in den Mitgliedstaaten zu schaffen und eine Regelung für die Übermittlung personenbezoge- ner Daten an Drittstaaten einzuführen. Die Umsetzung soll mehr Transparenz und Bürgerfreundlichkeit bringen. Wichtig ist mir der Hinweis auf Neuregelungen im Ge- setz, die über den Anpassungsbedarf hinausgehen. Damit werden erste Elemente der Modernisierung und Verein- heitlichung des Datenschutzrechts eingeführt. Für besonders wichtig halte ich den neuen Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit, der bereits in der Hardware verankert werden soll. So erreichen wir den gezielten Einsatz datenschutzfreundlicher Technik. Das ist ein guter Weg, um Gefahren für das informatio- nelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen systema- tisch zu reduzieren, wenn nicht gar auszuschließen. In diesen Zusammenhang gehört auch die Einführung des Datenschutzaudits. Voreiliger Kritik aus der Wirt- schaft, das bringe nur Kosten und Verwaltungsaufwand, will ich hier ausdrücklich entgegenhalten: Schon bald werden die Unternehmen vom Audit profitieren. Das frühzeitige Verfügen über Datenschutzstandards wird Wettbewerbsvorteile bringen. Das schafft doch überhaupt erst das notwendige Vertrauen der Verbraucher in die Da- tensicherheit. Nur dann lassen sich gute Geschäfte ma- chen. Ein weiterer wichtiger Punkt im Änderungsgesetz ist die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume. Anfang Juli gab es hierzu im Ausschuss eine Anhörung. Die Auswertung der Anhörung konnte noch nicht voll- ständig in den Entwurf mit einfließen. Hier ist noch mit Änderungsvorschlägen aus dem Innenministerium zu rechnen. Eine steht schon fest: die Pflicht zur Kenntlich- machung von optischer Überwachung im öffentlich zu- gänglichen Raum. Lassen Sie uns die überfällige Anpassung an die EU-Richtlinie schnell zu Ende bringen. Mit der vorliegenden Novelle ist der Reformbedarf beim Datenschutz bei weitem nicht abgearbeitet. Das ist ein eigenes wichtiges Reformprojekt. Über die Jahre und Jahrzehnte ist das Datenschutzrecht ausgefranst und in zahlreiche bereichsspezifische Regelungen aufgesplittert. Es ist inzwischen so kompliziert und unübersichtlich, dass die wesentliche Aufgabe, der Schutz vor Datenmiss- brauch, immer schwieriger zu erfüllen ist. Unser Ziel ei- ner grundlegenden Reform des Datenschutzes muss es also sein, die Schutzbestimmungen in einem modernen, schlanken und lesbaren Gesetz zusammenzuführen. Jeder weiß, dass unser geltendes Datenschutzrecht nicht mehr mit den rasanten Entwicklungen im I- und K- Bereich mithalten kann. Die heraufziehende Wissens- und Informationsgesellschaft darf nicht den Verlust der Pri- vatheit bringen; das begreife ich als eine zentrale politi- sche Aufgabe. Mitte der 70er-Jahre, als bei uns das Datenschutz- recht konzipiert wurde, bezog sich der Regelungsbedarf auf schwerfällige zentrale Großrechner. Heute sind Da- tenzugang, -übermittlung und -verarbeitung möglich über kleinste Anlagen mit immer größeren Leistungskapazitä- ten. Während sich früher der Umgang mit elektronisch er- fassten Daten fast nur im öffentlichen Bereich abspielte, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 200012390 (C) (D) (A) (B) ist heute jeder private Haushalt mit Internet-Anschluss davon betroffen. Im Laufe der Jahre hat sich der Rege- lungsbedarf zunehmend verschoben vom öffentlichen in den privaten Bereich. Die digitale Vernetzung hat längst den nationalen Rah- men gesprengt. Damit kann eine nationale Regelung al- lein den Datenschutz immer weniger gewährleisten. Tech- nologische Globalisierung erfordert letztlich globale Regelungsmechanismen. Die EU ist hier einen wichtigen Schritt gegangen: Nicht nur wurde der Datenschutz in die EU-Charta auf- genommen. Auch gibt es ganz konkrete Bemühungen, in Verhandlungen mit Drittstaaten beim Datenaustausch europäische Datenschutzstandards verbindlich zu ma- chen. Das „Safe Harbor“-Abkommen mit den Vereinigten Staaten gibt europäischen Bürgern erstmals die Gewähr, dass für ihre in die USA gelangten Daten annähernd glei- cher Schutz gilt wie innerhalb der EU. Datenschutz hatte ursprünglich den Sinn, den Bürger vor staatlicher Macht zu schützen. Heute wird, wie schon gesagt, Datenschutz in der Gesellschaft zwischen Privaten immer wichtiger. Das gilt insbesondere zwischen Unter- nehmen und Verbrauchern. So muss vor allem der „glä- serne Konsument“ verhindert werden. Die Unternehmen, die ihre Umsätze vor allem im Netz machen wollen – ich nenne die Stichworte E-Commerce und E-Business – ha- ben inzwischen erkannt, dass das in ihrem ureigenen Inte- resse liegt. Zahlreiche Untersuchungen bestätigen: Die Verbrau- cher werden die kommerziellen Angebote im Netz nur nutzen, wenn sie sicher sein können, dass mit ihren Daten kein Missbrauch getrieben wird. Datensicherheit wird da- mit zur Voraussetzung für die Entwicklungschancen einer ganzen Zukunftsbranche. Hier liegt – volkswirtschaftlich gesehen – tatsächlich ein gewaltiges Wirtschafts- und In- novationspotenzial. Mangelnder Datenschutz darf nicht zum Wachstums- und lnnovationshemmnis werden. Ich denke, es ist deutlich geworden: Die Lösung der hier skizzierten Aufgaben kann die vorliegende Daten- schutznovelle nicht leisten. Die erforderliche Neuausrich- tung des Datenschutzes muss in einem gründlichen Dis- kussionsprozess vorbereitet werden. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gut- achtenauftrag vergeben. Die Regierungsfraktionen wer- den die umfassende Reform mit einer Begleitkommission unterstützen. Lassen Sie uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die überfällige Anpassung an die EU-Richtlinie zügig be- raten und verabschieden. Größere Aufgaben warten auf uns. Beatrix Philipp (CDU/CSU): Wir sprechen heute über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ände- rung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze in erster Lesung. Das Gesetz ist notwendig geworden, weil die bundesdeutschen Gesetze an eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates angepasst wer- den müssen. Diese Richtlinie zielt auf den Schutz natürli- cher Personen bei der Verarbeitung von personenbezoge- nen Daten und auf den freien Datenverkehr. Im Oktober letzten Jahres hat die Bundesregierung schon einmal einen Versuch gestartet, den Datenschutz zu novellieren. Allerdings zerrissen die Medien den Entwurf in der Luft: Da wollte Herr Schily der Presse einen Maul- korb verpassen und in jede Redaktion einen Datenschutz- beauftragten setzen, der den Umgang der Journalisten mit personenbezogenen Daten überwacht. Die in unserem Land so hochgelobte Pressefreiheit wäre damit so gut wie gar nicht mehr vorhanden gewesen; undenkbar, obwohl ich mir manchmal einen etwas sensibleren Umgang mit personenbezogenen Daten wünschen würde. In dem nun vorliegenden Entwurf ist der Maulkorb für die Presse verschwunden. Immerhin zeigt das, dass die Bundesregierung in Teilbereichen „lernfähig“ ist. Wir alle wissen: Der Datenschutz ist ein sensibles Thema, das viele Bereiche betrifft. Mit dem vorliegenden Entwurf wird nicht nur das Bundesdatenschutzgesetz geändert, sondern auch: das Bundesverfassungsschutzge- setz, das Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst, das Bundesnachrichtendienst-Gesetz, das Sicherheits- überprüfungsgesetz, das Bundesgrenzschutzgesetz, das Bundeskriminalamtgesetz und das Sozialgesetzbuch. Das allein setzt schon voraus, dass ein Verfahren gefunden wird, das uns dem Ziel, den deutschen Datenschutz trans- parenter und verständlicher zu machen, näher bringt, in- dem es das Gesetz lesbar oder lesbarer macht. Dies ist mit der heutigen Vorlage nicht unbedingt gelungen. Der Bundesrat hat zu diesem Gesetzentwurf am 29. September 2000 Stellung genommen und insgesamt 19 Empfehlungen ausgesprochen. Leider liegt uns bisher nicht schriftlich vor, was die Bundesregierung mit diesen Empfehlungen machen will: ob sie ihnen folgen oder sie ablehnen will. Eine meines Erachtens ernst zu nehmende Kritik be- zieht sich auf die Einführung eines Datenaudits für „An- bieter von Datenverarbeitungssystemen und -program- men und datenverarbeitenden Stellen“. Die Erfahrungen mit Auditierungen in anderen Bereichen haben gezeigt, dass diese Verfahren sehr kostenintensiv sind, aber den Erwartungen, die an sie gestellt werden, nicht gerecht werden. In der Vergangenheit hat sich die betriebliche Selbst- kontrolle bewährt, die durch den betrieblichen Daten- schutzbeauftragten gewährleistet wurde. Warum soll hier eine doppelte Kontrolle eingeführt werden? Die Ein- führung eines Datenschutzaudits schwächt im Übrigen den betrieblichen Datenschutzbeauftragten, seine Auto- rität und Verantwortung. Man sollte auf das Audit ver- zichten. Ebenso verzichtbar ist meines Erachtens der im Gesetz vorgesehene „Maulkorb für den Datenschutzbeauftrag- ten“. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf bedarf der behördliche Datenschutzbeauftragte bei Meinungsver- schiedenheiten mit dem Leiter der verantwortlichen Stelle demnächst einer Zustimmung der obersten Bundesbehör- de, wenn er sich direkt an den Bundesbeauftragten für Datenschutz wenden will. Durch eine solch einschrän- kende Regelung, die es bisher in keiner Rechts- und Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2000 12391 (C) (D) (A) (B) Verwaltungsvorschrift der Länder gibt, würde die Unab- hängigkeit des behördlichen Datenschutzbeauftragten aufgehoben, zumindest massiv eingeschränkt werden. Auch im Bereich der Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung gibt es die Notwendigkeit zur „Nachbesserung“. So werden bisherige Vorschriften für den öffentlichen auf den nicht öffentlichen Bereich ausgeweitet. Doch die Ausgangslage ist in beiden Bereichen völlig unterschied- lich: Im öffentlichen Bereich werden Aufgabenbereiche durch den Gesetzgeber festgelegt. Da reicht für die Da- tenverarbeitung das so genannte Erforderlichkeitsprinzip. Im nicht öffentlichen Bereich kann sich der Einzelne seine Aufgaben selbst stellen; hier gelten die Prinzipien der freien wirtschaftlichen Betätigung und der Vertragsfrei- heit. Daher sind Vorschriften, die für den öffentlichen Be- reich gelten, hier zu modifizieren. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass zukünftig „per- sonenbezogene Daten beim Betroffenen“ erhoben wer- den. Für den öffentlichen Bereich mag das hoheitliche Auftreten des Staates gegenüber den Bürgern seinen Sinn haben. Aber im Bereich der Privatwirtschaft gilt das Prin- zip der Gleichordnung und der freien Entfaltung – Ge- werbefreiheit, Vertragsfreiheit, um nur einige Begriffe zu nennen. Insofern besteht meines Erachtens für eine Ein- schränkung der Datenerhebung keinerlei Bedürfnis. Die bisherigen Vorschriften der Datenverarbeitung und -nut- zung stellen hier einen ausreichenden Schutz für den Be- troffenen dar. Ein weiterer Punkt ist die Meldepflicht von verarbeite- ten Daten für den öffentlichen und nicht öffentlichen Be- reich. Hier muss klarer formuliert werden. Ebenfalls problematisch scheint es zu sein, dass bei der Datenübermittlung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten noch in der täglichen Praxis überprüft werden muss, ob diese Übermittlung überhaupt unter den Anwendungsbe- reich der EG-Datenschutzlinie fällt. Wenn ein neues Gesetz beraten wird, sollte man auch den technischen Fortschritt der Zeit beachten und berück- sichtigen. Das hier vorliegende Gesetz lässt die neuen elektronischen Kommunikationswege völlig außer Acht. Als Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung oder Nut- zung von personenbezogenen Daten schreibt das Gesetz grundsätzlich die Schriftform vor. Gerade in Hinsicht auf den E-Commerce-Bereich muss das Gesetz „moderner“ gefasst werden. Es gibt noch einige Punkte mehr, die im Laufe des Ge- setzgebungsverfahrens angesprochen werden müssen. Ich meine beispielsweise die folgenden Bereiche: die Verar- beitung von personenbezogenen Daten, den Umgang mit für die Werbung genutzten Daten, die Verknüpfung von Angaben aus verschiedenen Datenbeständen in Bezug auf schutzwürdige Interessen der Betroffenen, die strafrecht- lichen Androhungen bei Missbrauch im Umgang mit per- sonenbezogenen Daten, die Kostenfrage muss deutlicher angesprochen und geklärt werden, und schließlich: Auch über die Videoüberwachung muss im Rahmen des Daten- schutzes geredet werden. Wie gesagt, bis heute morgen lag die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Empfehlungen des Bundes- rates nicht vor. Wir werden aber im Laufe der Beratungen genug Zeit haben, ein vernünftiges Datenschutzgesetz hinzubekommen. Ich gebe die Hoffnung nicht auf. Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich freue mich, dass wir heute endlich dieses komplizierte Gesetz auf den parlamentarischen Weg bringen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz weist in seinem neuesten Bericht mit Recht auf die rasante Be- schleunigung des technischen Fortschritts hin. Die Ein- führung des Radios dauerte 38 Jahre. Beim Fernsehen wa- ren nur noch 13 Jahre vonnöten. Das Internet wiederum brauchte nur vier Jahre. Der Markt wächst doppelt so schnell wie die Volkswirtschaft insgesamt. Das hat enorme Auswirkungen auf die Politik und die Gesetzgebung. Wenn mittlerweile jeder Deutsche über 18 Jahre allein 52-mal in Unternehmensdateien gespei- chert ist, schafft das Sorgen und Ängste vor einem gläser- nen Bürger, der jeden Überblick darüber verloren hat, was mit seinen Daten geschieht und was alles über ihn in öf- fentlichen und vor allem in privaten Dateien gespeichert ist. Umfragen zeigen deutlich eine erhebliche Skepsis der Befragten. Bei der von der Konferenz der Datenschutz- beauftragten in Auftrag gegebenen Studie gaben ein Drit- tel der Befragten an, sie hätten persönlich den Eindruck, dass ihre Daten widerrechtlich und gegen ihren Willen missbraucht wurden. Das gilt nicht nur bei Eingriffen durch den Staat, sondern gerade bei den Eingriffen Pri- vater. Dieser Bereich wird immer bedeutsamer. Die Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie ist ein wichtiger erster Schritt zu einer umfassenden Reform. Halten wir uns vor Augen: Die Struktur unseres Daten- schutzrechts stammt in ihrem Kern noch aus den 70er- Jahren. Die jetzige Fassung ist nach der Umsetzung der EU-Richtlinie für Anwender nicht gut genug lesbar. Seine Steuerungsfunktion kann das Bundesdatenschutzgesetz aber nur wahrnehmen, wenn auch die Nutzerinnen und Nutzer damit arbeiten können. Lesbarkeit und Verständ- lichkeit sind die Voraussetzungen für die Akzeptanz von Gesetzen. Dieses neue Gesetz muss dann weit in die Zukunft wei- sen. Es muss eine Antwort geben auf die Herausforderun- gen der modernen Informationsgesellschaft des 21. Jahr- hunderts. Wir stehen inmitten einer technischen Revolution wie zurzeit der Erfindung der Buchdrucker- kunst. Damals konnten plötzlich viel mehr Menschen Bücher lesen. Heute erleben wir die internationale Ver- flechtung mit unbegrenztem Zugang zum Internet. Mit dieser Anpassung an das EU-Recht allein ist es nicht getan. Wir haben deshalb bereits mit der Vorberei- tung einer völligen Überarbeitung des Datenschutzgeset- zes unter Beteiligung internationaler Fachleute begonnen. Wir wollen diese Diskussion zügig, zugleich aber so of- fen wie möglich gestalten, um den vielen Fachleuten, ins- besondere den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, angemessene Mitgestaltungsmöglichkeiten zu Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 200012392 (C) (D) (A) (B) geben. Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir zusätzlich das öffentliche Projekt „E-Demokratie“ ent- wickelt, an dem sich alle Interessierten beteiligen können (www.moderner-datenschutz.de). Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregie- rung ist ein solides Fundament für die weitere Diskussion einer Neustrukturierung des Datenschutzrechts. An eini- gen Stellen geht er bereits deutlich über die Vorgaben der Richtlinie hinaus. So haben wir auch den Bundesdaten- schutzbeauftragten gestärkt. Besonders wichtig ist ferner die gesetzliche Veranke- rung des Datenschutzaudits. Davon versprechen wir uns einen großen technologischen Schub. Die Datenschutzbe- auftragten der Länder haben uns hier sehr ermuntert und gestärkt, für diese Regelung einzutreten. Ich möchte an dieser Stelle für die freundschaftliche und ertragreiche Zusammenarbeit mit den Datenschutzbeauftragten dan- ken. Mit dem heute vorgelegten Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie von 1995 wird der Datenschutz erheblich verbessert und der Datenverkehr innerhalb der EU wird dem inländischen gleichgestellt. Festgeschrieben wird auch der Grundsatz der Datensparsamkeit und der Daten- vermeidung. Neu ist zum Schutz der Bürgerrechte auch die Möglichkeit der Anonymisierung und Pseudonymi- sierung von Datenbeständen. Erweitert werden auch die Benachrichtigungspflichten über die Speicherungen und die Weitergabe von Daten der Betroffenen. Öffentliche Stellen werden nunmehr endlich verpflich- tet, eigene Datenschutzbeauftragte zu ernennen. Die jetzt gefundenen Regelungen sind dazu gewiss noch nicht der Weisheit letzter Schluss. Insbesondere aber in den Sicher- heitsbehörden stehen manche bürgerrechtlichen Lernpro- zesse noch am Anfang. Die behördlichen Datenschutz- beauftragten werden es hier nicht einfach haben. Mit dem Gesetz wird aber immerhin ein Anfang gemacht, den wir als Parlament aufmerksam begleiten und unterstützen müssen. Jörg van Essen (F.D.P.): Die Novellierung des Da- tenschutzrechts ist seit langem überfällig. Die europä- ische Datenschutzrichtlinie, die wir in das nationale Recht umzusetzen haben, stammt aus dem Jahr 1995. Die Um- setzungsfrist ist vor fast genau zwei Jahren abgelaufen. Bis die parlamentarischen Beratungen abgeschlossen sind und das Gesetz verabschiedet ist, werden weitere Monate vergehen. Dennoch darf sich das Parlament nicht durch die zögerliche Haltung der Bundesregierung unter Zeit- druck setzen lassen. Das Datenschutzrecht ist eine sensible Materie; denn es schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bürge- rinnen und Bürger. Für die F.D.P. ist andererseits aber auch wichtig, dass datenschutzrechtliche Positionen nicht als Vorwand genutzt werden, um berechtigte Anliegen ab- zuwehren, wie etwa bei der Verbrechensbekämpfung. Die Bundesregierung verfolgt mit dem jetzt endlich vorgelegten Gesetzentwurf im Wesentlichen das Ziel, die Vorgaben der europäischen Richtlinie umzusetzen. In ei- nem zweiten Schritt sollen dann die Arbeiten an einer um- fassenden Neukonzeption des Datenschutzrechts aufge- griffen und weitergeführt werden, mit dem Ziel der Mo- dernisierung, Vereinfachung und Erhöhung der Lesbar- keit des Gesetzes. Dies ist dringend notwendig. Wir sind gespannt, ob die Ankündigung, dieses Ziel noch in der laufenden Legislaturperiode zu erreichen, tatsächlich wahr gemacht wird. Nach den Erfahrungen mit den Pro- jekten dieser Koalition sind daran erheblich Zweifel er- laubt. Der Gesetzentwurf enthält durchaus begrüßenswerte Ansätze, die den Datenschutz, wie ihn die Freien Demo- kraten für richtig und wichtig halten, effektiver machen. Ich denke an den Grundsatz der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit, an die Vorabkontrolle, an das Daten- schutzaudit, an die Erweiterung der Rechte des Bundes- beauftragten für den Datenschutz insbesondere im nicht öffentlichen Bereich und an die Regelung der Zulässigkeit der Videoüberwachung. Besonders begrüßen wir, dass die ursprüngliche Absicht der Regierung, in völlig unsensi- blem Umgang mit der Pressefreiheit Journalisten unter die Kontrolle redaktionsinterner Datenschutzbeauftragter zu stellen, nach massiven Protesten unter anderem der F.D.P. nun nicht mehr in dem Gesetzentwurf enthalten ist. Den Grundsatz „Selbstkontrolle kommt vor staatlicher Kontrolle“ musste die Regierung offenbar erst mühsam lernen. Aus dem Entwurf herausgenommen wurde die Rege- lung über die Chipkarten, die im öffentlichen wie im nicht öffentlichen Bereich zunehmend Verwendung finden. Wir werden bei den Beratungen zu prüfen haben, ob wir diese Regelung noch in das laufende Gesetzgebungsverfahren einfügen können. Für uns Liberale bleiben wichtige Bereiche des Daten- schutzes auch nach dieser Novellierung regelungsbedürf- tig. In der Informationsgesellschaft muss der Datenschutz als traditionelles Abwehrrecht gegenüber dem Staat in vergleichbarem Maße auf das Verhältnis zwischen Priva- ten ausgedehnt werden. Das gilt etwa für die Videoüber- wachung, die nach der Novelle lediglich bezüglich der öffentlich zugänglichen Räume, nicht aber – um ein Bei- spiel zu geben – im Bereich der Betriebe erfasst wird. Aber auch darüber hinaus gewinnt die Bildverarbei- tung aufgrund der ständig steigenden Verarbeitungskapa- zität eine neue Bedeutung. Der Vertrieb von Häuseran- sichten, so genannte Großraumprojekte, oder die Zustellung von Ferienfotos über das Internet lassen ahnen, welchen Rang die elektronische Bildverarbeitung im Alltagsleben künftig erhalten wird. Vor allem müssen wir den Bürgern bei der Nutzung von offenen Systemen wie dem Internet die Möglichkeiten des Selbstschutzes geben und damit den Datenschutz fördern. Ich nenne hier nur die Stich- worte: Sicherheitsinfrastrukturen, digitale Signaturen und kryptographische Verfahren. Nicht unerwähnt bleiben darf abschließend, dass alle gesetzlichen Regelungen ineffektiv bleiben, wenn die Aufsichtsbehörden in personeller wie in materieller Hin- sicht nicht ausreichend ausgestattet sind. Schon jetzt ist die Ausstattung zu gering, um die Praxis der Datenverar- beitung in Wirtschaft und Verwaltung auch nur annähernd tatsächlich überprüfen zu können. In dieser Frage sind insbesondere die Länder in der Verantwortung. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2000 12393 (C) (D) (A) (B) Petra Pau (PDS):Gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Okto- ber 1995 war die Bundesregierung verpflichtet, das bun- desdeutsche Datenschutzgesetz bis zum 24. Oktober 1998 dieser Richtlinie anzupassen. Das ist bis heute nicht ge- schehen. Nicht nur der Bundesbeauftragte für Daten- schutz hat diesen Umstand immer wieder heftig kritisiert. Nun wird mit dem vorgelegten Gesetzentwurf versucht, dieser europäischen Anforderung und der Anforderung nach einheitlichem europäischen Recht Genüge zu tun. Damit sollen die Bürgerrechte gestärkt, staatliche Kon- trollstellen eingerichtet und ein einheitliches Daten- schutzniveau geschaffen werden, der Datenverkehr inner- halb der EU soll dem innerstaatlichen angeglichen, der Austausch personenbezogener Daten mit Drittstaaten ver- einheitlicht werden. Der andere Zweck des Gesetzes ist, das BDSG auf die Entwicklungen der modernen Techno- logien einzustellen und gesetzliche Vorgaben für eine Da- tenminderung zu entwickeln. Ich will nicht verhehlen, dass ich dieses Vorhaben aus- drücklich begrüße und dass ich mich da ganz den Daten- schutzbeauftragten des Bundes und auch der Länder an- schließen kann, die das Gesetzesvorhaben ausdrücklich als wichtigen und notwendigen Schritt begrüßen. Für die Datenschutzbeauftragten hat dabei das Gebot zur Daten- vermeidung und Datensparsamkeit bei der Systemgestal- tung und die Einführung eines Datenschutzaudits durch § 9 a des vorliegenden Gesetzentwurfs besonders positive Kritik hervorgerufen. Diese allgemeinen Bewertungen teile ich, auch wenn sie aus meiner Sicht ein wenig zu eu- phorisch ausfallen. Dass mag vor allem auch daran liegen, dass nach 10 Jahren gesetzlichen Stillstandes endlich diese drängenden Probleme angepackt werden – zu eu- phorisch, weil ich finde, dass eine ganze Reihe von kon- kreten Regelungen enthalten sind, die, was die Datener- hebung, -speicherung und -weitergabe betrifft, über das Ziel hinausschießen. Ich will hier nur einige Beispiele an- führen: Im vorgelegten Entwurf wird im § 6 b die Videoüber- wachung geregelt. Der Entwurf begnügt sich hier mit ganz allgemeinen Regelungen für die Videoüberwachung im öffentlich zugänglichen Raum. Zulässig ist sie, wenn sie zur „Aufgabenerfüllung“ staatlicher Stellen notwen- dig ist. Nach BGS-G und BKA-G gehört zur „Aufgaben- erfüllung“ die Verbrechensvorbeugung. Das heißt, der Entwurf des BDSG legalisiert damit die präventive Vi- deoüberwachung öffentlicher Bereiche. Die Speicherung der so erhobenen Daten wird genauso zulässig wie die Weitergabe. Auch die Vorschriften zur Löschung dieser vorbeugend und völlig willkürlich gewonnenen Daten sind ganz all- gemein und unverbindlich geregelt, nämlich dann, „wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind“, was immer das heißen mag. Und wie wir seit der Anhörung des Innenausschusses wissen, gehen hier die Ansichten von Datenschützern und Wissenschaftlern ei- nerseits und Vertretern der Polizeibehörden andererseits naturgemäß weit auseinander. lm vorgelegten Gesetzentwurf werden alle Vorschrif- ten des BfV-G, des MAD-G, des BND-G, des BGS-G, des BKA-G, des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes übernom- men. Das BDSG soll damit gesetzlich regeln, dass die da- tenschutzrechtlichen Kontrollrechte des Bürgers einge- schränkt werden. Gesetzlich geregelt wird damit, dass der Staat wohl in die Privatsphäre des Bürgers massiv ein- greifen kann, der Bürger aber kaum hiergegen Schutz- möglichkeiten hat. Ich bekomme beispielsweise häufig Klagen von Bürgern, bei denen Hausdurchsuchungen stattgefunden haben, von Bürgern also, in deren privaten Lebensbereich von staatlichen Stellen massiv eingegrif- fen wurde, die aber nicht die Möglichkeit haben, zu kon- trollieren, was mit ihren Daten geschehen ist. Der Daten- schutzbeauftragte wird auch gerade bei der Kontrolle der Eingriffe in das Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis aus- geschlossen (siehe Seite 29 der Bundesrats-Drucksa- che 461/00). Das Datenschutzgesetz sollte nicht dazu dienen, den Schutz staatlicher Stellen vor Bürgerkon- trolle zu regeln. Im vorgelegten Entwurf wird auch die Weitergabe von Daten an Drittstaaten geregelt (§ 4 b). Die Datenweiter- gabe an Staaten, die über kein angemessenes Daten- schutzniveau verfügen, ist auch dann zulässig, „wenn die Übermittlung zur Erfüllung eigener Aufgaben einer öf- fentlichen Stelle des Bundes aus zwingenden Gründen der Verteidigung oder der Erfüllung über- und zwischenstaat- licher Verpflichtungen auf dem Gebiet der Krisenbewälti- gung oder Konfliktverhinderung oder für humanitäre Maßnahmen erforderlich ist“. Diese allgemeine Klausel erlaubt eigentlich alles. Im vorgelegten Gesetzentwurf wird auch festgelegt, dass Daten über die ethnische Herkunft und religiöse oder philosophische Überzeugungen nach dem SGB aus Grün- den der Rentenversicherung und der Voraussetzungen des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung national- sozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung ge- speichert werden können. Der Entwurf regelt Ähnliches beim Fremdrentengesetz und beim beruflichen Rehabili- tierungsgesetz. Auch hier wird – was ich äußerst proble- matisch finde – „eine Weiterübermittlung dieser Daten an andere Leistungsträger im Rahmen des § 67 b zulässig“ (Seite 126 der Bundesrats-Drucksache). Ich möchte in diesem Zusammenhang gar nicht länger darüber nach- denken, was mit jenen Daten beispielsweise von Spätaus- siedlern geschieht, die vom BND über die Zustände in der ehemaligen Sowjetunion ausgefragt worden sind, oder mit den Daten jener Menschen passiert, die Antrag auf Anerkennung als Spätaussiedler stellen und bei denen ge- prüft wird, ob sie „eine herausgehobene politische und be- rufliche Stellung innegehabt“ haben. Ich meine von daher: Der Sinn dieses Gesetzes sollte nicht darin bestehen, den lockeren Zugriff auf Daten der Bürger zu legalisieren und damit auf eine neue gesetzli- che Grundlage zu stellen. Ein novelliertes BDSG sollte die Rechte der Bürgerinnen und Bürger tatsächlich schüt- zen; dies umso mehr, da die bereits jetzt schon vorhande- nen technischen Möglichkeiten es dem Staat ermögli- chen, massiv und fast allumfassend in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen einzugreifen. Lassen sie uns in der weiteren Debatte die Belange der Bürgerinnen und Bürger, ihr Selbstbestimmungsrecht in Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 200012394 (C) (D) (A) (B) den Mittelpunkt stellen. Dann könnte dieses Gesetzes- vorhaben tatsächlich mehr Rechtssicherheit und mehr Selbstbestimmtheit bringen und manche Angst vor neuen technischen Entwicklungen nehmen, ja sogar zu ihrer selbstbewussten Nutzung anregen. Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister des Innern: Der Gesetzentwurf, den die Bun- desregierung vorgelegt hat, dient der Anpassung des Bun- desdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze an die EG-Datenschutzrichtlinie. Durch diese Richtlinie wird ein einheitliches Datenschutzniveau für die Mitgliedstaa- ten der EU geschaffen. Der innergemeinschaftliche Da- tenverkehr wird künftig dem inländischen Datenverkehr gleichgestellt. Die Informationsrechte des Bürgers wer- den gestärkt. Die von der EG-Richtlinie gesetzte Umsetzungsfrist ist am 24. Oktober 1998 verstrichen. Die alte Bundesregie- rung hatte dem Vorhaben nicht die erforderliche hohe Priorität eingeräumt. Daher zeigte sich im Laufe des Jah- res 1999 noch erheblicher Diskussionsbedarf, etwa sei- tens der Wirtschaft, aber auch von Länderseite. Schließ- lich gab es aufseiten der Medien erhebliche Bedenken, denen Rechnung getragen werden sollte. Die Kommission hat am 11. Januar dieses Jahres die Einleitung der dritten Stufe des Vertragsverletzungsver- fahrens wegen Nicht-Umsetzung der EG-Datenschutz- richtlinie gegen Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Irland bekannt gegeben. Trotz des langen Vorlaufs ist daher eine zügige Beratung des Ge- setzentwurfs erforderlich. Mit der Richtlinie und ihrer jetzt erfolgenden nationa- len Umsetzung werden die Weichen für ein einheitliches Datenschutzniveau innerhalb Europas gestellt. Dadurch wird ein reibungsloser Austausch personenbezogener Da- ten garantiert. Gleichzeitig wird die Transparenz der Da- tenverarbeitung von Wirtschaft und Verwaltung für den einzelnen Bürger weiter verbessert. Der Datenaustausch mit Drittstaaten wird zwar reglementiert, durch einen großzügigen Ausnahmekatalog wird jedoch dafür Sorge getragen, dass eine Beeinträchtigung des Wirtschaftsver- kehrs nicht eintritt. Dass die von der Richtlinie insoweit eingeführten In- strumentarien praxisgerecht sind, haben die unlängst er- folgreich abgeschlossenen Verhandlungen zwischen der Kommission und dem US-Handelsministerium zum so genannten safe harbor – Konzept des „sicheren Hafens“ – bewiesen. Danach wird auch zukünftig der Austausch per- sonenbezogener Daten zwischen europäischen und ame- rikanischen Unternehmen möglich sein. Hierzu wurden von amerikanischer Seite erstmals konkrete Zusagen im Hinblick auf die Gewährleistung eines effektiven Daten- schutzregimes gemacht. Der Gesetzentwurf ist generell darauf ausgerichtet, die Richtlinie zwar im erforderlichen Umfang umzusetzen, anderseits aber von den zur Verfügung stehenden Optio- nen in einer für Bund, Länder, Gemeinden und Wirtschaft möglichst kostengünstigen Weise Gebrauch zu machen. Die unvermeidlichen Mehrbelastungen der Wirtschaft werden sich daher in vertretbarem Umfang halten. Auf- grund der einheitlichen europäischen Regelungen sind Wettbewerbsnachteile nicht zu befürchten. Mit den Ländern ist bereits im Vorfeld eine intensive Abstimmung des Entwurfs erfolgt. Dabei sind die Kern- forderungen der Länder aufgegriffen worden. Der Bun- desrat hat in seiner Stellungnahme einige weitere Anre- gungen gegeben. Auch der Mehrzahl dieser Anträge beabsichtigt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu folgen. Insgesamt wird das in Deutschland bereits be- stehende hohe Datenschutzniveau aufrechterhalten. Nach Auffassung der Bundesregierung besteht ein über die vorliegende unmittelbare Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie hinausgehender Änderungs- und Moderni- sierungsbedarf im Bundesdatenschutzgesetz; es besteht Anlass, eine grundsätzliche Neustrukturierung des Daten- schutzrechts ins Auge zu fassen. Die Bundesregierung hat sich nach sorgfältiger Prüfung für ein zweistufiges Vorge- hen entschieden; sie hat dementsprechend die Ziele für eine Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes in der ersten Stufe, um die es hier heute geht, im Wesentlichen auf die Umsetzung der zwingenden Richtlinienvorgaben beschränkt. In einem zweiten Schritt, der zeitnah dieser ersten Phase nachfolgen soll, wird dann die grundlegende Neu- strukturierung des Bundesdatenschutzgesetzes auf der Tagesordnung stehen, einschließlich einer kritischen Überprüfung des Bestandes an speziellen Datenschutzre- gelungen. Wichtiges dieser zweiten Stufe wird die Ge- währleistung des Rechts auf informationelle Selbstbe- stimmung unter den Bedingungen der sich immer rascher ändernden technischen Rahmenbedingungen sein. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Herabsetzung der Grundsteuer bei strukturel- lem Mitwohnungsleerstand; – Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Existenz von Wohnungsgenossenschaften aus Treu- handliegenschaftsbeständen in den neuen Bundesländern; – UMTS-Milliarden für Entlastung von Alt- schulden auf dauerhaft leerstehenden Wohn- raum; – Vorlage einer Verordnung zur Umsetzung des § 6 a des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes zum Entwurf eines Gesetzes: – Änderung des Eigenheimzulagengesetzes. (Tagesordnungspunkt 22 a bis d und Zusatzta- gesordnungspunkt 17) Dr. Peter Danckert (SPD): Mit ihrem Antrag fordert die PDS, aus den Erlösen der Versteigerung der Mobil- funklizenzen einen Betrag von 3 Milliarden DM für die Entlastung von Altschulden auf dauerhaft leer stehenden Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2000 12395 (C) (D) (A) (B) Wohnraum zu verwenden. Die PDS-Fraktion setzt ihre Versuche fort – zehn Jahre nach der deutschen Einheit –, eine von ihr zu verantwortende Misere in der Wohnungs- wirtschaft mit einem populistischen Federstrich zu been- den. Leider verschließt sie erneut die Augen vor den poli- tischen Realitäten. Die Erlöse in Höhe von 99,4 Milliarden DM aus der Versteigerung sind komplett in die Schuldentilgung des Staatshaushaltes geflossen, um den Haushalt nachhaltig zu konsolidieren und den Sparkurs der Bundesregierung mit entschlossenem, konkretem Handeln zu unterlegen. Wir wissen, dass die PDS immer gerne und immer schnell dabei ist, staatliche Gelder konzeptlos auszugeben – je- denfalls völlig falsche Schwerpunkte setzt. Was mich hier wirklich erstaunt, ist der Umstand, dass die PDS offen- sichtlich nicht zur Kenntnis nehmen will, dass bereits am 1. September 2000 die Novelle zum Altschuldenhilfe-Ge- setz der neuen Bundesregierung in Kraft getreten ist. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf auf- merksam machen, dass auf Initiative der SPD-Fraktion in die Novelle eine „Härtefallregelung“, nämlich der neue § 6 a AHG, aufgenommen wurde. Danach ist die Bundes- regierung zum Erlass einer Verordnung, die bereits in der Mache ist und schon am 1. Januar 2001 in Kraft treten soll, über zusätzliche Altschuldenhilfe ermächtigt. Dieje- nigen Wohnungsunternehmen, die infolge erheblichen dauerhaften Leerstandes in ihrer wirtschaftlichen Exis- tenz gefährdet sind, erhalten so zusätzliche Entlastungen, und zwar unabhängig, ob sie Zinsbeihilfe oder Teilentla- stung in Anspruch genommen haben. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der PDS, die UMTS-Milliarden sind, wie ich bereits sagte, sinnvoll zur Schuldentilgung verwandt worden. Damit Sie sich erst gar nicht die Mühe mit einem weite- ren Antrag machen müssen, kann ich Ihnen auch versi- chern, dass die daraus resultierenden Zinsersparnisse des Bundes von rund 5 Milliarden DM ebenfalls zielgerichtet für Investitionen eingesetzt werden, und zwar in die großen Bereiche Verkehr – Schiene und Straße –, For- schung und Bildung sowie in neue Technologien. Mit die- sem Zukunftsinvestitionsprogramm – auch ZIP genannt – haben diese Regierung und die sie tragenden Fraktionen entscheidende Impulse für die schnellere Entwicklung und Verbesserung der Infrastruktur gesetzt und mit der massiven Unterstützung von Bildung und Forschung in die Zukunft der jungen Generation investiert. Das hat für uns die erste Priorität: Haushaltskonsolidierung und Zu- kunftsinvestitionen bestimmen unser politisches Han- deln. Doch jetzt zu Ihrem Gesetzesentwurf zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes, den ich als Wohnungspo- litiker interessant finde.Das Eigenheimzulagengesetz för- dert die Herstellung, die Anschaffung oder Ausbauten und Erweiterungen an einer Eigentumswohnung bezie- hungsweise an einer Wohnung im eigenen Haus, sofern der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt. § 17 EigZulG sieht bei der Eigen- heimzulage dann Besonderheiten vor, wenn Genossen- schaftsanteile erworben werden sollen. Voraussetzung für die Förderung nach § 17 EigZulG ist, dass die Mitglieder Anteile in Höhe von mindestens 10 000 DM an einer ei- gentumsorientierten Genossenschaft zeichnen müssen. Die Förderung bezieht sich nur auf selbstgenutztes Wohn- eigentum und auf Anteile an eigentumsorientierten Woh- nungsgenossenschaften.Voraussetzung ist, wie es das Ge- setz in § 17 EigZulG klar definiert, dass die Satzung der Genossenschaft für die Genossenschaftsmitglieder das vererbliche Recht auf Eigentumserwerb für den Fall un- widerruflich vorsieht, dass die Mehrheit der in einem Ob- jekt wohnenden Genossenschaftsmitglieder der Begrün- dung von Wohnungseigentum und der Veräußerung der Wohnungen schriftlich zugestimmt hat. Die PDS möchte sich von diesem Grundsatz lösen und die Förderung auch auf den Anteilserwerb für beste- hende, nicht eigentumsorientierte Wohnungsgenossen- schaften erweitern sowie die Mindesthöhe des Genossen- schaftsanteils als Bedingung für die Gewährung der Zulage entfallen lassen. Ich gebe ja gerne zu, dass es dann den bestehenden Genossenschaften erleichtern würde, neue Mitglieder und finanzielle Mittel für Investitionen in den Bestand zu gewinnen. Aber – und ein „aber“ muss in diesem Fall natürlich kommen – Sinn und Zweck des Ge- setzes ist es doch, was in § 2 EigZulG auch deutlich zum Ausdruck kommt, dass nur Eigentum und damit auch nur Anteile an eigentumsorientierten Wohnungsgenossen- schaften gefördert werden. Was Sie hier wollen, ist nicht nur systemwidrig und verstößt gegen Sinn und Zweck des Gesetzes, sondern stellt auch einen völlig neuen Förder- tatbestand dar! Aber Sie müssen sich an dieser Stelle gar nicht echauf- fieren, denn der Erwerb von Anteilen an bestehenden Wohnungsgenossenschaften wird bereits über die förder- fähigen Bausparbeiträge sowohl im Rahmen der Woh- nungsbauprämie, da hier nur eine wohnungswirtschaftli- che Verwendung Voraussetzung ist, sowie durch das 5. Vermögensbildungsgesetz gefördert. Im sozialen Be- reich kommt bei der neuen Regierung kein Bürger zu kurz; nur die lieben Kolleginnen und Kollegen der Oppo- sition kommen mit ihren Ideen leider immer zu spät! Denn – ich will die Gelegenheit nicht ungenutzt verstrei- chen lassen –: Wir haben doch gerade vor wenigen Minu- ten mehrheitlich für den Gesetzesentwurf zum Eigen- heimzulagengesetz von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gestimmt, der den Förderzeitraum für den Einbau be- stimmter energiesparender Anlagen und für Niedrigener- giehäuser um zwei weitere Jahre verlängert. Und – denn das soll bitte auch nicht in Vergessenheit geraten –: Wir haben die Wohngeldnovelle mit einigen be- deutsamen Zielen auf den Weg gebracht, die ab 2001 er- hebliche Verbesserungen vorsieht. Die Wohngeldreform bewirkt einen durchschnittlichen Anstieg des Wohngel- des. Außerdem wird die Zahl der Anspruchsberechtigten durch die Anhebung der Werte in den Wohngeldtabellen erheblich ausgeweitet, weil sich damit auch die Einkom- mensgrenzen verändern. Allein in den neuen Ländern be- kommen 85 000 zusätzliche Haushalte die Chance, Wohn- geld in Anspruch zu nehmen. Und im Zeichen des Aufbau Ost: Wir vereinheitlichen das Wohngeld in Ost- und West- deutschland, wofür 1,4 Milliarden DM mehr zur Verfü- gung stehen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 200012396 (C) (D) (A) (B) Die SPD hat mal wieder – und ich sage hier mit Stolz „mal wieder“ – für die Bürger aus den neuen wie aus den alten Bundesländern, zahlreiche Verbesserungen erreicht! Dr. Christine Lucyga (SPD): Wichtige wohnungs- politische Entscheidungen sind noch in dieser Legislatur- periode zu treffen bzw. umzusetzen. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen tragfähige Stadtentwicklungskonzepte, die die Zukunft dauerhaft leer stehenden Wohnraums klären und – angesichts rund 1 Million leer stehender Wohnungen in den neuen Bundesländern auch das Thema Abriss – dort, wo es angebracht ist, nicht länger tabuisie- ren. Messlatte ist dabei unsere erklärte politische Absicht: Wir wollen mehr bezahlbare Wohnungen und mehr Le- bensqualität in unseren Städten und Gemeinden und die besonderen Probleme der ostdeutschen Wohnungswirt- schaft – wie Fehler des Altschuldenhilfe-Gesetzes und die bedrohlich angewachsenen Leerstände – zügig und sach- gerecht lösen, denn wir wollen – auch dies ist eine unse- rer erklärten wohnungspolitischen Zielsetzungen – So- zialwohnungsbestände für eine dauerhafte soziale Wohnungswirtschaft sichern. In der Eigenheimförderung und in der Städtebauförde- rung setzen wir – entsprechend ihrem unverändert hohen Stellenwert – neue Akzente, die auch neue, integrative An- sätze einschließen. Soeben haben wir Änderungen am Eigenheimzulagengesetz beschlossen, oder, wie vor kur- zem, mit der am 1. September in Kraft getretenen Novelle zum Altschuldenhilfe-Gesetz erhebliche Erleichterungen für die Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern ge- schaffen. Wenn wir heute – leider wieder einmal zu vorgerück- ter Stunde – über gleich fünf wohnungspolitische Anträge der PDS sprechen, in denen zweifellos wichtige Probleme angesprochen werden, dann ist aber auch festzustellen, dass wir an der Lösung dieser Probleme bereits arbeiten und auch bei ihrer Lösung ein gutes Stück vorangekom- men sind. Wir setzen dabei auf tragfähige Lösungen von Bestand und nicht auf den kurzzeitigen Aha-Effekt, auf den zum Beispiel der PDS-Antrag „UMTS-Milliarden für Entlastung von Altschulden auf dauerhaft leer stehenden Wohnraum“ angelegt ist. Mit diesem Antrag wird, im Grunde genommen, wie- der einmal das Phantom des Goldesels aufgezäumt, der nach Belieben mit einem goldenen Regen aushelfen kann. Aber leider sind Märchen im täglichen Leben ebenso sel- ten wie in der Politik, und ein Fass ohne Boden ist nun ein- mal keine Sparbüchse. Genau dies aber ist die Botschaft Ihres Antrages: Man braucht, wie in einem Selbstbe- dienungsladen, nur zuzugreifen, die Finanzierung erfolgt per Blankoscheck. Ein gewisser Realismus kann indessen beim Umgang mit öffentlichen Mitteln bestimmt nicht schaden und so ziehen wir dem auch eine Lösung vor, die unserer Verant- wortung für die gegenwärtigen Probleme und für die Zu- kunft der jungen Generation entspricht. Wir wollen keine kurzlebigen Effekte, sondern solide Maßnahmen, und deshalb halten wir es für die sinnvollste und beste Lösung, die UMTS-Versteigerungserlöse nicht sofort wieder in konsumtiven Einzelausgaben versickern zu lassen, son- dern im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zur Schul- dentilgung und die daraus Jahr für Jahr resultierenden Zinsersparnisse im Rahmen eines Zukunftsinvestitions- programmes für zusätzliche Investitionsmaßnahmen zu verwenden. Zum Beispiel werden drei Jahre lang jährlich mehrere 100 Millionen Mark für zinsgünstige Kredite für die CO2-Minderung im Gebäudebereich eingesetzt: zurErneuerung von Heizungsanlagen, zur Wärmedämmung, für den Einsatz regenerativer Energien und innovativer Gerätetechnik. Von den Mitteln, die in die Erneuerung der Infrastruktur fließen, wird an anderer Stelle zu sprechen sein. Die Entlastung und Erleichterung für die Wohnungs- unternehmen in den Neuen Ländern wollen wir, nach- dem am 1. September bereits die Novelle zum ASHG in Kraft getreten ist, unter anderem durch eine zusätzliche Altschuldenhilfe, wie sie laut dem neu aufgenommenen § 6 des ASHG möglich ist, auf dem Verordnungswege schaffen. Diese Verordnung soll bereits am 1. Januar 2001 in Kraft treten und auch örtliche und regionale Gesamtkonzepte zur Bewältigung des Leerstandspro- blems initiieren, für die von der durch die Bundesregie- rung eingesetzte Kommission „Wohnungswirtschaftli- cher Strukturwandel in den neuen Bundesländern“ bis November diesen Jahres Leitlinien erarbeitet werden. Da- mit ist den im vorliegenden PDS-Antrag enthaltenen An- liegen bereits Rechnung getragen. Auch für das Problem der TLG-Genossenschaften werden wir gemeinsam mit der TLG eine Lösung finden. Verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Wohnungsunterneh- men hat die TLG bereits eingeleitet. Den Vogel abgeschossen haben Sie allerdings mit dem Antrag „Herabsenkung der Grundsteuer bei strukturellem Mietwohnungsleerstand“, denn mit einem solchen An- trag, der sicher gut gemeint ist, würden genau diejenigen getroffen, die ohnehin aufgrund der strukturellen Leer- stände mit besonderen Aufwendungen belastet sind und nun durch Grundsteuermindereinnahmen zusätzlich ge- troffen würden: die Städte und Gemeinden nämlich. Das kann nun wirklich nicht ernsthaft gewollt sein. Im Grunde würde eine Umsetzung dieses Antrages eine so weitrei- chende Systemänderung darstellen, dass der vorgeschla- gene Weg schlichtweg realitätsfremd genannt werden muss. Wer eine tragfähige Lösung will und die Probleme der ostdeutschen Wohnungswirtschaft ernst nimmt – und das tun wir – wird also nicht ohne ein solides Handlungskon- zept auskommen. Wir haben dazu bereits wirksame Schritte getan. Wie ernst wir die gravierenden wohnungs- wirtschaftlichen und stadtstrukturellen Probleme neh- men, die aufgrund der hohen Wohnungsleerstände in den NBL bestehen, haben wir durch die Novelle zum Alt- schuldenhilfe-Gesetz bewiesen. Ebenso werden wir ernst- haft die Maßnahmeempfehlungen der Expertenkommis- sion zum wohnungswirtschaftlichen Strukturwandel in den neuen Ländern umsetzen. Heinz Seiffert (CDU/CSU): Der Antrag der PDS zielt darauf ab, leer stehende Mietwohnungen vor allem in den neuen Bundesländern nahezu vollständig von der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2000 12397 (C) (D) (A) (B) Grundsteuer zu befreien. Diese Steuer ist aber für die Kommunen eine wichtige, geradezu unverzichtbare Ein- nahmequelle. Eine teilweise Abschaffung würde zu ganz erheblichen Einnahmeausfällen führen und damit die ohnehin schwierige Finanzlage der Städte und Gemeinden gerade in den neuen Bundesländern noch mehr schwä- chen. Mit einer bürokratischen Regelung würden Sie, fürchte ich, auch den Anreiz mindern, Plattenbausiedlun- gen bedarfsgerecht zurückzubauen und zu sanieren. Eine Grundsteuerbefreiung, die Sie laut Begründung vor allem für die neuen Länder beantragen, wäre nicht praktikabel, ungerecht und streitanfällig. Auch in den al- ten Bundesländern gibt es Leerstandsfälle, beispielsweise wegen falscher Standortentscheidung, in denen selbstver- ständlich die Grundsteuer eingefordert wird. Wie soll man dort verfahren? Mit zweierlei Maß zu messen ist ja wohl kaum der richtige Weg. Entweder die Grundsteuer wird beibehalten, dann muss sie aber auch für alle gelten – es gibt ja sogar eine Härtefallregelung – oder sie wird abge- schafft. Letzteres ist jedoch nicht finanzierbar. Die Grundsteuer ist eine von den Kommunen zu erhe- bende Steuer mit eigenem Hebesatzrecht. Es gibt triftige Gründe, die Grundsteuer zu reformieren und zu erhalten, auch wenn von gewissen Seiten populistisch gefordert wird, sie abzuschaffen. Sie bringt den Kommunen ein ste- tiges, nicht von konjunkturellen Schwankungen oder von Gewinneinbrüchen großer ortsansässiger Unternehmer abhängiges Einkommen. Bei der angespannten Fi- nanzlage haben viele Gemeinden in der Grundsteuer we- nigstens eine sicher kalkulierbare Einnahmequelle, mit der sie weitgehend und unabhängig von der Wirtschafts- lage rechnen können. Die Objekte, auf die Grundsteuer erhoben wird, sind nicht disponibel; Gestaltungsmöglichkeiten scheiden weit- gehend aus. Für die Eigentümer gibt es keine Möglichkeit, sie dem örtlichen Steuergläubiger zu entziehen. Die Grund- steuer deckt viele Ausgaben der Kommunen für die allge- meine Daseinsvorsorge, soweit diese nicht über Beiträge und Gebühren erfasst werden. Im internationalen Vergleich der Industriestaaten ist die Grundsteuerbelastung in Deutschland äußerst be- scheiden. Gemessen am gesamten Steueraufkommen be- trägt das Grundsteueraufkommen in Deutschland nur 1,13 Prozent, in Japan 7,16 Prozent, in Großbritannien 9,11 Prozent und in den USA9,5 Prozent. Allerdings hinkt der Vergleich ein wenig, da die Grundsteuer in den ande- ren Staaten die wesentliche Einnahmequelle der Kommu- nen ist. Dass die Grundsteuer reformbedürftig ist, ist spätes- tens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 klar. Damals wurde in Karlsruhe festge- stellt, dass die nach den Wertverhältnissen vom 1. Januar 1964 – in den neuen Ländern sogar nach denen von 1935 – ermittelten Einheitswerte für das Grundvermögen nicht mehr für Zwecke der Vermögensteuer – die darauf- hin entfallen ist – und der Erbschaft- und Schenkung- steuer angewandt werden dürfen. Allein für die Zwecke der Grundsteuer erscheint die Weiterführung der Ein- heitsbewertung nicht mehr sinnvoll. Das ist wirklich wahr. Auch wenn bei der Grundsteuer die Grundstückswerte nicht mit den Werten anderer Vermögenswerte in Bezug gesetzt werden, entsprechen die schon in den alten Bun- desländern seit mehr als 30 Jahren unveränderten Werte- feststellungen bei der Einheitsbewertung auch in ihrer Re- lation zueinander nicht mehr den realen Verhältnissen. Am 4. Mai 2000 hat sich die Finanzministerkonferenz der Länder nun mehrheitlich auf einen Formulierungs- vorschlag auf der Basis von Modell B verständigt und das Bundesministerium der Finanzen gebeten, ein Gesetzge- bungsverfahren einzuleiten. Gemäß des Modells B wird zukünftig den Wertverhältnissen des jeweiligen Grund- stücks und pauschalen Werten des Gebäudes Rechnung getragen, indem sich die Bemessungsgrundlage aus rea- len, projektbezogenen Daten zusammensetzt. Das hat zwar zur Folge, dass ein gewisser Aufwand zur Beschaf- fung der Daten betrieben werden muss, aber gleichzeitig wird so der Eigenheit eines jeden Grundstücks bzw. Ge- bäudes Rechnung getragen. Insofern werden hier auch Verbesserungen für Mietleerstände eingeführt; denn ge- rade der Wert von Plattenbauten dürfte verhältnismäßig gering sein. Die Erhebung der Grundsteuer aufgrund des Verkehrswertes ist also gerechter und für den Bürger auch einsichtiger als die derzeitige Praxis. Die Einheitswerte, die in den Finanzämtern mit großem Aufwand gepflegt werden, sind auf Dauer ganz sicher keine angemessene Basis für die Grundsteuer. Hier muss die Regierung end- lich aktiv werden. Darüber hinaus haben die Finanzminister der Länder das Ziel vor Augen, das Grundsteuerverfahren vollständig auf die Gemeinden zu übertragen. Das würde die Finanz- ämter erheblich entlasten. Eine Einmischung des Bundes, wie die PDS in ihrem Antrag fordert, wäre also derzeit auch aus diesem Grunde gewiss nicht hilfreich. Nach §§ 33 und 34 des Grundsteuergesetzes kann, wie es die PDS in ihrem Antrag anführt, auf Antrag bei der zustän- digen Gemeinde die Grundsteuer bei bebauten und ver- mieteten Grundstücken bereits jetzt herabgesetzt werden, wenn der normale Rohertrag des Steuergegenstandes um mehr als 20 Prozent gemindert und der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat. Das bedeutet, dass es gerade bei Mietleerständen aufgrund struktureller Gegebenheiten dem Hauseigentümer frei- steht, bei der zuständigen Gemeinde eine Ermäßigung der Grundsteuer zu beantragen. Diese Klausel ist für Härte- fälle eingebaut worden. Eine weitere Herabsetzung oder gar eine Aussetzung für bestimmte Fälle war und ist vom Gesetzgeber nicht gewollt und würde auch keinen Sinn machen. Die Grundsteuer ist eine wichtige, konjunkturunab- hängige Einnahmequelle für die Kommunen, die auf je- den Fall beibehalten werden muss. Dabei kann man sicher darüber reden, auf welcher neuen Basis die Berechnung der Steuer erfolgen soll. Da sind wir für konstruktive Vorschläge der Regierung – die allerdings auf sich warten lassen – offen. Es macht jedoch absolut keinen Sinn, jetzt bestimmte Regionen quasi von der Steuer zu befreien. Dies würde zu Ungerechtigkeit und Neid der nicht Be- günstigten führen. Es bleibt abzuwarten, wie das endgül- tige Gesetz aussehen wird, das die Grundsteuer neu regelt. Der PDS-Antrag ist ausschließlich populistisch begrün- det. Auch deshalb muss er abgelehnt werden. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 200012398 (C) (D) (A) (B) Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich begrüße es sehr, dass die Kollegin Ostrowski und die Fraktion der PDS mit großer Zähigkeit um Lösungen für die wachsenden Leerstandsprobleme in Ostdeutschland ringt. Aber ich bedaure etwas, dass Sie nicht warten können, bis die Ergebnisse der Experten- kommission Leerstand in 14 Tagen vorgelegt werden. Tatsache ist – die Leerstandsprobleme werden in Zu- kunft weiter ansteigen. Bereits heute stehen durchschnitt- lich 13 Prozent des Wohnungsbestandes in Ost leer, ins- gesamt 1 Million Wohnungen. Davon gehören etwa 350 000 Wohnungen kommunalen Wohnungsgesellschaf- ten und Genossenschaften, etwa 650 000 Wohnungen pri- vaten Eigentümern. Aktuell wird der Einnahmenverlust der Wohnungswirtschaft auf jährlich 2,3 Milliarden DM geschätzt. In den nächsten 5 Jahren ist der Abriss von mindestens 250 000 nötig. Wir müssen uns darauf einstellen, dass die ostdeut- schen Städte und Länder in einem Prozess von 10 bis 20 Jahren einen umfassenden Stadtumbau organisieren müssen, der dem kontinuierlichen Bevölkerungsrückgang ebenso Rechnung trägt wie den sich ändernden Wohnan- sprüchen. Dabei darf es auf keinen Fall nur um Abriss und Rückbau gehen. Im Gegenteil: Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Rückbau mit Aufwertungsstrategien verbunden wird und neuer Optimismus in die ostdeut- schen Städte und Stadtteile einkehrt. Wo ein Straßenzug Platte abgerissen werden muss, müssen Reihenhaussiedlungen, Eigenheime und Grünan- lagen entstehen. Nur so wird es gelingen, den Menschen eine Zukunft in ihrer Heimat zu geben. Diesen Prozess zu initiieren ist ganz wesentlich die Aufgabe der ostdeut- schen Kommunen und Länder. Frau Kollegin Ostrowski, es ist auch Aufgabe der Kommunen, von der geltenden Regel der Grundsteuer- entlastung Gebrauch zu machen, bevor nach neuen Re- geln gerufen wird. Hoyerswerda beispielsweise ist hier vorbildlich und gewährt seiner Wohnungswirtschaft Grundsteuerentlastung für leerstehenden Wohnraum. Zum Antrag der PDS, drei Milliarden DM aus den UMTS-Erträgen der ostdeutschen Wohnungswirtschaft zur Verfügung zu stellen: Die Bundesregierung bereitet die § 6 a-Verordnung vor. Es werden Mittel zur Entlas- tung von Wohnungsunternehmen von Altschulden in den Haushalt eingestellt. Das heißt, der Bund wird in Kürze einen wichtigen Schritt zur Lösung des Problems tun. Minister Klimmt hat zugesagt, dass die Altschulden- entlastung auch für Wohnungen gelten soll, die bereits vom Markt genommen werden mussten. Nun sind Länder und Kommunen am Zuge. Folgende Schritte halte ich als nächstes erforderlich: Erstens. Die Länder müssen den Kommunen Geld für die städtebauliche Planung geben, die erforderlich ist, um klare Entscheidungen über die Prioritäten für Abriss oder Erhalt fällen zu können. Die Kommunen brauchen eben- falls Unterstützung für die städtebauliche Planung, die Rückbau und städtebauliche Aufwertung miteinander verknüpft. Zweitens. Die Länder müssen ihre raumordnerischen Prioritäten bestimmen und ihre eigene Planung und För- derpraxis von Siedlungserweiterung auf Rückbau und Siedlungserweiterung auf Rückbau und Stabilisierung der vorhandenen Siedlungsräume umstellen. Drittens. Die Wohnungsbauförderung der Länder muss hart und klar umgestellt werden. Die Neubauförderung muss reduziert und mit der Stabilisierung und Aufwertung von Rückbaumaßnahmen verknüpft werden. Ähnlich wie es Sachsen bereits gemacht hat, müssen die Länder Pro- gramme für Abriss und Stadtumbau entwickeln. Viertens. Die Länder sollten ihrerseits Runde Tische zur Hilfe für die Wohnungswirtschaft einrichten. Hier müssen gerade auch die Kreditinstitute eingebunden und mit in die Pflicht genommen werden. Weil es sich um die Aufgabe einer umfassenden und lang andauernden Umsteuerung in der Stadtentwicklung in Ostdeutschland handelt und weil davon nicht nur die Wohnungs- und die Bauwirtschaft, sondern mittelbar auch das kleine und mittlere Gewerbe der Städte und Re- gionen betroffen ist, muss dieses Problem in die Solidar- paktverhandlungen und in die weitere Wirtschaftsförde- rung Ost einbezogen werden. Hier müssen Bund, Länder, Gemeinden und Wohnungswirtschaft konstruktiv zusam- menarbeiten. Auch die westdeutschen Länder dürfen ihre Unterstützung nicht versagen. Dr. Karlheinz Guttmacher (F.D.P.): F.D.P. und PDS sind sich in der Beurteilung der Wohnungspolitik für die neuen Bundesländer in zwei Punkten einig: Erstens. Die unternehmerische Wohnungswirtschaft befindet sich in einer existenzbedrohenden strukturellen Krise. Zweitens. Die Maßnahmen der Bundesregierung reichen zur Be- wältigung dieser Krise nicht aus. Die F.D.P. hat deshalb in der Debatte um die Änderung des Altschuldenhilfegesetzes gefordert, der Wohnungs- wirtschaft Ost eine Strukturhilfe zu gewähren. Allen Woh- nungsunternehmen mit einem strukturellen, dauerhaften Leerstand von mehr als fünf Prozent sollte die Möglich- keit eingeräumt werden, sich auf Antrag auch von den restlichen Altschulden in Höhe von 150 DM pro Quadrat- meter zu befreien. Als Gegenleistung wollten die Libera- len ein tragfähiges unternehmerisches Konzept. Leider hat die Bundesregierung die Wohnungswirt- schaft im Regen stehen lassen und ist weder dem Vor- schlag der F.D.P. noch anderen Vorschlägen für eine Strukturhilfe gefolgt. Die Bundesregierung hat stattdes- sen eine Verordnungsermächtigung verabschiedet, wo- nach zusätzliche Strukturhilfen nur nach Maßgabe vor- handener Haushaltmittel und nach den Regeln einer zu erlassenen Verordnung eingesetzt werden können. Diese Verordnung gibt es bisher nicht. Ein unzureichender Ent- wurf ist in Arbeit; der Termin des In-Kraft-Tretens steht allerdings ebenso wenig fest wie die Dotierung der Struk- turhilfe im Haushalt 2001. Ich halte es grundsätzlich für richtig und hilfreich, wenn wir hier im Deutschen Bundestag immer wieder die Probleme der Wohnungswirtschaft in den neuen Bundes- ländern zur Sprache bringen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2000 12399 (C) (D) (A) (B) Ob die vorliegenden Anträge der PDS allerdings in der Sache hilfreich sind, muss doch bezweifelt werden. Inso- fern endet spätestens jetzt die Gemeinsamkeit mit der PDS: UMTS-Milliarden, Subventionen, einseitige Bevor- zugung bei der Grundsteuer sind altbackene Instrumente der Politik, die bestehende Verkrustungen verstärken und unhaltbare Strukturen festigen, wo doch Wandel gefragt ist. Die F.D.P. will die Wohnungsunternehmen beim not- wendigen Wandel unterstützen. Offenbar gefällt sich die PDS in ihrer Rolle als Ostalgie-Regionalpartei. Die An- träge der PDS zur Absenkung der Grundsteuer, zur Exis- tenzsicherung von Wohnungsgenossenschaften und zur Verwendung von UMTS-Milliarden gehen weit über das notwendige Maß hinaus. Sie deuten insgesamt auf das hin, was politisch beabsichtigt ist: Die PDS will sich als Interessenwahrer der Wohnungswirtschaft Ost präsentie- ren. Die Einseitigkeit und Schmalspurigkeit der Anträge sprechen für sich. Wer sich derartig opportunistisch ver- hält, zeigt, dass er nicht in der Lage ist, Gesamtverant- wortung zu übernehmen. Anlage 10 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 755. Sitzung am 20. Okto- ber 2000 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen gemäß Artikel 84 Abs. 1 Grundgesetz zuzustimmen: – Gesetz zu dem Abkommen vom 10. März 1998 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Republik Südafrika über die Seeschifffahrt – Gesetz zurÄnderung des Personenbeförderungsge- setzes (PBefG) – Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe Die Fraktion der F.D.P. hat mit Schreiben vom 25. Ok- tober 2000 den Gesetzentwurf zur Einsetzung einer unabhängigen Sachverständigenkommission zur Fest- setzung der Abgeordnetenentschädigung – Drucksa- che 14/1732 – zurückgezogen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2000 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 05 02 Titel 686 30 – Beitrag an die Vereinten Nationen – – Drucksachen 14/3487, 14/3574 Nr. 1.4 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltführung 2000 Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 95 000 000 DM bei Kapitel 60 04 Titel 654 01 – Bundeszuschuss an den Ausgleichsfonds (Lastenausgleich) – Drucksachen 14/3606, 14/3720 Nr. 1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2000 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 60 04 Titel 698 08 – Bundesanteil gemäß Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ – – Drucksachen 14/4047, 14/4093 Nr. 1.10 – Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand von Si- cherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bun- desrepublik Deutschland im Jahre 1998 – Drucksache 14/2471 – Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Anwendung des Subsidiaritätsprin- zips 1998 (Subsidiaritätsbericht 1998) – Drucksachen 14/1512, 14/1616 Nr. 1.9 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/3050 Nr. 2.4 Drucksache 14/3428 Nr. 1.5 Drucksache 14/3428 Nr. 2.12 Drucksache 14/3428 Nr. 2.14 Drucksache 14/3428 Nr. 2.29 Drucksache 14/3576 Nr. 2.6 Finanzausschuss Drucksache 14/3723 Nr. 2.6 Drucksache 14/3723 Nr. 2.7 Drucksache 14/3723 Nr. 2.8 Drucksache 14/3723 Nr. 2.10 Drucksache 14/3723 Nr. 2.15 Drucksache 14/3859 Nr. 2.16 Drucksache 14/3859 Nr. 1.6 Drucksache 14/3859 Nr. 1.7 Drucksache 14/3859 Nr. 2.30 Drucksache 14/3859 Nr. 2.39 Drucksache 14/3859 Nr. 2.42 Haushaltsausschuss Drucksache 14/3859 Nr. 2.23 Ausschuss fürWirtschaft und Technologie Drucksache 14/3050 Nr. 1.2 Drucksache 14/3576 Nr. 2.15 Drucksache 14/3576 Nr. 2.36 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/4092 Nr. 2,7 Drucksache 14/4092 Nr. 2.8 Drucksache 14/4092 Nr. 2.9 Drucksache 14/4092 Nr. 2.11 Drucksache 14/4170 Nr. 2.71 Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 14/3341 Nr. 2.32 Drucksache 14/3576 Nr. 2.14 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 200012400 (C) (D) (A) (B) Drucksache 14/3576 Nr. 2.16 Drucksache 14/3576 Nr. 2.18 Drucksache 14/3576 Nr. 2.22 Drucksache 14/3576 Nr. 2.29 Drucksache 14/3576 Nr. 2.35 Drucksache 14/3859 Nr. 2.21 Drucksache 14/3859 Nr. 2.25 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 14/3576 Nr. 2.30 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab- schätzung Drucksache 14/3859 Nr. 2.14 Drucksache 14/3859 Nr. 2.15 Drucksache 14/3859 Nr. 2.16 Drucksache 14/3859 Nr. 2.17 Drucksache 14/3859 Nr. 2.18 Drucksache 14/3859 Nr. 2.19 Drucksache 14/4092 Nr. 2.12 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung Drucksache 14/3050 Nr. 2.26 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/2817 Nr. 1.8 Drucksache 14/3146 Nr. 1.1 Drucksache 14/3341 Nr. 1.4 Drucksache 14/3341 Nr. 2.22 Drucksache 14/3428 Nr. 1.2 Drucksache 14/3428 Nr. 2.18 Drucksache 14/3576 Nr. 1.6 Drucksache 14/3576 Nr. 1.11 Drucksache 14/3576 Nr. 2.10 Drucksache 14/3576 Nr. 2.25 Drucksache 14/3576 Nr. 2.31 Drucksache 14/3576 Nr. 2.38 Drucksache 14/3576 Nr. 2.39 Drucksache 14/3723 Nr. 22 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 128. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. Oktober 2000 12401 (C)(A) Druck: MuK. Medien-und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anke Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Jetzt erteile ich dem
    Kollegen Hans Peter Bartels, SPD-Fraktion, das Wort.



Rede von Dr. Hans-Peter Bartels
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren! Wir haben heute ein Jubiläum
zu feiern: Vor 25 Jahren, im Herbst 1975, wurden die ers-
ten Soldatinnen der Bundeswehr eingestellt, zunächst als
Ärztinnen, Zahnärztinnen, Apothekerinnen und Vete-
rinärmedizinerinnen im Offiziersrang, seit 1991 auch als
Unteroffiziere und Mannschaften im Sanitäts- und Mi-
litärmusikdienst.

Zurzeit dienen etwas 4 700 Frauen in unseren Streit-
kräften. Hinzu kommen rund 50 000 Frauen, die zivil in
der Bundeswehrverwaltung arbeiten; das sind mehr als
ein Drittel der Zivilbeschäftigten. Auch von den
5 000 jungen Leuten, die dort jährlich eine Ausbildung
absolvieren, sind mehr als ein Drittel weiblich. 200 Frau-
enbeauftragte sehen in allen Bereichen der Bundeswehr
nach dem Rechten. Frauen und Bundeswehr – das ist also
kein ganz neues Thema. Die Bundeswehr ist kein reiner
Männerverein, schon heute kein unberührtes Reservat des
Patriarchats mehr. Das ist gut so.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes
vom 11. Januar 2000 werden nun ab Januar bzw. Juli 2001
die ersten Einstellungen von weiblichen Unteroffizieren,
Mannschaften und Offiziersanwärtern in allen Laufbah-
nen vorgenommen. Einschränkungen soll es nicht geben.
Auch KSK-Kämpferinnen, Fallschirmjägerinnen, Fern-
späherinnen und Kampfschwimmerinnen sind möglich.
Franziska van Almsicks Karriere muss noch nicht vorbei
sein.

Die Bewerberlage ist gut. Relativ bestehen mehr
Frauen als Männer die Eignungstests. Das muss einen gar
nicht wundern, denn inzwischen machen in Deutschland
auch mehr Mädchen als Jungen Abitur. Die Bundeswehr
wird davon profitieren. Mittelfristig rechnet das Verteidi-

gungsministerium mit einem Frauenanteil von 7 bis
10 Prozent am gesamten Bewerberaufkommen. Der Frau-
enanteil in den Streitkräften dürfte so langfristig auf die
10 Prozent zugehen. Damit liegen wir international im
oberen Feld.

Es ist übrigens interessant, welche militärischen Tätig-
keitsbereiche bei den Bewerberinnen besonders beliebt
sind: Das sind der Stabsdienst und der fliegerische Dienst.
Wenn alles gut geht, dann kann in 30 Jahren der Inspek-
teur der Luftwaffe eine Frau sein. Vorher gibt es vielleicht
eine Inspekteurin des Sanitätswesens oder eine Verteidi-
gungsministerin. Die Bundeswehr wird gewiss nicht die
Vorhut der Gleichstellung sein; aber sie geht mit der Zeit.

Wir wollen keine Quoten in der Bundeswehr. Es bleibt
bei Einstellungen, Verwendungen und Beförderungen
nach Eignung, Befähigung und Leistung. Es wird keine
gesonderten weiblichen Dienstgradbezeichnungen geben.


(Beifall der Abg. Ina Lenke [F.D.P.])

Gleichbehandlung mit männlichen Kameraden im tägli-
chen Dienst muss die Leitlinie sein. Frauen werden, wie
schon jetzt die Soldatinnen des Sanitätsdienstes, an
Einsätzen der Bundeswehr im Ausland beteiligt sein, mit
allen Risiken und Gefahren.

In diesen Einsätzen können übrigens Fähigkeiten eine
Rolle spielen, die Frauen zusätzlich in die Bundeswehr
einbringen. Es kann durchaus konfliktdämpfend wirken,
wenn in einem muslimischem Umfeld beispielsweise Si-
cherheitskontrollen an Frauen nicht von männlichen, son-
dern von weiblichen Soldaten durchgeführt werden. An-
gesichts der Fülle von quasistaatlichen Funktionen, die
unsere Kontingente in den Friedenstruppen zu erfüllen
haben, böte das Zusammenwirken von Männern und
Frauen auch ein staatsbürgerliches Vorbild. Kurz: Die
Bundeswehr muss heute auf andere Einsätze als vor zehn
Jahren eingestellt sein. Dazu braucht sie zum Teil andere
Fähigkeiten. Frauen bringen solche anderen Fähigkeiten
mit.

Natürlich wird es nicht nur Gleichstellungsjubel, son-
dern auch Probleme geben, wenn künftig in allen Einhei-
ten der Streitkräfte Frauen dienen werden. Frauen werden
auf sehr lange Sicht in der Bundeswehr in der Minderheit
sein. Die weibliche Minderheit in einem männerdomi-
nierten Umfeld sollte deshalb nie zu klein werden. Es soll-
ten in einer Einheit besser vier oder fünf Soldatinnen als
eine einzelne sein.


(Beifall der Abg. Ina Lenke [F.D.P.])

Soldatinnen werden alle Benachteiligungen, denen

Frauen in der Gesellschaft heute ausgesetzt sind, auch in
der Bundeswehr sichtbar machen. Der Beruf des Soldaten
und der Soldatin ist kein Beruf wie jeder andere; aber die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in jedem Beruf
ein Thema. Übrigens heißt das Thema nicht nur „Frau und
Beruf“, sondern genauso „Mann und Beruf“. Wir brau-
chen keine in besonderer Weise frauenfreundliche,
„durchfeminisierte“ Bundeswehr; vielmehr müssen wir
alles tun, damit unsere Gesellschaft familienfreundlicher
wird, sodass jeder Beruf für Frauen und Männer besser
mit dem Familienleben, das wir alle wollen, zu vereinba-
ren ist.




Petra Bläss
12344


(C)



(D)



(A)



(B)


Dies können wir allerdings nicht durch eine Grundge-
setzänderung erreichen. Dazu muss sich viel mehr ändern.
Die heutige Debatte ist auch ein Anlass, daran zu erinnern.

Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anke Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich erteile nun der
    Kollegin Irmgard Karwatzki, CDU/CSU-Fraktion, das
    Wort.