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    Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 11993 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Dr. Peter Eckardt . . . . . . . . . . . . . . . . 12057 D Eckart von Klaeden CDU/CSU (zur GO) . . . 11993 B Anni Brandt-Elsweier SPD (zur GO) . . . . . . . 11994 C Jörg van Essen F.D.P. (zur GO) . . . . . . . . . . . 11995 B Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11995 D Dr. Heidi Knake-Werner PDS (zur GO) . . . . 11996 D Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Entfernungs- pauschale und zur Zahlung eines ein- maligen Heizkostenzuschusses (Drucksache 14/4242) . . . . . . . . . . . . . 11997 C b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Ver- gütung der Mineralölsteuer für die Land- und Forstwirtschaft (Agrar- dieselgesetz) (Drucksachen 14/4218, 14/4294) . . . . 11997 C c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu dem Proto- koll vom 22. März 2000 zur Ände- rung des Übereinkommens vom 9. Februar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung be- stimmter Straßen mit schweren Nutz- fahrzeugen(Drucksachen 14/3651, 14/4052, 14/4273,14/4274) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11997 D d) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion F.D.P.: Ökosteuer zurücknehmen (Drucksachen 14/3519, 14/4276) . . . . 11998 A e) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Weisheit, Annette Faße, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordne- ten Ulrike Höfken, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Wettbewerbsposition für die deutsche Landwirtschaft ver- bessern und nachhaltige Entwick- lung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume sichern – zu dem Antrag der Fraktion CDU/CSU: Heizöl als Kraftstoff für die deutsche Land- und Forst- wirtschaft – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Marita Sehn, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Agrodiesel tanken – Gasöl- betriebsbeihilfe abschaffen – zu dem Antrag der Abgeordneten Kersten Naumann und der Fraktion PDS: Betriebliche Obergrenze von 3 000 DM Gasölbeihilfe zurücknehmen (Drucksachen 14/2766, 14/2690, 14/2384, 14/2795, 14/3724) . . . . . . . . . . . . . . . . 11998 A Plenarprotokoll 14/125 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 125. Sitzung Berlin, Freitag, den 13. Oktober 2000 I n h a l t : f) Antrag der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Marita Sehn, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion F.D.P.: Tan- ken von eingefärbtem Agrardiesel unbürokratisch ausgestalten (Drucksache 14/3105) . . . . . . . . . . . . . 11998 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Unter- glasgartenbau in Deutschland sichern (Drucksache 14/4243) . . . . . . . . . . . . . . . . 11998 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Anpassungsbei- hilfen für Unterglasbetriebe im Garten- bau (Drucksache 14/4257) . . . . . . . . . . . . . . . . 11998 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Kraftfahrzeugsteuer für schwere LKW auf EU-Niveau senken – Bedin- gungen am Güterkraftverkehrsmarkt harmonisieren (Drucksache 14/4254) . . . . . . . . . . . . . . . . 11998 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Kersten Naumann, Rolf Kutzmutz, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion PDS: Schaffung eines Nothilfefonds für existenzbedrohte Unterglasgartenbaubetriebe (Drucksache 14/4291) . . . . . . . . . . . . . . . . 11998 D Angelika Mertens SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11998 D Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 12001 A Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12003 D Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12006 B Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . 12007 B Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . . 12007 D Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . . . . . 12009 A Norbert Schindler CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 12011 D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12013 C Marita Sehn F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12015 B Kersten Naumann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12016 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 12017 B Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 12020 C Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . 12021 B Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BML 12022 B Josef Hollerith CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 12023 B Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 12023 C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 12024 C Horst Kubatschka SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12025 D Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU . . . . . 12027 C Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Fraktion CDU/CSU: Reform der EU-Entwicklungszusammenarbeit ist bislang Stückwerk und muss konse- quent vorangetrieben werden (Drucksache 14/3771) . . . . . . . . . . . . . . . . 12030 A Dr. Ralf Brauksiepe CDU/CSU . . . . . . . . . . . 12030 A Dr. R. Werner Schuster SPD . . . . . . . . . . . . . . 12032 A Joachim Günther (Plauen) F.D.P. . . . . . . . . . . 12033 D Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12034 D Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12036 B Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . 12037 B Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . 12038 B Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes Drucksachen 14/3764, 14/4265) . . . . . . . . 12040 C Harald Friese SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12040 C Erwin Marschewski (Recklinghausen) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12042 C Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12043 C Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12044 C Petra Pau PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12045 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 125. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Oktober 2000II Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Ursula Lötzer, Rolf Kutzmutz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Gesetzliche Mitspra- cherechte bei Unternehmensübernah- men (Drucksache 14/3394) . . . . . . . . . . . . . . . . 12046 A Ursula Lötzer PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12046 A Nina Hauer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12046 D Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 12048 D Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung der §§ 1360, 1360 a BGB (Drucksache 14/1518) . . . . . . . . . . . . . . . . 12050 B Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink und der Fraktion PDS: Personalstruktur- und Dienstrechtsre- form an Hochschulen und Forschungs- einrichtungen (Drucksache 14/3900) . . . . . . . . . . . . . . . . 12050 C Maritta Böttcher PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12050 D Dr. Peter Eckardt SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12051 D Thomas Rachel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 12053 C Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12055 C Ulrike Flach F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12056 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12057 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 12059 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung (Namensaktiengesetz) (122. Sitzung am 29. September 2000, Tagesordnungspunkt 14) 12060 B Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 12060 B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Gesetzliche Mitspracherechte bei Unternehmensübernahmen (Tagesordnungs- punkt 18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12061 A Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12061 A Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 12061 D Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der §§ 1360, 1360 a BGB (Tagesordnungspunkt 19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12062 D Anni Brandt-Elsweier SPD . . . . . . . . . . . . . . . 12062 D Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 12063 C Ronald Pofalla CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 12064 B Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12065 B Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12066 A Christina Schenk PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12066 B Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12066 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 125. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Oktober 2000 III Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 125. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Oktober 2000
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 125. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Oktober 2000 Ulrike Flach 12057 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 125. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Oktober 2000 12059 (C) (D) (A) (B) Behrendt, Wolfgang SPD 13.10.00 Bernhardt, Otto CDU/CSU 13.10.00 Bläss, Petra PDS 13.10.00 Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 13.10.00 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 13.10.00 Borchert, Jochen CDU/CSU 13.10.00 Braun (Augsburg), F.D.P. 13.10.00 Hildebrecht Breuer, Paul CDU/CSU 13.10.00 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 13.10.00 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 13.10.00 Burchardt, Ursula SPD 13.10.00 Diller, Karl SPD 13.10.00 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 13.10.00 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 13.10.00 DIE GRÜNEN Elser, Marga SPD 13.10.00 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 13.10.00 Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 13.10.00 Joseph DIE GRÜNEN Fischer (Karlsruhe-Land), CDU/CSU 13.10.00 Axel Formanski, Norbert SPD 13.10.00 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 13.10.00 Friedrich (Bayreuth), F.D.P. 13.10.00 Horst Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 13.10.00 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 13.10.00 Glos, Michael CDU/CSU 13.10.00 Goldmann, F.D.P. 13.10.00 Hans-Michael Graf (Friesoythe), SPD 13.10.00 Günter Haack (Extertal), SPD 13.10.00 Karl-Hermann Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 13.10.00 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 13.10.00 Hemker, Reinhold SPD 13.10.00 Dr. Hendricks, Barbara SPD 13.10.00 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 13.10.00 DIE GRÜNEN Hoffmann (Chemnitz), SPD 13.10.00 Jelena Hüppe, Hubert CDU/CSU 13.10.00 Irmer, Ulrich F.D.P. 13.10.00 Kossendey, Thomas CDU/CSU 13.10.00 Lehder, Christine SPD 13.10.00 Lippmann, Heidi PDS 13.10.00 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 13.10.00 Klaus W. Metzger, Oswald BÜNDNIS 90/ 13.10.00 DIE GRÜNEN Michels, Meinolf CDU/CSU 13.10.00 Moosbauer, Christoph SPD 13.10.00 Müller (Jena), Bernward CDU/CSU 13.10.00 Müller (Berlin), PDS 13.10.00 Manfred Neumann (Gotha), SPD 13.10.00 Gerhard Nickels, Christa BÜNDNIS 90/ 13.10.00 DIE GRÜNEN Nooke, Günter CDU/CSU 13.10.00 Ostrowski, Christine PDS 13.10.00 Philipp, Beatrix CDU/CSU 13.10.00 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 13.10.00 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 13.10.00 Dr. Richter, Edelbert SPD 13.10.00 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 13.10.00 Hannelore Roth (Augsburg), BÜNDNIS 90/ 13.10.00 Claudia DIE GRÜNEN entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Sauer, Thomas SPD 13.10.00 Scheffler, Siegfried SPD 13.10.00 Schily, Otto SPD 13.10.00 Schlee, Dietmar CDU/CSU 13.10.00 Schloten, Dieter SPD 13.10.00* Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 13.10.00 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 13.10.00 Hans Peter Schösser, Fritz SPD 13.10.00 Schröder, Gerhard SPD 13.10.00 Schüßler, Gerhard F.D.P. 13.10.00 Schulz (Leipzig), BÜNDNIS 90/ 13.10.00 Werner DIE GRÜNEN Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 13.10.00 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 13.10.00* Volquartz, Angelika CDU/CSU 13.10.00 Weisskirchen SPD 13.10.00 (Wiesloch), Gert Wettig-Danielmeier, SPD 13.10.00 Inge Wiesehügel, Klaus SPD 13.10.00 Wissmann, Matthias CDU/CSU 13.10.00 Zierer, Benno CDU/CSU * für die Teilnahme an der 104. Jahreskonferenz der Interparlamenta- rischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimm- rechtsausübung (Namensaktiengesetz) (122. Sit- zung am 29. September 2000, Tagesordnungs- punkt 14) Dr. Eckhart Pick (Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin der Justiz): Das Internet und die neuen Te- lekommunikationsmedien werden in allen Rechtsgebie- ten ihren Niederschlag finden. Die Gesetzgebung muss hier rasch gestaltend eingreifen und die Modernisierung unseres Rechts vorantreiben. Mit dem heute eingebrach- ten Gesetzentwurf wollen wir dies für das Aktienrecht tun. Hier erscheint eine Modernisierung besonders dringlich, weil die Verwendung neuer Technologien in den Kapital- märkten besonders fortgeschritten ist und weil viele Fol- gen der Internationalisierung der Finanzmärkte sich nur mit den neuen Telekommunikationsmedien bewältigen lassen. Um das mit einem Beispiel vor Augen zu führen: Ein Anleger, der von seinem Laptop aus seine Kauf- und Ver- kaufsentscheidungen online trifft, versteht es nicht mehr, dass er dann auch nicht bestimmte Unternehmensmittei- lungen online erhalten oder seine Stimmrechtvollmachten auf diesem Wege erteilen kann. Das Namensaktiengesetz enthält dazu folgende Neue- rungen: Erstens wird das völlig veraltete Recht zur Na- mensaktie grundlegend aktualisiert und auf den Stand moderner Datenübertragung und elektronischer Aktienre- gister gebracht. Dabei haben wir besonderen Wert auf die datenschutzrechtliche Absicherung und Verbesserung ge- legt. Die gefundenen Regelungen befinden sich im Ein- klang mit der Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Zweitens – und vielleicht noch wichtiger –: In dem Entwurf werden viele Formerfordernisse aus alter Zeit rund um die aktienrechtliche Hauptversammlung so weit wie möglich heruntergefahren. Teilnehmerverzeichnisse auf den Hauptversammlungen werden in Zukunft auf Bildschirmen dargestellt, Stimmrechtsvollmachten auch in elektronischer Form erteilt werden können. Dies sind mutige, aber notwendige Modernisierungen unseres Akti- enrechts. Es handelt sich in diesem Punkt zwar auf den ersten Blick um eine eher technische Novelle, die aber zugleich wie ein Innovationsschub wirken wird. Es wird sehr in- teressant zu beobachten sein, wie in der Zukunft die Stimmrechtsausübung bei den Hauptversammlungen un- serer Aktiengesellschaften neu organisiert werden wird. Das alte Depotstimmrecht der Banken wird Konkurrenz bekommen, so viel können wir heute schon vorhersagen. Das Gesetz enthält weiter eine Einschränkung des sehr bürokratischen und aus heutiger Sicht unverständlich komplizierten Nachgründungsverfahrens für neugegrün- dete Aktiengesellschaften. Dies betrifft besonders die Startup-Unternehmen und die Neuemissionen am Neuen Markt. Die beteiligten Kreise haben diesen Gesetzgebungs- vorschlag mit großer Erleichterung und ungewöhnlich breiter Zustimmung aufgenommen. Ferner werden noch letzte Euro-Umstellungen im Gesellschaftsrecht vorge- nommen und einige Bekanntmachungserleichterungen eingeführt. Es geht dabei um die Abschaffung teurer und aus heutiger Sicht sinnloser Mehrfachveröffentlichungen von Handelsregisterbekanntmachungen. Sie können sich vorstellen – oder sie werden es schon wissen –, dass dieser Entwurf hohe Zustimmung bei allen beteiligten Kreisen gefunden hat und dringlichst erwartet wird. Ich darf Sie daher herzlich bitten, die Bundesregie- rung dabei zu unterstützen, das Namensaktiengesetz bis zum Januar des nächsten Jahres in Kraft treten zu las- sen, damit die Unternehmen es bereits in der Haupt- versammlungssaison 2001 einsetzen können. Viele Gesell- schaften haben bereits in dieser Hauptversammlungssaison Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 125. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Oktober 200012060 (C) (D) (A) (B) entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Vorratsbeschlüsse im Hinblick auf den Entwurf gefasst. Ich freue mich, sagen zu können, das wir damit auch im internationalen Vergleich auf diesem Rechtsgebiet eine innovative Rolle übernehmen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Gesetzliche Mitspra- cherechte bei Unternehmensübernahmen (Ta- gesordnungspunkt 18) Margareta Wolf (Frankfurt) (Bündnis90/Die Grü- nen): Mit den hier zur Beratung vorliegenden Anträgen befassen wir uns mit den Ergebnissen der Regierungs- kommission und dem darauf aufbauenden Diskussions- entwurf vom 29. Juni 2000 zum Thema Übernahme- gesetz. Die Eckpunkte des Entwurfs werden von der Mehrzahl der Fachleute in der Finanz- und Unterneh- menswelt ausdrücklich begrüßt. Fast einhellig wird dort ein Übernahmegesetz auf Basis des Gemeinsamen Stand- punktes des Rates vom 9. Juni 2000 befürwortet. Nach Verabschiedung durch den Rat befasst sich zurzeit das Eu- ropäische Parlament mit der Richtlinie. Dort beschlossene und vom Rat mit getragene Änderungen werden wir selbstverständlich mit aufnehmen. Die Mehrzahl der Län- der in der EU verfügen allerdings schon über eine ver- gleichbare Regelung. Der Finanzplatz Deutschland dagegen hat hier noch ein Defizit: Es gibt bisher noch keine verbindlichen Regeln für Übernahmen von Unternehmen. Der freiwillige Über- nahmekodex hat in Deutschland versagt. Dieses hat nicht zuletzt der Fall Mannesmann/Vodafone mal wieder zu- tage gebracht. Die weltweite Fusionswelle rollt weiter, ohne dass in Deutschland private Kleinaktionäre wirksam vor Nachteilen geschützt werden. Ein solches Übernah- megesetz ist eine alte Forderung der Grünen, die von der Vorgängerregierung immer abgelehnt wurde. Die Forde- rung nach Gleichbehandlung aller Aktionäre des zu über- nehmenden Unternehmens – das zentrale Anliegen eines Übernahmegesetzes – ist wesentliche Voraussetzung für die Schaffung einer neuen Aktienkultur in Deutschland: Anleger müssen sich an den Wertpapiermärkten in einem fairen, sicheren und durchschaubaren Umfeld engagieren können. Ich möchte jetzt auf die einzelnen Elemente des zukünftigen Übernahmegesetzes eingehen. Einführend möchte ich feststellen: Ziel ist es, Übernahmen weder zu fördern noch Übernahmen zu behindern. Ein Pflichtange- bot ist nach Überschreiten einer Schwelle vorgesehen. Die Schwelle wird grundsätzlich bei 30 Prozent der Akti- enanteile liegen. Ausnahmeregelungen für den Fall, dass das übernehmende Unternehmen nachweisen kann, dass bei den letzten Hauptversammlungen ein höherer Anteil notwendig war, um die Mehrheit zu erreichen, sind not- wendig. Bei den Dax-Unternehmen bestand im Durch- schnitt in den letzten drei Jahren ein beherrschender Ein- fluss ab 29,5 Prozent. Der Diskussionsentwurf wird noch um freiwillige Angebote ergänzt werden müssen, wenn beispielsweise das Unternehmen seinen Anteil von 40 auf 90 Prozent aufstocken will. Im Diskussionsentwurf ist vorgesehen, den Bieter dazu zu verpflichten, den Aktionären wahlweise als Gegenleis- tung eine Geldleistung anzubieten, wenn in den sechs Mo- naten vor Erlangen der Kontrolle insgesamt mehr als 5 Prozent der Aktien an der Zielgesellschaft gegen Zah- lung einer Geldleistung erworben wurden. Diese Rege- lung begrüßen wir ausdrücklich, da sie eine Gleichbe- handlung aller Aktionäre sichert. Ein wichtiger Punkt ist der Ausschluss von, Minder- heitsaktionären – das „squeeze out“. Der Entwurf sieht diese Möglichkeit vor, wenn der Bieter einen Anteil an den Aktien von 95 Prozent überschritten hat. Hierbei han- delt es sich um einen Eingriff in die privaten Eigentums- rechte, der mit der Sozialverpflichtung des Eigentums – Stichwort: „räuberische Nutzung“ von Rechten – be- gründet wird. Die im Entwurf vorgeschlagene Regelung verursacht noch „leichte Bauschmerzen“, da der Hauptak- tionär die Höhe der Barabfindung festlegt. Diese Ab- findung kann zwar gerichtlich überprüft werden, trotzdem sollte, falls es nach einer Übernahme zu einem „squeeze out“ kommt, der gleiche Preis wie beim Übernahmeange- bot gezahlt werden. Wichtig ist für mich auch: Arbeitnehmer haben zukünf- tig das Recht, über die Pläne des Bieters unverzüglich in- formiert zu werden. Abschließend möchte ich auf einen besonders in der Diskussion befindlichen Punkt eingehen. Ich möchte fest- stellen: Wir halten die grundsätzliche Neutralitätspflicht der Zielgesellschaft für absolut richtig! Im Entwurf sind als Abwehrmaßnahmen erlaubt: Konkurrenzangebot su- chen und/oder Hauptversammlung einberufen, um Kapi- tal zu erhöhen und damit Übernahme teurer zu machen. Die Vermutung, die im Übernahmegesetz enthaltene so genannte Neutralitätspflicht für Vorstand und Aufsichtsrat einer Zielgesellschaft während eines Übernahmeverfah- rens sei verfehlt, da sie die Zielgesellschaft lähme, eine „Waffengleichheit“ von Zielgesellschaft und Bieter not- wendig sei und auch das amerikanische Recht eine solche Regelung nicht vorsehe, halte ich für verfehlt. Lassen sie mich dieses kurz begründen. Erstens. Durch diese Regelung wird die Entscheidung über den Erfolg von Übernahmeangeboten nicht dem be- troffenen Vorstand oder Aufsichtrat, zugewiesen, sondern den Aktionären, das heißt denjenigen, an die sich das An- gebot richtet. Zweitens. Die Regelung ist im europäischen Bereich Standard; die amerikanischen Regelungen sind nicht ver- gleichbar, da dort ein vollkommen anderes Rechtssystem gilt. Drittens. Die Regelung entspricht der bereits geltenden Rechtslage und stellt daher keine neue zusätzliche „Fes- sel“ für potenzielle deutsche Zielgesellschaften dar – im Gegenteil: Durch die Regelungen über die erleichterte Einberufung der Hauptversammlung und die Verlänge- rung der Angebotsfrist in diesen Fällen wird die Durch- führung von Abwehrmaßnahmen erleichtert. Dr. Heinrich L. Kolb (F.D.P): Der vorliegende Antrag der PDS geht – vielleicht nicht ganz zu Unrecht – davon Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 125. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Oktober 2000 12061 (C) (D) (A) (B) aus, dass Fusionen in einer globalisierten Welt zu Proble- men führen können. Das mag so sein. Soweit sind wir uns einig. Und natürlich geht es nicht, dass sich das deutsche Kartellamt einschaltet, wenn zum Beispiel zwei nieder- sächsische Marmeladenhersteller einen Zusammen- schluss planen, eine Fusion zwischen Microsoft und SAP etwa aber ohne jegliche Regelung, quasi im rechtsfreien Raum, vonstatten ginge. – Soweit die Gemeinsamkeiten. Es wird Sie aber sicherlich nicht verwundern, wenn ich in den von Ihnen zur Lösung des Problems vorgeschla- genen Maßnahmen das eine oder andere gefunden habe, mit dem wir nicht unerhebliche Bauchschmerzen haben. Auch in Ihrer Analyse finde ich Behauptungen, die sich meines Erachtens bei Betrachtung mit wirtschaftlichem Sachverstand nicht halten lassen. Wie kommen Sie beispielsweise zu der Annahme, der „Shareholder Value“ verlange eine Konzentration auf das Kerngeschäft? Dies ist lediglich eine von vielen Strate- gien, den Unternehmenswert und damit auch den Aktien- wert für die Anteilseigner zu stärken. Man kann das auch durch umfangreiche Diversifizierung, siehe Oetker, errei- chen, da das Unternehmen dadurch weniger anfällig für Krisen auf dem Hauptmarkt ist. Die möglichen gesell- schaftlichen und sozialen Probleme, die sich aus Fusionen ergeben, auf die „Börsenspekulanten“ zu schieben, ist ein- fach zu billig, als dass diese Argumentation verfangen könnte. Sie dürfen nicht vergessen, dass viele Bürger un- seres Landes – vernünftigerweise – einen Teil ihres Er- sparten zur Alterssicherung in Fonds oder direkt in Aktien anlegen. Diese Menschen haben natürlich ein legitimes Interesse an einer Wertsteigerung ihrer Anlage. Wahr ist auch, dass Fusionen dazu führen, dass Arbeitsplätze erhalten bleiben, die beim Unterbleiben ei- nes Zusammenschlusses gefährdet gewesen wären. Eine gute Position für Wachstum ist eine Position der eigenen Stärke. Nur dann sind international agierende Unterneh- men in der Lage, hohe Entwicklungskosten, die Sie ja auch ansprechen, zu tragen, nur dann können Investitio- nen in Kapazitätsausweitungen getätigt werden, die die Grundlage für ein Mehr an Beschäftigung und Arbeits- plätzen bieten. Einen weiteren Punkt will ich ansprechen: Ich sehe die Tendenz zu einem Oligopol in vielen Bereichen nicht so negativ wie Sie. In einem weiten Oligopol ist der Wettbe- werb am intensivsten. Es wird hart gerungen um Innova- tions- und Preisvorteile, die an die Verbraucher weiterge- geben werden müssen. Die Reaktionszeiten der Unternehmen müssen kurz sein. Kurz, die Volks- wirtschaft als Ganzes profitiert durchaus von diesen wei- ten Oligopolen, sofern ein vernünftiges Wettbewerbs- recht, wie etwa das deutsche, existiert. Die PDS will nun nicht die Probleme der Fusionen mit dem vorliegenden Antrag in den Griff bekommen. Sie macht es sich einfacher und will Hürden aufstellen, die Fusionen und Unternehmensübernahmen in Deutschland verhindern. Sie werden damit lediglich erreichen, dass die Arbeitsplätze bei deutschen Unternehmen, bei denen eine Fusion mit einem internationalen Partner strategisch Sinn macht, vernichtet werden, weil die Fusion nicht zustande kommt. Sie möchten gern den Beschäftigten, vertreten durch die Gewerkschaften, die – wie man an der Mitgliederent- wicklung sieht – mit den Beschäftigten vielfach nichts mehr zu tun haben, das Recht auf einen Fusionstarifver- trag einräumen. Diese Funktionäre sollen darauf achten, dass die gewerkschaftlichen Mitbestimmungsrechte und -gremien geregelt werden. Das wird sich kein internatio- naler Investor – wenn er nicht schon durch das deutsche Arbeitsrecht im Allgemeinen abgeschreckt wurde – an- tun. Weiter möchten Sie den Betriebsräten und Gewerk- schaften ein Vetorecht gegenüber Fusionen und Übernah- men einräumen. Warum Betriebsräte auf der einen Seite nicht über Löhne und Gehälter ihrer Betriebsangehörigen verhandeln können dürfen, hier aber nicht nur ein Mit- spracherecht, sondern gleich ein Vetorecht im Fusions- prozess haben sollen, ist nur schwer nachzuvollziehen. Niemand im Ausland wird sich ernsthaft mit dem Gedan- ken, mit einem deutschen Unternehmen zu fusionieren, befassen, wenn die formale Machbarkeit der Fusion von einem Betriebsrat abhängt, der im Zweifelsfall nicht zu- stimmen wird, da bei jeder Fusion in bestimmten Berei- chen mittel- und langfristig Arbeitsplätze wegen Doppel- tätigkeiten wegfallen. Sie wollen Fusionen in Zukunft weitgehend unterbin- den. Wir glauben, dass Fusionen, auch wenn sie schmerz- hafte Prozesse sind, auch zukünftig möglich sein müssen. Deutsche Unternehmen dürfen hierbei nicht benachteiligt werden. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der §§ 1360, 1360 a BGB (Tagesord- nungspunkt 19) Anni Brandt-Elsweier (SPD): In den Ehen in Deutschland, in denen nur ein Ehegatte erwerbstätig ist, ist dies – gemäß den Angaben des vorliegenden Gesetz- entwurfes – in 79 Prozent der Fälle der Mann. Das besagt im Umkehrschluss, dass es in der Mehrzahl Frauen sind, die nicht berufstätig sind und sich zu Hause um den Haus- halt und die Kinder kümmern. Die Entscheidung einer Frau für Haushalt und Kinder ist in Zeiten immer noch existierender Massenarbeitslosigkeit ein doppeltes Ri- siko. Zum einen bedeuten Kinder aufgrund der Unter- haltskosten und des Verlustes eines weiteren Erwerbein- kommens immer neue wirtschaftliche Belastungen, zum anderen wächst die Gefahr, nach der Familienphase nicht wieder auf dem Arbeitsmarkt in adäquater Weise Fuß zu fassen. Hinzu kommt, dass die unbezahlte Hausarbeit immer noch gesellschaftlich unterbewertet ist. Männer profitie- ren nach wie vor von ihrer überwiegenden Orientierung auf die bezahle Erwerbsarbeit und verteidigen ihre An- sprüche gegenüber Versuchen, eine stärkere Teilung von Erwerbs- und Familienarbeit auf beide Geschlechter zu erreichen. Die differenzierte gesellschaftliche Bewertung Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 125. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Oktober 200012062 (C) (D) (A) (B) führt häufig auch dazu, dass innerhalb der Ehe die Auf- gaben der Frau und des Mannes unterschiedlich gewür- digt werden. Unter diesen Aspekten begrüße ich eigent- lich alle Initiativen, die zu einer Aufwertung der Stellung des haushaltsführenden Partners im Verhältnis zum be- rufstätigen Ehegatten führen könnten. Den vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates halte ich jedoch diesbezüglich nur bedingt für tauglich, da die Regelungen des Entwurfes lediglich klarstellender Natur und somit überflüssig sind. Die §§ 1360 und 1360 a BGB legen bereits ausdrücklich fest, dass die Ehegatten einander zum Unterhalt verpflichtet sind. Der angemes- sene Unterhalt der Familie umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kos- ten des Haushaltes zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten, einschließlich eines Taschen- geldes sowie den Lebensbedarf der gemeinsamen unter- haltsberechtigten Kinder, zu befriedigen – so die ständige Rechtsprechung. Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Ergänzung wird die Verfügungsbefugnis des nicht erwerbstätigen Ehegatten nicht ausgedehnt, seine Rechtsstellung wird de facto nicht verbessert. Auch der Auskunftsanspruch bringt keine echte Verbesserung der Rechtslage, da es sich bei dieser Regelung nicht um einen generellen Auskunftsan- spruch handelt, sondern dieser durch die Verweisung auf § 1605 BGB nur im Zusammenhang mit einer Klage auf Unterhalt geltend gemacht werden kann. Hier wird den Hausfrauen vorgegaukelt, dass sie eine rechtliche Besserstellung erfahren, die es in der Realität so nicht gibt. Es stellt sich zudem die Frage nach der prak- tischen Relevanz einer solchen Klarstellung. Laut einer repräsentativen Umfrage des Forsa-Institutes im Auftrag der Zeitschrift „Frau im Spiegel“ wirtschaften nur noch 16 Prozent der deutschen Frauen mit Haushaltsgeld und lediglich 12 Prozent erhalten Taschengeld. In der Mehr- zahl der Partnerschaften sind die Haushaltsfinanzen ein „Gemeinschaftsthema“. 85 Prozent der Frauen treffen danach Entscheidungen über Anschaffungen gemeinsam mit ihrem Partner, 83 Prozent sind über den Verdienst des Mannes im Bilde und 61 Prozent müssen keine Rechen- schaft darüber ablegen, wofür sie Geld ausgeben. Ich persönlich kenne viele Ehen, in denen die nicht erwerbstätige Frau die „Finanzministerin“ ist. Auch die Tatsache, dass bisher anhängig gewordene einschlägige Rechtsstreitigkeiten lediglich von Gläubigern des haus- haltsführenden Partners ausgegangen sind, spricht für die Tatsache, dass die Ehegatten in der Regel schon heute die Frage der Sicherstellung des Familienunterhaltsanspruchs des haushaltsführenden Partners ohne Inanspruchnahme der Gerichte regeln. Trotzdem wäre natürlich eine Stärkung der Stellung des nicht erwerbstätigen Ehegatten durchaus wünschens- wert. Denn, so schön die Statistiken auch klingen mögen, es gibt immer noch zu viele – in der Regel weibliche – Ehegatten, die in die Vermögensverhältnisse ihres Part- ners keinen Einblick haben. Dies bedeutet, dass sie keinen gleichberechtigten Zugang zu den finanziellen Mitteln haben und somit bis zu einem gewissen Grad vom „Wohl- wollen“ des Partners abhängig sind. Dies zu verbessern ist ein durchaus sinnvoller Ansatz. Das Ziel müsste aber sein, die Rechtslage dahin gehend zu ändern, dass der nicht erwerbstätige Ehegatte auch schon während der Ehe über das Einkommen des er- werbstätigen Partners bzw. über einen Teil davon verfü- gen kann. Der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn sollte nicht erst nach Beendigung der Ehe, sondern bereits während der Ehe aufgeteilt werden bzw. beiden Eheleuten zustehen. Dies würde auf eine Änderung des Güterrechts hinauslaufen, die jedoch ausdrücklich in dem Gesetzent- wurf unter dem Punkt „Alternativen“ ausgeschlossen ist, weil sie mit gravierenden Nachteilen verbunden wird – die Frage ist, für wen? Unter Berücksichtigung dieser Aspekte wird das An- liegen des Gesetzentwurfes im weiteren Verfahren noch sorgfältig zu prüfen sein. Margot von Renesse (SPD): Normalerweise steht es uns im Bundestag wohl an, dem zweiten Verfassungsor- gan der Legislative dadurch unsere Reverenz zu erweisen, dass wir Gesetzesinitiativen aus dem Bundesrat mit großer Achtung und Aufmerksamkeit begegnen. Denn der Bundesrat als Vertretung der mit dem Vollzug von Geset- zen beauftragten Länder weiß in aller Regel recht genau, wo das geltende Recht Mängel aufweist und Schmerzen verursacht. So muss man sich über eine Gesetzesinitiative wie die heute zu beratende doch ein wenig wundern, die erklärtermaßen keine Änderung des geltenden Rechts be- wirken will. Es muss also etwas geschehen – es darf nur nichts passieren. Soll es das wirklich gewesen sein? Man will etwas für Frauen tun, aber man will in Wirk- lichkeit so tun, als ob man etwas täte. „Verdeutlichen“ will man, „Klarstellen“, was schon lange geltendes Recht ist: die Teilhabe des nicht erwerbstätigen Ehegatten, meist der Frau – zunehmend aber auch eines haushaltsführen- den Mannes oder des Partners mit geringfügigem Einkom- men – an dem zum Unterhalt der Familie angemessenen Teil des Verdienstes des erwerbstätigen Partners. Es gibt keine feste Quote – kann es auch nicht geben, weil dieser Anteil von Familie zu Familie, von Einkommens- zu Ein- kommenssituation verschieden ist. Weder für die Haus- frauen und -männer noch für die Gerichte wird der An- spruch auf Familienunterhalt nach § 1360 BGB dadurch einfacher zu handhaben. Das wäre auch ein geradezu ver- fassungswidriger Akt des gesetzgeberischen Hineinregie- rens des Gesetzgebers in die durch Art. 6 GG geschützte Privatheit der intakten Ehe, wenn das Familienrecht sich anmaßen wollte, sich über die Selbstorganisation von Eheleuten hinwegzusetzen. Es bleibt mit Recht ihnen überlassen, welche Einkommensanteile für Konsum – Mie- te, Auto, Urlaub usw. – und welche für Vermögensbildung oder Schuldentilgung verwendet werden sollen. Nichts ist neu und nichts ist klarer in diesem Gesetzentwurf – außer schönen Worten im Entwurfstext gibt es in der Begrün- dung seitenweise nur Bezugnahmen auf das geltende Recht und die dazu vorhandene spärliche Rechtsspre- chung. Und spärlich ist die Rechtssprechung dazu in der Tat, weil aus der intakten Ehe gegen den Partner nun einmal nicht geklagt wird. Soll der vorgeschlagene Text also viel- leicht haushaltsführende Ehegatten zu Klagen gegen die Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 125. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Oktober 2000 12063 (C) (D) (A) (B) Paschas und die Geizkragen ermutigen? Mitnichten! In der Begründung heißt es, dass mit einer Vermehrung der Klagen aus diesem Bereich nicht zu rechnen sein dürfte – wie beruhigend für die Länderjustizetats! Hier kann man deutlich sehen, dass das pure Nichts geradezu ange- strebt wird. Es handelt sich bei dem Gesetzentwurf um eine Art Gedichtvortrag zum Muttertag. Kindern nimmt man so etwas ab – aber dem Bundesrat? Normalerweise erwartet man vom Bundesrat zumin- dest solide rechtstatsächliche Angaben in einer Gesetzes- begründung. Hier aber ist der Bundesrat wolkig und un- präzise: „In vielen Fällen“ komme es zu Problemen; „mitunter“ verweigere der alleinverdienende Ehegatte dem anderen, was ihm zustehe; „nicht selten“ bleibe die Vorstellung des geltenden Rechts von gleichrangiger Be- teiligung beider Ehegatten an den geschaffenen Werten unerfüllt. Wenn diese wahrhaft beeindruckende Problem- schilderung zutrifft – glaubt denn der Bundesrat ernsthaft, mit noch hübscheren Worten in den §§ 1360, 1360 a BGB „Mein Haus, mein Auto, meine Frau“-Fetischisten zur Verhaltensänderung zu bewegen? Soll durch den Gesetz- entwurf, der sich selbst zu seiner prozessualen Bedeu- tungslosigkeit bekennt, ein Ruck durch die Machos ge- hen? Nun wird ihnen durch die mahnenden Worte des Gesetzgebers klar, was sie ihren Partnerinnen schulden – und reuig überreichen sie ihre lückenlosen Kontoaus- züge! Ich bekenne, dass ich über die Stellungnahme der Bun- desregierung nicht wenig geschmunzelt habe. Da war offensichtlich ein Witzbold am Werk, der mit der ernst- haftesten Miene den Bundesrat durch heftiges „Beim- Wort-Nehmen“ ganz schön auf die Rolle genommen hat. Mein Kompliment an den Verfasser oder die Verfasserin. So spielt man eine Seifenblase mit leichter Hand zurück, dass sie beim Anderen zerplatzt. Was den Bundesrat angeht, so kann das Motiv bei dem Land, von dem die Initiative ausging, nur Folgendes ge- wesen sein: Man wollte vermutlich eine Organisation von lästig werdenden Beschwerdeführerinnen befriedigen, ohne wirklich etwas für sie zu tun. Dass andere Länder mehrheitlich zustimmten, kann ich mir nur so erklären, dass sich keiner so recht traute, einer so wunderbar frauen- freundlich formulierten Initiative entgegenzutreten. Ein Schuft, der Böses dabei denkt! Selbstverständlich kann sich der Bundesrat darauf ver- lassen, dass wir diesen Entwurf zur Neuregelung des Fa- milienunterhalts mit Sorgfalt beraten werden. Ronald Pofalla (CDU/CSU): Der Gesetzentwurf des Bundesrates hat zum Ziel, dem nicht erwerbstätigen Ehe- gatten die Möglichkeit einzuräumen, sich über die Ein- kommens- und Vermögenssituation des anderen Ehegat- ten Kenntnis zu verschaffen. In diesem Zusammenhang stellt sich eine grundsätz- liche Frage: Was macht die Ehe aus? Ein Thema, zu dem sich jeder von uns wahrscheinlich in epischer Breite aus- lassen könnte und zu dem es hier im Hause wahrschein- lich sehr viele verschiedene Meinungen gibt. Daher besser eingangs folgende Frage: Was unter- scheidet die Ehe im Wesentlichen von der geschiedenen Ehe? Um genauer zu werden: Woran kranken Ehen, die geschieden werden? Die Antwort lautet: Am zerbrochenen Vertrauensverhältnis. Denn genau dieses Vertrauensver- hältnis – und ich denke hierin stimmen wir alle überein – ist der Kern des ehelichen Zusammenlebens, ja eben seine ganz spezifische Besonderheit, eine Besonderheit, welche die Ehe von allen anderen juristischen Konstruktionen des menschlichen Miteinanders unterscheidet. Dem haben die geltenden Gesetze bisher Rechnung getragen. Das spezi- fische Vertrauensverhältnis wird unter anderem eben auch dadurch erreicht, dass bestimmte Dinge nicht einhundert- prozentig justiziabel sind, bestimmte Rechte und Pflich- ten der Ehepartner können eben nicht vor Gericht einge- klagt werden und das ist, wenn man sich das Institut Ehe genau betrachtet, auch gut so. Fehlt aber nun dieses spezifische, nicht einklagbare Vertrauensverhältnis, kann wohl höchstens noch de jure von einer Ehe gesprochen werden. Eine solche Ehe wird wohl nicht lange Bestand haben und für ihr Ende gibt es bereits Regelungen in ausreichendem Maße. Hier ist auch eine umfassende Anspruchsdurchsetzbarkeit notwendig, eben mangels Vertrauens. Warum aber bedarf es noch der Kontrolle durch Gesetz und Gerichte – wie in dem hier in Rede stehenden Gesetz- entwurf vorgesehen – im Falle der intakten Ehe? Das ist ein Widerspruch in sich. Wenn die Ehe intakt ist, bedarf es nicht der gerichtlichen Hilfe. Sollte jedoch gerichtliche Hilfe notwendig sein, dann steht die Ehe eigentlich vor ihrem Ende. Stellen wir also auf die De-facto- und eben nicht die De-jure-Ehe ab, dann gibt es keinen Regelungsbedarf. Denn hier stimmt das Vertrauen: Man lebt zusammen, für- einander – freiwillig wohlgemerkt. Frei nach dem Motto: „Vertrauen ist gut, Kontrolle besser“ funktioniert ehe- liches Zusammenleben wohl kaum. Der hier vorliegende, auf eine gerichtlich durchsetzbare Kontrolle in Form ei- nes einklagbaren Auskunftsanspruchs abzielende Gesetz- entwurf ist daher der Versuch, nicht Regelbares in einer Ehe regeln zu wollen. Hier soll geregelt werden, was nicht geregelt werden muss und darf. Die Argumentation seitens der Verfechter des Entwur- fes, es herrsche insoweit eine unbefriedigende Situation, als dass es bei der so genannten Hausfrauenehe immer wieder zu Problemen hinsichtlich des angemessenen Un- terhalts komme, führt in die Irre. Denn der Anspruch auf angemessenen Unterhalt besteht sowieso schon. Der an- gestrebten Änderung des § 1360 BGB kann insoweit auch keine „Signalwirkung“ mehr zukommen, wie im Gesetz- entwurf behauptet. Der bestehende Wortlaut des § 1360 BGB ist insoweit eindeutig. Gerade der in dem Gesetzentwurf so geschmähte ideelle Anspruch auf Teilhabe an den wirtschaftlichen Er- rungenschaften in der ehelichen Gemeinschaft durch den nicht erwerbstätigen Partner ist doch, wie, schon darge- stellt, ein Teil des Wesens der Ehe. Einer „Klarstellung“ oder „Bekräftigung“ des Anspruchs bedarf es also keines- falls. Der im Entwurf vorgesehene anzufügende Satz Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 125. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Oktober 200012064 (C) (D) (A) (B) „Beide Ehegatten haben ein Recht auf angemessene Teil- habe an den Einkünften, die dem Familienunterhalt zu dienen bestimmt sind, auch wenn nur einer der Ehegatten über solche verfügt.“ ist insofern überflüssig. Doch auch ein Auskunftsanspruchs analog § 1605 BGB, wie im geänderten § 1360 a BGB vorgesehen, ist unnütz. Gerade eben weil in der Ehe noch das Vertrau- ensverhältnis besteht, ist ein Vergleich mit den echten Auskunftsansprüchen des Trennungs-, Scheidungs- und Kindesunterhaltsrechts nicht möglich. Der bestehende Informationsanspruch, der von der Rechtsprechung aus § 1353 Abs. 1 BGB entwickelt wurde, reicht hier tatsächlich völlig aus. Wie soll denn in der Praxis der „echte Auskunftsanspruch“ des geplanten § 1360 a i. V. m. § 1605 BGB durchgesetzt werden? In- dem die Ehepartner zunächst durch das Gericht ihre finanziellen Streitigkeiten lösen lassen und nach dem Ter- min zusammen für den Haushalt einkaufen gehen? Wer glaubt, dass so etwas funktioniert und dass das Vertrau- ensverhältnis in der Ehe dann noch besteht, ist weltfremd. Es lässt sich daher zusammenfassend feststellen: Der Gesetzentwurf ist der Versuch, nicht Regelbares zu re- geln. Das Regelungsziel des Gesetzentwurfes ist bedenk- lich. Rechte durchsetzbar machen zu wollen, wo Rechte weder gegeben noch genommen werden können, ist recht- lich unmöglich und vor allem ehefeindlich. Denn die Ehe beruht auf Freiwilligkeit und der Kunst, eben nicht immer „Recht“ zu haben. Die Gestaltungsautonomie der Ehegat- ten muss respektiert werden. Die Ehe ist, auch nach un- serer Verfassung, ein zu wichtiges Gut, als dass man aufgrund fragwürdiger Beweggründe beliebig an ihr herumregeln darf. Abschließend noch ein Punkt: In der Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf ist zu lesen, dass die Ehegatten ohnehin schon heute die Frage der Sicherstellung des Familienunterhaltsanspruchs des haus- haltsführenden Partners ohne die in Anspruchnahme der Gerichte regeln. Die insoweit bisher anhängig geworde- nen einschlägigen Rechtsstreitigkeiten gingen allein von Gläubigern des haushaltsführenden Partners aus. Die Gläubiger des haushaltsführenden Partners wären dem- nach, wie auch beim „Taschengeldparagraphen“, die ein- zigen Nutznießer der hier in Rede stehenden Regelung. Ich denke, diese Ausführungen sprechen für sich. Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Die Frage von Max Frisch: „Möchten Sie Ihre Frau sein?“ sollte heute noch manchem Ehemann zu den- ken geben. Denn in vielen Ehen ist auch im 21. Jahrhun- dert von Gleichberechtigung keine Spur. Noch immer schultern Frauen den Löwenanteil der unbezahlten Haus- arbeit. Sie sind es, die fast ausschließlich fürs gemein- same Wohl, für Kinderziehung und Pflege von Angehöri- gen zuständig sind. Bis 1977 sicherte das Bürgerliche Gesetzbuch die männlichen Eheprivilegien sogar noch rechtlich ab. Die Frau war für den Haushalt verantwortlich und durfte nur erwerbstätig sein, „soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist“. Ob dies der Fall war, entschied letztendlich der Ehemann. Obwohl Ehefrauen heute das Recht haben, berufstätig zu sein, entscheidet sich fast jede dritte ausschließlich für Hausarbeit und Kindererziehung. Damit ist die Dominanz klar festgeschrieben, ganz nach dem Motto „Wer das Geld hat, hat das Sagen“. Fakt ist: Jede zweite Hausfrau ist mit ihrer finanziellen Beteili- gung nicht zufrieden. Hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an. Er will Hausfrauen in Finanzfragen rechtlich besser stellen. Ih- nen soll ein Teilhaberecht über die Einkünfte des Ehegat- ten sowie ein Anspruch auf Auskunft über den Verdienst des Partners zugestanden werden. Wie bei vielen Vor- schriften des BGB steht der Appellcharakter dabei klar im Vordergrund. Der nicht erwerbstätigen Ehegattin soll signa- lisiert werden, dass sie nicht Bittstellerin für ein bloßes Taschengeld ist, das der Mann ihr „großzügigerweise“ überlässt, sondern dass ihr ein angemessener Teil der Ein- künfte zusteht. Was unter „angemessen“ zu verstehen ist, kann ganz unterschiedlich ausgelegt werden. Das ist ein Problem. Problematisch ist weiterer Sachverhalt: Wird der Ehe- frau ein symbolisches Teilhaberecht eingeräumt – faktisch kann sie dieses Recht ja nur vor Gericht durchsetzen – so wird es künftig Gläubigern der Ehefrau erleichtert, den Unterhaltsanspruch zu pfänden. Wir bewegen uns also hier automatisch im Pfändungsrecht. Wir müssen im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch eingehend prüfen, ob eine wirkliche Verbesserung für Frauen er- reicht wird. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, warum ein Mann nicht für das haften soll, was seiner Frau eigentlich zusteht. Das zweite Element des Entwurfes schätze ich nun klar als Vorteil für die Frauen ein. Derzeit existiert für Ehe- frauen nur ein allgemeiner Informationsanspruch über das Einkommen und das Vermögen des Ehemannes. Er kann darauf verweisen, dass sein Geld seine Sache ist. Mit der Einführung eines echten Auskunftsanspruchs soll dieses Informationsdefizit der nicht verdienenden Ehefrau auf- gehoben werden. Warum soll sie weniger Rechte haben als eine getrennt lebende oder geschiedene Ehegattin. Ich frage mich jetzt aber: Was passiert, wenn der Mann ihr nichts sagen will oder bewusst falsche Aussagen macht? Ein Recht auf Einsicht in die Bankbelege hat sie jedenfalls mit diesem Entwurf nicht. Auch hier bleibt nur der Weg zum Gericht. Auch wenn vielleicht nicht viele Frauen die- sen Schritt wagen, so ist doch wichtig, dass faktisch die Möglichkeit besteht. Ich bin sicher, dass sehr viel mehr Ehefrauen entsprechende Informationen einfordern wer- den, wenn sie wissen, dass sie das Recht dazu haben. Zusammenfassend kann ich sagen: Das Ziel des Ge- setzes, eine rechtliche Stärkung der nicht erwerbstätigen Ehefrauen, wird von meiner Fraktion unterstützt. Aller- dings gibt es noch weiteren Klärungsbedarf, damit die Re- gelungen nicht zu einem Bumerang für Frauen werden. Ich glaube auch nicht, dass der Alternativvorschlag in der Stellungnahme der Bundesregierung die Rechte der Ehe- frauen stärkt, indem das eheliche Güterrecht hinsichtlich einer Gütergemeinschaft überdacht und die Zugewinnge- meinschaft aufgelöst wird. Dies halte ich für einen Rück- schritt. Eine mittellose Ehefrau müsste dann auch für die gesamten Schulden ihres Mannes aufkommen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 125. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Oktober 2000 12065 (C) (D) (A) (B) Dass Handlungsbedarf besteht, ist klar. Lassen Sie uns in den Ausschussberatungen über den besten Weg disku- tieren, damit wir das Ziel erreichen können, die Ehefrauen rechtlich zu stärken. Rainer Funke (F.D.P.): Die F.D.P.-Fraktion begrüßt den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der §§ 1360, 1360 a des BGB. Damit wird klargestellt, dass der nicht erwerbstätige Ehegatte ein Recht hat, in an- gemessenem Umfang über Geldmittel zum Familienun- terhalt und zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse zu verfügen. Um diesen Anspruch auch durchsetzen zu kön- nen, soll ihm ein entsprechender Auskunftsanspruch ein- geräumt werden. Hintergrund dieser Initiative, die vom Justizminister des Landes Baden-Württemberg, Herrn Professor Dr. Goll, ausgegangen ist, ist das Leitbild einer partnerschaftlich geführten Ehe. Als ich vor einigen Monaten von dieser Initiative er- fuhr, war ich zunächst der Meinung, dass dieser Geldan- spruch, vor allem der Auskunftsanspruch, eine Selbstver- ständlichkeit in einer vernünftig geführten Ehe sei. Ich habe aber leider feststellen müssen, dass die Lebenswirk- lichkeit anders ist und dass in vielen Ehen nach wie vor, insbesondere in finanziellen Angelegenheiten, die selbst- verständliche Offenheit nicht praktiziert wird. Gerade in Gesprächen mit Familienrichtern habe ich feststellen müssen, wie schwer manchmal Auskunftsansprüche durch- zusetzen sind. Die Auskunftsansprüche dienen ja nicht der Befriedigung der persönlichen Neugier, sondern in der Regel der Geltendmachung entsprechender Unterhaltsan- sprüche. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, die Rechts- position des nicht verdienenden Ehegatten zu stärken. Da- mit setzen wir als Gesetzgeber ein Signal für eine partnerschaftlich zu führende Ehe. Und es wird auch deut- lich gemacht, dass man seinen nicht verdienenden Ehe- gatten nicht mit einem häufig entwürdigenden Taschen- geld abspeisen darf. Ich bin sicher, dass die vorgesehene Regelung nicht dazu führen wird, dass mehr Klagen vor dem Familienge- richt auf Auskunftserteilung anhängig gemacht werden, sondern die Verdeutlichung des Gesetzes schon ausrei- chen wird, den verdienenden Ehegatten zur Offenlegung seiner Einkommen zu bringen. Für meine Fraktion sage ich zügige Bearbeitung im Rechtsausschuss zu, sodass dieses wichtige Gesetz auch bald im Bundesgesetzblatt stehen wird. Christina Schenk (PDS): Der Gesetzentwurf des Bundesrates zeichnet ein klares Bild von der Eherealität. Da wissen Frauen nicht, wie viel ihre Männer eigentlich verdienen, müssen nicht nur um ein Taschengeld, sondern auch ums Wirtschaftsgeld für die ganze Familie betteln. Betroffen sind davon nicht zuletzt auch die Kinder. Ich begrüße diesen klaren Blick auf die Ehe, vor allem auch deswegen, weil uns gegenwärtig im Zusammenhang mit der Debatte um die eingetragene Lebenspartnerschaft für Lesben und Schwule einige Briefe aus konservativen Kreisen erreichen, die noch immer völlig kritiklos das Ho- helied von der Ehe und ihrer angeblich herausragend positiven Bedeutung für Frauen, Männer und Kinder sin- gen. Der Antrag des Bundesrates bestätigt die jahrzehnte- lange Kritik von Feministinnen an der Ehe als einer Insti- tution, die unter den gesetzlichen Bedingungen der Bundesrepublik viele Frauen in ökonomische und damit auch persönliche Abhängigkeit von ihrem Ehemann bringt. Nach wie vor dominiert insbesondere das Bild des Fa- milienernährers und der dazuverdienenden Ehefrau und Mutter. Gerade in den westlichen Bundesländern wird Frauen mit Kindern die Erwerbstätigkeit und damit auch der Erwerb eines eigenen Einkommens enorm erschwert. Daran hat die verabschiedete Reform des Bundeserzie- hungsgeldgesetzes nichts geändert. Denn auch die weni- gen positiven Neuregelungen können nicht greifen, weil es an einer Ganztagsbetreuung für Kinder aller Altersstu- fen fehlt. Der Knackpunkt ist die fehlende ökonomische Selbst- ständigkeit von Frauen. In fast 40 Prozent der Familien mit Kindern ist in den alten Bundesländern nur der Ehe- mann erwerbstätig. Im Osten ist dies besser, die Zahl der Ehen, in denen nur einer erwerbstätig ist, wesentlich ge- ringer. Und häufiger als im Westen ist dies dann die Ehe- frau. Das ist insofern nicht verwunderlich, als in der DDR die Erwerbstätigkeit von Frauen selbstverständlich war. Frauen hatten hier einen Anteil am Haushaltseinkommen von 40 Prozent. Im vergleichbaren Zeitraum betrug er in der BRD gerade einmal 18 Prozent. Und auch jetzt stehen die Ostfrauen besser da. Sie sind häufiger erwerbstätig, arbeiten auch in Teilzeit länger und die Einkommens- schere zwischen Männern und Frauen ist geringer. Wer an der Bittstellerposition von Frauen in der Ehe et- was ändern will, muss die Voraussetzungen für ihre Er- werbstätigkeit verbessern. Dazu gehört in erster Linie die Vereinbarkeit von Beruf und Elternschaft für Frauen und für Männer. Wer dies will, muss ein ausreichendes öffent- lich gefördertes Betreuungsangebot für Kinder schaffen. Überfällig ist auch die Aufhebung der Unterhaltsab- hängigkeit zwischen Erwachsenen nach einer Scheidung. Wir wollen, dass während der Ehe Beiträge zum Erwerb eigenständiger Ansprüche auf Arbeitslosengeld und an- dere Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz ge- zahlt werden. Das sichert Frauen ein eigenes Einkommen und verbessert ihre Wiedereinstiegschancen in den Ar- beitsmarkt. Man sollte allerdings nicht nur über ein Gesetz nach- denken, das die Rechte der Ehegatten auf Auskunft und Verfügung über das Familieneinkommen klarstellt, son- dern auch über ein vereinfachtes Scheidungsrecht, um Frauen den Ausstieg aus Abhängigkeitsverhältnissen und entwürdigenden Beziehungen zu erleichtern. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 754. Sitzung am 29. Sep- tember 2000 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 125. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Oktober 200012066 (C) (D) (A) (B) – Gesetz zur Änderung des Gerätesicherheitsgeset- zes und des Chemikaliengesetzes – Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Alten- pflegegesetz – AltPflG) sowie zur Änderung des Krankenpflegegesetzes – Drittes Gesetz zur Änderung des Bundeserzie- hungsgeldgesetzes – Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Mai 1999 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Amtshilfe bei der Beitreibung von Steueran- sprüchen und der Bekanntgabe von Schriftstücken – Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsge- setzes/EWG – Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts – Zweites Gesetz zur Änderung des Rindfleischeti- kettierungsgesetzes – Gesetz zur Änderung des Rechts an Grundstücken in den neuen Ländern (Grundstücksrechtsände- rungsgesetz – GrundRÄndG) – Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) – Gesetz zur Änderung produkthaftungsrechtlicher Vorschriften Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bun- desrat die als Anlage beigefügte Entschließung gefasst. Die Fraktion der F.D.P. hat mit Schreiben vom 29. Sep- tember 2000 den Entschließungsantrag „zur Vereinbar- ten Debatte zur Zukunft der Bundeswehr“ – Drucksa- che 14/3511 – zurückgezogen. Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mitge- teilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Ge- schäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nach- stehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Euro- parats für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Juli 1999 – Drucksachen 14/2960, 14/3208 Nr. 2 – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamen- tarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26. bis 30. April 1999 in Straßburg – Drucksachen 14/2563, 14/3208 Nr. 1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss fürWirtschaft und Technologie Drucksache 14/2817 Nr. 1.2 Drucksache 14/2817 Nr. 1.6 Drucksache 14/2817 Nr. 2.9 Drucksache 14/2817 Nr. 2.13 Drucksache 14/2817 Nr. 2.14 Drucksache 14/2817 Nr. 2.17 Drucksache 14/2817 Nr. 2.19 Drucksache 14/2817 Nr. 2.20 Drucksache 14/2817 Nr. 2.21 Drucksache 14/2817 Nr. 2.22 Drucksache 14/2817 Nr. 2.27 Drucksache 14/2817 Nr. 2.30 Drucksache 14/2817 Nr. 2.32 Drucksache 14/2817 Nr. 2.33 Drucksache 14/2952 Nr. 2.5 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/2211 Nr. 1.4 Drucksache 14/3146 Nr. 2.33 Drucksache 14/3341 Nr. 1.2 Drucksache 14/3341 Nr. 2.47 Drucksache 14/3341 Nr. 2.49 Drucksache 14/3428 Nr. 2.8 Drucksache 14/3576 Nr. 1.9 Drucksache 14/3576 Nr. 2.3 Drucksache 14/3576 Nr. 2.5 Drucksache 14/3576 Nr. 2.19 Drucksache 14/3576 Nr. 2.21 Drucksache 14/3576 Nr. 2.27 Drucksache 14/3576 Nr. 2.28 Drucksache 14/3576 Nr. 2.33 Drucksache 14/3859 Nr. 1.4 Drucksache 14/3859 Nr. 2.33 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 14/3859 Nr. 2.6 Drucksache 14/3859 Nr. 2.7 Drucksache 14/3859 Nr. 2.10 Drucksache 14/3859 Nr. 2.11 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit Drucksache 14/3576 Nr. 2.23 Drucksache 14/3576 Nr. 2.26 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab- schätzung Drucksache 14/3576 Nr. 2.32 Drucksache 14/3723 Nr. 2.11 Drucksache 14/3723 Nr. 2.13 Drucksache 14/3723 Nr. 2.14 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung Drucksache 14/3428 Nr. 1.3 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/3146 Nr. 2.4 Drucksache 14/3341 Nr. 2.31 Drucksache 14/3341 Nr. 2.39 Drucksache 14/3341 Nr. 2.43 Drucksache 14/3428 Nr. 2.16 Drucksache 14/3428 Nr. 2.19 Drucksache 14/3428 Nr. 2.23 Drucksache 14/3428 Nr. 2.25 Drucksache 14/3576 Nr. 1.2 Drucksache 14/3576 Nr. 2.13 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 125. Sitzung. Berlin, Freitag, den 13. Oktober 2000 12067 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien-und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Kollege Brüderle, ge-
    statten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Bulling-
    Schröter?



Rede von Rainer Brüderle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ja, gerne. Ich habe sowieso
wenig Zeit.


(Heiterkeit bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eva-Maria Bulling-Schröter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Kollege Brüderle, Sie
    haben gerade über die Benzinpreise in den USA gespro-
    chen. Was halten Sie davon, dass gerade die USA das
    Land sind, das den höchsten CO2-Ausstoß pro Person inder ganzen Welt hat?


    (Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit großem Abstand!)