Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . 11783 A
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Aktuali-
sierung des deutschen Stabilitätspro-
gramms . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11783 A
Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 11783 B
Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 11784 B
Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 11784 C
Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11786 A
Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 11786 B
Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11787 A
Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 11787 B
Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 11788 A
Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 11788 B
Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . . . . 11788 D
Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 11788 D
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
(Drucksache 14/4206) . . . . . . . . . . . . . . . . 11788 D
Eventuelle Eingliederung des BMZ in das Aus-
wärtige Amt
MdlAnfr 1
PeterWeiß (Emmendingen) (CDU/CSU)
Antw StSekr Erich Stather BMZ . . . . . . . . . . . 11789 A
ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 11789 A
ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . 11789 D
Aussage des Staatssekretärs im Auswärtigen
Amt Pleuger hinsichtlich einer Eingliederung
des BMZ in das Auswärtige Amt
MdlAnfr 4
PeterWeiß (Emmendingen) CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 11790 A
ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 11790 A
ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . 11790 D
Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung
für Tagesmütter
MdlAnfr 6, 7
Ina Lenke F.D.P.
Antw StSekr Peter Haupt BMFSFJ . . . . . . . .11791 A, C
ZusFr Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . .11791 B, C
Aufnahme von Transporten abgebrannter
Brennelemente
MdlAnfr 8, 9
Dr. Paul Laufs CDU/CSU
AntwPStSekr’inGilaAltmannBMU 11792 C, 11793 A
ZusFr Dr. Paul Laufs CDU/CSU . . . 11792 D, 11793 B
ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 11793 C
Nichteinladung Österreichs zu den Einheitsfei-
erlichkeiten am 3. Oktober 2000
MdlAnfr 12, 13
Dr. Klaus Rose CDU/CSU
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11793 D, 11794 C
ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . .11794 A, D
Plenarprotokoll 14/123
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
123. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 11. Oktober 2000
I n h a l t :
ZusFr Max Straubinger
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11794 B, 11795 A
Nichteinladung Österreichs zu den Feierlich-
keiten anlässlich der deutschen Einheit; Fort-
setzung der Sanktionspolitik
MdlAnfr 14, 15
Max Straubinger CDU/CSU
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11795 B, 11796 C
ZusFr Max Straubinger
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11795 C, 11796 C
ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 11796 A
ZusFr Dr. Klaus Rose
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11796 A, 11797 A
ZusFr Albert Deß
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11796 B, 11797 B
Finanzierung des Weiterbaus der A 6 zwischen
Amberg und Waidhaus, insbesondere mit ei-
nem Darlehen der Europäischen Investitions-
bank
MdlAnfr 16, 17
Klaus Hofbauer CDU/CSU
Antw PStSekr Karl Diller
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11797 C, 11800 C
ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . 11797 D
ZusFr Renate Blank
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11798 C, 11800 C
ZusFr Reinhold Strobl SPD . . . . . . . . . . . . . . 11798 D
ZusFr Georg Girisch
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11799 A, 11801 B
ZusFr Max Straubinger
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11799 C, 11801 C
ZusFr PStSekr Siegfried Scheffler
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11799 D, 11801 D
ZusFr Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 11800 A
Finanzierungsvorschlag des Vizepräsidenten
der Europäischen Investitionsbank (EIB),
Wolfgang Roth, für das fehlende Teilstück der
A 6 zur tschechischen Grenze
MdlAnfr 18
Renate Blank CDU/CSU
Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . 11802 A
ZusFr Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . 11802 B
ZusFr PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW 11802 C
ZusFr Georg Girisch CDU/CSU . . . . . . . . . . . 11803 B
Zeitpunkt der Fertigstellung des fehlenden Teil-
stücks der A 6 zur tschechischen Grenze
MdlAnfr 23
Renate Blank CDU/CSU
Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW 11803 D
ZusFr Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . 11804 B
Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswege-
plans; Neuerarbeitung der Unterlagen für die
Einstufung als „vordringlich“ und „Neubau“,
zum Beispiel bei der Ortsumgehung Roten-
burg/Lispenhausen im Zuge der B 83
MdlAnfr 24, 25
Helmut Heiderich CDU/CSU
Antw PStSekr Siegfried Scheffler
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11804 D, 11805 C
ZusFr Helmut Heiderich CDU/CSU . . 11805 A, D
Anbindung von ländlichen Regionen an das
Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn AG
MdlAnfr 26
Dr. Gerd Müller CDU/CSU
Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW 11806 B
ZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . 11806 C
ZusFr Heinz Wiese (Ehingen) CDU/CSU . . . 11807 A
ZusFr Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . 11807 C
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde betr. Unterschiedliche
Vorschläge aus der Koalition, die Beiträ-
ge zur Arbeitslosenversicherung kurz-
fristig abzusenken . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11808 A
Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . . . . . . . 11808 A
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 11809 A
Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11811 B
Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11812 D
Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11813 D
Renate Jäger SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11814 D
Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 11815 D
Andrea Nahles SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11816 D
Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 11817 C
Walter Hoffmann (Darmstadt) SPD . . . . . . . . 11818 C
Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 11819 D
Renate Rennebach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11821 A
Dr. Bernd Protzner CDU/CSU: . . . . . . . . . . . . 11821 D
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Vereinbarte Debatte zur Situation in Ju-
goslawien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11822 C
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 123. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Oktober 2000II
Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 11822 D
Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . . . . . . 11824 C
Gernot Erler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11826 C
Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . 11827 D
Dr. Klaus Kinkel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11828 C
Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 11830 A
Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11831 A
Karl Lamers CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 11831 D
Dr. Eberhard Brecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 11833 A
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11834 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 11835 A
Anlage 2
Eventuelle Verschärfung der §§ 86, 86 a Straf-
gesetzbuch (Verbreiten von Propagandamitteln
und Verwenden von Kennzeichen verfassungs-
widriger Organisationen)
MdlAnfr 5
Dietrich Austermann CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 11835 C
Anlage 3
Nichteinladung Österreichs zum zehnten Jah-
restag der deutschen Einheit
MdlAnfr 10, 11
Jürgen Koppelin F.D.P.
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 11835 D
Anlage 4
Zunahme der Zahl von Förderprojekten nach
§ 96 Bundesvertriebenengesetz; Projekte im
Jahr 2000
MdlAnfr 2, 3
Hartmut Koschyk CDU/CSU
Antw StMin Dr. Michael Naumann BK . . . . . 11836 B
Anlage 5
Ungleichbehandlung von Soldaten gegenüber
Beamten bei Verwundung in einem Krisenre-
aktionseinsatz in der nachdienstlichen Versor-
gung; Veränderungen bei den Einberufungskri-
terien für Wehrpflichtige
MdlAnfr 19, 20
Günther Friedrich Nolting F.D.P.
Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . 11836 D
Anlage 6
Änderung von § 25 Abs. 3 Soldatengesetz im
Hinblick auf Interessenkonflikte bei der Wahr-
nehmung kommunaler Ämter durch Soldaten
MdlAnfr 21, 22
Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P.
Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . 11837 B
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 123. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Oktober 2000 III
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 123. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Oktober 2000
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 123. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Oktober 2000
Dr. Eberhard Brecht
11834
(C)
(D)
(A)
(B)
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 123. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Oktober 2000 11835
(C)
(D)
(A)
(B)
Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 11.10.2000
Breuer, Paul CDU/CSU 11.10.2000
Burchardt, Ursula SPD 11.10.2000
Elser, Marga SPD 11.10.2000
Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 11.10.2000
Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 11.10.2000
Haack (Extertal), SPD 11.10.2000
Karl-Hermann
Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 11.10.2000
Hemker, Reinhold SPD 11.10.2000
Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 11.10.2000
DIE GRÜNEN
Dr.-Ing. Jork, Rainer CDU/CSU 11.10.2000
Kalb, Bartholomäus CDU/CSU 11.10.2000
Koschyk, Hartmut CDU/CSU 11.10.2000
Lippmann, Heidi PDS 11.10.2000
Meckel, Markus SPD 11.10.2000
Neumann (Gotha), SPD 11.10.2000
Gerhard
Nickels, Christa BÜNDNIS 90/ 11.10.2000
DIE GRÜNEN
Nietan, Dietmar SPD 11.10.2000
Ostrowski, Christine PDS 11.10.2000
Philipp, Beatrix CDU/CSU 11.10.2000
Pieper, Cornelia F.D.P. 11.10.2000
Rühe, Volker CDU/CSU 11.10.2000
Schily, Otto SPD 11.10.2000
Schlee, Dietmar CDU/CSU 11.10.2000
Schloten, Dieter SPD 11.10.2000*
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 11.10.2000
Hans Peter
Dr. Schockenhoff, CDU/CSU 11.10.2000
Andreas
Schösser, Fritz SPD 11.10.2000
Dr. Schwall-Düren, SPD 11.10.2000
Angelica
Welt, Jochen SPD 11.10.2000
Wettig-Danielmeier, SPD 11.10.2000
Inge
* für die Teilnahme an der 104. Jahreskonferenz der Interparlamen-
tarischen Union
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Frage des
Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU)
(Drucksache 14/4206, Frage 5)
Beabsichtigt die Bundesregierung eine Verschärfung der §§ 86,
86 a Strafgesetzbuch (Verbreiten von Propagandamitteln verfas-
sungswidriger Organisationen und Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen) im Hinblick auf die aktuelle
Entwicklung beim Rechtsextremismus?
Die Strafvorschriften in den §§ 86, 86 a und 130 StGB
sind 1994 geändert bzw. neu eingeführt worden. Neben
den allgemeinen Strafvorschriften zum Schutz von Leben
und Gesundheit (§§ 211 ff., §§ 223 ff. StGB), die in den
Jahren 1994 und 1998 erheblich verbessert, auch ver-
schärft worden sind, leisten sie einen wichtigen und un-
verzichtbaren Beitrag zur entschiedenen Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Es kommt
entscheidend darauf an, die vorhandenen Strafvorschriften
in der Praxis konsequent anzuwenden und dabei die vom
Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Strafrahmen auszu-
schöpfen. Die in den §§ 86, 86 a und 130 StGB geregelten
Propagandadelikte könnten mit Freiheitsstrafe bis zu drei
oder fünf Jahren bestraft werden; bei tätlichen Angriffen
drohen noch höhere Strafen. Die Tatsache, dass zurzeit
kein unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf
gegeben ist, ändert allerdings nichts daran, dass die Bun-
desregierung die gewonnenen Erfahrungen in der Praxis
weiterhin beobachtet und auch in Zukunft ständig prüfen
wird, ob und gegebenenfalls durch welche Maßnahmen
die strafrechtlichen Vorschriften gegen Rechtsextremis-
mus und Fremdenfeindlichkeit verbessert werden können.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
gen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Druck-
sache 14/4206, Fragen 10 und 11):
entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, wederden österreichischen Bundespräsidenten noch den österreichischenBundeskanzler zur Feier des zehnten Jahrestages der deutschenEinheit einzuladen?
Kann sich die Bundesregierung daran erinnern, dass Tausendevon Flüchtlingen aus der ehemaligen DDR von Ungarn aus überÖsterreich in die damalige Bundesrepublik Deutschland kommenkonnten und diese reibungslose Passage nur mit Hilfe der öster-reichischen Regierung möglich war?
Zu Frage 10:
Zu den Feierlichkeiten zum zehnten Jahrestag der Ein-
heit Deutschlands am 3. Oktober 2000 in Dresden hat die
Bundesregierung – auch im Namen des Bundespräsiden-
ten und des Bundesratspräsidenten – Vertreter der auslän-
dischen Staaten, die den Zwei-Plus-Vier-Vertrag unter-
zeichnet haben, die so genannte EU-Troika und die
Višegrad-Staaten auf der Ebene der Staats- und Regie-
rungschefs eingeladen. Die EU-Mitgliedstaaten – ein-
schließlich Österreich – sind durch die EU-Troika vertre-
ten gewesen. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass
darüber hinaus der österreichische Botschafter – wie auch
alle anderen in Deutschland akkreditierten Botschafter –
auf Vorschlag der Bundesregierung eingeladen worden ist
und an den Feierlichkeiten teilgenommen hat.
Zu Frage 11:
Ja.
Anlage 4
Antwort
des Staatsministers Dr. Michael Naumann auf die Fragen
des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
(Drucksache 14/4206, Fragen 2 und 3):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des Beauf-tragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur undder Medien, Staatsminister Dr. Michael Naumann, in der Zeit-schrift „Die Woche“ vom 29. September 2000, er habe sich überdas Anwachsen der „Förderung im Rahmen des Vertriebenenför-derungsgesetzes von knapp 8Millionen DM jährlich auf strecken-weise 58 Millionen DM“ „sehr gewundert“, angesichts der derBundesregierung entstehenden Verpflichtung aufgrund des ge-setzlichen Auftrages aus § 96 Bundesvertriebenengesetz, und hältdie Bundesregierung die in der Vergangenheit und gegenwärtigvon ihr vorgenommene Förderung in diesem Bereich für unver-hältnismäßig, zum Beispiel vor dem Hintergrund der Tatsache,dass allein für Zuweisungen zu laufenden kulturellen Aufwen-dungen der Bundesstadt Bonn im Entwurf des Bundeshaushaltesfür das Jahr 2001 60 Millionen DM veranschlagt sind?
Welche Projekte fördert die Bundesregierung im laufendenJahr im Rahmen des § 96 Bundesvertriebenengesetz (mit Angabeder Höhe der Förderung), und bei welchen Anträgen zu Projektenaus diesem Bereich hat die Bundesregierung eine Förderung imlaufenden Jahr abgelehnt?
Zu Frage 2:
Der Bundeshaushalt (Titelgruppe 07) gibt Aufschluss
über den Anstieg der Fördermittel in den letzten Jahr-
zehnten. Während 1982 noch rund 8 Millionen DM För-
dermittel veranschlagt waren, erfolgte zwischen 1990
und 1992 praktisch eine Verdoppelung von 30 Millio-
nen DM auf rund 59 Millionen DM. Dass die Empfänger
dieses Geldsegens etwas überfordert waren, sei nur am
Rande erwähnt. Danach blieben im Jahre 1992 rund 8 Mil-
lionen DM ungenutzt. Die Erforschung, Erhaltung und
Präsentation der deutschen Kultur und Geschichte im öst-
lichen Europa ist eine Aufgabe von gesamtstaatlicher Be-
deutung, die auch künftig für die Bundesregierung ihren
besonderen Stellenwert haben wird. Nach der politischen
Öffnung der osteuropäischen Staaten und der Herstellung
der deutschen Einheit haben sich jedoch die Anforderun-
gen an die Kulturarbeit nach § 96 BVFG gewandelt. Die-
se veränderte Aufgabenstellung war Anlass für den Be-
auftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der
Kultur und der Medien, ein neues Förderkonzept zu erar-
beiten, das vom Bundeskabinett verabschiedet wurde und
gegenwärtig dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird. In
Umsetzung der Konzeption wird die Bundesregierung
Haushaltsmittel in angemessener Höhe zur Verfügung
stellen. Bei den angesprochenen Zuweisungen zu laufen-
den kulturellen Aufwendungen der Bundesstadt Bonn han-
delt es sich um überkommene Verpflichtungen, die de-
gressiv abgesenkt werden. Ein Zusammenhang zwischen
diesen Leistungen und den Fördermitteln nach § 96 Bun-
desvertriebenengesetz besteht nicht.
Zu Frage 3:
In diesem Jahr wurden bereits über 370 Einzelprojekte
gefördert. Eine Auflistung wäre in diesem Zusammen-
hang zu umfangreich. Sie geht dem Fragesteller gesondert
zu. Über abgelehnte Projektförderungsanträge wird keine
Statistik geführt. Angaben hierüber könnten nur mit einem
unvertretbar hohen Verwaltungs- und Zeitaufwand erstellt
werden, der in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen In-
formationswert steht.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen des
Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.)
(Drucksache 14/4206, Fragen 19 und 20):
Trifft es zu, dass Soldaten bei Verwundung in einem Krisenre-aktionseinsatz in der nachdienstlichen Versorgung schlechter ge-stellt sind als Beamte?
Plant das Bundesministerium der Verteidigung, außer der mitt-lerweile bekannt gewordenen Streichung des Tauglichkeitsgra-des 7, weitere Verschärfungen bzw. Veränderungen bei den Ein-berufungskriterien für Wehrpflichtige?
Zu Frage 19:
Ein Vergleich sämtlicher Versorgungsansprüche von
Soldaten aller Statusgruppen, die in einem Krisenreakti-
onseinsatz verwundet werden, mit den Versorgungsan-
sprüchen der Beamten im Falle eines Dienstunfalls kann
wegen der Regelungsvielfalt der betreffenden Systeme
nicht zu einer allgemeingültigen bewertenden Aussage
führen. Schon die unterschiedlichen Versorgungsrege-
lungen für Berufssoldaten auf der einen und für Soldaten
auf Zeit sowie Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht
Wehrdienst leisten, auf der anderen Seite sind durch die
verschiedenartige Ausgestaltung der Dienstverhältnisse
bedingt. Die Versorgungsleistungen für die nur vorüber-
gehend dienenden Soldaten auf Zeit und Soldaten, die auf-
grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten, sind in erster Li-
nie auf eine Wiedereingliederung in das zivile Leben
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 123. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Oktober 200011836
(C)
(D)
(A)
(B)
ausgerichtet. Ihre soziale Sicherheit nach dem Ausschei-
den aus der Bundeswehr wird durch Leistungen der Be-
schädigtenversorgung nach dem Soldatenversorgungsge-
setz und durch Nachversicherung in der gesetzlichen
Rentenversicherung sichergestellt. Der zur Dienstleistung
auf Lebenszeit verpflichtete Berufssoldat erhält demge-
genüber bei Eintritt des Versorgungsfalles eine dem Be-
amtenrecht nachgebildete Versorgung, sodass allenfalls
dieser Personenkreis mit der versorgungsrechtlichen Si-
tuation eines dienstunfallgeschädigten Beamten ver-
gleichbar ist. Bei diesem Vergleich ist von Bedeutung,
dass die Begriffe „Wehrdienstbeschädigung“ und „Dienst-
unfall“ nicht deckungsgleich sind. Die Regelungen und
Vorschriften über die Wehrdienstbeschädigung im Solda-
tenversorgungsgesetz unterscheiden sich wesentlich von
denen über die Dienstunfallversorgung der Beamten. Der
Wehrdienstbeschädigungsbegriff ist dabei weitergehend
als der Begriff des Dienstunfalls im Beamtenrecht. So ha-
ben Soldaten bei Dienstunfällen, wehrdienstbedingten
Erkrankungen und gesundheitlichen Schädigungen auf-
grund wehrdiensteigentümlicher Verhältnisse Versor-
gungsschutz, während dieser Schutz für Beamte lediglich
auf Dienstunfälle und Berufskrankheiten begrenzt ist. Da-
neben können Berufssoldaten neben der Grundrente wei-
tere Leistungen aus der Beschädigtenversorgung erhalten,
soweit diese höher sind als der Unterschiedsbetrag zwi-
schen der Normal- und der Unfallversorgung.
Die Vorschriften über die einmalige Entschädigung
bzw. einmalige Unfallentschädigung, die bei bestimmten
Unfällen durch Tätigkeiten mit besonderer Gefährdung
oder bei einem rechtswidrigen Angriff in Betracht kom-
men, finden sowohl auf Soldaten aller Statusgruppen als
auch auf Beamte Anwendung. Eine Schlechterstellung der
Soldaten liegt somit nicht vor. Hinsichtlich der Unter-
schiede in der Heilbehandlung zwischen wehrdienstbe-
schädigten Soldaten und dienstunfallbeschädigten Beam-
ten nach dem Eintritt in den Ruhestand wird auf die
ausführliche Antwort des Bundesministeriums der Vertei-
digung vom 19. Mai 2000 – Drucksache 14/3421 –, die na-
mens der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
F. D. P. vom 12. April 2000 – Drucksache 14/3212 – über-
mittelt wurde, hingewiesen.
Zu Frage 20:
Die Streitkräfte stehen vor einem Prozess grundlegen-
der Verkleinerung und Umstrukturierung, der von zuneh-
mender Professionalisierung begleitet sein wird, um glei-
che Aufgaben mit weniger Personal bewältigen zu können.
Dadurch erhöhen sich die an die Wehrpflichtigen zu stel-
lenden Mindestanforderungen. Die Abschaffung des Ver-
wendungsgrades „T 7“ ist die Konsequenz hieraus. Ob es
weitergehender Anpassungsmaßnahmen bedarf, wird der
Truppenalltag nach Einnahme der neuen Strukturen zeigen
müssen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (F.D.P.) (Drucksache
14/4206, Fragen 21 und 22):
Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung des § 25Abs. 3 Soldatengesetz dahin gehend, dass die Wahrnehmung vonAufgaben, die einem Soldaten durch ein kommunales Wahlamtentstehen, untersagt werden kann, sofern dienstlichen Interessengegenüber den Interessen der kommunalen Selbstverwaltung Vor-rang einzuräumen ist, und welche Art von dienstlichen Interessenkönnten dies sein?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Regelung vor demHintergrund des Leitbildes des Staatsbürgers in Uniform, und siehtdie Bundesregierung in dieser geplanten Änderung die Gefahr ei-ner politischen Einflussnahme von Vorgesetzten der Bundeswehrauf kommunale Selbstverwaltungsorgane mit soldatischen Mit-gliedern?
Zu Frage 21:
In dem Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Sol-
datengesetzes und anderer Vorschriften“ ist die Änderung
mit dem in der Frage formulierten Inhalt vorgesehen. Das
allgemeine gesetzgeberische Anliegen einer stundenwei-
sen Befreiung vom Dienst kann auf der Basis der bisheri-
gen gesetzlichen Regelung („ist ... Urlaub ... zu ge-
währen“) zwar im inländischen Routinedienstbetrieb
verwirklicht werden, weil zeitweilige Abwesenheiten von
Soldaten aufzufangen sind. Dies gilt jedoch nicht mehr
speziell bei Auslandseinsätzen, an die bei Schaffung der
derzeitigen Bestimmungen im Jahre 1979 noch nicht zu
denken war. Es ist daher notwendig, die vorgesehene Ge-
setzesänderung einzufügen.
Ich erinnere daran, dass nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts auch die Einsatzbereitschaft
der Streitkräfte Verfassungsrang besitzt (BVerfGE 48,
S. 127, 160). Es ist deshalb sachgerecht, im Einzelfall ei-
ne Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich garan-
tierten Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und der
ebenfalls verfassungsrechtlich geforderten Verteidigungs-
fähigkeit der Bundeswehr vorzunehmen. Zwischen diesen
konkurrierenden Verfassungsgütern muss dann ein scho-
nender Ausgleich gefunden werden. Bei der Abwägung
werden die Fälle äußerst selten auftreten, in denen auf ei-
nen kommunalen Mandatsträger nicht verzichtet werden
kann, weil er als dringend benötigter, nicht ersetzbarer
Spezialist in den Streitkräften dient. Insoweit schafft der
umfangreiche Personalbestand der Bundeswehr bereits
weitgehende Personalersatzmöglichkeiten. Aber selbst im
Hinblick auf den unentbehrlichen Experten müsste ge-
prüft werden, ob seine ständige Präsenz im Auslandsein-
satz unumgänglich ist oder ob es etwa ausreicht, dass er
sich im Inland für einen kurzfristigen Einsatz verfügbar
hält.
Zu Frage 22:
Die Bundesregierung hat keinen Anlass, an der Fähig-
keit und am Willen der Disziplinarvorgesetzten zu zwei-
feln, die notwendigen Entscheidungen sachgerecht und
unvoreingenommen zu treffen. Befürchtungen sind um so
weniger begründet, als im Falle eines Verdachts des Miss-
brauchs von Kompetenzen oder der Überbetonung der In-
teressen des Dienstherrn alle Möglichkeiten des Be-
schwerderechts, einschließlich des Eilverfahrens, offen
stehen. Damit ist auch die Kontrolle durch unabhängige
Gerichte gewährleistet. Um jedoch zu einer einheitlichen,
allen übergeordneten Belangen gerecht werdenden Ent-
scheidungspraxis zu kommen, wird daran gedacht, die
Feststellung des Vorrangs dienstlicher Interessen in jedem
Einzelfall auf der ministeriellen Ebene zu treffen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 123. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Oktober 2000 11837
(C)
(D)
(A)
(B)
Die Bundeswehr hat in ihrer Tradition des Konzepts der
Inneren Führung auch weiterhin größtes Interesse daran,
dass Soldaten als Staatsbürger in Uniform durch Aus-
übung eines kommunalen Mandats unmittelbar am politi-
schen Geschehen teilhaben können und die Integration
der Bundeswehr in das gesellschaftliche Gefüge fördern.
An der wo immer möglichen Förderung der Ausübung die-
ser Ehrenämter wird sich nichts ändern.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 123. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Oktober 200011838
(C)(A)
Druck: MuK. Medien-und Kommunikations GmbH, Berlin