Rede:
ID1412307700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 55
    1. die: 6
    2. Sie: 2
    3. einer: 2
    4. Es: 1
    5. geht: 1
    6. hier: 1
    7. um: 1
    8. gesetzlicheRentenversicherung.: 1
    9. haben: 1
    10. selber: 1
    11. gesagt,: 1
    12. dass: 1
    13. Ta-gesmütter: 1
    14. angesichts: 1
    15. der: 1
    16. niedrigen: 1
    17. Stundenlöhne,: 1
    18. siebekommen,: 1
    19. kaum: 1
    20. noch: 1
    21. Möglichkeit: 1
    22. haben,: 1
    23. hohenBeiträge,: 1
    24. höher: 1
    25. als: 1
    26. bei: 1
    27. Arbeitnehmerin: 1
    28. sind,: 1
    29. indie: 1
    30. Rentenversicherung: 1
    31. einzuzahlen.: 1
    32. Deshalb: 1
    33. meineFrage,: 1
    34. in: 1
    35. welche: 1
    36. Richtung: 1
    37. Ihre: 1
    38. Überlegungen: 1
    39. gehen:: 1
    40. hinzur: 1
    41. individuellen: 1
    42. Absicherung,: 1
    43. also: 1
    44. privaten: 1
    45. Ren-tenversicherung,: 1
    46. oder: 1
    47. sehr: 1
    48. stringent: 1
    49. hin: 1
    50. zur: 1
    51. gesetzlichenRentenversicherung?: 1
    52. Wie: 1
    53. hätten: 1
    54. es: 1
    55. gern?P: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . 11783 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Aktuali- sierung des deutschen Stabilitätspro- gramms . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11783 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 11783 B Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 11784 B Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 11784 C Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11786 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 11786 B Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11787 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 11787 B Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 11788 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 11788 B Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . . . . 11788 D Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 11788 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 14/4206) . . . . . . . . . . . . . . . . 11788 D Eventuelle Eingliederung des BMZ in das Aus- wärtige Amt MdlAnfr 1 PeterWeiß (Emmendingen) (CDU/CSU) Antw StSekr Erich Stather BMZ . . . . . . . . . . . 11789 A ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 11789 A ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . 11789 D Aussage des Staatssekretärs im Auswärtigen Amt Pleuger hinsichtlich einer Eingliederung des BMZ in das Auswärtige Amt MdlAnfr 4 PeterWeiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 11790 A ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU 11790 A ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . 11790 D Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung für Tagesmütter MdlAnfr 6, 7 Ina Lenke F.D.P. Antw StSekr Peter Haupt BMFSFJ . . . . . . . .11791 A, C ZusFr Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . .11791 B, C Aufnahme von Transporten abgebrannter Brennelemente MdlAnfr 8, 9 Dr. Paul Laufs CDU/CSU AntwPStSekr’inGilaAltmannBMU 11792 C, 11793 A ZusFr Dr. Paul Laufs CDU/CSU . . . 11792 D, 11793 B ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 11793 C Nichteinladung Österreichs zu den Einheitsfei- erlichkeiten am 3. Oktober 2000 MdlAnfr 12, 13 Dr. Klaus Rose CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11793 D, 11794 C ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . .11794 A, D Plenarprotokoll 14/123 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 123. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 11. Oktober 2000 I n h a l t : ZusFr Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11794 B, 11795 A Nichteinladung Österreichs zu den Feierlich- keiten anlässlich der deutschen Einheit; Fort- setzung der Sanktionspolitik MdlAnfr 14, 15 Max Straubinger CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11795 B, 11796 C ZusFr Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11795 C, 11796 C ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 11796 A ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11796 A, 11797 A ZusFr Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11796 B, 11797 B Finanzierung des Weiterbaus der A 6 zwischen Amberg und Waidhaus, insbesondere mit ei- nem Darlehen der Europäischen Investitions- bank MdlAnfr 16, 17 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11797 C, 11800 C ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . 11797 D ZusFr Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11798 C, 11800 C ZusFr Reinhold Strobl SPD . . . . . . . . . . . . . . 11798 D ZusFr Georg Girisch CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11799 A, 11801 B ZusFr Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11799 C, 11801 C ZusFr PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11799 D, 11801 D ZusFr Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 11800 A Finanzierungsvorschlag des Vizepräsidenten der Europäischen Investitionsbank (EIB), Wolfgang Roth, für das fehlende Teilstück der A 6 zur tschechischen Grenze MdlAnfr 18 Renate Blank CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . 11802 A ZusFr Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . 11802 B ZusFr PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW 11802 C ZusFr Georg Girisch CDU/CSU . . . . . . . . . . . 11803 B Zeitpunkt der Fertigstellung des fehlenden Teil- stücks der A 6 zur tschechischen Grenze MdlAnfr 23 Renate Blank CDU/CSU Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW 11803 D ZusFr Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . 11804 B Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswege- plans; Neuerarbeitung der Unterlagen für die Einstufung als „vordringlich“ und „Neubau“, zum Beispiel bei der Ortsumgehung Roten- burg/Lispenhausen im Zuge der B 83 MdlAnfr 24, 25 Helmut Heiderich CDU/CSU Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11804 D, 11805 C ZusFr Helmut Heiderich CDU/CSU . . 11805 A, D Anbindung von ländlichen Regionen an das Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn AG MdlAnfr 26 Dr. Gerd Müller CDU/CSU Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW 11806 B ZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . 11806 C ZusFr Heinz Wiese (Ehingen) CDU/CSU . . . 11807 A ZusFr Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . 11807 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Unterschiedliche Vorschläge aus der Koalition, die Beiträ- ge zur Arbeitslosenversicherung kurz- fristig abzusenken . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11808 A Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . . . . . . . 11808 A Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 11809 A Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11811 B Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11812 D Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11813 D Renate Jäger SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11814 D Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 11815 D Andrea Nahles SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11816 D Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 11817 C Walter Hoffmann (Darmstadt) SPD . . . . . . . . 11818 C Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 11819 D Renate Rennebach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11821 A Dr. Bernd Protzner CDU/CSU: . . . . . . . . . . . . 11821 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Vereinbarte Debatte zur Situation in Ju- goslawien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11822 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 123. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Oktober 2000II Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 11822 D Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . . . . . . 11824 C Gernot Erler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11826 C Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . 11827 D Dr. Klaus Kinkel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11828 C Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 11830 A Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11831 A Karl Lamers CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 11831 D Dr. Eberhard Brecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 11833 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11834 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 11835 A Anlage 2 Eventuelle Verschärfung der §§ 86, 86 a Straf- gesetzbuch (Verbreiten von Propagandamitteln und Verwenden von Kennzeichen verfassungs- widriger Organisationen) MdlAnfr 5 Dietrich Austermann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 11835 C Anlage 3 Nichteinladung Österreichs zum zehnten Jah- restag der deutschen Einheit MdlAnfr 10, 11 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 11835 D Anlage 4 Zunahme der Zahl von Förderprojekten nach § 96 Bundesvertriebenengesetz; Projekte im Jahr 2000 MdlAnfr 2, 3 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Dr. Michael Naumann BK . . . . . 11836 B Anlage 5 Ungleichbehandlung von Soldaten gegenüber Beamten bei Verwundung in einem Krisenre- aktionseinsatz in der nachdienstlichen Versor- gung; Veränderungen bei den Einberufungskri- terien für Wehrpflichtige MdlAnfr 19, 20 Günther Friedrich Nolting F.D.P. Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . 11836 D Anlage 6 Änderung von § 25 Abs. 3 Soldatengesetz im Hinblick auf Interessenkonflikte bei der Wahr- nehmung kommunaler Ämter durch Soldaten MdlAnfr 21, 22 Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . 11837 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 123. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Oktober 2000 III Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 123. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Oktober 2000
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 123. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Oktober 2000 Dr. Eberhard Brecht 11834 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 123. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Oktober 2000 11835 (C) (D) (A) (B) Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 11.10.2000 Breuer, Paul CDU/CSU 11.10.2000 Burchardt, Ursula SPD 11.10.2000 Elser, Marga SPD 11.10.2000 Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 11.10.2000 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 11.10.2000 Haack (Extertal), SPD 11.10.2000 Karl-Hermann Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 11.10.2000 Hemker, Reinhold SPD 11.10.2000 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 11.10.2000 DIE GRÜNEN Dr.-Ing. Jork, Rainer CDU/CSU 11.10.2000 Kalb, Bartholomäus CDU/CSU 11.10.2000 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 11.10.2000 Lippmann, Heidi PDS 11.10.2000 Meckel, Markus SPD 11.10.2000 Neumann (Gotha), SPD 11.10.2000 Gerhard Nickels, Christa BÜNDNIS 90/ 11.10.2000 DIE GRÜNEN Nietan, Dietmar SPD 11.10.2000 Ostrowski, Christine PDS 11.10.2000 Philipp, Beatrix CDU/CSU 11.10.2000 Pieper, Cornelia F.D.P. 11.10.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 11.10.2000 Schily, Otto SPD 11.10.2000 Schlee, Dietmar CDU/CSU 11.10.2000 Schloten, Dieter SPD 11.10.2000* Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 11.10.2000 Hans Peter Dr. Schockenhoff, CDU/CSU 11.10.2000 Andreas Schösser, Fritz SPD 11.10.2000 Dr. Schwall-Düren, SPD 11.10.2000 Angelica Welt, Jochen SPD 11.10.2000 Wettig-Danielmeier, SPD 11.10.2000 Inge * für die Teilnahme an der 104. Jahreskonferenz der Interparlamen- tarischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Eckhart Pick auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 14/4206, Frage 5) Beabsichtigt die Bundesregierung eine Verschärfung der §§ 86, 86 a Strafgesetzbuch (Verbreiten von Propagandamitteln verfas- sungswidriger Organisationen und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung beim Rechtsextremismus? Die Strafvorschriften in den §§ 86, 86 a und 130 StGB sind 1994 geändert bzw. neu eingeführt worden. Neben den allgemeinen Strafvorschriften zum Schutz von Leben und Gesundheit (§§ 211 ff., §§ 223 ff. StGB), die in den Jahren 1994 und 1998 erheblich verbessert, auch ver- schärft worden sind, leisten sie einen wichtigen und un- verzichtbaren Beitrag zur entschiedenen Bekämpfung von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Es kommt entscheidend darauf an, die vorhandenen Strafvorschriften in der Praxis konsequent anzuwenden und dabei die vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Strafrahmen auszu- schöpfen. Die in den §§ 86, 86 a und 130 StGB geregelten Propagandadelikte könnten mit Freiheitsstrafe bis zu drei oder fünf Jahren bestraft werden; bei tätlichen Angriffen drohen noch höhere Strafen. Die Tatsache, dass zurzeit kein unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben ist, ändert allerdings nichts daran, dass die Bun- desregierung die gewonnenen Erfahrungen in der Praxis weiterhin beobachtet und auch in Zukunft ständig prüfen wird, ob und gegebenenfalls durch welche Maßnahmen die strafrechtlichen Vorschriften gegen Rechtsextremis- mus und Fremdenfeindlichkeit verbessert werden können. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Druck- sache 14/4206, Fragen 10 und 11): entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, wederden österreichischen Bundespräsidenten noch den österreichischenBundeskanzler zur Feier des zehnten Jahrestages der deutschenEinheit einzuladen? Kann sich die Bundesregierung daran erinnern, dass Tausendevon Flüchtlingen aus der ehemaligen DDR von Ungarn aus überÖsterreich in die damalige Bundesrepublik Deutschland kommenkonnten und diese reibungslose Passage nur mit Hilfe der öster-reichischen Regierung möglich war? Zu Frage 10: Zu den Feierlichkeiten zum zehnten Jahrestag der Ein- heit Deutschlands am 3. Oktober 2000 in Dresden hat die Bundesregierung – auch im Namen des Bundespräsiden- ten und des Bundesratspräsidenten – Vertreter der auslän- dischen Staaten, die den Zwei-Plus-Vier-Vertrag unter- zeichnet haben, die so genannte EU-Troika und die Višegrad-Staaten auf der Ebene der Staats- und Regie- rungschefs eingeladen. Die EU-Mitgliedstaaten – ein- schließlich Österreich – sind durch die EU-Troika vertre- ten gewesen. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass darüber hinaus der österreichische Botschafter – wie auch alle anderen in Deutschland akkreditierten Botschafter – auf Vorschlag der Bundesregierung eingeladen worden ist und an den Feierlichkeiten teilgenommen hat. Zu Frage 11: Ja. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. Michael Naumann auf die Fragen des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 14/4206, Fragen 2 und 3): Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des Beauf-tragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur undder Medien, Staatsminister Dr. Michael Naumann, in der Zeit-schrift „Die Woche“ vom 29. September 2000, er habe sich überdas Anwachsen der „Förderung im Rahmen des Vertriebenenför-derungsgesetzes von knapp 8Millionen DM jährlich auf strecken-weise 58 Millionen DM“ „sehr gewundert“, angesichts der derBundesregierung entstehenden Verpflichtung aufgrund des ge-setzlichen Auftrages aus § 96 Bundesvertriebenengesetz, und hältdie Bundesregierung die in der Vergangenheit und gegenwärtigvon ihr vorgenommene Förderung in diesem Bereich für unver-hältnismäßig, zum Beispiel vor dem Hintergrund der Tatsache,dass allein für Zuweisungen zu laufenden kulturellen Aufwen-dungen der Bundesstadt Bonn im Entwurf des Bundeshaushaltesfür das Jahr 2001 60 Millionen DM veranschlagt sind? Welche Projekte fördert die Bundesregierung im laufendenJahr im Rahmen des § 96 Bundesvertriebenengesetz (mit Angabeder Höhe der Förderung), und bei welchen Anträgen zu Projektenaus diesem Bereich hat die Bundesregierung eine Förderung imlaufenden Jahr abgelehnt? Zu Frage 2: Der Bundeshaushalt (Titelgruppe 07) gibt Aufschluss über den Anstieg der Fördermittel in den letzten Jahr- zehnten. Während 1982 noch rund 8 Millionen DM För- dermittel veranschlagt waren, erfolgte zwischen 1990 und 1992 praktisch eine Verdoppelung von 30 Millio- nen DM auf rund 59 Millionen DM. Dass die Empfänger dieses Geldsegens etwas überfordert waren, sei nur am Rande erwähnt. Danach blieben im Jahre 1992 rund 8 Mil- lionen DM ungenutzt. Die Erforschung, Erhaltung und Präsentation der deutschen Kultur und Geschichte im öst- lichen Europa ist eine Aufgabe von gesamtstaatlicher Be- deutung, die auch künftig für die Bundesregierung ihren besonderen Stellenwert haben wird. Nach der politischen Öffnung der osteuropäischen Staaten und der Herstellung der deutschen Einheit haben sich jedoch die Anforderun- gen an die Kulturarbeit nach § 96 BVFG gewandelt. Die- se veränderte Aufgabenstellung war Anlass für den Be- auftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, ein neues Förderkonzept zu erar- beiten, das vom Bundeskabinett verabschiedet wurde und gegenwärtig dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird. In Umsetzung der Konzeption wird die Bundesregierung Haushaltsmittel in angemessener Höhe zur Verfügung stellen. Bei den angesprochenen Zuweisungen zu laufen- den kulturellen Aufwendungen der Bundesstadt Bonn han- delt es sich um überkommene Verpflichtungen, die de- gressiv abgesenkt werden. Ein Zusammenhang zwischen diesen Leistungen und den Fördermitteln nach § 96 Bun- desvertriebenengesetz besteht nicht. Zu Frage 3: In diesem Jahr wurden bereits über 370 Einzelprojekte gefördert. Eine Auflistung wäre in diesem Zusammen- hang zu umfangreich. Sie geht dem Fragesteller gesondert zu. Über abgelehnte Projektförderungsanträge wird keine Statistik geführt. Angaben hierüber könnten nur mit einem unvertretbar hohen Verwaltungs- und Zeitaufwand erstellt werden, der in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen In- formationswert steht. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.) (Drucksache 14/4206, Fragen 19 und 20): Trifft es zu, dass Soldaten bei Verwundung in einem Krisenre-aktionseinsatz in der nachdienstlichen Versorgung schlechter ge-stellt sind als Beamte? Plant das Bundesministerium der Verteidigung, außer der mitt-lerweile bekannt gewordenen Streichung des Tauglichkeitsgra-des 7, weitere Verschärfungen bzw. Veränderungen bei den Ein-berufungskriterien für Wehrpflichtige? Zu Frage 19: Ein Vergleich sämtlicher Versorgungsansprüche von Soldaten aller Statusgruppen, die in einem Krisenreakti- onseinsatz verwundet werden, mit den Versorgungsan- sprüchen der Beamten im Falle eines Dienstunfalls kann wegen der Regelungsvielfalt der betreffenden Systeme nicht zu einer allgemeingültigen bewertenden Aussage führen. Schon die unterschiedlichen Versorgungsrege- lungen für Berufssoldaten auf der einen und für Soldaten auf Zeit sowie Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten, auf der anderen Seite sind durch die verschiedenartige Ausgestaltung der Dienstverhältnisse bedingt. Die Versorgungsleistungen für die nur vorüber- gehend dienenden Soldaten auf Zeit und Soldaten, die auf- grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten, sind in erster Li- nie auf eine Wiedereingliederung in das zivile Leben Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 123. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Oktober 200011836 (C) (D) (A) (B) ausgerichtet. Ihre soziale Sicherheit nach dem Ausschei- den aus der Bundeswehr wird durch Leistungen der Be- schädigtenversorgung nach dem Soldatenversorgungsge- setz und durch Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung sichergestellt. Der zur Dienstleistung auf Lebenszeit verpflichtete Berufssoldat erhält demge- genüber bei Eintritt des Versorgungsfalles eine dem Be- amtenrecht nachgebildete Versorgung, sodass allenfalls dieser Personenkreis mit der versorgungsrechtlichen Si- tuation eines dienstunfallgeschädigten Beamten ver- gleichbar ist. Bei diesem Vergleich ist von Bedeutung, dass die Begriffe „Wehrdienstbeschädigung“ und „Dienst- unfall“ nicht deckungsgleich sind. Die Regelungen und Vorschriften über die Wehrdienstbeschädigung im Solda- tenversorgungsgesetz unterscheiden sich wesentlich von denen über die Dienstunfallversorgung der Beamten. Der Wehrdienstbeschädigungsbegriff ist dabei weitergehend als der Begriff des Dienstunfalls im Beamtenrecht. So ha- ben Soldaten bei Dienstunfällen, wehrdienstbedingten Erkrankungen und gesundheitlichen Schädigungen auf- grund wehrdiensteigentümlicher Verhältnisse Versor- gungsschutz, während dieser Schutz für Beamte lediglich auf Dienstunfälle und Berufskrankheiten begrenzt ist. Da- neben können Berufssoldaten neben der Grundrente wei- tere Leistungen aus der Beschädigtenversorgung erhalten, soweit diese höher sind als der Unterschiedsbetrag zwi- schen der Normal- und der Unfallversorgung. Die Vorschriften über die einmalige Entschädigung bzw. einmalige Unfallentschädigung, die bei bestimmten Unfällen durch Tätigkeiten mit besonderer Gefährdung oder bei einem rechtswidrigen Angriff in Betracht kom- men, finden sowohl auf Soldaten aller Statusgruppen als auch auf Beamte Anwendung. Eine Schlechterstellung der Soldaten liegt somit nicht vor. Hinsichtlich der Unter- schiede in der Heilbehandlung zwischen wehrdienstbe- schädigten Soldaten und dienstunfallbeschädigten Beam- ten nach dem Eintritt in den Ruhestand wird auf die ausführliche Antwort des Bundesministeriums der Vertei- digung vom 19. Mai 2000 – Drucksache 14/3421 –, die na- mens der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der F. D. P. vom 12. April 2000 – Drucksache 14/3212 – über- mittelt wurde, hingewiesen. Zu Frage 20: Die Streitkräfte stehen vor einem Prozess grundlegen- der Verkleinerung und Umstrukturierung, der von zuneh- mender Professionalisierung begleitet sein wird, um glei- che Aufgaben mit weniger Personal bewältigen zu können. Dadurch erhöhen sich die an die Wehrpflichtigen zu stel- lenden Mindestanforderungen. Die Abschaffung des Ver- wendungsgrades „T 7“ ist die Konsequenz hieraus. Ob es weitergehender Anpassungsmaßnahmen bedarf, wird der Truppenalltag nach Einnahme der neuen Strukturen zeigen müssen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Walter Kolbow auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (F.D.P.) (Drucksache 14/4206, Fragen 21 und 22): Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung des § 25Abs. 3 Soldatengesetz dahin gehend, dass die Wahrnehmung vonAufgaben, die einem Soldaten durch ein kommunales Wahlamtentstehen, untersagt werden kann, sofern dienstlichen Interessengegenüber den Interessen der kommunalen Selbstverwaltung Vor-rang einzuräumen ist, und welche Art von dienstlichen Interessenkönnten dies sein? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Regelung vor demHintergrund des Leitbildes des Staatsbürgers in Uniform, und siehtdie Bundesregierung in dieser geplanten Änderung die Gefahr ei-ner politischen Einflussnahme von Vorgesetzten der Bundeswehrauf kommunale Selbstverwaltungsorgane mit soldatischen Mit-gliedern? Zu Frage 21: In dem Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Sol- datengesetzes und anderer Vorschriften“ ist die Änderung mit dem in der Frage formulierten Inhalt vorgesehen. Das allgemeine gesetzgeberische Anliegen einer stundenwei- sen Befreiung vom Dienst kann auf der Basis der bisheri- gen gesetzlichen Regelung („ist ... Urlaub ... zu ge- währen“) zwar im inländischen Routinedienstbetrieb verwirklicht werden, weil zeitweilige Abwesenheiten von Soldaten aufzufangen sind. Dies gilt jedoch nicht mehr speziell bei Auslandseinsätzen, an die bei Schaffung der derzeitigen Bestimmungen im Jahre 1979 noch nicht zu denken war. Es ist daher notwendig, die vorgesehene Ge- setzesänderung einzufügen. Ich erinnere daran, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte Verfassungsrang besitzt (BVerfGE 48, S. 127, 160). Es ist deshalb sachgerecht, im Einzelfall ei- ne Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich garan- tierten Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und der ebenfalls verfassungsrechtlich geforderten Verteidigungs- fähigkeit der Bundeswehr vorzunehmen. Zwischen diesen konkurrierenden Verfassungsgütern muss dann ein scho- nender Ausgleich gefunden werden. Bei der Abwägung werden die Fälle äußerst selten auftreten, in denen auf ei- nen kommunalen Mandatsträger nicht verzichtet werden kann, weil er als dringend benötigter, nicht ersetzbarer Spezialist in den Streitkräften dient. Insoweit schafft der umfangreiche Personalbestand der Bundeswehr bereits weitgehende Personalersatzmöglichkeiten. Aber selbst im Hinblick auf den unentbehrlichen Experten müsste ge- prüft werden, ob seine ständige Präsenz im Auslandsein- satz unumgänglich ist oder ob es etwa ausreicht, dass er sich im Inland für einen kurzfristigen Einsatz verfügbar hält. Zu Frage 22: Die Bundesregierung hat keinen Anlass, an der Fähig- keit und am Willen der Disziplinarvorgesetzten zu zwei- feln, die notwendigen Entscheidungen sachgerecht und unvoreingenommen zu treffen. Befürchtungen sind um so weniger begründet, als im Falle eines Verdachts des Miss- brauchs von Kompetenzen oder der Überbetonung der In- teressen des Dienstherrn alle Möglichkeiten des Be- schwerderechts, einschließlich des Eilverfahrens, offen stehen. Damit ist auch die Kontrolle durch unabhängige Gerichte gewährleistet. Um jedoch zu einer einheitlichen, allen übergeordneten Belangen gerecht werdenden Ent- scheidungspraxis zu kommen, wird daran gedacht, die Feststellung des Vorrangs dienstlicher Interessen in jedem Einzelfall auf der ministeriellen Ebene zu treffen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 123. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Oktober 2000 11837 (C) (D) (A) (B) Die Bundeswehr hat in ihrer Tradition des Konzepts der Inneren Führung auch weiterhin größtes Interesse daran, dass Soldaten als Staatsbürger in Uniform durch Aus- übung eines kommunalen Mandats unmittelbar am politi- schen Geschehen teilhaben können und die Integration der Bundeswehr in das gesellschaftliche Gefüge fördern. An der wo immer möglichen Förderung der Ausübung die- ser Ehrenämter wird sich nichts ändern. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 123. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Oktober 200011838 (C)(A) Druck: MuK. Medien-und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Weitere
    Zusatzfrage, Frau Lenke?



Rede von Ina Lenke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Es geht hier um die gesetzliche
Rentenversicherung. Sie haben selber gesagt, dass die Ta-
gesmütter angesichts der niedrigen Stundenlöhne, die sie
bekommen, kaum noch die Möglichkeit haben, die hohen
Beiträge, die höher als bei einer Arbeitnehmerin sind, in
die Rentenversicherung einzuzahlen. Deshalb meine
Frage, in welche Richtung Ihre Überlegungen gehen: hin
zur individuellen Absicherung, also einer privaten Ren-
tenversicherung, oder sehr stringent hin zur gesetzlichen
Rentenversicherung? Wie hätten Sie es gern?

P
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Klaus Haupt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Abgeord-
    nete Lenke, sehr viele Tagesmütter unterliegen bereits der
    gesetzlichen Rentenversicherung. Das betrifft zum Bei-
    spiel diejenigen, die mehrere Kinder betreuen. In einzel-
    nen Bereichen, wie zum Beispiel in Baden-Württemberg,
    ist es so, dass die Verbände Tagesmütter anstellen und
    auch entsprechend die Rentenversicherungsbeiträge über-
    nehmen.


    (Dirk Niebel [F.D.P.]: Wer regiert denn da?)

    – Ähnliche Regelungen gibt es auch in Schleswig-Hol-
    stein und in Mecklenburg-Vorpommern. Verschiedene
    Länder und ebenso verschiedene Kommunen haben der-
    artige Regelungen.

    Aber uns geht es nicht darum, dass die gesetzliche Ren-
    tenversicherung in diesem Bereich sofort zum Zuge
    kommt, sondern wir müssen erst einmal das Gesamtsys-
    tem der Betreuung durch Tagesmütter in Gang setzen.
    Dazu gehören die Weiterbildung sowie die Renten- und
    die Sozialversicherung. Natürlich müssen die Länder und
    Kommunen diesen Bereich der Kinderbetreuung auch
    hinreichend bezahlen. Wenn das der Fall ist, hat eine Ta-
    gesmutter die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern.




    Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms

    11791


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Möglicherweise hat sie auch andere Arbeitsbedingungen,
    die zur gesetzlichen Rentenversicherung führen. Jeden-
    falls sehen wir zurzeit nicht die Notwendigkeit, hier ge-
    setzliche Veränderungen vorzunehmen.