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    Dank an den in Ruhestand tretenden Platzmeis- ter Herrn Glomb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11541 A Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Dr. Klaus Grehn . . . . . . . . 11541 A Wahl der Abgeordneten Bernd Reuter, Wolfgang Bosbach, Volker Beck (Köln), Dr. Max Stadler und Ulla Jelpke als ordentli- che Mitglieder in das Kuratorium der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ . . 11541 B Wahl der Abgeordneten Dietmar Nietan, Dr. Hans-Peter Uhl, Günter Saathoff, Günter Rexrodt und Dr. Heinrich Fink als stellvertretende Mitglieder in das Kuratorium der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11541 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . 11541 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 5 a bis c, 10 und 18 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11542 C Geänderte Ausschussüberweisungen . . . . . . . 11542 D Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . 11542 D Gratulation an den Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse zur Verleihung des Ignatz- Bubis-Preises der Stadt Frankfurt am Main . . 11551 D Begrüßung des Vizepräsidenten des Bundes- rechnungshofes, Herrn Dr. Engels . . . . . . . . . 11642 B Tagesordnungspunkt 3: a) Vereinbarte Debatte: FürToleranz und Menschlichkeit – gegen Fremden- feindlichkeit, Antisemitismus und Ge- walt in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . 11543 C b) Antrag der Fraktion CDU/CSU: Nach- haltige Bekämpfung von Extremis- mus, Gewalt und Fremdenfeindlich- keit (Drucksache 14/4067) . . . . . . . . . 11543 C c) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Handeln gegen Ras- sismus, Antisemitismus, Fremden- feindlichkeit und daraus resultieren- der Gewalt (Drucksache 14/4145) . . . 11543 D Wolfgang Thierse SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11543 D Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 11546 C Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11549 D Dr. Guido Westerwelle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . 11551 D Ulla Jelpke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11554 A Ute Vogt (Pforzheim) SPD . . . . . . . . . . . . . . . 11555 A Dr. Günther Beckstein, Staatsminister (Bayern) 11556 C Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . 11558 A Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11560 C Klaus Haupt F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11562 C Heiner Bartling, Minister (Niedersachsen) . . . 11563 C Petra Pau PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11565 A Sebastian Edathy SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11566 A Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU . . 11567 D Annelie Buntenbach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11570 A Hans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 11571 A Angela Marquardt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11572 D Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . 11573 C Plenarprotokoll 14/121 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 121. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 28. September 2000 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 23: Überweisungen im vereinfachten Verfah- ren a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Dienstleistungsstatistik und zur Än- derung statistischer Rechtsvorschrif- ten (Drucksache 14/4049) . . . . . . . . . . . . . . 11576 B b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vier- ten Buches Sozialgesetzbuch (Erstes SGB IV Änderungsgesetz) (Drucksache 14/4053) . . . . . . . . . . . . . 11576 B c) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zurÄnderung des Opferent- schädigungsgesetzes und andererGe- setze (Drucksache 14/4054) . . . . . . . . . . . . . 11576 B d) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Änderungsurkunden vom 6. November 1998 zur Konstitu- tion und zurKonvention der Interna- tionalen Fernmeldeunion vom 22. De- zember 1992 (Drucksache 14/3952) . . . . . . . . . . . . . 11576 C f) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessord- nung (§§ 57 ff. StPO) und andererGe- setze (Drucksache 14/3205) . . . . . . . . . . . . . 11576 C g) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu Änderungen im Gerichtsverfassungs- recht (§ 76 Abs. 2, § 122 Abs. 2 GVG, § 33b Abs. 2 JGG) (Drucksache 14/3831) . . . . . . . . . . . . . 11576 C h) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Begriffs „Erzie- hungsurlaub“ (Drucksache 14/4133) . . . . . . . . . . . . . 11576 D i) Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Irmer, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion F.D.P.: Kinderhandel in Afrika verhindern (Drucksache 14/2705) . . . . . . . . . . . . . 11576 D j) Antrag der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Gerhard Jüttemann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS:Fer- tigung des Airbus A3XX struktur- und umweltpolitisch sinnvoll organi- sieren (Drucksache 14/3677) . . . . . . . . . . . . . 11576 D k) Antrag der Fraktion PDS: Neue nu- kleare Abrüstungsinitiativen statt neuer Raketenabwehrprojekte (Drucksache 14/3875) . . . . . . . . . . . . . 11577 A l) Antrag der Abgeordneten Maritta Böttcher, Rolf Kutzmutz, Ursula Lötzer und der Fraktion PDS: Keine Fusion des GMD-Forschungszentrums für Informationstechnik und der Fraun- hofer-Gesellschaft (FhG) zulasten der IuK-Grundlagenforschung (Drucksache 14/4037) . . . . . . . . . . . . . 11577 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Weitere Überweisungen im vereinfach- ten Verfahren (Ergänzung zu TOP 23) a) Antrag der Fraktion PDS: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksache 14/3822) . . . . . . . . . . . . . 11577 A b) Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Bürgerbahn statt Börsenbahn (Drucksache 14/3784) . . . . . . . . . . . . . 11577 B Tagesordnungspunkt 24: Abschließende Beratungen ohne Aus- sprache a) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. März 1998 zwischen der Regierung der Bundes- republik Deutschland und der Regie- rung derRepublik Südafrika über die Seeschifffahrt (Drucksachen 14/3091, 14/3846) . . . . 11577 C b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zurÄnderung des Perso- nenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Drucksachen 14/2995, 14/3843) . . . . 11577 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2000II c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Paul Laufs, Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion CDU/CSU: Re- aktor-Sicherheitskommission mit un- abhängigen, fachlich hoch qualifi- zierten Experten besetzen (Drucksachen 14/1010, 14/2112) . . . . . 11577 D d) – j) Beschlussempfehlung des Petitionsaus- schusses Sammelübersichten 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193 zu Petitionen (Drucksachen 14/4078, 14/4079, 14/4080, 14/4081, 14/4082, 14/4083, 14/4084) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11578 A Tagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Christel Humme, Dr. Hans Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeord- neten Marieluise Beck (Bremen), Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neue Initiativen zur Frauenbeschäf- tigung – zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Bläss, Maritta Böttcher, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der PDS: Gleichstellung von Frauen und Män- nern im Erwerbsleben – zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Eichhorn, Hannelore Rönsch (Wiesba- den), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Bekämpfung der Frauenarbeitslosigkeit in Deutschland – zu der Unterrichtung durch das Europä- ische Parlament: Entschließung des Europäischen Parlaments zu den be- sonderen Auswirkungen der Frauen- arbeitslosigkeit (Drucksachen 14/1195, 14/1529, 14/1549, 14/155 (neu) Nr. 1.1, 14/2746) . . . . . . . . . . 11578 D Dr. Edith Niehuis, Parl. Sataatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11579 A Dorothea Störr-Ritter CDU/CSU . . . . . . . . . . 11581 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11583 C Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11586 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11587 B Petra Bläss PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11589 B Christel Humme SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11590 C Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . . . . . . . 11591 B Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11592 D Ingrid Fischbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 11593 C Andrea Nahles SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11595 D Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . 11596 B Dr. Martina Krogmann CDU/CSU . . . . . . . . . 11597 A Ulla Schmidt (Aachen) SPD . . . . . . . . . . . . . . 11598 B Ingrid Fischbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 11599 C Ulla Schmidt (Aachen) SPD . . . . . . . . . . . . . . 11599 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungs- wesen – zu dem Antrag der Abgeordneten Georg Brunnhuber, Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Transrapidprojekt zügig realisieren – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Eva Bulling- Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Gesetzliche Verpflich- tung zum Bau der Transrapidstrecke Berlin–Hamburg aufheben – zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Rudolf Seiters, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Ausbau und Mo- dernisierung der Transrapidver- suchsanlage Emsland und Fortset- zung der Planfeststellungsverfahren für die Magnetschwebebahn-Refe- renzstrecke Hamburg–Berlin (Drucksachen 14/2359, 14/2524, 14/3183, 14/4135) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11600 C Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . . . . 11601 A Reinhard Weis (Stendal) SPD . . . . . . . . . . . . . 11603 A Hans-Michael Goldmann F.D.P. . . . . . . . . . . . 11604 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2000 III Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11606 A Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11607 B Dr. Hermann Kues CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 11608 B Georg Brunnhuber CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 11609 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun- desregierung zurFortgeltung des Laden- schlussgesetzes nach den Sanktionen ge- gen eine thüringische Frisörin Jürgen Koppelin F.D.P. (zur GO) . . . . . . . . . . 11611 A Gudrun Kopp F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11611 C Konrad Gilges SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11612 C Manfred Grund CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 11613 B Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11614 B Dr. Heidi Knake-Werner PDS . . . . . . . . . . . . . 11615 A Dr. Margrit Wetzel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 11616 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . . . . 11617 A Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 11618 A Brigitte Baumeister CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 11619 C Siegfried Helias CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 11620 D Tagesordnungspunkt 12: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zur technologischen Leistungsfä- higkeit Deutschlands 1999 und Stellung- nahme der Bundesregierung (Drucksache 14/2957) . . . . . . . . . . . . . . . . 11621 C Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11621 D Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) CDU/CSU 11623 C Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11625 D Ulrike Flach F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11627 A Maritta Böttcher PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11628 B Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11629 A Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Bernd Neumann (Bremen), Dr. Norbert Lammert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Verbesserung der Rahmenbedingungen für den deutschen Film (Drucksache 14/3375) . . . . . . . . . . . . . . . . 11630 C Bernd Neumann (Bremen) CDU/CSU . . . . . . 11630 C Gisela Schröter SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11633 C Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . . . . . . 11635 C Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 11636 D Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11637 C Dr. Michael Naumann, Staatsminister BK . . . 11638 D Tagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses – zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundes- regierung für das Haushaltsjahr 1998 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1998) – – zu der Unterrichtung durch den Bun- desrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1999 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1998) (Drucksachen 14/737, 14/1667, 14/3869) 11640 B Siegrun Klemmer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11640 C Josef Hollerith CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 11642 B Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11644 A Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11645 A Heidemarie Ehlert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11645 D Tagesordnungspunkt 9: a) Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Gudrun Kopp, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion F.D.P.: Für ei- ne mutige Reform des Internationa- len Währungsfonds (IWF) (Drucksache 14/3861) . . . . . . . . . . . . . . 11646 D b) Antrag der Abgeordneten Ursula Lötzer, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Reform der in- ternationalen Finanzarchitektur (Drucksache 14/4069) . . . . . . . . . . . . . 11646 D Gudrun Kopp F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11647 A Bernd Scheelen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11647 D Leo Dautzenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 11649 C Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11651 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2000IV Ursula Lötzer PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11652 A Adelheid Tröscher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11652 D Tagesordnungspunkt 19: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusam- menarbeit von Arbeitsämtern und Trä- gern der Sozialhilfe (Drucksachen 14/3765, 14/4163) . . . . . . . 11654 C Brigitte Lange SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11654 D Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . 11656 C Dr. R. Werner Schuster SPD . . . . . . . . . . . . 11656 C Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 11657 D Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 11658 D Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11659 D Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 11660 B Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski (Reckling- hausen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Gleichbehand- lung im öffentlichen Dienst – Tarifergeb- nis auf Beamte übertragen (Drucksache 14/3772) . . . . . . . . . . . . . . . . 11661 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Max Stadler, Dr. Edzard Schmidt- Jortzig, weiteren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2000 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2000 (Drucksache 14/4134) . . . . . . . . . . . . . . . . 11661 D Meinrad Belle CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 11662 A Hans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 11663 A Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11664 B Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11665 A Petra Pau PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11666 A Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI 11666 C Meinrad Belle CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 11666 D Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 11667 D Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Dehnel, Günter Nooke, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion CDU/CSU: Uran- erzbergbau-Schäden beseitigen (Drucksache 14/3373) . . . . . . . . . . . . . . . . 11668 B Wolfgang Dehnel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 11668 C Werner Labsch SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11670 C Birgit Homburger F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 11672 A Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11672 D Gerhard Jüttemann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 11674 A Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD . . . . . . . . . 11675 A Tagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz und Re- aktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur 22. Änderung der Richtlinie 76/769/EWG zurAngleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschrif- ten der Mitgliedstaaten für Beschrän- kungen des Inverkehrsbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stof- fe und Zubereitungen (Phthalate) sowie zur Änderung der Richtlinie 88/378/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheit von Spielzeug (Drucksachen 14/2747 Nr. 2.32, 14/3710) 11676 C Tagesordnungspunkt 13: a) Antrag der Abgeordneten Monika Balt, Petra Bläss, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten von Selbst- ständigen und deren mithelfenden Familienangehörigen in Land- und Forstwirtschaft und im Handwerk der DDR (Drucksache 14/4038) . . . . . . . . . . . . . 11676 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2000 V b) Antrag der Abgeordneten Monika Balt, Petra Bläss, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Anerkennung der Rentenversicherungszeiten von Blin- den- und Sonderpflegegeldempfänge- rinnen und Sonderpflegegeldempfän- gern der DDR (Drucksache 14/4041) . . . . . . . . . . . . . 11677 A c) Beschlussempfehlung des Petitionsaus- schusses: Sammelübersicht 70 zur Petition (Gesetzliche Regelungen zur Berücksichtigung niedriger freiwilliger Beiträge in der ehemaligen DDR) (Drucksache 14/1563) . . . . . . . . . . . . . 11677 A Monika Balt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11677 B Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Abgeordneten Ursula Lötzer, Rolf Kutzmutz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Sicherung tariflicher, arbeits- und sozialrechtlicher Standards und Förderung arbeitsmarktpolitischer Zielsetzungen durch ein Vergabegesetz (Drucksache 14/4036) . . . . . . . . . . . . . . . . 11678 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Eigenheimzulagengesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 14/4130) . . . . . . . . . . . . . . . . 11678 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Dirk Fischer (Hamburg), weiteren Abgeordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes (Drucksache 14/4131) . . . . . . . . . . . . . . . . 11678 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11679 C Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11679 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 11681 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur 22. Änderung der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Phthalate) sowie zur Än- derung der Richtlinie 88/378/EWG zur Anglei- chung der Rechtsvorschriften der Mitglied- staaten über die Sicherheit von Spielzeug (Tagesordnungspunkt 6) Jürgen Wieczorek (Böhlen) SPD . . . . . . . . . . . 11682 A Dr. Paul Laufs CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 11683 B Winfried Hermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11684 B Ulrike Flach F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11685 A Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . . 11685 C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten von Selbstständigen und deren mithelfende Familienangehörigen in Land- und Forstwirtschaft und im Handwerk der DDR, Anerkennung der Rentenversicherungszeiten von Blinden und Sonderpflegeempfängerinnen und Sonderpflegeempfängern der DDR Sammelübersicht 70 zu Petitionen (Tagesordnungspunkt 13 a bis c) Angelika Krüger-Leißner SPD . . . . . . . . . . . . 11686 B Claudia Nolte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 11687 C Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11688 C Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . . . . . . . . . 11688 D Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrages: Sicherung tariflicher, arbeits- und sozialrechtlicher Standards und Förderung ar- beitsmarktpolitischer Zielsetzungen durch ein Vergabegesetz (Tagesordnungspunkt 22) Klaus Wiesehügel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11689 B Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 11690 A Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . 11691 A Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 11692 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2000VI Ursula Lötzer PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11692 C Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi 11693 B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes und anderer Gesetze; – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes (Zusatztages- ordnungspunkte 6 und 7) Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11694 C Wolfgang Spanier SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11695 A Dr. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . . . . . . 11695 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11696 C Hans-Michael Goldmann F.D.P. . . . . . . . . . . . 11697 A Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 11697 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2000 VII Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2000
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2000 Vizepräsident Rudolf Seiters 11679 (C)(A) Berichtigung 120. Sitzung, Seite 11510 (D) Dritter Absatz; Am Anfang des Absatzes ist „Gila Altmann, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“ einzufügen. 2) Anlage 5 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2000 11681 (C) (D) (A) (B) Altmann (Aurich), BÜNDNIS 90/ 28.09.2000 Gila DIE GRÜNEN Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ 28.09.2000 DIE GRÜNEN Behrendt, Wolfgang SPD 28.09.2000* Bindig, Rudolf SPD 28.09.2000* Bohl, Friedrich CDU/CSU 28.09.2000 Brinkmann (Detmold), SPD 28.09.2000 Rainer Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 28.09.2000* Klaus Claus, Roland PDS 28.09.2000 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 28.09.2000 Herta Eich, Ludwig SPD 28.09.2000 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 28.09.2000 DIE GRÜNEN Elser, Marga SPD 28.09.2000 Fischer (Homburg), SPD 28.09.2000 Lothar Friedhoff, Paul K. F.D.P. 28.09.2000 Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 28.09.2000 Haack (Extertal), SPD 28.09.2000* Karl-Hermann Heise, Manfred CDU/CSU 28.09.2000 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 28.09.2000 DIE GRÜNEN Dr. Hornhues, CDU/CSU 28.09.2000* Karl-Heinz Hornung, Siegfried CDU/CSU 28.09.2000* Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 28.09.2000 Jäger, Renate SPD 28.09.2000* Kasparick, Ulrich SPD 28.09.2000 Kolbe, Manfred CDU/CSU 28.09.2000 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 28.09.2000 Dr. Küster, Uwe SPD 28.09.2000 Lambrecht, Christine SPD 28.09.2000 Lietz, Ursula CDU/CSU 28.09.2000 Lintner, Eduard CDU/CSU 28.09.2000* Lörcher, Christa SPD 28.09.2000* Dr. Lucyga, Christine SPD 28.09.2000* Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 28.09.2000* Erich Müller (Berlin), PDS 28.09.2000 Manfred Neumann (Gotha), SPD 28.09.2000 Gerhard Parr, Detlef F.D.P. 28.09.2000 Philipp, Beatrix CDU/CSU 28.09.2000 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 28.09.2000 Dr. Rössel, Uwe-Jens PDS 28.09.2000 Rupprecht, Marlene SPD 28.09.2000 Schemken, Heinz CDU/CSU 28.09.2000 Schily, Otto SPD 28.09.2000 Schloten, Dieter SPD 28.09.2000* Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 28.09.2000* Hans Peter Schmude, Michael von CDU/CSU 28.09.2000* Simmert, Christian BÜNDNIS 90/ 28.09.2000 DIE GRÜNEN Steiger, Wolfgang CDU/CSU 28.09.2000 Stetten, Dr. Wolfgang CDU/CSU 28.09.2000 Freiherr von, Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 28.09.2000* Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 28.09.2000 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 28.09.2000 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 28.09.2000* Zierer, Benno CDU/CSU 28.09.2000* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-lung des Europarates entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vor- schlag für eine Richtlinie des Europäischen Par- laments und des Rates zur 22. Änderung der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mit- gliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehr- bringens und der Verwendung gewisser gefährli- cher Stoffe und Zubereitungen (Phthalate) sowie zur Änderung der Richtlinie 88/378/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mit- gliedstaaten über die Sicherheit von Spielzeug (Tagesordnungspunkt 6) Jürgen Wieczorek (Böhlen) (SPD):Chemiepolitische Themen sind im Allgemeinen sehr trocken und deshalb wenig geeignet, große Aufmerksamkeit hervorzurufen. Dabei entspricht diese Tatsache nicht der hohen Bedeu- tung, welche die Chemiepolitik eigentlich hat, und zwar besonders durch die möglichen schädlichen Auswirkun- gen, die chemische Stoffe auf die Umwelt und insbeson- dere auch auf die Gesundheit von Menschen haben kön- nen. Das anstehende Thema sollte aber wohl die Aufmerksamkeit aller Kolleginnen und Kollegen wecken, geht es doch hier um den Gesundheitsschutz von Babys und Kleinkindern. Gegenstand unserer Beratung ist ein EU-Richtlinien- vorschlag, der das Verbot von Phthalaten in Babyspielzeug aus PVC beinhaltet. Es ist unbedingt notwendig, dass wir mit unserer Entschließung dazu beitragen, diesen EU-Vor- schlag möglichst zu erweitern und damit zu verbessern, um die Kinder wirklich zu schützen. Phthalate, diese chemischen Verbindungen, werden nicht jedem bekannt sein und ich will deshalb eine kurze Erklärung geben. Es handelt sich dabei um so genannte „Weichmacher“, die man PVC hinzusetzen muss, um aus diesem an sich starren und spröden Material einen biegsa- men, geschmeidigen Stoff zu machen. Um PVC diese Ei- genschaften zu verleihen, sind in der Regel höhere Bei- mengungen von Weichmachern vonnöten. Das geht bis zu einem Anteil von 40 Prozent. Wir finden Phthalate in zahl- reichen PVC-Produkten, wie zum Beispiel in Fußboden- belag, und eben auch in Baby- und Kinderspielzeug aus Plastik, angefangen vom Beißring über Rasseln bis hin zur beliebten Quietschente. Phthalate – und an dieser Stelle muss ich um Ihre besondere Aufmerksamkeit bitten – sind alles andere als harmlose Substanzen! Tierversuche haben ergeben, dass Phthalate Krebs- und Nierenschäden verur- sachen und wiederholter oder andauernder Hautkontakt Dermatitis hervorrufen kann. Gesicherte Untersuchungen zur Wirkung am Menschen fehlen zwar bislang, jedoch werden Phthalate von Toxikologen als „gesundheitlich be- denklich“ eingestuft. Ich darf ja wohl davon ausgehen, dass sie mein Entsetzen teilen bei der Vorstellung, dass Ba- bys stundenlang auf phthalathaltigen Beißringen oder eben auch auf Quietschtieren herumkauen und dabei die- ses Zeug freigesetzt werden kann! Wie sieht es nun mit der Gesetzeslage aus? In vielen eu- ropäischen Ländern wurden in den letzten Jahren Verbote ausgesprochen. In Deutschland gilt seit März 2000 eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Damit wurde die Bedarfsgegenständeverordnung dahin gehend verändert, dass die Verwendung von Phthalat-Weichma- chern in allen – ich betone hier ausdrücklich: in allen – Spielzeug- und Babyartikeln für Säuglinge und Kleinkin- der unter drei Jahren verboten ist. Übrigens verzichten die deutschen Hersteller schon seit längerer Zeit bei der Pro- duktion von Babyartikeln im Rahmen einer Selbstver- pflichtung auf PVC und damit auf diese Weichmacher. Aber, wir wissen alle, es befinden sich nicht nur Produkte heimischer Hersteller auf dem deutschen Markt. Der EU-Richtlinienvorschlag, über den wir heute bera- ten, zielt darauf ab, harmonisierte Bestimmungen zum Ge- sundheitsschutz hinsichtlich der Weichmacher in Baby- und Spielzeugartikeln einzuführen. Grundsätzlich ist die- ses Anliegen zu begrüßen. Aber wir wollen bei einem so sensiblen Thema – und der Organismus von Kleinkindern ist zweifellos ganz besonders sensibel – keine Harmoni- sierung, wenn dies eine substanzielle Verschlechterung der geltenden deutschen Rechtsvorschriften bedeutet. Wir müssen uns diesen Richtlinienvorschlag also ge- nauer ansehen. Die Richtlinie beinhaltet das Verbot von sechs namentlich genannten Phthalaten in Baby- und Spielzeugartikeln, die ganz oder teilweise aus Weich-PVC bestehen und die dazu bestimmt sind, von Kindern in den Mund genommen zu werden, wie also zum Beispiel der Beißring. Ferner enthält die Richtlinie die Einführung von Warnhinweisen bei phthalathaltigen Baby- und Spiel- zeugartikeln, die ganz oder teilweise aus Weich-PVC be- stehen und die von Kindern bis zu drei Jahren entgegen ih- rer Bestimmung, aber vorhersehbar in den Mund genommen werden können. Das hat man sich dann so vor- zustellen, dass auf dem Quietschentchen, welches – anders als der Beißring – ja nicht direkt dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden, der Warnhinweis „Nicht im Mund behalten“ erscheinen soll. Die Spielzeugver- packung soll ferner mit einem ausführlicheren Warnhin- weis versehen werden. In diesen Babyartikeln also, die nicht ausdrücklich dazu vorgesehen sind, von Babys in den Mund genommen zu werden, dürfte nach dem Vor- schlag für die EU-Richtlinie eine beliebig hohe Menge an Phthalaten enthalten sein. Wie sehr wir das Harmonisierungsstreben in der EU auch begrüßen, für umso unbefriedigender halten wir die- sen Richtlinienvorschlag. In unserer Entschließung for- dern wir die Bundesregierung deshalb auf, sich auf EU- Ebene für eine Nachbesserung einzusetzen. Ich möchte hier nur am Rande erwähnen, dass wir beileibe nicht die einzigen sind, die bei der EU Einwände gegen diesen Vor- schlag erheben. Zahlreiche Länder fordern Veränderungen dieses Richtlinienvorschlags, in dessen Vorfeld die inter- nationale Spielzeugindustrie offensichtlich gute Lobbyar- beit geleistet hat. In Brüssel wird derzeit um eine gemein- same Position gerungen. In der Entschließung geht es uns um zwei Punkte: Ers- tens. Phthalathaltiges Spielzeug darf grundsätzlich nicht in die Reichweite von Kindern unter drei Jahren kommen, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 200011682 (C) (D) (A) (B) weil immer die Gefahr besteht, dass das Spielzeug in den Mund genommen wird. Es ist Kleinkindern egal, ob ein Spielzeug dafür vorgesehen ist, in den Mund genommen zu werden, oder ob es nur dazu verlockt. Diese Unter- scheidung ist absurd. Niemand wird bestreiten, dass die wenigsten Kinder unter drei Jahren in der Lage sind den Warnhinweis zu lesen und sich danach zu richten. Auch ein Appell an die Verantwortung der Eltern hat seine Gren- zen. So weiß doch jeder, dass es immer wieder Momente gibt, in denen Kinder kurz unbeaufsichtigt sind. Und viel- leicht gibt es ja sogar Eltern, denen solche Warnhinweise egal sind? Haben wir als Gesetzgeber dann nicht eine di- rekte Verantwortung gegenüber diesen Kindern, deren El- tern sich nicht genügend um ihre Gesundheit sorgen? Es ist deshalb einfach notwendig, phthalathaltige Babyspiel- zeuge, unabhängig von ihrer vorgesehenen Verwendung, erst gar nicht zuzulassen! Zweitens. Die Regelungen im Richtlinienvorschlag be- ziehen sich nur auf sechs namentlich genannte Phthalate: Wir fordern eine Ausweitung auf alle Phthalate! Denn es ist nicht ausreichend erwiesen, dass es sich bei den übri- gen Phthalaten um unbedenkliche Substanzen handelt. Und solange keine anderen Ergebnisse, die zweifelsfrei die Unbedenklichkeit belegen, vorliegen, sind wir einem strikten Vorsorgeprinzip verpflichtet und dürfen kein Ri- siko eingehen. Deshalb kann ich auch der Argumentation der CDU, und hier namentlich der des Kollegen Dr. Laufs im Umweltausschuss, nichts abgewinnen. Natürlich kann man auch bei neuen Ersatzstoffen eine Schädlichkeit nicht zu 100 Prozent ausschließen, aber für „Neue Stoffe“ gibt es schon viel strengere Zulassungskriterien und sollten auch hier Verdachtsmomente aufkommen, wären wir dann ebenso zum Handeln verpflichtet. Die deutsche Spielzeug- industrie müssen wir schon gar nicht schützen. Im Gegen- teil, es wird in ihrem Interesse liegen, wenn sich die Her- steller anderer Länder auf deren Level begeben müssen. Sollte der Richtlinienvorschlag in unveränderter Form die europäischen Gremien passieren, so hieße das für das deutsche Recht, dass wir eine Anpassung vornehmen müssten, mit der wir hinter die Verordnung des BMG zurückfallen würden: Phthalathaltiges Babyspielzeug wä- re dann wieder im Handel erhältlich. Es geht um Spielzeug für unsere Kleinsten: Das darf auf keinen Fall bedeuten, dass man mit der Gesundheit von Babys spielt. Deshalb bitte ich Sie herzlich: Stimmen Sie unserer Entschließung zu! Vielen Dank. Dr. Paul Laufs (CDU/CSU): Die vorliegende Ent- schließung zielt darauf, einen Richtlinienvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zum vorbeugen- den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu verschärfen. Ihre Forderung ist, die Verwendung aller Vertreter einer bestimmten chemischen Stoffklasse – der Phthalate – in al- len Baby- und Spielzeugartikeln generell zu verbieten. Der Richtlinienvorschlag selbst beschränkt das Verbot auf sechs näher aufgeführte Stoffe – so genannte Weichma- cher – und auf bestimmte Konzentrationen in bestimmten Babyartikeln. Diesen Richtlinienvorschlag begrüßen wir und machen ihn uns zu Eigen. Die Union lässt sich von niemandem übertreffen wenn es darum geht, unsere Kinder vor Gefahren zu schützen. Selbstverständlich wollen wir gefährliche Stoffe in Ge- brauchsgegenständen verbieten, wenn sie ein wirkliches Gesundheitsrisiko darstellen. Warum tun wir uns trotzdem –wie der europäische Gesetzgeber – schwer, generelle un- differenzierte Verbote zu befürworten? Wir nehmen dabei auch zur Kenntnis, dass die deutsche Spielzeugindustrie bereits auf die Verwendung von Phthalaten verzichtet. Phthalate werden als Weichmacher von Kunststoffen, insbesondere von PVC, sowie als Emulgatoren, Additive und Entschäumer eingesetzt. Man findet sie in Teppich- böden, Textilien, Fußbodenbelägen, Betonzusatzstoffen, Folien, Klebstoffen, Lacken, Beschichtungen, auch in Me- dizinprodukten und als Hilfsstoffe in Kosmetika, Parfums, Sprays und Nagellacken. Sie werden seit vielen Jahrzehn- ten in großen Mengen produziert, in Deutschland sind es mehrere hunderttausend Tonnen, weltweit einige Milli- onen Tonnen pro Jahr. Sie sind praktisch allgegenwärtig. Man schätzt, dass der Mensch pro Kilogramm Körperge- wicht täglich Phthalate in der Größenordnung von einem bis zehn Mikrogramm aufnimmt. Die Hauptquellen sind Nahrungsmittel aus Weich-PVC-Verpackungen und Haus- staub, an den sich aus besonderen Innenraumausstattun- gen ausgegaste phthalathaltige Partikel angelagert haben. Seit einigen Jahrzehnten sind Phthalate auch in Weich- spielzeugen und Babyartikeln aus PVC enthalten. Beson- dere Aufmerksamkeit verdienen phthalathaltige Babyarti- kel, die – wie zum Beispiel Beißringe – dazu bestimmt sind, längere Zeit in den Mund genommen zu werden. Ei- ne Arbeitsgruppe der EU hat untersucht, welche Mengen an Phthalaten bei täglichem sechsstündigen Kauen und Lutschen aufgenommen werden können. Die Untersu- chungen ergaben eine enorme Spannweite der Aufnahme- mengen, die im unteren Bereich vernachlässigbar klein sind, im oberen Bereich jedoch über den empfohlenen Do- sisrichtwerten liegen können. Anders ist der Umgang von Kindern mit gewöhnlichem Spielzeug zu bewerten. Die Freisetzung von Phthalaten aus Spielzeug wird nicht wesentlich anders verlaufen als die aus anderen Gegenständen. Wenn wir meinen, von un- seren Kindern phthalathaltiges Spielzeug fern halten zu müssen, müssen wir ihnen dann zum Beispiel nicht eben- so verbieten, auf Teppichböden herumzutollen? Dies führt uns zur entscheidenden Frage: Welche Gefahren gehen von Phthalaten aus? Sind sie so schwerwiegend, dass wir weiterreichende Schutzmaßnahmen brauchen? Die Phthalate bilden eine umfangreiche Stoffgruppe, in der die so genannten langkettigen Phthalate mit hohem Molekulargewicht kaum wasserlöslich und flüchtig sind und deshalb dermal praktisch nicht resorbiert werden. Über die am häufigsten verwendeten Phthalate, deren Sei- tenketten kurz bis mittellang sind, gibt es zahlreiche toxi- kologische Untersuchungen. In hohen Einzeldosen sind diese Stoffe ausgesprochen schwach toxisch. Sie sind auch nicht persistent, sondern in der Umwelt normal biologisch abbaubar. Inkorporierte Phthalate akkumulieren sich nicht in Organen. Ihre Meta- boliten sind vollständig ausscheidbar. Studien über die mittel- bis langfristigen Wirkungen hoher täglicher Dosen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2000 11683 (C) (D) (A) (B) haben im Tierversuch endokrine Störungen im Bereich der Fortpflanzung und Entwicklung ergeben. Ein Fall von Zyklus- und Ovulationsstörungen ist nach hoher berufli- cher Langzeitexposition auch beim Menschen berichtet worden. Andere Publikationen stellen fest, dass Erfahrun- gen zu chronischen Wirkungen beim Menschen nach in- halativer, oraler oder dermaler Exposition nicht vorliegen. Die im Versuch mit Ratten und Mäusen beobachteten Leberschäden sowie Begünstigung des Tumorwachstums lassen sich wegen spezifischer physiologischer Unter- schiede wohl kaum auf den Menschen übertragen. Die bisher festgestellten gesundheitsschädlichen Wirkungen bei Mensch und Tier traten erst bei Dosen auf, die viel- tausendfach über normalen täglichen Expositionen lie- gen. Weitere Forschungsarbeiten sind insbesondere zur Kanzerogenität und zu endokrinen Veränderungen erfor- derlich. Dabei ist es schwierig, die Wirkungen von Phthalaten von den Wirkungen anderer Substanzen und Einflussfaktoren abzugrenzen, weil diese unspezifisch sind. Gesundheitsschäden und Entwicklungsstörungen an Kindern, die auf die Benutzung von Weich-PVC-Produk- ten zurückzuführen wären, sind bisher nicht berichtet wor- den. Gleichwohl ist vorsorglicher Gesundheitsschutz an- gezeigt. Im Tierversuch hat sich gezeigt, dass Jungtiere empfindlicher auf Phthalateinwirkungen ansprechen als ausgewachsene Tiere. Vorsorglich nehmen wir dies auch für Kleinkinder an. Bei den Maßnahmen zum vorbeugen- den Gesundheitsschutz geht der europäische Gesetzgeber differenzierend und abwägend vor. Er spricht Verbote aus, wo es angezeigt erscheint. Er setzt im Übrigen Grenzen abhängig vom Stoff, seiner Konzentration und der Migra- tionsgeschwindigkeit beim Ausgasen und Auslaugen. Die- ses Vorgehen ist der Sache angemessen. Das Thema ist in vielen aufgeregten Presseberichten behandelt worden. Für eine Politik, die darauf mit einer möglichst einfachen und eindrucksvollen Medienbot- schaft reagieren will, sind schwierige Unterscheidungen und Abwägungen unerwünscht und lästig. Wir sehen das politische Verhetzungspotenzial. Wir sehen auch, dass ver- unsicherte Eltern ein allgemeines Verbot begrüßen wer- den, wobei sich aber gleich das nächste Problem auftut. Werden die Ersatzstoffe unbedenklicher sein? Bei Citraten und Adipaten sind Zweifel angezeigt. Die CDU/CSU hat in den Ausschussberatungen Ände- rungsanträge gestellt, die teilweise angenommen, teilwei- se zurückgewiesen wurden. Wir halten aus grundsätzli- chen Überlegungen ein undifferenziertes Verbot aller Phthalate angesichts der vorliegenden toxikologischen Er- kenntnisse und angesichts der großen Bedeutung dieser Stoffgruppe im alltäglichen Leben für nicht angemessen. Wir werden uns der Stimme enthalten. Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer kennt sie nicht, die „Sesamstraße“? Wenn Ihre Kin- der oder Enkel ebenso begeisterte Zuschauer dieser Kin- dersendung sind, wie ich es einst war, dann kennen sie eines der wichtigsten Requisiten der Sesamstraßenbe- wohner Ernie und Bert: nämlich Ernies quietschegelbe Badeente – längst ein Kult, nicht nur bei Kindern. Doch wer hätte damals gedacht, was wir heute wissen? Dass diese Badeenten, dass Baby-Beißringe, dass das ganze Panoptikum der PVC-Spielzeugindustrie der Ge- sundheit unserer Kinder schaden könnte? Wir haben gehört, wo das Problem liegt: Um die Ver- sprödung von Kunststoffen zu verhindern, werden heute in großem Umfang Weichmacher eingesetzt. Das gilt besonders auch für PVC-Spielzeuge und die mengen- mäßig größte Gruppe der Weichmacher: die so genannten Phthalsäureester, kurz Phthalate. Und wir wissen von vielen Vertretern dieser Phthalate ganz sicher, dass sie im Kinderzimmer absolut nichts zu suchen haben, weil sie gesundheitsschädlich sind. Einmal in Spielzeug eingesetzt, lösen diese Weichmacher sich im Speichel und werden vom Körper aufgenommen. Weitrei- chende Schäden wie eine Schädigung des Hormonsystems und Tumorbildung sind mögliche Folgen. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen eine Be- schlussempfehlung eingebracht, der sich F.D.P und PDS anschlossen. Darin beauftragt der Umweltausschuss die Bundesregierung, die Verwendung dieser Weichmacher in Spielzeugen aller Art zu verbieten – gleichgültig, ob in Spielzeug für Babys oder Kleinkinder, gleichgültig, ob sie zum Nuckeln gedacht sind oder nicht. Eine geplante Änderung der EU-Richtlinien über die Sicherheit von Spielzeug und über gefährliche Stoffe sieht zurzeit nur ein Verbot von Weichmachern in Babyspiel- zeug vor, das „bestimmungsgemäß“ in den Mund genom- men wird. Diese Regelung ist absolut Kinderzimmer untauglich. Wer kann denn Spielzeug für Babys von dem für Klein- kinder trennen, wenn in Familien nun einmal alle zusam- men leben? Und wer kann nicht „bestimmungsgemäßes“ Nuckeln von Babys an Kleinkinderspielzeug verhindern? Die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses will die deutsche Delegation daher darin unterstützen, die weit schärfere deutsche Bedarfsgegenständeverordnung in Brüssel europaweit durchzusetzen. Auch andere EU-Staa- ten haben an einem strengen Verbot ein Interesse und da sind wir im hiesigen Recht schon sehr weit. Schließlich hat unsere grüne Gesundheitsministerin nach Phthalatfunden in Babyspielzeug durch Greenpeace bereits im Frühjahr die Bedarfsgegenständeverordnung verschärft. Diese Gesundheitsgefahr in deutschen Kinderzimmern muss gebannt werden. Auch bei anderen als den in der EU- Richtlinie genannten sechs Phthalaten besteht ein Gefah- renverdacht. Umso bedauerlicher, das sich die Fraktion der CDU/CSU im Umweltausschuss dieser Beschlussemp- fehlung nicht anschließen wollte. Und das nur, weil die Ri- sikobewertung anderer Phthalate noch nicht abgeschlos- sen ist. Dabei lautet der erste Grundsatz der Risikovorsorge: „Verantwortliche Umweltpolitik beschränkt sich nicht auf die Abwehr von Gefahren für Mensch und Umwelt, son- dern handelt vorsorgend bereits im Vorfeld der Gefahren- abwehr ... Deshalb müssen auch solche Schadensmög- lichkeiten in Betracht gezogen werden, die sich nur Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 200011684 (C) (D) (A) (B) deshalb nicht ausschließen lassen, weil nach dem derzei- tigen Wissensstand bestimmte Ursachenzusammenhänge weder bejaht noch verneint werden können und daher in- soweit noch keine Gefahr, sondern nur ein Gefahrenver- dacht oder ein ‘Besorgnispotenzial’ besteht.“ Wer es gemerkt hat, meine Damen und Herren von der Union, dies war ein Zitat. Und zwar nicht die Präambel ei- nes grünen Chemieprogramms, sondern aus den „Leitlini- en Umweltvorsorge“ durch Vermeidung und stufenweise Verminderung von Schadstoffen, herausgegeben im De- zember 1986 von der damals unionsgeführten Bundesre- gierung. Warum also so zaghaft? Wenn Sie sich auch nicht erin- nern können, wie sehr Ihre letzte Umweltministerin für ei- ne Ökosteuer war, so sollten Sie diese Blackouts doch nicht zur Gewohnheit werden lassen. Ulrike Flach (F.D.P.): Es liegt eine Beschlussempfeh- lung des Umweltausschusses vom 17. Mai diesen Jahres vor, der die Bundesregierung auffordert, auf eine Reihe von Nachbesserungen bezüglich der Verwendung von che- mischen Weichmachern in Babyspielzeug zu drängen. Kernpunkt der notwendigen Verbesserungen ist eine Ausdehnung des Verwendungsverbotes von den sechs Phtalaten auf alle Weichmacher in Babyspielzeug für Kin- der bis zu einem Alter von 36 Monaten. Die F.D.P.-Frak- tion unterstützt diesen Entschließungsantrag und hat dem- entsprechend in den Beratungen des Umweltausschusses auch dafür gestimmt, weil das Restrisiko einer Verwen- dung dieser chemischen Stoffe in Kinderspielzeug nicht unerheblich ist. Weichmacher, die sich aus verschluckten PVC-Teilen herauslösen, haben beim Menschen zu lebensgefährlichen Verletzungen von Magen und Darm geführt. Im Tierver- such schädigten Phtalate Leber, Nieren und Fortpflan- zungsorgane. Klar wird hieraus: Ein generelles Verbot die- ser Stoffe ist zur Gewährleistung der gesundheitlichen Sicherheit von Babyspielzeug unverzichtbar. Auch SPD und Grüne haben dem Entschließungsantrag des Umwelt- ausschusses zu gestimmt. Lediglich die CDU/CSU-Fraktion hat sich im Aus- schuss der Stimme enthalten mit der Begründung, ein ge- nerelles Verbot von Weichmachern in Babyspielzeug für Kinder bis 36 Monate reiche zu weit, vielmehr müsse es darum gehen, das Verwendungsverbot über die sechs im Richtlinienvorschlag genannten Stoffe auf alle „gesund- heitlich nicht unbedenklichen“ Weichmacher auszudeh- nen. Das ist unklug, denn es ist Opposition um der Oppo- sition willen. Wir von der F.D.P. verschließen uns nicht sinnvollen sachpolitischen Lösungen. Insofern ist das Ausschussergebnis auch ein Sieg der politischen Vernunft über die parteipolitisch gefärbte Haarspalterei. Auch die rot-grüne Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten – so möchte man auf den ersten Blick meinen – gehandelt: Das in dieser Angelegenheit feder- führende Bundesgesundheitsministerium hat den Inhalt der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses in die heute stattfindende Binnenmarktratsitzung der Europä- ischen Union eingebracht. Die Bundesregierung unter- stützt die Ausschussempfehlung eines generellen Verbots aller Weichmacher also vorbehaltlos. Wir werden die Bundesregierung – ob sie es nun will oder nicht – daran messen, inwieweit sie in der Lage ist, die Ausschussemp- fehlung, die in diesem Haus auf einem breiten parteipoli- tischen Konsens beruht, auf europäischer Ebene durchzu- setzen. Ausreden, die Konsensfindung mit Brüssel sei schwie- rig aufgrund der widerstrebenden europäischen Interes- senlage, werden wir als F.D.Pnicht gelten lassen; denn Al- leingänge einzelner Länder zur Verschärfung des Verbots von schädlichen Inhaltsstoffen zur Erhöhung der Produkt- und damit auch der Konsumentensicherheit sind von der Europäischen Union ausdrücklich erlaubt. In Österreich sind chemische Weichmacher in Kinderspielzeug zum Beispiel seit 1998 generell verboten. Deshalb fordere ich die Bundesregierung auf: Haben Sie notfalls den Mut zu einem Alleingang! Geben Sie sich nicht zufrieden mit dem völlig unzureichenden Richtlini- envorschlag der EU! Laut der deutschen Bedarfgegenständeverordnung sind bestimmte Phtalate zwar in Lebensmittelfrischhaltefolie verboten, nicht aber in Kinderspielzeug. Das ist grotesk. Deshalb meine Forderung an Sie: Setzen Sie sich nach- haltig für eine Verbesserung des Verbotes von Phtalaten in Baby- und Kinderspielzeug ein und handeln Sie! Die Ge- sundheit unserer Kinder gehört nicht auf die lange Bank geschoben. Eva Bulling-Schröter (PDS): Das EU-Umwelt- und Gesundheitsrecht ist nicht selten Impulsgeber für die deut- sche Umweltpolitik. In Sachen Phthalate, den Weichma- chern in PVC, droht aber eine Verschlechterung des Status quo. Mit der deutschen Bedarfsgegenständeverord- nung geht unsere Gesetzgebung über den Richtlinienvor- schlag der EU-Kommission hinaus. Die PDS ist sich hier mit der Koalition und der F.D.P. einig: Babyartikel und Spielzeug für Kleinkinder, die in den Mund genommen werden könnten, dürfen diese ge- fährlichen Stoffe nicht enthalten. Der Kommissionsvor- schlag arbeitet dagegen teilweise mit Warnhinweisen, die an die Artikel anzubringen seien – eine merkwürdige Vor- stellung, unsere Jüngsten können nicht lesen und ihre El- tern das In-den-Mund-Nehmen kaum verhindern. Die Kleinen nuckeln halt überall herum. Also ist es konsequent, wenn sich die Bundesregierung für eine Änderung des Richtlinienvorschlages energisch einsetzt. Denn wird er erst mal rechtswirksam – und wir unterstützen hier grundsätzlich eine europäische Rege- lung –, wird die schärfere deutsche Gesetzgebung aus wettbewerbsrechtlichen Gründen unter Druck geraten. Wir kennen das ja. Allerdings bin ich übrigens der Mei- nung, dass in diesem Fall sogar unsere Regelung Bestand haben würde, weil sie gravierende Gesundheitsgefähr- dungen verhindern soll. Die Bedenken der CDU/CSU können wir nur zum Teil nachvollziehen. Es gäbe da kurzkettige und langkettige Phthalate, die einen wären mehr, die anderen weniger schädlich. Nur die wenigsten wären aber näher untersucht – sagt die CDU/CSU selber. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2000 11685 (C) (D) (A) (B) Dann überzeugt es mich auch nicht, wenn das Verwen- dungsverbot nur auf die „gesundheitlich nicht unbedenk- lichen Phthalate“ ausgedehnt werden soll. Eine solche Formulierung lässt Interpretationsspielraum zu. Firmen werden bei Auflagen den Nachweis von den Behörden for- dern, dass bestimmte, von ihnen eingesetzte Stoffe nicht unbedenklich seien. Doch umgekehrt wird doch ein Schuh draus. Viele Phthalate sind gesundheitsschädigend. Und bei vielen an- deren wird die Gesundheitsschädlichkeit vermutet. Der konsequent dem Vorsorgeansatz entsprechende Schritt ist deshalb sicherlich die Beschlussempfehlung des Umwelt- ausschusses: das Verbot dieser Stoffgruppe in Babyarti- keln und Kinderspielzeug, die in den Mund genommen werden können. Der Hinweis von Herrn Laufs, dass auch nicht alle möglichen Ersatzstoffe für Phthalate als PVC-Weichma- cher genau untersucht wären, ist sicherlich ein Hilfsargu- ment. Dennoch, es hat einen bedenkenswerten Aspekt: Die Chlorchemie hat die buntesten Prospekte und die wil- desten Arbeitsgemeinschaften – ich denke da beispiels- weise an „PVC und Umwelt“. Aber an der Tatsache, dass PVC bei der Herstellung, in der Verwendung und bei der Entsorgung nach wie vor höchst problematisch ist, wird sich vorbeigemogelt. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung derAnträge: – Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten von Selbstständigen und deren mithelfenden Familienangehörigen in Land- und Forstwirt- schaft und im Handwerk der DDR, – Anerkennung der Rentenversicherungszeiten von Blinden und Sonderpflegeempfängerin- nen und Sonderpflegeempfängern der DDR – Sammelübersicht 70 zu Petitionen Tagesordnungspunkt 13 a bis c) Angelika Krüger-Leißner (SPD): In einer Wochen- rückschau wird man diese Woche wahrscheinlich als Ren- tenwoche bezeichnen. Mit der Vorstellung des Entwurfes für ein Altersvermögensaufbaugesetz durch Minister Riester haben wir den Einstieg in eine mutige Rentenre- form gemacht, die für die kommenden Generationen eine verlässliche Perspektive geben wird. Wenige Tage vor dem zehnten Jahrestag der deutschen Einheit ist mir als Bran- denburgerin auch sehr wichtig, daran zu erinnern, dass dies eine Rentenreform ist, die gleichberechtigt für uns al- le in Deutschland, in Ost und West, gelten wird. Allzu schnell sollten wir aber auch nicht vergessen, dass vor wenig mehr als zehn Jahren diese gemeinsame Perspektive außerhalb jeder Reichweite oder gar Vorstel- lung schien. Die Rentnerinnen und Rentner im damals ge- teilten Deutschland hatten gegenüber den Jüngeren einen Vorteil: Sie konnten sich gegenseitig besuchen. Ausreise- anträge mussten die Rentnerinnen und Rentner bei uns in der DDR nicht stellen; ihnen war die Ausreise problemlos möglich. Sicher nicht aus Menschenfreundlichkeit. So sehr wir uns über dieses kleine Stück Freiheit für Eltern oder Großeltern freuten, so sehr spürten wir auch die staat- liche Absicht dahinter. Die dauerhafte Ausreise eines Rentners oder einer Rentnerin war der DDR wohl will- kommen, beide kosteten ja nur Geld. Manche haben daher ihre Ausreisefreiheit auch als unausgesprochene Auffor- derung zum Gehen empfunden. Daran sollten wir heute auch denken, vor allem diejenigen, die sich heute so sehr um die Rentner der ehemaligen DDR kümmern wollen. Die Überleitung der DDR-Renten in bundesdeutsches Recht war eine riesige Aufgabe. Mit dem Rentenüberlei- tungsgesetz wurde für alle Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ein einheitliches materielles Rentenversiche- rungsrecht geschaffen. Sicher gab es hier und dort unter- schiedliche Ansichten bei Einzelfragen und unterschiedli- che Verfahren. Aber dennoch möchte ich für die rot-grüne Koalition feststellen: Im Großen und Ganzen sehen wir im Rentenversicherungsrecht keine großen Überführungs- lücken, die es für die Bürgerinnen und Bürger der neuen Länder zu schließen gilt. Viele soziale und wirtschaftliche Fragen und Probleme sind bei der deutschen Einheit nur ungenügend behandelt worden; aber für die Renten gilt dies ganz sicher nicht. Ich möchte bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass der durchschnittliche Rentenbetrag bei Männern im Osten 1 811 DM beträgt, bei Männern im Westen 1 797; bei Frauen sind es im Osten 1114, im Wes- ten 941 DM. Wenn es denn ein Problem der Gleichbe- rechtigung bei den Renten gibt, dann wohl kaum zwischen Ost und West als eher zwischen Frauen und Männern. In einem Punkt hat die alte Bundesregierung aber bei der Überleitung der Renten sehr schlampig gearbeitet: im Bereich der Anerkennung der zahlreichen Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR. Die SPD-Fraktion hat damals sehr deutlich vor einer Vermengung von Straf- recht und Rentenrecht gewarnt; auch wenn der moralische Hintergrund wohl verständlich war. Unsere Skepsis wur- de schließlich durch das Bundesverfassungsgericht be- stätigt. Wir bzw. die rot-grüne Bundesregierung müssen jetzt eine der Entscheidung des Verfassungsgerichts gemäße Lösung finden, was nicht einfach und – das nur nebenbei – auch teuer ist. Wir sind froh, dass die rot-grü- ne Bundesregierung hier gründlich arbeitet, und das dau- ert eben seine Zeit. Aber Schnellschüsse helfen hier kaum weiter. Die PDS erweckt immer wieder den Eindruck, als gä- be es beim Rentenrecht für die Ostdeutschen noch große Überführungslücken, wie zum Beispiel bei der Anerken- nung der rentenrechtlichen Zeiten von Selbstständigen in der Land- und Forstwirtschaft und im Handwerk, wie dies in dem heute zur Debatte stehenden Antrag wiederum auf- taucht. Nur ganz so einfach ist es eben nicht: Selbstständige in der DDR waren von 1951 bis 1968 von der Versiche- rungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung be- freit, konnten aber freiwillig Beiträge leisten. Allerdings, nur die wenigsten haben das getan. Während einige, wie zum Beispiel die Ärzte durchaus verschiedene Sparformen zur Alterssicherung fanden, hat dies ein großer Teil der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 200011686 (C) (D) (A) (B) Handwerker nicht getan. Für das eigene Einkommen, den eigenen Betrieb wurde jede Mark aktuell gebraucht, leider kam die Altersvorsorge dabei oft zu kurz; übrigens auch bei vielen Selbstständigen im Westen, die sich von der Ver- sicherungspflicht befreien ließen und bis heute, nun in Ost und West, befreien lassen. Was kurzfristig verständlich ist, zahlt sich jedoch lang- fristig nicht aus; auch wenn man die knappe Kasse vieler Handwerker dabei sieht. Die eigene Altersvorsorge – und eben auch den eigenen Beitrag dafür – sollte niemand in der Jugend vergessen. Die PDS fordert nun, diese beitragsfreien Zeiten bei der Rentenberechnung für ehemalige DDR-Bürger zu berück- sichtigen. Das würde kein Handwerker oder Selbstständi- ger im Westen, der von der Versicherungspflicht befreit wurde, verstehen; übrigens auch kein Selbstständiger, der heute in den neuen Ländern von der Versicherungspflicht befreit ist. All diese Leute erhalten für die Zeit ihrer Ver- sicherungsfreiheit keine Rentenleistungen. Es gilt nämlich das grundsätzliche Prinzip der Lohn- und Beitragsbezo- genheit der Rente; das heißt, Rente kann es grundsätzlich nur für die Zeiten geben, für die auch Beiträge geleistet wurden. Würden wir dem PDS-Antrag folgen, so würde dieses Prinzip für eine Gruppe ehemaliger DDR-Bürger nicht gelten, zulasten all der anderen Selbstständigen, die künf- tig in Rente gehen werden oder bis heute im Westen in Rente gegangen sind. Würden wir das für alle gleichbe- rechtigt anwenden, so wäre das Grundprinzip der bei- tragsbezogenen Rente jedoch aufgehoben, und das möch- te eigentlich niemand hier im Hause, abgesehen davon, dass dies überhaupt nicht finanzierbar wäre. Die SED- Übergangsregierung unter Modrow hat diese beitragsfrei- en Zeiten schnell noch anerkannt, so dass diese Regelung im Sinne der PDS bis Ende 1991 – dem Zeitpunkt der Überführung in das westliche Rentenrecht – in den neuen Ländern gültig war. Im Sinne des Eigentumschutzes wur- de dies auch übergangsweise für Rentenzugänge bis De- zember 1996 anerkannt. Seit 1. Januar 1997 gilt aber ein einheitliches Recht mit dem Prinzip der beitragsbezoge- nen Rente in Ost und West. Von der Überführungslücke kann also nicht die Rede sein. Auch bei der Frage der Anerkennung von Rentenversi- cherungszeiten der Bezieher von Blinden- und Sonder- pflegegeld kann man keineswegs von einer Über- führungslücke sprechen. Die Bezieher von Blinden- und Sonderpflegegeld, die zum Beispiel Tätigkeiten als Tele- fonisten, Masseure, Bademeister, Fußpfleger oder Schreibkräfte ausgeübt haben, waren von der persönli- chen Beitragspflicht befreit, allerdings waren sie grund- sätzlich sozial- bzw. rentenversichert. Die Zeiten des Be- zugs einer Invalidenrente gehen im bestimmten Umfang in die Berechnung der späteren Altersrente ein, und – soweit Beiträge für die freiwillige Zusatzrentenversicherung ab einem monatlichen Arbeitsentgelt von 600 DM geleistet wurden, sogar als Beitragszeiten. Würden dem PDS-An- trag nach alle Beschäftigungszeiten der Bezieher von Blin- den- und Sonderpflegegeld als vollwertige Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt, so wür- de dies eine umfassende Aktion der Nachversicherung und Nachentrichtung von Beiträgen auslösen, die praktisch und auch rechtlich nicht durchführbar wäre. Dennoch möchten auch wir in diesem Fall die Bundes- regierung bitten, bei dieser Frage eine sachgerechte Lö- sung für diesen nicht allzu großen Personenkreis zu erar- beiten und dies bei den Beratungen im Ausschuss mit den Fraktionen zu diskutieren. Warten wir in dieser Frage al- so die Ausschussberatungen ab. Rentenrecht ist keine leichte Sache, nicht zuletzt wenn es um solche Detailfragen, wie in den vorgelegten Anträ- gen geht. Allzu leicht kann man da auch ungenau werden, Unsicherheit verbreiten oder bei der Suche nach ver- meintlich gerechten neuen Lösungen neue Ungerechtig- keiten hervorrufen. Um so wichtiger ist es, dass die Ren- tenpolitik klare Linien hat, inhaltlich und rechtlich fundiert und solide erarbeitet ist. Im diesem Sinne hat die rot-grü- ne Bundesregierung einen wichtigen und guten Vorschlag für die Rentenreform in dieser Woche unterbreitet. Hier ist unser aller Engagement für eine sichere Rente in den neu- en und alten gefragt. Der Blick und die Arbeit sollte in die Zukunft gehen – wenn möglich in einem Konsens, der die- sem Thema und der Aufgabe angemessen ist. Claudia Nolte (CDU/CSU): Und wieder eine Debatte zu rentenrechtlichen Fragen aufgrund der Überführung des DDR-Rentensystems in das SGB VI. Ich weiß nicht, wie oft diese Thematik uns schon be- schäftigt hat. Auf jeden Fall schon sehr oft. Und eigentlich ist es ja auch nicht verwunderlich. Die Alterssicherung hat eine hohe Bedeutung für die betroffenen Menschen und es ist ein großer Personenkreis, die dieses Thema ganz kon- kret betrifft. Nicht wenige Menschen in der ehemaligen DDR stehen mit geringen Renten bzw. mit geringen Ren- tenanwartschaften da, sodass berechtigte Sorgen vorhan- den sind. Und dieses Problem wird sich in den nächsten Jahren noch verschärfen, wenn diejenigen in Rente kom- men, die heute schon Langzeitarbeitslose sind. Das ändert allerdings nichts daran, dass die überwiegende Zahl der Rentner in einem erheblichen Maß davon profitiert haben, dass das DDR-Rentensystem in das bundesdeutsche Recht überführt wurde. Erstmals erfuhren Renten ohne die Be- liebigkeit von Parteitagsbeschlüssen eine Dynamisierung. Wir hätten sicherlich auch nicht diese vielen Probleme bei der Rentenüberführung gehabt, wenn das ehemalige DDR-Rentensystem gerechter und transparenter gewesen wäre. So waren viele Rechtssachverhalte nicht eindeutig und bis heute schwer nachvollziehbar, sodass berechtigte Erwartungen und Wünsche an uns in der Politik herange- tragen werden, hier weitere Veränderungen vorzunehmen. Ich erinnere beispielsweise, dass noch Anfragen seitens der Beschäftigten der Reichsbahn in der ehemaligen DDR vorliegen, wozu wir ja auch entsprechende Anträge im Bundestag eingebracht haben. Ein ähnlicher Sachverhalt trifft auf die Postler zu und die ehemaligen Beschäftigten des Gesundheitswesens der DDR. Ebenso gibt es die Ur- teile des Bundesverfassungsgerichtes, die uns ebenfalls dazu zwingen, eine Novelle des Ausgleichs- und Anwart- schaftüberleitungsgesetzes, AAÜG, vorzunehmen. Ich hoffe, dass wir hier bald mit einem entsprechenden Ge- setzentwurf von der Bundesregierung rechnen können. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2000 11687 (C) (D) (A) (B) In dieser Debatte geht es um zwei Anträge der PDS und der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Gera- de beim Letztgenannten handelt es sich um eine Thema- tik, die uns schon häufig beschäftigt hat. Nämlich mit dem ganzen Komplex der zu DDR-Zeiten freiwillig Versicher- ten, die in der Regel mit einem Monatsbeitrag von 3 Mark sich eine rentenrechtliche Anerkennung erwarteten. Auch diesmal fällt die Beschlussempfehlung des Peti- tionsausschusses aus wie einige Male vorher, auch wenn es für die Betroffenen, die ja meistens Frauen sind, die An- gehörige gepflegt haben, unbefriedigend ist, denn es wird empfohlen, an der bestehenden Situation keine Verände- rung vorzunehmen. Ich denke, es ist nachvollziehbar, dass mit 3 Mark freiwilligen Versicherungsbeitrag, die auch zu DDR-Zeiten nur eine unwesentliche Auswirkung auf die Rente gehabt hätten, da in den meisten Fällen eine Min- destrente erworben wurde, keine Anwartschaften nach dem SGB VI erwartet werden konnte. Würden diese Bei- tragszahlungen nach dem SGB VI anerkannt und aufge- wertet, würden sie demgegenüber einen viel höheren und damit nicht gerechtfertigten Betrag ausmachen. Zudem würde die jetzt schon schwierige Finanzsituation der Ren- tenkasse enorm belastet. Ähnliches stellt sich meines Erachtens auch bei der Personengruppe dar, die die PDS in ihren Anträgen an- spricht: den Selbstständigen und den helfenden Familien- angehörigen in Land- und Forstwirtschaft und im Hand- werk wie auch die Blinden- und Sondergeldempfänger. Ihnen wird eine Rente nach SGB VI zuteil, das heißt, die anrechenbaren Teile wurden wie bei jedem anderen Rentner auch überführt, zum Beispiel die damalige Inva- lidenrente. Es ist, denke ich, nicht durchsetzbar, neue Sondertatbestände zu schaffen, um hier einzelnen Perso- nengruppen entgegenzukommen, wodurch aber neue Un- gleichheiten aufgebaut würden. Nun sind die Anträge auch recht sparsam, was die kon- krete Fallsituation und deren Beschreibung anbelangt, wie viel Petitionen das beträfe und welche Beträge das aus- machen würde und woraus sich hier Anspruchsberechti- gung ableiten ließe. Hier müssen mehr Fakten auf den Tisch. Wenn man bedenkt, dass wir schon bei den vorher- gehenden Änderungen des RÜG und AAÜG soweit es ging alle Petitionen mit beraten und bedacht haben, bin ich skeptisch, inwieweit sich aus den hier aufgeführten Fall- gruppen Handlungsnotwendigkeit ergibt. Ich halte es auch nicht für leistbar, die Rentenbiografie der DDR nach einem nachgezeichneten Wahrscheinlich- keitsverlauf zu berechnen, wie diese Rentenbiografie aus- gesehen hätte, wenn der oder die Betroffene in der Bun- desrepublik Deutschland gelebt hätte. Ich glaube, dann hätten noch ganz andere Berufsgruppen das Recht zu for- dern, ein Äquivalent an Rentenbiografie nachzuzeichnen und entsprechende Rentenbeträge zu erhalten, wie ihre Berufskollegen vergleichsweise im Westen. Weil es hier um sensible Fragen geht, denke ich, ist es unsere Aufgabe im Ausschuss, diese noch mal zu beraten mit den dazu notwendigen Sachinformationen und ein Punkt nach dem anderen abzuschließen. Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Sehr geehrte Damen und Herren, sie wollen in Ihrem Antrag die Beschäftigungszeiten der Bezieher von Blinden- und Sonderpflegegeld in der ehemaligen DDR durch die Nachversicherung als vollwertige Beitragszeiten in der gesetzlichen Pflegeversicherung anerkennen. Zur Sachlage möchte ich ein paar Worte voraus- schicken: Hier handelt es sich um eine besondere Sachla- ge, denn die Bezieher von Blinden- und Sonderpflegegeld galten – anders als Personen mit vergleichbaren Ein- schränkungen oder Behinderungen in den alten Bundes- ländern – automatisch als invalide. Deshalb waren be- schäftigte Bezieher von Blinden- und Sonderpflegegeld nach dem Sozialversicherungsrecht der DDR – unabhän- gig von der Höhe ihres Einkommens – ab 1. September 1972 bis Ende 1991 von der persönlichen Beitragszahlung zur Sozialpflichtversicherung bzw. zur Rentenversiche- rung befreit, obwohl sie wie andere beschäftigte Bezieher einer Invalidenrente sozialversichert waren. Für die Be- rechnung der späteren Altersrente oder einer Hinterblie- benenrente waren diese Bezugszeiten den Zeiten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit aber gleichgestellt. Nach dem SGB VI gehen die Zeiten des Bezugs einer Invalidenrente oder einer Rente wegen verminderter Er- werbsunfähigkeit bei der Berechnung der späteren Alters- rente in bestimmtem Umfang als Anrechnungszeit und, so- weit Beiträge zur FZR für das Arbeitsentgelt über 600 Mark/Monat gezahlt worden sind, als Beitragszeiten ein. Wegen der eingeschränkten Beitragsmöglichkeiten für das Arbeitsentgelt bis zu 600 Mark/Monat hängt der Renten- ertrag für diesen Personenkreis überwiegend von der in- dividuellen Beitragsleistung vor September 1972 ab. Ich denke, in Anbetracht dieser Sachlage muss einge- hend geprüft werden, wie eine Benachteiligung der Blin- den- und Sonderpflegegeldempfänger verhindert werden kann. Neben dieser Sachlage besitzt der Staat eine Ver- antwortung gegenüber denen, die körperlich benachteiligt sind. Das gilt auch für Korrekturen im Rentenversiche- rungsrecht. Allerdings ist es in rechtlicher Hinsicht nicht möglich, dies, wie in dem Antrag gefordert, auf dem We- ge der Nachversicherung durch eine Ergänzung des § 233a SGB VI zu lösen. Denn dieses Verfahren würde voraus- setzen, dass eine Nachzahlung von Beiträgen durch einen früheren Arbeitgeber möglich ist. Das ist jedoch in recht- licher Hinsicht nicht möglich. Die Bundesregierung prüft deshalb alle sich ergeben- den Möglichkeiten, eine sachgerechte Lösung zu finden. Aufgrund der rechtlichen Nichthaltbarkeit des Antrags bit- te ich darum, diesen Antrag abzulehnen. Dr. Irmgard Schwaetzer (F.D.P.): Die vorliegenden Anträge der PDS sind gut gemeint, sie zeigen aber wieder einmal, dass es nicht so einfach möglich ist, das Renten- recht der ehemaligen DDR in systematischer Weise in das jetzt geltende Recht zu überführen. In der Tat gab es in der DDR mithelfende Familienan- gehörige vor allem in Handwerks- und kleinen Gewerbe- betrieben und in der Land- und Forstwirtschaft. In den Jah- ren zwischen 1951 und 1968 war keine Beitragszahlung Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 200011688 (C) (D) (A) (B) dieser Personen zur Sozialversicherung möglich und not- wendig, da sie über die Selbstständigen gesetzlich mitver- sichert waren und einen Rentenanspruch erwarben. Inva- lidenrentner der DDR, die gleichzeitig Blinden- und Sonderpflegegelder erhielten, waren nach DDR-Recht während einer Berufstätigkeit pflichtversichert. Von der eigenen Beitragszahlung zur Sozialversicherung waren sie jedoch befreit. Sie wurden bei der Rentenberechnung wie Pflichtversicherte behandelt. Die PDS-Fraktion beantragt im ersten Fall, für diesen Zeitraum eine rentenrechtliche Regelung herbeizuführen und im zweiten Fall die Entgelte dieser Personen bei der Berechnung der Rente nach dem SGB VI rentenwirksam werden zu lassen. Beide Anträge sind abzulehnen. Denn hier werden die einschlägigen Vorschriften des DDR- Rechts mit dem Recht der Rentenversicherung, Sozialge- setzbuch VI, vermischt. Nach DDR-Recht haben sich die genannten Vergünstigungen bei der Berechnung der Ren- te kaum positiv ausgewirkt, da in der ehemaligen DDR ei- ne Einheitsrente gezahlt wurde. Im Rahmen der Rentenberechnung nach SGB VI kön- nen sich dagegen erhebliche Auswirkungen ergeben. Es könnte nicht nur zu einer unverhältnismäßigen Besser- stellung der Betroffenen führen, die sie in der DDR nicht gehabt hätten. Dies könnte zu einer nicht unerheblichen Mehrbelastung der gesetzlichen Rentenversicherung führen. Darüber hinaus wurden von der früheren Bundes- regierung alle rentenrechtlichen Regelungen in der ehe- maligen DDR im Bereich der Selbstständigen und deren mithelfenden Familienangehörigen in Land- und Forst- wirtschaft und im Handwerk überprüft. In den Fällen, in denen es notwendig erschien, wurden diese bereits in das SGB VI übernommen. Die F.D.P. ist im Übrigen damit einverstanden, dass der Petitionsausschuss die entsprechenden Eingaben nicht be- fürwortet hat. Selbst wenn die PDS in den nächsten Wo- chen und Monaten noch für jede Berufsgruppe, die in der DDR einem Sonderrecht unterlag, Anträge einbringt, wird die F.D.P. immer wieder die inzwischen auch vom Bun- desverfassungsgericht bestätigten Prinzipien als Messlat- te an diese Anträge anlegen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zurBeratung des Antrages: Sicherung tariflicher, arbeits- und sozialrechtlicher Standards und Förderung arbeitsmarktpolitischer Zielsetzun- gen durch ein Vergabegesetz (Tagesordnungs- punkt 22) Klaus Wiesehügel (SPD): Der Ausgangspunkt des heute vorliegenden Antrages ist offenbar die bevorstehen- de europarechtliche Liberalisierung des öffentlichen Per- sonennahverkehrs, die zu einem Wettbewerb um öffentli- che Aufträge führen wird. Ich möchte den Kolleginnen und Kollegen von der PDS gleich zu Beginn sagen: Sie verknüpfen hier zwei Themenkreise, die nur teilweise zu- sammen hängen – das Vergaberecht und die Arbeitsbedin- gungen bei Verkehrsunternehmen. Aber in der Konse- quenz wird auch hier der Wettbewerb in starkem Maße über den Preis ausgetragen werden. Und es besteht für mich kein Zweifel, dass dieser Wettbewerb die bereits jetzt schon zu beobachtende Flucht aus den Tarifverträgen be- schleunigen und den Druck auf die Gewerkschaften er- höhen wird. Diese traurigen Konsequenzen bei der Verga- be öffentlicher Aufträge sind allerdings in der Tat nicht neu. In anderen Bereichen, zum Beispiel in der Bauwirt- schaft, sind sie seit langem zu beobachten. Man kann sich des Eindrucks kaum wehren, dass sich die öffentliche Hand selbst den wenigen Regeln, die für sie noch beste- hen, zum Beispiel der Verdingungsordnung für Bauleis- tungen, entzieht, insbesondere durch die Vergabe an Ge- neralunternehmer. Nun ist seit dem 1. Juli 2000 in § 97 Abs. 4 des Geset- zes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgesehen, dass bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit einem Wert oberhalb der europarechtlichen Schwellenwerte ar- beitsrechtliche, soziale und ökologische Standards, insbe- sondere also auch die Tariftreue, nur noch berücksichtigt werden können, wenn diese Standards in Gesetzen des Bundes und/oder der Länder als Vergabekriterien gefor- dert werden. In einigen Ländern ist dies in zum Teil unzu- reichender Form geschehen, aber es kommt gerade durch die Bundesländer Bewegung in dieses Problem. Ich möchte kurz auf die heute vorgelegten Forderungen eingehen und sage offen, dass hier nicht alle Ansätze in- akzeptabel sind. Das Bundeswirtschaftsministerium erar- beitet zur Zeit ein Gesetz zur Bekämpfung illegaler Prak- tiken im öffentlichen Auftragswesen. Darin muss zum einen von den Auftragnehmern öffentlicher Aufträge die Abgabe einer Tariftreuerklärung verlangt werden. Zudem muss dringend die Kontrolle verstärkt und vereinfacht werden. Hierzu gehören auch die Einführung eines Zen- tralregisters für unzuverlässige Unternehmen sowie ent- sprechende Sanktionen. Diese Konkretisierungen fehlen in Ihrem Antrag. Auch was den zweiten Punkt ihrer Forderungen anbe- langt, so muss ich klarstellen, dass Bundesministerin Bergmann mit ihren Planungen über die Position der PDS hinausgeht. Sie hat am 8. September 2000 die Eckpunkte für ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft vor- gelegt. Danach sollen private Unternehmen verpflichtet werden, Maßnahmen zur Gleichstellung zu ergreifen. Wenn ein solches Gesetz, das zur Zeit noch geprüft wird, umgesetzt werden sollte, kommen mehr Frauen in den Ge- nuss einer solchen Förderung als durch das von Ihnen ge- forderte Gesetz zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Was die Forderung anbelangt, den Ausschreibungsge- winner zur Übernahme von Personal des bisherigen Leis- tungserbringers zu verpflichten, so verweise ich darauf, dass hierzu eine umfangreiche Rechtsprechung des Euro- päischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichtes vorliegt. Hier ist die Bundesregierung rechtspolitisch nicht mehr völlig frei, ohne die anderen Mitgliedstaaten der EU die Regeln über den Betriebsübergang durch nationale Ge- setze zu verändern. Wir sollten daher zumindest die wei- tere Entwicklung dieser Rechtsprechung abwarten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2000 11689 (C) (D) (A) (B) Und ebenso sollten wir die Stellungnahme des Ver- kehrsministeriums zum EU-Verordnungsentwurf zur Ver- gabe von Aufträgen/Verträgen beim Öffentlichen Perso- nennahverkehr abwarten, wo sicher auch Teile der von Ihnen aufgestellten Forderungen geregelt werden. Aber noch einmal zum Kern Ihrer Forderung: Sie dür- fen sicher sein, dass die Bundesregierung in absehbarer Zeit ein Gesetz zur Bekämpfung illegaler Praktiken im öf- fentlichen Auftragswesen vorlegen wird, und können da- von ausgehen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregie- rung über Ihre Forderungen hinausgehen wird. Insoweit erübrigt sich der heutige Antrag. Hartmut Schauerte (CDU/CSU): Das Vergaberecht ist eine wichtige Rechtsmaterie, die einen Wirtschaftsteil besonderen Regeln unterwirft, der in seinen Größenord- nungen nicht zu unterschätzen ist. Alles in allem unterlie- gen den Konsequenzen dieses Rechts rund 400 Milliarden DM; das sind mehr als 10 Prozent des Bruttosozialpro- dukts in Deutschland. Die Grundsatzfrage, die im vorlie- genden Antrag angesprochen wird, ist nicht neu: Sollen systemfremde, das heißt vergabefremde, Elemente in das Vergaberecht eingeführt werden? Dies ist eine ordnungs- politische Frage. Darf die Vergabe öffentlicher Aufträge ausschließlich nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgen oder soll sie mit so genannten vergabefremden Aspekten befrachtet werden? Wir sagen mit aller Deutlichkeit wie schon bei der Verabschiedung des Vergaberechtsänderungsgesetzes (VgRÄG) vor zwei Jahren: Ordnungspolitisch ist es ge- boten, vernünftig und richtig, jeden vergabefremden Aspekt grundsätzlich auszuschließen. Zum Schutz des Mittelstands wurde damals lediglich ein Vorrang für mit- telständische Lösungen und für Einzellos- und Fachlos- vergabe aufgenommen. Bei Verstoß der vergebenden Behörde gegen diesen Vorrang hat der unterlegene Mittel- ständler seither die Möglichkeit, den Verstoß gegen den Vorrang für mittelständische Vergabe gerichtlich prüfen zu lassen. Im Streit mit dem Bundesrat wurde 1998 der Kompro- miss zugelassen, dass vergabefremde Kriterien durch Bun- des- oder Landesgesetz möglich sind; hierauf zielt der vorliegende Antrag ab. Als Wirtschafts- und Ordnungspo- litiker bleibe ich aber bei der Grundüberzeugung: So we- nig vergabefremde Kriterien wie möglich. Alles andere kann nicht im Interesse einer vernünftigen Wirtschaftspo- litik liegen. Es bestünde die Gefahr einer nach oben offe- nen Richtwertskala. Sollen alle gesellschafts- und sozial- politischen Begehrlichkeiten künftig bei der Vergabe berücksichtigt werden? Die Bevorzugung von Ausbil- dungsbetrieben, der Ausschluss von Unternehmen, die in Verbindung mit der Scientology-Sekte stehen, eine bevor- zugte Auftragsvergabe an Justizvollzugsanstalten, Um- weltschutz, die Förderung nachwachsender Rohstoffe, die Berücksichtigung umweltfreundlicher Produktionsabläu- fe, Berücksichtigung Unternehmer bestimmter Regionen? Eine nicht enden wollende Liste von Wünschen und Be- gehrlichkeiten würde sich auftun. Das wäre das größte Sparprogramm, das man beschließen kann. Es kommt dann nämlich keine einzige öffentliche Auftragsvergabe mehr zustande. Die Berücksichtigung vergabefremder Aspekte verteuert zudem die öffentlichen Aufträge. Pro- bleme müssen auf dem Feld gelöst werden, auf dem sie entstehen, und mit Mitteln, die ihnen adäquat sind. Das Vergaberecht ist dazu nicht der richtige Ort. Die PDS will ein Vergabegesetz, um vergabefremde Aspekte in die öffentliche Vergabepraxis einzuführen. Wie soll dieser „Widerspruch in sich“ denn nach Ansicht der Kollegen heißen? BundesVergabeGesetz zur Einführung vergabefremder Wünsche bei der Vergabe öffentlicher Aufträge? Vergabeverhinderungsgesetz wäre der ange- messene Name! Die PDS begründet ihren Antrag zuallererst (Punkt 1 Seite 3 der Drucksache) damit, dem Land Berlin in einem Rechtsstreit mit dem Bundeskartellamt einen „verlässli- chen Rechtsrahmen“ zu gewährleisten. Der BGH hat in seinem Beschluss vom 18. Januar 2000 in der hier ange- sprochenen Rechtssache die Praxis des Berliner Senats be- anstandet, die Aufträge für Straßenbauarbeiten von einer so genannten Tariftreueerklärung abhängig zu machen. Laut Kartellsenat des BGH ist das Berliner Vergabegesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Der BGH hat daher die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Sieht man einmal von einer rechtlichen Bewertung ab, ob ein zu schaffendes Bundesvergabegesetz zur Einführung verga- befremder Aspekte bei der öffentlichen Auftragsvergabe, das wir überdies ordnungspolitisch nicht wollen, dem Land Berlin in einem anhängigen Rechtsstreit helfen könnte: Ist es rechtspolitisch etwa sinnvoll, in dieses lau- fende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ein- zugreifen? Warum heute dem Land Berlin helfen? Morgen vielleicht durch ein neues Bundesgesetz einem anderen Land, das möglicherweise grundgesetzwidrige Landesge- setze retten will? Betrachtet man den Rechtsstreit konkret in der Sache selbst, muss man überdies zu folgendem Schluss kommen: Auch ein dem Vergabegesetz Berlin entsprechendes Bun- desgesetz würde sich an Art. 9 Abs. 3 GG messen lassen müssen. Soweit im Antrag der PDS-Fraktion auf ein vom DGB in Auftrag gegebenes Gutachten von Professor Däubler verwiesen wird, dürften wir darin übereinstim- men, dass durch ein derartiges Gutachten eine „rechtliche Klärung“ der vom BGH beanstandeten verfassungsrecht- lichen Fragen in keiner Weise herbeigeführt wird. Damit bleibt es dabei, dass vor einer Entscheidung des Bundes- verfassungsgerichts über die Zulässigkeit einer gesetzli- chen Verpflichtung gegenüber öffentlichen Auftraggebern, die Abgabe einer Tariftreueerklärung zur Voraussetzung zu machen, sowohl entsprechendes Landes- als auch Bun- desgesetz möglicherweise verfassungswidrig wären. Das Hauptbegründungsargument der Kollegen der PDS ist da- mit nichtig. Lassen Sie mich abschließend ein paar Worte zu Euro- pa verlieren. Alle Bemühungen der europäischen Ebene im Rahmen ihrer Vergabe-Richtlinien-Praxis haben zu Recht folgenden Kerngedanken: die Bemühung der EU und ihrer Mitgliedstaaten um einen diskriminierungsfrei- en Wettbewerb und um mehr Wirtschaftlichkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Alle anderen Vorschriften dienen allein dem Zweck, eine Vergabe nach Fachkunde, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 200011690 (C) (D) (A) (B) Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber zu verwirklichen. Nicht nur, dass nach Ansicht des BGH das hier angesprochene Exempel des Berliner Vergaberechts möglicherweise gegen höherrangiges europäisches Recht verstößt und es das Verfahren wahrscheinlich auch dem EuGH noch zur Entscheidung vorlegen will: Die Ein- führung eines deutschen Sonderrechts für vergabefrem- de Entscheidungskriterien würde ein Wettbewerbsgefäl- le zu anderen EU-Ländern schaffen und widerspricht der Grundintention öffentlicher Vergabepraxis: Wirtschaft- lichkeit, Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässig- keit. Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Viele der im Entschließungsantrag der PDS enthaltenen Forde- rungen begrüßen wir ausdrücklich – auch wenn sie nicht besonders originell sind. Schließlich sind sie längst ein Anliegen dieser Bundesregierung. Wir teilen die Absicht, bei der Vergabe öffentlicher Auf- träge die Einhaltung von bestehenden Tarifverträgen zum Maßstab zu machen, und das heißt auch: Bei einem Ver- stoß dagegen sind wirksame Sanktionen zu ergreifen – zum Beispiel der Ausschluss bei der Vergabe von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen für einen bestimmten Zeit- raum. Auch wir wollen Anreize dafür schaffen, dass Auftrag- nehmer soziale – und ergänzt werden muss: auch ökologi- sche! – Kriterien erfüllen. Wie das zu leisten ist, ist jedoch eine andere Frage. Denn dabei stellen sich wegen dem EU- Recht und der BGH-Rechtsprechung praktische Rechts- fragen. Es geht nicht zuletzt um Verfassungsrechtsaspek- te – vor allem die negative Koalitionsfreiheit –, die ein sorgfältiges Verfahren notwendig machen. Der PDS-An- trag ist ein Hinweis auf Handlungsbedarf, aber bietet aus unserer Sicht keine handhabbaren Vorschläge, zumal die Problemkreise Einkauf von Waren und Dienstleistungen und die Organisation des Nahverkehrs unglücklich mitei- nander vermengt werden. Natürlich gibt es hier Über- schneidungen, aber das Vergaberecht, an dem die Koaliti- on gerade arbeitet, ist nicht der Platz, um den öffentlichen Personennahverkehr zu regulieren. Der Platz hierfür ist im Personenbeförderungsgesetz sowie in einem Verord- nungsentwurf der EU, dessen Beratungen demnächst im Ministerrat beginnen. Noch einige Ausführungen zu den einzelnen Sachver- halten: Innerhalb der Bundesregierung wird ein Gesetz- entwurf abgestimmt, der bei der Vergabe bestimmter Lie- fer-, Bau- und Dienstleistungen von Unternehmen unter anderem die Erklärung verlangt, dass ein Bewerber oder Anbieter keinen Verstoß gegen ihn bindende Tarifverträ- ge begeht. Wird eine solche Erklärung nicht oder wahr- heitswidrig abgegeben, ist das Unternehmen grundsätzlich vom Vergabeverfahren und für einen bestimmten Zeit- raum auch von weiteren Beschaffungsaufträgen auszu- schließen. Damit wird im staatlichen Einkaufsbereich über die arbeitsrechtlichen Vorschriften hinaus dafür gesorgt, dass geltendes Tarifrecht eingehalten wird. Angesichts der im PDS-Antrag zitierten Vorlage des BGH an das Bun- desverfassungsgericht zum Berliner Vergabegesetz ist noch nicht abschließend zu entscheiden, ob darüber hinaus auch Erklärungen verlangt werden können, die auch nicht tarifgebundene Bewerber verpflichten, den üblichen Ta- riflohn zu bezahlen. Die im Antrag zitierte, bejahende Po- sition aus dem Däubler-Gutachten für den DGB wird lei- der nicht von allen Verfassungsrechtlern geteilt. Hier gilt es also, eine weitere Klärung herbeizuführen und Wün- schenswertes mit dem rechtlich Machbaren zu verbinden. Ein weiterer Punkt: Die Bundesregierung – namentlich die Bundesministerin Bulmahn – hat einen Entwurf zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Män- nern in der Privatwirtschaft bis zum Jahresende in Aus- sicht gestellt. Er sollte auch aus unserer Sicht Bonuspunk- te für Maßnahmen der Frauenförderung enthalten, die bei der Vergabe von Aufträgen berücksichtigt werden. Glei- ches gilt im Übrigen für die Ausbildungsförderung. Es fin- den darüber hinaus noch Gespräche mit der Wirtschaft da- rüber statt, welche Maßnahmen, unter Umständen auch gesetzgeberische, dem Ziel der Chancengleichheit am bes- ten gerecht werden. Noch ein bedenklicher Punkt im PDS-Antrag darf nicht unerwähnt bleiben: Bei der Vergabe von Dienstleistungs- konzessionen gelten zu Recht andere Maßstäbe als beim öffentlichen Einkauf. Gerade weil das wirtschaftliche Ri- siko für die Erbringung der Dienstleistung bei den Unter- nehmen verbleibt, geht das europäische Vergaberecht da- von aus, dass es sich in diesen Fällen nicht um einen vergaberechtlich relevanten Vorgang handelt. Ob der na- tionale Gesetzgeber deshalb noch eine eigene Regelungs- hoheit hat, wäre noch zu klären. Ganz problematisch ist die vierte Forderung der PDS. Der Zuschlag in einem Ausschreibungsverfahren über Leistungen und Dienstleistungen für ein bestimmtes Un- ternehmen führt nicht dazu, dass andere Unternehmen in dieser Branche keine weiteren Aufträge mehr erhalten. Denn sie können natürlich grundsätzlich an neuen Aus- schreibungen teilnehmen, also weitere wirtschaftliche Ak- tivitäten betreiben, die nicht dem Vergaberecht unterlie- gen. Schon deshalb besteht kein wirtschaftspolitisches Bedürfnis für die Forderung nach einer Übernahme des Personals des bisherigen Leistungserbringers – von der ar- beitsrechtlichen Problematik ganz zu schweigen. Das Ganze ist also wesentlich komplexer, als der PDS- Antrag unterstellt. Aber wir arbeiten daran, um zu prakti- kablen Lösungen zu kommen. Die Bundesregierung ist da- bei, zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission über „Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vergabe ge- meinwirtschaftlicher Verträge für den Personenverkehr“ eine Stellungnahme zu erarbeiten – unter Einbindung aller Beteiligten. Dabei spielt die Frage der konkreten Ausge- staltung des Ausschreibungsverfahrens eine wichtige Rol- le. Wegen der Besonderheiten des öffentlichen Personen- nahverkehrs streben wir speziell darauf zugeschnittene Lösungen an, die weit über die im PDS-Antrag formulier- ten Kriterien hinausreichen. Sie sollen zugleich einem übergeordneten Ziel dienen, das wir eigentlich alle teilen müssten – nämlich einer Qualitätsverbesserung der Ver- kehrsdienstleistungen. In der Summe lässt sich feststellen: Der heute vorlie- gende Antrag hat ein berechtigtes Anliegen, nämlich die Tariftreue. Er ist zwar gut gemeint, aber nicht gut durch- dacht. Und deshalb lehnen wir ihn ab. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2000 11691 (C) (D) (A) (B) Dr. Heinrich L. Kolb (F.D.P.): Ein nicht unbedeuten- der Politiker, nämlich der Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt in seiner Abschiedsrede vor dem Deutschen Bun- destag 1986, sagte einmal: „Idealismus in der Politik darf nicht zur ideologischen Schönfärberei und Romantik ver- kommen.“ Der Antrag der PDS-Bundestagsfraktion, eine Aufzählung ideologisch-verträumter Ziele und Vorstel- lungen zeigt, dass Sie – 10 Jahre nach der friedlichen Re- volution in der DDR – immer noch nicht in der Bundesre- publik Deutschland angekommen sind. Nur ein Träumer kann meinen, die von Ihnen gemachten Vorschläge seien mit den Grundstrukturen unserer sozialen Marktwirtschaft vereinbar. Nur ein Beispiel, das genügt: In Ihrem Vergabegesetz wollen Sie eine Verpflichtung der Gewinner von Aus- schreibungen zur Übernahme des Personals des bisherigen Leistungserbringers bei unveränderten Arbeitsbedingun- gen festschreiben. Damit setzten Sie ein, wenn nicht das Grundprinzip der Marktwirtschaft außer Kraft: den Wett- bewerb. Denn welcher Unternehmer kann sich künftig noch um öffentliche Aufträge bemühen, wenn er im Falle seiner Beauftragung fürchten muss, die Arbeitnehmer seines Konkurrenten, der bisher den Auftrag hatte, einstellen zu müssen? Die Konsequenz gerade für kleine mittelständische Un- ternehmer wäre, von der Vergabe öffentlicher Aufträge faktisch ausgeschlossen zu sein. Ein kleines Unternehmen kann es sich nämlich nicht leisten, Abfindungen zu zahlen oder teure Kündigungsprozesse zu führen, noch weniger mit einem Überhang an Arbeitskräften am Markt bestehen. Ich fürchte, eine solche Ausweitung des Betriebsüber- gangs – § 613a BGB – würde den Arbeitsmarkt in Deutschland weiter strangulieren. Wir brauchen aber ge- rade das Gegenteil: mehr flexible Strukturen am Arbeits- markt. Wir Freien Demokraten werden in den nächsten Wochen mit einem Gesetzentwurf zu den befristeten Ar- beitsverhältnissen, Anträgen zum Tarifrecht und zu einem modernen Kündigungsschutz, der die Interessen beider Vertragsparteien besser berücksichtigt, unsere Vorschläge vorlegen. Dabei steht bei unseren Überlegungen im Vor- dergrund: Wie reformieren wir unser Arbeits- und Tarif- recht, dass der konjunkturelle Aufschwung auch endlich zu einem spürbaren Abbau der Arbeitslosigkeit führt? An einer Tatsache kommt nämlich niemand in diesem Parlament vorbei: Schon das heutige Arbeits- und Tarif- recht errichtet eine schützende Mauer um den Arbeits- platzinhaber. Diese Mauer ist für einen Arbeitssuchenden zu schwer zu überwinden, sie schadet damit den Arbeits- suchenden, die ihre Arbeitsleistung, ihre Phantasie nicht einbringen dürfen. Wir sollten nicht vergessen: Bei 3,7 Millionen Arbeitslosen haben wir immer noch Massenar- beitslosigkeit in Deutschland. Und dann kommen Sie, die Kollegen von der PDS, und haben keine besseren Vor- schläge, als diese Mauer für die Arbeitssuchenden noch unüberwindbarer und undurchdringbarer zu machen. Das ist nicht nur eine falsche, das ist gerade für die ar- beitssuchenden Menschen in Deutschland eine schlechte Politik. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Ursula Lötzer (PDS): Seit langem fordert die IG BAU ein Vergabegesetz gegen die Schmutzkonkurrenz in der Bauwirtschaft. Erst letzte Woche erklärten die Betriebsrä- te tariftreuer Betriebe in Thüringen, Vertreter und Vertre- terinnen von 4 500 Beschäftigten, gegenüber der Thürin- ger Landesregierung: Wir akzeptieren nicht länger, dass Billiganbieter den Markt beherrschen und dazu noch Un- terstützung durch die öffentliche Hand erhalten. Wir for- dern von der Thüringer Landesregierung Maßnahmen, die Lohndumping am Bau unterbinden und fairen Wettbewerb unter den Bewerbern ermöglichen. – Kollege Wiesehügel kann diese Situation sicherlich noch sehr viel besser be- schreiben. Seit Anfang des Jahres hat die ÖTV in mehreren Akti- onstagen die Auseinandersetzung um ein Vergabegesetz forciert. Erst gestern forderten in Frankfurt 5 000 Be- schäftigte, die ÖTV und ein Vertreter des Verbands der Verkehrsunternehmen die Verkehrsminister auf, sich für ein Vergabegesetz einzusetzen. Anlässlich eines Aktionstages „5 vor 12“ beschrieb ein Gewerkschaftssekretär die Situation so: die ÖTV wisse schließlich, was in Köln passiere, wo auf Billiganbieter gesetzt werde. Die privaten Omnibusunternehmen können nur überleben, wenn die Fahrer Überstunden kloppen. Teilweise sitzen die Fahrer 220 und mehr Stunden am Steuer, weil sie nur so 2 800 DM netto nach Hause brin- gen. Ein anderer Gewerkschaftssekretär mahnte, übermü- dete, unfreundliche und schlecht ausgebildete Busfahrer, die dafür mit einem Hungerlohn nach Hause gehen, wür- den mit uralten stinkenden Fahrzeugen von Haltestelle zu Haltestelle hetzen, wenn es nicht gelinge, der Liberalisie- rung im Rahmen der EU-Verordnung Schranken zu setzen. Dies ist eine Gefahr nicht nur für die Beschäftigten und ih- re Familien, sondern auch für die Umwelt und die Ge- sundheit der Fahrgäste, eine Gefahr auch für die Versor- gung mit öffentlichem Nahverkehr in Stadt und Land. Diese Situation ist bereits ein Stück weit Realität, weil es längst keine homogenen Bedingungen im Nahverkehr mehr gibt. Seit Beginn der 90er-Jahre verschärft sich der Trend, Kostensenkungen auf dem Rücken der Beschäftig- ten durchzusetzen. Schon jetzt konkurrieren Betriebe mit dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes mit Betrieben mit dem Tarifvertrag für die privaten Anbieter, mit Betrie- ben mit Haustarifen und mit Billigstanbietern ohne Tarif- bindung. Mit zunehmendem Wettbewerb und ohne Regu- lation wird der Verbandsflucht weiter Tor und Tür geöffnet. Tarifautonomie ist ein Grundbestandteil unserer sozia- len Demokratie, den es zu schützen gilt. Nur im Rahmen der Tarifverhandlungen haben Beschäftigte Koalitions- rechte, das Recht, über Mindeststandards ihrer Arbeitsbe- dingungen mitzuentscheiden – ein Recht, das im Rahmen sozialstaatlicher Verantwortung erneuert werden muss. Es darf nicht dem grenzenlosen Wettbewerb geopfert werden. Tarifverträge ermöglichen dauerhafte Arbeitsbeziehun- gen, weil Unternehmen nicht ständig am Markt nach bil- ligeren Arbeitskräften suchen müssen, um die nächste Ausschreibung zu gewinnen. Nur dann investieren sie auch in Ausbildung. Nur dann ist Qualität von Dienstleis- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 200011692 (C) (D) (A) (B) tungen und ihre Weiterentwicklung gewährleistet. Tarif- autonomie gibt Planungssicherheit, auch für die Unter- nehmen. Sie dient der Sicherung des fairen Wettbewerbs und stellt gleiche Bedingungen her. Wettbewerb wird dann über die Qualität der Dienstleistungen geführt – ein Wett- bewerb, von dem dann auch die Benutzerinnen und Be- nutzer profitieren. Wer diese Werte anerkennt, darf nicht länger zusehen, wie ihnen der Boden entzogen wird. Kanzler Schröder er- klärte in seiner Rede vor der Jahrestagung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen im Mai, die öffentliche Daseinsvorsorge sei ein wesentliches Korrektiv der Marktgesetze, um soziale und ökologische Nachhaltigkeit im Interesse der Allgemeinheit durchzusetzen. Warum gibt es dann noch immer kein Vergabegesetz? Verkehrsminis- ter Klimmt erklärte gestern, er wolle sich für geltende Qualitäts- und Sozialstandards im öffentlichen Dienst ein- setzen. Dies gelte insbesondere für die Sicherheit der Fahr- zeuge und die Qualifikation von Mitarbeitern. Von der Anerkennung der Forderung nach einem Vergabegesetz war da nichts zu hören. Die Empfehlung einer Abtei- lungsleiterkonferenz, aus dem Antrag der Landesregie- rung Nordrhein-Westfalen einen Prüfauftrag zu machen, wird der Situation ebenso wenig gerecht. In einer Auseinandersetzung im Wirtschaftsausschuss begründete Staatssekretär Mosdorf die Zurückhaltung der Regierung mit dem Abwarten des Urteils des Bundesver- fassungsgerichts. Erst danach werde die Regierung tätig werden. Innerhalb der nächsten fünf Jahre wird daraus nichts werden. Bis dahin sind die Bedingungen längst so weit fortgeschritten, dass ein Vergabegesetz nicht mehr helfen kann. Die Liberalisierung des öffentlichen Nahver- kehrs im Rahmen der EU stellt die Regierung nicht zurück, bis diese Frage entschieden ist. Professorin Rust und Pro- fessor Däubler haben in einem Rechtsgutachten bestätigt, dass die Aufnahme von Tariftreueerklärungen sowie das Eingehen auf sozialpolitische Belange, zum Beispiel die Bevorzugung von Anbietern, die besonders Frauen- und Ausbildungsplätze anbieten, nicht gegen die negative Ko- alitionsfreiheit verstoßen. Die Regierung sollte sich nicht länger ihrer sozialpoli- tischen Verantwortung durch das Schielen auf das Bun- desverfassungsgericht entziehen. Viele von der SPD haben mit der Unterschrift unter die Berliner Erklärung zugesagt, sich für die in unserem Antrag dargestellten Positionen einzusetzen. Ich behalte mir vor, über diesen Antrag na- mentlich abzustimmen zu lassen, wenn es bis dahin keinen Regierungsentwurf gibt. Noch eines zum Schluss: Heute morgen wurde über den gemeinsamen Kampf gegen Rechtsextremismus disku- tiert. Die gegenwärtige Vergabepraxis leistet Rassismus Vorschub, weil Ausländer und Ausländerinnen für den drohenden Arbeitsplatzverlust durch Lohndumping und den Verlust sozialer Sicherheit verantwortlich gemacht werden. Ein Vergabegesetz wäre auch ein guter und drin- gend notwendiger Beitrag Ihrer Regierung zur Bekämp- fung von Rassismus in der Mitte der Gesellschaft. Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister für Wirtschaft und Technologie: Erstens. Verga- berecht, das sind die Vorschriften, die dem Staat, seinen Behörden und Institutionen eine bestimmte Vorgehens- weise beim Einkauf von Gütern und Leistungen vor- schreiben. Einkauf bedeutet dabei jede Inanspruchnahme einer Leistung am Markt gegen Entgelt. Darunter fallen die Regeln darüber, wie eine Gemeinde vorzugehen hat, wenn sie zum Bau eines neuen Rathauses den Bauunter- nehmer oder zum Bau eines Müllkraftwerkes den Liefe- ranten sucht. Erfasst sind auch die Vorschriften, die die Bundesregierung beim Erwerb der Versorgungsgüter für die Bundeswehr einzuhalten hat. Unter dieses Vergabe- recht fallen schließlich die Regelungen, die die öffentliche Versorgungswirtschaft bei ihren Einkäufen zu beachten hat. Insgesamt sind von diesem Rechtsrahmen für die Vor- gehensweise beim Einkauf circa 13 Prozent des Bruttoin- landsproduktes betroffen. Mehr braucht nicht gesagt zu werden, um die Bedeutung dieser Regeln für unsere Wirt- schaft und um den Einfluss der Regeln auf die Perfor- mance der deutschen Wirtschaft klarzumachen. Zweitens. Der Erwerb der für die Existenz und die Auf- gabenerfüllung notwendigen Ressourcen – Waren, Dienst- leistungen und Bauten – gegen Geld, das vom Steuer- oder Gebührenzahler zwangsweise erhoben wird, hat nach un- serer Finanzverfassung „wirtschaftlich“ zu erfolgen. Primärziel aller Einkaufsregeln für öffentliche Auftragge- ber ist daher und muss es auch bleiben, wirtschaftlich und sparsam einzukaufen. In einer Zeit, in der die zur Verfü- gung stehenden Haushaltsmittel knapp bemessen sind und daher optimal eingesetzt werden müssen, hat dieses Primärziel zusätzliche Bedeutung. In Zeiten, in denen wir zu Recht, wie ich denke, von den öffentlichen Unterneh- men die besten Angebote für unsere Bürger zu angemes- senen Preisen verlangen, kann es gar keinen Zweifel ge- ben, dass die Wirtschaftlichkeit des Einkaufs die zentrale Leitlinie auch für das Vergaberecht sein muss. Drittens. Ein zweiter wesentlicher Aspekt kommt hin- zu: Seit der Vollendung des EG-Binnenmarktes kann sich die Vergabe nicht mehr nur auf die deutsche Unterneh- merschaft beziehen. Seit der von uns allen gewollten und von allen Seiten als für die deutsche Wirtschaft insgesamt als positiv bewerteten Öffnung der nationalen Märkte zum großen EG-Binnenmarkt müssen die vom Staat zu verge- benden Aufträge diskriminierungsfrei auch allen Unter- nehmen unserer EG-Partner zugänglich sein. Die früher weithin gegeneinander abgeschotteten und den nationalen Anbietern vorenthaltenen Märkte wurden mit der Binnen- marktrichtlinie geöffnet. Europaoffener Wettbewerb und Vergabe nach rationalen Kriterien sind die Instrumente, mit denen nicht diskriminierende Vergabe überall in der EG durchgesetzt wird. Dies muss mit dem Ja zur europä- ischen Integration ohne Wenn und Aber akzeptiert werden. Viertens. Wirtschaftlicher Umgang mit dem Geld des Steuer-, Gebühren und Entgeltzahlers und Marktöffnung im EG-Binnenmarkt: Wer diese beiden Basisziele akzep- tiert, hat Mühe, mit dem Vergaberecht weitere Ziele zu verbinden. Wer europäischen Wettbewerb will, muss auch akzeptieren, dass die Unternehmen in Wettbewerb treten und ihre jeweils eigenen Vorteile im Wettbewerb einset- zen. Wer will, dass der Staat auch nur annähernd ebenso effektiv und wirtschaftlich arbeitet wie private Unterneh- men, muss im Wettbewerb alle Unternehmen zulassen, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2000 11693 (C) (D) (A) (B) die – wie es in § 98 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrän- kungen heißt – fachkundig, leistungsfähig und zuverlässi- ge Unternehmen sind. Fünftens. Nach diesen allgemeinen Bemerkungen, die nötig sind, um den Boden für alles Weitere zu legen, ge- statten Sie mir einige kurze Bemerkungen zu den einzel- nen Forderungen des PDS-Antrags. Sie werden daraus so- fort entnehmen, dass der Antrag aus meiner Sicht in großen Teilen überflüssig ist oder aber mit den eben dar- gestellten Grundsätzen kollidiert. Wir arbeiten seit längerem an einem Gesetzentwurf, der insbesondere die Zuverlässigkeit der zu öffentlichen Auf- trägen zuzulassenden Unternehmen konkretisiert. Zu die- sem Zweck soll von Unternehmen unter anderem die Erklärung verlangt werden, dass sie als Bewerber oder An- bieter keinen Verstoß gegen sie verpflichtende Tarifver- träge begehen. Wird eine solche Erklärung nicht oder wahrheitswidrig abgegeben, ist das Unternehmen grund- sätzlich vom Vergabeverfahren und für einen bestimmten Zeitraum auch für weitere Beschaffungen als unzuverläs- sig auszuschließen. Damit wird über die arbeitsrechtli- chen Vorschriften hinaus im staatlichen Einkaufsbereich dafür gesorgt, dass geltendes Tarifrecht eingehalten wird. Angesichts der im Antrag zitierten Vorlage des BGH an das Bundesverfassungsgericht zum Berliner Vergabege- setz kann aus meiner Sicht darüber nicht hinausgegangen werden. Alle Bieter und Bewerber zu verpflichten, den je- weils am Sitz der ausschreibenden Stelle geltenden Tarif- lohn zugrunde zu legen, ist zumindest derzeit nicht mög- lich und auch nicht sinnvoll. Die Bundesregierung prüft sehr genau die Möglichkei- ten für Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wirtschaft. Dabei könnte unter Effizienzgesichtspunkten eine Beschränkung auf Unternehmen, die sich als öffentliche Auftragnehmer be- werben, zu eng sein. Wir sprechen mit der Wirtschaft da- rüber, welche Maßnahmen, unter Umständen auch ge- setzgeberische, unserem Ziel der Chancengleichheit am besten gerecht werden. Und nun zum öffentlichen Personennahverkehr: Wir sind dabei, zum Verordnungsentwurf der Kommission über Maßnahmen im Zusammenhang mit gemeinwirt- schaftlichen Anforderungen und der Vergabe gemeinwirt- schaftlicher Verträge für den Personenverkehr eine Stel- lungnahme der Bundesregierung unter Einbindung aller Beteiligten abzustimmen. Dabei spielt die Frage nach der konkreten Ausgestaltung des Ausschreibungsverfahrens eine wichtige Rolle. Wegen der Besonderheiten des Struk- turwandels im öffentlichen Personennahverkehr werden dabei Lösungen angestrebt, die zu einer Qualitätsverbes- serung der Verkehrsleistungen beitragen. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Än- derung des Eigenheimzulagengesetzes und anderer Gesetze; – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes (Zu- satztagesordnungspunkte 6 und 7) Horst Schild (SPD): Das 1996 in Kraft getretene Eigenheimzulagengesetz ist nach weitgehend überein- stimmender Meinung in diesem Haus sicherlich ein er- folgreiches Gesetz geworden.Auf Initiative der Sozialde- mokraten wurde in das Eigenheimzulagengesetz die so genannte Öko-Komponente für den Einbau von Solaran- lagen, Wärmepumpen und für Niedrigenergiehäuser auf- genommen. Diese Förderung wurde mit Hinweis auf die zu erwartende neue Wärmeschutzverordnung bis zum 31. Dezember 2000 befristet. Da die Neufassung dieser Verordnung nun doch nicht mehr in diesem Jahr kommt, wollen die Koalitionsfrak- tionen mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf die er- folgreiche Öko-Komponente der Eigenheimzulage um zwei Jahre verlängern. Dadurch erreichen wir für Bauher- ren und Hauskäufer Planungssicherheit bis Ende 2002. Das wird ihnen die Entscheidung erleichtern, Energie spa- rende Anlagen einzubauen oder Niedrigenergiehäuser zu kaufen. Diese ökologische Zusatzförderung hat wirksame An- reize für Investitionen in die Reduzierung des Energiebe- darfs geschaffen. Die Zahl der Fälle, in denen die Voraus- setzungen für die Zusatzförderung erfüllt wurden, hat seit der Einführung des Gesetzes stark zugenommen. Allein vom Jahr 1997 auf das Jahr 1998 hat sich die Zahl der ge- währten Ökö-Zulagen etwa verdoppelt und zwar auf circa 21 000 Fälle von Einbau Energie sparender Anlagen und 46 000 Fälle von Erwerb eines Niedrigenergiehauses. Für 1999 zeichnet sich ein weiterer Anstieg ab. Das Fördervo- lumen lag 1998 bei über 22 Millionen DM. Dadurch werden Wohneigentümer, die sich innovati- onsfreundlich verhalten, in besonderer Weise entlastet: Im Einzelnen werden für Anlagen zur Energieeinsparung acht Jahre lang 2 Prozent der Herstellungskosten, jedoch ma- ximal 500 DM im Jahr erstattet. Das begünstigt vor allem den Einbau von Solaranlagen, Wärmepumpen und Anla- gen zur Wärmerückgewinnung. Zusätzlich werden Woh- nungen in so genannten Niedrigenergiehäusern mit jähr- lich 400 DM acht Jahre lang gefördert. Wenn wir über die Öko-Zulagen sprechen, geht es nicht nur um die finanziellen Aspekte der Entlastung, sondern auch um die umweltfreundliche und energieeinsparende Wirkung dieser Technik. Gesunde Umweltbedingungen und die langfristige Nutzbarkeit unserer Rohstoffressour- cen liegen uns besonders am Herzen. Daher denken wir immer wieder darüber nach, wie innovative Hausbautech- nik zum dauerhaften Standard erhoben werden kann. Zunächst geht es darum, mit einer neuen Energieein- sparverordnung Investitionen im Interesse höherer Ener- gieeffizienz voranzubringen. Das senkt den Energiebe- darf. Die Bauherren werden es nicht bereuen: Denn während der langen Lebensdauer ihrer Immobilie werden sich die Energiekosten verteuern und damit wird sich der Nutzen von Energiesparinvestitionen früher oder später rechnen. Die geplante neue Energieeinsparverordnung soll die Anforderungen an einen Neubau gegenüber der derzeit geltenden Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverord- nung im Mittel um 30 Prozent verschärfen. Neben der Iso- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 200011694 (C) (D) (A) (B) lierung der Außenwände sollen künftig auch heizungs-, ra- umlufttechnische und Warmwasser bereitende Anlagen in die Planung einbezogen werden. Die Zulagenförderung müsste dann an die Rahmenbe- dingungen dieser neuen Verordnung angepasst werden, das heißt, eine Zulage wäre dann an das Unterschreiten der Werte dieser neuen Energieeinsparverordnung zu binden. Für die Altbauten muss künftig geprüft werden, ob der Einbau von Energieeinsparanlagen immer noch die Ge- währung einer speziellen Öko-Zulage rechtfertigt, wenn diese Anlagen inzwischen zunehmend zum Standard ge- worden sind. Diese Frage wird sich aber erst nach In- krafttreten der Energieeinsparverordnung stellen. Meine Damen und Herren, ich erwarte, dass wir nach Ablauf der verlängerten Frist die Erfolgsstory der Öko-Zu- lagen fortsetzen können und dass wir den verstärkten Ein- satz von Energiespartechnik rechtzeitig angeschoben ha- ben. Diese Technik einzuführen, ist in Zeiten steigender Energiepreise zwar ohnehin ratsam, mit dem vorliegenden Gesetz wollen wir aber den noch unentschlossenen Haus- eignern auf die Sprünge helfen. Ich danke Ihnen. Wolfgang Spanier (SPD): Zu später Stunde diskutie- ren wir ein Gesetz zur Änderung des Eigenheimzulagen- gesetzes. Die Zusatzförderung für den Einbau bestimmter Energie sparender Anlagen und die Zusatzförderung von Niedrigenergiehäusern laufen, nachdem sie bereits 1998 einmal um zwei Jahre verlängert worden sind, zum 31. De- zember 2001 aus. Allein vom Zeitablauf ist es deshalb ge- boten, dass wir rechtzeitig entscheiden, ob diese Zusatz- förderung fortgesetzt wird. In der Sache stimmen die Anträge von SPD und Bünd- nis 90/Die Grünen und CDU/CSU überein. Ich gehe davon aus, dass auch die anderen Fraktionen des Deutschen Bun- destages zustimmen werden. Die Verlängerung der Zu- satzförderung um zwei Jahre ist energiepolitisch sinnvoll. Wir wollen weiterhin den Einbau zum Beispiel von Wär- mepumpen, Solar- oder Wärmerückgewinnungsanlagen fördern. Wir wollen weiterhin die Zusatzförderung für Niedrigenergiehäuser fortsetzen. Diese Ökokomponente im Eigenheimzulagengesetz ist ein Beitrag zu einer nachhaltigen Klimaschutzpolitik. Bis 2005 wollen wir die CO2-Emmissionen um 25 Prozentvermindern. Wir wissen, dass wir gerade im Gebäudebe- reich noch große Möglichkeiten haben, um die CO2-Min-derung wirksam nach vorne zu bringen. Die Fortführung der Ökozulage beim selbstgenutzten Wohneigentum ist im Zusammenhang mit der konsequen- ten Klimaschutzpolitik dieser Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen zu sehen. Wir werden dies noch ver- stärken durch ein Modernisierungsprogramm für den Wohnungsbestand, das die Koalitionsfraktionen im Rah- men der Haushaltsberatungen einbringen werden. Dazu gehört auch eine neue Energieeinsparverordnung. Um es gleich deutlich zu sagen: Die Verlängerung der Zusatzför- derung im Eigenheimzulagengesetz bedeutet nicht, dass die Energieeinsparverordnung auf die lange Bank gescho- ben wird. Die Vorbereitungen laufen seit längerem, die Abstimmung zwischen den zuständigen Ministerien er- folgt. Notwendig ist auch eine sorgfältige Abstimmung mit den Ländern und natürlich muss diese Verordnung an die EU-Kommission weitergeleitet werden. Wir wissen alle, dass wir uns da auf mindestens sechs Monate Wartezeit einstellen müssen. Das heißt, von der Schlussfassung bis zur Realisierung vergeht mindestens ein Jahr. Ich hoffe, dass es möglichst noch in diesem Jahr einen Kabinettsbe- schluss zur Energieeinsparverordnung gibt und dann selbstverständlich auch der Bundestag informativ befasst wird. Wir sehen die Öko-Zulage aber auch im Zusammen- hang mit der Energiepolitik dieser Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen. Wir setzen konsequent auf effi- ziente Energieerzeugung und Energieeinsparung. Die Verdreifachung des Ölpreises hat uns allen noch einmal deutlich gemacht, dass wir uns stärker vom Öl un- abhängig machen müssen. Energieeinsparung und die ver- stärkte Nutzung regenerativer Energien sind die wichtigs- ten Instrumente, um Ressourcen zu schonen und den Energieverbrauch zu senken. Dazu haben wir eine Fülle von Initiativen zur Förde- rung der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme- Kopplung, zur Förderung nachwachsender Rohstoffe für Biodiesel, zur Förderung von Bioenergie insgesamt auf den Weg gebracht. Mit dem 100 000-Dächer-Programm machen wir den Weg frei für eine deutlich stärkere Nut- zung der Solarenergie. In der Klimaschutzpolitik und nachhaltigen Energiepo- litik haben wir große Fortschritte erreicht. Die Öko-Zula- ge im Eigenheimzulagengesetz ist ein Baustein dieser Po- litik. Deshalb bitte ich Sie alle um Unterstützung. Dr. Michael Meister (CDU/CSU): Es ist ein gutes Zeichen für die deutschen Häuslebauer und für die deut- sche Bauwirtschaft, dass sich zwischenzeitlich eine breite Mehrheit im Deutschen Bundestag für die Forderung der Unionsfraktion abzeichnet, die besonderen Ökokompo- nenten im Eigenheimzulagengesetz über das Jahr 2000 hi- naus zu verlängern. Dies hatte die Unionsfraktion bereits im Frühjahr angeregt, nun scheint auch die Koalition von dieser Notwendigkeit überzeugt, wie der eiligst einge- brachte Koalitionsantrag unterstreicht. Es ist in der Sache richtig und begrüßenswert, dass auch noch im kommenden Jahr Bauherren, die Wohneigentum erwerben, für den Einbau von Wärmepumpenanlagen, So- laranlagen oder Anlagen zur Wärmerückgewinnung zu- sätzlich 500 DM pro Jahr und für die Bauausführung im Niedrigenergiehausstandard 400 DM pro Jahr erhalten sollen. Die Bundesregierung hat sich nun auch gerade zu dem von der Regierung Kohl gesetzten Ziel bekannt, die CO2-Emissionen bis 2005 um 25 Prozent zu mindern.Auch vor diesem Hintergrund wäre das Auslaufen dieser Zusatzförderung ein völlig verkehrtes Signal, das sich die Politik nicht leisten darf. Die Verlängerung der Zusatzför- derung kann die Vielzahl der gegen die deutsche Bauwirt- schaft gerichteten Entscheidungen nicht aufwiegen, sie gibt aber im Segment des Eigenheimbaus den Bauherren Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2000 11695 (C) (D) (A) (B) zumindest im Sinne einer verstetigten Förderung Pla- nungssicherheit. Dies ist zu begrüßen. An dieser Stelle muss aber auch daran erinnert werden, dass wir diese Zusatzförderung im Eigenheimzulagen- gesetz bereits zum zweiten Mal verlängern. Diese Not- wendigkeit rührt daher, dass der Deutsche Bundestag fest davon ausging, dass spätestens zum 31. Dezember 1999 die Novelle der Energieeinsparverordnung verabschiedet ist. Damit wäre nach unseren Vorstellungen beispielswei- se das Niedrigenergiehaus Standard für den Neubau und aus diesem Grunde nicht mehr förderungsfähig. Die Not- wendigkeit der Verlängerung der Öko-Komponenten be- steht also, weil es der Bundesbauminister bis heute nicht geschafft hat, eine spruchreife Energieeinsparverordnung zu erlassen. Bei jetzigem Verfahrensstand und angesichts der bevorstehenden Abstimmungen im Bundesrat und auf europäischer Ebene muss man kein Pessimist sein, um da- von auszugehen, dass diese Verordnung nicht vor dem 1. Januar 2002 kommen wird. Dieser Sachstand ist ein Armutszeugnis für die rot-grü- ne Bundesregierung, die sich im Bereich der Reduzierung von CO2-Emissionen als reine Ankündigungsregierungpräsentiert, ohne eigene Konzepte zu entwickeln und um- zusetzen. Es fehlt dieser Politik an der Fähigkeit, Innova- tionen freizusetzen und Anreize zur Energieeinsparung zu schaffen. Denn über die Ziele einer Energieeinsparver- ordnung, etwa die Entwicklung eines Energiepasses zur Abbildung des Gesamtenergieverbrauchs von Gebäuden, die Zusammenfassung von Wärmeschutz- und Heizungs- anlagenverordnung oder die Einführung des Niedrigener- giehausstandards als Qualitätsmaßstab energieschonender Bauweise, besteht seit einigen Jahren Einigkeit. Mit einem integrierten Ansatz soll die Möglichkeit für eine optimale energetische Planung und Ausführung verbessert werden. Unter unionsgeführten Regierungen wurden im Be- reich der Ordnungspolitik die Standards mit dem Stand der Technik maßvoll aber zielgerichtet weiterentwickelt. Dies gab der Industrie und allen Hausbesitzern qualitative Vor- gaben und Planungssicherheit. Heute überrollt der Stand der Technik längst den Verordnungsgeber, dem es nicht mehr gelingt, umweltschonende Qualitätsstandards zeit- nahe zu setzen. Die Senkung des Energiebedarfs im Baubereich ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Angesichts der ex- plosionsartig steigenden Mietnebenkosten ist die Pleite bei der Energieeinsparverordnung aber auch das baupoli- tische Einfallstor in der aktuellen Ökosteuer-Debatte. Wenn die Bundesregierung angesichts der Kosten für Heizöl, Gas und Strom zum Energiesparen aufruft, ist sie noch viel drängender in Erklärungsnot, warum sie die ei- genen Hausaufgaben immer noch nicht erfüllt hat und sich stattdessen als Antreiber der Erhöhung der zweiten Miete präsentiert. So wichtig und richtig die Verlängerung der Öko-Kom- ponenten sind, sie können die schweren Defizite der Bun- desregierung nicht kaschieren. Mit der raschen Umsetzung der Energieeinsparverord- nung werden die ordnungspolitischen Rahmen gesetzt. Das ist wichtig, aber bei weitem nicht ausreichend. Hinzu kommen müssen auch steuerliche Anreize und Regelun- gen im Mietrecht, die insbesondere auf die Mobilisierung des CO2-Einsparpotenzials im Gebäudebestand hinwir-ken. Wenn das CO2-Sparziel erreicht werden soll, müssenzusätzlich zum Ersatz abgehender Gebäude durch Neubau pro Jahr etwa 800 000 Altbauwohnungen energetisch sa- niert werden. Dieser Aufgabe müsste sich die rot-grüne Bundesregierung endlich stellen. Die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen müssen also flankiert werden, ei- nerseits durch die bewährten zinsverbilligten Darlehen, andererseits benötigen wir aber auch konkrete Anreizpro- gramme, ohne die es nicht gelingen wird, die wärmetech- nische Sanierung im Bestand entscheidend zu forcieren. Hinsichtlich des zweiten Teil des Koalitionsantrags sind wir gerne bereit, Veränderungen im Wohngeldbe- reich, die auf Vereinfachungen des Verfahrens hinwirken, zu prüfen. Allerdings haben wir gerade beim Wohngeld sehr schlechte Erfahrungen mit der Regierungskoalition machen müssen. Es sei hier nur daran erinnert, dass die Bundesregierung bei der Novelle des Wohngelds beab- sichtigte, Länder und Kommunen mit 1 Milliarde DM mehr zu belasten, was nur durch die Union im Bundesrat verhindert werden konnte. Diese schlechten Erfahrungen veranlassen uns, die Folgen der von Ihnen hier vorge- schlagenen Änderungen, auch im Hinblick auf eventuelle Mehreinnahmen, sehr genau zu hinterfragen. Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir beraten heute über die Verlängerung der ökologischen Zusatzförderung in der Eigenheimförde- rung. Die Regierungsfraktionen sind sich einig: Die Öko- boni in der Eigenheimzulage für Energiespartechniken und Niedrigenergiehausstandard sollen bis zum In-Kraft- Treten der Energieeinsparverordnung gewährt werden, längstens jedoch zwei Jahre. Das heißt nicht, dass die Energieeinsparverordnung erst in zwei Jahren in Kraft tre- ten soll. Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Energie- einsparverordnung in Kürze im Kabinett beraten werden kann. Die Einführung der „Ökozulagen“, für die sich damals auch meine Fraktion sehr stark eingesetzt hat, hat sich als großer Erfolg erwiesen. Die Anzahl der förderungsfähigen Neubauten und Energie sparenden Anlagen ist ständig ge- stiegen. Das Gesamtfördervolumen für den 1998er Bau- jahrgang lag bei jährlich gut 22 Millionen DM, Tendenz steigend. Es hat sich als richtig erwiesen, nicht nur im Rahmen von Sonderprogrammen, sondern auch in der Regelförde- rung Anreize für innovative Energietechniken und Energie sparende Bauweisen zu geben. Wir sollten darü- ber nachdenken, ob wir solche Instrumente nicht verstärkt nutzen sollten. Wir alle wissen, der Niedrigenergiehaus- standard ist nicht das Ende der technischen Entwicklung im Wohnungsbau. Die Passivhaustechnik ist marktgän- gig, auch wenn sie sich noch nicht durchgesetzt hat. Wir sollten also in einem nächsten Schritt gemeinsam darüber nachdenken, ob wir den Niedrigenergiehausbonus nach In-Kraft-Treten der Energieeinsparverordnung nicht als Passivhausbonus weiterführen können, eventuell in zeitli- chen Schritten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 200011696 (C) (D) (A) (B) Die aktuelle Diskussion um Energiepreise zeigt uns: Wir müssen noch sehr viel mehr tun, um unsere Abhän- gigkeit von fossilen Energieträgern zu mindern und inno- vativen, ökologischen Bauweisen zum Durchbruch zu ver- helfen. Jede Mark, die in Energiespartechnik statt in Energiekonsum investiert wird, lohnt sich – für den Geld- beutel des Bauherren, für die Umwelt und das Klima und für das Handwerk und die Bauwirtschaft. Ich denke auch – das habe ich hier schon mehrfach ge- sagt –, dass wir über eine regionale Differenzierung der Ei- genheimförderung und über eine stärkere Förderung von Bestandsinvestitionen nachdenken müssen. Denn die der- zeitige Förderung stärkt die Städte nicht. Sie wirkt eher als Anreiz zur Zersiedelung. Wir alle wollen die Städte als Wohnort für Familien und als attrak- tive Gewerbestandorte erhalten. Deshalb sollten wir auch den Mut haben, dies durch Anreize in der Eigenheimför- derung zu begünstigen. Zu diesen Diskussionen möchte ich Sie alle einladen. Hans-Michael Goldmann (F.D.P.): „Tue Gutes und rede darüber“! Es ist schon merkwürdig, wenn die Koali- tionsfraktionen scheinbar Gutes tun wollen und die ökologischen Komponenten bei der Eigenheimförderung um zwei weitere Jahre verlängern wollen, dies aber in aller Stille und nun zu nächtlicher Stunde durchmogeln wollen. Warum tut das rot-grüne Lager das? Warum hal- ten Sie sich so merkwürdig still, wo es doch um den Vor- teil der Bürger geht und um das Wohl der Umwelt? Natür- lich ist die Frage eine rhetorische Frage und wir alle wissen die Antwort. Dieses begünstigende Gesetz doku- mentiert Ihre wohnungspolitischen Defizite. Sie haben in den zwei Jahren Ihrer Regierungszeit die versprochene Energieeinsparverordnung nicht zustande bekommen. Jetzt müssen Sie wohl oder übel die gewünschten höheren Standards im Neubau auch weiterhin fördern. Als wir in der vergangenen Sitzungswoche über den Haushalt des Verkehrs- und Bauministers sprachen, habe ich Ihnen unter anderem wohnungspolitische Wurstelei und einen Mangel an Visionen und großen Würfen vorge- worfen. Der heute eingebrachte Gesetzesentwurf ist ein schneller Beleg dafür, dass mein Vorwurf zutrifft. Sie schaffen es nicht, die großen Räder zu drehen. Die Folge ist das wohnungspolitische Stückwerk, das hier zu be- sichtigen ist. Immerhin haben Sie Humor. Als Problemstellung für Ihren Gesetzesentwurf gestehen Sie ein, dass Sie die ge- wünschte Energieeinsparverordnung nicht zustande brin- gen. Ich zitiere: „Da mit dem In-Kraft-Treten ... nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen ist“. Ist denn im nächsten Jahr mit dem In-Kraft-Treten zu rechnen? Wenn Sie jetzt Ja schreien, dann frage ich mich, warum Sie dann die Öko- Förderung bis zum 31. Dezember 2002 verlängern wol- len? Das bisherige Fördersystem ist darauf angelegt, dass der Staat umfangreiche Normen und Standards setzt, um im Ergebnis die gewünschten Energieeinsparziele zu er- reichen. Über diese Ziele hinausgehende politische Wün- sche müssen mit staatlicher Förderung bezahlt werden. Ihr Gesetzesentwurf ist insofern logisch und konsequent. In- nerhalb der bestehenden Fördersystematik kann man kaum etwas dagegen einwenden. Sie müssen sich aller- dings darüber im Klaren sein, dass die unbekannt hohe Quote der Mitnahmeeffekte steigt; denn heute wird kaum ein Eigenheim ohne den geförderten Niedrigenergiehaus- Standard fertig gestellt. Die F.D.P. will sich allerdings grundsätzlich in der be- stehenden Öko-Bürokratie verabschieden, um in neuer Manier verbesserte ökologische Effekte zu erzielen. Wir werden uns dafür aussprechen, die auf industrieller Ebene bereits praktizierte Idee des Handels mit C02-Zertifikatenauf den Bereich des Wohnungsmarktes herunterzubre- chen. So profitiert jeder Mieter und jeder Eigentümer von Investitionen und eigenem sparsamen Verhalten. Das ist effizienter, als das bestehende bürokratische, schwerfälli- ge Geflecht von Normen und Vorschriften weiter zu ent- wickeln. Es ist ja ganz offenbar, dass die – ausbleibende – Energieeinsparverordnung nicht nur wegen ihrer man- gelnden politischen Gestaltungskraft nicht vorankommt, sondern auch wegen der inzwischen unüberschaubaren Einzelinteressen der am Bau Beteiligten. Lassen Sie uns also gemeinsam neue Wege gehen und ein C02-Check-Modell anstelle einer Energieeinsparver-ordnung entwickeln. Dafür könnten wir zwei Jahre brau- chen, exakt die Zeit, um die Sie die Öko-Förderung im Ei- genheimbau nun verlängern wollen. Zu diesem Angebot stehen wir. Christine Ostrowski (PDS): Es ist wieder spannend wie im Krimi: Erstens. Vor zwei Tagen tauchte, noch ohne Drucksa- chennummer, plötzlich ein Gesetzentwurf der Koalitions- fraktionen auf, der unbedingt in dieser Woche – ohne Ein- haltung von Fristen und ohne Debatte – durchgewunken werden sollte. Zweitens. Dieser Entwurf ist ein Artikelgesetz; neben der Änderung des Eigenheimzulagengesetzes geht es auch um das Wohngeldgesetz und hier speziell um die Präzi- sierung des Einkommensbegriffs. Konkret: Zum wohngeldrechtlichen Einkommen zählen künftig auch der steuerfreie Betrag von Abfindun- gen nach betriebsbedingten Kündigungen, steuerfreie Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, Leistun- gen des Staates an Alleinerziehende nach dem Unterhalts- vorschussgesetz und freiwillige Unterhaltszahlungen, was im Prinzip heißt, dass sich das anrechenbare Einkommen für die Betroffenen erhöht – und infolgedessen ihr Wohn- geld vermindert. Das war SPD und Grünen offenbar pein- lich – zu Recht –, denn im Titel des Gesetzentwurfs taucht der Begriff „Änderung des Wohngeldgesetzes“ nicht auf. Und die Koalition wünschte ursprünglich keine Debatte. Nun wird doch noch debattiert, spät am Abend, was of- fenbar dem CDU-Gesetzentwurf geschuldet ist. Drittens. Zur Sache: Im Eigenheimzulagengesetz soll die Zusatzförderung für den Einbau Energie sparender An- lagen um zwei weitere Jahre verlängert werden. Dass da- mit Mindereinnahmen von 23 Millionen DM 2001 und je 46 Millionen DM in 2002 und 2003 verbunden sind, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 2000 11697 (C) (D) (A) (B) scheint wurscht, obwohl SPD und Grüne ansonsten keine Gelegenheit auslassen, den Sparkurs zu beschwören. Dass eine Gegenfinanzierung fehlt, scheint auch egal. Gnade Gott, die PDS bringt eine Maßnahme ein, die mit Ausga- ben verbunden ist, gar ohne Gegenfinanzierung – da könn- ten wir aber von rot-grüner Seite was erleben! Interessant wird es aber bei der Begründung: „Da mit dem In-Kraft-Treten der geplanten Energiesparverord- nung ... nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen ist ...“. Soll- te die Energiesparverordnung nicht schon 2000 in Kraft treten? Und sagte nicht Frau Eichstädt-Bohlig schon in der De- batte am 8. September 1999, also vor über einem Jahr: „In Kürze werden wir im Ausschuss gemeinsam den Entwurf der Energiesparverordnung diskutieren, die ... so schnell wie möglich in Kraft treten soll?“ Selbstredend haben wir nichts im Ausschuss gemein- sam diskutiert, obwohl heftig und mehrmals angemahnt. Durch die Hintertür wird nun klar: Die Regierung kommt mit ihrer Energiesparverordnung dieses, nächstes und wahrscheinlich auch übernächstes Jahr nicht aus dem Knick! Vielleicht ist ja auch was Gutes an der Verschiebung der Energiesparverordnung. Denn es rieselt einem kalt den Rücken runter, wenn man die kürzlich veröffentlichte Stu- die des DIW zu den bisherigen Wirkungen der Wärme- schutz- und der Heizungsanlagenverordnung liest. Diese Wirkung ist nämlich – sage und schreibe – gleich null. Mitte der Neunzigerjahre mit großen Worten und gutem Willen zu Einsparpotenzialen und Senkung des CO2-Ausstoßes eingeführt – eine Verminderung des Ener-gieverbrauchs um circa 30 Prozent je Quadratmeter Wohn- fläche war prognostiziert –, wurde mit beiden Verordnun- gen nichts, aber auch gar nichts erreicht. Gerade deshalb ist es notwendig, erst gründlich zu analysieren, warum die bisherigen Verordnungen wirkungslos blieben, ehe man sich in die nächste Verordnung stürzt,denn alle energie- senkenden Maßnahmen – vergessen Sie das nicht – sollen die Mieterinnen und Mieter künftig über die 11-prozenti- ge Modernisierungsumlage ein Leben lang teuer bezahlen. In Ostdeutschland beobachtet man, dass durch Sanie- rung der Gebäude die bei den kommunalen Energiever- sorgern abgenommene Energiemenge zwar sinkt. Die Fix- kosten der Versorgungsbetriebe sinken jedoch nicht oder nicht im gleichem Verhältnis. Ergebnis: Der spezifische Preis pro Energieeinheit steigt. Wenn diese Mehrkosten im Gegenzug nicht durch niedrigere Energiekosten kompen- siert werden, wird zwar unter Umständen ein ökologi- sches Problem gelöst, doch ein soziales hervorgerufen und außerdem die ökologische Idee diskreditiert. Warum Ener- gie sparen, wenn man dafür bestraft wird, wenn es sich im wahrsten Sinne des Wortes nicht lohnt. In der Hoffnung, dass die Verzögerung der Energie- sparverordnung eine Lösung der genannten Probleme bringen soll, nehmen wir die Änderung des Eigenheimzu- lagengesetzes zur Kenntnis. Was die tendenzielle Verschlechterung durch Anrech- nung „weiteren Einkommens“ bei Wohngeldbeziehern anbelangt, haben Sie unsere Zustimmung nicht. Man kann nicht mit Trara das Wohngeld erhöhen und durch die Hin- tertür heimlich wieder kürzen. Dazu passt im Übrigen, dass trotz gepriesener durchschnittlicher Erhöhung von rund 80 DM pro Empfänger im Westen die Gesamtausga- ben des Bundes laut Haushaltsentwurf 2001 auf dem Ni- veau von 1999 verharren. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. September 200011698 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien-und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anke Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Kollegin, gestat-
    ten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Schwaetzer?



Rede von Christel Humme
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ja, bitte.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anke Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Schwaetzer,
    bitte sehr.