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    Tagesordnungspunkt 1 Befragung der Bundesregierung (Entwurf eines Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Än- derung und Aufhebung arbeitsrechtli- cher Bestimmungen) . . . . . . . . . . . . . . . . 11485 A Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 11485 B Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 11486 B Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 11486 C Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . . . . 11486 D Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 11486 D Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11487 A Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 11487 B Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11487 C Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 11487 C Brigitte Baumeister CDU/CSU . . . . . . . . . . . 11488 A Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 11488 B Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11488 C Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . . 11488 D Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11488 D Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär BMVg . . 11489 A Gerda Hasselfeldt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 11489 A Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11489 B Tagesordnungspunkt 2 Fragestunde (Drucksache 14/4122) . . . . . . . . . . . . . . . . 11489 C Absicherung der verfassten Studentenschaft durch eine Weiterentwicklung des Hochschul- rahmengesetzes; Engagement gegen Fremden- feindlichkeit und Rechtsextremismus MdlAnfr 1, 2 Maritta Böttcher PDS Antw PstSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11489 C, 11490 A ZusFr Maritta Böttcher PDS . . . . . . . . 11489 D,11490 B Genehmigung für den Export einer Munitions- fabrik in die Türkei MdlAnfr 5, 6 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PstSekr Siegmar Mosdorf BMWi . . . . . 11490 D ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . 11491 A ZusFr Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . . 11491 C ZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 11491 D Erteilung von Arbeits- und Aufenthaltsgeneh- migungen für an Projekten in Deutschland be- teiligte ausländische Arbeitskräfte MdlAnfr 8 Dirk Niebel F.D.P. Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . 11492 B ZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 11492 C Arbeitsgenehmigungen für Tschechen im Rah- men der Grenzgängerregelung in Ostbayern; Beibehaltung der Regelung nach dem EU-Bei- tritt Plenarprotokoll 14/120 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 120. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000 I n h a l t : MdlAnfr 9, 10 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr’in UlrikeMascher BMA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11493A, 11494B ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . .11493A, 11494B ZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 11493 C ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 11493 D ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . 11494 C Abbruch der Erarbeitung eines Sozialgesetz- buches IX MdlAnfr 15, 16 Dr. Ilja Seifert PDS Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11494 D, 11495 A ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 11495 A ZusFr Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . 11496 A Verhinderung von Einsätzen von Kampfpan- zern der türkischen Armee gegen Kurden durch eine mit vertraglichen Auflagen verbunde Lie- ferung von Leopard-2-Panzer MdlAnfr 17, 18 Günther Friedrich Nolting F.D.P. AntwPstSekrWalterKolbowBMVg . .11496 D,11497 A ZusFr Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . . . 11497 B ZusFr Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . . . . . 11497 C ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . 11498 A ZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 11498 A ZusFr Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . 11498 C ZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . 11498 C Beseitigung struktureller Überhänge und des damit verbundenen Verwendungs- und Beför- derungsstaus im militärischen Personalkörper MdlAnfr 19 Werner Siemann CDU/CSU Antw PstSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . . 11498 D ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . . 11499 A ZusFr Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . . . 11499 B Einsatz von Mifegyne bei Schwangerschafts- abbrüchen MdlAnfr 22, 23 Ina Lenke F.D.P. Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11499C, 11500 B ZusFr Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . .11499 D, 11500 C Drogenrezepte auf der Homepage der Drogen- beauftragten der Bundesregierung und Parla- mentarischen Staatssekretärin beim BMG, Christa Nickels MdlAnfr 24, 25 Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. Antw PStSekr’in Christa Nickels BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11501 A, 11502 C ZusFr Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . .11501 B, 11502 C ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 11502 A ZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 11502 B Erarbeitung des Entwurfs eines Festbetrags- neuordnungsgesetzes; Verbot einer zwischen- zeitlichen Festsetzung der Arzneimittelfest- beträge (§ 35 SGB V) durch die GKV-Spitzen- verbände MdlAnfr 26, 27 Johannes Singhammer CDU/CSU Antw PStSekr’in Christa Nickels BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11503 A, D ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11503 B, 11504 A ZusFr Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . .11503 C, 11504 B Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bahn- trassen in den Jahren 2000 und 2001, insbe- sondere im Landkreis Neuwied MdlAnfr 28, 29 WernerWittlich CDU/CSU Antw PstSekr Siegfried Scheffler BMVBW . . 11504 C ZusFrWerner Wittlich CDU/CSU . . . . . . . . . . 11504 D Verdoppelung des Güntertransports per Bahn bis 2015, insbesondere im Allgäu und in Schwaben MdlAnfr 30, 31 Kurt J. Rossmanith CDU/CSU Antw PstSekr Siegfried Scheffler BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11505 C, 11506 D ZusFr Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 11505 D, 11507 A ZusFr HeinzWiese (Ehingen) CDU/CSU . . . . 11506 B ZusFr Klaus Holetschek CDU/CSU . . . . . . . . 11507 C ZusFr Bartholomäus Kalb CDU/CSU . . . . . . . 11507 D Verzögerung des Vertragsabschlusses zum Ausbau der Strecke München–Memmin- gen–Lindau zwischen der Bundesregierung, der Deutschen Bahn AG und Bayern; Mittel- bereitstellung nach § 8 Bundesschienenwege- ausbaugesetz Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000II MdlAnfr 32, 33 Dr. Gerd Müller CDU/CSU Antw PstSekr Siegfried Scheffler BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11508 A, B ZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . .11508 A, D ZusFr Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . . . . . 11509 C Verhinderung des in der Tschechischen Repu- blik geplanten Kernkraftwerks Temelin MdlAnfr 40, 41 Dr. Klaus Rose CDU/CSU Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11510 B, 11511 A ZusFr Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . .11510 C, 11511 C ZusFr Horst Kubatschka SPD . . . . . . . . . . . .11511 A, D ZusFr Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . . 11512 A Zusatztagesordnungspunkt 1 Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun- desregierung zur wirtschaftlichen Lage des Transportgewerbes . . . . . . . . . . . . . . 11512 B Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 11512 B Angelika Mertens SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11513 C Horst Friedrich (Bayreuth) F.D.P. . . . . . . . . . 11514 C Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11515 D Rolf Kutzmutz PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11517 A Kurt Bodewig, Parl. Staatssekretär BMVBW 11518 C Eduard Oswald CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 11519 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11520 D Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . . . . 11522 A Angelika Graf (Rosenheim) SPD . . . . . . . . . . 11523 B ElkeWülfing CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 11524 B Karin Rehbock-Zureich SPD . . . . . . . . . . . . . 11525 D Georg Brunnhuber CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 11527 A Dr. Margrit Wetzel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 11528 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11529 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 11531 A Anlage 2 Kürzung der Bundeszuschüsse an die Stiftung Warentest ab 2001; Änderung von § 11 der Stiftungssatzung betr. Anzeigen MdlAnfr 3, 4 Gudrun Kopp F.D.P. Antw PstSekr Siegfried Mosdorf BMWi . . . . 11532 A Anlage 3 Parlamentarische Initiativen der Bundesregie- rung zum Thema „Dienstleistungsagenturen/ Dienstleistungszentren“ MdlAnfr 11, 12 Dr. Heide Knake-Werner PDS Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . 11532 B Anlage 4 Negative Folgen der Neuregelung geringfügi- ger Beschäftigungsverhältnisse für Anzeigen- blattverlage; Änderung des § 8 SGB IV be- züglich der Anwendung der 50-Tage-Regelung auch für Zusteller von Wochenblättern MdlAnfr 13, 14 Ernst Burgbacher F.D.P. Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . 11532 C Anlage 5 Förderung rechter Veranstaltungen, insbeson- dere „Arcana Europa“, durch die EU MdlAnfr 20, 21 Klaus Haupt CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ 11533 A Anlage 6 Bußgeldforderung der österreichischen Poli- zei gegenüber Inhabern von alten deutschen Führerscheinen MdlAnfr 34, 35 Christian Lange (Backnang) (SPD) Antw PstSekr Siegfried Scheffler BMVBW . . 11533 D Anlage 7 Vorlage der Rechtsverordnung zur Entlastung ostdeutscher Wohnungsunternehmen von Alt- schulden; Mitteleinstellung MdlAnfr 36, 37 Christine Ostrowski PDS Antw PstSekr Siegfried Scheffler BMVBW . . 11534 B Anlage 8 Handelswert des jährlich in Deutschland an- fallenden Altholzes und Industrie-Restholzes; Verwertung Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000 III MdlAnfr 38, 39 Rainer Brinkmann (Detmold) SPD Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU . . . . . . . 11534 C Anlage 9 Finanzielle Unterstützung (zum Beispiel Bürg- schaft) des Bundes zur Erhöhung der Sicher- heitsstandards beim Kernkraftwerk Temelin in der Tschechischen Republik MdlAnfr 42, 43 Max Straubinger CDU/CSU Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU . . . . . . . 11535 A Anlage 10 Einhaltung westlicher Sicherheitsstandards durch das tschechische Kernkraftwerk Temelin MdlAnfr 44 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU . . . . . . . 11535 B Anlage 11 Veränderung der innerpolitischen Situation Österreichs aufgrund der Sanktionsbeschlüsse der EU-Mitgliedstaaten und des Votums der drei Weisen MdlAnfr 46 Norbert Barthle CDU/CSU Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 11535 D Anlage 12 Anerkennung deutscher Wehrdienstzeiten, Zeiten der Kriegsgefangenschaft und Zeiten in polnischen Internierungs- und Arbeitslagern nach 1945 als rentensteigernde Zeiten für die Angehörigen der deutschen Minderheit in Po- len MdlAnfr 47 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 11536 A Anlage 13 Übertragung der für Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes seit August 2000 gel- tenden zweiprozentigen Erhöhung auf Soldaten und Beamte; Angleichung an Westniveau MdlAnfr 48 Werner Siemann CDU/CSU Antw PstSekr Fritz Rudolph Körper BMI . . . 11536 B Anlage 14 Bevölkerungsrückgang in den neuen Bundes- ländern mit der Folge eines Mangels an Fach- arbeitern, Ingenieuren und Ärzten MdlAnfr 49 Ulrike Flach F.D.P. Antw PstSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . 11536 C Anlage 15 Finanzielle Missstände beim Einsatz des THW im Kosovo MdlAnfr 50, 51 Ina Albowitz F.D.P. Antw PstSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . 11537 A Anlage 16 Entscheidung über die Veröffentlichung von Stasi-Unterlagen über „Personen der Zeitge- schichte“ durch den BMI; Aufhebung der „secret“-Einstufung für die Stasi-Unterlagen aus den USA MdlAnfr 52, 53 Sylvia Bonitz CDU/CSU Antw PstSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . 11537 C Anlage 17 Nichtanrechnung der dem Land Brandenburg für die Zustimmung zum Steuersenkungsge- setz zugesagten Mittel auf zukünftige Leistun- gen, Herkunft der Gelder, Abrufungszeitraum MdlAnfr 54, 55 Michael Stübgen CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11538 A Anlage 18 Berechnungsgrundlage der im Finanzierungs- tableau des Steuersenkungsänderungsgesetzes aufgeführten Mindereinnahmen; Neufassung der Abschreibungstabellen des Unternehmens- steuersenkungsgesetzes mit einer Verlänge- rung der Nutzungsdauer MdlAnfr 56, 57 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11538 B Anlage 19 Steuerfreistellungsbescheide für Beschäftigte mit 630-DM-Jobs Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000IV MdlAnfr 58 Norbert Barthle CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11538 D Anlage 20 Unterschiedliche Behandlung von Versiche- rungsvertretern bei Ausgleichsansprüchen gem. § 34 Abs. 3 EstG MdlAnfr 59, 60 Thomas Strobl (Heilbronn) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11538 D Anlage 21 Verwendung des durch die Herausgabe einer 1-DM-Goldmünze erzielten Erlöses für die neu zu errichtende „Stiftung stabiles Geld“ MdlAnfr 61, 62 Gerda Hasselfeldt CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11539 B Anlage 22 Unterstützung der Kulturarbeit der Stadt Bonn bis 2003; Verlängerung des Bonn-Vertrages MdlAnfr 63, 64 Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11539 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000 V Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000 Dr. Margrit Wetzel 11529 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000 11531 (C) (D) (A) (B) Adam, Ulrich CDU/CSU 27.09.00* Andres, Gerd SPD 27.09.00 Behrendt, Wolfgang SPD 27.09.00* Bierwirth, Petra SPD 27.09.00 Bindig, Rudolf SPD 27.09.00* Bohl, Friedrich CDU/CSU 27.09.00 Brinkmann (Detmold) SPD 27.09.00 Rainer Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 27.09.00* Klaus Burgbacher, Ernst F.D.P. 27.09.00 Claus, Roland PDS 27.09.00 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 27.09.00 DIE GRÜNEN Elser, Marga SPD 27.09.00 Fischer (Homburg), BÜNDNIS 90/ 27.09.00 Lothar DIE GRÜNEN Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 27.09.00 Haack (Extertal), SPD 27.09.00* Karl Hermann Heise, Manfred CDU/CSU 27.09.00 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 27.09.00 DIE GRÜNEN Hörster, Joachim CDU/CSU 27.09.00* Hoffmann (Chemnitz), SPD 27.09.00 Jelena Dr. Hornhues, CDU/CSU 27.09.00* Karl-Heinz Hornung, Siegfried CDU/CSU 27.09.00* Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 27.09.00 Jäger, Renate SPD 27.09.00* Kasparick, Ulrich SPD 27.09.00 Dr. Kenzler, Evelyn PDS 27.09.00 Kolbe, Manfred CDU/CSU 27.09.00 Dr. Küster, Uwe SPD 27.09.00 Lambrecht, Christine SPD 27.09.00 Lintner, Eduard CDU/CSU 27.09.00* Lörcher, Christa SPD 27.09.00* Dr. Lucyga, Christine SPD 27.09.00* Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 27.09.00* Erich Müller (Berlin), PDS 27.09.00 Manfred Neumann (Gotha), SPD 27.09.00 Gerhard Parr, Detlef F.D.P. 27.09.00 Philipp, Beatrix CDU/CSU 27.09.00 Probst, Simone BÜNDNIS 90/ 27.09.00 DIE GRÜNEN Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 27.09.00 Dr. Rössel, Uwe-Jens PDS 27.09.00 Rühe, Volker CDU/CSU 27.09.00 Rupprecht, Marlene SPD 27.09.00 Schily, Otto SPD 27.09.00 Schloten, Dieter SPD 27.09.00* Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 27.09.00* Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 27.09.00* Dr. Scholz, Rupert CDU/CSU 27.09.00 Simmert, Christian BÜNDNIS 90/ 27.09.00 DIE GRÜNEN Steiger, Wolfgang CDU/CSU 27.09.00 Voß, Sylvia BÜNDNIS 90/ 27.09.00 DIE GRÜNEN Welt, Jochen SPD 27.09.00 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 27.09.00 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 27.09.00* Zierer, Benno CDU/CSU 27.09.00* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-lung des Europarates entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fragen der Abgeordneten Gudrun Kopp (F.D.P.) (Drucksache 14/4122, Fragen 3 und 4): Bedeutet die von der Bundesregierung erstmalig beabsichtigteKürzung der jährlichen Zuschüsse an die Stiftung Warentest von13Millionen DM auf 8 Millionen DM, dass der Minister für Wirt-schaft und Technologie von seinem ursprünglichen Kürzungsan-satz auf zunächst 10Millionen DM für das Jahr 2001 abgerückt ist? Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Änderung der Stif-tungssatzung – § 11 – in der Weise geplant, dass künftig Anzei-genschaltungen in Warentest-Magazinen ausdrücklich gestattetsein sollen? Zu Frage 3: Die Bundesregierung hat seit 1988 an die Stiftung Warentest jährlich Zuwendungen in Höhe von 13 Millio- nen DM geleistet. Im Regierungsentwurf für den Bundes- haushalt 2001 ist eine Reduzierung dieses Ansatzes auf 8 Millionen DM vorgesehen. Dieser Ansatz entspricht dem in der bisherigen Finanzplanung (1999 bis 2003) für das Jahr 2001 vorgesehenen Betrag. Eine Kürzung auf 10 Millionen DM war nicht vorgesehen. Zu Frage 4: Laut § 11 Abs. 1 der Satzung der Stiftung Warentest darf diese „Anzeigen gewerblicher Unternehmen oder von Ver- einigungen solcher Unternehmen weder entgeltlich noch unentgeltlich veröffentlichen“. Satzungsänderungen be- dürfen nach § 15 Abs. 1 der Satzung einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Verwaltungsratsmitglieder und außerdem der Zustimmung der Stifterin. Der Bundes- regierung ist nicht bekannt, dass die zuständigen Gremien der Stiftung Warentest beabsichtigen, diese Satzungsregel aufzuheben. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner (PDS) (Drucksache 14/4122, Fragen 11 und 12): Verfolgt die Bundesregierung – wie in Aussicht gestellt – wei-terhin die Absicht, das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB)umfänglich zu reformieren, und falls die Antwort „Ja“ lautet, zuwelchem Zeitpunkt ist mit der Vorlage der zu diesem Reformvor-haben angekündigten Eckpunkte und des Referentenentwurfes zurechnen? Zu Frage 11: Umfang, Ziele und Inhalt einer möglichen Überarbei- tung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente des Arbeits- förderungsrechts werden derzeit von der Bundesregierung in enger Abstimmung mit den Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen erörtert. Die Abstim- mungen sind noch nicht abgeschlossen. Aussagen zum weiteren Verfahren sind erst sinnvoll, wenn die grundle- genden Entscheidungen in der Sache getroffen sind. Verfolgt die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag inAussicht gestellt – weiterhin die Absicht, eine oder mehrere par- lamentarische Initiativen zum Thema „Dienstleistungsagentu-ren/Dienstleistungszentren“ in den Deutschen Bundestag einzu-bringen, und falls die Antwort „Ja“ lautet, zu welchem Zeitpunktist mit der Vorlage der zu diesem Reformvorhaben gehörenden Ge-setzentwürfe zu rechnen? Zu Frage 12: In der Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Oktober 1998 wird ein Aktionsprogramm „Frau und Beruf“ angekündigt, zu dem unter anderem die Förderung von Dienstleistungsagentu- ren gehört. Eine Koalitionsarbeitsgruppe befasst sich da- her zurzeit mit der Frage, wie eine künftige Förderung von Dienstleistungen in privaten Haushalten erfolgen könnte. Allerdings muss jedes Fördermodell im Einklang mit dem deutschen Verfassungsrecht sowie den beihilferechtlichen Regelungen der Europäischen Gemeinschaft stehen. Aus diesem Grund konnten die Überlegungen noch nicht ab- geschlossen werden. Deshalb ist es derzeit auch nicht möglich, den Zeitpunkt für die Vorlage eines entsprechen- den Gesetzentwurfs zu nennen. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Burgbacher (F.D.P.) (Drucksa- che 14/4122, Fragen 13 und 14): Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Neuregelunggeringfügiger Beschäftigungsverhältnisse für Anzeigenblattverla-ge ausnahmslos negative Folgen hat, zu großen finanziellen Pro-blemen und einem enormen Verwaltungsaufwand führt, wie diesvom Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter e. V. vorgetragenwird? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, dass § 8Abs. 1 Ziff. 2 SGB IV so geändert wird, dass die so genannte 50-Tage-Regelung auch für die Zusteller von Wochenblättern ange-wendet werden kann? Zu Frage 13: Die Bundesregierung ist nicht dieser Meinung. Die Neuregelung führt für Arbeitgeber, die bisher die Pau- schalsteuer übernommen haben, im praktischen Ergebnis nicht zu finanziellen Mehrbelastungen. Statt der bisher zu zahlenden 20 Prozent Pauschalsteuer (zuzüglich ggf. Kir- chensteuer und Solidaritätszuschlag) sind nunmehr 22 Prozent Beiträge zur Sozialversicherung für diesen Be- schäftigten zu entrichten. Kurzfristige Beschäftigungen sind weiterhin beitragsfrei. Soweit auf einen angeblich „enormen Verwaltungsaufwand“ hingewiesen wird, ist festzustellen, dass die Neuordnung der geringfügigen Be- schäftigung insoweit einen erhöhten Verwaltungsaufwand von den Arbeitgebern erfordert, als die geringfügigen Be- schäftigungsverhältnisse in das allgemeine Meldeverfah- ren einbezogen wurden. Dies war erforderlich, um die Kontrollmöglichkeiten zu verbessern und die Bekämp- fung illegaler Beschäftigungen zu erleichtern, aber auch um die Rentenanwartschaften der geringfügig Beschäftig- ten festzustellen. Den Arbeitgebern – auch den Anzeigen- verlagen – wird aber nicht mehr abverlangt als bei jedem anderen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Im Übrigen bestand bereits vor der Neuregelung für die Arbeitgeber eine Meldepflicht im Rahmen eines besonde- ren Meldeverfahrens für geringfügig Beschäftigte. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 200011532 (C) (D) (A) (B) Zu Frage 14: Eine Änderung der angesprochenen Regelung ist nicht beabsichtigt und auch nicht erforderlich. Die Regelung zur kurzfristigen Beschäftigung findet Anwendung für alle Beschäftigten, die die Kriterien der Kurzfristigkeit erfül- len, also auch für kurzfristige Beschäftigungen der Zu- steller von Wochenblättern. Die Spitzenverbände der So- zialversicherungsträger haben sich darauf verständigt, dass eine kurzfristige Beschäftigung auch dann vorliegt, wenn ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von nicht mehr als einem Jahr abgeschlossen wird, in dem Arbeits- einsätze von maximal 50 Arbeitstagen vereinbart werden. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit auf 50 Tage im Jahr von vornherein vertraglich begrenzt ist. Damit sind Ge- staltungsspielräume geschaffen, die auch den Bedürfnis- sen der Anzeigenverlage Rechnung tragen. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis auf die Fra- gen des Abgeordneten Klaus Haupt (F.D.P.) (Drucksache 14/4122, Fragen 20 und 21): Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das Festi- val „Arcana Europa“ im Juli 2000 in Segobriga bei Madrid und die gleichnamige Zeitschrift durch das „Youth for Europe“-Programm der Europäischen Union unterstützt worden sind, und wenn ja, teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass durch Festival und Zeitschrift die Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts geför- dert werden (vgl. „Der rechte Rand“, September/Oktober 2000)? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, die Förderung rechter Veranstaltungen durch die EU zu unterbinden? Zu Frage 20: Die Mittel des EU-Aktionsprogramms „Jugend“ wer- den teilweise direkt über die Europäische Kommission vergeben, und zum größeren Teil über dezentral einge- richtete nationale Agenturen. Die Nachfrage bei der Euro- päischen Kommission hat ergeben, dass das Festival „Ar- cana Europa“ nicht von ihr gefördert wurde, wohl aber das gleichnamige Magazin. Die Anfrage bei den Verantwort- lichen der für die dezentrale Mittelvergabe in Spanien zu- ständigen spanischen Nationalagentur hat ergeben, dass das Festival „Arcana Europa“ von dort nicht gefördert worden ist. Die Behauptung in der Zeitschrift „Der rechte Rand“, dass das Festival aus Mitteln des EU-Programms „Jugend“ gefördert worden sei, ist daher nicht zutreffend. Was die von der deutschen Nationalagentur vergebenen Mittel anbelangt, so ist auszuschließen, dass das genann- te Festival, die Zeitschrift oder die Teilnahme von deut- schen Jugendlichen oder Organisationen gefördert worden sind. Der Bundesregierung sind Ablauf und Programm des Festivals und die gleichnamige Zeitschrift nicht be- kannt, sodass eine Einschätzung über eine Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts nicht abgegeben werden kann. Nach Angaben der Europäischen Kommission sind aus dem spanischen Antrag zur Förderung der Zeitschrift auch nach nochmaliger Durchsicht keine rechtsextremen Anhaltspunkte ersichtlich, wohl aber betont heidnisch- esoterische Bezüge zu den alten vorchristlichen Kulturen in Europa. Die Europäische Kommission hat dennoch die Auszahlung der restlichen 20 Prozent der Fördermittel zurückgestellt, bis das Ergebnis einer nochmaligen Prü- fung des spanischen Antrags zur Förderung der Zeitschrift vorliegt. In dem von Ihnen genannten Zeitschriftenartikel wer- den die so genannten „Dark Wave“-Gruppen erwähnt. Der Verfassungsschutzbericht 1999 befasst sich im Kapitel zu den rechtsextremistischen Bestrebungen mit der Szene um die „Dark Wave“-Musik, stellt jedoch fest, dass diese trotz der Einflussnahmeversuche rechtsextremistischer Kreise weiterhin primär unpolitisch bliebe. Allenfalls eine Min- derheit dieser Szene ließe sich von rechtsextremistischem Gedankengut ansprechen. Zu Frage 21: Die für die Mittelvergabe in den 30 Ländern des EU- Aktionsprogramms „Jugend“ eingerichteten National- agenturen achten mit besonderer Sorgfalt darauf, dass kei- ne Projekte und Aktivitäten gefördert werden, die den ausdrücklich benannten Zielen des Programms zuwider laufen. In den Gründen des Beschlusses zur Einführung des Programms, in den Beschreibungen der Programm- ziele und in den Durchführungsrichtlinien wird ausdrück- lich erwähnt, dass mit dem Programm ein Beitrag zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Frem- denfeindlichkeit sowie zur Achtung der Menschenrechte in Europa geleistet werden soll. Kontrollmechanismen bei der Mittelvergabe verhindern, dass rechtsextreme Veran- staltungen gefördert werden. In Deutschland werden die Förderentscheidungen gemeinsam von der Nationalagen- tur und dem Bundesministerium für Familie, Frauen und Jugend getroffen. Dabei werden die Träger, die Partneror- ganisationen und der inhaltliche Schwerpunkt der Veran- staltung im Hinblick auf die Ziele des EU-Programms überprüft. Darüber hinaus werden die Anträge von regio- nalen (das heißt nicht bundeszentral organisierten) Trägern zuvor von den zuständigen Bundesländern begutachtet. Zur Durchführung des Programms wurde ein Informati- onsverbundsystem aller nationalen Agenturen eingerich- tet. Der Informationsverbund dient der gegenseitigen In- formation der Nationalagenturen bei bilateralen und multilateralen Veranstaltungen. Dabei wird auch über- prüft, ob es sich um anerkannte Träger der Jugendarbeit im jeweiligen Mitgliedstaat handelt und ob die Projekt- beschreibung den Zielen des Aktionsprogramms „Jugend“ entspricht. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fragen des Abgeordneten Christian Lange (Backnang) (SPD) (Drucksache 14/4122, Fragen 34 und 35): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Autofahrer in Österreich mit Bußgeldern wegen alter deutscher Führerscheine belegt werden dürfen, und beabsichtigt die Bundesregierung Maß- nahmen zu ergreifen, um die österreichische Bundesregierung zu einer Rückerstattung der bereits bezahlten Bußgelder betroffener Autofahrer zu bewegen? Mit welchen Maßnahmen begegnet die Bundesregierung dem Vorgehen der österreichischen Bundesregierung, insbesondere der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000 11533 (C) (D) (A) (B) österreichischen Polizei, gegenüber deutschen Inhabern von alten Führerscheinen, die nicht im Besitz des neuen Euro-Führerscheins sind, nach dem ein Umschreiben des Führerscheins nach deut- schem und europäischem Recht nicht zwingend vorgeschrieben ist? Zu Frage 34: Nach der Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (91/439/EWG) müssen alle von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine gegenseitig anerkannt werden, solange sie im Ausstellungsstaat gültig sind. Dies bedeutete, dass zum Beispiel das „alte“ graue deutsche Führerscheinmodell in allen EU-Staaten aner- kannt werden muss und keine Bußgelder verhängt werden dürfen, wenn der Fahrer im Besitz eines solchen „alten“ Führerscheines ist. Auf Bitten der Europäischen Kommis- sion, die über die Einhaltung des europäischen Rechts wacht, hat die Bundesregierung der Kommission alle ihr namentlich bekannt gewordenen Fälle mitgeteilt, in denen deutsche Fahrzeugführer angegeben haben, zu Unrecht mit einem Bußgeld belegt worden zu sein. Die Bundes- regierung hat die Kommission gebeten, die österreichische Regierung zur Prüfung zu veranlassen und etwaige, zu Un- recht verhängte Geldbußen den Betroffenen kurzfristig zu erstatten. Zu Frage 35: Nachdem es Presseberichte gegeben hat, wonach an- geblich Österreich die „alten“ deutschen Führerschein- modelle nicht anerkenne, hat die Bundesregierung die Eu- ropäische Kommission, die über die Einhaltung des europäischen Rechts wacht, gebeten, diesen Meldungen nachzugehen und die Mitgliedstaaten zur Einhaltung des europäischen Rechts anzuhalten. Auch die österreichische Regierung wurde unmittelbar ersucht, den Meldungen nachzugehen und ihre Polizei über die Rechtslage zu in- formieren. Außerdem wurden anlässlich einer Sitzung des Europäischen Ausschusses für den Führerschein in Brüs- sel alle Mitgliedstaaten noch einmal auf die Rechtslage hingewiesen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fragen der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Drucksa- che 14/4122, Fragen 36 und 37): Hat die Bundesregierung die Rechtsverordnung zur Entlastungostdeutscher Wohnungsunternehmen von Altschulden bei dauer-haftem Leerstand, zu der sie lt. § 6a des 2. Altschuldenhilfeände-rungsgesetzes ermächtigt ist, bereits erarbeitet, und welche Eck-werte beinhaltet sie? Hat die Bundesregierung die laut Information der „Woh-nungspolitischen Informationen“ vom 14. September 2000 vomBundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, ReinhardKlimmt, auf der Dessauer Länder-Bauministerkonferenz an-gekündigten 500 Millionen DM, die zur Entlastung ostdeutscherWohnungsunternehmen von Altschulden rückwirkend zur Verfü-gung gestellt werden sollen, in den Haushalt eingestellt bzw. auswelchen Titeln sollen sie bestritten werden? Zu Frage 36: Der Entwurf der Rechtsverordnung wird derzeit inner- halb der Bundesregierung abgestimmt. Zu Frage 37: Eine Beantwortung dieser Frage erübrigt sich, da die von Ihnen zitierte Information über eine Ankündigung von Altschuldenhilfe in der genannten Höhe nicht zutrifft. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gila Altmann auf die Fragen des Abgeordneten Rainer Brinkmann (Detmold) (SPD) (Drucksache 14/4122, Fragen 38 und 39): Welchen Handelswert (in DM/t) besitzt das jährlich in derBundesrepublik Deutschland anfallende Altholz und Industrie-Restholz in den Kategorien A I bis A IV? Wie viele Tonnen der verschiedenen Kategorien werden ther-misch und wie viele stofflich verwertet? Zu Frage 38: Nach der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen betrugen die Händlerpreise für belastetes Altholz im Juli 2000 circa 60–130 DM/t (Zuzahlung des Sortierers beziehungsweise Aufbereiters an den Verwerter), mark- tüblich sind Preise um 80 DM/t. Dieses Altholz umfasst die Altholzkategorien A III und A IV der in Vorbereitung befindlichen Altholzverordnung. Für behandeltes Altholz (Altholzkategorie A II der Altholzverordnung) waren in Abhängigkeit von der Aufbereitung für vorgebrochenes Altholz circa 0–30 DM/t und für nicht vorgebrochenes Alt- holz circa 10–45 DM/t vom Sortierer bzw. Aufbereiter zu- zuzahlen. Für unbehandeltes, sauberes Altholz (Altholz- kategorie A I der Altholzverordnung) konnten dagegen vom Sortierer beziehungsweise Aufbereiter Erlöse von circa 15–45 DM/t für geschreddertes und circa 0–30 DM/t für nicht geschreddertes Altholz erzielt werden. Die Er- lössituation bei Altholz hat sich auch im letzten Jahr leicht verbessert. So betrugen die Zuzahlungen für belastetes Altholz (AIII und AIV) noch im Juli 1999 100–250 DM/t, für behandeltes Altholz (AII) 5–55 DM/t, während für un- behandeltes Altholz (AI) 25 DM/t erlöst bis maximal 5 DM zugezahlt werden mussten. Damit geht der seit 1995 zu beobachtende Rückgang der Zuzahlungen weiter, wenn auch leicht abgeschwächt. Insbesondere im Segment der belasteten Hölzer mussten Anfang 1995 noch bis zu rund 400 DM/t zugezahlt werden. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge eines vermehrten Einsatzes von Altholz nach EEG/BiomasseV (Biomasse Verordnung) die Zuzahlun- gen für die Altholzkategorien A III und A IVweiter sinken werden. Zu Frage 39: Nach der Bundesregierung vorliegenden unterschiedli- chen Angaben werden bei einem Anfall von circa 8 Milli- onen t Gebrauchtholz pro Jahr derzeit etwa 3 Millionen t in Deutschland verwertet, davon circa 50 Prozent energe- tisch und circa 50 Prozent stofflich. Hinzu kommt die stoffliche und energetische Verwertung von exportiertem Altholz in EU-Staaten, in einer Größenordnung von rund 2 Millionen t/Jahr, die ebenfalls jeweils zur Hälfte stoff- lich beziehungsweise energetisch verwertet werden. Zu- sätzlich zum Gebrauchtholz fallen in der Industrie pro Jahr Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 200011534 (C) (D) (A) (B) circa 10 Millionen t Industrierestholz an, die praktisch vollständig verwertet werden. Auch hier dürfte etwa die Hälfte stofflich die andere Hälfte energetisch verwertet werden. Genauere Angaben hierzu liegen der Bundesre- gierung nicht vor. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gila Altmann auf die Fragen des Abgeordneten Max Straubinger (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/4122, Fragen 42 und 43): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, dass beim Bau desKernkraftwerkes Temelin in der Tschechischen Republik interna-tionale Sicherheitsstandards nicht beachtet wurden bzw. nicht zumEinsatz kamen? Wird die Bundesregierung zur Erhöhung der Sicherheitsstan-dards beim Kernkraftwerk Temelin in der Tschechischen Republiknötigenfalls eine finanzielle Unterstützung zum Beispiel eineBürgschaft gewähren? Zu Frage 42: Im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit mit der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist der Bundesregierung zugesichert worden, dass im Geneh- migungsverfahren Sicherheitsanforderungen zugrunde gelegt worden sind, die mit internationalen Sicherheits- standards übereinstimmen. Deutsche Sachverständige ha- ben einige ausgewählte Sicherheitsfragen für Temelin im Auftrag des BMU bzw. der bayerischen Staatsregierung vertieft untersucht. Die Untersuchungen, die nur auf Ba- sis von übergebenen Unterlagen durchgeführt wurden, haben ergeben, dass aktuelle Anforderungen der deut- schen Sicherheitspraxis nicht erfüllt werden. Erst recht er- reicht die Anlage nicht den nach Stand von Wissenschaft und Technik zu fordernden Vorsorgemaßstab. Die Anlage wäre in Deutschland nicht genehmigungsfähig. Interna- tionale Sicherheitsanforderungen, das heißt hier im We- sentlichen Anforderungen der US-amerikanischen Ge- nehmigungsbehörde NRC, werden jedoch hinsichtlich der sieben untersuchten Fragestellungen formal erfüllt. In- wieweit die Anlage praktisch internationale Sicherheits- anforderungen erfüllt, kann nicht beantwortet werden, weil die durchgeführten Untersuchungen weder die ge- samt Anlage noch die Umsetzung der Anforderungen in der Praxis umfassten. Zu Frage 43: Nein. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gila Altmann auf die Frage des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 14/4122, Frage 44): Was hat die Bundesregierung bisher dafür getan, dass dastschechische Kernkraftwerk Temelin bei Inbetriebnahme westli-chen Sicherheitsstandards entspricht, und was wird sie gegebe-nenfalls tun, um die Inbetriebnahme zu verhindern, sollte die An-lage diesen Standards nicht entsprechen? Die Bundesregierung hat seit mehr als einem Jahrzehnt national und international zahlreiche Maßnahmen ergrif- fen, damit die Atomkraftwerke in den Staaten Mittel- und Osteuropas auf international akzeptables Niveau nach- gerüstet oder stillgelegt werden. Das Atomkraftwerk Te- melin ist vom sowjetischen Bautyp WWER-1000. Eine derartige Anlage war auch in der ehemaligen DDR in Stendal in Bau. Im Auftrag der Bundesregierung sind für die Referenzanlage Stendal Untersuchungen zu Sicher- heitsdefiziten und Verbesserungsnotwendigkeiten durch- geführt worden. Dort wurde festgestellt, dass Anlagen dieses Typs grundsätzlich theoretisch auf westliche Si- cherheitsniveaus nachgerüstet werden könnten. In einem bei der IAEO erstellten Bericht wird ausgeführt, welche Schwachstellen hierzu mit welchen Dringlichkeiten be- seitigt werden müssen. Die Bundesregierung hat die zu- ständigen Stellen in der Tschechischen Republik sowohl in bilateralen Gesprächen wie auch anlässlich der ersten Überprüfungskonferenz zum Übereinkommen über nu- kleare Sicherheit im Jahre 1999 gebeten darzulegen, dass die aufgezeigten Defizite bei Temelin beseitigt werden. Die zuständigen tschechischen Stellen haben sich ge- genüber der Bundesregierung wie auch in internationalen Gremien mehrfach dazu verpflichtet, die international auf- gezeigten Sicherheitsdefizite zu beseitigen und bei der Fertigstellung der Anlage westliche Sicherheitsanforde- rungen zugrunde zu legen. Im Rahmen der Fertigstellung von Temelin wurden wesentliche sicherheitsrelevante Sys- teme von einer US-amerikanischen Firma neu projektiert und die dafür erforderlichen Ausrüstungen geliefert. Des- halb wurden auch die relevanten Sicherheitsnachweise gemäß US-amerikanischen Regelwerksanforderungen ak- tualisiert. Die tschechische Seite hat die Bundesregierung im Rahmen der deutsch-tschechischen Kommission für Fra- gen der nuklearen Sicherheitsanforderungen unterrichtet. Deutsche Sachverständige haben einige ausgewählte Si- cherheitsfragen für Temelin im Auftrag des BMU bzw. der bayerischen Staatsregierung vertieft untersucht. Die Un- tersuchungen, die nur auf Basis von übergebenen Unter- lagen durchgeführt wurden, haben ergeben, dass aktuelle Anforderungen der deutschen Sicherheitspraxis nicht er- füllt werden. Erst recht erreicht die Anlage nicht den nach Stand von Wissenschaft und Technik zu fordernden Vor- sorgemaßstab. Die Anlage wäre in Deutschland nicht ge- nehmigungsfähig. Internationale Sicherheitsanforderun- gen, das heißt hier im Wesentlichen Anforderungen der US-amerikanischen Genehmigungsbehörde NRC, werden jedoch hinsichtlich der sieben untersuchten Fragestellun- gen formal erfüllt. Inwieweit die Anlage praktisch inter- nationale Sicherheitsanforderungen erfüllt, kann nicht beantwortet werden, weil die durchgeführten Untersu- chungen weder die gesamte Anlage noch die Umsetzung der Anforderungen in der Praxis umfassten. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Frage des Abgeordneten Norbert Barthle (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/4122, Frage 46): Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000 11535 (C) (D) (A) (B) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich die innen- politische Situation in der Republik Österreich zwischen der Ver- hängung der Sanktionen durch die übrigen 14 EU-Mitgliedstaaten und dem Votum der so genannten „drei Weisen“ geändert hat, und wenn ja, welcher Art sind diese Änderungen? Ja, die innenpolitische Situation in der Republik Öster- reich hat sich verändert. Der Bericht der „drei Weisen“ stellt fest, dass die Maßnahmen (nicht nur) in Österreich (...) das Bewusstsein für die gemeinsamen europäischen Werte gestärkt haben, die Anstrengungen der österreichi- schen Regierung verstärkt haben und die Zivilgesellschaft motiviert haben, diese Werte zu verteidigen. Im Übrigen ist Herr Haider nicht mehr Vorsitzender der FPÖ und zwei FPÖ-Kandidaten für Ministerämter wurden bei der Regierungsbildung nicht berücksichtigt. Anlage 12 Antwort des Staatministers Dr. Christoph Zöpel auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/4122, Frage 47): Welche Ergebnisse erzielten die deutsch-polnischen Konsulta- tionen zum Abkommen über soziale Sicherheit vom 5. bis 9. Ju- li 2000 hinsichtlich der Anerkennung deutscher Wehrdienstzeiten, Zeiten der Kriegsgefangenschaft und Zeiten in polnischen Inter- nierungs- und Arbeitslagern nach 1945 als rentensteigernde Zeiten für die Angehörigen der deutschen Minderheit in Polen, und, so- fern Ergebnisse hinter den Erwartungen der Bundesregierung zurückgeblieben sein sollten, wie gedenkt die Bundesregierung die polnische Seite von der Notwendigkeit der diesbezüglichen Aner- kennung als rentensteigernde Zeiten zu überzeugen? Die Frage der Berücksichtigung von Zeiten der Kriegs- gefangenschaft deutscher Wehrmachtsangehöriger in der polnischen Rente ist bei den deutsch-polnischen Konsul- tationen vom 5. bis 9. Juli 2000 von deutscher Seite ange- sprochen worden. Die polnische Seite sah weiterhin keine Möglichkeit, diese Zeiten zu berücksichtigen, da es sich um keine Frage des deutsch-polnischen Abkommens von 1975, sondern um eine innerstaatliche polnische Angele- genheit handele. Für die Anrechnung solcher Zeiten in der polnischen Rente gebe es derzeit keine rechtliche Grund- lage. Auch wenn die Bundesregierung keinen unmittelba- ren Einfluss auf die innerstaatliche Rechtsentwicklung in Polen ausüben kann, wird das Bundesministerium für Ar- beit und Sozialordnung im Rahmen der bilateralen Kon- takte mit der polnischen Seite weiterhin die Problematik ansprechen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- ge des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU) (Drucksache 14/4122, Frage 48): Beabsichtigt die Bundesregierung, die für Arbeiter und Ange- stellte des öffentlichen Dienstes seit dem 1. August 2000 ausge- zahlte lineare Erhöhung von 2 Prozent auch für den Bereich der Soldaten und Beamten zu übernehmen, und plant die Bundesre- gierung die ebenfalls seit dem 1.August 2000 im Arbeiter- und An- gestelltenbereich geltende Anhebung der Bezüge auf 87 Prozent des Westniveaus auch auf die Soldaten zu übertragen? Nach den am 27. September im Kabinett beschlossenen Eckpunkten sollen die Bezüge der Beamten und Soldaten auf der Grundlage des Tarifergebnisses für den Arbeit- nehmerbereich des öffentlichen Dienstes angehoben und dabei zugleich die Zielvorgaben des Zukunftsprogramms der Bundesregierung erfüllt werden. Die Bezüge der Be- amten und Soldaten sollen prozentual wie im Tarifbereich in zwei Schritten erhöht werden; die Erhöhungszeitpunk- te werden jedoch um fünf bzw. vier Monate auf das Fol- gejahr verschoben. Zusätzlich erhalten alle aktiven Be- amtinnen und Beamten der unteren Besoldungsgruppen (A 1 bis A 9) eine Einmalzahlung von 4 x 100 DM für die Monate September bis Dezember 2000. Für die Beamten und Soldaten in den neuen Ländern soll das Tarifergebnis inhalts- und zeitgleich übernommen werden. Ab 1. August 2000 erhöht sich der Bemessungs- satz auf 87 Prozent, ab 1. Januar 2001 auf 88,5 Prozent und ab 1. Januar 2002 auf 90 Prozent. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- ge der Abgeordneten Ulrike Flach (F.D.P.) (Drucksache 14/4122, Frage 49): Wie beurteilt die Bundesregierung den Bevölkerungsrückgang in den neuen Bundesländern (1990 16,1 Millionen Menschen, 2000 15,2 Millionen Menschen) und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um dem sich abzeichnenden Mangel an Facharbeitern, Ingenieuren und Ärzten zu begegnen, der zum Beispiel von Ministerpräsident Kurt Biedenkopf als „Hauptproblem“ (vgl. Rheinischer Merkur 26/2000) bezeichnet wird? Aufgrund der Ergebnisse der Bevölkerungsfortschrei- bung ist die Bevölkerung in den neuen Ländern und Ber- lin-Ost von 16, 028 Millionen am 31. Dezember 1990 auf 15,217 Millionen am 31. Dezember 1999 zurückgegan- gen. Dies beruht zu einem großen Teil auf der Abwande- rung in die alten Bundesländer, was zum erwähnten Fach- arbeitermangel beiträgt. Für den für die Zukunft zu erwartenden Bevölkerungsrückgang, der zu einem weite- ren Facharbeitermangel führen könnte, ist die seit 1990 er- heblich verringerte Geburtenhäufigkeit von maßgebli- chem Einfluss. Die Verantwortung für eine ausreichende Zahl von Fachkräften trifft in erster Linie die Wirtschaft. Die Bundesregierung hat bereits seit langem die Unter- nehmen immer wieder aufgefordert, eine ausreichende Zahl von Ausbildungsplätzen zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung hat zusammen mit den Ländern schon seit längerem Programme für eine außerbetriebliche Ausbildung aufgelegt. Diese Aktivitäten zur Ausweitung des betrieblichen Ausbildungsplatzangebotes werden wei- tergeführt. Als kurzfristige Maßnahme zur Behebung des sich abzeichnenden regionalen Fachkräftemangels in ei- nigen Berufsgruppen müssen die Arbeitsämter ihre Ver- mittlungstätigkeit verstärken, damit aus dem Kreis der Ar- beitslosen entsprechende Fachkräfte gewonnen werden können. So gibt es derzeit circa 75 000 arbeitslose Ingeni- eure, darunter circa 35 Prozent im Alter unter 45 Jahren, auf die die Unternehmen zurückgreifen können. Es fällt im Übrigen in den Zuständigkeitsbereich der Länder, die Aus- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 200011536 (C) (D) (A) (B) bildungskapazitäten für die akademischen Berufe in den Hoch- und Fachhochschulen dem sich abzeichnenden Be- darf anzupassen. Für das Jahr 2000 hat die Bundesanstalt für Arbeit allein für die Weiterbildung von Maschinen- bauingenieuren 191 Qualifizierungsmaßnahmen mit knapp 2 100 Teilnehmern vorgesehen. Auch ist die Wirt- schaft aufgefordert, aus dem Kreis der Arbeitslosen Ein- stellungen vorzunehmen und dabei etwaige Vorurteile be- züglich der Leistungsfähigkeit älterer oder längerfristig Arbeitsloser aufzugeben. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen der Abgeordneten Ina Albowitz (F.D.P.) (Drucksache 14/4122, Fragen 50 und 51): Trifft es zu, dass beim Einsatz des Technischen Hilfswerks (THW) im Kosovo offensichtlich Gelder in Millionenhöhe ausge- geben wurden, ohne dass dafür Rechnungen bzw. Quittungen gemäß des Bundeshaushaltsgesetzes vorhanden sind, und wenn ja, was gedenkt der Bundesminister des Innern zu tun, um diesen Missstand zu beseitigen? Stimmt es, dass das THW beim Einsatz im Kosovo über Bar- mittel in erheblicher Größenordnung verfügt und dass davon über 500 000 DM entwendet wurden, und wenn ja, was gedenkt der Bundesminister des Innern zu tun, um den genannten Missstand abzustellen? Zu Frage 50: Nein. Dies trifft nicht zu. Die Einhaltung der Bestim- mungen der BHO bzw. anderer Haushaltsvorschriften ist durch Überprüfungen vor Ort und in der THW-Leitung durch den Bundesrechnungshof bzw. die Auftraggeber (wie EU und UN) gewährleistet. Zu Frage 51: Es trifft zu, dass am 12. Februar 2000 bei einem be- waffneten Raubüberfall im Kosovo 573 200 DM aus ei- nem Bauhof des THW erbeutet worden sind. Dies ge- schah nachweislich trotz Einhaltung aller relevanten Sicherheitsbestimmungen. Im gleichen Zeitraum fanden vergleichbare Überfälle auf Stationen anderer Hilfsorga- nisationen statt. Die zuständigen Stellen im Kosovo wur- den sofort eingeschaltet. Insbesondere ermittelt die Poli- zei der zivilen UN-Verwaltung (UNMIK) im Kreis der albanischen Mafia. Daneben läuft auch in Deutschland ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt. Die Sicherheitsvorkehrungen bei der Verwahrung von Barbeträgen im Kosovo sind nach dem Überfall noch ein- mal überprüft worden. Der ausschlaggebende Gefähr- dungsfaktor, nämlich das Vorhalten von Barmitteln, kann solange nicht behoben werden, als das Kosovo nicht über ein funktionierendes Bankensystem verfügt und dement- sprechend nicht bargeldlos gezahlt werden kann. Täglich zahlt das THW im Rahmen der Projektarbeiten bis zu 150 000 DM für Baustoffe, Arbeitslöhne und sonstige Leistungen an einheimische Firmen und Lieferanten aus, bei denen das THW zur Stabilisierung der lokalen Wirt- schaft vorrangig einkauft. In Zukunft soll im Zuge der Errichtung eines Bankensystems durch die zivile UN-Ver- waltung (UNMIK) schrittweise auf bargeldlosen Zah- lungsverkehr umgestellt werden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen der Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) (Druck- sache 14/4122, Fragen 52 und 53): Trifft es zu, dass der Bundesminister des Innern in Ausübung der Dienstaufsicht über den Bundesbeauftragten für die Unterla- gen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR („Gauck- Behörde“) letztlich darüber zu entscheiden hat, ob und welche Un- terlagen über die „Personen der Zeitgeschichte“ zur umfassenden Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes an die Öffentlichkeit weitergegeben werden dürfen, und bedeutet dieses in Konsequenz, dass damit der Bundesminister des Innern über den selbst, wie zwischenzeitlich bekannt geworden ist, Stasi-Unterla- gen in der „Gauck-Behörde“ vorhanden sind, über die Veröffent- lichung von möglicherweise pikanten Stasi-Unterlagen zu seiner eigenen Person wie auch hinsichtlich seiner Kabinettskollegen zu entscheiden hat? Was hat die Bundesregierung im Einzelnen seit der letzten Sit- zung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 5. Ju- li 2000 unternommen, um dem fraktionsübergreifend geäußerten Wunsch Rechnung zu tragen, wonach bei der US-Regierung erneut auf eine Aufhebung der „secret“-Einstufung für die Stasi-Unterla- gen der Aktion Rosenholz gedrängt werden sollte? Zu Frage 52: Es trifft nicht zu, dass der Bundesminister des Innern in Ausübung der Dienstaufsicht über den Bundesbeauftrag- ten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR darüber zu entscheiden hätte, ob und welche Unterlagen über Personen der Zeitgeschichte an die Öffentlichkeit weitergegeben werden dürfen. Die Dienstaufsicht bezieht sich ausschließlich auf die Rege- lung dienstrechtlicher Fragen. In Ausübung seines Amtes, also in fachlicher Hinsicht, ist der Bundesbeauftragte un- abhängig und nur dem Gesetz unterworfen (§ 35 Abs. 5 S. 2 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes). Demzufolge ist es dem Bundesinnenminister im Rahmen der Dienstaufsicht gar nicht möglich, Entscheidungen der von Ihnen genann- ten Art zu treffen. Zu Frage 53: Die spezielle amerikanische Software ist zwischenzeit- lich installiert worden und die Inhalte der Datenträger sind von der im Bundesministerium des Innern eingerichteten Arbeitsgruppe geprüft worden mit dem Ergebnis, dass es sich dabei um „sonstige Duplikate“ von Stasi-Unterlagen im Sinne von § 8 Abs. 1 StUG handelt, deren weitere Be- handlung in die Zuständigkeit des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemali- gen DDR (BStU) fällt. Die USAhaben bisher ihre Bereit- schaft erklärt, in Einzelfällen eine Herabstufung des Ma- terials in Betracht zu ziehen, wenn außergewöhnliche Umstände dies erforderlich machen. Der US-Seite ist die fraktionsübergreifende Bitte auf generelle Herabstufung vom 6. Juli 2000 mitgeteilt worden. Sie hat diese Position zur Kenntnis genommen und wird sie bei ihren weiteren Überlegungen würdigen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000 11537 (C) (D) (A) (B) Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Michael Stübgen (CDU/CSU) (Drucksache 14/4122, Fragen 54 und 55): Sind die Gelder, die dem Land Brandenburg für die Zustim- mung zum Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Unterneh- mensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) zugesagt wurden, zu- sätzliche Mittel, und werden diese daher nicht auf zukünftige Leistungen angerechnet? Woher stammen die Gelder, die einigen Ländern im Zusam- menhang mit dem Steuersenkungsgesetz zugesagt wurden, und in welchem Zeitraum müssen sie abgerufen werden? Zu Frage 54: Die dem Land Brandenburg im Rahmen des Vermitt- lungsverfahrens zum Steuersenkungsgesetz zugesagten Kompensationen stellen zusätzliche Mittel gegenüber dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2001 und dem Finanzplan bis 2004 dar. Zu Frage 55: Über die Finanzierung der den Bundesländern im Rah- men des Vermittlungsverfahrens zum Steuersenkungsge- setz zugesagten Kompensationen wird in den anstehenden parlamentarischen Beratungen entschieden. Die Mittel werden bedarfsgerecht veranschlagt und nach den allge- meinen Regeln im Haushaltsvollzug bewirtschaftet. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Drucksache 14/4122, Fragen 56 und 57): Wie setzen sich die im Finanzierungstableau des Steuersen- kungsergänzungsgesetzes aufgeführten Mindereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden im Detail zusammen, und von welchen Annahmen ist die Bundesregierung bei den Berech- nungen ausgegangen? Warum hat der Bundesminister der Finanzen erst vor kurzem – und nicht schon vor der Verabschiedung des Unternehmenssteu- ersenkungsgesetzes – einen Entwurf für die neuen Abschreibungs- tabellen vorgestellt, und warum ist nun ein Entwurf vorgestellt worden, der mit einer durchschnittlichen Verlängerung der Nut- zungsdauern von circa 41 vom Hundert die im Unternehmens- steuersenkungsgesetz als Gegenfinanzierung veranschlagten circa 3,5 Milliarden DM um mindestens 6 Milliarden DM übersteigen wird? Zu Frage 56: Die finanziellen Auswirkungen des Steuersenkungser- gänzungsgesetzes beruhen auf der weiteren Senkung des Einkommensteuerspitzensatzes von 43 vom Hundert auf 42 vom Hundert ab dem Jahr 2005 sowie der Wiederein- führung des halben Steuersatzes für Betriebsveräußerun- gen ab dem Jahr 2001. Der Gesamtausfall beträgt 6,8 Mil- liarden DM, davon sind 4,7 Milliarden DM auf die Tarifsenkung und 2,1 Milliarden DM auf die Wiederein- führung des halben Steuersatzes zurückzuführen. Die Mindereinnahmen entfallen zu 45,5 vom Hundert auf den Bund, zu 40,3 vom Hundert auf die Länder und zu 14,2 vom Hundert auf die Gemeinden. Die Schätzungen beruhen im Wesentlichen auf den jüngsten verfügbaren Ergebnissen der Steuerstatistiken des Statistischen Bun- desamtes, die auf der Grundlage der aktuellen mittelfristi- gen Projektion der Gesamtwirtschaft auf die Jahre 2001 bis 2006 fortgeschrieben werden. Zu Frage 57: Der Bundesminister der Finanzen konnte nicht bereits vor Verabschiedung des Steuersenkungsgesetzes einen Entwurf für die neuen Abschreibungstabellen vorlegen, weil bis dahin die von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder veranlassten Ermittlungen zu den Nutzungsdauern noch nicht abgeschlossen bzw. ausge- wertet waren. Die Nutzungsdauern in dem nunmehr vor- gelegten Entwurf der Abschreibungstabelle „Allgemein verwendbare Anlagegüter“ beruhen auf Feststellungen der Finanzbehörden der Länder im Rahmen aktueller Be- triebsprüfungen. Die als Finanzierung der Reform der Unternehmensbe- steuerung veranschlagten Mehreinnahmen durch die An- passung der amtlichen Abschreibungstabellen von 3,45 Milliarden DM beruhen auf der Annahme, dass sich für alle Anlagegüter die Nutzungsdauer um durchschnitt- lich 10 vom Hundert verlängern würde. Durch die Ände- rung der Abschreibungstabelle „Allgemein verwendbare Anlagegüter“ werden nach Schätzung meines Hauses et- wa 40 vom Hundert der Anlagegüter mit einer durch- schnittlichen Verlängerung der Nutzungsdauer um 40 vom Hundert berührt. Unter diesen Voraussetzungen entstehen Mehreinnahmen in einer Größenordnung von 2,9 Milliar- den DM. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Norbert Barthle (CDU/CSU) (Drucksache 14/4122, Frage 58): Wie viele der in 630-DM-Jobs Beschäftigten haben einen Steu-erfreistellungsbescheid beantragt bzw. erhalten? Nach den Meldungen der obersten Finanzbehörden der Länder sind bis zum Bearbeitungsstichtag 1. September 1999 circa 3,1 Millionen Anträge auf Erteilung einer Frei- stellungsbescheinigung bei den Finanzämtern eingegan- gen; es sind insgesamt circa 2,7 Millionen Freistellungs- bescheinigungen ausgestellt worden. Die Fallzahlen für das gesamte Kalenderjahr 1999 haben bisher nur wenige Länder dem Bundesministerium der Finanzen mitgeteilt. Die ersten Ergebnisse deuten jedoch darauf hin, dass die Zahlen für das gesamte Kalenderjahr 1999 etwa 10 bis 20 Prozent höher sein können. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) (Drucksache 14/4122, Fragen 59 und 60): Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 200011538 (C) (D) (A) (B) Trifft es zu, dass durch die Einführung des § 34 Abs. 3 Ein- kommensteuergesetz (EStG) die bis 1998 geltende Erhebung des halben Steuersatzes bei außerordentlichen Einkünften nur auf Ver- äußerungserlöse, nicht jedoch auf Entschädigungen wie den Aus- gleichsanspruch für selbstständige und mittelständische Versiche- rungsvermittler nach § 24 EStG angewendet werden soll? Wenn ja, womit begründet die Bundesregierung diese unter- schiedliche Behandlung, da der Ausgleichsanspruch des Versiche- rungsvertreters, ebenso wie der Veräußerungsgewinn eines Gewerbebetriebes oder einer freiberuflichen Praxis, der Alterssi- cherung dient? Zu Frage 59: Ja, diese Aussage ist zutreffend. Zu Frage 60: Die Bundesregierung hält eine Differenzierung für ge- rechtfertigt. Im Gegensatz zum Betriebsaufgabegewinn bzw. -veräußerungsgewinn gehört der Ausgleichsbetrag, den ein Handelsvertreter bzw. selbstständiger Versiche- rungsvertreter gemäß § 89b HGB erhält, noch zu den laufenden Geschäftsvorfällen der selbstständigen Versi- cherungsvertretung. Maßgebend hierfür ist, dass die Aus- gleichszahlung auf einem Anspruch beruht, der seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Natur nach ein zusätzli- cher Vergütungsanspruch des Handelsvertreters bzw. Ver- sicherungsvertreters für die vor Vertragsende geleisteten und nach Vertragsende fortwirkenden Dienste ist (vgl. auch Bundesgerichtshof [BGH] Urteil vom 28.April 1988 I ZR 66/87, Betriebs-Berater [BB] 1988, 2199). Der Aus- gleichsanspruch ist nicht mit den stillen Reserven im An- lagevermögen des Unternehmensbereichs eines Handels- vertreters bzw. selbstständigen Versicherungsvertreters oder der anderer Unternehmer vergleichbar, die sich in- folge der Betriebsaufgabe zwangsläufig auflösen. Der An- spruch ist vielmehr Ausfluss der laufenden Geschäftsvor- fälle, wie sie sich aus den vom Betriebsinhaber Dritten gegenüber eingegangenen Geschäftsbeziehungen wäh- rend des Bestehens des Betriebs ergeben können. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) (Drucksache 14/4122, Fragen 61 und 62): Teilt die Bundesregierung Einschätzungen, wonach durch die beabsichtigte Herausgabe einer 1-DM-Goldmünze durch die Bun- desbank ein Erlös von 130 bis 170 Millionen DM erzielt werden kann, und wenn ja, wie rechtfertigt sie die Verwendung von 100 Millionen DM hiervon zur Ausstattung des Stiftungsstockes für die neu zu errichtende „Stiftung stabiles Geld“? Wie soll der verbleibende Erlös verwendet werden? Zu Frage 61: In der Tat wird aus dem Verkauf der 1-DM-Goldmün- zen ein Erlös von 130 bis 170 Millionen DM erwartet. Da- bei handelt sich allerdings nicht um den klassischen Münz- gewinn, der sich aus der Differenz zwischen Nenn- und Materialwert ergibt. Bei der 1-DM-Goldmünze ergibt sich der Nettoerlös aus der Differenz zwischen dem ursprüng- lichen Anschaffungspreis für das Gold durch die Bundes- bank (rund 73,5 € pro Unze) und dem Marktpreis (zurzeit circa 300 € pro Unze) bei Inverkehrbringen der Gold- münzen im Jahre 2001. Wie hoch der Erlös tatsächlich sein wird, hängt von drei Faktoren ab: der Goldpreisentwicklung bis zur Inverkehr- gabe der Münzen im Sommer 2001; der Euro-Dollar- Kursentwicklung bis dahin, dass der Goldpreis in Dollar notiert wird, die Münzen aber gegen DM verkauft werden; dem tatsächlichen Absatz der geplanten 1 Million Stück Münzen. Die Verwendung eines Teils der Erlöse für eine Stif- tung, die sich mit wirtschaftswissenschaftlicher und juris- tischer Forschung auf dem Gebiet des Geld- und Währungswesens befassen soll, geht auf einen Vorschlag der Deutschen Bundesbank zurück. Sie sieht einen Nach- holbedarf in Deutschland auf diesem Wissenschaftsgebiet. Zu Frage 62: Der 100 Millionen DM übersteigende Erlös soll ent- sprechend dem Gesetzentwurf der Stiftung „Preußischer Kulturbesitz“ für die Sanierung der Berliner Museumsin- sel zufließen. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn) (CDU/CSU) (Drucksache 14/1422, Fragen 63 und 64): Trifft es zu, dass die Bundesregierung ihre Unterstützung für die Kulturarbeit der Bundesstadt Bonn, zu der sie sich im Bonn- Vertrag verpflichtet hat, nur noch bis zum Jahr 2003 fortführen will, und wie lässt sich dies mit § 6 Abs. 4 des Berlin-Bonn-Ge- setzes vom 26.April 1994 in Einklang bringen, nach dem der Bund verpflichtet ist, die Bundesstadt Bonn bei der Wahrnehmung ge- samtstaatlicher Repräsentationsaufgaben zu unterstützen? Welche Gründe führt die Bundesregierung dafür an, dass der im Jahr 1999 ausgelaufene Bonn-Vertrag immer noch nicht ver- längert wurde? Zu Frage 63: Die Bundesregierung hat sich zur Unterstützung der Kulturarbeit in Bonn nur für die Dauer des jeweils gelten- den „Bonn-Vertrages“ verpflichtet. Der letzte „Bonn-Ver- trag“ ist im Januar 1999 ausgelaufen. Eine Verpflichtung aus dem „Bonn-Vertrag“ besteht somit nicht. Die dennoch für die Jahr 2000 bis 2003 geplante Unterstützung im Be- reich Kultur in Gesamthöhe von 205 Millionen DM trägt § 6 Abs. 4 Berlin-Bonn-Gesetz Rechnung. Damit erhält Bonn eine gesicherte mittelfristige Förderperspektive und kann sich auf die kommende Entwicklung einstellen. Ge- rade das Berlin-Bonn-Gesetz regelt aber auch, dass mit der Verlagerung des überwiegenden Teils von Regierung und Parlament nach Berlin die Aufgaben der gesamtstaatli- chen Repräsentation im Wesentlichen nicht mehr in Bonn, sondern in Berlin anfallen. Trotzdem wird der Bund auch nach 2003 die Kultur in Bonn durch die alleinige Unter- haltung des „Hauses der Geschichte“ und der „Kunst- und Ausstellungshalle“ mit Gesamtkosten von rund 60 Milli- onen DM pro Jahr weiter unterstützen. Damit erhält Bonn die mit Abstand größte Bundeshilfe aller deutschen Städ- te für Kultur mit Ausnahme der Hauptstadt. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000 11539 (C) (D) (A) (B) Zu Frage 64: Die offenen Themen zwischen der Bundesregierung und der Bundesstadt Bonn sollen im Zusammenhang ge- regelt werden. Die Verhandlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Aus dieser Situation entsteht der Stadt Bonn jedoch kein Nachteil, da die in der „Bonn-Vereinba- rung 2000“ geplante Jahresscheibe in Höhe von 70 Milli- onen DM vorab zur Verfügung gestellt wird. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 200011540 (C)(A) Druck: MuK. Medien-und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Edith Niehuis


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sie wissen, dass die Bundesregierung in einem markt-
    wirtschaftlich geprägten Land keine Firma, kein Privat-
    unternehmen, zwingen kann, ein Präparat zu vertreiben.

    Was die Firma im Einzelnen bewegt, dieses Präparat
    nicht mehr zu vertreiben, kann ich nur vermuten. Ich
    denke, dass der tatsächliche Absatz den Erwartungen der
    Firma vor Beginn des Vertriebs nicht entsprochen hat.



Rede von Ina Lenke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Sie können sich, Frau Staatssekre-
tärin, wahrscheinlich genau wie ich vorstellen, dass Ge-
setze und Verordnungen, die diese Vertriebswege und
auch die Bezahlung der Leistung derer, die solche Ein-
griffe an den Patientinnen vornehmen, regeln, auch Ein-
fluss auf den Verkauf haben oder für ihn ausschlaggebend
sein könnten; denn es ist doch – wenn ich das zu meiner
Frage noch bemerken darf – recht seltsam, dass nur
4,5 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche in der Bun-
desrepublik Deutschland medikamentös vorgenommen
werden, während dieser Anteil in unseren Nachbarländern
höher ist.




Parl. StaatssekretärWalter Kolbow

11499


(C)



(D)



(A)



(B)


D
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Edith Niehuis


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Vielleicht darf ich Sie korrigieren. Die Zahl liegt nicht bei
    etwa 4 Prozent, sondern der Anteil der medikamentösen
    Abbrüche beträgt nur 2 Prozent und ist damit noch gerin-
    ger als Sie vermutet haben. In Frankreich liegt die Quote
    bei ungefähr 30 Prozent.

    Nun entnehme ich Ihrer Frage, dass Sie unterstellen,
    die Gesetze könnten für den Vertrieb zu kompliziert sein.
    Dies meine ich nicht. Wir haben, als wir die Verfügbarkeit
    dieser medikamentösen Abbruchmethode damals in Er-
    wägung gezogen haben, ganz bewusst gewollt, dass es ein
    sehr kontrollierter Abgabeweg ist. Das soll auch so blei-
    ben.

    Zweitens meinen Sie, dass man eventuell gesetzgebe-
    risch etwas an der Bewertung der vertragsärztlichen Leis-
    tung machen könnte. Dies ist nicht so, weil die Bewertung
    der vertragsärztlichen Leistung der Selbstverwaltung
    durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung obliegt und
    insofern nicht der staatlichen Einflussnahme unterliegt.
    Deshalb glaube ich nicht, dass wir hier eingreifen dürfen.
    Allenfalls wäre dies über die Ausübung der Aufsichts-
    pflicht möglich; aber dann müssen die Vorgänge schon
    dermaßen gravierend sein, dass man dieses Instrument
    einsetzen darf.

    Ich denke, dass wir so weitermachen sollten, wie wir es
    im Moment tun. Das Bundesministerium für Gesundheit
    wie auch unser Ministerium ist im ständigen Gespräch mit
    dem Bewertungsausschuss. Wir hoffen, dass die Argu-
    mente für eine höhere Bewertung der vertragsärztlichen
    Leistungen bei der Selbstverwaltung irgendwann einmal
    auf fruchtbaren Boden fallen werden.