Benennung der Abgeordneten Horst
            Schmidtbauer (Nürnberg) und Gerhard
            Scheu als Mitglieder für den Stiftungsrat „Hu-
            manitäre Hilfe“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10749 A
            Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 10749 B
            Absetzung der Tagesordnungspunkte 19 sowie
            21 a und b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10750 C
            Änderung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . 10750 C
            Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . 10750 D
            Begrüßung ausländischer Gäste, unter anderem
            Abgeordnete des polnischen Parlamentes des
            Sejm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10752 A
            Tagesordnungspunkt 7:
            a) – Zweite und dritte Beratung des von
            den Abgeordneten Bernd Reuter,
            Dieter Wiefelspütz, Dr. Peter Struck
            und der Fraktion SPD, den Abgeord-
            neten Wolfgang Bosbach, Friedrich
            Merz, Michael Glos und der Fraktion
            CDU/CSU, den Abgeordneten
            Volker Beck (Köln), Kerstin Müller
            (Köln), Rezzo Schlauch und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN, den Abgeordneten Jürgen
            W. Möllemann, Dr. Max Stadler,
            Dr. Wolfgang Gerhardt und der Frak-
            tion F.D.P. sowie den Abgeordneten
            Ulla Jelpke, Dr. Gregor Gysi und der
            Fraktion PDS eingebrachten Ent-
            wurfs eines Gesetzes zur Errich-
            tung einer Stiftung „Erinnerung,
            Verantwortung und Zukunft“
            (Drucksachen 14/3206, 14/3758,
            14/3759) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10751 A
            – Zweite und dritte Beratung des von
            der Bundesregierung eingebrachten
            Entwurfs eines Gesetzes zur Er-
            richtung einer Stiftung „Erinne-
            rung, Verantwortung und Zu-
            kunft“
            (Drucksachen 14/3459, 14/3758,
            14/3759) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10751 B
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Innenausschusses zu dem Antrag der
            Abgeordneten Wolfgang Gehrcke,
            Dr. Heinrich Fink, weiterer Abgeordne-
            ter und der Fraktion PDS: Zügige Ent-
            schädigung für Zwangsarbeiterinnen
            und Zwangsarbeiter und Errichtung
            einer Bundesstiftung
            (Drucksachen 14/1694, 14/3758) . . . . 10751 C
            c) Zweite und dritte Beratung des von den
            Abgeordneten Dr. Christa Luft,
            Heidemarie Ehlert, weiteren Abgeord-
            neten und der Fraktion PDS eingebrach-
            ten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände-
            rung des Einkommensteuergesetzes
            (Drucksachen 14/472, 14/3731, 14/3737) 10751 C
            Otto Graf Lambsdorff, Beauftragter des Bun-
            deskanzlers für die Stiftungsinitiative Deut-
            scher Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10752 A
            Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 10754 C
            Bernd Reuter SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10758 A
            Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10759 D
            Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10761 A
            Dr. Peter Eckardt SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 10762 C
            Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 10762 D
            Plenarprotokoll 14/114
            Deutscher Bundestag
            Stenographischer Bericht
            114. Sitzung
            Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000
            I n h a l t :
            Ulla Jelpke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10763 D
            Dietmar Nietan SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10765 C
            Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 10767 A
            Christian Simmert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10768 D
            Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 10769 B
            Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 10771 A
            Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10773 D
            Zusatztagesordnungspunkt 3:
            Vereinbarte Debatte zur Steuerpolitik . . . 10771 C
            Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10771 C
            Gerda Hasselfeldt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 10776 B
            Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10778 D
            Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 10781 A
            Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10783 C
            Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 10784 A
            Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10785 A
            Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 10786 C
            Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 10791 D
            Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 10795 B
            Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 10796 A
            Zusatztagesordnungspunkt 4:
            Beschlussempfehlung des Ausschusses
            nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem
            Gesetz zur Senkung der Steuersätze und
            zurReform derUnternehmensbesteuerung
            (Steuersenkungsgesetz)
            (Drucksachen 14/2683, 14/3074, 14/3366,
            14/3640, 14/3760) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10796 D
            Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 10797 A
            Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10800 A
            Tagesordnungspunkt 8:
            Beschlussempfehlung des Ausschusses für
            Bildung, Forschung und Technik-
            folgenabschätzung
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Stephan Hilsberg, Brigitte Wimmer
            (Karlsruhe), weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion SPD sowie der Abgeord-
            neten Matthias Berninger, Hans-Josef
            Fell, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN: Für eine Modernisierung der
            Ausbildungsförderung für Studie-
            rende
            – zu dem Antrag der Abgeordne-
            ten Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen),
            Angelika Volquartz, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion CDU/CSU: Eck-
            punkte für eine BAföG-Reform
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink,
            Dr. Ilja Seifert und der Fraktion PDS:
            Strukturelle Erneuerung der Ausbil-
            dungsförderung
            – zu der Unterrichtung durch die Bundes-
            regierung: Dreizehnter Bericht nach
            § 35 des Bundesausbildungsförde-
            rungsgesetzes zur Überprüfung der
            Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vom-
            hundertsätze und Höchstbeträge nach
            § 21 Abs. 2
            (Drucksachen 14/2905, 14/2031, 14/2789,
            14/1927, 14/2811 Nr. 1, 14/3730) . . . . 10797 A
            Stephan Hilsberg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10797 C
            Cornelia Pieper F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 10798 C
            Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen) CDU/CSU . 10802 B
            Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10804 C
            Cornelia Pieper F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10806 C
            Maritta Böttcher PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10808 A
            Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10808 C
            Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 10809 A
            Cornelia Pieper F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 10810 D
            Angelika Volquartz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 10813 A
            Tagesordnungspunkt 27:
            Überweisungen im vereinfachten Ver-
            fahren
            a) Erste Beratung des von der Bundesre-
            gierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Änderung von Vor-
            schriften über die Tätigkeit derWirt-
            schaftsprüfer (Wirtschaftsprüferord-
            nungs-Änderungsgesetz)
            (Drucksache 14/3649) . . . . . . . . . . . . . 10815 A
            b) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Ge-
            setzes zu dem Protokoll vom 22. März
            2000 zur Änderung des Überein-
            kommens vom 9. Februar 1994 über
            die Erhebung von Gebühren für die
            Benutzung bestimmter Straßen mit
            schweren Nutzfahrzeugen
            (Drucksache 14/3651) . . . . . . . . . . . . . 10815 A
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000II
            d) Erste Beratung des von den Fraktionen
            SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
            eingebrachten Entwurfs eines Fünf-
            zehnten Gesetzes zur Änderung des
            Bundeswahlgesetzes
            (Drucksache 14/3764) . . . . . . . . . . . . . 10815 D
            e) Antrag der Abgeordneten Rita Streb-
            Hesse, Dr. Margrit Wetzel, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion SPD so-
            wie der Abgeordneten Albert Schmidt
            (Hitzhofen), Kerstin Müller (Köln),
            Rezzo Schlauch und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rege-
            lung des Anwohnerparkens durch
            Städte und Gemeinden
            (Drucksache 14/1258) . . . . . . . . . . . . . 10815 D
            f) Antrag der Abgeordneten Dr. Evelyn
            Kenzler, Ulla Jelpke, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion PDS: Änderung
            des Ausländergesetzes
            (Drucksache 14/668) . . . . . . . . . . . . . . 10815 C
            g) Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut
            Haussmann, Ulrich Irmer, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion F.D.P.:
            Keine ersatzlosen Schließungen von
            Auslandsvertretungen
            (Drucksache 14/1751) . . . . . . . . . . . . . 10815 C
            h) Antrag der Abgeordneten Angelika
            Mertens, Angelika Graf (Rosenheim),
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            SPD sowie der Abgeordneten
            Franziska Eichstädt-Bohlig, Kerstin
            Müller (Köln), weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Bekämpfung der illegalen
            Kabotage und des Sozialdumpings
            im Transportgewerbe
            (Drucksache 14/3702) . . . . . . . . . . . . . 10815 C
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 5:
            Weitere Überweisung im vereinfachten
            Verfahren
            (Ergänzung zu TOP 27)
            Antrag der Abgeordneten Brunhilde Irber,
            Dr. Eberhard Brecht, weiterer Abgeordne-
            ter und der Fraktion SPD, der Abgeordne-
            ten Sylvia Voß, Matthias Berninger, weite-
            rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN, der Abgeordneten
            Ernst Burgbacher, Hildebrecht Braun
            (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion F.D.P. sowie der Abgeordneten
            Rosel Neuhäuser, Dr. Heinrich Fink, weite-
            rer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Si-
            cherung der Volksfeste, des Markthan-
            dels und des Schaustellergewerbes
            (Drucksache 14/3786) . . . . . . . . . . . . . . . 10815 D
            Tagesordnungspunkt 28:
            Abschließende Beratungen ohne Aus-
            sprache
            a) – Zweite und dritte Beratung des von
            den Fraktionen SPD und BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach-
            ten Entwurfs eines Gesetzes zur
            Änderung des Schornsteinfeger-
            gesetzes und anderer schornstein-
            fegerrechtlicher Vorschriften
            (Drucksachen 14/3333, 14/3753) . 10816 A
            – Zweite und dritte Beratung des von
            der Bundesregierung eingebrachten
            Entwurfs eines Gesetzes zur Ände-
            rung des Schornsteinfegergesetzes
            und anderer schornsteinfegerecht-
            licher Vorschriften
            (Drucksachen 14/3650, 14/3753) . 10816 A
            b) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Ent-
            wurfs eines Fünften Gesetzes zur Än-
            derung des Aufenthaltsgesetzes/EWG
            (Drucksachen 14/3274, 14/3788) . . . . 10816 B
            c) Zweite und dritte Beratung des von den
            Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN eingebrachten Entwurfs ei-
            nes Gesetzes zur Änderung produkt-
            haftungsrechtlicher Vorschriften
            (Drucksachen 14/3371, 14/3756) . . . . 10816 C
            d) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Ent-
            wurfs eines Gesetzes zur Änderung
            des Gerätesicherheitsgesetzes und
            des Chemikaliengesetzes
            (Drucksachen 14/3491, 14/3798) . . . . 10816 D
            e) Zweite Beratung und Schlussabstim-
            mung des von der Bundesregierung
            eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
            zu dem Abkommen vom 21. Mai
            1999 zwischen der Bundesrepublik
            Deutschland und dem Königreich
            der Niederlande über die gegensei-
            tige Amtshilfe bei der Beitreibung
            von Steueransprüchen und der Be-
            kanntgabe von Schriftstücken
            (Drucksachen 14/3077, 14/3698) . . . . 10817 A
            f) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
            und Reaktorsicherheit zu der Verord-
            nung der Bundesregierung: Verord-
            nung über die Erzeugung von Strom
            aus Biomasse (Biomasseverordnung)
            (Drucksachen 14/3489, 14/3574 Nr. 2.1,
            14/3801) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10817 B
            g) – m)
            Beschlussempfehlungen des Petitions-
            ausschusses
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 III
            Sammelübersichten 175, 176, 177,
            178, 179, 180, 181 zu Petitionen
            (Drucksachen 14/3687, 14/3688, 14/3689,
            14/3690, 14/3691, 14/3692, 14/3693) . 10817 C
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 6:
            Weitere abschließende Beratungen ohne
            Aussprache
            (Ergänzung zu TOP 28)
            a) – e)
            Beschlussempfehlungen des Petitions-
            ausschusses
            Sammelübersichten 182, 183, 184,
            185, 186 zu Petitionen
            (Drucksachen 14/3793, 14/3794,
            14/3795, 14/3796, 14/3797) . . . . . . . . 10818 A
            Zusatztagesordnungspunkt 7:
            Aktuelle Stunde betr. Absenkung der
            Beiträge für die Bezieher von Arbeits-
            losenhilfe und die Folgen für die gesetz-
            lichen Krankenkassen . . . . . . . . . . . . . . 10818 C
            Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) (CDU/CSU 10818 D
            Regina Schmidt-Zadel SPD . . . . . . . . . . . . . . 10820 A
            Detlef Parr F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10821 A
            Katrin Dagmar Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10822 D
            Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10824 A
            Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA . 10825 A
            Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10826 B
            Andrea Fischer, Bundesministerin BMG . . . . 10827 A
            Rainer Eppelmann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 10828 D
            Eike Hovermann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10829 B
            Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU . . . . . 10830 D
            Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . . . . . . 10832 A
            Matthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 10832 D
            Maritta Böttcher PDS (Erklärung zur GO) . . 10822 D
            Tagesordnungspunkt 9:
            Antrag der Fraktionen SPD und BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Stärkung des so-
            zialen Zusammenhalts der Gesellschaft
            durch Weiterentwicklung des Sozial-
            staats und mehr Gerechtigkeit
            (Drucksache 14/3787) . . . . . . . . . . . . . . . 10833 D
            Rudolf Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10834 A
            Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . . 10837 D
            Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10839 A
            Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . . . . . . . . . 10840 C
            Dr. Heidi Knake-Werner PDS . . . . . . . . . . . . 10841 C
            Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 10842 C
            Tagesordnungspunkt 10:
            Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Wissen-
            schafts- und Hochschulzusammenarbeit
            mit den Entwicklungs- und Transformati-
            onsländern stärken
            (Drucksache 14/3376) . . . . . . . . . . . . . . . 10843 D
            Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 10843 D
            Frank Hempel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10845 B
            Ulrike Flach F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10847 B
            Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . 10848 B
            Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10849 B
            Tagesordnungspunkt 11:
            Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes über die Berufe in der Al-
            tenpflege (Altenpflegegesetz)
            (Drucksachen 14/1578, 14/3736) . . . . . . . 10850 B
            Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10850 C
            Maria Eichhorn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 10852 A
            Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10853 C
            Klaus Haupt F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10854 C
            Monika Balt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10855 B
            Christa Lörcher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10856 B
            Tagesordnungspunkt 12:
            Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.:
            Diskriminierung von Frauen bei den
            Olympischen Spielen
            (Drucksache 14/3769) . . . . . . . . . . . . . . . 10857 C
            Angelika Graf (Rosenheim) SPD . . . . . . . . . . 10857 C
            Monika Brudlewsky CDU/CSU . . . . . . . . . . . 10858 D
            Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10860 A
            Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. . 10861A
            Petra Bläss PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10861 D
            Christine Lehder SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10862 B
            Irmgard Karwatzki CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 10863 B
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000IV
            Tagesordnungspunkt 13:
            Antrag der Abgeordneten Dr. R. Werner
            Schuster, Joachim Tappe, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion SPD sowie der
            Abgeordneten Dr. Angelika Köster-
            Loßack, Hans-Christian Ströbele, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Afrikas Entwick-
            lung unterstützen
            (Drucksache 14/3701) . . . . . . . . . . . . . . . 10864 B
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 8:
            Antrag der Abgeordneten Joachim Tappe,
            Dr. Werner Schuster, weiterer Abgeordne-
            ter und der Fraktion SPD sowie der
            Abgeordneten Angelika Köster-Loßack,
            Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN: Friedensbemühungen am Horn
            von Afrika verstärken
            (Drucksache 14/3767) . . . . . . . . . . . . . . . 10864 B
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 9:
            Antrag der Abgeordneten Dr. Werner
            Schuster, Joachim Tappe, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion SPD sowie der
            Abgeordneten Dr. Angelika Köster-
            Loßack, Hans-Christian Ströbele, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Demokratische
            und friedliche Kräfte im Sudan unter-
            stützen
            (Drucksache 14/3768) . . . . . . . . . . . . . . . 10864 C
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 10:
            Antrag der Abgeordneten Joachim Tappe,
            Dr. Werner Schuster, weiterer Abgeordne-
            ter und der Fraktion SPD sowie der Abge-
            ordneten Dr. Angelika Köster-Loßack,
            Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜ-
            NEN: Konflikt in derRegion derGroßen
            Seen eingedämmt – nicht gelöst
            (Drucksache 14/3791) . . . . . . . . . . . . . . . 10864 C
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 11:
            Antrag der Abgeordneten Carsten Hübner,
            Fred Gebhardt, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion PDS: Abschiebestopp für
            Flüchtlinge aus Äthiopien und Eritrea
            (Drucksache 14/3547) . . . . . . . . . . . . . . . 10864 C
            Joachim Tappe SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10864 D
            Rudolf Kraus CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 10867 A
            Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 10868 C
            Joachim Günther (Plauen) F.D.P. . . . . . . . . . . 10871 D
            Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10872 B
            Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin
            BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10873 C
            Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . . . . . . 10875 B
            Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 10877 B
            Tagesordnungspunkt 14:
            Antrag der Abgeordneten Birgit
            Homburger, Dr. Hermann Otto Solms, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.:
            Ökosteuer zurücknehmen
            (Drucksache 14/3519) . . . . . . . . . . . . . . . 10877 D
            Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10878 A
            Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 10879 B
            Heinz Seiffert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 10881 A
            Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10881 C
            Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10883 C
            Dr. Gregor Gysi PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10885 A
            Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . . . . . 10887 D
            Tagesordnungspunkt 15:
            a) Zweite und dritte Beratung des von den
            Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zur Ächtung der Ge-
            walt in der Erziehung
            (Drucksachen 14/1247, 14/3781) . . . . 10888 A
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Familie, Senioren,
            Frauen und Jugend zu dem Antrag der
            Abgeordneten Sabine Jünger, Rosel
            Neuhäuser, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion PDS: Ächtung der Ge-
            walt in der Erziehung wirkungsvoll
            flankieren
            (Drucksachen 14/2720, 14/3761) . . . . 10888 A
            Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 10888 B
            Ingrid Fischbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 10889 B
            Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 10890 B
            Klaus Haupt F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10891 C
            Sabine Jünger PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10892 C
            Rolf Stöckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10893 B
            Ronald Pofalla CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 10894 C
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 V
            Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 10896 C
            Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin
            BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10897 A
            Tagesordnungspunkt 16:
            Beschlussempfehlung und Bericht des In-
            nenausschusses zu dem Antrag der Abge-
            ordneten Norbert Hauser (Bonn), Norbert
            Röttgen, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion CDU/CSU: „Wort halten“ Um-
            setzung der Bonn/Berlin-Beschlüsse
            (Drucksachen 14/1004, 14/2699) . . . . . . . 10899 B
            Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . . . . . . 10899 C
            Hans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 10900 C
            Dr. Guido Westerwelle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . 10902 C
            Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10903 D
            Petra Pau PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10904 D
            Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 10905 B
            Tagesordnungspunkt 17:
            a) Antrag der Fraktion PDS: Straffreiheit
            für Spionage zugunsten der Deut-
            schen Demokratischen Republik
            (Drucksache 14/3065) . . . . . . . . . . . . . 10907 A
            b) Beschlussempfehlung des Petitionsaus-
            schusses
            Sammelübersicht 144 zu Petitionen
            (Amnestie für Bundesbürger, die für die
            Auslandsnachrichtendienste der DDR
            tätig waren)
            (Drucksache 14/3002) . . . . . . . . . . . . . 10907 A
            c) Antrag der Fraktion PDS: Bereinigung
            von politischen Ungerechtigkeiten im
            Kalten Krieg
            (Drucksache 14/3066) . . . . . . . . . . . . . 10907 A
            d) Beschlussempfehlung des Petitionsaus-
            schusses
            Sammelübersichten 128 zu Petitio-
            nen
            (Das vom Bundesverfassungsgericht
            verfügte Verbot der KPD aufheben)
            (Drucksache 14/2716) . . . . . . . . . . . . . 10907 B
            e) Beschlussempfehlung des Petitionsaus-
            schusses
            Sammelübersicht 129 zu Petitionen
            (Novellierung des Bundesverfassungs-
            gerichtsgesetzes)
            (Drucksache 14/2717) . . . . . . . . . . . . . 10907 B
            f) Beschlussempfehlung des Petitionsaus-
            schusses
            Sammelübersicht 130 zu Petitionen
            (Aufhebung der Urteile der „politischen
            Sonderkammern“)
            (Drucksache 14/2718) . . . . . . . . . . . . . 10907 B
            g) Antrag der Fraktion PDS: Beendigung
            der Strafverfolgung für hoheitliches
            Handeln in der DDR
            (Drucksache 14/3067) . . . . . . . . . . . . . 10907 B
            Vera Lengsfeld CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 10907 C
            Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 10909 C
            Tagesordnungspunkt 18:
            Antrag des Abgeordneten Dr. Christian
            Schwarz-Schilling und weiteren Abgeord-
            neten der Fraktion CDU/CSU, der Abge-
            ordneten Heide Mattischeck und weiteren
            Abgeordneten der Fraktion SPD, der Abge-
            ordneten Claudia Roth (Augsburg) und wei-
            teren Abgeordneten der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeord-
            neten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
            und weiteren Abgeordneten der Fraktion
            F.D.P.: Humanitäre Grundsätze in der
            Flüchtlingspolitik beachten
            (Drucksache 14/3729) . . . . . . . . . . . . . . . 10912 B
            Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU . 10912 C
            Heide Mattischeck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 10915 A
            Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. . 10916 A
            Claudia Roth (Augsburg) BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10916 D
            Ulla Jelpke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10917 D
            Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . . . . . . 10918 B
            Tagesordnungspunkt 27:
            c) Erste Beratung des von den Fraktionen
            SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
            eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
            zur Verbesserung der Zusammenar-
            beit von Arbeitsämtern und Trägern
            der Sozialhilfe
            (Drucksache 14/3765) . . . . . . . . . . . . . 10919 C
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10919 D
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 10921 A
            Anlage 2
            Gleichgewichtige Verteilung der reduzierten
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000VI
            Zahl der Wehrpflichtigen und Panzer auf die
            einzelnen Standorte
            MdlAnfr 56, 57
            Helmut Heiderich CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 10921 D
            Anlage 3
            Auswirkungen der Umstrukturierungsmaß-
            nahmen bei der Bundeswehr auf das Bundes-
            amt für Wehrtechnik und Beschaffung und auf
            die rheinland-pfälzischen Standorte, insbeson-
            dere Koblenz
            MdlAnfr 58, 59
            Karl-Heinz Scherhag CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 10922 A
            Anlage 4
            Auflösung von Wehrbereichsverwaltungen in
            Baden-Württemberg
            MdlAnfr 60
            Dirk Niebel F.D.P.
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 10922C
            Anlage 5
            Öffnung der Bundeswehr für Frauen; Einstel-
            lungsstandorte, Vorbereitung der Bundeswehr-
            angehörigen; finanzielle Auswirkungen
            MdlAnfr 61, 62
            Werner Siemann CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 10922 C
            Anlage 6
            Fortbestand der Kreiswehrersatzämter im
            Rahmen der Bundeswehrreform
            MdlAnfr 63, 64
            Dr. Klaus Rose CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 10923 B
            Anlage 7
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Ulrich Adam, Ilse Aigner, Peter Altmaier,
            Norbert Barthle, Günter Baumann, Brigitte
            Baumeister, Meinrad Belle, Dr. Sabine
            Bergmann-Pohl, Otto Bernhardt, Renate
            Blank, Dr. Maria Böhmer, Wolfgang Börnsen
            (Bönstrup), Dr. Wolfgang Bötsch, Friedrich
            Bohl, Jochen Borchert, Wolfgang Bosbach,
            Dr. Ralf Brauksiepe, Paul Breuer, Klaus
            Bühler (Bruchsal), Cajus Caesar, Wolfgang
            Dehnel, Hubert Deittert, Renate Diemers,
            Thomas Dörflinger, Marie-Luise Dött,
            Hansjürgen Doss, Maria Eichhorn, Rainer
            Eppelmann, Anke Eymer (Lübeck), Ilse Falk,
            Dr. Hans Georg Faust, Ulf Fink, Ingrid
            Fischbach, Dirk Fischer (Hamburg),
            Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen), Erich G.
            Fritz, Jochen-Konrad Fromme, Dr. Jürgen
            Gehb, Michael Glos, Dr. Reinhard Göhner,
            Kurt-Dieter Grill, Hermann Gröhe, Manfred
            Grund, Horst Günther (Duisburg), Carl-Detlev
            Freiherr von Hammerstein, Gottfried Haschke
            (Großhennersdorf), Gerda Hasselfeldt,
            Norbert Hauser (Bonn), Klaus-Jürgen
            Hedrich, Helmut Heiderich, Ursula Heinen,
            Manfred Heise, Siegfried Helias, Peter Hintze,
            Klaus Hofbauer, Klaus Holetschek, Dr. Karl-
            Heinz Hornhues, Susanne Jaffke, Georg
            Janovsky, Dr.-Ing. Rainer Jork, Irmgard
            Karwatzki, Eckart von Klaeden, Ulrich
            Klinkert, Norbert Königshofen, Manfred
            Kolbe, Eva-Maria Kors, Thomas Kossendey,
            Dr. Martina Krogmann, Dr.-Ing. Paul Krüger,
            Karl Lamers, Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg),
            Dr. Norbert Lammert, Dr. Paul Laufs, Karl-
            Josef Laumann, Vera Lengsfeld, Werner
            Lensing, Ursula Lietz, Walter Link (Diepholz),
            Eduard Lintner, Dr. Klaus W. Lippold (Offen-
            bach), Dr. Michael Luther, Dieter Maaß
            (Herne), Wolfgang Meckelburg, Dr. Michael
            Meister, Dr. Angela Merkel, Friedrich Merz,
            Hans Michelbach, Bernward Müller (Jena),
            Bernd Neumann (Bremen), Claudia Nolte,
            Günter Nooke, Friedhelm Ost, Eduard
            Oswald, Dr. Peter Paziorek, Anton Pfeifer,
            Ruprecht Polenz, Dr. Bernd Protzner, Thomas
            Rachel, Dr. Peter Ramsauer, Helmut Rauber,
            Christa Reichard (Dresden), Katherina Reiche,
            Erika Reinhardt, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz
            Riesenhuber, Adolf Roth (Gießen),
            Dr. Christian Ruck, Volker Rühe, Heinz
            Schemken, Gerhard Scheu, Dietmar Schlee,
            Bernd Schmidbauer, Christian Schmidt
            (Fürth), Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Hals-
            brücke), Andreas Schmidt (Mülheim), Hans
            Peter Schmitz (Baesweiler), Birgit Schnieber-
            Jastram, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. Rupert
            Scholz, Dr. Erika Schuchardt, Dr. Christian
            Schwarz-Schilling, Horst Seehofer, Rudolf
            Seiters, Bernd Siebert, Werner Siemann,
            Johannes Singhammer, Bärbel Sothmann,
            Margarete Späte, Erika Steinbach, Dorothea
            Störr-Ritter, Andreas Storm, Thomas Strobl,
            Edeltraut Töpfer, Dr. Hans-Peter Uhl, Gunnar
            Uldall, Angelika Volquartz, Andrea Voßhoff,
            Peter Weiß (Emmendingen), Gerald Weiß
            (Groß-Gerau), Annette Widmann-Mauz, Elke
            Wülfing, Wolfgang Zeitlmann (alle CDU/CSU)
            zur Abstimmung über den Entwurf eines
            Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erin-
            nerung, Verantwortung und Zukunft“
            (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages-
            ordnungspunkt 7 a ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10923 C
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 VII
            Anlage 8
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Max Straubinger, Albert Deß, Josef Hollerith,
            Franz Obermeier, Dr. Wolfgang Götzer,
            Wolfgang Zöller, Ernst Hinsken und Georg
            Girisch (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über
            den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung ei-
            ner Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und
            Zukunft“
            (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages-
            ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10925 C
            Anlage 9
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Martin Hohmann, Kurt Rossmanith, Benno
            Zierer, Werner Wittlich, Hans-Otto Willhelm
            (Mainz), Wilhelm-Josef Sebastian, Peter
            Bleser, Norbert Schindler, Anita Schäfer, Klaus
            Brähmig und Norbert Geis (alle CDU/CSU)
            zur Abstimmung über den Entwurf eines
            Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erin-
            nerung, Verantwortung und Zukunft“
            (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages-
            ordnungspunkt 7 a ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10926 A
            Anlage 10
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Eva
            Bulling-Schröter, Carsten Hübner, Dr.
            Winfried Wolf und Christina Schenk (alle
            PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines
            Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erin-
            nerung, Verantwortung und Zukunft“
            (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages-
            ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10926 C
            Anlage 11
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Sylvia Bonitz (CDU/CSU) zur Abstimmung
            über den Entwurf eines Gesetzes zur Errich-
            tung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwor-
            tung und Zukunft“
            (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages-
            ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10927 C
            Anlage 12
            Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
            Georg Brunnhuber (CDU/CSU) zur Abstim-
            mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Er-
            richtung einer Stiftung „Erinnerung, Verant-
            wortung und Zukunft“
            (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages-
            ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10928 A
            Anlage 13
            Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
            Hartmut Büttner (Schönebeck) (CDU/CSU)
            zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge-
            setzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinne-
            rung, Verantwortung und Zukunft“
            (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages-
            ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10928 C
            Anlage 14
            Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
            Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU) zur Ab-
            stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur
            Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verant-
            wortung und Zukunft“
            (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages-
            ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10929 A
            Anlage 15
            Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
            Volker Kauder (CDU/CSU) zur Abstimmung
            über den Entwurf eines Gesetzes zur Errich-
            tung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwor-
            tung und Zukunft“
            (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages-
            ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10929 C
            Anlage 16
            Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
            Julius Louven (CDU/CSU) zur Abstimmung
            über den Entwurf eines Gesetzes zur Errich-
            tung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwor-
            tung und Zukunft“
            (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages-
            ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10929 D
            Anlage 17
            Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
            Clemens Schwalbe (CDU/CSU) zur Abstim-
            mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Er-
            richtung einer Stiftung „Erinnerung, Verant-
            wortung und Zukunft“
            (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages-
            ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10930 B
            Anlage 18
            Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
            Heinz Seiffert (CDU/CSU) zur Abstimmung
            über den Entwurf eines Gesetzes zur Errich-
            tung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwor-
            tung und Zukunft“
            (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages-
            ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10930 C
            Anlage 19
            Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
            Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000VIII
            CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines
            Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erin-
            nerung, Verantwortung und Zukunft“
            (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages-
            ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10931 A
            Anlage 20
            Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
            Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) zur Abstim-
            mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Er-
            richtung einer Stiftung „Erinnerung, Verant-
            wortung und Zukunft“
            (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages-
            ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10931 D
            Anlage 21
            Erklärung des Abgeordneten Volker Beck
            (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur
            Aussprache über den Entwurf eines Gesetzes
            zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung,
            Verantwortung und Zukunft“
            (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages-
            ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10932 A
            Anlage 22
            Erklärung der Abgeordneten Monika Griefahn
            (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf ei-
            nes Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Er-
            innerung, Verantwortung und Zukunft“
            (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages-
            ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10932 C
            Anlage 23
            Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
            Jörg Tauss (SPD) zur Abstimmung über die
            Beschlussempfehlung des Ausschusses nach
            Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz
            zur Senkung der Steuersätze und zur Reform
            der Unternehmensbesteuerung
            (Drucksachen 14/2683, 14/3074, 14/3366,
            14/3640 und 14/3760) (Zusatztagesordnungs-
            punkt 4) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10932 C
            Anlage 24
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Eva-Maria Bulling-Schröter (PDS) zur Ab-
            stimmung über die Verordnung der Bundesre-
            gierung: Verordnung über die Erzeugung von
            Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung –
            BiomasseV)
            (Tagesordnungspunkt 27 f) . . . . . . . . . . . . . . . 10932 D
            Anlage 25
            Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des
            Antrags: Straffreiheit für Spionage zugunsten
            der Deutschen Demokratischen Republik
            (Tagesordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . 10933 A
            Winfried Mante SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10933 B
            Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10934 C
            Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10935 A
            Anlage 26
            Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des
            Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der
            Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern
            der Sozialhilfe
            (Tagesordnungspunkt 27 c) . . . . . . . . . . . . . . . 10935 B
            Brigitte Lange SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10935 B
            Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . 10936 A
            Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10937 B
            Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . . . . . . . . . 10938 A
            Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10938 C
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 IX
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000
        
        
        
        
          
          
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000
        Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
        10919
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        1) Anlage 26
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10921
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Adler, Brigitte SPD 06.07.00*
        Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 06.07.00*
        Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 06.07.00
        Bury, Hans Martin SPD 06.07.00
        Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 06.07.00
        Peter H.
        Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 06.07.00
        Friedrich (Altenburg), SPD 06.07.00
        Peter
        Gebhardt, Fred PDS 06.07.00
        Goldmann, F.D.P. 06.07.00
        Hans-Michael
        Götz, Peter CDU/CSU 06.07.00
        Grießhaber, Rita BÜNDNIS 90/ 06.07.00*
        DIE GRÜNEN
        Hauser (Rednitzhem- CDU/CSU 06.07.00
        bach), Hansgeorg
        Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 06.07.00
        DIE GRÜNEN
        Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 06.07.00
        Klose, Hans-Ulrich SPD 06.07.00
        Dr. Köster-Loßack, BÜNDNIS 90/ 06.07.00
        Angelika DIE GRÜNEN
        Koschyk, Hartmut CDU/CSU 06.07.00
        Lambrecht, Christine SPD 06.07.00
        Lennartz, Klaus SPD 06.07.00
        Lippmann, Heidi PDS 06.07.00
        Moosbauer, Christoph SPD 06.07.00*
        Müller (Berlin), PDS 06.07.00
        Manfred
        Niebel, Dirk F.D.P. 06.07.00
        Oesinghaus, Günter SPD 06.07.00
        Raidel, Hans CDU/CSU 06.07.00*
        Romer, Franz CDU/CSU 06.07.00
        Schily, Otto SPD 06.07.00
        Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 06.07.00
        Hans Peter
        Schumann, Ilse SPD 06.07.00
        Sothmann, Bärbel CDU/CSU 06.07.00
        Steen, Antje-Marie SPD 06.07.00
        Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 06.07.00*
        Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 06.07.00
        Weisskirchen SPD 06.07.00*
        (Wiesloch), Gert
        Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 06.07.00*
        Wohlleben, Verena SPD 06.07.00
        Zapf, Uta SPD 06.07.00*
        * für die Teilnahme an der 9. Jahrestagung der ParlamentarischenVersammlung der OSZE
        Anlage 2
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
        des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/3722, Fragen 56 und 57):
        In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung die Redu-
        zierung der Ausbildung von Grundwehrdienstleistenden – durch
        die Verkürzung der Wehrpflicht und die geringere Anzahl der Ein-
        berufungen – auf die einzelnen Standorte, welche jetzt ausbilden,
        zu verteilen?
        Wird die Absicht der Bundesregierung, die Anzahl der Panzer
        und damit der gepanzerten Truppen um circa ein Drittel zu redu-
        zieren, zum prozentual gleichgewichtigen Abzug von Material
        und Personal aus allen betroffenen Standorten führen?
        Zu Frage 56:
        Die Ausplanungen der im „Eckpfeilerpapier“ von Bun-
        desminister Scharping angekündigten Veränderungen der
        Bundeswehr stehen erst am Anfang. Inwieweit die Ver-
        kürzung der Wehrpflicht und die Einberufung einer gerin-
        geren Zahl von Wehrpflichtigen Auswirkungen auf die
        Konzeption der Ausbildung und mögliche Standortent-
        scheidungen haben könnte, kann derzeit noch nicht gesagt
        werden. Sollten als Ergebnis der Untersuchungen kon-
        krete Standortentscheidungen notwendig sein, werden,
        wie in der Vergangenheit auch, der Deutsche Bundestag
        und die Länderregierungen konsultiert.
        entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlagen zum Stenographischen Bericht
        Zu Frage 57:
        Im Rahmen der Erneuerung der Bundeswehr von
        Grund auf soll auch ein moderneres Ausrüstungs- und
        Materialkonzept für die Streitkräfte entwickelt und stu-
        fenweise umgesetzt werden. Wie sich die im Eckpfeiler-
        papier des Bundesministers der Verteidigung angekün-
        digte Reduzierung von Großgeräten der Bundeswehr auf
        Stationierungsorte auswirkt, kann erst dann beantwortet
        werden.
        Anlage 3
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
        des Abgeordneten Karl-Heinz Scherhag (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/3722, Fragen 58 und 59):
        Welche Auswirkungen haben die geplanten Reduzierungs-und Rationalisierungsmaßnahmen im Bereich der zivilen Be-schäftigungsstrukturen der Bundeswehr auf die Anzahl der Be-schäftigten beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung?
        Welche Folgen hat die geplante personelle und strukturelleNeuorganisation der Heeresunterstützungskommandos für dieBundeswehrstandorte in Rheinland-Pfalz und insbesondere fürden Standort Koblenz?
        Zu Frage 58:
        Im Zusammenhang mit der notwendigen Reform der
        Bundeswehr, die Bundesminister Scharping am 14. Ju-
        ni 2000 nach dem Beschluss der Bundesregierung einge-
        hend erläutert hat, ist eine Überprüfung der zivilen
        Bereiche der Bundeswehr erforderlich. In diesem Zusam-
        menhang werden Entscheidungen zu treffen sein, die ge-
        gebenenfalls die Prüfung des Personalumfangs und der
        Aufgaben des Bundesamtes für Wehrtechnik und Be-
        schaffung in Koblenz nach sich ziehen können. Dabei
        werden die Belange der Mitarbeiter und deren Familien
        in die Überlegungen einbezogen.
        Zu Frage 59:
        Nach dem Beschluss der Bundesregierung vom 14. Ju-
        ni 2000 zu den Eckpfeilern der Bundeswehr sollen die
        Aufgaben des Heeresunterstützungskommandos zukünf-
        tig teilstreitkraftübergreifend in der Streitkräftebasis und
        im Zentralen Sanitätsdienst, teilweise im Heeresfüh-
        rungskommando in Koblenz und im Heeresamt in Köln
        wahrgenommen werden. Für das Heeresunterstützungs-
        kommando bedeutet dies seine Auflösung. Eines unserer
        Ziele ist es, die Teilstreitkräfte durch die Zusammenfas-
        sung und weitgehend streitkräftegemeinsame Wahrneh-
        mung von Unterstützungsaufgaben zu entlasten und die
        Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Über die Auswirkungen
        auf die Standorte in Rheinland-Pfalz und speziell in Ko-
        blenz kann erst eine verlässliche Aussage getroffen wer-
        den, wenn die Überlegungen zur Neuordnung der Aufga-
        benbereiche in der Streitkräftebasis und im Zentralen
        Sanitätsdienst, aber auch in den Teilstreitkräften entspre-
        chend festgeschrieben sind. Sollten als Ergebnis der noch
        notwendigen Untersuchungen konkrete Standortentschei-
        dungen notwendig sein, werden, wie in der Vergangenheit
        auch, der deutsche Bundestag und die Länderregierungen
        konsultiert.
        Anlage 4
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage
        des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Drucksache
        14/3722, Frage 60):
        Welche Wehrbereichsverwaltungen werden im Rahmen derNeustrukturierung der Streitkräfte in Baden-Württemberg aufge-löst und in welchem Unterstellungsverhältnis sollen die für dieVersorgung der Wehrbereiche IV, V, VI und VII in Stuttgart zu-sammengefassten Aufgaben verbleiben?
        Nach dem Eckpfeilerpapier „Die Bundeswehr – sicher
        ins 21. Jahrhundert“ von Anfang Juni dieses Jahres wird
        die Territoriale Wehrverwaltung im Gleichklang mit der
        Territorialen Wehrorganisation gestrafft. Hierzu sollen die
        Wehrbereichsverwaltungen von sieben auf vier reduziert
        werden. Die Zuständigkeitsbereiche und die Standorte der
        verbleibenden Wehrbereichsverwaltungen werden im
        Rahmen der Feinausplanung festgelegt. Das gilt auch für
        die Frage, welche Behörden in Zukunft die Versorgungs-
        bezüge zahlen.
        Anlage 5
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
        des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/3722, Fragen 61 und 62):
        An welchen Standorten sollen Frauen im Rahmen der umfas-senden Öffnung aller militärischen Laufbahnen zum Januar bzw.Juli 2001 eingestellt werden, und wie werden die oftmals im Um-gang mit weiblichen Soldaten unerfahrenen militärischen sowiezivilen Angehörigen der Bundeswehr darauf vorbereitet?
        Welche finanziellen Auswirkungen hinsichtlich der Versor-gung mit passender Bekleidung sowie der baulichen und organi-satorischen Trennung von Wasch-, Dusch-, WC-, Umkleide- undRuheräumen hat die umfassende Öffnung der Bundeswehr fürFrauen?
        Zu Frage 61:
        Der Einberufungsstandort der Soldaten hängt
        grundsätzlich von der Verwendungsreihe ab. Die Luft-
        waffe hat neben dem bisherigen Standort Bayreuth zu-
        sätzlich die Standorte Germersheim, Goslar und Roth und
        die Marine hat List/Sylt, Eckernförde, Glückstadt, Bre-
        merhaven, Parow, Plön und Kappeln vorgesehen. Die
        Ausbildungstruppenteile/Standorte für die Allgemeine
        Grundausbildung und Spezialgrundausbildung des Hee-
        res sollten ursprünglich bis Anfang September festgelegt
        werden. Aufgrund der im Juli anlaufenden Prüfung und
        Eignungsfeststellung der Bewerberinnen und der geplan-
        ten Ausbildung der Ausbilder in Vorbereitung auf Solda-
        tinnen in alle Laufbahnen versuchen wir zurzeit die Fest-
        legung wesentlich früher durchzuführen.
        Allgemein kann nicht gesagt werden, die militärischen
        und zivilen Angehörigen der Bundeswehr wären im Um-
        gang mit Soldatinnen oftmals unerfahren. In der Bundes-
        wehr ist eine Vielzahl von Frauen als zivile Mitarbeiterin-
        nen (Beamtinnen, Angestellte und Arbeiterinnen) be-
        schäftigt, derzeit arbeiten rund 49 000 Frauen in der
        Bundeswehrverwaltung und in zivilen Funktionen der
        Streitkräfte. Dies entspricht etwa 35 Prozent der zivilen
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010922
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Mitarbeiter. Aber auch mit Frauen im „Soldatenstatus“
        haben zivile und militärische Angehörige der Bundes-
        wehr hinreichend und gute Erfahrungen sammeln kön-
        nen: Bereits seit 1975 können sich Ärztinnen, (Zahn- und
        Tierärztinnen) sowie Apothekerinnen freiwillig zum
        Dienst als Sanitätsoffiziere verpflichten. 1989 erfolgte
        die Öffnung der Laufbahn für die Sanitätsoffizieranwär-
        ter, 1991 die Öffnung aller Laufbahngruppen des Sanitäts-
        und Militärmusikdienstes für den freiwilligen Dienst von
        Frauen. Seit 1992 fördert die Bundeswehr auch Spitzens-
        portlerinnen. In den Laufbahnen des Sanitäts- und Mi-
        litärmusikdienstes der Streitkräfte dienen heute etwa
        4 500 Soldatinnen. Im Rahmen der praktizierten Annah-
        meverfahren für den freiwilligen Dienst in den Streitkräf-
        ten werden nicht nur Psychologen und Ärzte, sondern
        ebenso Psychologinnen und Ärztinnen verwendet. Die
        mit der Durchführung von Eignungsfeststellungen beauf-
        tragten Dienststellen haben in der Vergangenheit bereits
        Erfahrungen mit Bewerberinnen für den Sanitätsdienst
        und Militärmusikdienst sammeln können. Sobald Solda-
        tinnen (außerhalb des Sanitätsdienstes) zur Verfügung ste-
        hen, wird dies in der Besetzung der Zentren Nachwuchs-
        gewinnung und der Offizierprüfzentrale berücksichtigt.
        Das Zentrum Innere Führung der Bundeswehr hat ein
        Ausbildungskonzept, das die Integration der Frauen in der
        Bundeswehr vorbereitet und erleichtert, erarbeitet. Dieses
        Multiplikatorenkonzept wendet sich zunächst an die
        Kommandeure aller Ebenen, Soldaten aus der Ebene der
        Ämter und Kommandobehörden, Inspektionschefs und
        Hörsaalleiter der Schulen und Einheitsführer der betroffe-
        nen Einstellungstruppenteile, in denen Frauen ausgebildet
        werden sollen. Die Ausbildungsinhalte werden durch
        diese Multiplikatoren in der Truppe weitervermittelt.
        Zu Frage 62:
        Die finanzielle Auswirkung durch spezielle Beklei-
        dung für Frauen kann nicht quantifiziert werden, da die
        hierzu erforderlichen Daten, zum Beispiel Einstellungs-
        zahlen noch nicht bekannt sind. Hinsichtlich der Kosten
        für infrastrukturelle Maßnahmen sind die Infrastruktur-
        dienststellen der Abteilung Wehrverwaltung angewiesen,
        den entsprechenden Bedarf zu ermitteln. Mit den zur Ver-
        fügung stehenden Planungsdaten ist bis jetzt keine seriöse
        Kostenrechnung möglich.
        Anlage 6
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
        des Abgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/3722, Fragen 63 und 64):
        Denkt die Bundesregierung im Rahmen der Reform der Bun-
        deswehr auch an eine Reduzierung der Zahl der Kreiswehrer-
        satzämter und kann sie eine Bestandsgarantie für die Kreiswehr-
        ersatzämter in Niederbayern und in der Oberpfalz geben?
        Falls ja, für welchen Zeitraum und für welche Größenord-
        nung?
        Zu Fragen 63 und 64:
        Die Aufgaben und die Standorte der Kreiswehrer-
        satzämter werden nach derzeitigen Überlegungen wie
        auch andere zivile Dienststellen der Bundeswehr im Rah-
        men der Feinausplanung der territorialen Wehrverwal-
        tung festgelegt werden. Dann wird man auch genauere
        Kriterien besitzen, ob und wo in Niederbayern und in der
        Oberpfalz Kreiswehrersatzämter erhalten bleiben. Um
        Planungssicherheit zu erreichen, bemüht sich das Bun-
        desverteidigungsministerium, möglichst frühe Standort-
        entscheidungen festzulegen.
        Anlage 7
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Ulrich Adam, Ilse Aigner,
        Peter Altmaier, Norbert Barthle, Günter
        Baumann, Brigitte Baumeister, Meinrad Belle,
        Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Otto Bernhardt,
        Renate Blank, Dr. Maria Böhmer, Wolfgang
        Börnsen (Bönstrup), Dr. Wolfgang Bötsch,
        Friedrich Bohl, Jochen Borchert, Wolfgang
        Bosbach, Dr. Ralf Brauksiepe, Paul Breuer,
        Klaus Bühler (Bruchsal), Cajus Caesar,
        Wolfgang Dehnel, Hubert Deittert, Renate
        Diemers, Thomas Dörflinger, Marie-Luise Dött,
        Hansjürgen Doss, Maria Eichhorn, Rainer
        Eppelmann, Anke Eymer (Lübeck), Ilse Falk,
        Dr. Hans Georg Faust, Ulf Fink, Ingrid
        Fischbach, Dirk Fischer (Hamburg),
        Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen), Erich G.
        Fritz, Jochen-Konrad Fromme, Dr. Jürgen
        Gehb, Michael Glos, Dr. Reinhard Göhner, Kurt-
        Dieter Grill, Hermann Gröhe, Manfred Grund,
        Horst Günther (Duisburg), Carl-Detlev Freiherr
        von Hammerstein, Gottfried Haschke (Großhen-
        nersdorf), Gerda Hasselfeldt, Norbert Hauser
        (Bonn), Klaus-Jürgen Hedrich, Helmut
        Heiderich, Ursula Heinen, Manfred Heise,
        Siegfried Helias, Peter Hintze, Klaus Hofbauer,
        Klaus Holetschek, Dr. Karl-Heinz Hornhues,
        Susanne Jaffke, Georg Janovsky, Dr.-Ing. Rainer
        Jork, Irmgard Karwatzki, Eckart von Klaeden,
        Ulrich Klinkert, Norbert Königshofen, Manfred
        Kolbe, Eva-Maria Kors, Thomas Kossendey,
        Dr. Martina Krogmann, Dr.-Ing. Paul Krüger,
        Karl Lamers, Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg),
        Dr. Norbert Lammert, Dr. Paul Laufs, Karl-
        Josef Laumann, Vera Lengsfeld, Werner
        Lensing, Ursula Lietz, Walter Link (Diepholz),
        Eduard Lintner, Dr. Klaus W. Lippold (Offen-
        bach), Dr. Michael Luther, DieterMaaß (Herne),
        Wolfgang Meckelburg, Dr. Michael Meister,
        Dr. Angela Merkel, Friedrich Merz, Hans
        Michelbach, Bernward Müller (Jena), Bernd
        Neumann (Bremen), Claudia Nolte, Günter
        Nooke, Friedhelm Ost, Eduard Oswald,
        Dr. Peter Paziorek, Anton Pfeifer, Ruprecht
        Polenz, Dr. Bernd Protzner, Thomas Rachel, Dr.
        Peter Ramsauer, Helmut Rauber, Christa
        Reichard (Dresden), Katherina Reiche, Erika
        Reinhardt, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz
        Riesenhuber, Adolf Roth (Gießen),
        Dr. Christian Ruck, Volker Rühe, Heinz
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10923
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Schemken, Gerhard Scheu, Dietmar Schlee,
        Bernd Schmidbauer, Christian Schmidt (Fürth),
        Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke),
        Andreas Schmidt (Mülheim), Hans Peter
        Schmitz (Baesweiler), Birgit Schnieber-Jastram,
        Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. Rupert Scholz,
        Dr. Erika Schuchardt, Dr. Christian Schwarz-
        Schilling, Horst Seehofer, Rudolf Seiters,
        Bernd Siebert, Werner Siemann, Johannes
        Singhammer, Bärbel Sothmann, Margarete
        Späte, Erika Steinbach, Dorothea Störr-Ritter,
        Andreas Storm, Thomas Strobl, Edeltraut
        Töpfer, Dr. Hans-Peter Uhl, Gunnar Uldall,
        Angelika Volquartz, Andrea Voßhoff, PeterWeiß
        (Emmendingen), Gerald Weiß (Groß-Gerau),
        Annette Widmann-Mauz, Elke Wülfing,
        Wolfgang Zeitlmann (alle CDU/CSU) zur Ab-
        stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur
        Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verant-
        wortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206
        und 14/3459) (Tagesordnungspunkt 7 a )
        1. Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erin-
        nerung, Verantwortung und Zukunft“ kommt der Deut-
        sche Bundestag seiner von der deutschen Geschichte auf-
        gegebenen Verantwortung nach, eines der furchtbarsten
        Kapitel unserer jüngsten Vergangenheit – die Entrech-
        tung, Verschleppung, Misshandlung und Ausbeutung von
        Sklaven- und Zwangsarbeitern – aufzuarbeiten.
        Wir bitten die Opfer um Vergebung. Mit diesem Gesetz
        übernehmen wir erneut und weltweit sichtbar die Verant-
        wortung für die Geschichte. Damit knüpfen wir an das
        Entschädigungs- und Versöhnungswerk an, das von
        Konrad Adenauer begonnen wurde. Insbesondere jene,
        die – hoch betagt und vielfach gebrechlich – bis heute
        noch nicht von den umfangreichen Wiedergutmachungs-
        und Entschädigungsleistungen der Bundesrepublik
        Deutschland erreicht wurden und als Opfer der Zwangs-
        arbeit unsäglich gelitten haben, erwarten zu Recht ein Zei-
        chen der Wiedergutmachung und Versöhnung.
        2. Einen Schlussstrich unter das dunkelste Kapitel un-
        serer Geschichte, die Verbrechen der Nazi-Tyrannei, kann
        und darf es nicht geben. Von der sich daraus ergebenden
        besonderen historischen Verantwortung unseres Landes
        können wir uns weder durch Worte noch durch Geld lö-
        sen. Aber dies kann nicht bedeuten, dass wir Jahr für Jahr
        in neue Entschädigungsdebatten eintreten und dadurch
        zwangsläufig in vielen Ländern der Welt und bei vielen
        Menschen Hoffnungen erwecken, die nicht erfüllt werden
        können.
        Zu Beginn eines neuen Jahrhunderts wollen die Bun-
        desrepublik Deutschland und deutsche Unternehmen mit
        der Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und
        Zukunft“ die bisherigen umfangreichen Wiedergutma-
        chungsregelungen ergänzen und ein Zeichen ihrer mora-
        lischen Verantwortung für diese Geschehnisse setzen. Ab-
        schließend kann dies nur in finanzieller Hinsicht sein.
        3. Weil wir den Blick nach vorne richten müssen, ist
        der noch zu etablierende Zukunftsfonds von überragen-
        der Bedeutung. Ausgestattet mit einem Vermögen von
        700 Millionen DM muss er jetzt mit Leben erfüllt werden.
        Insbesondere mit Projekten, von denen vor allem junge
        Menschen profitieren sollen. Weil der Zukunftsfonds auf
        Dauer angelegt ist, kann und wird er in den kommenden
        Jahren für ein friedliches Miteinander der Menschen von
        besonderer Bedeutung sein.
        4. Wer Zukunft gestalten will, darf sie nicht mit dem
        belasten, was bereits seit langem abgeschlossen ist. Dies
        gilt insbesondere für die Frage der Reparationen.
        Spätestens seit dem Abschluss des Zwei-plus-Vier-
        Vertrages vom 12. September 1990 können derartige For-
        derungen aus völkerrechtlichen Gründen nicht mehr ge-
        gen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht
        werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekräftigt,
        dass sich auch durch dieses Gesetz die Frage der Repara-
        tionen nicht neu stellt.
        5. Die Bundesregierung hat zugesagt, die Stiftung noch
        in diesem Jahr mit einem Anteil in Höhe von 5 Milliar-
        den DM auszustatten. Die Stiftungsunternehmen haben
        für die Unternehmen der deutschen Wirtschaft erklärt,
        dass sie sich in der Verpflichtung sehen, dass auch der
        von der Stiftungsinitiative zugesagte Anteil in Höhe von
        5 Milliarden DM umgehend gezahlt wird.
        Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dankt allen Unter-
        nehmen, die sich bislang bereit erklärt haben, ihren Anteil
        in das Fondsvermögen einzuzahlen. Dieser Dank gebührt
        insbesondere den Gründungsunternehmen der Stiftungs-
        initiative der Deutschen Wirtschaft und denjenigen Fir-
        men, die sich am Stiftungsvermögen beteiligen, obwohl
        sie erst nach 1945 gegründet wurden und deshalb nie in
        das nationalsozialistische Unrechtssystem verstrickt wa-
        ren.
        Wir sehen es als unbedingt erforderlich an, dass insbe-
        sondere diejenigen Unternehmen, die oder deren Rechts-
        vorgänger Sklaven- oder Zwangsarbeiter eingesetzt ha-
        ben, unverzüglich ihren Beitrag zur Finanzierung leisten.
        6. Für uns ist von besonderer Bedeutung, dass mög-
        lichst rasch mit der Auszahlung der Stiftungsmittel an die
        jeweiligen Partnerorganisationen und von dort mit der
        Auszahlung der Leistungen an die heute betagten und
        vielfach kranken oder gebrechlichen Opfer begonnen
        werden kann. Voraussetzung hierfür ist neben der not-
        wendigen Mittelbereitstellung die rechtskräftige Abwei-
        sung aller vor den US-Gerichten anhängigen Klagen. Wir
        bitten die Kläger und ihre Rechtsvertreter, dafür Sorge zu
        tragen, dass möglichst rasch mit der Auszahlung der Stif-
        tungsmittel an die Opfer begonnen werden kann.
        Wir gehen dabei davon aus, dass durch dieses Gesetz
        und die damit verbundenen Abkommen und Erklärungen
        ein ausreichendes Maß an Rechtssicherheit für deutsche
        Unternehmen insbesondere in den USA bewirkt wird.
        7. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bun-
        desregierung, das noch zu bildende Kuratorium und den
        Stiftungsvorstand auf, durch geeignete Maßnahmen si-
        cherzustellen, dass die Stiftungsmittel die Leistungsbe-
        rechtigten nach Maßgabe des Gesetzes auch tatsächlich in
        voller Höhe erreichen. Wir fordern die Bundesregierung
        auf, den Deutschen Bundestag jährlich über die Arbeit der
        Stiftung, die Verteilung der Stiftungsmittel sowie über die
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010924
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Initiativen und Projekte des „Zukunftsfonds“ zu unter-
        richten.
        8. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht es als un-
        abdingbar an, dass nach diesem Gesetz Leistungsberech-
        tigte unabhängig von ihrem Wohnsitz sowie unter Be-
        rücksichtigung der gesetzlichen Gestaltungsmöglichkei-
        ten die Chance auf gleiche Leistungen erhalten. Wir sind
        besorgt über eine mögliche Unterfinanzierung des Pla-
        fonds für Personenschäden der in diesem Gesetz bezeich-
        neten sechsten Partnerorganisation (IOM), die jene Opfer
        zu betreuen hat, die nicht in Ländern wohnen, für die eine
        andere Partnerorganisation zuständig ist. Ob und inwie-
        weit diese Sorge berechtigt ist, kann aber erst nach dem
        Eingang der Anträge von allen Opfern abschließend beur-
        teilt werden.
        9. Wir bitten die Unternehmen der deutschen Wirt-
        schaft, die unter dem NS-Regime Sklaven- und Zwangs-
        arbeiter beschäftigt haben, bzw. ihre Rechtsnachfolger so-
        wie die Länder und Kommunen, zur geeigneten Umset-
        zung von § 18 des Gesetzes (Auskunftsersuchen) die
        notwendigen Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis
        der Leistungsberechtigung der Opfer so rasch wie mög-
        lich zu erteilen bzw. herauszugeben. Sofern erforderlich,
        sollten sie die Vernetzung der Archive verbessern, um da-
        mit den Opfern und Partnerorganisationen den Nachweis
        der Leistungsberechtigung zu erleichtern. Kopien der an-
        geforderten und benötigten Unterlagen sollten ebenso wie
        Angaben über bereits an ehemalige Zwangsarbeiter ge-
        zahlte Leistungen an die nach diesem Gesetz bezeichne-
        ten Partnerorganisationen weitergegeben werden.
        Wir bitten die Bundesregierung, durch zusätzliche or-
        ganisatorische, finanzielle oder personelle Maßnahmen
        die Leistungsfähigkeit des Archivs des Internationalen
        Suchdienstes in Arolsen zu erhöhen, um den einzelnen
        Opfern und den Partnerorganisationen den Nachweis der
        Leistungsberechtigung zu erleichtern.
        10. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht in der Er-
        richtung des Zukunftsfonds innerhalb der Stiftung eine
        besondere Chance, der Verantwortung von Staat, Gesell-
        schaft und Privatwirtschaft gerecht zu werden. Hierdurch
        wird auch den kommenden Generationen die Möglichkeit
        eröffnet, die Erinnerung an das NS-Unrecht weiter wach
        zu halten und der Ausbreitung von extremistischem und
        rassistischem Gedankengut sowie von totalitären Syste-
        men aller Art entgegenzuwirken.
        Wir sehen es deshalb als notwendig an, Schwerpunkte
        auf Projekte zu legen, die dem Jugendaustausch, der Ver-
        söhnung und Völkerverständigung, der Achtung von
        Menschenrechten und für die Pflege der Beziehungen zu
        überlebenden Opfern dienen. Dabei ist auch die Arbeit
        von und mit Zeitzeugen von Bedeutung. Darüber hinaus
        können in einer Übergangszeit auch Projekte im Interesse
        der Opfer und ihrer Hinterbliebenen gefördert werden.
        Die Mittel des Zukunftsfonds sind zusätzliche Auf-
        wendungen des Bundes und der deutschen Wirtschaft. Sie
        dürfen keinesfalls Finanzierungsersatz von bisher durch
        die öffentliche Hand geförderten Maßnahmen sein. Das
        Kuratorium wird gebeten zu prüfen, inwieweit ein eigener
        Beirat für die Konzeption des Zukunftsfonds berufen wer-
        den sollte.
        11. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die
        Bundesregierung auf, mit denjenigen Staaten, die nach
        dem Ende des Zweiten Weltkrieges Deutsche verschleppt
        und unter unmenschlichen Bedingungen zur Arbeit ge-
        zwungen haben, oder mit deren Nachfolgestaaten Kontakt
        aufzunehmen mit dem Ziel, dass auch die noch lebenden
        deutschen Opfer von diesen Staaten eine – der deutschen
        Regelung entsprechende – Entschädigung in Form einer
        humanitären Geste erhalten.
        12. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dankt Bundes-
        minister a. D. Dr. Otto Graf Lambsdorff für seine hervor-
        ragende Arbeit als Beauftragter der Bundesregierung auf
        diesem ebenso wichtigen wie sensiblen Gebiet. Sie bittet
        ihn darum, seine Kenntnisse und Erfahrungen auch wei-
        terhin der zu gründenden Stiftung zur Verfügung zu stel-
        len.
        Zusatz zu derErklärung des Abgeordneten Dr. Jürgen
        Gehb (CDU/CSU):
        Trotz Unterstützung der vorstehenden Erklärung kann ich
        dem Gesetz nicht zustimmen; ich werde mit „Nein“ stim-
        men.
        Zusatz zu derErklärung derAbgeordneten Margarete
        Späte (CDU/CSU):
        Ich werde mich allerdings bei der namentlichen Schluss-
        abstimmung enthalten.
        Anlage 8
        Erklärung nach § 31 GO
        derAbgeordneten Max Straubinger, Albert Deß,
        Josef Hollerith, Franz Obermeier, Dr. Wolfgang
        Götzer, Wolfgang Zöller, Ernst Hinsken und
        Georg Girisch (alle CDU/CSU) zurAbstimmung
        über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung
        einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und
        Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459)
        (Tagesordnungspunkt 7 a)
        Wir begrüßen, dass die Opfer der Zwangsarbeit ent-
        schädigt werden.
        Der vorliegende Gesetzentwurf enthält jedoch schwer-
        wiegende Mängel: Die zur Verfügung gestellten Mittel
        werden unter den betroffenen Opfern nicht gerecht aufge-
        teilt. Auch wurde für die derzeitigen bzw. künftigen Adres-
        saten von Forderungen keine hinreichende Rechtssicher-
        heit erreicht. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass
        durch dieses Gesetz die Frage von Reparationen neu ge-
        stellt wird.
        Wir stimmen deshalb dem Gesetzentwurf nicht zu.
        Zudem können wir bei der Bundesregierung keine Be-
        reitschaft erkennen, mit denjenigen Staaten, die nach dem
        Ende des Zweiten Weltkrieges Deutsche verschleppt und
        unter unmenschlichen Bedingungen zur Arbeit gezwun-
        gen haben oder mit deren Nachfolgestaaten, Kontakt auf-
        zunehmen mit dem Ziel, dass auch die noch lebenden
        deutschen Opfer von diesen Staaten eine Entschädigung
        in Form einer humanitären Geste erhalten.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10925
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Anlage 9
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Martin Hohmann, Kurt
        Rossmanith, Benno Zierer, Werner Wittlich,
        Hans-Otto Wilhelm (Mainz), Wilhelm Josef
        Sebastian, Peter Bleser, Norbert Schindler,
        Anita Schäfer, Klaus Brähmig und Norbert Geis
        (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Ent-
        wurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif-
        tung „Erinnerung, Verantwortung und Zu-
        kunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Ta-
        gesordnungspunkt 7 a)
        Hiermit erklären wir, dass wir dem Gesetzentwurf
        nicht zustimmen können. Die Ablehnung wird wie folgt in
        Kurzform begründet:
        Erstens. Aufgrund der Bindungswirkung der deutsch-
        amerikanischen Verhandlungen war der Gestaltungsspiel-
        raum der Bundestagsabgeordneten so gering, dass sub-
        stanzielle Verbesserungen zur Schaffung von mehr Ge-
        rechtigkeit nicht möglich waren.
        Zweitens. Die Jewish Claims Conference und Vertreter
        von Russland, der Ukraine, Weißrussland, Polen und der
        Tschechischen Republik waren mit am Verhandlungs-
        tisch. Sie konnten sich auskömmliche Anteile der 10 Mil-
        liarden DM sichern, nicht aber der so genannte Rest der
        Welt. Für diese große Gruppe ergibt sich eine Unter-
        deckung von circa einer halben Milliarde DM. Ein befrie-
        digender oder gar abgestimmter Deckungsvorschlag liegt
        nicht vor.
        Drittens. Es steht für alle jüdischen Zwangsarbeiter der
        Höchstsatz von 15 000 DM bereit. Das wird trotz gleichen
        Leidensweges bei anderen Opfergruppen nicht möglich
        sein.
        Viertens. Dieses Missverhältnis begründet sich auch
        aus den von der Bundesregierung zugrunde gelegten Op-
        ferzahlen. Holocaustforscher gehen von höchstens
        36 000 überlebenden jüdischen Zwangsarbeitern aus,
        während die Jewish Claims Conference 162 000 angibt.
        Die Bundesregierung hat es unterlassen, diesen Wider-
        spruch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aufzu-
        klären.
        Fünftens. Wegen vorangegangener Entschädigungsleis-
        tungen wird die Zwangsarbeiterentschädigung für eine
        Opfergruppe eine weniger bedeutende, eine Zusatzleis-
        tung sein, andererseits werden nicht wenige andere Opfer
        eine erstmalige und recht geringe Entschädigung erhalten.
        Zur Vermeidung dieses Missverhältnisses hätte eine An-
        rechnung stattfinden müssen. Dadurch wäre mehr Spiel-
        raum für die wirklich bedürftigen Überlebenden gewesen.
        Sechstens. Das Ausbringen der Stiftungsmittel könnte
        als faktische Reparationsleistung missverstanden werden
        und andere Anspruchsteller auf den Plan rufen.
        Siebentens. Auf Anfragen hat die Bundesregierung be-
        kundet, sich derzeit nicht für deutsche nichtjüdische
        Zwangsarbeiter einsetzen zu wollen. Das würde aus un-
        serer Sicht den Grundsatz „gleiches Leid – gleiche Ent-
        schädigung“ verletzen. Wir appellieren daher an die Bun-
        desregierung, auch die Interessen dieser vergessenen Op-
        fergruppe nachhaltig zu vertreten.
        Anlage 10
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter,
        Carsten Hübner, Dr. Winfried Wolf und
        Christina Schenk (alle PDS) zur Abstimmung
        über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung
        einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und
        Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459)
        (Tagesordnungspunkt 7 a)
        Wir enthalten uns der Stimme bei den Abstimmungen
        über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif-
        tung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Druck-
        sache 14/3206), den Entschließungsantrag der Fraktionen
        der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, F.D.P. und PDS zur
        2./3. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung
        einer Stiftung...und begründen dies wie folgt:
        Wir begrüßen, dass mit diesem Gesetzentwurf mehr als
        ein halbes Jahrhundert nach der NS-Zeit der Deutsche
        Bundestag gegenüber den Zwangsarbeiterinnen und
        Zwangsarbeitern eine eigene Verpflichtung eingesteht
        und dass die deutsche Wirtschaft, insoweit sie die Stiftung
        mitträgt und finanziert, sich in allgemeiner Form mitver-
        antwortlich für die Verbrechen des NS-Regimes erklärt.
        Insbesondere begrüßen wir, dass es mit diesem Ge-
        setzentwurf noch in diesem Jahr möglich sein kann,
        dass die überlebenden ehemaligen Zwangsarbeiter und
        Zwangsarbeiterinnen eine bescheidene – aber für alle hin-
        sichtlich der Symbolik und für viele in materieller Hin-
        sicht wichtige – finanzielle Entschädigung erhalten. Und
        wir wissen, dass viele unserer MdB-Kolleginnen und
        -Kollegen, die für diesen Gesetzentwurf und für den Ent-
        schließungsantrag stimmen wollen, dies insbesondere mit
        Blick auf diesen letzten Aspekt tun.
        Wenn wir dennoch dem Gesetzentwurf nicht zustim-
        men und uns zur Enthaltung entschlossen haben, dann er-
        folgt dies insbesondere aus fünf Gründen:
        Erstens. Wir enthalten uns, weil die Zielsetzung weni-
        ger Verantwortung vor der Geschichte als Schutz der deut-
        schen Wirtschaft ist.
        Der Gesetzentwurf verfolgt in erster Linie das Ziel,
        deutschen Unternehmen, die mit Exporten und Kapitalan-
        lagen Interessen im Ausland haben, die Sicherheit für
        fortgesetzte profitable Geschäfte zu geben. Das allein
        war – erklärtermaßen – die Motivation der deutschen
        Wirtschaft, sich an der Stiftung zu beteiligen. Aus diesem
        Grund müssen sich ehemalige Zwangsarbeiterinnen und
        Zwangsarbeiter, die in den Genuss einer bescheidenen
        Entschädigung kommen, verpflichten, für immer auf wei-
        tergehende Schadenersatzansprüche zu verzichten. Der
        Gesetzentwurf soll einen Schlussstrich ziehen, der weder
        moralisch noch mit der Summe von zehn Milliarden Mark
        gezogen werden kann. Dass ein solcher Schlussstrich
        auch für die vielen hundert Unternehmen gilt, die sich
        nicht an der finanziellen Absicherung des Fonds beteilig-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010926
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        ten, aber von Zwangsarbeit profitierten, ist an diesem Ge-
        setzentwurf in besonderer Weise zu kritisieren.
        Zweitens. Wir enthalten uns, weil der Gesetzentwurf
        und der Entschließungsantrag nur unzureichende Aussa-
        gen zur aktiven Unterstützung der deutschen Wirtschaft
        für das NS-Regime enthalten.
        Die deutschen Konzerne, Banken und Versicherungen
        haben sich in der NS-Zeit aktiv an dem umfassenden Sys-
        tem der Zwangsarbeit beteiligt und das NS-System und
        den NS-Krieg direkt durch Spenden an die Nazis und mit
        einer Rüstungs- und Kriegswirtschaft unterstützt. Sie be-
        zogen Milliarden-Gewinne aus millionenfacher Zwangs-
        arbeit, während sie den Tod von Hunderttausenden Men-
        schen in Kauf nahmen und oft selbst aktiv daran beteiligt
        waren. Diese Umstände werden in der Präambel zum Ge-
        setz nur vorsichtig angesprochen, in der Begründung wer-
        den sie völlig verschleiert.
        Drittens. Wir enthalten uns der Stimme, weil die Ent-
        schädigung, die die ehemaligen Opfer in der Gesamt-
        summe und auf individueller Basis erhalten, viel zu nied-
        rig ist.
        Seriöse Berechnungen gehen davon aus, dass die deut-
        schen Unternehmen aus der Zwangsarbeit und der Lohn-
        vorenthaltung Vorteile bezogen, die heute einem Betrag
        zwischen 100 und 180 Milliarden Mark entsprechen –
        also zehn bis 18 mal mehr als nun tatsächlich gezahlt wer-
        den soll. Dieser Betrag ist zunächst objektiv berechtigt:
        Ihm entsprachen reale Gewinne. Dieser Betrag passt aber
        auch durchaus in die aktuelle Finanzlandschaft: In diesen
        Tagen werden Summen in dieser Höhe und darüber hi-
        naus allein dafür ausgegeben, dass ein Unternehmen ein
        anderes übernimmt (und dabei noch Tausende Arbeits-
        plätze zerstört) – im Fall Mannesmann/Vodafone-Air-
        touch waren es 240 Milliarden DM. Was auf dieser zer-
        störerischen Ebene der Fusionen jedoch als „normal“ gilt,
        wird im Fall der gerechtfertigten Forderung zur Wieder-
        gutmachung von Zwangsarbeit als „überzogen“ darge-
        stellt. So kommt es dazu, dass mit der gedeckelten Summe
        von 10 Milliarden Mark viele Opfer – insbesondere aus
        dem so genannten „Rest der Welt“ – keine oder nur eine
        marginale Entschädigung erhalten werden.
        Viertens. Wir enthalten uns der Stimme, weil die
        Hauptverantwortlichen, die deutsche Wirtschaft, einen
        geradezu lächerlich geringen Betrag zur Verfügung stellt
        und weil die Hauptsumme von den Steuerzahlenden zur
        Verfügung gestellt werden muss.
        Offiziell will die deutsche Wirtschaft 5 der im Fonds
        vorgesehenen 10 Milliarden Mark bezahlen, das heißt, die
        Hälfte bezahlen ohnehin die Steuerzahlenden. Die von der
        Wirtschaft bezahlten Beträge können jedoch von der
        Steuer abgesetzt werden, sodass weitere 2,5 Milliarden
        Mark Steuerausfälle für den Fall zu erwarten sind, dass
        die deutsche Wirtschaft ihre 5 Milliarden Mark wirklich
        einzahlt. Doch selbst diese 5 Milliarden bzw. real 2,5 Mil-
        liarden Mark Gelder der deutschen Wirtschaft sind nicht
        gesichert. Die deutschen Unternehmen spielen bis zum
        heutigen Tag zynisch auf Zeit. Erst für drei Fünftel des of-
        fiziell erwarteten Betrags liegen Zusagen vor. Für die aus-
        stehende Summe gibt es nicht einmal die – von der Bun-
        desregierung bis vor kurzem als unabdingbar bezeichne-
        te – Verpflichtungserklärung der deutschen Wirtschaft.
        Am Ende kann es also durchaus sein, dass der Steuerzah-
        ler zusätzlich zu den 7,5 Milliarden Mark „nachschießen“
        muss.
        Fünftens. Wir enthalten uns der Stimme, weil selbst mit
        diesem Gesetz die Unternehmen, die von NS-Zwangsar-
        beit profitierten, nicht zur Öffnung ihrer Archive, die
        diese Zwangsarbeit dokumentieren, gezwungen werden,
        und weil ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsar-
        beiter Unternehmen nicht juristisch eindeutig verpflichten
        können, die Archive zu öffnen, um ihre Ansprüche bele-
        gen zu können.
        Das öffnet aber den deutschen Unternehmen ein weite-
        res Mal die Möglichkeit für ein zynischen Spiel auf
        Zeit – eben das, was sie einigermaßen erfolgreich nun seit
        mehr als 55 Jahren beim Thema Zwangsarbeit betrieben
        haben.
        Unsere Solidarität gehört den Opfern des NS-Regimes.
        Mit unserer Enthaltung stellen wir uns nicht in den Weg,
        dass möglichst viele von ihnen endlich eine Entschädi-
        gung erhalten. Mit dieser Erklärung betonen wir jedoch
        unsere Kritik an dem – trotz alledem historischen – Ge-
        setzentwurf.
        Anlage 11
        Erklärung nach § 31 GO
        derAbgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) zur
        Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes
        zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung,
        Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen
        14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungspunkt 7 a)
        Einen deutschen Beitrag zur Wiedergutmachung des
        an Zwangsarbeitern begangenen NS-Unrechts befür-
        worte ich grundsätzlich. Trotz einiger Bedenken, ob dies
        nicht eher eine Aufgabe der deutschen Wirtschaft allein
        gewesen wäre als erneut – zumindest teilweise – des
        Steuerzahlers, hätte ich dem Gesetzentwurf zugestimmt,
        wenn er in entscheidenden Fragen endgültige Klarheit
        gebracht hätte. Nach derzeitigem Stand sind zahlreiche
        wichtige Punkte jedoch nur ungenügend geklärt, sodass
        ich dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Errichtung ei-
        ner Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
        (Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern) in Drucksache
        Nr. 14/3206 nicht zustimmen kann.
        In den Verhandlungen mit den USAkonnte keine wirk-
        lich verbindliche Zusage erreicht werden, dass keine wei-
        teren Forderungen an die deutsche Wirtschaft gestellt
        werden. Trotz der Bereitschaft der deutschen Wirtschaft,
        dieses Restrisiko tragen zu wollen, dürfen wir uns m. E.
        nicht dem Risiko aussetzen, immer wieder mit neuen For-
        derungen konfrontiert zu werden.
        Der vorliegende Gesetzentwurf trifft keine Aussage
        hinsichtlich des Verzichtes auf weitere deutsche Reparati-
        onszahlungen. Nach dem bisherigen Verlauf der Verhand-
        lungen kann nicht mit hinreichender Sicherheit ausge-
        schlossen werden, dass die Reparationsfrage irgendwann
        neu gestellt wird.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10927
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Während die Jewish Claims Conference, Russland, die
        Ukraine, Weißrussland, Polen und die Tschechische Re-
        publik, die am Verhandlungstisch saßen, von einem
        großen Teil der 10 Milliarden DM Stiftungsmittel profi-
        tieren werden, sind Opfer aus den übrigen Ländern ein-
        deutig benachteiligt. Es ist daher nicht auszuschließen,
        dass diese neue Prozesse anstrengen werden. Im Übrigen
        nehme ich mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Verhand-
        lungen offenbar in weiten Teilen unter einem übermäßig
        großen Einfluss der Jewish Claims Conference gestanden
        haben, sodass eine gerechte Mittelverteilung unter allen
        betroffenen Opfern von Zwangsarbeit fragwürdig ist.
        Nach den ursprünglichen Vorstellungen sollte der Zu-
        kunftsfonds, dessen Bedeutung ich für besonders wichtig
        halte, den gleichen Anteil haben wie die Individualent-
        schädigungen. Inzwischen sind die Mittel hierfür auf le-
        diglich 0,7 Milliarden DM zusammengeschrumpft.
        Es ist nicht glaubwürdig zu begründen, dass deutsche
        Zwangsarbeiter nicht entschädigt werden. Ich halte es da-
        her für dringend erforderlich, mit denjenigen Staaten
        (oder deren Nachfolgestaaten), die nach dem Ende des
        Zweiten Weltkrieges Deutsche verschleppt und unter un-
        menschlichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen haben,
        zu verhandeln, mit dem Ziel, auch für deutsche Zwangs-
        arbeiter Entschädigungsleistungen zu ermöglichen.
        Diese Gründe veranlassen mich, den Gesetzentwurf
        abzulehnen.
        Anlage 12
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Georg Brunnhuber (CDU/
        CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines
        Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinne-
        rung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksa-
        chen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungs-
        punkt 7 a)
        Dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif-
        tung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ – Druck-
        sache 14/3206 stimme ich nicht zu.
        Ich begrüße es, dass Menschen, die als Zwangsarbeiter
        unter der NS-Herrschaft gelitten haben, eine Entschädi-
        gung bekommen. Allerdings bin ich mit der konkreten
        Ausgestaltung des Gesetzes nicht einverstanden. Zum ei-
        nen stört mich die Tatsache, dass die deutschen Steuer-
        zahler den größten Anteil am geplanten Stiftungsvermö-
        gen von 10 Milliarden DM zu zahlen haben, während die
        Wirtschaft nur 25 Prozent beiträgt. Auf den ersten Blick
        leisten sowohl die Bundesrepublik Deutschland und die
        Unternehmen eine Entschädigungssumme von 5 Milliar-
        den DM, die Wirtschaft kann sich aber aufgrund von Steu-
        erabschreibungen wieder 50 Prozent ihres eingezahlten
        Vermögens – 2,5 Milliarden DM – vom Fiskus zurückho-
        len. So bezahlt der deutsche Steuerzahler also 7,5 Milliar-
        den DM, die Wirtschaft aber nur 2,5 Milliarden DM.
        Zweitens stört mich die Tatsache, dass die jüdische Be-
        völkerung in den Ländern, die an den Verteilungsver-
        handlungen beteiligt waren, den Löwenanteil der Ent-
        schädigungssumme bekommen, die ehemaligen Zwangs-
        arbeiter in den anderen Ländern aber stark benachteiligt
        werden. Es steht zu befürchten, dass diese benachteiligten
        Zwangsarbeitsopfer erneut vor Gericht ziehen werden
        und damit immer neue finanzielle Auswirkungen auf die
        Bundesrepublik Deutschland zukommen.
        Ein weiteres Problem besteht darin, dass in den Ver-
        handlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika eine
        hundertprozentige Rechtssicherheit für die deutsche Wirt-
        schaft nicht erreicht werden konnte. Dieses Restrisiko ist
        meiner Meinung nach nicht vertretbar. Eine Welle von
        neuen Klagen ist zu befürchten.
        Auch darf im Zusammenhang mit der Verabschiedung
        eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung,
        Verantwortung und Zukunft“ die Frage der Reparationen
        nicht noch einmal neu gestellt werden.
        Es ist auch eine grobe Ungerechtigkeit, dass die Frage
        der Entschädigung der ins Ausland verschleppten und
        dort als Zwangsarbeiter eingesetzten Deutschen nicht zur
        Sprache kommt. Bei den Verhandlungen wurde diese ge-
        rechte Forderung nicht zum Thema gemacht. Das ist ge-
        genüber allen betroffenen deutschen Mitbürgern nicht zu
        verantworten.
        Diese Gründe veranlassen mich zur Ablehnung des Ge-
        setzentwurfes.
        Anlage 13
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Hartmut Büttner (Schönebeck)
        (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf
        eines Gesetzes zurErrichtung einer Stiftung „Er-
        innerung, Verantwortung und Zukunft“ (Druck-
        sachen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungs-
        punkt 7 a)
        Die NS-Herrschaft hat Sklaven- und Zwangsarbeitern
        durch Deportation, Inhaftierung, Ausbeutung bis zur Ver-
        nichtung durch Arbeit und durch eine Vielzahl von Men-
        schenrechtsverletzungen schweres Unrecht zugefügt.
        Deutsche Unternehmen, die an diesem Unrecht betei-
        ligt waren, tragen eine hohe historische und menschliche
        Verantwortung mit.
        Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass dieses Leid
        den Betroffenen gegenüber zumindest finanziell wieder-
        gutgemacht werden soll.
        Die ungleiche und ungerechte Verteilung der gesamten
        finanziellen Mittel der Stiftung „Erinnerung, Verantwor-
        tung und Zukunft“ wird allerdings von mir nicht mitge-
        tragen.
        Ich kritisiere vor allem, dass einige Opfergruppen ge-
        genüber anderen Opfergruppen privilegiert werden, ob-
        wohl sie einem gleich schweren Schicksal ausgesetzt wa-
        ren, dass ein großer Teil der verfügbaren Finanzen für
        Anwaltskosten und weitere administrative Kosten aufge-
        wandt wird, dass deutschen Unternehmen in den USA
        auch weiterhin kein ausreichendes Maß an Rechtssicher-
        heit vor individuellen Verfahren gewährleistet wird.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010928
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Die Diskussion um Sklaven- und Zwangsarbeit hat
        auch viele Deutsche, die ähnliche Schicksale zu erdulden
        hatten, in ihrem Gerechtigkeitsempfinden getroffen. Lö-
        sungen für alle diese Menschen sind bisher weder in der
        Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ noch
        an anderer Stelle vorgesehen.
        Aus den vorgenannten Gründen enthalte ich mich zu
        dem Gesetzentwurf.
        Anlage 14
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel (CDU/
        CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines
        Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinne-
        rung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksa-
        chen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungs-
        punkt 7 a)
        Dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif-
        tung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ – Druck-
        sache 14/3206 – stimme ich nicht zu.
        Ich begrüße, dass Opfer der Zwangsarbeit entschädigt
        werden. Trotz einiger Bedenken, ob dies nicht eher eine
        Aufgabe der deutschen Wirtschaft allein gewesen wäre,
        als erneut – zumindest teilweise – des Steuerzahlers, hätte
        ich dem Gesetzentwurf zugestimmt, wenn er in entschei-
        denden Fragen endgültige Klarheit gebracht hätte.
        In den Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von
        Amerika konnte nicht die verbindliche Zusage erreicht
        werden, dass keine weiteren Forderungen an die deutsche
        Wirtschaft erhoben werden. Die deutsche Wirtschaft ist
        zwar bereit, dieses – nach ihrer Auffassung – Restrisiko
        tragen zu können, ich aber bin der Meinung, dass wir nicht
        immer wieder mit neuen Forderungen konfrontiert wer-
        den dürfen.
        Die zur Verfügung gestellten Mittel werden nicht ge-
        recht unter den betroffenen Zwangsarbeitsopfern aufge-
        teilt. Ist dies schon Grund genug, dem Gesetzentwurf
        nicht zuzustimmen, befürchte ich darüber hinaus, dass be-
        nachteiligte Opfergruppen neue Prozesse anstrengen wer-
        den.
        Außerdem hätte ich eine klare Aussage dahin gehend
        erwartet, dass durch dieses Gesetz die Frage von Repara-
        tionen nicht neu gestellt wird.
        Ich hätte von der Bundesregierung auch erwartet, dass
        siemit denjenigenStaaten, die nach demEndedesZweiten
        Weltkrieges Deutsche verschleppt und unter unmensch-
        lichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen haben, oder
        mit deren Nachfolgestaaten mit dem Ziel Verhandlungen
        aufnimmt, dass auch die noch lebenden deutschen Opfer
        von diesen Staaten eine der deutschen Regelung entspre-
        chende Entschädigung in Form einer humanitären Geste
        erhalten.
        Diese Gründe haben mich veranlasst, den Gesetzent-
        wurf abzulehnen.
        Anlage 15
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Volker Kauder (CDU/CSU)
        zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset-
        zes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung,
        Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen
        14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungspunkt 7 a)
        Dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif-
        tung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ – Druck-
        sache 14/3206 – stimme ich nicht zu.
        Ich begrüße, dass Opfer der Zwangsarbeit entschädigt
        werden. Trotz einiger Bedenken, ob dies nicht eher eine
        Aufgabe der deutschen Wirtschaft allein gewesen wäre
        als erneut – zumindest teilweise – des Steuerzahlers, hätte
        ich dem Gesetzentwurf zugestimmt, wenn er in entschei-
        denden Fragen endgültige Klarheit gebracht hätte.
        In den Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von
        Amerika konnte nicht die verbindliche Zusage erreicht
        werden, dass keine weiteren Forderungen an die deutsche
        Wirtschaft erhoben werden. Die deutsche Wirtschaft ist
        zwar bereit, dieses – nach ihrer Auffassung – Restrisiko
        tragen zu können, ich aber bin der Meinung, dass wir nicht
        immer wieder mit neuen Forderungen konfrontiert wer-
        den dürfen.
        Die zur Verfügung gestellten Mittel werden nicht ge-
        recht unter den betroffenen Zwangsarbeitsopfern aufge-
        teilt. Ist dies schon Grund genug, dem Gesetzentwurf
        nicht zuzustimmen, befürchte ich darüber hinaus, dass be-
        nachteiligte Opfergruppen neue Prozesse anstrengen wer-
        den.
        Außerdem hätte ich eine klare Aussage dahin gehend
        erwartet, dass durch dieses Gesetz die Frage von Repara-
        tionen nicht neu gestellt wird.
        Ich hätte von der Bundesregierung auch erwartet, dass
        sie mit denjenigen Staaten Verhandlungen aufnimmt, die
        nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Deutsche ver-
        schleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Ar-
        beit gezwungen haben oder mit deren Nachfolgestaaten
        mit dem Ziel, dass auch die noch lebenden deutschen Op-
        fer von diesen Staaten eine der deutschen Regelung ent-
        sprechende Entschädigung in Form einer humanitären
        Geste erhalten.
        Diese Gründe haben mich veranlasst, den Gesetzent-
        wurf abzulehnen.
        Anlage 16
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Julius Louven (CDU/CSU)
        zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset-
        zes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung,
        Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen
        14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungspunkt 7 a)
        Dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif-
        tung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ – Druck-
        sachen 14/3206 – stimme ich nicht zu.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10929
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Ich begrüße, dass Opfer der Zwangsarbeit entschädigt
        werden. Trotz einiger Bedenken, ob dies nicht eher eine
        Aufgabe der deutschen Wirtschaft allein gewesen wäre
        als erneut – zumindest teilweise – des Steuerzahlers, hätte
        ich dem Gesetzentwurf zugestimmt, wenn er in entschei-
        denden Fragen endgültige Klarheit gebracht hätte.
        In den Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von
        Amerika konnte nicht die verbindliche Zusage erreicht
        werden, dass keine weiteren Forderungen an die deutsche
        Wirtschaft erhoben werden. Die deutsche Wirtschaft ist
        zwar bereit, dieses – nach ihrer Auffassung – Restrisiko
        tragen zu können, ich aber bin der Meinung, dass wir nicht
        immer wieder mit neuen Forderungen konfrontiert wer-
        den dürfen.
        Die zur Verfügung gestellten Mittel werden nicht ge-
        recht unter den betroffenen Zwangsarbeitsopfern aufge-
        teilt. Ist dies schon Grund genug, dem Gesetzentwurf
        nicht zuzustimmen, befürchte ich darüber hinaus, dass be-
        nachteiligte Opfergruppen neue Prozesse anstrengen wer-
        den. Darüber hinaus stört mich, dass deutsche Opfer von
        Zwangsarbeit keine Chance einer Entschädigungsleistung
        haben.
        Außerdem hätte ich eine klare Aussage dahin gehend
        erwartet, dass durch dieses Gesetz die Frage von Repara-
        tionen nicht neu geregelt wird.
        Diese Gründe haben mich veranlasst, den Gesetzent-
        wurf abzulehnen.
        Anlage 17
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Clemens Schwalbe (CDU/
        CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines
        Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinne-
        rung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksa-
        chen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungs-
        punkt 7 a)
        Die NS-Herrschaft hat Sklaven- und Zwangsarbeitern
        durch Deportation, Inhaftierung, Ausbeutung bis zur Ver-
        nichtung durch Arbeit und durch eine Vielzahl von Men-
        schenrechtsverletzungen schweres Unrecht zugefügt.
        Deutsche Unternehmen, die an diesem Unrecht betei-
        ligt waren, tragen eine hohe historische und menschliche
        Verantwortung mit.
        Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass dieses Leid
        den Betroffenen gegenüber zumindest finanziell wieder-
        gutgemacht werden soll.
        Die ungleiche und ungerechte Verteilung der gesamten
        finanziellen Mittel der Stiftung „Erinnerung, Verantwor-
        tung und Zukunft“ wird allerdings von mir nicht mitge-
        tragen.
        Ich kritisiere vor allem, dass einige Opfergruppen ge-
        genüber anderen Opfergruppen privilegiert werden, ob-
        wohl sie einem gleich schweren Schicksal ausgesetzt
        waren, dass ein großer Teil der verfügbaren Finanzen für
        Anwaltskosten und weitere administrative Kosten aufge-
        wandt wird, dass deutschen Unternehmen in den USA
        auch weiterhin kein ausreichendes Maß an Rechtssicher-
        heit vor individuellen Verfahren gewährleistet wird.
        Die Diskussion um Sklaven- und Zwangsarbeit hat
        auch viele Deutsche, die ähnliche Schicksale zu erdulden
        hatten, in ihrem Gerechtigkeitsempfinden getroffen. Lö-
        sungen für alle diese Menschen sind bisher weder in der
        Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ noch
        an anderer Stelle vorgesehen.
        Aus den vorgenannten Gründen kann ich dem Gesetz-
        entwurf nicht zustimmen.
        Anlage 18
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Heinz Seiffert (CDU/CSU) zur
        Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes
        zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung,
        Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen
        14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungspunkt 7 a)
        Dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif-
        tung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ – Druck-
        sachen 14/3206 und 14/3459 – stimme ich nicht zu.
        Ich begrüße, dass Opfer der Zwangsarbeit entschädigt
        werden. Trotz einiger Bedenken, ob dies nicht eher eine
        Aufgabe der deutschen Wirtschaft allein gewesen wäre
        als erneut – zumindest teilweise – des Steuerzahlers, hätte
        ich dem Gesetzentwurf zugestimmt, wenn er in entschei-
        denden Fragen endgültige Klarheit gebracht hätte.
        In den Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von
        Amerika konnte nicht die verbindliche Zusage erreicht
        werden, dass keine weiteren Forderungen an die deutsche
        Wirtschaft erhoben werden. Die deutsche Wirtschaft ist
        zwar bereit, dieses – nach ihrer Auffassung – Restrisiko
        tragen zu können, ich aber bin der Meinung, dass wir nicht
        immer wieder mit neuen Forderungen konfrontiert wer-
        den dürfen.
        Die zur Verfügung gestellten Mittel werden nicht ge-
        recht unter den betroffenen Zwangsarbeiteropfern aufge-
        teilt. Ist dies schon Grund genug, dem Gesetzentwurf
        nicht zuzustimmen, befürchte ich darüber hinaus, dass be-
        nachteiligte Opfergruppen neue Prozesse anstrengen wer-
        den.
        Außerdem hätte ich eine klare Aussage dahin gehend
        erwartet, dass durch dieses Gesetz die Frage von Repara-
        tionen nicht neu gestellt wird.
        Diese Gründe haben mich veranlasst, den Gesetzent-
        wurf abzulehnen.
        Ich hätte von der Bundesregierung auch erwartet, dass
        sie mit denjenigen Staaten Verhandlungen aufnimmt, die
        nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Deutsche ver-
        schleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Ar-
        beit gezwungen haben oder mit deren Nachfolgestaaten
        mit dem Ziel, dass auch die noch lebenden deutschen Op-
        fer von diesen Staaten eine der deutschen Regelung ent-
        sprechende Entschädigung in Form einer humanitären
        Geste erhalten.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010930
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Diese Gründe haben mich veranlasst, den Gesetzent-
        wurf abzulehnen.
        Anlage 19
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Dr. Wolfgang Freiherr von
        Stetten (CDU/CSU) zur Abstimmung über den
        Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer
        Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zu-
        kunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Ta-
        gesordnungspunkt 7 a)
        Das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung,
        Verantwortung und Zukunft“ wirft eine Reihe von wich-
        tigen Fragen auf, die derzeit nicht beantwortet werden
        können und hoffentlich in Zukunft nicht zu ungunsten für
        die Bundesrepublik Deutschland von dritter Seite, Ge-
        richten oder Regierungen anderer Staaten beantwortet
        werden. Dazu gehört unter anderem die Rechtssicherheit
        für deutsche Firmen und auch die nur vage Zusicherung,
        dass damit auch alle Ansprüche anderer Art für die Zu-
        kunft erledigt sind.
        Ärgerlich an dem Gesetz ist, dass es Doppelzahlungen
        gibt für einen Teil der Berechtigten; es ist überhaupt nicht
        einsehbar, dass Opfer, die bereits seit Jahren Renten oder
        Entschädigungen erhalten haben, nunmehr erneut die
        Höchstentschädigung bekommen und damit berechtigte
        Ansprüche von Betroffenen aus den ost- und mittelosteu-
        ropäischen Staaten, die durch die kommunistische Ge-
        waltherrschaft von jeglichen Zahlungen in der Vergan-
        genheit ausgenommen wurden, geschmälert werden. Är-
        gerlich ist auch die Raffgier einiger Rechtsanwälte, die
        nicht in vollem Umfang gestoppt werden konnte. Ein be-
        sonderer Fehler ist, dass zum Beispiel für die Länder Li-
        tauen, Lettland und Estland als Partnerorganisationen
        nicht eine eigene oder die allgemeine Organisation ge-
        wählt wurde, sondern sie den Partnerorganisationen Russ-
        lands in Moskau oder Belarus in Minsk zugewiesen wur-
        den. Dies ist zweifellos ein Affront gegen die Souverä-
        nität, aber auch die Empfindlichkeit dieser Staaten für
        erlebtes Unrecht in den letzten 60 Jahren. Sicher ist es
        übertrieben, wenn in diesen Staaten auf den Molotow-
        Ribbentrop-Pakt verwiesen wird, aber wieder einmal ha-
        ben Deutschland und Russland einen Vertrag über die
        Köpfe der drei souveränen Staaten hinweg beschlossen.
        Eine harte Pille, insbesondere nach den harschen Tönen
        der letzten Zeit aus Moskau. Es handelt sich zwar um ei-
        nen Vertrag zugunsten Dritter, aber ungefragt und daher
        mindestens mit einem moralischen Mangel behaftet.
        Das Seimas von Litauen hat offiziell dagegen protes-
        tiert.
        Der Verein für Andenken der Opfer des Faschismus in
        Litauen, die Jüdische Gemeinde in Litauen, der Rat des li-
        tauischen Vereines der ehemaligen minderjährigen Häft-
        linge in faschistischen Zwangeinkerkerungsorten und der
        Verein der Opfer des Faschismus der ehemaligen Häft-
        linge der Konzentrationslager haben in einem gemeinsa-
        men Brief auf die Mängel des Fonds der Verständigung
        und Zusammenarbeit der Russischen Föderation hinge-
        wiesen und ihrem Unverständnis darüberAusdruck gege-
        ben, dass von ihnen verlangt wird, dass sie erneut von
        dem Land deutsche Gelder zugeteilt bekommen, das sie
        50 Jahre lang okkupiert und terrorisiert hat.
        Der Hinweis von deutscher Seite, dass dies bei der Stif-
        tung 1992 auch so gehandhabt wurde, liegt neben der Sa-
        che. Auch damals hatte die litauische Regierung prote-
        stiert und nur zwangsläufig, weil die Betroffenen sonst
        nicht an Gelder gekommen wären, haben sie den Weg
        über Moskau bzw. Minsk gewählt. Von deutscher Seite
        konnte damals auch entschuldigend zum Ausdruck ge-
        bracht werden, dass die staatlichen Behörden der erst we-
        nige Monate wieder frei gewordenen Staaten noch nicht
        alle in Funktionen waren. Dies trifft heute nicht mehr zu
        und es ist höchst bedauerlich, dass eine gute Sache mit ei-
        ner so schweren Hypothek belastet ist.
        Es war ein Versäumnis der drei baltischen Staaten, dass
        sie sich während der monatelangen schwierigen und
        zähen Verhandlungen nicht um diese Frage gekümmert
        haben, sondern die Verteilung erst thematisiert haben, als
        die Verhandlungen abgeschlossen waren. Die deutsche
        Seite hat bei den unendlich vielen und schwierigeren Pro-
        blemen, die zu lösen waren und wegen deren die Ver-
        handlungen oft auf des Messers Schneide standen, der
        Einfachheit halber auf die bestehenden Partnerorganisa-
        tionen zurückgegriffen. Die Feststellung der Bundesre-
        gierung, dass neue Verhandlungen nicht mehr möglich
        wären, zum Beispiel den Partnerorganisationen der Rus-
        sischen Föderation und Belarus die für Litauen, Lettland
        und Estland vorgesehenen Beträge wieder wegzunehmen,
        die Gefahr des Scheiterns der gesamten Vertragswerke
        nach sich ziehen könnten, ist nicht zu widerlegen. Nach-
        dem in die Begründung aufgenommen wurde, dass der
        Deutsche Bundestag davon ausgeht, dass in den betroffe-
        nen Staaten eigene Antrags- und Beschwerdestellen durch
        die Partnerorganisationen errichtet werden, in denen die
        Betroffenen in der eigenen Landessprache ihre Ansprü-
        che, gegebenenfalls Beschwerden, geltend machen kön-
        nen, habe ich auf weitergehende Anträge verzichtet; das
        Erreichte ist nicht viel, aber unter den gegebenen Um-
        ständen das noch Machbare.
        Die Bundesregierung ist aufgefordert, auf die Einhal-
        tung dieser Erwartungen zu drängen und dafür zu sorgen,
        dass an diese Partnerorganisationen dann keine Gelder
        mehr ausgezahlt werden, wenn es in Litauen, Lettland und
        Estland zu Verzögerungen oder Schikanen kommt.
        Anlage 20
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/
        CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines
        Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinne-
        rung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksa-
        chen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungs-
        punkt 7 a)
        Ich lehne den Gesetzentwurf einer Stiftung „Erinne-
        rung, Verantwortung und Zukunft“ ab.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10931
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Mein im Januar verstorbener Vater war der älteste Sohn
        eines Bauern in Krug/Oberschlesien. 1941 wurde er Sol-
        dat. Meinem Großvater wurde ein polnischer landwirt-
        schaftlicher Helfer, Stani, zugewiesen.
        Auf die Vorhaltungen des NS-Ortsgruppenführers,
        dass Stani unerlaubterweise mit meiner Familie am glei-
        chen Tisch esse, wies mein Großvater ihn zurecht: „Der
        Stani arbeitet mit uns, also isst er auch mit uns.“
        Als Krug vor der näher rückenden Front ins Altvater-
        gebirge evakuiert wurde, begleitete und schützte Stani die
        Familie. Nach dem Fall Oberschlesiens kehrte er mit nach
        Krug zurück. Als meine Familie vertrieben wurde, wollte
        er mitgehen auf den Treck, wurde jedoch von Tschechen
        und Polen mit Waffengewalt zurückgehalten.
        Er blieb zurück mit dem Versprechen an meinen Groß-
        vater, den Hof in Ordnung zu halten.
        Stani bewirtschaftet seitdem unseren Hof. Zweimal
        konnte ich mit meinem Vater Stani besuchen. Ich war vom
        freundschaftlichen Respekt und der Ehrenbezeugung, die
        Stani meinem Vater entgegen brachte, tief beeindruckt.
        Mögen all jene, die sich an der Arbeitsleistung von Zivi-
        listen oder Kriegsgefangenen bereichert haben, ihre Schul-
        den begleichen – die Familie Willsch hat keine Rechnun-
        gen offen.
        Anlage 21
        Erklärung
        des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) zurAussprache über den
        Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer
        Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zu-
        kunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Ta-
        gesordnungspunkt 7 a)
        In der Debatte ist der Einruck entstanden, ich hätte
        fälschlicherweise zwei namentlich genannte Goslaer Be-
        triebe bezichtigt, nicht Mitglieder der Stiftungsinitiative
        der deutschen Wirtschaft zu sein. Ich habe hingegen in
        meiner Rede diesbezüglich alleine eine Frage gestellt:
        Gehören zum Beispiel Harzer Grauhof-Brunnen
        oder die Chemische Fabrik Borchers aus Goslar oder
        ihre Rechtsnachfolger zu den Mitgliedern der Stif-
        tungsinitiative der deutschen Wirtschaft? Wie viel
        haben sie gezahlt? Das wüssten wir gerne. In der ver-
        öffentlichten Mitgliederliste der Stiftungsinitiative
        der deutschen Wirtschaft sind diese Betriebe nicht
        verzeichnet.
        Ich habe in dieser Frageform bewusst zum Ausdruck
        gebracht, dass die Möglichkeit besteht, sie seien doch in-
        direkt Mitglieder der Initiative. Sollte der Hinweis des
        Abgeordneten Eckhardt zutreffen, die beiden genannten
        Firmen würden heute zu Konzernen gehören, die sich an
        der Stiftungsinitiative beteiligt haben, so nehme ich die-
        sen Hinweis dankend zur Kenntnis. Es lag und liegt mir
        fern, Unternehmen zu nahe zu treten, die ihrer histo-
        rischen Verpflichtung gemäß verantwortlich handeln.
        Bezüglich der anderen genannten Firmen, deren Zah-
        lungsbereitschaft ich angemahnt habe, handelt es sich um
        Informationen, die uns die Stiftungsinitiative der deut-
        schen Wirtschaft selbst am 4. Juli 2000 auf Anfrage zur
        Verfügung gestellt hat. Auch hier würden wir einen Bei-
        tritt entsprechend begrüßen.
        Anlage 22
        Erklärung
        der Abgeordneten Monika Griefahn (SPD)
        zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge-
        setzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinne-
        rung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksa-
        chen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungs-
        punkt 7 a)
        Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge-
        führt.
        Ich erkläre, dass ich an der namentlichen Abstimmung
        teilgenommen habe.
        Mein Votum lautet Ja.
        Anlage 23
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) zurAbstim-
        mung über die Beschlussfassung des Ausschusses
        nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Ge-
        setz zur Senkung der Steuersätze u nd zur Re-
        form der Unternehmensbesteuerung (Drucksa-
        chen 14/2683, 14/3074, 14/3366, 14/3640 und
        14/3760) (Zusatztagesordnungspunkt 4)
        Ich stimme der Beschlussempfehlung des Vermitt-
        lungsausschusses zum Gesetz zur Senkung der Steuer-
        sätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung zu,
        obgleich die Senkung der Beteiligungsgrenze für die Be-
        steuerung von Veräußerungsgewinnen von bisher 10 v. H.
        auf 1 v. H. als Ergebnis des Vermittlungsverfahrens auf
        Initiative der Bundesländer als nicht sachgerecht angese-
        hen werden kann, da Erschwerungen im Bereich von Un-
        ternehmensgründungen befürchtet werden müssen. Trotz
        dieser erheblichen Bedenken gegen diese Rege-
        lungstimme ich den anderen Ergebnissen des Vermitt-
        lungsausschusses zu, um auch in Deutschland endlich
        eine Gesamtreform der Besteuerung zu ermöglichen, die
        von Beschäftigten und Unternehmen dringend benötigt
        wird.
        Anlage 24
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter
        (PDS) zurAbstimmung über die Verordnung der
        Bundesregierung: Verordnung über die Erzeu-
        gung von Strom aus Biomasse (Biomasseverord-
        nung – Biomasse V) (Tagungsordnungspunkt
        27 f)
        Ich werde gegen die Beschlussempfehlung zur Bio-
        masseverordnung stimmen. Wir haben uns in den Aus-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010932
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        schüssen enthalten, sind aber nach einiger Überlegung
        zum Schluss gekommen, dass die Intention der Verord-
        nung dem Sinn der Förderung regenerativer Energien
        nicht entspricht.
        Schon in der Debatte zum EEG habe ich auf das Pro-
        blem der Förderung der Verbrennung kontaminierter Höl-
        zer im EEG hingewiesen und eine Konkretisierung des
        Begriffes „Biomasse“ gefordert, vor allem, dass schad-
        stoffbelastetes Holz ausgeschlossen werden soll. Mit der
        Formulierung in § 2 Abs. 3. 1 b, wonach „verleimtes, be-
        schichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Alt-
        holz“ als Biomasse im Sinne der Verordnung gelten solle,
        wird nicht „Biomasse“ gefördert, sondern schadstoffbe-
        lastetes Holz. Eine energetische Verwertung, also Ver-
        brennung, wird heute schon in zahlreichen Müllverbren-
        nungsanlagen und Industrieöfen durchgeführt. Dafür
        muss aber bezahlt werden. Jetzt soll die direkte Verfeue-
        rung von schadstoffbelastetem Altholz Geld einbringen.
        Schadstoffbelastetes Holz wird damit der „sauberen Bio-
        masse“ aus der Land- oder Forstwirtschaft gleichgestellt
        und gilt offenbar als „nachwachsender Rohstoff“, dessen
        Verbrennung förderungswürdig ist. Doch seit wann
        wächst schadstoffbelastetes Altholz nach?
        Anlage 25
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Antrags: Straffreiheit für Spio-
        nage zugunsten der Deutschen Demokratischen
        Republik (Tagesordnungspunkt 17)
        Winfried Mante (SPD): Die uns heute zur Beratung
        vorliegenden Anträge der PDS zum Umgang mit so ge-
        nannten teilungsbedingten Delikten und Straftaten sowie
        die gleichzeitig zu behandelnden Petitionen mit gleich
        lautenden Problemen aus der Vergangenheit des geteilten
        Deutschlands reihen sich nahtlos ein bzw. sind sogar
        identisch mit Vorlagen der PDS-Fraktion aus der 12. und
        13. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, was
        mich auch nicht besonders verwundert.
        So behandelte der Gesetzentwurf auf Drucksa-
        che 12/2260 vom 12. März 1990 die Behebung und Wie-
        dergutmachung von politischen Ungerechtigkeiten in der
        Bundesrepublik Deutschland – allerdings noch ohne Hin-
        weis auf den jetzt in Drucksache 14/3066 erwähnten Ra-
        dikalenerlass. Der Gesetzentwurf der PDS wurde damals
        an die Ausschüsse überwiesen und dort nicht weiter bera-
        ten.
        Die Anträge auf den Drucksachen 14/3065 und
        14/3067 entsprechen Art. 2 und 3 des Entwurfes eines
        Strafverfolgungsbeendigungsgesetzes vom 26. Juni 1995,
        Drucksache 13/1823.
        Allerdings wurde damals im Unterschied zur heutigen
        Vorlage nicht vor allem auf den Strafbestand an der inner-
        deutschen Grenze abgestellt. Darüber hinaus war keine
        Entschädigung vorgesehen. Der damalige Gesetzentwurf
        der PDS wurde am 14. November 1995 von der großen
        Mehrheit des Deutschen Bundestages abgelehnt!
        Ich will an die damalige Debatte im Plenum erinnern,
        in der der heutige Staatsminister im Bundeskanzleramt,
        Rolf Schwanitz, diesen Entwurf wie folgt bewertete: Die
        Einbringung dieses Machwerkes ist erstens eine Provo-
        kation des Deutschen Parlamentes und zweitens ein
        neuer Höhepunkt der Desinformationskampagne der
        PDS über den Alltag in Deutschland, drittens der Ver-
        such, deutsche Geschichte und das Handeln von Teilen
        der Nomenklatur so umzuinterpretieren, dass es in das
        unaufgeklärte Geschichtsbild der PDS-Hinterzimmer
        passt, – ein Akt von Geschichtsklitterung –, und viertens
        nicht zum Schluss eine Demütigung für all diejenigen,
        die in der DDR unter Repressionsmaßnahmen persönlich
        gelitten haben.
        Dem ist heute eigentlich nichts hinzuzufügen – bis auf
        die Bemerkung, dass unterhalb des Straftatbestandes ei-
        gentlich jeder ehemalige DDR-Bürger – und ich bin einer –
        permanent irgendwelchen Behinderungen, Bevormun-
        dungen, Repressalien oder anderen „Regulierungen“,
        auch indirekten Berufsverboten, ausgesetzt war, die da-
        mals „Herstellung von Übereinstimmung von privaten
        und gesellschaftlichen Interessen“ genannt wurden. Hier-
        von ist in den vorliegenden Anträgen überhaupt keine
        Rede.
        Die vorliegenden vier Drucksachen des Petitionsaus-
        schusses belegen mit klaren juristischen Argumenten,
        dass den Forderungen und Anliegen der Petenten zur Am-
        nestie für Bundesbürger, die für Auslandsnachrichten-
        dienste der DDR tätig waren, zum Aufheben des Verbots
        der KPD, zur Änderung des BVVG – nä mlich Möglich-
        keiten von Revisionen zu schaffen – und zur Aufhebung
        der Urteile so genannter politischer Sonderkammern in
        keinem Fall gefolgt werden kann und die Petitionsverfah-
        ren abzuschließen sind.
        Die SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages schließt
        sich den Begründungen und den Beschlussvorschlägen
        an, und dies umso mehr, als die juristischen Begründun-
        gen der Petitionen auch hinreichende Argumente gegen
        die zur Diskussion stehenden PDS-Anträge liefern.
        Wenn wir von einer juristischen Filigrandiskussion
        einmal absehen, so bleibt festzustellen, dass die vorlie-
        genden Anträge der PDS im Grundsatz verkennen, dass
        das Staatssystem der DDR – eben das System eines Will-
        kür- und Unrechtsstaates – im so genannten Klassen-
        kampf unterlegen war und dessen Folge nunmehr das de-
        mokratische Rechtssystem des Rechtsstaates Bundesre-
        publik seine Hoheitsgewalt auf das Gebiet der
        ehemaligen DDR augedehnt hat – dies auch noch auf ei-
        genen Beschluss der ersten und zugleich letzten demo-
        kratisch frei gewählten Volkskammer der DDR. Das war
        und ist lediglich eine Ausdehnung der Anwendung von
        rechtsstaatlichen Prinzipien auf das gesamte und verei-
        nigte Deutschland, niemals Siegerjustiz. Wer von uns
        kann sich eigentlich vorstellen, wie die Anwendung von
        DDR-Willkürjustiz bei einem Sieg der Kommunisten
        über ihren Klassenfeind, der BRD, ausgesehen hätte. Da-
        rüber will ich jetzt lieber nicht spekulieren.
        Die meisten Bürgerinnen und Bürger haben den Vor-
        gang der Wiedervereinigung als Glücksfall der Ge-
        schichte empfunden. Und sie empfinden im Gegenteil zur
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10933
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Darstellung der PDS die Anwendung der Rechtsstaatlich-
        keit, die in zahlreichen Prozessen vorgenommene Recht-
        sprechung durch die rechtsstaatlichen Strafverfolgungsin-
        strumente, als unzulänglich, wenn nicht sogar als unge-
        eignet, die Unrechtstaten von „einst“ gerecht zu bewerten.
        Denn die Täter von einst sind doch bisher meist unge-
        schoren davon gekommen bzw. haben zum Teil Be-
        währungsstrafen oder geringfügige Strafen erhalten. Das
        empfinden die Menschen als zutiefst ungerecht.
        Wenn die PDS in ihrem Antrag zur Beendigung der
        Strafverfolgung für hoheitliches Handeln in der DDR be-
        hauptet, dass die strafrechtlichen Verfahren die Erfor-
        schung der historischen Wahrheit behindert haben, so ist
        das schlichtweg falsch und indiskutabel. Die Mauerschüt-
        zenverfahren zum Beispiel haben im Gegenteil dazu bei-
        getragen, dass die Aufarbeitung der Wahrheit nicht behin-
        dert, sondern zu einem guten Teil erst ermöglicht und da-
        durch das menschenentwürdigende System von Befehl
        und Gehorsam in einem autoritären Staat, wie es die DDR
        war, entlarvt wurde. Und das gestrige Urteil des 5. Straf-
        senates des BGH, der die Tötung eines DDR-Grenzpos-
        tens durch einen Flüchtling als Mord einstuft, beweist,
        dass sich der Rechtsstaat nicht nur gegen Täter aus Rei-
        hen der ehemaligen DDR-Grenztruppen richtet. Diese
        Wahrheit will die PDS natürlich nicht zur Kenntnis neh-
        men.
        Wenn im Antrag steht, der Deutsche Bundestag bitte
        die Opfer von SED-Unrecht, eine Beendigung der Straf-
        verfolgung nicht als schmerzhafte Zumutung zu empfin-
        den, sondern als Beitrag zur Aussöhnung, dann frage ich
        mich: Wo bleibt denn die Bitte der PDS als Nachfolge-
        partei der SED an die Opfer von SED-Unrecht, diese ihre
        ureigene Bitte, um Verzeihung und Aussöhnung? Zehn
        Jahre waren und sind offensichtlich noch lange nicht aus-
        reichend für diesen Erkenntnisprozess der alten und
        neuen Sozialisten/Kommunisten.
        Der Petitionsausschuss hat in seiner Begründung unter
        anderem zu Recht darauf verwiesen, dass es zu keiner Zeit
        eine „politische Justiz“ in der Bundesrepublik gegeben
        hat und auch in Zukunft nicht geben wird. Zum Beispiel
        konnte nach rechtsstaatlichen Prinzipien in der Bundesre-
        publik gegen Maßnahmen aufgrund des Radikalenerlas-
        ses geklagt werden, und zwar bis zum Europäischen Ge-
        richtshof – und das durchaus mit Erfolg.
        Der Ausschuss weist auch ganz entschieden den Vor-
        wurf zurück, dass in der Bundesrepublik eine „Deformie-
        rung des Rechtsstaates“ stattgefunden hat. Mit solchen
        Äußerungen und Behauptungen gerade von der PDS kann
        man weder die Wiederzulassung der KPD durchsetzen
        noch einen Straferlass für die Hauptverantwortlichen von
        Mauerbau und Schießbefehl erreichen, zumal die „klei-
        nen Mauerschützen“ der ehemaligen Grenztruppen der
        DDR ihre Strafen schon längst verbüßt haben. Ich finde
        das eher unsozial und wenig solidarisch. Und man kann
        schon gar nicht die Verfassungsgerichtsbarkeit der Bun-
        desrepublik in ihren Grundfesten erschüttern.
        Aufklärung, Anklage und Verfolgung von Straftatde-
        likten und Vergehen, ob im „hoheitlichen Auftrag“, ob in
        wohlverstandener oder auf Irrtum beruhender Absicht, ei-
        nem Unrechtsstaat zu dienen, müssen sowohl rückwir-
        kend als auch zukünftig zur Anklage und zur Verurteilung
        führen. Wenn wir dieses Prinzip in Deutschland oder im
        Europa der Europäischen Union aufweichen oder gar auf-
        geben, leisten wir Vorschub für die Beschneidung von
        Bürgerrechten und Bürgerfreiheiten, geben wir Raum für
        Willkür und Intoleranz. Dem sollten wir uns mit aller
        Macht und aller Kraft widersetzen.
        Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Anträge der PDS zur „Straffreiheit“ früherer DDR-Amt-
        sträger oder Mitarbeiter des ehemaligen Nachrichtendien-
        stes sind zumeist mit einem gravierenden Makel behaftet:
        Ihr Schein trügt. Selbstverständlich kann man darüber dis-
        kutieren, ob noch heute – mehr als zehn Jahre nach Mau-
        erfall und lange nach Ende des Kalten Krieges – die straf-
        rechtliche Sanktionierung der Spionagetätigkeit für die
        DDR notwendig ist. Ein sicherheitspolitisches Interesse
        der Bundesrepublik an der Ahndung früherer DDR-Agen-
        ten ist seit Untergang der DDR sicherlich nicht mehr er-
        kennbar. Aber darum geht es auch nicht: Opfer der Be-
        spitzelung war ja nicht nur der Staat Bundesrepublik. Op-
        fer waren doch auch die bespitzelten Bürgerinnen und
        Bürger der DDR. Und hier eine saubere Trennlinie zu zie-
        hen ist sehr schwierig.
        Aber seien Sie doch ehrlich: Es geht Ihnen in Wirk-
        lichkeit ja auch nicht um Amnestie oder um den bloßen
        Verzicht auf strafrechtliche Ahndung. Sie betreiben hier
        Etikettenschwindel: Was Sie wollen, ist doch eine Reha-
        bilitierung der Täter. Sie wollen sämtliche Strafregister-
        eintragungen löschen. Sie wollen also so tun, als habe es
        das Unrecht nie gegeben. Eine solche Rehabilitierung, die
        das Vorgefallene nicht wahr haben will, trägt nicht zur
        Versöhnung bei.
        Sie fordern auch nicht nur so genannte Straffreiheit für
        ehemalige Agenten, über die man – wie bereits angedeu-
        tet – reden kann – jedenfalls solange damit nicht auch
        noch andere Straftaten einhergehen. Sie wollen darüber
        hinaus die Straffreiheit für sämtliche Amtsträger der ehe-
        maligen DDR. Also auch für Personen, die an der inner-
        deutschen Grenze schwerste Straftaten begangen haben
        oder die sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben.
        Diese Forderung geht eindeutig zu weit. Sie verhöhnen
        damit die Opfer, die unter der DDR-Diktatur zu leiden
        hatten.
        Mit der ewigen Masche, unter dem Deckmantel der
        Amnestie in Wahrheit das Unrecht leugnen zu wollen,
        schaden Sie in erster Linie denjenigen, denen es ernsthaft
        um Versöhnung und Amnestie geht. Die nämlich werden
        in der öffentlichen Wahrnehmung sogleich mit denjenigen
        in einen Topf geworfen, für die es den Unrechtsstaat DDR
        nicht gegeben hat – und das, obwohl diese Menschen sehr
        wohl in der Lage sind Unrecht auch als solches zu be-
        greifen.
        Ein trauriger Höhepunkt Ihrer Forderungen findet sich
        übrigens in dem Antrag, der sich mit der Agententätigkeit
        beschäftigt: Darin fordern Sie sogar eine Art Wiedergut-
        machung für ehemalige DDR-Spione. „Erlass von Rest-
        strafen“, und wie heißt es weiter, „Regelungen, die den
        Betroffenen eine angemessene soziale Existenz“ ermögli-
        chen. Sollen DDR-Spione also besser behandelt werden
        als die anderen Bürgerinnen und Bürger? Das können Sie
        doch nicht ernst meinen. Eine Sonderstellung für diejeni-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010934
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        gen, die sich maßgeblich an der Aufrechterhaltung und
        Verteidigung eines Unrechtsregimes beteiligt haben, ist
        abwegig.
        Jörg van Essen (F.D.P.): Wir beschäftigen uns heute
        mit einer Thematik, von der ich hoffte, sie würde uns fast
        zehn Jahre nach Vollendung der deutschen Einheit nicht
        mehr beschäftigen. Wir wissen alle, dass sich das Bun-
        desverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof in den
        letzten Jahren in vielen Urteilen mit der Frage der Straf-
        verfolgung für hoheitliches Handeln in der DDR ausein-
        andergesetzt haben. Durch diese umfangreiche Recht-
        sprechung haben die Gerichte für umfangreiche und
        grundsätzliche Klarheit gesorgt. Insbesondere das Urteil
        des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 1995 zur
        DDR-Spionage hat erneut die Stärke des Rechtsstaates
        Bundesrepublik Deutschland unterstrichen. Wer immer
        von „Siegerjustiz“ gesprochen hat, wurde durch dieses
        Urteil erneut wiederlegt. Die rechtliche Würdigung durch
        das Bundesverfassungsgericht hat sich immer streng an
        rechtlichen Kriterien orientiert. Natürlich ist es der Poli-
        tik nicht verwehrt, andere Bewertungen hinzuzufügen.
        Aber nach zehn Jahren deutscher Einheit hatte ich gehofft,
        dass die PDS endlich die Autorität des Bundesverfas-
        sungsgerichts akzeptieren würde. Die Entscheidungen der
        Gerichte zeigen deutlich, dass es bei der heute debattier-
        ten Problematik eben keine Ostdeutschen und Westdeut-
        schen gibt, sondern nur Bundesbürger. Wir sollten als
        Gesetzgeber alles dafür tun, dass dieses in allen gesell-
        schaftlichen Bereichen geschieht und nicht neue Diffe-
        renzierungen in Ost und West vornehmen. Letztlich han-
        delt es sich bei dem Antrag zur Beendigung der Strafver-
        folgung um nichts anderes als den Versuch einer
        pauschalen Amnestie. Wie wenig Sinn eine vom Parla-
        ment zu beschließende Amnestie macht, haben die Grü-
        nen vor nicht einmal einem Jahr bereits bei der Debatte
        über die von Ihnen geforderte Milleniumsamnestie erle-
        ben dürfen. Dort hat, für mich in besonders überzeugen-
        der Weise die Kollegin von Renesse aufgezeigt, welche
        Unrechtsgeister man mit einer Amnestie heraufbeschwört
        und dann nicht mehr los wird.
        Eines ärgert mich an den vorliegenden Anträgen ganz
        besonders. Die Anträge begünstigen völlig einseitig die
        Täter. Sie fordern Straffreiheit für begangenes Unrecht.
        Die Opfer werden in den Anträgen so gut wie nicht er-
        wähnt. Die Forderungen der PDS sind daher in Gänze un-
        geeignet, zehn Jahre nach Vollendung der deutschen Ein-
        heit zum inneren Frieden unseres Landes beizutragen.
        Solch einseitige Anträge, die nur den Täter im Blick ha-
        ben und das Opfer vergessen, kann und wird die F.D.P.-
        Bundestagsfraktion nicht mittragen.
        Anlage 26
        Zu Protokoll gegebene Reden
        Zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
        Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeits-
        ämtern und Trägern der Sozialhilfe (Tagesord-
        nungspunkt 27 c)
        Brigitte Lange (SPD):Vornehmstes und oberstes Ziel
        der Bundesregierung ist es, Arbeitslosigkeit abzubauen –
        mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, auf unter-
        schiedlichen Wegen einer ineinander greifenden Finanz-,
        Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik und in Kooperation
        mit den wichtigsten gesellschaftlichen Kräften, zusam-
        mengeführt im Bündnis für Arbeit und Ausbildung.
        Grundlage unserer Arbeitsmarktpolitik ist das Prinzip
        „Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren“. Dazu hat die
        Bundesregierung nicht nur die Ausgaben für die aktive
        Arbeitsmarktpolitik auf hohem Niveau verstetigt, sondern
        auch das Arbeitsförderungsgesetz in einem ersten Schritt
        praxisgerechter gestaltet und verbessert. Mit verschiede-
        nen Modellprojekten wird versucht, den unterschiedli-
        chen Problemen Arbeitsloser gerechter zu werden.
        Es wird weiter darum gehen, die Arbeitsvermittlung
        auszubauen, eine intensive Zusammenarbeit der arbeits-
        marktpolitischen Akteure zu fördern und eine effizientere
        Nutzung und Feinsteuerung der arbeitsmarktpolitischen
        Instrumente, eingebettet in die Strukturpolitik der Regio-
        nen, zu erreichen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein
        weiterer Baustein dazu.
        Um die beruflichen Eingliederungschancen Langzeit-
        arbeitsloser zu erhöhen soll erstens die Zusammenarbeit
        von Arbeits- und Sozialämtern zu einer verpflichtenden
        Aufgabe werden, will zweitens die Bundesregierung re-
        gionale Modellvorhaben zur Verbesserung der Zusam-
        menarbeit fördern und drittens durch befristete Experi-
        mentierklauseln außerdem ermöglichen, in Modellpro-
        jekten auch neue Wege der Zusammenarbeit über die
        bestehende Gesetzeslage hinaus zu erproben.
        Damit baut die Bundesregierung auf Erfahrungen und
        Kompetenzen auf, die Arbeits- und Sozialämter mit der
        Vermittlung Arbeitsloser – früher jeder für sich, dann,
        insbesondere seit Herausgabe des „Leitfadens für Sozial-
        hilfeträger und Arbeitsämter zur beruflichen Eingliede-
        rung Arbeitsloser“, zunehmend gemeinsam – erworben
        haben. Daraus hat sich ein „vielfältiges Spektrum ge-
        meinsamer Aktivitäten, organisatorischer Absprachen
        und Regelungen zur beruflichen Wiedereingliederung der
        gemeinsamen Klientel entwickelt“, wie die Bundesanstalt
        für Arbeit berichtet.
        Weil die Zusammenarbeit aber noch nicht flächen-
        deckend in allen Kommunen erfolgt, soll mit diesem Ge-
        setz im BSHG und im SGB III die Zusammenarbeit von
        Sozial- und Arbeitsämtern als Verpflichtung verankert
        werden.
        Von der Förderung regionaler Modellvorhaben ver-
        spricht sich die Bundesregierung Aufschlüsse darüber,
        wie eine bessere Verzahnung und gegenseitige Inan-
        spruchnahme von Maßnahmen der Arbeitsförderung und
        der Instrumente der „Hilfe zur Arbeit“ des BSHG dazu
        beitragen können, die Vermittlung in den regulären Ar-
        beitsmarkt zu erleichtern, Fördermöglichkeiten zu ver-
        bessern und bürokratische Hürden abzubauen. Die betei-
        ligten Akteure können sich gegenseitig Aufgaben übertra-
        gen oder eine gemeinsame Anlaufstelle für Arbeitslose
        bilden. Die Aufgaben dieser Anlaufstelle wie Beratung,
        Vermittlung und Auszahlung von Leistungen können
        auch von einer gemeinsam beauftragten Service-Agen-
        tur – zum Beispiel in Trägerschaft eines Wohlfahrts-
        verbandes – wahrgenommen werden. Damit werden die
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10935
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        in verschiedenen EU-Staaten gemachten positiven Erfah-
        rungen mit zentralen Anlaufstellen aufgenommen.
        Die Modellvorhaben sind so auszugestalten, dass den
        Arbeitslosen durch die Einbeziehung keine rechtlichen
        und finanziellen Nachteile entstehen. Die geförderten
        Modellvorhaben sollen wissenschaftlich so begleitet und
        ausgewertet werden, dass sie eine bundesweite Bewer-
        tung zulassen. Die Auswertung soll insbesondere Schluss-
        folgerungen für eine verbesserte Zusammenarbeit und
        eine bessere Verzahnung der Arbeitslosenhilfe und Hilfe
        zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Hilfebedürftige
        ermöglichen. Für die Durchführung der Modellvorhaben
        sollen bis Ende 2004 bis zu 30 Millionen DM jährlich ein-
        gesetzt werden.
        Zu dem Gesetzentwurf gibt es positive Signale aus den
        Bundesländern wie von den Kommunen, sodass wir mit
        einem reibungslosen Gesetzgebungsverfahren im Bun-
        destag und Bundesrat rechnen und berechtigt hoffen, dass
        dieses Gesetz noch in diesem Jahr wirksam werden und
        eine zügige Umsetzung der Modellprojekte erfolgen
        kann.
        Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Eine der
        zentralen arbeitsmarktpolitischen Fragen ist: Wie gelingt
        es uns besser, langzeitarbeitslosen Mitbürgerinnen und
        Mitbürgern wieder einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu
        verschaffen? Langzeitarbeitslose befinden sich in unter-
        schiedlichen staatlich finanzierten Hilfesystemen. Es gibt
        einen großen Teil von Langzeitarbeitslosen, die Arbeits-
        losenhilfe beziehen, eine staatlich aus Steuergeldern fi-
        nanzierte Hilfe, die von den Arbeitsämtern verwaltet
        wird. Es gibt eine große Zahl arbeitsloser Menschen, die
        Sozialhilfe beziehen, eine ebenfalls aus Steuergeldern fi-
        nanzierte Hilfe, die jedoch von den Kommunen, den Städ-
        ten und Landkreisen gewährt wird. Und es gibt die Situa-
        tion, dass rund ein Drittel derer, die Arbeitslosenhilfe be-
        ziehen, gleichzeitig ergänzend Sozialhilfe beziehen, weil
        die Arbeitslosenhilfe für sie zur Sicherung des Lebensun-
        terhaltes nicht ausreicht.
        Was die Vermittlung in Arbeit anbelangt, gelten für
        Langzeitarbeitslose in den jeweiligen Hilfesystemen un-
        terschiedliche Regelungen. Bei der Arbeitslosenhilfe ist
        die Leistungsgewährung an die Suche eines zumutbaren
        Arbeitsplatzes gebunden. In der Sozialhilfe ist jeder
        Sozialhilfeempfänger im Prinzip zur Aufnahme jeder
        Tätigkeit verpflichtet. In der Arbeitslosenhilfe gelten
        großzügigere Anrechnungsvorschriften bei der Bedürftig-
        keitsprüfung als bei der Sozialhilfe. Ein Arbeitslosenhil-
        feempfänger verliert in jedem Fall bei Aufnahme einer Er-
        werbstätigkeit von mehr als 15 Wochenstunden seinen
        Leistungsanspruch. Sozialhilfeempfänger können, wenn
        sie einen kleinen oder Teilzeitjob finden, einen Teil des-
        sen, was sie hinzuverdienen, behalten.
        In Modellen wie zum Beispiel dem badenwürttember-
        gischen Modell des Einstiegsgeldes werden die Grenzen
        dessen, was hinzuverdient werden kann, sogar noch wei-
        ter erhöht, um ein Anreizsystem zur Arbeitsaufnahme zu
        schaffen. Verweigert ein Arbeitslosenhilfebezieher die
        Aufnahme einer zumutbaren Tätigkeit, können Sperrzei-
        ten gegen ihn verhängt werden. Verweigert ein Sozialhil-
        feempfänger die Aufnahme zumutbarer Tätigkeiten, kann
        die Sozialhilfe um 25 Prozent gekürzt werden. Für mich
        ist klar, wir brauchen mehr Anreizsysteme und Hilfen zur
        Aufnahme einer Arbeit für Langzeitarbeitslose; wir brau-
        chen angemessene Sanktionsmechanismen, wenn eine
        Aufnahme einer Tätigkeit abgelehnt wird; wir brauchen
        weniger Bürokratie, Abbau von Doppelarbeit und eine ef-
        fizientere staatliche Hilfe. Und deswegen muss Ziel der
        Politik sein, für arbeitslose Menschen ein möglichst ein-
        heitliches Hilfesystem mit einheitlichen Regeln, die für
        jeden durchschaubar sind, zu schaffen. Doppelarbeit und
        Doppelzuständigkeiten sind zu vermeiden. Diesem Ziel
        dient der im März 1998 von der Bundesanstalt für Arbeit
        und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenver-
        bände herausgegebene Leitfaden für Sozialhilfeträger und
        Arbeitsämter zur beruflichen Eingliederung Arbeitsloser.
        Die Anwendung des Leitfadens hat zu einer deutlichen
        Verbesserung der Zusammenarbeit geführt. Auch aus
        meinem Wahlkreis kann ich über gelungene Vorhaben der
        Kooperation zwischen Arbeitsamt und Sozialamt zur
        Wiedereingliederung langzeitarbeitsloser Mitbürgerinnen
        und Mitbürger berichten. Diese Kooperationen, die letzt-
        lich auch vom guten Willen der beteiligten Behörden ab-
        hängen, haben eines gezeigt: Wir müssen weitere Schritte
        gehen.
        Der von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ausgearbei-
        tete Vorschlag, sowohl im Sozialgesetzbuch III als auch
        im Bundessozialhilfegesetz Experimentierklauseln einzu-
        fügen, die eine weitergehende Kooperation ermöglichen,
        liegt heute als Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur
        ersten Lesung vor. In Modellvorhaben können die Zu-
        ständigkeiten für arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger und
        für Arbeitslosenhilfebezieher in einem Modellbezirk ent-
        weder einheitlich dem Arbeitsamt oder dem Sozialamt
        oder einem Dritten übertragen werden – zweifelsohne ein
        richtiger Schritt, der zu begrüßen ist.
        Modellvorhaben und Experimentierklauseln sind gut.
        Aber sie müssen natürlich so angelegt sein, dass am Ende
        der Modellphase auch Erkenntnisse gewonnen werden
        können, und zwar Erkenntnisse, die es ermöglichen, dann
        endlich eine politische Entscheidung darüber zu fällen, ob
        eine sinnvolle Zusammenführung von Sozialhilfe und Ar-
        beitslosenhilfe zu einem neuen Hilfesystem möglich ist.
        Nur Symbolpolitik reicht nicht.
        Nach dem rot-grünen Gesetzentwurf wird lediglich er-
        probt, wie es sich auswirkt, wenn entweder das Arbeits-
        amt, das Sozialamt oder eine beauftragte dritte Stelle die
        Aufgaben der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe je-
        weils insgesamt gegenüber dem Bürger wahrnimmt.
        Folge wäre, dass ein Sachbearbeiter in der Modellphase
        auf ein und denselben Fall zweierlei Recht anwenden
        müsste, nämlich SGB III und BSHG, und dass zudem die
        Sachbearbeiter, die ja bislang nur eines der beiden Hilfe-
        systeme anwenden mussten, sich in das jeweils andere
        erst noch einarbeiten müssen. Dass der Gesetzentwurf
        also ein Lernprogramm für die Mitarbeiterinnen und Mit-
        arbeiter in den Sozialämtern und Arbeitsämtern auslöst,
        ist ja gut, aber er wäre besser, wenn er auch ein besseres
        Hilfeprogramm für die Bezieher von Sozialhilfe und/oder
        Arbeitslosenhilfe beinhalten würde.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010936
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Die gute Absicht des Gesetzentwurfes bleibt halbher-
        zig, wenn durch die Experimentierklauseln nicht auch in-
        haltlich das Recht der Sozialhilfe und das Recht der Ar-
        beitslosenhilfe zumindest in Teilbereichen angeglichen
        werden können. Die Modellvorhaben machen nur dann
        Sinn, wenn sowohl für arbeitsfähige Sozialhilfeempfän-
        ger als auch für Bezieher von Arbeitslosenhilfe die glei-
        chen Anreizsysteme zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit
        und die gleichen Sanktionsmechanismen bei Verweige-
        rung einer zumutbaren Tätigkeit angewandt werden kön-
        nen. Vergleichbar dem Modell eines Einstiegsgeldes bei
        der Sozialhilfe sollte bei der Aufnahme einer Tätigkeit
        durch einen Bezieher der Arbeitslosenhilfe die bisherige
        15-Stunden-Grenze entfallen und ein höherer finanzieller
        Eigenbehalt möglich sein.
        Wenn schon die Hilfe für alle Hilfebezieher von einem
        zuständigen Amt gewährt werden kann, dann sollten auch
        für die Hilfebezieher die Doppelzuständigkeiten und die
        Doppelfinanzierungen in den Modellversuchen aufgeho-
        ben werden können. Die Arbeitslosenhilfe, die sich jetzt
        nach dem vorher erzielten bzw. noch erzielbaren Arbeits-
        entgelt richtet, sollte mindestens die Höhe des für den
        Arbeitslosen geltenden Sozialhilfesatz erreichen. Dazu
        könnte auch ein Ausgleichsanspruch des Arbeitsamtes ge-
        genüber dem Sozialamt eingeführt werden. Damit würde
        der Zustand beendet, dass sich zwei Behörden mit der Be-
        streitung des Lebensunterhaltes eines Langzeitarbeitslo-
        sen befassen müssen und dass im Rahmen der Modell-
        projekte ein Sachbearbeiter auf ein und denselben Fall
        zweierlei Recht anwenden muss.
        Wir bieten der Koalition an, gemeinsam in diesen bei-
        den Punkten im parlamentarischen Verfahren den Gesetz-
        entwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Ar-
        beitsämtern und Trägern der Sozialhilfe nachzubessern.
        Dann macht das neue Gesetz auch Sinn, weil dann in den
        neuen Modellversuchen auch neue Erkenntnisse gewon-
        nen werden können. Wir wollen den besten Weg finden,
        wie arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger und Bezieher von
        Arbeitslosenhilfe wieder in ein reguläres Beschäftigungs-
        verhältnis vermittelt werden können. Wir wollen Modell-
        versuche, in denen doppelte Arbeit, doppelte Bürokratie,
        doppelte Zuständigkeiten abgebaut und vermieden wer-
        den. Wir wollen mehr Hilfe, mehr Beratung, mehr Effizi-
        enz, mehr erfolgreiche Vermittlungen von Langzeitar-
        beitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Wir wollen Mo-
        delle, aus denen man wirklich etwas für die Zukunft
        lernen kann. Dazu ist etwas mehr Mut notwendig als der,
        den die Koalition jetzt aufgebracht hat. Gehen Sie mit uns
        einen Schritt weiter!
        Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein
        Ziel unserer Arbeitsmarktpolitik ist es, die Integration von
        Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt durch vielfältige
        Strukturen zu fördern. Ziel ist es deshalb, insbesondere
        Langzeitarbeitslosen eine Brücke in den Arbeitsmarkt zu
        bauen.
        Für Langzeitarbeitslose werden Maßnahmen sowohl
        von den örtlich zuständigen Arbeitsämtern als auch den
        Trägern der Sozialhilfe angeboten, um sie in Arbeit zu
        bringen. Durch dieses Nebeneinander der beiden steuerfi-
        nanzierten Hilfssysteme ergeben sich naturgemäß hohe
        Reibungsverluste.
        Eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Arbeits-
        und Sozialämtern kann die beruflichen Eingliederung-
        schancen von Langzeitarbeitsarbeitslosen erhöhen. Mit-
        hilfe von befristeten Experimentierklauseln sollen die
        rechtlichen Grundlagen für vom BMA zu fördernde Mo-
        dellvorhaben geschaffen werden, um die Zusammenar-
        beit von Arbeitsämter und Trägern der Sozialhilfe zu ver-
        bessern.
        Ziel dieser Modellvorhaben ist es, die Vermittlung von
        Arbeitslosen zu erleichtern, das Verwaltungsverfahren zu
        vereinfachen und – was uns besonders wichtig ist – auch
        Sozialhilfeempfängern den Zugang zu den Instrumenten
        der aktiven Arbeitsförderung zu eröffnen.
        Die einzelnen Modellvorhaben sollen in der Regel
        zwei Jahre gefördert werden. Daneben soll eine Pflicht
        zum Abschluss von Kooperationsvereinbarungen von Ar-
        beits- und Sozialämtern über eine verbesserte Zusam-
        menarbeit bei der Vermittlung in Arbeit von Empfängern
        von Hilfe zum Lebensunterhalt und von Leistungsberech-
        tigten nach dem SGB III eingeführt werden.
        Wichtiger Kernpunkt der Modellvorhaben ist die Be-
        treuung dieser Langzeitarbeitslosen durch eine gemein-
        same Anlaufstelle. Die Leistungen sollen entweder vom
        Arbeitsamt, vom Sozialamt oder von einer gemeinsam be-
        auftragten neuen Stelle ausgezahlt werden. Das Verwal-
        tungsverfahren soll einfacher gestaltet und bürgernah
        werden.
        Für die Durchführung und Auswertung der Modellvor-
        haben werden bis Ende 2004 bis zu 30 Millionen DM
        jährlich eingesetzt. Sie sollen während ihrer gesamten
        Laufzeit und bis zu einem Jahr danach evaluiert werden,
        wobei mit der Evaluierung ein oder mehrere wissen-
        schaftliche Forschungseinrichtungen beauftragt werden
        sollen.
        Das Vorhaben, durch innovative Modelle die Vermitt-
        lung von Arbeitslosen in Arbeit zu erleichtern und das
        Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, ist notwendig.
        Durch eine verstärkte Zusammenarbeit der Arbeitsämter
        und der Sozialämter und eine sinnvolle Verknüpfung der
        verschiedenen Instrumente können sich sowohl für er-
        werbsfähige Sozialhilfeempfänger als auch für Arbeitslo-
        senhilfeempfänger Vorteile im Hinblick auf eine bessere
        Eingliederung in den Arbeitsmarkt ergeben.
        Entscheidend ist daher, dass die im Gesetzentwurf vor-
        gegebene Zielrichtung der Erleichterung der Vermittlung
        vonArbeitslosen in Arbeit bei der Durchführung der Mo-
        dellvorhaben ohne Einschränkung der bisher bestehenden
        Ansprüche konsequent verfolgt wird. Ein Anhaltspunkt
        für einen positiven Verlauf der Modellprojekte wird sein,
        ob Sozialhilfeempfänger tatsächlich auch in Maßnahmen
        der aktiven Arbeitsförderung integriert werden. Vorran-
        gig ist aber, dass Arbeitslosenhilfeempfängern weiterhin
        auch Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung angebo-
        ten werden und diese Leistungen nicht etwa zunehmend
        durch Angelegenheiten im Rahmen der Hilfe zur Arbeit
        ersetzt werden, bei denen unter Umständen kein Be-
        schäftigungs- und Arbeitsverhältnis begründet wird.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10937
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Es ist daher darauf hinzuwirken, dass diese Gesichts-
        punkte bereits bei der Durchführung der Modellvorhaben
        besonders berücksichtigt werden. Um dieses am Ende be-
        urteilen zu können, müssen die Kriterien der wissen-
        schaftlichen Begleitung der Projekte diese Fragestellun-
        gen berücksichtigen.
        Eine Politik der Integration in den ersten Arbeitsmarkt
        benötigt neue Instrumente, deren Wirksamkeit experi-
        mentell erprobt werden muss. Das vorliegende Modell ist
        dabei eines von mehreren, welches den Schritt in das Ar-
        beitsleben auch für Langzeitarbeitslose erleichtern soll.
        Dr. Irmgard Schwaetzer (F.D.P.): Lassen Sie mich in
        der gebotenen Kürze drei für die F.D.P. wesentliche
        Punkte hervorheben:
        Erstens: Grundsätzlich begrüßen wir den Zweck dieses
        Gesetzes, die Zusammenarbeit der Arbeitsämter mit den
        Trägern der Sozialhilfe zu verbessern. Erleichterung der
        Vermittlung von Arbeitslosen, Abbau überflüssiger Büro-
        kratie und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren – all
        dies sind Ziele, die wir unterstützen. Dies gilt insbeson-
        dere für die vorgesehene Möglichkeit der gegenseitigen
        Übertragung von Aufgaben oder Bildung einer gemeinsa-
        men Anlaufstelle für Arbeitslose. Gerade Letzteres konnte
        ich auf meiner jüngsten Reise mit dem Ausschuss für Ar-
        beit und Sozialordnung in die USAsehen: Dort werden so
        genannte One-Stop-Career-Centers eingerichtet, die sich
        dadurch auszeichnen, dass Beratung des Arbeitsamtes,
        Unterstützung bei der Arbeitssuche, Anleitung zur Arbeit
        mit dem Computer in einem Haus stattfinden.
        Zweitens: So sehr die Eröffnung dieser Möglichkeiten
        unterstützenswert ist: Es handelt sich bei diesem Gesetz
        um eine im Wesentlichen organisatorische Maßnahme.
        Auch für die vier neuen Modellversuche für Geringquali-
        fizierte und Langzeitarbeitslose gilt: Sie laufen erst im
        Spätsommer an und ihre Ergebnisse nach der wissen-
        schaftlichen Auswertung dürften frühestens in zwei bis
        drei Jahren zu erwarten sein. Ich weiß nicht, ob wir so viel
        Zeit haben.
        Nach wie vor gilt: Wir brauchen eine beschäftigungs-
        orientierte Sozialpolitik, die sich vor allem auf die Gruppe
        der gering qualifizierten Arbeitnehmer und deren Integra-
        tion in den Arbeitsmarkt konzentriert. Entscheidend hier-
        für ist eine Verzahnung von Sozial- und Arbeitsmarktpo-
        litik. In Deutschland laufen die Unterstützungssysteme
        der Arbeitslosen- und Sozialhilfe weitgehend parallel,
        was in vielen Fällen eine doppelte Bürokratie bedeutet
        und eine zielgerichtete Beratung und Betreuung Gering-
        qualifizierter erschwert, wenn nicht gar unmöglich macht.
        Eine solche inhaltliche Reform muss auch nicht zwingend
        finanzielle Leistungskürzungen für die Betroffenen mit
        sich bringen. Dass dem nicht so sein muss, zeigen die Er-
        fahrungen anderer Länder, wie die OECD belegen konnte.
        Arbeitslosen- und Sozialhilfe müssen zusammengefasst
        und auf einen Träger konzentriert werden. Denn Arbeits-
        losenhilfe knüpft nicht nur an die Bedürftigkeit, sondern
        auch an die frühere Lohnhöhe an.
        Drittens: Zu einer beschäftigungsorientierten Sozial-
        politik gehört auch das Problem hoher Grenzsteuersätze
        im unteren Einkommensbereich: Denn das deutsche So-
        zialhilfesystem gibt arbeitsfähigen Hilfeempfängern zu
        wenig Anreize, Arbeit aufzunehmen. Das Bundessozial-
        hilfegesetz enthält zwar den Auftrag, für den Hilfeemp-
        fänger Anreize zu schaffen, eine entlohnte Beschäftigung
        aufzunehmen. Dementsprechend kann der Sozialhilfe-
        empfänger bis zu einer bestimmten Grenze Geld dazuver-
        dienen, ohne dass ihm Hilfeleistungen gestrichen werden.
        Einem Alleinstehenden in Westdeutschland wird aber
        schon von einem monatlichen Zuverdienst von 137 DM
        an die Sozialhilfe gekürzt, bei Haushalten von Verheirate-
        ten mit Kindern ist der Anreiz, Arbeit aufzunehmen, noch
        geringer. Hier müssen neben der Zusammenführung von
        Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe Lösungen gefunden
        werden.
        Dr. Klaus Grehn (PDS): Fünf Minuten vor Beginn der
        Sommerpause beschert uns die Regierungskoalition einen
        Gesetzentwurf mit dem harmlosen Titel „Gesetz zur Ver-
        besserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und
        Trägern der Sozialhilfe“. Gegen die Verbesserung einer
        solchen Zusammenarbeit könnte es an sich keine Ein-
        wände geben. Aber in diesem Gesetzentwurf ist nicht die
        Verbesserung der Zusammenarbeit, sondern etwas ganz
        anderes geregelt: Die Arbeitsämter können im Rahmen
        von Modellversuchen bei Arbeitslosenhilfeempfängern
        „und anderen einbezogenen Arbeitslosen“ die Aufgaben
        der Beratung, Vermittlung und Auszahlung von Leistun-
        gen der Arbeitsförderung und der aktiven Arbeitsmarkt-
        politik an die Träger der Sozialhilfe oder eine „beauftragte
        Stelle“ abgeben. Bleibt die Frage, wer verbirgt sich hinter
        dieser „beauftragten Stelle“? Ist dies der Weg in die Pri-
        vatisierung und gilt auch in diesen Fällen die Genehmi-
        gung zur Abweichung von Vorschriften über den Daten-
        schutz sowie von Vorschriften des Sozialgesetzbuches? In
        jedem Falle aber gelten dabei dann die wesentlich
        schlechteren Konditionen des Bundessozialhilfegesetzes.
        Gleichzeitig können Träger der Sozialhilfe ihnen ob-
        liegende Aufgaben von den Arbeitsämtern wahrnehmen
        lassen – allerdings gelten dabei auch nur die niedrigeren
        Standards des BSHG. Ein Trostpflaster gibt es für Emp-
        fänger von Hilfe zum Lebensunterhalt und andere einbe-
        zogene Arbeitslose: Träger der Sozialhilfe können für sie
        in Modellversuchen Leistungen der aktiven Arbeitsförde-
        rung erbringen aus dem Katalog des Arbeitsförderungs-
        rechtes nach dem SGB III. Bis auf die letztgenannte Rege-
        lung handelt es sich um den Einstieg in eine umfassende
        Verschlechterung der Standards des Arbeitsförderungs-
        rechts für Arbeitslosenhilfeempfänger „und andere einbe-
        zogene Arbeitslose“ – ein dehnbarer und beliebig aus-
        weitbarer Personenkreis.
        Da Modellvorhaben, die schwerpunktmäßig andere
        einbeziehen, nicht gefördert werden, handelt es sich of-
        fensichtlich um die stille Reserve, denn die kostet bisher
        kein Geld und würde bei breiter Einbeziehung das ganze
        Unternehmen sehr verteuern. Sollte dies verallgemeinert
        werden, also über das Stadium der Modellversuche hi-
        nausgehen und zum bundesweiten Standard werden, hät-
        ten wir es mit einem Paradigmenwechsel im Arbeitsför-
        derungsrecht zu tun: Arbeitslose generell, nicht nur Ar-
        beitslosenhilfeempfängerinnen und -empfänger, würden
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010938
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        zum großen Teil aus dem Arbeitsförderungsrecht heraus-
        genommen werden können und unter das Sozialhilferecht
        fallen – zumindest was die Arbeitsförderung betrifft. Das
        wäre ein Schritt, der teilweise noch über alte, für die Be-
        troffenen fatale Absichten der Zusammenlegung von Ar-
        beitslosenhilfe und Sozialhilfe hinausgehen würde.
        Zwischen den Modellprojekten nach diesem Gesetz
        und den Modellprojekten zum Niedriglohnsektor, die die
        Regierungskoalition plant, besteht ein innerer Zusam-
        menhang: Sie schaffen sich mit dem vorliegenden Gesetz
        ein zusätzliches Instrument, um die Durchsetzung des
        Niedriglohnsektors zu erproben. Wie mit Kooperations-
        vereinbarungen zwischen den Arbeitsämtern und den ört-
        lichen Trägern der Sozialhilfe die Arbeitslosigkeit über-
        wunden werden kann (§ 371 a), bleibt das Geheimnis der
        Regierungskoalition.
        Wir kritisieren nachhaltig, dass, wenn dieses Gesetz im
        September beschlossen werden sollte, 30 Millionen Mark
        aus dem Haushaltstitel „Förderung neuer Maßnahmen zur
        Erprobung zusätzlicher Wege in der Arbeitsmarktpolitik“
        vergeben werden, für den noch keine Vergabekriterien
        vorliegen, obwohl er im November 1999 beschlossen
        worden ist.
        Dass dies alles nicht die Zustimmung der PDS finden
        wird, versichere ich Ihnen. Gegen die Einbeziehung von
        Sozialhilfeempfängern in die Arbeitsförderungsleistun-
        gen nach SGB III haben wir natürlich nichts einzuwen-
        den. Im Gegenteil: Dies ist eine alte Forderung der Er-
        werbslosen, die von der PDS immer unterstützt wurde und
        wird. Dazu wären jedoch keine aufwendigen Modellver-
        suche notwendig, sondern es genügte eine kleine Ände-
        rung des SGB III.
        Vielleicht verraten Sie übrigens dem Parlament noch,
        was in den Geheimverhandlungen ihres „Bündnisses für
        Arbeit“ noch alles an Segnungen für Arbeitslose geplant
        ist, oder bedarf es dazu erst der Zustimmung der Arbeit-
        geberverbände? Gegenwärtig haben Sie Glück: Die Ent-
        wicklung der Konjunktur, saisonale Effekte und demo-
        graphische Faktoren sorgen für eine leichte Erholung am
        Arbeitsmarkt. Allerdings wird der Sockel der Massenar-
        beitslosigkeit dadurch auch nicht abgebaut, und ob die ge-
        genwärtige glückliche Konstellation lange anhält, ist
        zweifelhaft.
        Bisher haben Sie jedenfalls aus eigenem Zutun nichts
        dazu beigetragen, dass die Massenarbeitslosigkeit merk-
        lich abgetragen wird. Im Gegenteil: Der vorliegende Ge-
        setzentwurf dient überwiegend nur der Verschlechterung
        der Bedingungen von Arbeitslosen. Dies gilt ebenso für
        die geplante vollständige Reduktion des Bundeszuschus-
        ses für die Bundesanstalt für Arbeit. Darüber hinaus war-
        ten wir bisher vergeblich auf ihre grundsätzlichen Novel-
        lierungsvorschläge für das SGB III.
        Sie werden sich mit all dem bei den Betroffenen keine
        Freunde machen. Aber vielleicht ist das ja bei der Politik
        der „Neuen Mitte“ auch gar nicht beabsichtigt.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10939
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        Druck: MuK. Medien-und Kommunikations GmbH, Berlin