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ID1411417500

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    Benennung der Abgeordneten Horst Schmidtbauer (Nürnberg) und Gerhard Scheu als Mitglieder für den Stiftungsrat „Hu- manitäre Hilfe“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10749 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 10749 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 19 sowie 21 a und b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10750 C Änderung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . 10750 C Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . 10750 D Begrüßung ausländischer Gäste, unter anderem Abgeordnete des polnischen Parlamentes des Sejm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10752 A Tagesordnungspunkt 7: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Bernd Reuter, Dieter Wiefelspütz, Dr. Peter Struck und der Fraktion SPD, den Abgeord- neten Wolfgang Bosbach, Friedrich Merz, Michael Glos und der Fraktion CDU/CSU, den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, den Abgeordneten Jürgen W. Möllemann, Dr. Max Stadler, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Frak- tion F.D.P. sowie den Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion PDS eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Errich- tung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206, 14/3758, 14/3759) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10751 A – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Er- richtung einer Stiftung „Erinne- rung, Verantwortung und Zu- kunft“ (Drucksachen 14/3459, 14/3758, 14/3759) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10751 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Dr. Heinrich Fink, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion PDS: Zügige Ent- schädigung für Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und Errichtung einer Bundesstiftung (Drucksachen 14/1694, 14/3758) . . . . 10751 C c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Christa Luft, Heidemarie Ehlert, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion PDS eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen 14/472, 14/3731, 14/3737) 10751 C Otto Graf Lambsdorff, Beauftragter des Bun- deskanzlers für die Stiftungsinitiative Deut- scher Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10752 A Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 10754 C Bernd Reuter SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10758 A Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10759 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10761 A Dr. Peter Eckardt SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 10762 C Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 10762 D Plenarprotokoll 14/114 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 114. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 I n h a l t : Ulla Jelpke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10763 D Dietmar Nietan SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10765 C Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 10767 A Christian Simmert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10768 D Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 10769 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 10771 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10773 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Vereinbarte Debatte zur Steuerpolitik . . . 10771 C Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10771 C Gerda Hasselfeldt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 10776 B Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10778 D Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 10781 A Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10783 C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 10784 A Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10785 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 10786 C Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 10791 D Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 10795 B Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 10796 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zurReform derUnternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) (Drucksachen 14/2683, 14/3074, 14/3366, 14/3640, 14/3760) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10796 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 10797 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10800 A Tagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technik- folgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Hilsberg, Brigitte Wimmer (Karlsruhe), weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeord- neten Matthias Berninger, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Für eine Modernisierung der Ausbildungsförderung für Studie- rende – zu dem Antrag der Abgeordne- ten Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen), Angelika Volquartz, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion CDU/CSU: Eck- punkte für eine BAföG-Reform – zu dem Antrag der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink, Dr. Ilja Seifert und der Fraktion PDS: Strukturelle Erneuerung der Ausbil- dungsförderung – zu der Unterrichtung durch die Bundes- regierung: Dreizehnter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförde- rungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vom- hundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 (Drucksachen 14/2905, 14/2031, 14/2789, 14/1927, 14/2811 Nr. 1, 14/3730) . . . . 10797 A Stephan Hilsberg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10797 C Cornelia Pieper F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 10798 C Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen) CDU/CSU . 10802 B Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10804 C Cornelia Pieper F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10806 C Maritta Böttcher PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10808 A Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10808 C Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 10809 A Cornelia Pieper F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 10810 D Angelika Volquartz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 10813 A Tagesordnungspunkt 27: Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vor- schriften über die Tätigkeit derWirt- schaftsprüfer (Wirtschaftsprüferord- nungs-Änderungsgesetz) (Drucksache 14/3649) . . . . . . . . . . . . . 10815 A b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zu dem Protokoll vom 22. März 2000 zur Änderung des Überein- kommens vom 9. Februar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen (Drucksache 14/3651) . . . . . . . . . . . . . 10815 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000II d) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Fünf- zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 14/3764) . . . . . . . . . . . . . 10815 D e) Antrag der Abgeordneten Rita Streb- Hesse, Dr. Margrit Wetzel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD so- wie der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rege- lung des Anwohnerparkens durch Städte und Gemeinden (Drucksache 14/1258) . . . . . . . . . . . . . 10815 D f) Antrag der Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Ulla Jelpke, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion PDS: Änderung des Ausländergesetzes (Drucksache 14/668) . . . . . . . . . . . . . . 10815 C g) Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Irmer, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion F.D.P.: Keine ersatzlosen Schließungen von Auslandsvertretungen (Drucksache 14/1751) . . . . . . . . . . . . . 10815 C h) Antrag der Abgeordneten Angelika Mertens, Angelika Graf (Rosenheim), weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Kerstin Müller (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bekämpfung der illegalen Kabotage und des Sozialdumpings im Transportgewerbe (Drucksache 14/3702) . . . . . . . . . . . . . 10815 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren (Ergänzung zu TOP 27) Antrag der Abgeordneten Brunhilde Irber, Dr. Eberhard Brecht, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion SPD, der Abgeordne- ten Sylvia Voß, Matthias Berninger, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. sowie der Abgeordneten Rosel Neuhäuser, Dr. Heinrich Fink, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Si- cherung der Volksfeste, des Markthan- dels und des Schaustellergewerbes (Drucksache 14/3786) . . . . . . . . . . . . . . . 10815 D Tagesordnungspunkt 28: Abschließende Beratungen ohne Aus- sprache a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger- gesetzes und anderer schornstein- fegerrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 14/3333, 14/3753) . 10816 A – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Schornsteinfegergesetzes und anderer schornsteinfegerecht- licher Vorschriften (Drucksachen 14/3650, 14/3753) . 10816 A b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Fünften Gesetzes zur Än- derung des Aufenthaltsgesetzes/EWG (Drucksachen 14/3274, 14/3788) . . . . 10816 B c) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Änderung produkt- haftungsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 14/3371, 14/3756) . . . . 10816 C d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes und des Chemikaliengesetzes (Drucksachen 14/3491, 14/3798) . . . . 10816 D e) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Mai 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegensei- tige Amtshilfe bei der Beitreibung von Steueransprüchen und der Be- kanntgabe von Schriftstücken (Drucksachen 14/3077, 14/3698) . . . . 10817 A f) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verord- nung der Bundesregierung: Verord- nung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung) (Drucksachen 14/3489, 14/3574 Nr. 2.1, 14/3801) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10817 B g) – m) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 III Sammelübersichten 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181 zu Petitionen (Drucksachen 14/3687, 14/3688, 14/3689, 14/3690, 14/3691, 14/3692, 14/3693) . 10817 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache (Ergänzung zu TOP 28) a) – e) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses Sammelübersichten 182, 183, 184, 185, 186 zu Petitionen (Drucksachen 14/3793, 14/3794, 14/3795, 14/3796, 14/3797) . . . . . . . . 10818 A Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. Absenkung der Beiträge für die Bezieher von Arbeits- losenhilfe und die Folgen für die gesetz- lichen Krankenkassen . . . . . . . . . . . . . . 10818 C Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) (CDU/CSU 10818 D Regina Schmidt-Zadel SPD . . . . . . . . . . . . . . 10820 A Detlef Parr F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10821 A Katrin Dagmar Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10822 D Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10824 A Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA . 10825 A Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10826 B Andrea Fischer, Bundesministerin BMG . . . . 10827 A Rainer Eppelmann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 10828 D Eike Hovermann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10829 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU . . . . . 10830 D Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . . . . . . 10832 A Matthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 10832 D Maritta Böttcher PDS (Erklärung zur GO) . . 10822 D Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Stärkung des so- zialen Zusammenhalts der Gesellschaft durch Weiterentwicklung des Sozial- staats und mehr Gerechtigkeit (Drucksache 14/3787) . . . . . . . . . . . . . . . 10833 D Rudolf Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10834 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . . 10837 D Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10839 A Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . . . . . . . . . 10840 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS . . . . . . . . . . . . 10841 C Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 10842 C Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Wissen- schafts- und Hochschulzusammenarbeit mit den Entwicklungs- und Transformati- onsländern stärken (Drucksache 14/3376) . . . . . . . . . . . . . . . 10843 D Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 10843 D Frank Hempel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10845 B Ulrike Flach F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10847 B Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . 10848 B Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10849 B Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Al- tenpflege (Altenpflegegesetz) (Drucksachen 14/1578, 14/3736) . . . . . . . 10850 B Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10850 C Maria Eichhorn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 10852 A Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10853 C Klaus Haupt F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10854 C Monika Balt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10855 B Christa Lörcher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10856 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Diskriminierung von Frauen bei den Olympischen Spielen (Drucksache 14/3769) . . . . . . . . . . . . . . . 10857 C Angelika Graf (Rosenheim) SPD . . . . . . . . . . 10857 C Monika Brudlewsky CDU/CSU . . . . . . . . . . . 10858 D Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10860 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. . 10861A Petra Bläss PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10861 D Christine Lehder SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10862 B Irmgard Karwatzki CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 10863 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000IV Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Joachim Tappe, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Dr. Angelika Köster- Loßack, Hans-Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Afrikas Entwick- lung unterstützen (Drucksache 14/3701) . . . . . . . . . . . . . . . 10864 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Joachim Tappe, Dr. Werner Schuster, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Angelika Köster-Loßack, Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Friedensbemühungen am Horn von Afrika verstärken (Drucksache 14/3767) . . . . . . . . . . . . . . . 10864 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Schuster, Joachim Tappe, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Dr. Angelika Köster- Loßack, Hans-Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Demokratische und friedliche Kräfte im Sudan unter- stützen (Drucksache 14/3768) . . . . . . . . . . . . . . . 10864 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Joachim Tappe, Dr. Werner Schuster, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion SPD sowie der Abge- ordneten Dr. Angelika Köster-Loßack, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜ- NEN: Konflikt in derRegion derGroßen Seen eingedämmt – nicht gelöst (Drucksache 14/3791) . . . . . . . . . . . . . . . 10864 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Carsten Hübner, Fred Gebhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Äthiopien und Eritrea (Drucksache 14/3547) . . . . . . . . . . . . . . . 10864 C Joachim Tappe SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10864 D Rudolf Kraus CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 10867 A Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 10868 C Joachim Günther (Plauen) F.D.P. . . . . . . . . . . 10871 D Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10872 B Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10873 C Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . . . . . . 10875 B Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 10877 B Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Hermann Otto Solms, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Ökosteuer zurücknehmen (Drucksache 14/3519) . . . . . . . . . . . . . . . 10877 D Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10878 A Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 10879 B Heinz Seiffert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 10881 A Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10881 C Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10883 C Dr. Gregor Gysi PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10885 A Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . . . . . 10887 D Tagesordnungspunkt 15: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ächtung der Ge- walt in der Erziehung (Drucksachen 14/1247, 14/3781) . . . . 10888 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Jünger, Rosel Neuhäuser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Ächtung der Ge- walt in der Erziehung wirkungsvoll flankieren (Drucksachen 14/2720, 14/3761) . . . . 10888 A Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 10888 B Ingrid Fischbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 10889 B Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 10890 B Klaus Haupt F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10891 C Sabine Jünger PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10892 C Rolf Stöckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10893 B Ronald Pofalla CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 10894 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 V Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 10896 C Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10897 A Tagesordnungspunkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Norbert Hauser (Bonn), Norbert Röttgen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: „Wort halten“ Um- setzung der Bonn/Berlin-Beschlüsse (Drucksachen 14/1004, 14/2699) . . . . . . . 10899 B Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . . . . . . 10899 C Hans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 10900 C Dr. Guido Westerwelle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . 10902 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10903 D Petra Pau PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10904 D Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 10905 B Tagesordnungspunkt 17: a) Antrag der Fraktion PDS: Straffreiheit für Spionage zugunsten der Deut- schen Demokratischen Republik (Drucksache 14/3065) . . . . . . . . . . . . . 10907 A b) Beschlussempfehlung des Petitionsaus- schusses Sammelübersicht 144 zu Petitionen (Amnestie für Bundesbürger, die für die Auslandsnachrichtendienste der DDR tätig waren) (Drucksache 14/3002) . . . . . . . . . . . . . 10907 A c) Antrag der Fraktion PDS: Bereinigung von politischen Ungerechtigkeiten im Kalten Krieg (Drucksache 14/3066) . . . . . . . . . . . . . 10907 A d) Beschlussempfehlung des Petitionsaus- schusses Sammelübersichten 128 zu Petitio- nen (Das vom Bundesverfassungsgericht verfügte Verbot der KPD aufheben) (Drucksache 14/2716) . . . . . . . . . . . . . 10907 B e) Beschlussempfehlung des Petitionsaus- schusses Sammelübersicht 129 zu Petitionen (Novellierung des Bundesverfassungs- gerichtsgesetzes) (Drucksache 14/2717) . . . . . . . . . . . . . 10907 B f) Beschlussempfehlung des Petitionsaus- schusses Sammelübersicht 130 zu Petitionen (Aufhebung der Urteile der „politischen Sonderkammern“) (Drucksache 14/2718) . . . . . . . . . . . . . 10907 B g) Antrag der Fraktion PDS: Beendigung der Strafverfolgung für hoheitliches Handeln in der DDR (Drucksache 14/3067) . . . . . . . . . . . . . 10907 B Vera Lengsfeld CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 10907 C Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 10909 C Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Abgeordneten Dr. Christian Schwarz-Schilling und weiteren Abgeord- neten der Fraktion CDU/CSU, der Abge- ordneten Heide Mattischeck und weiteren Abgeordneten der Fraktion SPD, der Abge- ordneten Claudia Roth (Augsburg) und wei- teren Abgeordneten der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeord- neten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und weiteren Abgeordneten der Fraktion F.D.P.: Humanitäre Grundsätze in der Flüchtlingspolitik beachten (Drucksache 14/3729) . . . . . . . . . . . . . . . 10912 B Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU . 10912 C Heide Mattischeck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 10915 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. . 10916 A Claudia Roth (Augsburg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10916 D Ulla Jelpke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10917 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . . . . . . 10918 B Tagesordnungspunkt 27: c) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenar- beit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe (Drucksache 14/3765) . . . . . . . . . . . . . 10919 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10919 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 10921 A Anlage 2 Gleichgewichtige Verteilung der reduzierten Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000VI Zahl der Wehrpflichtigen und Panzer auf die einzelnen Standorte MdlAnfr 56, 57 Helmut Heiderich CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 10921 D Anlage 3 Auswirkungen der Umstrukturierungsmaß- nahmen bei der Bundeswehr auf das Bundes- amt für Wehrtechnik und Beschaffung und auf die rheinland-pfälzischen Standorte, insbeson- dere Koblenz MdlAnfr 58, 59 Karl-Heinz Scherhag CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 10922 A Anlage 4 Auflösung von Wehrbereichsverwaltungen in Baden-Württemberg MdlAnfr 60 Dirk Niebel F.D.P. Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 10922C Anlage 5 Öffnung der Bundeswehr für Frauen; Einstel- lungsstandorte, Vorbereitung der Bundeswehr- angehörigen; finanzielle Auswirkungen MdlAnfr 61, 62 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 10922 C Anlage 6 Fortbestand der Kreiswehrersatzämter im Rahmen der Bundeswehrreform MdlAnfr 63, 64 Dr. Klaus Rose CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 10923 B Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrich Adam, Ilse Aigner, Peter Altmaier, Norbert Barthle, Günter Baumann, Brigitte Baumeister, Meinrad Belle, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Otto Bernhardt, Renate Blank, Dr. Maria Böhmer, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dr. Wolfgang Bötsch, Friedrich Bohl, Jochen Borchert, Wolfgang Bosbach, Dr. Ralf Brauksiepe, Paul Breuer, Klaus Bühler (Bruchsal), Cajus Caesar, Wolfgang Dehnel, Hubert Deittert, Renate Diemers, Thomas Dörflinger, Marie-Luise Dött, Hansjürgen Doss, Maria Eichhorn, Rainer Eppelmann, Anke Eymer (Lübeck), Ilse Falk, Dr. Hans Georg Faust, Ulf Fink, Ingrid Fischbach, Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen), Erich G. Fritz, Jochen-Konrad Fromme, Dr. Jürgen Gehb, Michael Glos, Dr. Reinhard Göhner, Kurt-Dieter Grill, Hermann Gröhe, Manfred Grund, Horst Günther (Duisburg), Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein, Gottfried Haschke (Großhennersdorf), Gerda Hasselfeldt, Norbert Hauser (Bonn), Klaus-Jürgen Hedrich, Helmut Heiderich, Ursula Heinen, Manfred Heise, Siegfried Helias, Peter Hintze, Klaus Hofbauer, Klaus Holetschek, Dr. Karl- Heinz Hornhues, Susanne Jaffke, Georg Janovsky, Dr.-Ing. Rainer Jork, Irmgard Karwatzki, Eckart von Klaeden, Ulrich Klinkert, Norbert Königshofen, Manfred Kolbe, Eva-Maria Kors, Thomas Kossendey, Dr. Martina Krogmann, Dr.-Ing. Paul Krüger, Karl Lamers, Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg), Dr. Norbert Lammert, Dr. Paul Laufs, Karl- Josef Laumann, Vera Lengsfeld, Werner Lensing, Ursula Lietz, Walter Link (Diepholz), Eduard Lintner, Dr. Klaus W. Lippold (Offen- bach), Dr. Michael Luther, Dieter Maaß (Herne), Wolfgang Meckelburg, Dr. Michael Meister, Dr. Angela Merkel, Friedrich Merz, Hans Michelbach, Bernward Müller (Jena), Bernd Neumann (Bremen), Claudia Nolte, Günter Nooke, Friedhelm Ost, Eduard Oswald, Dr. Peter Paziorek, Anton Pfeifer, Ruprecht Polenz, Dr. Bernd Protzner, Thomas Rachel, Dr. Peter Ramsauer, Helmut Rauber, Christa Reichard (Dresden), Katherina Reiche, Erika Reinhardt, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Adolf Roth (Gießen), Dr. Christian Ruck, Volker Rühe, Heinz Schemken, Gerhard Scheu, Dietmar Schlee, Bernd Schmidbauer, Christian Schmidt (Fürth), Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Hals- brücke), Andreas Schmidt (Mülheim), Hans Peter Schmitz (Baesweiler), Birgit Schnieber- Jastram, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. Rupert Scholz, Dr. Erika Schuchardt, Dr. Christian Schwarz-Schilling, Horst Seehofer, Rudolf Seiters, Bernd Siebert, Werner Siemann, Johannes Singhammer, Bärbel Sothmann, Margarete Späte, Erika Steinbach, Dorothea Störr-Ritter, Andreas Storm, Thomas Strobl, Edeltraut Töpfer, Dr. Hans-Peter Uhl, Gunnar Uldall, Angelika Volquartz, Andrea Voßhoff, Peter Weiß (Emmendingen), Gerald Weiß (Groß-Gerau), Annette Widmann-Mauz, Elke Wülfing, Wolfgang Zeitlmann (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erin- nerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10923 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 VII Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Max Straubinger, Albert Deß, Josef Hollerith, Franz Obermeier, Dr. Wolfgang Götzer, Wolfgang Zöller, Ernst Hinsken und Georg Girisch (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung ei- ner Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10925 C Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Martin Hohmann, Kurt Rossmanith, Benno Zierer, Werner Wittlich, Hans-Otto Willhelm (Mainz), Wilhelm-Josef Sebastian, Peter Bleser, Norbert Schindler, Anita Schäfer, Klaus Brähmig und Norbert Geis (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erin- nerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10926 A Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Carsten Hübner, Dr. Winfried Wolf und Christina Schenk (alle PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erin- nerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10926 C Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errich- tung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwor- tung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10927 C Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Georg Brunnhuber (CDU/CSU) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Er- richtung einer Stiftung „Erinnerung, Verant- wortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10928 A Anlage 13 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hartmut Büttner (Schönebeck) (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinne- rung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10928 C Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verant- wortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10929 A Anlage 15 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Volker Kauder (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errich- tung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwor- tung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10929 C Anlage 16 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Julius Louven (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errich- tung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwor- tung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10929 D Anlage 17 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Clemens Schwalbe (CDU/CSU) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Er- richtung einer Stiftung „Erinnerung, Verant- wortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10930 B Anlage 18 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Heinz Seiffert (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errich- tung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwor- tung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10930 C Anlage 19 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/ Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000VIII CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erin- nerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10931 A Anlage 20 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Er- richtung einer Stiftung „Erinnerung, Verant- wortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10931 D Anlage 21 Erklärung des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Aussprache über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10932 A Anlage 22 Erklärung der Abgeordneten Monika Griefahn (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf ei- nes Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Er- innerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10932 C Anlage 23 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Drucksachen 14/2683, 14/3074, 14/3366, 14/3640 und 14/3760) (Zusatztagesordnungs- punkt 4) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10932 C Anlage 24 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter (PDS) zur Ab- stimmung über die Verordnung der Bundesre- gierung: Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung – BiomasseV) (Tagesordnungspunkt 27 f) . . . . . . . . . . . . . . . 10932 D Anlage 25 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Straffreiheit für Spionage zugunsten der Deutschen Demokratischen Republik (Tagesordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . 10933 A Winfried Mante SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10933 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10934 C Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10935 A Anlage 26 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe (Tagesordnungspunkt 27 c) . . . . . . . . . . . . . . . 10935 B Brigitte Lange SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10935 B Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . 10936 A Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10937 B Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . . . . . . . . . 10938 A Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10938 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 IX Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast 10919 (C) (D) (A) (B) 1) Anlage 26 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10921 (C) (D) (A) (B) Adler, Brigitte SPD 06.07.00* Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 06.07.00* Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 06.07.00 Bury, Hans Martin SPD 06.07.00 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 06.07.00 Peter H. Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 06.07.00 Friedrich (Altenburg), SPD 06.07.00 Peter Gebhardt, Fred PDS 06.07.00 Goldmann, F.D.P. 06.07.00 Hans-Michael Götz, Peter CDU/CSU 06.07.00 Grießhaber, Rita BÜNDNIS 90/ 06.07.00* DIE GRÜNEN Hauser (Rednitzhem- CDU/CSU 06.07.00 bach), Hansgeorg Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 06.07.00 DIE GRÜNEN Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 06.07.00 Klose, Hans-Ulrich SPD 06.07.00 Dr. Köster-Loßack, BÜNDNIS 90/ 06.07.00 Angelika DIE GRÜNEN Koschyk, Hartmut CDU/CSU 06.07.00 Lambrecht, Christine SPD 06.07.00 Lennartz, Klaus SPD 06.07.00 Lippmann, Heidi PDS 06.07.00 Moosbauer, Christoph SPD 06.07.00* Müller (Berlin), PDS 06.07.00 Manfred Niebel, Dirk F.D.P. 06.07.00 Oesinghaus, Günter SPD 06.07.00 Raidel, Hans CDU/CSU 06.07.00* Romer, Franz CDU/CSU 06.07.00 Schily, Otto SPD 06.07.00 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 06.07.00 Hans Peter Schumann, Ilse SPD 06.07.00 Sothmann, Bärbel CDU/CSU 06.07.00 Steen, Antje-Marie SPD 06.07.00 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 06.07.00* Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 06.07.00 Weisskirchen SPD 06.07.00* (Wiesloch), Gert Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 06.07.00* Wohlleben, Verena SPD 06.07.00 Zapf, Uta SPD 06.07.00* * für die Teilnahme an der 9. Jahrestagung der ParlamentarischenVersammlung der OSZE Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU) (Drucksache 14/3722, Fragen 56 und 57): In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung die Redu- zierung der Ausbildung von Grundwehrdienstleistenden – durch die Verkürzung der Wehrpflicht und die geringere Anzahl der Ein- berufungen – auf die einzelnen Standorte, welche jetzt ausbilden, zu verteilen? Wird die Absicht der Bundesregierung, die Anzahl der Panzer und damit der gepanzerten Truppen um circa ein Drittel zu redu- zieren, zum prozentual gleichgewichtigen Abzug von Material und Personal aus allen betroffenen Standorten führen? Zu Frage 56: Die Ausplanungen der im „Eckpfeilerpapier“ von Bun- desminister Scharping angekündigten Veränderungen der Bundeswehr stehen erst am Anfang. Inwieweit die Ver- kürzung der Wehrpflicht und die Einberufung einer gerin- geren Zahl von Wehrpflichtigen Auswirkungen auf die Konzeption der Ausbildung und mögliche Standortent- scheidungen haben könnte, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Sollten als Ergebnis der Untersuchungen kon- krete Standortentscheidungen notwendig sein, werden, wie in der Vergangenheit auch, der Deutsche Bundestag und die Länderregierungen konsultiert. entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Zu Frage 57: Im Rahmen der Erneuerung der Bundeswehr von Grund auf soll auch ein moderneres Ausrüstungs- und Materialkonzept für die Streitkräfte entwickelt und stu- fenweise umgesetzt werden. Wie sich die im Eckpfeiler- papier des Bundesministers der Verteidigung angekün- digte Reduzierung von Großgeräten der Bundeswehr auf Stationierungsorte auswirkt, kann erst dann beantwortet werden. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Karl-Heinz Scherhag (CDU/CSU) (Drucksache 14/3722, Fragen 58 und 59): Welche Auswirkungen haben die geplanten Reduzierungs-und Rationalisierungsmaßnahmen im Bereich der zivilen Be-schäftigungsstrukturen der Bundeswehr auf die Anzahl der Be-schäftigten beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung? Welche Folgen hat die geplante personelle und strukturelleNeuorganisation der Heeresunterstützungskommandos für dieBundeswehrstandorte in Rheinland-Pfalz und insbesondere fürden Standort Koblenz? Zu Frage 58: Im Zusammenhang mit der notwendigen Reform der Bundeswehr, die Bundesminister Scharping am 14. Ju- ni 2000 nach dem Beschluss der Bundesregierung einge- hend erläutert hat, ist eine Überprüfung der zivilen Bereiche der Bundeswehr erforderlich. In diesem Zusam- menhang werden Entscheidungen zu treffen sein, die ge- gebenenfalls die Prüfung des Personalumfangs und der Aufgaben des Bundesamtes für Wehrtechnik und Be- schaffung in Koblenz nach sich ziehen können. Dabei werden die Belange der Mitarbeiter und deren Familien in die Überlegungen einbezogen. Zu Frage 59: Nach dem Beschluss der Bundesregierung vom 14. Ju- ni 2000 zu den Eckpfeilern der Bundeswehr sollen die Aufgaben des Heeresunterstützungskommandos zukünf- tig teilstreitkraftübergreifend in der Streitkräftebasis und im Zentralen Sanitätsdienst, teilweise im Heeresfüh- rungskommando in Koblenz und im Heeresamt in Köln wahrgenommen werden. Für das Heeresunterstützungs- kommando bedeutet dies seine Auflösung. Eines unserer Ziele ist es, die Teilstreitkräfte durch die Zusammenfas- sung und weitgehend streitkräftegemeinsame Wahrneh- mung von Unterstützungsaufgaben zu entlasten und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Über die Auswirkungen auf die Standorte in Rheinland-Pfalz und speziell in Ko- blenz kann erst eine verlässliche Aussage getroffen wer- den, wenn die Überlegungen zur Neuordnung der Aufga- benbereiche in der Streitkräftebasis und im Zentralen Sanitätsdienst, aber auch in den Teilstreitkräften entspre- chend festgeschrieben sind. Sollten als Ergebnis der noch notwendigen Untersuchungen konkrete Standortentschei- dungen notwendig sein, werden, wie in der Vergangenheit auch, der deutsche Bundestag und die Länderregierungen konsultiert. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Drucksache 14/3722, Frage 60): Welche Wehrbereichsverwaltungen werden im Rahmen derNeustrukturierung der Streitkräfte in Baden-Württemberg aufge-löst und in welchem Unterstellungsverhältnis sollen die für dieVersorgung der Wehrbereiche IV, V, VI und VII in Stuttgart zu-sammengefassten Aufgaben verbleiben? Nach dem Eckpfeilerpapier „Die Bundeswehr – sicher ins 21. Jahrhundert“ von Anfang Juni dieses Jahres wird die Territoriale Wehrverwaltung im Gleichklang mit der Territorialen Wehrorganisation gestrafft. Hierzu sollen die Wehrbereichsverwaltungen von sieben auf vier reduziert werden. Die Zuständigkeitsbereiche und die Standorte der verbleibenden Wehrbereichsverwaltungen werden im Rahmen der Feinausplanung festgelegt. Das gilt auch für die Frage, welche Behörden in Zukunft die Versorgungs- bezüge zahlen. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU) (Drucksache 14/3722, Fragen 61 und 62): An welchen Standorten sollen Frauen im Rahmen der umfas-senden Öffnung aller militärischen Laufbahnen zum Januar bzw.Juli 2001 eingestellt werden, und wie werden die oftmals im Um-gang mit weiblichen Soldaten unerfahrenen militärischen sowiezivilen Angehörigen der Bundeswehr darauf vorbereitet? Welche finanziellen Auswirkungen hinsichtlich der Versor-gung mit passender Bekleidung sowie der baulichen und organi-satorischen Trennung von Wasch-, Dusch-, WC-, Umkleide- undRuheräumen hat die umfassende Öffnung der Bundeswehr fürFrauen? Zu Frage 61: Der Einberufungsstandort der Soldaten hängt grundsätzlich von der Verwendungsreihe ab. Die Luft- waffe hat neben dem bisherigen Standort Bayreuth zu- sätzlich die Standorte Germersheim, Goslar und Roth und die Marine hat List/Sylt, Eckernförde, Glückstadt, Bre- merhaven, Parow, Plön und Kappeln vorgesehen. Die Ausbildungstruppenteile/Standorte für die Allgemeine Grundausbildung und Spezialgrundausbildung des Hee- res sollten ursprünglich bis Anfang September festgelegt werden. Aufgrund der im Juli anlaufenden Prüfung und Eignungsfeststellung der Bewerberinnen und der geplan- ten Ausbildung der Ausbilder in Vorbereitung auf Solda- tinnen in alle Laufbahnen versuchen wir zurzeit die Fest- legung wesentlich früher durchzuführen. Allgemein kann nicht gesagt werden, die militärischen und zivilen Angehörigen der Bundeswehr wären im Um- gang mit Soldatinnen oftmals unerfahren. In der Bundes- wehr ist eine Vielzahl von Frauen als zivile Mitarbeiterin- nen (Beamtinnen, Angestellte und Arbeiterinnen) be- schäftigt, derzeit arbeiten rund 49 000 Frauen in der Bundeswehrverwaltung und in zivilen Funktionen der Streitkräfte. Dies entspricht etwa 35 Prozent der zivilen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010922 (C) (D) (A) (B) Mitarbeiter. Aber auch mit Frauen im „Soldatenstatus“ haben zivile und militärische Angehörige der Bundes- wehr hinreichend und gute Erfahrungen sammeln kön- nen: Bereits seit 1975 können sich Ärztinnen, (Zahn- und Tierärztinnen) sowie Apothekerinnen freiwillig zum Dienst als Sanitätsoffiziere verpflichten. 1989 erfolgte die Öffnung der Laufbahn für die Sanitätsoffizieranwär- ter, 1991 die Öffnung aller Laufbahngruppen des Sanitäts- und Militärmusikdienstes für den freiwilligen Dienst von Frauen. Seit 1992 fördert die Bundeswehr auch Spitzens- portlerinnen. In den Laufbahnen des Sanitäts- und Mi- litärmusikdienstes der Streitkräfte dienen heute etwa 4 500 Soldatinnen. Im Rahmen der praktizierten Annah- meverfahren für den freiwilligen Dienst in den Streitkräf- ten werden nicht nur Psychologen und Ärzte, sondern ebenso Psychologinnen und Ärztinnen verwendet. Die mit der Durchführung von Eignungsfeststellungen beauf- tragten Dienststellen haben in der Vergangenheit bereits Erfahrungen mit Bewerberinnen für den Sanitätsdienst und Militärmusikdienst sammeln können. Sobald Solda- tinnen (außerhalb des Sanitätsdienstes) zur Verfügung ste- hen, wird dies in der Besetzung der Zentren Nachwuchs- gewinnung und der Offizierprüfzentrale berücksichtigt. Das Zentrum Innere Führung der Bundeswehr hat ein Ausbildungskonzept, das die Integration der Frauen in der Bundeswehr vorbereitet und erleichtert, erarbeitet. Dieses Multiplikatorenkonzept wendet sich zunächst an die Kommandeure aller Ebenen, Soldaten aus der Ebene der Ämter und Kommandobehörden, Inspektionschefs und Hörsaalleiter der Schulen und Einheitsführer der betroffe- nen Einstellungstruppenteile, in denen Frauen ausgebildet werden sollen. Die Ausbildungsinhalte werden durch diese Multiplikatoren in der Truppe weitervermittelt. Zu Frage 62: Die finanzielle Auswirkung durch spezielle Beklei- dung für Frauen kann nicht quantifiziert werden, da die hierzu erforderlichen Daten, zum Beispiel Einstellungs- zahlen noch nicht bekannt sind. Hinsichtlich der Kosten für infrastrukturelle Maßnahmen sind die Infrastruktur- dienststellen der Abteilung Wehrverwaltung angewiesen, den entsprechenden Bedarf zu ermitteln. Mit den zur Ver- fügung stehenden Planungsdaten ist bis jetzt keine seriöse Kostenrechnung möglich. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) (Druck- sache 14/3722, Fragen 63 und 64): Denkt die Bundesregierung im Rahmen der Reform der Bun- deswehr auch an eine Reduzierung der Zahl der Kreiswehrer- satzämter und kann sie eine Bestandsgarantie für die Kreiswehr- ersatzämter in Niederbayern und in der Oberpfalz geben? Falls ja, für welchen Zeitraum und für welche Größenord- nung? Zu Fragen 63 und 64: Die Aufgaben und die Standorte der Kreiswehrer- satzämter werden nach derzeitigen Überlegungen wie auch andere zivile Dienststellen der Bundeswehr im Rah- men der Feinausplanung der territorialen Wehrverwal- tung festgelegt werden. Dann wird man auch genauere Kriterien besitzen, ob und wo in Niederbayern und in der Oberpfalz Kreiswehrersatzämter erhalten bleiben. Um Planungssicherheit zu erreichen, bemüht sich das Bun- desverteidigungsministerium, möglichst frühe Standort- entscheidungen festzulegen. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrich Adam, Ilse Aigner, Peter Altmaier, Norbert Barthle, Günter Baumann, Brigitte Baumeister, Meinrad Belle, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Otto Bernhardt, Renate Blank, Dr. Maria Böhmer, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dr. Wolfgang Bötsch, Friedrich Bohl, Jochen Borchert, Wolfgang Bosbach, Dr. Ralf Brauksiepe, Paul Breuer, Klaus Bühler (Bruchsal), Cajus Caesar, Wolfgang Dehnel, Hubert Deittert, Renate Diemers, Thomas Dörflinger, Marie-Luise Dött, Hansjürgen Doss, Maria Eichhorn, Rainer Eppelmann, Anke Eymer (Lübeck), Ilse Falk, Dr. Hans Georg Faust, Ulf Fink, Ingrid Fischbach, Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen), Erich G. Fritz, Jochen-Konrad Fromme, Dr. Jürgen Gehb, Michael Glos, Dr. Reinhard Göhner, Kurt- Dieter Grill, Hermann Gröhe, Manfred Grund, Horst Günther (Duisburg), Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein, Gottfried Haschke (Großhen- nersdorf), Gerda Hasselfeldt, Norbert Hauser (Bonn), Klaus-Jürgen Hedrich, Helmut Heiderich, Ursula Heinen, Manfred Heise, Siegfried Helias, Peter Hintze, Klaus Hofbauer, Klaus Holetschek, Dr. Karl-Heinz Hornhues, Susanne Jaffke, Georg Janovsky, Dr.-Ing. Rainer Jork, Irmgard Karwatzki, Eckart von Klaeden, Ulrich Klinkert, Norbert Königshofen, Manfred Kolbe, Eva-Maria Kors, Thomas Kossendey, Dr. Martina Krogmann, Dr.-Ing. Paul Krüger, Karl Lamers, Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg), Dr. Norbert Lammert, Dr. Paul Laufs, Karl- Josef Laumann, Vera Lengsfeld, Werner Lensing, Ursula Lietz, Walter Link (Diepholz), Eduard Lintner, Dr. Klaus W. Lippold (Offen- bach), Dr. Michael Luther, DieterMaaß (Herne), Wolfgang Meckelburg, Dr. Michael Meister, Dr. Angela Merkel, Friedrich Merz, Hans Michelbach, Bernward Müller (Jena), Bernd Neumann (Bremen), Claudia Nolte, Günter Nooke, Friedhelm Ost, Eduard Oswald, Dr. Peter Paziorek, Anton Pfeifer, Ruprecht Polenz, Dr. Bernd Protzner, Thomas Rachel, Dr. Peter Ramsauer, Helmut Rauber, Christa Reichard (Dresden), Katherina Reiche, Erika Reinhardt, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Adolf Roth (Gießen), Dr. Christian Ruck, Volker Rühe, Heinz Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10923 (C) (D) (A) (B) Schemken, Gerhard Scheu, Dietmar Schlee, Bernd Schmidbauer, Christian Schmidt (Fürth), Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke), Andreas Schmidt (Mülheim), Hans Peter Schmitz (Baesweiler), Birgit Schnieber-Jastram, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. Rupert Scholz, Dr. Erika Schuchardt, Dr. Christian Schwarz- Schilling, Horst Seehofer, Rudolf Seiters, Bernd Siebert, Werner Siemann, Johannes Singhammer, Bärbel Sothmann, Margarete Späte, Erika Steinbach, Dorothea Störr-Ritter, Andreas Storm, Thomas Strobl, Edeltraut Töpfer, Dr. Hans-Peter Uhl, Gunnar Uldall, Angelika Volquartz, Andrea Voßhoff, PeterWeiß (Emmendingen), Gerald Weiß (Groß-Gerau), Annette Widmann-Mauz, Elke Wülfing, Wolfgang Zeitlmann (alle CDU/CSU) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verant- wortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungspunkt 7 a ) 1. Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erin- nerung, Verantwortung und Zukunft“ kommt der Deut- sche Bundestag seiner von der deutschen Geschichte auf- gegebenen Verantwortung nach, eines der furchtbarsten Kapitel unserer jüngsten Vergangenheit – die Entrech- tung, Verschleppung, Misshandlung und Ausbeutung von Sklaven- und Zwangsarbeitern – aufzuarbeiten. Wir bitten die Opfer um Vergebung. Mit diesem Gesetz übernehmen wir erneut und weltweit sichtbar die Verant- wortung für die Geschichte. Damit knüpfen wir an das Entschädigungs- und Versöhnungswerk an, das von Konrad Adenauer begonnen wurde. Insbesondere jene, die – hoch betagt und vielfach gebrechlich – bis heute noch nicht von den umfangreichen Wiedergutmachungs- und Entschädigungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland erreicht wurden und als Opfer der Zwangs- arbeit unsäglich gelitten haben, erwarten zu Recht ein Zei- chen der Wiedergutmachung und Versöhnung. 2. Einen Schlussstrich unter das dunkelste Kapitel un- serer Geschichte, die Verbrechen der Nazi-Tyrannei, kann und darf es nicht geben. Von der sich daraus ergebenden besonderen historischen Verantwortung unseres Landes können wir uns weder durch Worte noch durch Geld lö- sen. Aber dies kann nicht bedeuten, dass wir Jahr für Jahr in neue Entschädigungsdebatten eintreten und dadurch zwangsläufig in vielen Ländern der Welt und bei vielen Menschen Hoffnungen erwecken, die nicht erfüllt werden können. Zu Beginn eines neuen Jahrhunderts wollen die Bun- desrepublik Deutschland und deutsche Unternehmen mit der Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ die bisherigen umfangreichen Wiedergutma- chungsregelungen ergänzen und ein Zeichen ihrer mora- lischen Verantwortung für diese Geschehnisse setzen. Ab- schließend kann dies nur in finanzieller Hinsicht sein. 3. Weil wir den Blick nach vorne richten müssen, ist der noch zu etablierende Zukunftsfonds von überragen- der Bedeutung. Ausgestattet mit einem Vermögen von 700 Millionen DM muss er jetzt mit Leben erfüllt werden. Insbesondere mit Projekten, von denen vor allem junge Menschen profitieren sollen. Weil der Zukunftsfonds auf Dauer angelegt ist, kann und wird er in den kommenden Jahren für ein friedliches Miteinander der Menschen von besonderer Bedeutung sein. 4. Wer Zukunft gestalten will, darf sie nicht mit dem belasten, was bereits seit langem abgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für die Frage der Reparationen. Spätestens seit dem Abschluss des Zwei-plus-Vier- Vertrages vom 12. September 1990 können derartige For- derungen aus völkerrechtlichen Gründen nicht mehr ge- gen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekräftigt, dass sich auch durch dieses Gesetz die Frage der Repara- tionen nicht neu stellt. 5. Die Bundesregierung hat zugesagt, die Stiftung noch in diesem Jahr mit einem Anteil in Höhe von 5 Milliar- den DM auszustatten. Die Stiftungsunternehmen haben für die Unternehmen der deutschen Wirtschaft erklärt, dass sie sich in der Verpflichtung sehen, dass auch der von der Stiftungsinitiative zugesagte Anteil in Höhe von 5 Milliarden DM umgehend gezahlt wird. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dankt allen Unter- nehmen, die sich bislang bereit erklärt haben, ihren Anteil in das Fondsvermögen einzuzahlen. Dieser Dank gebührt insbesondere den Gründungsunternehmen der Stiftungs- initiative der Deutschen Wirtschaft und denjenigen Fir- men, die sich am Stiftungsvermögen beteiligen, obwohl sie erst nach 1945 gegründet wurden und deshalb nie in das nationalsozialistische Unrechtssystem verstrickt wa- ren. Wir sehen es als unbedingt erforderlich an, dass insbe- sondere diejenigen Unternehmen, die oder deren Rechts- vorgänger Sklaven- oder Zwangsarbeiter eingesetzt ha- ben, unverzüglich ihren Beitrag zur Finanzierung leisten. 6. Für uns ist von besonderer Bedeutung, dass mög- lichst rasch mit der Auszahlung der Stiftungsmittel an die jeweiligen Partnerorganisationen und von dort mit der Auszahlung der Leistungen an die heute betagten und vielfach kranken oder gebrechlichen Opfer begonnen werden kann. Voraussetzung hierfür ist neben der not- wendigen Mittelbereitstellung die rechtskräftige Abwei- sung aller vor den US-Gerichten anhängigen Klagen. Wir bitten die Kläger und ihre Rechtsvertreter, dafür Sorge zu tragen, dass möglichst rasch mit der Auszahlung der Stif- tungsmittel an die Opfer begonnen werden kann. Wir gehen dabei davon aus, dass durch dieses Gesetz und die damit verbundenen Abkommen und Erklärungen ein ausreichendes Maß an Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen insbesondere in den USA bewirkt wird. 7. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bun- desregierung, das noch zu bildende Kuratorium und den Stiftungsvorstand auf, durch geeignete Maßnahmen si- cherzustellen, dass die Stiftungsmittel die Leistungsbe- rechtigten nach Maßgabe des Gesetzes auch tatsächlich in voller Höhe erreichen. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Deutschen Bundestag jährlich über die Arbeit der Stiftung, die Verteilung der Stiftungsmittel sowie über die Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010924 (C) (D) (A) (B) Initiativen und Projekte des „Zukunftsfonds“ zu unter- richten. 8. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht es als un- abdingbar an, dass nach diesem Gesetz Leistungsberech- tigte unabhängig von ihrem Wohnsitz sowie unter Be- rücksichtigung der gesetzlichen Gestaltungsmöglichkei- ten die Chance auf gleiche Leistungen erhalten. Wir sind besorgt über eine mögliche Unterfinanzierung des Pla- fonds für Personenschäden der in diesem Gesetz bezeich- neten sechsten Partnerorganisation (IOM), die jene Opfer zu betreuen hat, die nicht in Ländern wohnen, für die eine andere Partnerorganisation zuständig ist. Ob und inwie- weit diese Sorge berechtigt ist, kann aber erst nach dem Eingang der Anträge von allen Opfern abschließend beur- teilt werden. 9. Wir bitten die Unternehmen der deutschen Wirt- schaft, die unter dem NS-Regime Sklaven- und Zwangs- arbeiter beschäftigt haben, bzw. ihre Rechtsnachfolger so- wie die Länder und Kommunen, zur geeigneten Umset- zung von § 18 des Gesetzes (Auskunftsersuchen) die notwendigen Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Leistungsberechtigung der Opfer so rasch wie mög- lich zu erteilen bzw. herauszugeben. Sofern erforderlich, sollten sie die Vernetzung der Archive verbessern, um da- mit den Opfern und Partnerorganisationen den Nachweis der Leistungsberechtigung zu erleichtern. Kopien der an- geforderten und benötigten Unterlagen sollten ebenso wie Angaben über bereits an ehemalige Zwangsarbeiter ge- zahlte Leistungen an die nach diesem Gesetz bezeichne- ten Partnerorganisationen weitergegeben werden. Wir bitten die Bundesregierung, durch zusätzliche or- ganisatorische, finanzielle oder personelle Maßnahmen die Leistungsfähigkeit des Archivs des Internationalen Suchdienstes in Arolsen zu erhöhen, um den einzelnen Opfern und den Partnerorganisationen den Nachweis der Leistungsberechtigung zu erleichtern. 10. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht in der Er- richtung des Zukunftsfonds innerhalb der Stiftung eine besondere Chance, der Verantwortung von Staat, Gesell- schaft und Privatwirtschaft gerecht zu werden. Hierdurch wird auch den kommenden Generationen die Möglichkeit eröffnet, die Erinnerung an das NS-Unrecht weiter wach zu halten und der Ausbreitung von extremistischem und rassistischem Gedankengut sowie von totalitären Syste- men aller Art entgegenzuwirken. Wir sehen es deshalb als notwendig an, Schwerpunkte auf Projekte zu legen, die dem Jugendaustausch, der Ver- söhnung und Völkerverständigung, der Achtung von Menschenrechten und für die Pflege der Beziehungen zu überlebenden Opfern dienen. Dabei ist auch die Arbeit von und mit Zeitzeugen von Bedeutung. Darüber hinaus können in einer Übergangszeit auch Projekte im Interesse der Opfer und ihrer Hinterbliebenen gefördert werden. Die Mittel des Zukunftsfonds sind zusätzliche Auf- wendungen des Bundes und der deutschen Wirtschaft. Sie dürfen keinesfalls Finanzierungsersatz von bisher durch die öffentliche Hand geförderten Maßnahmen sein. Das Kuratorium wird gebeten zu prüfen, inwieweit ein eigener Beirat für die Konzeption des Zukunftsfonds berufen wer- den sollte. 11. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, mit denjenigen Staaten, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Deutsche verschleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Arbeit ge- zwungen haben, oder mit deren Nachfolgestaaten Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, dass auch die noch lebenden deutschen Opfer von diesen Staaten eine – der deutschen Regelung entsprechende – Entschädigung in Form einer humanitären Geste erhalten. 12. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dankt Bundes- minister a. D. Dr. Otto Graf Lambsdorff für seine hervor- ragende Arbeit als Beauftragter der Bundesregierung auf diesem ebenso wichtigen wie sensiblen Gebiet. Sie bittet ihn darum, seine Kenntnisse und Erfahrungen auch wei- terhin der zu gründenden Stiftung zur Verfügung zu stel- len. Zusatz zu derErklärung des Abgeordneten Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Trotz Unterstützung der vorstehenden Erklärung kann ich dem Gesetz nicht zustimmen; ich werde mit „Nein“ stim- men. Zusatz zu derErklärung derAbgeordneten Margarete Späte (CDU/CSU): Ich werde mich allerdings bei der namentlichen Schluss- abstimmung enthalten. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO derAbgeordneten Max Straubinger, Albert Deß, Josef Hollerith, Franz Obermeier, Dr. Wolfgang Götzer, Wolfgang Zöller, Ernst Hinsken und Georg Girisch (alle CDU/CSU) zurAbstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungspunkt 7 a) Wir begrüßen, dass die Opfer der Zwangsarbeit ent- schädigt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält jedoch schwer- wiegende Mängel: Die zur Verfügung gestellten Mittel werden unter den betroffenen Opfern nicht gerecht aufge- teilt. Auch wurde für die derzeitigen bzw. künftigen Adres- saten von Forderungen keine hinreichende Rechtssicher- heit erreicht. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass durch dieses Gesetz die Frage von Reparationen neu ge- stellt wird. Wir stimmen deshalb dem Gesetzentwurf nicht zu. Zudem können wir bei der Bundesregierung keine Be- reitschaft erkennen, mit denjenigen Staaten, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Deutsche verschleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Arbeit gezwun- gen haben oder mit deren Nachfolgestaaten, Kontakt auf- zunehmen mit dem Ziel, dass auch die noch lebenden deutschen Opfer von diesen Staaten eine Entschädigung in Form einer humanitären Geste erhalten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10925 (C) (D) (A) (B) Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Martin Hohmann, Kurt Rossmanith, Benno Zierer, Werner Wittlich, Hans-Otto Wilhelm (Mainz), Wilhelm Josef Sebastian, Peter Bleser, Norbert Schindler, Anita Schäfer, Klaus Brähmig und Norbert Geis (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif- tung „Erinnerung, Verantwortung und Zu- kunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Ta- gesordnungspunkt 7 a) Hiermit erklären wir, dass wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Die Ablehnung wird wie folgt in Kurzform begründet: Erstens. Aufgrund der Bindungswirkung der deutsch- amerikanischen Verhandlungen war der Gestaltungsspiel- raum der Bundestagsabgeordneten so gering, dass sub- stanzielle Verbesserungen zur Schaffung von mehr Ge- rechtigkeit nicht möglich waren. Zweitens. Die Jewish Claims Conference und Vertreter von Russland, der Ukraine, Weißrussland, Polen und der Tschechischen Republik waren mit am Verhandlungs- tisch. Sie konnten sich auskömmliche Anteile der 10 Mil- liarden DM sichern, nicht aber der so genannte Rest der Welt. Für diese große Gruppe ergibt sich eine Unter- deckung von circa einer halben Milliarde DM. Ein befrie- digender oder gar abgestimmter Deckungsvorschlag liegt nicht vor. Drittens. Es steht für alle jüdischen Zwangsarbeiter der Höchstsatz von 15 000 DM bereit. Das wird trotz gleichen Leidensweges bei anderen Opfergruppen nicht möglich sein. Viertens. Dieses Missverhältnis begründet sich auch aus den von der Bundesregierung zugrunde gelegten Op- ferzahlen. Holocaustforscher gehen von höchstens 36 000 überlebenden jüdischen Zwangsarbeitern aus, während die Jewish Claims Conference 162 000 angibt. Die Bundesregierung hat es unterlassen, diesen Wider- spruch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aufzu- klären. Fünftens. Wegen vorangegangener Entschädigungsleis- tungen wird die Zwangsarbeiterentschädigung für eine Opfergruppe eine weniger bedeutende, eine Zusatzleis- tung sein, andererseits werden nicht wenige andere Opfer eine erstmalige und recht geringe Entschädigung erhalten. Zur Vermeidung dieses Missverhältnisses hätte eine An- rechnung stattfinden müssen. Dadurch wäre mehr Spiel- raum für die wirklich bedürftigen Überlebenden gewesen. Sechstens. Das Ausbringen der Stiftungsmittel könnte als faktische Reparationsleistung missverstanden werden und andere Anspruchsteller auf den Plan rufen. Siebentens. Auf Anfragen hat die Bundesregierung be- kundet, sich derzeit nicht für deutsche nichtjüdische Zwangsarbeiter einsetzen zu wollen. Das würde aus un- serer Sicht den Grundsatz „gleiches Leid – gleiche Ent- schädigung“ verletzen. Wir appellieren daher an die Bun- desregierung, auch die Interessen dieser vergessenen Op- fergruppe nachhaltig zu vertreten. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Carsten Hübner, Dr. Winfried Wolf und Christina Schenk (alle PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungspunkt 7 a) Wir enthalten uns der Stimme bei den Abstimmungen über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif- tung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Druck- sache 14/3206), den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, F.D.P. und PDS zur 2./3. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung...und begründen dies wie folgt: Wir begrüßen, dass mit diesem Gesetzentwurf mehr als ein halbes Jahrhundert nach der NS-Zeit der Deutsche Bundestag gegenüber den Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern eine eigene Verpflichtung eingesteht und dass die deutsche Wirtschaft, insoweit sie die Stiftung mitträgt und finanziert, sich in allgemeiner Form mitver- antwortlich für die Verbrechen des NS-Regimes erklärt. Insbesondere begrüßen wir, dass es mit diesem Ge- setzentwurf noch in diesem Jahr möglich sein kann, dass die überlebenden ehemaligen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen eine bescheidene – aber für alle hin- sichtlich der Symbolik und für viele in materieller Hin- sicht wichtige – finanzielle Entschädigung erhalten. Und wir wissen, dass viele unserer MdB-Kolleginnen und -Kollegen, die für diesen Gesetzentwurf und für den Ent- schließungsantrag stimmen wollen, dies insbesondere mit Blick auf diesen letzten Aspekt tun. Wenn wir dennoch dem Gesetzentwurf nicht zustim- men und uns zur Enthaltung entschlossen haben, dann er- folgt dies insbesondere aus fünf Gründen: Erstens. Wir enthalten uns, weil die Zielsetzung weni- ger Verantwortung vor der Geschichte als Schutz der deut- schen Wirtschaft ist. Der Gesetzentwurf verfolgt in erster Linie das Ziel, deutschen Unternehmen, die mit Exporten und Kapitalan- lagen Interessen im Ausland haben, die Sicherheit für fortgesetzte profitable Geschäfte zu geben. Das allein war – erklärtermaßen – die Motivation der deutschen Wirtschaft, sich an der Stiftung zu beteiligen. Aus diesem Grund müssen sich ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die in den Genuss einer bescheidenen Entschädigung kommen, verpflichten, für immer auf wei- tergehende Schadenersatzansprüche zu verzichten. Der Gesetzentwurf soll einen Schlussstrich ziehen, der weder moralisch noch mit der Summe von zehn Milliarden Mark gezogen werden kann. Dass ein solcher Schlussstrich auch für die vielen hundert Unternehmen gilt, die sich nicht an der finanziellen Absicherung des Fonds beteilig- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010926 (C) (D) (A) (B) ten, aber von Zwangsarbeit profitierten, ist an diesem Ge- setzentwurf in besonderer Weise zu kritisieren. Zweitens. Wir enthalten uns, weil der Gesetzentwurf und der Entschließungsantrag nur unzureichende Aussa- gen zur aktiven Unterstützung der deutschen Wirtschaft für das NS-Regime enthalten. Die deutschen Konzerne, Banken und Versicherungen haben sich in der NS-Zeit aktiv an dem umfassenden Sys- tem der Zwangsarbeit beteiligt und das NS-System und den NS-Krieg direkt durch Spenden an die Nazis und mit einer Rüstungs- und Kriegswirtschaft unterstützt. Sie be- zogen Milliarden-Gewinne aus millionenfacher Zwangs- arbeit, während sie den Tod von Hunderttausenden Men- schen in Kauf nahmen und oft selbst aktiv daran beteiligt waren. Diese Umstände werden in der Präambel zum Ge- setz nur vorsichtig angesprochen, in der Begründung wer- den sie völlig verschleiert. Drittens. Wir enthalten uns der Stimme, weil die Ent- schädigung, die die ehemaligen Opfer in der Gesamt- summe und auf individueller Basis erhalten, viel zu nied- rig ist. Seriöse Berechnungen gehen davon aus, dass die deut- schen Unternehmen aus der Zwangsarbeit und der Lohn- vorenthaltung Vorteile bezogen, die heute einem Betrag zwischen 100 und 180 Milliarden Mark entsprechen – also zehn bis 18 mal mehr als nun tatsächlich gezahlt wer- den soll. Dieser Betrag ist zunächst objektiv berechtigt: Ihm entsprachen reale Gewinne. Dieser Betrag passt aber auch durchaus in die aktuelle Finanzlandschaft: In diesen Tagen werden Summen in dieser Höhe und darüber hi- naus allein dafür ausgegeben, dass ein Unternehmen ein anderes übernimmt (und dabei noch Tausende Arbeits- plätze zerstört) – im Fall Mannesmann/Vodafone-Air- touch waren es 240 Milliarden DM. Was auf dieser zer- störerischen Ebene der Fusionen jedoch als „normal“ gilt, wird im Fall der gerechtfertigten Forderung zur Wieder- gutmachung von Zwangsarbeit als „überzogen“ darge- stellt. So kommt es dazu, dass mit der gedeckelten Summe von 10 Milliarden Mark viele Opfer – insbesondere aus dem so genannten „Rest der Welt“ – keine oder nur eine marginale Entschädigung erhalten werden. Viertens. Wir enthalten uns der Stimme, weil die Hauptverantwortlichen, die deutsche Wirtschaft, einen geradezu lächerlich geringen Betrag zur Verfügung stellt und weil die Hauptsumme von den Steuerzahlenden zur Verfügung gestellt werden muss. Offiziell will die deutsche Wirtschaft 5 der im Fonds vorgesehenen 10 Milliarden Mark bezahlen, das heißt, die Hälfte bezahlen ohnehin die Steuerzahlenden. Die von der Wirtschaft bezahlten Beträge können jedoch von der Steuer abgesetzt werden, sodass weitere 2,5 Milliarden Mark Steuerausfälle für den Fall zu erwarten sind, dass die deutsche Wirtschaft ihre 5 Milliarden Mark wirklich einzahlt. Doch selbst diese 5 Milliarden bzw. real 2,5 Mil- liarden Mark Gelder der deutschen Wirtschaft sind nicht gesichert. Die deutschen Unternehmen spielen bis zum heutigen Tag zynisch auf Zeit. Erst für drei Fünftel des of- fiziell erwarteten Betrags liegen Zusagen vor. Für die aus- stehende Summe gibt es nicht einmal die – von der Bun- desregierung bis vor kurzem als unabdingbar bezeichne- te – Verpflichtungserklärung der deutschen Wirtschaft. Am Ende kann es also durchaus sein, dass der Steuerzah- ler zusätzlich zu den 7,5 Milliarden Mark „nachschießen“ muss. Fünftens. Wir enthalten uns der Stimme, weil selbst mit diesem Gesetz die Unternehmen, die von NS-Zwangsar- beit profitierten, nicht zur Öffnung ihrer Archive, die diese Zwangsarbeit dokumentieren, gezwungen werden, und weil ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsar- beiter Unternehmen nicht juristisch eindeutig verpflichten können, die Archive zu öffnen, um ihre Ansprüche bele- gen zu können. Das öffnet aber den deutschen Unternehmen ein weite- res Mal die Möglichkeit für ein zynischen Spiel auf Zeit – eben das, was sie einigermaßen erfolgreich nun seit mehr als 55 Jahren beim Thema Zwangsarbeit betrieben haben. Unsere Solidarität gehört den Opfern des NS-Regimes. Mit unserer Enthaltung stellen wir uns nicht in den Weg, dass möglichst viele von ihnen endlich eine Entschädi- gung erhalten. Mit dieser Erklärung betonen wir jedoch unsere Kritik an dem – trotz alledem historischen – Ge- setzentwurf. Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO derAbgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungspunkt 7 a) Einen deutschen Beitrag zur Wiedergutmachung des an Zwangsarbeitern begangenen NS-Unrechts befür- worte ich grundsätzlich. Trotz einiger Bedenken, ob dies nicht eher eine Aufgabe der deutschen Wirtschaft allein gewesen wäre als erneut – zumindest teilweise – des Steuerzahlers, hätte ich dem Gesetzentwurf zugestimmt, wenn er in entscheidenden Fragen endgültige Klarheit gebracht hätte. Nach derzeitigem Stand sind zahlreiche wichtige Punkte jedoch nur ungenügend geklärt, sodass ich dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Errichtung ei- ner Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern) in Drucksache Nr. 14/3206 nicht zustimmen kann. In den Verhandlungen mit den USAkonnte keine wirk- lich verbindliche Zusage erreicht werden, dass keine wei- teren Forderungen an die deutsche Wirtschaft gestellt werden. Trotz der Bereitschaft der deutschen Wirtschaft, dieses Restrisiko tragen zu wollen, dürfen wir uns m. E. nicht dem Risiko aussetzen, immer wieder mit neuen For- derungen konfrontiert zu werden. Der vorliegende Gesetzentwurf trifft keine Aussage hinsichtlich des Verzichtes auf weitere deutsche Reparati- onszahlungen. Nach dem bisherigen Verlauf der Verhand- lungen kann nicht mit hinreichender Sicherheit ausge- schlossen werden, dass die Reparationsfrage irgendwann neu gestellt wird. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10927 (C) (D) (A) (B) Während die Jewish Claims Conference, Russland, die Ukraine, Weißrussland, Polen und die Tschechische Re- publik, die am Verhandlungstisch saßen, von einem großen Teil der 10 Milliarden DM Stiftungsmittel profi- tieren werden, sind Opfer aus den übrigen Ländern ein- deutig benachteiligt. Es ist daher nicht auszuschließen, dass diese neue Prozesse anstrengen werden. Im Übrigen nehme ich mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Verhand- lungen offenbar in weiten Teilen unter einem übermäßig großen Einfluss der Jewish Claims Conference gestanden haben, sodass eine gerechte Mittelverteilung unter allen betroffenen Opfern von Zwangsarbeit fragwürdig ist. Nach den ursprünglichen Vorstellungen sollte der Zu- kunftsfonds, dessen Bedeutung ich für besonders wichtig halte, den gleichen Anteil haben wie die Individualent- schädigungen. Inzwischen sind die Mittel hierfür auf le- diglich 0,7 Milliarden DM zusammengeschrumpft. Es ist nicht glaubwürdig zu begründen, dass deutsche Zwangsarbeiter nicht entschädigt werden. Ich halte es da- her für dringend erforderlich, mit denjenigen Staaten (oder deren Nachfolgestaaten), die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Deutsche verschleppt und unter un- menschlichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen haben, zu verhandeln, mit dem Ziel, auch für deutsche Zwangs- arbeiter Entschädigungsleistungen zu ermöglichen. Diese Gründe veranlassen mich, den Gesetzentwurf abzulehnen. Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Georg Brunnhuber (CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinne- rung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksa- chen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungs- punkt 7 a) Dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif- tung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ – Druck- sache 14/3206 stimme ich nicht zu. Ich begrüße es, dass Menschen, die als Zwangsarbeiter unter der NS-Herrschaft gelitten haben, eine Entschädi- gung bekommen. Allerdings bin ich mit der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes nicht einverstanden. Zum ei- nen stört mich die Tatsache, dass die deutschen Steuer- zahler den größten Anteil am geplanten Stiftungsvermö- gen von 10 Milliarden DM zu zahlen haben, während die Wirtschaft nur 25 Prozent beiträgt. Auf den ersten Blick leisten sowohl die Bundesrepublik Deutschland und die Unternehmen eine Entschädigungssumme von 5 Milliar- den DM, die Wirtschaft kann sich aber aufgrund von Steu- erabschreibungen wieder 50 Prozent ihres eingezahlten Vermögens – 2,5 Milliarden DM – vom Fiskus zurückho- len. So bezahlt der deutsche Steuerzahler also 7,5 Milliar- den DM, die Wirtschaft aber nur 2,5 Milliarden DM. Zweitens stört mich die Tatsache, dass die jüdische Be- völkerung in den Ländern, die an den Verteilungsver- handlungen beteiligt waren, den Löwenanteil der Ent- schädigungssumme bekommen, die ehemaligen Zwangs- arbeiter in den anderen Ländern aber stark benachteiligt werden. Es steht zu befürchten, dass diese benachteiligten Zwangsarbeitsopfer erneut vor Gericht ziehen werden und damit immer neue finanzielle Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland zukommen. Ein weiteres Problem besteht darin, dass in den Ver- handlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika eine hundertprozentige Rechtssicherheit für die deutsche Wirt- schaft nicht erreicht werden konnte. Dieses Restrisiko ist meiner Meinung nach nicht vertretbar. Eine Welle von neuen Klagen ist zu befürchten. Auch darf im Zusammenhang mit der Verabschiedung eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ die Frage der Reparationen nicht noch einmal neu gestellt werden. Es ist auch eine grobe Ungerechtigkeit, dass die Frage der Entschädigung der ins Ausland verschleppten und dort als Zwangsarbeiter eingesetzten Deutschen nicht zur Sprache kommt. Bei den Verhandlungen wurde diese ge- rechte Forderung nicht zum Thema gemacht. Das ist ge- genüber allen betroffenen deutschen Mitbürgern nicht zu verantworten. Diese Gründe veranlassen mich zur Ablehnung des Ge- setzentwurfes. Anlage 13 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hartmut Büttner (Schönebeck) (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zurErrichtung einer Stiftung „Er- innerung, Verantwortung und Zukunft“ (Druck- sachen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungs- punkt 7 a) Die NS-Herrschaft hat Sklaven- und Zwangsarbeitern durch Deportation, Inhaftierung, Ausbeutung bis zur Ver- nichtung durch Arbeit und durch eine Vielzahl von Men- schenrechtsverletzungen schweres Unrecht zugefügt. Deutsche Unternehmen, die an diesem Unrecht betei- ligt waren, tragen eine hohe historische und menschliche Verantwortung mit. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass dieses Leid den Betroffenen gegenüber zumindest finanziell wieder- gutgemacht werden soll. Die ungleiche und ungerechte Verteilung der gesamten finanziellen Mittel der Stiftung „Erinnerung, Verantwor- tung und Zukunft“ wird allerdings von mir nicht mitge- tragen. Ich kritisiere vor allem, dass einige Opfergruppen ge- genüber anderen Opfergruppen privilegiert werden, ob- wohl sie einem gleich schweren Schicksal ausgesetzt wa- ren, dass ein großer Teil der verfügbaren Finanzen für Anwaltskosten und weitere administrative Kosten aufge- wandt wird, dass deutschen Unternehmen in den USA auch weiterhin kein ausreichendes Maß an Rechtssicher- heit vor individuellen Verfahren gewährleistet wird. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010928 (C) (D) (A) (B) Die Diskussion um Sklaven- und Zwangsarbeit hat auch viele Deutsche, die ähnliche Schicksale zu erdulden hatten, in ihrem Gerechtigkeitsempfinden getroffen. Lö- sungen für alle diese Menschen sind bisher weder in der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ noch an anderer Stelle vorgesehen. Aus den vorgenannten Gründen enthalte ich mich zu dem Gesetzentwurf. Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel (CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinne- rung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksa- chen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungs- punkt 7 a) Dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif- tung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ – Druck- sache 14/3206 – stimme ich nicht zu. Ich begrüße, dass Opfer der Zwangsarbeit entschädigt werden. Trotz einiger Bedenken, ob dies nicht eher eine Aufgabe der deutschen Wirtschaft allein gewesen wäre, als erneut – zumindest teilweise – des Steuerzahlers, hätte ich dem Gesetzentwurf zugestimmt, wenn er in entschei- denden Fragen endgültige Klarheit gebracht hätte. In den Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika konnte nicht die verbindliche Zusage erreicht werden, dass keine weiteren Forderungen an die deutsche Wirtschaft erhoben werden. Die deutsche Wirtschaft ist zwar bereit, dieses – nach ihrer Auffassung – Restrisiko tragen zu können, ich aber bin der Meinung, dass wir nicht immer wieder mit neuen Forderungen konfrontiert wer- den dürfen. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden nicht ge- recht unter den betroffenen Zwangsarbeitsopfern aufge- teilt. Ist dies schon Grund genug, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, befürchte ich darüber hinaus, dass be- nachteiligte Opfergruppen neue Prozesse anstrengen wer- den. Außerdem hätte ich eine klare Aussage dahin gehend erwartet, dass durch dieses Gesetz die Frage von Repara- tionen nicht neu gestellt wird. Ich hätte von der Bundesregierung auch erwartet, dass siemit denjenigenStaaten, die nach demEndedesZweiten Weltkrieges Deutsche verschleppt und unter unmensch- lichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen haben, oder mit deren Nachfolgestaaten mit dem Ziel Verhandlungen aufnimmt, dass auch die noch lebenden deutschen Opfer von diesen Staaten eine der deutschen Regelung entspre- chende Entschädigung in Form einer humanitären Geste erhalten. Diese Gründe haben mich veranlasst, den Gesetzent- wurf abzulehnen. Anlage 15 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Volker Kauder (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungspunkt 7 a) Dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif- tung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ – Druck- sache 14/3206 – stimme ich nicht zu. Ich begrüße, dass Opfer der Zwangsarbeit entschädigt werden. Trotz einiger Bedenken, ob dies nicht eher eine Aufgabe der deutschen Wirtschaft allein gewesen wäre als erneut – zumindest teilweise – des Steuerzahlers, hätte ich dem Gesetzentwurf zugestimmt, wenn er in entschei- denden Fragen endgültige Klarheit gebracht hätte. In den Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika konnte nicht die verbindliche Zusage erreicht werden, dass keine weiteren Forderungen an die deutsche Wirtschaft erhoben werden. Die deutsche Wirtschaft ist zwar bereit, dieses – nach ihrer Auffassung – Restrisiko tragen zu können, ich aber bin der Meinung, dass wir nicht immer wieder mit neuen Forderungen konfrontiert wer- den dürfen. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden nicht ge- recht unter den betroffenen Zwangsarbeitsopfern aufge- teilt. Ist dies schon Grund genug, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, befürchte ich darüber hinaus, dass be- nachteiligte Opfergruppen neue Prozesse anstrengen wer- den. Außerdem hätte ich eine klare Aussage dahin gehend erwartet, dass durch dieses Gesetz die Frage von Repara- tionen nicht neu gestellt wird. Ich hätte von der Bundesregierung auch erwartet, dass sie mit denjenigen Staaten Verhandlungen aufnimmt, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Deutsche ver- schleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Ar- beit gezwungen haben oder mit deren Nachfolgestaaten mit dem Ziel, dass auch die noch lebenden deutschen Op- fer von diesen Staaten eine der deutschen Regelung ent- sprechende Entschädigung in Form einer humanitären Geste erhalten. Diese Gründe haben mich veranlasst, den Gesetzent- wurf abzulehnen. Anlage 16 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Julius Louven (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungspunkt 7 a) Dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif- tung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ – Druck- sachen 14/3206 – stimme ich nicht zu. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10929 (C) (D) (A) (B) Ich begrüße, dass Opfer der Zwangsarbeit entschädigt werden. Trotz einiger Bedenken, ob dies nicht eher eine Aufgabe der deutschen Wirtschaft allein gewesen wäre als erneut – zumindest teilweise – des Steuerzahlers, hätte ich dem Gesetzentwurf zugestimmt, wenn er in entschei- denden Fragen endgültige Klarheit gebracht hätte. In den Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika konnte nicht die verbindliche Zusage erreicht werden, dass keine weiteren Forderungen an die deutsche Wirtschaft erhoben werden. Die deutsche Wirtschaft ist zwar bereit, dieses – nach ihrer Auffassung – Restrisiko tragen zu können, ich aber bin der Meinung, dass wir nicht immer wieder mit neuen Forderungen konfrontiert wer- den dürfen. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden nicht ge- recht unter den betroffenen Zwangsarbeitsopfern aufge- teilt. Ist dies schon Grund genug, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, befürchte ich darüber hinaus, dass be- nachteiligte Opfergruppen neue Prozesse anstrengen wer- den. Darüber hinaus stört mich, dass deutsche Opfer von Zwangsarbeit keine Chance einer Entschädigungsleistung haben. Außerdem hätte ich eine klare Aussage dahin gehend erwartet, dass durch dieses Gesetz die Frage von Repara- tionen nicht neu geregelt wird. Diese Gründe haben mich veranlasst, den Gesetzent- wurf abzulehnen. Anlage 17 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Clemens Schwalbe (CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinne- rung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksa- chen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungs- punkt 7 a) Die NS-Herrschaft hat Sklaven- und Zwangsarbeitern durch Deportation, Inhaftierung, Ausbeutung bis zur Ver- nichtung durch Arbeit und durch eine Vielzahl von Men- schenrechtsverletzungen schweres Unrecht zugefügt. Deutsche Unternehmen, die an diesem Unrecht betei- ligt waren, tragen eine hohe historische und menschliche Verantwortung mit. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass dieses Leid den Betroffenen gegenüber zumindest finanziell wieder- gutgemacht werden soll. Die ungleiche und ungerechte Verteilung der gesamten finanziellen Mittel der Stiftung „Erinnerung, Verantwor- tung und Zukunft“ wird allerdings von mir nicht mitge- tragen. Ich kritisiere vor allem, dass einige Opfergruppen ge- genüber anderen Opfergruppen privilegiert werden, ob- wohl sie einem gleich schweren Schicksal ausgesetzt waren, dass ein großer Teil der verfügbaren Finanzen für Anwaltskosten und weitere administrative Kosten aufge- wandt wird, dass deutschen Unternehmen in den USA auch weiterhin kein ausreichendes Maß an Rechtssicher- heit vor individuellen Verfahren gewährleistet wird. Die Diskussion um Sklaven- und Zwangsarbeit hat auch viele Deutsche, die ähnliche Schicksale zu erdulden hatten, in ihrem Gerechtigkeitsempfinden getroffen. Lö- sungen für alle diese Menschen sind bisher weder in der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ noch an anderer Stelle vorgesehen. Aus den vorgenannten Gründen kann ich dem Gesetz- entwurf nicht zustimmen. Anlage 18 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Heinz Seiffert (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungspunkt 7 a) Dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif- tung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ – Druck- sachen 14/3206 und 14/3459 – stimme ich nicht zu. Ich begrüße, dass Opfer der Zwangsarbeit entschädigt werden. Trotz einiger Bedenken, ob dies nicht eher eine Aufgabe der deutschen Wirtschaft allein gewesen wäre als erneut – zumindest teilweise – des Steuerzahlers, hätte ich dem Gesetzentwurf zugestimmt, wenn er in entschei- denden Fragen endgültige Klarheit gebracht hätte. In den Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika konnte nicht die verbindliche Zusage erreicht werden, dass keine weiteren Forderungen an die deutsche Wirtschaft erhoben werden. Die deutsche Wirtschaft ist zwar bereit, dieses – nach ihrer Auffassung – Restrisiko tragen zu können, ich aber bin der Meinung, dass wir nicht immer wieder mit neuen Forderungen konfrontiert wer- den dürfen. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden nicht ge- recht unter den betroffenen Zwangsarbeiteropfern aufge- teilt. Ist dies schon Grund genug, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, befürchte ich darüber hinaus, dass be- nachteiligte Opfergruppen neue Prozesse anstrengen wer- den. Außerdem hätte ich eine klare Aussage dahin gehend erwartet, dass durch dieses Gesetz die Frage von Repara- tionen nicht neu gestellt wird. Diese Gründe haben mich veranlasst, den Gesetzent- wurf abzulehnen. Ich hätte von der Bundesregierung auch erwartet, dass sie mit denjenigen Staaten Verhandlungen aufnimmt, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Deutsche ver- schleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Ar- beit gezwungen haben oder mit deren Nachfolgestaaten mit dem Ziel, dass auch die noch lebenden deutschen Op- fer von diesen Staaten eine der deutschen Regelung ent- sprechende Entschädigung in Form einer humanitären Geste erhalten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010930 (C) (D) (A) (B) Diese Gründe haben mich veranlasst, den Gesetzent- wurf abzulehnen. Anlage 19 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zu- kunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Ta- gesordnungspunkt 7 a) Das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ wirft eine Reihe von wich- tigen Fragen auf, die derzeit nicht beantwortet werden können und hoffentlich in Zukunft nicht zu ungunsten für die Bundesrepublik Deutschland von dritter Seite, Ge- richten oder Regierungen anderer Staaten beantwortet werden. Dazu gehört unter anderem die Rechtssicherheit für deutsche Firmen und auch die nur vage Zusicherung, dass damit auch alle Ansprüche anderer Art für die Zu- kunft erledigt sind. Ärgerlich an dem Gesetz ist, dass es Doppelzahlungen gibt für einen Teil der Berechtigten; es ist überhaupt nicht einsehbar, dass Opfer, die bereits seit Jahren Renten oder Entschädigungen erhalten haben, nunmehr erneut die Höchstentschädigung bekommen und damit berechtigte Ansprüche von Betroffenen aus den ost- und mittelosteu- ropäischen Staaten, die durch die kommunistische Ge- waltherrschaft von jeglichen Zahlungen in der Vergan- genheit ausgenommen wurden, geschmälert werden. Är- gerlich ist auch die Raffgier einiger Rechtsanwälte, die nicht in vollem Umfang gestoppt werden konnte. Ein be- sonderer Fehler ist, dass zum Beispiel für die Länder Li- tauen, Lettland und Estland als Partnerorganisationen nicht eine eigene oder die allgemeine Organisation ge- wählt wurde, sondern sie den Partnerorganisationen Russ- lands in Moskau oder Belarus in Minsk zugewiesen wur- den. Dies ist zweifellos ein Affront gegen die Souverä- nität, aber auch die Empfindlichkeit dieser Staaten für erlebtes Unrecht in den letzten 60 Jahren. Sicher ist es übertrieben, wenn in diesen Staaten auf den Molotow- Ribbentrop-Pakt verwiesen wird, aber wieder einmal ha- ben Deutschland und Russland einen Vertrag über die Köpfe der drei souveränen Staaten hinweg beschlossen. Eine harte Pille, insbesondere nach den harschen Tönen der letzten Zeit aus Moskau. Es handelt sich zwar um ei- nen Vertrag zugunsten Dritter, aber ungefragt und daher mindestens mit einem moralischen Mangel behaftet. Das Seimas von Litauen hat offiziell dagegen protes- tiert. Der Verein für Andenken der Opfer des Faschismus in Litauen, die Jüdische Gemeinde in Litauen, der Rat des li- tauischen Vereines der ehemaligen minderjährigen Häft- linge in faschistischen Zwangeinkerkerungsorten und der Verein der Opfer des Faschismus der ehemaligen Häft- linge der Konzentrationslager haben in einem gemeinsa- men Brief auf die Mängel des Fonds der Verständigung und Zusammenarbeit der Russischen Föderation hinge- wiesen und ihrem Unverständnis darüberAusdruck gege- ben, dass von ihnen verlangt wird, dass sie erneut von dem Land deutsche Gelder zugeteilt bekommen, das sie 50 Jahre lang okkupiert und terrorisiert hat. Der Hinweis von deutscher Seite, dass dies bei der Stif- tung 1992 auch so gehandhabt wurde, liegt neben der Sa- che. Auch damals hatte die litauische Regierung prote- stiert und nur zwangsläufig, weil die Betroffenen sonst nicht an Gelder gekommen wären, haben sie den Weg über Moskau bzw. Minsk gewählt. Von deutscher Seite konnte damals auch entschuldigend zum Ausdruck ge- bracht werden, dass die staatlichen Behörden der erst we- nige Monate wieder frei gewordenen Staaten noch nicht alle in Funktionen waren. Dies trifft heute nicht mehr zu und es ist höchst bedauerlich, dass eine gute Sache mit ei- ner so schweren Hypothek belastet ist. Es war ein Versäumnis der drei baltischen Staaten, dass sie sich während der monatelangen schwierigen und zähen Verhandlungen nicht um diese Frage gekümmert haben, sondern die Verteilung erst thematisiert haben, als die Verhandlungen abgeschlossen waren. Die deutsche Seite hat bei den unendlich vielen und schwierigeren Pro- blemen, die zu lösen waren und wegen deren die Ver- handlungen oft auf des Messers Schneide standen, der Einfachheit halber auf die bestehenden Partnerorganisa- tionen zurückgegriffen. Die Feststellung der Bundesre- gierung, dass neue Verhandlungen nicht mehr möglich wären, zum Beispiel den Partnerorganisationen der Rus- sischen Föderation und Belarus die für Litauen, Lettland und Estland vorgesehenen Beträge wieder wegzunehmen, die Gefahr des Scheiterns der gesamten Vertragswerke nach sich ziehen könnten, ist nicht zu widerlegen. Nach- dem in die Begründung aufgenommen wurde, dass der Deutsche Bundestag davon ausgeht, dass in den betroffe- nen Staaten eigene Antrags- und Beschwerdestellen durch die Partnerorganisationen errichtet werden, in denen die Betroffenen in der eigenen Landessprache ihre Ansprü- che, gegebenenfalls Beschwerden, geltend machen kön- nen, habe ich auf weitergehende Anträge verzichtet; das Erreichte ist nicht viel, aber unter den gegebenen Um- ständen das noch Machbare. Die Bundesregierung ist aufgefordert, auf die Einhal- tung dieser Erwartungen zu drängen und dafür zu sorgen, dass an diese Partnerorganisationen dann keine Gelder mehr ausgezahlt werden, wenn es in Litauen, Lettland und Estland zu Verzögerungen oder Schikanen kommt. Anlage 20 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinne- rung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksa- chen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungs- punkt 7 a) Ich lehne den Gesetzentwurf einer Stiftung „Erinne- rung, Verantwortung und Zukunft“ ab. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10931 (C) (D) (A) (B) Mein im Januar verstorbener Vater war der älteste Sohn eines Bauern in Krug/Oberschlesien. 1941 wurde er Sol- dat. Meinem Großvater wurde ein polnischer landwirt- schaftlicher Helfer, Stani, zugewiesen. Auf die Vorhaltungen des NS-Ortsgruppenführers, dass Stani unerlaubterweise mit meiner Familie am glei- chen Tisch esse, wies mein Großvater ihn zurecht: „Der Stani arbeitet mit uns, also isst er auch mit uns.“ Als Krug vor der näher rückenden Front ins Altvater- gebirge evakuiert wurde, begleitete und schützte Stani die Familie. Nach dem Fall Oberschlesiens kehrte er mit nach Krug zurück. Als meine Familie vertrieben wurde, wollte er mitgehen auf den Treck, wurde jedoch von Tschechen und Polen mit Waffengewalt zurückgehalten. Er blieb zurück mit dem Versprechen an meinen Groß- vater, den Hof in Ordnung zu halten. Stani bewirtschaftet seitdem unseren Hof. Zweimal konnte ich mit meinem Vater Stani besuchen. Ich war vom freundschaftlichen Respekt und der Ehrenbezeugung, die Stani meinem Vater entgegen brachte, tief beeindruckt. Mögen all jene, die sich an der Arbeitsleistung von Zivi- listen oder Kriegsgefangenen bereichert haben, ihre Schul- den begleichen – die Familie Willsch hat keine Rechnun- gen offen. Anlage 21 Erklärung des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zurAussprache über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zu- kunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Ta- gesordnungspunkt 7 a) In der Debatte ist der Einruck entstanden, ich hätte fälschlicherweise zwei namentlich genannte Goslaer Be- triebe bezichtigt, nicht Mitglieder der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft zu sein. Ich habe hingegen in meiner Rede diesbezüglich alleine eine Frage gestellt: Gehören zum Beispiel Harzer Grauhof-Brunnen oder die Chemische Fabrik Borchers aus Goslar oder ihre Rechtsnachfolger zu den Mitgliedern der Stif- tungsinitiative der deutschen Wirtschaft? Wie viel haben sie gezahlt? Das wüssten wir gerne. In der ver- öffentlichten Mitgliederliste der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft sind diese Betriebe nicht verzeichnet. Ich habe in dieser Frageform bewusst zum Ausdruck gebracht, dass die Möglichkeit besteht, sie seien doch in- direkt Mitglieder der Initiative. Sollte der Hinweis des Abgeordneten Eckhardt zutreffen, die beiden genannten Firmen würden heute zu Konzernen gehören, die sich an der Stiftungsinitiative beteiligt haben, so nehme ich die- sen Hinweis dankend zur Kenntnis. Es lag und liegt mir fern, Unternehmen zu nahe zu treten, die ihrer histo- rischen Verpflichtung gemäß verantwortlich handeln. Bezüglich der anderen genannten Firmen, deren Zah- lungsbereitschaft ich angemahnt habe, handelt es sich um Informationen, die uns die Stiftungsinitiative der deut- schen Wirtschaft selbst am 4. Juli 2000 auf Anfrage zur Verfügung gestellt hat. Auch hier würden wir einen Bei- tritt entsprechend begrüßen. Anlage 22 Erklärung der Abgeordneten Monika Griefahn (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinne- rung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksa- chen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungs- punkt 7 a) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge- führt. Ich erkläre, dass ich an der namentlichen Abstimmung teilgenommen habe. Mein Votum lautet Ja. Anlage 23 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) zurAbstim- mung über die Beschlussfassung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Ge- setz zur Senkung der Steuersätze u nd zur Re- form der Unternehmensbesteuerung (Drucksa- chen 14/2683, 14/3074, 14/3366, 14/3640 und 14/3760) (Zusatztagesordnungspunkt 4) Ich stimme der Beschlussempfehlung des Vermitt- lungsausschusses zum Gesetz zur Senkung der Steuer- sätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung zu, obgleich die Senkung der Beteiligungsgrenze für die Be- steuerung von Veräußerungsgewinnen von bisher 10 v. H. auf 1 v. H. als Ergebnis des Vermittlungsverfahrens auf Initiative der Bundesländer als nicht sachgerecht angese- hen werden kann, da Erschwerungen im Bereich von Un- ternehmensgründungen befürchtet werden müssen. Trotz dieser erheblichen Bedenken gegen diese Rege- lungstimme ich den anderen Ergebnissen des Vermitt- lungsausschusses zu, um auch in Deutschland endlich eine Gesamtreform der Besteuerung zu ermöglichen, die von Beschäftigten und Unternehmen dringend benötigt wird. Anlage 24 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter (PDS) zurAbstimmung über die Verordnung der Bundesregierung: Verordnung über die Erzeu- gung von Strom aus Biomasse (Biomasseverord- nung – Biomasse V) (Tagungsordnungspunkt 27 f) Ich werde gegen die Beschlussempfehlung zur Bio- masseverordnung stimmen. Wir haben uns in den Aus- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010932 (C) (D) (A) (B) schüssen enthalten, sind aber nach einiger Überlegung zum Schluss gekommen, dass die Intention der Verord- nung dem Sinn der Förderung regenerativer Energien nicht entspricht. Schon in der Debatte zum EEG habe ich auf das Pro- blem der Förderung der Verbrennung kontaminierter Höl- zer im EEG hingewiesen und eine Konkretisierung des Begriffes „Biomasse“ gefordert, vor allem, dass schad- stoffbelastetes Holz ausgeschlossen werden soll. Mit der Formulierung in § 2 Abs. 3. 1 b, wonach „verleimtes, be- schichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Alt- holz“ als Biomasse im Sinne der Verordnung gelten solle, wird nicht „Biomasse“ gefördert, sondern schadstoffbe- lastetes Holz. Eine energetische Verwertung, also Ver- brennung, wird heute schon in zahlreichen Müllverbren- nungsanlagen und Industrieöfen durchgeführt. Dafür muss aber bezahlt werden. Jetzt soll die direkte Verfeue- rung von schadstoffbelastetem Altholz Geld einbringen. Schadstoffbelastetes Holz wird damit der „sauberen Bio- masse“ aus der Land- oder Forstwirtschaft gleichgestellt und gilt offenbar als „nachwachsender Rohstoff“, dessen Verbrennung förderungswürdig ist. Doch seit wann wächst schadstoffbelastetes Altholz nach? Anlage 25 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Straffreiheit für Spio- nage zugunsten der Deutschen Demokratischen Republik (Tagesordnungspunkt 17) Winfried Mante (SPD): Die uns heute zur Beratung vorliegenden Anträge der PDS zum Umgang mit so ge- nannten teilungsbedingten Delikten und Straftaten sowie die gleichzeitig zu behandelnden Petitionen mit gleich lautenden Problemen aus der Vergangenheit des geteilten Deutschlands reihen sich nahtlos ein bzw. sind sogar identisch mit Vorlagen der PDS-Fraktion aus der 12. und 13. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, was mich auch nicht besonders verwundert. So behandelte der Gesetzentwurf auf Drucksa- che 12/2260 vom 12. März 1990 die Behebung und Wie- dergutmachung von politischen Ungerechtigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland – allerdings noch ohne Hin- weis auf den jetzt in Drucksache 14/3066 erwähnten Ra- dikalenerlass. Der Gesetzentwurf der PDS wurde damals an die Ausschüsse überwiesen und dort nicht weiter bera- ten. Die Anträge auf den Drucksachen 14/3065 und 14/3067 entsprechen Art. 2 und 3 des Entwurfes eines Strafverfolgungsbeendigungsgesetzes vom 26. Juni 1995, Drucksache 13/1823. Allerdings wurde damals im Unterschied zur heutigen Vorlage nicht vor allem auf den Strafbestand an der inner- deutschen Grenze abgestellt. Darüber hinaus war keine Entschädigung vorgesehen. Der damalige Gesetzentwurf der PDS wurde am 14. November 1995 von der großen Mehrheit des Deutschen Bundestages abgelehnt! Ich will an die damalige Debatte im Plenum erinnern, in der der heutige Staatsminister im Bundeskanzleramt, Rolf Schwanitz, diesen Entwurf wie folgt bewertete: Die Einbringung dieses Machwerkes ist erstens eine Provo- kation des Deutschen Parlamentes und zweitens ein neuer Höhepunkt der Desinformationskampagne der PDS über den Alltag in Deutschland, drittens der Ver- such, deutsche Geschichte und das Handeln von Teilen der Nomenklatur so umzuinterpretieren, dass es in das unaufgeklärte Geschichtsbild der PDS-Hinterzimmer passt, – ein Akt von Geschichtsklitterung –, und viertens nicht zum Schluss eine Demütigung für all diejenigen, die in der DDR unter Repressionsmaßnahmen persönlich gelitten haben. Dem ist heute eigentlich nichts hinzuzufügen – bis auf die Bemerkung, dass unterhalb des Straftatbestandes ei- gentlich jeder ehemalige DDR-Bürger – und ich bin einer – permanent irgendwelchen Behinderungen, Bevormun- dungen, Repressalien oder anderen „Regulierungen“, auch indirekten Berufsverboten, ausgesetzt war, die da- mals „Herstellung von Übereinstimmung von privaten und gesellschaftlichen Interessen“ genannt wurden. Hier- von ist in den vorliegenden Anträgen überhaupt keine Rede. Die vorliegenden vier Drucksachen des Petitionsaus- schusses belegen mit klaren juristischen Argumenten, dass den Forderungen und Anliegen der Petenten zur Am- nestie für Bundesbürger, die für Auslandsnachrichten- dienste der DDR tätig waren, zum Aufheben des Verbots der KPD, zur Änderung des BVVG – nä mlich Möglich- keiten von Revisionen zu schaffen – und zur Aufhebung der Urteile so genannter politischer Sonderkammern in keinem Fall gefolgt werden kann und die Petitionsverfah- ren abzuschließen sind. Die SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages schließt sich den Begründungen und den Beschlussvorschlägen an, und dies umso mehr, als die juristischen Begründun- gen der Petitionen auch hinreichende Argumente gegen die zur Diskussion stehenden PDS-Anträge liefern. Wenn wir von einer juristischen Filigrandiskussion einmal absehen, so bleibt festzustellen, dass die vorlie- genden Anträge der PDS im Grundsatz verkennen, dass das Staatssystem der DDR – eben das System eines Will- kür- und Unrechtsstaates – im so genannten Klassen- kampf unterlegen war und dessen Folge nunmehr das de- mokratische Rechtssystem des Rechtsstaates Bundesre- publik seine Hoheitsgewalt auf das Gebiet der ehemaligen DDR augedehnt hat – dies auch noch auf ei- genen Beschluss der ersten und zugleich letzten demo- kratisch frei gewählten Volkskammer der DDR. Das war und ist lediglich eine Ausdehnung der Anwendung von rechtsstaatlichen Prinzipien auf das gesamte und verei- nigte Deutschland, niemals Siegerjustiz. Wer von uns kann sich eigentlich vorstellen, wie die Anwendung von DDR-Willkürjustiz bei einem Sieg der Kommunisten über ihren Klassenfeind, der BRD, ausgesehen hätte. Da- rüber will ich jetzt lieber nicht spekulieren. Die meisten Bürgerinnen und Bürger haben den Vor- gang der Wiedervereinigung als Glücksfall der Ge- schichte empfunden. Und sie empfinden im Gegenteil zur Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10933 (C) (D) (A) (B) Darstellung der PDS die Anwendung der Rechtsstaatlich- keit, die in zahlreichen Prozessen vorgenommene Recht- sprechung durch die rechtsstaatlichen Strafverfolgungsin- strumente, als unzulänglich, wenn nicht sogar als unge- eignet, die Unrechtstaten von „einst“ gerecht zu bewerten. Denn die Täter von einst sind doch bisher meist unge- schoren davon gekommen bzw. haben zum Teil Be- währungsstrafen oder geringfügige Strafen erhalten. Das empfinden die Menschen als zutiefst ungerecht. Wenn die PDS in ihrem Antrag zur Beendigung der Strafverfolgung für hoheitliches Handeln in der DDR be- hauptet, dass die strafrechtlichen Verfahren die Erfor- schung der historischen Wahrheit behindert haben, so ist das schlichtweg falsch und indiskutabel. Die Mauerschüt- zenverfahren zum Beispiel haben im Gegenteil dazu bei- getragen, dass die Aufarbeitung der Wahrheit nicht behin- dert, sondern zu einem guten Teil erst ermöglicht und da- durch das menschenentwürdigende System von Befehl und Gehorsam in einem autoritären Staat, wie es die DDR war, entlarvt wurde. Und das gestrige Urteil des 5. Straf- senates des BGH, der die Tötung eines DDR-Grenzpos- tens durch einen Flüchtling als Mord einstuft, beweist, dass sich der Rechtsstaat nicht nur gegen Täter aus Rei- hen der ehemaligen DDR-Grenztruppen richtet. Diese Wahrheit will die PDS natürlich nicht zur Kenntnis neh- men. Wenn im Antrag steht, der Deutsche Bundestag bitte die Opfer von SED-Unrecht, eine Beendigung der Straf- verfolgung nicht als schmerzhafte Zumutung zu empfin- den, sondern als Beitrag zur Aussöhnung, dann frage ich mich: Wo bleibt denn die Bitte der PDS als Nachfolge- partei der SED an die Opfer von SED-Unrecht, diese ihre ureigene Bitte, um Verzeihung und Aussöhnung? Zehn Jahre waren und sind offensichtlich noch lange nicht aus- reichend für diesen Erkenntnisprozess der alten und neuen Sozialisten/Kommunisten. Der Petitionsausschuss hat in seiner Begründung unter anderem zu Recht darauf verwiesen, dass es zu keiner Zeit eine „politische Justiz“ in der Bundesrepublik gegeben hat und auch in Zukunft nicht geben wird. Zum Beispiel konnte nach rechtsstaatlichen Prinzipien in der Bundesre- publik gegen Maßnahmen aufgrund des Radikalenerlas- ses geklagt werden, und zwar bis zum Europäischen Ge- richtshof – und das durchaus mit Erfolg. Der Ausschuss weist auch ganz entschieden den Vor- wurf zurück, dass in der Bundesrepublik eine „Deformie- rung des Rechtsstaates“ stattgefunden hat. Mit solchen Äußerungen und Behauptungen gerade von der PDS kann man weder die Wiederzulassung der KPD durchsetzen noch einen Straferlass für die Hauptverantwortlichen von Mauerbau und Schießbefehl erreichen, zumal die „klei- nen Mauerschützen“ der ehemaligen Grenztruppen der DDR ihre Strafen schon längst verbüßt haben. Ich finde das eher unsozial und wenig solidarisch. Und man kann schon gar nicht die Verfassungsgerichtsbarkeit der Bun- desrepublik in ihren Grundfesten erschüttern. Aufklärung, Anklage und Verfolgung von Straftatde- likten und Vergehen, ob im „hoheitlichen Auftrag“, ob in wohlverstandener oder auf Irrtum beruhender Absicht, ei- nem Unrechtsstaat zu dienen, müssen sowohl rückwir- kend als auch zukünftig zur Anklage und zur Verurteilung führen. Wenn wir dieses Prinzip in Deutschland oder im Europa der Europäischen Union aufweichen oder gar auf- geben, leisten wir Vorschub für die Beschneidung von Bürgerrechten und Bürgerfreiheiten, geben wir Raum für Willkür und Intoleranz. Dem sollten wir uns mit aller Macht und aller Kraft widersetzen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Anträge der PDS zur „Straffreiheit“ früherer DDR-Amt- sträger oder Mitarbeiter des ehemaligen Nachrichtendien- stes sind zumeist mit einem gravierenden Makel behaftet: Ihr Schein trügt. Selbstverständlich kann man darüber dis- kutieren, ob noch heute – mehr als zehn Jahre nach Mau- erfall und lange nach Ende des Kalten Krieges – die straf- rechtliche Sanktionierung der Spionagetätigkeit für die DDR notwendig ist. Ein sicherheitspolitisches Interesse der Bundesrepublik an der Ahndung früherer DDR-Agen- ten ist seit Untergang der DDR sicherlich nicht mehr er- kennbar. Aber darum geht es auch nicht: Opfer der Be- spitzelung war ja nicht nur der Staat Bundesrepublik. Op- fer waren doch auch die bespitzelten Bürgerinnen und Bürger der DDR. Und hier eine saubere Trennlinie zu zie- hen ist sehr schwierig. Aber seien Sie doch ehrlich: Es geht Ihnen in Wirk- lichkeit ja auch nicht um Amnestie oder um den bloßen Verzicht auf strafrechtliche Ahndung. Sie betreiben hier Etikettenschwindel: Was Sie wollen, ist doch eine Reha- bilitierung der Täter. Sie wollen sämtliche Strafregister- eintragungen löschen. Sie wollen also so tun, als habe es das Unrecht nie gegeben. Eine solche Rehabilitierung, die das Vorgefallene nicht wahr haben will, trägt nicht zur Versöhnung bei. Sie fordern auch nicht nur so genannte Straffreiheit für ehemalige Agenten, über die man – wie bereits angedeu- tet – reden kann – jedenfalls solange damit nicht auch noch andere Straftaten einhergehen. Sie wollen darüber hinaus die Straffreiheit für sämtliche Amtsträger der ehe- maligen DDR. Also auch für Personen, die an der inner- deutschen Grenze schwerste Straftaten begangen haben oder die sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben. Diese Forderung geht eindeutig zu weit. Sie verhöhnen damit die Opfer, die unter der DDR-Diktatur zu leiden hatten. Mit der ewigen Masche, unter dem Deckmantel der Amnestie in Wahrheit das Unrecht leugnen zu wollen, schaden Sie in erster Linie denjenigen, denen es ernsthaft um Versöhnung und Amnestie geht. Die nämlich werden in der öffentlichen Wahrnehmung sogleich mit denjenigen in einen Topf geworfen, für die es den Unrechtsstaat DDR nicht gegeben hat – und das, obwohl diese Menschen sehr wohl in der Lage sind Unrecht auch als solches zu be- greifen. Ein trauriger Höhepunkt Ihrer Forderungen findet sich übrigens in dem Antrag, der sich mit der Agententätigkeit beschäftigt: Darin fordern Sie sogar eine Art Wiedergut- machung für ehemalige DDR-Spione. „Erlass von Rest- strafen“, und wie heißt es weiter, „Regelungen, die den Betroffenen eine angemessene soziale Existenz“ ermögli- chen. Sollen DDR-Spione also besser behandelt werden als die anderen Bürgerinnen und Bürger? Das können Sie doch nicht ernst meinen. Eine Sonderstellung für diejeni- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010934 (C) (D) (A) (B) gen, die sich maßgeblich an der Aufrechterhaltung und Verteidigung eines Unrechtsregimes beteiligt haben, ist abwegig. Jörg van Essen (F.D.P.): Wir beschäftigen uns heute mit einer Thematik, von der ich hoffte, sie würde uns fast zehn Jahre nach Vollendung der deutschen Einheit nicht mehr beschäftigen. Wir wissen alle, dass sich das Bun- desverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof in den letzten Jahren in vielen Urteilen mit der Frage der Straf- verfolgung für hoheitliches Handeln in der DDR ausein- andergesetzt haben. Durch diese umfangreiche Recht- sprechung haben die Gerichte für umfangreiche und grundsätzliche Klarheit gesorgt. Insbesondere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 1995 zur DDR-Spionage hat erneut die Stärke des Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland unterstrichen. Wer immer von „Siegerjustiz“ gesprochen hat, wurde durch dieses Urteil erneut wiederlegt. Die rechtliche Würdigung durch das Bundesverfassungsgericht hat sich immer streng an rechtlichen Kriterien orientiert. Natürlich ist es der Poli- tik nicht verwehrt, andere Bewertungen hinzuzufügen. Aber nach zehn Jahren deutscher Einheit hatte ich gehofft, dass die PDS endlich die Autorität des Bundesverfas- sungsgerichts akzeptieren würde. Die Entscheidungen der Gerichte zeigen deutlich, dass es bei der heute debattier- ten Problematik eben keine Ostdeutschen und Westdeut- schen gibt, sondern nur Bundesbürger. Wir sollten als Gesetzgeber alles dafür tun, dass dieses in allen gesell- schaftlichen Bereichen geschieht und nicht neue Diffe- renzierungen in Ost und West vornehmen. Letztlich han- delt es sich bei dem Antrag zur Beendigung der Strafver- folgung um nichts anderes als den Versuch einer pauschalen Amnestie. Wie wenig Sinn eine vom Parla- ment zu beschließende Amnestie macht, haben die Grü- nen vor nicht einmal einem Jahr bereits bei der Debatte über die von Ihnen geforderte Milleniumsamnestie erle- ben dürfen. Dort hat, für mich in besonders überzeugen- der Weise die Kollegin von Renesse aufgezeigt, welche Unrechtsgeister man mit einer Amnestie heraufbeschwört und dann nicht mehr los wird. Eines ärgert mich an den vorliegenden Anträgen ganz besonders. Die Anträge begünstigen völlig einseitig die Täter. Sie fordern Straffreiheit für begangenes Unrecht. Die Opfer werden in den Anträgen so gut wie nicht er- wähnt. Die Forderungen der PDS sind daher in Gänze un- geeignet, zehn Jahre nach Vollendung der deutschen Ein- heit zum inneren Frieden unseres Landes beizutragen. Solch einseitige Anträge, die nur den Täter im Blick ha- ben und das Opfer vergessen, kann und wird die F.D.P.- Bundestagsfraktion nicht mittragen. Anlage 26 Zu Protokoll gegebene Reden Zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeits- ämtern und Trägern der Sozialhilfe (Tagesord- nungspunkt 27 c) Brigitte Lange (SPD):Vornehmstes und oberstes Ziel der Bundesregierung ist es, Arbeitslosigkeit abzubauen – mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, auf unter- schiedlichen Wegen einer ineinander greifenden Finanz-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik und in Kooperation mit den wichtigsten gesellschaftlichen Kräften, zusam- mengeführt im Bündnis für Arbeit und Ausbildung. Grundlage unserer Arbeitsmarktpolitik ist das Prinzip „Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren“. Dazu hat die Bundesregierung nicht nur die Ausgaben für die aktive Arbeitsmarktpolitik auf hohem Niveau verstetigt, sondern auch das Arbeitsförderungsgesetz in einem ersten Schritt praxisgerechter gestaltet und verbessert. Mit verschiede- nen Modellprojekten wird versucht, den unterschiedli- chen Problemen Arbeitsloser gerechter zu werden. Es wird weiter darum gehen, die Arbeitsvermittlung auszubauen, eine intensive Zusammenarbeit der arbeits- marktpolitischen Akteure zu fördern und eine effizientere Nutzung und Feinsteuerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, eingebettet in die Strukturpolitik der Regio- nen, zu erreichen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer Baustein dazu. Um die beruflichen Eingliederungschancen Langzeit- arbeitsloser zu erhöhen soll erstens die Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialämtern zu einer verpflichtenden Aufgabe werden, will zweitens die Bundesregierung re- gionale Modellvorhaben zur Verbesserung der Zusam- menarbeit fördern und drittens durch befristete Experi- mentierklauseln außerdem ermöglichen, in Modellpro- jekten auch neue Wege der Zusammenarbeit über die bestehende Gesetzeslage hinaus zu erproben. Damit baut die Bundesregierung auf Erfahrungen und Kompetenzen auf, die Arbeits- und Sozialämter mit der Vermittlung Arbeitsloser – früher jeder für sich, dann, insbesondere seit Herausgabe des „Leitfadens für Sozial- hilfeträger und Arbeitsämter zur beruflichen Eingliede- rung Arbeitsloser“, zunehmend gemeinsam – erworben haben. Daraus hat sich ein „vielfältiges Spektrum ge- meinsamer Aktivitäten, organisatorischer Absprachen und Regelungen zur beruflichen Wiedereingliederung der gemeinsamen Klientel entwickelt“, wie die Bundesanstalt für Arbeit berichtet. Weil die Zusammenarbeit aber noch nicht flächen- deckend in allen Kommunen erfolgt, soll mit diesem Ge- setz im BSHG und im SGB III die Zusammenarbeit von Sozial- und Arbeitsämtern als Verpflichtung verankert werden. Von der Förderung regionaler Modellvorhaben ver- spricht sich die Bundesregierung Aufschlüsse darüber, wie eine bessere Verzahnung und gegenseitige Inan- spruchnahme von Maßnahmen der Arbeitsförderung und der Instrumente der „Hilfe zur Arbeit“ des BSHG dazu beitragen können, die Vermittlung in den regulären Ar- beitsmarkt zu erleichtern, Fördermöglichkeiten zu ver- bessern und bürokratische Hürden abzubauen. Die betei- ligten Akteure können sich gegenseitig Aufgaben übertra- gen oder eine gemeinsame Anlaufstelle für Arbeitslose bilden. Die Aufgaben dieser Anlaufstelle wie Beratung, Vermittlung und Auszahlung von Leistungen können auch von einer gemeinsam beauftragten Service-Agen- tur – zum Beispiel in Trägerschaft eines Wohlfahrts- verbandes – wahrgenommen werden. Damit werden die Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10935 (C) (D) (A) (B) in verschiedenen EU-Staaten gemachten positiven Erfah- rungen mit zentralen Anlaufstellen aufgenommen. Die Modellvorhaben sind so auszugestalten, dass den Arbeitslosen durch die Einbeziehung keine rechtlichen und finanziellen Nachteile entstehen. Die geförderten Modellvorhaben sollen wissenschaftlich so begleitet und ausgewertet werden, dass sie eine bundesweite Bewer- tung zulassen. Die Auswertung soll insbesondere Schluss- folgerungen für eine verbesserte Zusammenarbeit und eine bessere Verzahnung der Arbeitslosenhilfe und Hilfe zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Hilfebedürftige ermöglichen. Für die Durchführung der Modellvorhaben sollen bis Ende 2004 bis zu 30 Millionen DM jährlich ein- gesetzt werden. Zu dem Gesetzentwurf gibt es positive Signale aus den Bundesländern wie von den Kommunen, sodass wir mit einem reibungslosen Gesetzgebungsverfahren im Bun- destag und Bundesrat rechnen und berechtigt hoffen, dass dieses Gesetz noch in diesem Jahr wirksam werden und eine zügige Umsetzung der Modellprojekte erfolgen kann. Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Eine der zentralen arbeitsmarktpolitischen Fragen ist: Wie gelingt es uns besser, langzeitarbeitslosen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wieder einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaffen? Langzeitarbeitslose befinden sich in unter- schiedlichen staatlich finanzierten Hilfesystemen. Es gibt einen großen Teil von Langzeitarbeitslosen, die Arbeits- losenhilfe beziehen, eine staatlich aus Steuergeldern fi- nanzierte Hilfe, die von den Arbeitsämtern verwaltet wird. Es gibt eine große Zahl arbeitsloser Menschen, die Sozialhilfe beziehen, eine ebenfalls aus Steuergeldern fi- nanzierte Hilfe, die jedoch von den Kommunen, den Städ- ten und Landkreisen gewährt wird. Und es gibt die Situa- tion, dass rund ein Drittel derer, die Arbeitslosenhilfe be- ziehen, gleichzeitig ergänzend Sozialhilfe beziehen, weil die Arbeitslosenhilfe für sie zur Sicherung des Lebensun- terhaltes nicht ausreicht. Was die Vermittlung in Arbeit anbelangt, gelten für Langzeitarbeitslose in den jeweiligen Hilfesystemen un- terschiedliche Regelungen. Bei der Arbeitslosenhilfe ist die Leistungsgewährung an die Suche eines zumutbaren Arbeitsplatzes gebunden. In der Sozialhilfe ist jeder Sozialhilfeempfänger im Prinzip zur Aufnahme jeder Tätigkeit verpflichtet. In der Arbeitslosenhilfe gelten großzügigere Anrechnungsvorschriften bei der Bedürftig- keitsprüfung als bei der Sozialhilfe. Ein Arbeitslosenhil- feempfänger verliert in jedem Fall bei Aufnahme einer Er- werbstätigkeit von mehr als 15 Wochenstunden seinen Leistungsanspruch. Sozialhilfeempfänger können, wenn sie einen kleinen oder Teilzeitjob finden, einen Teil des- sen, was sie hinzuverdienen, behalten. In Modellen wie zum Beispiel dem badenwürttember- gischen Modell des Einstiegsgeldes werden die Grenzen dessen, was hinzuverdient werden kann, sogar noch wei- ter erhöht, um ein Anreizsystem zur Arbeitsaufnahme zu schaffen. Verweigert ein Arbeitslosenhilfebezieher die Aufnahme einer zumutbaren Tätigkeit, können Sperrzei- ten gegen ihn verhängt werden. Verweigert ein Sozialhil- feempfänger die Aufnahme zumutbarer Tätigkeiten, kann die Sozialhilfe um 25 Prozent gekürzt werden. Für mich ist klar, wir brauchen mehr Anreizsysteme und Hilfen zur Aufnahme einer Arbeit für Langzeitarbeitslose; wir brau- chen angemessene Sanktionsmechanismen, wenn eine Aufnahme einer Tätigkeit abgelehnt wird; wir brauchen weniger Bürokratie, Abbau von Doppelarbeit und eine ef- fizientere staatliche Hilfe. Und deswegen muss Ziel der Politik sein, für arbeitslose Menschen ein möglichst ein- heitliches Hilfesystem mit einheitlichen Regeln, die für jeden durchschaubar sind, zu schaffen. Doppelarbeit und Doppelzuständigkeiten sind zu vermeiden. Diesem Ziel dient der im März 1998 von der Bundesanstalt für Arbeit und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenver- bände herausgegebene Leitfaden für Sozialhilfeträger und Arbeitsämter zur beruflichen Eingliederung Arbeitsloser. Die Anwendung des Leitfadens hat zu einer deutlichen Verbesserung der Zusammenarbeit geführt. Auch aus meinem Wahlkreis kann ich über gelungene Vorhaben der Kooperation zwischen Arbeitsamt und Sozialamt zur Wiedereingliederung langzeitarbeitsloser Mitbürgerinnen und Mitbürger berichten. Diese Kooperationen, die letzt- lich auch vom guten Willen der beteiligten Behörden ab- hängen, haben eines gezeigt: Wir müssen weitere Schritte gehen. Der von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ausgearbei- tete Vorschlag, sowohl im Sozialgesetzbuch III als auch im Bundessozialhilfegesetz Experimentierklauseln einzu- fügen, die eine weitergehende Kooperation ermöglichen, liegt heute als Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur ersten Lesung vor. In Modellvorhaben können die Zu- ständigkeiten für arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger und für Arbeitslosenhilfebezieher in einem Modellbezirk ent- weder einheitlich dem Arbeitsamt oder dem Sozialamt oder einem Dritten übertragen werden – zweifelsohne ein richtiger Schritt, der zu begrüßen ist. Modellvorhaben und Experimentierklauseln sind gut. Aber sie müssen natürlich so angelegt sein, dass am Ende der Modellphase auch Erkenntnisse gewonnen werden können, und zwar Erkenntnisse, die es ermöglichen, dann endlich eine politische Entscheidung darüber zu fällen, ob eine sinnvolle Zusammenführung von Sozialhilfe und Ar- beitslosenhilfe zu einem neuen Hilfesystem möglich ist. Nur Symbolpolitik reicht nicht. Nach dem rot-grünen Gesetzentwurf wird lediglich er- probt, wie es sich auswirkt, wenn entweder das Arbeits- amt, das Sozialamt oder eine beauftragte dritte Stelle die Aufgaben der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe je- weils insgesamt gegenüber dem Bürger wahrnimmt. Folge wäre, dass ein Sachbearbeiter in der Modellphase auf ein und denselben Fall zweierlei Recht anwenden müsste, nämlich SGB III und BSHG, und dass zudem die Sachbearbeiter, die ja bislang nur eines der beiden Hilfe- systeme anwenden mussten, sich in das jeweils andere erst noch einarbeiten müssen. Dass der Gesetzentwurf also ein Lernprogramm für die Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter in den Sozialämtern und Arbeitsämtern auslöst, ist ja gut, aber er wäre besser, wenn er auch ein besseres Hilfeprogramm für die Bezieher von Sozialhilfe und/oder Arbeitslosenhilfe beinhalten würde. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010936 (C) (D) (A) (B) Die gute Absicht des Gesetzentwurfes bleibt halbher- zig, wenn durch die Experimentierklauseln nicht auch in- haltlich das Recht der Sozialhilfe und das Recht der Ar- beitslosenhilfe zumindest in Teilbereichen angeglichen werden können. Die Modellvorhaben machen nur dann Sinn, wenn sowohl für arbeitsfähige Sozialhilfeempfän- ger als auch für Bezieher von Arbeitslosenhilfe die glei- chen Anreizsysteme zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit und die gleichen Sanktionsmechanismen bei Verweige- rung einer zumutbaren Tätigkeit angewandt werden kön- nen. Vergleichbar dem Modell eines Einstiegsgeldes bei der Sozialhilfe sollte bei der Aufnahme einer Tätigkeit durch einen Bezieher der Arbeitslosenhilfe die bisherige 15-Stunden-Grenze entfallen und ein höherer finanzieller Eigenbehalt möglich sein. Wenn schon die Hilfe für alle Hilfebezieher von einem zuständigen Amt gewährt werden kann, dann sollten auch für die Hilfebezieher die Doppelzuständigkeiten und die Doppelfinanzierungen in den Modellversuchen aufgeho- ben werden können. Die Arbeitslosenhilfe, die sich jetzt nach dem vorher erzielten bzw. noch erzielbaren Arbeits- entgelt richtet, sollte mindestens die Höhe des für den Arbeitslosen geltenden Sozialhilfesatz erreichen. Dazu könnte auch ein Ausgleichsanspruch des Arbeitsamtes ge- genüber dem Sozialamt eingeführt werden. Damit würde der Zustand beendet, dass sich zwei Behörden mit der Be- streitung des Lebensunterhaltes eines Langzeitarbeitslo- sen befassen müssen und dass im Rahmen der Modell- projekte ein Sachbearbeiter auf ein und denselben Fall zweierlei Recht anwenden muss. Wir bieten der Koalition an, gemeinsam in diesen bei- den Punkten im parlamentarischen Verfahren den Gesetz- entwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Ar- beitsämtern und Trägern der Sozialhilfe nachzubessern. Dann macht das neue Gesetz auch Sinn, weil dann in den neuen Modellversuchen auch neue Erkenntnisse gewon- nen werden können. Wir wollen den besten Weg finden, wie arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger und Bezieher von Arbeitslosenhilfe wieder in ein reguläres Beschäftigungs- verhältnis vermittelt werden können. Wir wollen Modell- versuche, in denen doppelte Arbeit, doppelte Bürokratie, doppelte Zuständigkeiten abgebaut und vermieden wer- den. Wir wollen mehr Hilfe, mehr Beratung, mehr Effizi- enz, mehr erfolgreiche Vermittlungen von Langzeitar- beitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Wir wollen Mo- delle, aus denen man wirklich etwas für die Zukunft lernen kann. Dazu ist etwas mehr Mut notwendig als der, den die Koalition jetzt aufgebracht hat. Gehen Sie mit uns einen Schritt weiter! Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein Ziel unserer Arbeitsmarktpolitik ist es, die Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt durch vielfältige Strukturen zu fördern. Ziel ist es deshalb, insbesondere Langzeitarbeitslosen eine Brücke in den Arbeitsmarkt zu bauen. Für Langzeitarbeitslose werden Maßnahmen sowohl von den örtlich zuständigen Arbeitsämtern als auch den Trägern der Sozialhilfe angeboten, um sie in Arbeit zu bringen. Durch dieses Nebeneinander der beiden steuerfi- nanzierten Hilfssysteme ergeben sich naturgemäß hohe Reibungsverluste. Eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Arbeits- und Sozialämtern kann die beruflichen Eingliederung- schancen von Langzeitarbeitsarbeitslosen erhöhen. Mit- hilfe von befristeten Experimentierklauseln sollen die rechtlichen Grundlagen für vom BMA zu fördernde Mo- dellvorhaben geschaffen werden, um die Zusammenar- beit von Arbeitsämter und Trägern der Sozialhilfe zu ver- bessern. Ziel dieser Modellvorhaben ist es, die Vermittlung von Arbeitslosen zu erleichtern, das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und – was uns besonders wichtig ist – auch Sozialhilfeempfängern den Zugang zu den Instrumenten der aktiven Arbeitsförderung zu eröffnen. Die einzelnen Modellvorhaben sollen in der Regel zwei Jahre gefördert werden. Daneben soll eine Pflicht zum Abschluss von Kooperationsvereinbarungen von Ar- beits- und Sozialämtern über eine verbesserte Zusam- menarbeit bei der Vermittlung in Arbeit von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt und von Leistungsberech- tigten nach dem SGB III eingeführt werden. Wichtiger Kernpunkt der Modellvorhaben ist die Be- treuung dieser Langzeitarbeitslosen durch eine gemein- same Anlaufstelle. Die Leistungen sollen entweder vom Arbeitsamt, vom Sozialamt oder von einer gemeinsam be- auftragten neuen Stelle ausgezahlt werden. Das Verwal- tungsverfahren soll einfacher gestaltet und bürgernah werden. Für die Durchführung und Auswertung der Modellvor- haben werden bis Ende 2004 bis zu 30 Millionen DM jährlich eingesetzt. Sie sollen während ihrer gesamten Laufzeit und bis zu einem Jahr danach evaluiert werden, wobei mit der Evaluierung ein oder mehrere wissen- schaftliche Forschungseinrichtungen beauftragt werden sollen. Das Vorhaben, durch innovative Modelle die Vermitt- lung von Arbeitslosen in Arbeit zu erleichtern und das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, ist notwendig. Durch eine verstärkte Zusammenarbeit der Arbeitsämter und der Sozialämter und eine sinnvolle Verknüpfung der verschiedenen Instrumente können sich sowohl für er- werbsfähige Sozialhilfeempfänger als auch für Arbeitslo- senhilfeempfänger Vorteile im Hinblick auf eine bessere Eingliederung in den Arbeitsmarkt ergeben. Entscheidend ist daher, dass die im Gesetzentwurf vor- gegebene Zielrichtung der Erleichterung der Vermittlung vonArbeitslosen in Arbeit bei der Durchführung der Mo- dellvorhaben ohne Einschränkung der bisher bestehenden Ansprüche konsequent verfolgt wird. Ein Anhaltspunkt für einen positiven Verlauf der Modellprojekte wird sein, ob Sozialhilfeempfänger tatsächlich auch in Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung integriert werden. Vorran- gig ist aber, dass Arbeitslosenhilfeempfängern weiterhin auch Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung angebo- ten werden und diese Leistungen nicht etwa zunehmend durch Angelegenheiten im Rahmen der Hilfe zur Arbeit ersetzt werden, bei denen unter Umständen kein Be- schäftigungs- und Arbeitsverhältnis begründet wird. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10937 (C) (D) (A) (B) Es ist daher darauf hinzuwirken, dass diese Gesichts- punkte bereits bei der Durchführung der Modellvorhaben besonders berücksichtigt werden. Um dieses am Ende be- urteilen zu können, müssen die Kriterien der wissen- schaftlichen Begleitung der Projekte diese Fragestellun- gen berücksichtigen. Eine Politik der Integration in den ersten Arbeitsmarkt benötigt neue Instrumente, deren Wirksamkeit experi- mentell erprobt werden muss. Das vorliegende Modell ist dabei eines von mehreren, welches den Schritt in das Ar- beitsleben auch für Langzeitarbeitslose erleichtern soll. Dr. Irmgard Schwaetzer (F.D.P.): Lassen Sie mich in der gebotenen Kürze drei für die F.D.P. wesentliche Punkte hervorheben: Erstens: Grundsätzlich begrüßen wir den Zweck dieses Gesetzes, die Zusammenarbeit der Arbeitsämter mit den Trägern der Sozialhilfe zu verbessern. Erleichterung der Vermittlung von Arbeitslosen, Abbau überflüssiger Büro- kratie und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren – all dies sind Ziele, die wir unterstützen. Dies gilt insbeson- dere für die vorgesehene Möglichkeit der gegenseitigen Übertragung von Aufgaben oder Bildung einer gemeinsa- men Anlaufstelle für Arbeitslose. Gerade Letzteres konnte ich auf meiner jüngsten Reise mit dem Ausschuss für Ar- beit und Sozialordnung in die USAsehen: Dort werden so genannte One-Stop-Career-Centers eingerichtet, die sich dadurch auszeichnen, dass Beratung des Arbeitsamtes, Unterstützung bei der Arbeitssuche, Anleitung zur Arbeit mit dem Computer in einem Haus stattfinden. Zweitens: So sehr die Eröffnung dieser Möglichkeiten unterstützenswert ist: Es handelt sich bei diesem Gesetz um eine im Wesentlichen organisatorische Maßnahme. Auch für die vier neuen Modellversuche für Geringquali- fizierte und Langzeitarbeitslose gilt: Sie laufen erst im Spätsommer an und ihre Ergebnisse nach der wissen- schaftlichen Auswertung dürften frühestens in zwei bis drei Jahren zu erwarten sein. Ich weiß nicht, ob wir so viel Zeit haben. Nach wie vor gilt: Wir brauchen eine beschäftigungs- orientierte Sozialpolitik, die sich vor allem auf die Gruppe der gering qualifizierten Arbeitnehmer und deren Integra- tion in den Arbeitsmarkt konzentriert. Entscheidend hier- für ist eine Verzahnung von Sozial- und Arbeitsmarktpo- litik. In Deutschland laufen die Unterstützungssysteme der Arbeitslosen- und Sozialhilfe weitgehend parallel, was in vielen Fällen eine doppelte Bürokratie bedeutet und eine zielgerichtete Beratung und Betreuung Gering- qualifizierter erschwert, wenn nicht gar unmöglich macht. Eine solche inhaltliche Reform muss auch nicht zwingend finanzielle Leistungskürzungen für die Betroffenen mit sich bringen. Dass dem nicht so sein muss, zeigen die Er- fahrungen anderer Länder, wie die OECD belegen konnte. Arbeitslosen- und Sozialhilfe müssen zusammengefasst und auf einen Träger konzentriert werden. Denn Arbeits- losenhilfe knüpft nicht nur an die Bedürftigkeit, sondern auch an die frühere Lohnhöhe an. Drittens: Zu einer beschäftigungsorientierten Sozial- politik gehört auch das Problem hoher Grenzsteuersätze im unteren Einkommensbereich: Denn das deutsche So- zialhilfesystem gibt arbeitsfähigen Hilfeempfängern zu wenig Anreize, Arbeit aufzunehmen. Das Bundessozial- hilfegesetz enthält zwar den Auftrag, für den Hilfeemp- fänger Anreize zu schaffen, eine entlohnte Beschäftigung aufzunehmen. Dementsprechend kann der Sozialhilfe- empfänger bis zu einer bestimmten Grenze Geld dazuver- dienen, ohne dass ihm Hilfeleistungen gestrichen werden. Einem Alleinstehenden in Westdeutschland wird aber schon von einem monatlichen Zuverdienst von 137 DM an die Sozialhilfe gekürzt, bei Haushalten von Verheirate- ten mit Kindern ist der Anreiz, Arbeit aufzunehmen, noch geringer. Hier müssen neben der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe Lösungen gefunden werden. Dr. Klaus Grehn (PDS): Fünf Minuten vor Beginn der Sommerpause beschert uns die Regierungskoalition einen Gesetzentwurf mit dem harmlosen Titel „Gesetz zur Ver- besserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe“. Gegen die Verbesserung einer solchen Zusammenarbeit könnte es an sich keine Ein- wände geben. Aber in diesem Gesetzentwurf ist nicht die Verbesserung der Zusammenarbeit, sondern etwas ganz anderes geregelt: Die Arbeitsämter können im Rahmen von Modellversuchen bei Arbeitslosenhilfeempfängern „und anderen einbezogenen Arbeitslosen“ die Aufgaben der Beratung, Vermittlung und Auszahlung von Leistun- gen der Arbeitsförderung und der aktiven Arbeitsmarkt- politik an die Träger der Sozialhilfe oder eine „beauftragte Stelle“ abgeben. Bleibt die Frage, wer verbirgt sich hinter dieser „beauftragten Stelle“? Ist dies der Weg in die Pri- vatisierung und gilt auch in diesen Fällen die Genehmi- gung zur Abweichung von Vorschriften über den Daten- schutz sowie von Vorschriften des Sozialgesetzbuches? In jedem Falle aber gelten dabei dann die wesentlich schlechteren Konditionen des Bundessozialhilfegesetzes. Gleichzeitig können Träger der Sozialhilfe ihnen ob- liegende Aufgaben von den Arbeitsämtern wahrnehmen lassen – allerdings gelten dabei auch nur die niedrigeren Standards des BSHG. Ein Trostpflaster gibt es für Emp- fänger von Hilfe zum Lebensunterhalt und andere einbe- zogene Arbeitslose: Träger der Sozialhilfe können für sie in Modellversuchen Leistungen der aktiven Arbeitsförde- rung erbringen aus dem Katalog des Arbeitsförderungs- rechtes nach dem SGB III. Bis auf die letztgenannte Rege- lung handelt es sich um den Einstieg in eine umfassende Verschlechterung der Standards des Arbeitsförderungs- rechts für Arbeitslosenhilfeempfänger „und andere einbe- zogene Arbeitslose“ – ein dehnbarer und beliebig aus- weitbarer Personenkreis. Da Modellvorhaben, die schwerpunktmäßig andere einbeziehen, nicht gefördert werden, handelt es sich of- fensichtlich um die stille Reserve, denn die kostet bisher kein Geld und würde bei breiter Einbeziehung das ganze Unternehmen sehr verteuern. Sollte dies verallgemeinert werden, also über das Stadium der Modellversuche hi- nausgehen und zum bundesweiten Standard werden, hät- ten wir es mit einem Paradigmenwechsel im Arbeitsför- derungsrecht zu tun: Arbeitslose generell, nicht nur Ar- beitslosenhilfeempfängerinnen und -empfänger, würden Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010938 (C) (D) (A) (B) zum großen Teil aus dem Arbeitsförderungsrecht heraus- genommen werden können und unter das Sozialhilferecht fallen – zumindest was die Arbeitsförderung betrifft. Das wäre ein Schritt, der teilweise noch über alte, für die Be- troffenen fatale Absichten der Zusammenlegung von Ar- beitslosenhilfe und Sozialhilfe hinausgehen würde. Zwischen den Modellprojekten nach diesem Gesetz und den Modellprojekten zum Niedriglohnsektor, die die Regierungskoalition plant, besteht ein innerer Zusam- menhang: Sie schaffen sich mit dem vorliegenden Gesetz ein zusätzliches Instrument, um die Durchsetzung des Niedriglohnsektors zu erproben. Wie mit Kooperations- vereinbarungen zwischen den Arbeitsämtern und den ört- lichen Trägern der Sozialhilfe die Arbeitslosigkeit über- wunden werden kann (§ 371 a), bleibt das Geheimnis der Regierungskoalition. Wir kritisieren nachhaltig, dass, wenn dieses Gesetz im September beschlossen werden sollte, 30 Millionen Mark aus dem Haushaltstitel „Förderung neuer Maßnahmen zur Erprobung zusätzlicher Wege in der Arbeitsmarktpolitik“ vergeben werden, für den noch keine Vergabekriterien vorliegen, obwohl er im November 1999 beschlossen worden ist. Dass dies alles nicht die Zustimmung der PDS finden wird, versichere ich Ihnen. Gegen die Einbeziehung von Sozialhilfeempfängern in die Arbeitsförderungsleistun- gen nach SGB III haben wir natürlich nichts einzuwen- den. Im Gegenteil: Dies ist eine alte Forderung der Er- werbslosen, die von der PDS immer unterstützt wurde und wird. Dazu wären jedoch keine aufwendigen Modellver- suche notwendig, sondern es genügte eine kleine Ände- rung des SGB III. Vielleicht verraten Sie übrigens dem Parlament noch, was in den Geheimverhandlungen ihres „Bündnisses für Arbeit“ noch alles an Segnungen für Arbeitslose geplant ist, oder bedarf es dazu erst der Zustimmung der Arbeit- geberverbände? Gegenwärtig haben Sie Glück: Die Ent- wicklung der Konjunktur, saisonale Effekte und demo- graphische Faktoren sorgen für eine leichte Erholung am Arbeitsmarkt. Allerdings wird der Sockel der Massenar- beitslosigkeit dadurch auch nicht abgebaut, und ob die ge- genwärtige glückliche Konstellation lange anhält, ist zweifelhaft. Bisher haben Sie jedenfalls aus eigenem Zutun nichts dazu beigetragen, dass die Massenarbeitslosigkeit merk- lich abgetragen wird. Im Gegenteil: Der vorliegende Ge- setzentwurf dient überwiegend nur der Verschlechterung der Bedingungen von Arbeitslosen. Dies gilt ebenso für die geplante vollständige Reduktion des Bundeszuschus- ses für die Bundesanstalt für Arbeit. Darüber hinaus war- ten wir bisher vergeblich auf ihre grundsätzlichen Novel- lierungsvorschläge für das SGB III. Sie werden sich mit all dem bei den Betroffenen keine Freunde machen. Aber vielleicht ist das ja bei der Politik der „Neuen Mitte“ auch gar nicht beabsichtigt. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10939 (C)(A) Druck: MuK. Medien-und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Frau Kollegin,
    Sie können nicht einfach weiterreden. Das geht nicht.



Rede von Monika Balt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)
Ich komme zu meinem letzten
Satz.

Man darf dabei nicht vergessen: In Altenpflegeheimen
lebt nur rund ein Drittel unserer älteren pflegebedürftigen
Mitbürgerinnen und Mitbürger.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Würden Sie jetzt
    bitte aufhören! Ich habe es schon zweimal gesagt. Es geht
    nicht, dass Sie einfach so durchreden.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das ist schon ein bisschen unverfroren, Frau Kollegin!)