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ID1411405500

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Metadaten
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    Benennung der Abgeordneten Horst Schmidtbauer (Nürnberg) und Gerhard Scheu als Mitglieder für den Stiftungsrat „Hu- manitäre Hilfe“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10749 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 10749 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 19 sowie 21 a und b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10750 C Änderung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . 10750 C Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . 10750 D Begrüßung ausländischer Gäste, unter anderem Abgeordnete des polnischen Parlamentes des Sejm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10752 A Tagesordnungspunkt 7: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Bernd Reuter, Dieter Wiefelspütz, Dr. Peter Struck und der Fraktion SPD, den Abgeord- neten Wolfgang Bosbach, Friedrich Merz, Michael Glos und der Fraktion CDU/CSU, den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, den Abgeordneten Jürgen W. Möllemann, Dr. Max Stadler, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Frak- tion F.D.P. sowie den Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion PDS eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Errich- tung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206, 14/3758, 14/3759) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10751 A – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Er- richtung einer Stiftung „Erinne- rung, Verantwortung und Zu- kunft“ (Drucksachen 14/3459, 14/3758, 14/3759) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10751 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Dr. Heinrich Fink, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion PDS: Zügige Ent- schädigung für Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und Errichtung einer Bundesstiftung (Drucksachen 14/1694, 14/3758) . . . . 10751 C c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Christa Luft, Heidemarie Ehlert, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion PDS eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen 14/472, 14/3731, 14/3737) 10751 C Otto Graf Lambsdorff, Beauftragter des Bun- deskanzlers für die Stiftungsinitiative Deut- scher Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10752 A Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 10754 C Bernd Reuter SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10758 A Dr. Max Stadler F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10759 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10761 A Dr. Peter Eckardt SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 10762 C Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 10762 D Plenarprotokoll 14/114 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 114. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 I n h a l t : Ulla Jelpke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10763 D Dietmar Nietan SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10765 C Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 10767 A Christian Simmert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10768 D Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 10769 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 10771 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10773 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Vereinbarte Debatte zur Steuerpolitik . . . 10771 C Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10771 C Gerda Hasselfeldt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 10776 B Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10778 D Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 10781 A Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10783 C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 10784 A Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10785 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 10786 C Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 10791 D Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 10795 B Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 10796 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zurReform derUnternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) (Drucksachen 14/2683, 14/3074, 14/3366, 14/3640, 14/3760) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10796 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 10797 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10800 A Tagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technik- folgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Hilsberg, Brigitte Wimmer (Karlsruhe), weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeord- neten Matthias Berninger, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Für eine Modernisierung der Ausbildungsförderung für Studie- rende – zu dem Antrag der Abgeordne- ten Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen), Angelika Volquartz, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion CDU/CSU: Eck- punkte für eine BAföG-Reform – zu dem Antrag der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink, Dr. Ilja Seifert und der Fraktion PDS: Strukturelle Erneuerung der Ausbil- dungsförderung – zu der Unterrichtung durch die Bundes- regierung: Dreizehnter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförde- rungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vom- hundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 (Drucksachen 14/2905, 14/2031, 14/2789, 14/1927, 14/2811 Nr. 1, 14/3730) . . . . 10797 A Stephan Hilsberg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10797 C Cornelia Pieper F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 10798 C Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen) CDU/CSU . 10802 B Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10804 C Cornelia Pieper F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10806 C Maritta Böttcher PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10808 A Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10808 C Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 10809 A Cornelia Pieper F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 10810 D Angelika Volquartz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 10813 A Tagesordnungspunkt 27: Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vor- schriften über die Tätigkeit derWirt- schaftsprüfer (Wirtschaftsprüferord- nungs-Änderungsgesetz) (Drucksache 14/3649) . . . . . . . . . . . . . 10815 A b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zu dem Protokoll vom 22. März 2000 zur Änderung des Überein- kommens vom 9. Februar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen (Drucksache 14/3651) . . . . . . . . . . . . . 10815 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000II d) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Fünf- zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 14/3764) . . . . . . . . . . . . . 10815 D e) Antrag der Abgeordneten Rita Streb- Hesse, Dr. Margrit Wetzel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD so- wie der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rege- lung des Anwohnerparkens durch Städte und Gemeinden (Drucksache 14/1258) . . . . . . . . . . . . . 10815 D f) Antrag der Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Ulla Jelpke, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion PDS: Änderung des Ausländergesetzes (Drucksache 14/668) . . . . . . . . . . . . . . 10815 C g) Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Irmer, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion F.D.P.: Keine ersatzlosen Schließungen von Auslandsvertretungen (Drucksache 14/1751) . . . . . . . . . . . . . 10815 C h) Antrag der Abgeordneten Angelika Mertens, Angelika Graf (Rosenheim), weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Kerstin Müller (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bekämpfung der illegalen Kabotage und des Sozialdumpings im Transportgewerbe (Drucksache 14/3702) . . . . . . . . . . . . . 10815 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren (Ergänzung zu TOP 27) Antrag der Abgeordneten Brunhilde Irber, Dr. Eberhard Brecht, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion SPD, der Abgeordne- ten Sylvia Voß, Matthias Berninger, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. sowie der Abgeordneten Rosel Neuhäuser, Dr. Heinrich Fink, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Si- cherung der Volksfeste, des Markthan- dels und des Schaustellergewerbes (Drucksache 14/3786) . . . . . . . . . . . . . . . 10815 D Tagesordnungspunkt 28: Abschließende Beratungen ohne Aus- sprache a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger- gesetzes und anderer schornstein- fegerrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 14/3333, 14/3753) . 10816 A – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Schornsteinfegergesetzes und anderer schornsteinfegerecht- licher Vorschriften (Drucksachen 14/3650, 14/3753) . 10816 A b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Fünften Gesetzes zur Än- derung des Aufenthaltsgesetzes/EWG (Drucksachen 14/3274, 14/3788) . . . . 10816 B c) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Änderung produkt- haftungsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 14/3371, 14/3756) . . . . 10816 C d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes und des Chemikaliengesetzes (Drucksachen 14/3491, 14/3798) . . . . 10816 D e) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Mai 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegensei- tige Amtshilfe bei der Beitreibung von Steueransprüchen und der Be- kanntgabe von Schriftstücken (Drucksachen 14/3077, 14/3698) . . . . 10817 A f) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verord- nung der Bundesregierung: Verord- nung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung) (Drucksachen 14/3489, 14/3574 Nr. 2.1, 14/3801) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10817 B g) – m) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 III Sammelübersichten 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181 zu Petitionen (Drucksachen 14/3687, 14/3688, 14/3689, 14/3690, 14/3691, 14/3692, 14/3693) . 10817 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache (Ergänzung zu TOP 28) a) – e) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses Sammelübersichten 182, 183, 184, 185, 186 zu Petitionen (Drucksachen 14/3793, 14/3794, 14/3795, 14/3796, 14/3797) . . . . . . . . 10818 A Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. Absenkung der Beiträge für die Bezieher von Arbeits- losenhilfe und die Folgen für die gesetz- lichen Krankenkassen . . . . . . . . . . . . . . 10818 C Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) (CDU/CSU 10818 D Regina Schmidt-Zadel SPD . . . . . . . . . . . . . . 10820 A Detlef Parr F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10821 A Katrin Dagmar Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10822 D Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10824 A Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA . 10825 A Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10826 B Andrea Fischer, Bundesministerin BMG . . . . 10827 A Rainer Eppelmann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 10828 D Eike Hovermann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10829 B Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU . . . . . 10830 D Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . . . . . . 10832 A Matthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 10832 D Maritta Böttcher PDS (Erklärung zur GO) . . 10822 D Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Stärkung des so- zialen Zusammenhalts der Gesellschaft durch Weiterentwicklung des Sozial- staats und mehr Gerechtigkeit (Drucksache 14/3787) . . . . . . . . . . . . . . . 10833 D Rudolf Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10834 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . . 10837 D Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10839 A Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . . . . . . . . . 10840 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS . . . . . . . . . . . . 10841 C Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 10842 C Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Wissen- schafts- und Hochschulzusammenarbeit mit den Entwicklungs- und Transformati- onsländern stärken (Drucksache 14/3376) . . . . . . . . . . . . . . . 10843 D Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 10843 D Frank Hempel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10845 B Ulrike Flach F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10847 B Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . 10848 B Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10849 B Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Al- tenpflege (Altenpflegegesetz) (Drucksachen 14/1578, 14/3736) . . . . . . . 10850 B Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10850 C Maria Eichhorn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 10852 A Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10853 C Klaus Haupt F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10854 C Monika Balt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10855 B Christa Lörcher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10856 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Diskriminierung von Frauen bei den Olympischen Spielen (Drucksache 14/3769) . . . . . . . . . . . . . . . 10857 C Angelika Graf (Rosenheim) SPD . . . . . . . . . . 10857 C Monika Brudlewsky CDU/CSU . . . . . . . . . . . 10858 D Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10860 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. . 10861A Petra Bläss PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10861 D Christine Lehder SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10862 B Irmgard Karwatzki CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 10863 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000IV Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Joachim Tappe, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Dr. Angelika Köster- Loßack, Hans-Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Afrikas Entwick- lung unterstützen (Drucksache 14/3701) . . . . . . . . . . . . . . . 10864 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Joachim Tappe, Dr. Werner Schuster, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Angelika Köster-Loßack, Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Friedensbemühungen am Horn von Afrika verstärken (Drucksache 14/3767) . . . . . . . . . . . . . . . 10864 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Schuster, Joachim Tappe, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Dr. Angelika Köster- Loßack, Hans-Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Demokratische und friedliche Kräfte im Sudan unter- stützen (Drucksache 14/3768) . . . . . . . . . . . . . . . 10864 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Joachim Tappe, Dr. Werner Schuster, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion SPD sowie der Abge- ordneten Dr. Angelika Köster-Loßack, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜ- NEN: Konflikt in derRegion derGroßen Seen eingedämmt – nicht gelöst (Drucksache 14/3791) . . . . . . . . . . . . . . . 10864 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Carsten Hübner, Fred Gebhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Äthiopien und Eritrea (Drucksache 14/3547) . . . . . . . . . . . . . . . 10864 C Joachim Tappe SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10864 D Rudolf Kraus CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 10867 A Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 10868 C Joachim Günther (Plauen) F.D.P. . . . . . . . . . . 10871 D Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10872 B Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10873 C Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . . . . . . 10875 B Dr. Uschi Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 10877 B Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Hermann Otto Solms, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Ökosteuer zurücknehmen (Drucksache 14/3519) . . . . . . . . . . . . . . . 10877 D Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10878 A Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 10879 B Heinz Seiffert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 10881 A Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10881 C Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10883 C Dr. Gregor Gysi PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10885 A Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . . . . . 10887 D Tagesordnungspunkt 15: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ächtung der Ge- walt in der Erziehung (Drucksachen 14/1247, 14/3781) . . . . 10888 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Jünger, Rosel Neuhäuser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Ächtung der Ge- walt in der Erziehung wirkungsvoll flankieren (Drucksachen 14/2720, 14/3761) . . . . 10888 A Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 10888 B Ingrid Fischbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 10889 B Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 10890 B Klaus Haupt F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10891 C Sabine Jünger PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10892 C Rolf Stöckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10893 B Ronald Pofalla CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 10894 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 V Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 10896 C Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10897 A Tagesordnungspunkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Norbert Hauser (Bonn), Norbert Röttgen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: „Wort halten“ Um- setzung der Bonn/Berlin-Beschlüsse (Drucksachen 14/1004, 14/2699) . . . . . . . 10899 B Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . . . . . . 10899 C Hans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 10900 C Dr. Guido Westerwelle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . 10902 C Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10903 D Petra Pau PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10904 D Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 10905 B Tagesordnungspunkt 17: a) Antrag der Fraktion PDS: Straffreiheit für Spionage zugunsten der Deut- schen Demokratischen Republik (Drucksache 14/3065) . . . . . . . . . . . . . 10907 A b) Beschlussempfehlung des Petitionsaus- schusses Sammelübersicht 144 zu Petitionen (Amnestie für Bundesbürger, die für die Auslandsnachrichtendienste der DDR tätig waren) (Drucksache 14/3002) . . . . . . . . . . . . . 10907 A c) Antrag der Fraktion PDS: Bereinigung von politischen Ungerechtigkeiten im Kalten Krieg (Drucksache 14/3066) . . . . . . . . . . . . . 10907 A d) Beschlussempfehlung des Petitionsaus- schusses Sammelübersichten 128 zu Petitio- nen (Das vom Bundesverfassungsgericht verfügte Verbot der KPD aufheben) (Drucksache 14/2716) . . . . . . . . . . . . . 10907 B e) Beschlussempfehlung des Petitionsaus- schusses Sammelübersicht 129 zu Petitionen (Novellierung des Bundesverfassungs- gerichtsgesetzes) (Drucksache 14/2717) . . . . . . . . . . . . . 10907 B f) Beschlussempfehlung des Petitionsaus- schusses Sammelübersicht 130 zu Petitionen (Aufhebung der Urteile der „politischen Sonderkammern“) (Drucksache 14/2718) . . . . . . . . . . . . . 10907 B g) Antrag der Fraktion PDS: Beendigung der Strafverfolgung für hoheitliches Handeln in der DDR (Drucksache 14/3067) . . . . . . . . . . . . . 10907 B Vera Lengsfeld CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 10907 C Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 10909 C Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Abgeordneten Dr. Christian Schwarz-Schilling und weiteren Abgeord- neten der Fraktion CDU/CSU, der Abge- ordneten Heide Mattischeck und weiteren Abgeordneten der Fraktion SPD, der Abge- ordneten Claudia Roth (Augsburg) und wei- teren Abgeordneten der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeord- neten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und weiteren Abgeordneten der Fraktion F.D.P.: Humanitäre Grundsätze in der Flüchtlingspolitik beachten (Drucksache 14/3729) . . . . . . . . . . . . . . . 10912 B Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU . 10912 C Heide Mattischeck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 10915 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. . 10916 A Claudia Roth (Augsburg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10916 D Ulla Jelpke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10917 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . . . . . . 10918 B Tagesordnungspunkt 27: c) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenar- beit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe (Drucksache 14/3765) . . . . . . . . . . . . . 10919 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10919 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 10921 A Anlage 2 Gleichgewichtige Verteilung der reduzierten Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000VI Zahl der Wehrpflichtigen und Panzer auf die einzelnen Standorte MdlAnfr 56, 57 Helmut Heiderich CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 10921 D Anlage 3 Auswirkungen der Umstrukturierungsmaß- nahmen bei der Bundeswehr auf das Bundes- amt für Wehrtechnik und Beschaffung und auf die rheinland-pfälzischen Standorte, insbeson- dere Koblenz MdlAnfr 58, 59 Karl-Heinz Scherhag CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 10922 A Anlage 4 Auflösung von Wehrbereichsverwaltungen in Baden-Württemberg MdlAnfr 60 Dirk Niebel F.D.P. Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 10922C Anlage 5 Öffnung der Bundeswehr für Frauen; Einstel- lungsstandorte, Vorbereitung der Bundeswehr- angehörigen; finanzielle Auswirkungen MdlAnfr 61, 62 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 10922 C Anlage 6 Fortbestand der Kreiswehrersatzämter im Rahmen der Bundeswehrreform MdlAnfr 63, 64 Dr. Klaus Rose CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 10923 B Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrich Adam, Ilse Aigner, Peter Altmaier, Norbert Barthle, Günter Baumann, Brigitte Baumeister, Meinrad Belle, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Otto Bernhardt, Renate Blank, Dr. Maria Böhmer, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dr. Wolfgang Bötsch, Friedrich Bohl, Jochen Borchert, Wolfgang Bosbach, Dr. Ralf Brauksiepe, Paul Breuer, Klaus Bühler (Bruchsal), Cajus Caesar, Wolfgang Dehnel, Hubert Deittert, Renate Diemers, Thomas Dörflinger, Marie-Luise Dött, Hansjürgen Doss, Maria Eichhorn, Rainer Eppelmann, Anke Eymer (Lübeck), Ilse Falk, Dr. Hans Georg Faust, Ulf Fink, Ingrid Fischbach, Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen), Erich G. Fritz, Jochen-Konrad Fromme, Dr. Jürgen Gehb, Michael Glos, Dr. Reinhard Göhner, Kurt-Dieter Grill, Hermann Gröhe, Manfred Grund, Horst Günther (Duisburg), Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein, Gottfried Haschke (Großhennersdorf), Gerda Hasselfeldt, Norbert Hauser (Bonn), Klaus-Jürgen Hedrich, Helmut Heiderich, Ursula Heinen, Manfred Heise, Siegfried Helias, Peter Hintze, Klaus Hofbauer, Klaus Holetschek, Dr. Karl- Heinz Hornhues, Susanne Jaffke, Georg Janovsky, Dr.-Ing. Rainer Jork, Irmgard Karwatzki, Eckart von Klaeden, Ulrich Klinkert, Norbert Königshofen, Manfred Kolbe, Eva-Maria Kors, Thomas Kossendey, Dr. Martina Krogmann, Dr.-Ing. Paul Krüger, Karl Lamers, Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg), Dr. Norbert Lammert, Dr. Paul Laufs, Karl- Josef Laumann, Vera Lengsfeld, Werner Lensing, Ursula Lietz, Walter Link (Diepholz), Eduard Lintner, Dr. Klaus W. Lippold (Offen- bach), Dr. Michael Luther, Dieter Maaß (Herne), Wolfgang Meckelburg, Dr. Michael Meister, Dr. Angela Merkel, Friedrich Merz, Hans Michelbach, Bernward Müller (Jena), Bernd Neumann (Bremen), Claudia Nolte, Günter Nooke, Friedhelm Ost, Eduard Oswald, Dr. Peter Paziorek, Anton Pfeifer, Ruprecht Polenz, Dr. Bernd Protzner, Thomas Rachel, Dr. Peter Ramsauer, Helmut Rauber, Christa Reichard (Dresden), Katherina Reiche, Erika Reinhardt, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Adolf Roth (Gießen), Dr. Christian Ruck, Volker Rühe, Heinz Schemken, Gerhard Scheu, Dietmar Schlee, Bernd Schmidbauer, Christian Schmidt (Fürth), Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Hals- brücke), Andreas Schmidt (Mülheim), Hans Peter Schmitz (Baesweiler), Birgit Schnieber- Jastram, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. Rupert Scholz, Dr. Erika Schuchardt, Dr. Christian Schwarz-Schilling, Horst Seehofer, Rudolf Seiters, Bernd Siebert, Werner Siemann, Johannes Singhammer, Bärbel Sothmann, Margarete Späte, Erika Steinbach, Dorothea Störr-Ritter, Andreas Storm, Thomas Strobl, Edeltraut Töpfer, Dr. Hans-Peter Uhl, Gunnar Uldall, Angelika Volquartz, Andrea Voßhoff, Peter Weiß (Emmendingen), Gerald Weiß (Groß-Gerau), Annette Widmann-Mauz, Elke Wülfing, Wolfgang Zeitlmann (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erin- nerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10923 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 VII Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Max Straubinger, Albert Deß, Josef Hollerith, Franz Obermeier, Dr. Wolfgang Götzer, Wolfgang Zöller, Ernst Hinsken und Georg Girisch (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung ei- ner Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10925 C Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Martin Hohmann, Kurt Rossmanith, Benno Zierer, Werner Wittlich, Hans-Otto Willhelm (Mainz), Wilhelm-Josef Sebastian, Peter Bleser, Norbert Schindler, Anita Schäfer, Klaus Brähmig und Norbert Geis (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erin- nerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10926 A Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Carsten Hübner, Dr. Winfried Wolf und Christina Schenk (alle PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erin- nerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10926 C Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errich- tung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwor- tung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10927 C Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Georg Brunnhuber (CDU/CSU) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Er- richtung einer Stiftung „Erinnerung, Verant- wortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10928 A Anlage 13 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hartmut Büttner (Schönebeck) (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinne- rung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10928 C Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verant- wortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10929 A Anlage 15 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Volker Kauder (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errich- tung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwor- tung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10929 C Anlage 16 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Julius Louven (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errich- tung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwor- tung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10929 D Anlage 17 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Clemens Schwalbe (CDU/CSU) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Er- richtung einer Stiftung „Erinnerung, Verant- wortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10930 B Anlage 18 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Heinz Seiffert (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errich- tung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwor- tung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10930 C Anlage 19 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/ Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000VIII CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erin- nerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10931 A Anlage 20 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Er- richtung einer Stiftung „Erinnerung, Verant- wortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10931 D Anlage 21 Erklärung des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Aussprache über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10932 A Anlage 22 Erklärung der Abgeordneten Monika Griefahn (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf ei- nes Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Er- innerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tages- ordnungspunkt 7 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10932 C Anlage 23 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Drucksachen 14/2683, 14/3074, 14/3366, 14/3640 und 14/3760) (Zusatztagesordnungs- punkt 4) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10932 C Anlage 24 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter (PDS) zur Ab- stimmung über die Verordnung der Bundesre- gierung: Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung – BiomasseV) (Tagesordnungspunkt 27 f) . . . . . . . . . . . . . . . 10932 D Anlage 25 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Straffreiheit für Spionage zugunsten der Deutschen Demokratischen Republik (Tagesordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . 10933 A Winfried Mante SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10933 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10934 C Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10935 A Anlage 26 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe (Tagesordnungspunkt 27 c) . . . . . . . . . . . . . . . 10935 B Brigitte Lange SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10935 B Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . 10936 A Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10937 B Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . . . . . . . . . 10938 A Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10938 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 IX Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 Parl. Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast 10919 (C) (D) (A) (B) 1) Anlage 26 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10921 (C) (D) (A) (B) Adler, Brigitte SPD 06.07.00* Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 06.07.00* Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 06.07.00 Bury, Hans Martin SPD 06.07.00 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 06.07.00 Peter H. Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 06.07.00 Friedrich (Altenburg), SPD 06.07.00 Peter Gebhardt, Fred PDS 06.07.00 Goldmann, F.D.P. 06.07.00 Hans-Michael Götz, Peter CDU/CSU 06.07.00 Grießhaber, Rita BÜNDNIS 90/ 06.07.00* DIE GRÜNEN Hauser (Rednitzhem- CDU/CSU 06.07.00 bach), Hansgeorg Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 06.07.00 DIE GRÜNEN Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 06.07.00 Klose, Hans-Ulrich SPD 06.07.00 Dr. Köster-Loßack, BÜNDNIS 90/ 06.07.00 Angelika DIE GRÜNEN Koschyk, Hartmut CDU/CSU 06.07.00 Lambrecht, Christine SPD 06.07.00 Lennartz, Klaus SPD 06.07.00 Lippmann, Heidi PDS 06.07.00 Moosbauer, Christoph SPD 06.07.00* Müller (Berlin), PDS 06.07.00 Manfred Niebel, Dirk F.D.P. 06.07.00 Oesinghaus, Günter SPD 06.07.00 Raidel, Hans CDU/CSU 06.07.00* Romer, Franz CDU/CSU 06.07.00 Schily, Otto SPD 06.07.00 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 06.07.00 Hans Peter Schumann, Ilse SPD 06.07.00 Sothmann, Bärbel CDU/CSU 06.07.00 Steen, Antje-Marie SPD 06.07.00 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 06.07.00* Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 06.07.00 Weisskirchen SPD 06.07.00* (Wiesloch), Gert Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 06.07.00* Wohlleben, Verena SPD 06.07.00 Zapf, Uta SPD 06.07.00* * für die Teilnahme an der 9. Jahrestagung der ParlamentarischenVersammlung der OSZE Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU) (Drucksache 14/3722, Fragen 56 und 57): In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung die Redu- zierung der Ausbildung von Grundwehrdienstleistenden – durch die Verkürzung der Wehrpflicht und die geringere Anzahl der Ein- berufungen – auf die einzelnen Standorte, welche jetzt ausbilden, zu verteilen? Wird die Absicht der Bundesregierung, die Anzahl der Panzer und damit der gepanzerten Truppen um circa ein Drittel zu redu- zieren, zum prozentual gleichgewichtigen Abzug von Material und Personal aus allen betroffenen Standorten führen? Zu Frage 56: Die Ausplanungen der im „Eckpfeilerpapier“ von Bun- desminister Scharping angekündigten Veränderungen der Bundeswehr stehen erst am Anfang. Inwieweit die Ver- kürzung der Wehrpflicht und die Einberufung einer gerin- geren Zahl von Wehrpflichtigen Auswirkungen auf die Konzeption der Ausbildung und mögliche Standortent- scheidungen haben könnte, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Sollten als Ergebnis der Untersuchungen kon- krete Standortentscheidungen notwendig sein, werden, wie in der Vergangenheit auch, der Deutsche Bundestag und die Länderregierungen konsultiert. entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Zu Frage 57: Im Rahmen der Erneuerung der Bundeswehr von Grund auf soll auch ein moderneres Ausrüstungs- und Materialkonzept für die Streitkräfte entwickelt und stu- fenweise umgesetzt werden. Wie sich die im Eckpfeiler- papier des Bundesministers der Verteidigung angekün- digte Reduzierung von Großgeräten der Bundeswehr auf Stationierungsorte auswirkt, kann erst dann beantwortet werden. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Karl-Heinz Scherhag (CDU/CSU) (Drucksache 14/3722, Fragen 58 und 59): Welche Auswirkungen haben die geplanten Reduzierungs-und Rationalisierungsmaßnahmen im Bereich der zivilen Be-schäftigungsstrukturen der Bundeswehr auf die Anzahl der Be-schäftigten beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung? Welche Folgen hat die geplante personelle und strukturelleNeuorganisation der Heeresunterstützungskommandos für dieBundeswehrstandorte in Rheinland-Pfalz und insbesondere fürden Standort Koblenz? Zu Frage 58: Im Zusammenhang mit der notwendigen Reform der Bundeswehr, die Bundesminister Scharping am 14. Ju- ni 2000 nach dem Beschluss der Bundesregierung einge- hend erläutert hat, ist eine Überprüfung der zivilen Bereiche der Bundeswehr erforderlich. In diesem Zusam- menhang werden Entscheidungen zu treffen sein, die ge- gebenenfalls die Prüfung des Personalumfangs und der Aufgaben des Bundesamtes für Wehrtechnik und Be- schaffung in Koblenz nach sich ziehen können. Dabei werden die Belange der Mitarbeiter und deren Familien in die Überlegungen einbezogen. Zu Frage 59: Nach dem Beschluss der Bundesregierung vom 14. Ju- ni 2000 zu den Eckpfeilern der Bundeswehr sollen die Aufgaben des Heeresunterstützungskommandos zukünf- tig teilstreitkraftübergreifend in der Streitkräftebasis und im Zentralen Sanitätsdienst, teilweise im Heeresfüh- rungskommando in Koblenz und im Heeresamt in Köln wahrgenommen werden. Für das Heeresunterstützungs- kommando bedeutet dies seine Auflösung. Eines unserer Ziele ist es, die Teilstreitkräfte durch die Zusammenfas- sung und weitgehend streitkräftegemeinsame Wahrneh- mung von Unterstützungsaufgaben zu entlasten und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Über die Auswirkungen auf die Standorte in Rheinland-Pfalz und speziell in Ko- blenz kann erst eine verlässliche Aussage getroffen wer- den, wenn die Überlegungen zur Neuordnung der Aufga- benbereiche in der Streitkräftebasis und im Zentralen Sanitätsdienst, aber auch in den Teilstreitkräften entspre- chend festgeschrieben sind. Sollten als Ergebnis der noch notwendigen Untersuchungen konkrete Standortentschei- dungen notwendig sein, werden, wie in der Vergangenheit auch, der deutsche Bundestag und die Länderregierungen konsultiert. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Drucksache 14/3722, Frage 60): Welche Wehrbereichsverwaltungen werden im Rahmen derNeustrukturierung der Streitkräfte in Baden-Württemberg aufge-löst und in welchem Unterstellungsverhältnis sollen die für dieVersorgung der Wehrbereiche IV, V, VI und VII in Stuttgart zu-sammengefassten Aufgaben verbleiben? Nach dem Eckpfeilerpapier „Die Bundeswehr – sicher ins 21. Jahrhundert“ von Anfang Juni dieses Jahres wird die Territoriale Wehrverwaltung im Gleichklang mit der Territorialen Wehrorganisation gestrafft. Hierzu sollen die Wehrbereichsverwaltungen von sieben auf vier reduziert werden. Die Zuständigkeitsbereiche und die Standorte der verbleibenden Wehrbereichsverwaltungen werden im Rahmen der Feinausplanung festgelegt. Das gilt auch für die Frage, welche Behörden in Zukunft die Versorgungs- bezüge zahlen. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU) (Drucksache 14/3722, Fragen 61 und 62): An welchen Standorten sollen Frauen im Rahmen der umfas-senden Öffnung aller militärischen Laufbahnen zum Januar bzw.Juli 2001 eingestellt werden, und wie werden die oftmals im Um-gang mit weiblichen Soldaten unerfahrenen militärischen sowiezivilen Angehörigen der Bundeswehr darauf vorbereitet? Welche finanziellen Auswirkungen hinsichtlich der Versor-gung mit passender Bekleidung sowie der baulichen und organi-satorischen Trennung von Wasch-, Dusch-, WC-, Umkleide- undRuheräumen hat die umfassende Öffnung der Bundeswehr fürFrauen? Zu Frage 61: Der Einberufungsstandort der Soldaten hängt grundsätzlich von der Verwendungsreihe ab. Die Luft- waffe hat neben dem bisherigen Standort Bayreuth zu- sätzlich die Standorte Germersheim, Goslar und Roth und die Marine hat List/Sylt, Eckernförde, Glückstadt, Bre- merhaven, Parow, Plön und Kappeln vorgesehen. Die Ausbildungstruppenteile/Standorte für die Allgemeine Grundausbildung und Spezialgrundausbildung des Hee- res sollten ursprünglich bis Anfang September festgelegt werden. Aufgrund der im Juli anlaufenden Prüfung und Eignungsfeststellung der Bewerberinnen und der geplan- ten Ausbildung der Ausbilder in Vorbereitung auf Solda- tinnen in alle Laufbahnen versuchen wir zurzeit die Fest- legung wesentlich früher durchzuführen. Allgemein kann nicht gesagt werden, die militärischen und zivilen Angehörigen der Bundeswehr wären im Um- gang mit Soldatinnen oftmals unerfahren. In der Bundes- wehr ist eine Vielzahl von Frauen als zivile Mitarbeiterin- nen (Beamtinnen, Angestellte und Arbeiterinnen) be- schäftigt, derzeit arbeiten rund 49 000 Frauen in der Bundeswehrverwaltung und in zivilen Funktionen der Streitkräfte. Dies entspricht etwa 35 Prozent der zivilen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010922 (C) (D) (A) (B) Mitarbeiter. Aber auch mit Frauen im „Soldatenstatus“ haben zivile und militärische Angehörige der Bundes- wehr hinreichend und gute Erfahrungen sammeln kön- nen: Bereits seit 1975 können sich Ärztinnen, (Zahn- und Tierärztinnen) sowie Apothekerinnen freiwillig zum Dienst als Sanitätsoffiziere verpflichten. 1989 erfolgte die Öffnung der Laufbahn für die Sanitätsoffizieranwär- ter, 1991 die Öffnung aller Laufbahngruppen des Sanitäts- und Militärmusikdienstes für den freiwilligen Dienst von Frauen. Seit 1992 fördert die Bundeswehr auch Spitzens- portlerinnen. In den Laufbahnen des Sanitäts- und Mi- litärmusikdienstes der Streitkräfte dienen heute etwa 4 500 Soldatinnen. Im Rahmen der praktizierten Annah- meverfahren für den freiwilligen Dienst in den Streitkräf- ten werden nicht nur Psychologen und Ärzte, sondern ebenso Psychologinnen und Ärztinnen verwendet. Die mit der Durchführung von Eignungsfeststellungen beauf- tragten Dienststellen haben in der Vergangenheit bereits Erfahrungen mit Bewerberinnen für den Sanitätsdienst und Militärmusikdienst sammeln können. Sobald Solda- tinnen (außerhalb des Sanitätsdienstes) zur Verfügung ste- hen, wird dies in der Besetzung der Zentren Nachwuchs- gewinnung und der Offizierprüfzentrale berücksichtigt. Das Zentrum Innere Führung der Bundeswehr hat ein Ausbildungskonzept, das die Integration der Frauen in der Bundeswehr vorbereitet und erleichtert, erarbeitet. Dieses Multiplikatorenkonzept wendet sich zunächst an die Kommandeure aller Ebenen, Soldaten aus der Ebene der Ämter und Kommandobehörden, Inspektionschefs und Hörsaalleiter der Schulen und Einheitsführer der betroffe- nen Einstellungstruppenteile, in denen Frauen ausgebildet werden sollen. Die Ausbildungsinhalte werden durch diese Multiplikatoren in der Truppe weitervermittelt. Zu Frage 62: Die finanzielle Auswirkung durch spezielle Beklei- dung für Frauen kann nicht quantifiziert werden, da die hierzu erforderlichen Daten, zum Beispiel Einstellungs- zahlen noch nicht bekannt sind. Hinsichtlich der Kosten für infrastrukturelle Maßnahmen sind die Infrastruktur- dienststellen der Abteilung Wehrverwaltung angewiesen, den entsprechenden Bedarf zu ermitteln. Mit den zur Ver- fügung stehenden Planungsdaten ist bis jetzt keine seriöse Kostenrechnung möglich. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) (Druck- sache 14/3722, Fragen 63 und 64): Denkt die Bundesregierung im Rahmen der Reform der Bun- deswehr auch an eine Reduzierung der Zahl der Kreiswehrer- satzämter und kann sie eine Bestandsgarantie für die Kreiswehr- ersatzämter in Niederbayern und in der Oberpfalz geben? Falls ja, für welchen Zeitraum und für welche Größenord- nung? Zu Fragen 63 und 64: Die Aufgaben und die Standorte der Kreiswehrer- satzämter werden nach derzeitigen Überlegungen wie auch andere zivile Dienststellen der Bundeswehr im Rah- men der Feinausplanung der territorialen Wehrverwal- tung festgelegt werden. Dann wird man auch genauere Kriterien besitzen, ob und wo in Niederbayern und in der Oberpfalz Kreiswehrersatzämter erhalten bleiben. Um Planungssicherheit zu erreichen, bemüht sich das Bun- desverteidigungsministerium, möglichst frühe Standort- entscheidungen festzulegen. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrich Adam, Ilse Aigner, Peter Altmaier, Norbert Barthle, Günter Baumann, Brigitte Baumeister, Meinrad Belle, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Otto Bernhardt, Renate Blank, Dr. Maria Böhmer, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dr. Wolfgang Bötsch, Friedrich Bohl, Jochen Borchert, Wolfgang Bosbach, Dr. Ralf Brauksiepe, Paul Breuer, Klaus Bühler (Bruchsal), Cajus Caesar, Wolfgang Dehnel, Hubert Deittert, Renate Diemers, Thomas Dörflinger, Marie-Luise Dött, Hansjürgen Doss, Maria Eichhorn, Rainer Eppelmann, Anke Eymer (Lübeck), Ilse Falk, Dr. Hans Georg Faust, Ulf Fink, Ingrid Fischbach, Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen), Erich G. Fritz, Jochen-Konrad Fromme, Dr. Jürgen Gehb, Michael Glos, Dr. Reinhard Göhner, Kurt- Dieter Grill, Hermann Gröhe, Manfred Grund, Horst Günther (Duisburg), Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein, Gottfried Haschke (Großhen- nersdorf), Gerda Hasselfeldt, Norbert Hauser (Bonn), Klaus-Jürgen Hedrich, Helmut Heiderich, Ursula Heinen, Manfred Heise, Siegfried Helias, Peter Hintze, Klaus Hofbauer, Klaus Holetschek, Dr. Karl-Heinz Hornhues, Susanne Jaffke, Georg Janovsky, Dr.-Ing. Rainer Jork, Irmgard Karwatzki, Eckart von Klaeden, Ulrich Klinkert, Norbert Königshofen, Manfred Kolbe, Eva-Maria Kors, Thomas Kossendey, Dr. Martina Krogmann, Dr.-Ing. Paul Krüger, Karl Lamers, Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg), Dr. Norbert Lammert, Dr. Paul Laufs, Karl- Josef Laumann, Vera Lengsfeld, Werner Lensing, Ursula Lietz, Walter Link (Diepholz), Eduard Lintner, Dr. Klaus W. Lippold (Offen- bach), Dr. Michael Luther, DieterMaaß (Herne), Wolfgang Meckelburg, Dr. Michael Meister, Dr. Angela Merkel, Friedrich Merz, Hans Michelbach, Bernward Müller (Jena), Bernd Neumann (Bremen), Claudia Nolte, Günter Nooke, Friedhelm Ost, Eduard Oswald, Dr. Peter Paziorek, Anton Pfeifer, Ruprecht Polenz, Dr. Bernd Protzner, Thomas Rachel, Dr. Peter Ramsauer, Helmut Rauber, Christa Reichard (Dresden), Katherina Reiche, Erika Reinhardt, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Adolf Roth (Gießen), Dr. Christian Ruck, Volker Rühe, Heinz Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10923 (C) (D) (A) (B) Schemken, Gerhard Scheu, Dietmar Schlee, Bernd Schmidbauer, Christian Schmidt (Fürth), Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke), Andreas Schmidt (Mülheim), Hans Peter Schmitz (Baesweiler), Birgit Schnieber-Jastram, Dr. Andreas Schockenhoff, Dr. Rupert Scholz, Dr. Erika Schuchardt, Dr. Christian Schwarz- Schilling, Horst Seehofer, Rudolf Seiters, Bernd Siebert, Werner Siemann, Johannes Singhammer, Bärbel Sothmann, Margarete Späte, Erika Steinbach, Dorothea Störr-Ritter, Andreas Storm, Thomas Strobl, Edeltraut Töpfer, Dr. Hans-Peter Uhl, Gunnar Uldall, Angelika Volquartz, Andrea Voßhoff, PeterWeiß (Emmendingen), Gerald Weiß (Groß-Gerau), Annette Widmann-Mauz, Elke Wülfing, Wolfgang Zeitlmann (alle CDU/CSU) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verant- wortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungspunkt 7 a ) 1. Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erin- nerung, Verantwortung und Zukunft“ kommt der Deut- sche Bundestag seiner von der deutschen Geschichte auf- gegebenen Verantwortung nach, eines der furchtbarsten Kapitel unserer jüngsten Vergangenheit – die Entrech- tung, Verschleppung, Misshandlung und Ausbeutung von Sklaven- und Zwangsarbeitern – aufzuarbeiten. Wir bitten die Opfer um Vergebung. Mit diesem Gesetz übernehmen wir erneut und weltweit sichtbar die Verant- wortung für die Geschichte. Damit knüpfen wir an das Entschädigungs- und Versöhnungswerk an, das von Konrad Adenauer begonnen wurde. Insbesondere jene, die – hoch betagt und vielfach gebrechlich – bis heute noch nicht von den umfangreichen Wiedergutmachungs- und Entschädigungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland erreicht wurden und als Opfer der Zwangs- arbeit unsäglich gelitten haben, erwarten zu Recht ein Zei- chen der Wiedergutmachung und Versöhnung. 2. Einen Schlussstrich unter das dunkelste Kapitel un- serer Geschichte, die Verbrechen der Nazi-Tyrannei, kann und darf es nicht geben. Von der sich daraus ergebenden besonderen historischen Verantwortung unseres Landes können wir uns weder durch Worte noch durch Geld lö- sen. Aber dies kann nicht bedeuten, dass wir Jahr für Jahr in neue Entschädigungsdebatten eintreten und dadurch zwangsläufig in vielen Ländern der Welt und bei vielen Menschen Hoffnungen erwecken, die nicht erfüllt werden können. Zu Beginn eines neuen Jahrhunderts wollen die Bun- desrepublik Deutschland und deutsche Unternehmen mit der Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ die bisherigen umfangreichen Wiedergutma- chungsregelungen ergänzen und ein Zeichen ihrer mora- lischen Verantwortung für diese Geschehnisse setzen. Ab- schließend kann dies nur in finanzieller Hinsicht sein. 3. Weil wir den Blick nach vorne richten müssen, ist der noch zu etablierende Zukunftsfonds von überragen- der Bedeutung. Ausgestattet mit einem Vermögen von 700 Millionen DM muss er jetzt mit Leben erfüllt werden. Insbesondere mit Projekten, von denen vor allem junge Menschen profitieren sollen. Weil der Zukunftsfonds auf Dauer angelegt ist, kann und wird er in den kommenden Jahren für ein friedliches Miteinander der Menschen von besonderer Bedeutung sein. 4. Wer Zukunft gestalten will, darf sie nicht mit dem belasten, was bereits seit langem abgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für die Frage der Reparationen. Spätestens seit dem Abschluss des Zwei-plus-Vier- Vertrages vom 12. September 1990 können derartige For- derungen aus völkerrechtlichen Gründen nicht mehr ge- gen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekräftigt, dass sich auch durch dieses Gesetz die Frage der Repara- tionen nicht neu stellt. 5. Die Bundesregierung hat zugesagt, die Stiftung noch in diesem Jahr mit einem Anteil in Höhe von 5 Milliar- den DM auszustatten. Die Stiftungsunternehmen haben für die Unternehmen der deutschen Wirtschaft erklärt, dass sie sich in der Verpflichtung sehen, dass auch der von der Stiftungsinitiative zugesagte Anteil in Höhe von 5 Milliarden DM umgehend gezahlt wird. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dankt allen Unter- nehmen, die sich bislang bereit erklärt haben, ihren Anteil in das Fondsvermögen einzuzahlen. Dieser Dank gebührt insbesondere den Gründungsunternehmen der Stiftungs- initiative der Deutschen Wirtschaft und denjenigen Fir- men, die sich am Stiftungsvermögen beteiligen, obwohl sie erst nach 1945 gegründet wurden und deshalb nie in das nationalsozialistische Unrechtssystem verstrickt wa- ren. Wir sehen es als unbedingt erforderlich an, dass insbe- sondere diejenigen Unternehmen, die oder deren Rechts- vorgänger Sklaven- oder Zwangsarbeiter eingesetzt ha- ben, unverzüglich ihren Beitrag zur Finanzierung leisten. 6. Für uns ist von besonderer Bedeutung, dass mög- lichst rasch mit der Auszahlung der Stiftungsmittel an die jeweiligen Partnerorganisationen und von dort mit der Auszahlung der Leistungen an die heute betagten und vielfach kranken oder gebrechlichen Opfer begonnen werden kann. Voraussetzung hierfür ist neben der not- wendigen Mittelbereitstellung die rechtskräftige Abwei- sung aller vor den US-Gerichten anhängigen Klagen. Wir bitten die Kläger und ihre Rechtsvertreter, dafür Sorge zu tragen, dass möglichst rasch mit der Auszahlung der Stif- tungsmittel an die Opfer begonnen werden kann. Wir gehen dabei davon aus, dass durch dieses Gesetz und die damit verbundenen Abkommen und Erklärungen ein ausreichendes Maß an Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen insbesondere in den USA bewirkt wird. 7. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bun- desregierung, das noch zu bildende Kuratorium und den Stiftungsvorstand auf, durch geeignete Maßnahmen si- cherzustellen, dass die Stiftungsmittel die Leistungsbe- rechtigten nach Maßgabe des Gesetzes auch tatsächlich in voller Höhe erreichen. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Deutschen Bundestag jährlich über die Arbeit der Stiftung, die Verteilung der Stiftungsmittel sowie über die Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010924 (C) (D) (A) (B) Initiativen und Projekte des „Zukunftsfonds“ zu unter- richten. 8. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht es als un- abdingbar an, dass nach diesem Gesetz Leistungsberech- tigte unabhängig von ihrem Wohnsitz sowie unter Be- rücksichtigung der gesetzlichen Gestaltungsmöglichkei- ten die Chance auf gleiche Leistungen erhalten. Wir sind besorgt über eine mögliche Unterfinanzierung des Pla- fonds für Personenschäden der in diesem Gesetz bezeich- neten sechsten Partnerorganisation (IOM), die jene Opfer zu betreuen hat, die nicht in Ländern wohnen, für die eine andere Partnerorganisation zuständig ist. Ob und inwie- weit diese Sorge berechtigt ist, kann aber erst nach dem Eingang der Anträge von allen Opfern abschließend beur- teilt werden. 9. Wir bitten die Unternehmen der deutschen Wirt- schaft, die unter dem NS-Regime Sklaven- und Zwangs- arbeiter beschäftigt haben, bzw. ihre Rechtsnachfolger so- wie die Länder und Kommunen, zur geeigneten Umset- zung von § 18 des Gesetzes (Auskunftsersuchen) die notwendigen Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Leistungsberechtigung der Opfer so rasch wie mög- lich zu erteilen bzw. herauszugeben. Sofern erforderlich, sollten sie die Vernetzung der Archive verbessern, um da- mit den Opfern und Partnerorganisationen den Nachweis der Leistungsberechtigung zu erleichtern. Kopien der an- geforderten und benötigten Unterlagen sollten ebenso wie Angaben über bereits an ehemalige Zwangsarbeiter ge- zahlte Leistungen an die nach diesem Gesetz bezeichne- ten Partnerorganisationen weitergegeben werden. Wir bitten die Bundesregierung, durch zusätzliche or- ganisatorische, finanzielle oder personelle Maßnahmen die Leistungsfähigkeit des Archivs des Internationalen Suchdienstes in Arolsen zu erhöhen, um den einzelnen Opfern und den Partnerorganisationen den Nachweis der Leistungsberechtigung zu erleichtern. 10. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht in der Er- richtung des Zukunftsfonds innerhalb der Stiftung eine besondere Chance, der Verantwortung von Staat, Gesell- schaft und Privatwirtschaft gerecht zu werden. Hierdurch wird auch den kommenden Generationen die Möglichkeit eröffnet, die Erinnerung an das NS-Unrecht weiter wach zu halten und der Ausbreitung von extremistischem und rassistischem Gedankengut sowie von totalitären Syste- men aller Art entgegenzuwirken. Wir sehen es deshalb als notwendig an, Schwerpunkte auf Projekte zu legen, die dem Jugendaustausch, der Ver- söhnung und Völkerverständigung, der Achtung von Menschenrechten und für die Pflege der Beziehungen zu überlebenden Opfern dienen. Dabei ist auch die Arbeit von und mit Zeitzeugen von Bedeutung. Darüber hinaus können in einer Übergangszeit auch Projekte im Interesse der Opfer und ihrer Hinterbliebenen gefördert werden. Die Mittel des Zukunftsfonds sind zusätzliche Auf- wendungen des Bundes und der deutschen Wirtschaft. Sie dürfen keinesfalls Finanzierungsersatz von bisher durch die öffentliche Hand geförderten Maßnahmen sein. Das Kuratorium wird gebeten zu prüfen, inwieweit ein eigener Beirat für die Konzeption des Zukunftsfonds berufen wer- den sollte. 11. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, mit denjenigen Staaten, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Deutsche verschleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Arbeit ge- zwungen haben, oder mit deren Nachfolgestaaten Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, dass auch die noch lebenden deutschen Opfer von diesen Staaten eine – der deutschen Regelung entsprechende – Entschädigung in Form einer humanitären Geste erhalten. 12. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dankt Bundes- minister a. D. Dr. Otto Graf Lambsdorff für seine hervor- ragende Arbeit als Beauftragter der Bundesregierung auf diesem ebenso wichtigen wie sensiblen Gebiet. Sie bittet ihn darum, seine Kenntnisse und Erfahrungen auch wei- terhin der zu gründenden Stiftung zur Verfügung zu stel- len. Zusatz zu derErklärung des Abgeordneten Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Trotz Unterstützung der vorstehenden Erklärung kann ich dem Gesetz nicht zustimmen; ich werde mit „Nein“ stim- men. Zusatz zu derErklärung derAbgeordneten Margarete Späte (CDU/CSU): Ich werde mich allerdings bei der namentlichen Schluss- abstimmung enthalten. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO derAbgeordneten Max Straubinger, Albert Deß, Josef Hollerith, Franz Obermeier, Dr. Wolfgang Götzer, Wolfgang Zöller, Ernst Hinsken und Georg Girisch (alle CDU/CSU) zurAbstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungspunkt 7 a) Wir begrüßen, dass die Opfer der Zwangsarbeit ent- schädigt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält jedoch schwer- wiegende Mängel: Die zur Verfügung gestellten Mittel werden unter den betroffenen Opfern nicht gerecht aufge- teilt. Auch wurde für die derzeitigen bzw. künftigen Adres- saten von Forderungen keine hinreichende Rechtssicher- heit erreicht. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass durch dieses Gesetz die Frage von Reparationen neu ge- stellt wird. Wir stimmen deshalb dem Gesetzentwurf nicht zu. Zudem können wir bei der Bundesregierung keine Be- reitschaft erkennen, mit denjenigen Staaten, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Deutsche verschleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Arbeit gezwun- gen haben oder mit deren Nachfolgestaaten, Kontakt auf- zunehmen mit dem Ziel, dass auch die noch lebenden deutschen Opfer von diesen Staaten eine Entschädigung in Form einer humanitären Geste erhalten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10925 (C) (D) (A) (B) Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Martin Hohmann, Kurt Rossmanith, Benno Zierer, Werner Wittlich, Hans-Otto Wilhelm (Mainz), Wilhelm Josef Sebastian, Peter Bleser, Norbert Schindler, Anita Schäfer, Klaus Brähmig und Norbert Geis (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif- tung „Erinnerung, Verantwortung und Zu- kunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Ta- gesordnungspunkt 7 a) Hiermit erklären wir, dass wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Die Ablehnung wird wie folgt in Kurzform begründet: Erstens. Aufgrund der Bindungswirkung der deutsch- amerikanischen Verhandlungen war der Gestaltungsspiel- raum der Bundestagsabgeordneten so gering, dass sub- stanzielle Verbesserungen zur Schaffung von mehr Ge- rechtigkeit nicht möglich waren. Zweitens. Die Jewish Claims Conference und Vertreter von Russland, der Ukraine, Weißrussland, Polen und der Tschechischen Republik waren mit am Verhandlungs- tisch. Sie konnten sich auskömmliche Anteile der 10 Mil- liarden DM sichern, nicht aber der so genannte Rest der Welt. Für diese große Gruppe ergibt sich eine Unter- deckung von circa einer halben Milliarde DM. Ein befrie- digender oder gar abgestimmter Deckungsvorschlag liegt nicht vor. Drittens. Es steht für alle jüdischen Zwangsarbeiter der Höchstsatz von 15 000 DM bereit. Das wird trotz gleichen Leidensweges bei anderen Opfergruppen nicht möglich sein. Viertens. Dieses Missverhältnis begründet sich auch aus den von der Bundesregierung zugrunde gelegten Op- ferzahlen. Holocaustforscher gehen von höchstens 36 000 überlebenden jüdischen Zwangsarbeitern aus, während die Jewish Claims Conference 162 000 angibt. Die Bundesregierung hat es unterlassen, diesen Wider- spruch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aufzu- klären. Fünftens. Wegen vorangegangener Entschädigungsleis- tungen wird die Zwangsarbeiterentschädigung für eine Opfergruppe eine weniger bedeutende, eine Zusatzleis- tung sein, andererseits werden nicht wenige andere Opfer eine erstmalige und recht geringe Entschädigung erhalten. Zur Vermeidung dieses Missverhältnisses hätte eine An- rechnung stattfinden müssen. Dadurch wäre mehr Spiel- raum für die wirklich bedürftigen Überlebenden gewesen. Sechstens. Das Ausbringen der Stiftungsmittel könnte als faktische Reparationsleistung missverstanden werden und andere Anspruchsteller auf den Plan rufen. Siebentens. Auf Anfragen hat die Bundesregierung be- kundet, sich derzeit nicht für deutsche nichtjüdische Zwangsarbeiter einsetzen zu wollen. Das würde aus un- serer Sicht den Grundsatz „gleiches Leid – gleiche Ent- schädigung“ verletzen. Wir appellieren daher an die Bun- desregierung, auch die Interessen dieser vergessenen Op- fergruppe nachhaltig zu vertreten. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Carsten Hübner, Dr. Winfried Wolf und Christina Schenk (alle PDS) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungspunkt 7 a) Wir enthalten uns der Stimme bei den Abstimmungen über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif- tung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Druck- sache 14/3206), den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, F.D.P. und PDS zur 2./3. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung...und begründen dies wie folgt: Wir begrüßen, dass mit diesem Gesetzentwurf mehr als ein halbes Jahrhundert nach der NS-Zeit der Deutsche Bundestag gegenüber den Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern eine eigene Verpflichtung eingesteht und dass die deutsche Wirtschaft, insoweit sie die Stiftung mitträgt und finanziert, sich in allgemeiner Form mitver- antwortlich für die Verbrechen des NS-Regimes erklärt. Insbesondere begrüßen wir, dass es mit diesem Ge- setzentwurf noch in diesem Jahr möglich sein kann, dass die überlebenden ehemaligen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen eine bescheidene – aber für alle hin- sichtlich der Symbolik und für viele in materieller Hin- sicht wichtige – finanzielle Entschädigung erhalten. Und wir wissen, dass viele unserer MdB-Kolleginnen und -Kollegen, die für diesen Gesetzentwurf und für den Ent- schließungsantrag stimmen wollen, dies insbesondere mit Blick auf diesen letzten Aspekt tun. Wenn wir dennoch dem Gesetzentwurf nicht zustim- men und uns zur Enthaltung entschlossen haben, dann er- folgt dies insbesondere aus fünf Gründen: Erstens. Wir enthalten uns, weil die Zielsetzung weni- ger Verantwortung vor der Geschichte als Schutz der deut- schen Wirtschaft ist. Der Gesetzentwurf verfolgt in erster Linie das Ziel, deutschen Unternehmen, die mit Exporten und Kapitalan- lagen Interessen im Ausland haben, die Sicherheit für fortgesetzte profitable Geschäfte zu geben. Das allein war – erklärtermaßen – die Motivation der deutschen Wirtschaft, sich an der Stiftung zu beteiligen. Aus diesem Grund müssen sich ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die in den Genuss einer bescheidenen Entschädigung kommen, verpflichten, für immer auf wei- tergehende Schadenersatzansprüche zu verzichten. Der Gesetzentwurf soll einen Schlussstrich ziehen, der weder moralisch noch mit der Summe von zehn Milliarden Mark gezogen werden kann. Dass ein solcher Schlussstrich auch für die vielen hundert Unternehmen gilt, die sich nicht an der finanziellen Absicherung des Fonds beteilig- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010926 (C) (D) (A) (B) ten, aber von Zwangsarbeit profitierten, ist an diesem Ge- setzentwurf in besonderer Weise zu kritisieren. Zweitens. Wir enthalten uns, weil der Gesetzentwurf und der Entschließungsantrag nur unzureichende Aussa- gen zur aktiven Unterstützung der deutschen Wirtschaft für das NS-Regime enthalten. Die deutschen Konzerne, Banken und Versicherungen haben sich in der NS-Zeit aktiv an dem umfassenden Sys- tem der Zwangsarbeit beteiligt und das NS-System und den NS-Krieg direkt durch Spenden an die Nazis und mit einer Rüstungs- und Kriegswirtschaft unterstützt. Sie be- zogen Milliarden-Gewinne aus millionenfacher Zwangs- arbeit, während sie den Tod von Hunderttausenden Men- schen in Kauf nahmen und oft selbst aktiv daran beteiligt waren. Diese Umstände werden in der Präambel zum Ge- setz nur vorsichtig angesprochen, in der Begründung wer- den sie völlig verschleiert. Drittens. Wir enthalten uns der Stimme, weil die Ent- schädigung, die die ehemaligen Opfer in der Gesamt- summe und auf individueller Basis erhalten, viel zu nied- rig ist. Seriöse Berechnungen gehen davon aus, dass die deut- schen Unternehmen aus der Zwangsarbeit und der Lohn- vorenthaltung Vorteile bezogen, die heute einem Betrag zwischen 100 und 180 Milliarden Mark entsprechen – also zehn bis 18 mal mehr als nun tatsächlich gezahlt wer- den soll. Dieser Betrag ist zunächst objektiv berechtigt: Ihm entsprachen reale Gewinne. Dieser Betrag passt aber auch durchaus in die aktuelle Finanzlandschaft: In diesen Tagen werden Summen in dieser Höhe und darüber hi- naus allein dafür ausgegeben, dass ein Unternehmen ein anderes übernimmt (und dabei noch Tausende Arbeits- plätze zerstört) – im Fall Mannesmann/Vodafone-Air- touch waren es 240 Milliarden DM. Was auf dieser zer- störerischen Ebene der Fusionen jedoch als „normal“ gilt, wird im Fall der gerechtfertigten Forderung zur Wieder- gutmachung von Zwangsarbeit als „überzogen“ darge- stellt. So kommt es dazu, dass mit der gedeckelten Summe von 10 Milliarden Mark viele Opfer – insbesondere aus dem so genannten „Rest der Welt“ – keine oder nur eine marginale Entschädigung erhalten werden. Viertens. Wir enthalten uns der Stimme, weil die Hauptverantwortlichen, die deutsche Wirtschaft, einen geradezu lächerlich geringen Betrag zur Verfügung stellt und weil die Hauptsumme von den Steuerzahlenden zur Verfügung gestellt werden muss. Offiziell will die deutsche Wirtschaft 5 der im Fonds vorgesehenen 10 Milliarden Mark bezahlen, das heißt, die Hälfte bezahlen ohnehin die Steuerzahlenden. Die von der Wirtschaft bezahlten Beträge können jedoch von der Steuer abgesetzt werden, sodass weitere 2,5 Milliarden Mark Steuerausfälle für den Fall zu erwarten sind, dass die deutsche Wirtschaft ihre 5 Milliarden Mark wirklich einzahlt. Doch selbst diese 5 Milliarden bzw. real 2,5 Mil- liarden Mark Gelder der deutschen Wirtschaft sind nicht gesichert. Die deutschen Unternehmen spielen bis zum heutigen Tag zynisch auf Zeit. Erst für drei Fünftel des of- fiziell erwarteten Betrags liegen Zusagen vor. Für die aus- stehende Summe gibt es nicht einmal die – von der Bun- desregierung bis vor kurzem als unabdingbar bezeichne- te – Verpflichtungserklärung der deutschen Wirtschaft. Am Ende kann es also durchaus sein, dass der Steuerzah- ler zusätzlich zu den 7,5 Milliarden Mark „nachschießen“ muss. Fünftens. Wir enthalten uns der Stimme, weil selbst mit diesem Gesetz die Unternehmen, die von NS-Zwangsar- beit profitierten, nicht zur Öffnung ihrer Archive, die diese Zwangsarbeit dokumentieren, gezwungen werden, und weil ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsar- beiter Unternehmen nicht juristisch eindeutig verpflichten können, die Archive zu öffnen, um ihre Ansprüche bele- gen zu können. Das öffnet aber den deutschen Unternehmen ein weite- res Mal die Möglichkeit für ein zynischen Spiel auf Zeit – eben das, was sie einigermaßen erfolgreich nun seit mehr als 55 Jahren beim Thema Zwangsarbeit betrieben haben. Unsere Solidarität gehört den Opfern des NS-Regimes. Mit unserer Enthaltung stellen wir uns nicht in den Weg, dass möglichst viele von ihnen endlich eine Entschädi- gung erhalten. Mit dieser Erklärung betonen wir jedoch unsere Kritik an dem – trotz alledem historischen – Ge- setzentwurf. Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO derAbgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungspunkt 7 a) Einen deutschen Beitrag zur Wiedergutmachung des an Zwangsarbeitern begangenen NS-Unrechts befür- worte ich grundsätzlich. Trotz einiger Bedenken, ob dies nicht eher eine Aufgabe der deutschen Wirtschaft allein gewesen wäre als erneut – zumindest teilweise – des Steuerzahlers, hätte ich dem Gesetzentwurf zugestimmt, wenn er in entscheidenden Fragen endgültige Klarheit gebracht hätte. Nach derzeitigem Stand sind zahlreiche wichtige Punkte jedoch nur ungenügend geklärt, sodass ich dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Errichtung ei- ner Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern) in Drucksache Nr. 14/3206 nicht zustimmen kann. In den Verhandlungen mit den USAkonnte keine wirk- lich verbindliche Zusage erreicht werden, dass keine wei- teren Forderungen an die deutsche Wirtschaft gestellt werden. Trotz der Bereitschaft der deutschen Wirtschaft, dieses Restrisiko tragen zu wollen, dürfen wir uns m. E. nicht dem Risiko aussetzen, immer wieder mit neuen For- derungen konfrontiert zu werden. Der vorliegende Gesetzentwurf trifft keine Aussage hinsichtlich des Verzichtes auf weitere deutsche Reparati- onszahlungen. Nach dem bisherigen Verlauf der Verhand- lungen kann nicht mit hinreichender Sicherheit ausge- schlossen werden, dass die Reparationsfrage irgendwann neu gestellt wird. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10927 (C) (D) (A) (B) Während die Jewish Claims Conference, Russland, die Ukraine, Weißrussland, Polen und die Tschechische Re- publik, die am Verhandlungstisch saßen, von einem großen Teil der 10 Milliarden DM Stiftungsmittel profi- tieren werden, sind Opfer aus den übrigen Ländern ein- deutig benachteiligt. Es ist daher nicht auszuschließen, dass diese neue Prozesse anstrengen werden. Im Übrigen nehme ich mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Verhand- lungen offenbar in weiten Teilen unter einem übermäßig großen Einfluss der Jewish Claims Conference gestanden haben, sodass eine gerechte Mittelverteilung unter allen betroffenen Opfern von Zwangsarbeit fragwürdig ist. Nach den ursprünglichen Vorstellungen sollte der Zu- kunftsfonds, dessen Bedeutung ich für besonders wichtig halte, den gleichen Anteil haben wie die Individualent- schädigungen. Inzwischen sind die Mittel hierfür auf le- diglich 0,7 Milliarden DM zusammengeschrumpft. Es ist nicht glaubwürdig zu begründen, dass deutsche Zwangsarbeiter nicht entschädigt werden. Ich halte es da- her für dringend erforderlich, mit denjenigen Staaten (oder deren Nachfolgestaaten), die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Deutsche verschleppt und unter un- menschlichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen haben, zu verhandeln, mit dem Ziel, auch für deutsche Zwangs- arbeiter Entschädigungsleistungen zu ermöglichen. Diese Gründe veranlassen mich, den Gesetzentwurf abzulehnen. Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Georg Brunnhuber (CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinne- rung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksa- chen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungs- punkt 7 a) Dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif- tung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ – Druck- sache 14/3206 stimme ich nicht zu. Ich begrüße es, dass Menschen, die als Zwangsarbeiter unter der NS-Herrschaft gelitten haben, eine Entschädi- gung bekommen. Allerdings bin ich mit der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes nicht einverstanden. Zum ei- nen stört mich die Tatsache, dass die deutschen Steuer- zahler den größten Anteil am geplanten Stiftungsvermö- gen von 10 Milliarden DM zu zahlen haben, während die Wirtschaft nur 25 Prozent beiträgt. Auf den ersten Blick leisten sowohl die Bundesrepublik Deutschland und die Unternehmen eine Entschädigungssumme von 5 Milliar- den DM, die Wirtschaft kann sich aber aufgrund von Steu- erabschreibungen wieder 50 Prozent ihres eingezahlten Vermögens – 2,5 Milliarden DM – vom Fiskus zurückho- len. So bezahlt der deutsche Steuerzahler also 7,5 Milliar- den DM, die Wirtschaft aber nur 2,5 Milliarden DM. Zweitens stört mich die Tatsache, dass die jüdische Be- völkerung in den Ländern, die an den Verteilungsver- handlungen beteiligt waren, den Löwenanteil der Ent- schädigungssumme bekommen, die ehemaligen Zwangs- arbeiter in den anderen Ländern aber stark benachteiligt werden. Es steht zu befürchten, dass diese benachteiligten Zwangsarbeitsopfer erneut vor Gericht ziehen werden und damit immer neue finanzielle Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland zukommen. Ein weiteres Problem besteht darin, dass in den Ver- handlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika eine hundertprozentige Rechtssicherheit für die deutsche Wirt- schaft nicht erreicht werden konnte. Dieses Restrisiko ist meiner Meinung nach nicht vertretbar. Eine Welle von neuen Klagen ist zu befürchten. Auch darf im Zusammenhang mit der Verabschiedung eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ die Frage der Reparationen nicht noch einmal neu gestellt werden. Es ist auch eine grobe Ungerechtigkeit, dass die Frage der Entschädigung der ins Ausland verschleppten und dort als Zwangsarbeiter eingesetzten Deutschen nicht zur Sprache kommt. Bei den Verhandlungen wurde diese ge- rechte Forderung nicht zum Thema gemacht. Das ist ge- genüber allen betroffenen deutschen Mitbürgern nicht zu verantworten. Diese Gründe veranlassen mich zur Ablehnung des Ge- setzentwurfes. Anlage 13 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hartmut Büttner (Schönebeck) (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zurErrichtung einer Stiftung „Er- innerung, Verantwortung und Zukunft“ (Druck- sachen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungs- punkt 7 a) Die NS-Herrschaft hat Sklaven- und Zwangsarbeitern durch Deportation, Inhaftierung, Ausbeutung bis zur Ver- nichtung durch Arbeit und durch eine Vielzahl von Men- schenrechtsverletzungen schweres Unrecht zugefügt. Deutsche Unternehmen, die an diesem Unrecht betei- ligt waren, tragen eine hohe historische und menschliche Verantwortung mit. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass dieses Leid den Betroffenen gegenüber zumindest finanziell wieder- gutgemacht werden soll. Die ungleiche und ungerechte Verteilung der gesamten finanziellen Mittel der Stiftung „Erinnerung, Verantwor- tung und Zukunft“ wird allerdings von mir nicht mitge- tragen. Ich kritisiere vor allem, dass einige Opfergruppen ge- genüber anderen Opfergruppen privilegiert werden, ob- wohl sie einem gleich schweren Schicksal ausgesetzt wa- ren, dass ein großer Teil der verfügbaren Finanzen für Anwaltskosten und weitere administrative Kosten aufge- wandt wird, dass deutschen Unternehmen in den USA auch weiterhin kein ausreichendes Maß an Rechtssicher- heit vor individuellen Verfahren gewährleistet wird. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010928 (C) (D) (A) (B) Die Diskussion um Sklaven- und Zwangsarbeit hat auch viele Deutsche, die ähnliche Schicksale zu erdulden hatten, in ihrem Gerechtigkeitsempfinden getroffen. Lö- sungen für alle diese Menschen sind bisher weder in der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ noch an anderer Stelle vorgesehen. Aus den vorgenannten Gründen enthalte ich mich zu dem Gesetzentwurf. Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel (CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinne- rung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksa- chen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungs- punkt 7 a) Dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif- tung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ – Druck- sache 14/3206 – stimme ich nicht zu. Ich begrüße, dass Opfer der Zwangsarbeit entschädigt werden. Trotz einiger Bedenken, ob dies nicht eher eine Aufgabe der deutschen Wirtschaft allein gewesen wäre, als erneut – zumindest teilweise – des Steuerzahlers, hätte ich dem Gesetzentwurf zugestimmt, wenn er in entschei- denden Fragen endgültige Klarheit gebracht hätte. In den Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika konnte nicht die verbindliche Zusage erreicht werden, dass keine weiteren Forderungen an die deutsche Wirtschaft erhoben werden. Die deutsche Wirtschaft ist zwar bereit, dieses – nach ihrer Auffassung – Restrisiko tragen zu können, ich aber bin der Meinung, dass wir nicht immer wieder mit neuen Forderungen konfrontiert wer- den dürfen. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden nicht ge- recht unter den betroffenen Zwangsarbeitsopfern aufge- teilt. Ist dies schon Grund genug, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, befürchte ich darüber hinaus, dass be- nachteiligte Opfergruppen neue Prozesse anstrengen wer- den. Außerdem hätte ich eine klare Aussage dahin gehend erwartet, dass durch dieses Gesetz die Frage von Repara- tionen nicht neu gestellt wird. Ich hätte von der Bundesregierung auch erwartet, dass siemit denjenigenStaaten, die nach demEndedesZweiten Weltkrieges Deutsche verschleppt und unter unmensch- lichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen haben, oder mit deren Nachfolgestaaten mit dem Ziel Verhandlungen aufnimmt, dass auch die noch lebenden deutschen Opfer von diesen Staaten eine der deutschen Regelung entspre- chende Entschädigung in Form einer humanitären Geste erhalten. Diese Gründe haben mich veranlasst, den Gesetzent- wurf abzulehnen. Anlage 15 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Volker Kauder (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungspunkt 7 a) Dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif- tung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ – Druck- sache 14/3206 – stimme ich nicht zu. Ich begrüße, dass Opfer der Zwangsarbeit entschädigt werden. Trotz einiger Bedenken, ob dies nicht eher eine Aufgabe der deutschen Wirtschaft allein gewesen wäre als erneut – zumindest teilweise – des Steuerzahlers, hätte ich dem Gesetzentwurf zugestimmt, wenn er in entschei- denden Fragen endgültige Klarheit gebracht hätte. In den Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika konnte nicht die verbindliche Zusage erreicht werden, dass keine weiteren Forderungen an die deutsche Wirtschaft erhoben werden. Die deutsche Wirtschaft ist zwar bereit, dieses – nach ihrer Auffassung – Restrisiko tragen zu können, ich aber bin der Meinung, dass wir nicht immer wieder mit neuen Forderungen konfrontiert wer- den dürfen. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden nicht ge- recht unter den betroffenen Zwangsarbeitsopfern aufge- teilt. Ist dies schon Grund genug, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, befürchte ich darüber hinaus, dass be- nachteiligte Opfergruppen neue Prozesse anstrengen wer- den. Außerdem hätte ich eine klare Aussage dahin gehend erwartet, dass durch dieses Gesetz die Frage von Repara- tionen nicht neu gestellt wird. Ich hätte von der Bundesregierung auch erwartet, dass sie mit denjenigen Staaten Verhandlungen aufnimmt, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Deutsche ver- schleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Ar- beit gezwungen haben oder mit deren Nachfolgestaaten mit dem Ziel, dass auch die noch lebenden deutschen Op- fer von diesen Staaten eine der deutschen Regelung ent- sprechende Entschädigung in Form einer humanitären Geste erhalten. Diese Gründe haben mich veranlasst, den Gesetzent- wurf abzulehnen. Anlage 16 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Julius Louven (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungspunkt 7 a) Dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif- tung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ – Druck- sachen 14/3206 – stimme ich nicht zu. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10929 (C) (D) (A) (B) Ich begrüße, dass Opfer der Zwangsarbeit entschädigt werden. Trotz einiger Bedenken, ob dies nicht eher eine Aufgabe der deutschen Wirtschaft allein gewesen wäre als erneut – zumindest teilweise – des Steuerzahlers, hätte ich dem Gesetzentwurf zugestimmt, wenn er in entschei- denden Fragen endgültige Klarheit gebracht hätte. In den Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika konnte nicht die verbindliche Zusage erreicht werden, dass keine weiteren Forderungen an die deutsche Wirtschaft erhoben werden. Die deutsche Wirtschaft ist zwar bereit, dieses – nach ihrer Auffassung – Restrisiko tragen zu können, ich aber bin der Meinung, dass wir nicht immer wieder mit neuen Forderungen konfrontiert wer- den dürfen. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden nicht ge- recht unter den betroffenen Zwangsarbeitsopfern aufge- teilt. Ist dies schon Grund genug, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, befürchte ich darüber hinaus, dass be- nachteiligte Opfergruppen neue Prozesse anstrengen wer- den. Darüber hinaus stört mich, dass deutsche Opfer von Zwangsarbeit keine Chance einer Entschädigungsleistung haben. Außerdem hätte ich eine klare Aussage dahin gehend erwartet, dass durch dieses Gesetz die Frage von Repara- tionen nicht neu geregelt wird. Diese Gründe haben mich veranlasst, den Gesetzent- wurf abzulehnen. Anlage 17 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Clemens Schwalbe (CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinne- rung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksa- chen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungs- punkt 7 a) Die NS-Herrschaft hat Sklaven- und Zwangsarbeitern durch Deportation, Inhaftierung, Ausbeutung bis zur Ver- nichtung durch Arbeit und durch eine Vielzahl von Men- schenrechtsverletzungen schweres Unrecht zugefügt. Deutsche Unternehmen, die an diesem Unrecht betei- ligt waren, tragen eine hohe historische und menschliche Verantwortung mit. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass dieses Leid den Betroffenen gegenüber zumindest finanziell wieder- gutgemacht werden soll. Die ungleiche und ungerechte Verteilung der gesamten finanziellen Mittel der Stiftung „Erinnerung, Verantwor- tung und Zukunft“ wird allerdings von mir nicht mitge- tragen. Ich kritisiere vor allem, dass einige Opfergruppen ge- genüber anderen Opfergruppen privilegiert werden, ob- wohl sie einem gleich schweren Schicksal ausgesetzt waren, dass ein großer Teil der verfügbaren Finanzen für Anwaltskosten und weitere administrative Kosten aufge- wandt wird, dass deutschen Unternehmen in den USA auch weiterhin kein ausreichendes Maß an Rechtssicher- heit vor individuellen Verfahren gewährleistet wird. Die Diskussion um Sklaven- und Zwangsarbeit hat auch viele Deutsche, die ähnliche Schicksale zu erdulden hatten, in ihrem Gerechtigkeitsempfinden getroffen. Lö- sungen für alle diese Menschen sind bisher weder in der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ noch an anderer Stelle vorgesehen. Aus den vorgenannten Gründen kann ich dem Gesetz- entwurf nicht zustimmen. Anlage 18 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Heinz Seiffert (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungspunkt 7 a) Dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif- tung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ – Druck- sachen 14/3206 und 14/3459 – stimme ich nicht zu. Ich begrüße, dass Opfer der Zwangsarbeit entschädigt werden. Trotz einiger Bedenken, ob dies nicht eher eine Aufgabe der deutschen Wirtschaft allein gewesen wäre als erneut – zumindest teilweise – des Steuerzahlers, hätte ich dem Gesetzentwurf zugestimmt, wenn er in entschei- denden Fragen endgültige Klarheit gebracht hätte. In den Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika konnte nicht die verbindliche Zusage erreicht werden, dass keine weiteren Forderungen an die deutsche Wirtschaft erhoben werden. Die deutsche Wirtschaft ist zwar bereit, dieses – nach ihrer Auffassung – Restrisiko tragen zu können, ich aber bin der Meinung, dass wir nicht immer wieder mit neuen Forderungen konfrontiert wer- den dürfen. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden nicht ge- recht unter den betroffenen Zwangsarbeiteropfern aufge- teilt. Ist dies schon Grund genug, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, befürchte ich darüber hinaus, dass be- nachteiligte Opfergruppen neue Prozesse anstrengen wer- den. Außerdem hätte ich eine klare Aussage dahin gehend erwartet, dass durch dieses Gesetz die Frage von Repara- tionen nicht neu gestellt wird. Diese Gründe haben mich veranlasst, den Gesetzent- wurf abzulehnen. Ich hätte von der Bundesregierung auch erwartet, dass sie mit denjenigen Staaten Verhandlungen aufnimmt, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Deutsche ver- schleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Ar- beit gezwungen haben oder mit deren Nachfolgestaaten mit dem Ziel, dass auch die noch lebenden deutschen Op- fer von diesen Staaten eine der deutschen Regelung ent- sprechende Entschädigung in Form einer humanitären Geste erhalten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010930 (C) (D) (A) (B) Diese Gründe haben mich veranlasst, den Gesetzent- wurf abzulehnen. Anlage 19 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zu- kunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Ta- gesordnungspunkt 7 a) Das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ wirft eine Reihe von wich- tigen Fragen auf, die derzeit nicht beantwortet werden können und hoffentlich in Zukunft nicht zu ungunsten für die Bundesrepublik Deutschland von dritter Seite, Ge- richten oder Regierungen anderer Staaten beantwortet werden. Dazu gehört unter anderem die Rechtssicherheit für deutsche Firmen und auch die nur vage Zusicherung, dass damit auch alle Ansprüche anderer Art für die Zu- kunft erledigt sind. Ärgerlich an dem Gesetz ist, dass es Doppelzahlungen gibt für einen Teil der Berechtigten; es ist überhaupt nicht einsehbar, dass Opfer, die bereits seit Jahren Renten oder Entschädigungen erhalten haben, nunmehr erneut die Höchstentschädigung bekommen und damit berechtigte Ansprüche von Betroffenen aus den ost- und mittelosteu- ropäischen Staaten, die durch die kommunistische Ge- waltherrschaft von jeglichen Zahlungen in der Vergan- genheit ausgenommen wurden, geschmälert werden. Är- gerlich ist auch die Raffgier einiger Rechtsanwälte, die nicht in vollem Umfang gestoppt werden konnte. Ein be- sonderer Fehler ist, dass zum Beispiel für die Länder Li- tauen, Lettland und Estland als Partnerorganisationen nicht eine eigene oder die allgemeine Organisation ge- wählt wurde, sondern sie den Partnerorganisationen Russ- lands in Moskau oder Belarus in Minsk zugewiesen wur- den. Dies ist zweifellos ein Affront gegen die Souverä- nität, aber auch die Empfindlichkeit dieser Staaten für erlebtes Unrecht in den letzten 60 Jahren. Sicher ist es übertrieben, wenn in diesen Staaten auf den Molotow- Ribbentrop-Pakt verwiesen wird, aber wieder einmal ha- ben Deutschland und Russland einen Vertrag über die Köpfe der drei souveränen Staaten hinweg beschlossen. Eine harte Pille, insbesondere nach den harschen Tönen der letzten Zeit aus Moskau. Es handelt sich zwar um ei- nen Vertrag zugunsten Dritter, aber ungefragt und daher mindestens mit einem moralischen Mangel behaftet. Das Seimas von Litauen hat offiziell dagegen protes- tiert. Der Verein für Andenken der Opfer des Faschismus in Litauen, die Jüdische Gemeinde in Litauen, der Rat des li- tauischen Vereines der ehemaligen minderjährigen Häft- linge in faschistischen Zwangeinkerkerungsorten und der Verein der Opfer des Faschismus der ehemaligen Häft- linge der Konzentrationslager haben in einem gemeinsa- men Brief auf die Mängel des Fonds der Verständigung und Zusammenarbeit der Russischen Föderation hinge- wiesen und ihrem Unverständnis darüberAusdruck gege- ben, dass von ihnen verlangt wird, dass sie erneut von dem Land deutsche Gelder zugeteilt bekommen, das sie 50 Jahre lang okkupiert und terrorisiert hat. Der Hinweis von deutscher Seite, dass dies bei der Stif- tung 1992 auch so gehandhabt wurde, liegt neben der Sa- che. Auch damals hatte die litauische Regierung prote- stiert und nur zwangsläufig, weil die Betroffenen sonst nicht an Gelder gekommen wären, haben sie den Weg über Moskau bzw. Minsk gewählt. Von deutscher Seite konnte damals auch entschuldigend zum Ausdruck ge- bracht werden, dass die staatlichen Behörden der erst we- nige Monate wieder frei gewordenen Staaten noch nicht alle in Funktionen waren. Dies trifft heute nicht mehr zu und es ist höchst bedauerlich, dass eine gute Sache mit ei- ner so schweren Hypothek belastet ist. Es war ein Versäumnis der drei baltischen Staaten, dass sie sich während der monatelangen schwierigen und zähen Verhandlungen nicht um diese Frage gekümmert haben, sondern die Verteilung erst thematisiert haben, als die Verhandlungen abgeschlossen waren. Die deutsche Seite hat bei den unendlich vielen und schwierigeren Pro- blemen, die zu lösen waren und wegen deren die Ver- handlungen oft auf des Messers Schneide standen, der Einfachheit halber auf die bestehenden Partnerorganisa- tionen zurückgegriffen. Die Feststellung der Bundesre- gierung, dass neue Verhandlungen nicht mehr möglich wären, zum Beispiel den Partnerorganisationen der Rus- sischen Föderation und Belarus die für Litauen, Lettland und Estland vorgesehenen Beträge wieder wegzunehmen, die Gefahr des Scheiterns der gesamten Vertragswerke nach sich ziehen könnten, ist nicht zu widerlegen. Nach- dem in die Begründung aufgenommen wurde, dass der Deutsche Bundestag davon ausgeht, dass in den betroffe- nen Staaten eigene Antrags- und Beschwerdestellen durch die Partnerorganisationen errichtet werden, in denen die Betroffenen in der eigenen Landessprache ihre Ansprü- che, gegebenenfalls Beschwerden, geltend machen kön- nen, habe ich auf weitergehende Anträge verzichtet; das Erreichte ist nicht viel, aber unter den gegebenen Um- ständen das noch Machbare. Die Bundesregierung ist aufgefordert, auf die Einhal- tung dieser Erwartungen zu drängen und dafür zu sorgen, dass an diese Partnerorganisationen dann keine Gelder mehr ausgezahlt werden, wenn es in Litauen, Lettland und Estland zu Verzögerungen oder Schikanen kommt. Anlage 20 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinne- rung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksa- chen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungs- punkt 7 a) Ich lehne den Gesetzentwurf einer Stiftung „Erinne- rung, Verantwortung und Zukunft“ ab. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10931 (C) (D) (A) (B) Mein im Januar verstorbener Vater war der älteste Sohn eines Bauern in Krug/Oberschlesien. 1941 wurde er Sol- dat. Meinem Großvater wurde ein polnischer landwirt- schaftlicher Helfer, Stani, zugewiesen. Auf die Vorhaltungen des NS-Ortsgruppenführers, dass Stani unerlaubterweise mit meiner Familie am glei- chen Tisch esse, wies mein Großvater ihn zurecht: „Der Stani arbeitet mit uns, also isst er auch mit uns.“ Als Krug vor der näher rückenden Front ins Altvater- gebirge evakuiert wurde, begleitete und schützte Stani die Familie. Nach dem Fall Oberschlesiens kehrte er mit nach Krug zurück. Als meine Familie vertrieben wurde, wollte er mitgehen auf den Treck, wurde jedoch von Tschechen und Polen mit Waffengewalt zurückgehalten. Er blieb zurück mit dem Versprechen an meinen Groß- vater, den Hof in Ordnung zu halten. Stani bewirtschaftet seitdem unseren Hof. Zweimal konnte ich mit meinem Vater Stani besuchen. Ich war vom freundschaftlichen Respekt und der Ehrenbezeugung, die Stani meinem Vater entgegen brachte, tief beeindruckt. Mögen all jene, die sich an der Arbeitsleistung von Zivi- listen oder Kriegsgefangenen bereichert haben, ihre Schul- den begleichen – die Familie Willsch hat keine Rechnun- gen offen. Anlage 21 Erklärung des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zurAussprache über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zu- kunft“ (Drucksachen 14/3206 und 14/3459) (Ta- gesordnungspunkt 7 a) In der Debatte ist der Einruck entstanden, ich hätte fälschlicherweise zwei namentlich genannte Goslaer Be- triebe bezichtigt, nicht Mitglieder der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft zu sein. Ich habe hingegen in meiner Rede diesbezüglich alleine eine Frage gestellt: Gehören zum Beispiel Harzer Grauhof-Brunnen oder die Chemische Fabrik Borchers aus Goslar oder ihre Rechtsnachfolger zu den Mitgliedern der Stif- tungsinitiative der deutschen Wirtschaft? Wie viel haben sie gezahlt? Das wüssten wir gerne. In der ver- öffentlichten Mitgliederliste der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft sind diese Betriebe nicht verzeichnet. Ich habe in dieser Frageform bewusst zum Ausdruck gebracht, dass die Möglichkeit besteht, sie seien doch in- direkt Mitglieder der Initiative. Sollte der Hinweis des Abgeordneten Eckhardt zutreffen, die beiden genannten Firmen würden heute zu Konzernen gehören, die sich an der Stiftungsinitiative beteiligt haben, so nehme ich die- sen Hinweis dankend zur Kenntnis. Es lag und liegt mir fern, Unternehmen zu nahe zu treten, die ihrer histo- rischen Verpflichtung gemäß verantwortlich handeln. Bezüglich der anderen genannten Firmen, deren Zah- lungsbereitschaft ich angemahnt habe, handelt es sich um Informationen, die uns die Stiftungsinitiative der deut- schen Wirtschaft selbst am 4. Juli 2000 auf Anfrage zur Verfügung gestellt hat. Auch hier würden wir einen Bei- tritt entsprechend begrüßen. Anlage 22 Erklärung der Abgeordneten Monika Griefahn (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinne- rung, Verantwortung und Zukunft“ (Drucksa- chen 14/3206 und 14/3459) (Tagesordnungs- punkt 7 a) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge- führt. Ich erkläre, dass ich an der namentlichen Abstimmung teilgenommen habe. Mein Votum lautet Ja. Anlage 23 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) zurAbstim- mung über die Beschlussfassung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Ge- setz zur Senkung der Steuersätze u nd zur Re- form der Unternehmensbesteuerung (Drucksa- chen 14/2683, 14/3074, 14/3366, 14/3640 und 14/3760) (Zusatztagesordnungspunkt 4) Ich stimme der Beschlussempfehlung des Vermitt- lungsausschusses zum Gesetz zur Senkung der Steuer- sätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung zu, obgleich die Senkung der Beteiligungsgrenze für die Be- steuerung von Veräußerungsgewinnen von bisher 10 v. H. auf 1 v. H. als Ergebnis des Vermittlungsverfahrens auf Initiative der Bundesländer als nicht sachgerecht angese- hen werden kann, da Erschwerungen im Bereich von Un- ternehmensgründungen befürchtet werden müssen. Trotz dieser erheblichen Bedenken gegen diese Rege- lungstimme ich den anderen Ergebnissen des Vermitt- lungsausschusses zu, um auch in Deutschland endlich eine Gesamtreform der Besteuerung zu ermöglichen, die von Beschäftigten und Unternehmen dringend benötigt wird. Anlage 24 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter (PDS) zurAbstimmung über die Verordnung der Bundesregierung: Verordnung über die Erzeu- gung von Strom aus Biomasse (Biomasseverord- nung – Biomasse V) (Tagungsordnungspunkt 27 f) Ich werde gegen die Beschlussempfehlung zur Bio- masseverordnung stimmen. Wir haben uns in den Aus- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010932 (C) (D) (A) (B) schüssen enthalten, sind aber nach einiger Überlegung zum Schluss gekommen, dass die Intention der Verord- nung dem Sinn der Förderung regenerativer Energien nicht entspricht. Schon in der Debatte zum EEG habe ich auf das Pro- blem der Förderung der Verbrennung kontaminierter Höl- zer im EEG hingewiesen und eine Konkretisierung des Begriffes „Biomasse“ gefordert, vor allem, dass schad- stoffbelastetes Holz ausgeschlossen werden soll. Mit der Formulierung in § 2 Abs. 3. 1 b, wonach „verleimtes, be- schichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Alt- holz“ als Biomasse im Sinne der Verordnung gelten solle, wird nicht „Biomasse“ gefördert, sondern schadstoffbe- lastetes Holz. Eine energetische Verwertung, also Ver- brennung, wird heute schon in zahlreichen Müllverbren- nungsanlagen und Industrieöfen durchgeführt. Dafür muss aber bezahlt werden. Jetzt soll die direkte Verfeue- rung von schadstoffbelastetem Altholz Geld einbringen. Schadstoffbelastetes Holz wird damit der „sauberen Bio- masse“ aus der Land- oder Forstwirtschaft gleichgestellt und gilt offenbar als „nachwachsender Rohstoff“, dessen Verbrennung förderungswürdig ist. Doch seit wann wächst schadstoffbelastetes Altholz nach? Anlage 25 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Straffreiheit für Spio- nage zugunsten der Deutschen Demokratischen Republik (Tagesordnungspunkt 17) Winfried Mante (SPD): Die uns heute zur Beratung vorliegenden Anträge der PDS zum Umgang mit so ge- nannten teilungsbedingten Delikten und Straftaten sowie die gleichzeitig zu behandelnden Petitionen mit gleich lautenden Problemen aus der Vergangenheit des geteilten Deutschlands reihen sich nahtlos ein bzw. sind sogar identisch mit Vorlagen der PDS-Fraktion aus der 12. und 13. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, was mich auch nicht besonders verwundert. So behandelte der Gesetzentwurf auf Drucksa- che 12/2260 vom 12. März 1990 die Behebung und Wie- dergutmachung von politischen Ungerechtigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland – allerdings noch ohne Hin- weis auf den jetzt in Drucksache 14/3066 erwähnten Ra- dikalenerlass. Der Gesetzentwurf der PDS wurde damals an die Ausschüsse überwiesen und dort nicht weiter bera- ten. Die Anträge auf den Drucksachen 14/3065 und 14/3067 entsprechen Art. 2 und 3 des Entwurfes eines Strafverfolgungsbeendigungsgesetzes vom 26. Juni 1995, Drucksache 13/1823. Allerdings wurde damals im Unterschied zur heutigen Vorlage nicht vor allem auf den Strafbestand an der inner- deutschen Grenze abgestellt. Darüber hinaus war keine Entschädigung vorgesehen. Der damalige Gesetzentwurf der PDS wurde am 14. November 1995 von der großen Mehrheit des Deutschen Bundestages abgelehnt! Ich will an die damalige Debatte im Plenum erinnern, in der der heutige Staatsminister im Bundeskanzleramt, Rolf Schwanitz, diesen Entwurf wie folgt bewertete: Die Einbringung dieses Machwerkes ist erstens eine Provo- kation des Deutschen Parlamentes und zweitens ein neuer Höhepunkt der Desinformationskampagne der PDS über den Alltag in Deutschland, drittens der Ver- such, deutsche Geschichte und das Handeln von Teilen der Nomenklatur so umzuinterpretieren, dass es in das unaufgeklärte Geschichtsbild der PDS-Hinterzimmer passt, – ein Akt von Geschichtsklitterung –, und viertens nicht zum Schluss eine Demütigung für all diejenigen, die in der DDR unter Repressionsmaßnahmen persönlich gelitten haben. Dem ist heute eigentlich nichts hinzuzufügen – bis auf die Bemerkung, dass unterhalb des Straftatbestandes ei- gentlich jeder ehemalige DDR-Bürger – und ich bin einer – permanent irgendwelchen Behinderungen, Bevormun- dungen, Repressalien oder anderen „Regulierungen“, auch indirekten Berufsverboten, ausgesetzt war, die da- mals „Herstellung von Übereinstimmung von privaten und gesellschaftlichen Interessen“ genannt wurden. Hier- von ist in den vorliegenden Anträgen überhaupt keine Rede. Die vorliegenden vier Drucksachen des Petitionsaus- schusses belegen mit klaren juristischen Argumenten, dass den Forderungen und Anliegen der Petenten zur Am- nestie für Bundesbürger, die für Auslandsnachrichten- dienste der DDR tätig waren, zum Aufheben des Verbots der KPD, zur Änderung des BVVG – nä mlich Möglich- keiten von Revisionen zu schaffen – und zur Aufhebung der Urteile so genannter politischer Sonderkammern in keinem Fall gefolgt werden kann und die Petitionsverfah- ren abzuschließen sind. Die SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages schließt sich den Begründungen und den Beschlussvorschlägen an, und dies umso mehr, als die juristischen Begründun- gen der Petitionen auch hinreichende Argumente gegen die zur Diskussion stehenden PDS-Anträge liefern. Wenn wir von einer juristischen Filigrandiskussion einmal absehen, so bleibt festzustellen, dass die vorlie- genden Anträge der PDS im Grundsatz verkennen, dass das Staatssystem der DDR – eben das System eines Will- kür- und Unrechtsstaates – im so genannten Klassen- kampf unterlegen war und dessen Folge nunmehr das de- mokratische Rechtssystem des Rechtsstaates Bundesre- publik seine Hoheitsgewalt auf das Gebiet der ehemaligen DDR augedehnt hat – dies auch noch auf ei- genen Beschluss der ersten und zugleich letzten demo- kratisch frei gewählten Volkskammer der DDR. Das war und ist lediglich eine Ausdehnung der Anwendung von rechtsstaatlichen Prinzipien auf das gesamte und verei- nigte Deutschland, niemals Siegerjustiz. Wer von uns kann sich eigentlich vorstellen, wie die Anwendung von DDR-Willkürjustiz bei einem Sieg der Kommunisten über ihren Klassenfeind, der BRD, ausgesehen hätte. Da- rüber will ich jetzt lieber nicht spekulieren. Die meisten Bürgerinnen und Bürger haben den Vor- gang der Wiedervereinigung als Glücksfall der Ge- schichte empfunden. Und sie empfinden im Gegenteil zur Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10933 (C) (D) (A) (B) Darstellung der PDS die Anwendung der Rechtsstaatlich- keit, die in zahlreichen Prozessen vorgenommene Recht- sprechung durch die rechtsstaatlichen Strafverfolgungsin- strumente, als unzulänglich, wenn nicht sogar als unge- eignet, die Unrechtstaten von „einst“ gerecht zu bewerten. Denn die Täter von einst sind doch bisher meist unge- schoren davon gekommen bzw. haben zum Teil Be- währungsstrafen oder geringfügige Strafen erhalten. Das empfinden die Menschen als zutiefst ungerecht. Wenn die PDS in ihrem Antrag zur Beendigung der Strafverfolgung für hoheitliches Handeln in der DDR be- hauptet, dass die strafrechtlichen Verfahren die Erfor- schung der historischen Wahrheit behindert haben, so ist das schlichtweg falsch und indiskutabel. Die Mauerschüt- zenverfahren zum Beispiel haben im Gegenteil dazu bei- getragen, dass die Aufarbeitung der Wahrheit nicht behin- dert, sondern zu einem guten Teil erst ermöglicht und da- durch das menschenentwürdigende System von Befehl und Gehorsam in einem autoritären Staat, wie es die DDR war, entlarvt wurde. Und das gestrige Urteil des 5. Straf- senates des BGH, der die Tötung eines DDR-Grenzpos- tens durch einen Flüchtling als Mord einstuft, beweist, dass sich der Rechtsstaat nicht nur gegen Täter aus Rei- hen der ehemaligen DDR-Grenztruppen richtet. Diese Wahrheit will die PDS natürlich nicht zur Kenntnis neh- men. Wenn im Antrag steht, der Deutsche Bundestag bitte die Opfer von SED-Unrecht, eine Beendigung der Straf- verfolgung nicht als schmerzhafte Zumutung zu empfin- den, sondern als Beitrag zur Aussöhnung, dann frage ich mich: Wo bleibt denn die Bitte der PDS als Nachfolge- partei der SED an die Opfer von SED-Unrecht, diese ihre ureigene Bitte, um Verzeihung und Aussöhnung? Zehn Jahre waren und sind offensichtlich noch lange nicht aus- reichend für diesen Erkenntnisprozess der alten und neuen Sozialisten/Kommunisten. Der Petitionsausschuss hat in seiner Begründung unter anderem zu Recht darauf verwiesen, dass es zu keiner Zeit eine „politische Justiz“ in der Bundesrepublik gegeben hat und auch in Zukunft nicht geben wird. Zum Beispiel konnte nach rechtsstaatlichen Prinzipien in der Bundesre- publik gegen Maßnahmen aufgrund des Radikalenerlas- ses geklagt werden, und zwar bis zum Europäischen Ge- richtshof – und das durchaus mit Erfolg. Der Ausschuss weist auch ganz entschieden den Vor- wurf zurück, dass in der Bundesrepublik eine „Deformie- rung des Rechtsstaates“ stattgefunden hat. Mit solchen Äußerungen und Behauptungen gerade von der PDS kann man weder die Wiederzulassung der KPD durchsetzen noch einen Straferlass für die Hauptverantwortlichen von Mauerbau und Schießbefehl erreichen, zumal die „klei- nen Mauerschützen“ der ehemaligen Grenztruppen der DDR ihre Strafen schon längst verbüßt haben. Ich finde das eher unsozial und wenig solidarisch. Und man kann schon gar nicht die Verfassungsgerichtsbarkeit der Bun- desrepublik in ihren Grundfesten erschüttern. Aufklärung, Anklage und Verfolgung von Straftatde- likten und Vergehen, ob im „hoheitlichen Auftrag“, ob in wohlverstandener oder auf Irrtum beruhender Absicht, ei- nem Unrechtsstaat zu dienen, müssen sowohl rückwir- kend als auch zukünftig zur Anklage und zur Verurteilung führen. Wenn wir dieses Prinzip in Deutschland oder im Europa der Europäischen Union aufweichen oder gar auf- geben, leisten wir Vorschub für die Beschneidung von Bürgerrechten und Bürgerfreiheiten, geben wir Raum für Willkür und Intoleranz. Dem sollten wir uns mit aller Macht und aller Kraft widersetzen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Anträge der PDS zur „Straffreiheit“ früherer DDR-Amt- sträger oder Mitarbeiter des ehemaligen Nachrichtendien- stes sind zumeist mit einem gravierenden Makel behaftet: Ihr Schein trügt. Selbstverständlich kann man darüber dis- kutieren, ob noch heute – mehr als zehn Jahre nach Mau- erfall und lange nach Ende des Kalten Krieges – die straf- rechtliche Sanktionierung der Spionagetätigkeit für die DDR notwendig ist. Ein sicherheitspolitisches Interesse der Bundesrepublik an der Ahndung früherer DDR-Agen- ten ist seit Untergang der DDR sicherlich nicht mehr er- kennbar. Aber darum geht es auch nicht: Opfer der Be- spitzelung war ja nicht nur der Staat Bundesrepublik. Op- fer waren doch auch die bespitzelten Bürgerinnen und Bürger der DDR. Und hier eine saubere Trennlinie zu zie- hen ist sehr schwierig. Aber seien Sie doch ehrlich: Es geht Ihnen in Wirk- lichkeit ja auch nicht um Amnestie oder um den bloßen Verzicht auf strafrechtliche Ahndung. Sie betreiben hier Etikettenschwindel: Was Sie wollen, ist doch eine Reha- bilitierung der Täter. Sie wollen sämtliche Strafregister- eintragungen löschen. Sie wollen also so tun, als habe es das Unrecht nie gegeben. Eine solche Rehabilitierung, die das Vorgefallene nicht wahr haben will, trägt nicht zur Versöhnung bei. Sie fordern auch nicht nur so genannte Straffreiheit für ehemalige Agenten, über die man – wie bereits angedeu- tet – reden kann – jedenfalls solange damit nicht auch noch andere Straftaten einhergehen. Sie wollen darüber hinaus die Straffreiheit für sämtliche Amtsträger der ehe- maligen DDR. Also auch für Personen, die an der inner- deutschen Grenze schwerste Straftaten begangen haben oder die sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben. Diese Forderung geht eindeutig zu weit. Sie verhöhnen damit die Opfer, die unter der DDR-Diktatur zu leiden hatten. Mit der ewigen Masche, unter dem Deckmantel der Amnestie in Wahrheit das Unrecht leugnen zu wollen, schaden Sie in erster Linie denjenigen, denen es ernsthaft um Versöhnung und Amnestie geht. Die nämlich werden in der öffentlichen Wahrnehmung sogleich mit denjenigen in einen Topf geworfen, für die es den Unrechtsstaat DDR nicht gegeben hat – und das, obwohl diese Menschen sehr wohl in der Lage sind Unrecht auch als solches zu be- greifen. Ein trauriger Höhepunkt Ihrer Forderungen findet sich übrigens in dem Antrag, der sich mit der Agententätigkeit beschäftigt: Darin fordern Sie sogar eine Art Wiedergut- machung für ehemalige DDR-Spione. „Erlass von Rest- strafen“, und wie heißt es weiter, „Regelungen, die den Betroffenen eine angemessene soziale Existenz“ ermögli- chen. Sollen DDR-Spione also besser behandelt werden als die anderen Bürgerinnen und Bürger? Das können Sie doch nicht ernst meinen. Eine Sonderstellung für diejeni- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010934 (C) (D) (A) (B) gen, die sich maßgeblich an der Aufrechterhaltung und Verteidigung eines Unrechtsregimes beteiligt haben, ist abwegig. Jörg van Essen (F.D.P.): Wir beschäftigen uns heute mit einer Thematik, von der ich hoffte, sie würde uns fast zehn Jahre nach Vollendung der deutschen Einheit nicht mehr beschäftigen. Wir wissen alle, dass sich das Bun- desverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof in den letzten Jahren in vielen Urteilen mit der Frage der Straf- verfolgung für hoheitliches Handeln in der DDR ausein- andergesetzt haben. Durch diese umfangreiche Recht- sprechung haben die Gerichte für umfangreiche und grundsätzliche Klarheit gesorgt. Insbesondere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 1995 zur DDR-Spionage hat erneut die Stärke des Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland unterstrichen. Wer immer von „Siegerjustiz“ gesprochen hat, wurde durch dieses Urteil erneut wiederlegt. Die rechtliche Würdigung durch das Bundesverfassungsgericht hat sich immer streng an rechtlichen Kriterien orientiert. Natürlich ist es der Poli- tik nicht verwehrt, andere Bewertungen hinzuzufügen. Aber nach zehn Jahren deutscher Einheit hatte ich gehofft, dass die PDS endlich die Autorität des Bundesverfas- sungsgerichts akzeptieren würde. Die Entscheidungen der Gerichte zeigen deutlich, dass es bei der heute debattier- ten Problematik eben keine Ostdeutschen und Westdeut- schen gibt, sondern nur Bundesbürger. Wir sollten als Gesetzgeber alles dafür tun, dass dieses in allen gesell- schaftlichen Bereichen geschieht und nicht neue Diffe- renzierungen in Ost und West vornehmen. Letztlich han- delt es sich bei dem Antrag zur Beendigung der Strafver- folgung um nichts anderes als den Versuch einer pauschalen Amnestie. Wie wenig Sinn eine vom Parla- ment zu beschließende Amnestie macht, haben die Grü- nen vor nicht einmal einem Jahr bereits bei der Debatte über die von Ihnen geforderte Milleniumsamnestie erle- ben dürfen. Dort hat, für mich in besonders überzeugen- der Weise die Kollegin von Renesse aufgezeigt, welche Unrechtsgeister man mit einer Amnestie heraufbeschwört und dann nicht mehr los wird. Eines ärgert mich an den vorliegenden Anträgen ganz besonders. Die Anträge begünstigen völlig einseitig die Täter. Sie fordern Straffreiheit für begangenes Unrecht. Die Opfer werden in den Anträgen so gut wie nicht er- wähnt. Die Forderungen der PDS sind daher in Gänze un- geeignet, zehn Jahre nach Vollendung der deutschen Ein- heit zum inneren Frieden unseres Landes beizutragen. Solch einseitige Anträge, die nur den Täter im Blick ha- ben und das Opfer vergessen, kann und wird die F.D.P.- Bundestagsfraktion nicht mittragen. Anlage 26 Zu Protokoll gegebene Reden Zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeits- ämtern und Trägern der Sozialhilfe (Tagesord- nungspunkt 27 c) Brigitte Lange (SPD):Vornehmstes und oberstes Ziel der Bundesregierung ist es, Arbeitslosigkeit abzubauen – mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, auf unter- schiedlichen Wegen einer ineinander greifenden Finanz-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik und in Kooperation mit den wichtigsten gesellschaftlichen Kräften, zusam- mengeführt im Bündnis für Arbeit und Ausbildung. Grundlage unserer Arbeitsmarktpolitik ist das Prinzip „Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren“. Dazu hat die Bundesregierung nicht nur die Ausgaben für die aktive Arbeitsmarktpolitik auf hohem Niveau verstetigt, sondern auch das Arbeitsförderungsgesetz in einem ersten Schritt praxisgerechter gestaltet und verbessert. Mit verschiede- nen Modellprojekten wird versucht, den unterschiedli- chen Problemen Arbeitsloser gerechter zu werden. Es wird weiter darum gehen, die Arbeitsvermittlung auszubauen, eine intensive Zusammenarbeit der arbeits- marktpolitischen Akteure zu fördern und eine effizientere Nutzung und Feinsteuerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, eingebettet in die Strukturpolitik der Regio- nen, zu erreichen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer Baustein dazu. Um die beruflichen Eingliederungschancen Langzeit- arbeitsloser zu erhöhen soll erstens die Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialämtern zu einer verpflichtenden Aufgabe werden, will zweitens die Bundesregierung re- gionale Modellvorhaben zur Verbesserung der Zusam- menarbeit fördern und drittens durch befristete Experi- mentierklauseln außerdem ermöglichen, in Modellpro- jekten auch neue Wege der Zusammenarbeit über die bestehende Gesetzeslage hinaus zu erproben. Damit baut die Bundesregierung auf Erfahrungen und Kompetenzen auf, die Arbeits- und Sozialämter mit der Vermittlung Arbeitsloser – früher jeder für sich, dann, insbesondere seit Herausgabe des „Leitfadens für Sozial- hilfeträger und Arbeitsämter zur beruflichen Eingliede- rung Arbeitsloser“, zunehmend gemeinsam – erworben haben. Daraus hat sich ein „vielfältiges Spektrum ge- meinsamer Aktivitäten, organisatorischer Absprachen und Regelungen zur beruflichen Wiedereingliederung der gemeinsamen Klientel entwickelt“, wie die Bundesanstalt für Arbeit berichtet. Weil die Zusammenarbeit aber noch nicht flächen- deckend in allen Kommunen erfolgt, soll mit diesem Ge- setz im BSHG und im SGB III die Zusammenarbeit von Sozial- und Arbeitsämtern als Verpflichtung verankert werden. Von der Förderung regionaler Modellvorhaben ver- spricht sich die Bundesregierung Aufschlüsse darüber, wie eine bessere Verzahnung und gegenseitige Inan- spruchnahme von Maßnahmen der Arbeitsförderung und der Instrumente der „Hilfe zur Arbeit“ des BSHG dazu beitragen können, die Vermittlung in den regulären Ar- beitsmarkt zu erleichtern, Fördermöglichkeiten zu ver- bessern und bürokratische Hürden abzubauen. Die betei- ligten Akteure können sich gegenseitig Aufgaben übertra- gen oder eine gemeinsame Anlaufstelle für Arbeitslose bilden. Die Aufgaben dieser Anlaufstelle wie Beratung, Vermittlung und Auszahlung von Leistungen können auch von einer gemeinsam beauftragten Service-Agen- tur – zum Beispiel in Trägerschaft eines Wohlfahrts- verbandes – wahrgenommen werden. Damit werden die Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10935 (C) (D) (A) (B) in verschiedenen EU-Staaten gemachten positiven Erfah- rungen mit zentralen Anlaufstellen aufgenommen. Die Modellvorhaben sind so auszugestalten, dass den Arbeitslosen durch die Einbeziehung keine rechtlichen und finanziellen Nachteile entstehen. Die geförderten Modellvorhaben sollen wissenschaftlich so begleitet und ausgewertet werden, dass sie eine bundesweite Bewer- tung zulassen. Die Auswertung soll insbesondere Schluss- folgerungen für eine verbesserte Zusammenarbeit und eine bessere Verzahnung der Arbeitslosenhilfe und Hilfe zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Hilfebedürftige ermöglichen. Für die Durchführung der Modellvorhaben sollen bis Ende 2004 bis zu 30 Millionen DM jährlich ein- gesetzt werden. Zu dem Gesetzentwurf gibt es positive Signale aus den Bundesländern wie von den Kommunen, sodass wir mit einem reibungslosen Gesetzgebungsverfahren im Bun- destag und Bundesrat rechnen und berechtigt hoffen, dass dieses Gesetz noch in diesem Jahr wirksam werden und eine zügige Umsetzung der Modellprojekte erfolgen kann. Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Eine der zentralen arbeitsmarktpolitischen Fragen ist: Wie gelingt es uns besser, langzeitarbeitslosen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wieder einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaffen? Langzeitarbeitslose befinden sich in unter- schiedlichen staatlich finanzierten Hilfesystemen. Es gibt einen großen Teil von Langzeitarbeitslosen, die Arbeits- losenhilfe beziehen, eine staatlich aus Steuergeldern fi- nanzierte Hilfe, die von den Arbeitsämtern verwaltet wird. Es gibt eine große Zahl arbeitsloser Menschen, die Sozialhilfe beziehen, eine ebenfalls aus Steuergeldern fi- nanzierte Hilfe, die jedoch von den Kommunen, den Städ- ten und Landkreisen gewährt wird. Und es gibt die Situa- tion, dass rund ein Drittel derer, die Arbeitslosenhilfe be- ziehen, gleichzeitig ergänzend Sozialhilfe beziehen, weil die Arbeitslosenhilfe für sie zur Sicherung des Lebensun- terhaltes nicht ausreicht. Was die Vermittlung in Arbeit anbelangt, gelten für Langzeitarbeitslose in den jeweiligen Hilfesystemen un- terschiedliche Regelungen. Bei der Arbeitslosenhilfe ist die Leistungsgewährung an die Suche eines zumutbaren Arbeitsplatzes gebunden. In der Sozialhilfe ist jeder Sozialhilfeempfänger im Prinzip zur Aufnahme jeder Tätigkeit verpflichtet. In der Arbeitslosenhilfe gelten großzügigere Anrechnungsvorschriften bei der Bedürftig- keitsprüfung als bei der Sozialhilfe. Ein Arbeitslosenhil- feempfänger verliert in jedem Fall bei Aufnahme einer Er- werbstätigkeit von mehr als 15 Wochenstunden seinen Leistungsanspruch. Sozialhilfeempfänger können, wenn sie einen kleinen oder Teilzeitjob finden, einen Teil des- sen, was sie hinzuverdienen, behalten. In Modellen wie zum Beispiel dem badenwürttember- gischen Modell des Einstiegsgeldes werden die Grenzen dessen, was hinzuverdient werden kann, sogar noch wei- ter erhöht, um ein Anreizsystem zur Arbeitsaufnahme zu schaffen. Verweigert ein Arbeitslosenhilfebezieher die Aufnahme einer zumutbaren Tätigkeit, können Sperrzei- ten gegen ihn verhängt werden. Verweigert ein Sozialhil- feempfänger die Aufnahme zumutbarer Tätigkeiten, kann die Sozialhilfe um 25 Prozent gekürzt werden. Für mich ist klar, wir brauchen mehr Anreizsysteme und Hilfen zur Aufnahme einer Arbeit für Langzeitarbeitslose; wir brau- chen angemessene Sanktionsmechanismen, wenn eine Aufnahme einer Tätigkeit abgelehnt wird; wir brauchen weniger Bürokratie, Abbau von Doppelarbeit und eine ef- fizientere staatliche Hilfe. Und deswegen muss Ziel der Politik sein, für arbeitslose Menschen ein möglichst ein- heitliches Hilfesystem mit einheitlichen Regeln, die für jeden durchschaubar sind, zu schaffen. Doppelarbeit und Doppelzuständigkeiten sind zu vermeiden. Diesem Ziel dient der im März 1998 von der Bundesanstalt für Arbeit und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenver- bände herausgegebene Leitfaden für Sozialhilfeträger und Arbeitsämter zur beruflichen Eingliederung Arbeitsloser. Die Anwendung des Leitfadens hat zu einer deutlichen Verbesserung der Zusammenarbeit geführt. Auch aus meinem Wahlkreis kann ich über gelungene Vorhaben der Kooperation zwischen Arbeitsamt und Sozialamt zur Wiedereingliederung langzeitarbeitsloser Mitbürgerinnen und Mitbürger berichten. Diese Kooperationen, die letzt- lich auch vom guten Willen der beteiligten Behörden ab- hängen, haben eines gezeigt: Wir müssen weitere Schritte gehen. Der von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ausgearbei- tete Vorschlag, sowohl im Sozialgesetzbuch III als auch im Bundessozialhilfegesetz Experimentierklauseln einzu- fügen, die eine weitergehende Kooperation ermöglichen, liegt heute als Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur ersten Lesung vor. In Modellvorhaben können die Zu- ständigkeiten für arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger und für Arbeitslosenhilfebezieher in einem Modellbezirk ent- weder einheitlich dem Arbeitsamt oder dem Sozialamt oder einem Dritten übertragen werden – zweifelsohne ein richtiger Schritt, der zu begrüßen ist. Modellvorhaben und Experimentierklauseln sind gut. Aber sie müssen natürlich so angelegt sein, dass am Ende der Modellphase auch Erkenntnisse gewonnen werden können, und zwar Erkenntnisse, die es ermöglichen, dann endlich eine politische Entscheidung darüber zu fällen, ob eine sinnvolle Zusammenführung von Sozialhilfe und Ar- beitslosenhilfe zu einem neuen Hilfesystem möglich ist. Nur Symbolpolitik reicht nicht. Nach dem rot-grünen Gesetzentwurf wird lediglich er- probt, wie es sich auswirkt, wenn entweder das Arbeits- amt, das Sozialamt oder eine beauftragte dritte Stelle die Aufgaben der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe je- weils insgesamt gegenüber dem Bürger wahrnimmt. Folge wäre, dass ein Sachbearbeiter in der Modellphase auf ein und denselben Fall zweierlei Recht anwenden müsste, nämlich SGB III und BSHG, und dass zudem die Sachbearbeiter, die ja bislang nur eines der beiden Hilfe- systeme anwenden mussten, sich in das jeweils andere erst noch einarbeiten müssen. Dass der Gesetzentwurf also ein Lernprogramm für die Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter in den Sozialämtern und Arbeitsämtern auslöst, ist ja gut, aber er wäre besser, wenn er auch ein besseres Hilfeprogramm für die Bezieher von Sozialhilfe und/oder Arbeitslosenhilfe beinhalten würde. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010936 (C) (D) (A) (B) Die gute Absicht des Gesetzentwurfes bleibt halbher- zig, wenn durch die Experimentierklauseln nicht auch in- haltlich das Recht der Sozialhilfe und das Recht der Ar- beitslosenhilfe zumindest in Teilbereichen angeglichen werden können. Die Modellvorhaben machen nur dann Sinn, wenn sowohl für arbeitsfähige Sozialhilfeempfän- ger als auch für Bezieher von Arbeitslosenhilfe die glei- chen Anreizsysteme zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit und die gleichen Sanktionsmechanismen bei Verweige- rung einer zumutbaren Tätigkeit angewandt werden kön- nen. Vergleichbar dem Modell eines Einstiegsgeldes bei der Sozialhilfe sollte bei der Aufnahme einer Tätigkeit durch einen Bezieher der Arbeitslosenhilfe die bisherige 15-Stunden-Grenze entfallen und ein höherer finanzieller Eigenbehalt möglich sein. Wenn schon die Hilfe für alle Hilfebezieher von einem zuständigen Amt gewährt werden kann, dann sollten auch für die Hilfebezieher die Doppelzuständigkeiten und die Doppelfinanzierungen in den Modellversuchen aufgeho- ben werden können. Die Arbeitslosenhilfe, die sich jetzt nach dem vorher erzielten bzw. noch erzielbaren Arbeits- entgelt richtet, sollte mindestens die Höhe des für den Arbeitslosen geltenden Sozialhilfesatz erreichen. Dazu könnte auch ein Ausgleichsanspruch des Arbeitsamtes ge- genüber dem Sozialamt eingeführt werden. Damit würde der Zustand beendet, dass sich zwei Behörden mit der Be- streitung des Lebensunterhaltes eines Langzeitarbeitslo- sen befassen müssen und dass im Rahmen der Modell- projekte ein Sachbearbeiter auf ein und denselben Fall zweierlei Recht anwenden muss. Wir bieten der Koalition an, gemeinsam in diesen bei- den Punkten im parlamentarischen Verfahren den Gesetz- entwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Ar- beitsämtern und Trägern der Sozialhilfe nachzubessern. Dann macht das neue Gesetz auch Sinn, weil dann in den neuen Modellversuchen auch neue Erkenntnisse gewon- nen werden können. Wir wollen den besten Weg finden, wie arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger und Bezieher von Arbeitslosenhilfe wieder in ein reguläres Beschäftigungs- verhältnis vermittelt werden können. Wir wollen Modell- versuche, in denen doppelte Arbeit, doppelte Bürokratie, doppelte Zuständigkeiten abgebaut und vermieden wer- den. Wir wollen mehr Hilfe, mehr Beratung, mehr Effizi- enz, mehr erfolgreiche Vermittlungen von Langzeitar- beitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Wir wollen Mo- delle, aus denen man wirklich etwas für die Zukunft lernen kann. Dazu ist etwas mehr Mut notwendig als der, den die Koalition jetzt aufgebracht hat. Gehen Sie mit uns einen Schritt weiter! Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein Ziel unserer Arbeitsmarktpolitik ist es, die Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt durch vielfältige Strukturen zu fördern. Ziel ist es deshalb, insbesondere Langzeitarbeitslosen eine Brücke in den Arbeitsmarkt zu bauen. Für Langzeitarbeitslose werden Maßnahmen sowohl von den örtlich zuständigen Arbeitsämtern als auch den Trägern der Sozialhilfe angeboten, um sie in Arbeit zu bringen. Durch dieses Nebeneinander der beiden steuerfi- nanzierten Hilfssysteme ergeben sich naturgemäß hohe Reibungsverluste. Eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Arbeits- und Sozialämtern kann die beruflichen Eingliederung- schancen von Langzeitarbeitsarbeitslosen erhöhen. Mit- hilfe von befristeten Experimentierklauseln sollen die rechtlichen Grundlagen für vom BMA zu fördernde Mo- dellvorhaben geschaffen werden, um die Zusammenar- beit von Arbeitsämter und Trägern der Sozialhilfe zu ver- bessern. Ziel dieser Modellvorhaben ist es, die Vermittlung von Arbeitslosen zu erleichtern, das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und – was uns besonders wichtig ist – auch Sozialhilfeempfängern den Zugang zu den Instrumenten der aktiven Arbeitsförderung zu eröffnen. Die einzelnen Modellvorhaben sollen in der Regel zwei Jahre gefördert werden. Daneben soll eine Pflicht zum Abschluss von Kooperationsvereinbarungen von Ar- beits- und Sozialämtern über eine verbesserte Zusam- menarbeit bei der Vermittlung in Arbeit von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt und von Leistungsberech- tigten nach dem SGB III eingeführt werden. Wichtiger Kernpunkt der Modellvorhaben ist die Be- treuung dieser Langzeitarbeitslosen durch eine gemein- same Anlaufstelle. Die Leistungen sollen entweder vom Arbeitsamt, vom Sozialamt oder von einer gemeinsam be- auftragten neuen Stelle ausgezahlt werden. Das Verwal- tungsverfahren soll einfacher gestaltet und bürgernah werden. Für die Durchführung und Auswertung der Modellvor- haben werden bis Ende 2004 bis zu 30 Millionen DM jährlich eingesetzt. Sie sollen während ihrer gesamten Laufzeit und bis zu einem Jahr danach evaluiert werden, wobei mit der Evaluierung ein oder mehrere wissen- schaftliche Forschungseinrichtungen beauftragt werden sollen. Das Vorhaben, durch innovative Modelle die Vermitt- lung von Arbeitslosen in Arbeit zu erleichtern und das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, ist notwendig. Durch eine verstärkte Zusammenarbeit der Arbeitsämter und der Sozialämter und eine sinnvolle Verknüpfung der verschiedenen Instrumente können sich sowohl für er- werbsfähige Sozialhilfeempfänger als auch für Arbeitslo- senhilfeempfänger Vorteile im Hinblick auf eine bessere Eingliederung in den Arbeitsmarkt ergeben. Entscheidend ist daher, dass die im Gesetzentwurf vor- gegebene Zielrichtung der Erleichterung der Vermittlung vonArbeitslosen in Arbeit bei der Durchführung der Mo- dellvorhaben ohne Einschränkung der bisher bestehenden Ansprüche konsequent verfolgt wird. Ein Anhaltspunkt für einen positiven Verlauf der Modellprojekte wird sein, ob Sozialhilfeempfänger tatsächlich auch in Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung integriert werden. Vorran- gig ist aber, dass Arbeitslosenhilfeempfängern weiterhin auch Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung angebo- ten werden und diese Leistungen nicht etwa zunehmend durch Angelegenheiten im Rahmen der Hilfe zur Arbeit ersetzt werden, bei denen unter Umständen kein Be- schäftigungs- und Arbeitsverhältnis begründet wird. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10937 (C) (D) (A) (B) Es ist daher darauf hinzuwirken, dass diese Gesichts- punkte bereits bei der Durchführung der Modellvorhaben besonders berücksichtigt werden. Um dieses am Ende be- urteilen zu können, müssen die Kriterien der wissen- schaftlichen Begleitung der Projekte diese Fragestellun- gen berücksichtigen. Eine Politik der Integration in den ersten Arbeitsmarkt benötigt neue Instrumente, deren Wirksamkeit experi- mentell erprobt werden muss. Das vorliegende Modell ist dabei eines von mehreren, welches den Schritt in das Ar- beitsleben auch für Langzeitarbeitslose erleichtern soll. Dr. Irmgard Schwaetzer (F.D.P.): Lassen Sie mich in der gebotenen Kürze drei für die F.D.P. wesentliche Punkte hervorheben: Erstens: Grundsätzlich begrüßen wir den Zweck dieses Gesetzes, die Zusammenarbeit der Arbeitsämter mit den Trägern der Sozialhilfe zu verbessern. Erleichterung der Vermittlung von Arbeitslosen, Abbau überflüssiger Büro- kratie und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren – all dies sind Ziele, die wir unterstützen. Dies gilt insbeson- dere für die vorgesehene Möglichkeit der gegenseitigen Übertragung von Aufgaben oder Bildung einer gemeinsa- men Anlaufstelle für Arbeitslose. Gerade Letzteres konnte ich auf meiner jüngsten Reise mit dem Ausschuss für Ar- beit und Sozialordnung in die USAsehen: Dort werden so genannte One-Stop-Career-Centers eingerichtet, die sich dadurch auszeichnen, dass Beratung des Arbeitsamtes, Unterstützung bei der Arbeitssuche, Anleitung zur Arbeit mit dem Computer in einem Haus stattfinden. Zweitens: So sehr die Eröffnung dieser Möglichkeiten unterstützenswert ist: Es handelt sich bei diesem Gesetz um eine im Wesentlichen organisatorische Maßnahme. Auch für die vier neuen Modellversuche für Geringquali- fizierte und Langzeitarbeitslose gilt: Sie laufen erst im Spätsommer an und ihre Ergebnisse nach der wissen- schaftlichen Auswertung dürften frühestens in zwei bis drei Jahren zu erwarten sein. Ich weiß nicht, ob wir so viel Zeit haben. Nach wie vor gilt: Wir brauchen eine beschäftigungs- orientierte Sozialpolitik, die sich vor allem auf die Gruppe der gering qualifizierten Arbeitnehmer und deren Integra- tion in den Arbeitsmarkt konzentriert. Entscheidend hier- für ist eine Verzahnung von Sozial- und Arbeitsmarktpo- litik. In Deutschland laufen die Unterstützungssysteme der Arbeitslosen- und Sozialhilfe weitgehend parallel, was in vielen Fällen eine doppelte Bürokratie bedeutet und eine zielgerichtete Beratung und Betreuung Gering- qualifizierter erschwert, wenn nicht gar unmöglich macht. Eine solche inhaltliche Reform muss auch nicht zwingend finanzielle Leistungskürzungen für die Betroffenen mit sich bringen. Dass dem nicht so sein muss, zeigen die Er- fahrungen anderer Länder, wie die OECD belegen konnte. Arbeitslosen- und Sozialhilfe müssen zusammengefasst und auf einen Träger konzentriert werden. Denn Arbeits- losenhilfe knüpft nicht nur an die Bedürftigkeit, sondern auch an die frühere Lohnhöhe an. Drittens: Zu einer beschäftigungsorientierten Sozial- politik gehört auch das Problem hoher Grenzsteuersätze im unteren Einkommensbereich: Denn das deutsche So- zialhilfesystem gibt arbeitsfähigen Hilfeempfängern zu wenig Anreize, Arbeit aufzunehmen. Das Bundessozial- hilfegesetz enthält zwar den Auftrag, für den Hilfeemp- fänger Anreize zu schaffen, eine entlohnte Beschäftigung aufzunehmen. Dementsprechend kann der Sozialhilfe- empfänger bis zu einer bestimmten Grenze Geld dazuver- dienen, ohne dass ihm Hilfeleistungen gestrichen werden. Einem Alleinstehenden in Westdeutschland wird aber schon von einem monatlichen Zuverdienst von 137 DM an die Sozialhilfe gekürzt, bei Haushalten von Verheirate- ten mit Kindern ist der Anreiz, Arbeit aufzunehmen, noch geringer. Hier müssen neben der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe Lösungen gefunden werden. Dr. Klaus Grehn (PDS): Fünf Minuten vor Beginn der Sommerpause beschert uns die Regierungskoalition einen Gesetzentwurf mit dem harmlosen Titel „Gesetz zur Ver- besserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe“. Gegen die Verbesserung einer solchen Zusammenarbeit könnte es an sich keine Ein- wände geben. Aber in diesem Gesetzentwurf ist nicht die Verbesserung der Zusammenarbeit, sondern etwas ganz anderes geregelt: Die Arbeitsämter können im Rahmen von Modellversuchen bei Arbeitslosenhilfeempfängern „und anderen einbezogenen Arbeitslosen“ die Aufgaben der Beratung, Vermittlung und Auszahlung von Leistun- gen der Arbeitsförderung und der aktiven Arbeitsmarkt- politik an die Träger der Sozialhilfe oder eine „beauftragte Stelle“ abgeben. Bleibt die Frage, wer verbirgt sich hinter dieser „beauftragten Stelle“? Ist dies der Weg in die Pri- vatisierung und gilt auch in diesen Fällen die Genehmi- gung zur Abweichung von Vorschriften über den Daten- schutz sowie von Vorschriften des Sozialgesetzbuches? In jedem Falle aber gelten dabei dann die wesentlich schlechteren Konditionen des Bundessozialhilfegesetzes. Gleichzeitig können Träger der Sozialhilfe ihnen ob- liegende Aufgaben von den Arbeitsämtern wahrnehmen lassen – allerdings gelten dabei auch nur die niedrigeren Standards des BSHG. Ein Trostpflaster gibt es für Emp- fänger von Hilfe zum Lebensunterhalt und andere einbe- zogene Arbeitslose: Träger der Sozialhilfe können für sie in Modellversuchen Leistungen der aktiven Arbeitsförde- rung erbringen aus dem Katalog des Arbeitsförderungs- rechtes nach dem SGB III. Bis auf die letztgenannte Rege- lung handelt es sich um den Einstieg in eine umfassende Verschlechterung der Standards des Arbeitsförderungs- rechts für Arbeitslosenhilfeempfänger „und andere einbe- zogene Arbeitslose“ – ein dehnbarer und beliebig aus- weitbarer Personenkreis. Da Modellvorhaben, die schwerpunktmäßig andere einbeziehen, nicht gefördert werden, handelt es sich of- fensichtlich um die stille Reserve, denn die kostet bisher kein Geld und würde bei breiter Einbeziehung das ganze Unternehmen sehr verteuern. Sollte dies verallgemeinert werden, also über das Stadium der Modellversuche hi- nausgehen und zum bundesweiten Standard werden, hät- ten wir es mit einem Paradigmenwechsel im Arbeitsför- derungsrecht zu tun: Arbeitslose generell, nicht nur Ar- beitslosenhilfeempfängerinnen und -empfänger, würden Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 200010938 (C) (D) (A) (B) zum großen Teil aus dem Arbeitsförderungsrecht heraus- genommen werden können und unter das Sozialhilferecht fallen – zumindest was die Arbeitsförderung betrifft. Das wäre ein Schritt, der teilweise noch über alte, für die Be- troffenen fatale Absichten der Zusammenlegung von Ar- beitslosenhilfe und Sozialhilfe hinausgehen würde. Zwischen den Modellprojekten nach diesem Gesetz und den Modellprojekten zum Niedriglohnsektor, die die Regierungskoalition plant, besteht ein innerer Zusam- menhang: Sie schaffen sich mit dem vorliegenden Gesetz ein zusätzliches Instrument, um die Durchsetzung des Niedriglohnsektors zu erproben. Wie mit Kooperations- vereinbarungen zwischen den Arbeitsämtern und den ört- lichen Trägern der Sozialhilfe die Arbeitslosigkeit über- wunden werden kann (§ 371 a), bleibt das Geheimnis der Regierungskoalition. Wir kritisieren nachhaltig, dass, wenn dieses Gesetz im September beschlossen werden sollte, 30 Millionen Mark aus dem Haushaltstitel „Förderung neuer Maßnahmen zur Erprobung zusätzlicher Wege in der Arbeitsmarktpolitik“ vergeben werden, für den noch keine Vergabekriterien vorliegen, obwohl er im November 1999 beschlossen worden ist. Dass dies alles nicht die Zustimmung der PDS finden wird, versichere ich Ihnen. Gegen die Einbeziehung von Sozialhilfeempfängern in die Arbeitsförderungsleistun- gen nach SGB III haben wir natürlich nichts einzuwen- den. Im Gegenteil: Dies ist eine alte Forderung der Er- werbslosen, die von der PDS immer unterstützt wurde und wird. Dazu wären jedoch keine aufwendigen Modellver- suche notwendig, sondern es genügte eine kleine Ände- rung des SGB III. Vielleicht verraten Sie übrigens dem Parlament noch, was in den Geheimverhandlungen ihres „Bündnisses für Arbeit“ noch alles an Segnungen für Arbeitslose geplant ist, oder bedarf es dazu erst der Zustimmung der Arbeit- geberverbände? Gegenwärtig haben Sie Glück: Die Ent- wicklung der Konjunktur, saisonale Effekte und demo- graphische Faktoren sorgen für eine leichte Erholung am Arbeitsmarkt. Allerdings wird der Sockel der Massenar- beitslosigkeit dadurch auch nicht abgebaut, und ob die ge- genwärtige glückliche Konstellation lange anhält, ist zweifelhaft. Bisher haben Sie jedenfalls aus eigenem Zutun nichts dazu beigetragen, dass die Massenarbeitslosigkeit merk- lich abgetragen wird. Im Gegenteil: Der vorliegende Ge- setzentwurf dient überwiegend nur der Verschlechterung der Bedingungen von Arbeitslosen. Dies gilt ebenso für die geplante vollständige Reduktion des Bundeszuschus- ses für die Bundesanstalt für Arbeit. Darüber hinaus war- ten wir bisher vergeblich auf ihre grundsätzlichen Novel- lierungsvorschläge für das SGB III. Sie werden sich mit all dem bei den Betroffenen keine Freunde machen. Aber vielleicht ist das ja bei der Politik der „Neuen Mitte“ auch gar nicht beabsichtigt. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Juli 2000 10939 (C)(A) Druck: MuK. Medien-und Kommunikations GmbH, Berlin
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    Rede von Roland Claus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Frau Präsidentin! Meine sehr
    verehrten Damen und Herren! Vielleicht kann ich ein we-
    nig zu Ihrer Beruhigung beitragen: Gestern Abend haben
    wir alle Gerechtigkeit à la Schröder erlebt; vielleicht ha-
    ben auch Sie das gesehen. Wir haben uns – unsere Frak-
    tion in besonderem Maße bedrückt, da wir nicht im Ver-
    mittlungsausschuss vertreten sind – durch den Dschungel
    der Steuergesetze gequält, während unser Bundeskanzler
    eine, wie ich finde, lobenswerte Initiative ergriffen hat, in-
    dem er sich an der Bewerbung um die Austragung der
    Fußball-WM 2006 beteiligt hat.


    (Beifall bei der PDS)

    Wir haben also die harten Bänke der Opposition drücken
    müssen, während er die Daumen für diese Bewerbung ge-
    drückt hat. Ich wollte ihm eigentlich nur noch einen Tipp
    geben: Hätte der Kanzler den Kollegen Gregor Gysi
    mitgenommen, dann wäre er gestern Abend unter den
    Fußballzwergen nicht der kleinste gewesen.


    (Heiterkeit bei der PDS)

    Der Vermittlungsausschuss legt uns ein Ergebnis vor,

    das keines ist. Sie nennen es deshalb auch ein „unechtes
    Ergebnis“. Hier läuft genau das ab, was zu erwarten war:
    Die Koalition erklärt an die Adresse der CDU/CSU, dass
    diese schuld sei, dass die Politik der Koalition alternativ-
    los sei, und die Opposition, vor allem die CDU/CSU, sagt,
    die Regierung sei daran schuld.

    Nun muss ich allerdings eingestehen: Der Kollege
    Merz hat sich wirklich in einem magischen Viereck ver-
    fangen. Da sind zu viele Dinge zusammengekommen:
    erstens die nicht ganz wegzuleugnende Verantwortung für
    die frühere Steuerpolitik der CDU/CSU, die in diesem
    Lande natürlich nicht vergessen ist; zweitens das uner-
    wartete Lob der Industrie für die rot-grüne Regierung –
    das passt ja nicht so richtig dazu –; drittens die traditio-
    nelle Kritik an der Regierung, die aus der Opposition not-
    wendig wäre; viertens etwas, das in diesem Hause wirk-
    lich überrascht, und zwar die in der CDU/CSU-Fraktion

    so plötzlich entdeckte Verantwortung für soziale Gerech-
    tigkeit. Da hat er sich also ein bisschen vermanövriert.


    (Beifall bei der PDS)

    So hat er das Prinzip kennen gelernt, dass man sich in der
    Politik die meisten Beulen nicht vom politischen Gegner,
    sondern in den eigenen Reihen holen kann.


    (Beifall bei Abgeordneten der PDS)

    Ich neige ja nicht dazu, die PDS zu überschätzen, wie

    Sie wissen. Aber ich sage einmal ein bisschen salopp: So
    ein Murks kommt im Vermittlungsausschuss eben dann
    zustande, wenn Sie die PDS dort nicht mitmachen lassen.


    (Beifall bei der PDS – Ludwig Stiegler [SPD]: Jetzt wissen wir es! – Joachim Poß [SPD]: Ist das jetzt die Bewerberrede?)


    Kompetenzen hinsichtlich knapper Kassen haben wir al-
    lemal. Ich will aber im Ernst sagen: Die PDS kritisiert
    nach wie vor und auch an dieser Stelle, dass wir durch un-
    sere Nichtbeteiligung am Vermittlungsverfahren in unse-
    ren parlamentarischen Rechten eingeschränkt sind.

    Warum lehnt die PDS das Gesetz ab?

    (Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr habt doch zugestimmt!)


    Erstens. Diese Reform stellt sich bei genauer Analyse als
    eine arbeitnehmerfeindliche Reform heraus.


    (Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mecklenburg-Vorpommern, Herr Kollege!)


    Auch wir verkennen natürlich nicht, dass mit der Sen-
    kung des Eingangssteuersatzes ein Fortschritt erreicht
    ist. Aber im Verhältnis zu den Verbesserungen für Spit-
    zenverdiener kommen die meisten Arbeitsnehmerinnen
    und Arbeitnehmer bei dieser Reform sehr schlecht weg.

    Ich will hier einfach einmal einen Fakt in Erinnerung
    rufen: Es ist erst zwei Wochen her, dass wir in dieser Re-
    publik etwas ganz Bemerkenswertes zur Kenntnis neh-
    men mussten, nämlich dass sich von 1990 bis 1999 die
    privaten Geldvermögen verdoppelt haben. Daher wäre es
    wirklich möglich gewesen, den Spitzenverdienern eine
    höhere Solidarität für die Gesellschaft abzuverlangen.


    (Beifall bei der PDS)

    Das, was Sie vorhaben, sind Peanuts für die Malocher und
    Kniefälle vor den Banken und der großen Industrie.

    So offenbart sich wohl, was wirklich damit gemeint
    war, als der Kanzler zu Beginn seiner Amtsperiode sagte,
    er wolle nicht viel anders, aber vieles besser machen. Mit
    dieser Steuerreform hat er Dinge angepackt, die anzuge-
    hen Helmut Kohl sich nie getraut hat. Damit hat er lei-
    der – das ist unsere Kritik – einen weiteren Schritt auf dem
    Weg in die Ellenbogengesellschaft zurückgelegt.


    (Beifall bei der PDS)

    Ein zweiter Punkt unserer Kritik: Diese Reform ist mit-

    telstandsfeindlich und widerspricht marktwirtschaftli-
    chen Prinzipien. Aber auch hier gibt es Fortschritte. Sie






    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    haben jetzt wieder die Beibehaltung der Anspar-
    abschreibung vorgesehen. Das hätten Sie leichter haben
    können.


    (Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist denn mit der PDS in Mecklenburg-Vorpommern? Ist das eine andere PDS?)


    Die PDS hatte nämlich bekanntlich bei der zweiten und
    dritten Lesung des Steuergesetzes einen gleich lautenden
    Antrag eingebracht. Den haben Sie damals abgelehnt.
    Jetzt sehen Sie doch eine Beibehaltung vor. Dies ist zu be-
    grüßen.

    Aber es ist nach wie vor eine Benachteiligung der klei-
    nen und mittelständischen Unternehmen gegenüber der
    großen Industrie zu verzeichnen. Sie schreiben hiermit
    auf Dauer eine Ungleichbesteuerung fest – und das zulas-
    ten der allermeisten Personengesellschaften. Eine Alter-
    native wäre möglich gewesen. Wir haben Ihnen eine pro-
    gressive Körperschaftsbesteuerung vorgeschlagen.

    Ein dritter Punkt unserer Kritik: Dieses Gesetz richtet
    sich gegen die Länder und Kommunen und widerspricht
    dem Prinzip des Föderalismus; dies ist immerhin ein
    Verfassungsgrundsatz. Ich weiß, dass diese Kritik
    selbstverständlich auch aus Bayern kommt – und dies zu
    Recht; denn das Land Bayern ist nach jetzt vorliegenden
    Schätzungen, die von Steuerausfällen in Höhe von 14 Pro-
    zent ausgehen, am härtesten betroffen. Damit wird ein
    Verfassungsgrundsatz ernsthaft angegriffen. Ich frage
    mich in diesem Zusammenhang manchmal, ob die Vi-
    deoüberwachung, die derzeit in aller Munde ist, nicht
    langsam in das Bundeskabinett gehört.

    Vierter Punkt unserer Kritik: Dies ist ein Gesetz, das
    sich gegen die neuen Bundesländer richtet, wenn ich nur
    an den Fakt erinnere, dass zum Beispiel Sachsen-Anhalt
    mit Steuerausfällen in Höhe von 500 Millionen DM rech-
    nen muss. Mit dem Haushalt von Sachsen-Anhalt kenne
    ich mich reichlich aus; da habe ich viele Umschichtungen
    miterlebt. Wenn in einem Landeshaushalt im Zuge der
    Haushaltsverhandlungen 200 oder 300 Millionen DM
    umgeschichtet werden – das wissen Sie doch selbst –,
    dann ist das ein großer Akt. Wenn aber jetzt auf diesem
    Wege Steuereinnahmen in Höhe von 500 Millionen DM
    und mehr verloren gehen, dann geht der gesamte im Hin-
    blick auf die landespolitische Gestaltung bestehende
    Spielraum flöten. Das kann man so nicht hinnehmen; das
    ist zu kritisieren.


    (Beifall bei der PDS)

    Dann wird der immer als Gegenargument vorgebrachte
    selbst tragende Aufschwung infolge der mit diesem Ge-
    setz beabsichtigten Steuerentwicklung nicht zum Tragen
    kommen.

    Für besonders bemerkenswert halte ich – ich hoffe,
    dass ich mich da irre –, dass es einen nicht unerheblichen
    Druck auf die neuen Bundesländer gegeben hat, diese
    Steuergesetze mit dem zweiten Solidarpakt zu verbinden.

    Ich möchte Ihnen einen fünften und letzten Punkt nen-
    nen, warum wir gegen dieses Gesetz sind: Es nimmt keine
    Rücksicht auf die über 10 Millionen sozial Schwachen in
    dieser Republik. Nun werden Sie sagen: Die kommen in
    diesem Gesetz gar nicht vor.


    (Joachim Poß [SPD]: Die kommen auch gar nicht vor! Pure Demagogie, was Sie da machen!)


    Genau das ist unsere Kritik. Sie kommen nämlich nicht
    vor. Aber sie sind von Kürzungen im Sozialbereich und
    von steigenden Lebenshaltungskosten betroffen.


    (Beifall bei der PDS – Joachim Poß [SPD]: Wie wollen Sie das mit Steuergesetzen auffangen?)


    Aus all diesen Gründen werden wir Ihren Vorschlag
    ablehnen. Politiker haben mitunter eine ganze Reihe von
    Sammelleidenschaften. Die einen sammeln Akten; Kohl
    gehört bekanntlich nicht dazu. Die anderen sammeln
    Kompromisse am Kamin; das tut unser Bundeskanzler
    sehr gern und nennt es dann Konsens.


    (Joachim Poß [SPD]: Sie sammeln Stimmen mit den falschen Argumenten und Demagogie!)


    Um bei meinem anfangs gebrachten Vergleich zu bleiben:
    In diesem Falle müssen Sie in die Verlängerung gehen,
    Herr Bundeskanzler. Ich hoffe, dass Sie bei der Bewer-
    bung um die Fußball-WM 2006 mehr Glück haben als mit
    diesem Gesetz.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der PDS)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat
jetzt der Herr Bundesminister Hans Eichel.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Prä-
    sidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als
    wir, der Bundeskanzler und ich, im Dezember vergange-
    nen Jahres das Konzept zum Steuersenkungsgesetz, zur
    Steuerreform 2000 vorgelegt haben, da ging dem der Ein-
    stieg in die Haushaltskonsolidierung voraus. An den An-
    fang meiner Rede möchte ich daher die Frage stellen, die
    Sie bis heute nicht beantwortet haben: Bleibt es dabei,
    dass wir Haushaltskonsolidierung und Steuerentlastung in
    einem Paket und im Rahmen der international eingegan-
    genen Verpflichtungen behandeln – ja oder nein?


    (Joachim Poß [SPD]: So ist es!)

    Damit ist gleichzeitig die Frage verbunden, wie hoch das
    Entlastungsvolumen durch dieses Steuerpaket sein kann.

    Hier liegt der fundamental falsche strategische Ansatz
    der Opposition;


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    hieraus habe Sie sich – das sagen alle draußen – mit einer
    überraschenden Volte in eine völlig abwegige System-
    debatte geflüchtet. An der Haushaltskonsolidierung haben
    Sie sich nicht beteiligt. Ich kann mich nicht erinnern, von
    Ihnen irgendeinen hilfreichen Beitrag gehört zu haben.
    Sie haben in allen Haushaltsberatungen gesagt, überall
    müsse mehr ausgegeben werden. Denselben Kommentar
    haben wir auch zum Haushaltsplan für das Jahr 2001
    gehört.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)





    Roland Claus
    10786


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Aber wir müssen eine Haushaltskonsolidierung vorneh-
    men und von den Schulden wegkommen.

    Ich sage ausdrücklich: Ja, die deutsche Einheit war
    eine besondere Last. Wir werfen Ihnen auch gar nicht vor,
    dass dadurch Ausgaben entstanden sind. Unser Vorwurf
    aber ist, dass Sie die Einheit nicht solide finanziert haben
    und wir dieses Versäumnis jetzt sozusagen abarbeiten
    müssen. Das ist das Problem.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Fünf Sitzungen lang sind Sie im Vermittlungsaus-
    schuss wie Ölgötzen dagesessen und haben keinen einzi-
    gen Ton gesagt. Übrigens, Herr Thiele – da Sie persönlich
    geworden sind –, ich kann mich nicht erinnern, von Ihnen
    im Vermittlungsausschuss einen Beitrag gehört zu haben.
    Ich erinnere mich wohl an Ihre Beiträge vor den Türen des
    Sitzungssaales, nicht aber im Ausschuss.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Eine Antwort auf die von mir eingangs gestellte zentrale
    Frage sind Sie schuldig geblieben, meine Damen und Her-
    ren.

    Schon im vergangenen Herbst haben Sie versucht, die
    Konsolidierungsdebatte zu unterlaufen, indem Sie den
    Menschen ein Wolkenkuckucksheim vorgegaukelt haben.
    Von Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen liegt be-
    reits ein Gesetzentwurf auf dem Tisch. Er findet aber
    keine Mehrheit, im Deutschen Bundestag nicht, aber
    natürlich auch im Bundesrat nicht, weil sich die Länder
    dies gar nicht leisten können.


    (Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


    Die CDU-Finanzminister kommen doch in mein Dienst-
    zimmer und sagen, dass sie schon diese Steuerreform
    nicht bezahlen könnten. Das ist die Wahrheit!


    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Namen!)

    – Gut, ich möchte Ihnen einige Namen nennen. Zum Bei-
    spiel Herr Müller hat in einer öffentlichen Diskussion mit
    mir gesagt – das musste er hinterher offenkundig revozie-
    ren –, ein nennenswert größeres Entlastungsvolumen, als
    ich es vorgesehen habe, könne man sich nicht leisten. Dies
    geschah in einer Diskussion mit dem Chefvolkswirt der
    Dresdner Bank, Dr. Friedrich.

    Auch der Staatssekretär im hessischen Finanzministe-
    rium – Sie haben ja alle zum Schweigen verdonnert – hat
    erklärt, Hessen sei an der Grenze seiner Leistungsfähig-
    keit. Das können Sie in den Zeitungen nachlesen. Sie ha-
    ben das Glück, dass Ihr Gesetzentwurf gar nicht erst zur
    Debatte steht, weil er nirgendwo eine Mehrheit gefunden
    hat; sonst müssten einige Leute die Finger heben.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Wir können also festhalten, dass die zentrale Frage,
    was überhaupt machbar und vereinbar ist, von Ihnen in
    fünf Sitzungen des Vermittlungsausschusses nicht beant-
    wortet worden ist. Ich kann auch verstehen, warum eine

    Reihe von Finanzministern an dem Vermittlungsverfah-
    ren gar nicht erst teilgenommen hat. Das hätte ich an de-
    ren Stelle auch nicht getan, wenn ich so unter Kuratel
    stünde und wüsste, dass ich die eingangs gestellte Frage
    wahrheitsgemäß beantworten muss. Man hat ja schließ-
    lich eine Reputation zu verlieren.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Übrigens – aber das wissen Sie alles – haben Sie in der
    vergangenen Wahlperiode zwei Fehler gemacht. Der erste
    zentrale Fehler – das können Sie in dem Buch von Herrn
    Koch nachlesen –: Eine Steuerreform macht man nicht am
    Ende einer Wahlperiode, sondern am Anfang. Der zweite
    zentrale Fehler: Eine Steuerreform kann man nicht mit
    großen Steuersenkungen verbinden, wenn die Staatsein-
    nahmen aus Steuern zurückgehen. Diese Einnahmen müs-
    sen steigen; ansonsten ist dies nicht machbar. Deswegen
    war völlig klar, dass niemand die Umsetzung der Peters-
    berger Beschlüsse verkraften kann. Alle Länderhaushalte
    wären sonst sofort verfassungswidrig geworden. Dieses
    Problem haben die Länder auch für das Jahr 2001; inzwi-
    schen geben sie das indirekt zu.

    Ich höre ja jetzt schon aus München, dass man auf die
    schwächeren Länder Rücksicht nehmen müsse; der Bund
    solle gefälligst Privatisierungserlöse einsetzen. Herr
    Rauen beispielsweise hat erklärt, ich solle dafür die Erlöse
    aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen verwenden.
    Diese unseriöse Finanzpolitik, Herr Thiele, habe ich ge-
    meint; wir betreiben sie nicht weiter.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Glos [CDU/ CSU]: Was war denn daran unseriös?)


    Einmaleinnahmen darf man nicht für laufende Ausgaben
    einsetzen. Zu dieser Aussage gab es übrigens viel Zu-
    stimmung aus Ihren Reihen: von Frau Merkel, von Herrn
    Biedenkopf und auch von Kurt Faltlhauser, der dies noch
    in unserem gemeinsamen Gespräch mit dem „Handels-
    blatt“ bestätigte. Das ist das kleine Einmaleins einer se-
    riösen Finanzpolitik, meine Damen und Herren.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Deswegen will ich von Ihnen wissen, was Sie für ver-
    kraftbar halten, quergeschrieben von allen Finanzminis-
    tern, die Sie stellen.

    Dann will ich von Ihnen wissen, ob wir im europä-
    ischen Stabilitäts- und Wachstumspakt bleiben. Alle
    Europäer haben sich nämlich verpflichtet, im Jahre 2002
    allenfalls noch ein Defizit von 1 Prozent des Bruttoin-
    landsprodukts zu haben; nach Möglichkeit sollten wir so-
    gar Haushaltsüberschüsse haben. Bei dieser Planung
    bleibe ich, meine Damen und Herren. Aber bleiben auch
    Sie dabei? Was bedeutet dies denn für das Entlastungsvo-
    lumen? Die meisten europäischen Länder haben das Ziel
    schon erreicht. Es gibt eine Reihe von Ländern mit Haus-
    haltsüberschüssen. Wir dagegen sind noch lange nicht so
    weit; das macht mir Sorgen. Wollen Sie denn im Zusam-
    menhang mit dieser Steuerreform für Deutschland eine
    Debatte über das Nichteinhalten der Stabilitätskriterien




    Bundesminister Hans Eichel

    10787


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    einläuten, wie sie im vergangenen Frühjahr mit Italien ge-
    führt worden ist? Sie, meine Damen und Herren, waren es
    doch, die den Stabilitäts- und Wachstumspakt abge-
    schlossen haben.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Deswegen bleibt die erste Frage, auf die Sie bis heute
    jede Antwort schuldig geblieben sind: Welches Entlas-
    tungsvolumen ist verkraftbar?


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Kriterium hierfür dürfen aber keine „voodoo economics“
    sein nach dem Motto,


    (Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Das können Sie ja gar nicht buchstabieren!)


    man müsse nur die Steuern ordentlich senken, dann werde
    das Wachstum so kräftig sein, dass es so viele Steuern
    gibt, dass man schneller aus den Schulden herauskommt
    und den Staatshaushalt sanieren kann; alle verdienen da-
    ran und das Schlaraffenland ist perfekt. Nein, meine Da-
    men und Herren, so sieht die Wirklichkeit nicht aus!


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Jeder von Ihnen, der einen Betrieb sanieren muss – der
    Bundeshaushalt, den ich übernommen habe, ist ein Sanie-
    rungsfall –, weiß, dass die Arbeitnehmer, die Eigentümer
    und die Banken etwas hergeben müssen. Am Schluss steht
    oft auch noch der Staat mit einer Bürgschaft daneben. Erst
    dann kriegen wir die Sanierung hin. Anders ist das nicht
    in Schweden und nicht in den Vereinigten Staaten gelau-
    fen und anders wird es auch bei uns nicht laufen. Deswe-
    gen müssen Sie die von mir gestellte Frage einmal beant-
    worten, meine Damen und Herren.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Vor diesem Hintergrund unternehmen wir große An-
    strengungen zur Senkung der Steuern für alle. In diesem
    Zusammenhang erzählen Sie hier ja Märchen. Das Entlas-
    tungsvolumen beträgt 80 Milliarden DM und baut sich ab
    2005 in drei Stufen nachhaltig auf. Das sind rund 2 Pro-
    zent des Bruttoinlandsprodukts. Davon kommen über
    55 Milliarden DM bei den privaten Haushalten an, insbe-
    sondere – das sage ich ganz ausdrücklich – bei den Ar-
    beitnehmern und Beziehern kleiner Einkommen.

    Aber Sie brauchen immer erst ein Verfassungsge-
    richtsurteil, bis Sie endlich Steuergesetze machen, die mit
    der Verfassung in Einklang stehen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Das steuerfreie Existenzminimum war bei Ihnen uner-
    träglich niedrig. In der ganzen Zeit, in der Sie an der Re-
    gierung waren, haben Sie die kleinen Einkommen verfas-
    sungswidrig hoch besteuert.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Das Verfassungsgericht musste Sie zu einer Änderung
    zwingen.


    (Widerspruch bei der CDU/CSU)

    Das war der Grund für den Sprung beim steuerfreien
    Existenzminimum von 1995 auf 1996. Außerdem haben
    Sie die Familien verfassungswidrig besteuert. Das muss-
    ten wir in Ordnung bringen, meine Damen und Herren.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Uns dann zu erzählen, Sie wollten bei der Steuerreform
    die Arbeitnehmer stärker entlasten als wir, wirkt unglaub-
    haft angesichts der Tatsache, dass es noch gar nicht so
    lange her ist, dass Sie die Menschen kujoniert haben. Die
    Zahlen liegen alle auf dem Tisch.

    Nun komme ich zum Mittelstand: Von dem Entlas-
    tungsvolumen in Höhe von 80 Milliarden DM kommt der
    Teil, der nicht an die Privathaushalte geht, ausschließlich
    beim Mittelstand an; Sie wissen das auch.


    (Widerspruch des Abg. Hans Michelbach [CDU/CSU])


    Ich komme hier einmal auf die Kapitalgesellschaften
    zu sprechen. Sie, Herr Merz, haben im vergangenen Früh-
    jahr von dieser Stelle aus gesagt, wir trieben mit dem
    Steuerentlastungsgesetz die Konzerne aus dem Land. Da-
    mals waren Sie der Patron der großen Unternehmen.
    Heute sollen wir das sein. Die Wahrheit ist aber ganz ein-
    fach folgende: Wir haben sie mit dem Steuerentlastungs-
    gesetz ordentlich belastet. Das war auch verantwortbar.
    Jetzt entlasten wir sie mit ordentlich gesenkten Steuersät-
    zen. Das geht für die Körperschaften als Nullsummen-
    spiel aus. Die Gewinner aber sind die Personengesell-
    schaften, also der Mittelstand, der um über 20 Milliar-
    den DM entlastet wird. Sie kennen diesen Sachverhalt
    doch!


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Hans Michelbach [CDU/ CSU]: Märchenerzähler! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU und der F.D.P.)


    – Vorsicht, darauf komme ich gleich noch zu sprechen.
    Die Rechnung ist doch ganz einfach. Betrachten wir

    die Definitivbesteuerung der Körperschaften. Dabei las-
    sen wir den Soli weg, weil ihn alle bezahlen. Ab 1. Januar
    nächsten Jahres zahlen die Kapitalgesellschaften 38 Pro-
    zent: 25 Prozent Körperschaftsteuer und 13 Prozent Ge-
    werbesteuer. Bei den Personengesellschaften entfällt die
    Gewerbesteuer – auf diesen Punkt komme ich gleich noch
    einmal zu sprechen – durch die Anrechnung auf die
    Einkommensteuerschuld. Das bedeutet, dass überhaupt
    nur noch weniger als 5 Prozent der Personengesellschaf-
    ten in die Gefahr geraten, eine höhere tarifäre Belastung
    zu haben als die Kapitalgesellschaften. Über 95 Prozent
    werden tarifär niedriger belastet als Kapitalgesellschaf-
    ten. So einfach ist das.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sie haben in einem Punkt Recht: Das Ganze passiert
    bei der Körperschaft in der Mitte der Wahlperiode, im




    Bundesminister Hans Eichel
    10788


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Jahre 2001, auf einen Schlag, während die Senkung für
    die Personengesellschaften bereits begonnen hat. Das
    muss ich hier ausdrücklich erwähnen, weil Sie es Ihrer-
    seits nicht tun. Die Senkung begann mit dem 1. Januar
    1999 und verläuft systematisch in mehreren Schritten –
    weil das alle betrifft, ist das sehr viel teurer – bis 2005.


    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Keiner merkt es!)


    Jetzt können Sie sagen – den Punkt kann ich zwar ver-
    stehen, aber es ist nur die halbe Wahrheit –: In 2001 gera-
    ten mehr als 5 Prozent der Personengesellschaften in die
    Gefahr, mehr zu zahlen als die Kapitalgesellschaften.
    Nun, vielleicht sind es 7 oder 8 Prozent, weil der Spitzen-
    steuersatz bei der Einkommensteuer in der Tat noch höher
    ist. Mehr Personengesellschaften wird das aber nicht be-
    treffen.

    Wir haben noch ein paar weitere Veränderungen vor-
    genommen, und zwar auch mit dem Willen der Länder, je-
    denfalls mit dem der sozialdemokratisch geführten. Das
    hat dazu geführt, dass wir auf all das, was Sie vorher ge-
    sagt haben, eingegangen sind. Sie haben einen Strategie-
    wechsel vorgenommen. Das hat jeder bemerkt, auch wenn
    Sie das hier am Rednerpult noch ein paar Mal bestreiten.

    Ein halbes Jahr lang haben Sie mit einem Gesetzent-
    wurf aus München Ihre Politik bestritten und gesagt: Es
    muss mehr sein, die Sätze müssen weiter gesenkt werden.
    Ich habe immer gesagt: Wenn wir uns den Beratungen im
    Vermittlungsausschuss nähern, kommt die Stunde der
    Wahrheit. Wenn die Finger für die Entlastungsvolumina
    gehoben werden müssen, dann müssen die Länderfinanz-
    minister sagen, was mit ihren Haushalten wirklich mög-
    lich ist. Siehe da: Sogar Herr Faltlhauser erklärt inzwi-
    schen, das Jahr 2001 sei ein Problem. Nun ist er nah ge-
    nug an der Wahrheit. Sehen Sie, meine Damen und
    Herren, da lag Ihr eigentliches strategisches Problem.

    Sie hätten sich doch die Senkung des Spitzensteuersat-
    zes, die wir zusätzlich angeboten haben, auf Ihre Fahnen
    schreiben können, Herr Merz. Sie hätten sich doch die
    Senkung der Progression, die Rechtsverschiebung – das
    ist nämlich das eigentlich interessante Thema – auf Ihre
    Fahnen schreiben können. Die bloße Senkung des Spit-
    zensteuersatzes von 45 Prozent auf 35 Prozent kostet al-
    lein 50 Milliarden DM. Es glaubt doch kein Mensch, dass
    das finanzierbar ist. Jeder weiß doch, dass das nicht geht.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Sie hätten sich das im Vermittlungsverfahren auf Ihre
    Fahnen schreiben können.

    Wir haben für den Mittelstand noch ein paar Dinge er-
    reicht: Wir haben den Freibetrag bei der Betriebsveräuße-
    rung, den Sie in der vorigen Wahlperiode auf 60 000 DM
    gesenkt haben, wieder auf 100 000 DM angehoben. Zu
    der Frage halber Steuersatz oder Fünftelungsregelung
    sage ich Ihnen, Herr Thiele: Für die meisten Fälle ist die
    Fünftelungsregelung günstiger als der halbe Steuersatz.
    Das ist die Wahrheit.

    Wir haben die Ansparabschreibung erhalten. Wir ha-
    ben gleichzeitig – das waren Voten, die aus Rheinland-
    Pfalz gekommen sind – die Umstrukturierung für die Per-
    sonengesellschaften erleichtert. Auch das kostet über

    1 Milliarde DM. Man findet fast nichts mehr, was man im
    Bereich des Mittelstandes noch tun könnte, und das alles
    hätten Sie sich auf Ihre Fahnen schreiben können.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Zu der absurden Vorstellung, eine Systemfrage zur
    zentralen Frage zu machen, will ich Ihnen noch Folgen-
    des sagen:


    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Es geht um Steuergerechtigkeit!)


    – Darauf komme ich sofort, Herr Michelbach. Vorsicht
    mit Ihrem Zwischenruf!

    Man hätte über diese Frage nachdenken können. Sehen
    Sie sich doch einmal an, was Sie in der Hand hätten, wenn
    Sie sich mit Ihrer Strategie, wenn sie nicht auf totale
    Blockade gerichtet wäre, Herr Merz, durchgesetzt hätten.
    Was hätten Sie denn in der Hand? Sie würden der stau-
    nenden Öffentlichkeit im Bundestagswahlkampf 2002 er-
    klären: Wir haben zwar nichts mit der Senkung des Spit-
    zensteuersatzes zu tun – das haben die von Rot-Grün
    gemacht –; wir haben zwar nichts mit der Rechtsver-
    schiebung, der Progression zu tun – das haben die ande-
    ren gemacht –; wir haben nichts mit der Erhöhung des
    Freibetrags bei der Betriebsveräußerung und mit der An-
    sparabschreibung zu tun und wir haben auch nichts damit
    zu tun, dass der Mitunternehmererlass für die kleinen und
    mittleren Betriebe erhalten bleibt. Das alles haben wir, die
    Union, abgelehnt. Aber wir haben das Vollanrech-
    nungsverfahren erhalten. Die Freude im nächsten Wahl-
    kampf wird groß sein.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Verehrter Herr Merz, man könnte ja einmal die Probe
    aufs Exempel machen. Ich lasse mich gedanklich auf ein
    Spiel ein. Es kann ganz gut sein – dann hätten Sie sogar
    noch Glück –, dass bis dahin der EuGH das Ding aus der
    Welt geschafft hat, wie er es in Bezug auf die Niederlande
    bereits getan hat. Das wissen auch Sie alles.

    Wie lautete denn Ihre Antwort im Vermittlungsver-
    fahren? Es war ja klar – auch Herr Milbradt hat das
    eingeräumt und es ist übrigens nicht nur eine Gruppe, die
    damit ein Problem hat –, dass nur noch ein Drittel
    der Dividenden über das Vollanrechnungsverfahren
    läuft. In einer internationalisierten Wirtschaft muss das
    auch so sein. Ausländische Unternehmer, die bei uns an-
    legen, fallen nicht mehr darunter. Inländer, die im Ausland
    anlegen, fallen ebenfalls nicht mehr darunter. Inländer, die
    steuerbefreit sind, haben nichts von dieser Veranstaltung.
    Deswegen fällt überhaupt nur noch ein Drittel der Divi-
    denden unter das Vollanrechnungsverfahren. In einer in-
    ternationalisierten Wirtschaft wird dieser Anteil immer
    geringer werden.

    Es gibt aber ein anderes Problem. Jetzt komme ich auf
    die Behauptung zurück, wir seien die Befürworter der
    Kapitalgesellschaften.


    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Sicher!)





    Bundesminister Hans Eichel

    10789


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Für diese gibt es aber gar keine Entlastung. Fragen Sie
    einmal die Versicherungsunternehmen. Denen haben wir
    im vorigen Jahr ihre Bilanzen ganz schön verhagelt. Fra-
    gen Sie einmal die Energieversorgungsunternehmen. Sie
    wissen das, denn Sie haben das alles vor einem Jahr an
    dieser Stelle selber vorgetragen.


    (Michael Glos [CDU/CSU]: Jetzt geben Sie es zu!)


    Aber, meine Damen und Herren, jetzt wollen wir ein-
    mal fragen: Welches ist denn der Sinn dieses Teils der Un-
    ternehmensteuerreform? Ein Sinn ist, die kleinen und mitt-
    leren Unternehmen, die 70 Prozent der Arbeitsplätze und
    80 Prozent der Ausbildungsplätze stellen, ordentlich zu
    entlasten. Genau das machen wir.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Ein anderer Sinn ist: Die großen Unternehmen hatten
    nie das Problem. Sie haben dies übrigens von diesem Pult
    aus alles anders behauptet. Sie haben immer behaup-
    tet, die großen Unternehmen würden bei uns zu hoch
    besteuert. Übrigens war das, wenn es überhaupt der Fall
    war, zu Ihrer Regierungszeit. Darauf will ich nur hin-
    weisen. Die großen Unternehmen gehen plus/minus null
    aus dem Geschäft heraus, aber sie bekommen ein inter-
    national wettbewerbsfähiges Steuerrecht und interna-
    tional wettbewerbsfähige Steuersätze. Gehen Sie doch
    einmal raus und erklären Sie denen, dass sie einen Kör-
    perschaftsteuersatz von 30 Prozent behalten, statt einen
    von 25 Prozent zu bekommen. Dies müssen Sie denen
    einmal klarmachen. Dies ist ja fast eine Verschlechterung.
    Und Sie glauben – das habe ich mir angesehen –, damit
    bekäme man ausländische Investoren nach Deutschland?

    Die 90er-Jahre, für die Sie hauptsächlich die politische
    Verantwortung tragen – ich wische nicht weg, dass auch
    der Bundesrat beteiligt war, lieber Herr Thiele –, waren
    die wachstumsschwächsten in der deutschen Nach-
    kriegszeit. Seit Mitte der 90er-Jahre steht Deutschland
    beim Wirtschaftswachstum auf dem vorletzten Platz. Dies
    ist nicht erst so, seit wir an der Regierung sind. Jetzt geht
    es wieder aufwärts. Ich will auch nicht sagen, dass das an
    uns liegt. Aber ich halte fest: Seit Mitte der 90er-Jahre
    sind wir beim Wirtschaftswachstum auf dem vorletzten
    Platz.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das liegt auch an uns, Herr Minister! Keine falsche Bescheidenheit!)


    Ich will Ihnen gerne etwas vorlesen: Die ausländischen
    Direktinvestitionen sind bei uns eine Katastrophe. Slowe-
    nien hat mehr Auslandskapital bekommen als wir. Jetzt
    geht die Zahl hoch, aber Sie schlagen uns mit dem Voll-
    anrechnungsverfahren einen Körperschaftsteuersatz von
    30 Prozent vor. Dieser aber würde genau nicht dazu
    führen, dass auch wir ausländisches Kapital ins Land
    bekommen. Aber dies zu erreichen, ist die andere Auf-
    gabe, die wir mit unserer Reform zu erfüllen haben.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Nun will ich noch etwas – ich weiß gar nicht, ob Sie
    wissen, wovon Sie an diesem Punkt reden – zur Gleich-
    mäßigkeit der Besteuerung sagen.


    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Aber Sie wissen es!)


    Nicht nur die Öffentlichkeit versteht das gar nicht; auch
    Ihre Vermittlungsausschussmitglieder verstehen es zum
    Teil nicht. Herr Rauen hat uns 20 Minuten lang gesagt,
    dass wir den Mittelstand kaputtmachen, und hat das auf
    das Halbeinkünfteverfahren bezogen. Damit hat es aber
    nun gar nichts zu tun.


    (Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


    Er hat das Optionsmodell gemeint. Sehen Sie, so infor-
    miert sind Sie über die Themen.


    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Jetzt frage ich Sie einfach, was Sie meinen. Wenn Sie
    meinen sollten, dass bei der Besteuerung der Kapitalge-
    sellschaften der Steuersatz für thesaurierte Gewinne de-
    finitiv mit dem Spitzensteuersatz in der Einkommen-
    steuer identisch sein sollte, sage ich Ihnen: Aus dieser Si-
    tuation sind Sie selber ausgestiegen, und zwar im Jahre
    1990. Bis dahin stimmte das. Bis dahin lag der Körper-
    schaftsteuersatz für thesaurierte Gewinne bei 56 Prozent
    und der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer
    ebenfalls. Seit 1990 ging der Körperschaftsteuersatz –
    weil Sie gemerkt haben, dass es international nicht funk-
    tioniert – auf 50 Prozent runter, der Spitzensteuersatz bei
    der Einkommensteuer aber nur auf 53 Prozent. 1995 sank
    er – da liegt doch das Problem – auf 45 Prozent. Das, was
    Sie hier offenbar kritisieren – mir ist immer noch nicht
    ganz klar, was Sie eigentlich meinen –, haben Sie doch
    selber eingeführt.

    Ein entscheidender Unterschied zu uns heute ist: Sie
    haben in beiden Fällen die Gewerbesteuer vorgesehen.
    Wir haben die Gewerbesteuer für die Personenge-
    sellschaften als Kostenfaktor beseitigt.

    Nun will ich Ihnen sagen, was wir von Ihnen übernom-
    men haben. 1998 hatten wir eine Spreizung zwischen der
    Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer und dem Spitzen-
    steuersatz der Einkommensteuer plus Gewerbesteuer von
    acht Punkten. Sie haben Recht: Die Differenz steigt
    kurzfristig ein bisschen, nämlich auf 10,5 Prozent ab dem
    1. Januar 2001. Aber bereits in 2003 sinkt sie auf neun
    Punkte – Sie hatten acht – und geht in 2005 auf fünf Punkte
    zurück. Das ist so wenig, wie es das zu Ihrer Zeit nie gab.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Mir ist aber noch immer nicht klar, was Sie mit Gleich-
    mäßigkeit meinen. In diesem Punkt wird unser Steuer-
    recht am Ende der Legislaturperiode jedenfalls deutlich
    besser sein als das, was Sie uns hinterlassen haben.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    In anderen europäischen Ländern gibt es allerdings

    eine Riesenspreizung. Betrachten Sie einmal die Nieder-
    lande. Die Niederlande haben einen Körperschaftsteuer-




    Bundesminister Hans Eichel
    10790


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    satz von 35 Prozent und bei der Einkommensteuer einen
    Spitzensteuersatz von 60 Prozent. Wir müssen eine
    Steuerreform machen, die die Unternehmen in Deutsch-
    land im europäischen Umfeld und auch im amerikani-
    schen Umfeld wettbewerbsfähig macht. Muss ich Ihnen
    das erzählen? Muss Ihnen das ein sozialdemokratischer
    Finanzminister sagen?


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sprechen
    von der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Dann will ich
    doch einmal darauf hinweisen, dass Sie eine Situation
    geschaffen und in Ihrem Modell beibehalten haben, in der
    der Handwerksmeister und der Einzelhändler höher
    besteuert werden als der Freiberufler und der Arbeit-
    nehmer. Diese ungleiche Besteuerung beseitigen wir. Das
    ist Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Wovon reden Sie in
    diesem Zusammenhang also überhaupt?

    Deswegen ist Ihre Behauptung, der Mittelstand komme
    bei diesem Gesetz schlechter weg, falsch und in allen As-
    pekten widerlegbar. Die Reform, die Sie uns anbieten, ist,
    wenn der Vorschlag von Bayern und Baden-Württemberg
    ernst genommen wird, für die öffentlichen Kassen un-
    bezahlbar und beschert uns im Übrigen noch nicht einmal
    international wettbewerbsfähige Steuersätze bei der Kör-
    perschaftsteuer. Das macht keinen Sinn.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wir tragen die Verantwortung, diese Steuerreform in
    Gang zu setzen. Sie, Herr Merz, machen einen schwer-
    wiegenden Fehler, wenn Sie sagen: Besser keine Steuer-
    reform als diese. Das sehen Sie in diesem Lande ganz
    alleine so.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Jochen-Konrad Fromme [CDU/CSU]: Schauen Sie sich doch mal die Zeitungen an!)


    Ich will das jetzt gar nicht weiter vertiefen. Sie wissen das
    ganz genau.

    Lesen Sie einmal nach, was der Internationale
    Währungsfonds vorgestern zu unserer Steuerpolitik
    geschrieben hat. Sie wissen ja, wer an der Spitze des IWF
    steht. Ich will Herrn Köhler gar nicht für alles verant-
    wortlich machen. Aber der Internationale Währungsfonds,
    der die weltweit höchste Autorität bei der Beurteilung
    dieser Fragen hat, sagt: Jawohl, ihr seid genau auf dem
    richtigen Wege, mit eurer Haushaltskonsolidierung
    genauso wie mit eurer Steuerpolitik. Er sagt weiter: Wir
    können hinnehmen, dass 2001 – das habe ich immer gesagt
    wegen des Vorziehens der Steuerreform – das Defizit ein-
    malig ein Stückchen wächst. Aber eigentlich solltet ihr
    auch das nicht machen.

    Sie müssen sich überlegen, was das bedeutet. Das
    heißt, zumindest die internationalen Institutionen sa-
    gen – übrigens die Europäische Zentralbank, die Europä-
    ische Kommission und alle anderen Finanzminister der
    Europäischen Union ganz genauso –: Ihr dürft keine
    Steuerreform mit einer Erhöhung des Staatsdefizits
    machen. Recht haben sie.

    Deswegen, meine Damen und Herren: Sie sind da eine
    Antwort schuldig. Sie dürfen nicht nur einen Hinweis auf
    eine Systemfrage geben, die wir übrigens gar nicht erfun-
    den haben. Es handelt sich hierbei um eine Frage der prak-
    tischen Vernunft. Sie haben dazu nur erklärt: Na gut, dann
    lassen wir uns eben vom Europäischen Gerichtshof ver-
    urteilen. – Das ist keine vernünftige Maxime für die
    Steuerpolitik.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wir haben hier alle eine Verantwortung und der Bun-
    desrat hat eine Verantwortung.


    (Dr. Peter Struck [SPD]: Richtig!)

    Jeder weiß, worum es geht, weil alles offen ausgetauscht
    wird. Wir haben eine Fülle von Angeboten gemacht, die
    Sie alle hätten übernehmen können. Sie hätten sich damit
    schmücken können.

    Es geht in Wirklichkeit um die Frage, ob der Herr Merz
    seine Autorität als Fraktionsvorsitzender durchsetzen
    kann oder nicht. Das ist alles.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Lachen bei der CDU/ CSU)


    Genauso wird die Sache in den Landeshauptstädten auch
    diskutiert. Sie müssen sich überlegen, ob Sie mit dem Fö-
    deralismus in Deutschland so umgehen wollen


    (Zurufe von der CDU/CSU)

    oder ob Sie sagen: Föderalismus heißt, dass die Interessen
    der Länder richtig wahrgenommen werden, und nichts an-
    deres.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Sie alle haben eine Verantwortung. Die CDU/CSU
    trägt in einer Fülle von Landesregierungen die Verant-
    wortung. Die F.D.P. kommt übrigens in dieser ganzen De-
    batte, solange sie in der Babylonischen Gefangenschaft
    bleibt, überhaupt nicht vor und wird auch nicht gebraucht,
    wenn sie sich so verhält. Sie müssen doch sehen, was Sie
    da anrichten.


    (Dr. Wolfgang Gerhardt [F.D.P.]: Sie müssen doch hier noch einmal reden!)


    Meine Damen und Herren, es ist nicht vernünftig, was
    Sie an dieser Stelle tun. Wenn Sie das Ganze weiter blockie-
    ren, schaden Sie dem Land. Und jeder weiß auch, wer hier
    blockiert.


    (Anhaltender Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)