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  • tocInhaltsverzeichnis
    Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 10663 A Roland Claus PDS (zur GO) . . . . . . . . . . . . . 10663 B Dr. Uwe Küster SPD (zur GO) . . . . . . . . . . . . 10664 A Eckart von Klaeden CDU/CSU (zur GO) . . . 10664 A Jürgen Koppelin F.D.P. (zur GO) . . . . . . . . . . 10664 B Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung zum Be- richt über die Entwicklung der Konver- genz in der Europäischen Union im Jahre 1999 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10664 C Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10664 D Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 10665 C Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10665 C Eckart von Klaeden CDU/CSU (zur GO) . . . 10666 A Jürgen Koppelin F.D.P. (zur GO) . . . . . . . . . . 10666 B Dr. Uwe Küster SPD (zur GO) . . . . . . . . . . . . 10666 C Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10666 C Wolfgang Gehrcke PDS (zur GO) . . . . . . . . . 10667 A Uwe Küster SPD (zur GO) . . . . . . . . . . . . . . . 10667 B Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10667 C Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10667 D Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . . . . . . . . . . 10668 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10668 C Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 10668 D Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10669 A Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10669 B Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 10669 C Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10669 C Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 10669 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 14/3722) . . . . . . . . . . . . . . . . 10669 D Erleichterung des medikamentösen Schwan- gerschaftsabbruchs MdlAnfr 3, 4Detlef Parr F.D.P. Antw PStSekr’in Christa Nickels BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10670 A, 10671 A ZusFr Detlef Parr F.D.P. . . . . . . . . . . 10670 B, 10671 A ZusFr Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10670 D Gesamtkosten der Baumaßnahme Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas MdlAnfr 5Jürgen Koppelin F.D.P. Antw StMin Dr. Michael Naumann BK . . . . . 10671 C ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . 10671 D Ablehnung eines Fernstraßensonderbaupro- gramms Europäische Einheit MdlAnfr 6Rudolf Kraus CDU/CSU Plenarprotokoll 14/113 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 113. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 5. Juli 2000 I n h a l t : Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW 10672 C ZusFr Rudolf Kraus CDU/CSU . . . . . . . . . . . 10672 D ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . 10673 B ZusFr Georg Girisch CDU/CSU . . . . . . . . . . . 10673 D Vorzeitiger Bau der A 6 MdlAnfr 7 Rudolf Kraus CDU/CSU Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW 10673 D ZusFr Rudolf Kraus CDU/CSU . . . . . . . . . . . 10674 A Einplanung zusätzlicher Mittel für die Fertig- stellung der A 6 bei Amberg MdlAnfr 8, 9 Georg Girisch CDU/CSU Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10674 C, 10676 C ZusFr Georg Girisch CDU/CSU . . . 10674 D, 10676 D ZusFr Rudolf Kraus CDU/CSU . . . . . . . . . . . 10675 B ZusFr Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . 10675 C ZusFr Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) CDU/ CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10675 D ZusFr Wolfgang Dehnel CDU/CSU . . . . . . . . 10676 B Zeitpunkt der Fertigstellung der A 6 – Teil- strecke Amberg/Süd–Waidhaus; Bereitstel- lung von Sondermitteln MdlAnfr 10, 11 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10677 B, 10678 C ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU . . 10677 C, 10678 D ZusFr Rudolf Kraus CDU/CSU . . . . 10678 A, 10679 B ZusFr Renate Blank CDU/CSU . . . . 10678 B, 10679 A ZusFr Georg Girisch CDU/CSU . . . . . . . . . . . 10679 B Verhinderung des Baubeginns des Autobahnab- schnittes der A 66 zwischen Schlüchtern–Dies- telrasen und Flieden–Schweben als Lücken- schluss zwischen Gelnhausen und Fulda durch einen Sperrvermerk MdlAnfr 12 Martin Hohmann CDU/CSU Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW 10679 C ZusFr Martin Hohmann CDU/CSU . . . . . . . . 10679 D Belastung der Anwohner von Autobahnrast- stätten durch widerrechtliche Nutzung von Versorgungszufahrten MdlAnfr 13, 14 Ina Lenke F.D.P. Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW 10680 A, C ZusFr Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 10680 A, D Einladung des iranischen Staatspräsidenten Chatami zu einem Besuch in die Bundesrepu- blik Deutschland angesichts der Menschen- rechtsverletzungen im Iran MdlAnfr 15, 16 Leo Dautzenberg CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . 10681 A, D ZusFr Leo Dautzenberg CDU/CSU . . . . . . 10681 B, D Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen MdlAnfr 21, 22 Heidemarie Ehlert PDS Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . 10682 B, D ZusFr Heidemarie Ehlert PDS . . . . . 10682 C, 10683 A Ratifizierung des Haager Adoptionsabkom- mens; Übergangsregelung MdlAnfr 23, 24 Heinz Schmitt (Berg) SPD Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ 10683 B, 10684 A ZusFr Heinz Schmitt (Berg) SPD . . . . . . . . . . 10683 C Bewertung der Vorschläge der Europäischen Kommission zur Internetsteuer MdlAnfr 25 Ursula Heinen CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 10684 B ZusFr Ursula Heinen CDU/CSU . . . . . . . . . . 10684 C ZusFr Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) CDU/ CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10685 A ZusFr Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . 10685 A ZusFr Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 10685 B Unterscheidung der Internet-Anbieter hin- sichtlich ihrer Veranlagung zur Umsatzsteuer zwischen Privat- und Geschäftskunden; An- wendung des Umsatzsteuer-Normalsatzes auf elektronisch verbreitete Bücher MdlAnfr 26, 27 Klaus Holetschek CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 10685 C, D ZusFr Klaus Holetschek CDU/CSU 10685 C, 10686 A ZusFr Ursula Heinen CDU/CSU . . . . . . . . . . . 10686 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juli 2000II ZusFr Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 10686 B ZusFr Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . 10686 C ZusFr Dr. Martina Krogmann CDU/CSU . . . . 10686 D Kontrollierbarkeit der im Vorschlag der Euro- päischen Kommission zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG enthaltenen Registrie- rungspflicht von Drittlandsunternehmen MdlAnfr 28 Annette Widmann-Mauz CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 10687 A ZusFr Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . 10687 A ZusFr Ursula Heinen CDU/CSU . . . . . . . . . . . 10687 C ZusFr Dr. Martina Krogmann CDU/CSU . . . . 10687 D Unterschiedliche Behandlung von Online- und stationärem Handel beim Stromhandel; Durch- setzung einer nationalen Umsatzbesteuerung für elektronische Dienstleistungen im Internet MdlAnfr 29, 30 Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10688 A, D ZusFr Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) CDU/ CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10688 B, D ZusFr Ursula Heinen CDU/CSU . . . . . . . . . . 10689 B Multi- bzw. bilaterale Regelung der Besteue- rung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs im Internet MdlAnfr 31, 32 Dr. Martina Krogmann CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10689 D, 10690 C ZusFr Dr. Martina Krogmann CDU/ CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10689 D, 10690 D ZusFr Ursula Heinen CDU/CSU . . . . . . . . . . 10691 B Mehrbelastung der ostdeutschen Bundesunter- nehmen zur Sanierung der Braunkohle- und Wismutbergbauschäden durch die drastisch gestiegenen Dieselkraftpreise MdlAnfr 33, 34 Wolfgang Dehnel CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10691 C, 10692 D ZusFr Wolfgang Dehnel CDU/ CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10691 C, 10693 A ZusFr Ulrich Klinkert CDU/CSU . . . 10692 A, 10693 B ZusFr Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . 10692 C Gespräche mit den Kirchen über eine Kom- pensation für die Einbußen durch die neuen Steuergesetze MdlAnfr 35 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 10693 D ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 10694 A Erfahrungen mit der seit Januar 2000 geltenden Regelung des § 12 a Abs. 4 FVG (Weitergabe von bei Zollkontrollen gefundenen Unterlagen an die zuständige Steuerfahndung) MdlAnfr 39, 40 Christian Lange (Backnang) SPD Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10694 D, 10695 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun- desregierung zur öffentlichen Kritik am Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen der Nutzungsentgeltverord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10695 D Dr. Evelyn Kenzler PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 10695 D Hans-Joachim Hacker SPD . . . . . . . . . . . . . . 10696 D Andrea Voßhoff CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 10697 D Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10699 A Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10700 A Dr. Christine Lucyga SPD . . . . . . . . . . . . . . . 10700 D Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 10701 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10702 D Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 10703 C Dr. Christine Lucyga SPD . . . . . . . . . . . . . . . 10704 C Rainer Eppelmann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 10705 A Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ . . 10706 A Günter Nooke CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 10707 C Tagesordnungspunkt 3: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Cajus Caesar, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion CDU/CSU: Reduzie- rung von Ozonvorläufersubstanzen zur Bekämpfung des so genannten Som- mersmogs (Drucksache 14/3671) . . . . . . . . . . . . . 10708 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juli 2000 III b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Sofortprogramm der Bundesregierung zurVerminderung derOzonbelastung (Drucksache 14/3609) . . . . . . . . . . . . . 10708 C Marie-Luise Dött CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 10708 D Rainer Brinkmann (Detmold) SPD . . . . . . . . 10710 C Birgit Homburger F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 10712 B Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 10713 B Eva-Maria Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . 10715 A Kurt Bodewig, Parl. Staatssekretär BMVBW 10715 C Georg Girisch CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 10717 A Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Anti-Stau-Programm für Europas Luft- verkehr (Drucksache 14/3188) . . . . . . . . . . . . . . . . 10718 C Horst Friedrich (Bayreuth) F.D.P. . . . . . . . . . 10718 C Reinhard Weis (Stendal) SPD . . . . . . . . . . . . 10719 C Norbert Königshofen CDU/CSU . . . . . . . . . . 10721 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10723 A Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10724 A Tagesordnungspunkt 5: Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und F.D.P.: Unterstützung des Friedensprozesses in Kolumbien (Drucksache 14/3766) . . . . . . . . . . . . . . . . 10724 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Carsten Hübner, Fred Gebhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Eine nachhaltige de- mokratische und soziale Entwicklung in Kolumbien unterstützen (Drucksache 14/3782) . . . . . . . . . . . . . . . . 10724 D Lothar Mark SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10725 A Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 10727 A Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10728 B Dr. Werner Hoyer F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 10729 A Carsten Hübner PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10730 A Dr. Ludger Volmer, Staatsminister AA . . . . . . 10730 D Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Sabine Jünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Soziale Arbeit stär- ken – Alternativen zum Zivildienst ent- wickeln (Drucksache 14/3563) . . . . . . . . . . . . . . . . 10732 B Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10732 B Dieter Dzewas SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10733 B Thomas Dörflinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 10735 A Christian Simmert BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10737 A Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10738 A Dr. Edith Niehuis, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10739 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10741 C Berichtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10741 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 10743 A Anlage 2 Entwicklung des Zivildienstes vor dem Hin- tergrund der Pläne zur Reform der Bundes- wehr; notwendige Bundesmittel zur Ableis- tung des freiwilligen sozialen Jahres 1999 MdlAnfr 1, 2 Maria Eichhorn CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ 10743 C Anlage 3 Neufassung der negativen Internet-Darstellung des Auswärtigen Amtes über Polen MdlAnfr 17, 18 Dr. Klaus Grehn PDS Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . 10744 A Anlage 4 Erleichterung der humanitären Transporte ka- ritativer Organisationen und Privatinitiatoren nach Russland; Anstieg der Arbeitsbelastung in der deutschen Botschaft in Kopenhagen nach der Schließung des Generalkonsulats in Apen- rade MdlAnfr 19, 20 Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . 10744 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juli 2000IV Anlage 5 Umsetzung des Ergebnisses des Europäischen Rates in Feira bei der Zinsbesteuerung, Ab- schaffung des Bankgeheimnisses nach § 30 a Abgabenordnung; Einführung einer Agentur (GmbH) für das Schuldenmanagement MdlAnfr 36, 37 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 10745 A Anlage 6 Auswirkungen der geplanten Auslagerung von Teilen des dem Bundesministerium der Finan- zen unterstehenden Schuldenmanagements auf den Stellenplan dieses Hauses MdlAnfr 38 Gerda Hasselfeldt CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 10745 C Anlage 7 Entschädigungsleistungen für jüdische und nichtjüdische Opfer aus dem geplanten Zwangsarbeiterfonds MdlAnfr 41 Martin Hohmann CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 10745 D Anlage 8 Liberalisierung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung MdlAnfr 42 Gudrun Kopp F.D.P. Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi . . . . 10746 A Anlage 9 Fördermittel für die zur Südzucker AG ge- hörenden Zuckerfabriken in Sachsen (De- litzsch und Löbau); Erhalt der Standorte MdlAnfr 43, 44 Heidemarie Lüth PDS Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi . . . . 10746 B Anlage 10 Förderung der Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger MdlAnfr 45, 46 Ilse Falk CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 10746 D Anlage 11 Förderung des ehrenamtlichen Engagements in den neuen Bundesländern MdlAnfr 47, 48 Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 10747 A Anlage 12 Ehrenamtliches Engagement, beispielsweise Tätigkeiten bei der freiwilligen Feuerwehr MdlAnfr 49, 50 Norbert Barthle CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 10747 B Anlage 13 Beseitigung der Ungereimtheiten bei den ge- ringfügigen Aufwandsentschädigungen für eh- renamtliche Tätigkeiten und Einführung eines Steuerfreibetrages MdlAnfr 51, 52 Ilse Aigner CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 10747 C Anlage 14 Sozialversicherungspflichtigkeit von Auf- wandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, beispielsweise bei der Feuerwehr MdlAnfr 53 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 10747 D Anlage 15 Versicherungsschutz und Rentenleistungen für ehrenamtlich Tätige MdlAnfr 54, 55 Marie-Luise Dött CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 10748 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juli 2000 V Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juli 2000
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juli 2000 10741 (C)(A) Berichtigungen 107. Sitzung, Seite 10035 (A), vierter Absatz; der zweite Satz ist wie folgt zu lesen: „Bei allen anderen 439 Standorten wird es oberste Priorität sein, zu prüfen, wie sie wirtschaftlicher ge- führt werden können, statt eine dumme Politik der Standort- auflösung zu betreiben“. 112. Sitzung, Seite 10653 (D); der Name Klaus-Jürgen Hedrich ist zu streichen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juli 2000 10743 (C) (D) (A) (B) Behrendt, Wolfgang SPD 05.07.00** Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 05.07.00** Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 05.07.00 Borchert, Jochen CDU/CSU 05.07.00 Brüderle, Rainer F.D.P. 05.07.00 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 05.07.00** Klaus Fell, Hans-Josef BÜNDNIS 90/ 05.07.00 DIE GRÜNEN Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 05.07.00 Friedrich (Altenburg), SPD 05.07.00 Peter Gebhardt, Fred PDS 05.07.00 Götz, Peter CDU/CSU 05.07.00 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 05.07.00 DIE GRÜNEN Hirche, Walter F.D.P. 05.07.00 Dr. Hornhues, CDU/CSU 05.07.00** Karl-Heinz Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 05.07.00 Klose, Hans-Ulrich SPD 05.07.00 Dr. Köster-Loßack, BÜNDNIS 90/ 05.07.00 Angelika DIE GRÜNEN Lennartz, Klaus SPD 05.07.00 Lippmann, Heidi PDS 05.07.00 Moosbauer, Christoph SPD 05.07.00** Müller (Berlin), PDS 05.07.00 Manfred Niebel, Dirk F.D.P. 05.07.00 Ohl, Eckhard SPD 05.07.00 Romer, Franz CDU/CSU 05.07.00 Schily, Otto SPD 05.07.00 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 05.07.00 Hans Peter Schumann, Ilse SPD 05.07.00 Sothmann, Bärbel CDU/CSU 05.07.00 Steen, Antje-Marie SPD 05.07.00 Wimmer (Neuss), CDU/CSU 05.07.00** Willy Wohlleben, Verena SPD 05.07.00 ** für die Teilnahme an der 9. Jahrestagung der ParlamentarischenVersammlung der OSZE Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Edith Niehuis auf die Fragen der Abgeordneten Maria Eichhorn (CDU/CSU) (Druck- sache 14/3722, Fragen 1 und 2): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung für die weitereEntwicklung des Zivildienstes vor dem Hintergrund der Pläne zueiner Reform der Bundeswehr? Wie viele Jugendliche, die ein freiwilliges soziales Jahr leistenwollten, mussten 1999 abgelehnt werden, weil nicht genügendStellen vorhanden waren, und wie viele Bundesmittel wären nötiggewesen, um allen Freiwilligen einen Platz zu ermöglichen? Zu Frage 1: Das Kabinett hat am 14. Juni 2000 über die Pläne zur Reform der Bundeswehr entschieden. Danach soll der Grundwehrdienst ab Januar 2002 neun Monate dauern. Der Zivildienst dauert – nach § 24 Abs. 2 des Zivildienst- gesetzes – einen Monat länger als der Grundwehrdienst. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Arbeitsgruppe „Zukunft des Zivildiens- tes“ einberufen, die ihrer Arbeit die Ergebnisse zur Wehr- strukturreform zugrunde legen wird. Die Arbeitsgruppe wird ihre Arbeit voraussichtlich bis September dieses Jah- res abschließen und Empfehlungen für die zukünftige Ge- staltung des Zivildienstes geben. Mitglieder dieser Ar- beitsgruppe sind auch Vertreter der Stellen, die Zivil- dienstleistende einsetzen. Dazu gehören insbesondere die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Länder, Kirchen, kommunale Spitzenverbände und Umweltschutzeinrich- tungen. Zu Frage 2: Angaben darüber, wie viele junge Menschen sich bei den verschiedenen Trägern des freiwilligen sozialen Jah- res im Jahr 1999 vergeblich um einen Platz im freiwilli- gen sozialen Jahr beworben haben, liegen dem Bundes- ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nicht vor. Dementsprechend ist es nicht möglich, zu be- ziffern, in welcher Höhe die für das freiwillige soziale entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Jahr vorgesehenen Haushaltsmittel zu erhöhen gewesen wären. Nach den Schätzungen der Träger kann man davon ausgehen, dass auf eine Stelle circa 3 Bewerbungen kom- men. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurde in den letzten Jahren deutlich erhöht: Im Jahr 1999 haben 11 250 junge Menschen ein freiwilliges soziales Jahr geleistet, während es 1996 noch 8 100 waren. Dies ist eine Steigerung von 39 Prozent. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Ludger Volmer auf die Fragen des Ab- geordneten Dr. Klaus Grehn (PDS) (Drucksache 14/3733, Fragen 17 und 18): Wie vereinbart die Bundesregierung ihren Einsatz für Freund-schaft und Zusammenarbeit mit Polen und dem polnischen Volkmit der über das Internet weltweiten Darstellung unseres östlichenNachbarn durch das Auswärtige Amt als Land mit hohem Sicher-heitsrisiko für Deutsche und Hort von Gewaltverbrechen, Dieb-stählen, Raubüberfällen und überhaupt einer hohen Kriminalität? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass geradeDeutschland alles dafür tun muss, um Vorurteile gegenüber Polenund dem polnischen Volk in der deutschen Bevölkerung abzu-bauen statt sie zu schüren, und auch deshalb diese Internet-Seitesofort gelöscht und neu erarbeitet werden muss? Zu Frage 17: Die Bundesregierung ist an der Überwindung verein- zelt noch bestehender Vorurteile in der deutschen Bevöl- kerung gegenüber unseren Partnern und Nachbarn in Mit- tel- und Osteuropa interessiert. Die aktuelle Internet- Seite mutmaßt an keiner Stelle über die Nationalität von in Polen tätigen Kriminellen. So ist allgemein bekannt, dass eine beträchtliche Anzahl von PKW-Diebstählen auf das Konto transnational agierender Banden mit Mit- gliedern aus verschiedenen Ländern, darunter auch Deutschen, gehen. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die angesprochene Internet-Seite zu löschen, zu- mal ein Verschweigen objektiv vorhandener Gefähr- dungspotenziale für Touristen der Verständigung nicht dienlich wäre. Darüber hinaus überarbeitet das Auswärtige Amt zur- zeit seinen Internetauftritt. Die Sicherheitshinweise wer- den zukünftig in ein neues Gesamtkonzept der Länder- information eingebunden werden. Zu Frage 18: Das Auswärtige Amt gibt im Rahmen seines vielfälti- gen Internet-Angebotes konkrete Hinweise für Reisende. Polen wird darin weder als ein Land mit einem hohen Si- cherheitsrisiko klassifiziert, noch rät das Auswärtige Amt von Reisen nach Polen ab. Im Interesse der Bürger wird jedoch auf einige Sicherheitsrisiken hingewiesen. Dazu gehört vor allem das Risiko von Diebstählen. Die polni- sche Polizei selbst weist an Grenzübergängen darauf hin. Deutschland und Polen arbeiten bei der Verbrechens- bekämpfung eng und vertrauensvoll zusammen. Dazu gehört auch die konkrete Information der Bürger, die potenziellen Tätern ihre Aktivität erschwert und dazu beiträgt, dass die Kriminalität insgesamt zurückgeht. Die wirkungsvolle Bekämpfung der Kriminalität liegt in pol- nischem wie in deutschem Interesse und ist als aktiver Beitrag zur Überwindung und zum Abbau von Verallge- meinerungen und Vorurteilen zu verstehen. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/ CSU) (Drucksache 14/3722, Fragen 19 und 20): Was alles hat die Bundesregierung für die Erleichterung derhumanitären Transporte karitativer Organisationen und Privat-initiatoren von Deutschland nach Russland unternommen,nachdem der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, WolfgangIschinger, dem Nordelbischen Kirchenamt in Kiel im Frühjahrdieses Jahres einen Abbau der Behinderungen in den Grenzabfer-tigungen durch Russland in Aussicht stellte, es aber tatsächlich inder Zwischenzeit zu mehr Reglementierungen gekommen ist, so-dass oft nur auf dem Umweg von „Geschenksendungen“ Hilfs-leistungen möglich sind? Wie bewertet die Bundesregierung Zeitungsberichte (siehe„Der Nordschleswiger“ vom 14. Juni 2000), nach denen die Ar-beitsbelastung der deutschen Botschaft in Kopenhagen nach derSchließung des Generalkonsulats in Apenrade sprunghaft ange-stiegen ist, sodass neben den Sachbearbeitern „auch Fahrer, Gärt-ner und Sicherheitskräfte“ – sogar über die Dienstzeit hinaus – zurBewältigung von Visum- und Passanträgen beitragen müssen, undwelche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Si-tuation, die nach Angaben des Botschafters als „schlimm“ be-zeichnet wird? Zu Frage 19: Sie haben Recht: Leider müssen wir feststellen, dass es zwar seit Mai 1999 ein neues russisches Gesetz über humanitäre Hilfe und Durchführungsbestimmungen gibt, die Zollgesetzgebung und das Zollabwicklungsverfahren jedoch noch immer nicht angepaßt worden sind. Das Aus- wärtige Amt wird darauf weiterhin drängen. Die Bundes- regierung befindet sich daher mit Russland in einem stän- digen Dialog zur Erleichterung der humanitären Hilfe nach Russland. So haben zuletzt Bundesminister Fischer am 16. Juni bei den Regierungskonsultationen in Berlin und Staatssekretär Ischinger am 29. Mai bei den vorbe- reitenden Gesprächen in Moskau die Frage angesprochen. In diesem Zusammenhang übrigens eine kleine Korrek- tur: Staatssekretär Ischinger hat keinen Abbau der Behin- derungen in Aussicht gestellt; dieser muss von der russi- schen Seite selbst geleistet werden. Er hatte in seinem Schreiben zugesagt, dass das Auswärtige Amt die Ent- wicklung weiter aufmerksam beobachten und versuchen werde, auf die russische Seite im Sinne der Hilfsorgani- sationen einzuwirken. Dies erfolgte bei den genannten Begegnungen. Darüber hinaus steht die deutsche Bot- schaft in Moskau in ständigem Kontakt mit dem russi- schen Außenministerium und dem russischen Ministe- rium für humanitäre Hilfe, Emercom. Gleiches ge- schieht auf diplomatischer Ebene in Berlin zwischen Auswärtigem Amt und russischer Botschaft. Das Aus- wärtige Amt wird dieses Thema, auch im Rahmen der nächsten Sitzungen des Koordinierungsausschusses Hu- manitäre Hilfe, weiter verfolgen und ist für hilfreiche Anregungen der Hilfsorganisation dankbar. Zu Frage 20: Unter Berücksichtigung des bei Schließung des Gene- ralkonsulates Apenrade (31. März 2000) bekannten Ar- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juli 2000 10744 (C) (D) (A) (B) beitsanfalls wurden der Botschaft Kopenhagen zur Be- wältigung des durch die Schließung resultierenden Ar- beitsmehranfalls folgende Stellen und Quoten für Hilfs- kräfte zugewiesen: 1 Personalstelle gehobener Dienst, 1 Personalstelle mittlerer Dienst (VST), 1 Quote zur Be- schäftigung einer Ortskraft (Pass-Visa-Angelegenheiten). Unter Berücksichtigung der hohen Arbeitsbelastung im Visum-Bereich wurde der Botschaft am 14. Juni 2000 die zusätzliche Genehmigung zur Einstellung von zwei wei- teren Aushilfskräften erteilt. Damit sind nach Auffassung des Auswärtigen Amtes die Voraussetzungen gegeben, den erhöhten Arbeitsanfall unter Einsatz aller vorhande- nen Kräfte in angemessener Weise zu bewältigen. Bedingt durch weltweite Stellenkürzungen und Einsparmaßnah- men ist eine darüber hinausgehende Personalverstärkung nicht möglich. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/ CSU) (Drucksache 14/3722, Fragen 36 und 37): Wie soll die Umsetzung des Ergebnisses des Europäischen Ra-tes in Feira bei der Zinsbesteuerung allgemein und konkret inDeutschland erfolgen, und glaubt die Bundesregierung, dass dasdeutsche Bankgeheimnis nach § 30 a Abgabenordnung dazu fürdie deutschen Steuerzahler abgeschafft wird? Bedarf die Einführung einer Agentur (GmbH) für das Schul-denmanagement eines eigenen Gesetzentwurfs, und welche be-stehenden Gesetze, wie zum Beispiel das Bundesbankgesetz,müssen hierfür geändert werden? Zu Frage 36: Der Europäische Rat in Feira hat auf seiner Tagung am 19./20. Juni 2000 Eckpunkte und einen Zeitplan für das weitere Vorgehen zur Gewährleistung eines Minimums an effektiver Besteuerung von Zinserträgen innerhalb der Gemeinschaft – nicht aber eine Richtlinie – beschlossen. Daher besteht für die Bundesregierung zurzeit kein Hand- lungsbedarf. Ob zu den Optionen des deutschen Gesetz- gebers nach Verabschiedung der Zinsrichtlinie die Be- schränkung des Bankgeheimnisses auf Steuerinländer in Betracht kommt, muss noch eingehend geprüft werden. Zu Frage 37: Das Bundesministerium der Finanzen beabsichtigt, zunächst nur solche Aufgaben des Debt Management aus- zulagern, die bislang im BMF angesiedelt waren. Hierbei handelt es sich um: Grundsatzfragen und Planung des Debt Management, Marktanalysen und Zinsprognosen, Entscheidungen über Emissionen und Konditionen, SWAP-Geschäfte, Geldmarktgeschäfte, Abschluss von Schuldscheindarlehen. Darüber hinaus sollen die bisher auf BMF, Bundesbank und zwei Agenturen verteilten Zuständigkeiten für Öf- fentlichkeitsarbeit gebündelt und eine systematische Pflege der Investor Relations geschaffen werden. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird die- sem Vorhaben heute Nachmittag zustimmen. Da diese Dienstleistungen schon bisher in der Form privater Rechtsgeschäfte betrieben wurden und eine Verletzung zwingender staatlicher Zuständigkeiten nicht erkennbar ist, bedarf es zu ihrer Auslagerung keines Gesetzes. So wurden und werden zum Beispiel die SWAP-Geschäfte, Geldmarktgeschäfte und Schuldscheindarlehen als pri- vate Geschäfte betrieben, ebenso die Öffentlichkeitsar- beit. Auch die Gründung der GmbH bedarf keines Geset- zes, weil der BMF selbst entscheiden kann, welcher Or- ganisationsform er sich bei der Durchführung dieser privatrechtlich zu erledigenden Aufgaben bedienen will. Für die genannte erste Stufe der Auslagerung von Aufga- ben des Debt Management bedarf es auch keiner Ände- rung von bestehenden Gesetzen. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage der Abgeordneten Gerda Hasselfeld (CDU/CSU) (Drucksache 14/3722, Frage 38): Wie wird sich die von der Bundesregierung geplante Auslage-rung von Teilen des im Bundesministerium der Finanzen ressor-tierenden Schuldenmanagements auf den Stellenplan dieses Hau-ses auswirken? Das Schuldenmanagement wird im BMF von zwei Re- feraten durchgeführt, die zusammen über 23 Dauerdienst- posten verfügen. Zeitgleich mit der Verlagerung der Auf- gaben dieser Referate auf eine bundeseigene GmbH wird im BMF ein Referat für Steuerung und Kontrolle einge- richtet. Über dessen Ausstattung wurde noch nicht end- gültig entschieden. Als Orientierungspunkt kann jedoch die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die GmbH dienen. Sie geht von elf Dauerdienstposten für das Steuerungs- referat aus. Per Saldo ist also damit zu rechnen, dass im Debt Management des BMF künftig zwölf Planstellen weniger benötigt werden. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Martin Hohmann (CDU/CSU) (Drucksache 14/3722, Frage 41): Wie groß wird voraussichtlich die Zahl der jüdischen und dieder nichtjüdischen Opfer sein, die im Zuge des jetzt geplantenZwangsarbeiterfonds erstmals Entschädigungsleistungen erhal-ten? Die Zahl der nach der Stiftung „Erinnerung, Verant- wortung und Zukunft“ Leistungsberechtigten wurde ins- besondere anhand der Angaben der Jewish Claim Confe- rence sowie der Versöhnungsstiftungen in Warschau, Moskau, Minsk und Kiew geschätzt. Diese Organisatio- nen waren in den vergangenen Jahren bei der Gewährung von Wiedergutmachungsleistungen eingeschaltet. Die von ihnen betreuten Personen haben in der Regel bereits aus verschiedenen Gründen, insbesondere wegen NS- Verfolgungsmaßnahmen, Ausgleichsleistungen erhalten. Nichtjüdische „Berechtigte“ in Osteuropa konnten über die mit deutschen Mitteln eingerichteten Versöhnungs- stiftungen, den deutsch-tschechischen Zukunftsfonds oder im Rahmen der so genannten Hirsch-Initiative Leis- tungen gewährt werden. Nichtjüdische Betroffene mit Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juli 2000 10745 (C) (D) (A) (B) Wohnsitz außerhalb dieser Länder haben in der Regel nur Leistungen erhalten können, wenn die Regierungen der zwölf Staaten, mit denen besonders in den 60er-Jahren Globalentschädigungsabkommen geschlossen worden sind, ihnen aus diesen Mitteln (rund 1 Milliarde DM) Leistungen gewährt haben. Da die Länder, mit denen solche Globalentschädigungsabkommen abgeschlossen worden sind, keine Aussagen machen mussten, an welche Bürger ihres Bereichs die Mittel weitergeleitet wurden, kann die Bundesregierung hierüber keine weiteren Anga- ben machen. In der Regel dürften die Empfänger jüdische Verfolgte gewesen sein. Die Frage, ob die seinerzeitigen Siegermächte aus Reparationsentnahmen Leistungen an Zwangsarbeiter oder sonstige NS-Geschädigte erbracht haben, kann mangels einschlägiger Erkenntnisse eben- falls nicht beantwortet werden. Möglich ist somit allen- falls die grobe Schätzung, dass rund 10 Prozent der Leis- tungsberechtigten für Mittel der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ erstmals Leistungen aus deutschen Wiedergutmachungsgeldern erhalten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage der Abgeordneten Gudrun Kopp (F.D.P.) (Drucksache 14/3722, Frage 42): Welchen Inhaltes soll die Liberalisierung des Rabattgesetzesund der Zugabeverordnung sein, und wann wird die angekündigteReform vorliegen? Die von der Bundesregierung geplante Liberalisierung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung soll glei- che Wettbewerbsbedingungen für inländische und auslän- dische Unternehmen gewährleisten, die über das Internet auf dem deutschen Markt Waren oder Dienstleistungen anbieten. Die Gleichheit der Wettbewerbsbedingungen ist aufgrund der am 4. Mai 2000 vom Europäischen Parla- ment verabschiedeten Richtlinie und des darin veranker- ten Herkunftslandprinzips gefährdet. Danach muss ein Anbieter im Internet nur das Recht seines Heimatstaates, nicht aber das Recht des Vertriebsstaates beachten. Eine abschließende Aussage über die Einzelheiten der geplan- ten Liberalisierung, insbesondere über die Notwendigkeit flankierender Regelungen in anderen Gesetzen, ist derzeit noch nicht möglich. Es bedarf dazu einer Auswertung der mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen der Ver- bände, aus denen sich zum Teil besondere Auswirkungen für einzelne Branchen und sonstige wichtige reformrele- vante Aspekte ergeben. Die Bundesregierung strebt an, die Reform zeitlich parallel zur Umsetzung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr durchzu- führen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fragen der Abgeordneten Heidemarie Lüth (PDS) (Drucksache 14/3722, Fragen 43 und 44): In welcher Höhe und mit welchen Auflagen hat die Bundesre-gierung Fördermittel an die zur Südzucker AG gehörendenZuckerfabriken in Sachsen (Delitzsch und Löbau) vergeben, umunter anderem langfristig Arbeitsplätze zu sichern? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, ange-sichts der Entscheidung des Aufsichtsrates der marktführendenSüdzucker AG zu ergreifen, um die angekündigte Schließung derZuckerfabriken in Delitzsch und Löbau bis zum Jahr 2001 abzu-wenden und die Standorte in einer Region mit über 20 % Arbeits-losigkeit zu erhalten? Zu Frage 43: Die Bundesregierung hat selbst keine Zuwendungen an das angesprochene Unternehmen für die Investitionen an den beiden Standorten in Sachsen gewährt. Nach Mittei- lung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurden die beiden Betriebsstätten Anfang der Neunzigerjahre mit Fördermitteln der Gemeinschaftsauf- gabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) entsprechend den damals geltenden Förderbedin- gungen unterstützt. Für die Zuckerfabrik in Delitzsch wurden GA-Mittel in Höhe von rund 14 Millionen DM gewährt. Die Zuckerfabrik in Löbau wurde mit GA-Mit- teln in Höhe von rund 6,6 Millionen DM gefördert. Die Zuwendungsbescheide des Sächsischen Staatsministeri- ums für Wirtschaft und Arbeit enthielten unter anderem die Auflagen, dass die durch die Investitionszuschüsse ge- förderten Wirtschaftsgüter mindestens fünf Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der Betriebsstätte verbleiben und die geschaffenen Dauerarbeitsplätze eben- falls fünf Jahre nach Abschluss der Maßnahme dauerhaft zu besetzen sind. Zu Frage 44: Die Entscheidung über die Schließung einer Betriebs- stätte, die für das Unternehmen mit erheblichen Kosten verbunden ist, liegt im Verantwortungsbereich des Unter- nehmens. Ursachen von Betriebsschließungen können in vielschichtigen Faktoren liegen, zum Beispiel zunehmen- der Wettbewerbsdruck, sektorale Anpassung, Überkapa- zitäten. Nur wettbewerbsfähige Unternehmen werden langfristig am Markt bestehen und dadurch dauerhaft Arbeitsplätze sichern können. Die Bundesregierung kann nicht ausschließen, dass infolge der Betriebsschließung möglicherweise regionalwirtschaftliche Effekte auftreten. Für die regionale Entwicklung sind nach der grundge- setzlichen Zuständigkeitsverteilung in erster Linie die Länder und Regionen selbst verantwortlich. Der Bund be- teiligt sich an dieser Aufgabe nur subsidiär. Zur Bewälti- gung von Strukturproblemen stehen in den neuen Bun- desländern im Rahmen der EU-Strukturfonds als auch der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Sie bieten den Ländern die Möglichkeit, bei der Auswahl der geeigneten Maßnahmen den spezifi- schen Herausforderungen in der jeweiligen Region Rech- nung zu tragen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen der Abgeordneten Ilse Falk (CDU/CSU) (Drucksache 14/3722, Fragen 45 und 46): Teilt die Bundesregierung die von Bundeskanzler GerhardSchröder auf dem 27. Feuerwehrtag geäußerte Auffassung, dass„der Staat in unserer komplexen Welt den Bürgern einen mög-lichst großen Raum zur Eigenverantwortung verschaffen soll“? Durch welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesre-gierung die Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger in Zu-kunft stärker zu ermöglichen und von staatlicher Bevormundungzu befreien? Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juli 2000 10746 (C) (D) (A) (B) Zu Frage 45: Ja. Zu Frage 46: Zur Förderung von Eigenverantwortung setzt die Bundesregierung auf folgende Ansätze: Senkung der Staatsquote und der Steuer- und Abgabenquote (mehr Freiheit für selbst verantwortetes Handeln), mehr Eigen- vorsorge in sozialen Sicherungssystemen, Rückführung der staatlichen Schulden, Verbesserung der Angebotsbe- dingungen der Wirtschaft (Senkung der Lohnnebenkos- ten, grundlegende Steuerreform), Stärkung der Chancen zur Eigenverantwortung durch leistungsfähigere Bil- dungseinrichtungen (Entfaltung der Humanressourcen), Privatisierung, Deregulierung, Entbürokratisierung, ge- sellschaftliche Teilhabe durch aktivierende Sozialpolitik, mehr Markt und Wettbewerb als Steuerungsinstrumente, Stärkung der Selbstverwaltung, Leistungsaktivierung in einem schlanken Staat. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen der Abgeordneten Christa Reichard (Dresden) (CDU/ CSU) (Drucksache 14/3722, Fragen 47 und 48): Was plant die Bundesregierung, um das ehrenamtliche Enga-gement in den neuen Bundesländern noch stärker zu fördern? Was plant die Bundesregierung, um den im Ehrenamt Tätigenin Zukunft höhere Anerkennung zukommen zu lassen? Nach einer Ankündigung von Bundeskanzler Gerhard Schröder auf dem Deutschen Feuerwehrtag in Augsburg am 24. Juni 2000 beabsichtigt die Bundesregierung, an ehrenamtlich Tätige gezahlte Aufwandsentschädigungen bis zu einer bestimmten Höhe künftig steuer- und sozial- versicherungsfrei zu stellen. Diese Neuregelungen sollen im gesamten Bundesgebiet gelten; Sonderregelungen für die neuen Bundesländer sind nicht vorgesehen. Im Übri- gen sind nach § 3 Nr. 12 Einkommensteuergesetz und R 13 Lohnsteuer-Richtlinien bereits jetzt schon Auf- wandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen bis zu ei- ner bestimmten Höhe steuerfrei und in Abhängigkeit vom Steuerrecht auch sozialversicherungsfrei: Steuerfreie Aufwandsentschädigungen und die in § 3 Nr. 26 des Ein- kommensteuergesetzes genannten steuerfreien Einnah- men gelten sozialversicherungsrechtlich nicht als Arbeits- entgelt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Barthle (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/3722, Fragen 49 und 50): Was versteht die Bundesregierung unter den von Bundeskanz-ler Gerhard Schröder verwendeten Begriffen des ehrenamtlichenEngagements, der Zivilgesellschaft, des zivilen Engagements undder zivilen Bürgergesellschaft? Widerspricht die Bundesregierung der Auffassung, dass dieTätigkeit in der freiwilligen Feuerwehr generell als ehrenamtlichzu bezeichnen ist, und wie begründet sie ihre Auffassung? Zu Frage 49: Die von Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Rede vor dem Deutschen Feuerwehrtag in Augsburg am 24. Juni 2000 verwendeten Begriffe stehen im Zusam- menhang mit der Tätigkeit der freiwilligen Feuerwehren und mit generell ehrenamtlicher Tätigkeit. Diese Begriffe sind allgemein geläufig und werden beispielsweise auch von der Enquete-Kommission des Deutschen Bundesta- ges zur Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements für die Umschreibung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gesell- schaft verwendet. Zu Frage 50: Die Bundesregierung widerspricht nicht der Auffas- sung, die Tätigkeit in der freiwilligen Feuerwehr generell als ehrenamtlich zu bezeichnen. Hieraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass diese Tätigkeit auch generell steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt werden sollte. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen der Abgeordneten Ilse Aigner (CDU/CSU) (Drucksache 14/3722, Fragen 51 und 52): Wie beabsichtigt die Bundesregierung die von BundeskanzlerGerhard Schröder auf dem 27. Feuerwehrtag eingeräumten Unge-reimtheiten im Steuer- und Sozialrecht sowie der Auslegungspra-xis der Sozialversicherungsträger bei geringfügigen Aufwands-entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten zu beseitigen? Plant die Bundesregierung, für ehrenamtlich Tätige einenSteuerfreibetrag einzuführen? Nach § 3 Nr. 12 Einkommensteuergesetz und R 13 Lohnsteuer-Richtlinien werden Aufwandsentschädigun- gen bereits jetzt schon bis zu einer bestimmten Höhe steu- erfrei gestellt – hierzu rechnen auch die an freiwillige Feuerwehrleute aus öffentlichen Kassen gezahlten Auf- wandsentschädigungen. In Abhängigkeit vom Steuerrecht sind diese Aufwandsentschädigungen auch sozialversi- cherungsfrei: Steuerfreie Aufwandsentschädigungen und die in § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes genann- ten steuerfreien Einnahmen gelten sozialversicherungs- rechtlich nicht als Arbeitsentgelt. Bundeskanzler Gerhard Schröder hat in seiner Rede vor dem Deutschen Feuer- wehrtag erklärt, dass darüber hinaus Aufwandsentschädi- gungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bis zu einer be- stimmten Höhe künftig steuer- und sozialversicherungs- frei gestellt werden sollen. Auf dieser Grundlage prüft die Bundesregierung zurzeit eine Neuregelung. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck- sache 14/3722, Frage 53): Wann und auf welche Weise will die Bundesregierung die von Bundeskanzler Gerhard Schröder beim 27. Deutschen Feuer- wehrtag am 24. Juni 2000 in Augsburg angekündigte „grundsätz- liche Lösung“ herbeiführen, um „Ungereimtheiten“ der Sozial- versicherungspflicht von Aufwandsentschädigungen für ehren- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juli 2000 10747 (C) (D) (A) (B) amtliche Tätigkeiten, zum Beispiel bei den Feuerwehren, zu be- seitigen? Bundeskanzler Gerhard Schröder hat in seiner Rede vor dem Deutschen Feuerwehrtag zu der Fragestellung er- klärt, dass Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bis zu einer bestimmten Höhe künftig steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt werden; wichtiger als eine schnelle sei aber eine solide, tragfähige Lösung. Auf dieser Grundlage prüft die Bundesregierung zurzeit eine Neuregelung. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen der Abgeordneten Marie-Luise Dött (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/3722, Fragen 54 und 55): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder beabsichtigt sie in dieser Legislaturperiode zu ergreifen, um eh- renamtliche Tätigkeit zur Berechnung von Rentenleistungen he- ranzuziehen? Was plant die Bundesregierung, um für Ehrenamtliche, die mit ihrer Tätigkeit auch stets ein Risiko eingehen, in Zukunft einen an- gemessenen Versicherungsschutz zu gewährleisten? Zu Frage 54: Die rentenrechtliche Relevanz einer ehrenamtlichen Tätigkeit erfordert nach den Regelungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) immer einen Zusam- menhang mit einer versicherungspflichtigen Beschäfti- gung. Dabei berücksichtigt das geltende Rentenrecht grundsätzlich zwei Fallgestaltungen (§ 163 Abs. 3 und 4 SGB VI): Erstens. Es wird eine versicherungspflichtige Beschäf- tigung ausgeübt, deren Arbeitsentgelt wegen einer dane- ben ausgeübten nicht versicherungspflichtigen ehrenamt- lichen Tätigkeit gemindert ist. Hier gilt der Betrag zwi- schen dem tatsächlichen – wegen der ehrenamtlichen Tätigkeit geminderten – Entgelt und dem Entgelt, das ohne die ehrenamtliche Tätigkeit erzielt worden wäre (höchstens jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze), als Arbeitsentgelt, soweit der Arbeitnehmer dies beim Ar- beitgeber beantragt. Dies gilt jedoch nur, wenn die ehren- amtliche Tätigkeit in bestimmten Institutionen im Zusam- menhang mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchli- chen Zwecken ausgeübt wird. Selbstverständlich muss für diesen „Unterschiedsbetrag“ auch ein Beitrag gezahlt werden. Zweitens. Es wird eine versicherungspflichtige ehren- amtliche Tätigkeit aufgenommen und im vergangenen Kalenderjahr sind freiwillige Beiträge entrichtet worden. Voraussetzung für die Versicherungspflicht der ehrenamt- lichen Tätigkeit ist, dass die gezahlte Aufwandsentschä- digung als Arbeitsentgelt anzusehen ist. Wird mit der Auf- wandsentschädigung nur der aufgrund der ehrenamtli- chen Tätigkeit entstehende erhöhte Aufwand abgegolten, so ist diese Zahlung kein Entgelt. Dagegen handelt es sich um Entgelt, soweit mit der Aufwandsentschädigung eine mit der Tätigkeit verbundene Einkommenseinbuße abge- golten wird. In einem solchen Falle gilt jeder Betrag zwi- schen dem Arbeitsentgelt und der Beitragsbemessungs- grenze als Arbeitsentgelt, wenn der Versicherte dies beim Arbeitgeber beantragt. Dies gilt nur für ehrenamtliche Tätigkeiten für Körperschaften des öffentlichen Rechts. Derzeit besteht innerhalb der gesetzlichen Rentenversi- cherung keine Möglichkeit, über den bestehenden Um- fang hinaus für den Personenkreis der ehrenamtlich Be- schäftigten weitere begünstigende Rahmenbedingungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Aussicht zu stellen. Zu Frage 55: Ehrenamtliche Tätigkeiten, etwa bei der freiwilligen Feuerwehr, sind dann sozialversicherungsrechtlich regel- mäßig als Beschäftigung anzusehen, wenn für diese Tätigkeiten Aufwandsentschädigungen oberhalb der möglicherweise gegebenen Steuer- und Sozialversiche- rungsfreiheit gezahlt werden, die als versicherungspflich- tiges Arbeitsentgelt gewertet werden müssen. In diesen Fällen besteht angemessener Versicherungsschutz im Sinne der Fragestellung. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juli 2000 10748 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien-und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Andrea Astrid Voßhoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine
    Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Hacker, Sie
    sind seit 1998 in der Bundesregierung. Wie lange wollen
    Sie noch prüfen?


    (Hans-Joachim Hacker [SPD]: Ich bin nicht in der Bundesregierung! Ich bin Parlamentarier!)


    – Gut, Sie stellen die Bundesregierung, Herr Hacker.

    (Hans-Joachim Hacker [SPD]: Nein, nicht ich, sondern meine Bundestagsfraktion!)

    Die Chronik des uns nun vorliegenden Berichts über

    die Wirkungen der Nutzungsentgeltverordnung wirft ein
    bedauerliches Licht auf die rot-grüne Bundesregierung:


    (Dr. Christine Lucyga [SPD]: Warum?)





    Hans-Joachim Hacker

    10697


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Im Juli des Jahres 1998 – noch unter Führung der
    CDU/CSU und F.D.P. – entschloss sich dieses Hohe Haus
    dazu, von der Bundesregierung einen Bericht über die
    Wirkungen der Nutzungsentgeltverordnung anzufordern.
    Sowohl der erste für die Vorlage des Berichts angekün-
    digte Termin im Juni 1999 als auch der daraufhin in Aus-
    sicht gestellte Termin im Jahr 2000 verstrich, ohne dass
    Rot-Grün seiner parlamentarischen Verpflichtung nach-
    gekommen wäre.


    (Hans-Joachim Hacker [SPD]: Wegen des Gutachtens!)


    Nun endlich, im Juni des Jahres 2000, das heißt mit ein-
    jähriger Verspätung, sah sich die Bundesregierung in
    der Lage, die angeforderten Unterlagen vorzulegen. Die
    Chronik von Rot-Grün lässt mich zu Recht die Frage stel-
    len, ob Ihnen eigentlich ernsthaft an einer Erfüllung der
    vom Parlament erteilten Aufträge gelegen ist. Ich be-
    fürchte fast, dem ist nicht so.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Christine Lucyga [SPD]: Wir mussten erst die Akten suchen!)


    Aber damit nicht genug. Nicht nur, dass Sie sich mit
    der Vorlage dieses Berichts über Gebühr Zeit gelassen ha-
    ben – nein, Sie haben es zudem nicht lassen können,
    während dieser Wartezeit insbesondere den Nutzern die
    großartigsten Ankündigungen hinsichtlich einer Verbes-
    serung ihrer Situation zu unterbreiten. Dies ist, wie ich
    meine, ein eklatanter Verstoß gegen das gebotene Verhal-
    ten, doch bitte zunächst die entsprechende Untersuchung
    abzuwarten und nicht im Vorfeld Erwartungen zu wecken,
    die dann gegebenenfalls enttäuscht werden müssen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Dies, meine Damen und Herren, ist das zweite unrühmli-
    che Licht, das im Zusammenhang mit der Geschichte des
    Berichts über die Nutzungsentgeltverordnung auf die
    Fraktionen von Rot und Grün fällt.

    So ist es nun auch gekommen. Nach allem, was der Be-
    richt gegenwärtig an Informationen zur Verfügung stellt,
    ist die rot-grüne Kritik hinsichtlich der Wirkungen der un-
    ter Regierungsbeteiligung von CDU und CSU erlassenen
    Regelungen unberechtigt. Das Gegenteil ist der Fall: Der
    Bericht kommt so, wie er nun vorliegt, ganz überwiegend
    zu dem Ergebnis, dass sich die zugrunde liegenden Ge-
    setzesregelungen bewährt haben, dass ihnen eine hohe be-
    friedende Wirkung zukommt und dass regelmäßig die In-
    tentionen der Gesetzesbestimmungen bezüglich einer An-
    gleichung der Nutzungsverhältnisse erreicht wurden.

    Gleichwohl zieht die Veröffentlichung des Berichts
    einschließlich der Untersuchung gegenwärtig Kritik auf
    sich. Jeder Abgeordnete wird zwischenzeitlich entspre-
    chende Schreiben erhalten haben. Das Gutachten zeichne
    sich – so heißt es in einem der Schreiben, das uns erreicht
    hat – durch „offensichtlich erkennbare Missachtung der
    primitivsten Grundregeln statistischer Analysen, Wider-
    sprüchlichkeit und fehlende Tiefgründigkeit aus“. Zu die-
    ser Bewertung kommt jedenfalls der Autor einer der uns
    in den letzten Tagen zugesandten Kritiken. Dem Vorwurf,
    dem Gutachten und dem auf ihm basierenden Bericht lä-

    gen fehlerhafte Ermittlungen zugrunde, muss natürlich
    nachgegangen werden. Deshalb nehme ich die heutige
    Aktuelle Stunde zum Anlass, diese Kritik an die Bundes-
    regierung weiterzureichen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es kann beispielsweise nicht sein, dass der Bericht zu

    einer Anzahl von insgesamt 430 000 Kleingärten kommt,
    der Absender besagter Kritik – meines Wissens war das
    Schreiben vom VGN – aber eine Zahl von über 780 000
    in den Raum stellt. Ferner kann und darf der Vorwurf die-
    ses Kritikers nicht lauten, der Regierung sei „das Gefühl,
    was die Menschen hier im Osten bewege, verloren ge-
    gangen“.

    Meine Damen und Herren von Rot-Grün, erledigen Sie
    deshalb hier Ihre Hausaufgaben und überprüfen Sie die
    Grundlagen und Ermittlungsformen des Gutachtens.


    (Beifall bei Abgeordneten der PDS)

    Aber bitte verspäten Sie sich nicht wieder in so ungehöri-
    ger Weise, sondern legen Sie uns die Ergebnisse dieser
    kritischen Überprüfung diesmal zügig und pünktlich vor.

    An die Adresse der PDS sei mir noch folgende Anmer-
    kung erlaubt: Es gibt in diesem Lande gerichtliche Insti-
    tutionen. Eine dieser gerichtlichen Institutionen ist das
    Bundesverfassungsgericht mit seinem Sitz in Karlsruhe.
    Ich kann Sie nur ermahnen, das, was dieses höchste Ge-
    richt für Recht erachtet, auch als solches anzuerkennen.
    Wenn das Bundesverfassungsgericht in seiner im Novem-
    ber des vergangenen Jahres veröffentlichten Entschei-
    dung zu dem Ergebnis kommt, dass die Nutzungsentgelt-
    verordnung, was die Rechte der Nutzer betrifft, verfas-
    sungsgemäß ist, so gilt dieses Ergebnis auch für die
    Damen und Herren der PDS.

    Sie wissen sehr genau, dass mit diesem Beschluss des
    Bundesverfassungsgerichts der Rahmen für weitere Än-
    derungen zugunsten der Nutzer eher eingeschränkt denn
    erweitert wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat ei-
    nige Vorschriften des geltenden Rechts, die den Nutzer
    begünstigen, als zu einseitige und daher die Grundstücks-
    eigentümer in verfassungsrechtlicher Weise belastende
    Inhalts- und Schrankenbestimmungen nach Art. 14
    Grundgesetz beanstandet. Hören Sie also damit auf,
    meine Damen und Herren von der PDS, Forderungen zu
    stellen, die rechtlich nicht erfüllbar sind.

    Wir von der CDU/CSU haben immer die Auffassung
    vertreten, dass zwischen Nutzern und Eigentümern eine
    sozial ausgewogene und verfassungsgemäße Interessen-
    lage geschaffen werden muss. Dies zu erreichen war In-
    tention der von der CDU/CSU geführten Bundesregie-
    rung bei der Schaffung des Schuldrechtsanpassungsgeset-
    zes und der Nutzungsentgeltverordnung. Beides ist uns
    sowohl nach dem Ergebnis des nun vorliegenden Berichts
    als auch nach der zitierten Entscheidung des Bundesver-
    fassungsgerichts in weiten Teilbereichen gelungen. Ob
    und inwieweit allerdings der vorliegende Bericht auf re-
    präsentativen Umfragen beruht und deshalb verwertbar
    ist oder nicht, werden wir im zuständigen Rechtsaus-
    schuss diskutieren und entscheiden müssen. Entsprechen-




    Andrea Voßhoff
    10698


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    des habe ich bereits in der heutigen Ausschusssitzung an-
    gekündigt.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)




Rede von Dr. Rudolf Seiters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Für Bündnis 90/Die
Grünen spricht der Abgeordnete Christian Ströbele.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

gen! Frau Voßhoff, Sie müssen sich schon entscheiden, ob
Sie dieses Gutachten zur Grundlage machen wollen oder
nicht. Zunächst sagten Sie, die Politik der alten Regierung
sei bei der Bemessung der Nutzungsentgeltverordnung
durch das Gutachten bestätigt worden, und danach erklär-
ten Sie, Sie hielten das Gutachten für zweifelhaft und
wollten es erst einmal überprüfen.

Das Problem ist hier, dass seit Jahren immer wieder
Beschwerden von Grundstückspächtern kommen. Die
Gebäude auf diesen Grundstücken werden zumeist Dat-
schen genannt – ein Ausdruck, der nicht aus der deutschen
Sprache kommt. Die Datschen hatten in der DDR eine
ähnliche Funktion wie in der früheren UdSSR: Das Pri-
vatleben vieler Bürgerinnen und Bürger hat sich auf Dat-
schengrundstücken, also auf Kleingarten- oder ähnlichen
Grundstücken, abgespielt. Dies sollten wir achten. Hier
geht es nicht um ein paar Hundert oder ein paar Tausend
Menschen; davon sind mehr als eine Million Personen be-
troffen.

Es gab immer wieder Klagen darüber, dass diese
Datschengrundstücke nicht gehalten werden können, weil
die alten Eigentümer, die jetzt wieder Eigentümer gewor-
den sind – es sind übrigens immer noch überwiegend
Kommunen, die die Datschen vergeben –, die Entgelte so
erhöht haben, dass die Leute die Grundstücke verlassen
und dadurch einen Teil ihres mühsam aufgebauten Privat-
lebens aufgeben müssen.

In dieser Situation hat man das Richtige beschlossen,
und eine Bestandsaufnahme gemacht. Die Bundesre-
gierung hat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Sie hat also
die Bestandsaufnahme nicht selber vorgenommen, son-
dern ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu prüfen, was
an diesen Beschwerden dran ist. Sie wollte klären, ob man
der Sache nachgehen und möglicherweise zu neuen Über-
legungen kommen und Gesetze ändern muss. Das Gut-
achten des unabhängigen Instituts liegt uns, glaube ich,
seit Februar dieses Jahres vor.

Nun kann man sagen – das wird von den Vertretern der
Grundstücksnutzer auch vorgetragen –, dass das Gutach-
ten nicht in Ordnung ist, dass es auf einer unzureichenden
Grundlage basiert und dass man daher die Schlussfolge-
rung nicht teilen kann. Solche Äußerungen sind von den-
jenigen verständlich, die dem Ergebnis dieses Gutachtens
letztlich ausgesetzt sind.

Das nimmt aber uns und die Bundesregierung nicht aus
der Pflicht, trotzdem ganz genau zu prüfen, ob Fehler in
den Gutachten vorhanden sind, ob die Statistiken auf ei-
ner ausreichenden Grundlage beruhen oder ob man noch

einiges gründlicher und gezielter hätte untersuchen müs-
sen. Das werden wir auch tun, und zwar in den Ausschüs-
sen. Wir werden das Ergebnis dem Plenum zur Kenntnis
bringen.

Schon jetzt ist aber klar – darauf hat der Kollege
Hacker bereits hingewiesen; insofern haben auch Sie
Recht –: Es gibt nicht eine Entscheidung, es gibt mehrere
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die be-
sagen, dass das Recht des Grundstückseigentümers nicht
über die Maßen eingeschränkt werden darf. Da heißt es
zum Beispiel: Die öffentlichen Lasten müssen – anders
als es der Gesetzgeber bisher vorgesehen hatte – bei der
Bemessung der Entgelte, die die Nutzer der Grundstücke
zu zahlen haben, berücksichtigt werden. Es gibt dazu in-
zwischen insgesamt, wenn ich es richtig sehe, vier Ent-
scheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die alle in
die Richtung gehen, die Rechte der Eigentümer stärker zu
betonen und die Rechte der Nutzer auf Entrichtung eines
geringen Entgelts und auf Bestandsschutz geringer zu be-
werten.

Diese Abwägung müssen wir berücksichtigen; denn
das Bundesverfassungsgericht würde ein anderes, noch so
schönes Gesetz in ein, zwei Jahren wieder rückgängig ma-
chen. Damit wäre den Nutzern überhaupt nicht geholfen.
Deshalb ist es fahrlässig, den Nutzern heute zu sagen: Die
Bundesregierung und die Koalition versäumen das und
deshalb steht ihr ganz schlecht da; ihr könntet, wenn es
hier eine andere Regierung oder eine andere Mehrheit
gäbe, mit euren Entgelten viel günstiger dastehen. – Es
stellt sich die große Frage, ob das, wenn es einfach um-
gesetzt würde, vor dem Bundesverfassungsgericht Be-
stand haben würde.

Deshalb sagt die rot-grüne Koalition: Wir prüfen das
Gutachten genau. Wir alle erhalten auch Beschwerde-
briefe, denen wir selbstverständlich nachgehen werden.
Möglicherweise muss eine neue Entscheidung aufgrund
einer veränderten Grundlage getroffen werden.

Eines ist ganz sicher: Wir werden die Rechte der Nut-
zer und das legitime emotionale Festhalten an solchen
Grundstücken und dem Leben auf den Grundstücken be-
sonders im Auge haben, und zwar gerade deshalb, weil
sehr viele Grundstücksnutzer offenbar ältere Menschen
sind. Über 70 Prozent der Grundstücksnutzer sind über
60 Jahre alt und wollen das, was sie zu DDR-Zeiten häu-
fig sehr mühsam aufgebaut haben, jetzt noch einige Jahre
genießen. Wir wollen ihnen den Lebensabend nicht ka-
puttmachen, indem wir zulassen, dass sie ohne Not von
diesen Grundstücken vertrieben werden.

Wir werden das Gutachten prüfen, Überlegungen an-
stellen und Änderungsvorschläge vorlegen. Wir werden
dabei genau hinsehen, ob wir den Nutzern wirklich helfen
oder ob wir ihnen nur Steine statt Brot geben, indem wir
ihnen etwas geben, von dem das Bundesverfassungsge-
richt anschließend sagt: Das haut nicht hin; hier werden
die Rechte der Eigentümer zu gering bewertet. Davon ha-
ben sie nichts.

Hören Sie also auf mit Versprechungen! Schließen Sie
sich uns an! Lassen Sie uns das ganz genau überprüfen
und dann im Interesse dieser über 1 Million Menschen in




Andrea Voßhoff

10699


(C)



(D)



(A)



(B)


den neuen Bundesländern zu einer vernünftigen und ge-
rechten Regelung kommen!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Für die FDP-Frak-
    tion spricht der Kollege Rainer Funke.