Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000
Hans-Christian Ströbele
10650
(C)
(D)
(A)
(B)
1) Anlage 3
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000 10651
(C)
(D)
(A)
(B)
Altmaier, Peter CDU/CSU 30.06.2000
Becker-Inglau, Ingrid SPD 30.06.2000
Behrendt, Wolfgang SPD 30.06.2000*
Bernhardt, Otto CDU/CSU 30.06.2000
Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 30.06.2000
Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 30.06.2000
Brudlewsky, Monika CDU/CSU 30.06.2000
Brüderle, Rainer F.D.P. 30.06.2000
Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 30.06.2000*
Klaus
Buwitt, Dankward CDU/CSU 30.06.2000*
Carstens (Emstek), CDU/CSU 30.06.2000
Manfred
Deß, Albert CDU/CSU 30.06.2000
Doss, Hansjürgen CDU/CSU 30.06.2000
Eichhorn, Maria CDU/CSU 30.06.2000
Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 30.06.2000
Joseph DIE GRÜNEN
Follak, Iris SPD 30.06.2000
Friedhoff, Paul K. F.D.P. 30.06.2000
Friedrich (Bayreuth), F.D.P. 30.06.2000
Horst
Friedrich (Altenburg), SPD 30.06.2000
Peter
Fromme, Jochen-Konrad CDU/CSU 30.06.2000
Dr. Fuchs, Ruth PDS 30.06.2000
Gebhardt, Fred PDS 30.06.2000
Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 30.06.2000
Haack (Extertal), Karl SPD 30.06.2000*
Hermann
Freiherr von Hammerstein, CDU/CSU 30.06.2000
Carl-Detlev
Hauser (Rednitz- CDU/CSU 30.06.2000
hembach), Hansgeorg
Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 30.06.2000
Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 30.06.2000
Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 30.06.2000
DIE GRÜNEN
Hintze, Peter CDU/CSU 30.06.2000
Dr. Höll, Barbara PDS 30.06.2000
Hörster, Joachim CDU/CSU 30.06.2000*
Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 30.06.2000*
Hornung, Siegfried CDU/CSU 30.06.2000*
Jünger, Sabine PDS 30.06.2000
Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 30.06.2000
Kampeter, Steffen CDU/CSU 30.06.2000
Dr. Kolb, Heinrich F.D.P. 30.06.2000
Leonhard
Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 30.06.2000
Lintner, Eduard CDU/CSU 30.06.2000*
Lippmann, Heidi PDS 30.06.2000
Lüth, Heidemarie PDS 30.06.2000
Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 30.06.2000*
Erich
Marquardt, Angela PDS 30.06.2000
Prof. Dr. Meyer (Ulm), SPD 30.06.2000
Jürgen
Michels, Meinolf CDU/CSU 30.06.2000
Mosdorf, Siegmar SPD 30.06.2000
Neumann (Gotha), SPD 30.06.2000*
Gerhard
Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 30.06.2000
Ronsöhr, CDU/CSU 30.06.2000
Heinrich-Wilhelm
Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 30.06.2000
Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 30.06.2000
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 30.06.2000
Hans Peter
von Schmude, Michael CDU/CSU 30.06.2000*
Feiherr von CDU/CSU 30.06.2000
Schorlemer, Reinhard
entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Schröder, Gerhard SPD 30.06.2000
Schüßler, Gerhard F.D.P. 30.06.2000
Dr. Solms, Hermann F.D.P. 30.06.2000
Otto
Sothmann, Bärbel CDU/CSU 30.06.2000
Steen, Antje-Marie SPD 30.06 .2000
Steinbach, Erika CDU/CSU 30.06.2000
Uldall, Gunnar CDU/CSU 30.06.2000
Wettig-Danielmeier, SPD 30.06.2000
Inge
Wieczorek-Zeul, SPD 30.06.2000
Heidemarie
Wiese (Hannover), SPD 30.06.2000
Heino
Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 30.06.2000
Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 30.06.2000*
Dr. Wolf, Winfried PDS 30.06.2000
Zierer, Benno CDU/CSU 30.06.2000*
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates
Anlage 2
Namensverzeichnis
der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die
an der Wahl eines Mitgliedes des Parlamentari-
schen Kontrollgremiums gemäß §§ 4 und 5 des
Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle
nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes
(Kontrollgremium – PKGrG) teilgenommen ha-
ben (Tagesordnungspunkt 19)
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000 10652
(C)
(D)
(A)
(B)
SPD
Brigitte Adler
Gerd Andres
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Hermann Bachmaier
Ernst Bahr
Doris Barnett
Dr. Hans Peter Bartels
Eckhardt Barthel (Berlin)
Klaus Barthel (Starnberg)
Ingrid Becker-Inglau
Wolfgang Behrendt
Dr. Axel Berg
Friedhelm Julius Beucher
Petra Bierwirth
Rudolf Bindig
Lothar Binding (Heidelberg)
Kurt Bodewig
Klaus Brandner
Anni Brandt-Elsweier
Willi Brase
Dr. Eberhard Brecht
Bernhard Brinkmann
(Hildesheim)
Rainer Brinkmann (Detmold)
Hans-Günter Bruckmann
Edelgard Bulmahn
Ursula Burchardt
Dr. Michael Bürsch
Hans Martin Bury
Hans Büttner (Ingolstadt)
Marion Caspers-Merk
Wolf-Michael Catenhusen
Dr. Peter Danckert
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Christel Deichmann
Karl Diller
Peter Dreßen
Rudolf Dreßler
Detlef Dzembritzki
Dieter Dzewas
Dr. Peter Eckardt
Sebastian Edathy
Ludwig Eich
Marga Elser
Peter Enders
Gernot Erler
Petra Ernstberger
Annette Faße
Lothar Fischer (Homburg)
Gabriele Fograscher
Norbert Formanski
Rainer Fornahl
Hans Forster
Dagmar Freitag
Lilo Friedrich (Mettmann)
Harald Friese
Anke Fuchs (Köln)
Arne Fuhrmann
Prof. Monika Ganseforth
Iris Gleicke
Günter Gloser
Uwe Göllner
Renate Gradistanac
Günter Graf (Friesoythe)
Angelika Graf (Rosenheim)
Dieter Grasedieck
Monika Griefahn
Kerstin Griese
Achim Großmann
Wolfgang Grotthaus
Karl Hermann Haack
(Extertal)
Hans-Joachim Hacker
Klaus Hagemann
Manfred Hampel
Christel Hanewinckel
Alfred Hartenbach
Anke Hartnagel
Klaus Hasenfratz
Nina Hauer
Hubertus Heil
Reinhold Hemker
Frank Hempel
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Monika Heubaum
Reinhold Hiller (Lübeck)
Stephan Hilsberg
Gerd Höfer
Jelena Hoffmann (Chemnitz)
Walter Hoffmann
(Darmstadt)
Iris Hoffmann (Wismar)
Frank Hofmann (Volkach)
Ingrid Holzhüter
Eike Hovermann
Christel Humme
Lothar Ibrügger
Barbara Imhof
Brunhilde Irber
Gabriele Iwersen
Renate Jäger
Jann-Peter Janssen
Ilse Janz
Prof. Dr. Uwe Jens
Volker Jung (Düsseldorf)
Johannes Kahrs
Ulrich Kasparick
Sabine Kaspereit
Susanne Kastner
Hans-Peter Kemper
Klaus Kirschner
Marianne Klappert
Siegrun Klemmer
Hans-Ulrich Klose
Walter Kolbow
Fritz Rudolf Körper
Karin Kortmann
Anette Kramme
Nicolette Kressl
Volker Kröning
Angelika Krüger-Leißner
Horst Kubatschka
Ernst Küchler
Helga Kühn-Mengel
Ute Kumpf
Konrad Kunick
Dr. Uwe Küster
Werner Labsch
Christine Lambrecht
Brigitte Lange
Christian Lange (Backnang)
Detlev von Larcher
Christine Lehder
Waltraud Lehn
Robert Leidinger
Klaus Lennartz
Dr. Elke Leonhard
Eckhart Lewering
Götz-Peter Lohmann
(Neubrandenburg)
Christa Lörcher
Erika Lotz
Dr. Christine Lucyga
Dieter Maaß (Herne)
Winfried Mante
Dirk Manzewski
Tobias Marhold
Lothar Mark
Ulrike Mascher
Christoph Matschie
Heide Mattischeck
Markus Meckel
Ulrike Mehl
Ulrike Merten
Angelika Mertens
Prof. Dr. Jürgen Meyer
(Ulm)
Ursula Mogg
Christoph Moosbauer
Siegmar Mosdorf
Michael Müller (Düsseldorf)
Jutta Müller (Völklingen)
Christian Müller (Zittau)
Franz Müntefering
Andrea Nahles
Volker Neumann (Bramsche)
Gerhard Neumann (Gotha)
Dr. Edith Niehuis
Dr. Rolf Niese
Dietmar Nietan
Günter Oesinghaus
Eckhard Ohl
Leyla Onur
Manfred Opel
Holger Ortel
Adolf Ostertag
Kurt Palis
Albrecht Papenroth
Prof. Dr. Martin Pfaff
Georg Pfannenstein
Johannes Pflug
Prof. Dr. Eckhart Pick
Joachim Poß
Karin Rehbock-Zureich
Dr. Carola Reimann
Margot von Renesse
Renate Rennebach
Bernd Reuter
Reinhold Robbe
Gudrun Roos
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)
Birgit Roth (Speyer)
Gerhard Rübenkönig
Marlene Rupprecht
Thomas Sauer
Dr. Hansjörg Schäfer
Gudrun Schaich-Walch
Rudolf Scharping
Bernd Scheelen
Dr. Hermann Scheer
Siegfried Scheffler
Horst Schild
Otto Schily
Dieter Schloten
Horst Schmidbauer
(Nürnberg)
Ulla Schmidt (Aachen)
Dagmar Schmidt (Meschede)
Wilhelm Schmidt (Salzgitter)
Regina Schmidt-Zadel
Heinz Schmitt (Berg)
Carsten Schneider
Dr. Emil Schnell
Walter Schöler
Olaf Scholz
Karsten Schönfeld
Fritz Schösser
Ottmar Schreiner
Gisela Schröter
Dr. Mathias Schubert
Richard Schuhmann
(Delitzsch)
Brigitte Schulte (Hameln)
Reinhard Schultz
(Everswinkel)
Volkmar Schultz (Köln)
Ewald Schurer
Dr. R. Werner Schuster
Dietmar Schütz (Oldenburg)
Dr. Angelica Schwall-Düren
Rolf Schwanitz
Bodo Seidenthal
Erika Simm
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
Dr. Cornelie
Sonntag-Wolgast
Wieland Sorge
Wolfgang Spanier
Dr. Margrit Spielmann
Jörg-Otto Spiller
Dr. Ditmar Staffelt
Ludwig Stiegler
Rolf Stöckel
Rita Streb-Hesse
Reinhold Strobl (Amberg)
Dr. Peter Struck
Joachim Stünker
Joachim Tappe
Jörg Tauss
Jella Teuchner
Dr. Gerald Thalheim
Wolfgang Thierse
Franz Thönnes
Uta Titze-Stecher
Adelheid Tröscher
Hans-Eberhard Urbaniak
Rüdiger Veit
Simone Violka
Ute Vogt (Pforzheim)
Hans Georg Wagner
Hedi Wegener
Dr. Konstanze Wegner
Wolfgang Weiermann
Reinhard Weis (Stendal)
Matthias Weisheit
Gunter Weißgerber
Gert Weisskirchen
(Wiesloch)
Dr. Ernst Ulrich von
Weizsäcker
Jochen Welt
Dr. Rainer Wend
Hildegard Wester
Lydia Westrich
Inge Wettig-Danielmeier
Dr. Margrit Wetzel
Dr. Norbert Wieczorek
Jürgen Wieczorek (Böhlen)
Helmut Wieczorek
(Duisburg)
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dieter Wiefelspütz
Heino Wiese (Hannover)
Klaus Wiesehügel
Brigitte Wimmer (Karlsruhe)
Engelbert Wistuba
Barbara Wittig
Dr. Wolfgang Wodarg
Verena Wohlleben
Hanna Wolf (München)
Waltraud Wolff (Zielitz)
Heidemarie Wright
Uta Zapf
Dr. Christoph Zöpel
Peter Zumkley
CDU/CSU
Ulrich Adam
Ilse Aigner
Dietrich Austermann
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Brigitte Baumeister
Meinrad Belle
Dr. Sabine Bergmann-Pohl
Hans-Dirk Bierling
Dr. Joseph-Theodor Blank
Renate Blank
Dr. Heribert Blens
Dr. Norbert Blüm
Friedrich Bohl
Sylvia Bonitz
Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen
(Bönstrup)
Wolfgang Bosbach
Dr. Wolfgang Bötsch
Klaus Brähmig
Dr. Ralf Brauksiepe
Paul Breuer
Georg Brunnhuber
Hartmut Büttner
(Schönebeck)
Cajus Caesar
Manfred Carstens (Emstek)
Leo Dautzenberg
Wolfgang Dehnel
Hubert Deittert
Renate Diemers
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Rainer Eppelmann
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Albrecht Feibel
Ingrid Fischbach
Axel E. Fischer
(Karlsruhe-Land)
Dr. Gerhard Friedrich
(Erlangen)
Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Erich G. Fritz
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Jürgen Gehb
Norbert Geis
Dr. Heiner Geißler
Georg Girisch
Michael Glos
Peter Götz
Hermann Gröhe
Manfred Grund
Horst Günther (Duisburg)
Gottfried Haschke
(Großhennersdorf )
Gerda Hasselfeldt
Norbert Hauser (Bonn)
Klaus-Jürgen Hedrich
Helmut Heiderich
Ursula Heinen
Siegfried Helias
Hans Jochen Henke
Ernst Hinsken
Klaus Hofbauer
Martin Hohmann
Klaus Holetschek
Josef Hollerith
Hubert Hüppe
Susanne Jaffke
Georg Janovsky
Dr.-Ing. Rainer Jork
Bartholomäus Kalb
Dr.-Ing. Dietmar Kansy
Irmgard Karwatzki
Volker Kauder
Eckart von Klaeden
Ulrich Klinkert
Dr. Helmut Kohl
Manfred Kolbe
Norbert Königshofen
Eva-Maria Kors
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Rudolf Kraus
Dr.-Ing. Paul Krüger
Karl Lamers
Dr. Karl A. Lamers
(Heidelberg)
Dr. Norbert Lammert
Helmut Lamp
Dr. Paul Laufs
Karl-Josef Laumann
Vera Lengsfeld
Peter Letzgus
Ursula Lietz
Walter Link (Diepholz)
Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold
(Offenbach)
Dr. Manfred Lischewski
Dr. Michael Luther
Erwin Marschewski
(Recklinghausen)
Dr. Martin Mayer
(Siegertsbrunn)
Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Friedrich Merz
Hans Michelbach
Dr. Gerd Müller
Bernward Müller (Jena)
Elmar Müller (Kirchheim)
Bernd Neumann (Bremen)
Günter Nooke
Franz Obermeier
Friedhelm Ost
Eduard Oswald
Norbert Otto (Erfurt)
Dr. Peter Paziorek
Anton Pfeifer
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Marlies Pretzlaff
Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer
Helmut Rauber
Christa Reichard (Dresden)
Katherina Reiche
Erika Reinhardt
Hans-Peter Repnik
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Hannelore Rönsch
(Wiesbaden)
Dr. Klaus Rose
Kurt J. Rossmanith
Adolf Roth (Gießen)
Norbert Röttgen
Dr. Christian Ruck
Volker Rühe
Anita Schäfer
Heinz Schemken
Karl-Heinz Scherhag
Gerhard Scheu
Norbert Schindler
Bernd Schmidbauer
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000 10653
(C)
(D)
(A)
(B)
Christian Schmidt (Fürth)
Dr.-Ing. Joachim Schmidt
(Halsbrücke)
Andreas Schmidt (Mülheim)
Birgit Schnieber-Jastram
Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Rupert Scholz
Dr. Erika Schuchardt
Wolfgang Schulhoff
Diethard Schütze (Berlin)
Clemens Schwalbe
Dr. Christian Schwarz-
Schilling
Wilhelm-Josef Sebastian
Horst Seehofer
Heinz Seiffert
Rudolf Seiters
Bernd Siebert
Werner Siemann
Johannes Singhammer
Carl-Dieter Spranger
Wolfgang Steiger
Dr. Wolfgang Freiherr von
Stetten
Andreas Storm
Dorothea Störr-Ritter
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Thomas Strobl (Heilbronn)
Michael Stübgen
Dr. Rita Süssmuth
Dr. Susanne Tiemann
Edeltraut Töpfer
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Angelika Volquartz
Dr. Theodor Waigel
Peter Weiß (Emmendingen)
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)
Hans-Otto Wilhelm (Mainz)
Klaus-Peter Willsch
Bernd Wilz
Matthias Wissmann
Werner Wittlich
Aribert Wolf
Elke Wülfing
Wolfgang Zeitlmann
Wolfgang Zöller
BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN
Gila Altmann (Aurich)
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Angelika Beer
Matthias Berninger
Grietje Bettin
Annelie Buntenbach
Ekin Deligöz
Dr. Thea Dückert
Franziska Eichstädt-Bohlig
Dr. Uschi Eid
Hans-Josef Fell
Andrea Fischer (Berlin)
Katrin Dagmar Göring-
Eckardt
Rita Grießhaber
Antje Hermenau
Ulrike Höfken
Michaele Hustedt
Monika Knoche
Dr. Angelika Köster-Loßack
Steffi Lemke
Dr. Helmut Lippelt
Dr. Reinhard Loske
Oswald Metzger
Kerstin Müller (Köln)
Winfried Nachtwei
Christa Nickels
Cem Özdemir
Simone Probst
Claudia Roth (Augsburg)
Christine Scheel
Irmingard Schewe-Gerigk
Rezzo Schlauch
Albert Schmidt (Hitzhofen)
Werner Schulz (Leipzig)
Christian Simmert
Christian Sterzing
Hans-Christian Ströbele
Jürgen Trittin
Dr. Ludger Volmer
Sylvia Voß
Helmut Wilhelm (Amberg)
Margareta Wolf (Frankfurt)
F.D.P.
Ina Albowitz
Hildebrecht Braun
(Augsburg)
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Gisela Frick
Rainer Funke
Dr. Wolfgang Gerhardt
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Dr. Klaus Kinkel
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto
(Frankfurt)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Günter Rexrodt
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Dr. Irmgard Schwaetzer
Marita Sehn
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Dr. Guido Westerwelle
PDS
Dr. Dietmar Bartsch
Maritta Böttcher
Eva-Maria Bulling-Schröter
Roland Claus
Heidemarie Ehlert
Dr. Heinrich Fink
Dr. Klaus Grehn
Dr. Gregor Gysi
Uwe Hiksch
Ulla Jelpke
Gerhard Jüttemann
Dr. Evelyn Kenzler
Rolf Kutzmutz
Ursula Lötzer
Dr. Christa Luft
Kersten Naumann
Rosel Neuhäuser
Petra Pau
Dr. Uwe-Jens Rössel
Christina Schenk
Dr. Ilja Seifert
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000 10654
(C)
(D)
(A)
(B)
Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungen
des Europarates und der WEU, der Parlamentarischen Versammlung der NATO, der OSZE oder der IPU
Abgeordnete
Bühler, Klaus, CDU/CSU Buwitt, Dankward CDU/CSU Hornhues, Dr., Karl-Heinz, CDU/CSU
Hornung, Siegfried CDU/CSU Hörster, Joachim CDU/CSU Maaß (Wilhelmshaven), Erich, CDU/CSU
Michels, Meinolf, CDU/CSU von Schmude, Michael CDU/CSU Zierer, Benno, CDU/CSU
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Ju-
ristenausbildung – JurAusbReformG(Tagesord-
nungspunkt 24)
Norbert Röttgen (CDU/CSU): Die Juristenausbil-
dung in ihrer heutigen Grundkonzeption ist 200 Jahre alt.
Seither wird über ihre Reform diskutiert, ohne dass sich
bedeutende Änderungen wirklich haben durchsetzen kön-
nen. Dennoch besteht Verbesserungsbedarf. Wenn sich
die nunmehr erneut geführte Debatte dadurch von frühe-
ren unterscheiden soll, dass sie zu Ergebnissen führt, ist
es unerlässlich, drei Fragen klar zu beantworten: Erstens.
Was sind die Reformgründe, also die Missstände in der
gegenwärtigen Ausbildung? Zweitens. Was sind die Re-
formziele? Drittens. Was sind die geeigneten Instru-
mente?
Ich komme zum ersten Punkt, den Reformgründen.
Vier Probleme belasten die gegenwärtige Juristenausbil-
dung in unserem Land. Als Erstes ist zu nennen, dass
es sich bei dem gegenwärtigen Jurastudium um ein Mas-
senstudium mit einem inakzeptablen Missverhältnis
zwischen Lehrenden und Lernenden handelt. Dieses Ver-
hältnis liegt bei 1:120 und muss zu einer abnehmenden
Qualität der Ausbildung führen.
Das zweite Problem liegt darin, dass die Studenten es
im Studium und in den Examina mit einer Stofffülle zu tun
haben, die praktisch kaum noch zu bewältigen ist. Tech-
nisierung, Digitalisierung und Internationalisierung ma-
chen nicht nur die Wirklichkeit komplex, sondern führen
auch zu einem enormen Umfang und einer enormen Kom-
plexität der juristischen Stofffülle. Zusammen mit der feh-
lenden Verzahnung von Studien- und Prüfungsinhalten
führt diese Stofffülle zu einer den wissenschaftlichen An-
spruch des Studiums aushöhlenden Examensfixierung
seitens der Studenten.
Das dritte Problem der gegenwärtigen juristischen
Ausbildung besteht darin, dass sie am Bedarf des Arbeits-
marktes vorbeigeht. Leidtragende der weit über den Be-
darf hinausgehenden Ausbildung ist insbesondere die An-
waltschaft. Drei von vier Absolventen werden Rechtsan-
walt, viele, weil sie diesen Beruf ergreifen wollen, viel zu
viele mangels Alternative.
Der vierte gravierende Mangel der gegenwärtigen Aus-
bildung besteht darin, dass sie nach Art und Gesamtdauer
dazu führt, dass die internationale Konkurrenzfähigkeit
der deutschen Juristen abnimmt, obwohl sie wegen der In-
ternationalisierung des Rechtsverkehrs immer wichtiger
wird.
Was sind angesichts dieser Missstände die Reformziele
und die zu ihrer Verwirklichung nötigen Reformschritte?
Die Ausbildung verbessern und nicht verbilligen ist mei-
nes Erachtens die oberste Maxime. Wer sich diesem Ziel
anschließt, muss im Hinblick auf das von der Justizminis-
terkonferenz mehrheitlich befürwortete Einphasen-Mo-
dell feststellen, dass es auf dem bisherigen Kostenniveau
ohne Qualitätseinbußen nicht realisierbar ist. Wer also das
Einphasen-Modell befürwortet und gleichzeitig sparen
möchte, greift die Qualität der juristischen Ausbildung an.
Ein positives Reformziel besteht darin, das Studium an
die Universität zurückzuholen. Im Zentrum steht dabei
die Einführung einer Universitätsprüfung als Studienab-
schluss. Damit würde endlich die Verbindung geschaffen
zwischen universitärer Ausbildung und Prüfung. Univer-
sitätsprüfung heißt, dass diejenigen, die lehren, auch prü-
fen, und dass das, was gelehrt wurde, auch geprüft wird.
Das Studium würde dadurch eine angemessene Aufwer-
tung erfahren. Weiterhin ist eine Universitätsprüfung die
unerlässliche Voraussetzung für effektive Zwischenprü-
fungen während des Studiums. Diese sind zwingend
nötig, wenn das Problem der Massen nicht erst am Ende,
sondern sinnvollerweise am Anfang der Ausbildung an-
gegangen werden soll. Hierfür muss aber das Eigeninte-
resse der Professoren begründet werden.
Das juristische Studium bedarf weiterhin einer Er-
neuerung auch im Hinblick auf die Studieninhalte. Nötig
ist eine neue Definition einerseits von Kernkompetenzen,
die jeder Jurist beherrschen muss und die die Grundlagen,
Strukturen und die Methodik des Rechts und der Rechts-
anwendung betreffen, sowie von Spezialkompetenzen,
die für einzelne Rechtsgebiete Detailwissen beinhalten.
Im Zusammenhang mit dieser Diskussion muss sicherlich
auch über eine Modernisierung der Studieninhalte geredet
werden. Dies bedeutet etwa, dass wir zumindest bereit
sein müssen, darüber zu diskutieren, ob das Strafrecht, das
in der Berufspraxis relativ weniger Juristen eine Rolle
spielt, als a priori wichtiger angesehen werden muss als
etwa das alle Lebens- und Rechtsbereiche durchdringende
Europarecht.
Schließlich ein weiterer Reformvorschlag: Die Uni-
versitätsprüfung sollte als berufsqualifizierender Ab-
schluss mit Ausnahme der Rechtspflegeberufe konzipiert
sein. In den anderen Fällen fehlt dem Referendariat als
staatlich finanzierte Ausbildung nämlich nicht nur die
Rechtfertigung, sondern in weiten Teilen die Eignung.
Das Rechtspflegereferendariat kann dabei kürzer sein als
das heutige Referendariat und würde auf diese Weise auch
einen Beitrag zur notwendigen Verkürzung der juristi-
schen Ausbildung leisten.
Insgesamt möchte ich für die CDU/CSU-Bundestags-
fraktion feststellen: Auch wenn die Diskussion um die ju-
ristische Ausbildung alt ist und vielleicht niemals beendet
wird, müssen wir einen neuen, beherzten Reformversuch
unternehmen. Oberstes Ziel muss eine Verbesserung der
Qualität und der Konkurrenzfähigkeit der juristischen
Ausbildung sein. Dies wird nur auf der Grundlage eines
offenen und sachlichen Dialoges innerhalb des Bundesta-
ges und zwischen Bundestag und Bundesrat möglich sein.
Die CDU/CSU-Fraktion wird hierzu konstruktive, kon-
zeptionell gute und realistische Vorschläge einbringen.
Joachim Stünker (SPD): Bei allem sonstigen Streit
in der Rechtspolitik, in einem sind sich im Grunde alle
Akteure einig: Ob Sie sich in der juristischen Berufspra-
xis, im rechtswissenschaftlichen Bereich, bei den Studie-
renden oder unter Justizpolitikerinnen und Justizpoliti-
kern erkundigen, eine grundlegende Reform der Juristen-
ausbildung wird von allen für dringend notwendig
erachtet. Insofern rennen die Kolleginnen und Kollegen
von der F.D.P. mit ihrem Gesetzentwurf offene Türen ein:
In diversen Arbeitsgruppen, Landesjustizministerien und
Universitätszirkeln wird intensiv an realisierbaren Kon-
zepten gearbeitet. Und auch die Regierungsfraktionen
haben in der Koalitionsvereinbarung im Kapitel „Justiz-
reform“ vereinbart – Zitat –: „Die Aus- und Fortbildung
der Juristinnen und Juristen werden wir unter Berück-
sichtigung der Anforderungen einer modernisierten
Rechtsordnung reformieren.“ Die Bundesjustizministerin
hat ebenfalls öffentlich bekräftigt, dass die Reform der
Juristenausbildung auf der rechtspolitischen Agenda der
Bundesregierung stehe.
Eine solche Reform ist auch bitter nötig: Juristische Fa-
kultäten leiden seit Jahren an Überfüllung, darunter leidet
die Qualität der Ausbildung. Zurzeit studieren genauso
viele junge Menschen Jura wie Juristen in den traditio-
nellen Berufen arbeiten. Starke Inanspruchnahme der Re-
petitorien zeigt problematisches Auseinanderfallen von
Ausbildungsinhalten und Prüfungsanforderungen. Exa-
menfixiertes Lernen, eingepauktes Einzelwissen statt
übergreifendes Verständnis; Anforderungen durch Eu-
ropäisierung des Rechts; Referendariat bisher zu staats-
und justizorientiert, obwohl überwiegend spätere Berufs-
tätigkeit in anderen Feldern, zum Beispiel Rechtsgestal-
tung fehlt; unzureichende Vorbereitung auf die juristische
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000 10655
(C)
(D)
(A)
(B)
Praxis. Die Berufssituation erfordert erweitere Fähigkei-
ten: betriebswirtschaftliche Kenntnisse, soziale Kompe-
tenzen, Teamfähigkeit. Die hohe Misserfolgsquote im
Examen nach Jahren der Ausbildung ist Auszubildenden
gegenüber nicht verantwortbar. Wartezeiten im Referen-
dariat von bis zu weit über 12 Monaten sind jungen Men-
schen nicht zumutbar und volkswirtschaftlich unverant-
wortlich. Wie gesagt, offene Türen also!
Der von der F.D.P.-Fraktion mit dem vorliegenden Ge-
setzentwurf eingeschlagene Weg ist allerdings kein taug-
liches Mittel zur Unterstützung dieses Reformprozesses.
Die Initiierung eines Bundesgesetzes zum jetzigen Zeit-
punkt wirkt den Einigungsbestrebungen im Rahmen der
Justizministerkonferenz des Bundes und der Länder ent-
gegen und ist insofern kontraproduktiv.
Wie Sie wissen, hat es hier in den letzten Jahren eine
erstaunliche Entwicklung gegeben. Nach dem Appell des
so genannten Ladenburger Kreises, einer Gruppe von
Hochschullehrern um den ehemaligen Bundesverfas-
sungsrichter Professor Dr. Bockenförde, zu einer grund-
legenden Reform der juristischen Ausbildung im Jahr
1997 ist das Thema Juristenausbildung endlich wieder auf
die rechtspolitische Agenda gesetzt worden. Am 5. No-
vember 1998 haben sich die Justizministerinnen und Jus-
tizminister auf ihrer Herbstkonferenz nach intensiver Dis-
kussion mit breiter Mehrheit im Grundsatz für eine ein-
phasige Ausbildungskonzeption nach dem Modell der
praxisintegrierten universitären Juristenausbildung aus-
gesprochen.
Nach diesem Modell sollen die praktischen Ausbil-
dungselemente in das Studium integriert und das Refe-
rendariat sowie das zweite Staatsexamen abgeschafft wer-
den. Das Studium soll in Grund- und Vertiefungsstudium
mit Zwischenprüfung sowie einem einjährigen Praxis-
block getrennt werden und direkt berufsqualifizierend
sein. Gleichzeitig soll das Verhältnis zwischen Studieren-
den und Lehrenden deutlich verbessert werden, um ver-
mehrt in Seminaren und Kleingruppen ausbilden zu kön-
nen – eine echte Qualitätssteigerung also, zu der die Kul-
tusministerkonferenz schon ihre Zustimmung erteilt hat.
In den konkreten Berufen sollen die Absolventen dann
in einer berufsspezifischen Einarbeitungsphase nach dem
Prinzip von Traineeprogrammen in Verantwortung der je-
weiligen Arbeitgeber vorbereitet werden, allerdings ohne
erneute Prüfung am Ende. Leitbild dieser Konzeption ist
mit einer treffenden Formulierung des Ladenburger Ma-
nifestes „der rechtsgelehrte, allseits einarbeitungsfähige
Jurist, der über juristische Urteilskraft verfügt“.
Diese Konzeption einer einphasigen praxisintegrierten
universitären Juristenausbildung ist am 10. November
1999 auf der Herbst-Justizministerkonferenz erneut be-
stätigt worden. Gleichzeitig ist eine Arbeitsgruppe unter
der Federführung Baden-Württembergs beauftragt wor-
den, das Modell weiterzuentwickeln und konkrete Ver-
handlungen mit der Innenministerkonferenz sowie den
Wissenschafts- und Finanzressorts über die Umsetzung
zu führen.
Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen
begrüßen diesen Einigungsprozess ausdrücklich. Die Ju-
ristenausbildung ist zu wesentlichen Teilen Ländersache.
Insbesondere für den wichtigen Bereich des Universitäts-
studiums sind bundesgesetzlich allenfalls Rahmensetzun-
gen unter anderem über das deutsche Richtergesetz mög-
lich. Wir unterstützen deshalb die Bemühungen der Jus-
tizministerkonferenz und sind zuversichtlich, dass es dort
in nächster Zeit – eventuell schon im Rahmen der Herbst-
Konferenz – zu einer endgültigen Einigung kommen
wird. Auf der Grundlage einer solchen Einigung sollte
dann ein zwischen Bund und Ländern abgestimmter Ge-
setzgebungsprozess erfolgen.
Um keine Missverständnisse entstehen zu lassen: Im
Rahmen der von uns angestrebtem großen Justizreform
kommt insbesondere auch der Juristenausbildung eine
große Bedeutung zu. Die grundlegende Reform sollte des-
halb meines Erachtens noch in dieser Legislaturperiode
legislativ zum Abschluss gebracht werden. Sollte sich
herausstellen, dass es im Rahmen der Justizministerkon-
ferenz nicht zur Einigung kommen kann, wird eine Ge-
setzesinitiative in diesem Hohen Hause unerlässlich sein.
Zum jetzigen Zeitpunkt aber sehen wir noch gute Chan-
cen für eine Einigung und lehnen daher ein bundesge-
setzliches Vorpreschen ab.
Hinzu kommt, dass der hier vorgelegte Gesetzentwurf
auch inhaltlich nicht auf der Höhe der Zeit ist und mir ehr-
lich gesagt auch nicht besonders durchdacht erscheint. Ich
will die wesentlichen Kritikpunkte kurz umreißen:
Erstens. In der Fachdiskussion ist unstrittig, dass eine
grundlegende Reform der Juristenausbildung gut abge-
stimmt die Bereiche Universitätsstudium und Praxisaus-
bildung umfassen muss. Nur so können die nötige Ver-
besserung der Gesamtausbildung und die Verzahnung von
Theorie und Praxis erreicht werden. Eine Reform, die sich
nicht beiden Ausbildungsteilen widmet, wird notwendig
Stückwerk bleiben. In dem Gesetzentwurf fehlt jedoch
der Bereich der zukünftigen Gestaltung des Universitäts-
studiums völlig. Sie widmen sich ausschließlich der Ab-
schaffung bzw. Umgestaltung des Referendariats und
greifen damit einfach zu kurz.
Zweitens. Mit dem Entwurf verfolgt die F.D.P. die Ab-
kehr von der Ausbildung zum Einheitsjuristen. Darin sehe
ich einen schwerwiegenden Fehler. Das Modell des Ein-
heitsjuristen bietet unbestreitbare Vorteile, um die uns
viele Länder beneiden: So treten bei uns in weit geringe-
rem Maße zum Beispiel Entfremdung und Gegensätze
zwischen den juristischen Fachprofessionen auf als in an-
deren Ländern. Niemand wird gezwungen, sich für oder
gegen eine bestimmte Berufssparte zu entscheiden, bevor
er sie kennengelernt hat. Die große Bandbreite der Aus-
bildung bietet eine bessere berufliche Perspektive für
Absolventinnen und Absolventen. Gerade im Zuge der
Europäisierung des Rechts wird eine gute juristische All-
gemeinausbildung immer wichtiger, da für jede Speziali-
sierung ein Überblick über die gesamte Rechtsordnung
erforderlich ist. Außerdem garantiert das Modell des Ein-
heitsjuristen jedermann ohne Rücksicht auf Einkommen,
Stand oder persönliche Beziehungen den Erwerb einer
einheitlichen Zugangsberechtigung für jeden juristischen
Beruf.
Drittens. Sie halten zumindest für den Bereich von An-
waltschaft, Justiz und öffentlicher Verwaltung an einem
zweistufigen Ausbildungsmodell fest. Damit stehen Sie in
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000 10656
(C)
(D)
(A)
(B)
Widerspruch zu den Beschlüssen der Justizministerkonfe-
renz und der überwiegenden Auffassung in der bundes-
weiten Reformdiskussion. Es besteht inzwischen weitge-
hend Zustimmung zum Modell einer praxisintegrierten
universitären einphasigen Juristenausbildung.
Viertens. Weiterhin sehe ich bei der vorgesehenen feh-
lenden gesetzlichen Konkretisierung des Umfangs der
Ausbildungszeit bei einem Rechtsanwalt und deren Ver-
gütung die Gefahr des Fehlens einer ausreichenden Zahl
von Ausbildungsplätzen bzw. der Vergabe von knappen
Plätzen nach sachfremden Kriterien. Wenn wir sehen, wie
sich die Situation im Bereich der Medizin bei Assistenz-
ärzten darstellt, halte ich dies nicht für einen erstrebens-
werten Zustand.
Fünftens. Gerade bezüglich der Ausgestaltung des von
Ihnen vorgeschlagenen Anwaltsvorbereitungsdienstes
wäre der unumgängliche Einfluss des Staates nicht mehr
gegeben. Dieser ist meines Erachtens aber für die Ausbil-
dung des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der
Rechtspflege unabweisbar geboten.
Sechstens. Zu guter Letzt halte ich den Entwurf für in
sich nicht stimmig. Sie wollen den Einheitsjuristen aus
grundsätzlichen Erwägungen abschaffen. Für den Bereich
von Anwaltschaft, Justiz und öffentlicher Verwaltung
bleibt er aber im Ergebnis völlig aufrechterhalten. Sie
führen zwar separate Spartenausbildungen mit Abschluss-
prüfungen ein, im Ergebnis berechtigt jedoch jeder Spar-
tenabschluss auch zum Berufszugang für alle anderen
Sparten. Wie dies mit der Kritik an fehlender Spezialisie-
rung und Verbesserung der Praxisausbildung zu vereinba-
ren sein soll, ist mir unverständlich.
Im Ergebnis hinterlässt Ihr Entwurf daher den Ein-
druck: Der Anwaltschaft soll die Möglichkeit eingeräumt
werden, den Zugang zum Anwaltsberuf durch das „Na-
delöhr“ eines besonderen Vorbereitungsdienstes zu steu-
ern und zu begrenzen. Das kann aber nicht Maßstab einer
verantwortbaren Reform der Juristenausbildung sein.
Die Einführung eines berufsqualifizierenden juristi-
schen Abschlusses bereits am Studienende halte ich zwar
grundsätzlich für begrüßenswert. In ihrem Vorschlag er-
folgt sie aber ohne Absicherung der notwendigen Stär-
kung der Praxisorientierung und weiterer qualitativer Ver-
besserungen des Studiums und dient nur dazu, eine Zu-
gangsbegrenzung für die Spartenausbildungen als
Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Verwaltungsbe-
amter zu ermöglichen.
Abschließend kann ich nur feststellen, dass Ihr Ent-
wurf entgegen der Überschrift keine echte „Reform der
Juristenausbildung“ darstellt, sondern ein Herumdoktern
an Symptomen und damit nur Stückwerk. Halten Sie sich
lieber an die Justizministerkonferenz und Ihren Partei-
freund Goll aus Baden-Württemberg. Dessen Ideen und
Vorschläge passen besser zum Titel „Reform“ und hätten
uns heute eine bessere Debatte beschert.
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Einigkeit besteht darüber, dass die Ausbildung der
Juristinnen und Juristen reformbedürftig ist; diese Not-
wendigkeit ist im Entwurf der F.D.P. auch eindrucksvoll
dargelegt. Allerdings stellt der F.D.P.-Entwurf aus vielen
Gründen nicht die Lösung des Problems dar:
Erstens. Die Abschaffung des obligatorischen ersten
Staatsexamens wird in der Realität dazu führen, dass die-
jenigen Absolventinnen und Absolventen ohne Staatsexa-
men als Juristinnen und Juristen zweiter Klasse eingestuft
werden. Nach bisherigem Stand werden mindestens sie-
ben Bundesländer die ausschließlich universitäre Prüfung
nicht mitmachen.
Die „Universitätsabschlussjuristinnen und -juristen“
werden sowohl bei der Vergabe der Ausbildungsplätze für
den Vorbereitungsdienst als auch als Bewerberinnen und
Bewerber auf dem Arbeitsmarkt erheblich schlechtere
Chancen haben als die „Staatsexamensjuristinnen und -ju-
risten“. Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit und Chancen-
gleichheit sind mit diesem Modell nicht gewahrt.
Die Beibehaltung des obligatorischen ersten Staatsexa-
mens ist deshalb dringend geboten; allerdings sollte der
Bundesgesetzgeber den Prüfern der jeweiligen Univer-
sitäten mehr Einfluss auf die Prüfungen ermöglichen, zum
Beispiel die Federführung bei der Auswahl der Aufgaben
den Hochschullehrern zu überlassen.
Zweitens. Entschieden abzulehnen ist die Eingangs-
prüfung für den Vorbereitungsdienst. Abgesehen von
verfassungsrechtlichen Bedenken – Art. 12: entweder ist
die universitäre Abschlussprüfung die Qualifikation für
den Vorbereitungsdienst oder nicht –, ist dies der un-
taugliche Versuch, die nicht gegebene Einheitlichkeit der
Abschlussprüfungen nachträglich auf Kosten der Uni-Ab-
solventinnen und -Absolventen herzustellen.
Was sollen diejenigen tun, die diese Prüfung nicht be-
stehen? Wer bereitet auf diese Prüfung – wahrscheinlich
mit bis zu diesem Zeitpunkt nur unzulänglich vermittel-
tem Praxiswissen gespickt – vor? Bei der Eingangsprü-
fung für den Anwaltsvorbereitungsdienst droht die Gefahr
einer Bedarfsprüfung.
Drittens. Zwar ist die Dreiteilung des Vorbereitungs-
dienstes zu begrüßen. Allerdings sollen die heikelsten
Punkte – Gestaltung der Ausbildungssituation, Finanzie-
rung des Anwaltsvorbereitungsdienstes und Besetzung
der Prüfungsorgane per Rechtsverordnung des BMJ im
Benehmen mit der Bundesrechtsanwaltskammer unter
Zustimmung des Bundesrates geregelt werden.
Als zentrale Ausbildungsstelle wird als Ort eine An-
waltsakademie vorgeschlagen, die es noch zu gründen
gelte. Dabei wird verschwiegen, dass es bundesweit be-
reits Fortbildungsakademien für Anwälte gibt, für deren
Seminare hohe Gebühren gezahlt werden müssen.
Nicht gesagt wird, wer in welcher Höhe den Anwalts-
vorbereitungsdienst finanzieren soll.
Viertens. Die im Rahmen der Kosten aufgeführten Ein-
schätzungen, dass die Landesjustizhaushalte entlastet und
der Zuwachs bei den Wissenschaftshaushalten zur Ver-
besserung der universitären Ausbildung kaum ins Ge-
wicht fallen würden, gehen in mehrfacher Hinsicht an der
Realität vorbei.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000 10657
(C)
(D)
(A)
(B)
a) Die Entlastungen bei den Landesjustizhaushalten
werden wahrscheinlich nicht in dem erhofften
Maße eintreten, weil sowohl für den Justizvorbe-
reitungs- als auch den Verwaltungsvorbereitungs-
dienst Vorhaltekosten entstehen. Mit der Abschaf-
fung der bisher obligatorischen Staatsanwalt-
schaftsstation wird der staatsanwaltschaftliche
Sitzungsdienst auf Amtsgerichtsebene, der bisher
überwiegend von Rechtsreferendarinnen und -re-
ferendaren wahrgenommen wird, bundesweit zu-
sammenbrechen. Der Sitzungsdienst muss dann
von neu eingestellten Staatsanwältinnen und
Staatsanwälten wahrgenommen werden. Da eine
Praxisphase – wo auch immer verortet – unerläss-
lich ist, muss diese auch finanziert werden. Die
Finanzierung sollte nicht mehr, wie bisher, im
Rahmen eines starren Beamtenverhältnisses auf
Widerruf erfolgen, sondern flexibler als Angestell-
tenverhältnis ausgestaltet werden. Auch die Höhe
der Bezüge bzw. des Gehalts muss bei einem
allein stehenden Referendar nicht unbedingt circa
2 000 DM brutto betragen; allerdings erfordert
eine sozialverträgliche Ausgestaltung des Vorbe-
reitungsdienstes ein Mindestgehalt von 1 700 DM
brutto; von einer Entlastung der Justizhaushalte
kann also keinesfalls die Rede sein.
b) Die Einschätzung, dass der Zuwachs der Mittel für
die universitäre Ausbildung kaum ins Gewicht fal-
len werde, ist entschieden zu verneinen.
Abgesehen davon, dass aus den oben genannten Grün-
den kaum Mittel aus den Justizhaushalten an die Univer-
sitäten zu verteilen sein werden, sind für eine studentin-
nen- und studentengerechte universitäre Ausbildung
strukturelle – insbesondere personelle – Veränderungen
der bisherigen Lehrkörper an den Universitäten ebenso
erforderlich, wie eine erheblich bessere Finanzausstat-
tung der ausbildenden Institute:
Ohne den kostenintensiven Ausbau bzw. die Neuschaf-
fung eines im Verhältnis zu den bisherigen Lehrstuhlin-
haberinnen und -inhabern und im Rahmen der Institute
unabhängigen sowie eigenständigen akademischen Mit-
tel- und Oberbaus, der unabhängig von Forschungsinte-
ressen und -verpflichtungen die Studentinnen und Stu-
denten mit didaktisch modernen Lehrmethoden kontinu-
ierlich und systematisch Theorie und Praxis miteinander
verzahnend ausbildet, ist jede Ausbildungsreform zum
Scheitern verurteilt.
Im Unterschied zu heute müssen die Lehrstuhlinha-
ber/Dozentinnen und Dozenten keine akademische Lauf-
bahn an der Universität einschlagen.
Die Qualitätskontrolle der Lehre erfolgt durch eine
echte Evaluierung, wie sie bei Privatakademien schon bis-
her üblich ist.
Diese strukturelle und personelle Neuerung wird die
Landeswissenschaftshaushalte für die 38 deutschen Uni-
versitätsstandorte mit rechtswissenschaftlichen Fakultä-
ten Milliarden kosten.
Es gäbe noch weitere Kritikpunkte, die ich aus Zeit-
gründen leider nicht mehr ansprechen kann.
Eines ist jedenfalls klar, das Modell der F.D.P. kann so
nicht unsere Zustimmung finden. Die Koalition wird nach
Diskussion und Abstimmung mit den Justizministerien
der Länder einen eigenen Vorschlag vorlegen. Die Juris-
tenausbildung muss der Änderung der Gesellschaft und
des Berufsbildes der Juristen angepasst werden. Sie darf
nicht zur Heranbildung von „Fachidioten“ des Rechts
führen, sondern muss interdisziplinärer werden und Juris-
tinnen und Juristen bilden, die gewohnt sind, über den
Tellerrand des Juristischen zu blicken und gesellschaftli-
che Zusammenhänge zu begreifen und in ihre Arbeit ein-
zubeziehen.
Die Juristenausbildung muss aber auch für alle, die
diese wollen, offen bleiben, unabhängig von eigenem Ein-
kommen und Vermögen und den finanziellen Verhältnis-
sen der Eltern.
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (F.D.P.): Mit der heuti-
gen ersten Lesung des von uns eingebrachten Entwurfs ei-
nes Gesetzes zur Reform der Juristenausbildung kommt
endlich das parlamentarische Verfahren zu einem wirklich
überfälligen Modernisierungsprojekt in Gang. Schon seit
vielen Jahren wird die Malaise der überkommenen Juris-
tenausbildung beklagt. Das Studium ist längst aus ver-
nünftigen Kanalisierungen ausgebrochen. Die Stofffülle
ist zu groß, die wissenschaftlichen Lehrmethoden halten
mit einer Effektivitätsausrichtung längst nicht mehr
Schritt, die betreffenden Fakultäten und Fachbereiche
sind unzureichend ausgestattet und die faktische Studien-
zeit ist nach wie vor zu lang. Natürlich sind hierfür letzt-
lich die Länder zuständig. Aber der Bund gibt über seine
Zulassungsregeln zum Richter- und Anwaltsberuf sowie
zum höheren Verwaltungsdienst die maßgeblichen Richt-
werte vor.
Erst recht der zum vollen Qualifikationsausweis uner-
lässliche Referendardienst – samt Zweitem Staats-
examen – ist in seinem heutigen Zuschnitt total veraltet
und ineffektiv. Wirtschaft und Anwaltschaft kritisieren
schon seit langem, dass er schwerpunktmäßig auf den
Richterberuf ausgerichtet ist, obwohl nur noch knapp
3 Prozent der jungen Juristen in diese Berufssparte und
die Staatsanwaltschaft gelangen. Auch soll der „normale“
Nachwuchsjurist natürlich stärkere Fremdsprachenkom-
petenz erwerben, sich in Ökonomie, Politik und Sozialem
auskennen und am Ende schließlich nicht wesentlich älter
sein als seine Konkurrenten aus den anderen EU-Staaten
auf dem zunehmend europäischen Berufsmarkt. Das alles
erbringt die überkommene Referendarausbildung in kei-
ner Weise. Dass die Länder zudem über die hohen Refe-
rendariatskosten klagen, die insgesamt bei rund 1 Milli-
arde DM liegen dürften und die ohnehin strapazierten
Justizhaushalte belasten, kann immerhin die Reformbe-
reitschaft voranbringen.
Eine Antwort auf die drängenden Forderungen des Er-
neuerungsbedarfs sollte allemal beherzt statt halbherzig
ausfallen. Sie muss den Realitäten gewandelter juristi-
scher Berufsziele, begrenzter berufsplanerischer Lernzeit
und staatlicher Finanzausstattung ebenso Rechnung tra-
gen wie den gewandelten Anforderungsbedingungen, der
fortgeschrittenen Spezialisierung und dem europäischen
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000 10658
(C)
(D)
(A)
(B)
Angleichungsdruck. Und sie muss tunlichst nicht nur die
herkömmliche zweite Phase der Juristenausbildung, also
das Referendariat, reformieren, sondern auch die erste,
die Studienphase mit einbeziehen. Insgesamt jedenfalls
sind nicht Nivellierung und Qualitätsabstriche die Devise,
sondern Konzentration, inhaltliches Durchparieren und
Qualitätssteigerung.
Der von der F.D.P.-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf
sieht demzufolge vor, dass das gestraffte, reorganisierte
und verbesserte Studium mit seiner betreffenden Ab-
schlussprüfung die allgemeine Berufsqualifikation als Ju-
rist erbringt. Lediglich die spezifischen Juristenberufe,
für die der Staat Verantwortung trägt, brauchen dann noch
eine zusätzliche, praktische Ausbildung, zu welcher die
Bewerber nunmehr nach entsprechend qualitativer Aus-
wahl zugelassen werden. Ein allgemeines Referendariat,
das zum Regelwerdegang gehört und auf dessen Absol-
vierung jeder Bewerber nach dem Ersten Staatsexamen
einen Anspruch hat, wird es also nicht mehr geben. Die
spezifische Zusatzausbildung findet in drei Sparten statt –
daher die Bezeichnung „Neptunmodell“ – nämlich einem
Justiz-, einem Verwaltungs- und einem Anwaltsvorberei-
tungsdienst, zwischen denen volle Durchlässigkeit si-
chergestellt wird. Die selektierte Zusatzausbildung endet
jeweils mit einer bereichsspezifischen Staatsprüfung, die
den beiden Nachbarexamen qualitativ gleichwertig ist.
Über die Einzelheiten wird in den Ausschussberatungen
hoffentlich noch ausführlich diskutiert.
Das vorgeschlagene Modell hat gegenüber dem von
den meisten Ländern wohl favorisierten Konzept einer
Einstufigkeit den Vorteil, dass es den notwendigen Re-
form- und Straffungsbedarf nicht mit Qualitätsabstrichen
erkauft, sondern inhaltlich durchstarten will. Deshalb
sollte es im Weiteren die definitive Richtung angeben.
Denn nur gut ausgebildeter und vorbereiteter Nachwuchs
kann in Zukunft den hohen Qualitätsanforderungen des
rechtswissenschaftlich geschulten, europäisch orientier-
ten Juristenbedarfs genügen. Die F.D.P.-Fraktion hofft
dringend, dass damit die notwendige politische Erörte-
rung des Komplexes nun endlich vorankommt.
Dr. Evelyn Kenzler (PDS): Gleich welche Stellung-
nahme man zur gegenwärtigen Juristenausbildung in
Deutschland einholt, sie sind sich alle in ihrem Urteil ei-
nig: reformbedürftig! Untersuchungen zeigen, dass die
bislang immer wieder versuchten Reformen weniger aus
inhaltlichen Gründen gescheitert sind. Sie scheiterten
meist an der unzureichenden Gesetzesvorbereitung. Wenn
es also eine zentrale Erfahrung gibt, dann ist es diese: Es
muss von der Rechtspolitik ein Forum für die Konsens-
findung aller Akteure bereitgestellt werden, auf dem die
Leitbilder und Profile moderner Juristenberufe erarbeitet
werden können, bevor dann das Gesetzgebungsverfahren
eingeleitet wird. Und genau das ist das Problem des vor-
liegenden Entwurfs.
Der Gesetzentwurf enthält Richtiges und Wichtiges,
genügt aber letztlich nicht dem, was die F.D.P. zumindest
ansatzweise als Herausforderungen an eine moderne Juris-
tenausbildung selbst benennt. Bedauerlicherweise ist der
Entwurf maßgeblich von dem Gedanken der Entlastung
der Landesjustizhaushalte getragen, statt konsequent von
den inhaltlichen Erfordernissen einer modernen Juristen-
ausbildung in Gänze auszugehen. Die für den juristischen
Vorbereitungsdienst als zu hoch empfundenen Kosten
dürfen nicht die zentrale Überlegung bei der Ausbildung
der Fachleute sein. Ich bin für Kosteneinsparungen dort,
wo sie Sinn machen und nicht zulasten der zukünftigen
Juristengeneration gehen. Doch man sollte hier nicht das
Pferd von hinten aufzäumen. Es geht in erster Linie um
Qualität und Dauer und dann um die Kosten.
Im Mittelpunkt des vorliegenden Entwurfs steht die
Trennung der Vorbereitungsdienste speziell für die Justiz,
die Anwaltschaft und die Verwaltung. Dies würde ohne
Zweifel eine verbesserte Vorbereitung auf das Berufsle-
ben bedeuten. Doch kann man sich damit begnügen? Ein
Juristenausbildungsreformgesetz, das sich im Wesentli-
chen in einer Spezifizierung der Vorbereitungsdienste er-
schöpft, reicht angesichts des von manchen als miserabel
bezeichneten Zustands der juristischen Ausbildung insge-
samt nicht aus. Theorie und Praxis müssen so frühzeitig
wie möglich verzahnt werden, weshalb eine praxisinte-
grierte universitäre Juristenausbildung von vornherein
sinnvoll ist. Das bedeutet für mich keinen Abschied vom
rechtswissenschaftlichen Studium, zu dem ich nicht zu-
letzt auch die Beibehaltung einer rechtsphilosophischen,
soziologischen und historischen Ausbildung zähle.
Sowohl an der Struktur und als auch den Inhalten des
Studiums müssen Veränderungen vorgenommen werden.
Darauf näher einzugehen reicht die Zeit nicht. Deshalb
nur so viel: Solange das juristische Repetitorium – außer-
halb der Universitäten mit den damit verbundenen Kos-
ten – für die Mehrzahl der Studenten unverzichtbar zum
Bestehen des Examens ist, ist für mich das Jura-Studium
nicht in Ordnung. Der Vorschlag, das Studienabschlus-
sexamen in die Verantwortung der Universitäten zurück-
zugeben, ist nicht nur deshalb zu begrüßen. Aber alles in
allem möchte ich, dass der F.D.P.-Entwurf in einen größe-
ren Wurf zur Neugestaltung der juristischen Ausbildung
einfließt.
Dr. Eckart Pick, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi-
nister der Justiz:Die Juristenausbildung gilt allgemein als
reformbedürftig. Als erstes Argument für eine Reform
wird meist darauf hingewiesen, dass die gegenwärtige Ju-
ristenausbildung in ihrer Grundkonzeption seit 200 Jah-
ren besteht. Dies gilt auch für die Begründung des Ent-
wurfs der F.D.P.-Fraktion. Wenn wir über eine Ausbil-
dungsreform diskutieren, dürfen wir aber gerade nicht
außer Acht lassen, dass wir im Kern über Strukturen spre-
chen, die über diesen langen Zeitraum gewachsen sind
und sich auch zu einem großen Teil bewährt haben. Ich
möchte damit nicht die Reformbedürftigkeit außer Rede
stellen. Jedoch kann die lange Tradition allein kein Argu-
ment für eine Reform sein.
Auch ich bin der Ansicht, dass es an der Zeit ist, die Ju-
ristenausbildung zu reformieren. Die Anforderungen an
den Juristen von heute müssen angepasst werden. Ich bin
jedoch für eine durchdachte und ausgereifte Lösung.
Schnellschüsse helfen niemandem, am wenigsten den
jungen Menschen, die ein Recht auf eine arbeitsmarktge-
rechte, aber auch gründliche Ausbildung haben.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000 10659
(C)
(D)
(A)
(B)
Der vorliegende Entwurf kann nicht überzeugen. An-
statt Lösungen für die drängende Frage, wie die Juristen-
ausbildung in Zukunft ausgestaltet werden kann, anzubie-
ten, wirft der Entwurf mehr Probleme auf, als es bisher zu
bewältigen gilt.
Wird einerseits eine Spezialisierung der Juristen ange-
strebt, bleibt völlig unklar, wie diese aussehen soll. Eben-
falls offen bleibt die genauere Ausgestaltung des vorge-
schlagenen Anwaltsvorbereitungsdienstes. Aber genau
um diese Frage müsste es doch gehen! Die Durchlässig-
keit zwischen den einzelnen Berufssparten gilt es in Zu-
kunft zu erhalten. Da stimme ich dem Anliegen des Ent-
wurfs zu. Aber einerseits werden die Ausbildungsgänge
getrennt und sollen zu einer Spezialisierung führen, um
dann andererseits doch einen faktisch voraussetzungslo-
sen Übergang in einen anderen juristischen Beruf zuzu-
lassen. So lässt sich die Schaffung von drei verschiede-
nen, organisatorisch getrennten Vorbereitungsdiensten
nicht rechtfertigen.
Schließlich bleibt eine zentrale Frage völlig ungeklärt,
nämlich wie der Zugang zu den einzelnen Vorbereitungs-
diensten geregelt wird. Hieran schließt sich die für die
Kandidaten wichtige Frage an, ob ihnen trotz eines Uni-
versitätsabschlusses ein Zugang verwehrt werden kann,
und für die Länder bleibt unklar, welcher Finanzierungs-
bedarf sich tatsächlich ergibt.
Es dürfen nicht allein fiskalische Gründe ausschlagge-
bend sein, wenn über eine Reform der Juristenausbildung
gesprochen wird. Dieser Entwurf lädt jedoch geradezu
dazu ein. Es soll vielleicht auch über die finanziellen Mit-
tel die Zahl der Absolventen der Vorbereitungsdienste
und so mittelbar die der Juristen insgesamt beschränkt
werden.
Die Juristenausbildung ist die ureigene Domäne der
Länder. Sie sind es daher auch, die für ihre Reform zu sor-
gen haben. Die Länder haben sich des Themas zwar an-
genommen, bisher allerdings ohne greifbaren Erfolg.
Bereits 1996 hat die Konferenz der Justizministerinnen
und Justizminister über verschiedene Grundmodelle dis-
kutiert. Ein konkretes Reformmodell wurde intensiv wei-
terentwickelt. Dann sind die Reformbestrebungen der
Länder allerdings ins Stocken geraten. Auch auf der Ju-
stiz-ministerkonferenz im vergangenen Mai konnten die
Reformüberlegungen trotz langer Diskussionen nicht fi-
nalisiert werden. Ich bedaure das sehr, war dieses Thema
aufgrund von Analysen doch sehr gründlich vorbereitet
worden. Die Verunsicherung, die diese lang andauernden,
zum Teil inhaltlich kontroversen Überlegungen für die an-
gehenden Juristen bewirken, ist erheblich. Ich spüre dies
regelmäßig an der Zahl der Anfragen verunsicherter Exa-
menskandidaten. Dies muss nun bald ein Ende haben.
Ich unterstütze deshalb nachdrücklich die Initiative der
Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitiker der Koalitions-
fraktionen, im Herbst hier einen Schwerpunkt der Bera-
tungen zu bilden. Dabei wird das wichtigste Anliegen
sein, eine Reform der Juristenausbildung zu begleiten,
die durchdacht und ausgereift ist. Die Bedürfnisse der jun-
gen, in der Ausbildung befindlichen Juristen sind wesent-
lich zu beachten. Die Interessen von Justiz, Verwaltung,
Anwaltschaft und Wirtschaft werden Berücksichtigung
finden müssen. Gerade aber auch die Belange des Recht
suchenden Publikums dürfen hierüber nicht vergessen
werden.
Anlage 4
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundesrat hat in seiner 752. Sitzung am 9. Juni
2000 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
stimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
Grundgesetz nicht zu stellen:
– Gesetz zur Sicherstellung der Rentenauszahlung im
Vormonat (Rentenauszahlungsgesetz)
– Zweites Gesetz zur Fortentwicklung der Alters-
teilzeit
– Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die
Tätigkeit der Steuerberater (7. StBÄndG)
– Zehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittel-
gesetzes
– Gesetz zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vor-
schriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz–
SeuchRNeuG)
– Gesetz zu der Vierten Änderung des Überein-
kommens über den Internationalen Währungs-
fonds (IWF)
– Gesetz zu den Übereinkommen vom 19. Dezember
1996 über den Beitritt des Königreichs Dänemark,
der Republik Finnland und des Königreichs
Schweden zum Schengener Durchführungsüber-
einkommen und zu dem Übereinkommen vom
18. Mai 1999 über die Assoziierung der Republik
Island und des Königreichs Norwegen
– Gesetz zu dem Protokoll vom 9. September 1998
zur Änderung des Europäischen Übereinkom-
mens vom 5. Mai 1989 über das grenzüberschrei-
tende Fernsehen
– Gesetz zu dem Vertrag vom 5. November 1998
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
Antigua und Barbuda über die Förderung und
den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
– Gesetz zu dem Vertrag vom 25. August 1998 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und den
Vereinigten Mexikanischen Staaten über die För-
derung und den gegenseitigen Schutz von Kapi-
talanlagen
– Gesetz zur Änderung; und Ergänzung des Straf-
verfahrensrechts – Strafverfahrensänderungsge-
setz 1999 (StVÄG 1999)
– Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des
Abgeordnetengesetzes und Achtzehntes Gesetz
zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
– Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von
Stiftungen
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000 10660
(C)
(D)
(A)
(B)
– Gesetz über Fernabsatzverträge und andere
Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstel-
lung von Vorschriften auf Euro
– Viertes Gesetz zur Änderung des Futtermittelge-
setzes
Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 28. Juni
2000 den Koalitionsantrag „25 Jahre KSZE/OSZE“ –
Drucksache 14/3399 – zurückgezogen.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit-
geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der
Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der
nachstehenden Vorlage absieht:
Innenausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Wahlkreiskommission für die 14. Wahlperi-
ode des Deutschen Bundestages gemäß § 3 Bundeswahl-
gesetz (BWG)
– Drucksachen 14/2597, 14/3084 Nr. 1 –
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erfahrungsbericht der Bundesregierung zu den Auswir-
kungen des im Jahre 1996 in Kraft getretenen Ände-
rungsgesetzes zum Ladenschlussgesetz
– Drucksachen 14/2489, 14/2736 Nr. 2 –
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über ihre Bemühungen zur
Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse des Europä-
ischen Parlaments 1999
– Drucksachen 14/2835, 14/2947 Nr. 1.3 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
tung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 14/2817 Nr. 1.3
Drucksache 14/2817 Nr. 1.9
Innenausschuss
Drucksache 14/2952 Nr. 2.6
Drucksache 14/2952 Nr. 2.22
Drucksache 14/3050 Nr. 2.18
Drucksache 14/3050 Nr. 2.20;
Finanzausschuss
Drucksache 14/3341 Nr. 2.5
Drucksache 14/3341 Nr. 2.15
Drucksache 14/3341 Nr. 2.40
Ausschuss fürWirtschaft und Technologie
Drucksache 14/3146 Nr. 2.3 8
Drucksache 14/3207 Nr. 1.1
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Drucksache 14/3428 Nr. 2.5
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Drucksache 14/2952 Nr. 1.3
Drucksache 14/2952 Nr. 2.1
Drucksache 14/2952 Nr. 2.2 .
Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnhngswesen
Drucksache 14/2104 Nr. 2.23
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung
Drucksache 14/3146 Nr. 2.34
Drucksache 14/3146 Nr. 2.35.
Drucksache 14/3146 Nr. 2:36
Drucksache 14/3146 Nr. 2.37
Drucksache 14/3341 Nr. 2.8
Drucksache 14/3341 Nr. 2.14
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union
Drucksache 14/2952 Nr. 2.15
Drucksache 14/2952 Nr. 2.26
Drucksache 14/3146 Nr. 1.2
Drucksache 14/3146 Nr. 2.5
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000 10661
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Druck: MuK. Medien-und Kommunikations GmbH, Berlin