Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000
        Hans-Christian Ströbele
        10650
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        1) Anlage 3
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000 10651
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Altmaier, Peter CDU/CSU 30.06.2000
        Becker-Inglau, Ingrid SPD 30.06.2000
        Behrendt, Wolfgang SPD 30.06.2000*
        Bernhardt, Otto CDU/CSU 30.06.2000
        Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 30.06.2000
        Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 30.06.2000
        Brudlewsky, Monika CDU/CSU 30.06.2000
        Brüderle, Rainer F.D.P. 30.06.2000
        Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 30.06.2000*
        Klaus
        Buwitt, Dankward CDU/CSU 30.06.2000*
        Carstens (Emstek), CDU/CSU 30.06.2000
        Manfred
        Deß, Albert CDU/CSU 30.06.2000
        Doss, Hansjürgen CDU/CSU 30.06.2000
        Eichhorn, Maria CDU/CSU 30.06.2000
        Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 30.06.2000
        Joseph DIE GRÜNEN
        Follak, Iris SPD 30.06.2000
        Friedhoff, Paul K. F.D.P. 30.06.2000
        Friedrich (Bayreuth), F.D.P. 30.06.2000
        Horst
        Friedrich (Altenburg), SPD 30.06.2000
        Peter
        Fromme, Jochen-Konrad CDU/CSU 30.06.2000
        Dr. Fuchs, Ruth PDS 30.06.2000
        Gebhardt, Fred PDS 30.06.2000
        Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 30.06.2000
        Haack (Extertal), Karl SPD 30.06.2000*
        Hermann
        Freiherr von Hammerstein, CDU/CSU 30.06.2000
        Carl-Detlev
        Hauser (Rednitz- CDU/CSU 30.06.2000
        hembach), Hansgeorg
        Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 30.06.2000
        Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 30.06.2000
        Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 30.06.2000
        DIE GRÜNEN
        Hintze, Peter CDU/CSU 30.06.2000
        Dr. Höll, Barbara PDS 30.06.2000
        Hörster, Joachim CDU/CSU 30.06.2000*
        Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 30.06.2000*
        Hornung, Siegfried CDU/CSU 30.06.2000*
        Jünger, Sabine PDS 30.06.2000
        Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 30.06.2000
        Kampeter, Steffen CDU/CSU 30.06.2000
        Dr. Kolb, Heinrich F.D.P. 30.06.2000
        Leonhard
        Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 30.06.2000
        Lintner, Eduard CDU/CSU 30.06.2000*
        Lippmann, Heidi PDS 30.06.2000
        Lüth, Heidemarie PDS 30.06.2000
        Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 30.06.2000*
        Erich
        Marquardt, Angela PDS 30.06.2000
        Prof. Dr. Meyer (Ulm), SPD 30.06.2000
        Jürgen
        Michels, Meinolf CDU/CSU 30.06.2000
        Mosdorf, Siegmar SPD 30.06.2000
        Neumann (Gotha), SPD 30.06.2000*
        Gerhard
        Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 30.06.2000
        Ronsöhr, CDU/CSU 30.06.2000
        Heinrich-Wilhelm
        Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 30.06.2000
        Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 30.06.2000
        Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 30.06.2000
        Hans Peter
        von Schmude, Michael CDU/CSU 30.06.2000*
        Feiherr von CDU/CSU 30.06.2000
        Schorlemer, Reinhard
        entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlagen zum Stenographischen Bericht
        Schröder, Gerhard SPD 30.06.2000
        Schüßler, Gerhard F.D.P. 30.06.2000
        Dr. Solms, Hermann F.D.P. 30.06.2000
        Otto
        Sothmann, Bärbel CDU/CSU 30.06.2000
        Steen, Antje-Marie SPD 30.06 .2000
        Steinbach, Erika CDU/CSU 30.06.2000
        Uldall, Gunnar CDU/CSU 30.06.2000
        Wettig-Danielmeier, SPD 30.06.2000
        Inge
        Wieczorek-Zeul, SPD 30.06.2000
        Heidemarie
        Wiese (Hannover), SPD 30.06.2000
        Heino
        Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 30.06.2000
        Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 30.06.2000*
        Dr. Wolf, Winfried PDS 30.06.2000
        Zierer, Benno CDU/CSU 30.06.2000*
        * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
        lung des Europarates
        Anlage 2
        Namensverzeichnis
        der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die
        an der Wahl eines Mitgliedes des Parlamentari-
        schen Kontrollgremiums gemäß §§ 4 und 5 des
        Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle
        nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes
        (Kontrollgremium – PKGrG) teilgenommen ha-
        ben (Tagesordnungspunkt 19)
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000 10652
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        SPD
        Brigitte Adler
        Gerd Andres
        Ingrid Arndt-Brauer
        Rainer Arnold
        Hermann Bachmaier
        Ernst Bahr
        Doris Barnett
        Dr. Hans Peter Bartels
        Eckhardt Barthel (Berlin)
        Klaus Barthel (Starnberg)
        Ingrid Becker-Inglau
        Wolfgang Behrendt
        Dr. Axel Berg
        Friedhelm Julius Beucher
        Petra Bierwirth
        Rudolf Bindig
        Lothar Binding (Heidelberg)
        Kurt Bodewig
        Klaus Brandner
        Anni Brandt-Elsweier
        Willi Brase
        Dr. Eberhard Brecht
        Bernhard Brinkmann
        (Hildesheim)
        Rainer Brinkmann (Detmold)
        Hans-Günter Bruckmann
        Edelgard Bulmahn
        Ursula Burchardt
        Dr. Michael Bürsch
        Hans Martin Bury
        Hans Büttner (Ingolstadt)
        Marion Caspers-Merk
        Wolf-Michael Catenhusen
        Dr. Peter Danckert
        Dr. Herta Däubler-Gmelin
        Christel Deichmann
        Karl Diller
        Peter Dreßen
        Rudolf Dreßler
        Detlef Dzembritzki
        Dieter Dzewas
        Dr. Peter Eckardt
        Sebastian Edathy
        Ludwig Eich
        Marga Elser
        Peter Enders
        Gernot Erler
        Petra Ernstberger
        Annette Faße
        Lothar Fischer (Homburg)
        Gabriele Fograscher
        Norbert Formanski
        Rainer Fornahl
        Hans Forster
        Dagmar Freitag
        Lilo Friedrich (Mettmann)
        Harald Friese
        Anke Fuchs (Köln)
        Arne Fuhrmann
        Prof. Monika Ganseforth
        Iris Gleicke
        Günter Gloser
        Uwe Göllner
        Renate Gradistanac
        Günter Graf (Friesoythe)
        Angelika Graf (Rosenheim)
        Dieter Grasedieck
        Monika Griefahn
        Kerstin Griese
        Achim Großmann
        Wolfgang Grotthaus
        Karl Hermann Haack
        (Extertal)
        Hans-Joachim Hacker
        Klaus Hagemann
        Manfred Hampel
        Christel Hanewinckel
        Alfred Hartenbach
        Anke Hartnagel
        Klaus Hasenfratz
        Nina Hauer
        Hubertus Heil
        Reinhold Hemker
        Frank Hempel
        Rolf Hempelmann
        Dr. Barbara Hendricks
        Gustav Herzog
        Monika Heubaum
        Reinhold Hiller (Lübeck)
        Stephan Hilsberg
        Gerd Höfer
        Jelena Hoffmann (Chemnitz)
        Walter Hoffmann
        (Darmstadt)
        Iris Hoffmann (Wismar)
        Frank Hofmann (Volkach)
        Ingrid Holzhüter
        Eike Hovermann
        Christel Humme
        Lothar Ibrügger
        Barbara Imhof
        Brunhilde Irber
        Gabriele Iwersen
        Renate Jäger
        Jann-Peter Janssen
        Ilse Janz
        Prof. Dr. Uwe Jens
        Volker Jung (Düsseldorf)
        Johannes Kahrs
        Ulrich Kasparick
        Sabine Kaspereit
        Susanne Kastner
        Hans-Peter Kemper
        Klaus Kirschner
        Marianne Klappert
        Siegrun Klemmer
        Hans-Ulrich Klose
        Walter Kolbow
        Fritz Rudolf Körper
        Karin Kortmann
        Anette Kramme
        Nicolette Kressl
        Volker Kröning
        Angelika Krüger-Leißner
        Horst Kubatschka
        Ernst Küchler
        Helga Kühn-Mengel
        Ute Kumpf
        Konrad Kunick
        Dr. Uwe Küster
        Werner Labsch
        Christine Lambrecht
        Brigitte Lange
        Christian Lange (Backnang)
        Detlev von Larcher
        Christine Lehder
        Waltraud Lehn
        Robert Leidinger
        Klaus Lennartz
        Dr. Elke Leonhard
        Eckhart Lewering
        Götz-Peter Lohmann
        (Neubrandenburg)
        Christa Lörcher
        Erika Lotz
        Dr. Christine Lucyga
        Dieter Maaß (Herne)
        Winfried Mante
        Dirk Manzewski
        Tobias Marhold
        Lothar Mark
        Ulrike Mascher
        Christoph Matschie
        Heide Mattischeck
        Markus Meckel
        Ulrike Mehl
        Ulrike Merten
        Angelika Mertens
        Prof. Dr. Jürgen Meyer
        (Ulm)
        Ursula Mogg
        Christoph Moosbauer
        Siegmar Mosdorf
        Michael Müller (Düsseldorf)
        Jutta Müller (Völklingen)
        Christian Müller (Zittau)
        Franz Müntefering
        Andrea Nahles
        Volker Neumann (Bramsche)
        Gerhard Neumann (Gotha)
        Dr. Edith Niehuis
        Dr. Rolf Niese
        Dietmar Nietan
        Günter Oesinghaus
        Eckhard Ohl
        Leyla Onur
        Manfred Opel
        Holger Ortel
        Adolf Ostertag
        Kurt Palis
        Albrecht Papenroth
        Prof. Dr. Martin Pfaff
        Georg Pfannenstein
        Johannes Pflug
        Prof. Dr. Eckhart Pick
        Joachim Poß
        Karin Rehbock-Zureich
        Dr. Carola Reimann
        Margot von Renesse
        Renate Rennebach
        Bernd Reuter
        Reinhold Robbe
        Gudrun Roos
        René Röspel
        Dr. Ernst Dieter Rossmann
        Michael Roth (Heringen)
        Birgit Roth (Speyer)
        Gerhard Rübenkönig
        Marlene Rupprecht
        Thomas Sauer
        Dr. Hansjörg Schäfer
        Gudrun Schaich-Walch
        Rudolf Scharping
        Bernd Scheelen
        Dr. Hermann Scheer
        Siegfried Scheffler
        Horst Schild
        Otto Schily
        Dieter Schloten
        Horst Schmidbauer
        (Nürnberg)
        Ulla Schmidt (Aachen)
        Dagmar Schmidt (Meschede)
        Wilhelm Schmidt (Salzgitter)
        Regina Schmidt-Zadel
        Heinz Schmitt (Berg)
        Carsten Schneider
        Dr. Emil Schnell
        Walter Schöler
        Olaf Scholz
        Karsten Schönfeld
        Fritz Schösser
        Ottmar Schreiner
        Gisela Schröter
        Dr. Mathias Schubert
        Richard Schuhmann
        (Delitzsch)
        Brigitte Schulte (Hameln)
        Reinhard Schultz
        (Everswinkel)
        Volkmar Schultz (Köln)
        Ewald Schurer
        Dr. R. Werner Schuster
        Dietmar Schütz (Oldenburg)
        Dr. Angelica Schwall-Düren
        Rolf Schwanitz
        Bodo Seidenthal
        Erika Simm
        Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
        Dr. Cornelie
        Sonntag-Wolgast
        Wieland Sorge
        Wolfgang Spanier
        Dr. Margrit Spielmann
        Jörg-Otto Spiller
        Dr. Ditmar Staffelt
        Ludwig Stiegler
        Rolf Stöckel
        Rita Streb-Hesse
        Reinhold Strobl (Amberg)
        Dr. Peter Struck
        Joachim Stünker
        Joachim Tappe
        Jörg Tauss
        Jella Teuchner
        Dr. Gerald Thalheim
        Wolfgang Thierse
        Franz Thönnes
        Uta Titze-Stecher
        Adelheid Tröscher
        Hans-Eberhard Urbaniak
        Rüdiger Veit
        Simone Violka
        Ute Vogt (Pforzheim)
        Hans Georg Wagner
        Hedi Wegener
        Dr. Konstanze Wegner
        Wolfgang Weiermann
        Reinhard Weis (Stendal)
        Matthias Weisheit
        Gunter Weißgerber
        Gert Weisskirchen
        (Wiesloch)
        Dr. Ernst Ulrich von
        Weizsäcker
        Jochen Welt
        Dr. Rainer Wend
        Hildegard Wester
        Lydia Westrich
        Inge Wettig-Danielmeier
        Dr. Margrit Wetzel
        Dr. Norbert Wieczorek
        Jürgen Wieczorek (Böhlen)
        Helmut Wieczorek
        (Duisburg)
        Heidemarie Wieczorek-Zeul
        Dieter Wiefelspütz
        Heino Wiese (Hannover)
        Klaus Wiesehügel
        Brigitte Wimmer (Karlsruhe)
        Engelbert Wistuba
        Barbara Wittig
        Dr. Wolfgang Wodarg
        Verena Wohlleben
        Hanna Wolf (München)
        Waltraud Wolff (Zielitz)
        Heidemarie Wright
        Uta Zapf
        Dr. Christoph Zöpel
        Peter Zumkley
        CDU/CSU
        Ulrich Adam
        Ilse Aigner
        Dietrich Austermann
        Norbert Barthle
        Dr. Wolf Bauer
        Günter Baumann
        Brigitte Baumeister
        Meinrad Belle
        Dr. Sabine Bergmann-Pohl
        Hans-Dirk Bierling
        Dr. Joseph-Theodor Blank
        Renate Blank
        Dr. Heribert Blens
        Dr. Norbert Blüm
        Friedrich Bohl
        Sylvia Bonitz
        Jochen Borchert
        Wolfgang Börnsen
        (Bönstrup)
        Wolfgang Bosbach
        Dr. Wolfgang Bötsch
        Klaus Brähmig
        Dr. Ralf Brauksiepe
        Paul Breuer
        Georg Brunnhuber
        Hartmut Büttner
        (Schönebeck)
        Cajus Caesar
        Manfred Carstens (Emstek)
        Leo Dautzenberg
        Wolfgang Dehnel
        Hubert Deittert
        Renate Diemers
        Thomas Dörflinger
        Marie-Luise Dött
        Rainer Eppelmann
        Ilse Falk
        Dr. Hans Georg Faust
        Albrecht Feibel
        Ingrid Fischbach
        Axel E. Fischer
        (Karlsruhe-Land)
        Dr. Gerhard Friedrich
        (Erlangen)
        Dr. Hans-Peter Friedrich
        (Hof)
        Erich G. Fritz
        Hans-Joachim Fuchtel
        Dr. Jürgen Gehb
        Norbert Geis
        Dr. Heiner Geißler
        Georg Girisch
        Michael Glos
        Peter Götz
        Hermann Gröhe
        Manfred Grund
        Horst Günther (Duisburg)
        Gottfried Haschke
        (Großhennersdorf )
        Gerda Hasselfeldt
        Norbert Hauser (Bonn)
        Klaus-Jürgen Hedrich
        Helmut Heiderich
        Ursula Heinen
        Siegfried Helias
        Hans Jochen Henke
        Ernst Hinsken
        Klaus Hofbauer
        Martin Hohmann
        Klaus Holetschek
        Josef Hollerith
        Hubert Hüppe
        Susanne Jaffke
        Georg Janovsky
        Dr.-Ing. Rainer Jork
        Bartholomäus Kalb
        Dr.-Ing. Dietmar Kansy
        Irmgard Karwatzki
        Volker Kauder
        Eckart von Klaeden
        Ulrich Klinkert
        Dr. Helmut Kohl
        Manfred Kolbe
        Norbert Königshofen
        Eva-Maria Kors
        Hartmut Koschyk
        Thomas Kossendey
        Rudolf Kraus
        Dr.-Ing. Paul Krüger
        Karl Lamers
        Dr. Karl A. Lamers
        (Heidelberg)
        Dr. Norbert Lammert
        Helmut Lamp
        Dr. Paul Laufs
        Karl-Josef Laumann
        Vera Lengsfeld
        Peter Letzgus
        Ursula Lietz
        Walter Link (Diepholz)
        Eduard Lintner
        Dr. Klaus W. Lippold
        (Offenbach)
        Dr. Manfred Lischewski
        Dr. Michael Luther
        Erwin Marschewski
        (Recklinghausen)
        Dr. Martin Mayer
        (Siegertsbrunn)
        Wolfgang Meckelburg
        Dr. Michael Meister
        Dr. Angela Merkel
        Friedrich Merz
        Hans Michelbach
        Dr. Gerd Müller
        Bernward Müller (Jena)
        Elmar Müller (Kirchheim)
        Bernd Neumann (Bremen)
        Günter Nooke
        Franz Obermeier
        Friedhelm Ost
        Eduard Oswald
        Norbert Otto (Erfurt)
        Dr. Peter Paziorek
        Anton Pfeifer
        Beatrix Philipp
        Ronald Pofalla
        Marlies Pretzlaff
        Hans Raidel
        Dr. Peter Ramsauer
        Helmut Rauber
        Christa Reichard (Dresden)
        Katherina Reiche
        Erika Reinhardt
        Hans-Peter Repnik
        Klaus Riegert
        Dr. Heinz Riesenhuber
        Franz Romer
        Hannelore Rönsch
        (Wiesbaden)
        Dr. Klaus Rose
        Kurt J. Rossmanith
        Adolf Roth (Gießen)
        Norbert Röttgen
        Dr. Christian Ruck
        Volker Rühe
        Anita Schäfer
        Heinz Schemken
        Karl-Heinz Scherhag
        Gerhard Scheu
        Norbert Schindler
        Bernd Schmidbauer
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000 10653
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Christian Schmidt (Fürth)
        Dr.-Ing. Joachim Schmidt
        (Halsbrücke)
        Andreas Schmidt (Mülheim)
        Birgit Schnieber-Jastram
        Dr. Andreas Schockenhoff
        Dr. Rupert Scholz
        Dr. Erika Schuchardt
        Wolfgang Schulhoff
        Diethard Schütze (Berlin)
        Clemens Schwalbe
        Dr. Christian Schwarz-
        Schilling
        Wilhelm-Josef Sebastian
        Horst Seehofer
        Heinz Seiffert
        Rudolf Seiters
        Bernd Siebert
        Werner Siemann
        Johannes Singhammer
        Carl-Dieter Spranger
        Wolfgang Steiger
        Dr. Wolfgang Freiherr von
        Stetten
        Andreas Storm
        Dorothea Störr-Ritter
        Max Straubinger
        Matthäus Strebl
        Thomas Strobl (Heilbronn)
        Michael Stübgen
        Dr. Rita Süssmuth
        Dr. Susanne Tiemann
        Edeltraut Töpfer
        Dr. Hans-Peter Uhl
        Arnold Vaatz
        Angelika Volquartz
        Dr. Theodor Waigel
        Peter Weiß (Emmendingen)
        Gerald Weiß (Groß-Gerau)
        Annette Widmann-Mauz
        Heinz Wiese (Ehingen)
        Hans-Otto Wilhelm (Mainz)
        Klaus-Peter Willsch
        Bernd Wilz
        Matthias Wissmann
        Werner Wittlich
        Aribert Wolf
        Elke Wülfing
        Wolfgang Zeitlmann
        Wolfgang Zöller
        BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN
        Gila Altmann (Aurich)
        Marieluise Beck (Bremen)
        Volker Beck (Köln)
        Angelika Beer
        Matthias Berninger
        Grietje Bettin
        Annelie Buntenbach
        Ekin Deligöz
        Dr. Thea Dückert
        Franziska Eichstädt-Bohlig
        Dr. Uschi Eid
        Hans-Josef Fell
        Andrea Fischer (Berlin)
        Katrin Dagmar Göring-
        Eckardt
        Rita Grießhaber
        Antje Hermenau
        Ulrike Höfken
        Michaele Hustedt
        Monika Knoche
        Dr. Angelika Köster-Loßack
        Steffi Lemke
        Dr. Helmut Lippelt
        Dr. Reinhard Loske
        Oswald Metzger
        Kerstin Müller (Köln)
        Winfried Nachtwei
        Christa Nickels
        Cem Özdemir
        Simone Probst
        Claudia Roth (Augsburg)
        Christine Scheel
        Irmingard Schewe-Gerigk
        Rezzo Schlauch
        Albert Schmidt (Hitzhofen)
        Werner Schulz (Leipzig)
        Christian Simmert
        Christian Sterzing
        Hans-Christian Ströbele
        Jürgen Trittin
        Dr. Ludger Volmer
        Sylvia Voß
        Helmut Wilhelm (Amberg)
        Margareta Wolf (Frankfurt)
        F.D.P.
        Ina Albowitz
        Hildebrecht Braun
        (Augsburg)
        Ernst Burgbacher
        Jörg van Essen
        Ulrike Flach
        Gisela Frick
        Rainer Funke
        Dr. Wolfgang Gerhardt
        Hans-Michael Goldmann
        Joachim Günther (Plauen)
        Dr. Karlheinz Guttmacher
        Klaus Haupt
        Ulrich Heinrich
        Birgit Homburger
        Dr. Werner Hoyer
        Ulrich Irmer
        Dr. Klaus Kinkel
        Gudrun Kopp
        Jürgen Koppelin
        Ina Lenke
        Sabine Leutheusser-
        Schnarrenberger
        Dirk Niebel
        Günther Friedrich Nolting
        Hans-Joachim Otto
        (Frankfurt)
        Detlef Parr
        Cornelia Pieper
        Dr. Günter Rexrodt
        Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
        Dr. Irmgard Schwaetzer
        Marita Sehn
        Dr. Max Stadler
        Carl-Ludwig Thiele
        Dr. Dieter Thomae
        Dr. Guido Westerwelle
        PDS
        Dr. Dietmar Bartsch
        Maritta Böttcher
        Eva-Maria Bulling-Schröter
        Roland Claus
        Heidemarie Ehlert
        Dr. Heinrich Fink
        Dr. Klaus Grehn
        Dr. Gregor Gysi
        Uwe Hiksch
        Ulla Jelpke
        Gerhard Jüttemann
        Dr. Evelyn Kenzler
        Rolf Kutzmutz
        Ursula Lötzer
        Dr. Christa Luft
        Kersten Naumann
        Rosel Neuhäuser
        Petra Pau
        Dr. Uwe-Jens Rössel
        Christina Schenk
        Dr. Ilja Seifert
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000 10654
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungen
        des Europarates und der WEU, der Parlamentarischen Versammlung der NATO, der OSZE oder der IPU
        Abgeordnete
        Bühler, Klaus, CDU/CSU Buwitt, Dankward CDU/CSU Hornhues, Dr., Karl-Heinz, CDU/CSU
        Hornung, Siegfried CDU/CSU Hörster, Joachim CDU/CSU Maaß (Wilhelmshaven), Erich, CDU/CSU
        Michels, Meinolf, CDU/CSU von Schmude, Michael CDU/CSU Zierer, Benno, CDU/CSU
        Anlage 3
        Zu Protokoll gegebene Reden
        Zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Ju-
        ristenausbildung – JurAusbReformG(Tagesord-
        nungspunkt 24)
        Norbert Röttgen (CDU/CSU): Die Juristenausbil-
        dung in ihrer heutigen Grundkonzeption ist 200 Jahre alt.
        Seither wird über ihre Reform diskutiert, ohne dass sich
        bedeutende Änderungen wirklich haben durchsetzen kön-
        nen. Dennoch besteht Verbesserungsbedarf. Wenn sich
        die nunmehr erneut geführte Debatte dadurch von frühe-
        ren unterscheiden soll, dass sie zu Ergebnissen führt, ist
        es unerlässlich, drei Fragen klar zu beantworten: Erstens.
        Was sind die Reformgründe, also die Missstände in der
        gegenwärtigen Ausbildung? Zweitens. Was sind die Re-
        formziele? Drittens. Was sind die geeigneten Instru-
        mente?
        Ich komme zum ersten Punkt, den Reformgründen.
        Vier Probleme belasten die gegenwärtige Juristenausbil-
        dung in unserem Land. Als Erstes ist zu nennen, dass
        es sich bei dem gegenwärtigen Jurastudium um ein Mas-
        senstudium mit einem inakzeptablen Missverhältnis
        zwischen Lehrenden und Lernenden handelt. Dieses Ver-
        hältnis liegt bei 1:120 und muss zu einer abnehmenden
        Qualität der Ausbildung führen.
        Das zweite Problem liegt darin, dass die Studenten es
        im Studium und in den Examina mit einer Stofffülle zu tun
        haben, die praktisch kaum noch zu bewältigen ist. Tech-
        nisierung, Digitalisierung und Internationalisierung ma-
        chen nicht nur die Wirklichkeit komplex, sondern führen
        auch zu einem enormen Umfang und einer enormen Kom-
        plexität der juristischen Stofffülle. Zusammen mit der feh-
        lenden Verzahnung von Studien- und Prüfungsinhalten
        führt diese Stofffülle zu einer den wissenschaftlichen An-
        spruch des Studiums aushöhlenden Examensfixierung
        seitens der Studenten.
        Das dritte Problem der gegenwärtigen juristischen
        Ausbildung besteht darin, dass sie am Bedarf des Arbeits-
        marktes vorbeigeht. Leidtragende der weit über den Be-
        darf hinausgehenden Ausbildung ist insbesondere die An-
        waltschaft. Drei von vier Absolventen werden Rechtsan-
        walt, viele, weil sie diesen Beruf ergreifen wollen, viel zu
        viele mangels Alternative.
        Der vierte gravierende Mangel der gegenwärtigen Aus-
        bildung besteht darin, dass sie nach Art und Gesamtdauer
        dazu führt, dass die internationale Konkurrenzfähigkeit
        der deutschen Juristen abnimmt, obwohl sie wegen der In-
        ternationalisierung des Rechtsverkehrs immer wichtiger
        wird.
        Was sind angesichts dieser Missstände die Reformziele
        und die zu ihrer Verwirklichung nötigen Reformschritte?
        Die Ausbildung verbessern und nicht verbilligen ist mei-
        nes Erachtens die oberste Maxime. Wer sich diesem Ziel
        anschließt, muss im Hinblick auf das von der Justizminis-
        terkonferenz mehrheitlich befürwortete Einphasen-Mo-
        dell feststellen, dass es auf dem bisherigen Kostenniveau
        ohne Qualitätseinbußen nicht realisierbar ist. Wer also das
        Einphasen-Modell befürwortet und gleichzeitig sparen
        möchte, greift die Qualität der juristischen Ausbildung an.
        Ein positives Reformziel besteht darin, das Studium an
        die Universität zurückzuholen. Im Zentrum steht dabei
        die Einführung einer Universitätsprüfung als Studienab-
        schluss. Damit würde endlich die Verbindung geschaffen
        zwischen universitärer Ausbildung und Prüfung. Univer-
        sitätsprüfung heißt, dass diejenigen, die lehren, auch prü-
        fen, und dass das, was gelehrt wurde, auch geprüft wird.
        Das Studium würde dadurch eine angemessene Aufwer-
        tung erfahren. Weiterhin ist eine Universitätsprüfung die
        unerlässliche Voraussetzung für effektive Zwischenprü-
        fungen während des Studiums. Diese sind zwingend
        nötig, wenn das Problem der Massen nicht erst am Ende,
        sondern sinnvollerweise am Anfang der Ausbildung an-
        gegangen werden soll. Hierfür muss aber das Eigeninte-
        resse der Professoren begründet werden.
        Das juristische Studium bedarf weiterhin einer Er-
        neuerung auch im Hinblick auf die Studieninhalte. Nötig
        ist eine neue Definition einerseits von Kernkompetenzen,
        die jeder Jurist beherrschen muss und die die Grundlagen,
        Strukturen und die Methodik des Rechts und der Rechts-
        anwendung betreffen, sowie von Spezialkompetenzen,
        die für einzelne Rechtsgebiete Detailwissen beinhalten.
        Im Zusammenhang mit dieser Diskussion muss sicherlich
        auch über eine Modernisierung der Studieninhalte geredet
        werden. Dies bedeutet etwa, dass wir zumindest bereit
        sein müssen, darüber zu diskutieren, ob das Strafrecht, das
        in der Berufspraxis relativ weniger Juristen eine Rolle
        spielt, als a priori wichtiger angesehen werden muss als
        etwa das alle Lebens- und Rechtsbereiche durchdringende
        Europarecht.
        Schließlich ein weiterer Reformvorschlag: Die Uni-
        versitätsprüfung sollte als berufsqualifizierender Ab-
        schluss mit Ausnahme der Rechtspflegeberufe konzipiert
        sein. In den anderen Fällen fehlt dem Referendariat als
        staatlich finanzierte Ausbildung nämlich nicht nur die
        Rechtfertigung, sondern in weiten Teilen die Eignung.
        Das Rechtspflegereferendariat kann dabei kürzer sein als
        das heutige Referendariat und würde auf diese Weise auch
        einen Beitrag zur notwendigen Verkürzung der juristi-
        schen Ausbildung leisten.
        Insgesamt möchte ich für die CDU/CSU-Bundestags-
        fraktion feststellen: Auch wenn die Diskussion um die ju-
        ristische Ausbildung alt ist und vielleicht niemals beendet
        wird, müssen wir einen neuen, beherzten Reformversuch
        unternehmen. Oberstes Ziel muss eine Verbesserung der
        Qualität und der Konkurrenzfähigkeit der juristischen
        Ausbildung sein. Dies wird nur auf der Grundlage eines
        offenen und sachlichen Dialoges innerhalb des Bundesta-
        ges und zwischen Bundestag und Bundesrat möglich sein.
        Die CDU/CSU-Fraktion wird hierzu konstruktive, kon-
        zeptionell gute und realistische Vorschläge einbringen.
        Joachim Stünker (SPD): Bei allem sonstigen Streit
        in der Rechtspolitik, in einem sind sich im Grunde alle
        Akteure einig: Ob Sie sich in der juristischen Berufspra-
        xis, im rechtswissenschaftlichen Bereich, bei den Studie-
        renden oder unter Justizpolitikerinnen und Justizpoliti-
        kern erkundigen, eine grundlegende Reform der Juristen-
        ausbildung wird von allen für dringend notwendig
        erachtet. Insofern rennen die Kolleginnen und Kollegen
        von der F.D.P. mit ihrem Gesetzentwurf offene Türen ein:
        In diversen Arbeitsgruppen, Landesjustizministerien und
        Universitätszirkeln wird intensiv an realisierbaren Kon-
        zepten gearbeitet. Und auch die Regierungsfraktionen
        haben in der Koalitionsvereinbarung im Kapitel „Justiz-
        reform“ vereinbart – Zitat –: „Die Aus- und Fortbildung
        der Juristinnen und Juristen werden wir unter Berück-
        sichtigung der Anforderungen einer modernisierten
        Rechtsordnung reformieren.“ Die Bundesjustizministerin
        hat ebenfalls öffentlich bekräftigt, dass die Reform der
        Juristenausbildung auf der rechtspolitischen Agenda der
        Bundesregierung stehe.
        Eine solche Reform ist auch bitter nötig: Juristische Fa-
        kultäten leiden seit Jahren an Überfüllung, darunter leidet
        die Qualität der Ausbildung. Zurzeit studieren genauso
        viele junge Menschen Jura wie Juristen in den traditio-
        nellen Berufen arbeiten. Starke Inanspruchnahme der Re-
        petitorien zeigt problematisches Auseinanderfallen von
        Ausbildungsinhalten und Prüfungsanforderungen. Exa-
        menfixiertes Lernen, eingepauktes Einzelwissen statt
        übergreifendes Verständnis; Anforderungen durch Eu-
        ropäisierung des Rechts; Referendariat bisher zu staats-
        und justizorientiert, obwohl überwiegend spätere Berufs-
        tätigkeit in anderen Feldern, zum Beispiel Rechtsgestal-
        tung fehlt; unzureichende Vorbereitung auf die juristische
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000 10655
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Praxis. Die Berufssituation erfordert erweitere Fähigkei-
        ten: betriebswirtschaftliche Kenntnisse, soziale Kompe-
        tenzen, Teamfähigkeit. Die hohe Misserfolgsquote im
        Examen nach Jahren der Ausbildung ist Auszubildenden
        gegenüber nicht verantwortbar. Wartezeiten im Referen-
        dariat von bis zu weit über 12 Monaten sind jungen Men-
        schen nicht zumutbar und volkswirtschaftlich unverant-
        wortlich. Wie gesagt, offene Türen also!
        Der von der F.D.P.-Fraktion mit dem vorliegenden Ge-
        setzentwurf eingeschlagene Weg ist allerdings kein taug-
        liches Mittel zur Unterstützung dieses Reformprozesses.
        Die Initiierung eines Bundesgesetzes zum jetzigen Zeit-
        punkt wirkt den Einigungsbestrebungen im Rahmen der
        Justizministerkonferenz des Bundes und der Länder ent-
        gegen und ist insofern kontraproduktiv.
        Wie Sie wissen, hat es hier in den letzten Jahren eine
        erstaunliche Entwicklung gegeben. Nach dem Appell des
        so genannten Ladenburger Kreises, einer Gruppe von
        Hochschullehrern um den ehemaligen Bundesverfas-
        sungsrichter Professor Dr. Bockenförde, zu einer grund-
        legenden Reform der juristischen Ausbildung im Jahr
        1997 ist das Thema Juristenausbildung endlich wieder auf
        die rechtspolitische Agenda gesetzt worden. Am 5. No-
        vember 1998 haben sich die Justizministerinnen und Jus-
        tizminister auf ihrer Herbstkonferenz nach intensiver Dis-
        kussion mit breiter Mehrheit im Grundsatz für eine ein-
        phasige Ausbildungskonzeption nach dem Modell der
        praxisintegrierten universitären Juristenausbildung aus-
        gesprochen.
        Nach diesem Modell sollen die praktischen Ausbil-
        dungselemente in das Studium integriert und das Refe-
        rendariat sowie das zweite Staatsexamen abgeschafft wer-
        den. Das Studium soll in Grund- und Vertiefungsstudium
        mit Zwischenprüfung sowie einem einjährigen Praxis-
        block getrennt werden und direkt berufsqualifizierend
        sein. Gleichzeitig soll das Verhältnis zwischen Studieren-
        den und Lehrenden deutlich verbessert werden, um ver-
        mehrt in Seminaren und Kleingruppen ausbilden zu kön-
        nen – eine echte Qualitätssteigerung also, zu der die Kul-
        tusministerkonferenz schon ihre Zustimmung erteilt hat.
        In den konkreten Berufen sollen die Absolventen dann
        in einer berufsspezifischen Einarbeitungsphase nach dem
        Prinzip von Traineeprogrammen in Verantwortung der je-
        weiligen Arbeitgeber vorbereitet werden, allerdings ohne
        erneute Prüfung am Ende. Leitbild dieser Konzeption ist
        mit einer treffenden Formulierung des Ladenburger Ma-
        nifestes „der rechtsgelehrte, allseits einarbeitungsfähige
        Jurist, der über juristische Urteilskraft verfügt“.
        Diese Konzeption einer einphasigen praxisintegrierten
        universitären Juristenausbildung ist am 10. November
        1999 auf der Herbst-Justizministerkonferenz erneut be-
        stätigt worden. Gleichzeitig ist eine Arbeitsgruppe unter
        der Federführung Baden-Württembergs beauftragt wor-
        den, das Modell weiterzuentwickeln und konkrete Ver-
        handlungen mit der Innenministerkonferenz sowie den
        Wissenschafts- und Finanzressorts über die Umsetzung
        zu führen.
        Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen
        begrüßen diesen Einigungsprozess ausdrücklich. Die Ju-
        ristenausbildung ist zu wesentlichen Teilen Ländersache.
        Insbesondere für den wichtigen Bereich des Universitäts-
        studiums sind bundesgesetzlich allenfalls Rahmensetzun-
        gen unter anderem über das deutsche Richtergesetz mög-
        lich. Wir unterstützen deshalb die Bemühungen der Jus-
        tizministerkonferenz und sind zuversichtlich, dass es dort
        in nächster Zeit – eventuell schon im Rahmen der Herbst-
        Konferenz – zu einer endgültigen Einigung kommen
        wird. Auf der Grundlage einer solchen Einigung sollte
        dann ein zwischen Bund und Ländern abgestimmter Ge-
        setzgebungsprozess erfolgen.
        Um keine Missverständnisse entstehen zu lassen: Im
        Rahmen der von uns angestrebtem großen Justizreform
        kommt insbesondere auch der Juristenausbildung eine
        große Bedeutung zu. Die grundlegende Reform sollte des-
        halb meines Erachtens noch in dieser Legislaturperiode
        legislativ zum Abschluss gebracht werden. Sollte sich
        herausstellen, dass es im Rahmen der Justizministerkon-
        ferenz nicht zur Einigung kommen kann, wird eine Ge-
        setzesinitiative in diesem Hohen Hause unerlässlich sein.
        Zum jetzigen Zeitpunkt aber sehen wir noch gute Chan-
        cen für eine Einigung und lehnen daher ein bundesge-
        setzliches Vorpreschen ab.
        Hinzu kommt, dass der hier vorgelegte Gesetzentwurf
        auch inhaltlich nicht auf der Höhe der Zeit ist und mir ehr-
        lich gesagt auch nicht besonders durchdacht erscheint. Ich
        will die wesentlichen Kritikpunkte kurz umreißen:
        Erstens. In der Fachdiskussion ist unstrittig, dass eine
        grundlegende Reform der Juristenausbildung gut abge-
        stimmt die Bereiche Universitätsstudium und Praxisaus-
        bildung umfassen muss. Nur so können die nötige Ver-
        besserung der Gesamtausbildung und die Verzahnung von
        Theorie und Praxis erreicht werden. Eine Reform, die sich
        nicht beiden Ausbildungsteilen widmet, wird notwendig
        Stückwerk bleiben. In dem Gesetzentwurf fehlt jedoch
        der Bereich der zukünftigen Gestaltung des Universitäts-
        studiums völlig. Sie widmen sich ausschließlich der Ab-
        schaffung bzw. Umgestaltung des Referendariats und
        greifen damit einfach zu kurz.
        Zweitens. Mit dem Entwurf verfolgt die F.D.P. die Ab-
        kehr von der Ausbildung zum Einheitsjuristen. Darin sehe
        ich einen schwerwiegenden Fehler. Das Modell des Ein-
        heitsjuristen bietet unbestreitbare Vorteile, um die uns
        viele Länder beneiden: So treten bei uns in weit geringe-
        rem Maße zum Beispiel Entfremdung und Gegensätze
        zwischen den juristischen Fachprofessionen auf als in an-
        deren Ländern. Niemand wird gezwungen, sich für oder
        gegen eine bestimmte Berufssparte zu entscheiden, bevor
        er sie kennengelernt hat. Die große Bandbreite der Aus-
        bildung bietet eine bessere berufliche Perspektive für
        Absolventinnen und Absolventen. Gerade im Zuge der
        Europäisierung des Rechts wird eine gute juristische All-
        gemeinausbildung immer wichtiger, da für jede Speziali-
        sierung ein Überblick über die gesamte Rechtsordnung
        erforderlich ist. Außerdem garantiert das Modell des Ein-
        heitsjuristen jedermann ohne Rücksicht auf Einkommen,
        Stand oder persönliche Beziehungen den Erwerb einer
        einheitlichen Zugangsberechtigung für jeden juristischen
        Beruf.
        Drittens. Sie halten zumindest für den Bereich von An-
        waltschaft, Justiz und öffentlicher Verwaltung an einem
        zweistufigen Ausbildungsmodell fest. Damit stehen Sie in
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000 10656
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Widerspruch zu den Beschlüssen der Justizministerkonfe-
        renz und der überwiegenden Auffassung in der bundes-
        weiten Reformdiskussion. Es besteht inzwischen weitge-
        hend Zustimmung zum Modell einer praxisintegrierten
        universitären einphasigen Juristenausbildung.
        Viertens. Weiterhin sehe ich bei der vorgesehenen feh-
        lenden gesetzlichen Konkretisierung des Umfangs der
        Ausbildungszeit bei einem Rechtsanwalt und deren Ver-
        gütung die Gefahr des Fehlens einer ausreichenden Zahl
        von Ausbildungsplätzen bzw. der Vergabe von knappen
        Plätzen nach sachfremden Kriterien. Wenn wir sehen, wie
        sich die Situation im Bereich der Medizin bei Assistenz-
        ärzten darstellt, halte ich dies nicht für einen erstrebens-
        werten Zustand.
        Fünftens. Gerade bezüglich der Ausgestaltung des von
        Ihnen vorgeschlagenen Anwaltsvorbereitungsdienstes
        wäre der unumgängliche Einfluss des Staates nicht mehr
        gegeben. Dieser ist meines Erachtens aber für die Ausbil-
        dung des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der
        Rechtspflege unabweisbar geboten.
        Sechstens. Zu guter Letzt halte ich den Entwurf für in
        sich nicht stimmig. Sie wollen den Einheitsjuristen aus
        grundsätzlichen Erwägungen abschaffen. Für den Bereich
        von Anwaltschaft, Justiz und öffentlicher Verwaltung
        bleibt er aber im Ergebnis völlig aufrechterhalten. Sie
        führen zwar separate Spartenausbildungen mit Abschluss-
        prüfungen ein, im Ergebnis berechtigt jedoch jeder Spar-
        tenabschluss auch zum Berufszugang für alle anderen
        Sparten. Wie dies mit der Kritik an fehlender Spezialisie-
        rung und Verbesserung der Praxisausbildung zu vereinba-
        ren sein soll, ist mir unverständlich.
        Im Ergebnis hinterlässt Ihr Entwurf daher den Ein-
        druck: Der Anwaltschaft soll die Möglichkeit eingeräumt
        werden, den Zugang zum Anwaltsberuf durch das „Na-
        delöhr“ eines besonderen Vorbereitungsdienstes zu steu-
        ern und zu begrenzen. Das kann aber nicht Maßstab einer
        verantwortbaren Reform der Juristenausbildung sein.
        Die Einführung eines berufsqualifizierenden juristi-
        schen Abschlusses bereits am Studienende halte ich zwar
        grundsätzlich für begrüßenswert. In ihrem Vorschlag er-
        folgt sie aber ohne Absicherung der notwendigen Stär-
        kung der Praxisorientierung und weiterer qualitativer Ver-
        besserungen des Studiums und dient nur dazu, eine Zu-
        gangsbegrenzung für die Spartenausbildungen als
        Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Verwaltungsbe-
        amter zu ermöglichen.
        Abschließend kann ich nur feststellen, dass Ihr Ent-
        wurf entgegen der Überschrift keine echte „Reform der
        Juristenausbildung“ darstellt, sondern ein Herumdoktern
        an Symptomen und damit nur Stückwerk. Halten Sie sich
        lieber an die Justizministerkonferenz und Ihren Partei-
        freund Goll aus Baden-Württemberg. Dessen Ideen und
        Vorschläge passen besser zum Titel „Reform“ und hätten
        uns heute eine bessere Debatte beschert.
        Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Einigkeit besteht darüber, dass die Ausbildung der
        Juristinnen und Juristen reformbedürftig ist; diese Not-
        wendigkeit ist im Entwurf der F.D.P. auch eindrucksvoll
        dargelegt. Allerdings stellt der F.D.P.-Entwurf aus vielen
        Gründen nicht die Lösung des Problems dar:
        Erstens. Die Abschaffung des obligatorischen ersten
        Staatsexamens wird in der Realität dazu führen, dass die-
        jenigen Absolventinnen und Absolventen ohne Staatsexa-
        men als Juristinnen und Juristen zweiter Klasse eingestuft
        werden. Nach bisherigem Stand werden mindestens sie-
        ben Bundesländer die ausschließlich universitäre Prüfung
        nicht mitmachen.
        Die „Universitätsabschlussjuristinnen und -juristen“
        werden sowohl bei der Vergabe der Ausbildungsplätze für
        den Vorbereitungsdienst als auch als Bewerberinnen und
        Bewerber auf dem Arbeitsmarkt erheblich schlechtere
        Chancen haben als die „Staatsexamensjuristinnen und -ju-
        risten“. Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit und Chancen-
        gleichheit sind mit diesem Modell nicht gewahrt.
        Die Beibehaltung des obligatorischen ersten Staatsexa-
        mens ist deshalb dringend geboten; allerdings sollte der
        Bundesgesetzgeber den Prüfern der jeweiligen Univer-
        sitäten mehr Einfluss auf die Prüfungen ermöglichen, zum
        Beispiel die Federführung bei der Auswahl der Aufgaben
        den Hochschullehrern zu überlassen.
        Zweitens. Entschieden abzulehnen ist die Eingangs-
        prüfung für den Vorbereitungsdienst. Abgesehen von
        verfassungsrechtlichen Bedenken – Art. 12: entweder ist
        die universitäre Abschlussprüfung die Qualifikation für
        den Vorbereitungsdienst oder nicht –, ist dies der un-
        taugliche Versuch, die nicht gegebene Einheitlichkeit der
        Abschlussprüfungen nachträglich auf Kosten der Uni-Ab-
        solventinnen und -Absolventen herzustellen.
        Was sollen diejenigen tun, die diese Prüfung nicht be-
        stehen? Wer bereitet auf diese Prüfung – wahrscheinlich
        mit bis zu diesem Zeitpunkt nur unzulänglich vermittel-
        tem Praxiswissen gespickt – vor? Bei der Eingangsprü-
        fung für den Anwaltsvorbereitungsdienst droht die Gefahr
        einer Bedarfsprüfung.
        Drittens. Zwar ist die Dreiteilung des Vorbereitungs-
        dienstes zu begrüßen. Allerdings sollen die heikelsten
        Punkte – Gestaltung der Ausbildungssituation, Finanzie-
        rung des Anwaltsvorbereitungsdienstes und Besetzung
        der Prüfungsorgane per Rechtsverordnung des BMJ im
        Benehmen mit der Bundesrechtsanwaltskammer unter
        Zustimmung des Bundesrates geregelt werden.
        Als zentrale Ausbildungsstelle wird als Ort eine An-
        waltsakademie vorgeschlagen, die es noch zu gründen
        gelte. Dabei wird verschwiegen, dass es bundesweit be-
        reits Fortbildungsakademien für Anwälte gibt, für deren
        Seminare hohe Gebühren gezahlt werden müssen.
        Nicht gesagt wird, wer in welcher Höhe den Anwalts-
        vorbereitungsdienst finanzieren soll.
        Viertens. Die im Rahmen der Kosten aufgeführten Ein-
        schätzungen, dass die Landesjustizhaushalte entlastet und
        der Zuwachs bei den Wissenschaftshaushalten zur Ver-
        besserung der universitären Ausbildung kaum ins Ge-
        wicht fallen würden, gehen in mehrfacher Hinsicht an der
        Realität vorbei.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000 10657
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        a) Die Entlastungen bei den Landesjustizhaushalten
        werden wahrscheinlich nicht in dem erhofften
        Maße eintreten, weil sowohl für den Justizvorbe-
        reitungs- als auch den Verwaltungsvorbereitungs-
        dienst Vorhaltekosten entstehen. Mit der Abschaf-
        fung der bisher obligatorischen Staatsanwalt-
        schaftsstation wird der staatsanwaltschaftliche
        Sitzungsdienst auf Amtsgerichtsebene, der bisher
        überwiegend von Rechtsreferendarinnen und -re-
        ferendaren wahrgenommen wird, bundesweit zu-
        sammenbrechen. Der Sitzungsdienst muss dann
        von neu eingestellten Staatsanwältinnen und
        Staatsanwälten wahrgenommen werden. Da eine
        Praxisphase – wo auch immer verortet – unerläss-
        lich ist, muss diese auch finanziert werden. Die
        Finanzierung sollte nicht mehr, wie bisher, im
        Rahmen eines starren Beamtenverhältnisses auf
        Widerruf erfolgen, sondern flexibler als Angestell-
        tenverhältnis ausgestaltet werden. Auch die Höhe
        der Bezüge bzw. des Gehalts muss bei einem
        allein stehenden Referendar nicht unbedingt circa
        2 000 DM brutto betragen; allerdings erfordert
        eine sozialverträgliche Ausgestaltung des Vorbe-
        reitungsdienstes ein Mindestgehalt von 1 700 DM
        brutto; von einer Entlastung der Justizhaushalte
        kann also keinesfalls die Rede sein.
        b) Die Einschätzung, dass der Zuwachs der Mittel für
        die universitäre Ausbildung kaum ins Gewicht fal-
        len werde, ist entschieden zu verneinen.
        Abgesehen davon, dass aus den oben genannten Grün-
        den kaum Mittel aus den Justizhaushalten an die Univer-
        sitäten zu verteilen sein werden, sind für eine studentin-
        nen- und studentengerechte universitäre Ausbildung
        strukturelle – insbesondere personelle – Veränderungen
        der bisherigen Lehrkörper an den Universitäten ebenso
        erforderlich, wie eine erheblich bessere Finanzausstat-
        tung der ausbildenden Institute:
        Ohne den kostenintensiven Ausbau bzw. die Neuschaf-
        fung eines im Verhältnis zu den bisherigen Lehrstuhlin-
        haberinnen und -inhabern und im Rahmen der Institute
        unabhängigen sowie eigenständigen akademischen Mit-
        tel- und Oberbaus, der unabhängig von Forschungsinte-
        ressen und -verpflichtungen die Studentinnen und Stu-
        denten mit didaktisch modernen Lehrmethoden kontinu-
        ierlich und systematisch Theorie und Praxis miteinander
        verzahnend ausbildet, ist jede Ausbildungsreform zum
        Scheitern verurteilt.
        Im Unterschied zu heute müssen die Lehrstuhlinha-
        ber/Dozentinnen und Dozenten keine akademische Lauf-
        bahn an der Universität einschlagen.
        Die Qualitätskontrolle der Lehre erfolgt durch eine
        echte Evaluierung, wie sie bei Privatakademien schon bis-
        her üblich ist.
        Diese strukturelle und personelle Neuerung wird die
        Landeswissenschaftshaushalte für die 38 deutschen Uni-
        versitätsstandorte mit rechtswissenschaftlichen Fakultä-
        ten Milliarden kosten.
        Es gäbe noch weitere Kritikpunkte, die ich aus Zeit-
        gründen leider nicht mehr ansprechen kann.
        Eines ist jedenfalls klar, das Modell der F.D.P. kann so
        nicht unsere Zustimmung finden. Die Koalition wird nach
        Diskussion und Abstimmung mit den Justizministerien
        der Länder einen eigenen Vorschlag vorlegen. Die Juris-
        tenausbildung muss der Änderung der Gesellschaft und
        des Berufsbildes der Juristen angepasst werden. Sie darf
        nicht zur Heranbildung von „Fachidioten“ des Rechts
        führen, sondern muss interdisziplinärer werden und Juris-
        tinnen und Juristen bilden, die gewohnt sind, über den
        Tellerrand des Juristischen zu blicken und gesellschaftli-
        che Zusammenhänge zu begreifen und in ihre Arbeit ein-
        zubeziehen.
        Die Juristenausbildung muss aber auch für alle, die
        diese wollen, offen bleiben, unabhängig von eigenem Ein-
        kommen und Vermögen und den finanziellen Verhältnis-
        sen der Eltern.
        Dr. Edzard Schmidt-Jortzig (F.D.P.): Mit der heuti-
        gen ersten Lesung des von uns eingebrachten Entwurfs ei-
        nes Gesetzes zur Reform der Juristenausbildung kommt
        endlich das parlamentarische Verfahren zu einem wirklich
        überfälligen Modernisierungsprojekt in Gang. Schon seit
        vielen Jahren wird die Malaise der überkommenen Juris-
        tenausbildung beklagt. Das Studium ist längst aus ver-
        nünftigen Kanalisierungen ausgebrochen. Die Stofffülle
        ist zu groß, die wissenschaftlichen Lehrmethoden halten
        mit einer Effektivitätsausrichtung längst nicht mehr
        Schritt, die betreffenden Fakultäten und Fachbereiche
        sind unzureichend ausgestattet und die faktische Studien-
        zeit ist nach wie vor zu lang. Natürlich sind hierfür letzt-
        lich die Länder zuständig. Aber der Bund gibt über seine
        Zulassungsregeln zum Richter- und Anwaltsberuf sowie
        zum höheren Verwaltungsdienst die maßgeblichen Richt-
        werte vor.
        Erst recht der zum vollen Qualifikationsausweis uner-
        lässliche Referendardienst – samt Zweitem Staats-
        examen – ist in seinem heutigen Zuschnitt total veraltet
        und ineffektiv. Wirtschaft und Anwaltschaft kritisieren
        schon seit langem, dass er schwerpunktmäßig auf den
        Richterberuf ausgerichtet ist, obwohl nur noch knapp
        3 Prozent der jungen Juristen in diese Berufssparte und
        die Staatsanwaltschaft gelangen. Auch soll der „normale“
        Nachwuchsjurist natürlich stärkere Fremdsprachenkom-
        petenz erwerben, sich in Ökonomie, Politik und Sozialem
        auskennen und am Ende schließlich nicht wesentlich älter
        sein als seine Konkurrenten aus den anderen EU-Staaten
        auf dem zunehmend europäischen Berufsmarkt. Das alles
        erbringt die überkommene Referendarausbildung in kei-
        ner Weise. Dass die Länder zudem über die hohen Refe-
        rendariatskosten klagen, die insgesamt bei rund 1 Milli-
        arde DM liegen dürften und die ohnehin strapazierten
        Justizhaushalte belasten, kann immerhin die Reformbe-
        reitschaft voranbringen.
        Eine Antwort auf die drängenden Forderungen des Er-
        neuerungsbedarfs sollte allemal beherzt statt halbherzig
        ausfallen. Sie muss den Realitäten gewandelter juristi-
        scher Berufsziele, begrenzter berufsplanerischer Lernzeit
        und staatlicher Finanzausstattung ebenso Rechnung tra-
        gen wie den gewandelten Anforderungsbedingungen, der
        fortgeschrittenen Spezialisierung und dem europäischen
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000 10658
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Angleichungsdruck. Und sie muss tunlichst nicht nur die
        herkömmliche zweite Phase der Juristenausbildung, also
        das Referendariat, reformieren, sondern auch die erste,
        die Studienphase mit einbeziehen. Insgesamt jedenfalls
        sind nicht Nivellierung und Qualitätsabstriche die Devise,
        sondern Konzentration, inhaltliches Durchparieren und
        Qualitätssteigerung.
        Der von der F.D.P.-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf
        sieht demzufolge vor, dass das gestraffte, reorganisierte
        und verbesserte Studium mit seiner betreffenden Ab-
        schlussprüfung die allgemeine Berufsqualifikation als Ju-
        rist erbringt. Lediglich die spezifischen Juristenberufe,
        für die der Staat Verantwortung trägt, brauchen dann noch
        eine zusätzliche, praktische Ausbildung, zu welcher die
        Bewerber nunmehr nach entsprechend qualitativer Aus-
        wahl zugelassen werden. Ein allgemeines Referendariat,
        das zum Regelwerdegang gehört und auf dessen Absol-
        vierung jeder Bewerber nach dem Ersten Staatsexamen
        einen Anspruch hat, wird es also nicht mehr geben. Die
        spezifische Zusatzausbildung findet in drei Sparten statt –
        daher die Bezeichnung „Neptunmodell“ – nämlich einem
        Justiz-, einem Verwaltungs- und einem Anwaltsvorberei-
        tungsdienst, zwischen denen volle Durchlässigkeit si-
        chergestellt wird. Die selektierte Zusatzausbildung endet
        jeweils mit einer bereichsspezifischen Staatsprüfung, die
        den beiden Nachbarexamen qualitativ gleichwertig ist.
        Über die Einzelheiten wird in den Ausschussberatungen
        hoffentlich noch ausführlich diskutiert.
        Das vorgeschlagene Modell hat gegenüber dem von
        den meisten Ländern wohl favorisierten Konzept einer
        Einstufigkeit den Vorteil, dass es den notwendigen Re-
        form- und Straffungsbedarf nicht mit Qualitätsabstrichen
        erkauft, sondern inhaltlich durchstarten will. Deshalb
        sollte es im Weiteren die definitive Richtung angeben.
        Denn nur gut ausgebildeter und vorbereiteter Nachwuchs
        kann in Zukunft den hohen Qualitätsanforderungen des
        rechtswissenschaftlich geschulten, europäisch orientier-
        ten Juristenbedarfs genügen. Die F.D.P.-Fraktion hofft
        dringend, dass damit die notwendige politische Erörte-
        rung des Komplexes nun endlich vorankommt.
        Dr. Evelyn Kenzler (PDS): Gleich welche Stellung-
        nahme man zur gegenwärtigen Juristenausbildung in
        Deutschland einholt, sie sind sich alle in ihrem Urteil ei-
        nig: reformbedürftig! Untersuchungen zeigen, dass die
        bislang immer wieder versuchten Reformen weniger aus
        inhaltlichen Gründen gescheitert sind. Sie scheiterten
        meist an der unzureichenden Gesetzesvorbereitung. Wenn
        es also eine zentrale Erfahrung gibt, dann ist es diese: Es
        muss von der Rechtspolitik ein Forum für die Konsens-
        findung aller Akteure bereitgestellt werden, auf dem die
        Leitbilder und Profile moderner Juristenberufe erarbeitet
        werden können, bevor dann das Gesetzgebungsverfahren
        eingeleitet wird. Und genau das ist das Problem des vor-
        liegenden Entwurfs.
        Der Gesetzentwurf enthält Richtiges und Wichtiges,
        genügt aber letztlich nicht dem, was die F.D.P. zumindest
        ansatzweise als Herausforderungen an eine moderne Juris-
        tenausbildung selbst benennt. Bedauerlicherweise ist der
        Entwurf maßgeblich von dem Gedanken der Entlastung
        der Landesjustizhaushalte getragen, statt konsequent von
        den inhaltlichen Erfordernissen einer modernen Juristen-
        ausbildung in Gänze auszugehen. Die für den juristischen
        Vorbereitungsdienst als zu hoch empfundenen Kosten
        dürfen nicht die zentrale Überlegung bei der Ausbildung
        der Fachleute sein. Ich bin für Kosteneinsparungen dort,
        wo sie Sinn machen und nicht zulasten der zukünftigen
        Juristengeneration gehen. Doch man sollte hier nicht das
        Pferd von hinten aufzäumen. Es geht in erster Linie um
        Qualität und Dauer und dann um die Kosten.
        Im Mittelpunkt des vorliegenden Entwurfs steht die
        Trennung der Vorbereitungsdienste speziell für die Justiz,
        die Anwaltschaft und die Verwaltung. Dies würde ohne
        Zweifel eine verbesserte Vorbereitung auf das Berufsle-
        ben bedeuten. Doch kann man sich damit begnügen? Ein
        Juristenausbildungsreformgesetz, das sich im Wesentli-
        chen in einer Spezifizierung der Vorbereitungsdienste er-
        schöpft, reicht angesichts des von manchen als miserabel
        bezeichneten Zustands der juristischen Ausbildung insge-
        samt nicht aus. Theorie und Praxis müssen so frühzeitig
        wie möglich verzahnt werden, weshalb eine praxisinte-
        grierte universitäre Juristenausbildung von vornherein
        sinnvoll ist. Das bedeutet für mich keinen Abschied vom
        rechtswissenschaftlichen Studium, zu dem ich nicht zu-
        letzt auch die Beibehaltung einer rechtsphilosophischen,
        soziologischen und historischen Ausbildung zähle.
        Sowohl an der Struktur und als auch den Inhalten des
        Studiums müssen Veränderungen vorgenommen werden.
        Darauf näher einzugehen reicht die Zeit nicht. Deshalb
        nur so viel: Solange das juristische Repetitorium – außer-
        halb der Universitäten mit den damit verbundenen Kos-
        ten – für die Mehrzahl der Studenten unverzichtbar zum
        Bestehen des Examens ist, ist für mich das Jura-Studium
        nicht in Ordnung. Der Vorschlag, das Studienabschlus-
        sexamen in die Verantwortung der Universitäten zurück-
        zugeben, ist nicht nur deshalb zu begrüßen. Aber alles in
        allem möchte ich, dass der F.D.P.-Entwurf in einen größe-
        ren Wurf zur Neugestaltung der juristischen Ausbildung
        einfließt.
        Dr. Eckart Pick, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi-
        nister der Justiz:Die Juristenausbildung gilt allgemein als
        reformbedürftig. Als erstes Argument für eine Reform
        wird meist darauf hingewiesen, dass die gegenwärtige Ju-
        ristenausbildung in ihrer Grundkonzeption seit 200 Jah-
        ren besteht. Dies gilt auch für die Begründung des Ent-
        wurfs der F.D.P.-Fraktion. Wenn wir über eine Ausbil-
        dungsreform diskutieren, dürfen wir aber gerade nicht
        außer Acht lassen, dass wir im Kern über Strukturen spre-
        chen, die über diesen langen Zeitraum gewachsen sind
        und sich auch zu einem großen Teil bewährt haben. Ich
        möchte damit nicht die Reformbedürftigkeit außer Rede
        stellen. Jedoch kann die lange Tradition allein kein Argu-
        ment für eine Reform sein.
        Auch ich bin der Ansicht, dass es an der Zeit ist, die Ju-
        ristenausbildung zu reformieren. Die Anforderungen an
        den Juristen von heute müssen angepasst werden. Ich bin
        jedoch für eine durchdachte und ausgereifte Lösung.
        Schnellschüsse helfen niemandem, am wenigsten den
        jungen Menschen, die ein Recht auf eine arbeitsmarktge-
        rechte, aber auch gründliche Ausbildung haben.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000 10659
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Der vorliegende Entwurf kann nicht überzeugen. An-
        statt Lösungen für die drängende Frage, wie die Juristen-
        ausbildung in Zukunft ausgestaltet werden kann, anzubie-
        ten, wirft der Entwurf mehr Probleme auf, als es bisher zu
        bewältigen gilt.
        Wird einerseits eine Spezialisierung der Juristen ange-
        strebt, bleibt völlig unklar, wie diese aussehen soll. Eben-
        falls offen bleibt die genauere Ausgestaltung des vorge-
        schlagenen Anwaltsvorbereitungsdienstes. Aber genau
        um diese Frage müsste es doch gehen! Die Durchlässig-
        keit zwischen den einzelnen Berufssparten gilt es in Zu-
        kunft zu erhalten. Da stimme ich dem Anliegen des Ent-
        wurfs zu. Aber einerseits werden die Ausbildungsgänge
        getrennt und sollen zu einer Spezialisierung führen, um
        dann andererseits doch einen faktisch voraussetzungslo-
        sen Übergang in einen anderen juristischen Beruf zuzu-
        lassen. So lässt sich die Schaffung von drei verschiede-
        nen, organisatorisch getrennten Vorbereitungsdiensten
        nicht rechtfertigen.
        Schließlich bleibt eine zentrale Frage völlig ungeklärt,
        nämlich wie der Zugang zu den einzelnen Vorbereitungs-
        diensten geregelt wird. Hieran schließt sich die für die
        Kandidaten wichtige Frage an, ob ihnen trotz eines Uni-
        versitätsabschlusses ein Zugang verwehrt werden kann,
        und für die Länder bleibt unklar, welcher Finanzierungs-
        bedarf sich tatsächlich ergibt.
        Es dürfen nicht allein fiskalische Gründe ausschlagge-
        bend sein, wenn über eine Reform der Juristenausbildung
        gesprochen wird. Dieser Entwurf lädt jedoch geradezu
        dazu ein. Es soll vielleicht auch über die finanziellen Mit-
        tel die Zahl der Absolventen der Vorbereitungsdienste
        und so mittelbar die der Juristen insgesamt beschränkt
        werden.
        Die Juristenausbildung ist die ureigene Domäne der
        Länder. Sie sind es daher auch, die für ihre Reform zu sor-
        gen haben. Die Länder haben sich des Themas zwar an-
        genommen, bisher allerdings ohne greifbaren Erfolg.
        Bereits 1996 hat die Konferenz der Justizministerinnen
        und Justizminister über verschiedene Grundmodelle dis-
        kutiert. Ein konkretes Reformmodell wurde intensiv wei-
        terentwickelt. Dann sind die Reformbestrebungen der
        Länder allerdings ins Stocken geraten. Auch auf der Ju-
        stiz-ministerkonferenz im vergangenen Mai konnten die
        Reformüberlegungen trotz langer Diskussionen nicht fi-
        nalisiert werden. Ich bedaure das sehr, war dieses Thema
        aufgrund von Analysen doch sehr gründlich vorbereitet
        worden. Die Verunsicherung, die diese lang andauernden,
        zum Teil inhaltlich kontroversen Überlegungen für die an-
        gehenden Juristen bewirken, ist erheblich. Ich spüre dies
        regelmäßig an der Zahl der Anfragen verunsicherter Exa-
        menskandidaten. Dies muss nun bald ein Ende haben.
        Ich unterstütze deshalb nachdrücklich die Initiative der
        Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitiker der Koalitions-
        fraktionen, im Herbst hier einen Schwerpunkt der Bera-
        tungen zu bilden. Dabei wird das wichtigste Anliegen
        sein, eine Reform der Juristenausbildung zu begleiten,
        die durchdacht und ausgereift ist. Die Bedürfnisse der jun-
        gen, in der Ausbildung befindlichen Juristen sind wesent-
        lich zu beachten. Die Interessen von Justiz, Verwaltung,
        Anwaltschaft und Wirtschaft werden Berücksichtigung
        finden müssen. Gerade aber auch die Belange des Recht
        suchenden Publikums dürfen hierüber nicht vergessen
        werden.
        Anlage 4
        Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
        Der Bundesrat hat in seiner 752. Sitzung am 9. Juni
        2000 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
        stimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
        Grundgesetz nicht zu stellen:
        – Gesetz zur Sicherstellung der Rentenauszahlung im
        Vormonat (Rentenauszahlungsgesetz)
        – Zweites Gesetz zur Fortentwicklung der Alters-
        teilzeit
        – Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die
        Tätigkeit der Steuerberater (7. StBÄndG)
        – Zehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittel-
        gesetzes
        – Gesetz zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vor-
        schriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz–
        SeuchRNeuG)
        – Gesetz zu der Vierten Änderung des Überein-
        kommens über den Internationalen Währungs-
        fonds (IWF)
        – Gesetz zu den Übereinkommen vom 19. Dezember
        1996 über den Beitritt des Königreichs Dänemark,
        der Republik Finnland und des Königreichs
        Schweden zum Schengener Durchführungsüber-
        einkommen und zu dem Übereinkommen vom
        18. Mai 1999 über die Assoziierung der Republik
        Island und des Königreichs Norwegen
        – Gesetz zu dem Protokoll vom 9. September 1998
        zur Änderung des Europäischen Übereinkom-
        mens vom 5. Mai 1989 über das grenzüberschrei-
        tende Fernsehen
        – Gesetz zu dem Vertrag vom 5. November 1998
        zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
        Antigua und Barbuda über die Förderung und
        den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
        – Gesetz zu dem Vertrag vom 25. August 1998 zwi-
        schen der Bundesrepublik Deutschland und den
        Vereinigten Mexikanischen Staaten über die För-
        derung und den gegenseitigen Schutz von Kapi-
        talanlagen
        – Gesetz zur Änderung; und Ergänzung des Straf-
        verfahrensrechts – Strafverfahrensänderungsge-
        setz 1999 (StVÄG 1999)
        – Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des
        Abgeordnetengesetzes und Achtzehntes Gesetz
        zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
        – Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von
        Stiftungen
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000 10660
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        – Gesetz über Fernabsatzverträge und andere
        Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstel-
        lung von Vorschriften auf Euro
        – Viertes Gesetz zur Änderung des Futtermittelge-
        setzes
        Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 28. Juni
        2000 den Koalitionsantrag „25 Jahre KSZE/OSZE“ –
        Drucksache 14/3399 – zurückgezogen.
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit-
        geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der
        Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der
        nachstehenden Vorlage absieht:
        Innenausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Wahlkreiskommission für die 14. Wahlperi-
        ode des Deutschen Bundestages gemäß § 3 Bundeswahl-
        gesetz (BWG)
        – Drucksachen 14/2597, 14/3084 Nr. 1 –
        Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Erfahrungsbericht der Bundesregierung zu den Auswir-
        kungen des im Jahre 1996 in Kraft getretenen Ände-
        rungsgesetzes zum Ladenschlussgesetz
        – Drucksachen 14/2489, 14/2736 Nr. 2 –
        Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über ihre Bemühungen zur
        Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse des Europä-
        ischen Parlaments 1999
        – Drucksachen 14/2835, 14/2947 Nr. 1.3 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
        Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
        Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
        tung abgesehen hat.
        Auswärtiger Ausschuss
        Drucksache 14/2817 Nr. 1.3
        Drucksache 14/2817 Nr. 1.9
        Innenausschuss
        Drucksache 14/2952 Nr. 2.6
        Drucksache 14/2952 Nr. 2.22
        Drucksache 14/3050 Nr. 2.18
        Drucksache 14/3050 Nr. 2.20;
        Finanzausschuss
        Drucksache 14/3341 Nr. 2.5
        Drucksache 14/3341 Nr. 2.15
        Drucksache 14/3341 Nr. 2.40
        Ausschuss fürWirtschaft und Technologie
        Drucksache 14/3146 Nr. 2.3 8
        Drucksache 14/3207 Nr. 1.1
        Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
        Drucksache 14/3428 Nr. 2.5
        Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
        Drucksache 14/2952 Nr. 1.3
        Drucksache 14/2952 Nr. 2.1
        Drucksache 14/2952 Nr. 2.2 .
        Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnhngswesen
        Drucksache 14/2104 Nr. 2.23
        Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
        schätzung
        Drucksache 14/3146 Nr. 2.34
        Drucksache 14/3146 Nr. 2.35.
        Drucksache 14/3146 Nr. 2:36
        Drucksache 14/3146 Nr. 2.37
        Drucksache 14/3341 Nr. 2.8
        Drucksache 14/3341 Nr. 2.14
        Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
        Union
        Drucksache 14/2952 Nr. 2.15
        Drucksache 14/2952 Nr. 2.26
        Drucksache 14/3146 Nr. 1.2
        Drucksache 14/3146 Nr. 2.5
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. Juni 2000 10661
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Druck: MuK. Medien-und Kommunikations GmbH, Berlin