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ID1411024600

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 14110

  • date_rangeDatum: 28. Juni 2000

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    Tagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rindfleisch- etikettierungsgesetzes (Drucksache 14/3648) . . . . . . . . . . . . . . . . 10365 A Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung zur Ver- waltungsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Bundesanstalt für Arbeit über die Durchführung des Sonderprogramms zur Erprobung von Modellansätzen zur Förderung der Be- schäftigung von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen, mitfinanziert aus Mitteln des europäischen Sozial- fonds und aus Mitteln der beteiligten Länder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10365 B Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 10365 B Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10366 B Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 10366 B Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 10367 B Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 10367 C Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10367 D Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 10368 A Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . . . . . . 10368 C Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 10368 C Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . . . . . . . . . 10369 B Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 10369 B Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10370 B Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 10370 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS . . . . . . . . . . . . . 10370 C Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 10370 D Konrad Gilges SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10371 D Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 10372 A Julius Louven CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 10372 B Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 10372 C Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10372 D Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 10373 A Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksache 14/3653) . . . . . 10373 B Lockerung der Regelungen für die Ausfuhr nu- klearer Materialien durch Russland MdlAnfr 1 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU . . . . . . 10373 B Überarbeitete Fassung der Konzeption zur Kul- turförderung des Bundes nach § 96 Bundesver- triebenengesetz (BVFG) MdlAnfr 2 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Dr. Michael Naumann BK . . . . . 10373 C ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 10374 A ZusFr Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . 10374 D Entschädigung sudetendeutscher Alteigentü- mer aus den zurückzuzahlenden Lastenaus- gleichsmitteln Plenarprotokoll 14/110 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 110. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 28. Juni 2000 I n h a l t : MdlAnfr 3 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 10375 A ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 10375 B Berücksichtigung von Erkenntnissen aus Mo- dellprojekten der Jugendsozialarbeit bei weite- ren Programmen zur Bekämpfung der Jugend- arbeitslosigkeit MdlAnfr 6 Dirk Niebel F.D.P. Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ 10375 D ZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 10376 A ZusFr Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . 10376 D ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 10377 A Rechtscharakter der vom BMFSFJ an die je- weiligen Projekte im Rahmen des Modellpro- jekts „Entwicklung neuer Kooperations- und Koordinationsstrukturen – Aktives Wohnen äl- terer Menschen“ übergebenen Förderurkunden MdlAnfr 7 Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ 10377 B ZusFr Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . 10377 C Sicherung einer bundeseinheitlichen Studien- gebührenfreiheit MdlAnfr 9, 10 Maritta Böttcher PDS Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10378 A, B Ablösung des Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung; öffentliche Ausschrei- bung der Stelle MdlAnfr 11, 12 Angelika Volquartz CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10378 C, 10379 D ZusFr Angelika Volquartz CDU/CSU . . . . . . . 10378 D ZusFr Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 10379 B ZusFr Klaus Holetschek CDU/CSU . . . . . . . . 10379 B ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . 10380 D ZusFr Peter Enders SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 10381 B ZusFr Ilse Janz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10381 B Künftige Zusammensetzung der Leitungsebene der Bundeszentrale für politische Bildung MdlAnfr 13, 14 Aribert Wolf CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10381 D, 10383 B ZusFr Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . 10381 D, 10383 C ZusFr Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . 10382 C ZusFr Peter Enders SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 10382 D ZusFr Angelika Volquartz CDU/CSU . . . . . . . 10383 B Schließung der Außenstelle der Bundeszentra- le für politische Bildung in Berlin MdlAnfr 16, 17 Klaus Holetschek CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10384 A, 10384 D ZusFr Klaus Holetschek CDU/CSU . . . . . . . . 10384 C ZusFr Angelika Volquartz CDU/CSU . . . . . . . 10385 B Bedingungen für die ermäßigten Energiesteu- ersätze im produzierenden Gewerbe; Verwen- dung des Steueraufkommens aus der Ökosteu- er nach 2003 MdlAnfr 22, 23 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10385 D, 10386 B ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU 10386 A, 10386 C ZusFr Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . 10387 A ZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 10387 B ZusFr Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10387 C Abbau der Zahl von öffentlichen Dienststellen in Ostbayern; Aufstellung eines Aktionspro- gramms zur Abmilderung der strukturpoliti- schen Auswirkungen MdlAnfr 24, 25 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10387 D, 10388 C ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . 10387 D Änderung der Finanzierung der Altenteilerleis- tungen aus dem Agrarhaushalt seit Einführung der Krankenversicherung der Landwirtschaft; Verteilungsmaßstab MdlAnfr 26, 27 Dr. Michael Meister CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BML . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10388 D, 10389 D ZusFr Dr. Michael Meister CDU/CSU 10389 B, 10389 D ZusFr Wolfgang Steiger CDU/CSU . . . . . . . . 10390 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Juni 2000II Beitragssteigerungen durch Änderungen im Zuschussrecht der landwirtschaftlichen Alters- sicherung; Entlastung durch Zuführung von Mitteln aus der Ökosteuer MdlAnfr 28, 29 Andreas Storm CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BML . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10390 C, 10392 A ZusFr Andreas Storm CDU/CSU . . . 10391 A, 10392 C ZusFr Dr. Michael Meister CDU/CSU 10391 B, 10393 A ZusFr Wolfgang Steiger CDU/CSU . . . . . . . . 10391 C Höhe des strukturwandelbedingten Defizits in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Kürzung der Bundeszuschüsse MdlAnfr 30, 31 Wolfgang Steiger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BML . . . 10393 D ZusFr Wolfgang Steiger CDU/CSU . . . . . . . . 10394 A ZusFr Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 10394 C ZusFr Dr. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . 10394 D Künftige Anzahl von Wehrbereichsverwaltun- gen MdlAnfr 35 Karl-Josef Laumann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 10395 B ZusFr Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . 10395 C Planung eines Market Testing bei den Privati- sierungsabsichten im Bereich der Standortver- waltungen MdlAnfr 36 Karl-Josef Laumann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 10395 D ZusFr Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . 10396 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun- desregierung zur Reduktion der Investi- tionen im Bundeshaushalt 2001 und den sich aus geringeren Aufträgen ergeben- den Wirkungen auf den Mittelstand . . . 10396 B Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . . 10396 B Hans Georg Wagner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 10397 D Dr. Günter Rexrodt F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 10399 A Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10400 B Dr. Christa Luft PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10401 C Manfred Hampel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10402 C Bartholomäus Kalb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 10403 C Matthias Berninger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10404 C Steffen Kampeter CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 10406 A Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD . . . . . . . . . 10407 B Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . . . . . . . 10408 A Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi 10409 B Hans Jochen Henke CDU/CSU . . . . . . . . . . . 10411 A Christian Lange (Backnang) SPD . . . . . . . . . . 10412 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10413 C Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10413 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 10415 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordne- ten Horst Schmidbauer (Nürnberg), Richard Schuhmann (Delitzsch), Rainer Fornahl, Peter Friedrich (Altenburg) und Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg) (alle SPD) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen (Anti-D-Hilfegesetz, AntiHDG) (109. Sitzung, Zusatztagesordnungspunkt 8) . . . . . . . . . . . . . . 10415 D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeord- neten Dr. Peter Danckert, Ernst Bahr, Hans-Joachim Hacker, Dr. Mathias Schubert, Markus Meckel, Albrecht Papenroth, Ulrich Kasparick, Ingrid Holzhüter, Dr. Eberhard Brecht, Dr. Wolfgang Wodarg, René Röspel, Dr. Margrit Spielmann, Werner Labsch, Gisela Schröter, Eckhart Lewering, Silvia Schmidt (Eisleben), Arne Fuhrmann, Erika Lotz, Dr. Uwe Küster, Dr. Christine Lucyga, Iris Hoffmann (Wismar), Hanna Wolf (München), Tobias Marhold, Angelika Krüger-Leißner, Carsten Schneider, Engelbert Wistuba, Christoph Matschie, Manfred Hampel, Dr. Emil Schnell, Jörg-Otto Spiller, Dr. Ditmar Staffelt, Klaus Barthel (Starnberg), Winfried Mante und Dirk Manzewski (alle SPD) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Hilfe für durch Anti-D-Immunpro- phylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen (Anti-D-Hilfegesetz, AntiHDG) (109. Sitzung, Zusatztagesordnungspunkt 8) 10416 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Juni 2000 III Anlage 4 Anteil der deutschen Zulieferbranche am koreanischen Schiffbau; Steuermehreinnahmen durch die EXPO 2000 MdlAnfr 4, 5 Gudrun Kopp F.D.P. Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi . . . . . 10416 D Anlage 5 Umfang und Auswirkungen der Abwerbung und Abwanderung von Berufsschullehrern von den neuen in die alten Bundesländer MdlAnfr 8 Ulrike Flach F.D.P. Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10417 B Anlage 6 Vorzeitige Abberufung der Leitung der Bun- deszentrale für politische Bildung MdlAnfr 15 Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 10417 B Anlage 7 Zusammenarbeit von Mitgliedern der SPD-ge- führten Bundesregierungen mit dem ehemali- gen Staatssicherheitsdienst der DDR MdlAnfr 18, 19 Sylvia Bonitz CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 10417 C Anlage 8 Förderung bereits bestehender Projekte über das JUMP-Sofortprogramm der Bundesregie- rung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosig- keit MdlAnfr 32 Dirk Niebel F.D.P. Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . . 10417 D Anlage 9 Vertragsdauer eines Beraters der Bundesregie- rung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; Teil- nahme an einer Pressekonferenz im Bundes- kanzleramt MdlAnfr 33, 34 Steffen Kampeter CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . . 10418 A Anlage 10 Auswirkungen der Reduzierung von Waffen- systemen auf Bundeswehrstandorte MdlAnfr 37 Dietrich Austermann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 10418 C Anlage 11 Direkte Vermarktung vom BMVg genutzter bundeseigener Gebäude und Grundstücke durch das Ministerium MdlAnfr 38 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 10418 C Anlage 12 Regelung der Waisenrentenzahlung an wehr- pflichtige Jugendliche MdlAnfr 39, 40 Wolfgang Zöller CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 10418 D Anlage 13 Nichtzustandekommen der Vertragsunterzeich- nung zur Beschaffung des Hubschraubers NH 90 MdlAnfr 41 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 10419 B Anlage 14 Nichtberücksichtigung des Problems der Alt- schulden auf dauerhaft leer stehenden Woh- nungen bei der Novellierung des Altschulden- hilfe-Gesetzes MdlAnfr 42, 43 Christine Ostrowski PDS Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW . . . 10419 C Anlage 15 Kriterien für die weitere Betreibung bzw. Schließung von regionalen Wetterdienststellen MdlAnfr 44, 45 Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU Antw PStSekr Kurt Bodewig BMVBW . . . . . 10419 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Juni 2000IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Juni 2000
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Juni 2000 Christian Lange (Backnang) 10413 (C) (D) (A) (B) Berichtigung 108. Sitzung, Seite III, die zum Zusatztagesordnungspunkt 9 aufgeführten Drucksachen sind wie folgt zu lesen: (Drucksachen 14/3454, 14/3550) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Juni 2000 10415 (C) (D) (A) (B) Adam, Ulrich CDU/CSU 28.06.00* Becker-Inglau, Ingrid SPD 28.06.00 Behrendt, Wolfgang SPD 28.06.00* Bettin, Grietje BÜNDNIS 90/ 28.06.00 DIE GRÜNEN Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 28.06.00* Bindig, Rudolf SPD 28.06.00* Brudlewsky, Monika CDU/CSU 28.06.00 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 28.06.00* Klaus Buwitt, Dankward CDU/CSU 28.06.00* Follak, Iris SPD 28.06.00 Gebhardt, Fred PDS 28.06.00 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 28.06.00 Haack (Extertal), SPD 28.06.00* Karl-Hermann Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 28.06.00 DIE GRÜNEN Hiksch, Uwe PDS 28.06.00 Hörster, Joachim CDU/CSU 28.06.00* Dr. Hornhues, CDU/CSU 28.06.00* Karl-Heinz Hornung, Siegfried CDU/CSU 28.06.00* Jäger, Renate SPD 28.06.00* Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 28.06.00 Dr. Kolb, Heinrich F.D.P. 28.06.00* Leonhard Dr. Küster, Uwe SPD 28.06.00 Lamers, Karl CDU/CSU 28.06.00 Lintner, Eduard CDU/CSU 28.06.00* Dr. Lippelt, Helmut BÜNDNIS 90/ 28.06.00* DIE GRÜNEN Dr. Lucyga, Christine SPD 28.06.00* Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 28.06.00* Erich Müller (Berlin), PDS 28.06.00* Manfred Neumann (Gotha), SPD 28.06.00* Gerhard Obermeier, Franz CDU/CSU 28.06.00 Dr. Schäfer, Hansjörg CDU/CSU 28.06.00 Schloten, Dieter SPD 28.06.00* Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 28.06.00 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 28.06.00* Siebert, Bernd CDU/CSU 28.06.00* Sothmann, Bärbel CDU/CSU 28.06.00 Dr. Freiherr von CDU/CSU 28.06.00 Stetten, Wolfgang Weiß (Emmendingen), CDU/CSU 28.06.00 Peter Welt, Jochen SPD 28.06.00 Wiese (Hannover), SPD 28.06.00 Heino Wiesehügel, Klaus SPD 28.06.00 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 28.06.00* Zierer, Benno CDU/CSU 28.06.00* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-lung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Horst Schmidbauer (Nürn- berg), Richard Schuhmann (Delitzsch), Rainer Fornahl, Peter Friedrich (Altenburg) und Götz- Peter Lohmann (Neubrandenburg) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes über die Hilfe für durch Anti-D-Immun- prophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infi- zierte Personen (Anti-D-Hilfegesetz, AntiHDG) (109. Sitzung, Zusatztagesordnungspunkt 8) Wir lehnen den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 14/2958, 14/3282 und 14/3538; Entwurf entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht eines Gesetzes über die Hilfe für durch Anti-D-Immun- prophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen (Anti-D-Hilfegesetz; AntiDHG) – ab: 1. weil im Gegensatz zum Contergan-Gesetz und dem HIV-Hilfegesetz jetzt erstmals auf dem Rücken der schwächsten Opfer ein Exempel statuiert wird. Aus- gerechnet den Frauen, die wegen ihrer Krankheit auf Sozialhilfe angewiesen sind, wird die monatliche Entschädigung zu 50 Prozent gekürzt. Dies hat bei einem Haftungsentschädigungsgesetz mit Gerechtig- keit nichts mehr zu tun. 2. weil wir den „Wortbruch“ gegenüber den Frauen, de- nen ihr Kinderwunsch zum Verhängnis wurde, nicht hinnehmen können. In der Anhörung sprach Prof. Dr. H. Goerlich von der Rechtsfakultät der Universität Leipzig davon, dass „es sich hier um die Zufügung ei- nes Schadens mit grober Fahrlässigkeit oder einem be- dingten Vorsatz handelt. Normalerweise sieht das Recht hierfür eine Wiederherstellung des ursprüngli- chen Zustandes vor. Die Wiederherstellung des ur- sprünglichen Zustandes bedeutet nicht, dass ein sozia- ler Ausgleich gefunden wird im Sinne des sozialen Entschädigungsrechts, sondern dass ein Anspruch auf volle Wiederherstellung besteht.“ Im Dezember 1999 hat der Deutsche Bundestag für das Haushaltsjahr 2000 auf Initiative der SPD einstimmig einen Finanzrahmen für eine einmalige Entschädigung von 15 Millionen DM und einen Bundesanteil von 5 Millionen DM für die monatli- chen Entschädigungen beschlossen. Dieser Finanz- rahmen wurde für die monatlichen Entschädigungen auf 3,15 Millionen DM gekürzt. Dies ist ein Wort- bruch. Die Chance für eine einvernehmliche Lösung mit den Opfern wurde damit vertan. 3. weil nur 50 Prozent der Opfer eine Entschädigung er- halten. Die Opfer, die infiziert sind, aber im Verlaufe der Erkrankung noch keinen nachgewiesenen Er- werbsminderungsgrad haben, werden selbst von der Einmalentschädigung ausgeschlossen. Dies ist umso bedauerlicher, weil mit den Opferverbänden eine ein- vernehmliche Regelung im Rahmen der 15 Millionen DM bei der einmaligen Gewährung von 4 500 DM pro infizierter Frau möglich gewesen wäre. Dies ist auch eine Ungleichbehandlung in Bezug auf das HIV-Hilfegesetz. Im Gegensatz zu Hepatitis- C-Infizierten erhalten HIV-Infizierte sogar laufend eine monatliche Entschädigung. In der Anhörung stellte Prof. Goerlich fest: „Inso- weit liegt nach der Rechtsprechung des Bundesge- richtshofes eindeutig ein Schaden vor, der ausgleichs- bedürftig ist.“ Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Peter Danckert, Ernst Bahr, Hans-Joachim Hacker, Dr. Mathias Schubert, Markus Meckel, Albrecht Papenroth, Ulrich Kasparick, Ingrid Holzhüter, Dr. Eberhard Brecht, Dr. Wolfgang Wodarg, René Röspel, Dr. Margit Spielmann, Werner Labsch, Gisela Schröter, Eckhart Lewering, Silvia Schmidt (Eisleben), Arne Fuhrmann, Erika Lotz, Dr. Uwe Küster, Dr. Christine Lucyga, Iris Hoffmann (Wismar), Hanna Wolf (München), Tobias Marhold, Angelika Krüger- Leißner, Carsten Schneider, Engelbert Wistuba, Christoph Matschie, Manfred Hampel, Dr. Emil Schnell, Jörg-Otto Spiller, Dr. Ditmar Staffelt, Klaus Barthel (Starnberg), Winfried Mante und Dirk Manzewski (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Hilfe für durch Anti-D-Im- munprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infi- zierte Personen (Anti-D-Hilfegesetz, AntiHDG) (109. Sitzung, Zusatztagesordnungspunkt 8) Frauen, die Opfer des größten medizinischen Skandals in der DDR wurden, mussten zehn Jahre auf eine Rege- lung warten, die ihnen eine Linderung ihrer materiellen Not bringt. Ihre physische und psychische Belastung kann damit nur bedingt verringert werden. Nicht alle betroffenen Frauen konnten wir mit dieser Regelung angemessen berücksichtigen. Das bedauern wir sehr, wir hätten auch für sie gerne mehr erreicht. Unter an- derem wegen der präjudizierenden Wirkung für andere Opfergruppen war eine bessere Lösung leider nicht mög- lich. Da der zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf für die meisten Opfer eine deutliche Verbesserung der von ih- nen nicht selbst verschuldeten Situation bringt, stimmen wir dem Gesetz zu. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fragen der Abgeordneten Gudrun Kopp (F.D.P.) (Drucksache 14/3653, Fragen 4 und 5): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der wirt- schaftliche Anteil der deutschen Zulieferindustrie derzeit am koreanischen Schiffbau? Welche Erwartungen knüpft die Bundesregierung aktuell an die Weltausstellung EXPO 2000 in Bezug auf die Höhe der Steuereinnahmen? Zu Frage 4: Die Zulieferindustrie hat generell eine sehr heterogene Struktur und ist in nahezu allen Bereichen des verarbei- tenden Gewerbes und der Dienstleistungen angesiedelt. So sind beispielsweise Zulieferungen für den Schiffbau Teil des Produktionsspektrums von Unternehmen für an- dere Sektoren (zum Beispiel elektrotechnische Anla- gen etc.). Dementsprechend gibt es kaum umfassende sta- tistische Daten. Der VDMAgeht in Abschätzungen davon aus, dass die deutsche maritime Zulieferindustrie etwa 50 000 Beschäftigte zählt und einen Produktionswert von circa 10 Milliarden DM erwirtschaftet. Ihr Anteil am Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Juni 2000 10416 (C) (D) (A) (B) Weltmarkt beträgt 8,6 Prozent. Da deutsche/europäische Reeder bei Bestellungen von Schiffen in Korea häufig auf (bekannte) deutsche/europäische Zulieferunternehmen zurückgreifen, sehen die deutschen Unternehmen der Zu- lieferindustrie gute Chancen, ihre Marktposition in Korea zu sichern oder sogar weiter auszubauen. Der Auftrags- eingang der deutschen Schiffbau- und Offshore-Zulie- ferindustrie entsprach 1999 in etwa dem Umsatz von 10,2 Milliarden DM und kam zu 37 Prozent aus dem In- land, zu 63 Prozent (circa 6,4 Milliarden DM) aus dem Ausland. Der Länderanteil Südkorea am Gesamtauftrags- eingang aus dem Ausland beträgt nach Angaben des VDMA 11 Prozent (das heißt ein Auftragsvolumen von circa 700 Millionen DM). 1999 kamen 27,7 Prozent der Aufträge aus dem asiatischen Raum. Neben Korea sind noch China mit circa 8 Prozent sowie Japan mit 2,5 Pro- zent von besonderer Bedeutung. Zu Frage 5: Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Welt- ausstellung EXPO 2000 zur gegenwärtig zu beobachten- den Aufwärtsentwicklung der gesamtwirtschaftlichen Ak- tivität beiträgt. Die Bundesregierung hat dies in qualitati- ver Weise bei den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten, die der jüngsten Steuerschätzung zugrunde gelegt werden, berücksichtigt. Insofern sind steuerliche Wirkungen der EXPO implizit in den Ansätzen der Steuereinnahmen ent- halten. Wegen der vielfältigen gegenseitigen Abhängig- keiten von gesamtwirtschaftlichen Aggregaten und Be- messungsgrundlagen der einzelnen Steuern lassen sich diese steuerlichen Wirkungen der EXPO 2000 nicht aus der Gesamtschätzung isolieren. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolf-Michael Catenhusen auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Flach (F.D.P.) (Drucksache 14/3653, Frage 8): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Um-fang und Auswirkungen der Abwerbung und Abwanderung vonBerufsschullehrern von den neuen in die alten Bundesländer vor? Für das berufliche Schulwesen und seine Versorgung mit Lehrkräften sind die Länder zuständig. Über den Um- fang von Abwanderungen von Berufsschullehrern aus den neuen in die alten Bundesländer liegen keine statistischen Angaben vor. Es ist jedoch bekannt, dass sowohl in den neuen als auch in den alten Ländern Mangel an Berufs- schullehrern droht. Die Länder sollten deshalb Vorkeh- rungen treffen, dass auch zukünftig in ihren beruflichen Schulen Lehrkräfte in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage der Abgeordneten Christa Reichard (Dresden) (CDU/ CSU) (Drucksache 14/3653, Frage 15): Hat es in der Geschichte der Bundeszentrale für politische Bil- dung bisher eine vergleichbare Situation gegeben, dass die Lei- tung nicht im politischen Einvernehmen berufen wurde bzw. vor Ablauf der Vertragszeit abberufen wurde? Ja, auch bei der Änderung der Leitungsstruktur der Bundeszentrale im Jahr 1992 wurde kein Einvernehmen mit allen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien erzielt. Von den drei Direktoren des damaligen Direktori- ums ging einer mit Erreichen der Altersgrenze in den Ru- hestand, einer in den vorzeitigen Ruhestand und einer wurde in das Bundesministerium des Innern umgesetzt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen der Abgeordneten Sylvia Bonitz (CDU/CSU) (Drucksache 14/3653, Fragen 18 und 19): Ist der Bundesregierung bekannt, ob Mitglieder der Bundes- kabinette Willy Brandt, Helmut Schmidt und Gerhard Schröder oder deren enge persönliche Mitarbeiter mit dem Staatssicher- heitsdienst der ehemaligen DDR zusammengearbeitet haben? Wenn ja, um welche Personen und um welche Art der Zusam- menarbeit handelt es sich dabei? Zu Frage 18: Frau Kollegin, ich interpretiere Ihre Fragen so, dass Sie um Auskunft ersuchen, ob zwischen Mitgliedern der Ka- binette Brandt, Schmidt und Schröder oder deren engen persönlichen Mitarbeitern eine nachrichtendienstliche Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst der ehe- maligen DDR stattgefunden hat. Zu Frage 19: Ihre Fragen vermag ich daher nur mit einem Hinweis auf den allgemein bekannten Fall Günter Guillaume, ehe- mals Persönlicher Referent des seinerzeitigen Bundes- kanzlers Willy Brandt, zu beantworten. Guillaume war ein mit nachrichtendienstlichem Auftrag übergesiedelter Bürger der DDR. Weitere Erkenntnisse im Sinne Ihrer Fragen liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des Abgeordneten Dirk Niebel (F.D.P.) (Drucksache 14/3653, Frage 32): Aus welchem Grund ist das JUMP-Programm (JUMP: Sofort- programm der Bundesregierung zur Bekämpfung der Jugendar- beitslosigkeit) so konzipiert, dass nur neue innovative Projekte ge- gen Jugendarbeitslosigkeit gefördert werden können, nicht aber bereits bestehende Projekte, welche sich in der Zielerreichung be- währt haben, aber eine befristete Förderung vor der Einführung des JUMP-Programms zugesprochen bekommen hatten? Das Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslo- sigkeit wurde als Soforthilfe konzipiert, die das Instru- mentarium des Arbeitsförderungsrechts ergänzt. Es ist als eine zusätzliche Hilfe gedacht und hat, wie die Entwick- lung der Förderung Jugendlicher unter 25 Jahren nach dem Arbeitsförderungsrecht 1999 zeigt, diese Funktion Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Juni 2000 10417 (C) (D) (A) (B) auch erfüllt. Das Sofortprogramm will die individuellen Startchancen von arbeitslosen Jugendlichen und un- versorgten Ausbildungsplatzbewerbern durch ein Bündel von Maßnahmen verbessern. Die Richtlinien des Pro- gramms sind deswegen so gefasst, dass zunächst ver- gleichbare Leistungen Dritter, insbesondere andere Pro- gramme des Bundes, sowie der Länder und Kommunen, ausgeschöpft werden müssen, ehe eine Förderung nach dem Sofortprogramm in Betracht kommt (Artikel 14 – Nachrang). Unter Beachtung dieses Grundsatzes können die Arbeitsämter, denen die Durchführung des Sofortpro- gramms übertragen ist, Leistungen bewilligen. Sie kön- nen im Rahmen der Richtlinien frei entscheiden, wel- chen Konzepten welcher Träger sie unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit den Vorzug geben. Leistungen nach dem Sofortprogramm werden nach Artikel 15 Abs. 1 der Sofortprogramm- Richtlinien aber nur auf Antrag erbracht. Dieser Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Diese Regelung entspricht dem in § 324 SGB III verankerten entspre- chenden Grundsatz. Damit soll generell vermieden wer- den, dass die Arbeitsämter unter Druck geraten, begon- nene Projekte nachträglich zu legitimieren. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des Abgeordneten Steffen Kampeter (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/3653, Fragen 33 und 34): In welcher Funktion ist der in der Frage 49 in Drucksache 14/2879 genannte Berater der Bundesregierung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit am 13. Juni dieses Jahres auf der Pressekon- ferenz im Bundeskanzleramt erschienen, und bedeutet dies gege- benenfalls, dass sein in der Antwort auf die oben genannte Frage als bis Ende April 2000 befristet bezeichneter Beratervertrag für das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung über diesen Zeitpunkt hinaus weiterbesteht? Falls ja, wie sieht der Vertrag aus und welche Vergütung erhält der oben genannte Berater? Zu Frage 33: Der in der Frage angesprochene Berater ist am 13. Juni 2000 in der Funktion als Berater des BMA auf der Pres- sekonferenz erschienen. Mit ihm war am 12. April ein weiterer Beratervertrag für den Zeitraum vom 1. Mai bis 30. Juni 2000 abgeschlossen worden, nachdem sich die Einstellung der neu gewonnenen Referatsleiterin im Be- reich Öffentlichkeitsarbeit wider Erwarten zeitlich verzö- gert hatte. Daraus ergab sich über den ursprünglich vor- gesehenen Vertragszeitraum hinaus für ihre Einarbei- tungsphase ein zusätzlicher Beratungsbedarf, der sich zum Zeitpunkt der Beantwortung der Frage 49 Anfang März 2000 noch nicht absehen ließ. Zu Frage 34: Der zwischen dem BMA und dem Berater vereinbarte Vertrag sieht Beratungsleistungen auf Anforderung des BMAvor. Es wurde ein Honorar von 900 DM/Tag zuzüg- lich Mehrwertsteuer vereinbart. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 14/3653, Frage 37): Auf welchen Standorten wird sich die auf Seite 24 des Eck- punktepapiers des Bundesministers der Verteidigung angekün- digte zum Teil erhebliche Reduzierung von Waffensystemen be- merkbar machen? Im Rahmen der Erneuerung der Bundeswehr von Grund auf soll auch ein neues Ausrüstungs- und Materi- alkonzept für die Streitkräfte entwickelt und stufenweise umgesetzt werden. Wie sich die im Eckpfeilerpapier des Bundesministers der Verteidigung angekündigte Reduzie- rung von Großgeräten der Bundeswehr auf Stationie- rungsorte auswirkt, kann erst dann beantwortet werden. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksa- che 14/3653, Frage 38): Beabsichtigt die Bundesregierung eine direkte Vermarktung bundeseigener entbehrlicher Gebäude und Grundstücke, die bis- her vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) genutzt wurden, durch das BMVg? Das Bundesministerium der Verteidigung entscheidet darüber, welche Liegenschaften aufgegeben und zur Ver- wertung an das Bundesministerium der Finanzen/Bun- desvermögensverwaltung abgegeben werden. Beide Mi- nisterien sind daran interessiert, Marktpreise zu erzielen, die dem Einzelplan 14 und dem Gesamthaushalt zugute kommen. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Zöller (CDU/CSU) (Druck- sache 14/3653; Fragen 39 und 40): Trifft es zu, dass Jugendliche, die aufgrund fehlender Dienst- posten – also ohne eigenes Verschulden – nicht sofort im An- schluss an das Abitur zum Grundwehrdienst einberufen werden können, keine Waisenrente erhalten bzw. diese – sofern nicht mehr als vier Monate zwischen Abitur und Einberufungstermin liegen – erst nach Ableistung des Wehrdienstes im Nachhinein erhalten, und wenn ja, auf welcher Gesetzesgrundlage beruht diese Rege- lung? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit der Abhilfe darin, dass der Wehrpflichtige zuerst seine Lehre bzw. Studium absol- viert und dann den Wehrdienst ableistet, um dadurch einen Erhalt der Waisenrente sicherzustellen? Zu Frage 39: Wird nach dem Abitur die beabsichtigte weitere Aus- bildung durch eine Einberufung zum Grundwehrdienst zunächst verhindert, besteht der Anspruch auf Waisen- rente bis zur Einberufung, wenn die Einberufung bis spä- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Juni 2000 10418 (C) (D) (A) (B) testens zum ersten Tag des fünften auf die Beendigung der Schulausbildung folgenden Kalendermonats beabsichtigt ist und dann auch tatsächlich erfolgt. Für den Anspruch auf Waisenrente für die Zwischenzeit vor der Einberufung zum Wehrdienst ist es nicht erforderlich, dass die Ausbil- dung nach Beendigung des Wehrdienstes auch tatsäch- lich innerhalb der maßgebenden Frist fortgesetzt wird. Es genügt allein die zum Zeitpunkt der Beendigung des ers- ten Ausbildungsabschnittes bestehende Absicht, die Aus- bildung nach Beendigung des Wehrdienstes fortzusetzen. Die Waisenrente wird gezahlt, wenn die Erfüllung der maßgebenden Voraussetzung gegenüber dem Rentenver- sicherungsträger nachgewiesen wird. In der Praxis ver- fahren die Rentenversicherungsträger jedoch nicht ein- heitlich. Es wird teilweise die Auffassung vertreten, dass die Waisenrente für die Zeit vor der Einberufung nur dann gezahlt werden könne, wenn die beabsichtigte Ausbil- dung nach dem Wehrdienst tatsächlich fortgesetzt wird. Somit kann es zu Unterbrechungen bei der Auszahlung der Waisenrente oder gar zu einer Ablehnung der Zahlung kommen. Die Rentenversicherungsträger sind rechts- fähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbst- verwaltung. Sie erfüllen im Rahmen des für sie maßge- benden Rechts ihre Aufgaben in eigener Verantwortung. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird aber die Anfrage zum Anlass nehmen, an die Ren- tenversicherungsträger mit dem Ziel heranzutreten, eine einheitliche Verfahrensweise herbeizuführen. Zu Frage 40: Einer Änderung der Zurückstellungsvorschriften be- darf es zur Behebung der von Ihnen geschilderten Proble- matik nicht. Wehrpflichtige, die zur Sicherung des naht- losen Fortbezugs ihrer Waisenrente im Einzelfall dennoch auch eine zeitnahe Heranziehung zum Grundwehrdienst angewiesen sind, werden zu dem auf den Schulabschluss folgenden ersten Diensteintrittstermin einberufen, wenn sie diesen Wunsch frühzeitig ihrem zuständigen Kreis- wehrersatzamt mitteilen. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU) (Drucksache 14/3653, Frage 41): Wie bewertet die Bundesregierung das Nichtzustandekommen der Vertragsunterzeichnung zur Beschaffung des Hubschraubers NH90, und worauf führt sie dies zurück? Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundesta- ges hat die Beschaffung des NATO-Hubschraubers – kurz NH90 – am 17. Mai 2000 beraten. Am 7. Juni 2000 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages der Be- schaffung des NH90 zugestimmt, aber vor Abschluss des Industrievertrages um die Klärung einiger Fragen, die un- ter anderem der Rechnungshof gestellt hatte, gebeten. Die Antworten zu diesen Fragen habe ich mit Schreiben vom 21. Juni 2000 an den Vorsitzenden des Haushaltsaus- schusses und die Berichterstatter des Einzelplanes 14 be- richtet. Der Industrievertrag ist endverhandelt und wird nach Billigung durch die Berichterstatter des Haushalts- ausschusses unterzeichnet werden. Probleme mit den Partnern sind aus dieser geringfügig veränderten Termin- planung nicht entstanden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fragen der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Drucksa- che 14/3653, Fragen 42 und 43): Wie ernst nimmt die Bundesregierung die nach der Novellie- rung des Altschuldenhilfe-Gesetzes von Unternehmen und Ver- bänden der Wohnungswirtschaft geäußerten Sorgen und Kritiken, dass die dringenden Probleme des Leerstandes – insbesondere die Streichung der Altschulden auf dauerhaft leerstehende Wohnun- gen – bei der Novellierung des Gesetzes nicht ausreichend be- rücksichtigt wurden? Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Wohnungsunternehmen im Osten trotz erfolgter Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes für den Großteil der ihnen übereigne- ten, negativ restituierten – nämlich rund 92 000 meist stark sanie- rungsbedürftigen und bereits im Schnitt zu 30 Prozent leerste- henden – Wohnungen, weiterhin entsprechende Altschulden und Zinshilfen an den Erblastentilgungsfonds abführen müssen? Zu Frage 42: Mit der Novelle zum Altschuldenhilfe-Gesetz werden viele der noch vorhandenen Altschulden-Probleme der ostdeutschen Wohnungswirtschaft gelöst. Zudem ist in dieser Novelle im Laufe des parlamentarischen Verfah- rens eine Ermächtigungsnorm – § 6 a – in das AHG ein- gefügt worden, nach der die Bundesregierung durch eine Rechtsverordnung Regelungen treffen kann, welche die Wohnungsunternehmen in Härtefällen von den Altschul- den auf leerstehenden Wohnungen entlasten. Es ist vorge- sehen, von dieser Ermächtigung nach Vorliegen der Er- gebnisse der Expertenkommission „Wohnungswirtschaft- licher Strukturwandel in den neuen Ländern“ Gebrauch zu machen. Zu Frage 43: Die Pflicht, die nach Anerkennung und Kappung noch verbleibender Altschulden von 150 DM pro Quadratme- ter Wohnfläche zu übernehmen, ergibt sich aus dem Alt- schuldenhilfe-Gesetz. Dies gilt gemäß § 4 AHG auch für Wohnungen, die restituiert werden und nunmehr ins Ei- gentum der Wohnungsunternehmen fallen. Die Novellie- rung des Altschuldenhilfe-Gesetzes sieht vor, dass Resti- tutionsentscheidungen, die nach dem 31. Dezember 1999 fallen, auf die Teilentlastung keine Auswirkung mehr ha- ben. Zudem kann auch die im Änderungsgesetz enthal- tene Härtefallregelung in Einzelfällen von Negativrestitu- tion zum Tragen kommen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kurt Bodewig auf die Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork (CDU/CSU) (Drucksache 14/3653, Fragen 44 und 45): Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Juni 2000 10419 (C) (D) (A) (B) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Deut- schen Wetterdienst gewährleistet, dass bei geplanten Dienststel- lenschließungen, die als Konsequenz der von der Politik gefor- derten Planstellenreduzierungen nicht mehr zu umgehen sind, in der Erbringung meteorologischer Dienstleistungen lt. § 4 Abs. 1 des Wetterdienstgesetzes vom 10. September 1998 keine Abstri- che erfolgen beziehungsweise durch den damit notwendigerweise einhergehenden Rückzug aus der Fläche insbesondere auf Länder- ebene keine Lücken in der bedarfsgerechten Kundenberatung und -betreuung entstehen? Welche Kriterien, abgesehen von den ökonomischen, sieht die Bundesregierung für die weitere Betreibung bzw. Schließung von regionalen Wetterdienststellen vor? Zu Frage 44: Der Deutsche Wetterdienst entwickelt derzeit Kon- zepte, die in ersten Entwürfen ab November 2000 auch im Bund-Länder-Beirat des Deutschen Wetterdienstes disku- tiert werden und die weitere Kursbestimmung bis zum Jahr 2010 beinhalten werden. Ziel ist, keine Abstriche an einer bedarfsgerechten Kundenberatung zuzulassen, viel- mehr durch neue Wege der Aufgabenerfüllung (zum Bei- spiel Kooperation mit Firmen in geeigneten Geschäftsfel- dern) den Rückzug aus der Fläche zu minimieren. Zu Frage 45: Die Entscheidung zur Verringerung der Standortanzahl beim Deutschen Wetterdienst wird neben den fachlichen, technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für je- den Standort auch nach Möglichkeit die Berücksichtigung der föderal- und sozialpolitischen Randbedingungen ein- beziehen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Juni 2000 10420 (C)(A) Druck: MuK. Medien-und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerald Thalheim


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrter Herr Kollege Storm, zunächst will ich da-
    rauf hinweisen, dass im Gesetz über die Alterssicherung
    der Landwirte Regelungen enthalten sind, aufgrund deren
    der Beitrag der Landwirte mit dem Beitragssatz in der ge-
    setzlichen Rentenversicherung verknüpft ist. Infolge ei-
    nes höheren Bundeszuschusses – aus den Einnahmen der
    Ökosteuer – konnte dieser Beitragssatz zum 1. Januar
    2000 gesenkt werden. Diese Verknüpfung hat also dämp-
    fend auf den Beitragsanstieg in der Alterssicherung der
    Landwirte gewirkt.

    Es ist nicht vorgesehen, die in der Alterssicherung der
    Landwirte vorgenommenen Einsparmaßnahmen wieder
    rückgängig zu machen. Der Bundesregierung ist bewusst,
    dass ihre haushalts- und finanzpolitischen Beschlüsse der
    Land- und Forstwirtschaft erhebliche Anpassungsleistun-
    gen abverlangen. Gerade wegen der besonderen Belas-
    tung durch die Ökosteuer soll ein besonderer Steuersatz
    für den in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ver-
    wendeten Dieselkraftstoff eingeführt und damit die Wett-
    bewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft gestärkt
    werden. Der notwendige Prozess einer Anpassung an den
    stärkeren Wettbewerb im Rahmen der EU-Agrarpolitik
    soll so erleichtert werden.

    Der Steuersatz beträgt 0,57 DM pro Liter Dieselkraft-
    stoff. Dies entspricht einer Begünstigung von 23 Pfennig
    pro Liter Dieselkraftstoff im Jahr 2001. Die Begünstigung
    wird mit den weiteren Stufen der Ökosteuer bis zum Jahr
    2003 auf 35 Pfennig pro Liter anwachsen, was Minder-
    einnahmen bei der Mineralölsteuer in einem Volumen von
    rund 700 Millionen DM zur Folge haben wird. Dies wird
    zu einer Entlastung der Landwirtschaft führen.

    Im Energiebereich bestehen zwischen den EU-Mit-
    gliedstaaten aufgrund unterschiedlicher Steuersätze für in
    der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Dieselkraft-
    stoff erhebliche Wettbewerbsunterschiede. Als grundsätz-
    liche Lösung strebt die Bundesregierung deshalb weiter-
    hin eine EU-weite Harmonisierung der Besteuerung von
    Dieselkraftstoff für Arbeiten in der Landwirtschaft, im
    Gartenbau, in der Fischzucht und in der Forstwirtschaft
    an.

    Die durch den Wegfall der Gasölverbilligung ab dem
    Jahre 2002 frei werdenden Mittel bleiben dem Agrar-
    haushalt in vollem Umfang erhalten. Sie sollen eingesetzt
    werden, um die Bundesmittel für die Gemeinschaftsauf-
    gabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten-
    schutzes“ auf bisherigem Niveau zu verstetigen. Damit
    kann die Gemeinschaftsaufgabe einen nachhaltigen Bei-
    trag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit landwirt-
    schaftlicher Betriebe und zur Schaffung von Arbeitsplät-
    zen im ländlichen Raum leisten.



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Eine erste Zusatz-
frage, bitte, Herr Kollege Storm.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Andreas Storm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär,
    wenn ich Ihre umfangreiche Antwort im Hinblick auf die
    Frage auf ihren Kern reduziere, haben Sie ausgeführt,
    dass hier nicht wie in der gesetzlichen Rentenversiche-
    rung ein Teil der durch die Ökosteuer erzielten Mittel zu-
    geführt wird und dies auch nicht beabsichtigt ist. Ich frage
    Sie deshalb im Hinblick auf die Verteilungsgerechtigkeit,
    auf die Verteilungswirkungen, die die Bundesregierung
    angeblich im Auge hat: Wie können Sie es für sozial ver-
    tretbar halten, wenn einerseits die Landwirtschaft durch
    die Ökosteuer überdurchschnittlich belastet wird, ande-
    rerseits aber die Beitragszahler aus der Landwirtschaft
    nicht durch eine direkte Beitragssatzminderung bedingt
    durch das Ökosteueraufkommen entlastet werden?

    D