Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Juni 2000
Michael Müller (Düsseldorf)
10076
(C)
(D)
(A)
(B)
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Juni 2000 10077
(C)
(D)
Adler, Brigitte SPD 07.06.2000
Behrendt, Wolfgang SPD 07.06.2000**
Binding (Heidelberg), SPD 07.06.2000
Lothar
Bläss, Petra PDS 07.06.2000
Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 07.06.2000
Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 07.06.2000
Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 07.06.2000**
Klaus
Carstensen CDU/CSU 07.06.2000
(Nordstrand), Peter H.
Eich, Ludwig SPD 07.06.2000
Fischer (Homburg), SPD 07.06.2000
Lothar
Gebhardt, Fred PDS 07.06.2000
Hanewinckel, Christel SPD 07.06.2000
Heinrich, Ulrich F.D.P. 07.06.2000
Hiller (Lübeck), SPD 07.06.2000
Reinhold
Hörster, Joachim CDU/CSU 07.06.2000**
Dr. Hornhues, CDU/CSU 07.06.2000
Karl-Heinz
Hornung, Siegfried CDU/CSU 07.06.2000**
Imhof, Barbara SPD 07.06.2000
Irmer, Ulrich F.D.P. 07.06.2000**
Jäger, Renate SPD 07.06.2000**
Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 07.06.2000
Lehn, Waltraud SPD 07.06.2000
Lenke, Ina F.D.P. 07.06.2000
Lintner, Eduard CDU/CSU 07.06.2000**
Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 07.06.2000**
Erich
Müller (Berlin), PDS 07.06.2000*
Manfred
Müller (Zittau), SPD 07.06.2000
Christian
Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 07.06.2000
DIE GRÜNEN
Neumann (Gotha), SPD 07.06.2000**
Gerhard
Reinhardt, Erika CDU/CSU 07.06.2000
Dr. Schäuble, CDU/CSU 07.06.2000
Wolfgang
Schewe-Gerigk, BÜNDNIS 90/ 07.06.2000
Irmingard DIE GRÜNEN
Schloten, Dieter SPD 07.06.2000**
Schmidt (Aachen), SPD 07.06.2000
Ulla
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 07.06.2000**
Hans Peter
Schröder, Gerhard SPD 07.06.2000
Strobl (Heilbronn), CDU/CSU 07.06.2000
Thomas
Dr. Struck, Peter SPD 07.06.2000
Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 07.06.2000
Violka, Simone SPD 07.06.2000
Widmann-Mauz, CDU/CSU 07.06.2000
Annette
Wieczorek-Zeul, SPD 07.06.2000
Heidemarie
Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 07.06.2000
Zierer, Benno CDU/CSU 07.06.2000**
Dr. Zöpel, Christoph SPD 07.06.2000
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-lung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
(A)
(B)
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 2
Antwort
des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Fragen des
Abgeordneten Joachim Günther (Plauen) (F.D.P.)
(Drucksache 14/3490, Fragen 2 und 3):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das von Präsi-
dent Yoweri Kaguta Museveni in Uganda beabsichtigte Referen-
dum über die künftige Regierungsform den demokratischen
Grundsätzen entspricht und geeignet ist, die rechtsstaatlichen
Strukturen zu stärken?
Mit welchen Mitteln unterstützt die Bundesregierung die
Durchführung des Referendums und in welcher Weise beabsich-
tigt sie, zu einer demokratischen Anforderungen entsprechenden
Durchführung beizutragen?
Zu Frage 2:
Bei der Ausarbeitung und Verabschiedung der ugandi-
schen Verfassung im Jahr 1995 konnte sich die damalige
verfassungsgebende Versammlung nicht darauf einigen,
das Mehrparteiensystem in Uganda wieder einzuführen.
Stattdessen wurde in der Verfassung festgelegt, dass die
Bevölkerung über diese Frage in fünf Jahren, das heißt im
Jahre 2000 im Wege eines Referendums abstimmen solle.
Dieses Referendum ist nunmehr für den 29. Juni 2000 an-
beraumt. Die Referendumsfrage stellt die wahlberechtig-
ten Ugander vor die Wahl zwischen dem „Movement-
System“ Präsident Musevenis und dem Mehrparteiensys-
tem. Beide Seiten werben seit einigen Wochen für ihr
jeweiliges System. Präsident Museveni, der Uganda noch
nicht für reif hält für ein Mehrparteiensystem, propagiert
als Vorsitzender des „National Resistance Movement“
sein System einer „Demokratie ohne Parteien“ als „Plura-
lismus unter einem gemeinsamen Dach“. Eine Mehrpar-
teiengruppierung, die sich inzwischen in mehrere Flügel
aufsplitterte, befürwortet eine Rückkehr zum Mehrpartei-
ensystem. Die traditionellen Parteien rufen zum Boykott
des Referendums auf. Wenn das Referendum fair durch-
geführt und das Ergebnis nicht manipuliert wird, dürfte
eine so gewonnene Entscheidung des ugandischen Volkes
demokratischen Grundsätzen entsprechen. Es bleibt ab-
zuwarten, ob während des Wahlkampfes, der dem Refe-
rendum vorausgeht, Chancengleichheit für alle Parteien
gewahrt ist. Eine Stärkung der rechtsstaatlichen Struktu-
ren kann darin gesehen werden, dass die Bevölkerung mit
dem Referendum von ihrem in der Verfassung garantier-
ten Recht Gebrauch macht; da sie nach der Verfassung im
Übrigen die Möglichkeit hat, die jetzt getroffene Ent-
scheidung in einem späteren Referendum zu modifizie-
ren, ist das Referendum zugleich Ausdruck einer Institu-
tionalisierung des Demokratisierungsprozesses.
Zu Frage 3:
Bereits 1999 haben die in Uganda vertretenen
zehn Mitgliedstaaten der EU, die EU-Kommission sowie
die USA, Norwegen und Japan die „Referendum 2000-
Gruppe“ gegründet. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es unter
anderem, die „staatsbürgerliche Erziehung“ insoweit zu
fördern, dass die wahlberechtigten Ugander über das In-
strument des Referendums, ihre demokratischen Bürger-
rechte und über Grundrechte wie Versammlungs-, Verei-
nigungs-, Meinungs- und Pressefreiheit unterrichtet
werden. Als „Transmissionsriemen“ für diese „Staatsbür-
gerkunde“ dienen einheimische ugandische Nichtregie-
rungsorganisationen. Deren Arbeit wird aus Mitteln fi-
nanziert, die von Mitgliedstaaten der Arbeitsgruppe und
der EU-Kommission aufgebracht werden. Das Budget für
dieses Projekt beträgt etwa 4 Millionen US-$. Die Bun-
desregierung hat sich bereit erklärt, aus Mitteln der De-
mokratisierungshilfe des Auswärtigen Amts rund
180 000 DM dazu beizutragen.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage
des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU)
(Drucksache 14/3490, Frage 11):
Wie viele politische Beamte sind mit welchen jährlichen Kos-
ten für den Bundeshaushalt seit Oktober 1998 bis heute in den Ru-
hestand versetzt worden?
Seit dem Regierungswechsel am 27. Oktober 1998 bis
zum 30. Mai 2000 sind insgesamt 67 politische Beamte in
den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Die jährli-
chen Kosten für den Bundeshaushalt könnten nur in je-
dem Einzelfall und damit verwaltungsaufwendig ermittelt
werden. Die Höhe der Versorgungskosten ist zum einen
vom Familienstand und der bisherigen Dienstzeit im öf-
fentlichen Dienst abhängig, zum anderen auch davon, ob
die Beamten inzwischen eine neue Beschäftigung aufge-
nommen haben.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Georg Brunnhuber (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/3490, Fragen 19 und 20):
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass im Ver-
kehrsgewerbe – ob Schiene, Schiff oder Straße – die Energiekos-
ten einen erheblichen Teil der Produktionskosten ausmachen, in
keinem Unternehmensbereich aber die Mehrbelastung durch die
Energieverteuerung auch nur annähernd durch die Senkung der
Lohnnebenkosten ausgeglichen werden, wie es die Bundesregie-
rung versprochen hat?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das Mine-
ralölsteueraufkommen, das der Güterkraftverkehr nach den Be-
schlüssen der Koalition bis 2003 zu erbringen hat, mehr als ein
Drittel der von den Unternehmen zu erwirtschaftenden Umsätze
beträgt, die Mehrbelastung des überwiegend mittelständischen
Güterkraftgewerbes aber lediglich zu 10 Prozent durch die Ab-
senkung der Rentenversicherungsbeiträge kompensiert wird?
Zu Frage 19:
Die Politik der Bundesregierung ist darauf gerichtet,
das Aufkommen aus der Ökosteuer zur Senkung der So-
zialversicherungsbeiträge zu verwenden. Die Energiekos-
ten – womit Sie vermutlich in erster Linie die Kraftstoff-
kosten ansprechen – werden, wie die aktuelle Entwick-
lung zeigt, maßgeblich durch den Rohölpreis und den
Dollar-Kurs beeinflusst. So liegen die massiven Preisstei-
gerungen der letzten Wochen um ein Vielfaches über den
durch die ökologische Steuerreform erhöhten Kosten.
Grundsätzlich haben die Kraftstoffkosten im Verkehrsge-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Juni 2000 10078
(C)
(D)
(A)
(B)
werbe einen höheren Anteil an den Produktionskosten als
in anderen Wirtschaftsbereichen. Dieser Anteil ist aber bei
den verschiedenen Verkehrsträgern unterschiedlich hoch.
Zudem muss zwischen dem Güter- und dem Personen-
verkehr unterschieden werden. Entsprechend unter-
schiedlich wirkt sich die mit dem Steuermehraufkommen
aus der Ökosteuer finanzierte Senkung der Beitragssätze
in der Rentenversicherung aus. Der Bundesregierung war
von Anfang an bewusst, dass es Wirtschaftsbereiche ge-
ben würde, in denen ein Vergleich der steuerlichen Ver-
teuerung von Energie und der Entlastung in der Renten-
versicherung eine Nettobelastung ergeben würde. Das
Transportgewerbe ist ein Beispiel dafür. Bis zu einem ge-
wissen Maße können höhere Energiekosten aber abge-
wälzt bzw. weitergegeben werden. Daneben soll die Ener-
gieverteuerung jedoch Anreize zum Energiesparen geben
und auch verkehrspolitische Ziele verfolgen. Im Übrigen
genügt es nicht, allein die Belastung durch die Ökosteuer
zu betrachten, denn auch die Verkehrsunternehmen wer-
den von der Steuerreform 2000 profitieren.
Zu Frage 20:
Diese Einschätzung teilt die Bundesregierung nicht,
weil die bisher dazu vorliegenden Aussagen der Verbände
und Forschungsinstitute voneinander abweichen und Er-
gebnisse der von der Bundesregierung in Auftrag gegebe-
nen Untersuchungen über die Auswirkungen der Öko-
steuer noch nicht vorliegen. Bekannt ist aber, dass der
Straßengüterverkehr durch die Mineralölsteuererhöhung
im Zuge der ökologischen Steuerreform mit voraus-
sichtlich 17,7 Milliarden DM zusätzlich belastet wird,
während die Mineralölsteuererhöhungen der Vorgänger-
regierung zu einer Zusatzbelastung von 22,6 Milliar-
den DM geführt haben. Das Aufkommen aus der Öko-
steuer – auch darin unterscheidet sich die Politik der Bun-
desregierung von der ihrer Vorgängerin – wird jedoch
über die Entlastung der Lohnnebenkosten vollständig an
die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen
zurückgegeben.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Hubert Deittert (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/3490, Fragen 21 und 22):
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass allein in
den ersten beiden Stufen der Ökosteuer durch die deutliche Er-
höhung der Kraftstoffpreise um rund 14 Pfennig je Liter (inklu-
sive Mehrwertsteuer) der Bund Mehreinnahmen von über
10 Milliarden DM erzielt hat, ohne dass hiervon Mittel zusätzlich
in den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zurückgeflossen sind,
und dass der Bund mit den nächsten drei Stufen der Ökosteuer
weitere Mehreinnahmen aus den Mineralölsteuererhöhungen von
in der Summe über 35 Milliarden DM und in den Folgejahren von
weiteren rund 15 Milliarden DM pro Jahr erhalten wird, ohne dass
für den Autofahrer eine Gegenleistung vorgesehen ist?
Ist die Bundesregierung bereit, angesichts des Ausbaubedarfs
in der Verkehrsinfrastruktur, wo allein im Bereich der Bundes-
fernstraßen der Umfang rechtskräftig planfestgestellter, also bau-
reifer Projekte bundesweit über 5 Milliarden DM beträgt, für die
keine Finanzierung besteht, einen Anteil aus den Mehreinnahmen
der Mineralölsteuer zweckzubinden?
Zu Frage 21:
Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht.
Die Mehreinnahmen aus der ökologischen Steuerre-
form dienen – mit Ausnahme eines Betrages von
200 Millionen DM für das Programm zur Förderung re-
generativer Energien – einzig und allein der Senkung der
Lohnnebenkosten und beleben damit den Arbeitsmarkt.
Insoweit ist auch für die Masse der Autofahrer eine Ge-
genleistung gegeben.
Zu Frage 22:
Die Bundesregierung ist nicht bereit, Teile der Mehr-
einnahmen aus den Mineralölsteuererhöhungen durch die
ökologische Steuerreform für Belange des Straßenbaus
zweckzubinden. Die Gründe hierfür hatte ich in meiner
Antwort auf Ihre vorherige Frage dargelegt.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen der
Abgeordneten Elke Wülfing (CDU/CSU) (Drucksache
14/3490, Fragen 23 und 24):
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den laut dem Staats-sekretär im Bundesministerium der Finanzen, Prof. Dr. HeribertZitzelsberger, „äußerst komplexen Entlastungsmechanismus“ derÖkosteuer (18. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Tech-nologie am 3. November 1999) im Bereich der Produktionsmit-telbesteuerung einfacher, konsistenter und systematischer zu ge-stalten?
Worin bestehen die diesbezüglichen ersten Überlegungen derBundesregierung, die laut Staatssekretär Prof. Dr. HeribertZitzelsberger noch durch einschlägige Gutachten unterfüttert wer-den sollen?
Zu Frage 23:
Die EU-Kommission hat die beihilferechtliche Geneh-
migung für die im Rahmen der ökologischen Steuerre-
form gewährten steuerlichen Begünstigungen für Unter-
nehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen
der Land- und Forstwirtschaft zunächst bis zum 31. März
2002 befristet. Die Bundesregierung wird bis zu diesem
Zeitpunkt entscheiden, ob sie die bisherige Regelung bei-
hilferechtlich renotifiziert oder unter Beibehaltung der
Zielsetzung der ökologischen Steuerreform ein Alterna-
tivmodell entwickelt.
Zu Frage 24:
Die weitere Ausgestaltung der ökologischen Steuerre-
form wird wesentlich von den im Umweltrahmen der EU-
Kommission niedergelegten beihilferechtlichen Geneh-
migungsvoraussetzungen und Bedingungen abhängen.
Der Entwurf eines neuenUmweltrahmenswird zurzeit auf
europäischer Ebene intensiv mit dem Ziel diskutiert, den
Mitgliedstaaten im Falle einer Erhöhung der Energiesteu-
ern die Schaffung von langfristig angelegten Steuerer-
mäßigungen zu ermöglichen, wenn die Steuersätze über
dendurchdasGemeinschaftsrechtvorgegebenenMindest-
steuersätzen liegen. Schon aus diesem Grunde ist es der
Bundesregierung zurzeit nichtmöglich, eineAussage über
die konkrete Ausgestaltung der Begünstigungsmechanis-
men für die deutsche Wirtschaft über den 31. März 2002
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Juni 2000 10079
(C)
(D)
(A)
(B)
hinaus zu treffen. Die Bundesregierung wird jedoch – wie
schon beim jetzigen System der Ökosteuer – ihr besonde-
res Augenmerk auf die Erhaltung der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft richten.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des Ab-
geordneten Heinz Seiffert (CDU/CSU) (Drucksache
14/3490, Frage 25):
Welche Höhe muss der Benzinpreis nach Ansicht der Bundes-
regierung erreichen, damit hinreichende Einsparanreize für die
Autofahrer von ihm ausgehen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darü-
ber vor, welche Höhe des Benzinpreises für die Autofah-
rer verstärkt Anreize auslöst, Benzin zu sparen. Entschei-
dender als die absolute Höhe des Benzinpreises ist nach
Einschätzung der Bundesregierung die mittel- und lang-
fristige Preiserwartung. Die maßvolle stufenweise Er-
höhung der Mineralölsteuer im Rahmen der ökologischen
Steuerreform schafft eine Signalwirkung, die bei den Au-
tofahrern nachhaltig das Bewusstsein für umweltfreundli-
ches Verhalten im Sinne von sparsamer Fahrweise und ei-
ner Orientierung hin zu sparsameren und damit umwelt-
freundlicheren Motoren stärkt. Im Übrigen kann die
Bundesregierung den Benzinpreis nicht festlegen. Wie die
derzeitige Entwicklung verdeutlicht, stellt die Mineralöl-
steuer nur einen von mehreren Faktoren dar, die den Ben-
zinpreis beeinflussen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des Ab-
geordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Drucksache
14/3490, Frage 26):
Wie hoch waren die Steuereinnahmen im Jahr 1999 aus der
Mineralölsteuer und aus der ökologischen Steuerreform, und wel-
che Summe daraus wurde für die Rentenversicherung aufge-
wendet?
Die Einnahmen aus der Mineralölsteuer betrugen im
Jahr 1999 rund 71,3 Milliarden DM. Darin sind durch die
ökologische Steuerreform bedingte Mehreinnahmen in
Höhe von rund 4,9 Milliarden DM enthalten. Die Einnah-
men aus der Stromsteuer betrugen 1999 rund 3,5 Milliar-
den DM. Damit belaufen sich die Gesamteinnahmen aus
der ökologischen Steuerreform im Jahre 1999 auf rund
8,4 Milliarden DM. Aufgrund des Gesetzes zu Korrektu-
ren in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Ar-
beitnehmerrechte konnte der Beitragssatz zur gesetzli-
chen Rentenversicherung von 20,3 Prozent auf 19,5 Pro-
zent abgesenkt werden. Zur Finanzierung dieser Bei-
tragssatzsenkung trugen maßgeblich die Einführung von
Beiträgen des Bundes für Kindererziehung sowie die Ein-
führung einer Erstattung der einigungsbedingten Leistun-
gen (insbesondere Auffüllbeträge) durch den Bund an die
gesetzliche Rentenversicherung bei. Die finanzielle Net-
tobelastung des Bundes aus dem oben genannten Gesetz
betrug im Jahr 1999 rund 8,8 Milliarden DM. Der Bund
leitete damit rund 400 Millionen DM mehr als die Öko-
steuereinnahmen an die Rentenversicherung weiter.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen der
Abgeordneten Christa Luft (PDS) (Drucksache 14/3490,
Fragen 29 und 30):
Zu welchem Anteil soll die Bundesdruckerei Berlin veräußert
werden, und wie viele Interessenten gibt es?
Welche Vorgaben hat die Bundesregierung für den Verkauf
von Anteilen und zur Sicherung der Standorte der Bundesdrucke-
rei, insbesondere in Berlin, gemacht?
Zu Frage 29:
Der Bund strebt den Verkauf seiner gesamten Ge-
schäftsanteile an der Bundesdruckerei GmbH an. Derzeit
wird noch mit circa 70 Gesellschaften gesprochen, die ein
erstes Erwerbsinteresse bekundet haben.
Zu Frage 30:
Die Bundesregierung wird bei der Auswahl der Inves-
toren für die Bundesdruckerei GmbH wie bei vergange-
nen Privatisierungen vor allem die vorgelegten Unterneh-
menskonzepte genau prüfen. Angesichts der guten techni-
schen Ausstattung der Produktionsanlagen, der damit
verbundenden hohen Investitionen sowie der vorteilhaf-
ten Nähe zu den Hauptkunden der Bundesdruckerei
GmbH ist zu erwarten, dass potenzielle Investoren den
Standort Berlin als attraktiv einschätzen. Aufgrund der
unterschiedlichen Ausrichtung der Niederlassungen Bonn
und Neu-Isenburg im Vergleich zum Hauptstandort Ber-
lin kommt jedoch eine Zusammenlegung der Kapazitäten
nicht in Betracht. Die Sicherung der Wettbewerbsfähig-
keit dieser beiden Standorte in ihren jeweiligen Teilmärk-
ten ist daher isoliert zu betrachten.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen der
Abgeordneten Petra Pau (PDS) (Drucksache 14/3490,
Fragen 31 und 32):
Wie und durch wen sollen im Falle der Veräußerung der Bun-
desdruckerei von dieser erbrachte hoheitliche Dienstleistungen,
zum Beispiel für das Bundeskriminalamt oder den Zoll, wahr-
nommen werden?
Welche datenschutzrelevanten Probleme sieht die Bundesre-
gierung im Falle der Veräußerung der Bundesdruckerei, und wie
sollen diese im Sinne des Datenschutzes gelöst werden?
Zu Frage 31:
Die Bundesdruckerei kann auch nach der Veräußerung
ihre Aufgaben wie bisher erfüllen. Sie ist bereits seit 1994
durch Umwandlung in eine GmbH rechtsformprivatisiert.
Soweit die Bundesdruckerei GmbH in den vergangenen
Jahren für hoheitliche Aufgabenerfüllungen tätig war und
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Juni 2000 10080
(C)
(D)
(A)
(B)
hier insbesondere für drucktechnischeUnterstützungsleis-
tungen in Anspruch genommen wurde, war sie als so ge-
nannter technischer Verwaltungshelfer beauftragt und
wurde von der zuständigen Stelle überwacht. Diese Mög-
lichkeiten der Beauftragung der Bundesdruckerei GmbH
als Verwaltungshelfer zur Erledigung von technischen
Unterstützungsleistungen ändern sich durch die Veräuße-
rung der Kapitalanteile des Bundes an der Bundesdrucke-
rei GmbH nicht.
Zu Frage 32:
Die Bundesdruckerei GmbH ist auf datenschutzrecht-
lich sensiblem Gebiet tätig bei der Herstellung der Rei-
sepässe und der Bundespersonalausweise. Bei dieser
Tätigkeit unterliegt die Bundesdruckerei GmbH den spe-
zialgesetzlichen Regelungen zur Wahrung der daten-
schutzrechtlichen Belange nach § 16 Passgesetz und nach
§ 3 des Gesetzes über Personalausweise. Diese gesetzli-
chen Bestimmungen zur Sicherung der datenschutzrecht-
lichen Belange gelten auch für eine veräußerte Bundes-
druckerei GmbH uneingeschränkt.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen der
Abgeordneten Barbara Höll (PDS) (Drucksache
14/3490, Fragen 33 und 34):
Gab es zur Sicherung des Datenschutzes bei der Privatisierungder Bundesdruckerei Konsultationen mit dem Bundesministeriumdes Innern und dem Bundesdatenschutzbeauftragten, und wenn ja,mit welchen Ergebnissen?
Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben sind etwaigen Inte-ressenten gemacht worden?
Zu Frage 33:
Die Aspekte des Datenschutzes und der allgemeinen
Sicherheitsbelange des Bundes werden mit dem feder-
führenden Bundesministerium des Innern abgestimmt.
Dies gilt auch für eine vertragliche Vereinbarung des Bun-
desministeriums des Innern mit der Bundesdruckerei
GmbH. In dieser werden – über die gesetzlichen Bestim-
mungen zum Datenschutz hinaus – Regelungen zur ord-
nungsgemäßen und sicheren Herstellung sowie Ausliefe-
rung der von der Bundesdruckerei hergestellten Personal-
dokumente, zu den sicherheitsrelevanten Spezifikationen
der Personaldokumente, zur Qualitätssicherung, zu Of-
fenlegungs- und Berichterstattungspflichten sowie zum
Aufsichts- und Weisungsrecht des Bundesministeriums
des Innern getroffen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte
war bereits bei Abfassung der spezialgesetzlichen Rege-
lungen in § 16 Passgesetz und § 3 des Gesetzes über Per-
sonalausweise zur Sicherung der datenschutzrechtlichen
Belange bei der Herstellung der Reisepässe und Bundes-
personalausweise befasst. Diese gesetzlichen Regelungen
gelten auch für eine veräußerte Bundesdruckerei GmbH.
Zu Frage 34:
Die Erwerber der Geschäftsanteile an der Bundes-
druckerei GmbH werden selbstverständlich die gesetzli-
chenVerpflichtungenderBundesdruckerei nach§16Pass-
gesetz und § 3 des Gesetzes über Personalausweise, alle
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie die
von der Bundesdruckerei GmbH eingegangenen vertrag-
lichen Verpflichtungen gegenüber dem Bund zu beachten
haben.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Roland Claus (PDS) (Drucksache
14/3490, Fragen 35 und 36):
Wie wurde im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Verkaufder Bundesdruckerei mit der von den Belegschaftsvertreterinnenund -vertretern vorgeschlagenen qualifizierten Mitarbeiterbeteili-gung, die sich durchaus als Modellfall für die von der Bundesre-gierung propagierte Ausweitung der Beteiligung der Beschäftig-ten am Produktivkapital eignen würde, umgegangen?
Wie soll im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Verkaufder Bundesdruckerei den sozialen Belangen, wie zum Beispieldem Erhalt der Tarifverträge, dem Ausschluss betriebsbeding-ter Kündigungen und der Sicherung erworbener Rentenleis-tungen für Beschäftigte und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger verbindlich Rechnung getragen werden?
Zu Frage 35:
Das Thema „Mitarbeiterbeteiligung“ ist zwischen dem
Bundesministerium der Finanzen und Vertretern der Arbeit-
nehmer der Bundesdruckerei GmbH in verschiedenen Ge-
sprächen erörtert worden. Dabei ist Folgendes vereinbart
worden:
Das vom Bundesministerium der Finanzen mit der
Umsetzung der Privatisierung beauftragte Bankhaus
Metzler wird in den nächsten Tagen ein Verkaufsmemo-
randum versenden, auf dessen Grundlage auch die Ar-
beitnehmer gebeten werden, ein konkretes Angebot für
eine Mitarbeiterbeteiligung abzugeben. Dieses Angebot
wird dann in die Verhandlungen mit potenziellen Kaufin-
teressenten einbezogen.
Zu Frage 36:
Der Verkauf der Geschäftsanteile des Bundes an der
Bundesdruckerei GmbH greift nicht in die bestehenden
arbeitsvertraglichen Verhältnisse zwischen dem Unter-
nehmen und seinen Arbeitnehmern ein. Die Geschäfts-
führung steht insoweit als Organ der Unternehmens-
führung in der Verantwortung, die arbeitsvertraglichen
Pflichten gegenüber den Arbeitnehmern der Bundes-
druckerei GmbH vertragsgemäß zu erfüllen. Im Übrigen
besteht ein gesetzliches Schutzsystem zur Wahrung der
Sozialbelange der Arbeitnehmer eines Unternehmens;
hinzuweisen ist hier insbesondere auf § 4 des Tarifver-
tragsgesetzes. Danach gelten die Bestimmungen des Ta-
rifvertrages solange weiter, bis sie durch eine andere Ab-
machung ersetzt werden. Eine solche Ersetzung ist ohne
Zustimmung der Arbeitnehmer nicht möglich.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Martin Hohmann (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/3490, Fragen 37 und 38):
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Juni 2000 10081
(C)
(D)
(A)
(B)
Ist der Bundesregierung bekannt, von welchen Staaten inwelchem Umfang bei den gegen Deutschland durchgeführtenReparationsbeschlagnahmen deutschen Auslandsvermögens unddeutscher Patente nach dem Zweiten Weltkrieg jüdisches Eigen-tum bzw. Vermögen an die Reparationsnehmer gelangte?
In welchem Maße bzw. in welcher Form sind diese Eigentü-mer, deren Rechtsnachfolger oder Organisationen in ihrer Nach-folge später durch die einzelnen Staaten entschädigt worden?
Zu Frage 37:
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse über die
Schädigung deutschen Privatvermögens durch Reparati-
onsbeschlagnahmen im Ausland im Wesentlichen auf-
grund der Schadensfeststellungen im Lastenausgleich
vor, die Grundlage für eine innerstaatliche Ersatzleistung
der Bundesrepublik Deutschland waren. Im Lastenaus-
gleich waren jüdische und nichtjüdische Geschädigte in
gleicher Weise anspruchsberechtigt. Eine statistische Dif-
ferenzierung nach Geschädigtengruppen wurde nicht vor-
genommen, sodass der Bundesregierung keine Erhebung
darüber vorliegt, in welchem Umfang jüdische Vermögen
von Beschlagnahmen betroffen waren.
Zu Frage 38:
Die Feindvermögensbestimmungen der ehemaligen
Kriegsgegner des Deutschen Reiches sahen – vor allem
nach Kriegsende – regelmäßig Freigabemöglichkeiten
zugunsten bestimmter Berechtigter vor. Hiernach bestand
vor allem für NS-Verfolgte die Möglichkeit, ihre durch
ausländische Staaten beschlagnahmten Vermögenswerte
zurückzuerhalten. In welchem Umfang diese Möglichkeit
von Betroffenen bzw. deren Rechtsnachfolgern in den
einzelnen Staaten genutzt werden konnte, ist der Bundes-
regierung nicht bekannt. In jüngerer Zeit sind darüber
hinausgehende Bemühungen einzelner Staaten bekannt
geworden, NS-Verfolgte bzw. deren Rechtsnachfolger
ausfindig zu machen und ihnen für den Verlust beschlag-
nahmter und nicht wieder freigegebener Vermögenswerte
eine Entschädigung zu gewähren. Beispielhaft sei hier das
„Enemy Property Payment Scheme“ in Großbritannien
genannt.
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage
des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/3490, Frage 43):
Auf welchem Stand befinden sich derzeit die Planungen derBundesregierung mit Blick auf Bestand und Organisation insbe-sondere der in Bayern befindlichen Bundeswehrkassen und dieZusammenlegung von Bundeswehrkassen mit anderen Kassen?
Seit 1997 wird mit ausgewählten militärischen und
Verwaltungsdienststellen erprobt, ob das Haushalts-, Kas-
sen- und Rechnungswesen-Verfahren des Bundes
(HKR-Verfahren) nicht nur im Ministerium, sondern auch
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Vertei-
digung (BMVg) erfolgreich angewandt werden könnte.
Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Fi-
nanzen (BMF) wurde dieser Pilotversuch 1998 um wei-
tere Dienststellen mit bundeswehrspezifischen Geschäfts-
vorfällen ausgeweitet. Der Versuch soll in diesem Jahr
auslaufen und bewertet werden. Mögliche Auswirkungen
auf die Kassenorganisation des Bundes sind dabei nicht
auszuschließen. Seit dem 2. Mai 2000 sind die Bundes-
wehrkasse Kiel und die Bundeskasse Kiel im Rahmen ei-
nes Modellversuchs zusammengelegt. Der Modellver-
such ist auf zunächst ein Jahr begrenzt. Die Beschäftigten
der Bundeswehrkasse Kiel sind zur Oberfinanzdirektion
Hamburg abgeordnet und nehmen dort die Aufgaben des
Bereichs Bundeswehr wahr. Bei einem erfolgreichen Ab-
schluss des Modellversuchs können sie – auf freiwilliger
Basis – in die Bundesfinanzverwaltung versetzt werden.
Zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung
und dem Bundesministerium der Finanzen besteht Ein-
vernehmen, dass der Modellversuch in Kiel die ab-
schließende Bewertung des laufenden HKR-Pilotver-
suchs nicht präjudizieren soll. Die Bundeswehrkassen in
Bayern sind von dem Modellversuch nicht berührt. Sofern
die Bundeswehrkassen mit den Bundeskassen zusam-
mengelegt werden, sind beträchtliche Personaleinsparun-
gen zu erwarten. Konkrete Aussagen über den künftigen
Bestand von Bundeswehrkassen und anderen Kassen
können daher noch nicht getroffen werden. Dies gilt auch
für den Bereich des Freistaates Bayern.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fra-
gen der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU)
(Drucksache 14/3490, Fragen 49 und 50):
Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Bundesregierungfür einen Weiterbau der A 99 im Jahr 2002, wenn die von der Lan-deshauptstadt München vorfinanzierten bauvorbereitenden Maß-nahmen Ende 2001 abgeschlossen sind und die vom Bund zuge-sagten Mittel aus dem „Anti-Stau-Programm“ erst im Jahr 2003zur Verfügung stehen?
Trifft es zu, dass die Kosten in Höhe von 30 Millionen DM fürden Fortgang der Baumaßnahme im Jahr 2002 durch ein Darlehender Landeshauptstadt München vorfinanziert werden sollen, des-sen Zinslast durch Mittel aus dem Haushalt der Landeshauptstadtund staatliche Zuschüsse getragen werden sollen?
Zu Frage 49:
Wie in der Antwort auf Ihre Frage Nr. 4/80 zum Aus-
druck gebracht, soll mit dem Bau des aus Mitteln des
Anti-Stau-Programmes finanzierten Westringes München
(A 99) im Jahr 2003 konzentriert begonnen werden. Ein-
zelheiten von Durchführung und Finanzierung der aus
dem Finanzbeitrag der Landeshauptstadt finanzierten
bauvorbereitenden Arbeiten werden unter dieser Zielset-
zung zwischen der Landeshauptstadt und der bayerischen
Straßenbauverwaltung abgestimmt.
Zu Frage 50:
Der Bundesregierung ist eine solche Absicht nicht be-
kannt.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Frage
des Abgeordneten Paul Breuer (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/3490, Frage 51):
Kann die Bundesregierung definitiv und ohne Einschrän-kung zusagen, dass der Weiterbau der Hüttentalstraße (B 62) Siegen-Süd bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz erneut in denvordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenom-men wird?
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Juni 2000 10082
(C)
(D)
(A)
(B)
Die Maßnahme soll im Rahmen der anstehenden
Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans und der sich
anschließenden Fortschreibung des Bedarfsplans für die
Bundesfernstraßen neu bewertet werden. Auf Grundlage
dieser Bewertung wird der Deutsche Bundestag über die
Dringlichkeit von Einzelprojekten in einem neuen Be-
darfsplan entscheiden.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Frage
des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
(CDU/CSU) (Drucksache 14/3490, Frage 53):
Beabsichtigt die Bundesregierung, bedingt durch die Zu-
nahme der Radfahrunfälle mit schweren Kopfverletzungen, die
Einführung einer Helmpflicht für Radfahrer?
Es ist richtig, dass bei Fahrradunfällen Kopfverletzun-
gen mit an der Spitze der Verletzungen stehen. Fahrrad-
helme sind geeignet, diese Verletzungen zu verhindern
oder wesentlich zu mildern. Das Bundesministerium für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen beabsichtigt gleich-
wohl nicht, eine Schutzhelmtragepflicht für Radfahrer
einzuführen. Die meisten Radfahrer bewegen sich ver-
hältnismäßig langsam und vorsichtig im Straßenverkehr
und würden es als „Übermaßregelung“ ansehen, wollte
man sie zwingen, ständig einen Schutzhelm zu tragen.
Dies würde voraussichtlich der verkehrs- wie umwelt-
politisch sinnvollen Fahrradnutzung zuwider laufen.
Schließlich wäre eine Helmtragepflicht gegenüber straf-
unmündigen Kindern nur schwer durchsetzbar. Aus die-
sen Überlegungen heraus wird dringend empfohlen, aber
nicht vorgeschrieben, einen Fahrradschutzhelm zu tragen,
um sich bei möglichen Unfällen weitgehend vor Kopf-
verletzungen zu schützen. Dieses Vorgehen steht im Ein-
klang mit der Haltung anderer europäischer Staaten.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage
des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU)
(Drucksache 14/3490, Frage 40):
In welchen Punkten weichen die Positionen des Bundeskanz-
leramtes, des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für
Wirtschaft hinsichtlich der Exporte von Ersatzteilen sowie weite-
rer Stückzahlen von Waffensystemen, deren Ausfuhr bereits von
Deutschland offiziell genehmigt wurden, in die Türkei voneinan-
der ab, und wie erklärt die Bundesregierung die Abweichung der
Positionen?
Die Frage betrifft den internen Abstimmungsprozess
zwischen den Ressorts über einzelne Rüstungsexportvor-
haben, also den Kernbereich exekutiven Handelns. Hierzu
gibt die Bundesregierung grundsätzlich keine öffentli-
chen Erklärungen ab. Es liegt aber in der Natur der Sache,
dass es aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellun-
gen der beteiligten Ressorts auch unterschiedliche Beur-
teilungen einzelner Rüstungsexportprojekte geben kann.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fragedes Abgeordneten Georg Girisch (CDU/CSU) (Drucksa-che 14/3490, Frage 41):
Welche Maßnahmen – einschließlich Gesetzesänderungsvor-schläge – will die Bundesregierung zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplungs-Kraftwerke ergreifen unter Berücksichtigungdes Umstands, dass ein großer Teil der KWK-Anlagen nicht vomKWK-Vorschaltgesetz erfasst ist und deshalb die starre Prozent-grenze im Mineralölsteuergesetz in der Praxis dazu führt, dass dieKraftwerke nicht mehr unter Volllast gefahren werden, um da-durch das im Gesetz genannte Verhältnis von Wärme- und Strom-erzeugung zu erreichen, sodass der Anteil der KWK-Anlagen ander Gesamt-Energie-Erzeugung drastisch zurückgeht?
Die Frage enthält zwei Komplexe – das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Ökosteuer – auf die ich einzelneingehen möchte.
Zunächst zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz: DerDeutscheBundestag hat am24.März 2000dasGesetz zumSchutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung(Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) beschlossen. Es ist am18. Mai 2000 in Kraft getreten. Dieses Gesetz bietet einezeitlich befristete und degressiv ausgestaltete Hilfe für diezur Zeit besonders gefährdeten KWK-Anlagen von Ener-gieversorgungsunternehmen in der allgemeinen Versor-gung.Damit soll eineBestandserhaltung dieserKWK-An-lagen in einem durch die Liberalisierung des Strommark-tes veränderten wirtschaftlichen Umfeld ermöglichtwerden. Das Bundeskabinett hat im Februar 2000 festge-legt, dass, sofern sich dieKWKgemäßdemdeutschenKli-maschutzziel als die geeignetste Technologie erweisensollte, bis zumSommer dieses Jahres über den zukünftigenBeitrag derKWKzurCO2-Minderung entschieden und bisEnde des Jahres ein Gesetzentwurf für ein längerfristigesProgramm zum Ausbau der KWK an der Energieversor-gung erarbeitet wird. Der BMWi wird bis zur Sommer-pause einen entsprechendenBericht in dasBundeskabinetteinbringen.An diesem Bericht wird zur Zeit gearbeitet.
Jetzt zur Ökosteuer: Im Zuge der ersten Stufe der Öko-steuerreform wurden KWK-Anlagen mit einem Jahres-nutzungsgrad von 70 Prozent vollständig von der Be-steuerung der Einsatzbrennstoffe befreit. Mit späterer Än-derung des Mineralölsteuergesetzes wurde durch diezusätzliche Einführung des Monatsnutzungsgrades dieMöglichkeit geschaffen, diese Steuerbefreiung auch mo-natlich zu erhalten. Damit ist eine wesentliche Forderungvon KWK-Betreibern berücksichtigt. Der Monats- bzw.Jahresnutzungsgrad von 70 Prozent verhindert nicht dieVolllastfahrweise von KWK-Anlagen, sondern er stelltvielmehr sicher, dass nur solche KWK-Anlagen eineSteuerbefreiung erhalten, die tatsächlich überwiegend inKraft-Wärme-Kopplung, das heißt mit gleichzeitigerStrom- und Wärmeproduktion, und nicht in Kondensati-onsfahrweise – mit schlechteren Wirkungsgraden – be-trieben werden. Dies ist ökologisch – insbesondere unterKlimaschutzgesichtspunkten – gewünscht und dahernicht zu beanstanden. Eine Änderung der gesetzlichenRegelung ist deshalb nicht vorgesehen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage
des Abgeordneten Heinz Seiffert (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/3490, Frage 42):
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Juni 2000 10083
(C)
(D)
(A)
(B)
Auf welche Ursachen führt die Bundesregierung den Rück-
gang der Binnennachfrage nach PKW im Zeitraum Januar bis
April 2000 um 8 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
zurück, während im gleichen Zeitraum die Auftragseingänge aus
dem Ausland um 7 Prozent zunahmen?
Die Produktion der deutschen Automobilindustrie ist
trotz der nicht eingetretenen – und in den Vorjahren übli-
chen – Frühjahrsbelebung in den ersten Monaten dieses
Jahres relativ stabil. Ursache hierfür ist der durch die
Wechselkursentwicklung und die verbesserte Leitungs-
fähigkeit der deutschen Automobilindustrie begünstigte
Anstieg der Exporte. Vor allem in den USA und in Japan
werden mehr Fahrzeuge als ein Jahr zuvor abgesetzt. Der
Exportanteil der deutschen Automobilindustrie liegt in-
zwischen bei fast 65 Prozent. Die Inlandsnachfrage nach
Neufahrzeugen ist im vergleichbaren Zeitraum rückläu-
fig. Die Fachwelt spricht daher von einer „gespaltenen
Automobilkonjunktur“, die auch in den kommenden Mo-
naten anhalten wird. Die Produktions- und Absatzergeb-
nisse in den ersten Monaten dieses Jahres sind jedoch mit
denen des Jahres 1999 nur bedingt vergleichbar. Denn:
1999 war aufgrund des hohen Auftragsbestandes und der
durch die Modellvielfalt der Hersteller ausgelösten hohen
Nachfrage ein außergewöhnlich gutes Jahr für die deut-
sche Automobilindustrie. Der Rückgang der Binnennach-
frage nach PKW-Neufahrzeugen im Zeitraum Januar bis
April 2000 ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass ver-
stärkte Flottenverkäufe in 1999, etwa an Mietwagenun-
ternehmen, nunmehr in diesem Jahr als Gebrauchtwagen-
geschäfte am Markt verfügbar sind und damit eine preis-
liche Alternative zu Neufahrzeugen darstellen. Im April
2000 ist zwar noch keine Kehrtwende auf dem Inlands-
markt eingetreten, jedoch zog der Absatz als auch die In-
landsnachfrage saisonbereinigt gegenüber März 2000
leicht an. Das Produktionsvolumen der deutschen Auto-
mobilindustrie für das Jahr 2000 wird sich daher – nach
deren jüngsten Prognosen – voraussichtlich geringfügig,
das heißt etwa um 2–3 Prozent gegenüber dem außerge-
wöhnlichen Vorjahr reduzieren und liegt damit immer
noch über dem Mehrjahresdurchschnitt.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fra-
gen des Abgeordneten Wilhelm Josef Sebastian
(CDU/CSU) (Drucksache 14/3490, Fragen 55 und 56):
Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, dass an-
gesichts des Verhältnisses zwischen Mehrbelastung und verspro-
chener Entlastung die Gesamtkosten im Güterkraftverkehrsge-
werbe so steigen, dass bei vielen Betrieben die Umsatzrendite auf-
gezehrt wird?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um angesichts die-
ser Wettbewerbssituation für den deutschen Güterkraftverkehr im
Vergleich mit seinen europäischen Konkurrenten, denen die Mi-
neralölsteuer z.T. sogar rückerstattet wird, Chancengleichheit her-
zustellen und das Versprechen aus der Koalitionsvereinbarung,
die Harmonisierungsdefizite im Bereich der Steuer- und Sozial-
vorschriften zu beseitigen, auch zu erfüllen?
Zu Frage 55:
Die Situation des Güterkraftverkehrsgewerbes muss
differenziert betrachtet werden. In vielen Marktsegmen-
ten werden nach wie vor Gewinne erzielt. Einzelne
Marktsegmente sehen sich allerdings einer wirtschaftlich
angespannten Situation gegenüber. Diese wird wesentlich
bestimmt durch die Wettbewerbssituation am Markt. Die
Unternehmen des Güterkraftverkehrs stehen in einem zu-
nehmend verschärften internationalen Wettbewerb. Dies
resultiert insbesondere aus der Liberalisierung des euro-
päischen Verkehrsmarktes, der sich in einer anhaltenden
Umbruchphase befindet. Für eine Vielzahl der Transport-
unternehmen hat sich dadurch der Konkurrenz- und Preis-
druck auf dem Güterkraftverkehrsmarkt verstärkt. Die
Bundesregierung hat daher die Unternehmen des
Straßengüterverkehrs durch die Unternehmenssteuerre-
form in einer Größenordnung von 90 bis 100 Millio-
nen DM entlastet. Die Bundesregierung ist sich der be-
sonders schwierigen Lage wettbewerbsintensiver Trans-
portleistungen bewusst und bemüht sich – zusammen mit
Vertretern des Güterkraftverkehrsgewerbes – um Lösun-
gen.
Zu Frage 56:
Besonders bedeutsam für die Transportwirtschaft sind
die Kosten für Diesel im internationalen Vergleich. Bis
heute liegen die deutschen Dieselpreise unter denen der
meisten anderen Mitgliedstaaten der EU und insbeson-
dere unter denen der Mitgliedstaaten mit ausgepräg-
ter Transportwirtschaft (NL, F, I). Zudem haben neben
Deutschland auch andere Mitgliedstaaten, wie zum Bei-
spiel die Niederlande, die Mineralölsteuer zum 1. Januar
2000 erhöht. Die Erstattungsregelungen in den Nieder-
landen und in Frankreich sind auf bestimmte Kraftstoff-
mengen begrenzt und gelten auch für ausländische Fahr-
zeuge. Trotz dieser Begünstigungen liegt der deutsche
Dieselpreis noch unter denen Frankreichs und der Nie-
derlande. Insofern ist in der EU die Chancengleichheit
gewahrt. Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit und
Marktchancen des deutschen Güterkraftverkehrsgewer-
bes wird die Bundesregierung die weitere Entwicklung
einschließlich der Kostenbelastung für deutsche Unter-
nehmen im Auge behalten und sich in der EU für weitere
Harmonisierungen einsetzen. So wird sie sich im Zuge der
vorgesehenen Erweiterung der Europäischen Union durch
den Beitritt mittel- und osteuropäischer Länder für Über-
gangsregelungen bei der gegenseitigen Marktöffnung ein-
setzen. Dies betrifft besonders die Unterschiede zwischen
Deutschland und seinen mittel- und osteuropäischen
Nachbarn bei den Sozialvorschriften und den Vergütun-
gen. Zur wirtschaftlichen Situation für die Unternehmen
des Straßengüterverkehrsgewerbes insgesamt finden zur-
zeit Gespräche innerhalb der Bundesregierung unter Be-
teiligung von Verbänden des Transportgewerbes statt. Da-
bei wird geprüft, ob Entlastungen für das deutsche Trans-
portgewerbe in Erwägung zu ziehen sind. Solche
MaßnahmenmüsstenEG-rechtlichzulässigundverkehrs-,
umwelt- und finanzpolitisch vertretbar sein. Einem Er-
gebnis dieser Gespräche kann nicht vorgegriffen werden.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Juni 2000 10084
(C)
(D)
(A)
(B)
Druck: MuK. Medien-und Kommunikations GmbH, Berlin