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ID1410614600

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 14106

  • date_rangeDatum: 19. Mai 2000

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    Tagesordnungspunkt 14: a) Abgabe einer Regierungserklärung: Frieden braucht Entwicklung . . . . . 9921 A b) Antrag der Abgeordneten Adelheid Tröscher, Friedhelm Julius Beucher, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion SPD sowie der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-Loßack, Hans- Christian Ströbele, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Entwicklungszu- sammenarbeit mit Kuba (Drucksache 14/3128 . . . . . . . . . . . . . . 9921 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Brigitte Adler, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion SPD sowie der Ab- geordneten Dr. Angelika Köster-Loßack, Hans-Christian Ströbele, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: EU-AKP-Zusammenarbeit – bewährte Partnerschaft mit großer Zu- kunft (Drucksache 14/3396) . . . . . . . . . . . . . . . . 9921 B Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9921 C Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 9926 C Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9928 C Joachim Günther (Plauen) F.D.P. . . . . . . . . . . 9929 C Adelheid Tröscher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 9930 D Erika Reinhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 9933 C Adelheid Tröscher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 9933 C Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 9933 D Tobias Marhold SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9935 A Dr. Christian Ruck CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 9936 D Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . . . . . . . 9939 A Dr. R. Werner Schuster SPD . . . . . . . . . . . . . . 9939 D Dr. Christian Ruck CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 9940 B Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . 9940 D Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker SPD . . . . . . 9942 A Tagesordnungspunkt 15: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der neuen Länder – zu der Unterrichtung durch die Bundes- regierung: Jahresbericht 1999 der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit – zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fort- setzung der Berichterstattung der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Dr.-Ing. Paul Krüger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Weiterführung des Jahresberichtes der Bundesregie- rung zum Stand der deutschen Ein- heit (Drucksachen 14/1825, 14/2238, 14/1715, 14/2608) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9943 C Plenarprotokoll 14/106 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 106. Sitzung Berlin, Freitag, den 19. Mai 2000 I n h a l t : b) Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Dr. Angela Merkel, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion CDU/CSU: Investitionsförderung verstetigen – regionale Wirtschaftsstrukturen stär- ken (Drucksache 14/2242) . . . . . . . . . . . . . 9943 D c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der neuen Länder zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Kurt-Dieter Grill, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion CDU/CSU: Strom- preise in Deutschland angleichen – neue Stromsteuern im Osten aussetzen (Drucksachen 14/1314, 14/2404) . . . . 9943 D d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Tech- nologie – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr.-Ing. Paul Krüger, Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion CDU/CSU: Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen in den neuen Ländern fortsetzen – zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Förderung und Unterstützung von technologieorientierten Unterneh- mensgründungen (FUTOUR) bedarfs- gerecht weiterentwickeln (Drucksachen 14/1594, 14/2152, 14/2954) 9944 A Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . . 9944 B Günter Nooke CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 9946 B Dr. Christa Luft PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 9948 B Dr. Mathias Schubert SPD . . . . . . . . . . . . . . . 9951 A Günter Nooke CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 9951 B Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9951 D Günter Nooke CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9952 D Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 9954 A Jürgen Türk F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9955 D Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD . . . . . . . . . 9958 A Gerhard Jüttemann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 9959 B Manfred Kolbe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 9961 A Sabine Kaspereit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 9962 C Otto Schily SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9962 D Gerhard Jüttemann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 9963 B Ingrid Holzhüter SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9963 C Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU . . . . . . . . . . 9965 B Frank Hempel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9967 A Dr.-Ing. Paul Krüger CDU/CSU . . . . . . . . . . 9969 B Frank Hempel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9970 A Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde betr. Haltung derBundes- regierung, insbesondere des deutschen Außenministers Joseph Fischer, zu den europapolitischen Aussagen des Bürgers Joschka Fischer am 12. Mai 2000 . . . . . . 9970 D Prof. Dr. Helmut Haussmann F.D.P. . . . . . . . . 9971 A Günter Gloser SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9972 B Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 9973 A Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9974 B Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 9975 B Michael Roth (Heringen) SPD . . . . . . . . . . . . 9976 C Dr. Guido Westerwelle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . 9977 D Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 9979 A Karl Lamers CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 9982 B Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . . . . . . 9983 C Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 9984 C Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9985 B Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . . . . . . . 9986 B Dietmar Nietan SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9987 C Jürgen Koppelin F.D.P. (zur GO) . . . . . . . . . . 9988 C Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Fortentwick- lung derAltersteilzeit (Drucksachen 14/3158, 14/3392, 14/3393) 9988 D Tagesordnungspunkt 18: a) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung derArbeitslosigkeit Schwerbehinderter (Drucksache 14/3372) . . . . . . . . . . . . . 9989 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozial- ordnung – zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2000II Die Integration von Menschen mit Behinderungen ist eine dringliche po- litische und gesellschaftliche Aufgabe – zu dem Antrag der Abgeordneten Claudia Nolte, Birgit Schnieber-Jastram, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Alte Versprechen nicht er- füllt und neue Wege nicht gegangen – Bilanz der Behindertenpolitik – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion PDS: Vorlage eines Gesetzes zur Siche- rung der vollen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten am Leben der Gemein- schaft, zur deren Gleichstellung und zum Ausgleich behinderungsbedingter Nach- teile (Teilhabesicherungsgesetz) (Drucksachen 14/2237, 14/2234, 14/827, 14/2913) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9989 C c) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung Schwerbe- hinderter im öffentlichen Dienst (Drucksache 14/2415) . . . . . . . . . . . . . 9989 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Doris Barnett, Silvia Schmidt (Eisleben), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion SPD sowie der Ab- geordneten Katrin Dagmar Göring-Eckardt, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Teilhabe von Gehörlosen und Ertaubten an der Informationsgesell- schaft – Gleichberechtigten Zugang zum Fernsehen sichern (Drucksache 14/3382) . . . . . . . . . . . . . . . . 9989 D Ulrike Mascher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9990 A Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9990 B Claudia Nolte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 9992 B Ulrike Mascher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 9993 C Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9994 D Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9995 C Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9996 D Karl-Hermann Haack (Extertal) SPD . . . . . . 9998 A Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9998 C Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . . 9999 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10000 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 10001 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ernst Hinsken, Albrecht Feibel und Peter Bleser (alle CDU/CSU) zur namentlichen Ab- stimmung über den Entwurf eines Zweiten Ge- setzes zur Fortentwicklung der Altersteilzeit (Tagesordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . 10002 A Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (PDS) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu den Anträgen: Die In- tegration von Menschen mit Behinderungen ist eine dringliche politische und gesellschaftliche Aufgabe, alte Versprechen nicht erfüllt und neue Wege nicht gegangen – Bilanz der Behin- dertenpolitik, Vorlage eines Gesetzes zur Si- cherung der vollen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten am Leben der Gemeinschaft, zu deren Gleich- stellung und zum Ausgleich behinderungsbe- dingter Nachteile (Tagesordnungspunkt 18 b) 10002 B Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Fort- entwicklung derAltersteilzeit (Tagesordnungs- punkt 17 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10003 A Renate Rennebach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 10003 B Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . . . . 10004 C Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 10005 C Dr. Heinrich Leonhard Kolb F.D.P. . . . . . . . . 10006 A Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10006 D Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (Tagesord- nungspunkt 18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10007 B Regina Schmidt-Zadel SPD . . . . . . . . . . . . . . 10007 B Matthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 10008 D Dr. Heinrich Leonhard Kolb F.D.P. . . . . . . . . 10009 D Anlage 6 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10011 A Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2000 III Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2000
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2000 Silvia Schmidt (Eisleben) 10000 (C) (D) (A) (B) *) Anlage 3 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2000 10001 (C) (D) entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Altmann (Aurich), BÜNDNIS 90/ 19.05.2000Gisela DIE GRÜNEN Andres, Gerd SPD 19.05.2000 Behrendt, Wolfgang SPD 19.05.2000* Brudlewsky, Monika CDU/CSU 19.05.2000 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 19.05.2000*Klaus Bury, Hans Martin SPD 19.05.2000 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 19.05.2000Herta Doss, Hansjürgen CDU/CSU 19.05.2000 Dreßler, Rudolf SPD 19.05.2000 Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/ 19.05.2000DIE GRÜNEN Fischer (Hamburg), CDU/CSU 19.05.2000Dirk Friedhoff, Paul K. F.D.P. 19.05.2000 Friedrich (Altenburg), SPD 19.05.2000Peter Friedrich (Bayreuth), F.D.P. 19.05.2000Horst Gebhardt, Fred PDS 19.05.2000 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 19.05.2000 Hohmann, Martin CDU/CSU 19.05.2000 Hollerith, Josef CDU/CSU 19.05.2000 Dr. Hornhues, CDU/CSU 19.05.2000Karl-Heinz Hübner, Carsten PDS 19.05.2000 Ibrügger, Lothar SPD 19.05.2000 Imhof, Barbara SPD 19.05.2000 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 19.05.2000 Dr. Knake-Werner, PDS 19.05.2000Heidi Dr. Küster, Uwe SPD 19.05.2000 Lamp, Helmut CDU/CSU 19.05.2000 Matschie, Christoph SPD 19.05.2000 Mertens, Angelika SPD 19.05.2000 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 19.05.2000 Mosdorf, Siegmar SPD 19.05.2000 Müller (Berlin), PDS 19.05.2000Manfred Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 19.05.2000DIE GRÜNEN Ohl, Eckhard SPD 19.05.2000 Ostrowski, Christine PDS 19.05.2000 Oswald, Eduard CDU/CSU 19.05.2000 Pieper, Cornelia F.D.P. 19.05.2000 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 19.05.2000 Poß, Joachim SPD 19.05.2000 Reiche, Katherina CDU/CSU 19.05.2000 Roos, Gudrun SPD 19.05.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 19.05.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 19.05.2000 Scheffler, Siegfried SPD 19.05.2000 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 19.05.2000 Schmidt (Hitzhofen), BÜNDNIS 90/ 19.05.2000Albert DIE GRÜNEN Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 19.05.2000Hans Peter Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 19.05.2000 Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 19.05.2000 Schurer, Ewald SPD 19.05.2000 Dr. Solms, Hermann F.D.P. 19.05.2000Otto Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 19.05.2000 Dr. Stadler, Max F.D.P. 19.05.2000 Steen, Antje-Marie SPD 19.05.2000 Dr. Freiherr von CDU/CSU 19.05.2000Stetten, Wolfgang Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 19.05.2000 Wiesehügel, Klaus SPD 19.05.2000 Wissmann, Matthias CDU/CSU 19.05.2000 Dr. Wolf, Winfried PDS 19.05.2000 Zierer, Benno CDU/CSU 19.05.2000* * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union (A) (B) Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ernst Hinsken, Albrecht Feibel und Peter Bleser (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung der Altersteilzeit (Tagesordnungspunkt 17) Ich stimme gegen das Gesetz, weil erstens Altersteil- zeit für die kleinen und mittelständischen Betriebe zu kompliziert ist und grundsätzlich nicht den Bedürfnissen des Mittelstandes entspricht, zweitens Altersteilzeit eine Umverteilung von Arbeit und Geld ist und insbesondere den Großunternehmen zugute kommt, drittens durch Al- tersteilzeit die Sozialversicherungszweige belastet wer- den, weil eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Alters- rente (zum Beispiel mit Alter 60 wegen Altersteilzeit an- stelle mit Alter 63/65 ohne Altersteilzeit) mit erheblichen Beitragsausfällen in der Sozialversicherung (Ausfälle in der Arbeitslosen- und Krankenversicherung sowie in der gesetzlichen Rentenversicherung nur Teilkompensation durch Abschläge) verbunden ist – damit ist eine Senkung der Lohnnebenkosten nicht möglich –, viertens bisherige Frühverrentungsmodelle nicht mit einem positiven Be- schäftigungseffekt verbunden waren, fünftens zum Bei- spiel das Handwerk seine qualifizierten Mitarbeiter auch über das 60. Lebensjahr hinaus braucht. Anstatt der Fortentwicklung der Alterteilzeit sind tief- greifende Reformen bei allen drei Säulen der Alterssiche- rung dringend notwendig; insbesondere die betriebliche und private Altersvorsorge müssen gestärkt werden. Dafür sind die Rahmenbedingungen grundlegend zu ver- bessern. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (PDS) zur Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung zu den Anträgen: – Die Integration von Menschen mit Behinde- rungen ist eine dringliche politische und ge- sellschaftliche Aufgabe, – Alte Versprechen nicht erfüllt und neue Wege nicht gegangen – Bilanz der Behindertenpoli- tik, – Vorlage eines Gesetzes zur Sicherung der vollen Teilhabe von Menschen mit Behinde- rungen oder chronischen Krankheiten am Leben derGemeinschaft, zu deren Gleichstel- lung und zum Ausgleich behinderungsbe- dingter Nachteile (Tagesordnungspunkt 18 b) Zu meinem Abstimmungsverhalten in Verbindung mit der Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den An- trägen der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 14/2237), der CDU/CSU (Drucksache 14/2234) und der PDS (Drucksache 14/827) möchte ich folgende Erklärung abgeben: Ich habe der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zugestimmt, weil sich hier alle Fraktionen – einschließlich der PDS – im Interesse von Menschen mit Behinderung auf einen vernünftigen Kompromiss verständigen konnten. Zu wichtigen Forderungen, die Behindertenorganisa- tionen, Selbsthilfegruppen, Wohlfahrtsverbände und Ein- zelpersönlichkeiten zum Teil seit über 20 Jahren erheben, konnte im interfraktionellen Antrag, der Bestandteil der Beschlussempfehlung ist, parteiübergreifend Einver- ständnis erzielt werden. Dazu gehören zum Beispiel: die Umsetzung des Be- nachteilungsgebotes des Grundgesetzes in ein wirksames Gleichstellungsgesetz; die Erhöhung der Chancen für dauerhafte Beschäftigung von Menschen mit Behinde- rungen auf dem ersten Arbeitsmarkt; ein harmonisiertes, vereinheitlichtes und transparentes Behindertenrecht; die Klärung der Rechtssystematik der Eingliederungshilfe im Zusammenhang mit der Befreiung von ihrer Nachrangig- keit; die Weiterentwicklung von Möglichkeiten zur Mo- bilität, die Beseitigung von baulichen, sprachlichen und anderen kommunikativen Barrieren; die Verantwortung für behindertenpolitische Fragen im europäischen Rah- men. Mit der Beschlussempfehlung existiert nach meinem Ermessen eine Grundlage für weiteres gemeinsames Ar- beiten. Diese Chance muss im Interesse der Betroffenen genutzt werden. Ich bin mir bewusst, dass mit der Zustimmung zur Be- schlussvorlage der Antrag der PDS zur Vorlage eines Teil- habesicherungsgesetzes als erledigt erklärt wird. Deshalb machte ich mir damals im Ausschuss für Arbeit und So- zialordnung ebenso wie heute im Plenum meine Ent- scheidung, der Beschlussvorlage zuzustimmen, nicht leicht. Auf der Basis dieses Beschlusses können aber wichtige Inhalte aus dem PDS-Antrag für ein Teilhabesi- cherungsgesetz weiter befördert werden. Da sehe ich zum Beispiel solche wichtigen Fragen wie Sicherung der uneingeschränkten Geltung der Menschen- und Bürgerrechte für Menschen mit körperlichen, geisti- gen, sensorischen und/oder psychischen Beeinträchtigun- gen; Ahndung von diskriminierenden Handlungen, Äuße- rungen und Verhaltensweisen; Einführung eigener Ver- bandsklagerechte für Behindertenorganisationen vor den Gerichten; Rechtsanspruch auf bedarfsgerechten Aus- gleich behinderungsbedingter Nachteile, unter anderem durch eine soziale Grundsicherung auf der Basis eines äquivalenten Behinderten- oder Teilhabesicherungsgel- des, die Einführung von bedarfsdeckenden persönlichen Budgets, die Gewährleistung einer individuell bezogenen und vergüteten persönlichen Assistenz und damit die An- erkennung und Umsetzung von Leistungsansprüchen nach dem Finalitätsprinzip. Weitere wichtige Fragen betreffen aktive Beschäfti- gungs- und Ausbildungspolitik für Menschen mit Behin- derungen, besondere Unterstützung der doppelt diskrimi- nierten behinderten Frauen, stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse und Ansprüche behinderter Kinder und ihrer Familien, aktive Informations- und Aufklärungs- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2000 10002 (C) (D) (A) (B) pflicht aller Verwaltungsebenen gegenüber den Betroffe- nen und Pflicht zur aktiven Beseitigung diskriminierender Tatbestände bzw. behinderungsbedingter Benachteiligun- gen, Zusammenfassung und Vereinheitlichung der beste- henden Leistungen für Menschen mit Behinderungen, Be- seitigung bzw. Einschränkung vordergründiger Kosten- vorbehalte, die Menschen mit Behinderungen zum Teil als „lästige Kostenverursacher“ diffamieren (Rücknahme von § 3 a BSHG), Sicherung der vollen Teilhabe am Le- ben der Gemeinschaft durch Abbau und Beseitigung be- stehender sowie Verhinderung neuer baulicher, kommu- nikativer und sonstiger Barrieren in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Mit diesen Vorstellungen und Aufgaben sehe ich mich in Übereinstimmung – und die Bundesregierung weiter in der Pflicht! – mit den am 20. Dezember 1993 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlosse- nen „Rahmenbestimmungen für dieHerstellung derChan- cengleichheit fürMenschenmit Behinderungen (Standard Rules)“. Die Bundesrepublik Deutschland bekannte sich zu deren Umsetzung im nationalstaatlichen Rahmen. Ich fordere von der Bundesregierung – und werde gemeinsam mit der PDSmeinen Part dazu leisten –, dass die „Standard Rules“ auch umfassend im Kontext mit Art. 13 des Am- sterdamer Vertrages in Deutschland und Europa umge- setzt werden. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden Zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Geset- zes zur Fortentwicklung der Altersteilzeit (Ta- gesordnungspunkt 17) Renate Rennebach (SPD): Wir beraten heute ab- schließend über die zweite Stufe zur Fortentwicklung der Altersteilzeit. Das ist in zweierlei Hinsicht bemerkens- wert. Erstens: Die Koalition hat im vergangenen Jahr ein Gesetz zur Förderung der Altersteilzeit beschlossen und damit ein klares Zeichen gesetzt, ein Zeichen für mehr Be- wegung, für mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt. Nichts anderes! Ich möchte gleich zu Beginn die polemi- sche Stimmungsmache aus den Reihen der Opposition aufnehmen, weil ich größten Wert darauf lege: Es ist – ausdrücklich – keine Aufforderung an die älteren Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer, ihren Arbeitsplatz zu räumen, weil sie etwa nicht mehr gebraucht würden. Die- sem Eindruck, der von Handwerkspräsident Philipp im Schulterschluss mit der F.D.P. öffentlich lanciert wird, trete ich entschieden entgegen. Diese Unterstellung ver- kennt, dass die Bundesregierung mit der Altersteilzeit dem Wunsch vieler älterer Beschäftigter nach der Mög- lichkeit eines attraktiven Übergangs aus dem Erwerbsle- ben entgegenkommt. Es geht schließlich um die Frage, wie dieser gleitende Übergang aus dem Erwerbsleben or- ganisiert wird, damit gleichzeitig Beschäftigungseffekte eintreten und Auszubildende übernommen oder Arbeits- lose in Lohn und Brot kommen. Das ist die Aufgabe, der wir uns stellen. Wer aber versucht, den Konsens der Generationen – den wir brauchen – durch Angstmacherei zu zerstören, der hat in diesem Hause nichts verloren. Wer behauptet, Al- tersteilzeit würde den Druck auf ein frühzeitiges Aus- scheiden für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöhen, wer behauptet, wir wollten sie ins Abseits schie- ben, der sagt bewusst die Unwahrheit. Es steht außer Frage, dass wir die Erfahrungen der älteren Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer brauchen und dass wir den Aus- tausch der Generationen brauchen. Davon leben die Be- triebe und davon profitieren die Jungen. Aber beide, die Älteren und die Jungen, brauchen eine Chance. Dass Sie, verehrter Kollege Kolb, wie wir bei der Aus- schussberatung erfahren konnten, mit der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit nichts am Hut haben, die Kol- leginnen und Kollegen von der CDU/CSU im Übrigen ebenso wenig, ist uns aus den letzten Jahren ja hinrei- chend bekannt. Mit Ihrem Ansinnen, die Älteren gegen die Jungen auszuspielen, erreichen sie allerdings eine Qualität, die mir langsam Sorge bereitet. Ein zweites Märchen, das Sie in die Welt gesetzt haben, ist, dass der Mittelstand mit der Altersteilzeit überhaupt nichts anfangen kann. Richtig ist: Gerade der Mittelstand kann die Altersteilzeit nun einführen. Die großen Betriebe in Deutschland haben in den letzten Jahren längst olym- piareife Belegschaften zusammengestellt. In vielen Be- trieben können Sie über Fünfzigjährige mit der Lupe su- chen. Wenn Sie sich der Realität zuwenden, sehen Sie, dass mit den Neuregelungen des vergangenen Jahres nicht al- lein das Verfahren für die Altersteilzeit vereinfacht und der Personenkreis ausgeweitet wurde. Es hat sich eine po- sitive Signalwirkung entfaltet, eine Signalwirkung für mehr Kreativität in den Verhandlungen der Tarifvertrags- parteien, weil wir die Spielräume erweitert haben. Alters- teilzeit ist dabei, zu einem Zukunftsmodell zu reifen, das Jung und Alt vereint. Altersteilzeit hat sich etabliert als elementarer Bestandteil tarifvertraglicher und betriebli- cher Regelung. In der Umsetzung der Altersteilzeitregelungen in über 375 Tarifverträgen hat sich allerdings gezeigt, dass es ei- ner weiteren Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbe- dingungen bedarf. Die Bundesregierung hat sich mit den Tarifpartnern im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit auf eine Ausweitung der Altersteil- zeit verständigt. Gleichzeitig werden die Bedingungen für die Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit gelockert und das Verfahren vereinfacht. Das belegt – und damit komme ich zum zweiten Punkt – die Bereitschaft und die Fähigkeit der Koalition, flexibel auf die arbeits- marktpolitischen Entwicklungen zu reagieren und die be- stehenden Regelungen zu konkretisieren. Wir haben nicht nur ein neues Denken eingeleitet, sondern begleiten den Entwicklungsprozess, indem wir die Gesetzeslage anpas- sen. Mit den Regelungen zur Altersteilzeit verbindet sich eine große Hoffnung für mehr Beschäftigung. Mit der zweiten Stufe zur Förderung der Altersteilzeit tragen wir unseren Teil dazu bei, der Altersteilzeit zu mehr Akzep- tanz zu verhelfen. Unsere Zielsetzung ist klar formuliert: Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2000 10003 (C) (D) (A) (B) Wir wollen den gleitenden Übergang aus dem Erwerbsle- ben erleichtern und die Wiederbesetzungsquote erhöhen, um zu mehr Beschäftigung zu gelangen. Das können und wollen wir nicht verordnen. Aber: Wir können die Rah- menbedingungen so gestalten, dass Altersteilzeit in zu- nehmendem Maße angenommen wird und von Arbeit- gebern wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als Motor für den Generationswechsel in den Betrieben ver- standen und anerkannt wird. Lassen Sie mich die Grundzüge des vorliegenden Ge- setzentwurfs skizzieren. Im Bündnis für Arbeit, Ausbil- dung und Wettbewerbsfähigkeit wurde vereinbart, die Geltungsdauer des Altersteilzeitgesetzes zu verlängern. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der gemeinsa- men Erklärung vom 09. Januar 2000. Die Geltungsdauer wird um fünf Jahre bis 2009 verlängert, um eine langfris- tige betriebliche und individuelle Planung zu ermögli- chen. Die Förderhöchstdauer wird von fünf auf sechs Jahre erweitert, um die Akzeptanz der Altersteilzeit bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu erhöhen. Zur Stär- kung der Beschäftigungseffekte wird die für die Förde- rung maßgebliche Mindestbeschäftigungsdauer des Wiederbesetzers um ein Jahr von gegenwärtig drei auf künftig vier Jahre erhöht. Mit der Verlängerung der Gel- tungsdauer berücksichtigt die Koalition die demographi- sche Entwicklung und die zu erwartenden Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Die Tatsache, dass der Tarifab- schluss in der chemischen Industrie bereits eine Laufzeit bis 2009 vorsieht, belegt schließlich die Akzeptanz unse- res Entwurfs. Um das Verfahren weiter zu vereinfachen, führen wir eine Verordnung über pauschalisierte Nettobeträge des Altersteilzeitentgelts ein. Diese Vereinfachung hilft vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der Errechnung des individuellen Aufstockungsbetrages. Im Zuge der Beratungen hat die Koalition weitere Ver- fahrensvereinfachungen beschlossen, die auch vonseiten der Betriebe gefordert wurden: Erstens. Die Berechnung der wöchentlichen Arbeits- zeit wird vereinfacht, um Missbrauch vorzubeugen und die Handhabung der Regelungen insgesamt zu erleich- tern. Dies ist wiederum eine Verbesserung für den Mittel- stand. Zweitens. Es werden Übergangsregelungen für Alters- teilzeitfälle eingeführt, die vor dem Datum des In-Kraft- Tretens vereinbart worden sind. Die Regelung sieht vor, dass die Richtlinien für Altersteilzeitarbeit sowie für die Mindestnachbesetzungsdauer nur für Vereinbarungen an- zuwenden sind, die nach In-Kraft-Treten des Gesetzes ge- troffen werden. Die Neuregelung der verlängerten Nach- besetzungsdauer gilt allerdings dann auch für Altfälle, wenn die verlängerte Förderdauer bereits angewendet wird. Drittens. Die erleichterten Bedingungen zum Arbeits- losengeld für Arbeitslose über 58 Jahre werden um fünf Jahre bis 2006 verlängert. Viertens. Analog dazu wird die Regelung zur Alters- rente nach Altersteilzeitarbeit nach SGB IV geändert. Eine seriöse Prognose darüber, in welchem Maße die Altersteilzeit von den Beschäftigten genutzt wird, ist nicht möglich. Die bisherige Resonanz gibt uns aber die be- rechtige Hoffnung, dass die Novellierung zur weiteren Ausweitung der Planungssicherheit und der Vereinfa- chungen, die wir heute beschließen werden, ein Erfolg wird. Die Umsetzung in den Tarifvereinbarungen hat sich bislang als überaus erfolgreich erwiesen: So gibt es in der Druckindustrie erstmals einen Tarifvertrag zur Altersteil- zeit; Metaller und Chemiewerker erhalten am Ende der Altersteilzeit sogar eine Abfindung, und das Land Rhein- land-Pfalz will zusätzliche Lehrer einstellen, weil sich eine Vielzahl älterer Lehrer – 900 – für die Altersteilzeit entschieden haben. Diese Beispiele belegen, dass das Modell der Altersteilzeit mittlerweile in unterschiedlichen Varianten praktisch umgesetzt wird. Wenn es gelingt, die Idee der Altersteilzeit in der vorliegenden Form weiter po- sitiv zu besetzen, haben wir eine weitere Chance für mehr Beschäftigung. Das sollte im Sinne aller sein. Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU): Die Regie- rungskoalition feiert das zweite Gesetz zur Fortentwick- lung der Altersteilzeit als erneutes Highlight ihrer Sozial- politik. Ich will damit das Instrument der Altersteilzeit zur Entlastung des Arbeitsmarktes nicht klein reden. Aber aus zwei Gründen besteht für Rot-Grün keine Veranlassung, sich selber hierfür den sozialpolitischen Lorbeerkranz umzuhängen: Denn erstens wird das von Norbert Blüm bereits 1996 eingeführte Altersteilzeitmodell weiterent- wickelt – es ist eben keine Innovation, zu der wir eine neue Regierung gebraucht hätten – und zweitens ist die sonstige sozialpolitische Bilanz von Rot-Grün eher ma- ger. Das heute zu verabschiedende Gesetz ist die zweite Fortentwicklung des Instruments der Altersteilzeit binnen eines halben Jahres. Die erste gesetzliche Fortschreibung hat Rot-Grün im Herbst vergangenen Jahres eingebracht und verabschiedet, die zweite erfolgt heute. Dazwischen herrschte sozialpolitischer Winterschlaf; und schaut man auf die so genannten großen Vorhaben der Regierung in der Sozialpolitik, dann herrscht immer noch Frühjahrs- müdigkeit. Die beiden Schritte zur Fortentwicklung der Altersteilzeit sind aus dem Bündnis für Arbeit angestoßen worden; sie brauchen denselben Anstoß von anderen wie zum Beispiel auch bei der Rentenreform. Hier müssen wir Ihnen Termindruck machen, damit Sie endlich konkrete Angaben zu Ihren Rentenvorstellungen machen. Die bisherige Bilanz der rot-grünen Sozialpolitik ist mager. Wenn die SPD-Kollegin Rennebach bei ihrer Ein- bringungsrede im April meinte „Es weht ein neuer Wind in unserem Land!“, so trifft dies weder für die Sozialpoli- tik insgesamt noch für das Instrument der Altersteilzeit zu. Die Koalition hat eben nicht – wie Frau Rennebach es am 13. April behauptet hat – „mit der Fortentwicklung der Al- tersteilzeit ein neues Denken in Gang gebracht“. Das neue Denken hat bereits 1996 begonnen, als Norbert Blüm die Altersteilzeit zusammen mit den Vertretern im Bündnis für Arbeit auf den Weg gebracht hat. Altersteilzeit ist da- mals als kostengünstige Alternative zu den vorherigen teuren Frühverrentungswegen entwickelt worden. Und heute ist sie eine tarifvertragliche Alternative zu den nicht Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2000 10004 (C) (D) (A) (B) finanzierbaren Plänen einer „Rente mit 60“. Es wäre schön, wenn dies auch von der Koalition mal so deutlich gesagt würde. Die Altersteilzeit ist von Norbert Blüm als ein Instru- ment für die Tarifpartner geregelt worden. Es war auf Fortentwicklung durch die Tarifvertragsparteien angelegt. So ist es konsequent, dass dies auch passiert – sowohl zu unserer Regierungszeit als auch jetzt. Altersteilzeit ist inzwischen in vielen Tarifverträgen vereinbart, in unterschiedlichen Varianten und mit breiter Akzeptanz. Dementsprechend wird jetzt mit dem zweiten Fortentwicklungsgesetz – genauso wie beim ersten – die Anwendung des Altersteilzeitmodells noch flexibler ge- staltet: Die Geltungsdauer der Altersteilzeitförderung wird verlängert; die Förderhöchstdauer wird von fünf auf sechs Jahre verlängert; es gibt Klarstellungen und Verein- fachungen gegenüber der ersten Fortentwicklung. Damit besteht ein breiterer Rahmen, den die Tarifver- tragsparteien in eigener Verantwortung und freiwillig nut- zen können oder nicht. Die CDU/CSU-Fraktion stimmt den Regelungen des zweite Fortentwicklungsgesetzes zu, um den Tarifpartnern diese größere Bandbreite zu ermög- lichen. Wir stimmen auch der – ursprünglich bis 31. De- zember 2000 befristeten – Verlängerung der Regelung des § 428 SGB III bis zum 31. Dezember 2005 zu; eine Rege- lung, die es über 58-jährigen Arbeitslosen ermöglicht, Ar- beitslosengeld auch dann zu beziehen, wenn sie nicht mehr arbeitsbereit sind und nicht alle Möglichkeiten nut- zen, um ihre Beschäftigungslosigkeit zu beseitigen. Die Vermittlungschancen für diesen Personenkreis sind zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin ungünstig. Voraussetzung für die Arbeitslosengeldzahlung bleibt weiterhin, dass sie sich verpflichten, zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine abschlagsfreie Altersrente in Anspruch zu nehmen. Da wir in den vergangenen Monaten häufig über die Altersteilzeitregelungen diskutiert haben, will ich heute auf eine breitere positive Würdigung dieses Modells ver- zichten. Anlässlich der Verabschiedung des erste Fortent- wicklungsgesetzes im Dezember 1999 haben wir verein- bart, dass nach einem Jahr von der Bundesregierung ein Bericht vorgelegt wird. Wir sollten jetzt diesen Bericht abwarten und dann auch kritische Punkte diskutieren: Wie entwickeln sich die Teilnehmerzahlen und die Kosten für öffentliche Kassen? Wie kann man das Verblockungsmodell, das überwie- gend angewandt wird, zugunsten eines wirklich gleiten- den Übergangs in den Ruhestand entwickelt werden? In welchen Branchen wird Altersteilzeit angewandt? Hat sich Altersteilzeit zu einer Regelung entwickelt, die auch vom Handwerk und Mittelstand akzeptiert ist? In welchem Umfang sind ausscheidende ältere Arbeit- nehmer wirklich durch Arbeitslose und Auszubildende er- setzt worden? Wie entwickelt sich die nicht geförderte Altersteilzeit, die lediglich tarifvertraglich vereinbart ist? Regelt sie nur das Ausscheiden oder begünstigt sie auch Neueinstellun- gen? Das Hauptaugenmerk sollten wir bei der Bewertung der Altersteilzeit auf das zukünftig wichtiger werdende Thema „Fachkräftemangel“ richten: Können wir es uns mittelfristig erlauben, immer mehr ältere Arbeitnehmer mit Erfahrung in den Ruhestand zu schicken? Lassen Sie uns den Bericht abwarten und dann gründ- lich werten! Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Al- tersteilzeit ist ein Stück Generationengerechtigkeit. Sie ermöglicht es älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mern, ohne große finanzielle Belastungen aus dem Be- rufsleben auszusteigen – gleitend oder auch in einer Blocklösung. Gleichzeitig erleichtert die Altersteilzeit jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben. Wir haben zwar heute schon in einigen Branchen einen Fachkräftemangel. Einen generellen Arbeitskräftemangel aufgrund der demographischen Situation wird es jedoch erst in etwa 15 Jahren geben. Es wird demnach weiterhin einer aktiven Arbeitsmarktpolitik bedürfen, um die Ar- beitslosigkeit zu bekämpfen und um jungen Menschen eine Chance zu geben. An dieser Erkenntnis kommt eine pragmatische Politik nicht vorbei. Die Altersteilzeit boomt, und das ist nicht zuletzt ein Erfolg des Bündnisses für Arbeit. Bei den jüngsten Tarif- abschlüssen in der chemischen Industrie, im westdeut- schen Baugewerbe, in der Metallindustrie und in vielen anderen Branchen ist die Altersteilzeit ein wesentliches Instrument einer beschäftigungsorientierten Tarifpolitik. In Zukunft wird es kaum noch Tarifverträge geben ohne die Einführung oder die Verbesserung der Altersteilzeit. Bisher betreffen tarifvertragliche Regelungen insgesamt 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, 1,4 Millionen nehmen sie in Anspruch. Die Arbeitgeber zahlen nicht drauf, wenn sie eine Stelle wieder besetzen. Vor allem aber profitieren wir alle: Denn wenn junge Menschen eine Chance erhalten, werden ihre Talente nicht mehr vergeudet. Für den Bundeshaushalt ist die Altersteilzeit konkur- renzlos kostengünstig: Die Differenz zwischen Aufwand und Einsparung beläuft sich auf gerade mal 20 Millionen Mark – pro Jahr! Wo immer möglich, ist die Altersteilzeit damit um ein Vielfaches kostengünstiger als die Frühver- rentung oder Arbeitslosigkeit. Die rot-grüne Bundesregierung trägt ihren Teil dazu bei, um die Rahmenbedingungen für die Altersteilzeit weiter zu verbessern. Vor gut einem Jahr haben wir die Regelung auf Teilzeitbeschäftigte ausgedehnt. Das kommt insbesondere Frauen zugute. Wir haben den Nach- weis der Wiederbesetzung entbürokratisiert. Das macht die Regelung nun auch für kleine und mittlere Unterneh- men handhabbarer. An praktischen Notwendigkeiten ori- entieren sich auch die Änderungen, die wir heute be- schließen: Wir verlängern beispielsweise die Geltungs- dauer und erhöhen die Förderungshöchstzeit auf 6 Jahre. Das steigert die Attraktivität. Wir schaffen pragmatische Übergangsregelungern zwischen der alten und der neuen Regelung. Und wir vereinfachen die Praxis. Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Gedanken an- fügen: Meine Fraktion ist der Überzeugung, dass das Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2000 10005 (C) (D) (A) (B) Grundkonzept, das hinter der Altersteilzeit steckt, Zu- kunft hat. Wir wünschen uns die Möglichkeit einer Le- bensphasenteilzeit. Wir möchten es unterstützen, wenn Menschen zeitweise ihre Arbeitszeit reduzieren oder ihre bisherige Erwerbsbiographie unterbrechen und so lange anderen die Möglichkeit zur Arbeit oder zur praktischen Qualifikation eröffnen – während sie sich selbst zum Bei- spiel extern weiterbilden, mehr Zeit für ihre Kinder oder für die Pflege von Angehörigen nehmen oder sich eine persönliche Auszeit gönnen. Hier können wir, wie schon bei der Altersteilzeit, solidarische Rahmenbedingungen setzen, die den Menschen mehr Freiheit in ihrer Lebens- gestaltung und mehr Lebensqualität ermöglichen. Die Koalition und insbesondere wir Grüne schaffen Regelungen, damit nicht das Recht des Stärkeren gilt, sondern damit möglichst viele Menschen möglichst viele Freiheitsspielräume erhalten. Es geht also nicht um weni- ger, sondern um ein Maximum an Freiheit für alle. Und daran werden wir weiter arbeiten. Dr. Heinrich L. Kolb (F.D.P.): Grundsätzlich hat sich an der skeptischen und ablehnenden Haltung der F.D.P.- Fraktion zur Altersteilzeit nichts geändert. Wir haben diese schon bei der Beratung des ersten Gesetzes zur Fort- entwicklung der Altersteilzeit zum Ausdruck gebracht. Auch jetzt ist festzustellen: Der Gesetzentwurf leistet weder einen Beitrag zur Bekämpfung der Massenarbeits- losigkeit noch einen Beitrag zur Senkung der Lohnneben- kosten. Das glauben sie offensichtlich auch selbst nicht. Denn unter „Zielsetzung“ räumen sie in ihrem Gesetzent- wurf in entwaffnender Offenheit ein: Der Entwurf dient der Umsetzung der gemeinsamen Erklärung der Partner im Bündnis für Arbeit vom 9. Januar 2000. Nur, das ist keine ausreichende Begründung. Ich meine, der Deutsche Bundestag sollte sich nicht zum Handlanger machen lassen – Handlanger einer Runde von Funktionären ohne Mandat und demokratische Legitima- tion. Dafür sollten wir als Parlamentarier gemeinsam ein- treten und kämpfen. Denn in diesen Zirkeln findet – ohne ausreichende Be- teiligung des Mittelstandes – Interessenvertretung pur statt. Insbesondere die Grünen als angeblich „basisde- mokratische Partei“ müssten das eigentlich ablehnen. Stattdessen erleben wir hier eine gigantische Koalition aus SPD, Grünen, CDU/CSU und PDS. Aber zum Glück gibt es mit der F. D.P. eine Partei in Deutschland, die nicht jede Konsenssauce Beifall klatschend mitrührt. Wir sind mit unserer Ablehnung nicht allein. Der Mit- telstand, auch der ZDH, lehnt dieses Machwerk ebenfalls ab. Die Gründe sind gut nachvollziehbar. Das Gesetz be- lastet kleine und mittlere Unternehmen, die über die oh- nehin schon viel zu hohen Lohnnebenkosten die Frühver- rentung der überzähligen Mitarbeiter der großen bezahlen müssen. Bereits in diesem Jahr muss die Bundesanstalt für Arbeit laut Pressemitteilung vom 28. Januar 2000 für die Altersteilzeit 300 Millionen DM ausgeben. Zu den eben- falls nicht unerheblichen Belastungen für die Renten- und Krankenversicherung schweigen sie sich im Gesetzesent- wurf aus. Auch zunehmende Bauchschmerzen der BDA, bisher ja eher als Verfechter der Altersteilzeit bekannt, nähren die Befürchtung, dass da noch einiges auf uns zu- kommt – nicht zu vergessen auch die für kleine und mitt- lere Unternehmen schlechte Handhabbarkeit. Diese Un- ternehmen werden auch in Zukunft nur selten von der Möglichkeit der Altersteilzeit Gebrauch machen. Die Al- tersteilzeit ist eine Regelung für die Großen – die Kanz- lerunternehmen – nicht für den Mittelstand. Aber selbst wenn das Gesetz handhabbar wäre: Kleine und mittlere Unternehmen, etwa ein Handwerksunterneh- men, werden von der Altersteilzeit keinen Gebrauch ma- chen wollen. Denn: Jeder ältere Mitarbeiter trägt ein großes Stück Betriebserfahrung in sich. – Erfahrungen, die jüngere Mitarbeiter, die so genannten Wiederbesetzer, nicht haben, wenn überhaupt Facharbeiter auf dem Ar- beitsmarkt verfügbar wären. Eine frühere Verrentung die- ser Leistungsträger würde sich somit nachteilig für das Unternehmen auswirken. Ein irisches Sprichwort bringt es auf den Punkt: „Ein neuer Besen kehrt gut, aber der alte kennt die Ecken.“ Schließlich sollten wir einen weiteren Punkt nicht übersehen: Professor Schneider von der Uni Linz hat in seinen Studien klar herausgearbeitet, dass es einen deutli- chen Zusammenhang zwischen Arbeitszeitverkürzung und Schwarzarbeit gibt. Handwerker in der Nähe etwa von VW-Standorten mussten bei der seinerzeitigen Ver- kürzung der Wochenarbeitszeit schmerzhafte Erfahrun- gen machen. Das wird bei einer Ausweitung der Alters- teilzeit nicht anders sein. Das ist ja vollkommen ver- ständlich: Sie wollen Menschen zur Ruhe setzen, die sich für die Arbeit eigentlich noch durchaus fit fühlen. Es liegt doch in der Natur des Menschen, dass er sich für die viele freie Zeit eine ihn ausfüllende Beschäftigung sucht. Leid- tragende sind dann wieder einmal mittelständische Unter- nehmen, also die, die ohnehin die Hauptlast bei den Steu- ern und der Sozialversicherung tragen. Ich glaube, es ist an der Zeit, den Menschen endlich zu sagen: Die Altersteilzeit ist ein teurer Weg, ein Irrweg. Wir sollten den Mut haben, offen zu sagen, was den Ren- tenexperten – mit Blick auf die Lebensarbeitszeit – hinter verschlossenen Türen längst klar ist: Wir werden zukünf- tig nicht kürzer arbeiten können, sondern wieder länger arbeiten müssen. Wir lehnen den Gesetzentwurf wegen des grundlegend falschen Ansatzes ab. Dr. Klaus Grehn (PDS):Wir unterstützen die Koali- tionsfraktionen in ihrer Absicht, mehr Arbeitsplätze zu schaffen und gleichzeitig die Übergänge ins Rentensys- tem zu erleichtern. Ob dies mit dem vorgelegten Gesetz gelingt, ist nicht eindeutig zu bestimmen, Zweifel sind al- lemal berechtigt. Jene Kolleginnen und Kollegen aus den Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P., die Fundamental- kritik an dem Gesetz üben, seien die Realitäten auf dem Arbeitsmarkt ins Gedächtnis zurückgerufen! Im April wa- ren von den mehr als 3,9 Millionen Arbeitslosen 22 Pro- zent oder rund 900 Tausend älter als 55 Jahre alt. Und das trotz aller Maßnahmen, um gerade in diesem Bereich das Ausmaß zu lindern. Erinnern Sie sich an die 900 000 in den NBL in den Vorruhestand geschickten Menschen, an Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2000 10006 (C) (D) (A) (B) die 100 000, die die so genannte 58er-Regelung (Früh- verrentung) in Anspruch genommen haben. Diese Ent- wicklung ist nicht von den älteren Arbeitnehmern gewollt. Im Gegenteil! Diese Menschen wollen arbeiten. Ihre Ar- beitslosigkeit ist Folge einer rigiden Beschäftigungspoli- tik in Unternehmen und des dort sich rasch ausbreitenden Jugendwahns. Im Übrigen zeigt die geringe Inan- spruchnahme der Möglichkeit von Altersteilzeit, dass die älteren Arbeitnehmer eigentlich lieber ihre Arbeitsplätze behalten wollen. Wir glauben, dass es noch eine weitere Reihe von Gründen gibt, dass das Altersteilzeitgesetz nicht so wahrgenommen wird, wie wir es uns, im Inte- resse der jungen Menschen, die eine Chance zum Einstieg in das Berufsleben bekommen müssen, wünschen. Dazu gehört vor allem die unzulängliche finanzielle Ausstat- tung, die vielen Älteren es gar nicht ermöglicht das Ge- setz in Anspruch zu nehmen. 70 Prozent des Vollzeitnet- tos sind allgemein schon zu wenig; für unter und prekär Beschäftigte, für untertariflich Bezahlte, vor allem für Frauen käme die Inanspruchnahme einem Marsch in un- erträgliche Armut gleich. Hinzu kommt, dass die Renten- beiträge in der Folge geringer ausfallen. Richtig ist, dass die Geltungsdauer um 5 Jahre verlängert wird und so eine Entlastung des Arbeitsmarktes ermöglicht. Sinnvoll ist auch die Förderdauer von 5 auf 6 Jahre zu erhöhen, damit ältere Beschäftigte ein Jahr früher verkürzt arbeiten kön- nen und die Lücke zwischen Förderanspruch als älterer Arbeitsloser und Renteneintritt zu schließen sowie die Rentenabschläge zu verringern. Konsequent ist es, die Beschäftigung derjenigen, die für Ältere nachrücken von 3 auf 4 Jahre zu verlängern. Er- reicht werden soll, dass sich künftig 40 000 ältere Be- schäftigte für diesen Weg entschließen. Diese Größenord- nung ist angesichts der 1,5 Millionen, die von der Bun- desanstalt für Arbeit festgestellt wurden, bescheiden. Die Differenz zwischen diesen beiden Zahlen zeigt, welche Bewegung auf dem Arbeitsmarkt möglich wäre. Zugleich wird deutlich, dass es weiterer Reformen in der Alters- teilzeit bedarf, um den Arbeitsmarkt merklich zu entla- sten. Insgesamt wäre ein individueller Rechtsanspruch auf Altersteilzeit dringend geboten, nicht nur wenn Tarif- vertrag, Betriebsvereinbarung oder Vergleichbares be- steht. Auch wenn eine solche Entwicklung mehr in Rich- tung von Renten mit 60 ginge, es würde vielen Beschäf- tigten, gerade auch jenen, die in nicht tariflich geregelten Bereichen arbeiten, eine Chance eröffnen früher kürzer zu treten. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehin- derter (Tagesordnungspunkt 18) Regina Schmidt-Zadel (SPD): Aus Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz ergibt sich die Verpflichtung für Politik und Gesellschaft, sich aktiv für die Integration behinderter Menschen in die Berufswelt einzusetzen. Wie vieles, wenn es um die Belange der behinderten Menschen geht, so liest sich auch diese Verpflichtung auf dem Papier sehr gut. Die Praxis indes sah dagegen bislang leider eher trau- rig aus: Von 1982 bis 1998 – also in der Zeit der Regierung Kohl – ist die Zahl der beschäftigten Schwerbehinderten um über 21 Prozent gesunken. Die Quote der beschäftig- ten Schwerbehinderten sank in dieser Zeit von 5,8 Prozent im Jahre 1981 auf 3,8 Prozent im Jahre 1998. Die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten hat sich in der gleichen Zeit mehr als verdoppelt – ein wahres Armutszeugnis! Man kann diese Zahlen eigentlich nicht oft genug hier im Hause wiederholen. Belegen sie doch ganz eindeutig: Unsere Vorgängerregierung hat uns einen behindertenpo- litischen Scherbenhaufen hinterlassen. Schwerbehinderte wurden nicht in die Arbeitswelt integriert, sie wurden aus- gegrenzt. Für die neue Regierungskoalition war daher klar: Hier muss etwas geschehen. Die Integration behinderter Men- schen in Beruf und Ausbildung – und damit die gleichbe- rechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – darf nicht länger nur ein Lippenbekenntnis in behindertenpo- litischen Sonntagsreden sein. Es muss konkret und schnell etwas unternommen werden. Schon die Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 sah daher vor, durch Verbesserungen bei der Ein- gliederung Behinderter dem Benachteiligungsverbot Gel- tung zu verschaffen. Dieses Versprechen werden wir zü- gig einlösen. Heute – nach noch nicht einmal der Hälfte der Wahl- periode – beraten wir bereits in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter. Unser ehrgeiziges Ziel: die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten innerhalb der nächsten 24 bis 36 Monate um 50 000 zu verringern. Das Gesetz soll zum 1. Oktober 2000 in Kraft treten. Meine Damen und Herren von der F.D.P. und Union, die rot-grüne Koalition hat damit in nur einer halben Legisla- turperiode mehr für die Integration der Schwerbehinder- ten getan als Sie in 16 Jahren. Der Gesetzentwurf dafür ist gut, er erfüllt seinen Zweck. Und auch das möchte ich herausstreichen: Der vorliegende Gesetzentwurf ist ganz wesentlich auch das Ergebnis eines intensiven Dialoges mit betroffenen Men- schen selbst, mit ihren Verbänden und Organisationen. Dies zeigt: Die jahrelang herrschende Sprachbarriere zwi- schen Politik und Betroffenen wurde endlich aufgebro- chen; ein intensiver, konstruktiv-kritischer und – wie Sie sehen werden – auch fruchtbarer Austausch hat begonnen. Auf diesem Wege konnten in den vergangenen Monaten viele wertvolle Anregungen aus Gesprächen und Erfah- rungen aus der Praxis eingearbeitet und der vorliegende Gesetzentwurf optimiert werden. Die vorliegende Gesetzesnovelle schafft nun die Rah- menbedingungen zur Entstehung einiger Tausend neuer Arbeitsplätze für Schwerbehinderte. Wie wollen wir diese Aufgabe meistern? Nach sorgfältiger Abwägung der mög- lichen Instrumente liegt folgendes Maßnahmenbündel auf Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2000 10007 (C) (D) (A) (B) dem Tisch: Das bisherige System von Beschäftigungs- pflicht und Ausgleichsabgabe wird umgestaltet und effek- tiver gemacht. Die Zahlen über die Beschäftigung Schwerbehinderter und die Erfüllungsquote bei der Be- schäftigungspflicht in den vergangenen rund 20 Jahren zeigen klar: Wir brauchen ein deutliches Signal an die Ar- beitgeber, viel mehr als bislang für die Integration von Schwerbehinderten zu tun. Die Absenkung des Pflichtsatzes von 6 auf 5 Prozent ist so ein Signal und ich hoffe, es wird von den Arbeitge- bern auch verstanden. Wir sind ihnen in diesem Punkt entgegengekommen und wir erwarten jetzt auch das ent- sprechende Entgegenkommen der Arbeitgeber. Die Pflichtquote ist um einen Prozentpunkt gesenkt worden; aber die moralische Messlatte, diese abgesenkte Quote nun auch wirklich zu erfüllen, liegt umso höher. Ich hoffe, die Wirtschaft ist sich dieser Verantwortung bewusst. Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf vor, die Rechte der Schwerbehinderten und deren Vertretung zu stärken und durch besondere Verpflichtungen der Arbeitgeber auszubauen. Konkret bedeutet dies: Arbeitgeber werden künftig verpflichtet, mit der Schwerbehindertenvertre- tung eine umfassende Integrationsvereinbarung abzu- schließen und dabei auch Regelungen zur Beschäftigung von schwerbehinderten Frauen zu treffen. Der Gesetzentwurf stärkt die betriebliche Prävention durch die Stärkung der Schwerbehindertenvertretung in den Betrieben. Die Dienstleistungen der Bundesanstalt für Arbeit und der Hauptfürsorgestellen werden intensiviert und besser genutzt. In allen Arbeitsämtern werden dafür besondere Stellen eingerichtet, die Arbeitgebern schnell und kompe- tent helfen. Durch Einbeziehung von Integrationsfach- diensten sollen Arbeitsämter bei der Vermittlung Schwer- behinderter entlastet werden. Die Bundesanstalt für Arbeit hat darauf hinzuwirken, dass solche Integrations- fachdienste in ausreichender Zahl eingerichtet werden. Sie soll grundsätzlich in jedem Arbeitsamtsbezirk einen Integrationsfachdienst eines Trägers oder eines Verbun- des verschiedener Träger beauftragen, der berufsbeglei- tende und psychosoziale Dienste umfasst, trägerübergrei- fend tätig wird und auch von der regional zuständigen Hauptfürsorgestelle beauftragt ist. Der Gesetzentwurf stellt dabei sicher, dass die vorhandene Trägervielfalt er- halten und zugleich ein Verbundsystem mit einem ein- heitlichen Ansprechpartner für Hilfesuchende aufgebaut wird. Ein weiteres Anliegen aus der Praxis war, dass ratsu- chende Personen künftig nicht nur in Form einer Zuwei- sung durch das Arbeitsamt die Leistungen des Integrati- onsfachdienstes in Anspruch nehmen können. Ratsu- chende oder deren Angehörige sollten vielmehr die Möglichkeit haben, sich selbst direkt an den Dienst zu wenden. Diese Frage sollten wir in den anstehenden Be- ratungen in den Ausschüssen noch diskutieren. Zum Schluss noch einige Anmerkungen zu den in der Novelle vorgesehenen Verbesserungen für die zahlrei- chen und für Schwerbehinderte so wichtigen Integrati- onsunternehmen. Integrationsunternehmen sind selbst- ständige Firmen, unternehmensinterne Betriebe oder Ab- teilungen zur Beschäftigung von Schwerbehinderten, de- ren Eingliederung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Integrationsunter- nehmen über das bisherige Förderinstrumentarium hinaus künftig zusätzlich zu fördern. Vorgesehen sind Förderleis- tungen, die erheblich dazu beitragen können, die Wettbe- werbsfähigkeit solcher Unternehmen zu sichern – also Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich betriebswirtschaftlicher Bera- tung. § 53 a Abs. 3 wurde dabei so gestaltet, dass gut funk- tionierende Integrationsunternehmen keine Arbeitsplätze für Schwerbehinderte abbauen müssen. Darauf möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen, weil es hier Befürchtungen seitens der Integrationsfirmen gegeben hat. Festgelegt ist nun, dass Integrationsunternehmen mindestens 25 Prozent Schwerbehinderte beschäftigen müssen; ihr Anteil soll in der Regel 50 Prozent nicht über- steigen. In Ausnahmefällen, in denen zum Beispiel beste- hende Integrations- oder Selbsthilfefirmen in der Praxis bewiesen haben, dass wirtschaftliche Ergebnisse auch mit einem höheren Anteil an beschäftigten Schwerbehinder- ten erreicht werden können, soll auch ein höherer Anteil möglich sein. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehin- derter, die Integration behinderter Menschen in die Ar- beitswelt, ist auch vor dem Hintergrund des allgemeinen Rückgangs der Arbeitslosigkeit eine moralische Ver- pflichtung. Die Arbeitsmarktzahlen der letzten Monate und die optimistischen Prognosen für die kommenden Jahre lassen einen spürbaren Abbau der Arbeitslosigkeit erwarten. Da dürfen die Schwerbehinderten nicht am Rande stehen. Ohne die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen würde die Schere künftig noch weiter auseinander klaffen, die Benachteiligung behin- derter Menschen auf dem Arbeitsmarkt noch gravierender sein. Lassen Sie uns gemeinsam – Gesetzgeber und Wirt- schaft – alles tun, damit auch die Schwerbehinderten ihren Platz in der Arbeitswelt finden. Matthäus Strebl (CDU/CSU): Durch das Diskrimi- nierungsverbot im Grundgesetz ist in den letzten Jahren ein neues Bewusstsein in der Behindertenpolitik eingetre- ten: Es geht heute weniger um „Fürsorge“ als um die Selbstbestimmung des behinderten Menschen. Wir unterstützen das Anliegen, in einem eigenen Sozi- algesetzbuch IX das Behindertenrecht zu straffen und ef- fizienter zu gestalten. Dabei stehen wir in einem engen Dialog mit den Fachverbänden. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung und der län- geren Lebenserwartung wird das Behindertenthema, wird die Pflegebedürftigkeit und werden chronische Krankhei- ten zunehmen. Deshalb ist Behindertenpolitik auch Vor- sorgepolitik. Wir wollen mit dafür sorgen, dass ein Höchstmaß an Lebensqualität auch für den behinderten Menschen sichergestellt wird. Dazu bedarf es einer ge- meinsamen Strategie von Bundes-, Landes- und Kommu- nalpolitik. Es bedarf auch des Miteinanders der Tarifpart- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2000 10008 (C) (D) (A) (B) ner, um mehr Beschäftigungschancen für behinderte Menschen zu erreichen. Die unionsgeführte Bundesregierung hat dafür gesorgt, dass die Bundesbehörden ihre Beschäftigungsquote von 6 Prozent seit Jahren erfüllen. Die SPD hat mit großen Ankündigungen eine neue Qualität der Behindertenpoli- tik angekündigt. Davon ist heute wenig zu spüren. Für die 7 Millionen behinderter Menschen und ihre Angehörigen hat sich 20 Monate nach dem Regierungswechsel nichts verändert. Der Versuch, mit der Beschäftigungsquote JoJo zu spielen, ist noch keine neue Qualität. Das ist der alte sozialdemokratische Glaube daran, dass durch staatliche Reglementierung menschliche Probleme zu lösen sind. Wir unterstützen eine realistische Quote, die dann aber nicht nur vom Bund und den unionsregierten Län- dern wie Bayern, sondern auch bei den SPD-regierten Ländern und Kommunen durchgesetzt wird. Deshalb ist es verwunderlich, dass die Bundesregierung den Bundes- ländern kaum Mitwirkungsmöglichkeiten eingeräumt hat. Herr Riester mogelt sich an einer soliden Abstimmung mit den unionsgeführten Bundesländern vorbei. Offenkundig hat die Bundesregierung Angst vor zuviel Kompetenz. Kritische Begleitung unerwünscht. Eines ist überhaupt nicht nachvollziehbar: Wie wollen Sie die bestehenden Werkstätten für behinderte, neue In- tegrationsfirmen und persönliche Assistenz aus einer Aus- gleichsabgabe finanzieren, bei der Sie davon ausgehen, dass sie durch eine verstärkte Vermittlung sinken wird? Mit weniger Einnahmen mehr Ausgaben zu finanzieren, das ist Voodoo-Finanzierung. Im Interesse unserer gemeinsamen Zielsetzung bitte ich Sie: Streichen Sie den Finanzierungsvorbehalt, den sie im SGB IX vorgesehen haben. Dies ist auch der erklärte Wille aller Fachverbände in der Behindertenintegration. Der Bund hat sich in den letzten 20 Monaten massiv zulasten der Länder und Kommunen finanziell entlastet. Geben Sie einen Teil dieses Geldes in eine Behinderten- politik, die nicht nur schöne Wünsche verkündet, sondern praktisch und effizient hilft. Und gaukeln Sie den Men- schen nicht vor, dass dies zum Nulltarif möglich ist. Wir werden darauf achten, dass neue Einrichtungen, die Sie planen, nicht zulasten der bestehenden und be- währten Werkstätten gehen. Wir wollen kein Ausspielen der einen gegen die anderen bei sinkender Finanzierungs- grundlage und verschärftem Verteilungskonflikt. Wir wollen ein sinnvolles Miteinander! Lassen Sie uns ge- meinsam dafür sorgen, dass beispielsweise Integrations- firmen oder -abteilungen in die bestehenden Werkstätten gelegt werden, sodass eine Vernetzung stattfindet und auch hier Synergieeffekte genutzt werden können. Wir unterstützen nachhaltig das Ziel, 50 000 Schwerst- behinderte auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Ihre Arbeitslosigkeit ist die Folge der allgemeinen Arbeitslo- sigkeit. Für die Einstellungen sind die Arbeitgeber und die Betriebs- und Personalräte zuständig. Hier sollte überlegt werden, ob zuviel Regulierung nicht auch ein Einstel- lungshindernis ist. Es gilt der Grundsatz: „Weniger ist mehr.“ Starten Sie eine wirkliche Beschäftigungsoffensive durch die Nutzung der neuen elektronischen Medien, in- dem Sie die kleinen Personenunternehmen steuerlich stärker fördern. Damit nutzen Sie auch der Integration von Behinderten auf dem Arbeitsmarkt. Arbeitsplätze entstehen nicht durch staatlichen Zwang; sie entstehen, wenn ein Unternehmen Perspektiven auf dem Markt hat und wenn es unbürokratisch über die Hil- fen bei der Einstellung von Schwerstbehinderten infor- miert wird. Durch die neuen elektronischen Heimarbeitsplätze und die Förderung von Nachbarschaftsbüros können zu- kunftsfähige und produktive Arbeitsplätze auch für Be- hinderte entstehen. Die Chancen der neuen Technologien kann man aber im Gesetzentwurf der Bundesregierung kaum finden. Neue Qualität der Behindertenpolitik heißt für uns: weg von der Betreuung, hin zu einem selbstbestimmten Leben. Dazu wäre die Bereitstellung eines persönliches Budgets der richtige Weg. Der Behinderte soll nicht Bitt- steller, er soll auf dem Dienstleistungsmarkt auftretender Kunde sein. Wir wollen einen fairen Wettbewerb der Dienstleister für den Menschen. In Großbritannien und in den Niederlanden hat sich dies bewährt. Lasst uns eine parteiübergreifende, europä- ische Bestandsaufnahme einer effizienten und am Men- schen orientierten Behindertenpolitik erarbeiten. Dies wäre eine solide Grundlage und würde den Menschen hel- fen, ohne neue Bürokratien und Reglementierungen zu schaffen. Beseitigen Sie die Nachrangigkeit bei der Eingliede- rungshilfe – dies ist auch der erklärte Wunsch aller Be- hindertenverbände – und legen Sie das vor, was Sie vor der Wahl angekündigt haben: ein Gleichstellungsgesetz mit einem klaren zeitlichen Rahmen. 20Monate nach dem Regierungswechsel ist es Zeit zu handeln. Dr. Heinrich L. Kolb (F.D.P.): Lassen Sie mich ein- leitend festhalten: Uns allen liegt die Verbesserung der Arbeits- und lntegrationschancen behinderter Menschen am Herzen. „Arbeit ist dem Menschen ein Bedürfnis wie Essen und Schlafen“, erkannte schon Wilhelm von Hum- boldt. Oft ist der Arbeitsplatz für behinderte Menschen die entscheidende Basis, von der aus sie sich ihre Integration in die Gesellschaft und damit mehr Lebensqualität erar- beiten. Ich bezweifele jedoch, dass Ihr Gesetzentwurf den behinderten Menschen in diesem Ansinnen nützt. Lassen Sie mich mehrere Punkte in Ihrem Gesetzent- wurf nennen, die das Ziel nicht nur verfehlen, sondern konterkarieren. Erstens. Die Einführung der Integrationsfachdienste wird unseres Erachtens zu einer Verschlechterung der Fi- nanzsituation der Behindertenwerkstätten führen. Wenn der Anteil der Ausgleichsausgabe, der bisher den Behin- dertenwerkstätten zukam, jetzt Integrationsfachdienste und -projekte sowie die Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz finanzieren soll, werden neue Plätze in den Behindertenwerkstätten nicht mehr zu Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2000 10009 (C) (D) (A) (B) schaffen sein. Die Bundesregierung hat ja auch schon er- klärt, es würden nur noch schwerpunktmäßig neue Be- hindertenwerkstätten geschaffen. In der Fläche wird es zur Verwaltung des Status quo kommen. Sie nehmen den Behindertenwerkstätten die erforderlichen Mittel weg, um neue Instrumente zu schaffen. Diese reine Umvertei- lung von Mitteln auf dem Rücken der Schwächsten unse- rer Gesellschaft ist keine innovative Politik. Ich Frage auch: Wie sieht es mit den notwendigen In- vestitionen in die stationäre Behindertenhilfe, in Wohn- und Betreuungsstätten aus? Wie soll das finanziert wer- den? Zu dieser Frage gibt Ihr Gesetzentwurf nur nebulöse Antworten. Ich befürchte, die Behinderten werden wie- dereinmal in die Sozialhilfe verwiesen. Denn wenn sta- tionäre Behindertenhilfe, wenn Wohn- und Betreuungs- stätten nicht mehr durch die Sonderabgabe finanziert werden, müssen die überörtlichen Soziahilfeträger ein- springen. Zweitens. DieAnerkennung von Integrationsunterneh- men wird im neuen § 53 a SchwbG von Quoten abhän- gig gemacht. Der Anteil der Schwerbehinderten muss mindestens 25 Prozent betragen und soll 50 Prozent nicht überschreiten. Die Sollvorschrift von 50 Prozent ist un- sinnig. Alle jetzt bekannten, derzeit in Deutschland exis- tierenden Integrationsunternehmen beschäftigen mehr als 50 Prozent, in der Regel zwischen 55 und 60 Prozent Schwerbehinderte. Die im Gesetz vorgesehene Quotie- rung würde damit Arbeitsplätze für Schwerbehinderte in den existierenden Integrationsfirmen gefährden. Wollen Sie etwa, dass schon bestehende lntegrationsfirmen jetzt Behinderte entlassen müssen? Die 50-Prozent-Deckelung verkennt auch die Tatsa- che, dass nach Branche, Zusammensetzung der Aufträge und Anforderung an die Qualifikation der Mitarbeiter nur ganz verschiedene Beschäftigungsquoten wirtschaftlich tragfähig sind. Diese Fragen werden wir intensiv im Gesetzgebungs- verfahren diskutieren müssen. Drittens. Ihre Absicht, das innerbetriebliche Verhältnis des Arbeitgebers zu seinem schwerbehinderten Arbeit- nehmer gesetzlich zu regeln, halten wir für vollkommen unsinnig und inakzeptabel bürokratisch. Das ganze Kon- strukt der neuen §§ 14 ff. SchwbG, welche die Pflichten des Arbeitgebers und Rechte des Schwerbehinderten fest- schreibt, halten wir für verfehlt. Die in § 14 b SchwbG vorgesehene Integrationsverein- barung ist ein Paradebeispiel für die Neigung der rot-grü- nen Koalition zu möglichst bürokratisch-komplizierten Lösungen. Der Arbeitgeber soll mit der Schwerbehinder- tenvertretung eine verbindliche Integrationsplanung zu Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfeldes, Arbeitszeit und -organisation entwickeln. Dem Arbeits- amt muss dies übermittelt werden. Welches Misstrauen gegenüber freier unternehmerischer Entscheidung spricht aus dieser Konzeption. Meinen Sie nicht, dass jeder Arbeitgeber, der sich über- legt, ob er einen Schwerbehinderten einstellt, nicht genau über diese Fragen nachdenkt und dies dann mit seinem schwerbehinderten Arbeitnehmer bespricht? Aber nein, getreu dem rot-grünen Motto: „Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht“, wird dieses Integrationsvereinba- rungsverfahren vorgeschrieben. Ich sage Ihnen jetzt schon voraus: Leider werden sich viele kleine und mittlere Unternehmer die Frage stellen, ob sie noch einen fünften Schwerbehinderten einstellen, wenn Sie den damit verbundenen bürokratischen Auf- wand nach den §§ 14 b und c SchwbG auslösen. Auch die Konzeption des in § 14 Abs. 4 SchwbG vor- gesehenen Anspruches auf Teilzeitarbeit wird viele Un- ternehmer abschrecken, stellt doch Ihre Formulierung nicht deutlich genug klar, dass dieser Anspruch für den Arbeitgeber zumutbar sein muss und nicht mit unverhält- nismäßigen Anforderungen verbunden sein darf. Eins steht jetzt schon fest: Mit diesen Vorschriften tun Sie den Betroffenen keinen Gefallen. Die Probleme bei der Integration Behinderter bestehen doch nicht in fehlenden Regeln, wie Sie in Ihrem rot-grü- nen Glauben an die Heilsbringung durch Gesetze meinen. Im Gegenteil: Ihr Gesetz wird zeigen: Je mehr sie regeln, desto weniger Arbeitsplätze entstehen. Da unterscheidet sich der Arbeitsmarkt für Behinderte nicht wesentlich von dem für Nichtbehinderte. Sie quotieren, verwalten und bürokratisieren. Das zieht sich durch alle hier vorliegen- den Anträge. Eine Vorschrift hier, eine Quote dort und eine Kommission oder Vertretung, die alles regelt, muss auch noch geschaffen werden. Es gipfelt in der Forderung an die privaten Fernsehsender, einen bestimmten Prozent- satz von Sendungen mit Untertiteln oder Gebärdendol- metschern zu versehen. Sie sollten einmal in Erwägung ziehen, dass die vielen Vorschriften eben keine Vor-, sondern Nachteile für die Behinderten darstellen. Ich nenne hier nur den Kündi- gungsschutz. Wir wissen ja alle, dass bereits der reguläre Kündigungsschutz ein Einstellungshemmnis insbeson- dere für kleine und mittlere Unternehmen ist. Und Ihr Ge- setzentwurf geht ja von einer Beschäftigungspflicht erst ab 20 Beschäftigten aus. Die kleineren Betriebe lassen Sie außen vor. Dieses Potenzial könnten Sie aber auch in den Dienst der Sache stellen, wenn Sie bereit wären, Verände- rungen am geltenden Recht vorzunehmen. Der besondere Schutz, den unsere behinderten Arbeit- nehmer genießen, verhindert die Einstellung ganz massiv. Weil nämlich jeder Unternehmer immer daran denkt, dass es durchaus zu einer Situation kommen kann, wo es not- wendig wird, das Arbeitsverhältnis wieder zu lösen. Und hier wird es bei einem behinderten Mitarbeiter sehr schwierig. Dieses Problem werden Sie mit keiner Ausgleichsab- gabe der Welt lösen können. Das können Sie nur dann lösen, wenn Sie mit einer anderen Einstellung auf Be- hinderte zugehen. Sie wollen Behinderte grundsätzlich bevormunden und glauben nicht daran, dass auch Behin- derte Menschen sind, die sich eigenständig durchsetzen können und auch wollen. Ich wiederum glaube genau das. Ihre Gesetzgebung ist ein Klotz am Bein der Behinderten, die Sie damit in ihrer Entwicklung nur weiter behindern. Lösen Sie ihre gedanklichen Fesseln und denken Sie positiv. Wenn Sie in Arbeitgebern grundsätzlich schlechte Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2000 10010 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Mai 2000 10011 (C)(A) Menschen sehen, die Behinderte nur widerwillig einstel-len und dann sowieso am liebsten sofort wieder entlassen wollen und daher mit Gewalt daran gehindert werden müssen, dann werden Sie auch keinerlei Erfolge bei der Bekämpfung der – leider zu hohen – Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter erzielen können. Anlage 6 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitge- teilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgese- hen hat. Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/2817 Nr. 2.12 Drucksache 14/2817 Nr. 2.23 Drucksache 14/2952 Nr. 2.20 Drucksache 14/3050 Nr. 2.6 Drucksache 14/3050 Nr. 2.14 Drucksache 14/3050 Nr. 2.17 Drucksache 14/3146 Nr. 2.1 Drucksache 14/3146 Nr. 2.2 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/1016 Nr. 1.2 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/2747 Nr. 2.1 Drucksache 14/2747 Nr. 2.2 Drucksache 14/2747 Nr. 2.17 Drucksache 14/2747 Nr. 2.18 Drucksache 14/2747 Nr. 2.20 Drucksache 14/2747 Nr. 2.21 Drucksache 14/2747 Nr. 2.22 Drucksache 14/2747 Nr. 2.23 Drucksache 14/2747 Nr. 2.26 Drucksache 14/2747 Nr. 2.27 Drucksache 14/2747 Nr. 2.45 Drucksache 14/2747 Nr. 2.47 Druck: MuK. Medien-und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Claudia Nolte


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ja, wenn Sie die Uhr so-
    fort anhalten.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Claudia Nolte


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Gut.