Gedenkworte für die Opfer der Brand- und Ex-
plosionskatastrophe in Enschede . . . . . . . . . . 9761 A
Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag
des Abgeordneten Konrad Kunick . . . . . . . . 9761 B
Wahl der AbgeordnetenAnita Schäfer als
Schriftführerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9761 B
Bestimmung der Abgeordneten Eckart von
Klaeden und Günter Nooke als ordentliche
Mitglieder sowieGerda Hasselfeldt,Dr. Maria
Böhmer und Peter Rauen als stellvertretende
Mitglieder im Vermittlungsausschuss . . . . . . . 9761 B
Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 9761 D
Änderung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . 9762 B
Absetzung des Tagesordnungspunktes 16 . . . 9762 C
Absetzung des Zusatztagesordnungspunktes 3 9836 A
Tagesordnungspunkt 3:
a) – Zweite und dritte Beratung des von den
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Senkung der Steuersätze
und zur Reform der Unternehmensbe-
steuerung (Steuersenkungsgesetz)
(Drucksachen 14/2683, 14/3366,
14/3367) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9762 C
– Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Senkung der Steuer-
sätze und zur Reform der Unternehmens-
besteuerung (Steuersenkungsgesetz)
(Drucksachen 14/3074, 14/3366,
14/3367) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9762 D
– Zweite und dritte Beratung des von der
Fraktion der CDU/CSU eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Umset-
zung einer Steuerreform für Wachs-
tum und Beschäftigung
(Drucksachen 14/2903, 14/3366,
14/3367) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9762 D
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Finanzausschusses
– zu dem Antrag der Fraktion CDU/CSU:
Eine Steuerreform für mehr Wachs-
tum und Beschäftigung
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Hermann Otto Solms, Hildebrecht
Braun (Augsburg), weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion F.D.P.: Unter-
nehmensteuerreform – Liberale Po-
sitionen gegen die Steuervorschläge
der Koalition
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Barbara Höll, Rolf Kutzmutz, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion
PDS: Besteuerung der Unternehmen
nach deren Leistungsfähigkeit
– zu der Unterrichtung durch die Bundes-
regierung: Dritter Bericht über die
Höhe des Existenzminimums von Kin-
dern und Familien für das Jahr 2001
(Drucksachen 14/2688, 14/2706,
14/2912, 14/1926, 14/2607 Nr. 1,
14/2770, 14/3366) . . . . . . . . . . . . . . . . 9763 B
Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9763 B
Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 9766 D
Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9767 C
Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9771 D
Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 9772 C
Plenarprotokoll 14/105
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
105. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000
I n h a l t :
Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 9775 B
Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . . . . . . . . . . 9777 D
Dr. Gregor Gysi PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9778 D
Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 9782 A
Dr. Gregor Gysi PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 9785 C
Gerda Hasselfeldt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9789 D
Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9793 D
Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9796 B
Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU 9796 D
Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9797 B
Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9798 B
Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . . . . . 9799 C
Klaus Lennartz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9801 A
Peter Jacoby, Minister (Saarland) . . . . . . . . . 9802 C
Lothar Binding (Heidelberg) SPD . . . . . . . . . 9804 B
Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU 9805 C
Dr. Ditmar Staffelt SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 9807 B
Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 9808 C
Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9809 C
Tagesordnungspunkt 4:
a) Unterrichtung durch die Bundesregie-
rung: Agrarbericht 2000, Agrar- und
ernährungspolitischer Bericht der
Bundesregierung
(Drucksache 14/2672) .. . . . . . . . . . . . . 9812 A
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Ernährung, Landwirt-
schaft und Forsten
aa) zu der Unterrichtung durch die Bun-
desregierung: Agrarbericht 1999,
Agrar- und ernährungspoliti-
scher Bericht der Bundesregie-
rung
– zu dem Entschließungsantrag
der Fraktion CDU/CSU
– zu dem Entschließungsantragder
Abgeordneten Kersten Naumann
und der Fraktion PDS
– zu dem Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ulrich Heinrich,
Hildebrecht Braun (Augsburg),
weiterer Abgeordneter und der
Fraktion F.D.P.
– zu dem Entschließungsantrag
der Abgeordneten Matthias
Weisheit, Bernhard Brinkmann
(Hildesheim), weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion SPD
sowie der Abgeordneten Ulrike
Höfken, Steffi Lemke, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– zu der Unterrichtung durch die
Bundesregierung: Agrarbericht
1999, Agrar- und ernährungs-
politischer Bericht der Bun-
desregierung
bb)zu der Unterrichtung durch die Bun-
desregierung: Agrarbericht 1998,
Agrar- und ernährungspolitischer
Bericht der Bundesregierung
(Drucksachen 14/347, 14/348 (Ma-
terialband), 14/1155, 14/1156,
14/1157, 14/1158, 13/9823, 13/9824
(Materialband), 14/272 Nr. 100,
14/2198) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9812 B
Karl-Heinz Funke, Bundesminister BML . . . 9812 C
Dr. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . . . . 9814 A
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU . . . . . 9815 A
Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9817 B
Ulrich Heinrich F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9820 C
Kersten Naumann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9822 C
Jella Teuchner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9824 A
Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9825 D
Holger Ortel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9827 C
Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9829 B
Matthias Weisheit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9831 C
Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . 9832 B
Siegfried Hornung CDU/CSU . . . . . . . . . . 9833 C
Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9834 B
Matthias Weisheit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9835 A
Tagesordnungspunkt 20:
Überweisungen im vereinfachten Ver-
fahren
a) Erste Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines
Fünften Gesetzes zur Änderung des
Aufenthaltsgesetzes/EWG
(Drucksache 14/3274) . . . . . . . . . . . . . 9836 A
b) Erste Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Protokoll vom 14.
Dezember 1998 zurÄnderung des am
3. Dezember 1980 in Bonn unter-
zeichneten Abkommens zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und
den Vereinigten Staaten von Amerika
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000II
zur Vermeidung der Doppelbesteue-
rung auf dem Gebiet der Nachlass-,
Erbschaft- und Schenkungsteuern
(Drucksache 14/3248) . . . . . . . . . . . . . 9836 B
c) Erste Beratung des vom Bundesrat ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Personenbeförde-
rungsgesetzes
(Drucksache 14/2995) . . . . . . . . . . . . . 9836 B
d) Erste Beratung des von den Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes zur Änderung des Schorn-
steinfegergesetzes und andererschorn-
steinfegerrechtlicherVorschriften
(Drucksache 14/3333) . . . . . . . . . . . . . 9836 B
e) Erste Beratung des von den Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Zweiten
Gesetzes zur Änderung des Rind-
fleischetikettierungsgesetzes
(Drucksache 14/3369) . . . . . . . . . . . . . 9836 C
f) Erste Beratung des von den Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes zur Änderung produkthaf-
tungsrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 14/3371) . . . . . . . . . . . . . 9836 C
g) Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara
Höll, Dr. Ruth Fuchs, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion PDS: Verbot
derWerbung für den Tabakkonsum
(Drucksache 14/3318) . . . . . . . . . . . . . 9836 C
h) Bericht des Ausschusses für Bil-
dung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung gemäß § 56 a der Geschäfts-
ordnung: Technikfolgenabschätzung
hier: Monitoring „Xenotransplanta-
tion“
(Drucksache 14/3144) . . . . . . . . . . . . . 9836 D
Tagesordnungspunkt 6:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Norbert Geis, Ronald Pofalla, weiteren Ab-
geordneten und der Fraktion CDU/CSU
eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes
zur Änderung des Gesetzes zur Entlas-
tung der Rechtspflege und des Jugend-
gerichtsgesetzes
(Drucksache 14/2992) . . . . . . . . . . . . . . . . 9836 D
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Weitere Überweisungen im vereinfach-
ten Verfahren (Ergänzung zu TOP 20) . . . 9836 D
a) Erste Beratung des von den Abgeord-
neten Alfred Hartenbach, Joachim
Stüncker, weiteren Abgeordneten und
der Fraktion SPD sowie den Abgeord-
neten Volker Beck (Köln), Christian
Ströbele, weiteren Abgeordneten und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Verlängerung der Be-
setzungsreduktion bei Strafkam-
mern
(Drucksache 14/3370) . . . . . . . . . . . . . 9836 D
b) Erste Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines
Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Altschuldenhilfe-Gesetzes (Zweites
Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz)
(Drucksache 14/3267) . . . . . . . . . . . . . 9837 A
c) Erste Beratung des von den Abgeord-
neten Dr. Karlheinz Guttmacher, Horst
Friedrich, weiteren Abgeordneten und
der Fraktion F.D.P. eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Änderung
des Altschuldenhilfe-Gesetzes
(Drucksache 14/3209) . . . . . . . . . . . . . 9837 A
d) Antrag der Abgeordneten Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Dr.
Helmut Haussmann, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion F.D.P.: Für eine
China-Resolution der VN-Men-
schenrechtskommission
(Drucksache 14/2915) . . . . . . . . . . . . . 9837 B
Tagesordnungspunkt 21:
Abschließende Beratungen ohne Aus-
sprache
a) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zu der Vierten
Änderung des Übereinkommens
über den Internationalen Währungs-
fonds
(Drucksachen 14/3075, 14/3346) . . . . 9837 B
b) Zweite Beratung und Schlussabstim-
mung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zu den Übereinkommen vom 19. De-
zember 1996 über den Beitritt des
Königreichs Dänemark, der Repu-
blik Finnland und des Königreichs
Schweden zum Schengener Durch-
führungsübereinkommen und zu
dem Übereinkommen vom 18. Mai
1999 über die Assoziierung der Re-
publik Island und des Königreichs
Norwegen
(Drucksachen 14/3247, 14/3389) . . . . 9837 C
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 III
d) Bericht des Ausschusses für Wahlprü-
fung, Immunität und Geschäftsordnung
zu dem Überprüfungsverfahren des
Abgeordneten Dr. Klaus Grehn
gemäß § 44 b Abs. 2 des Abgeordne-
tengesetzes (Überprüfung auf Tätigkeit
oder politische Verantwortung für das
Ministerium für Staatssicherheit/Amt
für Nationale Sicherheit der ehemaligen
Deutschen Demokratischen Republik)
(Drucksache 14/3145) . . . . . . . . . . . . . 9838 A
e) Bericht des Ausschusses für Wahlprü-
fung, Immunität und Geschäftsordnung
zu dem Überprüfungsverfahren nach
§ 44 b des Abgeordnetengesetzes
(Überprüfung auf Tätigkeit oder politi-
sche Verantwortung für das Ministerium
für Staatssicherheit/Amt für Nationale
Sicherheit der ehemaligen Deutschen
Demokratischen Republik)
(Drucksache 14/3228) . . . . . . . . . . . . . 9838 A
f)– m)
Beschlussempfehlungen des Petitions-
ausschusses
Sammelübersichten 153, 154, 155,
156, 157, 158, 159, 160 zu Petitionen
(Drucksachen 14/3301, 14/3302,
14/3303, 14/3304, 14/3305, 14/3306,
14/3307, 14/33/08) . . . . . . . . . . . . . . . 9838 A
Tagesordnungspunkt 13:
Zweite Beratung und Schlussabstimmung
des von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zu dem Proto-
koll vom 9. September 1998 zur Ände-
rung des Europäischen Übereinkom-
mens vom 5. Mai 1989 über das grenz-
überschreitende Fernsehen
(Drucksachen 14/2681, 14/3362) . . . . . . . 9838 D
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Weitere abschließende Beratung ohne
Aussprache (Ergänzung zu TOP 21)
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Umwelt, Naturschutz und Reak-
torsicherheit zu der Verordnung der Bundes-
regierung: Verordnung überdie Entsorgung
polychlorierter Biphenyle, polychlorierter
Terphenyle sowie halogenierter Monome-
thyldiphenylmethane und zur Änderung
chemikalienrechtlicherVorschriften
(Drucksachen 14/3286, 14/3345 Nr. 2.1,
14/3395) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9839 B
Tagesordnungspunkt 5:
a) Antrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Charta
der Grundrechte der Europäischen
Union
(Drucksache 14/3387) . . . . . . . . . . . . . 9839 B
b) Antrag der Abgeordneten Peter Hintze,
Peter Altmaier, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion CDU/CSU: Die Rech-
te der Bürger stärken – Für eine bür-
gernahe Charta derGrundrechte der
Europäischen Union
(Drucksache 14/3368) . . . . . . . . . . . . . 9839 C
c) Antrag der Abgeordneten Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Werner
Hoyer, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion F.D.P.: Verbindlichkeit der
Europäischen Grundrechte-Charta
und Beitritt der Europäischen Union
zur Europäischen Menschenrechts-
konvention
(Drucksache 14/3322) . . . . . . . . . . . . . 9839 D
Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . . . . . . . . . 9839 D
Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9842 C
Peter Altmaier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 9843 C
Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9845 C
Claudia Roth (Augsburg) BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9846 D
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. . 9848 C
Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . . . . . . 9850 A
Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9851 A
Christoph Zöpel, Staatsminister AA . . . . . . . . 9852 C
Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 9854 C
Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9856 B
Michael Stübgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9857 D
Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ . . 9859 B
Tagesordnungspunkt 21 c:
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Vierten Gesetzes zurÄnderung des
Futtermittelgesetzes
(Drucksachen 14/2636, 14/3348) . . . . . . . 9860 C
Peter Bleser CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 9860 C
Tagesordnungspunkt 19:
Antrag der Abgeordneten Johannes
Singhammer, Max Straubinger, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU:
Kurzfristige Beschäftigungen im Rah-
men des 630-DM-Gesetzes entlasten
(Drucksache 14/2990) . . . . . . . . . . . . . . . . 9861 A
Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 9861 A
Leyla Onur SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9863 A
Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9865 C
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000IV
Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 9866 C
Dr. Heidi Knake-Werner PDS . . . . . . . . . . . . 9867 D
Tagesordnungspunkt 7:
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Sicherstellung der
Rentenauszahlung im Vormonat (Ren-
tenauszahlungsgesetz)
(Drucksachen 14/3159, 14/3330) . . . . . . . 9868 C
Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9868 D
Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9870 A
Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . 9871 A
Katrin Dagmar Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9871 C
Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . . . . . . . . . 9872 C
Monika Balt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9873 B
Tagesordnungspunkt 8:
Antrag der Abgeordneten Dr. Dieter
Thomae, Detlef Parr, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion F.D.P.: Abschaffung
derArznei- und Heilmittelbudgets
(Drucksache 14/3299) . . . . . . . . . . . . . . . . 9874 B
Dr. Dieter Thomae F.D.P . . . . . . . . . . . . . . . . . 9874 B
Klaus Kirschner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9875 C
Dr. Wolf Bauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 9876 D
Klaus Kirschner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 9878 A
Andrea Fischer, Bundesministerin BMG . . . . 9879 B
Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9881 A
Gudrun Schaich-Walch SPD . . . . . . . . . . . . . 9882 A
Tagesordnungspunkt 9:
Antrag der Fraktionen SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Sondergeneral-
versammlung der Vereinten Nationen:
Überprüfung der Beschlüsse der Pekin-
gerWeltfrauenkonferenz – Peking + 5
(Drucksache 14/3386) . . . . . . . . . . . . . . . . 9883 B
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 4:
Antrag der Abgeordneten Christel Humme,
Hildegard Wester, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion SPD sowie der Abgeord-
neten Irmingard Schewe-Gerigk, Christian
Simmert, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Sondergeneralversammlung derVerein-
ten Nationen: Nationale Umsetzung der
Beschlüsse der Pekinger Weltfrauen-
konferenz
(Drucksache 14/3385) . . . . . . . . . . . . . . . . 9883 B
Christel Hanewinckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 9883 C
Maria Eichhorn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 9884 C
Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9886 B
Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9888 B
Petra Bläss PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9889 D
Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9891 A
Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9892 C
Erika Reinhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 9893 C
Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . . . . . . . 9894 D
Erika Reinhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 9895 C
Brigitte Adler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9895 D
Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . . 9897 B
Tagesordnungspunkt 10:
Antrag der Abgeordneten Wolfgang
Börnsen (Bönstrup), Rudolf Seiters, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU:
Ausbau und Modernisierung der Trans-
rapid-Versuchs-Anlage Emsland und
Fortsetzung der Planfeststellungsver-
fahren fürdie Magnetschwebebahn-Refe-
renzstrecke Hamburg–Berlin
(Drucksache 14/3183) . . . . . . . . . . . . . . . . 9898 D
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU . . . 9898 D
Kurt Bodewig, Parl. Staatssekretär BMVBW 9900 B
Hans-Michael Goldmann F.D.P. . . . . . . . . . . . 9902 A
Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9903 B
Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9904 D
Dr. Hermann Kues CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 9905 B
Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . 9906 A
Reinhard Weis (Stendal) SPD . . . . . . . . . . . . 9907 A
Tagesordnungspunkt 11:
Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Angelegenheiten der neu-
en Länder zu dem Antrag der Abgeord-
neten Dr. Evelyn Kenzler, Kersten
Naumann, Dr. Gregor Gysi und der Frakti-
on PDS: Vererblichkeit von Bodenreform-
eigentum
(Drucksachen 14/1063, 14/2405) . . . . . . . 9908 A
Kersten Naumann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9908 B
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 V
Tagesordnungspunkt 12:
Antrag der Abgeordneten Gerhard Jüttemann,
Monika Balt, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion PDS: Gleichstellung dervon Struk-
turkrisen betroffenen Bergleute in Ost und
West
(Drucksache 14/2385) . . . . . . . . . . . . . . . . 9909 B
Gerhard Jüttemann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 9909 B
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9910 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 9911 A
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Klaus Barthel (Starnberg), Friedhelm Julius
Beucher, Hans Büttner (Ingolstadt), Peter
Dreßen, Harald Friese, Konrad Gilges,
Angelika Graf (Rosenheim), Horst Kubatschka,
Helga Kühn-Mengel, Christine Lambrecht,
Christa Lörcher, Götz-Peter Lohmann (Neu-
brandenburg), Heide Mattischeck, Andrea
Nahles, Bernd Reuter, Dr. Edelbert Richter,
René Röspel, Gudrun Roos, Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Thomas Sauer, Dr. Hermann
Scheer, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Ewald
Schurer, Dr. R. Werner Schuster, Erika Simm,
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Jella Teuchner,
Franz Thönnes, Adelheid Tröscher und
Waltraud Wolff (Zielitz) (alle SPD) zur na-
mentlichen Abstimmung über den Entwurf ei-
nes Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und
zur Reform der Unternehmensbesteuerung
(Steuersenkungsgesetz) (Tagesordnungs-
punkt 3 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9911 B
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Detlef von Larcher (SPD) zur namentlichen
Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes
zur Senkung der Steuersätze und zur Reform
der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungs-
gesetz) (Tagesordnungspunkt 3 a) . . . . . . . . . 9912 B
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr.
Uwe-Jens Rössel (PDS) zur namentlichen Ab-
stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur
Senkung der Steuersätze und zur Reform der
Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungs-
gesetz) (Tagesordnungspunkt 3 a) . . . . . . . . . 9913 B
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des
Antrags: Vererblichkeit von Bodenreformei
gentum (Tagesordnungspunkt 11) . . . . . . . . . . 9913 D
Rainer Fornahl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9913 D
Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 9915 C
Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 9916 B
Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9916 D
Anlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des
Antrags: Gleichstellung der von Strukturkri-
sen betroffenen Bergleute in Ost und West
(Tagesordnungspunkt 12) . . . . . . . . . . . . . . . . 9917 B
Werner Labsch SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9917 B
Ulrich Klinkert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 9918 A
Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9918 A
Walter Hirche F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9919 B
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000VI
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000
Gerhard Jüttemann
9910
(C)
(D)
(A)
(B)
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9911
(C)
(D)
Beer, Angelika BÜNDNIS 90/ 18.05.2000
DIE GRÜNEN
Behrendt, Wolfgang SPD 18.05.2000**
Borchert, Jochen CDU/CSU 18.05.2000
Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 18.05.2000**
Klaus
Bulmahn, Edelgard SPD 18.05.2000
Dreßler, Rudolf SPD 18.05.2000
Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/ 18.05.2000
DIE GRÜNEN
Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 18.05.2000
Joseph DIE GRÜNEN
Gebhardt, Fred PDS 18.05.2000
Großmann, Achim SPD 18.05.2000
Haack (Extertal), Karl SPD 18.05.2000*
Hermann
Dr. Hornhues, CDU/CSU 18.05.2000
Karl-Heinz
Imhof, Barbara SPD 18.05.2000
Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 18.05.2000
Dr. Köster-Loßack, BÜNDNIS 90/ 18.05.2000
Angelika DIE GRÜNEN
Dr. Lamers CDU/CSU 18.05.2000***
(Heidelberg), Karl A.
Lamp, Helmut CDU/CSU 18.05.2000
Maaß (Herne), Dieter SPD 18.05.2000
Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 18.05.2000
Müller (Berlin), PDS 18.05.2000
Manfred
Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 18.05.2000
DIE GRÜNEN
Reiche, Katherina CDU/CSU 18.05.2000
Rühe, Volker CDU/CSU 18.05.2000
Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 18.05.2000
Scheffler, Siegfried SPD 18.05.2000
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 18.05.2000
Hans Peter
Steen, Antje-Marie SPD 18.05.2000
Wiesehügel, Klaus SPD 18.05.2000
Zierer, Benno CDU/CSU 18.05.2000**
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-lung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
*** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordantlantischen Versammlung
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg),
Friedhelm Julius Beucher, Hans Büttner
(Ingolstadt), Peter Dreßen, Harald Friese,
Konrad Gilges, Angelika Graf (Rosenheim),
Horst Kubatschka, Helga Kühn-Mengel,
Christine Lambrecht, Christa Lörcher, Götz-
Peter Lohmann (Neubrandenburg), Heide
Mattischeck, Andrea Maria Nahles, Bernd
Reuter, Dr. Edelbert Richter, René Röspel,
Gudrun Roos, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Thomas Sauer, Dr. Hermann Scheer, Horst
Schmidbauer (Nürnberg), Ewald Schurer, Dr. R.
Werner Schuster, Erika Simm, Dr. Sigrid
Skarpelis-Sperk, Jella Teuchner, Franz Thönnes,
Adelheid Tröscher, Dr. Wolfgang Wodarg und
Waltraud Wolff (Zielitz) (alle SPD) zur nament-
lichen Abstimmung über den Entwurf eines Ge-
setzes zur Senkung der Steuersätze und zur Re-
form der Unternehmensbesteuerung (Steuersen-
kungsgesetz – StSenkG) (Tagesordnungspunkt
3 a) zum Abstimmungsverhalten über das
Steuersenkungsgesetz (Bundestagsdrucksachen
14/2683 und 14/3366)
Das Steuersenkungsgesetz enthält eine Reihe von Ein-
zelregelungen zur Reform des Einkommensteuertarifs
und der Reform der Unternehmensbesteuerung. Bei der
Reform des Einkommensteuertarifs begrüßen und unter-
stützen wir insbesondere die Absenkung des Eingangs-
steuersatzes und die Erhöhung des Grundfreibetrages,
weil diese Maßnahmen breiten Steuerzahlerschichten zu-
gute kommen und dies die Nachfrage stärkt; bei der Un-
ternehmensteuerreform begrüßen wir besonders, dass
künftig Gewinnausschüttungen aus den Unternehmen
nicht mehr steuerlich besser gestellt sind als der Verbleib
des Gewinns im Unternehmen zur Reinvestition.
entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
(A)
(B)
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Wir sind jedoch gegen die vorgesehene vollkommene
Steuerbefreiung von Gewinnen aus der Veräußerung von
Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften durch Ka-
pitalgesellschaften. Dies soll nach den vorgelegten Be-
rechnungen zu Steuermindereinnahmen – im Entste-
hungsjahr – von 4,2 Milliarden DM führen, die
hauptsächlich bei einigen wenigen Unternehmen mit ho-
hen Beteiligungsvermögen, Banken und Versicherungen,
anfallen, die sowieso eine besonders günstige Ertragslage
haben. Wir sind der Meinung, dass von der Steuerbefrei-
ung entweder ganz abgesehen werden sollte oder aber zu-
mindest eine ermäßigte Besteuerung erfolgen sollte.
Die beabsichtigte Neuregelung des § 8 b KStG begüns-
tigt ohnehin sich vollziehende Umstrukturierungspro-
zesse in der deutschen Wirtschaft. Soweit dadurch Macht-
konzentrationen abgebaut werden, ist dies zu begrüßen.
Dass im Zuge dieser Umstrukturierung neue Arbeits-
plätze entstehen, ist jedoch eine nicht zu belegende Hoff-
nung. Zudem ist zu befürchten, dass dadurch zusätzliche
wirtschaftliche Konzentrationsprozesse ausgelöst wer-
den.
Mit der steuerlichen Entlastung der Veräußerungsge-
winne gewinnen in diesem Umstrukturierungsprozess
kurzfristige Gewinnmöglichkeiten an Bedeutung. Dies
beinhaltet die Gefahr, dass Unternehmen nicht aus lang-
fristigen Erwägungen übernommen werden, sondern nur
um sie möglichst gewinnbringend wieder verkaufen zu
können. Erfahrungsgemäß werden dabei weniger renta-
ble Unternehmenszweige geschlossen oder radikal ver-
kleinert, also Arbeitsplätze vernichtet. Auch vor dem Hin-
tergrund dieser Gefahr hätte auf die Steuerfreiheit der Ver-
äußerungsgewinne verzichtet werden sollen.
Zudem entsteht der Eindruck, die Koalition nehme von
dem mit dem Steuerentlastungsgesetz eingeschlagenen
verteilungspolitischen Kurs Abstand und relativiere mit-
hin zugunsten wirtschaftspolitischer Überlegungen die
Bedeutung des Ziels der Steuergerechtigkeit.
Die durch einen Verzicht auf die Steuerbefreiung ent-
stehenden zusätzlichen Einnahmen sollten entweder für
soziale, ökologische und humanitäre Zwecke oder für die
Schuldentilgung verwendet werden.
Trotz der im genannten Punkt anderen Auffassung wer-
den wir dem Steuersenkungsgesetz wegen der insgesamt
positiven Regelungen und Wirkungen zustimmen.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Detlef von Larcher (SPD) zur
namentlichen Abstimmung über den Entwurf ei-
nes Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und
zur Reform der Unternehmensbesteuerung
(Steuersenkungsgesetz StSenkG) (Tagesord-
nungspunkt 3 a)
Mit der Verabschiedung des Steuersenkungsgesetzes
setzen Bundesregierung und Koalitionsfraktionen eine
längst überfällige Strukturreform bei der Unternehmens-
besteuerung durch. Es geht auf Grundsätze zurück, die die
SPD-Fraktion schon in der 13. Legislaturperiode ent-
wickelt hat, gegen die seinerzeitige Mehrheit des Hauses
aber nicht durchsetzen konnte. Hervorzuheben sind ins-
besondere die Herstellung einer weitgehenden Rechts-
formneutralität bei der Unternehmensbesteuerung sowie
die Stärkung der Investitionskraft der Unternehmen durch
die steuerliche Entlastung thesaurierter Gewinne. Darü-
ber hinaus wird mit der Fortführung der Tarifsenkungen
die Kaufkraft der Arbeitnehmer weiter gestärkt und somit
ein Beitrag zur binnenwirtschaftlichen Stärkung der Kon-
junktur geleistet.
Ich stimme wegen dieser vielen großen steuerpoliti-
schen Fortschritte demGesetzentwurf zu, auch wenn er in
einemwichtigen Punkt hinter das Steuerentlastungsgesetz
1999/2000/2002 zurückfällt. Mit der Neufassung des § 8 b
des Körperschaftsteuergesetzes werden Gewinne, die eine
Kapitalgesellschaft bei der Veräußerung von Anteilen an
einer anderen Kapitalgesellschaft erzielt, steuerfrei ge-
stellt. Hierfür sprechen anerkennenswerte steuersystema-
tische Überlegungen, die ohne diese Regelung eine Dop-
pelbesteuerung von Gewinnen befürchten. Der Gewinn
aus dem Verkauf von Anteilen entspricht danach einer To-
talausschüttung der Gewinne des Unternehmens und da-
mit einer Ausschüttung bereits erzielter und daher ver-
steuerter oder später zu erzielender und dann zu versteu-
ernder Gewinne.
Eine eingehendere Analyse des Verhältnisses zwischen
der Börsenkapitalisierung von Aktiengesellschaften ei-
nerseits und dem in deren Bilanzen ausgewiesenen Ei-
genkapital andererseits zeigt, dass zwischen beiden allen-
falls ein lockerer Zusammenhang besteht. Die rechtliche
Fiktion von der Totalausschüttung entpuppt sich als Illu-
sion.
Die Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne nach § 8 b
KStG ist somit ein großzügiges Steuergeschenk vor allem
an große Kapitalgesellschaften mit einem umfangreichen
Anteilsbesitz. Dies belegen auch die enormen Kurssteige-
rungen wichtiger Finanzdienstleistungsunternehmen um
bis zu 25 Prozent unmittelbar nach Bekanntwerden des
Gesetzentwurfs. Die Allianz und die Deutsche Bank er-
lebten innerhalb weniger Tage einen Anstieg ihrer Bör-
senkapitalisierung um fast 50 Milliarden DM.
Die dadurch den öffentlichen Haushalten entgehenden
Einnahmen können nur grob geschätzt werden; die im Ge-
setzentwurf ausgewiesenen Mindereinnahmen von 4 Mil-
liarden DM im Jahr müssen aber als für die öffentlichen
Haushalte überaus optimistische Prognose qualifiziert
werden.
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 hat-
ten Bundesregierung und Koalition entsprechend ihrer
Analyse, dass das deutsche Steuerrecht große und kapi-
talstarke Unternehmen besonders glimpflich behandelte,
deutliche Mehrbelastungen für Großunternehmen durch-
gesetzt und auch öffentlich deutlich gemacht, dass dies
zur Herstellung von mehr Steuergerechtigkeit notwendig
war.
Mit der Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne wird
diese Mehrbelastung wieder an die Großunternehmen
zurückgegeben. Die Annahme, diese würden ihre Ver-
äußerungsgewinne für Investitionen in neue Arbeitsplätze
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9912
(C)
(D)
(A)
(B)
verwenden, ist mehr als waghalsig. Es gibt daher keine
stichhaltige sachliche Begründung für diese Regelung.
Zudem entsteht der Eindruck, die Koalition nehme von
dem mit dem Steuerentlastungsgesetz eingeschlagenen
verteilungspolitischen Kurs Abstand und relativiere mit-
hin zugunsten wirtschaftspolitischer Überlegungen die
Bedeutung des Ziels der Steuergerechtigkeit.
Darüber hinaus begünstigt die Neuregelung des § 8 b
KStG ohnehin sich vollziehende Umstrukturierungspro-
zesse in der deutschen Wirtschaft. Soweit dadurch Macht-
konzentrationen abgebaut werden, ist dies zu begrüßen.
Dass im Zuge dieser Umstrukturierungen neue Arbeits-
plätze entstehen, ist jedoch eine nicht zu belegende Hoff-
nung. Zudem spricht nichts für die Annahme, dass nicht
gleichzeitig neue Konzentrationsprozesse stattfinden,
dass also am Ende dieses Prozesses eine weniger starke
Machtkonzentration steht.
Mit der steuerlichen Entlastung der Veräußerungsge-
winne gewinnen in diesem Umstrukturierungsprozess
kurzfristige Gewinnmöglichkeiten an Bedeutung. Dies
beinhaltet die Gefahr, dass Unternehmen nicht aus lang-
fristigen Erwägungen übernommen werden, sondern nur,
um sie möglichst gewinnbringend wieder verkaufen zu
können. Erfahrungsgemäß werden dabei weniger rentable
Unternehmenszweige geschlossen oder radikal verklei-
nert, also Arbeitsplätze vernichtet. Auch vor dem Hinter-
grund dieser Gefahr hätte auf die Steuerfreiheit der Ver-
äußerungsgewinne verzichtet werden sollen.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS)
zur namentlichen Abstimmung über den Ent-
wurf eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze
und zur Reform der Unternehmensbesteuerung
(Steuersenkungsgesetz – StSenkG) (Tagesord-
nungspunkt 3 a)
Ich lehne den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und
Bündnis 90/Die Grünen zur Senkung der Steuersätze und
zur Reform der Unternehmensbesteuerung – Drucksache
14/2683 – ab.
Ich lehne ihn nicht nur deshalb ab, da er wegen der
Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne aus Beteiligun-
gen an inländischen Kapitalgesellschaften vor allem bör-
sennotierte Unternehmen im Vergleich zu mittelständi-
schen Betrieben sowie dem Handwerk deutlich bevorteilt.
Ohnehin gibt es, außer in den Niederlanden, ansonsten
nirgendwo auf der Welt eine Steuerfreiheit für Veräuße-
rungsgewinne aus Anteilen der Kapitalgesellschaften an
Kapitalgesellschaften. Ich lehne den Gesetzentwurf aber
auch deshalb ab, weil er den Kommunen neue spürbare
Belastungen aufbürdet.
Die Gewerbesteuerumlage, die Bund und Ländern zu-
fließt, soll deutlich, wenn auch etwas moderater, als ur-
sprünglich vorgesehen, angehoben werden. Ihre finanzi-
ellen Auswirkungen betragen nunmehr für die Städte und
Gemeinden im Jahr 2001 1,4 Milliarden DM und sollen
bis zum Jahr 2004 auf 5,1 Milliarden DM anwachsen. Die
Gewerbesteuer verliert damit immer mehr den Charakter
einer Kommunalsteuer und entwickelt sich sukzessive zu
einer Gemeinschaftssteuer. Gegenüber dem ursprüngli-
chen Finanztableau der Koalition ergeben sich somit für
die Städte und Gemeinden wohl etwas geringere Belas-
tungen. Im Jahr 2001 sind dies 560 Millionen DM weni-
ger und im Jahr 2004 1,74 Milliarden DM weniger.
Auf den ersten Blick liest sich das wie ein Einlenken
der Bundesregierung. Von der kommunalen Gewerbe-
steuer wird weniger abgeschöpft, ergo haben die Städte
und Gemeinden Mehreinnahmen. Wenn da nicht ein bö-
ser Haken wäre: Die Bundesregierung will die Steuerbe-
freiung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen
an inländischen Kapitalgesellschaften durch Kapitalge-
sellschaften in die Berechnung einbeziehen. Allein daraus
resultieren Gewerbesteuermindereinnahmen der Kom-
munen in den Jahren 2001 bis 2004 von über 4,9 Milliar-
den DM.
Ein zweiter Haken: Spätestens Anfang 2004 – so die
Verheißung – soll überprüft werden, ob dieAnhebung der
Gewerbesteuerumlage noch gerechtfertigt ist. Ge-
schenkt! Eine solche Revisionsklausel ist nach den Er-
fahrungen der Kommunen keinen Pfifferling wert. Schon
im Gemeindefinanzreformgesetz stand geschrieben, dass
1997 der kommunale Solidarpaktfinanzbeitrag überprüft
werde. Obwohl eine Revision dringend geboten wäre, ist
bislang nichts passiert.
Ein dritter Haken: Anhand veränderter Abschreibungs-
bedingungen (AfA) rechnet der Bund den Städten und
Gemeinden Steuermehreinnahmen an. Aber diese sind
nicht von Dauer! Denn der AfA-Effekt führt zwar
zunächst zu höheren, in späteren Jahren aber zu geringe-
ren Steuereinnahmen. Allein schon deswegen ist eine An-
hebung der Gewerbesteuerumlage auf der Basis der für
die Jahre 2001 bis 2004 berechneten AfA-Vorschriften
nicht berechtigt. Hinzu kommt, dass die Annahmen für
den Anteil der degressiven AfAund die Laufzeiten der ab-
zuschreibenden Wirtschaftsgüter nach oben ausgereizt
worden sind – ohne jeglichen statistischen Beleg! Das-
selbe gilt für die unseriösen Annahmen über das Wachs-
tum der Ausrüstungsinvestitionen.
Summa summarum: Die Schätzrisiken im Finanzta-
bleau sind enorm, die den Kommunen zugeschriebenen
Steuereinnahmen nicht anhaltend. Deshalb wird sich die
PDS – im Einklang mit den kommunalen Spitzenverbän-
den – nicht mit der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage
abfinden.
Auch aus diesen Gründen lehne ich den Gesetzentwurf
der Koalition ab.
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Vererblichkeit von
Bodenreformeigentum (Tagesordungspunkt 11)
Rainer Fornahl (SPD):Vor einem Jahr zur ersten Be-
ratung des vorliegenden Antrags habe ich Adenauer zi-
tiert: „Wir stehen alle unter dem gleichen Himmel, sehen
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9913
(C)
(D)
(A)
(B)
aber sehr unterschiedliche Horizonte“. Seit zehn Jahren
springt die PDS unter dem Himmel der Rechtsordnung
der Bundesrepublik Deutschland von scheinbaren oder
auch manchmal wirklichen Betroffenen-Horizonten zu
anderen. Oft bleibt dabei dann Recht oder Gerechtigkeit
auf der Strecke. Auch hier scheint ein Konflikt zwischen
Recht und Gerechtigkeit durch und wird von der PDS mit
Lust geschürt. Deshalb wird aber die Unterstellung der
Enteignung von durch die Rechtslage Betroffenen mit-
nichten glaubwürdiger. Soweit zu den Horizonten.
Nun aber zur Sache. Eine Klarstellung nochmals
vorab: Schon in der ersten frei gewählten Volkskammer
der DDR hat die SPD ohne Wenn und Aber den Bestand
der Bodenreform 45/49 garantiert. Dies steht für uns heute
und in Zukunft außer Frage.
Mit dem hier heute abschließend zu beratenden Antrag
der PDS-Fraktion soll der Deutsche Bundestag die Bun-
desregierung auffordern, den Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung der Bestimmungen des Art. 233 §§ 11 bis 16
EGBGB über die Abwicklung der Bodenreform vorzule-
gen. Die Fraktion der PDS leitet aus „neueren Untersu-
chungen der Rechtswissenschaft und Entscheidungen des
Bundesgerichtshofes“ die Schlussfolgerung ab, dass der
Gesetzgeber des Zweiten Vermögensrechtsänderungsge-
setzes hinsichtlich der Vererbbarkeit der Grundstücke von
fehlerhaften Grundvoraussetzungen ausgegangen sei. Zu-
treffend ist, dass in der juristischen Fachliteratur vor allem
aus dem Urteil des BGH vom 17. Dezember 1997 (V ZR
200/97) gesetzgeberischer Korrekturbedarf abgeleitet
wurde. Auch im Antrag der PDS-Fraktion wird behauptet,
aus dem Urteil gehe hervor, dass Bodenreformland frei
vererbbar war, sodass der Auflassungsanspruch des Fis-
kus entfallen müsse. Dies trifft jedoch so nicht zu. Unter
der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland seit
dem 03. Okober 1990 war eine teilweise Neuordnung der
Eigentumsverhältnisse für die Vermögenswerte in der
ehemaligen DDR zu gestalten. Dazu gehörte auch das Bo-
denreformland.
Die Bodenreform war aus der Sicht der damaligen Ent-
scheidungsträger bedingt eine politisch-ideologisch ge-
wollte Enteignung landwirtschaftlicher Flächen. Diese
war die Voraussetzung für die Entstehung bäuerlicher
Landwirtschaft. Darüber hinaus sollten aber auch die Ver-
triebenen, landarme Bauern und Landarbeiter versorgt
werden. Die damals geschaffenen landwirtschaftlichen
Strukturen hat es am Ende der DDR in keinster Weise
mehr gegeben, weil ein politisch-ideologisch motivierter
Nutzungsentzug in Zusammenhang mit der Bildung der
Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften eine
andere land- und forstwirtschaftliche Struktur hinterlas-
sen hat. Nichtsdestotrotz finden wir heute, nach schmerz-
haften Jahren eines dritten Strukturwandels, eine leis-
tungsfähige Landwirtschaft in den neuen Ländern, die
sich sehen lassen kann und weniger staatliche Zuschüsse
braucht als die Landwirtschaft der alten Länder. Dagegen
werden keine noch so großen Anzeigenkampagnen und
Initiativen von Alteigentümern – aus der Zeit vor der Bo-
denreform – je etwas ausrichten.
Bodenreformland war in der ehemaligen DDR im ju-
ristischen Sinne nicht als Volleigentum eingestuft, son-
dern lediglich als „Arbeitseigentum“. Es unterlag damit
besonderen gesetzlichen Beschränkungen. Bodenreform-
grundstücke wurden mit der Einschränkung zugeteilt,
dass sie weder geteilt, ganz oder teilweise verkauft, ver-
pachtet oder verpfändet werden durften. Dies ergab sich
aus den jeweiligen Besitzwechselverordnungen über Bo-
denreformwirtschaften aus den Jahren 1951, 1956, 1975
und 1988. Nach diesen Vorschriften hatten die Räte der
Kreise abschließend zu entscheiden, an wen bei Abgabe
des Bodenreformeigentums – auch im Erbfall – unter Be-
achtung der persönlichen Voraussetzungen eine Neuver-
gabe erfolgte oder ob es in den staatlichen Bodenfonds
zurückgeführt wurde.
Mit dem noch von der realsozialistischen Volkskam-
mer zwei Tage vor den nach Jahrzehnten ersten freien
Wahlen in der DDR erlassenen Gesetz vom 15. März
1990 – Modrow-Gesetz – wurden alle Verfügungsbe-
schränkungen bei Bodenreformgrundstücken aufgeho-
ben. Das Gesetz vom 15. März 1990 ist jedoch lückenhaft
ausgestaltet worden, weil es keine erbrechtlichen Rege-
lungen bzw. Übergangsvorschriften in Erbrechtsfällen
enthält. Diese Regelungslücke stellt sich vor allem in den
Fällen als besonders problematisch dar, in denen zum
Zeitpunkt des Stichtages 15. März 1990 eine nicht mehr
lebende Person als Bodenreformberechtigte im Grund-
buch eingetragen war, die bei Beachtung der Bodenre-
formvorschriften im Grundbuch hätte gelöscht werden
müssen.
Für diese Fälle hat der Gesetzgeber mit dem Art. 233
§§ 11 bis 16 EGBGB eine Lösung geschaffen, die sich
an den früheren Besitzwechselverordnungen, also an
früherem DDR-Recht, orientiert. Man nennt dies auch
„Nachzeichnungslösung“. Berechtigte an dem Bodenre-
formland sind demnach in folgender Reihenfolge: ers-
tens diejenige Person, der das Grundstück oder der
Grundstücksteil nach den Vorschriften über die Bodenre-
form oder dem Besitzwechsel bei Grundstücken aus der
Bodenreform förmlich zugewiesen oder übergeben wor-
den ist, auch wenn der Besitzwechsel nicht im Grundbuch
eingetragen worden ist; zweitens der Erbe des zuletzt im
Grundbuch aufgrund einer Entscheidung nach den Vor-
schriften über die Bodenreform oder über die Durch-
führung des Besitzwechsels eingetragenen Eigentümers,
der zuteilungsfähig ist. Zuteilungsfähig ist derjenige, der
bei Ablauf des 15. März 1990 in dem Gebiet der ehemali-
gen DDR in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirt-
schaft tätig war oder wer vor Ablauf des 15. März 1990 in
dem Gebiet der ehemaligen DDR in der Land-, Forst- oder
Nahrungsgüterwirtschaft insgesamt 10 Jahre lang tätig
war und im Anschluss an diese Tätigkeit keiner anderen
Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und einer solchen vo-
raussichtlich auf Dauer nicht nachgehen wird; und erst
drittens der Fiskus des Landes, in dem das Grundstück
liegt.
Für diese „Nachzeichnungslösung“ hat sich der Ge-
setzgeber deshalb entschieden, weil anders eine gerechte
Behandlung aller Beteiligten nicht zu erreichen gewesen
wäre. Hätte der Gesetzgeber eine reine Erbschaftslösung
geschaffen, dann hätte er in großem Umfang Bürgern
Grundeigentum kostenlos übertragen, denen dies sach-
lich – nach den Vorschriften der ehemaligen DDR – nicht
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9914
(C)
(D)
(A)
(B)
zustand. Er hätte damit diese Gruppe von Bürgern gegen-
über denjenigen bevorzugt, bei denen die Vorschriften
über die Behandlung der Bodenreformgrundstücke ord-
nungsgemäß angewendet worden waren.
Der Hintergrund der immer wieder erhobenen Forde-
rung nach Aufhebung oder Revidierung der Regelung zur
Abwicklung der Bodenreform ist folgender: Bei Erlass
des Art. 233 § 11 bis 16 EGBGB war man davon aus-
gegangen, dass der Landesfiskus von seinem Auflas-
sungsanspruch nur im Falle größerer Grundstücke Ge-
brauch machen würde. Um dem Landesfiskus überhaupt
Kenntnis davon zu verschaffen, dass ein Grundstück aus
der Bodenreform stammt, erhält der Landesfiskus bis
zum 3. Oktober 2000 nach Art. 233 § 13 EGBGB von
jedem Grundbuchberichtigungsantrag und jeder bean-
tragten Verfügung vom Grundbuchamt eine Nachricht.
Zunächst war daher derjenige Erbe vor einem Auflas-
sungsanspruch des Landesfiskus relativ „sicher“, der im
Grundbuch keine Eintragung veranlasste.
Nun also, auf der Suche nach Einnahmequellen und
unter Berufung auf ihre Haushaltsgrundsätze sind jedoch
die Länder – mit unterschiedlicher Intensität – dazu über-
gegangen, nicht auf eine Benachrichtigung durch die
Grundbuchämter zu warten, sondern sämtliche Grund-
bücher systematisch auf der Suche nach Bodenreform-
vermerken zu durchforsten, um anschließend vom Ei-
gentümer bzw. dessen Erben die Auflassung zu verlangen.
Vor allem in Mecklenburg-Vorpommern wurden große
Anstrengungen unternommen, um die fiskalischen An-
sprüche zu sichern. Dies ist schon sehr bemerkenswert
wegen der PDS-Beteiligung an der dortigen Regierungs-
koalition. Mir ist im Übrigen kein Fall bekannt, in dem als
Besserberechtigter eine natürliche Person und nicht der
Landesfiskus seinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen
versucht hat. Nicht zuletzt aufgrund dessen sehen sich die
Betroffenen häufig als Opfer der Enteignung ihres Grund
und Bodens durch die Bundesrepublik.
Zusammenfassend ist aus meiner Sicht festzustellen:
Der im PDS-Antrag unterstellte Vorwurf der Enteignung
einerseits und andererseits der Bereicherung des Fiskus
der neuen Länder geht ins Leere. Denn die Feststellung ei-
ner Berechtigung auf Zuweisung erfolgt richtigerweise
unter analoger Anwendung des DDR-Rechts. Damit steht
man übrigens im Einklang mit anderen Bereichen der Ver-
mögensneuordnung für das ehemalige Volkseigentum in
der DDR.
Deshalb ist aus jetziger Sicht eine Initiative des Ge-
setzgebers im Sinne des Antragstellers nicht gegeben, wie
dies im Übrigen auch das Bundesministerium der Justiz
festgestellt hat. Auch der Bundesgerichtshof hält in seinen
Urteilen vom 17. Dezember 1998 den Artikel 233 §§ 11
bis 16 EGBGB nach wie vor für verfassungsgemäß, so-
dass diese Urteile auf die weitere Abwicklung der Boden-
reform keine Auswirkungen haben.
Dieser Einsicht ist die Regierung Mecklenburg-Vor-
pommerns, der ja die PDS angehört, gefolgt und verzich-
tet ausdrücklich auf eine Gesetzesinitiative. Im dortigen
Koalitionsvertrag steht zu lesen – ich zitiere aus Kapitel
IV Punkt 73 –: „Die Landesregierung wird Handlungs-
spielräume im EGBGB nutzen, um in Härtefällen Er-
leichterungen zu gewähren. Dazu werden Einzelfallprü-
fungen durchgeführt.“ Meine Damen und Herren von der
PDS-Fraktion, nehmen Sie sich ein Beispiel an der parti-
ell erkennbaren Realitätsbezogenheit Ihrer Mecklenburg-
Vorpommerschen Parteigenossen!
Unsere Haltung zu Art. 233 §§ 11 bis 16 EGBGB steht
auch heute in voller Übereinstimmung mit den Entschei-
dungen des Bundesverfassungsgerichtes. Nach meiner
Kenntnis ist gegenwärtig am Bundesverfassungsgericht
eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorschriften an-
hängig, die sich in der Argumentation u. a. ebenfalls auf
die BGH-Entscheidung stützt. Das Bundesverfassungsbe-
richt hat jedoch die Verfassungsmäßigkeit der Rege-
lungen in Art. 233 §§ 11 bis 16 EGBGB bisher durch
zwei Nichtannahmebeschlüsse – 1 BvR 1881/95 vom 4.
Oktober 1995 und 1 BvR 839/96 vom 17. Juni 1996 – aus-
drücklich bestätigt.
Abschließend ist zu sagen, dass die hier vorgetragenen
Argumente nur die Befolgung der Beschlussempfehlung
des federführenden Ausschusses für die Angelegenheiten
der neuen Länder und damit die Ablehnung des Antrags
zulassen.
Dr. Michael Luther (CDU/CSU):Schon in der ersten
Lesung am 24. Juni 1999 habe ich sehr ausführlich zum
PDS-Antrag über die Vererblichkeit von Bodenreform-
land Stellung genommen. Im Ausschuss für die Angele-
genheiten der neuen Länder haben wir den Antrag sehr
ausführlich diskutiert, jedoch sind keine neuen Argu-
mente auf den Tisch gelegt worden, die eine Zustim-
mungsfähigkeit für den Antrag hätten erreichen können.
Somit stelle ich fest, dass auch eingedenk der sehr um-
fangreichen Diskussion in der letzten und vorletzten Le-
gislaturperiode und auch vor dem Hintergrund des BGH-
Urteils vom 17. Dezember 1998 – V-ZR-200/97 und
V-ZR-241/97 – keine neuen Erkenntnisse oder Argu-
mente auf dem Tisch liegen, die eine Veränderung des Sta-
tus quo erfordern oder ermöglichen. Damit sehen wir als
CDU/CSU-Bundestagsfraktion keinen Handlungsbedarf
für den Deutschen Bundestag, etwas an der bestehenden
Rechtslage zu ändern.
Zum Sachverhalt möchte ich noch einmal klärend er-
läutern, dass Tatsache ist, dass das Bodenreformeigentum
im Zuge der Bodenreform den damaligen ländlichen Be-
trieben und den Neubauern als Arbeitseigentum überge-
ben worden ist. Das bedeutet auch, dass dieses Arbeitsei-
gentum nicht im vollen Maße bzw. uneingeschränkt ver-
erbbar war. Die Besitzwechselverordnungen der DDR
regelten, dass dann das Bodenreformeigentum an den
volkseigenen Bodenfonds zurückfällt, wenn der Erbe
nicht in der Landwirtschaft beschäftigt ist. Erst für dieje-
nigen, die noch im Frühjahr 1990 Arbeitseigentümer von
Bodenreformeigentum waren, wurde beschlossen, dass
sie von nun an Volleigentümer sind. Diese Entscheidung,
die auf Anregung des runden Tisches entstanden ist, war
richtig; das möchte ich ausdrücklich betonen. Allerdings,
so scheint mir, hat man sich damals über einige grundsätz-
liche Fragen keine Gedanken gemacht.
Tatsache ist auch, dass in vielen Grundbüchern noch
1990 schon verstorbene ehemalige Eigentümer von Bo-
denreformeigentum standen. Die Verwaltungspraxis der
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9915
(C)
(D)
(A)
(B)
DDR hatte es nicht für nötig erachtet, das Grundbuch zu
pflegen und Unrichtigkeiten zu bereinigen. Die Pflege
wurde nicht für notwendig erachtet, da dieses Bodenre-
formland zwar ursprünglich im Zeitraum 1949 den Bau-
ern übertragen worden ist, später diese Bauern jedoch alle
in die LPG gezwungen worden sind. Mit dem LPG-Ge-
setz der DDR war der Bodeneigentümer nicht mehr über
sein Grundstück verfügungsberechtigt. Lediglich die
LPG konnte uneingeschränkt verfügen. Somit machte es
praktisch wenig Sinn, das Grundbuch nachzuzeichnen,
um zum Beispiel den möglichen Erben in das Grundbuch
einzutragen, da er doch nicht über seinen Grund und Bo-
den hätte verfügen können. Das hätte die Modrow-Volks-
kammer wissen müssen, hat es aber offensichtlich geflis-
sentlich ignoriert und damit im Nachgang eine erhebliche
Unzufriedenheiten provoziert.
Folge war dann nach dem Frühjahr 1990, dass viele
Bürger meinten, dass sie nun als Erben auch das ehema-
lige Bodenreformland des Erblassers als Volleigentum er-
ben könnten. Diesen unbefriedigenden Zustand musste
der Deutsche Bundestag klären und hat das auch im
2. Vermögensrechtsänderungsgesetz getan. Mit der so ge-
nannten Nachzeichnungslösung hat sich der Deutsche
Bundestag dazu entschlossen, den Zustand herzustellen,
der bei einer ordnungsgemäßen Verwaltung in der DDR
unter Anwendung der Besitzwechselverordnung hätte
hergestellt werden müssen. Hätte der Bundestag nicht so
gehandelt, dann hätte das zum Ergebnis gehabt, dass der-
jenige heute zufällig Volleigentümer wäre, der sich in der
DDR ruhig verhalten hat, also nicht darauf gedrängt hat,
das Erbe insoweit anzutreten, dass das Grundbuch korri-
giert worden wäre, was im Falle einer Nichtbeschäftigung
des Erben im landwirtschaftlichen Bereich bedeutet hätte,
dass das Grundstück an den volkseigenen Bodenfonds
zurückgefallen wäre. Derjenige aber, der als Erbe alles ge-
ordnet hat, wäre im obigen Fall nicht als Erbe in das
Grundbuch eingetragen worden und hätte dann demzu-
folge heute keine Chance mehr gehabt, Volleigentümer zu
werden. Eine gerechte Lösung als Alternative würde also
bedeuten, dass auch alle Altfälle neu auf den Prüfstand
müssten, um allen, die einmal Bodenreformbegünstigte
waren, heute das ehemalige Arbeitseigentum als Vollei-
gentum anzuerkennen. Gemeint sind hier alle Erben von
ehemals Bodenreformbegünstigten mit der Folge, dass
auch alle abgeschlossenen Erfälle neu aufgerollt werden
müssten. Diese Lösung erfordert einen immensen Ver-
waltungsaufwand und ist, meine ich, in Vollständigkeit
kaum leistbar. Aus diesem Grunde hatte auch der Bun-
destag seinerzeit von einer solchen Regelung Abstand ge-
nommen.
Die PDS erweckt unter Zitierung des BGH-Urteils
nunmehr den Eindruck, als wäre durch das BGH-Urteil
eine Klärung eines bisher offenen Rechtszustandes her-
beigeführt worden. Richtig ist, dass das BGH-Urteil fest-
stellt, dass auch die Erben von ehemaligen Eigentümern
von Bodenreformland erbberechtigt sind. Das war auch
bislang völlig unstrittig. Der BGH sagt aber gleichzeitig,
dass nur das vererbbar ist, was als Erbmasse zur Verfü-
gung steht. Damit bestätigt der BGH den Gesetzgeber, der
mit der sogenannten Nachzeichnungslösung feststellt,
dass entsprechend der Besitzwechselverordnung für den
Fall, dass der Erbe nicht im Bereich der Landwirtschaft
beschäftigt ist, er ehemaliges Bodenreformland nicht er-
ben kann. Diese Tatsache ignoriert der PDS-Antrag und
versucht bewusst, eine andere Rechtsauslegung zu sugge-
rieren.
Im Ergebnis der Diskussion auch im Ausschuss zum
Antrag der PDS komme ich zu dem Ergebnis, dass kein
Handlungsbedarf besteht. Gleichwohl möchte ich an die-
ser Stelle nochmals erklären, dass ich verstehe, dass viele
Menschen mit dem Ergebnis nicht glücklich sind, weil sie
eben 1990 der Meinung waren, dass sie Eigentümer von
Grund und Boden geworden sind. Mich hat auch oft geär-
gert, in welcher Form mitunter durch den Landesfiskus
der fünf neuen Bundesländer diesen Sachverhalten nach-
gegangen worden ist. Allerdings glaube ich auch, dass ein
Rechnungshof nie hätte etwas anderes verlangen können
und die öffentliche Hand dann, wenn sie anders gehandelt
hätte, kritisiert worden wäre. In diesem Sinne haben sich
die Länder korrekt verhalten. Ich weiß auch, dass man den
Erben von solchen Bodenreformbegünstigten entgegen-
gekommen ist, um allzu große Härten auszugleichen, um
auf die heutige Lebenswirklichkeit, wie zum Beispiel die
Nutzung der Fläche zur Erholung oder als Wohngrund-
stück, einzugehen.
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Wir ha-
ben den Antrag der PDS-Fraktion zum Thema „Vererb-
lichkeit von Bodenreformeigentum“, Drucksache
14/1063, bereits vor einem Jahr, am 24. Juni 1999, an die-
ser Stelle behandelt. Gegenstand der heutigen Debatte ist
die Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Ange-
legenheiten der neuen Länder vom 16. Dezember 1999 zu
dieser Thematik.
Die mit dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsge-
setz 1992 in das EGBGB eingefügten Regelungen des Art.
233 §§ 11 bis 16 waren und sind die notwendige Konse-
quenz aus unregelmäßiger Rechtsanwendung in der ehe-
maligen DDR. Die Quelle der Ungerechtigkeit müssen
Sie dort verorten, werte Kolleginnen und Kollegen von
der PDS, und für diesen Zustand tragen Sie ein Stück Mit-
verantwortung.
Der Bundesgesetzgeber hat sich 1992 aus gutem Grund
für die so genannte Nachzeichnungsregelung entschie-
den. Nur so konnte eine Gleichbehandlung aller Erben
von Bodenreformland erreicht werden.
Es ging dabei nicht nur darum, eine formale Rege-
lungslücke zu schließen; es ging vielmehr darum, eine
Gleichbehandlung zu erreichen, und zwar zwischen den-
jenigen Neubauern-Erben, die bereits zu DDR-Zeiten ihr
Bodenreformgrundstück verloren hatten, weil die zustän-
digen Behörden die Besitzwechselvorschriften konse-
quent angewandt haben, und denjenigen Personen, bei de-
nen die Behörden aufgrund der praktischen Bedeutungs-
losigkeit des Privateigentums an Grund und Boden eine
konsequente Löschung im Grundbuch vernachlässigt ha-
ben.
Rainer Funke (F.D.P.):Wir befassen uns heute einmal
wieder mit einem Antrag der PDS, der sich mit dem un-
endlichen Thema des Eigentums an Bodenreformgrund-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9916
(C)
(D)
(A)
(B)
stücken beschäftigt. Ich bin sicher, dass dieses Thema und
die Problematik uns auch noch in den nächsten Jahren be-
schäftigen werden. Es zeigt sich erneut, dass die rechts-
staatswidrigen Enteignungen, die zwischen 1945 und
1949, aber auch zuzeiten der DDR stattgefunden haben,
aufgrund der ihnen innewohnenden Ungerechtigkeiten
den Rechtsstaat vor erhebliche Probleme und Schwierig-
keiten stellen. Selbst der Bundesgerichtshof musste in sei-
nen Urteilen von Ende 1998 erkennen, mit welcher kom-
plexen Materie er es zu tun hat.
Was nun von den Antragstellern an Schlüssen aus den
Urteilen gezogen wird, ist wieder einmal geprägt von der
Tatsache, dass es für die PDS zwar einen deutschen Staat,
aber scheinbar immer noch zweierlei Bevölkerungsgrup-
pen in diesem Staat gibt. Für mich ist es schon etwas ver-
wunderlich, dass die PDS sich erst dann auf den BGH und
seine Urteile beruft, wenn diese Urteile ehemalige Bürger
der DDR begünstigen. Wenn es nicht so traurig wäre,
müsste man schon schmunzeln, dass die PDS sich bei der
Frage der Vererbung von Bodenreformeigentum auf den
BGH beruft. In umgekehrten Fällen hat sie nämlich stets
eine Korrektur der Urteile durch die Gesetzgebung gefor-
dert.
Besonders interessant ist, wenn die PDS ausführt, dass
die §§ 11 bis 16 in Art. 233 EGBGB in unzutreffender
Weise von der Nichtvererbbarkeit von Bodenreformei-
gentum ausgehen und ein Verstoß gegen die Eigentums-
und Erbrechtsgarantie des Art. 14 Grundgesetz vorliege.
Sich auf rechtliche Verhältnisse eines Staates zu berufen,
dessen Aufgabe es ja gerade war, privates Eigentum im
Sinne des Art. 14 so weit wie möglich zu verhindern, ist
im Nachhinein eine Verhöhnung all derjenigen, die in
rechtsstaatswidriger Weise auf dem Gebiet der DDR und
zwischen 1945 und 1949 von den Enteignungen, egal auf
welche Weise, betroffen waren.
Anlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Gleichstellung der
von Strukturkrisen betroffenen Bergleute in Ost
und West (Tagesordnungspunkt 12)
Werner Labsch (SPD):Mich, einen Vertreter der ost-
deutschen Braunkohle, freut natürlich das Interesse der
Kollegen der Fraktion der PDS an der Situation der Berg-
leute in Ost und West. Bereits mit Ihrer Anfrage vom
2. September vorigen Jahres auf Drucksache 14/155,
worin Sie sich nach den unterschiedlichen sozialen Leis-
tungen für ost- und westdeutsche Bergleute erkundigten,
brachten Sie Ihre ernsthafte Besorgnis deutlich zum Aus-
druck. Nun fordern Sie den Deutschen Bundestag mit vor-
liegender Drucksache auf, die Bergleute in den neuen
Bundesländern in Bezug auf ihre soziale Absicherung den
Steinkohlebergleuten bzw. den Bergleuten des Braun-
kohletiefbaus gleichzustellen.
Auf den ersten Blick mag der Ahnungslose denken,
dass hier ein gravierendes sozialrechtliches Problem an-
gesprochen wird – aber nur, bis man erkennt – und das
muss jeder erkennen! –, dass mit einem Gesetzgebungs-
verfahren keinem Betroffenen geholfen wird. Kennen Sie
eigentlich die Anzahl der Kumpel, denen mit diesem Ge-
setz geholfen werden soll? Es waren einmal an die 200
Kumpel. Wir sprechen hier über 50 bis 60 Bergleute. Je-
der Einzelfall ist schlimm und jedem muss geholfen wer-
den. Dafür werde auch ich mich einsetzen. Aber reicht das
für eine Grundsatzdiskussion oder muss dafür gleich ein
Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden, zumal es
keine rechtliche Ungleichbehandlung zwischen Kumpel
Ost und Kumpel West gibt?
Die Braunkohlebergarbeiter in Westdeutschland –
Rheinbraun, BKB – haben auch keine staatlichen Rege-
lungen. Rechtsverbindliche Sozialmaßnahmen – Sozial-
pläne – vereinbaren die Tarifpartner, wie auch Ihnen be-
kannt sein sollte. Die Vorruhestandsprogramme werden
von den Unternehmen selbst finanziert. Die bisher von
den Braunkohleunternehmen Ost angewandten Vorruhe-
standsregelungen sichern etwa 80 Prozent der Einkom-
men ab. Das gilt auch für den Rentenausgleich ab
60 Jahren. Und noch eins: In der Steinkohle wird ein sol-
cher Rentenausgleich nicht gezahlt, sondern Anpassungs-
geld. Die Steinkohleunternehmen sind als subventionierte
Unternehmen überhaupt nicht in der Lage, Summen im
Durchschnitt von 200 000 DM pro Vorruhestandsfall auf-
zuwenden. Leistungen des SGB III sind da nicht einbe-
rechnet.
Die sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der
PDS fordern Subventionen für Unternehmen, die kapital-
stark sind und bisher subventionsfreie Braunkohle geför-
dert haben. Möglicherweise würde die von Ihnen aufge-
machte Forderung ein EU-Subventionstatbestand, auf je-
den Fall ein unzulässiger Beihilfetatbestand sein, der vom
europäischen Recht nicht einmal gedeckt ist. Ein starker
Tobak! Ich weiß, dass Regelungen für die Steinkohle wei-
testgehend in die EGKS-Regelungen eingebettet sind, um
deren Fortbestand wir uns weiter kümmern müssen.
Richtiger, als über Ihren Antrag zu debattieren, ist nach
meiner Auffassung, die ganze politische Kraft dafür ein-
zusetzen, dass erstens die VEAG nicht zerschlagen wird,
zweitens ein fairer Wettbewerb gestaltet wird, der die be-
stehenden Wettbewerbsnachteile Ostdeutschlands gegen-
über Westdeutschland, sprich: hohe Abschreibungen und
ökologische Lasten aus der Vergangenheit der ehemaligen
DDR, ausgleicht und drittens ausreichend Mittel für die
Bergbausanierung zur Verfügung gestellt werden.
Im Übrigen hatte die Bundesregierung in ihrer Antwort
vom 19. Oktober 1999 auf die eingangs erwähnte Anfrage
der Kollegen von der PDS eindeutig Stellung bezogen.
Zudem befindet sich der Personalabbau endlich in der
Endphase.
Er ist einerseits strukturell bedingt und andererseits
neu hinzugekommen, durch einen liberalisierungsbeding-
ten Preisdruck auf den freien Strommarkt.
Sie werden einsehen, dass dasAnliegen IhresAntrages
nicht die faktischen Verhältnisse vor Ort wiedergibt. Wie
ich die Betriebsräte undmeineGewerkschaft, die IGBCE,
kenne,werden sie über die klassischen Instrumente desAr-
beitsamtes und in enger Zusammenarbeit mit der Knapp-
schaft, sprich: medizinische Rente, auch Teillösungen für
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9917
(C)
(D)
(A)
(B)
jeden betroffenen Bergmann finden. Ich schließe dabei
nicht aus, dass sie jederzeit einer Generallösung zustim-
men würden.
Sie können es mir dennoch in aller Sachlichkeit ab-
nehmen, dass weder von den Betroffenen noch von ihren
Interessenvertretern erwartet wird, dass der Deutsche
Bundestag hierzu einen Beschluss herbeiführt. Wenn
überhaupt, hätte eine solche von Ihnen geforderte Rege-
lung 1990 und den Jahren darauf den Bergleuten und den
Unternehmen geholfen, aber nicht mehr zu diesem Zeit-
punkt. Die Montanmitbestimmung wirkt auch im Osten.
Ostdeutsche Bergarbeiter erhalten die gleichen knapp-
schaftlichen Ausgleichsleistungen. Für die Betroffenen
circa 50 Bergleute werden Lösungen individuell gefun-
den. Es gibt keine sozialpolitische Ungleichbehandlung.
Es gibt verschiedene Maßnahmen, den bergbaulichen
Umstrukturierungsprozess zu flankieren: alimentierte Ar-
beit, Steinkohlefördersubvention West, BK Sanierungs-
abkommen Ost.
Ich kann Sie nur, werte Kolleginnen und Kollegen von
der PDS, auffordern, Ihren Antrag zurückzuziehen.
Ulrich Klinkert (CDU/CSU): Der letzte Punkt der Ta-
gesordnung ist der Antrag der PDS, in dem diese populis-
tisch versucht, sich als Anwalt von vorgeblich Benachtei-
ligten zu profilieren. Und wie fast immer bei den Anträ-
gen der PDS ist in ihrem Antrag zwar ein Körnchen
Wahrheit verborgen, ansonsten verkennt der Antrag aber
die Realität.
Worum geht es konkret? Es geht um zusätzliche Leis-
tungen für die Bergleute, die nach dem 1. Januar 1997 ar-
beitslos geworden sind oder es werden, die 25 Jahre unter
Tage gearbeitet haben und mindestens das 50. Lebensjahr
vollendet haben, die aber jünger als 55 Jahre sind. Diese
Kumpel fallen ohne Frage nicht mehr unter das zum 31.
Dezember 1996 ausgelaufene Rentenüberleitungsgesetz,
welches für die Bergleute in den neuen Ländern den Über-
gang bis zum Zeitpunkt des Eintretens der Knappschafts-
ausgleichsleistung erleichtert hat.
Zum sozialverträglichen Ausscheiden aus dem Er-
werbsleben hatte die alte Bundesregierung mit dem Ren-
tenüberleitungsgesetz dafür gesorgt, dass die über
50-jährigen Bergleute, die arbeitslos wurden, eine Berg-
mannsvollrente und ab dem 55. Lebensjahr einen An-
spruch auf Knappschaftsausgleichsleistung erhielten.
Dies war auch sinnvoll, denn nach der Wiedervereini-
gung musste der Umstrukturierungsprozess in den Berg-
bauregionen der neuen Länder, der – wie wir alle wissen –
mit einem dramatischen Abbau von Arbeitsplätzen ein-
herging, gerade für die älteren Kumpel sozial verträglich
abgefedert werden. Ein Ziel, welches wir mit den Rege-
lungen des Rentenüberleitungsgesetzes unbestritten auch
erreicht haben. Die große Masse der Betroffenen ist in-
zwischen entweder in Rente oder wurde umgeschult und
ist in anderen Wirtschaftszweigen bzw. Sanierungsbetrie-
ben beschäftigt.
Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf Druck-
sache 14/1821 vom Dezember 1999 hervorgeht, ist bis
Ende 2002 nur noch mit 66 arbeitslosen Bergleuten zu
rechnen, die zwar 25 Jahre Untertagebeschäftigung errei-
chen, jedoch unter 55 Jahre alt sind und damit keinen An-
spruch auf Knappschaftsausgleichsleistung haben. Diese
Kumpel fallen aber nicht ins Nichts, sondern erhalten bis
zum abschlagsfreien Bezug der Altersrente für langjährig
unter Tage beschäftigte Bergleute zunächst Arbeitslosen-
geld und im Anschluss daran Arbeitslosenhilfe. Hinzu
kommt, dass sowohl beim Bezug von Arbeitslosengeld
wie auch während des Rentenbezuges ein um ein Drittel
höherer Hinzuverdienst als bei den Berufsunfähigkeits-
renten der Arbeiter- und Angestelltenversicherung zuläs-
sig ist.
Es handelt sich demzufolge um einen sehr überschau-
baren Kreis von Betroffenen, die darüber hinaus auch
nicht aus „dem sozialen Netz fallen“, wie uns die Kolle-
gen von der PDS glauben machen wollen.
Und es ist auch kein zutreffender Vergleich, wenn die
PDS auf die seit 1971 für den Steinkohlebergbau gelten-
den APG-Richtlinien verweist; denn während der Um-
strukturierungsprozess im Bergbau der neuen Länder im
Wesentlichen abgeschlossen ist, ist er im Steinkohleberg-
bau im vollen Gange und wird noch mehrere Jahre in An-
spruch nehmen.
Eine Verlängerung der Regelungen des Rentenüberlei-
tungsgesetzes ist daher nicht angezeigt. Zudem darf man
nicht vergessen, dass auch andere Wirtschaftszweige –
Textilindustrie, Einzelhandel etc. – von den Folgen des
Umstrukturierungsprozesses betroffen sind, der aufgrund
der Versäumnisse der SED-Planwirtschaft notwendig war
und ist. Die Arbeitnehmer dieser Betriebe würden sich zu
Recht fragen, warum man ihnen nicht die gleichen Be-
dingungen wie den Bergleuten zukommen lässt. Dies
könnte Begehrlichkeiten wecken, die fiskalisch nicht zu
bedienen sind.
Der Antrag der PDS ist auch aus diesen Gründen nicht
sachgerecht, sodass meine Fraktion ihn ablehnen wird.
Werner Schulz, (Leipzig) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Der vorliegende Antrag der PDS ist die Neu-
auflage eines Antrages aus der 13. Wahlperiode
(Drucksache 13/ 5592). Es soll der Eindruck erweckt wer-
den, die PDS würde sich mehr für die ostdeutschen Berg-
leute engagieren als andere in diesem Hause. Das war
schon 1996 in Bonn nicht richtig und ist es hier in Berlin
genauso wenig.
Es gibt, auch wenn die PDS erneut versucht, einen an-
deren Eindruck zu vermitteln, sehr wohl Knappschafts-
ausgleichsleistungen und Anpassungsgeld in den neuen
Bundesländern. Die meisten ostdeutschen Bergleute er-
füllen sie, mit Ausnahme derjenigen Kali-Bergleute, die
vor Vollendung des 50. Lebensjahres aus ihrer knapp-
schaftlichen Beschäftigung ausscheiden. Soweit sie ge-
sundheitlich nicht rentenrelevant beeinträchtigt sind, sind
sie gehalten, sich noch einmal dem Arbeitsmarkt zur Ver-
fügung zu stellen und erforderlichenfalls auch einen Be-
rufswechsel in Kauf zu nehmen.
Wie schon in der vergangenen Wahlperiode will die
PDS, dass man die Regelungen des Anpassungsgeldes für
Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus auch auf andere
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9918
(C)
(D)
(A)
(B)
Bergbauarten anwendet. Dies ist wenig sachgerecht, weil
im Großen und Ganzen durch die unterschiedlichen Sys-
teme sichergestellt ist, dass soziale Härten weitgehend
vermieden werden. Da auch in anderen Bereichen erheb-
liche Strukturanpassungen erfolgen, dürfte eine Auswei-
tung der knappschaftlichen Leistungen speziell für ehe-
malige Kali-Bergleute in den neuen Ländern den nicht
knappschaftlich Versicherten nicht zu vermitteln sein.
Wenn sich die PDS mit ihrem Antrag auf das Anpas-
sungsgeld für Bergleute des Steinkohlen- und Braunkoh-
lentiefbaus beziehen sollte, welches schon vom 50. Le-
bensjahr an erbracht werden kann, so liegt sie auch hier
daneben. Dabei geht es nämlich nicht um eine Leistung
der knappschaftlichen Versicherung, sondern um eine un-
ter anderem aus Mitteln der Länder NRWund Saarland fi-
nanzierte Maßnahme zur Förderung von Strukturverände-
rungen. Vergleichbares gibt es bei den übrigen Bergbau-
bereichen, wie zum Beispiel Kali- und Salzbergbau, nicht.
Bergleute in diesen Bereichen haben daher auch im Wes-
ten keinen Anspruch auf Anpassungsgelder.
Der vorliegende Antrag ist überflüssig und reine Op-
positionsrhetorik ohne den geringsten Sachverstand. Kol-
lege Jüttemann, wenn Sie plötzlich an die Regierung kä-
men, dann würde dieses Ansinnen ganz schnell in der
Schublade verschwinden, so wie ihre vollmundigen
Ankündigungen in Mecklenburg-Vorpommern. Das wis-
sen Sie ganz genau.
Wenn es Ihnen wirklich ein Anliegen ist, eine Lösung
für die Bergleute, von denen Sie hier sprechen, zu finden,
dann stellt sich die Frage, wieso Sie sich nicht die Mühe
gemacht haben, darzulegen, wie es gehen könnte, wie die
Regelung aussehen könnte und welches die Folgen wären.
Dann hätten sich die anderen dazu verhalten müssen. Was
Sie hier betreiben ist Agitprop, aber keine ernsthafte Op-
positionspolitik.
Sie meinen es nicht ernst mit den ostdeutschen Berg-
leuten. Einen solchen Antrag kann doch jeder schnell hin-
schreiben. Und wenn wir Ihnen nicht einfach blind folgen,
unterstellen Sie, wir wollten die ostdeutschen Bergleute
verraten. Überhaupt nicht! Wenn Sie hier solche Anträge
stellen, dann müssen Sie sich etwas mehr Mühe geben,
um unter Beweis zu stellen, dass die ostdeutschen Berg-
leute Ihnen wirklich etwas wert sind.
Walter Hirche (F.D.P.): Die Strukturprobleme des
Bergbaus waren und sind für die betroffenen Regionen
von zentraler krisenhafter Bedeutung. Die DDR hatte wie
in allen Bereichen der Wirtschaft nach Prinzipien Braun-
kohle abgebaut, die den Marktbedingungen völlig wider-
sprachen. So war die Produktivität im ostdeutschen
Braunkohlebergbau weit unter der im rheinischen Revier.
Dazu kam, dass zum Beispiel in keiner Weise Vorsorge für
die Rekultivierung getroffen worden war. Nach der Wie-
dervereinigung mussten für unterlassene Rekultivie-
rungsmaßnahmen aus DDR-Zeiten 20 Milliarden DM
aufgewendet werden. Große Summen zur sozialen Abfe-
derung der ostdeutschen Bergleute sind aufgewendet
worden.
In den Jahrzehnten vorher ist es in Westdeutschland
nach den Regelungen des EGKS-Vertrages zu sozial ab-
gesicherten Strukturveränderungen gekommen. Die ost-
deutschen Bergleute haben nicht in gleicher Weise von
diesen Regelungen profitieren können. Deswegen wur-
den andere Ausgleichsregelungen geschaffen. Es hat
gleichwohl von vornherein begrenzte Regelungen gege-
ben. Diese zeitliche Begrenzung war gewollt. Der Abbau
in den Betrieben selbst wurde flankiert durch denAufbau
von sehr vielen AB-Maßnahmen in den betroffenen Re-
gionen. Härten sind dennoch als Erbe der DDR geblie-
ben.
Die Begrenzung der Regelungen war absehbar und ge-
wollt. Das zuständige Arbeitsministerium – davon geht
die F.D.P. aus – war und ist mit den sozialen Problemen
bestens vertraut. Die systematischen Unterschiede, die in
dem vorliegenden Antrag im Hinblick auf Knappschafts-
Ausgleichsleistungen aufgezeigt werden, liegen im Sys-
tem der Knappschaft begründet.
Die eigentlichen Probleme der Bergbauregionen und
damit auch der sozialen Probleme liegen in der Gegen-
wart. Sie liegen – bei aller Berechtigung der Frage nach
der Gleichstellung der von Strukturkrisen betroffenen
Bergleute in Ost und West – in der Frage nach der Zukunft
von VEAG, LAUBAG und MIBRAG. Hier ist dem Bun-
deswirtschaftsminister der handfeste Vorwurf zu machen,
dass durch das Beharren auf einer „Stabilitätslösung“, das
heißt einer rein nationalen Lösung, die VEAG in eine
Sackgasse geführt worden ist. Brüssel hat inzwischen
deutlich gemacht, dass die Öffnung des Marktes auch für
den Bereich VEAG ein europäisches Anliegen ist. Wenn
Herr Müller frühzeitig auf eine Wettbewerbslösung ge-
setzt hätte, wären die Chancen für den Erhalt aller Arbeits-
plätze und eine solide Übergangslösung sicher größer als
in der Drucksituation, in der jetzt verhandelt werden
muss.
Wir haben jetzt leider eine Situation, in der jedem of-
fenkundig ist, dass es keinen Ausweg mehr zu der Be-
teiligung dritter Wettbewerber gibt. Frühzeitig ist das
Bundeswirtschaftsministerium von verschiedenen Seiten
davor gewarnt worden, die Wettbewerbsorientierung aus-
zuschließen. Wir wären heute und insbesondere wären die
betroffenen Bergleute und Arbeitnehmer ein Stückchen
weiter in der sozialen Absicherung, wenn nicht in dem Be-
harren auf nationale Lösungen der Blick vor der Zukunft
geschlossen worden wäre.
Ich wünschte mir, dass in einer fundamentalen Struk-
turdebatte, wie sie den Bergbau Ost betrifft, nicht immer
nur der Blick zurück gewendet wird oder der Blick auf die
Beharrung dessen, was gerade da ist, sondern endlich
wieder Zukunftssicherung in den Blick gerät. Der vorlie-
gende Antrag ist leider ausschließlich ein Blick zurück
und kein Beitrag zu einer Gesamtlösung für die sozialen
Zukunftsfragen der Braunkohleregionen in Ostdeutsch-
land. Darüber zu diskutieren ist dringend geboten. Die
F.D.P. wird sich dieser Debatte mit den Verantwortlichen
vor Ort weiter stellen, damit die Strukturveränderung im
Interesse der Menschen eingeleitet wird, statt bloß An-
träge an irgendeiner Stelle zu beschließen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9919
(C)
(D)
(A)
(B)
Druck: MuK. Medien-und Kommunikations GmbH, Berlin