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ID1410511600

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    Gedenkworte für die Opfer der Brand- und Ex- plosionskatastrophe in Enschede . . . . . . . . . . 9761 A Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Konrad Kunick . . . . . . . . 9761 B Wahl der AbgeordnetenAnita Schäfer als Schriftführerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9761 B Bestimmung der Abgeordneten Eckart von Klaeden und Günter Nooke als ordentliche Mitglieder sowieGerda Hasselfeldt,Dr. Maria Böhmer und Peter Rauen als stellvertretende Mitglieder im Vermittlungsausschuss . . . . . . . 9761 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 9761 D Änderung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . 9762 B Absetzung des Tagesordnungspunktes 16 . . . 9762 C Absetzung des Zusatztagesordnungspunktes 3 9836 A Tagesordnungspunkt 3: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbe- steuerung (Steuersenkungsgesetz) (Drucksachen 14/2683, 14/3366, 14/3367) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9762 C – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Senkung der Steuer- sätze und zur Reform der Unternehmens- besteuerung (Steuersenkungsgesetz) (Drucksachen 14/3074, 14/3366, 14/3367) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9762 D – Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umset- zung einer Steuerreform für Wachs- tum und Beschäftigung (Drucksachen 14/2903, 14/3366, 14/3367) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9762 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – zu dem Antrag der Fraktion CDU/CSU: Eine Steuerreform für mehr Wachs- tum und Beschäftigung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeord- neter und der Fraktion F.D.P.: Unter- nehmensteuerreform – Liberale Po- sitionen gegen die Steuervorschläge der Koalition – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Rolf Kutzmutz, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Besteuerung der Unternehmen nach deren Leistungsfähigkeit – zu der Unterrichtung durch die Bundes- regierung: Dritter Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Kin- dern und Familien für das Jahr 2001 (Drucksachen 14/2688, 14/2706, 14/2912, 14/1926, 14/2607 Nr. 1, 14/2770, 14/3366) . . . . . . . . . . . . . . . . 9763 B Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9763 B Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 9766 D Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9767 C Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9771 D Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 9772 C Plenarprotokoll 14/105 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 105. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 I n h a l t : Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 9775 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . . . . . . . . . . 9777 D Dr. Gregor Gysi PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9778 D Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 9782 A Dr. Gregor Gysi PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 9785 C Gerda Hasselfeldt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9789 D Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9793 D Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9796 B Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU 9796 D Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9797 B Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9798 B Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . . . . . 9799 C Klaus Lennartz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9801 A Peter Jacoby, Minister (Saarland) . . . . . . . . . 9802 C Lothar Binding (Heidelberg) SPD . . . . . . . . . 9804 B Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU 9805 C Dr. Ditmar Staffelt SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 9807 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 9808 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9809 C Tagesordnungspunkt 4: a) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Agrarbericht 2000, Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung (Drucksache 14/2672) .. . . . . . . . . . . . . 9812 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Forsten aa) zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Agrarbericht 1999, Agrar- und ernährungspoliti- scher Bericht der Bundesregie- rung – zu dem Entschließungsantrag der Fraktion CDU/CSU – zu dem Entschließungsantragder Abgeordneten Kersten Naumann und der Fraktion PDS – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Matthias Weisheit, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Agrarbericht 1999, Agrar- und ernährungs- politischer Bericht der Bun- desregierung bb)zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Agrarbericht 1998, Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung (Drucksachen 14/347, 14/348 (Ma- terialband), 14/1155, 14/1156, 14/1157, 14/1158, 13/9823, 13/9824 (Materialband), 14/272 Nr. 100, 14/2198) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9812 B Karl-Heinz Funke, Bundesminister BML . . . 9812 C Dr. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . . . . 9814 A Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU . . . . . 9815 A Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9817 B Ulrich Heinrich F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9820 C Kersten Naumann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9822 C Jella Teuchner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9824 A Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9825 D Holger Ortel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9827 C Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9829 B Matthias Weisheit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9831 C Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . 9832 B Siegfried Hornung CDU/CSU . . . . . . . . . . 9833 C Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9834 B Matthias Weisheit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9835 A Tagesordnungspunkt 20: Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG (Drucksache 14/3274) . . . . . . . . . . . . . 9836 A b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 14. Dezember 1998 zurÄnderung des am 3. Dezember 1980 in Bonn unter- zeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000II zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern (Drucksache 14/3248) . . . . . . . . . . . . . 9836 B c) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförde- rungsgesetzes (Drucksache 14/2995) . . . . . . . . . . . . . 9836 B d) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung des Schorn- steinfegergesetzes und andererschorn- steinfegerrechtlicherVorschriften (Drucksache 14/3333) . . . . . . . . . . . . . 9836 B e) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rind- fleischetikettierungsgesetzes (Drucksache 14/3369) . . . . . . . . . . . . . 9836 C f) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung produkthaf- tungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 14/3371) . . . . . . . . . . . . . 9836 C g) Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Ruth Fuchs, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion PDS: Verbot derWerbung für den Tabakkonsum (Drucksache 14/3318) . . . . . . . . . . . . . 9836 C h) Bericht des Ausschusses für Bil- dung, Forschung und Technikfolgen- abschätzung gemäß § 56 a der Geschäfts- ordnung: Technikfolgenabschätzung hier: Monitoring „Xenotransplanta- tion“ (Drucksache 14/3144) . . . . . . . . . . . . . 9836 D Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlas- tung der Rechtspflege und des Jugend- gerichtsgesetzes (Drucksache 14/2992) . . . . . . . . . . . . . . . . 9836 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Weitere Überweisungen im vereinfach- ten Verfahren (Ergänzung zu TOP 20) . . . 9836 D a) Erste Beratung des von den Abgeord- neten Alfred Hartenbach, Joachim Stüncker, weiteren Abgeordneten und der Fraktion SPD sowie den Abgeord- neten Volker Beck (Köln), Christian Ströbele, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Be- setzungsreduktion bei Strafkam- mern (Drucksache 14/3370) . . . . . . . . . . . . . 9836 D b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Zweites Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz) (Drucksache 14/3267) . . . . . . . . . . . . . 9837 A c) Erste Beratung des von den Abgeord- neten Dr. Karlheinz Guttmacher, Horst Friedrich, weiteren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Drucksache 14/3209) . . . . . . . . . . . . . 9837 A d) Antrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Helmut Haussmann, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion F.D.P.: Für eine China-Resolution der VN-Men- schenrechtskommission (Drucksache 14/2915) . . . . . . . . . . . . . 9837 B Tagesordnungspunkt 21: Abschließende Beratungen ohne Aus- sprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu der Vierten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungs- fonds (Drucksachen 14/3075, 14/3346) . . . . 9837 B b) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Übereinkommen vom 19. De- zember 1996 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, der Repu- blik Finnland und des Königreichs Schweden zum Schengener Durch- führungsübereinkommen und zu dem Übereinkommen vom 18. Mai 1999 über die Assoziierung der Re- publik Island und des Königreichs Norwegen (Drucksachen 14/3247, 14/3389) . . . . 9837 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 III d) Bericht des Ausschusses für Wahlprü- fung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Überprüfungsverfahren des Abgeordneten Dr. Klaus Grehn gemäß § 44 b Abs. 2 des Abgeordne- tengesetzes (Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik) (Drucksache 14/3145) . . . . . . . . . . . . . 9838 A e) Bericht des Ausschusses für Wahlprü- fung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Überprüfungsverfahren nach § 44 b des Abgeordnetengesetzes (Überprüfung auf Tätigkeit oder politi- sche Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik) (Drucksache 14/3228) . . . . . . . . . . . . . 9838 A f)– m) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses Sammelübersichten 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160 zu Petitionen (Drucksachen 14/3301, 14/3302, 14/3303, 14/3304, 14/3305, 14/3306, 14/3307, 14/33/08) . . . . . . . . . . . . . . . 9838 A Tagesordnungspunkt 13: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Proto- koll vom 9. September 1998 zur Ände- rung des Europäischen Übereinkom- mens vom 5. Mai 1989 über das grenz- überschreitende Fernsehen (Drucksachen 14/2681, 14/3362) . . . . . . . 9838 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Weitere abschließende Beratung ohne Aussprache (Ergänzung zu TOP 21) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit zu der Verordnung der Bundes- regierung: Verordnung überdie Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monome- thyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicherVorschriften (Drucksachen 14/3286, 14/3345 Nr. 2.1, 14/3395) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9839 B Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Drucksache 14/3387) . . . . . . . . . . . . . 9839 B b) Antrag der Abgeordneten Peter Hintze, Peter Altmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Die Rech- te der Bürger stärken – Für eine bür- gernahe Charta derGrundrechte der Europäischen Union (Drucksache 14/3368) . . . . . . . . . . . . . 9839 C c) Antrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Verbindlichkeit der Europäischen Grundrechte-Charta und Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechts- konvention (Drucksache 14/3322) . . . . . . . . . . . . . 9839 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . . . . . . . . . 9839 D Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9842 C Peter Altmaier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 9843 C Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9845 C Claudia Roth (Augsburg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9846 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. . 9848 C Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . . . . . . 9850 A Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9851 A Christoph Zöpel, Staatsminister AA . . . . . . . . 9852 C Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 9854 C Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9856 B Michael Stübgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9857 D Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ . . 9859 B Tagesordnungspunkt 21 c: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zurÄnderung des Futtermittelgesetzes (Drucksachen 14/2636, 14/3348) . . . . . . . 9860 C Peter Bleser CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 9860 C Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Abgeordneten Johannes Singhammer, Max Straubinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Kurzfristige Beschäftigungen im Rah- men des 630-DM-Gesetzes entlasten (Drucksache 14/2990) . . . . . . . . . . . . . . . . 9861 A Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 9861 A Leyla Onur SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9863 A Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9865 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000IV Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 9866 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS . . . . . . . . . . . . 9867 D Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherstellung der Rentenauszahlung im Vormonat (Ren- tenauszahlungsgesetz) (Drucksachen 14/3159, 14/3330) . . . . . . . 9868 C Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9868 D Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9870 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . 9871 A Katrin Dagmar Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9871 C Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . . . . . . . . . 9872 C Monika Balt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9873 B Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Detlef Parr, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion F.D.P.: Abschaffung derArznei- und Heilmittelbudgets (Drucksache 14/3299) . . . . . . . . . . . . . . . . 9874 B Dr. Dieter Thomae F.D.P . . . . . . . . . . . . . . . . . 9874 B Klaus Kirschner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9875 C Dr. Wolf Bauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 9876 D Klaus Kirschner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 9878 A Andrea Fischer, Bundesministerin BMG . . . . 9879 B Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9881 A Gudrun Schaich-Walch SPD . . . . . . . . . . . . . 9882 A Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Sondergeneral- versammlung der Vereinten Nationen: Überprüfung der Beschlüsse der Pekin- gerWeltfrauenkonferenz – Peking + 5 (Drucksache 14/3386) . . . . . . . . . . . . . . . . 9883 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Christel Humme, Hildegard Wester, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeord- neten Irmingard Schewe-Gerigk, Christian Simmert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sondergeneralversammlung derVerein- ten Nationen: Nationale Umsetzung der Beschlüsse der Pekinger Weltfrauen- konferenz (Drucksache 14/3385) . . . . . . . . . . . . . . . . 9883 B Christel Hanewinckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 9883 C Maria Eichhorn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 9884 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9886 B Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9888 B Petra Bläss PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9889 D Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9891 A Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9892 C Erika Reinhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 9893 C Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . . . . . . . 9894 D Erika Reinhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 9895 C Brigitte Adler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9895 D Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . . 9897 B Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Rudolf Seiters, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Ausbau und Modernisierung der Trans- rapid-Versuchs-Anlage Emsland und Fortsetzung der Planfeststellungsver- fahren fürdie Magnetschwebebahn-Refe- renzstrecke Hamburg–Berlin (Drucksache 14/3183) . . . . . . . . . . . . . . . . 9898 D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU . . . 9898 D Kurt Bodewig, Parl. Staatssekretär BMVBW 9900 B Hans-Michael Goldmann F.D.P. . . . . . . . . . . . 9902 A Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9903 B Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9904 D Dr. Hermann Kues CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 9905 B Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . 9906 A Reinhard Weis (Stendal) SPD . . . . . . . . . . . . 9907 A Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der neu- en Länder zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr. Evelyn Kenzler, Kersten Naumann, Dr. Gregor Gysi und der Frakti- on PDS: Vererblichkeit von Bodenreform- eigentum (Drucksachen 14/1063, 14/2405) . . . . . . . 9908 A Kersten Naumann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9908 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 V Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Monika Balt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Gleichstellung dervon Struk- turkrisen betroffenen Bergleute in Ost und West (Drucksache 14/2385) . . . . . . . . . . . . . . . . 9909 B Gerhard Jüttemann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 9909 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9910 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 9911 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg), Friedhelm Julius Beucher, Hans Büttner (Ingolstadt), Peter Dreßen, Harald Friese, Konrad Gilges, Angelika Graf (Rosenheim), Horst Kubatschka, Helga Kühn-Mengel, Christine Lambrecht, Christa Lörcher, Götz-Peter Lohmann (Neu- brandenburg), Heide Mattischeck, Andrea Nahles, Bernd Reuter, Dr. Edelbert Richter, René Röspel, Gudrun Roos, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Thomas Sauer, Dr. Hermann Scheer, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Ewald Schurer, Dr. R. Werner Schuster, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Jella Teuchner, Franz Thönnes, Adelheid Tröscher und Waltraud Wolff (Zielitz) (alle SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Entwurf ei- nes Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) (Tagesordnungs- punkt 3 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9911 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Detlef von Larcher (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungs- gesetz) (Tagesordnungspunkt 3 a) . . . . . . . . . 9912 B Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS) zur namentlichen Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungs- gesetz) (Tagesordnungspunkt 3 a) . . . . . . . . . 9913 B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Vererblichkeit von Bodenreformei gentum (Tagesordnungspunkt 11) . . . . . . . . . . 9913 D Rainer Fornahl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9913 D Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 9915 C Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 9916 B Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9916 D Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Gleichstellung der von Strukturkri- sen betroffenen Bergleute in Ost und West (Tagesordnungspunkt 12) . . . . . . . . . . . . . . . . 9917 B Werner Labsch SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9917 B Ulrich Klinkert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 9918 A Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9918 A Walter Hirche F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9919 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000VI Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 Gerhard Jüttemann 9910 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9911 (C) (D) Beer, Angelika BÜNDNIS 90/ 18.05.2000 DIE GRÜNEN Behrendt, Wolfgang SPD 18.05.2000** Borchert, Jochen CDU/CSU 18.05.2000 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 18.05.2000** Klaus Bulmahn, Edelgard SPD 18.05.2000 Dreßler, Rudolf SPD 18.05.2000 Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/ 18.05.2000 DIE GRÜNEN Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 18.05.2000 Joseph DIE GRÜNEN Gebhardt, Fred PDS 18.05.2000 Großmann, Achim SPD 18.05.2000 Haack (Extertal), Karl SPD 18.05.2000* Hermann Dr. Hornhues, CDU/CSU 18.05.2000 Karl-Heinz Imhof, Barbara SPD 18.05.2000 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 18.05.2000 Dr. Köster-Loßack, BÜNDNIS 90/ 18.05.2000 Angelika DIE GRÜNEN Dr. Lamers CDU/CSU 18.05.2000*** (Heidelberg), Karl A. Lamp, Helmut CDU/CSU 18.05.2000 Maaß (Herne), Dieter SPD 18.05.2000 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 18.05.2000 Müller (Berlin), PDS 18.05.2000 Manfred Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 18.05.2000 DIE GRÜNEN Reiche, Katherina CDU/CSU 18.05.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 18.05.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 18.05.2000 Scheffler, Siegfried SPD 18.05.2000 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 18.05.2000 Hans Peter Steen, Antje-Marie SPD 18.05.2000 Wiesehügel, Klaus SPD 18.05.2000 Zierer, Benno CDU/CSU 18.05.2000** * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-lung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordantlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg), Friedhelm Julius Beucher, Hans Büttner (Ingolstadt), Peter Dreßen, Harald Friese, Konrad Gilges, Angelika Graf (Rosenheim), Horst Kubatschka, Helga Kühn-Mengel, Christine Lambrecht, Christa Lörcher, Götz- Peter Lohmann (Neubrandenburg), Heide Mattischeck, Andrea Maria Nahles, Bernd Reuter, Dr. Edelbert Richter, René Röspel, Gudrun Roos, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Thomas Sauer, Dr. Hermann Scheer, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Ewald Schurer, Dr. R. Werner Schuster, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Jella Teuchner, Franz Thönnes, Adelheid Tröscher, Dr. Wolfgang Wodarg und Waltraud Wolff (Zielitz) (alle SPD) zur nament- lichen Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Senkung der Steuersätze und zur Re- form der Unternehmensbesteuerung (Steuersen- kungsgesetz – StSenkG) (Tagesordnungspunkt 3 a) zum Abstimmungsverhalten über das Steuersenkungsgesetz (Bundestagsdrucksachen 14/2683 und 14/3366) Das Steuersenkungsgesetz enthält eine Reihe von Ein- zelregelungen zur Reform des Einkommensteuertarifs und der Reform der Unternehmensbesteuerung. Bei der Reform des Einkommensteuertarifs begrüßen und unter- stützen wir insbesondere die Absenkung des Eingangs- steuersatzes und die Erhöhung des Grundfreibetrages, weil diese Maßnahmen breiten Steuerzahlerschichten zu- gute kommen und dies die Nachfrage stärkt; bei der Un- ternehmensteuerreform begrüßen wir besonders, dass künftig Gewinnausschüttungen aus den Unternehmen nicht mehr steuerlich besser gestellt sind als der Verbleib des Gewinns im Unternehmen zur Reinvestition. entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (A) (B) Anlagen zum Stenographischen Bericht Wir sind jedoch gegen die vorgesehene vollkommene Steuerbefreiung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften durch Ka- pitalgesellschaften. Dies soll nach den vorgelegten Be- rechnungen zu Steuermindereinnahmen – im Entste- hungsjahr – von 4,2 Milliarden DM führen, die hauptsächlich bei einigen wenigen Unternehmen mit ho- hen Beteiligungsvermögen, Banken und Versicherungen, anfallen, die sowieso eine besonders günstige Ertragslage haben. Wir sind der Meinung, dass von der Steuerbefrei- ung entweder ganz abgesehen werden sollte oder aber zu- mindest eine ermäßigte Besteuerung erfolgen sollte. Die beabsichtigte Neuregelung des § 8 b KStG begüns- tigt ohnehin sich vollziehende Umstrukturierungspro- zesse in der deutschen Wirtschaft. Soweit dadurch Macht- konzentrationen abgebaut werden, ist dies zu begrüßen. Dass im Zuge dieser Umstrukturierung neue Arbeits- plätze entstehen, ist jedoch eine nicht zu belegende Hoff- nung. Zudem ist zu befürchten, dass dadurch zusätzliche wirtschaftliche Konzentrationsprozesse ausgelöst wer- den. Mit der steuerlichen Entlastung der Veräußerungsge- winne gewinnen in diesem Umstrukturierungsprozess kurzfristige Gewinnmöglichkeiten an Bedeutung. Dies beinhaltet die Gefahr, dass Unternehmen nicht aus lang- fristigen Erwägungen übernommen werden, sondern nur um sie möglichst gewinnbringend wieder verkaufen zu können. Erfahrungsgemäß werden dabei weniger renta- ble Unternehmenszweige geschlossen oder radikal ver- kleinert, also Arbeitsplätze vernichtet. Auch vor dem Hin- tergrund dieser Gefahr hätte auf die Steuerfreiheit der Ver- äußerungsgewinne verzichtet werden sollen. Zudem entsteht der Eindruck, die Koalition nehme von dem mit dem Steuerentlastungsgesetz eingeschlagenen verteilungspolitischen Kurs Abstand und relativiere mit- hin zugunsten wirtschaftspolitischer Überlegungen die Bedeutung des Ziels der Steuergerechtigkeit. Die durch einen Verzicht auf die Steuerbefreiung ent- stehenden zusätzlichen Einnahmen sollten entweder für soziale, ökologische und humanitäre Zwecke oder für die Schuldentilgung verwendet werden. Trotz der im genannten Punkt anderen Auffassung wer- den wir dem Steuersenkungsgesetz wegen der insgesamt positiven Regelungen und Wirkungen zustimmen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Detlef von Larcher (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf ei- nes Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz StSenkG) (Tagesord- nungspunkt 3 a) Mit der Verabschiedung des Steuersenkungsgesetzes setzen Bundesregierung und Koalitionsfraktionen eine längst überfällige Strukturreform bei der Unternehmens- besteuerung durch. Es geht auf Grundsätze zurück, die die SPD-Fraktion schon in der 13. Legislaturperiode ent- wickelt hat, gegen die seinerzeitige Mehrheit des Hauses aber nicht durchsetzen konnte. Hervorzuheben sind ins- besondere die Herstellung einer weitgehenden Rechts- formneutralität bei der Unternehmensbesteuerung sowie die Stärkung der Investitionskraft der Unternehmen durch die steuerliche Entlastung thesaurierter Gewinne. Darü- ber hinaus wird mit der Fortführung der Tarifsenkungen die Kaufkraft der Arbeitnehmer weiter gestärkt und somit ein Beitrag zur binnenwirtschaftlichen Stärkung der Kon- junktur geleistet. Ich stimme wegen dieser vielen großen steuerpoliti- schen Fortschritte demGesetzentwurf zu, auch wenn er in einemwichtigen Punkt hinter das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 zurückfällt. Mit der Neufassung des § 8 b des Körperschaftsteuergesetzes werden Gewinne, die eine Kapitalgesellschaft bei der Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kapitalgesellschaft erzielt, steuerfrei ge- stellt. Hierfür sprechen anerkennenswerte steuersystema- tische Überlegungen, die ohne diese Regelung eine Dop- pelbesteuerung von Gewinnen befürchten. Der Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen entspricht danach einer To- talausschüttung der Gewinne des Unternehmens und da- mit einer Ausschüttung bereits erzielter und daher ver- steuerter oder später zu erzielender und dann zu versteu- ernder Gewinne. Eine eingehendere Analyse des Verhältnisses zwischen der Börsenkapitalisierung von Aktiengesellschaften ei- nerseits und dem in deren Bilanzen ausgewiesenen Ei- genkapital andererseits zeigt, dass zwischen beiden allen- falls ein lockerer Zusammenhang besteht. Die rechtliche Fiktion von der Totalausschüttung entpuppt sich als Illu- sion. Die Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne nach § 8 b KStG ist somit ein großzügiges Steuergeschenk vor allem an große Kapitalgesellschaften mit einem umfangreichen Anteilsbesitz. Dies belegen auch die enormen Kurssteige- rungen wichtiger Finanzdienstleistungsunternehmen um bis zu 25 Prozent unmittelbar nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfs. Die Allianz und die Deutsche Bank er- lebten innerhalb weniger Tage einen Anstieg ihrer Bör- senkapitalisierung um fast 50 Milliarden DM. Die dadurch den öffentlichen Haushalten entgehenden Einnahmen können nur grob geschätzt werden; die im Ge- setzentwurf ausgewiesenen Mindereinnahmen von 4 Mil- liarden DM im Jahr müssen aber als für die öffentlichen Haushalte überaus optimistische Prognose qualifiziert werden. Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 hat- ten Bundesregierung und Koalition entsprechend ihrer Analyse, dass das deutsche Steuerrecht große und kapi- talstarke Unternehmen besonders glimpflich behandelte, deutliche Mehrbelastungen für Großunternehmen durch- gesetzt und auch öffentlich deutlich gemacht, dass dies zur Herstellung von mehr Steuergerechtigkeit notwendig war. Mit der Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne wird diese Mehrbelastung wieder an die Großunternehmen zurückgegeben. Die Annahme, diese würden ihre Ver- äußerungsgewinne für Investitionen in neue Arbeitsplätze Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9912 (C) (D) (A) (B) verwenden, ist mehr als waghalsig. Es gibt daher keine stichhaltige sachliche Begründung für diese Regelung. Zudem entsteht der Eindruck, die Koalition nehme von dem mit dem Steuerentlastungsgesetz eingeschlagenen verteilungspolitischen Kurs Abstand und relativiere mit- hin zugunsten wirtschaftspolitischer Überlegungen die Bedeutung des Ziels der Steuergerechtigkeit. Darüber hinaus begünstigt die Neuregelung des § 8 b KStG ohnehin sich vollziehende Umstrukturierungspro- zesse in der deutschen Wirtschaft. Soweit dadurch Macht- konzentrationen abgebaut werden, ist dies zu begrüßen. Dass im Zuge dieser Umstrukturierungen neue Arbeits- plätze entstehen, ist jedoch eine nicht zu belegende Hoff- nung. Zudem spricht nichts für die Annahme, dass nicht gleichzeitig neue Konzentrationsprozesse stattfinden, dass also am Ende dieses Prozesses eine weniger starke Machtkonzentration steht. Mit der steuerlichen Entlastung der Veräußerungsge- winne gewinnen in diesem Umstrukturierungsprozess kurzfristige Gewinnmöglichkeiten an Bedeutung. Dies beinhaltet die Gefahr, dass Unternehmen nicht aus lang- fristigen Erwägungen übernommen werden, sondern nur, um sie möglichst gewinnbringend wieder verkaufen zu können. Erfahrungsgemäß werden dabei weniger rentable Unternehmenszweige geschlossen oder radikal verklei- nert, also Arbeitsplätze vernichtet. Auch vor dem Hinter- grund dieser Gefahr hätte auf die Steuerfreiheit der Ver- äußerungsgewinne verzichtet werden sollen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS) zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz – StSenkG) (Tagesord- nungspunkt 3 a) Ich lehne den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung – Drucksache 14/2683 – ab. Ich lehne ihn nicht nur deshalb ab, da er wegen der Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne aus Beteiligun- gen an inländischen Kapitalgesellschaften vor allem bör- sennotierte Unternehmen im Vergleich zu mittelständi- schen Betrieben sowie dem Handwerk deutlich bevorteilt. Ohnehin gibt es, außer in den Niederlanden, ansonsten nirgendwo auf der Welt eine Steuerfreiheit für Veräuße- rungsgewinne aus Anteilen der Kapitalgesellschaften an Kapitalgesellschaften. Ich lehne den Gesetzentwurf aber auch deshalb ab, weil er den Kommunen neue spürbare Belastungen aufbürdet. Die Gewerbesteuerumlage, die Bund und Ländern zu- fließt, soll deutlich, wenn auch etwas moderater, als ur- sprünglich vorgesehen, angehoben werden. Ihre finanzi- ellen Auswirkungen betragen nunmehr für die Städte und Gemeinden im Jahr 2001 1,4 Milliarden DM und sollen bis zum Jahr 2004 auf 5,1 Milliarden DM anwachsen. Die Gewerbesteuer verliert damit immer mehr den Charakter einer Kommunalsteuer und entwickelt sich sukzessive zu einer Gemeinschaftssteuer. Gegenüber dem ursprüngli- chen Finanztableau der Koalition ergeben sich somit für die Städte und Gemeinden wohl etwas geringere Belas- tungen. Im Jahr 2001 sind dies 560 Millionen DM weni- ger und im Jahr 2004 1,74 Milliarden DM weniger. Auf den ersten Blick liest sich das wie ein Einlenken der Bundesregierung. Von der kommunalen Gewerbe- steuer wird weniger abgeschöpft, ergo haben die Städte und Gemeinden Mehreinnahmen. Wenn da nicht ein bö- ser Haken wäre: Die Bundesregierung will die Steuerbe- freiung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften durch Kapitalge- sellschaften in die Berechnung einbeziehen. Allein daraus resultieren Gewerbesteuermindereinnahmen der Kom- munen in den Jahren 2001 bis 2004 von über 4,9 Milliar- den DM. Ein zweiter Haken: Spätestens Anfang 2004 – so die Verheißung – soll überprüft werden, ob dieAnhebung der Gewerbesteuerumlage noch gerechtfertigt ist. Ge- schenkt! Eine solche Revisionsklausel ist nach den Er- fahrungen der Kommunen keinen Pfifferling wert. Schon im Gemeindefinanzreformgesetz stand geschrieben, dass 1997 der kommunale Solidarpaktfinanzbeitrag überprüft werde. Obwohl eine Revision dringend geboten wäre, ist bislang nichts passiert. Ein dritter Haken: Anhand veränderter Abschreibungs- bedingungen (AfA) rechnet der Bund den Städten und Gemeinden Steuermehreinnahmen an. Aber diese sind nicht von Dauer! Denn der AfA-Effekt führt zwar zunächst zu höheren, in späteren Jahren aber zu geringe- ren Steuereinnahmen. Allein schon deswegen ist eine An- hebung der Gewerbesteuerumlage auf der Basis der für die Jahre 2001 bis 2004 berechneten AfA-Vorschriften nicht berechtigt. Hinzu kommt, dass die Annahmen für den Anteil der degressiven AfAund die Laufzeiten der ab- zuschreibenden Wirtschaftsgüter nach oben ausgereizt worden sind – ohne jeglichen statistischen Beleg! Das- selbe gilt für die unseriösen Annahmen über das Wachs- tum der Ausrüstungsinvestitionen. Summa summarum: Die Schätzrisiken im Finanzta- bleau sind enorm, die den Kommunen zugeschriebenen Steuereinnahmen nicht anhaltend. Deshalb wird sich die PDS – im Einklang mit den kommunalen Spitzenverbän- den – nicht mit der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage abfinden. Auch aus diesen Gründen lehne ich den Gesetzentwurf der Koalition ab. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Vererblichkeit von Bodenreformeigentum (Tagesordungspunkt 11) Rainer Fornahl (SPD):Vor einem Jahr zur ersten Be- ratung des vorliegenden Antrags habe ich Adenauer zi- tiert: „Wir stehen alle unter dem gleichen Himmel, sehen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9913 (C) (D) (A) (B) aber sehr unterschiedliche Horizonte“. Seit zehn Jahren springt die PDS unter dem Himmel der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland von scheinbaren oder auch manchmal wirklichen Betroffenen-Horizonten zu anderen. Oft bleibt dabei dann Recht oder Gerechtigkeit auf der Strecke. Auch hier scheint ein Konflikt zwischen Recht und Gerechtigkeit durch und wird von der PDS mit Lust geschürt. Deshalb wird aber die Unterstellung der Enteignung von durch die Rechtslage Betroffenen mit- nichten glaubwürdiger. Soweit zu den Horizonten. Nun aber zur Sache. Eine Klarstellung nochmals vorab: Schon in der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR hat die SPD ohne Wenn und Aber den Bestand der Bodenreform 45/49 garantiert. Dies steht für uns heute und in Zukunft außer Frage. Mit dem hier heute abschließend zu beratenden Antrag der PDS-Fraktion soll der Deutsche Bundestag die Bun- desregierung auffordern, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen des Art. 233 §§ 11 bis 16 EGBGB über die Abwicklung der Bodenreform vorzule- gen. Die Fraktion der PDS leitet aus „neueren Untersu- chungen der Rechtswissenschaft und Entscheidungen des Bundesgerichtshofes“ die Schlussfolgerung ab, dass der Gesetzgeber des Zweiten Vermögensrechtsänderungsge- setzes hinsichtlich der Vererbbarkeit der Grundstücke von fehlerhaften Grundvoraussetzungen ausgegangen sei. Zu- treffend ist, dass in der juristischen Fachliteratur vor allem aus dem Urteil des BGH vom 17. Dezember 1997 (V ZR 200/97) gesetzgeberischer Korrekturbedarf abgeleitet wurde. Auch im Antrag der PDS-Fraktion wird behauptet, aus dem Urteil gehe hervor, dass Bodenreformland frei vererbbar war, sodass der Auflassungsanspruch des Fis- kus entfallen müsse. Dies trifft jedoch so nicht zu. Unter der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland seit dem 03. Okober 1990 war eine teilweise Neuordnung der Eigentumsverhältnisse für die Vermögenswerte in der ehemaligen DDR zu gestalten. Dazu gehörte auch das Bo- denreformland. Die Bodenreform war aus der Sicht der damaligen Ent- scheidungsträger bedingt eine politisch-ideologisch ge- wollte Enteignung landwirtschaftlicher Flächen. Diese war die Voraussetzung für die Entstehung bäuerlicher Landwirtschaft. Darüber hinaus sollten aber auch die Ver- triebenen, landarme Bauern und Landarbeiter versorgt werden. Die damals geschaffenen landwirtschaftlichen Strukturen hat es am Ende der DDR in keinster Weise mehr gegeben, weil ein politisch-ideologisch motivierter Nutzungsentzug in Zusammenhang mit der Bildung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften eine andere land- und forstwirtschaftliche Struktur hinterlas- sen hat. Nichtsdestotrotz finden wir heute, nach schmerz- haften Jahren eines dritten Strukturwandels, eine leis- tungsfähige Landwirtschaft in den neuen Ländern, die sich sehen lassen kann und weniger staatliche Zuschüsse braucht als die Landwirtschaft der alten Länder. Dagegen werden keine noch so großen Anzeigenkampagnen und Initiativen von Alteigentümern – aus der Zeit vor der Bo- denreform – je etwas ausrichten. Bodenreformland war in der ehemaligen DDR im ju- ristischen Sinne nicht als Volleigentum eingestuft, son- dern lediglich als „Arbeitseigentum“. Es unterlag damit besonderen gesetzlichen Beschränkungen. Bodenreform- grundstücke wurden mit der Einschränkung zugeteilt, dass sie weder geteilt, ganz oder teilweise verkauft, ver- pachtet oder verpfändet werden durften. Dies ergab sich aus den jeweiligen Besitzwechselverordnungen über Bo- denreformwirtschaften aus den Jahren 1951, 1956, 1975 und 1988. Nach diesen Vorschriften hatten die Räte der Kreise abschließend zu entscheiden, an wen bei Abgabe des Bodenreformeigentums – auch im Erbfall – unter Be- achtung der persönlichen Voraussetzungen eine Neuver- gabe erfolgte oder ob es in den staatlichen Bodenfonds zurückgeführt wurde. Mit dem noch von der realsozialistischen Volkskam- mer zwei Tage vor den nach Jahrzehnten ersten freien Wahlen in der DDR erlassenen Gesetz vom 15. März 1990 – Modrow-Gesetz – wurden alle Verfügungsbe- schränkungen bei Bodenreformgrundstücken aufgeho- ben. Das Gesetz vom 15. März 1990 ist jedoch lückenhaft ausgestaltet worden, weil es keine erbrechtlichen Rege- lungen bzw. Übergangsvorschriften in Erbrechtsfällen enthält. Diese Regelungslücke stellt sich vor allem in den Fällen als besonders problematisch dar, in denen zum Zeitpunkt des Stichtages 15. März 1990 eine nicht mehr lebende Person als Bodenreformberechtigte im Grund- buch eingetragen war, die bei Beachtung der Bodenre- formvorschriften im Grundbuch hätte gelöscht werden müssen. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber mit dem Art. 233 §§ 11 bis 16 EGBGB eine Lösung geschaffen, die sich an den früheren Besitzwechselverordnungen, also an früherem DDR-Recht, orientiert. Man nennt dies auch „Nachzeichnungslösung“. Berechtigte an dem Bodenre- formland sind demnach in folgender Reihenfolge: ers- tens diejenige Person, der das Grundstück oder der Grundstücksteil nach den Vorschriften über die Bodenre- form oder dem Besitzwechsel bei Grundstücken aus der Bodenreform förmlich zugewiesen oder übergeben wor- den ist, auch wenn der Besitzwechsel nicht im Grundbuch eingetragen worden ist; zweitens der Erbe des zuletzt im Grundbuch aufgrund einer Entscheidung nach den Vor- schriften über die Bodenreform oder über die Durch- führung des Besitzwechsels eingetragenen Eigentümers, der zuteilungsfähig ist. Zuteilungsfähig ist derjenige, der bei Ablauf des 15. März 1990 in dem Gebiet der ehemali- gen DDR in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirt- schaft tätig war oder wer vor Ablauf des 15. März 1990 in dem Gebiet der ehemaligen DDR in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft insgesamt 10 Jahre lang tätig war und im Anschluss an diese Tätigkeit keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und einer solchen vo- raussichtlich auf Dauer nicht nachgehen wird; und erst drittens der Fiskus des Landes, in dem das Grundstück liegt. Für diese „Nachzeichnungslösung“ hat sich der Ge- setzgeber deshalb entschieden, weil anders eine gerechte Behandlung aller Beteiligten nicht zu erreichen gewesen wäre. Hätte der Gesetzgeber eine reine Erbschaftslösung geschaffen, dann hätte er in großem Umfang Bürgern Grundeigentum kostenlos übertragen, denen dies sach- lich – nach den Vorschriften der ehemaligen DDR – nicht Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9914 (C) (D) (A) (B) zustand. Er hätte damit diese Gruppe von Bürgern gegen- über denjenigen bevorzugt, bei denen die Vorschriften über die Behandlung der Bodenreformgrundstücke ord- nungsgemäß angewendet worden waren. Der Hintergrund der immer wieder erhobenen Forde- rung nach Aufhebung oder Revidierung der Regelung zur Abwicklung der Bodenreform ist folgender: Bei Erlass des Art. 233 § 11 bis 16 EGBGB war man davon aus- gegangen, dass der Landesfiskus von seinem Auflas- sungsanspruch nur im Falle größerer Grundstücke Ge- brauch machen würde. Um dem Landesfiskus überhaupt Kenntnis davon zu verschaffen, dass ein Grundstück aus der Bodenreform stammt, erhält der Landesfiskus bis zum 3. Oktober 2000 nach Art. 233 § 13 EGBGB von jedem Grundbuchberichtigungsantrag und jeder bean- tragten Verfügung vom Grundbuchamt eine Nachricht. Zunächst war daher derjenige Erbe vor einem Auflas- sungsanspruch des Landesfiskus relativ „sicher“, der im Grundbuch keine Eintragung veranlasste. Nun also, auf der Suche nach Einnahmequellen und unter Berufung auf ihre Haushaltsgrundsätze sind jedoch die Länder – mit unterschiedlicher Intensität – dazu über- gegangen, nicht auf eine Benachrichtigung durch die Grundbuchämter zu warten, sondern sämtliche Grund- bücher systematisch auf der Suche nach Bodenreform- vermerken zu durchforsten, um anschließend vom Ei- gentümer bzw. dessen Erben die Auflassung zu verlangen. Vor allem in Mecklenburg-Vorpommern wurden große Anstrengungen unternommen, um die fiskalischen An- sprüche zu sichern. Dies ist schon sehr bemerkenswert wegen der PDS-Beteiligung an der dortigen Regierungs- koalition. Mir ist im Übrigen kein Fall bekannt, in dem als Besserberechtigter eine natürliche Person und nicht der Landesfiskus seinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen versucht hat. Nicht zuletzt aufgrund dessen sehen sich die Betroffenen häufig als Opfer der Enteignung ihres Grund und Bodens durch die Bundesrepublik. Zusammenfassend ist aus meiner Sicht festzustellen: Der im PDS-Antrag unterstellte Vorwurf der Enteignung einerseits und andererseits der Bereicherung des Fiskus der neuen Länder geht ins Leere. Denn die Feststellung ei- ner Berechtigung auf Zuweisung erfolgt richtigerweise unter analoger Anwendung des DDR-Rechts. Damit steht man übrigens im Einklang mit anderen Bereichen der Ver- mögensneuordnung für das ehemalige Volkseigentum in der DDR. Deshalb ist aus jetziger Sicht eine Initiative des Ge- setzgebers im Sinne des Antragstellers nicht gegeben, wie dies im Übrigen auch das Bundesministerium der Justiz festgestellt hat. Auch der Bundesgerichtshof hält in seinen Urteilen vom 17. Dezember 1998 den Artikel 233 §§ 11 bis 16 EGBGB nach wie vor für verfassungsgemäß, so- dass diese Urteile auf die weitere Abwicklung der Boden- reform keine Auswirkungen haben. Dieser Einsicht ist die Regierung Mecklenburg-Vor- pommerns, der ja die PDS angehört, gefolgt und verzich- tet ausdrücklich auf eine Gesetzesinitiative. Im dortigen Koalitionsvertrag steht zu lesen – ich zitiere aus Kapitel IV Punkt 73 –: „Die Landesregierung wird Handlungs- spielräume im EGBGB nutzen, um in Härtefällen Er- leichterungen zu gewähren. Dazu werden Einzelfallprü- fungen durchgeführt.“ Meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, nehmen Sie sich ein Beispiel an der parti- ell erkennbaren Realitätsbezogenheit Ihrer Mecklenburg- Vorpommerschen Parteigenossen! Unsere Haltung zu Art. 233 §§ 11 bis 16 EGBGB steht auch heute in voller Übereinstimmung mit den Entschei- dungen des Bundesverfassungsgerichtes. Nach meiner Kenntnis ist gegenwärtig am Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorschriften an- hängig, die sich in der Argumentation u. a. ebenfalls auf die BGH-Entscheidung stützt. Das Bundesverfassungsbe- richt hat jedoch die Verfassungsmäßigkeit der Rege- lungen in Art. 233 §§ 11 bis 16 EGBGB bisher durch zwei Nichtannahmebeschlüsse – 1 BvR 1881/95 vom 4. Oktober 1995 und 1 BvR 839/96 vom 17. Juni 1996 – aus- drücklich bestätigt. Abschließend ist zu sagen, dass die hier vorgetragenen Argumente nur die Befolgung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für die Angelegenheiten der neuen Länder und damit die Ablehnung des Antrags zulassen. Dr. Michael Luther (CDU/CSU):Schon in der ersten Lesung am 24. Juni 1999 habe ich sehr ausführlich zum PDS-Antrag über die Vererblichkeit von Bodenreform- land Stellung genommen. Im Ausschuss für die Angele- genheiten der neuen Länder haben wir den Antrag sehr ausführlich diskutiert, jedoch sind keine neuen Argu- mente auf den Tisch gelegt worden, die eine Zustim- mungsfähigkeit für den Antrag hätten erreichen können. Somit stelle ich fest, dass auch eingedenk der sehr um- fangreichen Diskussion in der letzten und vorletzten Le- gislaturperiode und auch vor dem Hintergrund des BGH- Urteils vom 17. Dezember 1998 – V-ZR-200/97 und V-ZR-241/97 – keine neuen Erkenntnisse oder Argu- mente auf dem Tisch liegen, die eine Veränderung des Sta- tus quo erfordern oder ermöglichen. Damit sehen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion keinen Handlungsbedarf für den Deutschen Bundestag, etwas an der bestehenden Rechtslage zu ändern. Zum Sachverhalt möchte ich noch einmal klärend er- läutern, dass Tatsache ist, dass das Bodenreformeigentum im Zuge der Bodenreform den damaligen ländlichen Be- trieben und den Neubauern als Arbeitseigentum überge- ben worden ist. Das bedeutet auch, dass dieses Arbeitsei- gentum nicht im vollen Maße bzw. uneingeschränkt ver- erbbar war. Die Besitzwechselverordnungen der DDR regelten, dass dann das Bodenreformeigentum an den volkseigenen Bodenfonds zurückfällt, wenn der Erbe nicht in der Landwirtschaft beschäftigt ist. Erst für dieje- nigen, die noch im Frühjahr 1990 Arbeitseigentümer von Bodenreformeigentum waren, wurde beschlossen, dass sie von nun an Volleigentümer sind. Diese Entscheidung, die auf Anregung des runden Tisches entstanden ist, war richtig; das möchte ich ausdrücklich betonen. Allerdings, so scheint mir, hat man sich damals über einige grundsätz- liche Fragen keine Gedanken gemacht. Tatsache ist auch, dass in vielen Grundbüchern noch 1990 schon verstorbene ehemalige Eigentümer von Bo- denreformeigentum standen. Die Verwaltungspraxis der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9915 (C) (D) (A) (B) DDR hatte es nicht für nötig erachtet, das Grundbuch zu pflegen und Unrichtigkeiten zu bereinigen. Die Pflege wurde nicht für notwendig erachtet, da dieses Bodenre- formland zwar ursprünglich im Zeitraum 1949 den Bau- ern übertragen worden ist, später diese Bauern jedoch alle in die LPG gezwungen worden sind. Mit dem LPG-Ge- setz der DDR war der Bodeneigentümer nicht mehr über sein Grundstück verfügungsberechtigt. Lediglich die LPG konnte uneingeschränkt verfügen. Somit machte es praktisch wenig Sinn, das Grundbuch nachzuzeichnen, um zum Beispiel den möglichen Erben in das Grundbuch einzutragen, da er doch nicht über seinen Grund und Bo- den hätte verfügen können. Das hätte die Modrow-Volks- kammer wissen müssen, hat es aber offensichtlich geflis- sentlich ignoriert und damit im Nachgang eine erhebliche Unzufriedenheiten provoziert. Folge war dann nach dem Frühjahr 1990, dass viele Bürger meinten, dass sie nun als Erben auch das ehema- lige Bodenreformland des Erblassers als Volleigentum er- ben könnten. Diesen unbefriedigenden Zustand musste der Deutsche Bundestag klären und hat das auch im 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz getan. Mit der so ge- nannten Nachzeichnungslösung hat sich der Deutsche Bundestag dazu entschlossen, den Zustand herzustellen, der bei einer ordnungsgemäßen Verwaltung in der DDR unter Anwendung der Besitzwechselverordnung hätte hergestellt werden müssen. Hätte der Bundestag nicht so gehandelt, dann hätte das zum Ergebnis gehabt, dass der- jenige heute zufällig Volleigentümer wäre, der sich in der DDR ruhig verhalten hat, also nicht darauf gedrängt hat, das Erbe insoweit anzutreten, dass das Grundbuch korri- giert worden wäre, was im Falle einer Nichtbeschäftigung des Erben im landwirtschaftlichen Bereich bedeutet hätte, dass das Grundstück an den volkseigenen Bodenfonds zurückgefallen wäre. Derjenige aber, der als Erbe alles ge- ordnet hat, wäre im obigen Fall nicht als Erbe in das Grundbuch eingetragen worden und hätte dann demzu- folge heute keine Chance mehr gehabt, Volleigentümer zu werden. Eine gerechte Lösung als Alternative würde also bedeuten, dass auch alle Altfälle neu auf den Prüfstand müssten, um allen, die einmal Bodenreformbegünstigte waren, heute das ehemalige Arbeitseigentum als Vollei- gentum anzuerkennen. Gemeint sind hier alle Erben von ehemals Bodenreformbegünstigten mit der Folge, dass auch alle abgeschlossenen Erfälle neu aufgerollt werden müssten. Diese Lösung erfordert einen immensen Ver- waltungsaufwand und ist, meine ich, in Vollständigkeit kaum leistbar. Aus diesem Grunde hatte auch der Bun- destag seinerzeit von einer solchen Regelung Abstand ge- nommen. Die PDS erweckt unter Zitierung des BGH-Urteils nunmehr den Eindruck, als wäre durch das BGH-Urteil eine Klärung eines bisher offenen Rechtszustandes her- beigeführt worden. Richtig ist, dass das BGH-Urteil fest- stellt, dass auch die Erben von ehemaligen Eigentümern von Bodenreformland erbberechtigt sind. Das war auch bislang völlig unstrittig. Der BGH sagt aber gleichzeitig, dass nur das vererbbar ist, was als Erbmasse zur Verfü- gung steht. Damit bestätigt der BGH den Gesetzgeber, der mit der sogenannten Nachzeichnungslösung feststellt, dass entsprechend der Besitzwechselverordnung für den Fall, dass der Erbe nicht im Bereich der Landwirtschaft beschäftigt ist, er ehemaliges Bodenreformland nicht er- ben kann. Diese Tatsache ignoriert der PDS-Antrag und versucht bewusst, eine andere Rechtsauslegung zu sugge- rieren. Im Ergebnis der Diskussion auch im Ausschuss zum Antrag der PDS komme ich zu dem Ergebnis, dass kein Handlungsbedarf besteht. Gleichwohl möchte ich an die- ser Stelle nochmals erklären, dass ich verstehe, dass viele Menschen mit dem Ergebnis nicht glücklich sind, weil sie eben 1990 der Meinung waren, dass sie Eigentümer von Grund und Boden geworden sind. Mich hat auch oft geär- gert, in welcher Form mitunter durch den Landesfiskus der fünf neuen Bundesländer diesen Sachverhalten nach- gegangen worden ist. Allerdings glaube ich auch, dass ein Rechnungshof nie hätte etwas anderes verlangen können und die öffentliche Hand dann, wenn sie anders gehandelt hätte, kritisiert worden wäre. In diesem Sinne haben sich die Länder korrekt verhalten. Ich weiß auch, dass man den Erben von solchen Bodenreformbegünstigten entgegen- gekommen ist, um allzu große Härten auszugleichen, um auf die heutige Lebenswirklichkeit, wie zum Beispiel die Nutzung der Fläche zur Erholung oder als Wohngrund- stück, einzugehen. Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Wir ha- ben den Antrag der PDS-Fraktion zum Thema „Vererb- lichkeit von Bodenreformeigentum“, Drucksache 14/1063, bereits vor einem Jahr, am 24. Juni 1999, an die- ser Stelle behandelt. Gegenstand der heutigen Debatte ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Ange- legenheiten der neuen Länder vom 16. Dezember 1999 zu dieser Thematik. Die mit dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsge- setz 1992 in das EGBGB eingefügten Regelungen des Art. 233 §§ 11 bis 16 waren und sind die notwendige Konse- quenz aus unregelmäßiger Rechtsanwendung in der ehe- maligen DDR. Die Quelle der Ungerechtigkeit müssen Sie dort verorten, werte Kolleginnen und Kollegen von der PDS, und für diesen Zustand tragen Sie ein Stück Mit- verantwortung. Der Bundesgesetzgeber hat sich 1992 aus gutem Grund für die so genannte Nachzeichnungsregelung entschie- den. Nur so konnte eine Gleichbehandlung aller Erben von Bodenreformland erreicht werden. Es ging dabei nicht nur darum, eine formale Rege- lungslücke zu schließen; es ging vielmehr darum, eine Gleichbehandlung zu erreichen, und zwar zwischen den- jenigen Neubauern-Erben, die bereits zu DDR-Zeiten ihr Bodenreformgrundstück verloren hatten, weil die zustän- digen Behörden die Besitzwechselvorschriften konse- quent angewandt haben, und denjenigen Personen, bei de- nen die Behörden aufgrund der praktischen Bedeutungs- losigkeit des Privateigentums an Grund und Boden eine konsequente Löschung im Grundbuch vernachlässigt ha- ben. Rainer Funke (F.D.P.):Wir befassen uns heute einmal wieder mit einem Antrag der PDS, der sich mit dem un- endlichen Thema des Eigentums an Bodenreformgrund- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9916 (C) (D) (A) (B) stücken beschäftigt. Ich bin sicher, dass dieses Thema und die Problematik uns auch noch in den nächsten Jahren be- schäftigen werden. Es zeigt sich erneut, dass die rechts- staatswidrigen Enteignungen, die zwischen 1945 und 1949, aber auch zuzeiten der DDR stattgefunden haben, aufgrund der ihnen innewohnenden Ungerechtigkeiten den Rechtsstaat vor erhebliche Probleme und Schwierig- keiten stellen. Selbst der Bundesgerichtshof musste in sei- nen Urteilen von Ende 1998 erkennen, mit welcher kom- plexen Materie er es zu tun hat. Was nun von den Antragstellern an Schlüssen aus den Urteilen gezogen wird, ist wieder einmal geprägt von der Tatsache, dass es für die PDS zwar einen deutschen Staat, aber scheinbar immer noch zweierlei Bevölkerungsgrup- pen in diesem Staat gibt. Für mich ist es schon etwas ver- wunderlich, dass die PDS sich erst dann auf den BGH und seine Urteile beruft, wenn diese Urteile ehemalige Bürger der DDR begünstigen. Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man schon schmunzeln, dass die PDS sich bei der Frage der Vererbung von Bodenreformeigentum auf den BGH beruft. In umgekehrten Fällen hat sie nämlich stets eine Korrektur der Urteile durch die Gesetzgebung gefor- dert. Besonders interessant ist, wenn die PDS ausführt, dass die §§ 11 bis 16 in Art. 233 EGBGB in unzutreffender Weise von der Nichtvererbbarkeit von Bodenreformei- gentum ausgehen und ein Verstoß gegen die Eigentums- und Erbrechtsgarantie des Art. 14 Grundgesetz vorliege. Sich auf rechtliche Verhältnisse eines Staates zu berufen, dessen Aufgabe es ja gerade war, privates Eigentum im Sinne des Art. 14 so weit wie möglich zu verhindern, ist im Nachhinein eine Verhöhnung all derjenigen, die in rechtsstaatswidriger Weise auf dem Gebiet der DDR und zwischen 1945 und 1949 von den Enteignungen, egal auf welche Weise, betroffen waren. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Gleichstellung der von Strukturkrisen betroffenen Bergleute in Ost und West (Tagesordnungspunkt 12) Werner Labsch (SPD):Mich, einen Vertreter der ost- deutschen Braunkohle, freut natürlich das Interesse der Kollegen der Fraktion der PDS an der Situation der Berg- leute in Ost und West. Bereits mit Ihrer Anfrage vom 2. September vorigen Jahres auf Drucksache 14/155, worin Sie sich nach den unterschiedlichen sozialen Leis- tungen für ost- und westdeutsche Bergleute erkundigten, brachten Sie Ihre ernsthafte Besorgnis deutlich zum Aus- druck. Nun fordern Sie den Deutschen Bundestag mit vor- liegender Drucksache auf, die Bergleute in den neuen Bundesländern in Bezug auf ihre soziale Absicherung den Steinkohlebergleuten bzw. den Bergleuten des Braun- kohletiefbaus gleichzustellen. Auf den ersten Blick mag der Ahnungslose denken, dass hier ein gravierendes sozialrechtliches Problem an- gesprochen wird – aber nur, bis man erkennt – und das muss jeder erkennen! –, dass mit einem Gesetzgebungs- verfahren keinem Betroffenen geholfen wird. Kennen Sie eigentlich die Anzahl der Kumpel, denen mit diesem Ge- setz geholfen werden soll? Es waren einmal an die 200 Kumpel. Wir sprechen hier über 50 bis 60 Bergleute. Je- der Einzelfall ist schlimm und jedem muss geholfen wer- den. Dafür werde auch ich mich einsetzen. Aber reicht das für eine Grundsatzdiskussion oder muss dafür gleich ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden, zumal es keine rechtliche Ungleichbehandlung zwischen Kumpel Ost und Kumpel West gibt? Die Braunkohlebergarbeiter in Westdeutschland – Rheinbraun, BKB – haben auch keine staatlichen Rege- lungen. Rechtsverbindliche Sozialmaßnahmen – Sozial- pläne – vereinbaren die Tarifpartner, wie auch Ihnen be- kannt sein sollte. Die Vorruhestandsprogramme werden von den Unternehmen selbst finanziert. Die bisher von den Braunkohleunternehmen Ost angewandten Vorruhe- standsregelungen sichern etwa 80 Prozent der Einkom- men ab. Das gilt auch für den Rentenausgleich ab 60 Jahren. Und noch eins: In der Steinkohle wird ein sol- cher Rentenausgleich nicht gezahlt, sondern Anpassungs- geld. Die Steinkohleunternehmen sind als subventionierte Unternehmen überhaupt nicht in der Lage, Summen im Durchschnitt von 200 000 DM pro Vorruhestandsfall auf- zuwenden. Leistungen des SGB III sind da nicht einbe- rechnet. Die sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der PDS fordern Subventionen für Unternehmen, die kapital- stark sind und bisher subventionsfreie Braunkohle geför- dert haben. Möglicherweise würde die von Ihnen aufge- machte Forderung ein EU-Subventionstatbestand, auf je- den Fall ein unzulässiger Beihilfetatbestand sein, der vom europäischen Recht nicht einmal gedeckt ist. Ein starker Tobak! Ich weiß, dass Regelungen für die Steinkohle wei- testgehend in die EGKS-Regelungen eingebettet sind, um deren Fortbestand wir uns weiter kümmern müssen. Richtiger, als über Ihren Antrag zu debattieren, ist nach meiner Auffassung, die ganze politische Kraft dafür ein- zusetzen, dass erstens die VEAG nicht zerschlagen wird, zweitens ein fairer Wettbewerb gestaltet wird, der die be- stehenden Wettbewerbsnachteile Ostdeutschlands gegen- über Westdeutschland, sprich: hohe Abschreibungen und ökologische Lasten aus der Vergangenheit der ehemaligen DDR, ausgleicht und drittens ausreichend Mittel für die Bergbausanierung zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen hatte die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 19. Oktober 1999 auf die eingangs erwähnte Anfrage der Kollegen von der PDS eindeutig Stellung bezogen. Zudem befindet sich der Personalabbau endlich in der Endphase. Er ist einerseits strukturell bedingt und andererseits neu hinzugekommen, durch einen liberalisierungsbeding- ten Preisdruck auf den freien Strommarkt. Sie werden einsehen, dass dasAnliegen IhresAntrages nicht die faktischen Verhältnisse vor Ort wiedergibt. Wie ich die Betriebsräte undmeineGewerkschaft, die IGBCE, kenne,werden sie über die klassischen Instrumente desAr- beitsamtes und in enger Zusammenarbeit mit der Knapp- schaft, sprich: medizinische Rente, auch Teillösungen für Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9917 (C) (D) (A) (B) jeden betroffenen Bergmann finden. Ich schließe dabei nicht aus, dass sie jederzeit einer Generallösung zustim- men würden. Sie können es mir dennoch in aller Sachlichkeit ab- nehmen, dass weder von den Betroffenen noch von ihren Interessenvertretern erwartet wird, dass der Deutsche Bundestag hierzu einen Beschluss herbeiführt. Wenn überhaupt, hätte eine solche von Ihnen geforderte Rege- lung 1990 und den Jahren darauf den Bergleuten und den Unternehmen geholfen, aber nicht mehr zu diesem Zeit- punkt. Die Montanmitbestimmung wirkt auch im Osten. Ostdeutsche Bergarbeiter erhalten die gleichen knapp- schaftlichen Ausgleichsleistungen. Für die Betroffenen circa 50 Bergleute werden Lösungen individuell gefun- den. Es gibt keine sozialpolitische Ungleichbehandlung. Es gibt verschiedene Maßnahmen, den bergbaulichen Umstrukturierungsprozess zu flankieren: alimentierte Ar- beit, Steinkohlefördersubvention West, BK Sanierungs- abkommen Ost. Ich kann Sie nur, werte Kolleginnen und Kollegen von der PDS, auffordern, Ihren Antrag zurückzuziehen. Ulrich Klinkert (CDU/CSU): Der letzte Punkt der Ta- gesordnung ist der Antrag der PDS, in dem diese populis- tisch versucht, sich als Anwalt von vorgeblich Benachtei- ligten zu profilieren. Und wie fast immer bei den Anträ- gen der PDS ist in ihrem Antrag zwar ein Körnchen Wahrheit verborgen, ansonsten verkennt der Antrag aber die Realität. Worum geht es konkret? Es geht um zusätzliche Leis- tungen für die Bergleute, die nach dem 1. Januar 1997 ar- beitslos geworden sind oder es werden, die 25 Jahre unter Tage gearbeitet haben und mindestens das 50. Lebensjahr vollendet haben, die aber jünger als 55 Jahre sind. Diese Kumpel fallen ohne Frage nicht mehr unter das zum 31. Dezember 1996 ausgelaufene Rentenüberleitungsgesetz, welches für die Bergleute in den neuen Ländern den Über- gang bis zum Zeitpunkt des Eintretens der Knappschafts- ausgleichsleistung erleichtert hat. Zum sozialverträglichen Ausscheiden aus dem Er- werbsleben hatte die alte Bundesregierung mit dem Ren- tenüberleitungsgesetz dafür gesorgt, dass die über 50-jährigen Bergleute, die arbeitslos wurden, eine Berg- mannsvollrente und ab dem 55. Lebensjahr einen An- spruch auf Knappschaftsausgleichsleistung erhielten. Dies war auch sinnvoll, denn nach der Wiedervereini- gung musste der Umstrukturierungsprozess in den Berg- bauregionen der neuen Länder, der – wie wir alle wissen – mit einem dramatischen Abbau von Arbeitsplätzen ein- herging, gerade für die älteren Kumpel sozial verträglich abgefedert werden. Ein Ziel, welches wir mit den Rege- lungen des Rentenüberleitungsgesetzes unbestritten auch erreicht haben. Die große Masse der Betroffenen ist in- zwischen entweder in Rente oder wurde umgeschult und ist in anderen Wirtschaftszweigen bzw. Sanierungsbetrie- ben beschäftigt. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf Druck- sache 14/1821 vom Dezember 1999 hervorgeht, ist bis Ende 2002 nur noch mit 66 arbeitslosen Bergleuten zu rechnen, die zwar 25 Jahre Untertagebeschäftigung errei- chen, jedoch unter 55 Jahre alt sind und damit keinen An- spruch auf Knappschaftsausgleichsleistung haben. Diese Kumpel fallen aber nicht ins Nichts, sondern erhalten bis zum abschlagsfreien Bezug der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute zunächst Arbeitslosen- geld und im Anschluss daran Arbeitslosenhilfe. Hinzu kommt, dass sowohl beim Bezug von Arbeitslosengeld wie auch während des Rentenbezuges ein um ein Drittel höherer Hinzuverdienst als bei den Berufsunfähigkeits- renten der Arbeiter- und Angestelltenversicherung zuläs- sig ist. Es handelt sich demzufolge um einen sehr überschau- baren Kreis von Betroffenen, die darüber hinaus auch nicht aus „dem sozialen Netz fallen“, wie uns die Kolle- gen von der PDS glauben machen wollen. Und es ist auch kein zutreffender Vergleich, wenn die PDS auf die seit 1971 für den Steinkohlebergbau gelten- den APG-Richtlinien verweist; denn während der Um- strukturierungsprozess im Bergbau der neuen Länder im Wesentlichen abgeschlossen ist, ist er im Steinkohleberg- bau im vollen Gange und wird noch mehrere Jahre in An- spruch nehmen. Eine Verlängerung der Regelungen des Rentenüberlei- tungsgesetzes ist daher nicht angezeigt. Zudem darf man nicht vergessen, dass auch andere Wirtschaftszweige – Textilindustrie, Einzelhandel etc. – von den Folgen des Umstrukturierungsprozesses betroffen sind, der aufgrund der Versäumnisse der SED-Planwirtschaft notwendig war und ist. Die Arbeitnehmer dieser Betriebe würden sich zu Recht fragen, warum man ihnen nicht die gleichen Be- dingungen wie den Bergleuten zukommen lässt. Dies könnte Begehrlichkeiten wecken, die fiskalisch nicht zu bedienen sind. Der Antrag der PDS ist auch aus diesen Gründen nicht sachgerecht, sodass meine Fraktion ihn ablehnen wird. Werner Schulz, (Leipzig) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Der vorliegende Antrag der PDS ist die Neu- auflage eines Antrages aus der 13. Wahlperiode (Drucksache 13/ 5592). Es soll der Eindruck erweckt wer- den, die PDS würde sich mehr für die ostdeutschen Berg- leute engagieren als andere in diesem Hause. Das war schon 1996 in Bonn nicht richtig und ist es hier in Berlin genauso wenig. Es gibt, auch wenn die PDS erneut versucht, einen an- deren Eindruck zu vermitteln, sehr wohl Knappschafts- ausgleichsleistungen und Anpassungsgeld in den neuen Bundesländern. Die meisten ostdeutschen Bergleute er- füllen sie, mit Ausnahme derjenigen Kali-Bergleute, die vor Vollendung des 50. Lebensjahres aus ihrer knapp- schaftlichen Beschäftigung ausscheiden. Soweit sie ge- sundheitlich nicht rentenrelevant beeinträchtigt sind, sind sie gehalten, sich noch einmal dem Arbeitsmarkt zur Ver- fügung zu stellen und erforderlichenfalls auch einen Be- rufswechsel in Kauf zu nehmen. Wie schon in der vergangenen Wahlperiode will die PDS, dass man die Regelungen des Anpassungsgeldes für Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus auch auf andere Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9918 (C) (D) (A) (B) Bergbauarten anwendet. Dies ist wenig sachgerecht, weil im Großen und Ganzen durch die unterschiedlichen Sys- teme sichergestellt ist, dass soziale Härten weitgehend vermieden werden. Da auch in anderen Bereichen erheb- liche Strukturanpassungen erfolgen, dürfte eine Auswei- tung der knappschaftlichen Leistungen speziell für ehe- malige Kali-Bergleute in den neuen Ländern den nicht knappschaftlich Versicherten nicht zu vermitteln sein. Wenn sich die PDS mit ihrem Antrag auf das Anpas- sungsgeld für Bergleute des Steinkohlen- und Braunkoh- lentiefbaus beziehen sollte, welches schon vom 50. Le- bensjahr an erbracht werden kann, so liegt sie auch hier daneben. Dabei geht es nämlich nicht um eine Leistung der knappschaftlichen Versicherung, sondern um eine un- ter anderem aus Mitteln der Länder NRWund Saarland fi- nanzierte Maßnahme zur Förderung von Strukturverände- rungen. Vergleichbares gibt es bei den übrigen Bergbau- bereichen, wie zum Beispiel Kali- und Salzbergbau, nicht. Bergleute in diesen Bereichen haben daher auch im Wes- ten keinen Anspruch auf Anpassungsgelder. Der vorliegende Antrag ist überflüssig und reine Op- positionsrhetorik ohne den geringsten Sachverstand. Kol- lege Jüttemann, wenn Sie plötzlich an die Regierung kä- men, dann würde dieses Ansinnen ganz schnell in der Schublade verschwinden, so wie ihre vollmundigen Ankündigungen in Mecklenburg-Vorpommern. Das wis- sen Sie ganz genau. Wenn es Ihnen wirklich ein Anliegen ist, eine Lösung für die Bergleute, von denen Sie hier sprechen, zu finden, dann stellt sich die Frage, wieso Sie sich nicht die Mühe gemacht haben, darzulegen, wie es gehen könnte, wie die Regelung aussehen könnte und welches die Folgen wären. Dann hätten sich die anderen dazu verhalten müssen. Was Sie hier betreiben ist Agitprop, aber keine ernsthafte Op- positionspolitik. Sie meinen es nicht ernst mit den ostdeutschen Berg- leuten. Einen solchen Antrag kann doch jeder schnell hin- schreiben. Und wenn wir Ihnen nicht einfach blind folgen, unterstellen Sie, wir wollten die ostdeutschen Bergleute verraten. Überhaupt nicht! Wenn Sie hier solche Anträge stellen, dann müssen Sie sich etwas mehr Mühe geben, um unter Beweis zu stellen, dass die ostdeutschen Berg- leute Ihnen wirklich etwas wert sind. Walter Hirche (F.D.P.): Die Strukturprobleme des Bergbaus waren und sind für die betroffenen Regionen von zentraler krisenhafter Bedeutung. Die DDR hatte wie in allen Bereichen der Wirtschaft nach Prinzipien Braun- kohle abgebaut, die den Marktbedingungen völlig wider- sprachen. So war die Produktivität im ostdeutschen Braunkohlebergbau weit unter der im rheinischen Revier. Dazu kam, dass zum Beispiel in keiner Weise Vorsorge für die Rekultivierung getroffen worden war. Nach der Wie- dervereinigung mussten für unterlassene Rekultivie- rungsmaßnahmen aus DDR-Zeiten 20 Milliarden DM aufgewendet werden. Große Summen zur sozialen Abfe- derung der ostdeutschen Bergleute sind aufgewendet worden. In den Jahrzehnten vorher ist es in Westdeutschland nach den Regelungen des EGKS-Vertrages zu sozial ab- gesicherten Strukturveränderungen gekommen. Die ost- deutschen Bergleute haben nicht in gleicher Weise von diesen Regelungen profitieren können. Deswegen wur- den andere Ausgleichsregelungen geschaffen. Es hat gleichwohl von vornherein begrenzte Regelungen gege- ben. Diese zeitliche Begrenzung war gewollt. Der Abbau in den Betrieben selbst wurde flankiert durch denAufbau von sehr vielen AB-Maßnahmen in den betroffenen Re- gionen. Härten sind dennoch als Erbe der DDR geblie- ben. Die Begrenzung der Regelungen war absehbar und ge- wollt. Das zuständige Arbeitsministerium – davon geht die F.D.P. aus – war und ist mit den sozialen Problemen bestens vertraut. Die systematischen Unterschiede, die in dem vorliegenden Antrag im Hinblick auf Knappschafts- Ausgleichsleistungen aufgezeigt werden, liegen im Sys- tem der Knappschaft begründet. Die eigentlichen Probleme der Bergbauregionen und damit auch der sozialen Probleme liegen in der Gegen- wart. Sie liegen – bei aller Berechtigung der Frage nach der Gleichstellung der von Strukturkrisen betroffenen Bergleute in Ost und West – in der Frage nach der Zukunft von VEAG, LAUBAG und MIBRAG. Hier ist dem Bun- deswirtschaftsminister der handfeste Vorwurf zu machen, dass durch das Beharren auf einer „Stabilitätslösung“, das heißt einer rein nationalen Lösung, die VEAG in eine Sackgasse geführt worden ist. Brüssel hat inzwischen deutlich gemacht, dass die Öffnung des Marktes auch für den Bereich VEAG ein europäisches Anliegen ist. Wenn Herr Müller frühzeitig auf eine Wettbewerbslösung ge- setzt hätte, wären die Chancen für den Erhalt aller Arbeits- plätze und eine solide Übergangslösung sicher größer als in der Drucksituation, in der jetzt verhandelt werden muss. Wir haben jetzt leider eine Situation, in der jedem of- fenkundig ist, dass es keinen Ausweg mehr zu der Be- teiligung dritter Wettbewerber gibt. Frühzeitig ist das Bundeswirtschaftsministerium von verschiedenen Seiten davor gewarnt worden, die Wettbewerbsorientierung aus- zuschließen. Wir wären heute und insbesondere wären die betroffenen Bergleute und Arbeitnehmer ein Stückchen weiter in der sozialen Absicherung, wenn nicht in dem Be- harren auf nationale Lösungen der Blick vor der Zukunft geschlossen worden wäre. Ich wünschte mir, dass in einer fundamentalen Struk- turdebatte, wie sie den Bergbau Ost betrifft, nicht immer nur der Blick zurück gewendet wird oder der Blick auf die Beharrung dessen, was gerade da ist, sondern endlich wieder Zukunftssicherung in den Blick gerät. Der vorlie- gende Antrag ist leider ausschließlich ein Blick zurück und kein Beitrag zu einer Gesamtlösung für die sozialen Zukunftsfragen der Braunkohleregionen in Ostdeutsch- land. Darüber zu diskutieren ist dringend geboten. Die F.D.P. wird sich dieser Debatte mit den Verantwortlichen vor Ort weiter stellen, damit die Strukturveränderung im Interesse der Menschen eingeleitet wird, statt bloß An- träge an irgendeiner Stelle zu beschließen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9919 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien-und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Jürgen Meyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich will Ihnen auf
    diese Frage ganz freimütig antworten. Ich habe in Erinne-
    rung, dass Ihr Entwurf auch wegen gewisser handwerkli-
    cher Mängel abgelehnt worden ist. Um es mir nicht zu
    einfach zu machen, will ich gleich hinzufügen: Das Recht
    auf Arbeit ist gemäß meinen Vorstellungen ein Men-
    schenrecht. Deshalb muss man Arbeitsverbote aus-
    schließen. Ich persönlich bin daher der Auffassung, dass
    wir über die Frage von Arbeitsverboten für Asylbewerber
    sehr kritisch diskutieren und eventuell neu entscheiden
    müssen. Das ist meine klare Antwort.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS – Zuruf von der F.D.P.: Schwache Antwort!)


    Zum Recht auf Arbeit gehört schließlich die Förderung
    der privaten oder öffentlichen Arbeitsvermittlung. Es geht
    also um ganz handfeste Rechte.

    Ich stelle mir vor, dass im Rahmen der Gewährung von
    sozialen Grundrechten auch das Recht auf Bildung ga-
    rantiert werden muss. Es wird manchmal eingewandt, es
    gebe hierfür keine EU-Kompetenz. Richtig ist, dass durch
    die Charta keine einzige neue Kompetenz begründet wer-
    den darf. Wenn man aber in den Amsterdamer Vertrag hin-
    einschaut, dann findet man die Art. 149 und 150 des EG-
    Vertrages. Dort ist eine Teilkompetenz der EU hinsicht-
    lich des Rechts auf Bildung festgeschrieben. Es gibt
    bereits entsprechende Programme, etwa das Programm
    „Socrates“. Zu behaupten, ein Recht auf Bildung könne
    nicht geschaffen werden, weil es im Bereich Bildung
    keine Kompetenz der EU gebe, ist nicht richtig.


    (Dr. Gerd Müller [CDU/CSU]: Wollen Sie den Mitgliedstaaten überhaupt noch etwas Eigenes lassen? – Gegenruf der Abg. Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Herr Müller!)


    – Herr Kollege Müller, über die Frage der Anwendung des
    Subsidiaritätsprinzips können wir gerne an anderer Stelle
    reden. Dieses Thema wurde schon in vielen Ausschusssit-
    zungen erörtert.


    (Dr. Gerd Müller [CDU/CSU]: Was bleibt denn nach Ihrer Rede außer Dampf?)


    Ich will zum Schluss noch meine Vorstellungen vortra-
    gen, wie man den offenen Konflikt bezüglich der sozialen
    Grundrechte lösen kann. Dazu gibt es drei Lösungs-
    möglichkeiten. Die erste Möglichkeit ist zu sagen, der




    Dr. Jürgen Meyer (Ulm)

    9842


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Artikel, der die Menschenwürde garantiert, reicht eigent-
    lich aus. Daraus haben der Bundesgerichtshof und das
    Bundesverfassungsgericht seit 1949 soziale Grundrechte
    abgeleitet. Vielleicht kann man noch Selbstverständlich-
    keiten wie etwa das in der Sozialcharta enthaltene Recht
    der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Informa-
    tion und Anhörung, sofern es um Arbeitsbedingungen
    oder um geplante Massenentlassungen geht, hinzufügen.

    Diese Möglichkeit wird aber erstens dem Auftrag des
    Europäischen Rates nicht gerecht. Zweitens wird dadurch
    die Entwicklung sozialer Grundrechte auf die nächsten
    50 Jahre verschoben, weil sie dem Europäischen Ge-
    richtshof überantwortet werden würde. Drittens wäre das
    ein Zufallsverfahren; denn der Europäische Gerichtshof
    kann nur entscheiden, wenn ihm etwas vorgelegt wird. Er
    kann außerdem nur fallbezogen entscheiden und keine
    Grundrechte-Charta entwickeln.

    Die zweite Lösungsmöglichkeit ist – das ist das andere
    Extrem –, alle überhaupt vorstellbaren sozialen Grund-
    rechte in die Charta aufzunehmen, aber keines rechtsver-
    bindlich auszugestalten. Ich bin sehr froh, dass die
    Bundesregierung mehrfach erklärt hat: Wir wollen nur
    Grundrechte aufnehmen, das heißt: einklagbare Rechte,


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    sonst endet das ganze Unternehmen in einer großen Ent-
    täuschung wie bei der Weimarer Reichsverfassung. Sie
    beinhaltete auch einen umfangreichen Grundrechtekata-
    log, aber kein einklagbares Grundrecht.

    Mein Lösungsvorschlag, den ich auch im Konvent ein-
    gebracht habe, lautet, ein drittes Modell, ein Dreisäulen-
    modell, durchzusetzen. Die erste Säule ist die Anerken-
    nung – der können auch Sie sich nicht verschließen – nicht
    nur des Grundwertes, sondern auch des Rechtsgrund-
    satzes der Solidarität. Dieser Rechtsgrundsatz wird in die
    Präambel oder an einer anderen geeigneten Stelle aufge-
    nommen. Daraus lassen sich alle sozialen Grundrechte
    ableiten.

    Die zweite Säule sollen soziale Grundrechte sein, von
    denen ich einige nannte, auf die man sich nach meinem
    Eindruck durchaus verständigen kann. Dazu gehört zum
    Beispiel auch der Anspruch auf Zugang zu sozialen
    Dienstleistungen, wie von etlichen Sozialverbänden ge-
    fordert.

    Die dritte Säule soll eine dynamische sein. Dabei soll
    vonderTatsacheausgegangenwerden,dass sozialeGrund-
    rechte sich in einem ständigen Prozess der Weiterent-
    wicklung befinden. Ich nenne etwa die Sozialcharta, die
    ratifiziert ist. Aber die revidierte Sozialcharta ist leider
    noch nicht ratifiziert. Ich fordere die Bundesregierung
    auf, das Verfahren einzuleiten, um die revidierte Sozial-
    charta zu ratifizieren.

    Der Konvent kann die Entwicklung künftiger sozialer
    Grundrechte nicht abblocken; es sollte vielmehr ein Arti-
    kel in die Grundrechte-Charta etwa mit folgendem Inhalt
    eingefügt werden: Die sozialen Grundrechte, die durch
    Konventionen anerkannt sind, denen sich die Mitglieds-
    länder angeschlossen haben, werden bei der Interpretation

    und Durchsetzung der einzelnen Artikel der Charta be-
    achtet.

    Ich hoffe sehr, mit diesem Vorschlag dazu beitragen zu
    können, das Haupthindernis für einen Erfolg der Arbeit
    gerade im Bereich sozialer Grundrechte zu beseitigen. Ich
    bitte um Unterstützung und ich bitte Sie alle, die öffentli-
    che Diskussion so positiv und so engagiert mit den Dele-
    gierten des Konvents zu führen, dass wir am Ende sagen
    können: Dieses ist eine Grundrechtscharta und sie ist das
    europäische Modell.

    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Als
nächster Redner hat das Wort der Kollege Peter Altmaier
von der CDU/CSU-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Altmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine
    Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
    Die Erarbeitung der Grundrechtscharta ist in der Tat ein
    wichtiger, ein großer, ja auch ein historischer Schritt auf
    dem Weg zur europäischen Integration.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Sie kann zu dem grundlegenden Dokument der Europä-
    ischen Union werden, das mehr über die Zusammen-
    gehörigkeit, die Identität und das Selbstverständnis der
    Europäer aussagt als alle bisherigen Verträge und Proto-
    kollnotizen zusammen. Sie kann aber auch, falls sie schei-
    tert, weil sie überladen wird mit unrealistischen Forde-
    rungen, mit ideologisch motivierten Vorschlägen, falls sie
    missbraucht wird für innerstaatliche Debatten und Strei-
    tigkeiten, zum weithin sichtbaren Dokument unserer Un-
    fähigkeit werden, in Europa Wichtiges von Unwichtigem
    zu unterscheiden und das Viele, das uns in Europa ge-
    meinsam ist, vor das Wenige zu stellen, das uns in Europa
    trennt.

    Meine Damen und Herren, ich möchte deshalb zu Be-
    ginn der Debatte sagen: Das Projekt dieser Grundrechts-
    charta ist ein gemeinsames Projekt aller demokratischen
    Fraktionen in diesem Haus. Es ist kein rot-grünes Projekt
    in erster Linie, es ist auch kein exklusives Projekt der
    CDU/CSU. Wir haben uns seit vielen Jahren gemeinsam
    für dieses Projekt eingesetzt und wir haben die gemein-
    same Verantwortung, dieses Projekt durch unsere Arbeit
    in diesem Haus und im Konvent in Brüssel auch zum Er-
    folg zu führen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, die Europäische Union

    steht am Beginn des neuen Jahrhunderts vor tief greifen-
    den inneren Reformen. Die Regierungskonferenz und der
    Vertrag von Nizza mit der Herstellung der Erweiterungs-
    fähigkeit der Europäischen Union, die Erweiterung der
    Europäischen Union in den nächsten Jahren auf bis zu 30
    Mitgliedstaaten mit Folgen für die Struktur der Europä-
    ischen Union, die kein Mensch abschätzen kann – all das
    macht deutlich, dass die Europäische Union am Beginn




    Dr. Jürgen Meyer (Ulm)


    9843


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    einer gänzlich neuen Phase ihrer Entwicklung steht. Des-
    halb ist die mit Abstand wichtigste Funktion dieser
    Charta, dass sie rechtzeitig vor Beginn dieses Prozesses,
    von dem niemand weiß, wohin er uns führen wird, deut-
    lich macht, dass die Europäische Union viel mehr ist als
    nur ein großer Binnenmarkt mit freiem Waren-, Güter-
    und Dienstleistungsverkehr,


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    dass sie in erster Linie und vor allem eine Wertegemein-
    schaft ist und dass es diese Wertegemeinschaft ist, die uns
    in Europa und weltweit unterscheidbar und erkennbar
    macht.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft.
    Freiheit, Demokratie, Menschenwürde und Rechtsstaat-
    lichkeit, das sind nicht irgendwelche, sondern die ent-
    scheidenden Grundsätze, das Fundament, auf dem die Eu-
    ropäische Union beruht. Dieses Fundament ist über Jahr-
    hunderte gewachsen. Herr Kollege Meyer, Sie sind ja
    Staatsrechtler. Sie wissen, dass die Ursprünge weit zu-
    rückreichen. Die griechische Polis, wo man erkannt hat,
    dass gemeinsame Angelegenheiten gemeinsam geregelt
    werden müssen, die englische Magna Charta von 1215,
    wo man erkannt hat, dass staatliche Macht immer auch der
    Begrenzung bedarf, die Französische Revolution und ihre
    großen Prinzipien der Gleichheit, der Freiheit und der So-
    lidarität, die Paulskirchen-Versammlung von 1848, das
    deutsche Grundgesetz von 1949, die friedliche Revolu-
    tion in Osteuropa – das alles zeigt, dass wir in den Mit-
    gliedstaaten der Europäischen Union eine Tradition im
    Hinblick auf Menschenrechte, Demokratie und
    Grundfreiheiten haben, die unglaublich reich und ver-
    schiedenartig ist und die sich so in keinem anderen Teil
    der Welt findet.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Zu diesem gemeinsamen Erbe gehören dann auch die

    schrecklichen Erfahrungen mit totalitären Ideologien, mit
    dem Nationalsozialismus und dem Kommunismus, bei-
    des Ideologien, die in Europa entstanden sind, die in Eu-
    ropa aber auch wieder überwunden worden sind.

    Ich meine, man kann mit Fug und Recht davon spre-
    chen, dass sich als Ergebnis dieser jahrhundertelangen Er-
    fahrungen ein europäisches Menschenbild entwickelt
    hat, das auf der christlichen Anthropologie und der Tradi-
    tion der Aufklärung fußt und das die entscheidenden Wur-
    zeln unseres modernen Grund- und Menschenrechtsver-
    ständnisses darstellt.

    Wenn die Erweiterung der EU, der Beitritt neuer Staa-
    ten mit all der begrüßenswerten Unterschiedlichkeit und
    Verschiedenartigkeit, die er zur Folge hat, nicht zur Be-
    liebigkeit führen soll, wenn an die Stelle innerer Über-
    zeugung kein reiner Positivismus treten soll, dann müssen
    wir den Mut haben, uns zu diesem europäischen Men-
    schenbild in der Grundrechtscharta an entscheidender und
    zentraler Stelle zu bekennen. Lieber Herr Kollege Meyer,
    wir arbeiten im Grundrechtskonvent in Brüssel sehr gut

    zusammen. Bitte helfen Sie mit, dass wir es in Brüssel
    schaffen, dieses Bekenntnis zum europäischen Men-
    schenbild in der Grundrechtscharta deutlich und klar zu
    verankern.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Es ist in der Tat so, dass gerade in der jetzigen Zeit, in
    der die Unteilbarkeit und die Universalität der Menschen-
    rechte weltweit zunehmend anerkannt, aber leider Gottes
    nicht weltweit durchgesetzt werden, von dieser Charta
    eine Signalwirkung für Demokratie- und Menschen-
    rechtsbewegungen in der ganzen Welt ausgehen kann.
    Deshalb halte ich es für wichtig, dass wir in der Grund-
    rechtscharta an prominenter Stelle auch das Verbot der
    Todesstrafe, der Folter und der erniedrigenden Behand-
    lung zum Ausdruck bringen, selbst wenn die Gefahr, dass
    die Europäische Union dagegen verstößt, eher als gering
    einzuschätzen ist. Aber wir gäben damit ein Zeichen, das
    weit über die Europäische Union hinauswirkt.

    Die Charta hat allerdings – das ist ein ganz wichtiger
    Punkt – nicht nur einen hohen Symbolgehalt, nicht nur
    eine hohe grundsätzliche Bedeutung; sie wird auch ganz
    konkret etwas im Verhältnis der europäischen Bürger zur
    Europäischen Union und ihrer Politik ändern. Der erste
    und wichtigste Punkt ist, dass die Charta die Akzeptanz
    und die Legitimation des Handelns der Europäischen
    Union erhöhen kann, ja sogar erhöhen muss. Wir haben
    doch das Problem, dass sich viele Bürger, denen man
    schnell und voreilig Euro-Skeptizismus oder antieu-
    ropäische Haltung vorwirft, dem, was aus Brüssel kommt,
    egal ob es berechtigt oder unberechtigt, gut oder schlecht
    ist, zum Teil hilf- und schutzlos ausgeliefert fühlen. Die
    europäischen Bürger haben weder die Möglichkeit, auf
    die Politik des Europäischen Rates einzuwirken, noch ha-
    ben sie die Möglichkeit, auf die Politik der Europäischen
    Kommission einzuwirken. Auch die Wahl zum Europä-
    ischen Parlament ändert wenig an europäischer Agrarpo-
    litik oder europäischer Verkehrspolitik.


    (Dr. Gerd Müller [CDU/CSU]: Das stimmt aber nicht!)


    Deshalb müssen wir deutlich machen, dass gerade in
    einer Zeit, in der die Europäische Union immer stärker
    Handlungskompetenzen in Anspruch nimmt, in der die
    Zahl der Verordnungen und Richtlinien zunimmt, die Or-
    gane der Europäischen Union – Kommission, Parlament,
    Ministerrat – die Umsetzung von Verordnungen, Richtli-
    nien und Entscheidungen an den gleichen strengen Maß-
    stäben messen müssen, wie dies nach den Maßstäben des
    Grundgesetzes für das Handeln der nationalen Institutio-
    nen seit jeher geschieht.

    Nun wird man einwenden können, dass wir seit vielen
    Jahren im Rahmen der Rechtsprechung des Euro-
    päischen Gerichtshofes und durch Art. 6 des EU-Vertra-
    ges einen europäischen Grund- und Menschenrechts-
    schutz haben. Nach meiner Kenntnis aber ist es so – die
    frühere Justizministerin wird dies bestätigen können –,
    dass bis heute keine einzige europäische Verordnung und
    keine einzige europäische Richtlinie wegen eines Ver-
    stoßes gegen Grund- oder Menschenrechte aufgehoben




    Peter Altmaier
    9844


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    worden sind. In der gleichen Zeit gab es in Karlsruhe Dut-
    zende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts,
    durch die Maßnahmen des deutschen Gesetzgebers auf-
    gehoben worden sind. Ebenso verhält es sich in Frank-
    reich und den anderen Mitgliedstaaten. Ich glaube aller-
    dings nicht, dass die europäischen Organe unfehlbar sind.
    Ich glaube, dass bislang in der Europäischen Union die
    Dimension des Grund- und Menschenrechtsschutzes zu
    kurz gekommen und unterschätzt worden ist.


    (Beifall der Abg. Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] sowie der Abg. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [F.D.P.])


    Deshalb müssen wir die Europäische Union in diesem Be-
    reich vom Kopf auf die Füße stellen. Dazu kann die Eu-
    ropäische Grundrechte-Charta einen wichtigen Beitrag
    leisten.


    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)


    Das ist im Übrigen nicht antieuropäisch und nicht euro-
    skeptisch, sondern der demokratische Normalfall.

    Die Erarbeitung einer europäischen Grundrechtscharta
    ist das erste große europäische Projekt, das nicht einfach
    nur in Form einer Einbahnstraße zu einer neuen Kompe-
    tenzerweiterung der Europäischen Union führt – das tut es
    gerade nicht –, sondern dazu, dass die vorhandenen Kom-
    petenzen effektiver kontrolliert und begrenzt werden kön-
    nen. Auch dies ist im Fortgang der europäischen Integra-
    tion ein ganz wichtiges Ereignis. Wir müssen deutlich
    machen, dass die Ausübung europäischer Gewalt auch auf
    der anonymen Brüsseler Ebene kontrollierbar und be-
    herrschbar ist.

    Deshalb ist die Grundrechtscharta der erste Schritt zu
    einer weiterführenden Diskussion über eine grundsätzli-
    che Kompetenzabgrenzung in der Europäischen Union im
    Rahmen der Frage: Was wollen wir in Zukunft auf der
    Ebene der Mitgliedstaaten und was wollen wir auf der
    Ebene der Europäischen Union regeln? Das wird nicht in
    dieser Charta entschieden. Aber von ihr geht der Anstoß
    aus, dieses Thema im Rahmen der Regierungskonferenz
    anzugehen und dann hoffentlich auch entsprechende Fort-
    schritte zu erreichen.

    Meine Damen und Herren, entscheidend für das Zu-
    standekommen der Charta ist allerdings nicht nur die gute
    Absicht der Beteiligten, sondern auch ihr Inhalt. Ich
    stimme Herrn Meyer zu, dass es ganz entscheidend darauf
    ankommt, dass wir die Achtung und den Schutz der Men-
    schenwürde, die für unser christlich geprägtes Grund- und
    Menschenrechtsverständnis zentral ist, an prominenter
    Stelle in der Grundrechtscharta verankern.


    (Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [F.D.P.]: Jawohl!)


    und dass wir zu den neuen Technologien im Bereich des
    Klonens bzw. der Bio- und Gentechnologie eine Aussage
    treffen.

    Erlauben Sie mir an diesem Punkt folgende Bemer-
    kung: Vor der letzten Bundestagswahl waren wir schon
    einmal so weit, dass wir fast dem europäischen Biomedi-
    zinübereinkommen beigetreten wären. Ich habe dazu von

    der neuen Koalition noch keine Aussagen gehört, wie sie
    mit diesem Projekt umgehen will. Wenn man den Ent-
    wicklungen in diesen Bereichen eine entsprechende Be-
    deutung beimisst, dann muss man sich der Diskussion
    stellen, wie sie im Rahmen des Europarates seit vielen
    Jahren stattfindet, und muss in diesem Haus eine Ent-
    scheidung über einen Beitritt zu dieser Konvention her-
    beiführen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


    Ich halte es für wichtig, dass wir die klassischen Frei-
    heits- und Verfahrensrechte als Rechte der europäischen
    Bürger, die im Sinne der Abwehr und der Kontrolle des
    hoheitlichen Handelns der Europäischen Union zu ver-
    stehen sind, in den Mittelpunkt der Charta stellen. Ich
    glaube, dass die klassischen Grundrechte gerade in der
    heutigen Zeit, in der es fast nur noch auf Effizienz und
    Schnelligkeit ankommt, vor einer Renaissance stehen.