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    511. ist.Tagesordnungspunkt: 1
    512. a:Zweite: 1
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    571. zurückgestellt.Tagesordnungspunkte: 1
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    736. SPD-Fraktion.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Gedenkworte für die Opfer der Brand- und Ex- plosionskatastrophe in Enschede . . . . . . . . . . 9761 A Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Konrad Kunick . . . . . . . . 9761 B Wahl der AbgeordnetenAnita Schäfer als Schriftführerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9761 B Bestimmung der Abgeordneten Eckart von Klaeden und Günter Nooke als ordentliche Mitglieder sowieGerda Hasselfeldt,Dr. Maria Böhmer und Peter Rauen als stellvertretende Mitglieder im Vermittlungsausschuss . . . . . . . 9761 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 9761 D Änderung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . 9762 B Absetzung des Tagesordnungspunktes 16 . . . 9762 C Absetzung des Zusatztagesordnungspunktes 3 9836 A Tagesordnungspunkt 3: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbe- steuerung (Steuersenkungsgesetz) (Drucksachen 14/2683, 14/3366, 14/3367) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9762 C – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Senkung der Steuer- sätze und zur Reform der Unternehmens- besteuerung (Steuersenkungsgesetz) (Drucksachen 14/3074, 14/3366, 14/3367) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9762 D – Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umset- zung einer Steuerreform für Wachs- tum und Beschäftigung (Drucksachen 14/2903, 14/3366, 14/3367) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9762 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – zu dem Antrag der Fraktion CDU/CSU: Eine Steuerreform für mehr Wachs- tum und Beschäftigung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeord- neter und der Fraktion F.D.P.: Unter- nehmensteuerreform – Liberale Po- sitionen gegen die Steuervorschläge der Koalition – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Rolf Kutzmutz, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Besteuerung der Unternehmen nach deren Leistungsfähigkeit – zu der Unterrichtung durch die Bundes- regierung: Dritter Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Kin- dern und Familien für das Jahr 2001 (Drucksachen 14/2688, 14/2706, 14/2912, 14/1926, 14/2607 Nr. 1, 14/2770, 14/3366) . . . . . . . . . . . . . . . . 9763 B Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9763 B Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 9766 D Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9767 C Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9771 D Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 9772 C Plenarprotokoll 14/105 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 105. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 I n h a l t : Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 9775 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . . . . . . . . . . 9777 D Dr. Gregor Gysi PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9778 D Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 9782 A Dr. Gregor Gysi PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 9785 C Gerda Hasselfeldt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9789 D Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9793 D Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9796 B Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU 9796 D Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9797 B Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9798 B Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . . . . . 9799 C Klaus Lennartz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9801 A Peter Jacoby, Minister (Saarland) . . . . . . . . . 9802 C Lothar Binding (Heidelberg) SPD . . . . . . . . . 9804 B Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU 9805 C Dr. Ditmar Staffelt SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 9807 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 9808 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9809 C Tagesordnungspunkt 4: a) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Agrarbericht 2000, Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung (Drucksache 14/2672) .. . . . . . . . . . . . . 9812 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Forsten aa) zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Agrarbericht 1999, Agrar- und ernährungspoliti- scher Bericht der Bundesregie- rung – zu dem Entschließungsantrag der Fraktion CDU/CSU – zu dem Entschließungsantragder Abgeordneten Kersten Naumann und der Fraktion PDS – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Matthias Weisheit, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Agrarbericht 1999, Agrar- und ernährungs- politischer Bericht der Bun- desregierung bb)zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Agrarbericht 1998, Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung (Drucksachen 14/347, 14/348 (Ma- terialband), 14/1155, 14/1156, 14/1157, 14/1158, 13/9823, 13/9824 (Materialband), 14/272 Nr. 100, 14/2198) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9812 B Karl-Heinz Funke, Bundesminister BML . . . 9812 C Dr. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . . . . 9814 A Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU . . . . . 9815 A Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9817 B Ulrich Heinrich F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9820 C Kersten Naumann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9822 C Jella Teuchner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9824 A Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9825 D Holger Ortel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9827 C Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9829 B Matthias Weisheit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9831 C Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . 9832 B Siegfried Hornung CDU/CSU . . . . . . . . . . 9833 C Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9834 B Matthias Weisheit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9835 A Tagesordnungspunkt 20: Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG (Drucksache 14/3274) . . . . . . . . . . . . . 9836 A b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 14. Dezember 1998 zurÄnderung des am 3. Dezember 1980 in Bonn unter- zeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000II zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern (Drucksache 14/3248) . . . . . . . . . . . . . 9836 B c) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförde- rungsgesetzes (Drucksache 14/2995) . . . . . . . . . . . . . 9836 B d) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung des Schorn- steinfegergesetzes und andererschorn- steinfegerrechtlicherVorschriften (Drucksache 14/3333) . . . . . . . . . . . . . 9836 B e) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rind- fleischetikettierungsgesetzes (Drucksache 14/3369) . . . . . . . . . . . . . 9836 C f) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung produkthaf- tungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 14/3371) . . . . . . . . . . . . . 9836 C g) Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Ruth Fuchs, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion PDS: Verbot derWerbung für den Tabakkonsum (Drucksache 14/3318) . . . . . . . . . . . . . 9836 C h) Bericht des Ausschusses für Bil- dung, Forschung und Technikfolgen- abschätzung gemäß § 56 a der Geschäfts- ordnung: Technikfolgenabschätzung hier: Monitoring „Xenotransplanta- tion“ (Drucksache 14/3144) . . . . . . . . . . . . . 9836 D Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlas- tung der Rechtspflege und des Jugend- gerichtsgesetzes (Drucksache 14/2992) . . . . . . . . . . . . . . . . 9836 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Weitere Überweisungen im vereinfach- ten Verfahren (Ergänzung zu TOP 20) . . . 9836 D a) Erste Beratung des von den Abgeord- neten Alfred Hartenbach, Joachim Stüncker, weiteren Abgeordneten und der Fraktion SPD sowie den Abgeord- neten Volker Beck (Köln), Christian Ströbele, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Be- setzungsreduktion bei Strafkam- mern (Drucksache 14/3370) . . . . . . . . . . . . . 9836 D b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Zweites Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz) (Drucksache 14/3267) . . . . . . . . . . . . . 9837 A c) Erste Beratung des von den Abgeord- neten Dr. Karlheinz Guttmacher, Horst Friedrich, weiteren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Drucksache 14/3209) . . . . . . . . . . . . . 9837 A d) Antrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Helmut Haussmann, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion F.D.P.: Für eine China-Resolution der VN-Men- schenrechtskommission (Drucksache 14/2915) . . . . . . . . . . . . . 9837 B Tagesordnungspunkt 21: Abschließende Beratungen ohne Aus- sprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu der Vierten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungs- fonds (Drucksachen 14/3075, 14/3346) . . . . 9837 B b) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Übereinkommen vom 19. De- zember 1996 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, der Repu- blik Finnland und des Königreichs Schweden zum Schengener Durch- führungsübereinkommen und zu dem Übereinkommen vom 18. Mai 1999 über die Assoziierung der Re- publik Island und des Königreichs Norwegen (Drucksachen 14/3247, 14/3389) . . . . 9837 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 III d) Bericht des Ausschusses für Wahlprü- fung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Überprüfungsverfahren des Abgeordneten Dr. Klaus Grehn gemäß § 44 b Abs. 2 des Abgeordne- tengesetzes (Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik) (Drucksache 14/3145) . . . . . . . . . . . . . 9838 A e) Bericht des Ausschusses für Wahlprü- fung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Überprüfungsverfahren nach § 44 b des Abgeordnetengesetzes (Überprüfung auf Tätigkeit oder politi- sche Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik) (Drucksache 14/3228) . . . . . . . . . . . . . 9838 A f)– m) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses Sammelübersichten 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160 zu Petitionen (Drucksachen 14/3301, 14/3302, 14/3303, 14/3304, 14/3305, 14/3306, 14/3307, 14/33/08) . . . . . . . . . . . . . . . 9838 A Tagesordnungspunkt 13: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Proto- koll vom 9. September 1998 zur Ände- rung des Europäischen Übereinkom- mens vom 5. Mai 1989 über das grenz- überschreitende Fernsehen (Drucksachen 14/2681, 14/3362) . . . . . . . 9838 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Weitere abschließende Beratung ohne Aussprache (Ergänzung zu TOP 21) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit zu der Verordnung der Bundes- regierung: Verordnung überdie Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monome- thyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicherVorschriften (Drucksachen 14/3286, 14/3345 Nr. 2.1, 14/3395) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9839 B Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Drucksache 14/3387) . . . . . . . . . . . . . 9839 B b) Antrag der Abgeordneten Peter Hintze, Peter Altmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Die Rech- te der Bürger stärken – Für eine bür- gernahe Charta derGrundrechte der Europäischen Union (Drucksache 14/3368) . . . . . . . . . . . . . 9839 C c) Antrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Verbindlichkeit der Europäischen Grundrechte-Charta und Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechts- konvention (Drucksache 14/3322) . . . . . . . . . . . . . 9839 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . . . . . . . . . 9839 D Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9842 C Peter Altmaier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 9843 C Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9845 C Claudia Roth (Augsburg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9846 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. . 9848 C Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . . . . . . 9850 A Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9851 A Christoph Zöpel, Staatsminister AA . . . . . . . . 9852 C Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 9854 C Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9856 B Michael Stübgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9857 D Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ . . 9859 B Tagesordnungspunkt 21 c: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zurÄnderung des Futtermittelgesetzes (Drucksachen 14/2636, 14/3348) . . . . . . . 9860 C Peter Bleser CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 9860 C Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Abgeordneten Johannes Singhammer, Max Straubinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Kurzfristige Beschäftigungen im Rah- men des 630-DM-Gesetzes entlasten (Drucksache 14/2990) . . . . . . . . . . . . . . . . 9861 A Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 9861 A Leyla Onur SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9863 A Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9865 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000IV Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 9866 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS . . . . . . . . . . . . 9867 D Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherstellung der Rentenauszahlung im Vormonat (Ren- tenauszahlungsgesetz) (Drucksachen 14/3159, 14/3330) . . . . . . . 9868 C Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9868 D Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9870 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . 9871 A Katrin Dagmar Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9871 C Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . . . . . . . . . 9872 C Monika Balt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9873 B Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Detlef Parr, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion F.D.P.: Abschaffung derArznei- und Heilmittelbudgets (Drucksache 14/3299) . . . . . . . . . . . . . . . . 9874 B Dr. Dieter Thomae F.D.P . . . . . . . . . . . . . . . . . 9874 B Klaus Kirschner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9875 C Dr. Wolf Bauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 9876 D Klaus Kirschner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 9878 A Andrea Fischer, Bundesministerin BMG . . . . 9879 B Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9881 A Gudrun Schaich-Walch SPD . . . . . . . . . . . . . 9882 A Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Sondergeneral- versammlung der Vereinten Nationen: Überprüfung der Beschlüsse der Pekin- gerWeltfrauenkonferenz – Peking + 5 (Drucksache 14/3386) . . . . . . . . . . . . . . . . 9883 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Christel Humme, Hildegard Wester, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeord- neten Irmingard Schewe-Gerigk, Christian Simmert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sondergeneralversammlung derVerein- ten Nationen: Nationale Umsetzung der Beschlüsse der Pekinger Weltfrauen- konferenz (Drucksache 14/3385) . . . . . . . . . . . . . . . . 9883 B Christel Hanewinckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 9883 C Maria Eichhorn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 9884 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9886 B Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9888 B Petra Bläss PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9889 D Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9891 A Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9892 C Erika Reinhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 9893 C Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . . . . . . . 9894 D Erika Reinhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 9895 C Brigitte Adler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9895 D Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . . 9897 B Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Rudolf Seiters, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Ausbau und Modernisierung der Trans- rapid-Versuchs-Anlage Emsland und Fortsetzung der Planfeststellungsver- fahren fürdie Magnetschwebebahn-Refe- renzstrecke Hamburg–Berlin (Drucksache 14/3183) . . . . . . . . . . . . . . . . 9898 D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU . . . 9898 D Kurt Bodewig, Parl. Staatssekretär BMVBW 9900 B Hans-Michael Goldmann F.D.P. . . . . . . . . . . . 9902 A Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9903 B Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9904 D Dr. Hermann Kues CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 9905 B Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . 9906 A Reinhard Weis (Stendal) SPD . . . . . . . . . . . . 9907 A Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der neu- en Länder zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr. Evelyn Kenzler, Kersten Naumann, Dr. Gregor Gysi und der Frakti- on PDS: Vererblichkeit von Bodenreform- eigentum (Drucksachen 14/1063, 14/2405) . . . . . . . 9908 A Kersten Naumann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9908 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 V Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Monika Balt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Gleichstellung dervon Struk- turkrisen betroffenen Bergleute in Ost und West (Drucksache 14/2385) . . . . . . . . . . . . . . . . 9909 B Gerhard Jüttemann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 9909 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9910 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 9911 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg), Friedhelm Julius Beucher, Hans Büttner (Ingolstadt), Peter Dreßen, Harald Friese, Konrad Gilges, Angelika Graf (Rosenheim), Horst Kubatschka, Helga Kühn-Mengel, Christine Lambrecht, Christa Lörcher, Götz-Peter Lohmann (Neu- brandenburg), Heide Mattischeck, Andrea Nahles, Bernd Reuter, Dr. Edelbert Richter, René Röspel, Gudrun Roos, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Thomas Sauer, Dr. Hermann Scheer, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Ewald Schurer, Dr. R. Werner Schuster, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Jella Teuchner, Franz Thönnes, Adelheid Tröscher und Waltraud Wolff (Zielitz) (alle SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Entwurf ei- nes Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) (Tagesordnungs- punkt 3 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9911 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Detlef von Larcher (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungs- gesetz) (Tagesordnungspunkt 3 a) . . . . . . . . . 9912 B Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS) zur namentlichen Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungs- gesetz) (Tagesordnungspunkt 3 a) . . . . . . . . . 9913 B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Vererblichkeit von Bodenreformei gentum (Tagesordnungspunkt 11) . . . . . . . . . . 9913 D Rainer Fornahl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9913 D Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 9915 C Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 9916 B Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9916 D Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Gleichstellung der von Strukturkri- sen betroffenen Bergleute in Ost und West (Tagesordnungspunkt 12) . . . . . . . . . . . . . . . . 9917 B Werner Labsch SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9917 B Ulrich Klinkert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 9918 A Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9918 A Walter Hirche F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9919 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000VI Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 Gerhard Jüttemann 9910 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9911 (C) (D) Beer, Angelika BÜNDNIS 90/ 18.05.2000 DIE GRÜNEN Behrendt, Wolfgang SPD 18.05.2000** Borchert, Jochen CDU/CSU 18.05.2000 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 18.05.2000** Klaus Bulmahn, Edelgard SPD 18.05.2000 Dreßler, Rudolf SPD 18.05.2000 Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/ 18.05.2000 DIE GRÜNEN Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 18.05.2000 Joseph DIE GRÜNEN Gebhardt, Fred PDS 18.05.2000 Großmann, Achim SPD 18.05.2000 Haack (Extertal), Karl SPD 18.05.2000* Hermann Dr. Hornhues, CDU/CSU 18.05.2000 Karl-Heinz Imhof, Barbara SPD 18.05.2000 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 18.05.2000 Dr. Köster-Loßack, BÜNDNIS 90/ 18.05.2000 Angelika DIE GRÜNEN Dr. Lamers CDU/CSU 18.05.2000*** (Heidelberg), Karl A. Lamp, Helmut CDU/CSU 18.05.2000 Maaß (Herne), Dieter SPD 18.05.2000 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 18.05.2000 Müller (Berlin), PDS 18.05.2000 Manfred Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 18.05.2000 DIE GRÜNEN Reiche, Katherina CDU/CSU 18.05.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 18.05.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 18.05.2000 Scheffler, Siegfried SPD 18.05.2000 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 18.05.2000 Hans Peter Steen, Antje-Marie SPD 18.05.2000 Wiesehügel, Klaus SPD 18.05.2000 Zierer, Benno CDU/CSU 18.05.2000** * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-lung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordantlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg), Friedhelm Julius Beucher, Hans Büttner (Ingolstadt), Peter Dreßen, Harald Friese, Konrad Gilges, Angelika Graf (Rosenheim), Horst Kubatschka, Helga Kühn-Mengel, Christine Lambrecht, Christa Lörcher, Götz- Peter Lohmann (Neubrandenburg), Heide Mattischeck, Andrea Maria Nahles, Bernd Reuter, Dr. Edelbert Richter, René Röspel, Gudrun Roos, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Thomas Sauer, Dr. Hermann Scheer, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Ewald Schurer, Dr. R. Werner Schuster, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Jella Teuchner, Franz Thönnes, Adelheid Tröscher, Dr. Wolfgang Wodarg und Waltraud Wolff (Zielitz) (alle SPD) zur nament- lichen Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Senkung der Steuersätze und zur Re- form der Unternehmensbesteuerung (Steuersen- kungsgesetz – StSenkG) (Tagesordnungspunkt 3 a) zum Abstimmungsverhalten über das Steuersenkungsgesetz (Bundestagsdrucksachen 14/2683 und 14/3366) Das Steuersenkungsgesetz enthält eine Reihe von Ein- zelregelungen zur Reform des Einkommensteuertarifs und der Reform der Unternehmensbesteuerung. Bei der Reform des Einkommensteuertarifs begrüßen und unter- stützen wir insbesondere die Absenkung des Eingangs- steuersatzes und die Erhöhung des Grundfreibetrages, weil diese Maßnahmen breiten Steuerzahlerschichten zu- gute kommen und dies die Nachfrage stärkt; bei der Un- ternehmensteuerreform begrüßen wir besonders, dass künftig Gewinnausschüttungen aus den Unternehmen nicht mehr steuerlich besser gestellt sind als der Verbleib des Gewinns im Unternehmen zur Reinvestition. entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (A) (B) Anlagen zum Stenographischen Bericht Wir sind jedoch gegen die vorgesehene vollkommene Steuerbefreiung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften durch Ka- pitalgesellschaften. Dies soll nach den vorgelegten Be- rechnungen zu Steuermindereinnahmen – im Entste- hungsjahr – von 4,2 Milliarden DM führen, die hauptsächlich bei einigen wenigen Unternehmen mit ho- hen Beteiligungsvermögen, Banken und Versicherungen, anfallen, die sowieso eine besonders günstige Ertragslage haben. Wir sind der Meinung, dass von der Steuerbefrei- ung entweder ganz abgesehen werden sollte oder aber zu- mindest eine ermäßigte Besteuerung erfolgen sollte. Die beabsichtigte Neuregelung des § 8 b KStG begüns- tigt ohnehin sich vollziehende Umstrukturierungspro- zesse in der deutschen Wirtschaft. Soweit dadurch Macht- konzentrationen abgebaut werden, ist dies zu begrüßen. Dass im Zuge dieser Umstrukturierung neue Arbeits- plätze entstehen, ist jedoch eine nicht zu belegende Hoff- nung. Zudem ist zu befürchten, dass dadurch zusätzliche wirtschaftliche Konzentrationsprozesse ausgelöst wer- den. Mit der steuerlichen Entlastung der Veräußerungsge- winne gewinnen in diesem Umstrukturierungsprozess kurzfristige Gewinnmöglichkeiten an Bedeutung. Dies beinhaltet die Gefahr, dass Unternehmen nicht aus lang- fristigen Erwägungen übernommen werden, sondern nur um sie möglichst gewinnbringend wieder verkaufen zu können. Erfahrungsgemäß werden dabei weniger renta- ble Unternehmenszweige geschlossen oder radikal ver- kleinert, also Arbeitsplätze vernichtet. Auch vor dem Hin- tergrund dieser Gefahr hätte auf die Steuerfreiheit der Ver- äußerungsgewinne verzichtet werden sollen. Zudem entsteht der Eindruck, die Koalition nehme von dem mit dem Steuerentlastungsgesetz eingeschlagenen verteilungspolitischen Kurs Abstand und relativiere mit- hin zugunsten wirtschaftspolitischer Überlegungen die Bedeutung des Ziels der Steuergerechtigkeit. Die durch einen Verzicht auf die Steuerbefreiung ent- stehenden zusätzlichen Einnahmen sollten entweder für soziale, ökologische und humanitäre Zwecke oder für die Schuldentilgung verwendet werden. Trotz der im genannten Punkt anderen Auffassung wer- den wir dem Steuersenkungsgesetz wegen der insgesamt positiven Regelungen und Wirkungen zustimmen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Detlef von Larcher (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf ei- nes Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz StSenkG) (Tagesord- nungspunkt 3 a) Mit der Verabschiedung des Steuersenkungsgesetzes setzen Bundesregierung und Koalitionsfraktionen eine längst überfällige Strukturreform bei der Unternehmens- besteuerung durch. Es geht auf Grundsätze zurück, die die SPD-Fraktion schon in der 13. Legislaturperiode ent- wickelt hat, gegen die seinerzeitige Mehrheit des Hauses aber nicht durchsetzen konnte. Hervorzuheben sind ins- besondere die Herstellung einer weitgehenden Rechts- formneutralität bei der Unternehmensbesteuerung sowie die Stärkung der Investitionskraft der Unternehmen durch die steuerliche Entlastung thesaurierter Gewinne. Darü- ber hinaus wird mit der Fortführung der Tarifsenkungen die Kaufkraft der Arbeitnehmer weiter gestärkt und somit ein Beitrag zur binnenwirtschaftlichen Stärkung der Kon- junktur geleistet. Ich stimme wegen dieser vielen großen steuerpoliti- schen Fortschritte demGesetzentwurf zu, auch wenn er in einemwichtigen Punkt hinter das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 zurückfällt. Mit der Neufassung des § 8 b des Körperschaftsteuergesetzes werden Gewinne, die eine Kapitalgesellschaft bei der Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kapitalgesellschaft erzielt, steuerfrei ge- stellt. Hierfür sprechen anerkennenswerte steuersystema- tische Überlegungen, die ohne diese Regelung eine Dop- pelbesteuerung von Gewinnen befürchten. Der Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen entspricht danach einer To- talausschüttung der Gewinne des Unternehmens und da- mit einer Ausschüttung bereits erzielter und daher ver- steuerter oder später zu erzielender und dann zu versteu- ernder Gewinne. Eine eingehendere Analyse des Verhältnisses zwischen der Börsenkapitalisierung von Aktiengesellschaften ei- nerseits und dem in deren Bilanzen ausgewiesenen Ei- genkapital andererseits zeigt, dass zwischen beiden allen- falls ein lockerer Zusammenhang besteht. Die rechtliche Fiktion von der Totalausschüttung entpuppt sich als Illu- sion. Die Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne nach § 8 b KStG ist somit ein großzügiges Steuergeschenk vor allem an große Kapitalgesellschaften mit einem umfangreichen Anteilsbesitz. Dies belegen auch die enormen Kurssteige- rungen wichtiger Finanzdienstleistungsunternehmen um bis zu 25 Prozent unmittelbar nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfs. Die Allianz und die Deutsche Bank er- lebten innerhalb weniger Tage einen Anstieg ihrer Bör- senkapitalisierung um fast 50 Milliarden DM. Die dadurch den öffentlichen Haushalten entgehenden Einnahmen können nur grob geschätzt werden; die im Ge- setzentwurf ausgewiesenen Mindereinnahmen von 4 Mil- liarden DM im Jahr müssen aber als für die öffentlichen Haushalte überaus optimistische Prognose qualifiziert werden. Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 hat- ten Bundesregierung und Koalition entsprechend ihrer Analyse, dass das deutsche Steuerrecht große und kapi- talstarke Unternehmen besonders glimpflich behandelte, deutliche Mehrbelastungen für Großunternehmen durch- gesetzt und auch öffentlich deutlich gemacht, dass dies zur Herstellung von mehr Steuergerechtigkeit notwendig war. Mit der Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne wird diese Mehrbelastung wieder an die Großunternehmen zurückgegeben. Die Annahme, diese würden ihre Ver- äußerungsgewinne für Investitionen in neue Arbeitsplätze Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9912 (C) (D) (A) (B) verwenden, ist mehr als waghalsig. Es gibt daher keine stichhaltige sachliche Begründung für diese Regelung. Zudem entsteht der Eindruck, die Koalition nehme von dem mit dem Steuerentlastungsgesetz eingeschlagenen verteilungspolitischen Kurs Abstand und relativiere mit- hin zugunsten wirtschaftspolitischer Überlegungen die Bedeutung des Ziels der Steuergerechtigkeit. Darüber hinaus begünstigt die Neuregelung des § 8 b KStG ohnehin sich vollziehende Umstrukturierungspro- zesse in der deutschen Wirtschaft. Soweit dadurch Macht- konzentrationen abgebaut werden, ist dies zu begrüßen. Dass im Zuge dieser Umstrukturierungen neue Arbeits- plätze entstehen, ist jedoch eine nicht zu belegende Hoff- nung. Zudem spricht nichts für die Annahme, dass nicht gleichzeitig neue Konzentrationsprozesse stattfinden, dass also am Ende dieses Prozesses eine weniger starke Machtkonzentration steht. Mit der steuerlichen Entlastung der Veräußerungsge- winne gewinnen in diesem Umstrukturierungsprozess kurzfristige Gewinnmöglichkeiten an Bedeutung. Dies beinhaltet die Gefahr, dass Unternehmen nicht aus lang- fristigen Erwägungen übernommen werden, sondern nur, um sie möglichst gewinnbringend wieder verkaufen zu können. Erfahrungsgemäß werden dabei weniger rentable Unternehmenszweige geschlossen oder radikal verklei- nert, also Arbeitsplätze vernichtet. Auch vor dem Hinter- grund dieser Gefahr hätte auf die Steuerfreiheit der Ver- äußerungsgewinne verzichtet werden sollen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS) zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz – StSenkG) (Tagesord- nungspunkt 3 a) Ich lehne den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung – Drucksache 14/2683 – ab. Ich lehne ihn nicht nur deshalb ab, da er wegen der Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne aus Beteiligun- gen an inländischen Kapitalgesellschaften vor allem bör- sennotierte Unternehmen im Vergleich zu mittelständi- schen Betrieben sowie dem Handwerk deutlich bevorteilt. Ohnehin gibt es, außer in den Niederlanden, ansonsten nirgendwo auf der Welt eine Steuerfreiheit für Veräuße- rungsgewinne aus Anteilen der Kapitalgesellschaften an Kapitalgesellschaften. Ich lehne den Gesetzentwurf aber auch deshalb ab, weil er den Kommunen neue spürbare Belastungen aufbürdet. Die Gewerbesteuerumlage, die Bund und Ländern zu- fließt, soll deutlich, wenn auch etwas moderater, als ur- sprünglich vorgesehen, angehoben werden. Ihre finanzi- ellen Auswirkungen betragen nunmehr für die Städte und Gemeinden im Jahr 2001 1,4 Milliarden DM und sollen bis zum Jahr 2004 auf 5,1 Milliarden DM anwachsen. Die Gewerbesteuer verliert damit immer mehr den Charakter einer Kommunalsteuer und entwickelt sich sukzessive zu einer Gemeinschaftssteuer. Gegenüber dem ursprüngli- chen Finanztableau der Koalition ergeben sich somit für die Städte und Gemeinden wohl etwas geringere Belas- tungen. Im Jahr 2001 sind dies 560 Millionen DM weni- ger und im Jahr 2004 1,74 Milliarden DM weniger. Auf den ersten Blick liest sich das wie ein Einlenken der Bundesregierung. Von der kommunalen Gewerbe- steuer wird weniger abgeschöpft, ergo haben die Städte und Gemeinden Mehreinnahmen. Wenn da nicht ein bö- ser Haken wäre: Die Bundesregierung will die Steuerbe- freiung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften durch Kapitalge- sellschaften in die Berechnung einbeziehen. Allein daraus resultieren Gewerbesteuermindereinnahmen der Kom- munen in den Jahren 2001 bis 2004 von über 4,9 Milliar- den DM. Ein zweiter Haken: Spätestens Anfang 2004 – so die Verheißung – soll überprüft werden, ob dieAnhebung der Gewerbesteuerumlage noch gerechtfertigt ist. Ge- schenkt! Eine solche Revisionsklausel ist nach den Er- fahrungen der Kommunen keinen Pfifferling wert. Schon im Gemeindefinanzreformgesetz stand geschrieben, dass 1997 der kommunale Solidarpaktfinanzbeitrag überprüft werde. Obwohl eine Revision dringend geboten wäre, ist bislang nichts passiert. Ein dritter Haken: Anhand veränderter Abschreibungs- bedingungen (AfA) rechnet der Bund den Städten und Gemeinden Steuermehreinnahmen an. Aber diese sind nicht von Dauer! Denn der AfA-Effekt führt zwar zunächst zu höheren, in späteren Jahren aber zu geringe- ren Steuereinnahmen. Allein schon deswegen ist eine An- hebung der Gewerbesteuerumlage auf der Basis der für die Jahre 2001 bis 2004 berechneten AfA-Vorschriften nicht berechtigt. Hinzu kommt, dass die Annahmen für den Anteil der degressiven AfAund die Laufzeiten der ab- zuschreibenden Wirtschaftsgüter nach oben ausgereizt worden sind – ohne jeglichen statistischen Beleg! Das- selbe gilt für die unseriösen Annahmen über das Wachs- tum der Ausrüstungsinvestitionen. Summa summarum: Die Schätzrisiken im Finanzta- bleau sind enorm, die den Kommunen zugeschriebenen Steuereinnahmen nicht anhaltend. Deshalb wird sich die PDS – im Einklang mit den kommunalen Spitzenverbän- den – nicht mit der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage abfinden. Auch aus diesen Gründen lehne ich den Gesetzentwurf der Koalition ab. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Vererblichkeit von Bodenreformeigentum (Tagesordungspunkt 11) Rainer Fornahl (SPD):Vor einem Jahr zur ersten Be- ratung des vorliegenden Antrags habe ich Adenauer zi- tiert: „Wir stehen alle unter dem gleichen Himmel, sehen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9913 (C) (D) (A) (B) aber sehr unterschiedliche Horizonte“. Seit zehn Jahren springt die PDS unter dem Himmel der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland von scheinbaren oder auch manchmal wirklichen Betroffenen-Horizonten zu anderen. Oft bleibt dabei dann Recht oder Gerechtigkeit auf der Strecke. Auch hier scheint ein Konflikt zwischen Recht und Gerechtigkeit durch und wird von der PDS mit Lust geschürt. Deshalb wird aber die Unterstellung der Enteignung von durch die Rechtslage Betroffenen mit- nichten glaubwürdiger. Soweit zu den Horizonten. Nun aber zur Sache. Eine Klarstellung nochmals vorab: Schon in der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR hat die SPD ohne Wenn und Aber den Bestand der Bodenreform 45/49 garantiert. Dies steht für uns heute und in Zukunft außer Frage. Mit dem hier heute abschließend zu beratenden Antrag der PDS-Fraktion soll der Deutsche Bundestag die Bun- desregierung auffordern, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen des Art. 233 §§ 11 bis 16 EGBGB über die Abwicklung der Bodenreform vorzule- gen. Die Fraktion der PDS leitet aus „neueren Untersu- chungen der Rechtswissenschaft und Entscheidungen des Bundesgerichtshofes“ die Schlussfolgerung ab, dass der Gesetzgeber des Zweiten Vermögensrechtsänderungsge- setzes hinsichtlich der Vererbbarkeit der Grundstücke von fehlerhaften Grundvoraussetzungen ausgegangen sei. Zu- treffend ist, dass in der juristischen Fachliteratur vor allem aus dem Urteil des BGH vom 17. Dezember 1997 (V ZR 200/97) gesetzgeberischer Korrekturbedarf abgeleitet wurde. Auch im Antrag der PDS-Fraktion wird behauptet, aus dem Urteil gehe hervor, dass Bodenreformland frei vererbbar war, sodass der Auflassungsanspruch des Fis- kus entfallen müsse. Dies trifft jedoch so nicht zu. Unter der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland seit dem 03. Okober 1990 war eine teilweise Neuordnung der Eigentumsverhältnisse für die Vermögenswerte in der ehemaligen DDR zu gestalten. Dazu gehörte auch das Bo- denreformland. Die Bodenreform war aus der Sicht der damaligen Ent- scheidungsträger bedingt eine politisch-ideologisch ge- wollte Enteignung landwirtschaftlicher Flächen. Diese war die Voraussetzung für die Entstehung bäuerlicher Landwirtschaft. Darüber hinaus sollten aber auch die Ver- triebenen, landarme Bauern und Landarbeiter versorgt werden. Die damals geschaffenen landwirtschaftlichen Strukturen hat es am Ende der DDR in keinster Weise mehr gegeben, weil ein politisch-ideologisch motivierter Nutzungsentzug in Zusammenhang mit der Bildung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften eine andere land- und forstwirtschaftliche Struktur hinterlas- sen hat. Nichtsdestotrotz finden wir heute, nach schmerz- haften Jahren eines dritten Strukturwandels, eine leis- tungsfähige Landwirtschaft in den neuen Ländern, die sich sehen lassen kann und weniger staatliche Zuschüsse braucht als die Landwirtschaft der alten Länder. Dagegen werden keine noch so großen Anzeigenkampagnen und Initiativen von Alteigentümern – aus der Zeit vor der Bo- denreform – je etwas ausrichten. Bodenreformland war in der ehemaligen DDR im ju- ristischen Sinne nicht als Volleigentum eingestuft, son- dern lediglich als „Arbeitseigentum“. Es unterlag damit besonderen gesetzlichen Beschränkungen. Bodenreform- grundstücke wurden mit der Einschränkung zugeteilt, dass sie weder geteilt, ganz oder teilweise verkauft, ver- pachtet oder verpfändet werden durften. Dies ergab sich aus den jeweiligen Besitzwechselverordnungen über Bo- denreformwirtschaften aus den Jahren 1951, 1956, 1975 und 1988. Nach diesen Vorschriften hatten die Räte der Kreise abschließend zu entscheiden, an wen bei Abgabe des Bodenreformeigentums – auch im Erbfall – unter Be- achtung der persönlichen Voraussetzungen eine Neuver- gabe erfolgte oder ob es in den staatlichen Bodenfonds zurückgeführt wurde. Mit dem noch von der realsozialistischen Volkskam- mer zwei Tage vor den nach Jahrzehnten ersten freien Wahlen in der DDR erlassenen Gesetz vom 15. März 1990 – Modrow-Gesetz – wurden alle Verfügungsbe- schränkungen bei Bodenreformgrundstücken aufgeho- ben. Das Gesetz vom 15. März 1990 ist jedoch lückenhaft ausgestaltet worden, weil es keine erbrechtlichen Rege- lungen bzw. Übergangsvorschriften in Erbrechtsfällen enthält. Diese Regelungslücke stellt sich vor allem in den Fällen als besonders problematisch dar, in denen zum Zeitpunkt des Stichtages 15. März 1990 eine nicht mehr lebende Person als Bodenreformberechtigte im Grund- buch eingetragen war, die bei Beachtung der Bodenre- formvorschriften im Grundbuch hätte gelöscht werden müssen. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber mit dem Art. 233 §§ 11 bis 16 EGBGB eine Lösung geschaffen, die sich an den früheren Besitzwechselverordnungen, also an früherem DDR-Recht, orientiert. Man nennt dies auch „Nachzeichnungslösung“. Berechtigte an dem Bodenre- formland sind demnach in folgender Reihenfolge: ers- tens diejenige Person, der das Grundstück oder der Grundstücksteil nach den Vorschriften über die Bodenre- form oder dem Besitzwechsel bei Grundstücken aus der Bodenreform förmlich zugewiesen oder übergeben wor- den ist, auch wenn der Besitzwechsel nicht im Grundbuch eingetragen worden ist; zweitens der Erbe des zuletzt im Grundbuch aufgrund einer Entscheidung nach den Vor- schriften über die Bodenreform oder über die Durch- führung des Besitzwechsels eingetragenen Eigentümers, der zuteilungsfähig ist. Zuteilungsfähig ist derjenige, der bei Ablauf des 15. März 1990 in dem Gebiet der ehemali- gen DDR in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirt- schaft tätig war oder wer vor Ablauf des 15. März 1990 in dem Gebiet der ehemaligen DDR in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft insgesamt 10 Jahre lang tätig war und im Anschluss an diese Tätigkeit keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und einer solchen vo- raussichtlich auf Dauer nicht nachgehen wird; und erst drittens der Fiskus des Landes, in dem das Grundstück liegt. Für diese „Nachzeichnungslösung“ hat sich der Ge- setzgeber deshalb entschieden, weil anders eine gerechte Behandlung aller Beteiligten nicht zu erreichen gewesen wäre. Hätte der Gesetzgeber eine reine Erbschaftslösung geschaffen, dann hätte er in großem Umfang Bürgern Grundeigentum kostenlos übertragen, denen dies sach- lich – nach den Vorschriften der ehemaligen DDR – nicht Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9914 (C) (D) (A) (B) zustand. Er hätte damit diese Gruppe von Bürgern gegen- über denjenigen bevorzugt, bei denen die Vorschriften über die Behandlung der Bodenreformgrundstücke ord- nungsgemäß angewendet worden waren. Der Hintergrund der immer wieder erhobenen Forde- rung nach Aufhebung oder Revidierung der Regelung zur Abwicklung der Bodenreform ist folgender: Bei Erlass des Art. 233 § 11 bis 16 EGBGB war man davon aus- gegangen, dass der Landesfiskus von seinem Auflas- sungsanspruch nur im Falle größerer Grundstücke Ge- brauch machen würde. Um dem Landesfiskus überhaupt Kenntnis davon zu verschaffen, dass ein Grundstück aus der Bodenreform stammt, erhält der Landesfiskus bis zum 3. Oktober 2000 nach Art. 233 § 13 EGBGB von jedem Grundbuchberichtigungsantrag und jeder bean- tragten Verfügung vom Grundbuchamt eine Nachricht. Zunächst war daher derjenige Erbe vor einem Auflas- sungsanspruch des Landesfiskus relativ „sicher“, der im Grundbuch keine Eintragung veranlasste. Nun also, auf der Suche nach Einnahmequellen und unter Berufung auf ihre Haushaltsgrundsätze sind jedoch die Länder – mit unterschiedlicher Intensität – dazu über- gegangen, nicht auf eine Benachrichtigung durch die Grundbuchämter zu warten, sondern sämtliche Grund- bücher systematisch auf der Suche nach Bodenreform- vermerken zu durchforsten, um anschließend vom Ei- gentümer bzw. dessen Erben die Auflassung zu verlangen. Vor allem in Mecklenburg-Vorpommern wurden große Anstrengungen unternommen, um die fiskalischen An- sprüche zu sichern. Dies ist schon sehr bemerkenswert wegen der PDS-Beteiligung an der dortigen Regierungs- koalition. Mir ist im Übrigen kein Fall bekannt, in dem als Besserberechtigter eine natürliche Person und nicht der Landesfiskus seinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen versucht hat. Nicht zuletzt aufgrund dessen sehen sich die Betroffenen häufig als Opfer der Enteignung ihres Grund und Bodens durch die Bundesrepublik. Zusammenfassend ist aus meiner Sicht festzustellen: Der im PDS-Antrag unterstellte Vorwurf der Enteignung einerseits und andererseits der Bereicherung des Fiskus der neuen Länder geht ins Leere. Denn die Feststellung ei- ner Berechtigung auf Zuweisung erfolgt richtigerweise unter analoger Anwendung des DDR-Rechts. Damit steht man übrigens im Einklang mit anderen Bereichen der Ver- mögensneuordnung für das ehemalige Volkseigentum in der DDR. Deshalb ist aus jetziger Sicht eine Initiative des Ge- setzgebers im Sinne des Antragstellers nicht gegeben, wie dies im Übrigen auch das Bundesministerium der Justiz festgestellt hat. Auch der Bundesgerichtshof hält in seinen Urteilen vom 17. Dezember 1998 den Artikel 233 §§ 11 bis 16 EGBGB nach wie vor für verfassungsgemäß, so- dass diese Urteile auf die weitere Abwicklung der Boden- reform keine Auswirkungen haben. Dieser Einsicht ist die Regierung Mecklenburg-Vor- pommerns, der ja die PDS angehört, gefolgt und verzich- tet ausdrücklich auf eine Gesetzesinitiative. Im dortigen Koalitionsvertrag steht zu lesen – ich zitiere aus Kapitel IV Punkt 73 –: „Die Landesregierung wird Handlungs- spielräume im EGBGB nutzen, um in Härtefällen Er- leichterungen zu gewähren. Dazu werden Einzelfallprü- fungen durchgeführt.“ Meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, nehmen Sie sich ein Beispiel an der parti- ell erkennbaren Realitätsbezogenheit Ihrer Mecklenburg- Vorpommerschen Parteigenossen! Unsere Haltung zu Art. 233 §§ 11 bis 16 EGBGB steht auch heute in voller Übereinstimmung mit den Entschei- dungen des Bundesverfassungsgerichtes. Nach meiner Kenntnis ist gegenwärtig am Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorschriften an- hängig, die sich in der Argumentation u. a. ebenfalls auf die BGH-Entscheidung stützt. Das Bundesverfassungsbe- richt hat jedoch die Verfassungsmäßigkeit der Rege- lungen in Art. 233 §§ 11 bis 16 EGBGB bisher durch zwei Nichtannahmebeschlüsse – 1 BvR 1881/95 vom 4. Oktober 1995 und 1 BvR 839/96 vom 17. Juni 1996 – aus- drücklich bestätigt. Abschließend ist zu sagen, dass die hier vorgetragenen Argumente nur die Befolgung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für die Angelegenheiten der neuen Länder und damit die Ablehnung des Antrags zulassen. Dr. Michael Luther (CDU/CSU):Schon in der ersten Lesung am 24. Juni 1999 habe ich sehr ausführlich zum PDS-Antrag über die Vererblichkeit von Bodenreform- land Stellung genommen. Im Ausschuss für die Angele- genheiten der neuen Länder haben wir den Antrag sehr ausführlich diskutiert, jedoch sind keine neuen Argu- mente auf den Tisch gelegt worden, die eine Zustim- mungsfähigkeit für den Antrag hätten erreichen können. Somit stelle ich fest, dass auch eingedenk der sehr um- fangreichen Diskussion in der letzten und vorletzten Le- gislaturperiode und auch vor dem Hintergrund des BGH- Urteils vom 17. Dezember 1998 – V-ZR-200/97 und V-ZR-241/97 – keine neuen Erkenntnisse oder Argu- mente auf dem Tisch liegen, die eine Veränderung des Sta- tus quo erfordern oder ermöglichen. Damit sehen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion keinen Handlungsbedarf für den Deutschen Bundestag, etwas an der bestehenden Rechtslage zu ändern. Zum Sachverhalt möchte ich noch einmal klärend er- läutern, dass Tatsache ist, dass das Bodenreformeigentum im Zuge der Bodenreform den damaligen ländlichen Be- trieben und den Neubauern als Arbeitseigentum überge- ben worden ist. Das bedeutet auch, dass dieses Arbeitsei- gentum nicht im vollen Maße bzw. uneingeschränkt ver- erbbar war. Die Besitzwechselverordnungen der DDR regelten, dass dann das Bodenreformeigentum an den volkseigenen Bodenfonds zurückfällt, wenn der Erbe nicht in der Landwirtschaft beschäftigt ist. Erst für dieje- nigen, die noch im Frühjahr 1990 Arbeitseigentümer von Bodenreformeigentum waren, wurde beschlossen, dass sie von nun an Volleigentümer sind. Diese Entscheidung, die auf Anregung des runden Tisches entstanden ist, war richtig; das möchte ich ausdrücklich betonen. Allerdings, so scheint mir, hat man sich damals über einige grundsätz- liche Fragen keine Gedanken gemacht. Tatsache ist auch, dass in vielen Grundbüchern noch 1990 schon verstorbene ehemalige Eigentümer von Bo- denreformeigentum standen. Die Verwaltungspraxis der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9915 (C) (D) (A) (B) DDR hatte es nicht für nötig erachtet, das Grundbuch zu pflegen und Unrichtigkeiten zu bereinigen. Die Pflege wurde nicht für notwendig erachtet, da dieses Bodenre- formland zwar ursprünglich im Zeitraum 1949 den Bau- ern übertragen worden ist, später diese Bauern jedoch alle in die LPG gezwungen worden sind. Mit dem LPG-Ge- setz der DDR war der Bodeneigentümer nicht mehr über sein Grundstück verfügungsberechtigt. Lediglich die LPG konnte uneingeschränkt verfügen. Somit machte es praktisch wenig Sinn, das Grundbuch nachzuzeichnen, um zum Beispiel den möglichen Erben in das Grundbuch einzutragen, da er doch nicht über seinen Grund und Bo- den hätte verfügen können. Das hätte die Modrow-Volks- kammer wissen müssen, hat es aber offensichtlich geflis- sentlich ignoriert und damit im Nachgang eine erhebliche Unzufriedenheiten provoziert. Folge war dann nach dem Frühjahr 1990, dass viele Bürger meinten, dass sie nun als Erben auch das ehema- lige Bodenreformland des Erblassers als Volleigentum er- ben könnten. Diesen unbefriedigenden Zustand musste der Deutsche Bundestag klären und hat das auch im 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz getan. Mit der so ge- nannten Nachzeichnungslösung hat sich der Deutsche Bundestag dazu entschlossen, den Zustand herzustellen, der bei einer ordnungsgemäßen Verwaltung in der DDR unter Anwendung der Besitzwechselverordnung hätte hergestellt werden müssen. Hätte der Bundestag nicht so gehandelt, dann hätte das zum Ergebnis gehabt, dass der- jenige heute zufällig Volleigentümer wäre, der sich in der DDR ruhig verhalten hat, also nicht darauf gedrängt hat, das Erbe insoweit anzutreten, dass das Grundbuch korri- giert worden wäre, was im Falle einer Nichtbeschäftigung des Erben im landwirtschaftlichen Bereich bedeutet hätte, dass das Grundstück an den volkseigenen Bodenfonds zurückgefallen wäre. Derjenige aber, der als Erbe alles ge- ordnet hat, wäre im obigen Fall nicht als Erbe in das Grundbuch eingetragen worden und hätte dann demzu- folge heute keine Chance mehr gehabt, Volleigentümer zu werden. Eine gerechte Lösung als Alternative würde also bedeuten, dass auch alle Altfälle neu auf den Prüfstand müssten, um allen, die einmal Bodenreformbegünstigte waren, heute das ehemalige Arbeitseigentum als Vollei- gentum anzuerkennen. Gemeint sind hier alle Erben von ehemals Bodenreformbegünstigten mit der Folge, dass auch alle abgeschlossenen Erfälle neu aufgerollt werden müssten. Diese Lösung erfordert einen immensen Ver- waltungsaufwand und ist, meine ich, in Vollständigkeit kaum leistbar. Aus diesem Grunde hatte auch der Bun- destag seinerzeit von einer solchen Regelung Abstand ge- nommen. Die PDS erweckt unter Zitierung des BGH-Urteils nunmehr den Eindruck, als wäre durch das BGH-Urteil eine Klärung eines bisher offenen Rechtszustandes her- beigeführt worden. Richtig ist, dass das BGH-Urteil fest- stellt, dass auch die Erben von ehemaligen Eigentümern von Bodenreformland erbberechtigt sind. Das war auch bislang völlig unstrittig. Der BGH sagt aber gleichzeitig, dass nur das vererbbar ist, was als Erbmasse zur Verfü- gung steht. Damit bestätigt der BGH den Gesetzgeber, der mit der sogenannten Nachzeichnungslösung feststellt, dass entsprechend der Besitzwechselverordnung für den Fall, dass der Erbe nicht im Bereich der Landwirtschaft beschäftigt ist, er ehemaliges Bodenreformland nicht er- ben kann. Diese Tatsache ignoriert der PDS-Antrag und versucht bewusst, eine andere Rechtsauslegung zu sugge- rieren. Im Ergebnis der Diskussion auch im Ausschuss zum Antrag der PDS komme ich zu dem Ergebnis, dass kein Handlungsbedarf besteht. Gleichwohl möchte ich an die- ser Stelle nochmals erklären, dass ich verstehe, dass viele Menschen mit dem Ergebnis nicht glücklich sind, weil sie eben 1990 der Meinung waren, dass sie Eigentümer von Grund und Boden geworden sind. Mich hat auch oft geär- gert, in welcher Form mitunter durch den Landesfiskus der fünf neuen Bundesländer diesen Sachverhalten nach- gegangen worden ist. Allerdings glaube ich auch, dass ein Rechnungshof nie hätte etwas anderes verlangen können und die öffentliche Hand dann, wenn sie anders gehandelt hätte, kritisiert worden wäre. In diesem Sinne haben sich die Länder korrekt verhalten. Ich weiß auch, dass man den Erben von solchen Bodenreformbegünstigten entgegen- gekommen ist, um allzu große Härten auszugleichen, um auf die heutige Lebenswirklichkeit, wie zum Beispiel die Nutzung der Fläche zur Erholung oder als Wohngrund- stück, einzugehen. Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Wir ha- ben den Antrag der PDS-Fraktion zum Thema „Vererb- lichkeit von Bodenreformeigentum“, Drucksache 14/1063, bereits vor einem Jahr, am 24. Juni 1999, an die- ser Stelle behandelt. Gegenstand der heutigen Debatte ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Ange- legenheiten der neuen Länder vom 16. Dezember 1999 zu dieser Thematik. Die mit dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsge- setz 1992 in das EGBGB eingefügten Regelungen des Art. 233 §§ 11 bis 16 waren und sind die notwendige Konse- quenz aus unregelmäßiger Rechtsanwendung in der ehe- maligen DDR. Die Quelle der Ungerechtigkeit müssen Sie dort verorten, werte Kolleginnen und Kollegen von der PDS, und für diesen Zustand tragen Sie ein Stück Mit- verantwortung. Der Bundesgesetzgeber hat sich 1992 aus gutem Grund für die so genannte Nachzeichnungsregelung entschie- den. Nur so konnte eine Gleichbehandlung aller Erben von Bodenreformland erreicht werden. Es ging dabei nicht nur darum, eine formale Rege- lungslücke zu schließen; es ging vielmehr darum, eine Gleichbehandlung zu erreichen, und zwar zwischen den- jenigen Neubauern-Erben, die bereits zu DDR-Zeiten ihr Bodenreformgrundstück verloren hatten, weil die zustän- digen Behörden die Besitzwechselvorschriften konse- quent angewandt haben, und denjenigen Personen, bei de- nen die Behörden aufgrund der praktischen Bedeutungs- losigkeit des Privateigentums an Grund und Boden eine konsequente Löschung im Grundbuch vernachlässigt ha- ben. Rainer Funke (F.D.P.):Wir befassen uns heute einmal wieder mit einem Antrag der PDS, der sich mit dem un- endlichen Thema des Eigentums an Bodenreformgrund- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9916 (C) (D) (A) (B) stücken beschäftigt. Ich bin sicher, dass dieses Thema und die Problematik uns auch noch in den nächsten Jahren be- schäftigen werden. Es zeigt sich erneut, dass die rechts- staatswidrigen Enteignungen, die zwischen 1945 und 1949, aber auch zuzeiten der DDR stattgefunden haben, aufgrund der ihnen innewohnenden Ungerechtigkeiten den Rechtsstaat vor erhebliche Probleme und Schwierig- keiten stellen. Selbst der Bundesgerichtshof musste in sei- nen Urteilen von Ende 1998 erkennen, mit welcher kom- plexen Materie er es zu tun hat. Was nun von den Antragstellern an Schlüssen aus den Urteilen gezogen wird, ist wieder einmal geprägt von der Tatsache, dass es für die PDS zwar einen deutschen Staat, aber scheinbar immer noch zweierlei Bevölkerungsgrup- pen in diesem Staat gibt. Für mich ist es schon etwas ver- wunderlich, dass die PDS sich erst dann auf den BGH und seine Urteile beruft, wenn diese Urteile ehemalige Bürger der DDR begünstigen. Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man schon schmunzeln, dass die PDS sich bei der Frage der Vererbung von Bodenreformeigentum auf den BGH beruft. In umgekehrten Fällen hat sie nämlich stets eine Korrektur der Urteile durch die Gesetzgebung gefor- dert. Besonders interessant ist, wenn die PDS ausführt, dass die §§ 11 bis 16 in Art. 233 EGBGB in unzutreffender Weise von der Nichtvererbbarkeit von Bodenreformei- gentum ausgehen und ein Verstoß gegen die Eigentums- und Erbrechtsgarantie des Art. 14 Grundgesetz vorliege. Sich auf rechtliche Verhältnisse eines Staates zu berufen, dessen Aufgabe es ja gerade war, privates Eigentum im Sinne des Art. 14 so weit wie möglich zu verhindern, ist im Nachhinein eine Verhöhnung all derjenigen, die in rechtsstaatswidriger Weise auf dem Gebiet der DDR und zwischen 1945 und 1949 von den Enteignungen, egal auf welche Weise, betroffen waren. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Gleichstellung der von Strukturkrisen betroffenen Bergleute in Ost und West (Tagesordnungspunkt 12) Werner Labsch (SPD):Mich, einen Vertreter der ost- deutschen Braunkohle, freut natürlich das Interesse der Kollegen der Fraktion der PDS an der Situation der Berg- leute in Ost und West. Bereits mit Ihrer Anfrage vom 2. September vorigen Jahres auf Drucksache 14/155, worin Sie sich nach den unterschiedlichen sozialen Leis- tungen für ost- und westdeutsche Bergleute erkundigten, brachten Sie Ihre ernsthafte Besorgnis deutlich zum Aus- druck. Nun fordern Sie den Deutschen Bundestag mit vor- liegender Drucksache auf, die Bergleute in den neuen Bundesländern in Bezug auf ihre soziale Absicherung den Steinkohlebergleuten bzw. den Bergleuten des Braun- kohletiefbaus gleichzustellen. Auf den ersten Blick mag der Ahnungslose denken, dass hier ein gravierendes sozialrechtliches Problem an- gesprochen wird – aber nur, bis man erkennt – und das muss jeder erkennen! –, dass mit einem Gesetzgebungs- verfahren keinem Betroffenen geholfen wird. Kennen Sie eigentlich die Anzahl der Kumpel, denen mit diesem Ge- setz geholfen werden soll? Es waren einmal an die 200 Kumpel. Wir sprechen hier über 50 bis 60 Bergleute. Je- der Einzelfall ist schlimm und jedem muss geholfen wer- den. Dafür werde auch ich mich einsetzen. Aber reicht das für eine Grundsatzdiskussion oder muss dafür gleich ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden, zumal es keine rechtliche Ungleichbehandlung zwischen Kumpel Ost und Kumpel West gibt? Die Braunkohlebergarbeiter in Westdeutschland – Rheinbraun, BKB – haben auch keine staatlichen Rege- lungen. Rechtsverbindliche Sozialmaßnahmen – Sozial- pläne – vereinbaren die Tarifpartner, wie auch Ihnen be- kannt sein sollte. Die Vorruhestandsprogramme werden von den Unternehmen selbst finanziert. Die bisher von den Braunkohleunternehmen Ost angewandten Vorruhe- standsregelungen sichern etwa 80 Prozent der Einkom- men ab. Das gilt auch für den Rentenausgleich ab 60 Jahren. Und noch eins: In der Steinkohle wird ein sol- cher Rentenausgleich nicht gezahlt, sondern Anpassungs- geld. Die Steinkohleunternehmen sind als subventionierte Unternehmen überhaupt nicht in der Lage, Summen im Durchschnitt von 200 000 DM pro Vorruhestandsfall auf- zuwenden. Leistungen des SGB III sind da nicht einbe- rechnet. Die sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der PDS fordern Subventionen für Unternehmen, die kapital- stark sind und bisher subventionsfreie Braunkohle geför- dert haben. Möglicherweise würde die von Ihnen aufge- machte Forderung ein EU-Subventionstatbestand, auf je- den Fall ein unzulässiger Beihilfetatbestand sein, der vom europäischen Recht nicht einmal gedeckt ist. Ein starker Tobak! Ich weiß, dass Regelungen für die Steinkohle wei- testgehend in die EGKS-Regelungen eingebettet sind, um deren Fortbestand wir uns weiter kümmern müssen. Richtiger, als über Ihren Antrag zu debattieren, ist nach meiner Auffassung, die ganze politische Kraft dafür ein- zusetzen, dass erstens die VEAG nicht zerschlagen wird, zweitens ein fairer Wettbewerb gestaltet wird, der die be- stehenden Wettbewerbsnachteile Ostdeutschlands gegen- über Westdeutschland, sprich: hohe Abschreibungen und ökologische Lasten aus der Vergangenheit der ehemaligen DDR, ausgleicht und drittens ausreichend Mittel für die Bergbausanierung zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen hatte die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 19. Oktober 1999 auf die eingangs erwähnte Anfrage der Kollegen von der PDS eindeutig Stellung bezogen. Zudem befindet sich der Personalabbau endlich in der Endphase. Er ist einerseits strukturell bedingt und andererseits neu hinzugekommen, durch einen liberalisierungsbeding- ten Preisdruck auf den freien Strommarkt. Sie werden einsehen, dass dasAnliegen IhresAntrages nicht die faktischen Verhältnisse vor Ort wiedergibt. Wie ich die Betriebsräte undmeineGewerkschaft, die IGBCE, kenne,werden sie über die klassischen Instrumente desAr- beitsamtes und in enger Zusammenarbeit mit der Knapp- schaft, sprich: medizinische Rente, auch Teillösungen für Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9917 (C) (D) (A) (B) jeden betroffenen Bergmann finden. Ich schließe dabei nicht aus, dass sie jederzeit einer Generallösung zustim- men würden. Sie können es mir dennoch in aller Sachlichkeit ab- nehmen, dass weder von den Betroffenen noch von ihren Interessenvertretern erwartet wird, dass der Deutsche Bundestag hierzu einen Beschluss herbeiführt. Wenn überhaupt, hätte eine solche von Ihnen geforderte Rege- lung 1990 und den Jahren darauf den Bergleuten und den Unternehmen geholfen, aber nicht mehr zu diesem Zeit- punkt. Die Montanmitbestimmung wirkt auch im Osten. Ostdeutsche Bergarbeiter erhalten die gleichen knapp- schaftlichen Ausgleichsleistungen. Für die Betroffenen circa 50 Bergleute werden Lösungen individuell gefun- den. Es gibt keine sozialpolitische Ungleichbehandlung. Es gibt verschiedene Maßnahmen, den bergbaulichen Umstrukturierungsprozess zu flankieren: alimentierte Ar- beit, Steinkohlefördersubvention West, BK Sanierungs- abkommen Ost. Ich kann Sie nur, werte Kolleginnen und Kollegen von der PDS, auffordern, Ihren Antrag zurückzuziehen. Ulrich Klinkert (CDU/CSU): Der letzte Punkt der Ta- gesordnung ist der Antrag der PDS, in dem diese populis- tisch versucht, sich als Anwalt von vorgeblich Benachtei- ligten zu profilieren. Und wie fast immer bei den Anträ- gen der PDS ist in ihrem Antrag zwar ein Körnchen Wahrheit verborgen, ansonsten verkennt der Antrag aber die Realität. Worum geht es konkret? Es geht um zusätzliche Leis- tungen für die Bergleute, die nach dem 1. Januar 1997 ar- beitslos geworden sind oder es werden, die 25 Jahre unter Tage gearbeitet haben und mindestens das 50. Lebensjahr vollendet haben, die aber jünger als 55 Jahre sind. Diese Kumpel fallen ohne Frage nicht mehr unter das zum 31. Dezember 1996 ausgelaufene Rentenüberleitungsgesetz, welches für die Bergleute in den neuen Ländern den Über- gang bis zum Zeitpunkt des Eintretens der Knappschafts- ausgleichsleistung erleichtert hat. Zum sozialverträglichen Ausscheiden aus dem Er- werbsleben hatte die alte Bundesregierung mit dem Ren- tenüberleitungsgesetz dafür gesorgt, dass die über 50-jährigen Bergleute, die arbeitslos wurden, eine Berg- mannsvollrente und ab dem 55. Lebensjahr einen An- spruch auf Knappschaftsausgleichsleistung erhielten. Dies war auch sinnvoll, denn nach der Wiedervereini- gung musste der Umstrukturierungsprozess in den Berg- bauregionen der neuen Länder, der – wie wir alle wissen – mit einem dramatischen Abbau von Arbeitsplätzen ein- herging, gerade für die älteren Kumpel sozial verträglich abgefedert werden. Ein Ziel, welches wir mit den Rege- lungen des Rentenüberleitungsgesetzes unbestritten auch erreicht haben. Die große Masse der Betroffenen ist in- zwischen entweder in Rente oder wurde umgeschult und ist in anderen Wirtschaftszweigen bzw. Sanierungsbetrie- ben beschäftigt. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf Druck- sache 14/1821 vom Dezember 1999 hervorgeht, ist bis Ende 2002 nur noch mit 66 arbeitslosen Bergleuten zu rechnen, die zwar 25 Jahre Untertagebeschäftigung errei- chen, jedoch unter 55 Jahre alt sind und damit keinen An- spruch auf Knappschaftsausgleichsleistung haben. Diese Kumpel fallen aber nicht ins Nichts, sondern erhalten bis zum abschlagsfreien Bezug der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute zunächst Arbeitslosen- geld und im Anschluss daran Arbeitslosenhilfe. Hinzu kommt, dass sowohl beim Bezug von Arbeitslosengeld wie auch während des Rentenbezuges ein um ein Drittel höherer Hinzuverdienst als bei den Berufsunfähigkeits- renten der Arbeiter- und Angestelltenversicherung zuläs- sig ist. Es handelt sich demzufolge um einen sehr überschau- baren Kreis von Betroffenen, die darüber hinaus auch nicht aus „dem sozialen Netz fallen“, wie uns die Kolle- gen von der PDS glauben machen wollen. Und es ist auch kein zutreffender Vergleich, wenn die PDS auf die seit 1971 für den Steinkohlebergbau gelten- den APG-Richtlinien verweist; denn während der Um- strukturierungsprozess im Bergbau der neuen Länder im Wesentlichen abgeschlossen ist, ist er im Steinkohleberg- bau im vollen Gange und wird noch mehrere Jahre in An- spruch nehmen. Eine Verlängerung der Regelungen des Rentenüberlei- tungsgesetzes ist daher nicht angezeigt. Zudem darf man nicht vergessen, dass auch andere Wirtschaftszweige – Textilindustrie, Einzelhandel etc. – von den Folgen des Umstrukturierungsprozesses betroffen sind, der aufgrund der Versäumnisse der SED-Planwirtschaft notwendig war und ist. Die Arbeitnehmer dieser Betriebe würden sich zu Recht fragen, warum man ihnen nicht die gleichen Be- dingungen wie den Bergleuten zukommen lässt. Dies könnte Begehrlichkeiten wecken, die fiskalisch nicht zu bedienen sind. Der Antrag der PDS ist auch aus diesen Gründen nicht sachgerecht, sodass meine Fraktion ihn ablehnen wird. Werner Schulz, (Leipzig) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Der vorliegende Antrag der PDS ist die Neu- auflage eines Antrages aus der 13. Wahlperiode (Drucksache 13/ 5592). Es soll der Eindruck erweckt wer- den, die PDS würde sich mehr für die ostdeutschen Berg- leute engagieren als andere in diesem Hause. Das war schon 1996 in Bonn nicht richtig und ist es hier in Berlin genauso wenig. Es gibt, auch wenn die PDS erneut versucht, einen an- deren Eindruck zu vermitteln, sehr wohl Knappschafts- ausgleichsleistungen und Anpassungsgeld in den neuen Bundesländern. Die meisten ostdeutschen Bergleute er- füllen sie, mit Ausnahme derjenigen Kali-Bergleute, die vor Vollendung des 50. Lebensjahres aus ihrer knapp- schaftlichen Beschäftigung ausscheiden. Soweit sie ge- sundheitlich nicht rentenrelevant beeinträchtigt sind, sind sie gehalten, sich noch einmal dem Arbeitsmarkt zur Ver- fügung zu stellen und erforderlichenfalls auch einen Be- rufswechsel in Kauf zu nehmen. Wie schon in der vergangenen Wahlperiode will die PDS, dass man die Regelungen des Anpassungsgeldes für Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus auch auf andere Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9918 (C) (D) (A) (B) Bergbauarten anwendet. Dies ist wenig sachgerecht, weil im Großen und Ganzen durch die unterschiedlichen Sys- teme sichergestellt ist, dass soziale Härten weitgehend vermieden werden. Da auch in anderen Bereichen erheb- liche Strukturanpassungen erfolgen, dürfte eine Auswei- tung der knappschaftlichen Leistungen speziell für ehe- malige Kali-Bergleute in den neuen Ländern den nicht knappschaftlich Versicherten nicht zu vermitteln sein. Wenn sich die PDS mit ihrem Antrag auf das Anpas- sungsgeld für Bergleute des Steinkohlen- und Braunkoh- lentiefbaus beziehen sollte, welches schon vom 50. Le- bensjahr an erbracht werden kann, so liegt sie auch hier daneben. Dabei geht es nämlich nicht um eine Leistung der knappschaftlichen Versicherung, sondern um eine un- ter anderem aus Mitteln der Länder NRWund Saarland fi- nanzierte Maßnahme zur Förderung von Strukturverände- rungen. Vergleichbares gibt es bei den übrigen Bergbau- bereichen, wie zum Beispiel Kali- und Salzbergbau, nicht. Bergleute in diesen Bereichen haben daher auch im Wes- ten keinen Anspruch auf Anpassungsgelder. Der vorliegende Antrag ist überflüssig und reine Op- positionsrhetorik ohne den geringsten Sachverstand. Kol- lege Jüttemann, wenn Sie plötzlich an die Regierung kä- men, dann würde dieses Ansinnen ganz schnell in der Schublade verschwinden, so wie ihre vollmundigen Ankündigungen in Mecklenburg-Vorpommern. Das wis- sen Sie ganz genau. Wenn es Ihnen wirklich ein Anliegen ist, eine Lösung für die Bergleute, von denen Sie hier sprechen, zu finden, dann stellt sich die Frage, wieso Sie sich nicht die Mühe gemacht haben, darzulegen, wie es gehen könnte, wie die Regelung aussehen könnte und welches die Folgen wären. Dann hätten sich die anderen dazu verhalten müssen. Was Sie hier betreiben ist Agitprop, aber keine ernsthafte Op- positionspolitik. Sie meinen es nicht ernst mit den ostdeutschen Berg- leuten. Einen solchen Antrag kann doch jeder schnell hin- schreiben. Und wenn wir Ihnen nicht einfach blind folgen, unterstellen Sie, wir wollten die ostdeutschen Bergleute verraten. Überhaupt nicht! Wenn Sie hier solche Anträge stellen, dann müssen Sie sich etwas mehr Mühe geben, um unter Beweis zu stellen, dass die ostdeutschen Berg- leute Ihnen wirklich etwas wert sind. Walter Hirche (F.D.P.): Die Strukturprobleme des Bergbaus waren und sind für die betroffenen Regionen von zentraler krisenhafter Bedeutung. Die DDR hatte wie in allen Bereichen der Wirtschaft nach Prinzipien Braun- kohle abgebaut, die den Marktbedingungen völlig wider- sprachen. So war die Produktivität im ostdeutschen Braunkohlebergbau weit unter der im rheinischen Revier. Dazu kam, dass zum Beispiel in keiner Weise Vorsorge für die Rekultivierung getroffen worden war. Nach der Wie- dervereinigung mussten für unterlassene Rekultivie- rungsmaßnahmen aus DDR-Zeiten 20 Milliarden DM aufgewendet werden. Große Summen zur sozialen Abfe- derung der ostdeutschen Bergleute sind aufgewendet worden. In den Jahrzehnten vorher ist es in Westdeutschland nach den Regelungen des EGKS-Vertrages zu sozial ab- gesicherten Strukturveränderungen gekommen. Die ost- deutschen Bergleute haben nicht in gleicher Weise von diesen Regelungen profitieren können. Deswegen wur- den andere Ausgleichsregelungen geschaffen. Es hat gleichwohl von vornherein begrenzte Regelungen gege- ben. Diese zeitliche Begrenzung war gewollt. Der Abbau in den Betrieben selbst wurde flankiert durch denAufbau von sehr vielen AB-Maßnahmen in den betroffenen Re- gionen. Härten sind dennoch als Erbe der DDR geblie- ben. Die Begrenzung der Regelungen war absehbar und ge- wollt. Das zuständige Arbeitsministerium – davon geht die F.D.P. aus – war und ist mit den sozialen Problemen bestens vertraut. Die systematischen Unterschiede, die in dem vorliegenden Antrag im Hinblick auf Knappschafts- Ausgleichsleistungen aufgezeigt werden, liegen im Sys- tem der Knappschaft begründet. Die eigentlichen Probleme der Bergbauregionen und damit auch der sozialen Probleme liegen in der Gegen- wart. Sie liegen – bei aller Berechtigung der Frage nach der Gleichstellung der von Strukturkrisen betroffenen Bergleute in Ost und West – in der Frage nach der Zukunft von VEAG, LAUBAG und MIBRAG. Hier ist dem Bun- deswirtschaftsminister der handfeste Vorwurf zu machen, dass durch das Beharren auf einer „Stabilitätslösung“, das heißt einer rein nationalen Lösung, die VEAG in eine Sackgasse geführt worden ist. Brüssel hat inzwischen deutlich gemacht, dass die Öffnung des Marktes auch für den Bereich VEAG ein europäisches Anliegen ist. Wenn Herr Müller frühzeitig auf eine Wettbewerbslösung ge- setzt hätte, wären die Chancen für den Erhalt aller Arbeits- plätze und eine solide Übergangslösung sicher größer als in der Drucksituation, in der jetzt verhandelt werden muss. Wir haben jetzt leider eine Situation, in der jedem of- fenkundig ist, dass es keinen Ausweg mehr zu der Be- teiligung dritter Wettbewerber gibt. Frühzeitig ist das Bundeswirtschaftsministerium von verschiedenen Seiten davor gewarnt worden, die Wettbewerbsorientierung aus- zuschließen. Wir wären heute und insbesondere wären die betroffenen Bergleute und Arbeitnehmer ein Stückchen weiter in der sozialen Absicherung, wenn nicht in dem Be- harren auf nationale Lösungen der Blick vor der Zukunft geschlossen worden wäre. Ich wünschte mir, dass in einer fundamentalen Struk- turdebatte, wie sie den Bergbau Ost betrifft, nicht immer nur der Blick zurück gewendet wird oder der Blick auf die Beharrung dessen, was gerade da ist, sondern endlich wieder Zukunftssicherung in den Blick gerät. Der vorlie- gende Antrag ist leider ausschließlich ein Blick zurück und kein Beitrag zu einer Gesamtlösung für die sozialen Zukunftsfragen der Braunkohleregionen in Ostdeutsch- land. Darüber zu diskutieren ist dringend geboten. Die F.D.P. wird sich dieser Debatte mit den Verantwortlichen vor Ort weiter stellen, damit die Strukturveränderung im Interesse der Menschen eingeleitet wird, statt bloß An- träge an irgendeiner Stelle zu beschließen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9919 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien-und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Matthias Weisheit


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Deß, zu den
    Prozentzahlen, die Sie als Beweis für den hervorragenden
    Haushalt des Kollegen Waigel vorgetragen haben, sage
    ich bloß noch einmal eines: Es ist richtig, dass sich die
    Schulden auf 1,5 Billionen DM beliefen – die Zahl steht –
    und dass jede vierte Steuermark für Zinszahlungen abge-
    drückt werden muss.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Das sind Tatsachen. Daran, dass es Konsolidierungsbe-
    darf gab, gibt es überhaupt nichts zu deuteln.

    Zu Ihrer zweiten Ausführung: Ich bin Ihnen sehr dank-
    bar dafür, dass Sie angesprochen haben, was die deut-
    schen Bauern leisten. Der Kollege Heiderich ist auch
    schon darauf eingegangen. Ich halte es allerdings für fa-
    tal, dass wir hier sagen, wie toll es ist, dass die deutschen
    Bauern dafür sorgen, dass die Verbraucher weniger be-
    zahlen müssen. Umgekehrt muss es sein. Es besteht das
    Problem, dass der deutsche Verbraucher eigentlich nur
    noch Ramschpreise für Ware von sehr guter Qualität
    bezahlt, die mit dem Wert des Produktes im Sinne des
    Wortes „preiswert“ überhaupt nichts zu tun haben.

    Wenn wir endlich wieder dahin kämen, dass der Ver-
    braucher anständige Preise für Lebensmittel bezahlt, dann
    wäre manche Debatte über irgendwelche Subventionen
    völlig überflüssig und man könnte sich anderen Dingen
    zuwenden.

    Man soll also hier nicht herausheben, wie gut es ist,
    dass die Bauern den Mallorca-Urlaub durch ihre niedri-
    gen Preise finanzieren, sondern eher darauf drängen, dass
    dieser Trend umgekehrt wird, weil das, was bisher läuft,
    falsch ist.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich
schließe die Aussprache. Wir kommen zu den Abstim-
mungen und Überweisungen, zunächst zum Tagesord-
nungspunkt 4 a.

Interfraktionell wird Überweisung des Agrarberichts
2000 auf Drucksache 14/2672 an die in der Tagesordnung
aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen.

Die Entschließungsanträge auf Drucksachen 14/3391
und 14/3380 sollen an dieselben Ausschüsse überwiesen
werden. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall.
Dann sind die Überweisungen so beschlossen.

Nun zum Tagesordnungspunkt 4 b. Wir kommen zu der
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten zu dem Agrarbericht 1999 der
Bundesregierung, Drucksache 14/2198. Der Ausschuss
empfiehlt unter Nummer 1 seiner Beschlussempfehlung,

den Agrarbericht 1999 auf Drucksachen 14/347 und
14/348 zur Kenntnis zu nehmen. Wer stimmt für diese Be-
schlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer ent-
hält sich? – Dann ist die Beschlussempfehlung einstim-
mig angenommen.

Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung des
Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
zu vier Entschließungsanträgen zum Agrarbericht 1999
auf Drucksache 14/2198 ab.

Der Ausschuss empfiehlt unter Nummer 2 seiner Be-
schlussempfehlung, den Entschließungsantrag der Frak-
tion der CDU/CSU zum Agrarbericht 1999 auf Drucksa-
che 14/1155 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlus-
sempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
sich? – Dann ist die Beschlussempfehlung mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der
Fraktion der CDU/CSU und Enthaltungen der Fraktionen
der F.D.P. und der PDS angenommen.

Der Ausschuss empfiehlt unter Nummer 3 seiner Be-
schlussempfehlung, den Entschließungsantrag der Frak-
tion der PDS zum Agrarbericht 1999 auf Drucksa-
che 14/1156 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschluss-
empfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
sich? – Dann ist die Beschlussempfehlung mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen und der Fraktionen der
CDU/CSU und der F.D.P. gegen die Stimmen der PDS an-
genommen.

Der Ausschuss empfiehlt unter Nummer 4 seiner Be-
schlussempfehlung, den Entschließungsantrag der Frak-
tion der F.D.P. zum Agrarbericht 1999 auf Drucksa-
che 14/1157 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschluss-
empfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
sich? – Dann ist die Beschlussempfehlung mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen und der PDS gegen die
Stimmen der F.D.P. und einiger CDU/CSU-Abgeordneter
bei Enthaltung der übrigen Abgeordneten der CDU/CSU
angenommen.

Der Ausschuss empfiehlt unter Nummer 5 seiner Be-
schlussempfehlung, den Entschließungsantrag der Frak-
tionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Agrar-
bericht 1999 auf Drucksache 14/1158 unverändert anzu-
nehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? –
Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist die
Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen an-
genommen.

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten zum Agrarbericht 1998 der
Bundesregierung, auf Drucksache 14/2198. Der Aus-
schuss empfiehlt unter Nummer 6 seiner Beschlussemp-
fehlung, den Agrarbericht 1998 auf Drucksachen 13/9823
und 13/9824 zur Kenntnis zu nehmen. Wer stimmt für
diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? –
Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist einstimmig
angenommen.

Wir kommen jetzt zu einer Reihe von Überweisungen
im vereinfachten Verfahren ohne Debatte. Bevor ich die-
sen Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich bekannt
geben, dass die Fraktion der CDU/CSU mitgeteilt hat,




Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms

9835


(C)



(D)



(A)



(B)


dass sie auf die Durchführung der von ihr beantragten
Aktuellen Stunde zu dem Thema „Haltung der Bundesre-
gierung zu Äußerungen von Bundesfinanzminister
Eichel, die Rentenreform zu verschieben“ verzichtet; sie
sollte heute im Anschluss an die Ohne-Debatte-Punkte
aufgerufen werden. Ich weise vorab darauf hin, damit Sie
sich darauf einstellen können. Wenn wir das etwas früher
erfahren hätten – erlauben Sie mir den Hinweis –, hätte
man eine Aktuelle Stunde zu einem anderen Thema an-
setzen können.


(Zuruf von der SPD)

– Möglicherweise hätte es ein solches Verlangen gegeben,
dem man dann hätte entsprechen können. Übrigens, auch
Sie von der SPD hätten dann natürlich eine Aktuelle
Stunde beantragen können.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 20 a bis 20 h und 6
sowie die Zusatzpunkte 1 a bis 1 d auf:
20 Überweisungen im vereinfachten Verfahren
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-

gebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur
Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG
– Drucksache 14/3274 –
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union

b) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Pro-
tokoll vom 14. Dezember 1998 zur Änderung
des am 3. Dezember 1980 in Bonn unterzeich-
neten Abkommens zwischen der Bundesrepu-
blik Deutschland und den Vereinigten Staaten
von Amerika zur Vermeidung der Doppelbe-
steuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erb-
schaft- und Schenkungsteuern
– Drucksache 14/3248 –
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss

c) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)

– Drucksache 14/2995 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

d) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schorn-
steinfegergesetzes und anderer schornsteinfe-
gerrechtlicher Vorschriften
– Drucksache 14/3333 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät-
zung

e) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent-
wurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Rindfleischetikettierungsgesetzes
– Drucksache 14/3369 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (f)

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union

f) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Änderung produkthaf-
tungsrechtlicher Vorschriften
– Drucksache 14/3371 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Ausschuss für. Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

g) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Dr. Barbara Höll, Dr. Ruth Fuchs, Petra Bläss,
Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
Verbot derWerbung für den Tabakkonsum
– Drucksache 14/3318 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Gesundheit (f)

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union

h) Beratung des Berichts des Ausschusses für Bil-
dung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

(19. Ausschuss) gemäß § 56 a der Geschäftsord-

nung
Technikfolgenabschätzung hier: Monitoring
„Xenotransplantation“
– Drucksache 14/3144 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Gesundheit (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät-
zung

6 Erste Beratung des von den Abgeordneten Norbert
Geis, Ronald Pofalla, Wolfgang Bosbach, weiteren
Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU
eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Än-
derung des Gesetzes zur Entlastung der
Rechtspflege und des Jugendgerichtsgesetzes
– Drucksache 14/2992 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss

ZP 1 Weitere Überweisungen im vereinfachten Ver-
fahren

(Ergänzung zu TOP 20)


a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Alfred
Hartenbach, Joachim Stüncker, Hermann
Bachmaier, weiteren Abgeordneten und der Frak-
tion der SPD sowie den Abgeordneten Volker Beck

(Köln), Christian Ströbele, Irmingard





Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
9836


(C)



(D)



(A)



(B)


Schewe-Gerigk, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlänge-
rung der Besetzungsreduktion bei Strafkam-
mern
– Drucksache 14/3370 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss

b) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur

(Zweites Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz – 2. AHÄndG)

– Drucksache 14/3267 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (f)

Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
Haushaltsausschuss

c) Erste Beratung des von den Abgeordneten
Dr. Karlheinz Guttmacher, Horst Friedrich, Hans-
Michael Goldmann, weiteren Abgeordneten und
der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs ei-
nes Gesetzes zur Änderung des Altschulden-
hilfe-Gesetzes
– Drucksache 14/3209 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (f)

Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
Haushaltsausschuss

d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Helmut
Haussmann, Ulrich Irmer, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der F.D.P.
Für eine China-Resolution der VN-
Menschenrechtskommission
– Drucksache 14/2915 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (f)

Auswärtiger Ausschuss

Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an
die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu
überweisen. Der Gesetzentwurf auf Drucksache
14/3369 – Tagesordnungspunkt 20 e – soll zusätzlich an
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie überwie-
sen werden. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der
Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.

Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 21 a bis
21m und 13 sowie zum Zusatzpunkt 2. Es handelt sich um
die Beschlussfassung zu Vorlagen, zu denen keine Aus-
sprache vorgesehen ist.

Tagesordnungspunkt 21 a:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu
der Vierten Änderung des Übereinkommens
über den Internationalen Währungsfonds

(IWF)

– Drucksache 14/3075 –


(Erste Beratung 98. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzaus-
schusses (7. Ausschuss)

– Drucksache 14/3346 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Jörg-Otto Spiller
Leo Dautzenberg

Der Finanzausschuss empfiehlt auf Drucksa-
che 14/3346, den Gesetzentwurf unverändert anzuneh-
men. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustim-
men wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? –
Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter
Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der
CDU/CSU und der F.D.P. bei Enthaltung der Fraktion der
PDS angenommen.

Wir kommen zur
dritten Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer
stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf
ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen.

Tagesordnungspunkt 21 b:
b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von

der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs ei-
nes Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19.
Dezember 1996 über den Beitritt des König-
reichs Dänemark, der Republik Finnland und
des Königreichs Schweden zum Schengener
Durchführungsübereinkommen und zu dem
Übereinkommen vom 18. Mai 1999 über die As-
soziierung der Republik Island und des Köni-
greichs Norwegen
– Drucksache 14/3247 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus-
schusses (4. Ausschuss)

– Drucksache 14/3389 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Hans-Peter Kemper
Dr.Hans-Peter Uhl
Cem Özdemir
Dr. Max Stadler
Ulla Jelpke

Der Innenausschuss empfiehlt auf Drucksa-
che 14/3389, den Gesetzentwurf unverändert anzuneh-
men. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustim-
men wollen, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthal-
tungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen, der CDU/CSU und der F.D.P. bei
Enthaltung der PDS angenommen.


(Beifall des Abg. Dr. Werner Hoyer [F.D.P.])

Tagesordnungspunkt 21 c – Änderung des Futtermit-

telgesetzes – wird zurückgestellt.
Tagesordnungspunkte 21 d und 21 e:




Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms

9837


(C)



(D)



(A)



(B)


d) Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahl-
prüfung, Immunität und Geschäftsordnung

(1. Ausschuss) zu dem Überprüfungsverfahren

des Abgeordneten Dr. Klaus Grehn gemäß § 44
b Abs. 2 des Abgeordnetengesetzes (AbgG)


(Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik)

– Drucksache 14/3145 –

e) Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahl-
prüfung, Immunität und Geschäftsordnung

(1. Ausschuss) zu dem Überprüfungsverfahren

nach § 44 b des Abgeordnetengesetzes (AbgG)


(Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik)

– Drucksache 14/3228 –

Kann ich davon ausgehen, dass Sie die Berichte des
Ausschusses zur Kenntnis genommen haben? – Das ist
der Fall.

Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 21 f bis 21
m, zu den Beschlussempfehlungen des Petitionsausschus-
ses.

Tagesordnungspunkt 21 f:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 153 zu Petitionen
– Drucksache 14/3301 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? – Sammelübersicht 153 ist einstimmig angenom-
men.

Tagesordnungspunkt 21 g:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 154 zu Petitionen
– Drucksache 14/3302 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? –Sammelübersicht 154 ist einstimmig angenom-
men.

Tagesordnungspunkt 21 h:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 155 zu Petitionen
– Drucksache 14/3303 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? – Die Sammelübersicht 155 ist mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen und der PDS gegen die Stimmen
von CDU/CSU und F.D.P. angenommen.

Tagesordnungspunkt 21 i:

Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 156 zu Petitionen
– Drucksache 14/3304 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer ent-
hält sich? – Die Sammelübersicht 156 ist mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
übrigen Fraktionen angenommen.

Tagesordnungspunkt 21 j:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 157 zu Petitionen
– Drucksache 14/3305 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer ent-
hält sich? – Die Sammelübersicht 157 ist mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen, der CDU/CSU und der
F.D.P. gegen die Stimmen der PDS angenommen.

Tagesordnungspunkt 21 k:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 158 zu Petitionen
– Drucksache 14/3306 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer ent-
hält sich? – Die Sammelübersicht 158 ist mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen und der PDS gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P.
angenommen.

Tagesordnungspunkt 21 l:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 159 zu Petitionen
– Drucksache 14/3307 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer ent-
hält sich? – Die Sammelübersicht 159 ist mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von
CDU/CSU, F.D.P. und PDS angenommen.

Tagesordnungspunkt 21 m:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitions-
ausschusses (2. Ausschuss)

Sammelübersicht 160 zu Petitionen
– Drucksache 14/3308 –

Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer ent-
hält sich? – Die Sammelübersicht 160 ist mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen, der CDU/CSU und der
F.D.P. gegen die Stimmen der PDS angenommen.

Tagesordnungspunkt 13:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu
dem Protokoll vom 9. September 1998 zur Än-
derung des Europäischen Übereinkommens




Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
9838


(C)



(D)



(A)



(B)


vom 5. Mai 1989 über das grenzüberschrei-
tende Fernsehen
– Drucksache 14/2681 –

(Erste Beratung 90. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Kultur und Medien (23. Ausschuss)

– Drucksache 14/3362 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Hans-Werner Bertl
Bernd Neumann (Bremen)

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)

Angela Marquardt

Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt auf
Drucksache 14/3362, den Gesetzentwurf unverändert an-
zunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf
zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegenstim-
men? – Enthaltungen? – Dann ist der Gesetzentwurf mit
den Stimmen aller Fraktionen bei Enthaltung der F.D.P.-
Fraktion in zweiter Beratung angenommen.

Wir kommen zur
dritten Beratung

und Schlussabstimmung.
Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen
wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer
enthält sich? – Dann ist der Gesetzentwurf mit dem glei-
chen Stimmenverhältnis angenommen.

Zusatzpunkt 2:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu der Ver-
ordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Entsorgung polychlorier-
terBiphenyle, polychlorierterTerphenyle sowie
halogenierter Monomethyldiphenylmethane
und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vor-
schriften
– Drucksachen 14/3286, 14/3345 Nr. 2.1,
14/3395 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Marion Caspers-Merk
Franz Obermeier
Winfried Hermann
Birgit Homburger
Eva-Maria Bulling-Schröter

Der Ausschuss empfiehlt, der Verordnung auf Druck-
sache 14/3286 zuzustimmen. Wer stimmt für diese Be-
schlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer ent-
hält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen, der CDU/CSU und der
F.D.P. bei Gegenstimmen der PDS angenommen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 5 a bis 5 c) auf:
5a) Beratung des Antrags der Fraktionen SPD und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Charta der Grundrechte der Europäischen
Union

– Drucksache 14/3387 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union (f)

Petitionsausschuss
Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung
Ausschuss für Kultur und Medien

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Peter
Hintze, Peter Altmaier, Dr. Ralf Brauksiepe, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU
Die Rechte der Bürger stärken – Für eine bür-
gernahe Charta der Grundrechte der Europä-
ischen Union
– Drucksache 14/3368 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union (f)

Petitionsausschuss
Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung
Ausschuss für Kultur und Medien

c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Werner Hoyer,
Dr. Helmut Haussmann, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der F.D.P.
Verbindlichkeit der Europäischen Grund-
rechte-Charta und Beitritt der Europäischen
Union zur Europäischen Men-
schenrechtskonvention
– Drucksache 14/3322 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union (f)

Petitionsausschuss
Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die
Aussprache anderthalb Stunden vorgesehen. – Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Als erstem Redner gebe ich
das Wort dem Kollegen Professor Dr. Jürgen Meyer von
der SPD-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Jürgen Meyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident!
    Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grundrechte-
    Charta der EU ist eines der spannendsten europapoliti-
    schen Themen, mit denen wir uns zurzeit beschäftigen.




    Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms

    9839


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Ich bin davon überzeugt, dass die Grundrechte-Charta
    mindestens dieselbe Bedeutung erlangen kann wie die
    Währungsunion und die Osterweiterung.
    Warum ist dies so? Das hängt mit den beiden Zielen, die
    wir mit der Grundrechte-Charta verfolgen, zusammen.

    Das erste Ziel ist, deutlich zu machen, dass die Euro-
    päische Union nicht nur eine Wirtschaftsgemeinschaft,
    sondern auch eine Wertegemeinschaft ist. Wenn künftig
    Europäer gefragt werden: „Was macht euch denn aus, was
    unterscheidet euch von Bürgerinnen und Bürgern auf an-
    deren Kontinenten?“, dann – so hoffe ich – werden sie als
    Antwort nicht nur die Brieftasche zücken und sagen: Wir
    haben den Euro.


    (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


    Ich hoffe, dass sie dann auch ein kleines Büchlein vorzei-
    gen und sagen: Wir haben die Grundrechte-Charta; das ist
    unsere Werteordnung.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Das ist nicht nur eine theoretische Vorstellung; vielmehr
    hat dies auch eine große praktische Bedeutung.

    Nach der Verkündung der Europäischen Grund-
    rechte-Charta im Dezember in Nizza wird sich der Euro-
    päische Gerichtshof in Luxemburg bei der Interpretation
    von Begriffen wie „Demokratie“ und „Rechtsstaat“ nach
    deren Konkretisierung durch die Grundrechte-Charta
    richten. Bei der Entscheidung über die Osterweiterung der
    Europäischen Union, bei der es darum geht, Länder in die
    Union aufzunehmen, die Demokratien und Rechtsstaaten
    sind, wird die Grundrechte-Charta wiederum eine große
    Rolle spielen.

    Dabei geht es nicht etwa nur darum festzustellen, ob in
    dem betreffenden Kandidatenland – Sie wissen, wovon
    ich spreche – die Todesstrafe abgeschafft ist, das heißt:
    nicht mehr verhängt und vollstreckt werden darf, oder ob
    Minderheiten respektiert werden. Es könnte auch um die
    Frage gehen, ob – wie es das Bundesverfassungsgericht in
    Karlsruhe formuliert hat – ein Lebenselement der Demo-
    kratie, nämlich die Pressefreiheit, in dem Kandidatenland
    gilt. Sie sehen: Das ist eine außerordentlich praktische
    Fragestellung.

    Das zweite Ziel, das wir mit der Grundrechte-Charta
    verfolgen, ist ebenso praktisch wie handfest. Es geht da-
    rum, die wachsende Macht der EU-Organe in Brüssel
    einer Kontrolle zu unterwerfen, die es bisher nicht in aus-
    reichendem Maße gibt. Bekanntlich haben wir zur Kon-
    kretisierung der Begriffe „Demokratie“ und „Rechtsstaat“
    eine reiche Rechtsprechung, zum Beispiel des Europä-
    ischen Gerichtshofs. Aber wer kennt eigentlich diese
    Rechtssprechung? Ich behaupte, dass es nur wenige Juris-
    ten gibt, die die vorzüglichen Entscheidungen des Euro-
    päischen Gerichtshofs kennen. Es geht also neben der
    Identität der Europäer als vorrangiges Ziel auch um so et-

    was wie Transparenz; es geht darum, dass die Menschen
    in Europa ihre Rechte kennen und durchsetzen können.


    (Dr. Gerd Müller [CDU/CSU]: Haben wir da bisher ein Problem?)


    Die praktische Bedeutung dieses Sachverhalts will ich
    wiederum mit einem Beispiel belegen, wobei ich Sie,
    Herr Kollege Müller, weil Sie mich so freundlich anspre-
    chen, einbeziehe: Ich unterstelle, dass Sie einen Freund
    haben, dessen Freundin sich gelegentlich mit einem Dro-
    genhändler trifft.


    (Dr. Gerd Müller [CDU/CSU]: Solche Freunde habe ich nicht! Das ist ein rein theoretischer Fall!)


    Schon befinden Sie sich im Umfeld eines Drogenhändlers
    mit der Folge, dass Ihre Personalien im Computer von Eu-
    ropol gespeichert werden. Das, Herr Kollege Müller, ist
    natürlich hoch bedenklich. Ich vertraue darauf, dass Sie
    Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung,
    das durch die Charta garantiert werden wird, geltend ma-
    chen und sagen: Ich bin nicht damit einverstanden, dass
    ich, der Abgeordnete Müller, im Computer von Europol
    gespeichert bin. Zurzeit können Sie gegen eine solche Er-
    fassung nur mit einem Beschwerdeverfahren vorgehen;
    Sie können sich aber nicht an den Europäischen Gerichts-
    hof wenden. Das müssen wir ändern, da sind Sie doch si-
    cher derselben Meinung.


    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS – Dr. Gerd Müller [CDU/CSU]: Ich habe kein Problem damit, erfasst zu werden! – Gegenruf des Abg. Günter Gloser [SPD]: Sie machen es wie Max Strauß!)


    Ich will ein zweites Beispiel nennen: Ein Journalist,
    der in den nordischen Ländern die Finanzierung eines
    großen Straßenbauvorhabens recherchiert, kann dort zur-
    zeit zur Straßenbaubehörde gehen und Akteneinsicht ver-
    langen. Künftig wird ihm vielleicht gesagt werden: Das
    machen wir in unserem Staat nicht mehr; vielmehr wird
    dies maßgeblich in Brüssel bearbeitet. Dann geht der
    Journalist zu dem zuständigen Kommissar oder seinem
    Sachbearbeiter und bittet um Akteneinsicht. Daraufhin
    wird ihm gesagt: Ein Informationsrecht oder gar ein Recht
    auf Akteneinsicht, und dann auch noch für Journalisten,
    kennen wir hier bei der EU nicht.


    (Dr. Gerd Müller [CDU/CSU]: Die kriegen doch sowieso alles heraus!)


    Ich bin der Auffassung, dass wir das ändern müssen.
    Wir müssen dafür sorgen, dass die Übertragung von Kom-
    petenzen von der nationalstaatlichen Ebene auf die EU-
    Ebene nicht dazu führen kann, dass die Menschen in Eu-
    ropa weniger Rechte haben als bisher.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Peter Altmaier [CDU/CSU])


    Als drittes Beispiel nenne ich eine Entscheidung des
    Europäischen Patentamtes, die vielleicht versehentlich er-
    gangen ist und besagt, das Klonen von Menschen mit ei-
    nem bestimmten Patent schützen zu wollen. Dagegen gibt




    Dr. Jürgen Meyer (Ulm)

    9840


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    es zurzeit ein Einspruchs- und Beschwerdeverfahren.
    Man kann sich bei nationalstaatlichen Gerichten, also
    zum Beispiel dem Bundespatentgericht, dagegen wehren.
    Aber dies wirkt eben nur innerhalb des betreffenden Staa-
    tes. Ich bin der Auffassung, dass dies auf EU-Ebene mit
    Wirkung für alle 15 Länder möglich sein muss. Also brau-
    chen wir zum Beispiel ein neues Grundrecht, das das Klo-
    nen von Menschen verbietet und auch die Nutzung
    menschlicher Gene für gewerbliche Zwecke untersagt.
    Dies muss beim Europäischen Gerichtshof durchgesetzt
    werden können. Wir brauchen daher mehr Rechtsschutz.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Gerd Müller [CDU/CSU]: Noch mehr Rechtsschutz?)


    Nun habe ich Ihnen ein paar Beispiele dafür genannt,
    wie sich die Grundrechte-Charta praktisch auswirken
    könnte. Ich möchte noch einen Grund nennen, warum
    diese Charta ein Erfolg werden muss. Wir haben einen
    Konvent, der sich am 17. Dezember vergangenen Jahres
    konstituiert hat und dessen Vorsitz an diesem Tag Roman
    Herzog als Beauftragter der Bundesregierung übernom-
    men hat. Ich möchte hier gern feststellen, dass Roman
    Herzog seine Aufgabe hervorragend und mit Einfüh-
    lungsvermögen, Sachverstand und Kompetenz erfüllt.
    Wichtig ist aber, dass dieses Gremium zu drei Vierteln aus
    Parlamentariern besteht. Jedes Mitgliedsland entsendet
    zwei Parlamentarier. Für die Bundesrepublik Deutschland
    sind dies – ich nehme an, er wird sich nachher noch zu
    Wort melden – der Europaminister von Thüringen, Herr
    Gnauck, und ich als Delegierter des Deutschen Bundesta-
    ges. Dabei arbeite ich, was ich hier auch gerne vermerken
    will, mit dem Kollegen Altmaier gut zusammen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Bei je zwei Parlamentariern pro Mitgliedstaat sind also

    30 nationale Parlamentarier im Konvent vertreten. Dazu
    kommen 16 Europaparlamentarier. Zusammen sind dies
    46 von 62 Mitgliedern des Konvents. Weitere 15 Mit-
    glieder sind Delegierte der Regierungen der Mitgliedstaa-
    ten. Ferner wird die Kommission durch den Kommissar
    Vitorino im Konvent vertreten. Demnach sind drei Viertel
    der Mitglieder des Konvents Parlamentarier.

    Bei diesem ganz wichtigen Experiment geht es darum,
    endlich eine europapolitische Weichenstellung nicht von
    Regierungen oder, ohne dass das verächtlich gemeint
    wäre, von Bürokraten durchführen zu lassen, sondern von
    Abgeordneten mit einer demokratischen Legitimation.
    Ich bin der Auffassung, dass dieses Experiment gelingen
    muss, damit Europapolitik künftig demokratischer wird.
    Damit es ein Erfolg werden kann, muss dieses Gremium
    eine beispielhafte Funktion entfalten, die auch Nachah-
    mung findet.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Peter Altmaier [CDU/CSU])


    Dabei haben wir natürlich ein Mandat zu beachten, das
    uns vom Europäischen Rat in Köln erteilt worden ist. Die-
    ses Mandat fordert, dass wir unserer Arbeit die Europä-
    ische Menschenrechtskonvention sowie die dazu ergan-
    gene Rechtsprechung zugrunde legen, Bürgerrechte in die

    Charta einarbeiten und unter anderem die Sozialcharta
    berücksichtigen. Ich halte es für ganz wichtig, dass wir die
    gemeinsame Verfassungsentwicklung der Mitglied-
    staaten in unserer Arbeit berücksichtigen. Das bedeutet,
    dass jeder Vorschlag für die Grundrechte-Charta, der nur
    aus der Sicht des nationalen Rechts erfolgt, also etwa mit
    dem Tunnelblick, wie er teilweise in Deutschland ge-
    schieht, nicht überzeugen kann. Wir müssen – das ist eine
    anspruchsvolle Aufgabe – Verfassungsrechtsvergleiche
    versuchenunddabeinicht nurdieVerfassungs-, dieGrund-
    rechtslage in den 15 Mitgliedsländern, sondern auch die
    Verfassungen der fünf neuen Bundesländer berücksichti-
    gen. Darüber hinaus müssen wir auch – sonst wäre die An-
    hörung der Kandidatenländer eine Farce – die zum Teil
    hervorragenden neuen Verfassungen der Kandidatenlän-
    der berücksichtigen.


    (Beifall bei Abgeordneten der PDS)

    Ich weise etwa auf die sehr gute und überzeugende Ver-
    fassung von Polen hin. Diese Aufgabe stellt sich jetzt.
    Deshalb bin ich froh, hier und heute eine Art Werkstatt-
    bericht geben zu können.

    Wer hätte eigentlich gedacht, dass sich diese Angele-
    genheit in den letzten Wochen und Monaten dieses Jahres
    so zügig entwickeln würde? Als ich vor fünf Jahren als
    Abgeordneter das Thema Grundrechte-Charta zur Spra-
    che brachte, sprach ich von einer Vision für Europa. Ei-
    nige mögen gedacht haben, dass das wohl eher eine Träu-
    merei sei. Jetzt reden wir über von uns abgegebene
    Werkstattberichte. Ich bin der Auffassung, dass der politi-
    sche Durchbruch zur EU-Grundrechte-Charta unter der
    deutschen Präsidentschaft in Köln durch die rot-grüne
    Bundesregierung erzielt worden ist. Ich denke, auch die
    Kolleginnen und Kollegen der Opposition sollten so fair
    sein und die Größe haben anzuerkennen, dass dieses
    insbesondere ein Verdienst der Justizministerin Frau
    Dr. Däubler-Gmelin ist, die den Kölner Gipfel engagiert
    vorbereitet hat, und von Bundeskanzler Gerhard
    Schröder, der diesen Erfolg in Köln ermöglicht hat. Das
    sollten Sie alle anerkennen.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Außenminister hat auch etwas damit zu tun!)


    Es ist ein Erfolg der rot-grünen Bundesregierung.
    Die Grundrechte-Charta wird aus drei großen Ab-

    schnitten bestehen. Der erste Abschnitt, der die klassi-
    schen Grundrechte enthält, ist nach der ersten Lesung in
    der vorletzten Woche mit Formulierungsvorschlägen des
    Präsidiums des Konvents zu 29 Artikeln abgeschlossen
    worden. Ich werde dazu – hoffentlich auch mit Ihrer Un-
    terstützung – eine Reihe von Änderungsvorschlägen ein-
    bringen. Ich könnte mir vorstellen, dass wir alle der Mei-
    nung sind, dass zum Beispiel die Kunstfreiheit und die
    Freiheit von Forschung und Lehre in die Grundrechte-
    Charta gehören.


    (Dr. Gerd Müller [CDU/CSU]: Das sehen wir jetzt hier an den Entscheidungen!)





    Dr. Jürgen Meyer (Ulm)


    9841


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Ich könnte mir vorstellen, dass Sie es als selbstverständ-
    lich empfinden, dass die Gleichstellung von Frauen nicht
    nur durch eine Diskriminierungsklausel verankert wird,
    sondern durch ein Gleichstellungsgebot verankert werden
    muss. Über diesen Punkt hat sich der Konvent nach mei-
    nem Eindruck schon geeinigt.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Ich bin froh darüber, dass entsprechend einem Vorschlag,
    den ich schon vor fünf Jahren in einem Diskussionsent-
    wurf unterbreitet habe, die Garantie der Unverletzlichkeit
    der Menschenwürde an die Spitze dieser klassischen
    Grundrechte gestellt werden wird.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Ich will jetzt über den zweiten Abschnitt, die Bürger-
    rechte, bei denen es zum Beispiel um das Wahlrecht geht,
    aus Zeitgründen nichts sagen, sondern mich in der ver-
    bleibendenZeitdemstrittigenKapiteldersozialenGrund-
    rechte zuwenden. Hier geht es nach meiner Überzeugung
    um das europäische Modell, das heißt, wir müssen deut-
    lich machen, dass sich die Europäische Union im Grund-
    rechtsbereich nicht nur auf Abwehrrechte beschränkt,
    sondern entsprechend der Verfassungsentwicklung im 20.
    Jahrhundert in Deutschland auch Teilhaberechte vorsieht.
    Gegen diese sozialen Grundrechte wird häufig einge-
    wandt, speziell von sozialdemokratischer Seite werde
    versucht, so etwas wie ein Recht auf Arbeit durchzuset-
    zen, was so viel wie ein individuell einklagbares Recht auf
    einen Arbeitsplatz bedeute. Das ist abwegig.

    Das Recht auf Arbeit, das zum Beispiel in den Verfas-
    sungen der neuen Bundesländer und auch in den Verfas-
    sungen etlicher Mitgliedstaaten der EU garantiert ist, hat
    einen anderen, viel handfesteren und konkreteren Inhalt.
    Beim Recht auf Arbeit geht es um Respektieren, Schützen
    und Fördern.

    Respektieren heißt, es darf keine Arbeitsverbote geben.
    Das hat zum Beispiel der Europäische Gerichtshof in sei-
    ner Entscheidung zum Waffendienst von Frauen in der
    Bundeswehr anerkannt. Dort ging es nicht nur – aber
    selbstverständlich auch – um Gleichstellung, sondern
    auch um die Ablehnung pauschaler Arbeitsverbote.

    Schützen bedeutet – das ist das europäische Modell –,
    es darf in der Europäischen Union keine willkürlichen
    und sozial unverträglichen Kündigungen geben; das bein-
    haltet also genau das Gegenteil dessen, was das
    amerikanische Modell „hire and fire“ in diesem Bereich
    vorsieht. Es geht also um den Schutz von Arbeitsplätzen.