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    Gedenkworte für die Opfer der Brand- und Ex- plosionskatastrophe in Enschede . . . . . . . . . . 9761 A Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Konrad Kunick . . . . . . . . 9761 B Wahl der AbgeordnetenAnita Schäfer als Schriftführerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9761 B Bestimmung der Abgeordneten Eckart von Klaeden und Günter Nooke als ordentliche Mitglieder sowieGerda Hasselfeldt,Dr. Maria Böhmer und Peter Rauen als stellvertretende Mitglieder im Vermittlungsausschuss . . . . . . . 9761 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 9761 D Änderung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . 9762 B Absetzung des Tagesordnungspunktes 16 . . . 9762 C Absetzung des Zusatztagesordnungspunktes 3 9836 A Tagesordnungspunkt 3: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbe- steuerung (Steuersenkungsgesetz) (Drucksachen 14/2683, 14/3366, 14/3367) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9762 C – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Senkung der Steuer- sätze und zur Reform der Unternehmens- besteuerung (Steuersenkungsgesetz) (Drucksachen 14/3074, 14/3366, 14/3367) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9762 D – Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umset- zung einer Steuerreform für Wachs- tum und Beschäftigung (Drucksachen 14/2903, 14/3366, 14/3367) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9762 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – zu dem Antrag der Fraktion CDU/CSU: Eine Steuerreform für mehr Wachs- tum und Beschäftigung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeord- neter und der Fraktion F.D.P.: Unter- nehmensteuerreform – Liberale Po- sitionen gegen die Steuervorschläge der Koalition – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Rolf Kutzmutz, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Besteuerung der Unternehmen nach deren Leistungsfähigkeit – zu der Unterrichtung durch die Bundes- regierung: Dritter Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Kin- dern und Familien für das Jahr 2001 (Drucksachen 14/2688, 14/2706, 14/2912, 14/1926, 14/2607 Nr. 1, 14/2770, 14/3366) . . . . . . . . . . . . . . . . 9763 B Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9763 B Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 9766 D Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9767 C Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9771 D Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 9772 C Plenarprotokoll 14/105 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 105. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 I n h a l t : Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 9775 B Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . . . . . . . . . . 9777 D Dr. Gregor Gysi PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9778 D Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 9782 A Dr. Gregor Gysi PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 9785 C Gerda Hasselfeldt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9789 D Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9793 D Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9796 B Dr. Christian Schwarz-Schilling CDU/CSU 9796 D Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9797 B Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9798 B Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . . . . . 9799 C Klaus Lennartz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9801 A Peter Jacoby, Minister (Saarland) . . . . . . . . . 9802 C Lothar Binding (Heidelberg) SPD . . . . . . . . . 9804 B Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/CSU 9805 C Dr. Ditmar Staffelt SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 9807 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 9808 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9809 C Tagesordnungspunkt 4: a) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Agrarbericht 2000, Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung (Drucksache 14/2672) .. . . . . . . . . . . . . 9812 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Forsten aa) zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Agrarbericht 1999, Agrar- und ernährungspoliti- scher Bericht der Bundesregie- rung – zu dem Entschließungsantrag der Fraktion CDU/CSU – zu dem Entschließungsantragder Abgeordneten Kersten Naumann und der Fraktion PDS – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Matthias Weisheit, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Agrarbericht 1999, Agrar- und ernährungs- politischer Bericht der Bun- desregierung bb)zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Agrarbericht 1998, Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung (Drucksachen 14/347, 14/348 (Ma- terialband), 14/1155, 14/1156, 14/1157, 14/1158, 13/9823, 13/9824 (Materialband), 14/272 Nr. 100, 14/2198) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9812 B Karl-Heinz Funke, Bundesminister BML . . . 9812 C Dr. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . . . . 9814 A Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU . . . . . 9815 A Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9817 B Ulrich Heinrich F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9820 C Kersten Naumann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9822 C Jella Teuchner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9824 A Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9825 D Holger Ortel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9827 C Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9829 B Matthias Weisheit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9831 C Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . 9832 B Siegfried Hornung CDU/CSU . . . . . . . . . . 9833 C Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9834 B Matthias Weisheit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9835 A Tagesordnungspunkt 20: Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG (Drucksache 14/3274) . . . . . . . . . . . . . 9836 A b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 14. Dezember 1998 zurÄnderung des am 3. Dezember 1980 in Bonn unter- zeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000II zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern (Drucksache 14/3248) . . . . . . . . . . . . . 9836 B c) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförde- rungsgesetzes (Drucksache 14/2995) . . . . . . . . . . . . . 9836 B d) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung des Schorn- steinfegergesetzes und andererschorn- steinfegerrechtlicherVorschriften (Drucksache 14/3333) . . . . . . . . . . . . . 9836 B e) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rind- fleischetikettierungsgesetzes (Drucksache 14/3369) . . . . . . . . . . . . . 9836 C f) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung produkthaf- tungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 14/3371) . . . . . . . . . . . . . 9836 C g) Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Ruth Fuchs, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion PDS: Verbot derWerbung für den Tabakkonsum (Drucksache 14/3318) . . . . . . . . . . . . . 9836 C h) Bericht des Ausschusses für Bil- dung, Forschung und Technikfolgen- abschätzung gemäß § 56 a der Geschäfts- ordnung: Technikfolgenabschätzung hier: Monitoring „Xenotransplanta- tion“ (Drucksache 14/3144) . . . . . . . . . . . . . 9836 D Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlas- tung der Rechtspflege und des Jugend- gerichtsgesetzes (Drucksache 14/2992) . . . . . . . . . . . . . . . . 9836 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Weitere Überweisungen im vereinfach- ten Verfahren (Ergänzung zu TOP 20) . . . 9836 D a) Erste Beratung des von den Abgeord- neten Alfred Hartenbach, Joachim Stüncker, weiteren Abgeordneten und der Fraktion SPD sowie den Abgeord- neten Volker Beck (Köln), Christian Ströbele, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Be- setzungsreduktion bei Strafkam- mern (Drucksache 14/3370) . . . . . . . . . . . . . 9836 D b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Zweites Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz) (Drucksache 14/3267) . . . . . . . . . . . . . 9837 A c) Erste Beratung des von den Abgeord- neten Dr. Karlheinz Guttmacher, Horst Friedrich, weiteren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Drucksache 14/3209) . . . . . . . . . . . . . 9837 A d) Antrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Helmut Haussmann, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion F.D.P.: Für eine China-Resolution der VN-Men- schenrechtskommission (Drucksache 14/2915) . . . . . . . . . . . . . 9837 B Tagesordnungspunkt 21: Abschließende Beratungen ohne Aus- sprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu der Vierten Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Währungs- fonds (Drucksachen 14/3075, 14/3346) . . . . 9837 B b) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Übereinkommen vom 19. De- zember 1996 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, der Repu- blik Finnland und des Königreichs Schweden zum Schengener Durch- führungsübereinkommen und zu dem Übereinkommen vom 18. Mai 1999 über die Assoziierung der Re- publik Island und des Königreichs Norwegen (Drucksachen 14/3247, 14/3389) . . . . 9837 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 III d) Bericht des Ausschusses für Wahlprü- fung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Überprüfungsverfahren des Abgeordneten Dr. Klaus Grehn gemäß § 44 b Abs. 2 des Abgeordne- tengesetzes (Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik) (Drucksache 14/3145) . . . . . . . . . . . . . 9838 A e) Bericht des Ausschusses für Wahlprü- fung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Überprüfungsverfahren nach § 44 b des Abgeordnetengesetzes (Überprüfung auf Tätigkeit oder politi- sche Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik) (Drucksache 14/3228) . . . . . . . . . . . . . 9838 A f)– m) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses Sammelübersichten 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160 zu Petitionen (Drucksachen 14/3301, 14/3302, 14/3303, 14/3304, 14/3305, 14/3306, 14/3307, 14/33/08) . . . . . . . . . . . . . . . 9838 A Tagesordnungspunkt 13: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Proto- koll vom 9. September 1998 zur Ände- rung des Europäischen Übereinkom- mens vom 5. Mai 1989 über das grenz- überschreitende Fernsehen (Drucksachen 14/2681, 14/3362) . . . . . . . 9838 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Weitere abschließende Beratung ohne Aussprache (Ergänzung zu TOP 21) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit zu der Verordnung der Bundes- regierung: Verordnung überdie Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monome- thyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicherVorschriften (Drucksachen 14/3286, 14/3345 Nr. 2.1, 14/3395) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9839 B Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Drucksache 14/3387) . . . . . . . . . . . . . 9839 B b) Antrag der Abgeordneten Peter Hintze, Peter Altmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Die Rech- te der Bürger stärken – Für eine bür- gernahe Charta derGrundrechte der Europäischen Union (Drucksache 14/3368) . . . . . . . . . . . . . 9839 C c) Antrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Verbindlichkeit der Europäischen Grundrechte-Charta und Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechts- konvention (Drucksache 14/3322) . . . . . . . . . . . . . 9839 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . . . . . . . . . 9839 D Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9842 C Peter Altmaier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 9843 C Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9845 C Claudia Roth (Augsburg) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9846 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. . 9848 C Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . . . . . . 9850 A Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9851 A Christoph Zöpel, Staatsminister AA . . . . . . . . 9852 C Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 9854 C Christian Sterzing BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9856 B Michael Stübgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9857 D Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ . . 9859 B Tagesordnungspunkt 21 c: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zurÄnderung des Futtermittelgesetzes (Drucksachen 14/2636, 14/3348) . . . . . . . 9860 C Peter Bleser CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 9860 C Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Abgeordneten Johannes Singhammer, Max Straubinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Kurzfristige Beschäftigungen im Rah- men des 630-DM-Gesetzes entlasten (Drucksache 14/2990) . . . . . . . . . . . . . . . . 9861 A Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 9861 A Leyla Onur SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9863 A Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9865 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000IV Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 9866 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS . . . . . . . . . . . . 9867 D Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherstellung der Rentenauszahlung im Vormonat (Ren- tenauszahlungsgesetz) (Drucksachen 14/3159, 14/3330) . . . . . . . 9868 C Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9868 D Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9870 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . 9871 A Katrin Dagmar Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9871 C Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . . . . . . . . . 9872 C Monika Balt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9873 B Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Detlef Parr, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion F.D.P.: Abschaffung derArznei- und Heilmittelbudgets (Drucksache 14/3299) . . . . . . . . . . . . . . . . 9874 B Dr. Dieter Thomae F.D.P . . . . . . . . . . . . . . . . . 9874 B Klaus Kirschner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9875 C Dr. Wolf Bauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 9876 D Klaus Kirschner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 9878 A Andrea Fischer, Bundesministerin BMG . . . . 9879 B Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9881 A Gudrun Schaich-Walch SPD . . . . . . . . . . . . . 9882 A Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Sondergeneral- versammlung der Vereinten Nationen: Überprüfung der Beschlüsse der Pekin- gerWeltfrauenkonferenz – Peking + 5 (Drucksache 14/3386) . . . . . . . . . . . . . . . . 9883 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Christel Humme, Hildegard Wester, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD sowie der Abgeord- neten Irmingard Schewe-Gerigk, Christian Simmert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sondergeneralversammlung derVerein- ten Nationen: Nationale Umsetzung der Beschlüsse der Pekinger Weltfrauen- konferenz (Drucksache 14/3385) . . . . . . . . . . . . . . . . 9883 B Christel Hanewinckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 9883 C Maria Eichhorn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 9884 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9886 B Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9888 B Petra Bläss PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9889 D Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9891 A Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9892 C Erika Reinhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 9893 C Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . . . . . . . 9894 D Erika Reinhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 9895 C Brigitte Adler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9895 D Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . . 9897 B Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Rudolf Seiters, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Ausbau und Modernisierung der Trans- rapid-Versuchs-Anlage Emsland und Fortsetzung der Planfeststellungsver- fahren fürdie Magnetschwebebahn-Refe- renzstrecke Hamburg–Berlin (Drucksache 14/3183) . . . . . . . . . . . . . . . . 9898 D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU . . . 9898 D Kurt Bodewig, Parl. Staatssekretär BMVBW 9900 B Hans-Michael Goldmann F.D.P. . . . . . . . . . . . 9902 A Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9903 B Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9904 D Dr. Hermann Kues CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 9905 B Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . 9906 A Reinhard Weis (Stendal) SPD . . . . . . . . . . . . 9907 A Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der neu- en Länder zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr. Evelyn Kenzler, Kersten Naumann, Dr. Gregor Gysi und der Frakti- on PDS: Vererblichkeit von Bodenreform- eigentum (Drucksachen 14/1063, 14/2405) . . . . . . . 9908 A Kersten Naumann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9908 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 V Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Monika Balt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Gleichstellung dervon Struk- turkrisen betroffenen Bergleute in Ost und West (Drucksache 14/2385) . . . . . . . . . . . . . . . . 9909 B Gerhard Jüttemann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 9909 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9910 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 9911 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg), Friedhelm Julius Beucher, Hans Büttner (Ingolstadt), Peter Dreßen, Harald Friese, Konrad Gilges, Angelika Graf (Rosenheim), Horst Kubatschka, Helga Kühn-Mengel, Christine Lambrecht, Christa Lörcher, Götz-Peter Lohmann (Neu- brandenburg), Heide Mattischeck, Andrea Nahles, Bernd Reuter, Dr. Edelbert Richter, René Röspel, Gudrun Roos, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Thomas Sauer, Dr. Hermann Scheer, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Ewald Schurer, Dr. R. Werner Schuster, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Jella Teuchner, Franz Thönnes, Adelheid Tröscher und Waltraud Wolff (Zielitz) (alle SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Entwurf ei- nes Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) (Tagesordnungs- punkt 3 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9911 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Detlef von Larcher (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungs- gesetz) (Tagesordnungspunkt 3 a) . . . . . . . . . 9912 B Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS) zur namentlichen Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungs- gesetz) (Tagesordnungspunkt 3 a) . . . . . . . . . 9913 B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Vererblichkeit von Bodenreformei gentum (Tagesordnungspunkt 11) . . . . . . . . . . 9913 D Rainer Fornahl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9913 D Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 9915 C Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 9916 B Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9916 D Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Gleichstellung der von Strukturkri- sen betroffenen Bergleute in Ost und West (Tagesordnungspunkt 12) . . . . . . . . . . . . . . . . 9917 B Werner Labsch SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9917 B Ulrich Klinkert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 9918 A Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9918 A Walter Hirche F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9919 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000VI Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 Gerhard Jüttemann 9910 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9911 (C) (D) Beer, Angelika BÜNDNIS 90/ 18.05.2000 DIE GRÜNEN Behrendt, Wolfgang SPD 18.05.2000** Borchert, Jochen CDU/CSU 18.05.2000 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 18.05.2000** Klaus Bulmahn, Edelgard SPD 18.05.2000 Dreßler, Rudolf SPD 18.05.2000 Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/ 18.05.2000 DIE GRÜNEN Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 18.05.2000 Joseph DIE GRÜNEN Gebhardt, Fred PDS 18.05.2000 Großmann, Achim SPD 18.05.2000 Haack (Extertal), Karl SPD 18.05.2000* Hermann Dr. Hornhues, CDU/CSU 18.05.2000 Karl-Heinz Imhof, Barbara SPD 18.05.2000 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 18.05.2000 Dr. Köster-Loßack, BÜNDNIS 90/ 18.05.2000 Angelika DIE GRÜNEN Dr. Lamers CDU/CSU 18.05.2000*** (Heidelberg), Karl A. Lamp, Helmut CDU/CSU 18.05.2000 Maaß (Herne), Dieter SPD 18.05.2000 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 18.05.2000 Müller (Berlin), PDS 18.05.2000 Manfred Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 18.05.2000 DIE GRÜNEN Reiche, Katherina CDU/CSU 18.05.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 18.05.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 18.05.2000 Scheffler, Siegfried SPD 18.05.2000 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 18.05.2000 Hans Peter Steen, Antje-Marie SPD 18.05.2000 Wiesehügel, Klaus SPD 18.05.2000 Zierer, Benno CDU/CSU 18.05.2000** * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-lung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordantlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg), Friedhelm Julius Beucher, Hans Büttner (Ingolstadt), Peter Dreßen, Harald Friese, Konrad Gilges, Angelika Graf (Rosenheim), Horst Kubatschka, Helga Kühn-Mengel, Christine Lambrecht, Christa Lörcher, Götz- Peter Lohmann (Neubrandenburg), Heide Mattischeck, Andrea Maria Nahles, Bernd Reuter, Dr. Edelbert Richter, René Röspel, Gudrun Roos, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Thomas Sauer, Dr. Hermann Scheer, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Ewald Schurer, Dr. R. Werner Schuster, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Jella Teuchner, Franz Thönnes, Adelheid Tröscher, Dr. Wolfgang Wodarg und Waltraud Wolff (Zielitz) (alle SPD) zur nament- lichen Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Senkung der Steuersätze und zur Re- form der Unternehmensbesteuerung (Steuersen- kungsgesetz – StSenkG) (Tagesordnungspunkt 3 a) zum Abstimmungsverhalten über das Steuersenkungsgesetz (Bundestagsdrucksachen 14/2683 und 14/3366) Das Steuersenkungsgesetz enthält eine Reihe von Ein- zelregelungen zur Reform des Einkommensteuertarifs und der Reform der Unternehmensbesteuerung. Bei der Reform des Einkommensteuertarifs begrüßen und unter- stützen wir insbesondere die Absenkung des Eingangs- steuersatzes und die Erhöhung des Grundfreibetrages, weil diese Maßnahmen breiten Steuerzahlerschichten zu- gute kommen und dies die Nachfrage stärkt; bei der Un- ternehmensteuerreform begrüßen wir besonders, dass künftig Gewinnausschüttungen aus den Unternehmen nicht mehr steuerlich besser gestellt sind als der Verbleib des Gewinns im Unternehmen zur Reinvestition. entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (A) (B) Anlagen zum Stenographischen Bericht Wir sind jedoch gegen die vorgesehene vollkommene Steuerbefreiung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften durch Ka- pitalgesellschaften. Dies soll nach den vorgelegten Be- rechnungen zu Steuermindereinnahmen – im Entste- hungsjahr – von 4,2 Milliarden DM führen, die hauptsächlich bei einigen wenigen Unternehmen mit ho- hen Beteiligungsvermögen, Banken und Versicherungen, anfallen, die sowieso eine besonders günstige Ertragslage haben. Wir sind der Meinung, dass von der Steuerbefrei- ung entweder ganz abgesehen werden sollte oder aber zu- mindest eine ermäßigte Besteuerung erfolgen sollte. Die beabsichtigte Neuregelung des § 8 b KStG begüns- tigt ohnehin sich vollziehende Umstrukturierungspro- zesse in der deutschen Wirtschaft. Soweit dadurch Macht- konzentrationen abgebaut werden, ist dies zu begrüßen. Dass im Zuge dieser Umstrukturierung neue Arbeits- plätze entstehen, ist jedoch eine nicht zu belegende Hoff- nung. Zudem ist zu befürchten, dass dadurch zusätzliche wirtschaftliche Konzentrationsprozesse ausgelöst wer- den. Mit der steuerlichen Entlastung der Veräußerungsge- winne gewinnen in diesem Umstrukturierungsprozess kurzfristige Gewinnmöglichkeiten an Bedeutung. Dies beinhaltet die Gefahr, dass Unternehmen nicht aus lang- fristigen Erwägungen übernommen werden, sondern nur um sie möglichst gewinnbringend wieder verkaufen zu können. Erfahrungsgemäß werden dabei weniger renta- ble Unternehmenszweige geschlossen oder radikal ver- kleinert, also Arbeitsplätze vernichtet. Auch vor dem Hin- tergrund dieser Gefahr hätte auf die Steuerfreiheit der Ver- äußerungsgewinne verzichtet werden sollen. Zudem entsteht der Eindruck, die Koalition nehme von dem mit dem Steuerentlastungsgesetz eingeschlagenen verteilungspolitischen Kurs Abstand und relativiere mit- hin zugunsten wirtschaftspolitischer Überlegungen die Bedeutung des Ziels der Steuergerechtigkeit. Die durch einen Verzicht auf die Steuerbefreiung ent- stehenden zusätzlichen Einnahmen sollten entweder für soziale, ökologische und humanitäre Zwecke oder für die Schuldentilgung verwendet werden. Trotz der im genannten Punkt anderen Auffassung wer- den wir dem Steuersenkungsgesetz wegen der insgesamt positiven Regelungen und Wirkungen zustimmen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Detlef von Larcher (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf ei- nes Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz StSenkG) (Tagesord- nungspunkt 3 a) Mit der Verabschiedung des Steuersenkungsgesetzes setzen Bundesregierung und Koalitionsfraktionen eine längst überfällige Strukturreform bei der Unternehmens- besteuerung durch. Es geht auf Grundsätze zurück, die die SPD-Fraktion schon in der 13. Legislaturperiode ent- wickelt hat, gegen die seinerzeitige Mehrheit des Hauses aber nicht durchsetzen konnte. Hervorzuheben sind ins- besondere die Herstellung einer weitgehenden Rechts- formneutralität bei der Unternehmensbesteuerung sowie die Stärkung der Investitionskraft der Unternehmen durch die steuerliche Entlastung thesaurierter Gewinne. Darü- ber hinaus wird mit der Fortführung der Tarifsenkungen die Kaufkraft der Arbeitnehmer weiter gestärkt und somit ein Beitrag zur binnenwirtschaftlichen Stärkung der Kon- junktur geleistet. Ich stimme wegen dieser vielen großen steuerpoliti- schen Fortschritte demGesetzentwurf zu, auch wenn er in einemwichtigen Punkt hinter das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 zurückfällt. Mit der Neufassung des § 8 b des Körperschaftsteuergesetzes werden Gewinne, die eine Kapitalgesellschaft bei der Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kapitalgesellschaft erzielt, steuerfrei ge- stellt. Hierfür sprechen anerkennenswerte steuersystema- tische Überlegungen, die ohne diese Regelung eine Dop- pelbesteuerung von Gewinnen befürchten. Der Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen entspricht danach einer To- talausschüttung der Gewinne des Unternehmens und da- mit einer Ausschüttung bereits erzielter und daher ver- steuerter oder später zu erzielender und dann zu versteu- ernder Gewinne. Eine eingehendere Analyse des Verhältnisses zwischen der Börsenkapitalisierung von Aktiengesellschaften ei- nerseits und dem in deren Bilanzen ausgewiesenen Ei- genkapital andererseits zeigt, dass zwischen beiden allen- falls ein lockerer Zusammenhang besteht. Die rechtliche Fiktion von der Totalausschüttung entpuppt sich als Illu- sion. Die Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne nach § 8 b KStG ist somit ein großzügiges Steuergeschenk vor allem an große Kapitalgesellschaften mit einem umfangreichen Anteilsbesitz. Dies belegen auch die enormen Kurssteige- rungen wichtiger Finanzdienstleistungsunternehmen um bis zu 25 Prozent unmittelbar nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfs. Die Allianz und die Deutsche Bank er- lebten innerhalb weniger Tage einen Anstieg ihrer Bör- senkapitalisierung um fast 50 Milliarden DM. Die dadurch den öffentlichen Haushalten entgehenden Einnahmen können nur grob geschätzt werden; die im Ge- setzentwurf ausgewiesenen Mindereinnahmen von 4 Mil- liarden DM im Jahr müssen aber als für die öffentlichen Haushalte überaus optimistische Prognose qualifiziert werden. Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 hat- ten Bundesregierung und Koalition entsprechend ihrer Analyse, dass das deutsche Steuerrecht große und kapi- talstarke Unternehmen besonders glimpflich behandelte, deutliche Mehrbelastungen für Großunternehmen durch- gesetzt und auch öffentlich deutlich gemacht, dass dies zur Herstellung von mehr Steuergerechtigkeit notwendig war. Mit der Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne wird diese Mehrbelastung wieder an die Großunternehmen zurückgegeben. Die Annahme, diese würden ihre Ver- äußerungsgewinne für Investitionen in neue Arbeitsplätze Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9912 (C) (D) (A) (B) verwenden, ist mehr als waghalsig. Es gibt daher keine stichhaltige sachliche Begründung für diese Regelung. Zudem entsteht der Eindruck, die Koalition nehme von dem mit dem Steuerentlastungsgesetz eingeschlagenen verteilungspolitischen Kurs Abstand und relativiere mit- hin zugunsten wirtschaftspolitischer Überlegungen die Bedeutung des Ziels der Steuergerechtigkeit. Darüber hinaus begünstigt die Neuregelung des § 8 b KStG ohnehin sich vollziehende Umstrukturierungspro- zesse in der deutschen Wirtschaft. Soweit dadurch Macht- konzentrationen abgebaut werden, ist dies zu begrüßen. Dass im Zuge dieser Umstrukturierungen neue Arbeits- plätze entstehen, ist jedoch eine nicht zu belegende Hoff- nung. Zudem spricht nichts für die Annahme, dass nicht gleichzeitig neue Konzentrationsprozesse stattfinden, dass also am Ende dieses Prozesses eine weniger starke Machtkonzentration steht. Mit der steuerlichen Entlastung der Veräußerungsge- winne gewinnen in diesem Umstrukturierungsprozess kurzfristige Gewinnmöglichkeiten an Bedeutung. Dies beinhaltet die Gefahr, dass Unternehmen nicht aus lang- fristigen Erwägungen übernommen werden, sondern nur, um sie möglichst gewinnbringend wieder verkaufen zu können. Erfahrungsgemäß werden dabei weniger rentable Unternehmenszweige geschlossen oder radikal verklei- nert, also Arbeitsplätze vernichtet. Auch vor dem Hinter- grund dieser Gefahr hätte auf die Steuerfreiheit der Ver- äußerungsgewinne verzichtet werden sollen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel (PDS) zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz – StSenkG) (Tagesord- nungspunkt 3 a) Ich lehne den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung – Drucksache 14/2683 – ab. Ich lehne ihn nicht nur deshalb ab, da er wegen der Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne aus Beteiligun- gen an inländischen Kapitalgesellschaften vor allem bör- sennotierte Unternehmen im Vergleich zu mittelständi- schen Betrieben sowie dem Handwerk deutlich bevorteilt. Ohnehin gibt es, außer in den Niederlanden, ansonsten nirgendwo auf der Welt eine Steuerfreiheit für Veräuße- rungsgewinne aus Anteilen der Kapitalgesellschaften an Kapitalgesellschaften. Ich lehne den Gesetzentwurf aber auch deshalb ab, weil er den Kommunen neue spürbare Belastungen aufbürdet. Die Gewerbesteuerumlage, die Bund und Ländern zu- fließt, soll deutlich, wenn auch etwas moderater, als ur- sprünglich vorgesehen, angehoben werden. Ihre finanzi- ellen Auswirkungen betragen nunmehr für die Städte und Gemeinden im Jahr 2001 1,4 Milliarden DM und sollen bis zum Jahr 2004 auf 5,1 Milliarden DM anwachsen. Die Gewerbesteuer verliert damit immer mehr den Charakter einer Kommunalsteuer und entwickelt sich sukzessive zu einer Gemeinschaftssteuer. Gegenüber dem ursprüngli- chen Finanztableau der Koalition ergeben sich somit für die Städte und Gemeinden wohl etwas geringere Belas- tungen. Im Jahr 2001 sind dies 560 Millionen DM weni- ger und im Jahr 2004 1,74 Milliarden DM weniger. Auf den ersten Blick liest sich das wie ein Einlenken der Bundesregierung. Von der kommunalen Gewerbe- steuer wird weniger abgeschöpft, ergo haben die Städte und Gemeinden Mehreinnahmen. Wenn da nicht ein bö- ser Haken wäre: Die Bundesregierung will die Steuerbe- freiung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften durch Kapitalge- sellschaften in die Berechnung einbeziehen. Allein daraus resultieren Gewerbesteuermindereinnahmen der Kom- munen in den Jahren 2001 bis 2004 von über 4,9 Milliar- den DM. Ein zweiter Haken: Spätestens Anfang 2004 – so die Verheißung – soll überprüft werden, ob dieAnhebung der Gewerbesteuerumlage noch gerechtfertigt ist. Ge- schenkt! Eine solche Revisionsklausel ist nach den Er- fahrungen der Kommunen keinen Pfifferling wert. Schon im Gemeindefinanzreformgesetz stand geschrieben, dass 1997 der kommunale Solidarpaktfinanzbeitrag überprüft werde. Obwohl eine Revision dringend geboten wäre, ist bislang nichts passiert. Ein dritter Haken: Anhand veränderter Abschreibungs- bedingungen (AfA) rechnet der Bund den Städten und Gemeinden Steuermehreinnahmen an. Aber diese sind nicht von Dauer! Denn der AfA-Effekt führt zwar zunächst zu höheren, in späteren Jahren aber zu geringe- ren Steuereinnahmen. Allein schon deswegen ist eine An- hebung der Gewerbesteuerumlage auf der Basis der für die Jahre 2001 bis 2004 berechneten AfA-Vorschriften nicht berechtigt. Hinzu kommt, dass die Annahmen für den Anteil der degressiven AfAund die Laufzeiten der ab- zuschreibenden Wirtschaftsgüter nach oben ausgereizt worden sind – ohne jeglichen statistischen Beleg! Das- selbe gilt für die unseriösen Annahmen über das Wachs- tum der Ausrüstungsinvestitionen. Summa summarum: Die Schätzrisiken im Finanzta- bleau sind enorm, die den Kommunen zugeschriebenen Steuereinnahmen nicht anhaltend. Deshalb wird sich die PDS – im Einklang mit den kommunalen Spitzenverbän- den – nicht mit der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage abfinden. Auch aus diesen Gründen lehne ich den Gesetzentwurf der Koalition ab. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Vererblichkeit von Bodenreformeigentum (Tagesordungspunkt 11) Rainer Fornahl (SPD):Vor einem Jahr zur ersten Be- ratung des vorliegenden Antrags habe ich Adenauer zi- tiert: „Wir stehen alle unter dem gleichen Himmel, sehen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9913 (C) (D) (A) (B) aber sehr unterschiedliche Horizonte“. Seit zehn Jahren springt die PDS unter dem Himmel der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland von scheinbaren oder auch manchmal wirklichen Betroffenen-Horizonten zu anderen. Oft bleibt dabei dann Recht oder Gerechtigkeit auf der Strecke. Auch hier scheint ein Konflikt zwischen Recht und Gerechtigkeit durch und wird von der PDS mit Lust geschürt. Deshalb wird aber die Unterstellung der Enteignung von durch die Rechtslage Betroffenen mit- nichten glaubwürdiger. Soweit zu den Horizonten. Nun aber zur Sache. Eine Klarstellung nochmals vorab: Schon in der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR hat die SPD ohne Wenn und Aber den Bestand der Bodenreform 45/49 garantiert. Dies steht für uns heute und in Zukunft außer Frage. Mit dem hier heute abschließend zu beratenden Antrag der PDS-Fraktion soll der Deutsche Bundestag die Bun- desregierung auffordern, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen des Art. 233 §§ 11 bis 16 EGBGB über die Abwicklung der Bodenreform vorzule- gen. Die Fraktion der PDS leitet aus „neueren Untersu- chungen der Rechtswissenschaft und Entscheidungen des Bundesgerichtshofes“ die Schlussfolgerung ab, dass der Gesetzgeber des Zweiten Vermögensrechtsänderungsge- setzes hinsichtlich der Vererbbarkeit der Grundstücke von fehlerhaften Grundvoraussetzungen ausgegangen sei. Zu- treffend ist, dass in der juristischen Fachliteratur vor allem aus dem Urteil des BGH vom 17. Dezember 1997 (V ZR 200/97) gesetzgeberischer Korrekturbedarf abgeleitet wurde. Auch im Antrag der PDS-Fraktion wird behauptet, aus dem Urteil gehe hervor, dass Bodenreformland frei vererbbar war, sodass der Auflassungsanspruch des Fis- kus entfallen müsse. Dies trifft jedoch so nicht zu. Unter der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland seit dem 03. Okober 1990 war eine teilweise Neuordnung der Eigentumsverhältnisse für die Vermögenswerte in der ehemaligen DDR zu gestalten. Dazu gehörte auch das Bo- denreformland. Die Bodenreform war aus der Sicht der damaligen Ent- scheidungsträger bedingt eine politisch-ideologisch ge- wollte Enteignung landwirtschaftlicher Flächen. Diese war die Voraussetzung für die Entstehung bäuerlicher Landwirtschaft. Darüber hinaus sollten aber auch die Ver- triebenen, landarme Bauern und Landarbeiter versorgt werden. Die damals geschaffenen landwirtschaftlichen Strukturen hat es am Ende der DDR in keinster Weise mehr gegeben, weil ein politisch-ideologisch motivierter Nutzungsentzug in Zusammenhang mit der Bildung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften eine andere land- und forstwirtschaftliche Struktur hinterlas- sen hat. Nichtsdestotrotz finden wir heute, nach schmerz- haften Jahren eines dritten Strukturwandels, eine leis- tungsfähige Landwirtschaft in den neuen Ländern, die sich sehen lassen kann und weniger staatliche Zuschüsse braucht als die Landwirtschaft der alten Länder. Dagegen werden keine noch so großen Anzeigenkampagnen und Initiativen von Alteigentümern – aus der Zeit vor der Bo- denreform – je etwas ausrichten. Bodenreformland war in der ehemaligen DDR im ju- ristischen Sinne nicht als Volleigentum eingestuft, son- dern lediglich als „Arbeitseigentum“. Es unterlag damit besonderen gesetzlichen Beschränkungen. Bodenreform- grundstücke wurden mit der Einschränkung zugeteilt, dass sie weder geteilt, ganz oder teilweise verkauft, ver- pachtet oder verpfändet werden durften. Dies ergab sich aus den jeweiligen Besitzwechselverordnungen über Bo- denreformwirtschaften aus den Jahren 1951, 1956, 1975 und 1988. Nach diesen Vorschriften hatten die Räte der Kreise abschließend zu entscheiden, an wen bei Abgabe des Bodenreformeigentums – auch im Erbfall – unter Be- achtung der persönlichen Voraussetzungen eine Neuver- gabe erfolgte oder ob es in den staatlichen Bodenfonds zurückgeführt wurde. Mit dem noch von der realsozialistischen Volkskam- mer zwei Tage vor den nach Jahrzehnten ersten freien Wahlen in der DDR erlassenen Gesetz vom 15. März 1990 – Modrow-Gesetz – wurden alle Verfügungsbe- schränkungen bei Bodenreformgrundstücken aufgeho- ben. Das Gesetz vom 15. März 1990 ist jedoch lückenhaft ausgestaltet worden, weil es keine erbrechtlichen Rege- lungen bzw. Übergangsvorschriften in Erbrechtsfällen enthält. Diese Regelungslücke stellt sich vor allem in den Fällen als besonders problematisch dar, in denen zum Zeitpunkt des Stichtages 15. März 1990 eine nicht mehr lebende Person als Bodenreformberechtigte im Grund- buch eingetragen war, die bei Beachtung der Bodenre- formvorschriften im Grundbuch hätte gelöscht werden müssen. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber mit dem Art. 233 §§ 11 bis 16 EGBGB eine Lösung geschaffen, die sich an den früheren Besitzwechselverordnungen, also an früherem DDR-Recht, orientiert. Man nennt dies auch „Nachzeichnungslösung“. Berechtigte an dem Bodenre- formland sind demnach in folgender Reihenfolge: ers- tens diejenige Person, der das Grundstück oder der Grundstücksteil nach den Vorschriften über die Bodenre- form oder dem Besitzwechsel bei Grundstücken aus der Bodenreform förmlich zugewiesen oder übergeben wor- den ist, auch wenn der Besitzwechsel nicht im Grundbuch eingetragen worden ist; zweitens der Erbe des zuletzt im Grundbuch aufgrund einer Entscheidung nach den Vor- schriften über die Bodenreform oder über die Durch- führung des Besitzwechsels eingetragenen Eigentümers, der zuteilungsfähig ist. Zuteilungsfähig ist derjenige, der bei Ablauf des 15. März 1990 in dem Gebiet der ehemali- gen DDR in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirt- schaft tätig war oder wer vor Ablauf des 15. März 1990 in dem Gebiet der ehemaligen DDR in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft insgesamt 10 Jahre lang tätig war und im Anschluss an diese Tätigkeit keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und einer solchen vo- raussichtlich auf Dauer nicht nachgehen wird; und erst drittens der Fiskus des Landes, in dem das Grundstück liegt. Für diese „Nachzeichnungslösung“ hat sich der Ge- setzgeber deshalb entschieden, weil anders eine gerechte Behandlung aller Beteiligten nicht zu erreichen gewesen wäre. Hätte der Gesetzgeber eine reine Erbschaftslösung geschaffen, dann hätte er in großem Umfang Bürgern Grundeigentum kostenlos übertragen, denen dies sach- lich – nach den Vorschriften der ehemaligen DDR – nicht Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9914 (C) (D) (A) (B) zustand. Er hätte damit diese Gruppe von Bürgern gegen- über denjenigen bevorzugt, bei denen die Vorschriften über die Behandlung der Bodenreformgrundstücke ord- nungsgemäß angewendet worden waren. Der Hintergrund der immer wieder erhobenen Forde- rung nach Aufhebung oder Revidierung der Regelung zur Abwicklung der Bodenreform ist folgender: Bei Erlass des Art. 233 § 11 bis 16 EGBGB war man davon aus- gegangen, dass der Landesfiskus von seinem Auflas- sungsanspruch nur im Falle größerer Grundstücke Ge- brauch machen würde. Um dem Landesfiskus überhaupt Kenntnis davon zu verschaffen, dass ein Grundstück aus der Bodenreform stammt, erhält der Landesfiskus bis zum 3. Oktober 2000 nach Art. 233 § 13 EGBGB von jedem Grundbuchberichtigungsantrag und jeder bean- tragten Verfügung vom Grundbuchamt eine Nachricht. Zunächst war daher derjenige Erbe vor einem Auflas- sungsanspruch des Landesfiskus relativ „sicher“, der im Grundbuch keine Eintragung veranlasste. Nun also, auf der Suche nach Einnahmequellen und unter Berufung auf ihre Haushaltsgrundsätze sind jedoch die Länder – mit unterschiedlicher Intensität – dazu über- gegangen, nicht auf eine Benachrichtigung durch die Grundbuchämter zu warten, sondern sämtliche Grund- bücher systematisch auf der Suche nach Bodenreform- vermerken zu durchforsten, um anschließend vom Ei- gentümer bzw. dessen Erben die Auflassung zu verlangen. Vor allem in Mecklenburg-Vorpommern wurden große Anstrengungen unternommen, um die fiskalischen An- sprüche zu sichern. Dies ist schon sehr bemerkenswert wegen der PDS-Beteiligung an der dortigen Regierungs- koalition. Mir ist im Übrigen kein Fall bekannt, in dem als Besserberechtigter eine natürliche Person und nicht der Landesfiskus seinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen versucht hat. Nicht zuletzt aufgrund dessen sehen sich die Betroffenen häufig als Opfer der Enteignung ihres Grund und Bodens durch die Bundesrepublik. Zusammenfassend ist aus meiner Sicht festzustellen: Der im PDS-Antrag unterstellte Vorwurf der Enteignung einerseits und andererseits der Bereicherung des Fiskus der neuen Länder geht ins Leere. Denn die Feststellung ei- ner Berechtigung auf Zuweisung erfolgt richtigerweise unter analoger Anwendung des DDR-Rechts. Damit steht man übrigens im Einklang mit anderen Bereichen der Ver- mögensneuordnung für das ehemalige Volkseigentum in der DDR. Deshalb ist aus jetziger Sicht eine Initiative des Ge- setzgebers im Sinne des Antragstellers nicht gegeben, wie dies im Übrigen auch das Bundesministerium der Justiz festgestellt hat. Auch der Bundesgerichtshof hält in seinen Urteilen vom 17. Dezember 1998 den Artikel 233 §§ 11 bis 16 EGBGB nach wie vor für verfassungsgemäß, so- dass diese Urteile auf die weitere Abwicklung der Boden- reform keine Auswirkungen haben. Dieser Einsicht ist die Regierung Mecklenburg-Vor- pommerns, der ja die PDS angehört, gefolgt und verzich- tet ausdrücklich auf eine Gesetzesinitiative. Im dortigen Koalitionsvertrag steht zu lesen – ich zitiere aus Kapitel IV Punkt 73 –: „Die Landesregierung wird Handlungs- spielräume im EGBGB nutzen, um in Härtefällen Er- leichterungen zu gewähren. Dazu werden Einzelfallprü- fungen durchgeführt.“ Meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, nehmen Sie sich ein Beispiel an der parti- ell erkennbaren Realitätsbezogenheit Ihrer Mecklenburg- Vorpommerschen Parteigenossen! Unsere Haltung zu Art. 233 §§ 11 bis 16 EGBGB steht auch heute in voller Übereinstimmung mit den Entschei- dungen des Bundesverfassungsgerichtes. Nach meiner Kenntnis ist gegenwärtig am Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorschriften an- hängig, die sich in der Argumentation u. a. ebenfalls auf die BGH-Entscheidung stützt. Das Bundesverfassungsbe- richt hat jedoch die Verfassungsmäßigkeit der Rege- lungen in Art. 233 §§ 11 bis 16 EGBGB bisher durch zwei Nichtannahmebeschlüsse – 1 BvR 1881/95 vom 4. Oktober 1995 und 1 BvR 839/96 vom 17. Juni 1996 – aus- drücklich bestätigt. Abschließend ist zu sagen, dass die hier vorgetragenen Argumente nur die Befolgung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für die Angelegenheiten der neuen Länder und damit die Ablehnung des Antrags zulassen. Dr. Michael Luther (CDU/CSU):Schon in der ersten Lesung am 24. Juni 1999 habe ich sehr ausführlich zum PDS-Antrag über die Vererblichkeit von Bodenreform- land Stellung genommen. Im Ausschuss für die Angele- genheiten der neuen Länder haben wir den Antrag sehr ausführlich diskutiert, jedoch sind keine neuen Argu- mente auf den Tisch gelegt worden, die eine Zustim- mungsfähigkeit für den Antrag hätten erreichen können. Somit stelle ich fest, dass auch eingedenk der sehr um- fangreichen Diskussion in der letzten und vorletzten Le- gislaturperiode und auch vor dem Hintergrund des BGH- Urteils vom 17. Dezember 1998 – V-ZR-200/97 und V-ZR-241/97 – keine neuen Erkenntnisse oder Argu- mente auf dem Tisch liegen, die eine Veränderung des Sta- tus quo erfordern oder ermöglichen. Damit sehen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion keinen Handlungsbedarf für den Deutschen Bundestag, etwas an der bestehenden Rechtslage zu ändern. Zum Sachverhalt möchte ich noch einmal klärend er- läutern, dass Tatsache ist, dass das Bodenreformeigentum im Zuge der Bodenreform den damaligen ländlichen Be- trieben und den Neubauern als Arbeitseigentum überge- ben worden ist. Das bedeutet auch, dass dieses Arbeitsei- gentum nicht im vollen Maße bzw. uneingeschränkt ver- erbbar war. Die Besitzwechselverordnungen der DDR regelten, dass dann das Bodenreformeigentum an den volkseigenen Bodenfonds zurückfällt, wenn der Erbe nicht in der Landwirtschaft beschäftigt ist. Erst für dieje- nigen, die noch im Frühjahr 1990 Arbeitseigentümer von Bodenreformeigentum waren, wurde beschlossen, dass sie von nun an Volleigentümer sind. Diese Entscheidung, die auf Anregung des runden Tisches entstanden ist, war richtig; das möchte ich ausdrücklich betonen. Allerdings, so scheint mir, hat man sich damals über einige grundsätz- liche Fragen keine Gedanken gemacht. Tatsache ist auch, dass in vielen Grundbüchern noch 1990 schon verstorbene ehemalige Eigentümer von Bo- denreformeigentum standen. Die Verwaltungspraxis der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9915 (C) (D) (A) (B) DDR hatte es nicht für nötig erachtet, das Grundbuch zu pflegen und Unrichtigkeiten zu bereinigen. Die Pflege wurde nicht für notwendig erachtet, da dieses Bodenre- formland zwar ursprünglich im Zeitraum 1949 den Bau- ern übertragen worden ist, später diese Bauern jedoch alle in die LPG gezwungen worden sind. Mit dem LPG-Ge- setz der DDR war der Bodeneigentümer nicht mehr über sein Grundstück verfügungsberechtigt. Lediglich die LPG konnte uneingeschränkt verfügen. Somit machte es praktisch wenig Sinn, das Grundbuch nachzuzeichnen, um zum Beispiel den möglichen Erben in das Grundbuch einzutragen, da er doch nicht über seinen Grund und Bo- den hätte verfügen können. Das hätte die Modrow-Volks- kammer wissen müssen, hat es aber offensichtlich geflis- sentlich ignoriert und damit im Nachgang eine erhebliche Unzufriedenheiten provoziert. Folge war dann nach dem Frühjahr 1990, dass viele Bürger meinten, dass sie nun als Erben auch das ehema- lige Bodenreformland des Erblassers als Volleigentum er- ben könnten. Diesen unbefriedigenden Zustand musste der Deutsche Bundestag klären und hat das auch im 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz getan. Mit der so ge- nannten Nachzeichnungslösung hat sich der Deutsche Bundestag dazu entschlossen, den Zustand herzustellen, der bei einer ordnungsgemäßen Verwaltung in der DDR unter Anwendung der Besitzwechselverordnung hätte hergestellt werden müssen. Hätte der Bundestag nicht so gehandelt, dann hätte das zum Ergebnis gehabt, dass der- jenige heute zufällig Volleigentümer wäre, der sich in der DDR ruhig verhalten hat, also nicht darauf gedrängt hat, das Erbe insoweit anzutreten, dass das Grundbuch korri- giert worden wäre, was im Falle einer Nichtbeschäftigung des Erben im landwirtschaftlichen Bereich bedeutet hätte, dass das Grundstück an den volkseigenen Bodenfonds zurückgefallen wäre. Derjenige aber, der als Erbe alles ge- ordnet hat, wäre im obigen Fall nicht als Erbe in das Grundbuch eingetragen worden und hätte dann demzu- folge heute keine Chance mehr gehabt, Volleigentümer zu werden. Eine gerechte Lösung als Alternative würde also bedeuten, dass auch alle Altfälle neu auf den Prüfstand müssten, um allen, die einmal Bodenreformbegünstigte waren, heute das ehemalige Arbeitseigentum als Vollei- gentum anzuerkennen. Gemeint sind hier alle Erben von ehemals Bodenreformbegünstigten mit der Folge, dass auch alle abgeschlossenen Erfälle neu aufgerollt werden müssten. Diese Lösung erfordert einen immensen Ver- waltungsaufwand und ist, meine ich, in Vollständigkeit kaum leistbar. Aus diesem Grunde hatte auch der Bun- destag seinerzeit von einer solchen Regelung Abstand ge- nommen. Die PDS erweckt unter Zitierung des BGH-Urteils nunmehr den Eindruck, als wäre durch das BGH-Urteil eine Klärung eines bisher offenen Rechtszustandes her- beigeführt worden. Richtig ist, dass das BGH-Urteil fest- stellt, dass auch die Erben von ehemaligen Eigentümern von Bodenreformland erbberechtigt sind. Das war auch bislang völlig unstrittig. Der BGH sagt aber gleichzeitig, dass nur das vererbbar ist, was als Erbmasse zur Verfü- gung steht. Damit bestätigt der BGH den Gesetzgeber, der mit der sogenannten Nachzeichnungslösung feststellt, dass entsprechend der Besitzwechselverordnung für den Fall, dass der Erbe nicht im Bereich der Landwirtschaft beschäftigt ist, er ehemaliges Bodenreformland nicht er- ben kann. Diese Tatsache ignoriert der PDS-Antrag und versucht bewusst, eine andere Rechtsauslegung zu sugge- rieren. Im Ergebnis der Diskussion auch im Ausschuss zum Antrag der PDS komme ich zu dem Ergebnis, dass kein Handlungsbedarf besteht. Gleichwohl möchte ich an die- ser Stelle nochmals erklären, dass ich verstehe, dass viele Menschen mit dem Ergebnis nicht glücklich sind, weil sie eben 1990 der Meinung waren, dass sie Eigentümer von Grund und Boden geworden sind. Mich hat auch oft geär- gert, in welcher Form mitunter durch den Landesfiskus der fünf neuen Bundesländer diesen Sachverhalten nach- gegangen worden ist. Allerdings glaube ich auch, dass ein Rechnungshof nie hätte etwas anderes verlangen können und die öffentliche Hand dann, wenn sie anders gehandelt hätte, kritisiert worden wäre. In diesem Sinne haben sich die Länder korrekt verhalten. Ich weiß auch, dass man den Erben von solchen Bodenreformbegünstigten entgegen- gekommen ist, um allzu große Härten auszugleichen, um auf die heutige Lebenswirklichkeit, wie zum Beispiel die Nutzung der Fläche zur Erholung oder als Wohngrund- stück, einzugehen. Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Wir ha- ben den Antrag der PDS-Fraktion zum Thema „Vererb- lichkeit von Bodenreformeigentum“, Drucksache 14/1063, bereits vor einem Jahr, am 24. Juni 1999, an die- ser Stelle behandelt. Gegenstand der heutigen Debatte ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Ange- legenheiten der neuen Länder vom 16. Dezember 1999 zu dieser Thematik. Die mit dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsge- setz 1992 in das EGBGB eingefügten Regelungen des Art. 233 §§ 11 bis 16 waren und sind die notwendige Konse- quenz aus unregelmäßiger Rechtsanwendung in der ehe- maligen DDR. Die Quelle der Ungerechtigkeit müssen Sie dort verorten, werte Kolleginnen und Kollegen von der PDS, und für diesen Zustand tragen Sie ein Stück Mit- verantwortung. Der Bundesgesetzgeber hat sich 1992 aus gutem Grund für die so genannte Nachzeichnungsregelung entschie- den. Nur so konnte eine Gleichbehandlung aller Erben von Bodenreformland erreicht werden. Es ging dabei nicht nur darum, eine formale Rege- lungslücke zu schließen; es ging vielmehr darum, eine Gleichbehandlung zu erreichen, und zwar zwischen den- jenigen Neubauern-Erben, die bereits zu DDR-Zeiten ihr Bodenreformgrundstück verloren hatten, weil die zustän- digen Behörden die Besitzwechselvorschriften konse- quent angewandt haben, und denjenigen Personen, bei de- nen die Behörden aufgrund der praktischen Bedeutungs- losigkeit des Privateigentums an Grund und Boden eine konsequente Löschung im Grundbuch vernachlässigt ha- ben. Rainer Funke (F.D.P.):Wir befassen uns heute einmal wieder mit einem Antrag der PDS, der sich mit dem un- endlichen Thema des Eigentums an Bodenreformgrund- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9916 (C) (D) (A) (B) stücken beschäftigt. Ich bin sicher, dass dieses Thema und die Problematik uns auch noch in den nächsten Jahren be- schäftigen werden. Es zeigt sich erneut, dass die rechts- staatswidrigen Enteignungen, die zwischen 1945 und 1949, aber auch zuzeiten der DDR stattgefunden haben, aufgrund der ihnen innewohnenden Ungerechtigkeiten den Rechtsstaat vor erhebliche Probleme und Schwierig- keiten stellen. Selbst der Bundesgerichtshof musste in sei- nen Urteilen von Ende 1998 erkennen, mit welcher kom- plexen Materie er es zu tun hat. Was nun von den Antragstellern an Schlüssen aus den Urteilen gezogen wird, ist wieder einmal geprägt von der Tatsache, dass es für die PDS zwar einen deutschen Staat, aber scheinbar immer noch zweierlei Bevölkerungsgrup- pen in diesem Staat gibt. Für mich ist es schon etwas ver- wunderlich, dass die PDS sich erst dann auf den BGH und seine Urteile beruft, wenn diese Urteile ehemalige Bürger der DDR begünstigen. Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man schon schmunzeln, dass die PDS sich bei der Frage der Vererbung von Bodenreformeigentum auf den BGH beruft. In umgekehrten Fällen hat sie nämlich stets eine Korrektur der Urteile durch die Gesetzgebung gefor- dert. Besonders interessant ist, wenn die PDS ausführt, dass die §§ 11 bis 16 in Art. 233 EGBGB in unzutreffender Weise von der Nichtvererbbarkeit von Bodenreformei- gentum ausgehen und ein Verstoß gegen die Eigentums- und Erbrechtsgarantie des Art. 14 Grundgesetz vorliege. Sich auf rechtliche Verhältnisse eines Staates zu berufen, dessen Aufgabe es ja gerade war, privates Eigentum im Sinne des Art. 14 so weit wie möglich zu verhindern, ist im Nachhinein eine Verhöhnung all derjenigen, die in rechtsstaatswidriger Weise auf dem Gebiet der DDR und zwischen 1945 und 1949 von den Enteignungen, egal auf welche Weise, betroffen waren. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Gleichstellung der von Strukturkrisen betroffenen Bergleute in Ost und West (Tagesordnungspunkt 12) Werner Labsch (SPD):Mich, einen Vertreter der ost- deutschen Braunkohle, freut natürlich das Interesse der Kollegen der Fraktion der PDS an der Situation der Berg- leute in Ost und West. Bereits mit Ihrer Anfrage vom 2. September vorigen Jahres auf Drucksache 14/155, worin Sie sich nach den unterschiedlichen sozialen Leis- tungen für ost- und westdeutsche Bergleute erkundigten, brachten Sie Ihre ernsthafte Besorgnis deutlich zum Aus- druck. Nun fordern Sie den Deutschen Bundestag mit vor- liegender Drucksache auf, die Bergleute in den neuen Bundesländern in Bezug auf ihre soziale Absicherung den Steinkohlebergleuten bzw. den Bergleuten des Braun- kohletiefbaus gleichzustellen. Auf den ersten Blick mag der Ahnungslose denken, dass hier ein gravierendes sozialrechtliches Problem an- gesprochen wird – aber nur, bis man erkennt – und das muss jeder erkennen! –, dass mit einem Gesetzgebungs- verfahren keinem Betroffenen geholfen wird. Kennen Sie eigentlich die Anzahl der Kumpel, denen mit diesem Ge- setz geholfen werden soll? Es waren einmal an die 200 Kumpel. Wir sprechen hier über 50 bis 60 Bergleute. Je- der Einzelfall ist schlimm und jedem muss geholfen wer- den. Dafür werde auch ich mich einsetzen. Aber reicht das für eine Grundsatzdiskussion oder muss dafür gleich ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden, zumal es keine rechtliche Ungleichbehandlung zwischen Kumpel Ost und Kumpel West gibt? Die Braunkohlebergarbeiter in Westdeutschland – Rheinbraun, BKB – haben auch keine staatlichen Rege- lungen. Rechtsverbindliche Sozialmaßnahmen – Sozial- pläne – vereinbaren die Tarifpartner, wie auch Ihnen be- kannt sein sollte. Die Vorruhestandsprogramme werden von den Unternehmen selbst finanziert. Die bisher von den Braunkohleunternehmen Ost angewandten Vorruhe- standsregelungen sichern etwa 80 Prozent der Einkom- men ab. Das gilt auch für den Rentenausgleich ab 60 Jahren. Und noch eins: In der Steinkohle wird ein sol- cher Rentenausgleich nicht gezahlt, sondern Anpassungs- geld. Die Steinkohleunternehmen sind als subventionierte Unternehmen überhaupt nicht in der Lage, Summen im Durchschnitt von 200 000 DM pro Vorruhestandsfall auf- zuwenden. Leistungen des SGB III sind da nicht einbe- rechnet. Die sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der PDS fordern Subventionen für Unternehmen, die kapital- stark sind und bisher subventionsfreie Braunkohle geför- dert haben. Möglicherweise würde die von Ihnen aufge- machte Forderung ein EU-Subventionstatbestand, auf je- den Fall ein unzulässiger Beihilfetatbestand sein, der vom europäischen Recht nicht einmal gedeckt ist. Ein starker Tobak! Ich weiß, dass Regelungen für die Steinkohle wei- testgehend in die EGKS-Regelungen eingebettet sind, um deren Fortbestand wir uns weiter kümmern müssen. Richtiger, als über Ihren Antrag zu debattieren, ist nach meiner Auffassung, die ganze politische Kraft dafür ein- zusetzen, dass erstens die VEAG nicht zerschlagen wird, zweitens ein fairer Wettbewerb gestaltet wird, der die be- stehenden Wettbewerbsnachteile Ostdeutschlands gegen- über Westdeutschland, sprich: hohe Abschreibungen und ökologische Lasten aus der Vergangenheit der ehemaligen DDR, ausgleicht und drittens ausreichend Mittel für die Bergbausanierung zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen hatte die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 19. Oktober 1999 auf die eingangs erwähnte Anfrage der Kollegen von der PDS eindeutig Stellung bezogen. Zudem befindet sich der Personalabbau endlich in der Endphase. Er ist einerseits strukturell bedingt und andererseits neu hinzugekommen, durch einen liberalisierungsbeding- ten Preisdruck auf den freien Strommarkt. Sie werden einsehen, dass dasAnliegen IhresAntrages nicht die faktischen Verhältnisse vor Ort wiedergibt. Wie ich die Betriebsräte undmeineGewerkschaft, die IGBCE, kenne,werden sie über die klassischen Instrumente desAr- beitsamtes und in enger Zusammenarbeit mit der Knapp- schaft, sprich: medizinische Rente, auch Teillösungen für Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9917 (C) (D) (A) (B) jeden betroffenen Bergmann finden. Ich schließe dabei nicht aus, dass sie jederzeit einer Generallösung zustim- men würden. Sie können es mir dennoch in aller Sachlichkeit ab- nehmen, dass weder von den Betroffenen noch von ihren Interessenvertretern erwartet wird, dass der Deutsche Bundestag hierzu einen Beschluss herbeiführt. Wenn überhaupt, hätte eine solche von Ihnen geforderte Rege- lung 1990 und den Jahren darauf den Bergleuten und den Unternehmen geholfen, aber nicht mehr zu diesem Zeit- punkt. Die Montanmitbestimmung wirkt auch im Osten. Ostdeutsche Bergarbeiter erhalten die gleichen knapp- schaftlichen Ausgleichsleistungen. Für die Betroffenen circa 50 Bergleute werden Lösungen individuell gefun- den. Es gibt keine sozialpolitische Ungleichbehandlung. Es gibt verschiedene Maßnahmen, den bergbaulichen Umstrukturierungsprozess zu flankieren: alimentierte Ar- beit, Steinkohlefördersubvention West, BK Sanierungs- abkommen Ost. Ich kann Sie nur, werte Kolleginnen und Kollegen von der PDS, auffordern, Ihren Antrag zurückzuziehen. Ulrich Klinkert (CDU/CSU): Der letzte Punkt der Ta- gesordnung ist der Antrag der PDS, in dem diese populis- tisch versucht, sich als Anwalt von vorgeblich Benachtei- ligten zu profilieren. Und wie fast immer bei den Anträ- gen der PDS ist in ihrem Antrag zwar ein Körnchen Wahrheit verborgen, ansonsten verkennt der Antrag aber die Realität. Worum geht es konkret? Es geht um zusätzliche Leis- tungen für die Bergleute, die nach dem 1. Januar 1997 ar- beitslos geworden sind oder es werden, die 25 Jahre unter Tage gearbeitet haben und mindestens das 50. Lebensjahr vollendet haben, die aber jünger als 55 Jahre sind. Diese Kumpel fallen ohne Frage nicht mehr unter das zum 31. Dezember 1996 ausgelaufene Rentenüberleitungsgesetz, welches für die Bergleute in den neuen Ländern den Über- gang bis zum Zeitpunkt des Eintretens der Knappschafts- ausgleichsleistung erleichtert hat. Zum sozialverträglichen Ausscheiden aus dem Er- werbsleben hatte die alte Bundesregierung mit dem Ren- tenüberleitungsgesetz dafür gesorgt, dass die über 50-jährigen Bergleute, die arbeitslos wurden, eine Berg- mannsvollrente und ab dem 55. Lebensjahr einen An- spruch auf Knappschaftsausgleichsleistung erhielten. Dies war auch sinnvoll, denn nach der Wiedervereini- gung musste der Umstrukturierungsprozess in den Berg- bauregionen der neuen Länder, der – wie wir alle wissen – mit einem dramatischen Abbau von Arbeitsplätzen ein- herging, gerade für die älteren Kumpel sozial verträglich abgefedert werden. Ein Ziel, welches wir mit den Rege- lungen des Rentenüberleitungsgesetzes unbestritten auch erreicht haben. Die große Masse der Betroffenen ist in- zwischen entweder in Rente oder wurde umgeschult und ist in anderen Wirtschaftszweigen bzw. Sanierungsbetrie- ben beschäftigt. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf Druck- sache 14/1821 vom Dezember 1999 hervorgeht, ist bis Ende 2002 nur noch mit 66 arbeitslosen Bergleuten zu rechnen, die zwar 25 Jahre Untertagebeschäftigung errei- chen, jedoch unter 55 Jahre alt sind und damit keinen An- spruch auf Knappschaftsausgleichsleistung haben. Diese Kumpel fallen aber nicht ins Nichts, sondern erhalten bis zum abschlagsfreien Bezug der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute zunächst Arbeitslosen- geld und im Anschluss daran Arbeitslosenhilfe. Hinzu kommt, dass sowohl beim Bezug von Arbeitslosengeld wie auch während des Rentenbezuges ein um ein Drittel höherer Hinzuverdienst als bei den Berufsunfähigkeits- renten der Arbeiter- und Angestelltenversicherung zuläs- sig ist. Es handelt sich demzufolge um einen sehr überschau- baren Kreis von Betroffenen, die darüber hinaus auch nicht aus „dem sozialen Netz fallen“, wie uns die Kolle- gen von der PDS glauben machen wollen. Und es ist auch kein zutreffender Vergleich, wenn die PDS auf die seit 1971 für den Steinkohlebergbau gelten- den APG-Richtlinien verweist; denn während der Um- strukturierungsprozess im Bergbau der neuen Länder im Wesentlichen abgeschlossen ist, ist er im Steinkohleberg- bau im vollen Gange und wird noch mehrere Jahre in An- spruch nehmen. Eine Verlängerung der Regelungen des Rentenüberlei- tungsgesetzes ist daher nicht angezeigt. Zudem darf man nicht vergessen, dass auch andere Wirtschaftszweige – Textilindustrie, Einzelhandel etc. – von den Folgen des Umstrukturierungsprozesses betroffen sind, der aufgrund der Versäumnisse der SED-Planwirtschaft notwendig war und ist. Die Arbeitnehmer dieser Betriebe würden sich zu Recht fragen, warum man ihnen nicht die gleichen Be- dingungen wie den Bergleuten zukommen lässt. Dies könnte Begehrlichkeiten wecken, die fiskalisch nicht zu bedienen sind. Der Antrag der PDS ist auch aus diesen Gründen nicht sachgerecht, sodass meine Fraktion ihn ablehnen wird. Werner Schulz, (Leipzig) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Der vorliegende Antrag der PDS ist die Neu- auflage eines Antrages aus der 13. Wahlperiode (Drucksache 13/ 5592). Es soll der Eindruck erweckt wer- den, die PDS würde sich mehr für die ostdeutschen Berg- leute engagieren als andere in diesem Hause. Das war schon 1996 in Bonn nicht richtig und ist es hier in Berlin genauso wenig. Es gibt, auch wenn die PDS erneut versucht, einen an- deren Eindruck zu vermitteln, sehr wohl Knappschafts- ausgleichsleistungen und Anpassungsgeld in den neuen Bundesländern. Die meisten ostdeutschen Bergleute er- füllen sie, mit Ausnahme derjenigen Kali-Bergleute, die vor Vollendung des 50. Lebensjahres aus ihrer knapp- schaftlichen Beschäftigung ausscheiden. Soweit sie ge- sundheitlich nicht rentenrelevant beeinträchtigt sind, sind sie gehalten, sich noch einmal dem Arbeitsmarkt zur Ver- fügung zu stellen und erforderlichenfalls auch einen Be- rufswechsel in Kauf zu nehmen. Wie schon in der vergangenen Wahlperiode will die PDS, dass man die Regelungen des Anpassungsgeldes für Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus auch auf andere Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9918 (C) (D) (A) (B) Bergbauarten anwendet. Dies ist wenig sachgerecht, weil im Großen und Ganzen durch die unterschiedlichen Sys- teme sichergestellt ist, dass soziale Härten weitgehend vermieden werden. Da auch in anderen Bereichen erheb- liche Strukturanpassungen erfolgen, dürfte eine Auswei- tung der knappschaftlichen Leistungen speziell für ehe- malige Kali-Bergleute in den neuen Ländern den nicht knappschaftlich Versicherten nicht zu vermitteln sein. Wenn sich die PDS mit ihrem Antrag auf das Anpas- sungsgeld für Bergleute des Steinkohlen- und Braunkoh- lentiefbaus beziehen sollte, welches schon vom 50. Le- bensjahr an erbracht werden kann, so liegt sie auch hier daneben. Dabei geht es nämlich nicht um eine Leistung der knappschaftlichen Versicherung, sondern um eine un- ter anderem aus Mitteln der Länder NRWund Saarland fi- nanzierte Maßnahme zur Förderung von Strukturverände- rungen. Vergleichbares gibt es bei den übrigen Bergbau- bereichen, wie zum Beispiel Kali- und Salzbergbau, nicht. Bergleute in diesen Bereichen haben daher auch im Wes- ten keinen Anspruch auf Anpassungsgelder. Der vorliegende Antrag ist überflüssig und reine Op- positionsrhetorik ohne den geringsten Sachverstand. Kol- lege Jüttemann, wenn Sie plötzlich an die Regierung kä- men, dann würde dieses Ansinnen ganz schnell in der Schublade verschwinden, so wie ihre vollmundigen Ankündigungen in Mecklenburg-Vorpommern. Das wis- sen Sie ganz genau. Wenn es Ihnen wirklich ein Anliegen ist, eine Lösung für die Bergleute, von denen Sie hier sprechen, zu finden, dann stellt sich die Frage, wieso Sie sich nicht die Mühe gemacht haben, darzulegen, wie es gehen könnte, wie die Regelung aussehen könnte und welches die Folgen wären. Dann hätten sich die anderen dazu verhalten müssen. Was Sie hier betreiben ist Agitprop, aber keine ernsthafte Op- positionspolitik. Sie meinen es nicht ernst mit den ostdeutschen Berg- leuten. Einen solchen Antrag kann doch jeder schnell hin- schreiben. Und wenn wir Ihnen nicht einfach blind folgen, unterstellen Sie, wir wollten die ostdeutschen Bergleute verraten. Überhaupt nicht! Wenn Sie hier solche Anträge stellen, dann müssen Sie sich etwas mehr Mühe geben, um unter Beweis zu stellen, dass die ostdeutschen Berg- leute Ihnen wirklich etwas wert sind. Walter Hirche (F.D.P.): Die Strukturprobleme des Bergbaus waren und sind für die betroffenen Regionen von zentraler krisenhafter Bedeutung. Die DDR hatte wie in allen Bereichen der Wirtschaft nach Prinzipien Braun- kohle abgebaut, die den Marktbedingungen völlig wider- sprachen. So war die Produktivität im ostdeutschen Braunkohlebergbau weit unter der im rheinischen Revier. Dazu kam, dass zum Beispiel in keiner Weise Vorsorge für die Rekultivierung getroffen worden war. Nach der Wie- dervereinigung mussten für unterlassene Rekultivie- rungsmaßnahmen aus DDR-Zeiten 20 Milliarden DM aufgewendet werden. Große Summen zur sozialen Abfe- derung der ostdeutschen Bergleute sind aufgewendet worden. In den Jahrzehnten vorher ist es in Westdeutschland nach den Regelungen des EGKS-Vertrages zu sozial ab- gesicherten Strukturveränderungen gekommen. Die ost- deutschen Bergleute haben nicht in gleicher Weise von diesen Regelungen profitieren können. Deswegen wur- den andere Ausgleichsregelungen geschaffen. Es hat gleichwohl von vornherein begrenzte Regelungen gege- ben. Diese zeitliche Begrenzung war gewollt. Der Abbau in den Betrieben selbst wurde flankiert durch denAufbau von sehr vielen AB-Maßnahmen in den betroffenen Re- gionen. Härten sind dennoch als Erbe der DDR geblie- ben. Die Begrenzung der Regelungen war absehbar und ge- wollt. Das zuständige Arbeitsministerium – davon geht die F.D.P. aus – war und ist mit den sozialen Problemen bestens vertraut. Die systematischen Unterschiede, die in dem vorliegenden Antrag im Hinblick auf Knappschafts- Ausgleichsleistungen aufgezeigt werden, liegen im Sys- tem der Knappschaft begründet. Die eigentlichen Probleme der Bergbauregionen und damit auch der sozialen Probleme liegen in der Gegen- wart. Sie liegen – bei aller Berechtigung der Frage nach der Gleichstellung der von Strukturkrisen betroffenen Bergleute in Ost und West – in der Frage nach der Zukunft von VEAG, LAUBAG und MIBRAG. Hier ist dem Bun- deswirtschaftsminister der handfeste Vorwurf zu machen, dass durch das Beharren auf einer „Stabilitätslösung“, das heißt einer rein nationalen Lösung, die VEAG in eine Sackgasse geführt worden ist. Brüssel hat inzwischen deutlich gemacht, dass die Öffnung des Marktes auch für den Bereich VEAG ein europäisches Anliegen ist. Wenn Herr Müller frühzeitig auf eine Wettbewerbslösung ge- setzt hätte, wären die Chancen für den Erhalt aller Arbeits- plätze und eine solide Übergangslösung sicher größer als in der Drucksituation, in der jetzt verhandelt werden muss. Wir haben jetzt leider eine Situation, in der jedem of- fenkundig ist, dass es keinen Ausweg mehr zu der Be- teiligung dritter Wettbewerber gibt. Frühzeitig ist das Bundeswirtschaftsministerium von verschiedenen Seiten davor gewarnt worden, die Wettbewerbsorientierung aus- zuschließen. Wir wären heute und insbesondere wären die betroffenen Bergleute und Arbeitnehmer ein Stückchen weiter in der sozialen Absicherung, wenn nicht in dem Be- harren auf nationale Lösungen der Blick vor der Zukunft geschlossen worden wäre. Ich wünschte mir, dass in einer fundamentalen Struk- turdebatte, wie sie den Bergbau Ost betrifft, nicht immer nur der Blick zurück gewendet wird oder der Blick auf die Beharrung dessen, was gerade da ist, sondern endlich wieder Zukunftssicherung in den Blick gerät. Der vorlie- gende Antrag ist leider ausschließlich ein Blick zurück und kein Beitrag zu einer Gesamtlösung für die sozialen Zukunftsfragen der Braunkohleregionen in Ostdeutsch- land. Darüber zu diskutieren ist dringend geboten. Die F.D.P. wird sich dieser Debatte mit den Verantwortlichen vor Ort weiter stellen, damit die Strukturveränderung im Interesse der Menschen eingeleitet wird, statt bloß An- träge an irgendeiner Stelle zu beschließen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Mai 2000 9919 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien-und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Rauen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte schön, Herr Poß.



Rede von Joachim Poß
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Rauen, würden
Sie auch gegenüber der Öffentlichkeit bestätigen, dass das
Problem der so genannten heimlichen Steuererhöhungen,
das Sie hier beschrieben haben, bei einem progressiven
Tarif immer gegeben ist und dass nach der Verabschie-
dung des Steuersenkungsgesetzes bei den von Ihnen ge-
nannten Beispielfällen den Arbeitnehmern auch bei ge-
stiegenem Einkommen im Jahre 2005 viel mehr in der
Lohntüte bleibt – auch wenn wir alle Beispielfälle durch-
rechnen –, sodass ihre Durchschnittssteuerbelastung und
ihre Grenzsteuerbelastung im Jahre 2005 noch deutlich
niedriger sind als im Jahre 2000?


(Michael Glos [CDU/CSU]: Frage: Was ist im Jahr 3000?)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Rauen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Poß, ich bin Ihnen für
    diese Frage sehr dankbar. Ich bestätige Ihnen gerne, dass
    es die heimlichen Steuererhöhungen immer gegeben hat
    und dass alle Finanzminister – auch unserer Regierung –
    bei diesen Berechnungen diese kalte Progression ver-
    schwiegen haben.


    (Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks: Aha!)


    Es gibt aber einen entscheidenden Unterschied, Herr
    Poß: Vor 1950 wurde der Spitzensteuersatz erst beim
    12,5-fachen und vor zehn Jahren beim 3,5-fachen der
    durchschnittlichen Erwerbseinkommen erreicht.


    (Joachim Poß [SPD]: Wie kommen Sie denn jetzt wieder auf den Spitzensteuersatz? Sie haben wohl nichts anderes mehr im Kopf!)


    Falls Ihre Reform umgesetzt wird, wird der Spitzen-
    steuersatz bereits beim 1,2-fachen des durchschnittlichen
    Einkommens erreicht.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das ist der wesentliche Punkt!)


    Der steile Progressionsverlauf trifft dann die Leute
    immer stärker. Das ist die Wahrheit! Wer einen solchen
    Tarifverlauf will, provoziert im Kern, dass die heimlichen
    Steuererhöhungen immer stärker zunehmen. Das müssen
    Sie einfach zur Kenntnis nehmen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)





    Peter Rauen

    9767


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Die Behauptung, die Arbeitnehmer hätten nach Ihrem Ta-
    rif mehr in der Tasche, ist wirklich blanker Unfug. Ich
    habe Gott sei Dank noch die Fähigkeit, eine simple Lohn-
    abrechnung zu verstehen; diese Fähigkeit haben Sie of-
    fenbar nicht mehr.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich verstehe ja Ihre Unruhe. Ihre Berechnungen sind

    falsch und irreführend und sie werden auch durch ständi-
    ges Wiederholen nicht besser. Ich brauche für meine Aus-
    führungen nicht die makroökonomischen Daten des Fi-
    nanzministeriums. Mir reichten die Steuertabelle, die Sie
    dankenswerterweise den Gesetzentwürfen beigeheftet ha-
    ben, und die simple Kenntnis einer Lohnabrechnung.

    Ich wiederhole es: Ein Facharbeiter in der Steuer-
    klasse I, der im Jahr 2001 ein Jahreseinkommen von
    70 000 DM zu versteuern hat, wird feststellen, dass sein
    Durchschnittssteuersatz von 23,81 Prozent nach dem Ta-
    rif 2001 auf 24,15 Prozent nach dem Tarif 2005 ansteigen
    wird und dass er – unterstellt, er hat in fünf Jahren nur je-
    weils 2,5 Prozent Lohnerhöhung – in den fünf Jahren
    2 490 Mark mehr Steuern bezahlen wird, als er nach dem
    Tarif 2001 bezahlen müsste.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich will noch ein weiteres Beispiel anführen: Wenn

    dieser Facharbeiter verheiratet ist und seine Ehefrau
    3 300 Mark verdient – das Einkommen also nach der
    Splitting-Tabelle besteuert wird –, steigt sein Durch-
    schnittssteuersatz im Jahr 2005 gegenüber 2001 von
    20,49 Prozent auf 20,64 Prozent und damit seine Steuer-
    zahlung um 3 132 DM.

    Ich will die Beispiele aus der Steuertabelle komplettie-
    ren, Herr Eichel, damit Sie sehen, dass ich auch das an-
    rechne, was Ihnen zugute gehalten werden kann: Nur
    wenn die-ser Facharbeiter Alleinverdiener mit Steuer-
    klasse 3 ist, dann sinken sein Durchschnittssteuersatz von
    14,78 auf 14,58 Prozent und seine Steuerzahlung pro Jahr
    um 1 200 DM.

    Meine Damen und Herren, bei einem Einkommen-
    steuertarif nach unserem Gesetzentwurf hat der ledige
    Facharbeiter mit einem zu versteuernden Jahreslohn von
    70 000 DM in den Jahren 2001 und 2002 monatlich
    86 DM mehr, in den Jahren 2003 und 2004 monatlich
    255 DM mehr und selbst im Jahre 2005 gegenüber Ihrem
    glorreichen Tarif monatlich 229 DM mehr. Um diese
    Nettolohnerhöhung ohne unseren Einkommensteuertarif
    zu erzielen, müsste dieser Facharbeiter in den Jahren
    2003, 2004 und 2005 jährlich eine Lohnerhöhung von
    11 bis 12 Prozent bekommen. Damit wird deutlich, welch
    enorme Spielräume auch die Tarifpartner durch eine end-
    lich durchgreifende Tarifreform bekämen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, wenn am Ende der Renten-

    konsensgespräche feststehen wird, dass es zukünftig ohne
    kapitalgedeckte Eigenvorsorge nicht gehen wird, dann
    muss auch von hier die Frage erlaubt sein, wovon denn die
    Arbeitnehmer die Beiträge zur Finanzierung dieser kapi-
    talgedeckten Eigenvorsorge bezahlen sollen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)


    Ich weiß, dass die Regierung diese nackten Wahrheiten
    einer simplen Lohnabrechnung nicht gerne hört. Aber
    vielleicht machen sie doch den einen oder anderen von Ih-
    nen, der aus dem Gewerkschaftslager kommt, nachdenk-
    lich. Jedenfalls kann ich jetzt gut verstehen, dass die Bun-
    desregierung plant, die amtlichen Steuertabellen abzu-
    schaffen.

    Herr Finanzminister Eichel, Sie wollen in Wahrheit
    überhaupt nicht die Staatsquote senken, weil Sie offen-
    bar nicht bereit sind, über den Einkommensteuertarif
    Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen zu ent-
    lasten. Es ist bezeichnend, dass im ersten vollen Jahr der
    Schröder-Regierung, 1999, die Staatsquote um einen
    vollen Prozentpunkt und die Steuer- und Abgabenquote
    auf die Rekordhöhe von 43,7 Prozent gestiegen sind.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Herr Poß, hören Sie mal zu!)


    Sie befinden sich jedoch in guter Tradition mit den Vor-
    vorgängern in den 70-er Jahren, Herr Eichel. Von 1969 bis
    1983 stieg die Staatsquote in Deutschland von 39 auf
    51 Prozent.


    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    Sie sind offenbar wie Ihre Vorvorgänger der Auffas-

    sung, dass im Zweifelsfall der Staat besser weiß, was für
    den Einzelnen gut ist, als der Einzelne selbst. Mehr Be-
    schäftigung in Deutschland werden wir aber nur bekom-
    men, wenn den arbeitenden Menschen mehr Geld zur ei-
    genen Entscheidung verbleibt, wie es in der ersten Hälfte
    der Regierungszeit unter Helmut Kohl war, als die Staats-
    quote um 5 Prozent sank und von 1983 bis zur deutschen
    Wiedervereinigung in den alten Bundesländern 3 Milli-
    onen zusätzliche steuer- und versicherungspflichtige Ar-
    beitsplätze entstanden sind.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


    Aber auch mit der Unternehmensteuerreform stehen
    Sie, Herr Eichel, in guter Tradition mit Ihrem direkten
    Vorgänger Lafontaine. Seine ideologisch belasteten Vor-
    stellungen wollen Sie jetzt umsetzen. Ich sage bewusst
    „wollen“, weil die Union in großer Einigkeit in Bund und
    Ländern dies im Bundesrat nicht mitmachen wird.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sie wollen Unternehmen entlasten, nicht aber die Unter-
    nehmer. Sie wollen Gewinne, die im Betrieb verbleiben,
    in der Annahme begünstigen, dass dadurch mehr Arbeits-
    plätze geschaffen würden. Damit maßen Sie sich genau
    wie Lafontaine an, selektiv zu entscheiden, was gute und
    schlechte Einkommen sind.

    Ich empfehle Ihnen, Herr Eichel, die Berechnungen der
    Deutschen Bundesbank über die Vermögensbildung
    und die daraus abgeleiteten Investitionen der deutschen
    Wirtschaft im Jahre 1998 nachzulesen. Ich möchte Sie
    jetzt mit diesen Zahlen nicht beschäftigen; sie waren ges-
    tern auch im „Handelsblatt“ nachzulesen. Ich gehe jedoch
    davon aus, Herr Eichel, dass Sie Ihrem ehemaligen Fi-
    nanzminister und heutigem Bundesbankpräsidenten noch
    glauben.




    Peter Rauen
    9768


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Die Schlussfolgerung aus diesem Bericht der Deutschen
    Bundesbank ist eindeutig: Wer Investitionen und damit
    Arbeitsplätze fördern will, darf sich mit der steuerlichen
    Förderung nicht auf unternehmensinterne Ersparnisse be-
    schränken. Die Fremdfinanzierung über den Kapitalmarkt
    muss ebenfalls durch eine Senkung der Steuerlast auf Er-
    sparnisse gefördert werden. Das gilt besonders für den
    Mittelstand, der die Arbeitsplätze schafft und leider im
    Vergleich zu Unternehmen, die Kapital auf dem Parkett
    der Börsen beschaffen können, eine sehr schwache Ei-
    genkapitalquote hat und auf Fremdfinanzierung angewie-
    sen ist. Sparen können die Leute aber nur, wenn ihnen von
    ihrem schönen Bruttolohn bzw. -gehalt und ihrem Gewinn
    netto nach Steuern wieder mehr in der Tasche verbleibt.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich halte es, mit Verlaub gesagt, für blanken Unfug und
    für volkswirtschaftlich äußerst bedenklich, wenn in einer
    Zeit, in der sich Wissen alle fünf Jahre verdoppelt und
    Schnelligkeit entscheidet, wer in Zukunft die Märkte be-
    herrscht, Kapital in bestehende Strukturen eingemauert
    wird.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abg. der F.D.P.)


    Bei der Unternehmensteuerreform berufen Sie sich auf
    die Zustimmung der Wirtschaftsverbände. Denjenigen,
    die nicht zustimmen und Beifall klatschen, wie dem Zen-
    tralverband des Deutschen Handwerks,


    (Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schwarz wie die Nacht!)


    der mit 7 Millionen Arbeitnehmern immer noch mehr
    Mitarbeiter hat, als in der Industrie beschäftigt sind, ha-
    ben Sie den Krieg erklärt.


    (Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein Brett vor dem Kopf hat dessen Präsident! – Zuruf von der SPD: Was für ein Parteibuch hat der?)


    Ich kann das ursprüngliche Verhalten der Verbände gut
    verstehen. Nachdem 1997 die große Steuerreform in einer
    unverantwortlichen Art und Weise aus rein machtpoliti-
    schen Gründen


    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Blockiert wurde!)


    von Lafontaine verhindert wurde, die Unternehmen von
    Ihrer Regierung in den Jahren 1999 und 2000 nur belastet
    wurden


    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Da sitzt er, der Altblockierer!)


    und die Unternehmensteuerreform ohnehin erst ein Jahr
    später kommt als versprochen, sind die Verbände froh,
    dass überhaupt etwas passiert. Ihnen ist der Spatz in der
    Hand lieber als die Taube auf dem Dach.

    Ich gebe zu, dass ich als Unternehmer früher genauso
    gedacht habe. Nur, Herr Eichel, täuschen Sie sich nicht,
    der Beifall ist längst verhallt. Uns gegenüber äußern die

    gleichen Verbände heute drei Wünsche: Erstens. Blockiert
    um Gottes Willen die Reform nicht!


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Zweitens. Lasst für die Kapitalgesellschaften nach Mög-
    lichkeit alles so, wie im Regierungsentwurf vorgesehen!
    Drittens. Setzt euch in Bezug auf die Personengesell-
    schaften mit eurem Konzept durch! Das ist zusammenge-
    nommen zwar unpolitisch, aber verständlich pragmatisch
    gedacht.


    (Heiterkeit bei der SPD)

    Meine Damen und Herren, blockieren werden wir die

    Reform nicht. Wir wissen allzu sehr, wie dringend not-
    wendig sie ist, damit die größte Wirtschaftsnation in Eu-
    ropa wieder zum Motor für Wachstum und Beschäfti-
    gung wird, statt Schlusslicht zu bleiben, und der außen-
    wirtschaftlich bedingte Konjunkturaufschwung durch
    eine bessere Binnenkonjunktur an Fahrt gewinnt. Der
    schwache Außenwert des Euro verbietet es jeder verant-
    wortungsbewussten Partei in Deutschland, Reformen zu
    behindern.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)


    Auch wir wollen die Kapitalgesellschaften nicht
    schlechter stellen als im Regierungsentwurf. Aber eines
    möchte ich doch sagen: Als ich davon hörte, dass der Ver-
    kauf von Kapitalbeteiligungen völlig steuerfrei gestellt
    würde, habe ich das zunächst nicht glauben wollen. Die
    begünstigten Banken, Versicherungen und Konzerne
    übrigens auch nicht. Ich hätte gerne das Geschrei und
    in diesem Hause von Gewerkschaftsvertretern gehört,
    wenn wir das gemacht hätten.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie des Abg. Dr. Gregor Gysi [PDS] – Hans Michelbach [CDU/CSU]: Auf die Straße wären Sie gegangen!)


    Zugleich sage ich als Unternehmer auch ganz deutlich:
    Wenn es so gelingt, die Deutschland AG endlich aufzulö-
    sen, wenn so unüberschaubares Beteiligungsgeflecht
    durchschaubar wird und sich die im weltweiten Wettbe-
    werb stehenden Konzerne auf Kernbereiche konzentrie-
    ren, indem sie Beteiligungen abstoßen, die anderswo effi-
    zienter eingesetzt werden, kann man dagegen nichts ha-
    ben. Nur eines geht nicht, meine Damen und Herren: Sie
    können nicht beim Verkauf von Kapitalbeteiligungen die
    Steuerbelastung von 100 Prozent auf Null zurückfahren
    und gleichzeitig Personengesellschaften, die genauso um-
    strukturieren müssen, um Zukunft zu gewinnen, mit ei-
    nem lächerlichen Freibetrag von 100 000 DM abspeisen.
    Da brauchen wir wirklich eine Gleichheit der Kampfmit-
    tel, um Zukunft zu gewinnen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich will eines ganz klar sagen, Herr Eichel: Sie sollten

    sich im Nachhinein schämen, dass Sie im letzten Jahr
    für die Mittelständler, die ihren Betrieb aus Altersgrün-
    den verkaufen und den Erlös zur Alterssicherung brau-
    chen, die Steuerbelastung verdoppelt, also von 50 auf
    100 Prozent hochgetrieben haben. Andererseits gab es




    Peter Rauen

    9769


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Entlastungen von 100 auf 0 Prozent. So kann es einfach
    nicht gehen!


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt doch überhaupt nicht!)


    Die Reform, die Sie heute mit Ihrer Mehrheit be-
    schließen werden und die wir ablehnen, ist für Personen-
    gesellschaften, für die mittelständischen Unternehmer
    und für Freiberufler nicht nur untauglich, nein, sie ist vor
    dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung
    unabhängig von der Herkunft des Einkommens und sei-
    ner Verwendung diskriminierend. Wer den Mittelstand in
    Deutschland entlasten will, muss auch den Unternehmer
    entlasten. Das geht nur über den Einkommensteuertarif,
    nicht nur hinsichtlich des Spitzensteuersatzes, sondern
    auch hinsichtlich des Tarifverlaufs. Die obere Proportio-
    nalzone darf erst viel später erreicht werden.

    Um überhaupt behaupten zu können, auch den Mittel-
    stand entlasten zu wollen, haben Sie in Ihrem Entwurf –
    Herr Poß spricht immer sehr beredt davon – zwei Krücken
    eingebaut, auf die Sie sich spätestens nach der Anhörung
    der Sachverständigen nicht mehr stützen können. Das Op-
    tionsmodell ist untauglich


    (Carl-Ludwig Thiele [F.D.P.]: Richtig!)

    und die teilweise Anrechnung der Gewerbeertragsteuer ist
    verfassungsrechtlich bedenklich und für Freiberufler oh-
    nehin völlig unwirksam.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ich kann Ihr Gerede, dass auch der Mittelstand entlastet
    würde, beim besten Willen nicht mehr hören. Er wird be-
    lastet und nicht entlastet.


    (Widerspruch bei der SPD)

    Diese Feststellung bleibt wahr, auch wenn Sie ständig das
    Gegenteil behaupten.


    (Detlev von Larcher [SPD]: Sie wissen das wohl besser!)


    – Herr von Larcher, ich weiß es wirklich besser.
    Dass es keinen Sinn hat, mit Ihnen darüber zu streiten,

    wurde mir endgültig klar, als ich vor einer Woche die Re-
    gierungserklärungvonBundeskanzlerGerhardSchröder –
    er ist mittlerweile anwesend – hörte. Herr Schröder, Sie
    haben ausgeführt, dass circa 1 650 000 Betriebe einen zu
    versteuernden Gewinn von unter 50 000 DM und etwa
    345 000 Betriebe einen Gewinn zwischen 50 000 und
    100 000 DM hätten. Sie sagten ferner, dass diese Betriebe
    nur durch den Grundfreibetrag und durch eine Senkung
    des unteren Tarifverlaufs entlastet werden könnten, weil
    sie nicht in die Nähe des Spitzensteuersatzes kämen. Herr
    Bundeskanzler, Sie mögen ja Ahnung von VW und Holz-
    mann haben, aber vom deutschen Mittelstand haben Sie
    keine Ahnung.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Erstens. Ihre Zahlen, die richtig sind, stammen aus der

    Umsatzsteuerstatistik von 1996.

    (Hans Michelbach [CDU/CSU]: Hört! Hört!)


    Zweitens. Der Gewinn dieser Firmen wird durch die
    geänderten Gewinnermittlungsvorschriften und durch die
    verschlechterten Abschreibungsbedingungen unter Ihrer
    Regierung automatisch wesentlich höher belastet, erst
    recht, wenn noch die neuen, unerträglich verschlechterten
    AfA-Tabellen gelten.


    (Lachen bei der SPD – Detlev von Larcher [SPD]: Hören Sie doch endlich auf!)


    Drittens. Herr Schröder, Sie unterstellen, dass ein
    Selbstständiger wie ein Arbeitnehmer Jahr für Jahr etwa
    das gleiche Einkommen hat. Ich bin 34 Jahre als Selbst-
    ständiger tätig und war mit meinem Einkommen schon in
    jeder Rubrik der Umsatzsteuerstatistik vertreten: schöne
    hohe Gewinne, schmerzliche Verluste und Jahre, in denen
    es gerade so aufgegangen ist. Ich habe am Jahresanfang
    nie gewusst, was am Jahresende herauskommt. Ich will
    Ihnen eines sagen – deshalb ist das Optionsmodell so völ-
    lig untauglich –: In guten Jahren rechnet es sich; in
    schlechten Jahren schießt man sich damit selbst ins Knie,


    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    ganz zu schweigen von dem Problem der Auflösung stiller
    Reserven und den verschlechterten Bedingungen im Erb-
    fall.

    Viertens. Die Anpassung des Grundfreibetrages – Herr
    Poß, Sie haben das heute ebenfalls gesagt – gemäß Infla-
    tionsrate und damit Freistellung des Existenzminimums
    hat Verfassungsrang und gilt für jedermann. Das hat also
    mit einer Sonderregelung für den Mittelstand überhaupt
    nichts zu tun.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da sind Sie doch gezwungen worden vom Bundesverfassungsgericht!)


    Fünftens. Herr Schröder, glauben Sie wirklich, dass
    1,7 Millionen Mittelständler und ihre Familien mit einem
    Gewinn unter 50 000 DM auf Dauer die Belastung und
    das Risiko der Selbstständigkeit tragen können? Wenn das
    wirklich so wäre, dann hätten unsere Sozial-ämter noch
    viel mehr Kunden als heute.

    Meine Damen und Herren, wir brauchen endlich eine
    durchgreifende Steuerentlastung für Arbeitnehmer, für
    Unternehmer und für Unternehmen.


    (KlausLennartz[SPD]:Schwarzgeld!–Joachim Poß [SPD]: Können Sie das mal erläutern? Sie sind doch so ein Bimbes-Spezialist!)


    – Vielleicht können Sie eine Frage stellen, damit mir die
    Zeit nicht wegläuft. Ihr Zuruf zeigt: Sie haben beim
    Schwarzgeld immer noch nichts verstanden.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sie haben nicht verstanden, dass die Gewinnerwartun-
    gen eines Unternehmens Jahr für Jahr sehr unter-
    schiedlich sind. Dieser dümmliche Zwischenruf zeigt mir,
    wie wenig Sie überhaupt von dieser Materie begriffen
    haben.


    (Beifall bei der CDU/CSU)





    Peter Rauen
    9770


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Wir brauchen eine schnelle und massive Senkung des
    Einkommensteuertarifs. Diese Notwendigkeit lehnen Sie
    ab, Herr Eichel, mit dem Argument, dies sei nicht finan-
    zierbar.

    Wir von der Union finden es auch richtig, dass Sie die
    enormen Sondereinnahmen in diesem Jahr zur Schul-
    dentilgung verwenden.


    (Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Aha!)


    Sie sollen diese Sondererlöse aus der Privatisierung der
    Bundesunternehmen – Sie waren damals mit Herrn
    Schröder dagegen –, die wahrscheinlich über 100 Milliar-
    den DM betragen werden, ruhig zur Schuldentilgung ver-
    wenden.


    (Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr großzügig! Immerhin eure Schulden!)


    Wir möchten aber nicht, dass wir dieses Geld im Jahre
    2002 als Konjunkturprogramm oder als Arbeitsbewirt-
    schaftungsmaßnahmen wiedersehen


    (Zuruf von der SPD: So wie eure ABM!)

    oder dass damit konsumtive Ausgaben getätigt werden.
    Insofern schützen wir Sie gerne vor den Begehrlichkeiten
    Ihrer eigenen Partei.


    (Lachen bei der SPD – Beifall bei der CDU/CSU)


    Aber die laufenden Steuereinnahmen rechtfertigen,
    ja, sie erzwingen nahezu eine durchgreifende Einkom-
    mensteuerreform; es sei denn, Sie wollen die staatliche
    Bevormundung der Bürger ausweiten. Sie hatten in den
    Jahren 1998, 1999 und 2000 einen Aufwuchs der Steuer-
    einnahmen von über 110 Milliarden DM. Die Steuerein-
    nahmen sind damit wesentlich deutlicher gestiegen als
    das Bruttoinlandsprodukt. Ich frage mich, Herr Finanz-
    minister, wie Finanzminister Waigel in den Jahren 1995,
    1996 und 1997 überhaupt zurecht kommen konnte,


    (Zuruf von der F.D.P.: Ist er ja auch nicht!)

    als die Steuern von 814 über 800 Milliarden DM auf
    796Milliarden DM gefallen sind, wenn Sie bei dem heuti-
    gen Aufwuchs nicht in der Lage sind, eine vernünftige
    Einkommensteuerreform in Gang zu setzen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Waigel kam aber nicht zurecht! – Joachim Poß [SPD]: Kein Wunder, dass er nicht zurecht gekommen ist! Gucken Sie sich den doch mal an im Gesicht!)


    Die neueste Steuerschätzung zeigt, dass 2004 die
    Steuereinnahmen um weitere 200Milliarden DM über de-
    nen des laufenden Jahres liegen werden. Es ist nicht hin-
    zunehmen, dass Sie vor diesem Hintergrund den Unter-
    nehmen und Bürgern eine wirklich wachstums- und be-
    schäftigungsfördernde Steuerreform vorenthalten wollen.

    Wir werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen und ihm im
    Vermittlungsausschuss unsere bessere Alternative entge-
    genstellen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir wollen die Reform nicht blockieren, aber wir
    gehen mit einer Bedingung in die Verhandlungen im
    Vermittlungsausschuss, die unser Fraktionsvorsitzender
    Friedrich Merz bereits letzte Woche hier formuliert hat:
    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die unionsge-
    führten Bundesländer werden der Steuerreform der
    Regierung nur zustimmen, wenn der bewährte, wirt-
    schaftspolitisch richtige und ordnungspolitisch gebotene
    Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller
    Einkunftsarten gewahrt bleibt.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Wir werden dabei darauf achten, dass im Zuge der Ver-
    handlungen zum Länderfinanzausgleich sichergestellt
    wird, dass auch die schwächeren Länder nicht in eine
    Haushaltsnotlage geraten.

    Es wäre gut, wenn die Bundesregierung sich ab heute
    darauf einstellt, dass sich die Bundestagsfraktion von
    CDU und CSU und die von CDU und CSU geführten
    Bundesländer in ihrer Kernforderung auf keinen Fall im
    Vermittlungsausschuss auseinander dividieren lassen.
    Darauf sollten Sie sich einstellen.

    Danke schön.

    (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)