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    Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Entwurf eines Gesetzes zur Namensaktie und zur Erleichterung derStimmrechtsausübung [Namensaktiengesetz]) . . . . . . . . . . . . . . 9439 A Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9439 B Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9440 A Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9440 B Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 9441 A Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 9441 A Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . . . . . . 9441 C Dr. Michael Naumann, Staatsminister BK . . . 9441 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 14/3276) . . 9442 C Erweiterung des Bereichs Vertrags-Natur- schutz gemäß Koalitionsvertrag MdlAnfr 3 Georg Girisch CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BML . . . 9442 C ZusFr Georg Girisch CDU/CSU . . . . . . . . . . 9443 A Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9443 C Durchsetzung ökologischer und sozialer Min- deststandards in der internationalen Agrarpoli- tik im Rahmen der WTO-Verhandlungen MdlAnfr 4 Albert Deß CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BML . . . 9443 D ZusFr Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9444 A Neue Konzeption zur Errichtung des Arp-Mu- seums in Remagen-Rolandseck MdlAnfr 9, 10 Wilhelm Josef Sebastian CDU/CSU Antw StMin Dr. Michael Naumann BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9444 D, 9445 C ZusFr Wilhelm Josef Sebastian CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9445 A, C Errichtung eines tschechischen Versöhnungs- fonds zur Entschädigung sudetendeutscher Heimatvertriebener MdlAnfr 12 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . 9445 D ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 9445 D Förderung der deutschen Sprache in Ungarn MdlAnfr 13 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . 9446 B ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 9446 C Schießtechnische Aufrüstung der „Fuchs“- Spürpanzer MdlAnfr 20, 21 Erich G. Fritz CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9447 B, C ZusFr Erich G. Fritz CDU/CSU . . . . . 9447 D Plenarprotokoll 14/101 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 101. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 2000 I n h a l t : Initiativen zur Rüstungskooperation mit Ost- europa MdlAnfr 22 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 9448 B ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . 9448 C Äußerungen von Bundesminister Trittin über die Abschaffung der Wehrpflicht MdlAnfr 23 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 9449 A ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . 9449 B Ergebnisse der Tagung des Ausschusses „Zu- kunft des Zivildienstes“ MdlAnfr 25, 26 Dr. Ilja Seifert PDS Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9449 C, 9450 A ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . 9449 D, 9450 B Investitionsmittel zur Fertigstellung der Ost- West-Magistrale A 6 MdlAnfr 31 Georg Girisch CDU/CSU Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW 9452 A ZusFr Georg Girisch CDU/CSU . . . . . . . . . . 9452 B ZusFr Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9453 A ZusFr Rainer Brüderle F.D.P. . . . . . . . . . . . . . 9453 B Auswirkungen einer Reduzierung der „Öko- punkte“ im Lkw-Verkehr zwischen Deutschland und Österreich auf die EU-Osterweiterung MdlAnfr 32 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr Kurt Bodewig BMVBW . . . . . 9453 C ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . 9453 D Einführung eines „Flügelkonzeptes“ bei der Bahnlinie München–Hof mit umsteigefreien Verbindungen sowie einer Ausweitung nach Tschechien MdlAnfr 33 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW 9454 B ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . 9454 C ZusFr Georg Girisch CDU/CSU . . . . . . . . . . 9454 D Harmonisierung der Umweltvorschriften in der Europäischen Union MdlAnfr 36 Dr. Christian Ruck CDU/CSU Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU . . . . . . 9455 B Antw PStSekr’in Barbara Hendricks BMF . . . 9455 D ZusFr Dr. Christian Ruck CDU/CSU . . . . . . . 9456 A Vereinbarkeit der von den neuen Euratom- Grundnormen abweichenden Strahlenschutz- grenzwerte mit einer EU-weiten Harmonisierung von Rechtsvorschriften und dem Abbau von Han- delshemmnissen auch für Serviceleistungen MdlAnfr 37, 38 Dr. Paul Laufs CDU/CSU Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU . . . . . .9456 A, D ZusFr Dr. Paul Laufs CDU/CSU . . . . 9456 B, 9457 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Pläne der Bundesre-gierung, die Erbschaftsteuer zu erhöhen 9457 B Heinz Seiffert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 9457 C Klaus Lennartz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9458 C Carl-Ludwig Thiele F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 9459 D Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 9461 A Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9462 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9463 C Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 9464 D Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9465 D Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 9467 A Ingrid Arndt-Brauer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 9468 A Hansjürgen Doss CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9469 A Dieter Grasedieck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 9470 A Leo Dautzenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9471 B Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . 9472 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9473 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 9475 A Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Gesetzes über die politischen Par- teien (100. Sitzung, Tagesordnungspunkt 22) Harald Friese SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9475 C Anlage 3 Anzahl zusätzlicher Arbeitsplätze bei denZollbehörden als Folge der Ökosteuer; Steu- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 2000II erlicheGleichbehandlunghinsichtlichder Ka- pitalanteilsveräußerungsgewinne für Unterneh- men; Erhöhung des Freibetrages bei Betriebsveräußerungen und -aufgaben mittel- ständischer Unternehmen (§ 34 EStG) MdlAnfr 1, 2 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF 9477 B Anlage 4 Auswirkungen der Arzneimittelbudgetierung auf die medizinische Versorgung der Kassen- patienten MdlAnfr 5, 6 Beatrix Philipp CDU/CSU Antw PStSekr Erwin Jordan BMG . . . . . . . . . 9477 D Anlage 5 Umwandlung der WEU-Versammlung in eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungs- versammlung MdlAnfr 11 Benno Zierer CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . 9478 D Anlage 6 Einwohnerschwund im Osten Deutschlands MdlAnfr 14 Gudrun Kopp F.D.P. Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 9479 A Anlage 7 Verstärkte Bekämpfung der organisierten Kri- minalität auf nationaler und internationaler Ebene MdlAnfr 15 Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 9479 C Anlage 8 Europäische Harmonisierung der Asyl-, Flücht- lings- und Migrationspolitik MdlAnfr 16 Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 9479 D Anlage 9 Förderung von Haushaltsdienstleistungen und privaten Dienstleistungsagenturen MdlAnfr 17 Matthäus Strebl CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 9480 B Anlage 10 Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (630-DM-Verträge) in den einzelnen Branchen; Aufnahme in die Arbeitsmarktstatistik MdlAnfr 18, 19 Helmut Heiderich CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 9480 C Anlage 11 Erhalt der Altwässer an der niederbayerischen Donau; Rechtsgültigkeit der Richtlinien zur Erhaltung der Binnenschifferei an den Bun- deswasserstraßen (1955) MdlAnfr 29, 30 Brunhilde Irber SPD Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW 9481 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 2000 III Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 2000
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 2000 Wolfgang Grotthaus 9473 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 2000 9475 (C) (D) (A) (B) Bahr, Ernst SPD 10.05.2000 Dr. Blank, CDU/CSU 10.05.2000 Joseph-Theodor Bohl, Friedrich CDU/CSU 10.05.2000 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 10.05.2000 Peter H. Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/ 10.05.2000 DIE GRÜNEN Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ 10.05.2000 DIE GRÜNEN Eppelmann, Rainer CDU/CSU 10.05.2000 Fischer (Berlin), BÜNDNIS 90/ 10.05.2000 Andrea DIE GRÜNEN Flach, Ulrike F.D.P. 10.05.2000 Gebhardt, Fred PDS 10.05.2000 Gleicke, Iris SPD 10.05.2000 Dr. Hornhues, CDU/CSU 10.05.2000 Karl-Heinz Imhof, Barbara SPD 10.05.2000 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 10.05.2000 Dr. Kolb, Heinrich L. F.D.P. 10.05.2000* Kutzmutz, Rolf PDS 10.05.2000 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 10.05.2000** Erich Moosbauer, Christoph SPD 10.05.2000 Neuhäuser, Rosel PDS 10.05.2000 Nickels, Christa BÜNDNIS 90/ 10.05.2000 DIE GRÜNEN Ohl, Eckhard SPD 10.05.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 10.05.2000 Schily, Otto SPD 10.05.2000 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 10.05.2000 Hans Peter Welt, Jochen SPD 10.05.2000 Wiese (Hannover), SPD 10.05.2000 Heino Zierer, Benno CDU/CSU 10.05.2000* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-lung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die politischen Par- teien (100. Sitzung, Tagesordnungspunkt 22) Harald Friese (SPD): Die PDS-Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zum jetzigen Zeitpunkt überflüssig wie ein Kropf ist. Wir werden die Frage be- antworten müssen, welche gesetzlichen Konsequenzen wir aus dem CDU-Parteispendenskandal zu ziehen haben. Aber dies können wir heute noch nicht. Der vom Par- lament eingesetzte Untersuchungsausschuss zur Auf- klärung des CDU-Parteispendenskandals hat seine Arbeit erst begonnen. Es ist noch viel zu früh, sich ein abschließendes Urteil über die offensichtlich verfassungswidrigen, rechtswidri- gen und auch kriminellen Machenschaften der CDU bil- den zu können. Seit fast einem halben Jahr erfahren wir fast täglich Neues über den Spendenskandal. Jetzt hat der Skandal auch die Ebene der Ortsverbände erreicht. Es scheint sich hier um ein strukturelles Problem der CDU zu handeln. Entscheidungen über gesetzliche Konsequenzen ver- langen aber ein Klima, das nicht von Aufgeregtheit, Hek- tik und Empörung über aktuelle Enthüllungen geprägt ist. Und sie verlangen emotionalen Abstand zum aktuellen Tagesgeschehen. Und sie verlangen weiter Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Arbeit des Untersuchungsaus- schusses. Dies gilt schon deshalb, weil wir als Gesetzge- ber quasi in eigener Sache entscheiden. Dies verlangt ei- nen besonders sorgfältigen Diskussions- und Entschei- dungsprozess – ohne Hektik und Aufgeregtheit. Die PDS-Fraktion spielt immer wieder das gleiche Lied nach der gleichen Melodie. Sie reitet wie Lucky Luke durch die Prärie als einzige Hüterin der parlamenta- rischen Demokratie und kämpft gegen selbst aufgebaute Pappkameraden: gegen die Monopolstellung der anderen entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Parteien, deren Macht es zu begrenzen gilt. Und sie for- dert eine rechtsstaatliche Parteienfinanzierung, die nicht dem Machterwerb und der Machterhaltung dient. Dieses Sammelsurium von Behauptungen endet mit der Feststel- lung, das Parteiengesetz befinde sich in einer schweren Krise. Nein, Sie haben einen schwer verdaulichen Eintopf zusammengerührt. Ich will hier Folgendes feststellen: Erstens. Wir haben keine Krise der Demokratie. Un- sere Demokratie funktioniert. Die Wähler ziehen in ihrem Wahlverhalten Konsequenzen, die Medien leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung des Skandals, und wir klären mit unserem Untersuchungsausschuss auf. Zweitens. Wir haben keine Krise des Staates. Alle Ver- fassungs- und Staatsorgane sind handlungsfähig, und wir haben eine erfolgreiche Bundesregierung mit Bundes- kanzler Gerhard Schröder an der Spitze. Drittens. Wir haben keine Krise der Parteiendemokra- tie. Die Parteien wirken unverändert an der politischen Willensbildung mit und erfüllen ihren Auftrag nach Art. 21 des Grundgesetzes. Wir haben aber eine ganz andere Krise. Wir haben eine Krise der CDU. Immer deutlicher wird, welches Ver- ständnis führende Persönlichkeiten der CDU von Verfas- sung, Rechtsstaat und Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb haben. Seit Bestehen der Bundes- republik sind Hunderte Millionen illegal in die Kassen der CDU transferiert worden, um den politischen Gegner zu bekämpfen und zu besiegen. Dahinter steht nicht das Ver- ständnis von Demokratie als ein System, das Macht auf Zeit verteilt, sondern das Verständnis, dass eine Regie- rung ohne CDU ein Betriebsunfall der Geschichte ist. Welches Verständnis von Verfassung und Rechtsstaat muss Helmut Kohl haben, der noch am 24. November 1999 in diesem Hohen Hause empört feststellte: „Das kann in der Art und Weise, wie hier verleumdet wird, nicht stattfinden“ und der am 28. März 2000, nachdem Abhör- protokolle der Stasi auftauchen, erklären ließ, jetzt sei der „Tiefpunkt der Verleumdungskampagne“ erreicht. Welches Verständnis von Verfassung und Rechtsstaat muss Helmut Kohl haben, der sein persönliches Ehren- wort über die Verfassung und seinen Eid mit der religiö- sen Beteuerungsformel „So wahr mir Gott helfe“ stellt? Steht seine persönliche Ehre höher als der Schwur auf Gott? Welches Verständnis von Verfassung und Rechtsstaat hat die Hessische Landesregierung, die plötzlich die Ver- fassungswidrigkeit des Wahlprüfungsgerichtes entdeckt, weil Konsequenzen aus einem mit schwarzem Geld fi- nanzierten Wahlkampf drohen. Welches Verständnis von Verfassung und Rechtsstaat muss die CDU haben, wenn sie plötzlich die Verfas- sungswidrigkeit des von ihr mitbeschlossenen Parteien- gesetzes entdeckt, weil Sanktionen drohen? Dies ist der Höhepunkt der Heuchelei: Das Parteiengesetz sei verfas- sungswidrig, das Parteiengesetz sei in sich widersprüch- lich und unklar. Nein, die CDU ist nicht Opfer, sondern Täter. Man kann das Grundgesetz in seinem Art. 21 gar nicht falsch verste- hen, wenn man es nicht will. Art. 21 bestimmt: „Sie – die Parteien – müssen über die Herkunft und Verwendung ih- rer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechen- schaft geben.“ Das Parteiengesetz konkretisiert diese so leicht ver- ständliche Verfassungsnorm. Wenn aber eine Partei Bera- ter wie Herrn Weyrauch beschäftigt, der schon 1978 in ei- nem Guthaben vermeintliche Lücken im Parteiengesetz akribisch aufspürt, der mit Stolz davon berichtet, dass die Einschleusung schwarzer Gelder mit Vermächtnissen im Ausland lebender ehemaliger jüdischer Mitbürger ver- schleiert werden kann, der will Verfassung und Gesetz nicht einhalten. Ich sage es noch einmal: Die CDU ist nicht Opfer, sondern Täter. Ich weiß auch nicht, ob ihr Wille zur Aufklärung sehr ausgeprägt ist. Wer wie ich im Untersuchungsausschuss sitzt, macht so seine Erfahrungen. Entweder wird die Aus- sage verweigert oder man kann sich nicht mehr erinnern. Dieser kollektive Erinnerungsverlust führender ehemali- ger CDU-Amtsinhaber ist vielleicht nicht überraschend, aber erstaunlich. Jedenfalls ist das Erinnerungsvermögen umgekehrt proportional zur Hierarchiestufe in der CDU. Ich appelliere an die CDU: Leisten Sie Ihren Beitrag zur Aufklärung des Skandals. Wenn Sie meinen, Sie könn- ten es wie Aaron, der Bruder Moses, machen, haben Sie sich getäuscht. Im 16. Kapitel des dritten Buches Mose steht geschrieben: „Und Aaron soll einen Stier, sein Sünd- opfer, darbringen, dass er für sich und sein Haus Sühne schaffe, und danach zwei Böcke nehmen und vor den Herrn stellen an der Tür der Stiftshütte und soll das Los werfen über die zwei Böcke: ein Los dem Herrn und das andere dem Asasel, und soll den Bock, auf welchen das Los für den Herrn fällt, opfern zum Sündopfer. Aber den Bock, auf welchen das Los für Asasel fällt, soll er leben- dig vor den Herrn stellen, dass er über ihn Sühne vollziehe und ihn zu Asasel in die Wüste schicke.“ Einen Bock haben Sie geopfert, das ist Herr Dr. Schäuble, und einen Bock haben Sie in die Wüste ge- schickt, das ist Herr Dr. Kohl. Aber so einfach werden Sie nicht davonkommen, denn Sie haben mit krimineller Energie und Phantasie gegen das Parteiengesetz ver- stoßen. Sogar ihr ehemaliger Partei- und Fraktionsvorsit- zender sprach in seinem Phoenix-Interview von einer „ziemlich ordentlichen Intrige ... mit kriminellen Elemen- ten.“ Dazu passt nahtlos ein Artikel der „Süddeutschen Zei- tung“ vom 17. Februar 2000, aus dem ich Folgendes zi- tieren möchte: Wer im Strafgesetzbuch den Paragrafen 129 liest und die einschlägige juristische Kommentierung dazu studiert, der hat staatsanwaltliche Aha-Erlebnisse ... „Wer eine kriminelle Vereinigung bildet, sich als Mitglied an einer solchen beteiligt, für sie wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.“ So steht es im Gesetz. Vo- raussetzung für die Strafbarkeit ist, so schreibt der Standard-Kommentar von Karl Lackner, „dass die Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 20009476 (C) (D) (A) (B) Vereinigung zurzeit der Tat nach dem Willen der führenden Funktionäre, die Begehung einer Mehr- heit von Straftaten anstrebt oder dass ihre Tätigkeit in einer Mehrheit solcher Taten besteht. Die Bege- hung braucht nicht alleiniger Zweck oder aus- schließliche Tätigkeit zu sein; es genügt, dass sie Mittel zur Erreichung anderer Zwecke ist.“ Das heißt: Strafrechtlich einschlägig ist es auch, wenn die Straftaten höheren Zwecken dienen – der Finanzie- rung der politischen Arbeit und der Gewinnung poli- tischer Macht zum Beispiel. Nun haben Sie aber Glück, weil § 129 Abs. 2 StGB die Anwendung der genannten Vorschrift ausschließt, „wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundes- verfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat.“ Die SPD-Fraktion wird die Ergebnisse des Untersu- chungsausschusses zum Komplex illegale Parteienfinan- zierung abwarten und sorgfältig auswerten. Die SPD- Fraktion wird alle Vorschläge, wie zum Beispiel die der Herzog-Kommission, der saarländischen Bundesrats- initiative, der Parteienfinanzierungskommission und alle öffentlich angestellten Überlegungen, sorgfältig prüfen und diskutieren. Und wir sind bereit, das Parteiengesetz zu novellieren, wo es notwendig erscheint. Wir streben auch mit allen Fraktionen einen Konsens an, da Parteien- recht den Rang von Verfassungsrecht hat. Ein Konsens in dieser Frage ist für das Funktionieren in einer Demokra- tie nicht zwingend, aber wichtig. Die Novellierung hat sich an der Erkenntnis zu ori- entieren, dass Demokratie Parteien braucht. In den Par- teien verkörpert sich die Chance, Interessen zu bündeln, Dialoge zu führen, Kompromisse zu finden und politi- sche Verantwortung zu organisieren. In und mit den Par- teien kann der Staatsbürger mitreden, mitmachen und mitentscheiden. Dies macht Demokratie aus. Ein novel- liertes Parteiengesetz muss deshalb zum Ziel haben, Vertrauen in die Parteien zurückzugewinnen, um unsere Demokratie zu stärken. Denn Demokratie braucht Par- teien. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Fragen des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Drucksache 14/3276, Fragen 1 und 2): Wie viele zusätzliche Arbeitsstellen werden in den nächsten Jahren voraussichtlich bei den Zollbehörden geschaffen werden müssen, um den erhöhten Arbeitsaufwand durch die Ökosteuer bewältigen zu können, und welche Kosten werden damit voraus- sichtlich verbunden sein? Wie gedenkt die Bundesregierung bei der geplanten Unter- nehmensteuerreform für Unternehmen aller Rechtsformen eine steuerliche Gleichbehandlung hinsichtlich der Kapitalanteilsver- äußerungsgewinne zu erreichen, und wie beurteilt sie die Vor- schläge der SPD in Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Er- höhung des Freibetrages bei Betriebsveräußerungen und -aufga- ben mittelständischer Unternehmen (§ 34 Einkommensteu- ergesetz)? Zu Frage 1: Die ökologische Steuerreform könnte bei der Zollver- waltung rein rechnerisch zu einem zusätzlichen Arbeits- aufwand von insgesamt bis zu 600 Arbeitskräften führen. Dies unterstellt jedoch eine statische Perspektive, die ständige organisatorische Änderungen nicht berücksich- tigt. Bisher sind die Aufgaben mit dem vorhandenen Per- sonal erledigt worden. Die Zollverwaltung wird auch in Zukunft alle Anstrengungen unternehmen, den durch die ökologische Steuerreform bedingten Verwaltungsauf- wand ohne Ausweitung des Stellenplans durch Rationali- sierungsmaßnahmen zu bewältigen. Zu Frage 2: Nach dem Entwurf eines Steuersenkungsgesetzes wer- den Gewinne, die eine Kapitalgesellschaft aus der Ver- äußerung von Anteilen erzielt, steuerfrei gestellt, weil die Veräußerung von Anteilen wirtschaftlich einer Totalaus- schüttung gleich steht und Beteiligungserträge einer Ka- pitalgesellschaft zur Vermeidung einer Mehrfachbesteue- rung steuerfrei sind. Dem entspricht bei Personenunter- nehmen im Halbeinkünfteverfahren die Besteuerung des Veräußerungsgewinns zur Hälfte, da auch die Beteili- gungserträge nur zur Hälfte erfasst werden. Mit der Op- tion kann das Personenunternehmen, wie bei Kapitalge- sellschaften, auch die Steuerfreiheit der Veräußerungsge- winne erreichen. Gewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen werden nach den allgemeinen einkommensteuerlichen Regeln als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 16 EStG besteuert. Dabei wird eine Veräußerungsge- winn nur zur Einkommensteuer herangezogen, soweit er den Betrag von 60 000 DM übersteigt und der Steuer- pflichtige das 55. Lebensjahr vollendet oder im sozialver- sicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist (§ 16 Abs. 4 EStG). Mit seinem Vorschlag, den Freibetrag bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen von 60 000 DM auf 120 000 DM zu erhöhen, will der nord- rhein-westfälische Ministerpräsident Clement die Unter- nehmensnachfolge steuerlich erleichtern. Über eine Er- höhung des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG wird im Rahmen der parlamentarischen Beratungen über das Steu- ersenkungsgesetz zu entscheiden sein. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erwin Jordan auf die Fragen der Abgeordneten Beatrix Philipp (CDU/CSU) (Drucksache 14/3276, Fragen 5 und 6): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse einer Um- frage der Universität Bremen unter Versicherten der Gmünder Er- satzkasse (GEK), der zufolge 27,4 % der Versicherten angegeben haben, dass ihnen im 4. Quartal 1999 Ärzte Leistungen vorent- hielten – darunter verstärkt Arzneimittel, deren Verordnung ver- weigert oder ins Jahr 2000 verschoben wurde, und zwar nicht nur in Ausnahmefällen mit einer medizinischen Begründung, sondern mehrheitlich mit Verweis auf das enge Arzneimittelbudget? Hält die Bundesregierung die Auswirkungen der Arzneimittel- budgetierung vor dem Hintergrund der vorgenannten Umfrage für gesundheitspolitisch vertretbar, und falls ja, wie wird die Angabe von 24 % der Befragten bewertet, denen Leistungen verweigert wurden und die dadurch spürbare gesundheitliche Nachteile auf- grund der vorenthaltenen Verordnung erleiden? Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 2000 9477 (C) (D) (A) (B) Zu Frage 5: Im Zusammenhang mit den Regelungen zu den Arznei- und Heilmittelbudgets sind insbesondere folgende Ergeb- nisse der im Auftrag der Gmünder Ersatzkasse (GEK) von der Universität Bremen durchgeführten Befragung rele- vant: – 11 von Hundert der Versicherten gaben an, dass ih- nen das bislang verordnete Arzneimittel vom Arzt ohne Alternative verweigert worden sei. In zwei Dritteln dieser Fälle hat der Arzt die Verweigerung damit begründet, dass er „diese Leistungen wegen der Budgetierung aus eigener Tasche bezahlen müsse“. – 10,7 von Hundert der Versicherten haben angege- ben, dass der sie behandelnde Arzt die Weiterver- ordnung des bisher verordneten Präparates abge- lehnt und eine Alternative vorgesehen habe. In rund zwei Dritteln dieser Fälle hat der Arzt hierfür eine medizinisch-therapeutische Begründung ge- geben. Bei der Bewertung dieser Ergebnisse der Versicherten- befragung weisen die Verfasser dieser Studie darauf hin, dass es ihnen nicht darum gehe, jede aus welchen Grün- den auch immer von Arzt oder Patient für sinnvoll gehal- tene Leistung zu verteidigen. Die Wissenschaftler stellen fest, es sei „eines der Hauptprobleme des Gesundheitssys- tems“, dass „zu viele für die Gesundheitssicherung irrele- vante, unsinnige oder gar gefährliche Leistungen erbracht (werden), die es im Rahmen einer Orientierung an der Wirtschaftlichkeit durch Ergebnisqualität einzugrenzen gilt“. Für die Bewertung der Ergebnisse der Umfrage ist demnach entscheidend, ob es sich bei den von den Ärzten abgelehnten Arzneimittel-Verordnungen um medizinisch notwendige Mittel handelt oder nicht. Versicherte der Ge- setzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Ver- sorgung mit den medizinisch notwendigen Arznei- und Heilmitteln, und der Vertragsarzt ist verpflichtet, alle not- wendigen Maßnahmen, die zum Leistungsspektrum der vertragsärztlichen Versorgung gehören, durchzuführen oder zu verordnen. Zugleich hat der Arzt das für die Ver- sorgung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversiche- rung geltende Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten, das heißt die Verordnung muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Der Arzt muss also entscheiden, ob eine Verordnung medizinisch notwendig ist, und er ist verpflichtet, Verordnungswünsche von Patienten abzuleh- nen, wenn es sich um Präparate handelt, deren Verord- nung medizinisch nicht geboten ist. Von Experten wird es deshalb als sehr positiv bewertet, dass der Umfang der Verordnungen von so genannten umstrittenen Arzneimit- teln, das heißt von Mitteln, deren Wirksamkeit nicht oder nicht ausreichend belegt ist, in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen ist. Der Arzneimittelverordnungs- report 1999 weist aus, dass in den letzten sieben Jahren bei diesen umstrittenen Arzneimitteln insgesamt Ein- sparungen von circa 4,2 Milliarden DM erzielt worden sind. Es ist davon auszugehen, dass ohne die seit 1993 praktizierte Budgetierungspolitik für Arznei- und Heil- mittel dieser wirtschaftliche, und was noch wichtiger ist, gesundheitspolitische Erfolg nicht zu realisieren gewesen wäre. Da bei der Patientenbefragung nicht unterschieden werden konnte, ob es sich bei den abgelehnten Verord- nungen um medizinisch notwendige oder nicht notwen- dige Arzneimittel gehandelt hat, ist eine pauschale Be- wertung der Ergebnisse dieser Umfrage in dieser Hinsicht nicht möglich. Sehr eindeutig muss allerdings die Bewer- tung des Verhaltens der Ärzte hinsichtlich der von ihnen gegebenen Begründungen für die Ablehnung der Verord- nungen ausfallen: Nicht nur führt die Behauptung eines Arztes, er müsse „wegen der Budgetierung die Leistungen aus eigener Ta- sche bezahlen“, zu massiven und unvertretbaren Patien- tenängsten; sie ist auch in jedem Fall falsch und stellt ei- nen Verstoß gegen seine vertragsärztlichen Pflichten dar. Für den einzelnen Arzt gibt es nach geltendem Recht keine Arznei- und Heilmittelbudgets. Die Arznei- und Heilmittelbudgets beziehen sich auf die insgesamt von al- len einer Kassenärztlichen Vereinigung angehörenden Vertragsärzten veranlassten Ausgaben für Arznei-, Ver- band- und Heilmittel. Zu Frage 6: Das Umfrageergebnis lässt keine gesundheitspoliti- sche Bewertung der Auswirkungen der Arznei- und Heil- mittelbudgets zu. Dies trifft im Grunde auch für die Ab- lehnung von Arzneimittelverordnungen zu. Für eine eindeutige Aussage wären Informationen darüber erfor- derlich, ob die den Patienten vorenthaltenen Arzneimittel medizinisch notwendig waren oder nicht. Eine Antwort hierauf gibt die Patientenbefragung nicht. Beschwerden von Versicherten, dass ihnen medizinisch notwendige Arznei- oder Heilmittel nicht verordnet werden, sollten von ihrer Krankenkasse zum Anlass genommen werden, eine Überprüfung des Verhaltens des Arztes durch die Kassenärztliche Vereinigung, der der Arzt in seiner Ei- genschaft als Vertragsarzt der Gesetzlichen Krankenver- sicherung angehört, zu veranlassen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die ihnen angehörenden Ärzte ihre vertragsärztlichen Pflichten gegenüber den Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Sie unterliegen als öffent- lich-rechtliche Körperschaften der Aufsicht durch die zu- ständige Aufsichtsbehörde im Lande, das ist in der Regel das jeweilige Sozial- oder Gesundheitsministerium. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 14/3276, Frage 11): Wie reagiert die Bundesregierung auf die vom Ständigen Ausschuss der Versammlung der Westeuropäischen Union (WEU) am 21. März 2000 in Lissabon verabschiedete Empfeh- lung 664, wonach es dem Rat der WEU aufgegeben ist vorzu- schlagen, dass die Europäische Union die Umwandlung der WEU-Versammlung in eine Europäische Sicherheits- und Vertei- digungsversammlung, die eine genaue parlamentarische Prüfung Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 20009478 (C) (D) (A) (B) der gemeinsamen Politik auf diesen Gebieten vornimmt, gutheißt,und welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung aufdie Empfehlung 664 folgen lassen? Die Bundesregierung hat die Empfehlung 664 der WEU-Versammlung, in der sie ihre Umwandlung in eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungsversammlung in der EU vorschlägt, zur Kenntnis genommen. Die Posi- tion der Bundesregierung stellt sich wie folgt dar: Die Überführung der WEU-Versammlung in eine ESVVwird nicht befürwortet. Die parlamentarische Kontrolle der ESVP-Themen obliegt weiter den nationalen Parlamenten (soweit die Beteiligungsrechte des EP nach Art 21 EUV nicht berührt sind).Von EPunabhängige parlamentarische Strukturen auf EU-Ebene für einen einzelnen Politikbe- reich stehen unserer Position der Stärkung des EP ent- gegen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage der Abgeordneten Gudrun Kopp (F.D.P.) (Drucksache 14/3276, Frage 14): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, umden von statistischen Ämtern in ihrer „neunten Bevölkerungsvor-ausberechnung“ zu erwartenden drastischen Einwohnerschwundim Osten Deutschlands entgegenzuwirken? Es zeichnet sich ab, dass die Berechnungen der 9. ko- ordinierten Bevölkerungsvorausberechnung der Statisti- schen Ämter des Bundes und der Länder von einem Rück- gang der ostdeutschen Bevölkerung um circa 1 Million Menschen bis zum Jahr 2020 ausgehen, wobei es auch zu einem Rückgang der westdeutschen Bevölkerung kom- men wird. Die wichtigste Ursache für den Rückgang der Bevölkerung ist das sehr niedrige Geburtenniveau. Die Familienpolitik der Bundesregierung will dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kin- dern so zu gestalten, dass zum einen Eltern entlastet und unterstützt werden. Zum anderen werden für Kinder Be- dingungen geschaffen, die sie in ihrer intellektuellen, so- zialen und emotionalen Entwicklung fördern. Diese Fa- milienpolitik versteht sich aber nicht als eine Bevölke- rungspolitik. Zu den Maßnahmen für Kinder und Familien, welche die Regierung auf den Weg gebracht hat, gehören folgende: Mit der Novellierung des Erziehungsgeldes und des Erziehungsurlaubes, die zum 1. Januar 2001 in Kraft tre- ten soll, wird für junge Eltern die gemeinsame Kinderbe- treuung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich verbessert. Insbesondere die Ausgestaltung des Erziehungsurlaubes wird zu einem höheren Engagement von Vätern führen. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Familienlastenausgleichs sind die steuerlichen Frei- beträge der Kinder und das Kindergeld angehoben und damit die wirtschaftlichen Verhältnisse von Familien ge- stärkt worden, derzeit wird ein weiterer Ausbau des Fa- milienlastenausgleichs vorbereitet. Im Übrigen hat der Aufbau Ost und damit die Verbesserung der wirtschaftli- chen und sozialen Rahmenbedingungen in Ostdeutsch- land für die Bundesregierung hohe Priorität. Zum Aus- druck kommt dies beispielsweise durch die Bereitstellung erheblicher Mittel für die aktive Arbeitsförderung, den Auf- und Ausbau der Infrastruktur, die Investmentförde- rung sowie die Wohnungs- und Städtebauförderung. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Zeitlmann (CDU/CSU) (Drucksache 14/3276, Frage 15): Mit welchen konkreten Initiativen und wann will die Bundes- regierung die Verpflichtung aus der dieser Regierung zugrunde liegenden Koalitionsvereinbarung umsetzen, wonach sie die „na- tionale und internationale Bekämpfung der organisierten Krimi- nalität intensiveren und verbessern“ will? Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, „die nationale und internationale Bekämpfung der organisierten Krimi- nalität zu intensivieren und zu verbessern; hierbei wird der Einziehung und dem Verfall kriminell erworbenen Vermögens besondere Bedeutung beigemessen“. Die Ver- mögensabschöpfung als Eckpfeiler der Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurde durch die Einrichtung spezieller Ermittlungsgruppen beim Bundeskriminalamt und den Polizeien der Länder deutlich verbessert. Im Jahr 1999 wurden von den Finanzermittlern in Niedersachsen fast 50 Millionen DM und in Baden-Württemberg fast 80 Millionen DM vorläufig sichergestellt. Es spricht viel dafür, dass in den Vergangenheit im Bereich Einziehung und Verfall Vollzugsdefizite bestanden. Vor dem Hinter- grund dieser positiven Erfahrungen prüft die Bundesre- gierung derzeit, ob weitere Verbesserungen auf der Grundlage des interfraktionellen Gesetzentwurfs aus der letzten Legislaturperiode oder durch Änderungen von Verfahrensvorschriften zu erreichen sind. Zur Förderung und Erhaltung der Aussagebereitschaft von Zeugen be- fasst sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Über- arbeitung eines Bundesrats-Gesetzentwurfes, der die Rechtsgrundlage für wichtige Schutzmaßnahmen, wie die Ausstattung mit Tarnpapieren und die Einrichtung von Datenübermittlungssperren, verbessern soll. Ein wesent- licher Fortschritt bei der Geldwäschebekämpfung ist von dem Aufbau einer zentralen Geldwäscheverdachtsanzei- gendatei beim Bundeskriminalamt zu erwarten. In Kürze beabsichtigt das Bundesministerium des Inneren die Er- richtungsanordnung für diese bundesweite Verbunddatei Geldwäsche in Kraft zu setzen, um den Geldwäscheinfor- mationsaustausch auf nationaler und internationaler Ebene zu verbessern. Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung maßgeblich dafür ein, die EU-Geld- wäscherichtlinie durch eine Erweiterung des Vortatenka- talogs der Geldwäsche über die Drogendelikte hinaus und die Einbeziehung neuer Berufsgruppen neben den Kredit- und Finanzinstituten zu aktualisieren. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) (Drucksache 14/3276, Frage 16): Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 2000 9479 (C) (D) (A) (B) Warum ist die Bundesregierung auf dem Weg zu ihrem selbst-gestellten „Ziel einer Harmonisierung der Asyl-, Flüchtlings- undMigrationspolitik“ in Europa nicht weitergekommen, und wosieht die Bundesregierung im deutschen Recht die Haupthinder-nisse für eine solche europäische Harmonisierung, für deren Be-seitigung sie auf Beschlüsse europäischer Gremien nicht ange-wiesen wäre? Die Harmonisierung der Asyl- und Migrationspolitik ist kein kurzfristig erreichbares Ziel, sondern ein lang- wieriger Prozess. Die Notwendigkeit einer solchen Har- monisierung wurde bereits Anfang der Neunzigerjahre er- kannt. Der am 1. Mai 1999 in Kraft getretene Amster- damer Vertrag, der diese Politikbereiche in die Zuständig- keit der Europäischen Gemeinschaft überführt hat, enthält konkrete Arbeitsaufträge zur Harmonisierung der Asyl- und Migrationspolitik sowie eine zeitliche Vorgabe von fünf Jahren für deren Umsetzung. Auf dieser Grundlage hat der Europäische Rat von Tampere im Oktober 1999 die Komponenten einer gemeinsamen europäischen Asyl- und Migrationspolitik formuliert. Die Bundesregierung hatte hierauf zusammen mit ihren französischen und bri- tischen Partnern durch die Vorlage eines gemeinsamen Diskussionspapiers Einfluss genommen. Sie wird sich auch weiterhin aktiv für die zügige Umsetzung der Vor- gaben des Amsterdamer Vertrages und des Europäischen Rates von Tampere einsetzen. Eine schnelle Einigung auf europaweit einheitliche Rechtsvorschriften wird dabei nicht so sehr durch ein- zelne nationale Normen, sondern vor allem durch die in verschiedenen Rechtstraditionen wurzelnden unter- schiedlichen Rechtssysteme der Mitgliedstaaten und de- ren unterschiedliche Erfahrungen mit den Fragen von Asyl und Migration erschwert. Inwieweit nationale Rechtsvorschriften geändert werden müssen, um europä- ische Regelungen zu erlangen, kann nicht abstrakt, son- dern nur im Laufe der Diskussion um konkrete Rechts- setzungsvorschläge geklärt werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des Abgeordneten Matthäus Strebl (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/3276, Frage 17) Wann und wie plant die Bundesregierung das Versprechen desdieser Regierung zugrunde liegenden Koalitionsvertrages zu er-füllen, sie werde „Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Be-schäftigungschancen des Dienstleistungssektors besser genutzt,dazu Haushaltsdienstleistungen und private Dienstleistungsagen-turen gefördert werden“? Gemäß dem Auftrag aus der Koalitionsvereinbarung, Dienstleistungen und Dienstleistungsagenturen für den Bereich des privaten Haushalts zu fördern, hat das BMA bereits im Sommer 1999 eine Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen eingerichtet. Diese hat ein- zelne Modelle zur finanziellen Förderung von Dienstleis- tungsagenturen als Lösungsmöglichkeit geprüft. In den bisherigen Modellversuchen hat sich nämlich gezeigt, dass Dienstleistungsagenturen wegen der Konkurrenzsi- tuation zum schwarzen bzw. grauen Markt ohne die bis- her erfolgte modellhafte staatliche Förderung auf Dauer nicht existenzfähig sind. Dies hat auch eine am 11. Fe- bruar 2000 im BMAdurchgeführte Besprechung mit Ver- treterinnen und Vertretern von Dienstleistungsagenturen bestätigt. Sie fordern daher eine finanzielle Förderung von Dienstleistungsagenturen aus öffentlichen Mitteln. Ein- mal wird gefordert, Haushaltsdienstleistungen, die über eine Dienstleistungsagentur bezogen werden, für den Privathaushalt von der Steuerschuld abzugsfähig zu ma- chen. Ziel der Dienstleistungsagenturen dabei ist es, den Privathaushalten kostendeckende Preise in Rechnung zu stellen. Bisher besteht eine gesetzliche Regelung über die Abzugsfähigkeit von der Steuerbemessungsgrund- lage, wenn der Privathaushalt die Haushaltshilfe selbst unter Vertrag nimmt (§ 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG). Als Al- ternative wird gefordert, die einzelnen Dienstleistungs- stunden einer Dienstleistungsagentur staatlich zu sub- ventionieren. Zurzeit befassen sich die Regierungsfraktionen damit, welcher Lösungsweg zur Existenzfähigkeit von Dienst- leistungsagenturen und einer besseren Ausschöpfung des vermuteten Beschäftigungspotenzials im Privathaushalt eingeschlagen werden kann. Neben den arbeitsmarktpoli- tischen Überlegungen muss dabei den wirtschafts- und fi- nanzpolitischen Rahmenbedingungen Rechnung getra- gen werden. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlos- sen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/3276, Fragen 18 und 19): Wie verteilen sich nach neuer Rechtslage geringfügige Be- schäftigungsverhältnisse (630-DM-Verträge) in absoluten Zahlen auf wirtschaftliche Branchen? In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung die ge- meldeten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in die Ar- beitsmarktstatistiken aufzunehmen und mit welchen erkennbaren Veränderungen für diese statistischen Reihen ist zu rechnen? Zu Frage 18: Eine abgeschlossene Statistik einschließlich der Ver- teilung der geringfügig Beschäftigten nach wirtschafts- fachlicher Gliederung liegt derzeit noch nicht vor. Bisher gab es nur erste Auswirkungen, die von den Landesar- beitsämtern und Arbeitsämtern insbesondere hinsichtlich der Strukturen noch auf Plausibilität geprüft werden müs- sen. Zu Frage 19: Die statistische Darstellung der ausschließlich gering- fügig Beschäftigten wird durch die Bundesanstalt für Ar- beit in Anlehnung an das Schema der Beschäftigtensta- tistik als eigenständiger Teil im Rahmen der laufenden Arbeitsmarktstatistiken erfolgen. Umfang und Periodi- zität der Berichterstattung werden nach Vorliegen der ersten Ergebnisse festgelegt. Danach kann dann auch Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 20009480 (C) (D) (A) (B) über die Form der Übernahme dieser, nunmehr statistisch gewonnenen Zahlen in die Volkswirtschaftlichen Gesamt- rechnungen entschieden werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fra- gen der Abgeordneten Brunhilde Irber (SPD) (Drucksa- che 14/3276, Fragen 29 und 30): Welche Vorgehensweise schlägt die Bundesregierung vor, umden Erhalt und die Pflege der Altwässer an der niederbayerischenDonau zu sichern, nachdem diese aufgrund weitgehend ungeklär-ter Zuständigkeiten zunehmend verlanden und dadurch ihre öko-logische Funktion als Refugialgebiete, insbesondere für die Fisch-fauna, nur mehr unzureichend oder nicht mehr erfüllen können? Sieht die Bundesregierung eine Zuständigkeit der Bundeswas-ser- und Schifffahrtsverwaltungen zum Erhalt von Altwässernzumindest für jene Bereiche, die eindeutig als Bestandteil derBundeswasserstraße zu sehen sind, und wie beurteilt sie in diesemZusammenhang die Rechtsgültigkeit der „Richtlinien zur Erhal-tung der Binnenschifferei an den Bundeswasserstraßen“ (1955),hier insbesondere Ziffer 5.2 der Richtlinien? Zu Frage 29: Auf Veranlassung der Wasser- und Schifffahrtsdirek- tion Süd in Würzburg wird das Wasser- und Schifffahrts- amt Regensburg die Verbindung zwischen dem Haupt- wasser der niederbayerischen Donau und den Altwässern freihalten, um einen Fischdurchzug zwischen Hauptwas- ser und Altarm zu ermöglichen. Dies gilt allerdings nur in- soweit, als der Bund als Ausbauunternehmer eine Verän- derung des Flussbettes geschaffen hat. Die Verpflichtung des Bundes besteht auch nur, soweit die Maßnahmen der Freihaltung der Verbindung technisch möglich, wirt- schaftlich vertretbar und unter naturschutzrechtlichen Ge- sichtspunkten zulässig sind. Insoweit sind auch die zu- ständigen Naturschutzbehörden zu beteiligen. Für eine darüber hinausgehende Erhaltung und Pflege der Altwäs- ser hat der Bund keine Zuständigkeit, da er nur verkehrs- rechtliche Kompetenzen hat. Die Zuständigkeit liegt bei den Ländern, hier bei dem Freistaat Bayern. Zu Frage 30: Der Bund hat keine wasserwegerechtliche Zuständig- keit zur Erhaltung von Altwässern, auch wenn diese Be- standteil der Bundeswasserstraße sind, es sei denn, eine solche Verpflichtung ist ihm im Planfeststellungsbe- schluss auferlegt worden oder die Erhaltung ist aus ver- kehrlicher Sicht zum Beispiel für die Bewässerung des Hauptwassers erforderlich. Nach Artikel 5 Abs. 2 des Fi- schereigesetzes für Bayern besteht allerdings eine Ver- pflichtung des Bundes als Ausbauunternehmer bei einer Veränderung des Gewässerbettes möglichst für eine Ver- bindung zwischen Altwasser und Hauptwasser zu sorgen, um einen Durchzug der Fische zu gestatten. Auf dieser Rechtsgrundlage wird auch das Wasser- und Schifffahrts- amt Regensburg tätig werden. Die Richtlinie zur Erhal- tung der Binnenfischerei an den Bundeswasserstraßen aus dem Jahre 1955 ist noch weiterhin rechtsgültig, dies gilt auch für die dortige Ziffer 5.2. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 101. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Mai 2000 9481 (C)(A) Druck: MuK. Medien-und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Sie haben insgesamt
    vier Zusatzfragen, weil die zwei schriftlich von Ihnen ein-
    gereichten Fragen zusammen beantwortet wurden.



Rede von Dr. Ilja Seifert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)
Dann möchte ich auf meine
zweite schriftlich eingereichte Frage zurückkommen.
Welche Erkenntnisse liegen dem Ministerium über die
Auswirkung der durch das Haushaltssanierungsgesetz
hervorgerufenen zusätzlichen Belastungen auf die Ein-
satzstellen vor, wenn sie zum Beispiel 30 Prozent des Ent-
lassungsgeldes selbst zahlen müssen? Die Einsatzstellen
haben doch keine andere Möglichkeit, als diese Belastun-
gen auf ihre Klienten umzulegen. Bedeutet dies für die
Betreuungsbedürftigen nicht eine zusätzliche Zuzahlung,
die man ihnen eigentlich nicht mehr zumuten kann?

D
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Edith Niehuis


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Ich glaube, wir müssen die Kirche im Dorf lassen. Worum
    geht es eigentlich? Die Tatsache, dass die Beschäfti-
    gungsstellen mit 30 Prozent am Entlassungsgeld beteiligt
    wurden und dass sie sich statt wie bisher nicht mehr mit
    25 Prozent, sondern mit 30 Prozent am Sold der Zivil-
    dienstleistenden beteiligen müssen – das entspricht einer
    Erhöhung von 5 Prozentpunkten –, bedeutet für die Wohl-
    fahrtsverbände Mehrausgaben in Höhe von 2 DM pro Zi-
    vildienstleistenden und Tag.


    (Dr. Ilja Seifert [PDS]: Das ist viel Geld!)

    Ich möchte auf die Kalkulationspraxis der Wohlfahrtsver-
    bände eingehen. Die Wohlfahrtsverbände führen sehr
    häufig Mischkalkulationen durch, in deren Rahmen sie
    die Beschäftigung von Zivildienstleistenden nutzen, um
    zusätzliche Einnahmen zu erzielen bzw. ihr übriges Per-
    sonal mit zu finanzieren. Ich glaube nicht, dass sich die
    zusätzliche Belastung in Höhe von 2 DM pro Zivildienst-
    leistenden und Tag – Klagen von Wohlfahrtsverbänden
    darüber liegen uns auch nicht vor – auf die Beteiligung der
    Betroffenen an den Kosten auswirken wird, wenn sie Zi-
    vildienstleistende in Anspruch nehmen.