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    Nachruf auf den Abgeordneten Gert Willner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8893 A Tagesordnungspunkt 16: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ludwig Stiegler, Monika Griefhahn, weiteren Abgeordneten und der Fraktion SPD sowie den Abgeordne- ten Klaus Müller, Dr. Antje Vollmer, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen (Drucksachen 14/2340, 14/3010) . . . . . . . 8893 C – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frank- furt), Rainer Funke, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zurReform des Stiftungsrechts (StiftRReformG) (Drucksachen 14/336, 14/3010) . . . . . . . . 8893 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zu dem Antrag der Fraktion CDU/CSU: Ein modernes Stiftungsrecht für das 21. Jahrhundert (Drucksachen 14/2029, 14/3010) . . . . . . . 8894 A Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . . . . . . . . . 8894 A Dr. Michael Naumann, Staatsminister BK . . . . . . 8894 B Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 8896 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8898 B Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8899 C Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . . . . . . 8901 D Ludwig Stiegler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 8903 A Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8903 C Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8904 A Dieter Grasedieck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8905 C Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 8907 B Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8908 C Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8909 C Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8910 B Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . . . . . . 8911 C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 8912 D Monika Griefahn SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8914 B Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . . . . 8915 C Dr. Barbara Höll PDS (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8916 A Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . . 8916 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8917 C Tagesordnungspunkt 17: a) Antrag der Abgeordneten Eduard Lint- ner, Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Bahnreform 2 – Neuer Schwung für die Bahn (Drucksache 14/2691) . . . . . . . . . . . . . 8920 B b) Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Bahnreform fortsetzen, Schienenverkehr stärken Plenarprotokoll 14/96 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 96. Sitzung Berlin, Freitag, den 24. März 2000 I n h a l t : – vom Staatsbahnmonopol zum eu- ropäischen Wettbewerb um den Ei- senbahnkunden (Drucksache 14/2781) . . . . . . . . . . . . . 8920 C Eduard Lintner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 8920 C Klaus Hasenfratz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8923 D Horst Friedrich (Bayreuth) F.D.P. . . . . . . . . . . 8925 C Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8926 C Reinhard Klimmt, Bundesminister BMVBW 8928 B Karin Rehbock-Zureich SPD . . . . . . . . . . . . . 8929 B Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Jährliche Vorla- ge einer Generationenbilanz und Auf- nahme der Daten in die Haushaltsstatis- tik des Bundes (Drucksache 14/1758) . . . 8930 C Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8930 D Ute Kumpf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8931 D Dr. Ralf Brauksiepe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 8934 B Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 8936 A Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8937 D Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU . . . . . . . 8938 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Stromer- zeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Vorschaltgesetz) (Drucksachen 14/2765, 14/3007) . . . . . . . 8941 A Volker Jung (Düsseldorf) SPD . . . . . . . . . . . . 8941 B Franz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 8943 A Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8945 A Walter Hirche F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8946 C Rolf Kutzmutz PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8947 C Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . . . . . . 8948 C Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . . 8949 D Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8950 C Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vor- schriften (Drucksache 14/2959) . . . . . . . . . . . . . . . . 8953 A Tagesordnungspunkt 20: a) Antrag der Fraktionen SPD, CDU/ CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Einsetzung einerEnquete- Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ (Drucksache 14/3011) . . . . . . . . . . . . . 8953 B b) Antrag der Abgeordneten Angela Marquardt, Dr. Ilja Seifert, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion PDS: Ein- setzung einer Enquete-Kommission „Menschenrechte, Ethik und Politik für eine Medizin der Zukunft“ (Drucksache 14/2153) . . . . . . . . . . . . . 8953 B Dr. Wolfgang Wodarg SPD . . . . . . . . . . . . . . . 8953 C Werner Lensing CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 8955 B Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8957 A Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. . . . . . . . . . 8958 A Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8958 D Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 8959 B Tagesordnungspunkt 21: a) Antrag der Abgeordneten Christina Schenk, Ulla Jelpke, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion PDS: Unrechts- erklärung der nationalsozialisti- schen §§ 175 und 175 a Nr. 4 Reichs- strafgesetzbuch sowie Rehabilitie- rung und Entschädigung für die schwulen und lesbischen Opfer des NS-Regimes (Drucksache 14/2619) . . . . . . . . . . . . . 8962 B b) Antrag der Abgeordneten Christina Schenk, Ulla Jelpke, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion PDS: Rehabili- tierung und Entschädigung für die strafrechtliche Verfolgung einver- nehmlicher gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen zwischen Er- wachsenen in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen De- mokratischen Republik (Drucksache 14/2620) . . . . . . . . . . . . . 8962 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Alfred Hartenbach, Margot von Renesse, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion SPD sowie der Abge- ordneten Volker Beck (Köln), Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rehabilitierung der im Nationalsozialis- mus verfolgten Homosexuellen (Drucksache 14/2984) . . . . . . . . . . . . . . . . 8963 A Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 2000II Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 8963 A Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 8964 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8966 B Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8967 C Christina Schenk PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8968 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8969 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8970 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 8971 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Anträge: – Bahnreform 2 – Neuer Schwung für die Bahn – Bahnreform fortsetzen, Schienenverkehr stärken – vom Staatsmonopol zum eu- ropäischen Wettbewerb um den Eisen- bahnkunden (Tagesordnungspunkt 17 a und b) Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8972 B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vergleichen- den Werbung und zur Änderung wettbewerbs- rechtlicher Vorschriften (Tagesordnungspunkt 19) Dirk Manzewski SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8973 C Dr. Susanne Tiemann CDU/CSU . . . . . . . . . . . 8974 B Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8975 C Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8975 D Dr. Evelyn Kenzler PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 8976 C Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8977 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Werner Labsch, Albrecht Papenroth, Dr. Peter Danckert, Barbara Wittig und Jürgen Wieczorek (Böhlen) (alle SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme- Kopplung (KWK-Vorschaltgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 7) . . . . . . . . . . . . 8978 A Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8978 C Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 2000 III Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 2000 8893 (A) (B) (C) (D) 96. Sitzung Berlin, Freitag, den 24. März 2000 Beginn: 9.00 Uhr
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    Christina Schenk Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 2000 8971 (C) (D) (A) (B) Berninger, Matthias BÜNDNIS 90/ 24.03.2000 DIE GRÜNEN Dr. Blens, Heribert CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 24.03.2000 Bohl, Friedrich CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Brecht, Eberhard SPD 24.03.2000 Brinkmann (Detmold), SPD 24.03.2000 Rainer Brudlewsky, Monika CDU/CSU 24.03.2000 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 24.03.2000*** Klaus Bulmahn, Edelgard SPD 24.03.2000 Burchardt, Ursula SPD 24.03.2000 Bury, Hans Martin SPD 24.03.2000 Büttner (Ingolstadt), SPD 24.03.2000 Hans Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 24.03.2000 Peter H. Caspers-Merk, Marion SPD 24.03.2000 Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 24.03.2000 Dzewas, Dieter SPD 24.03.2000 Eichhorn, Maria CDU/CSU 24.03.2000 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 24.03.2000 Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 24.03.2000 Joseph DIE GRÜNEN Frick, Gisela F.D.P. 24.03.2000 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 24.03.2000 Friedrich (Altenburg), SPD 24.03.2000 Peter Gebhardt, Fred PDS 24.03.2000 Dr. Göhner, Reinhard CDU/CSU 24.03.2000 Goldmann, F.D.P. 24.03.2000 Hans-Michael Göllner, Uwe SPD 24.03.2000 Gröhe, Hermann CDU/CSU 24.03.2000 Günther (Duisburg), CDU/CSU 24.03.2000 Horst Dr. Gysi, Gregor PDS 24.03.2000 Haschke (Großhennersdorf ),CDU/CSU 24.03.2000 Gottfried Heinen, Ursula CDU/CSU 24.03.2000 Hinsken, Ernst CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Hornhues, CDU/CSU 24.03.2000 Karl-Heinz Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 24.03.2000 Ibrügger, Lothar SPD 24.03.2000 Imhof, Barbara SPD 24.03.2000 Janssen, Jann-Peter SPD 24.03.2000 Jelpke, Ulla PDS 24.03.2000 Dr. Jens, Uwe SPD 24.03.2000 Kaspereit, Sabine SPD 24.03.2000 Laumann, Karl-Josef CDU/CSU 24.03.2000 Lehn, Waltraud SPD 24.03.2000 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 24.03.2000 Maaß (Herne), Dieter SPD 24.03.2000 Michels, Meinolf CDU/CSU 24.03.2000 Mosdorf, Siegmar SPD 24.03.2000 Ohl, Eckhard SPD 24.03.2000 Parr, Detlef F.D.P. 24.03.2000 Dr. Pick, Eckhart SPD 24.03.2000 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 24.03.2000 Poß, Joachim SPD 24.03.2000 Probst, Simone BÜNDNIS 90/ 24.03.2000 DIE GRÜNEN Raidel, Hans CDU/CSU 24.03.2000 Reiche, Katherina CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Rössel, Uwe-Jens PDS 24.03.2000 Roth (Heringen), Michael SPD 24.03.2000 entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 24.03.2000 Scheelen, Bernd SPD 24.03.2000 Schild, Horst SPD 24.03.2000 Schily, Otto SPD 24.03.2000 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/ 24.03.2000 DIE GRÜNEN Schlee, Dietmar CDU/CSU 24.03.2000 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 24.03.2000 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 24.03.2000 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 24.03.2000 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 24.03.2000 Schröder, Gerhard SPD 24.03.2000 Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 24.03.2000 Schwalbe, Clemens CDU/CSU 24.03.2000 Siebert, Bernd CDU/CSU 24.03.2000 ** Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Stadler, Max F.D.P. 24.03.2000 Dr. Staffelt, Ditmar SPD 24.03.2000 Dr. Thalheim, Gerald SPD 24.03.2000 Vaatz, Arnold CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 24.03.2000 Wieczorek-Zeul, SPD 24.03.2000 Heidemarie Wiesehügel, Klaus SPD 24.03.2000 Wimmer (Karlsruhe), SPD 24.03.2000 Brigitte Dr. Zöpel, Christoph SPD 24.03.2000 **) für die Teilnahme an Sitzungen der Palarmentarischen Versamm-lung des Europarates ***)für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung derAnträge: – Bahnreform 2 – Neuer Schwung für die Bahn – Bahnreform fortsetzen, Schienenverkehr stär- ken – vom Staatsmonopol zum europäischen Wett- bewerb um den Eisenbahnkunden (Tagesordnungspunkt 17 a und b) Dr. Winfried Wolf (PDS): Es hat immer einen gewis- sen Reiz, wenn ehemalige Regierungsparteien sich vom harten Oppositions-Gestühl zu Dingen äußern, für die sie zuvor selbst Verantwortung trugen. Meist wird es dann of- fener und ehrlicher. So verhält es sich auch bei den bei- den vorliegenden Anträgen von CDU/CSU und FDP zur Bahnprivatisierung. Da stellt beispielsweise der CDU/CSU-Antrag frank und frei fest: „Der Anteil der Bahn am modal split aller Verkehrsträger hat weiter abgenommen.“ Konstatiert wird für den Güterverkehr, dass das Potential für 2010 statt mit 90 Millionen nach neusten Studien nur noch mit 40 Millionen Tonnen angenommen wird. Das ist wahrlich eine harte Bilanz. Die Güterverkehrs- leistung wird bei weniger als der Hälfte dessen liegen, was die CDU/CSU als Partei, die 16 Jahre lang die Verkehrs- minister stellte, vorhergesehen hatte. Eine solche „Plan- untererfüllung“ hätte selbst in einem SED-Staat als kata- strophal gegolten. Dabei lautete das Geschwätz von ge- stern des Verkehrsminister Wissmann: Man liege voll im Plan. Das Bäumchen-wechsle-dich-Spiel von Regierung und Opposition gibt Gelegenheit zu christlicher Einkehr, Reue und Erkenntnis. Der CDU/CSU-Antrag konstatiert weiter, es gebe un- stimmige Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten der Bahn und listet dabei jährliche Belastungen „der DB AG aus Mineralölsteuer und Mehrwertsteuer“ von 2,3 Milli- arden DM auf, die die anderen EU-Bahnen nicht belaste- ten. Hinzu seien „Öko-Steuer und die Gebühr für die Leis- tungen des Bundesgrenzschutzes in Höhe von zusammen weiteren 650 Millionen DM jährlich“ gekommen. Das macht summa summarum 3,5 Milliarden DM, um die nach Ansicht der CDU/CSU die Bahn zu entlasten wäre, um Wettbewerbsgleichheit herzustellen. Das ist die Hälf- te dessen, was die Bahn jährlich an Investitionshilfen vom Bund erhält! Zu fragen wäre: Warum sah sich diese Partei nicht in der Lage, in ihrer langen Regierungszeit diese Wettbe- werbsverzerrungen aufzuheben? Es gab genügend Anträ- ge unter anderem der Grünen, beispielsweise die Belas- tung der Bahn mit der Mineralölsteuer zu beseitigen und damit „Waffengleichheit“ zum Beispiel mit dem Flug- verkehr herzustellen. Warum stimmte die CDU/CSU im letzten Jahr nicht für den Antrag der PDS, die Bahn von der „zusätzlichen Belastung“ der Ökosteuer ganz zu be- freien? Dass all das viel Wind ist, mit dem Stimmungs- mache betrieben und Stimmen bei den Bahnbeschäftigten gewonnen werden sollen, zeigt dann die grundlegende Zielsetzung. Der CDU/CSU-Antrag geht davon aus, dass trotz die- ser für die Bahn katastrophalen Verkehrsbilanz und trotz der weiter bestehenden enormen Wettbewerbsverzerrun- gen zu „erwarten“ sei, „dass die Börsenfähigkeit des Un- ternehmens entsprechend den zeitlichen Vorstellungen bei der Verabschiedung der Bahnreform circa 10 Jahre nach der Umwandlung der DB in ein Unternehmen er- reicht wird“. Einmal abgesehen von der sprachlichen Groteske, die Bahn erst ab 1994, mit Bildung der DB AG als „ein Unternehmen“ zu erkennen, bleibt festzustellen: Als Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 20008972 (C) (D) (A) (B) Regierungspartei hat die CDU/CSU niemals erklärt, die Bahn müsse 2004 an die Börse. Immer wurde betont, die- se sei generell eine „Möglichkeit“ und der Zeitpunkt dafür stehe ohnehin nicht fest. Umgekehrt war es die PDS als einzige Partei, die ge- gen die Bahnprivatisierung stimmte und die damit erklär- te, es gehe nicht um eine Reform, es gehe vielmehr um ei- ne Zerschlagung, wobei das entscheidende Mittel dafür der Börsengang sei. Wir argumentieren: Weil die Bahn auf dem Verkehrsmarkt der schwächste Verkehrsträger sei, weil die Rahmenbedingungen ihr eine extrem schlechte Ausgangsposition zuwiesen, weil die Wettbewerbsbedin- gungen grundsätzlich und im Detail zuungunsten der Bahn gestaltet seien, würde ein Börsengang nur heißen, dass der Niedergang des Schienenverkehrs sich be- schleunigen würde. Damals wussten wir noch nicht, dass die Bilanz sieben Jahre nach der Umwandlung von Bun- desbahn und Reichsbahn zur Deutschen Bahn AG eine derart verheerende sein würde, wie es nun auch allgemein eingestanden wird. Der FDP-Antrag hält sich dann mit Kleinigkeiten erst gar nicht auf. Obgleich ihr verkehrspolitischer Sprecher Friedrich die Details von der katastrophalen Lage der Bahn kennt, vertritt er hier einen knallharten Liberalisie- rungs-Antrag: Der Konzernverbund der Bahn ist auf- zulösen und bis zum Ende des Jahres 2003 „vollständig zu privatisieren“. Die FDPmeint auch zu wissen: „Die mit der Struktur- reform geplanten Ziele wurden zu einem großen Teil er- reicht.“ Dass es damals hieß, es müsse mehr Verkehr auf die Schiene, interessiert da wenig. Es bleibt die brutale In- teressiertheit am Stoff: dem Börsengang. Die besondere Forderung des FDP-Antrags, „die Netz AG sofort aus dem Konzernverbund der DB AG heraus- zulösen“, ist dann unter diesem Aspekt zu sehen. Nach- dem die Bahnhöfe über die Station und Service AG und nachdem alle verwertbaren Immobilien über die neue – sechste – AG Immobilien ausgegliedert und auf dem Weg zur Börse sind, soll das Netz – vorläufig zumindest – doch beim Bund bleiben. Schließlich erkennt auch die FDP, dass es eine Weile noch einigen Schienenverkehr geben werde. Und dafür braucht man auch ein Netz. Wenn die Züge dann teure We- gelagerergebühren bei einer privatisierten AG Station und Service bezahlen müssen, wird die Funktion der Verge- sellschaftung von Verlusten und der Privatisierung von Gewinnen schließlich auf diesem Weg strukturell ge- währleistet. Die Regierungsparteien werden die beiden Anträge voraussichtlich ablehnen. Allerdings hat auch dies etwas mit dem Bäumchen-wechsle-dich-Spiel von Regierung und Opposition zu tun: In der Regierung können SPD und Bündnisgrüne nicht offen sagen, dass sie den größten Teil der Börsen-Ziele in den Anträgen teilen. Was sie allerdings können, ist, dies umzusetzen in eine verkehrspolitische Praxis, die genau in diese Richtung läuft. Es bleibt zu hoffen, dass der Widerstand, der sich der- zeit bei der Bahn und den Gewerkschaften gegenüber den Weiterungen dieser Bahnprivatisierungspolitik regt, die- ser zerstörerischen Tendenz Einhalt gebietet. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften (Tagesord- nungspunkt 19) Dirk Manzewski (SPD): Am heutigen Tag debattie- ren wir hier im Deutschen Bundestag über den Gesetzes- entwurf der Regierungskoalition zur vergleichenden Wer- bung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vor- schriften. Ziel des Gesetzentwurfs ist in erster Linie die Umsetzung der entsprechenden Richtlinie des Europäi- schen Parlaments zur Änderung der Richtlinie über irre- führende Werbung zwecks Einbeziehung der verglei- chenden Werbung. Mit dieser Richtlinie ist ein wichtiger Bestandteil des Wettbewerbsrechts im Bereich des Binnenmarktes har- monisiert worden. Bislang war vergleichende Werbung im deutschen Recht nicht ausdrücklich geregelt. Die Recht- sprechung beurteilte die verschiedenen Formen verglei- chender Werbung und hielt sie grundsätzlich für unzu- lässig. Vergleichende Werbung war danach nur unter bestimmten, einschränkenden Bedingungen aus- nahmsweise zulässig. Die vorgeschlagene Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wird zu einer Liberalisierung des Wettbewerbsrechts und zu mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit führen. Vergleichen- de Werbung wird künftig grundsätzlich zulässig sein. In einem umfassenden Kriterienkatalog wird entsprechend der Systematik des UWG in einem Verbotstatbestand je- doch deutlich klargestellt, wann vergleichende Werbung als sittenwidrig und damit unzulässig in diesem Zusam- menhang anzusehen ist. So darf ein Werbetreibender Kun- den nicht durch einen Werbevergleich irreführen. Werbung darf auch nicht zu einer Verwechselung der verglichenen Produkte führen oder den Mitbewerber und die von ihm vertriebenen Produkte herabsetzen oder verunglimpfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Umsetzungsver- pflichtung der europäischen Richtlinie haben wir zu dem Anlass genommen, im Gesetz gegen den unlauteren Wett- bewerb Änderungen und Klarstellungen vorzunehmen. Diese sind auf die Ergebnisse der „Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Wettbewerbsrechts“ zurückzuführen. Diese ist Anfang 1995 vom Bundesministerium der Justiz eingesetzt worden, um den Reformbedarf in Bezug auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb umfassend zu prüfen. Im Einzelnen sind folgende Vorschläge aufgegriffen worden: Von § 6 c UWG sollen künftig auch die in der Pra- xis häufigen Gewinnspiele erfasst werden, bei denen die Teilnehmer die erwarteten „besonderen Vorteile“ nicht vom Veranstalter selbst, sondern von Dritten, insbeson- dere weiteren Mitspielern, erhalten. Auch soll die Reichweite der Regelung in § 7 Abs. 1 UWG, wonach Sonderveranstaltungen außerhalb des re- gelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Beschleunigung des Warenabsatzes nicht den Eindruck besonderer Kaufvor- teile erwecken dürfen, klargestellt werden. Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 2000 8973 (C) (D) (A) (B) Zudem sollen zur Bekämpfung von Missbräuchen bei Räumungsverkäufen die Überwachungsmöglichkeiten der Industrie- und Handelskammern und der Handwerks- kammern verbessert werden. Des Weiteren soll präzisiert werden, dass nur Be- klagte im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung ver- klagt werden können, die weder einen inländischen Wohnsitz noch eine inländische gewerbliche Niederlas- sung haben. Die Liberalisierung der vergleichenden Werbung er- fordert im Übrigen eine entsprechende Ergänzung bei § 11 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens. Soweit die Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Wett- bewerbsrechts außerdem empfohlen hat, der Zustellung eines Antrags auf einstweilige Verfügung oder einer einst- weiligen Verfügung eine verjährungsunterbrechende Wir- kung zuzuerkennen, ist hiervon zunächst abgesehen wor- den. Da die „Kommission zur Überarbeitung des Schuld- rechts“ auch dieses Problem gesehen hat und in absehbarer Zeit mit der Umsetzung ihrer Ergebnisse zu rechnen ist, soll dieser Vorschlag erst im Rahmen der Schuldrechtsreform aufgegriffen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die AGV und ver- schiedene Wirtschaftsverbände sind frühzeitig in das Ge- setzesvorhaben eingebunden worden. Der Gesetzentwurf ist dabei grundsätzlich positiv aufgenommen worden. Ich gehe daher von einer breiten Zustimmung aus und hoffe, dass auch Sie den Gesetzentwurf konstruktiv begleiten werden. Dr. Susanne Tiemann (CDU/CSU):Mit dem Gesetz zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbe- werbsrechtlicher Vorschriften wird eine notwendige Ent- scheidung eingeleitet: Die vom Europäischen Parlament und vom Rat am 6. Oktober 1997 verabschiedete Richtli- nie 97/55/EG ist bis zum 23. April 2000 in nationales Recht umzusetzen. Sie erklärt vergleichende Werbung grundsätzlich für zulässig, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Hierzu ist eine Ergänzung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb erforderlich. Es ist be- dauerlich, dass die Umsetzung erst jetzt erfolgt, da diese Terminplanung den Gesetzgeber wieder einmal unter er- heblichen Zeitdruck setzt. Weitere Änderungen des UWG tragen den Empfeh- lungen der Arbeitsgruppe „Überprüfung des Wettbe- werbs“ Rechnung, die 1995, also während unserer Re- gierungszeit, in vorausschauender Weise eingesetzt wor- den ist. Sie hat ihren Abschlussbericht 1996 vorgelegt. Insgesamt ist die Umsetzung der Richtlinie nach der Rechtsprechung des EuGH auch erforderlich. Die Zuläs- sigkeit der vergleichenden Werbung ist im deutschen Recht bisher nicht ausdrücklich geregelt. Vergleichende Werbung ist von der Rechtsprechung immer als grundsätzlich unzulässig, weil wettbewerbswidrig, ange- sehen worden. Bereits nach Verabschiedung der Richtli- nie hat der Bundesgerichtshof aber in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten im Jahre 1998 erklärt, dass er von sei- ner bisherigen Rechtsprechung abweiche und im Rahmen des § 1 UWG die materiellen Bestimmungen der Richtli- nie anwenden wolle. Ein wirklicher Umbruch des Wett- bewerbsrechts hat sich damit aufgrund der Richtlinie ab- gezeichnet. Umso mehr muss es das Anliegen sein, eine Umsetzung der Richtlinie behutsam vorzunehmen und dabei nicht über das Ziel hinauszuschießen. Auch aus die- sem Grunde ist dem Gesetzentwurf insofern zuzustimmen, als er manche Vorschriften nicht für umsetzungsbedürftig ansieht, weil entweder das deutsche Recht den Richtlini- enbestimmungen bereits Rechnung trägt oder das eu- ropäische Recht an anderer Stelle schon entsprechende Regelungen vorgibt. Dem nationalen Gesetzgeber verbleibt bei der Umset- zung zwar die Wahl der Form und Mittel; die Form des Umsetzungsaktes hängt aber auch von den Vorgaben der Richtlinie ab. Nach der Rechtsprechung des EuGH sind bei der Umsetzung von Richtlinien strengere Anforde- rungen an Klarheit und Transparenz zu stellen, wenn de- taillierte Regelungen in nationales Recht transformiert werden sollen. Die Richtlinie enthält zum Teil sehr de- taillierte Vorgaben. Die Tendenz, Richtlinien mit der Be- stimmtheit von Verordnungen zu verabschieden, hat in der letzten Zeit bedauerlicherweise erheblich zugenommen. Dabei erscheint es immer fraglicher, ob dem einzelnen Mitgliedstaat tatsächlich noch die Wahl der Form und ge- eignetsten Methode überlassen bleibt. Umso wichtiger ist es, dass das umsetzende Gesetz in ganz besonderer Wei- se klar und eindeutig gestaltet sein muss, um den Willen des nationalen Gesetzgebers eindeutig zum Ausdruck zu bringen. Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssi- cherheit müssen die Werbenden wissen, welche Rechte und Pflichten von ihnen konkret zu beachten sind. Obwohl in der Richtlinie der Katalog der Kriterien, un- ter denen eine vergleichende Werbung zulässig sein soll, sehr detailliert ist, sollte geprüft werden, inwieweit Aus- legungsspielräume verbleiben. Sie müssen bei der Um- setzung soweit wie möglich genutzt werden. Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass die einzelnen Kriterien so- wohl hinreichende als auch notwendige Bedingungen für die Zulässigkeit der vergleichenden Werbung sind. Dabei ist immer davon auszugehen, dass die Richtlinie die Re- gelung vergleichender Werbung und ihrer entsprechenden Einschränkungen für erforderlich für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes hält. In § 2 soll nun bestimmt werden, wann vergleichende Werbung gegen die guten Sitten im Sinne des § 1 UWG verstößt. Dies ist außerordentlich sensibel, weil gerade die vergleichende Werbung, also „Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen erkennbar macht“, in besonderem Maße geeignet ist, bei exzessiver Wahrnehmung zu Irreführungen des Markt- teilnehmers bzw. zu ungerechtfertigten Vorteilen auf dem Markt zu führen. Bei der Umsetzung ist deshalb große Vorsicht angebracht und die Sorgfalt, tatsächlich auch al- le irreführenden Angaben zu erfassen. Dabei muss immer wieder in Erinnerung gerufen wer- den: Mit dem Wettbewerbsrecht ist sorgfältig umzuge- hen. Es bildet eine wesentliche Basis für das Funktio- nieren unserer sozialen Marktwirtschaft. Verfügen wir nicht über ein ausgewogenes Wettbewerbsrecht, hat dies Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 20008974 (C) (D) (A) (B) tief greifende Folgen für unsere Wirtschaftsordnung, für die Balance zwischen Freiheit und Bindung des Markt- handelns. Dieses Erfordernis sorgfältigen Handelns gilt gerade auch für die weiteren Regelungen unseres Wettbe- werbsrechts. Es ist an sich folgerichtig, die vorgeschla- genen Änderungen und Präzisierungen entsprechend den Vorschlägen der „Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Wettbewerbsrechts“ in das vorliegende Gesetz mit einzubeziehen. Denn die Arbeitsgruppe hat in ihrem Be- richt vom 17. Dezember 1996 eine eigenständige No- vellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbe- werb abgelehnt, aber eine Korrektur einzelner Bestim- mungen empfohlen. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe sind durchaus sinnvoll und tragen dazu bei, Unklarhei- ten zu beseitigen. Sie beziehen sich auf Regelungen zu Sonderveranstaltungen, Räumungsverkäufen und die Beibehaltung des Verbots der vergleichenden Werbung bei Heilmitteln. So werden z. B. von § 6 c UWG in Zu- kunft auch solche Gewinnspiele erfasst, bei denen die Teilnehmer die erwarteten „besonderen Vorteile“ nicht vom Veranstalter selbst, sondern von Dritten erhalten. Zu begrüßen ist, dass die im Referentenentwurf vorge- sehene Regelung, dass auch Zweigniederlassungen Räumungsverkäufe durchführen dürfen, gestrichen wurde. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren bleibt aller- dings zu überprüfen, ob die Ergänzung des Gesetzent- wurfs um die Aufnahme einer dem alten § 6 d UWG ent- sprechenden Norm geeignet ist, vielfach aufgetretene und kritisierte Missstände zu beseitigen. Im Einzelhandel fand in den letzten Jahren ein uner- bittlicher Preiskampf statt, der zur Vernichtung vieler mit- telständischer Existenzen führte. Dieser Prozess ist volks- wirtschaftlich schädlich. Der Mittelstand ist nicht nur Rückgrat der Volkswirtschaft, sondern auch Basis eines funktionierenden Wettbewerbs in der sozialen Markt- wirtschaft. Am Ende eines derartige Preiskrieges stünde nur erneute Monopolisierung. Ziel sollte es vielmehr sein, die Anzahl der Anbieter auf einem hohen Niveau zu hal- ten, damit eine stetige Konkurrenz der Anbieter unterei- nander für einen dauerhaften Wettbewerb sorgt. Dies könnte dadurch erreicht werden, dass den konkurrieren- den Wettbewerbern ein Instrument in die Hand gegeben wird, welches ihnen ermöglicht, gegen so genannte „Lockvogelangebote“ mit Unterlassungsansprüchen vor- zugehen. Der Handel würde so mit marktwirtschaftlichen Mitteln Einkaufsvorteilen und möglichen ungerechtfer- tigten Konditionsspreizungen der Industrie im Interesse des Nachteilsausgleichs für kleinere und mittlere Unter- nehmen die Spitze nehmen können. Die alte Regelung des § 6 d UWG hatte zwar keinen Be- stand vor der Rechtsprechung, weil der damalige Wortlaut zwischen Kunde und Wiederverkäufer differenzierte, wo- bei gegenüber dem Wiederverkäufer allerdings nur ein völliger Ausschluss, nicht aber eine mengenmäßige Be- schränkung der Warenabgabe, für einen Unterlassungs- anspruch ausreichte. Bei den Überlegungen, ob eine ver- gleichbare Neuregelung abermals in das UWG aufge- nommen wird, sollte dies keinen Hinderungsgrund darstellen. Jedenfalls wäre es höchste Zeit, hier praktikable und wirkungsvolle wettbewerbsrechtliche Instrumente zu schaffen, um gerade im Zeitalter der großen Fusionen den mittelständischen Unternehmen Chancengleichheit im Wettbewerb zu ermöglichen. Angesichts der Eile, mit der dieses Gesetz verabschiedet werden muss, wird keine Zeit bleiben für eine sorgfältige Ausarbeitung derartiger In- strumente. Dies ist außerordentlich zu bedauern. Wir wer- den aber alles tun, damit in einem erneuten Gesetzge- bungsvorhaben dem berechtigten Anliegen der mittel- ständischen Wirtschaft Rechnung getragen wird. Ein modernes Wettbewerbsrecht kann darauf nicht verzichten. Dem vorliegenden Gesetzentwurf stehen wir nicht von vornherein ablehnend gegenüber, wohl aber in konstruk- tiver Skepsis. Rainer Funke (F.D.P.): Der Gesetzentwurf der Bun- desregierung zur vergleichenden Werbung ist im Hinblick auf die Umsetzung der europäischen Richtlinie weitest- gehend unproblematisch. Hier hat der Gesetzgeber kaum Möglichkeiten, von der europäischen Richtlinie abzu- weichen. Die vergleichende Werbung wird in Zukunft zu- zulassen sein und entspricht ja auch der inzwischen geän- derten Rechtsauffassung des BGHs. Insoweit sagen wir auch eine zügige Beratung im Rechtsausschuss zu, zumal der Entwurf des Gesetzes reichlich spät dem Deutschen Bundestag zugewiesen worden ist, da bereits am 23. April die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein muss. Diskussionswürdig erscheinen uns jedoch die zusätz- lichen wettbewerbsrechtlichen Änderungen im UWG, da dort insbesondere zu den §§ 7 und 8. Ob durch die Neu- fassung des § 7 UWG hinsichtlich der Sonderveranstal- tungen tatsächlich mehr Rechtsklarheit entsteht, muss in der Praxis besprochen werden. Hier kann man zumindest erhebliche Zweifel haben. Dasselbe gilt für den § 8 UWG, also den Räumungsverkauf. Es besteht hier die Gefahr, dass auf der einen Seite mehr Bürokratie, auf der anderen Seite missbräuchliche Räu- mungsverkäufe nicht verhindert werden. Um es klar zu sa- gen: Auch wir wollen zum Schutz des mittelständischen, seriösen Einzelhandels missbräuchliche Räumungsver- käufe verhindern. Ob dies durch mehr Bürokratie und mehr Einsichtnah- men in Geschäftsunterlagen geschaffen wird, wage ich zu bezweifeln. Dass die Berufsvertretungen in Zukunft sogar Einsichtnahme in eine zusammenfassende Auskunft über die zur Verfügung stehenden Unterlagen erhalten, ist schon ein sehr weit gehender Eingriff in das Geschäfts- geheimnis der Kaufleute. Das gilt umso mehr, wenn man die einzelnen Berufsvertretungen kennt. Hierzu müssten wir uns im Rechtsausschuss ausführlich besprechen. Es wäre wohl besser gewesen, die europäische Richt- linie zur vergleichenden Werbung zügig in nationales Recht umzusetzen und den Gesetzentwurf zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften gründlich und mit den Fraktionen ausführlich zu beraten. Werner Schulz (Leipzig) (Bündnis 90/Die Grü- nen): Durch das vorliegende Gesetz wird die verglei- chende Werbung in der Europäischen Union harmonisiert. Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 2000 8975 (C) (D) (A) (B) Die vergleichende Werbung ist künftig auch in Deutsch- land möglich. Dadurch dürfen Produkte aufgrund objekti- ver und beweisbarer Kriterien, beispielsweise über den Preis, in der Werbung miteinander verglichen werden. Nicht gestattet ist es auch, in Zukunft, den Mitbewerber oder sein Produkt herabzusetzen oder zu verunglimpfen. Grundlage ist die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 1997. Das Gesetz schafft darüber hinaus Klarheit bei der Auslegung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften und ver- bessert die Kontrolle bei Räumungsverkäufen. So können in Zukunft die häufigen Irreführungen von Verbrauchern bei Räumungsverkäufen effektiver bekämpft und der mit- telständische Einzelhandel besser geschützt werden. Die Industrie- und Handelskammern sollen künftig vom Ver- anstalter des Räumungsverkaufs die Einsicht in Ge- schäftspapiere und den Nachweis der Einkaufspreise ver- langen können. Dadurch soll sichergestellt werden, dass tatsächlich ein Räumungsverkauf vorliegt und der Händ- ler dies nicht nur zu Werbezwecken vortäuscht. Nach unserer Auffassung sollten wir dabei nicht stehen bleiben. Denkbar wäre eine Aufhebung des Rabattgeset- zes sowie eine deutliche Lockerung der Zugabeverord- nung, um den Wettbewerb von veralteten Beschränkungen zu befreien und den Verbrauchern günstigere Angebote nicht länger vorzuenthalten. Das Rabattgesetz regelt zulässige Preisnachlässe bei Waren des täglichen Bedarfs für den Endverbraucher. Nach der Rechtsprechung ist der Kreis der betroffenen Waren weit zu ziehen. Lediglich langlebige und seltene Luxusgüter sind von der Regelung ausgenommen. Das Gesetz schränkt einen Teilbereich des Preiswett- bewerbs im Einzelhandel ein: Die situationsbedingte oder auf eine bestimmten Kunden oder Kundenkreis ab- zielende Reduzierung des angekündigten Preises. Damit hat Deutschland eine der strengsten Regelungen in Euro- pa und auf der Welt gegen Rabatte. Überspitzt ausge- drückt: Nur das dreiprozentige Skonto ist erlaubt. Alle weiteren Rabatte sind verboten. Die Verbraucher sind bis- her die größten Verlierer der bestehenden Regelung. Den Preiswettbewerb zu unterdrücken, geht zulasten der Ver- braucher und der wettbewerbsaktiven, auch kleinen und mittleren Einzelhändler. Zurzeit gerät das Rabattgesetz durch die in Kürze zu verabschiedende EG-Richtlinie un- ter Druck: Nach Artikel 3 des Entwurfs der Richtlinie müssten europäische Unternehmen, die via Internet auf dem deutschen Markt anbieten, in Zukunft nur noch das Recht ihres Herkunftslandes anwenden; was für den deut- schen Unternehmer einen enormen Nachteil darstellen würde, da hier bekanntlich Rabatte praktisch verboten sind. Die Bundesregierung sollte die Gelegenheit aktiv nutzen und die nationale Gesetzgebung kontinuierlich zu- gunsten der Verbraucher an die liberaleren Regelungen der anderen EU-Staaten anzupassen. Mit Sorge verfolge ich dagegen die Folgen, die sich aus der E-Commerce-Richtlinie auf das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) ergeben. Das Recht des unlauteren Wettbewerbs in der EU ist durch eine kaum noch überschaubare Zahl sekundärrechtlicher Harmoni- sierungsmaßnahmen geprägt. Trotz dieser Vielzahl ge- meinschaftsrechtlicher Rechtsakte sind aber bislang nur begrenzte Bereiche von der Angleichung erfasst. Im Übri- gen handelt es sich zumeist um eine Angleichung durch Richtlinien, die zudem oft nur Mindestanforderungen ent- halten. Da sich die nationalen Wettbewerbsrechtsordnun- gen in ihren Systemen, ihrer Zielrichtung und vor allem in ihrem Schutzumfang zum Teil beträchtlich voneinan- der unterscheiden, Deutschland aber über ein relativ ho- hes Schutzniveau beim unlauteren Wettbewerb verfügt, kommt der Frage nach der Zukunft des deutschen UWG und einer weiteren europäischen Harmonisierung auf ho- hem Niveau eine erhebliche Bedeutung zu. Die Bundes- regierung wird sich bei der Europäischen Kommission dafür einsetzen müssen, dass es zu keiner Absenkung des Schutzniveaus sowohl aus wettbewerbs- als auch ver- braucherpolitischer Sicht kommt! Ich bin der Auffassung, dass der Erhalt des hohen Schutzniveaus von Verbrau- chern und Mitbewerbern durch das deutsche UWG hohe Priorität haben sollte. Dr. Evelyn Kenzler (PDS):Grundsätzlich begrüßt die PDS, dass es der Bundesregierung wieder einmal zu ge- lingen scheint, eine EU-Richtlinie pünktlich umzusetzen. Jedenfalls an uns wird die Termintreue nicht scheitern. Den Dank an das federführende Bundesjustizministe- rium möchte ich dennoch mit der Frage verbinden, wa- rum in diesem – relativ unkomplizierten – Fall trotzdem so lange gebraucht wurde: Die Richtlinie ist schließlich fast eineinhalb Jahre, die einschlägigen Vorschläge der deutschen „Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Wettbe- werbsrechts“ sind gar schon drei Jahre alt! Ganz zu schweigen von Art. 2 des Gesetzentwurfes, der Teile ei- ner acht Jahre alten EU-Richtlinie endlich in deutsches Recht umsetzt. So gesehen war der nun wieder einmal ent- standene Zeitdruck auf Bundestag und Bundesrat durch- aus vermeidbar. Zu den Regelungen im Einzelnen: Wir begrüßen die Neuregelungen ganz überwiegend. Das gilt insbesondere für die Klarstellungen zur Bewerbung von Arzneimitteln per Art. 2; zum Gerichtsstand bei ausländischen Beklag- ten – Art. 1, Nr. 7 –; zum Charakter tatsächlich unlauterer Sonderverkaufsveranstaltungen – Art. 1, Nr. 5 – sowie zur Einbeziehung der Schneeballsysteme in strafbaren unlau- teren Wettbewerb, Art. 1, Nr. 4. Bei der ebenfalls unterstützenswerten Präzisierung des Rechts der Räumungsverkäufe ist uns besonders wichtig, dass die noch im Referentenentwurf enthaltene Einbezie- hung von Filialisten wieder vom Tisch ist und auch nicht wieder auf diesen kommt. Das wäre ein weiteres Einfalls- tor zur Liquidierung des klein- und mittelständischen Ein- zelhandels gewesen, die mit uns nicht zu machen ist. Handelsketten ist bei Aufgabe einer Filiale schließlich problemlos zuzumuten, noch nicht abgesetzte Ware auf andere Niederlassungen zu verteilen, statt über Laden-auf- Laden-zu-Spiele mittels permanenter „Räumungsware“- Angebote Konkurrenten vom Markt zu „räumen“. Die Neuregelung zur vergleichenden Werbung ist ausdrücklich zu begrüßen. Die Möglichkeit, in der Wer- bung sachliche Vergleiche zwischen Waren und Dienst- leistungen vornehmen zu können, ist ganz im Sinne der Verbraucher. Allerdings wird es in der Praxis darauf Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 20008976 (C) (D) (A) (B) ankommen, aggressive oder gar irreführende Werbung zu unterbinden. Die ausgewogenen Regelungsvorschläge stimmen uns dabei optimistisch. Sie dürften zur Rechts- sicherheit durch Rechtsklarheit beitragen. An einem Punkt sehen wir allerdings noch Beratungsbedarf in den Ausschüssen: Der letzte Satz des § 2 Abs. 3 sollte ersatz- los gestrichen werden. Sonderangebote nach dem Motto „Solange der kleine Vorrat reicht“ sind insbesondere in den am härtesten um- kämpften Branchen wie Möbel, Computer oder Heim- elektronik eine beliebte unlautere Wettbewerbsmethode. Da reicht dann der „Vorrat“ für ganze fünf oder zehn Kun- den. Aber das Unternehmen hat erreicht, dass das Wo- chenende oder gar die Woche über das Geschäft voller Menschen ist, von denen etliche dann doch mit Einkäu- fen, aber teureren als den angekündigten, nach Hause ge- hen. Solches unlautere Geschäftsgebaren sollte nicht noch ausdrücklich legalisiert werden. Wer so genannte Schnäppchen bewirbt, der soll diese Angebote außerhalb der gesetzlichen Schlussverkäufe auch für eine bestimm- te Zeitspanne – und wenn es für einen Tag ist – garantie- ren müssen. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin der Justiz:Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetzent- wurf zwei Ziele: erstens die Umsetzung der Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur vergleichenden Werbung, zweitens kleinere Korrek- turen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, die auf Empfehlungen einer im Bundesministerium der Justiz ge- bildeten Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Wettbe- werbsrechts aus dem Jahr 1997 zurückgehen. Schwerpunkt des von der Bundesregierung beschlos- senen Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur vergleichen- den Werbung. Diese Richtlinie harmonisiert die rechtli- chen Rahmenbedingungen der vergleichenden Werbung im Binnenmarkt und führt in Deutschland zur Liberali- sierung der bestehenden Vorschriften. Vergleichende Werbung soll der Information der Verbraucher dienen und transparente Marktbedingungen schaffen. Bisher galt im deutschen Recht – von eng umrissenen, von der Rechtsprechung entwickelten Ausnahmen abge- sehen – ein grundsätzliches Verbot vergleichender Wer- bung wegen Sittenwidrigkeit im Sinne von § 1 UWG. Das bislang bestehende Regel-Ausnahme-Verhältnis hat sich nach der Verabschiedung der Richtlinie 1997 umgekehrt: Mittlerweile gehen auch der Bundesgerichtshof und die Instanzgerichte von der grundsätzlichen Zulässigkeit aus und wenden die Kriterien der Richtlinie im Vorgriff auf die Umsetzung bereits an. Die Richtlinie muss dennoch aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit umge- setzt werden, denn bereits vor der Umsetzung der Richt- linie hat sich die Werbepraxis diese neue Form zu Eigen gemacht. Sie kennen den Einsatz von Werbevergleichen vor- zugsweise durch Anbieter von Telekommunikations- Dienstleistungen: Call-by-Call-Anbieter, Internetanbie- ter und Autovermieter, zum Beispiel Avis, Sixt, Hertz, Eu- ropcar. Werbevergleiche helfen gerade Newcomern, die Besonderheiten ihres neuen Produkts oder ihrer Dienst- leistung gegenüber herkömmlichen und bekannten Pro- dukten oder Dienstleistungen hervorzuheben. Mit diesem Gesetz wollen wir jetzt verlässliche Rah- menbedingungen für moderne, zeitgemäße Werbeformen schaffen. Wir versprechen uns von der Regelung eine po- sitiven Effekt: „Mehr Wettbewerb durch mehr transpa- rente Werbung.“ Welche Vorschläge enthält der Gesetzentwurf? Art. 1 schlägt zunächst eine Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG, vor, nach der vergleichen- de Werbung künftig grundsätzlich zulässig sein soll. Im Interesse der sachgerechten Information des Ver- brauchers und der Fairness im Wettbewerb müssen aber folgende Bedingungen eingehalten werden: Erstens. Der Werbevergleich muss sachlich sein, darf nicht irreführen oder Verwechslungen der Produkte her- vorrufen. Täuschende Werbeaussagen sollen damit unter- bleiben. Zweitens. Es dürfen nur wesentliche, typische und nachprüfbare Eigenschaften von Waren und Dienstleis- tungen oder – und das ist besonders wichtig – der Preis ge- genübergestellt werden. Auch in Zukunft bleiben nicht überprüfbare Aussagen zum Geschmack oder Geruch, wie etwa: „Unser Produkt A schmeckt besser als das Pro- dukt B von XY“ unzulässig, da solche Bewertungen höchst subjektiv vom Konsumentengeschmack abhän- gen. Drittens. Der Mitbewerber und die von ihm vertriebe- nen Produkte dürfen nicht herabgesetzt oder verunglimpft werden. Polemik und Rufschädigung auf Kosten des Mit- bewerbers sind bei vergleichender Werbung nämlich nicht erwünscht. Werden diese Kriterien nicht eingehalten, ist der Wer- bevergleich sittenwidrig und damit unzulässig. Art. 2 des Entwurfs enthält außerdem eine Ergänzung des § 11 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens, HWG. Dies ist wegen der besonderen Vorgaben in der Humanarzneimittelrichtlinie für die sen- sible Werbung mit Arzneimitteln notwendig geworden. Den Gesetzentwurf haben wir außerdem zum Anlass genommen, einige Empfehlungen zur Klarstellung und Verbesserung der Rechtslage aufzugreifen, die die Ar- beitsgruppe des Bundesministeriums der Justiz zur Überprüfung des Wettbewerbsrechts aus Vertretern der beteiligten Kreise, der Gerichte und der Wissenschaft ge- macht hat: Vor allem Missbräuche im Bereich der Räu- mungsverkäufe sollten künftig mittels verbesserter Kon- trolle durch die Industrie- und Handelskammern bekämpft werden. Dazu wird der Anspruch auf Einsicht in Geschäftspapiere und auf Nachweis der Einkaufsprei- se erweitert. Nicht mehr im Regierungsentwurf weiterverfolgt wird hingegen der noch im Referentenentwurf enthaltene Vor- schlag, Räumungsverkäufe auch für einzelne Filialen zu- zulassen. Die Bundesregierung legt nämlich großen Wert darauf, dass die kleinen und mittleren Unternehmen im Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Daher haben Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 2000 8977 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 20008878 (C) (D) (A) (B) uns die Argumente der kleinen und mittelständischen Unternehmen des Einzelhandels überzeugt, dass die Ge- fahr des Missbrauchs und Verdrängungswettbewerbs bei einer derartigen Liberalisierung zu groß wäre. Die Bundesregierung setzt – auch im Hinblick auf die Umsetzungsfrist für die Richtlinie bis 23. April 2000 – auf eine zügige Prüfung und Beratung in den Ausschüssen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Werner Labsch, Albrecht Papenroth, Dr. Peter Danckert, Barbara Wittig und Jürgen Wieczorek (Böhlen) (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KW-Vorschalt- gesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 7) Gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages geben wir zum „Kraft-Wärme-Kopplungs- gesetz“ folgende Erklärung ab: Diesem Gesetz haben die Unterzeichner dieser Er- klärung ihre Zustimmung aus folgenden Gründen gege- ben: 1. Dem Anliegen der ressourcenschonenden, umwelt- und klimafreundlichen Energieerzeugung wird mit der Förde- rung der Kraft-Wärme-Kopplung Rechnung getragen. 2. Den Stadtwerken wird eine notwendige Anpassungs- hilfe am Strommarkt gewährt. Die Unterzeichner sehen für das Gesetz jedoch auch Ablehnungsgründe: 1. Die Vergütung erscheint überhöht. 2. Eine Belastung für den unter Druck geratenen ostdeut- schen Stromerzeuger VEAG ist durch die hohen Ab- schreibungskosten bereits gegeben. Darüber hinaus be- nachteiligt der § 2 (2) die VEAG im Grund- und Mittel- lastbereich. Es besteht nach Ansicht der Unterzeichner Nachbesse- rungsbedarf. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die EU-Vorlagen bzw. Unter- richtungen durch das Europäische Parlament zur Kennt- nis genommen und von einer Beratung abgesehen hat. Haushaltsausschuss Drucksache 14/2009 Nr. 2.1Drucksache 14/2414 Nr. 2.2 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/2609 Nr. 1.2Drucksache 14/2609 Nr. 1.3Drucksache 14/2609 Nr. 1.4Drucksache 14/2609 Nr. 1.5Drucksache 14/2609 Nr. 1.7Drucksache 14/2609 Nr. 1.12Drucksache 14/2609 Nr. 1.13 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/2747 Nr. 2.19Drucksache 14/2747 Nr. 2.25Drucksache 14/2747 Nr. 2.37Drucksache 14/2747 Nr. 2.38Drucksache 14/2817 Nr. 2.7Drucksache 14/2817 Nr. 2.8Drucksache 14/2817 Nr. 2.31 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/272 Nr. 1.87Drucksache 14/1276 Nr. 2.1Drucksache 14/1617 Nr. 2.1Drucksache 14/1617 Nr. 2.53Drucksache 14/2104 Nr. 2.22 Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Volker Jung


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident!
    Meine Damen und Herren! Der heute zur Beschlussfas-
    sung vorliegende Gesetzentwurf enthält ein Überbrü-
    ckungsprogramm für besonders gefährdete Kraft-
    Wärme-Kopplungsanlagen, dem alsbald ein Gesetz
    zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung folgen soll.
    Denn die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme
    ist eine ökologisch wertvolle und wirtschaftliche ver-
    nünftige Energieerzeugungsart, die in der Vergangenheit
    deshalb auch massiv politisch gefördert worden ist.


    (Beifall bei der SPD)

    Wenn ihre Wirtschaftlichkeit wegen des dramati-

    schen Preisverfalls auf dem Strommarkt gegenwärtig in-
    frage steht, so ist dies das Ergebnis eines ungezügelten
    Wettbewerbs und mangelnder Vorsorge bei der Gesetz-
    gebung, ein für unsere Energiepolitik inakzeptabler Zu-
    stand, dem abgeholfen werden muss.

    Der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung wurde nicht
    zuletzt von der alten Bundesregierung, aber auch von
    den Landesregierungen über Jahrzehnte hinweg mit
    staatlichen Milliardenprogrammen gefördert. Dass die
    älteren KWK-Anlagen in der öffentlichen Versorgung
    die am wenigsten wirtschaftlichen sind und vorwiegend
    mit heimischer Steinkohle befeuert werden, ist auch kein
    Zufall, denn ihre Förderung hat etwas mit der Kohlevor-
    rangpolitik der alten Bundesregierung zu tun, die wir als
    Opposition allerdings auch nachdrücklich unterstützt
    haben.


    (Beifall bei der SPD)

    Wir wollen diese Anlagen, die in der gegenwärtigen

    Niedrigpreisphase ineffizient geworden sind, nicht län-
    ger an den Netzen halten, als es aus ökologischen und
    ökonomischen Grünen unbedingt erforderlich ist. Wir
    bekennen uns zu dem Strukturwandel, der durch den
    Wettbewerb vorangetrieben wird. Deshalb legen wir un-
    ser Überbrückungsprogramm auch degressiv an und
    begrenzen es zeitlich.

    Aber die Betreiber müssen wenigstens die Chance er-
    halten, diese Anlagen, die von einem Tag auf den ande-
    ren unwirtschaftlich geworden sind, unter vernünftigen
    Rahmenbedingungen zu modernisieren, effizienter zu
    gestalten oder auch zu ersetzen. Es macht ökologisch
    überhaupt keinen Sinn, KWK-Anlagen, die in geschütz-
    ten Märkten für einen relativ genau abschätzbaren Wär-
    mebedarf und Stromabsatz konzipiert wurden, stillzule-
    gen, den Strom aus billigeren Quellen zu beziehen und
    zur Bereitstellung des Wärmebedarfs in unseren Nah-
    und Fernwärmesystemen neue Heizkraftwerke zu bauen,
    die den Energieverbrauch erhöhen und unsere CO2-Bilanz verschlechtern.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Es macht auch ökonomisch überhaupt keinen Sinn,
    den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung in einem
    Jahrzehnt verdoppeln zu wollen – wie es die Euro-
    päische Union zum Ziel erhoben hat, was von der alten
    Bundesregierung unterstützt wurde und auch von unse-
    rer Bundesregierung erst kürzlich wieder bekräftigt
    worden ist –, wenn man jetzt erst einmal einen großen
    Teil dieser Anlagen vom Netz gehen lässt, insbesondere
    angesichts der Tatsache, dass sich ein Teil der Anlagen
    nach der gegenwärtigen Marktbereinigungsphase bei
    wieder ansteigenden Strompreisen, wovon jeder Fach-
    mann ausgeht, am Ende durchaus rechnen würde.

    Das ganze Ausmaß des Dilemmas wurde deutlich, als
    der Wettbewerb mit Kampfpreisen auf Grenzkostenba-
    sis, teilweise sogar mit Dumpingpreisen auf dem
    Strommarkt begann. Wenn man die Ausführungen in
    unserer Anhörung und auch die Ergebnisse der Studien,

    Birgit Schnieber-Jastram






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    die inzwischen vorliegen, ordentlich analysiert, dann
    stellt man fest, dass fast alle zu dem Ergebnis kommen,
    dass die Preisnachlässe für Haushaltskunden bei rund
    10 Prozent, für Gewerbekunden bei 30 Prozent und in
    der Industrie bei mehr als 40 Prozent liegen.

    Das hat fatale Folgen: Diese Preisnachlässe haben
    die indexierten Einspeisevergütungen für erneuerbare
    Energien unter die Wirtschaftlichkeitsgrenze gedrückt.
    Die Banken haben inzwischen die Kredite verweigert,
    Anlagenbestellungen wurden storniert und die Anla-
    genhersteller drohten in Existenznot zu geraten. Das ha-
    ben wir mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz korri-
    giert.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Die Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in der allgemei-
    nen Versorgung, die anlagenspezifisch mit Stromgeste-
    hungskosten von 8 bis 15 Pfennig pro Kilowattstunde
    arbeiten, müssen heute mit durchschnittlichen Stromlie-
    ferpreisen konkurrieren, die von mehr als 14 Pfennig
    auf 6 Pfennig je Kilowattstunde und weniger gefallen
    sind. Sie sind allesamt in ihrer Existenz bedroht. Die
    industrielle Kraft-Wärme-Kopplung, die wegen ihres
    hohen und kontinuierlichen Prozesswärmeabsatzes
    betriebswirtschaftlich sehr viel rentabler arbeitet,
    aber mit Industriestrompreisen von 4 bis 5 Pfennig kon-
    kurrieren muss, ist inzwischen ebenfalls in diesen Sog
    geraten.

    Meine Damen und Herren, wenn es nach mir gegan-
    gen wäre, dann hätten wir die industrielle Kraft-Wärme-
    Kopplung in unser Überbrückungsprogramm einbezo-
    gen, allerdings mit deutlich niedrigeren Fördersätzen.
    Denn eine formale Gleichbehandlung der industriellen
    Kraft-Wärme-Kopplung würde bei den beschriebenen
    betriebswirtschaftlichen Vorteilen zu einer faktischen
    Ungleichbehandlung der Kraft-Wärme-Kopplung in der
    allgemeinen Versorgung führen. Aber leider haben wir
    uns da nicht durchsetzen können. Dies muss einer An-
    schlussregelung vorbehalten bleiben.

    Es ist uns lediglich gelungen, den Teil der industriel-
    len Kraft-Wärme-Kopplung, der Strom für die allgemei-
    ne Versorgung von Letztverbrauchern liefert, in unser
    Überbrückungsprogramm einzubeziehen. Das ist wichtig
    genug, denke ich: Das wird in Ostdeutschland mehrere
    Tausend Arbeitsplätze retten, die heute akut bedroht
    sind.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich eine Be-
    merkung zu den Eckpunkten unseres Gesetzentwurfes
    machen. Wir wollen alle Kraft-Wärme-Kopplungsan-
    lagen der allgemeinen Versorgung auf der Basis von
    Braun- und Steinkohle, Gas, Öl und Abfall einbezie-
    hen – Kernenergie gehört ausdrücklich nicht dazu –, die
    am 1. Januar 2000 am Netz waren. Es werden auch die-
    jenigen Anlagen in die Förderung einbezogen, die be-
    reits bestellt, aber noch nicht geliefert worden sind. Das
    hat sich als notwendig erwiesen, um Ersatzinvestitionen
    in moderne Anlagen nicht zu gefährden.

    Wir wollen die Förderung auf Unternehmen be-
    schränken, die mehr als 25 Prozent der installierten Leis-
    tung durch Kraft-Wärme-Kopplung erzielen und mehr
    als 10 Prozent KWK-Strom auskoppeln. Es wird an-
    genommen, dass unterhalb dieser Grenze der unter-
    nehmerische Spielraum ausreicht, um KWK-Anlagen
    durch betriebswirtschaftliche Maßnahmen am Netz zu
    halten.

    Wir wollen eine Einspeisevergütung von anfänglich
    9 Pfennig pro Kilowattstunde festlegen, wobei 3 Pfennig
    auf die vorgelagerte Netzebene umgelegt werden
    können. Die Vergütung sinkt jährlich um einen hal-
    ben Pfennig. Diese Vergütungssätze werden zu ei-
    nem geringfügigen Anstieg der Strompreise um rund
    0,25 Pfennig führen. Bei den derzeitigen Preiseinbrü-
    chen ist das eine durchaus vertretbare Größenordnung.

    Das jetzt vorliegende Gesetz wird uns eine Atempau-
    se verschaffen, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
    Wenn wir uns daranmachen, noch in diesem Jahr eine
    Anschlussregelung zu entwickeln, dann werden wir bei
    einer Reihe von Ansatzpunkten sicherlich umdenken
    müssen. Der Marktdruck soll nach unserer Auffassung
    erhalten bleiben, um alle Potenziale zur Effizienzstei-
    gerung auszuschöpfen. Darum kommt nur eine wettbe-
    werbskonforme Lösung infrage. Nach meiner Überzeu-
    gung erfüllt eine Quotenregelung mit einem Zerti-
    fikathandel diese Anforderung am besten.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Wir wollen alle Anlagen in das Fördersystem einbe-
    ziehen, also auch die industrielle Kraft-Wärme-
    Kopplung, weil hier die größten Wachstumspotenziale
    im Wärmemarkt liegen. Das ist ein klares Signal an die
    Industrie, in ihre Kostenkalkulation auch diesen Zu-
    kunftsmarkt einzubeziehen. Wir werden vom derzeitigen
    Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung ausgehen und die
    Quote regelmäßig anheben, um unser Ziel zu erreichen,
    ihren Anteil in einem Jahrzehnt zu verdoppeln.

    Wir wollen auch ein nach Europa geöffnetes System
    schaffen, allerdings auf strikter Gegenseitigkeit. Ländern
    wie Dänemark und Holland, die die Kraft-Wärme-
    Kopplung fördern und in denen diese Technik bereits
    einen hohen Marktanteil erreicht hat, sollte unser Markt
    offen stehen und umgekehrt, den anderen Ländern nicht.
    Das ist europarechtlich möglich und würde auch die eu-
    ropäische Integration fördern.

    Die Kraft-Wärme-Kopplung leistet mit 27 Mil-
    lionen Tonnen bereits heute einen wesentlichen Beitrag
    zur Einsparung von CO2-Emissionen. Mit dem be-absichtigten Ausbau bis 2010 können weitere Einspa-
    rungen in Höhe von 23 Millionen Tonnen kostengünstig
    realisiert werden. Alle anderen Möglichkeiten, die CO2-Emissionen im Energiesektor zu senken – die natürlich
    auch weiter verfolgt werden müssen –, halten einem
    Kostenvergleich mit der Kraft-Wärme-Kopplung nicht
    stand.

    Es bleibt insbesondere mit Blick auf den europäi-
    schen Binnenmarkt nach meiner Auffassung nur der
    Weg eines gemeinsamen Marktes für erneuerbare Ener-

    Volker Jung (Düsseldorf)







    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    gien und Kraft-Wärme-Kopplung, der sich in ganz Eu-
    ropa an den anerkannten Zielen der Preisgünstigkeit, der
    Versorgungssicherheit und des Umweltschutzes orien-
    tiert. Zum Aufbau eines solchen Marktes können und
    müssen wir unseren Beitrag leisten.

    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Als
nächster Redner hat das Wort der Kollege Franz
Obermeier von der CDU/CSU-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franz Obermeier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Kol-
    leginnen und Kollegen! Neben den erneuerbaren Ener-
    gien ist die Kraft-Wärme-Kopplung grundsätzlich eine
    geeignete Technologie, die Effizienz der Energieum-
    wandlung zu erhöhen und dadurch umweltrelevante
    Emissionen zu vermeiden. Dies gilt allerdings nicht pau-
    schal für alle Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Nicht
    jede ist per se ökologisch. Häufig sind ökologische und
    ökonomische Vorteile der Kraft-Wärme-Kopplung eng
    miteinander verbunden, quasi miteinander verkoppelt.
    Ökonomisch sinnvolle Anlagen sind auch ökologisch
    sinnvolle Anlagen.

    Vor diesem Hintergrund ist es schon interessant, was
    die Regierungskoalition im Gesetzentwurf festgehalten
    hat. Sie fördert überwiegend kommunale Anlagen, un-
    geachtet der Umweltgesichtspunkte und der Energieeffi-
    zienz, mit anfangs 9 Pfennig je Kilowattstunde. Hier
    setzt unsere Kritik an. Mit dem Gesetz schützen Sie
    auch die ökologisch ungünstigen Anlagen und suggerie-
    ren, dass alle Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen klima-
    und umweltfreundlich Strom erzeugen. Für uns in der
    CDU/CSU-Fraktion geht es beim Schutz der Kraft-
    Wärme-Kopplungsanlagen darum, den energie- und
    umweltpolitischen Vorteil zu erhalten. Deswegen ist ei-
    ne unterschiedliche Behandlung, abhängig von den Ei-
    gentumsverhältnissen, mit nichts zu rechtfertigen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


    Die Koalitionsfraktionen erkennen zwar, dass die in-
    dustrielle Kraft-Wärme-Kopplung notleidend ist, aber
    vom Gesetz werden diese Anlagen weitgehend nicht er-
    fasst, obwohl zurzeit monatlich rund 200 Megawatt
    Leistung vom Netz gehen und die Anlagen eingemottet
    werden. Ihre Ignoranz in dieser Sache richtet einen er-
    heblichen Schaden bei den Betrieben bis hin zu Firmen-
    zusammenbrüchen und Arbeitsplatzverlusten an.

    In dem Gesetzentwurf unterscheiden Sie zwischen
    guten und schlechten Anlagen. Man muss wissen, dass
    es in Deutschland 900 Stadtwerke gibt. Mehr als die
    Hälfte davon bezieht ihren Strom von einem fremden
    Versorger. Das heißt, sie profitieren von der Liberalisie-
    rung. Nur 60 Stadtwerke in Deutschland erzeugen Strom
    aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Von diesen ist
    wiederum nur ein Teil im Wettbewerb ökonomisch
    problematisch.

    Aus dieser Sicht ist es unerklärbar, aus welchen
    Gründen fast alle kommunalen KKWs gestützt werden,
    die „stranded investments“ der Industrie aber weitge-
    hend ausgeschlossen werden. Die Abgrenzung der in-
    dustriellen Kraft-Wärme-Kopplung ist reine Willkür.
    Das nenne ich Klientelpolitik.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Walter Hirche [F.D.P.]: Interessengeleitete Politik!)


    Wenn schon in dirigistischer Weise eingegriffen wer-
    den muss – in der CDU/CSU-Fraktion bekennen wir uns
    dazu, dass wir hier eingreifen und helfen –,


    (Volker Jung [Düsseldorf] [SPD] Das ist schon einmal sehr wichtig!)


    dann im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes für alle
    „stranded investments“ und dies zeitlich befristet und ef-
    fizienzorientiert.

    Ebenso willkürlich sind Ihre Stichtagsregelungen
    nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes. Das Gesetz muss meines
    Erachtens zulassen, dass Ausgliederungen von „stranded
    investments“ aus Konzernunternehmen für die Vergü-
    tung unschädlich sind. Ihre Regelung hat zur Folge, dass
    notwendige Strukturbereinigungen auf dem liberalisier-
    ten Strommarkt aufgeschoben werden. Betroffen sind
    davon wichtige Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, unter
    anderem hier in Berlin.

    Die Kosten für diese erneute Subvention von
    Energietechniken werden dank rot-grüner Umvertei-
    lungsmethode wieder einmal direkt beim Verbraucher
    landen. Man muss schon sagen: Über das Erneuerbare-
    Energien-Gesetz werden bis zu 4, vielleicht sogar 5 Mil-
    liarden DM auf den Verbraucher umgelegt. Jetzt kommt
    die Kaft-Wärme-Kopplungsregelung mit wahrschein-
    lich noch 1 Milliarde DM hinzu. Was später durch
    Nachfolgeregelungen kommt, muss man abwarten.
    Dies geschieht, obwohl die Ökosteuer schon eine
    steigende Belastung für die Bürger bringt. Diese fragen
    sich nach dem Ziel der Bundesregierung bei dieser Poli-
    tik.

    Für mich stellt sich das Ziel der Bundesregierung so
    dar, dass der Verbrauch von Energie so teuer gemacht
    werden muss, dass jeder einzelne Bürger seinen Ver-
    brauch von Benzin, Strom, Diesel, Gas und Heizöl aus
    ökonomischen Gründen zurücknehmen muss.


    (Peter Dreßen [SPD]: Sagen Sie einmal, wie sie entlastet werden!)


    Das ist das Moderne an der Politik der Schröder-
    Regierung. Die Familien, die Rentner, die Jugendlichen
    und die Betriebe – das betrifft die Arbeitsplätze – wer-
    den sich dafür bedanken,


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Peter Dreßen [SPD]: Die Ökosteuer geben wir voll zurück! Das wissen Sie scheinbar noch nicht!)


    Sie verstehen nicht, warum notwendige Hilfen für not-
    leidende Energieerzeugungsanlagen nicht aus den Öko-
    steuereinnahmen finanziert werden.

    Volker Jung (Düsseldorf)







    (A)



    (B)



    (C)



    (D)



    (Peter Dreßen [SPD]: Sie wollen nicht erkennen, dass wir es wieder zurückgeben!)


    Nein, Sie satteln noch einmal drauf und erzählen den
    Bürgerinnen und Bürgern in Sonntagsreden nach dem
    Motto „Steter Tropfen höhlt den Stein“, dass sie seit
    Amtsantritt der rot-grünen Regierung mehr Geld im Por-
    temonnaie hätten, und meinen auch noch, dass die Leute
    dies glauben. Dies betrifft insbesondere Familien mit
    mehreren Kindern, für die zwingend Fahrt- und
    Energiekosten entstehen. Ihnen sagen Sie: Fahr doch bit-
    te ein Dreiliterauto; dann sparst du. – Ich nenne das Be-
    vormundung des Bürgers über den Geldbeutel durch die
    Regierung Schröder.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, auf die

    Rede des Bundesumweltministers in der gestrigen De-
    batte einzugehen.


    (Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Das rentiert sich nicht!)


    – Es rentiert sich nicht, aber es ist doch interessant.
    Der Bundesumweltminister führte aus, dass in Bay-

    ern Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen von Kernkraft-
    werksbetreibern mit Gewinnen aus den abgeschriebenen
    Kernkraftanlagen zu hohen Preisen aufgekauft und still-
    gelegt werden. Ich fordere den Herrn Bundesumwelt-
    minister auf, diese Aussage so zu präzisieren, dass sie
    auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden kann.

    Bayern ist das Land, das mit zielführender Politik der
    Staatsregierung im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
    beste Erfolge erzielt hat.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Zuruf von der SPD: Das ist aber neu! – Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Richtig!)


    In meiner Gemeinde steht ein Kraft-Wärme-gekoppeltes
    Steinkohlekraftwerk, das die Große Kreisstadt Freising
    und den Flughafen München versorgt. In meinem Wahl-
    kreis entsteht gerade ein Kraft-Wärme-gekoppeltes
    Biomasse-Heizkraftwerk mit guten Kennziffern. Wir
    wollen aus Verantwortung gegenüber unseren Kin-
    dern, das Mögliche verwirklichen – und das, obwohl
    das Land Bayern für sich das Klimaschutzziel einer
    25-prozentigen Minderung der CO2-Emissionen erreicht hat.


    (Dr. Christian Ruck [CDU/CSU]: So ist es!)

    Vor wenigen Tagen habe ich einen Vertrag über den

    Bau eines neuen Kraftwerks mit einer Leistung von
    40 Megawatt Strom – einschließlich Wärme und Brenn-
    stoffe – gesehen. Der Nutzungsgrad beträgt 85 bis
    90 Prozent. Sie sehen: Es tut sich etwas und das ist gut
    so. Deswegen interessiere ich mich für die vom Bundes-
    umweltminister dargelegten Umstände des Kaufs der
    Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und dessen Folgen.

    Nach der gestrigen Debatte über das energiepolitische
    Konzept der Bundesregierung darf ich den Koalitions-
    fraktionen noch einen Zahn ziehen: In der Diskussion

    um den Ausstieg aus der Kernenergie vertritt Rot-Grün
    die Auffassung, dass die Grundlast der Kernkraftwerke
    bei deren Ausfall von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
    kompensiert werden kann. In den Heizkraftwerken mit
    Stromproduktion reduziert der steigende Wärmebedarf
    im Winter die Stromerzeugung ganz erheblich. Genau
    zu dieser Jahreszeit haben wir aber auch den höchsten
    Stromverbrauch.

    In der Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU-
    Fraktion schreibt die Bundesregierung, dass sie es für
    abwegig hält, dass die erneuerbaren Energien im nächs-
    ten Jahrzehnt für die Elektrizitätsversorgung in der
    Grundlast verfügbar sind. Das heißt im Prinzip, dass die
    Grundlast eines jeden abgeschalteten Kernkraftwerks
    durch mit fossilen Brennstoffen befeuerte Kraftwerke
    ersetzt werden muss. Unser Klimaschutzziel – minus
    25 Prozent CO2-Emissionen und Spurengase – wird so nicht erreicht werden. Das werden wir Ihnen nicht
    durchgehen lassen.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Nein! – Dr. Uwe Küster [SPD]: Das war aber eine kraftvolle Drohung!)


    Die in § 3 Abs. 2 aufgenommene Ausschlussregelung
    nach mindestens 25 Prozent Leistung KWK und 10 Pro-
    zent Stromerzeugung ist willkürlich, diskriminierend
    und mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar. Haben
    Sie dafür eine vernünftige Begründung? Warum haben
    Sie nicht die Grenzwerte 20 Prozent und 8 Prozent oder
    30 Prozent und 15 Prozent gewählt?

    Meine Damen und Herren, Kriterien von Ökologie
    und Ökonomie bleiben völlig außer Acht. Durch den
    Änderungsantrag wird es auch nicht klarer. Im Übrigen:
    Wenn man ihn so deuten würde, dass mehr Anlagen
    einbezogen werden, erkenne ich einen Widerspruch zu
    § 3 Abs. 1, der davon wieder abweicht.

    Die CDU/CSU-Fraktion bietet mit dem vorliegenden
    Entschließungsantrag eine Alternative, die an der erfor-
    derlichen Effizienz der Anlagen orientiert ist, nicht am
    Eigentümer, und die wettbewerbsneutrale Haushaltslö-
    sungen vorsieht. Vor wenigen Tagen haben wir dieses
    Gesetz im Ausschuss diskutiert. Es war uns nicht mög-
    lich, die Inhalte insbesondere des Änderungsantrages de-
    tailliert zu beraten. Aber das ist ja kein Wunder, denn
    das vorliegende Gesetz knüpft nahtlos an die Qualität
    der Gesetzesarbeit der Regierung Schröder an. Es ist ge-
    nauso schlecht wie vieles andere, was wir vorgelegt be-
    kommen: unklar im Detail, geringe Ökorelevanz, dafür
    Klientelbegünstigung, ein Fehlschuss zulasten der Ver-
    braucher.

    Der Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion ist
    zielgerichtet, orientiert sich an der erforderlichen Effi-
    zienz der Anlagen und nicht am Eigentümer und ist
    haushaltsfinanziert.


    (Dr. Christian Ruck [CDU/CSU]: Bravo!)

    Das ist verantwortbare Energie-, Sozial- und Umweltpo-
    litik.

    Franz Obermeier






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen können wir nicht zustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)