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    522. Körper: 1
    523. KolbowKarin: 1
    524. KortmannAnette: 1
    525. KrammeNicolette: 1
    526. KresslVolker: 1
    527. KröningAngelika: 1
    528. Krüger-LeißnerHorst: 1
    529. KubatschkaErnst: 1
    530. KüchlerHelga: 1
    531. Kühn-MengelDr.: 1
    532. Uwe: 1
    533. Küster: 1
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    535. KumpfKonrad: 1
    536. KunickWerner: 1
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    539. LangeChristian: 1
    540. Lange: 1
    541. Detlev: 1
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    543. LehderRobert: 1
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    546. LeonhardEckhart: 1
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    639. Cornelie: 1
    640. Sonntag-WolgastWieland: 1
    641. SorgeWolfgang: 1
    642. SpanierDr.: 1
    643. SpielmannJörg-Otto: 1
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    646. StöckelRita: 1
    647. Streb-HesseReinhold: 1
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    651. TaussJella: 1
    652. TeuchnerWolfgang: 1
    653. ThierseFranz: 1
    654. ThönnesAdelheid: 1
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    656. UrbaniakRüdiger: 1
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    661. WegenerDr.: 1
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    959. CDU/CSU-Fraktion.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Nachruf auf den Abgeordneten Gert Willner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8893 A Tagesordnungspunkt 16: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ludwig Stiegler, Monika Griefhahn, weiteren Abgeordneten und der Fraktion SPD sowie den Abgeordne- ten Klaus Müller, Dr. Antje Vollmer, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen (Drucksachen 14/2340, 14/3010) . . . . . . . 8893 C – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frank- furt), Rainer Funke, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zurReform des Stiftungsrechts (StiftRReformG) (Drucksachen 14/336, 14/3010) . . . . . . . . 8893 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zu dem Antrag der Fraktion CDU/CSU: Ein modernes Stiftungsrecht für das 21. Jahrhundert (Drucksachen 14/2029, 14/3010) . . . . . . . 8894 A Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . . . . . . . . . 8894 A Dr. Michael Naumann, Staatsminister BK . . . . . . 8894 B Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 8896 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8898 B Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8899 C Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . . . . . . 8901 D Ludwig Stiegler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 8903 A Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8903 C Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8904 A Dieter Grasedieck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8905 C Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 8907 B Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8908 C Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8909 C Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8910 B Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . . . . . . 8911 C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 8912 D Monika Griefahn SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8914 B Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . . . . 8915 C Dr. Barbara Höll PDS (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8916 A Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . . 8916 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8917 C Tagesordnungspunkt 17: a) Antrag der Abgeordneten Eduard Lint- ner, Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Bahnreform 2 – Neuer Schwung für die Bahn (Drucksache 14/2691) . . . . . . . . . . . . . 8920 B b) Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Bahnreform fortsetzen, Schienenverkehr stärken Plenarprotokoll 14/96 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 96. Sitzung Berlin, Freitag, den 24. März 2000 I n h a l t : – vom Staatsbahnmonopol zum eu- ropäischen Wettbewerb um den Ei- senbahnkunden (Drucksache 14/2781) . . . . . . . . . . . . . 8920 C Eduard Lintner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 8920 C Klaus Hasenfratz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8923 D Horst Friedrich (Bayreuth) F.D.P. . . . . . . . . . . 8925 C Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8926 C Reinhard Klimmt, Bundesminister BMVBW 8928 B Karin Rehbock-Zureich SPD . . . . . . . . . . . . . 8929 B Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Jährliche Vorla- ge einer Generationenbilanz und Auf- nahme der Daten in die Haushaltsstatis- tik des Bundes (Drucksache 14/1758) . . . 8930 C Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8930 D Ute Kumpf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8931 D Dr. Ralf Brauksiepe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 8934 B Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 8936 A Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8937 D Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU . . . . . . . 8938 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Stromer- zeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Vorschaltgesetz) (Drucksachen 14/2765, 14/3007) . . . . . . . 8941 A Volker Jung (Düsseldorf) SPD . . . . . . . . . . . . 8941 B Franz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 8943 A Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8945 A Walter Hirche F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8946 C Rolf Kutzmutz PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8947 C Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . . . . . . 8948 C Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . . 8949 D Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8950 C Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vor- schriften (Drucksache 14/2959) . . . . . . . . . . . . . . . . 8953 A Tagesordnungspunkt 20: a) Antrag der Fraktionen SPD, CDU/ CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Einsetzung einerEnquete- Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ (Drucksache 14/3011) . . . . . . . . . . . . . 8953 B b) Antrag der Abgeordneten Angela Marquardt, Dr. Ilja Seifert, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion PDS: Ein- setzung einer Enquete-Kommission „Menschenrechte, Ethik und Politik für eine Medizin der Zukunft“ (Drucksache 14/2153) . . . . . . . . . . . . . 8953 B Dr. Wolfgang Wodarg SPD . . . . . . . . . . . . . . . 8953 C Werner Lensing CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 8955 B Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8957 A Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. . . . . . . . . . 8958 A Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8958 D Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 8959 B Tagesordnungspunkt 21: a) Antrag der Abgeordneten Christina Schenk, Ulla Jelpke, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion PDS: Unrechts- erklärung der nationalsozialisti- schen §§ 175 und 175 a Nr. 4 Reichs- strafgesetzbuch sowie Rehabilitie- rung und Entschädigung für die schwulen und lesbischen Opfer des NS-Regimes (Drucksache 14/2619) . . . . . . . . . . . . . 8962 B b) Antrag der Abgeordneten Christina Schenk, Ulla Jelpke, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion PDS: Rehabili- tierung und Entschädigung für die strafrechtliche Verfolgung einver- nehmlicher gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen zwischen Er- wachsenen in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen De- mokratischen Republik (Drucksache 14/2620) . . . . . . . . . . . . . 8962 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Alfred Hartenbach, Margot von Renesse, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion SPD sowie der Abge- ordneten Volker Beck (Köln), Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rehabilitierung der im Nationalsozialis- mus verfolgten Homosexuellen (Drucksache 14/2984) . . . . . . . . . . . . . . . . 8963 A Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 2000II Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 8963 A Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 8964 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8966 B Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8967 C Christina Schenk PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8968 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8969 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8970 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 8971 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Anträge: – Bahnreform 2 – Neuer Schwung für die Bahn – Bahnreform fortsetzen, Schienenverkehr stärken – vom Staatsmonopol zum eu- ropäischen Wettbewerb um den Eisen- bahnkunden (Tagesordnungspunkt 17 a und b) Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8972 B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vergleichen- den Werbung und zur Änderung wettbewerbs- rechtlicher Vorschriften (Tagesordnungspunkt 19) Dirk Manzewski SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8973 C Dr. Susanne Tiemann CDU/CSU . . . . . . . . . . . 8974 B Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8975 C Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8975 D Dr. Evelyn Kenzler PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 8976 C Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8977 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Werner Labsch, Albrecht Papenroth, Dr. Peter Danckert, Barbara Wittig und Jürgen Wieczorek (Böhlen) (alle SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme- Kopplung (KWK-Vorschaltgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 7) . . . . . . . . . . . . 8978 A Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8978 C Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 2000 III Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 2000 8893 (A) (B) (C) (D) 96. Sitzung Berlin, Freitag, den 24. März 2000 Beginn: 9.00 Uhr
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    Christina Schenk Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 2000 8971 (C) (D) (A) (B) Berninger, Matthias BÜNDNIS 90/ 24.03.2000 DIE GRÜNEN Dr. Blens, Heribert CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 24.03.2000 Bohl, Friedrich CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Brecht, Eberhard SPD 24.03.2000 Brinkmann (Detmold), SPD 24.03.2000 Rainer Brudlewsky, Monika CDU/CSU 24.03.2000 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 24.03.2000*** Klaus Bulmahn, Edelgard SPD 24.03.2000 Burchardt, Ursula SPD 24.03.2000 Bury, Hans Martin SPD 24.03.2000 Büttner (Ingolstadt), SPD 24.03.2000 Hans Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 24.03.2000 Peter H. Caspers-Merk, Marion SPD 24.03.2000 Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 24.03.2000 Dzewas, Dieter SPD 24.03.2000 Eichhorn, Maria CDU/CSU 24.03.2000 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 24.03.2000 Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 24.03.2000 Joseph DIE GRÜNEN Frick, Gisela F.D.P. 24.03.2000 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 24.03.2000 Friedrich (Altenburg), SPD 24.03.2000 Peter Gebhardt, Fred PDS 24.03.2000 Dr. Göhner, Reinhard CDU/CSU 24.03.2000 Goldmann, F.D.P. 24.03.2000 Hans-Michael Göllner, Uwe SPD 24.03.2000 Gröhe, Hermann CDU/CSU 24.03.2000 Günther (Duisburg), CDU/CSU 24.03.2000 Horst Dr. Gysi, Gregor PDS 24.03.2000 Haschke (Großhennersdorf ),CDU/CSU 24.03.2000 Gottfried Heinen, Ursula CDU/CSU 24.03.2000 Hinsken, Ernst CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Hornhues, CDU/CSU 24.03.2000 Karl-Heinz Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 24.03.2000 Ibrügger, Lothar SPD 24.03.2000 Imhof, Barbara SPD 24.03.2000 Janssen, Jann-Peter SPD 24.03.2000 Jelpke, Ulla PDS 24.03.2000 Dr. Jens, Uwe SPD 24.03.2000 Kaspereit, Sabine SPD 24.03.2000 Laumann, Karl-Josef CDU/CSU 24.03.2000 Lehn, Waltraud SPD 24.03.2000 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 24.03.2000 Maaß (Herne), Dieter SPD 24.03.2000 Michels, Meinolf CDU/CSU 24.03.2000 Mosdorf, Siegmar SPD 24.03.2000 Ohl, Eckhard SPD 24.03.2000 Parr, Detlef F.D.P. 24.03.2000 Dr. Pick, Eckhart SPD 24.03.2000 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 24.03.2000 Poß, Joachim SPD 24.03.2000 Probst, Simone BÜNDNIS 90/ 24.03.2000 DIE GRÜNEN Raidel, Hans CDU/CSU 24.03.2000 Reiche, Katherina CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Rössel, Uwe-Jens PDS 24.03.2000 Roth (Heringen), Michael SPD 24.03.2000 entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 24.03.2000 Scheelen, Bernd SPD 24.03.2000 Schild, Horst SPD 24.03.2000 Schily, Otto SPD 24.03.2000 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/ 24.03.2000 DIE GRÜNEN Schlee, Dietmar CDU/CSU 24.03.2000 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 24.03.2000 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 24.03.2000 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 24.03.2000 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 24.03.2000 Schröder, Gerhard SPD 24.03.2000 Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 24.03.2000 Schwalbe, Clemens CDU/CSU 24.03.2000 Siebert, Bernd CDU/CSU 24.03.2000 ** Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Stadler, Max F.D.P. 24.03.2000 Dr. Staffelt, Ditmar SPD 24.03.2000 Dr. Thalheim, Gerald SPD 24.03.2000 Vaatz, Arnold CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 24.03.2000 Wieczorek-Zeul, SPD 24.03.2000 Heidemarie Wiesehügel, Klaus SPD 24.03.2000 Wimmer (Karlsruhe), SPD 24.03.2000 Brigitte Dr. Zöpel, Christoph SPD 24.03.2000 **) für die Teilnahme an Sitzungen der Palarmentarischen Versamm-lung des Europarates ***)für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung derAnträge: – Bahnreform 2 – Neuer Schwung für die Bahn – Bahnreform fortsetzen, Schienenverkehr stär- ken – vom Staatsmonopol zum europäischen Wett- bewerb um den Eisenbahnkunden (Tagesordnungspunkt 17 a und b) Dr. Winfried Wolf (PDS): Es hat immer einen gewis- sen Reiz, wenn ehemalige Regierungsparteien sich vom harten Oppositions-Gestühl zu Dingen äußern, für die sie zuvor selbst Verantwortung trugen. Meist wird es dann of- fener und ehrlicher. So verhält es sich auch bei den bei- den vorliegenden Anträgen von CDU/CSU und FDP zur Bahnprivatisierung. Da stellt beispielsweise der CDU/CSU-Antrag frank und frei fest: „Der Anteil der Bahn am modal split aller Verkehrsträger hat weiter abgenommen.“ Konstatiert wird für den Güterverkehr, dass das Potential für 2010 statt mit 90 Millionen nach neusten Studien nur noch mit 40 Millionen Tonnen angenommen wird. Das ist wahrlich eine harte Bilanz. Die Güterverkehrs- leistung wird bei weniger als der Hälfte dessen liegen, was die CDU/CSU als Partei, die 16 Jahre lang die Verkehrs- minister stellte, vorhergesehen hatte. Eine solche „Plan- untererfüllung“ hätte selbst in einem SED-Staat als kata- strophal gegolten. Dabei lautete das Geschwätz von ge- stern des Verkehrsminister Wissmann: Man liege voll im Plan. Das Bäumchen-wechsle-dich-Spiel von Regierung und Opposition gibt Gelegenheit zu christlicher Einkehr, Reue und Erkenntnis. Der CDU/CSU-Antrag konstatiert weiter, es gebe un- stimmige Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten der Bahn und listet dabei jährliche Belastungen „der DB AG aus Mineralölsteuer und Mehrwertsteuer“ von 2,3 Milli- arden DM auf, die die anderen EU-Bahnen nicht belaste- ten. Hinzu seien „Öko-Steuer und die Gebühr für die Leis- tungen des Bundesgrenzschutzes in Höhe von zusammen weiteren 650 Millionen DM jährlich“ gekommen. Das macht summa summarum 3,5 Milliarden DM, um die nach Ansicht der CDU/CSU die Bahn zu entlasten wäre, um Wettbewerbsgleichheit herzustellen. Das ist die Hälf- te dessen, was die Bahn jährlich an Investitionshilfen vom Bund erhält! Zu fragen wäre: Warum sah sich diese Partei nicht in der Lage, in ihrer langen Regierungszeit diese Wettbe- werbsverzerrungen aufzuheben? Es gab genügend Anträ- ge unter anderem der Grünen, beispielsweise die Belas- tung der Bahn mit der Mineralölsteuer zu beseitigen und damit „Waffengleichheit“ zum Beispiel mit dem Flug- verkehr herzustellen. Warum stimmte die CDU/CSU im letzten Jahr nicht für den Antrag der PDS, die Bahn von der „zusätzlichen Belastung“ der Ökosteuer ganz zu be- freien? Dass all das viel Wind ist, mit dem Stimmungs- mache betrieben und Stimmen bei den Bahnbeschäftigten gewonnen werden sollen, zeigt dann die grundlegende Zielsetzung. Der CDU/CSU-Antrag geht davon aus, dass trotz die- ser für die Bahn katastrophalen Verkehrsbilanz und trotz der weiter bestehenden enormen Wettbewerbsverzerrun- gen zu „erwarten“ sei, „dass die Börsenfähigkeit des Un- ternehmens entsprechend den zeitlichen Vorstellungen bei der Verabschiedung der Bahnreform circa 10 Jahre nach der Umwandlung der DB in ein Unternehmen er- reicht wird“. Einmal abgesehen von der sprachlichen Groteske, die Bahn erst ab 1994, mit Bildung der DB AG als „ein Unternehmen“ zu erkennen, bleibt festzustellen: Als Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 20008972 (C) (D) (A) (B) Regierungspartei hat die CDU/CSU niemals erklärt, die Bahn müsse 2004 an die Börse. Immer wurde betont, die- se sei generell eine „Möglichkeit“ und der Zeitpunkt dafür stehe ohnehin nicht fest. Umgekehrt war es die PDS als einzige Partei, die ge- gen die Bahnprivatisierung stimmte und die damit erklär- te, es gehe nicht um eine Reform, es gehe vielmehr um ei- ne Zerschlagung, wobei das entscheidende Mittel dafür der Börsengang sei. Wir argumentieren: Weil die Bahn auf dem Verkehrsmarkt der schwächste Verkehrsträger sei, weil die Rahmenbedingungen ihr eine extrem schlechte Ausgangsposition zuwiesen, weil die Wettbewerbsbedin- gungen grundsätzlich und im Detail zuungunsten der Bahn gestaltet seien, würde ein Börsengang nur heißen, dass der Niedergang des Schienenverkehrs sich be- schleunigen würde. Damals wussten wir noch nicht, dass die Bilanz sieben Jahre nach der Umwandlung von Bun- desbahn und Reichsbahn zur Deutschen Bahn AG eine derart verheerende sein würde, wie es nun auch allgemein eingestanden wird. Der FDP-Antrag hält sich dann mit Kleinigkeiten erst gar nicht auf. Obgleich ihr verkehrspolitischer Sprecher Friedrich die Details von der katastrophalen Lage der Bahn kennt, vertritt er hier einen knallharten Liberalisie- rungs-Antrag: Der Konzernverbund der Bahn ist auf- zulösen und bis zum Ende des Jahres 2003 „vollständig zu privatisieren“. Die FDPmeint auch zu wissen: „Die mit der Struktur- reform geplanten Ziele wurden zu einem großen Teil er- reicht.“ Dass es damals hieß, es müsse mehr Verkehr auf die Schiene, interessiert da wenig. Es bleibt die brutale In- teressiertheit am Stoff: dem Börsengang. Die besondere Forderung des FDP-Antrags, „die Netz AG sofort aus dem Konzernverbund der DB AG heraus- zulösen“, ist dann unter diesem Aspekt zu sehen. Nach- dem die Bahnhöfe über die Station und Service AG und nachdem alle verwertbaren Immobilien über die neue – sechste – AG Immobilien ausgegliedert und auf dem Weg zur Börse sind, soll das Netz – vorläufig zumindest – doch beim Bund bleiben. Schließlich erkennt auch die FDP, dass es eine Weile noch einigen Schienenverkehr geben werde. Und dafür braucht man auch ein Netz. Wenn die Züge dann teure We- gelagerergebühren bei einer privatisierten AG Station und Service bezahlen müssen, wird die Funktion der Verge- sellschaftung von Verlusten und der Privatisierung von Gewinnen schließlich auf diesem Weg strukturell ge- währleistet. Die Regierungsparteien werden die beiden Anträge voraussichtlich ablehnen. Allerdings hat auch dies etwas mit dem Bäumchen-wechsle-dich-Spiel von Regierung und Opposition zu tun: In der Regierung können SPD und Bündnisgrüne nicht offen sagen, dass sie den größten Teil der Börsen-Ziele in den Anträgen teilen. Was sie allerdings können, ist, dies umzusetzen in eine verkehrspolitische Praxis, die genau in diese Richtung läuft. Es bleibt zu hoffen, dass der Widerstand, der sich der- zeit bei der Bahn und den Gewerkschaften gegenüber den Weiterungen dieser Bahnprivatisierungspolitik regt, die- ser zerstörerischen Tendenz Einhalt gebietet. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften (Tagesord- nungspunkt 19) Dirk Manzewski (SPD): Am heutigen Tag debattie- ren wir hier im Deutschen Bundestag über den Gesetzes- entwurf der Regierungskoalition zur vergleichenden Wer- bung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vor- schriften. Ziel des Gesetzentwurfs ist in erster Linie die Umsetzung der entsprechenden Richtlinie des Europäi- schen Parlaments zur Änderung der Richtlinie über irre- führende Werbung zwecks Einbeziehung der verglei- chenden Werbung. Mit dieser Richtlinie ist ein wichtiger Bestandteil des Wettbewerbsrechts im Bereich des Binnenmarktes har- monisiert worden. Bislang war vergleichende Werbung im deutschen Recht nicht ausdrücklich geregelt. Die Recht- sprechung beurteilte die verschiedenen Formen verglei- chender Werbung und hielt sie grundsätzlich für unzu- lässig. Vergleichende Werbung war danach nur unter bestimmten, einschränkenden Bedingungen aus- nahmsweise zulässig. Die vorgeschlagene Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wird zu einer Liberalisierung des Wettbewerbsrechts und zu mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit führen. Vergleichen- de Werbung wird künftig grundsätzlich zulässig sein. In einem umfassenden Kriterienkatalog wird entsprechend der Systematik des UWG in einem Verbotstatbestand je- doch deutlich klargestellt, wann vergleichende Werbung als sittenwidrig und damit unzulässig in diesem Zusam- menhang anzusehen ist. So darf ein Werbetreibender Kun- den nicht durch einen Werbevergleich irreführen. Werbung darf auch nicht zu einer Verwechselung der verglichenen Produkte führen oder den Mitbewerber und die von ihm vertriebenen Produkte herabsetzen oder verunglimpfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Umsetzungsver- pflichtung der europäischen Richtlinie haben wir zu dem Anlass genommen, im Gesetz gegen den unlauteren Wett- bewerb Änderungen und Klarstellungen vorzunehmen. Diese sind auf die Ergebnisse der „Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Wettbewerbsrechts“ zurückzuführen. Diese ist Anfang 1995 vom Bundesministerium der Justiz eingesetzt worden, um den Reformbedarf in Bezug auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb umfassend zu prüfen. Im Einzelnen sind folgende Vorschläge aufgegriffen worden: Von § 6 c UWG sollen künftig auch die in der Pra- xis häufigen Gewinnspiele erfasst werden, bei denen die Teilnehmer die erwarteten „besonderen Vorteile“ nicht vom Veranstalter selbst, sondern von Dritten, insbeson- dere weiteren Mitspielern, erhalten. Auch soll die Reichweite der Regelung in § 7 Abs. 1 UWG, wonach Sonderveranstaltungen außerhalb des re- gelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Beschleunigung des Warenabsatzes nicht den Eindruck besonderer Kaufvor- teile erwecken dürfen, klargestellt werden. Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 2000 8973 (C) (D) (A) (B) Zudem sollen zur Bekämpfung von Missbräuchen bei Räumungsverkäufen die Überwachungsmöglichkeiten der Industrie- und Handelskammern und der Handwerks- kammern verbessert werden. Des Weiteren soll präzisiert werden, dass nur Be- klagte im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung ver- klagt werden können, die weder einen inländischen Wohnsitz noch eine inländische gewerbliche Niederlas- sung haben. Die Liberalisierung der vergleichenden Werbung er- fordert im Übrigen eine entsprechende Ergänzung bei § 11 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens. Soweit die Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Wett- bewerbsrechts außerdem empfohlen hat, der Zustellung eines Antrags auf einstweilige Verfügung oder einer einst- weiligen Verfügung eine verjährungsunterbrechende Wir- kung zuzuerkennen, ist hiervon zunächst abgesehen wor- den. Da die „Kommission zur Überarbeitung des Schuld- rechts“ auch dieses Problem gesehen hat und in absehbarer Zeit mit der Umsetzung ihrer Ergebnisse zu rechnen ist, soll dieser Vorschlag erst im Rahmen der Schuldrechtsreform aufgegriffen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die AGV und ver- schiedene Wirtschaftsverbände sind frühzeitig in das Ge- setzesvorhaben eingebunden worden. Der Gesetzentwurf ist dabei grundsätzlich positiv aufgenommen worden. Ich gehe daher von einer breiten Zustimmung aus und hoffe, dass auch Sie den Gesetzentwurf konstruktiv begleiten werden. Dr. Susanne Tiemann (CDU/CSU):Mit dem Gesetz zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbe- werbsrechtlicher Vorschriften wird eine notwendige Ent- scheidung eingeleitet: Die vom Europäischen Parlament und vom Rat am 6. Oktober 1997 verabschiedete Richtli- nie 97/55/EG ist bis zum 23. April 2000 in nationales Recht umzusetzen. Sie erklärt vergleichende Werbung grundsätzlich für zulässig, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Hierzu ist eine Ergänzung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb erforderlich. Es ist be- dauerlich, dass die Umsetzung erst jetzt erfolgt, da diese Terminplanung den Gesetzgeber wieder einmal unter er- heblichen Zeitdruck setzt. Weitere Änderungen des UWG tragen den Empfeh- lungen der Arbeitsgruppe „Überprüfung des Wettbe- werbs“ Rechnung, die 1995, also während unserer Re- gierungszeit, in vorausschauender Weise eingesetzt wor- den ist. Sie hat ihren Abschlussbericht 1996 vorgelegt. Insgesamt ist die Umsetzung der Richtlinie nach der Rechtsprechung des EuGH auch erforderlich. Die Zuläs- sigkeit der vergleichenden Werbung ist im deutschen Recht bisher nicht ausdrücklich geregelt. Vergleichende Werbung ist von der Rechtsprechung immer als grundsätzlich unzulässig, weil wettbewerbswidrig, ange- sehen worden. Bereits nach Verabschiedung der Richtli- nie hat der Bundesgerichtshof aber in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten im Jahre 1998 erklärt, dass er von sei- ner bisherigen Rechtsprechung abweiche und im Rahmen des § 1 UWG die materiellen Bestimmungen der Richtli- nie anwenden wolle. Ein wirklicher Umbruch des Wett- bewerbsrechts hat sich damit aufgrund der Richtlinie ab- gezeichnet. Umso mehr muss es das Anliegen sein, eine Umsetzung der Richtlinie behutsam vorzunehmen und dabei nicht über das Ziel hinauszuschießen. Auch aus die- sem Grunde ist dem Gesetzentwurf insofern zuzustimmen, als er manche Vorschriften nicht für umsetzungsbedürftig ansieht, weil entweder das deutsche Recht den Richtlini- enbestimmungen bereits Rechnung trägt oder das eu- ropäische Recht an anderer Stelle schon entsprechende Regelungen vorgibt. Dem nationalen Gesetzgeber verbleibt bei der Umset- zung zwar die Wahl der Form und Mittel; die Form des Umsetzungsaktes hängt aber auch von den Vorgaben der Richtlinie ab. Nach der Rechtsprechung des EuGH sind bei der Umsetzung von Richtlinien strengere Anforde- rungen an Klarheit und Transparenz zu stellen, wenn de- taillierte Regelungen in nationales Recht transformiert werden sollen. Die Richtlinie enthält zum Teil sehr de- taillierte Vorgaben. Die Tendenz, Richtlinien mit der Be- stimmtheit von Verordnungen zu verabschieden, hat in der letzten Zeit bedauerlicherweise erheblich zugenommen. Dabei erscheint es immer fraglicher, ob dem einzelnen Mitgliedstaat tatsächlich noch die Wahl der Form und ge- eignetsten Methode überlassen bleibt. Umso wichtiger ist es, dass das umsetzende Gesetz in ganz besonderer Wei- se klar und eindeutig gestaltet sein muss, um den Willen des nationalen Gesetzgebers eindeutig zum Ausdruck zu bringen. Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssi- cherheit müssen die Werbenden wissen, welche Rechte und Pflichten von ihnen konkret zu beachten sind. Obwohl in der Richtlinie der Katalog der Kriterien, un- ter denen eine vergleichende Werbung zulässig sein soll, sehr detailliert ist, sollte geprüft werden, inwieweit Aus- legungsspielräume verbleiben. Sie müssen bei der Um- setzung soweit wie möglich genutzt werden. Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass die einzelnen Kriterien so- wohl hinreichende als auch notwendige Bedingungen für die Zulässigkeit der vergleichenden Werbung sind. Dabei ist immer davon auszugehen, dass die Richtlinie die Re- gelung vergleichender Werbung und ihrer entsprechenden Einschränkungen für erforderlich für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes hält. In § 2 soll nun bestimmt werden, wann vergleichende Werbung gegen die guten Sitten im Sinne des § 1 UWG verstößt. Dies ist außerordentlich sensibel, weil gerade die vergleichende Werbung, also „Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen erkennbar macht“, in besonderem Maße geeignet ist, bei exzessiver Wahrnehmung zu Irreführungen des Markt- teilnehmers bzw. zu ungerechtfertigten Vorteilen auf dem Markt zu führen. Bei der Umsetzung ist deshalb große Vorsicht angebracht und die Sorgfalt, tatsächlich auch al- le irreführenden Angaben zu erfassen. Dabei muss immer wieder in Erinnerung gerufen wer- den: Mit dem Wettbewerbsrecht ist sorgfältig umzuge- hen. Es bildet eine wesentliche Basis für das Funktio- nieren unserer sozialen Marktwirtschaft. Verfügen wir nicht über ein ausgewogenes Wettbewerbsrecht, hat dies Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 20008974 (C) (D) (A) (B) tief greifende Folgen für unsere Wirtschaftsordnung, für die Balance zwischen Freiheit und Bindung des Markt- handelns. Dieses Erfordernis sorgfältigen Handelns gilt gerade auch für die weiteren Regelungen unseres Wettbe- werbsrechts. Es ist an sich folgerichtig, die vorgeschla- genen Änderungen und Präzisierungen entsprechend den Vorschlägen der „Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Wettbewerbsrechts“ in das vorliegende Gesetz mit einzubeziehen. Denn die Arbeitsgruppe hat in ihrem Be- richt vom 17. Dezember 1996 eine eigenständige No- vellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbe- werb abgelehnt, aber eine Korrektur einzelner Bestim- mungen empfohlen. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe sind durchaus sinnvoll und tragen dazu bei, Unklarhei- ten zu beseitigen. Sie beziehen sich auf Regelungen zu Sonderveranstaltungen, Räumungsverkäufen und die Beibehaltung des Verbots der vergleichenden Werbung bei Heilmitteln. So werden z. B. von § 6 c UWG in Zu- kunft auch solche Gewinnspiele erfasst, bei denen die Teilnehmer die erwarteten „besonderen Vorteile“ nicht vom Veranstalter selbst, sondern von Dritten erhalten. Zu begrüßen ist, dass die im Referentenentwurf vorge- sehene Regelung, dass auch Zweigniederlassungen Räumungsverkäufe durchführen dürfen, gestrichen wurde. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren bleibt aller- dings zu überprüfen, ob die Ergänzung des Gesetzent- wurfs um die Aufnahme einer dem alten § 6 d UWG ent- sprechenden Norm geeignet ist, vielfach aufgetretene und kritisierte Missstände zu beseitigen. Im Einzelhandel fand in den letzten Jahren ein uner- bittlicher Preiskampf statt, der zur Vernichtung vieler mit- telständischer Existenzen führte. Dieser Prozess ist volks- wirtschaftlich schädlich. Der Mittelstand ist nicht nur Rückgrat der Volkswirtschaft, sondern auch Basis eines funktionierenden Wettbewerbs in der sozialen Markt- wirtschaft. Am Ende eines derartige Preiskrieges stünde nur erneute Monopolisierung. Ziel sollte es vielmehr sein, die Anzahl der Anbieter auf einem hohen Niveau zu hal- ten, damit eine stetige Konkurrenz der Anbieter unterei- nander für einen dauerhaften Wettbewerb sorgt. Dies könnte dadurch erreicht werden, dass den konkurrieren- den Wettbewerbern ein Instrument in die Hand gegeben wird, welches ihnen ermöglicht, gegen so genannte „Lockvogelangebote“ mit Unterlassungsansprüchen vor- zugehen. Der Handel würde so mit marktwirtschaftlichen Mitteln Einkaufsvorteilen und möglichen ungerechtfer- tigten Konditionsspreizungen der Industrie im Interesse des Nachteilsausgleichs für kleinere und mittlere Unter- nehmen die Spitze nehmen können. Die alte Regelung des § 6 d UWG hatte zwar keinen Be- stand vor der Rechtsprechung, weil der damalige Wortlaut zwischen Kunde und Wiederverkäufer differenzierte, wo- bei gegenüber dem Wiederverkäufer allerdings nur ein völliger Ausschluss, nicht aber eine mengenmäßige Be- schränkung der Warenabgabe, für einen Unterlassungs- anspruch ausreichte. Bei den Überlegungen, ob eine ver- gleichbare Neuregelung abermals in das UWG aufge- nommen wird, sollte dies keinen Hinderungsgrund darstellen. Jedenfalls wäre es höchste Zeit, hier praktikable und wirkungsvolle wettbewerbsrechtliche Instrumente zu schaffen, um gerade im Zeitalter der großen Fusionen den mittelständischen Unternehmen Chancengleichheit im Wettbewerb zu ermöglichen. Angesichts der Eile, mit der dieses Gesetz verabschiedet werden muss, wird keine Zeit bleiben für eine sorgfältige Ausarbeitung derartiger In- strumente. Dies ist außerordentlich zu bedauern. Wir wer- den aber alles tun, damit in einem erneuten Gesetzge- bungsvorhaben dem berechtigten Anliegen der mittel- ständischen Wirtschaft Rechnung getragen wird. Ein modernes Wettbewerbsrecht kann darauf nicht verzichten. Dem vorliegenden Gesetzentwurf stehen wir nicht von vornherein ablehnend gegenüber, wohl aber in konstruk- tiver Skepsis. Rainer Funke (F.D.P.): Der Gesetzentwurf der Bun- desregierung zur vergleichenden Werbung ist im Hinblick auf die Umsetzung der europäischen Richtlinie weitest- gehend unproblematisch. Hier hat der Gesetzgeber kaum Möglichkeiten, von der europäischen Richtlinie abzu- weichen. Die vergleichende Werbung wird in Zukunft zu- zulassen sein und entspricht ja auch der inzwischen geän- derten Rechtsauffassung des BGHs. Insoweit sagen wir auch eine zügige Beratung im Rechtsausschuss zu, zumal der Entwurf des Gesetzes reichlich spät dem Deutschen Bundestag zugewiesen worden ist, da bereits am 23. April die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein muss. Diskussionswürdig erscheinen uns jedoch die zusätz- lichen wettbewerbsrechtlichen Änderungen im UWG, da dort insbesondere zu den §§ 7 und 8. Ob durch die Neu- fassung des § 7 UWG hinsichtlich der Sonderveranstal- tungen tatsächlich mehr Rechtsklarheit entsteht, muss in der Praxis besprochen werden. Hier kann man zumindest erhebliche Zweifel haben. Dasselbe gilt für den § 8 UWG, also den Räumungsverkauf. Es besteht hier die Gefahr, dass auf der einen Seite mehr Bürokratie, auf der anderen Seite missbräuchliche Räu- mungsverkäufe nicht verhindert werden. Um es klar zu sa- gen: Auch wir wollen zum Schutz des mittelständischen, seriösen Einzelhandels missbräuchliche Räumungsver- käufe verhindern. Ob dies durch mehr Bürokratie und mehr Einsichtnah- men in Geschäftsunterlagen geschaffen wird, wage ich zu bezweifeln. Dass die Berufsvertretungen in Zukunft sogar Einsichtnahme in eine zusammenfassende Auskunft über die zur Verfügung stehenden Unterlagen erhalten, ist schon ein sehr weit gehender Eingriff in das Geschäfts- geheimnis der Kaufleute. Das gilt umso mehr, wenn man die einzelnen Berufsvertretungen kennt. Hierzu müssten wir uns im Rechtsausschuss ausführlich besprechen. Es wäre wohl besser gewesen, die europäische Richt- linie zur vergleichenden Werbung zügig in nationales Recht umzusetzen und den Gesetzentwurf zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften gründlich und mit den Fraktionen ausführlich zu beraten. Werner Schulz (Leipzig) (Bündnis 90/Die Grü- nen): Durch das vorliegende Gesetz wird die verglei- chende Werbung in der Europäischen Union harmonisiert. Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 2000 8975 (C) (D) (A) (B) Die vergleichende Werbung ist künftig auch in Deutsch- land möglich. Dadurch dürfen Produkte aufgrund objekti- ver und beweisbarer Kriterien, beispielsweise über den Preis, in der Werbung miteinander verglichen werden. Nicht gestattet ist es auch, in Zukunft, den Mitbewerber oder sein Produkt herabzusetzen oder zu verunglimpfen. Grundlage ist die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 1997. Das Gesetz schafft darüber hinaus Klarheit bei der Auslegung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften und ver- bessert die Kontrolle bei Räumungsverkäufen. So können in Zukunft die häufigen Irreführungen von Verbrauchern bei Räumungsverkäufen effektiver bekämpft und der mit- telständische Einzelhandel besser geschützt werden. Die Industrie- und Handelskammern sollen künftig vom Ver- anstalter des Räumungsverkaufs die Einsicht in Ge- schäftspapiere und den Nachweis der Einkaufspreise ver- langen können. Dadurch soll sichergestellt werden, dass tatsächlich ein Räumungsverkauf vorliegt und der Händ- ler dies nicht nur zu Werbezwecken vortäuscht. Nach unserer Auffassung sollten wir dabei nicht stehen bleiben. Denkbar wäre eine Aufhebung des Rabattgeset- zes sowie eine deutliche Lockerung der Zugabeverord- nung, um den Wettbewerb von veralteten Beschränkungen zu befreien und den Verbrauchern günstigere Angebote nicht länger vorzuenthalten. Das Rabattgesetz regelt zulässige Preisnachlässe bei Waren des täglichen Bedarfs für den Endverbraucher. Nach der Rechtsprechung ist der Kreis der betroffenen Waren weit zu ziehen. Lediglich langlebige und seltene Luxusgüter sind von der Regelung ausgenommen. Das Gesetz schränkt einen Teilbereich des Preiswett- bewerbs im Einzelhandel ein: Die situationsbedingte oder auf eine bestimmten Kunden oder Kundenkreis ab- zielende Reduzierung des angekündigten Preises. Damit hat Deutschland eine der strengsten Regelungen in Euro- pa und auf der Welt gegen Rabatte. Überspitzt ausge- drückt: Nur das dreiprozentige Skonto ist erlaubt. Alle weiteren Rabatte sind verboten. Die Verbraucher sind bis- her die größten Verlierer der bestehenden Regelung. Den Preiswettbewerb zu unterdrücken, geht zulasten der Ver- braucher und der wettbewerbsaktiven, auch kleinen und mittleren Einzelhändler. Zurzeit gerät das Rabattgesetz durch die in Kürze zu verabschiedende EG-Richtlinie un- ter Druck: Nach Artikel 3 des Entwurfs der Richtlinie müssten europäische Unternehmen, die via Internet auf dem deutschen Markt anbieten, in Zukunft nur noch das Recht ihres Herkunftslandes anwenden; was für den deut- schen Unternehmer einen enormen Nachteil darstellen würde, da hier bekanntlich Rabatte praktisch verboten sind. Die Bundesregierung sollte die Gelegenheit aktiv nutzen und die nationale Gesetzgebung kontinuierlich zu- gunsten der Verbraucher an die liberaleren Regelungen der anderen EU-Staaten anzupassen. Mit Sorge verfolge ich dagegen die Folgen, die sich aus der E-Commerce-Richtlinie auf das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) ergeben. Das Recht des unlauteren Wettbewerbs in der EU ist durch eine kaum noch überschaubare Zahl sekundärrechtlicher Harmoni- sierungsmaßnahmen geprägt. Trotz dieser Vielzahl ge- meinschaftsrechtlicher Rechtsakte sind aber bislang nur begrenzte Bereiche von der Angleichung erfasst. Im Übri- gen handelt es sich zumeist um eine Angleichung durch Richtlinien, die zudem oft nur Mindestanforderungen ent- halten. Da sich die nationalen Wettbewerbsrechtsordnun- gen in ihren Systemen, ihrer Zielrichtung und vor allem in ihrem Schutzumfang zum Teil beträchtlich voneinan- der unterscheiden, Deutschland aber über ein relativ ho- hes Schutzniveau beim unlauteren Wettbewerb verfügt, kommt der Frage nach der Zukunft des deutschen UWG und einer weiteren europäischen Harmonisierung auf ho- hem Niveau eine erhebliche Bedeutung zu. Die Bundes- regierung wird sich bei der Europäischen Kommission dafür einsetzen müssen, dass es zu keiner Absenkung des Schutzniveaus sowohl aus wettbewerbs- als auch ver- braucherpolitischer Sicht kommt! Ich bin der Auffassung, dass der Erhalt des hohen Schutzniveaus von Verbrau- chern und Mitbewerbern durch das deutsche UWG hohe Priorität haben sollte. Dr. Evelyn Kenzler (PDS):Grundsätzlich begrüßt die PDS, dass es der Bundesregierung wieder einmal zu ge- lingen scheint, eine EU-Richtlinie pünktlich umzusetzen. Jedenfalls an uns wird die Termintreue nicht scheitern. Den Dank an das federführende Bundesjustizministe- rium möchte ich dennoch mit der Frage verbinden, wa- rum in diesem – relativ unkomplizierten – Fall trotzdem so lange gebraucht wurde: Die Richtlinie ist schließlich fast eineinhalb Jahre, die einschlägigen Vorschläge der deutschen „Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Wettbe- werbsrechts“ sind gar schon drei Jahre alt! Ganz zu schweigen von Art. 2 des Gesetzentwurfes, der Teile ei- ner acht Jahre alten EU-Richtlinie endlich in deutsches Recht umsetzt. So gesehen war der nun wieder einmal ent- standene Zeitdruck auf Bundestag und Bundesrat durch- aus vermeidbar. Zu den Regelungen im Einzelnen: Wir begrüßen die Neuregelungen ganz überwiegend. Das gilt insbesondere für die Klarstellungen zur Bewerbung von Arzneimitteln per Art. 2; zum Gerichtsstand bei ausländischen Beklag- ten – Art. 1, Nr. 7 –; zum Charakter tatsächlich unlauterer Sonderverkaufsveranstaltungen – Art. 1, Nr. 5 – sowie zur Einbeziehung der Schneeballsysteme in strafbaren unlau- teren Wettbewerb, Art. 1, Nr. 4. Bei der ebenfalls unterstützenswerten Präzisierung des Rechts der Räumungsverkäufe ist uns besonders wichtig, dass die noch im Referentenentwurf enthaltene Einbezie- hung von Filialisten wieder vom Tisch ist und auch nicht wieder auf diesen kommt. Das wäre ein weiteres Einfalls- tor zur Liquidierung des klein- und mittelständischen Ein- zelhandels gewesen, die mit uns nicht zu machen ist. Handelsketten ist bei Aufgabe einer Filiale schließlich problemlos zuzumuten, noch nicht abgesetzte Ware auf andere Niederlassungen zu verteilen, statt über Laden-auf- Laden-zu-Spiele mittels permanenter „Räumungsware“- Angebote Konkurrenten vom Markt zu „räumen“. Die Neuregelung zur vergleichenden Werbung ist ausdrücklich zu begrüßen. Die Möglichkeit, in der Wer- bung sachliche Vergleiche zwischen Waren und Dienst- leistungen vornehmen zu können, ist ganz im Sinne der Verbraucher. Allerdings wird es in der Praxis darauf Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 20008976 (C) (D) (A) (B) ankommen, aggressive oder gar irreführende Werbung zu unterbinden. Die ausgewogenen Regelungsvorschläge stimmen uns dabei optimistisch. Sie dürften zur Rechts- sicherheit durch Rechtsklarheit beitragen. An einem Punkt sehen wir allerdings noch Beratungsbedarf in den Ausschüssen: Der letzte Satz des § 2 Abs. 3 sollte ersatz- los gestrichen werden. Sonderangebote nach dem Motto „Solange der kleine Vorrat reicht“ sind insbesondere in den am härtesten um- kämpften Branchen wie Möbel, Computer oder Heim- elektronik eine beliebte unlautere Wettbewerbsmethode. Da reicht dann der „Vorrat“ für ganze fünf oder zehn Kun- den. Aber das Unternehmen hat erreicht, dass das Wo- chenende oder gar die Woche über das Geschäft voller Menschen ist, von denen etliche dann doch mit Einkäu- fen, aber teureren als den angekündigten, nach Hause ge- hen. Solches unlautere Geschäftsgebaren sollte nicht noch ausdrücklich legalisiert werden. Wer so genannte Schnäppchen bewirbt, der soll diese Angebote außerhalb der gesetzlichen Schlussverkäufe auch für eine bestimm- te Zeitspanne – und wenn es für einen Tag ist – garantie- ren müssen. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin der Justiz:Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetzent- wurf zwei Ziele: erstens die Umsetzung der Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur vergleichenden Werbung, zweitens kleinere Korrek- turen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, die auf Empfehlungen einer im Bundesministerium der Justiz ge- bildeten Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Wettbe- werbsrechts aus dem Jahr 1997 zurückgehen. Schwerpunkt des von der Bundesregierung beschlos- senen Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur vergleichen- den Werbung. Diese Richtlinie harmonisiert die rechtli- chen Rahmenbedingungen der vergleichenden Werbung im Binnenmarkt und führt in Deutschland zur Liberali- sierung der bestehenden Vorschriften. Vergleichende Werbung soll der Information der Verbraucher dienen und transparente Marktbedingungen schaffen. Bisher galt im deutschen Recht – von eng umrissenen, von der Rechtsprechung entwickelten Ausnahmen abge- sehen – ein grundsätzliches Verbot vergleichender Wer- bung wegen Sittenwidrigkeit im Sinne von § 1 UWG. Das bislang bestehende Regel-Ausnahme-Verhältnis hat sich nach der Verabschiedung der Richtlinie 1997 umgekehrt: Mittlerweile gehen auch der Bundesgerichtshof und die Instanzgerichte von der grundsätzlichen Zulässigkeit aus und wenden die Kriterien der Richtlinie im Vorgriff auf die Umsetzung bereits an. Die Richtlinie muss dennoch aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit umge- setzt werden, denn bereits vor der Umsetzung der Richt- linie hat sich die Werbepraxis diese neue Form zu Eigen gemacht. Sie kennen den Einsatz von Werbevergleichen vor- zugsweise durch Anbieter von Telekommunikations- Dienstleistungen: Call-by-Call-Anbieter, Internetanbie- ter und Autovermieter, zum Beispiel Avis, Sixt, Hertz, Eu- ropcar. Werbevergleiche helfen gerade Newcomern, die Besonderheiten ihres neuen Produkts oder ihrer Dienst- leistung gegenüber herkömmlichen und bekannten Pro- dukten oder Dienstleistungen hervorzuheben. Mit diesem Gesetz wollen wir jetzt verlässliche Rah- menbedingungen für moderne, zeitgemäße Werbeformen schaffen. Wir versprechen uns von der Regelung eine po- sitiven Effekt: „Mehr Wettbewerb durch mehr transpa- rente Werbung.“ Welche Vorschläge enthält der Gesetzentwurf? Art. 1 schlägt zunächst eine Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG, vor, nach der vergleichen- de Werbung künftig grundsätzlich zulässig sein soll. Im Interesse der sachgerechten Information des Ver- brauchers und der Fairness im Wettbewerb müssen aber folgende Bedingungen eingehalten werden: Erstens. Der Werbevergleich muss sachlich sein, darf nicht irreführen oder Verwechslungen der Produkte her- vorrufen. Täuschende Werbeaussagen sollen damit unter- bleiben. Zweitens. Es dürfen nur wesentliche, typische und nachprüfbare Eigenschaften von Waren und Dienstleis- tungen oder – und das ist besonders wichtig – der Preis ge- genübergestellt werden. Auch in Zukunft bleiben nicht überprüfbare Aussagen zum Geschmack oder Geruch, wie etwa: „Unser Produkt A schmeckt besser als das Pro- dukt B von XY“ unzulässig, da solche Bewertungen höchst subjektiv vom Konsumentengeschmack abhän- gen. Drittens. Der Mitbewerber und die von ihm vertriebe- nen Produkte dürfen nicht herabgesetzt oder verunglimpft werden. Polemik und Rufschädigung auf Kosten des Mit- bewerbers sind bei vergleichender Werbung nämlich nicht erwünscht. Werden diese Kriterien nicht eingehalten, ist der Wer- bevergleich sittenwidrig und damit unzulässig. Art. 2 des Entwurfs enthält außerdem eine Ergänzung des § 11 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens, HWG. Dies ist wegen der besonderen Vorgaben in der Humanarzneimittelrichtlinie für die sen- sible Werbung mit Arzneimitteln notwendig geworden. Den Gesetzentwurf haben wir außerdem zum Anlass genommen, einige Empfehlungen zur Klarstellung und Verbesserung der Rechtslage aufzugreifen, die die Ar- beitsgruppe des Bundesministeriums der Justiz zur Überprüfung des Wettbewerbsrechts aus Vertretern der beteiligten Kreise, der Gerichte und der Wissenschaft ge- macht hat: Vor allem Missbräuche im Bereich der Räu- mungsverkäufe sollten künftig mittels verbesserter Kon- trolle durch die Industrie- und Handelskammern bekämpft werden. Dazu wird der Anspruch auf Einsicht in Geschäftspapiere und auf Nachweis der Einkaufsprei- se erweitert. Nicht mehr im Regierungsentwurf weiterverfolgt wird hingegen der noch im Referentenentwurf enthaltene Vor- schlag, Räumungsverkäufe auch für einzelne Filialen zu- zulassen. Die Bundesregierung legt nämlich großen Wert darauf, dass die kleinen und mittleren Unternehmen im Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Daher haben Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 2000 8977 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 20008878 (C) (D) (A) (B) uns die Argumente der kleinen und mittelständischen Unternehmen des Einzelhandels überzeugt, dass die Ge- fahr des Missbrauchs und Verdrängungswettbewerbs bei einer derartigen Liberalisierung zu groß wäre. Die Bundesregierung setzt – auch im Hinblick auf die Umsetzungsfrist für die Richtlinie bis 23. April 2000 – auf eine zügige Prüfung und Beratung in den Ausschüssen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Werner Labsch, Albrecht Papenroth, Dr. Peter Danckert, Barbara Wittig und Jürgen Wieczorek (Böhlen) (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KW-Vorschalt- gesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 7) Gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages geben wir zum „Kraft-Wärme-Kopplungs- gesetz“ folgende Erklärung ab: Diesem Gesetz haben die Unterzeichner dieser Er- klärung ihre Zustimmung aus folgenden Gründen gege- ben: 1. Dem Anliegen der ressourcenschonenden, umwelt- und klimafreundlichen Energieerzeugung wird mit der Förde- rung der Kraft-Wärme-Kopplung Rechnung getragen. 2. Den Stadtwerken wird eine notwendige Anpassungs- hilfe am Strommarkt gewährt. Die Unterzeichner sehen für das Gesetz jedoch auch Ablehnungsgründe: 1. Die Vergütung erscheint überhöht. 2. Eine Belastung für den unter Druck geratenen ostdeut- schen Stromerzeuger VEAG ist durch die hohen Ab- schreibungskosten bereits gegeben. Darüber hinaus be- nachteiligt der § 2 (2) die VEAG im Grund- und Mittel- lastbereich. Es besteht nach Ansicht der Unterzeichner Nachbesse- rungsbedarf. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die EU-Vorlagen bzw. Unter- richtungen durch das Europäische Parlament zur Kennt- nis genommen und von einer Beratung abgesehen hat. Haushaltsausschuss Drucksache 14/2009 Nr. 2.1Drucksache 14/2414 Nr. 2.2 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/2609 Nr. 1.2Drucksache 14/2609 Nr. 1.3Drucksache 14/2609 Nr. 1.4Drucksache 14/2609 Nr. 1.5Drucksache 14/2609 Nr. 1.7Drucksache 14/2609 Nr. 1.12Drucksache 14/2609 Nr. 1.13 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/2747 Nr. 2.19Drucksache 14/2747 Nr. 2.25Drucksache 14/2747 Nr. 2.37Drucksache 14/2747 Nr. 2.38Drucksache 14/2817 Nr. 2.7Drucksache 14/2817 Nr. 2.8Drucksache 14/2817 Nr. 2.31 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/272 Nr. 1.87Drucksache 14/1276 Nr. 2.1Drucksache 14/1617 Nr. 2.1Drucksache 14/1617 Nr. 2.53Drucksache 14/2104 Nr. 2.22 Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anke Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und
    Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Ge-
    setzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis
    90/Die Grünen zur weiteren steuerlichen Förderung von
    Stiftungen in der Ausschussfassung auf Drucksa-
    che 14/3010 Nr. 1. Dazu liegen vier Änderungsanträge
    der Fraktion der CDU/CSU vor, über die wir zuerst ab-
    stimmen.

    Änderungsantrag auf Drucksache 14/3014. Die Frak-
    tion der CDU/CSU verlangt namentliche Abstimmung.

    Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die
    vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind alle Urnen
    besetzt? – Dann eröffne ich die Abstimmung.

    Monika Griefahn






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine
    Stimme noch nicht abgegeben hat? – Alle haben ihre
    Stimmkarte abgegeben. Ich schließe die Abstimmung.

    Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit
    der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstim-
    mung wird Ihnen später bekannt gegeben.

    Wir setzen die Beratung mit Abstimmungen fort.
    Wir stimmen über weitere Änderungsanträge der

    CDU/CSU-Fraktion ab.
    Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion auf Druck-

    sache 14/3013. Wer stimmt für diesen Änderungsan-
    trag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der
    Änderungsantrag ist abgelehnt.

    Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion auf Druck-
    sache 14/3015. Wer stimmt für den Änderungsantrag? –
    Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch dieser Ände-
    rungsantrag ist abgelehnt.

    Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion auf Druck-
    sache 14/3016. Wer stimmt für diesen Änderungsan-
    trag? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? –
    Dieser Änderungsantrag ist abgelehnt.

    Bis zum Vorliegen des Ergebnisses der namentlichen
    Abstimmung über den Änderungsantrag auf Drucksache
    14/3014 unterbreche ich für einige Minuten die Sitzung.


    (Unterbrechung von 11.07 bis 11.11 Uhr)




Rede von Anke Fuchs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die unterbrochene
Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das von den Schriftführerinnen und Schrift-
führern ermittelte Ergebnis der namentlichen Ab-
stimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der
CDU/CSU, Drucksache 14/3014, zum Gesetzentwurf
zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen auf
den Drucksachen 14/2340 und 14/3010 Nr. 1 bekannt:
Abgegebene Stimmen 535. Mit Ja haben gestimmt 214,
mit Nein haben gestimmt 321.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 533
ja: 213
nein: 319
ungültig: 1
Ja
CDU/CSU
Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Altmaier
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Brigitte Baumeister
Meinrad Belle
Dr. Sabine Bergmann-Pohl
Otto Bernhardt
Dr. Joseph-Theodor Blank
Renate Blank
Peter Bleser
Dr. Maria Böhmer
Wolfgang Börnsen

(Bönstrup)


Sylvia Bonitz
Jochen Borchert
Wolfgang Bosbach
Klaus Brähmig
Dr. Ralf Brauksiepe
Paul Breuer
Georg Brunnhuber
Hartmut Büttner

(Schönebeck)


Cajus Caesar
Manfred Carstens (Emstek)

Leo Dautzenberg
Hubert Deittert
Albert Deß
Renate Diemers

Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Hansjürgen Doss
Rainer Eppelmann
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Albrecht Feibel
Dirk Fischer (Hamburg)

Herbert Frankenhauser
Dr. Gerhard Friedrich

(Erlangen)


Dr. Hans-Peter Friedrich

(Hof)


Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Jürgen Gehb
Norbert Geis
Georg Girisch
Michael Glos
Peter Götz
Kurt-Dieter Grill
Manfred Grund
Horst Günther

(Duisburg)


Carl-Detlev Freiherr von
Hammerstein

Gerda Hasselfeldt
Hansgeorg Hauser

(Rednitzhembach)


Klaus-Jürgen Hedrich
Helmut Heiderich
Manfred Heise
Siegfried Helias
Hans Jochen Henke
Peter Hintze
Joachim Hörster
Klaus Hofbauer
Martin Hohmann
Klaus Holetschek
Siegfried Hornung
Hubert Hüppe
Georg Janovsky
Dr.-Ing. Rainer Jork

Dr. Harald Kahl
Bartholomäus Kalb
Dr.-Ing. Dietmar Kansy
Irmgard Karwatzki
Volker Kauder
Eckart von Klaeden
Ulrich Klinkert
Dr. Helmut Kohl
Norbert Königshofen
Eva-Maria Kors
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Rudolf Kraus
Dr. Martina Krogmann
Dr.-Ing. Paul Krüger
Dr. Hermann Kues
Dr. Karl A. Lamers

(Heidelberg)


Dr. Norbert Lammert
Dr. Paul Laufs
Werner Lensing
Peter Letzgus
Ursula Lietz
Walter Link (Diepholz)

Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold

(Offenbach)


Dr. Manfred Lischewski
Wolfgang Lohmann

(Lüdenscheid)


Dr. Michael Luther
Erich Maaß

(Wilhelmshaven)


Erwin Marschewski

(Recklinghausen)


Dr. Martin Mayer

(Siegertsbrunn)


Dr. Michael Meister
Hans Michelbach
Dr. Gerd Müller
Bernward Müller (Jena)

Elmar Müller (Kirchheim)

Bernd Neumann (Bremen)


Claudia Nolte
Günter Nooke
Franz Obermeier
Friedhelm Ost
Eduard Oswald
Norbert Otto (Erfurt)

Anton Pfeifer
Dr. Friedbert Pflüger
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Marlies Pretzlaff
Thomas Rachel
Dr. Peter Ramsauer
Helmut Rauber
Peter Rauen
Christa Reichard (Dresden)

Erika Reinhardt
Hans-Peter Repnik
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Hannelore Rönsch

(Wiesbaden)


Franz Romer
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
Dr. Klaus Rose
Kurt J. Rossmanith
Adolf Roth (Gießen)

Dr. Christian Ruck
Volker Rühe
Anita Schäfer
Dr. Wolfgang Schäuble
Hartmut Schauerte
Heinz Schemken
Karl-Heinz Scherhag
Gerhard Scheu
Norbert Schindler
Christian Schmidt (Fürth)

Andreas Schmidt (Mülheim)

Birgit Schnieber-Jastram
Dr. Andreas Schockenhoff
Reinhard Freiherr von
Schorlemer

Diethard Schütze (Berlin)


Vizepräsidentin Anke Fuchs






(A)



(B)



(C)



(D)


Wolfgang Schulhoff
Dr. Christian Schwarz-
Schilling

Heinz Seiffert
Rudolf Seiters
Bernd Siebert
Werner Siemann
Johannes Singhammer
Bärbel Sothmann
Margarete Späte
Wolfgang Steiger
Erika Steinbach
Dorothea Störr-Ritter
Andreas Storm
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Thomas Strobl
Dr. Rita Süssmuth
Dr. Susanne Tiemann
Edeltraut Töpfer
Dr. Hans-Peter Uhl
Gunnar Uldall
Angelika Volquartz
Andrea Voßhoff
Peter Weiß (Emmendingen)

Gerald Weiß (Groß-Gerau)

Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)

Hans-Otto Wilhelm (Mainz)

Klaus-Peter Willsch
Matthias Wissmann
Werner Wittlich
Dagmar Wöhrl
Aribert Wolf
Elke Wülfing
Wolfgang Zeitlmann
Wolfgang Zöller
F.D.P.
Hildebrecht Braun

(Augsburg)


Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Horst Friedrich (Bayreuth)

Rainer Funke
Dr. Wolfgang Gerhardt
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Dr. Helmut Haussmann
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Birgit Homburger
Ulrich Irmer
Dr. Klaus Kinkel
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto

(Frankfurt)


Cornelia Pieper Dr. Günter Rexrodt Dr. Edzard Schmidt-Jortzig

Gerhard Schüßler
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Guido Westerwelle
Nein
SPD
Brigitte Adler
Gerd Andres
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Hermann Bachmaier
Ernst Bahr
Doris Barnett
Dr. Hans Peter Bartels
Eckhardt Barthel (Berlin)

Klaus Barthel (Starnberg)

Ingrid Becker-Inglau
Wolfgang Behrendt
Dr. Axel Berg
Hans-Werner Bertl
Friedhelm Julius Beucher
Petra Bierwirth
Rudolf Bindig
Lothar Binding (Heidelberg)

Kurt Bodewig
Klaus Brandner
Anni Brandt-Elsweier
Willi Brase
Rainer Brinkmann (Detmold)

Wolf-Michael Catenhusen
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Dr. Peter Danckert
Christel Deichmann
Karl Diller
Peter Dreßen
Rudolf Dreßler
Detlef Dzembritzki
Dr. Peter Eckardt
Sebastian Edathy
Ludwig Eich
Marga Elser
Peter Enders
Gernot Erler
Petra Ernstberger
Annette Faße
Lothar Fischer (Homburg)

Gabriele Fograscher
Iris Follak
Norbert Formanski
Rainer Fornahl
Hans Forster
Dagmar Freitag
Lilo Friedrich (Mettmann)

Harald Friese
Anke Fuchs (Köln)

Arne Fuhrmann
Monika Ganseforth
Konrad Gilges
Iris Gleicke
Günter Gloser
Renate Gradistanac
Günter Graf (Friesoythe)

Angelika Graf (Rosenheim)

Dieter Grasedieck

Monika Griefahn
Achim Großmann
Wolfgang Grotthaus
Karl-Hermann Haack

(Extertal)


Hans-Joachim Hacker
Klaus Hagemann
Manfred Hampel
Christel Hanewinckel
Anke Hartnagel
Klaus Hasenfratz
Nina Hauer
Hubertus Heil
Reinhold Hemker
Frank Hempel
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Monika Heubaum
Reinhold Hiller (Lübeck)

Stephan Hilsberg
Gerd Höfer
Jelena Hoffmann (Chemnitz)

Walter Hoffmann

(Darmstadt)


Iris Hoffmann (Wismar)

Frank Hofmann (Volkach)

Ingrid Holzhüter
Eike Maria Hovermann
Christel Humme
Brunhilde Irber
Gabriele Iwersen
Renate Jäger
Jann-Peter Janssen
Ilse Janz
Volker Jung (Düsseldorf)

Johannes Kahrs
Ulrich Kasparick
Susanne Kastner
Hans-Peter Kemper
Marianne Klappert
Fritz Rudolf Körper
Walter Kolbow
Karin Kortmann
Anette Kramme
Nicolette Kressl
Volker Kröning
Angelika Krüger-Leißner
Horst Kubatschka
Ernst Küchler
Helga Kühn-Mengel
Dr. Uwe Küster
Ute Kumpf
Konrad Kunick
Werner Labsch
Christine Lambrecht
Brigitte Lange
Christian Lange (Backnang)

Detlev von Larcher
Christine Lehder
Robert Leidinger
Dr. Elke Leonhard
Eckhart Lewering
Christa Lörcher
Götz-Peter Lohmann

(Neubrandenburg)


Erika Lotz
Dr. Christine Lucyga
Winfried Mante

Dirk Manzewski
Tobias Marhold
Lothar Mark
Ulrike Mascher
Christoph Matschie
Heide Mattischeck
Markus Meckel
Ulrike Mehl
Ulrike Merten
Angelika Mertens
Dr. Jürgen Meyer (Ulm)

Ursula Mogg
Christoph Moosbauer
Jutta Müller (Völklingen)

Christian Müller (Zittau)

Franz Müntefering
Andrea Nahles
Volker Neumann (Bramsche)

Dr. Edith Niehuis
Dietmar Nietan
Günter Oesinghaus
Leyla Onur
Manfred Opel
Holger Ortel
Adolf Ostertag
Kurt Palis
Albrecht Papenroth
Dr. Willfried Penner
Dr. Martin Pfaff
Georg Pfannenstein
Johannes Pflug
Dr. Eckhart Pick
Karin Rehbock-Zureich
Dr. Carola Reimann
Margot von Renesse
Renate Rennebach
Bernd Reuter
Dr. Edelbert Richter
Reinhold Robbe
Gudrun Roos
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Birgit Roth (Speyer)

Marlene Rupprecht
Thomas Sauer
Gudrun Schaich-Walch
Dr. Hermann Scheer
Siegfried Scheffler
Dieter Schloten
Horst Schmidbauer

(Nürnberg)


Ulla Schmidt (Aachen)

Silvia Schmidt (Eisleben)

Dagmar Schmidt (Meschede)

Wilhelm Schmidt (Salzgitter)

Regina Schmidt-Zadel
Heinz Schmitt (Berg)

Carsten Schneider
Dr. Emil Schnell
Karsten Schönfeld
Fritz Schösser
Olaf Scholz
Ottmar Schreiner
Gisela Schröter
Dr. Mathias Schubert
Richard Schuhmann

(Delitzsch)


Brigitte Schulte

(Hameln)


Vizepräsidentin Anke Fuchs






(A)



(B)



(C)



(D)


Reinhard Schultz

(Everswinkel)


Volkmar Schultz (Köln)

Ewald Schurer
Dr. R. Werner Schuster
Dr. Angelica Schwall-Düren
Rolf Schwanitz
Bodo Seidenthal
Erika Simm
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast

Wieland Sorge
Wolfgang Spanier
Dr. Margrit Spielmann
Jörg-Otto Spiller
Ludwig Stiegler
Rolf Stöckel
Rita Streb-Hesse
Reinhold Strobl
Dr. Peter Struck
Joachim Stünker
Joachim Tappe
Jörg Tauss
Jella Teuchner
Wolfgang Thierse
Franz Thönnes
Adelheid Tröscher
Hans-Eberhard Urbaniak
Rüdiger Veit
Simone Violka
Ute Vogt (Pforzheim)

Hans Georg Wagner
Hedi Wegener
Dr. Konstanze Wegner
Wolfgang Weiermann
Reinhard Weis (Stendal)

Matthias Weisheit

Gert Weisskirchen

(Wiesloch)


Dr. Ernst Ulrich von
Weizsäcker

Jochen Welt
Dr. Rainer Wend
Hildegard Wester
Lydia Westrich
Inge Wettig-Danielmeier
Dr. Margrit Wetzel
Dr. Norbert Wieczorek
Jürgen Wieczorek (Böhlen)

Helmut Wieczorek

(Duisburg)


Dieter Wiefelspütz
Heino Wiese (Hannover)

Brigitte Wimmer

(Karlsruhe)


Engelbert Wistuba
Barbara Wittig
Dr. Wolfgang Wodarg
Verena Wohlleben
Hanna Wolf (München)

Waltraud Wolff (Zielitz)

Heidemarie Wright
Uta Zapf
Peter Zumkley
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜ-
NEN
Gila Altmann (Aurich)

Marieluise Beck (Bremen)

Volker Beck (Köln)

Angelika Beer
Annelie Buntenbach
Ekin Deligöz
Dr. Thea Dückert
Franziska Eichstädt-Bohlig

Dr. Uschi Eid
Hans-Josef Fell
Andrea Fischer (Berlin)

Katrin Dagmar Göring-
Eckardt

Rita Grießhaber
Winfried Hermann
Antje Hermenau
Kristin Heyne
Ulrike Höfken
Michaele Hustedt
Monika Knoche
Dr. Angelika Köster-Loßack
Steffi Lemke
Dr. Reinhard Loske
Oswald Metzger
Klaus Wolfgang Müller

(Kiel)


Kerstin Müller (Köln)

Winfried Nachtwei
Christa Nickels
Cem Özdemir
Christine Scheel
Irmingard Schewe-Gerigk
Albert Schmidt (Hitzhofen)

Werner Schulz (Leipzig)

Christian Simmert
Christian Sterzing
Hans-Christian Ströbele
Jürgen Trittin
Dr. Antje Vollmer
Dr. Ludger Volmer
Sylvia Voß
Helmut Wilhelm (Amberg)

Margareta Wolf (Frankfurt)

PDS
Monika Balt

Dr. Dietmar Bartsch
Petra Bläss
Maritta Böttcher
Eva Bulling-Schröter
Roland Claus
Dr. Heinrich Fink
Dr. Ruth Fuchs
Wolfgang Gehrcke
Dr. Klaus Grehn
Uwe Hiksch
Dr. Barbara Höll
Carsten Hübner
Sabine Jünger
Dr. Evelyn Kenzler
Dr. Heidi Knake-Werner
Heidi Lippmann
Ursula Lötzer
Heidemarie Lüth
Dr. Christa Luft
Angela Marquardt
Manfred Müller (Berlin)

Kersten Naumann
Rosel Neuhäuser
Petra Pau
Christina Schenk
Gustav-Adolf Schur
Dr. Ilja Seifert
Dr. Winfried Wolf
Ungültig
SPD
Hans-Günter Bruckmann
Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Ver-
sammlungen des Europarates und der WEU, der Parlamentarischen Versammlung der NATO, der OSZE oder der
IPU
Abgeordnete
Behrendt, Wolfgang, Bühler (Bruchsal), Klaus, Neumann (Gotha), Gerhard, Siebert, Bernd,
SPD CDU/CSU SPD CDU/CSU

___________________________________

Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf in der

Ausschussfassung ab. Wer stimmt dafür? – Die Gegen-
probe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in
zweiter Beratung mit den Stimmen von SPD, Bünd-
nis 90/Die Grünen und PDS gegen die Stimmen der
F.D.P. bei Stimmenthaltung der CDU/CSU angenom-
men worden.


(Wolfgang Thierse [SPD]: Einige Stimmen der PDS dafür!)


– Richtig. Gleichwohl ist er in zweiter Beratung ange-
nommen.

Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. Jetzt
dürft ihr euch wieder setzen. – Wer dagegen stimmen
möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer enthält
sich? – Die F.D.P. stimmt dagegen, die CDU/CSU ent-
hält sich und bei der PDS ist das Stimmenverhältnis hal-
be-halbe, so sage ich einmal. Damit ist der Gesetzent-
wurf angenommen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Vizepräsidentin Anke Fuchs






(A)



(B)



(C)



(D)


Wir kommen zur Abstimmung über den Entschlie-
ßungsantrag der Fraktion der PDS auf Drucksa-
che 14/3021. Wer stimmt für diesen Entschließungs-
antrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? –
Bei Stimmenthaltung der F.D.P. und Zustimmung der
PDS ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzent-
wurf der Fraktion der F.D.P. zur Reform des Stiftungs-
rechts auf Drucksache 14/336. Der Ausschuss für Kultur
und Medien empfiehlt auf Drucksache 14/3010 unter
Nr. 2, den Gesetzentwurf abzulehnen .

Zu diesem Gesetzentwurf liegt auf Druck-
sache 14/3043 ein Änderungsantrag der Fraktion der
F.D.P. vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? –
Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Ände-
rungsantrag ist abgelehnt.

Ich lasse jetzt übe den Gesetzentwurf der Fraktion der
F.D.P. auf Drucksache 14/336 abstimmen. Ich bitte die-
jenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um
das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
sich? Der Gesetzentwurf ist bei Zustimmung der F.D.P.,
Enthaltung der CDU/CSU und Ablehnung im Übrigen
abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäfts-
ordnung die weitere Beratung.

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur
und Medien auf Drucksache 14/3010 Nr. 3 zu dem An-
trag der CDU/CSU „Ein modernes Stiftungsrecht für das
21. Jahrhundert“. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag
auf Drucksache 14/2029 abzulehnen. Wer stimmt für
diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? –
Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist damit
angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschlie-
ßungsantrag der Fraktion der F.D.P. auf Drucksa-
che 14/3022. Wer stimmt für diesen Entschließungsan-
trag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der
Entschließungsantrag ist abgelehnt.

Nun rufe ich die Tagesordnungspunkte 17 a und 17 b
auf:

17. a) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Eduard Lintner, Dirk Fischer (Hamburg),
Dr.-Ing. Dietmar Kansy, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der CDU/CSU

Bahnreform 2 – Neuer Schwung für die
Bahn

– Drucksache 14/2691 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (f)

Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-

heit Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
Ausschuss für Tourismus
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen

Union
Haushaltsausschuss

b) Beratung des Antrages der Abgeordneten
Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael
Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P

Bahnreform fortsetzen, Schienenverkehr
stärken – vom Staatsbahnmonopol zum
europäischen Wettbewerb um den Eisen-
bahnkunden

– Drucksache 14/2781 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (f)

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen

Union
Haushaltsausschuss

Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, hier zu blei-
ben, weil es ein interessantes Thema ist.


(Heiterkeit)

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die

Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich hö-
re keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat das
Wort der Kollege Eduard Lintner, CDU/CSU-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eduard Lintner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Sehr geehrte Frau Prä-
    sidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der
    CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Titel „Bahnre-
    form 2 – Neuer Schwung für die Bahn“ schafft genau
    zum richtigen Zeitpunkt die Gelegenheit, dieses brisante
    Thema im Deutschen Bundestag zu erörtern.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Damit kehrt die Diskussion wieder dorthin zurück,

    wo dieser wichtige Teil der Verkehrspolitik eigentlich
    hingehört, nämlich ins Parlament. Es ist ja zurzeit üb-
    lich, dass Verkehrspolitik vorwiegend in Form von In-
    terviews in Tageszeitungen und seit neuestem auch in
    Form von Demonstrationen auf der Straße gemacht
    wird. Das hat die ohnehin vorhandene Verwirrung über
    den weiteren Weg der Bundesregierung und der Deut-
    schen Bahn AG in der Verkehrspolitik noch vergrößert.
    Im Grunde genommen können uns die Regierungsfrak-
    tionen heute dafür dankbar sein, dass sie die Gelegenheit
    erhalten, diese Widersprüchlichkeiten nunmehr zu besei-
    tigen.

    Zunächst müssen die Zielsetzung und der Zeitplan
    der Bahnreform von 1993 angesprochen werden. Das
    Ziel ist ja, die so genannte Börsenfähigkeit der Bahn
    herzustellen, und zwar bis zum Jahre 2003. Daran hat
    sich nichts geändert. Es war und ist zugegebenermaßen
    natürlich ein sehr ehrgeiziges Vorhaben; denn aus der
    früheren Behördenbahn soll ein sich selbstständig am
    Markt behauptendes Unternehmen, die DB AG, geschaf-
    fen werden.

    Der Vorstandsvorsitzender der Bahn, Herr Mehdorn,
    hat dabei in einem Interview in der „FAZ“ das Jahr
    2000 als das Schlüsseljahr für die Entwicklung der Bahn bezeichnet. Zusammen mit seinen täglichen

    Vizepräsidentin Anke Fuchs






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Alarmmeldungen über Verluste, zu viel Personal und
    sonstige diverse Missstände drängt sich aber jetzt der
    Eindruck auf, dass er Ziel und Zeitplan der Bahnreform
    gegenwärtig für dramatisch gefährdet sieht. Ein Schei-
    tern des gesamten Reformwerkes aber würde für die
    Bahn ein wahres Desaster mit völlig ungewissem Aus-
    gang bedeuten.

    Dann droht ja nicht nur der Rückfall in die alte Un-
    rentabilität – dem Bund würde damit ein Subventions-
    loch in Milliardenhöhe drohen –, sondern auch die we-
    nigen positiven Ansätze, zum Beispiel der Zugewinn an
    Fahrgästen im Personenverkehr, wären dann ernsthaft
    gefährdet. Das könnte selbstverständlich niemand ver-
    antworten. Deshalb sollte die Bundesregierung ent-
    schlossen darangehen, Herr Minister, die notwendigen
    Korrekturen in ihrer Verkehrspolitik zur Sicherung der
    Zukunft der Bahn jetzt endlich vorzunehmen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


    Das heißt zunächst einmal, dass die Bahn vom Staat,
    von der Politik Rahmenbedingungen erhalten muss, die
    sie überhaupt erst in die Lage versetzen, diesen schwie-
    rigen Wandel zum marktwirtschaftlich geführten Unter-
    nehmen erfolgreich zu gestalten. Das verlangt in erster
    Linie natürlich eine faire, eine konkurrenzfähige Aus-
    gangslage für die DB, und zwar nicht nur in Europa,
    sondern auch in Deutschland, im nationalen Rahmen.

    Es ist zum Beispiel – Herr Mehdorn hat es mehrfach
    angesprochen – bei der steuerlichen Belastung keine
    Wettbewerbsgleicheit vorhanden. Als einzige Bahn in
    Europa zahlt die Deutsche Bundesbahn beispielsweise
    den vollen Mehrwertsteuersatz, Frau Kollegin.


    (Angelika Mertens [SPD]: Seit anderthalb Jahren?)


    Das führt zu einem konkreten Wettbewerbsnachteil von
    700 Millionen DM pro Jahr.


    (Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Warum haben Sie uns das hinterlassen? Warum haben Sie das nicht geändert?)


    – Sie wissen ja gar nicht, was wir getan hätten, wenn wir
    noch an der Regierung wären. Beruhigen Sie sich wie-
    der.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Ein paar Hausaufgaben müssen wir Ihnen auch noch
    hinterlassen, denn sonst wäre es völlig überflüssig, dass
    es Sie gibt.


    (Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das ist so lächerlich wie nur was!)


    Es kommt die Mineralölsteuerbelastung hinzu, die ei-
    nen Nachteil von etwa 400 Millionen DM bedeutet. Wir
    haben aber auch ein originäres Kind Ihrer Zeit, nämlich
    die Belastung des Schienenpersonennahverkehrs mit
    dem halben Ökosteuersatz, was auch keine besondere
    Begünstigung dieses wichtigen Verkehrsweges darstellt.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Zusätzlich – auch das ist eine Erfindung von Ihnen –

    soll die Bahn plötzlich für die Dienste des BGS, wofür
    er gesetzlich zuständig ist, blechen, nämlich 250 Mil-
    lionen DM im Jahr. Allein dieser Betrag bringt die Bahn
    heuer schon in rote Zahlen. Meine Damen und Herren,
    Sie können sich also nicht mit dem billigen Hinweis auf
    die Vergangenheit aus den Widersprüchlichkeiten Ihrer
    Verkehrspolitik befreien.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es gibt auch noch Weiteres: Die Bundesregierung hat

    es beispielsweise nicht geschafft, den von der EU vor-
    gegebenen ungehinderten Zugang zur Nutzung des
    Netzes durch Dritte gegenüber den anderen EU-
    Partnern, vor allem Frankreich, durchzusetzen. In
    Deutschland ist dieser freie Zugang zur Nutzung des
    Netzes bereits Wirklichkeit. Die Bundesregierung hat
    sich offenbar sogar damit einverstanden erklärt, dass
    Netzbenutzern nur wie in den anderen EU-Ländern, in
    denen es staatliche Bahngesellschaften gibt – offenbar
    gewollt –, die so genannten Grenzkosten in Rechnung
    gestellt werden dürfen.


    (Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das ist gut!)


    Aber dann entsteht sofort, Herr Schmidt, für die Bahn
    die lebenswichtige Frage, wer die Differenz zwischen
    diesen Grenzkosten und den tatsächlich anfallenden
    Kosten zahlen soll. Diese Frage hat die Bundesregierung
    bis heute nicht beantwortet. Es geht dabei nicht um Pea-
    nuts, sondern es geht um Beträge in einer Größenord-
    nung von bis zu 6 Milliarden DM im Jahr. Das heißt,
    wenn sich die Bundesregierung in der Konsequenz ver-
    weigert, steht im Grunde genommen die Existenzfähig-
    keit der Bahn auf dem Spiel.

    Dass die Bahn ihrerseits das eine oder andere tut, das
    potenzielle Kunden eher verprellt als anzieht, kommt
    noch hinzu. Ein schlimmes Beispiel dafür, finde ich, ist
    der Güterverkehr auf der Schiene. Die Bahn verliert
    ständig an Boden. Auch die Prognosen für die nächste
    Zeit lassen keine Wende erwarten. Der Straßengüterver-
    kehr, meine Damen und Herren, wird in diesem Jahr um
    etwa 10 Prozent wachsen, der Güterverkehr auf der
    Schiene nur um 4 Prozent, wenn überhaupt.

    Fragt man bei den Betroffenen nach, warum es zum
    Beispiel im kombinierten Ladungsverkehr nicht vor-
    wärts geht, dann hört man immer wieder: Die Bahn ist
    zu langsam, sie ist zu teuer und sie ist zu schadensanfäl-
    lig. Verspätungen von vielen Stunden seien üblich und
    die Trassenpreise seien willkürlich gestaltet. So kostet
    beispielsweise der Bahnkilometer für die Konzern-
    schwester DB-Cargo nur 4,80 DM, aber für Drittnutzer
    zwischen 10 und 12 DM. Das ist kein fairer, kein ein-
    wandfreier Marktzugang.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dabei wäre es gerade beim Güterverkehr wün-

    schenswert, wenn der Schiene künftig ein größerer
    Anteil zukommen würde, weil damit nämlich etwas

    Eduard Lintner






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Wirksames gegen den drohenden Verkehrskollaps auf
    unseren Straßen getan werden könnte.


    (Eduard Oswald [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Allerdings, meine Damen und Herren, habe ich den

    Eindruck, dass die Regierungsfraktionen in diesem Zu-
    sammenhang dazu neigen, vor allem die Grünen, die
    Möglichkeiten der Verlagerung des Verkehrs von der
    Straße auf die Schiene aus ideologischen Gründen unre-
    alistisch groß einzuschätzen. Denn von dem Glauben,
    dass es gelingen könnte, vom heute in Deutschland ins-
    gesamt stattfindenden Güterverkehr der Schiene einen
    wesentlich größeren Anteil zu sichern als bisher, sollte
    man sich verabschieden. Es wäre schon ein Erfolg, wenn
    es gelingen würde, der Eisenbahn von dem beim Güter-
    verkehr prognostizierten Zuwachs einen wachsenden
    Anteil zu sichern. Dazu müssen aber wiederum noch
    viele Engpässe beseitigt werden, erst noch neue, schnel-
    le Verbindungen geschaffen werden.

    Wenn jetzt die Bundesregierung darangeht, mit der
    scheinheiligen Begründung, sparen sei notwendig, die
    für eine Verbesserung des Schienenverkehrs erforderli-
    chen Investitionsmittel um sage und schreibe 3,5 Mil-
    liarden DM zu kürzen, und wichtige Teilprojekte über-
    haupt fallen lässt, dann sind die Perspektiven für die
    Bahn aus dieser Sicht alles andere als rosig.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Und es muss auch noch den letzten Rest an Vertrauen in
    die Verlässlichkeit der Verkehrsplanung der Bundesre-
    gierung kosten, wenn sie nach Jahren mit aufwendigster
    und teuerster Planung vorbereitete Investitionen plötz-
    lich einfach fallen lässt. So geschehen mit der Transra-
    pidstrecke von Hamburg nach Berlin,


    (Widerspruch bei der SPD – Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zum Schutz der Bahn haben wir das gemacht!)


    mit der Neubaustrecke von Nürnberg nach Erfurt, wobei
    letztere sogar eine transeuropäische Magistrale ist, also
    eigentlich der nationalen Entscheidungskompetenz
    längst entzogen sein müsste. Man stelle sich vor, bereits
    Hunderte von Millionen DM sind für diese Planungen
    und für die Vorbereitung dieser Projekte aufgewendet
    worden. Alles für die Katz, sagt die Bundesregierung
    jetzt, wenn sie diese Projekte nicht mehr weiterverfolgen
    will.

    Andererseits will sie aber die DB beispielsweise die
    milliardenschweren Kostensteigerungen bei der Neu-
    baustrecke Köln–Frankfurt und beim Bahnknoten Ber-
    lin-Mitte allein tragen lassen, wenn ich die Äußerungen
    richtig verstanden habe. Auch das ist ein Risiko, das die
    Zahlungsunfähigkeit der Bahn provozieren kann.

    Meine Damen und Herren, der Bundesverkehrsminis-
    ter kann sich nicht einfach aus der Verantwortung steh-
    len. Er wusste um die Risiken der Kostenschätzungen
    und der Bund ist Eigentümer der Bahn; er ist also nicht
    irgendjemand, er ist deshalb auch den Mitarbeitern der
    Bahn gegenüber kein unbeteiligter Zuschauer, sondern

    ist ihnen gegenüber zu vernünftiger Fürsorge verpflich-
    tet.

    Ich habe viel Verständnis für die Personalvertretun-
    gen der Eisenbahner, die sich jetzt öffentlich gegen die
    Gefahr betriebsbedingter Kündigungen zur Wehr setzen.
    Das ist übrigens eine Form von Kündigung, die zu unse-
    rer Zeit eigentlich nie in Erwägung gezogen werden
    musste.

    Das wirksamste Mittel gegen den Abbau von Ar-
    beitsplätzen sind Investitionen in die Bahn, zum Beispiel
    ins Netz, aber auch ins rollende Material; im Güterver-
    kehr – das will ich nur kurz andeuten – mutet der techni-
    sche Standard ja teilweise vorsintflutlich an.

    Wenn aber die Bundesregierung heute mit dem Ar-
    gument, die künftigen Generationen nicht belasten zu
    wollen, bei den Investitionen auf dem Verkehrssektor
    spart, so belastet sie in Wirklichkeit die nachfolgenden
    Generationen. Sie halst ihnen nämlich auch Altlasten
    aus den unterbliebenen Investitionen der Vergangenheit
    auf. Hier wird also das Sparen von heute zur Hypothek
    von morgen. Ob die Bahn diese Hypothek tragen kann,
    daran habe ich meine großen Zweifel.

    Es gibt vieles zu tun, meine Damen und Herren, wenn
    man die Situation der Bahn verbessern will. Herr
    Mehdorn liegt beispielsweise richtig, wenn er darangeht,
    den bestehenden Tarifwirrwarr abzuschaffen. Es muss
    sicher auch darüber geredet werden, ob weiterhin leere
    Züge durch die Gegend fahren sollen oder ob dafür nicht
    kostengünstigere und auch umweltschonendere Ver-
    kehrsmittel zur Verfügung stehen. Aber das war ja bei
    den Grünen bisher ein Tabuthema. Jetzt kündigt sich of-
    fenbar ein radikaler Wandel an; denn kein anderer als
    der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Herr
    Schmidt, hat sich zu dieser Problemlage in einem Inter-
    view mit der „Süddeutschen Zeitung“ am 13. März wie
    folgt geäußert:

    Es nutzt doch nichts,
    – so hat er gesagt –

    wenn ich Züge anbiete, mit denen niemand fährt.

    (Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: So ist das!)

    Und weiter:

    Nur ein gut besetzter Zug ist ökologisch wertvoll
    und nicht der Zug, der fährt, weil er fährt.

    (Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das ist nichts Neues, Herr Lintner!)


    Herr Schmidt, ich gratuliere zu diesem Gesinnungs-
    wandel, nur die Crux liegt darin, dass viele Ihrer Frakti-
    onskollegen draußen vor Ort eben ganz anders reden, als
    Sie sich als Mitglied des Aufsichtsrates der Bahn mitt-
    lerweile zu äußern pflegen.


    (Horst Friedrich [Bayreuth] [F.D.P.]: In welcher Funktion hat er denn das Interview gegeben? – Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ein politisches Streitgespräch!)


    Eduard Lintner






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Es ist sicher richtig, das rollende Material zügig zu
    modernisieren und dabei neue Techniken, zum Beispiel
    die Neigetechnik, zu nutzen. Auch die Entrümpelung
    des Regelwerks der Eisenbahn- Bau- und Betriebsord-
    nung könnte hilfreich sein.


    (Beifall des Abg. Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Hier hat die Bundesregierung Einsicht signalisiert. Sie
    will uns bis zum Herbst dazu Vorschläge machen.

    Im Mittelpunkt der Anstrengungen der Eisenbahn
    müssen aber die Kunden stehen. Ihre Zufriedenheit, ihre
    Sicherheit bei der Nutzung der Bahn sind unverzichtbare
    Voraussetzungen für den Erfolg des Unternehmens und
    seiner Mitarbeiter. Beklagenswert ist in dem Zusam-
    menhang beispielsweise der Zustand vieler Bahnhöfe,
    vor allem auf dem flachen Land. Das können auch die
    neuen Tempel an Modernität in einigen Großstädten
    nicht verdecken.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Und das ist erst seit anderthalb Jahren spürbar? – Angelika Mertens [SPD]: Das ist doch die Höhe!)


    – Dass Sie sich jetzt schon über Selbstverständlichkeiten
    aufregen, wundert mich doch etwas.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Wenn Sie es einmal mit Selbstkritik versuchen würden, Herr Lintner!)


    Sie können doch nicht im Ernst widersprechen, wenn ich
    sage, dass sich Bahnhöfe möglichst gut präsentieren
    müssen, denn sie sollen ja eigentlich eine Einladung da-
    zu sein, Bahn zu fahren.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Des Weiteren stehen bei vielen Nebenstrecken Sanie-

    rungsinvestitionen von erheblicher Höhe an. Hier wer-
    den jetzt Versäumnisse der Bahn aufgedeckt, die nicht
    einfach den Ländern und den Gemeinden aufgedrückt
    werden können. So wird das nicht laufen. Der bayeri-
    sche Wirtschaftsminister Otto Wiesheu hat dazu schon
    deutlich seine Meinung gesagt. Wenn es daher dem-
    nächst auf solchen Nebenstrecken zu technisch beding-
    ten Stilllegungen kommt, dann sind die Bundesregierung
    und die Bahn und nicht die Länder und Kommunen oder
    sonst wer dafür verantwortlich. Die Führung der Bahn
    sollte sich nicht täuschen: Der Kunde, der sich erst ins
    Auto setzen muss, um zur Hauptstrecke zu gelangen,
    verzichtet womöglich ganz auf die Bahn.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Albert Schmidt [Hitzhofen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Im Übrigen möchte ich anmahnen, dass die Führung
    der Bahn in diesem Zusammenhang dafür sorgen muss,
    dass nicht mit verschiedenen Zungen gesprochen wird.
    In meinem Wahlkreis ist es nämlich passiert, dass vor
    kurzem der Stadt Bad Kissingen die großzügigsten Zu-
    sagen hinsichtlich des künftigen Verkehrs auf den dorti-
    gen Schienenverbindungen gegeben worden sind. Neue
    Interregio-Verbindungen sind zugesagt worden, Kurs-

    wagen sollen wieder nach Bad Kissingen fahren, ein
    Taktverkehr mit neuen Zuggarnituren wurde offenbar
    versprochen, während zur gleichen Zeit der Vorstands-
    vorsitzende Mehdorn rigorose Einsparungen gerade
    beim Interregio-Netz und auf Nebenstrecken ankündigt.
    Deshalb ist der Vorstand der Bahn aufzufordern, dass er
    sich klar zu seinen Absichten hinsichtlich der einzelnen
    Strecken äußert. Dabei muss er allerdings die nach wie
    vor bestehende Verantwortung gegenüber der betroffe-
    nen Bevölkerung beachten.

    Auch der Bundesverkehrsminister muss sich davor
    hüten, die öffentliche Ankündigung seines Wunschvor-
    standsvorsitzenden populistisch für im „Einzelfall nicht
    maßgeblich“ zu erklären. Es könnte nämlich sein, Herr
    Minister, dass Sie dann – wie gelegentlich schon ge-
    schehen – zurückrudern müssen, weil Sie der Bahn für
    die Konsequenzen Ihrer Haltung gegenüber der Bahn
    keine Hilfe anbieten können. Es kann natürlich nicht
    sein, dass Sie die Bahn daran hindern, das Notwendige
    zu tun, aber den Ausfall, der damit verbunden ist, nicht
    ersetzen.

    Mein Fazit: Auf die Verkehrspolitik kommen arbeits-
    reiche Zeiten zu. Es wird viel Mühe bereiten, Klarheit in
    die Verkehrspolitik der Regierung zu bringen


    (Angelika Mertens [SPD]: Na, na, na!)

    und der Bahn eine gesicherte Zukunft zu geben. Wir
    werden uns – das darf ich heute für die CDU/CSU an-
    kündigen – regelmäßig und intensiv mit den damit zu-
    sammenhängenden Fragen und Problemen beschäftigen.
    Die heutige Debatte ist nach unserem Verständnis nur
    ein erster und – das hoffen wir sehr – in einzelnen Punk-
    ten nicht vergeblicher Schritt dazu.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)