Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 8689 D, 8701 A
            Tagesordnungspunkt 1:
            Befragung der Bundesregierung (Entwurf
            eines Gesetzes zur Errichtung einer Bun-
            desstiftung „Erinnerung, Verantwortung
            und Zukunft“) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8671 A
            Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8671 B
            Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8672 B
            Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8672 C
            Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8672 C
            Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8672 C
            Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8673 A
            Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8673 B
            Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . . . . . . . . 8673 C
            Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8673 C
            Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . . . . . . . . 8673 C
            Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8673 D
            Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 8673 D
            Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8674 A
            Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8674 B
            Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8674 B
            Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . . . . . . . . 8674 C
            Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8674 C
            Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . . . . . . . . 8674 D
            Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8674 D
            Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8675 A
            Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8675 B
            Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 8675 B
            Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8675 C
            Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8675 C
            Dr. Ludger Volmer, Staatsminister AA . . . . . . 8675 D
            Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8675 D
            Dr. Ludger Volmer, Staatsminister AA . . . . . . 8675 D
            Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8676 A
            Dr. Ludger Volmer, Staatsminister AA . . . . . . 8676 A
            Tagesordnungspunkt 2:
            Fragestunde (Drucksache 14/2948) . . . . 8676 A
            Zusätzlicher Anflug von Berlin oder Leipzig
            bei Heimaturlaubs-Flügen von deutschen
            KFOR-Soldaten
            MdlAnfr 1
            Wolfgang Dehnel CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 8676 B
            ZusFr Wolfgang Dehnel CDU/CSU . . . . . . . . 8676 C
            Drogen- und Alkoholmissbrauch bei Angehö-
            rigen der deutschen KFOR- und SFOR-Kon-
            tingente
            MdlAnfr 2
            Werner Siemann CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 8677 B
            ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . 8677 C
            Prozentuale Erhöhung der Sozialhilfe-Regel-
            sätze ab 1. Juli 2000 angesichts der Zusatzbe-
            Plenarprotokoll 14/94
            Deutscher Bundestag
            Stenographischer Bericht
            94. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000
            I n h a l t :
            lastungen der Sozialhilfeempfänger durch die
            Inflationsrate und die Ökosteuer
            MdlAnfr 3, 4
            PeterWeiß (Emmendingen)
            Antw PStSekr’in Ulrike Mascher
            BMA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8678 A, 8678 D
            ZusFr Peter Weiß (Emmendingen)
            CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8678 A, 8679 A
            ZusFr Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . 8678 C, 8679 C
            ZusFr Birgit Schnieber-Jastram
            CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8678 C
            ZusFr Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 8679 D
            ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . 8680 A
            Abgabe einer Erklärung von Auftragnehmern
            (zum Beispiel Journalisten) in Verträgen zur
            Frage der Scheinselbstständigkeit (§ 7 SGB
            IV)
            MdlAnfr 5, 6
            Olaf Scholz SPD
            Antw PStSekr’in Ulrike Mascher
            BMA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8680 B, 8680 C
            ZusFr Olaf Scholz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 8680 D
            Auswirkungen der Rentenanpassung nach In-
            flationsrate im Jahr 2000 auf Rentner und
            Bundesausgaben
            MdlAnfr 7, 8
            Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Ulrike Mascher
            BMA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8681 A, 8685 D
            ZusFr Birgit Schnieber-Jastram
            CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8681 B, 8685 D
            ZusFr Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . 8681 D, 8687 A
            ZusFr Wolfgang Meckelburg
            CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8682 A, 8686 C
            ZusFr Karl-Josef Laumann
            CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8682 B, 8686 B
            ZusFr Julius Louven CDU/CSU . . . . 8682 C, 8687 C
            ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . 8683 A
            ZusFr Thomas Strobl CDU/CSU . . . . 8683 B, 8687 B
            ZusFr Franz Romer CDU/CSU . . . . . . . . . . . 8683 C
            ZusFr Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 8683 D
            ZusFr Peter Weiß (Emmendingen)
            CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8684 A, 8687 D
            ZusFr Johannes Singhammer
            CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8684 B
            ZusFr Hannelore Rönsch (Wiesbaden)
            CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8684 C, 8686 D
            ZusFr Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . 8684 D
            ZusFr Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 8685 A
            ZusFr Christine Ostrowski PDS . . . . . 8685 B, 8688 B
            Finanzielle Förderung des Programms „Die so-
            ziale Stadt“
            MdlAnfr 19
            Christine Ostrowski PDS
            Antw PStSekr Achim Großmann
            BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8688 C
            ZusFr Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . 8688 D
            Aufbau von Unternehmen im Kosovo mit deut-
            scher Beteiligung nach österreichischem Vor-
            bild
            MdlAnfr 24
            Wolfgang Dehnel CDU/CSU
            ZusFr StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . 8689 B
            ZusFr Wolfgang Dehnel CDU/CSU . . . . . . . . 8689 C
            Beschleunigung des EU-Beitritts der Türkei;
            Euro-Skepsis bei der Bevölkerung der Bei-
            trittskandidaten wegen der EU-weiten Isolie-
            rung Österreichs
            MdlAnfr 26, 27
            Matthäus Strebl CDU/CSU
            Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . 8690 A, 8690 C
            ZusFr Johannes Singhammer
            CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8690 B
            ZusFr Matthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . 8690 C
            ZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . 8690 D
            Initiativen zur Normalisierung des Verhältnisses
            zwischen Deutschland und Österreich sowie der
            EU und Österreich; Grundlage der Sanktionsbe-
            schlüsse gegen Österreich
            MdlAnfr 28, 29
            Dr. Gerd Müller CDU/CSU
            Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . 8691 A, 8692 C
            ZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . 8691 A, 8692 C
            ZusFr Carl-Dieter Spranger
            CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8691 B, 8692 D
            ZusFr Hannelore Rönsch (Wiesbaden)
            CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8692 A
            ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8692 A
            ZusFr Erich G. Fritz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 8692 B
            ZusFr Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 8693 A
            Beurteilung der EU-Sanktionen gegen Öster-
            reich in Skandinavien, Italien und den öst-
            lichen Beitrittskandidatenländern
            Deutscher Bundestag -14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000II
            MdlAnfr 30, 31
            Carl-Dieter Spranger CDU/CSU
            Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . 8693 B, 8694 A
            ZusFr Carl-Dieter Spranger
            CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8693 B, 8694 A
            ZusFr Erich G. Fritz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 8693 D
            ZusFr Hannelore Rönsch (Wiesbaden)
            CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8694 C
            ZusFr Dr. Friedbert Pflüger
            CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8694 D
            ZusFr Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 8695 A
            ZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . 8695 B
            Ausschluss Österreichs vom Besuch des EU-
            Ratspräsidenten im Rahmen seiner Rundreise
            durch alle Hauptstädte der EU
            MdlAnfr 32
            Peter Hintze CDU/CSU
            Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 8695 C
            ZusFr Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 8695 C
            ZusFr Carl-Dieter Spranger CDU/CSU . . . . . 8695 D
            Verhalten von Bundeskanzler Schröder gegen-
            über dem österreichischen Bundeskanzler
            Schüssel auf dem Europäischen Rat in Lissa-
            bon
            MdlAnfr 33
            Peter Hintze CDU/CSU
            Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 8696 A
            ZusFr Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 8696 A
            ZusFr Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 8696 C
            ZusFr Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . . 8696 C
            ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU . . . 8696 D
            ZusFr Carl-Dieter Spranger CDU/CSU . . . . . 8697 A
            Stand der Verhandlungen der EU mit den ein-
            zelnen osteuropäischen Beitrittskandidaten zu
            den Kapiteln Freizügigkeit, Beschäftigung und
            Sozialpolitik; Festlegung von Übergangsfristen
            MdlAnfr 34, 35
            Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU
            Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 8697 B, D
            ZusFr Christian Schmidt (Fürth)
            CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8697 C
            Verhandlungen der EU mit den Beitrittskandi-
            daten
            MdlAnfr 36, 37
            Johannes Singhammer CDU/CSU
            Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . 8698 A, 8698 D
            ZusFr Johannes Singhammer
            CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8698 B, 8699 A
            ZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . 8698 C
            Geplante Lieferung von 64 Spürpanzern des
            Typs Fuchs in die Vereinigten Arabischen Emi-
            rate angesichts der dortigen Menschenrechts-
            situation
            MdlAnfr 38
            Werner Siemann CDU/CSU
            Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 8699 A
            ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . 8699 B
            Unbesetzte Stellen und hoher Krankenstand
            im Bereich des Bonner Bundesgrenzschutz-
            präsidiums West (Standorte St. Augustin-Han-
            gelar und Swistal-Heimerzheim)
            MdlAnfr 39, 40
            Norbert Röttgen CDU/CSU
            Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8699 D, 8699 D
            ZusFr Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . 8700 B
            Aktuelle Stunde betr. Rente und Renten-
            anpassung entsprechend der Inflations-
            rate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8701 A
            Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . . 8701 A
            Adolf Ostertag SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8701 D
            Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . . . . . . . . . 8703 B
            Katrin Dagmar Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8704 C
            Monika Balt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8705 D
            Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 8707 A
            Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 8708 A
            Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8709 A
            Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . 8710 C
            Ulla Schmidt (Aachen) SPD . . . . . . . . . . . . . . 8711 D
            Julius Louven CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 8712 D
            Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8714 A
            Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 8715 B
            Olaf Scholz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8717 A
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8718 C
            Berichtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8718 D
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 8719 A
            Deutscher Bundestag -14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 III
            Anlage 2
            Endgültiges Ergebnis der namentlichen Ab-
            stimmung zum Entschließungsantrag der Abge-
            ordneten Dr. Christa Luft, Gerhard Jüttemann,
            Dr. Heidi Knake-Werner und weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion PDS zu der Beratung der
            Großen Anfrage der Fraktion PDS zur Entwick-
            lung und zur Situation in Ostdeutschland –
            Drucksache 14/860 und 14/2622 (93. Sitzung,
            Tagesordnungspunkt 11) . . . . . . . . . . . . . . . . . 8719 D
            Anlage 3
            Aufnahme der Glaukom-Früherkennungs-
            untersuchung in die kassenärztlichen Leistun-
            gen
            MdlAnfr 9, 10
            Wolfgang Zöller CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Christa Nickels
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8722 A
            Anlage 4
            Zustimmung des BMG zur Verlagerung der
            Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
            von Köln nach Berlin; Vereinbarkeit mit dem
            Berlin/Bonn-Gesetz
            MdlAnfr 11, 12
            Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Christa Nickels
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8722 D
            Anlage 5
            Finanzielle Situation der gesetzlichen Kran-
            kenversicherung 1999, Auswirkungen auf den
            Risikostrukturausgleich
            MdlAnfr 13, 14
            Horst Seehofer CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Christa Nickels
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8723 B
            Anlage 6
            Verbesserung des Verkehrsangebots auf der
            Schienenstrecke Berlin–Leipzig–Plauen–Hof–
            Nürnberg/München im Zuge des Ausbaus der
            Sachsenmagistrale
            MdlAnfr 17
            Joachim Günther F.D.P.
            Antw PStSekr Siegfried Scheffler
            BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8724 C
            Anlage 7
            Verhinderung einer Abkoppelung Schleswig-
            Holsteins und der Fernverbindungen nach
            Skandinavien bei der Umsetzung des so ge-
            nannten „Knoten-Punkt-Konzepts“ der Deut-
            schen Bahn AG
            MdlAnfr 18
            Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU
            Antw PStSekr Siegfried Scheffler
            BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8724 D
            Anlage 8
            Erstattung der in Berlin entstandenen priva-
            ten Kosten für Übernachtung und Dienstwa-
            gennutzung durch Bundesminister Reinhard
            Klimmt (BMVBW)
            MdlAnfr 20
            Steffen Kampeter CDU/CSU
            Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW . . 8725 A
            Anlage 9
            Zentralisierung von Einrichtungen im Bereich
            der Kulturarbeit nach § 96 BVFG
            MdlAnfr 21
            Hartmut Koschyk CDU/CSU
            Antw StMin Michael Naumann BK . . . . . . . . 8725 B
            Anlage 10
            Finanzierung und Träger des vom Bund der
            Vertriebenen geplanten „Zentrums gegen Ver-
            treibungen“
            MdlAnfr 22, 23
            Markus Meckel SPD
            Antw StMin Michael Naumann BK . . . . . . . . 8725 D
            Anlage 11
            Regelungen im rumänischen Bodenrückgabe-
            gesetz für aus Rumänien vertriebene Deutsche,
            Aussiedler und Angehörige der deutschen
            Minderheiten
            MdlAnfr 25
            Hartmut Koschyk CDU/CSU
            Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 8726 A
            Anlage 12
            Welche Forderungen von EU-Beitrittskandida-
            ten, Übergangsfristen zur Anwendung des EU-
            Rechts vorzusehen, sind der Bundesregierung
            bekannt, und wie beurteilt sie dies?
            MdlAnfr 37
            Johannes Singhammer CDU/CSU
            SchrAntw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . 8726 B
            Anlage 13
            Zusammenarbeit mit Dänemark aufgrund des
            Schengener Abkommens
            MdlAnfr 41
            Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU
            Deutscher Bundestag -14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000IV
            Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 8726 C
            Anlage 14
            Rücknahme des § 2 b EStG; Prüfung der Ver-
            fassungsmäßigkeit
            MdlAnfr 42, 43
            Dr. Michael Meister CDU/CSU
            Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . 8727 A
            Anlage 15
            Vorlage eines Anwendungsschreibens der Fi-
            nanzverwaltung zum § 2 b EStG; Auswirkungen
            des § 2 b EStG auf Arbeitsplätze und volkswirt-
            schaftliche Entwicklung
            MdlAnfr 44, 45
            Dr.-Ing. DietmarKansy CDU/CSU
            Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . . . 8727 B
            Anlage 16
            Wirkung des § 2 b EStG (so genannter Fallen-
            steller-Paragraph) auf den Anlegerwohnungsbau
            MdlAnfr 46, 47
            Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU
            Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . . . 8727 D
            Anlage 17
            Abschaffung des Vollanrechnungsverfahrens
            bei der Unternehmensteuerreform; Optionsmo-
            dell
            MdlAnfr 48, 49
            Hans Michelbach CDU/CSU
            Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . . . 8728 A
            Anlage 18
            Festlegung quantifizierbarer Ziele zur Förde-
            rung von Beschäftigung in der EU
            MdlAnfr 50
            Dr. Martina Krogmann CDU/CSU
            Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . . . 8728 C
            Anlage 19
            Auswirkungen der Einführung der Ökosteuer
            auf die Inflationsrate im Jahr 2000
            MdlAnfr 51, 52
            Andreas Storm CDU/CSU
            Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . . . 8728 D
            Anlage 20
            Vereinbarkeit einer Hermes-Bürgschaft für den
            Bau eines Atomkraftwerkes in China mit der
            Kernenergiepolitik der Bundesregierung
            MdlAnfr 53, 54
            Jürgen Koppelin F.D.P.
            Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . . . 8729 A
            Anlage 21
            Anzahl der durch Hermes-Bürgschaften abgesi-
            cherten Investitionsprojekte im Bereich der Kern-
            energie; Förderung von Lieferungen für das Atom-
            kraftwerk Lianyungang in China mit öffentlichen
            Mitteln
            MdlAnfr 55, 56
            Rainer Funke F.D.P.
            Antw PStSekr Siegmar Mosdorf
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8729 C
            Anlage 22
            Entscheidung über die Absicherung der China-In-
            vestitionen (Ausbau der Kernenergie) durch Her-
            mes-Bürgschaften
            MdlAnfr 57, 58
            WalterHirche F.D.P.
            Antw PStSekr Siegmar Mosdorf
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8729 C
            Anlage 23
            Ökologische Kriterien für die Vergabe von Her-
            mes-Bürgschaften
            MdlAnfr 59, 60
            Ulrike Flach F.D.P.
            Antw PStSekr Siegmar Mosdorf
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8729 D
            Anlage 24
            Bereitstellung von Hermes-Bürgschaften für die
            von einer deutschen Firma fertig zu stellenden
            zwei Reaktoren in der Ukraine
            MdlAnfr 61, 62
            RainerBrüderle F.D.P.
            Antw PStSekr Siegmar Mosdorf
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8730 C
            Anlage 25
            Vereinbarung der Europäischen Union mit China
            im Vorfeld des chinesischen Beitritts zur Welthan-
            delsorganisation (WTO); Beseitigung von für
            deutsche Unternehmen bestehenden Hemmnissen
            MdlAnfr 63, 64
            Erich G. FritzCDU/CSU
            Antw PStSekr Siegmar Mosdorf
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8730 C
            Anlage 26
            Einführung eines einheitlichen europäischen Not-
            rufs für Feuerwehren und Rettungsdieste
            Deutscher Bundestag -14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 V
            MdlAnfr 65
            Klaus HofbauerCDU/CSU
            Antw PStSekr Siegmar Mosdorf
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8731 B
            Anlage 27
            Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des
            Airbus-A3XX-Projekts entsprechend der Unter-
            stützung in anderen Ländern
            MdlAnfr 66, 67
            Bernd Neumann (Bremen) CDU/CSU
            Antw PStSekr Siegmar Mosdorf
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8731 C
            Deutscher Bundestag -14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000VI
            Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8671
            (A)
            (B)
            (C)
            (D)
            94. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000
            Beginn: 13.00 Uhr
        
        
        
        
          
          
        Berichtigungen
        93. Sitzung, Seite 8608 C, 1 Absatz , 9. Zeile: Die Jahreszahl 1995 ist zu
        streichen.
        93. Sitzung, ,,Seite 8638 C, der 5. Absatz ist wie folgt zu lesen: „Der
        ehemalige Minister Müntefering wollte die Trasse, die Trasse werde ge-
        baut, und dann haben die SPD-Leute vor Ort – ich nenne nur die Namen
        Verheugen, den sie nach Europa geschickt haben, die Kollegin Matti-
        scheck usw. – das Aus für die Strecke verkündet.“
        Olaf Scholz
        Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8719
        (A)
        (B)
        (C)
        (D)
        Anlagen zum Stenographischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        Behrendt, Wolfgang SPD 22.03.2000*
        Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 22.03.2000
        Brinkmann (Detmold),
        Rainer
        SPD 22.03.2000
        Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 22.03.2000*
        Büttner (Ingolstadt),
        Hans
        SPD 22.03.2000
        Burchardt, Ursula SPD 22.03.2000
        Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        22.03.2000
        Frick, Gisela F.D.P. 22.03.2000
        Friedrich (Altenburg),
        Peter
        SPD 22.03.2000
        Gebhardt, Fred PDS 22.03.2000
        Günther (Duisburg),
        Horst
        CDU/CSU 22.03.2000
        Dr. Gysi, Gregor PDS 22.03.2000
        Hinsken, Ernst CDU/CSU 22.03.2000
        Ibrügger, Lothar SPD 22.03.2000
        Irmer, Ulrich F.D.P. 22.03.2000*
        Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 22.03.2000
        Müller (Berlin),
        Manfred
        PDS 22.03.2000*
        Müller (Düsseldorf),
        Michael
        SPD 22.03.2000
        Müller (Kiel), Klaus
        Wolfgang
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        22.03.2000
        Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        Ohl, Eckhard SPD 22.03.2000
        Probst, Simone BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        22.03.2000
        Reiche, Katherina CDU/CSU 22.03.2000
        Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 22.03.2000
        Schloten, Dieter SPD 22.03.2000*
        Schmidt (Aachen),
        Ulla
        SPD 22.03.2000
        Schmitz (Baesweiler),
        Hans Peter
        CDU/CSU 22.03.2000
        Schönfeld, Karsten SPD 22.03.2000
        Schröder, Gerhard SPD 22.03.2000
        Weis (Stendal), Reinhard SPD 22.03.2000
        Wiesehügel, Klaus SPD 22.03.2000
        Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 22.03.2000
        __________
        * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
        Anlage 2
        Endgültiges Ergebnis der namentlichen Ab-
        stimmung
        zum Entschließungsantrag der Abgeordneten
        Dr. Christa Luft, Gerhard Jüttemann, Dr.
        Heidi Knake-Werner und weiterer Abgeordnete
        und der Fraktion PDS zu der Beratung der
        Großen Anfrage der Fraktion PDS zur Ent-
        wicklung und zur Situation in Ostdeutschland –
        Drucksache 14/860 und 14/2622 (93. Sitzung,
        Tagesordnungspunkt 11)
        Endgültiges Ergebnis
        Abgegebene Stimmen: 547
        davon
        ja: 30
        nein: 517
        Ja
        PDS
        Monika Balt
        Petra Bläss
        Maritta Böttcher
        Eva Bulling-Schröter
        Roland Claus
        Heidemarie Ehlert
        Dr. Heinrich Fink
        Dr. Ruth Fuchs
        Wolfgang Gehrcke
        Dr. Klaus Grehn
        Dr. Gregor Gysi
        Uwe Hiksch
        Sabine Jünger
        Gerhard Jüttemann
        Dr. Evelyn Kenzler
        Dr. Heidi Knake-Werner
        Rolf Kutzmutz
        Heidi Lippmann
        Ursula Lötzer
        Dr. Christa Luft
        Heidemarie Lüth
        Angela Marquardt
        Kersten Naumann
        Rosel Neuhäuser
        Christine Ostrowski
        Dr. Uwe-Jens Rössel
        Christina Schenk
        Gustav-Adolf Schur
        Dr. Ilja Seifert
        Dr. Winfried Wolf
        Nein
        SPD
        Brigitte Adler
        Gerd Andres
        Ingrid Arndt-Brauer
        Rainer Arnold
        Ernst Bahr
        Doris Barnett
        Dr. Hans Peter Bartels
        Eckhardt Barthel (Berlin)
        Klaus Barthel (Starnberg)
        Ingrid Becker-Inglau
        Wolfgang Behrendt
        8720 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000
        (A)
        (B)
        (C)
        (D)
        Dr. Axel Berg
        Hans-Werner Bertl
        Friedhelm Julius Beucher
        Petra Bierwirth
        Rudolf Bindig
        Lothar Binding (Heidelberg)
        Klaus Brandner
        Anni Brandt-Elsweier
        Willi Brase
        Dr. Eberhard Brecht
        Rainer Brinkmann (Detmold)
        Bernhard Brinkmann
        (Hildesheim)
        Hans-Günter Bruckmann
        Edelgard Bulmahn
        Ursula Burchardt
        Dr. Michael Bürsch
        Marion Caspers-Merk
        Dr. Peter Danckert
        Dr. Herta Däubler-Gmelin
        Christel Deichmann
        Karl Diller
        Detlef Dzembritzki
        Dieter Dzewas
        Dr. Peter Eckardt
        Sebastian Edathy
        Ludwig Eich
        Marga Elser
        Gernot Erler
        Petra Ernstberger
        Annette Faße
        Lothar Fischer (Homburg)
        Gabriele Fograscher
        Iris Follak
        Norbert Formanski
        Rainer Fornahl
        Hans Forster
        Lilo Friedrich (Mettmann)
        Harald Friese
        Anke Fuchs (Köln)
        Arne Fuhrmann
        Monika Ganseforth
        Konrad Gilges
        Iris Gleicke
        Günter Gloser
        Uwe Göllner
        Renate Gradistanac
        Günter Graf (Friesoythe)
        Angelika Graf (Rosenheim)
        Dieter Grasedieck
        Monika Griefahn
        Wolfgang Grotthaus
        Karl-Hermann Haack
        (Extertal)
        Hans-Joachim Hacker
        Klaus Hagemann
        Manfred Hampel
        Christel Hanewinckel
        Alfred Hartenbach
        Anke Hartnagel
        Klaus Hasenfratz
        Nina Hauer
        Hubertus Heil
        Reinhold Hemker
        Frank Hempel
        Rolf Hempelmann
        Dr. Barbara Hendricks
        Monika Heubaum
        Reinhold Hiller (Lübeck)
        Stephan Hilsberg
        Gerd Höfer
        Jelena Hoffmann (Chemnitz)
        Walter Hoffmann
        (Darmstadt)
        Iris Hoffmann (Wismar)
        Frank Hofmann (Volkach)
        Ingrid Holzhüter
        Eike Maria Hovermann
        Christel Humme
        Barbara Imhof
        Brunhilde Irber
        Gabriele Iwersen
        Renate Jäger
        Jann-Peter Janssen
        Ilse Janz
        Dr. Uwe Jens
        Volker Jung (Düsseldorf)
        Johannes Kahrs
        Ulrich Kasparick
        Sabine Kaspereit
        Susanne Kastner
        Hans-Peter Kemper
        Klaus Kirschner
        Marianne Klappert
        Siegrun Klemmer
        Hans-Ulrich Klose
        Walter Kolbow
        Fritz Rudolf Körper
        Karin Kortmann
        Anette Kramme
        Nicolette Kressl
        Volker Kröning
        Angelika Krüger-Leißner
        Horst Kubatschka
        Ernst Küchler
        Helga Kühn-Mengel
        Ute Kumpf
        Konrad Kunick
        Dr. Uwe Küster
        Werner Labsch
        Christine Lambrecht
        Brigitte Lange
        Christian Lange (Backnang)
        Detlev von Larcher
        Christine Lehder
        Waltraud Lehn
        Robert Leidinger
        Klaus Lennartz
        Dr. Elke Leonhard
        Eckhart Lewering
        Götz-Peter Lohmann
        (Neubrandenburg)
        Christa Lörcher
        Erika Lotz
        Dr. Christine Lucyga
        Dieter Maaß (Herne)
        Winfried Mante
        Tobias Marhold
        Lothar Mark
        Heide Mattischeck
        Markus Meckel
        Ulrike Mehl
        Angelika Mertens
        Ursula Mogg
        Christoph Moosbauer
        Siegmar Mosdorf
        Michael Müller (Düsseldorf)
        Jutta Müller (Völklingen)
        Christian Müller (Zittau)
        Franz Müntefering
        Andrea Nahles
        Gerhard Neumann (Gotha)
        Dr. Edith Niehuis
        Dr. Rolf Niese
        Dietmar Nietan
        Günter Oesinghaus
        Leyla Onur
        Manfred Opel
        Holger Ortel
        Adolf Ostertag
        Kurt Palis
        Albrecht Papenroth
        Dr. Willfried Penner
        Georg Pfannenstein
        Johannes Pflug
        Dr. Eckhart Pick
        Joachim Poß
        Karin Rehbock-Zureich
        Dr. Carola Reimann
        Margot von Renesse
        Bernd Reuter
        Dr. Edelbert Richter
        Reinhold Robbe
        Dr. Ernst Dieter Rossmann
        Michael Roth (Heringen)
        Birgit Roth (Speyer)
        Gerhard Rübenkönig
        Marlene Rupprecht
        Thomas Sauer
        Gudrun Schaich-Walch
        Rudolf Scharping
        Bernd Scheelen
        Siegfried Scheffler
        Horst Schild
        Otto Schily
        Dieter Schloten
        Horst Schmidbauer
        (Nürnberg)
        Ulla Schmidt (Aachen)
        Silvia Schmidt (Eisleben)
        Dagmar Schmidt (Meschede)
        Wilhelm Schmidt (Salzgitter)
        Regina Schmidt-Zadel
        Heinz Schmitt (Berg)
        Carsten Schneider
        Dr. Emil Schnell
        Walter Schöler
        Olaf Scholz
        Karsten Schönfeld
        Ottmar Schreiner
        Gerhard Schröder
        Dr. Mathias Schubert
        Richard Schuhmann
        (Delitzsch)
        Brigitte Schulte (Hameln)
        Volkmar Schultz (Köln)
        Ewald Schurer
        Dr. R. Werner Schuster
        Dietmar Schütz (Oldenburg)
        Dr. Angelica Schwall-Düren
        Rolf Schwanitz
        Bodo Seidenthal
        Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
        Dr. Cornelie Sonntag-
        Wolgast
        Wieland Sorge
        Wolfgang Spanier
        Dr. Margrit Spielmann
        Jörg-Otto Spiller
        Dr. Ditmar Staffelt
        Ludwig Stiegler
        Rolf Stöckel
        Rita Streb-Hesse
        Reinhold Strobl
        Dr. Peter Struck
        Joachim Stünker
        Joachim Tappe
        Jörg Tauss
        Jella Teuchner
        Dr. Gerald Thalheim
        Wolfgang Thierse
        Adelheid Tröscher
        Hans-Eberhard Urbaniak
        Rüdiger Veit
        Simone Violka
        Hans Georg Wagner
        Hedi Wegener
        Dr. Konstanze Wegner
        Wolfgang Weiermann
        Reinhard Weis (Stendal)
        Matthias Weisheit
        Gunter Weißgerber
        Gert Weisskirchen
        (Wiesloch)
        Dr. Ernst Ulrich von
        Weizsäcker
        Jochen Welt
        Dr. Rainer Wend
        Hildegard Wester
        Lydia Westrich
        Inge Wettig-Danielmeier
        Dr. Margrit Wetzel
        Jürgen Wieczorek (Böhlen)
        Heidemarie Wieczorek-Zeul
        Dieter Wiefelspütz
        Heino Wiese (Hannover)
        Klaus Wiesehügel
        Brigitte Wimmer (Karlsruhe)
        Engelbert Wistuba
        Barbara Wittig
        Dr. Wolfgang Wodarg
        Verena Wohlleben
        Hanna Wolf (München)
        Waltraud Wolff (Zielitz)
        Heidemarie Wright
        Uta Zapf
        Dr. Christoph Zöpel
        Peter Zumkley
        CDU/CSU
        Ulrich Adam
        Ilse Aigner
        Peter Altmaier
        Dietrich Austermann
        Norbert Barthle
        Dr. Wolf Bauer
        Günter Baumann
        Brigitte Baumeister
        Meinrad Belle
        Dr. Sabine Bergmann-Pohl
        Otto Bernhardt
        Hans-Dirk Bierling
        Renate Blank
        Dr. Heribert Blens
        Peter Bleser
        Dr. Norbert Blüm
        Dr. Maria Böhmer
        Sylvia Bonitz
        Jochen Borchert
        Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8721
        (A)
        (B)
        (C)
        (D)
        Wolfgang Börnsen
        (Bönstrup)
        Wolfgang Bosbach
        Klaus Brähmig
        Dr. Ralf Brauksiepe
        Paul Breuer
        Monika Brudlewsky
        Georg Brunnhuber
        Klaus Bühler (Bruchsal)
        Hartmut Büttner
        (Schönebeck)
        Dankward Buwitt
        Cajus Caesar
        Manfred Carstens (Emstek)
        Leo Dautzenberg
        Wolfgang Dehnel
        Albert Deß
        Renate Diemers
        Thomas Dörflinger
        Hansjürgen Doss
        Marie-Luise Dött
        Maria Eichhorn
        Rainer Eppelmann
        Anke Eymer (Lübeck)
        Ilse Falk
        Dr. Hans Georg Faust
        Albrecht Feibel
        Ulf Fink
        Ingrid Fischbach
        Axel E. Fischer (Karlsruhe-
        Land)
        Dr. Gerhard Friedrich
        (Erlangen)
        Dr. Hans-Peter Friedrich
        (Hof)
        Erich G. Fritz
        Jochen-Konrad Fromme
        Hans-Joachim Fuchtel
        Dr. Jürgen Gehb
        Georg Girisch
        Dr. Reinhard Göhner
        Peter Götz
        Dr. Wolfgang Götzer
        Kurt-Dieter Grill
        Hermann Gröhe
        Manfred Grund
        Horst Günther (Duisburg)
        Carl-Detlev Freiherr von
        Hammerstein
        Gottfried Haschke
        (Großhennersdorf )
        Gerda Hasselfeldt
        Hansgeorg Hauser
        (Rednitzhembach)
        Helmut Heiderich
        Ursula Heinen
        Manfred Heise
        Siegfried Helias
        Peter Hintze
        Martin Hohmann
        Dr. Karl-Heinz Hornhues
        Siegfried Hornung
        Joachim Hörster
        Hubert Hüppe
        Susanne Jaffke
        Georg Janovsky
        Dr.-Ing. Rainer Jork
        Dr. Harald Kahl
        Steffen Kampeter
        Dr.-Ing. Dietmar Kansy
        Irmgard Karwatzki
        Volker Kauder
        Eckart von Klaeden
        Ulrich Klinkert
        Manfred Kolbe
        Norbert Königshofen
        Eva-Maria Kors
        Rudolf Kraus
        Dr. Martina Krogmann
        Dr.-Ing. Paul Krüger
        Dr. Hermann Kues
        Dr. Karl A. Lamers
        (Heidelberg)
        Dr. Norbert Lammert
        Dr. Paul Laufs
        Karl-Josef Laumann
        Vera Lengsfeld
        Werner Lensing
        Peter Letzgus
        Walter Link (Diepholz)
        Eduard Lintner
        Dr. Klaus W. Lippold
        (Offenbach)
        Dr. Manfred Lischewski
        Wolfgang Lohmann
        (Lüdenscheid)
        Julius Louven
        Dr. Michael Luther
        Erich Maaß (Wilhelmshaven)
        Erwin Marschewski
        (Recklinghausen)
        Dr. Martin Mayer
        (Siegertsbrunn)
        Wolfgang Meckelburg
        Dr. Michael Meister
        Dr. Angela Merkel
        Friedrich Merz
        Hans Michelbach
        Meinolf Michels
        Dr. Gerd Müller
        Bernward Müller (Jena)
        Elmar Müller (Kirchheim)
        Claudia Nolte
        Günter Nooke
        Franz Obermeier
        Eduard Oswald
        Norbert Otto (Erfurt)
        Dr. Peter Paziorek
        Anton Pfeifer
        Dr. Friedbert Pflüger
        Beatrix Philipp
        Ronald Pofalla
        Ruprecht Polenz
        Marlies Pretzlaff
        Dr. Bernd Protzner
        Thomas Rachel
        Hans Raidel
        Dr. Peter Ramsauer
        Christa Reichard (Dresden)
        Katherina Reiche
        Erika Reinhardt
        Hans-Peter Repnik
        Klaus Riegert
        Dr. Heinz Riesenhuber
        Franz Romer
        Hannelore Rönsch
        (Wiesbaden)
        Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
        Dr. Klaus Rose
        Norbert Röttgen
        Dr. Christian Ruck
        Volker Rühe
        Anita Schäfer
        Dr. Wolfgang Schäuble
        Hartmut Schauerte
        Heinz Schemken
        Gerhard Scheu
        Norbert Schindler
        Bernd Schmidbauer
        Christian Schmidt (Fürth)
        Dr.-Ing. Joachim Schmidt
        (Halsbrücke)
        Andreas Schmidt (Mülheim)
        Birgit Schnieber-Jastram
        Dr. Andreas Schockenhoff
        Dr. Rupert Scholz
        Reinhard Freiherr von
        Schorlemer
        Dr. Erika Schuchardt
        Clemens Schwalbe
        Dr. Christian Schwarz-
        Schilling
        Bernd Siebert
        Werner Siemann
        Bärbel Sothmann
        Margarete Späte
        Carl-Dieter Spranger
        Wolfgang Steiger
        Dr. Wolfgang Freiherr von
        Stetten
        Andreas Storm
        Dorothea Störr-Ritter
        Max Straubinger
        Matthäus Strebl
        Thomas Strobl
        Michael Stübgen
        Dr. Rita Süssmuth
        Edeltraut Töpfer
        Dr. Hans-Peter Uhl
        Gunnar Uldall
        Arnold Vaatz
        Angelika Volquartz
        Andrea Voßhoff
        Peter Weiß (Emmendingen)
        Gerald Weiß (Groß-Gerau)
        Annette Widmann-Mauz
        Heinz Wiese (Ehingen)
        Hans-Otto Wilhelm (Mainz)
        Klaus-Peter Willsch
        Willy Wimmer (Neuss)
        Werner Wittlich
        Dagmar Wöhrl
        Elke Wülfing
        Peter Kurt Würzbach
        Wolfgang Zeitlmann
        Benno Zierer
        Wolfgang Zöller
        BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN
        Marieluise Beck (Bremen)
        Volker Beck (Köln)
        Matthias Berninger
        Annelie Buntenbach
        Ekin Deligöz
        Dr. Thea Dückert
        Franziska Eichstädt-Bohlig
        Dr. Uschi Eid
        Hans-Josef Fell
        Andrea Fischer (Berlin)
        Katrin Dagmar Göring-
        Eckardt
        Rita Grießhaber
        Winfried Hermann
        Michaele Hustedt
        Monika Knoche
        Dr. Angelika Köster-Loßack
        Steffi Lemke
        Dr. Reinhard Loske
        Oswald Metzger
        Kerstin Müller (Köln)
        Winfried Nachtwei
        Christa Nickels
        Cem Özdemir
        Claudia Roth (Augsburg)
        Christine Scheel
        Irmingard Schewe-Gerigk
        Albert Schmidt (Hitzhofen)
        Werner Schulz (Leipzig)
        Christian Simmert
        Christian Sterzing
        Hans-Christian Ströbele
        Dr. Antje Vollmer
        Helmut Wilhelm (Amberg)
        F.D.P.
        Hildebrecht Braun
        (Augsburg)
        Rainer Brüderle
        Ernst Burgbacher
        Jörg van Essen
        Horst Friedrich (Bayreuth)
        Rainer Funke
        Dr. Wolfgang Gerhardt
        Joachim Günther (Plauen)
        Dr. Karlheinz Guttmacher
        Dr. Helmut Haussmann
        Ulrich Heinrich
        Birgit Homburger
        Dr. Werner Hoyer
        Ulrich Irmer
        Dr. Klaus Kinkel
        Dr. Heinrich L. Kolb
        Jürgen Koppelin
        Ina Lenke
        Dirk Niebel
        Günther Friedrich Nolting
        Cornelia Pieper
        Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
        Gerhard Schüßler
        Marita Sehn
        Dr. Hermann Otto Solms
        Jürgen Türk
        8722 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000
        (A)
        (B)
        (C)
        (D)
        Anlage 3
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen
        des Abgeordneten Wolfgang Zöller (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/2948, Fragen 9 und 10):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Ansicht der Kassen-ärztlichen Bundesvereinigung, dass Glaukom-Früherkennungs-untersuchungen nicht Teil des Kassen-Leistungskatalogs seien und die Tatsache, dass Augenärzte für diese Untersuchungen Privathonorare einbehalten?
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage, dass 1,5 Millionen Deutsche einen erhöhten Augeninnendruck haben, circa 1200 Menschen wegen der Schädigung des Sehnervs jähr-lich erblinden, und was beabsichtigt die Bundesregierung gegen eine Ausgrenzung dieses Personenkreises aus den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu unternehmen?
        Zu Frage 9:
        Früherkennungsuntersuchungen gemäß § 25 SGB V
        sind Untersuchungen, die sich bevölkerungsweit an alle
        gesunden Versicherten ab einem bestimmten Lebensal-
        ter richten. Solche Früherkennungsuntersuchungen, die
        auch als Screening oder Reihenuntersuchung bezeichnet
        werden, bedürfen, da sie sich an Gesunde richten, in be-
        sonderem Maß der Sicherheit und Trennschärfe. Die nä-
        here Ausgestaltung und Weiterentwicklung dieser Ge-
        sundheitsuntersuchungen erfolgt in Richtlinien nach
        § 92 SGB V. Die Gesundheitsuntersuchungsrichtlinien
        in der derzeit gültigen Fassung begründen keinen An-
        spruch der Versicherten auf ein Glaukom-Screening
        (Reihenuntersuchung). Sie enthalten allerdings einen er-
        gänzenden Hinweis im Kapitel Beratung, wonach der
        Arzt Versicherte über 40 Jahre auf die Bestimmung des
        Augeninnendrucks im Intervall von zwei Jahren hinwei-
        sen soll. Ein Anspruch aller Versicherten auf ein gene-
        relles Glaukom-Screening mittels Messung des Augen-
        innendrucks ab dem 40. Lebensjahr lässt sich hieraus
        nicht ableiten. Der Bundesausschuss der Ärzte und
        Krankenkassen war nach ausführlichen Beratungen
        vielmehr zu der Auffassung gelangt, dass die Datenlage
        als nicht ausreichend betrachtet werden kann, um eine
        Glaukom-Früherkennungsuntersuchung als bevölke-
        rungsweites Screening zur Einführung in den Leistungs-
        katalog der gesetzlichen Krankenversicherung einzufüh-
        ren. Der Bundesausschuss hat zwischenzeitlich die Bera-
        tungen über die Einführung eines Glaukom-Screening in
        das Früherkennungsprogramm wieder aufgenommen.
        Anlässlich der vielfältigen Fragen im Hinblick auf die
        unterschiedliche Auslegung der Gesundheitsuntersu-
        chungsrichtlinien hat das Bundesministerium für Ge-
        sundheit den Bundesausschuss der Ärzte und Kranken-
        kassen über diese Problematik in Kenntnis gesetzt und
        um Unterrichtung über den Fortgang der diesbezügli-
        chen Beratungen gebeten. Das Bundesministerium für
        Gesundheit begrüßt, dass der Arbeitsausschuss Präven-
        tion des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkas-
        sen seine Beratungen zur Frage der Einführung eines
        Glaukom-Screenings in das Früherkennungsprogramm
        fortsetzt und am 4. April 2000 eine Sachverständigenan-
        hörung hierzu durchführt. Ziel ist, die Eignung verschie-
        dener Methoden der Glaukom-Früherkennung für ein
        bevölkerungsweites Glaukom-Screening beurteilen zu
        können.
        Leistungen, die außerhalb der Leistungspflicht der
        Krankenkassen stehen, kann der Vertragsarzt gegenüber
        einem Versicherten der Gesetzlichen Krankenversiche-
        rung nur dann privat abrechnen, wenn der Patient nach
        einer umfassenden Information durch den Arzt dennoch
        auf dieser Leistung besteht.
        Screeninguntersuchungen als Reihenuntersuchungen
        im Rahmen des Früherkennungsprogramms nach
        § 25 SGB V sind zu unterscheiden von Untersuchungen,
        die aufgrund einer ärztlichen Indikation durchgeführt
        werden, wenn im Einzelfall Risiken bekannt sind, Be-
        schwerden bestehen oder ein begründeter Verdacht auf
        eine Krankheit vorliegt. Gemäß § 27 Abs. 1 SGB V ha-
        ben Versicherte Anspruch auf Krankenbehandlung, u. a.
        auch um eine Krankheit zu erkennen. Dieses gilt auch
        im Hinblick auf die im individuellen Fall erforderliche
        Diagnosestellung des Glaukoms mittels einer Messung
        des Augeninnendrucks (Tonometrie). Insofern können
        Messungen des Augeninnendrucks nach wie vor bei ent-
        sprechender Indikation gemäß § 27 Abs. 1 SGB V als
        ärztliche Leistung durchgeführt und über die Ziffern
        1256 und 1257 des EBM (Einheitlicher Bewertungs-
        maßstab) abgerechnet werden. Die Indikation hierzu
        stellt der Arzt.
        Zu Frage 10:
        Unter Hinweis auf die Ausführungen zu Frage 9 kann
        nach Ansicht der Bundesregierung von einer Ausgren-
        zung dieses Personenkreises aus den Leistungen der ge-
        setzlichen Krankenversicherung nicht gesprochen wer-
        den.
        Anlage 4
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen
        des Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn) (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/2948, Fragen 11 und 12):
        Welche Gründe kann die Bundesministerin für Gesundheit, Andrea Fischer, anführen, dass sie in einem Schreiben an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vom 2. März 2000 der Verlagerung des Hauptsitzes der KBV von Köln nach Berlin zustimmt, und hält es die Bundesministerin für Gesundheit nicht für einen Widerspruch, einen kostenintensiven Umzug zu be-fürworten, aber gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass bei einer Sitzverlegung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Spar-samkeit zu berücksichtigen sind?
        Ist die Bundesministerin für Gesundheit nicht der Auffas-sung, dass eine Sitzverlagerung dem Berlin/Bonn-Gesetz vom 26. April 1994 widerspricht, in dem der Erhalt und die Förde-rung der Bundesstadt Bonn in ihrer Funktion für den Politikbe-reich Gesundheit in § 1 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b ausdrücklich genannt ist, und hat das Bundesministerium für Gesundheit ein Konzept darüber, welchen Beitrag es zum Aufbau der Gesund-heitsregion Bonn leisten will?
        Zu Frage 11:
        Mit dem Schreiben vom 2. März 2000 wurde dem
        1. Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereini-
        gung (KBV) mitgeteilt, dass Rechtsnormen, die einen
        konkreten Sitz für die KBV vorgeben, nicht bestehen
        und es in die Entscheidungskompetenz der Vertreterver-
        sammlung fällt, den Sitz festzulegen. Gleichzeitig wurde
        in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass die KBV
        Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8723
        (A)
        (B)
        (C)
        (D)
        nach § 78 Abs. 3 SGB V i.V.m. § 69 Abs. 2 SGB IV bei
        der Entscheidung über eine Sitzverlegung nach Berlin
        die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
        zu berücksichtigen hat. Weder das Fünfte Buch Sozial-
        gesetzbuch noch das Berlin/Bonn-Gesetz enthalten nä-
        here Vorgaben zum Sitz der KBV. Das Schreiben vom
        2. März 2000 hat weder eine Zustimmung noch eine Be-
        fürwortung einer Verlagerung des Sitzes der KBV zum
        Inhalt.
        Nach den gesetzlichen Vorgaben des Fünften Buches
        Sozialgesetzbuch hat die KBV ihren Sitz in ihrer Sat-
        zung festzulegen. Einen Satzungsbeschluss, der Berlin
        zum Sitz der KBV bestimmt, hat die Vertreterversamm-
        lung der KBV bisher nicht getroffen. Satzungsänderun-
        gen der KBV sind vom Bundesministerium für Gesund-
        heit als zuständiger Aufsichtsbehörde zu genehmigen.
        In einem auf einen solchen Beschluss folgenden sat-
        zungsrechtlichen Genehmigungsverfahren wird insbe-
        sondere zu überprüfen sein, ob dieser Beschluss auch im
        Hinblick auf seine Folgewirkungen die Grundsätze der
        Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigt.
        Zu Frage 12:
        Das Berlin/Bonn-Gesetz weist der Region Bonn den
        Politikbereich Gesundheit zu, definiert ihn aber nicht
        und trifft insbesondere keine Aussage zum Sitz einzelner
        Einrichtungen des Gesundheitswesens. Das Gesetz bie-
        tet deshalb für das Bundesministerium für Gesundheit
        keine Handhabe, den Institutionen der Selbstverwaltung
        Sitzentscheidungen vorzugeben.
        Die Bundesregierung hat in ihrem Verantwortungsbe-
        reich die gesetzlichen und politischen Zusagen für die
        Region Bonn als Gesundheitsstandort umgesetzt. Am
        1. Dienstsitz des Bundesministeriums für Gesundheit in
        Bonn werden mit nahezu neunzig Prozent der Beschäf-
        tigten die wesentlichen ministeriellen Aufgaben wahr-
        genommen. Das von Berlin nach Bonn verlagerte Bun-
        desinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist mit
        rund 1 000 Beschäftigten die größte Ausgleichsbehörde.
        Zusammen mit zwei weiteren Einrichtungen aus dem
        Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesund-
        heit mit Sitz in Köln (Bundeszentrale für gesundheitli-
        che Aufklärung/Deutsches Institut für medizinische Do-
        kumentation und Information) erhöht sich die Ressort-
        präsenz in der Region von derzeit 700 auf 1 700 Ar-
        beitsplätze. Einen weiteren gesundheitlichen Akzent
        setzt die von Frankfurt nach Bonn umziehende Deutsche
        Gesellschaft für Ernährung. Hinzu kommen mehr als
        einhundert Verbände im Großraum Rhein-Ruhr, die mit
        dem Bundesministerium für Gesundheit zusammenar-
        beiten und darauf vertrauen können, weiterhin ihre Ge-
        sprächspartner in der Bundesstadt Bonn vorzufinden.
        Anlage 5
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärs Christa Nickels auf die Fragen
        des Abgeordneten Horst Seehofer (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/2948, Fragen 13 und 14):
        Trifft es zu, dass das vom Bundesministerium für Gesundheit am 3. März 2000 veröffentlichte vorläufige Jahresergebnis 1999 der gesetzlichen Krankenversicherung von den tatsächlich ge-meldeten Ergebnissen abweicht, und muss man davon ausgehen, dass sich das endgültige Jahresergebnis 1999 der gesetzlichen Krankenversicherung wesentlich schlechter darstellt als das jetzt veröffentlichte vorläufige Ergebnis?
        Trifft es zu, dass seitens der Bundesregierung auf das inso-weit unabhängige Bundesversicherungsamt dahingehend einge-wirkt wurde, die Krankenkassen zur Vorlage von Jahresergeb-nissen zu veranlassen, die wegen der fehlenden Berücksichti-gung von Nachzahlungen in den Risikostrukturausgleich nicht mit den unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer be-triebswirtschaftlicher Buchführung ermittelten Zahlen überein-stimmen?
        Zu Frage 13:
        Das Bundesministerium für Gesundheit hat in seiner
        Pressemitteilung vom 3. März 2000 und den beigefügten
        tabellarischen Übersichten dargestellt, dass sich in der
        gesetzlichen Krankenversicherung auf der Grundlage
        der vorläufigen Finanzergebnisse (Statistik KV 45) des
        1.– 4. Quartals 1999 bundesweit ein Überschuss von ins-
        gesamt knapp 1 Millarde DM ergibt. Davon entfallen
        circa. 0,65 Milliarden DM auf das frühere Bundesgebiet
        und 0,31 Milliarden DM auf das Beitrittsgebiet. Das
        Ministerium hat in einer Fußnote zu den tabellarischen
        Übersichten darauf hingewiesen, dass die Abweichung
        zwischen der Summe der von den einzelnen Kassenarten
        gemeldeten Ergebnissen und dem Überschuss der ge-
        setzlichen Krankenversicherung daraus resultiert, dass
        nach Feststellung des Bundesversicherungsamts, die
        dem Bundesministerium für Gesundheit am 2. März
        2000 zugeleitet wurde, per Saldo 1 Milliarde DM zuviel
        an Verpflichtungen im Risikostrukturausgleich-
        Verfahren ausgewiesen wurde. Davon wiederum entfal-
        len nach Mitteilung des Bundesversicherungsamts circa
        0,6 Milliarden DM auf das frühere Bundesgebiet und
        rund 0,4 Milliarden DM auf das Beitrittsgebiet. Insofern
        ergeben sich in der Tat Abweichungen zwischen den
        von einzelnen Kassenarten tatsächlich gemeldeten Er-
        gebnissen und den aggregierten bundesweiten sowie für
        das frühere Bundesgebiet und das Beitrittsgebiet ausge-
        wiesenen GKV-Werten. Die Ursache der Abweichungen
        ist im Wesentlichen darin begründet, dass eine Reihe
        von Krankenkassen entgegen den ausdrücklichen Bu-
        chungsvorschriften und den entsprechenden Ausfüllan-
        leitungen zu der Statistik KV 45 gebucht und neben den
        monatlichen Abschlagszahlungen im Rahmen des RSA-
        Verfahrens bereits Buchungen von Forderungen und
        Verpflichtungen aus dem Jahresausgleich für das Kalen-
        derjahr 1999 erfasst haben, die erst Mitte Juni vorlie-
        genden Jahresabrechungsergebnissen (KJ 1) zu erfasssen
        sind. Da nicht gemäß der Ausfüllanleitung gebuchten
        RSA-Verpflichtungen keine entsprechenden RSA-
        Forderungen gegenüberstehen, sind die über KV 45 ge-
        meldeten Ausgaben in der bereits erwähnten Größen-
        ordnung überhöht und damit das GKV-Ergebnis ver-
        zerrt.
        Entgegen der genannten Vermutung muss man nicht
        davon ausgehen, dass das endgültige Jahresergebnis
        1999 der gesetzlichen Krankenversicherung nennens-
        wert von dem jetzt veröffentlichten vorläufigen Ergebnis
        abweicht, insbesondere weil dann den unzulässig von
        einigen Krankenkassen bereits über die vorläufigen Fi-
        8724 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000
        (A)
        (B)
        (C)
        (D)
        nanzergebnisse gemeldeten Verpflichtungen entspre-
        chende Forderungen in gleicher Höhe gegenüber stehen.
        Allerdings hätte ein Verzicht auf die notwendige Berei-
        nigung der Summe der von den Kassenarten gemeldeten
        Finanzsalden im Hinblick auf das GKV-Ergebnis dazu
        geführt, dass die KV 45 Werte voraussichtlich bundes-
        weit um circa 1 Milliarde ungünstiger ausgefallen wären
        als die zu erwartenden endgültigen Jahresberechnungs-
        ergebnisse. Dabei ist zu beachten, dass in der Öffent-
        lichkeit die bereits im März veröffentlichten KV 45
        Werte und nicht die erst im Juli vorliegenden KJ 1 Wer-
        te Beachtung finden.
        Zu Frage 14:
        Die Vermutung, die Bundesregierung habe auf das
        Bundesversicherungsamt eingewirkt, die Krankenkassen
        zur Vorlage von vorläufigen Jahresrechnungsergebnis-
        sen zu veranlassen, die wegen der fehlenden Berück-
        sichtigung von Nachzahlungen in den Risikostruktur-
        ausgleich nicht mit den unter Beachtung der Grundsätze
        ordnungsgemäßer betriebswirtschaftlicher Buchführung
        ermittelten Zahlen übereinstimmten, trifft nicht zu.
        Vielmehr hat das Bundesversicherungsamt als Auf-
        sichtsbehörde auf die Einhaltung der entsprechenden
        Buchführungsvorschriften zu achten. In diesem Zusam-
        menhang hat das Bundesversicherungsamt mit mehreren
        bundesunmittelbaren Krankenkassen Kontakt aufge-
        nommen, sie auf die Beachtung der Regelungen verwie-
        sen und aufgefordert, entsprechende Korrekturen zu ver-
        anlassen. In diesem Zusammenhang steht in der dem
        Bundesministerium für Gesundheit zugeleiteten Stel-
        lungnahme des Bundesversicherungsamts vom 17. März
        2000 zu den in der Frage enthaltenen Vermutungen:
        „Zu Punkt 2 der übermittelten Parlamentsfrage neh-
        men wir wie folgt Stellung: Es ist falsch, dass das Bun-
        desversicherungsamt die Krankenkassen zur Vorlage
        von Jahresrechnungsergebnissen veranlasst, die wegen
        der fehlenden Berücksichtigung von Nachzahlungen in
        den Risikostrukturausgleich nicht den unter Beachtung
        der Grundsätze ordnungsgemäßer betriebswirtschaftli-
        cher Buchführung ermittelten Zahlen übereinstimmten.
        Das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde hat
        vielmehr auf die Einhaltung von Buchführungsvorschrif-
        ten zu achten. Wir weisen den in der Anfrage enthalte-
        nen Vorwurf mit allem Nachdruck zurück. Aufgrund des
        Sachzusammenhangs gehen wir davon aus, dass sich
        diese Anfrage auf unseren Schriftwechsel mit mehreren
        bundesunmittelbaren Krankenkassen bezieht und inso-
        weit auf einer Missinterpretation der unterschiedlichen
        amtlichen Finanzstatistiken beruht. Die Allgmeine Ver-
        waltungsvorschrift über die Statistik in der gesetzlichen
        Krankenversicherung (KSVwV) nimmt eine Trennung
        zwischen jährlichen Rechnungsergebnissen (§ 9
        KSVwV) und vierteljährlichen Rechnungsergebnissen
        (§ 10 KSVwV) vor. Die Buchung von Forderungen und
        Verpflichtungen aus dem RSA-Jahresausgleich für das
        Kalenderjahr 1999 sind in den jährlichen Rechnungser-
        gebnissen nach § 9 KSVwV zu erfassen, jedoch nicht in
        den vierteljährlichen Rechnungsergebnissen nach § 10
        KSVwV. Die Buchung von Forderungen und den Ver-
        pflichtungen aus dem Jahresausgleich für das Kalender-
        jahr 1999 sind erst in den jährlichen Rechnungsergeb-
        nissen nach § 9 KSVwV zu erfassen. Nach § 18 Abs. 2
        der Verordnung über das Verfahren zum Risikostruktur-
        ausgleich (Risikostrukturausgleichsverordnung – RSAV)
        schätzt das Bundesversicherungsamt unverzüglich
        nach Ablauf des Kalenderjahres für den Jahresab-
        schluss nach Anhörung der Spitzenverbände die zur Er-
        mittlung von entsprechenden Forderungen und Ver-
        pflichtungen maßgeblichen Werte und gibt dies bekannt.
        Die Anhörung und Schätzung kann erst nach Vorliegen
        der Meldungen nach § 10 KSVwV für das 4. Quartal
        stattfinden, demnach ist auch eine entsprechende Be-
        kanntmachung der Werte und Buchungen der sich da-
        raus ergebenen Abgrenzungsbeträge vorher nicht mög-
        lich. Inhalt, Art und Form der Geschäftsübersichten und
        Statistiken der Sozialversicherungen werden nach Maß-
        gabe des § 79 Abs. 2 und 3a SGB IV i.V.m. den ent-
        sprechenden Verwaltungsvorschriften einheitlich für alle
        Kassen vorgegeben und unterliegen nicht Zweckmäßig-
        keitsüberlegungen einzelner Träger. Das Bundesversi-
        cherungsamt als Aufsichtsbehörde über die bundes-
        unmittelbaren Krankenversicherungsträger hat auf die
        Einhaltung dieser Vorgaben zu achten und gegebenen-
        falls mit den Mitteln des Aufsichtsrechts tätig zu wer-
        den.“
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Joachim Günter (Plauen) (F.D.P.)
        (Drucksache 14/2948, Frage 17):
        Was unternimmt die Bundesregierung, damit die im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes eingesetzten 2 Milliarden DM für den Ausbau der Sachsenmagistrale sich auch in einem besse-ren Verkehrsangebot auf der Schienenstrecke Berlin–Leipzig–Plauen–Hof–Nürnberg/München widerspiegeln?
        Die Strecke Hof–Plauen–Leipzig wird derzeit im Zu-
        ge der so genannten „Franken-Sachsen-Magistrale“
        (Nürnberg–Hof–Leipzig/Dresden) ausgebaut und für
        den Einsatz von Neigetechnikfahrzeugen angepasst. Bei
        einem Investitionsvolumen für die Gesamtmaßnahme in
        Höhe von 2 Milliarden DM ab 1999 sollen die Bauarbei-
        ten im Wesentlichen im Jahre 2006 abgeschlossen wer-
        den, wobei erste Abschnitte bereits fertiggestellt sind.
        Hierdurch werden unter anderem die Voraussetzungen
        dafür geschaffen, dass die Strecke im Abschnitt Wer-
        dau–Leipzig auch von konventionellen Fahrzeugen mit
        einer Geschwindigkeit von 160 km/h befahren werden
        kann. Entsprechend der Bedeutung dieser Strecke wurde
        bei der Bemessung der erforderlichen Infrastruktur die
        Nutzung durch den Fernverkehr unterstellt. Die Gestal-
        tung des Zugangebots der Deutschen Bahn AG
        (DB AG) im Fernverkehr gehört seit der Bahnreform
        zum ausschließlich eigenverantwortlichen Bereich des
        Unternehmens.
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fra-
        ge des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/2948, Frage 18):
        Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8725
        (A)
        (B)
        (C)
        (D)
        Wird die Bundesregierung über ihre Vertreter im Aufsichts-rat des Unternehmens darauf hinwirken, dass es bei der Umset-zung des so genannten „Knoten-Punkt-Konzepts“ der Deutschen Bahn AG nicht zur Abkoppelung Schleswig-Holsteins und der Fernverbindungen nach Skandinavien kommt, wie von Bahnex-perten und Gewerkschaftsrepräsentanten nach Berichten des Flensburger Tageblatts vom 5. Februar 2000 befürchtet wird?
        Das Zug-Angebot der Deutschen Bahn AG (DB AG)
        im Fernverkehr gehört seit der Bahnreform zum aus-
        schließlich eigenverantwortlichen unternehmerischen
        Bereich der nach dem Aktiengesetz arbeitenden Gesell-
        schaft. Nach § 76 Aktiengesetz ist der Vorstand des je-
        weiligen Unternehmens für die Führung der Geschäfte
        verantwortlich. Die Aufgaben des Aufsichtsrates und der
        Hauptversammlung werden durch § 111 und § 119 Ak-
        tiengesetz definiert; eine Weisungsbefugnis gegenüber
        dem Vorstand ist dort nicht vorgesehen.
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
        des Abgeordneten Steffen Kampeter (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/2948, Frage 20):
        Ist es zutreffend, dass der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Reinhard Klimmt, privat veranlasste Kosten, wie Übernachtungskosten an seinem Dienstsitz Berlin bzw. die durch private Nutzung des Dienstkraftfahrzeuges ent-standenen Kosten, sich fälschlicherweise aus dem Bundeshaus-halt hat bezahlen lassen und falls ja, in welcher Höhe sind die zuviel gezahlten Beträge bzw. übernommenen Kostenanteile dem Bundeshaushalt wieder zurückerstattet worden?
        Bundesminister Klimmt hat nach seinem Amtsantritt
        seinen Wohnort in Saarbrücken beibehalten und in der
        Bundeshauptstadt Berlin regelmäßig im Hotel übernach-
        tet. Veranlasst durch eine unrichtige Auskunft der Rei-
        sestelle des BMVBW wurden die Hotelrechnungen zu-
        nächst dort abgerechnet. Auf Bitte des Ministerbüros um
        Überprüfung dieser Verwaltungspraxis wurde die Un-
        richtigkeit dieser Praxis am 14. Februar 2000 erkannt
        und diese Praxis wurde sofort eingestellt. Die bis dahin
        für den Zeitraum vom 29. September 1999 bis 3. Febru-
        ar 2000 fälschlicherweise gezahlten Beträge in Höhe
        von 9 605 DM hat Bundesminister Klimmt in voller Hö-
        he an die Bundeskasse gezahlt.
        Nach den Richtlinien nach § 52 Satz 2 Bundeshaus-
        haltsordnung für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen
        in der Bundesverwaltung vom 29. Juni 1993 haben Mit-
        glieder der Bundesregierung die uneingeschränkte Dis-
        positionsbefugnis über ihr Dienstkraftfahrzeug. Der
        geldwerte Vorteil für die private Nutzung wird nach den
        allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen und dem da-
        zu herausgegebenen Erlass des Bundesministeriums der
        Finanzen vom 14. März 1996 versteuert. Danach kann
        die Versteuerung in einem pauschalen Verfahren erfol-
        gen. Davon macht Bundesminister Klimmt wie andere
        Mitglieder dieser und auch früherer Bundesregierungen
        Gebrauch.
        Anlage 9
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Michael Naumann auf die Frage
        des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/2948, Frage 21):
        Wie reagiert die Bundesregierung auf die mit Blick auf die Kulturkonzeption der Bundesregierung nach § 96 Bundesver-triebenengesetz (BVFG) getroffene Aussage der nordrhein-westfälischen Ministerin für Arbeit, Soziales und Stadtentwick-lung, Kultur und Sport, Ilse Brusis, „jegliche Zentralisierung ist falsch“ (vgl. Deutscher Ostdienst vom 10. März 2000), und wel-che Auswirkungen hat diese Aussage auf die Pläne zur Zusam-menlegung und Zentralisierung von Einrichtungen im Bereich der Kulturarbeit nach § 96 BVFG vor dem Hintergrund der Tat-sache, dass die Bundesregierung für ihre überarbeitete Kultur-konzeption nach § 96 BVFG „überwiegend einvernehmliche Lö-sungen“ (vgl. Antwort von Staatsminister Dr. Michael Naumann auf meine mündliche Frage für die Fragestunde am 26. Januar 2000, Plenarprotokoll 14/83, S. 7704 B) erwartet?
        Die Bundesregierung beabsichtigt, entsprechend den
        Forderungen des Haushaltsausschusses des Deutschen
        Bundestages und des Bundesrechnungshofes die beste-
        hende Vielfalt der auf § 96 BVFG gestützten institutio-
        nellen und Projektförderungen im Sinne einer Stärkung
        des Regionalprinzips, verbunden mit einer Stärkung der
        Professionalität, einzugrenzen. Hiermit können nicht zu-
        letzt auch Doppelarbeit, Redundanzen und Ineffektivitä-
        ten vermieden werden. Dieses Ziel kommt in dem Ent-
        wurf der neuen Konzeption zur Kulturförderung nach
        § 96 BVFG deutlich zum Ausdruck und wird, wie die
        bisherigen Erörterungen ergeben haben, nicht bestritten.
        Daher ist im Rahmen einer Bundesförderung grundsätz-
        lich eine Zusammenführung von Einrichtungen mit ver-
        gleichbaren Aufgaben hinsichtlich derselben Bezugsre-
        gion anzustreben. Dem tragen die konzeptionellen Über-
        legungen, in die auch der Diskussionsstand mit dem
        Ausschuss für Kultur und Medien, den mitfördernden
        Ländern und den betroffenen Einrichtungen einfließen
        wird, Rechnung.
        Der im Konzeptionsentwurf vom 20. Mai 1999 zu-
        sätzlich geäußerte Gedanke einer neuen zentralen „Kul-
        turstiftung für das östliche Europa“, die gegebenenfalls
        auch Aufgaben aufzulösender Einrichtungen, wie der
        Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen und der Stif-
        tung Ostdeutscher Kulturrat, hätte übernehmen können,
        wurde teilweise als „quasi verstaatlichte Kulturarbeit“
        missverstanden, so offenbar zum Beispiel von der Ab-
        geordneten Steinbach, deren entsprechende Äußerung
        im DUD-Sonderdienst der CDU/CSU-Bundestagsfrak-
        tion vom 28. Juni 1999 abgedruckt ist.
        Kulturarbeit lässt sich nicht „verstaatlichen“. Sehr
        wohl aber ist es Aufgabe des Staates dafür zu sorgen,
        dass die Zuwendungen auch im Förderungsbereich nach
        § 96 BVFG im Lichte der veränderten politischen Lage
        in Ost- und Südosteuropa sinnhaft genutzt und verwen-
        det werden. Das neue Konzept der Bundesregierung ver-
        sucht in Zusammenarbeit mit den betroffenen Institutio-
        nen Kosteneffizienz und Synergie bei Vermeidung un-
        angemessener, gar „zentralistischer“ Einflussnahme des
        Staates oder von Parteien und Verbänden in Zukunft zu
        sichern.
        Anlage 10
        Antwort
        des Staatsministers Michael Naumann auf die Fragen
        des Abgeordneten Markus Meckel (SPD) (Drucksache
        14/2948, Fragen 22 und 23):
        8726 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000
        (A)
        (B)
        (C)
        (D)
        Trifft es zu, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder, der Bun-desminister des Innern, Otto Schily, und Staatsminister Dr. Michael Naumann Zustimmung zu den Plänen des Bundes der Vertriebenen (BdV) zur Errichtung eines „Zentrums gegen Vertreibungen“ signalisiert haben, insbesondere auch zur Frage einer Trägerschaft des BdV (siehe AP-Meldung vom 20. Januar 2000)?
        Wie sehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Pläne zur Errichtung des „Zentrums gegen Vertreibungen“ im Einzelnen aus (unter anderem Finanzierungsbeiträge, vom Bund angebote-ne Grundstücke, Satzung, Gremienbesetzung)?
        Zu Frage 22:
        Bei dem auf Wunsch der Präsidentin des Bundes der
        Vertriebenen (BdV) geführten Gespräch wurden die
        Überlegungen des BdV, ein „Zentrum gegen Vertrei-
        bungen“ zu errichten, zur Kenntnis genommen. Zusagen
        wurden nicht gemacht. Eine Bewertung des Projektes
        durch die Bundesregierung kann erst erfolgen, wenn der
        BdV eine vollständige Konzeption vorlegt. Dies ist bis-
        her nicht der Fall.
        Zu Frage 23:
        Der Bundesregierung sind die Pläne des BdV im Ein-
        zelnen nicht bekannt (siehe Antwort zu 22).
        Anlage 11
        Antwort
        des Staatsministers Ludger Volmer auf die Frage des
        Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/2948, Frage 25):
        Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über das rumänische Bodenrückgabegesetz vom 11. Januar 2000, und welche Bestimmungen enthält das Gesetz für aus Rumänien ver-triebene Deutsche, für deutsche Aussiedler und für Angehörige der deutschen Minderheiten in Rumänien?
        Das genannte Gesetz ist ein Ausführungsgesetz zum
        Bodengesetz aus dem Jahre 1991 (in jetzt geltender Fas-
        sung aus dem Jahre 1997). Nach den bisherigen Er-
        kenntnissen schafft das Gesetz keine neuen Anspruchs-
        grundlagen für die Rückgabe von Grundeigentum. Wie
        bisher sind antragsberechtigt alle zwischen 1945 und
        1989 durch Nationalisierung und direkte Enteignung
        Geschädigten, soweit sie zumindest auch die rumänische
        Staatsangehörigkeit besitzen oder wiedererworben ha-
        ben. Unschädlich ist ein Wohnsitz im Ausland. Angehö-
        rige der deutschen Minderheit, die bereits 1945 enteig-
        net wurden und daher ohne eigenen Grundbesitz den
        1949 gebildeten LPGs beitreten mussten, zählen zum
        Kreis der Anspruchsberechtigten, soweit sie noch oder
        wieder die rumänische Staatsangehörigkeit besitzen. Das
        Gesetz verlängerte zudem die Antragsfristen nochmals
        um 60 Tage ab In-Kraft-Treten, das heißt bis zum
        11. März 2000.
        Anlage 12
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Frage des
        Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/2948, Frage 37):
        Welche Forderungen von EU-Beitrittskandidaten, Über-gangsfristen zur Anwendung des EU-Rechts vorzusehen, sind der Bundesregierung bekannt und wie beurteilt sie dies?
        Die Beitrittskandidaten haben in vielen Bereichen des
        Acquis Anträge auf Übergangsfristen gestellt. So zum
        Beispiel in den Kapiteln Freier Warenverkehr, Freier
        Kapitalverkehr, Steuern, Energie, Umwelt und Außen-
        beziehungen. Die grundsätzliche Haltung der Bundesre-
        gierung hierzu ist, dass insbesondere in binnenmarktre-
        levanten Bereichen Übergangsfristen nur restriktiv ge-
        währt werden sollten. Eine Alternative zu Übergangsre-
        gelungen sind hierbei die so genannten Schutzklauseln,
        wie sie auch in vergangenen Erweiterungsrunden ange-
        wendet wurden. Sie greifen, wenn eine nachhaltige Stö-
        rung des Marktes festgestellt werden kann. Schutzmaß-
        nahmen sind im Binnenmarkt weniger störend. In Berei-
        chen hingegen, die erhebliche Anpassungsanstrengun-
        gen und beträchtliche finanzielle Aufwendungen erfor-
        dern (Umwelt, Energie, Infrastruktur), sind zeitlich limi-
        tierte Übergangsregelungen akzeptabel, sofern das je-
        weilige Beitrittsland aufzeigt, dass der erforderliche An-
        gleichungsprozess im Gang ist und es sich an detaillier-
        te, realistische Angleichungspläne hält, die die erforder-
        lichen Investitionen berücksichtigen.
        Anlage 13
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Rudolf Körper auf die Frage
        des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/2948, Frage 41):
        Was ist vonseiten der Bundesregierung im personellen, tech-nischen und organisatorischen Bereich noch alles zu unterneh-men, um von deutscher Seite und in Zusammenarbeit mit dem Königreich Dänemark im deutsch-dänischen Grenzbereich die Sicherheitslage so zu optimieren, dass mit dem In-Kraft-Treten des Schengener Abkommens in Dänemark dem Sicherheitsbe-dürfnis und der Sicherheitsnotwendigkeit der Bevölkerung in dieser Region auf beiden Seiten der Grenze entsprochen wird?
        Mit Blick auf die künftige Inkraftsetzung des
        Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) für
        Dänemark sowie die übrigen nordischen Staaten (mög-
        licherweise zum 25. März 2001) hat die Bundesregie-
        rung frühzeitig die Weichen im personellen, technischen
        und organisatorischen Bereich gestellt, die sich an der
        Kriminalitätsentwicklung im deutsch-dänischen Grenz-
        gebiet orientieren. Hierzu hat Ihnen Herr Minister Schily
        bereits ausführlich in einem Schreiben vom 23. Dezem-
        ber 1999 geantwortet. Ergänzend darf ich Ihnen Folgen-
        des mitteilen: Im Rahmen der von der EU-Ratsarbeits-
        gruppe „Bewertung Schengen“ zu treffenden Vorberei-
        tungen zur Inkraftsetzung des SDÜ für die nordischen
        Staaten hat Dänemark in seiner Antwort auf einen um-
        fangreichen Fragenkatalog unter anderem zum Inhalt der
        nationalen Erklärung über die Modalitäten der grenz-
        überschreitenden Nacheile gemäß Artikel 41 Absatz 9
        SDÜ Stellung genommen. Danach sei an der deutsch-
        dänischen Grenze die grenzüberschreitende Nacheile un-
        ter folgenden Bedingungen möglich: Die zuständigen
        deutschen Beamten haben das Recht, die Nacheile auf
        dänisches Territorium in einer Entfernung von bis zu
        25 Kilometern jenseits der Grenze fortzusetzen, jedoch
        Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8727
        (A)
        (B)
        (C)
        (D)
        kein Festhalterecht. Die grenzüberschreitende Nacheile
        nach Dänemark erfolgt bei den in Art. 41 Abs. 4 lit a.
        SDÜ ausgelisteten Straftaten (Straftatenkatalog).
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
        Abgeordneten Dr. Michael Meister (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/2948, Fragen 42 und 43):
        Welche Gründe waren für die Bundesregierung maßgebend, dass die Ankündigung des Staatssekretärs im Bundesministeri-um für Finanzen, Dr. Heribert Zitzelsberger, der umstrittene § 2b Einkommensteuergesetz (EStG), der die Verlustverrech-nung bei negativen Einkünften aus der Beteiligung an Verlust-zuweisungsgesellschaften und ähnlichen Modellen regelt, könne wieder zurückgenommen werden (FAZ vom 26. Oktober 1999), bisher nicht umgesetzt wurde?
        Ist die Bundesregierung bereit, anhand vorliegender Gutach-ten (unter anderem der Deutschen Allgemeinen Treuhand AG), die dem § 2b EStG Verfassungswidrigkeit bescheinigen, die Fra-ge der Verfassungsmäßigkeit ernsthaft zu prüfen?
        Zu Frage 42:
        Von Herrn Staatssekretär Dr. Zitzelsberger wurde
        keineswegs angekündigt, vonseiten der Bundesregierung
        bestünde die Absicht, § 2b des Einkommensteuergeset-
        zes aufzuheben. Die in dem von Ihnen genannten Pres-
        seartikel angesprochene Äußerung von Staatssekretär
        Dr. Zitzelsberger auf dem 22. Deutschen Steuerbera-
        tungstag bezog sich vielmehr auf den zum damaligen
        Zeitpunkt noch offenen Ausgang des Gesetzgebungsver-
        fahrens zum Steuerbereinigungsgesetz 1999.
        Zu Frage 43:
        Die Verfassungsmäßigkeit des § 2b Einkommensteu-
        ergesetz wurde bereits bei seiner Einführung im Rahmen
        des Gesetzgebungsverfahrens zum Steuerentlastungsge-
        setz 1999/2000/2002 geprüft und als gegeben angese-
        hen. Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine Ver-
        anlassung, ihre Auffassung zu revidieren.
        Anlage 15
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
        Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/2948, Fragen 44 und 45):
        Bis wann ist nach Auffassung der Bundesregierung mit ei-nem abgestimmten Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zum § 2b EStG zu rechnen, und werden die betroffenen Verbän-de zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten?
        Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der in einer Anzeige betroffener Unternehmen gemachten Aussage, § 2b EStG habe bereits in 1999 176 000 Arbeitsplätze vernichtet und die Bundesregierung sei sich des Ausmaßes dieser kom-menden volkswirtschaftlichen Katastrophe noch nicht bewusst (vgl. Handelsblatt vom 25. Februar 2000)?
        Zu Frage 44:
        Um Kapitalanlegern Rechtssicherheit zu geben, hat-
        ten die obersten Finanzbehörden der Länder beschlos-
        sen, die Auslegung des § 2b Einkommensteuergesetz in
        einem BMF-Schreiben niederzulegen. Der notwendige
        Abstimmungsbedarf zum Entwurf des Anwendungs-
        schreibens zu § 2b Einkommensteuergesetz ist inzwi-
        schen weitgehend abgeschlossen. Ende März 2000 wird
        ein überarbeiteter Entwurf noch einmal mit den obersten
        Finanzbehörden der Länder abgestimmt. Dieser wird –
        um auch den Anliegen der betroffenen Branchen gerecht
        werden zu können – vor der endgültigen Verabschie-
        dung noch den Verbänden zur Stellungnahme übersandt.
        Mit der Veröffentlichung des BMF-Schreibens wird et-
        wa im Mai 2000 gerechnet.
        Zu Frage 45:
        Aus der in der Anzeige getroffenen Behauptung wird
        die Bundesregierung keine unmittelbaren Folgerungen
        ziehen. Zunächst wird sie das Ergebnis der geplanten
        schriftlichen Verbandsanhörung abwarten, in deren Rah-
        men die betroffenen Branchen gegebenenfalls fundiertes
        statistisches Zahlenmaterial über die bisherigen bzw. zu
        erwartenden Auswirkungen des § 2b Einkommensteuer-
        gesetz vorlegen können.
        Die Bundesregierung erwartet allerdings bislang kei-
        ne Auswirkungen in dem beschriebenen Ausmaß. Zum
        einen erlaubt die Übergangsregelung in § 52 Abs. 4 Ein-
        kommensteuergesetz den Fondsinitiatoren, vor dem
        5. März 1999 aufgelegte Anlagemodelle noch bis zum
        31. Dezember 2000 an Anleger zu vertreiben, ohne dass
        diese damit dem § 2b Einkommensteuergesetz unterlie-
        gen. Zum anderen werden sich die Fondsanbieter an die
        geänderte rechtliche Situation anpassen und ihre Ange-
        bote an der tatsächlichen wirtschaftlichen Rentabilität
        ausrichten.
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
        Abgeordneten Norbert Otto (Erfurt) (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/2948, Fragen 46 und 47):
        Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die in der Fach-presse bekannt gewordenen Einzelheiten über den bisher erfolg-losen Versuch des Bundesministers der Finanzen, die kompli-zierte und auslegungsbedürftige Regelung in § 2b EStG, dem so genannten Fallensteller-Paragraphen, durch ein Anwendungs-schreiben nachträglich zu klären, die Verunsicherung der Anle-ger eher noch verstärkt haben?
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung des § 2b EStG auf den Anlegerwohnungsbau vor dem Hintergrund, dass der westdeutsche Mietwohnungsneubau nach Angaben des Sta-tistischen Bundesamtes zur Entwicklung der Baugenehmigungen im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand in den neunziger Jahren abgesunken ist und nach allen Prognosen in diesem Jahr weiter abzusinken droht?
        Zu Frage 46:
        Über die möglichen Auswirkungen einer subjektiven
        Presseberichterstattung auf das Anlageverhalten Einzel-
        ner kann die Bundesregierung keine Aussage treffen.
        Das Bundesministerium der Finanzen hat bisher kei-
        neswegs erfolglos versucht, die Auslegung des § 2b
        8728 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000
        (A)
        (B)
        (C)
        (D)
        Einkommensteuergesetz im Rahmen eines Anwen-
        dungsschreibens klarzustellen. Die erforderliche sorgfäl-
        tige Abstimmung mit den beteiligten Ländern und auch
        mit den Verbänden der betroffenen Branchen hat aller-
        dings einige Zeit in Anspruch genommen. Der Abstim-
        mungsprozess ist inzwischen weitgehend abgeschlossen;
        ich darf insoweit auf meine Antwort zur Frage Nr. 44
        des Kollegen Dr. Kansy verweisen.
        Zu Frage 47:
        Eine zurückgehende Wohnungsbautätigkeit ist Aus-
        druck entspannter Wohnungsmärkte. Dabei ist eine be-
        sondere Auswirkung des § 2b Einkommensteuergesetz
        im Bereich des Mietwohnungsbaus bislang nicht zu be-
        obachten.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
        Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck-
        sache 14/2948, Fragen 48 und 49):
        Ist die Bundesregierung nach wie vor der Ansicht, dass die geplante Abschaffung des Vollanrechnungsverfahrens bei der Unternehmensteuerreform die einzige Möglichkeit ist, Miss-bräuche beim Dividendenstripping zu vermindern, und wie hoch schätzt sie die Steuermehreinnahmen aufgrund der Steuerre-formvorschläge?
        Gibt es im Bundesministerium der Finanzen Überlegungen, das bei der Unternehmensteuerreform vorgesehene Optionsmo-dell für die Personengesellschaften und Einzelunternehmen auf-grund der zahlreichen offenkundigen Nachteile fallen zu lassen, und wie viele Unternehmen werden vom Optionsrecht nach Ein-schätzung der Bundesregierung Gebrauch machen?
        Zu Frage 48:
        Nach Auffassung des Bundesregierung sprechen
        mehrere Gründe für einen Systemwechsel vom Voll-
        anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren. Das
        Halbeinkünfteverfahren ist als „klassisches“ Körper-
        schaftssteuersystem einfacher als das Anrechnungsver-
        fahren, es ist weniger missbrauchsanfällig und funktio-
        niert auch grenzüberschreitend. Da Anrechnungsmecha-
        nismen aufgrund der Definitivbesteuerung bei der Kör-
        perschaft fehlen, scheiden insbesondere so genannte
        „stripping“-Gestaltungen, die darauf abzielen, sich unbe-
        rechtigt das Anrechnungsguthaben zu verschaffen, von
        vornherein aus. Die im Anrechnungsverfahren gegen
        diese Gestaltungen geschaffenen gesetzlichen Regelun-
        gen (das ist der § 50 c des Einkommensteuergesetzes)
        haben sich in der Praxis als hoch kompliziert, schwer
        administrierbar und anfällig für Umgehungen erwiesen.
        Die Bundesregierung schätzt die mit der Ersetzung des
        bisherigen Anrechnungsverfahrens durch das Halbein-
        künfteverfahren bei der Dividendenbesteuerung verbun-
        denen Steuermehreinnahmen auf rund 5 Milliarden DM.
        Zu Frage 49:
        Der Bundesregierung sind keine konkreten Nachteile
        des Optionsmodells bekannt. Das Optionsmodell ist von
        der Kommission zur Unternehmensteuerreform als ein
        Modell zur steuerlichen Entlastung von Personenunter-
        nehmen entwickelt und vorgelegt worden. Es wurde in
        den anschließenden Planspielen unter Beteiligung von
        Vertretern aus Kreisen aller Betroffener kritisch geprüft
        und verbessert. Dabei wurden insbesondere auch die
        Anregungen der Vertreter der Unternehmen aufgenom-
        men. Das Modell wurde vereinfacht und attraktiv ge-
        macht. Zur Umsetzung dienen bewährte Rechtsinstitute.
        Nach Schätzung der Bundesregierung werden im Jahre
        des In-Kraft-Tretens, das heißt 2001, rund 10 vom Hun-
        dert der Unternehmen von der Option Gebrauch ma-
        chen. Dieser Anteil dürfte bis zum Jahre 2003 auf 25
        vom Hundert steigen.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage der
        Abgeordneten Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/2948, Frage 50):
        Wie steht die Bundesregierung zur Absicht einiger Mitglied-staaten in der EU, zur Förderung von Beschäftigung EU-weite quantifizierbare Ziele festzulegen?
        Die Bundesregierung steht Vorschlägen, nach denen
        die Mitgliedstaaten mehr gemeinsame Ziele im Rahmen
        der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik anstreben,
        aufgeschlossen gegenüber. Zielen im Sinne qualitativer
        Verbesserungen in einzelnen Politikbereichen soll dabei
        mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden, zum Beispiel
        bei der Struktur der öffentlichen Ausgaben. Neben qua-
        litativen Zielen können quantifizierbare Ziele dazu bei-
        tragen, den gegenseitigen Vergleich der Politiken der
        Mitgliedstaaten zu schärfen, die Gründe für erfolgreiche
        oder weniger erfolgreiche Politiken festzustellen und die
        erfolgreichsten Verfahren zu verbreiten. Konkrete Indi-
        katoren können einen Vergleich der „best practices“ er-
        leichtern. Hierdurch können die Mitgliedstaaten die
        Leistungsmöglichkeiten ihrer Volkswirtschaften noch
        besser erkennen.
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
        Abgeordneten Andreas Storm (CDU/CSU) (Drucksa-
        che 14/2948, Fragen 51 und 52):
        Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der An-stieg der Inflationsrate im Jahr 2000 gegenüber dem Vorjahr zu einem Teil auf die Einführung der Ökosteuer zurückzuführen ist, und wie begründet sie ihre Einschätzung?
        Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung den auf die Ökosteuer zurückzuführenden Einfluss auf die Inflationsrate?
        Zu Frage 51:
        Der in den letzten Monaten zu beobachtende Anstieg
        des Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten
        Haushalte ist in erster Linie auf die Entwicklung der
        Rohölpreise und des Euro-Wechselkurses zurückzufüh-
        ren. Die umwelt- und beschäftigungspolitisch motivierte
        Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8729
        (A)
        (B)
        (C)
        (D)
        maßvolle Verteuerung des Energieverbrauchs durch die
        Einführung der Ökosteuer spielt demgegenüber eine un-
        tergeordnete Rolle.
        Zu Frage 52:
        Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes
        dürfte sich der Preisindex für die Lebenshaltung aller
        privaten Haushalte aufgrund der per 1. April 1999 in
        Kraft getretenen ersten Stufe der ökologischen Steuerre-
        form rechnerisch um 0,4 bis 0,5 Prozentpunkte und auf-
        grund der zum Jahresbeginn 2000 eingeführten zweiten
        Stufe rechnerisch um 0,2 Prozentpunkte erhöht haben.
        Im Durchschnitt des Jahres 2000 dürfte die Ökosteuer
        rechnerisch rund 0,3 Prozentpunkte zum Anstieg des
        Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushal-
        te beitragen.
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
        Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache
        14/2948, Fragen 53 und 54):
        Welche Gründe haben den interministeriellen Ausschuss veranlasst, für den Bau eines Atomkraftwerkes in China eine Hermes-Bürgschaft zu beschließen, und ist diese Bürgschaft vereinbar mit der Energiepolitik der Bundesregierung?
        Hält es die Bundesregierung für vermittelbar, dass sie den Atomausstieg im Inland plant und gleichzeitig Bürgschaften für neue Kernenergie-Anlagen im Ausland erteilt?
        Zu Frage 53:
        Die Hermes-Deckungen für Lieferungen im Zusam-
        menhang mit dem Bau des Kernkraftwerkes Tianwan
        (früher: Lianyungang) in China konnten sowohl im Hin-
        blick auf die Förderungswürdigkeit des Vorhabens wie
        auch hinsichtlich der risikomäßigen Vertretbarkeit
        grundsätzlich zugesagt werden. Im Übrigen war für die
        Entscheidungsfindung von Bedeutung, dass es sich um
        Zulieferungen konventioneller Komponenten handelt
        (Dieselgeneratoren, Batterien, Elektro- und Leittechnik),
        die nicht Bestandteil des nuklearen Kerns der Anlage
        sind. Die Sicherheitsausstattung des bereits im Bau be-
        findlichen Reaktors russischer Herkunft wird durch die-
        se Ausrüstungen dem westlichen Niveau angenähert.
        Die Entscheidung steht im Einklang mit der Energiepoli-
        tik der Bundesregierung. Auch in Deutschland muss für
        die Restlaufzeit der Kernkraftwerke die erforderliche Si-
        cherheit vorgehalten werden.
        Zu Frage 54:
        Ja; ich darf insoweit auf den zweiten Teil meiner
        Antwort auf Ihre Frage Nr. 53 verweisen. Im Übrigen
        möchte ich betonen, dass das Bundesministerium der
        Finanzen in dieser Frage nicht federführend ist; der Ver-
        treter des Bundesministeriums für Wirtschaft, Kollege
        Mosdorf, wird hierzu unmittelbar im Anschluss erschöp-
        fende Auskunft geben können.
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Rainer Funke (F.D.P.) (Druck-
        sache 14/2948, Fragen 55 und 56):
        Wie viele Investitionsprojekte im Bereich der Kernenergie wurden in den vergangenen Jahren durch Hermes-Bürgschaften abgesichert?
        Warum hält es die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt für sinnvoll, Lieferungen für das Atomkraftwerk Lia-nyungang in China mit öffentlichen Mitteln zu fördern?
        Zu Frage 55:
        Seit dem Regierungswechsel im Herbst 1998 hat die
        Bundesregierung lediglich Lieferungen und Leistungen
        im Zusammenhang mit drei Kernkraftprojekten im Aus-
        land durch Ausfuhrgewährleistungen begleitet.
        Zu Frage 56:
        Siehe Antwort auf Frage Nr. 55. Zu ergänzen ist, dass
        sich der Zeitpunkt einer Hermes-Deckungsentscheidung
        auch an den Bedürfnissen des Exporteurs orientiert. Die-
        ser kann bei der Bewerbung um einen Auftrag aus dem
        Ausland häufig erst dann ein verbindliches Angebot un-
        terbreiten, wenn er weiß, ob er mit einer Hermes-
        Deckung rechnen kann.
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Walter Hirche (F.D.P.) (Druck-
        sache 14/2948, Fragen 57 und 58):
        Wurde die Entscheidung der Bundesregierung, für den Aus-bau der Kernenergie in China zu bürgen, zwischen den beteilig-ten Ressorts abgestimmt bzw. lag dazu ein Kabinettsbeschluss vor?
        Hat die Bundesregierung die Koalitionsfraktionen im Vor-feld der Entscheidungen zur Absicherung der China-Inves-titionen durch Hermes-Bürgschaften informiert?
        Zu Frage 57:
        Eine pauschale Bürgschaft der Bundesregierung für
        den Ausbau der Kernenergie in China gibt es nicht.
        Vielmehr wurden grundsätzlich Hermes-Deckungs-
        zusagen im Zusammenhang mit Lieferungen für ein ein-
        zelnes Projekt ausgereicht. Die Entscheidung hierüber
        wurde innerhalb der Bundesregierung im Grundsatz ab-
        gestimmt und im Interministeriellen Ausschuss (IMA)
        getroffen.
        Zu Frage 58:
        Nein.
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Ulrike Flach (F.D.P.) (Drucksa-
        che 14/2948, Fragen 59 und 60):
        8730 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000
        (A)
        (B)
        (C)
        (D)
        Welche ökologischen Kriterien werden an die Vergabe von Hermes-Bürgschaften angelegt?
        Wer definiert diese ökologischen Kriterien?
        Erstens. Lassen Sie mich mit einer allgemeinen Vor-
        bemerkung beginnen: Die Bundesregierung nimmt mög-
        liche Auswirkungen deutscher Exporte auf Mensch und
        Umwelt in den Empfängerländern sehr ernst. Seit ihrem
        Regierungsantritt verfolgt die jetzige Bundesregierung
        ihr Ziel einer sachgerechten Berücksichtigung von Um-
        weltbelangen im Rahmen der staatlichen Exportkredit-
        versicherung gleichzeitig auf nationaler wie auf interna-
        tionaler Ebene. Auf nationaler Ebene werden Umwelt-
        belange inzwischen systematisch und wesentlich umfas-
        sender einbezogen als vor 1998. Dies entwickeln wir
        ständig fort. Dabei ist allerdings auch zu berücksichti-
        gen, dass der Großteil der gedeckten Exporte umweltpo-
        litisch unbedenklich ist und dass diese Exporte in
        Deutschland mehrere hunderttausend Arbeitsplätze si-
        chern.
        Zweitens. Hermes-Ausfuhrgewährleistungen können
        von der Bundesregierung nur übernommen werden,
        wenn die versicherten Ausfuhren förderungswürdig und
        risikomäßig vertretbar sind. In diesem Zusammenhang
        prüft die Bundesregierung auch, ob die Übernahme der
        Deckungen unter Umweltgesichtspunkten vertretbar ist.
        Im Jahr werden bei uns rund 30 000 Ausfuhr-Deckun-
        gen übernommen, wobei die versicherten Exporte von
        Verbrauchs- und Ersatzteilen bis zu kompletten Großan-
        lagen gehen. Dementsprechend trifft die Bundesregie-
        rung ihre differenzierten Entscheidungen unter Berück-
        sichtigung des konkreten Einzelfalls.
        Drittens. Der weitaus überwiegende Anteil der jähr-
        lich neu gedeckten Auftragswerte ist umweltpolitisch
        unbedenklich. Um die umweltpolitisch sensitiven Pro-
        jekte zu ermitteln hat die Bundesregierung ein Screen-
        ing-Verfahren entwickelt und eingeführt. Inzwischen
        haben auch Kanada und Großbritannien vergleichbare
        Verfahren eingeführt, Schweden plant dies für April die-
        sen Jahres.
        Viertens. Bei den als sensitiv erkannten Projekten
        setzen die IMA-Ressorts BMWi, BMF, AA und BMZ
        sich in Zusammenarbeit mit dem Exporteur für Verbes-
        serungen des Projektes ein, bis am Ende dieses Prozes-
        ses eine Indeckungnahme des Geschäftes verantwortet
        werden kann. Die Vorschriften und Standards des Be-
        stellerlandes sind dabei in jedem Fall einzuhalten. Bei
        einer Beteiligung anderer staatlicher Exportkreditversi-
        cherer an einem Multi-Sourcing-Projekt werden Um-
        weltaspekte mit diesen abgestimmt.
        Fünftens. Der Bereich der Exportkreditversicherung
        ist durch starken internationalen Wettbewerb geprägt.
        Alle wichtigen Industrieländer und ein Teil der Schwel-
        lenländer verfügen über vergleichbare Instrumente. Wir
        setzen uns deshalb insbesondere im Rahmen der OECD
        für die Entwicklung international abgestimmter Verfah-
        ren zur Berücksichtigung von Umweltbelangen durch al-
        le staatlichen Exportkreditagenturen ein. Alle wichtigen
        Exportkreditagenturen haben sich bereits im OECD-
        Rahmen verpflichtet, Umweltbelange zu berücksichti-
        gen. Im Mai 1999 wurde auf Ministerebene die Entwick-
        lung gemeinsamer Herangehensweisen vereinbart. Dies
        geschieht inzwischen, auch im Rahmen von Sondersit-
        zungen der zuständigen OECD-Arbeitsgruppe.
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Rainer Brüderle (F.D.P.)
        (Drucksache 14/2948, Fragen 61 und 62):
        Beabsichtigt die Bundesregierung, Hermes-Bürgschaften für die Fertigstellung der Reaktoren Khmelnitzky-2 und Rovno-4 in der Ukraine bereitzustellen, die eine deutsche Firma durchführen soll, und falls dies der Fall ist, wann wird sie dazu eine Ent-scheidung fällen?
        Welche Gründe werden für die Entscheidung maßgeblich sein?
        Zu Frage 61:
        Nein.
        Zu Frage 62:
        Siehe Antwort zu Frage 61.
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Erich G. Fritz (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/2948, Fragen 63 und 64):
        Welche unerlässlichen Bestandteile muss nach Auffassung der Bundesregierung eine Vereinbarung der Europäischen Union mit der Volksrepublik China im Vorfeld des chinesischen Bei-tritts zur Welthandelsorganisation (WTO) haben?
        Welche bisher für deutsche Unternehmen bestehenden Hemmnisse für Investitionen und den Handel aus bzw. mit Chi-na müssen bei einer solchen Vereinbarung nach Auffassung der Bundesregierung ausgeräumt werden, und würden in diesem Zu-sammenhang der Bundesregierung die zwischen den Vereinigten Staaten und China ausgehandelten Regelungen ausreichend er-scheinen?
        Die Bundesregierung strebt im Rahmen der Europäi-
        schen Union einen möglichst raschen Beitritt Chinas zur
        WTO an. Dies setzt zunächst voraus, dass China sich zur
        Übernahme aller Grundprinzipien der WTO verpflichtet,
        wie etwa des Meistbegünstigungsprinzips (Vorteile, die
        gegenüber einem WTO-Partner eingeräumt werden,
        müssen allen anderen ebenfalls zugute kommen) und des
        Grundsatzes der Inländerbehandlung (keine Diskrimi-
        nierung zwischen in- und ausländischen Wirtschaftsbe-
        teiligten). Daneben müssen die Marktzugangsinteressen
        Deutschlands und anderer EU-Mitgliedstaaten gegen-
        über China Berücksichtigung finden. Das zwischen
        China und den USA ausgehandelte Abkommen deckt zu
        annähernd 80 Prozent auch die Forderungen der Europä-
        ischen Union und damit auch der Bundesrepublik ab.
        Durch den so genannten Meistbegünstigungsgrundsatz
        der WTO gelten die dort gemachten Zugeständnisse
        beim Beitritt Chinas zur WTO auch zugunsten aller an-
        deren WTO-Mitgliedstaaten. Die USA haben allerdings
        Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8731
        (A)
        (B)
        (C)
        (D)
        verständlicherweise in solchen Bereichen Zollsenkungen
        und andere chinesische Zugeständnisse ausgehandelt, in
        denen sie – die USA – besondere Handelsinteressen ha-
        ben.
        Deshalb gilt es jetzt für die EU, darüber hinaus beste-
        hende eigene Marktzugangsinteressen zu sichern. Die
        EU exportiert und investiert mehr nach China als die
        USA! Zu den wesentlichen Forderungen gehören insbe-
        sondere: bessere Konditionen im Dienstleistungsbereich:
        Telekommunikation, insbesondere Mobilfunk, und Ver-
        sicherung (US-Versicherungsriese AIG ist bereits in
        China; während europäische Versicherer auf den chine-
        sischen Versicherungsmarkt drängen); Automobilbe-
        reich (Zollsenkungen und Frage der Beteiligungen bei
        Joint Ventures); Abschaffung der Staatshandelsmonopo-
        le (Importbereich: Öl, Tabak, Düngemittel; Exportbe-
        reich: Seide, Baumwolle).
        Insgesamt legt die EU Wert auf eine bessere Behand-
        lung der Auslandsinvestitionen. Bisher hat China aus-
        ländische Unternehmen gegenüber chinesischen Unter-
        nehmen diskriminiert, insbesondere beim Zugang zu
        ausländischen Kreditquellen und öffentlichen Aufträgen.
        Auch wird ein WTO-Beitritt Chinas mehr Rechtssicher-
        heit und eine einheitliche Rechtsanwendung mit sich
        bringen, sodass deutsche/europäische Exporteure und
        Investoren verlässliche Rahmenbedingungen vorfinden
        können. Die Öffnung neuer Gewerbezweige im Bereich
        der Dienstleistungen, wie zum Beispiel im Versiche-
        rungsbereich, würde den deutsch-chinesischen Wirt-
        schaftsbeziehungen neue Impulse verleihen.
        Anlage 26
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) Druck-
        sache 14/2948, Frage 65):
        Gibt es Bemühungen, einen einheitlichen europäischen Not-ruf für Feuerwehren und Rettungsdienste einzuführen?
        Eine einheitliche Notrufnummer 112 ist in der EU be-
        reits mit der Entscheidung des Rates zur Einführung ei-
        ner einheitlichen Notrufnummer vom 29. Juli 1991
        (91/39/EWG) verpflichtend eingeführt worden. Die ein-
        heitliche Notrufnummer 112 existiert in den Mitglied-
        staaten mit unterschiedlichen Ausprägungen bezüglich
        die Art und Weise der Annahme und Weiterleitung von
        Notrufen zu den Not- und Rettungsdiensten (Akzeptanz,
        Mehrsprachigkeit, Ortsbestimmung des Rufursprungs
        usw.). In Deutschland gibt es die Notrufnummer 112
        (ursprünglich dem Feuerwehrdienst vorbehalten) neben
        der allgemeinen Notrufnummer 110 für Polizei und
        sonstige Rettungsdienste. In Deutschland gilt die unter
        Punkt 1 genannte Entscheidung als umgesetzt, sodass si-
        chergestellt sein muss, dass alle bei der 112 ankommen-
        den Notrufe unverzüglich an die zuständigen Rettungs-
        dienste weitergeleitet werden.
        Im Rahmen der Überprüfung des Rechtsrahmens im
        Bereich der Telekommunikation (Review 99) sieht die
        Kommission Bedarf, über die Vereinheitlichung der
        Notrufnummer 112 hinaus bestimmte Aspekte der prak-
        tischen Abwicklung der einlaufenden Notrufe zu har-
        monisieren. Hierbei wird insbesondere die Frage der
        Lokalisierung von Notrufen aufgegriffen, da dies bei ei-
        nem Notfall entscheidend ist für schnelle und effektive
        Hilfe. Diese Frage trifft verstärkt beim Mobilfunk auf
        Schwierigkeiten, für die aber beim heutigen Stand der
        Technik technische Lösungen möglich sind. Gegenüber
        dem Bestreben nach bestmöglicher und schneller Hilfe
        im Notfall sind jedoch auch Fragen des Schutzes der
        Privatsphäre abzuwägen. Nach Auffassung der Kom-
        mission sollten Informationen über den Standort des An-
        rufers an die Notrufzentralen ab 1. Januar 2003 zur Ver-
        fügung stehen. Die Bundesregierung wird sich an den
        Verhandlungen auf europäischer Ebene konstruktiv
        beteiligen.
        Anlage 27
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Bernd Neumann (Bremen)
        (CDU/CSU) (Drucksache 14/2948, Fragen 66 und 67):
        Treffen Informationen zu, nach denen Frankreich, Großbri-tannien und Spanien das Airbus-A3XX-Projekt mit erheblichen staatlichen Mitteln unterstützen, und wenn ja, in welcher Weise erfolgt diese Unterstützung?
        Hat die Bundesregierung die Absicht, dieses Schlüsselpro-jekt der europäischen Luftfahrtindustrie in ähnlicher Weise zu fördern?
        Zu Frage 66:
        Die britische Regierung hat am 13. März 2000 in ei-
        ner Presseerklärung mitgeteilt, dass sie das britische
        Airbus-Partnerunternehmen British-Aerospace-Systems
        (BAE Systems) hinsichtlich der Entwicklungskosten für
        das neue Großraumflugzeug A3XX mit einem Darlehen
        in Höhe von 530 Millionen £ = fast 1,7 Milliarden DM
        fördern wird.
        Das Darlehen ist zu verzinsen und innerhalb von
        17 Jahren vollständig zurückzuzahlen. Dies entspricht
        den Vereinbarungen des EU-US-Großraumflugzeugab-
        kommens von 1992, wonach insgesamt bis zu 33 Pro-
        zent der Entwicklungskosten gefördert werden können.
        Die Vertreter der Regierungen Frankreichs und Spa-
        niens haben bereits signalisiert, dass beabsichtigt ist, in
        ihren Ländern die A3XX-Entwicklungskosten auf der
        Basis eines verzinst rückzahlbaren Darlehens entspre-
        chend den Bedingungen des Großraumflugzeugabkom-
        mens zu fördern.
        Zu Frage 67:
        Die Bundesregierung prüft derzeit einen Antrag der
        Airbus-Partnerfirma Daimler-Chrysler Aerospace Air-
        bus (DA) auf Gewährung eines verzinst rückzahlbaren
        Darlehens hinsichtlich der A3XX-Entwicklungskosten
        in Höhe von 2,464 Milliarden DM.
        Vor dem Hintergrund der von der DA für dieses Pro-
        jekt prognostizierten rund 45 000 neu entstehenden Ar-
        8732 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000
        (A) (C) beitsplätze in Deutschland erscheint es der BReg aus-
        drücklich wichtig, den deutschen Airbus-Partner DA im
        Wettbewerb um die Verteilung der Arbeitsanteile für die
        A3XX-Produktion mit den anderen Airbus-Partner-
        firmen in Frankreich, Großbritannien und Spanien nicht
        zu benachteiligen.
        Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
        53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44
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