Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 8689 D, 8701 A
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung (Entwurf
eines Gesetzes zur Errichtung einer Bun-
desstiftung „Erinnerung, Verantwortung
und Zukunft“) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8671 A
Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8671 B
Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8672 B
Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8672 C
Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8672 C
Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8672 C
Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8673 A
Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8673 B
Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . . . . . . . . 8673 C
Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8673 C
Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . . . . . . . . 8673 C
Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8673 D
Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 8673 D
Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8674 A
Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8674 B
Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8674 B
Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . . . . . . . . 8674 C
Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8674 C
Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . . . . . . . . 8674 D
Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8674 D
Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8675 A
Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8675 B
Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 8675 B
Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8675 C
Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8675 C
Dr. Ludger Volmer, Staatsminister AA . . . . . . 8675 D
Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8675 D
Dr. Ludger Volmer, Staatsminister AA . . . . . . 8675 D
Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8676 A
Dr. Ludger Volmer, Staatsminister AA . . . . . . 8676 A
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde (Drucksache 14/2948) . . . . 8676 A
Zusätzlicher Anflug von Berlin oder Leipzig
bei Heimaturlaubs-Flügen von deutschen
KFOR-Soldaten
MdlAnfr 1
Wolfgang Dehnel CDU/CSU
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 8676 B
ZusFr Wolfgang Dehnel CDU/CSU . . . . . . . . 8676 C
Drogen- und Alkoholmissbrauch bei Angehö-
rigen der deutschen KFOR- und SFOR-Kon-
tingente
MdlAnfr 2
Werner Siemann CDU/CSU
Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 8677 B
ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . 8677 C
Prozentuale Erhöhung der Sozialhilfe-Regel-
sätze ab 1. Juli 2000 angesichts der Zusatzbe-
Plenarprotokoll 14/94
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
94. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000
I n h a l t :
lastungen der Sozialhilfeempfänger durch die
Inflationsrate und die Ökosteuer
MdlAnfr 3, 4
PeterWeiß (Emmendingen)
Antw PStSekr’in Ulrike Mascher
BMA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8678 A, 8678 D
ZusFr Peter Weiß (Emmendingen)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8678 A, 8679 A
ZusFr Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . 8678 C, 8679 C
ZusFr Birgit Schnieber-Jastram
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8678 C
ZusFr Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 8679 D
ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . 8680 A
Abgabe einer Erklärung von Auftragnehmern
(zum Beispiel Journalisten) in Verträgen zur
Frage der Scheinselbstständigkeit (§ 7 SGB
IV)
MdlAnfr 5, 6
Olaf Scholz SPD
Antw PStSekr’in Ulrike Mascher
BMA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8680 B, 8680 C
ZusFr Olaf Scholz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 8680 D
Auswirkungen der Rentenanpassung nach In-
flationsrate im Jahr 2000 auf Rentner und
Bundesausgaben
MdlAnfr 7, 8
Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU
Antw PStSekr’in Ulrike Mascher
BMA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8681 A, 8685 D
ZusFr Birgit Schnieber-Jastram
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8681 B, 8685 D
ZusFr Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . 8681 D, 8687 A
ZusFr Wolfgang Meckelburg
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8682 A, 8686 C
ZusFr Karl-Josef Laumann
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8682 B, 8686 B
ZusFr Julius Louven CDU/CSU . . . . 8682 C, 8687 C
ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . 8683 A
ZusFr Thomas Strobl CDU/CSU . . . . 8683 B, 8687 B
ZusFr Franz Romer CDU/CSU . . . . . . . . . . . 8683 C
ZusFr Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 8683 D
ZusFr Peter Weiß (Emmendingen)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8684 A, 8687 D
ZusFr Johannes Singhammer
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8684 B
ZusFr Hannelore Rönsch (Wiesbaden)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8684 C, 8686 D
ZusFr Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . 8684 D
ZusFr Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 8685 A
ZusFr Christine Ostrowski PDS . . . . . 8685 B, 8688 B
Finanzielle Förderung des Programms „Die so-
ziale Stadt“
MdlAnfr 19
Christine Ostrowski PDS
Antw PStSekr Achim Großmann
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8688 C
ZusFr Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . 8688 D
Aufbau von Unternehmen im Kosovo mit deut-
scher Beteiligung nach österreichischem Vor-
bild
MdlAnfr 24
Wolfgang Dehnel CDU/CSU
ZusFr StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . 8689 B
ZusFr Wolfgang Dehnel CDU/CSU . . . . . . . . 8689 C
Beschleunigung des EU-Beitritts der Türkei;
Euro-Skepsis bei der Bevölkerung der Bei-
trittskandidaten wegen der EU-weiten Isolie-
rung Österreichs
MdlAnfr 26, 27
Matthäus Strebl CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . 8690 A, 8690 C
ZusFr Johannes Singhammer
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8690 B
ZusFr Matthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . 8690 C
ZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . 8690 D
Initiativen zur Normalisierung des Verhältnisses
zwischen Deutschland und Österreich sowie der
EU und Österreich; Grundlage der Sanktionsbe-
schlüsse gegen Österreich
MdlAnfr 28, 29
Dr. Gerd Müller CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . 8691 A, 8692 C
ZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . 8691 A, 8692 C
ZusFr Carl-Dieter Spranger
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8691 B, 8692 D
ZusFr Hannelore Rönsch (Wiesbaden)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8692 A
ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8692 A
ZusFr Erich G. Fritz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 8692 B
ZusFr Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 8693 A
Beurteilung der EU-Sanktionen gegen Öster-
reich in Skandinavien, Italien und den öst-
lichen Beitrittskandidatenländern
Deutscher Bundestag -14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000II
MdlAnfr 30, 31
Carl-Dieter Spranger CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . 8693 B, 8694 A
ZusFr Carl-Dieter Spranger
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8693 B, 8694 A
ZusFr Erich G. Fritz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 8693 D
ZusFr Hannelore Rönsch (Wiesbaden)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8694 C
ZusFr Dr. Friedbert Pflüger
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8694 D
ZusFr Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 8695 A
ZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . 8695 B
Ausschluss Österreichs vom Besuch des EU-
Ratspräsidenten im Rahmen seiner Rundreise
durch alle Hauptstädte der EU
MdlAnfr 32
Peter Hintze CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 8695 C
ZusFr Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 8695 C
ZusFr Carl-Dieter Spranger CDU/CSU . . . . . 8695 D
Verhalten von Bundeskanzler Schröder gegen-
über dem österreichischen Bundeskanzler
Schüssel auf dem Europäischen Rat in Lissa-
bon
MdlAnfr 33
Peter Hintze CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 8696 A
ZusFr Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 8696 A
ZusFr Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 8696 C
ZusFr Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . . 8696 C
ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU . . . 8696 D
ZusFr Carl-Dieter Spranger CDU/CSU . . . . . 8697 A
Stand der Verhandlungen der EU mit den ein-
zelnen osteuropäischen Beitrittskandidaten zu
den Kapiteln Freizügigkeit, Beschäftigung und
Sozialpolitik; Festlegung von Übergangsfristen
MdlAnfr 34, 35
Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 8697 B, D
ZusFr Christian Schmidt (Fürth)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8697 C
Verhandlungen der EU mit den Beitrittskandi-
daten
MdlAnfr 36, 37
Johannes Singhammer CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . 8698 A, 8698 D
ZusFr Johannes Singhammer
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8698 B, 8699 A
ZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . 8698 C
Geplante Lieferung von 64 Spürpanzern des
Typs Fuchs in die Vereinigten Arabischen Emi-
rate angesichts der dortigen Menschenrechts-
situation
MdlAnfr 38
Werner Siemann CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 8699 A
ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . 8699 B
Unbesetzte Stellen und hoher Krankenstand
im Bereich des Bonner Bundesgrenzschutz-
präsidiums West (Standorte St. Augustin-Han-
gelar und Swistal-Heimerzheim)
MdlAnfr 39, 40
Norbert Röttgen CDU/CSU
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8699 D, 8699 D
ZusFr Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . 8700 B
Aktuelle Stunde betr. Rente und Renten-
anpassung entsprechend der Inflations-
rate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8701 A
Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . . 8701 A
Adolf Ostertag SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8701 D
Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . . . . . . . . . 8703 B
Katrin Dagmar Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8704 C
Monika Balt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8705 D
Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 8707 A
Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 8708 A
Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8709 A
Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . 8710 C
Ulla Schmidt (Aachen) SPD . . . . . . . . . . . . . . 8711 D
Julius Louven CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 8712 D
Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8714 A
Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 8715 B
Olaf Scholz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8717 A
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8718 C
Berichtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8718 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 8719 A
Deutscher Bundestag -14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 III
Anlage 2
Endgültiges Ergebnis der namentlichen Ab-
stimmung zum Entschließungsantrag der Abge-
ordneten Dr. Christa Luft, Gerhard Jüttemann,
Dr. Heidi Knake-Werner und weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion PDS zu der Beratung der
Großen Anfrage der Fraktion PDS zur Entwick-
lung und zur Situation in Ostdeutschland –
Drucksache 14/860 und 14/2622 (93. Sitzung,
Tagesordnungspunkt 11) . . . . . . . . . . . . . . . . . 8719 D
Anlage 3
Aufnahme der Glaukom-Früherkennungs-
untersuchung in die kassenärztlichen Leistun-
gen
MdlAnfr 9, 10
Wolfgang Zöller CDU/CSU
Antw PStSekr’in Christa Nickels
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8722 A
Anlage 4
Zustimmung des BMG zur Verlagerung der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
von Köln nach Berlin; Vereinbarkeit mit dem
Berlin/Bonn-Gesetz
MdlAnfr 11, 12
Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU
Antw PStSekr’in Christa Nickels
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8722 D
Anlage 5
Finanzielle Situation der gesetzlichen Kran-
kenversicherung 1999, Auswirkungen auf den
Risikostrukturausgleich
MdlAnfr 13, 14
Horst Seehofer CDU/CSU
Antw PStSekr’in Christa Nickels
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8723 B
Anlage 6
Verbesserung des Verkehrsangebots auf der
Schienenstrecke Berlin–Leipzig–Plauen–Hof–
Nürnberg/München im Zuge des Ausbaus der
Sachsenmagistrale
MdlAnfr 17
Joachim Günther F.D.P.
Antw PStSekr Siegfried Scheffler
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8724 C
Anlage 7
Verhinderung einer Abkoppelung Schleswig-
Holsteins und der Fernverbindungen nach
Skandinavien bei der Umsetzung des so ge-
nannten „Knoten-Punkt-Konzepts“ der Deut-
schen Bahn AG
MdlAnfr 18
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU
Antw PStSekr Siegfried Scheffler
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8724 D
Anlage 8
Erstattung der in Berlin entstandenen priva-
ten Kosten für Übernachtung und Dienstwa-
gennutzung durch Bundesminister Reinhard
Klimmt (BMVBW)
MdlAnfr 20
Steffen Kampeter CDU/CSU
Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW . . 8725 A
Anlage 9
Zentralisierung von Einrichtungen im Bereich
der Kulturarbeit nach § 96 BVFG
MdlAnfr 21
Hartmut Koschyk CDU/CSU
Antw StMin Michael Naumann BK . . . . . . . . 8725 B
Anlage 10
Finanzierung und Träger des vom Bund der
Vertriebenen geplanten „Zentrums gegen Ver-
treibungen“
MdlAnfr 22, 23
Markus Meckel SPD
Antw StMin Michael Naumann BK . . . . . . . . 8725 D
Anlage 11
Regelungen im rumänischen Bodenrückgabe-
gesetz für aus Rumänien vertriebene Deutsche,
Aussiedler und Angehörige der deutschen
Minderheiten
MdlAnfr 25
Hartmut Koschyk CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 8726 A
Anlage 12
Welche Forderungen von EU-Beitrittskandida-
ten, Übergangsfristen zur Anwendung des EU-
Rechts vorzusehen, sind der Bundesregierung
bekannt, und wie beurteilt sie dies?
MdlAnfr 37
Johannes Singhammer CDU/CSU
SchrAntw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . 8726 B
Anlage 13
Zusammenarbeit mit Dänemark aufgrund des
Schengener Abkommens
MdlAnfr 41
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU
Deutscher Bundestag -14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000IV
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 8726 C
Anlage 14
Rücknahme des § 2 b EStG; Prüfung der Ver-
fassungsmäßigkeit
MdlAnfr 42, 43
Dr. Michael Meister CDU/CSU
Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . 8727 A
Anlage 15
Vorlage eines Anwendungsschreibens der Fi-
nanzverwaltung zum § 2 b EStG; Auswirkungen
des § 2 b EStG auf Arbeitsplätze und volkswirt-
schaftliche Entwicklung
MdlAnfr 44, 45
Dr.-Ing. DietmarKansy CDU/CSU
Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . . . 8727 B
Anlage 16
Wirkung des § 2 b EStG (so genannter Fallen-
steller-Paragraph) auf den Anlegerwohnungsbau
MdlAnfr 46, 47
Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU
Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . . . 8727 D
Anlage 17
Abschaffung des Vollanrechnungsverfahrens
bei der Unternehmensteuerreform; Optionsmo-
dell
MdlAnfr 48, 49
Hans Michelbach CDU/CSU
Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . . . 8728 A
Anlage 18
Festlegung quantifizierbarer Ziele zur Förde-
rung von Beschäftigung in der EU
MdlAnfr 50
Dr. Martina Krogmann CDU/CSU
Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . . . 8728 C
Anlage 19
Auswirkungen der Einführung der Ökosteuer
auf die Inflationsrate im Jahr 2000
MdlAnfr 51, 52
Andreas Storm CDU/CSU
Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . . . 8728 D
Anlage 20
Vereinbarkeit einer Hermes-Bürgschaft für den
Bau eines Atomkraftwerkes in China mit der
Kernenergiepolitik der Bundesregierung
MdlAnfr 53, 54
Jürgen Koppelin F.D.P.
Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . . . 8729 A
Anlage 21
Anzahl der durch Hermes-Bürgschaften abgesi-
cherten Investitionsprojekte im Bereich der Kern-
energie; Förderung von Lieferungen für das Atom-
kraftwerk Lianyungang in China mit öffentlichen
Mitteln
MdlAnfr 55, 56
Rainer Funke F.D.P.
Antw PStSekr Siegmar Mosdorf
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8729 C
Anlage 22
Entscheidung über die Absicherung der China-In-
vestitionen (Ausbau der Kernenergie) durch Her-
mes-Bürgschaften
MdlAnfr 57, 58
WalterHirche F.D.P.
Antw PStSekr Siegmar Mosdorf
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8729 C
Anlage 23
Ökologische Kriterien für die Vergabe von Her-
mes-Bürgschaften
MdlAnfr 59, 60
Ulrike Flach F.D.P.
Antw PStSekr Siegmar Mosdorf
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8729 D
Anlage 24
Bereitstellung von Hermes-Bürgschaften für die
von einer deutschen Firma fertig zu stellenden
zwei Reaktoren in der Ukraine
MdlAnfr 61, 62
RainerBrüderle F.D.P.
Antw PStSekr Siegmar Mosdorf
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8730 C
Anlage 25
Vereinbarung der Europäischen Union mit China
im Vorfeld des chinesischen Beitritts zur Welthan-
delsorganisation (WTO); Beseitigung von für
deutsche Unternehmen bestehenden Hemmnissen
MdlAnfr 63, 64
Erich G. FritzCDU/CSU
Antw PStSekr Siegmar Mosdorf
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8730 C
Anlage 26
Einführung eines einheitlichen europäischen Not-
rufs für Feuerwehren und Rettungsdieste
Deutscher Bundestag -14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 V
MdlAnfr 65
Klaus HofbauerCDU/CSU
Antw PStSekr Siegmar Mosdorf
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8731 B
Anlage 27
Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des
Airbus-A3XX-Projekts entsprechend der Unter-
stützung in anderen Ländern
MdlAnfr 66, 67
Bernd Neumann (Bremen) CDU/CSU
Antw PStSekr Siegmar Mosdorf
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8731 C
Deutscher Bundestag -14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000VI
Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8671
(A)
(B)
(C)
(D)
94. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000
Beginn: 13.00 Uhr
Berichtigungen
93. Sitzung, Seite 8608 C, 1 Absatz , 9. Zeile: Die Jahreszahl 1995 ist zu
streichen.
93. Sitzung, ,,Seite 8638 C, der 5. Absatz ist wie folgt zu lesen: „Der
ehemalige Minister Müntefering wollte die Trasse, die Trasse werde ge-
baut, und dann haben die SPD-Leute vor Ort – ich nenne nur die Namen
Verheugen, den sie nach Europa geschickt haben, die Kollegin Matti-
scheck usw. – das Aus für die Strecke verkündet.“
Olaf Scholz
Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8719
(A)
(B)
(C)
(D)
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Behrendt, Wolfgang SPD 22.03.2000*
Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 22.03.2000
Brinkmann (Detmold),
Rainer
SPD 22.03.2000
Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 22.03.2000*
Büttner (Ingolstadt),
Hans
SPD 22.03.2000
Burchardt, Ursula SPD 22.03.2000
Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
22.03.2000
Frick, Gisela F.D.P. 22.03.2000
Friedrich (Altenburg),
Peter
SPD 22.03.2000
Gebhardt, Fred PDS 22.03.2000
Günther (Duisburg),
Horst
CDU/CSU 22.03.2000
Dr. Gysi, Gregor PDS 22.03.2000
Hinsken, Ernst CDU/CSU 22.03.2000
Ibrügger, Lothar SPD 22.03.2000
Irmer, Ulrich F.D.P. 22.03.2000*
Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 22.03.2000
Müller (Berlin),
Manfred
PDS 22.03.2000*
Müller (Düsseldorf),
Michael
SPD 22.03.2000
Müller (Kiel), Klaus
Wolfgang
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
22.03.2000
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Ohl, Eckhard SPD 22.03.2000
Probst, Simone BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
22.03.2000
Reiche, Katherina CDU/CSU 22.03.2000
Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 22.03.2000
Schloten, Dieter SPD 22.03.2000*
Schmidt (Aachen),
Ulla
SPD 22.03.2000
Schmitz (Baesweiler),
Hans Peter
CDU/CSU 22.03.2000
Schönfeld, Karsten SPD 22.03.2000
Schröder, Gerhard SPD 22.03.2000
Weis (Stendal), Reinhard SPD 22.03.2000
Wiesehügel, Klaus SPD 22.03.2000
Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 22.03.2000
__________
* für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Endgültiges Ergebnis der namentlichen Ab-
stimmung
zum Entschließungsantrag der Abgeordneten
Dr. Christa Luft, Gerhard Jüttemann, Dr.
Heidi Knake-Werner und weiterer Abgeordnete
und der Fraktion PDS zu der Beratung der
Großen Anfrage der Fraktion PDS zur Ent-
wicklung und zur Situation in Ostdeutschland –
Drucksache 14/860 und 14/2622 (93. Sitzung,
Tagesordnungspunkt 11)
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 547
davon
ja: 30
nein: 517
Ja
PDS
Monika Balt
Petra Bläss
Maritta Böttcher
Eva Bulling-Schröter
Roland Claus
Heidemarie Ehlert
Dr. Heinrich Fink
Dr. Ruth Fuchs
Wolfgang Gehrcke
Dr. Klaus Grehn
Dr. Gregor Gysi
Uwe Hiksch
Sabine Jünger
Gerhard Jüttemann
Dr. Evelyn Kenzler
Dr. Heidi Knake-Werner
Rolf Kutzmutz
Heidi Lippmann
Ursula Lötzer
Dr. Christa Luft
Heidemarie Lüth
Angela Marquardt
Kersten Naumann
Rosel Neuhäuser
Christine Ostrowski
Dr. Uwe-Jens Rössel
Christina Schenk
Gustav-Adolf Schur
Dr. Ilja Seifert
Dr. Winfried Wolf
Nein
SPD
Brigitte Adler
Gerd Andres
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Ernst Bahr
Doris Barnett
Dr. Hans Peter Bartels
Eckhardt Barthel (Berlin)
Klaus Barthel (Starnberg)
Ingrid Becker-Inglau
Wolfgang Behrendt
8720 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000
(A)
(B)
(C)
(D)
Dr. Axel Berg
Hans-Werner Bertl
Friedhelm Julius Beucher
Petra Bierwirth
Rudolf Bindig
Lothar Binding (Heidelberg)
Klaus Brandner
Anni Brandt-Elsweier
Willi Brase
Dr. Eberhard Brecht
Rainer Brinkmann (Detmold)
Bernhard Brinkmann
(Hildesheim)
Hans-Günter Bruckmann
Edelgard Bulmahn
Ursula Burchardt
Dr. Michael Bürsch
Marion Caspers-Merk
Dr. Peter Danckert
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Christel Deichmann
Karl Diller
Detlef Dzembritzki
Dieter Dzewas
Dr. Peter Eckardt
Sebastian Edathy
Ludwig Eich
Marga Elser
Gernot Erler
Petra Ernstberger
Annette Faße
Lothar Fischer (Homburg)
Gabriele Fograscher
Iris Follak
Norbert Formanski
Rainer Fornahl
Hans Forster
Lilo Friedrich (Mettmann)
Harald Friese
Anke Fuchs (Köln)
Arne Fuhrmann
Monika Ganseforth
Konrad Gilges
Iris Gleicke
Günter Gloser
Uwe Göllner
Renate Gradistanac
Günter Graf (Friesoythe)
Angelika Graf (Rosenheim)
Dieter Grasedieck
Monika Griefahn
Wolfgang Grotthaus
Karl-Hermann Haack
(Extertal)
Hans-Joachim Hacker
Klaus Hagemann
Manfred Hampel
Christel Hanewinckel
Alfred Hartenbach
Anke Hartnagel
Klaus Hasenfratz
Nina Hauer
Hubertus Heil
Reinhold Hemker
Frank Hempel
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Monika Heubaum
Reinhold Hiller (Lübeck)
Stephan Hilsberg
Gerd Höfer
Jelena Hoffmann (Chemnitz)
Walter Hoffmann
(Darmstadt)
Iris Hoffmann (Wismar)
Frank Hofmann (Volkach)
Ingrid Holzhüter
Eike Maria Hovermann
Christel Humme
Barbara Imhof
Brunhilde Irber
Gabriele Iwersen
Renate Jäger
Jann-Peter Janssen
Ilse Janz
Dr. Uwe Jens
Volker Jung (Düsseldorf)
Johannes Kahrs
Ulrich Kasparick
Sabine Kaspereit
Susanne Kastner
Hans-Peter Kemper
Klaus Kirschner
Marianne Klappert
Siegrun Klemmer
Hans-Ulrich Klose
Walter Kolbow
Fritz Rudolf Körper
Karin Kortmann
Anette Kramme
Nicolette Kressl
Volker Kröning
Angelika Krüger-Leißner
Horst Kubatschka
Ernst Küchler
Helga Kühn-Mengel
Ute Kumpf
Konrad Kunick
Dr. Uwe Küster
Werner Labsch
Christine Lambrecht
Brigitte Lange
Christian Lange (Backnang)
Detlev von Larcher
Christine Lehder
Waltraud Lehn
Robert Leidinger
Klaus Lennartz
Dr. Elke Leonhard
Eckhart Lewering
Götz-Peter Lohmann
(Neubrandenburg)
Christa Lörcher
Erika Lotz
Dr. Christine Lucyga
Dieter Maaß (Herne)
Winfried Mante
Tobias Marhold
Lothar Mark
Heide Mattischeck
Markus Meckel
Ulrike Mehl
Angelika Mertens
Ursula Mogg
Christoph Moosbauer
Siegmar Mosdorf
Michael Müller (Düsseldorf)
Jutta Müller (Völklingen)
Christian Müller (Zittau)
Franz Müntefering
Andrea Nahles
Gerhard Neumann (Gotha)
Dr. Edith Niehuis
Dr. Rolf Niese
Dietmar Nietan
Günter Oesinghaus
Leyla Onur
Manfred Opel
Holger Ortel
Adolf Ostertag
Kurt Palis
Albrecht Papenroth
Dr. Willfried Penner
Georg Pfannenstein
Johannes Pflug
Dr. Eckhart Pick
Joachim Poß
Karin Rehbock-Zureich
Dr. Carola Reimann
Margot von Renesse
Bernd Reuter
Dr. Edelbert Richter
Reinhold Robbe
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)
Birgit Roth (Speyer)
Gerhard Rübenkönig
Marlene Rupprecht
Thomas Sauer
Gudrun Schaich-Walch
Rudolf Scharping
Bernd Scheelen
Siegfried Scheffler
Horst Schild
Otto Schily
Dieter Schloten
Horst Schmidbauer
(Nürnberg)
Ulla Schmidt (Aachen)
Silvia Schmidt (Eisleben)
Dagmar Schmidt (Meschede)
Wilhelm Schmidt (Salzgitter)
Regina Schmidt-Zadel
Heinz Schmitt (Berg)
Carsten Schneider
Dr. Emil Schnell
Walter Schöler
Olaf Scholz
Karsten Schönfeld
Ottmar Schreiner
Gerhard Schröder
Dr. Mathias Schubert
Richard Schuhmann
(Delitzsch)
Brigitte Schulte (Hameln)
Volkmar Schultz (Köln)
Ewald Schurer
Dr. R. Werner Schuster
Dietmar Schütz (Oldenburg)
Dr. Angelica Schwall-Düren
Rolf Schwanitz
Bodo Seidenthal
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
Dr. Cornelie Sonntag-
Wolgast
Wieland Sorge
Wolfgang Spanier
Dr. Margrit Spielmann
Jörg-Otto Spiller
Dr. Ditmar Staffelt
Ludwig Stiegler
Rolf Stöckel
Rita Streb-Hesse
Reinhold Strobl
Dr. Peter Struck
Joachim Stünker
Joachim Tappe
Jörg Tauss
Jella Teuchner
Dr. Gerald Thalheim
Wolfgang Thierse
Adelheid Tröscher
Hans-Eberhard Urbaniak
Rüdiger Veit
Simone Violka
Hans Georg Wagner
Hedi Wegener
Dr. Konstanze Wegner
Wolfgang Weiermann
Reinhard Weis (Stendal)
Matthias Weisheit
Gunter Weißgerber
Gert Weisskirchen
(Wiesloch)
Dr. Ernst Ulrich von
Weizsäcker
Jochen Welt
Dr. Rainer Wend
Hildegard Wester
Lydia Westrich
Inge Wettig-Danielmeier
Dr. Margrit Wetzel
Jürgen Wieczorek (Böhlen)
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dieter Wiefelspütz
Heino Wiese (Hannover)
Klaus Wiesehügel
Brigitte Wimmer (Karlsruhe)
Engelbert Wistuba
Barbara Wittig
Dr. Wolfgang Wodarg
Verena Wohlleben
Hanna Wolf (München)
Waltraud Wolff (Zielitz)
Heidemarie Wright
Uta Zapf
Dr. Christoph Zöpel
Peter Zumkley
CDU/CSU
Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Altmaier
Dietrich Austermann
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Brigitte Baumeister
Meinrad Belle
Dr. Sabine Bergmann-Pohl
Otto Bernhardt
Hans-Dirk Bierling
Renate Blank
Dr. Heribert Blens
Peter Bleser
Dr. Norbert Blüm
Dr. Maria Böhmer
Sylvia Bonitz
Jochen Borchert
Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8721
(A)
(B)
(C)
(D)
Wolfgang Börnsen
(Bönstrup)
Wolfgang Bosbach
Klaus Brähmig
Dr. Ralf Brauksiepe
Paul Breuer
Monika Brudlewsky
Georg Brunnhuber
Klaus Bühler (Bruchsal)
Hartmut Büttner
(Schönebeck)
Dankward Buwitt
Cajus Caesar
Manfred Carstens (Emstek)
Leo Dautzenberg
Wolfgang Dehnel
Albert Deß
Renate Diemers
Thomas Dörflinger
Hansjürgen Doss
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Rainer Eppelmann
Anke Eymer (Lübeck)
Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Albrecht Feibel
Ulf Fink
Ingrid Fischbach
Axel E. Fischer (Karlsruhe-
Land)
Dr. Gerhard Friedrich
(Erlangen)
Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Jürgen Gehb
Georg Girisch
Dr. Reinhard Göhner
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Kurt-Dieter Grill
Hermann Gröhe
Manfred Grund
Horst Günther (Duisburg)
Carl-Detlev Freiherr von
Hammerstein
Gottfried Haschke
(Großhennersdorf )
Gerda Hasselfeldt
Hansgeorg Hauser
(Rednitzhembach)
Helmut Heiderich
Ursula Heinen
Manfred Heise
Siegfried Helias
Peter Hintze
Martin Hohmann
Dr. Karl-Heinz Hornhues
Siegfried Hornung
Joachim Hörster
Hubert Hüppe
Susanne Jaffke
Georg Janovsky
Dr.-Ing. Rainer Jork
Dr. Harald Kahl
Steffen Kampeter
Dr.-Ing. Dietmar Kansy
Irmgard Karwatzki
Volker Kauder
Eckart von Klaeden
Ulrich Klinkert
Manfred Kolbe
Norbert Königshofen
Eva-Maria Kors
Rudolf Kraus
Dr. Martina Krogmann
Dr.-Ing. Paul Krüger
Dr. Hermann Kues
Dr. Karl A. Lamers
(Heidelberg)
Dr. Norbert Lammert
Dr. Paul Laufs
Karl-Josef Laumann
Vera Lengsfeld
Werner Lensing
Peter Letzgus
Walter Link (Diepholz)
Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold
(Offenbach)
Dr. Manfred Lischewski
Wolfgang Lohmann
(Lüdenscheid)
Julius Louven
Dr. Michael Luther
Erich Maaß (Wilhelmshaven)
Erwin Marschewski
(Recklinghausen)
Dr. Martin Mayer
(Siegertsbrunn)
Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Friedrich Merz
Hans Michelbach
Meinolf Michels
Dr. Gerd Müller
Bernward Müller (Jena)
Elmar Müller (Kirchheim)
Claudia Nolte
Günter Nooke
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Norbert Otto (Erfurt)
Dr. Peter Paziorek
Anton Pfeifer
Dr. Friedbert Pflüger
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Ruprecht Polenz
Marlies Pretzlaff
Dr. Bernd Protzner
Thomas Rachel
Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer
Christa Reichard (Dresden)
Katherina Reiche
Erika Reinhardt
Hans-Peter Repnik
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Hannelore Rönsch
(Wiesbaden)
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
Dr. Klaus Rose
Norbert Röttgen
Dr. Christian Ruck
Volker Rühe
Anita Schäfer
Dr. Wolfgang Schäuble
Hartmut Schauerte
Heinz Schemken
Gerhard Scheu
Norbert Schindler
Bernd Schmidbauer
Christian Schmidt (Fürth)
Dr.-Ing. Joachim Schmidt
(Halsbrücke)
Andreas Schmidt (Mülheim)
Birgit Schnieber-Jastram
Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Rupert Scholz
Reinhard Freiherr von
Schorlemer
Dr. Erika Schuchardt
Clemens Schwalbe
Dr. Christian Schwarz-
Schilling
Bernd Siebert
Werner Siemann
Bärbel Sothmann
Margarete Späte
Carl-Dieter Spranger
Wolfgang Steiger
Dr. Wolfgang Freiherr von
Stetten
Andreas Storm
Dorothea Störr-Ritter
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Thomas Strobl
Michael Stübgen
Dr. Rita Süssmuth
Edeltraut Töpfer
Dr. Hans-Peter Uhl
Gunnar Uldall
Arnold Vaatz
Angelika Volquartz
Andrea Voßhoff
Peter Weiß (Emmendingen)
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)
Hans-Otto Wilhelm (Mainz)
Klaus-Peter Willsch
Willy Wimmer (Neuss)
Werner Wittlich
Dagmar Wöhrl
Elke Wülfing
Peter Kurt Würzbach
Wolfgang Zeitlmann
Benno Zierer
Wolfgang Zöller
BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Matthias Berninger
Annelie Buntenbach
Ekin Deligöz
Dr. Thea Dückert
Franziska Eichstädt-Bohlig
Dr. Uschi Eid
Hans-Josef Fell
Andrea Fischer (Berlin)
Katrin Dagmar Göring-
Eckardt
Rita Grießhaber
Winfried Hermann
Michaele Hustedt
Monika Knoche
Dr. Angelika Köster-Loßack
Steffi Lemke
Dr. Reinhard Loske
Oswald Metzger
Kerstin Müller (Köln)
Winfried Nachtwei
Christa Nickels
Cem Özdemir
Claudia Roth (Augsburg)
Christine Scheel
Irmingard Schewe-Gerigk
Albert Schmidt (Hitzhofen)
Werner Schulz (Leipzig)
Christian Simmert
Christian Sterzing
Hans-Christian Ströbele
Dr. Antje Vollmer
Helmut Wilhelm (Amberg)
F.D.P.
Hildebrecht Braun
(Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Dr. Wolfgang Gerhardt
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Dr. Helmut Haussmann
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Dr. Klaus Kinkel
Dr. Heinrich L. Kolb
Jürgen Koppelin
Ina Lenke
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Jürgen Türk
8722 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000
(A)
(B)
(C)
(D)
Anlage 3
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen
des Abgeordneten Wolfgang Zöller (CDU/CSU)
(Drucksache 14/2948, Fragen 9 und 10):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ansicht der Kassen-ärztlichen Bundesvereinigung, dass Glaukom-Früherkennungs-untersuchungen nicht Teil des Kassen-Leistungskatalogs seien und die Tatsache, dass Augenärzte für diese Untersuchungen Privathonorare einbehalten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage, dass 1,5 Millionen Deutsche einen erhöhten Augeninnendruck haben, circa 1200 Menschen wegen der Schädigung des Sehnervs jähr-lich erblinden, und was beabsichtigt die Bundesregierung gegen eine Ausgrenzung dieses Personenkreises aus den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu unternehmen?
Zu Frage 9:
Früherkennungsuntersuchungen gemäß § 25 SGB V
sind Untersuchungen, die sich bevölkerungsweit an alle
gesunden Versicherten ab einem bestimmten Lebensal-
ter richten. Solche Früherkennungsuntersuchungen, die
auch als Screening oder Reihenuntersuchung bezeichnet
werden, bedürfen, da sie sich an Gesunde richten, in be-
sonderem Maß der Sicherheit und Trennschärfe. Die nä-
here Ausgestaltung und Weiterentwicklung dieser Ge-
sundheitsuntersuchungen erfolgt in Richtlinien nach
§ 92 SGB V. Die Gesundheitsuntersuchungsrichtlinien
in der derzeit gültigen Fassung begründen keinen An-
spruch der Versicherten auf ein Glaukom-Screening
(Reihenuntersuchung). Sie enthalten allerdings einen er-
gänzenden Hinweis im Kapitel Beratung, wonach der
Arzt Versicherte über 40 Jahre auf die Bestimmung des
Augeninnendrucks im Intervall von zwei Jahren hinwei-
sen soll. Ein Anspruch aller Versicherten auf ein gene-
relles Glaukom-Screening mittels Messung des Augen-
innendrucks ab dem 40. Lebensjahr lässt sich hieraus
nicht ableiten. Der Bundesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen war nach ausführlichen Beratungen
vielmehr zu der Auffassung gelangt, dass die Datenlage
als nicht ausreichend betrachtet werden kann, um eine
Glaukom-Früherkennungsuntersuchung als bevölke-
rungsweites Screening zur Einführung in den Leistungs-
katalog der gesetzlichen Krankenversicherung einzufüh-
ren. Der Bundesausschuss hat zwischenzeitlich die Bera-
tungen über die Einführung eines Glaukom-Screening in
das Früherkennungsprogramm wieder aufgenommen.
Anlässlich der vielfältigen Fragen im Hinblick auf die
unterschiedliche Auslegung der Gesundheitsuntersu-
chungsrichtlinien hat das Bundesministerium für Ge-
sundheit den Bundesausschuss der Ärzte und Kranken-
kassen über diese Problematik in Kenntnis gesetzt und
um Unterrichtung über den Fortgang der diesbezügli-
chen Beratungen gebeten. Das Bundesministerium für
Gesundheit begrüßt, dass der Arbeitsausschuss Präven-
tion des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkas-
sen seine Beratungen zur Frage der Einführung eines
Glaukom-Screenings in das Früherkennungsprogramm
fortsetzt und am 4. April 2000 eine Sachverständigenan-
hörung hierzu durchführt. Ziel ist, die Eignung verschie-
dener Methoden der Glaukom-Früherkennung für ein
bevölkerungsweites Glaukom-Screening beurteilen zu
können.
Leistungen, die außerhalb der Leistungspflicht der
Krankenkassen stehen, kann der Vertragsarzt gegenüber
einem Versicherten der Gesetzlichen Krankenversiche-
rung nur dann privat abrechnen, wenn der Patient nach
einer umfassenden Information durch den Arzt dennoch
auf dieser Leistung besteht.
Screeninguntersuchungen als Reihenuntersuchungen
im Rahmen des Früherkennungsprogramms nach
§ 25 SGB V sind zu unterscheiden von Untersuchungen,
die aufgrund einer ärztlichen Indikation durchgeführt
werden, wenn im Einzelfall Risiken bekannt sind, Be-
schwerden bestehen oder ein begründeter Verdacht auf
eine Krankheit vorliegt. Gemäß § 27 Abs. 1 SGB V ha-
ben Versicherte Anspruch auf Krankenbehandlung, u. a.
auch um eine Krankheit zu erkennen. Dieses gilt auch
im Hinblick auf die im individuellen Fall erforderliche
Diagnosestellung des Glaukoms mittels einer Messung
des Augeninnendrucks (Tonometrie). Insofern können
Messungen des Augeninnendrucks nach wie vor bei ent-
sprechender Indikation gemäß § 27 Abs. 1 SGB V als
ärztliche Leistung durchgeführt und über die Ziffern
1256 und 1257 des EBM (Einheitlicher Bewertungs-
maßstab) abgerechnet werden. Die Indikation hierzu
stellt der Arzt.
Zu Frage 10:
Unter Hinweis auf die Ausführungen zu Frage 9 kann
nach Ansicht der Bundesregierung von einer Ausgren-
zung dieses Personenkreises aus den Leistungen der ge-
setzlichen Krankenversicherung nicht gesprochen wer-
den.
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen
des Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn) (CDU/CSU)
(Drucksache 14/2948, Fragen 11 und 12):
Welche Gründe kann die Bundesministerin für Gesundheit, Andrea Fischer, anführen, dass sie in einem Schreiben an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vom 2. März 2000 der Verlagerung des Hauptsitzes der KBV von Köln nach Berlin zustimmt, und hält es die Bundesministerin für Gesundheit nicht für einen Widerspruch, einen kostenintensiven Umzug zu be-fürworten, aber gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass bei einer Sitzverlegung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Spar-samkeit zu berücksichtigen sind?
Ist die Bundesministerin für Gesundheit nicht der Auffas-sung, dass eine Sitzverlagerung dem Berlin/Bonn-Gesetz vom 26. April 1994 widerspricht, in dem der Erhalt und die Förde-rung der Bundesstadt Bonn in ihrer Funktion für den Politikbe-reich Gesundheit in § 1 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b ausdrücklich genannt ist, und hat das Bundesministerium für Gesundheit ein Konzept darüber, welchen Beitrag es zum Aufbau der Gesund-heitsregion Bonn leisten will?
Zu Frage 11:
Mit dem Schreiben vom 2. März 2000 wurde dem
1. Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereini-
gung (KBV) mitgeteilt, dass Rechtsnormen, die einen
konkreten Sitz für die KBV vorgeben, nicht bestehen
und es in die Entscheidungskompetenz der Vertreterver-
sammlung fällt, den Sitz festzulegen. Gleichzeitig wurde
in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass die KBV
Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8723
(A)
(B)
(C)
(D)
nach § 78 Abs. 3 SGB V i.V.m. § 69 Abs. 2 SGB IV bei
der Entscheidung über eine Sitzverlegung nach Berlin
die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
zu berücksichtigen hat. Weder das Fünfte Buch Sozial-
gesetzbuch noch das Berlin/Bonn-Gesetz enthalten nä-
here Vorgaben zum Sitz der KBV. Das Schreiben vom
2. März 2000 hat weder eine Zustimmung noch eine Be-
fürwortung einer Verlagerung des Sitzes der KBV zum
Inhalt.
Nach den gesetzlichen Vorgaben des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch hat die KBV ihren Sitz in ihrer Sat-
zung festzulegen. Einen Satzungsbeschluss, der Berlin
zum Sitz der KBV bestimmt, hat die Vertreterversamm-
lung der KBV bisher nicht getroffen. Satzungsänderun-
gen der KBV sind vom Bundesministerium für Gesund-
heit als zuständiger Aufsichtsbehörde zu genehmigen.
In einem auf einen solchen Beschluss folgenden sat-
zungsrechtlichen Genehmigungsverfahren wird insbe-
sondere zu überprüfen sein, ob dieser Beschluss auch im
Hinblick auf seine Folgewirkungen die Grundsätze der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigt.
Zu Frage 12:
Das Berlin/Bonn-Gesetz weist der Region Bonn den
Politikbereich Gesundheit zu, definiert ihn aber nicht
und trifft insbesondere keine Aussage zum Sitz einzelner
Einrichtungen des Gesundheitswesens. Das Gesetz bie-
tet deshalb für das Bundesministerium für Gesundheit
keine Handhabe, den Institutionen der Selbstverwaltung
Sitzentscheidungen vorzugeben.
Die Bundesregierung hat in ihrem Verantwortungsbe-
reich die gesetzlichen und politischen Zusagen für die
Region Bonn als Gesundheitsstandort umgesetzt. Am
1. Dienstsitz des Bundesministeriums für Gesundheit in
Bonn werden mit nahezu neunzig Prozent der Beschäf-
tigten die wesentlichen ministeriellen Aufgaben wahr-
genommen. Das von Berlin nach Bonn verlagerte Bun-
desinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist mit
rund 1 000 Beschäftigten die größte Ausgleichsbehörde.
Zusammen mit zwei weiteren Einrichtungen aus dem
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesund-
heit mit Sitz in Köln (Bundeszentrale für gesundheitli-
che Aufklärung/Deutsches Institut für medizinische Do-
kumentation und Information) erhöht sich die Ressort-
präsenz in der Region von derzeit 700 auf 1 700 Ar-
beitsplätze. Einen weiteren gesundheitlichen Akzent
setzt die von Frankfurt nach Bonn umziehende Deutsche
Gesellschaft für Ernährung. Hinzu kommen mehr als
einhundert Verbände im Großraum Rhein-Ruhr, die mit
dem Bundesministerium für Gesundheit zusammenar-
beiten und darauf vertrauen können, weiterhin ihre Ge-
sprächspartner in der Bundesstadt Bonn vorzufinden.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärs Christa Nickels auf die Fragen
des Abgeordneten Horst Seehofer (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/2948, Fragen 13 und 14):
Trifft es zu, dass das vom Bundesministerium für Gesundheit am 3. März 2000 veröffentlichte vorläufige Jahresergebnis 1999 der gesetzlichen Krankenversicherung von den tatsächlich ge-meldeten Ergebnissen abweicht, und muss man davon ausgehen, dass sich das endgültige Jahresergebnis 1999 der gesetzlichen Krankenversicherung wesentlich schlechter darstellt als das jetzt veröffentlichte vorläufige Ergebnis?
Trifft es zu, dass seitens der Bundesregierung auf das inso-weit unabhängige Bundesversicherungsamt dahingehend einge-wirkt wurde, die Krankenkassen zur Vorlage von Jahresergeb-nissen zu veranlassen, die wegen der fehlenden Berücksichti-gung von Nachzahlungen in den Risikostrukturausgleich nicht mit den unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer be-triebswirtschaftlicher Buchführung ermittelten Zahlen überein-stimmen?
Zu Frage 13:
Das Bundesministerium für Gesundheit hat in seiner
Pressemitteilung vom 3. März 2000 und den beigefügten
tabellarischen Übersichten dargestellt, dass sich in der
gesetzlichen Krankenversicherung auf der Grundlage
der vorläufigen Finanzergebnisse (Statistik KV 45) des
1.– 4. Quartals 1999 bundesweit ein Überschuss von ins-
gesamt knapp 1 Millarde DM ergibt. Davon entfallen
circa. 0,65 Milliarden DM auf das frühere Bundesgebiet
und 0,31 Milliarden DM auf das Beitrittsgebiet. Das
Ministerium hat in einer Fußnote zu den tabellarischen
Übersichten darauf hingewiesen, dass die Abweichung
zwischen der Summe der von den einzelnen Kassenarten
gemeldeten Ergebnissen und dem Überschuss der ge-
setzlichen Krankenversicherung daraus resultiert, dass
nach Feststellung des Bundesversicherungsamts, die
dem Bundesministerium für Gesundheit am 2. März
2000 zugeleitet wurde, per Saldo 1 Milliarde DM zuviel
an Verpflichtungen im Risikostrukturausgleich-
Verfahren ausgewiesen wurde. Davon wiederum entfal-
len nach Mitteilung des Bundesversicherungsamts circa
0,6 Milliarden DM auf das frühere Bundesgebiet und
rund 0,4 Milliarden DM auf das Beitrittsgebiet. Insofern
ergeben sich in der Tat Abweichungen zwischen den
von einzelnen Kassenarten tatsächlich gemeldeten Er-
gebnissen und den aggregierten bundesweiten sowie für
das frühere Bundesgebiet und das Beitrittsgebiet ausge-
wiesenen GKV-Werten. Die Ursache der Abweichungen
ist im Wesentlichen darin begründet, dass eine Reihe
von Krankenkassen entgegen den ausdrücklichen Bu-
chungsvorschriften und den entsprechenden Ausfüllan-
leitungen zu der Statistik KV 45 gebucht und neben den
monatlichen Abschlagszahlungen im Rahmen des RSA-
Verfahrens bereits Buchungen von Forderungen und
Verpflichtungen aus dem Jahresausgleich für das Kalen-
derjahr 1999 erfasst haben, die erst Mitte Juni vorlie-
genden Jahresabrechungsergebnissen (KJ 1) zu erfasssen
sind. Da nicht gemäß der Ausfüllanleitung gebuchten
RSA-Verpflichtungen keine entsprechenden RSA-
Forderungen gegenüberstehen, sind die über KV 45 ge-
meldeten Ausgaben in der bereits erwähnten Größen-
ordnung überhöht und damit das GKV-Ergebnis ver-
zerrt.
Entgegen der genannten Vermutung muss man nicht
davon ausgehen, dass das endgültige Jahresergebnis
1999 der gesetzlichen Krankenversicherung nennens-
wert von dem jetzt veröffentlichten vorläufigen Ergebnis
abweicht, insbesondere weil dann den unzulässig von
einigen Krankenkassen bereits über die vorläufigen Fi-
8724 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000
(A)
(B)
(C)
(D)
nanzergebnisse gemeldeten Verpflichtungen entspre-
chende Forderungen in gleicher Höhe gegenüber stehen.
Allerdings hätte ein Verzicht auf die notwendige Berei-
nigung der Summe der von den Kassenarten gemeldeten
Finanzsalden im Hinblick auf das GKV-Ergebnis dazu
geführt, dass die KV 45 Werte voraussichtlich bundes-
weit um circa 1 Milliarde ungünstiger ausgefallen wären
als die zu erwartenden endgültigen Jahresberechnungs-
ergebnisse. Dabei ist zu beachten, dass in der Öffent-
lichkeit die bereits im März veröffentlichten KV 45
Werte und nicht die erst im Juli vorliegenden KJ 1 Wer-
te Beachtung finden.
Zu Frage 14:
Die Vermutung, die Bundesregierung habe auf das
Bundesversicherungsamt eingewirkt, die Krankenkassen
zur Vorlage von vorläufigen Jahresrechnungsergebnis-
sen zu veranlassen, die wegen der fehlenden Berück-
sichtigung von Nachzahlungen in den Risikostruktur-
ausgleich nicht mit den unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer betriebswirtschaftlicher Buchführung
ermittelten Zahlen übereinstimmten, trifft nicht zu.
Vielmehr hat das Bundesversicherungsamt als Auf-
sichtsbehörde auf die Einhaltung der entsprechenden
Buchführungsvorschriften zu achten. In diesem Zusam-
menhang hat das Bundesversicherungsamt mit mehreren
bundesunmittelbaren Krankenkassen Kontakt aufge-
nommen, sie auf die Beachtung der Regelungen verwie-
sen und aufgefordert, entsprechende Korrekturen zu ver-
anlassen. In diesem Zusammenhang steht in der dem
Bundesministerium für Gesundheit zugeleiteten Stel-
lungnahme des Bundesversicherungsamts vom 17. März
2000 zu den in der Frage enthaltenen Vermutungen:
„Zu Punkt 2 der übermittelten Parlamentsfrage neh-
men wir wie folgt Stellung: Es ist falsch, dass das Bun-
desversicherungsamt die Krankenkassen zur Vorlage
von Jahresrechnungsergebnissen veranlasst, die wegen
der fehlenden Berücksichtigung von Nachzahlungen in
den Risikostrukturausgleich nicht den unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsgemäßer betriebswirtschaftli-
cher Buchführung ermittelten Zahlen übereinstimmten.
Das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde hat
vielmehr auf die Einhaltung von Buchführungsvorschrif-
ten zu achten. Wir weisen den in der Anfrage enthalte-
nen Vorwurf mit allem Nachdruck zurück. Aufgrund des
Sachzusammenhangs gehen wir davon aus, dass sich
diese Anfrage auf unseren Schriftwechsel mit mehreren
bundesunmittelbaren Krankenkassen bezieht und inso-
weit auf einer Missinterpretation der unterschiedlichen
amtlichen Finanzstatistiken beruht. Die Allgmeine Ver-
waltungsvorschrift über die Statistik in der gesetzlichen
Krankenversicherung (KSVwV) nimmt eine Trennung
zwischen jährlichen Rechnungsergebnissen (§ 9
KSVwV) und vierteljährlichen Rechnungsergebnissen
(§ 10 KSVwV) vor. Die Buchung von Forderungen und
Verpflichtungen aus dem RSA-Jahresausgleich für das
Kalenderjahr 1999 sind in den jährlichen Rechnungser-
gebnissen nach § 9 KSVwV zu erfassen, jedoch nicht in
den vierteljährlichen Rechnungsergebnissen nach § 10
KSVwV. Die Buchung von Forderungen und den Ver-
pflichtungen aus dem Jahresausgleich für das Kalender-
jahr 1999 sind erst in den jährlichen Rechnungsergeb-
nissen nach § 9 KSVwV zu erfassen. Nach § 18 Abs. 2
der Verordnung über das Verfahren zum Risikostruktur-
ausgleich (Risikostrukturausgleichsverordnung – RSAV)
schätzt das Bundesversicherungsamt unverzüglich
nach Ablauf des Kalenderjahres für den Jahresab-
schluss nach Anhörung der Spitzenverbände die zur Er-
mittlung von entsprechenden Forderungen und Ver-
pflichtungen maßgeblichen Werte und gibt dies bekannt.
Die Anhörung und Schätzung kann erst nach Vorliegen
der Meldungen nach § 10 KSVwV für das 4. Quartal
stattfinden, demnach ist auch eine entsprechende Be-
kanntmachung der Werte und Buchungen der sich da-
raus ergebenen Abgrenzungsbeträge vorher nicht mög-
lich. Inhalt, Art und Form der Geschäftsübersichten und
Statistiken der Sozialversicherungen werden nach Maß-
gabe des § 79 Abs. 2 und 3a SGB IV i.V.m. den ent-
sprechenden Verwaltungsvorschriften einheitlich für alle
Kassen vorgegeben und unterliegen nicht Zweckmäßig-
keitsüberlegungen einzelner Träger. Das Bundesversi-
cherungsamt als Aufsichtsbehörde über die bundes-
unmittelbaren Krankenversicherungsträger hat auf die
Einhaltung dieser Vorgaben zu achten und gegebenen-
falls mit den Mitteln des Aufsichtsrechts tätig zu wer-
den.“
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fra-
ge des Abgeordneten Joachim Günter (Plauen) (F.D.P.)
(Drucksache 14/2948, Frage 17):
Was unternimmt die Bundesregierung, damit die im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes eingesetzten 2 Milliarden DM für den Ausbau der Sachsenmagistrale sich auch in einem besse-ren Verkehrsangebot auf der Schienenstrecke Berlin–Leipzig–Plauen–Hof–Nürnberg/München widerspiegeln?
Die Strecke Hof–Plauen–Leipzig wird derzeit im Zu-
ge der so genannten „Franken-Sachsen-Magistrale“
(Nürnberg–Hof–Leipzig/Dresden) ausgebaut und für
den Einsatz von Neigetechnikfahrzeugen angepasst. Bei
einem Investitionsvolumen für die Gesamtmaßnahme in
Höhe von 2 Milliarden DM ab 1999 sollen die Bauarbei-
ten im Wesentlichen im Jahre 2006 abgeschlossen wer-
den, wobei erste Abschnitte bereits fertiggestellt sind.
Hierdurch werden unter anderem die Voraussetzungen
dafür geschaffen, dass die Strecke im Abschnitt Wer-
dau–Leipzig auch von konventionellen Fahrzeugen mit
einer Geschwindigkeit von 160 km/h befahren werden
kann. Entsprechend der Bedeutung dieser Strecke wurde
bei der Bemessung der erforderlichen Infrastruktur die
Nutzung durch den Fernverkehr unterstellt. Die Gestal-
tung des Zugangebots der Deutschen Bahn AG
(DB AG) im Fernverkehr gehört seit der Bahnreform
zum ausschließlich eigenverantwortlichen Bereich des
Unternehmens.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fra-
ge des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
(CDU/CSU) (Drucksache 14/2948, Frage 18):
Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8725
(A)
(B)
(C)
(D)
Wird die Bundesregierung über ihre Vertreter im Aufsichts-rat des Unternehmens darauf hinwirken, dass es bei der Umset-zung des so genannten „Knoten-Punkt-Konzepts“ der Deutschen Bahn AG nicht zur Abkoppelung Schleswig-Holsteins und der Fernverbindungen nach Skandinavien kommt, wie von Bahnex-perten und Gewerkschaftsrepräsentanten nach Berichten des Flensburger Tageblatts vom 5. Februar 2000 befürchtet wird?
Das Zug-Angebot der Deutschen Bahn AG (DB AG)
im Fernverkehr gehört seit der Bahnreform zum aus-
schließlich eigenverantwortlichen unternehmerischen
Bereich der nach dem Aktiengesetz arbeitenden Gesell-
schaft. Nach § 76 Aktiengesetz ist der Vorstand des je-
weiligen Unternehmens für die Führung der Geschäfte
verantwortlich. Die Aufgaben des Aufsichtsrates und der
Hauptversammlung werden durch § 111 und § 119 Ak-
tiengesetz definiert; eine Weisungsbefugnis gegenüber
dem Vorstand ist dort nicht vorgesehen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage
des Abgeordneten Steffen Kampeter (CDU/CSU)
(Drucksache 14/2948, Frage 20):
Ist es zutreffend, dass der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Reinhard Klimmt, privat veranlasste Kosten, wie Übernachtungskosten an seinem Dienstsitz Berlin bzw. die durch private Nutzung des Dienstkraftfahrzeuges ent-standenen Kosten, sich fälschlicherweise aus dem Bundeshaus-halt hat bezahlen lassen und falls ja, in welcher Höhe sind die zuviel gezahlten Beträge bzw. übernommenen Kostenanteile dem Bundeshaushalt wieder zurückerstattet worden?
Bundesminister Klimmt hat nach seinem Amtsantritt
seinen Wohnort in Saarbrücken beibehalten und in der
Bundeshauptstadt Berlin regelmäßig im Hotel übernach-
tet. Veranlasst durch eine unrichtige Auskunft der Rei-
sestelle des BMVBW wurden die Hotelrechnungen zu-
nächst dort abgerechnet. Auf Bitte des Ministerbüros um
Überprüfung dieser Verwaltungspraxis wurde die Un-
richtigkeit dieser Praxis am 14. Februar 2000 erkannt
und diese Praxis wurde sofort eingestellt. Die bis dahin
für den Zeitraum vom 29. September 1999 bis 3. Febru-
ar 2000 fälschlicherweise gezahlten Beträge in Höhe
von 9 605 DM hat Bundesminister Klimmt in voller Hö-
he an die Bundeskasse gezahlt.
Nach den Richtlinien nach § 52 Satz 2 Bundeshaus-
haltsordnung für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen
in der Bundesverwaltung vom 29. Juni 1993 haben Mit-
glieder der Bundesregierung die uneingeschränkte Dis-
positionsbefugnis über ihr Dienstkraftfahrzeug. Der
geldwerte Vorteil für die private Nutzung wird nach den
allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen und dem da-
zu herausgegebenen Erlass des Bundesministeriums der
Finanzen vom 14. März 1996 versteuert. Danach kann
die Versteuerung in einem pauschalen Verfahren erfol-
gen. Davon macht Bundesminister Klimmt wie andere
Mitglieder dieser und auch früherer Bundesregierungen
Gebrauch.
Anlage 9
Antwort
des Staatsministers Dr. Michael Naumann auf die Frage
des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
(Drucksache 14/2948, Frage 21):
Wie reagiert die Bundesregierung auf die mit Blick auf die Kulturkonzeption der Bundesregierung nach § 96 Bundesver-triebenengesetz (BVFG) getroffene Aussage der nordrhein-westfälischen Ministerin für Arbeit, Soziales und Stadtentwick-lung, Kultur und Sport, Ilse Brusis, „jegliche Zentralisierung ist falsch“ (vgl. Deutscher Ostdienst vom 10. März 2000), und wel-che Auswirkungen hat diese Aussage auf die Pläne zur Zusam-menlegung und Zentralisierung von Einrichtungen im Bereich der Kulturarbeit nach § 96 BVFG vor dem Hintergrund der Tat-sache, dass die Bundesregierung für ihre überarbeitete Kultur-konzeption nach § 96 BVFG „überwiegend einvernehmliche Lö-sungen“ (vgl. Antwort von Staatsminister Dr. Michael Naumann auf meine mündliche Frage für die Fragestunde am 26. Januar 2000, Plenarprotokoll 14/83, S. 7704 B) erwartet?
Die Bundesregierung beabsichtigt, entsprechend den
Forderungen des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages und des Bundesrechnungshofes die beste-
hende Vielfalt der auf § 96 BVFG gestützten institutio-
nellen und Projektförderungen im Sinne einer Stärkung
des Regionalprinzips, verbunden mit einer Stärkung der
Professionalität, einzugrenzen. Hiermit können nicht zu-
letzt auch Doppelarbeit, Redundanzen und Ineffektivitä-
ten vermieden werden. Dieses Ziel kommt in dem Ent-
wurf der neuen Konzeption zur Kulturförderung nach
§ 96 BVFG deutlich zum Ausdruck und wird, wie die
bisherigen Erörterungen ergeben haben, nicht bestritten.
Daher ist im Rahmen einer Bundesförderung grundsätz-
lich eine Zusammenführung von Einrichtungen mit ver-
gleichbaren Aufgaben hinsichtlich derselben Bezugsre-
gion anzustreben. Dem tragen die konzeptionellen Über-
legungen, in die auch der Diskussionsstand mit dem
Ausschuss für Kultur und Medien, den mitfördernden
Ländern und den betroffenen Einrichtungen einfließen
wird, Rechnung.
Der im Konzeptionsentwurf vom 20. Mai 1999 zu-
sätzlich geäußerte Gedanke einer neuen zentralen „Kul-
turstiftung für das östliche Europa“, die gegebenenfalls
auch Aufgaben aufzulösender Einrichtungen, wie der
Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen und der Stif-
tung Ostdeutscher Kulturrat, hätte übernehmen können,
wurde teilweise als „quasi verstaatlichte Kulturarbeit“
missverstanden, so offenbar zum Beispiel von der Ab-
geordneten Steinbach, deren entsprechende Äußerung
im DUD-Sonderdienst der CDU/CSU-Bundestagsfrak-
tion vom 28. Juni 1999 abgedruckt ist.
Kulturarbeit lässt sich nicht „verstaatlichen“. Sehr
wohl aber ist es Aufgabe des Staates dafür zu sorgen,
dass die Zuwendungen auch im Förderungsbereich nach
§ 96 BVFG im Lichte der veränderten politischen Lage
in Ost- und Südosteuropa sinnhaft genutzt und verwen-
det werden. Das neue Konzept der Bundesregierung ver-
sucht in Zusammenarbeit mit den betroffenen Institutio-
nen Kosteneffizienz und Synergie bei Vermeidung un-
angemessener, gar „zentralistischer“ Einflussnahme des
Staates oder von Parteien und Verbänden in Zukunft zu
sichern.
Anlage 10
Antwort
des Staatsministers Michael Naumann auf die Fragen
des Abgeordneten Markus Meckel (SPD) (Drucksache
14/2948, Fragen 22 und 23):
8726 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000
(A)
(B)
(C)
(D)
Trifft es zu, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder, der Bun-desminister des Innern, Otto Schily, und Staatsminister Dr. Michael Naumann Zustimmung zu den Plänen des Bundes der Vertriebenen (BdV) zur Errichtung eines „Zentrums gegen Vertreibungen“ signalisiert haben, insbesondere auch zur Frage einer Trägerschaft des BdV (siehe AP-Meldung vom 20. Januar 2000)?
Wie sehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Pläne zur Errichtung des „Zentrums gegen Vertreibungen“ im Einzelnen aus (unter anderem Finanzierungsbeiträge, vom Bund angebote-ne Grundstücke, Satzung, Gremienbesetzung)?
Zu Frage 22:
Bei dem auf Wunsch der Präsidentin des Bundes der
Vertriebenen (BdV) geführten Gespräch wurden die
Überlegungen des BdV, ein „Zentrum gegen Vertrei-
bungen“ zu errichten, zur Kenntnis genommen. Zusagen
wurden nicht gemacht. Eine Bewertung des Projektes
durch die Bundesregierung kann erst erfolgen, wenn der
BdV eine vollständige Konzeption vorlegt. Dies ist bis-
her nicht der Fall.
Zu Frage 23:
Der Bundesregierung sind die Pläne des BdV im Ein-
zelnen nicht bekannt (siehe Antwort zu 22).
Anlage 11
Antwort
des Staatsministers Ludger Volmer auf die Frage des
Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/2948, Frage 25):
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über das rumänische Bodenrückgabegesetz vom 11. Januar 2000, und welche Bestimmungen enthält das Gesetz für aus Rumänien ver-triebene Deutsche, für deutsche Aussiedler und für Angehörige der deutschen Minderheiten in Rumänien?
Das genannte Gesetz ist ein Ausführungsgesetz zum
Bodengesetz aus dem Jahre 1991 (in jetzt geltender Fas-
sung aus dem Jahre 1997). Nach den bisherigen Er-
kenntnissen schafft das Gesetz keine neuen Anspruchs-
grundlagen für die Rückgabe von Grundeigentum. Wie
bisher sind antragsberechtigt alle zwischen 1945 und
1989 durch Nationalisierung und direkte Enteignung
Geschädigten, soweit sie zumindest auch die rumänische
Staatsangehörigkeit besitzen oder wiedererworben ha-
ben. Unschädlich ist ein Wohnsitz im Ausland. Angehö-
rige der deutschen Minderheit, die bereits 1945 enteig-
net wurden und daher ohne eigenen Grundbesitz den
1949 gebildeten LPGs beitreten mussten, zählen zum
Kreis der Anspruchsberechtigten, soweit sie noch oder
wieder die rumänische Staatsangehörigkeit besitzen. Das
Gesetz verlängerte zudem die Antragsfristen nochmals
um 60 Tage ab In-Kraft-Treten, das heißt bis zum
11. März 2000.
Anlage 12
Antwort
des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Frage des
Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/CSU)
(Drucksache 14/2948, Frage 37):
Welche Forderungen von EU-Beitrittskandidaten, Über-gangsfristen zur Anwendung des EU-Rechts vorzusehen, sind der Bundesregierung bekannt und wie beurteilt sie dies?
Die Beitrittskandidaten haben in vielen Bereichen des
Acquis Anträge auf Übergangsfristen gestellt. So zum
Beispiel in den Kapiteln Freier Warenverkehr, Freier
Kapitalverkehr, Steuern, Energie, Umwelt und Außen-
beziehungen. Die grundsätzliche Haltung der Bundesre-
gierung hierzu ist, dass insbesondere in binnenmarktre-
levanten Bereichen Übergangsfristen nur restriktiv ge-
währt werden sollten. Eine Alternative zu Übergangsre-
gelungen sind hierbei die so genannten Schutzklauseln,
wie sie auch in vergangenen Erweiterungsrunden ange-
wendet wurden. Sie greifen, wenn eine nachhaltige Stö-
rung des Marktes festgestellt werden kann. Schutzmaß-
nahmen sind im Binnenmarkt weniger störend. In Berei-
chen hingegen, die erhebliche Anpassungsanstrengun-
gen und beträchtliche finanzielle Aufwendungen erfor-
dern (Umwelt, Energie, Infrastruktur), sind zeitlich limi-
tierte Übergangsregelungen akzeptabel, sofern das je-
weilige Beitrittsland aufzeigt, dass der erforderliche An-
gleichungsprozess im Gang ist und es sich an detaillier-
te, realistische Angleichungspläne hält, die die erforder-
lichen Investitionen berücksichtigen.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rudolf Körper auf die Frage
des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
(CDU/CSU) (Drucksache 14/2948, Frage 41):
Was ist vonseiten der Bundesregierung im personellen, tech-nischen und organisatorischen Bereich noch alles zu unterneh-men, um von deutscher Seite und in Zusammenarbeit mit dem Königreich Dänemark im deutsch-dänischen Grenzbereich die Sicherheitslage so zu optimieren, dass mit dem In-Kraft-Treten des Schengener Abkommens in Dänemark dem Sicherheitsbe-dürfnis und der Sicherheitsnotwendigkeit der Bevölkerung in dieser Region auf beiden Seiten der Grenze entsprochen wird?
Mit Blick auf die künftige Inkraftsetzung des
Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) für
Dänemark sowie die übrigen nordischen Staaten (mög-
licherweise zum 25. März 2001) hat die Bundesregie-
rung frühzeitig die Weichen im personellen, technischen
und organisatorischen Bereich gestellt, die sich an der
Kriminalitätsentwicklung im deutsch-dänischen Grenz-
gebiet orientieren. Hierzu hat Ihnen Herr Minister Schily
bereits ausführlich in einem Schreiben vom 23. Dezem-
ber 1999 geantwortet. Ergänzend darf ich Ihnen Folgen-
des mitteilen: Im Rahmen der von der EU-Ratsarbeits-
gruppe „Bewertung Schengen“ zu treffenden Vorberei-
tungen zur Inkraftsetzung des SDÜ für die nordischen
Staaten hat Dänemark in seiner Antwort auf einen um-
fangreichen Fragenkatalog unter anderem zum Inhalt der
nationalen Erklärung über die Modalitäten der grenz-
überschreitenden Nacheile gemäß Artikel 41 Absatz 9
SDÜ Stellung genommen. Danach sei an der deutsch-
dänischen Grenze die grenzüberschreitende Nacheile un-
ter folgenden Bedingungen möglich: Die zuständigen
deutschen Beamten haben das Recht, die Nacheile auf
dänisches Territorium in einer Entfernung von bis zu
25 Kilometern jenseits der Grenze fortzusetzen, jedoch
Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8727
(A)
(B)
(C)
(D)
kein Festhalterecht. Die grenzüberschreitende Nacheile
nach Dänemark erfolgt bei den in Art. 41 Abs. 4 lit a.
SDÜ ausgelisteten Straftaten (Straftatenkatalog).
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Michael Meister (CDU/CSU)
(Drucksache 14/2948, Fragen 42 und 43):
Welche Gründe waren für die Bundesregierung maßgebend, dass die Ankündigung des Staatssekretärs im Bundesministeri-um für Finanzen, Dr. Heribert Zitzelsberger, der umstrittene § 2b Einkommensteuergesetz (EStG), der die Verlustverrech-nung bei negativen Einkünften aus der Beteiligung an Verlust-zuweisungsgesellschaften und ähnlichen Modellen regelt, könne wieder zurückgenommen werden (FAZ vom 26. Oktober 1999), bisher nicht umgesetzt wurde?
Ist die Bundesregierung bereit, anhand vorliegender Gutach-ten (unter anderem der Deutschen Allgemeinen Treuhand AG), die dem § 2b EStG Verfassungswidrigkeit bescheinigen, die Fra-ge der Verfassungsmäßigkeit ernsthaft zu prüfen?
Zu Frage 42:
Von Herrn Staatssekretär Dr. Zitzelsberger wurde
keineswegs angekündigt, vonseiten der Bundesregierung
bestünde die Absicht, § 2b des Einkommensteuergeset-
zes aufzuheben. Die in dem von Ihnen genannten Pres-
seartikel angesprochene Äußerung von Staatssekretär
Dr. Zitzelsberger auf dem 22. Deutschen Steuerbera-
tungstag bezog sich vielmehr auf den zum damaligen
Zeitpunkt noch offenen Ausgang des Gesetzgebungsver-
fahrens zum Steuerbereinigungsgesetz 1999.
Zu Frage 43:
Die Verfassungsmäßigkeit des § 2b Einkommensteu-
ergesetz wurde bereits bei seiner Einführung im Rahmen
des Gesetzgebungsverfahrens zum Steuerentlastungsge-
setz 1999/2000/2002 geprüft und als gegeben angese-
hen. Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine Ver-
anlassung, ihre Auffassung zu revidieren.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU/CSU)
(Drucksache 14/2948, Fragen 44 und 45):
Bis wann ist nach Auffassung der Bundesregierung mit ei-nem abgestimmten Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zum § 2b EStG zu rechnen, und werden die betroffenen Verbän-de zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten?
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der in einer Anzeige betroffener Unternehmen gemachten Aussage, § 2b EStG habe bereits in 1999 176 000 Arbeitsplätze vernichtet und die Bundesregierung sei sich des Ausmaßes dieser kom-menden volkswirtschaftlichen Katastrophe noch nicht bewusst (vgl. Handelsblatt vom 25. Februar 2000)?
Zu Frage 44:
Um Kapitalanlegern Rechtssicherheit zu geben, hat-
ten die obersten Finanzbehörden der Länder beschlos-
sen, die Auslegung des § 2b Einkommensteuergesetz in
einem BMF-Schreiben niederzulegen. Der notwendige
Abstimmungsbedarf zum Entwurf des Anwendungs-
schreibens zu § 2b Einkommensteuergesetz ist inzwi-
schen weitgehend abgeschlossen. Ende März 2000 wird
ein überarbeiteter Entwurf noch einmal mit den obersten
Finanzbehörden der Länder abgestimmt. Dieser wird –
um auch den Anliegen der betroffenen Branchen gerecht
werden zu können – vor der endgültigen Verabschie-
dung noch den Verbänden zur Stellungnahme übersandt.
Mit der Veröffentlichung des BMF-Schreibens wird et-
wa im Mai 2000 gerechnet.
Zu Frage 45:
Aus der in der Anzeige getroffenen Behauptung wird
die Bundesregierung keine unmittelbaren Folgerungen
ziehen. Zunächst wird sie das Ergebnis der geplanten
schriftlichen Verbandsanhörung abwarten, in deren Rah-
men die betroffenen Branchen gegebenenfalls fundiertes
statistisches Zahlenmaterial über die bisherigen bzw. zu
erwartenden Auswirkungen des § 2b Einkommensteuer-
gesetz vorlegen können.
Die Bundesregierung erwartet allerdings bislang kei-
ne Auswirkungen in dem beschriebenen Ausmaß. Zum
einen erlaubt die Übergangsregelung in § 52 Abs. 4 Ein-
kommensteuergesetz den Fondsinitiatoren, vor dem
5. März 1999 aufgelegte Anlagemodelle noch bis zum
31. Dezember 2000 an Anleger zu vertreiben, ohne dass
diese damit dem § 2b Einkommensteuergesetz unterlie-
gen. Zum anderen werden sich die Fondsanbieter an die
geänderte rechtliche Situation anpassen und ihre Ange-
bote an der tatsächlichen wirtschaftlichen Rentabilität
ausrichten.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Norbert Otto (Erfurt) (CDU/CSU)
(Drucksache 14/2948, Fragen 46 und 47):
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die in der Fach-presse bekannt gewordenen Einzelheiten über den bisher erfolg-losen Versuch des Bundesministers der Finanzen, die kompli-zierte und auslegungsbedürftige Regelung in § 2b EStG, dem so genannten Fallensteller-Paragraphen, durch ein Anwendungs-schreiben nachträglich zu klären, die Verunsicherung der Anle-ger eher noch verstärkt haben?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung des § 2b EStG auf den Anlegerwohnungsbau vor dem Hintergrund, dass der westdeutsche Mietwohnungsneubau nach Angaben des Sta-tistischen Bundesamtes zur Entwicklung der Baugenehmigungen im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand in den neunziger Jahren abgesunken ist und nach allen Prognosen in diesem Jahr weiter abzusinken droht?
Zu Frage 46:
Über die möglichen Auswirkungen einer subjektiven
Presseberichterstattung auf das Anlageverhalten Einzel-
ner kann die Bundesregierung keine Aussage treffen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat bisher kei-
neswegs erfolglos versucht, die Auslegung des § 2b
8728 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000
(A)
(B)
(C)
(D)
Einkommensteuergesetz im Rahmen eines Anwen-
dungsschreibens klarzustellen. Die erforderliche sorgfäl-
tige Abstimmung mit den beteiligten Ländern und auch
mit den Verbänden der betroffenen Branchen hat aller-
dings einige Zeit in Anspruch genommen. Der Abstim-
mungsprozess ist inzwischen weitgehend abgeschlossen;
ich darf insoweit auf meine Antwort zur Frage Nr. 44
des Kollegen Dr. Kansy verweisen.
Zu Frage 47:
Eine zurückgehende Wohnungsbautätigkeit ist Aus-
druck entspannter Wohnungsmärkte. Dabei ist eine be-
sondere Auswirkung des § 2b Einkommensteuergesetz
im Bereich des Mietwohnungsbaus bislang nicht zu be-
obachten.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/2948, Fragen 48 und 49):
Ist die Bundesregierung nach wie vor der Ansicht, dass die geplante Abschaffung des Vollanrechnungsverfahrens bei der Unternehmensteuerreform die einzige Möglichkeit ist, Miss-bräuche beim Dividendenstripping zu vermindern, und wie hoch schätzt sie die Steuermehreinnahmen aufgrund der Steuerre-formvorschläge?
Gibt es im Bundesministerium der Finanzen Überlegungen, das bei der Unternehmensteuerreform vorgesehene Optionsmo-dell für die Personengesellschaften und Einzelunternehmen auf-grund der zahlreichen offenkundigen Nachteile fallen zu lassen, und wie viele Unternehmen werden vom Optionsrecht nach Ein-schätzung der Bundesregierung Gebrauch machen?
Zu Frage 48:
Nach Auffassung des Bundesregierung sprechen
mehrere Gründe für einen Systemwechsel vom Voll-
anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren. Das
Halbeinkünfteverfahren ist als „klassisches“ Körper-
schaftssteuersystem einfacher als das Anrechnungsver-
fahren, es ist weniger missbrauchsanfällig und funktio-
niert auch grenzüberschreitend. Da Anrechnungsmecha-
nismen aufgrund der Definitivbesteuerung bei der Kör-
perschaft fehlen, scheiden insbesondere so genannte
„stripping“-Gestaltungen, die darauf abzielen, sich unbe-
rechtigt das Anrechnungsguthaben zu verschaffen, von
vornherein aus. Die im Anrechnungsverfahren gegen
diese Gestaltungen geschaffenen gesetzlichen Regelun-
gen (das ist der § 50 c des Einkommensteuergesetzes)
haben sich in der Praxis als hoch kompliziert, schwer
administrierbar und anfällig für Umgehungen erwiesen.
Die Bundesregierung schätzt die mit der Ersetzung des
bisherigen Anrechnungsverfahrens durch das Halbein-
künfteverfahren bei der Dividendenbesteuerung verbun-
denen Steuermehreinnahmen auf rund 5 Milliarden DM.
Zu Frage 49:
Der Bundesregierung sind keine konkreten Nachteile
des Optionsmodells bekannt. Das Optionsmodell ist von
der Kommission zur Unternehmensteuerreform als ein
Modell zur steuerlichen Entlastung von Personenunter-
nehmen entwickelt und vorgelegt worden. Es wurde in
den anschließenden Planspielen unter Beteiligung von
Vertretern aus Kreisen aller Betroffener kritisch geprüft
und verbessert. Dabei wurden insbesondere auch die
Anregungen der Vertreter der Unternehmen aufgenom-
men. Das Modell wurde vereinfacht und attraktiv ge-
macht. Zur Umsetzung dienen bewährte Rechtsinstitute.
Nach Schätzung der Bundesregierung werden im Jahre
des In-Kraft-Tretens, das heißt 2001, rund 10 vom Hun-
dert der Unternehmen von der Option Gebrauch ma-
chen. Dieser Anteil dürfte bis zum Jahre 2003 auf 25
vom Hundert steigen.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU)
(Drucksache 14/2948, Frage 50):
Wie steht die Bundesregierung zur Absicht einiger Mitglied-staaten in der EU, zur Förderung von Beschäftigung EU-weite quantifizierbare Ziele festzulegen?
Die Bundesregierung steht Vorschlägen, nach denen
die Mitgliedstaaten mehr gemeinsame Ziele im Rahmen
der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik anstreben,
aufgeschlossen gegenüber. Zielen im Sinne qualitativer
Verbesserungen in einzelnen Politikbereichen soll dabei
mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden, zum Beispiel
bei der Struktur der öffentlichen Ausgaben. Neben qua-
litativen Zielen können quantifizierbare Ziele dazu bei-
tragen, den gegenseitigen Vergleich der Politiken der
Mitgliedstaaten zu schärfen, die Gründe für erfolgreiche
oder weniger erfolgreiche Politiken festzustellen und die
erfolgreichsten Verfahren zu verbreiten. Konkrete Indi-
katoren können einen Vergleich der „best practices“ er-
leichtern. Hierdurch können die Mitgliedstaaten die
Leistungsmöglichkeiten ihrer Volkswirtschaften noch
besser erkennen.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Andreas Storm (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/2948, Fragen 51 und 52):
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der An-stieg der Inflationsrate im Jahr 2000 gegenüber dem Vorjahr zu einem Teil auf die Einführung der Ökosteuer zurückzuführen ist, und wie begründet sie ihre Einschätzung?
Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung den auf die Ökosteuer zurückzuführenden Einfluss auf die Inflationsrate?
Zu Frage 51:
Der in den letzten Monaten zu beobachtende Anstieg
des Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten
Haushalte ist in erster Linie auf die Entwicklung der
Rohölpreise und des Euro-Wechselkurses zurückzufüh-
ren. Die umwelt- und beschäftigungspolitisch motivierte
Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8729
(A)
(B)
(C)
(D)
maßvolle Verteuerung des Energieverbrauchs durch die
Einführung der Ökosteuer spielt demgegenüber eine un-
tergeordnete Rolle.
Zu Frage 52:
Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes
dürfte sich der Preisindex für die Lebenshaltung aller
privaten Haushalte aufgrund der per 1. April 1999 in
Kraft getretenen ersten Stufe der ökologischen Steuerre-
form rechnerisch um 0,4 bis 0,5 Prozentpunkte und auf-
grund der zum Jahresbeginn 2000 eingeführten zweiten
Stufe rechnerisch um 0,2 Prozentpunkte erhöht haben.
Im Durchschnitt des Jahres 2000 dürfte die Ökosteuer
rechnerisch rund 0,3 Prozentpunkte zum Anstieg des
Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushal-
te beitragen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache
14/2948, Fragen 53 und 54):
Welche Gründe haben den interministeriellen Ausschuss veranlasst, für den Bau eines Atomkraftwerkes in China eine Hermes-Bürgschaft zu beschließen, und ist diese Bürgschaft vereinbar mit der Energiepolitik der Bundesregierung?
Hält es die Bundesregierung für vermittelbar, dass sie den Atomausstieg im Inland plant und gleichzeitig Bürgschaften für neue Kernenergie-Anlagen im Ausland erteilt?
Zu Frage 53:
Die Hermes-Deckungen für Lieferungen im Zusam-
menhang mit dem Bau des Kernkraftwerkes Tianwan
(früher: Lianyungang) in China konnten sowohl im Hin-
blick auf die Förderungswürdigkeit des Vorhabens wie
auch hinsichtlich der risikomäßigen Vertretbarkeit
grundsätzlich zugesagt werden. Im Übrigen war für die
Entscheidungsfindung von Bedeutung, dass es sich um
Zulieferungen konventioneller Komponenten handelt
(Dieselgeneratoren, Batterien, Elektro- und Leittechnik),
die nicht Bestandteil des nuklearen Kerns der Anlage
sind. Die Sicherheitsausstattung des bereits im Bau be-
findlichen Reaktors russischer Herkunft wird durch die-
se Ausrüstungen dem westlichen Niveau angenähert.
Die Entscheidung steht im Einklang mit der Energiepoli-
tik der Bundesregierung. Auch in Deutschland muss für
die Restlaufzeit der Kernkraftwerke die erforderliche Si-
cherheit vorgehalten werden.
Zu Frage 54:
Ja; ich darf insoweit auf den zweiten Teil meiner
Antwort auf Ihre Frage Nr. 53 verweisen. Im Übrigen
möchte ich betonen, dass das Bundesministerium der
Finanzen in dieser Frage nicht federführend ist; der Ver-
treter des Bundesministeriums für Wirtschaft, Kollege
Mosdorf, wird hierzu unmittelbar im Anschluss erschöp-
fende Auskunft geben können.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
gen des Abgeordneten Rainer Funke (F.D.P.) (Druck-
sache 14/2948, Fragen 55 und 56):
Wie viele Investitionsprojekte im Bereich der Kernenergie wurden in den vergangenen Jahren durch Hermes-Bürgschaften abgesichert?
Warum hält es die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt für sinnvoll, Lieferungen für das Atomkraftwerk Lia-nyungang in China mit öffentlichen Mitteln zu fördern?
Zu Frage 55:
Seit dem Regierungswechsel im Herbst 1998 hat die
Bundesregierung lediglich Lieferungen und Leistungen
im Zusammenhang mit drei Kernkraftprojekten im Aus-
land durch Ausfuhrgewährleistungen begleitet.
Zu Frage 56:
Siehe Antwort auf Frage Nr. 55. Zu ergänzen ist, dass
sich der Zeitpunkt einer Hermes-Deckungsentscheidung
auch an den Bedürfnissen des Exporteurs orientiert. Die-
ser kann bei der Bewerbung um einen Auftrag aus dem
Ausland häufig erst dann ein verbindliches Angebot un-
terbreiten, wenn er weiß, ob er mit einer Hermes-
Deckung rechnen kann.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
gen des Abgeordneten Walter Hirche (F.D.P.) (Druck-
sache 14/2948, Fragen 57 und 58):
Wurde die Entscheidung der Bundesregierung, für den Aus-bau der Kernenergie in China zu bürgen, zwischen den beteilig-ten Ressorts abgestimmt bzw. lag dazu ein Kabinettsbeschluss vor?
Hat die Bundesregierung die Koalitionsfraktionen im Vor-feld der Entscheidungen zur Absicherung der China-Inves-titionen durch Hermes-Bürgschaften informiert?
Zu Frage 57:
Eine pauschale Bürgschaft der Bundesregierung für
den Ausbau der Kernenergie in China gibt es nicht.
Vielmehr wurden grundsätzlich Hermes-Deckungs-
zusagen im Zusammenhang mit Lieferungen für ein ein-
zelnes Projekt ausgereicht. Die Entscheidung hierüber
wurde innerhalb der Bundesregierung im Grundsatz ab-
gestimmt und im Interministeriellen Ausschuss (IMA)
getroffen.
Zu Frage 58:
Nein.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
gen der Abgeordneten Ulrike Flach (F.D.P.) (Drucksa-
che 14/2948, Fragen 59 und 60):
8730 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000
(A)
(B)
(C)
(D)
Welche ökologischen Kriterien werden an die Vergabe von Hermes-Bürgschaften angelegt?
Wer definiert diese ökologischen Kriterien?
Erstens. Lassen Sie mich mit einer allgemeinen Vor-
bemerkung beginnen: Die Bundesregierung nimmt mög-
liche Auswirkungen deutscher Exporte auf Mensch und
Umwelt in den Empfängerländern sehr ernst. Seit ihrem
Regierungsantritt verfolgt die jetzige Bundesregierung
ihr Ziel einer sachgerechten Berücksichtigung von Um-
weltbelangen im Rahmen der staatlichen Exportkredit-
versicherung gleichzeitig auf nationaler wie auf interna-
tionaler Ebene. Auf nationaler Ebene werden Umwelt-
belange inzwischen systematisch und wesentlich umfas-
sender einbezogen als vor 1998. Dies entwickeln wir
ständig fort. Dabei ist allerdings auch zu berücksichti-
gen, dass der Großteil der gedeckten Exporte umweltpo-
litisch unbedenklich ist und dass diese Exporte in
Deutschland mehrere hunderttausend Arbeitsplätze si-
chern.
Zweitens. Hermes-Ausfuhrgewährleistungen können
von der Bundesregierung nur übernommen werden,
wenn die versicherten Ausfuhren förderungswürdig und
risikomäßig vertretbar sind. In diesem Zusammenhang
prüft die Bundesregierung auch, ob die Übernahme der
Deckungen unter Umweltgesichtspunkten vertretbar ist.
Im Jahr werden bei uns rund 30 000 Ausfuhr-Deckun-
gen übernommen, wobei die versicherten Exporte von
Verbrauchs- und Ersatzteilen bis zu kompletten Großan-
lagen gehen. Dementsprechend trifft die Bundesregie-
rung ihre differenzierten Entscheidungen unter Berück-
sichtigung des konkreten Einzelfalls.
Drittens. Der weitaus überwiegende Anteil der jähr-
lich neu gedeckten Auftragswerte ist umweltpolitisch
unbedenklich. Um die umweltpolitisch sensitiven Pro-
jekte zu ermitteln hat die Bundesregierung ein Screen-
ing-Verfahren entwickelt und eingeführt. Inzwischen
haben auch Kanada und Großbritannien vergleichbare
Verfahren eingeführt, Schweden plant dies für April die-
sen Jahres.
Viertens. Bei den als sensitiv erkannten Projekten
setzen die IMA-Ressorts BMWi, BMF, AA und BMZ
sich in Zusammenarbeit mit dem Exporteur für Verbes-
serungen des Projektes ein, bis am Ende dieses Prozes-
ses eine Indeckungnahme des Geschäftes verantwortet
werden kann. Die Vorschriften und Standards des Be-
stellerlandes sind dabei in jedem Fall einzuhalten. Bei
einer Beteiligung anderer staatlicher Exportkreditversi-
cherer an einem Multi-Sourcing-Projekt werden Um-
weltaspekte mit diesen abgestimmt.
Fünftens. Der Bereich der Exportkreditversicherung
ist durch starken internationalen Wettbewerb geprägt.
Alle wichtigen Industrieländer und ein Teil der Schwel-
lenländer verfügen über vergleichbare Instrumente. Wir
setzen uns deshalb insbesondere im Rahmen der OECD
für die Entwicklung international abgestimmter Verfah-
ren zur Berücksichtigung von Umweltbelangen durch al-
le staatlichen Exportkreditagenturen ein. Alle wichtigen
Exportkreditagenturen haben sich bereits im OECD-
Rahmen verpflichtet, Umweltbelange zu berücksichti-
gen. Im Mai 1999 wurde auf Ministerebene die Entwick-
lung gemeinsamer Herangehensweisen vereinbart. Dies
geschieht inzwischen, auch im Rahmen von Sondersit-
zungen der zuständigen OECD-Arbeitsgruppe.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
gen des Abgeordneten Rainer Brüderle (F.D.P.)
(Drucksache 14/2948, Fragen 61 und 62):
Beabsichtigt die Bundesregierung, Hermes-Bürgschaften für die Fertigstellung der Reaktoren Khmelnitzky-2 und Rovno-4 in der Ukraine bereitzustellen, die eine deutsche Firma durchführen soll, und falls dies der Fall ist, wann wird sie dazu eine Ent-scheidung fällen?
Welche Gründe werden für die Entscheidung maßgeblich sein?
Zu Frage 61:
Nein.
Zu Frage 62:
Siehe Antwort zu Frage 61.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
gen des Abgeordneten Erich G. Fritz (CDU/CSU)
(Drucksache 14/2948, Fragen 63 und 64):
Welche unerlässlichen Bestandteile muss nach Auffassung der Bundesregierung eine Vereinbarung der Europäischen Union mit der Volksrepublik China im Vorfeld des chinesischen Bei-tritts zur Welthandelsorganisation (WTO) haben?
Welche bisher für deutsche Unternehmen bestehenden Hemmnisse für Investitionen und den Handel aus bzw. mit Chi-na müssen bei einer solchen Vereinbarung nach Auffassung der Bundesregierung ausgeräumt werden, und würden in diesem Zu-sammenhang der Bundesregierung die zwischen den Vereinigten Staaten und China ausgehandelten Regelungen ausreichend er-scheinen?
Die Bundesregierung strebt im Rahmen der Europäi-
schen Union einen möglichst raschen Beitritt Chinas zur
WTO an. Dies setzt zunächst voraus, dass China sich zur
Übernahme aller Grundprinzipien der WTO verpflichtet,
wie etwa des Meistbegünstigungsprinzips (Vorteile, die
gegenüber einem WTO-Partner eingeräumt werden,
müssen allen anderen ebenfalls zugute kommen) und des
Grundsatzes der Inländerbehandlung (keine Diskrimi-
nierung zwischen in- und ausländischen Wirtschaftsbe-
teiligten). Daneben müssen die Marktzugangsinteressen
Deutschlands und anderer EU-Mitgliedstaaten gegen-
über China Berücksichtigung finden. Das zwischen
China und den USA ausgehandelte Abkommen deckt zu
annähernd 80 Prozent auch die Forderungen der Europä-
ischen Union und damit auch der Bundesrepublik ab.
Durch den so genannten Meistbegünstigungsgrundsatz
der WTO gelten die dort gemachten Zugeständnisse
beim Beitritt Chinas zur WTO auch zugunsten aller an-
deren WTO-Mitgliedstaaten. Die USA haben allerdings
Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8731
(A)
(B)
(C)
(D)
verständlicherweise in solchen Bereichen Zollsenkungen
und andere chinesische Zugeständnisse ausgehandelt, in
denen sie – die USA – besondere Handelsinteressen ha-
ben.
Deshalb gilt es jetzt für die EU, darüber hinaus beste-
hende eigene Marktzugangsinteressen zu sichern. Die
EU exportiert und investiert mehr nach China als die
USA! Zu den wesentlichen Forderungen gehören insbe-
sondere: bessere Konditionen im Dienstleistungsbereich:
Telekommunikation, insbesondere Mobilfunk, und Ver-
sicherung (US-Versicherungsriese AIG ist bereits in
China; während europäische Versicherer auf den chine-
sischen Versicherungsmarkt drängen); Automobilbe-
reich (Zollsenkungen und Frage der Beteiligungen bei
Joint Ventures); Abschaffung der Staatshandelsmonopo-
le (Importbereich: Öl, Tabak, Düngemittel; Exportbe-
reich: Seide, Baumwolle).
Insgesamt legt die EU Wert auf eine bessere Behand-
lung der Auslandsinvestitionen. Bisher hat China aus-
ländische Unternehmen gegenüber chinesischen Unter-
nehmen diskriminiert, insbesondere beim Zugang zu
ausländischen Kreditquellen und öffentlichen Aufträgen.
Auch wird ein WTO-Beitritt Chinas mehr Rechtssicher-
heit und eine einheitliche Rechtsanwendung mit sich
bringen, sodass deutsche/europäische Exporteure und
Investoren verlässliche Rahmenbedingungen vorfinden
können. Die Öffnung neuer Gewerbezweige im Bereich
der Dienstleistungen, wie zum Beispiel im Versiche-
rungsbereich, würde den deutsch-chinesischen Wirt-
schaftsbeziehungen neue Impulse verleihen.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) Druck-
sache 14/2948, Frage 65):
Gibt es Bemühungen, einen einheitlichen europäischen Not-ruf für Feuerwehren und Rettungsdienste einzuführen?
Eine einheitliche Notrufnummer 112 ist in der EU be-
reits mit der Entscheidung des Rates zur Einführung ei-
ner einheitlichen Notrufnummer vom 29. Juli 1991
(91/39/EWG) verpflichtend eingeführt worden. Die ein-
heitliche Notrufnummer 112 existiert in den Mitglied-
staaten mit unterschiedlichen Ausprägungen bezüglich
die Art und Weise der Annahme und Weiterleitung von
Notrufen zu den Not- und Rettungsdiensten (Akzeptanz,
Mehrsprachigkeit, Ortsbestimmung des Rufursprungs
usw.). In Deutschland gibt es die Notrufnummer 112
(ursprünglich dem Feuerwehrdienst vorbehalten) neben
der allgemeinen Notrufnummer 110 für Polizei und
sonstige Rettungsdienste. In Deutschland gilt die unter
Punkt 1 genannte Entscheidung als umgesetzt, sodass si-
chergestellt sein muss, dass alle bei der 112 ankommen-
den Notrufe unverzüglich an die zuständigen Rettungs-
dienste weitergeleitet werden.
Im Rahmen der Überprüfung des Rechtsrahmens im
Bereich der Telekommunikation (Review 99) sieht die
Kommission Bedarf, über die Vereinheitlichung der
Notrufnummer 112 hinaus bestimmte Aspekte der prak-
tischen Abwicklung der einlaufenden Notrufe zu har-
monisieren. Hierbei wird insbesondere die Frage der
Lokalisierung von Notrufen aufgegriffen, da dies bei ei-
nem Notfall entscheidend ist für schnelle und effektive
Hilfe. Diese Frage trifft verstärkt beim Mobilfunk auf
Schwierigkeiten, für die aber beim heutigen Stand der
Technik technische Lösungen möglich sind. Gegenüber
dem Bestreben nach bestmöglicher und schneller Hilfe
im Notfall sind jedoch auch Fragen des Schutzes der
Privatsphäre abzuwägen. Nach Auffassung der Kom-
mission sollten Informationen über den Standort des An-
rufers an die Notrufzentralen ab 1. Januar 2003 zur Ver-
fügung stehen. Die Bundesregierung wird sich an den
Verhandlungen auf europäischer Ebene konstruktiv
beteiligen.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
gen des Abgeordneten Bernd Neumann (Bremen)
(CDU/CSU) (Drucksache 14/2948, Fragen 66 und 67):
Treffen Informationen zu, nach denen Frankreich, Großbri-tannien und Spanien das Airbus-A3XX-Projekt mit erheblichen staatlichen Mitteln unterstützen, und wenn ja, in welcher Weise erfolgt diese Unterstützung?
Hat die Bundesregierung die Absicht, dieses Schlüsselpro-jekt der europäischen Luftfahrtindustrie in ähnlicher Weise zu fördern?
Zu Frage 66:
Die britische Regierung hat am 13. März 2000 in ei-
ner Presseerklärung mitgeteilt, dass sie das britische
Airbus-Partnerunternehmen British-Aerospace-Systems
(BAE Systems) hinsichtlich der Entwicklungskosten für
das neue Großraumflugzeug A3XX mit einem Darlehen
in Höhe von 530 Millionen £ = fast 1,7 Milliarden DM
fördern wird.
Das Darlehen ist zu verzinsen und innerhalb von
17 Jahren vollständig zurückzuzahlen. Dies entspricht
den Vereinbarungen des EU-US-Großraumflugzeugab-
kommens von 1992, wonach insgesamt bis zu 33 Pro-
zent der Entwicklungskosten gefördert werden können.
Die Vertreter der Regierungen Frankreichs und Spa-
niens haben bereits signalisiert, dass beabsichtigt ist, in
ihren Ländern die A3XX-Entwicklungskosten auf der
Basis eines verzinst rückzahlbaren Darlehens entspre-
chend den Bedingungen des Großraumflugzeugabkom-
mens zu fördern.
Zu Frage 67:
Die Bundesregierung prüft derzeit einen Antrag der
Airbus-Partnerfirma Daimler-Chrysler Aerospace Air-
bus (DA) auf Gewährung eines verzinst rückzahlbaren
Darlehens hinsichtlich der A3XX-Entwicklungskosten
in Höhe von 2,464 Milliarden DM.
Vor dem Hintergrund der von der DA für dieses Pro-
jekt prognostizierten rund 45 000 neu entstehenden Ar-
8732 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000
(A) (C) beitsplätze in Deutschland erscheint es der BReg aus-
drücklich wichtig, den deutschen Airbus-Partner DA im
Wettbewerb um die Verteilung der Arbeitsanteile für die
A3XX-Produktion mit den anderen Airbus-Partner-
firmen in Frankreich, Großbritannien und Spanien nicht
zu benachteiligen.
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