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    Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 8689 D, 8701 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Bun- desstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8671 A Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8671 B Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8672 B Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8672 C Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8672 C Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8672 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8673 A Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8673 B Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . . . . . . . . 8673 C Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8673 C Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . . . . . . . . 8673 C Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8673 D Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 8673 D Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8674 A Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8674 B Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8674 B Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . . . . . . . . 8674 C Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8674 C Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . . . . . . . . 8674 D Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8674 D Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8675 A Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8675 B Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 8675 B Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 8675 C Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8675 C Dr. Ludger Volmer, Staatsminister AA . . . . . . 8675 D Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8675 D Dr. Ludger Volmer, Staatsminister AA . . . . . . 8675 D Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8676 A Dr. Ludger Volmer, Staatsminister AA . . . . . . 8676 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 14/2948) . . . . 8676 A Zusätzlicher Anflug von Berlin oder Leipzig bei Heimaturlaubs-Flügen von deutschen KFOR-Soldaten MdlAnfr 1 Wolfgang Dehnel CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 8676 B ZusFr Wolfgang Dehnel CDU/CSU . . . . . . . . 8676 C Drogen- und Alkoholmissbrauch bei Angehö- rigen der deutschen KFOR- und SFOR-Kon- tingente MdlAnfr 2 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 8677 B ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . 8677 C Prozentuale Erhöhung der Sozialhilfe-Regel- sätze ab 1. Juli 2000 angesichts der Zusatzbe- Plenarprotokoll 14/94 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 94. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 I n h a l t : lastungen der Sozialhilfeempfänger durch die Inflationsrate und die Ökosteuer MdlAnfr 3, 4 PeterWeiß (Emmendingen) Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8678 A, 8678 D ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8678 A, 8679 A ZusFr Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . 8678 C, 8679 C ZusFr Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8678 C ZusFr Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 8679 D ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . 8680 A Abgabe einer Erklärung von Auftragnehmern (zum Beispiel Journalisten) in Verträgen zur Frage der Scheinselbstständigkeit (§ 7 SGB IV) MdlAnfr 5, 6 Olaf Scholz SPD Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8680 B, 8680 C ZusFr Olaf Scholz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 8680 D Auswirkungen der Rentenanpassung nach In- flationsrate im Jahr 2000 auf Rentner und Bundesausgaben MdlAnfr 7, 8 Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8681 A, 8685 D ZusFr Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8681 B, 8685 D ZusFr Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . 8681 D, 8687 A ZusFr Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8682 A, 8686 C ZusFr Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8682 B, 8686 B ZusFr Julius Louven CDU/CSU . . . . 8682 C, 8687 C ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . 8683 A ZusFr Thomas Strobl CDU/CSU . . . . 8683 B, 8687 B ZusFr Franz Romer CDU/CSU . . . . . . . . . . . 8683 C ZusFr Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 8683 D ZusFr Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8684 A, 8687 D ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8684 B ZusFr Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8684 C, 8686 D ZusFr Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . 8684 D ZusFr Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 8685 A ZusFr Christine Ostrowski PDS . . . . . 8685 B, 8688 B Finanzielle Förderung des Programms „Die so- ziale Stadt“ MdlAnfr 19 Christine Ostrowski PDS Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8688 C ZusFr Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . 8688 D Aufbau von Unternehmen im Kosovo mit deut- scher Beteiligung nach österreichischem Vor- bild MdlAnfr 24 Wolfgang Dehnel CDU/CSU ZusFr StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . 8689 B ZusFr Wolfgang Dehnel CDU/CSU . . . . . . . . 8689 C Beschleunigung des EU-Beitritts der Türkei; Euro-Skepsis bei der Bevölkerung der Bei- trittskandidaten wegen der EU-weiten Isolie- rung Österreichs MdlAnfr 26, 27 Matthäus Strebl CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . 8690 A, 8690 C ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8690 B ZusFr Matthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . 8690 C ZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . 8690 D Initiativen zur Normalisierung des Verhältnisses zwischen Deutschland und Österreich sowie der EU und Österreich; Grundlage der Sanktionsbe- schlüsse gegen Österreich MdlAnfr 28, 29 Dr. Gerd Müller CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . 8691 A, 8692 C ZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . 8691 A, 8692 C ZusFr Carl-Dieter Spranger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8691 B, 8692 D ZusFr Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8692 A ZusFr Dr. Helmut Lippelt BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8692 A ZusFr Erich G. Fritz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 8692 B ZusFr Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 8693 A Beurteilung der EU-Sanktionen gegen Öster- reich in Skandinavien, Italien und den öst- lichen Beitrittskandidatenländern Deutscher Bundestag -14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000II MdlAnfr 30, 31 Carl-Dieter Spranger CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . 8693 B, 8694 A ZusFr Carl-Dieter Spranger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8693 B, 8694 A ZusFr Erich G. Fritz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 8693 D ZusFr Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8694 C ZusFr Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8694 D ZusFr Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 8695 A ZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . 8695 B Ausschluss Österreichs vom Besuch des EU- Ratspräsidenten im Rahmen seiner Rundreise durch alle Hauptstädte der EU MdlAnfr 32 Peter Hintze CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 8695 C ZusFr Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 8695 C ZusFr Carl-Dieter Spranger CDU/CSU . . . . . 8695 D Verhalten von Bundeskanzler Schröder gegen- über dem österreichischen Bundeskanzler Schüssel auf dem Europäischen Rat in Lissa- bon MdlAnfr 33 Peter Hintze CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 8696 A ZusFr Peter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 8696 A ZusFr Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . 8696 C ZusFr Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . . 8696 C ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU . . . 8696 D ZusFr Carl-Dieter Spranger CDU/CSU . . . . . 8697 A Stand der Verhandlungen der EU mit den ein- zelnen osteuropäischen Beitrittskandidaten zu den Kapiteln Freizügigkeit, Beschäftigung und Sozialpolitik; Festlegung von Übergangsfristen MdlAnfr 34, 35 Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 8697 B, D ZusFr Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8697 C Verhandlungen der EU mit den Beitrittskandi- daten MdlAnfr 36, 37 Johannes Singhammer CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . 8698 A, 8698 D ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8698 B, 8699 A ZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . 8698 C Geplante Lieferung von 64 Spürpanzern des Typs Fuchs in die Vereinigten Arabischen Emi- rate angesichts der dortigen Menschenrechts- situation MdlAnfr 38 Werner Siemann CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 8699 A ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . 8699 B Unbesetzte Stellen und hoher Krankenstand im Bereich des Bonner Bundesgrenzschutz- präsidiums West (Standorte St. Augustin-Han- gelar und Swistal-Heimerzheim) MdlAnfr 39, 40 Norbert Röttgen CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8699 D, 8699 D ZusFr Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . 8700 B Aktuelle Stunde betr. Rente und Renten- anpassung entsprechend der Inflations- rate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8701 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . . 8701 A Adolf Ostertag SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8701 D Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. . . . . . . . . . . . . 8703 B Katrin Dagmar Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8704 C Monika Balt PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8705 D Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 8707 A Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 8708 A Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8709 A Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . 8710 C Ulla Schmidt (Aachen) SPD . . . . . . . . . . . . . . 8711 D Julius Louven CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 8712 D Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8714 A Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 8715 B Olaf Scholz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8717 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8718 C Berichtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8718 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 8719 A Deutscher Bundestag -14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 III Anlage 2 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Ab- stimmung zum Entschließungsantrag der Abge- ordneten Dr. Christa Luft, Gerhard Jüttemann, Dr. Heidi Knake-Werner und weiterer Abgeord- neter und der Fraktion PDS zu der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion PDS zur Entwick- lung und zur Situation in Ostdeutschland – Drucksache 14/860 und 14/2622 (93. Sitzung, Tagesordnungspunkt 11) . . . . . . . . . . . . . . . . . 8719 D Anlage 3 Aufnahme der Glaukom-Früherkennungs- untersuchung in die kassenärztlichen Leistun- gen MdlAnfr 9, 10 Wolfgang Zöller CDU/CSU Antw PStSekr’in Christa Nickels BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8722 A Anlage 4 Zustimmung des BMG zur Verlagerung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) von Köln nach Berlin; Vereinbarkeit mit dem Berlin/Bonn-Gesetz MdlAnfr 11, 12 Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU Antw PStSekr’in Christa Nickels BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8722 D Anlage 5 Finanzielle Situation der gesetzlichen Kran- kenversicherung 1999, Auswirkungen auf den Risikostrukturausgleich MdlAnfr 13, 14 Horst Seehofer CDU/CSU Antw PStSekr’in Christa Nickels BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8723 B Anlage 6 Verbesserung des Verkehrsangebots auf der Schienenstrecke Berlin–Leipzig–Plauen–Hof– Nürnberg/München im Zuge des Ausbaus der Sachsenmagistrale MdlAnfr 17 Joachim Günther F.D.P. Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8724 C Anlage 7 Verhinderung einer Abkoppelung Schleswig- Holsteins und der Fernverbindungen nach Skandinavien bei der Umsetzung des so ge- nannten „Knoten-Punkt-Konzepts“ der Deut- schen Bahn AG MdlAnfr 18 Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8724 D Anlage 8 Erstattung der in Berlin entstandenen priva- ten Kosten für Übernachtung und Dienstwa- gennutzung durch Bundesminister Reinhard Klimmt (BMVBW) MdlAnfr 20 Steffen Kampeter CDU/CSU Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW . . 8725 A Anlage 9 Zentralisierung von Einrichtungen im Bereich der Kulturarbeit nach § 96 BVFG MdlAnfr 21 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Michael Naumann BK . . . . . . . . 8725 B Anlage 10 Finanzierung und Träger des vom Bund der Vertriebenen geplanten „Zentrums gegen Ver- treibungen“ MdlAnfr 22, 23 Markus Meckel SPD Antw StMin Michael Naumann BK . . . . . . . . 8725 D Anlage 11 Regelungen im rumänischen Bodenrückgabe- gesetz für aus Rumänien vertriebene Deutsche, Aussiedler und Angehörige der deutschen Minderheiten MdlAnfr 25 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . . . . . 8726 A Anlage 12 Welche Forderungen von EU-Beitrittskandida- ten, Übergangsfristen zur Anwendung des EU- Rechts vorzusehen, sind der Bundesregierung bekannt, und wie beurteilt sie dies? MdlAnfr 37 Johannes Singhammer CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Ludger Volmer AA . . . . 8726 B Anlage 13 Zusammenarbeit mit Dänemark aufgrund des Schengener Abkommens MdlAnfr 41 Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU Deutscher Bundestag -14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000IV Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 8726 C Anlage 14 Rücknahme des § 2 b EStG; Prüfung der Ver- fassungsmäßigkeit MdlAnfr 42, 43 Dr. Michael Meister CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . 8727 A Anlage 15 Vorlage eines Anwendungsschreibens der Fi- nanzverwaltung zum § 2 b EStG; Auswirkungen des § 2 b EStG auf Arbeitsplätze und volkswirt- schaftliche Entwicklung MdlAnfr 44, 45 Dr.-Ing. DietmarKansy CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . . . 8727 B Anlage 16 Wirkung des § 2 b EStG (so genannter Fallen- steller-Paragraph) auf den Anlegerwohnungsbau MdlAnfr 46, 47 Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . . . 8727 D Anlage 17 Abschaffung des Vollanrechnungsverfahrens bei der Unternehmensteuerreform; Optionsmo- dell MdlAnfr 48, 49 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . . . 8728 A Anlage 18 Festlegung quantifizierbarer Ziele zur Förde- rung von Beschäftigung in der EU MdlAnfr 50 Dr. Martina Krogmann CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . . . 8728 C Anlage 19 Auswirkungen der Einführung der Ökosteuer auf die Inflationsrate im Jahr 2000 MdlAnfr 51, 52 Andreas Storm CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . . . 8728 D Anlage 20 Vereinbarkeit einer Hermes-Bürgschaft für den Bau eines Atomkraftwerkes in China mit der Kernenergiepolitik der Bundesregierung MdlAnfr 53, 54 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . . . 8729 A Anlage 21 Anzahl der durch Hermes-Bürgschaften abgesi- cherten Investitionsprojekte im Bereich der Kern- energie; Förderung von Lieferungen für das Atom- kraftwerk Lianyungang in China mit öffentlichen Mitteln MdlAnfr 55, 56 Rainer Funke F.D.P. Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8729 C Anlage 22 Entscheidung über die Absicherung der China-In- vestitionen (Ausbau der Kernenergie) durch Her- mes-Bürgschaften MdlAnfr 57, 58 WalterHirche F.D.P. Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8729 C Anlage 23 Ökologische Kriterien für die Vergabe von Her- mes-Bürgschaften MdlAnfr 59, 60 Ulrike Flach F.D.P. Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8729 D Anlage 24 Bereitstellung von Hermes-Bürgschaften für die von einer deutschen Firma fertig zu stellenden zwei Reaktoren in der Ukraine MdlAnfr 61, 62 RainerBrüderle F.D.P. Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8730 C Anlage 25 Vereinbarung der Europäischen Union mit China im Vorfeld des chinesischen Beitritts zur Welthan- delsorganisation (WTO); Beseitigung von für deutsche Unternehmen bestehenden Hemmnissen MdlAnfr 63, 64 Erich G. FritzCDU/CSU Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8730 C Anlage 26 Einführung eines einheitlichen europäischen Not- rufs für Feuerwehren und Rettungsdieste Deutscher Bundestag -14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 V MdlAnfr 65 Klaus HofbauerCDU/CSU Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8731 B Anlage 27 Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des Airbus-A3XX-Projekts entsprechend der Unter- stützung in anderen Ländern MdlAnfr 66, 67 Bernd Neumann (Bremen) CDU/CSU Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8731 C Deutscher Bundestag -14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000VI Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8671 (A) (B) (C) (D) 94. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigungen 93. Sitzung, Seite 8608 C, 1 Absatz , 9. Zeile: Die Jahreszahl 1995 ist zu streichen. 93. Sitzung, ,,Seite 8638 C, der 5. Absatz ist wie folgt zu lesen: „Der ehemalige Minister Müntefering wollte die Trasse, die Trasse werde ge- baut, und dann haben die SPD-Leute vor Ort – ich nenne nur die Namen Verheugen, den sie nach Europa geschickt haben, die Kollegin Matti- scheck usw. – das Aus für die Strecke verkündet.“ Olaf Scholz Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8719 (A) (B) (C) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Behrendt, Wolfgang SPD 22.03.2000* Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 22.03.2000 Brinkmann (Detmold), Rainer SPD 22.03.2000 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 22.03.2000* Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 22.03.2000 Burchardt, Ursula SPD 22.03.2000 Dr. Eid, Uschi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.03.2000 Frick, Gisela F.D.P. 22.03.2000 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 22.03.2000 Gebhardt, Fred PDS 22.03.2000 Günther (Duisburg), Horst CDU/CSU 22.03.2000 Dr. Gysi, Gregor PDS 22.03.2000 Hinsken, Ernst CDU/CSU 22.03.2000 Ibrügger, Lothar SPD 22.03.2000 Irmer, Ulrich F.D.P. 22.03.2000* Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 22.03.2000 Müller (Berlin), Manfred PDS 22.03.2000* Müller (Düsseldorf), Michael SPD 22.03.2000 Müller (Kiel), Klaus Wolfgang BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.03.2000 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Ohl, Eckhard SPD 22.03.2000 Probst, Simone BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.03.2000 Reiche, Katherina CDU/CSU 22.03.2000 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 22.03.2000 Schloten, Dieter SPD 22.03.2000* Schmidt (Aachen), Ulla SPD 22.03.2000 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 22.03.2000 Schönfeld, Karsten SPD 22.03.2000 Schröder, Gerhard SPD 22.03.2000 Weis (Stendal), Reinhard SPD 22.03.2000 Wiesehügel, Klaus SPD 22.03.2000 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 22.03.2000 __________ * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Ab- stimmung zum Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Gerhard Jüttemann, Dr. Heidi Knake-Werner und weiterer Abgeordnete und der Fraktion PDS zu der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion PDS zur Ent- wicklung und zur Situation in Ostdeutschland – Drucksache 14/860 und 14/2622 (93. Sitzung, Tagesordnungspunkt 11) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 547 davon ja: 30 nein: 517 Ja PDS Monika Balt Petra Bläss Maritta Böttcher Eva Bulling-Schröter Roland Claus Heidemarie Ehlert Dr. Heinrich Fink Dr. Ruth Fuchs Wolfgang Gehrcke Dr. Klaus Grehn Dr. Gregor Gysi Uwe Hiksch Sabine Jünger Gerhard Jüttemann Dr. Evelyn Kenzler Dr. Heidi Knake-Werner Rolf Kutzmutz Heidi Lippmann Ursula Lötzer Dr. Christa Luft Heidemarie Lüth Angela Marquardt Kersten Naumann Rosel Neuhäuser Christine Ostrowski Dr. Uwe-Jens Rössel Christina Schenk Gustav-Adolf Schur Dr. Ilja Seifert Dr. Winfried Wolf Nein SPD Brigitte Adler Gerd Andres Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Ernst Bahr Doris Barnett Dr. Hans Peter Bartels Eckhardt Barthel (Berlin) Klaus Barthel (Starnberg) Ingrid Becker-Inglau Wolfgang Behrendt 8720 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 (A) (B) (C) (D) Dr. Axel Berg Hans-Werner Bertl Friedhelm Julius Beucher Petra Bierwirth Rudolf Bindig Lothar Binding (Heidelberg) Klaus Brandner Anni Brandt-Elsweier Willi Brase Dr. Eberhard Brecht Rainer Brinkmann (Detmold) Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Hans-Günter Bruckmann Edelgard Bulmahn Ursula Burchardt Dr. Michael Bürsch Marion Caspers-Merk Dr. Peter Danckert Dr. Herta Däubler-Gmelin Christel Deichmann Karl Diller Detlef Dzembritzki Dieter Dzewas Dr. Peter Eckardt Sebastian Edathy Ludwig Eich Marga Elser Gernot Erler Petra Ernstberger Annette Faße Lothar Fischer (Homburg) Gabriele Fograscher Iris Follak Norbert Formanski Rainer Fornahl Hans Forster Lilo Friedrich (Mettmann) Harald Friese Anke Fuchs (Köln) Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Konrad Gilges Iris Gleicke Günter Gloser Uwe Göllner Renate Gradistanac Günter Graf (Friesoythe) Angelika Graf (Rosenheim) Dieter Grasedieck Monika Griefahn Wolfgang Grotthaus Karl-Hermann Haack (Extertal) Hans-Joachim Hacker Klaus Hagemann Manfred Hampel Christel Hanewinckel Alfred Hartenbach Anke Hartnagel Klaus Hasenfratz Nina Hauer Hubertus Heil Reinhold Hemker Frank Hempel Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Monika Heubaum Reinhold Hiller (Lübeck) Stephan Hilsberg Gerd Höfer Jelena Hoffmann (Chemnitz) Walter Hoffmann (Darmstadt) Iris Hoffmann (Wismar) Frank Hofmann (Volkach) Ingrid Holzhüter Eike Maria Hovermann Christel Humme Barbara Imhof Brunhilde Irber Gabriele Iwersen Renate Jäger Jann-Peter Janssen Ilse Janz Dr. Uwe Jens Volker Jung (Düsseldorf) Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Sabine Kaspereit Susanne Kastner Hans-Peter Kemper Klaus Kirschner Marianne Klappert Siegrun Klemmer Hans-Ulrich Klose Walter Kolbow Fritz Rudolf Körper Karin Kortmann Anette Kramme Nicolette Kressl Volker Kröning Angelika Krüger-Leißner Horst Kubatschka Ernst Küchler Helga Kühn-Mengel Ute Kumpf Konrad Kunick Dr. Uwe Küster Werner Labsch Christine Lambrecht Brigitte Lange Christian Lange (Backnang) Detlev von Larcher Christine Lehder Waltraud Lehn Robert Leidinger Klaus Lennartz Dr. Elke Leonhard Eckhart Lewering Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg) Christa Lörcher Erika Lotz Dr. Christine Lucyga Dieter Maaß (Herne) Winfried Mante Tobias Marhold Lothar Mark Heide Mattischeck Markus Meckel Ulrike Mehl Angelika Mertens Ursula Mogg Christoph Moosbauer Siegmar Mosdorf Michael Müller (Düsseldorf) Jutta Müller (Völklingen) Christian Müller (Zittau) Franz Müntefering Andrea Nahles Gerhard Neumann (Gotha) Dr. Edith Niehuis Dr. Rolf Niese Dietmar Nietan Günter Oesinghaus Leyla Onur Manfred Opel Holger Ortel Adolf Ostertag Kurt Palis Albrecht Papenroth Dr. Willfried Penner Georg Pfannenstein Johannes Pflug Dr. Eckhart Pick Joachim Poß Karin Rehbock-Zureich Dr. Carola Reimann Margot von Renesse Bernd Reuter Dr. Edelbert Richter Reinhold Robbe Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Birgit Roth (Speyer) Gerhard Rübenkönig Marlene Rupprecht Thomas Sauer Gudrun Schaich-Walch Rudolf Scharping Bernd Scheelen Siegfried Scheffler Horst Schild Otto Schily Dieter Schloten Horst Schmidbauer (Nürnberg) Ulla Schmidt (Aachen) Silvia Schmidt (Eisleben) Dagmar Schmidt (Meschede) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Regina Schmidt-Zadel Heinz Schmitt (Berg) Carsten Schneider Dr. Emil Schnell Walter Schöler Olaf Scholz Karsten Schönfeld Ottmar Schreiner Gerhard Schröder Dr. Mathias Schubert Richard Schuhmann (Delitzsch) Brigitte Schulte (Hameln) Volkmar Schultz (Köln) Ewald Schurer Dr. R. Werner Schuster Dietmar Schütz (Oldenburg) Dr. Angelica Schwall-Düren Rolf Schwanitz Bodo Seidenthal Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk Dr. Cornelie Sonntag- Wolgast Wieland Sorge Wolfgang Spanier Dr. Margrit Spielmann Jörg-Otto Spiller Dr. Ditmar Staffelt Ludwig Stiegler Rolf Stöckel Rita Streb-Hesse Reinhold Strobl Dr. Peter Struck Joachim Stünker Joachim Tappe Jörg Tauss Jella Teuchner Dr. Gerald Thalheim Wolfgang Thierse Adelheid Tröscher Hans-Eberhard Urbaniak Rüdiger Veit Simone Violka Hans Georg Wagner Hedi Wegener Dr. Konstanze Wegner Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Matthias Weisheit Gunter Weißgerber Gert Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker Jochen Welt Dr. Rainer Wend Hildegard Wester Lydia Westrich Inge Wettig-Danielmeier Dr. Margrit Wetzel Jürgen Wieczorek (Böhlen) Heidemarie Wieczorek-Zeul Dieter Wiefelspütz Heino Wiese (Hannover) Klaus Wiesehügel Brigitte Wimmer (Karlsruhe) Engelbert Wistuba Barbara Wittig Dr. Wolfgang Wodarg Verena Wohlleben Hanna Wolf (München) Waltraud Wolff (Zielitz) Heidemarie Wright Uta Zapf Dr. Christoph Zöpel Peter Zumkley CDU/CSU Ulrich Adam Ilse Aigner Peter Altmaier Dietrich Austermann Norbert Barthle Dr. Wolf Bauer Günter Baumann Brigitte Baumeister Meinrad Belle Dr. Sabine Bergmann-Pohl Otto Bernhardt Hans-Dirk Bierling Renate Blank Dr. Heribert Blens Peter Bleser Dr. Norbert Blüm Dr. Maria Böhmer Sylvia Bonitz Jochen Borchert Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8721 (A) (B) (C) (D) Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Klaus Brähmig Dr. Ralf Brauksiepe Paul Breuer Monika Brudlewsky Georg Brunnhuber Klaus Bühler (Bruchsal) Hartmut Büttner (Schönebeck) Dankward Buwitt Cajus Caesar Manfred Carstens (Emstek) Leo Dautzenberg Wolfgang Dehnel Albert Deß Renate Diemers Thomas Dörflinger Hansjürgen Doss Marie-Luise Dött Maria Eichhorn Rainer Eppelmann Anke Eymer (Lübeck) Ilse Falk Dr. Hans Georg Faust Albrecht Feibel Ulf Fink Ingrid Fischbach Axel E. Fischer (Karlsruhe- Land) Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen) Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Erich G. Fritz Jochen-Konrad Fromme Hans-Joachim Fuchtel Dr. Jürgen Gehb Georg Girisch Dr. Reinhard Göhner Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Kurt-Dieter Grill Hermann Gröhe Manfred Grund Horst Günther (Duisburg) Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein Gottfried Haschke (Großhennersdorf ) Gerda Hasselfeldt Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) Helmut Heiderich Ursula Heinen Manfred Heise Siegfried Helias Peter Hintze Martin Hohmann Dr. Karl-Heinz Hornhues Siegfried Hornung Joachim Hörster Hubert Hüppe Susanne Jaffke Georg Janovsky Dr.-Ing. Rainer Jork Dr. Harald Kahl Steffen Kampeter Dr.-Ing. Dietmar Kansy Irmgard Karwatzki Volker Kauder Eckart von Klaeden Ulrich Klinkert Manfred Kolbe Norbert Königshofen Eva-Maria Kors Rudolf Kraus Dr. Martina Krogmann Dr.-Ing. Paul Krüger Dr. Hermann Kues Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Dr. Norbert Lammert Dr. Paul Laufs Karl-Josef Laumann Vera Lengsfeld Werner Lensing Peter Letzgus Walter Link (Diepholz) Eduard Lintner Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Dr. Manfred Lischewski Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) Julius Louven Dr. Michael Luther Erich Maaß (Wilhelmshaven) Erwin Marschewski (Recklinghausen) Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) Wolfgang Meckelburg Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Friedrich Merz Hans Michelbach Meinolf Michels Dr. Gerd Müller Bernward Müller (Jena) Elmar Müller (Kirchheim) Claudia Nolte Günter Nooke Franz Obermeier Eduard Oswald Norbert Otto (Erfurt) Dr. Peter Paziorek Anton Pfeifer Dr. Friedbert Pflüger Beatrix Philipp Ronald Pofalla Ruprecht Polenz Marlies Pretzlaff Dr. Bernd Protzner Thomas Rachel Hans Raidel Dr. Peter Ramsauer Christa Reichard (Dresden) Katherina Reiche Erika Reinhardt Hans-Peter Repnik Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Franz Romer Hannelore Rönsch (Wiesbaden) Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Dr. Klaus Rose Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Volker Rühe Anita Schäfer Dr. Wolfgang Schäuble Hartmut Schauerte Heinz Schemken Gerhard Scheu Norbert Schindler Bernd Schmidbauer Christian Schmidt (Fürth) Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) Andreas Schmidt (Mülheim) Birgit Schnieber-Jastram Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Rupert Scholz Reinhard Freiherr von Schorlemer Dr. Erika Schuchardt Clemens Schwalbe Dr. Christian Schwarz- Schilling Bernd Siebert Werner Siemann Bärbel Sothmann Margarete Späte Carl-Dieter Spranger Wolfgang Steiger Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten Andreas Storm Dorothea Störr-Ritter Max Straubinger Matthäus Strebl Thomas Strobl Michael Stübgen Dr. Rita Süssmuth Edeltraut Töpfer Dr. Hans-Peter Uhl Gunnar Uldall Arnold Vaatz Angelika Volquartz Andrea Voßhoff Peter Weiß (Emmendingen) Gerald Weiß (Groß-Gerau) Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Hans-Otto Wilhelm (Mainz) Klaus-Peter Willsch Willy Wimmer (Neuss) Werner Wittlich Dagmar Wöhrl Elke Wülfing Peter Kurt Würzbach Wolfgang Zeitlmann Benno Zierer Wolfgang Zöller BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Matthias Berninger Annelie Buntenbach Ekin Deligöz Dr. Thea Dückert Franziska Eichstädt-Bohlig Dr. Uschi Eid Hans-Josef Fell Andrea Fischer (Berlin) Katrin Dagmar Göring- Eckardt Rita Grießhaber Winfried Hermann Michaele Hustedt Monika Knoche Dr. Angelika Köster-Loßack Steffi Lemke Dr. Reinhard Loske Oswald Metzger Kerstin Müller (Köln) Winfried Nachtwei Christa Nickels Cem Özdemir Claudia Roth (Augsburg) Christine Scheel Irmingard Schewe-Gerigk Albert Schmidt (Hitzhofen) Werner Schulz (Leipzig) Christian Simmert Christian Sterzing Hans-Christian Ströbele Dr. Antje Vollmer Helmut Wilhelm (Amberg) F.D.P. Hildebrecht Braun (Augsburg) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Jörg van Essen Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Dr. Wolfgang Gerhardt Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Dr. Helmut Haussmann Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Dr. Klaus Kinkel Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Ina Lenke Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Cornelia Pieper Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Gerhard Schüßler Marita Sehn Dr. Hermann Otto Solms Jürgen Türk 8722 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 (A) (B) (C) (D) Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Zöller (CDU/CSU) (Drucksache 14/2948, Fragen 9 und 10): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ansicht der Kassen-ärztlichen Bundesvereinigung, dass Glaukom-Früherkennungs-untersuchungen nicht Teil des Kassen-Leistungskatalogs seien und die Tatsache, dass Augenärzte für diese Untersuchungen Privathonorare einbehalten? Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage, dass 1,5 Millionen Deutsche einen erhöhten Augeninnendruck haben, circa 1200 Menschen wegen der Schädigung des Sehnervs jähr-lich erblinden, und was beabsichtigt die Bundesregierung gegen eine Ausgrenzung dieses Personenkreises aus den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu unternehmen? Zu Frage 9: Früherkennungsuntersuchungen gemäß § 25 SGB V sind Untersuchungen, die sich bevölkerungsweit an alle gesunden Versicherten ab einem bestimmten Lebensal- ter richten. Solche Früherkennungsuntersuchungen, die auch als Screening oder Reihenuntersuchung bezeichnet werden, bedürfen, da sie sich an Gesunde richten, in be- sonderem Maß der Sicherheit und Trennschärfe. Die nä- here Ausgestaltung und Weiterentwicklung dieser Ge- sundheitsuntersuchungen erfolgt in Richtlinien nach § 92 SGB V. Die Gesundheitsuntersuchungsrichtlinien in der derzeit gültigen Fassung begründen keinen An- spruch der Versicherten auf ein Glaukom-Screening (Reihenuntersuchung). Sie enthalten allerdings einen er- gänzenden Hinweis im Kapitel Beratung, wonach der Arzt Versicherte über 40 Jahre auf die Bestimmung des Augeninnendrucks im Intervall von zwei Jahren hinwei- sen soll. Ein Anspruch aller Versicherten auf ein gene- relles Glaukom-Screening mittels Messung des Augen- innendrucks ab dem 40. Lebensjahr lässt sich hieraus nicht ableiten. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen war nach ausführlichen Beratungen vielmehr zu der Auffassung gelangt, dass die Datenlage als nicht ausreichend betrachtet werden kann, um eine Glaukom-Früherkennungsuntersuchung als bevölke- rungsweites Screening zur Einführung in den Leistungs- katalog der gesetzlichen Krankenversicherung einzufüh- ren. Der Bundesausschuss hat zwischenzeitlich die Bera- tungen über die Einführung eines Glaukom-Screening in das Früherkennungsprogramm wieder aufgenommen. Anlässlich der vielfältigen Fragen im Hinblick auf die unterschiedliche Auslegung der Gesundheitsuntersu- chungsrichtlinien hat das Bundesministerium für Ge- sundheit den Bundesausschuss der Ärzte und Kranken- kassen über diese Problematik in Kenntnis gesetzt und um Unterrichtung über den Fortgang der diesbezügli- chen Beratungen gebeten. Das Bundesministerium für Gesundheit begrüßt, dass der Arbeitsausschuss Präven- tion des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkas- sen seine Beratungen zur Frage der Einführung eines Glaukom-Screenings in das Früherkennungsprogramm fortsetzt und am 4. April 2000 eine Sachverständigenan- hörung hierzu durchführt. Ziel ist, die Eignung verschie- dener Methoden der Glaukom-Früherkennung für ein bevölkerungsweites Glaukom-Screening beurteilen zu können. Leistungen, die außerhalb der Leistungspflicht der Krankenkassen stehen, kann der Vertragsarzt gegenüber einem Versicherten der Gesetzlichen Krankenversiche- rung nur dann privat abrechnen, wenn der Patient nach einer umfassenden Information durch den Arzt dennoch auf dieser Leistung besteht. Screeninguntersuchungen als Reihenuntersuchungen im Rahmen des Früherkennungsprogramms nach § 25 SGB V sind zu unterscheiden von Untersuchungen, die aufgrund einer ärztlichen Indikation durchgeführt werden, wenn im Einzelfall Risiken bekannt sind, Be- schwerden bestehen oder ein begründeter Verdacht auf eine Krankheit vorliegt. Gemäß § 27 Abs. 1 SGB V ha- ben Versicherte Anspruch auf Krankenbehandlung, u. a. auch um eine Krankheit zu erkennen. Dieses gilt auch im Hinblick auf die im individuellen Fall erforderliche Diagnosestellung des Glaukoms mittels einer Messung des Augeninnendrucks (Tonometrie). Insofern können Messungen des Augeninnendrucks nach wie vor bei ent- sprechender Indikation gemäß § 27 Abs. 1 SGB V als ärztliche Leistung durchgeführt und über die Ziffern 1256 und 1257 des EBM (Einheitlicher Bewertungs- maßstab) abgerechnet werden. Die Indikation hierzu stellt der Arzt. Zu Frage 10: Unter Hinweis auf die Ausführungen zu Frage 9 kann nach Ansicht der Bundesregierung von einer Ausgren- zung dieses Personenkreises aus den Leistungen der ge- setzlichen Krankenversicherung nicht gesprochen wer- den. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn) (CDU/CSU) (Drucksache 14/2948, Fragen 11 und 12): Welche Gründe kann die Bundesministerin für Gesundheit, Andrea Fischer, anführen, dass sie in einem Schreiben an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vom 2. März 2000 der Verlagerung des Hauptsitzes der KBV von Köln nach Berlin zustimmt, und hält es die Bundesministerin für Gesundheit nicht für einen Widerspruch, einen kostenintensiven Umzug zu be-fürworten, aber gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass bei einer Sitzverlegung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Spar-samkeit zu berücksichtigen sind? Ist die Bundesministerin für Gesundheit nicht der Auffas-sung, dass eine Sitzverlagerung dem Berlin/Bonn-Gesetz vom 26. April 1994 widerspricht, in dem der Erhalt und die Förde-rung der Bundesstadt Bonn in ihrer Funktion für den Politikbe-reich Gesundheit in § 1 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b ausdrücklich genannt ist, und hat das Bundesministerium für Gesundheit ein Konzept darüber, welchen Beitrag es zum Aufbau der Gesund-heitsregion Bonn leisten will? Zu Frage 11: Mit dem Schreiben vom 2. März 2000 wurde dem 1. Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung (KBV) mitgeteilt, dass Rechtsnormen, die einen konkreten Sitz für die KBV vorgeben, nicht bestehen und es in die Entscheidungskompetenz der Vertreterver- sammlung fällt, den Sitz festzulegen. Gleichzeitig wurde in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass die KBV Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8723 (A) (B) (C) (D) nach § 78 Abs. 3 SGB V i.V.m. § 69 Abs. 2 SGB IV bei der Entscheidung über eine Sitzverlegung nach Berlin die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen hat. Weder das Fünfte Buch Sozial- gesetzbuch noch das Berlin/Bonn-Gesetz enthalten nä- here Vorgaben zum Sitz der KBV. Das Schreiben vom 2. März 2000 hat weder eine Zustimmung noch eine Be- fürwortung einer Verlagerung des Sitzes der KBV zum Inhalt. Nach den gesetzlichen Vorgaben des Fünften Buches Sozialgesetzbuch hat die KBV ihren Sitz in ihrer Sat- zung festzulegen. Einen Satzungsbeschluss, der Berlin zum Sitz der KBV bestimmt, hat die Vertreterversamm- lung der KBV bisher nicht getroffen. Satzungsänderun- gen der KBV sind vom Bundesministerium für Gesund- heit als zuständiger Aufsichtsbehörde zu genehmigen. In einem auf einen solchen Beschluss folgenden sat- zungsrechtlichen Genehmigungsverfahren wird insbe- sondere zu überprüfen sein, ob dieser Beschluss auch im Hinblick auf seine Folgewirkungen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigt. Zu Frage 12: Das Berlin/Bonn-Gesetz weist der Region Bonn den Politikbereich Gesundheit zu, definiert ihn aber nicht und trifft insbesondere keine Aussage zum Sitz einzelner Einrichtungen des Gesundheitswesens. Das Gesetz bie- tet deshalb für das Bundesministerium für Gesundheit keine Handhabe, den Institutionen der Selbstverwaltung Sitzentscheidungen vorzugeben. Die Bundesregierung hat in ihrem Verantwortungsbe- reich die gesetzlichen und politischen Zusagen für die Region Bonn als Gesundheitsstandort umgesetzt. Am 1. Dienstsitz des Bundesministeriums für Gesundheit in Bonn werden mit nahezu neunzig Prozent der Beschäf- tigten die wesentlichen ministeriellen Aufgaben wahr- genommen. Das von Berlin nach Bonn verlagerte Bun- desinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist mit rund 1 000 Beschäftigten die größte Ausgleichsbehörde. Zusammen mit zwei weiteren Einrichtungen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesund- heit mit Sitz in Köln (Bundeszentrale für gesundheitli- che Aufklärung/Deutsches Institut für medizinische Do- kumentation und Information) erhöht sich die Ressort- präsenz in der Region von derzeit 700 auf 1 700 Ar- beitsplätze. Einen weiteren gesundheitlichen Akzent setzt die von Frankfurt nach Bonn umziehende Deutsche Gesellschaft für Ernährung. Hinzu kommen mehr als einhundert Verbände im Großraum Rhein-Ruhr, die mit dem Bundesministerium für Gesundheit zusammenar- beiten und darauf vertrauen können, weiterhin ihre Ge- sprächspartner in der Bundesstadt Bonn vorzufinden. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärs Christa Nickels auf die Fragen des Abgeordneten Horst Seehofer (CDU/CSU) (Druck- sache 14/2948, Fragen 13 und 14): Trifft es zu, dass das vom Bundesministerium für Gesundheit am 3. März 2000 veröffentlichte vorläufige Jahresergebnis 1999 der gesetzlichen Krankenversicherung von den tatsächlich ge-meldeten Ergebnissen abweicht, und muss man davon ausgehen, dass sich das endgültige Jahresergebnis 1999 der gesetzlichen Krankenversicherung wesentlich schlechter darstellt als das jetzt veröffentlichte vorläufige Ergebnis? Trifft es zu, dass seitens der Bundesregierung auf das inso-weit unabhängige Bundesversicherungsamt dahingehend einge-wirkt wurde, die Krankenkassen zur Vorlage von Jahresergeb-nissen zu veranlassen, die wegen der fehlenden Berücksichti-gung von Nachzahlungen in den Risikostrukturausgleich nicht mit den unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer be-triebswirtschaftlicher Buchführung ermittelten Zahlen überein-stimmen? Zu Frage 13: Das Bundesministerium für Gesundheit hat in seiner Pressemitteilung vom 3. März 2000 und den beigefügten tabellarischen Übersichten dargestellt, dass sich in der gesetzlichen Krankenversicherung auf der Grundlage der vorläufigen Finanzergebnisse (Statistik KV 45) des 1.– 4. Quartals 1999 bundesweit ein Überschuss von ins- gesamt knapp 1 Millarde DM ergibt. Davon entfallen circa. 0,65 Milliarden DM auf das frühere Bundesgebiet und 0,31 Milliarden DM auf das Beitrittsgebiet. Das Ministerium hat in einer Fußnote zu den tabellarischen Übersichten darauf hingewiesen, dass die Abweichung zwischen der Summe der von den einzelnen Kassenarten gemeldeten Ergebnissen und dem Überschuss der ge- setzlichen Krankenversicherung daraus resultiert, dass nach Feststellung des Bundesversicherungsamts, die dem Bundesministerium für Gesundheit am 2. März 2000 zugeleitet wurde, per Saldo 1 Milliarde DM zuviel an Verpflichtungen im Risikostrukturausgleich- Verfahren ausgewiesen wurde. Davon wiederum entfal- len nach Mitteilung des Bundesversicherungsamts circa 0,6 Milliarden DM auf das frühere Bundesgebiet und rund 0,4 Milliarden DM auf das Beitrittsgebiet. Insofern ergeben sich in der Tat Abweichungen zwischen den von einzelnen Kassenarten tatsächlich gemeldeten Er- gebnissen und den aggregierten bundesweiten sowie für das frühere Bundesgebiet und das Beitrittsgebiet ausge- wiesenen GKV-Werten. Die Ursache der Abweichungen ist im Wesentlichen darin begründet, dass eine Reihe von Krankenkassen entgegen den ausdrücklichen Bu- chungsvorschriften und den entsprechenden Ausfüllan- leitungen zu der Statistik KV 45 gebucht und neben den monatlichen Abschlagszahlungen im Rahmen des RSA- Verfahrens bereits Buchungen von Forderungen und Verpflichtungen aus dem Jahresausgleich für das Kalen- derjahr 1999 erfasst haben, die erst Mitte Juni vorlie- genden Jahresabrechungsergebnissen (KJ 1) zu erfasssen sind. Da nicht gemäß der Ausfüllanleitung gebuchten RSA-Verpflichtungen keine entsprechenden RSA- Forderungen gegenüberstehen, sind die über KV 45 ge- meldeten Ausgaben in der bereits erwähnten Größen- ordnung überhöht und damit das GKV-Ergebnis ver- zerrt. Entgegen der genannten Vermutung muss man nicht davon ausgehen, dass das endgültige Jahresergebnis 1999 der gesetzlichen Krankenversicherung nennens- wert von dem jetzt veröffentlichten vorläufigen Ergebnis abweicht, insbesondere weil dann den unzulässig von einigen Krankenkassen bereits über die vorläufigen Fi- 8724 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 (A) (B) (C) (D) nanzergebnisse gemeldeten Verpflichtungen entspre- chende Forderungen in gleicher Höhe gegenüber stehen. Allerdings hätte ein Verzicht auf die notwendige Berei- nigung der Summe der von den Kassenarten gemeldeten Finanzsalden im Hinblick auf das GKV-Ergebnis dazu geführt, dass die KV 45 Werte voraussichtlich bundes- weit um circa 1 Milliarde ungünstiger ausgefallen wären als die zu erwartenden endgültigen Jahresberechnungs- ergebnisse. Dabei ist zu beachten, dass in der Öffent- lichkeit die bereits im März veröffentlichten KV 45 Werte und nicht die erst im Juli vorliegenden KJ 1 Wer- te Beachtung finden. Zu Frage 14: Die Vermutung, die Bundesregierung habe auf das Bundesversicherungsamt eingewirkt, die Krankenkassen zur Vorlage von vorläufigen Jahresrechnungsergebnis- sen zu veranlassen, die wegen der fehlenden Berück- sichtigung von Nachzahlungen in den Risikostruktur- ausgleich nicht mit den unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer betriebswirtschaftlicher Buchführung ermittelten Zahlen übereinstimmten, trifft nicht zu. Vielmehr hat das Bundesversicherungsamt als Auf- sichtsbehörde auf die Einhaltung der entsprechenden Buchführungsvorschriften zu achten. In diesem Zusam- menhang hat das Bundesversicherungsamt mit mehreren bundesunmittelbaren Krankenkassen Kontakt aufge- nommen, sie auf die Beachtung der Regelungen verwie- sen und aufgefordert, entsprechende Korrekturen zu ver- anlassen. In diesem Zusammenhang steht in der dem Bundesministerium für Gesundheit zugeleiteten Stel- lungnahme des Bundesversicherungsamts vom 17. März 2000 zu den in der Frage enthaltenen Vermutungen: „Zu Punkt 2 der übermittelten Parlamentsfrage neh- men wir wie folgt Stellung: Es ist falsch, dass das Bun- desversicherungsamt die Krankenkassen zur Vorlage von Jahresrechnungsergebnissen veranlasst, die wegen der fehlenden Berücksichtigung von Nachzahlungen in den Risikostrukturausgleich nicht den unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer betriebswirtschaftli- cher Buchführung ermittelten Zahlen übereinstimmten. Das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde hat vielmehr auf die Einhaltung von Buchführungsvorschrif- ten zu achten. Wir weisen den in der Anfrage enthalte- nen Vorwurf mit allem Nachdruck zurück. Aufgrund des Sachzusammenhangs gehen wir davon aus, dass sich diese Anfrage auf unseren Schriftwechsel mit mehreren bundesunmittelbaren Krankenkassen bezieht und inso- weit auf einer Missinterpretation der unterschiedlichen amtlichen Finanzstatistiken beruht. Die Allgmeine Ver- waltungsvorschrift über die Statistik in der gesetzlichen Krankenversicherung (KSVwV) nimmt eine Trennung zwischen jährlichen Rechnungsergebnissen (§ 9 KSVwV) und vierteljährlichen Rechnungsergebnissen (§ 10 KSVwV) vor. Die Buchung von Forderungen und Verpflichtungen aus dem RSA-Jahresausgleich für das Kalenderjahr 1999 sind in den jährlichen Rechnungser- gebnissen nach § 9 KSVwV zu erfassen, jedoch nicht in den vierteljährlichen Rechnungsergebnissen nach § 10 KSVwV. Die Buchung von Forderungen und den Ver- pflichtungen aus dem Jahresausgleich für das Kalender- jahr 1999 sind erst in den jährlichen Rechnungsergeb- nissen nach § 9 KSVwV zu erfassen. Nach § 18 Abs. 2 der Verordnung über das Verfahren zum Risikostruktur- ausgleich (Risikostrukturausgleichsverordnung – RSAV) schätzt das Bundesversicherungsamt unverzüglich nach Ablauf des Kalenderjahres für den Jahresab- schluss nach Anhörung der Spitzenverbände die zur Er- mittlung von entsprechenden Forderungen und Ver- pflichtungen maßgeblichen Werte und gibt dies bekannt. Die Anhörung und Schätzung kann erst nach Vorliegen der Meldungen nach § 10 KSVwV für das 4. Quartal stattfinden, demnach ist auch eine entsprechende Be- kanntmachung der Werte und Buchungen der sich da- raus ergebenen Abgrenzungsbeträge vorher nicht mög- lich. Inhalt, Art und Form der Geschäftsübersichten und Statistiken der Sozialversicherungen werden nach Maß- gabe des § 79 Abs. 2 und 3a SGB IV i.V.m. den ent- sprechenden Verwaltungsvorschriften einheitlich für alle Kassen vorgegeben und unterliegen nicht Zweckmäßig- keitsüberlegungen einzelner Träger. Das Bundesversi- cherungsamt als Aufsichtsbehörde über die bundes- unmittelbaren Krankenversicherungsträger hat auf die Einhaltung dieser Vorgaben zu achten und gegebenen- falls mit den Mitteln des Aufsichtsrechts tätig zu wer- den.“ Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fra- ge des Abgeordneten Joachim Günter (Plauen) (F.D.P.) (Drucksache 14/2948, Frage 17): Was unternimmt die Bundesregierung, damit die im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes eingesetzten 2 Milliarden DM für den Ausbau der Sachsenmagistrale sich auch in einem besse-ren Verkehrsangebot auf der Schienenstrecke Berlin–Leipzig–Plauen–Hof–Nürnberg/München widerspiegeln? Die Strecke Hof–Plauen–Leipzig wird derzeit im Zu- ge der so genannten „Franken-Sachsen-Magistrale“ (Nürnberg–Hof–Leipzig/Dresden) ausgebaut und für den Einsatz von Neigetechnikfahrzeugen angepasst. Bei einem Investitionsvolumen für die Gesamtmaßnahme in Höhe von 2 Milliarden DM ab 1999 sollen die Bauarbei- ten im Wesentlichen im Jahre 2006 abgeschlossen wer- den, wobei erste Abschnitte bereits fertiggestellt sind. Hierdurch werden unter anderem die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Strecke im Abschnitt Wer- dau–Leipzig auch von konventionellen Fahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h befahren werden kann. Entsprechend der Bedeutung dieser Strecke wurde bei der Bemessung der erforderlichen Infrastruktur die Nutzung durch den Fernverkehr unterstellt. Die Gestal- tung des Zugangebots der Deutschen Bahn AG (DB AG) im Fernverkehr gehört seit der Bahnreform zum ausschließlich eigenverantwortlichen Bereich des Unternehmens. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fra- ge des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) (Drucksache 14/2948, Frage 18): Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8725 (A) (B) (C) (D) Wird die Bundesregierung über ihre Vertreter im Aufsichts-rat des Unternehmens darauf hinwirken, dass es bei der Umset-zung des so genannten „Knoten-Punkt-Konzepts“ der Deutschen Bahn AG nicht zur Abkoppelung Schleswig-Holsteins und der Fernverbindungen nach Skandinavien kommt, wie von Bahnex-perten und Gewerkschaftsrepräsentanten nach Berichten des Flensburger Tageblatts vom 5. Februar 2000 befürchtet wird? Das Zug-Angebot der Deutschen Bahn AG (DB AG) im Fernverkehr gehört seit der Bahnreform zum aus- schließlich eigenverantwortlichen unternehmerischen Bereich der nach dem Aktiengesetz arbeitenden Gesell- schaft. Nach § 76 Aktiengesetz ist der Vorstand des je- weiligen Unternehmens für die Führung der Geschäfte verantwortlich. Die Aufgaben des Aufsichtsrates und der Hauptversammlung werden durch § 111 und § 119 Ak- tiengesetz definiert; eine Weisungsbefugnis gegenüber dem Vorstand ist dort nicht vorgesehen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage des Abgeordneten Steffen Kampeter (CDU/CSU) (Drucksache 14/2948, Frage 20): Ist es zutreffend, dass der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Reinhard Klimmt, privat veranlasste Kosten, wie Übernachtungskosten an seinem Dienstsitz Berlin bzw. die durch private Nutzung des Dienstkraftfahrzeuges ent-standenen Kosten, sich fälschlicherweise aus dem Bundeshaus-halt hat bezahlen lassen und falls ja, in welcher Höhe sind die zuviel gezahlten Beträge bzw. übernommenen Kostenanteile dem Bundeshaushalt wieder zurückerstattet worden? Bundesminister Klimmt hat nach seinem Amtsantritt seinen Wohnort in Saarbrücken beibehalten und in der Bundeshauptstadt Berlin regelmäßig im Hotel übernach- tet. Veranlasst durch eine unrichtige Auskunft der Rei- sestelle des BMVBW wurden die Hotelrechnungen zu- nächst dort abgerechnet. Auf Bitte des Ministerbüros um Überprüfung dieser Verwaltungspraxis wurde die Un- richtigkeit dieser Praxis am 14. Februar 2000 erkannt und diese Praxis wurde sofort eingestellt. Die bis dahin für den Zeitraum vom 29. September 1999 bis 3. Febru- ar 2000 fälschlicherweise gezahlten Beträge in Höhe von 9 605 DM hat Bundesminister Klimmt in voller Hö- he an die Bundeskasse gezahlt. Nach den Richtlinien nach § 52 Satz 2 Bundeshaus- haltsordnung für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung vom 29. Juni 1993 haben Mit- glieder der Bundesregierung die uneingeschränkte Dis- positionsbefugnis über ihr Dienstkraftfahrzeug. Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung wird nach den allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen und dem da- zu herausgegebenen Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. März 1996 versteuert. Danach kann die Versteuerung in einem pauschalen Verfahren erfol- gen. Davon macht Bundesminister Klimmt wie andere Mitglieder dieser und auch früherer Bundesregierungen Gebrauch. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. Michael Naumann auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 14/2948, Frage 21): Wie reagiert die Bundesregierung auf die mit Blick auf die Kulturkonzeption der Bundesregierung nach § 96 Bundesver-triebenengesetz (BVFG) getroffene Aussage der nordrhein-westfälischen Ministerin für Arbeit, Soziales und Stadtentwick-lung, Kultur und Sport, Ilse Brusis, „jegliche Zentralisierung ist falsch“ (vgl. Deutscher Ostdienst vom 10. März 2000), und wel-che Auswirkungen hat diese Aussage auf die Pläne zur Zusam-menlegung und Zentralisierung von Einrichtungen im Bereich der Kulturarbeit nach § 96 BVFG vor dem Hintergrund der Tat-sache, dass die Bundesregierung für ihre überarbeitete Kultur-konzeption nach § 96 BVFG „überwiegend einvernehmliche Lö-sungen“ (vgl. Antwort von Staatsminister Dr. Michael Naumann auf meine mündliche Frage für die Fragestunde am 26. Januar 2000, Plenarprotokoll 14/83, S. 7704 B) erwartet? Die Bundesregierung beabsichtigt, entsprechend den Forderungen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrechnungshofes die beste- hende Vielfalt der auf § 96 BVFG gestützten institutio- nellen und Projektförderungen im Sinne einer Stärkung des Regionalprinzips, verbunden mit einer Stärkung der Professionalität, einzugrenzen. Hiermit können nicht zu- letzt auch Doppelarbeit, Redundanzen und Ineffektivitä- ten vermieden werden. Dieses Ziel kommt in dem Ent- wurf der neuen Konzeption zur Kulturförderung nach § 96 BVFG deutlich zum Ausdruck und wird, wie die bisherigen Erörterungen ergeben haben, nicht bestritten. Daher ist im Rahmen einer Bundesförderung grundsätz- lich eine Zusammenführung von Einrichtungen mit ver- gleichbaren Aufgaben hinsichtlich derselben Bezugsre- gion anzustreben. Dem tragen die konzeptionellen Über- legungen, in die auch der Diskussionsstand mit dem Ausschuss für Kultur und Medien, den mitfördernden Ländern und den betroffenen Einrichtungen einfließen wird, Rechnung. Der im Konzeptionsentwurf vom 20. Mai 1999 zu- sätzlich geäußerte Gedanke einer neuen zentralen „Kul- turstiftung für das östliche Europa“, die gegebenenfalls auch Aufgaben aufzulösender Einrichtungen, wie der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen und der Stif- tung Ostdeutscher Kulturrat, hätte übernehmen können, wurde teilweise als „quasi verstaatlichte Kulturarbeit“ missverstanden, so offenbar zum Beispiel von der Ab- geordneten Steinbach, deren entsprechende Äußerung im DUD-Sonderdienst der CDU/CSU-Bundestagsfrak- tion vom 28. Juni 1999 abgedruckt ist. Kulturarbeit lässt sich nicht „verstaatlichen“. Sehr wohl aber ist es Aufgabe des Staates dafür zu sorgen, dass die Zuwendungen auch im Förderungsbereich nach § 96 BVFG im Lichte der veränderten politischen Lage in Ost- und Südosteuropa sinnhaft genutzt und verwen- det werden. Das neue Konzept der Bundesregierung ver- sucht in Zusammenarbeit mit den betroffenen Institutio- nen Kosteneffizienz und Synergie bei Vermeidung un- angemessener, gar „zentralistischer“ Einflussnahme des Staates oder von Parteien und Verbänden in Zukunft zu sichern. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Michael Naumann auf die Fragen des Abgeordneten Markus Meckel (SPD) (Drucksache 14/2948, Fragen 22 und 23): 8726 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 (A) (B) (C) (D) Trifft es zu, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder, der Bun-desminister des Innern, Otto Schily, und Staatsminister Dr. Michael Naumann Zustimmung zu den Plänen des Bundes der Vertriebenen (BdV) zur Errichtung eines „Zentrums gegen Vertreibungen“ signalisiert haben, insbesondere auch zur Frage einer Trägerschaft des BdV (siehe AP-Meldung vom 20. Januar 2000)? Wie sehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Pläne zur Errichtung des „Zentrums gegen Vertreibungen“ im Einzelnen aus (unter anderem Finanzierungsbeiträge, vom Bund angebote-ne Grundstücke, Satzung, Gremienbesetzung)? Zu Frage 22: Bei dem auf Wunsch der Präsidentin des Bundes der Vertriebenen (BdV) geführten Gespräch wurden die Überlegungen des BdV, ein „Zentrum gegen Vertrei- bungen“ zu errichten, zur Kenntnis genommen. Zusagen wurden nicht gemacht. Eine Bewertung des Projektes durch die Bundesregierung kann erst erfolgen, wenn der BdV eine vollständige Konzeption vorlegt. Dies ist bis- her nicht der Fall. Zu Frage 23: Der Bundesregierung sind die Pläne des BdV im Ein- zelnen nicht bekannt (siehe Antwort zu 22). Anlage 11 Antwort des Staatsministers Ludger Volmer auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck- sache 14/2948, Frage 25): Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über das rumänische Bodenrückgabegesetz vom 11. Januar 2000, und welche Bestimmungen enthält das Gesetz für aus Rumänien ver-triebene Deutsche, für deutsche Aussiedler und für Angehörige der deutschen Minderheiten in Rumänien? Das genannte Gesetz ist ein Ausführungsgesetz zum Bodengesetz aus dem Jahre 1991 (in jetzt geltender Fas- sung aus dem Jahre 1997). Nach den bisherigen Er- kenntnissen schafft das Gesetz keine neuen Anspruchs- grundlagen für die Rückgabe von Grundeigentum. Wie bisher sind antragsberechtigt alle zwischen 1945 und 1989 durch Nationalisierung und direkte Enteignung Geschädigten, soweit sie zumindest auch die rumänische Staatsangehörigkeit besitzen oder wiedererworben ha- ben. Unschädlich ist ein Wohnsitz im Ausland. Angehö- rige der deutschen Minderheit, die bereits 1945 enteig- net wurden und daher ohne eigenen Grundbesitz den 1949 gebildeten LPGs beitreten mussten, zählen zum Kreis der Anspruchsberechtigten, soweit sie noch oder wieder die rumänische Staatsangehörigkeit besitzen. Das Gesetz verlängerte zudem die Antragsfristen nochmals um 60 Tage ab In-Kraft-Treten, das heißt bis zum 11. März 2000. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Frage des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/CSU) (Drucksache 14/2948, Frage 37): Welche Forderungen von EU-Beitrittskandidaten, Über-gangsfristen zur Anwendung des EU-Rechts vorzusehen, sind der Bundesregierung bekannt und wie beurteilt sie dies? Die Beitrittskandidaten haben in vielen Bereichen des Acquis Anträge auf Übergangsfristen gestellt. So zum Beispiel in den Kapiteln Freier Warenverkehr, Freier Kapitalverkehr, Steuern, Energie, Umwelt und Außen- beziehungen. Die grundsätzliche Haltung der Bundesre- gierung hierzu ist, dass insbesondere in binnenmarktre- levanten Bereichen Übergangsfristen nur restriktiv ge- währt werden sollten. Eine Alternative zu Übergangsre- gelungen sind hierbei die so genannten Schutzklauseln, wie sie auch in vergangenen Erweiterungsrunden ange- wendet wurden. Sie greifen, wenn eine nachhaltige Stö- rung des Marktes festgestellt werden kann. Schutzmaß- nahmen sind im Binnenmarkt weniger störend. In Berei- chen hingegen, die erhebliche Anpassungsanstrengun- gen und beträchtliche finanzielle Aufwendungen erfor- dern (Umwelt, Energie, Infrastruktur), sind zeitlich limi- tierte Übergangsregelungen akzeptabel, sofern das je- weilige Beitrittsland aufzeigt, dass der erforderliche An- gleichungsprozess im Gang ist und es sich an detaillier- te, realistische Angleichungspläne hält, die die erforder- lichen Investitionen berücksichtigen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) (Drucksache 14/2948, Frage 41): Was ist vonseiten der Bundesregierung im personellen, tech-nischen und organisatorischen Bereich noch alles zu unterneh-men, um von deutscher Seite und in Zusammenarbeit mit dem Königreich Dänemark im deutsch-dänischen Grenzbereich die Sicherheitslage so zu optimieren, dass mit dem In-Kraft-Treten des Schengener Abkommens in Dänemark dem Sicherheitsbe-dürfnis und der Sicherheitsnotwendigkeit der Bevölkerung in dieser Region auf beiden Seiten der Grenze entsprochen wird? Mit Blick auf die künftige Inkraftsetzung des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) für Dänemark sowie die übrigen nordischen Staaten (mög- licherweise zum 25. März 2001) hat die Bundesregie- rung frühzeitig die Weichen im personellen, technischen und organisatorischen Bereich gestellt, die sich an der Kriminalitätsentwicklung im deutsch-dänischen Grenz- gebiet orientieren. Hierzu hat Ihnen Herr Minister Schily bereits ausführlich in einem Schreiben vom 23. Dezem- ber 1999 geantwortet. Ergänzend darf ich Ihnen Folgen- des mitteilen: Im Rahmen der von der EU-Ratsarbeits- gruppe „Bewertung Schengen“ zu treffenden Vorberei- tungen zur Inkraftsetzung des SDÜ für die nordischen Staaten hat Dänemark in seiner Antwort auf einen um- fangreichen Fragenkatalog unter anderem zum Inhalt der nationalen Erklärung über die Modalitäten der grenz- überschreitenden Nacheile gemäß Artikel 41 Absatz 9 SDÜ Stellung genommen. Danach sei an der deutsch- dänischen Grenze die grenzüberschreitende Nacheile un- ter folgenden Bedingungen möglich: Die zuständigen deutschen Beamten haben das Recht, die Nacheile auf dänisches Territorium in einer Entfernung von bis zu 25 Kilometern jenseits der Grenze fortzusetzen, jedoch Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8727 (A) (B) (C) (D) kein Festhalterecht. Die grenzüberschreitende Nacheile nach Dänemark erfolgt bei den in Art. 41 Abs. 4 lit a. SDÜ ausgelisteten Straftaten (Straftatenkatalog). Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Michael Meister (CDU/CSU) (Drucksache 14/2948, Fragen 42 und 43): Welche Gründe waren für die Bundesregierung maßgebend, dass die Ankündigung des Staatssekretärs im Bundesministeri-um für Finanzen, Dr. Heribert Zitzelsberger, der umstrittene § 2b Einkommensteuergesetz (EStG), der die Verlustverrech-nung bei negativen Einkünften aus der Beteiligung an Verlust-zuweisungsgesellschaften und ähnlichen Modellen regelt, könne wieder zurückgenommen werden (FAZ vom 26. Oktober 1999), bisher nicht umgesetzt wurde? Ist die Bundesregierung bereit, anhand vorliegender Gutach-ten (unter anderem der Deutschen Allgemeinen Treuhand AG), die dem § 2b EStG Verfassungswidrigkeit bescheinigen, die Fra-ge der Verfassungsmäßigkeit ernsthaft zu prüfen? Zu Frage 42: Von Herrn Staatssekretär Dr. Zitzelsberger wurde keineswegs angekündigt, vonseiten der Bundesregierung bestünde die Absicht, § 2b des Einkommensteuergeset- zes aufzuheben. Die in dem von Ihnen genannten Pres- seartikel angesprochene Äußerung von Staatssekretär Dr. Zitzelsberger auf dem 22. Deutschen Steuerbera- tungstag bezog sich vielmehr auf den zum damaligen Zeitpunkt noch offenen Ausgang des Gesetzgebungsver- fahrens zum Steuerbereinigungsgesetz 1999. Zu Frage 43: Die Verfassungsmäßigkeit des § 2b Einkommensteu- ergesetz wurde bereits bei seiner Einführung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Steuerentlastungsge- setz 1999/2000/2002 geprüft und als gegeben angese- hen. Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine Ver- anlassung, ihre Auffassung zu revidieren. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU/CSU) (Drucksache 14/2948, Fragen 44 und 45): Bis wann ist nach Auffassung der Bundesregierung mit ei-nem abgestimmten Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zum § 2b EStG zu rechnen, und werden die betroffenen Verbän-de zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der in einer Anzeige betroffener Unternehmen gemachten Aussage, § 2b EStG habe bereits in 1999 176 000 Arbeitsplätze vernichtet und die Bundesregierung sei sich des Ausmaßes dieser kom-menden volkswirtschaftlichen Katastrophe noch nicht bewusst (vgl. Handelsblatt vom 25. Februar 2000)? Zu Frage 44: Um Kapitalanlegern Rechtssicherheit zu geben, hat- ten die obersten Finanzbehörden der Länder beschlos- sen, die Auslegung des § 2b Einkommensteuergesetz in einem BMF-Schreiben niederzulegen. Der notwendige Abstimmungsbedarf zum Entwurf des Anwendungs- schreibens zu § 2b Einkommensteuergesetz ist inzwi- schen weitgehend abgeschlossen. Ende März 2000 wird ein überarbeiteter Entwurf noch einmal mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt. Dieser wird – um auch den Anliegen der betroffenen Branchen gerecht werden zu können – vor der endgültigen Verabschie- dung noch den Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Mit der Veröffentlichung des BMF-Schreibens wird et- wa im Mai 2000 gerechnet. Zu Frage 45: Aus der in der Anzeige getroffenen Behauptung wird die Bundesregierung keine unmittelbaren Folgerungen ziehen. Zunächst wird sie das Ergebnis der geplanten schriftlichen Verbandsanhörung abwarten, in deren Rah- men die betroffenen Branchen gegebenenfalls fundiertes statistisches Zahlenmaterial über die bisherigen bzw. zu erwartenden Auswirkungen des § 2b Einkommensteuer- gesetz vorlegen können. Die Bundesregierung erwartet allerdings bislang kei- ne Auswirkungen in dem beschriebenen Ausmaß. Zum einen erlaubt die Übergangsregelung in § 52 Abs. 4 Ein- kommensteuergesetz den Fondsinitiatoren, vor dem 5. März 1999 aufgelegte Anlagemodelle noch bis zum 31. Dezember 2000 an Anleger zu vertreiben, ohne dass diese damit dem § 2b Einkommensteuergesetz unterlie- gen. Zum anderen werden sich die Fondsanbieter an die geänderte rechtliche Situation anpassen und ihre Ange- bote an der tatsächlichen wirtschaftlichen Rentabilität ausrichten. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Otto (Erfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 14/2948, Fragen 46 und 47): Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die in der Fach-presse bekannt gewordenen Einzelheiten über den bisher erfolg-losen Versuch des Bundesministers der Finanzen, die kompli-zierte und auslegungsbedürftige Regelung in § 2b EStG, dem so genannten Fallensteller-Paragraphen, durch ein Anwendungs-schreiben nachträglich zu klären, die Verunsicherung der Anle-ger eher noch verstärkt haben? Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung des § 2b EStG auf den Anlegerwohnungsbau vor dem Hintergrund, dass der westdeutsche Mietwohnungsneubau nach Angaben des Sta-tistischen Bundesamtes zur Entwicklung der Baugenehmigungen im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand in den neunziger Jahren abgesunken ist und nach allen Prognosen in diesem Jahr weiter abzusinken droht? Zu Frage 46: Über die möglichen Auswirkungen einer subjektiven Presseberichterstattung auf das Anlageverhalten Einzel- ner kann die Bundesregierung keine Aussage treffen. Das Bundesministerium der Finanzen hat bisher kei- neswegs erfolglos versucht, die Auslegung des § 2b 8728 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 (A) (B) (C) (D) Einkommensteuergesetz im Rahmen eines Anwen- dungsschreibens klarzustellen. Die erforderliche sorgfäl- tige Abstimmung mit den beteiligten Ländern und auch mit den Verbänden der betroffenen Branchen hat aller- dings einige Zeit in Anspruch genommen. Der Abstim- mungsprozess ist inzwischen weitgehend abgeschlossen; ich darf insoweit auf meine Antwort zur Frage Nr. 44 des Kollegen Dr. Kansy verweisen. Zu Frage 47: Eine zurückgehende Wohnungsbautätigkeit ist Aus- druck entspannter Wohnungsmärkte. Dabei ist eine be- sondere Auswirkung des § 2b Einkommensteuergesetz im Bereich des Mietwohnungsbaus bislang nicht zu be- obachten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck- sache 14/2948, Fragen 48 und 49): Ist die Bundesregierung nach wie vor der Ansicht, dass die geplante Abschaffung des Vollanrechnungsverfahrens bei der Unternehmensteuerreform die einzige Möglichkeit ist, Miss-bräuche beim Dividendenstripping zu vermindern, und wie hoch schätzt sie die Steuermehreinnahmen aufgrund der Steuerre-formvorschläge? Gibt es im Bundesministerium der Finanzen Überlegungen, das bei der Unternehmensteuerreform vorgesehene Optionsmo-dell für die Personengesellschaften und Einzelunternehmen auf-grund der zahlreichen offenkundigen Nachteile fallen zu lassen, und wie viele Unternehmen werden vom Optionsrecht nach Ein-schätzung der Bundesregierung Gebrauch machen? Zu Frage 48: Nach Auffassung des Bundesregierung sprechen mehrere Gründe für einen Systemwechsel vom Voll- anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren. Das Halbeinkünfteverfahren ist als „klassisches“ Körper- schaftssteuersystem einfacher als das Anrechnungsver- fahren, es ist weniger missbrauchsanfällig und funktio- niert auch grenzüberschreitend. Da Anrechnungsmecha- nismen aufgrund der Definitivbesteuerung bei der Kör- perschaft fehlen, scheiden insbesondere so genannte „stripping“-Gestaltungen, die darauf abzielen, sich unbe- rechtigt das Anrechnungsguthaben zu verschaffen, von vornherein aus. Die im Anrechnungsverfahren gegen diese Gestaltungen geschaffenen gesetzlichen Regelun- gen (das ist der § 50 c des Einkommensteuergesetzes) haben sich in der Praxis als hoch kompliziert, schwer administrierbar und anfällig für Umgehungen erwiesen. Die Bundesregierung schätzt die mit der Ersetzung des bisherigen Anrechnungsverfahrens durch das Halbein- künfteverfahren bei der Dividendenbesteuerung verbun- denen Steuermehreinnahmen auf rund 5 Milliarden DM. Zu Frage 49: Der Bundesregierung sind keine konkreten Nachteile des Optionsmodells bekannt. Das Optionsmodell ist von der Kommission zur Unternehmensteuerreform als ein Modell zur steuerlichen Entlastung von Personenunter- nehmen entwickelt und vorgelegt worden. Es wurde in den anschließenden Planspielen unter Beteiligung von Vertretern aus Kreisen aller Betroffener kritisch geprüft und verbessert. Dabei wurden insbesondere auch die Anregungen der Vertreter der Unternehmen aufgenom- men. Das Modell wurde vereinfacht und attraktiv ge- macht. Zur Umsetzung dienen bewährte Rechtsinstitute. Nach Schätzung der Bundesregierung werden im Jahre des In-Kraft-Tretens, das heißt 2001, rund 10 vom Hun- dert der Unternehmen von der Option Gebrauch ma- chen. Dieser Anteil dürfte bis zum Jahre 2003 auf 25 vom Hundert steigen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU) (Drucksache 14/2948, Frage 50): Wie steht die Bundesregierung zur Absicht einiger Mitglied-staaten in der EU, zur Förderung von Beschäftigung EU-weite quantifizierbare Ziele festzulegen? Die Bundesregierung steht Vorschlägen, nach denen die Mitgliedstaaten mehr gemeinsame Ziele im Rahmen der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik anstreben, aufgeschlossen gegenüber. Zielen im Sinne qualitativer Verbesserungen in einzelnen Politikbereichen soll dabei mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden, zum Beispiel bei der Struktur der öffentlichen Ausgaben. Neben qua- litativen Zielen können quantifizierbare Ziele dazu bei- tragen, den gegenseitigen Vergleich der Politiken der Mitgliedstaaten zu schärfen, die Gründe für erfolgreiche oder weniger erfolgreiche Politiken festzustellen und die erfolgreichsten Verfahren zu verbreiten. Konkrete Indi- katoren können einen Vergleich der „best practices“ er- leichtern. Hierdurch können die Mitgliedstaaten die Leistungsmöglichkeiten ihrer Volkswirtschaften noch besser erkennen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Andreas Storm (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/2948, Fragen 51 und 52): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der An-stieg der Inflationsrate im Jahr 2000 gegenüber dem Vorjahr zu einem Teil auf die Einführung der Ökosteuer zurückzuführen ist, und wie begründet sie ihre Einschätzung? Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung den auf die Ökosteuer zurückzuführenden Einfluss auf die Inflationsrate? Zu Frage 51: Der in den letzten Monaten zu beobachtende Anstieg des Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte ist in erster Linie auf die Entwicklung der Rohölpreise und des Euro-Wechselkurses zurückzufüh- ren. Die umwelt- und beschäftigungspolitisch motivierte Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8729 (A) (B) (C) (D) maßvolle Verteuerung des Energieverbrauchs durch die Einführung der Ökosteuer spielt demgegenüber eine un- tergeordnete Rolle. Zu Frage 52: Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes dürfte sich der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte aufgrund der per 1. April 1999 in Kraft getretenen ersten Stufe der ökologischen Steuerre- form rechnerisch um 0,4 bis 0,5 Prozentpunkte und auf- grund der zum Jahresbeginn 2000 eingeführten zweiten Stufe rechnerisch um 0,2 Prozentpunkte erhöht haben. Im Durchschnitt des Jahres 2000 dürfte die Ökosteuer rechnerisch rund 0,3 Prozentpunkte zum Anstieg des Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushal- te beitragen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache 14/2948, Fragen 53 und 54): Welche Gründe haben den interministeriellen Ausschuss veranlasst, für den Bau eines Atomkraftwerkes in China eine Hermes-Bürgschaft zu beschließen, und ist diese Bürgschaft vereinbar mit der Energiepolitik der Bundesregierung? Hält es die Bundesregierung für vermittelbar, dass sie den Atomausstieg im Inland plant und gleichzeitig Bürgschaften für neue Kernenergie-Anlagen im Ausland erteilt? Zu Frage 53: Die Hermes-Deckungen für Lieferungen im Zusam- menhang mit dem Bau des Kernkraftwerkes Tianwan (früher: Lianyungang) in China konnten sowohl im Hin- blick auf die Förderungswürdigkeit des Vorhabens wie auch hinsichtlich der risikomäßigen Vertretbarkeit grundsätzlich zugesagt werden. Im Übrigen war für die Entscheidungsfindung von Bedeutung, dass es sich um Zulieferungen konventioneller Komponenten handelt (Dieselgeneratoren, Batterien, Elektro- und Leittechnik), die nicht Bestandteil des nuklearen Kerns der Anlage sind. Die Sicherheitsausstattung des bereits im Bau be- findlichen Reaktors russischer Herkunft wird durch die- se Ausrüstungen dem westlichen Niveau angenähert. Die Entscheidung steht im Einklang mit der Energiepoli- tik der Bundesregierung. Auch in Deutschland muss für die Restlaufzeit der Kernkraftwerke die erforderliche Si- cherheit vorgehalten werden. Zu Frage 54: Ja; ich darf insoweit auf den zweiten Teil meiner Antwort auf Ihre Frage Nr. 53 verweisen. Im Übrigen möchte ich betonen, dass das Bundesministerium der Finanzen in dieser Frage nicht federführend ist; der Ver- treter des Bundesministeriums für Wirtschaft, Kollege Mosdorf, wird hierzu unmittelbar im Anschluss erschöp- fende Auskunft geben können. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra- gen des Abgeordneten Rainer Funke (F.D.P.) (Druck- sache 14/2948, Fragen 55 und 56): Wie viele Investitionsprojekte im Bereich der Kernenergie wurden in den vergangenen Jahren durch Hermes-Bürgschaften abgesichert? Warum hält es die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt für sinnvoll, Lieferungen für das Atomkraftwerk Lia-nyungang in China mit öffentlichen Mitteln zu fördern? Zu Frage 55: Seit dem Regierungswechsel im Herbst 1998 hat die Bundesregierung lediglich Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit drei Kernkraftprojekten im Aus- land durch Ausfuhrgewährleistungen begleitet. Zu Frage 56: Siehe Antwort auf Frage Nr. 55. Zu ergänzen ist, dass sich der Zeitpunkt einer Hermes-Deckungsentscheidung auch an den Bedürfnissen des Exporteurs orientiert. Die- ser kann bei der Bewerbung um einen Auftrag aus dem Ausland häufig erst dann ein verbindliches Angebot un- terbreiten, wenn er weiß, ob er mit einer Hermes- Deckung rechnen kann. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra- gen des Abgeordneten Walter Hirche (F.D.P.) (Druck- sache 14/2948, Fragen 57 und 58): Wurde die Entscheidung der Bundesregierung, für den Aus-bau der Kernenergie in China zu bürgen, zwischen den beteilig-ten Ressorts abgestimmt bzw. lag dazu ein Kabinettsbeschluss vor? Hat die Bundesregierung die Koalitionsfraktionen im Vor-feld der Entscheidungen zur Absicherung der China-Inves-titionen durch Hermes-Bürgschaften informiert? Zu Frage 57: Eine pauschale Bürgschaft der Bundesregierung für den Ausbau der Kernenergie in China gibt es nicht. Vielmehr wurden grundsätzlich Hermes-Deckungs- zusagen im Zusammenhang mit Lieferungen für ein ein- zelnes Projekt ausgereicht. Die Entscheidung hierüber wurde innerhalb der Bundesregierung im Grundsatz ab- gestimmt und im Interministeriellen Ausschuss (IMA) getroffen. Zu Frage 58: Nein. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra- gen der Abgeordneten Ulrike Flach (F.D.P.) (Drucksa- che 14/2948, Fragen 59 und 60): 8730 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 (A) (B) (C) (D) Welche ökologischen Kriterien werden an die Vergabe von Hermes-Bürgschaften angelegt? Wer definiert diese ökologischen Kriterien? Erstens. Lassen Sie mich mit einer allgemeinen Vor- bemerkung beginnen: Die Bundesregierung nimmt mög- liche Auswirkungen deutscher Exporte auf Mensch und Umwelt in den Empfängerländern sehr ernst. Seit ihrem Regierungsantritt verfolgt die jetzige Bundesregierung ihr Ziel einer sachgerechten Berücksichtigung von Um- weltbelangen im Rahmen der staatlichen Exportkredit- versicherung gleichzeitig auf nationaler wie auf interna- tionaler Ebene. Auf nationaler Ebene werden Umwelt- belange inzwischen systematisch und wesentlich umfas- sender einbezogen als vor 1998. Dies entwickeln wir ständig fort. Dabei ist allerdings auch zu berücksichti- gen, dass der Großteil der gedeckten Exporte umweltpo- litisch unbedenklich ist und dass diese Exporte in Deutschland mehrere hunderttausend Arbeitsplätze si- chern. Zweitens. Hermes-Ausfuhrgewährleistungen können von der Bundesregierung nur übernommen werden, wenn die versicherten Ausfuhren förderungswürdig und risikomäßig vertretbar sind. In diesem Zusammenhang prüft die Bundesregierung auch, ob die Übernahme der Deckungen unter Umweltgesichtspunkten vertretbar ist. Im Jahr werden bei uns rund 30 000 Ausfuhr-Deckun- gen übernommen, wobei die versicherten Exporte von Verbrauchs- und Ersatzteilen bis zu kompletten Großan- lagen gehen. Dementsprechend trifft die Bundesregie- rung ihre differenzierten Entscheidungen unter Berück- sichtigung des konkreten Einzelfalls. Drittens. Der weitaus überwiegende Anteil der jähr- lich neu gedeckten Auftragswerte ist umweltpolitisch unbedenklich. Um die umweltpolitisch sensitiven Pro- jekte zu ermitteln hat die Bundesregierung ein Screen- ing-Verfahren entwickelt und eingeführt. Inzwischen haben auch Kanada und Großbritannien vergleichbare Verfahren eingeführt, Schweden plant dies für April die- sen Jahres. Viertens. Bei den als sensitiv erkannten Projekten setzen die IMA-Ressorts BMWi, BMF, AA und BMZ sich in Zusammenarbeit mit dem Exporteur für Verbes- serungen des Projektes ein, bis am Ende dieses Prozes- ses eine Indeckungnahme des Geschäftes verantwortet werden kann. Die Vorschriften und Standards des Be- stellerlandes sind dabei in jedem Fall einzuhalten. Bei einer Beteiligung anderer staatlicher Exportkreditversi- cherer an einem Multi-Sourcing-Projekt werden Um- weltaspekte mit diesen abgestimmt. Fünftens. Der Bereich der Exportkreditversicherung ist durch starken internationalen Wettbewerb geprägt. Alle wichtigen Industrieländer und ein Teil der Schwel- lenländer verfügen über vergleichbare Instrumente. Wir setzen uns deshalb insbesondere im Rahmen der OECD für die Entwicklung international abgestimmter Verfah- ren zur Berücksichtigung von Umweltbelangen durch al- le staatlichen Exportkreditagenturen ein. Alle wichtigen Exportkreditagenturen haben sich bereits im OECD- Rahmen verpflichtet, Umweltbelange zu berücksichti- gen. Im Mai 1999 wurde auf Ministerebene die Entwick- lung gemeinsamer Herangehensweisen vereinbart. Dies geschieht inzwischen, auch im Rahmen von Sondersit- zungen der zuständigen OECD-Arbeitsgruppe. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra- gen des Abgeordneten Rainer Brüderle (F.D.P.) (Drucksache 14/2948, Fragen 61 und 62): Beabsichtigt die Bundesregierung, Hermes-Bürgschaften für die Fertigstellung der Reaktoren Khmelnitzky-2 und Rovno-4 in der Ukraine bereitzustellen, die eine deutsche Firma durchführen soll, und falls dies der Fall ist, wann wird sie dazu eine Ent-scheidung fällen? Welche Gründe werden für die Entscheidung maßgeblich sein? Zu Frage 61: Nein. Zu Frage 62: Siehe Antwort zu Frage 61. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra- gen des Abgeordneten Erich G. Fritz (CDU/CSU) (Drucksache 14/2948, Fragen 63 und 64): Welche unerlässlichen Bestandteile muss nach Auffassung der Bundesregierung eine Vereinbarung der Europäischen Union mit der Volksrepublik China im Vorfeld des chinesischen Bei-tritts zur Welthandelsorganisation (WTO) haben? Welche bisher für deutsche Unternehmen bestehenden Hemmnisse für Investitionen und den Handel aus bzw. mit Chi-na müssen bei einer solchen Vereinbarung nach Auffassung der Bundesregierung ausgeräumt werden, und würden in diesem Zu-sammenhang der Bundesregierung die zwischen den Vereinigten Staaten und China ausgehandelten Regelungen ausreichend er-scheinen? Die Bundesregierung strebt im Rahmen der Europäi- schen Union einen möglichst raschen Beitritt Chinas zur WTO an. Dies setzt zunächst voraus, dass China sich zur Übernahme aller Grundprinzipien der WTO verpflichtet, wie etwa des Meistbegünstigungsprinzips (Vorteile, die gegenüber einem WTO-Partner eingeräumt werden, müssen allen anderen ebenfalls zugute kommen) und des Grundsatzes der Inländerbehandlung (keine Diskrimi- nierung zwischen in- und ausländischen Wirtschaftsbe- teiligten). Daneben müssen die Marktzugangsinteressen Deutschlands und anderer EU-Mitgliedstaaten gegen- über China Berücksichtigung finden. Das zwischen China und den USA ausgehandelte Abkommen deckt zu annähernd 80 Prozent auch die Forderungen der Europä- ischen Union und damit auch der Bundesrepublik ab. Durch den so genannten Meistbegünstigungsgrundsatz der WTO gelten die dort gemachten Zugeständnisse beim Beitritt Chinas zur WTO auch zugunsten aller an- deren WTO-Mitgliedstaaten. Die USA haben allerdings Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 8731 (A) (B) (C) (D) verständlicherweise in solchen Bereichen Zollsenkungen und andere chinesische Zugeständnisse ausgehandelt, in denen sie – die USA – besondere Handelsinteressen ha- ben. Deshalb gilt es jetzt für die EU, darüber hinaus beste- hende eigene Marktzugangsinteressen zu sichern. Die EU exportiert und investiert mehr nach China als die USA! Zu den wesentlichen Forderungen gehören insbe- sondere: bessere Konditionen im Dienstleistungsbereich: Telekommunikation, insbesondere Mobilfunk, und Ver- sicherung (US-Versicherungsriese AIG ist bereits in China; während europäische Versicherer auf den chine- sischen Versicherungsmarkt drängen); Automobilbe- reich (Zollsenkungen und Frage der Beteiligungen bei Joint Ventures); Abschaffung der Staatshandelsmonopo- le (Importbereich: Öl, Tabak, Düngemittel; Exportbe- reich: Seide, Baumwolle). Insgesamt legt die EU Wert auf eine bessere Behand- lung der Auslandsinvestitionen. Bisher hat China aus- ländische Unternehmen gegenüber chinesischen Unter- nehmen diskriminiert, insbesondere beim Zugang zu ausländischen Kreditquellen und öffentlichen Aufträgen. Auch wird ein WTO-Beitritt Chinas mehr Rechtssicher- heit und eine einheitliche Rechtsanwendung mit sich bringen, sodass deutsche/europäische Exporteure und Investoren verlässliche Rahmenbedingungen vorfinden können. Die Öffnung neuer Gewerbezweige im Bereich der Dienstleistungen, wie zum Beispiel im Versiche- rungsbereich, würde den deutsch-chinesischen Wirt- schaftsbeziehungen neue Impulse verleihen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) Druck- sache 14/2948, Frage 65): Gibt es Bemühungen, einen einheitlichen europäischen Not-ruf für Feuerwehren und Rettungsdienste einzuführen? Eine einheitliche Notrufnummer 112 ist in der EU be- reits mit der Entscheidung des Rates zur Einführung ei- ner einheitlichen Notrufnummer vom 29. Juli 1991 (91/39/EWG) verpflichtend eingeführt worden. Die ein- heitliche Notrufnummer 112 existiert in den Mitglied- staaten mit unterschiedlichen Ausprägungen bezüglich die Art und Weise der Annahme und Weiterleitung von Notrufen zu den Not- und Rettungsdiensten (Akzeptanz, Mehrsprachigkeit, Ortsbestimmung des Rufursprungs usw.). In Deutschland gibt es die Notrufnummer 112 (ursprünglich dem Feuerwehrdienst vorbehalten) neben der allgemeinen Notrufnummer 110 für Polizei und sonstige Rettungsdienste. In Deutschland gilt die unter Punkt 1 genannte Entscheidung als umgesetzt, sodass si- chergestellt sein muss, dass alle bei der 112 ankommen- den Notrufe unverzüglich an die zuständigen Rettungs- dienste weitergeleitet werden. Im Rahmen der Überprüfung des Rechtsrahmens im Bereich der Telekommunikation (Review 99) sieht die Kommission Bedarf, über die Vereinheitlichung der Notrufnummer 112 hinaus bestimmte Aspekte der prak- tischen Abwicklung der einlaufenden Notrufe zu har- monisieren. Hierbei wird insbesondere die Frage der Lokalisierung von Notrufen aufgegriffen, da dies bei ei- nem Notfall entscheidend ist für schnelle und effektive Hilfe. Diese Frage trifft verstärkt beim Mobilfunk auf Schwierigkeiten, für die aber beim heutigen Stand der Technik technische Lösungen möglich sind. Gegenüber dem Bestreben nach bestmöglicher und schneller Hilfe im Notfall sind jedoch auch Fragen des Schutzes der Privatsphäre abzuwägen. Nach Auffassung der Kom- mission sollten Informationen über den Standort des An- rufers an die Notrufzentralen ab 1. Januar 2003 zur Ver- fügung stehen. Die Bundesregierung wird sich an den Verhandlungen auf europäischer Ebene konstruktiv beteiligen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra- gen des Abgeordneten Bernd Neumann (Bremen) (CDU/CSU) (Drucksache 14/2948, Fragen 66 und 67): Treffen Informationen zu, nach denen Frankreich, Großbri-tannien und Spanien das Airbus-A3XX-Projekt mit erheblichen staatlichen Mitteln unterstützen, und wenn ja, in welcher Weise erfolgt diese Unterstützung? Hat die Bundesregierung die Absicht, dieses Schlüsselpro-jekt der europäischen Luftfahrtindustrie in ähnlicher Weise zu fördern? Zu Frage 66: Die britische Regierung hat am 13. März 2000 in ei- ner Presseerklärung mitgeteilt, dass sie das britische Airbus-Partnerunternehmen British-Aerospace-Systems (BAE Systems) hinsichtlich der Entwicklungskosten für das neue Großraumflugzeug A3XX mit einem Darlehen in Höhe von 530 Millionen £ = fast 1,7 Milliarden DM fördern wird. Das Darlehen ist zu verzinsen und innerhalb von 17 Jahren vollständig zurückzuzahlen. Dies entspricht den Vereinbarungen des EU-US-Großraumflugzeugab- kommens von 1992, wonach insgesamt bis zu 33 Pro- zent der Entwicklungskosten gefördert werden können. Die Vertreter der Regierungen Frankreichs und Spa- niens haben bereits signalisiert, dass beabsichtigt ist, in ihren Ländern die A3XX-Entwicklungskosten auf der Basis eines verzinst rückzahlbaren Darlehens entspre- chend den Bedingungen des Großraumflugzeugabkom- mens zu fördern. Zu Frage 67: Die Bundesregierung prüft derzeit einen Antrag der Airbus-Partnerfirma Daimler-Chrysler Aerospace Air- bus (DA) auf Gewährung eines verzinst rückzahlbaren Darlehens hinsichtlich der A3XX-Entwicklungskosten in Höhe von 2,464 Milliarden DM. Vor dem Hintergrund der von der DA für dieses Pro- jekt prognostizierten rund 45 000 neu entstehenden Ar- 8732 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 94. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. März 2000 (A) (C) beitsplätze in Deutschland erscheint es der BReg aus- drücklich wichtig, den deutschen Airbus-Partner DA im Wettbewerb um die Verteilung der Arbeitsanteile für die A3XX-Produktion mit den anderen Airbus-Partner- firmen in Frankreich, Großbritannien und Spanien nicht zu benachteiligen. Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ulrike Mascher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Scholz,
    vielen Dank für diese Anregung. Das Arbeits-
    ministerium wird sie gerne aufgreifen. Ich würde mich
    auch freuen, wenn in den einschlägigen Ver-

    Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    bandspublikationen insgesamt stärker darauf hingewie-
    sen wird; denn es geht ja um den Schutz der Betroffe-
    nen. Wir vonseiten des Arbeitsministeriums werden je-
    denfalls zur Verbreitung beitragen.



Rede von Dr. Rudolf Seiters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich rufe die Frage 7
der Kollegin Birgit Schnieber-Jastram auf:

Wie hoch ist der Verlust für den Eckrentner pro Monat, der dadurch entsteht, dass die Bundesregierung den Rentnern bei der Rentenanpassung zum 1. Juli 2000 nicht den Kaufkraftverlust des Jahres 2000, sondern nur den des Jahres 1999 ausgleicht, wenn man von einer Preissteigerungsrate im Jahr 2000 in Höhe von 1,6 Prozent ausgeht?

U
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ulrike Mascher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau
    Schnieber-Jastram, Sie stellen die Frage, warum wir bei
    der Rentenanpassung den Kaufkraftverlust entsprechend
    der Preissteigerungsrate des Jahres 1999 ausgleichen
    und uns nicht auf die – erst für zwei Monate bekannten –
    Tatsachen des Jahres 2000 beziehen. Ich möchte Ihnen
    darauf entsprechend antworten.

    Das im Dezember vergangenen Jahres verabschiedete
    Haushaltssanierungsgesetz sieht in Übereinstimmung
    mit dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesre-
    gierung vor, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2000
    und zum 1. Juli 2001 der jeweiligen Preisentwicklung
    des Vorjahres folgen. Um das noch einmal zu verdeutli-
    chen: § 255c, der zum aktuellen Rentenwert in den Jah-
    ren 2000 und 2001 Aussagen trifft, lautet:


    (1) Abweichend von § 68 und § 255a Abs. 2 ändern

    sich der aktuelle Rentenwert und der aktuelle Ren-
    tenwert (Ost) zum 1. Juli der Jahre 2000 und 2001
    jeweils in dem Verhältnis, in dem der Preisindex
    für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte im
    Bundesgebiet des jeweils vergangenen Kalender-
    jahres von dem Preisindex für die Lebenshaltung
    aller privaten Haushalte im Bundesgebiet im je-
    weils vorvergangenen Kalenderjahr abweicht.

    (2) Bei der Bestimmung der Veränderungsrate des

    Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten
    Haushalte im Bundesgebiet für das Jahr 1999 sind
    die dem Statistischen Bundesamt zu Beginn des
    Jahres 2000 und für das Jahr 2000 die zu Beginn
    des Jahres 2001 vorliegenden Daten zugrunde zu
    legen.

    In voller Übereinstimmung mit diesen gesetzlichen
    Bestimmungen wird die Bundesregierung die Renten-
    steigerungen in den alten und in den neuen Bundeslän-
    dern entsprechend der inzwischen vom Statistischen
    Bundesamt dargestellten Preissteigerungsrate des Jahres
    1999 zum 1. Juli des Jahres auf 0,6 vom Hundert fest-
    setzen.