Plenarprotokoll 14/92
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
92. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 15. März 2000
I n h a l t :
Tagesordnungspunkt 1:
Beschlussempfehlung des Wahlprüfungs-
ausschusses zu den gegen die Gültigkeit
der Wahl der Abgeordneten des Euro-
päischen Parlaments aus der Bundesre-
publik Deutschland eingegangenen
Wahleinsprüchen (Drucksache 14/2761)
Erika Simm SPD ............................................. 8497 B
Tagesordnungspunkt 2:
Befragung der Bundesregierung (natio-
naler beschäftigungspolitischer Aktions-
plan 2000)
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF ................................................................ 8499 B
Dr. Bernd Protzner CDU/CSU ........................ 8500 B
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF ................................................................ 8500 D
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA ......... 8500 D
Dr. Bernd Protzner CDU/CSU ........................ 8501 C
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF ................................................................ 8501 D
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA ......... 8502 A
Dr. Ilja Seifert PDS ......................................... 8502 D
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA ......... 8503 A
Dr. Heidi Knake-Werner PDS ........................ 8503 B
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA ......... 8503 D
Dr. Heidi Knake-Werner PDS ........................ 8504 B
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA ......... 8504 C
Wolfgang Meckelburg CDU/CSU .................. 8505 A
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA .......... 8505 B
Jürgen Koppelin F.D.P. ................................... 8505 D
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF ................................................................ 8506 A
Jürgen Koppelin F.D.P. ................................... 8506 A
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF ................................................................ 8506 A
Vereinbarkeit der Fusion der Deutschen Bank
AG und der Dresdner Bank AG mit dem deut-
schen Kartellrecht; Auswirkung der Steuer-
freiheit von Gewinnen aufgrund des Unter-
nehmensteuersenkungsgesetzes auf den Kon-
zentrationsprozess
MdlAnfr 30, 31
Hans Michelbach CDU/CSU ............... 8506 B, 8507 C
Antw Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssek-
retärin BMF ........................................... 8506 C, 8507 C
Tagesordnungspunkt 3:
Fragestunde (Drucksache 14/2877) .......... 8507 C
Entwicklung von Technologien zu Rückbau,
Entsorgung und Endlagerung abgeschalteter
Atomanlagen
MdlAnfr 1
Dirk Niebel F.D.P.
Antw PStSekr Rainer Baake BMU ................. 8507 D
II Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2000
Auswirkungen der geplanten Reduzierung der
Zuwendungen des Bundes an die Stiftung für
das sorbische Volk
MdlAnfr 2
Dr. Heinrich Fink PDS
Antw PStSekr Dr. Michael Naumann BK ...... 8508 B
ZusFr Dr. Heinrich Fink PDS ......................... 8508 C
ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS .............................. 8509 A
Eigenleistungen der Regionen im Rahmen der
Inno-Regio-Vorhaben; gesellschaftsrechtliche
Vorstellungen zur Konzipierung virtueller Un-
ternehmen
MdlAnfr 10, 11
Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke)
CDU/CSU
Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen
BMBF ................................................... 8509 D, 8510 B
ZusFr Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke)
CDU/CSU ................................................... 8510 A, D
Fusion der Fraunhofer-Gesellschaft und der
GMD; Verhinderung der Abwanderung quali-
fizierter Wissenschaftler
MdlAnfr 12, 13
Norbert Röttgen CDU/CSU
Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen
BMBF ................................................... 8511 A, 8514 A
ZusFr Norbert Röttgen CDU/CSU ........ 8511 B, 8514 C
ZusFr Norbert Hauser (Bonn)
CDU/CSU ............................................. 8513 B, 8515 C
ZusFr Jörg Tauss SPD .................................... 8515 B
Beachtung der Prinzipien der Menschenrechte
bei der Aufnahme der entwicklungspoliti-
schen Zusammenarbeit mit Kuba
MdlAnfr 14, 15
Ulrich Irmer F.D.P.
Antw PStSekr'in Dr. Uschi Eid BMZ ... 8516 C, 8518 A
ZusFr Ulrich Irmer F.D.P. .................... 8516 C, 8518 A
ZusFr Wolfgang Gehrcke PDS ....................... 8517 C
Nichtverwicklung des von Deutschland gelie-
ferten Kampfpanzers Leopard 1 in Kampf-
handlungen gegen Kurden; Zusammenhang
zwischen dem abgesagten Besuchstermin des
Bundeskanzlers in die Türkei mit der Diskus-
sion um die Lieferung des Leopard 2 an die
Türkei
MdlAnfr 22, 23
Ruprecht Polenz CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA .............. 8519 A
ZusFr Ruprecht Polenz CDU/CSU .................. 8519 B
ZusFr Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . 8519 B
Menschenrechtsverletzungen in der Türkei
MdlAnfr 24
Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA .............. 8519 C
ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU ............. 8520 A
Auswirkungen einer Ablehnung des Exports
von Panzern des Typs Leopard 2 in die Türkei
auf Arbeitsplätze und Verkäufe in andere
Länder
MdlAnfr 34
Johannes Singhammer CDU/CSU
Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 8520 B
ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU ........ 8520 B
Weiterer Personalabbau in der wehrtechni-
schen Industrie
MdlAnfr 41
Johannes Singhammer CDU/CSU
Antw PStSekr'in Brigitte Schulte BMVg ........ 8520 D
ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU ........ 8521 B
ZusFr Heidi Lippmann PDS ............................ 8522 A
ZusFr Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . 8522 C
Rüstungsexporte in Nicht-NATO-Länder,
zum Beispiel Chile oder Österreich, nach den
neuen Exportrichtlinien
MdlAnfr 35
Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU
Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 8522 D
ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU ............. 8522 D
ZusFr Heidi Lippmann PDS ............................ 8523 A
Pressemeldungen im Zusammenhang mit der
Entscheidung des Bundessicherheitsrates über
die Lieferung eines Testpanzers Leopard 2 in
die Türkei
Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2000 III
MdlAnfr 36
Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU
Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 8523 B
ZusFr Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . 8523 B
Herkunft des an die Türkei gelieferten Test-
panzers Leopard 2
MdlAnfr 42
Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU
Antw PStSekr'in Brigitte Schulte BMVg ........ 8523 D
ZusFr Ruprecht Polenz CDU/CSU ................. 8524 A
ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU ........ 8524 B
ZusFr Dirk Niebel F.D.P. ................................ 8524 C
Hilfe der Bundesregierung für die Über-
schwemmungsopfer im Mosambik
MdlAnfr 25
Werner Siemann CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA .............. 8525 A
ZusFr Werner Siemann CDU/CSU ................. 8525 C
Angabe der Jewish Claims Conference über
die Anzahl der heute noch lebenden jüdischen
Zwangsarbeiter; Sicherstellung der Leistungen
an tatsächliche Opfer
MdlAnfr 26
Martin Hohmann CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA .............. 8525 D
Angabe der Jewish Claims Conference über
die Anzahl der heute noch lebenden jüdischen
Zwangsarbeiter; Sicherstellung der Leistungen
an tatsächliche Opfer
MdlAnfr 27
Martin Hohmann CDU/CSU
Antw PStSekr'in Dr. Barbara Hendricks
BMF ................................................................ 8526 B
Handlungsbedarf bezüglich der Rückgabe von
beweglichem Kulturgut an die adeligen Häu-
ser in den neuen Bundesländern
MdlAnfr 28
Dr. Heinrich Fink PDS
Antw PStSekr'in Dr. Barbara Hendricks
BMF ................................................................ 8526 C
ZusFr Dr. Heinrich Fink PDS ......................... 8526 D
Schaffung eines nationalen „Übernahmegeset-
zes“ zur Regelung der Abschätzung der Be-
schäftigungsfolgen
MdlAnfr 29
Thomas Strobl CDU/CSU
Antw PStSekr'in Dr. Barbara Hendricks
BMF ................................................................ 8527 A
ZusFr Thomas Strobl CDU/CSU .................... 8527 B
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde betr. Bundespolitische
Auswirkung der neuerlichen Partei-
spendensammelaktion
Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD ................. 8527 D
Hans-Peter Repnik CDU/CSU ........................ 8529 A
Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8530 B
Dr. Guido Westerwelle F.D.P. ........................ 8531 C
Roland Claus PDS ........................................... 8533 A
Susanne Kastner SPD ...................................... 8534 A
Otto Bernhardt CDU/CSU .............................. 8535 B
Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN ...................................................... .. 8536 C
Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU ......... 8537 D
Dieter Wiefelspütz SPD .................................. 8539 B
Friedhelm Julius Beucher SPD ....................... 8540 B
Klaus-Peter Willsch CDU/CSU ...................... 8541 D
Dr. Peter Struck SPD ....................................... 8543 C
Nächste Sitzung ............................................... 8545 A
Berichtigung .................................................... 8545 A
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 8546 A
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Ernst Hinsken, Erich Maaß (Wilhelmshaven)
und Albert Deß (alle CDU/CSU) zur Abstim-
mung über den Entwurf eines Gesetzes zur
Förderung der Stromerzeugung aus erneuerba-
ren Energien (Drucksachen 14/2341, 14/2776)
(91. Sitzung am 25.Februar 2000 – Zusatzta-
gesordnungspunkt 12) ................. .................... 8546 C
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Peter Götz (CDU/CSU) zur Abstimmung über
IV Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2000
den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
(Drucksachen 14/2341, 14/2776) (91. Sitzung
am 25. Februar 2000 – Zusatztagesordnungs-
punkt 12) ......................................................... 8546 D
Anlage 4
Gefährdung der Sicherheit des Bahnverkehrs
durch eine zu geringe Zahl von Lokomotiv-
führern; Stellenabbaupläne der Deutschen
Bahn AG bis zum Jahr 2004
MdlAnfr 3, 4
Helmut Heiderich CDU/CSU
Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW .. 8547 A
Anlage 5
Auswirkungen des Vergabestopps auf die Re-
alisierung der Autobahnanschlussstelle zwi-
schen Walldorf und Karlsruhe (A 5 und B 35)
MdlAnfr 5, 6
Jörg Tauss SPD
Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW .. 8547 B
Anlage 6
Sicherung von Autobahnbrücken zum Schutz
der Autofahrer vor Steinwürfen
MdlAnfr 7, 8
Renate Blank F.D.P.
Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW .. 8547 D
Anlage 7
Freistellung der Bonn–Berlin–Pendler von der
Zahlung der Zweitwohnungssteuer des Landes
Berlin
MdlAnfr 9
Benno Zierer CDU/CSU
Antw PStSekr Siegfried Scheffler BMVBW .. 8548 B
Anlage 8
Durchführung von Projekten im Rahmen der
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit
Kuba; Abschluss eines deutsch-kubanischen
Kulturvertrages
MdlAnfr 16, 17
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P.
Antw PStSekr Dr. Uschi Eid BMZ ................. 8548 B
Anlage 9
Förderung der deutschen Sprache in den
MOE- und GUS-Staaten angesichts der Redu-
zierung der Mittel für das Auslandsschulwe-
sen; Umsetzung des Nachbarschaftsvertrages
mit Polen; eventuelle Verlängerung
MdlAnfr 18, 19
Hartmut Koschyk CDU/CSU
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA .............. 8548 D
Anlage 10
Drohung der Volksrepublik China gegenüber
Taiwan im Weißbuch
MdlAnfr 20, 21
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P.
Antw StMin Dr. Ludger Volmer AA .............. 8549 B
Anlage 11
Umfang der Investitionen in Kraft-Wärme-
Koppelungs-Anlagen; Mittel des Bundes
MdlAnfr 32, 33
Ulrich Klinkert CDU/CSU
Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 8549 D
Anlage 12
Antragsteller bzw. Verteiler von Mitteln im
Rahmen des Aktionsprogramms der Bundes-
regierung „Innovation und Arbeitsplätze in
der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhun-
derts“
MdlAnfr 37
Dr. Elke Leonhard SPD
Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi ......... 8550 B
Anlage 13
Gleiche Entlohnung der Bundeswehrangehö-
rigen in Ost und West
MdlAnfr 43, 44
Dietrich Austermann CDU/CSU
Antw PStSekr'in Brigitte Schulte BMVg ........ 8550 C
Anlage 14
Einhaltung sozialer Standards bei der Nutzung
von gecharterten Schiffen durch die Bundes-
wehr für Seetransporte
MdlAnfr 45
Werner Siemann CDU/CSU
Antw PStSekr'in Brigitte Schulte BMVg ........ 8551 A
Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2000 V
Anlage 15
Elektroschocktherapie bei psychisch Kranken;
Schutz dieser Personen vor eventuellen Schä-
den durch diese Form der Therapie
MdlAnfr 46, 47
Dr. Dieter Thomae F.D.P.
Antw PStSekr'in Christa Nickels BMG .......... 8551 B
Anlage 16
Neuregelung des Krankenversicherungsbei-
trages für bisher beitragsfrei mitversicherte
Ehefrauen
MdlAnfr 48, 49
Aribert Wolf CDU/CSU
Antw PStSekr'in Christa Nickels BMG ........... 8551 D
Anlage 17
Verweigerung des Sterbegeldes für die Witwe
eines Bundeswehrsoldaten auf Zeit
MdlAnfr 50
Benno Zierer CDU/CSU
Antw PStSekr'in Christa Nickels BMG ........... 8552 C
Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2000 8497
(A)
(B)
(C)
(D)
92. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 15. März 2000
Beginn: 13.00 Uhr
Berichtigung
90. Sitzung, Seite III: Am Ende der
Rednerliste zum Zusatztagesordnungspunkt 7
ist der Abgeordnete Alfred Hartenbach
(SPD) einzufügen.
Vizepräsidentin Anke Fuchs
8546 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2000
(A)
(B)
(C)
(D)
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Altmann (Aurich),
Gila
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
15.03.2000
Beer, Angelika BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
15.03.2000
Behrendt, Wolfgang SPD 15.03.2000*
Dr. Blens, Heribert CDU/CSU 15.03.2000
Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 15.03.2000
Büttner (Ingolstadt),
Hans
SPD 15.03.2000
Frick, Gisela F.D.P. 15.03.2000
Friedrich (Altenburg),
Peter
SPD 15.03.2000
Gebhardt, Fred PDS 15.03.2000
Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 15.03.2000
Goldmann, Hans-Michael F.D.P. 15.03.2000
Hermenau, Antje BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
15.03.2000
Hinsken, Ernst CDU/CSU 15.03.2000
Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
15.03.2000
Hornung, Siegfried CDU/CSU 15.03.2000
Ibrügger, Lothar SPD 15.03.2000
Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 15.03.2000
Dr. Lippelt, Helmut BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
15.03.2000
Matschie, Christoph SPD 15.03.2000
Dr. Meyer (Ulm),
Jürgen
SPD 15.03.2000
Müller (Kiel),
Klaus Wolfgang
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
15.03.2000
Ohl, Eckhard SPD 15.03.2000
Pau, Petra PDS 15.03.2000
Probst, Simone BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
15.03.2000
Röspel, René SPD 15.03.2000
Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 15.03.2000
Schemken, Heinz CDU/CSU 15.03.2000
Schmitz (Baesweiler),
Hans Peter
CDU/CSU 15.03.2000
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Steen, Antje-Marie SPD 15.03.2000
Thönnes, Franz SPD 15.03.2000
Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 15.03.2000
Willner, Gert CDU/CSU 15.03.2000
__________
* für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Ernst Hinsken, Erich Maaß
(Wilhelmshaven) und Albert Deß (alle CDU/
CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines
Gesetzes zur Förderung der Stromerzeugung
aus erneuerbaren Energien (Drucksachen
14/2341 und 14/2776) (91. Sitzung am 25. Fe-
bruar 2000 – Zusatztagesordnungspunkt 12)
Wir stimmen dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD
und Bündnis 90/Die Grünen zur Förderung der Strom-
erzeugung aus erneuerbaren Energien (Erneuerbare-
Energien-Gesetz) sowie zur Änderung des Mineral-
ölsteuergesetzes nicht zu und enthalten uns der Stimme.
Wir begründen dies wie folgt:
1. Das ursprünglich als „Mittelstandsgesetz“ ange-
legte Stromeinspeisungsgesetz wird durch die
Einbeziehung der Stromwirtschaft verwässert.
Die wichtige Mittelstands-Komponente wurde
aus dem Gesetz gestrichen.
2. Das Gesetz ist verfassungsrechtlich bedenklich
(Ausgleichspflicht der Netzbetreiber) und wirft
zudem ungeklärte schwierige EU-beihilf-
rechtliche Fragen auf.
3. Der Energieerzeugung aus Biomasse, insbeson-
dere Biogas, hätte größere Bedeutung – mit bes-
seren Regelungen – beigemessen werden müs-
sen.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Peter Götz (CDU/CSU) zur
Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes
zur Förderung der Stromerzeugung aus erneu-
erbaren Energien (Drucksachen 14/2341 und
14/2776) (91. Sitzung am 25. Februar – Zusatz-
tagesordnungspunkt 12)
Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2000 8547
(A)
(B)
(C)
(D)
Ich stimme dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD
und Bündnis 90/Die Grünen zur Förderung der Strom-
erzeugung aus erneuerbaren Energien (Erneuerbare-
Energien-Gesetz) sowie zur Änderung des Mineral-
ölsteuergesetzes nicht zu.
Ich begründe dies wie folgt:
1. Das ursprünglich als „Mittelstandsgesetz“ ange-
legte Stromeinspeisungsgesetz wird durch die
Einbeziehung der Stromwirtschaft verwässert.
Die wichtige Mittelstands-Komponente wurde
aus dem Gesetz gestrichen.
2. Das Gesetz ist verfassungsrechtlich bedenklich
(Ausgleichspflicht der Netzbetreiber) und wirft
zudem ungeklärte schwierige EU-beihilferecht-
liche Fragen auf.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fra-
gen des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU)
(Drucksache 14/2877, Fragen 3 und 4)
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Sicher-heit des Bahnverkehrs durch eine zu geringe Zahl von Lokomo-tivführern erheblich gefährdet ist, und sieht sie Handlungsbe-darf, um beispielsweise durch entsprechende Vorschriften eine Gefährdung der Sicherheit des Bahnverkehrs durch eine zu ge-ringe Zahl von Lokomotivführern auszuschließen?
Hat die Bundesregierung z. B. über ihren Vertreter im Auf-sichtsrat der Deutschen Bahn AG Kenntnis über eine „Streichlis-te“, in der ein Abbau von knapp 65 000 Arbeitsplätzen bei dem Unternehmen bis zum Jahr 2004 vorgesehen sein soll (Frankfur-ter Rundschau vom 23. Februar 2000), und hat die Bundesregie-rung Gespräche oder Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG geführt, die diesen Tatbestand beinhaltet haben?
Zu Frage 3:
Nein.
Die Sicherheit im Eisenbahnbetrieb ist nicht gefähr-
det, wenn die für die Triebfahrzeugführer vorgeschrie-
benen Einsatz- und Ruhezeiten eingehalten werden. Dies
ist unabhängig von der Zahl der vorhandenen Triebfahr-
zeugführer. Die gesetzlich vorgeschriebenen Einsatz-
und Ruhezeiten stellen sicher, dass die Triebfahrzeug-
führer nicht überfordert werden. Es besteht kein Hand-
lungsbedarf, die vorhandenen Vorschriften zu ändern.
Zu Frage 4:
Eine „Streichliste“ zum Abbau von knapp 65 000 Ar-
beitsplätzen bei der Deutschen Bahn AG ist der Bundes-
regierung nicht bekannt.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fra-
gen des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) (Drucksache
14/2877, Fragen 5 und 6):
Trifft es zu, dass kürzlich ein Vergabestopp für alle Bundes-straßen-Bauvorhaben verhängt wurde, und wenn ja, wird hier-
durch der Anschluss zwischen Walldorf und Karlsruhe (A 5 und B 35) verzögert?
Wer ist ggf. für den Vergabestopp verantwortlich?
Zu Frage 5:
Die Auftragsverwaltung für Bundesfernstraßen des
Landes Baden-Württemberg hat in den letzten Jahren bis
einschließlich 1998 25 Projekte mit einem Gesamtvolu-
men von 2 Milliarden DM begonnen, mit der Folge, dass
in sehr hohem Maße rechtliche Verpflichtungen für das
Haushaltsjahr 2000 eingegangen wurden. Offenbar vor
diesem Hintergrund ist vom Ministerium für Umwelt
und Verkehr Baden-Württemberg Anfang November
1999 ein Ausschreibungs- und Vergabestopp verfügt
worden. Dadurch können bei Baumaßnahmen Verzöge-
rungen nicht ausgeschlossen werden. Ob und in wel-
chem Maße dies auch für die OU Karlsdorf im Zuge der
B 35 zutrifft, kann erst abgesehen werden, wenn das
Land Baden-Württemberg eine landesweite Übersicht
über den zwingend notwendigen Fortführungsbedarf mit
Erläuterungen zusammengestellt hat, die derzeit dem
BMVBW nicht vorliegt. Dem Land standen zu Beginn
des Jahres in Kapitel 1210 – Bundesfernstraßen – für
den Bereich Hauptbautitel über die vertraglich gebunde-
nen Mittel in Höhe von rund 180 Millionen DM hinaus
zunächst rund 28 Millionen DM Ausgabemittel und rund
47 Millionen DM Verpflichtungsermächtigungen, das
heißt insgesamt rund 75 Millionen DM für weitere Ver-
gaben zur Verfügung. Die Mittelverteilung auf die ein-
zelnen Baumaßnahmen und die Vergabe der Bauarbei-
ten erfolgt im Wesentlichen durch das Land Baden-
Württemberg. Somit wäre das Land Baden-Württemberg
durchaus in der Lage gewesen, notwendige Vergaben
zum Weiterbau bzw. zur Fertigstellung einzelner Maß-
nahmen zu tätigen.
Zu Frage 6:
Der Ausschreibungs- und Vergabestopp wurde vom
Land Baden-Württemberg erlassen. Folgende Entwick-
lungen sind hierfür ausschlaggebend: Derzeit befinden
sich 25 Maßnahmen an Bundesfernstraßen in Baden-
Württemberg mit sehr hohen finanziellen Belastungen
im Bau. Die wesentlichen Informationen über die mittel-
fristige Haushaltsentwicklung waren dem Land Baden-
Württemberg schon seit langem bekannt. Dieses sind
insbesondere die Akzentverlagerungen in die neuen
Länder, die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit und der
Mittelbedarf der Vorfinanzierungsprojekte A 81 Engel-
bergtunnel, B 31 Freiburg-Ost und B 30 Baindt-
Ravensburg, wobei die Refinanzierung für den Engel-
bergtunnel durch die frühere Fertigstellung 1 Jahr früher
als ursprünglich geplant bereits im Jahr 2000 begonnen
hat. Diese Faktoren sind dem Land seit langem bekannt.
Es kommen die dringend notwendigen Haushaltskonso-
lidierungen ab 1999 hinzu.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die Fra-
gen der Abgeordneten Renate Blank (CDU/CSU)
(Drucksache 14/2877, Fragen 7 und 8):
8548 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2000
(A)
(B)
(C)
(D)
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung als Konse-quenz aus den tödlichen Steinwürfen von einer Schnellstraßen-Brücke auf Autofahrer in Darmstadt zur raschen und verbesser-ten Sicherung von Brücken über Autobahnen und Bundesfern-straßen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, zum Schutz der Autofahrer vor Steinwürfen die Schnellstraßen-Brücken generell einzuhausen, da die z. T. vorhandenen Schutzwände offensichtlich nicht ausreichend sind?
Zu Frage 7:
Die Bundesregierung sieht zurzeit keine Veranlas-
sung Maßnahmen, als Folgerungen aus den Steinwürfen
von einer Brücke südlich von Darmstadt über die B 3,
zur raschen und verbesserten Sicherung von Brücken
über Bundesautobahnen und Bundesstraßen zu ergrei-
fen.
Zu Frage 8:
Die Bundesregierung hält zwar eine Einhausung bzw.
Teileinhausung (bei breiten Brücken) sämtlicher Über-
führungen über Bundesfernstraßen für technisch mög-
lich. Der Kostenaufwand würde allerdings geschätzt
rund 5 Milliarden DM betragen. Eine solche Maßnahme
könnte nicht mit Sicherheit Steinwürfe auf Fahrzeuge
ausschließen, die gleichwohl aber vom Fahrbahnrand
oder von Böschungen aus, auch weiter möglich blieben.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegfried Scheffler auf die
Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU)
(Drucksache 14/2877, Frage 9):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Bonn–Berlin-Pendler, die etwa ab Juli/August 2000 von der im Land Berlin geltenden Zweitwohnungssteuer betroffen sein werden, und wird die Bundesregierung Gespräche mit dem Berliner Se-nat mit dem Ziel führen, die genannten Pendler von der Zah-lungspflicht freizustellen?
Ob Bonn–Berlin-Pendler von der Zweitwohnungs-
steuer des Landes Berlin betroffen sind, hängt von den
persönlichen Dispositionen der einzelnen Beschäftigten
ab. Die Bundesregierung verfügt über keine Schätzun-
gen, wie hoch die Zahl zu dem genannten Zeitpunkt sein
könnte. Das Berliner Zweitwohnungssteuergesetz unter-
liegt allein der Gesetzgebungskompetenz Berlins. Die
Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, auf eine Son-
derregelung für Bonn–Berlin-Pendler hinzuwirken.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Fragen
der Abgeordneten Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger (F.D.P.) (Drucksache 14/2877, Fra-
gen 16 und 17):
Welche konkreten Projekte beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Kuba durchzuführen, und in welcher Beziehung stehen diese Projekte zu der von der Bundesregierung erklärten Intention, demokratische Strukturen auf Kuba fördern zu wollen?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung im Zusam-menhang mit der Aufnahme entwicklungspolitischer Beziehun-gen zu Kuba der Tatsache bei, dass es trotz jahrelanger Bemü-hungen nicht gelungen ist, einen deutsch-kubanischen Kulturvertrag abzuschließen, weil sich die kubanische Regierung nicht in der Lage sieht, den international üblichen Status für entsandte Kräfte von Trägerorganisationen anzuerkennen?
Zu Frage 16:
Konkret vorgesehen ist bisher eine erste Phase eines
Vorhabens der Technischen Zusammenarbeit zur Unter-
stützung des kubanischen Aktionsplans gegen Wüsten-
ausbreitung und Dürre. Im Einzelnen geht es um Bera-
tung bei der Koordination auf nationaler Ebene und auf
der Ebene eines Wassereinzugsgebiets im Osten des
Landes sowie um Politmaßnahmen in ausgewählten
Teilgebieten. Dort sollen unter aktiver Beteiligung der
Bevölkerung und mit Beratung durch DED-Fachkräfte
z. B. die Aufforstung von Flussufern, schonende Boden-
bearbeitung und Umwelterziehung erprobt werden. Ein
intensives Aus- und Fortbildungsprogramm soll den ku-
banischen Fachleuten eine Auswertung der Erfahrungen
anderer Länder in Lateinamerika und in Deutschland
ermöglichen. Aus der bisher praktizierten Zusammenar-
beit verschiedener staatlicher Organisationen und ver-
schiedener Organisationsformen der Landwirtschaft ein-
schließlich nichtorganisierter Bauern werden Impulse
zur Dezentralisierung und zur aktiveren Partizipation der
Bevölkerung erwartet.
Zu Frage 17:
Es besteht von deutscher Seite weiterhin grundsätzli-
ches Interesse am Abschluss eines Kulturabkommens
mit Kuba. Zentrales Anliegen eines Kulturabkommens
sind aus Sicht des Auswärtigen Amtes Regelungen zur
Absicherung der kulturellen Einrichtungen und der Kul-
turfachkräfte. Weiterhin muss in einem Kulturabkom-
men die Möglichkeit zu individuellen Kontakten und
Kontakten zu gesellschaftlichen Gruppen, Stiftungen,
Kirchen und Gewerkschaften festgeschrieben werden.
Bisher war die kubanische Seite nicht bereit, die im Kul-
turabkommen vorgeschlagenen Statusregelungen zu ak-
zeptieren; diese Abkommensverhandlungen werden zur-
zeit nicht fortgeführt.
Bei der anstehenden Vereinbarung mit der kubani-
schen Regierung über das beabsichtigte Vorhaben der
Technischen Zusammenarbeit wird die deutsche Seite
daher besonders auf einen ausreichenden Status der ent-
sandten Fachkräfte drängen.
Anlage 9
Antwort
des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Fragen
des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
(Drucksache 14/2877, Fragen 18 und 19):
Wie viele Programmlehrkräfte entsendet die Bundesregie-rung für das Schuljahr 2000/2001 im Vergleich zu den Vorjah-ren in die jeweiligen Staaten Mittel- und Osteuropas und in die jeweiligen GUS-Staaten, und wie will die Bundesregierung an-gesichts der reduzierten Mittel für das Auslandsschulwesen die Förderung der deutschen Sprache in diesen Staaten auf dem bis-herigen Niveau sichern?
Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2000 8549
(A)
(B)
(C)
(D)
Welche Absichtserklärungen des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 sind umgesetzt worden oder im Begriff, umgesetzt zu werden, und beabsichtigt die Bundesregierung ggf. mit Än-derungen eine Verlängerung des Vertrages nach Ablauf der 10-jährigen Dauer?
Zu Frage 18:
Die Bundesregierung wird im Schuljahr 2000/2001
insgesamt 507 Programmlehrkräfte (PLK) in die be-
nannten Staaten entsenden. Die Zahl lag 1998/1999 bei
627 und 1999/2000 bei 557. Die Reduzierungen sind
Teil der Maßnahmen der Bundesregierung zur Konsoli-
dierung des Bundeshaushalts. Für die wichtigsten Part-
nerländer bedeutet dies im Einzelnen:
Polen: 98/99 – 132 PLK 00/01 – 80 PLK
Ungarn: 98/99 – 87 PLK 00/01 – 65 PLK
Russland: 98/99 – 65 PLK 00/01 – 58 PLK
Tschechien: 98/99 – 61 PLK 00/01 – 44 PLK
Rumänien: 98/99 – 58 PLK 00/01 – 53 PLK
Durch Konzentration der personellen Förderung auf
Schwerpunktschulen mit Möglichkeit zum Erwerb des
Deutschen Sprachdiploms II der KMK und auf Mittel-
punktschulen für die deutschen Minderheiten sowie die
Einrichtung von 7 regionalen Lehrerfortbildungszentren
sichert die Bundesregierung weiterhin die Förderung der
deutschen Sprache in der Region auf hohem Qualitätsni-
veau. Die Zahl der DSD II-Abschlüsse wird bis 2004
von derzeit circa 6 000 auf 10 000 jährlich ansteigen.
Mittel- und Osteuropa und der Bereich der GUS bleibt
weiterhin Schwerpunktregion der Sprachförderung der
Bundesregierung. Dies betrifft insbesondere die Tätig-
keit des Goethe-Instituts und die Vermittlung von
DAAD-Lektoren.
Zu Frage 19:
Die Absichtserklärungen des Vertrages zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen
über die gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zu-
sammenarbeit vom 17. Juni 1991 sind zu einem großen
Teil umgesetzt worden. So weit es sich um Prozesse
handelt, wie zum Beispiel die in Artikel 31 genannte
„Zusammenarbeit der Medien …“ nimmt ihre Umset-
zung einen guten Verlauf. Die Bundesregierung beab-
sichtigt, den Vertrag zu verlängern. Die Frage notwen-
diger Änderungen wäre zu gegebener Zeit mit der polni-
schen Seite gemeinsam zu prüfen.
Anlage 10
Antwort
des Staatsministers Dr. Ludger Volmer auf die Fragen
des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
(F.D.P.) (Drucksache 14/2877, Fragen 20 und 21):
Sieht die Bundesregierung in der im Weißbuch der Volksre-publik China über Taiwan enthaltenen Gewaltandrohung gegen-über Taiwan eine Erhöhung der Spannungen in dieser Region?
Wie burteilt die Bundesregierung diese neue Situation im Hinblick auf den Frieden und die Prosperität in dieser Region?
Zu Frage 20:
Die Bundesregierung beobachtet seit langem mit Be-
sorgnis die Lage in der Taiwanstraße. Sie appelliert da-
her bei jeder sich bietenden Gelegenheit an beide Seiten,
einen konstruktiven Dialog mit dem Ziel zu führen, eine
friedliche Lösung zu erzielen und insbesondere jegliche
militärische Option auszuschließen. Die Bundesregie-
rung hält es für erforderlich, dass sowohl Peking als
auch Taipeh davon absehen, Schritte zu unternehmen,
die die Spannungen weiter erhöhen könnten.
Zu Frage 21:
In dem Weißbuch hat die Volksrepublik China ihre
seit langem bekannte Position wiederholt, sie wünsche
eine friedliche Wiedervereinigung, wolle jedoch die
Anwendung von Gewalt als letztes Mittel nicht aus-
schließen. Diese Position wird nun um das Element er-
gänzt, ein „unbegrenzter“ Aufschub der Lösung der
Taiwan-Frage könne nicht hingenommen werden. Die
soeben dargelegte Bewertung der Lage durch die Bun-
desregierung, nach der beide Seiten alles unterlassen
sollten, was die Spannungen erhöhen könnte, gilt auch
in diesem Zusammenhang.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fra-
gen des Abgeordneten Ulrich Klinkert (CDU/CSU)
(Drucksache 14/2877, Fragen 32 und 33):
Hat die Bundesregierung Informationen über die Höhe der Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anla-gen) vonseiten der Versorgungsunternehmen, der Industrie und der weiteren Betreiber außerhalb des produzierenden Gewerbes?
Welche Mittel stehen der Bundesregierung zur Erhaltung und Förderung der KWK-Anlagen zur Verfügung?
Zu Frage 32:
Die Bundesregierung führt keine Erhebungen
über Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
(KWK-Anlagen) durch. Gleiches gilt auch für die Bran-
chenverbände. Im Rahmen des von 1992 bis 1995
durchgeführten Bund-Länder-Programms zur Sanierung
der Fernwärme in den neuen Bundesländern wurden
insgesamt circa 5,7 Milliarden DM an Investitionen ge-
fördert, davon entfielen circa 3,2 Milliarden DM auf In-
vestitionen in KWK-Anlagen. Die insgesamt in diesem
Zeitraum in der Fernwärme der neuen Bundesländer rea-
lisierten Investitionen belaufen sich nach Schätzungen
auf circa 8 bis 10 Milliarden DM.
Zu Frage 33:
Die Bundesregierung hat den Erhalt und Ausbau der
Fernwärme und der KWK-Anlagen über mehrjährige
8550 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2000
(A)
(B)
(C)
(D)
Bund-Länder-Programme (1977-1989 Kohleheizkraft-
werks- und Fernwärmeausbauprogramm – ZIP I/II;
1992-1995 Fernwärmesanierungsprogramm neue Bun-
desländer) mit Finanzmitteln in Höhe von circa
2,6 Milliarden DM gefördert. Etwa die gleiche Summe
wurde von den Ländern aufgebracht. Mit der Fernwär-
meförderung bis 1995 wurden nach übereinstimmenden,
auf Gutachten gestützten Einschätzungen der Bundesre-
gierung und der Branchenverbände die notwendigen
Voraussetzungen für den Erhalt und Ausbau der Fern-
wärmeversorgung auf Basis von KWK-Anlagen ge-
schaffen. Eine weitere Förderung der öffentlichen Hand
wurde zu diesem Zeitpunkt als nicht mehr notwendig
angesehen. Aus diesem Grund und angesichts der Spar-
zwänge sind danach im Bundeshaushalt keine Mittel für
den Erhalt bzw. Ausbau der KWK-Anlagen eingestellt
worden. Für die Unterstützung der mit der Liberalisie-
rung des Strommarktes in „Not“ geratenen KWK-
Anlagen der Energieversorgungsunternehmen, die die
allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern sicher-
stellen, haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetz-
entwurf für ein KWK-Vorschaltgesetz eingebracht, der
am 25. Februar 2000 vom Deutschen Bundestag in erster
Lesung beraten wurde. Die Finanzierung dieses Sofort-
hilfeprogramms erfolgt nicht aus Bundesmitteln, son-
dern durch eine Vergütungspflicht der Netzbetreiber.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksa-
che 14/2877, Frage 37):
Welche Ebenen und Institutionen – Länder, Forschungsein-richtungen, Universitäten etc. – sind zur Antragstellung bzw. für die Verteilung von Mitteln im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Innovation und Arbeitsplätze in der In-formationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts“ berechtigt bzw. zu-ständig, aufgeschlüsselt nach den Einzelmaßnahmen des Akti-onsprogramms?
Das Aktionsprogramm „Innovation und Arbeitsplätze
in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts“ ist
kein klassisches Förderprogramm, sondern ein politi-
scher Aktionsplan, der sowohl quantitative Zielmarken
für die Bildungs-, Forschungs-, Wirtschafts- und Tech-
nologiepolitik der Bundesregierung in dieser Legislatur-
periode enthält als auch Aktionen aller Ressorts zur Er-
reichung dieser Ziele bündelt. Zu diesen Aktionen gehö-
ren beispielsweise Gesetzesvorhaben, Gesprächskreise,
Initiativen im Rahmen von public-private-partnership,
bereits laufende sowie in Vorbereitung befindliche För-
dermaßnahmen. Den Fördermaßnahmen liegen in der
Regel Förderschwerpunkte bzw. Förderprogramme zu-
grunde, in denen der Kreis der berechtigten Antrag-
steller/Zuwendungsempfänger definiert ist. Dies sind
vorrangig Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie weitere
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zuständig für
die einzelnen Aktionen aus dem Aktionsprogramm der
Bundesregierung sind die Ressorts, die auch explizit im
Aktionsprogramm benannt sind. Antragsbearbeitung und
Mittelvergabe liegt somit direkt im Zuständigkeitsbe-
reich dieser Ressorts, die in der Regel so genannte Pro-
jektträger mit der Vorbereitung, wissenschaftlich-
technischen Betreuung und administrativen Abwicklung
der Aktionen/Projekte betraut haben. Hier sind vor allem
die DLR und die GMD zu nennen. Beim deutschen
Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) werden die
Aufgaben vom Projektträger für Informationstechnik
(PT-IT) wahrgenommen. Eine detaillierte Übersicht
darüber, welche Aktionen von der DLR betreut werden,
finden Sie zum Beispiel auf der Homepage der DLR un-
ter www.dlr.de. Neben der DLR ist die GMD – For-
schungszentrum Informationstechnik GmbH – ein weite-
rer Projektträger. Hier wurde der Projektträger Fachin-
formation (PTF) als spezielle Arbeitseinheit der GMD
gebildet. Von hier aus wird zum Beispiel die Förderung
der gegenwärtig 24 regionalen Kompetenzzentren für
den elektronischen Geschäftsverkehr gesteuert. Weitere
Informationen unter www.darmstadt.gmd.de.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU)
(Drucksache 14/2877, Fragen 43 und 44):
Welche Kosten kämen auf die Bundeswehr für den Fall zu, dass die Angehörigen der Bundeswehr in Ost und West in glei-cher Weise entlohnt würden?
In welchem Zeitraum beabsichtigt die Bundesregierung eine Angleichung vorzunehmen?
Zu Frage 43:
Eine Angleichung an die Westbezüge würde im Ge-
schäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidi-
gung zu jährlichen Mehrausgaben von circa 239 Mil-
lionen DM führen.
Die Mehrkosten von circa 239 Millionen DM setzen
sich wie folgt zusammen:
Besoldungsempfänger
(circa 10 500 Soldaten und
2 600 Beamte):
101,4 Millionen DM
Angestellte (circa 6 600) 61,1 Millionen DM
Arbeiter (circa 9 200) 76,7 Millionen DM
239,2 Millionen DM
Zu Frage 44:
Eine weitere Angleichung der Einkommensverhält-
nisse an das Niveau der alten Bundesländer ist nur – ent-
sprechend den Vorgaben des Einigungsvertrages – im
Einklang mit der Entwicklung der Finanz- und Wirt-
schaftskraft in den neuen Ländern möglich und wird
sich wie bisher in Abstimmung mit der Entwicklung der
Löhne und Vergütungen im Tarifbereich vollziehen
müssen. Die tarifvertraglichen Regelungen für die Ar-
beitnehmer des öffentlichen Dienstes in den neuen Bun-
Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2000 8551
(A)
(B)
(C)
(D)
desländern sind zum Ende des Jahres 1999 gekündigt
worden. Insoweit bleibt das Ergebnis der anstehenden
Tarifverhandlungen abzuwarten.
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Frage
des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU)
(Drucksache 14/2877, Frage 45):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Nutzung von gechar-terten Schiffen, die unter Flaggen offener Register fahren, durch die Bundeswehr für Seetransporte im Hinblick auf die Einhal-tung sozialer Standards und Sicherheitsstandards durch die Ree-dereien, und welche Gewichtung wird der Einhaltung dieser Standards bei der Auftragsvergabe eingeräumt?
Die Durchführung von Seetransporten für Bundes-
wehrzwecke erfordert im Wesentlichen Roll on/Roll
off-Schiffe für den Transport von Militärfahrzeugen. Die
Bundeswehr hat ein solches Schiff in Langzeitcharter bis
Ende 2000 unter Vertrag. Dabei handelt es sich um die
„MS GERMANIA“ der deutschen Reederei Hartmann.
Aus wirtschaftlichen Gründen wird am 1. Januar 2001
die „MS Sloman Provider“ der deutschen Reederei
Hartmann gechartert. Beide Schiffe fahren unter deut-
scher Flagge mit deutscher Besatzung. Die Kapazität der
„MS GERMANIA“ und auch künftig der „MS Sloman
Provider“ ist jedoch nicht ausreichend, um einen Spit-
zenbedarf der Bundeswehr, insbesondere im Zusam-
menhang mit Auslandseinsätzen, zu decken. Der zusätz-
liche Bedarf kann nur über auf dem Weltmarkt verfüg-
baren Seetransportraum gedeckt werden. Bei der Charte-
rung von zivilen Handelsschiffen durch die Bundeswehr
zur Deckung ihres Seetransportbedarfs hat die Bundes-
regierung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und des
sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln zu berück-
sichtigen. In diesem Zusammenhang beachtet sie selbst-
verständlich die für die Auftragserfüllung einzuhalten-
den nationalen beziehungsweise internationalen Stan-
dards, welche soziale Standards und Sicherheitsstan-
dards beinhalten. Insbesondere wird auf die Einhaltung
der Sicherheitsstandards geachtet. Dies gilt auch bei der
Charterung von Schiffen, die unter Flaggen offener Re-
gister fahren. Die Einhaltung dieser Standards ist unab-
dingbare Forderung an die Bieter im Rahmen der öffent-
lichen Auftragsvergabe.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Dieter Thomae (F.D.P.) (Druck-
sache 14/2877, Fragen 46 und 47):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Anwen-dung der Elektroschocktherapie bei psychisch Kranken eine ge-eignete Heilmethode sein kann und dass bei Personen, die nicht über das notwendige Einschätzungsvermögen verfügen, diese Elektroschocktherapie auch zwangsweise zur Anwendung kommen kann?
Welche Schutzmaßnahmen hält die Bundesregierung für er-forderlich, um psychisch Kranke vor eventuellen Schäden durch die Elektroschocktherapie zu schützen?
Zu Frage 46:
Die Elektroschocktherapie zählt, wie in der Frage be-
reits zum Ausdruck kommt, medizinisch zu den Heilme-
thoden. Der medizinische Fachterminus dafür ist Elek-
trokrampftherapie (EKT). Insofern ist die Frage, ob die-
se Therapieform eine geeignete Methode zur Behand-
lung bestimmter psychischer Erkrankungen ist, unter
Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte zu be-
antworten. Nur wenige ärztliche Behandlungsverfahren
werden sowohl in der Öffentlichkeit wie auch innerhalb
der Ärzteschaft so kontrovers diskutiert und bewertet
wie die Elektrokrampftherapie. Die Diskussion muss
sich auf medizinische Daten und Erfahrungswerte stüt-
zen. Die Medizin leugnet keinesfalls, dass in zurücklie-
genden Zeiten infolge unzureichender Techniken (vor
allem ohne Narkose und Relaxierung) sowie infolge un-
kritischer und routinemäßiger Anwendung die Elektro-
krampftherapie zu erheblichen Schädigungen führen
konnte. Unter den heutigen strengen Voraussetzungen,
die sich auf die Indikationsstellung und die vorgegebene
Sorgfalt bei der Durchführung beziehen – in Narkose
unter Aufsicht eines Narkosearztes, ausreichende Rela-
xierung, Anwendung der neuesten technischen Mög-
lichkeiten – hat die Elektrokrampftherapie in der thera-
peutischen Anwendung einen anerkannten Platz gefun-
den. Die Indikation wird heute nur noch bei bestimmten
psychiatrischen Krankheitsbildern nach Ausschöpfung
aller anderen therapeutischen Maßnahmen gestellt oder
in lebensbedrohlichen Situationen, die durch andere
Maßnahmen nicht mehr zu beherrschen sind.
Zu Frage 47:
Unabdingbare Voraussetzung zur Durchführung einer
Elektrokrampftherapie ist die Aufklärung durch den
Arzt und Einwilligung durch den Betroffenen. Sie muss
das Behandlungsziel ebenso verdeutlichen wie Risiken
und Nebenwirkungen. Bei nicht bestehender Geschäfts-
fähigkeit wird im Allgemeinen auf die natürliche Ein-
sichtsfähigkeit und Mitwirkung des Patienten abgeho-
ben, bei Bestehen einer durch ein Vormundschaftsge-
richt eingerichteten Betreuung muss die Einwilligung
des Betreuers eingeholt werden. Als Ausnahme werden
nur die akut lebensbedrohlichen fibrilen Katatonien an-
gesehen, bei denen die rasche Anwendung der Elektro-
krampftherapie die lebensrettende Maßnahme darstellt.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass nach den medizi-
nisch wissenschaftlichen Erkenntnissen die Elektro-
krampftherapie bei ganz bestimmten Krankheitsbildern
als eine effektive Heilmethode gilt. Der wirksamste
Schutz vor eventuellen Schäden durch die Elektro-
krampftherapie ist die strenge Indikationsstellung und
größtmögliche Sorgfalt bei der Durchführung nach dem
Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis.
Anlage 16
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Fragen
des Abgeordneten Aribert Wolf (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/2877, Fragen 48 und 49):
8552 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 92. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. März 2000
(A)
(B)
(C)
(D)
Stimmt die Bundesregierung der von der Bundesministerin für Gesundheit, Andrea Fischer, am 22. Februar 2000 vor dem Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller getroffenen Aussage zu, dass beitragsfrei mitversicherte Ehefrauen künftig zusätzlich zu den Beiträgen des Ehemannes einen eigenen Bei-trag für ihre gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen sollten, es sei denn, sie erziehen zu Hause Kinder oder versorgen pfle-gebedürftige Familienangehörige?
Wie viele der heute beitragsfrei versicherten Frauen wären von einer solchen Neuregelung in welcher finanziellen Höhe be-troffen?
Zu Frage 48:
Die Bundesministerin für Gesundheit hat in ihrer Re-
de vom 22. Februar 2000 folgende Aussage getroffen:
„Wichtig ist auch die Frage, ob alle Umverteilungs-
prozesse, die innerhalb der gesetzlichen Krankenversi-
cherung stattfinden, noch den aktuellen gesellschaftli-
chen Bedingungen entsprechen. Ich denke zum Beispiel
an die kostenlose Mitversicherung von Ehefrauen, die
keine Kinder erziehen oder Pflegebedürftige betreuen.“
Hieraus folgt, dass die Bundesministerin für Gesund-
heit die in Ihrer Frage unterstellte Aussage, dass bisher
beitragsfrei mitversicherte Ehegatten künftig zusätzlich
zu den Beiträgen des Ehemannes bzw. der Ehefrau einen
eigenen Beitrag für ihre gesetzliche Krankenversiche-
rung zahlen sollen, nicht gemacht hat. Die Bundesminis-
terin für Gesundheit hat lediglich die Frage aufgewor-
fen, ob diese beitragsfreie Mitversicherung noch den ak-
tuellen gesellschaftlichen Bedingungen entspricht. Sie
hat zugleich deutlich gemacht, dass dies kein Punkt ist,
der aktuell auf der Tagesordnung steht, sondern dass es
sich um eine sehr grundsätzliche Frage handelt, die einer
sorgfältigen Erörterung bedarf. Sie hat außerdem darauf
hingewiesen, dass die Gesundheitsreform 2000 gerade
seit wenigen Wochen in Kraft ist und zunächst die von
ihr beschriebenen Neuerungen in Sachen Qualität und
Wirtschaftlichkeit in die Praxis umgesetzt werden müs-
sen. Deshalb kann derzeit nicht davon ausgegangen
werden, dass bislang beitragsfrei mitversicherte Ehegat-
ten künftig einen eigenen Beitrag zu leisten haben. Hier-
bei handelt es sich vielmehr um eine offene Frage, deren
Überprüfung erst für die Zeit nach der Umsetzung der
Gesundheitsreform 2000 ansteht. Im Übrigen sind ähnli-
che Vorschläge auch in Gutachten des Sachverständi-
genrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswe-
sen enthalten und daher schon länger in der Diskussion.
Zu Frage 49:
Aufgrund der Ausführungen zu Frage 48 kann eine
solide Schätzung der Anzahl der möglicherweise betrof-
fenen Personen und der finanziellen Auswirkungen noch
nicht getroffen werden.
Anlage 17
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Christa Nickels auf die Frage
des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/2877, Frage 50):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass an folgender Rechtslage feszuhalten ist, nach der die zuständige Krankenkas-se der Witwe eines Bundeswehrsoldaten, der von 1982 bis 1990 als Soldat auf Zeit diente, das Sterbegeld verweigern darf, da der Verstorbene am 1. Januar 1989 nicht gesetzlich versichert war (§ 58 Abs. 1), obwohl der Soldat zum genannten Zeitpunkt An-spruch auf freie Heilfürsorge und damit gar keine Chance hatte, die gesetzlichen Voraussetzungen für ein späteres Sterbegeld zu erfüllen und sieht die Bundesregierung in diesem Zusammen-hang gegebenenfalls Bedarf zu einer Änderung der derzeitigen Gesetzeslage?
Die alte Regierungskoalition aus CDU und F.D.P.
hatte mit dem Gesundheitsreformgesetz 1989 die Rege-
lung getroffen, dass ein Sterbegeld der gesetzlichen
Krankenkasse nach § 58 des Fünften Buches Sozialge-
setzbuch (SGB V) nur dann gezahlt werden darf, wenn
der Verstorbene am 1. Januar 1989 in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert war. Die Bundesregie-
rung hat bislang noch keine Entscheidung darüber ge-
troffen, ob an diesem von der alten Regierung herbeige-
führten Rechtszustand eine Änderung vorzunehmen ist.
Von daher ist auch die Frage nocht nicht gestellt und
entschieden worden, ob ein Bedarf zur Änderung dieser
seit nunmehr rund 11 Jahre alten Regelung besteht. So-
weit die damaligen Regierungsparteien ihre seinerzeit
getroffene Entscheidung nunmehr für falsch halten, ist
es ihnen allerdings unbenommen, aus der Mitte des
Deutschen Bundestages einen Gesetzentwurf vorzule-
gen, der auf eine Änderung dieser Rechtslage abzielt.
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